Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich - Kanton Zürich

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Auszug aus dem Protokoll
des Regierungsrates des Kantons Zürich
Sitzung vom 9. Dezember 2020

1229. Konferenz der Regierungschefs der Internationalen Bodensee-­
Konferenz vom 11. Dezember 2020 (IBK), Ermächtigung
Die Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter der
Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) treffen sich zweimal im Jahr
zu Diskussion, Beschlussfassung und Verabschiedung von Empfehlun-
gen. Der Ständige Ausschuss, in dem die Kantone von ihren Staatsschrei-
berinnen und Staatsschreibern vertreten werden, besorgt die laufenden
Geschäfte und begleitet die Arbeit der sieben Fachkommissionen. Der
vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Regierungschefkonfe-
renz (RCK) vom 11. Dezember 2020 (Videokonferenz). Dazu liegen Be-
schlussanträge des Ständigen Ausschusses an die RCK zur Zwischen-
bilanz zur IBK-Strategie 2018–2022 (B.1.), zur grenzüberschreitenden
Pandemiebekämpfung (B.2.), zur Leistungsvereinbarung 2022–2025 mit
der Internationalen Bodensee-Hochschule (B.3.), zum 50-Jahr-Jubiläum
der IBK (B.4.) und zum European Youth Olympic Festival 2029 in der
IBK-Region (B.5.) vor.

  B.1. Zwischenbilanz zur IBK-Strategie 2018–2022
   Mit Beschluss Nr. 1198/2017 stimmte der Regierungsrat dem Leitbild
und der Strategie der IBK für die Bodenseeregion zu. Im Zuge der Um-
setzung der Strategie beauftragten die Regierungschefs und Regierungs-
vertreterinnen und -vertreter den Ständigen Ausschuss, eine Zwischen-
bilanz zum Stand der Umsetzung der Strategie, eine Beurteilung sowie
Vorschläge zum weiteren Vorgehen vorzulegen (vgl. Unterlagen B.1. und
Anlage 1).
   Haltung des Kantons Zürich
   Der Bericht zur Zwischenbilanz ist differenziert und durchaus auch
kritisch ausgefallen, die darauf basierenden Vorschläge sind schlüssig
(Beschlussanträge Ziff. 2–7). So ist etwa die Einsetzung einer erweiter-
ten Troika zweckmässig, um eine qualitativ bessere Vorbereitung von Dis-
kussionsgrundlagen für die Sitzungen des Ständigen Ausschusses und der
Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter zu gewähr-
leisten, denn beide Gremien sind wenig geeignet für Diskussionen ohne
hinreichend aufbereitete Unterlagen. Mit einer gestärkten Troika erhält
einerseits der jeweilige IBK-Vorsitz breitere inhaltliche Unterstützung
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und anderseits sind dessen politische Stossrichtungen breiter abgestützt.
Insgesamt kann die strategische Steuerung gestärkt werden. Zum Be-
schlussantrag 7 (Ausarbeitung eines Konzepts zum Einbezug externer
Projekte in IBK-Strategieumsetzung) wird auf eine sorgfältige Ausarbei-
tung der Kriterien des Konzepts zu achten sein, damit die IBK als un-
abhängige «Absenderin» eines Projekts in Erscheinung tritt bzw. nicht
von anderen Akteuren oder Interessen vereinnahmt wird.
  Den Beschlussanträgen kann zugestimmt werden.

  B.2. Sachstandsbericht grenzüberschreitende Pandemie-
bekämpfung (Kenntnisnahme)
   Beim IBK-Strategiegespräch der Regierungschefs vom 24. Juni 2020
wurde die Kommission Gesundheit und Soziales mit der Ausarbeitung
eines Konzepts beauftragt, um eine grenzübergreifende Pandemiepla-
nung bzw. ein grenzüberschreitendes koordiniertes Vorgehen im Rah-
men der IBK für Massnahmen im Pandemiefall in der Bodenseeregion
zu entwickeln. Bestehende Pandemiepläne sollen davon unberührt blei-
ben, jedoch soll im Falle einer Verschlechterung der Covid-19-Situation
auch auf nationalstaatlicher Ebene dargelegt werden können, dass die
IBK-Länder und -Kantone aufgrund ihrer Ressourcen im öffentlichen
Gesundheitswesen, ihres gemeinsamen Bekenntnisses zur Ansteckungs-
eindämmung und zum Contact Tracing sowie aufgrund ihrer Möglich-
keiten zum Informationsaustausch in Bezug auf Überlegungen zu künf-
tigen Grenzschliessungen einen Sonderstatus einnehmen können. Zu den
bisher gesetzten Massnahmen zur regionalen Pandemiebekämpfung ge-
hören u. a. der Einbezug der Projektgruppe «Grenzüberschreitende Zu-
sammenarbeit bei Katastrophen und Notlagen» (Arbeitsgruppe Auxilio),
der auf regionaler Ebene etablierte Informationsaustausch zwischen den
Systempartnern im Gesundheitswesen, eine Beteiligung am Betrieb des
für epidemiologische Betrachtungen als unverzichtbar erachteten Share
Points (Cloud-Lösung für Datenaustausch während der Coronaepide-
mie) und – vom Ständigen Ausschuss vom 5. November 2020 ebenfalls
für die Dauer der Pandemie beschlossen – eine Kerngruppe für den regel-
mässigen Austausch von Covid-19-Fall-Berichten und politischer Sach-
stände (vgl. B.2. und B.2. Anlage 1).
   Die Resolution der Internationalen Parlamentarischen Bodensee-Kon-
ferenz (IPBK) zur grenzüberschreitenden Pandemieplanung (Beschluss-
antrag 4, vgl. B.2. Anlage 2) wurde dem Regierungsrat bereits am 21. Ok-
tober 2020 zur Kenntnis gebracht.
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   Haltung des Kantons Zürich
   Einige dieser Austauschgremien und -methoden sind aufwendig, wei-
sen mitunter Doppelspurigkeiten auf und/oder man könnte auf effizien-
tere Weise das gleiche Ziel erreichen. Empfehlung Nr. 4 des Konzepts
Pandemieplanung der Kommission Gesundheit und Soziales, «Einheitli-
che Handlungsvorgaben/Massnahme als Zielvorgabe anstreben» (vgl. B.2.
Anlage 1, S. 4), ist aus Sicht des Kantons Zürich sehr zurückhaltend aus-
zulegen und im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Den Beschlussanträgen
einer (zustimmenden) Kenntnisnahme kann entsprochen werden.

  B.3. Internationale Bodensee-Hochschule
   Die Internationale Bodensee-Hochschule (IBH) ist der grösste hoch-
schulartenübergreifende Verbund Europas. Unter dem Dach der IBH
arbeiten 30 Hochschulen aus Deutschland, Liechtenstein, Österreich und
der Schweiz in Forschung, Lehre und Technologietransfer zusammen.
Die IBH unterstützt grenzüberschreitende Forschungs- und Entwick-
lungsprojekte zu Herausforderungen des Bodenseeraums und koordi-
niert den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Sie fördert den wis-
senschaftlichen Nachwuchs, strebt Innovationen in der Lehre an und unter-
stützt gemeinsame Hochschulangebote. Mit ihren Projekten leisten die
IBH und ihre Mitgliedshochschulen einen international sichtbaren Bei-
trag für die Bodenseeregion.
   Die IBH wird seit Beginn von der IBK finanziell gefördert, seit 2006
durch die Bereitstellung eines jährlichen Budgets. Zurzeit unterstützen
die Partnerländer und Kantone die IBH im Rahmen der 5. Leistungsver-
einbarung 2018–2021. Die Kommission Bildung Wissenschaft und For-
schung der IBK (IBK-BWF) begleitet die Umsetzung der Leistungsver-
einbarungen und stellt Beschlussanträge zur IBH.
   Beschlussantrag 1: Überführung der IBH in einen Europäischen
Verbund für Territoriale Zusammenarbeit
   Die Überführung der IBH in einen Europäischen Verbund für Terri-
toriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist dem Umstand geschuldet, dass In-
terreg in der nächsten Förderperiode den Bereich der IBH voraussicht-
lich nur mittels eines Kleinprojektefonds finanzieren kann. Förderemp-
fängerinnen von Kleinprojektefonds müssen gemäss EU-Recht zukünf-
tig eigenständige juristische Personen sein. Als EVTZ würde die IBH
diese Vorgabe erfüllen. Auf der Grundlage der am Strategiegespräch
der Regierungschefs vom 24. Juni 2020 beschlossenen Leitlinien ist daher
eine institutionell unabhängige Governance-Struktur zwischen der IBK
und der IBH auszuarbeiten. Als Rahmen für die jeweils auf vier Jahre
angesetzten Leistungsvereinbarungen soll eine Kooperationsvereinba-
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rung zwischen IBK und IBH die partnerschaftliche Zusammenarbeit fest-
schreiben. Wegen zusätzlicher Abklärungen verzögert sich indessen der
Beschlussantrag zur Überführung der IBH in einen EVTZ und wird den
Regierungschefs am Strategiegespräch vom 24. Juni 2021 vorgelegt. Aus
diesem Grund wird vorliegend unterstützende Kenntnisnahme zum Sach-
standsbericht der IBK-BWF und zum Fortgang der Vorbereitungen zur
Überführung der IBH in einen EVTZ beantragt (vgl. B.3. mit Anlagen
1–3).
   Beschlussantrag 2: Leistungsvereinbarung IBK-IBH 2022–2025
   Um der IBH Planungssicherheit zu gewähren, soll die 6. Leistungsver-
einbarung (2022–2025) wie geplant an der RCK vom 11. Dezember 2020
verabschiedet und unterzeichnet werden (vgl. B.3. Anlage 4). Dies erlaubt
den IBK-Mitgliedsländern und -kantonen zudem die notwendige Budget-
einstellung für 2022. Die Leistungsvereinbarung kann zwar formell noch
nicht mit dem EVTZ IBH eingegangen werden; gemäss Schlussbestim-
mung wird die Leistungsvereinbarung unabhängig von der Rechtsform
der IBH geschlossen. Die IBH-Gremien haben die Leistungsvereinba-
rung genehmigt.
   Massgebend für die Umsetzung der 6. Leistungsvereinbarung ist die
Strategie der IBH 2022–2025 (vgl. B.3 Anlage 4, S. 8 ff.). Diese setzt den
Schwerpunkt bei der digitalen Transformation von Wirtschaft und Ge-
sellschaft in der Bodenseeregion. Die wichtigen Handlungsfelder sind
dabei die thematische Profilierung der digitalen Transformation, innova-
tive Lehre und Weiterbildung, Innovation sowie Wissens- und Techno-
logietransfer, internationale Kooperationen und Hochschulkooperatio-
nen. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis 31. De-
zember 2025. Die optionale Verlängerung um bis zu zwölf Monate ermög-
licht den Abschluss von allenfalls noch laufenden Projekten.
   Bezüglich Finanzrahmen stellt die IBK-BWF für die neue Leistungs-
periode zwei Varianten zur Wahl (vgl. B.3. Anlage 5): Variante 1 sieht IBK-­
Beiträge an die IBH in bisheriger Höhe vor (2022–2025 jährlich € 855 000
für das operative Budget und Fr. 180 000 für die Geschäftsstelle); Va-
riante 2 sieht eine moderate Erhöhung vor (jährlich € 893 152 für das
operative Budget und Fr. 192 000 für die Geschäftsstelle). Der Ständige
Ausschuss beantragt der RCK die Variante 1. Auf den Kanton Zürich ent-
fallen bei Variante 1 bei einem Finanzierungsanteil von 11,45% für 2022–
2025 jährlich € 97 898 für das operative Budget und jährlich Fr. 20 610
für die Geschäftsstelle und damit für die Jahre 2022–2025 insgesamt
€ 391 592 für das operative Budget und Fr. 82 440 für die Geschäftsstelle.
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   Es sind vorliegend somit für die ganze Laufzeit 2022–2025 neue Aus-
gaben von € 391 592 (für das operative Budget) und Fr. 82 440 (für die Ge-
schäftsstelle) zu bewilligen. Die entsprechenden Beträge sind im Konsoli-
dierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024 eingestellt.
   Haltung des Kantons Zürich
   Der 6. Leistungsvereinbarung 2022–2025 zwischen der IBK und der
IBH sowie der beantragten Variante 1 hinsichtlich des Finanzrahmens
für die neue Leistungsperiode (keine Erhöhung der Mittel) kann zuge-
stimmt werden. Von der Überführung der IBH in den EVTZ kann zu-
stimmend Kenntnis genommen werden.

  B.4. Jubiläum 50 Jahre IBK im Jahr 2022
   Die IBK will 2022 ihr 50-Jähr-Jubiläum mit verschiedenen Anlässen in
den Mitgliedsländern und -kantonen begehen. Das Grobkonzept wurde
von den Regierungschefs am Strategiegespräch vom 24. Juni 2020 geneh-
migt. Das darauf aufbauende Konzept mit Finanzierungsrahmen, das von
der Steuerungsgruppe IBK50 erarbeitet worden war, wurde vom Ständi-
gen Ausschuss an seiner Sitzung vom 5. November 2020 als zu teuer be-
urteilt, und die Steuerungsgruppe wurde beauftragt, ein finanziell redi-
mensioniertes Konzept vorzulegen. Dieses liegt nun der RCK zur Geneh-
migung vor (vgl. B.4. und B.4. Anlagen 1 und 2). Zudem wählte der Stän-
dige Ausschuss Margrit Bürer, Zürich, zur Projektleiterin für das Jubiläum.
   Angesichts der Coronapandemie soll die Bedeutung der grenzüber-
schreitenden Zusammenarbeit im Bodenseeraum ausdrücklich betont und
das Jubiläumsjahr als wichtiges strategisches Projekt betrachtet werden.
Der Blick wird sich während des Vorsitzjahres 2022 von Appenzell Ausser-
rhoden auf Vergangenheit und Zukunft der IBK richten. Unter der Leit-
idee «Begegnung und Vernetzung» sollen sich modular konzipierte Jubi-
läumsaktivitäten in unterschiedlichen Strukturen in den Ländern und
Kantonen anpassen lassen und die Anlässe sollen u. a. den Bekanntheits-
grad der IBK erhöhen und die IBK in der Aussenwahrnehmung sichtbar,
greifbar und begreifbar machen. Als Zielgruppen der Aktivitäten sind
sowohl Akteure von innerhalb der IBK als Organisation, aus der Bo-
denseeregion an sich, aber auch Akteure von ausserhalb der Bodensee-
region definiert. Angesichts der Coronapandemie sollen Alternativszena-
rien mitentwickelt und die Vorbereitungen so gestaltet werden, dass bis
zum definitiven Entscheid über die Durchführung ausser Personalaus-
gaben möglichst keine anderen Kosten anfallen.
   Gemäss Finanzierungsplan (B.4. Anlage 2) fallen für die Vorbereitung
des Jubiläums 2021 € 109 000 und für die Umsetzung 2022 € 254 000 an,
also insgesamt € 363 000. Der Vorsitzkanton 2022, Appenzell Ausserrho-
den, übernimmt davon € 30 000. Zudem wird mit einem Interreg-Beitrag
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von € 25 000 und weiteren Drittmitteln von € 20 000 gerechnet. Der RCK
werden zwei Finanzierungsvarianten zum Beschluss vorgelegt. Gemäss Va-
riante 1 sollen die verbleibenden Kosten – € 94 000 für 2021 und € 194 000
für 2022 – gemäss IBK-Verteilschlüssel von den IBK-Mitgliedsländern
und -kantonen getragen werden. Auf den Kanton Zürich entfallen hierbei
bei einem Finanzierungsanteil von 11,45% für das Jahr 2021 € 10 763 und
für 2022 € 22 213. Gemäss Variante 2 würden 2021 und 2022 je € 50 000
aus dem ordentlichen IBK-Budget (Ad-hoc-Mittel) bereitgestellt, sodass
sich die Beiträge des Kantons Zürich für 2021 auf € 5038 und für 2022 auf
€ 16 488 reduzieren würden.
   Haltung des Kantons Zürich
   Die Steuerungsgruppe IBK50 hat gemäss der Vorgabe des Ständigen
Ausschusses vom 5. November 2020 ein massgeblich redimensioniertes
und stimmiges Feinkonzept vorgelegt. Wenn für das Jubiläum – wie bei
Variante 2 vorgesehen – € 100 000 aus Ad-hoc-Mitteln der IBK entnommen
werden, verringert sich die Flexibilität und Handlungsfähigkeit der IBK
unverhältnismässig. Deshalb ist der Variante 1 der Vorzug zu geben.
   Den Beschlussanträgen kann zugestimmt werden (Variante 1).
   Es ist vorliegend somit eine neue Ausgabe von insgesamt € 32 976 (2021:
€ 10 763; 2022: € 22 213) zu bewilligen. Die entsprechenden Beträge sind
im KEF 2021–2024 eingestellt.

  B.5. European Youth Olympic Festival 2029
   Die von der IBK-Kommission Gesundheit und Soziales eingesetzte
Arbeitsgruppe Bewegung und Sport hat im Frühjahr 2018 mit den Sport-
verbandsspitzen der IBK-Mitgliedsländer und -kantone die Idee der
Prüfung der Durchführung europäischer olympischer Jugendspiele in
der Bodenseeregion lanciert. Die «Summer European Youth Olympic
Festivals» (EYOF) sind olympische Jugendspiele für die europäischen
Staaten, an denen alle zwei Jahre rund 3200 Athletinnen und Athleten
im Alter von 14 bis 18 Jahren aus rund 50 Nationen teilnehmen und sich
im Rahmen von neun Stamm-Sportarten messen. Die EYOF zählen zu
den grössten internationalen Jugend-Sportveranstaltungen der Welt. Ge-
mäss der vertiefenden Machbarkeitsstudie für eine Durchführung sol-
cher Spiele in der Bodenseeregion (vgl. B.5. Anlage 1) haben allfällige
Sommerjugendspiele 2029 in der Bodenseeregion das Potenzial für einen
langfristigen Mehrwert für Sport und Tourismus.
   Der Ständige Ausschuss empfiehlt der RCK, sich für eine Weiterver-
folgung der Bewerbung für das EYOF 2029 in der Bodenseeregion aus-
zusprechen und die Arbeitsgruppe Bewegung und Sport zu beauftragen,
die Vorbereitung der Bewerbung fortzuführen.
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   Haltung des Kantons Zürich
   Den Beschlussanträgen kann zugestimmt werden, mit dem Hinweis,
dass für 2029 mit Beteiligung des Kantons Zürich die Bewerbung der Stif-
tung Special Olympics um die Austragung der World Winter Games Swit-
zerland 2029 geplant ist (vgl. Mitteilung an den Regierungsrat vom 4. No-
vember 2020). Diese beiden Projekte schliessen sich indessen nicht aus.
   Bei den übrigen Traktanden handelt es sich um Geschäfte zur Kennt-
nisnahme, die keiner Stellungnahme bedürfen.

  Vertretungen des Regierungsrates, Amtsdauer 2019–2023
(Änderung)
   Mit Beschluss Nr. 669/2019 legte der Regierungsrat seine Vertretungen
für die Amtsdauer 2019–2023 fest. Lorenz Ineichen, lic. iur., Leiter Ab-
teilung Politik & Aufsicht, Generalsekretariat, Gesundheitsdirektion,
wurde darin in die ständige Kommission Gesundheit und Soziales der IBK
abgeordnet. Das Anstellungsverhältnis von Lorenz Ineichen wird per
Ende 2020 aufgelöst, weshalb die Abordnung per 1. Januar 2021 neu zu
beschliessen ist.

Auf Antrag der Staatskanzlei
beschliesst der Regierungsrat:
   I. Der Vertreter des Regierungsrates in der IBK wird ermächtigt, an
der Regierungschefkonferenz vom 11. Dezember 2020 im Sinne der Er-
wägungen Stellung zu beziehen.
   II. Für die Beiträge an die IBH im Rahmen der Leistungsvereinbarung
der IBK mit der Internationalen Bodensee-Hochschule 2022–2025 werden
neue Ausgaben von € 391 592 (für das operative Budget) und Fr. 82 440
(für die Geschäftsstelle) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs-
gruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, bewilligt.
   III. Für das Jubiläum 50 Jahre IBK im Jahr 2022 wird eine neue Aus-
gabe von € 32 976 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe
Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, bewilligt.
   IV. Lorenz Ineichen wird unter Verdankung der geleisteten Dienste
aus der ständigen Kommission Gesundheit und Soziales der Internatio-
nalen Bodensee-Konferenz per 31. Dezember 2020 abberufen.
   V. Als Mitglied der ständigen Kommission Gesundheit und Soziales
der Internationalen Bodensee-Konferenz wird Mariel Baumann, stell-
vertretende Abteilungsleiterin Politik & Aufsicht, Generalsekretariat,
Gesundheitsdirektion, ab 1. Januar 2021 für den Rest der Amtsdauer
2019–2023 abgeordnet.
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   VI. Mitteilung an Lorenz Ineichen und Mariel Baumann (beide Ge-
sundheitsdirektion), die Internationale Bodensee-Konferenz, die Ge-
schäftsleitung des Kantonsrates, den Finanzdirektor, die Direktionen des
Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

                                               Vor dem Regierungsrat
                                               Die Staatsschreiberin:

                                               Kathrin Arioli
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