Stadt Baden Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht 22. Juni 2015

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Stadt Baden Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht 22. Juni 2015
Stadt Baden

Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden

Planungsbericht

22. Juni 2015
Stadt Baden Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht 22. Juni 2015
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -                                                 1

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                 Stadt Baden

                 Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden

                 Auftrag 386Q

                 Planungsbericht

                 Bearbeitung:
                 Petra Schröder - Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin TU BSLA
                 Peter Paul Stöckli - Landschaftsarchitekt
                 Franziska Rieland - Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin TU

                 F:\Aufträge\200-
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                 doc
Stadt Baden Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht 22. Juni 2015
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      Inhaltsverzeichnis

      Zusammenfassung                                                             5

1     Aufgabenstellung und Zielsetzung                                            8

2     Kurzes Portrait der Badener Friedhöfe                                       12

2.1   Friedhof Liebenfels                                                         12

2.2   Friedhof Rütihof                                                            15

2.3   Friedhof Dättwil                                                            17

2.4   Friedhof Münzlishausen                                                      19

2.5   Alter Friedhof Bruggerstrasse                                               21

2.6   Israelitischer Friedhof                                                     23

3     Grabstellenbedarfsberechnung und Überprüfung der Kapazitäten                25

3.1   Berechnungsformel und Berechnungsfaktoren                                   25

3.2   Bedarfsberechnung Friedhof Liebenfels                                       28

3.3   Bedarfsberechnung Friedhof Dättwil                                          36

3.4   Bedarfsberechnung Friedhof Münzlishausen                                    37

3.5   Bedarfsberechnung Friedhof Rütihof                                          38

4     Grabtypen und Beisetzungsflächen                                            40

4.1   Erhalt und Anpassung des bestehenden Angebots                               40

4.2   Neue Bestattungsform: Parkwald                                              43

4.3   Muslimische Gräber                                                          46

5     Infrastruktur                                                               51

6     Gestaltung von Grab und Grabmal                                             52

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7      Umgang mit kulturhistorisch bedeutenden Gräbern                             55

8      Landschaftsarchitektur / gestalterische Entwicklungs- und Pflegeziele       57

8.1    Friedhof Liebenfels                                                         57

8.2    Friedhof Rütihof                                                            59

8.3    Friedhof Dättwil                                                            62

8.4    Friedhof Münzlishausen                                                      62

9      Infokonzept                                                                 63

10     Bestattungs- und Friedhofreglement sowie Sonderregelungen                   65

11     Betriebsplanung                                                             67

11.1   Friedhof Liebenfels                                                         69

11.2   Friedhof Rütihof                                                            72

11.3   Friedhof Dättwil                                                            72

11.4   Friedhof Münzlishausen                                                      72

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Anhang
Bestattungsstatistik Stadt Baden
Grabstellenbestand 2012 und Bestattungsstatistik 2000-2011 je Friedhof

Beilagen
Massnahmenpläne aller Badener Friedhöfe
 Friedhof Liebenfels, Plan-Nr. 386Q-05B, M 1:500, Format 105x60cm, Stand 22.6.2015
 Friedhof Rütihof, Plan-Nr. 386Q-06A, M 1:250, Format A3, Stand 27.3.2015
 Friedhof Dättwil, Plan-Nr. 386Q-07B, M 1:250, Format A4, Stand 22.6.2015
 Friedhof Münzlishausen, Plan-Nr. 386Q-08A, M 1:250, Format A4, Stand 27.3.2015

Die aktuellen Bestandespläne aller Badener Friedhöfe, Stand Oktober 2014 liegen separat beim
Werkhof der Stadt Baden vor.
 Friedhof Liebenfels, Plan-Nr. 386A-10, M 1:500, Format 105x60cm
 Friedhof Liebenfels, Plan-Nr. 386A-08C in 3 Teilen, M 1:200, Formate 3x 126x60cm
 Friedhof Rütihof, Plan-Nr. 386A-52i, M 1:100, Format 126x60
 Friedhof Dättwil, Plan-Nr. 386A-70G, M 1:100, Format 30x63
 Friedhof Münzlishausen, Plan-Nr. 386A-85F, M 1:100, Format 42x60

Dazugehörend
 Dokumentation Friedhöfe und Bestattungen (Standorte Dossier: Werkhof, Friedhof
  Liebenfels, Zivilstandskreis)

                           - Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
Stadt Baden Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht 22. Juni 2015
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -                                           5

Zusammenfassung

Das vorliegende Entwicklungskonzept für die Badener Friedhöfe wurde in den Jahren 2014
und 2015, begleitet durch ein Projektteam von SKK Landschaftsarchitekten erarbeitet.
Bearbeitet wurden vier der insgesamt sechs Badener Friedhöfe: der Hauptfriedhof Liebenfels
sowie die drei Friedhöfe in den Quartieren Rütihof, Dättwil und Münzlishausen. Der Alte
Friedhof Bruggerstrasse wird heute als Parkanlage genutzt, für den israelitischen Friedhof ist
die Israelitische Kultusgemeinde verantwortlich. Die Entwicklungsplanung ist ein wichtiges
Arbeitsinstrument, welches sicherstellt, dass die Friedhöfe sich hinsichtlich ihrer Gestaltung
und den auf ihnen angebotenen Grabarten – die gesellschaftliche Entwicklung
berücksichtigend - zielgerichtet entwickeln sowie ihre Kapazität stets ausreichend ist.

Als übergeordnete Entwicklungsstrategie (Kap. 2) wird formuliert, dass der Friedhof
Liebenfels in seiner Funktion als Hauptfriedhof zu stärken ist. Der Friedhof in Rütihof soll im
Status quo erhalten bleiben, während die Friedhöfe in Münzlishausen und Dättwil langfristig
stillgelegt und bis dahin in eingeschränktem Umfang betrieben werden sollen.

Mit einer ausführlichen Berechnung des prognostizierten Grabstellenbedarfs (Kap. 3) je
Grabart wurde gezeigt, dass das vorhandene Angebot an Grabarten und den zur Verfügung
stehenden Beisetzungsflächen im Grundsatz ausreichend ist. Ausnahmen:

Friedhof Liebenfels:
 Gemeinschaftsgrab: Kapazität ca. 2018 ausgeschöpft. Dringender Handlungsbedarf,
  insbesondere auch deshalb, weil dieser Grabtyp sehr stark nachgefragt wird.
 Urnenplattengrab in Reihe: Kapazität knapp ausreichend. Bedarfsermittlung ca. 2020
  überprüfen.
 Erdreihengräber: Aufgrund der Bodenverhältnisse können Flächen nur 2x mit ERG belegt
  werden. Bei geschickter Belegungsreihenfolge reichen die Kapazitäten bis 2080.
 Familien-Erdgräber Friedhof Liebenfels: Kapazität voraussichtlich 2023 erschöpft. Da die
  Nachfrage eher abnimmt, sollte ca. 2020 der Bedarf nochmals überprüft werden.
 Familien-Urnengräber Friedhof Liebenfels: eher Überkapazität vorhanden. Flächen ev.
  reduzieren oder für andere Grabart nutzen.

Friedhof Rütihof:
 Ev. werden die Flächen für Urnenplattengräber knapp. Bedarf 2020 nochmals prüfen.
 Sehr geringe Nachfrage bei den Familiengräbern. Angebot trotzdem erhalten.
 Geringe Nachfrage beim Gemeinschaftsgrab. Gestalterische Aufwertung anstreben.

                           - Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
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Friedhöfe Münzlishausen und Dättwil haben eine ausreichende Kapazität. Die Sonderregelung
für Dättwil sollte jedoch an jene von Münzlishausen angeglichen werden (restriktivere
Regelung der Berechtigten).

Das bestehende Angebot an Grabtypen (Kap. 4) ist gut und zu erhalten. Einführungen von
neuen Grabtypen, die den heutigen Bestattungsbedürfnissen entsprechen, sind auf dem
Friedhof Liebenfels gut möglich (Parkwald; Kap. 4.2, Muslimisches Grabfeld; Kap. 4.3) und
sollen auch nur dort angeboten werden. Die Nachfrage nach einem Gemeinschaftserdgrab soll
2020 nochmals überprüft werden.

Die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Kap. 5) sind auf allen Friedhöfen ausreichend.

Die Gestaltung von Grab und Grabmal inkl. Unterhaltsstandard (Kap. 6) der privat gepflegten
Gräber ist zum Teil unbefriedigend. Hierzu sollten bei der empfohlenen Überarbeitung des
Bestattungs- und Friedhofsreglements noch klarere Vorgaben gemacht werden. In dieser
Überarbeitung sollte auch der Gebührentarif überprüft und angepasst, sowie die teilweise
Kostenübernahme durch die Stadt Baden diskutiert werden.

Kunst- und kulturgeschichtlich bedeutende Grabmäler (Museumsgrabschild; Kap.7) sollten
inventarisiert und wenn möglich als Kulturzeugnisse vor Ort erhalten bleiben.

Aus gestalterischer Sicht sind alle vier Friedhöfe in sehr gutem Zustand (Kap. 8). Dies ist auf
ihre langjährige, kontinuierliche Pflege und Entwicklung zurückzuführen, welche sich seit
Jahren auf gestalterische, geschichtlich fundierte Leitlinien abstützt. Gestalterische Defizite
gibt es nur sehr punktuell.

Die Beratung der Angehörigen ist eine wichtige Aufgabe. Als Informationsmittel fehlt eine
Friedhofbroschüre (Kap. 9) zum Bestattungsangebot. Weiter fehlen Infotafeln (Friedhof
Liebenfels und Rütihof) sowie eine Besucherführung (Friedhof Liebenfels).

Die Entwicklungsplanung zeigt auf, dass das heute geltende Bestattungs- und
Friedhofreglement (Kap. 10) vom 23. Juni 1998 hinsichtlich verschiedener Punkte revidiert
werden sollte.

Für jeden der vier Friedhöfe wurde eine komprimiert zusammengefasste Betriebsplanung
(Kap. 11) erstellt, mit Auflistung und Terminierung von ausserordentlichen Massnahmen
sowie den fortlaufend anfallenden Grabräumungen.

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Seit dem Jahr 2000 werden jährliche Unterhalts- und Pflegerundgänge durchgeführt. Dabei
wird auch die Entwicklung der Friedhöfe laufend überprüft und Pendenzen aufgenommen,
welche nicht im Rahmen der üblichen Friedhofpflege erledigt werden können:

 Arbeiten die im laufenden Unterhalt erledigt werden:
   Unterhaltsarbeiten, kleinere Reparaturarbeiten
   Pflege der Vegetation, inkl. Baumentwicklungskonzept
   Nachführung Bestandes- und Belegungspläne
   Grabräumungen (Kap. 11)
   Aufwertung Gemeinschaftsgrab Rütihof (Kap. 8.2)
    Anpassung Flucht Grabschild Urnenreihengräber Rütihof (Kap. 8.2)

 Pendenzen die in die Entwicklungsplanung aufgenommen wurden:
   Abbruch Gärtnerhaus im Friedhof Liebenfels (Kap. 8.1)
   Erneuerung Beleuchtung Friedhof Liebenfels (Kap. 8.1)
   Sanierung Zaun Friedhof Dättwil (Kap. 8.3)

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1   Aufgabenstellung und Zielsetzung

    Im Gebiet der Stadt Baden befinden sich insgesamt sechs Friedhöfe. Der heutige
    Hauptfriedhof (Zentralfriedhof) der Stadt Baden, der Friedhof Liebenfels, wurde im Jahre 1949
    als Ersatz für den alten Stadtfriedhof an der Bruggerstrasse in Betrieb genommen. Zudem gibt
    es drei Dorffriedhöfe in Rütihof, Dättwil und Münzlishausen sowie den israelitischen Friedhof.

    Abb. 1.1 Übersichtsplan der Badener Friedhöfe

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Ausgangslage
Damit die Belegung und Entwicklung von Friedhöfen zielgerichtet erfolgt und das Angebot den
sich - in Abhängigkeit von den verschiedenartigen gesellschaftlichen Entwicklungen - stetig
ändernden Bedürfnissen und Anforderungen entspricht, sind Friedhofsplanungen ein äusserst
wichtiges Arbeitsinstrument. Damit sie ihre Gültigkeit bewahren, müssen sie regelmässig
fortgeschrieben - das heisst überprüft und aktualisiert - werden.

Eine erste Friedhofsplanung für die Stadt Baden wurde 1983 für den Friedhof Liebenfels
erarbeitet. Mithilfe von ersten Bedarfsermittlungen und einem Variantenstudium wurde der
mögliche Vollausbau des Friedhofes ermittelt. In der Folge der Bedarfsermittlung, die damals
von einer absehbaren Erschöpfung der Kapazität auf dem Friedhof Liebenfels ausging, wurden
auf diesem bauliche Erweiterungsmassnahmen ausgelöst und der alte Dorffriedhof in Rütihof
1988/89 umfangreich erweitert.

1995 erfolgte eine erste Fortschreibung. Konkreter Auslöser war die deutliche Erhöhung der
prognostizierten Badener Wohnbevölkerung. Die Inhalte dieses Planwerks waren bereits
umfangreicher als die erste Planung von 1983. So wurde nicht nur der differenzierte
Grabstellenbedarf ermittelt, sondern auch die räumliche Abfolge der Belegung ausgewiesen.
Zudem wurden neben dem Hauptfriedhof Liebenfels auch die beiden kleinen Dorffriedhöfe in
Dättwil und Münzlishausen berücksichtigt. Der Friedhof in Rütihof wurde nicht bearbeitet.

Im Jahr 2000 erfolgte eine weitere Fortschreibung der Friedhofplanung. Zudem wurden für
den Friedhof Liebenfels eine Entwicklungs- und Pflegeplanung ausgearbeitet, denn es hatte
sich gezeigt, dass der Friedhof sich deutlich von den ursprünglichen Gestaltungsabsichten
wegbewegt hatte. Dieses Werk wurde ab 2001 in Jahresetappen erfolgreich umgesetzt. Die
notwendigen gärtnerischen Arbeiten wurden überwiegend durch die Friedhofgärtner in der
Vegetationsruhezeit ausgeführt. Die im Jahre 2000 empfohlenen Eingriffe wurden weitgehend
realisiert. Die damals formulierten Zielsetzungen werden heute in der laufenden Pflege
berücksichtigt.

Mit der nun vorliegenden Fortschreibung (Planungsperiode 20 Jahre; 2015 bis 2035) wurde der
Grabstellenbedarf berechnet, der Handlungsbedarf (inkl. Finanzplanung) ermittelt, sowie das
Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Baden vom 23. Juni 1998 überprüft. Erstmals
wurde neben den Friedhöfen Liebenfels, Münzlishausen und Dättwil auch der Friedhof Rütihof
in das Planungswerk integriert.

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Aufgabenstellung
 Erhebung der neuen demografischen und bestattungsspezifischen Daten
 Überprüfung und Überarbeitung der im Jahre 2000 ermittelten Bedarfszahlen/Prognosen
 Überprüfung und Überarbeitung der Belegungsplanung aufgrund der neuen Zahlen und
  Prognosen
 Aussagen zum Zielzustand der einzelnen Friedhöfe, zur Betriebsplanung (Jahresetappen,
  grobe Kostenschätzung) und zu notwendigen Überarbeitungen des Friedhofreglements.
 Erledigung von Pendenzen, welche bei den jährlichen Pflegerundgängen erfasst wurden und
  die im Rahmen der Entwicklungsplanung aufgenommen und bearbeitet werden sollen.

Ziele der Entwicklungsplanung
 Berücksichtigung der gesellschaftlichen Entwicklung (heutige Bedürfnisse und Anliegen)
 Erlangung von Planungssicherheit im Bereich des Friedhof- und Bestattungswesens der
  Stadt Baden
 Sicherstellung des Angebotes an verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung bzw. der
  Grabstelle
 Schaffung von Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb des Friedhofs
 Aufzeigen des zeitlichen Ablaufes von administrativen und baulichen Massnahmen sowie
  zeitgerechte Bereitstellung der erforderlichen Mittel (Finanzplanung)
 Erhaltung und Entwicklung eines qualitätsvollen öffentlichen Freiraumes
 Überprüfung Bestattungs- und Friedhofsreglement, Aufzeigen Handlungsbedarf
 Überprüfung Grabarten und Möglichkeiten für Muslimische Gräber
 Überprüfung Grabunterhalt und Gebührentarif
 Optimierung des ökologischen Potenzials durch Erhalt und Aufwertungsmassnahmen

Bearbeitungsperimeter
 Friedhöfe Liebenfels, Dättwil, Münzlishausen und Rütihof
 Nicht bearbeitet werden der israelitische Friedhof und der Alte Friedhof Bruggerstrasse. Für
  letzteren wurde separat ein Entwicklungskonzept und darauf aufbauend ein
  Sanierungsprojekt erarbeitet, welches 2013 realisiert wurde.

Planungsperiode
 Die Friedhofsplanung umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2035 (20 Jahre).

Grundlagen
 Aktuelle Bestandes- und Endausbaupläne der Friedhöfe Liebenfels, Baden-Dättwil, Rütihof
  und Münzlishausen (Stand 2014)
 Bestattungs- und Friedhofreglement der Stadt Baden, Stand 1998
 Sonderregelungen Friedhöfe Dättwil und Münzlishausen
 Friedhofplanung Stadt Baden; Grabstellenbedarf der Stadt Baden und Nutzungskarte
  Friedhof Liebenfels; Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen; März/Juli 1995

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 Friedhofplanung Stadt Baden; Ergänzungsbericht mit aktualisierten Belegungsplänen;
  Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen, Dezember 2000
 Friedhof Liebenfels, Baden; Entwicklungs- und Pflegeplanung; Stöckli, Kienast & Koeppel,
  Wettingen; September 2000
 Aufgabenbesprechung T. Stirnemann, S. Knöpfel, I. Golz vom 3.3.11/13.7.11
 Durch die Stadt Baden (T. Stirnemann) ausgefüllte Erhebungsbögen mit Angaben zu
  Grabstellenbestand, Bestattungsstatistik und Planungszielen betreffend Einwohnerzahl vom
  16. Februar 2012
 Pendenzen aus den Friedhofsrundgängen (Stadt Baden und SKK)
 Richtplanung Natur- und Landschaft (2004)
 Bau- und Nutzungsordnung (2009), zur Zeit in Revision

Durchführung und Beteiligte
Die Entwicklungsplanung wurde von einem Projektteam begleitet, mit themenspezifischen
Beizug von weiteren Personen:

   Thomas Stirnemann, Werkhof, Projektleitung
   Albert Conrad, Zivilstandkreis, Mitglied Projektteam
   Monika Greber, Entwicklungsplanung, Mitglied Projektteam
   Pascale Contesse, Stadtökologie, Mitglied Projektteam
   Monika Suter, Planung und Bau, Mitglied Projektteam
   Andreas Gerber, Fach-Stv. Friedhöfe, Mitglied Projektteam
   Petra Schröder, SKK Landschaftsarchitekten, 5430 Wettingen, Fachplanung
   Manfred Schätti, Liegenschaften, Beizug themenspezifisch, Abbruch Gärtnerhaus
   Matthias Messerli, Werkhof, Beizug themenspezifisch, Friedhofbewirtschaftung

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Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -                                   12

2     Kurzes Portrait der Badener Friedhöfe

2.1   Friedhof Liebenfels

      Abb. 2.1 Übersichtsplan Friedhof Liebenfels

       Hauptfriedhof
       Standort des Krematoriums (zweites Aargauer Krematorien neben Aarau).
       Total Grabstellenangebot 4'155, davon 2'027 belegt
       Durchschnittlich 93 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).
       Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erdgrab, Urnengrab mit stehendem
        Grabzeichen, Urnenplattengrab, Kindergräber), Gemeinschaftsgrab (für Urnen),
        Familiengräber (Erd- und Urnengräber).
       Bodenverhältnisse für Erdbestattungen mässig
       Infrastruktur vorhanden: Krematorium, zwei Aufbahrungsräume, Abdankungshalle inkl.
        Vorbereitungsraum (konfessions-neutral gestaltet), WC, zwei Parkplätze, Sitzbänke,
        Wasserzapfstellen

      Charakteristik und Entwicklungsgeschichte
       1947-49 nach Plänen der bedeutenden Zürcher Gartenarchitekten Mertens + Nussbaumer
        am Stadtrand Badens erbaut (als Ersatz für den Alten Friedhof Bruggerstrasse). Der Friedhof
        ist ein herausragendes Beispiel für einen Parkfriedhof. Die Wegeführungen sind dem Terrain

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    angepasst und wechselnde, verschiedenartige Räume verschmelzen mit dem im Süden und
    Westen anschliessenden Badener Stadtwald. Die Gräber sind teils zu örtlich angepassten
    Grabschildern, teils zu freien Gruppen angeordnet.
   1957 umfangreiche nordseitige Erweiterung und Erstellung des Gebäudekomplexes mit
    Krematorium, Abdankungshalle, Werkhof und Gärtnerhaus. Seitlich des neuen
    Hauptzuganges wurde ein Urnengräberbezirk mit streng geometrisch angeordneten
    Grabplatten angelegt und im Zugangsbereich das eindrücklichen "Eingangstor" aus Beton
    erbaut. Der Ausbau von 1957 war bewusst als architektonisch definierter Raum an den
    landschaftlich gestalteten Friedhofsteil von 1949 angefügt, wobei die beiden
    unterschiedlichen Gestaltungsstile sich gekonnt ergänzen. (Architekten E.+R. Lanners, R.
    Wahlen, Zürich)
   Aufgrund der Ergebnisse einer Nutzungsplanung von 1983 wurden Anpassungen im Betrieb
    (Bestattungstiefe, Reduktion Ruhefrist, Beschränkung Berechtigte) sowie bauliche
    Erweiterungen durchgeführt. 1985 -1987 wurden der Urnenplatten-Gräberbezirk und der
    Urnenhof mit Lindenplatz erweitert (Stöckli & Kienast) sowie das Gemeinschaftsgrab als
    neuer Grabtyp angelegt (Hächler, Lenzburg mit Metron, Windisch). Die Erweiterungen
    respektierten die jeweiligen Gestaltungsideen von 1949 und 1957, das heisst für die
    Urnengrabbereich im Friedhofsteil von 1957 wurde eine architektonisch strenge
    Gestaltungssprache gewählt, der landschaftlich gestaltete Friedhofsteil wurde bis auf die
    sensible Einpassung des neuen Gemeinschaftsgrabes in seinen wesentlichen Teilen
    erhalten. Insbesondere der landschaftlich am stärksten geprägte Südteil der Anlage, mit
    Wasserteichen und Bachläufen, blieb weiterhin von der Bestattung unberührt, ebenso eine
    grössere Fläche südlich des Hofes zur Abdankungshalle.
   1998/99 Ausbau und Sanierung Krematorium und Friedhofgebäude
   2004 Erweiterung Urnen-Familiengrab-Bezirk durch SKK erfolgt (FU 10)

Generelle Entwicklungsziele
 Erhalt der qualitätsvollen landschaftsarchitektonischen Gestaltung (Parkfriedhof, ergänzt mit
  architektonischer Ergänzung im gebäudenahen, nördlichen Bereich)
 Förderung als Hauptfriedhof (alle Bestattungen Badens hier, ausser Rütihof und wenige
  Ausnahmen Münzlishausen und Dättwil)
 Angebot aller Grabarten inkl. Einführung eventuell neuer Grabarten ausschliesslich hier
 Erhalt und Förderung der ökologischen Qualität als hochwertiger Naturraum im
  Siedlungsgebiet (Parkfriedhof, alter Baumbestand, Vogelwelt).

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Abb. 2.2 Foto Friedhof Liebenfels

Abb. 2.3 Foto Friedhof Liebenfels

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2.2   Friedhof Rütihof

      Abb. 2.4 Übersichtsplan Friedhof Rütihof

       Nebenfriedhof (Quartiers-Friedhof / alter Dorffriedhof)
       Total Grabstellenangebot 565, davon 107 belegt
       durchschnittlich 4.9 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).
       Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erdgrab, Urnengrab (stehendes
        Grabzeichen), Urnenplattengrab, Kindergräber), Gemeinschaftsgrab (für Urnen),
        Familiengräber (Erd- und Urnengräber).
       Umfangreiche Reservefläche vorhanden (heute als Kleingärten genutzt, vermietet durch
        Abteilung Liegenschaften, Kündigungsfrist 3 Monate)
       Infrastruktur vorhanden: Aufbahrungsraum, WC, Parkplatz, Sitzbänke, Wasserzapfstellen

      Charakteristik und Entwicklungsgeschichte
       Der landschaftlich sehr schön gelegene alte Dorffriedhof Rütihof wurde 1989-1990 nach dem
        Entwurf von Stöckli, Kienast & Koeppel, Wettingen, deutlich erweitert. Dabei wurden der Ort
        und die Friedhofsfunktion neu interpretiert und mit einer hohen gestalterischen Qualität
        verbunden, so dass der Friedhof heute ein schönes Beispiel für eine moderne
        Friedhofsplanung darstellt.

      Generelle Entwicklungsziele
       Erhalt der gestalterischen Konzeption von 1990
       langfristiger Erhalt der Friedhofsfunktion. Wenn möglich weitestgehend Bestattung aller
          Rütihofer Bewohnerinnen und Bewohner hier. Bestattungen aus anderen Quartieren sind
          weiterhin problemlos möglich (sehr wenige)
       Erhalt der bestehenden Grabtypen, jedoch keine zusätzlichen Angebote.
       Optimierung des ökologischen Potentials durch Erhalt und Aufwertungsmassnahmen

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Abb. 2.5 Foto Friedhof Rütihof

Abb. 2.6 Foto Friedhof Rütihof

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2.3   Friedhof Dättwil

      Abb. 2.7 Übersichtsplan Friedhof Dättwil

       alter Dorffriedhof
       Sonderregelung vorhanden, weniger restriktiv wie jene von Münzlishausen
       Total Grabstellenangebot 133, davon 55 belegt
       durchschnittlich 2.25 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).
       Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erd-, Urnengrab (stehendes Grabzeichen),
        Kindergrab - keine Unterscheidung), Urnenplattengrab (seit 2009).
       abgesehen von einem Brunnen und Sitzbank ist keine Infrastruktur vorhanden
       Zufahrtssituation unpraktisch (Naturstrasse resp. über Gehweg, keine Parkplätze)

      Charakteristik
       Die rechteckige Friedhofsanlage liegt auf einer Anhöhe peripher zur Siedlung und wird
        klassisch von einem Eisenzaun auf Steinsockel umfriedet. Alle Gräber, auch die älteren,
        wirken gepflegt, die kleine Anlage hat eine schöne Atmosphäre.
       Angrenzend liegt das Areal des Kantonspitals und landwirtschaftliche Nutzungen. Es besteht
        kein Nutzungsdruck auf diese Fläche, weder durch den geplanten Ausbau des Kantonspitals
        noch durch die wachsende Siedlung.
       Der Friedhof liegt in der OEB-Zone, die Parzelle gehört der Ortsbürgergemeinde.

      Generelle Entwicklungsziele
       Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes
       restriktivere Formulierung der Sonderregelung (analog Friedhof Münzlishausen), d.h.
        Festlegung der zur Bestattung berechtigten Personen
       Langfristig - nach Erfüllung der Sonderregelung - wird es keine Bestattungen mehr auf dem
        Friedhof geben. Die Gräber können dann nach Ablauf der Ruhefrist oberflächig geräumt
          werden. Der Friedhof soll allerdings in seinem heutigen Umfang als "Ort" erhalten bleiben
          (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.).

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Abb. 2.8 Foto Friedhof Dättwil

Abb. 2.9 Foto Friedhof Dättwil

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2.4   Friedhof Münzlishausen

      Abb. 2.10 Übersichtsplan Friedhof Münzlishausen

       neuer Dorffriedhof von 1948 (erbaut als Ersatz für geschlossenen alten Friedhof
        Bruggerstrasse)
       restriktive Sonderregelung vom Juni 2008
       Total Grabstellenangebot 43, davon 17 belegt
       durchschnittlich 0.58 Bestattungen pro Jahr (in Betrachtungsperiode 2000-2011).
       Angebotene Grabtypen: Einzelgräber in Reihe (Erdgrab, Urnengrab mit stehendem
        Grabzeichen) und Familiengräber
       Infrastruktur: Wasserstelle und Sitzgelegenheiten
       Zufahrtsituation unpraktisch (Naturstrasse, keine Parkplätze)

      Charakteristik
       Mit Hecke umschlossener, sehr kleiner Friedhof am Rande von Münzlishausen mit
        wunderschöner Aussicht. Die eigentliche Friedhofsgestaltung ist gestalterisch nicht
        schützenswert.

      Generelle Entwicklungsziele
       Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes
       Langfristig - nach Erfüllung der Sonderregelung - wird es keine Bestattungen mehr auf dem
        Friedhof geben. Die Gräber und auch die Wege können dann nach Ablauf der Ruhefrist
        oberflächig geräumt werden. Der Friedhof soll allerdings in seinem heutigen Umfang als
        "Ort" erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.)

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Abb. 2.11 Foto Friedhof Münzlishausen

Abb. 2.12 Foto Friedhof Münzlishausen

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2.5   Alter Friedhof Bruggerstrasse

      Die Entwicklungsplanung des Alten Friedhof Bruggerstrasse ist nicht Bestandteil dieses
      Berichtes. Es liegt eine separate Planung vor (vgl. Bericht vom 14.12.2012 und SR-Entscheid
      vom 28.01.2013 zu Sanierung und Aufwertung des Alten Friedhof Bruggerstrasse sowie das
      2013 realisierte Sanierungsprojekt).

      Abb. 2.13 Übersichtsplan Alter Friedhof Bruggerstrasse

       Alter (ehemaliger) Hauptfriedhof Badens
       Einweihung 1821, Erweiterung in den Jahren 1839, 1878 und 1900
       Letzte Bestattung im Reihengrab 1949 (ab diesem Zeitpunkt wurden alle Bestattungen auf
        dem neuen Zentralfriedhof Liebenfels durchgeführt). 1977-1982 Räumung der Reihengräber
        mit partiellem Erhalt von Grabsteinen und ehemaliger Grabbepflanzungen.
       Letzte Bestattung im Familiengrab 1996. Für manche Familiengräber laufen noch
        Konzessionen (theoretisch sind hier noch Urnenbeisetzungen möglich), max. bis 2034
       1991 Anlage eines Spielplatzes und Weiterentwicklung des Friedhofs zu einem ruhigen
        Quartierspark unter Respektierung seines immer noch erkennbaren Friedhofcharakters.
       Infrastruktur: WC Anlage direkt ausserhalb Friedhof vorhanden
       2013 Realisierung Sanierungsprojekt inkl. WC-Anlage

      Charakteristik
       Kulturgeschichtlich und atmosphärisch wertvolle Parkanlage in Baden.

      Generelle Entwicklungsziele
       Ruhiger Quartierspark unter Beibehaltung der wesentlichen Elemente der vorgängigen
        Friedhofsgestaltung (Grabzeichen, Struktur, Bepflanzung, Umfriedung) sowie der
        verwunschenen Atmosphäre.
       Schutzobjekt gem. rev. BNO; geschützte Gartenanlage
       Erhalt und Förderung der ökologischen Bedeutung (Vernetzung und Trittstein ins hoch
        verdichtete Baugebiet)

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Abb. 2.14 Foto Alter Friedhof Bruggerstrasse - Mittelachse

Abb. 2.15 Foto Alter Friedhof Bruggerstrasse - Spielplatzbereich

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2.6   Israelitischer Friedhof

      Abb. 2.16 Übersichtsplan Israelitischer Friedhof

      An der Zürcherstrasse, vis à vis vom Friedhof Liebenfels, besteht seit 1879 ein israelitischer
      Friedhof, welcher von der Israelitischen Kultusgemeinde unterhalten wird. Nachfolgend sind
      die wichtigsten Eckdaten des Friedhofs und die bestehenden Vereinbarungen mit der Stadt
      Baden aufgeführt:

       Die israelitische Kultusgemeinde unterhält seit 1879 im Gebiet Liebenfels einen eigenen
        Friedhof, auf welchem nach jüdischem Ritus bestattet wird und die Gräber ewige Gräber
        sind. 2004 wurde der Friedhof erweitert. Die Stadt Baden beteiligte sich mit einem
        einmaligen, präjudiziellen Beitrag von CHF 30'000,- an der Erweiterung.
       Auf dem terrassenförmig angelegten Friedhof (drei Terrassen) befinden sich in etwa 360
        Gräber. Die unterste Terrasse wird seit 2014 belegt, die oberen beiden Terrassen sind voll.
       Für verstorbene Einwohner von Baden, die dieser Kultusgemeinde angehören und auf dem
        Israelitischen Friedhof bestattet werden, übernimmt die Stadt Baden die anfallenden
        Beerdigungskosten (vgl. Kap. 7). Werden Auswärtige in diesem Friedhof beigesetzt, wird der
        Arbeits- und Geräteaufwand mit CHF 1'600 in Rechnung gestellt.
       Gemäss den vorhandenen Unterlagen wurden von 1975 bis 2003 ca. 33 Personen, davon 18
        wohnhaft in Baden (aus Protokoll SR vom 10.5.204), auf Wunsch der Hinterbliebenen auf
        dem Israelitischen Friedhof beigesetzt. Von 2004 bis 2014 waren es gesamthaft 13
        Bestattungen, ausschliesslich von Auswärtigen.

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Abb. 2.17 Foto Israelitischer Friedhof

Abb. 2.18 Foto Israelitischer Friedhof

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3     Grabstellenbedarfsberechnung und Überprüfung der
      Kapazitäten

3.1   Berechnungsformel und Berechnungsfaktoren

      Der theoretische Grabstellenbedarf kann anhand einer einfachen Formel berechnet werden:
      Prognose Wohnbevölkerung x Sterblichkeit X Ruhefrist = Bruttobedarf 1

      Der Bruttobedarf 1 bedeutet, dass jede verstorbene Person auf einem der Badener Friedhöfe
      (die Mehrzahl auf dem Hauptfriedhof Liebenfels) ein persönliches Einzelgrab beanspruchen
      würde. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil bei individuellen/privaten Verfügungen über die
      Asche und Beisetzungen nach Auswärts keine persönliche Grabstelle in Anspruch genommen
      wird. Diese Bestattungen sind vom Bruttobedarf abzuziehen. Der Anzahl an benötigten
      Grabstätten hinzuzurechnen sind hingegen die von Auswärts auf den Badener Friedhöfen
      bestatteten Personen.

      Ermittlung der Bestattungen von- und nach auswärts für die Stadt Baden (inkl. Rütihof)
      Total Sterbefälle pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011                     111
      d.h. hochgerechnet auf 12 Jahre sind von 2000 bis 2011 ca. 1'332
      Menschen in Baden gestorben.
      Bestattungen von auswärts pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011             11       + 9.9%
      Bestattungen nach auswärts pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011            17      - 15.3%
      Private Regelungen pro Jahr im Zeitraum von 2000 bis 2011                    7         - 6.3%
      Im Zeitraum von 2000 bis 2011 haben sich nur 88.3 % der in Baden
      Verstorbenen auf einem der Badener Friedhöfe bestatten lassen                98       88.3 %

      Theoretisch müssten bei den nachfolgenden Bedarfsberechnungen 11.7% vom Bruttobedarf 1
      ab gezogen werden. Gemäss Einschätzung von A. Conrad ist der aktuell hohe Prozentsatz
      allerdings nicht repräsentativ, weshalb für die nachfolgende Berechnung 0% angenommen
      wird. (In der letzten Betrachtungsperiode von 1985 bis 1999 wurden beispielsweise mehr
      Personen auf Badener Friedhöfen bestattet, als Badener gestorben sind). Mögliche Gründe für
      den hohen Anteil der Auswärtsbestattungen sind die Rückführungen von ausländischen
      Mitbürgern mit katholischem oder muslimischem Glauben in ihre alten Heimatländer (Anteil
      nicht genau bezifferbar) sowie die zunehmende Verstreuung der Asche in der Natur.

      Faktor für Bereinigung Bruttobedarf 1 bei Bedarfsberechnung 2013                       0.0 %

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Anspruch auf Bestattung von Auswärtigen
Auswärtige haben heute gem. §3 des Bestattungs- und Friedhofreglements (vom 23.6.1998)
nur mit Bewilligung des Stadtammans einen Anspruch auf Bestattung auf einem der Badener
Friedhöfe. Diese Regelung hat sich bewährt und soll unbedingt beibehalten werden.

Berechnungsfaktoren
Die Berechnungsfaktoren werden im nachfolgenden näher erläutert. Bis auf die Ruhefrist
handelt es sich bei allen Faktoren um Prognosezahlen, welche auf den am 16.2.2012 von der
Stadt Baden geliefert Erfahrungszahlen der letzten 12 Jahre beruhen.

Prognose Wohnbevölkerung (gemäss Planungsziel Stadt Baden)
                                                                            Bestand 2011   Planungsziel / Prognose
                                                                                            Wohnbevölkerung 2035
 Stadt Baden inkl. Münzlishausen (exkl. Rütihof und                               12'476                    14'700
 Dättwil)
 Dättwil                                                                           3'180                     4'800
 Stadt Baden inkl. Münzlishausen und Dättwil                                      15'656                    19'500
 Rütihof                                                                           2'528                     2'800

 Total inkl.Rütihof                                                               18'184                    22'300
 Quelle: Angabe Stadt Baden vom 16.2.2012

Anteil muslimische Wohnbevölkerung:
 Gemäss Auskunft Stadtbüro - eingeholt im April 2013 von A. Conrad - wohnen in der Stadt
  Baden ca. 700 Musliminnen und Muslime. Tendenziell sind es eher mehr, da früher Muslime
  unter "andere" erfasst wurden. 700 entspricht in etwa 3.8% von 18'184 Einwohnern. Das
  Schweizer Mittel liegt zur Zeit bei 4.2%.

Sterblichkeit (Mortalitätsrate)
Laut Mitteilung des Werkhofes Stadt Baden betrug die durchschnittliche Sterblichkeit in den
Jahren 2000 bis 2011 in der Stadt Baden 6.9 ‰ (111 Sterbefälle pro Jahr).

Trotzdem wird auch für die aktuelle Friedhofplanung - wie bereits bei den Planungen von 1995
und 2000 - die deutlich höhere Sterblichkeitsziffer von 9.5 Promille angenommen. Diese
gegenüber der momentanen statistischen Sterblichkeit hohe Ziffer sichert gegen Zunahme
nach oben, schafft eine Katastrophenreserve (z.B. Epidemien) und puffert gegen
Schwankungen innerhalb der Beisetzungsformen ab.

Durchschnittliche Sterblichkeit für Grabstellenbedarfberechung 2013                                         9.5 ‰

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Gesetzliche Ruhefrist
Im aktuell gültigen Bestattungs- und Friedhofsreglement der Stadt Baden ist eine Ruhefrist
von 25 Jahren für Reihengräber und 60 Jahre für Familiengräber vorgeschrieben. Daneben
gibt es noch ältere, bestehende Familiengräber mit einer Konzessionsdauer von 80 Jahren.

Ein Ziel dieser Entwicklungsplanung ist die Anpassung der Ruhefristen an die reduzierten
Mindestdauern der revidierten kantonalen "Verordnung über das Bestattungswesen
(Bestattungsverordnung)" vom 11. November 2009, das heisst Reduktion der Ruhefrist der
Reihengräber von 25 auf 20 Jahre, jene der Familiengräber von 60 auf 40 Jahre (Bestandteil
Bestattungs- und Friedhofsreglement).

Da ältere Gräber jedoch erst nach Ablauf der jetzt gültigen Ruhefristen (25/60 Jahre) geräumt
werden, wird in dieser Grabstellenbedarfsberechnung jeweils - in Gegenüberstellung - mit
beiden Ruhefristen gerechnet.

Ruhefrist Reihengräber                                                        25 und 20 Jahre
Ruhefrist Familiengräber                                                      60 und 40 Jahre

Abzug Doppelbelegungen
Die Anzahl der errechneten Grabstellen wird reduziert durch Doppelbestattungen, also
Urnenbestattungen, die in bestehenden Urnen- oder Erdreihengräbern durchgeführt werden.

Die Anzahl der Doppelbelegungen beträgt im aktuellen Betrachtungszeitraum von 2000-2011
für Gesamt-Baden ca. 21% in Reihengräber und ca. 9.5% in bestehende Familiengräber. Im
vorangegangenen Betrachtungszeitraum von 1985-1999 gab es sogar 26% Zweitbesetzungen
in bestehenden Reihengräbern, in bestehende Familiengräber wurden dahingehend nur 7.2%
Zusatzbestattungen durchgeführt.

Da sich das Bestattungsverhalten auf den einzelnen Badener Friedhöfen zum Teil recht
unterschiedlich gestaltet, wird bei den nachfolgende Bedarfsberechnung je Friedhof überprüft,
welcher Prozentsatz für Doppelbelegungen abzuziehen ist.

                           - Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -                                                                  28

3.2   Bedarfsberechnung Friedhof Liebenfels

      Für die Berechnung des Grabstellenbedarfs auf dem Friedhof Liebenfels wird als
      prognostizierte Wohnbevölkerung mit der Zahl 19'500 gerechnet. Diese Zahl umfasst die
      Einwohner der Stadt Baden inkl. jene der eingemeindeten Stadtteile Münzlishausen und
      Dättwil. Die aktuellen Bestattungen auf den Friedhöfen Münzlishausen und Dättwil sind mit
      jährlich null bis vier Bestattungen vernachlässigbar. Wegen der restriktiven
      Berechtigungsregel werden sie auch nicht zunehmen.

      Die Einwohner von Rütihof sind in der Berechnung nicht enthalten, da diese sich mehrheitlich
      auf dem Friedhof in Rütihof bestatten lassen.

      Aufteilung der Bestattungen in Familien- und Einzelgräber (Friedhof Liebenfels)
      Auf den Friedhöfen Münzlishausen und Dättwil werden keine Familiengräber angeboten

                                      Gesamtzahlen            Gesamtzahlen            Gesamtzahlen           Gesamtzahlen
                                      Baden 1985-1999         Baden 2000-2011         Liebenfels 1985-1999   Liebenfels 2000-2011
      Familiengräber (Ruhefrist       9.55 %                  11.40                   Keine Zahlen           11.87 %
      aktuelle 60 Jahre)                                                              vorhanden

      Reihengräber,                   90.45 %                 88.60                   Keine Zahlen           88.13 %
      Plattengräber und                                                               vorhanden
      Gemeinschaftsgrab
      (Ruhefrist aktuell 25 Jahre)

       Auf den ersten Blick scheint die Attraktivität von Familiengräbern im Vergleich zum letzten
        Betrachtungszeitraum angestiegen zu sein. Dieser Eindruck täuscht allerdings, denn der
        Grossteil der Bestattungen in Familiengräbern stammt von Bestattungen in bereits
        bestehende Familiengräber (9.63% von 11.4% Gesamtzahlen Baden bzw. 10.25% von 11.87%
        Zahlen Liebenfels ). Diese Diskrepanz wird bei der Verteilung auf die einzelnen
        Familiengrabtypen und dem daraus resultierenden effektiven Bedarf an Grabstellen
        berücksichtigt.

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Familiengräber

Bruttobedarf (1 und 2) Familiengräber
 Bei 60 Jahren Ruhefrist: 19'500 x 9.5 x 60 x 0.118) / 1'000 = 1'312 Grabstellen
 Bei 40 Jahren Ruhefrist: 19'500 x 9.5 x 40 x 0.118) / 1'000 = 874 Grabstellen

Verteilschlüssel Besattungsformen Familiengräber
                      Gesamtzahlen Baden,          Gesamtzahl. Liebenfels      Grabstellenbedarfsermittlung und
                      Effektiver Anteil in %       Effektiver Anteil in %      Verteilschlüssel
Bestattungsform       1985-1999      2000-2011     1985-1999     2000-2011     %-Anteil je   Stk total   Stk total   Stk /
                                                                               FG-Typ        bei 60      bei 40      Jahr
                                                                                             Jahren      Jahren
Neue                  1.23           0.75          Keine         0.72          6.06 %        79.5        52.96       1.3
Erdfamiliengräber                                  Angaben
Beisetzung in         2.75           2.51          Keine         2.61          21.99         288.5       192.19      4.8
bestehendes Erd-                                   Angaben
Familiengrab
Total                 3.98           3.26                        3.33          28.05
Erdbestattungen in
Familiengräbern
Neue                  1.11%          1.01          Keine         0.90          7.58          99.45       66.25       1.7
Urnenfamiliengräber                                Angaben
Beisetzung in         4.45%          7.12          Keine         7.64          64.36         844.4       562.5       14.1
bestehendes Urnen-                                 Angaben
Familiengrab
Total                 5.56           8.13                        8.54          71.95
Urnenbestattungen
in Familien-
Urnengräbern
Total Bestattungen    9.54           11.39                       11.87% =      100%          1'312       874         21.9
in Familiengräber                                                100%
Im Durchschnitt müssen pro Jahr nur 1.3 neue Erd- und 1.7 neue Urnen-Familiengräber
angeboten werden. Dies bedeutet einen deutlich sinkenden Bedarf im Vergleich zur letzten
Bedarfsberechnung von 2000. Damals war ein jährlicher Bedarf an neuen Familiengräbern von
2.2 (Erd) und 2.0 (Urne) ermittelt worden. Diese Tendenz spiegelt sich auch auf dem Friedhof
Liebenfels wieder, denn 2007 wurde das letzte Erd-Familiengrab und 2010 das letzte Urnen-
Familiengrab neu angelegt.

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Kapazität Familiengräber
                       Schild          Grabstellen-      Davon belegt      Davon frei     Kapazität (theoretisch)
                                       bestand total     (Stand 2012)      (Stand 2012)
Erdfamiliengräber      FE 1
                       FE 2
                       FE 3
Total EFG                              176               162               14             Bei einem jährlichen Bedarf
Erdfamiliengräber                                                                         von 1.3 neuen EFG reicht der
                                                                                          Bestand 10 Jahre / 2023
Urnenfamiliengräber    FU 1
                       FU 2
                       FU 10
Total UFG                              163               84                79             Bei einem jährlichen Bedarf
Urnenfamiliengräber                                                                       von 1.7 neuen UFG reicht der
                                                                                          Bestand 46 Jahre / 2059

Kommentar zu den Erd-Familiengräber:
 Die 14 freien EFG liegen alle im Schild FE3
 Räumungsdaten FE1 (2030 - 2043). Gemäss Plan sind 10 Gräber im FE1 nicht belegt. Zudem
  ist bei 3 Gräbern (FE58, FE102, FE26) eine Räumung im 2013 vorgesehen gemäss mündliche
  Auskunft Friedhofsteam am Pflegerundgang vom 2.5.2013
 Räumungsdaten der 33 bereits belegten Gräber im FE3 (2042 - 2070)
 Räumungsdaten FE2 (2027 - 2052), 6 Grabstellen sind nicht belegt
 Da das Bedürfnis nach Erd-Familiengräbern stark gesunken ist, sollte der Bedarf zur Anlage
  eines neuen Erd-Familiengrabschildes ca. 2020 nochmals beurteilt werden. Im Moment
  drängt sich diese Anlage nicht auf. Vielmehr sollte in einem ersten Schritt versucht werden,
  neue Gräber mit geringerem Platzbedarf zu erstellen.

Kommentar zu den Urnen-Familiengräbern
 Räumungsdaten FU1 (2022-2040). Gemäss Plan ist eine Grabstelle nicht belegt.
 Räumungsdaten FU2 (2027-2058). Gemäss Plan sind 7 Grabstellen nicht belegt.
 Räumungsdaten FU10 (2066 - 2068). Der Grossteil des Schildes ist noch frei.
 Bei Beibehaltung der 60-jährigen Ruhefrist wäre das Angebot an Urnen-Reihengräber 2046
  erschöpft. Da sich jedoch wie bei den Erd-Familiengräber eine sinkende Tendenz feststellen
  lässt, und zudem eine Reduktion der Ruhefrist auf 40 Jahre angestrebt wird, besteht im
  Moment kein Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer FU Grabschilder.

                              - Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
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Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab

Bruttobedarf (1 und 2) Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab
 Bei 25 Jahren Ruhefrist: (19'500 x 9.5 x 25 x 0.885) / 1'000 = 4'098 Grabstellen
 Bei 20 Jahren Ruhefrist: (19'500 x 9.5 x 20 x 0.885) / 1'000 = 3'279 Grabstellen

Verteilschlüssel Besattungsformen Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgrab
                      Gesamtzahlen Baden,          Gesamtzahl. Liebenfels      Grabstellenbedarfsermittlung und
                      Effektiver Anteil in %       Effektiver Anteil in %      Verteilschlüssel
Bestattungsform       1985-1999      2000-2011     1985-1999     2000-2011     %-Anteil je   Stk total   Stk total   Stk /
                                                                               FG-Typ        bei 25      bei 20      Jahr
                                                                                             Jahren      Jahren
Erdgrab in Reihe      18.64          11.82         Keine         11.23         12.74         522.1       418         20.9
                                                   Angaben
Urnengrab in Reihe    14.65          8.55          Keine         7.01          7.95          325.8       260         13.0
(stehendes                                         Angaben
Grabzeichen)
Urnenplattengrab in   23.62          27.24         Keine         27.58         31.29         1'282.3     1'026       51.0
Reihe                                              Angaben
Urnenbeisetzung in    26.03          21.29         Keine         21.92         24.87         1'019.2                 40.8
bestehendes Grab                                   Angaben
(ohne Familiengrab)
Kindergräber          0.0            0.75          Keine         0.81          0.92          37.7                    1.5
                                                   Angaben
Gemeinschaftsgrab     7.5            18.94         Keine         19.59         22.23         911.0                   36.4
                                                   Angaben
Total Bestattungen    90.71          88.59%                      88.14 % =     100%          4'098       3'279       163.9
                                                                 100%

 Ca. ¼ der bestatteten Personen nimmt kein eigenes Grab in Anspruch.
 Die Bestattungen in den Erd- und in den Urnenreihengräber (mit stehendem Grabstein)
  haben im Vergleich zu 1985-1999 abgenommen.
 Dagegen ist - trotz bereits sehr hohem Niveau - nochmals ein leichter Anstieg bei der
  Popularität der Urnenplattengräber und beim Gemeinschaftsgrab zu verzeichnen.

                              - Wettingen - 22. Juni 2015 - Stand 12.06.2015
Entwicklungskonzept Friedhöfe Baden - Planungsbericht -                                                                 32

Kapazität Reihengräber inkl. Gemeinschaftsgab
                       Schild       Grabstellen-      Davon belegt      Davon frei     Kapazität (theoretisch)
                                    bestand total     (Stand 2012)      (Stand 2012)

Erdgrab in Reihe       E1-E9        Theoretisch       E1-E4 366         602            Aufgrund der
                                    968               (E1-E4)                          Bodenverhältnisse können
                                    Effektiv                                           Flächen im Friedhof Liebenfels
                                    778                                                - ohne bodenverbessernde
                                                                                       Massnahmen - nur 2x mit Erd-
                                                                                       Bestattungen belegt werden.
Urnengrab in Reihe     U1-U5        812               276               536            Deutlich zu viele Kapazitäten
(stehendes                                                                             vorhanden.
Grabzeichen)
Urnenplattengrab in    UP1,         1'340             772               568            Gesamthaft knapp
Reihe                  UP2 (388)                                                       ausreichend. Die noch nicht
                                                                                       belegten Flächen reichen ca.
                                                                                       bis 2023. Spätestens danach
                                                                                       müssen Bereiche mit
                                                                                       abgelaufener Ruhefrist
                                                                                       geräumt werden.
Kindergräber           K            84                20                64             Ausreichend Kapazitäten
                                                                                       vorhanden
Gemeinschaftsgrab                   600               Ca. 350           Ca. 250        Die Kapazität für die
                                                                                       Namensbeschriftung ist
                                                                                       ca. 2018, jene für die zu
                                                                                       bestattenden Urnen ca. 2020/21
                                                                                       erschöpft  Erweiterung
                                                                                       projektieren

Kommentar Gemeinschaftsgrab.
 Gemäss Auskunft A. Gerber können im Rasenfeld noch ca. 300 Urnen bestattet werden
  (anstelle der 250 oben genannten freien Plätze).
 Auf den 5 neuen Namenstafeln haben jeweils 60 Namen Platz (total 300 Namen). Seit 2006
  wurden bereits 2 Tafeln komplett beschriftet und die dritte ist bereits zu ca. ¼ voll. Das
  heisst es besteht noch eine Kapazität von ca. 150 Namensbeschriftungen (dies reicht nur
  noch für ca. 5 Jahre bzw. bis ca. 2018). Auf dem alten Gedenkstein sind insgesamt 204
  Namen platziert (auf kleinen Bronzeplättchen)  voll.

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Kommentar Erd-Reihengräber:
 Aufgrund der Bodenverhältnisse können auf dem Friedhof Liebenfels Flächen ohne
  Bodenverbesserungsmassnahmen nur 2x mit Erdgräbern belegt werden. Deshalb wird in
  der nachfolgenden detaillierten Auswertung die theoretische Kapazität der Erdreihengräber
  mit der effektiven gegengerechnet

Detaillierte Analyse der Kapazität für Erd-Reihengräber (Schilder E1-E9 und U1-U5)
Schild        Bereits erfolgte       Zustand 2012                        Kapazitäten    Kapazitäten
              Belegungen mit                                             für ERG ohne   für URG, ca.
              ERG                                                        Massnahmen
E1            2x                     Voll. Räumung partiell (2/3) im     0 x 105        135
                                     2014
E2            2x                     Voll                                0 x 128        160
E3            2x Voll                Voll                                0 x 70         75
E4            2x                     Voll                                0 x 63         70
E5            1x                     2. Belegung mit ERG hat             1 x 134        155
                                     begonnen
E6            1x                     leer geräumt / Rasen                1 x 108        140
E7            1x                     leer geräumt / Rasen                1 x 115        135
E8            1x                     leer geräumt / Rasen                1 x 69         90
E9            0x mit ERG             leer geräumt / Rasen                2 x 176        200
              (1x mit URG)
Total E1-E9                                                              778            Ca. 1'160
                                                                                        beliebig oft
                                                                                        belegbar

U1            1x                     1. Belegung mit URG erfolgt.       1 x 120         165
                                     Voll.
U2            1x                     1. Belegung mit URG erfolgt.       1 x 55          88
                                     Voll.
U3            1x                     1. Belegung mit URG begonnen       1 x 110         153
U4            1x                     Leer geräumt / Rasen               1 x 100         138
U5            0x                     Leer geräumt / Rasen               2 x 185         268
Total U1-U9                                                             Ca. 755         812
                                                                                        beliebig oft
                                                                                        belegbar
Total E1-E9                                                             1'553
und U1-U5

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 Auf den Schildern E1-E4 können ohne Massnahmen keine Erdbestattungen mehr
  durchgeführt werden.
 Auf den Schildern E5-E8 kann noch je einmal eine Bestattung mit Erd-Reihengräbern
  stattfinden (Total 426). Die Flächen reichen bei 21 Erd-Bestattungen pro Jahr ca. 20 Jahre,
  d.h. bis ca. 2032.
 Die Flächen E9 und U5 wurden noch nie mit Erdbestattungen belegt. Sie können noch 2x mit
  Erdreihengräbern belegt werden und bieten Platz für 2x 361 Erd-Bestattungen, d.h. decken
  den Bedarf von insgesamt 34 Jahren ab.
 Die Schilder U1-U4 waren bereits einmal mit Erd-Reihengräbern belegt. Sie könnten also
  noch ein zweites Mal für ERG genutzt werden (ca. 385) und würden dann insgesamt 18
  Jahre reichen.

Fazit:
 Vorausgesetzt, dass erstens sich der aktuell gültige Bedarf von ca. 21 Erd-Reihengräbern pro
  Jahr langfristig nicht ändert und zweitens auch die Flächen U1-U5 für Erd-Reihengräber
  genutzt werden (Wechsel der Urnen-Reihengräber auf die Fächen E1 und folgende), so
  können auf dem Friedhof Liebenfels noch bis ins Jahr 2080 Flächen für Erd-Reihengräber
  angeboten werden, ohne dass Bodenverbessernde Massnahmen durchgeführt werden
  müssen.
 Der Zeithorizont könnte unter Einbezug der Reservefläche (heutiger Standort Wohnhaus) um
  mindestens weitere 10 Jahre bis 2090 ausgedehnt werden.

Empfehlung Bestattungsreihenfolge:
 U3 und U4 sollten noch wie vorgesehen mit Urnen-Reihengräbern belegt werden (ca. 2012 -
  2033). Danach sollten die Urnen-Reihenbestattungen allerdings auf E1 - E4 überwechseln,
  damit U5 für Erd-Reihengräber frei bleibt.

Die Belegungshäufigkeit mit Erd-Bestattungen wird mithilfe der 6 nachfolgenden Skizzen in
eine zeitliche Abfolge gebracht.

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Farbgebung: grün: noch nie mit ERG belegt. gelb: 1-mal
mit ERG belegt, pink: 2x mit ERG belegt.

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3.3   Bedarfsberechnung Friedhof Dättwil

      Im Betrachtungszeitraum von 2000-2011 haben durchschnittlich 2.25 Bestattungen pro Jahr
      auf dem Friedhof Dättwil stattgefunden, hiervon 0.25 Bestattungen als Urneneinsetzung in ein
      bestehendes Grab, das heisst, es wurden durchschnittlich 2 neue Gräber pro Jahr angelegt.
      Dies entspricht in etwa 50% der in Dättwil verstorbenen Personen. Die Zahlen sollten 2020
      überprüft werden, da 2009 das Urnenplattengrab als neuer Grabtyp eingeführt wurde und
      dessen allfällige Auswirkungen auf das Bestattungsverhalten noch nicht ablesbar sind.

      Für den Friedhof Dättwil steht der Zukunftsentscheid an, ob die Sonderregelung in Zukunft
      ebenso restriktiv gehandhabt werden soll wie auf dem Friedhof Münzlishausen. Deshalb
      werden für den Friedhof Dättwil 2 Szenarien berechnet.

      Szenario 1, Beibehaltung Status quo
      Bei einer Hochrechnung mit dem theoretischen Bedarf von 2 neuen Gräbern pro Jahr ergibt
      sich ein Gesamtbedarf von 50 Grabstellen bei 25 Jahre Ruhefrist. Wenn man das geplante
      Wachstum der Wohnbevölkerung um 150% berücksichtigt (Planungsziel 2035
      Wohnbevölkerung 4'800 anstelle heute 3'180), wären es ca. 75 Grabstellen. Heute gibt es einen
      Grabstellenbestand von total 133 Gräbern, wovon 55 belegt und 78 frei sind. Das heisst, die
      bestehende Friedhofsfläche würde langfristig ausreichen. Problematisch bei der bestehenden
      Regelung ist allerdings, dass bei einem allenfalls sich ändernden Bestattungsverhalten
      möglicherweise nicht mehr rechtzeitig reagiert werden kann und ein Friedhofsausbau
      notwendig wäre.

      Szenario 2: "Vollausbau" (alle Dättwiler nur noch auf Friedhof Dättwil)
      Bruttobedarf (1 und 2) Reihengräber
       Bei 25 Jahren Ruhefrist: (4'800 x 9.5 x 25) / 1'000 = 1'140 Grabstellen
       Bei 20 Jahren Ruhefrist: (4'800 x 9.5 x 20) / 1'000 = 912 Grabstellen

      Nach Abzug der Doppelbelegungen (ca. 11%) würde dies einen Nettobedarf von 1'014 (bei 25
      Jahren Ruhefrist) bzw. 812 (bei 20 Jahren Ruhefrist) bedeuten, das heisst ca. eine
      Versechsfachung der Fläche. Dies kommt einem Friedhofsneubau gleich! Bei diesem müsste
      zudem die heute komplett fehlende Infrastruktur ebenfalls erstellt werden (Parkplätze, Zufahrt
      Abdankungshalle, WC, etc.), so dass bei einem Szenario "Vollausbau" mit Kosten von ca. 1
      Mio Franken zu rechnen ist. Notwendig könnte der Vollausbau werden, wenn der Friedhof
      Liebenfels an seine Grenzen stossen würde. Dies zeichnet sich gemäss der aktuellen
      Prognosen und Berechnungen jedoch nicht ab.

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      Empfehlung
       Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes
       restriktivere Formulierung der Sonderregelung (analog Friedhof Münzlishausen), das heisst
        Festlegung und Begrenzung der zur Bestattung berechtigten Personen (z.B. wohnhaft resp.
        zugezogen in Dättwil bis Inkrafttreten neues Bestattungs- und Friedhofreglement), damit der
        jetzige Umfang des Friedhofes langfristig ausreicht
       (Sehr) langfristig wird es bei Einführung einer restriktiveren Regelung keine Bestattungen
        mehr auf dem Friedhof geben. Der "Ort" sollte danach trotzdem in seinem heutigen Umfang
        erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.)

3.4   Bedarfsberechnung Friedhof Münzlishausen

       Für den Friedhof Münzlishausen ist keine Bedarfsberechnung nötig, da durch die geltende
        restriktive Sonderregelung die Anzahl der berechtigten Personen stark begrenzt ist und der
        Platz langfristig ausreicht.
       In Betrachtungszeitraum von 2000-2011 haben durchschnittlich 0.58 Bestattungen pro Jahr
        stattgefunden, davon 0.25 als Zweitbeisetzung in ein bestehendes Grab. von den gesamthaft
        43 Grabstellen sind im Moment 17 belegt und 26 frei. Bei einigen belegten Gräbern ist die
        Ruhefrist bereits abgelaufen.

      Empfehlung
       Erhalt des Bestehenden, kein Ausbau der Fläche oder des Angebotes
       (Sehr) langfristig - nach Erfüllung der Sonderregelung - wird es keine Bestattungen mehr auf
        dem Friedhof geben. Die Gräber und auch die Wege können dann nach Ablauf der Ruhefrist
        oberflächig geräumt werden. Der Friedhof soll allerdings in seinem heutigen Umfang als
        "Ort" erhalten bleiben (kleiner Park für ruhige Nutzung, Gedenkort o.ä.). Schöner
        Aussichtspunkt.

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