Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen - Fassung Dezember 2021 - Raiffeisen

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Bedingungen für
       Electronic Banking-Leistungen

Fassung Dezember 2021
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen
(Internetbanking und ELBA business)

1.   Zweck, Teilnahmevereinbarung                                      c)   Teilnahmevereinbarung, Dauer und Beendigung
                                                                            Die konkret im Rahmen von Electronic Banking verfügbaren
a)   Electronic Banking                                                     Dienstleistungen werden bei Abschluss der Teilnahmeverein-
     Die vorliegenden Bedingungen regeln die Kommunikation zwi-             barung bekannt gegeben.
     schen dem Kunden und dem Kreditinstitut auf elektronischem             Die Teilnahmevereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abge-
     Weg („Electronic Banking“), dh über                                    schlossen. Die Teilnahmevereinbarung, die ein Kontoinhaber zu
     - die bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung bekannt-                 seinem Konto mit dem Kreditinstitut abgeschlossen hat, endet
         gegebenen Internetseiten des Kreditinstituts („Internet-           jedenfalls mit der Beendigung dieser Kontoverbindung.
         banking“) oder                                                     Der Kunde kann die Teilnahmevereinbarung jederzeit zum
     - eine Datenkommunikationsleitung, über die der Kunde auf              Letzten eines jeden Monats kündigen. Kündigungen, die am
         eigene Kosten unter Verwendung eines vom Kreditinstitut            letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden,
         zur Verfügung gestellten oder eines anderen “Multi–Bank            wirken erst zum ersten Geschäftstag des folgenden Monats.
         Standard- Programms“ die Kommunikation mit dem Rechen-             Das Kreditinstitut kann die Teilnahmevereinbarung unter Ein-
         zentrum des Kreditinstituts aufbauen kann („ELBA                   haltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen.
         business“).                                                        Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Teilnahmever-
     Als Kunde werden in diesen Bedingungen Kontoinhaber, Zeich-            einbarung vom Kunden und vom Kreditinstitut mit sofortiger
     nungsberechtigte und Abfrage-/Übermittlungsberechtigte (siehe          Wirkung aufgelöst werden.
     Punkt 2 a)) bezeichnet.                                                Bestehende Verpflichtungen des Kunden werden durch die
     Electronic Banking ermöglicht die Durchführung von Bankge-             Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und sind
     schäften (insbesondere von Zahlungsaufträgen zu den von der            zu erfüllen.
     Teilnahme umfassten Konten) und die Abgabe anderer verbind-            Laufende periodische Entgelte, die der Kunde, der Verbraucher ist,
     licher Erklärungen zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden.         für die Teilnahme am Electronic Banking bezahlt hat, werden ihm
                                                                            bei Beendigung der Teilnahmevereinbarung anteilig rückerstattet.
b)   Verwendung des Electronic Banking für die Abgabe
     von Erklärungen zu Verträgen des Kunden mit dem                   2.   Berechtigungen und technische Voraussetzungen
     Kreditinstitut und Dritten
     Electronic Banking kann für Erklärungen zum Abschluss             a)   Berechtigungen
     und im Rahmen von Verträgen verwendet werden, die das                  Der oder die Kontoinhaber und die vom Kontoinhaber dazu
     Kreditinstitut mit seinen Kunden abschließt bzw. abge-                 autorisierten Zeichnungsberechtigten können im Rahmen ihrer
     schlossen hat oder die der Kunde mit Dritten (wie zB Bau-              vorgemerkten Berechtigungen über Electronic Banking Aufträge
     sparkassen, Versicherungsgesellschaften oder kreditkarten-             zum Konto erteilen und Informationen zum Konto abfragen.
     ausgebenden Unternehmen) abschließt bzw. schon abge-                   Zeichnungsberechtigte können Informationen zum Konto im
     schlossen hat.                                                         selben Umfang wie ein Kontoinhaber abfragen, auch wenn
     Das Kreditinstitut ermöglicht die Verwendung der mit dem               diese Informationen die Zeit vor Einräumung der Zeichnungs-
     Kunden zum Electronic Banking vereinbarten Identifi-                   berechtigung betreffen.
     kationsmerkmale (Punkt 4) auch zur Identifizierung beim                Der Kontoinhaber kann bei ELBA business Personen (natürliche
     Zugriff auf Kundenportale, zur Authentifizierung von Zah-              oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesell-
     lungsaufträgen und sonstigen Aufträgen, die der Kunde an               schaften, nachstehend „Abfrage-/Übermittlungsberechtigte“)
     Dritte (wie z. B. kreditkartenausgebende Unternehmen) erteilt.         benennen, die ausschließlich berechtigt sind, Informationen
     Wenn der Kunde für seine rechtsverbindlichen Erklärungen               zum Konto im selben Umfang wie der Kontoinhaber abzufragen
     gegenüber dritten Vertragspartnern die zum Electronic Ban-             (auch wenn diese Informationen die Zeit vor der Einräumung
     king vereinbarten Identifikationsmerkmale (Punkt 4) verwendet,         der Abfrageberechtigung betreffen) und Auftragsdaten zwecks
     wird das Kreditinstitut die verwendeten Identifikationsmerkmale        Vorbereitung späterer Auftragserteilung durch dazu berechtigte
     prüfen und gegebenenfalls ihre Richtigkeit gegenüber dem               Personen zu übermitteln. Abfrage-/Übermittlungsberechtigte
     Vertragspartner des Kunden bestätigen. Weitere Prüfungen -             können natürliche Personen benennen, die für sie in diesem
     insbesondere der solcherart authentifizierten Erklärungen und          Rahmen tätig werden.
     Zahlungsaufträge des Kunden - wird das Kreditinstitut nicht
     vornehmen.                                                        b)   Erforderliche technische Einrichtungen
     Unter welchen Voraussetzungen, in welchem Umfang und                   Die technischen Einrichtungen, über die auf das vom Kredit-
     mit welcher Wirkung die zum Electronic Banking vereinbarten            institut zur Verfügung gestellte Electronic Banking zugegriffen
     Identifikationsmerkmale - wie beschrieben - gegenüber Dritten          wird, müssen den technischen Spezifikationen entsprechen,
     verwendet werden können, ist zwischen dem Kunden und dem               die das Kreditinstitut bei Abschluss der Teilnahmevereinbarung
     Dritten zu vereinbaren.                                                bekannt gibt.

                                                                                                                                            2
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen
(Internetbanking und ELBA business)

     ELBA business setzt in der Regel den Einsatz eines Multi-Bank       (i)    PIN/TAN-Verfahren
     Standard-Programms mit den Funktionalitäten der neuesten                   Die Identifikation erfolgt durch Eingabe der PIN und einer nur
     Version des vom Kreditinstitut angebotenen Programms voraus.               einmal verwendbaren Transaktionsnummer („TAN“).
     Sollte die Teilnahme mit einer nicht vom Kreditinstitut bezogenen          Die für eine konkrete Identifikation aktuell benötigte TAN wird
     multibankfähigen Fremdsoftware erfolgen, und diese Fremd-                  je nach Vereinbarung
     software eine Programmfunktion bieten, welche bei der vom                  - dem Kunden vom Kreditinstitut an einen vom Kunden
     Kreditinstitut angebotenen Software nicht realisiert ist, besteht              bekannt gegebenen Mobiltelefon-Anschluss per SMS
     kein Anspruch auf die Bereitstellung dieser Funktionalität durch               übermittelt („sms-TAN“), oder
     das Kreditinstitut.                                                        - vom Kunden mittels der vom Kreditinstitut zur Verfügung
     Erfolgt die Nutzung des Electronic Banking durch mobilen                       gestellten Einrichtungen ermittelt („card-TAN“).
     Datenaustausch über die vom Kreditinstitut im Rahmen
     eines nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen                (ii)   Signatur-App
     Nutzungsrechts bereitgestellte, auf einem mobilen End-                     Der Kunde installiert im Zuge der Registrierung auf seinem End-
     gerät gespeicherte Datenanwendungssoftware mit der                         gerät eine vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Applikation
     Bezeichnung Raiffeisen Business Banking, können Ab-                        („Sig-natur-App“). Die Verknüpfung der Signatur-App mit den
     fragen zum Kontostand hinsichtlich der in das Electronic                   Electronic Banking Systemen des Kreditinstituts über das Inter-
     Banking eingebundenen Konten vorgenommen und / oder                        net erfolgt automatisch oder über einen dem Kunden im Elect-
     auf anderem Weg erfasste Zahlungsaufträge im Rahmen                        ronic Banking angezeigten oder vom Kreditinstitut übermittelten
     des vereinbarten Identifikationsverfahrens (siehe Punkt 4)                 Aktivierungs-Code. Die Identifizierung unter Verwendung der
     beauftragt werden. Für den Zugriff auf das Electronic Ban-                 Signatur-App erfolgt durch Eingabe der vom Kunden im Zuge
     king über Raiffeisen Business Banking sind die dem Kunden                  der Registrierung zu diesem Verfahren festgelegten persön-
     vom Kreditinstitut zugeordnete Verfügernummer und die                      lichen Identifikationsnummer („Signatur-Code“). Durch diese
     PIN einmalig bei Installation auf dem mobilen Endgerät zu                  Eingabe wird zum Zwecke der Identifikation automatisch eine
     verwenden. Der Zugriff auf Raiffeisen Business Banking                     zuvor aus den Electronic Banking Systemen des Kreditinstituts
     erfolgt in weiterer Folge durch Eingabe eines Passwortes, das              an das Endgerät des Kunden übermittelte, für den Kunden
     der Kunde bei Installation von Raiffeisen Business Banking                 nicht sichtbare einmalige Transaktionsnummer wieder an die
     festlegt.                                                                  Electronic Banking Systeme des Kreditinstituts rückgesendet.
                                                                                In der Applikation für die mobile Version von Electronic Banking
3.   Nutzungszeiten                                                             („ELBA-App“) ist die Signatur-App integriert.
                                                                                Sollte die Verwendung der Signatur-App aus beim Kreditinstitut
     Zum Zweck der Wartung der für das Electronic Banking erfor-                liegenden Gründen nicht möglich sein, wird das Kreditinstitut
     derlichen technischen Einrichtungen des Kreditinstituts können             dem Kunden für die Dauer dieser Störung die Verwendung
     vorübergehende Einschränkungen der Nutzung erforderlich                    des PIN/TAN-Verfahrens mittels smsTAN ermöglichen. Die vom
     sein. Sollten diese Einschränkungen zwischen 6:00 Uhr und                  Kunden für diesen Zweck angeforderte smsTAN wird für diesen
     24:00 Uhr erfolgen müssen, wird das Kreditinstitut die Kunden              Zweck an den vom Kunden bekanntgegebenen Mobiltelefon-
     darauf nach Möglichkeit vorweg, zB durch entsprechenden                    Anschluss per SMS übermittelt.
     Hinweis auf der für Electronic Banking genutzten Internetseite
     des Kreditinstituts, hinweisen.                                     (iii) Sonstige elektronische Signatur in ELBA business
                                                                               Welche sonstigen elektronischen Signaturen im Rahmen von
4.   Identifikationsverfahren                                                  ELBA business verwendet werden können, wird auf den Electro-
                                                                               nic Banking Internetseiten des Kreditinstituts bekannt gegeben.
a)   Arten der Identifikationsverfahren
     Das Kreditinstitut vereinbart mit dem Kunden, der als Konto-        b)     Verwendung biometrischer Erkennungsmerkmale in Identi-
     inhaber, Zeichnungsberechtigter oder Abfrage-/Übermittlungs-               fikationsverfahren
     berechtigter im Sinne des Punkts 2 a) das Electronic Banking               Sowohl für das PIN/TAN-Verfahren als auch für die Verwendung
     nutzen will, welches der nachstehend behandelten Identifika-               im Rahmen der Signatur-App kann der Kunde bei entsprechen-
     tionsverfahren für den Zugriff auf Electronic Banking sowie                der technischer Ausstattung seines Endgeräts in der ELBA-App
     der Erteilung von Aufträgen und Abgabe von Erklärungen im                  biometrische Erkennungsmerkmale (wie zB Fingerprint oder
     Electronic Banking Verwendung findet.                                      Gesichtserkennung) aktivieren und mit diesen biometrischen
     Die persönliche Identifikationsnummer („nachstehend „PIN“),                Erkennungsmerkmalen die Übermittlung der gespeicherten PIN
     auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, wird vom                oder des Signatur-Codes an die Electronic Banking Systeme
     Kreditinstitut vergeben und kann vom Kunden über Electronic                des Kreditinstituts auslösen. Nach erstmaliger Aktivierung eines
     Banking jederzeit geändert werden,                                         biometrischen Erkennungsmerkmals kann der Kunde auch auf

                                                                                                                                               3
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen
(Internetbanking und ELBA business)

     ein anderes vom Endgerät unterstütztes biometrisches Merkmal       h)     Zusammenwirken mehrerer Kunden
     umstellen.                                                                Ist die Inanspruchnahme einzelner Anwendungen nur durch das
     Die biometrischen Erkennungsmerkmale sind ausschließlich                  Zusammenwirken mehrerer Kunden möglich, muss die Autori-
     am Endgerät des Kunden gespeichert. Kann das Endgerät des                 sierung jeweils von den gemeinsam dispositionsberechtigten
     Kunden das biometrische Erkennungsmerkmal nicht erkennen,                 Kunden veranlasst werden.
     ist die PIN oder der Signatur-Code manuell einzugeben und
     zur Übermittlung freizugeben.                                      5.     Auftragsbearbeitung im Electronic Banking
     Eine Deaktivierung des biometrischen Erkennungsmerkmals
     kann vom Kunden jederzeit im Bereich „Einstellungen“ der                  Unmittelbar nach vollständiger Eingabe der vereinbarten Identi-
     ELBA-App erfolgen. Bei Verlust oder Diebstahl des mobilen                 fikationsmerkmale und vollständiger Eingabe der Daten eines
     Endgerätes hat der Kunde die Deaktivierung beim Kreditinstitut            Auftrages bestätigt das Kreditinstitut dem Kunden den Erhalt
     zu veranlassen. Eine Änderung der PIN oder des Signatur-Codes             der Daten. Bei Aufträgen, die unter Verwendung einer sonstigen
     führt ebenso automatisch zu einer Deaktivierung des biome-                elektronischen Signatur (Punkt 4 a) (iii) erteilt werden, erfolgt
     trischen Erkennungsmerkmals, eine neuerliche Aktivierung                  nach Einlangen des Auftrags in der Datenverarbeitung der Bank
     ist jedoch jederzeit im Bereich „Einstellungen“ der ELBA-App              und vor der weiteren Bearbeitung die Prüfung der Gültigkeit des
     möglich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass unbefugte Dritte             zugehörigen Zertifikats.
     keinen Zugriff auf das Endgerät haben.                                    Über Electronic Banking erteilte Aufträge können nach Eingabe
                                                                               aller zur Freigabe erforderlichen Identifikationsmerkmale nur
c)   Zugriff auf Electronic Banking                                            dann in Electronic Banking widerrufen werden, wenn dafür eine
     Der Zugriff auf das Electronic Banking erfolgt unter Verwendung           Stornomöglichkeit angezeigt wird.
     des vereinbarten Identifikationsverfahrens. Zusätzlich sind je
     nach Einstiegsart das Bundesland des Kreditinstituts und die       6.     Sorgfaltspflichten der Kunden und Haftung
     vom Kreditinstitut vergebene Verfügernummer sowie die PIN
     einzugeben.                                                               Jeden Kunden treffen nachstehende Sorgfaltspflichten:
     Bei dreifacher Falscheingabe der PIN sind auch die IBAN oder       i.     Die im Rahmen des vereinbarten Identifikationsverfahrens (ein-
     Depotnummer und die Bankleitzahl des Kreditinstituts einzugeben.          schließlich einer sonstigen elektronischen Signatur (Punkt 4 a)
                                                                               (iii)) zu verwendenden Identifikationsmerkmale müssen geheim
d)   Erteilung von Aufträgen und Abgabe von Erklärungen                        gehalten werden. Es ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte
     Für die Erteilung von Aufträgen sowie für die Abgabe anderer              keinen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben. Zuläs-
     verbindlicher Erklärungen im Electronic Banking hat der Kun-              sig ist die Weitergabe der mit dem Kreditinstitut vereinbarten
     de – soweit sich nicht aus den Eingabefeldern ergibt, dass                Identifikationsmerkmale an Zahlungsauslösedienstleister oder
     die Eingabe einer smsTAN ausreicht - das mit ihm vereinbarte              Kontoinformationsdienstleister, wobei Zeichnungsberechtig-
     Identifikationsverfahren zu verwenden.                                    te und Abfrage-/Übermittlungsberechtigte dazu auch ohne
                                                                               Zustimmung des Kontoinhabers berechtigt sind. Ist für die
e)   Weitere Identifikationsmerkmale                                           Verwendung eines vereinbarten Identifikationsverfahrens ein
     Das Kreditinstitut kann nach entsprechender Verständigung                 Mobiltelefonanschluss erforderlich, ist für die Gültigkeitsdauer
     der Kunden auch noch weitere Identifikationsmerkmale für den              des in diesem Identifikationsverfahren verwendeten Identifika-
     Zugriff, die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe anderer               tionsmerkmals auch sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff
     verbindlicher Erklärungen im Rahmen des Electronic Banking                auf die Telefone dieses Mobiltelefonanschlusses haben. Wird für
     vorsehen.                                                                 das Identifikationsverfahren ein sonstiges Endgerät verwendet,
                                                                               ist für die Gültigkeitsdauer des in diesem Identifikationsverfahren
f)   Transaktionspasswort bei Wertpapiertransaktionen                          verwendeten Identifikationsmerkmals auch sicherzustellen, dass
     Bei Wertpapiertransaktionen kann der Kunde ein wieder ver-                Dritte keinen Zugriff auf dieses Endgerät haben.
     wendbares Transaktions-Passwort definieren; die Definition des     ii.    Bei Kenntnis, dass ein unbefugter Dritter die Möglichkeit zum
     Transakti-ons-Passwortes, eine Änderung oder ein Widerruf des             Missbrauch eines Identifikationsmerkmals erlangt hat, hat der
     Transaktions-Passwortes sind vom Kunden selbst durch Eingabe              Kunde unverzüglich die in Punkt 7. vorgesehenen Schritte zu
     des vereinbarten Identifikationsmerkmals zu bestätigen.                   setzen.
                                                                        iii.   Alle eingegebenen Daten sind vor Freigabe auf Vollständigkeit
g)   ELBA business                                                             und Richtigkeit zu überprüfen.
     Für die Kommunikation im Rahmen von ELBA business erhält           iv.    Die vertraglichen Regelungen, die Benutzerführung und die
     der Kontoinhaber zusätzlich eine zugeordnete Kommunikations-              Sicherheitshinweise sind einzuhalten.
     berechtigung (Lizenznummer) und ein jederzeit änderbares           v.     Die EDV-Einrichtungen, über die das Electronic Banking des
     Passwort.                                                                 Kreditinstituts in Anspruch genommen wird, müssen sich in

                                                                                                                                                4
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen
(Internetbanking und ELBA business)

     technisch einwandfreiem Zustand befinden. Es darf von ihnen                herbeiführen. Auch in diesem Fall wird der Kunde zum frühest
     keine die technischen Einrichtungen (Hardware, Software) des               möglichen Zeitpunkt die Sperre auf dem vorstehend beschrie-
     Kreditinstituts oder anderer Kunden schädigenden Einflüsse                 benen Weg veranlassen.
     („Viren“ u. Ä.) ausgehen.                                                  Jeder Kunde ist berechtigt, seinen Zugriff auf das Electronic
     Der Kontoinhaber ist dafür verantwortlich, dass alle anderen               Banking sperren zu lassen. Der Kontoinhaber ist darüber hinaus
     Personen, denen er zu seinem Konto oder Depot Electronic                   auch berechtigt, den Zugriff auf seine Konten oder Wertpapier-
     Banking-Berechtigungen eingeräumt hat, diese Sorgfaltspflich-              depots für alle Personen, denen er zu seinem Konto oder Depot
     ten kennen und erfüllen.                                                   Electronic Banking-Berechtigungen eingeräumt hat, sperren zu
     Aufträge der Personen, denen der Kontoinhaber zu seinem Konto              lassen.
     oder Depot Electronic Banking-Berechtigungen eingeräumt hat,               Nach fünffacher Falscheingabe der PIN oder des Signatur-
     werden zulasten des Kontos/Depots auf Rechnung des Konto-                  Codes wird der Zugriff automatisch gesperrt.
     inhabers durchgeführt. Allfällige Überziehungen des Kontos                 Die Sperre der Zugriffsberechtigung kann vom Kunden in den
     werden im Rahmen des Electronic Banking auch zugelassen,                   Einstellungen der ELBA App (mobile Version) auch selbst
     wenn sie auf Verfügungen eines Zeichnungsberechtigten zurück-              durchgeführt werden.
     gehen. Für derartige Überziehungen haftet der Kontoinhaber                 Die Aufhebung einer vom Kunden veranlassten Sperre ist nur
     uneingeschränkt.                                                           durch das Kreditinstitut möglich. Es bedarf dazu einer Weisung
     Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus                 des von der Sperre betroffenen Kunden oder – wenn sich der
     der schuldhaften Verletzung dieser Sorgfaltspflichten durch sie            Zugriff auf das Konto einer anderen Person bezieht - des Konto-
     oder Personen, denen sie zu ihrem Konto oder Depot Electronic              inhabers.
     Banking-Berechtigungen eingeräumt haben, entstehen, bei
     jeder Art des Verschuldens betraglich unbegrenzt.                   b)     Sperre über Veranlassung des Kreditinstituts
                                                                                Das Kreditinstitut ist berechtigt, den Zugriff auf das Electronic
7.   Sperre der Zugriffsberechtigung                                            Banking von sich aus zu sperren, wenn
                                                                         i.     objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des
a)   Sperre über Veranlassung des Kunden                                        Electronic Banking dies rechtfertigen;
     Der Kunde kann die Sperre seiner Zugriffsberechtigung auf           ii.    der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Ver-
     Electronic Banking wie folgt beauftragen:                                  wendung der Identifikationsmerkmale besteht; oder
     - jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten Raiffeisen     iii.   der Kontoinhaber, auf dessen Konto sich der gesperrte Zugriff
         SperrHotline für Karten und Electronic Banking, deren Tele-            bezieht, seinen Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang
         fonnummer das Kreditinstitut dem Kunden bekannt gegeben                mit einer mit dem Electronic Banking verbundenen Kreditge-
         hat und die auf der Internet-Seite www.raiffeisen.at abrufbar          währung (eingeräumte Kontoüberziehung oder Überschreitung)
         ist, oder                                                              nicht nachgekommen ist und
     - zu den jeweiligen Öffnungszeiten beim Kreditinstitut.                    - entweder die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen
     In den oben genannten Fällen wird eine Sperre unmittelbar mit                 aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der
     Einlangen des Sperrauftrags wirksam.                                          Vermögenslage des Kunden oder eines Mitverpflichteten
     Bei Verlust eines im Rahmen des vereinbarten Identifikations-                 gefährdet ist,
     verfahrens zu verwendenden Identifikationsmerkmals, bei                    - oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist
     Verlust der zur Erstellung einer sonstigen elektronischen                     oder diese unmittelbar droht.
     Signatur (Punkt 4 a) (iii) erforderlichen Identifikationsmerk-
     male (insbesondere einer Signaturkarte oder eines anderen                  Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber – soweit eine Bekannt-
     zur Signaturerstellung erforderlichen Datenträgers) oder bei               gabe der Sperre des Zugriffs oder der Gründe für die Sperre des
     Kenntnis, dass eine unbefugte Person die Möglichkeit zum                   Zugriffs nicht österreichischen oder unionsrechtlichen Rechts-
     Missbrauch eines Identifikationsmerkmals oder eines aktivier-              normen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen
     ten biometrischen Erkennungsmerkmals erlangt hat, ist der                  würde – von der Sperre des Zugriffs durch einen Kontoinfor-
     Kunde verpflichtet, wenn (wie zB bei einem biometrischen                   mationsdienstleister bzw. Zahlungsauslösedienstleister auf das
     Erkennungsmerkmal) möglich das Identifikationsmerkmal                      Konto des Kontoinhabers und über die Gründe für die Sperre
     bzw biometrische Erkennungsmerkmal zu deaktivieren oder                    des Zugriffs in der mit dem Kontoinhaber vereinbarten Kom-
     ansonsten die Sperre der betroffenen Zugriffsberechtigungen                munikationsform möglichst vor, spätestens aber unverzüglich
     zu veranlassen. Sollte eine sofortige Sperre der Zugriffs-                 nach der Sperre informieren.
     berechtigung auf den vorstehend beschriebenen Wegen
     nicht möglich sein, wird der Kunde zunächst die PIN ändern                 Eine vom Kreditinstitut veranlasste Sperre eines Zugriffs auf das
     oder im Sperrfenster (aufrufbar unter der Rubrik „Sicherheit“              Electronic Banking wird vom Kreditinstitut aufgehoben, sobald
     des Electronic Banking) die Sperre der Zugriffsberechtigung                die Gründe für die Sperre nicht mehr vorliegen.

                                                                                                                                               5
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen
(Internetbanking und ELBA business)

8.     Haftung des Kreditinstituts gegenüber                                     mationen und Erklärungen des Kreditinstituts mit Bezug auf die
       Unternehmern für Fehlfunktionen im                                        Geschäftsverbindung mit dem Kunden können vom Kreditinstitut
       Electronic Banking                                                        im Electronic Banking zum Abruf bereitgestellt werden.

       Im Verhältnis zu Kunden, die Unternehmer sind, haftet das            c)   Zugang der Informationen und Erklärungen
       Kreditinstitut für durch Fehlfunktionen im Electronic Banking             Wird der Kunde über die Zustellung in die Electronic Banking-
       verursachte Schäden nur dann, wenn diese Fehlfunktionen auf               Mailbox per Post oder – wenn mit dem Kunden vereinbart – an
       vom Kreditinstitut zu vertretendes grob schuldhaftes Verhalten            eine vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesondert
       zurückzuführen sind. Sollte diese Haftungsbegrenzung aus                  informiert, ist mit Zugang dieser gesonderten Information beim
       welchen Gründen immer nicht wirksam sein und das Kredit-                  Kunden auch die in der Electronic Banking-Mailbox zugestellte
       institut gegenüber einem Unternehmer für Schäden haften,                  Information oder Erklärung dem Kunden zugegangen.
       ohne dass ein vom Kreditinstitut zu vertretendes Verschul-                Erfolgt keine gesonderte Information über die Zustellung in die
       den vorläge, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis               Electronic Banking-Mailbox, gelten die dort zum Abruf bereit-
       und geschädigtem Kunden auf EUR 20.000,00 und überdies                    gestellten Informationen und Erklärungen mit tatsächlichem
       insgesamt gegenüber allen seinen Kunden auf höchstens                     Abruf über das Electronic Banking durch einen Kunden als
       EUR 400.000,00 begrenzt. Das Kreditinstitut trifft aber jedenfalls        dem Kontoinhaber zugestellt. Mit Abrufung, bei Kunden, die
       keine Haftung, wenn der Schaden durch einen unabhängigen                  Unternehmer sind, aber jedenfalls mit Ablauf von sechs Wo-
       Dritten oder sonst durch ein unabwendbares Ereignis verursacht            chen nach Bereitstellung, treten die Wirkungen der Zustellung
       wurde, das weder auf einen Fehler in der Beschaffenheit noch              ein und es beginnen allfällige Reklamationsfristen zu den zu-
       auf einem Versagen der Mittel der automationsunterstützten                gestellten Mitteilungen des Kreditinstituts zu laufen. Dies gilt
       Datenverarbeitung des Kreditinstituts beruht.                             auch für einen Kontoabschluss, der keinen Zahlungsdienst
                                                                                 betrifft. Nicht über Electronic Banking übermittelte Beilagen zu
9.     Zustellung/Bereitstellung von Informationen                               über Electronic Banking abgerufenen Mitteilungen werden je
       und Erklärungen des Kreditinstituts unter                                 nach der mit dem Kontoinhaber getroffenen Vereinbarung am
       Verwendung des Electronic Banking                                         Schalter des Kreditinstituts hinterlegt oder zugesandt.

a)     Anwendbare Regelungen in den Allgemeinen Geschäfts-                  d)   Abfrageobliegenheit von Unternehmern
       bedingungen und in Sonderbedingungen                                      Hat der Kontoinhaber mit dem Kreditinstitut vereinbart, dass
(i)    Für die Zustellung der Angebote des Kreditinstituts auf Änderung          Mitteilungen zum Konto über Electronic Banking abgefragt
       von Leistungen, Entgelten, Rahmenverträgen und Geschäfts-                 werden, trifft den Kontoinhaber, der Unternehmer ist, die Ob-
       bedingungen im Wege des Electronic Banking gelten folgende                liegenheit der regelmäßigen Abrufung der Kontoinformation
       Regelungen:                                                               über das Electronic Banking.
       - Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Änderung der All-
           gemeinen Geschäftsbedingungen sowie von Dauer verträgen),        e)   Zusätzliche Zusendung oder Hinterlegung
       - Punkt 10. der vorliegenden Bedingungen (Änderung der                    Ungeachtet der Abrufbarkeit über Electronic Banking können
           Teilnahmevereinbarung für das Electronic Banking und der              Informationen und Erklärungen des Kreditinstituts oder zu-
           vorlie-genden Bedingungen),                                           gehörige Beilagen im Einzelfall auch zugesandt oder – bei
       - Punkt I.11. der Besonderen Bedingungen für Debitkarten                  entsprechender Vereinbarung mit dem Kreditinstitut – beim
           (Änderungen des Kartenvertrags und der Besonderen                     Kreditinstitut schalterlagernd hinterlegt werden.
           Bedingungen für Debitkarten),
       - Punkt IV. bzw V. der Sonderbedingungen Online-Sparen               f)   Avisi
           (Änderung der Online-Sparverträge).                                   Die im Rahmen des Electronic Banking bereitgestellten Infor-
(ii)   Des Weiteren gelten für Zustellung über Electronic Banking                mationen enthalten auch unverbindliche Avisi vorgemerkter
       folgende Ziffern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:                    Salden bzw. Kontobewegungen (Gutschriften, Belastungen).
       - Z 7 Abs. 2 für Entgeltsaufstellungen,                                   Diese Avisi können vom Kreditinstitut jederzeit rückgängig ge-
       - Z 38 für Kontoabschlüsse und Depotaufstellungen,                        macht werden.
       - Z 39 Abs. 10 für Informationen zu auftrags des Kunden
           durchgeführten Überweisungen,                                    10. Änderungen der Teilnahmevereinbarung und
       - Z 40 Abs. 2 für Informationen zu auf dem Konto des Kunden              dieser Bedingungen
           durchgeführten Gutschriften.
                                                                                 Änderungen der Teilnahmevereinbarung oder dieser Bedingun-
b)     Regelung für andere Informationen und Erklärungen                         gen werden dem Kontoinhaber vom Kreditinstitut spätestens
       Auch andere als die vorstehend im Punkt a) angeführten Infor-             zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft-

                                                                                                                                               6
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen
(Internetbanking und ELBA business)

    tretens wie in Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor-                 Der Kontoinhaber kann auch nicht in der Produktliste enthaltene
    gesehen angeboten. Die Zustimmung des Kontoinhabers zu                       Produkte (“Fremdprodukte”) in den Finanzstatus aufnehmen.
    diesen Änderungen gilt – auch mit Wirkung für alle Personen,                 Diese Daten zu Fremdprodukten muss der Kontoinhaber selber
    denen er zu seinem Konto oder Depot Electronic Banking-Be-                   warten und aktualisieren.
    rechtigungen eingeräumt hat - als erteilt, wenn beim Kredit-                 Der Finanzstatus ist ausschließlich ein Informationsservice. Es
    institut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens                können darüber keine Transaktionen abgewickelt werden.
    kein Widerspruch des Kontoinhabers einlangt. Darauf wird das                 Der Abruf des Finanzstatus ist in der Zeit von 05:00 bis 24:00
    Kreditinstitut den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinwei-                  Uhr möglich.
    sen. Ein Änderungsangebot im Sinne der Z 2 der Allgemeinen                   Über das vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electronic
    Geschäftsbedingungen der in der Teilnahmevereinbarung oder                   Banking sind weiters Depotstandsabfragen zu den von der Teil-
    den Bedingungen vereinbarten Leistungen des Kreditinstituts                  nahme umfassten Wertpapierdepots möglich. Die dabei bekannt
    und der dafür zu zahlenden Entgelte ist nur in folgenden Fällen              gegebenen Wertpapierkurse sind unterschiedlich zeitverzögerte
    zulässig und wirksam:                                                        Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich zur Orientierung,
    - gegenüber Unternehmern: Änderungsangebote im Sinne                         geben jedoch nicht den Kurs wieder, der zum Zeitpunkt der
        der Z 43 Abs 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,                     Abfrage an der Börse gebildet wird.
        wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind;
    - gegenüber Verbrauchern: ausschließlich Änderungs-                   12. Wertpapiere
        angebote zur Anpassung von Entgelten für Zahlungsdienste,
        wenn die dafür in Z 44 der Allgemeinen Geschäftsbe-               a)     Keine Anlageberatung
        dingungen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind,                     Bei Erteilung von Wertpapieraufträgen über das vom Kredit-
        und Änderungsangebote zur Änderung von Leistungen des                    institut zur Verfügung gestellte Electronic Banking oder Tele-
        Kreditinstituts (ausgenommen Habenzinsen), wenn die dafür                fonservice erfolgt keine persönliche Beratung.
        in Z 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorge-
        sehenen Voraussetzungen erfüllt sind.                             b)     Leistungsumfang
    Der Kontoinhaber, der Verbraucher ist, hat das Recht, den Rah-               Der Kunde kann nur Geschäfte mit Wertpapieren durchführen,
    menvertrag für Zahlungsdienste (Girokontovertrag) oder auch nur              die über Electronic Banking/Telefonservice handelbar sind.
    die Teilnahmevereinbarung bis zum Inkrafttreten der Änderung                 Bei Auftragserteilung über Electronic Banking bzw. Telefonser-
    kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird das Kreditinstitut          vice wird vom Kreditinstitut ausschließlich geprüft, ob der Kunde
    den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen.                              über Erfahrungen und Kenntnisse zum gewählten Wertpapier
                                                                                 verfügt (Angemessenheitsprüfung). Hat der Kunde nicht die
11. Finanzstatus und Depotabfrage                                                entsprechenden Erfahrungen und Kenntnisse (bzw. erteilt er
                                                                                 keine Angaben dazu), wird er lediglich über die fehlende An-
    Der Finanzstatus ist eine Auflistung aller vom Kontoinhaber für              gemessenheit (bzw. mangelnde Prüfbarkeit der Angemessen-
    die Aufnahme in den Finanzstatus ausgewählten Raiffeisenpro-                 heit) in standardisierter Form gewarnt. Der Auftrag kann aber
    dukte. Raiffeisenprodukte im Sinne dieser Bestimmung sind alle               dennoch erteilt werden.
    Geschäfte, die in der im Finanzstatus aufrufbaren Produktliste
    verzeichnet sind und die das Kreditinstitut entweder selbst mit       c)     Informationen und Kurse
    dem Kontoinhaber abgeschlossen (wie zB Konten und Depots)             i.     Informationen
    oder die sie ihm mit anderen Unternehmen vermittelt (wie zB                  Aktuelle Informationen über bestimmte Länder, Währungen,
    Bausparen, Leasing und Versicherung) hat. Die Auswahl der                    Wertpapiere, Handelsplätze, Kurse etc., zur Verfügung gestellt
    Raiffeisenprodukte kann über Electronic Banking erfolgen und                 über Electronic Banking oder durch das Telefonservice, stellen
    auch geändert werden.                                                        keine individuelle Beratung oder Empfehlung dar; derartige,
    Die zu Raiffeisenprodukten abrufbaren Daten werden vom                       allgemeine Informationen sollen lediglich selbständige Kunden-
    Kreditinstitut je nach Verfügbarkeit aktualisiert und verwaltet.             entscheidungen erleichtern.
    Angegebene Kursinformationen, Statistiken und Tabellen werden         ii.    Kurse
    unterschiedlich zeitverzögert dargestellt, diese Informationen               Alle Kursangaben sind Vergangenheitswerte. Sie dienen lediglich
    stellen daher keine Anlageberatung dar und sind auch keine                   der Orientierung und geben nicht den Kurs wieder, zu dem ein
    geeignete Grundlage für eine Anlageentscheidung.                             Auftrag tatsächlich durchgeführt wird. Insbesondere während
    Daten, die sich auf vom Kreditinstitut vermittelte Raiffeisen-               der Auftragserteilung und bis zu dessen Durchführung kann
    produkte beziehen, werden von den Vertragspartnern des                       es zu Kursänderungen kommen.
    Kontoinhabers aufgrund der von ihm gesondert erklärten Zu-            iii.   Realtime-Kurse
    stimmung zur Verfügung gestellt und vom Kreditinstitut nicht auf             Auf Grundlage einer besonderen Vereinbarung ermöglicht das
    Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität geprüft.            Kreditinstitut dem Kunden für nichtunternehmerische Zwecke

                                                                                                                                                7
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen
(Internetbanking und ELBA business)

       den Zugriff auf von dritten Kurslieferanten zur Verfügung ge-              angezeigt – dies gilt sinngemäß für das Telefonservice. Bei
       stellten Realtime-Kurse der bei Abschluss der Vereinbarung                 Ablehnung erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung. Ein
       im Preis-/Leistungsverzeichnis aufgelisteten Handelsplätze.                Storno- bzw. Änderungsauftrag wird vorbehaltlich eines bereits
       Die Verpflichtung des Kreditinstituts besteht ausschließlich in            durchgeführten Auftrages an die Börse weitergeleitet; auf-
       der Verschaffung des Zugriffs auf die vom Drittlieferanten zur             grund eines Storno- bzw. Änderungsauftrages kann nicht auf
       Verfügung gestellten Kurse. Das Kreditinstitut ist nicht für die           eine tatsächliche Stornierung bzw. Änderung geschlossen
       Aktualität und Richtigkeit dieser Kurse verantwortlich.                    werden, da die Rückmeldung der Börse an das Kreditinstitut
       Das für die Verschaffung des Zugriffs auf die Kurse an das Kredit-         mit vom Kreditinstitut nicht beeinflussbarer zeitlicher Verzöge-
       institut zu zahlende monatliche Entgelt ist im der Vereinbarung            rung erfolgt.
       zugrundeliegenden Preis-/Leistungsverzeichnis enthalten. Es ist            Sollte ein bereits stornierter bzw. geänderter Auftrag nochmals
       im Nachhinein zur Zahlung fällig. Der Kunde ist berechtigt, die            erteilt werden und sowohl der stornierte bzw. geänderte als auch
       Vereinbarung über den Zugriff auf die Realtime-Kurse jederzeit             der neue Auftrag durchgeführt werden, hat der Kontoinhaber
       mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung lässt den                für die entsprechende Depot-/Kontodeckung zu sorgen.
       Entgeltsanspruch des Kreditinstituts für den Monat, in dem die       v.    Weiterleitung eines Auftrages
       Kündigung erklärt wird, unberührt.                                         Die Weiterleitung eines vom Kreditinstitut angenommenen Auf-
                                                                                  trages erfolgt je nach Handelsplatz voll- oder teilautomatisiert.
d)     Auftrag und Abrechnung                                                     Bei teilautomatischer Weiterleitung wird der Auftrag direkt oder
i.     Auftragserteilung                                                          mittels Partnerbanken an den jeweiligen Handelsplatz weiter-
       Für die Auftragserteilung sind die in Electronic Banking abruf-            geleitet. Diese Weiterleitung hat einen zeitlichen Aufwand zur
       baren „Orderrichtlinien” zu beachten.                                      Folge und erhöht das Kursrisiko. Je nach Annahmezeitpunkt wird
       Bei Auftragserteilung sind die ISIN, die Stückzahl bzw. das                der Auftrag am selben österreichischen Bankarbeitstag oder
       Nominale, der gewünschte Handelsplatz und eventuelle Limits                am folgenden österreichischen Bankarbeitstag weitergeleitet.
       oder Limitzusätze, die zeitliche Gültigkeit und das Depot und        vi.   Auftragsausführung
       Verrechnungskonto anzugeben.                                               Bei Ausführung eines Auftrages wird eine entsprechende
ii.    Limits und Limitzusätze                                                    Statusanzeige im “Orderbuch” erstellt. Wie bei der Abrech-
       Der Kunde hat zwischen den Limitarten „Betrag“ und „Bestens“               nung stellt das Nichtanzeigen einer Ausführung kein Indiz dar,
       auszuwählen.                                                               dass der gegenständliche Auftrag nicht durchgeführt worden
       Das Erreichen von Limits an der Börse lässt nicht auf die tat-             wäre. Kursangaben in der Ausführungsanzeige erfolgen ohne
       sächliche Durchführung des erteilten Auftrages schließen. Zu               Gewähr. Der tatsächliche Kurs eines Auftrages ist der Ab
       beachten sind weiters vorgegebene Mindestauftragsgrößen                    rechnung zu entnehmen. Dies gilt sinngemäß für das Telefon-
       sowie die für die jeweilige Börse geltenden Handelsbräuche.                service.
       Bei Wertpapierfonds sowie Raiffeisen-Anleihen können aus-
       schließlich Bestens-Aufträge erteilt werden, ausgenommen             13. Einbindung von Geschäftsbeziehungen
       börsennotierte Wertpapierfonds und börsennotierte Raiffeisen-            mit anderen Banken
       Anleihen.
iii.   Zeitliche Gültigkeit                                                       Das Kreditinstitut ermöglicht dem Kunden über ein dafür
       Die gewünschte zeitliche Gültigkeit eines Auftrages ist vom                eingerichtetes Modul des Electronic Banking den Zugriff auf
       Kunden anzugeben. Mit Ablauf des angegebenen Datums endet                  Informationen zu Geschäftsbeziehungen (Zahlungskonten,
       der Auftrag, auch wenn er noch nicht durchgeführt wurde. Es                Kredite, Veranlagungen, Wertpapierdepots) des Kunden mit
       wird darauf hingewiesen, dass Abrechnungen zu Wertpapierauf-               anderen Banken („Drittinstitute“), soweit diese Informationen
       trägen, die noch innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des Auftrages         über das Internetbanking des Drittinstituts in dem vom Kunden
       ausgeführt worden sind, nach Ablauf der Auftragsdauer zugehen              genutzten Umfang zugänglich sind. Über dieses Modul hat der
       können. Das Nicht-Zugehen einer Auftragsabrechnung inner-                  Kunde dafür die von ihm mit dem Drittinstitut zu dessen Inter-
       halb der zeitlichen Gültigkeit eines Auftrages stellt daher kein           netbanking vereinbarten Identifikationsmerkmale einzugeben.
       Indiz dar, dass der gegenständliche Auftrag nicht durchgeführt             Das Kreditinstitut übermittelt diese Identifikationsmerkmale an
       worden wäre. Gewissheit, ob ein Auftrag durchgeführt worden                das Drittinstitut, ruft die auf diesem Weg über dessen Internet-
       ist oder nicht, kann durch direkte Rückfrage beim Kreditinstitut           banking zugänglichen Informationen beim Drittinstitut einmalig
       erlangt werden.                                                            oder laufend ab, stellt sie dem Kunden über Electronic Banking
iv.    Auftragsannahme                                                            zu Verfügung und speichert sie für spätere weitere Abfragen
       Eine Auftragsannahme ist nur unter der Voraussetzung mög-                  des Kunden.
       lich, dass Konto- und Depotdeckung gegeben sind und das                    Auch für die Übermittlung von Aufträgen an das Drittinstitut
       gewählte Wertpapier aktuell zur Verfügung steht.                           kann das Modul auf diesem Weg verwendet werden.
       Ob der Auftrag angenommen wurde, wird im “Orderbuch”                       Von den technischen Gegebenheiten beim Internetbanking des

                                                                                                                                                 8
Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen
(Internetbanking und ELBA business)

    Drittinstituts hängt es ab, ob                                       16. Software-Lizenz für ELBA business
    - und in welchem Umfang die Einbindung von Geschäfts-
        beziehungen mit Drittinstituten tatsächlich möglich ist,             Für die Kommunikation im Rahmen von ELBA business stellt
    - die solcher Art abgefragten Informationen fehlerfrei und               das Kreditinstitut ein Programm (nachstehend kurz “Programm”)
        vollständig sind und vom Kreditinstitut gespeichert werden           zur Verarbeitung von Zahlungsaufträgen und Informationen, die
        können,                                                              über Datenkommunikationsleitung an Banken, die den vom Pro-
    - es zur Verzögerung oder zum gänzlichen Unterbleiben der                gramm gebotenen Multibank-Status unterstützen, übertragen
        über Electronic Banking übermittelten Aufträge, kommt.               werden, zur Verfügung. Mit dem Kauf des Programms wird ein
    All dies liegt somit nicht in der Verantwortung des Kredit-              nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht
    instituts.                                                               am Programm und der zugehörigen Dokumentation erworben.
    In der Verantwortung des Kunden liegt es, bei der Einbindung             Die vereinbarten Funktionsteile des Programms werden auf
    der Geschäftsbeziehungen mit Drittinstituten über Electronic             CD-ROM oder einem anderen elektronischen Medium zur
    Banking auf die Einhaltung der von ihm mit dem Drittinstitut             Verfügung gestellt. Es dürfen nur die mit dem Kreditinstitut
    getroffenen Vereinbarungen zu achten.                                    vereinbarten Programmfunktionen genutzt werden. Unter der
    Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Dienstleistung im Electronic        Voraussetzung, dass dadurch die vereinbarten Funktionsteile
    Banking jederzeit zu deaktivieren.                                       und insbesondere die Multibankfähigkeit nicht beeinträchtigt
                                                                             werden, ist das Kreditinstitut jederzeit berechtigt, neue Soft-
14. Bezahlen über Electronic Banking im Internet                             wareversionen zum Programm anzuliefern.
                                                                             Die für die Inanspruchnahme der Electronic Banking-Dienstleis-
    Über das vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electro-             tungen einer anderen Bank unter Verwendung des Programms
    nic Banking ist die Bezahlung von im Internet über entspre-              notwen-dige Vereinbarung ist mit der betreffenden Bank geson-
    chend gekenn-zeichnete Internetseiten bezogenen Waren und                dert abzuschließen. Die an das Kreditinstitut zu zahlenden Ent-
    Dienstleistungen möglich („eps-Zahlung“). Dabei baut der                 gelten decken nicht die Entgeltsansprüche anderer Banken, mit
    Kunde gleichzeitig anlässlich des Vertragsabschlusses mit                denen unter Verwendung des vom Kreditinstitut zur Verfügung
    dem Verkäufer über dessen Internetseite eine Verbindung zum              gestellten Programms Datenfernübertragung betrieben wird,
    Bankrechenzentrum auf und überweist den Zahlungsbetrag                   und nicht die Kosten der erforderlichen Datenübertragungs-
    unmittelbar auf das Konto des Verkäufers. Derartige Aufträge             leitungen.
    führen unmittelbar zu einer Zahlungsbestätigung und sind daher           Das Kreditinstitut verpflichtet sich, während der hiermit zuge-
    nicht widerrufbar. Auch bei derartigen Überweisungen können              sagten Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Abschluss der
    Einwendungen aus dem vom Kunden mit dem Verkäufer ein-                   Lizenzvereinbarung auftretende reproduzierbare Softwarefehler,
    gegangenen Vertragsverhältnis gegenüber dem Kreditinstitut               die eine ordnungsgemäße Erteilung von Zahlungsaufträgen
    nicht geltend gemacht werden. Die Daten des Verkäufers werden            bzw. Abfrage von Kontoinformationen verhindern, so schnell
    automatisch in den Überweisungsauftrag übernommen. Der                   wie möglich, entweder selbst oder durch geeignete Beauftragte,
    Name des auftraggebenden Kunden sowie des Kontoinhabers                  kostenlos zu beheben. Dies unter der Voraussetzung, dass
    samt Bankverbindung werden dem Verkäufer für die Verkaufs-               der Software-Fehler dem Kreditinstitut innerhalb der Gewähr-
    abwicklung bekannt gegeben.                                              leistungsfrist schriftlich angezeigt wird.
                                                                             Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt jedenfalls, wenn das
15. Telefonservice                                                           Programm ohne ausdrückliche Zustimmung des Kreditinstituts
                                                                             geändert wurde oder der Fehler auf mangelnde technische
    Telefonservice ermöglicht - nach elektronischer Autorisie-               Mindestausstattung zurückzuführen ist. Das Programm darf
    rung - die telefonische Erteilung von Zahlungsaufträgen und              Dritten, welche zur Verwendung nicht berechtigt sind, nicht
    Wertpapieraufträgen an das Kreditinstitut über deren Telefon-            zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung (ausgenom-
    service-Center und die telefonische Abfrage von Kontoinfor-              men die Herstellung einer Sicherungskopie zur Förderung der
    mationen nach Maßgabe der vorliegenden Teilnahme-                        Betriebssicherheit) und die Weitergabe des Programms sind
    bedingungen.                                                             nicht zulässig.
    Bei Inanspruchnahme des Telefonservice hat der Kunde seinen
    Namen und allfällige sonstige Identifikationsmerkmale bekannt
    zu geben und sich durch Eingabe der verlangten Stellen der PIN
    über die Telefontastatur oder durch Verwendung eines anderen
    vereinbarten Identifikationsverfahrens zu identifizieren. Alle vom
    Kunden mit dem Telefonservice-Center geführten Telefonate
    werden aus Sicherheitsgründen aufgezeichnet und dürfen als
    Beweismittel verwendet werden.

                                                                                                                                          9
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