Versicherungsschutz für die Freiwillige Feuerwehr - Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
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Inhaltsverzeichnis WGV-INFO Nr. 1/6. Auflage 2012 Haftpflichtversicherung Seite 3 WGV-Unfallversicherung für die Freiwillige Feuerwehr Seite 5 Rechtsschutzversicherung Seite 7 Kraftfahrtversicherung Seite 7 Leitfaden der Unfallkasse Baden-Württemberg Seite 8 2
Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche Dritter Mitversichert ist auch die gesetzliche Die Erfüllung der Aufgaben der Feuer- Haftpflicht der Gemeindefeuerwehr wehr nach § 2 des Feuerwehrgesetzes Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der aus der Durchführung von Abbruch- (FwG) ist eine hoheitliche Aufgabe mit Gemeinde und als solche über deren arbeiten und aus dem Betrieb von der Folge, dass sich die Haftung nach Kommunale Haftpflichtversicherung Werkstätten, auch soweit hier Repa- § 839 BGB in Verbindung mit Artikel bei der Württembergischen Gemein- ratur-, Wartungs- und sonstige Arbei- 34 des Grundgesetzes richtet. Damit de-Versicherung a.G. mit versichert. ten für andere Feuerwehren durchge- haftet die Gemeinde als Träger der führt werden. Feuerwehr; der einzelne Feuerwehr- Versichert ist die gesetzliche Haft- mann haftet einem geschädigten Drit- pflicht für Schäden, die Dritten bei Vom Versicherungsschutz umfasst ist ten gegenüber nicht persönlich. der Erfüllung von Aufgaben nach dem ferner die gesetzliche Haftpflicht für Feuerwehrgesetz zugefügt werden. Schäden, die durch Abhandenkom- Bei Tätigkeiten außerhalb der gesetzli- Versicherungsschutz besteht also men von Schlüsseln zu Feuer wehr- chen Aufgabener füllung der Feuer- dann, wenn die Gemeinde von einem schlüsselkästen verursacht werden. wehr besteht aber die Möglichkeit, Dritten auf Schadenersatz in An- dass auch der Feuerwehrangehörige spruch genommen wird, weil ein An- Voraussetzung ist allerdings, dass ver- bei einem Schaden vom Geschädigten gehöriger der Feuerwehr bei Aus- traglich mit dem jeweiligen Betriebsin- direkt in Anspruch genommen wird. übung seiner dienstlichen Tätigkeit haber die Haftung auf Vorsatz und gro- einen Schaden verursacht hat. be Fahrlässigkeit beschränkt ist, wo- Der Versicherungsschutz der Kommu- bei sich der Versicherungsschutz nalen Haftpflichtversicherung um- Beispiel: selbstverständlich nicht auf vorsätz- fasst sowohl die Haftung der Gemein- Bei einer Löschübung wird durch lich verursachte Schäden erstreckt. de, als auch eine eventuelle persönli- Unachtsamkeit mit einem Schlauch che Haftung des Feuerwehrangehöri- ein geparktes Kraftfahrzeug be- Es wird empfohlen, in die Vereinba- gen. Der Feuerwehrangehörige ist schädigt. Für die Schadenersatz- rung mit dem jeweiligen Betriebsin- also im Rahmen des Versicherungs- ansprüche des Kraftfahrzeughal- haber folgende Haftungsregelung ver trages der Gemeinde geschützt, ters besteht Versicherungsschutz aufzunehmen: wenn er in Ausübung seiner Tätigkeit im Rahmen der Kommunalen Haft- für die Feuerwehr einem Dritten fahr- pflichtversicherung der Gemeinde. Die Feuerwehr haftet nicht für lässig einen Schaden zufügt. Diebstahl, Verlust oder sonstiges Darüber hinaus erstreckt sich der Abhandenkommen von Schlüs- Grundlage der Kommunalen Haft- Versicherungsschutz auch auf alle seln – sowohl Kastenschlüssel als pflichtversicherung sind die Allgemei- Tätigkeiten außerhalb der gesetzli- auch Objektschlüssel – und für nen Versicherungsbedingungen für chen Aufgaben nach dem Feuerwehr- daraus entstehende unmittelbare die Haftpflichtversicherung (AHB) und gesetz. Dazu gehört die Durchfüh- und mittelbare Schäden. Die Haf- die vereinbarte Risikobeschreibung. rung von Veranstaltungen, wie bei- tung für Schäden, die auf einer spielsweise Feuerwehrfeste, Feuer- vorsätzlichen oder grob fahrlässi- Die Leistung des Haftpflichtversiche- wehrausflüge, Kameradschaftsaben- gen Vertragsverletzung der Feuer- rers besteht zunächst in der Prüfung de oder Tage der offenen Tür sowie wehr, ihrer Vertreter oder Erfül- der Haftpflichtfrage. Er klärt, ob ein der Ordnerdienst bei örtlichen Festen lungsgehilfen beruht, wird hier- Anspruch gegen die Gemeinde oder und Umzügen. durch nicht berührt. den Angehörigen der Feuerwehr über- haupt berechtigt ist und stellt die hier- Beispiel: Ein Muster für eine „Feuerwehr- zu erforderlichen Ermittlungen an. Ein Besucher eines Feuerwehrfes- schlüsselkasten-Vereinbarung“ kann tes stürzt, weil Abfall nicht recht- bei der WGV angefordert werden. Sind die von dem geschädigten Dritten zeitig entfernt wurde. Er verletzt erhobenen Ansprüche berechtigt, er- sich und macht Schadener satz- setzt der Haftpflichtversicherer im Rah- ansprüche gegen die Feuerwehr men des bestehenden Versicherungs- als Veranstalter des Festes gel- vertrages den entstandenen Schaden. tend. 3
Falls die Ansprüche unberechtigt sind, die Freiwillige Feuerwehr außerhalb arbeitsunfähig wird, hat ihm sein Ar- weil beispielsweise keine Haftung vor- der gesetzlichen Aufgaben eintreten. beitgeber aufgrund gesetzlicher oder liegt, wird der Versicherer die Ansprü- vertraglicher Verpflichtung Entgelt- che zurückweisen. Nimmt der Geschä- Versicherungsschutz besteht auch, fortzahlungen zu leisten. Der Arbeit- digte die Ablehnung seiner Schaden- soweit die Gemeinde nach § 30 geber muss ihm also für die Dauer ersatzansprüche nicht hin, hat er die Abs. 4 FwG (Persönliche Hilfeleistungs- seiner verletzungsbedingten Ausfall- Möglichkeit, diese klageweise geltend pflicht) Schadenersatz leisten muss. zeit seinen Lohn weiterhin bezahlen. zu machen. Im Rahmen der Abwehr Nach § 15 Abs. 2 FwG hat die Gemein- der Schadenersatzansprüche führt Kein Ersatz wird gewährt für Schäden de dem privaten Arbeitgeber diese der Versicherer diesen Prozess für die durch Abhandenkommen von Geld, erbrachten Entgeltfortzahlungsleis- Gemeinde oder den betroffenen Feu- Wertpapieren, Sparbüchern, Urkun- tungen zu erstatten. erwehrmann und übernimmt die hier- den, Uhren, Schmucksachen, Pelzen Im Rahmen der Kommunalen Haft- für anfallenden Kosten. und Kostbarkeiten. pflichtversicherung besteht ohne zusätzlichen Beitrag Versicherungs- Der Haftpflichtversicherer übernimmt Nicht unter den Versicherungsschutz schutz, wenn die Gemeinde von ei- einen eventuellen Schaden bis zur der Kommunalen Haftpflichtversiche- nem privaten Arbeitgeber auf Erstat- Höhe der vereinbarten Versiche- rung fallen Schäden an privaten Kraft-, tung der von ihm erbrachten Entgelt- rungssumme. Wasser- und Luftfahrzeugen der Ange- fortzahlungsleistungen in Anspruch hörigen der Gemeindefeuer wehr. genommen wird. Die Leistung des Nach § 16 Abs. 6 FwG haben die Ge- Versicherers wird nur durch die für meinden die ehrenamtlich tätigen An- Für Schäden an privaten Kraftfahr- den Vertrag vereinbarte Versiche- gehörigen der Gemeindefeuerwehr zeugen der Feuerwehrleute (Perso- rungssumme begrenzt (in der Regel gegen Haftpflicht in Höhe von min- nen- und Kombinationskraftwagen) 15 Mio. EUR oder mehr). Eine Begren- destens 15 Mio. EUR zu versichern. kann die Gemeinde Versicherungs- zung je Person und Ausfalltag entfällt. schutz im Rahmen einer Dienstreise- Die bei der WGV versicherten Ge- Fahrzeugversicherung erlangen, die Keine Erstattungspflicht besteht ge- meinden haben in der Regel diese sich auch auf Fahrten der Angehöri- genüber öffentlichen Arbeitgebern. oder höhere Versicherungssummen gen der Gemeindefeuerwehr er- vereinbart. Damit besteht für die Ge- streckt. Die Entschädigungsleistung Keine Verpflichtung besteht zum Ersatz meindefeuerwehr ausreichender Ver- ist auf den vereinbarten Betrag be- des Verdienstausfalles bei Selbststän- sicherungsschutz. grenzt. Eine vereinbarte Selbstbetei- digen und freiberuflich Tätigen. Dazu ligung wird abgesetzt. gehören insbesondere die Landwirte. Sachschäden der Feuerwehrleute In der Regel hat dieser Personenkreis Neben dem Anspruch auf Ersatz von sein Ausfallrisiko (z.B. wegen Unfall Nach § 17 FwG ist die Gemeinde ver- Sachschäden sieht § 17 FwG auch und Krankheit) bereits selbst über pflichtet, einem ehrenamtlich tätigen vor, dass den ehrenamtlich tätigen private Kranken- und Unfallversiche- Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Angehörigen der Gemeindefeuerwehr rungen versichert. einen Sachschaden zu ersetzen, den bestimmte Vermögensschäden beim dieser in Ausübung seines Dienstes Einsatz von Kraftfahrzeugen, insbe- Es besteht aber die Möglichkeit, für erleidet, soweit er den Schaden we- sondere der Schadenfreiheitsrabatt- diesen Personenkreis eine Unfall-Ta- der vorsätzlich noch grob fahrlässig verlust in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- gegeldversicherung abzuschließen. verursacht hat. versicherung, erstattet werden. Die- Der Versicherungsschutz richtet sich ses Risiko kann die Gemeinde über nach den Allgemeinen Unfallversiche- Im Rahmen der Kommunalen Haft- eine Schadenfreiheitsrabattverlust- rungs-Bedingungen. Führt danach der pflichtversicherung von Städten und Versicherung als Zusatzdeckung im Unfall zu einer Beeinträchtigung der Gemeinden besteht Versicherungs- Rahmen der Dienstreise-Fahrzeug- Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer schutz für Ansprüche aus Schäden versicherung versichern. der unfallbedingten Arbeitsunfähig- durch Beschädigung, Zerstörung und keit Tagegeld – für längstens ein Jahr, Abhandenkommen von Sachen, so- Entgeltfortzahlungsleistungen vom Unfalltag an gerechnet – bezahlt. weit die Gemeinde nach § 17 FwG Die Höhe des Tagegeldes kann im zum Ersatz verpflichtet ist. Ersetzt Wenn ein Angehöriger der Freiwilligen Rahmen bestimmter Versicherungs- werden in gleichem Umfang auch Feuerwehr bei Ausübung des Feuer- summen frei vereinbart werden. Sachschäden, die bei Tätigkeiten für wehrdienstes verletzt und dadurch 4
WGV-Unfallversicherung für die Freiwillige Feuerwehr Versicherte Personen und Tätigkeiten Landesfeuerwehrverband und Deut- • als Folge von Rauchentwicklung bei scher Feuerwehrverband) ereignen. einem Brandeinsatz, Die WGV-Unfallversicherung für die • durch Infektionen und Inhalieren bio- Freiwillige Feuerwehr ist eine Ergän- Eingeschlossen sind auch Unfälle, logischer bzw. chemischer Stoffe. zung des gesetzlichen Unfallversiche- die sich bei unaufgeforderten Hilfe- rungsschutzes. Grundlagen sind die leistungen zutragen, sofern diese Des Weiteren sind auch tauchtypi- Allgemeinen Unfallversicherungs- der Tätigkeit eines Angehörigen der sche Gesundheitsschäden vom Ver- Bedingungen (AUB 2010 – Feuer- Freiwilligen Feuerwehr zuzurechnen sicherungsschutz umfasst. wehr) in Ver bindung mit den Beson- sind (z.B. Erste-Hilfe-Leistung bei ei- deren Bedingungen für die Grup- nem Verkehrsunfall). Versicherte Leistungen pen-Unfallversicherung von Ange- hörigen der Freiwilligen Feuerwehr Über die WGV-Unfallversicherung für 1. Todesfallleistung (BB-Feuerwehr 2011). die Freiwillige Feuerwehr wird somit ein umfangreicher Unfallversiche- Im Todesfall wird die Versicherungs- Die Versicherung umfasst alle Unfälle, rungsschutz für alle Unfallgefahren summe ausbezahlt, wenn der Tod von denen die Angehörigen der Freiwil- geboten, denen die Angehörigen der durch einen Unfall innerhalb eines ligen Feuerwehr einschließlich der Ju- Freiwilligen Feuerwehren sowohl bei Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, gend- und Altersabteilung bei Tätigkei- der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufga- eintritt. ten zur Erfüllung von Aufgaben nach ben nach dem FwG wie auch bei Tätig- § 2 Feuerwehrgesetz Baden-Würt- keiten außerhalb des gesetzlichen 2. Invaliditätsleistung temberg (FwG) betroffen werden. Der Aufgabenbereiches ausgesetzt sind. Versicherungsschutz erstreckt sich für Führt der Unfall zu einer dauernden die Angehörigen der Freiwilligen Feuer- Neben dem Versicherungsschutz für Beeinträchtigung der körperlichen wehren somit auf alle dienstlichen Tä- die Angehörigen der Freiwilligen Feu- oder geistigen Leistungsfähigkeit (In- tigkeiten, zu denen sie nach den ge- erwehr erstreckt sich die Unfallversi- validität), wird die Invaliditätsleis- setzlichen Bestimmungen des FwG cherung auch auf Unfälle von Perso- tung als Kapitalbetrag ausbezahlt. herangezogen werden können. Dazu nen, die nach § 30 FwG innerhalb des gehören insbesondere Einsätze bei Gemeindegebietes des Versiche- Die Höhe der Leistung hängt von den in Bränden, Brandwachen, öffentlichen rungsnehmers zu persönlichen Hilfe- den AUB 2010 – Feuerwehr bestimm- Notständen, Hilfeleistungen bei Un- leistungen herangezogen werden ten Prozentsätzen (Gliedertaxe), d.h. glücksfällen, Übungen und Ordnungs- (Löschhelfer). dem Invaliditätsgrad, ab. dienste. Ebenso fallen darunter die Teilnahme an Aus- und Fortbildungs- Ferner sind Personen versichert, die Beispiel: veranstaltungen. bei Veranstaltungen der Freiwilligen Führt der im Feuerwehrdienst er- Feuerwehr des Versicherungsneh- littene Unfall zum Verlust eines Darüber hinaus sind Unfälle mit- mers unentgeltlich mithelfen (Helfer Beines bis zur Mitte des Ober- versichert, die sich bei Tätigkeiten bei Veranstaltungen). schenkels, beträgt der Invalidi- außerhalb des gesetzlichen Aufga- tätsgrad 60%. Der Verletzte erhält benbereiches ereignen. Die Versiche- Unfälle auf den direkten Wegen zu und also eine Leistung von 60% der für rung erstreckt sich damit beispiels- von der versicherten Tätigkeit sind mit- den Invaliditätsfall vereinbarten weise auch auf Unfälle bei der Teil- versichert. Bei Wegeunfällen entfällt Versicherungssumme. nahme an Feuerwehrversammlungen, der Versicherungsschutz nur, wenn die Sitzungen der Feuerwehrausschüsse, normale Dauer des Weges verlängert Falls der Invaliditätsgrad 90% oder sonstigen Veranstaltungen, Feuer- oder der Weg durch eine private und mehr beträgt wird die doppelte Inva- wehrfesten und Feuerwehrausflügen, eigenwirtschaftliche Maßnahme (z.B. liditätsentschädigung geleistet. Reisen in Partnerstädte sowie auf die durch Einkauf, Besuch von Gaststätten Mithilfe und Mitwirkung bei Veranstal- zu Privatzwecken) unterbrochen wird. Beispiel: tungen von Vereinen und Stadt- oder Damit sind Unfälle auf dem Weg von Führen die Unfallfolgen zu einer Gemeindefesten. Voraussetzung ist der Wohnung oder vom Arbeitsplatz vollständigen Arbeitsunfähigkeit hierbei allerdings, dass diese Tätig- zum Einsatzort oder zu einer Feuer- (z.B. bei einer Querschnittsläh- keiten vom Versicherungsnehmer wehrveranstaltung mitversichert. mung) mit einem Invaliditätsgrad (z.B. dem Bürgermeister) oder von von 100%, beträgt die Leistung ihm beauftragten Personen (in der Re- Die WGV-Unfallversicherung für die des Versicherers 200% der für den gel vom Feuerwehr- oder Abteilungs- Freiwillige Feuerwehr wird komplet- Invaliditätsfall vereinbarten Versi- kommandanten) veranlasst wurden. tiert durch die Erweiterung des Versi- cherungssumme. cherungsschutzes auf Unfälle infolge Mitversichert sind auch Unfälle, die von Bewusstseinsstörungen verur- Bei unfallbedingten Kopfverletzun- sich bei Tätigkeiten für Feuerwehr- sacht durch Trunkenheit und Gesund- gen wird ein um 10% erhöhter Grad verbände (Kreisfeuerwehrverband, heitsbeschädigungen der Invalidität berücksichtigt, wenn 5
zum Zeitpunkt des Unfalls nachweis- Kosten erfolgt bis zur Höhe der für die Versicherungssummen lich ein geeigneter Helm getragen Serviceleistungen vereinbarten Versi- wurde (Beispielrechnung hierzu: cherungssumme. Die Württembergische Gemeinde- 66% anstatt 60%). Es ist nicht mög- Versicherung a.G. und der Landes- lich einen höheren Invaliditätsgrad 7. Sofortleistung feuerwehrverband Baden-Württem- als 100% zu erreichen. bei Schwerverletzungen berg empfehlen, als Standardkombi- nation folgende Leistungen zu ver- 3. Übergangsleistung Ist durch einen Unfall eine der in einbaren: den BB-Feuerwehr 2011 aufgeführte Besteht nach Ablauf von sechs Mo- schwer wiegende Verletzung einge- 60.000 EUR Todesfallleistung naten vom Eintritt des Unfalles an treten und wird diese innerhalb von 120.000 EUR Invaliditätsleistung gerechnet – ohne Mitwirkung von 15 Monaten nach dem Unfall ange- mit einer Mehrleis- Krankheiten oder Gebrechen – noch zeigt, wird die vereinbarte Sofortleis- tung ab 90% eine unfallbedingte Beeinträchti- tung gezahlt. 10.000 EUR Übergangsleistung gung von mehr als 50% und hat diese 15 EUR Tagegeld ab dem Beeinträchtigung bis dahin ununter- 8. Kurbeihilfe 43. Tage der Arbeits- brochen bestanden, so wird die versi- unfähigkeit*) cherte Übergangsleistung gezahlt. Führt die versicherte Person wegen 15.000 EUR Kosten für kosmeti- einer Gesundheitsschädigung infol- sche Operationen 4. Tagegeld ge eines Unfalles innerhalb von drei 10.000 EUR Serviceleistungen Jahren, gerechnet vom Unfalltag an, 10.000 EUR Sofortleistung bei Tritt als Unfallfolge eine vorüberge- für einen zusammenhängenden Zeit- Schwerverletzungen hende oder dauernde Beeinträchti- raum von drei Wochen eine medizi- 3.000 EUR Kurbeihilfe gung der Arbeitsfähigkeit ein, so nisch notwendige Kur durch, wird die 3.000 EUR Rehabilitations- wird das versicherte Tagegeld für die Kurbeihilfe in der vereinbarten Höhe Beihilfe Dauer der unfallbedingten und ärzt- gezahlt. 2.000 EUR Psychologische lich bescheinigten Arbeitsunfähig- Betreuung keit frühestens vom Beginn der ärzt- 9. Rehabilitations-Beihilfe 100 EUR Komageld Tagessatz lichen Behandlung bis zu einem Jahr, *) Für selbstständig Tätige beträgt das Tage- vom Unfalltage an gerechnet, be- Führt die versicherte Person wegen geld in der Standardkombination 30 EUR. Als zahlt. Eine Abstufung nach dem Grad einer Gesundheitsschädigung infol- selbstständig gilt, wer sein überwiegendes Einkommen aus einer freiberuflichen oder der Beeinträchtigung entfällt. ge eines Unfalles innerhalb von drei gewerblichen Tätigkeit erzielt. Jahren, gerechnet vom Unfalltag an, 5. Kostenersatz für kosmetische für einen zusammenhängenden Zeit- Es besteht auch die Möglichkeit, das Operationen raum von drei Wochen eine medizi- Tagegeld bereits ab dem 1. Tag der nisch notwendige Rehabilitations- Arbeitsunfähigkeit zu versichern. Ist nach Abschluss der Heilbehand- maßnahme durch, wird die Rehabili- lung nach einem Unfall das äußere tations-Beihilfe in der vereinbarten Für die Jugendfeuerwehr sieht unser Erscheinungsbild dauernd beein- Höhe gezahlt. Standardangebot folgende Versiche- trächtigt und entschließt sich die ver- rungssummen vor: sicherte Person, sich einer kosmeti- 10. Psychologische Betreuung schen Behandlung zu unterziehen, 20.000 EUR Todesfallleistung so werden die mit der Operation und Nimmt eine versicherte Person infol- 120.000 EUR Invaliditätsleistung der klinischen Behandlung im Zu- ge eines Feuerwehreinsatzes eine mit Mehrleistung ab sammenhang stehenden Kosten bis notwendige psychologische Betreu- 90% zur Höhe der vereinbarten Versiche- ung in Anspruch, erstatten wir die 10.000 EUR Übergangsleistung rungssumme übernommen. Kosten maximal bis zum vereinbarten 15.000 EUR Kosten für kosmeti- Höchstbetrag, sofern keine Kranken- sche Operationen 6. Serviceleistungen kasse, Krankenversicherung oder an- 10.000 EUR Serviceleistungen dere Institution leistungspflichtig ist. 10.000 EUR Sofortleistung bei Mitversichert sind nach einem Unfall Schwerverletzungen die Kosten für Such-, Rettungs- und 11. Komageld 3.000 EUR Kurbeihilfe Bergungseinsätze, die Kosten für den 3.000 EUR Rehabilitations- Transport ins nächste Krankenhaus Fällt die versicherte Person infolge Beihilfe oder in die Spezialklinik und der Mehr- eines Unfalles in ein Koma oder wird 2.000 EUR Psychologische aufwand beim Rücktransport der ver- sie unfallbedingt in ein künstliches Betreuung sicherten Person in den Heimatort. Koma versetzt, so wird für die Dauer 100 EUR Komageld Tagessatz Bei einem unfallbedingten Todesfall dieses Zustandes, längstens jedoch – insbesondere im Ausland – werden für 30 Tage, der vereinbarte Tages- Selbstverständlich können auch an- die Kosten der Überführung zum Hei- satz gezahlt. dere Summenkombinationen verein- matort ersetzt. Die Übernahme der bart werden. 6
Rechtsschutzversicherung Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Ein- gen für Zeugen werden vom Rechts- richten infolge eines Unfalls in Aus- richtung der Gemeinde und genießt schutzversicherer übernommen. Hier- übung der amtlichen und dienstli- insoweit im Rahmen einer Kommu- bei erstreckt sich der Versicherungs- chen Tätigkeit. nal-Rechtsschutzversicherung Versi- schutz nicht nur auf die gesetzlichen cherungsschutz. Der Versicherungs- Gebühren. Erstattet werden vielmehr Falls ein Angehöriger der Freiwilligen schutz erstreckt sich auch auf die angemessene Gebühren aus Honorar- Feuerwehr bei Ausübung seines Diens- Angehörigen der Freiwilligen Feuer- vereinbarungen mit qualifizierten Ver- tes selbst durch eine Straftat eines Drit- wehren, jeweils in Ausübung ihrer teidigern oder Sachverständigen. ten verletzt oder getötet wird, besteht amtlichen oder dienstlichen Tätigkeit Versicherungsschutz zur aktiven Straf- für die Freiwillige Feuerwehr. Im dargestellten Umfang besteht Versi- verfolgung des Täters (Rechtsschutz cherungsschutz für den Angehörigen für Opfer von Gewaltstraftaten) Die für die Praxis maßgeblichen Rege- der freiwilligen Feuerwehr als Fahrer lungen finden sich bei Verträgen auf bei der Benutzung privater Kraftfahr- Sofern die Gemeinde eine Kommunal- der Basis der Allgemeinen Bedingun- zeuge bei Fahrten für die Feuerwehr Rechtsschutzversicherung abgeschlos- gen für die Rechtsschutzversicherung (beispielsweise Fahrten nach der Alar- sen hat, kommen den Angehörigen der – Kommunal (ARB-Kommunal 2/2010) mierung zum Feuerwehrgerätehaus, Freiwilligen Feuerwehr auch die dort in der Kommunal-Straf- und Dienstrei- Fahrten zu Übungen oder Feuerwehr- vereinbarten Leistungsarten zugute. se-Rechtsschutzversicherung. veranstaltungen; Dienstreise-Rechts- Für die Praxis relevant dürfte die Über- schutzversicherung). nahme der Kosten für die Geltendma- Wird einem Angehörigen der Freiwilli- chung von Schadenersatzansprüchen gen Feuerwehr vorgeworfen, bei Aus- In der Kommunalen Straf-Rechtsschutz- bei Schädigung durch einen Dritten übung seiner dienstlichen Tätigkeit ei- versicherung ist eine Feuerwehrklau- während der Ausübung ihres Dienstes ne Straftat oder Ordnungswidrigkeit sel vereinbart. Im Rahmen dieser Klau- sein. begangen zu haben und wird von der sel besteht Versicherungsschutz für zuständigen Behörde deshalb ein Er- Streitigkeiten der Angehörigen der Frei- Als Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen mittlungsverfahren eingeleitet, kann willigen Feuerwehr, die in Ausübung besteht Versicherungsschutz dann, er zu seiner Verteidigung einen Rechts- der amtlichen oder dienstlichen Tätig- wenn die Gemeinde eine Verkehrs- anwalt (Verteidiger) seiner Wahl be- keit für die Feuerwehr mit den jeweili- Rechtsschutzversicherung abgeschlos- auftragen. Die Kosten für den Rechts- gen Arbeitgebern entstehen. sen hat. Den Angehörigen der Freiwilli- anwalt, eventuelle Gerichtskosten, Des Weiteren besteht Versicherungs- gen Feuerwehr kommen auch die dort Sachverständigenkosten oder Ausla- schutz für Streitigkeiten vor Sozialge- vereinbarten Leistungen zugute. Kraftfahrtversicherung Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung • die Befriedigung begründeter Der Versicherungsschutz in der Kraft- gewährt Versicherungsschutz, wenn Schadenersatzansprüche aus der fahrtversicherung erstreckt sich Dritte nach einem Verkehrsunfall Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur auf Fahrten, die Schadenersatzansprüche gegen die • sowie die Abwehr unberechtigter zur Erfüllung von Aufgaben der Feu- Gemeinde als Halter des Feuerwehr- Ansprüche. erwehr erfolgen. Die WGV gewährt fahrzeuges geltend machen. Mitversi- darüber hinaus auch Versicherungs- chert ist auch die persönliche Haft- Die Leistung der Kraftfahrzeughaft- schutz, wenn Feuerwehrfahrzeuge pflicht der berechtigten Fahrer und pflichtversicherung wird durch die gelegentlich zu feuerwehruntypischen Beifahrer. vereinbarte Versicherungssumme be- Einsätzen verwendet werden, ohne grenzt. Empfohlen wird die Vereinba- dass dies einer besonderen Anzeige Versicherungsschutz besteht insbe- rung der Pauschaldeckung mit einer bedarf. Voraussetzung ist allerdings, sondere auch, wenn bei Einsatzfahr- Versicherungssumme von 100 Mio. dass das Fahrzeug von einem Mit- ten Sonderrechte nach den §§ 35 EUR für Personen-, Sach- und Vermö- glied der Feuerwehr gelenkt wird. und 38 Straßenverkehrsordnung in gensschäden, wobei die Entschädi- Kein Versicherungsschutz besteht, Anspruch genommen werden. gungsleistung je geschädigte Person wenn das Fahrzeug an Dritte, die auf 10 Mio. EUR begrenzt ist. nicht der Feuerwehr angehören, ver- Die Leistungspflicht des Versicherers mietet oder verliehen wird. umfasst Schäden, die an den Feuerwehrfahr- • die Prüfung der Haftungsfrage, zeugen selbst entstehen, können über eine Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) abge- deckt werden. 7
Leitfaden der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Die UKBW ist Partner der Freiwilligen Feuerwehren Leitfaden für Feuerwehren Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für den Kommunal- und Landesbereich in Baden-Württemberg, insbesondere für die Gemeindefeuerwehren. Die Feuerwehren erfüllen eine wichti- Aufgaben der Unfallkasse führen Seminare für Führungskräfte ge Aufgabe in unserer Gesellschaft. Baden-Württemberg durch und engagieren sich in Gremien Brandbekämpfung, technische Hilfe- der Feuerwehr, an der Landesfeuer- leistung, Rettungsmaßnahmen und 1. Prävention und Erste Hilfe wehrschule und in der Regelsetzung. die aktive Mitwirkung im Katastro- phenschutz zählen zu ihren Einsatz- Vorrangige Aufgabe der UKBW ist es, Der Präventionsgedanke lässt sich bereichen. mit allen geeigneten Mitteln für die wie folgt zusammenfassen: Über eine Million Frauen und Männer Verhütung von Arbeitsunfällen, Be- versehen in den Feuerwehren freiwillig rufskrankheiten und arbeitsbeding- „Der beste Unfall ist der, der gar Dienst für die Allgemeinheit. Aus die- ten Gesundheitsgefahren sowie für nicht erst passiert.“ sem Grund hat der Staat die Angehöri- eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. gen der Feuerwehren in den Schutz Dazu erlässt sie Unfallverhütungsvor- 2. Rehabilitation und der gesetzlichen Unfallversicherung schriften, überwacht deren Einhaltung Entschädigung einbezogen. Jeder Feuerwehrangehö- und berät die Mitglieder über die not- rige hat bei einem Arbeitsunfall im wendigen Maßnahmen für einen si- Eine weitere Aufgabe der UKBW be- Feuerwehrdienst einen Rechtsan- cheren Betrieb. Zudem sorgt sie für steht darin, mit allen geeigneten Mit- spruch auf die Leistungen aus der ge- die erforderliche Aus- und Fortbildung teln, den durch den Versicherungsfall setzlichen Unfallversicherung. der Personen in den Unternehmen, verursachten Gesundheitsschaden zu die mit der Durchführung der Maß- beseitigen oder zu bessern, seine Ver- Ansprechpartner für die gesetzliche nahmen zur Verhütung von Arbeitsun- schlimmerung zu verhüten und seine Unfallversicherung der Freiwilligen fällen, Berufskrankheiten und arbeits- Folgen zu mildern. Feuerwehren in Baden-Württemberg bedingten Gesundheitsgefahren so- ist die Unfallkasse Baden-Württem- wie mit der Ersten Hilfe betraut sind. Im Folgenden möchten wir Ihnen ei- berg (UKBW). Die Gemeinden als Träger der Feuer- nen Überblick geben wehren sind verpflichtet, bauliche An- Die UKBW hat ihren Hauptsitz in Stutt- lagen, Fahrzeuge, Ausrüstung und Ge- • was nach einem Arbeitsunfall zu tun gart, einen weiteren Sitz in Karlsruhe räte der Feuerwehr so einzurichten ist, und gehört zu den größten gesetzli- und zu beschaffen, dass bei Ausbil- • wer und welche Tätigkeiten versi- chen Unfallversicherungsträgern der dung, Übung und Einsatz Gefährdun- chert sind und öffentlichen Hand in Deutschland. gen von Feuerwehrangehörigen ver- • welche Leistungen es gibt. mieden werden. Außerdem hat die Ca. 3,8 Millionen Personen (Arbeiter, Gemeinde den Feuerwehrangehörigen Die männliche Wortgebung ist nicht ge- Angestellte im Kommunal- oder Lan- geeignete persönliche Schutzausrüs- schlechtsspezifisch zu verstehen, son- desbereich, Schüler, Kindergartenkin- tungen zur Verfügung zu stellen und dern dient der besseren Lesbarkeit. der und Angehörige der Gemeindefeu- diese in ordnungsgemäßem Zustand erwehren sind bei der UKBW gesetz- zu halten. Die Feuerwehrangehörigen 2.1 Maßnahmen nach Eintritt eines lich gegen Arbeits-, Schulunfälle und haben die zur Verfügung gestellte per- Unfalls Berufskrankheiten versichert. sönliche Schutzausrüstung zu tragen. Aus der Vielzahl der uns jährlich ge- a) Erste Hilfe und medizinische Be- meldeten Unfälle und der zu Grunde Verantwortlich für einen sicheren Feuer- handlung liegenden Sachverhalte gewinnen wir wehrdienst ist der Bürgermeister/Ober- unsere Erfahrung sowohl in der Prä- bürgermeister als Unternehmer sowie Die Erste Hilfe ist für einen Feuerwehr- vention als auch im Leistungsbereich, der Leiter der Feuerwehr und seine Füh- angehörigen selbstverständlich. Klei- der im Wesentlichen die medizinische rungskräfte. Die UKBW unterstützt die nere Verletzungen, die keinen Arztbe- und berufliche Rehabilitation umfasst. Verantwortlichen in den Feuerwehren, such erfordern, sollten in das Ver- Die UKBW versteht sich als starker, einschließlich der Jugendfeuerwehr, bandbuch eingetragen werden. leistungsfähiger und moderner Part- durch Aufsichtspersonen. Sie beraten Wenn die Verletzungen voraussicht- ner in allen Fragen zur Sicherheit am z.B. bei Bau- und Beschaffungsmaß- lich keine Arbeitsunfähigkeit bedin- Arbeitsplatz, zum Gesundheitsschutz, nahmen, stellen Prüfgrundsätze für Ge- gen, aber einen Arztbesuch erfordern, zur Rehabilitation und bei Sach-/ räte und Ausrüstungen der Feuerwehr ist der am nächsten erreichbare Arzt Geldleistungen insbesondere auch für sowie Informationsbroschüren und aufzusuchen. Beim Arzt oder im Kran- die Freiwilligen Feuerwehren. Ausbildungsunterlagen zur Verfügung, kenhaus muss angegeben werden, 8
dass es sich um einen Arbeitsunfall vom Unfall anzuzeigen. Bei Unfällen • Mitglieder von Musik- und Spiel- bei der Feuerwehr gehandelt hat und mit Todesfolge oder besonders schwe- mannszügen, dass die UKBW der zuständige Leis- ren Verletzungen bitten wir Sie, uns vor- • ehrenamtlich Tätige oder im Feuer- tungsträger ist. ab per Telefon, Telefax oder E-Mail von wehrdienst Beschäftigte (nicht Be- Nach einem Unfall brauchen Sie Ihre dem Ereignis in Kenntnis zu setzen. amte), Krankenkassen-Karte beim Arzt nicht • Personen, die im Einzelfall durch vorzulegen. Weisen Sie Ihren Arzt auf Unabhängig davon bitten wir Sie, im die Feuerwehr zur Hilfeleistung auf- Ihren Unfall bei der Freiwilligen Feuer- Hinblick auf evtl. Spätschäden, uns gefordert werden, wehr hin und sagen Sie, wie es pas- Verletzungen der Zähne und Sinnesor- • ehrenamtlich Lehrende in Feuer- siert ist. Nach unserer Erfahrung gibt gane ebenfalls per Unfallanzeige mit- wehrschulen, Kreisfeuerwehrzentra- es fast keine Ärzte mehr, die nicht wis- zuteilen. len, Schulungskursen und ähnlichen sen, dass sie „Feuerwehr-Unfälle“ di- Einrichtungen der Feuerwehren. rekt mit uns abrechnen müssen. Welche Angaben sind bei einer Über Verträge mit den Leistungser- Unfallmeldung per Telefon, Telefax 2.3 Versicherte Tätigkeiten bringern (Ärzten, Physiotherapeuten, oder E-Mail zu machen? Apotheken) ist sichergestellt, dass di- Um den Unfall bei uns erfassen zu Rechtsgrundlagen und Aufgaben der rekt mit uns abgerechnet werden können benötigen wir: öffentlichen Feuerwehren ergeben kann. Sofern privatärztliche Behand- sich im Wesentlichen aus dem Feuer- lungskosten bei uns eingereicht wer- • Name, Vorname, wehrgesetz des Landes Baden-Würt- den, können wir nur die Höhe der für • Adresse, temberg (FwG). Der Unfallversiche- Sozialversicherungsträger geltenden • Geburtsdatum des Verletzten, rungsschutz erstreckt sich zunächst Sätze übernehmen. • das Unfalldatum, auf die in diesem Gesetz genannten • die Art der Verletzung, Aufgaben. Hiernach hat die Feuerwehr b) Unfallanzeige • den Unfallhergang. z.B. bei Bränden und öffentlichen Not- ständen, die durch Naturereignisse, Wohin mit der Unfallanzeige ? Bei einem tödlichen Unfall sind neben Einstürze, Unglücksfälle und derglei- Als Faustregel hierzu gilt: den vorgenannten Angaben zudem chen verursacht worden sind, Hilfe zu Wenn Sie im badischen Landesteil von die Namen, Vornamen, Geburtsdaten leisten und die Bevölkerung sowie Baden-Württemberg in einer Freiwilli- und Anschriften der Hinterbliebenen das Gemeinwesen vor hierbei drohen- gen Feuerwehr aktiv sind, senden Sie (Witwe(r), Waisen) zur zügigen Feststel- den Gefahren zu schützen. bitte die Unfallanzeige an den Sitz lung unserer Leistungspflicht und Ein- Karlsruhe. Haben Sie bei einer Feuer- leitung weiterer Ermittlungen hilfreich. Neben dem aktiven Brand- und Hilfe- wehr im württembergischen Landes- leistungseinsatz umfasst der Unfall- teil einen Versicherungsfall erlitten, ist Sollten Ihnen keine detaillierten Anga- versicherungsschutz auch die Unfallanzeige an den Hauptsitz ben bekannt sein, genügt uns auch Stuttgart weiterzuleiten. Die Unfallan- zunächst die Mitteilung: „noch nicht • Alarm- und Einsatzübungen, zeigenformulare mit den jeweils einge- bekannt“. Bitte reichen Sie in diesem • den Übungsdienst, druckten Empfängerdaten können Sie Fall die noch fehlenden Angaben nach. • Ausbildungs- und Schulungsveran- von unserer Homepage unter www. Die Angaben müssen nicht unbedingt staltungen sowie ukbw.de unter der Rubrik „Unfallan- beim Verletzten erfragt werden; Kamera- • den Arbeits- und Werkstättendienst. zeigen“ in der für Sie geltenden Versi- den als Zeugen oder Kenntnispersonen on herunterladen bzw. ausdrucken. können ebenso sachdienlich aussagen. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Veranstaltungen unfallversichert, die Wichtig: Die Unfallmeldung an uns Selbstständige, Freiberufler den Aufgaben und Zwecken der Frei- macht die Meldung an den Kommu- Ein Hinweis in der Unfallanzeige, dass willigen Feuerwehr wesentlich dienen nalversicherer nicht entbehrlich. der Verletzte selbstständig oder freibe- und für die vom zuständigen Leiter ruflich tätig ist, sollten Sie uns insbe- der Feuerwehr offizieller Feuerwehr- Wann ist eine Unfallanzeige zu sondere in den Fällen geben, in denen dienst angesetzt worden ist. erstatten? Verletzte keine Entgeltfortzahlung ha- Melden Sie uns bitte alle Unfälle mit ben, bei keiner gesetzlichen Kranken- Hierzu zählen insbesondere Körperschaden bei einer Übung, ei- kasse versichert sind oder dort keinen nem Einsatz oder bei einem vom Feu- Anspruch auf Barleistungen haben • kameradschaftliche Zusammenkünf- erwehrkommandanten angesetzten (z. B. Landwirte). Besser noch ist ein te mit offiziellem Charakter, wenn Dienst, bei denen Feuerwehrangehö- Anruf bei uns, damit wir schneller re- sie von der Autorität des zuständi- rige einen Arzt aufgesucht haben. agieren können. gen Leiters der Feuerwehr getragen werden (z.B. Ausflüge, Kamerad- Pflicht zur Erstattung einer 2.2 Versicherte Personen schaftsabende), Unfallanzeige • die Teilnahme an Tagungen des Lan- Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit • Aktive Mitglieder der Freiwilligen desfeuerwehrverbandes und an den von mehr als 3 Tagen sind mit der Un- Feuerwehren, Großkundgebungen des Deutschen fallanzeige vom Feuerwehrkomman- • Angehörige der Jugendfeuerwehren, Feuerwehrverbandes, danten oder von der Gemeinde/Stadt • Mitglieder von Alters- und Ehrenab- • Veranstaltungen, deren Ziel die Mit- innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis teilungen, gliederwerbung oder die Darstel- 9
lung der Aufgaben der Freiwilligen bedingte Fehlverhalten die rechtlich • Achillessehnenrisse bei nicht geeig- Feuerwehr in der Öffentlichkeit ist, allein wesentliche Ursache des Un- netem „Schädigungsmechanismus“ • Ehrungen von verdienten Mitglie- falls war. bzw. Fehlen von Unfallmerkmalen. dern, • die Teilnahme an Leistungswett- 2.4 Versicherungsfälle b) Wegeunfälle kämpfen (z.B. Fit-For-Fire-Fighting), • die Teilnahme an sportlichen Betäti- Versicherungsfälle, die Ansprüche auf Zum Wegeunfall zählen Unfälle auf gungen, wenn diese regelmäßig als Leistungen bei der UKBW begründen, dem Weg zum Dienst in der Freiwilli- Feuerwehrdienst angesetzt sind, sind Arbeitsunfälle (einschließlich gen Feuerwehr oder zu der sonstigen nicht der Erzielung sportlicher Spit- Wegeunfälle) und Berufskrankheiten. versicherten Tätigkeit und zurück zur zenleistungen dienen, sondern da- Wohnung. zu geeignet und bestimmt sind, die a) Arbeitsunfälle Grundsätzlich ist der unmittelbare Weg körperliche Leistungsfähigkeit der versichert. Auf Umwegen besteht Feuerwehrangehörigen zu fördern Arbeitsunfälle sind Unfälle, die ein grundsätzlich nur dann Unfallversiche- und die keinen Wettkampfcharakter Feuerwehrangehöriger infolge einer rungsschutz, wenn sie zur Durchfüh- (z.B. Punkterunde) haben, versicherten Tätigkeit (Einsatz, Übung rung von Fahrgemeinschaften zurück- • sonstige Tätigkeiten im Rahmen der usw.) erleidet. Ferner ist erforderlich, gelegt werden oder verkehrsgünstiger Freiwilligen Feuerwehr, sofern sie dass zwischen dem Unfallereignis bzw. gefahrloser sind. Die Wahl des von einem Vorgesetzten angeordnet und dem Körperschaden ein rechtlich Verkehrsmittels steht dabei jedem frei. werden (z.B. Tag der offenen Tür, wesentlicher ursächlicher Zusammen- Wird der Weg aus privaten Gründen un- Teilnahme an der Brandschutzwo- hang besteht. terbrochen, so entfällt der Versiche- che, Wehrjubiläum, Absperrung von Hierzu zählen beispielsweise auch Er- rungsschutz während dieser Zeit. Der Straßen wegen eines Umzugs), kältungen, die sich ein Feuerwehran- Heimweg nach einer versicherten Tätig- • die Mitwirkung in Musik- und Spiel- gehöriger im Rahmen eines Einsatzes keit muss in einem zeitlichen Zusam- mannszügen der Freiwilligen Feuer- zuzieht. menhang zum Dienstende stehen. Ein- wehr bei Feuerwehrveranstaltungen geschobene eigenwirtschaftliche Ver- mit offiziellem Charakter und im Kein Unfall in diesem Sinne liegt vor, richtungen (z. B. der Aufenthalt in einer Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. wenn der Gesundheitszustand auf ei- Gaststätte) sind nicht unfallversichert. ner körpereigenen Veranlagung bzw. Wird der Heimweg um bis zu maximal Eine katalogmäßig abschließende einem bestehenden Vorschaden, der 2 Stunden infolge einer privaten Tätig- Aufzählung des Versicherungsschut- in der Person des Feuerwehrangehöri- keit unterbrochen und danach der übli- zes ist im Gesetz nicht vorgesehen. gen begründet ist, beruht und auch che Weg fortgesetzt, besteht auf dem Dies ist auch nicht möglich, weil je- bei jedem anderen alltäglich vorkom- restlichen Weg Versicherungsschutz. weils auf die Umstände des Einzelfalls menden Ereignis oder ohne eine äuße- Dauert die private Tätigkeit länger als abgestellt werden muss. re Einwirkung zum gleichen Zeitpunkt 2 Stunden, ist dagegen der sich an- hätte auftreten können, wie z.B. schließende Heimweg nicht versichert. Kein gesetzlicher Unfallversicherungs- schutz besteht bei Unfällen oder Tä- • degenerative Bandscheiben- oder c) Berufskrankheiten tigkeiten, die mit dem Dienst in der Meniskusschäden, Freiwilligen Feuerwehr nicht oder nur • Unfälle aus innerer Ursache (z.B. Berufskrankheiten sind solche Krank- entfernt zusammenhängen, wie bspw. Sturz infolge eines Schwindelanfalls heiten, die in der Berufskrankheiten- auf den ebenen Boden u.ä.), wenn Verordnung bezeichnet sind und die • beim Reparieren des privaten PKW, der Unfall in gleicher Weise bei be- der Helfer infolge der versicherten Tä- Basteln o. Ä., auch wenn hierzu Be- triebsunabhängigen Abläufen des tigkeit erleidet. triebseinrichtungen benutzt werden, täglichen Lebens eintreten kann, • beim Essen und Trinken, da dies • gewohnheitsmäßige Ausrenkung der 2.5 Heilbehandlung dem persönlichen und unversicher- Schulter beim Anheben eines Gegen- ten Lebensbereich zuzurechnen ist. standes, Die Heilbehandlung verfolgt mit allen Hierzu gehören auch Unfälle, die • Herzschäden, wenn sie eine we- geeigneten Mitteln das Ziel, den sich beim Essen selbst ereignen, sentliche Bedingung für den Eintritt durch den Versicherungsfall verur- z.B. durch Verschlucken, Verbrühen, des Körperschadens darstellen. sachten Gesundheitsschaden zu be- Ausbeißen eines Zahnes o.Ä. Dies ist dann der Fall, wenn die seitigen oder zu bessern, seine Ver- • bei Neckerei, Scherz, Streit je nach Herzerkrankung bereits so schwer- schlimmerung zu verhüten und seine Alter, wenn sich der Versicherte wäh- wiegend ist, dass die Ablösung Folgen zu mildern. rend der Dienstzeit darauf einlässt akuter Erscheinungen nicht beson- und der Streit, der zum Unfall führt, derer äußerer Einwirkungen bedarf. Hierzu zählen u. a. die auf persönlichen Gründen beruht, Die Erkrankung hätte also zu der- • bei privatem Zusammensein im An- selben Zeit auch ohne äußere Ein- • Erstversorgung, ärztliche und zahn- schluss an eine dienstliche Veran- wirkungen auftreten können oder ärztliche Behandlung, einschließ- staltung, auch jedes andere alltäglich vor- lich der Versorgung mit Zahnersatz, • bei Trunkenheit, wenn diese zu ei- kommende Ereignis hätte zu der- • Versorgung mit Arznei-, Verband-, nem Leistungsausfall führt oder bei selben Zeit die Erscheinungen aus- Heil- und Hilfsmitteln, einem Leistungsabfall das alkohol- gelöst. • häusliche Krankenpflege, 10
• Behandlung in Krankenhäusern und satz geeigneter Hilfen ausüben kann. Sie Bei gesetzlich krankenversicherten Per- Rehabilitationseinrichtungen, haben das Ziel, den Versicherten nach sonen werden zudem grundsätzlich die • Leistungen zur medizinischen Reha- seiner Leistungsfähigkeit und unter Be- einbehaltenen Beiträge zur Sozialversi- bilitation einschließlich Belastungs- rücksichtigung seiner Eignung, Neigung, cherung erstattet. erprobung und Arbeitstherapie. der bisherigen Tätigkeit und der Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wie Wichtig: Rechtzeitig vor Ende der Lohn- Die Leistungen werden sowohl ambu- auch in seinem sozialen Umfeld mög- fortzahlung durch Ihren Arbeitgeber lant als auch, falls erforderlich, in den lichst auf Dauer wieder einzugliedern. sollten Sie sich an Ihre gesetzliche Berufsgenossenschaftlichen Unfallkli- Das Spektrum dieser Leistungen reicht Krankenkasse wegen der Verletzten- niken Tübingen und Ludwigshafen, in von Hilfen für die persönliche Mobilität geldzahlung wenden. Privat kranken- Krankenhäusern, Kur- und Spezialein- (z.B. technische Hilfen zur Umrüstung versicherte Personen, Selbstständige richtungen erbracht. eines Autos), über den Arbeitsplatz bis und Freiberufler sollten sich dagegen in die Wohnung (z.B. finanzielle Hilfen direkt mit uns in Verbindung setzen. Mit den Berufsgenossenschaftlichen zum behindertengerechten Wohnen). Unfallkliniken haben die Unfallversiche- 2.7.2 Übergangsgeld bei einer rungsträger ein leistungsfähiges System 2.7 Geldleistungen an Versicherte Leistung zur Teilhabe am entwickelt, um den Versicherten je nach Arbeitsleben Art und Schwere des Gesundheits- Neben den Regelleistungen nach schadens die geeigneten Rehabilitati- §§ 26 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII Übergangsgeld wird gezahlt, wenn onsmaßnahmen einschließlich einer besteht ggf. ein Anspruch auf Mehr- Versicherte infolge des Versicherungs- möglichst frühzeitig einsetzenden not- leistungen nach § 19 der Satzung der falls Leistungen zur Teilhabe am Ar- fallmedizinischen Erstversorgung, eine Unfallkasse Baden-Württemberg so- beitsleben erhalten. Es beträgt je unfallmedizinisch qualifizierte, ambu- wie ein Anspruch auf zusätzliche Leis- nach Familienstand zwischen 68 v.H. lante, oder, soweit indiziert, stationäre, tungen nach der Verwaltungsvorschrift und 75 v.H. des Verletztengeldes. ärztliche Behandlung zur Verfügung zu des Innenministeriums über zusätzli- Neben dem Übergangsgeld werden stellen. In den von ihnen unterhaltenen che Leistungen bei der Unfallversi- auch die Beiträge zur Kranken-, Pfle- eigenen Kliniken erfolgt eine Akutver- cherung im Bereich der Feuerwehr ge- und Rentenversicherung erstattet. sorgung der Patienten mit begleitender (VwV zusätzliche Leistungen). Frührehabilitation sowie einer medizini- 2.7.3 Mehr- und zusätzliche Leis- schen Nachsorge. Gleichzeitig werden Zum 01.01.2012 wurde der an- tungen zum Verletzten- und die Weichen für die berufliche und sozi- spruchsberechtigte Personenkreis im Übergangsgeld ale Wiedereingliederung gestellt. Bereich der zusätzlichen Leistungen durch die neu in Kraft getretene VwV Sowohl zum Verletzten- wie auch zum Darüber hinaus unterhält die Berufsge- zusätzliche Leistungen um Angehörige Übergangsgeld gibt es unter bestimm- nossenschaftliche Unfallklinik Tübin- der Werkfeuerwehren bei außerbetrieb- ten Voraussetzungen Mehr- und zu- gen eine Klinik für Hand-, Plastische, lichen Einsätzen (§§ 19 Abs. 8 und 28 sätzliche Leistungen. Rekonstruktive und Verbrennungschi- Abs. 2 FwG) sowie ehrenamtlich tätige rurgie; die Berufsgenossenschaftliche Personen der Landkreise (§§ 4 Abs. 5 Als Mehrleistungen wird der Unter- Unfallklinik Ludwigshafen eine Klinik und 23 Abs. 1 FwG) erweitert. schiedsbetrag zwischen dem kalen- für Hand-, Plastische und Rekonstrukti- dertäglichen Verletztengeld (Nettobe- ve Chirurgie sowie ein Schwerbrandver- 2.7.1 Verletztengeld bei Arbeits- trag) abzgl. des tatsächlichen Netto- letztenzentrum. In beiden Bereichen unfähigkeit verdienstausfalls (Mindestnettover- erfolgt die Behandlung von Schwerst- dienstausfall: 65,63 € bei Personen brandverletzten, die spezielle, intensiv- Das Verletztengeld hat Lohnersatzfunk- über 18 Jahren, 43,75 € bei Personen medizinische und chirurgische Kennt- tion und berechnet sich bei Versicher- unter 18 Jahren) gewährt. nisse sowie einen hohen personellen ten, die der gesetzlichen Krankenversi- und apparativen Aufwand in einer da- cherung angehören, grundsätzlich wie Als Höchstgrenze des zu berücksichti- rauf eingerichteten Abteilung erfordert. das Krankengeld. Es wird von dem Tag genden Nettoverdienstausfalls gilt der an gewährt, an dem die Arbeitsunfähig- 360. Teil des Höchstjahresarbeitsver- Als Gesundheitsschaden gilt auch die keit aufgrund eines Versicherungsfalls dienstes (72.000,00 €). Beschädigung oder der Verlust eines nach ärztlicher Feststellung begonnen Hilfsmittels. Für die Reparatur oder Er- hat. Das Verletztengeld beträgt bei ab- Zusätzliche Leistungen kommen in Be- satzbeschaffung von beschädigten hängig Beschäftigten 80% des kalen- tracht, wenn das kalendertägliche Ver- Brillen gibt es spezielle Richtlinien. dertäglichen Bruttoarbeitsentgelts und letztengeld zzgl. der Mehrleistungen ist auf die Höhe des kalendertäglichen geringer ist als 75,00 € (bei Personen 2.6 Leistungen zur Teilhabe am Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Bei Selbst- über 18 Jahren oder Personen, die das Arbeitsleben und am Leben in ständigen beträgt das Verletztengeld 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ha- der Gemeinschaft 80 v.H. des 360. Teils des Arbeitsein- ben, aber Mitglied der Einsatzabteilung kommens. Dabei ist das Arbeitsein- nach § 6 Abs. 1 FwG sind) bzw. 47,73 € Anspruch auf diese Leistungen besteht, kommen maximal bis zu einem Betrag (bei Personen unter 18 Jahren). wenn der Versicherte seine bisherige be- in Höhe des 360. Teils des Höchstjahres- rufliche Tätigkeit wegen des Versiche- arbeitsverdienstes (derzeit 72.000,00 €) Als Höchstgrenze gilt der einem Brut- rungsfalles nicht mehr oder nur noch zu berücksichtigen. toverdienst von 72.000,00 € entspre- wesentlich erschwert oder nur unter Ein- chende Nettoverdienst. 11
Beispiele: Verletztengeld Abhängig Beschäftigter Selbstständig Tätiger: (Arbeiter, Angestellter, Auszubildender, 21 Jahre) Arbeitsunfähig ab: 03.01.2012 Arbeitsunfähig ab: 03.01.2012 Bemessungszeitraum: 01.12.2011 bis 31.12.2011 Bemessungszeitraum: 01.01.2011 bis 31.12.2011 Monatsgehalt: 2.300,00 € brutto Arbeitseinkommen 2011: 20.000,00 € brutto 1.333,20 € netto Berechnung: 2.500,00 € : 30 x 80% = 66,67 € Berechnung: 20.000,00 € : 360 x 80% = 44,44 € 1.333,20 € : 30 = 44,44 € tägliches Verletztengeld 44,44 € tägliches Verletztengeld 44,44 € Mehrleistungen Mehrleistungen Mindest-Nettoverdienstausfall 65,63 € Mindest-Nettoverdienstausfall 65,63 € abzgl. tägliches Verletztengeld 44,44 € abzgl. tägliches Verletztengeld 44,44 € tägliche Mehrleistung 21,19 € Zzgl. Mehrleistung i.H.v. 11,30% des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung (Renten-/Arbeitslosenversicherung)* vom kalendertäglichen Verletztengeld 5,02 € tägliche Mehrleistungen insgesamt 26,21 € tägliche Mehrleistungen 21,19 € Zusätzliche Leistungen Zusätzliche Leistungen Mindestbetrag 75,00 € Mindestbetrag 75,00 € abzgl. tägliches Verletztengeld 44,44 € abzgl. tägliches Verletztengeld 44,44 € abzgl. tägliche Mehrleistungen 21,19 € abzgl. tägliche Mehrleistungen 21,19 € tägliche zusätzliche Leistungen 9,37 € tägliche zusätzliche Leistungen 9,37 € täglicher Gesamtanspruch 75,00 € täglicher Gesamtanspruch 75,00 € zuzüglich Eigenanteil Sozialversicherung 5,02 € (*Eigenanteil der Sozialversicherungsbeiträge nach § 2 Abs. 3 des Anhangs zu § 19 der Satzung der Unfallkasse Baden- Württemberg ; Mehrleistungsbestimmungen vom 08.01.2003) 2.7.4 Rente an Versicherte 18.900,00 € (2012 = 60% von 2.7.6 Zusätzliche Leistungen zu 31.500,00 €) und bei Personen zwi- Renten an Versicherte Die UKBW zahlt an ihre Versicherten schen 15 und 18 Jahren 12.600,00 € Rente, wenn über die 26. Woche nach (2012 = 40% von 31.500,00 €). Bei Gewährung der Vollrente (MdE = dem Versicherungsfall eine Minderung 100 v.H.) wird ein Zuschlag in Höhe der Erwerbsfähigkeit (MdE) von min- 2.7.5 Mehrleistungen zu Renten an des Unterschiedsbetrages zwischen destens 20 v.H. besteht. Bei mehreren Versicherte dem Jahresarbeitsverdienst und der Versicherungsfällen kommt eine Rente Rente an Versicherte einschließlich dann in Betracht, wenn die Minderung Als Mehrleistung zur Rente an Versi- der Mehrleistung gewährt. der Erwerbsfähigkeit aus jedem ein- cherte wird ein fester Betrag von 8,– € Bei der Gewährung einer Teilrente zelnen Versicherungsfall wenigstens monatlich für je 10 v.H. Minderung der wird der zu berechnende Zuschlag 10 v.H. erreicht und damit die Gesamt- Erwerbsfähigkeit gewährt. Bei Gewäh- entsprechend dem Grad der Minde- MdE aller Versicherungsfälle wieder rung einer Teilrente wird der Teil die- rung der Erwerbsfähigkeit errechnet. mindestens 20 v.H. beträgt. ses Betrages gezahlt, der dem Grad Die Rente beträgt bei vollständigem der MdE entspricht. Die jährlich zustehenden zusätzlichen Verlust der Erwerbsfähigkeit (MdE = Leistungen zur Rente an Versicherte 100 v.H.) zwei Drittel des Jahresar- Darüber hinaus erhalten Feuerwehran- werden in Monatsbeträge umgerech- beitsverdienstes (= Vollrente); bei gehörige, die einen Anspruch auf eine net und ausbezahlt. teilweiser Minderung der Erwerbsfä- Rente auf unbestimmte Zeit haben, eine higkeit den entsprechenden Teil der einmalige Mehrleistung. Diese beträgt Bei dauernder völliger Erwerbsunfä- Vollrente (= Teilrente). bei einer MdE von 100 v. H. 25.000,00 €. higkeit infolge des Versicherungsfalls Der Jahresarbeitsverdienst ist der Ge- Bei Gewährung einer Teilrente wird der erhält der verunglückte Feuerwehran- samtbetrag aller Arbeitsentgelte und Teil dieses Betrages gezahlt, der dem gehörige zudem einmalig zusätzliche Arbeitseinkommen des Versicherten Grad der MdE entspricht. Maßgebend Leistungen i.H.v. 19.000,00 € bzw. in den zwölf Kalendermonaten vor hierfür ist der Grad der MdE im Zeitpunkt 2.500,00 € für jedes Kind. Bei Ge- dem Unfallmonat, bis zu einer Höchst- der Feststellung der Rente auf unbe- währung einer Teilrente wird eine ein- grenze von zur Zeit 72.000,00 €. Ebenso stimmte Zeit durch die Unfallkasse Ba- malige zusätzliche Leistung entspre- gibt es – abhängig vom Lebensalter – den-Württemberg. Eine evtl. nach die- chend dem Grad der MdE gewährt. einen Mindestjahresarbeitsverdienst sem Zeitpunkt auftretende Verschlim- (von Bedeutung insbesondere für Ju- merung der Folgen des Versicherungs- gendliche und Rentner). Dieser beträgt falls und dadurch bedingte MdE-Erhö- bei Personen über 18 Jahren derzeit hung bleibt hierbei unberücksichtigt. 12
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