Versicherungsschutz für die Freiwillige Feuerwehr - Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.

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Versicherungsschutz für die Freiwillige Feuerwehr - Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
Württembergische
              Gemeinde-Versicherung a.G.

Versicherungsschutz für die
Freiwillige Feuerwehr
Inhaltsverzeichnis             WGV-INFO Nr. 1/6. Auflage 2012

         Haftpflichtversicherung                         Seite 3

         WGV-Unfallversicherung für
         die Freiwillige Feuerwehr                       Seite 5

         Rechtsschutzversicherung                        Seite 7

         Kraftfahrtversicherung                          Seite 7

         Leitfaden der Unfallkasse
         Baden-Württemberg                               Seite 8

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Haftpflichtversicherung

Schadenersatzansprüche Dritter           Mitversichert ist auch die gesetzliche    Die Erfüllung der Aufgaben der Feuer-
                                         Haftpflicht der Gemeindefeuerwehr         wehr nach § 2 des Feuerwehrgesetzes
Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der   aus der Durchführung von Abbruch-         (FwG) ist eine hoheitliche Aufgabe mit
Gemeinde und als solche über deren       arbeiten und aus dem Betrieb von          der Folge, dass sich die Haftung nach
Kommunale Haftpflichtversicherung        Werkstätten, auch soweit hier Repa-       § 839 BGB in Verbindung mit Artikel
bei der Württembergischen Gemein-        ratur-, Wartungs- und sonstige Arbei-     34 des Grundgesetzes richtet. Damit
de-Versicherung a.G. mit versichert.     ten für andere Feuerwehren durchge-       haftet die Gemeinde als Träger der
                                         führt werden.                             Feuerwehr; der einzelne Feuerwehr-
Versichert ist die gesetzliche Haft-                                               mann haftet einem geschädigten Drit-
pflicht für Schäden, die Dritten bei     Vom Versicherungsschutz umfasst ist       ten gegenüber nicht persönlich.
der Erfüllung von Aufgaben nach dem      ferner die gesetzliche Haftpflicht für
Feuerwehrgesetz zugefügt werden.         Schäden, die durch Abhandenkom-           Bei Tätigkeiten außerhalb der gesetzli-
Versicherungsschutz besteht also         men von Schlüsseln zu Feuer wehr-         chen Aufgabener füllung der Feuer-
dann, wenn die Gemeinde von einem        schlüsselkästen verursacht werden.        wehr besteht aber die Möglichkeit,
Dritten auf Schadenersatz in An-                                                   dass auch der Feuerwehrangehörige
spruch genommen wird, weil ein An-       Voraussetzung ist allerdings, dass ver-   bei einem Schaden vom Geschädigten
gehöriger der Feuerwehr bei Aus-         traglich mit dem jeweiligen Betriebsin-   direkt in Anspruch genommen wird.
übung seiner dienstlichen Tätigkeit      haber die Haftung auf Vorsatz und gro-
einen Schaden verursacht hat.            be Fahrlässigkeit beschränkt ist, wo-     Der Versicherungsschutz der Kommu-
                                         bei sich der Versicherungsschutz          nalen Haftpflichtversicherung um-
 Beispiel:                               selbstverständlich nicht auf vorsätz-     fasst sowohl die Haftung der Gemein-
 Bei einer Löschübung wird durch         lich verursachte Schäden erstreckt.       de, als auch eine eventuelle persönli-
 Unachtsamkeit mit einem Schlauch                                                  che Haftung des Feuerwehrangehöri-
 ein geparktes Kraftfahrzeug be-         Es wird empfohlen, in die Vereinba-       gen. Der Feuerwehrangehörige ist
 schädigt. Für die Schadenersatz-        rung mit dem jeweiligen Betriebsin-       also im Rahmen des Versicherungs-
 ansprüche des Kraftfahrzeughal-         haber folgende Haftungsregelung           ver trages der Gemeinde geschützt,
 ters besteht Versicherungsschutz        aufzunehmen:                              wenn er in Ausübung seiner Tätigkeit
 im Rahmen der Kommunalen Haft-                                                    für die Feuerwehr einem Dritten fahr-
 pflichtversicherung der Gemeinde.        Die Feuerwehr haftet nicht für           lässig einen Schaden zufügt.
                                          Diebstahl, Verlust oder sonstiges
Darüber hinaus erstreckt sich der         Abhandenkommen von Schlüs-               Grundlage der Kommunalen Haft-
Versicherungsschutz auch auf alle         seln – sowohl Kastenschlüssel als        pflichtversicherung sind die Allgemei-
Tätigkeiten außerhalb der gesetzli-       auch Objektschlüssel – und für           nen Versicherungsbedingungen für
chen Aufgaben nach dem Feuerwehr-         daraus entstehende unmittelbare          die Haftpflichtversicherung (AHB) und
gesetz. Dazu gehört die Durchfüh-         und mittelbare Schäden. Die Haf-         die vereinbarte Risikobeschreibung.
rung von Veranstaltungen, wie bei-        tung für Schäden, die auf einer
spielsweise Feuerwehrfeste, Feuer-        vorsätzlichen oder grob fahrlässi-       Die Leistung des Haftpflichtversiche-
wehrausflüge, Kameradschaftsaben-         gen Vertragsverletzung der Feuer-        rers besteht zunächst in der Prüfung
de oder Tage der offenen Tür sowie        wehr, ihrer Vertreter oder Erfül-        der Haftpflichtfrage. Er klärt, ob ein
der Ordnerdienst bei örtlichen Festen     lungsgehilfen beruht, wird hier-         Anspruch gegen die Gemeinde oder
und Umzügen.                              durch nicht berührt.                     den Angehörigen der Feuerwehr über-
                                                                                   haupt berechtigt ist und stellt die hier-
 Beispiel:                               Ein Muster für eine „Feuerwehr-           zu erforderlichen Ermittlungen an.
 Ein Besucher eines Feuerwehrfes-        schlüsselkasten-Vereinbarung“ kann
 tes stürzt, weil Abfall nicht recht-    bei der WGV angefordert werden.           Sind die von dem geschädigten Dritten
 zeitig entfernt wurde. Er verletzt                                                erhobenen Ansprüche berechtigt, er-
 sich und macht Schadener satz-                                                    setzt der Haftpflichtversicherer im Rah-
 ansprüche gegen die Feuerwehr                                                     men des bestehenden Versicherungs-
 als Veranstalter des Festes gel-                                                  vertrages den entstandenen Schaden.
 tend.

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Falls die Ansprüche unberechtigt sind,    die Freiwillige Feuerwehr außerhalb         arbeitsunfähig wird, hat ihm sein Ar-
    weil beispielsweise keine Haftung vor-    der gesetzlichen Aufgaben eintreten.        beitgeber aufgrund gesetzlicher oder
    liegt, wird der Versicherer die Ansprü-                                               vertraglicher Verpflichtung Entgelt-
    che zurückweisen. Nimmt der Geschä-       Versicherungsschutz besteht auch,           fortzahlungen zu leisten. Der Arbeit-
    digte die Ablehnung seiner Schaden-       soweit die Gemeinde nach § 30               geber muss ihm also für die Dauer
    ersatzansprüche nicht hin, hat er die     Abs. 4 FwG (Persönliche Hilfeleistungs-     seiner verletzungsbedingten Ausfall-
    Möglichkeit, diese klageweise geltend     pflicht) Schadenersatz leisten muss.        zeit seinen Lohn weiterhin bezahlen.
    zu machen. Im Rahmen der Abwehr                                                       Nach § 15 Abs. 2 FwG hat die Gemein-
    der Schadenersatzansprüche führt          Kein Ersatz wird gewährt für Schäden        de dem privaten Arbeitgeber diese
    der Versicherer diesen Prozess für die    durch Abhandenkommen von Geld,              erbrachten Entgeltfortzahlungsleis-
    Gemeinde oder den betroffenen Feu-        Wertpapieren, Sparbüchern, Urkun-           tungen zu erstatten.
    erwehrmann und übernimmt die hier-        den, Uhren, Schmucksachen, Pelzen           Im Rahmen der Kommunalen Haft-
    für anfallenden Kosten.                   und Kostbarkeiten.                          pflichtversicherung besteht ohne
                                                                                          zusätzlichen Beitrag Versicherungs-
    Der Haftpflichtversicherer übernimmt      Nicht unter den Versicherungsschutz         schutz, wenn die Gemeinde von ei-
    einen eventuellen Schaden bis zur         der Kommunalen Haftpflichtversiche-         nem privaten Arbeitgeber auf Erstat-
    Höhe der vereinbarten Versiche-           rung fallen Schäden an privaten Kraft-,     tung der von ihm erbrachten Entgelt-
    rungssumme.                               Wasser- und Luftfahrzeugen der Ange-        fortzahlungsleistungen in Anspruch
                                              hörigen der Gemeindefeuer wehr.             genommen wird. Die Leistung des
    Nach § 16 Abs. 6 FwG haben die Ge-                                                    Versicherers wird nur durch die für
    meinden die ehrenamtlich tätigen An-      Für Schäden an privaten Kraftfahr-          den Vertrag vereinbarte Versiche-
    gehörigen der Gemeindefeuerwehr           zeugen der Feuerwehrleute (Perso-           rungssumme begrenzt (in der Regel
    gegen Haftpflicht in Höhe von min-        nen- und Kombinationskraftwagen)            15 Mio. EUR oder mehr). Eine Begren-
    destens 15 Mio. EUR zu versichern.        kann die Gemeinde Versicherungs-            zung je Person und Ausfalltag entfällt.
                                              schutz im Rahmen einer Dienstreise-
    Die bei der WGV versicherten Ge-          Fahrzeugversicherung erlangen, die          Keine Erstattungspflicht besteht ge-
    meinden haben in der Regel diese          sich auch auf Fahrten der Angehöri-         genüber öffentlichen Arbeitgebern.
    oder höhere Versicherungssummen           gen der Gemeindefeuerwehr er-
    vereinbart. Damit besteht für die Ge-     streckt. Die Entschädigungsleistung         Keine Verpflichtung besteht zum Ersatz
    meindefeuerwehr ausreichender Ver-        ist auf den vereinbarten Betrag be-         des Verdienstausfalles bei Selbststän-
    sicherungsschutz.                         grenzt. Eine vereinbarte Selbstbetei-       digen und freiberuflich Tätigen. Dazu
                                              ligung wird abgesetzt.                      gehören insbesondere die Landwirte.
    Sachschäden der Feuerwehrleute                                                        In der Regel hat dieser Personenkreis
                                              Neben dem Anspruch auf Ersatz von           sein Ausfallrisiko (z.B. wegen Unfall
    Nach § 17 FwG ist die Gemeinde ver-       Sachschäden sieht § 17 FwG auch             und Krankheit) bereits selbst über
    pflichtet, einem ehrenamtlich tätigen     vor, dass den ehrenamtlich tätigen          private Kranken- und Unfallversiche-
    Angehörigen der Gemeindefeuerwehr         Angehörigen der Gemeindefeuerwehr           rungen versichert.
    einen Sachschaden zu ersetzen, den        bestimmte Vermögensschäden beim
    dieser in Ausübung seines Dienstes        Einsatz von Kraftfahrzeugen, insbe-         Es besteht aber die Möglichkeit, für
    erleidet, soweit er den Schaden we-       sondere der Schadenfreiheitsrabatt-         diesen Personenkreis eine Unfall-Ta-
    der vorsätzlich noch grob fahrlässig      verlust in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-   gegeldversicherung abzuschließen.
    verursacht hat.                           versicherung, erstattet werden. Die-        Der Versicherungsschutz richtet sich
                                              ses Risiko kann die Gemeinde über           nach den Allgemeinen Unfallversiche-
    Im Rahmen der Kommunalen Haft-            eine Schadenfreiheitsrabattverlust-         rungs-Bedingungen. Führt danach der
    pflichtversicherung von Städten und       Versicherung als Zusatzdeckung im           Unfall zu einer Beeinträchtigung der
    Gemeinden besteht Versicherungs-          Rahmen der Dienstreise-Fahrzeug-            Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer
    schutz für Ansprüche aus Schäden          versicherung versichern.                    der unfallbedingten Arbeitsunfähig-
    durch Beschädigung, Zerstörung und                                                    keit Tagegeld – für längstens ein Jahr,
    Abhandenkommen von Sachen, so-            Entgeltfortzahlungsleistungen               vom Unfalltag an gerechnet – bezahlt.
    weit die Gemeinde nach § 17 FwG                                                       Die Höhe des Tagegeldes kann im
    zum Ersatz verpflichtet ist. Ersetzt      Wenn ein Angehöriger der Freiwilligen       Rahmen bestimmter Versicherungs-
    werden in gleichem Umfang auch            Feuerwehr bei Ausübung des Feuer-           summen frei vereinbart werden.
    Sachschäden, die bei Tätigkeiten für      wehrdienstes verletzt und dadurch

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WGV-Unfallversicherung für die Freiwillige Feuerwehr

Versicherte Personen und Tätigkeiten      Landesfeuerwehrverband und Deut-           • als Folge von Rauchentwicklung bei
                                          scher Feuerwehrverband) ereignen.            einem Brandeinsatz,
Die WGV-Unfallversicherung für die                                                   • durch Infektionen und Inhalieren bio-
Freiwillige Feuerwehr ist eine Ergän-     Eingeschlossen sind auch Unfälle,            logischer bzw. chemischer Stoffe.
zung des gesetzlichen Unfallversiche-     die sich bei unaufgeforderten Hilfe-
rungsschutzes. Grundlagen sind die        leistungen zutragen, sofern diese          Des Weiteren sind auch tauchtypi-
Allgemeinen Unfallversicherungs-          der Tätigkeit eines Angehörigen der        sche Gesundheitsschäden vom Ver-
Bedingungen (AUB 2010 – Feuer-            Freiwilligen Feuerwehr zuzurechnen         sicherungsschutz umfasst.
wehr) in Ver bindung mit den Beson-       sind (z.B. Erste-Hilfe-Leistung bei ei-
deren Bedingungen für die Grup-           nem Verkehrsunfall).                       Versicherte Leistungen
pen-Unfallversicherung von Ange-
hörigen der Freiwilligen Feuerwehr        Über die WGV-Unfallversicherung für        1. Todesfallleistung
(BB-Feuerwehr 2011).                      die Freiwillige Feuerwehr wird somit
                                          ein umfangreicher Unfallversiche-          Im Todesfall wird die Versicherungs-
Die Versicherung umfasst alle Unfälle,    rungsschutz für alle Unfallgefahren        summe ausbezahlt, wenn der Tod
von denen die Angehörigen der Freiwil-    geboten, denen die Angehörigen der         durch einen Unfall innerhalb eines
ligen Feuerwehr einschließlich der Ju-    Freiwilligen Feuerwehren sowohl bei        Jahres, vom Unfalltag an gerechnet,
gend- und Altersabteilung bei Tätigkei-   der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufga-    eintritt.
ten zur Erfüllung von Aufgaben nach       ben nach dem FwG wie auch bei Tätig-
§ 2 Feuerwehrgesetz Baden-Würt-           keiten außerhalb des gesetzlichen          2. Invaliditätsleistung
temberg (FwG) betroffen werden. Der       Aufgabenbereiches ausgesetzt sind.
Versicherungsschutz erstreckt sich für                                               Führt der Unfall zu einer dauernden
die Angehörigen der Freiwilligen Feuer-   Neben dem Versicherungsschutz für          Beeinträchtigung der körperlichen
wehren somit auf alle dienstlichen Tä-    die Angehörigen der Freiwilligen Feu-      oder geistigen Leistungsfähigkeit (In-
tigkeiten, zu denen sie nach den ge-      erwehr erstreckt sich die Unfallversi-     validität), wird die Invaliditätsleis-
setzlichen Bestimmungen des FwG           cherung auch auf Unfälle von Perso-        tung als Kapitalbetrag ausbezahlt.
herangezogen werden können. Dazu          nen, die nach § 30 FwG innerhalb des
gehören insbesondere Einsätze bei         Gemeindegebietes des Versiche-             Die Höhe der Leistung hängt von den in
Bränden, Brandwachen, öffentlichen        rungsnehmers zu persönlichen Hilfe-        den AUB 2010 – Feuerwehr bestimm-
Notständen, Hilfeleistungen bei Un-       leistungen herangezogen werden             ten Prozentsätzen (Gliedertaxe), d.h.
glücksfällen, Übungen und Ordnungs-       (Löschhelfer).                             dem Invaliditätsgrad, ab.
dienste. Ebenso fallen darunter die
Teilnahme an Aus- und Fortbildungs-       Ferner sind Personen versichert, die        Beispiel:
veranstaltungen.                          bei Veranstaltungen der Freiwilligen        Führt der im Feuerwehrdienst er-
                                          Feuerwehr des Versicherungsneh-             littene Unfall zum Verlust eines
Darüber hinaus sind Unfälle mit-          mers unentgeltlich mithelfen (Helfer        Beines bis zur Mitte des Ober-
versichert, die sich bei Tätigkeiten      bei Veranstaltungen).                       schenkels, beträgt der Invalidi-
außerhalb des gesetzlichen Aufga-                                                     tätsgrad 60%. Der Verletzte erhält
benbereiches ereignen. Die Versiche-      Unfälle auf den direkten Wegen zu und       also eine Leistung von 60% der für
rung erstreckt sich damit beispiels-      von der versicherten Tätigkeit sind mit-    den Invaliditätsfall vereinbarten
weise auch auf Unfälle bei der Teil-      versichert. Bei Wegeunfällen entfällt       Versicherungssumme.
nahme an Feuerwehrversammlungen,          der Versicherungsschutz nur, wenn die
Sitzungen der Feuerwehrausschüsse,        normale Dauer des Weges verlängert         Falls der Invaliditätsgrad 90% oder
sonstigen Veranstaltungen, Feuer-         oder der Weg durch eine private und        mehr beträgt wird die doppelte Inva-
wehrfesten und Feuerwehrausflügen,        eigenwirtschaftliche Maßnahme (z.B.        liditätsentschädigung geleistet.
Reisen in Partnerstädte sowie auf die     durch Einkauf, Besuch von Gaststätten
Mithilfe und Mitwirkung bei Veranstal-    zu Privatzwecken) unterbrochen wird.        Beispiel:
tungen von Vereinen und Stadt- oder       Damit sind Unfälle auf dem Weg von          Führen die Unfallfolgen zu einer
Gemeindefesten. Voraussetzung ist         der Wohnung oder vom Arbeitsplatz           vollständigen Arbeitsunfähigkeit
hierbei allerdings, dass diese Tätig-     zum Einsatzort oder zu einer Feuer-         (z.B. bei einer Querschnittsläh-
keiten vom Versicherungsnehmer            wehrveranstaltung mitversichert.            mung) mit einem Invaliditätsgrad
(z.B. dem Bürgermeister) oder von                                                     von 100%, beträgt die Leistung
ihm beauftragten Personen (in der Re-     Die WGV-Unfallversicherung für die          des Versicherers 200% der für den
gel vom Feuerwehr- oder Abteilungs-       Freiwillige Feuerwehr wird komplet-         Invaliditätsfall vereinbarten Versi-
kommandanten) veranlasst wurden.          tiert durch die Erweiterung des Versi-      cherungssumme.
                                          cherungsschutzes auf Unfälle infolge
Mitversichert sind auch Unfälle, die      von Bewusstseinsstörungen verur-           Bei unfallbedingten Kopfverletzun-
sich bei Tätigkeiten für Feuerwehr-       sacht durch Trunkenheit und Gesund-        gen wird ein um 10% erhöhter Grad
verbände (Kreisfeuerwehrverband,          heitsbeschädigungen                        der Invalidität berücksichtigt, wenn
                                                                                                                               5
zum Zeitpunkt des Unfalls nachweis-       Kosten erfolgt bis zur Höhe der für die    Versicherungssummen
    lich ein geeigneter Helm getragen         Serviceleistungen vereinbarten Versi-
    wurde (Beispielrechnung hierzu:           cherungssumme.                             Die Württembergische Gemeinde-
    66% anstatt 60%). Es ist nicht mög-                                                  Versicherung a.G. und der Landes-
    lich einen höheren Invaliditätsgrad       7. Sofortleistung                          feuerwehrverband Baden-Württem-
    als 100% zu erreichen.                       bei Schwerverletzungen                  berg empfehlen, als Standardkombi-
                                                                                         nation folgende Leistungen zu ver-
    3. Übergangsleistung                      Ist durch einen Unfall eine der in         einbaren:
                                              den BB-Feuerwehr 2011 aufgeführte
    Besteht nach Ablauf von sechs Mo-         schwer wiegende Verletzung einge-           60.000 EUR        Todesfallleistung
    naten vom Eintritt des Unfalles an        treten und wird diese innerhalb von        120.000 EUR        Invaliditätsleistung
    gerechnet – ohne Mitwirkung von           15 Monaten nach dem Unfall ange-                              mit einer Mehrleis-
    Krankheiten oder Gebrechen – noch         zeigt, wird die vereinbarte Sofortleis-                       tung ab 90%
    eine unfallbedingte Beeinträchti-         tung gezahlt.                               10.000 EUR        Übergangsleistung
    gung von mehr als 50% und hat diese                                                       15 EUR        Tagegeld ab dem
    Beeinträchtigung bis dahin ununter-       8. Kurbeihilfe                                                43. Tage der Arbeits-
    brochen bestanden, so wird die versi-                                                                   unfähigkeit*)
    cherte Übergangsleistung gezahlt.         Führt die versicherte Person wegen          15.000 EUR        Kosten für kosmeti-
                                              einer Gesundheitsschädigung infol-                            sche Operationen
    4. Tagegeld                               ge eines Unfalles innerhalb von drei        10.000 EUR        Serviceleistungen
                                              Jahren, gerechnet vom Unfalltag an,         10.000 EUR        Sofortleistung     bei
    Tritt als Unfallfolge eine vorüberge-     für einen zusammenhängenden Zeit-                             Schwerverletzungen
    hende oder dauernde Beeinträchti-         raum von drei Wochen eine medizi-             3.000 EUR       Kurbeihilfe
    gung der Arbeitsfähigkeit ein, so         nisch notwendige Kur durch, wird die          3.000 EUR       Rehabilitations-
    wird das versicherte Tagegeld für die     Kurbeihilfe in der vereinbarten Höhe                          Beihilfe
    Dauer der unfallbedingten und ärzt-       gezahlt.                                      2.000 EUR       Psychologische
    lich bescheinigten Arbeitsunfähig-                                                                      Betreuung
    keit frühestens vom Beginn der ärzt-      9. Rehabilitations-Beihilfe                     100 EUR       Komageld Tagessatz
    lichen Behandlung bis zu einem Jahr,
                                                                                         *) Für selbstständig Tätige beträgt das Tage-
    vom Unfalltage an gerechnet, be-          Führt die versicherte Person wegen            geld in der Standardkombination 30 EUR. Als
    zahlt. Eine Abstufung nach dem Grad       einer Gesundheitsschädigung infol-            selbstständig gilt, wer sein überwiegendes
                                                                                            Einkommen aus einer freiberuflichen oder
    der Beeinträchtigung entfällt.            ge eines Unfalles innerhalb von drei          gewerblichen Tätigkeit erzielt.
                                              Jahren, gerechnet vom Unfalltag an,
    5. Kostenersatz für kosmetische           für einen zusammenhängenden Zeit-          Es besteht auch die Möglichkeit, das
       Operationen                            raum von drei Wochen eine medizi-          Tagegeld bereits ab dem 1. Tag der
                                              nisch notwendige Rehabilitations-          Arbeitsunfähigkeit zu versichern.
    Ist nach Abschluss der Heilbehand-        maßnahme durch, wird die Rehabili-
    lung nach einem Unfall das äußere         tations-Beihilfe in der vereinbarten       Für die Jugendfeuerwehr sieht unser
    Erscheinungsbild dauernd beein-           Höhe gezahlt.                              Standardangebot folgende Versiche-
    trächtigt und entschließt sich die ver-                                              rungssummen vor:
    sicherte Person, sich einer kosmeti-      10. Psychologische Betreuung
    schen Behandlung zu unterziehen,                                                      20.000 EUR        Todesfallleistung
    so werden die mit der Operation und       Nimmt eine versicherte Person infol-       120.000 EUR        Invaliditätsleistung
    der klinischen Behandlung im Zu-          ge eines Feuerwehreinsatzes eine                              mit Mehrleistung ab
    sammenhang stehenden Kosten bis           notwendige psychologische Betreu-                             90%
    zur Höhe der vereinbarten Versiche-       ung in Anspruch, erstatten wir die          10.000 EUR        Übergangsleistung
    rungssumme übernommen.                    Kosten maximal bis zum vereinbarten         15.000 EUR        Kosten für kosmeti-
                                              Höchstbetrag, sofern keine Kranken-                           sche Operationen
    6. Serviceleistungen                      kasse, Krankenversicherung oder an-         10.000 EUR        Serviceleistungen
                                              dere Institution leistungspflichtig ist.    10.000 EUR        Sofortleistung     bei
    Mitversichert sind nach einem Unfall                                                                    Schwerverletzungen
    die Kosten für Such-, Rettungs- und       11. Komageld                                  3.000 EUR       Kurbeihilfe
    Bergungseinsätze, die Kosten für den                                                    3.000 EUR       Rehabilitations-
    Transport ins nächste Krankenhaus         Fällt die versicherte Person infolge                          Beihilfe
    oder in die Spezialklinik und der Mehr-   eines Unfalles in ein Koma oder wird          2.000 EUR       Psychologische
    aufwand beim Rücktransport der ver-       sie unfallbedingt in ein künstliches                          Betreuung
    sicherten Person in den Heimatort.        Koma versetzt, so wird für die Dauer            100 EUR       Komageld Tagessatz
    Bei einem unfallbedingten Todesfall       dieses Zustandes, längstens jedoch
    – insbesondere im Ausland – werden        für 30 Tage, der vereinbarte Tages-        Selbstverständlich können auch an-
    die Kosten der Überführung zum Hei-       satz gezahlt.                              dere Summenkombinationen verein-
    matort ersetzt. Die Übernahme der                                                    bart werden.

6
Rechtsschutzversicherung

Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Ein-   gen für Zeugen werden vom Rechts-          richten infolge eines Unfalls in Aus-
richtung der Gemeinde und genießt         schutzversicherer übernommen. Hier-        übung der amtlichen und dienstli-
insoweit im Rahmen einer Kommu-           bei erstreckt sich der Versicherungs-      chen Tätigkeit.
nal-Rechtsschutzversicherung Versi-       schutz nicht nur auf die gesetzlichen
cherungsschutz. Der Versicherungs-        Gebühren. Erstattet werden vielmehr        Falls ein Angehöriger der Freiwilligen
schutz erstreckt sich auch auf die        angemessene Gebühren aus Honorar-          Feuerwehr bei Ausübung seines Diens-
Angehörigen der Freiwilligen Feuer-       vereinbarungen mit qualifizierten Ver-     tes selbst durch eine Straftat eines Drit-
wehren, jeweils in Ausübung ihrer         teidigern oder Sachverständigen.           ten verletzt oder getötet wird, besteht
amtlichen oder dienstlichen Tätigkeit                                                Versicherungsschutz zur aktiven Straf-
für die Freiwillige Feuerwehr.            Im dargestellten Umfang besteht Versi-     verfolgung des Täters (Rechtsschutz
                                          cherungsschutz für den Angehörigen         für Opfer von Gewaltstraftaten)
Die für die Praxis maßgeblichen Rege-     der freiwilligen Feuerwehr als Fahrer
lungen finden sich bei Verträgen auf      bei der Benutzung privater Kraftfahr-      Sofern die Gemeinde eine Kommunal-
der Basis der Allgemeinen Bedingun-       zeuge bei Fahrten für die Feuerwehr        Rechtsschutzversicherung abgeschlos-
gen für die Rechtsschutzversicherung      (beispielsweise Fahrten nach der Alar-     sen hat, kommen den Angehörigen der
– Kommunal (ARB-Kommunal 2/2010)          mierung zum Feuerwehrgerätehaus,           Freiwilligen Feuerwehr auch die dort
in der Kommunal-Straf- und Dienstrei-     Fahrten zu Übungen oder Feuerwehr-         vereinbarten Leistungsarten zugute.
se-Rechtsschutzversicherung.              veranstaltungen; Dienstreise-Rechts-       Für die Praxis relevant dürfte die Über-
                                          schutzversicherung).                       nahme der Kosten für die Geltendma-
Wird einem Angehörigen der Freiwilli-                                                chung von Schadenersatzansprüchen
gen Feuerwehr vorgeworfen, bei Aus-       In der Kommunalen Straf-Rechtsschutz-      bei Schädigung durch einen Dritten
übung seiner dienstlichen Tätigkeit ei-   versicherung ist eine Feuerwehrklau-       während der Ausübung ihres Dienstes
ne Straftat oder Ordnungswidrigkeit       sel vereinbart. Im Rahmen dieser Klau-     sein.
begangen zu haben und wird von der        sel besteht Versicherungsschutz für
zuständigen Behörde deshalb ein Er-       Streitigkeiten der Angehörigen der Frei-   Als Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen
mittlungsverfahren eingeleitet, kann      willigen Feuerwehr, die in Ausübung        besteht Versicherungsschutz dann,
er zu seiner Verteidigung einen Rechts-   der amtlichen oder dienstlichen Tätig-     wenn die Gemeinde eine Verkehrs-
anwalt (Verteidiger) seiner Wahl be-      keit für die Feuerwehr mit den jeweili-    Rechtsschutzversicherung abgeschlos-
auftragen. Die Kosten für den Rechts-     gen Arbeitgebern entstehen.                sen hat. Den Angehörigen der Freiwilli-
anwalt, eventuelle Gerichtskosten,        Des Weiteren besteht Versicherungs-        gen Feuerwehr kommen auch die dort
Sachverständigenkosten oder Ausla-        schutz für Streitigkeiten vor Sozialge-    vereinbarten Leistungen zugute.

Kraftfahrtversicherung

Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung     • die Befriedigung begründeter             Der Versicherungsschutz in der Kraft-
gewährt Versicherungsschutz, wenn           Schadenersatzansprüche aus der           fahrtversicherung erstreckt sich
Dritte nach einem Verkehrsunfall            Kfz-Haftpflichtversicherung              grundsätzlich nur auf Fahrten, die
Schadenersatzansprüche gegen die          • sowie die Abwehr unberechtigter          zur Erfüllung von Aufgaben der Feu-
Gemeinde als Halter des Feuerwehr-          Ansprüche.                               erwehr erfolgen. Die WGV gewährt
fahrzeuges geltend machen. Mitversi-                                                 darüber hinaus auch Versicherungs-
chert ist auch die persönliche Haft-      Die Leistung der Kraftfahrzeughaft-        schutz, wenn Feuerwehrfahrzeuge
pflicht der berechtigten Fahrer und       pflichtversicherung wird durch die         gelegentlich zu feuerwehruntypischen
Beifahrer.                                vereinbarte Versicherungssumme be-         Einsätzen verwendet werden, ohne
                                          grenzt. Empfohlen wird die Vereinba-       dass dies einer besonderen Anzeige
Versicherungsschutz besteht insbe-        rung der Pauschaldeckung mit einer         bedarf. Voraussetzung ist allerdings,
sondere auch, wenn bei Einsatzfahr-       Versicherungssumme von 100 Mio.            dass das Fahrzeug von einem Mit-
ten Sonderrechte nach den §§ 35           EUR für Personen-, Sach- und Vermö-        glied der Feuerwehr gelenkt wird.
und 38 Straßenverkehrsordnung in          gensschäden, wobei die Entschädi-          Kein Versicherungsschutz besteht,
Anspruch genommen werden.                 gungsleistung je geschädigte Person        wenn das Fahrzeug an Dritte, die
                                          auf 10 Mio. EUR begrenzt ist.              nicht der Feuerwehr angehören, ver-
Die Leistungspflicht des Versicherers                                                mietet oder verliehen wird.
umfasst                                   Schäden, die an den Feuerwehrfahr-
• die Prüfung der Haftungsfrage,          zeugen selbst entstehen, können
                                          über eine Fahrzeugversicherung (Voll-
                                          oder Teilkaskoversicherung) abge-
                                          deckt werden.
                                                                                                                                  7
Leitfaden der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
    Die UKBW ist Partner der Freiwilligen Feuerwehren

    Leitfaden für Feuerwehren

    Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für den Kommunal-
    und Landesbereich in Baden-Württemberg, insbesondere für die Gemeindefeuerwehren.

    Die Feuerwehren erfüllen eine wichti-    Aufgaben der Unfallkasse                   führen Seminare für Führungskräfte
    ge Aufgabe in unserer Gesellschaft.      Baden-Württemberg                          durch und engagieren sich in Gremien
    Brandbekämpfung, technische Hilfe-                                                  der Feuerwehr, an der Landesfeuer-
    leistung, Rettungsmaßnahmen und          1. Prävention und Erste Hilfe              wehrschule und in der Regelsetzung.
    die aktive Mitwirkung im Katastro-
    phenschutz zählen zu ihren Einsatz-      Vorrangige Aufgabe der UKBW ist es,        Der Präventionsgedanke lässt sich
    bereichen.                               mit allen geeigneten Mitteln für die       wie folgt zusammenfassen:
    Über eine Million Frauen und Männer      Verhütung von Arbeitsunfällen, Be-
    versehen in den Feuerwehren freiwillig   rufskrankheiten und arbeitsbeding-         „Der beste Unfall ist der, der gar
    Dienst für die Allgemeinheit. Aus die-   ten Gesundheitsgefahren sowie für          nicht erst passiert.“
    sem Grund hat der Staat die Angehöri-    eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.
    gen der Feuerwehren in den Schutz        Dazu erlässt sie Unfallverhütungsvor-      2. Rehabilitation und
    der gesetzlichen Unfallversicherung      schriften, überwacht deren Einhaltung         Entschädigung
    einbezogen. Jeder Feuerwehrangehö-       und berät die Mitglieder über die not-
    rige hat bei einem Arbeitsunfall im      wendigen Maßnahmen für einen si-           Eine weitere Aufgabe der UKBW be-
    Feuerwehrdienst einen Rechtsan-          cheren Betrieb. Zudem sorgt sie für        steht darin, mit allen geeigneten Mit-
    spruch auf die Leistungen aus der ge-    die erforderliche Aus- und Fortbildung     teln, den durch den Versicherungsfall
    setzlichen Unfallversicherung.           der Personen in den Unternehmen,           verursachten Gesundheitsschaden zu
                                             die mit der Durchführung der Maß-          beseitigen oder zu bessern, seine Ver-
    Ansprechpartner für die gesetzliche      nahmen zur Verhütung von Arbeitsun-        schlimmerung zu verhüten und seine
    Unfallversicherung der Freiwilligen      fällen, Berufskrankheiten und arbeits-     Folgen zu mildern.
    Feuerwehren in Baden-Württemberg         bedingten Gesundheitsgefahren so-
    ist die Unfallkasse Baden-Württem-       wie mit der Ersten Hilfe betraut sind.     Im Folgenden möchten wir Ihnen ei-
    berg (UKBW).                             Die Gemeinden als Träger der Feuer-        nen Überblick geben
                                             wehren sind verpflichtet, bauliche An-
    Die UKBW hat ihren Hauptsitz in Stutt-   lagen, Fahrzeuge, Ausrüstung und Ge-       • was nach einem Arbeitsunfall zu tun
    gart, einen weiteren Sitz in Karlsruhe   räte der Feuerwehr so einzurichten           ist,
    und gehört zu den größten gesetzli-      und zu beschaffen, dass bei Ausbil-        • wer und welche Tätigkeiten versi-
    chen Unfallversicherungsträgern der      dung, Übung und Einsatz Gefährdun-           chert sind und
    öffentlichen Hand in Deutschland.        gen von Feuerwehrangehörigen ver-          • welche Leistungen es gibt.
                                             mieden werden. Außerdem hat die
    Ca. 3,8 Millionen Personen (Arbeiter,    Gemeinde den Feuerwehrangehörigen          Die männliche Wortgebung ist nicht ge-
    Angestellte im Kommunal- oder Lan-       geeignete persönliche Schutzausrüs-        schlechtsspezifisch zu verstehen, son-
    desbereich, Schüler, Kindergartenkin-    tungen zur Verfügung zu stellen und        dern dient der besseren Lesbarkeit.
    der und Angehörige der Gemeindefeu-      diese in ordnungsgemäßem Zustand
    erwehren sind bei der UKBW gesetz-       zu halten. Die Feuerwehrangehörigen        2.1 Maßnahmen nach Eintritt eines
    lich gegen Arbeits-, Schulunfälle und    haben die zur Verfügung gestellte per-         Unfalls
    Berufskrankheiten versichert.            sönliche Schutzausrüstung zu tragen.
    Aus der Vielzahl der uns jährlich ge-                                               a) Erste Hilfe und medizinische Be-
    meldeten Unfälle und der zu Grunde       Verantwortlich für einen sicheren Feuer-      handlung
    liegenden Sachverhalte gewinnen wir      wehrdienst ist der Bürgermeister/Ober-
    unsere Erfahrung sowohl in der Prä-      bürgermeister als Unternehmer sowie        Die Erste Hilfe ist für einen Feuerwehr-
    vention als auch im Leistungsbereich,    der Leiter der Feuerwehr und seine Füh-    angehörigen selbstverständlich. Klei-
    der im Wesentlichen die medizinische     rungskräfte. Die UKBW unterstützt die      nere Verletzungen, die keinen Arztbe-
    und berufliche Rehabilitation umfasst.   Verantwortlichen in den Feuerwehren,       such erfordern, sollten in das Ver-
    Die UKBW versteht sich als starker,      einschließlich der Jugendfeuerwehr,        bandbuch eingetragen werden.
    leistungsfähiger und moderner Part-      durch Aufsichtspersonen. Sie beraten       Wenn die Verletzungen voraussicht-
    ner in allen Fragen zur Sicherheit am    z.B. bei Bau- und Beschaffungsmaß-         lich keine Arbeitsunfähigkeit bedin-
    Arbeitsplatz, zum Gesundheitsschutz,     nahmen, stellen Prüfgrundsätze für Ge-     gen, aber einen Arztbesuch erfordern,
    zur Rehabilitation und bei Sach-/        räte und Ausrüstungen der Feuerwehr        ist der am nächsten erreichbare Arzt
    Geldleistungen insbesondere auch für     sowie Informationsbroschüren und           aufzusuchen. Beim Arzt oder im Kran-
    die Freiwilligen Feuerwehren.            Ausbildungsunterlagen zur Verfügung,       kenhaus muss angegeben werden,
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dass es sich um einen Arbeitsunfall          vom Unfall anzuzeigen. Bei Unfällen         • Mitglieder von Musik- und Spiel-
bei der Feuerwehr gehandelt hat und          mit Todesfolge oder besonders schwe-          mannszügen,
dass die UKBW der zuständige Leis-           ren Verletzungen bitten wir Sie, uns vor-   • ehrenamtlich Tätige oder im Feuer-
tungsträger ist.                             ab per Telefon, Telefax oder E-Mail von       wehrdienst Beschäftigte (nicht Be-
Nach einem Unfall brauchen Sie Ihre          dem Ereignis in Kenntnis zu setzen.           amte),
Krankenkassen-Karte beim Arzt nicht                                                      • Personen, die im Einzelfall durch
vorzulegen. Weisen Sie Ihren Arzt auf        Unabhängig davon bitten wir Sie, im           die Feuerwehr zur Hilfeleistung auf-
Ihren Unfall bei der Freiwilligen Feuer-     Hinblick auf evtl. Spätschäden, uns           gefordert werden,
wehr hin und sagen Sie, wie es pas-          Verletzungen der Zähne und Sinnesor-        • ehrenamtlich Lehrende in Feuer-
siert ist. Nach unserer Erfahrung gibt       gane ebenfalls per Unfallanzeige mit-         wehrschulen, Kreisfeuerwehrzentra-
es fast keine Ärzte mehr, die nicht wis-     zuteilen.                                     len, Schulungskursen und ähnlichen
sen, dass sie „Feuerwehr-Unfälle“ di-                                                      Einrichtungen der Feuerwehren.
rekt mit uns abrechnen müssen.               Welche Angaben sind bei einer
Über Verträge mit den Leistungser-           Unfallmeldung per Telefon, Telefax          2.3 Versicherte Tätigkeiten
bringern (Ärzten, Physiotherapeuten,         oder E-Mail zu machen?
Apotheken) ist sichergestellt, dass di-      Um den Unfall bei uns erfassen zu           Rechtsgrundlagen und Aufgaben der
rekt mit uns abgerechnet werden              können benötigen wir:                       öffentlichen Feuerwehren ergeben
kann. Sofern privatärztliche Behand-                                                     sich im Wesentlichen aus dem Feuer-
lungskosten bei uns eingereicht wer-         •   Name, Vorname,                          wehrgesetz des Landes Baden-Würt-
den, können wir nur die Höhe der für         •   Adresse,                                temberg (FwG). Der Unfallversiche-
Sozialversicherungsträger geltenden          •   Geburtsdatum des Verletzten,            rungsschutz erstreckt sich zunächst
Sätze übernehmen.                            •   das Unfalldatum,                        auf die in diesem Gesetz genannten
                                             •   die Art der Verletzung,                 Aufgaben. Hiernach hat die Feuerwehr
b) Unfallanzeige                             •   den Unfallhergang.                      z.B. bei Bränden und öffentlichen Not-
                                                                                         ständen, die durch Naturereignisse,
Wohin mit der Unfallanzeige ?                Bei einem tödlichen Unfall sind neben       Einstürze, Unglücksfälle und derglei-
Als Faustregel hierzu gilt:                  den vorgenannten Angaben zudem              chen verursacht worden sind, Hilfe zu
Wenn Sie im badischen Landesteil von         die Namen, Vornamen, Geburtsdaten           leisten und die Bevölkerung sowie
Baden-Württemberg in einer Freiwilli-        und Anschriften der Hinterbliebenen         das Gemeinwesen vor hierbei drohen-
gen Feuerwehr aktiv sind, senden Sie         (Witwe(r), Waisen) zur zügigen Feststel-    den Gefahren zu schützen.
bitte die Unfallanzeige an den Sitz          lung unserer Leistungspflicht und Ein-
Karlsruhe. Haben Sie bei einer Feuer-        leitung weiterer Ermittlungen hilfreich.    Neben dem aktiven Brand- und Hilfe-
wehr im württembergischen Landes-                                                        leistungseinsatz umfasst der Unfall-
teil einen Versicherungsfall erlitten, ist   Sollten Ihnen keine detaillierten Anga-     versicherungsschutz auch
die Unfallanzeige an den Hauptsitz           ben bekannt sein, genügt uns auch
Stuttgart weiterzuleiten. Die Unfallan-      zunächst die Mitteilung: „noch nicht        • Alarm- und Einsatzübungen,
zeigenformulare mit den jeweils einge-       bekannt“. Bitte reichen Sie in diesem       • den Übungsdienst,
druckten Empfängerdaten können Sie           Fall die noch fehlenden Angaben nach.       • Ausbildungs- und Schulungsveran-
von unserer Homepage unter www.              Die Angaben müssen nicht unbedingt            staltungen sowie
ukbw.de unter der Rubrik „Unfallan-          beim Verletzten erfragt werden; Kamera-     • den Arbeits- und Werkstättendienst.
zeigen“ in der für Sie geltenden Versi-      den als Zeugen oder Kenntnispersonen
on herunterladen bzw. ausdrucken.            können ebenso sachdienlich aussagen.        Darüber hinaus ist die Teilnahme an
                                                                                         Veranstaltungen unfallversichert, die
Wichtig: Die Unfallmeldung an uns            Selbstständige, Freiberufler                den Aufgaben und Zwecken der Frei-
macht die Meldung an den Kommu-              Ein Hinweis in der Unfallanzeige, dass      willigen Feuerwehr wesentlich dienen
nalversicherer nicht entbehrlich.            der Verletzte selbstständig oder freibe-    und für die vom zuständigen Leiter
                                             ruflich tätig ist, sollten Sie uns insbe-   der Feuerwehr offizieller Feuerwehr-
Wann ist eine Unfallanzeige zu               sondere in den Fällen geben, in denen       dienst angesetzt worden ist.
erstatten?                                   Verletzte keine Entgeltfortzahlung ha-
Melden Sie uns bitte alle Unfälle mit        ben, bei keiner gesetzlichen Kranken-       Hierzu zählen insbesondere
Körperschaden bei einer Übung, ei-           kasse versichert sind oder dort keinen
nem Einsatz oder bei einem vom Feu-          Anspruch auf Barleistungen haben            • kameradschaftliche Zusammenkünf-
erwehrkommandanten angesetzten               (z. B. Landwirte). Besser noch ist ein        te mit offiziellem Charakter, wenn
Dienst, bei denen Feuerwehrangehö-           Anruf bei uns, damit wir schneller re-        sie von der Autorität des zuständi-
rige einen Arzt aufgesucht haben.            agieren können.                               gen Leiters der Feuerwehr getragen
                                                                                           werden (z.B. Ausflüge, Kamerad-
Pflicht zur Erstattung einer                 2.2 Versicherte Personen                      schaftsabende),
Unfallanzeige                                                                            • die Teilnahme an Tagungen des Lan-
Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit         • Aktive Mitglieder der Freiwilligen          desfeuerwehrverbandes und an den
von mehr als 3 Tagen sind mit der Un-          Feuerwehren,                                Großkundgebungen des Deutschen
fallanzeige vom Feuerwehrkomman-             • Angehörige der Jugendfeuerwehren,           Feuerwehrverbandes,
danten oder von der Gemeinde/Stadt           • Mitglieder von Alters- und Ehrenab-       • Veranstaltungen, deren Ziel die Mit-
innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis            teilungen,                                  gliederwerbung oder die Darstel-
                                                                                                                                  9
lung der Aufgaben der Freiwilligen        bedingte Fehlverhalten die rechtlich     • Achillessehnenrisse bei nicht geeig-
         Feuerwehr in der Öffentlichkeit ist,      allein wesentliche Ursache des Un-         netem „Schädigungsmechanismus“
     •   Ehrungen von verdienten Mitglie-          falls war.                                 bzw. Fehlen von Unfallmerkmalen.
         dern,
     •   die Teilnahme an Leistungswett-         2.4 Versicherungsfälle                     b) Wegeunfälle
         kämpfen (z.B. Fit-For-Fire-Fighting),
     •   die Teilnahme an sportlichen Betäti-    Versicherungsfälle, die Ansprüche auf      Zum Wegeunfall zählen Unfälle auf
         gungen, wenn diese regelmäßig als       Leistungen bei der UKBW begründen,         dem Weg zum Dienst in der Freiwilli-
         Feuerwehrdienst angesetzt sind,         sind Arbeitsunfälle (einschließlich        gen Feuerwehr oder zu der sonstigen
         nicht der Erzielung sportlicher Spit-   Wegeunfälle) und Berufskrankheiten.        versicherten Tätigkeit und zurück zur
         zenleistungen dienen, sondern da-                                                  Wohnung.
         zu geeignet und bestimmt sind, die      a) Arbeitsunfälle                          Grundsätzlich ist der unmittelbare Weg
         körperliche Leistungsfähigkeit der                                                 versichert. Auf Umwegen besteht
         Feuerwehrangehörigen zu fördern         Arbeitsunfälle sind Unfälle, die ein       grundsätzlich nur dann Unfallversiche-
         und die keinen Wettkampfcharakter       Feuerwehrangehöriger infolge einer         rungsschutz, wenn sie zur Durchfüh-
         (z.B. Punkterunde) haben,               versicherten Tätigkeit (Einsatz, Übung     rung von Fahrgemeinschaften zurück-
     •   sonstige Tätigkeiten im Rahmen der      usw.) erleidet. Ferner ist erforderlich,   gelegt werden oder verkehrsgünstiger
         Freiwilligen Feuerwehr, sofern sie      dass zwischen dem Unfallereignis           bzw. gefahrloser sind. Die Wahl des
         von einem Vorgesetzten angeordnet       und dem Körperschaden ein rechtlich        Verkehrsmittels steht dabei jedem frei.
         werden (z.B. Tag der offenen Tür,       wesentlicher ursächlicher Zusammen-        Wird der Weg aus privaten Gründen un-
         Teilnahme an der Brandschutzwo-         hang besteht.                              terbrochen, so entfällt der Versiche-
         che, Wehrjubiläum, Absperrung von       Hierzu zählen beispielsweise auch Er-      rungsschutz während dieser Zeit. Der
         Straßen wegen eines Umzugs),            kältungen, die sich ein Feuerwehran-       Heimweg nach einer versicherten Tätig-
     •   die Mitwirkung in Musik- und Spiel-     gehöriger im Rahmen eines Einsatzes        keit muss in einem zeitlichen Zusam-
         mannszügen der Freiwilligen Feuer-      zuzieht.                                   menhang zum Dienstende stehen. Ein-
         wehr bei Feuerwehrveranstaltungen                                                  geschobene eigenwirtschaftliche Ver-
         mit offiziellem Charakter und im        Kein Unfall in diesem Sinne liegt vor,     richtungen (z. B. der Aufenthalt in einer
         Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.       wenn der Gesundheitszustand auf ei-        Gaststätte) sind nicht unfallversichert.
                                                 ner körpereigenen Veranlagung bzw.         Wird der Heimweg um bis zu maximal
     Eine katalogmäßig abschließende             einem bestehenden Vorschaden, der          2 Stunden infolge einer privaten Tätig-
     Aufzählung des Versicherungsschut-          in der Person des Feuerwehrangehöri-       keit unterbrochen und danach der übli-
     zes ist im Gesetz nicht vorgesehen.         gen begründet ist, beruht und auch         che Weg fortgesetzt, besteht auf dem
     Dies ist auch nicht möglich, weil je-       bei jedem anderen alltäglich vorkom-       restlichen Weg Versicherungsschutz.
     weils auf die Umstände des Einzelfalls      menden Ereignis oder ohne eine äuße-       Dauert die private Tätigkeit länger als
     abgestellt werden muss.                     re Einwirkung zum gleichen Zeitpunkt       2 Stunden, ist dagegen der sich an-
                                                 hätte auftreten können, wie z.B.           schließende Heimweg nicht versichert.
     Kein gesetzlicher Unfallversicherungs-
     schutz besteht bei Unfällen oder Tä-        • degenerative Bandscheiben- oder          c) Berufskrankheiten
     tigkeiten, die mit dem Dienst in der          Meniskusschäden,
     Freiwilligen Feuerwehr nicht oder nur       • Unfälle aus innerer Ursache (z.B.        Berufskrankheiten sind solche Krank-
     entfernt zusammenhängen, wie bspw.            Sturz infolge eines Schwindelanfalls     heiten, die in der Berufskrankheiten-
                                                   auf den ebenen Boden u.ä.), wenn         Verordnung bezeichnet sind und die
     • beim Reparieren des privaten PKW,           der Unfall in gleicher Weise bei be-     der Helfer infolge der versicherten Tä-
       Basteln o. Ä., auch wenn hierzu Be-         triebsunabhängigen Abläufen des          tigkeit erleidet.
       triebseinrichtungen benutzt werden,         täglichen Lebens eintreten kann,
     • beim Essen und Trinken, da dies           • gewohnheitsmäßige Ausrenkung der         2.5 Heilbehandlung
       dem persönlichen und unversicher-           Schulter beim Anheben eines Gegen-
       ten Lebensbereich zuzurechnen ist.          standes,                                 Die Heilbehandlung verfolgt mit allen
       Hierzu gehören auch Unfälle, die          • Herzschäden, wenn sie eine we-           geeigneten Mitteln das Ziel, den
       sich beim Essen selbst ereignen,            sentliche Bedingung für den Eintritt     durch den Versicherungsfall verur-
       z.B. durch Verschlucken, Verbrühen,         des Körperschadens darstellen.           sachten Gesundheitsschaden zu be-
       Ausbeißen eines Zahnes o.Ä.                 Dies ist dann der Fall, wenn die         seitigen oder zu bessern, seine Ver-
     • bei Neckerei, Scherz, Streit je nach        Herzerkrankung bereits so schwer-        schlimmerung zu verhüten und seine
       Alter, wenn sich der Versicherte wäh-       wiegend ist, dass die Ablösung           Folgen zu mildern.
       rend der Dienstzeit darauf einlässt         akuter Erscheinungen nicht beson-
       und der Streit, der zum Unfall führt,       derer äußerer Einwirkungen bedarf.       Hierzu zählen u. a. die
       auf persönlichen Gründen beruht,            Die Erkrankung hätte also zu der-
     • bei privatem Zusammensein im An-            selben Zeit auch ohne äußere Ein-        • Erstversorgung, ärztliche und zahn-
       schluss an eine dienstliche Veran-          wirkungen auftreten können oder            ärztliche Behandlung, einschließ-
       staltung,                                   auch jedes andere alltäglich vor-          lich der Versorgung mit Zahnersatz,
     • bei Trunkenheit, wenn diese zu ei-          kommende Ereignis hätte zu der-          • Versorgung mit Arznei-, Verband-,
       nem Leistungsausfall führt oder bei         selben Zeit die Erscheinungen aus-         Heil- und Hilfsmitteln,
       einem Leistungsabfall das alkohol-          gelöst.                                  • häusliche Krankenpflege,
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• Behandlung in Krankenhäusern und           satz geeigneter Hilfen ausüben kann. Sie     Bei gesetzlich krankenversicherten Per-
  Rehabilitationseinrichtungen,              haben das Ziel, den Versicherten nach        sonen werden zudem grundsätzlich die
• Leistungen zur medizinischen Reha-         seiner Leistungsfähigkeit und unter Be-      einbehaltenen Beiträge zur Sozialversi-
  bilitation einschließlich Belastungs-      rücksichtigung seiner Eignung, Neigung,      cherung erstattet.
  erprobung und Arbeitstherapie.             der bisherigen Tätigkeit und der Lage und
                                             Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wie         Wichtig: Rechtzeitig vor Ende der Lohn-
Die Leistungen werden sowohl ambu-           auch in seinem sozialen Umfeld mög-          fortzahlung durch Ihren Arbeitgeber
lant als auch, falls erforderlich, in den    lichst auf Dauer wieder einzugliedern.       sollten Sie sich an Ihre gesetzliche
Berufsgenossenschaftlichen Unfallkli-        Das Spektrum dieser Leistungen reicht        Krankenkasse wegen der Verletzten-
niken Tübingen und Ludwigshafen, in          von Hilfen für die persönliche Mobilität     geldzahlung wenden. Privat kranken-
Krankenhäusern, Kur- und Spezialein-         (z.B. technische Hilfen zur Umrüstung        versicherte Personen, Selbstständige
richtungen erbracht.                         eines Autos), über den Arbeitsplatz bis      und Freiberufler sollten sich dagegen
                                             in die Wohnung (z.B. finanzielle Hilfen      direkt mit uns in Verbindung setzen.
Mit den Berufsgenossenschaftlichen           zum behindertengerechten Wohnen).
Unfallkliniken haben die Unfallversiche-                                                  2.7.2 Übergangsgeld bei einer
rungsträger ein leistungsfähiges System      2.7 Geldleistungen an Versicherte                  Leistung zur Teilhabe am
entwickelt, um den Versicherten je nach                                                         Arbeitsleben
Art und Schwere des Gesundheits-             Neben den Regelleistungen nach
schadens die geeigneten Rehabilitati-        §§ 26 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) VII         Übergangsgeld wird gezahlt, wenn
onsmaßnahmen einschließlich einer            besteht ggf. ein Anspruch auf Mehr-          Versicherte infolge des Versicherungs-
möglichst frühzeitig einsetzenden not-       leistungen nach § 19 der Satzung der         falls Leistungen zur Teilhabe am Ar-
fallmedizinischen Erstversorgung, eine       Unfallkasse Baden-Württemberg so-            beitsleben erhalten. Es beträgt je
unfallmedizinisch qualifizierte, ambu-       wie ein Anspruch auf zusätzliche Leis-       nach Familienstand zwischen 68 v.H.
lante, oder, soweit indiziert, stationäre,   tungen nach der Verwaltungsvorschrift        und 75 v.H. des Verletztengeldes.
ärztliche Behandlung zur Verfügung zu        des Innenministeriums über zusätzli-         Neben dem Übergangsgeld werden
stellen. In den von ihnen unterhaltenen      che Leistungen bei der Unfallversi-          auch die Beiträge zur Kranken-, Pfle-
eigenen Kliniken erfolgt eine Akutver-       cherung im Bereich der Feuerwehr             ge- und Rentenversicherung erstattet.
sorgung der Patienten mit begleitender       (VwV zusätzliche Leistungen).
Frührehabilitation sowie einer medizini-                                                  2.7.3 Mehr- und zusätzliche Leis-
schen Nachsorge. Gleichzeitig werden         Zum 01.01.2012 wurde der an-                       tungen zum Verletzten- und
die Weichen für die berufliche und sozi-     spruchsberechtigte Personenkreis im                Übergangsgeld
ale Wiedereingliederung gestellt.            Bereich der zusätzlichen Leistungen
                                             durch die neu in Kraft getretene VwV         Sowohl zum Verletzten- wie auch zum
Darüber hinaus unterhält die Berufsge-       zusätzliche Leistungen um Angehörige         Übergangsgeld gibt es unter bestimm-
nossenschaftliche Unfallklinik Tübin-        der Werkfeuerwehren bei außerbetrieb-        ten Voraussetzungen Mehr- und zu-
gen eine Klinik für Hand-, Plastische,       lichen Einsätzen (§§ 19 Abs. 8 und 28        sätzliche Leistungen.
Rekonstruktive und Verbrennungschi-          Abs. 2 FwG) sowie ehrenamtlich tätige
rurgie; die Berufsgenossenschaftliche        Personen der Landkreise (§§ 4 Abs. 5         Als Mehrleistungen wird der Unter-
Unfallklinik Ludwigshafen eine Klinik        und 23 Abs. 1 FwG) erweitert.                schiedsbetrag zwischen dem kalen-
für Hand-, Plastische und Rekonstrukti-                                                   dertäglichen Verletztengeld (Nettobe-
ve Chirurgie sowie ein Schwerbrandver-       2.7.1 Verletztengeld bei Arbeits-            trag) abzgl. des tatsächlichen Netto-
letztenzentrum. In beiden Bereichen                unfähigkeit                            verdienstausfalls (Mindestnettover-
erfolgt die Behandlung von Schwerst-                                                      dienstausfall: 65,63 € bei Personen
brandverletzten, die spezielle, intensiv-    Das Verletztengeld hat Lohnersatzfunk-       über 18 Jahren, 43,75 € bei Personen
medizinische und chirurgische Kennt-         tion und berechnet sich bei Versicher-       unter 18 Jahren) gewährt.
nisse sowie einen hohen personellen          ten, die der gesetzlichen Krankenversi-
und apparativen Aufwand in einer da-         cherung angehören, grundsätzlich wie         Als Höchstgrenze des zu berücksichti-
rauf eingerichteten Abteilung erfordert.     das Krankengeld. Es wird von dem Tag         genden Nettoverdienstausfalls gilt der
                                             an gewährt, an dem die Arbeitsunfähig-       360. Teil des Höchstjahresarbeitsver-
Als Gesundheitsschaden gilt auch die         keit aufgrund eines Versicherungsfalls       dienstes (72.000,00 €).
Beschädigung oder der Verlust eines          nach ärztlicher Feststellung begonnen
Hilfsmittels. Für die Reparatur oder Er-     hat. Das Verletztengeld beträgt bei ab-      Zusätzliche Leistungen kommen in Be-
satzbeschaffung von beschädigten             hängig Beschäftigten 80% des kalen-          tracht, wenn das kalendertägliche Ver-
Brillen gibt es spezielle Richtlinien.       dertäglichen Bruttoarbeitsentgelts und       letztengeld zzgl. der Mehrleistungen
                                             ist auf die Höhe des kalendertäglichen       geringer ist als 75,00 € (bei Personen
2.6 Leistungen zur Teilhabe am               Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Bei Selbst-   über 18 Jahren oder Personen, die das
    Arbeitsleben und am Leben in             ständigen beträgt das Verletztengeld         18. Lebensjahr noch nicht vollendet ha-
    der Gemeinschaft                         80 v.H. des 360. Teils des Arbeitsein-       ben, aber Mitglied der Einsatzabteilung
                                             kommens. Dabei ist das Arbeitsein-           nach § 6 Abs. 1 FwG sind) bzw. 47,73 €
Anspruch auf diese Leistungen besteht,       kommen maximal bis zu einem Betrag           (bei Personen unter 18 Jahren).
wenn der Versicherte seine bisherige be-     in Höhe des 360. Teils des Höchstjahres-
rufliche Tätigkeit wegen des Versiche-       arbeitsverdienstes (derzeit 72.000,00 €)     Als Höchstgrenze gilt der einem Brut-
rungsfalles nicht mehr oder nur noch         zu berücksichtigen.                          toverdienst von 72.000,00 € entspre-
wesentlich erschwert oder nur unter Ein-                                                  chende Nettoverdienst.
                                                                                                                                    11
Beispiele:
      Verletztengeld
      Abhängig Beschäftigter                                         Selbstständig Tätiger:
      (Arbeiter, Angestellter, Auszubildender, 21 Jahre)
      Arbeitsunfähig ab:                            03.01.2012       Arbeitsunfähig ab:                           03.01.2012
      Bemessungszeitraum:           01.12.2011 bis 31.12.2011        Bemessungszeitraum:           01.01.2011 bis 31.12.2011
      Monatsgehalt:                          2.300,00 € brutto       Arbeitseinkommen 2011:               20.000,00 € brutto
                                             1.333,20 € netto
      Berechnung:            2.500,00 € : 30 x 80% = 66,67 €         Berechnung:           20.000,00 € : 360 x 80% = 44,44 €
                             1.333,20 € : 30         = 44,44 €
      tägliches Verletztengeld                         44,44 €       tägliches Verletztengeld                         44,44 €
      Mehrleistungen                                                 Mehrleistungen
      Mindest-Nettoverdienstausfall                    65,63 €       Mindest-Nettoverdienstausfall                    65,63 €
      abzgl. tägliches Verletztengeld                  44,44 €       abzgl. tägliches Verletztengeld                  44,44 €
      tägliche Mehrleistung                            21,19 €
      Zzgl. Mehrleistung i.H.v. 11,30% des
      Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung
      (Renten-/Arbeitslosenversicherung)* vom
      kalendertäglichen Verletztengeld                   5,02 €
      tägliche Mehrleistungen insgesamt                26,21 €       tägliche Mehrleistungen                          21,19 €
      Zusätzliche Leistungen                                         Zusätzliche Leistungen
      Mindestbetrag                                    75,00 €       Mindestbetrag                                    75,00 €
      abzgl. tägliches Verletztengeld                  44,44 €       abzgl. tägliches Verletztengeld                  44,44 €
      abzgl. tägliche Mehrleistungen                   21,19 €       abzgl. tägliche Mehrleistungen                   21,19 €
      tägliche zusätzliche Leistungen                    9,37 €      tägliche zusätzliche Leistungen                   9,37 €
      täglicher Gesamtanspruch                         75,00 €       täglicher Gesamtanspruch                         75,00 €
      zuzüglich Eigenanteil Sozialversicherung           5,02 €
     (*Eigenanteil der Sozialversicherungsbeiträge nach § 2 Abs. 3 des Anhangs zu § 19 der Satzung der Unfallkasse Baden-
     Württemberg ; Mehrleistungsbestimmungen vom 08.01.2003)

     2.7.4 Rente an Versicherte                18.900,00 € (2012 = 60% von                 2.7.6 Zusätzliche Leistungen zu
                                               31.500,00 €) und bei Personen zwi-                Renten an Versicherte
     Die UKBW zahlt an ihre Versicherten       schen 15 und 18 Jahren 12.600,00 €
     Rente, wenn über die 26. Woche nach       (2012 = 40% von 31.500,00 €).               Bei Gewährung der Vollrente (MdE =
     dem Versicherungsfall eine Minderung                                                  100 v.H.) wird ein Zuschlag in Höhe
     der Erwerbsfähigkeit (MdE) von min-       2.7.5 Mehrleistungen zu Renten an           des Unterschiedsbetrages zwischen
     destens 20 v.H. besteht. Bei mehreren           Versicherte                           dem Jahresarbeitsverdienst und der
     Versicherungsfällen kommt eine Rente                                                  Rente an Versicherte einschließlich
     dann in Betracht, wenn die Minderung      Als Mehrleistung zur Rente an Versi-        der Mehrleistung gewährt.
     der Erwerbsfähigkeit aus jedem ein-       cherte wird ein fester Betrag von 8,– €     Bei der Gewährung einer Teilrente
     zelnen Versicherungsfall wenigstens       monatlich für je 10 v.H. Minderung der      wird der zu berechnende Zuschlag
     10 v.H. erreicht und damit die Gesamt-    Erwerbsfähigkeit gewährt. Bei Gewäh-        entsprechend dem Grad der Minde-
     MdE aller Versicherungsfälle wieder       rung einer Teilrente wird der Teil die-     rung der Erwerbsfähigkeit errechnet.
     mindestens 20 v.H. beträgt.               ses Betrages gezahlt, der dem Grad
     Die Rente beträgt bei vollständigem       der MdE entspricht.                         Die jährlich zustehenden zusätzlichen
     Verlust der Erwerbsfähigkeit (MdE =                                                   Leistungen zur Rente an Versicherte
     100 v.H.) zwei Drittel des Jahresar-      Darüber hinaus erhalten Feuerwehran-        werden in Monatsbeträge umgerech-
     beitsverdienstes (= Vollrente); bei       gehörige, die einen Anspruch auf eine       net und ausbezahlt.
     teilweiser Minderung der Erwerbsfä-       Rente auf unbestimmte Zeit haben, eine
     higkeit den entsprechenden Teil der       einmalige Mehrleistung. Diese beträgt       Bei dauernder völliger Erwerbsunfä-
     Vollrente (= Teilrente).                  bei einer MdE von 100 v. H. 25.000,00 €.    higkeit infolge des Versicherungsfalls
     Der Jahresarbeitsverdienst ist der Ge-    Bei Gewährung einer Teilrente wird der      erhält der verunglückte Feuerwehran-
     samtbetrag aller Arbeitsentgelte und      Teil dieses Betrages gezahlt, der dem       gehörige zudem einmalig zusätzliche
     Arbeitseinkommen des Versicherten         Grad der MdE entspricht. Maßgebend          Leistungen i.H.v. 19.000,00 € bzw.
     in den zwölf Kalendermonaten vor          hierfür ist der Grad der MdE im Zeitpunkt   2.500,00 € für jedes Kind. Bei Ge-
     dem Unfallmonat, bis zu einer Höchst-     der Feststellung der Rente auf unbe-        währung einer Teilrente wird eine ein-
     grenze von zur Zeit 72.000,00 €. Ebenso   stimmte Zeit durch die Unfallkasse Ba-      malige zusätzliche Leistung entspre-
     gibt es – abhängig vom Lebensalter –      den-Württemberg. Eine evtl. nach die-       chend dem Grad der MdE gewährt.
     einen Mindestjahresarbeitsverdienst       sem Zeitpunkt auftretende Verschlim-
     (von Bedeutung insbesondere für Ju-       merung der Folgen des Versicherungs-
     gendliche und Rentner). Dieser beträgt    falls und dadurch bedingte MdE-Erhö-
     bei Personen über 18 Jahren derzeit       hung bleibt hierbei unberücksichtigt.
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