BEGRÜNDUNG Einbeziehungssatzung "Scheubertswiesen" - Stadt ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Anlage 9 zu TOP 07 StR. ÖS. Nr. 06 vom 03.05.2021 Einbeziehungssatzung “Scheubertswiesen” Grundstücksfläche, Flur-Nr. 272, Gemarkung, Seifriedsburg BEGRÜNDUNG 1. Ausgangslage: Das von der Einbeziehungssatzung betroffene Grundstück liegt im nordöstlichen Ortsbereich von Seifriedsburg. Mit dem festgesetzten Geltungsbereich wird der nordöstliche Ortsteil von Seifriedsburg städtebaulich neu definiert und bildet eine Abgrenzung des Ortsbereichs hin zum Außenbereich. Der angrenzende Außenbereich wird derzeit als Wiesenfläche bewirtschaftet. Im Norden und Osten wird der Geltungsbereich durch die angrenzenden Wiesenflächen und eines Grabens begrenzt. Im Süden befindet sich das Gewerbegrundstück, für welches das Außenbereichsgrundstück in den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich von Seifriedsburg einbezogen werden soll. Im Westen endet der Geltungsbereich am angrenzenden Anliegerweg „Falterweg“. Das von der Einbeziehungssatzung begünstigte Grundstück soll dem bisherigen gewerblichen Erfolg des bestehenden Betriebes Rechnung tragen und der Gewerbeinhaberin die Möglichkeit bieten, ihren umfangreichen Fuhr- und Maschinenpark, von der betrieblichen Arbeitsfläche zu trennen. Mit der Verlagerung der Fahrzeuge und Maschinen auf die „Einbeziehungsfläche“, können zusätzliche Arbeiten und Lagerungen auf der Freifläche des derzeitigen Firmengeländes verrichtet werden. Innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung sollen Unterstellhallen zum Abstellen der gewerblichen Fahrzeuge, Geräte und Maschinen errichtet werden. Auf diesem Grundstück sollen grundsätzlich keine für den Betrieb typischen Arbeitsvorgänge ausgeführt werden. Der Umfang der zulässigen Grundstücksbebauung wird mittels festgesetzter Baugrenzen bestimmt. Diese lassen lediglich ein Baufeld mit einer Tiefe von 8,0 m zu. An die südliche Grundstücksgrenze darf direkt angebaut werden, da hier bereits auf dem nachbarlichen Gewerbegrundstück Bebauungen vorhanden sind. An der nördlichen Grundstücksgrenze darf lediglich mit einem Abstand von 1,0 m zur Grenze gebaut werden. Hierfür wurde eine Baulinie festgesetzt, an der mit der Bebauung verbindlich zu beginnen ist. Mit der Festsetzung der Baulinie wird der Grundstückseigentümerin zugestanden, dass auf ihrem Baugrundstück Bauvorhaben verwirklicht werden können, die von den geltenden Abstandsregelungen abweichen. Dies kann zugelassen werden, da für das betroffene Nachbargrundstück grundsätzlich kein weiteres Baurecht vorgesehen ist. Diese Fläche wird bestimmungsgemäß als Grünfläche genutzt. Die Baulinie wurde mit einem Abstand von 1,0 m zur Grundstücksgrenze gewählt und gleichzeitig eine Begrenzung der Bauhöhe an der Grundstücksgrenze festgesetzt, damit sich die bauliche Einschränkung nicht nur auf das Nachbargrundstück erstreckt, sondern auch das begünstigte Grundstück in der Bebauung eingeschränkt ist. Zudem kann mit dem festgesetzten Abstand das angrenzende Wiesengrundstück, auch bei Ausnutzung einer geschlossenen Bebauung, vollumfängliche bewirtschaftet werden.
Eine zusätzliche Einschränkung in der Grundstücksbebauung wird mit der Festsetzung des Stauraums von 5,0 m zum Falterweg hin vorgenommen. Dieser Bereich ist von Bebauung freizuhalten, damit durch Neuanpflanzung ein Teilausgleich für das Entziehen der Grünfläche erreicht wird. Die in der Mitte des Grundstückes geplante Verkehrsfläche soll mit einem versickerungsfähigen Material hergestellt werden. Diese Verkehrswege werden ausschließlich für das Erreichen und Verlassen der Unterstellhallen mit den Firmenfahrzeugen und Maschinen benötigt. Gleichzeitig dient diese verkehrliche Erschließung auch der Erreichung der östlich angrenzenden Wiesenfläche. Be- und Entladearbeiten, unter Zuhilfenahme von Staplern etc., ist nicht vorgesehen, weshalb ein ordnungsgemäßes Versickern des Oberflächenwassers begünstigt werden kann. Das anfallende Oberflächenwasser der Dachflächen wird in eine Zisterne eingeleitet, weshalb die Bedachung ausschließlich aus Ziegel oder beschichtetem Blech bestehen darf. Der Überlauf der Zisterne sowie das sonstige Oberflächenwasser soll auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht werden. Die sonstigen auf dem Grundstück entstehenden Abwässer, insbesondere von den Flächen in den Fahrzeughallen, sollen der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt werden. 2. Veranlassung: Das Grundstück mit der Flur-Nr. 272 der Gemarkung Seifriedsburg befindet sich in Privateigentum der angrenzenden Gewerbetreibenden. Mit dem stetig wachsenden gewerblichen Erfolg, wird für die erfolgreiche Weiterführung des Gewerbes eine Erweiterungsfläche notwendig. Hierfür kommt lediglich die nördlich angrenzende Wiesenfläche in Frage. Eine flächige Erweiterung in östliche Richtung ist aufgrund des vorbeiführenden Grabens nicht möglich. Dieser Graben wird zukünftig auch in die Außengebietsentwässerung mit eingebunden und muss daher erhalten bleiben. Die Vergrößerung in Richtung Süden scheitert an der vorhandenen Wohnbebauung. Gegen eine westliche Ausbreitung spricht die Hochwertigkeit der gegenüberliegenden Streuobstwiesenfläche. Insoweit bleibt für die Erhaltung des wachsenden Gewerbebetriebes, nur die Erweiterung in nördlicher Richtung. Das unbebaute Grundstück war bisher als landwirtschaftliche Wiesenfläche genutzt. Mit der Eigentümerentscheidung das Wiesengrundstück als Erweiterungsfläche des Gewerbes nutzen zu wollen, wird ein bauleitplanerisches Verfahren mit der Absicht notwendig, das Außenbereichsgrundstück der Bebauung zuzuführen. Der Stadt Gemünden a.Main ist ebenfalls daran gelegen, dem Gewerbebetrieb eine Erweiterung des Betriebes zu ermöglichen, damit dieser Gewerbebetrieb im Bereich der Stadt Gemünden a.Main erhalten bleibt. Zudem wird mit der Angliederung der Wiesenfläche und deren Teilbebauung, die vorhandene Gewerbebebauung auch zukünftig genutzt und nur eine relativ kleine Fläche zusätzlich versiegelt. Bei einer Gewerbeverlegung wäre es notwendig, zusätzlich zur vorhandenen Versiegelung, eine weitaus größere Gewerbefläche neu zu versiegeln. Daher erscheint es nachhaltiger und flächenschonender, dem vorhandenen Gewerbebetrieb die geplante Erweiterung zu ermöglichen. 3. Erschließung: Das einzubeziehende Grundstück grenzt insgesamt an die öffentliche Verkehrsfläche „Falterweg“ an, was eine verkehrliche Anbindung ermöglicht. Die Ver- und Entsorgungsleitungen liegen bereits im Straßenkörper und werden nach Antragstellung durch das Kommunalunternehmen Stadtwerke Gemünden a.Main AöR zum Anschluss vorbereitet.
Die anfallenden Schmutzwässer sind grundsätzlich der öffentlichen Entwässerungsanlage zuzuführen. Die unbelasteten Oberflächenwässer sind vorrangig auf dem eigenen Grundstück, nach den Vorgaben der jeweils gültigen Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a.Main AöR, versickern zu lassen. Auf den Baugrundstücken sind zur Rückhaltung des Oberflächenwassers sowie zur Bevorratung von Brauchwasser, Zisternen nach den Vorgaben des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a.Main AöR, zu errichten. 4. Voraussetzungen: Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 5 BauGB, für den Erlass einer Einbeziehungssatzung, liegen vor. Mit der Einbeziehungssatzung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung vereinbar. Auf der einbezogenen Fläche Flur-Nr. 272 der Gemarkung Seifriedsburg, sind keine Vorhaben zulässig, welche die Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Es sind aus Sicht der Stadt Gemünden a.Main keine Anhaltspunkte erkennbar, die eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter befürchten lassen. Im Geltungsbereich der Einbeziehungsatzung wird lediglich die vorhandene Ortsbebauung fortgesetzt. Im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung sind lediglich Unterstellhallen für Fahrzeuge und Maschinen des angrenzenden Gewerbebetriebes zulässig. Als Dachform sind ausschließlich „Pultdächer“ zulässig. Der nördliche Grundstücksbereich darf nur bis zu einem Abstand von 1,0 m zur nördlichen Grundstücksgrenze bebaut werden. Die Wandhöhe der Grenzbebauungen ist mit 3,0 m festgesetzt. Der westliche Grundstücksbereich, zur Straßenbegrenzungslinie hin, ist mit einer Tiefe von mindestens 5,0 m, von jeglicher Bebauung freizuhalten. Dieser Bereich dient als zu bepflanzender Grünstreifen, welcher als Ausgleich für die geplanten Versiegelungen der ursprünglichen Wiesenfläche vorgesehen ist. Lediglich für die Errichtung der Hofeinfahrt (ca. 6,0 m) darf dieser Bereich von Bepflanzung freigehalten werden. Gemünden a.Main, 03.05.2021 Lippert Erster Bürgermeister
Lageplan zur Einbeziehungssatzung „Scheubertswiesen“, Stand 03.05.2021 Einbeziehungssatzung „Scheubertswiesen“, Gemarkung Seifriedsburg - Grundstück Flur-Nr. 272 - Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB Geltungsbereich Einbeziehungssatzung Baugrenzen Baulinie, Abstand 1,0 m zur Grundstücksgrenze Einfahrt zweireihige Hecke
Einbeziehungssatzung „Scheubertswiesen“ Grundstücksfläche Flur-Nr. 272, Gemarkung Seifriedsburg Die Stadt Gemünden a.Main erlässt aufgrund des Art. 23 und 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GBl. S. 796 BayRS 2020-1-1-I) und gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 und Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), i.V.m. Art. 81 Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert, folgende Einbeziehungssatzung: § 1 Geltungsbereich 1Das Grundstück mit der Flur-Nr. 272 (siehe Lageplan zur Einbeziehungssatzung, Stand 03.05.2021), Gemarkung Seifriedsburg, wird in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Seifriedsburg einbezogen. 2Der Lageplan wird Bestandteil dieser Satzung. § 2 Zulässigkeit von Bauvorhaben (1)Innerhalb des in § 1 dieser Satzung festgelegten Geltungsbereichs, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB. (2)Soweit für den in § 1 dieser Satzung festgelegten Innenbereich ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt oder nach „In-Kraft-Treten“ dieser Satzung bekannt gemacht wird, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gegebenenfalls nach den Bestimmungen des § 30 BauGB. (3)Die Zufahrt zum Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung, hat über die westlich des Grundstückes bereits vorhandene Verkehrsfläche „Faltersweg“ zu erfolgen. (4)1Die Einleitung des anfallenden Schmutzwasseranteils aus den Unterstellhallen, hat grundsätzlich in die öffentliche Abwasseranlage zu erfolgen. 2Das unbelastete Oberflächenwasser ist auf dem eigenen Grundstück, entsprechend der jeweils gültigen Entwässerungssatzung (EWS) des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a.Main AöR, versickern zu lassen. 3Auf dem Baugrundstück sind zur Rückhaltung des Oberflächenwassers sowie zur Bevorratung von Brauchwasser, Zisternen nach den Vorgaben des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a.Main AöR, zu errichten. § 3 Baugestaltung (1)1Im Geltungsbereich nach § 1 dieser Satzung sind ausschließlich Unterstellhallen für Fahrzeuge und Maschinen zulässig. 2Als Dachform ist „Pultdach“ zulässig. 3Als Dacheindeckung sind entweder Ziegel oder beschichtete Blecheindeckungen in der Farbe rot/rotbraun zu verwenden. (2)1Im westlichen Grundstücksbereich sind entlang der Grundstücksgrenze, ausgenommen im Bereich der Grundstückszufahrt, standort-heimische Sträucher bzw. Hecken (siehe Artenliste) zeitnah nach Fertigstellung der Gebäude anzupflanzen. 2An der östlichen Grundstücksgrenze ist eine zweireihige Hecke zu pflanzen, die lediglich für die Überfahrt zum rückwärtigen Grundstück (Flur-Nr. 272/1) unterbrochen werden darf. 3Die Fassaden der an der nördlichen Baulinie zu errichtenden Gebäude, sind mit
einer Fassadenbegrünung, bestehend aus zwei unterschiedlichen Pflanzenarten (gemäß Artenliste), zu bepflanzen. 3Der freibleibende Baulinienbereich, ist ebenfalls mit einer Hecke zu bepflanzen. (3)1Die zulässige Bebauung, im Bereich der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenzen, darf eine Wandhöhe von 3,0 m nicht überschreiten. 2Die auf dem Grundstück geplante Verkehrsfläche ist bis zur östlichen Grundstücksgrenze zu führen und von jeglicher Bebauung frei zu halten, bis eine gleichwertige Zufahrt zum rückwärtigen Grundstück (Flur-Nr. 272/1) möglich ist. § 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Gemünden a.Main, 03.05.2021 Lippert Erster Bürgermeister
Artenliste Hecken-/Gehölzpflanzung (standort-heimisch) Sträucher Cornus mas Kornelkirsche Corylus avellana Haselnuss Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Gemeine Hasel Prunus spinosa Schlehdorn Viburnum lantana Wolliger Schneeball Rosa canina Hunds-Rose Rosa glauca Rotblättrige-Rose Rosa rubiginosa Wein-Rose Rosa pimpinellifolia/spinosissima Bibernell-Rose Crataegus monogyna Eingriffliger Weissdorn Gehölzqualitäten: Heister (15 bis 20%) Sträucher 70-90 Pflanzabstand: 1 Pflanze pro m² Gemeine Waldrebe (Clematis vitalba), Gemeiner Efeu (Hedera helix), Wilder Wein (Parthenocissus quinquefolia
Anlage 10 zu TOP 08 StR. ÖS. Nr. 06 vom 03.05.2021 Einbeziehungssatzung “Schönau II” Grundstücksfläche Flur-Nr. 5814, Gemarkung Seifriedsburg BEGRÜNDUNG 1. Ausgangslage: Das betroffene Grundstück liegt im südwestlichen Ortsbereich von Schönau. Um das Grundstück herum befinden sich sowohl Wohn- als auch landwirtschaftliche Gebäudeflächen. An der nördlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein Wohnhaus mit landwirtschaftlichen Gebäuden. Im südlichen Bereich liegen landwirtschaftliche Flächen, die vormals auch als Reitplatz u.ä. genutzt wurden. Westlich des Grundstückes sind landwirtschaftliche Gebäude vorhanden. Hinter diesen Gebäuden befindet sich die fränkische Saale. Im östlichen Bereich des Grundstückes grenzt das B-Plan-Gebiet „Schönau“ an. Dieses ist durch die Ortsstraße „Schönau“ vom Geltungsbereich getrennt. Die Nutzungsart ist mit „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Die Einbeziehungsfläche ist im Flächennutzungsplan mit der Nutzungsart „Fläche für die Landwirtschaft mit Baumbestand“ dargestellt. Auf dem betroffenen Grundstück sollen im westlichen Bereich Lagerhallen für das Unterstellen von landwirtschaftlichen Geräten u.ä. errichtet werden. Der östliche Bereich des Grundstückes ist für die Errichtung eines Wohngebäudes vorgesehen. Mit der Einbeziehung der Fläche Flur-Nr. 5814, Gemarkung Seifriedsburg, soll die bisher landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche, in die prägende Dorfgebietsstruktur mit Wohn- und landwirtschaftlichen Gebäuden integriert werden. Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner Sitzung vom 18.09.2017 daher beschlossen, die Grundstücksfläche mit der Flur-Nr. 5814 der Gemarkung Seifriedsburg, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Schönau einzubeziehen, um diese als Baugrundstück nutzen zu können. Aufgrund der nachfolgenden Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde die Einbeziehungssatzung entsprechend der vorgebrachten Einwendungen geändert. 2. Veranlassung: Das Grundstück mit der Flur-Nr. 5814 der Gemarkung Seifriedsburg befindet sich in Privateigentum. Bisher konnte die Grundstücksfläche vom Eigentümer aufgrund seiner Lage und Nutzungsart nicht entsprechend seines Bedarfes bebaut werden. Der Grundstückseigentümer möchte mittels einer zulässigen Bebauung die Möglichkeit erhalten, die in seinem Gewerbebetrieb vorhandene Betriebsfläche (Gewerbebetrieb befindet sich nicht auf dem Einbeziehungsgrundstück), vollumfänglich nutzen zu können. Mit der Errichtung von Lagerhallen steht ihm zusätzlicher Stauraum für die Lagerung der sonstigen in seinem Eigentum befindlichen aber nicht für die Erfüllung seines Gewerbes erforderlichen Gerätschaften, Gegenstände etc., zur Verfügung.
Das einzubeziehende Grundstück wurde bisher als Wiesenfläche genutzt. Die Stadt Gemünden a.Main möchte mit dem Erlass dieser Einbeziehungssatzung dem Grundstückseigentümer die Möglichkeit eröffnen, Lagerkapazität für das Unterstellen von Gerätschaften, Gegenstände etc. zu schaffen, welches nicht zur Erfüllung des Gewerbes erforderlich ist. Damit wäre dann auch die zweckdienliche Nutzbarkeit der so gewonnen freien Betriebsfläche verbunden. Mit der Möglichkeit ein Wohnhaus im Geltungsbereich der Satzung errichten zu dürfen, kann der potenzielle Nachfolger des vorhandenen Gewerbebetriebes auch seinen Lebensmittelpunkt in seinem Heimatort gründen. Gleichzeitig kann damit auch ein Beitrag zur Aufrechterhaltung der Dorfgemeinschaft von Schönau geleistet werden. 3. Erschließung: Das einzubeziehende Grundstück wird mit seiner östlichen Grundstücksgrenze durch die Ortsstraße „Schönau“ verkehrstechnisch erschlossen, in deren Straßenkörper sich auch der öffentliche Abwasserkanal befindet. Der anfallende Schmutzwasseranteil eines möglichen Wohnhauses kann dort eingeleitet werden. Die unbelasteten Oberflächenwässer sind jedoch auf dem eigenen Grundstück, nach den Vorgaben der jeweils gültigen Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a.Main AöR, versickern zu lassen. Für geplante Lagerhallen ist ein Anschluss des Abwassers, Oberflächenwässer und häusliches Schmutzwasser, über das südwestlich angrenzende Grundstück des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a.Main AöR, in dem auch eine öffentliche Kanalleitung vorhanden ist, möglich und zulässig. Das unbelastete Oberflächenwasser sollte jedoch bevorzugt auf dem Grundstück selbst, unter Beachtung der jeweils gültigen Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a.Main AöR, der Versickerung zugeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Versiegelungen innerhalb des Geltungsbereiches so gering wie möglich gehalten werden. Bevorzugt ist ein versickerungsfähiger Belag zu wählen. Die Versorgung mit Frischwasser ist möglich, muss jedoch mit dem „Wasserbeschaffungsverband Schönau“ vereinbart werden. Durch den Wasserbeschaffungsverband ist ebenfalls eine ausreichende Löschwassermenge zur Verfügung zu stellen. Im Südwesten kreuzt eine 20 kV-Freileitung, in deren Schutzbereich (10,0 m beiderseits der Leitungsachse) dürfen weder das Geländeniveau verändert, noch brennbare bzw. explosive Stoffe gelagert werden. Bauarbeiten sowie Anpflanzungen im Schutzzonenbereich sind grundsätzlich mit der Bayernwerk Netz GmbH abzustimmen. Die verkehrstechnische Erschließung kann insgesamt über die Ortsstraße „Schönau“ erfolgen. Das Grundstück liegt im östlichen Bereich mit mehr als 10 m Länge an der öffentlichen Straßenfläche an. 4. Naturschutz Der naturschutzfachliche Beitrag über die artenschutzrechtliche Beurteilung sowie die Eingriffs- und Ausgleichsregelung mit Stand vom 03.05.2021, erstellt vom „Büro für integrierte Gestaltung Maier/Götzendörfer“, wird Bestandteil der Einbeziehungssatzung „Schönau II“. Die im naturschutzrechtlichen Beitrag ermittelten und bezifferten Ausgleichsmaßnahmen auf der Flur- Nr. 5867 der Gemarkung Seifriedsburg, sind spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Satzung herzustellen.
Für die auf dem Grundstück zu fällenden Bäume, welche als Brut- bzw. Unterschlupf dienen, sind auf dem Grundstück entsprechende Möglichkeiten (Fledermaus- bzw. Vogelkästen etc.) zu schaffen. 5. Voraussetzungen: Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 5 BauGB, für den Erlass einer Einbeziehungssatzung, liegen vor. Mit der Einbeziehungssatzung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet. Auf der einbezogenen Fläche des Grundstückes Flur-Nr. 5814 der Gemarkung Seifriedsburg, entsteht kein Vorhaben, welches die Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Es sind aus Sicht der Stadt Gemünden a.Main keine Anhaltspunkte erkennbar, die eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter befürchten lassen. Im Geltungsbereich der Einbeziehungsatzung wird lediglich die vorhandene Ortsbebauung fortgesetzt. Im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung sind ausschließlich Vorhaben zulässig, die in der Umgebungsbebauung bereits vorhanden sind. Für Wohngebäude ist als Dachform ausschließlich „Satteldach“ mit einer Neigung von 20° bis 38° zulässig. Für die Errichtung von Lagerhallen ist auch die Dachform „Pultdach“ zulässig. Als Nutzungen werden für das Grundstück Lagerhallen und Wohnbebauung zugelassen. Die Trennung der beiden unterschiedlichen Nutzungen ist mit einer entsprechenden Abgrenzungslinie festgesetzt. Gemünden, 03.05.2021 Lippert Erster Bürgermeister
Lageplan zur Einbeziehungssatzung „Schönau II“, Stand 03.05.2021 Zufahrt zum Geltungsbereich L H W 20-kV-Freileitung Einbeziehungssatzung „Schönau II“, Gemarkung Seifriedsburg - Grundstück Flur-Nr. 5814 - Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB Geltungsbereich LH Nutzungsart „Fläche für Lagerhallen“ W Nutzungsart „ Fläche für Wohngebäude“ Abgrenzung unterschiedliche Nutzung Abwasserleitung Baugrenzen Zufahrten, max. Breite 3,0m, versickerungsfähiger Belag Hochwasserlinie 20 kV Freileitung, (10 m Schutzzonenbereich beidseitig der Freileitung)
Einbeziehungssatzung „Schönau II“ Grundstücksfläche Flur-Nr. 5814, Gemarkung Seifriedsburg Die Stadt Gemünden a.Main erlässt aufgrund des Art. 23 und 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GBl. S. 796 BayRS 2020-1-1-I) und gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 und Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), i.V.m. Art. 81 Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert, folgende Einbeziehungssatzung: § 1 Geltungsbereich 1Das Grundstück mit der Flur-Nr. 5814 (siehe Lageplan zur Einbeziehungssatzung, Stand 03.05.2021), Gemarkung Seifriedsburg, wird in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Schönau einbezogen. 2Der Lageplan wird Bestandteil dieser Satzung. § 2 Zulässigkeit von Bauvorhaben (1)Innerhalb der in § 1 dieser Satzung festgelegten Grenzen, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB. (2)1Für die Errichtung von Vorhaben innerhalb der festgesetzten Baugrenzen ist zwingend ein wasserrechtliches Verfahren zu beantragen. 2Grundlage des Antrages ist die hydraulische Stellungnahme der Fa. Hydrotec in der Fassung von Juli 2020. (3)Die Zufahrt zum Geltungsbereich dieser Satzung hat über die östlich des Grundstückes bereits vorhandene Ortstraße „Schönau“ zu erfolgen. (4)Der naturschutzfachliche Beitrag des Büros für integrierte Gestaltung sowie der Grünordnungsplan- Ausgleichsfläche, jeweils mit Stand vom 03.05.2021 werden Bestandteil dieser Satzung und sind entsprechend zu beachten. (4)1Die Versorgung des Geltungsbereiches mit Frischwasser, hat im Benehmen mit dem „Wasserbeschaffungsverband Schönau“ zu erfolgen. 2Die Einleitung des Schmutzwasseranfalls im Bereich der Wohnbaufläche, hat in die öffentliche Abwasserleitung in der Ortsstraße „Schönau“ zu erfolgen. 3Das unbelastete Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück, entsprechend der jeweils gültigen Entwässerungssatzung (EWS) des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a.Main AöR, versickern zu lassen. 4Das Abwasser (Schmutz- und Oberflächenwasser) aus dem Nutzungsbereich der Fläche für Lagerhallen, ist in die südwestlich des Grundstückes gelegene öffentliche Abwasserleitung einzuleiten. 5Das anfallende und unbelastete Oberflächenwasser soll vorrangig, entsprechend der jeweils gültigen Entwässerungssatzung (EWS) des Kommunalunternehmens Stadtwerke Gemünden a.Main, auf dem Grundstück selbst versickern.
§ 3 Baugestaltung 1Im Geltungsbereich nach § 1 dieser Satzung sind ausschließlich Vorhaben zulässig, die auch in der Umgebungsbebauung bereits vorhanden sind. 2Als Dachform ist für die Errichtung von Wohngebäuden ausschließlich „Satteldach“ mit einer Neigung von 20° bis 38° zulässig. 3Für die Errichtung von Lagerhallen ist auch die Dachform „Pultdach“ zulässig. § 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt mit Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Gemünden a.Main, 03.05.2021 Lippert Erster Bürgermeister
Anlage 11 zu TOP 08 StR. ÖS. Nr. 06 vom 03.05.2021 Stadt Gemünden Landkreis Main-Spessart EINBEZIEHUNGSSATZUNG FLUR-NR. 5814, GEMARKUNG SEIFRIEDSBURG NATURSCHUTZFACHLICHER BEITRAG hier: Artenschutzrechtliche Beurteilung Eingriffs- / Ausgleichsregelung Zauneidechse (Lacerta agilis) Auftraggeber: Stadt Gemünden Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden am Main Bearbeitung: Michael Maier, Landschaftsarchitekt Grundstraße 12, 97836 Bischbrunn-Oberndorf Tel. 09394 6899976, email m.maier@maier-goetzendoerfer.de Stand: 3. Mai 2021
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung .................................................................................................................................. 4 1.1 Anlass und Aufgabenstellung / Planerische Vorgaben .............................................................. 4 1.2 Beschreibung des Planungs- / Untersuchungsgebietes ............................................................. 4 1.3 Schutzgebiete ............................................................................................................................. 4 1.4 Datengrundlagen / Methodisches Vorgehen .............................................................................. 5 2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen – Prognose bei Durchführung der Planung .............................................................................. 6 2.1 Schutzgut Boden (Naturraum und Geologie) ............................................................................. 6 2.1.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen................................................................................. 7 2.2 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser ................................................................................ 7 2.2.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen................................................................................. 7 2.3 Schutzgut Klima und Lufthygiene ............................................................................................... 7 2.3.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen................................................................................. 7 2.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität) ............................................................................. 7 2.4.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen............................................................................... 10 2.5 Schutzgut Landschaft ............................................................................................................... 10 2.5.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen............................................................................... 10 2.6 Schutzgut Mensch .................................................................................................................... 10 2.6.1 Emissionsschutz ....................................................................................................................... 10 2.6.2 Erholungseignung ..................................................................................................................... 10 2.6.3 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen............................................................................... 11 2.7 Zusammenfassende Konfliktanalyse ........................................................................................ 11 2.8 Umfang erforderlicher Ausgleichsflächen ................................................................................. 12 2.8.1 Bewertung der Eingriffsflächen .................................................................................... 12 2.8.2 Berechnung der notwendigen Ausgleichsflächen........................................................ 12 2.8.3 Nachweis der Ausgleichsflächen ................................................................................. 12 3. Spezielle artenschutzrechtlich prüfung ............................................................................... 13 3.1 Wirkungen des Vorhabens ....................................................................................................... 13 3.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse .................................................................. 13 3.1.2 Anlagen- bzw. betriebsbedingte Wirkprozesse ........................................................... 13 3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ............................................................................................................................ 13 3.2.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung .......................................................... 13 3.2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ............ 15 3.3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten .................................................................... 15 3.3.1 Zauneidechse und Schlingnatter ................................................................................. 15 3.3.2 Fledermäuse ................................................................................................................ 15 3.3.3 Tagfalter ....................................................................................................................... 17 3.3.4 Bestand und Betroffenheit europäischer Vogelarten ................................................... 18 3.4 Fazit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ................................................................ 20 4. Geplante Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Umweltauswirkungen (einschl. der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) ............. 20 4.1. Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter ................................. 20 4.1.1 Schutzgut Boden.......................................................................................................... 20 4.1.2 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser ................................................................. 20 4.1.3 Schutzgut Klima / Luft .................................................................................................. 20 4.1.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen...................................................................................... 20 4.2 Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF / FSC-Maßnahmen für die Fauna ............................. 20
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 3 4.2.1 Maßnahme I: Umsetzung von Bäumen mit Lebensraumstrukturen ............................ 21 4.2.2 Maßnahme II: Anbringung und Unterhalt von Fledermauskästen ............................... 21 4.2.3 Maßnahme III: Anbringung und Unterhalt von Vogelkästen ........................................ 22 4.2.4 Maßnahme IV: Anbringung und Unterhalt von Vogelkästen ....................................... 22 4.2.5 Maßnahme V: Bäume aus der Nutzung nehmen ........................................................ 22 4.3 Maßnahmen zur Kompensation unvermeidbarer Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild – Ausgleichsflächen ........................................................................................ 23 4.3.2 Maßnahme VI: Aufwertung der Flächen innerhalb der Einbeziehungssatzung .......... 23 4.3.1 Maßnahme VII: Anlage einer Streuobstwiese ............................................................. 24 4.4 Umsetzung der Maßnahmen .................................................................................................... 25 5. Massnahmen zur Überwachung (Monitoring)...................................................................... 26 6. FAzit / Schlussbetrachtung ................................................................................................... 26 Anhang ................................................................................................................................................. 27 Sortenliste - Obstbäume ........................................................................................................................ 27 Legenden Artinformationen ................................................................................................................... 28 Literaturverzeichnis ............................................................................................................................... 29 Plan mit Ausgleichsfläche...................................................................................................................... 29
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 4 1. EINLEITUNG 1.1 Anlass und Aufgabenstellung / Planerische Vorgaben Die Stadt Gemünden plant eine auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 5814 der Gemarkung Seifriedsburg eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Es ist geplant auf dieser Fläche ein Wohnhaus und eine Lagerhalle zu errichten. Für das Bauvorhaben ist laut Frau Naudascher von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Main-Spessart aus naturschutzrechtlichen Gründen eine Eingriffs- / Ausgleichs- regelung durchzuführen. Weiterhin eine artenschutzrechtliche Beurteilung zu den Arten Zauneidechse Fledermäuse Vögel und Wiesenknopf-Ameisenbläuling durchzuführen. 1.2 Beschreibung des Planungs- / Untersuchungsgebietes Übersicht des Planungsgebiete (Quelle: Stadt Gemünden) Das Grundstück befindet sich im südwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Schönau und ist mit Obstbäumen bestanden. Es handelt sich um die Flur-Nummer 5814, Gemarkung Seifrieds- burg. Die Größe des Grundstückes beträgt insgesamt 2426,59 m² Nähere Beschreibung siehe Punkt 2. Schutzgebiete sind im Bereich bzw. im Umfeld des Planungsgebietes vorhanden und werden in Kapitel 1.3 näher beschrieben. 1.3 Schutzgebiete Naturpark Spessart Das Planungsgebiet liegt im Naturpark Spessart, jedoch außerhalb des Landschaftsschutz- gebietes Spessart.
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 5 Biotopkartierung Bayern (Stand 2015) Folgendes Biotop ist von der Planung betroffen: Biotop-Nr. 5924-1036-001: Streuobstbestände bei Schönau Übersicht des Planungsgebietes mit Biotop (Quelle: FIN-WEB) In der Biotopkartierung Bayern wird das Biotop wie folgt beschrieben: Streuobstbestände am Ortsrand, in der ebenen Aue. Einzelne verbuschende Stammbasen, totholzrei- che Kronen sowie abgängige und schräg stehende Bäume, teils lückig, teils eng stehend. Relativ gepflegter Bestand aus vorwiegend Apfel-Hochstämmen, mit einigen Zwetschgen sowie ein- zelnen Halbstämmen. Generell im Süden und Westen etwas jüngere Bäume. Im Norden mit Hütte und Lagerungen. Unterwuchs nährstoffreich, teilweise mit Mahdnutzung, teilweise kleinflächig mit Pferden beweidet. Folgende Biotoptypen werden genannt: Streuobstbestände (ohne erfassungswürdigen Unterwuchs) Das Biotop wird von der Baumaßnahme direkt beeinträchtigt. Eine Beweidung findet nicht mehr statt. 1.4 Datengrundlagen / Methodisches Vorgehen Als Datengrundlagen werden herangezogen: Begehungen bzw. Bestandserhebungen durch das Planungsbüro Maier / Götzendörfer Planungsgesellschaft mbH, Herrn Michael Maier, am 30. April / 3. Juni / 19. Juni und 4. Juli 2018 Bayerisches Landesamt für Umwelt, Arteninformation saP, nach TK-Karte 5924 Gemün- den am Main Weitere Literaturangaben: siehe Anhang
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 6 Methodisches Vorgehen Zum einen wurden die genannten Tierarten laut Datenrecherche ( Online Recherche Bayerisches Landesamt für Umwelt) Bayerisches Landesamt für Umwelt) nachgewiesen und kommen potentiell vor. Die Datenrecherche bezieht sich auf die Topographische Karte 5924 Gemünden am Main im Maßstab 1 : 25.000, damit ist keine parzellengenaue Abgrenzung möglich. Bei der Datenrecherche handelt es sich um die Online-Abfrage der saP-relevanten Arten des Landesamtes für Umwelt. Zum anderen wurden die oben genannten Bestandsaufnahmen durchgeführt. Hierbei wurde die Streuobstwiese pro Durchgang in zeitlichen Abständen mehrmals began- gen. Vorhandene Höhlen, abstehende Rinden, Rindenspalten, abgebrochene Äste und Stammrisse wurden eingehend untersucht. Die möglichen Quartiere für Fledermäuse wurden ebenfalls einmal mit Endoskop-Kamera begutachtet. Im Untersuchungsgebiet wurde gezielt mittels Sichtbeobachtung nach der Zauneidechse bzw. Reptilienfauna gesucht. Es wurden potentielle Verstecke bzw. Habitatstrukturen der Zauneidechse (abgelagerte Steine, Ziegel, abgelagertes Holz, Totholz, Sonnen- und Eiabla- geplätze) untersucht. Die Bestandsaufnahme erfolgte bei überwiegend sonnigem Wetter, teilwiese war es bewölkt. Die Temperaturen betrugen zwischen 25 bis 30°C. Ein Nachweis der Zauneidechse gelang nicht. Ebenso konnten Fledermäuse nicht entdeckt werden. 2. BESTANDSAUFNAHME, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN – PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLA- NUNG Lage im Raum Die Stadt Gemünden mit ihren Ortsteilen befindet sich im nordöstlichen Teil des Landkreises Main-Spessart. Der Ortsteil Schönau liegt direkt neben der Fränkischen Saale. Die geplante Bebauung soll auf der Flur-Nummer 5814, Gemarkung Seifriedsburg, ausge- führt werden. Die Erschließung erfolgt über eine bereits bestehende innerörtliche Straße. Von der Planung ist eine Streuobstwiese mit zum Teil alten Obstbäumen betroffen. Um die Umweltauswirkungen des geplanten Gewerbegebietes beurteilen zu können, werden im Folgenden Bestand und Planung beschrieben. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen wird nachfolgend beschrieben. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. (In die Beschreibung fließen auch Hinweise des Internet-Portals FIN-Web des Bayerischen Landesamtes für Umwelt ein) 2.1 Schutzgut Boden (Naturraum und Geologie) Bestandsaufnahme / Beschreibung: Naturräumlich gesehen befindet sich das Planungsge- biet im Bereich der Südrhön im Saaletal. Den geologischen Untergrund bildet der Mittlere Bundsandsein, vorwiegend mittel – bis grobkörnig Im Bereich der Ausgleichsfläche sind Ablagerungen im Auenbereich vorhanden (Mergel, Lehm, Sand, Kies, z.T. Torf)
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 7 Bewertung / Auswirkungen: Die Bebauung wird auf einer Wiesenfläche mit Obstbaumbe- stand ausgeführt. Dadurch wird zusätzlich Boden versiegelt und es geht Lebensraum für Flora und Fauna verloren; die Funktionen des Bodens werden beeinträchtigt. Ergebnis: Aufgrund der Versiegelung sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit zu er- warten. 2.1.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Erhalt des Oberbodens Widerverwendung des Oberbodens 2.2 Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Planungsgebiet befindet sich im Überschwem- mungsbereich der Fränkischen Saale. Die Bebauung dürfte damit auch durch Grundwasser beeinflusst sein. Bewertung / Auswirkungen: Mit der Erstellung der Gebäude und deren Erschließung werden Flächen versiegelt. Bei der zusätzlichen Versiegelung reduzieren sich die Versickerungs- möglichkeiten weiter. Es ist von einem erhöhten Oberflächenwasserabfluss auszugehen, was wiederum zu einer Minderung der Grundwasserneubildung in diesem Bereich führt. Be- zogen auf die Gesamtfläche der Gemeinde hat die zu erwartende Versiegelung im Bereich des Planungsgebietes eine relativ geringe negative Auswirkung auf das Grundwasser. Ergebnis: Es sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten. 2.2.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Versickerung des Oberflächenwassers 2.3 Schutzgut Klima und Lufthygiene Bestandsaufnahme / Beschreibung: Der Spessart im Randbereich des Mains weist ein ge- mäßigt ozeanisches Klima auf und hat Niederschlagssummen bis zu 750 - 950 mm im Jahr. Die durchschnittliche jährliche Lufttemperatur beträgt hier 8 - 9˚C. Die vorwiegende Windrichtung ist Südwest mit Windgeschwindigkeiten von 1,8 bis 2,2 m/s. Das Planungsgebiet liegt im Überschwemmungsbereich der Fränkischen Saale und ist damit zumindest Kleinklimatisch von dieser beeinflusst. Bewertung / Auswirkungen: Die künftige Bebauung wird das Mikroklima ändern, da versie- gelte Flächen sich mehr erwärmen als offenporige. Es handelt sich allerdings um eine relativ kleine Bebauung. Die meisten vorhandenen Bäume werden erhalten. Die zusätzlichen Be- einträchtigungen sind deshalb relativ gering. Ergebnis: Aufgrund der relativ geringen zusätzlichen Versiegelung sind Umweltauswirkungen von geringer Erheblichkeit zu erwarten. 2.3.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Begrünung der Freiflächen zur Minderung der Sonneneinstrahlung Erhalt der Obstbäume 2.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität) Bestandsaufnahme / Beschreibung: Die Streuobstwiese ist zum großen Teil mit Obstbäumen bestanden. Im Westen befinden sich abgelagerte Steine und Ziegel, welche jedoch nicht mehr zum Planungsgebiet gehören.
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 8 Abgelagerte Steine Abgelagerte Steine Aufnahme 30. April 2018 Aufnahme 19. Juni 2018 Ebenfalls im Westen ist der Baumbestand lückiger und es konnte sich der Große Wiesen- knopf entwickeln. Größere Wiesenfläche Größere Wiesenfläche Aufnahme 30. April 2018 Aufnahme 30. April 2018 Auf der Fläche befanden sich weiterhin Holzstapel und abgelagerte Bretter und Totholz. Abgelagerte Bretter Abgelagertes Totholz Aufnahme 30. April 2018 Aufnahme 19. Juni 2018
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 9 Auf der Streuobstwiese befinden sich insgesamt 39 Obstbäume. Die Durchmesser liegen zwischen 20 cm und 40 bis 50 cm. Es handelt sich fast ausschließlich um Apfelbäume. Dazu kommen Zwetschgen. Überischt von Osten Übersicht von Osten Aufnahme 19. Juni 2018 Aufnahme 19. Juni 2018 Insgesamt handelt es sich um einen überalterten Bestand. Die Bäume weisen zum Teil Astlöcher, abstehende Rinden und Totholz auf. Insgesamt be- trifft das 8 Obstbäume. Beispiele für Rindenspalten und Hohlräume Aufnahme 19. Juni 2018 Die vorhandenen Steine und Ziegel bleiben erhalten, ebenso der Großteil der Bäume. Die potentielle natürliche Vegetation im Planungsgebiet wäre der Waldziest-Eschen-Hain- buchenwald mit flussbegleitendem Hainmieren-Schwarzerlen-Auenwald Die potentielle natürliche Vegetation der Ausgleichsfläche wäre der Bergseggen-Hainsim- sen-Buchenwald; örtlich im Komplex mit Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald (FIN- Web). Die Potentielle Natürliche Vegetationsgesellschaft als diejenige Pflanzengesellschaft, die sich bei Nut- zungsaufgabe aufgrund der natürlichen Vegetationsentwicklung als Klimaxstadium einstellen würde, gibt Hinweise auf die standortgerechte Auswahl von Gehölzen bei Pflanzmaßnahmen.
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 10 Bewertung / Auswirkungen: Eine konkrete Planung für die Baumaßnahme (Wohnhaus / La- gerhalle) gibt es noch nicht. Es kann deshalb keine Aussage gemacht werden, welche Bäume erhalten werden können und welche entfernt werden müssen. Aus diesem Grund werden die durchzuführenden Maßnahmen auf das gesamte Gebiet ausgeweitet. Bäume müssen auf jeden Fall gefällt werden und damit geht Lebensraum für Fauna und Flora verloren. Ergebnis: Die betroffene Fläche ist als Lebensraum für Tiere und Pflanzen von Bedeutung. Mit den umzusetzenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind Umweltauswirkungen auf die Biodiversität von mittlerer Erheblichkeit zu erwarten. 2.4.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Erhalt und Förderung der Grünstrukturen und ihrer Diversität im Umfeld der Baulichkeiten Herstellung von Ersatz- und Ausgleichsflächen Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung europäischer Vogelarten sowie der Arten des Anhanges IV FFH- Richtlinie sowie von Arten, die nach nationalem Recht streng ge- schützt sind, ist hier nicht durchzuführen. Es wird jedoch in Kapitel 3 auf die Tierarten Zauneidechse, Fledermäuse, Vögel und Wie- senknopf-Ameisenbläuling eingegangen. 2.5 Schutzgut Landschaft Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Landschaftsbild wird durch die geplante Bebauung beeinträchtigt. Obstbäume bleiben erhalten und im Süden des Planungsgebietes sind bereits Hallen vorhanden. Bewertung / Auswirkungen: Ein harmonisches Landschafts- und Ortsbild ist entscheidend für das Landschaftserlebnis, den Erholungswert und damit die visuelle Empfindlichkeit einer Landschaft. Mit der Bebauung wird v.a. das Landschaftsbild geändert. Durch die vorhande- nen Hallen und die zu erhaltenen Bäume werden die Gebäude jedoch in die Umgebung ein- gebunden. Ergebnis: Mit der Bebauung sind Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Landschaft zu erwarten. 2.5.1 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Schutz und Erhalt der angrenzenden Obstbäume 2.6 Schutzgut Mensch 2.6.1 Emissionsschutz Bestandsaufnahme / Beschreibung: Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe von Bebauung. Bewertung / Auswirkungen: Mit der Erstellung der Gebäude ist davon auszugehen, dass keine verstärkte Lärmbelästigung von Anwohnern zu erwarten ist. Ergebnis: Es sind Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Mensch zu erwarten. 2.6.2 Erholungseignung Bestandsaufnahme / Beschreibung: Die Flächen sind für die Erholungsnutzung von unterge- ordneter Bedeutung. Bewertung / Auswirkungen: Mit der zusätzlichen Bebauung der Fläche verschlechtert sich die Erholungseignung nicht.
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 11 Ergebnis: Mit der Errichtung des Baugebietes sind Umweltauswirkungen geringer Erheblich- keit für das Schutzgut Mensch zu erwarten. 2.6.3 Landschaftspflegerische Zielvorstellungen Schutz und Erhalt der angrenzenden Obstbäume 2.7 Zusammenfassende Konfliktanalyse Die Konfliktanalyse zeigt die Beeinträchtigungen bzw. Konflikte durch die Bebauung auf. Eine Gesamtbeurteilung führt die nachfolgende Tabelle auf: Art des Eingriffs Konflikt- Unvermeid- Landschafts-pflegeri- Begründung grad bare Beein- sche Maßnahmen trächtigung Schutzgut ausgleichbar Boden Flächeninan- mittel nein, Schutz und Wieder- Erhalt des spruchnahme nur im Umfeld verwendung des Oberbodens durch Versiege- Oberbodens lung Wasser Änderung des Ab- gering ja Versickerungsfähige Regenwasser-ab- flusses von Ober- Beläge, getrennte fluss verlangsa- flächen-wasser Abwasserbeseiti- men gung Klima / Luft Beeinflussung des gering ja Erhalt von Gehölzen Kleinklimatischer Kleinklimas im direkten Umfeld Einfluss auf Frischluftversor- gung und Luftqua- lität Flora / Fauna Verlust von Obst- mittel nein, Schaffung von Le- Ausgleich für Flä- bäumen nur im Umfeld bensräumen im Um- chenverlust, Erhö- feld hung der Struktur- vielfalt, ökologi- sche Aufwertung Landschafts- Verlust von Ge- gering ja Erhalt von Gehölzen Einbindung der bild hölzstrukturen, im direkten Umfeld Baulichkeiten Bebauung Mensch Lärmaufkommen gering ja Erhalt von Gehölzen Harmonische Ein- im direkten Umfeld bindung der Bau- lichkeiten Für die Einbeziehungssatzung im Süden des Ortsteiles Schönau wurde ein Bereich ausge- wählt, welcher momentan als Streuobstwiese genutzt wird. Die vorgesehene Bebauung stellt einen Eingriff in Natur- und Landschaft dar, dieser ist aller- dings mit entsprechenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Die Beeinträchtigung von Boden, Wasserhaushalt und Lebensraum wird durch entspre- chende Ausgleichsflächen ausgeglichen. Hier stellt der zukünftige Bauherr Flächen zur Ver- fügung. In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Maier bzw. Herrn Pfeifer, wurden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgestimmt.
Stadt Gemünden Artenschutzrechtliche Beurteilung Einbeziehungssatzung Gemarkung Seifriedsburg Eingriffs- / Ausgleichsregelung Seite 12 2.8 Umfang erforderlicher Ausgleichsflächen Die Festlegung der Ausgleichsfläche lehnt sich an den Leitfaden des Bayerischen Staatsmi- nisteriums für Landesentwicklung und Umweltfragen „Bauen in Einklang mit Natur und Land- schaft – Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ an. 2.8.1 Bewertung der Eingriffsflächen Als Eingriffsfläche wird nur die geplante Bebauung (Baufenster) angesetzt. Wohnbebauung 502,00 m² Lagerhalle 329,00 m² Erschließung 100,00 m² Eingriffsfläche, gesamt 931,00 m² Es wird von einer hohen Versiegelung (GRZ über 0,35) ausgegangen. Nachfolgende Tabelle zeigt welche Flächen in welcher Kategorie und mit welchem Faktor berücksichtigt werden: Betroffene Strukturen Größe Einheit Kategorie Faktor Streuobstwiese 931,00 m² III / oberer Wert 2,8 Hinweise: Kategorie III: Gebiete hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild 2.8.2 Berechnung der notwendigen Ausgleichsflächen Für die mit der Bebauung entstehenden Beeinträchtigungen sind Ausgleich und Ersatz für die betroffenen Schutzgüter erforderlich. Die Ausgleichsfläche berechnet sich wie folgt: Betroffene Strukturen Größe Einheit Kategorie Faktor Größe Einheit Streuobstwiese 931,00 m² III / oberer Wert 2,8 2.606,80 m² Damit beträgt die notwendige Ausgleichsfläche insgesamt ca. 2.606,80 m². 2.8.3 Nachweis der Ausgleichsflächen Der Bauherr, Herr Kaaf, Schönau stellt für die geplante Maßnahme eine Ausgleichsfläche zur Verfügung. Ein Teil der Ausgleichsflächen befindet sich innerhalb der Einbeziehungssatzung, jedoch au- ßerhalb der Baugrenzen. Im Westen bzw. Südwesten des Planungsgebietes ist eine Aufwer- tung des Grünlandes hinsichtlich des Wiesenknopf-Ameisenbläulings möglich. Die Größe be- trägt ca. 600,00 bis 700,00 m². Für die Aufwertung der Fläche wird eine Größe von 650 m² festgelegt. Die andere Ausgleichsfläche befindet sich auf der Gemarkung Seifriedsburg und hat die Flur- Nummer 5867. Die Gesamtfläche beträgt 2830,15 m². Die Größe der Ausgleichsflächen beträgt somit insgesamt 3.480,15 m². Normalerweise ergibt sich ein „Überhang“ von ca. 870 m². Dieser wird jedoch aufgrund des Streuobststandortes in Waldnähe nicht angerechnet. Die Flächen sind unter Punkt 4.3 dargestellt.
Sie können auch lesen