Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz

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Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
27. Jahrgang
Ausgabe 02/2019
                                  BÜRGERMAGAZIN
02. Februar 2019                  Amtsblatt der Stadt Greiz

                             Rosenmontags-
                                  umzug in Greiz

Rosenmontagsumzug            Amtliche                  Veranstaltungen
in Greiz                     Bekanntmachungen
                   Seite 3                ab Seite 8                     ab Seite 15
Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung informiert
2            02/2019 | 02. Februar 2019                                                                                                27. Jahrgang
                                                             Aktuelles

                                                       Mehr Ordnung,
Liebe Greizerinnen und
Greizer,                                               Sicherheit und
                                                       Sauberkeit
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass
mit dem ersten Babyempfang der Stadt Greiz Ende             Die gemeinsamen Streifen zwi-
Februar dieses Jahres erneut eine Premiere ins         schen dem städtischen Ordnungs-
Haus steht. Wir sind alle schon sehr gespannt, wie     amt und der Polizei sollen auch im
der Willkommensempfang für die jüngsten Greizer        Jahr 2019 regelmäßig durchgeführt
und ihre Eltern angenommen wird. Knapp 130             werden. Darauf verständigten sich
Kinder und Eltern sind dafür in die Vogtlandhalle      Bürgermeister Alexander Schulze
eingeladen. Gemeinsam mit regionalen Partnern          und der Leiter Polizeiinspektion
ist es uns gelungen, ein attraktives Begrüßungspa-     Greiz Mike Schramm. Schwerpunkt
ket für die jüngsten Bewohner dieser Stadt zu          soll die Verbesserung der Sicherheit,
schnüren. Und natürlich freuen sich alle Beteilig-     Ordnung und Sauberkeit sein. Ru-
ten auf eine gute Resonanz.                            hestörungen, Schmutz im öffentli-
                                                       chen Raum sowie Verstöße gegen
Viel Post haben wir im Rathaus auf unseren Ideen-      die Parkordnung sollen weiterhin
wettbewerb zur Gestaltung des Kreisverkehrs an         gemeinsam angegangen werden.
der Stadteinfahrt in der Bruno-Bergner-Straße er-
halten. Es ist wunderbar, dass sich so viele Bürger
dazu Gedanken gemacht haben. Da die Ideenfin-
dung gerade in vollen Zügen läuft, haben wir uns           Bürgersprechstunde
entschlossen, den Einsendeschluss bis zum 28. Feb-
ruar 2019 zu verlängern. Von Skulpturen über                  Zur nächsten Bürgersprechstunde lädt Bürgermeister Alexander Schulze ge-
Schriftzüge und die Perle des Vogtlandes bis hin zu        meinsam mit dem Seniorenbeirat der Stadt Greiz am Donnerstag, den 28. Februar
Wasserspielen reicht die Palette der Vorschläge bis-       2019, in der Zeit von 15 bis 18 Uhr in das Rathaus ein. Um kurze vorherige Anmeldung
her. Wer noch dabei sein möchte, ist herzlich ein-
                                                           unter der Telefonnummer 03661/703209 wird freundlich gebeten. Individuelle Ter-
geladen, seiner Kreativität freien Lauf zu lassen.
                                                           mine sind nach Rücksprache auch möglich.
Angesichts der Wetterkapriolen im Januar möchte
ich allen Einsatzkräften im Winterdienst, bei den
Feuerwehren, im Rettungsdienst und bei der Polizei
ein herzliches Dankeschön für ihren unermüdlichen
                                                       Aktion Sternsinger 2019
Einsatz aussprechen. Den Greizer Bürgerinnen und
Bürgern gilt mein Dank für ihr Verständnis ange-
sichts unvermeidlicher Behinderungen.

Mit dem Besuch der Vogtlandwerkstätten an der
Greizer August-Bebel-Straße habe ich im Januar
die Besuche in Unternehmen und Einrichtungen
fortgesetzt und die Arbeit mit den behinderten Be-
schäftigten kennen und schätzen gelernt.

Für mehr Ordnung und Sicherheit wird es in Greiz
gemeinsame Streifen der Polizei und des Ord-
nungsamtes geben, wie ich im Gespräch mit dem
Chef der Polizeiinspektion, Mike Schramm, erneut
verbindlich vereinbart habe. Auch in der Gestal-
tung der Jugendarbeit konnten wir einen wichti-
gen Schritt machen: Mit Manuel Fischer konnte
ich im Januar einen neuen Streetworker für Greiz
begrüßen, der für Kinder und Jugendliche An-
sprechpartner und Interessenvertreter sein wird.
                                                           Die Sternsingeraktion gibt es seit 1959      Ländern. Die Aktion Dreikönigssingen ist die
Den Akteuren und Organisatoren des Greizer Win-        und wird seit mindestens 1979 auch unun-         größte Solidaritätsaktion von Kindern für
terdorfes möchte ich herzlich danken für diese tolle   terbrochen in unserer Stadt Greiz von der        Kinder weltweit. Seit Beginn im Jahr 1959
Bereicherung des Veranstaltungskalenders über den      Katholischen Kirche durchgeführt. Die Kin-       wurde hier bereits über eine Milliarde Euro
Jahreswechsel hinaus. Köstlich amüsiert habe ich       der ziehen - eingekleidet wie damals die Hei-    gesammt.
mich über das "Dinner for One", in dem ich mit un-     ligen drei Könige - von Haus zu Haus und
gewohnt üppiger Haarpracht gelungen parodiert          bringen den Segen: Christus - mansionem-             In diesem Jahr haben die ca. 25 Greizer
worden bin. Darüber hinaus ist das Winterdorf zu       benedicat, was übersetzt heißt: Christus         Kinder bereits die Summe vom Vorjahr, von
einem wunderbaren Treffpunkt für kommunikative,        segne dieses Haus.                               3.056,00 EUR erneut gesammelt. Bei der
kreative und gesellige Greizer und ihre Freunde ge-                                                     Sternsingeraktion 2019 sammeln die Kinder
worden. So finden die Greizer zueinander.                   In diesem Jahr wurden die Sternsinger       für Kinder mit Behinderung in Peru, speziell
                                                       erstmals seit vielen Jahren vom Bürgermeis-      für ein Haus in einem Armenviertel der pe-
Herzlichst                                             ter persönlich empfangen, was in meinen          ruanischen Hauptstand Lima. Das Haus heißt
                                                       Augen eine besondere Wertschätzung für           „Yancana Huasy",.Das bedeutet: „Haus der Ar-
                                                       die "Arbeit" eher Freude der Kinder darstellt.   beit". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
                                                       Vielen Dank dafür an Herrn Schulze. Neben        von dem Haus helfen Kindern mit Behinde-
                                                                                                                                                       C
Ihr Bürgermeister Alexander Schulze                    dem Bringen des Segens sammeln die Kinder        rung und den Familien von den Kindern.         M
                                                                                                                                                       Y
                                                       immer für ein bestimmtes Projekt in armen        Text: Daniela Walter, Foto: Stadt Greiz        K
Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung informiert
        27. Jahrgang                                                                                                    02/2019 | 02. Februar 2019         3
                                                                   Aktuelles

    Rosenmontagsumzug in Greiz                                                    Cossengrün:
        Der traditionelle Ro-
                                                                                  Wechsel in der Wehrleitung
    senmontagsumzug, der
                                                                                      Heiko Teubel übernimmt zusammen mit seinem Stellvertreter Chris-
    vom Greizer Förderver-
                                                                                  tian Ronge ab sofort die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Cossen-
    ein kulturelle Brauch-
                                                                                  grün. Detlef Richter stellte sich nach 10 Jahren erfolgreicher Arbeit nicht
    tumspflege e.V. organi-
                                                                                  zur Wiederwahl. Bürgermeister Alexander Schulze und Stadtbrandmeister
    siert wird, startet am
                                                                                  Heiko Pohle dankten für den unermüdlichen Einsatz und wünschen der
    04.03.2019. Bisher haben
                                                                                  neuen Wehrführung alles Gute.
    schon viele Faschings-
    vereine zugesagt und sie
                                                                                  Detlef Richter, Heiko Teubel und Stadtbrandmeister Heiko Pohle (v.l.)
    beginnen um 13 Uhr mit
    dem närrischen Treiben.
    Angeführt wird der
    Tross durch den Triebeser Fanfarenzug, dem die anderen Vereine aus Thü-
    ringen und Sachsen entlang der Strecke durch die Greizer Innenstadt folgen.
    Ziel ist wieder der Westernhagenplatz, auf dem nach dem Umzug von
    einer Jury der schönste Umzugswagen prämiert und noch so richtig gefeiert
    wird.

        Einen Garant für gute Laune hat Zugmarschall Michael Czerwenka,
    Unterstützer des Fördervereins, organisiert: mit ihm auf dem Wagen und
    zur Feier auf dem Westernhagenplatz wird Dagmar Frederic mit allen Zu-
    schauern für ausgelassene Stimmung sorgen.

       Das Stadtzentrum wird von 10 bis 17 Uhr voll gesperrt. Bereits ab
       6:00 Uhr ist der Westernhagenplatz aufgrund der Vorbereitungen
       nicht mehr befahrbar. Zahlreiche Ordnungskräfte sichern den rei-
       bungslosen Ablauf und beantworten an der Strecke auch Fragen
       zur Verkehrsführung.

        Text / Flyer: Förderverein kulturelle Brauchtumspflege e. V.; M. Kolla-
    scheck, Foto: C. Freund , Streckenplan: VBS-Hellfritzsch Greiz

                                                                                      Kommunalwahlen 2019
                                                                                      Wahlhelfer gesucht
                                                                                          Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen (Kreistag- und
                                                                                      Stadtratwahl) als verbundene Wahl mit der Europawahl statt.
                                                                                      Für die Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände
                                                                                      werden wieder ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht. Die Öffnungs-
                                                                                      zeiten der Wahllokale reichen von 8:00 - 18:00 Uhr. Anschließend
                                                                                      erfolgt die Ergebnisermittlung.

                                                                                          Möchten Sie als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand mitar-
                                                                                      beiten? Dann füllen Sie bitte die im Internet unter greiz.de/wahl-
                                                                                      helfer zu findende Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahl-
                                                                                      vorstand aus und senden diese bis zum 18. März 2019 an die
                                                                                      darauf angegebene Stelle.

                                                                                      Vielen Dank! Anja Weidlich, Wahlleiterin der Stadt Greiz

                                                                                     Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung
                                                                                     t Bürgerbüro: Tel.: 03661/703423, bb@ greiz.de, www.greiz.de,
                                                                                       Mo: 9-12, 13-15 Uhr • Di: 9-12, 13-16 Uhr • Mi: 9-12 Uhr • Do: 9-
                                                                                       12, 13-17 Uhr • Fr: 9-12 Uhr
                                                                                     t Rathaus Zentraler Empfang, Tel.: 03661/ 7030, Mo: 9-12. Uhr •
                                                                                       Di: 9- 12 Uhr, 14-16 Uhr • Do : 9- 12 Uhr, 14- 18 Uhr, Fr: 9-12 Uhr
                                                                                     t Die Schiedsstelle der Stadt Greiz ist im Zeitraum Dezember
                                                                                       2018 - Februar 2019 geschlossen.
                                                                                     t Seniorenbeirat: Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat, 10-
                                                                                       11 Uhr, Rathaus, Raum 102, Ansprechpartner: Reinhardt Seiffert,
C
M                                                                                      Tel.: (03661) 672979, E-Mail: seifert@gmx.de
Y
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Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung informiert
 4            02/2019 | 02. Februar 2019                                                                                                                          27. Jahrgang
                                                                      Aktuelles

  Aufruf zur Teilnahme am Ideenwettbewerb
      Um das Eingangstor der Stadt Greiz zu ver-
  schönern, rufen wir alle interessierten Greizer
  Bürger, Vereine und Künstler auf, sich aktiv am
  Ideenwettbewerb zur Gestaltung des Kreisver-
  kehrs an der Bruno-Bergner-Straße zu beteili-
  gen. Vorschläge zur Gestaltung, Skizzen und
  Ideen können bis zum 28.Februar 2019 im Rat-
  haus abgegeben oder per E-Mail an bbm@
  greiz.de gesendet werden. Die gestaltbare Fläche
  in der Mitte des Kreisverkehrs darf am Fuß den
  Durchmesser von 2 Metern nicht überschrei-
  ten. Es sollte beachtet werden, dass der Platz
  durch Fahrzeuge der TAWEG jederzeit befahr-
  bar bleiben muss. Somit kommen leider keine
  großflächigen Bepflanzungen in Betracht. Im
  März wird sich eine Jury bilden, welche an der
  Auswahl und Prämierung der besten Vor-
  schläge mitwirkt. Danach werden die Entwürfe
  der Öffentlichkeit vorgestellt. In einem engen
  Austausch mit den zuständigen Ämtern und
  Behörden werden diese diskutiert und auf Um-
  setzbarkeit geprüft.

Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung,

Blick in die Greizer Unterwelt – das Regenüberlaufbecken RÜB 03
unterhalb des Kreisels
     Vielen Greizern wird öfters aufgefallen sein,
dass Mitarbeiter des Zweckverbandes Tätigkeiten
in der Mitte des Kreisels in der Bruno-Bergner-
Straße ausführen. Über verschiedene Medien errei-
chen uns diesbezüglich verwunderte Anfragen.
     Unter dem Kreisverkehr ist eines der größten
und bedeutendsten Bauwerke des Greizer Kanal-
netzes versteckt – das „Regenüberlaufbecken 3“.
Dies ist mit einem Volumen von 880 m., einem
Innendurchmesser von 18 Metern und einer
tiefsten Stelle von zirka 7,30 Meter das größte
Sonderbauwerk seiner Art im Zweckverbands-
gebiet. Darüber hinaus vereinigen sich hier die
drei Abwasser-Hauptsammler der Stadt, aus
Richtung „Bruno-Bergner-Straße“, von Richtung
„Parkgasse“ nach Unterquerung der „Weißen-Els-
ter“ und aus Richtung „Neustadtring“. Der ge-
samte Abwasserstrom wird im weiteren Verlauf
flussbegleitend zur Zentralkläranlage „Greiz-Kup-
ferhammer“ abgeleitet. Regenüberlaufbecken
(RÜB) haben die Aufgabe den Mischwasserab-
fluss zur Kläranlage zu begrenzen, um zum einen            Blick in das Regenbecken V=880m. Durchmesser 18 m. Tiefe 7,30 m (Foto: S. Rödel)
diese hydraulisch nicht zu überlasten und zum
anderen die Nennweite der Hauptsammler zu                  Kontrollen werden mindestens nach jedem in-                  lich werden, um die aus dem Stadtgebiet ankom-
minimieren. Selbstverständlich bedürfen derar-             tensiveren Regenereignis durchgeführt. Die üb-               menden Abwassermengen weiter zur Kläranlage
tige Sonderbauwerke und speziell das RÜB 3 stän-           rigen aufwendigen Arbeiten erfordern immer                   zu fördern. Neugierig geworden? Besuchen Sie
diger Überwachung und regelmäßiger Kontrol-                schwere Technik. In der Regel werden Hoch-                   uns auf unserer Internetseite www.taweg-
len, Reinigungen und Instandhaltungen. Die                 druckspülfahrzeuge und Kran-LKW eingesetzt.                  greiz.de und entdecken Sie weitere spannenden
Überwachung stützt sich wesentlich auf die Da-             In besonderen Fällen kann auch der Einsatz bzw.              Details sowie Bilder aus dieser und anderen An-
tenfernübertragung des Prozessleitsystems. Die             Aufbau von Wasserhaltungspumpen erforder-                    lagen des Zweckverbandes TAWEG!

 Impressum: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Alexander Schulze t Redaktion: Birgit Pfaff, Tel.: (03661) 703251 t Herausgeber: Stadt Greiz, Postfach 1261,
 07973 Greiz t Bürgermagazin im Internet: www.greiz.de/ amtsblatt t E-Mails erreichen die Redaktion des Bürgermagazins der Stadt Greiz unter der Adresse: amtsblatt@greiz.de
 Gesamtherstellung: RIEDEL GmbH & Co. KG | Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland | Tel.: 037208/8760, Fax.: 037208/ 876298, t E-Mail: info@riedel-
 verlag.de t Verteilung: RIEDEL-Verlag & Druck KG t Anzeigen: Tel.: 037208/876200 , E-Mail: info@riedel-verlag.de. Das Bürgermagazin erscheint in der Regel jeden 1. Freitag
 im Monat. Die Verteilung an die erreichbaren Haushalte erfolgt über die ElsterPost GmbH & Co. KG. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien
 Mitnahme im Rathaus aus. Es wird für jeden Haushalt ein Bürgermagazin zur Verfügung gestellt. Sollten Sie das Greizer Bürgermagazin nicht erhalten haben, so können Sie dies
 gern unter folgender Telefonnummer melden: (03661) 4552194. Gegen Erstattung eines Portos besteht die Möglichkeit für Interessenten auch außerhalb der Stadt Greiz, das „Bür-    C
 germagazin der Stadt Greiz“ quartalsweise zusenden zu lassen. Einzelexemplare können kostenlos abgeholt werden: Stadtverwaltung Greiz, Markt 12, 07973 Greiz, Telefon: (03661)   M
 703251 t Auflage: 14500 t Für Informationen außerhalb des amtlichen Teils sind die jeweiligen Vereine, Institutionen, Verbände und Kirchen verantwortlich.                       Y
                                                                                                                                                                                  K
Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung informiert
    27. Jahrgang                                                                                                       02/2019 | 02. Februar 2019       5
                                                                 Aktuelles

Gäste aus Partnerstadt
Rokycany zu Besuch
     Zu einem mehrtägigen Aufenthalt in Greiz
weilten vom 12.12. bis zum 17.12. der Bürgermeister
unserer Partnerstadt Rokycany, Vaclav Koci, und
Mitarbeiter der Rokycaner Verwaltung. Im weih-
nachtlichen Ambiente erlebten die Gäste den Grei-
zer Weihnachtsmarkt und die Fürstenweihnacht,
die Museen und das Sommerpalais. Die Buchprä-
sentation „Greiz – Stadt der Gründerzeit“ in der Bi-
bliothek, die Teilnahme am Bundesliga-Wettkampf
des RSV Rotation Greiz e.V. gegen SV Wacker Burg-
hausen und der Besuch der Vogtlandhalle gehörten
ebenso zum Programm. Gemeinsam mit dem Grei-
zer Bürgermeister, Alexander Schulze, besuchten
die Gäste unserer Partnerstadt die Greizer Ver-        Rokycany vorgesehen, um die Planungen für die       Frank Böttcher, an Heiko Pohle und Uwe Friedrich
einsbrauerei, die Firmen Profol Greiz und Sempuco      gemeinsamen städtepartnerschaftlichen Projekte      von der Greizer Feuerwehr, an Gerd E. König vom
Greiz. Dabei wurden die Unternehmensstandorte          fortzuführen. Ein herzliches Dankeschön geht an     Buchverlag König Greiz, an den RSV Rotation Greiz
besichtigt, über die Produktportfolios und die Ab-     Familie Schäfer von der Vereinsbrauerei Greiz,      e.V., Frau Undine Hohmuth von der Vogtlandhalle
satzmärkte gesprochen. Ein weiterer wichtiger          Andreas Mendorff, Betriebsleiter der Firma profol   Greiz, Herrn Rainer Koch, Leiter der Museen Obe-
Schwerpunkt bei dem Aufenthalt der Vertreter           Greiz und Thomas Scheffel, geschäftsführenden       res und Unteres Schloss, Frau Pia Büttner, vom
aus Rokycany waren unter anderem Absprachen            Gesellschafter der Firma Sempuco für die Füh-       Sommerpalais Greiz, Corina Gutmann von der Bi-
zu den gemeinsamen Teilnahmen an den Stadt-            rungen durch ihre Unternehmen, sowie an die         bliothek Greiz, und Herrn Holger Steiniger und
festen in Greiz und in Rokycany im Jahr 2019. Für      Greizer Freizeit- und Dienstleistungsgesellschaft   Herrn Daniel Zengerle vom 1. Schwimmklub Greiz
März 2019 ist ein Besuch der Greizer Vertreter in      mbH & Co. KG, Kathi Golle, Wolfgang Seifert und     von 1924 e.V..

Greizer Winterdorf war großer Erfolg
     „Es war einfach gigantisch" freuten sich die Organisatoren der Bürger-
initiative (BI) "Weil wir Greiz lieben" über den gewaltigen Zuspruch zu ih-
rem mittlerweile 4. „Greizer Winterdorf". Zwischen dem 21.12.2018 und
dem 13.01.2019 bot es hinter der Vogtlandhalle einen gemütlichen An-
laufpunkt, um sich auch nach Weihnachten bei Glühwein, Roster und an-
deren Leckereien an der frischen Luft zu treffen sowie verschiedene Ver-
anstaltungspunkte zu erleben. 2015 startete das Projekt und kann jährlich
immer größeren Zulauf an Besuchern verzeichnen. „Der Platz war stets
gut gefüllt und kaum gehen ein paar Leute nach Hause, kommen neue
dazu.", so Thomas Hönsch, Vorsitzender der BI. Neben den Greizer Bürgern,
konnten Gäste aus Österreich, Schweden, Kanada, Thailand und selbst
Australien begrüßt werden. Ein beliebter Höhepunkt dürfte auch wieder
die eigens erdachte „Greiz Edition" des Silvesterklassikers „Dinner for One"     lassen mussten. Das nächste Winterdorf wurde für den 20. Dezember 2019
gewesen sein, bei dem sich Persönlichkeiten aus der Greizer Öffentlichkeit       angekündigt. Fleißige Helfer, neue Mitglieder und mitgestaltende Vereine
- verkörpert durch Volker Schmidt und Uwe Liebold- an der Geburtstags-           können sich bereits bei der BI melden, die über das Jahr hinweg viele inte-
tafel wiederfanden und einiges satirisches Schmunzeln über sich ergehen          ressante Projekte im Plan hat. - www.weilwirgreizlieben.de

Pflegeplatzmanager GmbH -
Feierliche Büroeröffnung
    Zur feierlichen Büroeröffnung überbrachte Bürgermeister Alexander
Schulze seine Glückwünsche. Der Pflegeplatzmanager ist eine digitale Platt-
form, die Kliniken mit Nach- und Weiterversorgern vernetzt und beim
Entlassmanagement im Rahmen der Pflegeplatzsuche unterstützt. Das Un-
ternehmen wurde dafür im November 2018 mit dem Thüringer Innovati-
onspreis ausgezeichnet. Die webbasierte Plattform ermöglicht es den Mit-
arbeitern im Sozialdienst einer Klinik, mit nur wenigen Klicks passgenaue
Pflegeplätze für Ihre Patienten zu finden. In den nächsten Monaten wird
außerdem eine Plattform für Privatpersonen freigeschalten. Um die He-
rausforderungen zur Verbesserung der medizinisch-pflegerischen Infra-
struktur zu meistern, plant das Unternehmen bereits mit einem personellen
Wachstum von bisher 4 auf 10 Mitarbeiter.

                  Alexander Schulze gratuliert den beiden Geschäftsführern
                         Alexander Bauch (Mitte) und Chris Schiller (rechts)
           zur Eröffnung und wünscht dem jungen Unternehmen viel Erfolg.
Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung informiert
     6           02/2019 | 02. Februar 2019                                                                                                           27. Jahrgang
                                                                          Aktuelles

    Treffen der Selbsthilfegruppe                                                       Herzlichen Glückwunsch
    nach Krebs                                                                          zum 100. Geburtstag
         Zum ersten Treffen der Selbsthilfegruppe nach Krebs – Gruppe Greiz im              Am 20.12.2018 feierte Frau Gertrud Kramer Ihren 100. Geburtstag. Zu
    Jahr 2019 wurde der Bürgermeister Alexander Schulze von der Gruppenlei-             den Gratulanten gehörten der Bürgermeister Alexander Schulze, die Leiterin
    terin Frau Barbara Ebert recht herzlich begrüßt. Die Selbsthilfegruppe besteht      des Pflegeheimes „Anna Seghers“ Frau Ramona Reissaus, die Geschäftsfüh-
    seit dem Jahr 1993. Schulze unterstreicht wie wichtig der Erfahrungsaustausch       rerin der Greizer Senioren- und Pflegeheim gGmbH Frau Ina Wasilkowski
    der Betroffenen untereinander ist und zeigt sich beeindruckt von den vielfäl-       und Herr Peter Jahn-Illig in Vertretung der Greizer Landrätin und über-
    tigen geplanten Aktivitäten in den nächsten Monaten.                                brachten die herzlichsten Glückwünsche. (v.l.n.r.)

      Der Bürgermeister der Stadt Greiz gratuliert:
      Wolf, Hedwig                        zum 95. Geburtstag am 26.02.
      Steudel, Käte                       zum 90. Geburtstag am 01.02.
      Risch, Maria                        zum 90. Geburtstag am 09.02.
      Merkel, Christa                     zum 90. Geburtstag am 10.02.
      Kramer, Gertraude                   zum 90. Geburtstag am 16.02.
      Fritzsche, Renate                   zum 90. Geburtstag am 21.02.                      Die Jubilarin wohnte bis 2012 in der Gemeinde Ponitz im Landkreis
      Kanis, Heinz                        zum 90. Geburtstag am 21.02.                  Altenburger Land und wird seitdem im Senioren- und Pflegeheim „Anna
      Bauer, Maria                        zum 85. Geburtstag am 01.02.                  Seghers“ in Greiz liebevoll vom Heimpersonal umsorgt.
      Dietrich, Arthur                    zum 85. Geburtstag am 04.02.
      Krämer, Eduard                      zum 85. Geburtstag am 06.02.
      Orgel, Anna-Lilly                   zum 85. Geburtstag am 12.02.
      Linke, Inge                         zum 85. Geburtstag am 18.02.                    Sitzungstermine des Stadtrates
      Lorenz, Friedmar                    zum 85. Geburtstag am 18.02.
      Trölitzsch, Luise                   zum 85. Geburtstag am 19.02.                    der Stadt Greiz und der Ausschüsse
      Langheinrich, Theo                  zum 85. Geburtstag am 25.02.
      Neubert, Irmgard                    zum 80. Geburtstag am 01.02.                    t   06.02.2019, 17:00 Uhr      Haupt- und Finanzausschuss
      Lenzner, Robert                     zum 80. Geburtstag am 02.02.                    t   13.02.2019, 17:00 Uhr      Rechnungsprüfungsausschuss
      Höpfner, Hanna                      zum 80. Geburtstag am 03.02.                    t   20.02.2019, 18:00 Uhr      Stadtratssitzung
      Klesse, Manfred                     zum 80. Geburtstag am 03.02.                    t   28.02.2019, 18:00Uhr       Bau- und Umwelt-, Verkehrs- und
      Hiller, Manfred                     zum 80. Geburtstag am 04.02.                                                   Wirtschaftsausschuss
      Model, Horst                        zum 80. Geburtstag am 08.02.
      Hollmann, Sonja                     zum 80. Geburtstag am 10.02.
      Barwisch, Gudrun                    zum 80. Geburtstag am 12.02.                    Sitzungstermine der Ortsteilräte
      Habel, Hans-Günther                 zum 80. Geburtstag am 12.02.
      Schaller, Hannelore                 zum 80. Geburtstag am 12.02.                    t   07.02.2019, 18:15 Uhr      OTR Untergrochlitz
      Du Maire, Klaus                     zum 80. Geburtstag am 14.02.                    t   11.02.2019, 19:00 Uhr      OTR Dölau/Sachswitz/Rothenthal
      Linzner, Christa                    zum 80. Geburtstag am 16.02.                    t   19.02.2019, 19:00 Uhr      OTR Raasdorf
      Becker, Waltraut                    zum 80. Geburtstag am 21.02.                    t   19.02.2019, 19:30 Uhr      OTR Kurtschau
      Urban, Ilsbeth                      zum 80. Geburtstag am 22.02.                    t   21.02.2019, 18:00 Uhr      OTR Obergrochlitz/Caselwitz
      Klitzsch, Eberhard                  zum 80. Geburtstag am 24.02.                    t   27.02.2019, 19:00 Uhr      OTR Cossengrün/Hohndorf/
      Mayer, Helga                        zum 80. Geburtstag am 24.02.                                                   Schönbach, Gasthaus Erbprinz
      Schuster, Thea                      zum 80. Geburtstag am 24.02.                                                   Hohndorf
      Petzold, Annemarie                  zum 80. Geburtstag am 27.02.
      Hupfer, Ursula                      zum 80. Geburtstag am 28.02.
                                                                                          Redaktionsschluss & Erscheinungstermin
      Einwohner der Stadt Greiz, die mit einer Veröffentlichung bzw. Weitergabe ihrer     für das nächste Bürgermagazin der Stadt Greiz
      Daten nicht einverstanden sind, können der Weitergabe ihrer Daten bei der
      Stadtverwaltung Greiz im Bürgerbüro, Marienstraße 2 in 07973 Greiz oder im                                  Redaktionsschluss      Erscheinungstag
      Einwohnermeldeamt, Marienstraße 2 in 07973 Greiz, schriftlich widersprechen
C     - hier sind auch die Anträge kostenlos erhältlich. Die Einrichtung einer Über-                                                                                 C
M
Y     mittlungssperre wird dann entsprechend Bundesmeldegesetz vorgenommen.               t März 2019             15.02.2019             01.03.2019                  M
                                                                                                                                                                     Y
K
                                                                                                                                                                     K
Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
Ihr Veranstalterteam
       27. Jahrgang                                                                                                02/2019 | 02. Februar 2019          7
                                                                     informiert
    Großer Werbeauftakt                                                       Festumzug zum Park- und
    zum Park- und Schlossfest!                                                Schlossfest 2019
    Kostenlose Auftrittsmöglichkeiten                                         Das diesjährige Park- und Schlossfest
    für Vereine, Schulen, Kindergärten                                        wird vom 14. bis 16.06.2019
                                                                              in der Greizer Innenstadt stattfinden.
    Anmeldung von Bühnenzeiten für das Park- und Schlossfest 2019                 Alle in Greiz ansässigen Vereine, Verbände, Firmen, Händler, Gewer-
                                                                              betreibenden und Institutionen die sich am Festumzug beteiligen wollen,
    Für Schulen, Vereine, Verbände sowie Interessen-/Künstlergruppen be-      sind zur Teilnahme eingeladen.
    steht auch 2019 wieder die Möglichkeit, sich auf einer Bühne zu präsen-
    tieren. Die Kosten für Technik (in Abstimmung), Werbung, Moderation so-       Der große Festumzug beginnt am Sonntag, den 16.06.2019 um 13.00
    wie alle anfallenden Gebühren werden übernommen. Auftrittshonorare        Uhr. Die Teilnahmebedingungen der vergangenen Jahre behalten ihre Gül-
    können nicht gezahlt werden. Bühnenzeiten sind am Samstag, 15.06.2019     tigkeit. Für Fragen steht Ihnen das Veranstaltungsteam gern zur Verfügung.
    von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr auf der großen Bühne im Schlossgarten. Um
    Anmeldung bis zum 15.03.2019 wird gebeten. Über die Teilnahme am Büh-        Anmeldeschluss für den Festumzug ist der 15.03.2019. Über die Teilnahme
    nenprogramm entscheidet ausschließlich das Veranstalterteam. Alle Ab-     am Festumzug entscheidet ausschließlich das Veranstaltungsteam. Bei erst-
    stimmungen erfolgen nach Anmeldung.                                       maliger Teilnahmeanmeldung ist die Übersendung des Vereinsregister-Aus-
                                                                              zuges, Handelsregister-Auszuges oder der Gewerbeanmeldung notwendig.
       Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veranstalterteams,
       Burgstraße 8, 07973 Greiz, Telefon: 03661-4558800, Fax: 03661-            Den Rückmeldebogen senden Sie bitte an das Veranstalterteam,
       4558159, E-Mail: marktleitung@greizermarketing.de, gern zur Ver-          Burgstraße 8, 07973 Greiz, Telefon: 03661-4558800, Fax: 03661-
       fügung.                                                                   4558159, E-Mail: marktleitung@greizermarketing.de

    Anmeldung für Bühnenzeiten zum Park- und                                  Anmeldung für den geplanten Festumzug 2019
    Schlossfest 2019

                                                                                                                                                           ✁✁✁
                                                                                 t Verein / Firma / Institution:
       t Verein, Verband, Interessen- / Künstlergruppe, Schule:                     ................................................................
          ................................................................
          ................................................................       t Anschrift:
                                                                                    ................................................................
       t Genaue Bezeichnung des Programmteiles (für Programmheft):
          ................................................................       t Ansprechpartner:
          ................................................................          ................................................................

       t Programmbeschreibung (Gesang, Tanz, Theater, … )                        t Telefon:
          ................................................................          ................................................................
          ................................................................
                                                                                 t Registernummer:
       t Ansprechpartner:                                                           ................................................................
          ................................................................
                                                                                 t Wir nehmen teil
       t Telefonnummer und Erreichbarkeit:                                         als Fußgruppe    □ ca. Personenzahl: ___
          ...............................................................          mit Fahrzeug(en) □ davon ___ PKW / ___ LKW - ____Tonnen
                                                                                                      Länge der Fahrzeuge gesamt:____m
       t Gewünschter Termin:                                                                          Breite: _____ (StVZO beachten)
          ................................................................         mit Kutsche      □ Länge / Platzbedarf: ____ m
                                                                                                      mit Tieren____ □
       t Gewünschte Uhrzeit:
          ...............................................................            Wir führen Musik mit in Form:
                                                                                     Diskothek / Musikkapelle / Gesang / …
       t Technikanforderung:                                                         (bitte angeben) ________________________________________
          ...............................................................
                                                                                 Da auch der diesjährige Festumzug kommentiert wird, bitten wir
       t Geschätzte Aufbauzeit:                                                  um stichpunktartige Beschreibung zum Bild (max. 7 Stichpunkte).
          ...............................................................        Es können keine Texte bearbeitet werden.
                                                                                      ................................................................
       t Geschätzte Abbauzeit:                                                        ................................................................
          ...............................................................             ................................................................
                                                                                      ................................................................
       t Umkleidemöglichkeiten sind notwendig:                                        ................................................................
         ja ❑    nein ❑                                                               ................................................................
                                                                                      ................................................................
       t Anzahl max. Personen:
          ................................................................       Die Teilnahmebedingungen erkennen wir an!
✁✁✁

C
M
Y
       Unterschrift, Stempel                                                     Unterschrift, Stempel
K
Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung informiert |
 8           02/2019 | 02. Februar 2019                                                                                                        27. Jahrgang
                                                       Amtliche Bekanntmachungen

   Das Bauamt der Stadt Greiz informiert

   50 Jahre Tiergehege der Stadt Greiz
       Am 10.05.1969 fand die Übergabe des ersten Geheges im Tiergehege statt, und zwar für das Damwild. Die beiden ersten Tiere kamen aus dem
   Tierpark Görlitz und trafen am 11.06.1969 in Waldhaus ein. Nachzulesen ist die ausführliche Geschichte im Greizer Heimatkalender 2014. Im Zu-
   sammenhang mit Überlegungen, wie man das 50-Jahres-Jubiläum des Tiergeheges würdig begehen kann, bittet die Stadtverwaltung die Bürger
   um Unterstützung. Konkret geht es hauptsächlich um Fotos, aber auch sonstige Informationen aus der Entstehungszeit in den 1960er und 1970er
   Jahren. Wer solches Material zu Hause hat und es für den Zweck zur Verfügung stellen möchte, wird gebeten, sich an das Bauamt zu wenden, am
   besten per E-Mail an tiergehege@greiz.de oder auch telefonisch unter 703 510.

Bebauungsplan Nr. 60/18-WA „Vogtland-
blick“ - Planaufstellungsbeschluss
    Der Stadtrat der Stadt Greiz hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60/18-WA „Vogtlandblick“ beschlos-
sen. Das Plangebiet liegt nördlich der Straße Vogtlandblick.

    Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,5 ha und umfasst folgende Flur-
stücke der Gemarkung Pohlitz, Flur 7, Flurstücke Nr. 441/50 (teilweise)
Verkehrsfläche Vogtlandblick, 441/74 (teilweise) Freifläche Vogtlandblick
Hausnummer 2a und 2b, 441/109 und 457/13 (teilweise) Verkehrsfläche
Herrmannsgrüner Straße.

    Die Plangebietsbegrenzung ist im nebenstehenden Lageplan gekenn-
zeichnet. Die vorgenannten Flurstücke liegen im Geltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 21a/92-W "Pohlitz-Nord, 1. BA" in der
Fassung der 5. Änderung, i. K. g. am 02.07.2004. Im Bereich des Flurstücks
441/109 ist u. a. eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Das Ziel
des neuen Bebauungsplans ist die Erschließung des Flurstücks 441/109
ohne innenliegende öffentliche Straßenverkehrsfläche und die Baurecht-
schaffung zur Errichtung freistehender Ein- oder Zweifamilienhäuser (auch
als Doppelhäuser) mit max. 2 Vollgeschossen.

   Bei dem Bebauungsplan Nr. 60/18-WA „Vogtlandblick“ handelt es sich
um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umwelt-
prüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt werden soll.

    Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Bauamt der Stadt Greiz,
von-Westernhagen-Platz 5, Zimmer 10 oder telefonisch unter 03661/703525
oder 03661/703520 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die we-
sentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Hinweise zur Planung
können während der Auslegungsfrist vom 11.02.2019 bis 15.03.2019 geäu-
ßert werden.

gez. Schulze, Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 60/18-WA „Vogtlandblick“ - Auslegung/Offenlage des Planentwurfes
    Der Stadtrat der Stadt Greiz hat in seiner Sit-   - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr, Freitag: von 9 - 12 Uhr.   schriftlich oder während o. g. Zeiten zur Nieder-
zung am 28.11.2018 den Entwurf des Bebauungs-         Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausle-           schrift vorgebracht werden. Es wird darauf hin-
planes Nr. 60/18-WA "Vogtlandblick" und die Be-       gung und die auszulegenden Unterlagen (der Ent-      gewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel-
gründung dazu gebilligt und zur Auslegung und         wurf des Bebauungsplanes und die Begründung)         lungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger         werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch        Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können
öffentlicher Belange bestimmt. Die Plangebiets-       zusätzlich auf der nachfolgenden Internetseite       und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-
begrenzung ist im nebenstehenden Lageplan ge-         der Stadt Greiz bereitgestellt und können dort       gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
kennzeichnet. Der Entwurf des Bebauungsplanes         eingesehen bzw. heruntergeladen werden:              Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
und die Begründung liegen in der Zeit vom             www.greiz.de/b-plan-vogtlandblick Da das Plan-       Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
11.02.2019 bis 15.03.2019 im Bauamt der Stadt         änderungsverfahren als beschleunigtes Verfah-        oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
Greiz, von-Westernhagen-Platz 5 im Flur des Erd-      ren gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt           hätten geltend gemacht werden können.
geschosses während nachfolgender Zeiten zu je-        wird, wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
dermanns Einsicht aus: Montag bis Mittwoch:           Während der Auslegungsfrist können von jeder-        gez. Schulze
von 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr, Donnerstag: von 9     mann Anregungen zu diesem Planentwurf                Bürgermeister
Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
Amtliche
27. Jahrgang                                              02/2019 | 02. Februar 2019         9
               Bekanntmachungen

                                    Information des Einwohnermeldeamtes

                                         Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch in diesem Jahr
                                    läuft wieder die Gültigkeit von vielen Personalausweisen
                                    ab. Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes besteht für
                                    jeden Deutschen die Verpflichtung, einen gültigen Aus-
                                    weis (Personalausweis oder Reisepass) zu besitzen, sobald
                                    er oder sie 16 Jahre alt ist. Der Verstoß gegen die Ver-
                                    pflichtung zum Besitz eines gültigen Ausweises kann
                                    eine Ordnungswidrigkeit (und damit verbunden ein Buß-
                                    geld) darstellen. Sollte Ihr Ausweis „ablaufen“, und ver-
                                    fügen Sie auch nicht über einen noch gültigen Reisepass,
                                    empfehlen wir Ihnen, die Antragstellung spätestens 4
                                    Wochen vor Gültigkeitsende im Einwohnermeldeamt
                                    Greiz, Marienstraße 2 vorzunehmen! Für die Beantragung
                                    eines neuen Personalausweises ist die persönliche An-
                                    wesenheit des Antragstellers unumgänglich. Folgende
                                    Unterlagen werden benötigt:
                                    - Ihren alten Personalausweis
                                    - Ihre Geburts- oder Eheurkunde und
                                    - ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als
                                         2 Jahre!)

                                        Für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
                                    beträgt die Gebühr 22,80 € und ab 24 Jahren 28,80 €. Die
                                    Gebühr ist bei Antragstellung in bar zu entrichten. Selbst-
                                    verständlich erhalten Sie hierfür eine Quittung. Das Ein-
                                    wohnermeldeamt hat folgende Öffnungszeiten:

                                        Montag          9:00 Uhr – 12:00 Uhr
                                        Dienstag       9:00 Uhr – 12:00 Uhr und
                                                       14:00 Uhr – 16:00 Uhr
                                        Donnerstag     9:00 Uhr – 12:00 Uhr und
                                                       14:00 Uhr – 18:00 Uhr
                                        Freitag         9:00 Uhr – 12:00 Uhr
                                        sowie jeden ersten Samstag im Monat von
                                                       9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

                                        (In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass
                                    die Samstags-Sprechzeit auf ein anderes Wochenende
                                    des Monats verschoben wird. In Zweifelsfällen fragen
                                    Sie bitte bei den Mitarbeiterinnen des Einwohnermel-
                                    deamtes unter den unten genannten Telefonnummern
                                    nach!) Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbei-
                                    terinnen des Einwohnermeldeamtes gern unter der
                                    Telefon-Nr. 03661/703-330 oder -332 oder auch per-
                                    sönlich zu den Öffnungszeiten zur Verfügung.

                                    Mit freundlichen Gruß – Ihr Einwohnermeldeamt

                                  Ausschreibung
                                     Die Stadtverwaltung Greiz schreibt das Objekt „Elster-
                                  Imbiss“, Bruno-Bergner-Straße, zur Vermietung aus.

                                     Verkaufsraum:       ca. 11,20 m²
                                     Imbissraum:         ca. 20,00 m² (incl. 1 m² Vorraum)
                                     Lagerraum:          ca. 6,50 m²
                                     Toilette:           ca. 2,80 m²
                                     ca.                 40,50 m²

                                     Miete:              250,00 €/Monat, Nebenkostenvoraus-
                                                         zahlung: 70,00 €/Monat

                                      Bewerbungen richten Sie bitte an die Stadt Greiz, Amt
                                  für Gemeindevermögen, Markt 12, 07973 Greiz Einen Be-
                                  sichtigungstermin vereinbaren Sie bitte mit Frau Kühn (Tel.
                                  03661 703-255). Abgabetermin: 28.02.2019
Rosenmontagsumzug in Greiz - Stadt Greiz
Amtliche
    10        02/2019 | 02. Februar 2019                                                                                                         27. Jahrgang
                                                                 Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Regionalplanes Ostthüringen mit
integriertem überarbeiteten Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie (2. Entwurf)
    Am 30. November 2018 hat die Planungsver-          -   Prüfbögen für die einzelnen Prüfflächen als             Der Entwurf des Regionalplanes Ostthürin-
sammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft               Anlage 4 zur Begründung Z 3-3,                     gen mit integriertem überarbeiteten Entwurf des
Ostthüringen beschlossen, den Entwurf des Regio-       -   Umweltbericht als gesonderter Teil der Be-         Abschnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie
nalplanes Ostthüringen mit integriertem überar-            gründung.                                          (2. Entwurf) einschließlich der Begründung, dem
beiteten Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vorrangge-                                                             Umweltbericht und den vorstehend genannten,
biete Windenergie (2. Entwurf) zur öffentlichen            Der Entwurf des Regionalplanes mit integrier-      nach Einschätzung der Regionalen Planungsge-
Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)           tem überarbeiteten Entwurf des Abschnittes 3.2.2       meinschaft Ostthüringen weiteren zweckdien-
vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt ge-   Vorranggebiete Windenergie (2. Entwurf) ein-           lichen Unterlagen liegt
ändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom      schließlich der Begründung, dem Umweltbericht
20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) i.V.m. § 3 Thüringer   sowie weitere zweckdienliche Unterlagen werden            vom 04. März 2019 bis einschließlich
Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 11. Dezem-         gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2         10. Mai 2019
ber 2012 (GVBl S. 450) freizugeben. Ort und Dauer      Satz 1 ThürLPIG bei den zur Regionalen Planungs-
der Auslegung werden hiermit gemäß § 9 Abs. 2          gemeinschaft Ostthüringen zusammengeschlosse-             in der Stadtverwaltung
Satz 3 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3         nen Gebietskörperschaften öffentlich ausgelegt.           der Stadt Greiz, Markt 12, 07973 Greiz,
ThürLPIG öffentlich bekannt gemacht.                   Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 13 Abs.          Rathaus, Eingangsbereich Empfang
                                                       3 ThürLPIG die Landkreise Altenburger Land, Greiz,
    Der Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen        Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-      während folgender Öffnungszeiten:
mit integriertem überarbeiteten Entwurf des Ab-        Rudolstadt, die kreisfreien Städte Gera und Jena so-      Montag und Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr,
schnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie (2. Ent-    wie die Städte Altenburg, Bad Lobenstein, Eisenberg,      Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 –
wurf) trifft Festlegungen zu den Themen Raum-          Greiz, Pößneck, Saalfeld/Rudolstadt/Bad Blanken-          16.00 Uhr, Mittwoch: geschlossen, Don-
struktur (Raumstrukturelle Entwicklung und             burg, Schleiz, Schmölln/Gößnitz, Stadtroda, Zeulen-       nerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 –
Interkommunale Kooperation, Zentrale Orte und          roda-Triebes und Hermsdorf/Bad Klosterlausnitz.           18.00 Uhr zur Einsichtnahme durch je-
Überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen),                                                                      dermann aus.
Siedlungsstruktur (Siedlungsentwicklung, Siche-           Weitere zweckdienliche Unterlagen, die mit
rung des Kulturerbes, Flächenvorsorge Industrie        ausgelegt werden, sind:                                    Stellungnahmen zum Entwurf des Regio-
und Gewerbe, Großflächiger Einzelhandel und Kon-       - Abwägungstabellen, aus denen die einzel-             nalplanes Ostthüringen mit integriertem über-
versions- und Brachflächen), Infrastruktur (Ver-          nen, mit einer Begründung versehenen Ab-            arbeiteten Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vor-
kehrsinfrastruktur, Soziale Infrastruktur, Ver- und       wägungsentscheidungen über die zum 1.               ranggebiete Windenergie (2. Entwurf) können
Entsorgungsinfrastruktur und Energieversorgung            Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vorrangge-            innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder
mit dem Abschnitt Vorranggebiete Windenergie)             biete Windenergie eingegangenen Stellung-           zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber
und Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Hoch-            nahmen hervorgehen,                                 hinaus können Stellungnahmen direkt bei der
wasserschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tou-    - Zusammenstellung fachlicher Abwägungs-
rismus und Erholung und Freiraumstrukturelle Sa-          grundlagen zu allgemeinen und übergeord-               Regionalen Planungsstelle Ostthüringen
nierung und Entwicklung).                                 neten Aspekten aus den eingereichten Stel-          beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Pusch-
                                                          lungnahmen (Grundlagendokument),                    kinplatz 7, 07545 Gera, schriftlich abgegeben
     Der Entwurf des Regionalplanes Ostthürin-         - die von den vier Regionalen Planungsge-              oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
gen mit integriertem überarbeiteten Entwurf des           meinschaften Thüringens beauftragte
Abschnittes 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie              Windpotenzialstudie,                                   Stellungnahmen sollten vorzugsweise per E-
(2. Entwurf) umfasst folgende Unterlagen:              - die vom Plangeber beauftragte Studie zur             Mail an die elektronische Postadresse: stellung-
                                                          Verträglichkeit potenzieller Vorranggebiete         nahme-regionalplan-ost@tlvwa.thueringen.de
-    Textteil des Entwurfes des Regionalplanes            Windenergie in der Umgebung einzelner               übermittelt werden.
     Ostthüringen,                                        SPA-Gebiete / Vogelschutzgebiete,
-    Kapitelanhängige Karten im Maßstab                - das vom Plangeber beauftragte Gutachten                  Allgemeine Informationen zum Verfahren
     1:375.000 (Karte 1-1 Raumstruktur, Karte 3-          zur fachlichen Einschätzung der Auswirkun-          und die Planunterlagen zum Entwurf des Regio-
     1 Verkehr, Karte 4-1 Tourismus),                     gen von Windenergieanlagen auf die Hy-              nalplanes Ostthüringen mit integriertem über-
-    Karten der Umgebungsschutzbereiche für               drogeologie in Ostthüringen,                        arbeiteten Entwurf des Abschnittes 3.2.2 Vor-
     Kulturerbestandorte von internationaler, na-      - Karten zu Einzelthemen (Biotopverbund, ge-           ranggebiete Windenergie (2. Entwurf) sowie die
     tionaler und thüringenweiter Bedeutung mit           plante Schutzgebiete, sonstige schutzwürdige        oben genannten zweckdienlichen Unterlagen
     sehr weitreichender Raumwirkung im Maß-              Räume),                                             sind während der Auslegungsfrist auch im
     stab 1:100.000 bzw. 1:150.000 (Karten 2-1 bis     - Zuarbeiten der Vogelschutzwarte: Zuarbeit            Internet unter www.regionalplanung.thuerin-
     2-11 zu Z 2-2),                                      zur Prüfung der möglichen Erheblichkeit von         gen.de abrufbar.
-    Karten der Vorranggebiete Windenergie im             festlegungsbezogenen Auswirkungen auf die
     Maßstab 1:50.000 (Karten 3-2-1 bis 3-2-22 zu         Natura-2000-Gebiete in Ostthüringen (Zu-                 Es wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG
     Z 3-3),                                              arbeit zur Erheblichkeitseinschätzung gemäß         ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht
-    Raumnutzungskarte im Maßstab 1:100.000,              § 7 Abs. 6 ROG), Avifaunistischer Fachbeitrag       fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
-    Kriterienkatalog zur Ausweisung der Vor-             zur Fortschreibung der Regionalpläne 2015-          Beschlussfassung über den Regionalplan Ostt-
     ranggebiete Windenergie als Anlage 1 zur             2018,                                               hüringen unberücksichtigt bleiben können, so-
     Begründung Z 3-3,                                 - die Zuarbeit des Thüringer Landesamtes für           fern die für die Aufstellung des Regionalplanes
-    Übersichten zu den harten und weichen Ta-            Denkmalpflege und Archäologie: Liste der            zuständige Stelle ihren Inhalt nicht kannte und
     buzonen (Siedlung und Mensch, Natur- und             Kulturdenkmale mit erhöhter Raumwir-                nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für
     Landschaftsschutz, Wald, Verkehr und tech-           kung (TLDA, 2015),                                  die Rechtmäßigkeit des Regionalplanes nicht von
     nische Infrastruktur, Sonstige Schutzgebiete      - das Kulturlandschaftsprojekt Ostthüringen            Bedeutung ist. Ferner wird gemäß § 9 Abs. 2 Satz
     / Belange, Windhöffigkeit / Windpotenzial)           (FH Erfurt, 2004),                                  4 ROG darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der
     als Anlagen 2.1 bis 2.6 zur Begründung Z 3-3,     - die Rohstoffsicherungskonzeption für die             Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind,
-    Gesamtkarte der harten und weichen Tabu-             Änderung des Regionalplanes Ostthüringen            die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
     zonen als Anlage 2.7 zur Begründung Z 3-3,           (TLUG 2016) sowie
-    Gebietskulisse der Prüfflächen und Vorrang-       - der Landwirtschaftliche Fachbeitrag zur Än-          Greiz, den 15.01.2019
                                                                                                                                                                 C
     gebiete Windenergie als Anlage 3 zur Be-             derung des Regionalplanes Ostthüringen                                                                 M
                                                                                                                                                                 Y
     gründung Z 3-3,                                      (TLUG 2015).                                        Alexander Schulze, Bürgermeister                   K
Amtliche
         27. Jahrgang                                                                                                     02/2019 | 02. Februar 2019      11
                                                                  Bekanntmachungen

    Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der
    Liegenschaftsneuvermessung                                                                                   Stellenausschreibungen

        Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Greiz vom 07. Dezember 2018 (Ausgabe Nr.                 Bei der Stadt Greiz ist im Sachgebiet Kin-
    13/2018) gab der Katasterbereich Zeulenroda-Triebes die Fortführung des Liegenschaftskatasters für           dereinrichtungen / Jugend eine Stelle als
    folgendes Flurstück bekannt: Gemarkung Greiz, Flur 14, Flurstück 719/11. Die hierin verwendete
    Rechtsbehelfsbelehrung muss aus nachfolgendem Grund korrigiert werden: Am 1. Januar 2019 trat                Leiter / Leiterin einer
    das Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (ThürVwRG 2018) in Kraft. Die bisher vom Landesamt                Kindertagesstätte
    für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) wahrgenommene Aufgabe der Fortführung des
    Liegenschaftskatasters ist ab dem 1. Januar 2019 auf das neu errichtete Thüringer Landesamt für
                                                                                                                 zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorerst
    Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) übergegangen. Es wird darauf aufmerksam gemacht,
                                                                                                                 befristet für 2 Jahre zur Erprobung, neu zu
    dass die Frist zur Erhebung des Widerspruchs mit der Bekanntgabe dieser nachträglich korrigierten
                                                                                                                 besetzen. Es handelt sich um eine Teilzeit-
    Rechtsbehelfsbelehrung von neuem zu laufen beginnt. Der Widerspruch gegen den Verwaltungsakt
                                                                                                                 stelle mit einer regelmäßigen wöchentli-
    vom «Postausgang» (Az.: «Aktenzeichen») ist somit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser
                                                                                                                 chen Arbeitszeit von 35 Stunden. Eine Auf-
    Rechtsbehelfsbelehrung beim TLBG – Katasterbereich Zeulenroda-Triebes – zu erheben.
                                                                                                                 stockung der Arbeitszeit durch den Einsatz
                                                                                                                 im Regelbereich ist möglich. Das Entgelt be-
    Zeulenroda-Triebes, 07.01.2019                    gez. Frank Stübner, Referatsleiter
                                                                                                                 stimmt sich nach dem Tarifvertrag für den
                                                                                                                 öffentlichen Dienst (TVöD). Nähere Informa-
                                                                                                                 tionen über die zu besetzende Stelle finden
    Bekanntmachung                                                                                               Sie ab dem 01.02.2019 unter www.greiz.de/
    Planfeststellungsverfahren für Erneuerung Erdgasleitung 442                                                  Stadtverwaltung unter der Rubrik „Stellen-
                                                                                                                 ausschreibungen“.
    Abschnitt Thüringen
       Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Verkehrsbauvorhaben wird ein Erörterungs-
                                                                                                                 Bei der Stadt Greiz im Vogtland, mit ihren
    termin durchgeführt.
                                                                                                                 rund 21.000 Einwohnern, ist eine Stelle als
    1. Der Erörterungstermin beginnt am 27. Februar 2019, ab 10.00 Uhr, in 07937 Zeulenroda, Bio-
       Seehotel, Bauerfeindallee 1 und am 28. Februar 2019, ab 10.00 Uhr in 07318 Saalfeld, Hotel                Mitarbeiter/in
       Tanne, Saalstraße 35-39. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anhörungsbehörde den               im städtischen Bauhof
       Erörterungstermin bei Bedarf verlängern kann. Entsprechende Änderungen werden im Termin
       bekannt gegeben.                                                                                          zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Krank-
    2. Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen                     heitsvertretung befristet zu besetzen. Es
       erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden,              handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Be-
       freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevoll-           fristung des Arbeitsverhältnisses erfolgt bis
       mächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhö-                zur Arbeitswiederaufnahme der/des zu
       rungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausge-
                                                                                                                 Vertretenden, zunächst längstens bis zum
       schlossen sind und dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.
                                                                                                                 30.11.2019. Nähere Informationen über die
       Die rechtzeitig erhobenen schriftlichen Einwendungen haben auch im Falle des Ausbleibens
                                                                                                                 zu besetzende Stelle finden Sie ab dem
       weiterhin Bestand. Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet.
                                                                                                                 01.02.2019 unter www.greiz.de/Stadtver-
    3. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung ent-
                                                                                                                 waltung unter der Rubrik „Stellenaus-
       stehen, können nicht erstattet werden.
                                                                                                                 schreibungen“.
    4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

    Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Greiz (Hebesatzsatzung)
        Die Stadt Greiz erlässt aufgrund der §§ 18, 19 und 54 Thüringer Ge-             § 2 In-Kraft-Treten
    meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO)               Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),
    zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 (GVBl. S. 74)      Greiz, den 16. Januar 2019
    in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in
    der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301),           Stadt Greiz    gez. Schulze                    - Siegel -
    zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2017 (GVBl. S. 150), in Verbindung                     Bürgermeister
    mit § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965) zuletzt
    geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I,               Hinweis nach § 21 Abs. 4 ThürKO: „Ist eine Satzung unter Verletzung
    2794) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekannt-         von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten
    machung vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167) zuletzt geändert durch Artikel 4      oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen,
    des Gesetzes vom 27.06.2017 (BGBl. I, 2074) folgende Hebesatz-Satzung:          so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
                                                                                    nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Be-
        § 1 Hebesätze                                                               zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
    Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer werden für die Stadt           geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
    Greiz für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt:                                  die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
                                                                                    verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht,
         1.   Grundsteuer                                                           so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
              a) für die land- und forstwirtschaftlichen                            Verletzung gelten machen.“
                 Betriebe (Grundsteuer A)                       328 v. H.
              b) für Grundstücke (Grundsteuer B)                439 v. H.                Hinweis nach § 27a ThürVwVfG: Die Hebesatzsatzung der Stadt Greiz
C
                                                                                    ist nach den Vorschriften des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes
M        2. Gewerbesteuer                                       434 v. H.           auf der Internetseite der Stadt Greiz unter: www.greiz.de/satzungen veröf-
Y
K                                                                                   fentlicht.
Amtliche
12           02/2019 | 02. Februar 2019                                                                                                        27. Jahrgang
                                                               Bekanntmachungen
                                                       Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Mohlsdorf
Apothekenbereitschaft
                                                           Zur ordentlichen Versammlung 2019 der Jagdgenossenschaft Mohlsdorf werden hiermit alle
                                                       ihr angehörenden Jagdgenossen (Eigentümer von Grundstücken im Jagdbezirk Herrmannsgrün,
t Samstag, 2. Februar: Apotheke im Spek-
                                                       Mohlsdorf, Pohlitz u. Raasdorf auf denen Jagd ausgeübt werden kann) herzlich eingeladen. Sie
     trum Center, Reichenbacher Str. 105               findet statt am 19.03.2019 um 19.00 Uhr im Gasthaus „Zum kühlen Morgen“ in Mohlsdorf
     07973 Greiz
t Sonntag, 3. Februar: Brücken-Apotheke                Tagesordnung (Änderungen vorbehaltlich):
                                                       1. Eröffnung und Begrüßung
     PhR Torsten Müller e.K. Brückenstr. 7/9,
                                                       2. Beschluss zur Tagesordnung
     07973 Greiz                                       3. Bericht des Vorstandes
t Samstag, 9. Februar: Burg- Apotheke,                 4. Kassenbericht
     Lange Str. 15, 07985 Elsterberg                   5. Entlastung     a) des Vorstandes
                                                                         b) des Kassenführers
t Sonntag, 10. Februar: Apotheke im
                                                       6. Beschlussvorlagen – Beschlussfassung (vorläufig)
     Spektrum Center, Reichenbacher Str.                   - Verwendung des Reinertrages des Geschäftsjahres 2018;
     105, 07973 Greiz                                      - Beschluss über die Rücklagen;
t Samstag, 16. Februar: Spitzweg-Apo.                  7. Verschiedenes - Schlusswort
     Gerhart-Hauptmann-Str. 30, 07973                  Im Laufe des Abends wird zu einem gemeinsamen Essen geladen.

     Greiz
                                                       Mohlsdorf, den 08.01.2019
t Sonntag, 17. Februar: Rosen Apotheke,
     Bruno-Bergner-Str. 6, 07973 Greiz                 Der Vorstand Jagdgenossenschaft Mohlsdorf
t Samstag, 23. Februar: Apotheke im Leu-               Dr. G. Schaller, Thomas-Müntzer-Gasse 2, 07987Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Tel. 03661/4539815
     batal Hauptstr. 28., 07957 Langenwet-
     zendorf
t Sonntag, 24. Februar: Adler-Apotheke,                Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Neumühle/E.
     Am Puschkinplatz 8, 07973 Greiz
                                                           Zur nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft am Mittwoch, dem
Alle Termine sind jederzeit aktuell abrufbar           20.02.2019 um 18.30 Uhr in der Seniorenwohnanlage Neu-mühle/E. GmbH, Hauptstr. 11 in 07980 Neu-
                                                       mühle/E. ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grünflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Neu-
unter: www.lak-thueringen.de -> Service ->
                                                       mühle gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche Einladung.
Notdienstkalender
                                                       Tagesordnung und zu fassende Beschlüsse:
                                                       1. Bericht des Jagdvorstandes
Abfallentsorgung                                       2. Bericht des Kassenführers
                                                       3. Bericht der Kassenprüfung
                                                       4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
t    Abfallentsorgungstermine                          5. Auszahlung Reinertrag
Die Abfallentsorgungstermine für das Jahr 2019         6. Beschluss über die Verwendung des nicht ausgezahlten Reinertrages der Jagdnutzung
sind im Internet unter www.awv-ot.de jederzeit         7. Beschluss zum weiteren Bestand des Gemeinschaftsjagdbezirks Nemühle innerhalb der bishe-
und aktuell abrufbar.                                       rigen Gemarkungsgrenze Neumühle
                                                       8. Wahl der Wahlkommission
t    Sperrmüll- und Schrottabfuhr                      9. Wahl des Jagdvorstandes
Der Sperrmüll / Schrott wird nur nach Anmel-
                                                            a) Wahl des Jagdvorstehers und dessen Stellvertreters (unter Verwendung von Stimmzetteln)
dung abgeholt. Der Sperrmüll / Schrott muß
                                                            b) Wahl der 2 Beisitzer (unter Verwendung von Stimmzetteln)
zum festgelegten Termin ab 6.00 Uhr zur Abho-
                                                       10. Wahl eines Kassenführers, Schriftführers und von zwei Rechnungsprüfern
lung bereitstehen. Bitte beauftragen Sie uns un-
                                                       11. Beschluss über die Verlängerung und Änderung des Jagdpachtvertrages
ter der Servicenummer Tel. (0365) 8332150 von
                                                       12. Beschluss zur Aufnahme eines Mitpächters
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
                                                       13. Beschluss zur Jagdnutzung
und Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr oder direkt
über die Geschäftsstelle Greiz Tel (03661) 478020
                                                       14. Beschluss über die Art der Verpachtung (freihändige Vergabe, Einholung schriftlicher Gebote
oder 478021. Wichtiger Hinweis: Hausmüll, lose              oder Versteigerung)
oder in Kartons oder Säcken verstaut, wird zur         15. Beschluss über die Pachtbedingungen
Sperrmüllsammlung nicht entsorgt. Ebenso               16. Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung (unter Verwendung von Stimmzetteln)
werden Autoersatzteile und Baumaterialien
nicht mitgenommen. Sie können kostenpflichtig              Anmerkung: Bei Verhinderung kann der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen
auf den Recyclinghof abgegeben werden. Der             volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, voll-
Verursacher kann zur Anzeige gebracht werden           jährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagd-
und haftet für die Entsorgung.                         genossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche
                                                       Form erforderlich. Da eine Erbengemeinschaft sich nur durch eine Stimme und entsprechender
t    Schadstoffmobil                                   Fläche vertreten lassen kann, hat der Vertreter einer Erbengemeinschaft eine schriftliche Vollmacht
Das Schadstoffmobil steht zu folgenden Zeiten          aller Erben der Gemeinschaft vorzulegen.
auf den Recyclinghöfen: EDR Entsorgungs-,
Dienstleistungs- und Recycling GmbH., An der Gol-         Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Vor Beginn der
denen Aue 2a, 07973 Greiz - Dölau, Tel. (03661)        Versammlung haben die Jagdgenossen zur Anlegung des Jagdkatasters und Wahrnehmung ihrer
674133 jeden ersten Dienstag im Monat von 16.00        Rechte alle Grundbuchauszüge vorzulegen.
bis 18.00 Uhr. Containerdienst Steudel, Untergroch-
litzer Straße 4, Tel. (03661)63253 jeden ersten Don-   Neumühle, den 09.01.2019
nerstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr.
                                                       gez. Marco Albert - Jagdvorsteher
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