Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Stadt Schramberg, Stadtteil Sulgen
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Anlage 12 Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Aldi-Lebensmitteldiscounters in der Stadt Schramberg, Stadtteil Sulgen AUFTRAGGEBER: Stadt Schramberg PROJEKTLEITUNG: Dipl.-Geogr. Gerhard Beck Dipl.-Geogr. Julia Wunder Ludwigsburg, den 07.06.2022
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Urheberrecht Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugsweise) Veröffentlichung ist im Rahmen des politischen Prozesses, von Bauleitplanver- fahren, Baugenehmigungsverfahren, Rahmenplanungen und Gerichtsverfahren ohne Geneh- migung möglich. Für alle anderen Zwecke ist eine Veröffentlichung des Dokuments nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der GMA und des Auftraggebers unter Angabe der Quelle zulässig. Im vorliegenden Dokument verzichten wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit darauf, im- mer die männliche, weibliche und diverse Schriftform zu verwenden. Selbstverständlich sind alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen. Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg / Dresden / Hamburg / Köln / München Büro Ludwigsburg Hohenzollernstraße 14 71638 Ludwigsburg Geschäftsführer: Dr. Stefan Holl, Oliver Matzek, Birgitt Wachs Tel 07141 9360-0 / Fax 07141 9360-10 info@gma.biz / www.gma.biz info@gma.biz / www.gma.biz 2
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Inhaltsverzeichnis Seite I. Grundlagen 5 1. Ausgangslage 5 2. Bauplanungsrechtliche Vorgaben 5 3. Marktentwicklung im Lebensmitteleinzelhandel 6 II. Konzentrationsgebot gemäß Ziel 3.3.7 LEP Baden-Württemberg und Plansatz 2.7.1 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg 10 1. Makrostandort Schramberg 10 2. Konzentrationsgebot – landesplanerische Vorgaben 12 3. Bewertung der raumordnerischen Kernregelung / des Konzentrationsgebotes 13 III. Integrationsgebot gemäß Ziel 3.3.7.2 LEP Baden-Württemberg und Plansatz 2.7.1 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg 14 1. Mikrostandort „Schramberger Straße“ 14 2. Integrationsgebot – landesplanerische Vorgaben 16 3. Bewertung des Integrationsgebotes 17 IV. Kongruenzgebot gemäß Ziel 3.3.7.1 LEP Baden-Württemberg und Plansatz 2.7.1 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg 18 1. Einzugsgebiet des Vorhabens und Bevölkerungspotenzial 18 2. Kaufkraft im Einzugsgebiet 20 3. Umsatzprognose 21 4. Exkurs: Nachweis der Erforderlichkeit 22 5. Kongruenzgebot – landesplanerische Vorgaben 24 6. Bewertung des Kongruenzgebotes 24 V. Beeinträchtigungsverbot gemäß Ziel 3.2.7.2 LEP Baden-Württemberg und Plansatz 2.7.1 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg 25 1. Angebots- und Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum 25 1.1 Angebots- und Wettbewerbssituation in Schramberg 25 1.2 Angebots- und Wettbewerbssituation im Umland 26 info@gma.biz / www.gma.biz 3
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN 2. Prognose und Bewertung von Umsatzumverteilungen 27 2.1 Methodik 27 2.2 Umsatzumlenkungen 27 2.3 Wettbewerbliche und städtebauliche Wirkungen 28 3. Beeinträchtigungsverbot – landesplanerische Vorgaben 30 4. Bewertung des Beeinträchtigungsverbotes 31 VI. Zusammenfassung 32 info@gma.biz / www.gma.biz 4
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN I. Grundlagen 1. Ausgangslage In der Stadt Schramberg, Stadtteil Sulgen, soll im Bereich des ehemaligen Autohauses Hils an der Schramberger Straße ein Lebensmittelmarkt der Fa. Aldi (zzgl. Bäckerei1) realisiert werden. Geplant ist eine Verkaufsfläche für Aldi von 1.200 m². Da es sich damit um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO handelt, muss eine Beurteilung der mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen erfolgen. Neben den Auswirkungen ist aufgrund der Lage des Standortes außerhalb eines Vorranggebietes eine Prüfung der Erforderlichkeit des Vorhabens für die Grundversorgung vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Ausgangslage sind im Rahmen der vorliegenden Untersu- chung folgende Punkte zu bearbeiten: Darstellung des Rechtsrahmens Rahmendaten am Makrostandort Schramberg sowie städtebauliche Bewertung des Mikrostandortes „Schramberger Straße“ Abgrenzung des Einzugsgebietes für den Standort und Berechnung der sortimentsspe- zifischen Kaufkraftpotenziale Beurteilung der gegenwärtigen Versorgungssituation im Nahrungs- und Genussmittel- bereich in Schramberg und im Umland (Wettbewerbsanalyse) Umsatzprognose und Umsatzherkunft für den Aldi-Markt Ermittlung der Umsatzumverteilungen im Untersuchungsraum Bewertung der raumordnerischen Beurteilungskriterien gemäß LEP Baden-Württem- berg bzw. Regionalplan des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg 2. Bauplanungsrechtliche Vorgaben Da das Vorhaben als großflächiger Einzelhandelsbetrieb zu bewerten ist, ist § 11 Abs. 3 BauNVO in der aktuellen Fassung zur Bewertung des Vorhabens heranzuziehen:2 „1. Einkaufszentren, 2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Um- fang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswir- ken können, 3. sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzelhandelsbetrieben vergleichbar sind, 1 Die geplante Bäckerei ist nicht unmittelbar an den Markt angegliedert, sondern soll auf rund 150 m² Grund- fläche (nur ca. 30 – 50 m² reine Verkaufsfläche) auf der Parkplatzfläche von Aldi platziert werden. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017. info@gma.biz / www.gma.biz 5
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche Um- welteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Ver- sorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in ande- ren Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3 in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Die Regel des Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswir- kungen bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr als 1.200 m² nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Auswirkungen insbesondere die Gliederung und die Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen.“ Ob ein Vorhaben als Einzelhandelsgroßprojekt einzustufen ist, hat in einer zweistufigen Prüfung getrennt voneinander zu erfolgen: 1. Handelt es sich bei dem Vorhaben um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb bzw. wird die Großflächigkeit des Vorhabens erfüllt, was i. d. R. bei einer Überschreitung der Verkaufs- fläche von 800 m² der Fall sein wird.3 2. Die im § 11 Abs. 3 BauNVO beschriebenen Auswirkungen müssen zu erwarten sein, was regelmäßig ab einer Geschossfläche von 1.200 m² anzunehmen ist (= Regelvermutung). 3. Marktentwicklung im Lebensmitteleinzelhandel Die Dynamik in der Branche ist nach wie vor ungebrochen. So optimieren derzeit nahezu alle wesentlichen Betreiber des Lebensmitteleinzelhandels ihre Standortnetze. Hiermit verbunden ist häufig auch eine Flächenausweitung der einzelnen Betriebe bzw. Standorte, da die Flächen- inanspruchnahme aufgrund der steigenden Anforderung an die Warenpräsentation, die in- terne Logistik sowie den demografischen Wandel zunimmt. Die einzelnen Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels weisen eine unterschiedliche Ent- wicklung auf. Während Supermärkte und große Supermärkte ihre Marktposition ausbauen konnten, waren die Marktanteile der SB-Warenhäuser und kleinen Lebensmittelgeschäfte rückläufig. Auch der Marktanteil von Lebensmitteldiscountern ist seit 2019 leicht zurückge- gangen. 3 Vgl. BVerwG Urteil vom 24. November 2005, 4 C 10.04. In diesem Urteil hat das BVerwG die Grenze der Großflächigkeit von 700 auf 800 m² erhöht. Großflächig im Sinne des § 11 Abs. 3, Satz 1, Nr. 2 BauNVO sind demnach diejenigen Betriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten. Zur Verkaufsfläche zäh- len, der Kassenvorraum (einschließlich eines Bereichs zum Einpacken der Waren und zur Entsorgung von Verpackungsmaterialien) und ein evtl. vorhandener Windfang. Ebenfalls der Verkaufsfläche zuzurechnen sind die Bedienbereiche (z. B. Fleisch- / Wursttheke). info@gma.biz / www.gma.biz 6
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Abbildung 1: Entwicklung der Marktanteile im deutschen Lebensmitteleinzelhandel 2010 – 2020 Quelle: EHI Europäisches Handelsinstitut: Handelsdaten aktuell 2021, GMA-Darstellung 2021 Im Einzelhandel werden verschiedene Betriebstypen unterschieden. Die Ausdifferenzierung ist dabei für den Lebensmitteleinzelhandel verfeinert worden. Als Kriterien für die Differenzie- rung nach Betriebstypen wird neben der Verkaufsfläche v. a. auch die Sortimentsstruktur und hier insbesondere der Anteil an sog. Nonfood-Waren herangezogen. Die Definition für Betriebstypen liegt seitens mehrerer Institutionen und Institute vor. Im Fol- genden wird auf die Definitionen des EHI Retail Institute zurückgegriffen4: Kleines Lebensmittelgeschäft Ein kleines Lebensmittelgeschäft ist ein Einzelhandelsgeschäft mit weniger als 400 m² Verkaufsfläche, das ein begrenztes Lebensmittel- und Nonfood I-Sortiment5 anbietet. Discounter Ein Lebensmitteldiscounter ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer üblichen Ver- kaufsfläche unter 1.000 m², das ausschließlich in Selbstbedienung ein begrenztes, 4 Vgl. EHI Handelsdaten aktuell 2021, S. 364. 5 Drogerieartikel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Tiernahrung. info@gma.biz / www.gma.biz 7
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN auf umschlagstarke Artikel konzentriertes Lebensmittelangebot und Nonfood I-Sor- timent sowie ein regelmäßig wechselndes Aktionsangebot mit Schwerpunkt Non- food II6 führt. Supermarkt Ein Supermarkt ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 400 und 2.500 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und Nonfood I-Artikel führt und einen geringen Verkaufsflächen-Anteil an Nonfood II aufweist. Großer Supermarkt Ein großer Supermarkt ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwi- schen 2.500 und 5.000 m², das ein Lebensmittelvollsortiment sowie Nonfood I und Nonfood II-Artikel führt. SB-Warenhaus Ein SB-Warenhaus ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von min- destens 5.000 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und Nonfood I-Artikel sowie ein umfangreiches Nonfood II-Angebot führt. Die Betriebstypen unterscheiden sich in erster Linie hinsichtlich ihrer Sortimentsstruktur. Dies wird v. a. quantitativ durch die Zahl der geführten Artikel deutlich. Während ein Supermarkt im Mittel ca. 11.800 Artikel offeriert, bieten Lebensmitteldiscounter dagegen im Schnitt ledig- lich ca. 2.300 Artikel an (vgl. Tabelle 1). Bei allen Betriebstypen liegt das Schwergewicht auf Waren des kurzfristigen Bedarfs. Lebensmittelvollsortimenter sprechen dabei mit ihrem breiten und tiefen Sortiment sowie der deutlich stärkeren Schwerpunktsetzung im Kernbereich Lebensmittel – überwiegend mit regi- onaler Ausrichtung – z. T. andere Käuferschichten an. Aktionswaren aus dem Nonfoodbereich spielen bei klassischen Supermärkten hingegen nur eine untergeordnete Rolle, was sich auch in einem niedrigeren Umsatzanteil des Nonfoods ausdrückt (max. 15 %). Tabelle 1: Sortimentsangebot von Lebensmittelvollsortimentern und Supermärkten Hauptwarengruppen Lebensmitteldiscounter Supermarkt Großer Supermarkt ( 805 m² VK) ( 1.035 m² VK) ( 3.309 m² VK) Durchschnittliche Artikelzahl absolut in % absolut in % absolut in % Food 1.755 76 – 77 8.995 76 15.730 63 Nonfood I 265 11 – 12 2.030 17 4.825 19 Nonfood II 275 12 805 7 4.450 18 Nonfood insgesamt 540 23 – 24 2.835 24 9.275 37 Insgesamt 2.295 100 11.830 100 25.005 100 Quelle: EHI Köln, Sortimentsbreitenerhebung. In: handelsdaten aktuell 2021 Lebensmitteldiscounter heben sich im Vergleich zu Lebensmittelvollsortimentern insbeson- dere durch ein vergleichsweise schmales Sortiment mit einem hohen Anteil an Eigenmarken und durch eine konsequente Niedrigpreisstrategie ab. Als weitere Besonderheit sind wech- selnde Randsortimente, sog. „Aktionsware“, zu nennen, deren Artikel nicht kontinuierlich ge- führt werden. Bei der Aktionsware handelt es sich überwiegend um Angebote außerhalb des 6 Ge- und Verbrauchsgüter des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs wie Textilien, Schuhe, Gartenbedarf, Unterhaltungselektronik, Elektrogroßgeräte, Bücher und Presseartikel usw. info@gma.biz / www.gma.biz 8
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Lebensmittelbereichs. Hier kommen ganz unterschiedliche Artikel zum Verkauf, wobei ein ge- wisser Schwerpunkt bei Bekleidung, Haushaltswaren und Elektrowaren liegt. Letztlich ist die Artikelzusammensetzung jedoch äußerst heterogen. Der in Schramberg-Sulgen an der Schramberger Straße zu untersuchende Aldi-Markt gehört dem Betriebstyp „Discounter“ an. Entscheidend für die weitere Bewertung des konkreten Vorhabens in Schramberg sind fol- gende Punkte: Die Aktionsartikel wechseln mehrmals wöchentlich, ein kontinuierliches Angebot be- stimmter Artikel ist nicht vorhanden. Alle Systemwettbewerber von Aldi (Lebensmitteldiscounter) verfolgen ähnliche Strate- gien, d. h. das vorliegende Sortimentskonzept stellt keine Sondersituation in Schram- berg dar. Die Aktionsartikel werden überregional beworben, d. h. der spezielle Markt in Schram- berg unterscheidet sich nicht von den anderen Niederlassungen in der Region. Insofern kann bei dem Aldi-Markt in Schramberg von keinen Besonderheiten gegenüber an- deren Standorten ausgegangen werden. Es handelt sich vielmehr um eine für den Betreiber typische Niederlassung. Für die Kundenherkunft bedeutet dies, dass der Standort nur aufge- sucht wird, wenn er näher oder bequemer zu erreichen ist als andere Standorte von Aldi in Schramberg bzw. in der Region. info@gma.biz / www.gma.biz 9
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN II. Konzentrationsgebot gemäß Ziel 3.3.7 LEP Baden-Württemberg und Plansatz 2.7.1 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg Zunächst ist festzustellen, ob in der Stadt Schramberg unter landes- und regionalplanerischen Gesichtspunkten die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe nach dem sog. „Konzent- rationsgebot“ zulässig ist. 1. Makrostandort Schramberg Die Große Kreisstadt Schramberg liegt in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg und nimmt gemäß LEP Baden-Württemberg 2002 die zentralörtliche Funktion eines Mittelzentrums wahr. Dem Mittelbereich sind die Kleinzentren Dunningen, Schiltach sowie Aichhalden, Eschbronn, Hardt, Lauterbach und Schenkenzell (alle ohne zentralörtliche Funktion) zugeordnet. Das Mit- telzentrum Schramberg versorgt diesen Raum zwischen den benachbarten Mittelzentren (u. a. Rottweil, Haslach-Wolfach-Hausach). Das Oberzentrum Villingen-Schwenningen liegt rd. 25 km entfernt. Die Anbindung an das regionale bzw. überregionale Verkehrsnetz erfolgt in erster Linie über die Bundesstraße B 462 Richtung Rottweil. Diese wurde in den letzten Jahren ausgebaut, so- dass eine ortsdurchfahrtsfreie Anbindung an die Autobahn A 81 (Stuttgart – Singen) geschaf- fen wurde. Schramberg ist an den ÖPNV über die Buslinien der Südbadenbus GmbH angebun- den. Diese führen z. B. nach Schiltach, Rottweil, Alpirsbach, Hornberg, Oberndorf und Königs- feld. Der Stadtverkehr in Schramberg wird ebenfalls von Südbadenbus betrieben. Die Stadt Schramberg zählt aktuell rd. 21.190 Einwohner.7 Seit dem Jahr 2011 ist eine Stagna- tion der Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen. Die Siedlungsschwerpunkte liegen in der Talstadt (8.062 EW bzw. 38 % EW-Anteil) und Sulgen (7.047 EW bzw. 32 % EW-Anteil). Hier leben mehr als zwei Drittel aller Einwohner. Hinzu kom- men die Stadtteile Tennenbronn (3.390 EW bzw. 16 % EW-Anteil), Waldmössingen (2.018 EW bzw. 10 % EW-Anteil), Heiligenbronn (529 EW bzw. 2 % EW-Anteil) und Schönbronn (144 EW bzw. > 1 % EW-Anteil)8, die räumlich z. T. deutlich von den Siedlungsschwerpunkten entfernt liegen. Im Jahr 2021 waren in der Stadt Schramberg ca. 12.498 sozialversicherungspflichtig Beschäf- tigte am Arbeitsort9 registriert. Davon waren rd. 58 % im produzierenden Gewerbe und rd. 12 % in Handel, Verkehr und Gastgewerbe tätig, rd. 30 % der Beschäftigten waren den sonsti- gen Dienstleistungen zuzuordnen.10 In Relation zur Einwohnerzahl liegt ein sehr hoher Besatz von 589 Beschäftigten je 1.000 Einwohner vor. Die Stadt Schramberg besitzt innerhalb der Region eine erhebliche Bedeutung als Arbeitsplatzstandort. Mit etwa 8.089 Berufseinpendlern und 4.540 Auspendlern weist das Mittelzentrum einen positiven Pendlersaldo auf. Zu den größten Arbeitgebern am Ort gehören die Fa. Trumpf Laser GmbH und die Firmengruppe Kern und Liebers. 7 Quelle: komm.one; Stand: 31.12.2021. 8 Quelle. Stadt Schramberg (Zahlen nach komm.one), Stand: 31.12.2021. 9 Quelle: Agentur für Arbeit, Stand: 30.06.2021. 10 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitneh- mer in den Gemeinden Baden-Württembergs am 30.06.2018. info@gma.biz / www.gma.biz 10
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Karte 1: Lage der Stadt Schramberg und zentralörtliche Struktur im Untersuchungsraum Legende Oberzentrum Mittelzentrum Unterzentrum Kleinzentrum Mittelbereiche Quelle: Kartengrundlage GfK GeoMarketing, GMA-Bearbeitung 2022 info@gma.biz / www.gma.biz 11
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Der Einzelhandel im Mittelzentrum Schramberg konzentriert sich überwiegend auf die Tal- stadt. Hier sind mehr als die Hälfte aller Einzelhandelsbetriebe ansässig. Neben der Einkaufs- innenstadt ist als zweite wesentliche Einzelhandelslage der Bereich Bahnhofstraße / Am Ham- mergraben / Schiltachstraße zu nennen. Hier sind Kaufland, die Discounter Aldi und Lidl sowie verschiedene Fachmärkte (u.a. Takko, Deichmann, Tedi, Bettenhaus etc.) zu finden. In den weiteren Stadtteilen ist v. a. Sulgen hervorzuheben. An der Heiligenbronner Straße befindet sich mit dem Möbelhaus Neininger ein großflächiger Betrieb mit überörtlicher Bedeutung. Im Erdgeschoss des Möbelhauses sind mit dem Lebensmitteldiscounter Netto, dem Kik-Textildis- counter, Tedi und dem Anbieter Jysk weitere Betriebe integriert. In Sulgen ist darüber hinaus im Bereich Rottweiler Straße / Vier-Häuser-Straße ein Nahversorgungsstandort (Edeka, Norma) entstanden. Im Standortumfeld wurde 2016 ein Drogeriemarkt (dm) realisiert. Im Stadtteil Waldmössingen ist die Ansiedlung eines Norma-Marktes als Nahversorger geplant. In der bis 2006 noch eigenständigen Gemeinde Tennenbronn ist in der innerörtlichen Einkaufs- lage eine relativ hohe Anzahl von Betrieben der Grundversorgung ansässig. Die im Jahr 2013 diskutierte Verlagerung und Erweiterung des dortigen Edeka-Marktes wurde bislang nicht um- gesetzt. Das Kaufkraftniveau liegt in Schramberg mit einem Wert von 99,9 im Vergleich zum Bundes- durchschnitt (100,0) auf einem durchschnittlichen Niveau. 2. Konzentrationsgebot – landesplanerische Vorgaben Maßgeblich hierfür ist das Ziel 3.3.7 des LEP 2002 Baden-Württemberg: 3.3.7 (Z) Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige groß- flächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte) sollen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürfen in der Regel nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Hiervon abweichend kommen auch Standorte in Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion in Betracht, wenn - dies nach den raumstrukturellen Gegebenheiten zur Sicherung der Grundversor- gung geboten ist oder - diese in Verdichtungsräumen liegen und mit Siedlungsbereichen benachbarter Ober-, Mittel- oder Unterzentren zusammengewachsen sind. Im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fortschreibung Einzelhandelsgroßprojekte, wird das Konzentrationsgebot im Plansatz 2.7.1 aufgegriffen: 2.7.1 (Z) „Die Ausweisung, Errichtung oder Ansiedlung von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbe- trieben für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte) muss sich in das zentral- örtliche Versorgungssystem einfügen und ist in der Regel nur im Oberzentrum so- wie in den Mittel- und Unterzentren zulässig. Soweit zur Sicherung der Grundversorgung geboten, sind Einzelhandelsgroßpro- jekte, die ausschließlich der Grundversorgung der Einwohner dienen und keine schädlichen Wirkungen, insbesondere auf die zentralen Versorgungsbereiche und info@gma.biz / www.gma.biz 12
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung der Standortkommune sowie an- derer Gemeinden oder deren Ortskerne erwarten lassen, ausnahmsweise auch in Kleinzentren und Gemeinde ohne zentralörtliche Funktion zulässig. Ausschließlich der Grundversorgung dienen Einzelhandelsgroßprojekte, deren Sortiment Nah- rungs- und Genussmittel einschließlich Getränke sowie Drogerieartikel um- fasst.“11 3. Bewertung der raumordnerischen Kernregelung / des Konzentrationsgebotes Die Stadt Schramberg ist im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg als Mittelzentrum ein- gestuft, so dass großflächige Einzelhandelsvorhaben hier insoweit zulässig sind. Das Konzentrationsgebot wird am Standort Schramberg-Sulgen erfüllt. 11 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003, Fortschreibung Einzelhandelsgroßprojekte vom Januar 2012, Kapitel 2.7 Einzelhandelsgroßprojekte. info@gma.biz / www.gma.biz 13
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN III. Integrationsgebot gemäß Ziel 3.3.7.2 LEP Baden-Württemberg und Plansatz 2.7.1 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg Zur Prüfung des Integrationsgebotes ist der Standort unter Berücksichtigung der Lage zum zentralen Versorgungsbereich und zu den Wohngebieten sowie seiner verkehrlichen Erreich- barkeit und seines städtebaulichen Integrationsgrades und seiner Nah- bzw. Grundversor- gungsfunktion zu beurteilen. 1. Mikrostandort „Schramberger Straße“ Der Projektstandort befindet sich an der Schramberger Straße im Stadtteil Sulgen. Dieser liegt auf der Anhöhe oberhalb der Talstadt. Das Grundstück des ehemaligen Autohauses Hils ist aktuell bereits nicht mehr bebaut. Das direkte Standortumfeld ist nach Süden und Osten hin durch unmittelbar angrenzende Wohnbebauung geprägt. Nördlich begrenzt die Trasse der B 462 das Grundstück. Im Westen grenzt ein gemischt genutztes Gebiet mit punktueller Wohn- bebauung jenseits der Schramberg Straße an den Standort an. Im aktuellen Flächennutzungsplan (10. Änderung) der VVG Schramberg wurde das Gebiet des Projektstandortes von einem Gewerbegebiet in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhan- del mit max. 1.210 m² VK geändert. Das bisher angrenzende Mischgebiet wurde in ein Wohn- gebiet geändert. Die Änderungen wurden aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes „Er- weiterung/Änderung Aichhalder Straße – im Gehrn – B462“ auch im FNP umgesetzt. Die verkehrliche Anbindung wird direkt von der Schramberger Straße erfolgen, die in diesem Bereich als Ab- und Zufahrt zur B 462 (Anschlussstelle Sulgen-West) bzw. als Verbindungs- straße in das Wohngebiet Haldenhof sowie Richtung restlicher Stadtteil dient. Der Standort ist gut mit Pkw aus dem Stadtteil, aber auch von der B 462 zu erreichen. Der Bushaltepunkt „Sul- gen, Schramberger Straße“ befindet sich unmittelbar am Standort. Fußläufig ist der Markt aus den angrenzenden Wohnlagen sowie aus dem Wohngebiet „Haldenhof“ (Fußgängerweg über die Brücke der B 462) gut erreichbar. Insofern übernimmt der Markt in hohem Maße eine fußläufige Nahversorgungsfunktion. Für den Stadtteil insgesamt, aber auch für das weitere Standortumfeld ist perspektivisch von einer positiven Bevölkerungsentwicklung auszugehen. Dies begründet sich zum einen mit der im Bebauungsplanverfahren befindlichen Erweiterung des Wohngebietes Haldenhof (westlich des bestehenden Wohngebietes) und zum anderen mit den Entwicklungen im Bereich „Scho- ren Süd“ (2./3 Bauabschnitt) und im Bereich des „Wittumparks“ (jeweils im südlichen Stadt- teilgebiet). Die spezifischen Eigenschaften des Standortes können in unterschiedliche Faktoren gegliedert werden. Sie haben entscheidenden Einfluss auf die Marktdurchdringung und damit auf die Umsatzerwartung des Planobjektes und werden deshalb nachfolgend dargestellt: sehr gute Erreichbarkeit für den Individualverkehr; auch per ÖPNV und zu Fuß ausreichende PKW-Stellplatzkapazitäten realisierbar Wohnbebauung im unmittelbaren Umfeld positive zukünftige Bevölkerungsentwicklung im weiteren Standortumfeld info@gma.biz / www.gma.biz 14
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Karte 2: Mikrostandort „Schramberger Straße“ und Standortumfeld Legende Plangrundstück überwiegend Wohnbebauung überwiegend gewerblich geprägt ÖPNV-Haltestelle Vorranggebiet gemäß Regionalplanung* 4 größere Handelsstandorte 1 = Edeka 2 = Norma 3 = dm 4 = Netto, Jysk, KiK, 3 Möbel Neininger 2 * keine vollständige Darstellung, da östliche und südliche Bereiche außerhalb des Kartenausschnittes liegen. 1 Quelle: © Microsoft, Nokia GMA-Bearbeitung 2022 info@gma.biz / www.gma.biz 15
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN 2. Integrationsgebot – landesplanerische Vorgaben Das Integrationsgebot ist auf Ziel 3.3.7.1 LEP Baden-Württemberg zurückzuführen: „[...] Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. [...].“ Der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg führt unter 3.2.2.3 weiter aus, dass ein Einzel- handelsgroßprojekt im zentralörtlichen Versorgungskern (Stadt- und Ortskern) errichtet oder erweitert oder diesem in unmittelbarer Nähe zugeordnet werden soll, so dass in der Regel keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit dieses Versorgungskerns der Standortge- meinde gegeben ist. „[...] Solche Standorte haben deshalb Vorrang vor städtebaulichen Randlagen [...].“ Im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fortschreibung Einzelhandelsgroßprojekte, wird das Integrationsgebot im Plansatz 2.7.1 aufgegriffen: „Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Stand- orten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. [...]“ „Neue Einzelhandelsgroßprojekte sollen nur an solchen Standorten realisiert wer- den, an denen sie an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) direkt ange- bunden sind. Die Einzelhandelsstandorte sollen auch gut für den Fußgänger- und Fahrradverkehr erschlossen sein. Die Anforderungen von Familien mit Kindern, Be- hinderten und Senioren sollen bei der Standortwahl berücksichtigt werden.“ Darüber hinaus werden im Plansatz 2.7.2 wesentliche Anforderungen an Standortbereiche für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (VRG) formuliert: „Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen nur in den in der Raumnutzungskarte gebietsscharf festgelegten integrierten Standortberei- chen ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Diese Standorte werden als Vorranggebiete festgelegt. In diesen Vorranggebieten sind andere Nutzungen, die mit der Einzelhandelsnutzung nicht vereinbar sind, ausgeschlossen. Außerhalb der Vorranggebiete ist die Ausweisung und Errichtung von Einzelhan- delsgroßprojekten mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen (Aus- schlussgebiet für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte). Ausnahmeweise sind bestandsorientierte Erweiterungen dann möglich, wenn sie entsprechend Z(1) und Z(2) des Plansatzes 2.7.1 regionalplanerisch verträglich sind.“ Für das Mittelzentrum Schramberg wurden im Regionalplan zwei Vorranggebiete festgelegt. Davon befindet sich jeweils eines in der Talstadt sowie im Stadtteil Sulgen. Der Planstandort liegt außerhalb der für die Stadt Schramberg festgesetzten Vorranggebiete für zentrenrele- vante Einzelhandelsgroßprojekte. Daneben kommt eine Ausnahme in Betracht, wie sie im Rahmen der Fortschreibung des Regi- onalplans dann auch ausdrücklich aufgenommen werden soll, und zwar in entsprechender info@gma.biz / www.gma.biz 16
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Anwendung der schon bestehenden Ausnahmeregelung in 2.7.1 zur Sicherung der Grundver- sorgung12. Diese lautet bekanntlich: „Soweit zur Sicherung der Grundversorgung geboten, sind Einzelhandelsgroßpro- jekte, die ausschließlich der Grundversorgung der Einwohner dienen und keine schädlichen Wirkungen, insbesondere auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung der Standortkommune sowie an- derer Gemeinden oder deren Ortskerne erwarten lassen, ausnahmsweise auch in Kleinzentren und Gemeinde ohne zentralörtliche Funktion zulässig.“ 3. Bewertung des Integrationsgebotes Basierend auf der Bewertung des Standortes und den landesplanerischen Vorgaben kann das kön- nen folgende Aspekte zur abschließenden Bewertung des Integrationsgebotes herangezogen wer- den: Das unmittelbare Standortumfeld ist nach Süden und Osten durch Wohnbebauung ge- kennzeichnet. Für diese Wohnlagen, aber auch das Wohngebiet Haldenhof (inkl. ge- plante Erweiterung) übernimmt der Standort eine Nahversorgungsfunktion. Ebenso ist ein Anschluss an den ÖPNV unmittelbar am Standort vorhanden. Da in der Talstadt bereits ein Standort von Aldi vorhanden ist, dient das Vorhaben (insb. für die Zielkundschaft) der Verkehrsvermeidung. Hinzu kommt, dass für den Stadtteil Sulgen von einer weiter steigenden Einwohnerzahl auszugehen ist (u. a. Haldenhof, Schoren Süd, Wittumspark). Damit steigt der Bedarf an entsprechender Nah- und Grundversorgung noch einmal an. Bei dem geplanten großflächigen Einzelhandelsbetrieb handelt es sich um einen Betrieb der Grundversorgung (i. W. Nahrungs- und Genussmittel, inkl. Getränke und Drogerie- artikeln). Der Schwerpunkt liegt auf Nahrungs- und Genussmitteln inklusive Getränke, d.h. auf Lebensmitteln. Sortimente, die nicht der Grundversorgung dienen, werden im Aldi-Markt auf weniger als 10 % der Verkaufsfläche angeboten. Bereits an dieser Stelle kann das positive Ergebnis der Prüfung der Erforderlichkeit des Vorhabens für die Grundversorgung in Sulgen dargestellt werden. Der Nachweis wurde in Kap. IV. 4. geführt. Der Standort ist trotz seiner verkehrlich sehr guten Lage (Anbindung an die B 462) aufgrund der Anbindung an Wohnbebauung bzw. sehr guten Erreichbarkeit aus den Wohnlagen als städte- baulich integriert zu bewerten. Trotz der Lage des Standortes außerhalb des Vorranggebietes für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte ist der Standort für die Grundversorgung im Stadtteil erforderlich (vgl. Kap. IV. 4 „Exkurs: Nachweis der Erforderlichkeit für die Grundversor- gung“). Somit kann vom Ausnahmetatbestand gemäß Regionalplan Gebrauch gemacht werden. 12 In der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg soll gemäß den Planunterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Frühjahr 2022 im Plansatz 2.4.5.6 Folgendes als Ziel aufgenommen werden: „Ausnahmsweise sind bestandsorientierte Erweiterungen sowie die Ausweisung, Errichtung oder Erweiterung von Lebensmittelmärkten, die ausschließlich der Nah- versorgung eines Gebiets mit wesentlichen Wohnanteilen dienen, auch an Standorten außerhalb der Vor- ranggebiete zulässig. Das Konzentrationsgebot, das Kongruenzgebot und das Beeinträchtigungsverbot gel- ten entsprechend.“ info@gma.biz / www.gma.biz 17
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN IV. Kongruenzgebot gemäß Ziel 3.3.7.1 LEP Baden-Württemberg und Plansatz 2.7.1 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg Für die Prüfung des Kongruenzgebotes sind zunächst eine Abgrenzung und Zonierung des er- schließbaren Einzugsgebietes und die Ermittlung des in diesem Gebiet vorhandenen Bevölke- rungs- und Kaufkraftpotenzials vorzunehmen. Basierend darauf erfolgt eine Umsatzprognose, die in der Folge eine Abschätzung der Herkunft des Umsatzes und damit eine Bewertung des Kongruenzgebotes ermöglicht. 1. Einzugsgebiet des Vorhabens und Bevölkerungspotenzial Der Abgrenzung des Einzugsgebietes für den Aldi-Markt am Standort Schramberg-Sulgen kommt eine wesentliche Bedeutung bei der Beurteilung des Vorhabens zu. So bildet das er- mittelte Einzugsgebiet die Grundlage für alle späteren Berechnungen zur Ermittlung des Be- völkerungs- und Kaufkraftpotenzials sowie des Vorhabenumsatzes bzw. der Umsatzherkunft. Als Einzugsgebiet wird in dieser Untersuchung ein Bereich verstanden, innerhalb dessen mit regelmäßigen, dauerhaften und ausgeprägten Einkaufsbeziehungen an den Vorhabenstandort gerechnet werden kann. Ein Einzugsgebiet kann darüber hinaus weiterhin nach Zonen unter- gliedert und strukturiert werden, aus denen eine gleichmäßige Kundeneinkaufsorientierung an den Standort zu erwarten ist. Mit zunehmender Entfernung bzw. schlechterer Erreichbar- keit des Standortes ist dabei i. d. R. von einer Abnahme der Kundenbindung an den Standort auszugehen. Durch die Zonierung des Einzugsgebiets wird diesem Umstand Rechnung getra- gen. Zur Abgrenzung des Einzugsgebietes werden in vorliegender Untersuchung folgende Kriterien herangezogen: wesentliche Strukturdaten und Rahmenbedingungen im Untersuchungsraum (z. B. To- pografie, Siedlungsstruktur, Pendlerbeziehungen, Wirtschaftsstruktur) verkehrliche Erreichbarkeit des Standortes Betreiber, Dimensionierung und Sortimentsstruktur des Vorhabens Filialnetz des Betreibers Aldi Wettbewerbssituation und Einkaufsalternativen in Schramberg und den umliegenden Städten und Gemeinden Ergebnisse aus anderen GMA-Untersuchungen in Schramberg (u. a. Einzelhandelskon- zept, Potenzialanalyse Sulgen, Analyse für Waldmössingen) und der Region. info@gma.biz / www.gma.biz 18
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Karte 3: Einzugsgebiet des Aldi-Marktes in Schramberg-Sulgen und wesentliche Wettbewerber (Auswahl) Oberndorf Legende Planstandort Zone I -Schramberg- Sulgen/-Heiligenbronn Zone IIa – Schramberg- Waldmössingen Zone IIb – Seedorf, Aichhalden Zimmern ob Rottweil Quelle: © OpenstreetMap-Mitwirkende Königsfeld GMA-Bearbeitung 2022 info@gma.biz / www.gma.biz 20
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Aufgrund der topografischen Gegebenheiten sowie der guten Ausstattung der Talstadt um- fasst das Einzugsgebiet die Schramberger Stadtteile Sulgen, Heiligenbronn und Waldmössin- gen sowie aufgrund der guten Erreichbarkeit die angrenzenden Bereiche Aichhalden-Kernort und Dunningen-Seedorf. Das Einzugsgebiet des geplanten Aldi-Marktes lässt sich in drei Zonen unterteilen: Als Zone I sind der Stadtteil Sulgen sowie der nordöstlich angrenzende Stadtteil Heili- genbronn zu bestimmen, für die der Aldi-Markt aufgrund der räumlichen Nähe erwar- tungsgemäß die stärkste Anziehungskraft ausübt. Der Zone IIa des Einzugsgebietes wurde aufgrund der räumlich abgesetzten Lage der Schramberger Stadtteil Waldmössingen zugeordnet. Zone IIb wird aufgrund der guten Erreichbarkeit den Kernort Aichhalden und den Dun- ninger Stadtteil Seedorf umfassen. Darüber hinausgehende Verflechtungen sind aufgrund des Filialnetzes von Aldi mit Standorten in der Schramberger Talstadt, Königsfeld (im Bau), Zimmern ob Rottweil sowie Oberndorf nicht zu erwarten. Zone I Schramberg-Sulgen, -Heiligenbronn 7.600 Einwohner Zone IIa Schramberg-Waldmössingen 2.020 Einwohner Zone IIb Aichhalden-Kernort, Dunningen-Seedorf 2.200 Einwohner Einzugsgebiet 11.820 Einwohner. Dennoch werden auch von außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes gelegentliche Ein- kaufsbeziehungen zum Planstandort auftreten (z. B. durch Arbeitspendler oder Zufallskunden angesichts der Lage des Vorhabenstandortes unweit der B 462). Diese werden im weiteren Verlauf der Analyse als sog. Streukunden berücksichtigt. 2. Kaufkraft im Einzugsgebiet Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie eigenen Berechnungen beträgt die ladeneinzelhandelsrelevante Kaufkraft einschließlich der Ausgaben im Lebensmittelhandwerk in Deutschland pro Kopf der Wohnbevölkerung ca. € 6.37013 Bezogen auf das konkrete Vorhaben in Sulgen, dessen Sortimentsschwerpunkt im Nahrungs- und Genussmittelbereich liegt, betragen die Pro-Kopf-Ausgaben ca. 2.445 €.14 Bei der Kaufkraftberechnung für das Einzugsgebiet ist darüber hinaus das lokale Kaufkraftni- veau15 zu beachten. Gemäß aktueller Kennziffer von MB Research liegt das Kaufkraftniveau in Schramberg bei 99,9 und damit auf einem durchschnittlichen Niveau (Bundesdurchschnitt = 13 Ohne Kaufkraftanteil verschreibungspflichtiger Medikamente bei Apotheken. 14 Ohne Randsortimente (Nonfood I und II), wie z. B. Drogeriewaren, Haushaltswaren, Tiernahrung. 15 Quelle: MB Research, 2020. Das Kaufkraftniveau wird auf Basis der amtlichen Steuerstatistik berechnet. info@gma.biz / www.gma.biz 20
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN 100,0). Für die Gemeinden Aichhalden (105,2) und Dunningen (107,0) wird ein überdurchschnitt- liches Kaufkraftniveau ausgewiesen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren steht damit für den in Sulgen geplanten Aldi-Markt in sei- nem Einzugsgebiet aktuell ein Kaufkraftpotenzial von ca. 29,1 Mio. € im Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel zur Verfügung. Tabelle 2: Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet des Aldi-Marktes in Schramberg-Sulgen Kaufkraftpotenzial in Mio. € Zone Stadtteil / Ortsteil (Nahrungs- und Genussmittel) I Stadtteile Sulgen, Heiligenbronn 18,5 IIa Stadtteil Waldmössingen 4,9 IIb Aichhalden, Seedorf 5,7 I-II Einzugsgebiet gesamt 29,1 GMA-Berechnungen 2022 (ca.-Werte, Abweichungen durch Rundungen möglich) Zusätzlich werden bei Lebensmittelmärkten Anteile des Umsatzes mit Randsortimenten aus dem Nichtlebensmittelberreich generiert. Diese liegen im Fall des Aldi-Marktes bei ca. 20 %. Ein großer Teil davon entfällt auf das sog. „Nearfood-Sortiment“ (i. W. Drogeriewaren, Wasch- , Putz- und Reinigungsmittel, Tiernahrung). 3. Umsatzprognose Zur Berechnung der voraussichtlichen Umsatzerwartung des Vorhabens wird das Marktanteil- konzept verwendet. Dieses in der Handelswissenschaft weit verbreitete und anerkannte Mo- dell bestimmt das zu erwartende Umsatzvolumen eines Einzelhandelsbetriebes anhand der erzielbaren Marktanteile mit Kunden in den einzelnen Zonen des Einzugsgebietes.16 Somit be- schreibt das Modell, in welchem Ausmaß das Vorhaben in der Lage ist, einen Teil des vorhan- denen Kaufkraftvolumens im projektrelevanten Sortimentsbereich an sich zu binden. Neben der Berechnung der zu erwartenden Gesamtumsatzleistung eines Vorhabens lässt sich anhand des Marktanteilkonzepts ebenfalls die perspektivische Umsatzherkunft des Vorhabens ableiten. Diese ergibt sich aus der Relation zwischen den in den jeweiligen Zonen des Einzugs- gebiets generierten Umsätzen und dem Gesamtumsatz des Vorhabens. Hingegen lässt das Marktanteilkonzept keine direkten Rückschlüsse auf die durch das Vorhaben ausgelösten Um- satzumverteilungen zu. So gibt das Marktanteilkonzept keine Auskunft darüber, wo die durch das Vorhaben generierten Umsätze bisher gebunden sind und wie sich diese nach der Umset- zung des Vorhabens neu verteilen werden. Die Ermittlung der Umsatzumverteilungen für das Vorhaben wird in Kapitel V. ausführlich behandelt. 16 In die Ermittlung der Marktanteile fließen zahlreiche Faktoren ein. U. a. sind dies die Rahmenbedingungen am Vorhabenstandort, die verkehrliche Erreichbarkeit, die Wettbewerbssituation im selben Marktsegment sowie Kopplungs- und Agglomerationseffekte. info@gma.biz / www.gma.biz 21
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Folgende Umsatzprognose lässt sich für den Aldi-Markt (inkl. Bäckerei) in Schramberg-Sulgen anhand des Marktanteilkonzepts ermitteln: 17 Tabelle 3: Umsatzprognose anhand des Marktanteilkonzeptes Zonen Kaufkraft Marktan- Umsatz Umsatz Umsatz Umsatz- Food teil Food Food Nonfood* gesamt Herkunft in Mio. € in % in Mio. € in Mio. € in Mio. € in % Zone I 18,5 20 3,7 0,9 4,6 65 Zone IIa 4,9 15 0,7 0,2 0,9 13 Anteil aus Schramberg insg. 23,4 18 - 19 4,4 1,1 5,5 78 Zone IIb 5,7 10 0,6 0,1 0,7 10 sonstige (Streu-)Umsätze (Pendler, Zufallskunden) 0,7 0,2 0,9 12 Insgesamt 5,7 1,4 7,1 100 * Der Umsatzanteil im Nonfoodbereich beträgt am Standort ca. 20 %. Hinsichtlich der Kundenherkunft wurde von mit dem Lebensmittelbereich vergleichbaren Werten ausgegangen. Quelle: GMA-Berechnungen 2022 (ca.-Werte, Rundungsdifferenzen möglich) Somit lässt sich für das Vorhaben von Aldi (inkl. Bäckerei) eine Gesamtumsatzleistung von ca. 7,1 Mio. € ermitteln. Hiervon entfallen ca. 5,7 Mio. € auf den Lebensmittelbereich und ca. 1,4 Mio. € auf den Nichtlebensmittelbereich. Eine höhere Flächenleistung bzw. Marktabschöpfung ist unter Berücksichtigung der Verkaufs- flächengröße sowie dem bereits bestehenden Aldi-Standort in der Talstadt für den Standort in Sulgen nicht erzielbar. 4. Exkurs: Nachweis der Erforderlichkeit Ausgehend vom abgegrenzten Einzugsgebiet und der Umsatzprognose für den Aldi-Markt soll geprüft werden, ob das Vorhaben für die Grundversorgung der Höhenstadtteile erforderlich ist. Dabei wird in einer Modellrechnung das im Einzugsgebiet des Vorhabens verfügbare Be- völkerungs- und Kaufkraftpotenzial der Wohnbevölkerung im Lebensmittelsegment mit den relevanten Umsätzen der dort ansässigen bzw. geplanten Betriebe gegenübergestellt. Da es sich bei dem Vorhaben im Kern um einen Nahversorger für die Höhenstadtteile von Schram- berg handeln wird, wird bei den folgenden Berechnungen der Fokus auf dem Schramberger Einzugsgebiet liegen. Das Einzugsgebiet des Vorhabens als räumliche Bezugsgröße (vgl. Kapitel IV, 1.) umfasst zum einen die Schramberger Stadtteile Sulgen, Heiligenbronn, Waldmössingen (Zonen I&IIa mit ca. 9.600 EW bzw. ca. 23,4 Mio. € Kaufkraft) und zum anderen die an Schram- berg angrenzenden Ortsteile Aichhalden-Kernort und Dunningen-Seedorf (Zone IIb mit 2.200 EW bzw. ca. 5,7 Mio. € Kaufkraft). Im Schramberger Teil des Einzugsgebietes wird die Versorgung aktuell von den Anbie- tern Edeka, Norma und Netto in Sulgen und Norma (geplant) in Waldmössingen über- nommen. Diese erwirtschaften nach Abzug des jeweiligen Nonfood-Anteils einen Food- 17 Rechenvorgang: Kaufkraft der Wohnbevölkerung x Marktanteil = Umsatz des Vorhabens. info@gma.biz / www.gma.biz 22
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN Umsatz von ca. 13,9 Mio. €. Zusammen mit dem kleinteiligen Besatz (u. a. Lebensmit- telhandwerk, -händler) in den drei Stadtteilen ergibt sich ein Bestandsumsatz von ca. 18 Mio. €. In Gegenüberstellung mit der Kaufkraft von ca. 23,4 Mio. € liegt die Zentrali- tät18 aktuell bei ca. 77 %. Die Umsatzprognose für Aldi (inkl. Bäckerei) von ca. 5,7 Mio. € Food (vgl. Kap. IV. 3.) teilt sich herkunftsbezogen in einen Anteil aus Schramberg von ca. 4,4 Mio. € (Zone I&IIa) und in einen Anteil von außerhalb der Stadt Schramberg in Höhe von ca. 1,3 Mio. € (Zone IIb) auf. Perspektivisch ergibt sich somit ein rechnerischer Umsatz (inkl. Aldi) in den Höhenstadt- teilen von ca. 22,4 Mio. €19. Stellt man diesen Wert der aktuellen Kaufkraft von ca. 23,4 Mio. € gegenüber, dann erhöht sich die Zentralität mit Aldi auf 96 %. Tabelle 4: Nachweis zur Erforderlichkeit des Vorhabens für die Grundversorgung Kaufkraft Lebensmittel in den Höhenstadtteilen (Zonen I & IIa) 23,4 Mio. € Ist-Umsatz im Lebensmittelsegment (Höhenstadtteile) inkl. kleinteiligen 18,0 Mio. € Handel Aktuelle Zentralität in den Höhenstadtteilen 77 % Aldi-Umsatz Food insgesamt (vgl. Umsatzprognose) 5,5 Mio. € davon Umsatz durch EW der Höhenstadtteile (vgl. Umsatzprognose; 4,4 Mio. € Zonen I & IIa) Umsatz Food nach Realisierung Aldi in den Höhenstadtteilen 22,4 Mio. €* Zentralität nach Realisierung Aldi in den Höhenstadtteilen 96 % * Rechenvorgang: Ist-Umsatz 18,0 Mio. € + Umsatz Aldi aus den Höhenstadtteilen 4,4 Mio. € GMA-Berechnungen 2022 In der Zusammenschau kann festgehalten werden, dass der Aldi-Markt für eine adäquate Grundversorgung der Höhenstadtteile von Schramberg erforderlich ist. 18 Rechenvorgang: Bestandsumsatz 18,0 Mio. € : Kaufkraft 23,4 Mio. € = Zentralität 77 % Werte unter 100 % zeigen an, dass die Kaufkraft der Wohnbevölkerung aus diesem Gebiet an andere Ver- sorgungsstandorte abfließt bzw. die ansässigen Märkte die Kaufkraft nicht vollständig binden können. Werte über 100 & zeigen an, dass ein Kaufkraftzufluss besteht bzw. die Märkte Kaufkraft von außerhalb des Gebietes an sich binden. 19 Rechenvorgang: Ist-Umsatz 18,0 Mio. € + 4,4 Mio. € für Aldi aus Schramberg = Umsatz nach Ansiedlung 22,4 Mio. € info@gma.biz / www.gma.biz 23
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN 5. Kongruenzgebot – landesplanerische Vorgaben Das Kongruenzgebot fordert zunächst, dass sich Einzelhandelsgroßprojekte in das zentralört- liche System einfügen müssen. Dabei ist das Konzentrationsgebot zu beachten. Darüber hin- aus soll die Verkaufsfläche des Einzelhandelsgroßprojektes so bemessen sein, dass deren Ein- zugsgebiet den zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet (vgl. LEP BW Ziel 3.3.7 und 3.3.7.1). Konkretisiert wurden diese Vorgaben durch die Regelung im Einzelhandelserlass Baden-Würt- temberg (vgl. Pkt. 3.2.1.4): „Eine Verletzung des Kongruenzgebots liegt vor, wenn der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich des Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbe- reich der Standortgemeinde wesentlich überschreitet. Eine wesentliche Über- schreitung ist i.d.R. gegeben, wenn mehr als 30 % des Umsatzes aus Räumen au- ßerhalb des Verflechtungsbereiches erzielt werden soll.“ Die Verflechtungsbereiche sind auf Ebene der Landesplanung für die Mittel- und Oberzentren in Baden-Württemberg als sog. Mittelbereiche definiert (vgl. LEP BW, 2.5). Eine weitere Aus- formung erfahren diese darüber hinaus durch die Regionalplanung.20 6. Bewertung des Kongruenzgebotes Basierend auf der Umsatzprognose sowie den landesplanerischen Vorgaben lässt sich das Kon- gruenzgebot wie folgt bewerten: Das Einzugsgebiet des Vorhabens umfasst in Zone I und Zone IIa die Schramberger Stadt- teile Sulgen, Heiligenbronn und Waldmössingen. Zone IIb wird durch den Kernort Aichhal- den sowie Dunningen-Seedorf gebildet. Darüber hinaus ist aufgrund der verkehrsgünsti- gen Lage auch mit einem gewissen Streukundenanteil (max. 10 – 15 %) zu rechnen, da- runter Kunden von außerhalb (u. a. Pendler, Zufallskunden). Hinsichtlich der Umsatzherkunft (vgl. Marktanteilkonzept; Tab. 3) ist festzuhalten, dass ca. 78 % des durch das Vorhaben generierten Umsatzes aus der Stadt Schramberg selbst stammen werden. Etwa 22 % fließen von außerhalb zu. Dabei handelt es sich um Kunden aus dem weiteren Mittelbereich bzw. als Streukunden. Das Kongruenzgebot wird eingehalten. Über 70 % des durch das Vorhaben erzielten Umsatzes stammen aus Schramberg selbst. Der im Einzelhandelserlass Baden-Württemberg genannte Schwellenwert wird eingehalten. 20 Dem Mittelbereich sind die Kleinzentren Dunningen und Schiltach, sowie Aichhalden, Eschbronn, Hardt, Lauterbach und Schenkenzell zugeordnet. info@gma.biz / www.gma.biz 24
AUSWIRKUNGSANALYSE ANSIEDLUNG ALDI-LEBENSMITTELDISCOUNTER IN SCHRAMBERG-SULGEN V. Beeinträchtigungsverbot gemäß Ziel 3.2.7.2 LEP Baden-Württemberg und Plan- satz 2.7.1 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg Zur Prüfung des Beeinträchtigungsverbotes ist zunächst die Angebots- und Wettbewerbssituation für das Planvorhaben im Einzugsgebiet bzw. im Umland darzustellen und zu bewerten. Ausgehend davon lassen sich die durch das Vorhaben zu erwartenden wettbewerblichen bzw. prüfungsrele- vanten städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen ermitteln. 1. Angebots- und Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum Zur Bewertung der Angebots- und Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum wurde von der GMA eine Erhebung der projektrelevanten Einzelhandelsbetriebe vorgenommen. Als Wettbewerber für Aldi gelten grundsätzlich alle Ladengeschäfte, in denen Warengruppen an- geboten werden, die in einem Lebensmitteldiscounter geführt werden. Allerdings ist aufgrund der Flächengröße bzw. des Betriebstyps und des spezifischen Einkaufsverhaltens der Bevölke- rung davon auszugehen, dass insbesondere betriebstypengleiche Betriebe als Hauptwettbe- werber zu identifizieren sind. 1.1 Angebots- und Wettbewerbssituation in Schramberg Die Angebotssituation in Sulgen wird aktuell durch die drei Lebensmittelmärkte Edeka, Vier-Häuser-Straße, Supermarkt, ca. 1.800 m² VK Norma, Vier-Häuser-Straße, Discounter, ca. 750 m² VK Netto, Heiligenbronner Straße. Discounter, ca. 550 m² VK geprägt. Ergänzt werden die Lebensmittelmärkte durch ein kleinteiliges Angebot aus Lebens- mittelhandwerk (Bäckerei, Metzgerei), Tankstellenshops sowie Getränkeanbietern. Räumlich sind die Märkte vollständig innerhalb des Vorranggebietes für zentrenrelevanten Einzelhandel gemäß Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg verortet. Im Stadtteil Heiligenbronn beschränkt sich das Angebot auf den Hofladen sowie die Bäckerei der Stiftung St. Franziskus. Im Stadtteil Waldmössingen haben sich in den zurückliegenden Jahren einige Veränderungen im Handelsbestand ergeben. Mit der Schließung des Plus-Lebensmitteldiscounters und des Drogeriemarktes Schlecker sind zwei wesentliche Anbieter für Lebensmittel und Drogeriewa- ren sowie Waren des täglichen Bedarfs verloren gegangen. Neben dem Lebensmittelhand- werk befinden sich in Waldmössingen noch ein Getränkeabholmarkt und ein Spezialanbieter für Gewürze (The Spice Shop). Perspektivisch wird Grundversorgung in Waldmössingen von einem Norma-Lebensmitteldiscounter mit ca. 1.100 m² VK im Bereich der Winzelner Straße / Im Esel gesichert. Einen weiteren räumlichen Schwerpunkt bildet die Talstadt, welche sich ca. 5 km vom Stadtteil Sulgen entfernt befindet und sehr gut über die B 462 erreichbar ist. Neben der zentralen und eher kleinteiligen Innenstadt hat die Einkaufslage Bahnhofstraße / Schiltachstraße, u. a. mit Kaufland, Aldi und Lidl sowie ergänzenden Fachmärkten eine gesamtstädtische Versorgungs- info@gma.biz / www.gma.biz 25
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