Ausgabe 17.12.2022 - Stadt Lucka
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12. Ausgabe 17.12.2022 28. Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 21. Januar 2023. Redaktionsschluss ist der 11. Januar 2023.
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite Impressum – Amtsblatt der Stadt Lucka Amtlicher Teil Herausgeber: Stadtverwaltung Lucka Inhaltsverantwortlich: Bürgermeisterin Bekanntmachung Kontaktdaten: Telefon: 034492 31114 Fax: 034492 31199 der in öffentlicher Sitzung des Stadtrates gefassten Anschrift: Pegauer Straße 17 | 04613 Lucka Beschlüsse der 17. Sitzung des Stadtrates der Stadt E-Mail: service@lucka.de Lucka vom 29. November 2022 Internet: www.lucka.de Verteilung: Monatlich kostenlos an alle Haushalte. Beschluss Nr. 101/2022 ö Bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an die Stadt- Haushaltssatzung 2023 der Stadt Lucka samt ihrer Anlagen verwaltung Lucka. (§ 57 Abs. 1 ThürKO) Weitere Exemplare können für 1,00 Euro in der Stadtverwaltung Lucka erworben werden. Beschluss Nr. 102/2022 ö Nachdruck und Datenübernahme, auch auszugs- Finanzplan und das dazugehörige Investitionsprogramm weise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. 2022 – 2026 der Stadt Lucka (§ 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO) Anzeigenannahme: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Kontaktdaten: Anschrift: Dorfstraße 10 Beschluss Nr. 103/2022 ö 04626 Schmölln OT Nöbdenitz Hauptsatzung der Stadt Lucka Telefon: 034496 60041 E-Mail: lucka@nico-partner.de Beschluss Nr. 104/2022 ö Geschäftsordnung der Stadt Lucka Stadt Lucka Beschluss Nr. 105/2022 ö Pegauer Straße 17 | 04613 Lucka Hundesteuersatzung der Stadt Lucka Rufnummern Beschluss Nr. 106/2022 ö Bürgermeisterin 034492 31114 1. Satzung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 der Gebüh- Assistenz/Lohn/Gehalt/Wahlen 034492 31114 rensatzung für die städtischen Gebäude der Stadt Lucka Ordnung/Sicherheit/Umwelt/Gewerbe 034492 31119 Beschluss Nr. 107/2022 ö Sitzungsdienst 034492 31114 Feststellung der Jahresrechnung des Jahres 2019 gemäß Markt/Verkehrsüberwachung 034492 31119 § 80 Abs. 3ThürKO Bürgerservice/Einwohnermeldeamt 034492 31113 Finanzverwaltung/Liegenschaften 034492 31132 Beschluss Nr. 108/2022 ö Buchhaltung/Fundbüro 034492 31117 Feststellung der Jahresrechnung des Jahres 2020 gemäß Steuern 034492 31114 § 80 Abs. 3ThürKO Finanzen/Brandschutz/Kita 034492 31129 Beschluss Nr. 109/2022 ö Bauamt/Bauanträge 034492 31123 Feststellung der Jahresrechnung des Jahres 2021 gemäß Kultur/Baumfällungen 034492 31116 § 80 Abs. 3ThürKO Friedhofsverwaltung 034492 31121 Fax 034492 31199 Beschluss Nr. 110/2022 ö Kontaktbereichsbeamter 034492 40045 Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2019 gemäß Bibliothek 034492 24389 § 80 Abs. 3 ThürKO Öffnungszeiten Rathaus / Bürgerservice Lucka Beschluss Nr. 111/2022 ö nach vorheriger telefonischer Terminabsprache Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2020 gemäß Montag 09:00 – 11:00 Uhr § 80 Abs. 3 ThürKO Dienstag 09:00 – 11:00 Uhr | 14:00 – 18:00 Uhr Beschluss Nr. 112/2022 ö Mittwoch geschlossen Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2021 gemäß Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 11:00 Uhr § 80 Abs. 3 ThürKO Öffnungszeiten – Recyclinghof Lucka Beschluss Nr. 113/2022 ö Dienstag 08:00 – 13:00 Uhr Entlastung der 1. Beigeordneten für das Jahr 2019 gemäß Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr § 80 Abs. 3 ThürKO Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr Beschluss Nr. 114/2022 ö Freitag 12:00 – 18:00 Uhr Entlastung der 1. Beigeordneten für das Jahr 2020 gemäß Samstag 08:00 – 12:00 Uhr § 80 Abs. 3 ThürKO Öffnungszeiten Bibliothek Beschluss Nr. 115/2022 ö Montag 09:30 – 11:30 Uhr Dienstag 09:30 – 11:30 Uhr | 13:00 – 17:00 Uhr Entlastung der 1. Beigeordneten für das Jahr 2021 gemäß Mittwoch geschlossen § 80 Abs. 3 ThürKO Donnerstag 09:30 – 11:30 Uhr Beschluss Nr. 116/2022 ö Freitag 09:30 – 11:30 Uhr | 13:00 – 17:00 Uhr Entlastung des 2. Beigeordneten für das Jahr 2021 gemäß Hilfe bei Havarien erhalten Sie hier § 80 Abs. 3 ThürKO Strom EnviaM-Entstörungsstelle 0800 0305070 Beschluss Nr. 117/2022 ö Gas MITGAS-Entstörungsstelle 0800 0200922 Feststellung des Jahresabschlusses, Vortrag Bilanzgewinn Wasser/Abwasser ZAL-Bereitschaftsdienst 0172 7998833 sowie Entlastung der Geschäftsführerin der VBM Woh- Kabelfernsehen Telecolumbus 030 33888000 nungsbau GmbH Lucka für das Geschäftsjahr 2021 ►
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite Beschluss Nr. 118/2022 ö Bekanntmachung der Hauptsatzung Entlastung des Aufsichtsrates der VBM Wohnungsbau Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer GmbH Lucka für das Geschäftsjahr 2021 Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal- Beschluss Nr. 119/2022 ö ordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 in ihrer derzeit Einführung eines Tax-Compliance-Management-Systems gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Lucka in der (TCMS) bei der Stadt Lucka „Beschluss der Steuer-Richtli- Sitzung am 29. November 2022 die folgende Hauptsatzung nie“ beschlossen: Beschluss Nr. 120/2022 ö § 1 Name Bestellung von Frau Christina Schade zur Tax-Compliance- (1) Die Stadt führt den Namen „Lucka“. Verantwortlichen (2) Ortsteile behalten ihren bisherigen Namen in Verbin- Anlagen können in der Stadtverwaltung der Stadt Lucka dung mit dem Namen der Stadt. eingesehen werden. Beschlüsse mit Satzungscharakter wer- „Lucka, Ortsteil (OT) Prößdorf“ den nach Abschluss des kommunal- bzw. landesaufsicht- lichen Verwaltungsverfahrens im vollen Wortlaut öffentlich „Lucka, Ortsteil (OT) Breitenhain“ bekannt gemacht. § 2 Stadtwappen, Stadtflagge, Stadtsiegel Lucka, den 17. Dezember 2022 (1) Das Stadtwappen zeigt auf goldenem Felde einen ge- Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin wappneten Ritter in stahlblauer Rüstung mit geöffnetem Visier auf grünem Boden stehend. Der Ritter hält in der ausgestreckten rechten Hand ein schwarzes Kreuz und in Bekanntmachung der linken Hand eine gestielte Rose; er wird rechts begleitet der in öffentlicher Sitzung des Bauausschusses der von einem Wappenschild, der in silbernem Felde eine rote Stadt Lucka gefassten Beschlüsse vom 8. Dezem- Rose mit goldenem Stängel und grünen Kelchblättern zeigt ber 2022 (Anlage 1). Beschluss Nr. BAU 46/2022 ö (2) Die Flagge der Stadt Lucka zeigt die Farben blau und Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB – Vorbe- gelb. scheid zur Errichtung eines Wohnhauses (3) Die Stadt Lucka führt ein kleines Dienstsiegel mit einem Lucka, den 17. Dezember 2022 Durchmesser von 3,0 cm. Das Dienstsiegel trägt die Um- Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin schrift: Thüringen Bekanntmachung Stadt Lucka (Anlage 2) und zeigt das Stadtwappen (siehe Anlage 1), die Umschrift der in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanz- ist durch eine Kreislinie gegen das Siegelbild abgegrenzt. ausschusses der Stadt Lucka gefassten Beschlüsse § 3 Ortsteile vom 15. November 2022 (1) Zu der Stadt Lucka gehören folgende Ortsteile: Beschluss Nr. HA/20/2022 ö 1. Ortsteil (OT) Prößdorf Überplanmäßige Ausgabe für die Realisierung der Baumaß- 2. Ortsteil (OT) Breitenhain nahme Umbau der Bushaltestelle „Busplatz“ mit drei Halte- positionen in Lucka Die räumliche Abgrenzung der Ortsteile ergibt sich aus der als Anlage 3 beigefügten Karte, die Bestandteil der Haupt- Beschluss Nr. HA/21/2022 ö satzung ist. Überplanmäßige Ausgabe für die Natur- und Landschafts- pflegearbeiten § 4 Bürgerbegehren – Bürgerentscheid Beschluss Nr. HA/22/2022 ö (1) Die Bürger können über Angelegenheiten des eigenen Überplanmäßige Ausgabe für Deckungskreis 5200 Werter- Wirkungskreises der Gemeinde die Durchführung eines haltung, Geräte, Ausstattungsgegenstände Bürgerentscheids beantragen (Bürgerbegehren). Nach Zu- standekommen des Bürgerbegehrens wird die Angelegen- Beschluss Nr. HA/23/2022 ö heit den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt, sofern der Überplanmäßige Ausgabe für den Deckungskreis 11 Hal- Gemeinderat sich das Anliegen nicht zu Eigen macht. tung von Fahrzeugen (2) Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gemein- Beschluss Nr. HA/24/2022 ö derat den Bürgern eine Angelegenheit des eigenen Wir- Überplanmäßige Ausgabe für Deckungskreis 5421 Gas, kungskreises der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen Fernwärme, Öl (Ratsreferendum). Beschluss Nr. HA/25/2022 ö (3) Absatz 1 und 2 gelten für Bürgerentscheide in Ortsteilen Auftragsvergabe für die Lieferung eines stationären Not- einer Gemeinde und in Ortschaften einer Landgemeinde stromaggregates für das Rathaus entsprechend. Beschluss Nr. HA/26/2022 ö (4) Der erfolgreiche Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Auftragsvergabe für die Vorhaltung eines Notstromaggre- Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde. In dem Ortsteil gates in der Kita „Kleeblatt einer Gemeinde oder der Ortschaft einer Landgemeinde Lucka, den 15. November 2022 hat der erfolgreiche Bürgerentscheid die Wirkung eines Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Beschlusses des Ortsteilrates oder des Ortschaftsrates.
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite (5) Das Nähere zur Durchführung von Bürgerbegehren, § 6 Vorsitz im Stadtrat Bürgerentscheid, Ratsbegehren und Ratsreferendum regelt Den Vorsitz im Stadtrat führt der Bürgermeister, im Falle das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohneran- seiner Verhinderung dessen Stellvertreter. trag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) in § 7 Bürgermeister der jeweils geltenden Fassung. (1) Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern § 5 Einwohnerfragestunde und -versammlung der Stadt gewählt und ist hauptamtlich tätig. (1) Bei öffentlichen Sitzungen des Stadtrates soll den Ein- (2) Der Stadtrat überträgt dem Bürgermeister neben den wohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu ge- in § 29 ThürKO aufgeführten Aufgaben die folgenden wei- meindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit teren Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung: des Stadtrates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vor- schläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen a) die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nicht-öf- bis zu einem Betrag von 10.000,00 € im Einzelfall; fentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis b) die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmä- zu zwei Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge ßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsre- von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der serven bis zu 7.500,00 € im Einzelfall; Stadt Lucka pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneran- c) die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan ausgewie- fragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils senen Freigiebigkeitsleistungen bis zu 500,00 € im Ein- auf ein Thema beziehen und spätestens drei Tage vor der zelfall; Sitzung schriftlich (Stadtverwaltung Lucka, Pegauer Stra- d) der Erlass, die Niederschlagung, die Stundung und die ße 17, 04613 Lucka)oder per E-Mail (post@lucka.de) in der Aussetzung der Vollziehung von Abgaben insbesondere Stadtverwaltung eingehen. Einwohneranfragen dürfen bis von Steuern, Beiträgen und Gebühren sowie von son- zu drei einzelne Fragen enthalten. stigen öffentlichen oder zivilrechtlichen Forderungen bis Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen zu folgenden Beträgen im Einzelfall: Sitzung und kann auf 15 Minuten begrenzt werden; in Aus- - Erlass.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500,00 € nahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 30 - Niederschlagung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500,00 € Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestel- - Stundung bis zu einem Jahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500,00 € lers beträgt höchstens drei Minuten. Es genügt eine münd- liche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den - Stundungen über einem Jahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.000,00 € Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der - Aussetzung der Vollziehung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500,00 € Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu zwei themen- e) die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von bezogene Nachfrage/n durch den/die Fragesteller. Ist die Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschla- Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung gung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zuge- möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in ständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 500,00 € der folgenden Stadtratssitzung. beträgt; (2) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich f) Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder be- eine Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über weglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder wichtige Stadtangelegenheiten, insbesondere über Pla- Pachtzins von 5.000,00 € im Einzelfall; nungen und Vorhaben der Stadt, die ihre strukturelle Ent- g) Die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu wicklung unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder 3.000,00 € im Einzelfall. über Angelegenheiten, die mit erheblichen Auswirkungen h) Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB im In- für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zu unter- nenbereich: richten und diese mit ihnen zu erörtern. ha) zu geringfügigen Erweiterungen und Veränderungen Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der an vorhandenen Gebäuden der Gebäudeklassen Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und 1 bis 3 und baulichen Anlagen, die keine Gebäude Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwoh- sind, mit einer Höhe bis zu 10 m, nerversammlung ein. hb) zur Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern, (3) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwoh- Garagen, Gartenhäusern, Gerätehäusern und Car- nerversammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den ports, Einwohnern in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur hc) zur Errichtung von kleineren Nebenanlagen im Sinne Äußerung zu geben. Soweit dies erforderlich ist, kann der des § 14 BauNVO, Bürgermeister zum Zweck der umfassenden Unterrichtung hd) zur Errichtung von Werbeanlagen, die bauliche Anla- Stadtbedienstete und Sachverständige hinzuziehen. gen im Sinne der ThürBO sind, (4) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Stadtan- i) Erklärung der Gemeinde nach § 61 der ThürBO, gelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwoh- nerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor j) Erteilung von Negativzeugnissen bezüglich des ge- der Einwohnerversammlung bei der Stadt einreichen. Die meindlichen Vorkaufsrechtes entsprechend § 28 Abs. 1 Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerver- BauGB, sammlung beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der k) die Entscheidung über die Genehmigung im förmlich Bürgermeister Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei festgelegten Sanierungsgebiet nach § 144 Abs. 1 und 2 Wochen schriftlich beantworten. BauGB. ►
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite § 8 Beigeordnete Ist die Beschlussfassung im Umlaufverfahren abgeschlos- (1) Der Stadtrat wählt zwei ehrenamtliche Beigeordnete sen, hat der Bürgermeister die Stadtratsmitglieder unver- (2) Der Bürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung züglich über die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse durch den Ersten Beigeordneten und, wenn auch dieser zu unterrichten. verhindert ist, durch den Zweiten Beigeordneten vertreten (3) Wahlen und sonstige geheime Abstimmungen im Sinne (§ 32 Abs. 1 ThürKO). des § 39 ThürKO dürfen nicht in Sitzungen nach Absatz 1 § 9 Ausschüsse Satz 1 oder im Umlaufverfahren nach Abs. 2 durchgeführt werden. (1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben ei- nen Hauptausschuss und weitere Ausschüsse, welche die (4) Die Gemeinde hat die technischen Voraussetzungen für Beschlüsse des Stadtrates vorbereiten (vorberatende Aus- Sitzungen nach Abs. 1 S. 1 und das Umlaufverfahren nach schüsse) oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend Abs. 2 zu schaffen und die Einhaltung der datenschutz- entscheiden (beschließende Ausschüsse), und bestimmt rechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Dazu gehört deren Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben. Nähere insbesondere, dass die Gemeinde ein geeignetes Video- Regelungen trifft die Geschäftsordnung. konferenzsystem für die Durchführung von Sitzungen nach Absatz 1 Satz 1 bereitstellt. Die Funktionsfähigkeit der In- (2) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der ternetzugänge bei den Mitgliedern des Gemeinderats und Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Par- den sonstigen zu einer Gemeinderatssitzung zu ladenden teien und Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Frak- Personen ist von den jeweiligen Mitgliedern und sonstigen tionen bestehen, sind diese der Berechnung zugrunde zu Teilnehmenden zu gewährleisten. legen. Übersteigt die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Stadtratsmitglieder, so kann jedes Stadtratsmitglied, das im Das/die für die Teilnahme an einer Sitzung nach Absatz 1 Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Satz 1 bzw. einem Umlaufverfahren nach Absatz 2 erforder- Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der liche/n Endgerät/e (z. B. Tablet, Laptop, Kamera, Mikrofon, …) Stadtrat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit durch hat jedes Mitglied des Gemeinderates auf eigene Kosten Beschluss, welchem Ausschuss dieses Stadtratsmitglied zu- zu beschaffen und die Funktionsfähigkeit (unter anderem gewiesen wird. durch Wartung, Updates aufspielen etc.) zu gewährleisten. (3) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien (5) Diese Regelungen gelten für andere kommunale Gre- erfolgt nach dem d´Hondt´schen Verfahren. mien entsprechend § 10 Sitzungen und Entscheidungen in Notlagen § 11 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1) Die Sitzungen des Stadtrats können in Notlagen ohne Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kin- persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum dern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemes- durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton, ins- sener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbe- besondere in Form von Videokonferenzen durchgeführt sondere erfolgen durch werden. Eine Notlage besteht, wenn es den Mitgliedern - die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates, des Stadtrats aufgrund einer außergewöhnlichen Situation - die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und nicht möglich ist, persönlich an den Sitzungen des Stadtrats Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversamm- teilzunehmen. Außergewöhnliche Situationen sind insbe- lungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO, sondere Katastrophenfälle nach § 34 des Thüringer Brand- - Umfragen bei Kindern und Jugendlichen, und Katastrophenschutzgesetzes, Pandemien oder Epide- - Umfragen in Jugendforen oder mien. Der Bürgermeister stellt eine Notlage nach Satz 2 - die Durchführung von Jugendworkshops. fest und lädt die Stadtratsmitglieder zu Sitzungen nach Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzel- Satz 1 ein. Der Stadtrat beschließt in seiner nächsten Sit- nen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu zung über den Fortbestand der vom Bürgermeister nach welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt wer- Satz 4 festgestellten Notlage. Im Übrigen bleiben die für den. den Geschäftsgang von Sitzungen des Stadtrats geltenden § 12 Ehrenbezeichnungen Regelungen unberührt. (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Stadt (2) Ist es dem Stadtrat während der vom Bürgermeister und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, nach Absatz 1 Satz 4 festgestellten Notlage nicht möglich, können zu Ehrenbürgern ernannt werden. eine Sitzung nach Abs. 1 Satz 1 durchzuführen, kann er die Beschlüsse über Angelegenheiten, die nicht bis zur näch- (2) Personen, die als Mitglieder des Stadtrates, Ehrenbeam- sten Sitzung aufgeschoben werden können, auf Antrag des tinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen Vorsitzenden, einer Fraktion oder eines Viertels der Mit- oder Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Man- glieder des Stadtrates im Umlaufverfahren fassen. Für den dat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbe- Antrag auf Durchführung des Umlaufverfahrens, die Stim- zeichnungen erhalten: mabgabe zur Anwendbarkeit des Umlaufverfahrens nach Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister = Satz 3 und über die Beschlussvorlagen ist die Textform Ehrenoberbürgermeisterin oder Ehrenoberbürgermeister (§ 126b BGB) ausreichend. Der Beschlussfassung im Um- Bürgermeisterin oder Bürgermeister = laufverfahren müssen drei Viertel der Mitglieder des Stadt- Ehrenbürgermeisterin oder Ehrenbürgermeister rats zustimmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestim- Beigeordnete oder Beigeordneter = mungen über die erforderlichen Mehrheiten in Sitzungen. Ehrenbeigeordnete oder Ehrenbeigeordneter
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite Mitglied der Ortschaftsrates § 14 Öffentliche Bekanntmachungen = Ehrenmitglied des Ortschaftsrates (1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister Stadt Lucka erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt = Ehrenortsbürgermeisterin oder Ehrenbürgermeister „Luckaer Nachrichten“ der Stadt Lucka. Auf den Urschriften sonstige Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen = eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit kennzeich- Bekanntmachung schriftlich zu vermerken. nende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Ehren-“. (2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer un- Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder über- abwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch wiegend ausgeübten Funktion richten. Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in son- werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Be- stiger vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der kanntmachung der Satzung durch Aushang an folgenden Stadt beigetragen haben, können besonders geehrt wer- Verkündungstafeln: den. Der Stadtrat kann dazu spezielle Richtlinien beschlie- 1. Rathaus, Pegauer Straße 17 ßen. 2. Bahnhofstraße (am „Blumentopp“) (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes und der Ehren- 3. Neustadt, Clara-Zetkin-Straße bezeichnung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des 4. Breitenhain, Falkenhainer Straße Stadtrates unter Aushändigung einer Urkunde vorgenom- 5. Prößdorf, Otto-Engert-Straße men werden. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche (5) Die Stadt kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbe- Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach zeichnung wegen unwürdigen Verhaltens entziehen. Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der § 13 Entschädigungen Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen. (1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche (3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadt- Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des rates und seiner Ausschüsse (§ 35 Abs. 6 ThürKO) werden Stadtrates und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sit- mit Aushang an folgenden Verkündungstafeln: zungsgeld von 30,00 € pro Sitzung. 1. Rathaus, Pegauer Straße 17 Für die Teilnahme an einer Sitzung nach § 36a Absatz 1 Satz 1 2. Bahnhofstraße (am „Blumentopp“) ThürKO sowie die Beschlussfassung im Umlaufverfahren 3. Neustadt, Clara-Zetkin-Straße nach § 36a Absatz 2 ThürKO wird gleichermaßen die Ent- 4. Breitenhain, Falkenhainer Straße schädigung gewährt. 5. Prößdorf, Otto-Engert-Straße (2) Mitglieder des Stadtrates, die Arbeiter oder Angestellte Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewie- Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse ist mit senen Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkün- Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde für den dungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruf- Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der lichen Tätigkeit entstanden ist. jeweiligen Sitzung abgenommen werden. Zusätzlich erfolgt eine Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Lucka Sonstige Mitglieder des Stadtrates, die nicht erwerbstätig zu Informationszwecken. sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), erhalten (4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amt- eine Pauschalentschädigung von 10,00 € je volle Stunde. liche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 ent- Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf sprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch anderes bestimmt. nur bis 19:00 Uhr gewährt. § 15 Haushaltswirtschaft (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reise- Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den kosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt. (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Stadt- § 16 Sprachform, Außerkrafttreten, Inkrafttreten rates sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sit- (1) Die in dieser Hauptsatzung verwandten personenbezo- zungsgeldes, des Verdienstausfalles bzw. der Pauscha- genen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, lentschädigung und der Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) für Männer in der männlichen Sprachform. entsprechend. (2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen (5) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsat- hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Auf- zung vom 15. Oktober 2014 einschließlich der 1. Änderung wendungen erhalten eine zusätzliche monatliche Entschä- vom 3. September 2021 außer Kraft. digung: Lucka, den 6. Dezember 2022 der Vorsitzende eines Ausschusses von........ 20,00 € Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin (6) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten Hinweis die folgenden Aufwandsentschädigungen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder der ehrenamtliche Erste Beigeordnete.......... 250,00 €/Monat Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung der ehrenamtliche Zweite Beigeordnete. ..... 100,00 €/Monat (ThürKO) oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, ►
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21 Abs. 4 §1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- Die Anlagen 1 und 2 zu § 5 der Gebührensatzung werden res nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der wie folgt geändert bzw. ergänzt. Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Anlage 1 Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Gebührentarife über die Nutzung der städtischen Gebäu- de in der Stadt Lucka für Veranstaltungen Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmi- gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt (Anlage nach § 5 Abs. 1 der Gebührensatzung für städtische worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend Gebäude der Stadt Lucka) gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Städtische Einrichtung Benutzungsgebühr Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Lucka, den 17. Dezember 2022 1. Kirche Prößdorf Backmann- Eichhorn, Bürgermeisterin Trauerfeier und Beerdigung 125,00 € pro Fall Anlage 1 Anlage 2 Eheschließung 60,00 € pro Eheschließung Stadtwappen Dienstsiegel 2. Sportlerheim Prößdorf Private Nutzung 120,00 € pro Veranstaltung Vereine 60,00 € pro Veranstaltung 3. Sportlerheim am Stadion Lucka Private Nutzung 120,00 € pro Veranstaltung Vereine 60,00 € pro Veranstaltung Anlage 3 4. Seerose Prößdorf Private Nutzung 120,00 € pro Veranstaltung Vereine 60,00 € pro Veranstaltung 5. Bürgerhaus Breitenhain Private Nutzung 120,00 € pro Veranstaltung Vereine 60,00 € pro Veranstaltung 6. Tivoli Private Nutzung 120,00 € pro Veranstaltung Vereine 60,00 € pro Veranstaltung 7. A) Deutsches Haus Saal eintrittsfreie Veranstaltung 200,00 € pro Veranstaltung eintrittspflichtige 300,00 € pro Veranstaltung Veranstaltung B) Kegelbahn eintrittsfreie Veranstaltung 120,00 € pro Veranstaltung eintrittspflichtige 60,00 € pro Veranstaltung Veranstaltung 8. Schützenverein Private Nutzung 120,00 € pro Veranstaltung Vereine 60,00 € pro Veranstaltung Anlage 2 Gebührentarife über die Nutzung der städtischen Gebäu- de in der Stadt Lucka für Vereine/Sportvereine, soweit Bekanntmachung nicht der Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb betrof- der 1. Satzung zur Änderung der Gebührensat- fen ist zung für die städtischen Gebäude der Stadt Lucka Eine unentgeltliche Nutzung der Sport- und Spielanlagen Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Kommu- wird grundsätzlich nicht für Zusammenkünfte außerhalb nalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung sowie des Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetriebes sowie Vereins- der §§ 1, 2 und 12 (1) des Thüringer Kommunalabgabenge- feiern und gewerbliche Veranstaltungen gewährt (§ 15 (2) setzes (ThürKAG) hat der Stadtrat der Lucka in seiner Sit- ThürSportFG). zung am 29. November 2022 die folgende Änderung zur (Anlage nach § 5 Abs. 1 der Gebührensatzung für städtische Satzung beschlossen. Gebäude der Stadt Lucka)
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite Städtische Einrichtung Benutzungsgebühr Hinweis Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Sportlerheim am Stadion Lucka Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung Variante 1 Pro Monat 3,00 €/qm (ThürKO) oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, Miete für Gesellschaftsräume und zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21 Abs. 4 Küche (inkl. Toilettennutzung) ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- (die QM-Anzahl wird im Mietvertrag res nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Ge- festgeschrieben; die Untervermietung meinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ver- der Gesellschaftsräume ist möglich) letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden oder ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmi- Variante 2 30 % Kosten- gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt Betriebskostenübernahme übernahme der worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend ohne Mietgebühr Betriebskosten gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten (die Untervermietung der Räume inkl. Nutzung der Räu- Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ist untersagt) me für Veranstaltungen Lucka, den 17. Dezember 2022 des ansässigen Vereins Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Sportlerheim am Stadion Prößdorf Variante 1 Pro Monat 3,00 €/qm Bekanntmachung Miete für Gesellschaftsräume und der Satzung der Stadt Lucka über die Erhebung Küche (inkl. Toilettennutzung) einer Hundesteuer – Hundesteuersatzung (die QM-Anzahl wird im Mietvertrag festgeschrieben; die Untervermietung Der Stadtrat der Stadt Lucka beschließt in seiner Sitzung der Gesellschaftsräume ist möglich) am 29. November 2022 auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 oder und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) sowie den §§ 1, Variante 2 30 % Kosten- 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür- Betriebskostenübernahme übernahme der KAG) in ihrer jeweils gültigen Fassung folgende Satzung: ohne Mietgebühr Betriebskosten § 1 Steuertatbestand (die Untervermietung der Räume inkl. Nutzung der Räu- ist untersagt) me für Veranstaltungen Das Halten von Hunden im Stadtgebiet der Stadt Lucka un- des ansässigen Vereins terliegt einer Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgeblich ist dabei das Kalenderjahr. Deutsches Haus Kegelbahn § 2 Steuerschuldner, Haftung Variante 1 Pro Monat 3,00 €/qm 1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes. Miete für Gesellschaftsräume und Küche (inkl. Toilettennutzung) Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder (die QM-Anzahl wird im Mietvertrag im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen festgeschrieben; die Untervermietung hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gel- der Gesellschaftsräume ist möglich) ten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten (Wohn - und oder Wirtschaftsgemeinschaft). Variante 2 30 % Kosten- 2) Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder übernahme der Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen Betriebskostenübernahme Betriebskosten hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in ei- ohne Mietgebühr ner Gemeinde bereits versteuert wird oder von der Steuer (die Untervermietung der Räume inkl. Nutzung der Räu- me für Veranstaltungen befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die ist untersagt) des ansässigen Vereins Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. Seerose Prößdorf § 4 bleibt davon unberührt. Mietgebühr als Nutzungsgebühr 30 % der Betrieb- 3) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder meh- ohne Untervermietungsmöglich- skostenabrechnung rere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. keiten zzgl. einer Betriebskosten- inkl. Nutzung der Räu- 4) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des beteiligung me für Veranstaltungen Hundes gesamtschuldnerisch. des ansässigen Vereins § 3 Steuermaßstab und Steuersatz Turnhalle Grundschule 1) Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt im Vereine, Gruppen, 25,00 € Nutzungs- gesamten Stadtgebiet: kommerziellen Sport u. ä. beitrag pro Monat a) für den ersten Hund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 € §2 b) für den zweiten Hund.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 € Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. c) für den dritten Hund.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 € Lucka, den 6. Dezember 2022 d) für den vierten Hund.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 € Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin e) für jeden weiteren Hund.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 € ►
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 10 2) Für das Halten von gefährlichen Hunden nach Abs. 3 be- d. Hunde, die im Eigentum von karitativen Vereinen stehen trägt der Steuersatz abweichend von Abs. 1: und ausschließlich zur Durchführung der diesen Vereinen a) für den ersten Hund...................................................................................................350 € obliegenden Aufgaben gehalten werden. b) für jeden weiteren Hund.................................................................................... 600 € e. Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Rettungshund verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung 3) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung gelten vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten entsprechend dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevöl- Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die kerung vor Tiergefahren (in der jeweils geltenden Fassung) Ablegung der Prüfung ist durch Vorlegen eines Prü- Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige fungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Behörde nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. als gefährlich festgestellt wurden, weil sie f. Hunde, die in Krankenhäusern, Heil- und Pflegean- a. eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbe- stalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen zur reitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wir- Durchführung der diesen obliegenden Aufgaben gehal- kung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben, ten werden. b. einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur g. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl. Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder h. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blin- aus dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes der, tauber oder sonstiger hilfloser Personen im Sinne geschah, des Schwerbehindertenrechtes dienen; die Steuerbefrei- c. ein Tier gebissen haben, ohne selbst angegriffen wor- ung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeug- den zu sein oder einen anderen Hund, trotz dessen nisses abhängig gemacht werden. offensichtlich erkennbarer, artenüblicher Unterwer- i. Abgerichtete Hunde, die von Artisten oder Schaustellern fungsgestik gebissen und nicht nur geringfügig verletzt nachweislich für ihre Berufsarbeit benötigt werden. haben, j. Hunde in Tierhandlungen d. außerhalb des befriedeten Besitztums des Halters wie- k. Hunde, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen derholt in aggressiver oder Gefahr drohender Weise und auf Verlangen ein entsprechender Nachweis er- Menschen angesprungen oder ein anderes aggressives bracht wird. Verhalten gezeigt zu haben, das nicht dem elementaren 2) Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 3 wird keine Selbsterhaltungstrieb des Hundes entspringt oder Steuerfreiheit gewährt. e. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen § 5 Allgemeine Steuerermäßigung oder Hunde sowie unkontrolliert Wild hetzen oder rei- 1) Die Hundesteuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf ßen. die Hälfte des Steuersatzes nach § 3 zu ermäßigen für das 4) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 4 gewährt Halten von wird, sind bei der Berechnung der Anzahl von Hunden nicht a. Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche dem anzusetzen. nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m(kürzeste 5) Hunde, für die die Steuer nach § 5 ermäßigt wird, gelten Wegstrecke) entfernt liegen. Die Erforderlichkeit ist zu steuerlich als Hunde nach Abs. 1. belegen bzw. glaubhaft zu machen. 6) Für Hunde, deren Gefährlichkeit nach Abs. 3 festgestellt b. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder worden ist, gilt der erhöhte Steuersatz ab dem 1. des Mo- Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder über- nats, in dem die Gefährlichkeit des Hundes festgestellt wiegend zur Ausübung des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steu- wurde. erfrei ist; für Hunde die zur Ausübung der Jagd gehalten § 4 Steuerbefreiungen werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die 1) Steuerfrei ist das Halten von Hunden für: jagdrechtliche normierte Brauchbarkeitsprüfung oder a. Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben, Stadt aufhalten, für diejenigen Hunde, die sie bei ihrer c. Hunde, deren Hundebesitzer einem Hundeverein beige- Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die treten sind. Hunde in einer anderen Gemeinde versteuert werden 2) Eine Ermäßigung nach Abs. 1 kann nur für jeweils einen oder von der Steuer befreit sind. Hund des Steuerschuldners beansprucht werden. b. Tierschutz- und ähnliche Vereine für Hunde, die in den 3) Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 3 wird keine dazu unterhaltenen Tierheimen und ähnlichen Einrich- Ermäßigung gewährt. tungen vorübergehend untergebracht sind, sofern ord- § 6 Anrechnung nungsgemäße Bücher über jeden Hund, seine Ein- und 1) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder Auslieferung und soweit möglich – seinen Besitzer ge- für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Ge- führt und den Beauftragten der Stadt Lucka auf Verlan- meinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist gen vorgelegt werden. die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für c. Diensthunde von Polizei und Zollbeamten, Bundesgrenz- das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. schutz, sowie von Dienstkräften der Ordnungsbehörden, 2) Gleiches gilt für Hunde, die an Stelle von abgeschafften, wenn die Unterhaltungskosten im Wesentlichen aus öf- abhandengekommenen oder verstorbenen Hunden ange- fentlichen Mitteln bestritten werden. schafft werden.
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 11 § 7 Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiung ters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) des Monats, in den der Wegzug fällt. 1) Steuerermäßigung und Steuerbefreiung werden nur ge- 5) Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Ka- währt, wenn lenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuer- a der Hund nach Art und Größe für den angegebenen Ver- pflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. wendungszweck hinlänglich geeignet ist; § 9 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer b. der Halter des Hundes in den letzten 5 Jahren nicht we- 1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die gen Tierquälerei bestraft worden ist. Steuerpflicht während des Kalenderjahres beginnt, ab dem 2) Bei fristgerechter Antragstellung für noch nicht versteu- 1. des Monats, an dem der Steuertatbestand verwirklicht erte Hunde wird die Vergünstigung vom Beginn der Steu- wird – festgesetzt. erpflicht gewährt. Bei fristgerechter Antragstellung für be- 2) Die Hundesteuer ist in vierteljährlichen Teilbeträgen am reits versteuerte Hunde wird sie vom Ersten des Monats an 15. Februar, 15. Mai 15. August und 15. November fällig und gewährt, der auf den Eintritt des die Ermäßigung begrün- an die Stadt Lucka zu entrichten. denden Tatbestandes folgt. 3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, 3) Der Antrag auf Steuervergünstigung ist innerhalb von so wird die Steuerschuld abweichend von Absatz 2 einen zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei versteuerten Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Hunden mindestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, 4) Auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen an die für in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, die Hundesteuer zuständigen Stelle der Stadtverwaltung schriftlich und unter Vorlage von Nachweisen bei der für Lucka bis 30.11. des jeweiligen Jahres kann die Hundesteu- die Hundesteuer zuständigen Stelle der Stadtverwaltung er ab Folgejahr auch als Jahresbetrag am 01.07. eines jeden Lucka zu stellen. Jahres entrichtet werden. 4) Wird die rechtzeitig beantragte Steuervergünstigung 5) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr für einen neu angeschafften Hund abgelehnt, so wird die die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten ha- Steuer nicht erhoben, wenn der Hund binnen zwei Wochen ben, kann die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntma- nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides wieder ab- chung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten geschafft wird. mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen 5) Die gewährte Steuervergünstigung gilt nur für den Hal- Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein ter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist. Die Steu- schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 3 Absatz 1 ervergünstigung ist nicht übertragbar. ThürKAG). Ausgenommen davon sind die Erhebungsjahre, in denen neue Hundesteuermarken erteilt werden. In dem 6) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung Jahr erhalten alle Steuerschuldner gleichermaßen Steuer- weg, so hat dies der Hundehalter bei der für die Hunde- bescheide. steuer zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Lucka inner- § 10 Anzeigepflichten halb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. 1) Wer im Stadtgebiet von Lucka einen Hund im Sinne des Die Steuervergünstigung wird bis einschließlich dem Monat § 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1, hält oder anschafft, hat gewährt, in dem die Voraussetzungen für eine Steuerbe- diesen innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des freiung bzw. Steuerermäßigung für mindestens einen Ka- Haltens der bei der für die Hundesteuer zuständigen Stelle lendertag vorlagen. der Stadtverwaltung Lucka schriftlich anzuzeigen. § 8 Beginn und Ende der Steuerpflicht § 4 bleibt davon unberührt. 1) Die Steuerpflicht entsteht zu Beginn des Jahres. 2) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 2) hat den Hund Soweit der Steuertatbestand im laufenden Kalenderjahr innerhalb von zwei Wochen bei der für die Hundesteuer entsteht, entsteht die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Lucka abzumelden, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen der Hund abhandengekommen oder eingegangen ist oder Hündin zuwachsen, jedoch erst mit dem Ersten des Monats, wenn der Hundehalter aus dem Stadtgebiet der Stadt Lucka in dem der Hund vier Monate alt geworden ist. In den Fäl- weggezogen ist. Gleiches gilt für den Wegfall der Voraus- len des § 2 Abs. 2 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem setzungen für Steuervergünstigungen. Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten 3) Bei der An- und Abmeldung nach Abs. 1 und 2 sind vom überschritten worden ist. Hundehalter anzugeben: 2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in - Name, Adresse und Geburtsdatum des Hundehalters dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, ab- - Name, Rasse, Alter, Geschlecht und Fellfarbe des Hundes handenkommt oder eingeht. Der Verbleib des Hundes ist - Tag der Anschaffung/Beginn der Haltung im Stadtgebiet nachzuweisen. Lucka 3) Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, - Name und Adresse des Vorbesitzers so endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem - Datum der Abschaffung und Grund der Abmeldung die Abmeldung bei der für die Hundesteuer zuständigen - Name und Adresse des neuen Hundehalters Stelle der Stadtverwaltung Lucka erfolgte. (bei Abgabe des Hundes) 4) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Ge- Die Verarbeitung, Verwendung und Übermittlung der erho- meinde entsteht die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf benen Daten ist nur für steuerliche und statistische Zwecke den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehal- zulässig. ►
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 12 Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich un- 2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 18 Satz 1 ThürKAG ter Beachtung der Regelungen der EU-Datenschutzgrund- mit einer Geldbuße geahndet werden. verordnung (DSGVO) sowie des Thüringer Datenschutzge- § 14 Inkrafttreten setzes erhoben, verarbeitet, verwendet und gespeichert. 1) Die Satzung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Jeder Steuerpflichtige hat das Recht auf: 2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24. November 2016 - Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, außer Kraft. - Berichtigung der Daten, sofern diese unrichtig sind, Lucka, den 6. Dezember 2022 - auf Einschränkung der Verarbeitung, Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin - Löschung der Daten, wenn die Speicherung unzulässig war oder wird, z. B. bei Beendigung der Hundehaltung Hinweis (Recht auf Vergessen werden), jeweils nach Ablauf der ge- Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder setzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist, Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung - auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzauf- (ThürKO) oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, sichtsbehörde und zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21 Abs. 4 - auf Widerspruch. ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- § 11 Steueraufsicht res nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der 1) Jeder Hundehalter erhält von der Stadt Lucka für jeden Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die anzumeldenden Hund eine Steuermarke gegen eine Ge- Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht bühr von 2,50 €. worden ist. 2) Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die gültige Steuermar- Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmi- ke außerhalb des Hauses oder umfriedeten Grundbesitzes gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt am Halsband seines Hundes sichtbar anzubringen und auf worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend Verlangen vorzuweisen. Bei Verlust oder Beschädigung der gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Steuermarke wird gegen eine Gebühr von 3,00 € eine Er- Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. satzmarke ausgegeben. Lucka, den 17. Dezember 2022 3) Bis zur Ausgabe von neuen Steuermarken behalten die Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin bisherigen Steuermarken ihre Gültigkeit. 4) Zur Feststellung aller Hunde, die der Steuerpflicht un- Ende Amtlicher Teil terliegen, darf die Stadt Lucka in größeren Zeitabständen territorial begrenzte oder flächendeckende Hundebe- Nichtamtlicher Teil standsaufnahmen durchführen. Eine Beauftragung privater Unternehmen ist unter Wahrung des Steuergeheimnisses Stadt Lucka zulässig. Auf Nachfrage sind die volljährigen Einwohner ver- pflichtet, den Beauftragten der Stadt Lucka Auskünfte über Der neue ELW ist da! die in § 9 Abs. 3 Anstriche 1 und 2 genannten Daten zu Am 30. November 2022 konnten die Kameraden der Frei- erteilen, soweit in ihrem Haushalt Hunde gehalten werden. willigen Feuerwehr Lucka den neuen Einsatzleitwagen § 12 Auskunftspflicht ELW 1 in Empfang nehmen. Das lang ersehnte Fahrzeug 1) Der Steuerschuldner (§ 2) hat die für die Steuererhebung wurde in Adendorf von der Firma REDCAR GmbH & Co. KG nach dieser Satzung erheblichen Umstände der Stadtver- angefertigt. waltung Lucka mitzuteilen und in geeigneter Form nach- Es dient zur Führung und Koordination von taktischen Ein- zuweisen. heiten und dem Transport der Einsatzleitung mitsamt deren 2) Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Ausrüstung, Bereitstellung von Gerätschaften und der Ab- Stadt Lucka auf Anfrage wahrheitsgemäß Auskunft über die wicklung des Funkverkehrs an Einsatzstellen. Art und Anzahl der gehaltenen Hunde und deren Besteue- rung zu geben. § 13 Ordnungswidrigkeiten 1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig a. entgegen § 10 seine Anzeigepflichten nicht erfüllt, b. entgegen §§ 7 und 10 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht anzeigt, c. entgegen § 11 Abs. 2 Satz 1 seinen Hund ohne gültige Steuermarke auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Anlagen oder Waldungen herumlaufen lässt, d. entgegen § 11 Abs. 2 Satz 1 die Steuermarke auf Verlan- gen nicht vorzeigt, Die Gesamtkosten belaufen sich auf 156.000 Euro. Durch e. entgegen § 12 Abs. 2 den Beauftragten der Stadt Lucka das Land Thüringen wurden 53.500 Euro als Festbetragsfi- nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt. nanzierung bewilligt.
Amtsblatt der Stadt Lucka | 17.12.2022 | Seite 13 Wohngeldstelle kurzzeitig geschlossen Herzensangelegenheit Die Wohngeldstelle des Landratsamtes Altenburger Land Gründung des bleibt am 17. Januar 2023, in der Zeit von 08:00 bis 12:00 „Schulförderverein der Schulen Lucka e. V.“ Uhr, wegen einer Schulungsmaßnahme geschlossen. Die Nach dem Schulfest im September wurde der „Schulförder- Abgabe von Unterlagen ist in dieser Zeit nur über den Au- verein der Schulen Lucka“ am 21. September 2022 gegrün- ßenbriefkasten oder am Empfang des Landratsamtes (Lin- det. Die Gründungsmitglieder, bestehend aus Vertretern denaustraße 9 in Altenburg) möglich. Von 13:30 bis 18:00 des Elternbeirates, der Kommunalpolitik sowie interessier- Uhr stehen die Mitarbeiter der Wohngeldstelle dann wieder ten Luckaer Bürgern, unterschrieben im Beisein der zustän- zur persönlichen Beratung zur Verfügung. digen Schulleiterin der Grundschule die Gründungsurkun- de. Den Vorsitz hat Herr Thomas Meier, dessen Kinder an Altenburger Land prüft wieder beiden Schulen lernen. Schon länger setzen sich engagierte Die untere Jagdbehörde des Landkreises hat im November Eltern gemeinsam mit dem Kollegium beider Schulen für ein wieder eine Jägerprüfung durchgeführt. Bisher gab es ein attraktives Angebot für die Kinder und Jugendlichen ein. solches Angebot im Altenburger Land nur ein einziges Mal. Häufig fehlt es jedoch nicht zuletzt an finanziellen Möglich- Interessenten mussten zur Ablegung der Prüfung in der Re- keiten. Die Vereinsgründung ist ein weiterer Baustein, diese gel auf einen anderen Landkreis ausweichen. Nun soll die Jä- Ziele festzuschreiben und konsequent weiter zu verfolgen. gerprüfung in Altenburg etabliert werden. Für das kommen- Der Förderverein sieht es als seine Aufgabe an, mit Ideen, de Jahr sind mindestens zwei Prüfungen geplant, eine im Fachwissen, Geld- und Sachspenden, aber auch mit Eigen- ersten und eine im zweiten Halbjahr. Der Landesjagdverband initiative, stets in Abstimmung mit den Bedürfnissen der Thüringen wird die genauen Termine in Kürze bekanntge- Schule, die Bildung und pädagogische Begleitung aller ben. An der Jägerprüfung im November in Altenburg hatten Kinder zu unterstützen. Konkret geht es um die Förderung sich 35 angehende Jungjäger beteiligt, 30 Herren und fünf sozialer Fähigkeiten, die Berufsorientierung, Bereicherung Damen. 32 von ihnen bestanden die Prüfung, die aus einem des Schulalltages durch Arbeitsgemeinschaften, Unterstüt- theoretischen, einem mündlichen-praktischen Teil sowie ei- zung bei Schulveranstaltungen und Vernetzung der Schule ner Schießprüfung bestand und vor einer zwölfköpfigen Prü- im regionalen Umfeld. fungskommission abgelegt werden musste. Des Weiteren ist Lucka für sein Jugendblasorchester mu- i. A. Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit sikalisch auch überregional bekannt. Daher wird neben dem Leitbild als bewegungsfreundliche und ernährungs- Neue Schulsozialarbeiterin bewusste Schule (gesundes Frühstück) wieder das bereits an der Regelschule Lucka erfolgreich gelaufene musikalischen Konzept angestrebt als Spezialbereich und fortgeführt. Es wird mit allen zur Ver- Mein Name ist Julia Naether und fügung stehenden Mitteln für beide Schulen in Lucka als ich arbeite seit dem 1. August 2022 moderne Bildungsreinrichtung geworben. als Schulsozialarbeiterin an der Re- gelschule Lucka. Das Angebot der Kurzum: Jedes Kind soll die Chance auf eine schöne und Schulsozialarbeit richtet sich an alle unvergessliche Schulzeit haben. Kinder und Jugendlichen und deren Fühlen Sie sich angesprochen und möchten die Schulen Erziehungsberechtigte sowie an alle Lucka tatkräftig oder finanziell unterstützen? Informationen Lehrerinnen und Lehrer der Regel- zu Mitgliedschaft und Sponsoring erhalten Sie hier: schule. Schulsozialarbeit ist ein frei- Kontakt Schulförderverein der Schulen Lucka e. V.: williges, vertrauliches und unentgeltliches Angebot der Ju- Thomas Meier gendhilfe. Mit diesem Angebot möchte ich die Kinder und Jugendlichen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen Sfv-lucka@web.de sowie beruflichen Entwicklung unterstützen und fördern. auf Facebook: Schulförderverein Für Eltern und Lehrer stellt Schulsozialarbeit ein erzie- Der Vorstand hungsunterstützendes Beratungsangebot dar und kann von diesen, gleichermaßen wie von den Mädchen und Jun- Weihnachtsgrüße gen, genutzt werden. Als zuverlässiger und vertraulicher Wir wünschen unseren Mitgliedern des KGV „Am Waldes- Ansprechpartner stehe ich täglich, von 07:30 bis 13:30 Uhr, saum“ in Lucka ein besinnliches Weihnachtsfest, ein gesun- für Beratungstermine in meinem Büro (1. Etage der Regel- des, frohes neues Jahr und eine erfolgreiche Gartensaison schule) zur Verfügung. Darüber hinaus bin ich auch telefo- 2023. Bleibt schön gesund! nisch und per WhatsApp unter der Telefonnummer 0171 Eure Vorstandsmitglieder 9817926 sowie per E-Mail unter der Adresse: julia.naether@ i. A. A. Tabbert johanniter.de erreichbar. Zum Nachlesen sind meine Kon- taktdaten ebenfalls auf der Homepage der Regelschule Lucka zu finden. Zur Weihnachtszeit Ich freue mich auf eine rege und gute Zusammenarbeit mit Wir wünschen unseren Mitgliedern der Kreativwerkstatt den Kindern und Jugendlichen, deren Erziehungsberechtig- Lucka ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins en sowie allen Lehrerinnen und Lehrern der Regelschule. neue, ideenreiche Jahr 2023. Bleibt schön gesund! Julia Naether, Schulsozialarbeiterin Regelschule Lucka Liebe Grüße A. Tabbert und D. Ohnes
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