Baurechtsverträge aus Sicht der Investoren - Fachtagung Immobilien 2. September 2021 - VSLI Events

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Baurechtsverträge aus Sicht der Investoren - Fachtagung Immobilien 2. September 2021 - VSLI Events
Baurechtsverträge aus Sicht
der Investoren

Fachtagung Immobilien
2. September 2021
Baurechtsverträge aus Sicht der Investoren - Fachtagung Immobilien 2. September 2021 - VSLI Events
Baurecht
Investieren ohne Grund
Baurechtsverträge aus Sicht der Investoren - Fachtagung Immobilien 2. September 2021 - VSLI Events
Siedlungsentwicklung
nach Innen

                                    Verdrängungseffekte bei
                                    Nutzern
Verknappung            Baurecht
von Bauland
                       in Zeiten…
                                    Gesellschaftlicher
                                    Wandel

Hoher Anlagedruck

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Folientitel   4
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Eigentümer

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Baurechtnehmer und Grundeigentümer

Baurechtgeber                        Baurechtnehmer

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Baurecht nach Lage

Baurecht oft an guten Lagen

                              7
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Hochburgen
des Baurechts

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Baurecht aus Sicht von Investoren
Baurechtsverträge aus Sicht der Investoren - Fachtagung Immobilien 2. September 2021 - VSLI Events
Elemente des Baurechtsvertrags

Dauer des Baurechts                    Heimfallregelung

Baurechtzins                              Vorkaufsrecht

Anpassungsmechanismen            Nutzungsbeschränkung

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Traditioneller Baurechtsvertrag

Baurechtzins          Indexierung      Anpassung             Heimfallentschädigung
Ergibt sich durch    An Landwert und   i.d.R. alle 5 Jahre   100%
Multiplikation des   Hypothekarzins
Verkehrswertes des
Landes mit dem
Hypothekarzins

                     Folientitel                                                 11
Baurechtzins

Auswirkung der Indexierung – Faktor 20 in 40 Jahren

                                                      12
Bewertung aus unterschiedlicher Perspektive

Baurechtnehmer                         Baurechtgeber

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Aktueller Artikel

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Wichtige Erkenntnisse
-   Viele (nicht alle) professionelle Investoren wissen mit Baurecht umzugehen.

-   Alleineigentum wird bevorzugt. Aufgrund von Anlagenotstand ist Baurecht jedoch kein Hindernis.

-   Baurechtsrisiken gehen mit höherer Renditeerwartung seitens Investoren einher (tieferer Marktwert).

-   Einfachheit und Transparenz reduzieren Streitigkeiten und Risiko.

-   Relevant ist das Gesamtpaket.

-   Konstanz und verlässliche Partnerschaft hilft Baurechtsbeziehung.

-   Tragbarkeit sollte gegeben sein - auch laufende Baurechtsverträge kann man anpassen.

-   Baurecht und Stockwerkeigentum? Ja, kann man machen.

-   Öffentliche Hand und staatsnahe Institutionen als Baurechtsgeber? Ja, haben sich als verlässliche Partner bewährt.

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Baurecht in Zeiten steigender Landwerte und tiefen Zinsen
-   Konventionelles Baurechtsmodell: Baurechtszins =
    Landwert x Zins
-   Nahe an Idee «Vergabe von Land auf Zeit»
-   Zuletzt oft nur Ummünzen von Buchwertgewinnen in
    höheren Baurechtszins
-   Vergangenheit zeigt, Anpassung an Landwert kann zu
    stark unvorteilhafter Situation für Baurechtsnehmer
    führen

-   Mögliche Alternativen:
-   Indexierung an Soll- oder Marktmiete - bisher noch
    (zu) wenig verbreitet
-   Unterscheidung Absoluter und relativer Landwert
    vornehmen
-   BG-Entscheid 5A_838/2019 (15. Oktober 2020)
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Investieren ohne Grund?

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https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/ho
                                  me/Wohnungsmarkt/studien-und-
                                  publikationen/baurecht.html

Herzlichen Dank!
Bei Fragen stehe ich Ihnen
gerne zur Verfügung.

Patrick de Caes
Manager
T +41 44 289 90 31
patrick.decaes@wuestpartner.com

Wüest Partner AG
Alte Börse
Bleicherweg 5
8001 Zürich
Schweiz
wuestpartner.com
Anhang
Traditioneller Baurechtsvertrag

Baurechtzins          Indexierung      Anpassung             Heimfallentschädigung
Ergibt sich durch    An Landwert und   i.d.R. alle 5 Jahre   100%
Multiplikation des   Hypothekarzins
Verkehrswertes des
Landes mit dem
Hypothekarzins

                     Folientitel                                                 21
Basler Modell

Baurechtzins                    Indexierung    Anpassung             Heimfallentschädigun
Nettoertrag *                  Nettoertrag *   bei Veränderung der   gMarktwert der
Landwert / (Landwert           Landanteil      Umstände              Liegenschaft * Landwert /
+ Gebäudewert)                                                       (Landwert +
                                                                     Gebäudewert)

                       Folientitel                                                          22
Stadtzürcher Modell

Baurechtzins                            Indexierung         Anpassung             Heimfall
Landwert wird als                      Zu 50% an Teuerung   i.d.R. alle 5 Jahre   – Nicht amortisierte
Prozentsatz der                                                                   Nettoanlagekosten
Anlagekosten definiert,                                                           – Bestand
welcher (in Abhängigkeit                                                          Ernerungsfonds 1%
der Gegenpartei und der
Ausnützungsziffer) lediglich
zwischen 10% und 20%
                               Folientitel                                                               23
liegt.
Züricher Modell (Einmalzahlung)

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