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Bekanntmachung vom 25.08.2021

        Satzung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen über das Führen von
                           Ausbildungsnachweisen (Berichtsheften)
__________________________________________________________________________________

Mit der Empfehlung des Berufsbildungsausschusses vom 27. Mai 2021 hat die Vollversammlung der
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen am 15. Juni 2021 aufgrund der §§ 41, 91 Abs. 1 Nr.
4, 106 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), zuletzt geändert
durch Artikel 18 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591), folgende Vorschrift über die Be-
rufsausbildung beschlossen:

Satzung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen über das Führen von Ausbildungs-
nachweisen (Berichtsheften)

Vom 24. August 2021

§1
Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß zu füh-
ren (§ 13 Nr. 7 Berufsbildungsgesetz). Hierzu kann das von der Handwerkskammer Hildesheim-
Südniedersachsen bereitgestellte Muster (Anlagen 1 und 2) genutzt werden.

§2
Die Vorlage eines von der Ausbilderin oder vom Ausbilder und der oder dem Auszubildenden abge-
zeichneten Ausbildungsnachweises ist gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes
(BBiG) bzw. nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 der Handwerksordnung (HwO) Zulassungsvoraussetzung
zur Abschluss- und Gesellenprüfung.

§3
Das Führen des Ausbildungsnachweises dient folgenden Zielen:
a) Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbil-
dung angehalten werden.
b) Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an
der Berufsausbildung Beteiligten sowie die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stel-
len in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.

§4
Für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise gelten folgende Mindestanforderungen:
a) Die Ausbildungsnachweise sind täglich oder wöchentlich in möglichst einfacher Form (stichwortar-
tige Angaben, gegebenenfalls Loseblattsystem) schriftlich oder elektronisch (§ 13 Nummer 7 BBiG)
von den Auszubildenden selbständig zu führen (Umfang: ca. eine DIN-A4-Seite für eine Woche).
b) Jede Tages- oder Wochenübersicht des Ausbildungsnachweises ist mit dem Namen der oder des
Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum zu versehen.
c) Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbil-
dung wiedergeben. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten einerseits sowie Unterweisungen bzw. über-
betriebliche Unterweisungen (z. B. im Handwerk), betrieblicher Unterricht und sonstige Schulungen
andererseits zu dokumentieren.
d) In die Ausbildungsnachweise müssen darüber hinaus die Themen des Berufsschulunterrichts auf-
genommen werden.
                                                                                                          1

e) Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen.
                                                                                                          Seite

 Beschluss des Berufsbil-      Beschluss der Vollver-     Genehmigung durch
 dungsausschusses vom          sammlung vom               das Niedersächsische
 27.05.2021                    15.06.2021                 Kultusministerium vom
                                                          04.08.2021
Bekanntmachung vom 25.08.2021

§5
Ausbildende sollen Auszubildende zum Führen von schriftlichen oder elektronischen Ausbildungs-
nachweisen anhalten und diese regelmäßig durchsehen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG).

§6
Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit
am Arbeitsplatz zu führen (§ 14 Absatz 2 Satz 2 BBiG). Die erforderlichen Nachweishefte, Formblät-
ter, IT-Programme oder Ähnliches werden den Auszubildenden kostenlos von den Ausbildenden zur
Verfügung gestellt (§ 14 Absatz 1 Nummer 3 BBiG).

§7
Ausbildende oder Ausbilderinnen oder Ausbilder prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnach-
weisen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 BBiG) mindestens monatlich. Bei schriftlichen Ausbildungsnachweisen
bestätigen sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Bei
elektronisch erstellten Ausbildungsnachweisen kann die Bestätigung auch auf andere Weise elektro-
nisch (z. B. durch Austausch von bestätigenden E-Mails mit einfacher elektronischer Signatur oder
durch elektronische Freigaben) dokumentiert werden.

§8
Im Rahmen der Lernortkooperation kann die Berufsschule vom Ausbildungsnachweis Kenntnis neh-
men.

§9
Bei minderjährigen Auszubildenden soll eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter in
angemessenen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis erhalten und diese unter-
schriftlich oder in sonstiger geeigneter Weise bestätigen.

§ 10
Arbeitnehmervertretungen können durch Einsichtnahme in den Ausbildungsnachweis Kenntnis vom
Ablauf der Ausbildung zum Zweck ihrer Aufgabenerfüllung (§ 80 Absatz 1 des Betriebsverfassungsge-
setzes (BetrVG)) nehmen.

§ 11
Sofern die Ausbildungsordnung oder eine Regelung der Handwerkskammer Hildesheim-
Südniedersachsen vorsieht, dass der Ausbildungsnachweis zur mündlichen Prüfung mitgebracht wer-
den muss, ist er dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Ausbildungsnachweis wird im Rahmen der
Zwischen- und Abschlussprüfungen nicht bewertet.

§ 12
Diese Regelungen können mit Ausnahme der Nummer 2 für Umschülerinnen und Umschüler ent-
sprechend angewendet werden, soweit die Führung des Ausbildungsnachweises vertraglich verein-
bart wird.

§ 13
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung auf der Homepage www.hwk-hildesheim.de
unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ in Kraft.
                                                                                                         2
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 Beschluss des Berufsbil-      Beschluss der Vollver-    Genehmigung durch
 dungsausschusses vom          sammlung vom              das Niedersächsische
 27.05.2021                    15.06.2021                Kultusministerium vom
                                                         04.08.2021
Bekanntmachung vom 25.08.2021

Anlage 1
Deckblatt

                                               Ausbildungsnachweis

    Heft-Nummer:
    Name, Vorname:
    Adresse:
    Ausbildungsberuf:
    Fachrichtung oder Schwer-
    punkt:
    Ausbildungsbetrieb:
    Verantwortliche Ausbilderin
    oder verantwortlicher Ausbil-
    der:
    Beginn der Ausbildung:
    Ende der Ausbildung:

                                                          Ausbildungsverlauf

    Ausbildungsbereich                                      Zeitraum von – bis                Ausbildungsnachweis von – bis

1   Optionales Feld (Nur auszufüllen, wenn die Ausbildung in verschiedenen Bereichen stattfindet.)
                                                                                                                              3
                                                                                                                              Seite

    Beschluss des Berufsbil-                 Beschluss der Vollver-            Genehmigung durch
    dungsausschusses vom                     sammlung vom                      das Niedersächsische
    27.05.2021                               15.06.2021                        Kultusministerium vom
                                                                               04.08.2021
Bekanntmachung vom 25.08.2021

                                                                                                     Anlage 2
                                          Ausbildungsnachweis
                                                (täglich)

 Name der oder des
 Auszubildenden:
 Ausbildungsjahr:                                      Gegebenenfalls ausbildende
                                                       Abteilung:
 Ausbildungswoche vom:                                 bis:

                                               Betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen
                                       bzw. überbetriebliche Unterweisungen (z. B. im Handwerk),      Stunden
                                             betrieblicher Unterricht, sonstige Schulungen,
                                                  Themen des Berufsschulunterrichts
 Montag

 Dienstag

 Mittwoch

 Donnerstag

 Freitag

 Samstag

Durch die nachfolgende Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der obigen Angaben bestätigt.

       Datum, Unterschrift                                             Datum, Unterschrift
Auszubildende oder Auszubildender                               Ausbildende oder Ausbildender oder
                                                                                                                4

                                                                  Ausbilderin oder Ausbilder
                                                                                                                Seite

 Beschluss des Berufsbil-         Beschluss der Vollver-          Genehmigung durch
 dungsausschusses vom             sammlung vom                    das Niedersächsische
 27.05.2021                       15.06.2021                      Kultusministerium vom
                                                                  04.08.2021
Bekanntmachung vom 25.08.2021

Genehmigt durch das Niedersächsische Kultusministerium am 04.08.2021 (Az.: 45.2-87122/2/3)

Hildesheim, 24. August 2021

gez. Delfino Roman                           gez. Ina-Maria Heidmann
Präsident                                    Hauptgeschäftsführerin

                                                                                             5
                                                                                             Seite

 Beschluss des Berufsbil-     Beschluss der Vollver-   Genehmigung durch
 dungsausschusses vom         sammlung vom             das Niedersächsische
 27.05.2021                   15.06.2021               Kultusministerium vom
                                                       04.08.2021
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