Baubroschüre der Stadt Offenburg Informationen von A - Z - 08 Bausteine zur

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08   Bausteine zur
     Stadtplanung und Stadtgestaltung

 Baubroschüre der Stadt Offenburg
 Informationen von A – Z
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Inhalt
                                          BESTER
                                        BAUTRÄGER
                                                                        Grußwort                                                      5       4.       Wieso, weshalb, warum
                                             in der                                                                                                     Die häufigsten Fragen rund um
                                            Ortenau                                                                                                     das Thema Bauen
                                                                1.      Der rechtliche Weg zum Spatenstich
                                                                                                                                               4.1.     Baurecht – Wo und was darf ich bauen?      46
                                                                1.1.    Wo und was darf ich bauen?                                    6
                                                                                                                                               4.2.     Baurecht – Wie und wann darf ich bauen?    49
                                                                1.2.    Wie und wann darf ich bauen?                                  9
                                                                                                                                               4.3.     Denkmalschutz und Denkmalpflege            51

                                                                                                                                               4.4.     Stadtbild und Gestaltungsbeirat            52

                                                                                                                                               4.5.     Brandschutz                                53
                                                                2.      Bauen ist mehr als Baurecht
                                                                                                                                               4.6.     Entsorgung: Entwässerung und Abfall	       54
                                                                2.1.    Wissenswertes rund um das Bauen                             16
                                                                                                                                               4.7.     Erneuerbare Energien                       55
                                                                2.2.    Erschließung                                                26
                                                                                                                                               4.8.     Gewässer / Hochwasser                      55
                                                                2.3.    Checklisten                                                 31
                                                                                                                                               4.9.     Bodenschutz und Altlasten                  56

                                                                                                                                               4.10. Straßenverkehr                                56
                                                                3. 	Umweltbewusstsein –

gewohnt
                                                                                                                                               4.11. Baumschutz                                    57
                                                                     Sind Sie sich Ihrer Umwelt bewusst?
                                                                                                                                               4.12. Natur- und Artenschutz                        57

wird immer!
Wir sind Ihr starker Partner für
                                                                3.1.

                                                                3.2.

                                                                3.3.
                                                                        Erneuerbare Energien und Klimaschutz

                                                                        Boden und Gewässer

                                                                        Wald und Bäume
                                                                                                                                     36

                                                                                                                                     38

                                                                                                                                     40
                                                                                                                                                        Schlagwortverzeichnis

                                                                                                                                                        Ämterverzeichnis
                                                                                                                                                                                                    60

                                                                                                                                                                                                    62
Vermietung | Verkauf | Neubau | Verwaltung
                                                                3.4.    Schutz von Tieren und Pflanzen                              42                 Impressum                                  63
Genossenschaftlich Wohnen - mehr als normal.

                          Mittelbadische Baugenossenschaft eG
                          Gerberstraße 24
                          77652 Offenburg
                          Tel. 07 81 / 9 68 69-60
                          info@gemibau.de
                          www.gemibau.de
                                                                Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in dieser Broschüre der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet.
                                                                Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
                                                                                                                                                                                                     3
Baubroschüre der Stadt Offenburg Informationen von A - Z - 08 Bausteine zur
Grußwort des Baubürgermeisters Oliver Martini

                                                                                                                                                 Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                                                                                                                                 liebe Bauherrschaft,

                                                                                                                                                 Bauen und Sanieren stellt jeden Bauherren vor große Herausforderungen und
                                                                                                                                                 unterschiedliche Fragestellungen. Der Informationsbedarf ist häufig groß, sei es
                                                                                                                                                 im Vorfeld der Planungen, während der Planung oder eben auch während der
                                                                                                                                                 Bauzeit.

                                                                                                                                                 Wir möchten Sie als Baudezernat bei Ihrem Vorhaben und zu Ihren Fragen best-
                                                                                                                                                 möglich unterstützen und informieren. Vor diesem Hintergrund haben wir alles
                                                                                                                                                 Wissenswerte rund um das Thema Bauen und Sanieren in dieser Broschüre
                                                                                                                                                 zusammengefasst, und zwar von A bis Z: Abfall und Altlasten, Bauvorbescheid,
                                                                                                                                                 Brandschutz, Denkmalschutz, Entwässerung, Naturschutz usw.

                                                                                                                                                 Die Themen sind so knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig aufbereitet
                                                                                                                                                 und leicht verständlich formuliert. In der Mitte der Broschüre haben wir für Sie
                                                                                                                                                 außerdem eine Checkliste für die möglichen baurechtlichen Verfahren zusammengestellt, die Ihnen und Ihrem
                                                                                            Jetzt informieren:                                   Architekten bzw. Planer eine Hilfestellung im Vorfeld der Antragstellung sein soll. Denn es ist im Interesse aller,

DAS KLIMAPAKET!                                                                             > 0800 2 21 26 21 (kostenlo
                                                                                            > bnnetze.de/erdgasans
                                                                                                                       se Servicenummer)
                                                                                                                        chluss
                                                                                                                                                 dass wir einen zügigen und reibungslosen Ablauf des Genehmigungsverfahrens erreichen.

                                                                                                                                                 Selbstverständlich können und sollen diese Informationen kein Ersatz für eine persönliche Beratung darstellen.
ERDGAS BIETET IHNEN ÜBERZEUGENDE VORTEILE:
                                                                                                                                                 Nutzen Sie trotz allem die Fachkompetenz der Stadtverwaltung und unserer Mitarbeiter, der Architektinnen und
                                                                                                                                                 Architekten sowie unserer örtlichen Bau- und Handwerksbetriebe.
 Mit Erdgas haben Sie Zugang zu modernen                                                 Sichern Sie sich heute schon den Erdgasanschluss
  Technologien wie Brennstoffzelle, Brennwerttechnik                                       für die Technologien von morgen.                      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem bevorstehenden Projekt und wünsche mir, dass wir dazu einen Beitrag
  mit Solar, Gas-Wärmepumpe.                                                                                                                     leisten können.
                                                                                          Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Förder-
 Mit Erdgas können Sie gleichzeitig sehr                                                  anträge für die Einrichtung von erdgasgeführten
  kostengünstig sauberen Strom erzeugen.                                                   Heizungsanlagen.                                      Ihr
 Erdgas erzeugt keine Feinstaubemissionen, ist rußfrei
                                                                                                                                                 Oliver Martini
  und Sie brauchen dafür keinen eigenen Kellerraum.
                                                                                                                                                 Baubürgermeister der Stadt Offenburg

 *   Förderung für den Einsatz der effizienten und schadstoffarmen Heizungstechnologie
     Erdgas; Kombination mit anderen Förderungen/Boni der bnNETZE GmbH ausge-
     schlossen. Die Höhe der Förderung ist auf die tatsächlichen Netzanschlusskosten
     begrenzt.

                                                                                                                                                                                                                                                                       5
Baubroschüre der Stadt Offenburg Informationen von A - Z - 08 Bausteine zur
1. Der rechtliche Weg zum Spatenstich

                                                                                                                    Der beplante Innenbereich                                  Art der baulichen Nutzung
                                                                                                                    Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindlich konkrete,      Die Art der baulichen Nutzung benennt konkret den Ge-
                                                                                                                    städtebauliche Festsetzungen. Er regelt                    bietscharakter des Baugebiets. Sie regelt, welche Nutzun-
                                                      1. Der rechtliche Weg                                         • die Nutzungen, die auf diesem Grundstück zulässig
                                                                                                                      sind,                                                    gen in einem Bebauungsplangebiet nebeneinander zuläs-

                                                         zum Spatenstich                                            • die Art und Weise, in der eine Bebauung von Grund-
                                                                                                                      stücken möglich ist,
                                                                                                                                                                               sig sind, ohne störende Einflüsse aufeinander auszuüben
                                                                                                                                                                               (z. B. Lärm, Verkehr, etc.).
                                                                                                                    • die daraus resultierende Nutzung der Flächen,
                                                                                                                      die von einer Bebauung freizuhalten sind,
                                                                                                                    • die örtlichen Verkehrsflächen und
                                                                                                                    • die Erschließung.                                        Bauweise
                                                      1.1. Wo und was darf ich bauen?                                                                                          Im Bebauungsplan kann die Bauweise festgesetzt werden,
                                                                                                                    Der Bebauungsplan gewährleistet zudem eine nachhal-
            Liegt mein Grundstück im                  Das Planungsrecht beantwortet die für den Bauherrn            tige städtebauliche Entwicklung und berücksichtigt dabei   die Einfluss auf die einzuhaltenden Grenzabstände hat.
       Geltungsbereich eines qualifizierten           relevanten Fragen,                                            soziale, wirtschaftliche und umweltschonende Anforde-      Offene Bauweise: Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Haus-
               Bebauungsplanes?                       • ob ein Grundstück bebaut werden darf,                       rungen maßgeblich.
                                                                                                                                                                               gruppen bis 50 m Länge mit seitlichem Grenzabstand.
                                                      • welche Ausmaße ein Gebäude haben kann und                   Ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines rechtsver-
                                                      • welche Nutzungen dort genehmigungsfähig sind.               bindlichen Bebauungsplanes liegt, entnehmen Sie bitte      Geschlossene Bauweise: Hausgruppen ohne seitlichen
                                                                                                                    unserem Geoportal, welches Sie auf der Internetseite       Grenzabstand.
        JA                         NEIN               Grundlage ist hier das Baugesetzbuch (BauGB). Da-             der Stadt Offenburg unter der Rubrik „Bauen und Um-
                                                                                                                                                                               Abweichende Bauweise: konkrete, grundstücksbezogene
                                                      bei wird unterschieden, ob sich das Vorhaben gem.             welt, Bauen, Geodatenportal“ bzw. unter ­
                                                      § 30 BauGB innerhalb des Geltungsbereiches eines              www.offenburg.de/bebauungsplan kostenfrei und              Festlegung der Grenzabstände.
                             Liegt es innerhalb ei-
      BEPLANTER                                       Bebauungsplans befindet, ob es sich um ein Vorhaben           ohne Anmeldung einsehen können.
                            nes im Zusammenhang
    INNENBEREICH                                      im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder um ein
                             bebauten Ortsteils?
                                                      Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) handelt.
                                                                                                                                                                               Maß der baulichen Nutzung
                                                                                                                                                                               Das Maß der baulichen Nutzung ist regelmäßig festge-
                                                                                                                                                                               legt durch die Anzahl der Vollgeschosse bzw. festgesetzte
                                                        Geoportal                                                                                                              Gebäudehöhe sowie durch zwei Verhältniszahlen: Die
                                                        Das Geoportal der Stadt Offenburg steht Ihnen online je-
        JA                         NEIN                 derzeit unter http://geodatenportal.offenburg.de/Osiris5/
                                                                                                                                                                               Grundflächenzahl zeigt auf, wie groß die Grundfläche des
                                                        zur Verfügung. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, unter-                                                                 Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksgröße sein darf.
     UNBEPLANTER                                        schiedliche Daten interaktiv einzusehen.                                                                               Die Geschossflächenzahl beziffert die zulässige Gesamtflä-
                                Außenbereich            Hierzu zählen z. B. Bebauungspläne, Luftbilder, Boden-
    INNENBEREICH                                                                                                                                                               che aller Vollgeschosse im Verhältnis zum Baugrundstück.
                                                        richtwerte und Ihre Ansprechpartner im Baugenehmi-
                                                        gungsverfahren.                                                                                                        Ihr Architekt berät Sie gern zu diesem Thema.

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Baubroschüre der Stadt Offenburg Informationen von A - Z - 08 Bausteine zur
1. Der rechtliche Weg zum Spatenstich                                                                                                                                                             1. Der rechtliche Weg zum Spatenstich

Der unbeplante Innenbereich                                         Regelmäßig sind intensive Voruntersuchungen durch          Freizeithütten oder auch Zäune sowie Lagerplätze und
                                                                    ­Ihren Architekten erforderlich. Auch die Entscheidung     sonstige Versiegelungen im Außenbereich.
Als „Innenbereich“ werden solche Flächen bezeichnet,                 wird nach intensiver Prüfung im Einzelfall getroffen.
die innerhalb eines im Zusammenhang ­bebauten Orts-                  Wenden Sie sich diesbezüglich bei Fragen bitte mit        Bauvorhaben im Außenbereich führen in der Regel zu
teils liegen, jedoch nicht durch einen ­Bebauungsplan                Ihrem Architekten an die untere Baurechtsbehörde.         Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und zu Verän-
überplant sind. Auf diesen Flächen richtet sich die                  Die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich kann           derungen des Landschaftsbilds. Die untere Naturschutz-
Bebaubarkeit des Grundstückes danach, ob sich das                    oft schwierig sein, denn der Verlauf der Grundstücks-     behörde beim Ortenaukreis wird daher in der Regel bei
Bauvorhaben                                                          grenzen ist hierfür nicht ausschlaggebend. Es ist         allen Vorhaben im Außenbereich beteiligt. Sie prüft, ob
• nach Art und Maß,                                                  daher immer eine Prüfung des betreffenden Gebiets         ein Eingriff in Natur und Landschaft vorliegen könnte.
• der Bauweise,                                                      und der vorhandenen Bebauung im Einzelfall erfor-         Ist dies der Fall, muss geklärt werden, ob der Eingriff
• der Anzahl der Geschosse, sowie deren Wirkung etwa                 derlich.                                                  zulässig und auch ausgleichbar ist. Bei der Zulässig-
  im Falle von Dachaufbauten,                                                                                                  keitsprüfung ist zu klären, ob zumutbare Alternativen
• der Grundfläche des Gebäudes, die überbaut werden                                                                            mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Land-     1.2. Wie und wann darf ich bauen?
  soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt                Der Außenbereich                                           schaft bestehen, die dann vorzuziehen sind. Im Falle
  und                                                                                                                          von land- oder forstwirtschaftlichen Bauvorhaben wird     Verfahrensfreie Vorhaben
• ob seine Erschließung gesichert ist.                              Es ist Ziel des Baugesetzbuchs (BauGB), die freie Land-    regelmäßig eine Stellungnahme des Landwirtschafts-
                                                                    schaft grundsätzlich von baulichen Anlagen freizuhalten    amtes eingeholt. Dies dient der Sicherstellung, dass      Zahlreiche Bauvorhaben dürfen auch ohne Bau­
Wenn das Bauvorhaben in seiner Dimension und Nut-                   und eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden,         nur solche Bauvorhaben eine Privilegierung erhalten,      genehmigung ausgeführt werden, d. h., es ist hierfür
zung der Umgebungsbebauung entspricht, also in seiner               denn die freie Landschaft übernimmt wichtige ökologi-      welche auch einen sinnvollen Beitrag zur Verbesserung     kein Bauantrag bei der Baurechtsbehörde erforderlich.
Erscheinung nicht aus dem Umfeld hervorsticht (z. B.                sche Funktionen, dient der landwirtschaftlichen Nutzung    landwirtschaftlicher Strukturen leisten.                  Die verfahrensfreien Bauvorhaben im ­Innen- und im
durch eine deutlich überragende Gebäudehöhe), spricht               und auch der Erholung. Die im Außenbereich zulässigen                                                                Außen­bereich sind im Anhang zu § 50 Abs. 1 Landes-
viel dafür, dass es sich in seine Umgebung einfügt.                 Vorhaben hat das BauGB in einer Liste abschließend         Zumeist sind auch Ausgleichsmaßnahmen erforderlich,       bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) aufgelistet.
                                                                    aufgeführt. Hier spricht man von „privilegierten“ Vor­     die zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde fest-     Bei der Beurteilung, ob es sich bei der eigenen geplan-
                                                                    haben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Zu den privilegierten       zulegen sind. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. eine     ten Baumaßnahme um ein verfahrensfreies Bauvorha-
                                                                    Bauvorhaben zählen z. B. Vorhaben, die der Land- und       Bepflanzung mit landschaftsgerechten Gehölzen sein.       ben handelt, hilft Ihnen Ihre Baurechtsbehörde gerne
    Bauen im Bestand                                                Forstwirtschaft sowie dem gewerblichen Gartenbau                                                                     weiter.
    Wenn Sie Instandhaltungsarbeiten an Ihrem Gebäude               dienen. Ebenso handelt es sich bei Vorhaben der öffent­
    durchführen möchten, können Sie dies grundsätzlich ohne         lichen Versorgungseinrichtungen für Strom, Gas, Was-                                                                 Ganz wichtig: Auch mit verfahrensfreien Bauvorhaben
    Einbeziehung der Baurechtsbehörde verfahrensfrei durch-         ser etc. aber auch bei Windenergie- und Solaranlagen                                                                 müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B.
    führen. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen: Möchten Sie          um privilegierte Vorhaben.                                                                                           Abstandsflächenvorschriften, Vorschriften eines Bebau-
    bauliche Änderungen an einem Gebäude durchführen, das                                                                       Wer die Umsetzung eines Bauvorhabens im                  ungsplans u. ä.) eingehalten werden. Der Bauherr sollte
    unter Denkmalschutz steht, benötigen Sie unter Umständen        Unter strengen Voraussetzungen können darüber hinaus        Außenbereich be­absichtigt, sollte sich deshalb          auch daran denken, dass er in eigener Verantwortung
    eine denkmalrechtliche Genehmigung. Ob Ihr Gebäude un-          auch Nutzungsänderungen oder bauliche Erweiterungen                                                                  alle für das Bauvorhaben erforderlichen Erlaubnisse und
                                                                                                                                frühzeitig bei der unteren Baurechtsbehörde
    ter Denkmalschutz steht, können Sie bei der unteren Denk-       bestehender und zulässigerweise errichteter Gebäude                                                                  Genehmigungen nach anderen Rechtsbereichen selbst
                                                                                                                                informieren. Für weitere Informationen hat die
    malschutzbehörde der Stadt Offenburg erfragen. Ggf. kann
                                                                    baurechtlich genehmigt werden, sofern die öffentlichen      Stadt Offenburg einen Flyer entwickelt, den Sie          einholen muss.
    auch der Artenschutz eine Rolle spielen (s. Ziffer 3.4.1). In
    diesem Fall ist die untere Naturschutzbehörde frühzeitig
                                                                    Belange (z. B. denkmalrechtliche, naturschutzrechtliche,    unter www.offenburg.de/aussenbereich abrufen
    einzubinden.                                                    wasserrechtliche Vorschriften) nicht beeinträchtigt wer-    können.                                                  So kann es sein, dass ein Bauvorhaben zwar keine
                                                                    den. Regelmäßig unzulässig sind neue Wohngebäude,                                                                    Baugenehmigung benötigt, aber eine Befreiung von den

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Baubroschüre der Stadt Offenburg Informationen von A - Z - 08 Bausteine zur
1. Der rechtliche Weg zum Spatenstich                                                                                                                                                         1. Der rechtliche Weg zum Spatenstich

Vorschriften eines Bebauungsplans erforderlich ist – den         eines Grundstückes interessant, wenn Sie abklären         Das Bauvorhaben muss innerhalb des Geltungsbereichs       ungsplanes benötigen, kann kein Kenntnisgabeverfah-
erforderlichen Antrag stellen Sie bitte bei der unteren          möchten, ob das Grundstück wie gewünscht bebaut           eines Bebauungsplans liegen und darf den Festsetzun-      ren durchgeführt werden.
Baurechtsbehörde. Ggf. ist das Vorhaben aufgrund der             werden kann. Betreffen die Einzelfragen die Errichtung    gen des Bebauungsplans nicht widersprechen. Sollten
Lage in einem Schutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet,             oder Änderung eines Gebäudes, müssen die Bauvor-          Sie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebau-       Der Bauherr trägt bei diesem Verfahren die Verantwor-
Wasserschutzgebiet etc.) erlaubnispflichtig oder gar             lagen von einem Entwurfsverfasser unterzeichnet sein,                                                               tung dafür, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschrif-
nicht zulässig. In diesen Fällen kann Ihnen das jeweils          der bauvorlageberechtigt ist. Der Bauvorbescheid bindet                                                             ten eingehalten werden. Dazu zählen neben den
betroffene Fachamt weitere Auskünfte erteilen.                   die untere Baurechtsbehörde in Bezug auf die gestellten                                                             gesetzlichen Vorschriften im Baugesetzbuch oder
                                                                 Fragen drei Jahre. Vor Ablauf dieser Jahre kann der                       Eingang Ihrer Bauvorlagen
                                                                                                                                                                                     der Landesbauordnung z. B. auch Vorschriften des
                                                                 Bauvorbescheid auf Antrag verlängert werden. Für die                      bei der Baurechtsbehörde
                                                                                                                                                                                     Immissionsschutzes, des Denkmalschutzes oder des
Bauvorbescheid                                                   Bauvoranfrage müssen die Einzelfragen konkret ausfor-                                                               Straßenrechts.
                                                                 muliert werden.
Mit einer Bauvoranfrage können Sie konkrete Einzel-
fragen zu einem Bauvorhaben klären, bevor Sie einen                                                                                                                                  Vereinfachtes Verfahren
Bauantrag einreichen. Dies ist z. B. vor dem Erwerb              Kenntnisgabeverfahren
                                                                                                                                    Prüfung Ihres Antrags auf Vollständigkeit        Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist der
                                                                 Wenn Sie Ihr Baugesuch im Kenntnisgabeverfahren                                                                     Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde reduziert,
                                                                 einreichen, entfällt der förmliche behördliche Bescheid                                                             dadurch erhalten Sie die Genehmigung schneller und
 Bauplanungsrecht – Bauordnungsrecht                             und das Verfahren wird beschleunigt – Sie geben Ihre                                                                günstiger.
 Das Bauplanungsrecht bestimmt, OB und WAS gebaut                Bauvorlagen der Baurechtsbehörde zur Kenntnis, die
 werden darf. Bundeseinheitlich gilt hierzu das Baugesetz-       Baurechtsbehörde prüft nur die Vollständigkeit, keine             Vollständig                Unvollständig
 buch (BauGB). Das Bauordnungsrecht gibt vor, WIE und            Inhalte.
 WANN gebaut werden darf. Es gilt die Landesbauordnung                                                                              Bestätigung              Nachforderung von
 Baden-Württemberg (LBO).                                                                                                        des Eingangs der               Unterlagen.
                                                                 Das Kenntnisgabeverfahren kann durchgeführt werden
                                                                 bei der Errichtung von                                            vollständigen            Bei wiederholter Un-
                                                                 • Wohngebäuden,                                                 Bauvorlagen mit           vollständigkeit erfolgt
 Entwurfsverfasser/in                                            • sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1-3,                  Datumsangabe an Sie           die Rückgabe der
                                                                   ausgenommen Gaststätten,                                       als Bauherren                 Bauvorlagen.
 Mit entscheidend für einen reibungslosen Ablauf Ihres Ver-
 fahrens ist die Arbeit Ihres Entwurfsverfassers. Er ist dafür
                                                                 • sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind,
 verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen      und
 Vorschriften entspricht. Zum Entwurf gehören die für die        • Nebengebäuden und Nebenanlagen zu Bauvorhaben
 Genehmigung erforderlichen Bauvorlagen. Hat der Ent-              nach Nr. 1-3.                                                                  Baubeginn
 wurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erfor-
 derliche Sachkunde und Erfahrung, so haben Sie als Bau-         Ausgenommen sind Sonderbauten, soweit die Vorhaben
                                                                                                                               • nach 2 Wochen, wenn die Zustimmung der
 herr zu veranlassen, dass geeignete Fachplaner bestellt         nicht verfahrensfrei sind.
 werden. Diese sind für ihre jeweiligen Beiträge verantwort-                                                                     Angrenzer vorliegt
 lich. Der Entwurfsverfasser bleibt dafür verantwortlich, dass                                                                 • ansonsten 1 Monat nach Vollständigkeit
                                                                 Außerdem kommt das Kenntnisgabeverfahren beim Ab-
 die Beiträge der Fachplaner entsprechend den öffentlich-
                                                                 bruch von allen Anlagen und Einrichtungen in Betracht,
 recht­lichen Vorschriften aufeinander abgestimmt werden.
                                                                 die nicht ohnehin verfahrensfrei sind.

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Baubroschüre der Stadt Offenburg Informationen von A - Z - 08 Bausteine zur
1. Der rechtliche Weg zum Spatenstich                                                                                                                                                           1. Der rechtliche Weg zum Spatenstich

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren kommt               ein Wohnbauvorhaben betrifft, dessen Gebäude der
allerdings nur in Betracht, wenn Sie                          Gebäudeklasse 1 – 3 oder zu einem Wohngebäude
• ein Wohngebäude,                                            passenden Nebengebäude zuzuordnen ist, kann nur                                                    Eingang Ihres Bauantrags beim
• sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 – 3,                  das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und                                                     Baurechtsamt der Stadt Offenburg
  ausgenommen Gaststätten,                                    nicht mehr das reguläre Baugenehmigungsverfahren
• sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, oder     ­an­gewendet werden.
• Nebengebäude und Nebenanlagen zu den oben                                                                                                                          Vorprüfung: Antrag ist …
  genannten Vorhaben
bauen und kein Kenntnisgabeverfahren durchführen oder         Baugenehmigungsverfahren
wenn Sie das Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbe-                                                                         vollständig und              nicht vollständig, aber        weder vollständig,
                                                                                                                                                                                                                 grob unzulässig
reichs eines Bebauungsplans errichten wollen.                 Für die Errichtung und den teilweisen Abbruch von bau-          prüffähig                    bereits prüffähig            noch prüffähig
                                                              lichen Anlagen ist in aller Regel ein Genehmigungsver-
Der Bauherr trägt bei diesem Verfahren die Verantwor-         fahren bei der Baurechtsbehörde erforderlich.                                             Eingangsbestätigung,          Eingangsbestätigung,
tung dafür, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften,                                                              Eingangsbestätigung                  Unterlagen                    Unterlagen
                                                                                                                                                            nachfordern                   nachfordern
die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht           Die Genehmigungspflicht gilt evtl. auch für kleinere
geprüft werden, eingehalten werden. Dazu zählen neben         Vorhaben,
                                                                                                                                                          Anhörung beteiligter
den gesetzlichen Vorschriften im Baugesetzbuch oder           z. B. den Bau von                                                                        Fachbehörden, wenn von
der Landesbauordnung beispielsweise auch Vorschriften         • Terrassen, Balkonen                                      Anhörung beteiligter           diesen benötigt ggf. Un-          Eingang der
                                                                                                                         Fachbehörden, wenn              terlagen nachfordern         Unterlagen abwarten
des Immissionsschutzes, des Denkmalschutzes oder des          • Carports, Garagen, Stellplätzen                          von diesen benötigt
Straßenrechts.                                                • Gartenhütten, Gerätehütten                              Unterlagen nachfordern
                                                                                                                                                              vollständig
Bitte beachten Sie: Seit der Novellierung der Landes-         Ausnahmen hiervon sind insbesondere verfahrensfreie
bauordnung vom August 2019 ist die Wahlmöglichkeit            Vorhaben, Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren oder                Anhörung                         Anhörung
zwischen den einzelnen baurechtlichen Genehmigungs-           im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.                    der Angrenzer                    der Angrenzer
verfahren eingeschränkt worden. Sofern Ihr Vorhaben
                                                              Nach Eingang des Bauantrags mit den erforder­
                                                              lichen Bauvorlagen prüft die Baurechtsbehörde diese             Überprüfung des öffentlichen Baurechts
                                                              auf Vollständigkeit und darauf, ob andere Ämter und
                                                              Dienststellen am Verfahren beteiligt werden müssen.                                                                       Umplanung bzw.
 Wer ist bauvorlageberechtigt?                                Sollten die Unterlagen unvollständig sein, teilt Ihnen                                                                 Unterlagen nachfordern
                                                                                                                                             genehmigungs-                   nein
 Generell ist für die Errichtung von baugenehmigungs- oder    die Baurechtsbehörde mit, welche Ergänzungen nötig                                 fähig?                                    Ablehnung
 kenntnisgabepflichtigen Gebäuden ein Architekt oder ein in   sind. Sobald der Bauantrag und alle erforderlichen                                                                        Ihres Bauantrags
 die Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauinge-    Vorlagen vorhanden sind, beginnt die Baurechts­behörde                              ja
 nieurwesen eingetragener Ingenieur von Ihnen zu beauftra-    mit der Prüfung Ihres Vorhabens. Diese Prüfung
 gen. Abhängig vom Bauvorhaben sind hier auch Ausnahmen       umfasst eine Beteiligung der direkten Angrenzer Ihres
 möglich. Die Ausnahmen sind in der Landesbauordnung ab-      Baugrundstücks, sowie eine Prüfung aller berührten                                                                         Erfüllen der                    Baufreigabe
 schließend geregelt. Bei Fragen zu diesem Thema wenden       öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus dem Bereich des                Baugenehmigung                                    Voraussetzungen                  „Roter Punkt“
 Sie sich bitte an die untere Baurechts­behörde.
                                                              öffentlichen Baurechts.

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Baubroschüre der Stadt Offenburg Informationen von A - Z - 08 Bausteine zur
1. Der rechtliche Weg zum Spatenstich                                                                                                                                                             1. Der rechtliche Weg zum Spatenstich

                                                              • Durch die neue Nutzung wird zusätzlicher Wohnraum         Wir empfehlen Ihnen daher, im Vorfeld Ihrer Baumaß-
 Baufreigabe – Der Rote Punkt                                   in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im             nahmen bei der unteren Baurechtsbehörde nachzufra-
 Damit Sie an der Baustelle mit Ihrem Vorhaben starten dür-     Innenbereich geschaffen.                                  gen, ob Sie eine Genehmigung benötigen oder ob Ihr
 fen, benötigen Sie neben der Baugenehmigung auch den                                                                     Vorhaben verfahrensfrei ist.
 Baufreigabeschein, den sogenannten „Roten Punkt“. Um         In allen übrigen Fällen stellen Sie einen Antrag auf
 zu erfahren, was Sie zum Erhalt erfüllen müssen, lohnt       Nutzungsänderung. Dies bedeutet in der Praxis, dass
 sich ein Blick in Ihre Baugenehmigung. Alle Vorausset-       eine Nutzungsänderung i.d.R. genehmigungspflichtig ist,
 zungen sind darin genannt. Häufig benötigte Unterlagen       wenn z. B.                                                   Bauabnahme
 sind z. B.                                                   • eine Wohnung zu einem Ladengeschäft umgenutzt              Soweit es bei genehmigungspflichtigen Vorhaben zur
 • die Vorlage der Erklärung zum Standsicherheits-             wird,                                                      Sicherung der Bauüberwachung erforderlich ist, führt
    nachweis,                                                 • eine Wohnung als Ferienwohnung vermietet wird,             die Baurechts­ behörde eine Rohbauabnahme und/oder
 • die Bauleitererklärung oder                                • in einer Lagerhalle künftig ein Büro untergebracht sein    Schlussabnahme durch. Die Schlussabnahme kann erst
 • die Genehmigungsfähigkeit des geprüften Entwässe-           soll oder                                                  bei Bezugsfertigkeit durchgeführt werden, d. h. wenn insbe-
    rungsgesuches.                                            • ein Nebengebäude (z. B. Schopf) künftig Wohn-              sondere
 Beachten Sie, dass es beim Kenntnisgabeverfahren keine         zwecken dienen soll.                                       • die Ausbauarbeiten abgeschlossen,
 Baufreigabe gibt!                                                                                                         • die Herstellung der erforderlichen Brandschutz- und Blitz-
                                                              Bitte beachten Sie: Auch bei einer Nutzungsänderung             schutzeinrichtungen erfolgt,
                                                              dürfen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen             • der Einbau der Feuerungsanlagen, der vorgeschriebenen
Vor Beginn der Errichtung oder Änderung eines                 Vorschriften entgegenstehen. Die Genehmigung der                Aufzugsanlagen, der Balkongeländer erfolgt,
Bauvorhabens müssen die Baugenehmigung und der                Nutzungsänderung gilt drei Jahre: Innerhalb dieses Zeit-     • die notwendigen Stellplätze sowie Kinderspielplätze
Baufreigabeschein („Roter Punkt“) erteilt sein. Die           raums muss die neue Nutzung aufgenommen sein. Auf               errichtet und
Baugenehmigung gilt drei Jahre. Sie kann auf Antrag           Antrag kann jedoch eine Verlängerung ausgesprochen           • die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke
verlängert werden.                                            werden.                                                         als Grünfläche angelegt sind.
                                                                                                                           Teilen Sie uns bitte, sofern innerhalb Ihrer Baugenehmi-
                                                                                                                           gung die Durchführung einer Schlussabnahme angeordnet
Nutzungsänderung                                              Schwarzbau                                                   wurde, schriftlich mit, wann die Abnahme stattfinden kann.

Wenn in einem vorhandenen Gebäude oder einer be-              Die Errichtung, Änderung und Nutzung oder Beseitigung        Bitte beachten Sie: Wenn eine Schlussabnahme vorge-
stehenden Einrichtung Räume anders genutzt werden             baulicher Anlagen ohne erforderliche Baugenehmigung          schrieben wurde, muss diese vor der Nutzungsaufnahme
(neue Nutzung), wird dies als Nutzungsänderung be-            oder Teilbaugenehmigung erfüllt den Tatbestand einer         oder dem Bezug eines Gebäudes durchgeführt werden.
zeichnet. Die Nutzungsänderung steht in der Regel der         Ordnungswidrigkeit. Unabhängig von einem Bußgeldver-         Unabhängig hiervon ist die private Bauabnahme zu sehen.
Errichtung eines Gebäudes gleich.                             fahren benötigen Sie eine nachträgliche Genehmigung          Diese betrifft allein das Verhältnis zwischen Ihnen und den
                                                              der Baurechtsbehörde. Diese ist mit deutlich höheren         von ­Ihnen beauftragten Bauunternehmen. Sie wird durch-
Mitunter sind Nutzungsänderungen verfahrensfrei. Dies         Gebühren verbunden, als sie in einem regulären Verfah-       geführt, damit die gesetzliche Gewährleistungsfrist begin-
ist bei den folgenden Vorhaben der Fall:                      ren anfallen würden. Sie zahlen also zweimal:                nen kann, durch die die Beweislast für aufkommende Män-
                                                                                                                           gel bei der Frage der Haftung vom Bauunternehmen auf
• Für die neue Nutzung gelten keine anderen oder              • die erhöhten Gebühren für die nachträgliche Erteilung
                                                                                                                           Sie übergeht. Die ­öffentlich-rechtliche Abnahme kann die
  weitergehenden Anforderungen als für die bisherige            der Baugenehmigung und                                                                                                     Offenburg Kulturforum: Borowsky-Statue
                                                                                                                           private nicht ersetzen, im umgekehrten Fall gilt Gleiches.
  Nutzung.                                                    • ein ordentliches Bußgeld.

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Baubroschüre der Stadt Offenburg Informationen von A - Z - 08 Bausteine zur
Offenburg: Historischer Stadtplan 1858 – Nussbaumer-Plan

                                                               2. Bauen ist mehr
                                                                  als Baurecht

2.1. Wissenswertes rund ums Bauen                           Was ist ein Kulturdenkmal?

                                                            Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgeset-
2.1.1. Denkmalschutz in Offenburg –                         zes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von
Wertvolle Schätze unserer Vergangenheit                     Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen,
                                                            künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein
Kulturdenkmale sind in Offenburg keine Seltenheit.          öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmale sind nicht
Mehrere hundert Gebäude stehen in der Stadt unter           nur Baudenkmale: Auch Klein- und Gartendenkmale,
Denkmalschutz. Neben den historischen Gebäuden gibt         wie Wegekreuze, Brunnen, Grünanlagen, Garten- oder
es auch Gebäude der jüngeren Vergangenheit, die das         Parkanlagen, Friedhöfe, Alleen und sonstige Zeiterzeug­
Stadtbild und die Identität Offenburgs prägen. Darüber      nisse, sowie im Einzelfall auch historische Möbel oder
hinaus verbergen sich unter der Erde weitere Zeugnisse      handwerkliche oder industrielle Maschinen werden
der langen Geschichte der Stadt Offenburg. So finden        ebenso von dem Begriff des Kulturdenkmals erfasst.
sich an diversen Stellen der Stadt und auch der Ortsteile
Zeugnisse römischer Siedlungsstrukturen, wie beispiels-     Welche Bedeutung hat ein Kulturdenkmal
weise römische Wohn- oder Militäranlagen. Ebenfalls         für den Eigentümer?
gelingen immer wieder teils spektakuläre Funde zur mit-
telalterlichen Geschichte der Stadt. Die Stadt Offenburg    Das Denkmalrecht unterscheidet
verfügt hierzu über eine Kartierung aller archäologi-       • Kulturdenkmale (z. B. Wohngebäude, Garten- und
schen Verdachtsflächen, jedoch gilt auch außerhalb die-        Parkanlagen),
ser Flächen, dass Bauherren bei Erdarbeiten ein Auge        •	Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung
auf mögliche archäologische Funde haben sollten.               (z. B. die Offenburger Stadtmauer).

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Baubroschüre der Stadt Offenburg Informationen von A - Z - 08 Bausteine zur
2. Bauen ist mehr als Baurecht                                                                                                                                                                   2. Bauen ist mehr als Baurecht

Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind ver-   Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht oder nicht,         durchgeführt werden sollen. Für diese gebührenfreie         Feuerwehr alarmiert wird und eintrifft, vergeht wertvolle
pflichtet, diese Denkmale im Rahmen des Zumutbaren      können Sie bei der unteren Denkmalschutzbehörde           Genehmigung bzw. Erlaubnis ist ein Antrag mit allen zur     Zeit. Neben den Rettungsarbeiten muss das Wohnhaus
zu erhalten und pfleglich zu behandeln, sodass mögli-   erfragen. Für die Unterschutzstellung ist das Landesamt   Beurteilung erforderlichen Unterlagen bei der unteren       so konstruiert sein, dass die Feuerwehr den Brand
che Schäden am Gebäude vermieden werden.                für Denkmalpflege zuständig, das bei Fragen durch die     Denkmalschutzbehörde einzureichen. In der Regel wird        schnellstmöglich löschen kann.
                                                        untere Denkmalschutzbehörde einbezogen wird.              auch das Landesamt für Denkmalpflege beteiligt.
Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denk-                                                                                                                          Der vorbeugende Brandschutz wird in drei Bestand-
malschutzbehörde der Stadt Offenburg                    Wann ist eine denkmalschutzrechtliche                     Ist für die Baumaßnahme an einem Kulturdenkmal              teile gegliedert: den baulichen, organisatorischen und
• zerstört oder beseitigt,                              ­Genehmigung einzuholen?                                  eine Baugenehmigung erforderlich, müssen Sie keine          anlage­technischen Brandschutz.
• in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt oder         Welche Formalitäten sind hierbei zu beachten?            denkmalschutzrechtliche Genehmigung einholen.
• aus seiner Umgebung entfernt werden, soweit diese                                                               In diesem Fall entfaltet die Baugenehmigung eine            Unter dem baulichen Brandschutz versteht man die
  für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist.   Grundsätzlich ist eine denkmalschutzrechtliche Ge-        Bündelungswirkung und enthält die denkmalrechtliche         Art der Baustoffe, die zum Bau verwendet werden und
                                                        nehmigung bzw. Erlaubnis dann einzuholen, wenn            Genehmigung.                                                die Planung von Brandabschnitten, Rettungswegen und
Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung wird       bauliche Maßnahmen im Gebäude und am Gebäude                                                                          Rettungsfenstern. Der organisatorische Brandschutz
auch die Umgebung als schutzwürdig angesehen. Falls                                                               Mit der Baumaßnahme darf erst begonnen werden,              hingegen regelt die Maßnahmen, die die Betroffenen
Sie planen, in der Nähe eines Kulturdenkmales von                                                                 wenn die Genehmigung bzw. Erlaubnis durch die untere        im Falle eines Brandes ausführen müssen, und das
besonderer Bedeutung zu bauen, ist eine Beteiligung                                                               Denkmalschutzbehörde erteilt wurde.                         Aufstellen von Flucht- und Rettungsplänen für die Nut-
der unteren Denkmalbehörde im Baugenehmigungsver-                                                                                                                             zer der Gebäude. Dieser Teil des Brandschutzes ist im
fahren erforderlich.                                                                                                                                                          Wohnungsbau nicht relevant. Die technischen Einrich-
                                                                                                                  2.1.2. Brandschutz –                                        tungen, die zur Vorbeugung von Bränden im Gebäude
Da dem Erhalt von Kulturdenkmalen ein hohes öffent-                                                               Mehr als die Installation von Rauchmeldern                  installiert werden können, umfassen den anlagetech-
liches Interesse zukommt, gilt im Denkmalrecht eine                                                                                                                           nischen Brandschutz. So können in Ihrem Wohnhaus
besonders weitreichende Genehmigungspflicht. Diese                                                                Schon bei der Planung eines Wohngebäudes ist der            Feuerlöscher und Rauchmelder im Falle eines Brandes
erstreckt sich neben der baulichen Veränderung der                                                                vorbeugende Brandschutz ein wichtiges Thema. Ein            wirksame Dienste tun.
äußeren Erscheinung eines Denkmals auch auf die                                                                   Wohnhaus ist so zu planen und zu bauen, dass mög-
meisten sonst baurechtlich verfahrensfreien Bauvorha-                                                             lichst kein Brand entsteht oder sich ausbreiten kann.       Feuerlöscher
ben. Erforderlich ist eine Genehmigung insbesondere                                                               Im Brandfall ist die Rettung von Ihnen, Ihrer Familie
bei Veränderungen an Dächern und Fassaden, bei der                                                                und Ihren Nachbarn unter Umständen lebensnotwen-            Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, einen Feuerlöscher
Neuordnung eines Grundrisses durch den Abbruch von                                                                dig. Sie und alle weiteren Personen sollten sich daher      in einem Privathaushalt zu installieren, aber diese An-
einzelnen Wänden, beim Austausch von Türen und                                                                    schnell selbst in Sicherheit bringen können, denn bis die   schaffung ist sehr zu empfehlen. Ein Kleinbrand kann
Fenstern oder beim Anbringen von Verkleidungen an                                                                                                                             damit schnell und sicher selbst gelöscht werden. Für
Außenwänden, Jalousien, Markisen und Werbeanlagen                                                                                                                             Ihren privaten Wohnraum eignen sich u. a. Pulver- und
und beim Anbringen von Satellitenempfangsanlagen                                                                                                                              Schaumlöscher.
und Antennen. Eine Genehmigung der unteren Denk-
                                                                                                                   Rauchmelderpflicht
malschutzbehörde wird erteilt, sofern die Veränderung                                                              Der Gesetzgeber sieht Rauchmelder in Fluren und sol-       Rettungswege – warum auch die Fenstergröße
                                                                                                                   chen Räumen vor, in denen Personen bestimmungsge-
das Bild der Gesamtanlage nur unerheblich oder vorü-                                                                                                                          von Bedeutung ist
                                                                                                                   mäß schlafen. Damit soll ein unbemerktes Ausbreiten ei-
bergehend beeinträchtigt oder überwiegende Gründe
                                                                                                                   nes Feuers in der Wohnung verhindert werden.
des Gemeinwohls unausweichlich Berücksichtigung           Kronenwiese                                                                                                         Bei den Rettungswegen unterscheidet man zwischen dem
                                                                                                                   Die Rauchmelderpflicht gilt für Alt- und Neubauten.
verlangen.                                                                                                                                                                    ersten und zweiten Rettungsweg.

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2. Bauen ist mehr als Baurecht                                                                                                                                                                                2. Bauen ist mehr als Baurecht

Über den ersten Rettungsweg – auch baulicher Rettungs-        Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass die Feuerwehr der       bei dem Abriss des Gebäudes eine wichtige Rolle: Bei GK       2.1.4. Schornsteinfeger
weg genannt – kann sich der Mensch selbst im Falle eines      Stadt Offenburg mehrheitlich aus freiwilligen Kräften be-      1 und 3 ist der Abriss grundsätzlich verfahrensfrei, bei GK
Brandes in Sicherheit bringen, z. B. über Treppen.            steht. Aus diesem Grund können nur maximal 10 Personen         2, 4 und 5 muss ein Antrag für den Abriss gestellt werden.    Ohne den Schornsteinfeger wären mit Sicherheit zahl-
                                                              in einer entsprechenden Zeitdauer von der Feuerwehr aus                                                                      reiche Schornsteinbrände unvermeidbar.
Den zweiten Rettungsweg im Wohnungsbau gewährleistet          einzelnen Nutzungseinheiten in Obergeschossen evakuiert        Wesentliche Kriterien für die Einteilung der 5 Gebäude-
die Feuerwehr über Rettungsgeräte. Mit Hilfe einer Leiter     werden. Sofern Sie eine Nutzung in einem Obergeschoss          klassen sind:                                                 Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie als Eigentü-
ist die Flucht bis zu einer Höhe von 8 m möglich. Bei einer   planen, in welcher sich mehr als 10 Personen aufhalten sol-    • Anzahl der Nutzungseinheiten                                mer Ihre Feuerungsanlagen in regelmäßigen Abständen
Rettung aus höheren Ebenen kommt die Drehleiter der           len, so sollten Sie sich mit Ihrem Entwurfsverfasser auf die   • Größe der Nutzungseinheiten                                 vom Schornsteinfeger kontrollieren lassen und bestimm-
Feuerwehr zum Einsatz. Mit einer Höhe von 8 m ist die         Schaffung eines zweiten baulichen Rettungswegs in Form         • Höhe des Gebäudes (die Höhe im Sinne der LBO ist            te Schornsteinfegerarbeiten veranlassen.
Oberkante einer Fenster- oder Balkonbrüstung gemeint,         eines Treppenhauses oder einer Außentreppe verständigen.         das Maß der Fußbodenoberkante über gemittelter
nicht die Oberkante des Fußbodens eines Geschosses.                                                                            Geländeoberfläche des höchstgelegenen Geschosses,           Seit 2013 ist das Kehrmonopol in Deutschland aufgeho-
                                                              Der Gesetzgeber schreibt die Höhe und Größe der Fenster,         in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist).                    ben. Seitdem ist der von der Behörde bevollmächtigte
                                                              die als Rettungswege dienen, vor, damit diese zur Sicher-
                                                              stellung des zweiten Rettungswegs herangezogen werden
                                                              können. Die Fenster müssen im Lichten eine Breite von
                                                                                                                                Einteilung der 5 Gebäudeklassen
                                                              0,90 m und eine Höhe von 1,20 m aufweisen. Außerdem
                                                              dürfen diese Fenster nicht höher als 1,20 m über der Fuß-
                                                              bodenkante eingerichtet sein.                                     GK 1      Ein- und Zweifamilienhäuser                                - Höhe: max. 7 m
                                                                                                                                                                                                     - Nutzungseinheiten: max. 2
                                                                                                                                Freistehende Gebäude einschl. freistehende land-                     - Nutzfläche: max. 400 Quadratmeter
                                                              Die Vorschriften des Brandschutzes sind sehr wichtig und
                                                                                                                                und forstwirtschaftliche Gebäude                                       insgesamt
                                                              müssen bereits bei der Planung des Wohngebäudes von
                                                              den Bauherren berücksichtigt werden. Halten Sie diese             GK 2      Doppelhaus
                                                                                                                                                                                                     - nicht freistehend
                                                              Vorschriften nicht ein, so kann eine Nutzungsuntersagung                                                                               - Höhe: max. 7 m
                                                                                                                                          Reihenhaus                                                 - Nutzungseinheiten: max. 2
                                                              die Folge sein. Wenden Sie sich zu diesem Thema vertrau-
                                                              ensvoll an Ihren Architekten.                                                                                                          - Nutzfläche: max. 400 Quadratmeter insgesamt
                                                                                                                                Allgemeine (nicht freistehende) Gebäude

                                                              2.1.3. Gebäudeklassen (§ 2 Abs. 4 LBO)                            GK 3      Mehrfamilienhaus                                           - Höhe: max. 7 m

                                                                                                                                Sonstige Gebäude
                                                              Die Gebäudeklasse (GK) spielt im Rahmen der Prüfung
                                                              Ihres Vorhabens eine wichtige Rolle. Aus ihr ergeben              GK 4      Wohngebäude                                                - Höhe: max. 13 m
                                                              sich die wesentlichen Brandschutzanforderungen, die                                                                                    - Nutzfläche: max. 400 Quadratmeter
                                                              bei den unterschiedlichen Gebäudeklassen variieren.                                                                                      je Nutzungseinheit
                                                              Auch die Anforderungen an bestimmte Bauteile wie z. B.
                                                              Decken können sich unterscheiden. Ab Gebäudeklasse                GK 5      Tiefgarage/Bürogebäude                                     (ab 22 m Hochhaus)
                                                              4 ist z. B. nicht nur ein Statiker für Ihr Vorhaben tätig,
                                                                                                                                Sonstige Gebäude einschl.
 Baugebiet Seidenfaden                                        sondern zusätzlich muss ein Prüfstatiker die Arbeit des           unterirdische Gebäude
                                                              Statikers überprüfen. Zudem spielen die Gebäudeklassen

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2. Bauen ist mehr als Baurecht                                                                                                                                                                             2. Bauen ist mehr als Baurecht

Bezirksschornsteinfeger nur noch für hoheitliche Aufga-   2.1.5. Bitte Abstand halten! – Abstandsflächen               in einem Tun, Dulden oder Unterlassen. Baulasten sind            Alle Baulasten sind im Baulastenverzeichnis der Stadt
ben zuständig.                                                                                                         auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirksam.                     Offenburg eingetragen. Wenden Sie sich bei Fragen
                                                          Abstandsflächen sind Flächen, die von allen Seiten                                                                            an das BürgerBüroBauen der Stadt Offenburg. Dort
Hoheitliche Aufgaben:                                     eines Gebäudes zu den umliegenden Grundstücksgren-           Die Baurechtsbehörde kann eine Baulast löschen, so-              erhalten Sie auch einen Auszug der eingetragenen
                                                          zen freizuhalten sind. Sie liegen vor den Außenwänden        weit kein öffentliches Interesse mehr an ihr besteht.            Baulasten, die Ihr Grundstück betreffen, oder eine ent-
• Bauabnahme neuer Feuerungsstätten und Schornsteine      von Gebäuden. Vereinfacht kann man sich die Ab-                                                                               sprechende Negativbescheinigung.
• Führung des Kehrbuchs                                   standsflächen wie die heruntergeklappten Seiten eines        Zu einem vollständigen Bauantrag gehört der schriftliche
• Feuerstättenschau sowie die Erstellung des Feuerstät-   Schuhkartons vorstellen. Diese müssen auf dem eige-          Teil des Lageplans. In diesem muss man angeben, ob               Arten von Baulasten
  tenbescheids                                            nen Grundstück liegen und dürfen sich nicht überlappen.      Baulasten auf dem eigenen Grundstück oder zugunsten
• Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit                                                                        des Grundstücks auf einem anderen Grundstück einge-              Abstandsflächenbaulast:
• Kontrolle der fristgerechten Kehrungen und Überprü-     Sinn und Zweck der Abstandsflächen ist es, die Nach-         tragen sind.                                                     Wenn das Bauvorhaben den vorgeschriebenen Grenz-
  fungen                                                  barn, aber auch sich selbst vor dem Entzug von Licht,                                                                         abstand nicht einhält, kann der fehlende Grenzabstand
                                                          Luft und Sonne zu schützen. Zusätzlich dienen sie dem                                                                         einem anderen Grundstück zugerechnet werden. Die
Nicht hoheitliche Aufgaben:                               Brandschutz, denn sie verringern die Wahrscheinlichkeit                                                                       Abstandsfläche liegt dann auf dem Nachbargrundstück.
                                                          eines Brandüberschlags. Abstandsflächen gewährleisten                                                                         Jedoch muss der Nachbar dann den erforderlichen
• Kehren und Überprüfen der Feuerungsanlagen              überdies einen sozialen Abstand und dienen dem nach-                                                                          Grenzabstand zu der neuen fiktiven Grundstücksgrenze
• Messen der Abgaswerte                                   barlichen Frieden.                                            Dingliche Sicherung ↔ Baulast                                   einhalten. Es wird eine für beide Seiten verbindliche
                                                                                                                                                                                        fiktive Grenze festgelegt. Eine reale Grenzveränderung
                                                                                                                        Die dingliche Sicherung ist im Gegensatz zur öffent-
Sie entscheiden, ob Sie die nicht hoheitlichen Aufgaben   Von Abstandsflächen kann abgesehen werden, wenn               lich-rechtlichen Baulast von privatrechtlicher Natur. Es han-
                                                                                                                                                                                        findet dabei nicht statt.
weiterhin durch den bevollmächtigten Bezirksschorn-       dies in einem Bebauungsplan festgelegt ist. Das Ge-           delt sich dabei um persönliche Dienstbarkeiten zugunsten
steinfeger erledigen lassen oder einen freien Schorn-     setz sieht zudem spezielle Ausnahmen vor. Demnach             bestimmter Personen oder Grunddienstbarkeiten zuguns-           Vereinigungsbaulast:
steinfegerbetrieb beauftragen.                            können z. B. Garagen, soweit sie bestimmte Größen             ten bestimmter Grundstückseigentümer.                           Mit einer Vereinigungsbaulast werden mehrere
                                                          einhalten, auf Abstandsflächen stehen. Sie müssen             Durch eine Baulast entsteht – im Gegensatz zur dinglichen       Grundstücke zu einem Baugrundstück vereinigt. Die
Sie sind für die Einhaltung der im Feuerstättenbescheid   ­bestimmte Privilegierungskriterien erfüllen, um nicht        Sicherung – keine direkte Rechtsbeziehung zwischen den          bauordnungsrechtlichen oder in speziellen Fällen auch
festgesetzten Fristen selbst verantwortlich. Die frist­    selbst Abstandsflächen auszulösen. Denkbar sind auch         Grundstückseigentümern, da sie gegenüber der Baurechts-         bauplanungsrechtlichen Vorschriften werden auf das
gerechte Durchführung der Arbeiten weisen Sie spätes-      andere Grenzbauten wie Carports oder Gerätehütten.           behörde erklärt wird. Nur durch eine öffentlich-rechtliche      gesamte, vereinigte Grundstück angewendet. So kann
tens 14 Tage nach Ablauf der Frist dem Bezirksschorn-                                                                   Baulast kann somit ein rechtliches Hindernis, das die Ertei-    z. B. ein Haus über zwei Grundstücke hinweg errichtet
steinfeger nach. Mängel an einer Feuerungsanlage                                                                        lung einer Baugenehmigung hemmt, aus dem Weg geräumt            werden. Zu vereinigende Grundstücke sollen in der
müssen innerhalb von sechs Wochen nach Fristablauf        2.1.6. Baulasten                                              werden. Eine zivilrechtliche dingliche Sicherung vermag         Regel aneinander grenzen.
behoben und dem Bezirksschornsteinfeger als erledigt                                                                    diese öffentlich-rechtliche Wirkung nicht zu erzielen. Den-
                                                                                                                        noch kann eine zusätzliche oder auch ergänzende privat-
gemeldet werden.                                          Eine Baugenehmigung wird nur erteilt, wenn das                                                                                Stellplatzbaulast:
                                                                                                                        rechtliche Absicherung sinnvoll sein, um Ansprüche auch
                                                          Vorhaben den Anforderungen des öffentlichen Rechts                                                                            Kann man auf dem eigenen Grundstück nicht genügend
                                                                                                                        gegenüber Baulastgebern durchsetzen zu können.
                                                          entspricht. Ist das nicht der Fall, kann ggf. eine Baulast                                                                    oder keine Stellplätze nachweisen, ist die Stellplatzbau-
 Was sind Feuerungsanlagen?                               rechtliche Hindernisse beseitigen. Dabei verpflichtet sich
                                                                                                                        Sowohl Baulasten als auch dingliche Sicherungen sind ge-
                                                                                                                                                                                        last eine mögliche Lösung. Ein anderer Grundstücks-
                                                                                                                        genüber dem Rechtsnachfolger wirksam.
 Feuerungsanlagen sind beispielsweise: Gas- und Öl­       der Grundstückseigentümer (in der Regel ein Nachbar)                                                                          eigentümer kann die fehlenden Stellplätze auf seinem
                                                                                                                        Dingliche Sicherungen werden in der II. Abteilung des
 heizungs­anlagen, Kachelöfen, Kamine, Heizungsanlagen    gegenüber der Baurechtsbehörde, auf bestimmte Eigen-                                                                          Grundstück zur Verfügung stellen. Hierbei ist jedoch zu
                                                                                                                        Grundbuchs eingetragen, Baulasten in das Baulastenver-
 für feste Brennstoffe wie Scheitholz und Holzpellets     tumsbefugnisse zu verzichten. Dies geschieht grundsätz-                                                                       beachten, dass Stellplätze nicht beliebig weit von einem
                                                                                                                        zeichnis.
                                                          lich auf freiwilliger Basis. Die Verpflichtungen bestehen                                                                     Bauvorhaben entfernt liegen dürfen. Beispielsweise soll-

22                                                                                                                                                                                                                                            23
2. Bauen ist mehr als Baurecht                                                                                                                                                                   2. Bauen ist mehr als Baurecht

ten Stellplätze, welche den Bewohnern eines Wohnhau-     2.1.7. Barrierefreiheit? Mehr als stufenlos!             • Prüfen Sie die Möglichkeit, einen Aufzug einzubauen       gerne zu technischen Anforderungen an Garagen und
ses zur Verfügung stehen sollen nicht weiter als 150 m                                                              oder eine Rampe mit max. 6 % Steigung zu errichten.       Stellplätze.
von diesem entfernt sein.                                Barrierefreies Bauen kann es Menschen mit Einschrän-       Damit kann der Zugang zur Wohnung stufen- und
                                                         kungen ermöglichen, ohne fremde Hilfe in der Wohnung       schwellenlos gewährleistet werden.                        Die Anbindung eines Grundstücks an Einrichtungen des
Zufahrtsbaulast:                                         zu leben.                                                • Planen Sie die Haus- und Wohneingangstüren mit            öffentlichen Personennahverkehrs hat Auswirkungen
Eine Zufahrtbaulast gewährleistet ein Überfahrtsrecht,                                                              einer Breite von mindestens 0,9 m.                        auf die erforderliche Anzahl von Kfz-Stellplätzen bei
über ein anderes Grundstück fahren zu dürfen. Sie ist    Pflicht zum barrierefreien Bauen?                        • Gestalten Sie die Bodenbeläge so, dass sie optisch        gewerblichen Nutzungen. Die erforderliche Anzahl an
notwendig, wenn das Baugrundstück die erforderliche      In Neubauten müssen in Gebäuden mit mehr als               einen Kontrast zu Wänden und Türen bilden.                Kfz-Stellplätzen reduziert sich, je besser ein Grundstück
Zugänglichkeit nicht aufweist und z. B. nicht an eine    zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschos-              • Sehen Sie Wege mit einer Breite von mindestens            an Einrichtungen des öffentlichen Personennahver-
öffent­liche Verkehrsfläche angrenzt. Die Erschließung   ses barriere­frei sein. Das bedeutet konkret, dass die     1,5 m vor.                                                kehrs angeschlossen ist. Ihr Entwurfsverfasser kann
wird somit über ein Nachbargrundstück ermöglicht.        Schlafräume, Küche, Wohnzimmer sowie ein Bad und         • Wählen Sie barrierefreie Bodenbeläge aus und ver-         Ihnen hier die Möglichkeiten einer Reduktion der erfor-
                                                         WC mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen. Es ist        zichten Sie auf unebenen Untergrund, z. B. Kieswege.      derlichen Kfz-Stellplätze bei gewerblichen Nutzungen
                                                         auch möglich Wohnungen in verschiedenen Geschos-         • Denken Sie an einen ausreichend großen PKW-Stell-         ermitteln.
                                                         sen in einer barrierefreien Ausführung herzustellen.       platz mit mindestens 3,5 m Breite.
                                                         Voraussetzung ist, dass diese Wohnungen eine Fläche                                                                  Das Baurecht enthält zudem konkrete Vorgaben über
                                                         aufweisen, die der eines Geschosses entspricht und       Für die Barrierefreiheit im Inneren der Gebäude geben       die Anzahl, Lage und Beschaffenheit von Fahrrad-
                                                         verschiedene Wohnungsgrößen barrierefrei angeboten       wir Ihnen folgende Anregungen:                              stellplätzen für jede Art der Gebäudenutzung. Bis zu
                                                         werden. Bei Wohnanlagen ist es auch möglich, die         • Planen Sie Durchgangstüren mit mindestens 0,9 m           einem Viertel der erforderlichen Kraftfahrzeugstellplätze
                                                         barrierefreien Wohnungen in einem Gebäude gebündelt        Breite.                                                   können durch die Schaffung von Fahrradstellplätzen
                                                         anzubieten.                                              • Berücksichtigen Sie, insbesondere in Bad und Küche,       ersetzt werden. Bei Gebäuden mit Wohnungen ist diese
                                                                                                                    Bewegungsflächen von 1,2 m x 1,2 m, für Rollstuhlfah-     Regelung auf den Wohnungsanteil der Stellplätze nicht
                                                         Es spricht aber auch einiges dafür, die B ­ arriere­-      rer 1,5 m x 1,5 m.                                        anwendbar.
                                                         freiheit bereits beim Neubau eines Einfamilienhau-       • Wählen Sie bodentiefe Fenster in Ihrer Wohnung.
                                                         ses zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf                                                                 Durch eine geschickte Anordnung der Stellplätze ist es
                                                         evtl. zukünftige Einschränkungen der Bewohner durch                                                                  möglich, Flächen einzusparen. Ist eine einfache Nutz-
                                                         ­Unglücksfälle oder im Alter.                            2.1.8. Stellplätze für KFZ und Fahrräder                    barkeit gewährleistet, können Fahrräder übereinander
                                                          Beispiele für barrierefreies Bauen sind:                                                                            in zweistufigen Systemen (Doppelstockparker) oder
                                                          • Rampe, die zur Haustür führt                          Bei der Errichtung von baulichen Anlagen sind geeigne-      senkrecht (Vertikalaufhängung) geparkt werden.
                                                          • Aufzug im Wohngebäude                                 te Stellplätze in ausreichender Zahl herzustellen.
                                                          • automatischer Türöffner                                                                                           Keine zusätzlichen Stellplätze müssen vorgesehen
                                                          •	Glasflächen mit besonderer Kennzeichnung für         Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Gebäude              werden, wenn ein bestehendes Wohnhaus durch Woh-
                                                             ­Menschen mit Seheinschränkungen                     mit Wohnungen, so ist ein KFZ-Stellplatz pro Wohnung        nungsteilung, Aufstockung oder eine sonstige Erweite-
                                                                                                                  erforderlich. Gibt es einen Bebauungsplan, der abwei-       rung erweitert wird.
                                                         Den Hindernissen aus dem Weg gehen …                     chende Vorschriften enthält, finden dessen Regelungen
                                                         sowohl innerhalb als                                     Anwendung. Auch für unterschiedliche Nutzungen (z. B.
                                                         auch außerhalb der Wohnung                               Gewerbe, Dienstleistungen, etc.) gibt es abweichende
                                   Salzhaus-Fischmarkt   Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Empfehlungen       Regelungen. Kompetenter Ansprechpartner zur Beant-
                                                         zur Barrierefreiheit „rund um das Haus“ geben:           wortung Ihrer Fragen ist Ihr Architekt. Er berät Sie auch

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2. Bauen ist mehr als Baurecht                                                                                                                                                                           2. Bauen ist mehr als Baurecht

2.1.9. Auf gute Nachbarschaft                                    müssen Sie als Bauherr gegebenenfalls Ihre Pläne än-      Evtl. Erdarbeiten in öffentlichen Bereichen wie z. B.      Ist ein Abwasseranschluss Teil der
                                                                 dern, da Ihnen ansonsten keine Baugenehmigung erteilt     dem Gehweg oder der Straße müssen Sie beim                 baurechtlichen Erschließung?
Die Rechte der Nachbarn im                                       werden kann.                                              Fachbereich Tiefbau und Verkehr beantragen und
Baugenehmigungsverfahren                                                                                                   von einer konzessionierten Tiefbaufirma durchführen        Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn gesichert
                                                                 Hat Ihr Nachbar Einwände vorgebracht, die die Bau-        lassen. Sollte es wegen Umbaumaßnahmen nötig sein,         ist, dass bis zum Beginn ihrer Nutzung die Abwasseran-
Haben Sie Ihre vollständigen Bauvorlagen eingereicht,            rechtsbehörde zurückgewiesen hat, kann er Wider-          bestehende Anschlüsse zu entfernen, müssen Sie dies        lagen benutzbar sind.
benachrichtigt die Baurechtsbehörde die Eigentümer der           spruch gegen Ihre Baugenehmigung einlegen. Er hat         rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten beim Fach­
an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke über               dafür einen Monat Zeit, nachdem die Genehmigung           bereich Tiefbau und Verkehr beantragen. Gleichzeitig       Ein Bauvorhaben ist also erst dann zulässig, wenn
Ihr Bauvorhaben. Diese haben daraufhin vier Wochen               zugestellt wurde. Ein Widerspruch hat keine aufschie-     kann dann auch ein Platz für neue Versorgungsleitun-       neben der rechtlichen Erschließung auch die kanaltech-
Zeit, um Ihre Bauvorlagen einzusehen. Sie haben auch             bende Wirkung, d. h. Sie können auf eigenes Risiko mit    gen festgelegt werden.                                     nische Erschließung gesichert ist. Die Voraussetzungen
die Möglichkeit, die Zustimmung der Nachbarn zu Ihrem            dem Bau beginnen. Allerdings kann die aufschiebende                                                                  hierfür liegen vor, wenn die Möglichkeit eines Anschlus-
Bauvorhaben selbst einzuholen. Sollten Sie von dieser            Wirkung bei Gericht beantragt werden. Wird dem Antrag                                                                ses an die öffentliche Kanalisation besteht.
Möglichkeit Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich              stattgegeben, dürfen Sie den Bau nicht beginnen oder      2.2.2. Entwässerung
bitte an die untere Baurechtsbehörde. Sollten Einwände           nicht weiterbauen. Über einen Widerspruch entscheidet                                                                Für die Abwasserbeseitigung gibt es die Möglichkeit,
gegen Ihr Bauvorhaben bestehen, kann Ihr Nachbar die-            das Regierungspräsidium Freiburg als höhere Bau-          Grundsätzlich gilt der Anschluss- und Benutzungs-          dass das Abwasser entweder über eine Grundstücks-
se bei der Baurechtsbehörde vorbringen. Die Baurechts-           rechtsbehörde.                                            zwang, d. h. Sie sind berechtigt und verpflichtet, Ihr
behörde prüft dann, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften,                                                                 Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen
die gleichzeitig nachbarschützend sind, durch Ihr Vor-           Tipp: Warten Sie nach der Erteilung der Baugeneh-         anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte
haben verletzt sind. Über das Ergebnis der Prüfung wird          migung einen Monat ab, bis Sie mit dem Bau begin-         auf dem Grundstück anfallende Abwasser der Stadt zu                                                             Abwasserrei
Ihr Nachbar informiert. Bei einem berechtigten Einwand           nen. Die Baugenehmigung ist dann bestandskräftig          überlassen.                                                                                                     Kanalisation
                                                                 und ein Widerspruch nicht mehr möglich.
                                                                                                                                                                                                                                           Regenwasser
                                                                                                                                                                                                                                           thermische
                                                                 2.2. Erschließung                                                                                                                                                         Klärschlamm
 Das öffentliche Baurecht
                                                                 2.2.1. Versorgung                                                                                                                                                         Gewässerunt
 … regelt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschrif-                                                              Was ist Abwasser?
 ten aus Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und dient der
 Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dies           Das Elektrizitätswerk Mittelbaden sowie die Badenova       Abwasser ist…                                                     Abwasserreinigung
                                                                                                                                                                                              Abwasserreinigung
 betrifft z. B. die Regelungen über erforderliche Abstandsflä-   versorgen ihre Kunden rund um die Uhr sicher und zu-                                                                                   weitere Informationen auf unserer Homepa
                                                                                                                            … Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirt-           Kanalisation
                                                                                                                                                                                              Kanalisation
                                                                                                                                                                                              Abwasserreinigung
 chen zu Ihrem Nachbarn, die ausreichende Belichtung und         verlässig mit Strom, Wasser, Gas und Fernwärme. Pla-       schaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt ist                       www.azv-offenburg.de
 Belüftung oder die Anforderungen an den Brandschutz.            nen Sie einen Neubau oder Umbau in Offenburg, sind                                                                             Regenwasserbehandlung
                                                                                                                                                                                                Regenwasserbehandlung
                                                                                                                                                                                                Kanalisation
                                                                                                                                                                                                Abwasserreinigung
                                                                 die Hausanschlüsse für Strom und Wasser, nach Bedarf       ➜ Schmutzwasser                                                     thermische
                                                                                                                                                                                                Regenwasserbehandlung
 Das private Baurecht                                                                                                                                                                           thermische Klärschlammverwertung
                                                                                                                                                                                                Kanalisation
                                                                                                                                                                                                Abwasserreinigung
                                                                 auch für Gas und Wärme, bei den entsprechenden An-                                                                             Klärschlammverwertung
 … dient der Wahrung privater Interessen. Dabei handelt es       bietern rechtzeitig zu beantragen. Nach Überprüfung der                                                                        thermische
                                                                                                                                                                                                Regenwasserbehandlung
                                                                                                                                                                                                Gewässerunterhaltung
                                                                                                                                                                                                Kanalisation
                                                                                                                                                                                                Abwasserreinigung
                                                                                                                            … Wasser, das von Niederschlägen aus dem Bereich be-                Gewässerunterhaltung
 sich um Angelegenheiten, die Sie privat mit Ihren Nachbarn      Anschlussmöglichkeiten durch den Anbieter, arbeiten                                                                            Klärschlammverwertung
                                                                                                                            bauter oder befestigter Grundstücke abfließt                        thermische
                                                                                                                                                                                                Regenwasserbehandlung
                                                                                                                                                                                                Kanalisation
 vereinbaren. Bei Fragen im Bereich des privaten Baurechts       diese einen Kostenvoranschlag mit Trassenvorschlag                                                                             Gewässerunterhaltung
                                                                                                                                                                                                Klärschlammverwertung
                                                                                                                                                                                           weitere Informationen auf unserer Homepage unter:
 ist ein Rechtsanwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner.           aus. Im Anschluss werden alle Details besprochen und       ➜ Niederschlagswasser                                               thermische
                                                                                                                                                                                                Regenwasserbehandlung
                                                                                                                                                               weitere Informationen auf unserer        www.azv-offenburg.de
                                                                                                                                                                                                    Homepage   unter:
                                                                                                                                                                                                Gewässerunterhaltung
                                                                                                                                                                                                Klärschlammverwertung
                                                                 ein Verlegetermin vereinbart.                                                                                                  thermische
                                                                                                                                                               www.azv-offenburg.de
                                                                                                                                                               weitere   Informationen auf unserer  Homepage unter:
                                                                                                                                                                                                Gewässerunterhaltung
                                                                                                                                                                                                Klärschlammverwertung
                                                                                                                                                               www.azv-offenburg.de
                                                                                                                                                               weitere Informationen auf unserer Homepage unter:
                                                                                                                                                                                             Gewässerunterhaltung
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                                                                                                                                                               weitere Informationen auf unserer Homepage unter:
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