Ein dickes Osterei!! Arterner Kitas sagen DANKE - Stadt Artern
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Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang 0 Jahre alt r 120 be Ü Artern der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ringleben und Voigtstedt Arterner Kitas sagen DANKE Ein dickes Osterei!! Nicht schlecht staunte der Kassenwart Genau zur richtigen Zeit, jetzt, wo die Die Freude bei allen ist riesig und der des Fördervereins „Kindergarten Mag- Spielzeit wieder nach draußen ver- überwiesene Betrag wir natürlich dem dalenenstraße Artern e.V.“ als er die lagert wird, sollen mit dieser Spende Wunsch entsprechend zur Freude und Kontoauszüge sichtete. Spielgeräte und Spielsachen ange- Spaß aller Kinder eingesetzt. Es war kein Traum, sondern Wirklich- schafft werden. Da der Spender leider anonym bleiben keit. Ein anonymer Spender hatte ei- Und das ist noch nicht alles. Jetzt möchte, senden die Kinder und Erzieher nen großen Betrag zweckgebunden an kommt ein noch dickeres Osterei: Auch aller drei Kindertagesstätten sowie die die Einrichtung überwiesen. Die Freude die beiden anderen Kindertagesstät- Vorstände der Fördervereine der Kitas darüber war riesengroß. ten der Stadt - die Kita „Bummi“ und „Bummi“ und „Magdalenenstraße“ auf Es ist einfach toll, dass es in unserem die Kita „Regenbogen“ wurden mit je diesem Wege ein großes DANKESCHÖN Artern Bürger gibt, die ein großes Herz 10.000 Euro von diesem Spender be- für die große Unterstützung. für unsere Kleinsten haben und damit dacht. wohltätige Dinge tun. Mit einem ganz herzlichen Dankeschön möchte sich auch die Bürgermeisterin der Stadt und die Stadt Artern als Träger der Einrichtungen anschließen. Wir freuen uns alle sehr und sind voller Dankbarkeit. Schön, dass es so uneigennüt- zige und großherzige Mitmenschen gibt.
Amtsblatt -2- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang Telefonnummern der Gemeinden der „VG Mittelzentrum Artern“ Borxleben ............................................ 0 34 66 / 31 99 01 u. 0174 / 6 27 45 49 Wichtige Telefonnummern Gehofen .................................................. 0 34 66 / 33 94 98 u. 0172 / 3567827 Heygendorf ......................................... 0 34 66 / 31 99 09 u. 0152 / 28 66 44 08 Ichstedt ..................................................................................0172 / 9 49 37 81 Kalbsrieth .............................................................................0 34 66 / 30 22 22 Mönchpfiffel / Nikolausrieth .......................................................0 34 6 52 / 2 13 Notrufe Nausitz ....................................................................................0 34 66 / 3 11 83 Polizei ......................................................................................36 10 / 1 10 Reinsdorf ................................................................................0 34 66 / 3 35 30 Feuerwehr............................................................................................1 12 Ringleben .............................................................................0 34 66 / 30 22 37 Medizinischer Notdienst ...............................................................11 61 17 Voigtstedt ..............................................................................0 34 66 / 32 27 03 Notdienstsprechstunde: DRK-Manniske-Krankenhaus Bad Frankenhausen Schiedsstelle der VG Mittelzentrum Artern, Mi, Fr: 16.00 - 19.00 Uhr Brauereistraße 3 in 06556 Artern Sa, So, Feier- u. Brückentage, 24.12, 31.12.: 10.00 - 16.00 Uhr Vorsitzender: Herr Wolfgang Körber, Walthergasse 10 in 06556 Kalbsrieth .....................................0 34 66 / 3 11 47 Notfalldienste Rettungsleitstelle Nordhausen.................................. 03632 / 59330 od. 31 Stellvertreter: Herr Rainer Beie, Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband .............0172 / 7 98 54 90 Siedlung 233 b in 06556 Ichstedt .........................................0 34 66 / 32 29 68 Abwasserzweckverband, AZV ........................................0172 / 8 66 35 18 envia Mitteldeutsche Energie AG ...................................0800 / 2 30 50 70 weitere Mitglieder: Mitgas.............................................................................0800 / 6 86 11 77 Frau Veronika Trautmann, Friedensstr. 37 in 06556 Heygendorf ......................................0 34 66 / 3 17 13 Verwaltungsgemeinschaft „Mittelzentrum Artern“ Frau Angelika Fabig, Gartenstr. 9 in 06556 Reinsdorf .......................................0 34 66 / 74 28 46 - 0 Sitz Artern Brauereistraße 3, 06556 Artern Ärzte, Zahnärzte, medizinische Einrichtungen e-mail-adresse: ................................................................. info@vgmzartern.de homepage: ......................................................................... www.vgmzartern.de Gehofen: Physiotherapie Edda Haustein Öffnungszeiten: Bahnhofstraße 21 .................................................................0 34 66 / 32 06 91 Mo von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr Di von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr Reinsdorf: Mi von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld Do von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr Hauptstraße 98 .....................................................................0 34 66 / 30 27 37 Fr von 7.00 bis 12.00 Uhr Zahnarzt Dr. Norbert Pfrogner Darüberhinaus bitten wir um terminliche Abstimmung. Bergstraße 5 .........................................................................0 34 66 / 30 29 18 Physiotherapie und Bäderpraxis Brigitte Helmboldt Kassenstunden: Reihe 7 ...................................................................................0 34 66 / 3 12 54 Mo geschlossen Di von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 17.00 Uhr Ringleben: Mi von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr Dipl.-Stom. Peter u. Monika Gropp Do von 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr Feldstraße 15 ........................................................................0 34 66 / 32 22 81 Fr von 7.00 bis 11.00 Uhr Physiotherapie Bettina Tiepner Frankenhäuser Straße 5 .......................................................0 34 66 / 31 80 15 Sprechzeiten der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Gemeinden Borxleben, Voigtstedt: Mönchpfiffel-Nikolausrieth Di von 16.30 bis 18.00 Uhr Dr. med. Detlef Persch Heygendorf Di von 17.00 bis 18.00 Uhr Kirchstraße 11 ......................................................................0 34 66 / 30 29 01 Ichstedt Di von 16.30 bis 17.30 Uhr Gehofen Di von 17.30 bis 18.30 Uhr Kindertagesstätten Kalbsrieth Di von 18.00 bis 19.30 Uhr Nausitz Di von 17.30 bis 18.30 Uhr Gehofen: Kindertagesstätte „Sonnenblume“ Reinsdorf Di von 18.30 bis 19.30 Uhr Träger: AWO, Gerstengarten 14 .............................................0 34 66 / 3 11 79 Ringleben Di von 16.00 bis 18.00 Uhr Voigtstedt Di von 17.00 bis 18.30 Uhr Heygendorf: Kindertagesstätte „Riethspatzen“ Träger: Gemeinde, Helmestraße 4.........................................0 34 66 / 31 99 05 Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten (KOBB), Polizeihauptmeister Herr Mädel (Tel./Fax 36 44 21), Ichstedt: Kindertagesstätte „Kyffhäuserzwerge“ für die Bürger der Mitgliedsgemeinden der Träger: Gemeinde, Schulstraße 201 .....................................0 34 66 / 31 98 35 VG Mittelzentrum Artern Di von 09.00 bis 18.00 Uhr Kalbsrieth: Kindertagesstätte „Zwergenland“ Telefonverzeichnis: Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., VG Mittelzentrum Artern, Brauereistraße 3 ..........................................36 21 - 0 Hofg. 88 .................................................................................0 34 66 / 32 23 48 VG Mittelzentrum Artern - Fax-Nummer...............................................36 21 20 Vorsitzende ..........................................................................................36 21 10 Reinsdorf: Kindertagesstätte „Kindernest“ Sekretariat / Versicherungen ...............................................................36 21 11 Träger: Gemeinde, Krumme Straße 2 .....................................0 34 66 / 3 12 66 Hauptabteilung - Kindereinrichtungen ..........................................................................36 21 13 Ringleben: Kindertagesstätte „Pfiffikus“ - Personalabteilung...............................................................................36 21 19 Träger: Gemeinde, - Kultur / Jugend / Vereine ....................................................................36 21 18 Frankenhäuser Straße 19........................................................0 34 66 / 3 12 09 Bau- und Ordnungsamt - Bau ....................................................................................................36 21 14 Voigtstedt: Kindertagesstätte „Am Storchennest“ - Ordnung u. Sicherheit / Vollstreckung.................................................36 21 15 Träger: Gemeinde, Rosengasse 21 a ....................................0 34 66 / 32 27 04 - Liegenschaften / Mieten u. Pachten / Beiträge ..................................36 21 12 - Friedhofswesen / Fischereischeine / Presse .....................................36 21 18 Abwasserzweckverbände Finanzabteilung ...................................................................................36 21 32 - Kasse ..........................................................................36 21 30 und 36 21 33 Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT) - Steuern ..............................................................................................36 21 35 Am Westbahnhof, 06556 Artern Einwohnermeldeamt / Standesamt - siehe Stadtverwaltung, (Verantwortungs- Telefon .......................................................................................0 34 66 / 32 90 bereich der beiden o.g. Ämter, Stadtverwaltung Artern sowie der Mitgliedsge- Telefax ..................................................................................0 34 66 / 32 91 00 meinden der VG Mittelzentrum Artern). E-Mail ..................................................................................info@kat-artern.de Es gelten die Sprechzeiten der Stadtverwaltung Artern. Sprechzeiten: Alle Anschlüsse sind unter der Vorwahl Artern: 0 34 66 zu erreichen. Dienstag 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Amtsblatt -3- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ (AZV) Karl-Marx-Str. 12 Beratungs- und Begegnungsstätten E-Mail ................................................................. info@azv-thueringer-pforte.de Sprechzeiten: Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“, Wasserstraße 15-17 .............33 97 50 Dienstag 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr, Beratungsstelle für Selbsthilfe, An der Promenade 10 ........................74 19 41 Donnerstag 9.00-12.00 Uhr Bund der Vertriebenen, Ritterstr. 8 (Oberer Hof) .................................32 29 77 Telefonnummern der Geschäftsstelle Pro Familia, Wasserstr. 1 .....................................................................32 20 64 Fax ........................................................................................03 46 73 / 9 14 62 Suchtberatung des Diakonischen Werkes, Fräuleinstr. 12....................32 20 76 Gebührenerhebung / Kasse ..................................................03 46 73 / 9 14 61 VdK, Fräuleinstr. 12 .............................................................................32 17 70 Werkleiter .............................................................................03 46 73 / 9 98 77 Schiedsstelle, Christoph Begrich, Weinberg 14 (priv.) .........................31 96 99 Finanzen............................................................................... 03 46 73 / 9 98 78 Beratungsstelle u. Familienentlastender Dienst Niederschlagswasser/Fäkalschlammentsorgung...................03 46 73 / 9 14 63 Allgemeine Verwaltung / Sekretariat .....................................03 46 73 / 9 98 79 der Lebenshilfe, Einbecker Str. 8 .........................................................32 28 38 Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden Volkssolidarität Artern e.V., Leipziger Str. 32 .......................................30 24 63 unter folgender Rufnummer angezeigt werden: ...............0172 / 8 66 35 18 Thür. Arbeitsloseninitiative (TALI) - Soziale Arbeit - e.V., Straße der Jugend 12a ........................................................................32 25 92 Suppenküche der TALI .........................................................................32 25 92 Stadt Artern Freizeitzentrum ....................................................................................30 28 59 Stadtverwaltung Artern, Markt 14 ..........................................................32 55-0 Jugendberufshilfe Thüringen e.V., E-mail: info@artern.de; Homepage: www.artern.de Kompetenzagentur Ritterstr. 8d (Oberer Hof) ..........................0160 7 18 14 08 Fax-Nummer ........................................................................................32 55 50 Soziale Dienste der Justiz, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Sekretariat / Bürgermeister .................................................................32 55 10 Rudolf-Breitscheid-Straße 22 ..............................................................36 44 33 Hauptamt / Personalamt ......................................................................32 55 11 ThINKA Artern, Einbecker Str. 6 .......................................................7 40 44 57 Soziales ...............................................................................................32 55 15 Ltrn. Bau- u. Ordnungsamt ..................................................................32 55 22 Bauamt ................................................................................................32 55 27 Ärzte • Allgemeinmedizin Stadtsanierung (Di 13-18 Uhr nur nach tel. Terminvereinbahrung)................................32 55 26 Facharzt Gerhard Gottelt, Schillerstr. 65 ..............................................30 26 73 IHK-Büro, Markt 14 Facharzt Stephan Gottelt, Schillerstr. 65 .............................................30 26 73 (2. + 4. Donnerstag im Monat) ..............................................................32 55 26 Dr. med. Detlef Persch, Puschkinstr. 28 .................................................3 10 75 zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung) ................................... Fax 32 55 50 Dr. med. Carmen Seidel, Lindenstr. 7 ....................................................3 13 81 Wirtschaftsförderung ...........................................................................32 55 31 Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld, Puschkinstr. 52 .....................................32 11 83 Ordnungsamt .......................................................................................32 55 25 Marktwesen .........................................................................................32 55 28 Ltr. Kämmerei/Hauptamt ......................................................................32 55 18 Fachärzte Steueramt ............................................................................................32 55 16 Stadtkasse ...........................................................................................32 55 40 Dipl.-Med. Arnhild Sänger, Frauenärztin, Fräuleinstraße 8 ..................32 24 44 Mahnwesen / Vollstreckung .................................................................32 55 39 Dipl.-Med. Jens Thieme, Hautarzt, Puschkinstraße 37 ..........................3 10 97 Standesamt .........................................................................................32 55 24 FA f. Augenheilkunde Frau D. Wagner, Nordhäuserstr. 13 .................3 64 47 60 ....................................................................................................... Fax 32 55 47 Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Lotze, FA für Innere Medizin, Einwohnermeldeamt ...........................................................32 55 41 / 32 55 38 Wasserstr. 18 ....................................................................................7 40 20 20 ....................................................................................................... Fax 32 55 42 Liegenschaften ....................................................................................32 55 34 Stadtarchiv ...........................................................................................32 55 30 Zahnärzte Feuerwehrtechnisches Zentrum FTZ, Hüttenstraße 7..........................32 49 78 Feuerwehrstützpunkt Salzdamm 46a ..................................................30 24 35 Dipl.-Stom. Edith Bachmann, Wasserstraße 8 .......................................3 10 29 Stadtinformation über Uwe Hagel, Markt 2 ..........................................32 27 10 Zahnärztin D. Kircheis, R.-Breitscheid-Straße 2 ..................................30 22 90 Stadtbibliothek, Einbecker Str. 8 ..........................................................32 49 87 Dipl.-Stom. Isa Griebsch, Harzstraße 25 .............................................32 23 11 Bauhof u. Friedhofsverwaltung, Sangerh. Str. 12 d...............................30 49 48 ....................................................................................................... Fax 33 98 66 Dr. med. dent. Anne Griebsch, Harzstraße 25 .....................................32 23 11 Mo-Do 08.00-12.30 Uhr u. 13.00-15.30 Uhr, Fr 08.00-11.30 Uhr, Mi geschl. Dipl.-Stom. Ronald Landes, Harzstraße 16 .........................................30 24 46 Sole-Schwimmbad, Saline ...................................................01577 / 8 01 37 87 Dr. med. Wolfgang Reymann, Passage am Markt ...............................30 25 04 Dipl.-Stom. Sabine Witt, Leipziger Straße 17 ........................................3 10 22 Stadtverwaltung Artern Nina Pollmann, Kieferorthopädin, Verwaltungsgebäude: Rathaus, Markt 14, Leipziger Straße 17 ...............................................................................3 10 30 e-mail: info@artern.de, homepage: www.artern.de Sprechzeiten: Montag 8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Zahntechnik Dienstag 8.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Robert Wohland GmbH, Domacker 2 ..................................................36 46 80 Donnerstag 8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Flemming Dental Zahntechnik Artern, Saline 3 ...................................30 23 56 Freitag 8.00-12.00 Uhr Gemeindebüro OT Schönfeld (nur tel. erreichbar)..................................3 12 38 Apotheken / Ergotherapie / Physiotherapie / Bürgerbüro Logopädie / Pflegedienst / Hospiz Bürgerbüro, Artern, An d. Promenade 10 ............................................74 19 50 Aratora-Apotheke .................................................................................32 39 72 Engel-Apotheke ...................................................................................30 24 77 Löwen-Apotheke ..................................................................................30 24 88 Landesamt für Vermessung und Geoinformation Physiotherapie G. Peter, Schlossstr. 5 .................................................30 22 95 Katasterbereich Artern, Alte Poststraße 10 ..........................03 61 / 57-4 18 40 Physiotherapie Hübner/Lerch, Puschkinstraße 57 ................................3 10 73 Fax ...................................................................................03 61 / 57-4 18 42 22 Physiotherapie Heike Brock, Wasserstraße 7 ......................................33 90 11 Physiotherapie Christine Lange, Geschwister-Scholl-Platz 13 ............32 03 10 Priv. Pflegedienst „Humanitas“, Promenade 15/16 ..............................31 98 29 Kindertagesstätten Priv. Pflegedienst „Ingari“, Wasserstraße 25 ........................................32 11 11 Kindergarten Magdalenenstraße .........................................................30 24 96 Pflegedienst Trägerwerk Soziale Dienste, Wasserstraße 16/17 ..........33 97 40 Kindertagesstätte „Bummi“ ..................................................................32 00 98 Pflegedienst der Volkssolidarität, Leipziger Straße 32..........................30 24 63 Kinderhaus „Regenbogen“ ..................................................................32 16 79 DRK-Pflegedienst, Puschkinstraße 23 ................................................33 71 20 Tagespflege „Schmückeblick“ Claudia Funda ...................................7 40 79 89 Hospiz-Dienst, Harzstraße 16 ...............................................0172 / 3 58 79 68 Schuleinrichtungen Alten- und Pflegeheim „Haus Anna am Park“ ...................................7 43 85 00 Grundschule H.-Hoffmann-v.-Fallersleben-Str. ....................................30 22 43 DRK-Altenheim, Einbecker Str. 9 ...........................................................3 37 50 Staatliche Gemeinschaftsschule J.G. Borlach, Am Königstuhl 9............33 66 0 Logopädische Praxis B. Heyser, Schlossstraße 15 .............................30 22 40 Volkshochschule, Puschkinstr. 58 ........................................................36 49 80 Ergotherapiepraxis, Leipziger Str. 29 ...................................................32 49 11 Staatl. regionales Förderzentrum Artern, Kirchstr. 5/6..........................33 92 44 Ergotherapie „Einklang‘: Herrnstraße 4 ............................................7 43 96 15 Stiftung Finneck, Finneck-Werkstätten, Otto-Brünner-Str. 8 ... 74 01 30 / Fax 74 01 31 Praxis f. Ergotherapie, A. Sieler, Leipziger Straße 33 ..........................74 08 90
Amtsblatt -4- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert Amtliche Bekanntmachungen der am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder- schrift zu erheben. Stadt Artern im Kyffhäuserkreis Ilmenau, 19.04.2018 ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der Vorsitzender Vorwegnahme der Entscheidung Satzung über die Erhebung von Gebühren gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän- im Marktwesen in der Stadt Artern dert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) (Marktgebührensatzung) Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In- Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für das folgende Grundstück: Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. Ordnungs- Grund- Grund- Gemarkung: Flur: Flur- 41), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. April nummer: buch buch- stücks 2017 (GVBl. S. 91, 95), in Verbindung mit §§ 1, 2 und 10 ff. des von: blatt: nummer: Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fas- 13 Artern 441 Artern 12 232 sung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. ist mit Ablauf des 11.04.2018 unanfechtbar geworden. S. 150), und des § 17 der örtlichen Satzung zur Regelung des Marktwesens vom 26.01.2010, hat der Stadtrat der Stadt Artern Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis- in der Sitzung am 26.02.2018 folgende Satzung über die Erhe- herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent- bung von Gebühren im Marktwesen beschlossen: scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be- kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer §1 in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung Allgemeines des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den Für die Benutzung der Standplätze auf den Wochen- und Jahr- zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden märkten sowie Volksfesten der Stadt Artern sind tägliche Markt- mit dieser Bekanntmachung fällig. standgelder entsprechend der Größe der Standplätze zu entrich- ten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach §2 Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist Gebührenschuldner bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Gebührenschuldner ist derjenige, dem der Standplatz zugewie- Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau, sen wurde. Hat tatsächlich eine andere als die in Satz 1 bezeich- als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung nete Person den Standplatz inne, so haftet diese gemeinsam mit (ThürUaVO) vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) zuletzt geändert der in Satz 1 bezeichneten Person als Gesamtschuldner. am 01. Januar 2010 der Stadt Artern, schriftlich oder zur Nieder- schrift zu erheben. §3 Höhe der Gebühr Ilmenau, 11.04.2018 (1) Die zu entrichtende Standplatzgebühr bemisst sich nach der ÖbVI Dipl.-Ing. Norbert Scheer Siegel Frontlänge des Standes/ Fahrgeschäftes und beträgt 3,25 € je Vorsitzender angefangenen Meter und Tag beim Wochenmarkt und 8,00 € je angefangenen Meter und Tag beim Jahrmarkt/ Volksfest. Jeder angefangene Meter ist aufzurunden und wird als voller Meter be- Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der rechnet. Vorwegnahme der Entscheidung (2) Erstreckt sich die Standplatzzusage für einen Jahrmarkt über mehr als zwei Tage, wird die Gebühr gemäß Absatz 1 um ein gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fas- Drittel reduziert. sung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) §4 Auslagen Die Vorwegnahme der Entscheidung im Umlegungsgebiet „In- (1) Die der Stadt entstehenden Auslagen, insbesondere die für dustriegroßfläche Artern Unstrut“ für das folgende Grundstück: Strom, Wasser, Platzreinigung und Abfallbeseitigung, werden nach dem Verursacherprinzip auf die Standplatzinhaber umge- Ordnungs- Grund- Grund- Gemarkung: Flur: Flur- legt. Die Umlegung geschieht pauschaliert auf Basis einer Schät- nummer: buch buch- stücks zung, sofern keine Zählung des Verbrauchs möglich ist. von: blatt: nummer: (2) Sofern eine Zählung des Verbrauchs erfolgt, setzt sich die 34 Artern 1906 Artern 12 242/4 Gebühr wie folgt zusammen: - Nutzung Lichtstromanschluss 5,00 €/ Tag ist mit Ablauf des 19.04.2018 unanfechtbar geworden. zuzüglich Verbrauch - Nutzung Kraftstromanschluss 10,00 €/ Tag Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bis- zuzüglich Verbrauch herige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Ent- - Nutzung Wasseranschluss 5,00 €/ Tag scheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Be- zuzüglich Verbrauch kanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer (3) Die Auslagenpauschale beträgt: in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung - Lichtstrom 7,00 €/ Tag des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den - Kraftstrom 12,00 €/ Tag zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden - Wasser 7,00 €/ Tag mit dieser Bekanntmachung fällig. - Umlage Entsorgungskosten je Stand/ Fahrgeschäft 10,00 €/ Tag Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach §5 Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist Entstehung, Fälligkeit bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Die Abgabepflicht entsteht mit der Zuteilung des Standplatzes Artern, ÖbVI Scheer, August-Bebel-Straße 8, 98693 Ilmenau, bzw. der Standplatzzusage. Gleichzeitig damit werden die Ge- als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung bühren fällig.
Amtsblatt -5- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang §6 Auskunftspflicht Amtliche Bekanntmachungen Die Gebühren und Auslagenschuldner sind verpflichtet, den zur der Verwaltungsgemeinschaft Festsetzung und zur Einziehung bevollmächtigten Personen die zur Bemessung der Gebühren und Auslagen erforderlichen Aus- „Mittelzentrum“ künfte zu erteilen. Hierzu zählen insbesondere auch die Größe der Verkaufseinrichtungen und die Anschlusswerte bzw. der Ver- brauch der betriebenen elektrischen Anlagen. Information §7 Am Donnerstag, dem 26. April 2018 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig i. S. von § 18 ThürKAG handelt, wer vorsätz- bleibt die Finanzabteilung, einschließlich der Kasse lich oder leichtfertig entgegen § 6 dieser Satzung, die zur Be- geschlossen. messung der Gebühren und Auslagen erforderlichen Auskünfte nicht erteilt. Ass. Dipl. jur. A. Reckling, LL.M (2) Er kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € belegt werden. Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahn- Mittelzentrum Artern dung der Ordnungswidrigkeit i. S. des Absatzes 1 ist die Stadt Artern (§ 19 Abs. 1 ThürKO). Information §8 Inkrafttreten Am Freitag, dem 11. Mai 2018 (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt- bleibt die Verwaltung machung in Kraft. (2) Gleichzeitig wird die Satzung über die Erhebung von Gebüh- geschlossen. ren im Marktwesen in der Stadt Artern vom 26.01.2010 in der Ass. Dipl. jur. A. Reckling, LL.M Fassung der 1. Änderung vom 04.04.2014 aufgehoben. Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Mittelzentrum Artern Artern, den 21.03.2018 Zimmer Bürgermeisterin Beschlüsse der 25. Sitzung des Amtliche Bekanntmachungen Stadtrates der Stadt Artern vom 28.03.2018 der Gemeinden In der 25. Sitzung des Stadtrates der Stadt Artern am Mittwoch, den 28.03.2018 wurden folgende Feststellungs- und Entlas- tungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der geprüften Jahres- Gemeinde Gehofen rechnung der Haushaltsjahr 2012 bis 2016 gefasst: Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2012 Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Beschluss-Nr.: 169-03/2018 Der Gemeinderat Gehofen hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten folgende Beschlüsse gefasst: für das Haushaltsjahr 2012 Beschluss-Nr.: 170-03/2018 Beschluss-Nr.: 0138-03/2018 Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2013 Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- Beschluss-Nr.: 171-03/2018 sitzung vom 29.01.2018 Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung für das Haushaltsjahr 2013 vom 29.01.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Beschluss-Nr.: 172-03/2018 Ergänzungen. Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2014 Beschluss-Nr.: 0139-03/2018 Beschluss-Nr.: 173-03/2018 Diskussion und Beschlussfassung Haushaltssatzung 2018 Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten Der Gemeinderat Gehofen beschließt die Haushaltssatzung für für das Haushaltsjahr 2014 das Jahr 2018 laut Anlage. Beschluss-Nr.: 174-03/2018 Beschluss-Nr.: 0140-03/2018 Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2015 Diskussion und Beschlussfassung Finanzplan 2017-2021 Beschluss-Nr.: 175-03/2018 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan der Gemeinde Ge- Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin hofen für die Jahre 2017-2021 laut Anlage. und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2015 Beschluss-Nr.: 0141-03/2018 Beschluss-Nr.: 176-03/2018 Diskussion und Beschlussfassung Vergabe der Bauleistung Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2016 „Erneuerung Treppe“ im Mietshaus Hauptstraße 10 in Ge- Beschluss-Nr.: 177-03/2018 hofen Entlastung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten Der Gemeinderat Gehofen beschließt, die Vergabe der Bau- für das Haushaltsjahr 2016 leistung „Erneuerung Treppe“ im Mietshaus Hauptstraße 10 in Beschluss-Nr.: 178-03/2018 06571 Gehofen durch die Firma Tischlerei Joachim Czekalla aus Ritteburg durchführen zu lassen. Die einzelnen Jahresrechnungen liegen während der regulären Beschluss-Nr.: 0142-03/2018 Sprechzeiten der Stadtverwaltung Artern im Rathaus, Markt 14 Diskussion und Beschlussfassung Vergabe Lieferung von (Zimmer 7) ab dem Tag der Bekanntmachung für die Zeit von Außenspielgeräten für die öffentlichen Spielplätze in Ge- zwei Wochen und darüber hinaus bis zur Feststellung der folgen- hofen den Jahresrechnung(en) zur Einsichtnahme bereit. Der Gemeinderat Gehofen beschließt die Vergabe zur Liefe- rung von Spielplatzgeräten für die öffentlichen Spielplätze der Zimmer Gemeinde Gehofen an die Firma espas GmbH, Graf-Haeseler- Bürgermeisterin Straße 7-11, 34134 Kassel zu erteilen.
Amtsblatt -6- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich Sprechzeiten des Bürgermeisters des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert. Die Bürgermeistersprechstunde findet ab 24. April 2018 in §2 der ehemaligen Schule, Bahnhofstraße 9 in 06571 Gehofen Inkrafttreten zu den gewohnten Sprechzeiten statt. Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft. Heygendorf, 20.03.2018 Gemeinde Heygendorf Weinreich Bürgermeister (Siegel) Bekanntgabe von Satzungen Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung Der nachfolgend bekanntgemachten Satzung zur Änderung der betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Satzung über die Erhebung für die Benutzung der Kindertages- geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der stätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht in- Heygendorf wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, nerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 02.03.2018 die rechtsauf- geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. sichtliche Eingangsbestätigung erteilt. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ring- Der Gemeinderat Heygendorf hat in seiner Sitzung am leben und Voigtstedt Ausgabe 6 vom 20.04.2018. 27.03.2018 folgende Beschlüsse gefasst: Heygendorf, den 20.03.2018 Beschluss-Nr.: 0156-03/2018 Karl-Heinz Weinreich Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- Bürgermeister sitzung, öffentlicher Teil, vom 27.02.2018 Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung Satzung zur Änderung der Satzung vom 27.02.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und über die Erhebung von Gebühren Ergänzungen. für die Benutzung der Kindertagesstätte Beschluss-Nr.: 0157-03/2018 A „Riethspatzen“ Diskussion und Beschlussfassung Bekenntnis zur Bildung in kommunaler Trägerschaft einer Landgemeinde mit der Stadt Roßleben oder der Stadt der Gemeinde Heygendorf Artern vom 20.03.2018 (Tag der Ausfertigung) Der Gemeinderat der Gemeinde Heygendorf beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2018, im Hinblick auf den Entwurf Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thürin- des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden, ger Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekannt- den freiwilligen Zusammenschluss mit der Stadt Roßleben zur machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert Bildung einer Landgemeinde anzustreben. durch Art. 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95)¸ Der Bürgermeister wird legitimiert, entsprechende Vertragsver- der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes handlungen zu führen. (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep- Beschluss-Nr.: 0157-03/2018 B tember 2000 (GVBl. S 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom Diskussion und Beschlussfassung Bekenntnis zur Bildung 14. Juni 2017 (GVBl. S 150), des § 90 des Achten Buches So- einer Landgemeinde mit der Stadt Roßleben oder der Stadt zialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fas- Artern sung der Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. Der Gemeinderat der Gemeinde Heygendorf beschließt in seiner I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 öffentlichen Sitzung am 27.03.2018, im Hinblick auf den Entwurf (BGBl. I S. 3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden, Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kin- den freiwilligen Zusammenschluss mit der Stadt Artern zur Bil- dern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausfüh- dung einer Landgemeinde anzustreben. rungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kin- Der Bürgermeister wird legitimiert, entsprechende Vertragsver- dertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 handlungen zu führen. (GVBl. S. 276) hat der Gemeinderat der Gemeinde Heygendorf in Beschluss-Nr.: 0158-03/2018 der Sitzung am 27.02.2018 die folgende Änderungssatzung zur Diskussion und Beschlussfassung Aufhebung des Be- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der schlusses Satzung zur Änderung der Satzung über die Be- Kindertagesstätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft nutzung der Kindertagesstätte „Riethspatzen“ 0153-02/2018 der Gemeinde Heygendorf vom 18.05.2010 beschlossen: vom 27.02.2018 Der Gemeinderat Heygendorf beschließt, den Beschluss der §1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Änderung der Satzung Kindertagesstätte „Riethspatzen“ in kommunaler Trägerschaft Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: der Gemeinde Heygendorf lt. Anlage mit der Beschlussnum- mer 0153-02/2018 vom 27.02.2018, aufgrund des Hinweises § 4a der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis vom Elternbeitragsfreiheit 12.03.2018 zwecks der Anpassung an das Thüringer Kinderta- Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in gesstättengesetz (ThürKitaG) vom 18.12.2017, aufzuheben. Thüringen im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dessen re- Beschluss-Nr.: 0159-03/2018 gulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18 Diskussion und Beschlussfassung Satzung über die Benut- Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) wird kein zung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt Die Gemeinde Heygendorf beschließt die Satzung über die Be- in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schul- nutzung der Kindertageseinrichtung „Riethspatzen“ in kommuna- gesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert ler Trägerschaft der Gemeinde Heygendorf lt. Anlage. sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Beschluss-Nr.: 0160-03/2018 Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die El- Diskussion und Beschlussfassung Vergabe einer Hausnum- ternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, mer wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Der Gemeinderat Heygendorf beschließt die Vergabe der Haus- Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlen- nummer „Helmestraße 7a“ für das neu vermessene Grundstück de Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der in der Gemeinde Heygendorf, Flur 12, Flurstück 35/1.
Amtsblatt -7- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang Gemeinde Nausitz Gemeinde Ringleben Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Der Gemeinderat Nausitz hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 Der Gemeinderat Ringleben hat in seiner Sitzung am 28.03.2018 folgenden Beschluss gefasst: folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 0082-03/2018 Beschluss-Nr.: 0099-03/2018 Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- sitzung vom 27.11.2017 sitzung vom 16.11.2017 Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung vom 27.11.2017 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und vom 16.11.2017 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Ergänzungen. Ergänzungen. Beschluss-Nr.: 0100-03/2018 Der Gemeinderat Nausitz hat in seiner Sitzung am 03.04.2018 Ernennung zum ehrenamtlichen Ortsbrandmeister unter folgende Beschlüsse gefasst: Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Widerruf Beschluss-Nr.: 0084-04/2018 Der Gemeinderat Ringleben ernennt Herrn Sven Becker zum „Diskussion und Beschlussfassung zur Auflösung der Ge- ehrenamtlichen Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr meinde Nausitz und Bildung einer Landgemeinde nach § 6 Ringleben unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehren- Abs. 5 ThürKO mit dem Namen ‚Roßleben-Wiehe‘„ beamter auf Widerruf. Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am Beschluss-Nr.: 0101-03/2018 03.04.2018 Ernennung zum stellv. ehrenamtlichen Ortsbrandmeister a) die Auflösung der Gemeinde Nausitz unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter sowie auf Widerruf b) die Bildung einer Landgemeinde nach § 6 Absatz 5 ThürKO Der Gemeinderat Ringleben ernennt Herrn Christoph Böhm zum mit dem Namen Roßleben-Wiehe durch Zusammenschluss stellvertretenden ehrenamtlichen Ortsbrandmeister der Freiwil- der Gemeinden Roßleben, Wiehe, Donndorf und Nausitz. ligen Feuerwehr Ringleben unter Berufung in das Beamtenver- Beschluss-Nr.: 0085-04/2018 hältnis als Ehrenbeamter auf Widerruf. Beschluss-Nr.: 0102-03/2018 Diskussion und Beschlussfassung über den Abschluss ei- Diskussion und Beschlussfassung Satzung zur Änderung nes Zusammenlegungsvertrages der Gemeinde Nausitz der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut- Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am zung der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ 03.04.2018, dem als Anlage beigefügten Entwurf des Vertrages Die Gemeinde Ringleben beschließt die Satzung zur Änderung über den Zusammenschluss der Gemeinden Roßleben, Wiehe, der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung Donndorf und Nausitz, zu einer Landgemeinde nach § 6 Absatz der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in kommunaler Trägerschaft der 5 ThürKO in vollem Wortlaut zuzustimmen. Gemeinde Ringleben lt. Anlage. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vertragsunterzeichnung vorzunehmen. Gemeinde Voigstedt Gemeinde Reinsdorf Bekanntgabe von Satzungen Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Der nachfolgend bekanntgemachten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung für die Benutzung der Kinder- Der Gemeinderat Reinsdorf hat in seiner Sitzung am 19.03.2018 tagesstätte „Am Storchennest“ in kommunaler Trägerschaft der folgende Beschlüsse gefasst: Gemeinde Voigtstedt wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichts- behörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 09.03.2018 die Beschluss-Nr.: 0103-03/2018 rechtsaufsichtliche Eingangsbestätigung erteilt. Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Artern und sitzung vom 23.11.2017, öffentlicher Teil der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Heygendorf, Ichstedt, Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Nausitz, Reinsdorf, Ring- vom 23.11.2017 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und leben und Voigtstedt Ausgabe 6 vom 20.04.2018. Ergänzungen. Beschluss-Nr.: 0104-03/2018 Voigtstedt, den 20.03.2018 Diskussion und Beschlussfassung Satzung zur Änderung Uwe Ratayczak der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benut- Bürgermeister zung der Kindertagesstätte „Kindernest“ Die Gemeinde Reinsdorf beschließt die Satzung zur Änderung Satzung zur Änderung der Satzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung über die Erhebung von Gebühren für die der Kindertagesstätte „Kindernest“ in kommunaler Trägerschaft Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Reinsdorf lt. Anlage. „Am Storchennest“ Beschluss-Nr.: 0105-03/2018 in kommunaler Trägerschaft Diskussion und Beschlussfassung Vergabe Bauleistung Gehwegerneuerung Hauptstraße der Gemeinde Voigtstedt Der Gemeinderat beschließt die Gehwegerneuerung in der vom 20.03.2018 (Tag der Ausfertigung) Hauptstraße der Gemeinde Reinsdorf durch die Firma Umwelt- Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer schutz und Tiefbaugesellschaft mbH Sangerhausen, Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntma- Schachtstraße 25, 06526 Sangerhausen zum angebotenen chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert durch Preis von 62.950,42 € durchführen zu lassen. Art. 6 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95)¸ der §§ Beschluss-Nr.: 0106-03/2018 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür- Diskussion und Beschlussfassung Übertragung Hausnum- KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September mer 2000 (GVBl. S 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Hausnummer 2017 (GVBl. S 150), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetz- „Hauptstraße 45“ auf das neu vermessene Grundstück in der buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Gemeinde Reinsdorf des Flurstücks 527/1 in der Flur 3. Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022),
Amtsblatt -8- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über Allgemeine Mitteilungen die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tagesein- richtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum und Informationen Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertagesbetreu- ungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) hat der Gemeinderat der Gemeinde Voigtstedt in der Sitzung am Stadt Artern 22.02.2018 die folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertages- stätte „Am Storchennest“ in kommunaler Trägerschaft der Ge- meinde Voigtstedt vom 26.11.2012 beschlossen: Rathaus geschlossen §1 Am Freitag, den 11. Mai 2018 Änderung der Satzung bleibt das Rathaus geschlossen. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: Wir bitten um Beachtung. § 4a Zimmer Elternbeitragsfreiheit Bürgermeisterin Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dessen re- gulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18 Gestatten wir sind die Neuen Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) wird kein Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt Auch in Artern sieht man uns in rosa und hellblau durch unser in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schul- schönes Städtchen fahren, wir die kleinsten Neubürger und ihre gesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert stolzen und überglücklichen Eltern. sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Das nahm Bürgermeisterin Frau Zimmer zum Anlass, allen El- Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die El- tern, die dies wünschen, ganz herzlich zur Geburt zu gratulieren ternbeitragsfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, und die Glückwünsche der Stadt zu überbringen. wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Als Andenken gab es für uns einen Strampler mit Arterner Wap- Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlen- pen sowie einen Gutschein. de Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Darüber haben wir uns sehr gefreut. Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich So sehen wir aus: des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert. §2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2018 in Kraft. Voigtstedt, 20.03.2018 Uwe Ratayczak Bürgermeister (Siegel) Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht in- nerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Bekanntgabe gefasster Beschlüsse Der Gemeinderat Voigtstedt hat in seiner Sitzung am 21.03.2018 Arno Probst mit Mama Anne Becker folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 0126-03/2018 Lesetipp im April Beschlussfassung über die Niederschrift zur Gemeinderats- sitzung vom 22.02.2018 Stadtbibliothek Artern Der Gemeinderat bestätigt die Niederschrift über die Sitzung vom 22.02.2018 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Einbecker Str. 8, 06556 Artern Ergänzungen. Telefon (03466) 324987, Beschluss-Nr.: 0127-03/2018 stadtbibliothek_artern@t-online.de Diskussion und Beschlussfassung zur Auflösung der Ge- meinde Voigtstedt sowie deren Zusammenschluss mit der Öffnungszeiten: Stadt Artern inkl. dem Ortsteil Schönfeld zur Bildung einer Di 10.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Landgemeinde Do 10.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr Der Gemeinderat der Gemeinde Voigtstedt beschließt, nach vor- angegangener Information der Einwohner durch die Einwohner- Jacobs, Anne versammlung vom 21.03.2018, in seiner öffentlichen Sitzung am Das Gutshaus- Glanzvolle Zeiten 21.03.2018 Franziska kann es nicht glauben: Endlich ist sie wieder in ihrer a) Die Auflösung der Gemeinde Voigtstedt. Heimat auf Gut Dranitz. In den Wirren des zweiten Weltkriegs b) Die Bildung einer Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO musste sie das herrschaftliche Anwesen im Osten verlassen. durch Zusammenschluss der Stadt Artern inkl. dem Ortsteil Lange gab es keinen Weg zurück. Trotzdem ließ sie die Sehn- Schönfeld und der Gemeinde Voigtstedt. sucht nicht mehr los. Nie konnte sie die glanzvollen Zeiten vor Die neue Landgemeinde führt die Bezeichnung Stadt Artern. dem Krieg vergessen, ihre Träume und Wünsche von einem Le- ben an der Seite ihrer großen Liebe Walter Iversen. Alles schien möglich. Doch der Krieg trennte die Liebenden und machte ihre Ende amtlicher Teil Träume zunichte. Aber Franziska gab die Hoffnung nie auf…
Amtsblatt -9- Ausgabe 06 (20.04.2018) – 28. Jahrgang Falk, Rita „Wo sonst treffen sich Menschen in ihrem Privatleben noch zum Kaiserschamarrndrama gemeinsamen Arbeiten“, kommentiert ThINKA-Mitarbeiterin Höchst pikante Ermittlungen für den Eberhofer Franz. Die Leiche: Stolze die Aktion. „Wo Gemeinsamkeit der Allgemeinheit diene, Eine junge Frau, die heiße Stripshows im Internet anbietet. Zu ist unsere Unterstützung angezeigt.“ den Verdächtigen zählen dummerweise der Simmerl, der Flötzin- „Ein gepflegter Obstbaum hat eine längere Lebenserwartung, ger und sogar der Leopold, die alte Schleimsau. blüht reicher und kann dementsprechend auch mehr Früchte Und dann: die zweite Tote…. ausbilden“, weiß Fachfrau Unverricht. Aus diesem Grund und Treibt etwa ein Serienmörder sein Unwesen in Niederkaltenkir- nach den guten Ergebnissen des Einsatzes gemäß dem Wunsch chen? der Kitaleiterin Frau Thober wurde bereits eine Wiederholung der Aktion im Herbst besprochen. An dieser Stelle ein herzliches Für Kinder Dankeschön an alle fleißigen Helfer der Streuobstaktion und des Frühjahrsputzes. Wohlleben, Peter Hörst du die Bäume sprechen? Wenn du bereit bist, Dinge über Bäume und andere Waldbewoh- Nachruf ner zu erfahren, die du nie für möglich gehalten hättest… dann komm mit! Mit großer Betroffenheit haben wir die Nachricht erhalten, Wir gehen zusammen auf eine spannende Expedition in den dass unser langjähriger Mitarbeiter und Kollege Wald. Der Förster Peter Wohlleben erzählt dir auf diesem Rundgang viel über seine faszinierenden Beobachtungen und Nachfor- Herr Jörg Neubauer schungen. am 01.04.2018 plötzlich aus dem Leben gerissen wurde. Seit mehr als 20 Jahren begeleitet er Familien und Schulklassen durch den Wald und hat dabei viele Kinder -fragen zum Thema gesammelt. Herr Neubauer war seit 1976 im Soleschwimmbad der Die interessantesten findest du in diesem Buch - seinem ersten Stadt Artern beschäftigt. Kinderbuch. Vielen Generationen in und um Artern hat er auf seine Engagierte Arterner pflegten Streuobstwiese besondere Weise das Schwimmen beigebracht und so auch über vier Jahrzehnte die Freibadsommer in unserem des Magdalenenkindergartens Soleschwimmbad begleitet. Mit Sägen, Astscheren, Karren und Handschuhen bewaffnet, sind Obstbäuerinnen Marion und Ilka Unverricht gemeinsam mit Herr Neubauer war ein beliebter und geachteter Mitarbeiter weiteren Helfern rechtzeitig vor den Osterfeuern unterwegs, die und Kollege. Apfelbäume von Windbruch und Totholz zu befreien. Bei einem Spaziergang fielen den beiden Fachfrauen die Sturmschäden an den Obstbäumen auf und sie boten ihre Unterstützung an. Das Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie. ThINKA-Projekt griff dieses Angebot auf und konnte noch einige helfende Hände aktivieren. Über den Vater eines Kindergarten- Wir werden Herrn Neubauer ein ehrendes Gedenken kindes der Magdalenenstraße konnte das Holz abtransportiert bewahren. werden. Stadtverwaltung Artern Zimmer, Bürgermeisterin Nachruf Plötzlich ist da eine Lücke! Ein liebenswerter, in vielen Bereichen engagierter und stets um das Wohl seiner Mitbürger besorgter Mensch ist für im- mer von uns gegangen. Eine Mitbürgerin, die für viele gute Freundin und liebe Kameradin war, fehlt plötzlich. Am 07. März 2018 erlosch das Lebenslicht von Christa Scholz geb. 13.04.1942. Bescheiden - so wie sie gelebt hat, fand sie jetzt auch ihre letzte Ruhestätte. Aber in unserer Erinnerung und in unseren Herzen wird sie immer einen Platz behalten. Wir werden ihr Andenken ehren und sie sehr vermissen. Wir bedanken uns für das jahrzehntelange Engagement im Arterner Turnverein, für die regelmäßige Teilnahme und die Einsatzbereitschaft zum jährlichen Streetballturnier, für die vielen Einsätze in den Arterner Wahllokalen - dafür, dass sie immer da war, wenn wir sie brauchten. Die Erinnerung an Christa Scholz wird uns immer begleiten. Christine Zimmer Bürgermeisterin
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