BÜRGERINFORMATION ZUM WASSERKRAFTWERK MANTELHAFEN
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BÜRGERINFORMATION ZU M WASSERKRAFTWERK MANTELHAFEN 23.10.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger von Überlingen, in den letzten Tagen wurden Informationen über Betriebsteile unseres Stadtwerks – konkret die 2013 außer Betrieb genommene Wasserkraftanlage „Mantelhafen“ – veröffentlicht, die wir nicht kommentieren wollen. Wir wollen jedoch informieren – informieren über Historie, Hintergründe und unsere Entscheidung zur Stilllegung. Als Eigentümer sind wir in der Verantwortung für das Wasserkraftwerk Überlingen- Mantelhafen – einem Ensemble aus Andelshofer Weiher, unterirdischer Druckrohrleitung quer durch Überlingen sowie Turbinenhaus am Mantelhafen. Die Entscheidung, das nahezu 100 Jahre alte Wasserkraftwerk stillzulegen, ist uns nicht leichtgefallen. Als ökologisch ausgerichtetes Unternehmen mit einer langen Geschichte für Überlingen liegt uns die erneuerbare Energieerzeugung am Herzen. Wir würden die historische Anlage daher gerne erhalten. Dennoch sehen wir uns gezwungen, das Kraftwerk zu schließen und zu sichern. Wir haben diese Entscheidung nach einer sorgfältigen und intensiven Abwägung der rechtlichen und wirtschaftlichen Gründe, insbesondere aber der akuten Gefahrensituation getroffen. Das 1920 in Betrieb genommene Wasserkraftwerk hat zuletzt 344.000 kWh Strom jährlich produziert – das sind ca. 0,35 % des gesamten Strombedarfs in Überlingen. Die technische Bedeutung für die Stadt ist also sehr gering. Im November 2013 wurde das Kraftwerk außer Betrieb genommen. Ausschlaggebend dafür war die Tatsache, dass es zu unkontrollierten Wasseraustritten kam. Die Anlage hatte nach mehr als 90 Jahren Laufzeit ihre technische Nutzungsdauer weit überschritten und erwies sich als in großem Umfang sanierungsbedürftig. Bereits viele Jahre vor Gründung des Stadtwerks am See konnten mit dem Erlös aus der Stromgewinnung nicht mehr die laufenden Kosten des Betriebs gedeckt werden. Unmittelbarer Anlass für die Außerbetriebnahme im Jahr 2013 war der Einbruch eines Mähdreschers in Folge eines Bruchs der unterirdischen Leitung. Damit war klar, dass von der Leitung eine Gefährdung ausgeht und wir Sicherungsmaßnahmen einleiten müssen. Wir haben daraufhin unabhängige Gutachter beauftragt zu untersuchen, ob eine Sanierung und ein Weiterbetrieb der Anlage möglich ist. Eine Kamerabefahrung zeigte, dass die Leitung über weite Strecken in einem desolaten Zustand ist. In der Folge hat das Gutachterbüro verschiedene Szenarien zur Sanierung und Verlegung der Trasse untersucht.
Eine Gegenüberstellung der Varianten „Sanierung und Weiterbetrieb“ und „Dauerhafte Stilllegung“ zeigte: Für eine Sanierung der gesamten Anlage müssten 2,8 Mio. Euro aufgewendet werden – ohne dass damit ein dauerhaft rentabler Betrieb sichergestellt wäre. Der Aufsichtsrat des Stadtwerks am See traf deshalb dazu Mitte 2017 den Beschluss, die Anlage dauerhaft stillzulegen. Gründe für die dauerhafte Stilllegung - Sicherheit Spätestens mit dem Einbruch des Mähdreschers infolge eines Rohrbruchs war klar, dass von der maroden Leitung auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko ausgeht. Dies insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Leitung zum Teil unter dicht bebautem Gebiet liegt. Überlinger Bürger erinnern sich an eine Leckage am Mantelsteig im November 2005, die eine Überflutung der Mühlbachstraße und Schäden an einem Lebensmittelgeschäft zur Folge hatte. Das Wasser konnte glücklicherweise direkt im Mantelhafen in den Bodensee ablaufen. Die Leitung hat nach fast 100 Betriebsjahren das technische Betriebsende längst überschritten. Eine Kamerabefahrung im Zuge der Untersuchungen bestätigte den schlechten Zustand der Leitung. Damit kein Wasser unkontrolliert austreten kann, wurde das Wasser abgelassen. Es verbleibt aber das Risiko des Zusammenbruchs der Leitung, noch erhöht durch den fehlenden Wasserdruck und zunehmende Verrostung. Deshalb sollte die Leitung so schnell wie möglich mit geeignetem Dämmmaterial verfüllt werden. - Sanierungsaufwand Nach fast 100 Jahren Betriebszeit müssten alle technischen Anlagenteile erneuert werden. Dies betrifft das Gebäude und die Turbinen am Mantelhafen ebenso wie die Gebäude und Einrichtungen am Andelshofer Weiher. Auch die Druckrohrleitung muss auf der gesamten Länge von 2,4 Kilometern saniert werden. Dazu gibt es verschiedene Verfahren. Am besten geeignet ist der Einzug eines neuen Rohres in das bestehende alte Rohr. Der Aufwand dazu ist allerdings enorm. Abhängig vom verwendeten Material kann nur eine bestimmte Länge eingebracht werden. An den Einbringstellen muss die unterirdische Rohrleitung komplett freigelegt werden – entsprechend große Baustellen sind die Folge. Zudem muss an Biegungen, Knickpunkten, Veränderungen am Rohrquerschnitt, alten Reparaturstellen und an Stellen, wo die bestehende Leitung zu sehr vom Rost befallen ist, die unterirdische Rohrleitung ebenfalls komplett freigelegt und zerstört werden. Das bedeutet eine erhebliche Belastung der Anwohner und des örtlichen Verkehrs. Da die Verlegetiefe der Druckrohrleitung nicht bekannt ist – wir gehen von bis zu 13 Metern Tiefe aus –, werden die Baustellen entsprechend groß ausfallen. Sehr unsicher ist dabei auch die Zustimmung des Denkmalamtes, da die Leitung an diesen Stellen zerstört wird (siehe Denkmalrecht). Falls die Leitung auf den privaten Grundstücken nicht
weiter genutzt werden kann, müsste diese bei einer Sanierung umgelegt werden (siehe Rechtliche Risiken). Wieviele Baustellen dazu im Stadtgebiet notwendig werden, zeigt sich erst im Laufe der Ausführung. Daraus ergibt sich ein erhebliches finanzielles Risiko. - Rechtliche Risiken Die Druckrohrleitung führt unter 58 Grundstücken entlang, davon 28 Privatgrundstücke. Die übliche grundbuchrechtliche Sicherung fehlt bei den meisten Grundstücken. Bei einer Sanierung und weiteren Nutzung entstehen dadurch große rechtliche Unsicherheiten. - Fehlende Effizienz der Stromerzeugung Das Wasserdargebot im Einzugsbereich des Andelshofer Weihers und des Sammelbeckens Owingen ist in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Dies führt in Kombination mit der Zwangsregulierung der Wasseroberfläche dazu, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nicht möglich ist. In den letzten Betriebsjahren war deshalb nur noch die kleine Turbine mit einer Leistung von 150 kVA im Betrieb, und das meist nur wenige Stunden am Tag. - Lärm und Vibration am Mantelhafen Bewohner der neuen Wohnbebauung im Bereich Mantelhafen haben sich über Lärm und Vibration der Turbine beschwert. Auch deshalb musste die Turbine in den Nachtstunden abgestellt werden. Einfache technische Lösungen, die zu einer Lärmminderung beitragen könnten, werden durch den bestehenden Denkmalschutz verhindert. - Wasserrecht Die wasserrechtliche Genehmigung für die Wasserkraftnutzung, die aus dem Jahr 1948 stammt, ist bereits seit 2008 erloschen. Ob eine neue Genehmigung zu erreichen ist und mit welchem Aufwand, ist völlig unklar. In den vergangenen Jahren hat sich der wasserrechtliche Verordnungsrahmen europaweit drastisch verschärft. Dies birgt weitere erhebliche Risiken. - Umweltrecht Der Andelshofer Weiher liegt in einem Naturschutz- und so genannten „Flora- Fauna-Habitat“-Schutzgebiet und ist Teil der Oberschwäbischen Seenplatte. Größere bauliche Maßnahmen sind daher nicht möglich. Insbesondere ökologische Vorgaben erlauben beim Betrieb nur eine minimale Veränderung des Wasserspiegels. Dies beeinträchtigt die Energiegewinnung ganz erheblich, da somit nur sehr kurze Turbinenlaufzeiten möglich sind. Dieser Sachverhalt wäre auch für ein Pumpspeicherkraftwerk eine große Einschränkung. - Denkmalrecht Die Landes-Denkmalschutzbehörde hat das Gesamt-Ensemble des Wasserkraftwerks im Jahr 2012 aus technikhistorischen Gründen unter Denkmalschutz gestellt. Die Verfüllung der Leitung ist dabei ausdrücklich zulässig, da sie in ihrer jetzigen Form und am selben Ort erhalten bleibt. Sie zu entfernen
oder zu ersetzen ist unzulässig. Ebenso sind die Turbinen und alle technischen Anlagen zu erhalten. - Wirtschaftliche Gründe/mangelnde Effizienz und Rentabilität Die Anlage hatte im Jahr 2012 344.000 Kilowattstunden erzeugt – entsprechend dem Strombedarf von ca. 110 Haushalten. Das entspricht einem Anteil von 0,35% des Strombedarfs von Überlingen. Selbst bei Sanierung der gesamten Anlage, auch mit einer neuen und wesentlich effizienteren Turbine, ist der Ertrag wegen des Wasserdargebotes und des Lärmschutzes nicht so zu erhöhen, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich wäre. - Ökologischer Nutzen Würden wir die für eine Sanierung notwendige Summe stattdessen in eine Photovoltaik-Anlage investieren, dann bekämen wir für das gleiche Geld eine um das Siebenfache höhere regenerativ erzeugte Strommenge. Der ökologische Nutzen dieser Investition wäre damit um ein Vielfaches höher. - Nutzung als Pumpspeicherkraftwerk Einer Nutzung als Pumpspeicherkraftwerk stehen – neben vielen der bereits erwähnten – mehrere Gründe entgegen: Zum einen kann die Leitung nicht gegenläufig genutzt werden, da die Rohrverbindungen technisch nur für eine Richtung ausgelegt sind. Auch die nur geringe Pegeldifferenz im Andelshofer Weiher beeinträchtigt deutlich die Effizienz bei einer Nutzung als Pumpspeicherkraftwerk. Ob der Bodensee als Entnahmequelle für Wasser zur Energieerzeugung rechtlich genehmigt wird, ist ebenfalls völlig offen – wir müssten hier eine Grundsatzentscheidung in einem Präzedenzfall bewirken. Der Sanierungsaufwand ist höher als für die Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks, weil zusätzlich Pumpen zu installieren sind. Die Rentabilität dieses Aufwands ist nach heutigem Stand in keiner Weise gegeben. Auch für die Zukunft gibt es keinen Hinweis auf eine mögliche Rentabilität. - Reversible contra nicht reversible Verfüllung Absolute Priorität bei der Verfüllung der Leitung hat die Sicherheit (s.o.). Da auch von Hohlräumen in der Leitung große Risiken ausgehen können, weil sich dort Gas ansammeln kann, muss die Leitung auch gasdicht verfüllt werden. Wir haben dabei eine Druckdichte zugrunde gelegt, die der Druckfestigkeit der Umgebung der Rohrteile entspricht. Diese Druckdichte ist mit einer losen Verfüllung nicht herzustellen. Das von den Anbieterfirmen nun vorgeschlagene Material ist allerdings nur mit sehr hohem technischen und finanziellen Aufwand wieder aus der Leitung zu entfernen. Wir haben über Jahrzehnte hinweg das Wasserkraftwerk Überlingen kompetent und verantwortungsvoll betrieben. Für den Erhalt der 100 Jahre alten Anlage, die zur damaligen Zeit eine Pionierleistung war, haben wir verschiedene Möglichkeiten geprüft. Angesichts der großen und schwerwiegenden Probleme und Risiken auf mehreren Ebenen gibt es jedoch keine andere Möglichkeit als die komplette Stilllegung.
Die Entscheidung ist uns schwergefallen. Nun bitten wir um Ihr Vertrauen, dass wir eine ernsthafte und verantwortungsvolle Entscheidung getroffen haben – so wie wir das bei unserer beispielhaft sicheren und zuverlässigen Energieversorgung für Überlingen und die Region täglich tun. Ihr STADTWERK AM SEE
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