Bauarbeiten an der Gemeindehalle im Zeit- und Kostenplan
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bauarbeiten an der Gemeindehalle 50. Jahrgang im Zeit- und Kostenplan Nr. 32 Einzelpreis 0,55 Donnerstag, 12. August 2021 Die Generalsanierung und Erweiterung der Gemeindehalle Holzmaden schreitet weiter planmäßig voran. Nachdem die Rohbauarbeiten der Erweiterung abgeschlossen wurden, konnte mittlerweile auch das Dach komplett geschlossen werden. Derzeit wird die gesamte Dachfläche neu gedämmt, im Inneren werden Elektro-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen ausgeführt. Zudem wurden die Ausführung der Bühnentechnik (Licht, Beschallung etc.) vergeben und diese Arbeiten werden in den kommenden Wochen im Innenbereich ausgeführt. Nach heutigem Stand können wir im Frühjahr 2022 unsere Gemeindehalle wieder vollumfänglich nutzen.
Kundenberatung Abfallwirt- schaftsbetrieb Landkreis Zähringerstadt Esslingen ( 0800 9312-526) Mo – Fr Mo – Mi 8.00 – 12 Uhr 13.30 – 15.30 Uhr Weilheim an der Teck Do 13.30 – 18 Uhr 2- und 4-wöchig Weilheim 1 2-wöchig 2-wöchig 2-wöchig Weilheim 2 4-wöchig 4-wöchig Hausmüllabfuhr Donnerstag, 19. August Donnerstag, 19. August Donnerstag, 19. August Weilheim 1 Montag, 16. August Weilheim 2 Montag, 16. August Gelber Sack Hepsisau Dienstag, 17. August Montag, 16. August Montag, 16. August Weilheim 1 Donnerstag, 19. August Biotonne Weilheim 2 Donnerstag, 19. August Donnerstag, 19. August Donnerstag, 19. August Weilheim 1 Freitag, 27. August Papiertonne Weilheim 1 Freitag, 27. August Alteisensammlung jeden 1. Freitag im Monat von 19.00 bis 21 Uhr Alteisensammlung Schützenhaus Holzmaden DLRG: Vogelschutz- und Naturverein: DLRG: Altpapiersammlung Samstag, 13. November Samstag, 14. August Samstag, 13. November Samstag, 14. August, 9.00 – 13.00 Uhr Parkplatz Tennisanlage, Kirchheimer Samstag, 9.30 – 11.00 Uhr, Altpapieranlieferung Straße, Einfahrt gegenüber Sofienstraße! Wertstoffhof, Kirchheimer Straße Recyclinghof Carl-Benz-Straße, Wertstoffhof Holzmaden, Weilheim Kirchheimer Straße, Korktonne, Recyclinghof Freitag 16.00 – 18.00 Uhr Ausgabe „Gelbe Säcke“ Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr Wertstoffe Samstag 9.30 – 12.30 Uhr Samstag 9.30 – 11.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Deponie Gründener Wasen (nur Anliefe- Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße rung von verholztem Grünschnitt) nach Zell (nur verholzter Grünschnitt) nach Zell (nur verholzter Grünschnitt) Freitag 14.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr Grünschnitt Samstag 10.30 – 13.30 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Apothekendienste Donnerstag, 12. August, Eberhard-Apotheke, Notzingen, Rettungsdienst, Notarzt, Wellinger Straße 1 07021 45351 Freitag, 13. August, Stadt-Apotheke in der Praxisklinik, FeuerwehrNotruf: 112 Nürtingen, Bahnhofstraße 5 07022 9094455 PolizeiNotruf: 110 Samstag, 14. August, Rauner-Apotheke, Kirchheim unter Teck, Krankentransporte 19222 Tannenbergstraße 40 07021 52101 Sonntag, 15. August, Sulzburg-Apotheke, Lenningen (Unterlenningen), Kirchheimer Straße 45/1 07026 81158 Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Nürtingen Montag, 16. August, Pinguin-Apotheke im NANZ-Center, 116 117, Auf dem Säer 1 Kirchheim unter Teck, Stuttgarter Straße 1 07021 8046171 Werktag: Montag bis Donnerstag 19 bis 7 Uhr des Folgetages Dienstag, 17. August, Central-Apotheke, Wernau, Wochenende: Freitag bis Montag 19 bis 7 Uhr Kirchheimer Straße 98 07153 31719 Feiertag: vor gesetzlichen Feiertagen 19 Uhr Mittwoch, 18. August, Adler-Apotheke, bis 7 Uhr am Folgewerktag Kirchheim unter Teck, Max-Eyth-Straße 33 07021 2626 Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr und endet um Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Kirchheim 8.30 Uhr am Folgetag. Außerhalb der Ladenschlusszeiten ist 116 117, Eugenstraße 3 eine gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 zu entrichten. Wochenende: Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr Feiertag: vor gesetzlichen Feiertagen 19 Uhr bis 8 Uhr am Folgewerktag Störungsdienste Abwasser Weilheim: 744668 (Kläranlage), Abwasser Holzmaden/ Ohmden: Gruppenklärwerk Wendlingen, 07024 4055-0 In der übrigen Zeit wenden Sie sich bitte in dringenden Notfällen Straßenbeleuchtung Weilheim, 106-161, an Ihren Hausarzt. www.weilheim-teck.de/strassenbeleuchtung-melden Straßenbeleuchtung Holzmaden, 90001-15 Straßenbeleuchtung Ohmden, 9510-13 Wasser Weilheim: EVF (Energieversorgung Filstal), 0800 6101-767 Notfallpraxis Kinder/Jugendliche 116 117 Wasser Holzmaden/Ohmden: Landeswasserversorgung, Hals-Nasen-Ohren-Arzt 116 117 07345 96382120 Strom: Netze BW GmbH, 0800 3629-477 Augenarzt 116 117 Gas: Netze BW GmbH, 0800 3629-447 Zahnarzt 0711 7877755
12. August 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 3 Holzmaden Samstag, 14. August 2021 • Vogelschutz- und Naturverein, Altpapiersammlung Corona-Schnelltestzentren Testzentrum „Weilheim testet“ – Friseur velly Coiffure, Untere Grabenstraße 16 Terminbuchung online: www.weilheim-testet.de oder telefonisch: 07023 9439309 Testzentrum „Test & go“ – Physiotherapie Greuling, Ostermayerstraße 11 Terminbuchung online: www.physiotherapie-greuling.de oder telefonisch: 07023 6979 Corona-Schnellteststation in Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 182 Infos: www.bürgertestcenter.de oder telefonisch: 07021 5703-170 Mitteilung Fälligkeitstermin Realsteuern Landratsamt Esslingen · Pulverwiesen 11 · 73726 Esslingen am Neckar Auf 15. August 2021 werden zur Zahlung fällig: • Gewerbesteuer – 3. Vorauszahlung Impfen von Kindern ab zwölf Jahren ist in den Kreisimpf • Grundsteuer – 3. Rate zentren im Landkreis grundsätzlich möglich – weiterhin Impfen ohne Termin Diejenigen Steuerzahler, die noch nicht vom vorteilhaften Das Sozialministerium Baden-Württemberg informiert, dass SEPA-Lastschriftverfahren Gebrauch machen, bitten wir an Impfzentren im Land für Kinder im Alter zwischen zwölf um Überweisung auf die Girokonten: und 17 Jahren an drei Wochenenden in den Sommerferien ein Impfangebot gemacht wird. • Stadtkasse Weilheim An den beiden Kreisimpfzentren im Landkreis in der Zeppelin KSK Esslingen straße in Esslingen und auf der Messe in Leinfelden-Echter IBAN: DE54 6115 0020 0048 8007 36 dingen ist es grundsätzlich täglich möglich, Kinder im Alter von BIC: ESSLDE66XXX zwölf Jahren an impfen zu lassen. Darauf macht der Malteser Voba Mittlerer Neckar e.G. Hilfsdienst aufmerksam, der die Kreisimpfzentren im Auftrag des IBAN: DE51 6129 0120 0308 3330 04 Landkreises und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten BIC: GENODES1NUE Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe betreibt. In den beiden Impfzentren sind in der Regel täglich Ärztinnen VR-Bank Hohenneuffen-Teck und Ärzte vor Ort, die bereit sind, Kinder und Jugendliche auch IBAN: DE91 6126 1339 0030 7300 07 ohne Indikation nach entsprechender Aufklärung zu impfen. Die BIC: GENODES1HON Impfung erfolgt jeweils auf individuellen Wunsch und nach ärzt licher Aufklärung und Risikoakzeptanz im Rahmen der Impfmög- • Gemeindekasse Holzmaden lichkeit der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Kinder KSK Esslingen und Jugendlichen ab zwölf Jahren. Geimpft wird mit dem für die IBAN: DE27 6115 0020 0048 3011 87 Altersgruppe zugelassenen und von der STIKO für diese Gruppe BIC: ESSLDE66XXX empfohlenen Impfstoff des Herstellers Biontech. Die Kinder und Voba Mittlerer Neckar e.G. Jugendlichen müssen zur Impfung in Begleitung eines Erzie- IBAN: DE15 6129 0120 0086 9390 09 hungsberechtigten sein, die ihr Einverständnis für eine Impfung BIC: GENODES1NUE geben. Jugendliche von 16 Jahren an, die selbst einwilligungs- fähig sind, werden ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten • Gemeindekasse Ohmden geimpft. KSK Esslingen An den beiden Kreisimpfzentren werden Impfungen weiterhin IBAN: DE64 6115 0020 0048 3012 97 ohne vorherige Terminvereinbarung angeboten. Die Impfzentren BIC: ESSLDE66XXX in der Zeppelinstraße 112 in Esslingen und in der Messehalle 9 auf der Messe Stuttgart sind durchgehend an sieben Tagen in Voba Mittlerer Neckar e.G. der Woche jeweils von 7 bis 20 Uhr geöffnet. IBAN: DE28 6129 0120 0382 2350 02 BIC: GENODES1NUE Bei der Überweisung bitten wir das auf dem Steuerbescheid abgedruckte Buchungszeichen anzugeben. Den zu entrichtenden Betrag entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid. Bei Steuerpflichtigen, die sich dem SEPA-Lastschriftver In dringenden Notfällen bitte fahren angeschlossen haben, werden wir den fälligen Betrag von ihrem Girokonto abbuchen. den Notruf 112 wählen!
Seite 4 Gemeinsame Bekanntmachungen 12. August 2021 Auf der Suche nach spritzigen Ideen für neue Druckprodukte? Impressum: Das Mitteilungsblatt für die Stadt Weilheim an der Teck, die Gemeinde Holzmaden und die Gemeinde Ohmden erscheint einmal wöchent- lich donnerstags. Herausgeber ist die Stadt Weilheim an der Teck. Verantwortlich für den gemeinsamen, den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Stadt Weilheim: Bürgermeister Johannes Züfle, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Holzmaden: Bürger meister Florian Schepp, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Ohmden: Bürgermeisterin Barbara Born. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, Druck und Verlag GO Verlag GmbH & Co. KG, Kirchheim unter Teck, 07021 9750-0, Fax 07021 9750-33. Sämtliche Text beiträge müssen bei den Bürgermeisterämtern aufge geben werden. Anzeigen können bei GO Verlag GmbH & Co. KG, 73230 Kirchheim unter Teck, Alleenstraße 158, 07021 9750-19, Fax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, auf gegeben werden. Anzeigen annahmeschluss: montags 16 Uhr. Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen müssen einen örtlichen Bezug haben und sind grundsätzlich bei den Bürgermeisterämtern aufzugeben. Annahmeschluss freitags. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 1,85 € pro Monat, bei Postzustellung 9,35 € (inkl. Portoanteil 7,50 €) pro Monat, der Einzelverkaufspreis pro Exemplar 0,55 €. Alle Bezugspreise enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Das Bezugsgeld ist bei Barzahlung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Vertrieb: Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei P roblemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an GO Druck Media GmbH & Co. KG den Vertrieb. Sie erreichen ihn per 07021 9750-37 oder -38, Einsteinstraße 12–14, 73230 Kirchheim unter Teck per Fax 07021 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@go-kirchheim. 07021 8000-0 de. Abbestellungen sind jeweils schriftlich mit einer Frist von einer info@go-kirchheim.de, www.go-kirchheim.de Woche zum Monatsende möglich.
12. August 2021 Stadt Weilheim an der Teck Seite 5 Stadt Weilheim an der Teck Rathaus Weilheim (Telefon 0 70 23 / 1 06 - 0, E-Mail: stadt@weilheim-teck.de): Bürgerbüro: Montag 7.30 – 16 Uhr, Dienstag 8 – 18 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 12.30 Uhr Andere Ämter: Montag 7.30 – 12.30 Uhr, Dienstag – Freitag 9 – 12 Uhr, Dienstag 15 – 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Sehr geehrte Leser/-innen des Mitteilungsblattes, ab sofort steht der amtliche Teil des Mitteilungsblattes der Stadt Weilheim an der Teck auch online auf der städtischen Home- page unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ als PDF zum Abruf bereit. Er enthält alle Beiträge der Stadtverwaltung außer über Kindergärten, Schulen sowie Alters- und Ehejubiläen. Ihr Redaktionsteam Weilheimer Sommerzeit – 27. August Abkochgebot Trinkwasser aufgehoben Warum in die Ferne schweifen …? Wenn man doch auch in Weilheim so viel Schönes und Interessantes erleben kann! Aufgrund der Möglichkeit einer bakteriellen Belastung des Gemütlich durchs Städtle schlendern, bei den Einzelhändlern Leitungswassers durch Enterokokken, Escherichia coli und auch nach den üblichen Öffnungszeiten ausgefallene Mode, Coliformen Bakterien wurde am Donnerstagnachmittag, neueste Trends und besondere Aktionen entdecken. Und 5. August 2021 auf Anordnung durch das Gesundheitsamt ein anschließend von den kulinarischen Köstlichkeiten bei den Gas- Abkochgebot für das Leitungswasser in Weilheim an der Teck, tronomen verwöhnt werden. Oder mit Speisen und Getränken ausgenommen Hepsisau, erlassen. Die Bürgerinnen und Bür- To Go – von den Ständen auf dem Bertoldsplatz und als zusätz- ger wurden hierzu bereits am Donnerstagabend über die städ- liches Angebot von den Gastronomen – den Tag gemütlich an tische Homepage sowie über die Medien informiert. Aufgrund der plätschernden Lindach oder auf den extra mitgebrachten der Dringlichkeit informierte zudem die Freiwillige Feuerwehr die Klappstühlen/Liegestühlen ausklingen lassen. Bevölkerung mittels Lautsprecherdurchsagen. Und so ganz nebenbei den Klängen der Live-Musik lauschen Dieses Abkochgebot wurde am Dienstagnachmittag, 9. August und die Urlaubsstimmung genießen. 2021 wieder aufgehoben, das Leitungswasser kann wieder wie Selbst der Nachtwächter und die anderen Stadtführer lassen gewohnt verbraucht werden. Die Aufhebung des Abkochgebots es sich nicht nehmen, mit ihren Gästen Weilheim ganz neu zu in Weilheim ist eine Einzelfallentscheidung, die vom Gesund- entdecken. heitsamt des Landkreises Esslingen aufgrund der speziellen Aber vor allem, endlich mal wieder Freunde und Bekannte tref- technischen Gegebenheiten (zwei Wasserversorger) und der fen und unbeschwert einen schönen Nachmittag oder Abend nun vorliegenden Untersuchungsergebnisse getroffen wird. miteinander verbringen! Sie lässt sich daher nicht auf andere betroffene Gemeinden im Da kommt doch Sommerstimmung auf – und wie heißt es so Landkreis Göppingen übertragen. schön von Louis Armstrong „Summertime, when the living is Wichtig: Wer im besagten Zeitraum im Urlaub war, sollte seine easy.“ Trinkwasserhausinstallation (Kaltwasser) mit einigen Litern Was- Ganz im Sinne einer guten Sommerstimmung hatten einige ser spülen, bevor er das Wasser nicht abgekocht zum Trinken Weilheimer Gastronomen von einem besonderen Sommertag oder zur Zubereitung von Lebensmitteln verwendet. geträumt, und somit ist eine weitere kleine, aber feine Veranstal- tung in den Sommerferien entstanden. So reiht sich „Weilheimer Sommerzeit“ am Freitag, 27. August 2021 ein in die diesjährigen Veranstaltungen und Aktionen wie: das begeistert angenommene „Sommerlichen Kulturprogramm“ der letzten Wochen – wo man nach dem langen Lockdown end- lich mal wieder Kultur live erleben konnte, – dem alternativen Städtlesfest im Juni, das gerade zur rechten Zeit passend zu den inzidenzbasierten Lockerung stattfand sowie dem, von zahlreichen Hobbyfotografen angenommenen Fotowettbewerb „Im Blütentraum“ und den daraus entstandenen Motiven im Großformat, die man derzeit im gesamten Weilheimer Stadt gebiet entdecken kann. Im Herbst folgen dann mit #beActive – Weilheim in Bewegung (im Rahmen der Europäischen Woche des Sports) und dem Zähringermarkt weitere Aktionen. Weilheim im Überblick www.weilheim-teck.de
Seite 6 Stadt Weilheim an der Teck 12. August 2021 „Bereit zu Aufbruch und Reise“ Einladung zu den „Fair Trade Wochen“ (Hermann Hesse) – Der Mensch, Werden Sie zu Weilheimer HeldeN! ein Reisender zwischen den Welten Am 23. September jährt sich die Auszeichnung der Stadt FOTO: Ensemble Divertimento Weilheim zur Fair-Trade-Kommune! Anlass genug, dies im Städtle zu feiern. Nach den begeisternden Veranstaltungen im Juli sowie am ver- Im Rahmen der fairen Wochen (10. bis 24. September) und der gangenen Wochenende findet im Rahmen des „Sommerlichen Nachhaltigkeitstage (20. bis 26. September), finden im Septem- Kulturprogramms“ mit dem Ensemble Divertimento eine weitere ber in Weilheim zahlreiche Aktionen statt. Veranstaltung für Kulturinteressierte in der Weilheimer Schloss- Die Schulen bringen sich mit einem bunten Programm ein, die scheuer statt. Auszubildenden der Stadt beteiligen sich mit einem kleinen Für viele Menschen gibt es nichts Schöneres als aufzubrechen, Marktstand und ein Festredner von Fair Trade spricht am Jubi- zu wandern oder in fremde Länder zu reisen. Immer wieder läumstag zu uns. haben Dichter das Aufbrechen in neue Welten besungen. Einer Wir laden Sie, liebe Weilheimer ein, die Wochen mit zu gestalten! ist der Nobelpreisträger für Literatur Hermann Hesse, der betont, Bieten Sie als Gastronom in den Wochen faires Essen an? wie wichtig auch die Reise nach Innen ist. Machen Sie ein faire Ausstellung? Verzichten Sie zwei Wochen Hesse gelingt es stets von Neuem, Jugendliche wie Erwachsen auf Müll? zu entflammen und zur Diskussion anzuregen. Er war natur Basteln Sie mit Ihren Kindern nachhaltige Produkte? Radeln Sie verbunden, ein leidenschaftlicher Wanderer und Reisender und mit dem Rad zur Arbeit … wird im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stehen. Es sollen aber Helfen Sie mit, Weilheim noch nachhaltiger zu machen! auch andere Dichter aus verschiedenen Epochen zu Wort kom- Werden auch Sie zum HeldeN! der Tat! men. Melden Sie gerne Ihre Aktionen bis zum 3. September 2021 an Lassen Sie sich verzaubern von der sprachlichen Kraft ausge- s.schmid@weilheim-teck.de. wählter Texte und der stimmungsvollen Begleitung von Flöte Für einen anschließenden Bericht im Mitteilungsblatt ist ein Foto und Klavier. und eine kurze Zusammenfassung Ihrer Heldentat hilfreich. Mitwirkende: Informationen zu Fairen Produkten erhalten Sie unter www.fair- Sabine Burkhardt (Flöte) trade-deutschland.de, Informationen zur Nachhaltigkeit unter Andreas Baumann (Klavier) www.n-netzwerk.de oder der homepage der Stadt Weilheim Dr. Waltraud Falardeau (Vortrag und Rezitation) https://www.weilheim-teck.de/wirtschaft-umwelt/fairtrade-town. Werden Sie zum HeldeN! der Tat! Die Veranstaltung findet am Freitag, 13. August in der Schlossscheuer statt. Beginn: Freitag 19.30 Uhr, Einlass 19 Uhr Karte 15 Euro Kartenverkauf bei DAS BUCH, Obere Mühlstraße 10 in Weilheim. Fassadensanierung Schlossscheuer Kartenvorbestellung können auch per E-Mail bei Andrea Bauknecht unter a.bauknecht@weilheim-teck.de vorgenommen werden. Wir bitten um Angabe Ihrer Adresse sowie um Vorauskasse auf folgendes Konto: Stadtverwaltung Weilheim an der Teck Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen IBAN: DE54 6115 0020 0048 8007 36 Verwendungszweck: SKP 2021 – Ensemble Divertimento Bei den Konzerten werden die geltenden Corona-Regeln beach- tet. (Bitte „GGG“ Nachweis mitbringen: geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet). Im Hof werden an einer kleinen Bar gekühltes Bier von einem lokalen Brauer, ein Gläschen Bertoldswein oder Tälessecco und natürlich auch leckere alkoholfreie Getränke angeboten. Unsere Gastronomen würden sich freuen, wenn die Besucher vor dem Konzert noch bei ihnen auf ein Abendessen vorbei- schauen würden. Informationen zur Veranstaltung auf www.weilheim-teck.de
12. August 2021 Stadt Weilheim an der Teck Seite 7 Wir suchen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, unbefristet in Vollzeit, eine/n Mitarbeiter für die Stadtkämmerei (m/w/d) Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft ist die Stadtkämmerei Von Mitte Juni bis Ende Juli 2021 wurde die Fachwerk- Weilheim für das Haushalts-, Kassen-, und Rechnungswesen von fassade mit Putzfelder an der Schlossscheuer saniert und wieder wetterfest gemacht. drei weiteren kleineren Gemeinden zuständig. Die eingesetzte Aus Sicherheitsgründen mussten einige Putzfelder im Fach- Finanz-Software ist seit 2021 Finanz+. werkbereich verfestigt oder ganz erneuert werden. Die Eichen- balken wurden fachgerecht repariert und erhielten wieder einen Ihre Aufgaben bei uns: denkmalgerechten Schutzanstrich. · Die Betreuung des gesamten Haushaltswesens einer Kommune Die Maßnahme wurde im Zuge der Haushaltsplanungen für 2021 unter 2.000 Einwohner (u.a. Erstellung Haushaltsplan, vom Gemeinderat mit rund 25.000 € freigegeben. Die Abwick- Rechnungsabschluss und Finanzzwischenbericht). lung erfolgte über das Stadtbauamt. · Die Anlagebuchhaltung für alle betreuten Kommunen, u.a. Erfassen und Verwalten des gesamten Anlagevermögens, sowie Planung, Steuerung und Durchführung der Inventur. · Finale Umstellungsarbeiten sowie laufende Betreuung der Neuer Spiralkreisel eingesetzten Finanz-Software Finanz+ am Spielplatz Zipfelbachhalle · Ausbildungsbeauftragter der Kämmerei · Die Mitarbeit im Team der Stadtkämmerei bei allen anfallenden Aufgaben im Haushalts- und Kassenbereich Ihr persönliches Profil: · Abgeschlossene Ausbildung zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Bachelor of Arts - Public Management - · Gute Kenntnisse im neuen Kommunalen Haushaltsrecht sind von Vorteil · Eigeninitiative und Zuverlässigkeit · motivierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit Unser Angebot: · Interessante Tätigkeit in einem anspruchsvollen und abwechslungsreichen Aufgabengebiet · Vergütung in A 11 bzw. EG 10 TVöD · Ein attraktiver Arbeitsplatz mit der Möglichkeit zum Homeoffice · Ausgezeichnete Weiterbildungsmöglichkeiten · Sport- und gesundheitsfördernde Angebote · Zuschuss zum Jobrad Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung: Stadtkämmerer Herr Bräunle, Tel. 07023/106-200 Jetzt online bewerben unter www.weilheim-teck.de/jobs Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.08.2021 Im Zuge der jährlichen Spielplatzhauptuntersuchung durch das Stadtbauamt wurden in den vergangenen Wochen verschie- dene Reparaturen auf den Spielplätzen durchgeführt. Auf dem Foto die Erneuerung des Spiralkreisel am Spielplatz Hepsisau. Für die ständige Spielgeräteunterhaltung zur Sicher- heit aller Nutzer auf den städtischen Spielanlagen (20 öffentliche In dringenden Notfällen bitte Spielplätze, 15 Spielanlagen in Kitas u. Schulen) investiert die Stadtverwaltung jährlich rund 65.000 €. den Notruf 112 wählen!
Seite 8 Stadt Weilheim an der Teck 12. August 2021 Benutzungsordnung für die Limburghalle (5) Der Mieter gilt als Veranstalter. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist nicht zulässig, soweit Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- nicht im Mietvertrag eine andere Vereinbarung getroffen berg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) wurde. zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37) hat der Gemeinderat der Stadt Weilheim an der Teck in § 3 Hausrecht seiner Sitzung am 20. Juli 2021 folgende Benutzungsordnung (1) Die Räume der Limburghalle, mit Ausnahme der Gaststätte, mit Wirkung ab 1. August 2021 beschlossen: werden von der Stadtverwaltung (Stadtkämmerei) Weilheim an der Teck verwaltet und vermietet. Die Aufsicht obliegt der § 1 Geltungsbereich und Zweckbestimmung Stadtverwaltung. (1) Diese Benutzungsordnung gilt für die Limburghalle der (2) Die Beauftragten der Stadt, insbesondere der Hausmeister, Stadt Weilheim. Sie ist für alle Personen verbindlich, die sich üben das Hausrecht aus. Ihnen ist jederzeit der Zutritt zu in der Halle aufhalten (Veranstalter, Mitwirkende, Helfer und den vermieteten Räumen zu gestatten. Seinen Anordnun- Besucher). Mit dem Betreten der Limburghalle unterwerfen gen ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung Folge zu sich die Benutzer dieser Benutzungsordnung. Sie umfasst leisten. Er sorgt für Ordnung und Sauberkeit innerhalb der folgende Räume der Limburghalle: Halle, einschließlich der Außenanlagen und hat das Recht, a) Großer Saal Personen die seinen Anweisungen nicht nachkommen, b) Kleiner Saal mit Konferenzraum oder gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, sofort c) Foyer aus der Limburghalle zu verweisen. d) Bühne (2) Die Limburghalle ist Eigentum der Stadt Weilheim. Sie ist § 4 Bereitstellung der Räume eine öffentliche Einrichtung der Stadt, die dem kulturellen (1) Die Halle wird vom Beauftragten der Stadt rechtzeitig vor und gesellschaftlichen Leben in der Stadt dient. Sie steht, der genehmigten Veranstaltung übergeben. Der Vertragsge- soweit sie nicht von der Stadt benötigt wird, den örtlichen genstand wird in dem bestehenden, dem Veranstalter dann Vereinen und Organisationen sowie sonstigen Benutzern bekannten Zustand überlassen. Er gilt als ordnungsgemäß nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung zur Verfügung. übergeben, wenn der Veranstalter nicht unverzüglich Män- (3) Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht. Über die Zulassung einer Veranstaltung in der Limburghalle gel bei dem Beauftragten der Gemeinde geltend macht. entscheidet die Stadt Weilheim. Die Rückgabe der Halle hat nach der Veranstaltung an den (4) Der Mieter verpflichtet sich beim Vertragsabschluss die Beauftragten der Stadt zu geschehen, wobei festgestellt Benutzungsordnung, die Entgeltordnung sowie alle in wird, ob durch die Benutzung irgendwelche Schäden verur- diesem Zusammenhang erlassenen Anordnungen einzu sacht worden sind und das Inventar noch vollständig ist. halten. (2) Die Räumlichkeiten werden besenrein übergeben, die wei- (5) Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbeson- tergehende Reinigung erfolgt durch die Stadt. Für Veranstal- dere aus der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) tungen steht zudem ein Hausmeisterservice zur Verfügung, und der einschlägigen Arbeitsschutz- und Arbeitssicher- der Nutzern technische Hilfestellungen gibt, in die Räum- heitsvorschriften sowie der Gewerbeordnung etc. wird aus- lichkeiten einweist und die Bestuhlung und die Dekoration drücklich hingewiesen. aus brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten abnimmt. Die (6) Vom Inhalt des Mietvertrages und dieser Benutzungsord- Limburghalle wird mit allem für die Veranstaltung erforder- nung abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, lichen Mobiliar wie Bühne, Tische, Stühle und technischen wenn sie von der Stadt Weilheim schriftlich bestätigt wur- Geräte überlassen. den. (3) Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen (7) Von der Benutzung ausgeschlossen sind Veranstaltungen, in oder an dem Vertragsgegenstand sind dem Beauftragten die rechtswidrige oder verfassungsfeindliche Ziele verfol- der Stadt unverzüglich mitzuteilen. gen. (4) Die Bereitstellung der Räume erfolgt nur zu dem beantrag- (8) Die Benutzung kann von der Stadtverwaltung untersagt ten Verwendungszweck und in der beantragten Zeit. Eine werden, wenn durch die Veranstaltung selbst oder im Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Umfeld der Veranstaltung eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten sind. § 5 Bewirtschaftung Die Bewirtschaftung der Räume erfolgt ausschließlich durch den § 2 Vermietung Pächter der Zähringer-Stuben. Eine Bewirtschaftung oder das (1) Die Überlassung der Räume und Einrichtungen der Lim- Mitbringen von Speisen und Getränken durch den Veranstalter burghalle für Veranstaltungen bedarf eines schriftlichen oder Besucher der Veranstaltung ist nur mit Einverständnis des Vertrages. Pächters der Zähringer-Stuben gestattet. (2) Der Antrag auf Überlassung der Räume und Einrichtungen ist auf einem Vordruck der Stadt zu stellen. Aus einer fern- § 6 Pflichten des Veranstalters mündlich, mündlich oder schriftlich beantragten Termin- (1) Für den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung ist der Ver- notierung kann kein Rechtsanspruch auf einen späteren anstalter verantwortlich. Der Veranstalter hat alles zu ver- Vertragsabschluss hergeleitet werden. Dieser wird erst wirk- anlassen, was zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner sam mit der schriftlichen Bestätigung der Benutzung durch Veranstaltung erforderlich ist. Er ist insbesondere verpflich- die Stadtverwaltung. tet: (3) Die Antragsstellung ist mindestens vier Wochen vor der Ver- a) wegen Herrichten des Saals, Art der Bestuhlung, Bereit- anstaltung bei der Stadtverwaltung Weilheim einzureichen. stellen sonstiger Einrichtungsgegenstände usw. mit Sie muss genaue Angaben zum Veranstalter, die Dauer und dem Hausmeister sowie wegen Einzelheiten der Bewirt- die Art der Veranstaltung sowie die zu erwartende Besu- schaftung mit dem Pächter der Gaststätte mindestens cherzahl enthalten. 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin Verbindung (4) Die Limburghalle darf erst benutzt werden, wenn eine aufzunehmen. schriftliche Genehmigung erteilt ist. Die Genehmigung kann b) die vom Landratsamt Esslingen genehmigten Bestuh- geändert oder widerrufen werden, wenn dies aus unvorher- lungspläne sind verbindlich einzuhalten. Die darin festge- gesehenen wichtigen Gründen notwendig ist, insbesondere legten Besucherhöchstzahlen dürfen nicht überschritten wenn die Stadt die Halle selbst benutzen oder für eine im werden. Eine Änderung des jeweiligen Bestuhlungsplans öffentlichen Interesse liegende Veranstaltung überlassen bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stadt. will. Zur Leistung einer Entschädigung ist die Stadt in diesen c) die feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften, Fällen nicht verpflichtet. die Versammlungsstätten-verordnung sowie die zum
12. August 2021 Stadt Weilheim an der Teck Seite 9 Schutze der Jugend erlassenen Vorschriften genau ein- (5) Die Ausgänge und Notausgänge sind von jeglichen Hinder- zuhalten und die Hausordnung zu beachten. nissen frei zu halten und müssen während der Veranstal- d) für die gesamte Dauer der Benutzung einen Verantwort- tung unverschlossen sein. lichen zu benennen. Der Verantwortliche muss jederzeit (6) Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder beson- anwesend und ansprechbar sein. Der benannte Verant- ders feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus, wortliche muss vor Veranstaltungsbeginn vom Haus- verflüssigten oder verdickten Gasen ist unzulässig. Das meister mit schriftl. Bestätigung eingewiesen werden. Abbrennen von Feuerwerk jeder Art ist in den Räumen nicht e) die Besucher von Veranstaltungen anzuhalten, Män- gestattet. Die Abgabe, das Bereitstellen oder Mitführen von tel, Schirme, Stöcke, Einkaufstaschen, Gepäckstücke Luftballonen, die mit feuergefährlichen Gasen gefüllt sind, u. a. in der Garderobe aufbewahren zu lassen. Für die ist ebenfalls nicht zulässig. Abwicklung des Garderobenbetriebs ist der Veranstalter (7) Bei der Art der Ausschmückungsgegenstände müssen die verantwortlich. gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Es dürfen nur f) die überlassenen Räume, Einrichtungsgegenstände und nicht-brennbare und/oder schwer entflammbar gemachte Geräte pfleglich und schonend zu behandeln und etwa- Gegenstände verwendet werden. ige Schäden sofort dem Hausmeister zu melden. (8) Dekorationen aus Papier müssen von Beleuchtungskörpern g) die Veranstaltung zur vereinbarten Zeit zu beenden und so weit entfernt sein, dass sie sich nicht entzünden können. die Besucher zum Verlassen der Räume aufzufordern. (9) Die Gänge und Notausgänge, Notbeleuchtungen, Feuer- h) nach Beendigung der Veranstaltung die von ihm einge- löscheinrichtungen und Feuermelder dürfen durch Aus- brachten Gegenstände schnellstmöglich aus den über- schmückungsgegenstände nicht verstellt oder verhängt lassenen Räumen zu entfernen. Die Stadt haftet nicht für werden. vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände. (10) Änderungen in und an dem Verwendungsgegenstand – i) dafür Sorge zu tragen, dass Waffen und Gegenstände dazu gehören auch alle Einrichtungsgegenstände – dürfen mit scharfen Kanten oder Schneiden nicht mitgeführt ohne Zustimmung der Verwaltung nicht vorgenommen wer- werden dürfen. den. Die Art der Ausschmückung ist vor deren Anbringung j) für den zusätzlichen Betrieb elektrischer Anlagen sind die dem Beauftragten der Stadt mitzuteilen, der die Genehmi- entsprechenden Vorschriften des Verbandes Deutscher gung der Stadtkämmerei einzuholen hat. Elektrotechniker maßgebend. Beim Anschluss elektri- scher Geräte sind außerdem einwandfreie mit Schutz- § 9 Rücktritt vom Vertrag leiter versehene Kabel zu verwenden. Die vorhandenen (1) Findet eine vorgesehene Veranstaltung nicht statt und wer- Steckdosen dürfen nicht demontiert, um geklemmt oder den die Räume nicht benutzt, so hat der Veranstalter dies an ihren Anschlussschrauben angezapft werden. sofort, spätestens aber 4 Wochen vor dem Veranstaltungs- k) bei Veranstaltungen, die über die Polizeistunde hinaus- termin, schriftlich mitzuteilen. Wenn dieser Termin nicht gehen, rechtzeitig die entsprechende Erlaubnis beim eingehalten werden kann, sind 25 v.H. der Grundmiete als Amt für öffentliche Ordnung einzuholen. Entschädigung zu bezahlen, es sei denn, dass der reser- l) soweit erforderlich, die Veranstaltung bei den zuständi- vierte Raum für den betreffenden Tag anderweitig vermie- gen Behörden anzumelden, rechtzeitig Genehmigungen tet werden kann. Unabhängig hiervon sind dem Pächter einzuholen und GEMA-Gebühren zu entrichten. der Gaststätten bei bewirtschafteten Veranstaltungen alle Schäden zu ersetzen, die ihm durch Absage einer Veran- § 7 Ordnungsvorschriften staltung innerhalb 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin (1) Der Zugang zur Halle und Abgang von der Halle darf nur entstehen. durch den Haupteingang erfolgen. (2) Die Stadt Weilheim kann aus wichtigem Grund vom Vertrag (2) Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den guten zurücktreten. Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn und Sauberkeit zuwiderläuft. 1. die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen (3) Nicht gestattet ist insbesondere oder Erlaubnisse nicht erteilt werden oder a) das Rauchen 2. durch die geplante Veranstaltung eine Störung der b) das Mitbringen von Tieren, öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädi- c) das Aufstellen von Fahrrädern und Motorfahrzeugen gung des Ansehens der Stadt Weilheim zu befürchten ist innerhalb des Gebäudes oder (4) Die technischen Anlagen, insbesondere Tonübertragungs- 3. der Veranstaltungsort infolge höherer Gewalt oder aus anlage und Scheinwerfer, dürfen in der Regel nur durch den unvorhergesehenen im öffentlichen Interesse gelegenen Hausmeister oder unter seiner Aufsicht bedient werden. Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn die Stadt Weilheim von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch § 8 Brandschutz macht, stehen dem Veranstalter keinerlei Schadensersatz (1) Ein verantwortlicher Vertreter hat bis zur vollständigen Räu- ansprüche zu. mung der Halle anwesend zu sein. Er ist verpflichtet, auf die feuerpolizeilichen Vorschriften zu achten und für einen ruhi- § 10 Verstoß gegen Vertragsbestimmungen gen und ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Veranstal- (1) Personen oder Veranstalter, die in grober Form gegen die tung Sorge zu tragen. Er hat insbesondere darauf zu achten, Benutzungsordnung oder die Weisungen des Beauftragten dass die Gänge auch zwischen den Stuhl- und Tischreihen der Stadt verstoßen, kann das Betreten der Limburghalle nicht zugestellt werden und hat im Brandfall das geordnete vorübergehend oder auf Dauer untersagt werden. Verlassen des Gebäudes durch die Teilnehmer zu regeln. (2) Beim Verstoß gegen Vertragsbestimmungen ist der Mie- (2) Bei Veranstaltungen > 200 Personen ist eine Brandsicher- ter auf Verlangen der Stadt zur sofortigen Räumung und heitswache vorzuhalten. Herausgabe der Mietsache verpflichtet. Kommt er dieser Die Brandsicherheitswache beauftragt die Stadt auf Kosten Verpflichtung nicht nach, so ist die Stadt berechtigt, die des Veranstalters. Das übrige Personal (z. B. Kasse, Ord- Räumung und Instandsetzung auf seine Kosten und Gefahr nungsdienst) ist grundsätzlich vom Veranstalter zu stellen. durchführen zu lassen. (3) Jegliche Veranstaltungstechnik (Beschallung) muss durch (3) Der Veranstalter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des die Brandmeldeanlage (BMA) übersteuert werden, sodass Benutzungsentgelts verpflichtet; er haftet auch für etwai- eine akustische Alarmierung jederzeit wahrgenommen gen Verzugsschaden. Der Veranstalter kann dagegen keine werden kann. Schadensersatzansprüche geltend machen. (4) Die Brandmeldeanlage ist auf die integrierte Leitstelle Esslingen aufgeschaltet. Beim Auslösen der Anlage haftet der Veranstalter für die dafür entstehenden Kosten.
Seite 10 Stadt Weilheim an der Teck 12. August 2021 § 11 Haftung (2) Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 22. Januar (1) Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch seine 2003 außer Kraft. Beauftragten und durch Besucher seiner Veranstaltung an dem Grundstück und Gebäuden sowie an den Einrichtun- Hinweis nach § 4 Gemeindeordnung gen der Limburghalle verursacht werden. Zur Vermeidung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften derartigen Schäden ist ein Ordnungsdienst einzurichten. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder Die Stadt behält sich vor, vom Veranstalter eine Kaution bis aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung zur Höhe von 3.000,– € als Sicherheitsleistung zu verlangen. wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht (2) Die Stadt haftet nicht für den Verlust oder die Beschädi- schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung gung von Kleidungsstücken, Geld, Wertgegenständen, dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht wor- sonstigem privaten Vermögen der Benutzer und Zuschauer, den ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die gewiesen werden kann. Das gleiche gilt auch für im Außen- Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- bereich der Limburghalle abgestellte Fahrzeuge. machung der Satzung verletzt worden sind. (3) Der Benutzer stellt die Stadt von etwaigen Haftpflichtansprü- chen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Weilheim an der Teck, den 20. Juli 2021 Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritte für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Züfle überlassenen Räume, Geräte und der Zugänge zu den Räu- Bürgermeister men und Anlagen stehen. Der Benutzer verzichtet seiner- seits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltend- machung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadt und deren Bedienstete oder Beauftragte. Wird die Stadt wegen eines Schadens unmittelbar in Anspruch genommen, so Stadtarchiv Weilheim ist der Veranstalter verpflichtet, diese von dem geltend Im Stadtarchiv Weilheim werden die in der Stadtver gemachten Anspruch, einschließlich der entstehenden Pro- waltung seit 1506 entstandenen Unterlagen verwahrt. Aus zess- und Nebenkosten in voller Höhe freizuhalten. Er hat dem Archivgut kann eine Fülle von Fragen zur Geschichte der Stadt im Rechtsstreit durch gewissenhafte Informatio- der Stadt Weilheim, aber auch zur Geschichte einzelner nen Hilfe zu leisten. Gebäude oder einzelner Personen in der Stadt, beantwortet Die Stadt behält sich vor, vom Veranstalter den Abschluss aus- werden. reichender Versicherung zu fordern. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an stadtgeschicht (4) Die Benutzung der Limburghalle geschieht ausschließlich lichen Fragen hat, kann das Stadtarchiv an den Öffnungs auf eigene Gefahr und Verantwortung der Benutzer. Bei tagen benutzen. Zwei Mitarbeiter des Kreisarchivs Esslin- Unfällen und Schäden tritt eine Haftung der Stadt nur ein, gen, Frau Mühlnickel-Heybach oder Herr Fuchs, stehen wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zweimal im Monat dienstags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis der Gemeinde oder ihrer Bediensteten nachgewiesen wird. 17 Uhr für Ihre Anliegen und Auskünfte im Rathaus Weilheim (5) Die Haftung der Stadt als Eigentümer für den sicheren Bau- zur Verfügung. zustand von Gebäuden gem. § 836 BGB bleibt unberührt. Um die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen ein (6) Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen und sonstigen, zuhalten, weisen wir Sie darauf hin, dass: die Veranstaltung behindernden und beeinträchtigenden • eine Anmeldung im Kreisarchiv Esslingen unter der Num- Ereignissen kann der Veranstalter gegen die Stadt keine mer 0711 3902-42340 erforderlich ist, Schadensersatzansprüche geltend machen. • nur ein Benutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugelassen ist, § 12 Fundsachen • eine medizinische Maske zu tragen ist, Fundgegenstände sind beim Beauftragten der Stadt abzu- • die Abstandsregeln einzuhalten sind. geben, der sie, sofern sich der Verlierer nicht innerhalb einer Fragen an die Stadtgeschichte können auch per E-Mail an Woche meldet, dem Fundamt der Stadt abliefert. Stadtarchiv@weilheim-teck.de oder Kreisarchiv@lra-es.de gestellt werden. § 13 Benutzungsentgelt (1) Für die Benutzung der Räume der Limburghalle sind die Die nächsten Termine finden statt am: vom Gemeinderat festgelegten, am Tage der Benutzung 24. August 9. November geltenden Mieten und Entgelte samt Nebenleistungen zu 7. September 23. November bezahlen. Die Vermietung kann von der ganzen oder teilwei- 21. September 7. Dezember sen Vorauszahlung der Miete abhängig gemacht werden. 12. Oktober 21. Dezember (2) Die Vermietung ist erst wirksam vereinbart, wenn der Mieter 26. Oktober eine schriftliche Zusage erhalten hat und die festzusetzende Miete zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin an die Stadtkasse Weilheim an der Teck bezahlt ist. § 14 Weitere Bestimmungen (1) Falls der Veranstalter eine Betreuung durch einen Sanitäts- dienst für nötig hält, bestellt er diese auf eigene Rechnung. (2) Die Stadtverwaltung kann im Vertrag zusätzliche Vereinba- rungen treffen und von diesen allgemeinen Bedingungen abweichen. Jegliche Änderung eines Vertrages bedarf der schriftlichen Form. § 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Weilheim und Gerichtsstand ist Kirchheim unter Teck. §16 Inkrafttreten (1) Diese Benutzungsordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Sie können auch lesen