Bebauungsplan "Industriegebiet In der Wester" - Stadt Rheinböllen

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Bebauungsplan "Industriegebiet In der Wester" - Stadt Rheinböllen
Stadt Rheinböllen

Bebauungsplan
„Industriegebiet In der Wester“

BEGRÜNDUNG mit Umweltbericht
Planfassung zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

ENTWURF

Stand: 05. Juli 2012
Bebauungsplan "Industriegebiet In der Wester" - Stadt Rheinböllen
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Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“

INHALTSVERZEICHNIS

I      VERFAHREN ...................................................................................................... 5
II     WESENTLICHE INHALTE, ZIELE, ZWECKE UND AUSWIRKUNGEN
       DER PLANUNG .................................................................................................. 7
       1       Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze, Alternativen ........ 7
               1.1         Planungsanlass ...................................................................................... 7
               1.2         Ziele und Zwecke der Planung ............................................................... 8
               1.3         Planungs- und Standortalternativen ........................................................ 9
       2       Plangebiet ......................................................................................................... 10
               2.1         Lage und Größe des Plangebietes / Geltungsbereich ........................... 10
               2.2         Vorhandene Nutzungen im Plangebiet ................................................. 11
               2.3         Umgebung des Plangebietes ................................................................ 12
       3       Vorhandene planungsrechtliche Darstellungen und Festsetzungen ........... 12
               3.1         Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ......................................... 12
               3.2         Baurechte ............................................................................................. 14
       4       Überörtliche Planungen und Fachplanungen ................................................ 14
               4.1         Anpassung an die Ziele der Raumordnung ........................................... 14
               4.2         Fachplanungen ..................................................................................... 18
       5       Städtebauliches Konzept ................................................................................. 19
       6       Planinhalte ........................................................................................................ 21
               6.1         Bauplanungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 21
               6.2         Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 26
       7       Wesentliche Auswirkungen der Planung ....................................................... 26
               7.1         Städtebauliche Auswirkungen............................................................... 26
               7.2         Auswirkungen auf den Verkehr ............................................................. 27
               7.3         Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung .................................... 28
       8       Planverwirklichung .......................................................................................... 29
               8.1         Eigentums- und Grundstücksverhältnisse ............................................. 29
               8.2         Kosten .................................................................................................. 30
       9       Flächenbilanz ................................................................................................... 30
III    UMWELTBERICHT .......................................................................................... 31
       1       Gesetzliche Grundlagen .................................................................................. 31
       2       Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes, Beschreibung der
               Planfestsetzungen, Standort, Art und Umfang des Vorhabens, Bedarf
               an Grund und Boden........................................................................................ 31

Status:          Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 2 von 67
Bearbeitung:     FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung
                 Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
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       3       Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen und
               ihre Bedeutung für den Bauleitplan ................................................................ 32
               3.1        Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima,
                          das Wirkungsgefüges zwischen ihnen sowie die Landschaft und
                          die biologischen Vielfalt ........................................................................ 32
               3.2        Erhaltungsziele und der Schutzzweck der europäischen
                          Schutzgebiete....................................................................................... 35
               3.3        Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit...................... 35
               3.4        Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter .............................................. 37
               3.5        Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen
                          und sachgerechter Umgang mit Abwässern ......................................... 37
               3.6        Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente
                          Nutzung von Energie ............................................................................ 38
               3.7        Darstellungen von Landschaftsplänen und Fachplänen ........................ 38
               3.8        Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität .............................................. 38
               3.9        Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ........ 39
               3.10       Zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen..... 39
               3.11       Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft ....................................... 39
       4       Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ..................................... 40
       5       Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands und
               der Umweltauswirkungen ................................................................................ 42
               5.1        Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
                          Umweltzustands (Ist-Zustand) .............................................................. 42
               5.2        Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
                          Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Nullfall) .............................. 49
               5.3        Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
                          Durchführung der Planung (Planfall) ..................................................... 50
       6       Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich
               nachteiliger Umweltauswirkungen.................................................................. 58
       7       Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung ................................................................. 59
               7.1        Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung .......................................................... 59
               7.2        Bewältigung des verbleibenden Defizits ............................................... 61
       8       Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung) ....................... 61
       9       Verwendete technische Verfahren sowie etwaige Schwierigkeiten,
               technische Lücken oder fehlende Kenntnisse ............................................... 61
       10      Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) .................................................. 62
       11      Allgemeinverständliche Zusammenfassung .................................................. 63
               11.1       Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen,
                          Wasser, Klima und Landschaftsbild; zusätzliche Eingriffe in Natur
                          und Landschaft ..................................................................................... 63

Status:         Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 3 von 67
Bearbeitung:    FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung
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               11.2       Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente
                          Nutzung von Energie ............................................................................ 65
IV     ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ÜBER DIE BERÜCK-
       SICHTIGUNG DER UMWELTBELANGE UND DIE ABWÄGUNG .................. 66

Status:         Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 4 von 67
Bearbeitung:    FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung
                Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
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Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“                                                                         Verfahren

I        VERFAHREN

1        Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in Ihrer Sitzung am 22.02.2010 die Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet In der Wester“ beschlos-
sen. Der Beschluss wurde am 25.06.2012 in der Heimat- u. Bürgerzeitung „Soonwald-
Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen bekannt gemacht.

2        Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat hat in ihrer Sitzung am 22.02.2010 den Auftrag an die Verwaltung zur Erstellung
des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Industriegebiet In der Wester“ sowie die Durchfüh-
rung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 07.07.2010 bis 09.08.2010 im Rathaus der Stadt
Rheinböllen die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen gewährt. Auf Anfrage
wurde sie über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung unterrichtet. Dabei wurde ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege-
ben.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen wurde in der Heimat- u. Bürgerzei-
tung „Soonwald-Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen vom 25.06.2010 ortsüblich
bekannt gemacht.

3        Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-
         ge (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden
mit Schreiben vom 05.07.2010 unter Beifügung des Bebauungsplanvorentwurfs über die
Planung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 09.08.2010 aufgefordert.

4        Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Stadtrat hat den Entwurf des Bebauungsplanes „Industriegebiet In der Wester“ mit Be-
gründung in seiner Sitzung am __.__._____ gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit
Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnah-
men wurde im Zeitraum vom __.__.____ bis __.__.____ im Rathaus der Stadt Rheinböllen
öffentlich ausgelegt.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informa-
tionen verfügbar sind, wurden in der Heimat- u. Bürgerzeitung „Soonwald-Nachrichten“ der
Verbandsgemeinde Rheinböllen vom __.__.____ ortsüblich bekannt gemacht. Es wurde da-
rauf hingewiesen, dass Stellungnahmen währen der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die nach § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB
beteiligten Stellen wurden mit Schreiben vom __.__.____ von der Auslegung benachrichtigt.

Status:        Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 5 von 67
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung
               Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
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5        Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2
         BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden
mit Schreiben vom __.__.____ unter Beifügung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der
Begründung zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum __.__.____ aufgefordert.

6        Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in ihrer Sitzung am __.__.____ den Bebauungsplan
„Industriegebiet In der Wester“ als Satzung beschlossen. Der Stadtrat hat die vorliegende
Begründung zum Bebauungsplan gebilligt und die zusammenfassende Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB beschlossen.

7        Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB)
Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung wurde in der Heimat- u. Bürgerzeitung
„Soonwald-Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen vom __.__.____ ortsüblich be-
kannt gemacht. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass der Bebauungs-
plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
während der Dienststunden in der Verwaltung zu jedermanns Einsicht bereit gehalten wird.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf
die Rechtsfolgen wurde gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Bekanntmachung hingewiesen.

Status:        Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 6 von 67
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung
               Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
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II       WESENTLICHE INHALTE, ZIELE, ZWECKE UND AUSWIRKUNGEN
         DER PLANUNG

1        Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze, Alternativen

1.1      Planungsanlass
Bedingt durch die Neuordnung der ortsfesten logistischen Einrichtungen der Bundeswehr
wurde nach Beschluss des Bundesministeriums der Verteidigung Ende 2010 der Bundes-
wehrstandort Munitionsdepot Rheinböllen geschlossen. Mit der Freigabe durch die Bundes-
wehr ergab sich der Verlust von ca. 130 Dienststellen und Arbeitsplätzen sowie der Funktion
des ca. 127 ha großen Areals. Die Fläche steht damit für eine zivile Nachnutzung zur Verfü-
gung.

                        Rheinböllen

                Außenlager
               Fischlerbach

                                                                                       bebauter
                                                                                       Bereich

                                                                     Außenbereich

Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Bundeswehr-Munitionsdepots sowie seiner Funkti-
                   onsbereiche1

Dem Standort kommt aufgrund der besonderen Lage an den großräumigen Entwicklungs-
achsen A 61 und B 50 / Flughafen Frankfurt-Hahn eine besondere Bedeutung sowohl im
Hinblick auf die Entwicklung des Umfeldes als auch der Region zu.
Angestoßen durch die Nutzungsaufgabe wurde im Zuge der anstehenden Konversionsauf-
gabe 2008/2009 das Planungsbüro FIRU mbH mit der Durchführung einer Standortuntersu-

Status:          Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 7 von 67
Bearbeitung:     FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung
                 Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
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chung des Bundeswehr-Munitionsdepots sowie des Umfeldes der Liegenschaft beauftragt2.
Inhalt war neben einer städtebaulichen Bestandsaufnahme auch die Ableitung eines
(Nach-)Nutzungskorridors. Im Jahr 2009/2010 wurde auf Grundlage der gewonnenen Er-
kenntnisse eine Gesamtkonzeption3 in Form unterschiedlicher Entwicklungsszenarien entwi-
ckelt. Diese empfiehlt eine abschnittsweise Erschließung und Entwicklung der Gesamtlie-
genschaft mit einem Nutzungsschwerpunkt im Bereich Gewerbe bzw. Logistik in Teilen des
Gesamtareals sowie Wald bzw. eine naturnahe Entwicklung und Sondernutzungen oder Re-
naturierung im übrigen Teil des Areals.
Besonderes Augenmerk wurde im Rahmen der Entwicklungskonzeption auf die Revitalisie-
rung der Rhein-Hunsrück-Bahn sowie den im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV)
festgestellten Trassenverlauf der „schnellen Bahnverbindung“ zwischen den Flughäfen
Frankfurt/Main und Frankfurt-Hahn gelegt. Hierdurch ergeben sich Restriktionen und Chan-
cen, die im Rahmen der Entwicklungskonzeption zu berücksichtigen sind.
Um erste Entwicklungsschritte zu ermöglichen und langfristig die Umsetzung der Gesamt-
entwicklungskonzeption für das Bundeswehr-Munitionsdepot und dessen Umfeld planungs-
rechtlich abzusichern, wird parallel zum vorliegenden Bebauungsplan „Industriegebiet In der
Wester“ die 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes erarbeitet (vgl. Kap. II 5).

1.2      Ziele und Zwecke der Planung
Das ca. 21 ha große Plangebiet soll als Industriegebiet entwickelt werden und zukünftig für
gewerblich-industrielle Nutzungen bereitgestellt werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden somit folgende Ziele angestrebt:
-      Teilweise Bewältigung der städtebaulichen und wirtschaftlichen Folgen der Liegen-
       schaftskonversion, insbesondere Funktionsverlust der Liegenschaft und Verlust von
       Arbeitsplätzen.
-      Nachnutzung von Teilflächen des Bundeswehr-Munitionsdepots Rheinböllen im Au-
       ßenbereich Fischlerbach schwerpunktmäßig für gewerblich-industrielle Nutzungen (Lo-
       gistik).
-      Schaffung von hinsichtlich Größe, Zuschnitt und verkehrlicher Erschließung marktkon-
       formen Gewerbeflächen am verkehrsgünstigen Standort Rheinböllen, insbesondere zur
       Unterbringung solcher Nutzungen, die in den bestehenden Gewerbe-/Industriegebieten
       von Rheinböllen keine geeigneten Ansiedlungsmöglichkeiten finden.
-      Sicherung der Anbindung des Munitionsdepots an das Verkehrsnetz (B 50) sowie In-
       tegration und Sicherung künftiger Verkehrs- sowie fußläufiger Wegeverbindungen über
       den Bahnübergang Fischlerbach (Bahn-km 24,673).

1      Grundlage: Google Inc. (2012): Google Earth 2012 (6.2.1.6014 (Beta)). Stand: 02. Februar 2012.
2      FIRU mbH (2009): Standortuntersuchung BW-Munitionsdepot Rheinböllen und Umfeld – Städtebauliche
       Bestandsaufnahme und Entwicklungskonzept, Koblenz.
3      FIRU mbH (2010): Standortuntersuchung BW-Munitionsdepot Rheinböllen und Umfeld – Teil II: Entwick-
       lungsszenarien; Koblenz.

Status:        Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 8 von 67
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung
               Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
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Hierdurch werden im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung Flächen für eine
attraktive Nachnutzung der Konversionsflächen planungsrechtlich vorbereitet und gesichert.

1.3      Planungs- und Standortalternativen
Die bisherige gewerbliche Entwicklung im Verbandsgemeindegebiet hat schwerpunktmäßig
in der Stadt Rheinböllen sowie den Ortsgemeinden Riesweiler und Ellern stattgefunden, ent-
sprechend ihrer Funktionszuweisung als Gemeinde mit der besonderen Funktion Gewerbe
des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald (vgl. Abbildung 8).
Die Ortsgemeinden Benzweiler, Dichtelbach, Erbach und Steinebach besitzen keine gewerb-
lichen Bauflächen. Die Ortsgemeinden Kisselbach, Mörschbach und Liebshausen weisen
einen geringen Anteil an gewerblichen Bauflächen für den örtlichen Bedarf auf. Restriktionen
ergeben sich bei allen vorgenannten Ortsgemeinden in der Entwicklung von großflächigen
Gewerbe- und Industriegebieten durch die Entfernung und Anbindung zu regional und über-
regional bedeutsamen Verkehrsachsen (B 50 / A 61).
Lediglich die Ortsgemeinde Argenthal liegt neben der Stadt Rheinbölllen und den Ortsge-
meinden Ellern und Riesweiler unmittelbar an der der B 50. Die Ortsgemeinde Argenthal
weist einen geringen Besatz an gewerblichen Bauflächen auf. Mit der 6. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes wurde eine gewerbliche Baufläche in der Ortsgemeinde Argenthal
zurückgenommen, so dass zukünftig in Argenthal lediglich gewerbliche Bauflächen für die
örtliche Entwicklung zu Verfügung stehen.
Aufgrund der zentralörtlichen Funktion, der verkehrlichen Anbindung und der Konversions-
thematik kommt eine weitere Ausweisung von gewerblichen Bauflächen nur in der Stadt
Rheinböllen in Betracht.
Lediglich in der Stadt Rheinböllen ergibt sich die Möglichkeit der Nachnutzung disponibler
militärischer Flächen. Die Stadt Rheinböllen bietet des Weiteren aufgrund ihrer Nähe zum
Verkehrskreuz B 50 / A 61 eine herausragende verkehrliche Lage, die sich als Chance für
die weitere gewerbliche Entwicklung der Stadt und des Standortes auszeichnet.
Planungsalternativen für vergleichbare gewerblich-industrielle Standorte im Stadtgebiet der
Stadt Rheinböllen sind nicht bzw. nur bedingt gegeben.
Nördlich der B 50, im Nahbereich der Siedlungslage Rheinböllens, ergeben sich Einschrän-
kungen aufgrund der topographischen Gegebenheiten sowie der Nachbarschaft zu
schutzbedürftiger Wohnbebauung. Zudem wäre in diesen Bereichen in hohem Maße die
Inan-spruchnahme bisher baulich ungenutzter Flächen erforderlich, da Brachflächen in erfor-
derlicher Größe und Umfang im Bereich der nördlichen Siedlungslage nicht verfügbar sind.
Aufgrund dieser Einschränkungen hat sich in der Vergangenheit die gewerblich-industrielle
Entwicklung Rheinböllens im Wesentlichen auf die Bereiche südlich der B 50 beschränkt
Hinsichtlich alternativer Planungsüberlegungen für die Nachnutzung des ehemaligen Bun-
deswehr-Munitionsdepots hat im Rahmen der erarbeiteten Standortuntersuchung eine Be-
wertung unterschiedlicher Nutzungsbausteine stattgefunden, aus der sich sowohl hinsichtlich
der Nutzung als auch der Erschließung Kriterien und Ziele für die Nachnutzung des Areals
ableiten lassen:

Status:        Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 9 von 67
Bearbeitung:   FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung
               Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Bebauungsplan "Industriegebiet In der Wester" - Stadt Rheinböllen
Stadt Rheinböllen
Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“                                                                      Begründung

-       Sicherung großflächiger Entwicklungspotenziale in wenig geneigten Lagen, insbeson-
        dere Fischlerbach und Umgebung zwischen B 50 und Rhein-Hunsrück-Bahn sowie
        nördlicher Außenbereich Bundeswehr-Munitionsdepot „Untere Terrasse“,
-       Sicherung / Ausbau von Querungsmöglichkeiten B 50, Rhein-Hunsrück-Bahn, ggf.
        schnelle Bahnverbindung für Kfz-Verkehr sowie Fuß- / Radwege,
-       Anbindung der Flächen über B 50 Anschluss „Rheinböllen West“.

2        Plangebiet

2.1      Lage und Größe des Plangebietes / Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im südlichen Siedlungsbereich der Stadt Rheinböllen, Gemarkung
Rheinböllen, südlich angrenzend an die B 50. Die Lage des Plangebietes ist in Abbildung 2
dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 21 ha.
Die Grenze des Geltungsbereichs wird gebildet
-       im Norden durch die südliche Grenze der B 50,
-       im Osten durch bestehende Gewerbegrundstücke bzw. die bestehende nach Süden
        verlaufende Anbindungsstraße des Bundeswehr-Munitionsdepots,
-       im Süden durch die Grenze des Planungskorridors der „schnellen Bahn“ sowie im Hin-
        blick auf die Grundstücksaufteilung / Erschließung getroffene Begrenzung,
-       im Westen durch die Gemarkungsgrenze Rheinböllen / Ellern im Bereich des An-
        schlusspunktes B 50 Rheinböllen West.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Zusammen-
stellung der betreffenden Flurstücke in Tabelle 1 und der Planzeichnung.

Tabelle 1:     Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
               (Wiedergabe, maßgebend ist die Abgrenzung in der Planzeichnung)

                             Gemarkung Rheinböllen, Flur 16, Flurstücks-Nr.:

      26/1                26/2*                  27/2                   27/3                  27/4                   27/5
      27/6                27/7                   27/8                   27/9                  27/10                 27/11*
      27/12*             27/13                   37/1                  37/2*                   38*                   39/2*
      39/15              39/23*                 59/5*                   60*                   72/4                   72/5*
       74                 88/1*
                             Gemarkung Rheinböllen, Flur 19, Flurstücks-Nr.:

      17/1                17/2                   17/3                   17/4                  17/5                   17/6
      19/1                19/2                   19/3                   20/1                  20/2                   20/3
      21/1                21/2                    22                     23                     24                    25
       26                 27/2                   52/8                   52/9                  52/10                  61/1

Status:         Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 10 von 67
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Stadt Rheinböllen
Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“                                                                        Begründung

                               Gemarkung Rheinböllen, Flur 16, Flurstücks-Nr.:

      61/2                  61/3                   61/4                   61/5                  61/6                   61/7
      61/8                  61/9                  61/10                  61/11                  63/1                   63/2*
      70/3                  70/4                  70/5*                    72                   72/6                    73
       74                   77/1                  104/1                  104/2                  104/3                   106
      107/1                107/2                  107/3                  107/4                  107/5                 107/6
      108/1                108/2                  108/3                  108/4                  108/5                 108/6
      108/7                108/8                  108/9

               (* Flurstücke liegen nur zu einem Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes)

2.2      Vorhandene Nutzungen im Plangebiet
Das Plangebiet wird durch einen bestehenden Wirtschaftsweg (größtenteils unbefestigt) zwi-
schen dem Anschlusspunktes B 50 Rheinböllen West und der östlich gelegenen Straße „Am
Fischlerbach“ in West-Ost-Richtung in zwei Teilbereiche gegliedert (vgl. Abbildung 2).

                                                                                                Gewerbegebiet
                Anschluss B 50                                                                  Fischlerbach
               Rheinböllen West

                                                                                          Bundeswehr-
                                                                                          Munitionsdepot

Abbildung 2: Abgrenzung des Plangebietes5

Im Norden des Plangebietes befinden sich der Bachlauf des Fischlerbaches mit seinen
Randflächen einschließlich planfestgestellter Ausgleichsflächen für den Ausbau der B 50
sowie Grünland. Der Fischlerbach ist als Gewässer III. Ordnung eingestuft.
Im Westen befinden sich im Bereich des Anschlusspunktes B 50 ein unbefestigter Mitfahrer-
parkplatz (P+R-Parkplatz).
Im Süden befindet sich das vormals militärisch genutzte Außenlager Fischlerbach als Teil
des Bundeswehr-Munitionsdepots. Die Teilliegenschaft ist vollständig umzäunt und für die
Öffentlichkeit derzeit nicht zugänglich. Der bauliche Bestand umfasst hier insgesamt

Status:           Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 11 von 67
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17 Lagerhallen. Im Rahmen der durchgeführten Standortuntersuchung wurde eine Nachnut-
zung des Gebäudebestandes im Außenlager Fischlerbach aufgrund der Mängel in der Ge-
bäudesubstanz nicht empfohlen. Die vorhandenen Erschließungswege können aufgrund ih-
rer Lage und Ausrichtung ebenfalls nicht genutzt werden. Der Großteil des Außenlagers be-
steht aus Wald.
Der südöstliche Teil des Plangebietes besteht aus Wald und befindet sich im Eigentum der
Stadt Rheinböllen.

2.3      Umgebung des Plangebietes
Die Umgebung des Plangebietes wird stark durch die nördlich verlaufende B 50 geprägt.
Weiterhin wird die Umgebung des Plangebietes im Osten durch die angrenzenden kleinteili-
gen Gewerbenutzungen im bestehenden Gewerbegebiet Fischlerbach bestimmt.
Im Süden und Westen grenzen Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die
Trasse der Rhein-Hunsrück-Bahn an.

3        Vorhandene planungsrechtliche Darstellungen und Festsetzungen

3.1      Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwi-
ckeln.
Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2000 (Ortsplan; 4. Fortschreibung)
und 2002 (Außenbereichsplan) stellt für den Bereich des Bebauungsplanes in Teilen bereits
gewerbliche Bauflächen (G) sowie Flächen für die Forstwirtschaft und die Landwirtschaft dar.
Entgegen der vormals militärischen Nutzung des Außenlagers Fischlerbach ist dieses nicht
als Sondergebiet (SO) „Bund“, sondern als Fläche für die Forstwirtschaft, überlagert mit bio-
topkartierten Flächen, dargestellt.
Angrenzend an die B 50 sind landespflegerische Ausgleichsflächen aus rechtskräftigen Plä-
nen dargestellt, die der Planfeststellung zum Ausbau der B 50 / des Anschlusses Rheinböl-
len West zuzuordnen sind.
Entwicklungsziele bestehen für die forstwirtschaftlichen Flächen (Erhalt, Sicherung von
Laubwäldern bzw. zum Umbau in Laubwald) sowie für die westlich angrenzenden landwirt-
schaftlichen Flächen (Erhalt und die Erhöhung der Grünlandanteils).

5      Grundlage: Google Inc.(2012): Google Earth 2012 (6.2.1.6014 (Beta)). Stand: 02. Februar 2012.

Status:        Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 12 von 67
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Abbildung 3: Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rhein-
             böllen (Ortsplan; unmaßstäblich)

Abbildung 4: Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rhein-
             böllen (Außenbereich; unmaßstäblich)

Die Darstellung der biotopkartierten Flächen weicht von den in der Biotopkartierung Rhein-
land-Pfalz aktuell dargestellten Flächen ab. Die Darstellung im FNP resultiert daraus, dass
eine Begehung der militärischen Liegenschaften im Zuge der Aufstellung / Fortschreibung
des FNP nicht möglich war und somit eine Pauschaleinstufung der militärisch genutzten Flä-
chen als biotopkartierte Bereiche erfolgt ist. Im Plangebiet sind aktuell keine Flächen der Bio-
topkartierung Rheinland-Pfalz vorhandenen.

Status:        Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 13 von 67
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Zur Umsetzung des Bebauungsplanes sowie der abgeleiteten Entwicklungsziele der Ge-
samtkonzeption ist eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Rat der Verbandsgemeinde Rheinböllen hat in seiner Sitzung am 23.03.2010 die Einlei-
tung des Verfahrens zur 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für das „Bun-
deswehr-Munitionsdepot und angrenzende Bereiche“ und somit auch für den Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes beschlossen. Die planerische Grundlage für die Teilfortschrei-
bung des Flächennutzungsplanes bildet das erarbeitete städtebauliche Gesamtkonzept (vgl.
Abbildung 11 / Kap. II 5) zur weiteren Nutzung der Gesamtliegenschaft.
Die 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rheinböllen
für den Bereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet In der Wester“ (vgl. Abbildung 5, hell-
graue Fläche) beinhaltet die Darstellung von gewerblichen Bauflächen (G) sowie von lan-
despflegerische Ausgleichsflächen im Bereich des Fischlerbaches.

Abbildung 5: Auszug aus der 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ver-
             bandsgemeinde Rheinböllen für den Bereich „Industriegebiet In der Wester“
             (ohne Maßstab)

Der Bebauungsplan wird somit im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB aus dem im Parallelverfah-
ren fortgeschriebenen Flächennutzungsplan entwickelt sein.

3.2      Baurechte
Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dementsprechend gilt Bau-
recht für den Außenbereich nach § 35 BauGB.

4        Überörtliche Planungen und Fachplanungen

4.1      Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Status:        Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 14 von 67
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Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“                                                                       Begründung

Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden für den Bereich Rheinböllen durch
-      das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz sowie
-      den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald
konkretisiert.

Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz IV (LEP IV)6
Das LEP IV als koordinierender fach- und ressortübergreifender räumlicher Ordnungsrah-
men für die Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz weist den Entwicklungsbereich der
Verbandsgemeinde Rheinböllen sowie Bereiche der angrenzenden Verbandsgemeinden
dem ländlichem Raum mit einer konzentrierten Siedlungsstruktur zu. Zudem wird dem Nah-
bereich der A 61 eine hohe Zentrenerreichbarkeit zugeteilt.
Die Stadt Rheinböllen liegt innerhalb des Entwicklungsbereiches mit ländlicher Raumstruktur
„Hunsrück / Flughafen Frankfurt-Hahn“.7
Im Land Rheinland-Pfalz bilden Konversionsmaßnahmen bedeutsame Entwicklungsbereiche
und -schwerpunkte. Hier sind für die Nutzung der Potenziale der militärischen und zivilen
Konversionsflächen, welche raum- oder standortbezogen sein können, mit Unterstützung
durch die Landesregierung geeignete und innovative Rahmenbedingungen der Beratung und
Förderung zu schaffen, um damit eine flexible und zielgerichtete Umsetzung der Maßnah-
men zu ermöglichen.
Zu diesen bedeutenden Entwicklungsbereichen gehört ebenfalls der Bundeswehrstandort
Rheinböllen in Verbindung mit dem Entwicklungsraum Hunsrück / Flughafen Frankfurt-Hahn.
Für den Entwicklungsraum Hunsrück / Flughafen Frankfurt-Hahn sind vorrangige Ziele die
Sicherung und die Weiterentwicklung des Flughafens für Fracht- und Personenflugverkehr
mit internationaler Bedeutung, der Ausbau der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur (4-
spuriger Ausbau der B 50, Reaktivierung der Hunsrückbahn, Realisierung des Hochmosel-
übergangs) sowie die Nutzung der Impulse für die weitere gewerbliche und touristische Ent-
wicklung auf dem Flughafengelände sowie in der Region.8
Weiterhin werden raum- und standortbezogene Projektbeispiele („Leuchtturmprojekte“) auf-
gezeigt, welche eine nachhaltige Wirkung, die vorrangige Sicherung von Arbeitsplätzen und
einen wesentlicher Beitrag zum Strukturwandel sowie einen Beitrag zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit des Landes und der Region haben sollen. Unter den standortbezoge-
nen Beispielen wird ausdrücklich der Bundeswehrstandort Rheinböllen genannt.
Ebenfalls von besonderer Bedeutung für die Stadt Rheinböllen sind die genannte Ziele im
Bereich der Infrastruktur, hier öffentlicher Verkehr und Straßennetz. Neben der Schließung
von Lücken innerhalb des Netzes großräumiger Verbindungen mit Priorität, zu denen auch
die Verbindung A 60 (Lüttich-) Bitburg-Wittlich und Weiterführung als vierspurige B50

6      Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm Rheinland.-Pfalz IV; Mainz.
7      Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm Rheinland.-Pfalz IV; Mainz, S. 62.
8      Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz IV; Mainz, G 20, S. 70.

Status:          Entwurf                 Projekt: PKO 11-003                    Stand: 05. Juli 2012       Seite: 15 von 67
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(Hochmoselübergang) bis A 61 bei Rheinböllen9 gehört, sieht der LEP IV eine Reaktivierung
der Bahntrasse der Rhein-Hunsrück-Bahn als überregionale Schienenverbindung zw.
(Mainz)-Bingen und dem Flughafen Frankfurt-Hahn mit einem Haltepunkt in Rheinböllen vor.
Im LEP IV ist zudem ein Planungskorridor von 300 m Breite für eine Hochgeschwindigkeits-
strecke (Schienenschnellverbindung) zwischen dem Flughafen Frankfurt / Main und Flugha-
fen Frankfurt-Hahn dargestellt (Z 147)10, welche den Flughafen Frankfurt-Hahn besser an die
Region Rhein-Main bzw. den Flughafen Frankfurt / Main anbinden soll, um hierdurch eine
attraktive Erreichbarkeit des Flughafens Frankfurt-Hahn zu gewährleisten.

Abbildung 6: Schienennetz – Hochgeschwindigkeitsstrecke Flughafen Frankfurt/Main – Flug-
                 hafen Frankfurt-Hahn (schnelle Bahnverbindung)11

Abbildung 7: geplante Schienenschnellverbindung und Planungskorridor (300 m Breite) im
                 Bereich der Stadt Rheinböllen (unmaßstäblich)12

9      Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, Z 145, S. 149 ff.
10     Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, Z 147, S. 150 ff.
11     Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, S. 151.
12     Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz – Oberste Landesplanungsbehörde (2007); Mainz.

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               Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen
Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“                                                                     Begründung

Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP)

Abbildung 8: Hauptkarte zum RROP Mitterhein-Westerwald

In der Hauptkarte des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald (derzeit gül-
tige Fassung von 2006) ist deutlich die Darstellung als Grundzentrum im Grundnetz zu er-
kennen (roter Punkt), ebenso wie die bestehenden großräumigen Infrastruktur-Verbindungen
A 61 und B 50 (dicke rote Linien). Gut zu erkennen sind ebenfalls die Siedlungsflächen für
Wohnen in Rheinböllen (rosa) – nördlich der B 50, sowie die Siedlungsflächen für Industrie-
und Gewerbeflächen (grau) – südlich der B 50 und westlich der A 61.
Die als Fläche des ehemaligen Munitionsdepots findet sich in dieser Karte ebenso wieder
(orange umrandet) wie insbesondere landwirtschaftliche Flächen (gelb) und Flächen für
Wald (hellgrün), aber auch Vorbehaltsgebiete für Erholungsraum (grün schraffiert) sowie
Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes (grün gepunktet).
Daraus ergeben sich folgende Funktionszuweisungen:
Stadt Rheinböllen:                            Grundzentrum im Grundnetz
                                              Gemeinde mit besonderer Funktion Gewerbe (G)
                                              Gemeinde mit besonderer Funktion Erholung (E)
                                              Gemeinde in Erholungsräumen (ER)
Folgende Grundsätze sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksich-
tigen:
Die gewerbliche Entwicklung, soweit sie über die Eigenentwicklung hinausgeht, soll von den
Städten und Gemeinden bzw. Gemeindegruppen übernommen werden, die bereits einen
bedeutenden Gewerbebesatz aufweisen, die hierfür besonders geeignet sind und in denen

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das produzierende Gewerbe verstärkt werden soll13. Daher kommen grundsätzlich anhand
der Funktionszuweisung des RROP die Stadt Rheinböllen sowie die Ortsgemeinden Ellern
und Riesweiler für die gewerbliche Entwicklung innerhalb der VG Rheinböllen in Betracht.
Weiterhin wird im RROP der Grundsatz formuliert, dass die Ausweisung neuer Siedlungsge-
biete sich an die Siedlungsstruktur anpassen und an den bestehenden […] verkehrlichen und
technischen Infrastrukturen orientieren soll14.
Im konkreten Fall wird dies durch den Kreuzungspunkt A 61 / B 50 und den weiterführenden
Verlauf der B 50 dargestellt.
Im Entwurf des RROP 2011 werden keine Einzel-Funktionszuweisungen für Gemeinden hin-
sichtlich Gewerbe getroffen. Die Funktionszuweisung wird dadurch ersetzt, dass gleichzeitig
alle zentralen Orte auch Gewerbestandorte darstellen (G 34)15.
Entsprechend der bestehenden Ausweisung wird im RROP – Entwurf 2011 der Grundsatz
formuliert, dass insbesondere an Schnittstellen wichtiger Verkehrswege günstige Bedingun-
gen für die Ansiedlung von Gewerbe vorliegen.16 Dies ist durch die Nähe zum Kreuzungs-
punkt A 61 / B 50 gegeben.

4.2      Fachplanungen
Relevante umweltbezogene Fachplanungen, wie FFH-Gebiete und Europäische Vogel-
schutzgebiete, Schutzgebiete gemäß §§ 20 und 21 LNatSchG sowie Flächen der Biotopkar-
tierung RLP werden im Umweltbericht dargestellt und werden im Rahmen der Umweltprü-
fung entsprechend berücksichtigt. Auf eine Darstellung an dieser Stelle wird verzichtet.

Planfeststellung B 5017
Teilflächen im westlichen Bereich des Plangebietes sind Bestandteil der Planfeststellung
zum Ausbau der B 50 mit Datum vom 08.12.1998, die im Rahmen des Bebauungsplanes zu
beachten sind. Neben den Planungen zu Verkehrsflächen sind auch Ausgleichsflächen ent-
halten.

13     Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (2006): Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-
       Westerwald; Koblenz, S. 16 – Kapitel 2.2.2, Grundsatz 1.
14     Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (2006): Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-
       Westerwald; Koblenz, S. 13 – Kapitel 2.2, Grundsatz 2.
15     Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (2011): Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-
       Westerwald – Entwurf; Koblenz, S. 19 – Kapitel 1.3.3, Grundsatz 34.
16     Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (2011): Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-
       Westerwald – Entwurf; Koblenz, S. 19 – Kapitel 1.3.3, Grundsatz 35.
17     Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz (30. Mai 1995): Planfeststellung B 50 zwi-
       schen Ellerner Weiher und Rheinböllen – Erläuterungsbericht; Bad Kreuznach.

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Abbildung 9: Planfeststellung B 50 – Ausbau zwischen Ellerner Weiher und Rheinböllen18

Die Inhalte der Planfeststellung B 50 und der Bebauungsplanung stehen sich grundsätzlich
nicht entgegen.

5        Städtebauliches Konzept
Planerische Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wes-
ter“ ist das vorgeschlagene Entwicklungsszenario (vgl. Abbildung 10 und Abbildung 11) zur
weiteren Nutzung der Gesamtliegenschaft Bundeswehr-Munitionsdepot Rheinböllen und
Umfeld im Rahmen der im Jahr 2009/2010 erarbeiteten Standortuntersuchung19.
Der überwiegende Teil des heutigen Sondergebietes (SO) „Bund“ im Bereich der Munitions-
bunker soll für eine naturnahe Entwicklung (Wald, Rückbau / Renaturierung etc.) vorgesehen
werden, wobei eine Kombination mit freizeit- und erholungsnahen Elementen (Ausbau / Ein-
bindung in das lokale / regionale Wanderwegekonzept, Sondernutzungen im Bereich Erho-
lung / Freizeit / Tourismus etc.) möglich ist.
Insgesamt soll eine schrittweise und der Nachfrage angepasste Entwicklung der Gesamt-
konzeption umgesetzt werden. Der vorliegende Bebauungsplan umfasst hierbei den ersten
zu entwickelnden Teilbereich südlich angrenzend an die B 50 bis hin zum Freihaltekorridor
für die im Ziel 147 des LEP IV formulierte „Schnelle Bahnverbindung“ (vgl. Kap. II 4.1).

18     Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz (30. Mai 1995): Planfeststellung B 50 zwi-
       schen Ellerner Weiher und Rheinböllen – integrierter Lageplan; Bad Kreuznach.
19     FIRU mbH (Januar 2010): Standortuntersuchung BW-Munitionsdepot Rheinböllen und Umfeld – Teil II:
       Entwicklungsszenarien; Koblenz.

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Abbildung 10: Szenario 1 (mit schneller Bahnverbindung)

Abbildung 11: Szenario 2 (ohne schnelle Bahnverbindung)

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Lediglich im Plangebiet, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Fischlerbach,
kann bis zur Konkretisierung der „schnellen Bahnverbindung“ eine zusammenhängende und
damit ausreichend dimensionierte Fläche für die Unterbringung von großflächigen Gewerbe-
und Industriebetrieben (z.B. Logistiker) mit einem für solche Nutzungsansprüche angemes-
senem Gefälle ermöglichen werden.
Die Erschließung / Anbindung kann vorläufig ohne zusätzlichen Erschließungsaufwand über
den Anschluss an die bestehende Straße „Am Fischlerbach“ hergestellt werden. Zur Opti-
mierung der Anbindung an die B 50 wird jedoch eine zusätzliche Erschließungsoption von
Westen her über den bestehenden Anschlusspunkt B 50 Rheinböllen West in die Konzeption
aufgenommen (Planstraße A).
Ziel des Konzeptes ist die Bereitstellung von großen zusammenhängenden Industrie- / Ge-
werbegrundstücken. Eine öffentliche, innere Feinerschließung des Gebietes ist nicht vorge-
sehen, um größtmögliche Flexibilität in der Vermarktung zu ermöglichen. Sollte sich im Zuge
der Vermarktung die Notwendigkeit einer kleinteiligeren Parzellierung ergeben, kann eine
Feinerschließung nachträglich ergänzt werden.
Nach Süden werden die bestehende Verbindung zwischen dem Außenlager Fischlerbach
und der Hauptanlage des Bundeswehr-Munitionsdepots und damit der vorgesehene Bahn-
übergang (Bahnkilometer 24,673) im Rahmen der Reaktivierung der Rhein-Hunsrück-Bahn
in das Erschließungssystem eingebunden (Planstraße B).
Diese ist erforderlich, um den bisherigen Bunkerbereich des Munitionsdepots für eine Folge-
nutzung als Wald bzw. Ausgleichsflächen weiterhin leistungsfähig zu erschließen und etwai-
ge gewerbliche Entwicklungsoptionen südlich der Rhein-Hunsrück-Bahn zu gewährleisten.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der bauliche Bestand an der bisherigen Hauptzu-
fahrt des Depots einer privaten Nutzung zugeführt wird und damit eine mögliche Erschlie-
ßungsoption aus Richtung des Industrieparks Soonwald-Rheinböllen entfällt.
Grünflächen werden aus mehreren Gründen und in unterschiedlichen Ausformungen ange-
legt. Zum einen als Naturschutzmaßnahme, zum zweiten als Eingrünung insbesondere zur
B 50 und zum dritten in Form von Flächen für eine aktive Regenwasserbewirtschaftung mit
oberirdischen Versickerungsmulden.

6        Planinhalte

6.1      Bauplanungsrechtliche Festsetzungen

6.1.1 Art der baulichen Nutzung

Industriegebiet
Die Festsetzung als Industriegebiet erfolgt, um dem erhöhten Störgrad der angestrebten
Nutzungen, insbesondere durch den Nachtbetreib von Logistiknutzungen, gerecht zu wer-
den. Dem entspricht auch der Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen Wohnnutzungen.
Die Beschränkung von Einzelhandelsbetrieben folgt den Empfehlungen des Einzelhandels-
konzeptes der Stadt Rheinböllen. Die Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente wer-

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den auf 15 % der Betriebsfläche beschränkt, um den Einzelhandel im Stadtzentrum zu
schützen.
Der Ausschluss von Gewerbebetriebe, die der Prostitution dienen, erfolgt zur Sicherung der
städtebaulichen Konzeption und der angestrebten Qualität des Gebietes. Der Ausschluss
von Tankstellen dient der Sicherung der städtebaulichen Konzeption und der Vermeidung
von übermäßigem Verkehr.
Die Geräuschkontingentierung ist zum Schutz der nördlich der B 50 gelegenen Wohngebiete
bzw. Wohnnutzungen im Außenbereich erforderlich.

Gewerbegebiet
Die Festsetzung des Gewerbegebietes ermöglicht die Arrondierung eines vorhandenen
kleinteiligen Gewerbegrundstückes. Durch den Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen
Wohnnutzungen soll die Errichtung von schutzbedürftigen Wohngebäuden in der Nachbar-
schaft des geplanten Industriegebietes vermieden werden.
Die Beschränkung von Einzelhandelsbetrieben folgt den Empfehlungen des Einzelhandels-
konzeptes der Stadt Rheinböllen. Die Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente wer-
den auf 15 % der Betriebsfläche beschränkt, um den Einzelhandel im Stadtzentrum zu
schützen. Der Ausschluss von Gewerbebetriebe, die der Prostitution dienen, erfolgt zur Si-
cherung der städtebaulichen Konzeption und der angestrebten Qualität des Gebietes. Der
Ausschluss von Tankstellen dient der Sicherung der städtebaulichen Konzeption und der
Vermeidung von übermäßigem Verkehr.

6.1.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird für das Gewerbegebiet über die Grundflächenzahl
(GRZ) mit 0,8 festgesetzt. Zusätzlich wird die Höhe baulicher Anlagen über eine Gebäude-
oberkante (OK) mit 398 Metern über Normal Null festgesetzt (OK = 398 m ü.NN). Diese Wer-
te orientieren sich an der Bestandssituation im angrenzenden Gewerbegebiet „Am Fischler-
bach“.
Für das Industriegebiet wird ebenfalls eine GRZ von 0,8 festgesetzt. Die Höhe baulicher An-
lagen wird mit einer Oberkante baulicher Anlagen von 406 m ü.NN festgesetzt. Diese Fest-
setzung wird getroffen, um den Erfordernissen Logistiktreibender gerecht zu werden (es ist
etwa eine Hallenhöhe von 10 - 12 m erforderlich) und gleichzeitig die Auswirkungen auf das
Landschaftsbild gering zu halten.
In den Baugebieten können Überschreitungen der zulässigen Höhe der baulichen Anlagen
insbesondere durch Dachaufbauten und technische Einrichtungen ausnahmsweise zugelas-
sen werden. Hierdurch wird der Errichtung von Lüftungsanlagen sowie einer potenziellen
Ausstattung mit Photovoltaik oder Solarthermie Rechnung getragen. Positive Entwicklungen
in Bezug zu alternativen / regenerativen Energien sollen begünstigt werden.

6.1.3 Überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise
Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt über Baugrenzen, welche
großzügig bemessen sind, um eine möglichst hohe Flexibilität in der späteren Ausgestaltung

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