Bebauungsplan "Industriegebiet In der Wester" - Stadt Rheinböllen
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Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ BEGRÜNDUNG mit Umweltbericht Planfassung zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ENTWURF Stand: 05. Juli 2012
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ INHALTSVERZEICHNIS I VERFAHREN ...................................................................................................... 5 II WESENTLICHE INHALTE, ZIELE, ZWECKE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG .................................................................................................. 7 1 Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze, Alternativen ........ 7 1.1 Planungsanlass ...................................................................................... 7 1.2 Ziele und Zwecke der Planung ............................................................... 8 1.3 Planungs- und Standortalternativen ........................................................ 9 2 Plangebiet ......................................................................................................... 10 2.1 Lage und Größe des Plangebietes / Geltungsbereich ........................... 10 2.2 Vorhandene Nutzungen im Plangebiet ................................................. 11 2.3 Umgebung des Plangebietes ................................................................ 12 3 Vorhandene planungsrechtliche Darstellungen und Festsetzungen ........... 12 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ......................................... 12 3.2 Baurechte ............................................................................................. 14 4 Überörtliche Planungen und Fachplanungen ................................................ 14 4.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung ........................................... 14 4.2 Fachplanungen ..................................................................................... 18 5 Städtebauliches Konzept ................................................................................. 19 6 Planinhalte ........................................................................................................ 21 6.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 21 6.2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 26 7 Wesentliche Auswirkungen der Planung ....................................................... 26 7.1 Städtebauliche Auswirkungen............................................................... 26 7.2 Auswirkungen auf den Verkehr ............................................................. 27 7.3 Technische Infrastruktur / Ver- und Entsorgung .................................... 28 8 Planverwirklichung .......................................................................................... 29 8.1 Eigentums- und Grundstücksverhältnisse ............................................. 29 8.2 Kosten .................................................................................................. 30 9 Flächenbilanz ................................................................................................... 30 III UMWELTBERICHT .......................................................................................... 31 1 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................. 31 2 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes, Beschreibung der Planfestsetzungen, Standort, Art und Umfang des Vorhabens, Bedarf an Grund und Boden........................................................................................ 31 Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 2 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ 3 Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Bedeutung für den Bauleitplan ................................................................ 32 3.1 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, das Wirkungsgefüges zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologischen Vielfalt ........................................................................ 32 3.2 Erhaltungsziele und der Schutzzweck der europäischen Schutzgebiete....................................................................................... 35 3.3 Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit...................... 35 3.4 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter .............................................. 37 3.5 Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen und sachgerechter Umgang mit Abwässern ......................................... 37 3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie ............................................................................ 38 3.7 Darstellungen von Landschaftsplänen und Fachplänen ........................ 38 3.8 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität .............................................. 38 3.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ........ 39 3.10 Zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen..... 39 3.11 Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft ....................................... 39 4 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ..................................... 40 5 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands und der Umweltauswirkungen ................................................................................ 42 5.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ist-Zustand) .............................................................. 42 5.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Nullfall) .............................. 49 5.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung (Planfall) ..................................................... 50 6 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen.................................................................. 58 7 Eingriffs- / Ausgleichsbetrachtung ................................................................. 59 7.1 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung .......................................................... 59 7.2 Bewältigung des verbleibenden Defizits ............................................... 61 8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung) ....................... 61 9 Verwendete technische Verfahren sowie etwaige Schwierigkeiten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse ............................................... 61 10 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) .................................................. 62 11 Allgemeinverständliche Zusammenfassung .................................................. 63 11.1 Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Tiere und Pflanzen, Wasser, Klima und Landschaftsbild; zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft ..................................................................................... 63 Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 3 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ 11.2 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie ............................................................................ 65 IV ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ÜBER DIE BERÜCK- SICHTIGUNG DER UMWELTBELANGE UND DIE ABWÄGUNG .................. 66 Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 4 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Verfahren I VERFAHREN 1 Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB) Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in Ihrer Sitzung am 22.02.2010 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet In der Wester“ beschlos- sen. Der Beschluss wurde am 25.06.2012 in der Heimat- u. Bürgerzeitung „Soonwald- Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen bekannt gemacht. 2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) Der Stadtrat hat in ihrer Sitzung am 22.02.2010 den Auftrag an die Verwaltung zur Erstellung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Industriegebiet In der Wester“ sowie die Durchfüh- rung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 07.07.2010 bis 09.08.2010 im Rathaus der Stadt Rheinböllen die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen gewährt. Auf Anfrage wurde sie über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Dabei wurde ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege- ben. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen wurde in der Heimat- u. Bürgerzei- tung „Soonwald-Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen vom 25.06.2010 ortsüblich bekannt gemacht. 3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 05.07.2010 unter Beifügung des Bebauungsplanvorentwurfs über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 09.08.2010 aufgefordert. 4 Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Der Stadtrat hat den Entwurf des Bebauungsplanes „Industriegebiet In der Wester“ mit Be- gründung in seiner Sitzung am __.__._____ gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnah- men wurde im Zeitraum vom __.__.____ bis __.__.____ im Rathaus der Stadt Rheinböllen öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informa- tionen verfügbar sind, wurden in der Heimat- u. Bürgerzeitung „Soonwald-Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen vom __.__.____ ortsüblich bekannt gemacht. Es wurde da- rauf hingewiesen, dass Stellungnahmen währen der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die nach § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB beteiligten Stellen wurden mit Schreiben vom __.__.____ von der Auslegung benachrichtigt. Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 5 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Verfahren 5 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom __.__.____ unter Beifügung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der Begründung zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum __.__.____ aufgefordert. 6 Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in ihrer Sitzung am __.__.____ den Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ als Satzung beschlossen. Der Stadtrat hat die vorliegende Begründung zum Bebauungsplan gebilligt und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. 7 Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB) Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung wurde in der Heimat- u. Bürgerzeitung „Soonwald-Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen vom __.__.____ ortsüblich be- kannt gemacht. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass der Bebauungs- plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB während der Dienststunden in der Verwaltung zu jedermanns Einsicht bereit gehalten wird. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen wurde gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Bekanntmachung hingewiesen. Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 6 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung II WESENTLICHE INHALTE, ZIELE, ZWECKE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 1 Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze, Alternativen 1.1 Planungsanlass Bedingt durch die Neuordnung der ortsfesten logistischen Einrichtungen der Bundeswehr wurde nach Beschluss des Bundesministeriums der Verteidigung Ende 2010 der Bundes- wehrstandort Munitionsdepot Rheinböllen geschlossen. Mit der Freigabe durch die Bundes- wehr ergab sich der Verlust von ca. 130 Dienststellen und Arbeitsplätzen sowie der Funktion des ca. 127 ha großen Areals. Die Fläche steht damit für eine zivile Nachnutzung zur Verfü- gung. Rheinböllen Außenlager Fischlerbach bebauter Bereich Außenbereich Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Bundeswehr-Munitionsdepots sowie seiner Funkti- onsbereiche1 Dem Standort kommt aufgrund der besonderen Lage an den großräumigen Entwicklungs- achsen A 61 und B 50 / Flughafen Frankfurt-Hahn eine besondere Bedeutung sowohl im Hinblick auf die Entwicklung des Umfeldes als auch der Region zu. Angestoßen durch die Nutzungsaufgabe wurde im Zuge der anstehenden Konversionsauf- gabe 2008/2009 das Planungsbüro FIRU mbH mit der Durchführung einer Standortuntersu- Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 7 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung chung des Bundeswehr-Munitionsdepots sowie des Umfeldes der Liegenschaft beauftragt2. Inhalt war neben einer städtebaulichen Bestandsaufnahme auch die Ableitung eines (Nach-)Nutzungskorridors. Im Jahr 2009/2010 wurde auf Grundlage der gewonnenen Er- kenntnisse eine Gesamtkonzeption3 in Form unterschiedlicher Entwicklungsszenarien entwi- ckelt. Diese empfiehlt eine abschnittsweise Erschließung und Entwicklung der Gesamtlie- genschaft mit einem Nutzungsschwerpunkt im Bereich Gewerbe bzw. Logistik in Teilen des Gesamtareals sowie Wald bzw. eine naturnahe Entwicklung und Sondernutzungen oder Re- naturierung im übrigen Teil des Areals. Besonderes Augenmerk wurde im Rahmen der Entwicklungskonzeption auf die Revitalisie- rung der Rhein-Hunsrück-Bahn sowie den im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) festgestellten Trassenverlauf der „schnellen Bahnverbindung“ zwischen den Flughäfen Frankfurt/Main und Frankfurt-Hahn gelegt. Hierdurch ergeben sich Restriktionen und Chan- cen, die im Rahmen der Entwicklungskonzeption zu berücksichtigen sind. Um erste Entwicklungsschritte zu ermöglichen und langfristig die Umsetzung der Gesamt- entwicklungskonzeption für das Bundeswehr-Munitionsdepot und dessen Umfeld planungs- rechtlich abzusichern, wird parallel zum vorliegenden Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ die 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes erarbeitet (vgl. Kap. II 5). 1.2 Ziele und Zwecke der Planung Das ca. 21 ha große Plangebiet soll als Industriegebiet entwickelt werden und zukünftig für gewerblich-industrielle Nutzungen bereitgestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden somit folgende Ziele angestrebt: - Teilweise Bewältigung der städtebaulichen und wirtschaftlichen Folgen der Liegen- schaftskonversion, insbesondere Funktionsverlust der Liegenschaft und Verlust von Arbeitsplätzen. - Nachnutzung von Teilflächen des Bundeswehr-Munitionsdepots Rheinböllen im Au- ßenbereich Fischlerbach schwerpunktmäßig für gewerblich-industrielle Nutzungen (Lo- gistik). - Schaffung von hinsichtlich Größe, Zuschnitt und verkehrlicher Erschließung marktkon- formen Gewerbeflächen am verkehrsgünstigen Standort Rheinböllen, insbesondere zur Unterbringung solcher Nutzungen, die in den bestehenden Gewerbe-/Industriegebieten von Rheinböllen keine geeigneten Ansiedlungsmöglichkeiten finden. - Sicherung der Anbindung des Munitionsdepots an das Verkehrsnetz (B 50) sowie In- tegration und Sicherung künftiger Verkehrs- sowie fußläufiger Wegeverbindungen über den Bahnübergang Fischlerbach (Bahn-km 24,673). 1 Grundlage: Google Inc. (2012): Google Earth 2012 (6.2.1.6014 (Beta)). Stand: 02. Februar 2012. 2 FIRU mbH (2009): Standortuntersuchung BW-Munitionsdepot Rheinböllen und Umfeld – Städtebauliche Bestandsaufnahme und Entwicklungskonzept, Koblenz. 3 FIRU mbH (2010): Standortuntersuchung BW-Munitionsdepot Rheinböllen und Umfeld – Teil II: Entwick- lungsszenarien; Koblenz. Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 8 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung Hierdurch werden im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung Flächen für eine attraktive Nachnutzung der Konversionsflächen planungsrechtlich vorbereitet und gesichert. 1.3 Planungs- und Standortalternativen Die bisherige gewerbliche Entwicklung im Verbandsgemeindegebiet hat schwerpunktmäßig in der Stadt Rheinböllen sowie den Ortsgemeinden Riesweiler und Ellern stattgefunden, ent- sprechend ihrer Funktionszuweisung als Gemeinde mit der besonderen Funktion Gewerbe des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald (vgl. Abbildung 8). Die Ortsgemeinden Benzweiler, Dichtelbach, Erbach und Steinebach besitzen keine gewerb- lichen Bauflächen. Die Ortsgemeinden Kisselbach, Mörschbach und Liebshausen weisen einen geringen Anteil an gewerblichen Bauflächen für den örtlichen Bedarf auf. Restriktionen ergeben sich bei allen vorgenannten Ortsgemeinden in der Entwicklung von großflächigen Gewerbe- und Industriegebieten durch die Entfernung und Anbindung zu regional und über- regional bedeutsamen Verkehrsachsen (B 50 / A 61). Lediglich die Ortsgemeinde Argenthal liegt neben der Stadt Rheinbölllen und den Ortsge- meinden Ellern und Riesweiler unmittelbar an der der B 50. Die Ortsgemeinde Argenthal weist einen geringen Besatz an gewerblichen Bauflächen auf. Mit der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde eine gewerbliche Baufläche in der Ortsgemeinde Argenthal zurückgenommen, so dass zukünftig in Argenthal lediglich gewerbliche Bauflächen für die örtliche Entwicklung zu Verfügung stehen. Aufgrund der zentralörtlichen Funktion, der verkehrlichen Anbindung und der Konversions- thematik kommt eine weitere Ausweisung von gewerblichen Bauflächen nur in der Stadt Rheinböllen in Betracht. Lediglich in der Stadt Rheinböllen ergibt sich die Möglichkeit der Nachnutzung disponibler militärischer Flächen. Die Stadt Rheinböllen bietet des Weiteren aufgrund ihrer Nähe zum Verkehrskreuz B 50 / A 61 eine herausragende verkehrliche Lage, die sich als Chance für die weitere gewerbliche Entwicklung der Stadt und des Standortes auszeichnet. Planungsalternativen für vergleichbare gewerblich-industrielle Standorte im Stadtgebiet der Stadt Rheinböllen sind nicht bzw. nur bedingt gegeben. Nördlich der B 50, im Nahbereich der Siedlungslage Rheinböllens, ergeben sich Einschrän- kungen aufgrund der topographischen Gegebenheiten sowie der Nachbarschaft zu schutzbedürftiger Wohnbebauung. Zudem wäre in diesen Bereichen in hohem Maße die Inan-spruchnahme bisher baulich ungenutzter Flächen erforderlich, da Brachflächen in erfor- derlicher Größe und Umfang im Bereich der nördlichen Siedlungslage nicht verfügbar sind. Aufgrund dieser Einschränkungen hat sich in der Vergangenheit die gewerblich-industrielle Entwicklung Rheinböllens im Wesentlichen auf die Bereiche südlich der B 50 beschränkt Hinsichtlich alternativer Planungsüberlegungen für die Nachnutzung des ehemaligen Bun- deswehr-Munitionsdepots hat im Rahmen der erarbeiteten Standortuntersuchung eine Be- wertung unterschiedlicher Nutzungsbausteine stattgefunden, aus der sich sowohl hinsichtlich der Nutzung als auch der Erschließung Kriterien und Ziele für die Nachnutzung des Areals ableiten lassen: Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 9 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung - Sicherung großflächiger Entwicklungspotenziale in wenig geneigten Lagen, insbeson- dere Fischlerbach und Umgebung zwischen B 50 und Rhein-Hunsrück-Bahn sowie nördlicher Außenbereich Bundeswehr-Munitionsdepot „Untere Terrasse“, - Sicherung / Ausbau von Querungsmöglichkeiten B 50, Rhein-Hunsrück-Bahn, ggf. schnelle Bahnverbindung für Kfz-Verkehr sowie Fuß- / Radwege, - Anbindung der Flächen über B 50 Anschluss „Rheinböllen West“. 2 Plangebiet 2.1 Lage und Größe des Plangebietes / Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im südlichen Siedlungsbereich der Stadt Rheinböllen, Gemarkung Rheinböllen, südlich angrenzend an die B 50. Die Lage des Plangebietes ist in Abbildung 2 dargestellt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 21 ha. Die Grenze des Geltungsbereichs wird gebildet - im Norden durch die südliche Grenze der B 50, - im Osten durch bestehende Gewerbegrundstücke bzw. die bestehende nach Süden verlaufende Anbindungsstraße des Bundeswehr-Munitionsdepots, - im Süden durch die Grenze des Planungskorridors der „schnellen Bahn“ sowie im Hin- blick auf die Grundstücksaufteilung / Erschließung getroffene Begrenzung, - im Westen durch die Gemarkungsgrenze Rheinböllen / Ellern im Bereich des An- schlusspunktes B 50 Rheinböllen West. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus der Zusammen- stellung der betreffenden Flurstücke in Tabelle 1 und der Planzeichnung. Tabelle 1: Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Wiedergabe, maßgebend ist die Abgrenzung in der Planzeichnung) Gemarkung Rheinböllen, Flur 16, Flurstücks-Nr.: 26/1 26/2* 27/2 27/3 27/4 27/5 27/6 27/7 27/8 27/9 27/10 27/11* 27/12* 27/13 37/1 37/2* 38* 39/2* 39/15 39/23* 59/5* 60* 72/4 72/5* 74 88/1* Gemarkung Rheinböllen, Flur 19, Flurstücks-Nr.: 17/1 17/2 17/3 17/4 17/5 17/6 19/1 19/2 19/3 20/1 20/2 20/3 21/1 21/2 22 23 24 25 26 27/2 52/8 52/9 52/10 61/1 Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 10 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung Gemarkung Rheinböllen, Flur 16, Flurstücks-Nr.: 61/2 61/3 61/4 61/5 61/6 61/7 61/8 61/9 61/10 61/11 63/1 63/2* 70/3 70/4 70/5* 72 72/6 73 74 77/1 104/1 104/2 104/3 106 107/1 107/2 107/3 107/4 107/5 107/6 108/1 108/2 108/3 108/4 108/5 108/6 108/7 108/8 108/9 (* Flurstücke liegen nur zu einem Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes) 2.2 Vorhandene Nutzungen im Plangebiet Das Plangebiet wird durch einen bestehenden Wirtschaftsweg (größtenteils unbefestigt) zwi- schen dem Anschlusspunktes B 50 Rheinböllen West und der östlich gelegenen Straße „Am Fischlerbach“ in West-Ost-Richtung in zwei Teilbereiche gegliedert (vgl. Abbildung 2). Gewerbegebiet Anschluss B 50 Fischlerbach Rheinböllen West Bundeswehr- Munitionsdepot Abbildung 2: Abgrenzung des Plangebietes5 Im Norden des Plangebietes befinden sich der Bachlauf des Fischlerbaches mit seinen Randflächen einschließlich planfestgestellter Ausgleichsflächen für den Ausbau der B 50 sowie Grünland. Der Fischlerbach ist als Gewässer III. Ordnung eingestuft. Im Westen befinden sich im Bereich des Anschlusspunktes B 50 ein unbefestigter Mitfahrer- parkplatz (P+R-Parkplatz). Im Süden befindet sich das vormals militärisch genutzte Außenlager Fischlerbach als Teil des Bundeswehr-Munitionsdepots. Die Teilliegenschaft ist vollständig umzäunt und für die Öffentlichkeit derzeit nicht zugänglich. Der bauliche Bestand umfasst hier insgesamt Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 11 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung 17 Lagerhallen. Im Rahmen der durchgeführten Standortuntersuchung wurde eine Nachnut- zung des Gebäudebestandes im Außenlager Fischlerbach aufgrund der Mängel in der Ge- bäudesubstanz nicht empfohlen. Die vorhandenen Erschließungswege können aufgrund ih- rer Lage und Ausrichtung ebenfalls nicht genutzt werden. Der Großteil des Außenlagers be- steht aus Wald. Der südöstliche Teil des Plangebietes besteht aus Wald und befindet sich im Eigentum der Stadt Rheinböllen. 2.3 Umgebung des Plangebietes Die Umgebung des Plangebietes wird stark durch die nördlich verlaufende B 50 geprägt. Weiterhin wird die Umgebung des Plangebietes im Osten durch die angrenzenden kleinteili- gen Gewerbenutzungen im bestehenden Gewerbegebiet Fischlerbach bestimmt. Im Süden und Westen grenzen Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die Trasse der Rhein-Hunsrück-Bahn an. 3 Vorhandene planungsrechtliche Darstellungen und Festsetzungen 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwi- ckeln. Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2000 (Ortsplan; 4. Fortschreibung) und 2002 (Außenbereichsplan) stellt für den Bereich des Bebauungsplanes in Teilen bereits gewerbliche Bauflächen (G) sowie Flächen für die Forstwirtschaft und die Landwirtschaft dar. Entgegen der vormals militärischen Nutzung des Außenlagers Fischlerbach ist dieses nicht als Sondergebiet (SO) „Bund“, sondern als Fläche für die Forstwirtschaft, überlagert mit bio- topkartierten Flächen, dargestellt. Angrenzend an die B 50 sind landespflegerische Ausgleichsflächen aus rechtskräftigen Plä- nen dargestellt, die der Planfeststellung zum Ausbau der B 50 / des Anschlusses Rheinböl- len West zuzuordnen sind. Entwicklungsziele bestehen für die forstwirtschaftlichen Flächen (Erhalt, Sicherung von Laubwäldern bzw. zum Umbau in Laubwald) sowie für die westlich angrenzenden landwirt- schaftlichen Flächen (Erhalt und die Erhöhung der Grünlandanteils). 5 Grundlage: Google Inc.(2012): Google Earth 2012 (6.2.1.6014 (Beta)). Stand: 02. Februar 2012. Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 12 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung Abbildung 3: Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rhein- böllen (Ortsplan; unmaßstäblich) Abbildung 4: Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rhein- böllen (Außenbereich; unmaßstäblich) Die Darstellung der biotopkartierten Flächen weicht von den in der Biotopkartierung Rhein- land-Pfalz aktuell dargestellten Flächen ab. Die Darstellung im FNP resultiert daraus, dass eine Begehung der militärischen Liegenschaften im Zuge der Aufstellung / Fortschreibung des FNP nicht möglich war und somit eine Pauschaleinstufung der militärisch genutzten Flä- chen als biotopkartierte Bereiche erfolgt ist. Im Plangebiet sind aktuell keine Flächen der Bio- topkartierung Rheinland-Pfalz vorhandenen. Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 13 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung Zur Umsetzung des Bebauungsplanes sowie der abgeleiteten Entwicklungsziele der Ge- samtkonzeption ist eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Rat der Verbandsgemeinde Rheinböllen hat in seiner Sitzung am 23.03.2010 die Einlei- tung des Verfahrens zur 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für das „Bun- deswehr-Munitionsdepot und angrenzende Bereiche“ und somit auch für den Geltungsbe- reich des Bebauungsplanes beschlossen. Die planerische Grundlage für die Teilfortschrei- bung des Flächennutzungsplanes bildet das erarbeitete städtebauliche Gesamtkonzept (vgl. Abbildung 11 / Kap. II 5) zur weiteren Nutzung der Gesamtliegenschaft. Die 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rheinböllen für den Bereich des Bebauungsplanes „Industriegebiet In der Wester“ (vgl. Abbildung 5, hell- graue Fläche) beinhaltet die Darstellung von gewerblichen Bauflächen (G) sowie von lan- despflegerische Ausgleichsflächen im Bereich des Fischlerbaches. Abbildung 5: Auszug aus der 13. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Ver- bandsgemeinde Rheinböllen für den Bereich „Industriegebiet In der Wester“ (ohne Maßstab) Der Bebauungsplan wird somit im Sinne des § 8 Abs. 3 BauGB aus dem im Parallelverfah- ren fortgeschriebenen Flächennutzungsplan entwickelt sein. 3.2 Baurechte Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dementsprechend gilt Bau- recht für den Außenbereich nach § 35 BauGB. 4 Überörtliche Planungen und Fachplanungen 4.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 14 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden für den Bereich Rheinböllen durch - das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz sowie - den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald konkretisiert. Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz IV (LEP IV)6 Das LEP IV als koordinierender fach- und ressortübergreifender räumlicher Ordnungsrah- men für die Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz weist den Entwicklungsbereich der Verbandsgemeinde Rheinböllen sowie Bereiche der angrenzenden Verbandsgemeinden dem ländlichem Raum mit einer konzentrierten Siedlungsstruktur zu. Zudem wird dem Nah- bereich der A 61 eine hohe Zentrenerreichbarkeit zugeteilt. Die Stadt Rheinböllen liegt innerhalb des Entwicklungsbereiches mit ländlicher Raumstruktur „Hunsrück / Flughafen Frankfurt-Hahn“.7 Im Land Rheinland-Pfalz bilden Konversionsmaßnahmen bedeutsame Entwicklungsbereiche und -schwerpunkte. Hier sind für die Nutzung der Potenziale der militärischen und zivilen Konversionsflächen, welche raum- oder standortbezogen sein können, mit Unterstützung durch die Landesregierung geeignete und innovative Rahmenbedingungen der Beratung und Förderung zu schaffen, um damit eine flexible und zielgerichtete Umsetzung der Maßnah- men zu ermöglichen. Zu diesen bedeutenden Entwicklungsbereichen gehört ebenfalls der Bundeswehrstandort Rheinböllen in Verbindung mit dem Entwicklungsraum Hunsrück / Flughafen Frankfurt-Hahn. Für den Entwicklungsraum Hunsrück / Flughafen Frankfurt-Hahn sind vorrangige Ziele die Sicherung und die Weiterentwicklung des Flughafens für Fracht- und Personenflugverkehr mit internationaler Bedeutung, der Ausbau der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur (4- spuriger Ausbau der B 50, Reaktivierung der Hunsrückbahn, Realisierung des Hochmosel- übergangs) sowie die Nutzung der Impulse für die weitere gewerbliche und touristische Ent- wicklung auf dem Flughafengelände sowie in der Region.8 Weiterhin werden raum- und standortbezogene Projektbeispiele („Leuchtturmprojekte“) auf- gezeigt, welche eine nachhaltige Wirkung, die vorrangige Sicherung von Arbeitsplätzen und einen wesentlicher Beitrag zum Strukturwandel sowie einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes und der Region haben sollen. Unter den standortbezoge- nen Beispielen wird ausdrücklich der Bundeswehrstandort Rheinböllen genannt. Ebenfalls von besonderer Bedeutung für die Stadt Rheinböllen sind die genannte Ziele im Bereich der Infrastruktur, hier öffentlicher Verkehr und Straßennetz. Neben der Schließung von Lücken innerhalb des Netzes großräumiger Verbindungen mit Priorität, zu denen auch die Verbindung A 60 (Lüttich-) Bitburg-Wittlich und Weiterführung als vierspurige B50 6 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm Rheinland.-Pfalz IV; Mainz. 7 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm Rheinland.-Pfalz IV; Mainz, S. 62. 8 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz IV; Mainz, G 20, S. 70. Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 15 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung (Hochmoselübergang) bis A 61 bei Rheinböllen9 gehört, sieht der LEP IV eine Reaktivierung der Bahntrasse der Rhein-Hunsrück-Bahn als überregionale Schienenverbindung zw. (Mainz)-Bingen und dem Flughafen Frankfurt-Hahn mit einem Haltepunkt in Rheinböllen vor. Im LEP IV ist zudem ein Planungskorridor von 300 m Breite für eine Hochgeschwindigkeits- strecke (Schienenschnellverbindung) zwischen dem Flughafen Frankfurt / Main und Flugha- fen Frankfurt-Hahn dargestellt (Z 147)10, welche den Flughafen Frankfurt-Hahn besser an die Region Rhein-Main bzw. den Flughafen Frankfurt / Main anbinden soll, um hierdurch eine attraktive Erreichbarkeit des Flughafens Frankfurt-Hahn zu gewährleisten. Abbildung 6: Schienennetz – Hochgeschwindigkeitsstrecke Flughafen Frankfurt/Main – Flug- hafen Frankfurt-Hahn (schnelle Bahnverbindung)11 Abbildung 7: geplante Schienenschnellverbindung und Planungskorridor (300 m Breite) im Bereich der Stadt Rheinböllen (unmaßstäblich)12 9 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, Z 145, S. 149 ff. 10 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, Z 147, S. 150 ff. 11 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, S. 151. 12 Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz – Oberste Landesplanungsbehörde (2007); Mainz. Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 16 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP) Abbildung 8: Hauptkarte zum RROP Mitterhein-Westerwald In der Hauptkarte des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald (derzeit gül- tige Fassung von 2006) ist deutlich die Darstellung als Grundzentrum im Grundnetz zu er- kennen (roter Punkt), ebenso wie die bestehenden großräumigen Infrastruktur-Verbindungen A 61 und B 50 (dicke rote Linien). Gut zu erkennen sind ebenfalls die Siedlungsflächen für Wohnen in Rheinböllen (rosa) – nördlich der B 50, sowie die Siedlungsflächen für Industrie- und Gewerbeflächen (grau) – südlich der B 50 und westlich der A 61. Die als Fläche des ehemaligen Munitionsdepots findet sich in dieser Karte ebenso wieder (orange umrandet) wie insbesondere landwirtschaftliche Flächen (gelb) und Flächen für Wald (hellgrün), aber auch Vorbehaltsgebiete für Erholungsraum (grün schraffiert) sowie Raum für den besonderen Schutz des Landschaftsbildes (grün gepunktet). Daraus ergeben sich folgende Funktionszuweisungen: Stadt Rheinböllen: Grundzentrum im Grundnetz Gemeinde mit besonderer Funktion Gewerbe (G) Gemeinde mit besonderer Funktion Erholung (E) Gemeinde in Erholungsräumen (ER) Folgende Grundsätze sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksich- tigen: Die gewerbliche Entwicklung, soweit sie über die Eigenentwicklung hinausgeht, soll von den Städten und Gemeinden bzw. Gemeindegruppen übernommen werden, die bereits einen bedeutenden Gewerbebesatz aufweisen, die hierfür besonders geeignet sind und in denen Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 17 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung das produzierende Gewerbe verstärkt werden soll13. Daher kommen grundsätzlich anhand der Funktionszuweisung des RROP die Stadt Rheinböllen sowie die Ortsgemeinden Ellern und Riesweiler für die gewerbliche Entwicklung innerhalb der VG Rheinböllen in Betracht. Weiterhin wird im RROP der Grundsatz formuliert, dass die Ausweisung neuer Siedlungsge- biete sich an die Siedlungsstruktur anpassen und an den bestehenden […] verkehrlichen und technischen Infrastrukturen orientieren soll14. Im konkreten Fall wird dies durch den Kreuzungspunkt A 61 / B 50 und den weiterführenden Verlauf der B 50 dargestellt. Im Entwurf des RROP 2011 werden keine Einzel-Funktionszuweisungen für Gemeinden hin- sichtlich Gewerbe getroffen. Die Funktionszuweisung wird dadurch ersetzt, dass gleichzeitig alle zentralen Orte auch Gewerbestandorte darstellen (G 34)15. Entsprechend der bestehenden Ausweisung wird im RROP – Entwurf 2011 der Grundsatz formuliert, dass insbesondere an Schnittstellen wichtiger Verkehrswege günstige Bedingun- gen für die Ansiedlung von Gewerbe vorliegen.16 Dies ist durch die Nähe zum Kreuzungs- punkt A 61 / B 50 gegeben. 4.2 Fachplanungen Relevante umweltbezogene Fachplanungen, wie FFH-Gebiete und Europäische Vogel- schutzgebiete, Schutzgebiete gemäß §§ 20 und 21 LNatSchG sowie Flächen der Biotopkar- tierung RLP werden im Umweltbericht dargestellt und werden im Rahmen der Umweltprü- fung entsprechend berücksichtigt. Auf eine Darstellung an dieser Stelle wird verzichtet. Planfeststellung B 5017 Teilflächen im westlichen Bereich des Plangebietes sind Bestandteil der Planfeststellung zum Ausbau der B 50 mit Datum vom 08.12.1998, die im Rahmen des Bebauungsplanes zu beachten sind. Neben den Planungen zu Verkehrsflächen sind auch Ausgleichsflächen ent- halten. 13 Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (2006): Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein- Westerwald; Koblenz, S. 16 – Kapitel 2.2.2, Grundsatz 1. 14 Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (2006): Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein- Westerwald; Koblenz, S. 13 – Kapitel 2.2, Grundsatz 2. 15 Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (2011): Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein- Westerwald – Entwurf; Koblenz, S. 19 – Kapitel 1.3.3, Grundsatz 34. 16 Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald (2011): Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein- Westerwald – Entwurf; Koblenz, S. 19 – Kapitel 1.3.3, Grundsatz 35. 17 Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz (30. Mai 1995): Planfeststellung B 50 zwi- schen Ellerner Weiher und Rheinböllen – Erläuterungsbericht; Bad Kreuznach. Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 18 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung Abbildung 9: Planfeststellung B 50 – Ausbau zwischen Ellerner Weiher und Rheinböllen18 Die Inhalte der Planfeststellung B 50 und der Bebauungsplanung stehen sich grundsätzlich nicht entgegen. 5 Städtebauliches Konzept Planerische Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wes- ter“ ist das vorgeschlagene Entwicklungsszenario (vgl. Abbildung 10 und Abbildung 11) zur weiteren Nutzung der Gesamtliegenschaft Bundeswehr-Munitionsdepot Rheinböllen und Umfeld im Rahmen der im Jahr 2009/2010 erarbeiteten Standortuntersuchung19. Der überwiegende Teil des heutigen Sondergebietes (SO) „Bund“ im Bereich der Munitions- bunker soll für eine naturnahe Entwicklung (Wald, Rückbau / Renaturierung etc.) vorgesehen werden, wobei eine Kombination mit freizeit- und erholungsnahen Elementen (Ausbau / Ein- bindung in das lokale / regionale Wanderwegekonzept, Sondernutzungen im Bereich Erho- lung / Freizeit / Tourismus etc.) möglich ist. Insgesamt soll eine schrittweise und der Nachfrage angepasste Entwicklung der Gesamt- konzeption umgesetzt werden. Der vorliegende Bebauungsplan umfasst hierbei den ersten zu entwickelnden Teilbereich südlich angrenzend an die B 50 bis hin zum Freihaltekorridor für die im Ziel 147 des LEP IV formulierte „Schnelle Bahnverbindung“ (vgl. Kap. II 4.1). 18 Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz (30. Mai 1995): Planfeststellung B 50 zwi- schen Ellerner Weiher und Rheinböllen – integrierter Lageplan; Bad Kreuznach. 19 FIRU mbH (Januar 2010): Standortuntersuchung BW-Munitionsdepot Rheinböllen und Umfeld – Teil II: Entwicklungsszenarien; Koblenz. Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 19 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung Abbildung 10: Szenario 1 (mit schneller Bahnverbindung) Abbildung 11: Szenario 2 (ohne schnelle Bahnverbindung) Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 20 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung Lediglich im Plangebiet, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Fischlerbach, kann bis zur Konkretisierung der „schnellen Bahnverbindung“ eine zusammenhängende und damit ausreichend dimensionierte Fläche für die Unterbringung von großflächigen Gewerbe- und Industriebetrieben (z.B. Logistiker) mit einem für solche Nutzungsansprüche angemes- senem Gefälle ermöglichen werden. Die Erschließung / Anbindung kann vorläufig ohne zusätzlichen Erschließungsaufwand über den Anschluss an die bestehende Straße „Am Fischlerbach“ hergestellt werden. Zur Opti- mierung der Anbindung an die B 50 wird jedoch eine zusätzliche Erschließungsoption von Westen her über den bestehenden Anschlusspunkt B 50 Rheinböllen West in die Konzeption aufgenommen (Planstraße A). Ziel des Konzeptes ist die Bereitstellung von großen zusammenhängenden Industrie- / Ge- werbegrundstücken. Eine öffentliche, innere Feinerschließung des Gebietes ist nicht vorge- sehen, um größtmögliche Flexibilität in der Vermarktung zu ermöglichen. Sollte sich im Zuge der Vermarktung die Notwendigkeit einer kleinteiligeren Parzellierung ergeben, kann eine Feinerschließung nachträglich ergänzt werden. Nach Süden werden die bestehende Verbindung zwischen dem Außenlager Fischlerbach und der Hauptanlage des Bundeswehr-Munitionsdepots und damit der vorgesehene Bahn- übergang (Bahnkilometer 24,673) im Rahmen der Reaktivierung der Rhein-Hunsrück-Bahn in das Erschließungssystem eingebunden (Planstraße B). Diese ist erforderlich, um den bisherigen Bunkerbereich des Munitionsdepots für eine Folge- nutzung als Wald bzw. Ausgleichsflächen weiterhin leistungsfähig zu erschließen und etwai- ge gewerbliche Entwicklungsoptionen südlich der Rhein-Hunsrück-Bahn zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der bauliche Bestand an der bisherigen Hauptzu- fahrt des Depots einer privaten Nutzung zugeführt wird und damit eine mögliche Erschlie- ßungsoption aus Richtung des Industrieparks Soonwald-Rheinböllen entfällt. Grünflächen werden aus mehreren Gründen und in unterschiedlichen Ausformungen ange- legt. Zum einen als Naturschutzmaßnahme, zum zweiten als Eingrünung insbesondere zur B 50 und zum dritten in Form von Flächen für eine aktive Regenwasserbewirtschaftung mit oberirdischen Versickerungsmulden. 6 Planinhalte 6.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen 6.1.1 Art der baulichen Nutzung Industriegebiet Die Festsetzung als Industriegebiet erfolgt, um dem erhöhten Störgrad der angestrebten Nutzungen, insbesondere durch den Nachtbetreib von Logistiknutzungen, gerecht zu wer- den. Dem entspricht auch der Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen Wohnnutzungen. Die Beschränkung von Einzelhandelsbetrieben folgt den Empfehlungen des Einzelhandels- konzeptes der Stadt Rheinböllen. Die Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente wer- Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 21 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan „Industriegebiet In der Wester“ Begründung den auf 15 % der Betriebsfläche beschränkt, um den Einzelhandel im Stadtzentrum zu schützen. Der Ausschluss von Gewerbebetriebe, die der Prostitution dienen, erfolgt zur Sicherung der städtebaulichen Konzeption und der angestrebten Qualität des Gebietes. Der Ausschluss von Tankstellen dient der Sicherung der städtebaulichen Konzeption und der Vermeidung von übermäßigem Verkehr. Die Geräuschkontingentierung ist zum Schutz der nördlich der B 50 gelegenen Wohngebiete bzw. Wohnnutzungen im Außenbereich erforderlich. Gewerbegebiet Die Festsetzung des Gewerbegebietes ermöglicht die Arrondierung eines vorhandenen kleinteiligen Gewerbegrundstückes. Durch den Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen Wohnnutzungen soll die Errichtung von schutzbedürftigen Wohngebäuden in der Nachbar- schaft des geplanten Industriegebietes vermieden werden. Die Beschränkung von Einzelhandelsbetrieben folgt den Empfehlungen des Einzelhandels- konzeptes der Stadt Rheinböllen. Die Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente wer- den auf 15 % der Betriebsfläche beschränkt, um den Einzelhandel im Stadtzentrum zu schützen. Der Ausschluss von Gewerbebetriebe, die der Prostitution dienen, erfolgt zur Si- cherung der städtebaulichen Konzeption und der angestrebten Qualität des Gebietes. Der Ausschluss von Tankstellen dient der Sicherung der städtebaulichen Konzeption und der Vermeidung von übermäßigem Verkehr. 6.1.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird für das Gewerbegebiet über die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,8 festgesetzt. Zusätzlich wird die Höhe baulicher Anlagen über eine Gebäude- oberkante (OK) mit 398 Metern über Normal Null festgesetzt (OK = 398 m ü.NN). Diese Wer- te orientieren sich an der Bestandssituation im angrenzenden Gewerbegebiet „Am Fischler- bach“. Für das Industriegebiet wird ebenfalls eine GRZ von 0,8 festgesetzt. Die Höhe baulicher An- lagen wird mit einer Oberkante baulicher Anlagen von 406 m ü.NN festgesetzt. Diese Fest- setzung wird getroffen, um den Erfordernissen Logistiktreibender gerecht zu werden (es ist etwa eine Hallenhöhe von 10 - 12 m erforderlich) und gleichzeitig die Auswirkungen auf das Landschaftsbild gering zu halten. In den Baugebieten können Überschreitungen der zulässigen Höhe der baulichen Anlagen insbesondere durch Dachaufbauten und technische Einrichtungen ausnahmsweise zugelas- sen werden. Hierdurch wird der Errichtung von Lüftungsanlagen sowie einer potenziellen Ausstattung mit Photovoltaik oder Solarthermie Rechnung getragen. Positive Entwicklungen in Bezug zu alternativen / regenerativen Energien sollen begünstigt werden. 6.1.3 Überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt über Baugrenzen, welche großzügig bemessen sind, um eine möglichst hohe Flexibilität in der späteren Ausgestaltung Status: Entwurf Projekt: PKO 11-003 Stand: 05. Juli 2012 Seite: 22 von 67 Bearbeitung: FIRU mbH – Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
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