Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
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mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdes- heim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr. 47 Donnerstag, den 19. November 2020 36. Jahrgang Barrierefreier Rad-Rundweg Förderprogramme beträgt zwischen 75 % und 80 % der förderfähigen Ge- samtausgaben. Verbandsgemeinde- gemeinsam mit der Stadt Alzey verwaltung und Stadtverwaltung haben beim Interessenbekundungsverfahren des BAG eine Projektskizze eingereicht. Neue Fördergelder werden beantragt Der Verbandsgemeinderat hat in sei- ner Oktobersitzung einstimmig be- schlossen, das Ziel eines gemeinsa- Die Verbandsgemeinde Alzey-Land geplanten Projektmaßnahme im Rah- der wenigen verbliebenen EFRE- men barrierefreien Rad-Rundweges und die Stadt Alzey planen gemein- men der Modellregion für barrierefrei- Fördermittel im Förderprogramm der weiter zu verfolgen. Die Verwaltung sam, einen barrierefreien Rad-Rund- en Tourismus fasste der Verbandsge- Modellregionen für barrierefreies Rei- wurde zudem ermächtigt, gemeinsam weg durch das Alzeyer Land zu er- meinderat bereits im Dezember 2019 sen aktuell keine Förderung im Rahmen mit der Stadtverwaltung Planungsleis- richten. Die Strecke soll von Alzey den Beschluss, dass die Verbands- dieses Förderprogramms möglich ist. tungen und eventuell notwendige Ar- über Framersheim, Gau-Odernheim, gemeinde sich gemeinsam mit den Nach Prüfung verschiedener ande- tenschutzprüfungen auszuschreiben. Bechtolsheim, Biebelnheim, Albig und genannten Ortsgemeinden und der rer Förderprogramme schlagen beide R.J. wieder zurück nach Alzey führen. Die Stadt Alzey mit dem Projekt „barriere- Verwaltungen vor, für die gemeinsa- Route soll 25 km lang, touristisch at- freier Rad-Rundweg“ im Zuwendungs- me Projektmaßnahme Förderung vom traktiv und geeignet für Menschen mit verfahren „barrierefreie Modellregion“ Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Gesundheitsamt appelliert körperlichen Beeinträchtigungen sein. bewirbt, um Fördermittel aus dem Anspruch zu nehmen. Das BAG wickelt an Bevölkerung: Die Gesamtkosten für das Projekt wer- Europäischen Fonds für regionale Ent- als Projektträger diverse Förderpro- Bis zum negativen den auf 6,7 Millionen Euro geschätzt. wicklung (EFRE) zu erhalten. Eine gramme zur Verbesserung des Rad- 4 Millionen Euro fallen auf die VG Al- Bezuschussung von 85 % der förder- verkehrs ab und prüft aktuell intern, Testergebnis zey-Land, 2,7 Millionen Euro auf die fähigen Kosten wurden hier in Aussicht welches Förderprogramm sich für den zuhause bleiben! Stadt Alzey. gestellt. Jedoch wurde den Verwal- barrierefreien Rad-Rundweg am bes- Lesen Sie unter Sonstiges auf S. 10 Nach ausführlichen Informationen zur tungen jetzt mitgeteilt, dass aufgrund ten eignet. Die Förderquote der BAG- Innenminister Lewentz übergibt Der Investitionsstock ist ein För- Förderbescheid zur Generalsanierung derprogramm des Landes Rhein- land-Pfalz zur Schaffung von ge- meindlichen Vorhaben, die dem der Petersberghalle Wohl der Allgemeinheit dienen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen sollen. Hierbei handelt es sich um Projekte oder um Be- teiligungen der Kommunen an be- stimmten Maßnahmen. In der Re- gel betrifft dies Baumaßnahmen in den Bereichen Hoch- und Tiefbau. berghalle soll umfassend modernisiert werden. Neben der energetischen Sanierung sollen die technischen An- lagen erneuert und der Brandschutz verbessert werden. Auch das Raum- angebot soll durch einen Anbau an das bestehende Gebäude erweitert werden. Die voraussichtliche Bausum- me beträgt rund 4,8 Millionen Euro. 60 % davon trägt lt. Vertrag aus dem Jahr 1993 die Verbandsgemeinde Al- zey-Land, 40 % trägt die Ortsgemein- de Gau-Odernheim. „Wir sind dem Land Rheinland-Pfalz Innenminister Roger Lewentz (Mitte), Bürgermeister Steffen Unger (li.), MdL und Ortsbürgermeister Heiner Illing (re.). Foto: R.J. für die zusätzlichen Finanzmittel sehr Hoher Besuch aus der Landes- Illing an Bürgermeister Steffen Unger der verbesserten Raumaufteilung der dankbar. Der Erhalt und die Sanie- hauptstadt: Der rheinland-pfälzische übergab. Das Land stellt für das Sa- Sport- und Kulturhalle“, sagte Innen- rung unserer Sportstätten ist uns ein Minister des Innern und für Sport, nierungsvorhaben Finanzmittel in Hö- minister Lewentz bei der Übergabe. wichtiges Anliegen, um so den Schü- Roger Lewentz, stattete am vergan- he von 2,37 Millionen Euro aus dem Durch gezielte Maßnahmen sei in Zu- lerinnen und Schülern, den Vereinen, genen Freitag (13. November 2020) Investitionsstock bereit. kunft auch eine verbesserte Orientie- aber auch allen anderen Bürgerinnen Gau-Odernheim einen kurzen Besuch „Die Ortsgemeinde Gau-Odernheim rung im Gebäude insbesondere für und Bürgern möglichst optimale Bedin- ab. Im Gepäck hatte er einen Bewilli- und die Verbandsgemeinde werden in sehbehinderte und hörgeschädigte gungen bieten zu können – auch wenn gungsbescheid zur Generalsanierung die Sanierung der Petersberghalle in- Personen möglich. dafür entsprechende Investitionen not- der Petersberghalle, den er im Beisein vestieren. Die Mittel dienen wichtigen Die vor 30 Jahren errichtete und etwa wendig sind“, betonte Bürgermeister von MdL und Ortsbürgermeister Heiner Vorhaben wie dem Brandschutz und 2.600 Quadratmeter große Peters- Steffen Unger. Text/Foto: R.J.
NOTDIENSTE Notruf 110 Feuer 112 Krankenhäuser Wasserversorgung DRK-Krankenhaus Alzey 06731 4070 Rheinhessen-Pfalz GmbH 06135 730 Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport 19222 Rhh. Fachklinik Alzey 06731 500 Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H. Polizeiinspektion Alzey 06731 9110 Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kaiserstraße 32 Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Zahnärztlicher Notfalldienst 01805 666007 Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim an Wochenenden, Feiertagen u. Mi. Polizeiwache Wörrstadt 06732 9110 bei Störfällen 06135 6500 -0,12 EUR je angefangene Minute Pariser Straße 76 Wasserversorgung 06242 5005-0 Apothekennotdienst Telefonseelsorge, Evang.-Kath. 0800 1110111 Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz rund um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich und 0800 1110222 Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit 06242 5005-40 Festnetz (0,14 Euro/Min.) Erdgasversorgung/Stromversorgung Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) EWR Netz GmbH, Alzey 06241 848 300 Zweckverband Abwasserentsorgung Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter (während der üblichne Geschäftszeiten) Rheinhessen 06731 547760 www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr bei Störfällen 08 00 1848800 Rufbereitschaft Mobil: 0151 18622594 Nichtöffentlicher Teil: Sie können mich aber unter 0178 1308439 oder per 7. Mitteilungen E-Mail: info@gemeinde-bechtolsheim.de erreichen. VG Alzey-Land 8. Anfragen Bleiben Sie gesund! Alzey, den 12.11.2020 Dieter Mann Montag, Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr Maximilian Abstein Ortsbürgermeister Mittwoch 8 - 12 Uhr Verbandsvorsteher Donnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr Telefon 06731 409-0 Bermersheim v. d. H. info@alzey-land.de Albig www.alzey-land.de Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Ortsbürgermeister Wilfried Best Dienstag von 19.00 - 19.30 Uhr Bürgerbüro: 06731 409-310 Donnerstag von 10.30 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Montag 8 - 16 Uhr sowie von 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 0160 99354701 Mittwoch 7 - 12 Uhr Rathaus, Langgasse 58 info@bermersheim-vdh.de Donnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr Telefon 06731 2301 www.bermersheim-vdh.de Freitag 8 - 12 Uhr info@ortsgemeinde-albig.de Jeden 1. Sa. im Monat: 10 - 12 Uhr www.ortsgemeinde-albig.de (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Vorsprache nur nach vorheriger Terminverein- barung möglich. Biebelnheim Bechenheim Zweckvereinbarung Ortsbürgermeisterin Petra Bade zwischen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr und dem Zweckverband Abwasserentsorgung Ortsbürgermeisterin Ute Stein und nach Vereinbarung Rheinhessen (ZAR) Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr Rathaus, Hauptstraße 11 zur technischen Betreuung und nach Vereinbarung Telefon 06733 281 Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 8 post@biebelnheim.info der Schöpfwerke Telefon 06736 9097913 www.biebelnheim.info in Dienheim und Guntersblum Mobil 0172 4017488 vom 19.10.2020 bm@utestein.de Siehe im Rahmen auf den Seiten 4 und 5. www.bechenheim.de Bornheim Zweckvereinbarung Satzung zwischen der Verbandsgemeinde Eich der Ortsgemeinde Bechenheim über Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß und dem Zweckverband Abwasserentsorgung ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht Donnerstag von 18.00 - 19.30 Uhr Rheinhessen (ZAR) gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und nach Vereinbarung zur technischen Betreuung an bebauten und unbebauten Grundstücken Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon 06734 960426 der Schöpfwerke in einem geplanten Entwicklungsbereich Fax 06734 962458 in Eich und Gimbsheim – Vorkaufsrechtssatzung buergermeister@bornheim-rheinhessen.de vom 27.10.2020 „Weedegasse-Süd“ – www.bornheim-rheinhessen.de Siehe im Rahmen auf den Seiten 6 und 7. Siehe im Rahmen auf Seite 3. Sitzung des Werksausschusses Dintesheim des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen Bechtolsheim Ortsbürgermeister Frank Altendorf Am Dienstag, 01.12.2020, 17.00 Uhr findet eine Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werks- und nach Vereinbarung ausschusses in der Kleinen Turnhalle (Niederrhein- Ortsbürgermeister Dieter Mann Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 halle), Am Sportplatz 1, Gimbsheim mit folgender Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr und Telefon 06735 1589 Tagesordnung statt: Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr gemeinde.dintesheim@gmx.de Tagesordnung und nach Vereinbarung Öffentlicher Teil: Rathaus, Langgasse 44 1. Vorlage des Zwischenberichtes des ZAR zum Telefon 06733 218 Öffentliche Bekanntmachung Mobil 0178 1308439 Am Donnerstag, dem 26. November 2020 um 30.09.2020 info@gemeinde-bechtolsheim.de 19.00 Uhr, findet im großen Saal des Bürgerhauses 2. Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan mit Stel- www.gemeinde-bechtolsheim.de der Ortsgemeinde Dintesheim eine Sitzung des Ge- lenübersicht des ZAR für das Wj. 2021 meinderates der Ortsgemeinde Dintesheim statt. 3. 2. Änderung der Verbandsordnung 4. Vergabe von Wartungs- und Instandhaltungs- Sprechstunde des Bürgermeisters Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- arbeiten an den Trafostationen Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen und schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- 5. Mitteilungen weiter steigender Zahlen kann die Sprechstunde des grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- 6. Anfragen Bürgermeisters aktuell nicht mehr stattfinden. zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
Donnerstag, den 19. November 2020 Amtlicher Teil Seite 3 Tagesordnung Öffentlicher Teil: Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bechenheim über den Erlass einer 1. Einwohnerfragestunde 2. Bebauungsplan „Eppelsheimer-Weg Süd“ der Satzung Ortsgemeinde Dintesheim der Ortsgemeinde Bechenheim über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken Abs. 1 BauGB in einem geplanten Entwicklungsbereich b) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und – Vorkaufsrechtssatzung „Weedegasse-Süd“ – sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. Die Ortsgemeinde Bechenheim erlässt aufgrund des § 24 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung des § 4 Abs. 1 BauGB (Abwägung) Landes Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert 3. Bebauungsplan „Eppelsheimer-Weg Süd“ der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 297) i. V. m. § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetz- Ortsgemeinde Dintesheim; buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) und des Beschlusses des 4. Mitteilungen und Anfragen Gemeinderates der Ortsgemeinde Bechenheim vom 8. Oktober 2020 folgende Satzung: Nichtöffentlicher Teil: 5. Mitteilungen und Anfragen § 1 Zweck der Satzung Dintesheim, den 16.11.2020 Die Ortsgemeinde Bechenheim zieht für die in § 2 genannten bebauten und unbebauten Grundstücke Frank Altendorf städtebauliche Maßnahmen in Betracht, wonach diese für einen Dorfplatz mit Dorfbegrünung und als Ortsbürgermeister und Vorsitzender Rückhaltefläche für Oberflächenwasser erschlossen werden sollen. § 2 Satzungsgebiet Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die Grundstücke in der Gemarkung Bechenheim, more-rubin1.de/ einsehbar. Flur 1 Nr. 33/1 und 39/1. Die Grundstücke sind in einem Lageplan dargestellt, welcher Bestandteil dieser Satzung ist. § 3 Vorkaufsrecht (1) Der Ortsgemeinde Bechenheim steht ein Vorkaufsrecht für die in § 2 benannten Grundstücke Eppelsheim im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu. (2) Die Einbeziehung der im Lageplan dargestellten Flächen in das in § 2 genannte Satzungsgebiet Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann ist zur Erreichung des Sicherungszweckes erforderlich. Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr (3) Die Eigentümer/innen der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 sind gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB verpflichtet, der Ortsgemeinde Bechenheim den Ab- Telefon 06735 257 schluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen. gemeinde@eppelsheim.de § 4 Inkrafttreten www.eppelsheim.de Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 BauGB in Kraft. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Nachrichtenblattes der Verbandsgemeinde Alzey-Land. Bechenheim, den 28.10.2020 (Tag der Ausfertigung) Erbes-Büdesheim Ute Stein, Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz Tovar Montag von 9.00 - 11.00 Uhr und Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon 06731 8054 erbes-buedesheim@t-online.de www.erbes-buedesheim.de Esselborn Ortsbürgermeister Jan Weindorf Donnerstag von 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon 06731 43330 (Rufumleitung eingerichtet) Mobil 0176 47724392 kontakt@gemeinde-esselborn.de www.gemeinde-esselborn.de Hinweis: § 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver- Flomborn fahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Dienstag von 18.30 - 20.00 Uhr 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, und nach Vereinbarung wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gel- Telefon 06735 234 (Rufumleitung ist eingerichtet) tend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. rathaus@flomborn.de § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GemO): www.flomborn.de Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Öffentliche Bekanntmachung Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Am Donnerstag, dem 26. November 2020 um 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder 20.00 Uhr, findet in der Gemeindehalle der Ortsge- die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder meinde Flomborn eine Sitzung des Gemeinderates 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder der Ortsgemeinde Flomborn statt. jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwal- tung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- gemacht hat. schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Tagesordnung schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Öffentlicher Teil: Bechenheim, den 02.11.2020 1. Kosten für Straßenbeleuchtung der Jahre 2017 Ute Stein, Ortsbürgermeisterin und 2018;
Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. November 2020 Erhebung/Nichterhebung von wiederkehrenden Beiträgen 2. Festsetzung der Zinsen bei Kostenerstattungs- Zweckvereinbarung beträgen zwischen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz 3. Festsetzung des Ausgleichsbetrages für die Be- und dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) reitstellung von Flächen aus dem Ökokonto der Ortsgemeinde Flomborn zur technischen Betreuung der Schöpfwerke 4. Teichrenaturierung in der Ortsgemeinde Flom- in Dienheim und Guntersblum born; vom 19.10.2020 Vergabe der Teichrenaturierung 5. Entfernung und Neupflanzung von drei Bäumen Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz (kommunale Beteiligte), 6. Bauangelegenheiten vertreten durch Herrn Bürgermeister Klaus Penzer, 7. Mitteilungen und Anfragen -im Folgenden VG Rhein-Selz genannt- Nichtöffentlicher Teil: und 8. Mitteilungen und Anfragen Flomborn, den 19.11.2020 der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (kommunale Beteiligte), Sabine Kröhle vertreten durch den Verbandsvorsteher Maximilian Abstein, Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende -im Folgenden ZAR genannt- Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. schließen auf Grundlage der §§ 1, 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammen- more-rubin1.de/ einsehbar. arbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. 1982, S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. 2017, S. 21), folgende Zweckvereinbarung: Präambel Die VG Rhein-Selz steht gemäß § 77 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) vom 14. Juli 2015 (GVBl. 2015, S. 127)), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26.06.2020 (GVBl. 2020, S. 287), Flonheim für die beiden Schöpfwerke in Dienheim und Guntersblum in der Betriebs- und Unterhaltungspflicht. Eigentümer des Schöpfwerkes Dienheim ist die VG Rhein-Selz, Eigentümer des Schöpfwerkes Gun- Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner tersblum ist das Land Rheinland-Pfalz. Auf Grund der personellen Situation in der Verbandsgemeinde- Öffnung der Verwaltung: verwaltung Rhein-Selz ist diese nicht in der Lage, die Unterhaltungspflicht eigenständig auszuführen, Montag von 8.30 - 11.30 Uhr da kein operatives Personal vorhanden ist. Der ZAR verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr um die technische Betriebsführung der beiden Schöpfwerke zu gewährleisten. Rathaus, Marktplatz 12 §1 Telefon 06734 9130657 Gegenstand der Vereinbarung Fax 06734 9140831 (1) Der ZAR übernimmt für die VG Rhein-Selz den Betrieb und die Unterhaltung der Schöpfwerke in info@flonheim.de Dienheim und Guntersblum (s. beigefügter Lageplan) und stellt dafür qualifiziertes Personal zur www.flonheim.de Verfügung. Zu den Leistungen gehören insbesondere die Zustandsüberprüfungen, die Koordina- Kindertagesstätte: kita-flonheim@web.de tion der Fremdleistungen in den Bereichen Inspektion, Wartung, Instandsetzung und sicherheits- Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de technische Überprüfung der mechanischen und elektrotechnischen Aggregate und Anlagen sowie die eigenständige Unterhaltung, Reinigung und Pflege der baulichen Anlagen einschließlich der Pflege der Außenanlagen. Für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen ist die VG Rhein-Selz Sprechstunde der Bürgermeisterin zuständig. Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen kann (2) Weiterhin übernimmt der ZAR die Koordination mit anderen Behörden und Unternehmen, die an die Sprechstunde der Bürgermeisterin nur nach vor- den Schöpfwerken tätig sind. heriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06734 (3) Die Leistungen kann der ZAR sowohl durch eigenes Personal und Fahrzeuge/Gerätschaften als 9130657) besucht werden. Gern können Sie sich auch auch durch Fremdfirmen im Rahmen von Einzel- oder Jahresverträgen erbringen. per E-Mail (info@flonheim.de oder u.beiser-huebner (4) Sollten Fremdfirmen beauftragt werden, übernimmt der ZAR alle Leistungen für die Auftragsvor- @flonheim.de) an mich wenden. bereitung bzw. Auftragsvergabe und stimmt diese im Vorfeld mit der VG Rhein-Selz ab. Die Auf- Wir bitten um Einhaltung der geltenden Hygiene- und tragsvergabe erfolgt im Auftrag und auf Namen der VG Rhein-Selz. Abstandsregeln. Es wird gebeten, beim Betreten die §2 Hände zu desinfizieren und eine Mund-Nasen-Bede- Vergütung ckung zu tragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. (1) Die durch den Einsatz entstehenden Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Als Ute Beiser-Hübner Abrechnungsgrundlage für die Eigenleistungen werden entsprechende Zeitnachweise durch den Ortsbürgermeisterin ZAR geführt. Die Personalkosten werden für jeden Mitarbeiter individuell berechnet und mit einem Gemeinkostenzuschlag versehen. (2) Der Einsatz von Kraftfahrzeugen wird auf Nachweis erstattet. Der Kilometersatz richtet sich nach den Regelungen des Landesreisekostengesetzes für privat anerkannte Dienstfahrzeuge. (3) Rechnungsadressat für Fremdleistungen ist die VG Rhein-Selz. Rechnungen von Fremdfirmen werden durch den ZAR geprüft und von der VG Rhein-Selz direkt abgerechnet. (4) Die Leistungen werden einmal jährlich bis zum 31. März des Folgejahres durch den ZAR abgerech- net. Vorausleistungen werden mit Fälligkeit 01.07. angefordert. Bürgerbus VG Alzey-Land (5) Bei einer Einführung der Steuerpflicht wird auf alle in diesem Vertrag genannten Vergütungen die Ortsgemeinden: jeweils gültige Umsatzsteuer aufgeschlagen. Albig, Bermersheim v.d.H., Bornheim, §3 Flonheim und Lonsheim Weisungs- und Informationsrechte Anmeldung: (1) Der ZAR hat Weisungen der VG Rhein-Selz Folge zu leisten, soweit sich diese Weisungen im Di. + Do., 15 – 17 Uhr Rahmen des geltenden Rechts und in den Vorgaben der Zweckvereinbarung bewegen. Tel. 06731 9470930 (2) Der ZAR ist verpflichtet, über den Einsatz des Betriebspersonals Stundenaufzeichnungen zu füh- E-Mail: buergerbus2@alzey-land.de ren. Die Aufzeichnungen sind von einem Vertreter der VG Rhein-Selz gegenzuzeichnen. (3) Der ZAR erstellt einen Jahresbericht über die geleisteten Maßnahmen des betreffenden Jahres Fahrtage: einschließlich des notwendigen Zeitaufwandes und liefert diesen bis zum 30.06. des Folgejahres. Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr §4 Haftung (1) Das Personal des ZAR erfüllt die Aufgaben, die aus der Zweckvereinbarung resultieren, anstelle des eigenen Personals der VG Rhein-Selz. Die Mitarbeiter des ZAR sind somit dem Personal der VG Rhein-Selz im versicherungsrechtlichen Sinne gleichgestellt. Die Haftung der Mitarbeiter ist Bürgerbus VG Alzey-Land somit auf die grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Drittschäden, die aus dem Betrieb oder dem Zustand der Schöpfwerke entstehen, werden über den Ortsgemeinden: Haftpflichtversicherungsvertrag der VG Rhein-Selz gedeckt. Das Personal des ZAR gilt im Rahmen Bechenheim, Erbes-Büdesheim, Mauchen- der technischen Betriebsführung für diesen Haftpflichtversicherungsvertrag als mitversicherte Per- heim, Nack, Nieder-Wiesen und Offenheim son. Anmeldung: (2) Die Gefährdungshaftung für die Anlagen verbleibt bei der VG Rhein-Selz. Die VG Rhein-Selz stellt Mo. + Mi., 15 – 17 Uhr den ZAR insoweit frei. Tel. 06731 9470930 Die notwendigen Sachversicherungen sind von der VG Rhein-Selz abzuschließen. Eine Elementar- E-Mail: buergerbus1@alzey-land.de versicherung ist ggf. vom jeweiligen Eigentümer abzuschließen. Fahrtage: Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr Fortsetzung im Rahmen auf der nächsten Seite.
Donnerstag, den 19. November 2020 Amtlicher Teil Seite 5 §5 Framersheim Aufgaben und Leistungen der VG Rhein-Selz (1) Die VG Rhein-Selz übergibt dem ZAR Kopien sämtlicher Pläne, Akten und sonstiger Unterlagen, die für den Betrieb und die Unterhaltung der Schöpfwerke notwendig und vorhanden sind. Ortsbürgermeister Felix Schmidt (2) Die VG Rhein-Selz verpflichtet sich, die Bestandsdokumentation und die Betriebsanweisung zur Si- Sprechstunde: cherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes stetig zu vervollständigen sowie auf dem aktuellen Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr Stand zu halten. Die Aktualisierung ist dem ZAR zur Kenntnisnahme vorzulegen. Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhr §6 und nach Vereinbarung Inkrafttreten, Laufzeit, Aufhebung und Kündigung der Zweckvereinbarung Öffnungszeiten der Verwaltung: (1) Die Zweckvereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die Dienstag: 17.00 - 19.00 Uhr kommunalen Beteiligten wirksam und wird unbefristet geschlossen. Donnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr (2) Die Zweckvereinbarung kann in beiderseitigem Einverständnis zum Jahresende jederzeit aufgeho- Rathaus, Schloßstraße 1 ben werden. Telefon 06733 316 (3) Sollte die Zweckvereinbarung von einem der Beteiligten gekündigt werden, so muss die Kündigung kontakt@framersheim.de spätestens bis zum 15.10. eines Jahres unter Angabe der Bewegründe erfolgen. Die Kündigung www.framersheim.de bedarf der Schriftform. (4) Bei Aufhebung oder Kündigung der Zweckvereinbarung fällt die technische Betreuung der Schöpf- werke Dienheim und Guntersblum an die VG Rhein-Selz zurück. Die zum Zeitpunkt der Beendi- gung der Aufgabenübertragung noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen gehen im Stand ihrer Bearbeitung auf die VG Rhein-Selz über. Freimersheim (5) Der ZAR hat die ihm übergebenen Unterlagen an die VG Rhein-Selz zurückzugeben. (6) Die Beteiligten sind verpflichtet, die zuständige Aufsichts- und Fachbehörde über die Aufhebung zu Ortsbürgermeister Jacques Garrido informieren. Sprechstunde: §7 Mittwoch von 17.30 - 18.30 Uhr Schlussbestimmungen im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20 (1) Sollte in dieser Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen aus materiellen oder formalen Telefon 06731 7830 (Bürgerhaus) Gründen rechtsungültig sein, so bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien Rathaus, Hauptstraße 7 verpflichten sich in solchen Fällen, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu Telefon 06731 43317 ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mobil 0171 4375420 (2) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schrift- info@freimersheim-rheinhessen.de form. www.freimersheim-rheinhessen.de Oppenheim, 26.10.2020 Guntersblum, 19.10.2020 Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Klaus Penzer Maximilian Abstein Öffentliche Bekanntmachung Bürgermeister Verbandsvorsteher Am Dienstag, dem 24. November 2020 um 19.00 Uhr, findet im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Frei- mersheim eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Freimersheim statt. Lageplan Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- Schöpfwerk Dienheim schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitglie- des 2. Bebauungsplan „Solarpark Freimersheim 2“ der Ortsgemeinde Freimersheim; a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Bürgerbus VG Alzey-Land Lageplan Ortsgemeinden: Schöpfwerk Guntersblum Bechtolsheim, Biebelnheim, Framersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim Anmeldung: Mo. – Do., 15 – 17 Uhr Tel. 06731 4749956 E-Mail: buergerbus3@alzey-land.de Fahrtage: Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr Bürgerbus VG Alzey-Land Ortsgemeinden: Die vorstehende Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und Dintesheim, Eppelsheim, Esselborn, dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) zur technischen Be- Flomborn, Freimersheim, Kettenheim, treuung der Schöpfwerke in Dienheim und Guntersblum wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 Ober-Flörsheim, Wahlheim des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt. Anmeldung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Mo. – Do., 15 – 17 Uhr Az.: 17 06-3 ZV ZAR VG Rhein-Selz/21a Tel. 06731 4749956 E-Mail: buergerbus4@alzey-land.de Trier, den 30.10.2020 Im Auftrag Fahrtage: Christof Pause Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr
Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 19. November 2020 b) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Abwägung) Zweckvereinbarung 3. Bebauungsplan „Solarpark Freimersheim 2“ der zwischen der Verbandsgemeinde Eich Ortsgemeinde Freimersheim; und dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB 4. Feststellung des Jahresabschlusses und Ent- zur technischen Betreuung der Schöpfwerke lastung (§ 114 GemO) in Eich und Gimbsheim 5. Finanzielle Unterstützung für Vereine vom 27.10.2020 6. Aufnahme des alten Rathauses ins Dorferneue- rungsprogramm Die Verbandsgemeinde Eich (kommunale Beteiligte), – Neue Belegung der Gebäude vertreten durch Herrn Bürgermeister Maximilian Abstein, – Ausschreibung eines Planers -im Folgenden VG Eich genannt- 7. Denkmal / Altes Denkmal und 8. Gemeinsame Sport- und Veranstaltungshalle „Kettenheimer Grund“; der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (kommunale Beteiligte) Grundsatzbeschluss vertreten durch den 1. Stellvertretenden Verbandsvorsteher Steffen Unger, 9. Solaranlage Kindertagesstätte Wahlheim -im Folgenden ZAR genannt- 10.1 Kürzung von zwei Pappeln am Aufspringbach; schließen auf Grundlage der §§ 1, 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammen- Angebot der Firma Kiesslich; arbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. 1982, S. 476) zuletzt geändert durch Artikel 14 des Aufhebung des in der 10. Sitzung des Gemein- Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. 2017, S. 21), folgende Zweckvereinbarung: derates vom 6. Oktober 2020 gefassten Be- schlusses Präambel 10.2 Kürzung von zwei Pappeln am Aufspringbach; Die VG Eich steht gemäß § 77 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) vom 14. Juli 2015 (GVBl 2015, Erneute Beratung und Beschlussfassung über S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl 2020, S. 287), für das Angebot der Firma Kiesslich die beiden Schöpfwerke in Eich und Gimbsheim in der Betriebs- und Unterhaltungspflicht. Eigentümer 11. Mitteilungen und Anfragen der beiden Schöpfwerke ist das Land Rheinland-Pfalz. Auf Grund der personellen Situation in der Ver- Freimersheim, den 17.11.2020 bandsgemeindeverwaltung Eich ist diese nicht in der Lage, die Unterhaltungspflicht eigenständig aus- Jacques Garrido zuführen, da kein operatives Personal vorhanden ist. Der ZAR verfügt über ausreichend qualifiziertes Ortsbürgermeister und Vorsitzender Personal, um die technische Betriebsführung der beiden Schöpfwerke zu gewährleisten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. §1 more-rubin1.de/ einsehbar. Gegenstand der Vereinbarung (1) Der ZAR übernimmt für die VG Eich den Betrieb und die Unterhaltung der Schöpfwerke in Eich und Gimbsheim (s. beigefügter Lageplan) und stellt dafür qualifiziertes Personal zur Verfügung. Zu den Leistungen gehören insbesondere die Zustandsüberprüfungen, die Koordination der Fremdleistun- gen in den Bereichen Inspektion, Wartung, Instandsetzung und sicherheitstechnische Überprüfung Gau-Heppenheim der mechanischen und elektrotechnischen Aggregate und Anlagen sowie die eigenständige Unter- haltung, Reinigung und Pflege der baulichen Anlagen einschließlich der Pflege der Außenanlagen. Für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen ist die VG Eich zuständig. Ortsbürgermeister Peter Moritz (2) Weiterhin übernimmt der ZAR die Koordination mit anderen Behörden und Unternehmen, die an Montag von 19.00 - 20.00 Uhr den Schöpfwerken tätig sind. Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 (3) Die Leistungen kann der ZAR sowohl durch eigenes Personal und Fahrzeuge/Gerätschaften als Telefon 06731 42445 auch durch Fremdfirmen im Rahmen von Einzel- oder Jahresverträgen erbringen. Fax 06731 4749957 (4) Sollten Fremdfirmen beauftragt werden, übernimmt der ZAR alle Leistungen für die Auftragsvorbe- Mobil 0151 15562213 reitung bzw. Auftragsvergabe und stimmt diese im Vorfeld mit der VG Eich ab. Die Auftragsvergabe gau-heppenheim@ewr-internett.de erfolgt im Auftrag und auf Namen der VG Eich. www.gau-heppenheim.de §2 Vergütung (1) Die durch den Einsatz entstehenden Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Als Abrechnungsgrundlage für die Eigenleistungen werden entsprechende Zeitnachweise durch den ZAR geführt. Die Personalkosten werden für jeden Mitarbeiter individuell berechnet und mit einem Gau-Odernheim Gemeinkostenzuschlag versehen. (2) Der Einsatz von Kraftfahrzeugen wird auf Nachweis erstattet. Der Kilometersatz richtet sich nach den Regelungen des Landesreisekostengesetzes für privat anerkannte Dienstfahrzeuge. Ortsbürgermeister Heiner Illing (3) Rechnungsadressat für Fremdleistungen ist die VG Eich. Rechnungen von Fremdfirmen werden Sprechstunde: durch den ZAR geprüft und von der VG Eich direkt abgerechnet. Montag von 15.30 - 17.30 Uhr (4) Die Leistungen werden einmal jährlich bis zum 31. März des Folgejahres durch den ZAR abgerech- oder nach Vereinbarung net. Vorausleistungen werden mit Fälligkeit 01.07. angefordert. Rathaus, Obermarkt 6 (5) Bei einer Einführung der Steuerpflicht wird auf alle in diesem Vertrag genannten Vergütungen die Öffnungszeiten Rathaus: jeweils gültige Umsatzsteuer aufgeschlagen. Montag von 15.30 - 17.30 Uhr Mittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr §3 Telefon 06733 403 Weisungs- und Informationsrechte Fax 06733 1628 (1) Der ZAR hat Weisungen der VG Eich Folge zu leisten, soweit sich diese Weisungen im Rahmen rathaus@gau-odernheim.de des geltenden Rechts und in den Vorgaben der Zweckvereinbarung bewegen. www.gau-odernheim.de (2) Der ZAR ist verpflichtet, über den Einsatz des Betriebspersonals Stundenaufzeichnungen zu füh- Kindertagesstätte: 06733 9299770 ren. Die Aufzeichnungen sind von einem Vertreter der VG Eich gegenzuzeichnen. Kindergarten: 06733 6887 (3) Der ZAR erstellt einen Jahresbericht über die geleisteten Maßnahmen des betreffenden Jahres einschließlich des notwendigen Zeitaufwandes und liefert diesen bis zum 30.06. des Folgejahres. §4 Sprechstunde des Bürgermeisters Haftung Aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verord- (1) Das Personal des ZAR erfüllt die Aufgaben, die aus der Zweckvereinbarung resultieren, anstelle nungen kann die Sprechstunde des Bürgermeisters des eigenen Personals der VG Eich. Die Mitarbeiter des ZAR sind somit dem Personal der VG Eich nach wie vor nur nach vorheriger telefonischer An- im versicherungsrechtlichen Sinne gleichgestellt. Die Haftung der Mitarbeiter ist somit auf die grobe meldung unter 06733 403 besucht werden. Fahrlässigkeit beschränkt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, per E-Mail: Drittschäden, die aus dem Betrieb oder dem Zustand der Schöpfwerke entstehen, werden über den buergermeister@gau-odernheim.de oder Skype: Haftpflichtversicherungsvertrag der VG Eich gedeckt. Das Personal des ZAR gilt im Rahmen der mdl.heiner-illing@hotmail.com in Verbindung zu tre- technischen Betriebsführung für diesen Haftpflichtversicherungsvertrag als mitversicherte Person. ten. Bitte achten Sie beim Betreten des Rathauses (2) Die Gefährdungshaftung für die Anlagen verbleibt bei der VG Eich. Die VG Eich stellt den ZAR auf die Hygienevorschriften – bleiben Sie gesund! insoweit frei. Heiner Illing Die notwendigen Sachversicherungen sind von der VG Eich abzuschließen. Eine Elementarver- Ortsbürgermeister sicherung ist ggf. vom jeweiligen Eigentümer abzuschließen. §5 Aufgaben und Leistungen der VG Eich (1) Die VG Eich übergibt dem ZAR Kopien sämtlicher Pläne, Akten und sonstiger Unterlagen, die für Öffentliche Bekanntmachung den Betrieb und die Unterhaltung der Schöpfwerke notwendig und vorhanden sind. Am Donnerstag, dem 26. November 2020 um 19.30 Uhr, findet per WEBEX vom Rathaus eine Fortsetzung im Rahmen auf der nächsten Seite. nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Donnerstag, den 19. November 2020 Amtlicher Teil Seite 7 Telefon 06734 236 buergermeister@lonsheim.net §6 www.lonsheim.net Inkrafttreten, Laufzeit, Aufhebung und Kündigung der Zweckvereinbarung (1) Die Zweckvereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die kommunalen Beteiligten wirksam und wird unbefristet geschlossen. (2) Die Zweckvereinbarung kann in beiderseitigem Einverständnis zum Jahresende jederzeit aufgeho- ben werden. Mauchenheim (3) Sollte die Zweckvereinbarung von einem der Beteiligten gekündigt werden, so muss die Kündigung spätestens bis zum 15.10. eines Jahres unter Angabe der Beweggründe erfolgen. Die Kündigung Ortsbürgermeister Udo Arm bedarf der Schriftform. Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: (4) Bei Aufhebung oder Kündigung der Zweckvereinbarung fällt die technische Betreuung der Schöpf- Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr werke Eich und Gimbsheim an die VG Eich zurück. Die zum Zeitpunkt der Beendigung der Auf- und nach Vereinbarung gabenübertragung noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen gehen im Stand ihrer Bearbeitung auf Telefon 06352 740470 (Kita) die VG Eich über. Telefon 06352 4403 (Gemeindebüro) (5) Der ZAR hat die ihm übergebenen Unterlagen an die VG Eich zurückzugeben. Mobil 0175 5823136 (6) Die Beteiligten sind verpflichtet, die zuständige Aufsichts- und Fachbehörde über die Aufhebung zu buergermeister@mauchenheim-online.de informieren. www.mauchenheim-online.de §7 Schlussbestimmungen Sprechstunde des Bürgermeisters (1) Sollte in dieser Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen aus materiellen oder formalen Aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verord- Gründen rechtsungültig sein, so bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien nungen kann die Sprechstunde des Ortsbürgermeis- verpflichten sich in solchen Fällen, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ters nicht wie gewohnt stattfinden. Sie können sich ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. aber zu jeder Zeit telefonisch oder per E-Mail bei (2) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schrift- mir melden. Tel. 06352 4403 oder 0175 5823136 form. oder buergermeister@mauchenheim-online.de Eich, 27. Oktober 2020 Guntersblum, 28. Oktober 2020 Udo Arm Verbandsgemeindeverwaltung Eich Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Ortsbürgermeister In Vertretung: Maximilian Abstein Steffen Unger Bürgermeister 1. Stellvertr. Verbandsvorsteher Nack Lageplan Lageplan Schöpfwerk Gimbsheim Schöpfwerk Eich Ortsbürgermeister Frank Jakoby-Marouelli Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung Hauptstraße 65, 55243 Nack Telefon 06736 266 (Gemeindebüro) Telefon 06736 909874 info@ortsgemeinde-nack.de www.ortsgemeinde-nack.de Sprechstunde des Bürgermeisters Aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verord- nungen kann die Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 06736 909874 besucht werden. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, per E-Mail: info@ortsgemeinde-nack.de in Verbindung zu treten. Bitte achten Sie beim Betreten des Bürgerhauses auf die Hygienevorschriften – bleiben Sie gesund! Frank Jakoby-Marouelli Ortsbürgermeister Nieder-Wiesen Die vorstehende Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und dem Ortsbürgermeister Holger Waldschmidt Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) zur technischen Betreuung der Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr Schöpfwerke in Eich und Gimbsheim wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt. Telefon 06736 261 Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion rathaus@nieder-wiesen.de Az.: 17 06-3 ZV ZAR VG Eich/21a www.nieder-wiesen.de Trier, den 03.11.2020 Im Auftrag Bürgersprechstunde Aufgrund der aktuellen Lage entfallen die Bürger- Christof Pause sprechstunden bis auf Weiteres. In dringenden Fäl- len melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail über die angegebenen Kontakte. Vielen Dank für Ihr Ortsgemeinde Gau-Odernheim statt. Verständnis. Tagesordnung: Holger Waldschmidt 1. Vorstellung eines Investors Kettenheim Ortsbürgermeister 2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 3. Bauangelegenheiten Ortsbürgermeister Wilfried Busch 3.1 Bauangelegenheit Dienstag von 18.30 - 19.30 Uhr 4. Mitteilungen und Anfragen Rathaus, Alzeyer Straße 10 Gau-Odernheim, den 19.11.2020 Telefon 06731 43331 Ober-Flörsheim Heiner Illing Ortsbürgermeister und Vorsitzender Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt Lonsheim Mittwoch von 17.30 - 19.00 Uhr Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land. und nach Vereinbarung more-rubin1.de/ einsehbar. Ortsbürgermeister Harald Denne Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1 Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr Telefon 06735 218 Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Mobil 0151 14944800
Seite 8 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 19. November 2020 Fax 06735 941848 rathaus@ober-floersheim.de www.ober-floersheim.de Offenheim Wahlheim Änderungen bei der Ortsbürgermeister Peter Odermann Ortsbürgermeister Ralph Fuchs Durchführung der Amtsstunde Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung Montag von 17.30 - 18.30 Uhr Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und des be- Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4 oder nach Vereinbarung grenzten Platzes in dem provisorischen Bürocontai- Mobil 0172 8797884 Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1 ner findet bis auf Weiteres keine regelmäßige Amts- info@offenheim.de Telefon 06731 5161767 stunde mehr statt. Bei Anliegen bitte ich um telefo- www.offenheim.de Mobil 0176 83383080 nische Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung. gemeinde-wahlheim@outlook.de Sascha Leonhardt, Ortsbürgermeister www.wahlheim-rheinhessen.de Ende Amtlicher Teil A Nichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben sonntag (auf dem Friedhof). Gau-Köngernheim: So., 9 Uhr, GD zum Totensonn- Kirchengemeinden • Gottesdienste tag. Gau-Odernheim: So., 10.15 Uhr, GD zum Totensonntag. Lonsheim: Sa., 17 Uhr, GD zum Totensonntag. Mauchenheim: So., 10 Uhr, GD zum Totensonntag. Zeichenerklärung: AM = Abendmahl; BG = Beichtgelegenheit; BS = Bibelstunde; EuA = Eucharisti- Nack: So., 13.30 Uhr, GD mit Gedenken der Verstorbenen. Nieder-Wiesen: So., sche Anbetung; EUF = Eucharistiefeier; FamGD = Familiengottesdienst; GD = Gottesdienst; GDA = Gottesdienst mit Abendmahl; GH = Gemeindehaus; GZ = Gemeindezentrum; HA = Hochamt; Hl.M = 8.45 Uhr, GD mit Gedenken der Verstorbenen; 11 Uhr, KiGD. Ober-Flörsheim: Heilige Messe; KiGD = Kindergottesdienst; KK = Krankenkommunion; MF = Messfeier; RK = Rosen- So., 11 Uhr, GD zum Totensonntag (auf dem Friedhof). Offenheim: So., 14 Uhr, kranz; VAM = Vorabendmesse GD zum Totensonntag. Wahlheim: So., 10 Uhr, Totengedenken. Heimersheim: Informationen der Kirchengemeinden sind evtl. auch unter den einzelnen So., 10 Uhr, GD zum Totensonntag. Weinheim: So., 9 Uhr, GD zum Totensonn- Ortsrubriken zu finden sowie bei den jeweiligen Gemeindebüros. tag. Katholisch: Bechtolsheim: Mi., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, Hl.M. Biebelnheim: So., Ev. Chrischona-Gemeinde „Am Kreuz“: So., 10 Uhr, GD, alle 2 Wo. mit 10 Uhr HA. Di., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, Hl.M. Erbes-Büdesheim: Fr., 18.30 Uhr, KiGD. Aufgrund der Corona-Hygiene-Richtlinien bitten wir um Anmeldung bei EUF. So., 10.30 Uhr, EUF. Gau-Odernheim: Do., 18.30 Uhr, Hl.M. Sa., 18.30 Hildegard Jähde: h.jaehde@t-online.de oder Tel. 06732 61142. Kleingruppen/ Uhr, VAM. do. (26.11.), 18.30 Uhr, Hl.M. Ober-Flörsheim: So., 10.30 Uhr, EUF. Hauskreise in Partenheim, Udenheim und Essenheim. Infos: Gemeinschafts- Heimersheim: Sa., 18 Uhr, EUF. Weinheim: Mi., 18.30 Uhr, EUF. pastor Tobias Lehr, Tel. 06158 895246, E-Mail: tobias.lehr@chrischona.de, Evangelisch: Albig: So., 13.30 Uhr, GD zum Totensonntag. Bechenheim: So., www.am-kreuz-udenheim.de, GZ „Am Kreuz“: Osterstraße 32, Udenheim 10 Uhr, GD mit Gedenken der Verstorbenen. Bermersheim v.d.H.: So., 10 Uhr, Ev. Stadtmission Alzey: Schloßgasse 41, Alzey. GD zum Totensonntag. Bornheim: Sa., 17 Uhr, GD zum Gedenken der Ver- storbenen. Eppelsheim: So., 14 Uhr, GD zum Totensonntag (auf dem Friedhof). Neuapostolische Kirche Alzey: Wormser Str. 81, Alzey. Erbes-Büdesheim: So., 10.30 Uhr, GD zum Totensonntag. Flomborn: ?. Flon- heim: So., 10 Uhr, GD zum Totensonntag. Framersheim: So., 10 Uhr, GD zum Ev. Freikirchliche Gemeinde am Schillerplatz Alzey (Baptisten): Schillerplatz 4, Totensonntag (auf dem Friedhof). Gau-Heppenheim: So., 9 Uhr, GD zum Toten- Alzey; Gemeindebüro: Tel. 06731 7700, E-Mail: buero@gemeinde-schillerplatz.de, www.gemeinde-schillerplatz.de Das Nachrichtenblatt online lesen unter: www.oppenheimer-druckhaus.de wahren müssen. Auf diese Besonder- feier zum Volkstrauertag am 15.11. Albig heiten wird an den Friedhofseingängen am Ehrenmal in Albig nicht in der ge- Bermersheim v.d.H. nochmals gesondert hingewiesen. wohnten Weise mit Vereinen und Be- Wilfried Best, Ortsbürgermeister sucher stattfinden. Ortsbürgermeister Totensonntag Wilfried Best legte zusammen mit dem Gottesdienst Am Sonntag, 22.11., findet um 13.30 Volkstrauertag Vorsitzenden des örtlichen VdK, Rüdi- zum Totensonntag Uhr in der ev. Liebfrauenkirche der Got- ger Steil, und im Beisein von Pfarrerin Die Ev. Kirchengemeinde Bermers- tesdienst zum Totensonntag statt. Im Annette Stegmann einen Kranz am heim v.d.H. feiert am Sonntag, 22.11., Anschluss daran wird traditionell den Ehrenmal nieder und gedachte in einer um 10 Uhr Gottesdienst anlässlich des Verstorbenen an den Gräbern auf dem Gedenkminute den zahlreichen Opfern Totengedenkens in der Kirche (unter Friedhof gedacht. Aufgrund der Co- von Krieg und Gewalt. den vorgegebenen Coronabedingun- rona-Bekämpfungsverordnung ist ein Wilfried Best, gen). S.S.-S. Mitwirken des Männergesangvereins Ortsbürgermeister (Text/Foto) und des Ev. Posaunenchors auf dem Friedhof in diesem Jahr nicht möglich. Friedhofsbesucher, die noch nicht im Bornheim Rahmen des Besuches des Gottes- dienstes ihre Kontaktdaten hinterlas- Bechenheim sen haben, müssen dies aufgrund der Gottesdienst zum Geden- akutellen Bestimmungen entspechend ken der Verstorbenen nachholen. Diesbezüglich liegt eine Gottesdienste Die Ev. Kirchengemeinde Bornheim Liste an der Trauerhalle aus. zum Ewigkeitssonntag lädt herzlich zum Gottesdienst am Die Kreisverwaltung hat ebenfalls dar- Siehe unter Nieder-Wiesen. Samstag, den 21.11., um 17 Uhr in auf hingewiesen, dass alle Teilnehmer- der ev. Kirche Bornheim ein. Es ist ein gruppen, die die 10-Personen-2-Haus- Im Hinblick auf die aktuelle Coro- Gottesdienst zum Gedenken der Ver- halte-Regelung überschreiten, mindes- na-Pandemie mit ihren zahlreichen Kindergottesdienst storbenen des zu Ende gehenden Kir- tens 1,5 Meter Abstand zueinander be- Einschränkungen konnte die Gedenk- Siehe unter Nieder-Wiesen. chenjahres. E.Ben.
Donnerstag, den 19. November 2020 Nichtamtlicher Teil Seite 9 im Kirchenjahr wird all derer gedacht, Erbes-Büdesheim die im vergangenen Kirchenjahr in der Gemeinde verstorben sind und kirch- lich bestattet wurden. Der Gottesdienst Neues von Father Bene- findet unter den vorgegebenen Coro- dicts Schulprojekt Nigeria nabedingungen statt. S.S.-S. Der Förderkreis Schulprojekt Father Benedict Nigeria e.V. hat auch in die- sem Jahr wieder sein Schulprojekt in Nigeria unterstützt. Für den Kindergar- Framersheim ten und die Schule werden die Kosten für Schulgelder, Lernmittel und die An- schaffung von Spielgeräten übernom- Gottesdienste men. Insgesamt besuchen 235 Kinder, zum Totensonntag Schülerinnen und Schüler im Alter von Die Ev. Kirchengemeinden Framers- von drei bis zwölf Jahren die Einrich- heim und Gau-Heppenheim laden zu Einverständniserklärung der Mitwirken- tungen. den Gottesdiensten am Totensonntag, den bzw. der Erziehungsberechtigten. Kettenheim Nachdem der Förderkreis im vergan- den 22.11., herzlich ein. Die Gottes- Die Erklärung ist im Pfarramt abrufbar genen Jahr für die Beförderung von dienste beginnen in Gau-Heppenheim (Tel. 06733 366). Einsendeschluss ist Kindern, die einen weiten und gefähr- um 9 Uhr, in Framersheim um 10 Uhr. Freitag, 4. Dezember. Bilder, die spä- Gute Nachrichten: lichen Schulweg zu Fuß zurück zu Wir feiern die Gottesdienste auf den ter eingehen oder für die keine Ein- Der Nikolaus kommt! legen haben, einen Kleinbus im Wert jeweiligen Friedhöfen, Treff ist vor der verständniserklärung vorliegt, können Auch wenn Covid-19 vieles ein- von 15.000 Euro zur Verfügung gestellt Trauerhalle. Die Gottesdienste finden nicht mehr berücksichtigt werden. schränkt, möchten wir die Kinder den- hat, werden in diesem Jahr 7.000 Euro bei jeder Witterung statt. Wir wollen zu Die Bilder werden dann von uns zu noch mit einem Besuch des Nikolaus für den laufenden Betrieb der Einrich- den Gräbern der in diesem Jahr Ver- einem Video zusammengeschnitten, am 06.12. ab 17 Uhr erfreuen. tungen überwiesen storbenen gehen, dort für jede und je- mit einer Weihnachtsgeschichte und Wer sein Kind überraschen möchte, Father Benedict plant weiterhin ein Pro- den von ihnen ein Licht entzünden und weihnachtlichen Liedern untermalt und kann sein Tütchen bis zum 02.12. bei jekt zur Verbesserung der Berufsaus- beten. Pfr.K.K. im Internet zur Verfügung gestellt. Der Sabine Kunz in der Mittelgasse 14 ab- bildung der Jugend und möchte des- Link für das Video wird den Gemein- geben. Bitte hängt einen Zettel mit Eu- halb einen weiteren Zweig für diesen den gesondert über einen QR-Code rer Adresse dran, dass der „Nikolaus“ Fachbereich bei der Schule einrichten, #Stayathomeandwatchthe- mitgeteilt, so dass das Video ab dem alle Häuser auch richtig findet! weil auch das Handwerk noch großen Weihnachtsgeschischd 24. Dezember verfügbar sein wird. Der Nikolaus wird das Kind besuchen Nachholbedarf habe. Die Bildung sei Online-Krippenspiel Und dann: Stayathomeandwatchthe- und das Tütchen übergeben, dies- einer der Schlüssel für die Wirtschaft der Ev. Kirchengemeinde Weihnachtsgeschischd. A.Gö. u. C.R. mal aber ohne Ansprache. Wir bitten und damit ein wesentlicher Teil für die Dieses Jahr stellt uns alle vor neue um Euer Verständnis. Dafür legen wir Festigung der Demokratie aber auch Herausforderungen. Daher wird es auch noch ein paar nikolausige Klei- des christlichen Fundaments im Land. das Krippenspiel in der gewohnten nigkeiten drauf. Er wäre gerne in den Sommerferien Form im Rahmen eines Familiengot- Freimersheim Bitte packt Euren Kindern einen Brief nach Rheinhessen gekommen, aber tesdienstes an Heiligabend leider nicht vom Nikolaus mit in die Tüte und fasst durch die Pandemie habe er aus Si- geben können. all das in Worte, was der Nikolaus Eu- cherheitsgründen auf den Besuch ver- rem Nachwuchs zu sagen hat. Wir möchten aber doch ein kleines Adventsfenster 2020 Wir finden es sehr schade, dass der zichtet. Father Benedict, der seit dem Stückchen Weihnachtsgottesdienst Liebe Bürgerinnen und Bürger von vergangenen Jahr Rektor der Kath. nach Haus bringen. Daher möchten wir Nikolaus und auch das Adventsglü- Freimersheim, unsere liebgewonne- Universität Pius X. in Venedig ist, be- in diesem Jahr ein Online-Video zusam- hen 2020 nicht stattfinden kann, hoffen ne Tradition der Adventsfenster muss dankt sich besonders bei den Spende- menstellen, an dem sich alle Framers- aber, dass wir mit der gebotenen Dis- leider in diesem Jahr 2020 wegen der rinnen und Spendern in der Hoffnung, heimer sowie Gau-Heppenheimer Fa- ziplin nächstes Jahr umso schöner und Corona-Pandemie eine Zwangspause dass er weiterhin mit der Unterstüt- milien beteiligen können. Dazu benöti- geselliger zusammen feiern können. einlegen. Dadurch zeigen wir Verant- zung rechnen darf. Auch der Vorstand gen wir gemalte Bilder mit Motiven der Euer Kerbeteam Kettenheim Ch.Di. wortungsbewusstsein und schützen des Förderkreises bedankt sich für die Weihnachtsgeschichte (Stall, Hl. drei unsere Familien. lobenswerte freiwillige finanzielle Hilfe. Könige, Krippe, Stern, Hirten etc.) und Zur Verschönerung unseres Dorfes H.-H.S. gemalte Bilder der eigenen Familie mit wäre ein weihnachtlich-geschmücktes weihnachtlichem Hintergrund. Fenster oder andere Dekorationen Lonsheim Idealerweise diese Bilder bitte direkt eine tolle Geste. per E-Mail an kirchengemeinde.fra- So bleibt nun die doppelte Vorfreude Flonheim mersheim@ekhn.de senden, alterna- für unseren Adventsfensterrundgang Unser Dorf – tiv können die Bilder auch in Papier- 2021 in fröhlicher, gesunder und be- ein Adventsfenster form bei Pfarrer Kaltwasser im Pfarr- sinnlicher Geselligkeit. Liebe Lonsheimer, auch in diesem Gottesdienst amt oder bei den Familien Göbel und Eure Organisatorin Doraci Schölch Jahr wollen wir in der Vorweihnachts- zum Totensonntag Reincke (alle Framersheim) bzw. bei zeit diese gut angenommene Aktion Die Ev. Kirchengemeinde Flon- Michelle Böhmer (Gau-Heppenheim) unter Berücksichtigung der aktuell gel- heim-Uffhofen feiert am Sonntag, abgegeben werden. tenden Corona-Regelungen weiterfüh- 22.11., um 10 Uhr Gottesdienst zum Für die Veröffentlichung des Online-Vi- Gau-Heppenheim ren. Das heißt, dass wir wie gewohnt Ewigkeitssonntag. Am letzten Sonntag deos im Internet benötigen wir eine ein Fenster öffnen wollen, jedoch ohne Ausschank an den Fenstern. Gottesdienste Interessierte, die ein Fenster gestalten zum Totensonntag möchten, melden sich bitte bei Silke Hiwweltour in Bornheim Siehe unter Framersheim. König unter Tel. 0152 24839342. Da ein Planungstreffen dieses Jahr bietet zusätzliche Rastmöglichkeit #Stayathomeandwatchthe- nicht stattfinden kann, können Fragen nur telefonisch oder per Mail geklärt Unsere von Touristen, Weihnachtsgeschischd werden. Ich würde mich freuen, wenn Besuchern und Ein- Online-Krippenspiel wir trotz und gerade wegen Corona heimischen gleichwohl der Ev. Kirchengemeinde diese, in den letzten Jahren so gelun- beliebte Hiwweltour Siehe unter Framersheim. gene Aktion weiterführen würden. „Aulheimer Tal“ hat Harald Denne, Ortbürgermeister jetzt eine weitere An- nehmlichkeit zu bie- ten. Auf der Route in Gau-Odernheim Gottesdienst unserer Gemarkung zum Totensonntag Bornheim wurde im Die Ev. Kirchengemeinde Lonsheim Rahmen der Leader- Rede Volkstrauertag 2020 feiert am Samstag, 21.11., um 17 Uhr Förderung eine Son- Aufgrund der Corona-Pandemie konn- einen Gottesdienst zum Ewigkeits- nen-/Ruheliege am te der Volktrauertag nicht in der ge- sonntag. Am letzten Sonntag im Kir- Waldrand aufgestellt. wohnten Form stattfinden. Allerdings chenjahr wird all derer gedacht, die in Diese soll den Wanderern und Spaziergängern die Möglichkeit bieten, zu können Sie die Rede als Video auf vergangenen Jahr verstorben sind und verweilen und den Blick auf unser schönes rheinhessisches Hügelland zu der Internet-Seite der Gemeinde unter kirchlich bestattet wurden. Der Gottes- genießen. Renate Steingaß, Ortsbürgermeisterin (Text/Foto) www.gau-odernheim.de finden. dienst wird unter den vorgegebenen Heiner Illing, Ortsbürgermeister Coronabedingungen gefeiert. S.S.-S.
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