Über den Gartenzaun Schuldnerberatung für benachbarte Dienste und Einrichtungen Handreichung und Orientierungshilfe

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Über den Gartenzaun Schuldnerberatung für benachbarte Dienste und Einrichtungen Handreichung und Orientierungshilfe
Über den Gartenzaun
Schuldnerberatung für benachbarte
Dienste und Einrichtungen

Handreichung und Orientierungshilfe
US3

                                                   Inhalt

Einleitung                                             3
Überschuldung                                          4
  Woran erkennt man eine Überschuldung?
  n Kritische Lebensereignisse
  n Kritische materielle Gegebenheiten
  n Persönliche und soziale Auffälligkeiten
 So kommt es zur Überschuldung: Typische Stadien       5
 n Prekäre Lebenssituation
 n Krise                                               6
 n Postkritische Überschuldung

Fachbegriffe in alphabetischer Reihenfolge             7
  Abtretungen
  Beratungsstellen
  Drittschuldner
  Eidesstattliche Versicherung                         8
  Einkommens-/Ausgabenüberblick
  Energiesperre                                        9
  Gewerbliche Regulierer                              10
  Gläubiger/Schulden                                  12
  Hilfsangebote für Schuldner/-innen
  Inkassounternehmen                                  14
  Insolvenzordnung/Restschuldbefreiung                15
  Kontopfändung                                       18
  Kontosperre
  Kosten des Angebots                                 19
  Kredite/Kreditkündigung
  Lohnpfändung                                        21
  Mahnverfahren                                       23
  Pfändungsschutzkonto (P- Konto)
  Prävention                                          25
  Rundfunkbeitragsbefreiung                           26
  Schufa
  Schuldenregulierung                                 27
2

     Unterhaltspfändung                                      28
     Verjährung
     Vermögensauskunft                                       29
     Wohnungskündigung/Zwangsräumung                         30
     Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher/-innen     31

    Anhang
     Materialien und Projekte zum Thema Schuldenprävention   34
     Weitere hilfreiche Adressen im Internet                 35
     Auszug aus der Pfändungstabelle                         36
     Düsseldorfer Tabelle 2015                               37

    Impressum                                                40
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Über den Gartenzaun

Schuldnerberatung für benachbarte
Dienste und Einrichtungen

Die Arbeitslosigkeit bewegt sich auf ho-    Mit der vorliegenden Handreichung
hem Niveau. Der Niedriglohnsektor ex-       werden zu einigen ausgewählten Stich­­­
pandiert, die Realeinkommen stagnie-        worten grundlegende Informationen
ren oder sinken. Gleichzeitig steigen die   vermittelt sowie Orientierungsmög-
Kosten für Lebenshaltung, Wohnraum-         lichkeiten aufgezeigt.
miete und Energie. Unsere Gesellschaft
befindet sich in einem Prozess stetiger     Die Broschüre ist weder als Gebrauchs-
Verarmung. Kredite ermöglichen zwar         anweisung zur Selbstentschuldung
eine vorübergehende Überbrückung            noch als Crashkurs für Berufsein­stei­
ungünstiger Lebenssituationen, können       ger/-innen in das Arbeitsfeld Schuld­
aber keine dauerhafte Lösung sein.          nerberatung gedacht oder geeignet.
                                            Sie soll anderen Beratungsstellen und
Acht bis zehn Prozent aller Privathaus-     Unterstützungseinrichtungen das Ver-
halte in der Bundesrepublik gelten als      ständnis schuldnerberaterischer Tätig-
überschuldet. Die Tendenz ist steigend.     keit ermöglichen, um hier gegebenen-
Der Bedarf an Schuldnerberatungsstel-       falls schon erste vorbereitende und
len ist nicht gedeckt, die Beratungsstel-   zielgerichtete Informationen und Hilfe­
len selbst sind überlaufen.                 stellungen geben zu können.
4
    Überschuldung

    Bargeldloser Zahlungsverkehr gehört          den können. Es handelt sich wohlge-
    ebenso wie Dispositions- und Konsu-          merkt um Hinweise, die nicht zwin-
    mentenkredite zum Alltag. Damit ist          gend für eine Überschuldung stehen.
    Überschuldung ebenso strukturell in
                                                 n Kritische Lebensereignisse
    unserer Gesellschaft verankert wie der
                                                  Als kritisch zu bezeichnende Ereig-
    Unfall im Straßenverkehr.
                                                  nisse im Leben eines Menschen sind:
    Überschuldung fällt nicht vom Himmel.         •   Arbeitslosigkeit
    Sie ist das Resultat eines Prozesses. Die-    •   Scheidung, Trennung
    ser Prozess beginnt nicht selten mit der      •   Sucht
    Investition in eine Selbständigkeit, ein      •   Krankheit
    kleines Gewerbe, eine Wohnungsein-
                                                  Insbesondere die Verbindung von
    richtung, ein Auto oder ähnliches auf
                                                  Arbeitslosigkeit und Trennung birgt
    Kreditbasis. Spontane Konsumwünsche,
                                                  ein hohes Überschuldungsrisiko.
    nicht eingeplante aber doch notwen-
    dige Ausgaben verengen Spielräume            n Kritische materielle Gegebenheiten
    und leiten über in eine finanziell prekäre    •   Mietrückstand, -schulden
    Lebens­situation. In dieser Situation be-     •   Wohnungskündigung
    darf es lediglich eines Auslösers um das      •   Energieschulden
    ausgereizte System des Lavierens zum          •   Energiesperre
    Einsturz zu bringen: Der (selbstver-          •   Lohnpfändung
    schuldete) Verkehrsunfall, eine Schei-        •   Kontopfändung
    dung oder Trennung, Arbeitslosigkeit,         •   Gerichtsvollzieher-/Vollstreckungs-
    Elternschaft, das zweite oder dritte               gerichtskontakte
    Kind. Diese Ereignisse sind nicht immer       •   Haftandrohung
    vorhersehbar. Sie treten mitunter je-         •    Zwangsabmeldung des Kfz
    doch so unerwartet ein wie ein Erdbe-         •    Bürgschaften
    ben und haben dann für die Betrof-            •    Kreditkündigung
    fenen nicht selten die gleiche Wirkung.       •    kein eigenes Girokonto
                                                  •    Girokonto bei einer Teilzahlungsbank
    Woran erkennt man eine                        •     Pfändungsschutzkonto
    Überschuldung?                                •     keine EC Karte
    Es gibt kritische Lebensereignisse und        •     intensive Nutzung des Versand-
    materielle Gegebenheiten, die häufig                  handels
    als Hinweis auf eine Überschuldung            •      Haushaltseinkauf und Bargeldbe-
    oder materielle Notlage gesehen wer-                  schaffung über Kreditkarte
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n Persönliche und soziale                  „dünnhäutiger“. Darüber hinaus ent-
   Auffälligkeiten                          wickeln sie Ängste, das soziale Umfeld
   • Perspektivlosigkeit, resignatives,    könnte die ungünstige Situation be-
      apathisches Auftreten                 merken. Schulden sind nach wie vor
   • mangelndes Selbstwertgefühl            außerordentlich peinlich. Nicht selten
   • berufliche Dequalifizierun             versuchen Betroffene, diese Situation
   • Familienkrisen                         trotz äußerst angespannter Finanzen
   • Kontaktverluste                        durch sogenannten demonstrativen
   • Selbstisolation                        Konsum (ein Auto, teure Kleidung, Ur-
   • keine Teilnahmemöglichkeit für        laubsreisen) zu vertuschen.
      Kinder, zum Beispiel an Klassen-
      fahrten und anderen Aktivitäten.      Die Situation kann entschärft wer-
                                            den durch Verbesserung der Einnah-
So kommt es zur Überschuldung:              men oder stärker kontrollierte Aus-
Typische Stadien                            gaben. Hilfreich kann sich die Inan-
Den Anfang der Überschuldung bildet         spruchnahme von Präventionsange-
eine unterschiedlich lang andauernde        boten auswirken. Die Erfahrungen
prekäre Lebenssituation, die in eine        zeigen jedoch, dass konventionelle
mehr oder weniger stark ausgeprägte         Präventionsangebote in dieser Phase
persönliche und materielle Krise ein-       meistens nicht greifen und wenn
münden kann. Daraus kann dann der           überhaupt eher die beste Freundin
Zustand der Überschuldung erwach-           oder der vertraute Verwandte ange-
sen.                                        sagt ist. Bereits in diese Phase können
                                            Vertragskündigungen und eingeleite-
n Prekäre Lebenssituation                  te Mahnverfahren fallen. Weitere In-
  Diese Lebenssituation ist gekenn-         formationen und Hintergründe zur
  zeichnet durch ein knappes Budget,        prekären Lebenssituation finden Sie
  Schulden und finanzielles Lavieren.       unter den Stichworten Kreditkün­
  Zahlungen werden aufgeschoben,            digung, Mahnverfahren und Präven­
  die Monatsrate für Gläubiger A wird       tion in dieser Handreichung.
  an Gläubiger C überwiesen, die Woh-
  nungsmiete erst mal nicht, dieses soll   n Krise
  nächsten Monat nachgeholt werden.         Nicht jede prekäre Lebenssituation
  Wegen der dauernden Gefahr, den           endet in einer Krise, den meisten Kri-
  Monat finanziell nicht zu überstehen,     sen gehen jedoch prekäre Lebens­
  werden die Betroffenen zunehmend          situationen voraus. Krisensituatio­nen
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     sind gekennzeichnet durch die Belas­       von Überschuldung, die sich da-
     tun­gen, die oftmals eine Folge der        durch kennzeichnet, dass die Be-
     negativen Ereignisse einer prekären        troffenen die anstehenden Gläu-
     Lebens­situation sind. Sie gehen oft       bigerforderungen nicht mehr in
     einher mit Hilf-/Ratlosigkeit und psy-     Gänze zurückzahlen können.
     chischer Insta­bilität. In dieser kriti­
     schen Phase kann Überschuldung be-         Zu diesem Zeitpunkt kann über eine
     deuten, dass den Betroffenen über-         Entschuldung nachgedacht werden.
     haupt keine Mittel zum Leben zur Ver-      Entschuldungen sind bei gegebener
     fügung stehen. Nun ist von Berater/-       Motivation und Mitwirkungsbereit-
     innen Fingerspitzengefühl und Einfüh-      schaft der Betroffenen grundsätz-
     lungsvermögen gefordert. Hilfreich         lich möglich, wobei möglich nicht
     sind problemorientierte Gespräche, die     gleichzeitig auch sinnvoll heißt. Dies
     Aufarbeitungsanreize, Informationen        ist immer von der konkreten Situati-
     und Kenntnisse, in gewisser Hinsicht       on im Einzelfall abhängig. Entschul-
     auch Kompetenzen und Perspektiven,         dungen können durchgeführt wer-
     vermitteln. Flankierend sollten damit      den mittels verschiedener Schulden­
     Maßnahmen zur Sicherung des Exis­          regulierungsarten oder auf gesetz-
     tenzminimums, des pfändungsfreien          licher Basis mithilfe des Verbraucher­
     Einkommens, der Woh­     nung und der      insolvenzverfahrens. Mehr Infor­ma­
     Energieversorgung ein­hergehen.            tionen siehe Stichworte:
                                                – Unterhalt
     Mehr Informationen siehe Stichworte:       – Gläubiger
     Zwangsvollstreckung,  Lohnpfändung,        – Schuldenregulierung
     Kontopfändung, Abtretung, Strom-           – Insolvenzordnung
     sperre,  Wohnungskündigung, Zwangs­­       – Schufa und
     räumung und Kontosperre.                   – Inkasso.

    n Postkritische Überschuldung
     Sind Konto, Wohnung, Existenzmi-
     nimum und unpfändbare Einkom-
     mensteile gesichert und haben die
     Betroffenen darüber hinaus ihre in-
     nere Ruhe halbwegs wiedererlangt,
     kann die Krise als überwunden be-
     trachtet werden. Wir sprechen nun
7

Fachbegriffe in alphabetischer Reihenfolge

ABTRETUNGEN                               Achtung
Offengelegte Abtretungserklärungen,       Verbleibt nach Abzug des abgetre-
zum Beispiel beim Arbeitgeber, haben      tenen Betrags weniger Geld, als der
die gleiche Wirkung wie Pfändungs-        Schuldnerin/dem Schuldner nach der
und Überweisungsbeschlüsse. Abtre-        Pfändungstabelle, dem SGB II oder
tungen sind in der Regel in Kreditver-    SGB XII zusteht, ist ein Antrag auf He-
trägen enthalten. Gemäß § 400 Bürger-     raufsetzung des unpfändbaren Be-
lichem Gesetzbuch (BGB) sind Abtre-       trages nicht möglich. In einem solchen
tungserklärungen bis zur Pfändungs-       Fall müsste eine zivilrechtliche Klage an-
freigrenze nach § 850c Zivilprozessord-   gestrengt werden. Das heißt, die/der
nung (ZPO) möglich.                       Schuldner/-in muss gegen den Gläubi-
                                          ger auf Heraufsetzung des unpfänd-
Es gibt jedoch eine Besonderheit: Wäh-    baren Betrages klagen.
rend bei Pfändungs- und Überwei-
sungsbeschlüssen das Datum der Zu-        BERATUNGSSTELLEN
stellung beim Drittschuldner für die      Es gibt bundesweit 1 100 Schuldnerbera-
Rangfolge entscheidend ist, gilt dies     tungsstellen. Ihre Zuständigkeit ist regio-
nicht für Abtretungserklärungen. Ent-     nal begrenzt, und zwar auf die jeweiligen
scheidend ist hier das Datum, an dem      Kreise und kreisfreien Städte. Ein Ver-
die Abtretungserklärung ausgestellt       zeichnis der Schuldnerberatungs­stellen
oder unterschrieben wurde.                finden Sie unter folgenden Adressen:
                                          www.meine-schulden.de
Beispiel                                  www.forum-schuldnerberatung.de
Beim Arbeitgeber als Drittschuldner       Anerkannte Schuldnerberatungsstel-
geht am 20.03.2014 ein Pfändungs-         len NRW in freier Trägerschaft:
und Überweisungsbeschluss von Gläu-       www.mfkjks.nrw.de > Familie > Ver-
biger A ein. Am 18.04.2014 wird gegen-    braucherinsolvenz > Anerkannte Ver-
über diesem Arbeitgeber eine Abtre-       braucherinsolvenzberatungsstellen in
tungserklärung der C Bank vorgelegt,      freier Trägerschaft
die vom 10.02.2009 datiert ist. In die-
sem Fall geht der pfändbare Teil des      DRITTSCHULDNER
Einkommens an die C Bank.                 Drittschuldner können unter anderem
                                          Banken, Arbeitgeber, Rententräger
8

    und Finanzämter sein. Unter diesen         in diesen Prozess kann gleichzeitig
    Begriff fallen all jene, gegen die die/    der Handlungsbedarf anschaulich ge-
    der jeweilige Schuldner/-in eine For-      macht werden. Zur Erleichterung ist es
    derung hat. Wurde also ein Arbeits-        empfehlenswert, mit entsprechenden
    lohn gepfändet, ist der Arbeitgeber        Vordrucken zu arbeiten.
    der Drittschuldner. Wird ein Girokonto
    gepfändet, ist es die Bank.                Einkünfte
                                               Bei der Überprüfung der Einnahmen
    EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG               der Schuldner/-innen sind sämtliche
    Die genauere Bezeichnung lautete           Einkünfte des gesamten Schuldner-
    bisher: Vermögensverzeichnis im Ver-       haushaltes zu erfassen. Dies betrifft et-
    fahren zur Abgabe der eidesstatt-          waige Nebentätigkeiten ebenso wie
    lichen Versicherung. Bis Mitte 1970        Einkünfte anderer Haushaltsangehö-
    sprach man vom Offenbarungseid.            riger. Zu prüfen ist in diesem Zusam-
    Die Bezeichnung ist auch heute noch        menhang auch, ob möglicherweise
    geläufig, ebenso wie im Zusammen-          Ansprüche auf Sozialleistungen beste-
    hang mit Schulden auch von „die Fin-       hen, die (noch) nicht geltend gemacht
    ger heben“ gesprochen wird. Mit dem        wurden.
    Gesetz zur Reform der Sachaufklä-
    rung in der Zwangsvollstreckung hat        Ausgaben
    sich die Begrifflichkeit erneut geän-      Bei der Erfassung der Ausgaben sind
    dert. In der Zivilprozessordnung heißt     sämtliche anfallenden Kosten des ge-
    es seit Januar 2013 „Vermögensaus-         samten Schuldnerhaushaltes zu be-
    kunft des Schuldners“. Genauere In-        rücksichtigen. Grundlage hierfür sind
    formationen finden Sie unter dem           zum einen die Angaben sowie die vor-
    Stichwort Vermögensauskunft.               handenen Unterlagen der Ratsuchen-
                                               den. Zum anderen sollte gezielt nach
    EINKOMMENS-/AUSGABENÜBERBLICK              weiteren Zahlungsverpflichtungen ge-
    Für die Beratungstätigkeit ist ein Über-   fragt werden. Häufig werden beispiels-
    blick über die Einkünfte und Ausgaben      weise die vierteljährlich fälligen Rund-
    von zentraler Bedeutung. Mit dieser        funkbeiträge oder jährlich fällige Zah-
    Gegenüberstellung der Gesamtausga-         lungsverpflichtungen wie etwa Kfz-
    ben und Gesamteinnahmen wird in der        Steuern „vergessen“. Im Sinne einer
    Regel sehr schnell das Ausmaß der          echten Kostentransparenz sollten alle
    Überschuldung deutlich. Durch die Ein-     viertel-, halb- oder jährlich anfallenden
    beziehung der Haushaltsangehörigen         Ausgaben auf monatliche Beträge um-
9

gerechnet werden. Damit wird auch die       Der fällige Anspruch muss erstens an-
durchschnittliche monatliche Belas­         gemahnt sein. Zweitens muss die Lie-
tung transparent gemacht.                   fersperre angedroht worden sein. Und
                                            drittens muss die Verbraucherin/der
Bei der Ermittlung der Kosten, insbe-       Verbraucher mit mindestens 100 Euro
sondere für Verpflegung, sollte je-         im Rückstand sein. Die Energiesperre
doch kein allzu enger Maßstab ange-         darf nicht vor Ablauf von vier Wochen
legt werden. Einzuplanen sind auch          nach Zugang der Sperrandrohung er-
Rücklagen für unvorhergesehene Aus­         folgen und muss drei Tage vor Beginn
gaben, beispielsweise Reparaturen. So-      der Sperrung angekündigt werden.
fern erforderlich, sollte im Rahmen einer
umfassenden hauswirtschaftlichen Be-        Eine Liefersperre kann verhindert wer-
ratung versucht werden, Ausgaben zu         den über eine Rückzahlungsregelung,
vermindern bzw. zu effektivieren.           etwa wenn das Sozialamt oder das Job-
                                            center die Energieschulden übernimmt.
ENERGIESPERRE                               Das Sozialamt kann die Übernahme
Neben Mietschulden bilden Zahlungs-         auch als Beihilfe gewähren, das Jobcen-
rückstände gegenüber Energieversor-         ter nur auf Darlehensbasis. Eine andere
gern die zweite große Gruppe der so-        Möglichkeit die Liefersperre zu verhin-
genannten Primärschulden. Die Folge         dern ist, die Unverhältnismäßigkeit ei-
solcher Schulden kann eine Liefersper-      ner Liefersperre darzulegen. Eine Unver-
re sein: Die Energielieferung wird ein-     hältnismäßigkeit kann bestehen, wenn
gestellt. Dies zu verhindern, hat in der    Vermögenseinbußen, Gesundheitsschä­
Beratungspraxis hohe Priorität. Eine        den oder schwerwiegende Folgen be-
Stromsperre gefährdet Gesundheit            züglich der Versorgung von Klein-
und Arbeitsplatz, erschwert Informati-      kindern, Kranken, Menschen mit Behin-
on und Kommunikation.                       derung oder alten Menschen drohen.

Aufgrund der existenziellen Bedeutung       Lässt sich auf dem Verhandlungsweg
der Energieversorgung sind die we-          keine Einigung erzielen, muss gege-
sentlichen Anschluss- und Lieferzah-        benenfalls über die Beratungs- und
lungsbedingungen bundeseinheitlich          Prozesskostenhilfe anwaltliche Hilfe
per Rechtsverordnung geregelt. Da-          eingefordert werden, um die Erfolgs-
nach darf die Energieversorgung we-         aussichten einer einstweiligen Verfü-
gen Zahlungsverzug erst eingestellt         gung zu überprüfen.
werden, wenn drei Faktoren greifen:
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     Wegen Zahlungsrückständen aus einem        nerselbsthilfe, Insolvenzberatung und
     früheren Versorgungsverhältnis der glei­   Insolvenzhilfe, um nur einige zu nen-
     chen Vertragsparteien kann ebenfalls ei-   nen. Gewerbliche Schuldenregulierung
     ne Liefersperre erfolgen. Zahlungsrück-    unterscheidet sich im Wesentlichen da-
     stände aus einem örtlich von der Woh-      durch von der institutionellen Schuld-
     nung getrennten Gewerbebetrieb recht-      nerberatung, dass die gewerblichen
     fertigen dagegen keine Liefersperre ge-    Regulierer Profite erwirtschaften wol-
     genüber der Privatwohnung.                 len. Die Dienstleistung einschließlich
                                                eines Gewinnanteils muss von den
     Im Zuge der EU-Liberalisierungspolitik     Empfängerinnen/Empfängern der Lei-
     sind die regionalen Strommonopole          stung in vollem Umfang bezahlt wer-
     gefallen und die Kundinnen/Kunden          den. Im Rahmen der Gewinngestaltung
     haben die Auswahl zwischen unter-          unterliegen sie Verschlankungs- und
     schiedlichen regionalen und überregi-      Rationalisierungszwängen, die den Be-
     onalen Anbietern. Ein Anbieterwech-        dürfnissen Ratsuchender zuwider lau-
     sel zur Umgehung von erfolgten oder        fen. Die Notlage überschuldeter Men-
     angedrohten Liefersperren lässt sich       schen, ihr Anliegen nach einer nachhal-
     jedoch nur begrenzt nutzen. Die alten      tigen Entschuldung und ihr umfas-
     Energieversorger sind meistens noch        sender Beratungsbedarf lassen sich
     im Besitz der Leitungen und Anschlüs-      nicht in Einklang bringen mit dem Stre-
     se und erschweren in der Regel dem         ben gewerblicher Anbieter nach Um-
     neuen Anbieter die Nutzung, wenn           satz und Gewinn.
     noch Zahlungsrückstände bestehen.
                                                Gewerbliche Regulierer sind nicht per
     GEWERBLICHE REGULIERER                     se unseriös, letzteres ist nur leider mei-
     Gewerbliche Schuldenregulierung ist        stens der Fall. Als seriös gelten ge-
     fast so alt wie die Schuldnerberatung      werbliche Anbieter, wenn deren tat-
     selbst. Mit der Etablierung der Schuld-    sächliche Praxis den ausgewiesenen
     nerberatung tauchten in deren Schat-       Leistungen entspricht. Das bedeutet
     ten die gewerblichen Regulierer auf.       wenigstens: Angebot, Bevollmächti-
     Die Anbieter firmieren häufig unter        gung und Kosten müssen verständlich
     dem gleichen Namen wie die Einrich-        und eindeutig beschrieben bzw. aus-
     tungen aus Wohlfahrtspflege, Kommu-        gewiesen werden. Die Beratung findet
     ne und Verbraucherberatung: Schuld-        direkt persönlich statt, Berater/-innen
     nerhilfe, Schuldnerberatung, Schuld-       und Büro müssen erreichbar und der
11

Anbieter muss nach § 305 der Insol-           Die Geschäftspraktiken unseriöser
venzordnung (InsO) anerkannt sein.            Regulierer gestalten sich höchst un-
Im Jahr 2014 gab es in NRW 22 derart          terschiedlich. Gängige Vorgehens-
anerkannte gewerbliche Insolvenzbe-           weisen sind u.a. die Sanierung durch
ratungsstellen.                               Scheinkredite, das „nur eine Rate Mo-
                                              dell“, der Anwaltsaußendienst, die
Der mit weitem Abstand größte Teil            Wirtschafts- als vorläufige Insolvenz-
der gewerblichen Regulierer lässt sich        beratung oder der Verkauf teurer
als unseriös bezeichnen. Mit der wach-        Software und Instruktion zur Selbst-
senden Verarmung der Bevölkerung              entschuldung (als Schneeballsystem).
schießen die Angebote selbsternann-           Unseriöse Angebote kann man daran
ter Schulden- oder Insolvenzberater           erkennen, dass die sogenannten Lei-
wie Pilze aus dem Boden. Die meisten          stungsbeschreibungen in den Dienst-
von ihnen agieren im Graubereich, ihre        leistungsverträgen, die die Basis der
Verfolgung gestaltet sich zunehmend           angeblichen Beratung bilden, unklar,
schwieriger.                                  schwammig und irreführend sind. Die
                                              Verfahrensschritte und Kosten sind
Ihre angeblichen Leistungen, darunter         nicht transparent. Es findet keine oder
Versicherungs- und Kreditvermittlung,         nur geringfügige direkte persönliche
lassen sie sich vertraglich abgesichert       Beratung durch die/den Schuldner-/
mit einigen Hundert bis Tausend Euro          Insolvenzberater/-in statt, Berater/-in-
bezahlen, geboten wird eine völlig wert-      nen und Büro sind schlecht oder nicht
lose „Dienstleistung“, die stets zu einer     erreichbar. Die Arbeitsorganisation voll­
Verschärfung der wirtschaftlichen Situa-      zieht sich über Filialen und Außen­
tion der Betroffenen führt. Effektive Hilfe   dienstler/-innen. Die/der Anbieter/-in
in Überschuldungssituationen ist nur          ist nicht oder über eine andere soge-
möglich, wenn die/der Hilfeleistende          nannte „geeignete Person“ (Stempel­
Unterstützung in Rechtsangelegenhei­          anwalt) nach § 305 InsO anerkannt.
ten geben kann. Gewerblichen Schul-
denregulierern fehlt es regelmäßig an         Um sicher zu gehen, dass man nicht
der für diese Tätigkeiten notwendigen         in die Fänge unseriöser gewerblicher
Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleis­          Regulierer gelangt, sollte man sich im
tungsgesetz (RDG). Vorgetäuschte Hilfe­       Bedarfsfall an eine Einrichtung der
leis­tungen legen den Verdacht einer          Wohlfahrtspflege, Kommune oder
strafbaren Betrugshandlung nahe.              Verbraucherberatung wenden.
12

     GLÄUBIGER/SCHULDEN                          vorhanden sind, müssen diese ergänzt
     Neben der Klärung der wirtschaftlichen      werden. In der Regel ist hierbei auch
     Situation des Schuldnerhaushaltes ist es    eine Schufa-Selbstauskunft hilfreich.
     entscheidend, einen umfassenden
     Überblick über sämtliche Forderungen        Bei Gläubigeranfragen ist noch zu be-
     gegen die/den Schuld­ner/-in zu gewin-      achten, dass die Forderungen mög­
     nen. Hierzu sind die Unter­lagen der Be-    licherweise schon verjährt sein kön-
     troffenen (sofern vorhanden) zu über-       nen oder intern abgeschrieben sind.
     prüfen. Zudem sind ggf. die Gläubiger       Um in solchen Fällen nicht fahrlässig
     (Personen oder Firmen, die Forderungen      Rechtspositionen zu gefährden, sollte
     gegen die/den Schuldner/-in geltend         bei entsprechenden Anfragen vor-
     machen) um Übersendung einer detail-        sorglich die Einrede der Verjährung
     lierten Forderungsaufstellung (aufge-       erhoben bzw. Verwirkung der Forde-
     schlüsselt nach § 367 Bürgerliches Ge-      rung geltend gemacht werden.
     setzbuch (BGB)) zu bitten. Es empfiehlt
     sich, die festgestellten Forderungen zu
     überprüfen und, sofern erforderlich,        HILFSANGEBOTE FÜR
     rechtliche Schritte über Rechtsanwäl-       SCHULDNER/-INNEN
     tinnen/Rechtsanwälte einzuleiten bzw.       Die Hilfsangebote für Schuldner/-innen
     zu veranlassen. Dies gilt ebenso für son-   gliedern sich in die Sparten soziale
     stige offene rechtliche Fragen.             Schuldnerberatung, Regulierungsbe-
                                                 ratung und Prävention.
     Um den Überblick über die Zahlungs-
     verpflichtungen zu erleichtern, kön-        Soziale Schuldnerberatung
     nen die Ratsuchenden die vorhan-            Soziale Schuldnerberatung ist eine
     denen Schuldenunterlagen vorsortie-         ganzheitlich verfahrende persönliche
     ren. Dabei sollten die Zahlungsver-         Hilfe für Menschen in wirtschaftlicher
     pflichtungen chronologisch und nach         Not. Als psycho-soziale Dienstleis­
     Aktenzeichen getrennt sortiert wer-         tung gründet sich dieses Hilfeange-
     den. Insbesondere bei Forderungen,          bot auf einen bestimmten Arbeitse-
     die durch Inkassounternehmen gel-           thos und daraus abgeleiteten Ar-
     tend gemacht werden, ist es wichtig,        beitsprinzipien, die die verfassungs-
     die Aktenzeichen zu beachten.               rechtlich geschützten Persönlich-
                                                 keitsrechte der Schuldner wahren. Bei
     Stellt sich im Beratungsgespräch heraus,    diesen Beratungsgrundsätzen han-
     dass Unterlagen fehlen oder gar nicht       delt es sich um die:
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• F reiwilligkeit des Beratungsangebots   Soziale Schuldnerberatung ist nur auf
• Wahrung der Eigenverantwortlichkeit     der rechtlichen Grundlage der Sozialge-
   der ratsuchenden Schuldner/-innen       setzbücher I, II, VIII und XII sowie des
• Garantie von Verschwiegenheit und       Rechtsdienstleistungsgesetzes möglich.
   Vertraulichkeit                         Soweit die vorgenannten Sozialgesetz-
• Nachvollziehbarkeit der Beratungsin-    bücher die Grundlage bilden, gibt es ein
   halte und Ergebnisse                    Auftragsverhältnis mit einem Sozialleis-
• fachliche Unabhängigkeit der Bera­      tungsträger (Kommune, Arbeits­agentur).
   ter/-innen.                             Im Bereich der sozialen Schuldnerbera-
                                           tung hat daher die örtliche Kooperation
Die Ratsuchenden müssen das Ange-          zwischen dem zuständigen Sozialleis-
bot freiwillig nachfragen. Das schließt    tungsträger und den Wohlfahrts- und
eine Zwangsberatung oder die Ver-          Verbraucherverbänden eine herausra-
knüpfung anderer Leistungen mit der        gende Bedeutung.
Inanspruchnahme von Schuldnerbe-
ratung aus. Die Eigenverantwortlich-       Regulierungsberatung
keit der Ratsuchenden muss stets ge-       Die Regulierungsberatung ist eine eher
wahrt sein. Die/der Berater/-in achtet     sachorientierte und verkürzte Form der
die lebenspraktische Autonomie der         sozialen Schuldnerberatung. Sie ist weni-
Ratsuchenden und versucht, deren           ger beratungsintensiv und fokussiert auf
Selbst­hilfe­potentiale zu entwickeln      die Entschuldung bzw. die Durchführung
und zu stärken, das heißt, sie/er ent-     eines Verfahrens. Je nach Rechtsgrundla-
deckt, fördert und erweitert deren         ge unterscheiden wir die SGB-II-basierte
persönliche Fähig­     keiten, Kompe-      Entschuldungsberatung und die Insol-
tenzen und Perspektiven.                   venzberatung.

Die Hilfsleistung erfolgt in Verschwie-    S GB II basierte Entschuldungsberatung
genheit, um die für einen erfolgreichen     Das SGB II regelt das Hilfsangebot für
Beratungsprozess erforderlichen Be-         Schuldner/-innen als Eingliederungs-
dingungen von Offenheit, Transparenz        hilfe in den Arbeitsmarkt, welches von
und Vertrauen zu realisieren. Das Vor-      Kreisen und kreisfreien Städten finan-
gehen der Berater/-innen muss nach-         ziert wird. Je nach Vereinbarung der
vollziehbar sein und sollte sich auf        Kommunen mit den Trägern des Hilfs-
dem Stand der wissenschaftlichen Ent-       angebots kann diese als soziale
wicklung des jeweiligen Fachgebietes        Schuldnerberatung oder als Verfah-
bewegen.                                    rens-/Regulierungsberatung gestaltet
14

     werden. Entscheidend ist die Art der          wie der Kommunen), wenn sie nach
     Finanzierung sowie die jeweilige An-          den Regelungen der Bundesländer an-
     wendung der §§ 31 und 61 SGB II.              erkannt sind
     Rechtlich und finanztechnisch be-           • der Gruppe der sogenannten geeig-
     wegt sich die SGB-II-basierte Ent­            neten Personen (Rechtsanwälte, No-
     schuldungs­beratung auf der gleichen          tare, Wirtschaftsprüfer).
     Grundlage wie die soziale Schuldner-
     beratung, unter den Vorgaben der            Die meisten Bundesländer, zum Bei-
     eben genannten §§ 31 und 61 ist sie         spiel Nordrhein-Westfalen, lassen ge-
     jedoch nur als Regulierungsberatung         werbliche Anbieter für die Insolvenzbe-
     durchführbar.                               ratung zu, wenn diese die Anerken-
                                                 nungskriterien erfüllen.
     Insolvenzberatung
      Das Ziel der Insolvenzordnung ist die
      gemeinschaftliche Befriedigung von         INKASSOUNTERNEHMEN
      Gläubigern bei gegebener oder drohen­      Inkassounternehmen verstehen sich als
      der Zahlungsunfähigkeit der Betrof-        Dienstleister, die für ihre Auf­traggeber/-
      fenen sowie deren wirtschaftlicher         innen die ausstehenden Forderungen
      Neuanfang. Die auf dieser Rechts­grund­    einziehen sollen. Rechtliche Grundlage
      lage aufbauende Unter­­stüt­zungs­leis­    einer Inkasso­ tätigkeit ist das Rechts-
      tung um­fasst die Beratung zum Verfah-     dienstleistungsgesetz. Es erlaubt die Ein-
      ren unter Einbeziehung persönlicher        ziehung fremder Forderungen, wenn das
      Probleme der Betroffenen, die Durch-       Unternehmen bei der entsprechenden
      führung des außer­   gerichtlichen Eini-   Behörde registriert ist, und besondere
      gungsversuchs, gegebenenfalls die Be-      Sachkunde, Zuverlässigkeit und persön-
      scheinigung des Scheiterns und die Ver-    liche Eignung nachweisen kann. Bei Ver-
      tretung im gerichtlichen Insolvenz­        stößen kann die Registrierung widerru-
      verfahren. Auf der Grundlage von § 305     fen werden.
      Insolvenzordnung (InsO) und den 16
      Landesausführungsgesetzen zur InsO         In der Bundesrepublik gibt es rund 700
      ist diese Beratungsform grundsätzlich      Inkassounternehmen, von denen ein
      nur zwei Gruppen gestattet:                Großteil im Bundesverband der Deut-
                                                 schen Inkassounternehmen zusam-
     • den geeigneten Stellen (zum Beispiel     mengeschlossen ist. Das Geschäfts­
       Schuldnerberatungsstellen der Wohl-       gebaren einzelner „Dienstleis­ter“ stößt
       fahrts- und Verbraucherverbände so-       häufig auf zum Teil erhebliche Kritik.
15

Grundsätzlich sind Inkassounterneh-      nen müssen zunächst selbst oder
men an möglichst raschen Zahlungs-       mit Hilfe einer Schuld­nerbera­tungs­
vereinbarungen interessiert. Darü-       stelle versuchen, eine Einigung mit
ber hinaus ist es für sie oftmals ge-    den Gläubigern über eine Schulden-
nauso wichtig, nähere Informationen      bereinigung bzw. -regulierung zu
über die wirtschaftliche Situation der   erreichen.
Betroffenen und deren familiäres
Umfeld zu erhalten.                      Ist eine außergerichtliche Einigung
                                         nicht möglich, kann die Eröffnung
Für die Schuldnerberatung ergibt         des Insolvenzverfahrens mit Rest-
sich daraus als Konsequenz, mit den      schuldbefreiung beantragt werden.
im Beratungsgespräch erhaltenen          Zunächst prüft das Insolvenzgericht,
Informationen verantwortungsbe-          ob es nach seiner Einschätzung aus-
wusst und vorsichtig umzugehen.          sichtsreich ist, im sogenannten Ver-
                                         fahren über den gerichtlichen Schul-
INSOLVENZORDNUNG/                        denbereinigungsplan eine gütliche
RESTSCHULDBEFREIUNG                      Einigung zwischen den Gläubigern
Seit 1999 haben erstmals in der deut-    und der Schuldnerin/dem Schuldner
schen Rechtsgeschichte auch über-        zu erzielen.
schuldete Personen und Privathaus-
halte die grundsätzliche Chance, in      Wird dies als nicht aussichtsreich
einem sogenannten Verbraucherin-         eingeschätzt oder scheitert das ge-
solvenzverfahren von ihren rest-         richtliche Schuldenbereinigungs-
lichen Verbindlichkeiten befreit zu      planverfahren, wird das Insolvenz-
werden. Umgangssprachlich nennt          verfahren eingeleitet. In diesem Ver-
man dieses Verfahren auch Verbrau-       fahren wird das vorhandene Vermö-
cher- oder Privatinsolvenz. Die Mög-     gen der Schuldner/-in­nen verwertet
lichkeit der Restschuldbefreiung ist     und quotenmäßig auf die Gläubiger
jedoch an bestimmte, eng umrissene       aufgeteilt. Zudem müssen die
Bedingungen gebunden.                    Schuldner/-innen für die Dauer der
                                         Wohlverhaltensperiode den pfänd-
Das Verbraucherinsolvenzverfahren        baren Teil ihres Einkommens an eine
ist ein mehrstufiges Verfahren. Zu-      Treuhänderin oder einen Treuhän-
nächst sind zwingend außergericht-       der abtreten. Diese verteilen die Be-
liche Einigungsbemühungen vorge-         träge ebenfalls quotenmäßig an die
sehen. Das heißt, die Schuldner/-in-     Gläubiger.
16

     Wird die Wohlverhaltensperiode er-             gerichtliche Einigung mit den Gläu-
     folgreich durch­  laufen (das gesamte          bigern versucht wurde. Diese Be-
     Verfahren dauert vom Tag der Eröff-            scheinigung muss von sogenannten
     nung bis zum letzten Tag der Wohlver-          geeigneten Stellen oder Personen
     haltensphase max. sechs Jahre), wird           ausgestellt werden. Einen solchen Ei-
     den Schuldner/-innen Restschuldbe-             nigungsvorschlag können und sollten
     freiung erteilt. Sofern die Schuldner/-        Schuldner/-innen nicht allein unter-
     innen in der Lage sind, zumindest die          nehmen.
     Kosten des Verfahrens zu begleichen,
     können sie beantragen, dass ihnen be-          „Geeignete Personen“ sind aufgrund
     reits nach fünf Jahren Restschuldbe-           ihres Berufes Rechtsanwältinnen/-an-
     freiung erteilt wird. Sollten sie sogar in     wälte, Notarinnen/Notare oder Steuer­
     der Lage sein, innerhalb von drei Jah-         beraterinnen/-bera­ter. Als „geeignete
     ren die Verfahrenskosten und minde-            Stelle“ sind von den Bundesländern
     stens 35 % der angemeldeten Forde-             viele Schuldnerberatungsstellen aner-
     rungen zu begleichen, kann ihnen auf           kannt, diese müssen jedoch bestimmte
     Antrag bereits nach drei Jahren Rest-          Anforderungen erfüllen. Damit soll
     schuldbefreiung erteilt werden.                eine qualifizierte Beratung der Betrof-
                                                    fenen sichergestellt werden.
     Das Verfahren im Einzelnen
     1. Die außergerichtliche Schuldenre-        2. Das gerichtliche Verfahren über
        gulierung                                    den Schuldenbereinigungsplan
         Diese hat Vorrang vor dem gericht-           Wenn im außergerichtlichen Verfah-
         lichen Insolvenzverfahren. Die Schuld­       ren keine Einigung mit den Gläu-
         ner/-innen müssen also zunächst ver­         bigern erzielt wird, können die
         suchen, eine Einigung mit den Gläu-          Schuldner/-innen beim Insolvenz-
         bigern über eine Schuldenbereini-            gericht einen Antrag auf Eröffnung
         gung oder Schuldenregulierung zu             des gerichtlichen Insolvenzverfah-
         erzielen. Ohne einen solchen Eini-           rens stellen. In Nordrhein-Westfalen
         gungsversuch ist das gerichtliche            haben die Insolvenzgerichte ihren
         Verfahren und auch das Restschuld-           Sitz an dem Ort, an dem auch ein
         befreiungsverfahren nicht mög­lich.          Landgericht seinen Sitz hat.
         Es kann nur beantragt werden,
         wenn bescheinigt wird, dass inner-         Mit dem Antrag müssen bestimmte
         halb der letzten sechs Monate vor          Unterlagen und Erklärungen vorge-
         Antragstellung er­folglos eine außer-      legt werden. Im Einzelnen sind dies
17

  • d ie Bescheinigung über den er-      Das Gericht kann auf der Grundlage
     folglosen außergerichtlichen Eini-   dieses Plans versuchen, eine gütliche
     gungsversuch                         Einigung zwischen Schuldner/-in und
  • der Antrag auf Erteilung der Rest-   Gläubigern herbeizuführen. Kommt eine
     schuldbefreiung                      Einigung zustande, hat diese die Wir-
  • ein Überblick über das Vermögen      kung eines gerichtlichen Vergleichs. Hat
     (Vermögensübersicht)                 bereits die Mehrheit der Gläubiger dem
  • ein Verzeichnis des vorhandenen      Plan zugestimmt und haben diese
     Vermögens und Einkommens             auch Anspruch auf die Mehrheit der
     (Vermögensverzeichnis)               Forderungen, kann das Gericht die Zu-
  • ein Verzeichnis der Gläubiger und    stimmung der übrigen Gläubiger er-
     der geltend gemachten Forde-         setzen.
     rungen sowie eine Erklärung,
     dass diese Angaben vollständig       Hält das Insolvenzgericht eine Eini-
     sind                                 gung im gerichtlichen Schuldenberei-
  • einen Schuldenbereinigungsplan.      nigungsplanverfahren für nicht aus-
                                          sichtsreich bzw. ist, wenn diese nicht
Die vorgelegten Vermögens-, Gläu-         zustande kommt, auch eine Zustim-
biger- und Forderungsverzeichnisse        mungsersetzung durch das Gericht
müssen vollständig sein. Wenn die         nicht möglich, wird das sogenannte
Schuldner/-innen keinen ausreichen­       vereinfachte Insolvenzverfahren (Ver-
den Überblick über die bestehenden        braucherinsolvenzverfahren) eröffnet.
Forderungen haben, besteht ein
Auskunftsanspruch gegen die Gläu-         3. Das vereinfachte Insolvenzverfahren
biger. Diese müssen den Schuldner/-           Im vereinfachten Insolvenzverfah-
innen auf ihre Kosten die bestehen-           ren wird das Vermögen und das
den Forderungen mitteilen.                    pfändbare Einkommen der Schuld­
                                              ner/-innen entsprechend der Höhe
Der gerichtliche Schuldenbereinigungs-        der jeweils geltend gemachten For-
plan kann grundsätzlich von den im            derung (quotenmäßig) aufgeteilt.
außergerichtlichen Verfahren gemach­          Die Schuld­  ner/-innen haben zu-
ten Vorschlägen abweichen. Es be-             dem die Kosten des Verfahrens zu
steht aber auch die Möglichkeit, die          tragen und müssen sich der Wohl-
außergerichtlichen Regulierungsvor-           verhaltensperiode unterziehen.
schläge in den gerichtlichen Schulden­
bereinigungsplan aufzunehmen.
18

       In dieser Zeit sind bestimmte Oblie-     rungen aus einer rechtskräftigen Verur-
       genheiten zu erfüllen. Die Schuldner/-   teilung wegen einer Steuerstraftat oder
       innen müssen                             sog. „vorsätzlich pflichtwidrig“ nicht ge-
                                                zahlter Unterhalt. Auch Geldstrafen,
       • ihr pfändbares Einkommen an ei-       Geldbußen sowie Zwangs- und Ord-
          nen Treuhänder abtreten,              nungsgelder gehören dazu.
       • sich um eine zumutbare Arbeit
          bemühen,                              Die Erlangung der Restschuldbefrei-
       • die Hälfte einer eventuellen Erb-     ung hängt von vielen Faktoren ab und
          schaft abtreten,                      erfordert die Klärung einer Reihe von
       • jeden Wechsel des Wohnsitzes          Detailfragen. Es ist daher auf jeden Fall
          und der Arbeitsstelle anzeigen.       ratsam, sich vorher eingehend bei
                                                Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten
       Die Höhe der Verfahrenskosten ist        oder Schuldnerberatungsstellen über
       abhängig vom Wert des Vermögens          dieses Verfahren zu informieren.
       der Schuldnerin/des Schuldners so-
       wie den tatsächlich entstehenden         KONTOPFÄNDUNG
       Auslagen. Zudem müssen ggf. die          Genau wie Ansprüche auf Lohn und
       Kosten für eine Rechtsanwältin/ei-       Gehalt können Guthaben bei Kredi-
       nen Rechtsanwalt bezahlt werden.         tinstituten gepfändet werden. Gerade
       Dies gilt jedoch nicht für mittellose    in Zeiten des bargeldlosen Zahlungs-
       Schuldner/-innen. Diese können ei-       verkehrs stellt die Pfändung des Kon-
       nen Antrag auf Stundung der Verfah-      tos einen besonders schwerwie-
       renskosten stellen. Wird ihnen auf       genden Eingriff in die Lebenssituation
       Antrag anwaltliche Hilfe beigeord-       der Schuldner/-innen dar. Anders als
       net, sind auch diese Kosten von der      bei einer Pfändung von Lohn oder Ge-
       Stundung erfasst.                        halt ist bei einer Kontopfändung
                                                grundsätzlich das gesamte Guthaben
     Nach Ablauf der Wohlverhaltensperi-        pfändbar. Pfändungsschutz für Gutha-
     ode werden die bisherigen Schulden         ben auf Girokonten ist seit 2012 nur
     erlassen, es wird Restschuldbefreiung      noch auf dem Pfändungsschutzkonto
     erteilt. Von der Erteilung der Rest-       (siehe P-Konto) möglich.
     schuldbefreiung sind jedoch Schul-
     den aus einer vorsätzlich begange-         KONTOSPERRE
     nen unerlaubten Handlung ausge-            Nicht selten stehen Betroffene vor dem
     nommen. Hierzu zählen auch Forde-          Problem, dass ihnen die Bank von ihrem
19

Girokonto nichts mehr auszahlt und         frei. Hilfen für Schuldner/-innen und
auch keine Überweisungsaufträge aus-       Überschuldete werden angeboten in
führt. Das Konto ist gesperrt, heißt es    den Einrichtungen der Wohlfahrtspfle-
und die Kunden sind mittellos. Diesem      ge, der Kommunen und der Verbrau-
Phänomen liegt keine Kontopfändung         cherberatungen. In einigen Beratungs-
zugrunde, deren negative Folgen u. U.      stellen werden bei einer Schuldenre-
mit der Umwandlung in ein P-Konto          gulierung die Kosten der Sachmittel
abgeholfen werden könnte, sondern          (Porto, Fotokopien) berechnet. In an-
die Bank verrechnet den Sollstand eines    deren werden im Rahmen eines Insol-
Kontos mit den eingehenden Zahlun­         venzverfahrens Gebühren erhoben für
gen. Kontosperren können dann auf-         die Erledigung bestimmter Verfahrens-
treten, wenn sich das Girokonto im Mi-     abschnitte in Abhängigkeit zur Gläu-
nus befindet. Hat die Bank erfahren,       bigeranzahl (zum Beispiel 50,– Euro für
dass sich die wirtschaftliche Situation    den Insolvenzantrag und 5,– bis 10,–
der/des Betroffenen wesentlich ver-        Euro pro Gläubiger), wobei die meisten
schlechtert, diese/-r zum Beispiel eine    Einrichtungen differenzieren nach
Vermögensauskunft abgegeben hat,           pfändbarem und unpfändbarem Ein-
kann es passieren, dass ein (weit) über-   kommen der Betroffenen. Diese Ge-
schrittener Dispo auf den ursprünglich     bühren betragen in der Regel jedoch
vereinbarten Betrag zurückgeführt          nicht mehr als ein Fünftel bis ein Zehn-
werden soll, der Dispo gekürzt oder ge-    tel der Kosten des tatsächlichen Unter-
kündigt wird oder eine bislang gedul-      stützungsaufwands. Grundsätzlich be-
dete Kontoüberziehung ausgeglichen         steht Kostentransparenz.
werden soll. Die Bank kann dann einge-
hende Zahlungen auf dem Konto und          KREDITE/KREDITKÜNDIGUNG
das heißt unter Umständen auch kom-        Zu den häufigsten Schuldenarten, zu-
plette Monatslöhne und -gehälter ent-      mindest der Höhe nach, zählen Bank-
sprechend den neuen Bedingungen            schulden. In der Schuldnerberatung
verrechnen. Für diese Art der Verrech-     stößt man dabei auf Hypothekendar-
nung besteht kein Pfändungs- oder          lehen und vor allem auf Konsumen-
besser gesagt Verrechnungsschutz.          tenkredite. Diese gliedern sich im We-
                                           sentlichen in Ratenkredite und Rah-
KOSTEN DES ANGEBOTS                        menkredite.
Die soziale Schuldnerberatung als
ganzheitlich verfahrende persönliche       Bei einem Ratenkredit werden der Aus-
Hilfe ist für die Ratsuchenden kosten-     zahlungsbetrag, die Kosten des Darle-
20

     hens und die Laufzeit festgeschrie-          ausstehende Betrag sich auf min-
     ben und dementsprechend die Höhe             destens 10 % des Nettokreditbe-
     des Ratenbetrags bestimmt. Die Zin-          trags beläuft.
     sen und andere Kostenteile des Kre-
     dits sind Bestandteil der Rate. Für ei-    2. Kredite mit einer Laufzeit ab 37 Mo-
     nen Rahmenkredit wird hingegen ein            naten, wenn Verbraucher/-innen
     eigenes Konto eingerichtet und ein            mit mindestens zwei aufeinander-
     Höchstbetrag, mit dem das Konto be-           folgenden Raten ganz oder teilwei-
     lastet werden darf, vereinbart. Darü-         se im Rückstand sind und der aus-
     ber hinaus wird eine Rate oder Minde-         stehende Betrag sich auf minde-
     strate festgelegt. Bis zum Höchstbe-          stens 5 % des Nettokreditbetrags
     trag kann in der Regel mehrfach belie-        beläuft.
     hen werden. Verzinst wird der Betrag,
     der im Soll steht. Rahmenkredite ver-      3. 
                                                   Zusätzlich muss der Kreditgeber
     binden Merkmale eines Dispositions-           den Verbraucher/-innen erfolglos
     kredits mit denen eines Ratenkredits.         eine zweiwöchige Frist zur Zahlung
     Der BGH hat festgelegt, dass Rahmen-          des rückständigen Betrags mit der
     kredite wie Ratenkredite zu behan-            Androhung der Kündigung gesetzt
     deln sind.                                    haben.

     Die Regelungen zum Verbraucher-            Bei einem Ratenkreditvertrag sind die
     schutz finden sich im Bürgerlichen         Zinsen bereits in jede Rate eingerech-
     Gesetzbuch (BGB). Dabei wird unter-        net. Die Bank muss nun bei der Kündi-
     schieden zwischen Verbraucherdarle-        gung und abschließenden Abrech-
     hensverträgen, Verträgen über Finan-       nung eines Kredits die bereits gezahl-
     zierungshilfen sowie Ratenlieferungs-      ten Raten von der Bruttokreditsum-
     verträgen. Eine Bank kann gem. § 498       me abziehen. Von dem Rest muss sie
     BGB einen Kreditvertrag nur unter fol-     den Teil der Zinsen zurück vergüten,
     genden Voraussetzungen kündigen:           der nicht verbraucht wurde. Diese
                                                Zinsvergütung wird nach einer fest-
     1. Kredite mit einer Laufzeit bis zu 36   liegenden Formel berechnet.
        Monaten, wenn Verbraucher/-in-
        nen mit mindestens zwei aufeinan-       Auf den nun geforderten Betrag wird
        derfolgenden Raten ganz oder teil-      ein sogenannter Verzugszins berech-
        weise im Rückstand sind und der         net, dessen Höhe ebenfalls im BGB
21

geregelt ist. Die Verzugszinsen dürfen   die Forderungsverrechnung. Hier wer-
demnach höchstens 5 % über dem           den die Zahlungen in folgender Rei-
Basiszinssatz der Deutschen Bundes-      henfolge verbucht:
bank liegen.
                                         1. Kosten
                                         2. Zinsen
Ein Grund, warum Bankschulden viel-
                                         3. Hauptforderung.
fach trotz regelmäßiger Ratenzah-
lungen nicht geringer werden, liegt      Wenn Zahlungen erst ganz zum
an der Verrechnung der Zahlungen         Schluss auf die Hauptforderung an-
mit den Schulden: Nach § 497 BGB         gerechnet werden, wächst die Gefahr,
muss die Bank jede eingehende Zah-       dass der Schuldenberg trotz einer ge-
lung in folgender Reihenfolge ab-        wissen Rückzahlungssumme über-
rechnen:                                 haupt nicht kleiner wird, da die Rate
                                         nicht ausreicht, um Kosten und Zin-
1. Kosten
                                         sen, geschweige denn auch nur einen
2. Hauptforderung
                                         Teil der Hauptforderung zu decken.
3. Zinsen.

Jede eingehende Zahlung reduziert al-    LOHNPFÄNDUNG
so zunächst die vorhandenen Kosten,      Forderungen der Schuldner/-innen
zum Beispiel Mahnkosten, Rechtsan-       gegen den Arbeitgeber auf Zahlung
waltskosten oder Gerichtskosten.         von Lohn und Gehalt können durch
                                         Gläubiger gepfändet werden. Dies er-
Wenn diese Kosten bezahlt sind, wird     folgt durch einen sogenannten Pfän-
der eingehende Betrag mit der Haupt-     dungs- und Überweisungsbeschluss
forderung, also dem geschuldeten Be-     (PfüB). Dieser wird auf Antrag des
trag ohne Zinsen, und zum Schluss        Gläubigers vom zuständigen Vollstre-
dann mit den Zinsen verrechnet.          ckungsgericht, also dem Amtsgericht
                                         am Wohnsitz der Schuldnerin/des
Für die Verrechnung eingehender          Schuldners erlassen. Bei öffentlich-
Zahlungen bei sonstigen, nicht dem       rechtlichen Forderungen wird auf der
Verbraucherkreditgesetz unterliegen­     Grundlage einer Pfändungs- und Ein-
den Forderungen, wie zum Beispiel        ziehungsverfügung (Pfeiv) vollstreckt,
Waren-, Unterhalts-, Miet- oder Versi-   die durch die zuständige Vollstre-
cherungsforderungen, bildet das Bür-     ckungsbehörde erlassen wird.
gerliche Gesetzbuch die Grundlage für
22

     Nach Eingang des PfüBs oder Pfeivs         Spalte 3 (Unterhaltspflicht für 2 Kin-
     ist der Arbeitgeber als Drittschuldner     der + 1 Ehefrau = 3 Personen)
     verpflichtet, die pfändbaren Teile des     pfändbar: 7,03 €.
     Arbeitseinkommens einzubehalten und
     an den Gläubiger zu überweisen. In         Gehen beim Arbeitgeber als Dritt-
     diesem Dreiecksverhältnis kommt dem        schuldner mehrere Pfändungs- und
     Arbeitgeber als Drittschuldner eine zen-   Überweisungsbeschlüsse ein, sind
     trale Rolle zu. Er haftet nämlich sowohl   die pfändbaren Einkommensanteile
     gegenüber der Gläubiger- als auch der      an den Gläubiger zu überweisen, des-
     Schuldner/-innenseite für die korrekte     sen Pfändungsbeschluss als erster
     Abwicklung der Lohnpfändung.               eingegangen ist. Entscheidend ist al-
                                                lein das Datum der Zustellung beim
     Im konkreten Fall muss der Arbeitge-       Drittschuldner.
     ber klären:
     • Wieviel ist pfändbar?                    Beispiel
     • Wer erhält den pfändbaren Betrag        Der Pfändungsbeschluss des Gläubi-
        bei mehreren PfüBs und Pfeivs?          gers A geht am 20.03.2014 beim Ar-
                                                beitgeber ein. Am 21.03.2014 wird
     Die Höhe des jeweils pfändbaren Be-        ein weiterer Pfändungsbeschluss des
     trags ergibt sich aus der Pfändungs-       Gläubigers B dem Arbeitgeber zuge-
     tabelle gem. § 850 c ZPO. Einen Aus-       stellt. Die pfändbaren Einkommens-
     zug finden sie im Anhang dieser            anteile gehen an den Gläubiger A.
     Handreichung. Maßgeblich für die           Gläubiger B muss so lange warten, bis
     Höhe des pfändbaren Betrages ist           die Forderung von Gläubiger A voll-
     neben dem Nettoeinkommen die               ständig befriedigt ist.
     Anzahl der Personen, denen gegen-          Gehen mehrere Pfändungs- und Über-
     über die Schuldnerin/der Schuldner         weisungsbeschlüsse zeitgleich beim
     unterhaltspflichtig ist.                   Drittschuldner ein, sind diese nach
                                                Forderungsanteilen aufzuteilen.
     Beispiel
     Schuldner/-in alleinstehend                Beispiel
     1 250,– € netto                            PfüB Gläubiger A über 4  000,– €, PfüB
     Spalte 0 (Unterhaltspflicht für 0 Per-     Gläubiger B über 6      000,– €. Wenn
     sonen) pfändbar: 143,47 €                  200,– € monatlich pfändbar sind, wird
     Schuldner/-in verheiratet                  wie folgt aufgeteilt: Gläubiger A erhält
     2 Kinder, 1 900,– € netto                  80,– €, Gläubiger B erhält 120,– €.
23

Achtung                                    Ein Vordruck für den Widerspruch ist
Verbleibt den Betroffenen nach Ab-         dem Mahnbescheid beigefügt. Der
zug des pfändbaren Betrags weniger         Widerspruch ist nicht an den Gläubi-
als das Existenzminimum gem. SGB II        ger zu richten, sondern muss an das
oder SGB XII, besteht die Möglichkeit,     Gericht geschickt werden, das den
eine Erhöhung des pfändungsfreien          Mahnbescheid erlassen hat.
Betrages zu beantragen. Die Grundla-
ge hierfür ist § 850 f ZPO.                Die Frist beginnt mit dem Tag der Zu-
                                           stellung. Als zugestellt gilt der Mahn-
MAHNVERFAHREN                              bescheid nicht nur bei der persön-
Das Mahnverfahren ist eine kosten-         lichen Aushändigung an die Schuld-
günstige Möglichkeit für Gläubiger,        nerin/den Schuldner, sondern auch
in relativ kurzer Zeit einen vollstreck-   dann, wenn eine entsprechende Be-
baren Schuldtitel, einen sogenannten       nachrichtigung über die versuchte Zu­
Vollstreckungsbescheid, zu erlangen.       stellung im Briefkasten der Betrof-
Die Vordrucke hierfür gibt es im Inter-    fenen hinterlegt wird.
net und im Schreibwarenladen. Sie
werden vom Gläubiger selbst ausge-         Wenn nach Ablauf dieser Frist keine Zah-
füllt und an das für ihn zuständige        lungen geleistet worden sind oder Wi-
Vollstreckungsgericht weitergeleitet.      derspruch eingelegt worden ist, ergeht
Dieses veranlasst ohne weitere in-         der Vollstreckungsbescheid. Auch hier
haltliche Prüfung die Zustellung mit-      haben die Betroffenen eine 14-tägige
tels Postzustellungsurkunde an die         Frist ab dem Datum der Zustellung, um
Schuld­ner/-­innen. Mit dem Mahnbe-        Einspruch einzulegen. Verstreicht auch
scheid werden die Schuldner/-innen         diese Frist ungenutzt, hat der Gläubiger
aufgefordert, den geltend gemach-          einen rechtskräftigen Schuldtitel, der 30
ten Betrag an den Gläubiger zu ent-        Jahre lang gültig und Grundlage für
richten, da ansonsten ein Vollstre-        Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist.
ckungsbescheid ergeht. Sollte die
Forderung ganz oder teilweise be-          PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO
stritten    werden,      werden      die   Seit Juli 2010 haben Schuldner/-innen
Schuldner/-innen aufgefordert, in-         die Möglichkeit, auf Antrag ein schon
nerhalb von 14 Tagen ab Zustellung         bestehendes Girokonto in ein Pfän-
des Mahnbescheides Widerspruch             dungsschutzkonto, das so genannte
einzulegen.                                P-Konto, umzuwandeln. Auf diesem
                                           P-Konto ist ein monatlicher Grundbe-
24

     trag unpfändbar. Dieser Betrag wird        Bescheinigt oder bestätigt werden
     alle zwei Jahre gesetzgeberisch ange-      können nur die jeweils unpfändbaren
     passt. Stichtag ist zweijährlich jeweils   Basisbeträge. Die Bestätigung des un-
     der 1. Juli. Seit 2013 beträgt er          pfändbaren Betrags eines individu-
     1 045,04 €. Aus diesem Betrag können       ellen Arbeitseinkommens nach der
     Überweisungen, Lastschriften, Barab-       Pfändungs­tabelle oder einer über die
     hebungen, Daueraufträge etc. getäti-       Sockel­beträge hinausgehenden Sozi-
     gt werden. Damit soll die materielle       alleistung ist nicht vorgesehen. Dies
     Existenzgrundlage der Schuldner/-in-       kann nur über einen konkreten Pfän-
     nen ohne Einschaltung der Justiz ge-       dungsschutzantrag beim Vollstre-
     währleistet werden.                        ckungsgericht erreicht werden. Zu-
                                                dem können Schuldner/-innen beim
     Dieser unpfändbare Grundbetrag kann        Vollstreckungsgericht beantragen,
     durch die Vorlage einer Bescheinigung      dass die Pfändungsmaßnahme dau-
     beim Kreditinstitut erhöht werden. Das     erhaft aufgehoben oder zumindest
     ist der Fall, wenn gesetzliche Unter-      für zwölf Monate eingestellt wird. Vo-
     haltsverpflichtungen erfüllt werden        raussetzung ist der Nachweis, dass
     müssen oder die Kontoinhaberin/der         dem Konto in den letzten sechs Mo-
     Kontoinhaber Leistungen nach SGB II        naten vor Antragstellung überwie-
     oder SGB XII für Mitglieder der Bedarfs-   gend unpfändbare Beträge gutge-
     gemeinschaft entgegennimmt oder            schrieben worden sind. Zudem muss
     aber bestimmte Sozialleistungen, Kin-      man glaubhaft machen, dass auch in
     dergeld oder Unterhalt gutgeschrie-        den nächsten zwölf Monaten keine
     ben werden. Der Erhöhungsbetrag für        pfändbaren Beträge zu erwarten sind
     die erste berechtigte Person beträgt       (§ 850 l ZPO).
     seit 2013 393,30 €, für jede weitere be-
     rechtigte Person je 219,12 €. Auch diese   Es besteht keine generelle gesetz-
     Beträge werden alle zwei Jahre jeweils     liche Verpflichtung der Banken zur Er-
     zum 1. Juli angepasst.                     öffnung und Führung eines Girokon-
                                                tos. Die Kreditwirtschaft hat sich in
     Bescheinigungen ausstellen können          den „Empfehlungen des zentralen Kre-
     Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Fa­­   ditausschusses“ (dieser firmiert jetzt
     milienkassen, Rechtsanwältinnen/-an-       unter „Deutsche Kreditwirtschaft“) zwar
     wälte und Schuldnerberatungsstellen,       verpflichtet, für alle Bürger/-innen ein Gi-
     die eine Anerkennung nach § 305            rokonto bereitzuhalten, kommt dieser
     Insolvenz­ordnung haben.                   Selbstverpflichtung jedoch nur begrenzt
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nach. In Nord­ rhein-Westfalen sind die    entieren sich die Projekte zunehmend
Sparkassen gesetzlich verpflichtet, auch   daran, Finanzkompetenz zu vermit-
bei Überschuldung Girokonten auf Gut-      teln. Finanzkompetenz ist eine Schlüs-
habenbasis einzurichten. Nur hier be-      selqualifikation und somit eine wich-
steht also die Sicherheit, ein Girokonto   tige Grundlage für eine verantwor-
eröffnen zu können und dieses dann ge-     tungsvolle Haushalts- und Lebensfüh-
gebenenfalls in ein P-Konto umwandeln      rung. Angemessene Finanzkompe-
zu können.                                 tenz ist eine zentrale Bedingung, um
                                           Finanz- und Konsumentscheidungen
PRÄVENTION                                 richtig zu treffen und die Folgen die-
In der Schuldenprävention unterschei-      ser Entscheidungen kritisch abschät-
det man zwischen struktur- und perso-      zen zu können.
nenbezogenen Maßnahmen. Von Be-
deutung ist im Rahmen dieser Broschü-      Das bundesweite Präventionsnetz-
re der Bereich personenbezoge­ner Prä-     werk Finanzkompetenz e. V. definiert
vention. Darunter versteht man Infor-      in seiner Präambel den Begriff Finanz-
mationsveranstaltungen, Trainingskurse,    kompetenz wie folgt:
Gruppenberatungen, Multiplikatoren-
fortbildungen und ähn­   liches. Diese     „Finanzkompetenz ist die Kompetenz
Veranstaltungen finden statt an Volks-     zur Gewinnung und nachhaltigen
hochschulen, Berufsbildungseinrich-        Nutzung finanzieller Mittel und
tungen, Familienbildungsstätten, Ein-      Finanz­dienstleistungen. Dies schließt
richtungen der Kinder- und Jugendhil-      die Abwägung von Bedürfnissen und
fe, Jugendberufshilfe, Jugendsozialar-     Alternativen der Bedürfnisbefriedi-
beit, an Schulen und in Verbraucher-       gung ein und hat stets auch die lang-
beratungsstellen.                          fristige Vermögenssicherung im
                                           Blick.“
Die stetig steigende Zahl von über-
schuldeten Personen unterschied-           Das Ministerium für Klimaschutz, Um-
licher Altersgruppen führte in den         welt, Landwirtschaft, Natur – und Ver-
letzten Jahren dazu, dass verschie-        braucherschutz NRW (MKULNV) hat
dene Projekte im Bereich Prävention        zum Beispiel diverse Projekte für ver-
entwickelt und erprobt wurden. Da          schiedene Zielgruppen entwickelt.
das Thema Geld und Umgang mit              Zudem haben verschiedene Projekte
Geld immer noch zu den Tabuthemen          unterschiedliche Materialien für spe-
in unserem Lebensalltag gehört, ori-       zifische Zielgruppen entwickelt und
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