Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
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27. Jahrgang Ausgabe 02/2019 BÜRGERMAGAZIN 02. Februar 2019 Amtsblatt der Stadt Greiz Rosenmontags- umzug in Greiz Rosenmontagsumzug Amtliche Veranstaltungen in Greiz Bekanntmachungen Seite 3 ab Seite 8 ab Seite 15
Die Stadtverwaltung informiert 2 02/2019 | 02. Februar 2019 27. Jahrgang Aktuelles Mehr Ordnung, Liebe Greizerinnen und Greizer, Sicherheit und Sauberkeit ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass mit dem ersten Babyempfang der Stadt Greiz Ende Die gemeinsamen Streifen zwi- Februar dieses Jahres erneut eine Premiere ins schen dem städtischen Ordnungs- Haus steht. Wir sind alle schon sehr gespannt, wie amt und der Polizei sollen auch im der Willkommensempfang für die jüngsten Greizer Jahr 2019 regelmäßig durchgeführt und ihre Eltern angenommen wird. Knapp 130 werden. Darauf verständigten sich Kinder und Eltern sind dafür in die Vogtlandhalle Bürgermeister Alexander Schulze eingeladen. Gemeinsam mit regionalen Partnern und der Leiter Polizeiinspektion ist es uns gelungen, ein attraktives Begrüßungspa- Greiz Mike Schramm. Schwerpunkt ket für die jüngsten Bewohner dieser Stadt zu soll die Verbesserung der Sicherheit, schnüren. Und natürlich freuen sich alle Beteilig- Ordnung und Sauberkeit sein. Ru- ten auf eine gute Resonanz. hestörungen, Schmutz im öffentli- chen Raum sowie Verstöße gegen Viel Post haben wir im Rathaus auf unseren Ideen- die Parkordnung sollen weiterhin wettbewerb zur Gestaltung des Kreisverkehrs an gemeinsam angegangen werden. der Stadteinfahrt in der Bruno-Bergner-Straße er- halten. Es ist wunderbar, dass sich so viele Bürger dazu Gedanken gemacht haben. Da die Ideenfin- dung gerade in vollen Zügen läuft, haben wir uns Bürgersprechstunde entschlossen, den Einsendeschluss bis zum 28. Feb- ruar 2019 zu verlängern. Von Skulpturen über Zur nächsten Bürgersprechstunde lädt Bürgermeister Alexander Schulze ge- Schriftzüge und die Perle des Vogtlandes bis hin zu meinsam mit dem Seniorenbeirat der Stadt Greiz am Donnerstag, den 28. Februar Wasserspielen reicht die Palette der Vorschläge bis- 2019, in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in das Rathaus ein. Um kurze vorherige Anmeldung her. Wer noch dabei sein möchte, ist herzlich ein- unter der Telefonnummer 03661/703209 wird freundlich gebeten. Individuelle Ter- geladen, seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. mine sind nach Rücksprache auch möglich. Angesichts der Wetterkapriolen im Januar möchte ich allen Einsatzkräften im Winterdienst, bei den Feuerwehren, im Rettungsdienst und bei der Polizei ein herzliches Dankeschön für ihren unermüdlichen Aktion Sternsinger 2019 Einsatz aussprechen. Den Greizer Bürgerinnen und Bürgern gilt mein Dank für ihr Verständnis ange- sichts unvermeidlicher Behinderungen. Mit dem Besuch der Vogtlandwerkstätten an der Greizer August-Bebel-Straße habe ich im Januar die Besuche in Unternehmen und Einrichtungen fortgesetzt und die Arbeit mit den behinderten Be- schäftigten kennen und schätzen gelernt. Für mehr Ordnung und Sicherheit wird es in Greiz gemeinsame Streifen der Polizei und des Ord- nungsamtes geben, wie ich im Gespräch mit dem Chef der Polizeiinspektion, Mike Schramm, erneut verbindlich vereinbart habe. Auch in der Gestal- tung der Jugendarbeit konnten wir einen wichti- gen Schritt machen: Mit Manuel Fischer konnte ich im Januar einen neuen Streetworker für Greiz begrüßen, der für Kinder und Jugendliche An- sprechpartner und Interessenvertreter sein wird. Die Sternsingeraktion gibt es seit 1959 Ländern. Die Aktion Dreikönigssingen ist die Den Akteuren und Organisatoren des Greizer Win- und wird seit mindestens 1979 auch unun- größte Solidaritätsaktion von Kindern für terdorfes möchte ich herzlich danken für diese tolle terbrochen in unserer Stadt Greiz von der Kinder weltweit. Seit Beginn im Jahr 1959 Bereicherung des Veranstaltungskalenders über den Katholischen Kirche durchgeführt. Die Kin- wurde hier bereits über eine Milliarde Euro Jahreswechsel hinaus. Köstlich amüsiert habe ich der ziehen - eingekleidet wie damals die Hei- gesammt. mich über das "Dinner for One", in dem ich mit un- ligen drei Könige - von Haus zu Haus und gewohnt üppiger Haarpracht gelungen parodiert bringen den Segen: Christus - mansionem- In diesem Jahr haben die ca. 25 Greizer worden bin. Darüber hinaus ist das Winterdorf zu benedicat, was übersetzt heißt: Christus Kinder bereits die Summe vom Vorjahr, von einem wunderbaren Treffpunkt für kommunikative, segne dieses Haus. 3.056,00 EUR erneut gesammelt. Bei der kreative und gesellige Greizer und ihre Freunde ge- Sternsingeraktion 2019 sammeln die Kinder worden. So finden die Greizer zueinander. In diesem Jahr wurden die Sternsinger für Kinder mit Behinderung in Peru, speziell erstmals seit vielen Jahren vom Bürgermeis- für ein Haus in einem Armenviertel der pe- Herzlichst ter persönlich empfangen, was in meinen ruanischen Hauptstand Lima. Das Haus heißt Augen eine besondere Wertschätzung für „Yancana Huasy",.Das bedeutet: „Haus der Ar- die "Arbeit" eher Freude der Kinder darstellt. beit". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vielen Dank dafür an Herrn Schulze. Neben von dem Haus helfen Kindern mit Behinde- C Ihr Bürgermeister Alexander Schulze dem Bringen des Segens sammeln die Kinder rung und den Familien von den Kindern. M Y immer für ein bestimmtes Projekt in armen Text: Daniela Walter, Foto: Stadt Greiz K
Die Stadtverwaltung informiert 27. Jahrgang 02/2019 | 02. Februar 2019 3 Aktuelles Rosenmontagsumzug in Greiz Cossengrün: Der traditionelle Ro- Wechsel in der Wehrleitung senmontagsumzug, der Heiko Teubel übernimmt zusammen mit seinem Stellvertreter Chris- vom Greizer Förderver- tian Ronge ab sofort die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Cossen- ein kulturelle Brauch- grün. Detlef Richter stellte sich nach 10 Jahren erfolgreicher Arbeit nicht tumspflege e.V. organi- zur Wiederwahl. Bürgermeister Alexander Schulze und Stadtbrandmeister siert wird, startet am Heiko Pohle dankten für den unermüdlichen Einsatz und wünschen der 04.03.2019. Bisher haben neuen Wehrführung alles Gute. schon viele Faschings- vereine zugesagt und sie Detlef Richter, Heiko Teubel und Stadtbrandmeister Heiko Pohle (v.l.) beginnen um 13 Uhr mit dem närrischen Treiben. Angeführt wird der Tross durch den Triebeser Fanfarenzug, dem die anderen Vereine aus Thü- ringen und Sachsen entlang der Strecke durch die Greizer Innenstadt folgen. Ziel ist wieder der Westernhagenplatz, auf dem nach dem Umzug von einer Jury der schönste Umzugswagen prämiert und noch so richtig gefeiert wird. Einen Garant für gute Laune hat Zugmarschall Michael Czerwenka, Unterstützer des Fördervereins, organisiert: mit ihm auf dem Wagen und zur Feier auf dem Westernhagenplatz wird Dagmar Frederic mit allen Zu- schauern für ausgelassene Stimmung sorgen. Das Stadtzentrum wird von 10 bis 17 Uhr voll gesperrt. Bereits ab 6:00 Uhr ist der Westernhagenplatz aufgrund der Vorbereitungen nicht mehr befahrbar. Zahlreiche Ordnungskräfte sichern den rei- bungslosen Ablauf und beantworten an der Strecke auch Fragen zur Verkehrsführung. Text / Flyer: Förderverein kulturelle Brauchtumspflege e. V.; M. Kolla- scheck, Foto: C. Freund , Streckenplan: VBS-Hellfritzsch Greiz Kommunalwahlen 2019 Wahlhelfer gesucht Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen (Kreistag- und Stadtratwahl) als verbundene Wahl mit der Europawahl statt. Für die Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände werden wieder ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht. Die Öffnungs- zeiten der Wahllokale reichen von 8:00 - 18:00 Uhr. Anschließend erfolgt die Ergebnisermittlung. Möchten Sie als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand mitar- beiten? Dann füllen Sie bitte die im Internet unter greiz.de/wahl- helfer zu findende Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahl- vorstand aus und senden diese bis zum 18. März 2019 an die darauf angegebene Stelle. Vielen Dank! Anja Weidlich, Wahlleiterin der Stadt Greiz Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung t Bürgerbüro: Tel.: 03661/703423, bb@ greiz.de, www.greiz.de, Mo: 9-12, 13-15 Uhr • Di: 9-12, 13-16 Uhr • Mi: 9-12 Uhr • Do: 9- 12, 13-17 Uhr • Fr: 9-12 Uhr t Rathaus Zentraler Empfang, Tel.: 03661/ 7030, Mo: 9-12. Uhr • Di: 9- 12 Uhr, 14-16 Uhr • Do : 9- 12 Uhr, 14- 18 Uhr, Fr: 9-12 Uhr t Die Schiedsstelle der Stadt Greiz ist im Zeitraum Dezember 2018 - Februar 2019 geschlossen. t Seniorenbeirat: Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat, 10- 11 Uhr, Rathaus, Raum 102, Ansprechpartner: Reinhardt Seiffert, C M Tel.: (03661) 672979, E-Mail: seifert@gmx.de Y K
Die Stadtverwaltung informiert 4 02/2019 | 02. Februar 2019 27. Jahrgang Aktuelles Aufruf zur Teilnahme am Ideenwettbewerb Um das Eingangstor der Stadt Greiz zu ver- schönern, rufen wir alle interessierten Greizer Bürger, Vereine und Künstler auf, sich aktiv am Ideenwettbewerb zur Gestaltung des Kreisver- kehrs an der Bruno-Bergner-Straße zu beteili- gen. Vorschläge zur Gestaltung, Skizzen und Ideen können bis zum 28.Februar 2019 im Rat- haus abgegeben oder per E-Mail an bbm@ greiz.de gesendet werden. Die gestaltbare Fläche in der Mitte des Kreisverkehrs darf am Fuß den Durchmesser von 2 Metern nicht überschrei- ten. Es sollte beachtet werden, dass der Platz durch Fahrzeuge der TAWEG jederzeit befahr- bar bleiben muss. Somit kommen leider keine großflächigen Bepflanzungen in Betracht. Im März wird sich eine Jury bilden, welche an der Auswahl und Prämierung der besten Vor- schläge mitwirkt. Danach werden die Entwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt. In einem engen Austausch mit den zuständigen Ämtern und Behörden werden diese diskutiert und auf Um- setzbarkeit geprüft. Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Blick in die Greizer Unterwelt – das Regenüberlaufbecken RÜB 03 unterhalb des Kreisels Vielen Greizern wird öfters aufgefallen sein, dass Mitarbeiter des Zweckverbandes Tätigkeiten in der Mitte des Kreisels in der Bruno-Bergner- Straße ausführen. Über verschiedene Medien errei- chen uns diesbezüglich verwunderte Anfragen. Unter dem Kreisverkehr ist eines der größten und bedeutendsten Bauwerke des Greizer Kanal- netzes versteckt – das „Regenüberlaufbecken 3“. Dies ist mit einem Volumen von 880 m., einem Innendurchmesser von 18 Metern und einer tiefsten Stelle von zirka 7,30 Meter das größte Sonderbauwerk seiner Art im Zweckverbands- gebiet. Darüber hinaus vereinigen sich hier die drei Abwasser-Hauptsammler der Stadt, aus Richtung „Bruno-Bergner-Straße“, von Richtung „Parkgasse“ nach Unterquerung der „Weißen-Els- ter“ und aus Richtung „Neustadtring“. Der ge- samte Abwasserstrom wird im weiteren Verlauf flussbegleitend zur Zentralkläranlage „Greiz-Kup- ferhammer“ abgeleitet. Regenüberlaufbecken (RÜB) haben die Aufgabe den Mischwasserab- fluss zur Kläranlage zu begrenzen, um zum einen Blick in das Regenbecken V=880m. Durchmesser 18 m. Tiefe 7,30 m (Foto: S. Rödel) diese hydraulisch nicht zu überlasten und zum anderen die Nennweite der Hauptsammler zu Kontrollen werden mindestens nach jedem in- lich werden, um die aus dem Stadtgebiet ankom- minimieren. Selbstverständlich bedürfen derar- tensiveren Regenereignis durchgeführt. Die üb- menden Abwassermengen weiter zur Kläranlage tige Sonderbauwerke und speziell das RÜB 3 stän- rigen aufwendigen Arbeiten erfordern immer zu fördern. Neugierig geworden? Besuchen Sie diger Überwachung und regelmäßiger Kontrol- schwere Technik. In der Regel werden Hoch- uns auf unserer Internetseite www.taweg- len, Reinigungen und Instandhaltungen. Die druckspülfahrzeuge und Kran-LKW eingesetzt. greiz.de und entdecken Sie weitere spannenden Überwachung stützt sich wesentlich auf die Da- In besonderen Fällen kann auch der Einsatz bzw. Details sowie Bilder aus dieser und anderen An- tenfernübertragung des Prozessleitsystems. Die Aufbau von Wasserhaltungspumpen erforder- lagen des Zweckverbandes TAWEG! Impressum: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Alexander Schulze t Redaktion: Birgit Pfaff, Tel.: (03661) 703251 t Herausgeber: Stadt Greiz, Postfach 1261, 07973 Greiz t Bürgermagazin im Internet: www.greiz.de/ amtsblatt t E-Mails erreichen die Redaktion des Bürgermagazins der Stadt Greiz unter der Adresse: amtsblatt@greiz.de Gesamtherstellung: RIEDEL GmbH & Co. KG | Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland | Tel.: 037208/8760, Fax.: 037208/ 876298, t E-Mail: info@riedel- verlag.de t Verteilung: RIEDEL-Verlag & Druck KG t Anzeigen: Tel.: 037208/876200 , E-Mail: info@riedel-verlag.de. Das Bürgermagazin erscheint in der Regel jeden 1. Freitag im Monat. Die Verteilung an die erreichbaren Haushalte erfolgt über die ElsterPost GmbH & Co. KG. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien Mitnahme im Rathaus aus. Es wird für jeden Haushalt ein Bürgermagazin zur Verfügung gestellt. Sollten Sie das Greizer Bürgermagazin nicht erhalten haben, so können Sie dies gern unter folgender Telefonnummer melden: (03661) 4552194. Gegen Erstattung eines Portos besteht die Möglichkeit für Interessenten auch außerhalb der Stadt Greiz, das „Bür- C germagazin der Stadt Greiz“ quartalsweise zusenden zu lassen. Einzelexemplare können kostenlos abgeholt werden: Stadtverwaltung Greiz, Markt 12, 07973 Greiz, Telefon: (03661) M 703251 t Auflage: 14500 t Für Informationen außerhalb des amtlichen Teils sind die jeweiligen Vereine, Institutionen, Verbände und Kirchen verantwortlich. Y K
Die Stadtverwaltung informiert 27. Jahrgang 02/2019 | 02. Februar 2019 5 Aktuelles Gäste aus Partnerstadt Rokycany zu Besuch Zu einem mehrtägigen Aufenthalt in Greiz weilten vom 12.12. bis zum 17.12. der Bürgermeister unserer Partnerstadt Rokycany, Vaclav Koci, und Mitarbeiter der Rokycaner Verwaltung. Im weih- nachtlichen Ambiente erlebten die Gäste den Grei- zer Weihnachtsmarkt und die Fürstenweihnacht, die Museen und das Sommerpalais. Die Buchprä- sentation „Greiz – Stadt der Gründerzeit“ in der Bi- bliothek, die Teilnahme am Bundesliga-Wettkampf des RSV Rotation Greiz e.V. gegen SV Wacker Burg- hausen und der Besuch der Vogtlandhalle gehörten ebenso zum Programm. Gemeinsam mit dem Grei- zer Bürgermeister, Alexander Schulze, besuchten die Gäste unserer Partnerstadt die Greizer Ver- Rokycany vorgesehen, um die Planungen für die Frank Böttcher, an Heiko Pohle und Uwe Friedrich einsbrauerei, die Firmen Profol Greiz und Sempuco gemeinsamen städtepartnerschaftlichen Projekte von der Greizer Feuerwehr, an Gerd E. König vom Greiz. Dabei wurden die Unternehmensstandorte fortzuführen. Ein herzliches Dankeschön geht an Buchverlag König Greiz, an den RSV Rotation Greiz besichtigt, über die Produktportfolios und die Ab- Familie Schäfer von der Vereinsbrauerei Greiz, e.V., Frau Undine Hohmuth von der Vogtlandhalle satzmärkte gesprochen. Ein weiterer wichtiger Andreas Mendorff, Betriebsleiter der Firma profol Greiz, Herrn Rainer Koch, Leiter der Museen Obe- Schwerpunkt bei dem Aufenthalt der Vertreter Greiz und Thomas Scheffel, geschäftsführenden res und Unteres Schloss, Frau Pia Büttner, vom aus Rokycany waren unter anderem Absprachen Gesellschafter der Firma Sempuco für die Füh- Sommerpalais Greiz, Corina Gutmann von der Bi- zu den gemeinsamen Teilnahmen an den Stadt- rungen durch ihre Unternehmen, sowie an die bliothek Greiz, und Herrn Holger Steiniger und festen in Greiz und in Rokycany im Jahr 2019. Für Greizer Freizeit- und Dienstleistungsgesellschaft Herrn Daniel Zengerle vom 1. Schwimmklub Greiz März 2019 ist ein Besuch der Greizer Vertreter in mbH & Co. KG, Kathi Golle, Wolfgang Seifert und von 1924 e.V.. Greizer Winterdorf war großer Erfolg „Es war einfach gigantisch" freuten sich die Organisatoren der Bürger- initiative (BI) "Weil wir Greiz lieben" über den gewaltigen Zuspruch zu ih- rem mittlerweile 4. „Greizer Winterdorf". Zwischen dem 21.12.2018 und dem 13.01.2019 bot es hinter der Vogtlandhalle einen gemütlichen An- laufpunkt, um sich auch nach Weihnachten bei Glühwein, Roster und an- deren Leckereien an der frischen Luft zu treffen sowie verschiedene Ver- anstaltungspunkte zu erleben. 2015 startete das Projekt und kann jährlich immer größeren Zulauf an Besuchern verzeichnen. „Der Platz war stets gut gefüllt und kaum gehen ein paar Leute nach Hause, kommen neue dazu.", so Thomas Hönsch, Vorsitzender der BI. Neben den Greizer Bürgern, konnten Gäste aus Österreich, Schweden, Kanada, Thailand und selbst Australien begrüßt werden. Ein beliebter Höhepunkt dürfte auch wieder die eigens erdachte „Greiz Edition" des Silvesterklassikers „Dinner for One" lassen mussten. Das nächste Winterdorf wurde für den 20. Dezember 2019 gewesen sein, bei dem sich Persönlichkeiten aus der Greizer Öffentlichkeit angekündigt. Fleißige Helfer, neue Mitglieder und mitgestaltende Vereine - verkörpert durch Volker Schmidt und Uwe Liebold- an der Geburtstags- können sich bereits bei der BI melden, die über das Jahr hinweg viele inte- tafel wiederfanden und einiges satirisches Schmunzeln über sich ergehen ressante Projekte im Plan hat. - www.weilwirgreizlieben.de Pflegeplatzmanager GmbH - Feierliche Büroeröffnung Zur feierlichen Büroeröffnung überbrachte Bürgermeister Alexander Schulze seine Glückwünsche. Der Pflegeplatzmanager ist eine digitale Platt- form, die Kliniken mit Nach- und Weiterversorgern vernetzt und beim Entlassmanagement im Rahmen der Pflegeplatzsuche unterstützt. Das Un- ternehmen wurde dafür im November 2018 mit dem Thüringer Innovati- onspreis ausgezeichnet. Die webbasierte Plattform ermöglicht es den Mit- arbeitern im Sozialdienst einer Klinik, mit nur wenigen Klicks passgenaue Pflegeplätze für Ihre Patienten zu finden. In den nächsten Monaten wird außerdem eine Plattform für Privatpersonen freigeschalten. Um die He- rausforderungen zur Verbesserung der medizinisch-pflegerischen Infra- struktur zu meistern, plant das Unternehmen bereits mit einem personellen Wachstum von bisher 4 auf 10 Mitarbeiter. Alexander Schulze gratuliert den beiden Geschäftsführern Alexander Bauch (Mitte) und Chris Schiller (rechts) zur Eröffnung und wünscht dem jungen Unternehmen viel Erfolg.
Die Stadtverwaltung informiert 6 02/2019 | 02. Februar 2019 27. Jahrgang Aktuelles Treffen der Selbsthilfegruppe Herzlichen Glückwunsch nach Krebs zum 100. Geburtstag Zum ersten Treffen der Selbsthilfegruppe nach Krebs – Gruppe Greiz im Am 20.12.2018 feierte Frau Gertrud Kramer Ihren 100. Geburtstag. Zu Jahr 2019 wurde der Bürgermeister Alexander Schulze von der Gruppenlei- den Gratulanten gehörten der Bürgermeister Alexander Schulze, die Leiterin terin Frau Barbara Ebert recht herzlich begrüßt. Die Selbsthilfegruppe besteht des Pflegeheimes „Anna Seghers“ Frau Ramona Reissaus, die Geschäftsfüh- seit dem Jahr 1993. Schulze unterstreicht wie wichtig der Erfahrungsaustausch rerin der Greizer Senioren- und Pflegeheim gGmbH Frau Ina Wasilkowski der Betroffenen untereinander ist und zeigt sich beeindruckt von den vielfäl- und Herr Peter Jahn-Illig in Vertretung der Greizer Landrätin und über- tigen geplanten Aktivitäten in den nächsten Monaten. brachten die herzlichsten Glückwünsche. (v.l.n.r.) Der Bürgermeister der Stadt Greiz gratuliert: Wolf, Hedwig zum 95. Geburtstag am 26.02. Steudel, Käte zum 90. Geburtstag am 01.02. Risch, Maria zum 90. Geburtstag am 09.02. Merkel, Christa zum 90. Geburtstag am 10.02. Kramer, Gertraude zum 90. Geburtstag am 16.02. Fritzsche, Renate zum 90. Geburtstag am 21.02. Die Jubilarin wohnte bis 2012 in der Gemeinde Ponitz im Landkreis Kanis, Heinz zum 90. Geburtstag am 21.02. Altenburger Land und wird seitdem im Senioren- und Pflegeheim „Anna Bauer, Maria zum 85. Geburtstag am 01.02. Seghers“ in Greiz liebevoll vom Heimpersonal umsorgt. Dietrich, Arthur zum 85. Geburtstag am 04.02. Krämer, Eduard zum 85. Geburtstag am 06.02. Orgel, Anna-Lilly zum 85. Geburtstag am 12.02. Linke, Inge zum 85. Geburtstag am 18.02. Sitzungstermine des Stadtrates Lorenz, Friedmar zum 85. Geburtstag am 18.02. Trölitzsch, Luise zum 85. Geburtstag am 19.02. der Stadt Greiz und der Ausschüsse Langheinrich, Theo zum 85. Geburtstag am 25.02. Neubert, Irmgard zum 80. Geburtstag am 01.02. t 06.02.2019, 17:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Lenzner, Robert zum 80. Geburtstag am 02.02. t 13.02.2019, 17:00 Uhr Rechnungsprüfungsausschuss Höpfner, Hanna zum 80. Geburtstag am 03.02. t 20.02.2019, 18:00 Uhr Stadtratssitzung Klesse, Manfred zum 80. Geburtstag am 03.02. t 28.02.2019, 18:00Uhr Bau- und Umwelt-, Verkehrs- und Hiller, Manfred zum 80. Geburtstag am 04.02. Wirtschaftsausschuss Model, Horst zum 80. Geburtstag am 08.02. Hollmann, Sonja zum 80. Geburtstag am 10.02. Barwisch, Gudrun zum 80. Geburtstag am 12.02. Sitzungstermine der Ortsteilräte Habel, Hans-Günther zum 80. Geburtstag am 12.02. Schaller, Hannelore zum 80. Geburtstag am 12.02. t 07.02.2019, 18:15 Uhr OTR Untergrochlitz Du Maire, Klaus zum 80. Geburtstag am 14.02. t 11.02.2019, 19:00 Uhr OTR Dölau/Sachswitz/Rothenthal Linzner, Christa zum 80. Geburtstag am 16.02. t 19.02.2019, 19:00 Uhr OTR Raasdorf Becker, Waltraut zum 80. Geburtstag am 21.02. t 19.02.2019, 19:30 Uhr OTR Kurtschau Urban, Ilsbeth zum 80. Geburtstag am 22.02. t 21.02.2019, 18:00 Uhr OTR Obergrochlitz/Caselwitz Klitzsch, Eberhard zum 80. Geburtstag am 24.02. t 27.02.2019, 19:00 Uhr OTR Cossengrün/Hohndorf/ Mayer, Helga zum 80. Geburtstag am 24.02. Schönbach, Gasthaus Erbprinz Schuster, Thea zum 80. Geburtstag am 24.02. Hohndorf Petzold, Annemarie zum 80. Geburtstag am 27.02. Hupfer, Ursula zum 80. Geburtstag am 28.02. Redaktionsschluss & Erscheinungstermin Einwohner der Stadt Greiz, die mit einer Veröffentlichung bzw. Weitergabe ihrer für das nächste Bürgermagazin der Stadt Greiz Daten nicht einverstanden sind, können der Weitergabe ihrer Daten bei der Stadtverwaltung Greiz im Bürgerbüro, Marienstraße 2 in 07973 Greiz oder im Redaktionsschluss Erscheinungstag Einwohnermeldeamt, Marienstraße 2 in 07973 Greiz, schriftlich widersprechen C - hier sind auch die Anträge kostenlos erhältlich. Die Einrichtung einer Über- C M Y mittlungssperre wird dann entsprechend Bundesmeldegesetz vorgenommen. t März 2019 15.02.2019 01.03.2019 M Y K K
Ihr Veranstalterteam 27. Jahrgang 02/2019 | 02. Februar 2019 7 informiert Großer Werbeauftakt Festumzug zum Park- und zum Park- und Schlossfest! Schlossfest 2019 Kostenlose Auftrittsmöglichkeiten Das diesjährige Park- und Schlossfest für Vereine, Schulen, Kindergärten wird vom 14. bis 16.06.2019 in der Greizer Innenstadt stattfinden. Anmeldung von Bühnenzeiten für das Park- und Schlossfest 2019 Alle in Greiz ansässigen Vereine, Verbände, Firmen, Händler, Gewer- betreibenden und Institutionen die sich am Festumzug beteiligen wollen, Für Schulen, Vereine, Verbände sowie Interessen-/Künstlergruppen be- sind zur Teilnahme eingeladen. steht auch 2019 wieder die Möglichkeit, sich auf einer Bühne zu präsen- tieren. Die Kosten für Technik (in Abstimmung), Werbung, Moderation so- Der große Festumzug beginnt am Sonntag, den 16.06.2019 um 13.00 wie alle anfallenden Gebühren werden übernommen. Auftrittshonorare Uhr. Die Teilnahmebedingungen der vergangenen Jahre behalten ihre Gül- können nicht gezahlt werden. Bühnenzeiten sind am Samstag, 15.06.2019 tigkeit. Für Fragen steht Ihnen das Veranstaltungsteam gern zur Verfügung. von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr auf der großen Bühne im Schlossgarten. Um Anmeldung bis zum 15.03.2019 wird gebeten. Über die Teilnahme am Büh- Anmeldeschluss für den Festumzug ist der 15.03.2019. Über die Teilnahme nenprogramm entscheidet ausschließlich das Veranstalterteam. Alle Ab- am Festumzug entscheidet ausschließlich das Veranstaltungsteam. Bei erst- stimmungen erfolgen nach Anmeldung. maliger Teilnahmeanmeldung ist die Übersendung des Vereinsregister-Aus- zuges, Handelsregister-Auszuges oder der Gewerbeanmeldung notwendig. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veranstalterteams, Burgstraße 8, 07973 Greiz, Telefon: 03661-4558800, Fax: 03661- Den Rückmeldebogen senden Sie bitte an das Veranstalterteam, 4558159, E-Mail: marktleitung@greizermarketing.de, gern zur Ver- Burgstraße 8, 07973 Greiz, Telefon: 03661-4558800, Fax: 03661- fügung. 4558159, E-Mail: marktleitung@greizermarketing.de Anmeldung für Bühnenzeiten zum Park- und Anmeldung für den geplanten Festumzug 2019 Schlossfest 2019 ✁✁✁ t Verein / Firma / Institution: t Verein, Verband, Interessen- / Künstlergruppe, Schule: ................................................................ ................................................................ ................................................................ t Anschrift: ................................................................ t Genaue Bezeichnung des Programmteiles (für Programmheft): ................................................................ t Ansprechpartner: ................................................................ ................................................................ t Programmbeschreibung (Gesang, Tanz, Theater, … ) t Telefon: ................................................................ ................................................................ ................................................................ t Registernummer: t Ansprechpartner: ................................................................ ................................................................ t Wir nehmen teil t Telefonnummer und Erreichbarkeit: als Fußgruppe □ ca. Personenzahl: ___ ............................................................... mit Fahrzeug(en) □ davon ___ PKW / ___ LKW - ____Tonnen Länge der Fahrzeuge gesamt:____m t Gewünschter Termin: Breite: _____ (StVZO beachten) ................................................................ mit Kutsche □ Länge / Platzbedarf: ____ m mit Tieren____ □ t Gewünschte Uhrzeit: ............................................................... Wir führen Musik mit in Form: Diskothek / Musikkapelle / Gesang / … t Technikanforderung: (bitte angeben) ________________________________________ ............................................................... Da auch der diesjährige Festumzug kommentiert wird, bitten wir t Geschätzte Aufbauzeit: um stichpunktartige Beschreibung zum Bild (max. 7 Stichpunkte). ............................................................... Es können keine Texte bearbeitet werden. ................................................................ t Geschätzte Abbauzeit: ................................................................ ............................................................... ................................................................ ................................................................ t Umkleidemöglichkeiten sind notwendig: ................................................................ ja ❑ nein ❑ ................................................................ ................................................................ t Anzahl max. Personen: ................................................................ Die Teilnahmebedingungen erkennen wir an! ✁✁✁ C M Y Unterschrift, Stempel Unterschrift, Stempel K
Die Stadtverwaltung informiert | 8 02/2019 | 02. Februar 2019 27. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen Das Bauamt der Stadt Greiz informiert 50 Jahre Tiergehege der Stadt Greiz Am 10.05.1969 fand die Übergabe des ersten Geheges im Tiergehege statt, und zwar für das Damwild. Die beiden ersten Tiere kamen aus dem Tierpark Görlitz und trafen am 11.06.1969 in Waldhaus ein. Nachzulesen ist die ausführliche Geschichte im Greizer Heimatkalender 2014. Im Zu- sammenhang mit Überlegungen, wie man das 50-Jahres-Jubiläum des Tiergeheges würdig begehen kann, bittet die Stadtverwaltung die Bürger um Unterstützung. Konkret geht es hauptsächlich um Fotos, aber auch sonstige Informationen aus der Entstehungszeit in den 1960er und 1970er Jahren. Wer solches Material zu Hause hat und es für den Zweck zur Verfügung stellen möchte, wird gebeten, sich an das Bauamt zu wenden, am besten per E-Mail an tiergehege@greiz.de oder auch telefonisch unter 703 510. Bebauungsplan Nr. 60/18-WA „Vogtland- blick“ - Planaufstellungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Greiz hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60/18-WA „Vogtlandblick“ beschlos- sen. Das Plangebiet liegt nördlich der Straße Vogtlandblick. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,5 ha und umfasst folgende Flur- stücke der Gemarkung Pohlitz, Flur 7, Flurstücke Nr. 441/50 (teilweise) Verkehrsfläche Vogtlandblick, 441/74 (teilweise) Freifläche Vogtlandblick Hausnummer 2a und 2b, 441/109 und 457/13 (teilweise) Verkehrsfläche Herrmannsgrüner Straße. Die Plangebietsbegrenzung ist im nebenstehenden Lageplan gekenn- zeichnet. Die vorgenannten Flurstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 21a/92-W "Pohlitz-Nord, 1. BA" in der Fassung der 5. Änderung, i. K. g. am 02.07.2004. Im Bereich des Flurstücks 441/109 ist u. a. eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Das Ziel des neuen Bebauungsplans ist die Erschließung des Flurstücks 441/109 ohne innenliegende öffentliche Straßenverkehrsfläche und die Baurecht- schaffung zur Errichtung freistehender Ein- oder Zweifamilienhäuser (auch als Doppelhäuser) mit max. 2 Vollgeschossen. Bei dem Bebauungsplan Nr. 60/18-WA „Vogtlandblick“ handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt werden soll. Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Bauamt der Stadt Greiz, von-Westernhagen-Platz 5, Zimmer 10 oder telefonisch unter 03661/703525 oder 03661/703520 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die we- sentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hinweise zur Planung können während der Auslegungsfrist vom 11.02.2019 bis 15.03.2019 geäu- ßert werden. gez. Schulze, Bürgermeister Bebauungsplan Nr. 60/18-WA „Vogtlandblick“ - Auslegung/Offenlage des Planentwurfes Der Stadtrat der Stadt Greiz hat in seiner Sit- - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr, Freitag: von 9 - 12 Uhr. schriftlich oder während o. g. Zeiten zur Nieder- zung am 28.11.2018 den Entwurf des Bebauungs- Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausle- schrift vorgebracht werden. Es wird darauf hin- planes Nr. 60/18-WA "Vogtlandblick" und die Be- gung und die auszulegenden Unterlagen (der Ent- gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel- gründung dazu gebilligt und zur Auslegung und wurf des Bebauungsplanes und die Begründung) lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können öffentlicher Belange bestimmt. Die Plangebiets- zusätzlich auf der nachfolgenden Internetseite und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs- begrenzung ist im nebenstehenden Lageplan ge- der Stadt Greiz bereitgestellt und können dort gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm kennzeichnet. Der Entwurf des Bebauungsplanes eingesehen bzw. heruntergeladen werden: Einwendungen geltend gemacht werden, die vom und die Begründung liegen in der Zeit vom www.greiz.de/b-plan-vogtlandblick Da das Plan- Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht 11.02.2019 bis 15.03.2019 im Bauamt der Stadt änderungsverfahren als beschleunigtes Verfah- oder verspätet geltend gemacht wurden, aber Greiz, von-Westernhagen-Platz 5 im Flur des Erd- ren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt hätten geltend gemacht werden können. geschosses während nachfolgender Zeiten zu je- wird, wird von einer Umweltprüfung abgesehen. dermanns Einsicht aus: Montag bis Mittwoch: Während der Auslegungsfrist können von jeder- gez. Schulze von 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr, Donnerstag: von 9 mann Anregungen zu diesem Planentwurf Bürgermeister
Amtliche 27. Jahrgang 02/2019 | 02. Februar 2019 9 Bekanntmachungen Information des Einwohnermeldeamtes Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch in diesem Jahr läuft wieder die Gültigkeit von vielen Personalausweisen ab. Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes besteht für jeden Deutschen die Verpflichtung, einen gültigen Aus- weis (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen, sobald er oder sie 16 Jahre alt ist. Der Verstoß gegen die Ver- pflichtung zum Besitz eines gültigen Ausweises kann eine Ordnungswidrigkeit (und damit verbunden ein Buß- geld) darstellen. Sollte Ihr Ausweis „ablaufen“, und ver- fügen Sie auch nicht über einen noch gültigen Reisepass, empfehlen wir Ihnen, die Antragstellung spätestens 4 Wochen vor Gültigkeitsende im Einwohnermeldeamt Greiz, Marienstraße 2 vorzunehmen! Für die Beantragung eines neuen Personalausweises ist die persönliche An- wesenheit des Antragstellers unumgänglich. Folgende Unterlagen werden benötigt: - Ihren alten Personalausweis - Ihre Geburts- oder Eheurkunde und - ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 2 Jahre!) Für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 € und ab 24 Jahren 28,80 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung in bar zu entrichten. Selbst- verständlich erhalten Sie hierfür eine Quittung. Das Ein- wohnermeldeamt hat folgende Öffnungszeiten: Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr (In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass die Samstags-Sprechzeit auf ein anderes Wochenende des Monats verschoben wird. In Zweifelsfällen fragen Sie bitte bei den Mitarbeiterinnen des Einwohnermel- deamtes unter den unten genannten Telefonnummern nach!) Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbei- terinnen des Einwohnermeldeamtes gern unter der Telefon-Nr. 03661/703-330 oder -332 oder auch per- sönlich zu den Öffnungszeiten zur Verfügung. Mit freundlichen Gruß – Ihr Einwohnermeldeamt Ausschreibung Die Stadtverwaltung Greiz schreibt das Objekt „Elster- Imbiss“, Bruno-Bergner-Straße, zur Vermietung aus. Verkaufsraum: ca. 11,20 m² Imbissraum: ca. 20,00 m² (incl. 1 m² Vorraum) Lagerraum: ca. 6,50 m² Toilette: ca. 2,80 m² ca. 40,50 m² Miete: 250,00 €/Monat, Nebenkostenvoraus- zahlung: 70,00 €/Monat Bewerbungen richten Sie bitte an die Stadt Greiz, Amt für Gemeindevermögen, Markt 12, 07973 Greiz Einen Be- sichtigungstermin vereinbaren Sie bitte mit Frau Kühn (Tel. 03661 703-255). Abgabetermin: 28.02.2019
Amtliche 10 02/2019 | 02. Februar 2019 27. Jahrgang Bekanntmachungen Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Regionalplanes Ostthüringen mit integriertem überarbeiteten Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie (2. Entwurf) Am 30. November 2018 hat die Planungsver- - Prüfbögen für die einzelnen Prüfflächen als Der Entwurf des Regionalplanes Ostthürin- sammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anlage 4 zur Begründung Z 3-3, gen mit integriertem überarbeiteten Entwurf des Ostthüringen beschlossen, den Entwurf des Regio- - Umweltbericht als gesonderter Teil der Be- Abschnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie nalplanes Ostthüringen mit integriertem überar- gründung. (2. Entwurf) einschließlich der Begründung, dem beiteten Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vorrangge- Umweltbericht und den vorstehend genannten, biete Windenergie (2. Entwurf) zur öffentlichen Der Entwurf des Regionalplanes mit integrier- nach Einschätzung der Regionalen Planungsge- Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) tem überarbeiteten Entwurf des Abschnittes 3.2.2 meinschaft Ostthüringen weiteren zweckdien- vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt ge- Vorranggebiete Windenergie (2. Entwurf) ein- lichen Unterlagen liegt ändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom schließlich der Begründung, dem Umweltbericht 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) i.V.m. § 3 Thüringer sowie weitere zweckdienliche Unterlagen werden vom 04. März 2019 bis einschließlich Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 11. Dezem- gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 10. Mai 2019 ber 2012 (GVBl S. 450) freizugeben. Ort und Dauer Satz 1 ThürLPIG bei den zur Regionalen Planungs- der Auslegung werden hiermit gemäß § 9 Abs. 2 gemeinschaft Ostthüringen zusammengeschlosse- in der Stadtverwaltung Satz 3 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 nen Gebietskörperschaften öffentlich ausgelegt. der Stadt Greiz, Markt 12, 07973 Greiz, ThürLPIG öffentlich bekannt gemacht. Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 13 Abs. Rathaus, Eingangsbereich Empfang 3 ThürLPIG die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Der Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld- während folgender Öffnungszeiten: mit integriertem überarbeiteten Entwurf des Ab- Rudolstadt, die kreisfreien Städte Gera und Jena so- Montag und Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr, schnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie (2. Ent- wie die Städte Altenburg, Bad Lobenstein, Eisenberg, Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – wurf) trifft Festlegungen zu den Themen Raum- Greiz, Pößneck, Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blanken- 16.00 Uhr, Mittwoch: geschlossen, Don- struktur (Raumstrukturelle Entwicklung und burg, Schleiz, Schmölln/Gößnitz, Stadtroda, Zeulen- nerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – Interkommunale Kooperation, Zentrale Orte und roda-Triebes und Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz. 18.00 Uhr zur Einsichtnahme durch je- Überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen), dermann aus. Siedlungsstruktur (Siedlungsentwicklung, Siche- Weitere zweckdienliche Unterlagen, die mit rung des Kulturerbes, Flächenvorsorge Industrie ausgelegt werden, sind: Stellungnahmen zum Entwurf des Regio- und Gewerbe, Großflächiger Einzelhandel und Kon- - Abwägungstabellen, aus denen die einzel- nalplanes Ostthüringen mit integriertem über- versions- und Brachflächen), Infrastruktur (Ver- nen, mit einer Begründung versehenen Ab- arbeiteten Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vor- kehrsinfrastruktur, Soziale Infrastruktur, Ver- und wägungsentscheidungen über die zum 1. ranggebiete Windenergie (2. Entwurf) können Entsorgungsinfrastruktur und Energieversorgung Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vorrangge- innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder mit dem Abschnitt Vorranggebiete Windenergie) biete Windenergie eingegangenen Stellung- zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber und Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Hoch- nahmen hervorgehen, hinaus können Stellungnahmen direkt bei der wasserschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tou- - Zusammenstellung fachlicher Abwägungs- rismus und Erholung und Freiraumstrukturelle Sa- grundlagen zu allgemeinen und übergeord- Regionalen Planungsstelle Ostthüringen nierung und Entwicklung). neten Aspekten aus den eingereichten Stel- beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Pusch- lungnahmen (Grundlagendokument), kinplatz 7, 07545 Gera, schriftlich abgegeben Der Entwurf des Regionalplanes Ostthürin- - die von den vier Regionalen Planungsge- oder zur Niederschrift vorgebracht werden. gen mit integriertem überarbeiteten Entwurf des meinschaften Thüringens beauftragte Abschnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie Windpotenzialstudie, Stellungnahmen sollten vorzugsweise per E- (2. Entwurf) umfasst folgende Unterlagen: - die vom Plangeber beauftragte Studie zur Mail an die elektronische Postadresse: stellung- Verträglichkeit potenzieller Vorranggebiete nahme-regionalplan-ost@tlvwa.thueringen.de - Textteil des Entwurfes des Regionalplanes Windenergie in der Umgebung einzelner übermittelt werden. Ostthüringen, SPA-Gebiete / Vogelschutzgebiete, - Kapitelanhängige Karten im Maßstab - das vom Plangeber beauftragte Gutachten Allgemeine Informationen zum Verfahren 1:375.000 (Karte 1-1 Raumstruktur, Karte 3- zur fachlichen Einschätzung der Auswirkun- und die Planunterlagen zum Entwurf des Regio- 1 Verkehr, Karte 4-1 Tourismus), gen von Windenergieanlagen auf die Hy- nalplanes Ostthüringen mit integriertem über- - Karten der Umgebungsschutzbereiche für drogeologie in Ostthüringen, arbeiteten Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vor- Kulturerbestandorte von internationaler, na- - Karten zu Einzelthemen (Biotopverbund, ge- ranggebiete Windenergie (2. Entwurf) sowie die tionaler und thüringenweiter Bedeutung mit plante Schutzgebiete, sonstige schutzwürdige oben genannten zweckdienlichen Unterlagen sehr weitreichender Raumwirkung im Maß- Räume), sind während der Auslegungsfrist auch im stab 1:100.000 bzw. 1:150.000 (Karten 2-1 bis - Zuarbeiten der Vogelschutzwarte: Zuarbeit Internet unter www.regionalplanung.thuerin- 2-11 zu Z 2-2), zur Prüfung der möglichen Erheblichkeit von gen.de abrufbar. - Karten der Vorranggebiete Windenergie im festlegungsbezogenen Auswirkungen auf die Maßstab 1:50.000 (Karten 3-2-1 bis 3-2-22 zu Natura-2000-Gebiete in Ostthüringen (Zu- Es wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG Z 3-3), arbeit zur Erheblichkeitseinschätzung gemäß ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht - Raumnutzungskarte im Maßstab 1:100.000, § 7 Abs. 6 ROG), Avifaunistischer Fachbeitrag fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der - Kriterienkatalog zur Ausweisung der Vor- zur Fortschreibung der Regionalpläne 2015- Beschlussfassung über den Regionalplan Ostt- ranggebiete Windenergie als Anlage 1 zur 2018, hüringen unberücksichtigt bleiben können, so- Begründung Z 3-3, - die Zuarbeit des Thüringer Landesamtes für fern die für die Aufstellung des Regionalplanes - Übersichten zu den harten und weichen Ta- Denkmalpflege und Archäologie: Liste der zuständige Stelle ihren Inhalt nicht kannte und buzonen (Siedlung und Mensch, Natur- und Kulturdenkmale mit erhöhter Raumwir- nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für Landschaftsschutz, Wald, Verkehr und tech- kung (TLDA, 2015), die Rechtmäßigkeit des Regionalplanes nicht von nische Infrastruktur, Sonstige Schutzgebiete - das Kulturlandschaftsprojekt Ostthüringen Bedeutung ist. Ferner wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz / Belange, Windhöffigkeit / Windpotenzial) (FH Erfurt, 2004), 4 ROG darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der als Anlagen 2.1 bis 2.6 zur Begründung Z 3-3, - die Rohstoffsicherungskonzeption für die Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, - Gesamtkarte der harten und weichen Tabu- Änderung des Regionalplanes Ostthüringen die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen. zonen als Anlage 2.7 zur Begründung Z 3-3, (TLUG 2016) sowie - Gebietskulisse der Prüfflächen und Vorrang- - der Landwirtschaftliche Fachbeitrag zur Än- Greiz, den 15.01.2019 C gebiete Windenergie als Anlage 3 zur Be- derung des Regionalplanes Ostthüringen M Y gründung Z 3-3, (TLUG 2015). Alexander Schulze, Bürgermeister K
Amtliche 27. Jahrgang 02/2019 | 02. Februar 2019 11 Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Liegenschaftsneuvermessung Stellenausschreibungen Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Greiz vom 07. Dezember 2018 (Ausgabe Nr. Bei der Stadt Greiz ist im Sachgebiet Kin- 13/2018) gab der Katasterbereich Zeulenroda-Triebes die Fortführung des Liegenschaftskatasters für dereinrichtungen / Jugend eine Stelle als folgendes Flurstück bekannt: Gemarkung Greiz, Flur 14, Flurstück 719/11. Die hierin verwendete Rechtsbehelfsbelehrung muss aus nachfolgendem Grund korrigiert werden: Am 1. Januar 2019 trat Leiter / Leiterin einer das Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (ThürVwRG 2018) in Kraft. Die bisher vom Landesamt Kindertagesstätte für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) wahrgenommene Aufgabe der Fortführung des Liegenschaftskatasters ist ab dem 1. Januar 2019 auf das neu errichtete Thüringer Landesamt für zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorerst Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) übergegangen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, befristet für 2 Jahre zur Erprobung, neu zu dass die Frist zur Erhebung des Widerspruchs mit der Bekanntgabe dieser nachträglich korrigierten besetzen. Es handelt sich um eine Teilzeit- Rechtsbehelfsbelehrung von neuem zu laufen beginnt. Der Widerspruch gegen den Verwaltungsakt stelle mit einer regelmäßigen wöchentli- vom «Postausgang» (Az.: «Aktenzeichen») ist somit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser chen Arbeitszeit von 35 Stunden. Eine Auf- Rechtsbehelfsbelehrung beim TLBG – Katasterbereich Zeulenroda-Triebes – zu erheben. stockung der Arbeitszeit durch den Einsatz im Regelbereich ist möglich. Das Entgelt be- Zeulenroda-Triebes, 07.01.2019 gez. Frank Stübner, Referatsleiter stimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Nähere Informa- tionen über die zu besetzende Stelle finden Bekanntmachung Sie ab dem 01.02.2019 unter www.greiz.de/ Planfeststellungsverfahren für Erneuerung Erdgasleitung 442 Stadtverwaltung unter der Rubrik „Stellen- ausschreibungen“. Abschnitt Thüringen Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Verkehrsbauvorhaben wird ein Erörterungs- Bei der Stadt Greiz im Vogtland, mit ihren termin durchgeführt. rund 21.000 Einwohnern, ist eine Stelle als 1. Der Erörterungstermin beginnt am 27. Februar 2019, ab 10.00 Uhr, in 07937 Zeulenroda, Bio- Seehotel, Bauerfeindallee 1 und am 28. Februar 2019, ab 10.00 Uhr in 07318 Saalfeld, Hotel Mitarbeiter/in Tanne, Saalstraße 35-39. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anhörungsbehörde den im städtischen Bauhof Erörterungstermin bei Bedarf verlängern kann. Entsprechende Änderungen werden im Termin bekannt gegeben. zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Krank- 2. Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen heitsvertretung befristet zu besetzen. Es erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Be- freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevoll- fristung des Arbeitsverhältnisses erfolgt bis mächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhö- zur Arbeitswiederaufnahme der/des zu rungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausge- Vertretenden, zunächst längstens bis zum schlossen sind und dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. 30.11.2019. Nähere Informationen über die Die rechtzeitig erhobenen schriftlichen Einwendungen haben auch im Falle des Ausbleibens zu besetzende Stelle finden Sie ab dem weiterhin Bestand. Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet. 01.02.2019 unter www.greiz.de/Stadtver- 3. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung ent- waltung unter der Rubrik „Stellenaus- stehen, können nicht erstattet werden. schreibungen“. 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Greiz (Hebesatzsatzung) Die Stadt Greiz erlässt aufgrund der §§ 18, 19 und 54 Thüringer Ge- § 2 In-Kraft-Treten meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 (GVBl. S. 74) Greiz, den 16. Januar 2019 in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), Stadt Greiz gez. Schulze - Siegel - zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2017 (GVBl. S. 150), in Verbindung Bürgermeister mit § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965) zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I, Hinweis nach § 21 Abs. 4 ThürKO: „Ist eine Satzung unter Verletzung 2794) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekannt- von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten machung vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167) zuletzt geändert durch Artikel 4 oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, des Gesetzes vom 27.06.2017 (BGBl. I, 2074) folgende Hebesatz-Satzung: so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Be- § 1 Hebesätze zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer werden für die Stadt geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über Greiz für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt: die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, 1. Grundsteuer so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese a) für die land- und forstwirtschaftlichen Verletzung gelten machen.“ Betriebe (Grundsteuer A) 328 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 439 v. H. Hinweis nach § 27a ThürVwVfG: Die Hebesatzsatzung der Stadt Greiz C ist nach den Vorschriften des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes M 2. Gewerbesteuer 434 v. H. auf der Internetseite der Stadt Greiz unter: www.greiz.de/satzungen veröf- Y K fentlicht.
Amtliche 12 02/2019 | 02. Februar 2019 27. Jahrgang Bekanntmachungen Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Mohlsdorf Apothekenbereitschaft Zur ordentlichen Versammlung 2019 der Jagdgenossenschaft Mohlsdorf werden hiermit alle ihr angehörenden Jagdgenossen (Eigentümer von Grundstücken im Jagdbezirk Herrmannsgrün, t Samstag, 2. Februar: Apotheke im Spek- Mohlsdorf, Pohlitz u. Raasdorf auf denen Jagd ausgeübt werden kann) herzlich eingeladen. Sie trum Center, Reichenbacher Str. 105 findet statt am 19.03.2019 um 19.00 Uhr im Gasthaus „Zum kühlen Morgen“ in Mohlsdorf 07973 Greiz t Sonntag, 3. Februar: Brücken-Apotheke Tagesordnung (Änderungen vorbehaltlich): 1. Eröffnung und Begrüßung PhR Torsten Müller e.K. Brückenstr. 7/9, 2. Beschluss zur Tagesordnung 07973 Greiz 3. Bericht des Vorstandes t Samstag, 9. Februar: Burg- Apotheke, 4. Kassenbericht Lange Str. 15, 07985 Elsterberg 5. Entlastung a) des Vorstandes b) des Kassenführers t Sonntag, 10. Februar: Apotheke im 6. Beschlussvorlagen – Beschlussfassung (vorläufig) Spektrum Center, Reichenbacher Str. - Verwendung des Reinertrages des Geschäftsjahres 2018; 105, 07973 Greiz - Beschluss über die Rücklagen; t Samstag, 16. Februar: Spitzweg-Apo. 7. Verschiedenes - Schlusswort Gerhart-Hauptmann-Str. 30, 07973 Im Laufe des Abends wird zu einem gemeinsamen Essen geladen. Greiz Mohlsdorf, den 08.01.2019 t Sonntag, 17. Februar: Rosen Apotheke, Bruno-Bergner-Str. 6, 07973 Greiz Der Vorstand Jagdgenossenschaft Mohlsdorf t Samstag, 23. Februar: Apotheke im Leu- Dr. G. Schaller, Thomas-Müntzer-Gasse 2, 07987Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Tel. 03661/4539815 batal Hauptstr. 28., 07957 Langenwet- zendorf t Sonntag, 24. Februar: Adler-Apotheke, Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Neumühle/E. Am Puschkinplatz 8, 07973 Greiz Zur nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft am Mittwoch, dem Alle Termine sind jederzeit aktuell abrufbar 20.02.2019 um 18.30 Uhr in der Seniorenwohnanlage Neu-mühle/E. GmbH, Hauptstr. 11 in 07980 Neu- mühle/E. ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grünflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Neu- unter: www.lak-thueringen.de -> Service -> mühle gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche Einladung. Notdienstkalender Tagesordnung und zu fassende Beschlüsse: 1. Bericht des Jagdvorstandes Abfallentsorgung 2. Bericht des Kassenführers 3. Bericht der Kassenprüfung 4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers t Abfallentsorgungstermine 5. Auszahlung Reinertrag Die Abfallentsorgungstermine für das Jahr 2019 6. Beschluss über die Verwendung des nicht ausgezahlten Reinertrages der Jagdnutzung sind im Internet unter www.awv-ot.de jederzeit 7. Beschluss zum weiteren Bestand des Gemeinschaftsjagdbezirks Nemühle innerhalb der bishe- und aktuell abrufbar. rigen Gemarkungsgrenze Neumühle 8. Wahl der Wahlkommission t Sperrmüll- und Schrottabfuhr 9. Wahl des Jagdvorstandes Der Sperrmüll / Schrott wird nur nach Anmel- a) Wahl des Jagdvorstehers und dessen Stellvertreters (unter Verwendung von Stimmzetteln) dung abgeholt. Der Sperrmüll / Schrott muß b) Wahl der 2 Beisitzer (unter Verwendung von Stimmzetteln) zum festgelegten Termin ab 6.00 Uhr zur Abho- 10. Wahl eines Kassenführers, Schriftführers und von zwei Rechnungsprüfern lung bereitstehen. Bitte beauftragen Sie uns un- 11. Beschluss über die Verlängerung und Änderung des Jagdpachtvertrages ter der Servicenummer Tel. (0365) 8332150 von 12. Beschluss zur Aufnahme eines Mitpächters Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr 13. Beschluss zur Jagdnutzung und Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr oder direkt über die Geschäftsstelle Greiz Tel (03661) 478020 14. Beschluss über die Art der Verpachtung (freihändige Vergabe, Einholung schriftlicher Gebote oder 478021. Wichtiger Hinweis: Hausmüll, lose oder Versteigerung) oder in Kartons oder Säcken verstaut, wird zur 15. Beschluss über die Pachtbedingungen Sperrmüllsammlung nicht entsorgt. Ebenso 16. Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung (unter Verwendung von Stimmzetteln) werden Autoersatzteile und Baumaterialien nicht mitgenommen. Sie können kostenpflichtig Anmerkung: Bei Verhinderung kann der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen auf den Recyclinghof abgegeben werden. Der volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, voll- Verursacher kann zur Anzeige gebracht werden jährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagd- und haftet für die Entsorgung. genossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Da eine Erbengemeinschaft sich nur durch eine Stimme und entsprechender t Schadstoffmobil Fläche vertreten lassen kann, hat der Vertreter einer Erbengemeinschaft eine schriftliche Vollmacht Das Schadstoffmobil steht zu folgenden Zeiten aller Erben der Gemeinschaft vorzulegen. auf den Recyclinghöfen: EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH., An der Gol- Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Vor Beginn der denen Aue 2a, 07973 Greiz - Dölau, Tel. (03661) Versammlung haben die Jagdgenossen zur Anlegung des Jagdkatasters und Wahrnehmung ihrer 674133 jeden ersten Dienstag im Monat von 16.00 Rechte alle Grundbuchauszüge vorzulegen. bis 18.00 Uhr. Containerdienst Steudel, Untergroch- litzer Straße 4, Tel. (03661)63253 jeden ersten Don- Neumühle, den 09.01.2019 nerstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr. gez. Marco Albert - Jagdvorsteher
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