Weihnachtswunderweg - Gemeinde Urbach

Die Seite wird erstellt Astrid Schiller
 
WEITER LESEN
Weihnachtswunderweg - Gemeinde Urbach
Nummer 49 Jahrgang 42                                               Donnerstag, 03. Dezember 2020

                                                                                        ch
                                                                        e b ü ro Urba
                                                                  ervic
                               Amtsblatt der Gemeinde Urbach
                                                                S                ie da:
                                                                                 d für S          .00 Uhr,
                                                                          Wir sin r, Di. 8.00 – 16 .00 Uhr
                                                                              0 Uh             – 12
                                                                      0 – 19.0        Fr. 8.00
                                                               Mo. 8.0 – 16.00 Uhr, chlossen
                                                                      0                s
                                                               Do. 8.0 Mittwoch ge
                                                                                    800          7-99
                                                                        lefon 07181
                                                                      Te

   Weihnac htswunderweg
       „Die alte Eule erzählt wie in jedem
        Jahr der Vogelgemeinschaft die
            Weihnachtsgeschichte.
    Aber warum verkünden die Vögel den
   Menschen nicht mehr wie in alten Zeiten
              die frohe Botschaft?
   „Weil die Menschen nicht mehr zuhören“,
         lautet die traurige Erkenntnis.
     Aber als dann die Vögel beschließen,
    ihr Glück noch einmal bei den Kindern
           dieser Welt zu versuchen,
            geschieht doch noch ein
             Weihnachtswunder ...“
        Der Weihnachts-Wunder-Weg
       startet am Freitag, 4. Dezember.
        Ausführliche Infos dazu folgen
            unter „Urbach aktuell“
Weihnachtswunderweg - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Dezember 2020                             Urbacher Mitteilungen                                                               Nummer 49

                                                                           Störungsdienste
 Notdienste                             (Alle Angaben ohne Gewähr)        Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung                      0800 1135000
                                                                           z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung
Ärztlicher Notfalldienst Urbach                                            (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei-              Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung                        0800 0542542
ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten:                             z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten)
Kostenfreie Rufnummer 116117                                               Remstalwerk: Wasserwerk                                        0800 7233990
Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis                              z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90                                    EnBW: Gasstörungen                                           07181 97810-12
Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen-               Deutsche Telekom: Telefon, Telefax                             0800 3302000
den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol-           Kabel BW: Kabelfernsehen                                      0221 46619100
gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44
HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis:
HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden
                                                                            Gemeindeverwaltung Urbach
8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen              Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach
unter der kostenfreien Rufnummer 116117.                                   Zentrale mit Anrufbeantworter                     (0 71 81) 80 07-0
Augenärztlicher Notfalldienst                                              Fax Rathaus Urbach                              (0 71 81) 80 07-50
08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer).                 Fax Bauamt, Am Rathaus 1                        (0 71 81) 80 07-66
Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte                                  E-Mailinfo@urbach.de
Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt       Internetwww.urbach.de
an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän-             während der üblichen Dienstzeiten
dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117                    Bürgermeisterin Martina Fehrlen, Sekretariat (0 71 81) 80 07-11
(auch am Wochenende).                                                      Haupt- und Ordnungsamt,
Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91             Sekretariat, Amtsleiter                         (0 71 81) 80 07-31
Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt,              Bauamt, Sekretariat Amtsleiter                  (0 71 81) 80 07-63
Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang,                      Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleiter        (0 71 81) 80 07-21
Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668               Standesamt und
Apotheken Bereitschaftsdienst                                              Seniorenbeauftragte Elke Krubitzer              (0 71 81) 80 07-34
04.12. 	Rathaus-Apotheke, Lorch, Kirchstr. 5, Tel. 07172 / 89 10          Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55
         und Salier-Apotheke, Winterbach, Bahnhofstr. 1, Tel. 41158                       E-Mail: servicebuero@urbach.de
05.12. 	Central-Apotheke im Kaufland, Schorndorf, Lutherstr. 75,
                                                                           Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
         Tel., 9 80 25 24 und Kur-Apotheke, Welzheim, Kirchplatz
         25, Tel. 07182 / 89 52                                            Servicebüro
06.12. 	Post-Apotheke, Schorndorf, Schulstr. 4, Tel. 52 30                Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstag : 8.00 – 16.00 Uhr
07.12. 	Löwen-Apotheke, Urbach, Hauptstr. 5, Tel. 99 59 05                Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr, Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
08.12. 	Gaupp’sche Apotheke, Schorndorf, Oberer Marktplatz 1,             Übrige Ämter
         Tel. 93 98 10                                                     Montag 14.00 – 19.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr,
09.12. 	Dr. Palm’sche Apotheke, Schorndorf, Marktplatz 2, Tel.            Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
         50 08                                                             oder nach telefonischer Vereinbarung!
10.12. 	Stadt-Apotheke, Lorch, Hauptstr. 26, Tel. 07172 / 74 06           Sprechstunden der Bürgermeisterin
         und Wieslauf-Apotheke, Rudersberg, Marktplatz 3, Tel.             Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11.
         07183 / 93 87 70
                                                                           Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25
Pflegedienst Bethel Welzheim                                               Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de
Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach
                                                                           Dienstag (ab 12 Jahren) 16 - 21 Uhr
Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi
                                                                           Mittwoch (ab 10 Jahren) 15 - 17.30 Uhr
Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi
                                                                           Mittwoch Mädelsabend 17.30 - 20.30 Uhr
Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010
                                                                           Donnerstag (offene Sprechstunde) 15 - 17 Uhr
 Entsorgungstermine                                                        Freitag (ab 12 Jahren) 16 - 22 Uhr · Sonntag 16 - 21 Uhr
                                                                           Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1 
Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 04.12.2020               Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de
Biotonne, Montag, 07.12.2020                                               Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr,
                                                                           Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr
Altpapiertonne und –Container, Freitag, 04.12.2020
Wertstoffhof, Freitag, 11.12.2020 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Samstag, 12.12.2020 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                            Impressum
                                                                           Herausgeber:           Gemeinde Urbach
Problemmüllsammelstelle, Freitag, 11.12.2020 von 15:00 Uhr bis
                                                                           Verantwortlich für     Bürgermeisterin
18:00 Uhr und Samstag, 12.12.2020 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                           den amtlichen Teil:    Martina Fehrlen
Reisigsammelplatz, Samstag, 05.12.2020 von 12:00 Uhr bis                   Redaktion:	Bürgermeisteramt Urbach,
16:00 Uhr                                                                                         Achim Grockenberger, Konrad-Horn-
                                                                                                  schuch-Straße 12, 73660 Urbach,
 Hilfe und Rat                                                                                    Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55,
Polizei                                                                                           servicebuero@urbach.de,
Notruf110                                                                                        www.urbach.de
Revier Schorndorf                             (0 71 81) 20 40             Verantwortlich für     WÜRTH VERLAGS KG,
Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (0 71 81) 8 13 44             Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg,
Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr                                        Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99,
Notruf112                                                                                        anzeigen@wuerthverlag.de,
Kreiskrankenhaus Schorndorf                    (0 71 81) 67-0                                    www.wuerthverlag.de

                                                                       2
Weihnachtswunderweg - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Dezember 2020                             Urbacher Mitteilungen                                            Nummer 49

 Urbach aktuell
„Weihnachts-Wunder-Weg“
Jetzt ist es soweit! Der „Weihnachts-Wunder-Weg“ freut sich
auf viele Besucherinnen und Besucher.
Ab Freitag, den 4.12.20 ist er aufgebaut! Bis zum 20.12.20 kön-
nen Sie sich, wann immer Sie möchten, auf den Weg machen und
auf „das Wunder der Weihnachtszeit“ einstimmen lassen! Ob
Klein ob Groß, Alt oder Jung; alleine, mit dem Partner*in oder mit
der Familie. Auf dem Weg vom Museum Farrenstall bis zur Afra-
kirche warten neun ganz besonders gestaltete Stationen, die uns
mit hineinnehmen möchten, in die Vorfreude auf das Weihnachts-
fest. Nacherzählt wird die „Botschaft der Vögel“ (© minedition
AG, Zürich, Text von Kate Westerlund und Originalillustrationen
von Feridun Oral). Ein wunderschönes Bilderbuch, welches uns
den Sinn des Weihnachtsfestes wieder in Erinnerung rufen
möchte: Die alte Eule erzählt wie in jedem Jahr der Vogelgemein-
schaft die Weihnachtsgeschichte. Aber warum verkünden die Vö-
gel den Menschen nicht mehr wie in alten Zeiten die frohe Bot-
schaft? „Weil die Menschen nicht mehr zuhören“, lautet die
traurige Erkenntnis. Aber als dann die Vögel beschließen, ihr
Glück noch einmal bei den Kindern dieser Welt zu versuchen,
geschieht doch noch ein Weihnachtswunder ...

Die Bilder der Geschichte wurden neu gezeichnet von der Urba-
cher Künstlergruppe MalWe. Herausgekommen sind wunder-
schöne, liebevoll handgemalte Kunstwerke.
Auch die Kinder der Urbacher Kindergärten haben fleißig gebas-
telt und gemalt. So werden die einzelnen Stationen noch zusätz-
                                                                                                 Station 8
lich durch selbst gebastelte Vögel, Bilder und Schilder verschö-
nert. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an all die kleinen                                    Station 7
Künstlerinnen und Künstler!                                                       Station 9

Der Text wurde gesprochen und mit Liebe zum Detail vertont von                    Afrakirche
Ute Assef, Shermen Assef und Soran Assef, bekannt aus dem
Figuren Theater Phönix in Schondorf. Der Text kann an jeder Sta-                                                   Station 6
tion durch einen QR-Code über das Handy abgespielt werden.
An einigen Stationen warten bei Einbruch der Dunkelheit stim-
mungsvolle Lichteffekte auf die Spaziergänger. Sorgsam geplant                                                                    Station 5
und umgesetzt durch die Firma MK Veranstaltungstechnik.
Immer sonntags von 14.00 bis 18.00 Uhr verbreiten an Station 7
frisch gebrannte Mandeln ihren weihnachtlichen Duft. Sie können
dort zugunsten eines wohltätigen Zweckes erworben werden.                                                      Station 4
So können Sie sicher sein: Auch in diesem Jahr erleben wir ge-                                                        Station 3
meinsam - und doch mit Abstand – eine ganz besondere „Weih-
nachts-Wunder-Welt“ bei uns in Urbach!
                                                                                                                               Station 2
Der „Weihnachts-Wunder-Weg“ ist eine Gemeinschaftsaktion der
                                                                                               "Weihnachtshütte"
Gemeinde Urbach, des Vereins Waldpädagogik Urbach e.V., der                                    der Waldpädagogik
Freizeitkünstlergruppe „MalWe“, der Urbacher Bürgerstiftung                                    Urbach e.V.                     Station 1
                                                                                                                      Museum Farrenstall
„Kind und Jugend“ und vieler kleinen und großen ehrenamtlichen
Helfer*innen aus Urbach.

                                                                      3
Weihnachtswunderweg - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Dezember 2020                          Urbacher Mitteilungen                                                  Nummer 49

Der Urbacher „Fenster-Adventskalender“                                 Schreibt die Lösung auf eine Postkarte oder ein Blatt Papier. Ver-
                                                                       gesst auch euren Namen und Anschrift nicht. Werft die Lösung
Seit dem 1. Dezember entsteht entlang des „Weihnachts-Wun-
                                                                       bis spätestens Freitag, 11.12.20 in die bereitstehende Box an
der-Weges“ ein „Fenster-Adventskalender“. Start ist am Museum
                                                                       der Urbacher Kirchenbank bei der Afrakirche. Jede Woche
Farrenstall in der Polarstraße. Jeden Tag wird nun ein weiteres
                                                                       gibt es kleine Gewinne, die euch das Warten auf Weihnachten
Fenster aufleuchten und so die Zeit bis Weihnachten mehr und
                                                                       „versüßen“ sollen! Lasst euch überraschen!
mehr erhellen.
Na, habt ihr den „Nussknacker“ in einem beleuchteten Fenster
des Urbacher „Fenster-Adventskalender“ schon entdeckt? (Hier
nochmal der Hinweis: Er ist in einem Fenster mit der Nummer 1, 2
oder 3 versteckt!). Ihr könnt die richtige Lösung (Nummer des
Fensters) zum ersten Teil des Rätsels noch bis Fr. 4.12. einwer-
fen. Dazu steht an der Urbacher Kirchenbank bei der Afrakirche
eine Box. Name und Anschrift nicht vergessen. Vielleicht wartet
dann bei Dir bald eine kleine, süße Überraschung vor der Haus-
türe?
Hier nun der Hinweis für die Zeit vom 4.12. bis zum 10.12.20:

                                                                          Urbacher WeihnachtWunschBaum 2020
                                                                          Die „Kind und Jugend – Bürgerstiftung Urbach“ möchte
                                                                          dazu beitragen, dass Kinder aus sozial benachteiligten Fa-
                                                                          milien zu Weihnachten eine Freude bereitet werden kann.
                                                                          Viele der angesprochenen Kinder haben ihre Wünsche be-
                                                                          reits auf den Wunschkarten beim Servicebüro beschrieben
                                                                          und hoffen auf hilfsbereite Menschen, die diese Wünsche
                                                                          erfüllen wollen. Sie sind herzlich dazu eingeladen. Was
                                                                          müssen Sie tun?
                                                                         • Seit dem 23.11.2020 ist der Urbacher WeihnachtWunsch-
                                                                           Baum mit den „Wunschkugeln“ geschmückt. Der Wunsch-
                                                                           Baum steht *) im REWE-Markt bei der Verkaufstheke der
Neben welcher Zahl findet ihr einen „Igel“ im Fenster? (Hilfe:             Bäckerei Schulze. Jedermann (Privatperson oder Unterneh-
er ist in einem beleuchteten Fenster zu finden. In Frage kom-              men) darf sich eine Wunschkugel – gerne auch mehrere- vom
men dieses Mal die Fenster mit den Nummern 1 bis 10 !)                     Baum abnehmen und den vermerkten Wunsch erfüllen.
                                                                         • Bis zum 11.12.2020 kann das weihnachtlich verpackte
                                                                           Geschenk beim Servicebüro abgegeben werden. Die Aus-
                                                                           händigung der Geschenke an die bedachten Kinder wird am
                                                                           22.12.2020 durch Vertreter der Bürgerstiftung vorgenom-
                                                                           men.
                                                                           Die Anonymität wird im Sinne des Datenschutzes für alle
                                                                           Beteiligten gewahrt.
                                                                           Zögern Sie nicht! Helfen Sie uns
                                                                         • als Teilnehmer - Sie tun es für Ihre Kinder
                                                                         • als Spender - Sie tun Gutes für Kinder in Urbach
                                                                          Für Ihre Unterstützung danken wir ganz herzlich.
                                                                          *) Bitte beachten:
                                                                              Änderung Standort WeihnachtWunschBaum

                                                                          Auskunft erteilt:
                                                                          „Kind und Jugend – Bürgerstiftung Urbach“
                                                                          Geschäftsstelle, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660
                                                                          Urbach, Tel.: 07181 8007-21 – Herr Köhler, Frau Aspacher

                                                                       Beilagenhinweis
                                                                       Unserer heutigen Ausgabe, außer Postvertriebsstücken und
                                                                       Postzeitungsgut, liegen Beilagen von Binder Weinhaus, Schorn-
                                                                       dorf und Burger Schloz Automobile GmbH & Co. KG, Schorn-
                                                                       dorf bei.
                                                                       Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.

                                                                   4
Weihnachtswunderweg - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Dezember 2020                       Urbacher Mitteilungen                                            Nummer 49

           Liefer- und Abholangebot &
       Verkauf von Gutscheinen in Urbach
                Die Gemeinde Urbach bietet gerne wieder die Veröffentlichung der Liefer- und Abholangebote an.
       Bitte kommen Sie gerne auf uns zu und teilen Sie uns Ihre gewünschten Kontaktdaten zur Veröffentlichung mit unter
                                                     Aspacher@urbach.de

                                                      Apotheke Urbach,
             Liefer- und Abholservice + App „Call my Apo“, 07181/81480, service@apotheke-urbach.de,Gutscheine
                                               Bäckerei & Konditorei Schulze,
                             Abholservice, 07181/47490614, info@baecker-schulze.de, Gutscheine
                                                        Bistro Adana,
                                          Abholservice, 07181/9905909, Gutscheine
                                                   CONLEI Naturprodukte,
                                            Liefer- und Abholservice, 07181/86472
                                                  Döner & Pizza Urbach,
                                                Abholservice, 07181/9901262
                                                DONNER Lesen & Schreiben,
                        Liefer- und Abholservice von Plüderhausen + Portofreier Onlineshop ab Euro 20,
                                       07181/998610, info@donner-buch.de, Gutscheine
                                           Gebr. Brecht GmbH / Obst & Gemüse,
                            Abhol-und Lieferservice, 07181/77358, info@gebr-brecht.de, Gutscheine
                                                       Getränke Herb,
                                     Abhol- und Lieferservice, 07181/99866-0, Gutscheine
                                         Getränke Mehl, Liefer- und Abholservice,
                                      07181/81384, info@getraenke-mehl.de, Gutscheine
                                       Getränke Zehnder, Abhol- und Lieferservice,
                                    07181/81266, mail@getraenke-zehnder.de, Gutscheine
                                                     Gasthaus Löwen,
                                           Abholservice, 07181/81363, Gutscheine
                                                     Gasthaus Rössle,
                                     Abholservice, 07181/72751, info@roessle-urbach.de
                                              Gaststätte Bärenhof Urbach,
                    Abholservice, 07181/81676, https://www.facebook.com/baerenhofurbach/, Gutscheine
                                                Lobue Feinkost & Vinothek,
                                          Abholservice, 07181/7064154, Gutscheine
                                                  Löwen-Apotheke Urbach,
         Liefer- und Abholservice + App „Call my Apo“, 07181/995903, service@loewen-apotheke-urbach.de, Gutscheine
                                                 Lutz Rolladen-Sonnenschutz,
                                   individueller Service, 07181/98730, info@lutz-rolladen.de
                                                 M1 // Gelato // Cafè // Bar,
                             Abholservice, 0159/08441840, via Whats App oder Anruf, Gutscheine
                                                         McDonald´s,
                                           Abholservice, 07181/880442, Gutscheine
                                                       Metzgerei-Walz,
                           Lieferservice Pay Pal, 07181/995699, info@metzgerei-walz.de, Gutscheine
                                                    Osteria pane e vino,
                             Abholservice, 07181/9378600, info@osteria-pane-vino.de, Gutscheine
                                                   Pizzeria La Gondola,
                                           Abholservice, 07181/83156, Gutscheine
                                                          SC Treff,
                           Abhol- und Lieferservice, 07181/487210 oder 0171/5157725, Gutscheine

                                                               5
Weihnachtswunderweg - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Dezember 2020                    Urbacher Mitteilungen                                      Nummer 49

   Landesweite Maßnahmen zur
   Eindämmung der Corona-Pandemie
    Kontaktbeschränkungen                                     Weihnachtstage 23. bis
      • Persönliche Kontakte auf ein Minimum                  27. Dezember 2020*
        reduzieren.                                             • Maximal 10 Personen aus dem engsten
      • Treffen oder Feiern im privaten mit maximal               Familien- oder Freundeskreis. Kinder bis
        2 Haushalten oder wenn alle miteinander                   einschließlich 14 Jahren zählen bei der
        verwandt* sind. In allen Fällen gilt:                     Berechnung der Personenanzahl nicht mit.
        höchstens 5 Personen. Kinder, aus diesen                • Beherbergung in Hotels o.ä. für Familien-
        Haushalten, bis einschließlich 14 Jahren                  besuche in diesem Zeitraum gestattet.
        zählen bei der Berechnung der Personen-                 *wenn es die Infektionslage zulässt
        anzahl nicht mit.
      *verwandt bedeutet hier: Personen, die in
       gerader Linie verwandt sind: Großeltern,
       Eltern und Kinder sowie deren jeweiligen               Gesundheit & Soziales
       Ehegatten, Lebenspartner*innen oder
                                                               • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
       Partner*innen.
                                                                 Pflegeheimen, Senioren- und
                                                                 Behinderteneinrichtungen.
                                                               • Keine Isolation der Betroffenen.
                                                               • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
    Einzelhandel                                                 SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten
      • Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.                   und Besucher.
      • Geschäfte bis zu 800 m² ein Kunde pro 10 m²
        Verkaufsfläche.
       • Für Geschäfte mit mehr als 800 m² gilt ab dem
        800. m² eine Grenze von einem Kunden                  Bildung & Betreuung
        pro 20 m².
                                                                • Alle Bildungseinrichtungen und Kinder-
      • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufs-
                                                                  gärten bleiben geöffnet.
        fläche weiterhin maximal ein Kunde.
                                                                • Weiterbildungseinrichtungen für
      • Maskenpflicht vor den Geschäften und
                                                                  theoretische Seminare bleiben geöffnet,
        auf den Parkplätzen.
                                                                  keine Sportkurse o.ä.
      • Gesteuerter Zutritt.
      • Warteschlangen vermeiden.

                                                              Arbeiten
    Gastronomie                                                 • Home Office überall dort, wo es möglich
                                                                  ist.
      • Schank- und Speisegaststätten, Bars,
                                                                • Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen
        Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie
                                                                  Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes
        Kneipen aller Art werden geschlossen.
                                                                  möglich.
      • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder
                                                                • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
        Lieferung.
                                                                  Mindestabstand von 1,5 metern zu den
      • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen
                                                                  Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann.
        weiterhin geöffnet.
                                                                  Diese Regelung gilt auch für Arbeiten im
                                                                  Freien.
                                                                • An den Betrieb angepasste Hygiene-
   Ein ausführliches FAQ finden Sie auf                           auflagen.
   » Baden-Württemberg.de

                                                          6
Weihnachtswunderweg - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Dezember 2020                     Urbacher Mitteilungen                                     Nummer 49

    Sport
      • Öffentliche und private Sportstätten werden
        für den Publikumsverkehr geschlossen.
        Z.B.:
        - Fitness- und Yogastudios
        - Schwimm- und Spaßbäder, für Schul- und               Dienstleistungen
          Studienbetrieb weiterhin geöffnet                      • Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios
        - Thermen und Saunen                                       werden geschlossen.
        - Tanzschulen                                            • Medizinisch notwendige Behandlungen
        - Sportstätten von Vereinen jeglicher Art                  (z.B. Physio- oder Ergotherapie, Logopädie,
      • Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen               Fußpflege sowie Massagen) möglich.
        des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder              • Friseursalons und Sonnenstudios unter
        privaten Sportanlagen erlaubt.                             Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
      • Training und Veranstaltungen von Spitzen-                • Prostitutionsstätten müssen schließen.
        und Profisport ohne Zuschauer möglich.
      • Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf-
        oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt.
      • Rehasport erlaubt.
                                                               Reisen & Beherbergung
                                                                 • Verzicht auf private Reisen sowie Besuche
                                                                   von Verwandten.
                                                                 • Keine überregionalen touristischen Ausflüge.
    Kultur                                                       • Keine Busreisen zu touristischen Zwecken.
      • Veranstaltungen, die der Unterhaltung                    • Fahrgemeinschaften zur Schule oder Arbeit
        dienen, sind nicht gestattet.                              gestattet.
      • Kultur-, und Freizeiteinrichtungen                       • Übernachtungsangebote nicht für
        werden für den Publikumsverkehr                            touristische Zwecke gestattet. Dies gilt auch
        geschlossen. Z.B.:                                         für Campingplätze.
        - Theater                                                • Geschäftliche, notwendige Reisen und
        - Oper                                                     Übernachtungen bleiben erlaubt.
        - Museen
        - Konzerthäuser
        - Clubs und Diskotheken
        - Kinos                                                Hotspot-Strategie
        - Freizeitattraktionen drinnen oder                       • Ab einer 7-Tage-Inzidenz über 200 erlassen
          draußen                                                   die betroffenen Stadt- und Lankreise
        - Spielhallen, Spielbanken oder Wettan-                     weitere Maßnahmen zur Eindämmung.
          nahmestellen
      • Spielplätze im Freien dürfen genutzt
        werden.
                                                                Hilfsmaßnahmen
                                                                • Nothilfe für betroffene Unternehmen und
                                                                  Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
     Religion & Todesfälle                                      • KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit
       • Gottesdienste und Beerdigungen                           weniger als 10 Beschäftigten.
         unter Hygieneauflagen erlaubt.

           Abstand           Hygiene          Alltagsmaske          Corona-App         regelmäßig
            halten          praktizieren          tragen              nutzen              lüften
                                                                                                   Stand: 30.11.2020

                                                           7
Weihnachtswunderweg - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Dezember 2020                           Urbacher Mitteilungen                                               Nummer 49

                                                                      REMSTALWERK: Turnus-Ablesung
 Erscheinungsweise des Mitteilungsblatts                              Dezember 2020 in Urbach
 über die Jahreswende                                                           Im Auftrag der REMSTALWERK Netzgesellschaft
 Das Urbacher Mitteilungsblatt erscheint in diesem Jahr letzt-                  GmbH werden vom 7. bis zum 18. Dezember 2020 alle
 malig in der 51. Kalenderwoche, also am 17. Dezember                           Stromzähler in Unterurbach abgelesen. Daher bitten
 2020. Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie in der ers-                       wir Sie, dem Ableser Zugang zu unserem Stromzähler
 ten 1. Kalenderwoche im neuen Jahr befinden sich Gemein-             zu gewähren. Den abgelesenen Zählerstand leiten wir anschlie-
 deverwaltung und Druckerei im Winterurlaub. Das erste Mit-           ßend an Ihren Stromlieferant zur Erstellung der Jahresrechnung
 teilungsblatt im neuen Jahr erscheint dann wieder in der 2.          weiter.
 Kalenderwoche am Donnerstag, 14. Januar 2021. Für diese
 Ausgabe gilt der normale Redaktionsschluss.                          Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auf unserer Internetseite
                                                                      unter www.remstalwerk.de eintragen oder telefonisch unter 0800
 Die Pressewarte und Berichterstatter der Vereine und Kir-            0542542 (gebührenfrei) durchgeben. Möchten Sie wissen, ob Sie
 chen sowie die Anzeigenkunden mögen dies bei ihrer Ter-              von der Zählerablesung tatsächlich betroffen sind? Ein Blick auf
 minplanung berücksichtigen.                                          unsere Internetseite genügt. Hier finden Sie eine Auflistung der
                                                                      Straßen, die sich im aktuellen Ableseturnus befinden.
                                                                                                    Haben Sie Fragen zur jährlichen
                                                                                                    Turnusablesung?
                                                                                                    Dann rufen Sie uns an oder kom-
 Wasserzählerablesung im Jahre 2020                                                                 men Sie persönlich bei uns in der
 durch Selbstablesung der Wasserzähler                                                              Stuttgarter Straße 85, 73630
                                                                                                    Remshalden vorbei.
 durch die Abnehmer*innen
                                                                                                    Bitte achten Sie darauf, dass die
 Es ist wieder soweit – in diesen Tagen erhalten alle Kunden
                                                                                                    Ableser einen REMSTALWERK-
 ein Informationsschreiben zur Selbstablesung der Wasser-
                                                                                                    Ausweis sichtbar bei sich tragen.
 zähler.
                                                                                                    Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte
 Sie haben hierzu mehrere Möglichkeiten:                                                            den Ausweis zeigen oder wenden
 1) per Post: In die Ablesekarte, die im Informationsschreiben        Ihr Ableser vor Ort,          Sie sich telefonisch an das
 enthalten ist, tragen Sie Ihren Wasserzählerstand ein und            Herr Schneider                REMSTALWERK.
 werfen diese in den nächsten BRIEFKASTEN der POST. Das               Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Entgegenkommen!
 Porto und alles Weitere übernehmen wir für Sie.
                                                                      Ihre REMSTALWERK Netzgesellschaft GmbH
 2) per Internet: Auf der Homepage der Gemeinde Urbach
 (www.urbach.de) wählen Sie den Link „Wasserzählerstand
 erfassen“. Mit Ihrer Kundennummer und einem Passwort                 Straßen- und Schmutzfangkorb-
 (beides wird Ihnen im Informationsschreiben mitgeteilt) kön-         reinigungsarbeiten
 nen Sie sich einloggen und Ihren Wasserzähler eintragen.             In den kommenden Wochen vom 30. November bis 18. Dezem-
                                                                      ber werden die Straßen und Straßenränder sowie die Schmutz-
 3) per QR-Code: Auf dem Informationsschreiben ist ebenso             fangkörbe der Straßeneinläufe im ganzen Ort gereinigt. Um mög-
 ein QR-Code abgedruckt. Durch das Abscannen dieses QR-               lichst alle Straßen- und Schachtbereiche reinigen zu können,
 Codes können Sie den Wasserzählerstand mitteilen.                    möchten wir Sie bitten, zwischen 7.00 und 17.00 Uhr keine Fahr-
                                                                      zeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen abzustellen. Bitte parken
 Alle Möglichkeiten sind für Sie kostenlos und erfordern nur          Sie auf Ihren Grundstücken, in Einfahrten und Garagen. Wenn
 wenig Zeitaufwand.                                                   Straßenränder zugeparkt sind, findet keine Reinigung statt. Bitte
 Bitte teilen Sie uns Ihren Wasserzählerstand bis zum                 geben Sie diese Information an Ihre Nachbarn weiter, um nach-
 31.12.2020 mit. Sollten wir bis zu diesem Termin keine Zäh-          trägliche Reklamationen über die eventuelle Nichtreinigung zu
 lerstände erhalten, werden diese geschätzt.                          vermeiden. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und
                                                                      Mitwirken.
 Wichtig: Mitteilungen, ob telefonisch, mittels Fax oder E-
 Mail ans Rathaus können nicht berücksichtigt werden!
 Helfen Sie mit, dass wir effizient und kostengünstig Ihre Jah-       Kennen Sie schon die „Urbach-Karte“?
 resverbrauchsabrechnung erstellen können.
                                                                      Für 5 Euro vier Mal Busfahren im Ort
 Fragen zur Ablesung beantwortet Ihnen gerne Frau Schäfer
 unter der Telefonnummer: 07181/8007-25 oder per Mail:                                                Aller Orten versucht man derzeit
 schaefer@urbach.de                                                                                   mit verschiedenen Maßnahmen
                                                                                                      den Menschen die Nutzung von
                                                                                                      Bussen und Bahnen schmack-
                                                                                                      haft zu machen, sei es durch ver-
                                                                                                      besserte      Fahrplanangebote,
                                                                                                      Ausdehnung des Streckennet-
                                                                                                      zes aber auch durch Vergünsti-
                                                                                                      gungen der Fahrpreise.
                                                                                                      Urbach hat den Wert des ÖPNV
                                                                                                      für Umwelt und Verkehr schon
                                                                                                      lange erkannt und fördert den
                                                                                                      Busverkehr schon seit den 90er
                                                                                                      Jahren intensiv. Ein Baustein da-
                                                                                                      für war die Einführung der „Ur-

                                                                  8
Weihnachtswunderweg - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 03. Dezember 2020                             Urbacher Mitteilungen                                                Nummer 49

bach-Karte“. Mit dieser kann die/der Nutzer*in deutlich günstiger
als zum normalen VVS-Tarif in Urbach mit dem Bus fahren.                    Amtliche Bekanntmachungen
Derzeit kostet das Viererticket 5,00 € für Erwachsene und 2,50 €
für Kinder bis 14 Jahre. Der reguläre VVS-Tarif für das Viererticket
liegt bei 9,50 € bzw. 4,90 €.
Die vergünstigten „Urbach-Karten“ gelten allerdings nur für Fahrten
innerhalb von Urbach und sind auch als solche gekennzeichnet.
Die „Urbach-Karten“ können im Servicebüro der Gemeindever-
waltung erworben werden. Die Kinder- und Schülertickets gibt’s                                  GEMEINDE URBACH
im Sekretariat der Wittumschule.                                                                 Rems-Murr-Kreis
                                                                                                      Satzung
Das REMSTALWERK informiert –                                                                      zur Änderung der
KfW fördert Ladestationen für Privatpersonen                                     Satzung über den Anschluss an die öffentliche
                                                                                Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der
            Wer mit dem Kauf eines Elektrofahrzeugs liebäugelt
            oder bereits eins besitzt und über die Anschaffung ei-                         Grundstücke mit Wasser
            ner Ladestation nachdenkt, für den könnte eine aktu-                      (Wasserversorgungssatzung – WVS)
            elle Förderung interessant sein. Die KfW-Förderbank                                 vom 9. Dezember 2014
bezuschusst nämlich den Kauf von Ladestationen für Stellplätze             Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 1. Dezember
und Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zu-
                                                                           2020 aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-
gänglich sind, mit 900 Euro pro Ladepunkt. Voraussetzung ist,
                                                                           Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 20 und 42 des
dass die Ladestation ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren
                                                                           Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) fol-
Energien betrieben wird. An dieser Stelle kommt das REMSTAL-
                                                                           gende Satzung beschlossen:
WERK ins Spiel. Denn unsere TÜV-Nord-zertifizierten Natur-
stromtarife stammen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien,
bieten faire Preise und erfüllen die Bedingungen der KfW-Förde-            §1
rung für Ladestationen. Lassen Sie sich daher ein individuelles            Änderungen
Angebot für unsere Naturstromtarife erstellen, wechseln Sie zum            Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Urbach vom
REMSTALWERK und profitieren Sie vom Zuschuss der KfW so-                   9. Dezember 2014 wird wie folgt geändert:
wie von dauerhaft günstigen Preisen.
                                                                           § 23 erhält folgende Fassung:
Sie sind bereits Kunde beim REMSTALWERK und möchten die
KfW-Förderung beantragen, dann stellen wir Ihren Tarif gerne auf           „§ 23
Naturstrom um – schnell und unbürokratisch. Schreiben Sie uns ein-         Ablesung
fach an info@remstalwerk.de und teilen Sie uns Ihr Wunschdatum,
                                                                           (1)	Die Messeinrichtungen werden von einem Beauftragten der
das in der Zukunft liegen muss, für die Umstellung mit. Anschließend
erhalten Sie eine Tarifmitteilung zum Einreichen bei der KfW.                   Gemeinde abgelesen bzw. sind nach Aufforderung der Ge-
                                                                                meinde vom Anschlussnehmer selbst abzulesen. Die Ab-
Informationen zur KfW-Förderung und den Voraussetzungen er-                     leseergebnisse sind in den von der Gemeinde hierfür über-
halten Sie unter www.kfw.de. Alles Wissenswerte rund um die                     mittelten Vordruck einzutragen. Der ausgefüllte Vordruck ist
Produkte und Tarife des REMSTALWERKs finden Sie auf unserer                     zurückzusenden. Alternativ kann der Zählerstand elektro-
Webseite unter www.remstalwerk.de. Gerne beraten wir Sie auch                   nisch über die im Vordruck angegebenen Medien übermit-
telefonisch unter 0800 0542542 (gebührenfrei) oder empfangen                    telt werden.
Sie persönlich in unserer Geschäftsstelle Remshalden-Grunbach,                  Im Falle der Ablesung durch einen Beauftragten der Ge-
Stuttgarter Straße 85.                                                           meinde hat der Anschlussnehmer dafür Sorge zu tragen,
                                                                                 dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind.
Sie sind auf der Suche nach dem ein oder                                   (2)	Kann der Beauftragte der Gemeinde die Räume des An-
anderen netten Geschenk?                                                        schlussnehmers nicht zum Ablesen betreten bzw. geht der
                                                                                ausgefüllte Vordruck oder die Zählerstandsmeldung über
                                  Vom Remstal-Tourismus e.V.
                                                                                die im Vordruck angegebenen Medien nicht innerhalb einer
                                  gibt es neue Geschenkartikel.
                                                                                von der Gemeinde gesetzten angemessenen Frist bei die-
                                  Erhältlich ist unter anderem ein
                                                                                ser ein, darf sie den Verbrauch auf der Grundlage der letz-
                                  Edelstahl-Becher mit prakti-
                                                                                ten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind
                                  schem Karabiner für unterwegs
                                  oder ein Vesperbrettle mit                    angemessen zu berücksichtigen.“
                                  Remsi-Motiv. Diese Artikel und           § 43 erhält folgende Fassung:
                                  noch einige mehr, wie z.B. Kühl-
                                  schrank-Magnet oder Postkar-             „§ 43
                                  ten können Sie beim Rathaus              Verbrauchsgebühren
                                  Urbach im Servicebüro erwer-
                                                                           (1)	Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wasser-
                                  ben.
                                                                                menge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro
                                  Remstal-Magnet            € 1,50             Kubikmeter 2,75 €.
                                  Remstal-Fototasse         € 7,50        (2)	Die Gebühr nach Absatz 1 gilt auch für Bauwasserzähler
Remstal Edelstahltasse mit Karabiner                        € 9,00             oder sonstige bewegliche Wasserzähler.“
Remsi-Vesperbrettle                                         € 7,50        §2
Remstal Postkarte                                           € 1,40        Inkrafttreten
Holz-Remsi inkl. Stab                                      € 10,00        Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

                                                                       9
Donnerstag, 03. Dezember 2020                            Urbacher Mitteilungen                                                     Nummer 49

Hinweis                                                                    §2
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften              Inkrafttreten
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf-                 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich              Hinweis
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung              Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-               der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf-
verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies        grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-         nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung                  innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
verletzt worden sind.                                                      gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-
Urbach, 2. Dezember 2020                                                   verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
                                                                           gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
Fehrlen                                                                    zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
Bürgermeisterin                                                            verletzt worden sind.
                                                                           Urbach, 2. Dezember 2020
                                                                           Fehrlen
                                                                           Bürgermeisterin

                     GEMEINDE URBACH
                      Rems-Murr-Kreis
                           Satzung                                         Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK)
                       zur Änderung der
                                                                           Baden-Württemberg
      Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung                     - Anstalt des öffentlichen Rechts -
                (Abwassersatzung – AbwS)                                   Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
                    vom 13. Dezember 2011                                  Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 1. Dezember                     2021 ist der 01.01.2021
2020 aufgrund von § 46 Absätze 4 und 5 des Wassergesetzes für              Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2020 versandt.
Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 20              Sollten Sie bis zum 01.01.2021 keinen Meldebogen erhalten ha-
und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg                   ben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet
(KAG) folgende Satzung beschlossen:                                        sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheits-
                                                                           gesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
§1                                                                         Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf-
Änderungen                                                                 ten) sind zum 1. Februar 2021 meldepflichtig.
Die Abwassersatzung der Gemeinde Urbach vom 13. Dezember                   Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwer-
2011 wird wie folgt geändert:                                              tungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2021 einen Melde-
                                                                           bogen.
§ 42 erhält folgende Fassung:
                                                                           Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:
„§ 42                                                                      Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten
Höhe der Abwassergebühr                                                    Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker
(1)   Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt                               (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet)
      je m³ Abwasser		                                    1,92 €.         Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten
(2)   Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt                        und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank
      je m² versiegelte Fläche		                          0,43 €.         (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.
                                                                           Nicht meldepflichtig sind u.a. Gefangengehaltene Wildtiere
(3)   Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Absatz 3)
                                                                           (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten
      beträgt je m³ Abwasser oder Wasser		 1,92 €.
                                                                           Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen
(4)   Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu                              beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Melde-
      einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage                         und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
      gebracht wird (§ 38 Absatz 3), beträgt                               Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land-
      je m³ Abwasser:                                                      wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu
      a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen               22,93 €,         melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand
                                                                           je Standort.
      b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben            2,29 €,
                                                                           Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss
  c) soweit Abwasser keiner Anlage nach                                    die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemel-
		 a) oder b) zuzuordnen ist                              2,29 €.         det werden.
(5)	Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in                Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der
     den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitrau-                Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis
     mes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebühren-               15.01.2021 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bie-
     pflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.“            tet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Vor-

                                                                      10
Donnerstag, 03. Dezember 2020                             Urbacher Mitteilungen                                                Nummer 49

aussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über
das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen ver-                      Stellenangebote
schickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unse-
rer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewie-                                    Gemeinde
sen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerver-
ein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände wei-
ter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein,
                                                                                                 Rems-Murr-Kreis
der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müs-
sen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur                 Wir suchen zum nächstmöglichen Termin als
Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse so-
wie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können                 Integrationsfachkräfte
Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter             staatl. anerkannte Erzieher*innen oder andere geeignete
Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.                            Fachkräfte (m/w/d)
Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: bei-              in Teilzeit. Beschäftigungsumfang und Befristungs-
trag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de                                     dauer richten sich nach den jeweils pro Kind vom Land-
                                                                            ratsamt bewilligten Eingliederungshilfemaßnahmen, die
                                                                            sich in der Regel aus einem Anteil pädagogischer Hilfe
                                                                            und einem Anteil begleitender Hilfe zusammensetzen.
                                                                            Die Tätigkeit orientiert sich an der individuellen Hilfepla-
                                                                            nung für das Kind und ist auf die Maßnahmenbewilli-
                                                                            gung abgestimmt. Die Arbeitszeit liegt überwiegend am
                                                                            Vormittag, in der Hauptbetreuungszeit der Kinderta-
Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes                                   geseinrichtung und verteilt sich in der Regel auf 3 – 5
Geplante Verordnung zur Änderung des Landschaftsschutz-                     Tage pro Woche.
gebiets in Urbach
                                                                            Wir wünschen uns für die pädagogische Hilfe sozial-
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis beabsichtigt – auf Antrag der               pädagogisch qualifizierte Fachkräfte gemäß § 7 KiTaG
Gemeinde Urbach - eine Verordnung zur Änderung der Verord-                  (Erzieher*innen,   Sozialpädagog*innen,      Heilpäda-
nung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis über das Land-                       gog*innen oder Personen mit vergleichbarer Qualifika-
schaftsschutzgebiet „Remsaue mit Linsenberg“ auf dem Gebiet                 tion) mit pädagogischem Geschick, Einfühlungsvermö-
der Stadt Schorndorf und der Gemeinde Urbach, Rems-Murr-                    gen und Freude an der Arbeit mit Kindern. Die
Kreis vom 16. August 1982 zu erlassen.                                      Integrationsfachkraft ist für die Unterstützung eines
Die Änderung berührt auf dem Gebiet der Gemeinde Urbach ei-                 Kindes mit erhöhtem Betreuungsbedarf zuständig. Er-
nen Bereich nördlich der Bundesstraße (B 29) - Bereich „Strut“              fahrungen mit Integrationshilfe im Kindergartenbereich
am Rande des Landschaftsschutzgebiets - zwischen der Bus-                   sind wünschenswert, da Sie das Kind im pädagogi-
überführung, die ins Gewerbegebiet Wasenstraße führt und der                schen Kindergartenalltag begleiten und unterstützen.
östlichen Grenze des Landschaftsschutzgebiets (LSG) sowie eine              Für die begleitende Hilfe sind außer Fachkräften auch
Fläche im Bereich „Schraien“ am östlichen Linsenberg. Beide Be-             geeignete andere Kräfte möglich.
reiche liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Urbach, Gemarkung
Oberurbach, Flur 0 (Oberurbach). Im Übrigen bleibt die Verord-              Des Weiteren suchen wir eine
nung unberührt.
                                                                            Sprachförderkraft (m/w/d)
Die von der Änderung berührten Flächen haben eine Gesamt-
größe von rund 1,52 Hektar.                                                 ebenfalls in Teilzeit für 3 Vormittage in der Woche à ca.
                                                                            1 Stunde.
Der Verordnungsentwurf wird mit den zugehörigen Karten und
der Begründung - beginnend am 11. Januar 2021 für die Dauer                 Wir bieten Ihnen außerdem alle Leistungen nach dem Ta-
eines Monats - beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Technisches                rifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) wie
Landratsamt in Waiblingen, Stuttgarter Straße 110, Amt für Um-              • Leistungsentgelt
weltschutz, Zimmer 429, während der Sprechzeiten zur kostenlo-              • Jahressonderzahlung
sen Einsichtnahme durch jedermann öffentlich ausgelegt. Darü-
ber hinaus sind die Verordnungsunterlagen im Internet auf der               sowie zusätzlich
Homepage des Landratsamts Rems-Murr-Kreis unter der Inter-                  • eine attraktive zusätzliche betriebliche Altersversorgung
netadresse www.rems-murrkreis.de unter der Rubrik Landrat-                     mit Arbeitgeberzuschuss
samt | Politik / Bekanntmachungen einsehbar.                                • flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
Während der o. g. Auslegungsfrist können bei der unteren Natur-             • vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
schutzbehörde Bedenken und Anregungen schriftlich (Landrat-                 • betriebliches Vorschlagswesen
samt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen,                 • betriebliche Gesundheitsangebote
bzw. Postfach 1413, 71328 Waiblingen), zur Niederschrift oder               • Teilnahme am VVS-Firmenticket (50%-Zuschuss)
elektronisch unter Verwendung der E-Mail-Adresse su.pfaeffle@               • JobRad-Leasing
rems-murr-kreis.de vorgebracht werden.                                      Ihre Bewerbung dürfen Sie uns online über unser Stellen-
Das Landratsamt wird die fristgerecht vorgebrachten Anregun-                portal auf unserer Homepage unter
gen und Bedenken prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mit-
                                                                            www.urbach.de I Rathaus I Stellenangebote
teilen.
Waiblingen, 30. November 2020                                               zusenden.
Susanne Pfäffle                                                             Wir sind ein moderner, zukunftsorientierter Arbeitgeber
Amt für Umweltschutz                                                        und freuen uns, Sie in unserem Team begrüßen zu dürfen!
                                                                            Vielleicht auf ein baldiges „Herzlich willkommen!“.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bereits beim Betreten des Ge-
bäudes grundsätzlich eine MundNasen-Maske zu tragen ist.

                                                                      11
Donnerstag, 03. Dezember 2020                            Urbacher Mitteilungen                                                  Nummer 49

                                                                           dienstausfall“ sind nun über eine zentrale Übersichtsseite und
 Neues aus dem Rathaus                                                     das Navigationsmenü auf der linken Seite einzeln aufrufbar. Das
                                                                           neue Dashboard findet sich unter „Aktuelle Fallzahlen“.
Besucherverkehr im Urbacher Rathaus wegen
Corona weiter eingeschränkt                                                Hintergrund: Was ändert sich?
Angesichts der dynamischen Corona-Lage hat die Urbacher Ge-                Seit Freitag, 27. November, ist ein sogenanntes Dashboard, was
meindeverwaltung, wie auch in vielen anderen Kommunen, den                 so viel heißt wie Armaturenbrett, auf der Homepage des Land-
Besucherverkehr im Rathaus seit dem 2. November leider ein-                kreises frei geschaltet. Was ändert sich in der neuen Darstellung?
schränken müssen.                                                          Die Nutzer erhalten alle relevanten Daten auf einen Blick und kön-
                                                                           nen weitere Informationen schnell und einfach von dieser Oberflä-
Besucher*innen werden gebeten, sich telefonisch beim dem/der               che aus erreichen. Die Seite ist ähnlich aufgebaut wie die Infor-
jeweiligen Sachbearbeiter*in anzumelden – ggf. gerne auch über             mationen, die vom Robert-Koch-Institut und einzelnen
die Zentrale, Tel. 8007-0, sofern die jeweilige Durchwahl-Nummer
                                                                           Landkreisen angeboten werden. Ein großer Vorteil ist, dass sämt-
nicht bekannt ist.
                                                                           liche Diagramme frei skalierbar sind. Die Nutzer können also ein
Rathausbesucher*innen werden außerdem gebeten, zu prüfen,                  Liniendiagramm insgesamt oder beliebige Teilbereiche genauer
ob die jeweiligen Anliegen nicht auch telefonisch oder per E-Mail          anschauen. Es können jetzt auch zu allen Informationen immer
geklärt werden können. Persönliche Kontakte zwischen                       die Werte des Vortags abgerufen und dadurch Veränderungen
Rathausmitarbeiter*innen und Besucher*innen sollten auf das ab-            schnell und einfach festgestellt werden.
solut notwendige Mindestmaß beschränkt werden.
                                                                           Nicht mehr angezeigt wird aktuell die „Corona-Ampel“ mit der
Da es im Urbacher Rathaus kaum Wartezonen für Besucher*innen               7-Tages-Inzidenz. Stattdessen wird eine Linie dargestellt, auf der
gibt, sollen mit dieser Maßnahme der Besucherzustrom vor allem             die Ampelwerte tagesaktuell schnell und einfach abgelesen wer-
in den stark frequentierten Ämtern wie dem Servicebüro oder                den können. Ob die Ampel rot, gelb oder grün ist, kann dem Dia-
dem Flüchtlingsbüro koordiniert werden, damit es dort keine An-            gramm entnommen werden, denn es sind die Grenzwerte 35
sammlungen von Menschen bzw. Warteschlangen gibt.                          (Ampel wird gelb), 50 (Ampel wird rot) und der neue Grenzwert
Um Verständnis wird gebeten!                                               200 (Ampel wird dunkelrot) entsprechend dargestellt. Neu ist,
                                                                           dass auch der Verlauf der 7-Tage-Inzidenz ersichtlich wird.
                                                                           Wer steckt dahinter?
                                                                           Programmiert und befüllt wird das Dashboard von dem Team im
 Das Landratsamt teilt mit                                                 Landratsamt, das das Geoinformationssystem (kurz: GIS) be-
                                                                           treibt. Zur Tätigkeit des GIS-Teams gehört normalerweise die
Corona-Dashboard des Rems-Murr-Kreises                                     Auswertung von Daten für das Geoportal des Landratsamtes –
geht online                                                                mit Zahlen und ihrer Präsentation kennen sich die Kollegen also
                                                                           aus und haben ihr Wissen nun zur Verfügung gestellt, um die
Aktuelle Fallzahlen, Inzidenzwerte und Statistiken jetzt über-
                                                                           Corona-Zahlen auszuwerten und zu präsentieren.
sichtlich an einem Ort / Infoseiten zu Corona werden über-
sichtlicher                                                                Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen zur Darstellung
Bislang waren die Zahlenwerte zur Corona-Lage im Rems-Murr-                der Corona-Werte, die täglich aktualisiert werden, per Mail an
Kreis auf mehrere Grafiken und Dateien auf der Website verteilt.           gis@rems-murr-kreis wenden.
Diese Darstellung soll nun durch eine neue Oberfläche abgelöst
werden, ein sogenanntes Dashboard oder Armaturenbrett - viele
kennen es wahrscheinlich schon von der Website des Robert-
Koch-Instituts. Der Vorteil für Bürgerinnen und Bürger ist, dass ab         Fundsachen
sofort alle Informationen übersichtlich an einem Ort gebündelt
und einsehbar sind. Zugleich reagiert das Landratsamt damit
auch auf regelmäßig eintreffende Nachfragen von Bürgerseite,               Auf dem Urbacher Fundamt wurden abgegeben:
die sich auf technische Hürden in der bisherigen Darstellung be-           1 Lesebrille
zogen. Die neue Oberfläche ist deutlich einfacher zu bedienen              ein kleiner Geldbetrag
und erfordert nur wenige Klicks.                                           Diese können vom Verlierer im Servicebüro während den Öff-
Auch für das Landratsamt hat das neue Dashboard Vorteile. In               nungszeiten abgeholt werden.
einem Expertenteam des Landratsamtes wurden seit Anfang
März täglich – bei besonders hohen Corona-Zahlen auch am
Wochenende – alle relevanten Zahlen und Daten rund um das
Corona-Virus auf der Landkreis-Homepage aktualisiert. Mit
steigenden Fallzahlen wurde es immer aufwändiger, die Bal-
                                                                            Termine und Veranstaltungen
ken- und Liniendiagramme von Hand zu erstellen. Daher ha-
ben Spezialisten aus dem Landratsamt eine neue Lösung pro-                 Kabarett und Comedy in Urbach trotz Corona
grammiert, die schneller und einfacher zum Ergebnis führt und              auch 2021
sich in einem kompakten Dashboard darstellen lässt. Die inte-              Neues Programm erscheint demnächst
ressierten Nutzer der Corona-Daten erhalten auch weiterhin
tagesaktuell aufbereitete Daten, derzeit angesichts der weiter-            Sofern es die Corona-Verordnungen zulassen, werden in Urbach
hin angespannten Lage auch an den Wochenenden und Feier-                   auch im kommenden Jahr wieder Kleinkunstversanstaltungen in
tagen.                                                                     der Auerbachhalle stattfinden. Kulturamt und Konzertbüro Braun
                                                                           zeigen sich optimistisch, dass - zumindest mit den erforderlichen
Zugleich hat das Landratsamt die Informationsseiten zum Thema
                                                                           Abstands- und Hygieneregeln - bald wieder Veranstaltungen
Corona überarbeitet und präsentiert sie nun in einer übersichtli-
cheren Fassung. Fünf Unterseiten zu den Themen „Allgemeine                 durchgeführt werden können.
Informationen“, „Aktuelle Fallzahlen“, „Schulen und Kitas“, „Aktu-         Einen Vorgeschmack auf das was kommt (und aus diesem Jahr
elle Regeln und Verordnung“ sowie „Infos zu Reisen und Ver-                noch nachgeholt wird!) gibt Ihnen die folgende Übersicht:

                                                                      12
Donnerstag, 03. Dezember 2020   Urbacher Mitteilungen                                              Nummer 49

                                              Die Programmbroschüren dazu werden in den nächsten folgen.
                                              Es ist vorgesehen, mit dem Kartenvorverkauf am Montag,
                                              14.12.2020 zu beginnen. Alle Karten von den 2020 nicht stattge-
                                              fundenen Veranstaltungen behalten auch für 2021 ihre Gültigkeit.
                                              Wer an den neuen Terminen keine Zeit hat, kann diese beim Ser-
                                              vicebüro im Urbacher Rathaus gegen Kostenersatz zurückgeben.
                                              Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Besucherzahl pro
                                              Veranstaltung vorläufig auf 230 beschränkt wird, so dass die gül-
                                              tigen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.
                                              Die Anzahl der verfügbaren Abonnements wird in diesem Zusam-
                                              menhang auf 150 limitiert.
                                              Weitere Infos folgen.

                                               Umwelt und Entsorgung
                                              DAS UMWELTMOBIL FÄHRT SEINE LETZTE
                                              RUNDE IM JAHR 2020
                                              Zum dritten Mal im Jahr 2020 können die Bürger des Rems-Murr-
                                              Kreises ihre Problemabfälle aus Haus und Garten zum Umwelt-
                                              mobil bringen. Je nach Standort haben die Bürgerinnen und Bür-
                                              ger bis zu einer Stunde Zeit, um dort ihre Problemabfälle
                                              abzugeben.
                                              Nach Urbach kommt das Umweltmobil am Montag, 7. Dezem-
                                              ber. Zunächst wird der Parkplatz am Bauhof in Urbach-Süd an-
                                              gefahren. Das Umweltmobil steht dort von 11.15 bis 12.00 Uhr.
                                              Von 13.15 bis 14.00 Uhr können in Urbach-Nord auf dem Park-
                                              platz am Wittumstadion im Linsenbergweg Problemabfälle abge-
                                              geben werden.
                                              Problemabfälle werden nur in haushaltsüblichen Mengen entge-
                                              gengenommen. Am besten ist es, die Abfälle in der Originalverpa-
                                              ckung zum Umweltmobil zu bringen. Dies erleichtert dem Perso-
                                              nal die Einstufung der gefährlichen Abfälle. Sollte die Verpackung
                                              nicht mehr vorhanden sein, kann ein bruchsicherer, gut ver-
                                              schließbarer Behälter benutzt werden. Schütten Sie Chemikalien
                                              nicht zusammen. Dies könnte gefährliche Reaktionen hervorru-
                                              fen.
                                              Folgendes kann am Umweltmobil abgegeben werden: Altlacke
                                              und -farben, Holzschutzmittel, Chemikalien aus der Hobbywerk-
                                              statt, Experimentierkästen, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel,
                                              Schädlingsbekämpfungsmittel, Rost- und Frostschutzmittel, Lö-
                                              sungsmittel und lösungsmittelhaltige Produkte, Klebstoffe, Ener-
                                              giesparlampen und Leuchtstofflampen.
                                              Einer gesonderten Entsorgung sind Feuerlöscher, Gasflaschen,
                                              Gegenstände aus Asbestzement, explosive Stoffe oder Munition
                                              zuzuführen. Bei der AWRM können entsprechende Firmen nach-
                                              gefragt werden.
                                              Diejenigen die den Service des Umweltmobils nutzen, werden da-
                                              rum gebeten Problemabfälle nicht einfach am Standort abzustel-
                                              len. Unbeaufsichtigt abgestellte Problemabfälle stellen eine große
                                              Gefahr für spielende Kinder dar.
                                              Wem die Zeit zu knapp ist, wird die Abgabe an einer der vier sta-
                                              tionären Sammelstellen empfohlen. Dort können das ganze Jahr
                                              über, während der Öffnungszeiten, Problemabfälle abgegeben
                                              werden. Die Standorte und Öffnungszeiten können der Internet-
                                              seite der AWRM, der Abfall-App oder dem aktuellen Infoheft
                                              AWRM Kompakt entnommen werden.
                                              Die AWRM erinnert daran, dass aufgrund der aktuellen Situation
                                              rund um das Corona-Virus die momentan vorgeschriebenen Ab-
                                              standsregeln einzuhalten sind. Ebenso sollte ein Mund-Nasen-
                                              Schutz getragen werden. Nur so kann das Infektionsrisiko für An-
                                              lieferer und Personal so gering wie möglich gehalten werden.
                                              Noch Fragen? Die Abfallberatung der AWRM hilft Ihnen unter 0 71
                                              51 / 501-95 32 gerne weiter. Per E-Mail erreichen Sie die AWRM
                                              unter info@awrm.de.

                                         13
Donnerstag, 03. Dezember 2020                            Urbacher Mitteilungen                                                  Nummer 49

Sperrmüllbörse „Zu verschenken“
   Gegenstand                                      Telefonnr.
1 Matratze neuwertig 140 x 200 cm                  0157
                                                   85066183
Tiere werden in die Rubrik „zu verschenken“ nicht aufgenommen.
Interessenten an diesen Gegenständen können sich unter der
oben genannten Telefonnummer direkt mit dem Schenker in Ver-
bindung setzen. Wer funktionsfähige und brauchbare Gegen-
stände verschenken möchte, anstatt sie zum Sperrmüll zu geben,
kann diese der Gemeindeverwaltung, Frau Lang (Tel. 8007-72,
Fax: 8007-55 oder per Mail Servicebuero@Urbach.de) schriftlich
oder telefonisch mitteilen – und der jeweilige Gegenstand wird
dann in den Urbacher Mitteilungen unter dieser Rubrik veröffent-
licht.
Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit der Abfallvermeidung wahr –
der Umwelt zuliebe.

 Aktuelles aus der Mediathek
Sterne für die Mediathek
✩ ✩✩              Die Adventszeit hat begonnen und wir würden
                  gerne die vielen Fenster der Mediathek mit
bunten Sternen schmücken. Dazu brauchen wir eure Hilfe, liebe
Kinder! Habt ihr Lust einen Stern aus Transparent-, Gold- oder
sonstigem Papier zu basteln und in der Mediathek vorbeizubrin-             Weihnachtsbücherbäumchen in der Mediathek
gen? Eure Werke werden alle an den Fenstern aufgehängt und
tragen zu einer schönen weihnachtlichen Stimmung bei. Wer zu-
hause kein Bastelpapier hat, darf sich gerne welches aus der Me-
diathek holen, auch eine kleine Anleitung halten wir bei Bedarf für
Euch bereit. Vergesst nicht Euren Namen auf den Stern zu schrei-
                                                                            Aus den Kindergärten
ben, denn nach Weihnachten bekommt ihr eure Sterne natürlich
wieder zurück. Für jeden Stern gibt es ein süßes kleines Danke-            Kindergarten Maiergarten
schön. Wir freuen uns schon auf Eure Basteleien und die weih-              Holzwerkstatt
nachtlich geschmückten Fenster der Mediathek!                              In den letzten Wochen waren die Herren der Holzwerkstatt wieder
                                                                           mal aktiv bei uns.
                                                                           Als erstes wurde unsere neue Gartenhütte mit neuen Regalen und
                                                                           verschiedensten Haken, ganz nach unseren Wünschen ausge-
Weihnachtsbücherbaum                                                       stattet. Es wurde ein individuelles Treppengitter für unseren Flur
mit Quiz in der Mediathek                                                  angefertigt, was einfach perfekt geworden ist!!! Außerdem wur-
                                                                           den 2 unserer außen Fahrzeuge repariert. Wir bedanken uns auf
Dieses Jahr haben wir wieder ein kleines Weihnachtsbäumchen                diesem Weg recht herzlich für die unkomplizierte, schnelle und
aus Büchern in der Mediathek aufgebaut und weihnachtlich be-               erstklassige Arbeit, bei allen Mitwirkenden der Holzwerkstatt in
leuchtet. Es dient einerseits als Weihnachtsschmuck, steht aber            Urbach...mal wieder klasse gemacht.
auch für ein lustiges Ratespiel. Alle großen und kleinen
Besucher*innen der Mediathek dürfen gerne bis zum 18. Dezem-               Adventsverkauf
ber einen Tipp darüber abgeben, wie viele Seiten wohl die im
                                                                           Am Freitag 27.11.2020 fand auch dieses Jahr unser Adventsver-
Bäumchen verbauten Bücher insgesamt enthalten. Die drei bes-
                                                                           kauf auf dem Urbacher Wochenmarkt statt. Der Elternbeirat hat
ten Tippgeber*innen bekommen im neuen Jahr einen schönen
                                                                           das Ganze perfekt organisiert und es gab viele fleißige Eltern. Es
Preis.
                                                                           wurden leckere Plätzchen und verschiedene Apfelbrote geba-
Das Team der Mediathek freut sich auf eine eifrige Beteiligung am          cken. Die Plätzchen wurden dann von Frau Sommer und Frau
Ratespiel.                                                                 Zeller in sage und schreibe 128 Plätzchen Tüten verpackt. Außer-
                                                                           dem verpackten Frau Miles und Frau Kar 26 Apfelbrote.
                                                                           Wir waren alle sehr gespannt ob wir in diesem doch “besonde-
Verlängerte Weihnachtsschließung                                           ren” Jahr unsere Sachen verkaufen würden?
in diesem Jahr
                                                                           Doch die Resonanz war Spitze !!! Wir waren nach guten 2 Stun-
Der letzte Öffnungstag der Mediathek wird dieses Jahr Freitag,             den bereits restlos ausverkauft.
der 18. Dezember 2020 sein. Von 14 Uhr bis 18 Uhr können Sie
sich nochmals mit genügend Medien für die kommende Weih-                   Vielen Dank an unseren sehr aktiven Elternbeirat, allen Eltern die
nachtszeit eindecken. Vom 22. Dezember bis zum 6. Januar                   so fleißig gebacken haben und natürlich allen die unsere Plätz-
2021 bleibt die Mediathek geschlossen, um dann ab Donners-                 chen und das Apfelbrot gekauft haben.
tag, den 7. Januar wieder für Ihre Besucher*innen da zu sein. Bitte        Vom Erlös möchten wir uns eine Tankstelle für den Garten an-
beachten Sie dieses bei Ihrer Planung, herzlichen Dank!                    schaffen.

                                                                      14
Sie können auch lesen