Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern

 
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Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
             0 Jahre alt
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             Artern      der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt,
                    Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ringleben und Voigtstedt

                           Arterner Kitas sagen DANKE

                           Ein dickes Osterei!!
     Nicht schlecht staunte der Kassenwart     Genau zur richtigen Zeit, jetzt, wo die   Die Freude bei allen ist riesig und der
     des Fördervereins „Kindergarten Mag-      Spielzeit wieder nach draußen ver-        überwiesene Betrag wir natürlich dem
     dalenenstraße Artern e.V.“ als er die     lagert wird, sollen mit dieser Spende     Wunsch entsprechend zur Freude und
     Kontoauszüge sichtete.                    Spielgeräte und Spielsachen ange-         Spaß aller Kinder eingesetzt.
     Es war kein Traum, sondern Wirklich-      schafft werden.                           Da der Spender leider anonym bleiben
     keit. Ein anonymer Spender hatte ei-      Und das ist noch nicht alles. Jetzt       möchte, senden die Kinder und Erzieher
     nen großen Betrag zweckgebunden an        kommt ein noch dickeres Osterei: Auch     aller drei Kindertagesstätten sowie die
     die Einrichtung überwiesen. Die Freude    die beiden anderen Kindertagesstät-       Vorstände der Fördervereine der Kitas
     darüber war riesengroß.                   ten der Stadt - die Kita „Bummi“ und      „Bummi“ und „Magdalenenstraße“ auf
     Es ist einfach toll, dass es in unserem   die Kita „Regenbogen“ wurden mit je       diesem Wege ein großes DANKESCHÖN
     Artern Bürger gibt, die ein großes Herz   10.000 Euro von diesem Spender be-        für die große Unterstützung.
     für unsere Kleinsten haben und damit      dacht.
     wohltätige Dinge tun.

     Mit einem ganz herzlichen Dankeschön möchte sich auch die Bürgermeisterin der Stadt und die Stadt Artern als Träger
     der Einrichtungen anschließen. Wir freuen uns alle sehr und sind voller Dankbarkeit. Schön, dass es so uneigennüt-
     zige und großherzige Mitmenschen gibt.
Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
Amtsblatt                                                                                                        -2-                                       Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
                                                                                                                     Telefonnummern der Gemeinden der „VG Mittelzentrum Artern“

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                                                                                                                     Borxleben ............................................ 0 34 66 / 31 99 01 u. 0174 / 6 27 45 49
                        Wichtige Telefonnummern                                                                      Gehofen .................................................. 0 34 66 / 33 94 98 u. 0172 / 3567827
                                                                                                                     Heygendorf ......................................... 0 34 66 / 31 99 09 u. 0152 / 28 66 44 08
                                                                                                                     Ichstedt ..................................................................................0172 / 9 49 37 81
                                                                                                                     Kalbsrieth .............................................................................0 34 66 / 30 22 22
                                                                                                                     Mönchpfiffel / Nikolausrieth .......................................................0 34 6 52 / 2 13
   Notrufe                                                                                                           Nausitz ....................................................................................0 34 66 / 3 11 83
   Polizei ......................................................................................36 10 / 1 10        Reinsdorf ................................................................................0 34 66 / 3 35 30
   Feuerwehr............................................................................................1 12         Ringleben .............................................................................0 34 66 / 30 22 37
   Medizinischer Notdienst ...............................................................11 61 17                   Voigtstedt ..............................................................................0 34 66 / 32 27 03
   Notdienstsprechstunde:
   DRK-Manniske-Krankenhaus Bad Frankenhausen                                                                        Schiedsstelle der VG Mittelzentrum Artern,
   Mi, Fr: 16.00 - 19.00 Uhr                                                                                         Brauereistraße 3 in 06556 Artern
   Sa, So, Feier- u. Brückentage, 24.12, 31.12.: 10.00 - 16.00 Uhr                                                   Vorsitzender: Herr Wolfgang Körber,
                                                                                                                     Walthergasse 10 in 06556 Kalbsrieth .....................................0 34 66 / 3 11 47
   Notfalldienste
   Rettungsleitstelle Nordhausen.................................. 03632 / 59330 od. 31                              Stellvertreter: Herr Rainer Beie,
   Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband .............0172 / 7 98 54 90                                        Siedlung 233 b in 06556 Ichstedt .........................................0 34 66 / 32 29 68
   Abwasserzweckverband, AZV ........................................0172 / 8 66 35 18
   envia Mitteldeutsche Energie AG ...................................0800 / 2 30 50 70                              weitere Mitglieder:
   Mitgas.............................................................................0800 / 6 86 11 77              Frau Veronika Trautmann,
                                                                                                                     Friedensstr. 37 in 06556 Heygendorf ......................................0 34 66 / 3 17 13

  Verwaltungsgemeinschaft „Mittelzentrum Artern“                                                                     Frau Angelika Fabig,
                                                                                                                     Gartenstr. 9 in 06556 Reinsdorf .......................................0 34 66 / 74 28 46 - 0
Sitz Artern
Brauereistraße 3, 06556 Artern                                                                                             Ärzte, Zahnärzte, medizinische Einrichtungen
e-mail-adresse: ................................................................. info@vgmzartern.de
homepage: ......................................................................... www.vgmzartern.de                Gehofen:
                                                                                                                     Physiotherapie Edda Haustein
Öffnungszeiten:                                                                                                      Bahnhofstraße 21 .................................................................0 34 66 / 32 06 91
Mo von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
Di von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr                                                                    Reinsdorf:
Mi von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr                                                                    Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld
Do von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr                                                                    Hauptstraße 98 .....................................................................0 34 66 / 30 27 37
Fr von 7.00 bis 12.00 Uhr                                                                                            Zahnarzt Dr. Norbert Pfrogner
Darüberhinaus bitten wir um terminliche Abstimmung.                                                                  Bergstraße 5 .........................................................................0 34 66 / 30 29 18
                                                                                                                     Physiotherapie und Bäderpraxis Brigitte Helmboldt
Kassenstunden:                                                                                                       Reihe 7 ...................................................................................0 34 66 / 3 12 54
Mo geschlossen
Di von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr                                                                    Ringleben:
Mi von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr                                                                    Dipl.-Stom. Peter u. Monika Gropp
Do von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr                                                                    Feldstraße 15 ........................................................................0 34 66 / 32 22 81
Fr von 7.00 bis 11.00 Uhr                                                                                            Physiotherapie Bettina Tiepner
                                                                                                                     Frankenhäuser Straße 5 .......................................................0 34 66 / 31 80 15
Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Gemeinden
Borxleben,                                                                                                           Voigtstedt:
Mönchpfiffel-Nikolausrieth                   Di von 16.30 bis 18.00 Uhr                                              Dr. med. Detlef Persch
Heygendorf                                   Di von 17.00 bis 18.00 Uhr                                              Kirchstraße 11 ......................................................................0 34 66 / 30 29 01
Ichstedt                                     Di von 16.30 bis 17.30 Uhr
Gehofen                                      Di von 17.30 bis 18.30 Uhr                                                                                Kindertagesstätten
Kalbsrieth                                   Di von 18.00 bis 19.30 Uhr
Nausitz                                      Di von 17.30 bis 18.30 Uhr                                              Gehofen: Kindertagesstätte „Sonnenblume“
Reinsdorf                                    Di von 18.30 bis 19.30 Uhr                                              Träger: AWO, Gerstengarten 14 .............................................0 34 66 / 3 11 79
Ringleben                                    Di von 16.00 bis 18.00 Uhr
Voigtstedt                                   Di von 17.00 bis 18.30 Uhr                                              Heygendorf: Kindertagesstätte „Riethspatzen“
                                                                                                                     Träger: Gemeinde, Helmestraße 4.........................................0 34 66 / 31 99 05
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten (KOBB),
Polizeihauptmeister Herr Mädel (Tel./Fax 36 44 21),                                                                  Ichstedt: Kindertagesstätte „Kyffhäuserzwerge“
für die Bürger der Mitgliedsgemeinden der                                                                            Träger: Gemeinde, Schulstraße 201 .....................................0 34 66 / 31 98 35
VG Mittelzentrum Artern                             Di von 09.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                                                     Kalbsrieth: Kindertagesstätte „Zwergenland“
Telefonverzeichnis:                                                                                                  Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,
VG Mittelzentrum Artern, Brauereistraße 3 ..........................................36 21 - 0                        Hofg. 88 .................................................................................0 34 66 / 32 23 48
VG Mittelzentrum Artern - Fax-Nummer...............................................36 21 20
Vorsitzende ..........................................................................................36 21 10       Reinsdorf: Kindertagesstätte „Kindernest“
Sekretariat / Versicherungen ...............................................................36 21 11                 Träger: Gemeinde, Krumme Straße 2 .....................................0 34 66 / 3 12 66
Hauptabteilung
- Kindereinrichtungen ..........................................................................36 21 13             Ringleben: Kindertagesstätte „Pfiffikus“
- Personalabteilung...............................................................................36 21 19           Träger: Gemeinde,
- Kultur / Jugend / Vereine ....................................................................36 21 18             Frankenhäuser Straße 19........................................................0 34 66 / 3 12 09
Bau- und Ordnungsamt
- Bau ....................................................................................................36 21 14   Voigtstedt: Kindertagesstätte „Am Storchennest“
- Ordnung u. Sicherheit / Vollstreckung.................................................36 21 15                     Träger: Gemeinde, Rosengasse 21 a ....................................0 34 66 / 32 27 04
- Liegenschaften / Mieten u. Pachten / Beiträge ..................................36 21 12
- Friedhofswesen / Fischereischeine / Presse .....................................36 21 18                                                      Abwasserzweckverbände
Finanzabteilung ...................................................................................36 21 32
- Kasse ..........................................................................36 21 30 und 36 21 33              Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT)
- Steuern ..............................................................................................36 21 35     Am Westbahnhof, 06556 Artern
Einwohnermeldeamt / Standesamt - siehe Stadtverwaltung, (Verantwortungs-                                             Telefon .......................................................................................0 34 66 / 32 90
bereich der beiden o.g. Ämter, Stadtverwaltung Artern sowie der Mitgliedsge-                                         Telefax ..................................................................................0 34 66 / 32 91 00
meinden der VG Mittelzentrum Artern).                                                                                E-Mail ..................................................................................info@kat-artern.de
Es gelten die Sprechzeiten der Stadtverwaltung Artern.                                                               Sprechzeiten:
Alle Anschlüsse sind unter der Vorwahl Artern: 0 34 66 zu erreichen.                                                 Dienstag 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
Amtsblatt                                                                                                          -3-                                       Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ (AZV)
Karl-Marx-Str. 12                                                                                                                      Beratungs- und Begegnungsstätten
E-Mail ................................................................. info@azv-thueringer-pforte.de
Sprechzeiten:                                                                                                          Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“, Wasserstraße 15-17 .............33 97 50
Dienstag                9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr,                                                                Beratungsstelle für Selbsthilfe, An der Promenade 10 ........................74 19 41
Donnerstag              9.00-12.00 Uhr                                                                                 Bund der Vertriebenen, Ritterstr. 8 (Oberer Hof) .................................32 29 77
Telefonnummern der Geschäftsstelle                                                                                     Pro Familia, Wasserstr. 1 .....................................................................32 20 64
Fax ........................................................................................03 46 73 / 9 14 62         Suchtberatung des Diakonischen Werkes, Fräuleinstr. 12....................32 20 76
Gebührenerhebung / Kasse ..................................................03 46 73 / 9 14 61                          VdK, Fräuleinstr. 12 .............................................................................32 17 70
Werkleiter .............................................................................03 46 73 / 9 98 77             Schiedsstelle, Christoph Begrich, Weinberg 14 (priv.) .........................31 96 99
Finanzen............................................................................... 03 46 73 / 9 98 78             Beratungsstelle u. Familienentlastender Dienst
Niederschlagswasser/Fäkalschlammentsorgung...................03 46 73 / 9 14 63
Allgemeine Verwaltung / Sekretariat .....................................03 46 73 / 9 98 79                            der Lebenshilfe, Einbecker Str. 8 .........................................................32 28 38
Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden                                                                 Volkssolidarität Artern e.V., Leipziger Str. 32 .......................................30 24 63
unter folgender Rufnummer angezeigt werden: ...............0172 / 8 66 35 18                                           Thür. Arbeitsloseninitiative (TALI) - Soziale Arbeit - e.V.,
                                                                                                                       Straße der Jugend 12a ........................................................................32 25 92
                                                                                                                       Suppenküche der TALI .........................................................................32 25 92
                                            Stadt Artern                                                               Freizeitzentrum ....................................................................................30 28 59
Stadtverwaltung Artern, Markt 14 ..........................................................32 55-0                     Jugendberufshilfe Thüringen e.V.,
E-mail: info@artern.de; Homepage: www.artern.de                                                                        Kompetenzagentur Ritterstr. 8d (Oberer Hof) ..........................0160 7 18 14 08
Fax-Nummer ........................................................................................32 55 50            Soziale Dienste der Justiz, Bewährungs- und Gerichtshilfe,
Sekretariat / Bürgermeister .................................................................32 55 10                  Rudolf-Breitscheid-Straße 22 ..............................................................36 44 33
Hauptamt / Personalamt ......................................................................32 55 11                  ThINKA Artern, Einbecker Str. 6 .......................................................7 40 44 57
Soziales ...............................................................................................32 55 15
Ltrn. Bau- u. Ordnungsamt ..................................................................32 55 22
Bauamt ................................................................................................32 55 27                                   Ärzte • Allgemeinmedizin
Stadtsanierung
(Di 13-18 Uhr nur nach tel. Terminvereinbahrung)................................32 55 26                               Facharzt Gerhard Gottelt, Schillerstr. 65 ..............................................30 26 73
IHK-Büro, Markt 14                                                                                                     Facharzt Stephan Gottelt, Schillerstr. 65 .............................................30 26 73
(2. + 4. Donnerstag im Monat) ..............................................................32 55 26                   Dr. med. Detlef Persch, Puschkinstr. 28 .................................................3 10 75
zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung) ................................... Fax 32 55 50                              Dr. med. Carmen Seidel, Lindenstr. 7 ....................................................3 13 81
Wirtschaftsförderung ...........................................................................32 55 31               Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld, Puschkinstr. 52 .....................................32 11 83
Ordnungsamt .......................................................................................32 55 25
Marktwesen .........................................................................................32 55 28
Ltr. Kämmerei/Hauptamt ......................................................................32 55 18                                                             Fachärzte
Steueramt ............................................................................................32 55 16
Stadtkasse ...........................................................................................32 55 40         Dipl.-Med. Arnhild Sänger, Frauenärztin, Fräuleinstraße 8 ..................32 24 44
Mahnwesen / Vollstreckung .................................................................32 55 39                    Dipl.-Med. Jens Thieme, Hautarzt, Puschkinstraße 37 ..........................3 10 97
Standesamt .........................................................................................32 55 24           FA f. Augenheilkunde Frau D. Wagner, Nordhäuserstr. 13 .................3 64 47 60
....................................................................................................... Fax 32 55 47   Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Lotze, FA für Innere Medizin,
Einwohnermeldeamt ...........................................................32 55 41 / 32 55 38                       Wasserstr. 18 ....................................................................................7 40 20 20
....................................................................................................... Fax 32 55 42
Liegenschaften ....................................................................................32 55 34
Stadtarchiv ...........................................................................................32 55 30                                                   Zahnärzte
Feuerwehrtechnisches Zentrum FTZ, Hüttenstraße 7..........................32 49 78
Feuerwehrstützpunkt Salzdamm 46a ..................................................30 24 35                            Dipl.-Stom. Edith Bachmann, Wasserstraße 8 .......................................3 10 29
Stadtinformation über Uwe Hagel, Markt 2 ..........................................32 27 10                            Zahnärztin D. Kircheis, R.-Breitscheid-Straße 2 ..................................30 22 90
Stadtbibliothek, Einbecker Str. 8 ..........................................................32 49 87                   Dipl.-Stom. Isa Griebsch, Harzstraße 25 .............................................32 23 11
Bauhof u. Friedhofsverwaltung, Sangerh. Str. 12 d...............................30 49 48
....................................................................................................... Fax 33 98 66   Dr. med. dent. Anne Griebsch, Harzstraße 25 .....................................32 23 11
Mo-Do 08.00-12.30 Uhr u. 13.00-15.30 Uhr, Fr 08.00-11.30 Uhr, Mi geschl.                                               Dipl.-Stom. Ronald Landes, Harzstraße 16 .........................................30 24 46
Sole-Schwimmbad, Saline ...................................................01577 / 8 01 37 87                          Dr. med. Wolfgang Reymann, Passage am Markt ...............................30 25 04
                                                                                                                       Dipl.-Stom. Sabine Witt, Leipziger Straße 17 ........................................3 10 22
Stadtverwaltung Artern                                                                                                 Nina Pollmann, Kieferorthopädin,
Verwaltungsgebäude: Rathaus, Markt 14,                                                                                 Leipziger Straße 17 ...............................................................................3 10 30
e-mail: info@artern.de, homepage: www.artern.de
Sprechzeiten:
Montag            8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr                                                                                                                 Zahntechnik
Dienstag          8.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch          geschlossen                                                                                          Robert Wohland GmbH, Domacker 2 ..................................................36 46 80
Donnerstag        8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr                                                                        Flemming Dental Zahntechnik Artern, Saline 3 ...................................30 23 56
Freitag           8.00-12.00 Uhr
Gemeindebüro OT Schönfeld (nur tel. erreichbar)..................................3 12 38
                                                                                                                               Apotheken / Ergotherapie / Physiotherapie /
                                             Bürgerbüro                                                                            Logopädie / Pflegedienst / Hospiz

Bürgerbüro, Artern, An d. Promenade 10 ............................................74 19 50                            Aratora-Apotheke .................................................................................32 39 72
                                                                                                                       Engel-Apotheke ...................................................................................30 24 77
                                                                                                                       Löwen-Apotheke ..................................................................................30 24 88
   Landesamt für Vermessung und Geoinformation                                                                         Physiotherapie G. Peter, Schlossstr. 5 .................................................30 22 95
Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10 ..........................03 61 / 57-4 18 40                                Physiotherapie Hübner/Lerch, Puschkinstraße 57 ................................3 10 73
Fax ...................................................................................03 61 / 57-4 18 42 22           Physiotherapie Heike Brock, Wasserstraße 7 ......................................33 90 11
                                                                                                                       Physiotherapie Christine Lange, Geschwister-Scholl-Platz 13 ............32 03 10
                                                                                                                       Priv. Pflegedienst „Humanitas“, Promenade 15/16 ..............................31 98 29
                                    Kindertagesstätten                                                                 Priv. Pflegedienst „Ingari“, Wasserstraße 25 ........................................32 11 11
Kindergarten Magdalenenstraße .........................................................30 24 96                        Pflegedienst Trägerwerk Soziale Dienste, Wasserstraße 16/17 ..........33 97 40
Kindertagesstätte „Bummi“ ..................................................................32 00 98                   Pflegedienst der Volkssolidarität, Leipziger Straße 32..........................30 24 63
Kinderhaus „Regenbogen“ ..................................................................32 16 79                     DRK-Pflegedienst, Puschkinstraße 23 ................................................33 71 20
                                                                                                                       Tagespflege „Schmückeblick“ Claudia Funda ...................................7 40 79 89
                                                                                                                       Hospiz-Dienst, Harzstraße 16 ...............................................0172 / 3 58 79 68
                                   Schuleinrichtungen                                                                  Alten- und Pflegeheim „Haus Anna am Park“ ...................................7 43 85 00
Grundschule H.-Hoffmann-v.-Fallersleben-Str. ....................................30 22 43                              DRK-Altenheim, Einbecker Str. 9 ...........................................................3 37 50
Staatliche Gemeinschaftsschule J.G. Borlach, Am Königstuhl 9............33 66 0                                        Logopädische Praxis B. Heyser, Schlossstraße 15 .............................30 22 40
Volkshochschule, Puschkinstr. 58 ........................................................36 49 80                      Ergotherapiepraxis, Leipziger Str. 29 ...................................................32 49 11
Staatl. regionales Förderzentrum Artern, Kirchstr. 5/6..........................33 92 44                               Ergotherapie „Einklang‘: Herrnstraße 4 ............................................7 43 96 15
Stiftung Finneck, Finneck-Werkstätten, Otto-Brünner-Str. 8 ... 74 01 30 / Fax 74 01 31                                 Praxis f. Ergotherapie, A. Sieler, Leipziger Straße 33 ..........................74 08 90
Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
Amtsblatt                                                        -4-                       Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
                                                                    (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert
    Amtliche Bekanntmachungen der                                   am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder-
                                                                    schrift zu erheben.
     Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
                                                                    Ilmenau, 19.04.2018
                                                                    ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer                            Siegel
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der                             Vorsitzender
Vorwegnahme der Entscheidung
                                                                       Satzung über die Erhebung von Gebühren
gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas-
sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän-               im Marktwesen in der Stadt Artern
dert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808)
                                                                                     (Marktgebührensatzung)
Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In-            Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und
dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für das folgende Grundstück:      Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) in der
                                                                    Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.
Ordnungs- Grund-      Grund- Gemarkung:        Flur:   Flur-        41), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. April
nummer:   buch        buch-                            stücks       2017 (GVBl. S. 91, 95), in Verbindung mit §§ 1, 2 und 10 ff. des
          von:        blatt:                           nummer:      Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fas-
13        Artern      441    Artern            12      232          sung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S.
                                                                    301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl.
ist mit Ablauf des 11.04.2018 unanfechtbar geworden.                S. 150), und des § 17 der örtlichen Satzung zur Regelung des
                                                                    Marktwesens vom 26.01.2010, hat der Stadtrat der Stadt Artern
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis-            in der Sitzung am 26.02.2018 folgende Satzung über die Erhe-
herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent-         bung von Gebühren im Marktwesen beschlossen:
scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-
kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer                                        §1
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung                             Allgemeines
des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den          Für die Benutzung der Standplätze auf den Wochen- und Jahr-
zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden          märkten sowie Volksfesten der Stadt Artern sind tägliche Markt-
mit dieser Bekanntmachung fällig.                                   standgelder entsprechend der Größe der Standplätze zu entrich-
                                                                    ten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach                                          §2
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist                              Gebührenschuldner
bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt          Gebührenschuldner ist derjenige, dem der Standplatz zugewie-
Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau,          sen wurde. Hat tatsächlich eine andere als die in Satz 1 bezeich-
als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung          nete Person den Standplatz inne, so haftet diese gemeinsam mit
(ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert        der in Satz 1 bezeichneten Person als Gesamtschuldner.
am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder-
schrift zu erheben.                                                                                 §3
                                                                                             Höhe der Gebühr
Ilmenau, 11.04.2018                                                 (1) Die zu entrichtende Standplatzgebühr bemisst sich nach der
ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer                            Siegel    Frontlänge des Standes/ Fahrgeschäftes und beträgt 3,25 € je
Vorsitzender                                                        angefangenen Meter und Tag beim Wochenmarkt und 8,00 € je
                                                                    angefangenen Meter und Tag beim Jahrmarkt/ Volksfest. Jeder
                                                                    angefangene Meter ist aufzurunden und wird als voller Meter be-
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der                             rechnet.
Vorwegnahme der Entscheidung                                        (2) Erstreckt sich die Standplatzzusage für einen Jahrmarkt über
                                                                    mehr als zwei Tage, wird die Gebühr gemäß Absatz 1 um ein
gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas-            Drittel reduziert.
sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808)                                                §4
                                                                                               Auslagen
Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In-            (1) Die der Stadt entstehenden Auslagen, insbesondere die für
dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für das folgende Grundstück:      Strom, Wasser, Platzreinigung und Abfallbeseitigung, werden
                                                                    nach dem Verursacherprinzip auf die Standplatzinhaber umge-
Ordnungs- Grund-      Grund- Gemarkung:        Flur:   Flur-        legt. Die Umlegung geschieht pauschaliert auf Basis einer Schät-
nummer:   buch        buch-                            stücks       zung, sofern keine Zählung des Verbrauchs möglich ist.
          von:        blatt:                           nummer:      (2) Sofern eine Zählung des Verbrauchs erfolgt, setzt sich die
34        Artern      1906   Artern            12      242/4        Gebühr wie folgt zusammen:
                                                                    - Nutzung Lichtstromanschluss                        5,00 €/ Tag
ist mit Ablauf des 19.04.2018 unanfechtbar geworden.                                                           zuzüglich Verbrauch
                                                                    - Nutzung Kraftstromanschluss                      10,00 €/ Tag
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis-                                                       zuzüglich Verbrauch
herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent-         - Nutzung Wasseranschluss                            5,00 €/ Tag
scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-                                                    zuzüglich Verbrauch
kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer           (3) Die Auslagenpauschale beträgt:
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung     - Lichtstrom                                         7,00 €/ Tag
des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den          - Kraftstrom                                       12,00 €/ Tag
zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden          - Wasser                                             7,00 €/ Tag
mit dieser Bekanntmachung fällig.                                   - Umlage Entsorgungskosten
                                                                        je Stand/ Fahrgeschäft                         10,00 €/ Tag
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach                                        §5
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist                            Entstehung, Fälligkeit
bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt          Die Abgabepflicht entsteht mit der Zuteilung des Standplatzes
Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau,          bzw. der Standplatzzusage. Gleichzeitig damit werden die Ge-
als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung          bühren fällig.
Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
Amtsblatt                                                     -5-                       Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
                               §6
                        Auskunftspflicht                                 Amtliche Bekanntmachungen
Die Gebühren und Auslagenschuldner sind verpflichtet, den zur            der Verwaltungsgemeinschaft
Festsetzung und zur Einziehung bevollmächtigten Personen die
zur Bemessung der Gebühren und Auslagen erforderlichen Aus-                     „Mittelzentrum“
künfte zu erteilen. Hierzu zählen insbesondere auch die Größe
der Verkaufseinrichtungen und die Anschlusswerte bzw. der Ver-
brauch der betriebenen elektrischen Anlagen.                                             Information
                               §7                                           Am Donnerstag, dem 26. April 2018
                      Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig i. S. von § 18 ThürKAG handelt, wer vorsätz-         bleibt die Finanzabteilung, einschließlich der Kasse
lich oder leichtfertig entgegen § 6 dieser Satzung, die zur Be-
                                                                                         geschlossen.
messung der Gebühren und Auslagen erforderlichen Auskünfte
nicht erteilt.                                                                   Ass. Dipl. jur. A. Reckling, LL.M
(2) Er kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € belegt werden.            Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahn-                         Mittelzentrum Artern
dung der Ordnungswidrigkeit i. S. des Absatzes 1 ist die Stadt
Artern (§ 19 Abs. 1 ThürKO).
                                                                                         Information
                                §8
                           Inkrafttreten                                        Am Freitag, dem 11. Mai 2018
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt-                        bleibt die Verwaltung
machung in Kraft.
(2) Gleichzeitig wird die Satzung über die Erhebung von Gebüh-                           geschlossen.
ren im Marktwesen in der Stadt Artern vom 26.01.2010 in der
                                                                                 Ass. Dipl. jur. A. Reckling, LL.M
Fassung der 1. Änderung vom 04.04.2014 aufgehoben.                         Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                                      Mittelzentrum Artern
Artern, den 21.03.2018
Zimmer
Bürgermeisterin

Beschlüsse der 25. Sitzung des                                           Amtliche Bekanntmachungen
Stadtrates der Stadt Artern vom 28.03.2018                                      der Gemeinden
In der 25. Sitzung des Stadtrates der Stadt Artern am Mittwoch,
den 28.03.2018 wurden folgende Feststellungs- und Entlas-
tungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der geprüften Jahres-                            Gemeinde Gehofen
rechnung der Haushaltsjahr 2012 bis 2016 gefasst:

Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2012                    Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
    Beschluss-Nr.:                               169-03/2018
                                                                  Der Gemeinderat Gehofen hat in seiner Sitzung am 22.03.2018
Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten
                                                                  folgende Beschlüsse gefasst:
für das Haushaltsjahr 2012
    Beschluss-Nr.:                               170-03/2018
                                                                  Beschluss-Nr.: 0138-03/2018
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2013
                                                                  Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-
    Beschluss-Nr.:                               171-03/2018
                                                                  sitzung vom 29.01.2018
Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten
                                                                  Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung
für das Haushaltsjahr 2013                                        vom 29.01.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und
    Beschluss-Nr.:                               172-03/2018      Ergänzungen.
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2014                    Beschluss-Nr.: 0139-03/2018
    Beschluss-Nr.:                               173-03/2018      Diskussion und Beschlussfassung Haushaltssatzung 2018
Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten               Der Gemeinderat Gehofen beschließt die Haushaltssatzung für
für das Haushaltsjahr 2014                                        das Jahr 2018 laut Anlage.
    Beschluss-Nr.:                               174-03/2018      Beschluss-Nr.: 0140-03/2018
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2015                    Diskussion und Beschlussfassung Finanzplan 2017-2021
    Beschluss-Nr.:                               175-03/2018      Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan der Gemeinde Ge-
Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin                 hofen für die Jahre 2017-2021 laut Anlage.
und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2015                  Beschluss-Nr.: 0141-03/2018
    Beschluss-Nr.:                               176-03/2018      Diskussion und Beschlussfassung Vergabe der Bauleistung
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2016                    „Erneuerung Treppe“ im Mietshaus Hauptstraße 10 in Ge-
    Beschluss-Nr.:                               177-03/2018      hofen
Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten              Der Gemeinderat Gehofen beschließt, die Vergabe der Bau-
für das Haushaltsjahr 2016                                        leistung „Erneuerung Treppe“ im Mietshaus Hauptstraße 10 in
    Beschluss-Nr.:                               178-03/2018      06571 Gehofen durch die Firma Tischlerei Joachim Czekalla aus
                                                                  Ritteburg durchführen zu lassen.
Die einzelnen Jahresrechnungen liegen während der regulären       Beschluss-Nr.: 0142-03/2018
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Artern im Rathaus, Markt 14      Diskussion und Beschlussfassung Vergabe Lieferung von
(Zimmer 7) ab dem Tag der Bekanntmachung für die Zeit von         Außenspielgeräten für die öffentlichen Spielplätze in Ge-
zwei Wochen und darüber hinaus bis zur Feststellung der folgen-   hofen
den Jahresrechnung(en) zur Einsichtnahme bereit.                  Der Gemeinderat Gehofen beschließt die Vergabe zur Liefe-
                                                                  rung von Spielplatzgeräten für die öffentlichen Spielplätze der
Zimmer                                                            Gemeinde Gehofen an die Firma espas GmbH, Graf-Haeseler-
Bürgermeisterin                                                   Straße 7-11, 34134 Kassel zu erteilen.
Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
Amtsblatt                                                        -6-                       Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
                                                                     Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich
  Sprechzeiten des Bürgermeisters                                    des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert.
  Die Bürgermeistersprechstunde findet ab 24. April 2018 in                                        §2
  der ehemaligen Schule, Bahnhofstraße 9 in 06571 Gehofen                                  Inkrafttreten
  zu den gewohnten Sprechzeiten statt.                               Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018
                                                                     in Kraft.

                                                                     Heygendorf, 20.03.2018
                  Gemeinde Heygendorf                                Weinreich
                                                                     Bürgermeister                                          (Siegel)

Bekanntgabe von Satzungen                                            Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
                                                                     schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung
Der nachfolgend bekanntgemachten Satzung zur Änderung der            betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft
Satzung über die Erhebung für die Benutzung der Kindertages-         geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der
stätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde        Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht in-
Heygendorf wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde,           nerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung
Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 02.03.2018 die rechtsauf-           geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
sichtliche Eingangsbestätigung erteilt.
Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Artern und
der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt,              Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ring-    Der Gemeinderat Heygendorf hat in seiner Sitzung am
leben und Voigtstedt Ausgabe 6 vom 20.04.2018.                       27.03.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
Heygendorf, den 20.03.2018                                           Beschluss-Nr.: 0156-03/2018
Karl-Heinz Weinreich                                                 Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-
Bürgermeister                                                        sitzung, öffentlicher Teil, vom 27.02.2018
                                                                     Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung
           Satzung zur Änderung der Satzung                          vom 27.02.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und
            über die Erhebung von Gebühren                           Ergänzungen.
        für die Benutzung der Kindertagesstätte                      Beschluss-Nr.: 0157-03/2018 A
                     „Riethspatzen“                                  Diskussion und Beschlussfassung Bekenntnis zur Bildung
               in kommunaler Trägerschaft                            einer Landgemeinde mit der Stadt Roßleben oder der Stadt
                der Gemeinde Heygendorf                              Artern
         vom 20.03.2018 (Tag der Ausfertigung)                       Der Gemeinderat der Gemeinde Heygendorf beschließt in seiner
                                                                     öffentlichen Sitzung am 27.03.2018, im Hinblick auf den Entwurf
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thürin-        des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden,
ger Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekannt-             den freiwilligen Zusammenschluss mit der Stadt Roßleben zur
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert           Bildung einer Landgemeinde anzustreben.
durch Art. 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95)¸      Der Bürgermeister wird legitimiert, entsprechende Vertragsver-
der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes            handlungen zu führen.
(ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep-             Beschluss-Nr.: 0157-03/2018 B
tember 2000 (GVBl. S 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom         Diskussion und Beschlussfassung Bekenntnis zur Bildung
14. Juni 2017 (GVBl. S 150), des § 90 des Achten Buches So-          einer Landgemeinde mit der Stadt Roßleben oder der Stadt
zialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fas-      Artern
sung der Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl.             Der Gemeinderat der Gemeinde Heygendorf beschließt in seiner
I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017       öffentlichen Sitzung am 27.03.2018, im Hinblick auf den Entwurf
(BGBl. I S. 3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer         des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden,
Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kin-          den freiwilligen Zusammenschluss mit der Stadt Artern zur Bil-
dern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausfüh-      dung einer Landgemeinde anzustreben.
rungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kin-         Der Bürgermeister wird legitimiert, entsprechende Vertragsver-
dertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017          handlungen zu führen.
(GVBl. S. 276) hat der Gemeinderat der Gemeinde Heygendorf in        Beschluss-Nr.: 0158-03/2018
der Sitzung am 27.02.2018 die folgende Änderungssatzung zur          Diskussion und Beschlussfassung Aufhebung des Be-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der         schlusses Satzung zur Änderung der Satzung über die Be-
Kindertagesstätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft          nutzung der Kindertagesstätte „Riethspatzen“ 0153-02/2018
der Gemeinde Heygendorf vom 18.05.2010 beschlossen:                  vom 27.02.2018
                                                                     Der Gemeinderat Heygendorf beschließt, den Beschluss der
                              §1                                     Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der
                    Änderung der Satzung                             Kindertagesstätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft
Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:                              der Gemeinde Heygendorf lt. Anlage mit der Beschlussnum-
                                                                     mer 0153-02/2018 vom 27.02.2018, aufgrund des Hinweises
                               § 4a                                  der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis vom
                      Elternbeitragsfreiheit                         12.03.2018 zwecks der Anpassung an das Thüringer Kinderta-
Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in        gesstättengesetz (ThürKitaG) vom 18.12.2017, aufzuheben.
Thüringen im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dessen re-        Beschluss-Nr.: 0159-03/2018
gulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18    Diskussion und Beschlussfassung Satzung über die Benut-
Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) wird kein      zung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“
Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt      Die Gemeinde Heygendorf beschließt die Satzung über die Be-
in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schul-          nutzung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ in kommuna-
gesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert       ler Trägerschaft der Gemeinde Heygendorf lt. Anlage.
sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten        Beschluss-Nr.: 0160-03/2018
Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die El-          Diskussion und Beschlussfassung Vergabe einer Hausnum-
ternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst,      mer
wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen     Der Gemeinderat Heygendorf beschließt die Vergabe der Haus-
Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlen-   nummer „Helmestraße 7a“ für das neu vermessene Grundstück
de Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der      in der Gemeinde Heygendorf, Flur 12, Flurstück 35/1.
Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
Amtsblatt                                                   -7-                       Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang

                   Gemeinde Nausitz                                                Gemeinde Ringleben

Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat Nausitz hat in seiner Sitzung am 19.03.2018     Der Gemeinderat Ringleben hat in seiner Sitzung am 28.03.2018
folgenden Beschluss gefasst:                                    folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 0082-03/2018                                     Beschluss-Nr.: 0099-03/2018
Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-       Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-
sitzung vom 27.11.2017                                          sitzung vom 16.11.2017
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung    Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung
vom 27.11.2017 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und     vom 16.11.2017 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und
Ergänzungen.                                                    Ergänzungen.
                                                                Beschluss-Nr.: 0100-03/2018
Der Gemeinderat Nausitz hat in seiner Sitzung am 03.04.2018     Ernennung zum ehrenamtlichen Ortsbrandmeister unter
folgende Beschlüsse gefasst:                                    Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf
                                                                Widerruf
Beschluss-Nr.: 0084-04/2018                                     Der Gemeinderat Ringleben ernennt Herrn Sven Becker zum
„Diskussion und Beschlussfassung zur Auflösung der Ge-          ehrenamtlichen Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
meinde Nausitz und Bildung einer Landgemeinde nach § 6          Ringleben unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehren-
Abs. 5 ThürKO mit dem Namen ‚Roßleben-Wiehe‘„                   beamter auf Widerruf.
Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am    Beschluss-Nr.: 0101-03/2018
03.04.2018                                                      Ernennung zum stellv. ehrenamtlichen Ortsbrandmeister
a) die Auflösung der Gemeinde Nausitz                           unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
sowie                                                           auf Widerruf
b) die Bildung einer Landgemeinde nach § 6 Absatz 5 ThürKO      Der Gemeinderat Ringleben ernennt Herrn Christoph Böhm zum
   mit dem Namen Roßleben-Wiehe durch Zusammenschluss           stellvertretenden ehrenamtlichen Ortsbrandmeister der Freiwil-
   der Gemeinden Roßleben, Wiehe, Donndorf und Nausitz.         ligen Feuerwehr Ringleben unter Berufung in das Beamtenver-
Beschluss-Nr.: 0085-04/2018                                     hältnis als Ehrenbeamter auf Widerruf.
                                                                Beschluss-Nr.: 0102-03/2018
Diskussion und Beschlussfassung über den Abschluss ei-
                                                                Diskussion und Beschlussfassung Satzung zur Änderung
nes Zusammenlegungsvertrages der Gemeinde Nausitz
                                                                der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut-
Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am
                                                                zung der Kindertagesstätte „Pfiffikus“
03.04.2018, dem als Anlage beigefügten Entwurf des Vertrages
                                                                Die Gemeinde Ringleben beschließt die Satzung zur Änderung
über den Zusammenschluss der Gemeinden Roßleben, Wiehe,
                                                                der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
Donndorf und Nausitz, zu einer Landgemeinde nach § 6 Absatz     der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in kommunaler Trägerschaft der
5 ThürKO in vollem Wortlaut zuzustimmen.                        Gemeinde Ringleben lt. Anlage.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragsunterzeichnung
vorzunehmen.
                                                                                   Gemeinde Voigstedt
                  Gemeinde Reinsdorf
                                                                Bekanntgabe von Satzungen
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                Der nachfolgend bekanntgemachten Satzung zur Änderung
                                                                der Satzung über die Erhebung für die Benutzung der Kinder-
Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 19.03.2018   tagesstätte „Am Storchennest“ in kommunaler Trägerschaft der
folgende Beschlüsse gefasst:                                    Gemeinde Voigtstedt wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichts-
                                                                behörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 09.03.2018 die
Beschluss-Nr.: 0103-03/2018                                     rechtsaufsichtliche Eingangsbestätigung erteilt.
Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-       Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Artern und
sitzung vom 23.11.2017, öffentlicher Teil                       der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt,
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung    Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ring-
vom 23.11.2017 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und     leben und Voigtstedt Ausgabe 6 vom 20.04.2018.
Ergänzungen.
Beschluss-Nr.: 0104-03/2018                                     Voigtstedt, den 20.03.2018
Diskussion und Beschlussfassung Satzung zur Änderung            Uwe Ratayczak
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut-       Bürgermeister
zung der Kindertagesstätte „Kindernest“
Die Gemeinde Reinsdorf beschließt die Satzung zur Änderung                Satzung zur Änderung der Satzung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung            über die Erhebung von Gebühren für die
der Kindertagesstätte „Kindernest“ in kommunaler Trägerschaft              Benutzung der Kindertagesstätte
der Gemeinde Reinsdorf lt. Anlage.                                                „Am Storchennest“
Beschluss-Nr.: 0105-03/2018                                                   in kommunaler Trägerschaft
Diskussion und Beschlussfassung Vergabe Bauleistung
Gehwegerneuerung Hauptstraße
                                                                                der Gemeinde Voigtstedt
Der Gemeinderat beschließt die Gehwegerneuerung in der                   vom 20.03.2018 (Tag der Ausfertigung)
Hauptstraße der Gemeinde Reinsdorf durch die Firma Umwelt-      Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer
schutz und Tiefbaugesellschaft mbH Sangerhausen,                Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntma-
Schachtstraße 25, 06526 Sangerhausen zum angebotenen            chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert durch
Preis von 62.950,42 € durchführen zu lassen.                    Art. 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95)¸ der §§
Beschluss-Nr.: 0106-03/2018                                     2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür-
Diskussion und Beschlussfassung Übertragung Hausnum-            KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September
mer                                                             2000 (GVBl. S 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Hausnummer       2017 (GVBl. S 150), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetz-
„Hauptstraße 45“ auf das neu vermessene Grundstück in der       buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der
Gemeinde Reinsdorf des Flurstücks 527/1 in der Flur 3.          Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022),
Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
Amtsblatt                                                        -8-                       Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S.
3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über                  Allgemeine Mitteilungen
die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tagesein-
richtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum                      und Informationen
Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertagesbetreu-
ungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276)
hat der Gemeinderat der Gemeinde Voigtstedt in der Sitzung am                                Stadt Artern
22.02.2018 die folgende Änderungssatzung zur Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertages-
stätte „Am Storchennest“ in kommunaler Trägerschaft der Ge-
meinde Voigtstedt vom 26.11.2012 beschlossen:                                        Rathaus geschlossen
                              §1                                                   Am Freitag, den 11. Mai 2018
                    Änderung der Satzung                                           bleibt das Rathaus geschlossen.
Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
                                                                                        Wir bitten um Beachtung.
                               § 4a                                                              Zimmer
                      Elternbeitragsfreiheit                                                Bürgermeisterin
Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in
Thüringen im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dessen re-
gulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18    Gestatten wir sind die Neuen
Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) wird kein
Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt      Auch in Artern sieht man uns in rosa und hellblau durch unser
in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schul-          schönes Städtchen fahren, wir die kleinsten Neubürger und ihre
gesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert       stolzen und überglücklichen Eltern.
sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten        Das nahm Bürgermeisterin Frau Zimmer zum Anlass, allen El-
Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die El-          tern, die dies wünschen, ganz herzlich zur Geburt zu gratulieren
ternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst,      und die Glückwünsche der Stadt zu überbringen.
wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen     Als Andenken gab es für uns einen Strampler mit Arterner Wap-
Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlen-   pen sowie einen Gutschein.
de Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der      Darüber haben wir uns sehr gefreut.
Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich       So sehen wir aus:
des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert.

                              §2
                      Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018
in Kraft.

Voigtstedt, 20.03.2018
Uwe Ratayczak
Bürgermeister                                            (Siegel)

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung
betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft
geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der
Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht in-
nerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat Voigtstedt hat in seiner Sitzung am 21.03.2018       Arno Probst mit Mama Anne Becker
folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 0126-03/2018                                          Lesetipp im April
Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-
sitzung vom 22.02.2018                                               Stadtbibliothek Artern
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung
vom 22.02.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und          Einbecker Str. 8, 06556 Artern
Ergänzungen.                                                         Telefon (03466) 324987,
Beschluss-Nr.: 0127-03/2018                                          stadtbibliothek_artern@t-online.de
Diskussion und Beschlussfassung zur Auflösung der Ge-
meinde Voigtstedt sowie deren Zusammenschluss mit der                Öffnungszeiten:
Stadt Artern inkl. dem Ortsteil Schönfeld zur Bildung einer          Di        10.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Landgemeinde                                                         Do        10.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
Der Gemeinderat der Gemeinde Voigtstedt beschließt, nach vor-
angegangener Information der Einwohner durch die Einwohner-          Jacobs, Anne
versammlung vom 21.03.2018, in seiner öffentlichen Sitzung am        Das Gutshaus- Glanzvolle Zeiten
21.03.2018                                                           Franziska kann es nicht glauben: Endlich ist sie wieder in ihrer
a) Die Auflösung der Gemeinde Voigtstedt.                            Heimat auf Gut Dranitz. In den Wirren des zweiten Weltkriegs
b) Die Bildung einer Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO             musste sie das herrschaftliche Anwesen im Osten verlassen.
    durch Zusammenschluss der Stadt Artern inkl. dem Ortsteil        Lange gab es keinen Weg zurück. Trotzdem ließ sie die Sehn-
    Schönfeld und der Gemeinde Voigtstedt.                           sucht nicht mehr los. Nie konnte sie die glanzvollen Zeiten vor
Die neue Landgemeinde führt die Bezeichnung Stadt Artern.            dem Krieg vergessen, ihre Träume und Wünsche von einem Le-
                                                                     ben an der Seite ihrer großen Liebe Walter Iversen. Alles schien
                                                                     möglich. Doch der Krieg trennte die Liebenden und machte ihre
                Ende amtlicher Teil                                  Träume zunichte. Aber Franziska gab die Hoffnung nie auf…
Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
Amtsblatt                                                      -9-                       Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
Falk, Rita                                                         „Wo sonst treffen sich Menschen in ihrem Privatleben noch zum
Kaiserschamarrndrama                                               gemeinsamen Arbeiten“, kommentiert ThINKA-Mitarbeiterin
Höchst pikante Ermittlungen für den Eberhofer Franz. Die Leiche:   Stolze die Aktion. „Wo Gemeinsamkeit der Allgemeinheit diene,
Eine junge Frau, die heiße Stripshows im Internet anbietet. Zu     ist unsere Unterstützung angezeigt.“
den Verdächtigen zählen dummerweise der Simmerl, der Flötzin-      „Ein gepflegter Obstbaum hat eine längere Lebenserwartung,
ger und sogar der Leopold, die alte Schleimsau.                    blüht reicher und kann dementsprechend auch mehr Früchte
Und dann: die zweite Tote….                                        ausbilden“, weiß Fachfrau Unverricht. Aus diesem Grund und
Treibt etwa ein Serienmörder sein Unwesen in Niederkaltenkir-      nach den guten Ergebnissen des Einsatzes gemäß dem Wunsch
chen?                                                              der Kitaleiterin Frau Thober wurde bereits eine Wiederholung
                                                                   der Aktion im Herbst besprochen. An dieser Stelle ein herzliches
Für Kinder                                                         Dankeschön an alle fleißigen Helfer der Streuobstaktion und des
                                                                   Frühjahrsputzes.
Wohlleben, Peter
Hörst du die Bäume sprechen?
Wenn du bereit bist, Dinge über Bäume und andere Waldbewoh-                                 Nachruf
ner zu erfahren, die du nie für möglich gehalten hättest… dann
komm mit!                                                            Mit großer Betroffenheit haben wir die Nachricht erhalten,
Wir gehen zusammen auf eine spannende Expedition in den              dass unser langjähriger Mitarbeiter und Kollege
Wald.
Der Förster Peter Wohlleben erzählt dir auf diesem Rundgang
viel über seine faszinierenden Beobachtungen und Nachfor-
                                                                                Herr Jörg Neubauer
schungen.
                                                                     am 01.04.2018 plötzlich aus dem Leben gerissen wurde.
Seit mehr als 20 Jahren begeleitet er Familien und Schulklassen
durch den Wald und hat dabei viele Kinder -fragen zum Thema
gesammelt.                                                           Herr Neubauer war seit 1976 im Soleschwimmbad der
Die interessantesten findest du in diesem Buch - seinem ersten       Stadt Artern beschäftigt.
Kinderbuch.
                                                                     Vielen Generationen in und um Artern hat er auf seine
Engagierte Arterner pflegten Streuobstwiese                          besondere Weise das Schwimmen beigebracht und so
                                                                     auch über vier Jahrzehnte die Freibadsommer in unserem
des Magdalenenkindergartens                                          Soleschwimmbad begleitet.
Mit Sägen, Astscheren, Karren und Handschuhen bewaffnet,
sind Obstbäuerinnen Marion und Ilka Unverricht gemeinsam mit         Herr Neubauer war ein beliebter und geachteter Mitarbeiter
weiteren Helfern rechtzeitig vor den Osterfeuern unterwegs, die      und Kollege.
Apfelbäume von Windbruch und Totholz zu befreien. Bei einem
Spaziergang fielen den beiden Fachfrauen die Sturmschäden an
den Obstbäumen auf und sie boten ihre Unterstützung an. Das
                                                                     Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie.
ThINKA-Projekt griff dieses Angebot auf und konnte noch einige
helfende Hände aktivieren. Über den Vater eines Kindergarten-        Wir werden Herrn Neubauer ein ehrendes Gedenken
kindes der Magdalenenstraße konnte das Holz abtransportiert          bewahren.
werden.
                                                                     Stadtverwaltung Artern
                                                                     Zimmer, Bürgermeisterin

                                                                                            Nachruf
                                                                     Plötzlich ist da eine Lücke!
                                                                     Ein liebenswerter, in vielen Bereichen engagierter und stets
                                                                     um das Wohl seiner Mitbürger besorgter Mensch ist für im-
                                                                     mer von uns gegangen. Eine Mitbürgerin, die für viele gute
                                                                     Freundin und liebe Kameradin war, fehlt plötzlich.

                                                                     Am 07. März 2018 erlosch das Lebenslicht von

                                                                                     Christa Scholz
                                                                                          geb. 13.04.1942.

                                                                     Bescheiden - so wie sie gelebt hat, fand sie jetzt auch ihre
                                                                     letzte Ruhestätte.
                                                                     Aber in unserer Erinnerung und in unseren Herzen wird sie
                                                                     immer einen Platz behalten.
                                                                     Wir werden ihr Andenken ehren und sie sehr vermissen.

                                                                     Wir bedanken uns für das jahrzehntelange Engagement im
                                                                     Arterner Turnverein, für die regelmäßige Teilnahme und die
                                                                     Einsatzbereitschaft zum jährlichen Streetballturnier, für die
                                                                     vielen Einsätze in den Arterner Wahllokalen - dafür, dass
                                                                     sie immer da war, wenn wir sie brauchten. Die Erinnerung
                                                                     an Christa Scholz wird uns immer begleiten.

                                                                     Christine Zimmer
                                                                     Bürgermeisterin
Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
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