Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka

 
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Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
12. Ausgabe                                  17.12.2022                                  28. Jahrgang

     Die nächste Ausgabe erscheint am 21. Januar 2023. Redaktionsschluss ist der 11. Januar 2023.
Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 
Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 

        Impressum – Amtsblatt der Stadt Lucka                                                       Amtlicher Teil
Herausgeber:           Stadtverwaltung Lucka
Inhaltsverantwortlich: Bürgermeisterin                                                        Bekanntmachung
Kontaktdaten:          Telefon:   034492 31114
                       Fax:       034492 31199                              der in öffentlicher Sitzung des Stadtrates gefassten
                       Anschrift: Pegauer Straße 17 | 04613 Lucka           Beschlüsse der 17. Sitzung des Stadtrates der Stadt
                       E-Mail:    service@lucka.de                          Lucka vom 29. November 2022
                       Internet: www.lucka.de
Verteilung:            Monatlich kostenlos an alle Haushalte.               Beschluss Nr. 101/2022 ö
                       Bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an die Stadt-   Haushaltssatzung 2023 der Stadt Lucka samt ihrer Anlagen
                       verwaltung Lucka.
                                                                            (§ 57 Abs. 1 ThürKO)
                       Weitere Exemplare können für 1,00 Euro in der
                       Stadtverwaltung Lucka erworben werden.               Beschluss Nr. 102/2022 ö
                       Nachdruck und Datenübernahme, auch auszugs-          Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm
                       weise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.
                                                                            2022 – 2026 der Stadt Lucka (§ 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO)
Anzeigenannahme:       NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR
Kontaktdaten:          Anschrift: Dorfstraße 10                             Beschluss Nr. 103/2022 ö
		                                04626 Schmölln OT Nöbdenitz
                                                                            Hauptsatzung der Stadt Lucka
                       Telefon:   034496 60041
                       E-Mail:    lucka@nico-partner.de                     Beschluss Nr. 104/2022 ö
                                                                            Geschäftsordnung der Stadt Lucka
                            Stadt Lucka                                     Beschluss Nr. 105/2022 ö
                Pegauer Straße 17 | 04613 Lucka                             Hundesteuersatzung der Stadt Lucka
Rufnummern                                                                  Beschluss Nr. 106/2022 ö
Bürgermeisterin		                                      034492 31114         1. Satzung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 der Gebüh-
Assistenz/Lohn/Gehalt/Wahlen                           034492 31114         rensatzung für die städtischen Gebäude der Stadt Lucka
Ordnung/Sicherheit/Umwelt/Gewerbe                      034492 31119
                                                                            Beschluss Nr. 107/2022 ö
Sitzungsdienst		                                       034492 31114
                                                                            Feststellung der Jahresrechnung des Jahres 2019 gemäß
Markt/Verkehrsüberwachung                              034492 31119
                                                                            § 80 Abs. 3ThürKO
Bürgerservice/Einwohnermeldeamt                        034492 31113
Finanzverwaltung/Liegenschaften                        034492 31132         Beschluss Nr. 108/2022 ö
Buchhaltung/Fundbüro                                   034492 31117         Feststellung der Jahresrechnung des Jahres 2020 gemäß
Steuern		                                              034492 31114         § 80 Abs. 3ThürKO
Finanzen/Brandschutz/Kita                              034492 31129         Beschluss Nr. 109/2022 ö
Bauamt/Bauanträge		                                    034492 31123
                                                                            Feststellung der Jahresrechnung des Jahres 2021 gemäß
Kultur/Baumfällungen                                   034492 31116
                                                                            § 80 Abs. 3ThürKO
Friedhofsverwaltung		                                  034492 31121
Fax		                                                  034492 31199         Beschluss Nr. 110/2022 ö
Kontaktbereichsbeamter                                 034492 40045         Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2019 gemäß
Bibliothek		                                           034492 24389         § 80 Abs. 3 ThürKO
Öffnungszeiten Rathaus / Bürgerservice Lucka                                Beschluss Nr. 111/2022 ö
nach vorheriger telefonischer Terminabsprache                               Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2020 gemäß
Montag            09:00 – 11:00 Uhr                                         § 80 Abs. 3 ThürKO
Dienstag          09:00 – 11:00 Uhr | 14:00 – 18:00 Uhr
                                                                            Beschluss Nr. 112/2022 ö
Mittwoch          geschlossen
                                                                            Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2021 gemäß
Donnerstag        14:00 – 16:00 Uhr
Freitag           09:00 – 11:00 Uhr                                         § 80 Abs. 3 ThürKO
Öffnungszeiten – Recyclinghof Lucka                                         Beschluss Nr. 113/2022 ö
Dienstag          08:00 – 13:00 Uhr                                         Entlastung der 1. Beigeordneten für das Jahr 2019 gemäß
Mittwoch          08:00 – 13:00 Uhr                                         § 80 Abs. 3 ThürKO
Donnerstag        13:00 – 18:00 Uhr                                         Beschluss Nr. 114/2022 ö
Freitag           12:00 – 18:00 Uhr
                                                                            Entlastung der 1. Beigeordneten für das Jahr 2020 gemäß
Samstag           08:00 – 12:00 Uhr
                                                                            § 80 Abs. 3 ThürKO
Öffnungszeiten Bibliothek
                                                                            Beschluss Nr. 115/2022 ö
Montag            09:30 – 11:30 Uhr
Dienstag          09:30 – 11:30 Uhr | 13:00 – 17:00 Uhr                     Entlastung der 1. Beigeordneten für das Jahr 2021 gemäß
Mittwoch          geschlossen                                               § 80 Abs. 3 ThürKO
Donnerstag        09:30 – 11:30 Uhr                                         Beschluss Nr. 116/2022 ö
Freitag           09:30 – 11:30 Uhr | 13:00 – 17:00 Uhr                     Entlastung des 2. Beigeordneten für das Jahr 2021 gemäß
Hilfe bei Havarien erhalten Sie hier                                        § 80 Abs. 3 ThürKO
Strom               EnviaM-Entstörungsstelle           0800 0305070         Beschluss Nr. 117/2022 ö
Gas                 MITGAS-Entstörungsstelle           0800 0200922
                                                                            Feststellung des Jahresabschlusses, Vortrag Bilanzgewinn
Wasser/Abwasser ZAL-Bereitschaftsdienst                0172 7998833
                                                                            sowie Entlastung der Geschäftsführerin der VBM Woh-
Kabelfernsehen      Telecolumbus                       030 33888000
                                                                            nungsbau GmbH Lucka für das Geschäftsjahr 2021        ►
Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 

Beschluss Nr. 118/2022 ö                                            Bekanntmachung der Hauptsatzung
Entlastung des Aufsichtsrates der VBM Wohnungsbau              Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer
GmbH Lucka für das Geschäftsjahr 2021
                                                               Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal-
Beschluss Nr. 119/2022 ö                                       ordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 in ihrer derzeit
Einführung eines Tax-Compliance-Management-Systems             gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Lucka in der
(TCMS) bei der Stadt Lucka „Beschluss der Steuer-Richtli-      Sitzung am 29. November 2022 die folgende Hauptsatzung
nie“                                                           beschlossen:
Beschluss Nr. 120/2022 ö                                                                  § 1 Name
Bestellung von Frau Christina Schade zur Tax-Compliance-       (1) Die Stadt führt den Namen „Lucka“.
Verantwortlichen
                                                               (2) Ortsteile behalten ihren bisherigen Namen in Verbin-
Anlagen können in der Stadtverwaltung der Stadt Lucka
                                                               dung mit dem Namen der Stadt.
eingesehen werden. Beschlüsse mit Satzungscharakter wer-
                                                                   „Lucka, Ortsteil (OT) Prößdorf“
den nach Abschluss des kommunal- bzw. landesaufsicht-
lichen Verwaltungsverfahrens im vollen Wortlaut öffentlich         „Lucka, Ortsteil (OT) Breitenhain“
bekannt gemacht.                                                        § 2 Stadtwappen, Stadtflagge, Stadtsiegel
Lucka, den 17. Dezember 2022                                   (1) Das Stadtwappen zeigt auf goldenem Felde einen ge-
Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin                             wappneten Ritter in stahlblauer Rüstung mit geöffnetem
                                                               Visier auf grünem Boden stehend. Der Ritter hält in der
                                                               ausgestreckten rechten Hand ein schwarzes Kreuz und in
                Bekanntmachung
                                                               der linken Hand eine gestielte Rose; er wird rechts begleitet
der in öffentlicher Sitzung des Bauausschusses der             von einem Wappenschild, der in silbernem Felde eine rote
Stadt Lucka gefassten Beschlüsse vom 8. Dezem-                 Rose mit goldenem Stängel und grünen Kelchblättern zeigt
ber 2022                                                       (Anlage 1).
Beschluss Nr. BAU 46/2022 ö                                    (2) Die Flagge der Stadt Lucka zeigt die Farben blau und
Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB – Vorbe-            gelb.
scheid zur Errichtung eines Wohnhauses                         (3) Die Stadt Lucka führt ein kleines Dienstsiegel mit einem
Lucka, den 17. Dezember 2022                                   Durchmesser von 3,0 cm. Das Dienstsiegel trägt die Um-
Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin                             schrift:
                                                                   Thüringen
                Bekanntmachung                                     Stadt Lucka (Anlage 2)
                                                               und zeigt das Stadtwappen (siehe Anlage 1), die Umschrift
der in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanz-             ist durch eine Kreislinie gegen das Siegelbild abgegrenzt.
ausschusses der Stadt Lucka gefassten Beschlüsse
                                                                                         § 3 Ortsteile
vom 15. November 2022
                                                               (1) Zu der Stadt Lucka gehören folgende Ortsteile:
Beschluss Nr. HA/20/2022 ö
                                                               1. Ortsteil (OT) Prößdorf
Überplanmäßige Ausgabe für die Realisierung der Baumaß-
                                                               2. Ortsteil (OT) Breitenhain
nahme Umbau der Bushaltestelle „Busplatz“ mit drei Halte-
positionen in Lucka                                            Die räumliche Abgrenzung der Ortsteile ergibt sich aus der
                                                               als Anlage 3 beigefügten Karte, die Bestandteil der Haupt-
Beschluss Nr. HA/21/2022 ö
                                                               satzung ist.
Überplanmäßige Ausgabe für die Natur- und Landschafts-
pflegearbeiten                                                            § 4 Bürgerbegehren – Bürgerentscheid
Beschluss Nr. HA/22/2022 ö                                     (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen
Überplanmäßige Ausgabe für Deckungskreis 5200 Werter-          Wirkungskreises der Gemeinde die Durchführung eines
haltung, Geräte, Ausstattungsgegenstände                       Bürgerentscheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zu-
                                                               standekommen des Bürgerbegehrens wird die Angelegen-
Beschluss Nr. HA/23/2022 ö
                                                               heit den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt, sofern der
Überplanmäßige Ausgabe für den Deckungskreis 11 Hal-
                                                               Gemeinderat sich das Anliegen nicht zu Eigen macht.
tung von Fahrzeugen
                                                               (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemein-
Beschluss Nr. HA/24/2022 ö
                                                               derat den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wir-
Überplanmäßige Ausgabe für Deckungskreis 5421 Gas,             kungskreises der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen
Fernwärme, Öl                                                  (Ratsreferendum).
Beschluss Nr. HA/25/2022 ö                                     (3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in Ortsteilen
Auftragsvergabe für die Lieferung eines stationären Not-       einer Gemeinde und in Ortschaften einer Landgemeinde
stromaggregates für das Rathaus                                entsprechend.
Beschluss Nr. HA/26/2022 ö                                     (4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines
Auftragsvergabe für die Vorhaltung eines Notstromaggre-        Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde. In dem Ortsteil
gates in der Kita „Kleeblatt                                   einer Gemeinde oder der Ortschaft einer Landgemeinde
Lucka, den 15. November 2022                                   hat der erfolgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines
Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin                             Beschlusses des Ortsteilrates oder des Ortschaftsrates.
Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 

(5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren,                                                                  § 6 Vorsitz im Stadtrat
Bürgerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt         Den Vorsitz im Stadtrat führt der Bürgermeister, im Falle
das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohneran-        seiner Verhinderung dessen Stellvertreter.
trag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in
                                                                                                                            § 7 Bürgermeister
der jeweils geltenden Fassung.
                                                                (1) Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern
     § 5 Einwohnerfragestunde und -versammlung
                                                                der Stadt gewählt und ist hauptamtlich tätig.
(1) Bei öffentlichen Sitzungen des Stadtrates soll den Ein-
                                                                (2) Der Stadtrat überträgt dem Bürgermeister neben den
wohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu ge-
                                                                in § 29 ThürKO aufgeführten Aufgaben die folgenden wei-
meindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit
                                                                teren Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung:
des Stadtrates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vor-
schläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen          a) die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan
oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nicht-öf-             bis zu einem Betrag von 10.000,00 € im Einzelfall;
fentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis       b) die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmä-
zu zwei Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge              ßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsre-
von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der           serven bis zu 7.500,00 € im Einzelfall;
Stadt Lucka pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneran-       c) die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan ausgewie-
fragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils             senen Freigiebigkeitsleistungen bis zu 500,00 € im Ein-
auf ein Thema beziehen und spätestens drei Tage vor der            zelfall;
Sitzung schriftlich (Stadtverwaltung Lucka, Pegauer Stra-       d) der Erlass, die Niederschlagung, die Stundung und die
ße 17, 04613 Lucka)oder per E-Mail (post@lucka.de) in der          Aussetzung der Vollziehung von Abgaben insbesondere
Stadtverwaltung eingehen. Einwohneranfragen dürfen bis
                                                                   von Steuern, Beiträgen und Gebühren sowie von son-
zu drei einzelne Fragen enthalten.
                                                                   stigen öffentlichen oder zivilrechtlichen Forderungen bis
Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen          zu folgenden Beträgen im Einzelfall:
Sitzung und kann auf 15 Minuten begrenzt werden; in Aus-
                                                                   -   Erlass.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500,00 €
nahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 30
                                                                   -   Niederschlagung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500,00 €
Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestel-
                                                                   -   Stundung bis zu einem Jahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500,00 €
lers beträgt höchstens drei Minuten. Es genügt eine münd-
liche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den                -   Stundungen über einem Jahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.000,00 €
Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der            -   Aussetzung der Vollziehung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500,00 €
Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu zwei themen-     e) die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von
bezogene Nachfrage/n durch den/die Fragesteller. Ist die           Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschla-
Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung             gung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zuge-
möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in            ständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 500,00 €
der folgenden Stadtratssitzung.                                    beträgt;
(2) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich         f) Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder be-
eine Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über               weglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder
wichtige Stadtangelegenheiten, insbesondere über Pla-              Pachtzins von 5.000,00 € im Einzelfall;
nungen und Vorhaben der Stadt, die ihre strukturelle Ent-       g) Die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu
wicklung unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder              3.000,00 € im Einzelfall.
über Angelegenheiten, die mit erheblichen Auswirkungen
                                                                h) Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB im In-
für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zu unter-
                                                                   nenbereich:
richten und diese mit ihnen zu erörtern.
                                                                   ha) zu geringfügigen Erweiterungen und Veränderungen
Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der
                                                                       an vorhandenen Gebäuden der Gebäudeklassen
Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und
                                                                       1 bis 3 und baulichen Anlagen, die keine Gebäude
Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwoh-
                                                                       sind, mit einer Höhe bis zu 10 m,
nerversammlung ein.
                                                                   hb) zur Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern,
(3) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwoh-                  Garagen, Gartenhäusern, Gerätehäusern und Car-
nerversammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den                    ports,
Einwohnern in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur
                                                                   hc) zur Errichtung von kleineren Nebenanlagen im Sinne
Äußerung zu geben. Soweit dies erforderlich ist, kann der
                                                                       des § 14 BauNVO,
Bürgermeister zum Zweck der umfassenden Unterrichtung
                                                                   hd) zur Errichtung von Werbeanlagen, die bauliche Anla-
Stadtbedienstete und Sachverständige hinzuziehen.
                                                                       gen im Sinne der ThürBO sind,
(4) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Stadtan-
                                                                i) Erklärung der Gemeinde nach § 61 der ThürBO,
gelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwoh-
nerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor       j) Erteilung von Negativzeugnissen bezüglich des ge-
der Einwohnerversammlung bei der Stadt einreichen. Die             meindlichen Vorkaufsrechtes entsprechend § 28 Abs. 1
Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerver-             BauGB,
sammlung beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der             k) die Entscheidung über die Genehmigung im förmlich
Bürgermeister Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei         festgelegten Sanierungsgebiet nach § 144 Abs. 1 und 2
Wochen schriftlich beantworten.                                    BauGB.                                             ►
Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 

                     § 8 Beigeordnete                            Ist die Beschlussfassung im Umlaufverfahren abgeschlos-
(1) Der Stadtrat wählt zwei ehrenamtliche Beigeordnete           sen, hat der Bürgermeister die Stadtratsmitglieder unver-
(2) Der Bürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung          züglich über die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse
durch den Ersten Beigeordneten und, wenn auch dieser             zu unterrichten.
verhindert ist, durch den Zweiten Beigeordneten vertreten        (3) Wahlen und sonstige geheime Abstimmungen im Sinne
(§ 32 Abs. 1 ThürKO).                                            des § 39 ThürKO dürfen nicht in Sitzungen nach Absatz 1
                      § 9 Ausschüsse                             Satz 1 oder im Umlaufverfahren nach Abs. 2 durchgeführt
                                                                 werden.
(1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben ei-
nen Hauptausschuss und weitere Ausschüsse, welche die            (4) Die Gemeinde hat die technischen Voraussetzungen für
Beschlüsse des Stadtrates vorbereiten (vorberatende Aus-         Sitzungen nach Abs. 1 S. 1 und das Umlaufverfahren nach
schüsse) oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend         Abs. 2 zu schaffen und die Einhaltung der datenschutz-
entscheiden (beschließende Ausschüsse), und bestimmt             rechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Dazu gehört
deren Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben. Nähere              insbesondere, dass die Gemeinde ein geeignetes Video-
Regelungen trifft die Geschäftsordnung.                          konferenzsystem für die Durchführung von Sitzungen nach
                                                                 Absatz 1 Satz 1 bereitstellt. Die Funktionsfähigkeit der In-
(2) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der
                                                                 ternetzugänge bei den Mitgliedern des Gemeinderats und
Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Par-
                                                                 den sonstigen zu einer Gemeinderatssitzung zu ladenden
teien und Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Frak-
                                                                 Personen ist von den jeweiligen Mitgliedern und sonstigen
tionen bestehen, sind diese der Berechnung zugrunde zu
                                                                 Teilnehmenden zu gewährleisten.
legen. Übersteigt die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der
Stadtratsmitglieder, so kann jedes Stadtratsmitglied, das im     Das/die für die Teilnahme an einer Sitzung nach Absatz 1
Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem        Satz 1 bzw. einem Umlaufverfahren nach Absatz 2 erforder-
Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der            liche/n Endgerät/e (z. B. Tablet, Laptop, Kamera, Mikrofon, …)
Stadtrat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit durch         hat jedes Mitglied des Gemeinderates auf eigene Kosten
Beschluss, welchem Ausschuss dieses Stadtratsmitglied zu-        zu beschaffen und die Funktionsfähigkeit (unter anderem
gewiesen wird.                                                   durch Wartung, Updates aufspielen etc.) zu gewährleisten.
(3) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien          (5) Diese Regelungen gelten für andere kommunale Gre-
erfolgt nach dem d´Hondt´schen Verfahren.                        mien entsprechend
    § 10 Sitzungen und Entscheidungen in Notlagen                      § 11 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Sitzungen des Stadtrats können in Notlagen ohne          Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kin-
persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum           dern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemes-
durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton, ins-        sener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbe-
besondere in Form von Videokonferenzen durchgeführt              sondere erfolgen durch
werden. Eine Notlage besteht, wenn es den Mitgliedern            - die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates,
des Stadtrats aufgrund einer außergewöhnlichen Situation         - die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und
nicht möglich ist, persönlich an den Sitzungen des Stadtrats       Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversamm-
teilzunehmen. Außergewöhnliche Situationen sind insbe-             lungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO,
sondere Katastrophenfälle nach § 34 des Thüringer Brand-         - Umfragen bei Kindern und Jugendlichen,
und Katastrophenschutzgesetzes, Pandemien oder Epide-            - Umfragen in Jugendforen oder
mien. Der Bürgermeister stellt eine Notlage nach Satz 2          - die Durchführung von Jugendworkshops.
fest und lädt die Stadtratsmitglieder zu Sitzungen nach          Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzel-
Satz 1 ein. Der Stadtrat beschließt in seiner nächsten Sit-      nen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu
zung über den Fortbestand der vom Bürgermeister nach             welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt wer-
Satz 4 festgestellten Notlage. Im Übrigen bleiben die für        den.
den Geschäftsgang von Sitzungen des Stadtrats geltenden
                                                                                    § 12 Ehrenbezeichnungen
Regelungen unberührt.
                                                                 (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Stadt
(2) Ist es dem Stadtrat während der vom Bürgermeister
                                                                 und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben,
nach Absatz 1 Satz 4 festgestellten Notlage nicht möglich,
                                                                 können zu Ehrenbürgern ernannt werden.
eine Sitzung nach Abs. 1 Satz 1 durchzuführen, kann er die
Beschlüsse über Angelegenheiten, die nicht bis zur näch-         (2) Personen, die als Mitglieder des Stadtrates, Ehrenbeam-
sten Sitzung aufgeschoben werden können, auf Antrag des          tinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen
Vorsitzenden, einer Fraktion oder eines Viertels der Mit-        oder Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Man-
glieder des Stadtrates im Umlaufverfahren fassen. Für den        dat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbe-
Antrag auf Durchführung des Umlaufverfahrens, die Stim-          zeichnungen erhalten:
mabgabe zur Anwendbarkeit des Umlaufverfahrens nach              Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister =
Satz 3 und über die Beschlussvorlagen ist die Textform           Ehrenoberbürgermeisterin oder Ehrenoberbürgermeister
(§ 126b BGB) ausreichend. Der Beschlussfassung im Um-            Bürgermeisterin oder Bürgermeister =
laufverfahren müssen drei Viertel der Mitglieder des Stadt-      Ehrenbürgermeisterin oder Ehrenbürgermeister
rats zustimmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestim-       Beigeordnete oder Beigeordneter =
mungen über die erforderlichen Mehrheiten in Sitzungen.          Ehrenbeigeordnete oder Ehrenbeigeordneter
Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 

Mitglied der Ortschaftsrates                                                  § 14 Öffentliche Bekanntmachungen
= Ehrenmitglied des Ortschaftsrates                               (1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der
Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister                        Stadt Lucka erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt
= Ehrenortsbürgermeisterin oder Ehrenbürgermeister                „Luckaer Nachrichten“ der Stadt Lucka. Auf den Urschriften
sonstige Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte                         der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen
= eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit kennzeich-           Bekanntmachung schriftlich zu vermerken.
nende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Ehren-“.                    (2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer un-
Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder über-        abwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch
wiegend ausgeübten Funktion richten.                              Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht
(3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in son-         werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Be-
stiger vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der           kanntmachung der Satzung durch Aushang an folgenden
Stadt beigetragen haben, können besonders geehrt wer-             Verkündungstafeln:
den. Der Stadtrat kann dazu spezielle Richtlinien beschlie-       1.   Rathaus, Pegauer Straße 17
ßen.                                                              2.   Bahnhofstraße (am „Blumentopp“)
(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes und der Ehren-          3.   Neustadt, Clara-Zetkin-Straße
bezeichnung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des         4.   Breitenhain, Falkenhainer Straße
Stadtrates unter Aushändigung einer Urkunde vorgenom-             5.   Prößdorf, Otto-Engert-Straße
men werden.                                                       Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche
(5) Die Stadt kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbe-          Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach
zeichnung wegen unwürdigen Verhaltens entziehen.                  Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der
                   § 13 Entschädigungen                           Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.
(1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche       (3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadt-
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des              rates und seiner Ausschüsse (§ 35 Abs. 6 ThürKO) werden
Stadtrates und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sit-       mit Aushang an folgenden Verkündungstafeln:
zungsgeld von 30,00 € pro Sitzung.                                1.   Rathaus, Pegauer Straße 17
Für die Teilnahme an einer Sitzung nach § 36a Absatz 1 Satz 1     2.   Bahnhofstraße (am „Blumentopp“)
ThürKO sowie die Beschlussfassung im Umlaufverfahren              3.   Neustadt, Clara-Zetkin-Straße
nach § 36a Absatz 2 ThürKO wird gleichermaßen die Ent-            4.   Breitenhain, Falkenhainer Straße
schädigung gewährt.                                               5.   Prößdorf, Otto-Engert-Straße
(2) Mitglieder des Stadtrates, die Arbeiter oder Angestellte      Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der
sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewie-           Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse ist mit
senen Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine       dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkün-
Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde für den         dungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden
Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruf-        Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der
lichen Tätigkeit entstanden ist.                                  jeweiligen Sitzung abgenommen werden. Zusätzlich erfolgt
                                                                  eine Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Lucka
Sonstige Mitglieder des Stadtrates, die nicht erwerbstätig
                                                                  zu Informationszwecken.
sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens
drei Personen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), erhalten        (4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amt-
eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde.           liche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 ent-
Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf            sprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas
Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch             anderes bestimmt.
nur bis 19:00 Uhr gewährt.                                                            § 15 Haushaltswirtschaft
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reise-        Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den
kosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.              Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt.
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Stadt-              § 16 Sprachform, Außerkrafttreten, Inkrafttreten
rates sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sit-           (1) Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezo-
zungsgeldes, des Verdienstausfalles bzw. der Pauscha-             genen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen,
lentschädigung und der Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3)              für Männer in der männlichen Sprachform.
entsprechend.                                                     (2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
(5) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die             Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsat-
hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Auf-               zung vom 15. Oktober 2014 einschließlich der 1. Änderung
wendungen erhalten eine zusätzliche monatliche Entschä-           vom 3. September 2021 außer Kraft.
digung:                                                           Lucka, den 6. Dezember 2022
der Vorsitzende eines Ausschusses von........ 20,00 €             Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin
(6) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten                                          Hinweis
die folgenden Aufwandsentschädigungen:                            Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder
der ehrenamtliche Erste Beigeordnete.......... 250,00 €/Monat     Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung
der ehrenamtliche Zweite Beigeordnete. ..... 100,00 €/Monat       (ThürKO) oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, ►
Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 

zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21 Abs. 4                                      §1
ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah-       Die Anlagen 1 und 2 zu § 5 der Gebührensatzung werden
res nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der              wie folgt geändert bzw. ergänzt.
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
                                                               Anlage 1
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.                                                    Gebührentarife über die Nutzung der städtischen Gebäu-
                                                               de in der Stadt Lucka für Veranstaltungen
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmi-
gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt        (Anlage nach § 5 Abs. 1 der Gebührensatzung für städtische
worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend         Gebäude der Stadt Lucka)
gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten       Städtische Einrichtung                 Benutzungsgebühr
Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Lucka, den 17. Dezember 2022                                    1. Kirche Prößdorf
Backmann- Eichhorn, Bürgermeisterin                             Trauerfeier und Beerdigung                    125,00 € pro Fall
Anlage 1                     Anlage 2                           Eheschließung                       60,00 € pro Eheschließung
Stadtwappen                  Dienstsiegel                       2. Sportlerheim Prößdorf
                                                                Private Nutzung                     120,00 € pro Veranstaltung
                                                                Vereine                              60,00 € pro Veranstaltung
                                                                3. Sportlerheim am Stadion Lucka
                                                                Private Nutzung                     120,00 € pro Veranstaltung
                                                                Vereine                              60,00 € pro Veranstaltung

Anlage 3                                                        4. Seerose Prößdorf
                                                                Private Nutzung                     120,00 € pro Veranstaltung
                                                                Vereine                              60,00 € pro Veranstaltung
                                                                5. Bürgerhaus Breitenhain
                                                                Private Nutzung                     120,00 € pro Veranstaltung
                                                                Vereine                              60,00 € pro Veranstaltung
                                                                6. Tivoli
                                                                Private Nutzung                     120,00 € pro Veranstaltung
                                                                Vereine                              60,00 € pro Veranstaltung
                                                                7. A) Deutsches Haus Saal
                                                                eintrittsfreie Veranstaltung        200,00 € pro Veranstaltung
                                                                eintrittspflichtige                 300,00 € pro Veranstaltung
                                                                Veranstaltung
                                                                   B) Kegelbahn
                                                                eintrittsfreie Veranstaltung        120,00 € pro Veranstaltung
                                                                eintrittspflichtige                  60,00 € pro Veranstaltung
                                                                Veranstaltung
                                                                8. Schützenverein
                                                                Private Nutzung                     120,00 € pro Veranstaltung
                                                                Vereine                              60,00 € pro Veranstaltung
                                                               Anlage 2
                                                               Gebührentarife über die Nutzung der städtischen Gebäu-
                                                               de in der Stadt Lucka für Vereine/Sportvereine, soweit
                Bekanntmachung                                 nicht der Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb betrof-
der 1. Satzung zur Änderung der Gebührensat-                   fen ist
zung für die städtischen Gebäude der Stadt Lucka               Eine unentgeltliche Nutzung der Sport- und Spielanlagen
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Kommu-          wird grundsätzlich nicht für Zusammenkünfte außerhalb
nalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung sowie      des Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetriebes sowie Vereins-
der §§ 1, 2 und 12 (1) des Thüringer Kommunalabgabenge-        feiern und gewerbliche Veranstaltungen gewährt (§ 15 (2)
setzes (ThürKAG) hat der Stadtrat der Lucka in seiner Sit-     ThürSportFG).
zung am 29. November 2022 die folgende Änderung zur            (Anlage nach § 5 Abs. 1 der Gebührensatzung für städtische
Satzung beschlossen.                                           Gebäude der Stadt Lucka)
Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 

Städtische Einrichtung                 Benutzungsgebühr                                                                             Hinweis
                                                                  Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder
Sportlerheim am Stadion Lucka
                                                                  Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung
Variante 1                       Pro Monat 3,00 €/qm              (ThürKO) oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind,
Miete für Gesellschaftsräume und                                  zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21 Abs. 4
Küche (inkl. Toilettennutzung)                                    ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah-
(die QM-Anzahl wird im Mietvertrag                                res nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Ge-
festgeschrieben; die Untervermietung                              meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ver-
der Gesellschaftsräume ist möglich)
                                                                  letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden
oder                                                              ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmi-
Variante 2                             30 % Kosten-               gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt
Betriebskostenübernahme                übernahme der              worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend
ohne Mietgebühr                        Betriebskosten             gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
(die Untervermietung der Räume         inkl. Nutzung der Räu-     Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
ist untersagt)                         me für Veranstaltungen     Lucka, den 17. Dezember 2022
                                       des ansässigen Vereins
                                                                  Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin
Sportlerheim am Stadion Prößdorf
Variante 1                       Pro Monat 3,00 €/qm                                                            Bekanntmachung
Miete für Gesellschaftsräume und                                     der Satzung der Stadt Lucka über die Erhebung
Küche (inkl. Toilettennutzung)
                                                                       einer Hundesteuer – Hundesteuersatzung
(die QM-Anzahl wird im Mietvertrag
festgeschrieben; die Untervermietung                              Der Stadtrat der Stadt Lucka beschließt in seiner Sitzung
der Gesellschaftsräume ist möglich)                               am 29. November 2022 auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1
oder                                                              und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisverordnung
                                                                  (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) sowie den §§ 1,
Variante 2                             30 % Kosten-
                                                                  2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür-
Betriebskostenübernahme                übernahme der
                                                                  KAG) in ihrer jeweils gültigen Fassung folgende Satzung:
ohne Mietgebühr                        Betriebskosten
                                                                                                                    § 1 Steuertatbestand
(die Untervermietung der Räume         inkl. Nutzung der Räu-
ist untersagt)                         me für Veranstaltungen     Das Halten von Hunden im Stadtgebiet der Stadt Lucka un-
                                       des ansässigen Vereins     terliegt einer Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser
                                                                  Satzung. Maßgeblich ist dabei das Kalenderjahr.
Deutsches Haus Kegelbahn
                                                                                                        § 2 Steuerschuldner, Haftung
Variante 1                       Pro Monat 3,00 €/qm
                                                                  1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes.
Miete für Gesellschaftsräume und
Küche (inkl. Toilettennutzung)                                    Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder
(die QM-Anzahl wird im Mietvertrag
                                                                  im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen
festgeschrieben; die Untervermietung                              hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gel-
der Gesellschaftsräume ist möglich)                               ten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten (Wohn - und
oder                                                              Wirtschaftsgemeinschaft).
Variante 2                             30 % Kosten-               2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder
                                       übernahme der              Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen
Betriebskostenübernahme
                                       Betriebskosten             hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in ei-
ohne Mietgebühr
                                                                  ner Gemeinde bereits versteuert wird oder von der Steuer
(die Untervermietung der Räume         inkl. Nutzung der Räu-
                                       me für Veranstaltungen     befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die
ist untersagt)
                                       des ansässigen Vereins     Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum
                                                                  Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Seerose Prößdorf                                                  § 4 bleibt davon unberührt.
Mietgebühr als Nutzungsgebühr          30 % der Betrieb-          3) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder meh-
ohne Untervermietungsmöglich-          skostenabrechnung          rere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
keiten zzgl. einer Betriebskosten-     inkl. Nutzung der Räu-
                                                                  4) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des
beteiligung                            me für Veranstaltungen
                                                                  Hundes gesamtschuldnerisch.
                                       des ansässigen Vereins
                                                                                                 § 3 Steuermaßstab und Steuersatz
Turnhalle Grundschule
                                                                  1) Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt im
Vereine, Gruppen,                      25,00 € Nutzungs-          gesamten Stadtgebiet:
kommerziellen Sport u. ä.              beitrag pro Monat
                                                                  a) für den ersten Hund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 €
                            §2                                    b) für den zweiten Hund.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 €
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.                   c) für den dritten Hund.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 €
Lucka, den 6. Dezember 2022                                       d) für den vierten Hund.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 €
Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin                                e) für jeden weiteren Hund.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 € ►
Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 10

2) Für das Halten von gefährlichen Hunden nach Abs. 3 be-                                                                        d. Hunde, die im Eigentum von karitativen Vereinen stehen
trägt der Steuersatz abweichend von Abs. 1:                                                                                         und ausschließlich zur Durchführung der diesen Vereinen
a) für den ersten Hund...................................................................................................350 €      obliegenden Aufgaben gehalten werden.
b) für jeden weiteren Hund.................................................................................... 600 €             e. Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Rettungshund
                                                                                                                                    verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung
3) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten
                                                                                                                                    vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten
entsprechend dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevöl-
                                                                                                                                    Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die
kerung vor Tiergefahren (in der jeweils geltenden Fassung)
                                                                                                                                    Ablegung der Prüfung ist durch Vorlegen eines Prü-
Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige
                                                                                                                                    fungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des
Behörde nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall
                                                                                                                                    Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
als gefährlich festgestellt wurden, weil sie
                                                                                                                                 f. Hunde, die in Krankenhäusern, Heil- und Pflegean-
a. eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbe-                                                                              stalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen zur
   reitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wir-                                                                      Durchführung der diesen obliegenden Aufgaben gehal-
   kung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben,                                                                                 ten werden.
b. einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur                                                                          g. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl.
   Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder                                                                        h. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blin-
   aus dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes                                                                             der, tauber oder sonstiger hilfloser Personen im Sinne
   geschah,                                                                                                                         des Schwerbehindertenrechtes dienen; die Steuerbefrei-
c. ein Tier gebissen haben, ohne selbst angegriffen wor-                                                                            ung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeug-
   den zu sein oder einen anderen Hund, trotz dessen                                                                                nisses abhängig gemacht werden.
   offensichtlich erkennbarer, artenüblicher Unterwer-                                                                           i. Abgerichtete Hunde, die von Artisten oder Schaustellern
   fungsgestik gebissen und nicht nur geringfügig verletzt                                                                          nachweislich für ihre Berufsarbeit benötigt werden.
   haben,                                                                                                                        j. Hunde in Tierhandlungen
d. außerhalb des befriedeten Besitztums des Halters wie-                                                                         k. Hunde, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen
   derholt in aggressiver oder Gefahr drohender Weise                                                                               und auf Verlangen ein entsprechender Nachweis er-
   Menschen angesprungen oder ein anderes aggressives                                                                               bracht wird.
   Verhalten gezeigt zu haben, das nicht dem elementaren                                                                         2) Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 3 wird keine
   Selbsterhaltungstrieb des Hundes entspringt oder                                                                              Steuerfreiheit gewährt.
e. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen                                                                                  § 5 Allgemeine Steuerermäßigung
   oder Hunde sowie unkontrolliert Wild hetzen oder rei-                                                                         1) Die Hundesteuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf
   ßen.                                                                                                                          die Hälfte des Steuersatzes nach § 3 zu ermäßigen für das
4) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 4 gewährt                                                                          Halten von
wird, sind bei der Berechnung der Anzahl von Hunden nicht                                                                        a. Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche dem
anzusetzen.                                                                                                                         nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m(kürzeste
5) Hunde, für die die Steuer nach § 5 ermäßigt wird, gelten                                                                         Wegstrecke) entfernt liegen. Die Erforderlichkeit ist zu
steuerlich als Hunde nach Abs. 1.                                                                                                   belegen bzw. glaubhaft zu machen.
6) Für Hunde, deren Gefährlichkeit nach Abs. 3 festgestellt                                                                      b. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder
worden ist, gilt der erhöhte Steuersatz ab dem 1. des Mo-                                                                           Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder über-
nats, in dem die Gefährlichkeit des Hundes festgestellt                                                                             wiegend zur Ausübung des Jagd- oder Forstschutzes
                                                                                                                                    gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steu-
wurde.
                                                                                                                                    erfrei ist; für Hunde die zur Ausübung der Jagd gehalten
                                      § 4 Steuerbefreiungen                                                                         werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die
1) Steuerfrei ist das Halten von Hunden für:                                                                                        jagdrechtliche normierte Brauchbarkeitsprüfung oder
a. Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der                                                                           gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben,
   Stadt aufhalten, für diejenigen Hunde, die sie bei ihrer                                                                      c. Hunde, deren Hundebesitzer einem Hundeverein beige-
   Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die                                                                           treten sind.
   Hunde in einer anderen Gemeinde versteuert werden                                                                             2) Eine Ermäßigung nach Abs. 1 kann nur für jeweils einen
   oder von der Steuer befreit sind.                                                                                             Hund des Steuerschuldners beansprucht werden.
b. Tierschutz- und ähnliche Vereine für Hunde, die in den                                                                        3) Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 3 wird keine
   dazu unterhaltenen Tierheimen und ähnlichen Einrich-                                                                          Ermäßigung gewährt.
   tungen vorübergehend untergebracht sind, sofern ord-                                                                                               § 6 Anrechnung
   nungsgemäße Bücher über jeden Hund, seine Ein- und                                                                            1) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder
   Auslieferung und soweit möglich – seinen Besitzer ge-                                                                         für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Ge-
   führt und den Beauftragten der Stadt Lucka auf Verlan-                                                                        meinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist
   gen vorgelegt werden.                                                                                                         die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für
c. Diensthunde von Polizei und Zollbeamten, Bundesgrenz-                                                                         das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist.
   schutz, sowie von Dienstkräften der Ordnungsbehörden,                                                                         2) Gleiches gilt für Hunde, die an Stelle von abgeschafften,
   wenn die Unterhaltungskosten im Wesentlichen aus öf-                                                                          abhandengekommenen oder verstorbenen Hunden ange-
   fentlichen Mitteln bestritten werden.                                                                                         schafft werden.
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 11

  § 7 Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiung               ters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf
      und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung)                   des Monats, in den der Wegzug fällt.
1) Steuerermäßigung und Steuerbefreiung werden nur ge-             5) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Ka-
währt, wenn                                                        lenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuer-
a der Hund nach Art und Größe für den angegebenen Ver-             pflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
  wendungszweck hinlänglich geeignet ist;                                    § 9 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer
b. der Halter des Hundes in den letzten 5 Jahren nicht we-         1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die
   gen Tierquälerei bestraft worden ist.                           Steuerpflicht während des Kalenderjahres beginnt, ab dem
2) Bei fristgerechter Antragstellung für noch nicht versteu-       1. des Monats, an dem der Steuertatbestand verwirklicht
erte Hunde wird die Vergünstigung vom Beginn der Steu-             wird – festgesetzt.
erpflicht gewährt. Bei fristgerechter Antragstellung für be-       2) Die Hundesteuer ist in vierteljährlichen Teilbeträgen am
reits versteuerte Hunde wird sie vom Ersten des Monats an          15. Februar, 15. Mai 15. August und 15. November fällig und
gewährt, der auf den Eintritt des die Ermäßigung begrün-           an die Stadt Lucka zu entrichten.
denden Tatbestandes folgt.                                         3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres,
3) Der Antrag auf Steuervergünstigung ist innerhalb von            so wird die Steuerschuld abweichend von Absatz 2 einen
zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei versteuerten             Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Hunden mindestens zwei Wochen vor Beginn des Monats,               4) Auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen an die für
in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll,                die Hundesteuer zuständigen Stelle der Stadtverwaltung
schriftlich und unter Vorlage von Nachweisen bei der für           Lucka bis 30.11. des jeweiligen Jahres kann die Hundesteu-
die Hundesteuer zuständigen Stelle der Stadtverwaltung             er ab Folgejahr auch als Jahresbetrag am 01.07. eines jeden
Lucka zu stellen.                                                  Jahres entrichtet werden.
4) Wird die rechtzeitig beantragte Steuervergünstigung             5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr
für einen neu angeschafften Hund abgelehnt, so wird die            die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten ha-
Steuer nicht erhoben, wenn der Hund binnen zwei Wochen             ben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntma-
nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides wieder ab-             chung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten
geschafft wird.                                                    mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen
5) Die gewährte Steuervergünstigung gilt nur für den Hal-          Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
ter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. Die Steu-     schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 3 Absatz 1
ervergünstigung ist nicht übertragbar.                             ThürKAG). Ausgenommen davon sind die Erhebungsjahre,
                                                                   in denen neue Hundesteuermarken erteilt werden. In dem
6) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung
                                                                   Jahr erhalten alle Steuerschuldner gleichermaßen Steuer-
weg, so hat dies der Hundehalter bei der für die Hunde-
                                                                   bescheide.
steuer zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Lucka inner-                             § 10 Anzeigepflichten
halb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.
                                                                   1) Wer im Stadtgebiet von Lucka einen Hund im Sinne des
Die Steuervergünstigung wird bis einschließlich dem Monat          § 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1, hält oder anschafft, hat
gewährt, in dem die Voraussetzungen für eine Steuerbe-             diesen innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des
freiung bzw. Steuerermäßigung für mindestens einen Ka-             Haltens der bei der für die Hundesteuer zuständigen Stelle
lendertag vorlagen.                                                der Stadtverwaltung Lucka schriftlich anzuzeigen.
          § 8 Beginn und Ende der Steuerpflicht                    § 4 bleibt davon unberührt.
1) Die Steuerpflicht entsteht zu Beginn des Jahres.                2) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 2) hat den Hund
Soweit der Steuertatbestand im laufenden Kalenderjahr              innerhalb von zwei Wochen bei der für die Hundesteuer
entsteht, entsteht die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats,        zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Lucka abzumelden,
in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden,                wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn
die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen           der Hund abhandengekommen oder eingegangen ist oder
Hündin zuwachsen, jedoch erst mit dem Ersten des Monats,           wenn der Hundehalter aus dem Stadtgebiet der Stadt Lucka
in dem der Hund vier Monate alt geworden ist. In den Fäl-          weggezogen ist. Gleiches gilt für den Wegfall der Voraus-
len des § 2 Abs. 2 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem        setzungen für Steuervergünstigungen.
Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten            3) Bei der An- und Abmeldung nach Abs. 1 und 2 sind vom
überschritten worden ist.                                          Hundehalter anzugeben:
2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in           - Name, Adresse und Geburtsdatum des Hundehalters
dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, ab-            - Name, Rasse, Alter, Geschlecht und Fellfarbe des Hundes
handenkommt oder eingeht. Der Verbleib des Hundes ist              - Tag der Anschaffung/Beginn der Haltung im Stadtgebiet
nachzuweisen.                                                        Lucka
3) Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden,            - Name und Adresse des Vorbesitzers
so endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem           - Datum der Abschaffung und Grund der Abmeldung
die Abmeldung bei der für die Hundesteuer zuständigen              - Name und Adresse des neuen Hundehalters
Stelle der Stadtverwaltung Lucka erfolgte.                           (bei Abgabe des Hundes)
4) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Ge-              Die Verarbeitung, Verwendung und Übermittlung der erho-
meinde entsteht die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf           benen Daten ist nur für steuerliche und statistische Zwecke
den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehal-             zulässig.                                                ►
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 12

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich un-             2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 18 Satz 1 ThürKAG
ter Beachtung der Regelungen der EU-Datenschutzgrund-             mit einer Geldbuße geahndet werden.
verordnung (DSGVO) sowie des Thüringer Datenschutzge-                                       § 14 Inkrafttreten
setzes erhoben, verarbeitet, verwendet und gespeichert.
                                                                  1) Die Satzung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Jeder Steuerpflichtige hat das Recht auf:
                                                                  2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24. November 2016
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,
                                                                  außer Kraft.
- Berichtigung der Daten, sofern diese unrichtig sind,
                                                                  Lucka, den 6. Dezember 2022
- auf Einschränkung der Verarbeitung,
                                                                  Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin
- Löschung der Daten, wenn die Speicherung unzulässig
  war oder wird, z. B. bei Beendigung der Hundehaltung                                          Hinweis
  (Recht auf Vergessen werden), jeweils nach Ablauf der ge-       Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder
  setzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist,                   Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung
- auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzauf-              (ThürKO) oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind,
  sichtsbehörde und                                               zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21 Abs. 4
- auf Widerspruch.                                                ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah-
                    § 11 Steueraufsicht                           res nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der
1) Jeder Hundehalter erhält von der Stadt Lucka für jeden         Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
anzumeldenden Hund eine Steuermarke gegen eine Ge-                Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
bühr von 2,50 €.                                                  worden ist.
2) Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die gültige Steuermar-     Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmi-
ke außerhalb des Hauses oder umfriedeten Grundbesitzes            gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt
am Halsband seines Hundes sichtbar anzubringen und auf            worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend
Verlangen vorzuweisen. Bei Verlust oder Beschädigung der          gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
Steuermarke wird gegen eine Gebühr von 3,00 € eine Er-            Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
satzmarke ausgegeben.                                             Lucka, den 17. Dezember 2022
3) Bis zur Ausgabe von neuen Steuermarken behalten die            Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin
bisherigen Steuermarken ihre Gültigkeit.
4) Zur Feststellung aller Hunde, die der Steuerpflicht un-
                                                                                    Ende Amtlicher Teil
terliegen, darf die Stadt Lucka in größeren Zeitabständen
territorial begrenzte oder flächendeckende Hundebe-                                  Nichtamtlicher Teil
standsaufnahmen durchführen. Eine Beauftragung privater
Unternehmen ist unter Wahrung des Steuergeheimnisses                                        Stadt Lucka
zulässig. Auf Nachfrage sind die volljährigen Einwohner ver-
pflichtet, den Beauftragten der Stadt Lucka Auskünfte über                         Der neue ELW ist da!
die in § 9 Abs. 3 Anstriche 1 und 2 genannten Daten zu            Am 30. November 2022 konnten die Kameraden der Frei-
erteilen, soweit in ihrem Haushalt Hunde gehalten werden.         willigen Feuerwehr Lucka den neuen Einsatzleitwagen
                   § 12 Auskunftspflicht                          ELW 1 in Empfang nehmen. Das lang ersehnte Fahrzeug
1) Der Steuerschuldner (§ 2) hat die für die Steuererhebung       wurde in Adendorf von der Firma REDCAR GmbH & Co. KG
nach dieser Satzung erheblichen Umstände der Stadtver-            angefertigt.
waltung Lucka mitzuteilen und in geeigneter Form nach-            Es dient zur Führung und Koordination von taktischen Ein-
zuweisen.                                                         heiten und dem Transport der Einsatzleitung mitsamt deren
2) Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der         Ausrüstung, Bereitstellung von Gerätschaften und der Ab-
Stadt Lucka auf Anfrage wahrheitsgemäß Auskunft über die          wicklung des Funkverkehrs an Einsatzstellen.
Art und Anzahl der gehaltenen Hunde und deren Besteue-
rung zu geben.
               § 13 Ordnungswidrigkeiten
1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG
handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
a. entgegen § 10 seine Anzeigepflichten nicht erfüllt,
b. entgegen §§ 7 und 10 den Wegfall der Voraussetzungen
   für eine Steuervergünstigung nicht anzeigt,
c. entgegen § 11 Abs. 2 Satz 1 seinen Hund ohne gültige
   Steuermarke auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in
   Anlagen oder Waldungen herumlaufen lässt,
d. entgegen § 11 Abs. 2 Satz 1 die Steuermarke auf Verlan-
   gen nicht vorzeigt,                                            Die Gesamtkosten belaufen sich auf 156.000 Euro. Durch
e. entgegen § 12 Abs. 2 den Beauftragten der Stadt Lucka          das Land Thüringen wurden 53.500 Euro als Festbetragsfi-
   nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.                         nanzierung bewilligt.
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 13

  Wohngeldstelle kurzzeitig geschlossen                                             Herzensangelegenheit
Die Wohngeldstelle des Landratsamtes Altenburger Land                                 Gründung des
bleibt am 17. Januar 2023, in der Zeit von 08:00 bis 12:00              „Schulförderverein der Schulen Lucka e. V.“
Uhr, wegen einer Schulungsmaßnahme geschlossen. Die
                                                                    Nach dem Schulfest im September wurde der „Schulförder-
Abgabe von Unterlagen ist in dieser Zeit nur über den Au-
                                                                    verein der Schulen Lucka“ am 21. September 2022 gegrün-
ßenbriefkasten oder am Empfang des Landratsamtes (Lin-
                                                                    det. Die Gründungsmitglieder, bestehend aus Vertretern
denaustraße 9 in Altenburg) möglich. Von 13:30 bis 18:00
                                                                    des Elternbeirates, der Kommunalpolitik sowie interessier-
Uhr stehen die Mitarbeiter der Wohngeldstelle dann wieder
                                                                    ten Luckaer Bürgern, unterschrieben im Beisein der zustän-
zur persönlichen Beratung zur Verfügung.
                                                                    digen Schulleiterin der Grundschule die Gründungsurkun-
                                                                    de. Den Vorsitz hat Herr Thomas Meier, dessen Kinder an
        Altenburger Land prüft wieder                               beiden Schulen lernen. Schon länger setzen sich engagierte
Die untere Jagdbehörde des Landkreises hat im November              Eltern gemeinsam mit dem Kollegium beider Schulen für ein
wieder eine Jägerprüfung durchgeführt. Bisher gab es ein            attraktives Angebot für die Kinder und Jugendlichen ein.
solches Angebot im Altenburger Land nur ein einziges Mal.           Häufig fehlt es jedoch nicht zuletzt an finanziellen Möglich-
Interessenten mussten zur Ablegung der Prüfung in der Re-           keiten. Die Vereinsgründung ist ein weiterer Baustein, diese
gel auf einen anderen Landkreis ausweichen. Nun soll die Jä-        Ziele festzuschreiben und konsequent weiter zu verfolgen.
gerprüfung in Altenburg etabliert werden. Für das kommen-           Der Förderverein sieht es als seine Aufgabe an, mit Ideen,
de Jahr sind mindestens zwei Prüfungen geplant, eine im             Fachwissen, Geld- und Sachspenden, aber auch mit Eigen-
ersten und eine im zweiten Halbjahr. Der Landesjagdverband          initiative, stets in Abstimmung mit den Bedürfnissen der
Thüringen wird die genauen Termine in Kürze bekanntge-              Schule, die Bildung und pädagogische Begleitung aller
ben. An der Jägerprüfung im November in Altenburg hatten            Kinder zu unterstützen. Konkret geht es um die Förderung
sich 35 angehende Jungjäger beteiligt, 30 Herren und fünf           sozialer Fähigkeiten, die Berufsorientierung, Bereicherung
Damen. 32 von ihnen bestanden die Prüfung, die aus einem            des Schulalltages durch Arbeitsgemeinschaften, Unterstüt-
theoretischen, einem mündlichen-praktischen Teil sowie ei-
                                                                    zung bei Schulveranstaltungen und Vernetzung der Schule
ner Schießprüfung bestand und vor einer zwölfköpfigen Prü-
                                                                    im regionalen Umfeld.
fungskommission abgelegt werden musste.
                                                                    Des Weiteren ist Lucka für sein Jugendblasorchester mu-
i. A. Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit
                                                                    sikalisch auch überregional bekannt. Daher wird neben
                                                                    dem Leitbild als bewegungsfreundliche und ernährungs-
           Neue Schulsozialarbeiterin                               bewusste Schule (gesundes Frühstück) wieder das bereits
           an der Regelschule Lucka                                 erfolgreich gelaufene musikalischen Konzept angestrebt als
                                                                    Spezialbereich und fortgeführt. Es wird mit allen zur Ver-
                        Mein Name ist Julia Naether und
                                                                    fügung stehenden Mitteln für beide Schulen in Lucka als
                        ich arbeite seit dem 1. August 2022
                                                                    moderne Bildungsreinrichtung geworben.
                        als Schulsozialarbeiterin an der Re-
                        gelschule Lucka. Das Angebot der            Kurzum: Jedes Kind soll die Chance auf eine schöne und
                        Schulsozialarbeit richtet sich an alle      unvergessliche Schulzeit haben.
                        Kinder und Jugendlichen und deren           Fühlen Sie sich angesprochen und möchten die Schulen
                        Erziehungsberechtigte sowie an alle         Lucka tatkräftig oder finanziell unterstützen? Informationen
                        Lehrerinnen und Lehrer der Regel-           zu Mitgliedschaft und Sponsoring erhalten Sie hier:
                        schule. Schulsozialarbeit ist ein frei-     Kontakt Schulförderverein der Schulen Lucka e. V.:
williges, vertrauliches und unentgeltliches Angebot der Ju-
                                                                        Thomas Meier
gendhilfe. Mit diesem Angebot möchte ich die Kinder und
Jugendlichen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen              Sfv-lucka@web.de
sowie beruflichen Entwicklung unterstützen und fördern.                 auf Facebook: Schulförderverein
Für Eltern und Lehrer stellt Schulsozialarbeit ein erzie-           Der Vorstand
hungsunterstützendes Beratungsangebot dar und kann
von diesen, gleichermaßen wie von den Mädchen und Jun-                                  Weihnachtsgrüße
gen, genutzt werden. Als zuverlässiger und vertraulicher            Wir wünschen unseren Mitgliedern des KGV „Am Waldes-
Ansprechpartner stehe ich täglich, von 07:30 bis 13:30 Uhr,         saum“ in Lucka ein besinnliches Weihnachtsfest, ein gesun-
für Beratungstermine in meinem Büro (1. Etage der Regel-            des, frohes neues Jahr und eine erfolgreiche Gartensaison
schule) zur Verfügung. Darüber hinaus bin ich auch telefo-          2023. Bleibt schön gesund!
nisch und per WhatsApp unter der Telefonnummer 0171
                                                                    Eure Vorstandsmitglieder
9817926 sowie per E-Mail unter der Adresse: julia.naether@
                                                                    i. A. A. Tabbert
johanniter.de erreichbar. Zum Nachlesen sind meine Kon-
taktdaten ebenfalls auf der Homepage der Regelschule
Lucka zu finden.                                                                      Zur Weihnachtszeit
Ich freue mich auf eine rege und gute Zusammenarbeit mit            Wir wünschen unseren Mitgliedern der Kreativwerkstatt
den Kindern und Jugendlichen, deren Erziehungsberechtig-            Lucka ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins
en sowie allen Lehrerinnen und Lehrern der Regelschule.             neue, ideenreiche Jahr 2023. Bleibt schön gesund!
Julia Naether, Schulsozialarbeiterin Regelschule Lucka              Liebe Grüße A. Tabbert und D. Ohnes
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