Autonomes Fahren als Baustein einer inter- und multimodalen Mobilität - AG 3 - SIEBTER ZWISCHENBERICHT

Die Seite wird erstellt Hauke Kellner
 
WEITER LESEN
AG 3 - SIEBTER ZWISCHENBERICHT

Autonomes Fahren als Baustein einer
inter- und multimodalen Mobilität
AG 1                              AG 2

   Klimaschutz im Verkehr         Alternative Antriebe und Kraft-
                                  stoffe für nachhaltige Mobilität

            AG 3                              AG 4
    Digitalisierung für den        Sicherung des Mobilitäts- und
       Mobilitätssektor         Produktionsstandortes, Batteriezell-
                                produktion, Rohstoffe und Recycling,
                                     Bildung und Qualifizierung

            AG 5                              AG 6
Verknüpfung der Verkehrs- und      Standardisierung, Normung,
 Energienetze, Sektorkopplung   Zertifizierung und Typgenehmigung
INHALT

KURZFASSUNG                                                   4

EXECUTIVE SUMMARY                                             5

1 ZIELBILD: AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEINEINER INTER- UND
  MULTIMODALEN MOBILITÄT                                      6

2 STATUS QUO UND PROBLEMSTELLUNG                              7

3 HANDLUNGSFELDER UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN                   8
  3.1   Internationale Standardisierung und Harmonisierung    8

  3.2   Verkehrssicherheit und Sicherheitsvalidierung         9

  5.3   Implementierung auf kommunaler Ebene                 12

GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS                            16

IMPRESSUM                                                    17
AG 3   AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

     KURZFASSUNG
    Autonomes Fahren (AF) kann und sollte seine Potenzia-        Verkehrssicherheit ein wesentliches Ziel des AF. Eine ent-
    le im Rahmen eines inter- und multimodalen Mobilitäts-       sprechende Sicherheitsvalidierung muss sowohl praktika-
    systems einlösen. Damit kann das Mobilitätssystem der        bel als auch vertrauensvoll und verlässlich geregelt wer-
    Zukunft sicherer, sauberer und kostengünstiger werden.       den. Vor allem braucht es dabei klare Verhaltensregeln für
    Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zahlreiche     die Mensch-Maschine-Interaktion, besonders mit Fußgän-
    Rahmenbedingungen für die Einführung des AF geschaf-         ger:innen und Radfahrer:innen. Erfolgskritisch ist zudem
    fen. Angefangen mit der Umsetzung der Strategie automa-      ein kooperativer Umgang mit Trainingsdaten für autonome
    tisiertes und vernetztes Fahren, der Forschungsförderung     Fahrzeuge (Referenzszenarien), für den es eines gemein-
    zur Entwicklung und Erprobung des AF, der Einrichtung von    samen Vorgehens aller Stakeholder bedarf, die über solche
    digitalen Testfeldern, der Einrichtung einer Ethik-Kom-      Daten verfügen.
    mission bis hin zum Rechtsrahmen für das AF im Jahr
    2021. Für eine Implementierung in der Breite des komple-     Doch nicht nur technische, auch strategische und kon-
    xen Realverkehrs sind allerdings weitere Herausforderun-     zeptionelle Aufgaben sind zu bewältigen. Der Zusam-
    gen zu bewältigen. Dieser Bericht identifiziert dazu drei    menarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher
    Handlungsfelder und gibt Empfehlungen, welche nächsten       Hand kommt eine wesentliche Rolle für eine erfolgreiche,
    Schritte für eine Umsetzung zu gehen sind.                   flächendeckende Implementierung des autonomen Fah-
                                                                 rens insbesondere im kommunalen Umfeld zu. Kommunen
    Es gilt den Blick auf die Standardisierung und Harmonisie-   können durch vernetzte Mobilitätsansätze auf Basis von AF
    rung von Infrastruktur und Kommunikation – von Fahrzeu-      profitieren, müssen potenzielle Einsatzszenarien aller-
    gen mit der Infrastruktur, aber auch mit der technischen     dings entsprechend der Akzeptanz sowie Mobilitätswün-
    Aufsicht – zu lenken. Weiterhin ist eine deutlich höhere     sche und -bedarfe vor Ort steuern.

4
AG 3   AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

     EXECUTIVE SUMMARY
    Autonomous driving (AD) can and should realise its poten-      is an essential goal of AD. A corresponding safety validati-
    tial within the framework of an inter- and multimodal          on must be regulated in a practicable as well as trustwort-
    mobility system. This can make the future mobility system      hy and reliable manner. Above all, clear rules of conduct
    safer, cleaner and more cost-effective. In recent years,       are needed for human-machine interaction, especially
    the federal government has created numerous framework          with pedestrians and cyclists. Another critical success fac-
    conditions for the introduction of AD. Starting with the im-   tor is the cooperative handling of training data for autono-
    plementation of the strategy for automated and connec-         mous vehicles (reference scenarios), which requires a joint
    ted driving, the research funding for the development and      approach by all stakeholders who have such data at their
    testing of AD, the establishment of digital test fields, the   disposal.
    establishment of an ethics commission, all the way to the
    legal framework for AD in 2021. However, further challen-      However, not only technical, but also strategic and concep-
    ges need to be overcome for an implementation across the       tual tasks need to be tackled. The cooperation of industry,
    board of complex real traffic. This report identifies three    science and the public sector plays an essential role in the
    fields of action and makes recommendations on the next         successful, nationwide implementation of autonomous
    steps to be taken for implementation.                          driving, especially in the municipal environment. Munici-
                                                                   palities can benefit from networked mobility approaches
    The focus must be on the standardisation and harmoni-          based on AD, but must manage potential deployment sce-
    sation of infrastructure and communication - of vehicles       narios according to local acceptance and mobility wishes
    with the infrastructure, but also with technical supervisi-    and needs.
    on. Furthermore, a significantly higher level of road safety

5
AG 3     AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

      1 ZIELBILD: AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN
        EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT
    Neben der wichtigen Digitalisierung und Vernetzung von                                        leistung der Daseinsvorsorge. Besonders in ländlich ge-
    Angebot und Nachfrage liefert autonome Mobilität einen                                        prägten Räumen sowie in niedrig frequentierten urbanen
    zentralen Baustein, um das Zielbild eines inter- und mul-                                     Gebieten mit einer schwachen öffentlichen Infrastruktur
    timodalen Mobilitätssystems zu erreichen.1 Unter auto-                                        ist es so möglich, das Mobilitätsangebot aufrechtzuerhal-
    nomem Fahren (AF) versteht dieser Bericht Automa-                                             ten oder gar zu erweitern.
    tisierungsstufen ab Level 4, in dem Straßenfahrzeuge
    selbstständig fahren können, ohne dass Fahrer:innen bei                                       Weiterhin lässt sich die Verkehrssicherheit durch autono-
    der Ausführung die Fahraufgabe übernehmen können                                              me Fahrzeuge verbessern, da menschliches Versagen bei
    müssen.2 Die Vernetzung der Fahrzeuge untereinander und                                       der Fahrzeugsteuerung, das heute Hauptursache für Ver-
    mit der Verkehrsinfrastruktur (V2X) sind ein weiterer Be-                                     kehrsunfälle ist, nahezu ausgeschlossen werden kann.
    standteil eines neuen Mobilitätssystems.
                                                                                                  Eine weitere Motivation für die Einführung von AF liegt in
    Eine wichtige Rolle für die Etablierung von AF spielt die                                     einer deutlich effizienteren und intelligenteren Verkehrs-
    Verbindung autonomer Fahrzeuge zu Flotten, insbesonde-                                        steuerung, die durch eine konsequente Vernetzung auto-
    re eingebunden in den öffentlichen Personennahverkehr                                         nomer Fahrzeuge miteinander sowie mit der ihrerseits
    (ÖPNV). Solche flottengestützten autonomen Fahrzeuge                                          digitalisierten Verkehrsinfrastruktur3 und kooperativen
    können effizienter miteinander agieren und folglich die                                       Verkehrsmanagementsystemen erreicht wird. AF leistet
    Nachfrage besser bedienen. Flottengestütztes Pooling,                                         somit auch einen zentralen Beitrag, um kooperative, ver-
    also die Erhöhung des Besetzungsgrades autonomer Fahr-                                        netzte und automatisierte Mobilität im europäischen Kon-
    zeuge durch das intelligente Zusammenfassen individu-                                         text umzusetzen.4
    eller Routen zu einer integrierten Fahrt, bedeutet mehr
    Mobilität bei weniger Verkehr. Fahrzeuge können so auch                                       Autonome Fahrzeuge eröffnen darüber hinaus die Mög-
    deutlich flexibler und bedarfsgerechter als klassische Lini-                                  lichkeit, perspektivisch einen Mix aus Personen- und
    enverkehre werden, da sie prinzipiell jederzeit zur Deckung                                   Gütertransport zu bedienen. Eine flexible Einsatz- und
    der Nachfrage unterschiedlicher Nutzergruppen fähig sind.                                     Streckenplanung der Fahrzeuge spart Ressourcen und im
                                                                                                  besten Falle Verkehrsleistungen ein. Eine entsprechende
    Des Weiteren ermöglichen autonome Fahrzeuge etwa in                                           Innenraumgestaltung macht die Fahrzeuge flexibel ent-
    ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mehr Teilhabe                                        sprechend der jeweiligen Bedürfnisse nutzbar.
    am gesellschaftlichen Leben und erleichtern die Gewähr-

    1 Vgl. Nationale Plattform Zukunft der Mobilität, Arbeitsgruppe 3 Digitalisierung für den Mobilitätssektor, Handlungsempfehlungen zum autonomen Fahren, Zweiter Zwischenbericht 2019,
      https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/2download/handlungsempfehlungen-zum-autonomen-fahren/, S. 5.
    2 Vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen, Selbstfahrende Autos – assistiert, automatisiert oder autonom?, https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Presse/Mitteilungen/2021/06-2021.
      html?nn=1497062 Die BASt orientiert sich in der rollenbasierten Übersicht zur nutzgerechten Kommunikation am Standard SAE J3016 der SAE-International.
    3 Vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen, Selbstfahrende Autos – assistiert, automatisiert oder autonom?, https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Presse/Mitteilungen/2021/06-2021.
      html?nn=1497062 Die BASt orientiert sich in der rollenbasierten Übersicht zur nutzgerechten Kommunikation am Standard SAE J3016 der SAE-International.
    4 Vgl. European Commission, Cooperative, connected and automated mobility (CCAM), Intelligent transport systems, https://ec.europa.eu/transport/themes/its/c-its_en.

6
AG 3    AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

      2 STATUS QUO UND PROBLEMSTELLUNG
    Die Bundesregierung hat die Bedeutung automatisierter                                   tät Hamburg und zahlreiche weitere Fördervorhaben des
    beziehungsweise autonomer Mobilität im Straßenverkehr                                   Bundes6, die auf Grundlage des Aktionsplans Forschung für
    frühzeitig erkannt und im Jahr 2015 die Strategie auto-                                 autonomes Fahren7 angestoßen wurden.
    matisiertes und vernetztes Fahren (Strategie AVF) ver-
    abschiedet. Im Rahmen der Strategieumsetzung wurden                                     Dieser Bericht identifiziert drei zentrale Handlungsfelder
    unter anderem durch die Einsetzung der Ethik-Kommis-                                    für die Umsetzung der autonomen Mobilität:
    sion Automatisiertes und Vernetztes Fahren (2016), das
    Gesetz zum automatisierten Fahren (2017) und die Eta-                                   1. Der Standardisierung und Harmonisierung von Infra-
    blierung von Forschungsförderung und digitalen Testfel-                                    struktur und Kommunikation kommt eine hohe Bedeu-
    dern im Realverkehr wichtige Weichenstellungen für die                                     tung zu, vor allem auch um grenzüberschreitende Pers-
    Implementierung des AVF im Realverkehr in Deutschland                                      pektiven zu erreichen.
    vorgenommen. Die jüngste Novellierung des Straßenver-
    kehrsgesetzes5 im Juli 2021 ermöglicht rechtlich, dass                                  2. Verkehrssicherheit und Sicherheitsvalidierung sind un-
    autonome Kraftfahrzeuge im Sinne von Level 4 in festge-                                    mittelbar erfolgskritisch für eine flächendeckende Im-
    legten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr                                    plementierung des autonomen Fahrens.
    im Regelbetrieb fahren können.
                                                                                            3. Das Engagement der Kommunen im Zusammenwirken
    Parallel zum Gesetzgebungsprozess konnten weitere Pra-                                     mit Akteuren aus der Wirtschaft, den Ländern und dem
    xiserfahrungen gesammelt und Herausforderungen für die                                     Bund ist zentral – sowohl bei der Umsetzung und Ak-
    Umsetzung erkannt werden. Grundlage waren Pilot- und                                       zeptanz von Mobilitätsstrategien als auch hinsichtlich
    Erprobungsprojekte wie das durch die NPM AG 3 initiierte                                   tragfähiger, funktionaler Geschäfts- und Betriebsmo-
    und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale In-                                     delle auf Grundlage von AF vor Ort.
    frastruktur (BMVI) geförderte Reallabor Digitale Mobili-

    5 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 48, S. 3108.
    6 Siehe dazu https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Automatisiertes-und-vernetztes-Fahren/AVF-Forschungsprogramm/Projekte/avf-projekte.html.
    7 Vgl. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/aktionsplan-forschung-fuer-autonomes-fahren.pdf?__blob=publicationFile.

7
AG 3    AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

      3 HANDLUNGSFELDER UND
        HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

      3.1 INTERNATIONALE STANDARDISIERUNG UND HARMONISIERUNG

    Die Digitalisierung der Infrastruktur ist voranzutreiben. Im                                 Wenn notwendige Informationen fehlen, wird es zu ent-
    Zuge dessen gilt es, für eine sichere und effektive Integ-                                   sprechenden Funktionseinschränkungen kommen.
    ration des AF in das Verkehrssystem auch notwendige An-
    forderungen an die Infrastruktur (Standards und Schnitt-                                     Für die verbindliche und verlässliche Bereitstellung ent-
    stellen für die Kommunikation zwischen Fahrzeug und                                          scheidungsrelevanter Daten für das autonome Fahren be-
    technischer Aufsicht; Rahmenbedingungen zur Gewähr-                                          nötigt es einen europaweit abgestimmten Rechtsrahmen
    leistung von Safety und Security, Datenschutz und Innova-                                    sowie weitreichende Investitionen. Um autonomes Fahren
    tionsfreundlichkeit) zu erörtern und zu definieren.                                          auch über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen, ist die
                                                                                                 Harmonisierung der sicherheitsrelevanten Infrastruktur
    Um Sicherheitsrisiken für Kund:innen und die Öffentlich-                                     notwendig. Dafür ist eine möglichst weltweite, zumindest
    keit so gering wie möglich zu halten, sollte kein direkter                                   aber EU-weite Harmonisierung anzustreben, inklusive ge-
    Zugriff durch Dritte in die Fahrzeuge zugelassen werden.                                     meinsamer Standards.
    Gleichwohl sollte der Zugang zu Fahrzeugdaten wettbe-
    werbsgerecht und auf eine sichere und diskriminierungs-                                      Im Vordergrund stehen dabei folgende Fragestellungen:
    freie Art und Weise ermöglicht werden.
                                                                                                 •   Welche Infrastruktur ist zwingend erforderlich und
    Die anonymisierten Daten werden zur signifikanten Steige-                                        stellt somit eine Mindestanforderung dar?
    rung der Verkehrssicherheit zwischen den beteiligten Par-
    teien (inklusive der öffentlichen Hand) ausgetauscht. Es                                     •   Welche Infrastruktur kann unterstützen und wird als
    müssen sowohl die Datenschutzrechte der Kund:innen als                                           Ergänzungsmaßnahme betrachtet?
    auch die bestehende Datenschutzgesetzgebung berück-
    sichtigt werden. Die Datenschutzprinzipien und daten-                                        •   Wie kann die vorhandene Infrastruktur weiterentwickelt
    schutzrechtlichen Prinzipien bei der Nutzung von AF sind                                         werden und welche Anforderungen werden an die Quali-
    immer einzuhalten.                                                                               tät der Infrastruktur gestellt?

    Bei automatisierten Fahrfunktionen mit Fahrzeug-zu-                                          In Deutschland erfüllen die baulichen Randbedingungen
    Fahrzeug- oder Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunika-                                          bereits viele Anforderungen für autonomes Fahren. Die
    tion ist es zwingend erforderlich, die Kommunikations-                                       Infrastruktur bildet also im Ist-Zustand bereits eine gute
    schnittstellen bereits vor Markteinführung zu spezifizieren,                                 Basis. Doch Abweichungen von der Norm, wie zum Beispiel
    um eine Interoperabilität zwischen Fahrzeugen verschie-                                      falsche oder nicht normgerechte Beschilderungen, stellen
    dener Hersteller und in verschiedenen Ländern sicherzu-                                      besondere Herausforderungen dar und müssen beherrscht
    stellen. Bei diesen neuen Funktionen sind vor Marktein-                                      werden.
    führung angemessene Anforderungen zu definieren.8
                                                                                                 Grundsätzlich sind – nicht zuletzt wegen der europäischen
    Automatisierte Fahrfunktionen sind auf Umfeldinforma-                                        und internationalen Dimension des Themas – solche tech-
    tionen angewiesen und die Funktionsnutzung ist abhängig                                      nischen Lösungen vorzuziehen, die möglichst geringe Ein-
    von den dafür notwendigen und verfügbaren Informatio-                                        griffe in die Infrastruktur erforderlich machen und flexibel
    nen. Die Anforderungen an die Infrastruktur steigen dabei                                    einsetzbar sind. Gleichzeitig darf auch nicht umgekehrt die
    mit dem Grad der Automatisierung.                                                            Straßeninfrastruktur zum limitierenden Faktor werden. Die
                                                                                                 flächendeckende Einhaltung beziehungsweise Umsetzung

    8 Vgl. Nationale Plattform Zukunft der Mobilität, Arbeitsgruppe 6 Standardisierung, Normung, Zertifizierung und Typgenehmigung, Schwerpunkt-Roadmap automatisiertes und vernetztes
      Fahren, https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/wp-content/uploads/2020/05/NPM-AG-6-Schwerpunkt-Roadmap-Automatisiertes-und-vernetztes-Fahren.pdf.

8
AG 3      AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

    der bestehenden Standards der verkehrstechnischen In-                                              die Standardisierung im Mobilfunk) und/oder der IEEE
    frastruktur macht einen wichtigen Baustein für das auto-                                           Standards Association.
    nome Fahren aus.9
                                                                                                   •   Perspektivisch werden sich zusätzliche und neue Funk-
    Die Harmonisierung der technischen Ausstattung sowie die                                           tionen entwickeln (unter anderem Sicherheits- und Ef-
    Schaffung von Schnittstellen (national/international) be-                                          fizienzfunktionen). Unabhängig von der einzusetzenden
    trifft vor allem folgende Aspekte:                                                                 Kommunikationstechnologie werden für eine zukunfts-
                                                                                                       sichere Gestaltung auch zusätzliche Frequenzspektren
    •       Die Förderung beziehungsweise den Ausbau intelligen-                                       benötigt.
            ter Vernetzung von Verkehrsinfrastrukturen nach vor-
            handenen Standards, wie zum Beispiel der 3GPP (welt-                                   •   Für die Umsetzung von Qualitätskriterien und die Be-
            weite Kooperation von Standardisierungsgremien für                                         reitstellung von Verkehrsdaten ist eine regulatorische
                                                                                                       Verankerung nötig.

        NR.      HANDLUNGSEMPFEHLUNG                                                                                                           VERANTWORTLICH

        1        Vor dem Hintergrund der Einführung autonomer Fahrsysteme sollte eine                                                          Bundesregierung (ggf.
                 Diskussion zum Umfang einer europaweiten Harmonisierung der Straßenin-                                                        FGSV), Industrie und
                 frastruktur (u. a. Definition eines minimalen Sets an Standards zu Verkehrs-                                                  EU-Mitgliedsstaaten
                 zeichen, Straßenmarkierungen oder digitale Infrastruktur) und der Kommuni-
                 kation und Interaktion der Fahrzeuge mit der Infrastruktur (V2I) stattfinden.
                 Ziele wären u. a., die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Anwendungsbreite
                 autonomer Fahrsysteme zu vergrößern und etwaige Standards bei Neu- und
                 Erhaltungsbauten der Straßeninfrastruktur zu berücksichtigen (insbesondere
                 die notwendige digitale Netzinfrastruktur). Die Diskussion sollte die Harmoni-
                 sierung der Kommunikation der Fahrzeuge untereinander miteinschließen.

        2        Für die Einbindung der autonomen Fahrzeuge in das Gesamtsystem ist die                                                        Industrie, Straßenbetreiber
                 Standardisierung der Kommunikation zwischen Fahrzeug und technischer                                                          und BMVI
                 Aufsicht zwingend erforderlich. Betriebs- und systemrelevante Fahrzeug-
                 daten müssen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der
                 Leitstelle, den Betriebsleitsystemen und dem Flottenbetreiber zur Verfügung
                 gestellt werden. Dem Zugriff auf diese Daten sollte ein Rollen-Rechte-Konzept
                 zugrunde liegen, welches die Aufgaben der Stellen berücksichtigt.

        3.2 VERKEHRSSICHERHEIT UND SICHERHEITSVALIDIERUNG

    Sichere Interaktion mit autonomen Fahrzeugen                                                   Heute ist eine sichere Kommunikation zwischen Fahrer:in-
                                                                                                   nen und Verkehrsteilnehmer:innen für verschiedene Situa-
    Fahrerlose Fahrzeuge werden in Zukunft vermehrt ge-                                            tionen, die auch sicherheitskritisch sein können, etabliert.
    meinsam mit konventionellen Fahrzeugen am Straßenver-                                          Ein Beispiel ist der Fußgänger am Zebrastreifen, welcher
    kehr teilnehmen. Während bei konventionellen Fahrzeu-                                          versucht einzuschätzen, ob ein herannahendes Fahrzeug
    gen die fahrende Person die Kommunikation mit anderen                                          den Fußgänger erkannt hat und hält oder nicht. Bei kon-
    Verkehrsteilnehmer:innen übernehmen kann (durch Blick                                          ventionellen Fahrzeugen erfolgt diese „Absicherung“ zum
    und Gestik mit Unterstützung von Bordmitteln wie Licht,                                        Beispiel über Blickaufnahme zwischen Fußgänger:in und
    Hupe oder Blinker), entfällt diese menschliche Komponen-                                       Fahrer:in mit zusätzlichem Handzeichen der fahrenden
    te beim fahrerlosen Fahrzeug.                                                                  Person. Viele Kommunikationsszenarien zwischen Ver-

    9 Vgl. e-mobil BW GmbH, Strukturstudie BWe mobil 2019, Transformation durch Elektromobilität und Perspektiven der Digitalisierung 2019, S. 54.

9
AG 3    AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

     kehrsteilnehmer:innen funktionieren auch ohne Blickkon-                         getroffen, die eine Verkehrsregel zu missachten, um eine
     takt oder Gestik, sondern nur über bekannte und gewohnte                        andere zu erfüllen.
     Fahrmanöver. Dazu zählt zum Beispiel das Vergrößern einer
     Lücke durch Verlangsamen der eigenen Geschwindigkeit                            Beispiele hierzu:
     zum Vorausfahrenden, um einem rechts befindlichen Fahr-
     zeug anzuzeigen, dass man zum Beispiel das Einfädeln er-                        •   Das Überfahren einer durchgezogenen Linie aufgrund
     möglichen möchte.                                                                   eines Hindernisses, welches umfahren werden soll.
                                                                                         Hier ist nach Abwägung aller Risiken die Umfahrung nur
     Ein weiteres alltägliches Beispiel findet sich an Bushalte-                         möglich, wenn eine Verkehrsregel missachtet wird, um
     stellen. Heute erkennen Verkehrsteilnehmer:innen die Si-                            ein höherwertiges Ziel zu erreichen (zum Beispiel Frei-
     tuation „Bus nähert sich einer Haltestelle, hält an dieser“                         machen eines Streckenabschnitts für den nachfolgen-
     oder „Bus fährt von Haltestelle ab“ neben dem Fahrver-                              den Verkehr).
     halten mit Blinken des Busses auch darüber, dass eine
     Haltestelle gekennzeichnet ist (zum Beispiel Haltebucht                         •   Ein Einsatzfahrzeug nähert sich mit Blaulicht und Ein-
     oder markierte Fläche auf der Fahrbahn und Halteschild).                            satzhorn. Ein autonomes Fahrzeug kann nur durch
     Zukünftige autonome Shuttles werden an virtuellen – also                            Überfahren einer durchgezogenen Linie, Überfahren ei-
     für andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht erkennbaren                               ner Haltelinie vor einer roten Ampel oder Auffahren auf
     – Haltestellen halten und Passagiere ein- und aussteigen                            den Gehweg die Fahrbahn frei machen.
     lassen. Andere Verkehrsteilnehmer:innen müssen diese
     Verkehrssituation gut wahrnehmen und sicher einschätzen                         •   Bildung einer Rettungsgasse: Ein autonomes Fahr-
     können.                                                                             zeug muss auch hier gegebenenfalls eine durchgezo-
                                                                                         gene Linie überfahren, um den höherwertigen Zielen zu
     Fallen die Fahrer:innen als Kommunikationssender oder                               entsprechen.
     -empfänger weg, so muss eine geeignete Technik die-
     se Rolle übernehmen, um die Verkehrssicherheit und den                          Wenn ein fahrerloses Fahrzeug eine Panne hat, kann kein
     Verkehrsfluss weiterhin zu gewährleisten. In verschiede-                        Fahrer das Warndreieck aufstellen und somit die Gefahren-
     nen Forschungsprojekten werden hierzu bereits unter-                            stelle nicht ordnungsgemäß abgesichert werden. Lösungen
     schiedliche Möglichkeiten wie zum Beispiel die Kommuni-                         für diese und weitere Beispiele sollten mit den zuständigen
     kation über Displays untersucht.10                                              Behörden (etwa der Verkehrssicherheit, der Polizei, des
                                                                                     Verkehrsrechts, der Politik usw.) und technischen Diensten
     Für die Kommunikation insbesondere mit schwächeren                              diskutiert werden, mit dem Ziel, diese mit rechtlichen An-
     Verkehrsteilnehmer:innen wie Fußgänger:innen und Rad-                           forderungen abzugleichen.
     fahrer:innen ist in Zukunft eine gut verständliche, mög-
     lichst einheitliche, akzeptierte und den Bedürfnissen der                       Der Beitrag von KI, maschinellem Lernen und datenba-
     Nutzergruppen angepasste Lösung erforderlich, wobei di-                         sierten Referenzszenarien
     gitale und vernetzte Infrastrukturelemente auch weiterhin
     zur Verfügung stehen.                                                           Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie
                                                                                     für das autonome Fahren, um die Aufgaben des mensch-
     Verhaltensregeln zur Erfüllung von                                              lichen Fahrers übernehmen zu können. Technisch steht und
     Sicherheitsanforderungen                                                        fällt das autonome Fahren mit einer robusten und zuver-
                                                                                     lässigen Erkennung des Fahrzeugumfelds mit Hilfe von
     Autonome Fahrzeuge halten sich strikt an die Verkehrsre-                        Sensoren. Nur wenn eine Situation richtig erfasst wird,
     geln. Das liefert einen wertvollen Beitrag für die Verkehrs-                    kann daraus das richtige Fahrverhalten abgeleitet werden.
     sicherheit. Im Straßenverkehr kommen jedoch immer                               Die Algorithmen der künstlichen Intelligenz dienen beim
     wieder Situationen vor, die ein Abwägen zwischen der Be-                        Erlernen beziehungsweise Testen dazu, die Performance
     hinderung des fließenden Verkehrs und einem Übertreten                          bei der Erkennung von Objekten signifikant zu erhöhen so-
     von Verkehrsregeln erfordern. In diesen Fällen werden von                       wie das Szenenverständnis für die Handlungsabsicht von
     menschlichen Fahrer:innen unvermeidliche Risiken gegen-                         Fußgänger:innen zu verfeinern (etwa bezüglich deren Ges-
     einander abgewogen und entsprechende Entscheidungen                             ten). Es geht also darum, komplexe und nicht vorherseh-
                                                                                     bare Verkehrssituationen – auch seltene Sonderfälle – zu

     10 Z. B. im vom BMWi geförderten Projekt @CITY. https://www.atcity-online.de/

10
AG 3   AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

     interpretieren, dafür die richtige Fahrstrategie zu entwi-   anzuwenden. Ein zentraler Schritt wird sein, dass Deep-
     ckeln und diese dann entsprechend umzusetzen.                Learning-Verfahren (als Teilgebiet des maschinellen Ler-
                                                                  nens) zuverlässig anzeigen, wie vertrauenswürdig eine
     Aufgrund ihrer außergewöhnlichen Performanz sind ins-        durch sie bereitgestellte Information ist. Dies wird dem
     besondere maschinelle Lernverfahren als Teilgebiet der KI    Fahrzeug ermöglichen, auch in schwierigen Situationen si-
     eine zentrale Technologie für das autonome Fahren. Vor       chere Entscheidungen zu treffen.
     allem für schwer zu spezifizierende Probleme (zum Bei-
     spiel Fußgängererkennung) sind sie gegenüber regelba-        Das fertig trainierte und abgesicherte Netz wird ins Fahr-
     sierten Algorithmen klar im Vorteil. Durch ihre Fähigkeit,   zeug eingebettet. Eingehende Sensorsignale werden dort
     grundlegende Muster und Korrelationen automatisiert in       verwertet. Dieses abgesicherte Netz wird nicht allein wei-
     großen Datenmengen zu erkennen und daraus zu lernen,         terlernen, da nicht für jedes Fahrzeug überwacht werden
     sind sie im Bereich der Umfeld-Erkennung bereits aus         kann, ob es sinnvolle Dinge lernt. Eher werden zentral ent-
     heute existierenden Fahrassistenzsystemen nicht mehr         wickelte und abgesicherte Funktionen oder Fähigkeiten
     wegzudenken.                                                 über notwendige Softwareupdates geliefert.

     Eine zentrale Rolle für die Befähigung autonomer Fahr-       Die Anforderungen an einen Sicherheitsnachweis von KI-
     zeuge spielt das Testen, also die Überprüfung des Erlern-    basierten Funktionsmodulen für das AF sollten sowohl in
     ten, wie sich in bestimmten Situationen verhalten wer-       der Fahrzeugzulassung als auch in entsprechenden Stan-
     den muss. Für die Absicherung mit Realfahrten bedarf es      dards Berücksichtigung finden. Sie sollten konsensual im
     sehr vieler Testkilometer. Die Absicherung durch virtuelle   Rahmen einer allgemein akzeptierten Absicherungsstrate-
     Testfahrten hilft, die Entwicklung voranzutreiben sowie      gie definiert werden. Entsprechend sind akzeptierte Metri-
     effizient und sicher zu gestalten. Für die Simulation und    ken zur Bewertung von KI-Algorithmen anzuwenden.
     das Training im virtuellen Raum werden Daten benötigt.
     Diese sollten durch eine Datenbank zur Verfügung gestellt    Der Einsatz von KI bedeutet, dass die Algorithmen mit vie-
     werden. Die dazu benötigten Datenstrukturen, Standards,      len verschiedenen Datensätzen von Verkehrsereignissen
     Inhalte und Prozesse sowie relevanten Szenarien müssen       und Szenarien angelernt werden müssen, bis eine Funktion
     industrieübergreifend entwickelt und gelöst werden.          (zum Beispiel die Erkennung von Personen) einen befriedi-
                                                                  genden Grad an Robustheit erreicht hat.
     Es gilt aber auch, dass autonome Fahrzeuge in ihrem Ein-
     satzbereich mit allen potenziellen Verkehrssituationen       Um die Metriken für einen Sicherheitsnachweis bedienen
     zurechtkommen und zuverlässig funktionieren müssen.          zu können, bedarf es relevanter Sätze realer und syntheti-
     Die Validierung dieser Fahrzeuge muss also auch die Ab-      scher Szenarien. Dies zeigt den Bedarf einer gemeinsamen
     sicherung der verwendeten KI-basierten Algorithmen um-       Referenz-Szenarien-Datenbank.
     fassen. Entsprechende Methoden sind zu entwickeln und

11
AG 3   AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

      NR.     HANDLUNGSEMPFEHLUNG                                                             VERANTWORTLICH

      3       Erarbeitung von Verfahren (z. B. Best Practice) zur sicheren Interaktion zwi-   Industrie, Wissenschaft,
              schen autonomen Fahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmer:innen, ins-           Bundesregierung (insb. bzgl.
              besondere Fußgänger:innen/Radfahrer:innen (Vulnerable Road Users).              Forschungsförderung)
              Virtuelle Haltestellen sowie Kreuzungen und Überwege sind für die Planungs-
              Richtlinien von Straßen besonders relevant und zu beachten.
              Für eine bessere Interaktionsgestaltung sollten wissenschaftliche Erkenntnis-
              se herangezogen werden, um zu bewerten, ob ggf. neuartige Anzeigekonzepte
              (z. B. von außen sichtbare Displays in autonomen Fahrzeugen), akustische
              Signale oder Kommunikation mit Lichtsignalanlagen erforderlich sind oder ob
              hierauf verzichtet werden kann. Die hierzu laufenden Diskussionen auf UN-
              Ebene sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

      4       Die Anpassung von Regeln und Normen an die Spezifika des autonomen Fahr-        Fahrzeugindustrie, UNECE
              zeugs ist zu evaluieren. Technische Lösungen zur Einhaltung der Regeln zur      (BMVI)
              Erfüllung von Sicherheitsanforderungen müssen für autonome Fahrzeuge
              entwickelt werden (z. B. bzgl. Aufstellen von Warndreieck oder Bildung einer
              Rettungsgasse im komplexen Verkehr usw.). Daraus abgeleitete Notwendigkei-
              ten zur internationalen Harmonisierung müssen adressiert werden. Hier sollte
              im Vorfeld ein Austausch zwischen den an der Typgenehmigung beteiligten
              Organisationen und Behörden angestrebt werden, bei dem technische Lösun-
              gen mit rechtlichen Anforderungen abgeglichen werden.
      5       Initiierung eines Multi-Stakeholder-Prozesses zur Schaffung einer Daten-        Bundesregierung (ressort-
              basis mit dokumentierten Referenzszenarien zum Trainieren, Überprüfen und       übergreifend, insb. Verkehrs-,
              Validieren von Simulationsmodellen. Im Prozess sind u. a. Erörterungen zu       Daten-, und Innovationszu-
              Normen und Standards (bspw. Datenstrukturen), zu konsensfähigen Betreiber-      ständigkeiten), Mobility Data
              modellen für alle Stakeholder aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik, zur     Space (stellt eine zu emp-
              Förderung der Bereitstellung von Daten (z. B. Fahrdaten) für die Validierung    fehlende, standardisierte
              und zu Möglichkeiten der Zertifizierung von sicheren KI-Methoden zu führen.     Schnittstelle für den Daten-
                                                                                              austausch bereit), OEMs und
                                                                                              Mobilitätsanbieter (deren
                                                                                              Mitwirkung ist notwendiger
                                                                                              Bestandteil eines erfolgrei-
                                                                                              chen Stakeholder-Prozesses)
                                                                                              und technische Dienste

      3.3 IMPLEMENTIERUNG AUF KOMMUNALER EBENE

     Autonomes Fahren bedeutet nicht nur die konsequente Di-      Kommunen als Erprobungsräume
     gitalisierung der Fahrzeuge, sondern eröffnet auch umfas-
     sende Potenziale für innovative Mobilitätsangebote in den    Reallabore wie das ReallaborHH, in denen Innovationen
     Kommunen. Die nächsten Schritte sollten daher gemein-        über einen längeren Zeitraum und unter direkter Beteili-
     sam mit den Kommunen gegangen werden und nachhaltig          gung der Bürger:innen demonstriert und erprobt werden
     demonstrieren, wie technologischer Fortschritt mit den       können, sollten in Zukunft die unterschiedlichen Entwick-
     Zielsetzungen des Klimaschutzes und lebenswerter öffent-     lungsstränge auf der fahrzeug- und infrastrukturseitigen
     licher Räume in Einklang zu bringen ist. Hierzu sind nicht   Entwicklung sowie der Umsetzung von Mobilitätsstrate-
     nur technologische Fragestellungen zu klären. Vielmehr       gien und tragfähigen, funktionalen Geschäfts- und Be-
     gilt es, gemeinsam Handlungskonzepte für die Zukunft zu      triebsmodellen begleiten. Daraus ergibt sich für Betreiber
     erproben.                                                    von Mobilitätsdienstleistungen, Infrastruktursystemen

12
AG 3   AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

     und Fahrzeugflotten die Möglichkeit der schrittweisen Op-     Ganzheitliche Mobilitätsstrategien und -konzepte
     timierung einer Gesamtlösung, welche Grundvorausset-
     zung für den Einsatz autonomer Fahrzeuge im inter- und        Der Verkehr ist ein wesentlicher Faktor für die gesell-
     multimodalen Mobilitätssystem ist.                            schaftliche und wirtschaftliche Funktionsfähigkeit von
                                                                   Kommunen. Er prägt den öffentlichen Raum und beein-
     Im öffentlichen Raum wird Wandel für Bürger:innen sicht-      flusst in hohem Maße die Lebens- und Aufenthaltsqualität
     bar und erlebbar. Kommunen erfüllen daher eine Schlüs-        vor Ort. Technologische Entwicklungen im Verkehrssektor
     selfunktion für die gesellschaftliche Akzeptanz des AF und    wie das autonome Fahren erfordern eine frühzeitige und
     sind im Zusammenwirken mit Regierungen, Wirtschaft,           aktive Begleitung auf kommunaler Ebene, um die damit
     Forschung und Verbänden Ermöglicher für Innovationen.         verbundenen Chancen und Risiken bewerten und nutzen zu
     Autonome Fahrzeuge und ihr Einsatz in Flotten sollten         können. Grundlage bildet die Beteiligung der kommuna-
     weiter aktiv vorangetrieben werden. Daher ist es wich-        len Gebietskörperschaften an Austauschplattformen, um
     tig, dass Kommunen offen für Erprobungen in Reallabo-         Erkenntnisse zu Konzepten und Entwicklungen zu gewin-
     ren, aber auch für erste Regelbetriebe sind. Um autonome      nen. Dazu gehören das Engagement in sektorspezifischen
     Flotten auch im öffentlichen Raum erproben und betrei-        Gremien, wie zum Beispiel kommunalen Verbänden (unter
     ben zu können – sowohl in der praktischen als auch der        anderem Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag,
     rechtlichen Umsetzung – müssen geeignete Möglichkei-          Deutscher Städte- und Gemeindebund), die Kommuni-
     ten geschaffen werden. Organisatorisch können entschei-       kation zwischen den Ebenen (Kommunen, Länder, Bund)
     dungsbefugte crossfunktionale, bereichsübergreifende          sowie der Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zi-
     Teams innerhalb der Verwaltung die Prozesse für Planung,      vilgesellschaft. Der Bund nimmt eine wichtige Rolle in der
     Genehmigung, Umsetzung und Evaluation derartiger Tests        Moderation und Einrichtung geeigneter Austauschplattfor-
     erleichtern – gerade bei verteilten Zuständigkeiten in grö-   men (unter anderem NaKoMo, NPM, RTAF) zu Herausforde-
     ßeren Gebietskörperschaften oder im interkommunalen           rungen und Handlungserfordernissen einer nachhaltigen
     Kontext. Die Experimentierklauseln im Personenbeförde-        Verkehrswende ein.
     rungsgesetz (PbefG), der Straßenverkehrsordnung (StVO)
     und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) bieten bereits heute      Autonomes Fahren gelangt auch durch diesen breit an-
     die Möglichkeit zur Erprobung neuer Mobilitätslösungen.       gelegten verkehrspolitischen Diskurs auf die kommunale
     Eine größere Handlungsfreiheit für die Kommunen, um be-       Agenda. Kommunen sind aufgerufen, individuelle Strate-
     gründete Abweichungen vom bestehenden Rechtsrahmen            gien zum Umgang mit AF unter Berücksichtigung internati-
     (zum Beispiel Geschwindigkeitsregulierung) zu genehmi-        onaler und nationaler Rahmenbedingungen zu entwickeln.
     gen, ist zu erörtern.                                         Den strategischen Rahmen für lokale Nahverkehrskonzepte
                                                                   bilden in der Regel integrierte Verkehrsentwicklungspläne
     Austausch von Informationen und Erfahrungen                   (VEP) oder Teile von integrierten ländlichen Entwicklungs-
                                                                   konzepten (ILEK). Sie berücksichtigen oftmals ökologi-
     Die Erfahrungen aus den einzelnen Kommunen, die zu-           sche, ökonomische, soziale sowie Nachhaltigkeitsaspekte
     meist unterschiedliche verkehrliche und räumliche Voraus-     und definieren Ziele und Leitbilder der kommunalen Mobi-
     setzungen aufweisen, sind von Fördermittelgebern, der         litätspolitik. Aus dem Gesamtkonzept können Maßnahmen
     Wirtschaft und Verbänden über Erfahrungs- und Aus-            und Indikatoren unter Berücksichtigung der Wechselwir-
     tauschdatenbanken zu publizieren. Diese sollten möglichst     kungen von Verkehrs- und Raumentwicklung abgeleitet
     der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ziel ist der    werden. Eine Ausrichtung am „Sustainable Urban Mobility
     Aufbau eines Systems des Wissensmanagements, das              Plan“ (SUMP) nach EU-Definition ist möglich. Es besteht
     einen Zugriff auf die stetig wachsende Zahl von Projekt-      zwar kein Rechtsanspruch auf Ausführung des VEP/ILEK,
     erfahrungen ermöglicht. Die ausgetauschten Daten und          jedoch kann das Vorhandensein eines VEP/ILEK oder ähn-
     Informationen sollen einen Überblick über den Betriebs-       licher Mobilitätskonzepte (zum Beispiel Luftreinhalteplan)
     bereich, die erhobenen Daten sowie die strategischen Ziel-    Voraussetzung für die Förderfähigkeit der damit verbun-
     setzungen zur Umgestaltung des Mobilitätssystems in den       denen Maßnahmen sein.
     Umsetzungsprojekten geben. Idealerweise erfolgt eine
     Konsolidierung aller Daten in einem digitalen Zwilling, der   Für die Umsetzung ist die strategische Ebene in operativen
     für weitere Entwicklungsschritte genutzt werden kann.         Plänen zu konkretisieren. Der mit den „Green City Mas-
                                                                   terplänen“ im Jahre 2018 eingeschlagene Weg ist hierbei

13
AG 3     AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

     konsequent fortzusetzen.11 Die Dynamik der technologi-                                        Die Akzeptanz des autonomen Fahrens wird im Wesent-
     schen Entwicklung erfordert zudem eine Balance zwischen                                       lichen davon abhängen, inwieweit Nutzen (zum Beispiel
     der längerfristig wirkenden Festlegung von technologi-                                        in Form einer besseren Bedienung von Mobilitätsbedürf-
     schen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die                                            nissen) gestiftet und unerwünschte Wirkungen (zum Bei-
     für die Systemeinführung notwendig sind, und der agilen                                       spiel durch erhöhtes Verkehrsaufkommen) vermieden
     Einbindung neuer und innovativer Entwicklungen in den so                                      werden können. Es muss gelingen, auch die wirtschaft-
     geschaffenen Gesamtrahmen. Nicht zuletzt bildet die Ver-                                      lichen Potenziale der AF-Technologie zu erschließen und
     ankerung des autonomen Fahrens in lokalen Mobilitäts-                                         tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Dabei sind die
     konzepten einen Orientierungsrahmen für die kommuna-                                          Kommunen auch auf die Unterstützung der Mobilitätswirt-
     le Verwaltung. Flankierende Maßnahmen – insbesondere                                          schaft angewiesen, deren wirtschaftliche Ziele beim AF mit
     Fort- und Weiterbildungsangebote in den Themenfeldern                                         dem gesellschaftlichen Nutzen übereinzubringen sind. Den
     Automatisierung, Digitalisierung und Elektrifizierung –                                       Gebietskörperschaften sind in diesem Zuge Gestaltungs-
     können die Verwaltung bei der Bewältigung der vielfältigen                                    möglichkeiten einzuräumen, mit der gebotenen Flexibilität
     neuen Aufgabenstellung (besonders auch im Bereich von                                         die erfolgreiche Einführung des AF im Einklang mit lokalen
     Ausschreibungsgestaltung und Vergabe an Betreiber auto-                                       Mobilitätskonzepten und Verkehrszielen zu gewährleis-
     nomer Flotten) im Zusammenhang mit AF unterstützen.                                           ten. Autonomes Fahren wird die Stadtplanung zunehmend
                                                                                                   beeinflussen. Hiermit einhergehende Mobilitätsstrategien
     In Kommunen ist der Einsatz autonomer Fahrzeuge in                                            müssen zusammen mit den Ländern und auf kommuna-
     Flotten als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV von be-                                            ler Ebene entwickelt werden.12 Die umfassende Einführung
     sonderem Interesse. Mit diesen Flotten könnten zukünftig                                      automatisierter Systeme in Mobilitätskonzepten erfordert
     Zeiten und Zonen mit bislang nur geringem oder fehlen-                                        aber auch die Entwicklung von geeigneten Steuerungs-
     dem öffentlichen Verkehrsangebot besser abgedeckt wer-                                        elementen im kommunalen Kontext, beispielsweise: Die
     den. Eine Automatisierung kann auch die Flexibilisierung                                      Erlaubnis beziehungsweise Zufahrtsbeschränkung für
     und Elektrifizierung von ÖPNV-Flotten erleichtern, zum                                        bestimmte Gebiete und Fahrspuren, die Bepreisung, das
     Beispiel durch Kopplung kleinerer, elektrifizierter Fahr-                                     Parkraummanagement, die Vergabe von Konzessionen und
     zeugeinheiten mittels Platooning.                                                             Lizenzen für autonome und geteilte Flotten, Anreize zum
                                                                                                   Pooling bei Flotten zur Erhöhung des Besetzungsgrades,
     Verkehrsmodelle dienen zur Analyse von Verkehrsströmen,                                       Maßnahmen zur Vermeidung von Leerfahrten nach dem
     der Prognose zukünftiger Verkehrsentwicklungen und der                                        deutlichen Hochlauf von autonomen Fahrzeugen, die Ein-
     verkehrlichen Wirkungsabschätzung von Maßnahmen der                                           bindung autonomer Flotten in eine kommunale Verkehrs-
     Stadt- und Verkehrsplanung. Perspektivisch ist daher eine                                     leitzentrale, die Integration autonomer Flotten in den
     Integration autonomer Fahrzeuge/Flotten in kommunale                                          ÖPNV oder die Übermittlung aggregierter nicht personen-
     und regionale Verkehrsmodelle ratsam.                                                         bezogener Nutzungsdaten für die Integration in kommu-
                                                                                                   nale und regionale Verkehrsmodelle.13

       NR.        HANDLUNGSEMPFEHLUNG                                                                                                          VERANTWORTLICH

       6          Zur Verbesserung der Implementierungsbedingungen autonomer Fahrzeug-                                                         Bundesregierung,
                  systeme und zur Förderung deren Potenzials müssen Realbetriebe weiter aus-                                                   Wirtschaft, Forschung,
                  gebaut und in geeigneter Weise gefördert werden, damit u. a. Auswirkungen                                                    Länder, Kommunen,
                  auf Sicherheit, Verkehrsfluss und Ökologie, gesellschaftliche Akzeptanz sowie                                                Verbände
                  Wirtschaftlichkeitsaspekte weiter untersucht werden können. Begleitend sind
                  offene Forschungsfragen und Umsetzungsaspekte zu klären (ggf. beim Runden
                  Tisch „Automatisiertes Fahren“ des BMVI).

     11 Vgl. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Masterpläne „Green City“, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/masterplaene-green-city.html. Hier abrufbar auch
        die einzelnen Masterpläne der beteiligten Städte sowie der entsprechende Ergebnisbericht.
     12 Vgl. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Hinweise zur Verkehrsentwicklungsplanung, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln,
        https://www.fgsv-verlag.de/h-verkehrsentwicklungsplanung S.26f.
     13 Vgl. Deutscher Städtetag, Nachhaltige städtische Mobilität für alle, Agenda für eine Verkehrswende aus kommunaler Sicht. Positionspapier des Deutschen Städtetages,
        https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/Archiv/nachhaltige-staedtische-mobilitaet-2018.pdf.

14
AG 3   AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

      NR.     HANDLUNGSEMPFEHLUNG                                                            VERANTWORTLICH

      7       Aufbau einer Erfahrungs- und Austauschdatenbank. Erfahrungen und Er-           Fördermittelgeber,
              kenntnisse (Informationen über Infrastruktur, Wegenetz usw.), die in fest-     Verbände, Industrie
              gelegten Betriebsbereichen gemacht werden, sollen in geeigneter Form zum
              Austausch bereitstehen und für weitere Förderprojekte genutzt werden können
              (idealerweise Konsolidierung aller Daten als „Digitaler Zwilling“).

      8       Für den Einsatz autonomer Fahrsysteme im kommunalen Umfeld sind Mobili-        Kommunen (unterstützt
              tätsstrategien und tragfähige, funktionale Geschäfts- und Betriebsmodelle      durch Länder, ggf. Bundes-
              zu erarbeiten. Die Potenziale autonomer Flotten sind dabei durch die Ein-      regierung), Industrie,
              bindung in die stadt-, regional- und verkehrsplanerischen Grundlagen sowie     Verbände
              durch die Integration in Verkehrsmodelle – auch auf der kommunalen Agenda
              – gezielt zu nutzen.
      9       Hinsichtlich der Integration und Anpassung an die kommunalen Anforderungen     Kommunen (unterstützt
              sollen für den Einsatz und Betrieb autonomer Fahrzeuge Leitfäden erstellt      durch Länder, ggf. Bundes-
              werden. Diese Leitfäden sollen beispielsweise Fragen der Integration in Ver-   regierung), Industrie,
              kehrsleitzentralen, Vergabe von Konzessionen bzw. Lizenzen oder Vermeidung     Verbände
              von Leerfahrten oder ähnliches im Einklang mit dem PBefG oder anderer ein-
              schlägiger Voraussetzungen regeln. Aus diesen können von den Kommunen
              lokal angepasste Steuerungsstrategien entwickelt werden.

15
AG 3   AUTONOMES FAHREN ALS BAUSTEIN EINER INTER- UND MULTIMODALEN MOBILITÄT

      GLOSSAR UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
     3GPP               3rd Generation Partnership Project, weltweite Kooperation von Standardisierungsgremien
                        für die Standardisierung im Mobilfunk

     BMBF               Bundeministerium für Bildung und Forschung

     BMVI               Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

     BMWi               Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

     FGSV               Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.

     IEEE Standards     Standardisierungsgremium des Institute of Electrical and Electronics Engineers,
     Association        eines Berufsverbands aus dem Bereich Elektro- und Informationstechnik
     Metriken           Standardisierte Messgröße in der IT-Technik
     NaKoMo             Nationales Kompetenznetzwerk für nachhaltige Mobilität
     RTAF               Runder Tisch „Automatisiertes Fahren“ des BMVI
     StVZO              Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
     StVO               Straßenverkehrs-Ordnung
     StVG               Straßenverkehrsgesetz
     V2I-Kommu-         Vehicle-to-Infrastructure-Kommunikation, also der Datenaustausch zwischen
     nikation           Fahrzeug und Infrastruktur

16
IMPRESSUM

VERFASSER

Nationale Plattform Zukunft der Mobilität,
Arbeitsgruppe 3 „Digitalisierung für den Mobilitätssektor“

November 2021

HERAUSGEBER

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

REDAKTIONELLE UNTERSTÜTZUNG

acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften
ifok GmbH

SATZ UND GESTALTUNG

ifok GmbH

LEKTORAT

Nikola Klein – e-squid text konzept lektorat

Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) ist per Kabinettsbeschluss von der Bundesregierung eingesetzt und
wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur federführend koordiniert. Sie arbeitet unabhängig,
überparteilich und neutral.
WWW.PLATTFORM-ZUKUNFT-MOBILITAET.DE
Sie können auch lesen