Bauarbeiten an der Gemeindehalle im Zeit- und Kostenplan

 
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Bauarbeiten an der Gemeindehalle im Zeit- und Kostenplan
Bauarbeiten an der Gemeindehalle
50. Jahrgang

                              im Zeit- und Kostenplan
Nr. 32
Einzelpreis 0,55
Donnerstag, 12. August 2021

                              Die Generalsanierung und Erweiterung der Gemeindehalle Holzmaden schreitet­
                              weiter planmäßig voran. Nachdem die Rohbauarbeiten der Erweiterung abgeschlossen
                              wurden, konnte mittlerweile auch das Dach komplett geschlossen werden.
                              Derzeit wird die gesamte Dachfläche neu gedämmt, im Inneren werden Elektro-,
                              Heizungs- und Lüftungsinstallationen ausgeführt. Zudem wurden die Ausführung der
                              Bühnentechnik (Licht, Beschallung etc.) vergeben und diese Arbeiten werden in den
                              ­kommenden Wochen im Innenbereich ausgeführt. Nach heutigem Stand können wir im­
                               Frühjahr 2022 unsere Gemeindehalle wieder vollumfänglich nutzen.
Kundenberatung Abfallwirt-
        schaftsbetrieb Landkreis
                                                                                  Zähringerstadt
        Esslingen ( 0800 9312-526)
        Mo – Fr
        Mo – Mi
                         8.00 – 12 Uhr
                     13.30 – 15.30 Uhr
                                                                                  Weilheim an der Teck
        Do             13.30 – 18 Uhr
                                           2- und 4-wöchig         Weilheim 1       2-wöchig                                    2-wöchig
                                           2-wöchig                Weilheim 2       4-wöchig                                    4-wöchig

       Hausmüllabfuhr                    Donnerstag, 19. August                   Donnerstag, 19. August                      Donnerstag, 19. August

                                         Weilheim 1 Montag, 16. August
                                         Weilheim 2 Montag, 16. August
       Gelber Sack                       Hepsisau Dienstag, 17. August            Montag, 16. August                          Montag, 16. August

                                         Weilheim 1 Donnerstag, 19. August
       Biotonne                          Weilheim 2 Donnerstag, 19. August        Donnerstag, 19. August                      Donnerstag, 19. August

                                         Weilheim 1 Freitag, 27. August
       Papiertonne                       Weilheim 1 Freitag, 27. August

                                                                                  Alteisensammlung jeden 1. Freitag
                                                                                  im Monat von 19.00 bis 21 Uhr
       Alteisensammlung                                                           Schützenhaus Holzmaden

                                         DLRG:                                    Vogelschutz- und Naturverein:               DLRG:
       Altpapiersammlung                 Samstag, 13. November                    Samstag, 14. August                         Samstag, 13. November

                                         Samstag, 14. August, 9.00 – 13.00 Uhr
                                         Parkplatz Tennisanlage, Kirchheimer      Samstag, 9.30 – 11.00 Uhr,
       Altpapieranlieferung              Straße, Einfahrt gegenüber Sofienstraße! Wertstoffhof, Kirchheimer Straße
                                         Recyclinghof Carl-Benz-Straße,           Wertstoffhof Holzmaden,
                                         Weilheim                                 Kirchheimer Straße, Kork­tonne,        Recyclinghof
                                         Freitag            16.00 – 18.00 Uhr    Ausgabe „Gelbe Säcke“                  Mittwoch                  16.00 – 18.00 Uhr
       Wertstoffe                        Samstag             9.30 – 12.30 Uhr    Samstag              9.30 – 11.00 Uhr Samstag                    9.00 – 15.00 Uhr
                                         Deponie Grün­dener Wasen (nur Anliefe-   Grünabfallsammelplatz ­Ohmden, Straße       Grünabfallsammelplatz ­Ohmden, Straße
                                         rung von verholztem Grünschnitt)         nach Zell (nur ver­holzter Grünschnitt)     nach Zell (nur ver­holzter Grünschnitt)
                                         Freitag             14.00 – 17.00 Uhr   Mittwoch              16.00 – 18.00 Uhr    Mittwoch              16.00 – 18.00 Uhr
       Grünschnitt                       Samstag            10.30 – 13.30 Uhr    Samstag                 9.00 – 15.00 Uhr   Samstag                 9.00 – 15.00 Uhr

   Apothekendienste
Donnerstag, 12. August, Eberhard-Apotheke, Notzingen,                             Rettungsdienst, Notarzt,
Wellinger Straße 1                            07021 45351
Freitag, 13. August, Stadt-Apotheke in der Praxisklinik,                          FeuerwehrNotruf:          112
Nürtingen, Bahnhofstraße 5                    07022 9094455                       PolizeiNotruf:            110
Samstag, 14. August, Rauner-Apotheke, Kirchheim unter Teck,                       Krankentransporte       19222
Tannenbergstraße 40                           07021 52101
Sonntag, 15. August, Sulzburg-Apotheke, Lenningen
(Unterlenningen), Kirchheimer Straße 45/1     07026 81158                         Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Nürtingen
Montag, 16. August, Pinguin-Apotheke im NANZ-Center,                                 116 117, Auf dem Säer 1
Kirchheim unter Teck, Stuttgarter Straße 1    07021 8046171                        Werktag: Montag bis Donnerstag 19 bis 7 Uhr des Folgetages
Dienstag, 17. August, Central-Apotheke, Wernau,                                    Wochenende: Freitag bis Montag 19 bis 7 Uhr
Kirchheimer Straße 98                         07153 31719                          Feiertag: vor gesetzlichen Feier­tagen 19 Uhr
Mittwoch, 18. August, Adler-Apotheke,                                                         bis 7 Uhr am Folgewerktag
Kirchheim unter Teck, Max-Eyth-Straße 33      07021 2626
Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr und endet um                        Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Kirchheim
8.30 Uhr am Folgetag. Außerhalb der Ladenschlusszeiten ist                           116 117, Eugenstraße 3
eine gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 zu entrichten.                           Wochenende: Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr
                                                                                   Feiertag: vor gesetzlichen Feier­tagen 19 Uhr
                                                                                              bis 8 Uhr am Folgewerktag
Störungsdienste
Abwasser Weilheim: 744668 (Kläranlage), Abwasser Holzmaden/
Ohmden: Gruppenklärwerk Wendlingen, 07024 4055-0                                  In der übrigen Zeit ­wenden Sie sich bitte in dringenden Not­fällen
Straßenbeleuchtung Weilheim, 106-161,                                             an Ihren Hausarzt.
www.weilheim-teck.de/strassenbeleuchtung-melden
Straßenbeleuchtung Holzmaden, 90001-15
Straßenbeleuchtung Ohmden, 9510-13
Wasser Weilheim: EVF (Energieversorgung Filstal), 0800 6101-767
                                                                                  Notfallpraxis Kinder/Jugendliche     116 117
Wasser Holzmaden/Ohmden: Landeswasserversorgung,                                  Hals-Nasen-Ohren-Arzt                116 117
  07345 96382120
Strom: Netze BW GmbH, 0800 3629-477                                               Augenarzt                            116 117
Gas: Netze BW GmbH, 0800 3629-447                                                 Zahnarzt                       0711 7877755
12. August 2021                                    Gemeinsame Bekanntmachungen                                                           Seite 3

Holzmaden
Samstag, 14. August 2021
• Vogelschutz- und Naturverein, Altpapiersammlung

   Corona-Schnelltestzentren
   Testzentrum „Weilheim testet“ – Friseur velly Coiffure, Untere Grabenstraße 16
   Terminbuchung online: www.weilheim-testet.de oder telefonisch: 07023 9439309
   Testzentrum „Test & go“ – Physiotherapie Greuling, Ostermayerstraße 11
   Terminbuchung online: www.physiotherapie-greuling.de oder telefonisch: 07023 6979
   Corona-Schnellteststation in Dettingen unter Teck, Kirchheimer Straße 182
   Infos: www.bürgertestcenter.de oder telefonisch: 07021 5703-170

                                                                                Mitteilung
  Fälligkeitstermin Realsteuern                                                 Landratsamt Esslingen · Pulverwiesen 11 · 73726 Esslingen am Neckar
  Auf 15. August 2021 werden zur Zahlung fällig:
     • Gewerbesteuer – 3. Vorauszahlung                         Impfen von Kindern ab zwölf Jahren ist in den Kreisimpf­
     • Grundsteuer – 3. Rate                                    zentren im Landkreis grundsätzlich möglich – weiterhin
                                                                ­Impfen ohne Termin
  Diejenigen Steuerzahler, die noch nicht vom vorteilhaften      Das Sozialministerium Baden-Württemberg informiert, dass
  SEPA-Lastschriftverfahren Gebrauch machen, bitten wir          an Impfzentren im Land für Kinder im Alter zwischen zwölf
  um Überweisung auf die Girokonten:                             und 17 Jahren an drei Wochenenden in den Sommerferien ein
                                                                 Impfangebot gemacht wird.
    •   Stadtkasse Weilheim                                      An den beiden Kreisimpfzentren im Landkreis in der Zeppelin­
  		    KSK Esslingen                                            straße in Esslingen und auf der Messe in Leinfelden-Echter­
  		    IBAN: DE54 6115 0020 0048 8007 36                        dingen ist es grundsätzlich täglich möglich, Kinder im Alter von
  		    BIC: ESSLDE66XXX                                         zwölf Jahren an impfen zu lassen. Darauf macht der Malteser
  		 Voba Mittlerer Neckar e.G.                                  Hilfsdienst aufmerksam, der die Kreisimpfzentren im Auftrag des
  		 IBAN: DE51 6129 0120 0308 3330 04                           Landkreises und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten
  		 BIC: GENODES1NUE                                            Kreuz und der Johanniter Unfallhilfe betreibt.
                                                                 In den beiden Impfzentren sind in der Regel täglich Ärztinnen
  		 VR-Bank Hohenneuffen-Teck                                   und Ärzte vor Ort, die bereit sind, Kinder und Jugendliche auch
  		 IBAN: DE91 6126 1339 0030 7300 07                           ohne Indikation nach entsprechender Aufklärung zu impfen. Die
  		 BIC: GENODES1HON                                            Impfung erfolgt jeweils auf individuellen Wunsch und nach ärzt­
                                                                 licher Aufklärung und Risikoakzeptanz im Rahmen der Impfmög-
    •   Gemeindekasse Holzmaden                                  lichkeit der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Kinder
  		    KSK Esslingen                                            und Jugendlichen ab zwölf Jahren. Geimpft wird mit dem für die
  		    IBAN: DE27 6115 0020 0048 3011 87                        Altersgruppe zugelassenen und von der STIKO für diese Gruppe
  		    BIC: ESSLDE66XXX                                         empfohlenen Impfstoff des Herstellers Biontech. Die Kinder und
  		 Voba Mittlerer Neckar e.G.                                  Jugendlichen müssen zur Impfung in Begleitung eines Erzie-
  		 IBAN: DE15 6129 0120 0086 9390 09                           hungsberechtigten sein, die ihr Einverständnis für eine Impfung
  		 BIC: GENODES1NUE                                            geben. Jugendliche von 16 Jahren an, die selbst einwilligungs-
                                                                 fähig sind, werden ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten
    •   Gemeindekasse Ohmden                                     geimpft.
  		    KSK Esslingen                                            An den beiden Kreisimpfzentren werden Impfungen weiterhin
  		    IBAN: DE64 6115 0020 0048 3012 97                        ohne vorherige Terminvereinbarung angeboten. Die Impf­zentren
  		    BIC: ESSLDE66XXX                                         in der Zeppelinstraße 112 in Esslingen und in der Messehalle 9
                                                                 auf der Messe Stuttgart sind durchgehend an sieben Tagen in
  		 Voba Mittlerer Neckar e.G.                                  der Woche jeweils von 7 bis 20 Uhr geöffnet.
  		 IBAN: DE28 6129 0120 0382 2350 02
  		 BIC: GENODES1NUE

  Bei der Überweisung bitten wir das auf dem Steuerbescheid
  abgedruckte Buchungszeichen anzugeben.
  Den zu entrichtenden Betrag entnehmen Sie bitte Ihrem
  Steuerbescheid.
  Bei Steuerpflichtigen, die sich dem SEPA-Lastschriftver­               In dringenden Notfällen bitte
  fahren angeschlossen haben, werden wir den fälligen
  Betrag von ihrem Girokonto abbuchen.                                       den Notruf 112 wählen!
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  Impressum:
  Das Mitteilungsblatt für die Stadt Weilheim an der Teck, die Gemeinde
  Holzmaden und die Gemeinde Ohmden erscheint einmal wöchent-
  lich donnerstags. Herausgeber ist die Stadt Weilheim an der
  Teck. Verantwortlich für den gemeinsamen, den amtlichen und
  nichtamtlichen Teil der Stadt Weilheim: Bürger­meister Johannes
  Züfle, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde
  Holz­maden: Bürger­   meister Florian Schepp, für den amtlichen
  und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Ohmden: Bürgermeisterin
  Barbara Born. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb,
  Druck und Verlag GO Verlag GmbH & Co. KG, Kirchheim unter Teck,
      07021 9750-0, Fax 07021 9750-33. Sämtliche Text­          beiträge
  müssen bei den Bürgermeisterämtern aufge­
  ­                                                    geben werden.
  An­zeigen können bei GO Verlag GmbH & Co. KG, 73230 Kirchheim
  unter Teck, Alleen­straße 158, 07021 9750-19, Fax 07021 9750-33,
  E-Mail: a­nzeigen@teckbote.de, auf­     gegeben werden. Anzeigen­
  annahmeschluss: montags 16 Uhr.
  Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten be­sondere
  Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen müssen einen örtlichen
  Bezug haben und sind grundsätzlich bei den Bürger­meisterämtern
  aufzugeben. Annahmeschluss freitags.
  Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt
  1,85 € pro Monat, bei Postzustellung 9,35 € (inkl. Porto­anteil 7,50 €)
  pro Monat, der Einzelverkaufspreis pro Exemplar 0,55 €. Alle
  Bezugspreise enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Das Bezugsgeld ist
  bei Barzahlung jährlich, bei Ab­buchung halbjährlich im Voraus fällig.
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  bei P
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  per Fax 07021 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@go-kirchheim.            07021 8000-0
  de. Ab­bestellungen sind jeweils schriftlich mit einer Frist von einer    info@go-kirchheim.de, www.go-kirchheim.de
  Woche zum Monatsende möglich.
12. August 2021                                          Stadt Weilheim an der Teck                                                  Seite 5

                  Stadt Weilheim an der Teck
                  Rathaus Weilheim (Telefon 0 70 23 / 1 06 - 0, E-Mail: stadt@weilheim-teck.de):
                  Bürgerbüro: Montag 7.30 – 16 Uhr, Dienstag 8 – 18 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 12.30 Uhr
                  Andere Ämter: Montag 7.30 – 12.30 Uhr, Dienstag – Freitag 9 – 12 Uhr, Dienstag 15 – 18 Uhr

  Amtliche Bekanntmachungen
Sehr geehrte Leser/-innen des Mitteilungsblattes,
ab sofort steht der amtliche Teil des Mitteilungsblattes der Stadt
Weilheim an der Teck auch online auf der städtischen Home-
page unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ als PDF zum Abruf
bereit. Er enthält alle Beiträge der Stadtverwaltung außer über
Kindergärten, Schulen sowie Alters- und Ehejubiläen.
Ihr Redaktionsteam

                                                                        Weilheimer Sommerzeit – 27. August
Abkochgebot Trinkwasser aufgehoben                                      Warum in die Ferne schweifen …? Wenn man doch auch in
                                                                        Weilheim so viel Schönes und Interessantes erleben kann!
Aufgrund der Möglichkeit einer bakteriellen Belastung des               Gemütlich durchs Städtle schlendern, bei den Einzelhändlern
Leitungswassers durch Enterokokken, Escherichia coli und
­                                                                       auch nach den üblichen Öffnungszeiten ausgefallene Mode,
Coliformen Bakterien wurde am Donnerstagnachmittag,                     neueste Trends und besondere Aktionen entdecken. Und
5. August 2021 auf Anordnung durch das Gesundheitsamt ein               anschließend von den kulinarischen Köstlichkeiten bei den Gas-
Abkochgebot für das Leitungswasser in Weilheim an der Teck,             tronomen verwöhnt werden. Oder mit Speisen und Getränken
ausgenommen Hepsisau, erlassen. Die Bürgerinnen und Bür-                To Go – von den Ständen auf dem Bertoldsplatz und als zusätz-
ger wurden hierzu bereits am Donnerstagabend über die städ-             liches Angebot von den Gastronomen – den Tag gemütlich an
tische Homepage sowie über die Medien informiert. Aufgrund              der plätschernden Lindach oder auf den extra mitgebrachten
der Dringlichkeit informierte zudem die Freiwillige Feuerwehr die       Klappstühlen/Liegestühlen ausklingen lassen.
Bevölkerung mittels Lautsprecherdurchsagen.                             Und so ganz nebenbei den Klängen der Live-Musik lauschen
Dieses Abkochgebot wurde am Dienstagnachmittag, 9. August               und die Urlaubsstimmung genießen.
2021 wieder aufgehoben, das Leitungswasser kann wieder wie              Selbst der Nachtwächter und die anderen Stadtführer lassen
gewohnt verbraucht werden. Die Aufhebung des Abkochgebots               es sich nicht nehmen, mit ihren Gästen Weilheim ganz neu zu
in Weilheim ist eine Einzelfallentscheidung, die vom Gesund-            ­entdecken.
heitsamt des Landkreises Esslingen aufgrund der speziellen               Aber vor allem, endlich mal wieder Freunde und Bekannte tref-
technischen Gegebenheiten (zwei Wasserversorger) und der                 fen und unbeschwert einen schönen Nachmittag oder Abend
nun vorliegenden Untersuchungsergebnisse getroffen wird.                 miteinander verbringen!
Sie lässt sich daher nicht auf andere betroffene Gemeinden im            Da kommt doch Sommerstimmung auf – und wie heißt es so
Landkreis Göppingen übertragen.                                          schön von Louis Armstrong „Summertime, when the living is
Wichtig: Wer im besagten Zeitraum im Urlaub war, sollte seine            easy.“
Trinkwasserhausinstallation (Kaltwasser) mit einigen Litern Was-         Ganz im Sinne einer guten Sommerstimmung hatten einige
ser spülen, bevor er das Wasser nicht abgekocht zum Trinken              Weilheimer Gastronomen von einem besonderen Sommertag
oder zur Zubereitung von Lebensmitteln verwendet.                        geträumt, und somit ist eine weitere kleine, aber feine Veranstal-
                                                                         tung in den Sommerferien entstanden.
                                                                         So reiht sich „Weilheimer Sommerzeit“ am Freitag, 27. August
                                                                         2021 ein in die diesjährigen Veranstaltungen und Aktionen wie:
                                                                         das begeistert angenommene „Sommerlichen Kulturprogramm“
                                                                         der letzten Wochen – wo man nach dem langen Lockdown end-
                                                                         lich mal wieder Kultur live erleben konnte, – dem alternativen
                                                                         Städtlesfest im Juni, das gerade zur rechten Zeit passend zu
                                                                         den inzidenzbasierten Lockerung stattfand sowie dem, von
                                                                         zahlreichen Hobbyfotografen angenommenen Fotowettbewerb
                                                                         „Im Blütentraum“ und den daraus entstandenen Motiven im
                                                                         Großformat, die man derzeit im gesamten Weilheimer Stadt­
                                                                         gebiet entdecken kann.
                                                                         Im Herbst folgen dann mit #beActive – Weilheim in Bewegung
                                                                         (im Rahmen der Europäischen Woche des Sports) und dem
                                                                         Zähringermarkt weitere Aktionen.

                                                                                   Weilheim im Überblick
                                                                                         www.weilheim-teck.de
Seite 6                                               Stadt Weilheim an der Teck                                    12. August 2021

„Bereit zu Aufbruch und Reise“                                      Einladung zu den „Fair Trade Wochen“
(Hermann Hesse) – Der Mensch,                                       Werden Sie zu Weilheimer HeldeN!
ein Reisender zwischen den Welten

                                                                    Am 23. September jährt sich die Auszeichnung der Stadt
FOTO: Ensemble Divertimento                                         ­Weilheim zur Fair-Trade-Kommune!
                                                                     Anlass genug, dies im Städtle zu feiern.
Nach den begeisternden Veranstaltungen im Juli sowie am ver-         Im Rahmen der fairen Wochen (10. bis 24. September) und der
gangenen Wochenende findet im Rahmen des „Sommerlichen               Nachhaltigkeitstage (20. bis 26. September), finden im Septem-
Kulturprogramms“ mit dem Ensemble Divertimento eine weitere          ber in Weilheim zahlreiche Aktionen statt.
Veranstaltung für Kulturinteressierte in der Weilheimer Schloss-     Die Schulen bringen sich mit einem bunten Programm ein, die
scheuer statt.                                                       Auszubildenden der Stadt beteiligen sich mit einem kleinen
Für viele Menschen gibt es nichts Schöneres als aufzubrechen,        Marktstand und ein Festredner von Fair Trade spricht am Jubi-
zu wandern oder in fremde Länder zu reisen. Immer wieder             läumstag zu uns.
haben Dichter das Aufbrechen in neue Welten besungen. Einer          Wir laden Sie, liebe Weilheimer ein, die Wochen mit zu gestalten!
ist der Nobelpreisträger für Literatur Hermann Hesse, der betont,    Bieten Sie als Gastronom in den Wochen faires Essen an?
wie wichtig auch die Reise nach Innen ist.                           Machen Sie ein faire Ausstellung? Verzichten Sie zwei Wochen
Hesse gelingt es stets von Neuem, Jugendliche wie Erwachsen          auf Müll?
zu entflammen und zur Diskussion anzuregen. Er war natur­            Basteln Sie mit Ihren Kindern nachhaltige Produkte? Radeln Sie
verbunden, ein leidenschaftlicher Wanderer und Reisender und         mit dem Rad zur Arbeit …
wird im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stehen. Es sollen aber      Helfen Sie mit, Weilheim noch nachhaltiger zu machen!
auch andere Dichter aus verschiedenen Epochen zu Wort kom-           Werden auch Sie zum HeldeN! der Tat!
men.                                                                 Melden Sie gerne Ihre Aktionen bis zum 3. September 2021 an
Lassen Sie sich verzaubern von der sprachlichen Kraft ausge-         s.schmid@weilheim-teck.de.
wählter Texte und der stimmungsvollen Begleitung von Flöte           Für einen anschließenden Bericht im Mitteilungsblatt ist ein Foto
und Klavier.                                                         und eine kurze Zusammenfassung Ihrer Heldentat hilfreich.
Mitwirkende:                                                         Informationen zu Fairen Produkten erhalten Sie unter www.fair-
Sabine Burkhardt (Flöte)                                             trade-deutschland.de, Informationen zur Nachhaltigkeit unter
Andreas Baumann (Klavier)                                            www.n-netzwerk.de oder der homepage der Stadt Weilheim
Dr. Waltraud Falardeau (Vortrag und Rezitation)                      https://www.weilheim-teck.de/wirtschaft-umwelt/fairtrade-town.
                                                                     Werden Sie zum HeldeN! der Tat!
Die Veranstaltung findet am Freitag, 13. August
in der Schlossscheuer statt.
Beginn: Freitag 19.30 Uhr, Einlass 19 Uhr
Karte 15 Euro
Kartenverkauf bei DAS BUCH, Obere Mühlstraße 10 in Weilheim.        Fassadensanierung Schlossscheuer
Kartenvorbestellung können auch per E-Mail bei Andrea
­Bauknecht unter a.bauknecht@weilheim-teck.de vorgenommen
 werden.
 Wir bitten um Angabe Ihrer Adresse sowie um Vorauskasse auf
 folgendes Konto:
 Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
 Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
 IBAN: DE54 6115 0020 0048 8007 36
 Verwendungszweck: SKP 2021 – Ensemble Divertimento
 Bei den Konzerten werden die geltenden Corona-Regeln beach-
 tet.
 (Bitte „GGG“ Nachweis mitbringen: geimpft, genesen oder
 tagesaktuell getestet).

Im Hof werden an einer kleinen Bar gekühltes Bier von einem
lokalen Brauer, ein Gläschen Bertoldswein oder Tälessecco und
natürlich auch leckere alkoholfreie Getränke angeboten.
Unsere Gastronomen würden sich freuen, wenn die Besucher
vor dem Konzert noch bei ihnen auf ein Abendessen vorbei-
schauen würden.
Informationen zur Veranstaltung auf www.weilheim-teck.de
12. August 2021                                        Stadt Weilheim an der Teck                                                       Seite 7

                                                                       Wir suchen zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
                                                                       unbefristet in Vollzeit, eine/n

                                                                       Mitarbeiter für die
                                                                       Stadtkämmerei (m/w/d)
                                                                       Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft ist die Stadtkämmerei
 Von Mitte Juni bis Ende Juli 2021 wurde die Fachwerk-
                                                                       Weilheim für das Haushalts-, Kassen-, und Rechnungswesen von
 fassade mit Putzfelder an der Schlossscheuer saniert und
­wieder ­wetterfest gemacht.                                           drei weiteren kleineren Gemeinden zuständig. Die eingesetzte
 Aus Sicherheitsgründen mussten einige Putzfelder im Fach-             Finanz-Software ist seit 2021 Finanz+.
 werkbereich verfestigt oder ganz erneuert werden. Die Eichen-
 balken wurden fachgerecht repariert und erhielten wieder einen        Ihre Aufgaben bei uns:
 denkmalgerechten Schutzanstrich.                                         · Die Betreuung des gesamten Haushaltswesens einer Kommune
 Die Maßnahme wurde im Zuge der Haushaltsplanungen für 2021                 unter 2.000 Einwohner (u.a. Erstellung Haushaltsplan,
 vom Gemeinderat mit rund 25.000 € freigegeben. Die Abwick-                 Rechnungsabschluss und Finanzzwischenbericht).
 lung erfolgte über das Stadtbauamt.                                      · Die Anlagebuchhaltung für alle betreuten Kommunen, u.a. Erfassen
                                                                            und Verwalten des gesamten Anlagevermögens, sowie Planung,
                                                                            Steuerung und Durchführung der Inventur.
                                                                          · Finale Umstellungsarbeiten sowie laufende Betreuung der
Neuer Spiralkreisel                                                         eingesetzten Finanz-Software Finanz+
am Spielplatz Zipfelbachhalle                                             · Ausbildungsbeauftragter der Kämmerei
                                                                          · Die Mitarbeit im Team der Stadtkämmerei bei allen anfallenden
                                                                            Aufgaben im Haushalts- und Kassenbereich

                                                                       Ihr persönliches Profil:
                                                                          · Abgeschlossene Ausbildung zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH),
                                                                            Bachelor of Arts - Public Management -
                                                                          · Gute Kenntnisse im neuen Kommunalen Haushaltsrecht sind von
                                                                            Vorteil
                                                                          · Eigeninitiative und Zuverlässigkeit
                                                                          · motivierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit

                                                                       Unser Angebot:
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                                                                           abwechslungsreichen Aufgabengebiet
                                                                         · Vergütung in A 11 bzw. EG 10 TVöD
                                                                         · Ein attraktiver Arbeitsplatz mit der Möglichkeit zum Homeoffice
                                                                         · Ausgezeichnete Weiterbildungsmöglichkeiten
                                                                         · Sport- und gesundheitsfördernde Angebote
                                                                         · Zuschuss zum Jobrad

                                                                       Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt
                                                                       berücksichtigt.

                                                                       Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung:
                                                                       Stadtkämmerer Herr Bräunle, Tel. 07023/106-200

                                                                       Jetzt online bewerben unter www.weilheim-teck.de/jobs

                                                                       Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.08.2021
Im Zuge der jährlichen Spielplatzhauptuntersuchung durch das
Stadtbauamt wurden in den vergangenen Wochen verschie-
dene Reparaturen auf den Spielplätzen durchgeführt.
Auf dem Foto die Erneuerung des Spiralkreisel am Spielplatz
Hepsisau. Für die ständige Spielgeräteunterhaltung zur Sicher-
heit aller Nutzer auf den städtischen Spielanlagen (20 öffentliche               In dringenden Notfällen bitte
Spielplätze, 15 Spielanlagen in Kitas u. Schulen) investiert die
Stadtverwaltung jährlich rund 65.000 €.                                              den Notruf 112 wählen!
Seite 8                                                   Stadt Weilheim an der Teck                                     12. August 2021

Benutzungsordnung für die Limburghalle                                  (5)	Der Mieter gilt als Veranstalter. Eine Untervermietung oder
                                                                             sonstige Überlassung an Dritte ist nicht zulässig, soweit
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-                      nicht im Mietvertrag eine andere Vereinbarung getroffen
berg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698)             wurde.
zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Februar 2020 (GBl.
S. 37) hat der Gemeinderat der Stadt Weilheim an der Teck in            § 3 Hausrecht
seiner Sitzung am 20. Juli 2021 folgende Benutzungsordnung              (1)	Die Räume der Limburghalle, mit Ausnahme der Gaststätte,
mit ­Wirkung ab 1. August 2021 beschlossen:                                  werden von der Stadtverwaltung (Stadtkämmerei) Weilheim
                                                                             an der Teck verwaltet und vermietet. Die Aufsicht obliegt der
§ 1 Geltungsbereich und Zweckbestimmung                                      Stadtverwaltung.
(1)	 Diese Benutzungsordnung gilt für die Limburghalle der             (2)	Die Beauftragten der Stadt, insbesondere der Hausmeister,
      Stadt Weilheim. Sie ist für alle Personen verbindlich, die sich        üben das Hausrecht aus. Ihnen ist jederzeit der Zutritt zu
      in der Halle aufhalten (Veranstalter, Mitwirkende, Helfer und          den vermieteten Räumen zu gestatten. Seinen Anordnun-
      Besucher). Mit dem Betreten der Limburghalle unterwerfen               gen ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung Folge zu
      sich die Benutzer dieser Benutzungsordnung. Sie umfasst                leisten. Er sorgt für Ordnung und Sauberkeit innerhalb der
      folgende Räume der Limburghalle:
                                                                             Halle, einschließlich der Außenanlagen und hat das Recht,
      a) Großer Saal
                                                                             Personen die seinen Anweisungen nicht nachkommen,
      b) Kleiner Saal mit Konferenzraum
                                                                             oder gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, sofort
      c) Foyer
                                                                             aus der Limburghalle zu verweisen.
      d) Bühne
(2)	Die Limburghalle ist Eigentum der Stadt Weilheim. Sie ist
                                                                        § 4 Bereitstellung der Räume
      eine öffentliche Einrichtung der Stadt, die dem kulturellen
                                                                        (1) Die Halle wird vom Beauftragten der Stadt rechtzeitig vor
      und gesellschaftlichen Leben in der Stadt dient. Sie steht,
                                                                             der genehmigten Veranstaltung übergeben. Der Vertragsge-
      soweit sie nicht von der Stadt benötigt wird, den örtlichen
                                                                             genstand wird in dem bestehenden, dem Veranstalter dann
      Vereinen und Organisationen sowie sonstigen Benutzern
                                                                             bekannten Zustand überlassen. Er gilt als ordnungsgemäß
      nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung zur Verfügung.
                                                                             übergeben, wenn der Veranstalter nicht unverzüglich Män-
(3)	Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht. Über
     die Zulassung einer Veranstaltung in der Limburghalle                   gel bei dem Beauftragten der Gemeinde geltend macht.
     ­entscheidet die Stadt Weilheim.                                        Die Rückgabe der Halle hat nach der Veranstaltung an den
(4)	 Der Mieter verpflichtet sich beim Vertragsabschluss die                Beauftragten der Stadt zu geschehen, wobei festgestellt
      Benutzungsordnung, die Entgeltordnung sowie alle in                    wird, ob durch die Benutzung irgendwelche Schäden verur-
      diesem Zusammenhang erlassenen Anordnungen einzu­                      sacht worden sind und das Inventar noch vollständig ist.
      halten.                                                           (2)	Die Räumlichkeiten werden besenrein übergeben, die wei-
(5)	Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbeson-                 tergehende Reinigung erfolgt durch die Stadt. Für Veranstal-
      dere aus der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)                  tungen steht zudem ein Hausmeisterservice zur Verfügung,
      und der einschlägigen Arbeitsschutz- und Arbeitssicher-                der Nutzern technische Hilfestellungen gibt, in die Räum-
      heitsvorschriften sowie der Gewerbeordnung etc. wird aus-              lichkeiten einweist und die Bestuhlung und die Dekoration
      drücklich hingewiesen.                                                 aus brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten abnimmt. Die
(6)	Vom Inhalt des Mietvertrages und dieser Benutzungsord-                  Limburghalle wird mit allem für die Veranstaltung erforder-
      nung abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam,                 lichen Mobiliar wie Bühne, Tische, Stühle und technischen
      wenn sie von der Stadt Weilheim schriftlich bestätigt wur-             Geräte überlassen.
      den.                                                              (3)	Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen
(7)	Von der Benutzung ausgeschlossen sind Veranstaltungen,                  in oder an dem Vertragsgegenstand sind dem Beauftragten
      die rechtswidrige oder verfassungsfeindliche Ziele verfol-             der Stadt unverzüglich mitzuteilen.
      gen.                                                              (4)	Die Bereitstellung der Räume erfolgt nur zu dem beantrag-
(8)	 Die Benutzung kann von der Stadtverwaltung untersagt                   ten Verwendungszweck und in der beantragten Zeit. Eine
      werden, wenn durch die Veranstaltung selbst oder im                    Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
      Umfeld der Veranstaltung eine Gefährdung der öffentlichen
      Sicherheit und Ordnung zu befürchten sind.                        § 5 Bewirtschaftung
                                                                        Die Bewirtschaftung der Räume erfolgt ausschließlich durch den
§ 2 Vermietung                                                          Pächter der Zähringer-Stuben. Eine Bewirtschaftung oder das
(1)	Die Überlassung der Räume und Einrichtungen der Lim-               Mitbringen von Speisen und Getränken durch den Veranstalter
     burghalle für Veranstaltungen bedarf eines schriftlichen           oder Besucher der Veranstaltung ist nur mit Einverständnis des
     Vertrages.                                                         Pächters der Zähringer-Stuben gestattet.
(2)	Der Antrag auf Überlassung der Räume und Einrichtungen
     ist auf einem Vordruck der Stadt zu stellen. Aus einer fern-       § 6 Pflichten des Veranstalters
     mündlich, mündlich oder schriftlich beantragten Termin-            (1)	Für den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung ist der Ver-
     notierung kann kein Rechtsanspruch auf einen späteren                   anstalter verantwortlich. Der Veranstalter hat alles zu ver-
     Vertragsabschluss hergeleitet werden. Dieser wird erst wirk-            anlassen, was zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner
     sam mit der schriftlichen Bestätigung der Benutzung durch               Veranstaltung erforderlich ist. Er ist insbesondere verpflich-
     die Stadtverwaltung.                                                    tet:
(3)	Die Antragsstellung ist mindestens vier Wochen vor der Ver-             a)	wegen Herrichten des Saals, Art der Bestuhlung, Bereit-
     anstaltung bei der Stadtverwaltung Weilheim einzureichen.                   stellen sonstiger Einrichtungsgegenstände usw. mit
     Sie muss genaue Angaben zum Veranstalter, die Dauer und                     dem Hausmeister sowie wegen Einzelheiten der Bewirt-
     die Art der Veranstaltung sowie die zu erwartende Besu-                     schaftung mit dem Pächter der Gaststätte mindestens
     cherzahl enthalten.                                                         2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin Verbindung
(4)	Die Limburghalle darf erst benutzt werden, wenn eine                        aufzunehmen.
     schriftliche Genehmigung erteilt ist. Die Genehmigung kann              b)	die vom Landratsamt Esslingen genehmigten Bestuh-
     geändert oder widerrufen werden, wenn dies aus unvorher-                    lungspläne sind verbindlich einzuhalten. Die darin festge-
     gesehenen wichtigen Gründen notwendig ist, insbesondere                     legten Besucherhöchstzahlen dürfen nicht überschritten
     wenn die Stadt die Halle selbst benutzen oder für eine im                   werden. Eine Änderung des jeweiligen Bestuhlungsplans
     öffentlichen Interesse liegende Veranstaltung überlassen                    bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stadt.
     will. Zur Leistung einer Entschädigung ist die Stadt in diesen          c)	die feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften,
     Fällen nicht verpflichtet.                                                  die Versammlungsstätten-verordnung sowie die zum
12. August 2021                                           Stadt Weilheim an der Teck                                            Seite 9

        Schutze der Jugend erlassenen Vorschriften genau ein-           (5)	Die Ausgänge und Notausgänge sind von jeglichen Hinder-
        zuhalten und die Hausordnung zu beachten.                            nissen frei zu halten und müssen während der Veranstal-
    d)	für die gesamte Dauer der Benutzung einen Verantwort-                tung unverschlossen sein.
        lichen zu benennen. Der Verantwortliche muss jederzeit          (6)	Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder beson-
        anwesend und ansprechbar sein. Der benannte Verant-                  ders feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen, Spiritus,
        wortliche muss vor Veranstaltungsbeginn vom Haus-                    verflüssigten oder verdickten Gasen ist unzulässig. Das
        meister mit schriftl. Bestätigung eingewiesen werden.                Abbrennen von Feuerwerk jeder Art ist in den Räumen nicht
    e)	die Besucher von Veranstaltungen anzuhalten, Män-                    gestattet. Die Abgabe, das Bereitstellen oder Mitführen von
        tel, Schirme, Stöcke, Einkaufstaschen, Gepäckstücke                  Luftballonen, die mit feuergefährlichen Gasen gefüllt sind,
        u. a. in der Garderobe aufbewahren zu lassen. Für die                ist ebenfalls nicht zulässig.
        Abwicklung des Garderobenbetriebs ist der Veranstalter          (7)	Bei der Art der Ausschmückungsgegenstände müssen die
        ver­antwortlich.                                                     gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Es dürfen nur
    f)	die überlassenen Räume, Einrichtungsgegenstände und                  nicht-brennbare und/oder schwer entflammbar gemachte
        Geräte pfleglich und schonend zu behandeln und etwa-                 Gegenstände verwendet werden.
        ige Schäden sofort dem Hausmeister zu melden.                   (8)	Dekorationen aus Papier müssen von Beleuchtungskörpern
    g)	die Veranstaltung zur vereinbarten Zeit zu beenden und               so weit entfernt sein, dass sie sich nicht entzünden können.
        die Besucher zum Verlassen der Räume aufzufordern.              (9)	Die Gänge und Notausgänge, Notbeleuchtungen, Feuer-
    h)	nach Beendigung der Veranstaltung die von ihm einge-                 löscheinrichtungen und Feuermelder dürfen durch Aus-
        brachten Gegenstände schnellstmöglich aus den über-                  schmückungsgegenstände nicht verstellt oder verhängt
        lassenen Räumen zu entfernen. Die Stadt haftet nicht für             werden.
        vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände.                     (10)	
                                                                             Änderungen in und an dem Verwendungsgegenstand –
    i)	dafür Sorge zu tragen, dass Waffen und Gegenstände                   dazu gehören auch alle Einrichtungsgegenstände – dürfen
        mit scharfen Kanten oder Schneiden nicht mitgeführt                  ohne Zustimmung der Verwaltung nicht vorgenommen wer-
        werden dürfen.                                                       den. Die Art der Ausschmückung ist vor deren Anbringung
    j)	für den zusätzlichen Betrieb elektrischer Anlagen sind die           dem Beauftragten der Stadt mitzuteilen, der die Genehmi-
        entsprechenden Vorschriften des Verbandes Deutscher                  gung der Stadtkämmerei einzuholen hat.
        Elektrotechniker maßgebend. Beim Anschluss elektri-
        scher Geräte sind außerdem einwandfreie mit Schutz-             § 9 Rücktritt vom Vertrag
        leiter versehene Kabel zu verwenden. Die vorhandenen            (1)	Findet eine vorgesehene Veranstaltung nicht statt und wer-
        Steckdosen dürfen nicht demontiert, um geklemmt oder                 den die Räume nicht benutzt, so hat der Veranstalter dies
        an ihren Anschlussschrauben angezapft werden.                        sofort, spätestens aber 4 Wochen vor dem Veranstaltungs-
    k)	bei Veranstaltungen, die über die Polizeistunde hinaus-              termin, schriftlich mitzuteilen. Wenn dieser Termin nicht
        gehen, rechtzeitig die entsprechende Erlaubnis beim                  eingehalten werden kann, sind 25 v.H. der Grundmiete als
        Amt für öffentliche Ordnung einzuholen.                              Entschädigung zu bezahlen, es sei denn, dass der reser-
    l)	soweit erforderlich, die Veranstaltung bei den zuständi-             vierte Raum für den betreffenden Tag anderweitig vermie-
        gen Behörden anzumelden, rechtzeitig Genehmigungen                   tet werden kann. Unabhängig hiervon sind dem Pächter
        einzuholen und GEMA-Gebühren zu entrichten.                          der Gaststätten bei bewirtschafteten Veranstaltungen alle
                                                                             Schäden zu ersetzen, die ihm durch Absage einer Veran-
§ 7 Ordnungsvorschriften                                                     staltung innerhalb 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin
(1) 	Der Zugang zur Halle und Abgang von der Halle darf nur                 entstehen.
      durch den Haupteingang erfolgen.                                  (2)	Die Stadt Weilheim kann aus wichtigem Grund vom Vertrag
(2)	Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den guten                  zurücktreten.
      Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung             Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn
      und Sauberkeit zuwiderläuft.                                           1.	die für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen
(3)	Nicht gestattet ist insbesondere                                            oder Erlaubnisse nicht erteilt werden oder
      a)	das Rauchen                                                        2.	durch die geplante Veranstaltung eine Störung der
      b)	das Mitbringen von Tieren,                                             öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädi-
      c)	das Aufstellen von Fahrrädern und Motorfahrzeugen                      gung des Ansehens der Stadt Weilheim zu befürchten ist
          innerhalb des Gebäudes                                                 oder
(4)	Die technischen Anlagen, insbesondere Tonübertragungs-                  3.	der Veranstaltungsort infolge höherer Gewalt oder aus
      anlage und Scheinwerfer, dürfen in der Regel nur durch den                 unvorhergesehenen im öffentlichen Interesse gelegenen
      Hausmeister oder unter seiner Aufsicht bedient werden.                     Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
                                                                        Wenn die Stadt Weilheim von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch
§ 8 Brandschutz                                                         macht, stehen dem Veranstalter keinerlei Schadensersatz­
(1)	Ein verantwortlicher Vertreter hat bis zur vollständigen Räu-      ansprüche zu.
        mung der Halle anwesend zu sein. Er ist verpflichtet, auf die
        feuerpolizeilichen Vorschriften zu achten und für einen ruhi-   § 10 Verstoß gegen Vertragsbestimmungen
        gen und ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Veranstal-          (1)	Personen oder Veranstalter, die in grober Form gegen die
        tung Sorge zu tragen. Er hat insbesondere darauf zu achten,          Benutzungsordnung oder die Weisungen des Beauftragten
        dass die Gänge auch zwischen den Stuhl- und Tischreihen              der Stadt verstoßen, kann das Betreten der Limburghalle
        nicht zugestellt werden und hat im Brandfall das geordnete           vorübergehend oder auf Dauer untersagt werden.
        Verlassen des Gebäudes durch die Teilnehmer zu regeln.          (2)	Beim Verstoß gegen Vertragsbestimmungen ist der Mie-
(2)	Bei Veranstaltungen > 200 Personen ist eine Brandsicher-                ter auf Verlangen der Stadt zur sofortigen Räumung und
        heitswache vorzuhalten.                                              ­Herausgabe der Mietsache verpflichtet. Kommt er dieser
	Die Brandsicherheitswache beauftragt die Stadt auf Kosten                   Verpflichtung nicht nach, so ist die Stadt berechtigt, die
        des Veranstalters. Das übrige Personal (z. B. Kasse, Ord-             Räumung und Instandsetzung auf seine Kosten und Gefahr
        nungsdienst) ist grundsätzlich vom Veranstalter zu stellen.           durchführen zu lassen.
(3) 	Jegliche Veranstaltungstechnik (Beschallung) muss durch           (3)	Der Veranstalter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des
      die Brandmeldeanlage (BMA) übersteuert werden, sodass                   Benutzungsentgelts verpflichtet; er haftet auch für etwai-
      eine akustische Alarmierung jederzeit wahrgenommen                      gen Verzugsschaden. Der Veranstalter kann dagegen keine
      ­werden kann.                                                           Schadensersatzansprüche geltend machen.
(4)	  Die Brandmeldeanlage ist auf die integrierte Leitstelle
       ­Esslingen aufgeschaltet. Beim Auslösen der Anlage haftet
        der Veranstalter für die dafür entstehenden Kosten.
Seite 10                                               Stadt Weilheim an der Teck                                  12. August 2021

§ 11 Haftung                                                         (2)	Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 22. Januar
(1)	Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch seine            2003 außer Kraft.
     Beauftragten und durch Besucher seiner Veranstaltung an
     dem Grundstück und Gebäuden sowie an den Einrichtun-            Hinweis nach § 4 Gemeindeordnung
     gen der Limburghalle verursacht werden. Zur Vermeidung          Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
     derartigen Schäden ist ein Ordnungsdienst einzurichten.         der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
     Die Stadt behält sich vor, vom Veranstalter eine Kaution bis    aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung
     zur Höhe von 3.000,– € als Sicherheitsleistung zu verlangen.    wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
(2)	Die Stadt haftet nicht für den Verlust oder die Beschädi-       schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
     gung von Kleidungsstücken, Geld, Wertgegenständen,              dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht wor-
     sonstigem privaten Vermögen der Benutzer und Zuschauer,         den ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist
     soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach­        zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
     gewiesen werden kann. Das gleiche gilt auch für im Außen-       Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt-
     bereich der Limburghalle abgestellte Fahrzeuge.                 machung der Satzung verletzt worden sind.
(3)	Der Benutzer stellt die Stadt von etwaigen Haftpflichtansprü-
     chen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der     Weilheim an der Teck, den 20. Juli 2021
     Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritte für
     Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der         Züfle
     überlassenen Räume, Geräte und der Zugänge zu den Räu-          Bürgermeister
     men und Anlagen stehen. Der Benutzer verzichtet seiner-
     seits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt und
     für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltend-
     machung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadt und
     deren Bedienstete oder Beauftragte. Wird die Stadt wegen
     eines Schadens unmittelbar in Anspruch genommen, so              Stadtarchiv Weilheim
     ist der Veranstalter verpflichtet, diese von dem geltend         Im Stadtarchiv Weilheim werden die in der Stadtver­
     gemachten Anspruch, einschließlich der entstehenden Pro-         waltung seit 1506 entstandenen Unterlagen verwahrt. Aus
     zess- und Nebenkosten in voller Höhe freizuhalten. Er hat        dem Archivgut kann eine Fülle von Fragen zur Geschichte
     der Stadt im Rechtsstreit durch gewissenhafte Informatio-        der Stadt Weilheim, aber auch zur Geschichte einzelner
     nen Hilfe zu leisten.                                            Gebäude oder einzelner Personen in der Stadt, beantwortet
Die Stadt behält sich vor, vom Veranstalter den Abschluss aus-        werden.
reichender Versicherung zu fordern.                                   Jeder, der ein berechtigtes Interesse an stadtgeschicht­
(4)	Die Benutzung der Limburghalle geschieht ausschließlich          lichen Fragen hat, kann das Stadtarchiv an den Öffnungs­
     auf eigene Gefahr und Verantwortung der Benutzer. Bei            tagen benutzen. Zwei Mitarbeiter des Kreisarchivs Esslin-
     Unfällen und Schäden tritt eine Haftung der Stadt nur ein,       gen, Frau Mühlnickel-Heybach oder Herr Fuchs, stehen
     wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden        zweimal im Monat dienstags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis
     der Gemeinde oder ihrer Bediensteten nachgewiesen wird.          17 Uhr für Ihre Anliegen und Auskünfte im Rathaus Weilheim
(5)	Die Haftung der Stadt als Eigentümer für den sicheren Bau-       zur Verfügung.
     zustand von Gebäuden gem. § 836 BGB bleibt unberührt.            Um die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen ein­
(6)	Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen und sonstigen,           zuhalten, weisen wir Sie darauf hin, dass:
     die Veranstaltung behindernden und beeinträchtigenden            • eine Anmeldung im Kreisarchiv Esslingen unter der Num-
     Ereignissen kann der Veranstalter gegen die Stadt keine             mer 0711 3902-42340 erforderlich ist,
     Schadensersatzansprüche geltend machen.                          • nur ein Benutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums
                                                                         zugelassen ist,
§ 12 Fundsachen                                                       • eine medizinische Maske zu tragen ist,
Fundgegenstände sind beim Beauftragten der Stadt abzu-                • die Abstandsregeln einzuhalten sind.
geben, der sie, sofern sich der Verlierer nicht innerhalb einer       Fragen an die Stadtgeschichte können auch per E-Mail an
Woche meldet, dem Fundamt der Stadt abliefert.                        Stadtarchiv@weilheim-teck.de oder Kreisarchiv@lra-es.de
                                                                      gestellt werden.
§ 13 Benutzungsentgelt
(1)	Für die Benutzung der Räume der Limburghalle sind die            Die nächsten Termine finden statt am:
     vom Gemeinderat festgelegten, am Tage der Benutzung              24. August                      9. November
     geltenden Mieten und Entgelte samt Nebenleistungen zu             7. September                  23. November
     bezahlen. Die Vermietung kann von der ganzen oder teilwei-       21. September                   7. Dezember
     sen Vorauszahlung der Miete abhängig gemacht werden.             12. Oktober                    21. Dezember
(2)	Die Vermietung ist erst wirksam vereinbart, wenn der Mieter      26. Oktober
     eine schriftliche Zusage erhalten hat und die festzusetzende
     Miete zwei Wochen vor dem Veranstaltungs­termin an die
     Stadtkasse Weilheim an der Teck bezahlt ist.

§ 14 Weitere Bestimmungen
(1)	Falls der Veranstalter eine Betreuung durch einen Sanitäts-
     dienst für nötig hält, bestellt er diese auf eigene Rechnung.
(2)	Die Stadtverwaltung kann im Vertrag zusätzliche Vereinba-
     rungen treffen und von diesen allgemeinen Bedingungen
     abweichen. Jegliche Änderung eines Vertrages bedarf der
     schriftlichen Form.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Weilheim und Gerichtsstand ist Kirchheim unter
Teck.

§16 Inkrafttreten
(1)	Diese Benutzungsordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.
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