BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM WALTER-HALLSTEIN-PROGRAMM (BWS-WHP) - Stipendien
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BADEN-WÜRTTEMBERG-STIPENDIUM WALTER-HALLSTEIN-PROGRAMM (BWS-WHP) Die Europalinie des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs VERFAHRENSHINWEISE 2018/ 2019 Hierzu ist ein entsprechender Projektantrag einzu- reichen. Anträge, die Projektideen aus der Verwal- 1. ALLGEMEINE PROGRAMMPUNKTE tungspraxis aufgreifen oder die sich aus der Fort- setzung bestehender Partnerschaften neu heraus- Die Baden-Württemberg Stiftung schreibt das Wal- bilden, werden ausdrücklich begrüßt. ter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg- STIPENDIUM (BWS-WHP) aus. Ziel des Pro- 1.1.2. INLÄNDISCHE STUDIERENDE - OUT- gramms ist die Förderung des europaweiten Aus- GOING tauschs von Verwaltungsfachpersonal, der Ausbau von Beziehungen zu anderen europäischen Verwal- Antragsberechtigt sind Studierende europabezoge- tungseinrichtungen, die Stärkung der innereuropäi- ner Aufbaustudiengänge in Baden-Württemberg schen Zusammenarbeit und der Austausch sowie (Outgoing), die Interesse an einem Austausch in- die Verbreitung von Best-Practice-Ansätzen in der nerhalb Europas haben und mit ihrem Antrag ein Verwaltung. entsprechendes zukunftsrelevantes Thema definie- ren, das sie in einem europäischen Kontext bearbei- Die Durchführung der Projekte im Rahmen des ten möchten. BWS-WHP erfolgt im Auftrag der Baden- Württemberg Stiftung gGmbH. 1.1.3. AUSLÄNDISCHE BERUFSTÄTIGE UND STUDIERENDE - INCOMING 1.1 ANTRAGSBERECHTIGTE Weiterhin antragsberechtigt sind junge Berufstätige 1.1.1. VERWALTUNGSEINRICHTUNGEN IN BA- aus Verwaltungseinrichtungen und ausländische DEN-WÜRTTEMBERG Studierende im europäischen Ausland (Incoming), die Interesse an einem Austauschaufenthalt in Ein- An der Ausschreibung des BWS-WHP richtungen der öffentlichen Verwaltung Baden- können sich Verwaltungseinrichtungen in Baden- Württembergs haben und ein entsprechendes zu- Württemberg beteiligen, die ihre Netzwerke und kunftsrelevantes Thema in einer baden- Partnerschaften in andere europäische Regionen württembergischen Verwaltung/Organisation bear- ausbauen oder vertiefen möchten. Dazu zählen beiten möchten. insbesondere Gemeinden, Städte, Landkreise, Regionen, Kammern, Verbände oder andere öf- fentliche Träger und zivilgesellschaftliche Organisa- tionen. Stand Dezember 2017
1.2 STIPENDIENDAUER UND STIPENDIENHÖHE Württemberg International über walterhallstein@bw- stipendium.de und für Individualstipendien über das 1.2.1. PROJEKTANTRÄGE AUS DER BADEN- Online-Portal BWS-World. WÜRTTEMBERGISCHEN VERWALTUNG 1.3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN Es sind Projektanträge für die Dauer von mindes- tens 1 Jahr und bis zu einer Maximaldauer von 2 Mit der Bewerbung sind folgende Dokumente einzu- Jahren möglich. reichen: Die Projekte können sowohl den Austausch von 1.3.1.1 PROJEKTANTRÄGE AUS DER BADEN- Fachpersonal beinhalten als auch gemeinnützige WÜRTTEMBERGISCHEN VERWALTUNG Aktivitäten mit dem Ziel der übergreifenden europäi- schen Zusammenarbeit. Dies können beispielswei- Projektantrag (max. 4 Seiten) se themenbezogene Seminare, Workshops oder Finanzplan gemeinsame andere Aktionen sein, wobei eine qualitative Vertiefung des europäischen Austauschs 1.3.1.2 INDIVIDUALANTRÄGE AUS BADEN- im Vordergrund stehen soll. WÜRTTEMBERG UND DEM EUROPÄISCHEN AUSLAND Die Antragshöhe darf 5.000 Euro nicht unterschrei- ten und maximal 20.000 Euro pro Jahr betragen. Tabellarischer Lebenslauf Motivationsschreiben mit ausführlicher Darstel- 2.2.2. INDIVIDUALSTIPENDIEN lung des Mehrwerts des Auslandsaufenthaltes für das Land Baden-Württemberg, Erwartun- Individuelle Stipendienaufenthalte werden ab einer gen an den Austausch und die Beschreibung Dauer von zwei Monaten und bis zu einer Maximal- eines Zukunftsthemas, welches im Laufe des dauer von 11 Monaten unterstützt. Auslandsaufenthaltes bearbeitet wird Zeugniskopien (Arbeitszeugnisse, Abschluss- Das Stipendium stellt einen Zuschuss für Reisekos- zeugnisse) ten, Verpflegung und Unterkunft im Ausland (für Bestätigung der erforderlichen Sprachkennt- Outgoings) bzw. in Baden-Württemberg (für Inco- nisse im Zielland (das Sprachniveau muss mings) dar. mindestens B1 sein) Empfehlungsschreiben von aktuel- Das Stipendium beläuft sich auf rund 1.000 € pro len/ehemaligen Arbeitgebern und/ oder eines Monat, abhängig von der Kaufkraft des Euros im Dozenten der Heimathochschule Zielland. Bestätigungsschreiben der aufnehmenden Stelle in der öffentlichen Verwaltung Baden- Württembergs oder im europäischen Ausland. 1.3. BEWERBUNGSVERFAHREN Die Bewerbung für Projektanträge aus Verwal- tungseinrichtungen in Baden-Württemberg erfolgt elektronisch beim Programmdienstleister Baden- Stand Dezember 2017 0 02
1.3.2. BEWERBUNGSTERMIN Interessierte Antragstellende aus Baden- Württemberg (Outgoings) müssen mit Antragstel- Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am lung zwingend eine aufnehmende Stelle in einer 30. April 2018. Entscheidend ist der Eingang der Einrichtung der öffentlichen Verwaltung im europäi- Bewerbungsunterlagen per E-Mail beim Programm- schen Zielland nachweisen. Bei Antragstellenden dienstleister Baden-Württemberg International (für aus dem europäischen Ausland (Incomings) ist die Verwaltungen) und bei BWS World (für Studieren- Nennung einer aufnehmenden Einrichtung ebenfalls de). gefordert. Hier können die Baden-Württemberg 1.4 PROJEKTAUSWAHL UND VERGABE DER Stiftung und der beauftragte Programmdienstleister STIPENDIEN jedoch bei der Vermittlung behilflich sein. 1.4.1. AUSWAHL DER PROJEKTE 1.5. VERHÄLTNIS ZU ANDEREN STIPENDIEN- PROGRAMMEN UND FÖRDERINSTRUMENTEN Die Begutachtung und Bewertung der seitens Ver- waltungseinrichtungen eingereichten Projektanträge Das beantragte Projekt darf nicht aus anderen Mit- erfolgt durch eine externe Auswahlkommission, die teln, wie z.B. des Landes Baden-Württemberg, von der Baden-Württemberg-Stiftung berufen wird. gefördert werden oder gefördert worden sein. Des Weiteren kann mit Mitteln der Baden- Eine Entscheidung über die Aufnahme neuer Pro- Württemberg Stiftung keine Finanzierungslücke jekte erfolgt pro Jahr einmal. geschlossen werden, die durch Ausfall einer ande- ren Finanzierung entstanden ist. 1.4.2. AUSWAHL DER STIPENDIATINNEN UND STIPENDIATEN Bereits laufende oder abgeschlossene Projekte sind nicht finanzierungsfähig. Nachfolgeprojekte können Die Empfehlung der Stipendiatinnen und Stipendia- gefördert werden. Entscheidend für die Möglichkeit ten für die Aufnahme in das Programm erfolgt eben- einer Finanzierung durch die Baden-Württemberg falls durch eine Auswahlkommission, deren Mitglie- Stiftung ist, dass ein beantragtes Projekt als neues der von der Baden-Württemberg Stiftung berufen Projekt von den bisherigen Tätigkeiten des Antrag- werden. stellers abgrenzbar und auf eine nachhaltige Wir- kung ausgerichtet ist. Kriterien für die Auswahl von Stipendiatinnen und Stipendiaten sind neben formalen Kriterien (Sprach- kenntnisse, überdurchschnittliche Zeugnisse, Pro- 2. AUFGABEN DER VERWALTUNGSEINRICH- jektpartner im europäischen Ausland beziehungs- TUNGEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG weise in Baden-Württemberg) auch überdurch- schnittliche berufliche Leistungen, soziales Enga- 2.1. PROGRAMMDURCHFÜHRUNG gement, eine überzeugende Darstellung der Motiva- tion, der europarelevante Bezug des Austausches Die am BWS-WHP teilnehmende Verwaltungsein- und die Konkretisierung eines Zukunftsthemas. richtung verpflichtet sich, das Programm im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung abzuwickeln. Sie beachtet bei der Umsetzung des Programms die Stand Dezember 2017 0 03
geltenden Leitlinien und Verfahrenshinweise der Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind ferner Baden-Württemberg Stiftung. verpflichtet, 2.2. PROJEKTVERTRAG die Baden-Württemberg Stiftung schriftlich zu informieren, wenn sie ihren Auslandsaufenthalt Nach Zustimmung der Baden-Württemberg Stiftung unterbrechen oder abbrechen müssen erhalten die ausgewählten Projektantragsteller ei- im Laufe der Finanzierung kein anderes Sti- nen Projektvertrag. Die Rückgabe des unterzeich- pendium zur Förderung eines Auslandsaufent- neten Vertrags ist Voraussetzung für die Auszah- halts zu beziehen lung der Projektmittel. an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg- 2.3. PROJEKTBUDGET UND AUSZAHLUNG DER STIPENDIUMs teilzunehmen PROJEKTMITTEL einen Erfahrungsbericht über den Aufenthalt Auf der Basis eines mit der Baden-Württemberg und das Projektthema anzufertigen. Er ist von Stiftung abzuschließenden Vertrages werden Pro- den Studierenden in digitaler Form spätestens jektmittel ausgezahlt. einen Monat nach Ablauf des Stipendienauf- enthalts vorzulegen. Zu Projektbeginn wird nach schriftlicher Mittelanfor- derung ein Abschlag in Höhe von 70 % des Ge- Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Baden- samtbudgets für 1 Jahr überwiesen. Die Auszahlung Württemberg verpflichten sich außerdem, während in Höhe von bis zu weiteren 30 % des Budgets ihres Auslandsaufenthalts in geeigneter Form über erfolgt nach schriftlicher Mittelanforderung und das BWS-WHP zu informieren (z.B. durch einen Vorlage eines Projekt-Zwischenberichtes zum 1. Vortrag, Power-Point-Präsentation) Diese Informati- April des Folgejahres. onen fließen auch in den Erfahrungsbericht ein. 3.2. AUSZAHLUNG DER STIPENDIENMITTEL 3. AUFGABEN DER STIPENDIATINNEN UND -STIPENDIATEN Auf der Basis einer mit der Baden-Württemberg Stiftung abzuschließenden Vereinbarung werden 3.1. STIPENDIUMSVEREINBARUNG UND PRO- Stipendienmittel bewilligt. GRAMMDURCHFÜHRUNG Die Stipendienmittel werden nach Rücksendung der Die Individualstipendiatinnen und –stipendiaten unterzeichneten Stipendiumsvereinbarung und verpflichten sich in der Stipendiumsvereinbarung, Eingang beim Programmdienstleister an die Stipen- die ihnen nach Zustimmung der Baden- diatinnen und Stipendiaten in der Regel monatlich Württemberg Stiftung durch diese zugeleitet wird, zu ausgezahlt. Bei Aufenthalten baden- einem ordnungsgemäßen Fachaustausch im Aus- württembergischer Stipendiatinnen und Stipendiaten land. Die Rückgabe der unterzeichneten Vereinba- in Ländern mit erschwertem Zahlungsverkehr kann rung ist Voraussetzung für die Auszahlung von die Auszahlung des Stipendienbetrags pauschal vor Stipendienmitteln. Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen. Stand Dezember 2017 0 04
4. BERICHTSWESEN UND ÖFFENTLICHKEITS- ein der Stipendiaten und Freunde des Baden- ARBEIT Württemberg-STIPENDIUMs unterstützt. Stipendiatinnen und Stipendiaten haben die Mög- 4.1. PROJEKT - UND ERFAHRUNGSBERICHTE lichkeit, sich in thematisch geprägten Veranstaltun- gen und Workshops untereinander zu vernetzen. Innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Stipendi- enzeitraums ist über BWS-World ein Erfahrungsbe- richt in elektronischer Form einzureichen. Der Erfah- 5. KONTAKT rungsbericht soll 5 DIN-A-4 Seiten nicht überschrei- ten. Ein Formblatt inkl. Hinweisen zur Erstellung der Baden-Württemberg International Erfahrungsberichte ist auf BWS-World auf Deutsch Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und und Englisch verfügbar. wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH Willi-Bleicher-Straße 19 4.2. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 70174 Stuttgart Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist als Mar- E-Mail: walterhallstein@bw-stipendium.de ke der Baden-Württemberg Stiftung etabliert. Logo Internet: www.bw-stipendium.de und Schriftzug (Wort-Bild-Marke) sind angemeldet und in Verbindung mit dem Logo der Baden- Württemberg Stiftung zu verwenden. Aktuelle Versi- onen der Logos erhalten Sie auf BWS-World. Im Schriftverkehr ist grundsätzlich der Begriff „Baden- Württemberg-STIPENDIUM“ zu verwenden. In der Kommunikation mit der Öffentlichkeit, z.B. auf Inter- net-Seiten, ist auf das Walter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM und auf den Stipendiengeber Baden-Württemberg Stiftung hin- zuweisen. 4.3. NETZWERKARBEIT Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an das Land Baden-Württemberg und baut das Netz- werk der Stipendiatinnen und Stipendiaten kontinu- ierlich aus. Höhepunkte bilden das jährlich stattfin- dende Sommerfest und das Jahrestreffen des Ba- den-Württemberg-STIPENDIUMs. Bei der Netzwerkarbeit wird die Baden-Württemberg Stiftung durch die Regional Chapters und den Ver- Stand Dezember 2017 0 05
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