BÜRGERINFORMATION ZUM WASSERKRAFTWERK MANTELHAFEN

Die Seite wird erstellt Julian Vollmer
 
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BÜRGERINFORMATION ZU M
WASSERKRAFTWERK MANTELHAFEN
23.10.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger von Überlingen,

in den letzten Tagen wurden Informationen über Betriebsteile unseres Stadtwerks –
konkret die 2013 außer Betrieb genommene Wasserkraftanlage „Mantelhafen“ –
veröffentlicht, die wir nicht kommentieren wollen. Wir wollen jedoch informieren –
informieren über Historie, Hintergründe und unsere Entscheidung zur Stilllegung.

Als Eigentümer sind wir in der Verantwortung für das Wasserkraftwerk Überlingen-
Mantelhafen – einem Ensemble aus Andelshofer Weiher, unterirdischer
Druckrohrleitung quer durch Überlingen sowie Turbinenhaus am Mantelhafen. Die
Entscheidung, das nahezu 100 Jahre alte Wasserkraftwerk stillzulegen, ist uns nicht
leichtgefallen. Als ökologisch ausgerichtetes Unternehmen mit einer langen
Geschichte für Überlingen liegt uns die erneuerbare Energieerzeugung am Herzen.
Wir würden die historische Anlage daher gerne erhalten. Dennoch sehen wir uns
gezwungen, das Kraftwerk zu schließen und zu sichern. Wir haben diese
Entscheidung nach einer sorgfältigen und intensiven Abwägung der rechtlichen und
wirtschaftlichen Gründe, insbesondere aber der akuten Gefahrensituation getroffen.

Das 1920 in Betrieb genommene Wasserkraftwerk hat zuletzt 344.000 kWh Strom
jährlich produziert – das sind ca. 0,35 % des gesamten Strombedarfs in Überlingen.
Die technische Bedeutung für die Stadt ist also sehr gering.

Im November 2013 wurde das Kraftwerk außer Betrieb genommen. Ausschlaggebend
dafür war die Tatsache, dass es zu unkontrollierten Wasseraustritten kam. Die Anlage
hatte nach mehr als 90 Jahren Laufzeit ihre technische Nutzungsdauer weit
überschritten und erwies sich als in großem Umfang sanierungsbedürftig. Bereits
viele Jahre vor Gründung des Stadtwerks am See konnten mit dem Erlös aus der
Stromgewinnung nicht mehr die laufenden Kosten des Betriebs gedeckt werden.

Unmittelbarer Anlass für die Außerbetriebnahme im Jahr 2013 war der Einbruch eines
Mähdreschers in Folge eines Bruchs der unterirdischen Leitung. Damit war klar, dass
von der Leitung eine Gefährdung ausgeht und wir Sicherungsmaßnahmen einleiten
müssen.

Wir haben daraufhin unabhängige Gutachter beauftragt zu untersuchen, ob eine
Sanierung und ein Weiterbetrieb der Anlage möglich ist. Eine Kamerabefahrung
zeigte, dass die Leitung über weite Strecken in einem desolaten Zustand ist.

In der Folge hat das Gutachterbüro verschiedene Szenarien zur Sanierung und
Verlegung der Trasse untersucht.
Eine Gegenüberstellung der Varianten „Sanierung und Weiterbetrieb“ und
„Dauerhafte Stilllegung“ zeigte: Für eine Sanierung der gesamten Anlage müssten 2,8
Mio. Euro aufgewendet werden – ohne dass damit ein dauerhaft rentabler Betrieb
sichergestellt wäre. Der Aufsichtsrat des Stadtwerks am See traf deshalb dazu Mitte
2017 den Beschluss, die Anlage dauerhaft stillzulegen.

Gründe für die dauerhafte Stilllegung

-   Sicherheit
    Spätestens mit dem Einbruch des Mähdreschers infolge eines Rohrbruchs war
    klar, dass von der maroden Leitung auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko
    ausgeht. Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Leitung zum Teil
    unter dicht bebautem Gebiet liegt. Überlinger Bürger erinnern sich an eine
    Leckage am Mantelsteig im November 2005, die eine Überflutung der
    Mühlbachstraße und Schäden an einem Lebensmittelgeschäft zur Folge hatte.
    Das Wasser konnte glücklicherweise direkt im Mantelhafen in den Bodensee
    ablaufen.

    Die Leitung hat nach fast 100 Betriebsjahren das technische Betriebsende längst
    überschritten. Eine Kamerabefahrung im Zuge der Untersuchungen bestätigte den
    schlechten Zustand der Leitung. Damit kein Wasser unkontrolliert austreten kann,
    wurde das Wasser abgelassen. Es verbleibt aber das Risiko des
    Zusammenbruchs der Leitung, noch erhöht durch den fehlenden Wasserdruck
    und zunehmende Verrostung. Deshalb sollte die Leitung so schnell wie möglich
    mit geeignetem Dämmmaterial verfüllt werden.

-   Sanierungsaufwand
    Nach fast 100 Jahren Betriebszeit müssten alle technischen Anlagenteile erneuert
    werden. Dies betrifft das Gebäude und die Turbinen am Mantelhafen ebenso wie
    die Gebäude und Einrichtungen am Andelshofer Weiher.

    Auch die Druckrohrleitung muss auf der gesamten Länge von 2,4 Kilometern
    saniert werden. Dazu gibt es verschiedene Verfahren. Am besten geeignet ist der
    Einzug eines neuen Rohres in das bestehende alte Rohr. Der Aufwand dazu ist
    allerdings enorm. Abhängig vom verwendeten Material kann nur eine bestimmte
    Länge eingebracht werden. An den Einbringstellen muss die unterirdische
    Rohrleitung komplett freigelegt werden – entsprechend große Baustellen sind die
    Folge. Zudem muss an Biegungen, Knickpunkten, Veränderungen am
    Rohrquerschnitt, alten Reparaturstellen und an Stellen, wo die bestehende
    Leitung zu sehr vom Rost befallen ist, die unterirdische Rohrleitung ebenfalls
    komplett freigelegt und zerstört werden. Das bedeutet eine erhebliche Belastung
    der Anwohner und des örtlichen Verkehrs. Da die Verlegetiefe der
    Druckrohrleitung nicht bekannt ist – wir gehen von bis zu 13 Metern Tiefe aus –,
    werden die Baustellen entsprechend groß ausfallen. Sehr unsicher ist dabei auch
    die Zustimmung des Denkmalamtes, da die Leitung an diesen Stellen zerstört wird
    (siehe Denkmalrecht). Falls die Leitung auf den privaten Grundstücken nicht
weiter genutzt werden kann, müsste diese bei einer Sanierung umgelegt werden
    (siehe Rechtliche Risiken).
    Wieviele Baustellen dazu im Stadtgebiet notwendig werden, zeigt sich erst im
    Laufe der Ausführung. Daraus ergibt sich ein erhebliches finanzielles Risiko.

-   Rechtliche Risiken
    Die Druckrohrleitung führt unter 58 Grundstücken entlang, davon 28
    Privatgrundstücke. Die übliche grundbuchrechtliche Sicherung fehlt bei den
    meisten Grundstücken. Bei einer Sanierung und weiteren Nutzung entstehen
    dadurch große rechtliche Unsicherheiten.

-   Fehlende Effizienz der Stromerzeugung
    Das Wasserdargebot im Einzugsbereich des Andelshofer Weihers und des
    Sammelbeckens Owingen ist in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen.
    Dies führt in Kombination mit der Zwangsregulierung der Wasseroberfläche dazu,
    dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich ist. In den letzten Betriebsjahren
    war deshalb nur noch die kleine Turbine mit einer Leistung von 150 kVA im
    Betrieb, und das meist nur wenige Stunden am Tag.

-   Lärm und Vibration am Mantelhafen
    Bewohner der neuen Wohnbebauung im Bereich Mantelhafen haben sich über
    Lärm und Vibration der Turbine beschwert. Auch deshalb musste die Turbine in
    den Nachtstunden abgestellt werden. Einfache technische Lösungen, die zu einer
    Lärmminderung beitragen könnten, werden durch den bestehenden
    Denkmalschutz verhindert.

-   Wasserrecht
    Die wasserrechtliche Genehmigung für die Wasserkraftnutzung, die aus dem Jahr
    1948 stammt, ist bereits seit 2008 erloschen. Ob eine neue Genehmigung zu
    erreichen ist und mit welchem Aufwand, ist völlig unklar. In den vergangenen
    Jahren hat sich der wasserrechtliche Verordnungsrahmen europaweit drastisch
    verschärft. Dies birgt weitere erhebliche Risiken.

-   Umweltrecht
    Der Andelshofer Weiher liegt in einem Naturschutz- und so genannten „Flora-
    Fauna-Habitat“-Schutzgebiet und ist Teil der Oberschwäbischen Seenplatte.
    Größere bauliche Maßnahmen sind daher nicht möglich. Insbesondere
    ökologische Vorgaben erlauben beim Betrieb nur eine minimale Veränderung des
    Wasserspiegels. Dies beeinträchtigt die Energiegewinnung ganz erheblich, da
    somit nur sehr kurze Turbinenlaufzeiten möglich sind. Dieser Sachverhalt wäre
    auch für ein Pumpspeicherkraftwerk eine große Einschränkung.

-   Denkmalrecht
    Die Landes-Denkmalschutzbehörde hat das Gesamt-Ensemble des
    Wasserkraftwerks im Jahr 2012 aus technikhistorischen Gründen unter
    Denkmalschutz gestellt. Die Verfüllung der Leitung ist dabei ausdrücklich zulässig,
    da sie in ihrer jetzigen Form und am selben Ort erhalten bleibt. Sie zu entfernen
oder zu ersetzen ist unzulässig. Ebenso sind die Turbinen und alle technischen
    Anlagen zu erhalten.

-   Wirtschaftliche Gründe/mangelnde Effizienz und Rentabilität
    Die Anlage hatte im Jahr 2012 344.000 Kilowattstunden erzeugt – entsprechend
    dem Strombedarf von ca. 110 Haushalten. Das entspricht einem Anteil von 0,35%
    des Strombedarfs von Überlingen. Selbst bei Sanierung der gesamten Anlage,
    auch mit einer neuen und wesentlich effizienteren Turbine, ist der Ertrag wegen
    des Wasserdargebotes und des Lärmschutzes nicht so zu erhöhen, dass ein
    wirtschaftlicher Betrieb möglich wäre.

-   Ökologischer Nutzen
    Würden wir die für eine Sanierung notwendige Summe stattdessen in eine
    Photovoltaik-Anlage investieren, dann bekämen wir für das gleiche Geld eine um
    das Siebenfache höhere regenerativ erzeugte Strommenge. Der ökologische
    Nutzen dieser Investition wäre damit um ein Vielfaches höher.

-   Nutzung als Pumpspeicherkraftwerk
    Einer Nutzung als Pumpspeicherkraftwerk stehen – neben vielen der bereits
    erwähnten – mehrere Gründe entgegen: Zum einen kann die Leitung nicht
    gegenläufig genutzt werden, da die Rohrverbindungen technisch nur für eine
    Richtung ausgelegt sind. Auch die nur geringe Pegeldifferenz im Andelshofer
    Weiher beeinträchtigt deutlich die Effizienz bei einer Nutzung als
    Pumpspeicherkraftwerk. Ob der Bodensee als Entnahmequelle für Wasser zur
    Energieerzeugung rechtlich genehmigt wird, ist ebenfalls völlig offen – wir
    müssten hier eine Grundsatzentscheidung in einem Präzedenzfall bewirken.

    Der Sanierungsaufwand ist höher als für die Wiederinbetriebnahme des
    Kraftwerks, weil zusätzlich Pumpen zu installieren sind. Die Rentabilität dieses
    Aufwands ist nach heutigem Stand in keiner Weise gegeben. Auch für die Zukunft
    gibt es keinen Hinweis auf eine mögliche Rentabilität.

-   Reversible contra nicht reversible Verfüllung
    Absolute Priorität bei der Verfüllung der Leitung hat die Sicherheit (s.o.). Da auch
    von Hohlräumen in der Leitung große Risiken ausgehen können, weil sich dort
    Gas ansammeln kann, muss die Leitung auch gasdicht verfüllt werden. Wir haben
    dabei eine Druckdichte zugrunde gelegt, die der Druckfestigkeit der Umgebung
    der Rohrteile entspricht. Diese Druckdichte ist mit einer losen Verfüllung nicht
    herzustellen. Das von den Anbieterfirmen nun vorgeschlagene Material ist
    allerdings nur mit sehr hohem technischen und finanziellen Aufwand wieder aus
    der Leitung zu entfernen.

Wir haben über Jahrzehnte hinweg das Wasserkraftwerk Überlingen kompetent und
verantwortungsvoll betrieben. Für den Erhalt der 100 Jahre alten Anlage, die zur
damaligen Zeit eine Pionierleistung war, haben wir verschiedene Möglichkeiten
geprüft. Angesichts der großen und schwerwiegenden Probleme und Risiken auf
mehreren Ebenen gibt es jedoch keine andere Möglichkeit als die komplette
Stilllegung.
Die Entscheidung ist uns schwergefallen. Nun bitten wir um Ihr Vertrauen, dass wir
eine ernsthafte und verantwortungsvolle Entscheidung getroffen haben – so wie wir
das bei unserer beispielhaft sicheren und zuverlässigen Energieversorgung für
Überlingen und die Region täglich tun.

Ihr

STADTWERK AM SEE
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