Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
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Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
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Artern der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt,
Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ringleben und Voigtstedt
Arterner Kitas sagen DANKE
Ein dickes Osterei!!
Nicht schlecht staunte der Kassenwart Genau zur richtigen Zeit, jetzt, wo die Die Freude bei allen ist riesig und der
des Fördervereins „Kindergarten Mag- Spielzeit wieder nach draußen ver- überwiesene Betrag wir natürlich dem
dalenenstraße Artern e.V.“ als er die lagert wird, sollen mit dieser Spende Wunsch entsprechend zur Freude und
Kontoauszüge sichtete. Spielgeräte und Spielsachen ange- Spaß aller Kinder eingesetzt.
Es war kein Traum, sondern Wirklich- schafft werden. Da der Spender leider anonym bleiben
keit. Ein anonymer Spender hatte ei- Und das ist noch nicht alles. Jetzt möchte, senden die Kinder und Erzieher
nen großen Betrag zweckgebunden an kommt ein noch dickeres Osterei: Auch aller drei Kindertagesstätten sowie die
die Einrichtung überwiesen. Die Freude die beiden anderen Kindertagesstät- Vorstände der Fördervereine der Kitas
darüber war riesengroß. ten der Stadt - die Kita „Bummi“ und „Bummi“ und „Magdalenenstraße“ auf
Es ist einfach toll, dass es in unserem die Kita „Regenbogen“ wurden mit je diesem Wege ein großes DANKESCHÖN
Artern Bürger gibt, die ein großes Herz 10.000 Euro von diesem Spender be- für die große Unterstützung.
für unsere Kleinsten haben und damit dacht.
wohltätige Dinge tun.
Mit einem ganz herzlichen Dankeschön möchte sich auch die Bürgermeisterin der Stadt und die Stadt Artern als Träger
der Einrichtungen anschließen. Wir freuen uns alle sehr und sind voller Dankbarkeit. Schön, dass es so uneigennüt-
zige und großherzige Mitmenschen gibt.Amtsblatt -2- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
Telefonnummern der Gemeinden der „VG Mittelzentrum Artern“
Borxleben ............................................ 0 34 66 / 31 99 01 u. 0174 / 6 27 45 49
Wichtige Telefonnummern Gehofen .................................................. 0 34 66 / 33 94 98 u. 0172 / 3567827
Heygendorf ......................................... 0 34 66 / 31 99 09 u. 0152 / 28 66 44 08
Ichstedt ..................................................................................0172 / 9 49 37 81
Kalbsrieth .............................................................................0 34 66 / 30 22 22
Mönchpfiffel / Nikolausrieth .......................................................0 34 6 52 / 2 13
Notrufe Nausitz ....................................................................................0 34 66 / 3 11 83
Polizei ......................................................................................36 10 / 1 10 Reinsdorf ................................................................................0 34 66 / 3 35 30
Feuerwehr............................................................................................1 12 Ringleben .............................................................................0 34 66 / 30 22 37
Medizinischer Notdienst ...............................................................11 61 17 Voigtstedt ..............................................................................0 34 66 / 32 27 03
Notdienstsprechstunde:
DRK-Manniske-Krankenhaus Bad Frankenhausen Schiedsstelle der VG Mittelzentrum Artern,
Mi, Fr: 16.00 - 19.00 Uhr Brauereistraße 3 in 06556 Artern
Sa, So, Feier- u. Brückentage, 24.12, 31.12.: 10.00 - 16.00 Uhr Vorsitzender: Herr Wolfgang Körber,
Walthergasse 10 in 06556 Kalbsrieth .....................................0 34 66 / 3 11 47
Notfalldienste
Rettungsleitstelle Nordhausen.................................. 03632 / 59330 od. 31 Stellvertreter: Herr Rainer Beie,
Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband .............0172 / 7 98 54 90 Siedlung 233 b in 06556 Ichstedt .........................................0 34 66 / 32 29 68
Abwasserzweckverband, AZV ........................................0172 / 8 66 35 18
envia Mitteldeutsche Energie AG ...................................0800 / 2 30 50 70 weitere Mitglieder:
Mitgas.............................................................................0800 / 6 86 11 77 Frau Veronika Trautmann,
Friedensstr. 37 in 06556 Heygendorf ......................................0 34 66 / 3 17 13
Verwaltungsgemeinschaft „Mittelzentrum Artern“ Frau Angelika Fabig,
Gartenstr. 9 in 06556 Reinsdorf .......................................0 34 66 / 74 28 46 - 0
Sitz Artern
Brauereistraße 3, 06556 Artern Ärzte, Zahnärzte, medizinische Einrichtungen
e-mail-adresse: ................................................................. info@vgmzartern.de
homepage: ......................................................................... www.vgmzartern.de Gehofen:
Physiotherapie Edda Haustein
Öffnungszeiten: Bahnhofstraße 21 .................................................................0 34 66 / 32 06 91
Mo von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
Di von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr Reinsdorf:
Mi von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld
Do von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr Hauptstraße 98 .....................................................................0 34 66 / 30 27 37
Fr von 7.00 bis 12.00 Uhr Zahnarzt Dr. Norbert Pfrogner
Darüberhinaus bitten wir um terminliche Abstimmung. Bergstraße 5 .........................................................................0 34 66 / 30 29 18
Physiotherapie und Bäderpraxis Brigitte Helmboldt
Kassenstunden: Reihe 7 ...................................................................................0 34 66 / 3 12 54
Mo geschlossen
Di von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr Ringleben:
Mi von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr Dipl.-Stom. Peter u. Monika Gropp
Do von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr Feldstraße 15 ........................................................................0 34 66 / 32 22 81
Fr von 7.00 bis 11.00 Uhr Physiotherapie Bettina Tiepner
Frankenhäuser Straße 5 .......................................................0 34 66 / 31 80 15
Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Gemeinden
Borxleben, Voigtstedt:
Mönchpfiffel-Nikolausrieth Di von 16.30 bis 18.00 Uhr Dr. med. Detlef Persch
Heygendorf Di von 17.00 bis 18.00 Uhr Kirchstraße 11 ......................................................................0 34 66 / 30 29 01
Ichstedt Di von 16.30 bis 17.30 Uhr
Gehofen Di von 17.30 bis 18.30 Uhr Kindertagesstätten
Kalbsrieth Di von 18.00 bis 19.30 Uhr
Nausitz Di von 17.30 bis 18.30 Uhr Gehofen: Kindertagesstätte „Sonnenblume“
Reinsdorf Di von 18.30 bis 19.30 Uhr Träger: AWO, Gerstengarten 14 .............................................0 34 66 / 3 11 79
Ringleben Di von 16.00 bis 18.00 Uhr
Voigtstedt Di von 17.00 bis 18.30 Uhr Heygendorf: Kindertagesstätte „Riethspatzen“
Träger: Gemeinde, Helmestraße 4.........................................0 34 66 / 31 99 05
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten (KOBB),
Polizeihauptmeister Herr Mädel (Tel./Fax 36 44 21), Ichstedt: Kindertagesstätte „Kyffhäuserzwerge“
für die Bürger der Mitgliedsgemeinden der Träger: Gemeinde, Schulstraße 201 .....................................0 34 66 / 31 98 35
VG Mittelzentrum Artern Di von 09.00 bis 18.00 Uhr
Kalbsrieth: Kindertagesstätte „Zwergenland“
Telefonverzeichnis: Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,
VG Mittelzentrum Artern, Brauereistraße 3 ..........................................36 21 - 0 Hofg. 88 .................................................................................0 34 66 / 32 23 48
VG Mittelzentrum Artern - Fax-Nummer...............................................36 21 20
Vorsitzende ..........................................................................................36 21 10 Reinsdorf: Kindertagesstätte „Kindernest“
Sekretariat / Versicherungen ...............................................................36 21 11 Träger: Gemeinde, Krumme Straße 2 .....................................0 34 66 / 3 12 66
Hauptabteilung
- Kindereinrichtungen ..........................................................................36 21 13 Ringleben: Kindertagesstätte „Pfiffikus“
- Personalabteilung...............................................................................36 21 19 Träger: Gemeinde,
- Kultur / Jugend / Vereine ....................................................................36 21 18 Frankenhäuser Straße 19........................................................0 34 66 / 3 12 09
Bau- und Ordnungsamt
- Bau ....................................................................................................36 21 14 Voigtstedt: Kindertagesstätte „Am Storchennest“
- Ordnung u. Sicherheit / Vollstreckung.................................................36 21 15 Träger: Gemeinde, Rosengasse 21 a ....................................0 34 66 / 32 27 04
- Liegenschaften / Mieten u. Pachten / Beiträge ..................................36 21 12
- Friedhofswesen / Fischereischeine / Presse .....................................36 21 18 Abwasserzweckverbände
Finanzabteilung ...................................................................................36 21 32
- Kasse ..........................................................................36 21 30 und 36 21 33 Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT)
- Steuern ..............................................................................................36 21 35 Am Westbahnhof, 06556 Artern
Einwohnermeldeamt / Standesamt - siehe Stadtverwaltung, (Verantwortungs- Telefon .......................................................................................0 34 66 / 32 90
bereich der beiden o.g. Ämter, Stadtverwaltung Artern sowie der Mitgliedsge- Telefax ..................................................................................0 34 66 / 32 91 00
meinden der VG Mittelzentrum Artern). E-Mail ..................................................................................info@kat-artern.de
Es gelten die Sprechzeiten der Stadtverwaltung Artern. Sprechzeiten:
Alle Anschlüsse sind unter der Vorwahl Artern: 0 34 66 zu erreichen. Dienstag 9.00-12.00 und 13.00-18.00 UhrAmtsblatt -3- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ (AZV)
Karl-Marx-Str. 12 Beratungs- und Begegnungsstätten
E-Mail ................................................................. info@azv-thueringer-pforte.de
Sprechzeiten: Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“, Wasserstraße 15-17 .............33 97 50
Dienstag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr, Beratungsstelle für Selbsthilfe, An der Promenade 10 ........................74 19 41
Donnerstag 9.00-12.00 Uhr Bund der Vertriebenen, Ritterstr. 8 (Oberer Hof) .................................32 29 77
Telefonnummern der Geschäftsstelle Pro Familia, Wasserstr. 1 .....................................................................32 20 64
Fax ........................................................................................03 46 73 / 9 14 62 Suchtberatung des Diakonischen Werkes, Fräuleinstr. 12....................32 20 76
Gebührenerhebung / Kasse ..................................................03 46 73 / 9 14 61 VdK, Fräuleinstr. 12 .............................................................................32 17 70
Werkleiter .............................................................................03 46 73 / 9 98 77 Schiedsstelle, Christoph Begrich, Weinberg 14 (priv.) .........................31 96 99
Finanzen............................................................................... 03 46 73 / 9 98 78 Beratungsstelle u. Familienentlastender Dienst
Niederschlagswasser/Fäkalschlammentsorgung...................03 46 73 / 9 14 63
Allgemeine Verwaltung / Sekretariat .....................................03 46 73 / 9 98 79 der Lebenshilfe, Einbecker Str. 8 .........................................................32 28 38
Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden Volkssolidarität Artern e.V., Leipziger Str. 32 .......................................30 24 63
unter folgender Rufnummer angezeigt werden: ...............0172 / 8 66 35 18 Thür. Arbeitsloseninitiative (TALI) - Soziale Arbeit - e.V.,
Straße der Jugend 12a ........................................................................32 25 92
Suppenküche der TALI .........................................................................32 25 92
Stadt Artern Freizeitzentrum ....................................................................................30 28 59
Stadtverwaltung Artern, Markt 14 ..........................................................32 55-0 Jugendberufshilfe Thüringen e.V.,
E-mail: info@artern.de; Homepage: www.artern.de Kompetenzagentur Ritterstr. 8d (Oberer Hof) ..........................0160 7 18 14 08
Fax-Nummer ........................................................................................32 55 50 Soziale Dienste der Justiz, Bewährungs- und Gerichtshilfe,
Sekretariat / Bürgermeister .................................................................32 55 10 Rudolf-Breitscheid-Straße 22 ..............................................................36 44 33
Hauptamt / Personalamt ......................................................................32 55 11 ThINKA Artern, Einbecker Str. 6 .......................................................7 40 44 57
Soziales ...............................................................................................32 55 15
Ltrn. Bau- u. Ordnungsamt ..................................................................32 55 22
Bauamt ................................................................................................32 55 27 Ärzte • Allgemeinmedizin
Stadtsanierung
(Di 13-18 Uhr nur nach tel. Terminvereinbahrung)................................32 55 26 Facharzt Gerhard Gottelt, Schillerstr. 65 ..............................................30 26 73
IHK-Büro, Markt 14 Facharzt Stephan Gottelt, Schillerstr. 65 .............................................30 26 73
(2. + 4. Donnerstag im Monat) ..............................................................32 55 26 Dr. med. Detlef Persch, Puschkinstr. 28 .................................................3 10 75
zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung) ................................... Fax 32 55 50 Dr. med. Carmen Seidel, Lindenstr. 7 ....................................................3 13 81
Wirtschaftsförderung ...........................................................................32 55 31 Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld, Puschkinstr. 52 .....................................32 11 83
Ordnungsamt .......................................................................................32 55 25
Marktwesen .........................................................................................32 55 28
Ltr. Kämmerei/Hauptamt ......................................................................32 55 18 Fachärzte
Steueramt ............................................................................................32 55 16
Stadtkasse ...........................................................................................32 55 40 Dipl.-Med. Arnhild Sänger, Frauenärztin, Fräuleinstraße 8 ..................32 24 44
Mahnwesen / Vollstreckung .................................................................32 55 39 Dipl.-Med. Jens Thieme, Hautarzt, Puschkinstraße 37 ..........................3 10 97
Standesamt .........................................................................................32 55 24 FA f. Augenheilkunde Frau D. Wagner, Nordhäuserstr. 13 .................3 64 47 60
....................................................................................................... Fax 32 55 47 Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Lotze, FA für Innere Medizin,
Einwohnermeldeamt ...........................................................32 55 41 / 32 55 38 Wasserstr. 18 ....................................................................................7 40 20 20
....................................................................................................... Fax 32 55 42
Liegenschaften ....................................................................................32 55 34
Stadtarchiv ...........................................................................................32 55 30 Zahnärzte
Feuerwehrtechnisches Zentrum FTZ, Hüttenstraße 7..........................32 49 78
Feuerwehrstützpunkt Salzdamm 46a ..................................................30 24 35 Dipl.-Stom. Edith Bachmann, Wasserstraße 8 .......................................3 10 29
Stadtinformation über Uwe Hagel, Markt 2 ..........................................32 27 10 Zahnärztin D. Kircheis, R.-Breitscheid-Straße 2 ..................................30 22 90
Stadtbibliothek, Einbecker Str. 8 ..........................................................32 49 87 Dipl.-Stom. Isa Griebsch, Harzstraße 25 .............................................32 23 11
Bauhof u. Friedhofsverwaltung, Sangerh. Str. 12 d...............................30 49 48
....................................................................................................... Fax 33 98 66 Dr. med. dent. Anne Griebsch, Harzstraße 25 .....................................32 23 11
Mo-Do 08.00-12.30 Uhr u. 13.00-15.30 Uhr, Fr 08.00-11.30 Uhr, Mi geschl. Dipl.-Stom. Ronald Landes, Harzstraße 16 .........................................30 24 46
Sole-Schwimmbad, Saline ...................................................01577 / 8 01 37 87 Dr. med. Wolfgang Reymann, Passage am Markt ...............................30 25 04
Dipl.-Stom. Sabine Witt, Leipziger Straße 17 ........................................3 10 22
Stadtverwaltung Artern Nina Pollmann, Kieferorthopädin,
Verwaltungsgebäude: Rathaus, Markt 14, Leipziger Straße 17 ...............................................................................3 10 30
e-mail: info@artern.de, homepage: www.artern.de
Sprechzeiten:
Montag 8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Zahntechnik
Dienstag 8.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen Robert Wohland GmbH, Domacker 2 ..................................................36 46 80
Donnerstag 8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Flemming Dental Zahntechnik Artern, Saline 3 ...................................30 23 56
Freitag 8.00-12.00 Uhr
Gemeindebüro OT Schönfeld (nur tel. erreichbar)..................................3 12 38
Apotheken / Ergotherapie / Physiotherapie /
Bürgerbüro Logopädie / Pflegedienst / Hospiz
Bürgerbüro, Artern, An d. Promenade 10 ............................................74 19 50 Aratora-Apotheke .................................................................................32 39 72
Engel-Apotheke ...................................................................................30 24 77
Löwen-Apotheke ..................................................................................30 24 88
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Physiotherapie G. Peter, Schlossstr. 5 .................................................30 22 95
Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10 ..........................03 61 / 57-4 18 40 Physiotherapie Hübner/Lerch, Puschkinstraße 57 ................................3 10 73
Fax ...................................................................................03 61 / 57-4 18 42 22 Physiotherapie Heike Brock, Wasserstraße 7 ......................................33 90 11
Physiotherapie Christine Lange, Geschwister-Scholl-Platz 13 ............32 03 10
Priv. Pflegedienst „Humanitas“, Promenade 15/16 ..............................31 98 29
Kindertagesstätten Priv. Pflegedienst „Ingari“, Wasserstraße 25 ........................................32 11 11
Kindergarten Magdalenenstraße .........................................................30 24 96 Pflegedienst Trägerwerk Soziale Dienste, Wasserstraße 16/17 ..........33 97 40
Kindertagesstätte „Bummi“ ..................................................................32 00 98 Pflegedienst der Volkssolidarität, Leipziger Straße 32..........................30 24 63
Kinderhaus „Regenbogen“ ..................................................................32 16 79 DRK-Pflegedienst, Puschkinstraße 23 ................................................33 71 20
Tagespflege „Schmückeblick“ Claudia Funda ...................................7 40 79 89
Hospiz-Dienst, Harzstraße 16 ...............................................0172 / 3 58 79 68
Schuleinrichtungen Alten- und Pflegeheim „Haus Anna am Park“ ...................................7 43 85 00
Grundschule H.-Hoffmann-v.-Fallersleben-Str. ....................................30 22 43 DRK-Altenheim, Einbecker Str. 9 ...........................................................3 37 50
Staatliche Gemeinschaftsschule J.G. Borlach, Am Königstuhl 9............33 66 0 Logopädische Praxis B. Heyser, Schlossstraße 15 .............................30 22 40
Volkshochschule, Puschkinstr. 58 ........................................................36 49 80 Ergotherapiepraxis, Leipziger Str. 29 ...................................................32 49 11
Staatl. regionales Förderzentrum Artern, Kirchstr. 5/6..........................33 92 44 Ergotherapie „Einklang‘: Herrnstraße 4 ............................................7 43 96 15
Stiftung Finneck, Finneck-Werkstätten, Otto-Brünner-Str. 8 ... 74 01 30 / Fax 74 01 31 Praxis f. Ergotherapie, A. Sieler, Leipziger Straße 33 ..........................74 08 90Amtsblatt -4- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
(ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert
Amtliche Bekanntmachungen der am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder-
schrift zu erheben.
Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
Ilmenau, 19.04.2018
ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der Vorsitzender
Vorwegnahme der Entscheidung
Satzung über die Erhebung von Gebühren
gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas-
sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän- im Marktwesen in der Stadt Artern
dert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808)
(Marktgebührensatzung)
Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In- Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und
dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für das folgende Grundstück: Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.
Ordnungs- Grund- Grund- Gemarkung: Flur: Flur- 41), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. April
nummer: buch buch- stücks 2017 (GVBl. S. 91, 95), in Verbindung mit §§ 1, 2 und 10 ff. des
von: blatt: nummer: Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fas-
13 Artern 441 Artern 12 232 sung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S.
301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl.
ist mit Ablauf des 11.04.2018 unanfechtbar geworden. S. 150), und des § 17 der örtlichen Satzung zur Regelung des
Marktwesens vom 26.01.2010, hat der Stadtrat der Stadt Artern
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis- in der Sitzung am 26.02.2018 folgende Satzung über die Erhe-
herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent- bung von Gebühren im Marktwesen beschlossen:
scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be-
kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer §1
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung Allgemeines
des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den Für die Benutzung der Standplätze auf den Wochen- und Jahr-
zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden märkten sowie Volksfesten der Stadt Artern sind tägliche Markt-
mit dieser Bekanntmachung fällig. standgelder entsprechend der Größe der Standplätze zu entrich-
ten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach §2
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist Gebührenschuldner
bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Gebührenschuldner ist derjenige, dem der Standplatz zugewie-
Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau, sen wurde. Hat tatsächlich eine andere als die in Satz 1 bezeich-
als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung nete Person den Standplatz inne, so haftet diese gemeinsam mit
(ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert der in Satz 1 bezeichneten Person als Gesamtschuldner.
am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder-
schrift zu erheben. §3
Höhe der Gebühr
Ilmenau, 11.04.2018 (1) Die zu entrichtende Standplatzgebühr bemisst sich nach der
ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel Frontlänge des Standes/ Fahrgeschäftes und beträgt 3,25 € je
Vorsitzender angefangenen Meter und Tag beim Wochenmarkt und 8,00 € je
angefangenen Meter und Tag beim Jahrmarkt/ Volksfest. Jeder
angefangene Meter ist aufzurunden und wird als voller Meter be-
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der rechnet.
Vorwegnahme der Entscheidung (2) Erstreckt sich die Standplatzzusage für einen Jahrmarkt über
mehr als zwei Tage, wird die Gebühr gemäß Absatz 1 um ein
gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- Drittel reduziert.
sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) §4
Auslagen
Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In- (1) Die der Stadt entstehenden Auslagen, insbesondere die für
dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für das folgende Grundstück: Strom, Wasser, Platzreinigung und Abfallbeseitigung, werden
nach dem Verursacherprinzip auf die Standplatzinhaber umge-
Ordnungs- Grund- Grund- Gemarkung: Flur: Flur- legt. Die Umlegung geschieht pauschaliert auf Basis einer Schät-
nummer: buch buch- stücks zung, sofern keine Zählung des Verbrauchs möglich ist.
von: blatt: nummer: (2) Sofern eine Zählung des Verbrauchs erfolgt, setzt sich die
34 Artern 1906 Artern 12 242/4 Gebühr wie folgt zusammen:
- Nutzung Lichtstromanschluss 5,00 €/ Tag
ist mit Ablauf des 19.04.2018 unanfechtbar geworden. zuzüglich Verbrauch
- Nutzung Kraftstromanschluss 10,00 €/ Tag
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis- zuzüglich Verbrauch
herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent- - Nutzung Wasseranschluss 5,00 €/ Tag
scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be- zuzüglich Verbrauch
kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer (3) Die Auslagenpauschale beträgt:
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung - Lichtstrom 7,00 €/ Tag
des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den - Kraftstrom 12,00 €/ Tag
zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden - Wasser 7,00 €/ Tag
mit dieser Bekanntmachung fällig. - Umlage Entsorgungskosten
je Stand/ Fahrgeschäft 10,00 €/ Tag
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach §5
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist Entstehung, Fälligkeit
bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Die Abgabepflicht entsteht mit der Zuteilung des Standplatzes
Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau, bzw. der Standplatzzusage. Gleichzeitig damit werden die Ge-
als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung bühren fällig.Amtsblatt -5- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
§6
Auskunftspflicht Amtliche Bekanntmachungen
Die Gebühren und Auslagenschuldner sind verpflichtet, den zur der Verwaltungsgemeinschaft
Festsetzung und zur Einziehung bevollmächtigten Personen die
zur Bemessung der Gebühren und Auslagen erforderlichen Aus- „Mittelzentrum“
künfte zu erteilen. Hierzu zählen insbesondere auch die Größe
der Verkaufseinrichtungen und die Anschlusswerte bzw. der Ver-
brauch der betriebenen elektrischen Anlagen. Information
§7 Am Donnerstag, dem 26. April 2018
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig i. S. von § 18 ThürKAG handelt, wer vorsätz- bleibt die Finanzabteilung, einschließlich der Kasse
lich oder leichtfertig entgegen § 6 dieser Satzung, die zur Be-
geschlossen.
messung der Gebühren und Auslagen erforderlichen Auskünfte
nicht erteilt. Ass. Dipl. jur. A. Reckling, LL.M
(2) Er kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € belegt werden. Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahn- Mittelzentrum Artern
dung der Ordnungswidrigkeit i. S. des Absatzes 1 ist die Stadt
Artern (§ 19 Abs. 1 ThürKO).
Information
§8
Inkrafttreten Am Freitag, dem 11. Mai 2018
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt- bleibt die Verwaltung
machung in Kraft.
(2) Gleichzeitig wird die Satzung über die Erhebung von Gebüh- geschlossen.
ren im Marktwesen in der Stadt Artern vom 26.01.2010 in der
Ass. Dipl. jur. A. Reckling, LL.M
Fassung der 1. Änderung vom 04.04.2014 aufgehoben. Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft
Mittelzentrum Artern
Artern, den 21.03.2018
Zimmer
Bürgermeisterin
Beschlüsse der 25. Sitzung des Amtliche Bekanntmachungen
Stadtrates der Stadt Artern vom 28.03.2018 der Gemeinden
In der 25. Sitzung des Stadtrates der Stadt Artern am Mittwoch,
den 28.03.2018 wurden folgende Feststellungs- und Entlas-
tungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der geprüften Jahres- Gemeinde Gehofen
rechnung der Haushaltsjahr 2012 bis 2016 gefasst:
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2012 Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
Beschluss-Nr.: 169-03/2018
Der Gemeinderat Gehofen hat in seiner Sitzung am 22.03.2018
Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten
folgende Beschlüsse gefasst:
für das Haushaltsjahr 2012
Beschluss-Nr.: 170-03/2018
Beschluss-Nr.: 0138-03/2018
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2013
Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-
Beschluss-Nr.: 171-03/2018
sitzung vom 29.01.2018
Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung
für das Haushaltsjahr 2013 vom 29.01.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und
Beschluss-Nr.: 172-03/2018 Ergänzungen.
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2014 Beschluss-Nr.: 0139-03/2018
Beschluss-Nr.: 173-03/2018 Diskussion und Beschlussfassung Haushaltssatzung 2018
Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten Der Gemeinderat Gehofen beschließt die Haushaltssatzung für
für das Haushaltsjahr 2014 das Jahr 2018 laut Anlage.
Beschluss-Nr.: 174-03/2018 Beschluss-Nr.: 0140-03/2018
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2015 Diskussion und Beschlussfassung Finanzplan 2017-2021
Beschluss-Nr.: 175-03/2018 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan der Gemeinde Ge-
Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin hofen für die Jahre 2017-2021 laut Anlage.
und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2015 Beschluss-Nr.: 0141-03/2018
Beschluss-Nr.: 176-03/2018 Diskussion und Beschlussfassung Vergabe der Bauleistung
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2016 „Erneuerung Treppe“ im Mietshaus Hauptstraße 10 in Ge-
Beschluss-Nr.: 177-03/2018 hofen
Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten Der Gemeinderat Gehofen beschließt, die Vergabe der Bau-
für das Haushaltsjahr 2016 leistung „Erneuerung Treppe“ im Mietshaus Hauptstraße 10 in
Beschluss-Nr.: 178-03/2018 06571 Gehofen durch die Firma Tischlerei Joachim Czekalla aus
Ritteburg durchführen zu lassen.
Die einzelnen Jahresrechnungen liegen während der regulären Beschluss-Nr.: 0142-03/2018
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Artern im Rathaus, Markt 14 Diskussion und Beschlussfassung Vergabe Lieferung von
(Zimmer 7) ab dem Tag der Bekanntmachung für die Zeit von Außenspielgeräten für die öffentlichen Spielplätze in Ge-
zwei Wochen und darüber hinaus bis zur Feststellung der folgen- hofen
den Jahresrechnung(en) zur Einsichtnahme bereit. Der Gemeinderat Gehofen beschließt die Vergabe zur Liefe-
rung von Spielplatzgeräten für die öffentlichen Spielplätze der
Zimmer Gemeinde Gehofen an die Firma espas GmbH, Graf-Haeseler-
Bürgermeisterin Straße 7-11, 34134 Kassel zu erteilen.Amtsblatt -6- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich
Sprechzeiten des Bürgermeisters des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert.
Die Bürgermeistersprechstunde findet ab 24. April 2018 in §2
der ehemaligen Schule, Bahnhofstraße 9 in 06571 Gehofen Inkrafttreten
zu den gewohnten Sprechzeiten statt. Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018
in Kraft.
Heygendorf, 20.03.2018
Gemeinde Heygendorf Weinreich
Bürgermeister (Siegel)
Bekanntgabe von Satzungen Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung
Der nachfolgend bekanntgemachten Satzung zur Änderung der betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft
Satzung über die Erhebung für die Benutzung der Kindertages- geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der
stätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht in-
Heygendorf wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, nerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung
Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 02.03.2018 die rechtsauf- geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
sichtliche Eingangsbestätigung erteilt.
Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Artern und
der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ring- Der Gemeinderat Heygendorf hat in seiner Sitzung am
leben und Voigtstedt Ausgabe 6 vom 20.04.2018. 27.03.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
Heygendorf, den 20.03.2018 Beschluss-Nr.: 0156-03/2018
Karl-Heinz Weinreich Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-
Bürgermeister sitzung, öffentlicher Teil, vom 27.02.2018
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung
Satzung zur Änderung der Satzung vom 27.02.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und
über die Erhebung von Gebühren Ergänzungen.
für die Benutzung der Kindertagesstätte Beschluss-Nr.: 0157-03/2018 A
„Riethspatzen“ Diskussion und Beschlussfassung Bekenntnis zur Bildung
in kommunaler Trägerschaft einer Landgemeinde mit der Stadt Roßleben oder der Stadt
der Gemeinde Heygendorf Artern
vom 20.03.2018 (Tag der Ausfertigung) Der Gemeinderat der Gemeinde Heygendorf beschließt in seiner
öffentlichen Sitzung am 27.03.2018, im Hinblick auf den Entwurf
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thürin- des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden,
ger Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekannt- den freiwilligen Zusammenschluss mit der Stadt Roßleben zur
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert Bildung einer Landgemeinde anzustreben.
durch Art. 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95)¸ Der Bürgermeister wird legitimiert, entsprechende Vertragsver-
der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes handlungen zu führen.
(ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep- Beschluss-Nr.: 0157-03/2018 B
tember 2000 (GVBl. S 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom Diskussion und Beschlussfassung Bekenntnis zur Bildung
14. Juni 2017 (GVBl. S 150), des § 90 des Achten Buches So- einer Landgemeinde mit der Stadt Roßleben oder der Stadt
zialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fas- Artern
sung der Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. Der Gemeinderat der Gemeinde Heygendorf beschließt in seiner
I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 öffentlichen Sitzung am 27.03.2018, im Hinblick auf den Entwurf
(BGBl. I S. 3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden,
Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kin- den freiwilligen Zusammenschluss mit der Stadt Artern zur Bil-
dern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausfüh- dung einer Landgemeinde anzustreben.
rungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kin- Der Bürgermeister wird legitimiert, entsprechende Vertragsver-
dertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 handlungen zu führen.
(GVBl. S. 276) hat der Gemeinderat der Gemeinde Heygendorf in Beschluss-Nr.: 0158-03/2018
der Sitzung am 27.02.2018 die folgende Änderungssatzung zur Diskussion und Beschlussfassung Aufhebung des Be-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der schlusses Satzung zur Änderung der Satzung über die Be-
Kindertagesstätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft nutzung der Kindertagesstätte „Riethspatzen“ 0153-02/2018
der Gemeinde Heygendorf vom 18.05.2010 beschlossen: vom 27.02.2018
Der Gemeinderat Heygendorf beschließt, den Beschluss der
§1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der
Änderung der Satzung Kindertagesstätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft
Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: der Gemeinde Heygendorf lt. Anlage mit der Beschlussnum-
mer 0153-02/2018 vom 27.02.2018, aufgrund des Hinweises
§ 4a der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis vom
Elternbeitragsfreiheit 12.03.2018 zwecks der Anpassung an das Thüringer Kinderta-
Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in gesstättengesetz (ThürKitaG) vom 18.12.2017, aufzuheben.
Thüringen im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dessen re- Beschluss-Nr.: 0159-03/2018
gulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18 Diskussion und Beschlussfassung Satzung über die Benut-
Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) wird kein zung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“
Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt Die Gemeinde Heygendorf beschließt die Satzung über die Be-
in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schul- nutzung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ in kommuna-
gesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert ler Trägerschaft der Gemeinde Heygendorf lt. Anlage.
sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Beschluss-Nr.: 0160-03/2018
Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die El- Diskussion und Beschlussfassung Vergabe einer Hausnum-
ternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, mer
wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Der Gemeinderat Heygendorf beschließt die Vergabe der Haus-
Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlen- nummer „Helmestraße 7a“ für das neu vermessene Grundstück
de Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der in der Gemeinde Heygendorf, Flur 12, Flurstück 35/1.Amtsblatt -7- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
Gemeinde Nausitz Gemeinde Ringleben
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat Nausitz hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 Der Gemeinderat Ringleben hat in seiner Sitzung am 28.03.2018
folgenden Beschluss gefasst: folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 0082-03/2018 Beschluss-Nr.: 0099-03/2018
Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-
sitzung vom 27.11.2017 sitzung vom 16.11.2017
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung
vom 27.11.2017 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und vom 16.11.2017 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und
Ergänzungen. Ergänzungen.
Beschluss-Nr.: 0100-03/2018
Der Gemeinderat Nausitz hat in seiner Sitzung am 03.04.2018 Ernennung zum ehrenamtlichen Ortsbrandmeister unter
folgende Beschlüsse gefasst: Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf
Widerruf
Beschluss-Nr.: 0084-04/2018 Der Gemeinderat Ringleben ernennt Herrn Sven Becker zum
„Diskussion und Beschlussfassung zur Auflösung der Ge- ehrenamtlichen Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr
meinde Nausitz und Bildung einer Landgemeinde nach § 6 Ringleben unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehren-
Abs. 5 ThürKO mit dem Namen ‚Roßleben-Wiehe‘„ beamter auf Widerruf.
Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am Beschluss-Nr.: 0101-03/2018
03.04.2018 Ernennung zum stellv. ehrenamtlichen Ortsbrandmeister
a) die Auflösung der Gemeinde Nausitz unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
sowie auf Widerruf
b) die Bildung einer Landgemeinde nach § 6 Absatz 5 ThürKO Der Gemeinderat Ringleben ernennt Herrn Christoph Böhm zum
mit dem Namen Roßleben-Wiehe durch Zusammenschluss stellvertretenden ehrenamtlichen Ortsbrandmeister der Freiwil-
der Gemeinden Roßleben, Wiehe, Donndorf und Nausitz. ligen Feuerwehr Ringleben unter Berufung in das Beamtenver-
Beschluss-Nr.: 0085-04/2018 hältnis als Ehrenbeamter auf Widerruf.
Beschluss-Nr.: 0102-03/2018
Diskussion und Beschlussfassung über den Abschluss ei-
Diskussion und Beschlussfassung Satzung zur Änderung
nes Zusammenlegungsvertrages der Gemeinde Nausitz
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut-
Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am
zung der Kindertagesstätte „Pfiffikus“
03.04.2018, dem als Anlage beigefügten Entwurf des Vertrages
Die Gemeinde Ringleben beschließt die Satzung zur Änderung
über den Zusammenschluss der Gemeinden Roßleben, Wiehe,
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
Donndorf und Nausitz, zu einer Landgemeinde nach § 6 Absatz der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in kommunaler Trägerschaft der
5 ThürKO in vollem Wortlaut zuzustimmen. Gemeinde Ringleben lt. Anlage.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragsunterzeichnung
vorzunehmen.
Gemeinde Voigstedt
Gemeinde Reinsdorf
Bekanntgabe von Satzungen
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Der nachfolgend bekanntgemachten Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung für die Benutzung der Kinder-
Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 tagesstätte „Am Storchennest“ in kommunaler Trägerschaft der
folgende Beschlüsse gefasst: Gemeinde Voigtstedt wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichts-
behörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 09.03.2018 die
Beschluss-Nr.: 0103-03/2018 rechtsaufsichtliche Eingangsbestätigung erteilt.
Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Artern und
sitzung vom 23.11.2017, öffentlicher Teil der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt,
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ring-
vom 23.11.2017 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und leben und Voigtstedt Ausgabe 6 vom 20.04.2018.
Ergänzungen.
Beschluss-Nr.: 0104-03/2018 Voigtstedt, den 20.03.2018
Diskussion und Beschlussfassung Satzung zur Änderung Uwe Ratayczak
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut- Bürgermeister
zung der Kindertagesstätte „Kindernest“
Die Gemeinde Reinsdorf beschließt die Satzung zur Änderung Satzung zur Änderung der Satzung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung über die Erhebung von Gebühren für die
der Kindertagesstätte „Kindernest“ in kommunaler Trägerschaft Benutzung der Kindertagesstätte
der Gemeinde Reinsdorf lt. Anlage. „Am Storchennest“
Beschluss-Nr.: 0105-03/2018 in kommunaler Trägerschaft
Diskussion und Beschlussfassung Vergabe Bauleistung
Gehwegerneuerung Hauptstraße
der Gemeinde Voigtstedt
Der Gemeinderat beschließt die Gehwegerneuerung in der vom 20.03.2018 (Tag der Ausfertigung)
Hauptstraße der Gemeinde Reinsdorf durch die Firma Umwelt- Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer
schutz und Tiefbaugesellschaft mbH Sangerhausen, Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntma-
Schachtstraße 25, 06526 Sangerhausen zum angebotenen chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert durch
Preis von 62.950,42 € durchführen zu lassen. Art. 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95)¸ der §§
Beschluss-Nr.: 0106-03/2018 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür-
Diskussion und Beschlussfassung Übertragung Hausnum- KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September
mer 2000 (GVBl. S 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Hausnummer 2017 (GVBl. S 150), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetz-
„Hauptstraße 45“ auf das neu vermessene Grundstück in der buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der
Gemeinde Reinsdorf des Flurstücks 527/1 in der Flur 3. Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022),Amtsblatt -8- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S.
3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über Allgemeine Mitteilungen
die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tagesein-
richtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum und Informationen
Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertagesbetreu-
ungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276)
hat der Gemeinderat der Gemeinde Voigtstedt in der Sitzung am Stadt Artern
22.02.2018 die folgende Änderungssatzung zur Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertages-
stätte „Am Storchennest“ in kommunaler Trägerschaft der Ge-
meinde Voigtstedt vom 26.11.2012 beschlossen: Rathaus geschlossen
§1 Am Freitag, den 11. Mai 2018
Änderung der Satzung bleibt das Rathaus geschlossen.
Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
Wir bitten um Beachtung.
§ 4a Zimmer
Elternbeitragsfreiheit Bürgermeisterin
Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in
Thüringen im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dessen re-
gulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18 Gestatten wir sind die Neuen
Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) wird kein
Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt Auch in Artern sieht man uns in rosa und hellblau durch unser
in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schul- schönes Städtchen fahren, wir die kleinsten Neubürger und ihre
gesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert stolzen und überglücklichen Eltern.
sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Das nahm Bürgermeisterin Frau Zimmer zum Anlass, allen El-
Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die El- tern, die dies wünschen, ganz herzlich zur Geburt zu gratulieren
ternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, und die Glückwünsche der Stadt zu überbringen.
wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Als Andenken gab es für uns einen Strampler mit Arterner Wap-
Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlen- pen sowie einen Gutschein.
de Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Darüber haben wir uns sehr gefreut.
Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich So sehen wir aus:
des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert.
§2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018
in Kraft.
Voigtstedt, 20.03.2018
Uwe Ratayczak
Bürgermeister (Siegel)
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung
betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft
geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der
Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht in-
nerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat Voigtstedt hat in seiner Sitzung am 21.03.2018 Arno Probst mit Mama Anne Becker
folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 0126-03/2018 Lesetipp im April
Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats-
sitzung vom 22.02.2018 Stadtbibliothek Artern
Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung
vom 22.02.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Einbecker Str. 8, 06556 Artern
Ergänzungen. Telefon (03466) 324987,
Beschluss-Nr.: 0127-03/2018 stadtbibliothek_artern@t-online.de
Diskussion und Beschlussfassung zur Auflösung der Ge-
meinde Voigtstedt sowie deren Zusammenschluss mit der Öffnungszeiten:
Stadt Artern inkl. dem Ortsteil Schönfeld zur Bildung einer Di 10.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Landgemeinde Do 10.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
Der Gemeinderat der Gemeinde Voigtstedt beschließt, nach vor-
angegangener Information der Einwohner durch die Einwohner- Jacobs, Anne
versammlung vom 21.03.2018, in seiner öffentlichen Sitzung am Das Gutshaus- Glanzvolle Zeiten
21.03.2018 Franziska kann es nicht glauben: Endlich ist sie wieder in ihrer
a) Die Auflösung der Gemeinde Voigtstedt. Heimat auf Gut Dranitz. In den Wirren des zweiten Weltkriegs
b) Die Bildung einer Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO musste sie das herrschaftliche Anwesen im Osten verlassen.
durch Zusammenschluss der Stadt Artern inkl. dem Ortsteil Lange gab es keinen Weg zurück. Trotzdem ließ sie die Sehn-
Schönfeld und der Gemeinde Voigtstedt. sucht nicht mehr los. Nie konnte sie die glanzvollen Zeiten vor
Die neue Landgemeinde führt die Bezeichnung Stadt Artern. dem Krieg vergessen, ihre Träume und Wünsche von einem Le-
ben an der Seite ihrer großen Liebe Walter Iversen. Alles schien
möglich. Doch der Krieg trennte die Liebenden und machte ihre
Ende amtlicher Teil Träume zunichte. Aber Franziska gab die Hoffnung nie auf…Amtsblatt -9- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang
Falk, Rita „Wo sonst treffen sich Menschen in ihrem Privatleben noch zum
Kaiserschamarrndrama gemeinsamen Arbeiten“, kommentiert ThINKA-Mitarbeiterin
Höchst pikante Ermittlungen für den Eberhofer Franz. Die Leiche: Stolze die Aktion. „Wo Gemeinsamkeit der Allgemeinheit diene,
Eine junge Frau, die heiße Stripshows im Internet anbietet. Zu ist unsere Unterstützung angezeigt.“
den Verdächtigen zählen dummerweise der Simmerl, der Flötzin- „Ein gepflegter Obstbaum hat eine längere Lebenserwartung,
ger und sogar der Leopold, die alte Schleimsau. blüht reicher und kann dementsprechend auch mehr Früchte
Und dann: die zweite Tote…. ausbilden“, weiß Fachfrau Unverricht. Aus diesem Grund und
Treibt etwa ein Serienmörder sein Unwesen in Niederkaltenkir- nach den guten Ergebnissen des Einsatzes gemäß dem Wunsch
chen? der Kitaleiterin Frau Thober wurde bereits eine Wiederholung
der Aktion im Herbst besprochen. An dieser Stelle ein herzliches
Für Kinder Dankeschön an alle fleißigen Helfer der Streuobstaktion und des
Frühjahrsputzes.
Wohlleben, Peter
Hörst du die Bäume sprechen?
Wenn du bereit bist, Dinge über Bäume und andere Waldbewoh- Nachruf
ner zu erfahren, die du nie für möglich gehalten hättest… dann
komm mit! Mit großer Betroffenheit haben wir die Nachricht erhalten,
Wir gehen zusammen auf eine spannende Expedition in den dass unser langjähriger Mitarbeiter und Kollege
Wald.
Der Förster Peter Wohlleben erzählt dir auf diesem Rundgang
viel über seine faszinierenden Beobachtungen und Nachfor-
Herr Jörg Neubauer
schungen.
am 01.04.2018 plötzlich aus dem Leben gerissen wurde.
Seit mehr als 20 Jahren begeleitet er Familien und Schulklassen
durch den Wald und hat dabei viele Kinder -fragen zum Thema
gesammelt. Herr Neubauer war seit 1976 im Soleschwimmbad der
Die interessantesten findest du in diesem Buch - seinem ersten Stadt Artern beschäftigt.
Kinderbuch.
Vielen Generationen in und um Artern hat er auf seine
Engagierte Arterner pflegten Streuobstwiese besondere Weise das Schwimmen beigebracht und so
auch über vier Jahrzehnte die Freibadsommer in unserem
des Magdalenenkindergartens Soleschwimmbad begleitet.
Mit Sägen, Astscheren, Karren und Handschuhen bewaffnet,
sind Obstbäuerinnen Marion und Ilka Unverricht gemeinsam mit Herr Neubauer war ein beliebter und geachteter Mitarbeiter
weiteren Helfern rechtzeitig vor den Osterfeuern unterwegs, die und Kollege.
Apfelbäume von Windbruch und Totholz zu befreien. Bei einem
Spaziergang fielen den beiden Fachfrauen die Sturmschäden an
den Obstbäumen auf und sie boten ihre Unterstützung an. Das
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie.
ThINKA-Projekt griff dieses Angebot auf und konnte noch einige
helfende Hände aktivieren. Über den Vater eines Kindergarten- Wir werden Herrn Neubauer ein ehrendes Gedenken
kindes der Magdalenenstraße konnte das Holz abtransportiert bewahren.
werden.
Stadtverwaltung Artern
Zimmer, Bürgermeisterin
Nachruf
Plötzlich ist da eine Lücke!
Ein liebenswerter, in vielen Bereichen engagierter und stets
um das Wohl seiner Mitbürger besorgter Mensch ist für im-
mer von uns gegangen. Eine Mitbürgerin, die für viele gute
Freundin und liebe Kameradin war, fehlt plötzlich.
Am 07. März 2018 erlosch das Lebenslicht von
Christa Scholz
geb. 13.04.1942.
Bescheiden - so wie sie gelebt hat, fand sie jetzt auch ihre
letzte Ruhestätte.
Aber in unserer Erinnerung und in unseren Herzen wird sie
immer einen Platz behalten.
Wir werden ihr Andenken ehren und sie sehr vermissen.
Wir bedanken uns für das jahrzehntelange Engagement im
Arterner Turnverein, für die regelmäßige Teilnahme und die
Einsatzbereitschaft zum jährlichen Streetballturnier, für die
vielen Einsätze in den Arterner Wahllokalen - dafür, dass
sie immer da war, wenn wir sie brauchten. Die Erinnerung
an Christa Scholz wird uns immer begleiten.
Christine Zimmer
BürgermeisterinSie können auch lesen