BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM WALTER-HALLSTEIN-PROGRAMM (BWS-WHP) - Stipendien

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BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM
WALTER-HALLSTEIN-PROGRAMM (BWS-WHP)
Die Europalinie des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs

VERFAHRENSHINWEISE 2018/ 2019
                                                        Hierzu ist ein entsprechender Projektantrag einzu-
                                                        reichen. Anträge, die Projektideen aus der Verwal-
1. ALLGEMEINE PROGRAMMPUNKTE                            tungspraxis aufgreifen oder die sich aus der Fort-
                                                        setzung bestehender Partnerschaften neu heraus-
Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das Wal-        bilden, werden ausdrücklich begrüßt.
ter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-
STIPENDIUM (BWS-WHP) aus. Ziel des Pro-                 1.1.2. INLÄNDISCHE STUDIERENDE - OUT-
gramms ist die Förderung des europaweiten Aus-          GOING
tauschs von Verwaltungsfachpersonal, der Ausbau
von Beziehungen zu anderen europäischen Verwal-         Antragsberechtigt sind Studierende europabezoge-
tungseinrichtungen, die Stärkung der innereuropäi-      ner Aufbaustudiengänge in Baden-Württemberg
schen Zusammenarbeit und der Austausch sowie            (Outgoing), die Interesse an einem Austausch in-
die Verbreitung von Best-Practice-Ansätzen in der       nerhalb Europas haben und mit ihrem Antrag ein
Verwaltung.                                             entsprechendes zukunftsrelevantes Thema definie-
                                                        ren, das sie in einem europäischen Kontext bearbei-
Die Durchführung der Projekte im Rahmen des             ten möchten.
BWS-WHP erfolgt im Auftrag der Baden-
Württemberg Stiftung gGmbH.                             1.1.3. AUSLÄNDISCHE BERUFSTÄTIGE UND
                                                        STUDIERENDE - INCOMING
1.1 ANTRAGSBERECHTIGTE
                                                        Weiterhin antragsberechtigt sind junge Berufstätige
1.1.1. VERWALTUNGSEINRICHTUNGEN IN BA-                  aus Verwaltungseinrichtungen und ausländische
DEN-WÜRTTEMBERG                                         Studierende im europäischen Ausland (Incoming),
                                                        die Interesse an einem Austauschaufenthalt in Ein-
An der Ausschreibung des BWS-WHP                        richtungen der öffentlichen Verwaltung Baden-
können sich Verwaltungseinrichtungen in Baden-          Württembergs haben und ein entsprechendes zu-
Württemberg beteiligen, die ihre Netzwerke und          kunftsrelevantes    Thema     in    einer  baden-
Partnerschaften in andere europäische Regionen          württembergischen Verwaltung/Organisation bear-
ausbauen oder vertiefen möchten. Dazu zählen            beiten möchten.
insbesondere Gemeinden, Städte, Landkreise,
Regionen, Kammern, Verbände oder andere öf-
fentliche Träger und zivilgesellschaftliche Organisa-
tionen.

Stand Dezember 2017
1.2 STIPENDIENDAUER UND STIPENDIENHÖHE                 Württemberg International über walterhallstein@bw-
                                                       stipendium.de und für Individualstipendien über das
1.2.1. PROJEKTANTRÄGE AUS DER BADEN-                   Online-Portal BWS-World.
WÜRTTEMBERGISCHEN VERWALTUNG
                                                       1.3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Es sind Projektanträge für die Dauer von mindes-
tens 1 Jahr und bis zu einer Maximaldauer von 2        Mit der Bewerbung sind folgende Dokumente einzu-
Jahren möglich.                                        reichen:

Die Projekte können sowohl den Austausch von           1.3.1.1 PROJEKTANTRÄGE AUS DER BADEN-
Fachpersonal beinhalten als auch gemeinnützige         WÜRTTEMBERGISCHEN VERWALTUNG
Aktivitäten mit dem Ziel der übergreifenden europäi-
schen Zusammenarbeit. Dies können beispielswei-            Projektantrag (max. 4 Seiten)
se themenbezogene Seminare, Workshops oder                 Finanzplan
gemeinsame andere Aktionen sein, wobei eine
qualitative Vertiefung des europäischen Austauschs     1.3.1.2 INDIVIDUALANTRÄGE AUS BADEN-
im Vordergrund stehen soll.                            WÜRTTEMBERG UND DEM EUROPÄISCHEN
                                                       AUSLAND
Die Antragshöhe darf 5.000 Euro nicht unterschrei-
ten und maximal 20.000 Euro pro Jahr betragen.             Tabellarischer Lebenslauf
                                                           Motivationsschreiben mit ausführlicher Darstel-
2.2.2. INDIVIDUALSTIPENDIEN                                 lung des Mehrwerts des Auslandsaufenthaltes
                                                            für das Land Baden-Württemberg, Erwartun-
Individuelle Stipendienaufenthalte werden ab einer          gen an den Austausch und die Beschreibung
Dauer von zwei Monaten und bis zu einer Maximal-            eines Zukunftsthemas, welches im Laufe des
dauer von 11 Monaten unterstützt.                           Auslandsaufenthaltes bearbeitet wird
                                                           Zeugniskopien (Arbeitszeugnisse, Abschluss-
Das Stipendium stellt einen Zuschuss für Reisekos-          zeugnisse)
ten, Verpflegung und Unterkunft im Ausland (für            Bestätigung der erforderlichen Sprachkennt-
Outgoings) bzw. in Baden-Württemberg (für Inco-             nisse im Zielland (das Sprachniveau muss
mings) dar.                                                 mindestens B1 sein)
                                                           Empfehlungsschreiben         von        aktuel-
Das Stipendium beläuft sich auf rund 1.000 € pro            len/ehemaligen Arbeitgebern und/ oder eines
Monat, abhängig von der Kaufkraft des Euros im              Dozenten der Heimathochschule
Zielland.                                                  Bestätigungsschreiben der aufnehmenden
                                                            Stelle in der öffentlichen Verwaltung Baden-
                                                            Württembergs oder im europäischen Ausland.
1.3. BEWERBUNGSVERFAHREN

Die Bewerbung für Projektanträge aus Verwal-
tungseinrichtungen in Baden-Württemberg erfolgt
elektronisch beim Programmdienstleister Baden-

Stand Dezember 2017

                                                                                                    0 02
1.3.2. BEWERBUNGSTERMIN                               Interessierte   Antragstellende      aus    Baden-
                                                      Württemberg (Outgoings) müssen mit Antragstel-
Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am    lung zwingend eine aufnehmende Stelle in einer
30. April 2018. Entscheidend ist der Eingang der      Einrichtung der öffentlichen Verwaltung im europäi-
Bewerbungsunterlagen per E-Mail beim Programm-        schen Zielland nachweisen. Bei Antragstellenden
dienstleister Baden-Württemberg International (für
                                                      aus dem europäischen Ausland (Incomings) ist die
Verwaltungen) und bei BWS World (für Studieren-
                                                      Nennung einer aufnehmenden Einrichtung ebenfalls
de).
                                                      gefordert. Hier können die Baden-Württemberg
1.4 PROJEKTAUSWAHL UND VERGABE DER                    Stiftung und der beauftragte Programmdienstleister
STIPENDIEN                                            jedoch bei der Vermittlung behilflich sein.

1.4.1. AUSWAHL DER PROJEKTE                           1.5. VERHÄLTNIS ZU ANDEREN STIPENDIEN-
                                                      PROGRAMMEN UND FÖRDERINSTRUMENTEN
Die Begutachtung und Bewertung der seitens Ver-
waltungseinrichtungen eingereichten Projektanträge    Das beantragte Projekt darf nicht aus anderen Mit-
erfolgt durch eine externe Auswahlkommission, die     teln, wie z.B. des Landes Baden-Württemberg,
von der Baden-Württemberg-Stiftung berufen wird.      gefördert werden oder gefördert worden sein.
                                                      Des Weiteren kann mit Mitteln der Baden-
Eine Entscheidung über die Aufnahme neuer Pro-        Württemberg Stiftung keine Finanzierungslücke
jekte erfolgt pro Jahr einmal.                        geschlossen werden, die durch Ausfall einer ande-
                                                      ren Finanzierung entstanden ist.
1.4.2. AUSWAHL DER STIPENDIATINNEN UND
STIPENDIATEN                                          Bereits laufende oder abgeschlossene Projekte sind
                                                      nicht finanzierungsfähig. Nachfolgeprojekte können
Die Empfehlung der Stipendiatinnen und Stipendia-     gefördert werden. Entscheidend für die Möglichkeit
ten für die Aufnahme in das Programm erfolgt eben-    einer Finanzierung durch die Baden-Württemberg
falls durch eine Auswahlkommission, deren Mitglie-    Stiftung ist, dass ein beantragtes Projekt als neues
der von der Baden-Württemberg Stiftung berufen        Projekt von den bisherigen Tätigkeiten des Antrag-
werden.                                               stellers abgrenzbar und auf eine nachhaltige Wir-
                                                      kung ausgerichtet ist.
Kriterien für die Auswahl von Stipendiatinnen und
Stipendiaten sind neben formalen Kriterien (Sprach-
kenntnisse, überdurchschnittliche Zeugnisse, Pro-     2. AUFGABEN DER VERWALTUNGSEINRICH-
jektpartner im europäischen Ausland beziehungs-       TUNGEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
weise in Baden-Württemberg) auch überdurch-
schnittliche berufliche Leistungen, soziales Enga-    2.1. PROGRAMMDURCHFÜHRUNG
gement, eine überzeugende Darstellung der Motiva-
tion, der europarelevante Bezug des Austausches       Die am BWS-WHP teilnehmende Verwaltungsein-
und die Konkretisierung eines Zukunftsthemas.         richtung verpflichtet sich, das Programm im Auftrag
                                                      der Baden-Württemberg Stiftung abzuwickeln. Sie
                                                      beachtet bei der Umsetzung des Programms die

Stand Dezember 2017

                                                                                                   0 03
geltenden Leitlinien und Verfahrenshinweise der         Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind ferner
Baden-Württemberg Stiftung.                             verpflichtet,

2.2. PROJEKTVERTRAG                                        die Baden-Württemberg Stiftung schriftlich zu
                                                            informieren, wenn sie ihren Auslandsaufenthalt
Nach Zustimmung der Baden-Württemberg Stiftung              unterbrechen oder abbrechen müssen
erhalten die ausgewählten Projektantragsteller ei-         im Laufe der Finanzierung kein anderes Sti-
nen Projektvertrag. Die Rückgabe des unterzeich-            pendium zur Förderung eines Auslandsaufent-
neten Vertrags ist Voraussetzung für die Auszah-            halts zu beziehen
lung der Projektmittel.
                                                           an Veranstaltungen der Baden-Württemberg
                                                            Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-
2.3. PROJEKTBUDGET UND AUSZAHLUNG DER
                                                            STIPENDIUMs teilzunehmen
PROJEKTMITTEL
                                                           einen Erfahrungsbericht über den Aufenthalt
Auf der Basis eines mit der Baden-Württemberg               und das Projektthema anzufertigen. Er ist von
Stiftung abzuschließenden Vertrages werden Pro-             den Studierenden in digitaler Form spätestens
jektmittel ausgezahlt.                                      einen Monat nach Ablauf des Stipendienauf-
                                                            enthalts vorzulegen.
Zu Projektbeginn wird nach schriftlicher Mittelanfor-
derung ein Abschlag in Höhe von 70 % des Ge-            Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Baden-
samtbudgets für 1 Jahr überwiesen. Die Auszahlung       Württemberg verpflichten sich außerdem, während
in Höhe von bis zu weiteren 30 % des Budgets            ihres Auslandsaufenthalts in geeigneter Form über
erfolgt nach schriftlicher Mittelanforderung     und    das BWS-WHP zu informieren (z.B. durch einen
Vorlage eines Projekt-Zwischenberichtes zum 1.          Vortrag, Power-Point-Präsentation) Diese Informati-
April des Folgejahres.                                  onen fließen auch in den Erfahrungsbericht ein.

                                                        3.2. AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL
3. AUFGABEN DER STIPENDIATINNEN UND
-STIPENDIATEN                                           Auf der Basis einer mit der Baden-Württemberg
                                                        Stiftung abzuschließenden Vereinbarung werden
3.1. STIPENDIUMSVEREINBARUNG UND PRO-                   Stipendienmittel bewilligt.
GRAMMDURCHFÜHRUNG
                                                        Die Stipendienmittel werden nach Rücksendung der
Die Individualstipendiatinnen und –stipendiaten
                                                        unterzeichneten    Stipendiumsvereinbarung     und
verpflichten sich in der Stipendiumsvereinbarung,
                                                        Eingang beim Programmdienstleister an die Stipen-
die ihnen nach Zustimmung der Baden-
                                                        diatinnen und Stipendiaten in der Regel monatlich
Württemberg Stiftung durch diese zugeleitet wird, zu
                                                        ausgezahlt.      Bei      Aufenthalten     baden-
einem ordnungsgemäßen Fachaustausch im Aus-
                                                        württembergischer Stipendiatinnen und Stipendiaten
land. Die Rückgabe der unterzeichneten Vereinba-
                                                        in Ländern mit erschwertem Zahlungsverkehr kann
rung ist Voraussetzung für die Auszahlung von
                                                        die Auszahlung des Stipendienbetrags pauschal vor
Stipendienmitteln.
                                                        Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen.

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4. BERICHTSWESEN UND ÖFFENTLICHKEITS-                   ein der Stipendiaten und Freunde des Baden-
ARBEIT                                                  Württemberg-STIPENDIUMs unterstützt.
                                                        Stipendiatinnen und Stipendiaten haben die Mög-
4.1. PROJEKT - UND ERFAHRUNGSBERICHTE                   lichkeit, sich in thematisch geprägten Veranstaltun-
                                                        gen und Workshops untereinander zu vernetzen.
Innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Stipendi-
enzeitraums ist über BWS-World ein Erfahrungsbe-
richt in elektronischer Form einzureichen. Der Erfah-   5. KONTAKT
rungsbericht soll 5 DIN-A-4 Seiten nicht überschrei-
ten. Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung der   Baden-Württemberg International
Erfahrungsberichte ist auf BWS-World auf Deutsch        Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und
und Englisch verfügbar.                                 wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH
                                                        Willi-Bleicher-Straße 19
4.2. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT                              70174 Stuttgart

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist als Mar-           E-Mail: walterhallstein@bw-stipendium.de
ke der Baden-Württemberg Stiftung etabliert. Logo       Internet: www.bw-stipendium.de
und Schriftzug (Wort-Bild-Marke) sind angemeldet
und in Verbindung mit dem Logo der Baden-
Württemberg Stiftung zu verwenden. Aktuelle Versi-
onen der Logos erhalten Sie auf BWS-World. Im
Schriftverkehr ist grundsätzlich der Begriff „Baden-
Württemberg-STIPENDIUM“ zu verwenden. In der
Kommunikation mit der Öffentlichkeit, z.B. auf Inter-
net-Seiten, ist auf das Walter-Hallstein-Programm
im Baden-Württemberg-STIPENDIUM und auf den
Stipendiengeber Baden-Württemberg Stiftung hin-
zuweisen.

4.3. NETZWERKARBEIT

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die
Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an
das Land Baden-Württemberg und baut das Netz-
werk der Stipendiatinnen und Stipendiaten kontinu-
ierlich aus. Höhepunkte bilden das jährlich stattfin-
dende Sommerfest und das Jahrestreffen des Ba-
den-Württemberg-STIPENDIUMs.

Bei der Netzwerkarbeit wird die Baden-Württemberg
Stiftung durch die Regional Chapters und den Ver-

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                                                                                                        0 05
Sie können auch lesen