Bericht der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz

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Arbeitsgemeinschaft
                                      Diakonie in Rheinland-Pfalz

                   in Rheinland-
                   Pfalz

                   Geschäftsführung   Geschäftsstelle

                                      Große Bleiche 47
                                      55116 Mainz
                                      Tel.: 06131-32741-20

                                      www.diakonie-rlp.de

Bericht
der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in
Rheinland-Pfalz
zur

Trägerkonferenz

1. Dezember 2014, Mainz
Bericht der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz
                        zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

I. Bericht des Sprechers der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft,
   Pfarrer Albrecht Bähr

1. Weltweite Entwicklungen
   Als Angela Merkel am Tag der Deutschen Einheit ihre Rede mit dem Satz einläute-
   te: „Wir hatten im vergangenen Jahr noch keine Ahnung, was uns in diesem Jahr an
   politischen Veränderungen ins Haus steht“ – dachte ich mir: „Sie hat Recht!“

   Jede weltpolitische Entwicklung wirkt sich bis in den kleinsten Winkel von Rhein-
   land-Pfalz aus und tangiert die Arbeit der Diakonie in vielfältiger Weise. Ob es die
   durch die Weltwirtschaftskrise ausgelöste Spardiskussion inkl. Schuldenbremse der
   Länder ist oder die große Herausforderung ankommende Flüchtlinge willkommen zu
   heißen. Wir spüren, dass auch wir eingewoben sind in die Entwicklungen der Welt.
   Daraus leitet sich neben unseren fachlichen Schwerpunkten in der Mitarbeit, auch
   unsere anwaltschaftliche Verantwortung ab, die wir im Sinne der betroffenen Men-
   schen in Rheinland-Pfalz übernehmen.

2. Politische Entwicklung Land Rheinland-Pfalz
   Wie Sie alle mitbekommen haben, hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer ihr Kabinett
   grundlegend umgebildet, sich von den meisten MinisterInnen getrennt und durch
   Neubesetzungen versucht ein Signal zu setzen, dass sie als Ministerpräsidentin un-
   abhängig und mit eigenem Profil, die Rot/Grün geführte Landesregierung leiten und
   über die Legislaturperiode hinaus, auch weiterführen möchte.

   Aus diakonie-politischer Sicht, sind die Besetzungen der neuen Ministerien zu be-
   grüßen. Wir erwarten von der neuen Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler,
   dass sie ihre auf Bundesebene erworbene sozialpolitische Kompetenz nutzen wird,
   um sich schnell in die rheinland-pfälzische Sozialpolitik einzuarbeiten. Dies ist not-
   wendig, denn wichtige Entscheidungen mit ihr müssen zeitnah getroffen werden.

   Dies gilt auch für die Besetzung im Bildungsministerium. Ministerin Vera Reiß ist der
   Diakonie sehr wohlgesonnen und wird in ihrer eher ruhigen und zielorientierten Art
   und Weise, wie auch Frau Ahnen das Haus geleitet hat, die Arbeit künftig prägen.

   Mit der Ernennung von Doris Ahnen zur Finanzministerin kann man gut leben. Frau
   Ahnen gilt als eine sehr geerdete und gut kalkulierende Politikerin, die zumindest in
   ihrem bisherigen Ministerium ihre Ziele, sowohl was die Inhaltliche Umsetzung als
   auch die finanzielle Ausstattung betraf, erreicht hat.

   Die Besetzung von Staatssekretärin Jacqueline Kraege als Bevollmächtige im Bund
   und in Europa, scheint mir ein geschickter Schachzug. Die Bedeutung der Bundes-
   politik für die föderale Entwicklung, wird in den nächsten Jahren entscheidend sein.
   Der Länderfinanzausgleich, das Bundesteilhabegesetz, die große Pflegereform,
   aber auch ein immer stärkeres Hineinregieren der europäischen Gemeinschaft in
   Vergabeverfahren vor Ort, benötigen eine starke und fachlich Kompetente Persön-
   lichkeit in Berlin und Brüssel. Dies wird durch Frau Kraege gewährleistet werden.

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                        zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

   Bei all den Umbesetzungen darf jedoch nicht vergessen werden, dass der ministeri-
   elle Apparat hinter den Ministerinnen und Ministern nicht ausgetauscht wurde und
   hier bemerken wir, neben eines spürbaren Personalmangels in den Ministerien,
   doch auch erhebliche fachliche Defizite, die oftmals zu sehr unbefriedigenden Er-
   gebnissen führen, die durch uns als Diakonische Träger, sowie auch durch die an-
   deren Wohlfahrtsverbände nicht akzeptiert werden können.
   Die Gespräche mit den Fraktionen im Rheinland-Pfälzischen Landtag, sowie mit den
   politischen Spitzen, den Staatsekretärinnen und Staatssekretäre, den Ministerinnen
   und Ministern, laufen gut und haben eine engmaschige Kontinuität, die für unsere
   Arbeit bedeutsam ist. Die Gespräche mit den Fraktionen sind von unterschiedlicher
   Qualität. Wir spüren, wie sehr die Opposition darauf bedacht ist, durch kompetente
   Vertreter ihrer Partei im sozialpolitischen Kontext mitzuwirken.

3. Kommunen
   Wir alle sind auf ein gutes Miteinander mit den Städten und Kommunen in Rhein-
   land-Pfalz angewiesen. Seit nun fast zwei Jahren, stagniert der Dialog unter den
   Sozialpartnern aufgrund einer sich immer mehr zuspitzenden Problematik, mit wel-
   chen Finanzen die Kommunen künftig durch das Land ausgestattet werden. Deutlich
   spüren wir, dass die klammen Kassen der Kommunen - in Zusammenhang mit der
   Schuldenbremse und dem großen Einfluss der ADD -, die politisch Verantwortlichen
   vor Ort fast handlungsunfähig machen.

4. Vertretung der Evangelischen Kirchen und Diakonischen Werke
   Im Berichtszeitraum konnten wir durch die Erweiterung unserer Referentenstellen
   weiterhin die Arbeit der Diakonie in Rheinland-Pfalz profiliert stärken.
   Herr Uli Sextro, landesweiter Referent für Migration und Flüchtlingsfragen, erweitert
   aktuell unser Team. Ein unschätzbar guter Mitarbeiter, aufgrund seiner hohen Kom-
   petenz und der notwendigen Einmischungsbereitschaft, insbesondere wegen der
   derzeit großen Herausforderung in der Flüchtlingspolitik im Land Rheinland-Pfalz.

   Für Frau Solveigh Schneider, stationäre/teilstationäre Altenhilfe, hat jetzt Frau Meike
   Sandstede, als landesweite Referentin und auch mit Dienstsitz in Mainz, die Arbeit
   begonnen. Auch sie hat sich unter den Trägern bereits einen sehr guten Namen
   gemacht und konnte reibungslos an die Arbeit von Frau Solveigh Schneider anknüp-
   fen.

   Des Weiteren haben wir im Rahmen der Gefährdeten- und Wohnungslosenhilfe,
   Herrn Burkhard Löwe verpflichtet, sodass wir auch im Bereich der sozialen Arbeit
   uns noch besser aufstellen konnten.

   Das Miteinander zwischen Kirchenrat Dr. Thomas Posern und dem Sprecher der
   Diakonie, als auch den Mitgeschäftsführern, Jens Rautenberg und Dr. Heiko Kunst,
   läuft tadellos. Wir ergänzen uns und nehmen gemeinsam die sozialpolitische Aufga-
   be in Rheinland-Pfalz wahr.

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   Was die Verwaltungskapazität betrifft, als auch die Möglichkeit, eine fundierte Öf-
   fentlichkeitsarbeit zu gewährleisten, stoßen wir allerdings zurzeit an Grenzen. Hier
   sind wir derzeit auf der Suche nach einer angemessenen Lösung.

6. Große Themenkomplexe in diesem Jahr
6.1 Aufgrund der Schuldenbremse in der rheinland-pfälzischen Verfassung werden alle
    Leistungen, die nicht zu Pflichtleistungen des Landes zählen, seitens des Landes
    zur Disposition gestellt.

   So sehr verständlich Einsparungen im Land sind, kann es unsererseits aber nicht
   angehen, dass die Grundprinzipien des partnerschaftlichen Miteinanders nicht mehr
   geachtet werden.

   Kürzungen im laufenden Haushalt sind für die Planungssicherheit inakzeptabel. Wir
   wissen um den geringen Spielraum, den die Ministerien im Bereich der sogenannten
   freiwilligen Leistungen haben. Aber es kann nicht angehen, dass den Schwachen in
   unserer Gesellschaft Leistungen entzogen werden, die ihnen die Teilhabe am ge-
   sellschaftlichen Leben faktisch fast unmöglich machen.

   Die Kürzungen im Bereich der Schwangeren-/Schwangerenkonfliktberatung, die
   Streichung von Geldern in den Familienbildungsstätten, die Stornierung der Unter-
   stützung bei Mutter-Kind-Kuren, sind nur Bespiele, bei denen zwar geringe Summen
   eingespart werden können, die jedoch fatale Auswirkungen für die Betroffenen ha-
   ben. Wir vermissen ein Gesamtkonzept des Landes, wie und unter welchen Prämis-
   sen Einsparungen getätigt werden. Es gibt aus unserer Sicht noch keinen ausrei-
   chenden und nachhaltigen Dialog der Ministerien untereinander. Hier werden Ver-
   antwortung teilweise nur zwischen den Ministerien herum geschoben, echte tragba-
   re, für die Betroffenen zumutbare Lösungen jedoch vermissen wir bislang.

6.2 Flüchtlingspolitik
   Die größte Herausforderung, der sich das Land, als auch wir als Diakonische Trä-
   ger, zu stellen haben, ist die Aufnahme von Flüchtlingen aus den Krisengebieten der
   Welt.

   Die Landesregierung ist in der Frage, wie wir in den Grundsätzen mit Flüchtlingen
   umzugehen haben, vorbildlich. Dennoch fehlt es an notwendigen Geldern zur Be-
   gleitung der oftmals traumatisierten Flüchtlingen. Die grundsätzliche Pflicht zur Auf-
   nahme der Flüchtlinge, darf nicht außer Acht lassen, dass die bei uns ankommen-
   den Migrantinnen und Migranten, dringend Unterstützungsbedarf in allen Bereichen
   brauchen und das diese Beratungsleistungen, die als freiwillige Leistungen definiert
   werden, eigentlich ein „Muss“ sind, damit Integration gelinget und den Menschen
   nachhaltig geholfen werden kann.

   Wir sind froh, dass wir mit Herrn Sextro und den Migrationsreferentinnen und Migra-
   tionsreferenten der Diakonischen Werke sowie mit den Kirchen im Land RLP – stell-
   vertretend sei hier Thomas Posern genannt – sehr kompetente Mitstreiterinnen und
   Mitstreiter haben.

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6.3 Bundesteilhabegesetz/Eingliederungshilfe
   Es klingt wie eine jährlich wiederkehrende Litanei, die Zukunftssicherung der Ein-
   gliederungshilfe in Rheinland-Pfalz. Zurzeit schielen alle auf den Bund, in der Hoff-
   nung, dass das Bundesteilhabegesetz die nötigen 5 Milliarden noch in dieser Legis-
   laturperiode zur Verfügung stellt, um die Kommunen vor Ort zu entlasten und der
   politischen Prämisse „Ambulant vor Stationär“ Rechnung zu tragen.

   Neben Absichtserklärungen auf Bundesseite und dem klaren Votum von Bundesfi-
   nanzminister Schäuble, zunächst nur eine Milliarde in dieser Legislaturperiode zur
   Verfügung zu stellen, tut sich nichts. Dies lähmt auch die Gespräche auf Landes-
   ebene und zwingt uns, vor Ort individuelle Lösungen mit den Kommunen zu suchen.

   Dies gelingt in vielen Fällen, jedoch kann es nicht sein – auch dies ein sich immer
   wiederholender Satz –, dass die Finanzkraft der Kommunen entscheidend ist, wie
   Teilhabe der Menschen mit Behinderungen vor Ort gelingt.

   Wir vermissen die notwendige Steuerungsfunktion des Landes und den Willen der
   Kommunen, sich mit dem Land und uns (auch der LIGA RLP) auf tragbare und vor
   allem für uns finanzierbare Modelle zu einigen.

6.4 Armuts- und Reichtumsbericht
   Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege hat ihren Teil zum Armuts- und Reichtumsbe-
   richt der Landesregierung geschrieben. Er wird im nächsten Jahr veröffentlicht wer-
   den.
   Es bleibt weiterhin bei allen Bemühungen, die die Landesregierung unternimmt, eine
   große Herausforderung der gesellschaftlichen Gruppen, die Armut in unserem Land
   nicht weiter zu verfestigen und auszubauen.
   Die Kinderarmut ist weiterhin hoch in RLP. Vor uns steht die weitere große Frage,
   wie wir künftig, mit der jetzt schon erkennbaren Altersarmut im Rahmen des demo-
   grafischen Wandels menschenwürdig und sozialverträglich umgehen können.

6.5 Demografische Entwicklung
   Demografie ist eines der großen Themen der Landesregierung, die Frage der Da-
   seinsvor- und Fürsorge in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz eine große Her-
   ausforderung für die Zukunft.

   Auf einem Demografiekongress in der vorletzten Woche versuchte das Land nun al-
   le Akteure mit ins Boot zu nehmen, um gemeinsam deutlich zu machen, dass das
   Thema Demografie in der Gesellschaft angekommen ist und die Bewältigung des
   Themas federführend durch das Land in Griff genommen wird.

   Bei einem Gespräch der Caritasvorstände und Diakonievorstände mit dem Innenmi-
   nisterium, ist uns jedoch deutlich geworden, dass hier, wie auch bei vielen anderen
   Themen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Ministerien nicht so funktioniert,
   wie es sein müsste, um ein wirklich gutes Gesamt-Konzept im Rahmen der demo-
   grafischen Perspektive entwickeln zu können.

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   Dennoch beteiligen wir uns selbstverständlich auch zukünftig insbesondere an den
   Fragen der Daseinsvorsorge und der sozialräumlichen Präsenz der Diakonie in
   Rheinland-Pfalz.

6.6 MehrWertSchöpfung – Studie der LIGA
   In Zusammenarbeit mit Prof. Sell haben die Wohlfahrtsverbände eine Sozialstudie
   zum Thema MehrWertSchöpfung der sozialen Arbeit in Rheinland-Pfalz veröffent-
   licht. Mit 11% (145.000) aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in Rhein-
   land-Pfalz bilden wir eine ganz wichtige Säule im wirtschaftlichen Leben unseres
   Bundeslandes. Ebenso wurde ermittelt, dass jeder investierte Euro durch Land und
   Kommune zu 72% wieder in die Kassen des Landes und vor allem in die Sozialver-
   sicherungssysteme zurückfließt. Leider und da liegt auch wieder mal der „schwarze
   Peter“ bei den Kommunen, sind es zu Gunsten der Kommunen nur ca. 9 Cent, die
   dort wieder ankommen.

6.7 LIGA-Vorsitz
   Ab dem Jahr 2015 werde ich für zwei Jahre als Sprecher der Diakonie in Rheinland-
   Pfalz, auch den LIGA-Vorsitz der Wohlfahrtsverbände in Rheinland-Pfalz überneh-
   men. Dies wird für uns als Diakonie eine spannende und herausfordernde Zeit wer-
   den, auf die ich mich sehr freue.

   Für uns in der Diakonie ist dies eine große Chance, uns als Wohlfahrtsverband und
   als interessanter, verlässlicher, aber auch engagierter Sozialpartner zu profilieren
   und damit auch Gehör zu verschaffen.

   Wir wollen uns dieser Aufgabe beherzt, selbstbewusst und mit den uns zur Verfü-
   gung stehenden Kräften stellen und freuen uns auf die Chance, hier auch im Sinne
   der Anwaltschaft für die Schwachen tätig zu werden.

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II.      Bericht aus der Arbeit der Diakonischen Arbeitsgemeinschaften und
         ihrer Fachgruppen sowie der landesweiten und koordinierenden
         Referentinnen und Referenten

AG 01 Voll- und teilstationäre diakonische Einrichtungen der Altenhilfe
           Meike Sandstede, landesweite Referentin

Arbeitsbeginn, Engagement, Vorgehensweise

Am 01. Mai 2014 habe ich meine Tätigkeit als landesweite Referentin für diakonische teil- und
vollstationäre Altenhilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz begonnen. Ich habe damit die Nachfol-
ge von Frau Schneider und Frau Menn angetreten. Die Pflege als praktische und politische Auf-
gabe liegt mir besonders am Herzen und ich möchte sie insbesondere im Sinne aller diakoni-
schen Träger teil- und vollstationärer Altenhilfeeinrichtungen weiter voran bringen. Konkret be-
deutet dies, die Interessen und Anliegen der Träger in den entsprechenden Gremien der Bun-
des- und Landesebene sowie der Pflegegesellschaft RLP zu vertreten. Darüber hinaus wenden
sich die Träger und Einrichtungen jederzeit mit Fachfragen an mich. Hierbei unterstütze ich u.a.
bei Qualitätsthemen, konzeptionellen Fragen und bei der Umsetzung bzgl. Verträgen und Ver-
einbarungen auf Landesebene – gerne auch vor Ort. Damit diese Vorhaben gelingen, ist mir ein
intensiver und guter Austausch mit den diakonischen Trägern sehr wichtig. So habe ich bereits
viele Träger persönlich kennen gelernt und werde dies weiter fortführen.

Pflegestärkungsgesetz I

Zum 01.01.2015 tritt das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft. Es handelt sich hierbei um ein Ge-
setz, das die Leistungen für die Pflegebedürftigen verbessern soll. Somit verwundert es nicht,
dass die Änderungen vorwiegend den ambulanten Bereich stärken – hier kommen Verbesse-
rungen für die Pflegebedürftigen eher bei den Einrichtungen an. Für den stationären Bereich
sind insbesondere folgende Leistungsverbesserungen erwähnenswert:

•     Der Personenkreis, der Betreuung durch zusätzliche Kräfte (sog. 87b-Kräfte) erhält – das
      waren bisher Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – wird auf alle BewohnerIn-
      nen ausgeweitet. Ferner wird die Betreuungsrelation von 1:24 auf 1:20 verbessert. Grund-
      sätzlich bedeutet dies eine Verbesserung, der schleichende Prozess der Ausgliederung der
      Bereiche Soziale Betreuung, Alltagsstrukturierung, Kommunikation und Beziehungsgestal-
      tung aus dem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Pflegefachkräfte wird damit aber fortge-
      setzt. Das wird Auswirkungen haben auf die Motivation einen Pflegeberuf zu ergreifen und
      auf die Verweildauer im Beruf.

•     Die Tagespflege bildet nun eine eigene Leistung. Komplizierte Verrechnungen mit dem Pfle-
      gegeld/ Pflegesachleistung entfallen. Wahrscheinlich wird die Nachfrage nach teilstationären
      Angeboten steigen.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, welches in naher Zukunft beschlossen werden soll, geht es
um die lang ersehnte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der erstmalig den
systematischen Blick auf die Fähigkeiten und Ressourcen pflegebedürftiger Menschen bis zu
deren Lebensende zu richten. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ferner ist es
vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Zusammenhang mit dem immer mas-
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siver werdenden Fachkräftemangel, unabdingbar, die Finanzierung der Pflegeversicherung im
Sinne einer tragfähigen und nachhaltigen Finanzierung zu modifizieren sowie für eine ausrei-
chende und verlässliche Finanzierung der Pflegeeinrichtungen und Dienste zu sorgen.

Zukunftsprogramm Gesundheit und Pflege 2020 des MSAGD

Das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege - 2020“ ist ein Projekt des MSAGD, welches
„durch innovative Ansätze, neue Maßnahmen und sektorenübergreifende Konzepte eine gute
flächendeckende gesundheitliche Versorgung sichergestellt werden soll“ – so die Pressemittei-
lung des Herrn Minister Schweitzer vom 06.03.2014. Die guten Ideen und Ansätze des MSAGD
werden begrüßt, die zunächst eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege vermu-
ten lassen. In die seit mehr als zwei Jahren andauernde Vorbereitung des Projekts waren Ärzte
und Krankenhäuser aktiv eingebunden, nicht jedoch die Pflege. Das irritiert, weist das Ministeri-
um doch auf seiner Interseite explizit darauf hin, dass das Zukunftsprogramm „Gesundheit und
Pflege – 2020“ bewusst auf Zusammenarbeit mit den Partnern aus dem Gesundheitswesen und
der Pflege angelegt ist. Erneut wurde somit in der Pflegepolitik über die Pflege entschieden, statt
mir ihr gemeinsam zu gestalten. Die drei zentralen Handlungsfelder des Zukunftsprogramms
(Fachkräftesicherung, Sektorenübergreifende Versorgungsmodelle im ländlichen Raum, Tele-
medizin) konkretisieren sich in einer Fülle von Einzelprojekten. Nur ein geringer Teil dieser Ein-
zelprojekte nehmen die Pflege in den Blick und diese haben inhaltlich nicht Priorität bezogen auf
die wirklichen Anliegen des pflegerischen Berufsfeldes. Viel Geld dagegen fließt in den medizi-
nischen Bereich, um sogenannte VERAHS (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) aus-
zubilden, die organisatorisch bei den Hausärzten verortet sind und für diese tätig werden. Hier-
bei geht es um die Übertragung ausgewählter ärztlicher Leistungen. Damit werden Doppelstruk-
turen zu Lasten bereits flächendeckend bestehender ambulanter Strukturen durch die ambulan-
ten Pflegedienste etabliert. Bei entsprechender personeller Ausstattung und Vergütung haben
die ambulanten Pflegedienste die Kompetenz, die Leistungen der zukünftigen VERAHS in der
Fläche anzubieten. Dies wäre ein Zeichen des Landes gewesen, der Pflege – wie vielfach ange-
kündigt – mehr Kompetenz und Wertschätzung entgegen zu bringen. Eine angemessene Refi-
nanzierung der pflegerischen Leistungen in Verbindung mit mehr Kompetenzen für Pflegende
führen zu der sozialen und gesellschaftlichen Anerkennung, die dieser Berufsgruppe zusteht.
Die pflegerischen Tätigkeiten können dann mit der nötigen Ruhe und Besonnenheit durchgeführt
werden und die Attraktivität des Pflegeberufs wird nachhaltig gesteigert. Erst dann werden sich
wieder mehr junge Menschen für diese Beruf entscheiden und die ausgebildeten Pflegefachkräf-
te werden wieder länger ihren Beruf ausüben. In Folge werden einige Projekte ihre Notwendig-
keit verlieren, andere wirkliche Aussicht auf Erfolg haben.

Pflegekammer RLP

Mit zahlreichen Informationsveranstaltungen hat Rheinland-Pfalz im Jahre 2012 den Weg zu
einer Landespflegekammer bereitet. Nach dem positiven Votum der Pflegekräfte zur Errichtung
einer Pflegekammer im März 2013 hat Minister Alexander Schweitzer die Gründungskonferenz
(GK) initiiert. Sie dient zur Intensivierung des fachpolitischen Dialogs. Mit Inkrafttreten des neuen
Heilberufsgesetzes Anfang 2015 bestellt der Minister/ die Ministerin des MSAGD auf Vorschlag
der Berufsverbände und Gewerkschaften 9 bis 13 Mitglieder des Gründungsausschusses. In
diesem Zusammenhang wurde ich vom Dachverband der Pflegeorganisationen (DPO) auf die
Vorschlagsliste zur Besetzung des Gründungsausschusses als stellvertretendes Mitglied des
Gründungsausschusses gesetzt. Dieser führt die Registrierung der beruflich Pflegenden durch

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und bereitet die erste Vertreterversammlung vor (Kammerwahl). Anfang 2016 wird die erste
deutsche Landespflegekammer ihre Arbeit aufnehmen.

Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation

Auf Grundlage des vom BMG in Auftrag gegebenen Projekts „Praktische Anwendung des Struk-
turmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären
Langzeitpflege“, kann der Dokumentationsaufwand erheblich reduziert werden, ohne fachliche
Standards zu vernachlässigen, die Qualität zu gefährden oder haftungsrechtliche Risiken auf-
zuwerfen. Beim neuen Modell der Pflegedokumentation geht es nicht um die Einführung eines
"neuen Formulars", sondern um ein grundlegend verändertes Verständnis bei der inhaltlichen
Ausrichtung der Pflegedokumentation (Paradigmenwechsel), aus der sich viele Veränderungen
für Art und Umfang der Pflegedokumentation ergeben. Hierzu bedarf es jedoch der politischen
Begleitung und einer zentralen Steuerung des Vorhabens auf Bundes- und Landesebene. Dies-
bezüglich werden die Details aktuell erarbeitet. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Praxis nach
der Implementierungsphase zeigt – insbesondere mit Blick auf die Prüfpraxis des MDK RLP.

Generalistische Pflegeausbildung

Die kirchlichen Verbände sprechen sich für eine Neukonzeption der Pflegeausbildung im Sinne
einer umfassenden Generalistik mit gesundheits-, kranken- und sozialpflegerischen Ausbil-
dungselementen aus. Sie muss sich an den strukturellen Veränderungen im Pflegebereich aus-
richten und ein gesundheits- und ressourcenorientiertes Pflegeverständnis fördern. Die Ausbil-
dung muss einen direkten beruflichen Einstieg in alle Tätigkeitsfelder des Gesundheits- und
Pflegewesens ermöglichen. Parallel ist eine grundständige akademische Qualifizierung in Form
eines dualen Studiums vorzusehen. Zur Vorbereitung einer diakonischen Positionierung zum
zukünftigen Referentenentwurf eines Pflegeberufegesetzes, das für Anfang nächsten Jahres
erwartet wird, wird die Bundesebene unter Beteiligung der Verbände auf Landesebene in Kürze
vorhandene diakonische Positionierungen zu den einzelnen gesetzlichen Regelungsbedarfen
konkretisieren. Ein wichtiger Aspekt in einem Pflegeberufegesetz ist auch die Ermöglichung der
selbständigen Ausübung von heilkundlichen Aufgaben durch Pflegefachpersonen. Der Unterver-
sorgung durch Ärztemangel in ländlichen Regionen könnte so begegnet werden.

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AG 02:        Behindertenhilfe und Psychiatrie
           Ruth Lehmann, landesweite Referentin

Verhandlungen zu Leistungs-, Qualitäts-, Prüf- und Vergütungsvereinbarungen (ambulan-
te Fachleistung) nach § 75 ff SGB XII

Durch die Zuweisungen C1 und C2 im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs werden seit
01.01.2014 alle ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe zu 50 % vom Land mitfinanziert.
Damit entfiel die besondere Finanzierungsgrundlage bei ambulanten Leistungen der Modell-
kommunen nach § 14a AGSGB XII und es wird über die Laufzeit bis Ende 2014 hinaus keine
Verlängerung geben. Ebenso entfiel das Persönliche Budget nach Maß. Dies hat u.a. den Weg
für Verhandlungen über den bisher politisch gesetzten gedeckelten Preis der ambulanten Fach-
leistungsstunde geöffnet und in mittlerweile vielen Kommunen sind Verhandlungen zu Leis-
tungs-, Qualitäts-, Prüf- und Vergütungsvereinbarungen (ambulante Fachleistung) nach § 75 ff
SGB XII aufgenommen und teilweise abgeschlossen. Es ist zu beobachten, dass sich die Kom-
munen zwar nicht auf gemeinsame landesweite Verhandlungen verständigen konnten, sich aber
eng über ihr jeweiliges Vorgehen abstimmen. Zunehmend mehr Kommunen beauftragen exter-
ne Unternehmen mit den Verhandlungen. Auch auf Seiten der Leistungserbringer wird daher die
Notwendigkeit gesehen, sich externe juristische Unterstützung einzukaufen, da einzelne Leis-
tungsträger nicht als Verhandlungspartner auf gleicher Augenhöhe auftreten. Eine enge Ab-
stimmung zwischen den Leistungserbringern und ihren Landesverbänden ist daher sehr wichtig.

Wir begleiten die Entwicklungen der Verhandlungen in Rheinland- Pfalz, sowohl als AG Diakoni-
sche Behindertenhilfe und Psychiatrie, als auch im Liga Landesforum der Leistungserbringer
teilweise auch vor Ort, um zu vergleichbaren Vereinbarungen und Vergütungen zu kommen.

Teilhabeplanung in Rheinland- Pfalz

Die gemeinsam zwischen dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
(MSAGD), den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der Verbände der Freien Wohl-
fahrtspflege vereinbarte Teilhabeplanung (Instrument und Verfahren) wurde einseitig vom Land
überarbeitet und soll in Modellkommunen in 2015 erprobt werden. Die Liga hat in einer Stellung-
nahme und in Gesprächen mit dem MSAGD auf die inhaltlichen Unzulänglichkeiten des Instru-
mentes hingewiesen und dringend eine Überarbeitung vor einer Erprobung gefordert. Dem soll
nun noch in einer gemeinsamen Sitzung unter Einbeziehung der fünf Modellkommunen (Rhein-
Lahn Kreis, LK Bad Kreuznach, Stadt Frankenthal, Stadt Ludwigshafen, Stadt Neustadt) im De-
zember 2014 Rechnung getragen werden. Das bisherige Verfahren der Teilhabekonferenzen
soll zugunsten von Fallkonferenzen aufgegeben werden. Zukünftig soll neben dem Leistungsbe-
rechtigten nur noch ein, durch den Leistungsträger ausgewählter Leistungserbringer, vertreten
sein. Das bisher partizipatorische transparente Verfahren wird verlassen und damit die Möglich-
keit, Angebote im Diskurs aller Beteiligten individuell auf den Bedarf des Leistungsberechtigten
ausgerichtet, zu erarbeiten. Die Weiterentwicklung der Teilhabeplanung, insbesondere die Aus-
richtung an der ICF, wird grundsätzlich begrüßt. Das vorgelegte Instrument entspricht dem aber
nicht. Auch der Zeitpunkt ist verwunderlich, da es im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zu
einer bundesweit einheitlichen Teilhabeplanung kommen soll.

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Diskrepanz von Anspruch und Wirklichkeit in der Behindertenpolitik in Rheinland- Pfalz

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland- Pfalz hat dem damaligen StM Alexander
Schweitzer ein Papier zu o. g. Thema vorgelegt. Es werden darin zentrale Bereiche, wie Woh-
nen und Versorgung mit den Stichworten Ambulantisierung/ Regionalisierung der Behinderten-
hilfe, „Wohnen wo ich will“, Dezentralisierung stationärer Einrichtungen; Individuelle und Regio-
nale Teilhabeplanung; Pflege versus Eingliederungshilfe; Teilhabe am Arbeitsleben; Bildung u.a.
beschrieben und die Diskrepanz im politischen Anspruch der Landesregierung und der Lebens-
realität von Menschen mit Behinderungen gegenübergestellt.

Das Papier hat für große Aufregung gesorgt und die Liga ist der Bitte des Ministers nachge-
kommen, das Papier vorerst nicht zu veröffentlichen, sondern die Kommunikation zu verbessern
und wichtige Themen in regelmäßigen zweimonatlichen sogenannten „Frühstücksgesprächen“
der Spitze des Ministeriums mit den Spitzen der Verbände der Liga einzubringen. Ebenso wur-
den zweimonatliche Gespräche auf der Arbeitsebene zwischen der Abteilungsleitung Soziales
und den Fachreferenten der Liga zur Bearbeitung der Themen aus dem Papier eingeführt. Diese
Gespräche haben den Austausch verstärkt und eine erste bessere Zusammenarbeit ist feststell-
bar. Die angesprochenen Themen bleiben aber weiterhin nicht gelöst.

Ausschreibung Integrationsfachdienste Vermittlung, Berufsbegleitung und Übergang
Schule/ Beruf

Bereits bei der Ausschreibung der Bereiche Vermittlung und Berufsbegleitung 2013 kamen Trä-
ger der freien Wohlfahrtspflege nicht zum Zug gegen finanziell günstigere Gebote privat-
wirtschaftlicher Träger. Dies stand konträr zu den Aussagen des Sozialministeriums, dass der
Qualität eine höhere Gewichtung zum Preis gegeben würde. Der größte Anbieter im Bereich IFD
Berufsbegleitung, die Evangelische Heimstiftung Pfalz, die diese Arbeit vor knapp 30 Jahren in
Rheinland- Pfalz aufgebaut hat, wurde in diesem Kernbereich nicht berücksichtigt. Der Zuschlag
ging an zwei Bildungsträger ohne Erfahrungen in diesem Arbeitsfeld mit negativen Auswirkun-
gen auf die Qualität der Leistungen für den Menschen mit Behinderung und die Nachhaltigkeit
sozialer Arbeit. Der Gang vor die Vergabekammer eines Trägers hatte u.a. zum Ergebnis, dass
die Ausschreibung des Bereichs Vermittlung durch das Land nicht rechtens war, da für diesen
Bereich keine originäre Zuständigkeit besteht, die bei der Arbeitsagentur liegt. Dies führt in Zu-
kunft dazu, dass das Land den Bereich Vermittlung nicht mehr vorhalten wird.

Trotz intensiver Bemühungen der Liga konnte die weitere Ausschreibung des Bereichs Über-
gang Schule/ Beruf nicht verhindert werden. Auch hier kamen erfahrene Anbieter aufgrund
preisgünstigerer Angebote kleiner Vereine nicht mehr zum Zug. Hier stellt sich auch innerhalb
der Spitzenverbände der Liga das Problem großer Unterschiede der Mitgliedschaft in den Ver-
bänden und die Konkurrenz zwischen den Leistungserbringern verschiebt und verstärkt sich.

Die neuen EU- Richtlinien von Ausschreibungsverfahren im Bereich sozialer Leistungen und
Dienste werden nach Einschätzung der zuständigen Juristen des Landes und der Liga der
Freien Wohlfahrtspflege, die sich dazu ausgetauscht haben, tangieren die Ausschreibung von
IFD- Leistungen in Rheinland- Pfalz und sollten sie aufheben. Die Umsetzung des Ministerrats-
beschluss der EU vom 18.03.2014 in deutsches Recht muss bis April 2016 umgesetzt sein. Bis
dahin laufen noch die Verträge im Bereich Berufsbegleitung, die danach wieder verhandelt wer-
den müssen.

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                          zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

Ausblick:

Folgende Themen und Aktionen werden 2015 Priorität haben:

   -   Schnittstelle Eingliederungshilfe/ Pflege
       Sich der demografischen Entwicklung von zunehmend mehr älteren Menschen mit Be-
       hinderung und zunehmendem Bedarf an Pflege stellen und das Recht auf lebenslange
       Eingliederungshilfe einfordern.

   -   Rahmenrichtlinien zur Tagesstruktur älterer Menschen mit Behinderung
       Das MSAG hatte dazu eine Studie erstellen lassen und in einer gemeinsamen Arbeits-
       gruppe des MSAGD, des Landesamtes, der Kommunalen Spitzenverbände, der Selbst-
       hilfe, der Liga und des bpa sollen Rahmenrichtlinien für Rheinland- Pfalz erarbeitet wer-
       den.

   -   Bundesteilhabegesetz
       Enge Begleitung des Diskussionsprozesses auf Landes- und Bundesebene.

   -   Aktionstag für die Rechte von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2015 auf der
       Landesgartenschau in Landau
       Beteiligung der diakonischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in
       Rheinland- Pfalz an dem bundesweiten Aktionstag.

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Bericht der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz
                          zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

Fachgruppe Suchtkrankenhilfe
Achim Hoffmann, koordinierender Referent

Rahmenvereinbarung HaLT

Riskanter Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen ist nach wie vor ein Problem. Die Zahl
von Kindern und Jugendlichen, die mit Alkoholintoxikation in Krankenhäusern behandelt werden
mussten, ist weiter gestiegen. Prävention und Frühintervention sind daher wichtige Ansatzpunk-
te von primärpräventiven Aktivitäten verschiedenster gesellschaftlicher Akteure. Mit dem Projekt
„HaLT – Hart am Limit“ wurde ein wirksamer Ansatz entwickelt, der darauf abzielt, Kindern und
Jugendlichen die mit Rauschtrinken auffällig werden, zu helfen. Darüber hinaus wird die Präven-
tionsarbeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe im kommunalen Setting gestärkt und eine er-
höhte Sensibilität bei Kindern und Jugendlichen und der Öffentlichkeit zu den Folgen übermäßi-
gen Alkoholgenusses geschaffen.

Seit Jahren fordern wir auch für Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der Finanzierung von HaLT-
Arbeit (d. h. insbesondere Klinikbesuche bei Kindern und Jugendliche, die wegen einer Vergif-
tung im Krankenhaus behandelt werden, Elterngespräche und Gruppenangebote).

Mit den Krankenkassen konnte das Ministerium in diesem Jahr eine Vereinbarung für die Finan-
zierung von HaLT verabschieden – anerkannte HaLT Standorte können nun auch in Rheinland-
Pfalz abrechnen (Brückengespräch 55 € – Risiko-Check 35 € – Elterngespräch 55 € - Zielver-
einbarung 25 €). Der erste HaLT-Standort konnte sich bereits bei der Diakonie in Ludwigshafen
etablieren.

TAWO

Die Schnittstellenproblematik zwischen Suchtkrankenhilfe und Wohnungslosenhilfe wurde von
uns in den vergangenen Jahren immer wieder problematisiert.

Die Fachhochschule Koblenz führte nun eine Studie zur Verbesserung der Kooperation von
Wohnungslosenhilfe und Suchtkrankenhilfe durch: „Verbesserung der Teilhabe von Wohnungs-
losen in Rheinland-Pfalz durch professionelle Vermittlung und Koordination der Hilfeangebote
von Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe (TAWO)“.

Im Mittelpunkt steht eine Befragung der Einrichtungsträger und der Fachkräfte der Wohnungslo-
senhilfe in Rheinland-Pfalz zu den Kooperationsformen sowie zu den Einzelhilfe bezogenen
Methoden mit Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe. Auf der Grundlage der Befragung soll der
Status Quo bei der Arbeit mit suchtkranken, -gefährdeten Wohnungslosen erhoben werden und
das methodische Handeln im Bereich der Beratung, Behandlung, Integration (aber auch der
Prävention) sowie der Kooperationsformen mit den anderen Beteiligten (Schuldnerberatung,
Psychiatrie, Gesundheitswesen allgemein...). Auf dieser Grundlage sollen Ansätze guter Praxis
in der Arbeit identifiziert werden, bei denen es sich sowohl um besonders erfolgreiche als auch
um besonders kooperative Maßnahmen und Aktivitäten handelt, um daraus ein Konzept für eine
regelhaft verbesserte Kooperation abzuleiten.

Mit den Ergebnissen der „TAWO-Studie“ und „Seewolf-Studie (München) soll im Raum Koblenz
eine Modellregion eingerichtet werden um beispielhaft die Schnittstellenprobleme zu reduzieren.
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Bericht der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz
                          zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

Stichprobe Crystal Meth

Crystal ist wegen seiner ausgesprochen hohen Giftigkeit für die Nervenzellen vermutlich die
gefährlichste unter den aktivierenden illegalen Drogen – außerdem macht sie schnell abhängig.
Wenn Crystal mit anderen Drogen konsumiert wird, zum Beispiel, um wieder „runter“ zu kom-
men, dann ist dies mit hoher Wahrscheinlich eine besonders riskante Belastung für den Orga-
nismus.

Häufiger Konsum von Crystal führt zu massiven Schlaf- und Kreislaufstörungen. Magenschmer-
zen und sogar Magendurchbruch sind ebenso möglich wie Zahnausfall, Paranoia, Entzündun-
gen der Haut („Speedpickel“) und Organblutungen. Der chronische Konsum kann außerdem
Hirnblutungen und Schlaganfälle mit plötzlichen Lähmungen verursachen.

Aussagekräftige Zahlen über die Verbreitung von Crystal in Deutschland gibt es noch nicht. In
den repräsentativen Untersuchungen zum Drogenkonsum in Deutschland wird nicht speziell
nach Crystal gefragt, da es bislang keine verbreitete illegale Substanz in Deutschland war.

Durch eine Stichprobenbefragung im Monat November 2013, bei Kliniken und Suchtberatungs-
stellen in Rheinland-Pfalz, wurden Hinweise zum Gebrauch von Crystal in Erfahrung gebracht:
27,50 % der Neuaufnahmen von Fachkliniken (Rückmeldung 4 Kliniken mit bundesweiter Bele-
gung) bestätigten den Gebrauch von Crystal und 3 % der Neuzugänge von Beratungsstellen
(Rückmeldung 16 Beratungsstellen). Die Umfrage wird gerade in diesem Monat (November
2014) wiederholt.

Fachtag Sucht und Psychiatrie

Viele Menschen mit psychischer Erkrankung haben zusätzlich eine Suchtproblematik und min-
destens ebenso viele Menschen mit einer Suchterkrankung haben psychische Probleme. Ein
Fachtag zu der Problematik wurde bereits im vergangenen Jahr erfolgreich mit folgenden Fra-
gestellungen durchgeführt: Werden die derzeitigen Hilfeangebote diesen Menschen mit ihren
Bedarfen gerecht? Wo und wie ist ein besseres Zusammenwirken beider Hilfesysteme und ihrer
Teilbereiche möglich?

Ein weiterer Fachtag zum Vergleich von Finanzierungssystemen (Psychiatrie und Suchtkran-
kenhilfe) in europäischen Nachbarländern ist gerade in Vorbereitung – in Anknüpfung an die
Sozialwirtschaftsstudie der Liga RLP "MehrWertSchöpfung“ (Prof. Sell).

Glücksspielberatung

In Rheinland-Pfalz wurden vor 5 Jahren Stellen für „Glücksspielsuchtprävention und Be-
ratung Spielsüchtiger“ – landesweit gibt es mittlerweile 19. Die Finanzierung erfolgt mit
90 Prozent (Fachpersonalkosten) über den Landesglücksspielstaatsvertrag.

Die Fachstellen verfügen auch über die Insolvenzanerkennung – für GlücksspielerInnen, die
meist hoch verschuldet sind, kann so ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Die Fachkräfte
erhielten für den Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung eine spezielle Qualifizierung, die
vom Ministerium finanziert wurde.

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Bericht der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz
                          zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie problematisiert die Inso.beratung wegen der
ungenügenden Kompetenz der Fachkräfte – MitarbeiterInnen, die ihre Arbeit neu aufnehmen,
sollen nun eine umfangreiche Nachqualifizierung im Bereich der Schuldner- und Inso.beratung
absolvieren. Die Abstimmung zwischen Ministerium und Landesamt war in dieser Angelegenheit
ungenügend.

In Gesprächen mit dem Landesamt und Ministerium wurden von uns die Vorgehensweise des
Landesamtes und die ungenügende Abstimmung zwischen den beiden Behörden problemati-
siert. Es ist nun für die Glücksspielstellen möglich die Inso.anerkennung abzugeben, wenn der
Träger über eine eigene Schuldnerberatungsstelle verfügt an die Klienten aus der Glücksspiel-
beratung ohne größere Wartezeiten vermittelt werden können. Ansonsten ist eine umfangreiche
Zusatzqualifikation der Fachkräfte erforderlich um weiterhin Inso.beratung ausüben zu können.
Eine Liste über geeignete Ausbildungsstätten werden die Träger in nächster Zeit erhalten.

Zusatzeinnahmen

Träger von Suchtberatungsstellen befinden sich auf Grund der niedrigen öffentlichen Förderung
in erheblichen finanziellen Nöten – der Trägeranteil liegt bei den meisten Einrichtungen deutlich
über 50 Prozent. Hinzu kommt, dass zusätzliche Einnahmen reglementiert sind.

Das Land erhöhte nun, auf Grund unserer anhaltenden Kritik und Schreiben an die zuständigen
Ministerien, die Grenze der förderungsunschädlichen Einnahmen gering – von 10 auf 15 Prozent
der anerkannten Personalkosten einer Beratungsstelle.

Gespräche mit Faktionen

Die Trägervertreter (Landesstelle) werden in nächster Zeit wieder Gespräche mit den gesund-
heitspolitischen SprechernInnen der drei Landtagsfraktionen führen um über die Leistungen und
Probleme der Suchtkrankenhilfe in RLP zu informieren.

Ausblick

Die spitzenverbandliche Arbeit in der Suchtkrankenhilfe Rheinland-Pfalz zeigt, dass trotz gerin-
ger Mittel punktuell Angebotsverbesserungen möglich sind - Voraussetzung hierfür ist die Fo-
kussierung von Problemen und deren Beschreibung bei den zuständigen Ministerien, der Politik
und auch in der Öffentlichkeit. Beispiele hierfür sind in diesem Jahr das TaWO-Projekt, die
HaLT-Vereinbarung und die Erhöhung der „10-Prozent-Grenze“.

Auf Grund der demographischen Entwicklung rückt das Thema Sucht und Alter immer mehr in
den Vordergrund. Es genügt nicht, wenn das Land Arbeitsmaterialien (über die LZG) für die Mit-
arbeiterInnen der Suchtbratungsstellen zur Verfügung stellt, es müssen auch zusätzliche Perso-
nalressourcen geschaffen werden um die Arbeit zu bewältigen. Ein entsprechendes Modellpro-
jekt an zwei oder drei Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz wäre da sicherlich hilfreich.

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Bericht der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz
                          zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

Betreuungsvereine/Betreuungsarbeit

Jürgen Etzel, koordinierender Referent

I. Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz
Herr Jürgen Etzel, der koordinierende Referent der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-
Pfalz ist Mitglied dieser LAG und hat an den diesjährigen Sitzungen teilgenommen.

Nachfolger von Herrn Peter Gilmer
Die Abteilung 4 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung hat für die Aufgaben der
überörtlichen Betreuungsbehörde, die im Referat 43 Kompetenz-zentrum Soziales angesiedelt
ist, einen neuen Mitarbeiter und eine neue Mitarbeiterin eingestellt.
Herr Achim Rhein, zuvor bereits langjähriger Mitarbeiter des Landesamtes in verschiedenen
Funktionen, übernimmt nun die Sachbearbeitung der überörtlichen Betreuungsbehörde und die
Geschäftsführung der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten Rheinland-
Pfalz. Unterstützt wird Herr Rhein von Frau Vanessa Jungblut.

Das Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörde
Am 01.07.2014 trat das Gesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen durch Änderungen im Verfah-
rensrecht und Änderungen im Betreuungsbehördengesetz die Funktionen der Betreuungsbe-
hörde sowohl im Vorfeld, als auch im gerichtlichen Verfahren gestärkt werden. Den Betroffenen
sollen andere Hilfen, die der Bestellung eines Betreuers vorgehen und eine Betreuung vermei-
den können, besser aufgezeigt und vermittelt werden und damit Eingriffe in das Selbstbestim-
mungsrecht auf das Notwendige beschränkt werden.
Mit dem neuen Betreuungsbehördengesetz gäbe es die Möglichkeit, dass die Betreuungsbehör-
den die Vermittlung alternativer Hilfen an Betreuungsvereine delegieren. Eine Arbeitsgruppe der
LAG wird sich damit im nächsten Jahr auseinandersetzen.

Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister vom 25./26. Juni 2014
1. Die Justizministerinnen und Justizminister unterstützen das Gesetz zur Stärkung der Funktio-
nen der Betreuungsbehörde als ersten Schritt in die richtige Richtung, um die Subsidiarität der
rechtlichen Betreuung zu wahren und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention
zu entsprechen.

2. Der Reformprozess ist mit diesem Gesetz jedoch noch nicht abgeschlossen. Dies bringt auch
der    Koalitionsvertrag   auf   Bundesebene zum        Ausdruck.     Die    von  der    UN-
Behindertenrechtskonvention intendierte Stärkung des Selbstbestimmungsrechts hilfebedürftiger
Erwachsener erfordert strukturelle Verbesserungen des Zugangs zu den sozialen Leistungssys-
temen im Vorfeld der rechtlichen Betreuung. Die Justizministerinnen und Justizminister treten
dafür ein, eine stärkere Verknüpfung der vorgelagerten Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten
des Sozialrechts und der nachrangigen rechtlichen Betreuung zu schaffen.

3. Zur Erarbeitung konkreter Vorschläge, wie das sozialrechtliche Hilfespektrum und das Be-
treuungsrecht besser zusammengeführt werden können, bitten die Justizministerinnen und Jus-
tizminister den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, eine ressortübergreifende
Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bun-

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                          zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einzurichten, an der auch Vertreter
der Justiz- und Sozialressorts der Länder beteiligt werden.

4. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Vorsitzende der Justizministerkonferenz,
diesen Beschluss an die Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit der Bitte weiterzuleiten, die-
sen Reformprozess aktiv zu unterstützen.

5. Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorbereitete rechtstatsäch-
liche Untersuchung zum Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde wird be-
gleitend zu den weiteren Reformüberlegungen begrüßt. Die Justizministerinnen und Justizminis-
ter bitten, die Landesjustizverwaltungen in die Begleitung der rechtstatsächlichen Untersuchung
fachlich einzubinden.

Die Finanzierung der Betreuungsvereine
Die Stundensätze für die Führung von Betreuungen wurden seit 2005 nicht mehr angehoben,
die Personalkosten sind dagegen stark gestiegen. Vereinsbetreuer müssten zur Finanzierung
ihres Vereines immer mehr Betreuungen übernehmen. Die Vergütungssätze müssten dringend
erhöht und jährlich angepasst werden.
Ein Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege für eine Geset-
zesänderung im Betreuungswesen wurde am 16.06.2014 an die entsprechenden Bundesmini-
sterien eingereicht und auch an die Länderministerien übersandt.
In Rheinland-Pfalz wurden dazu zahlreiche Gespräche mit Bundes- und Landtagsabgeordneten
geführt.

Freistellung/Sonderurlaub für ehrenamtliche Betreuer
Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuers kann in dessen Arbeitszeit fallen.
Betreuungstätigkeit und arbeitsvertragliche Pflichten können dementsprechend kollidieren. Frag-
lich ist, ob ein Arbeitnehmer/Beamter, der als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer Aufgaben
wahrzunehmen hat, Freistellung von der Arbeit beanspruchen kann. Sowohl das Bundesland
könnte, falls der Bund noch nicht aktiv wurde, ein entsprechendes Gesetz verabschieden.

Bei der nächsten LAG wird dies noch einmal ausführlich diskutiert.

„Entmündigung“ von Betreuten gegenüber Ärzten
Betreuer führen eine Vielzahl von Betreuungsverfahren, in denen unter anderem der Aufgaben-
kreis der Gesundheitsfürsorge oder Zustimmung zu Heilbehandlungsmaßnahmen vom Betreu-
ungsgericht angeordnet wurde. Zwischen Ärzten und Betreuern kommt es bisweilen zum Dis-
sens darüber, ob die betreute Person selbst in die Heilbehandlungsmaßnahme einwilligen kann
oder aber an ihrer Stelle nur der Betreuer.
Hierzu wird bei der nächsten LAG ein Gespräch mit einem Mitglied der Ärztekammer stattfinden.

II. LIGA-Ausschuss Betreuungsangelegenheiten der Spitzenverbände der freien Wohl-
    fahrtspflege im Lande Rheinland-Pfalz
Herr Dr. Heiko Kunst aus der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-
Pfalz und der koordinierende Referent nahmen an den diesjährigen Sitzungen teil.

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                         zur Trägerkonferenz am 1. Dezember 2014

Ein wichtiges Gespräch mit Herrn Dr. Klaus Hartmann, Ministerium der Justiz und für Verbrau-
cherschutz zu den folgenden Themen wurde geführt:
•   Umgang der Betreuungsgerichte mit ehrenamtlichen Betreuern
•   Einführung bzw. Transparenz von Fallzahlbegrenzung/Höchstgrenzen der Betreuungsfüh-
    rung durch Berufsbetreuer? Bevorzugung von Berufsbetreuern durch die Gerichte?
•   Finanzierung der Betreuungsvereine in der Zukunft

III. Veranstaltungen
•   Die Jahrestagung des diakonischen Fachverbandes der Betreuungsvereine fand vom 24.-
    26. September 2014 in Dortmund statt. Thema war: „Kurs halten in Gefahr! Vormund-
    schafts- und Betreuungsvereine zwischen diakonischen Grundlagen, fachlichen Herausfor-
    derungen und wirtschaftlichen Zwängen.“

•   Die Mitgliederversammlung des diakonischen Fachverbandes der Betreuungsvereine fand
    mit Vorstandswahlen und einer Satzungsänderung im Rahmen der Jahrestagung statt. Herr
    Jürgen Etzel wurde wieder in den Vorstand gewählt.

•   Ehrenamtstag des Regionalausschusses Südrhein des diakonischen Fachverbandes der
    Betreuungsvereine
    Der RA Südrhein des hat dieses Jahr wieder die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreu-
    er zu einer Tagung nach Bad Kreuznach eingeladen.
    Thema der Tagung war: „Mein Wille geschehe – auch wenn es dir manchmal schwerfällt!
    Selbstbestimmung und Kommunikation auf Augenhöhe.“

•   Landesehrenamtstag
    Der diesjährige landesweite Ehrenamtstag von Rheinland-Pfalz unter Führung von Minister-
    präsidentin Malu Dreyer fand am 14. September in Worms statt. Auf dem „Markt der Mög-
    lichkeiten“ wurden unter anderem auch die Aktivitäten der Betreuungsvereine präsentiert.
    Eine Darstellung der diakonischen Arbeit erfolgte durch den Betreuungsverein im Diakoni-
    schen Werk Worms-Alzey e.V.

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AG 03: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Christiane Giersen, landesweite Referentin

Junge Flüchtlinge in RLP

Seit 2010 in Deutschland der Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention gefallen ist, ha-
ben junge Flüchtlinge hier die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder und Jugendlichen auch.
Ab diesem Zeitpunkt ist deshalb eine Unterbringung in allgemeinen Flüchtlingsunterkünften un-
ter dem Gesichtspunkten des Kindeswohls und des Kinderschutzes nicht mehr haltbar. Rhein-
land-Pfalz hat sich damals als eines der ersten und derzeit immer noch wenigen Bundesländer
daran gemacht, die Unterbringung aller jungen Flüchtlinge konzeptionell zu fassen und ange-
messene Verfahren und Standards dafür zu entwickeln. Dies geschah von Anfang an unter Be-
teiligung der Träger der Jugendhilfe, die ab diesem Zeitpunkt verstärkt zuständig wurden.

Dieses mehr oder weniger neue Arbeitsfeld für die freien Träger ist von Anfang an mit großen
Herausforderungen belegt, da die Flüchtlingszahlen extrem schwankten, entsprechendes Per-
sonal gefunden werden musste und die externen Ressourcen wie Schulen, Therapeuten,
Sprachmittler und Rechtsberatung Mangelware sind.

Dies hat sich durch die derzeitige Weltlage noch verstärkt. Die Zahl der unbegleiteten jungen
Flüchtlinge hat sich in diesem Jahr um ca. 125% gesteigert. In Folge dessen kommen alle Sys-
teme immer stärker an ihre Grenzen, die Landesregierung plant als letztes Mittel ein „Jugendho-
tel“, was immer das auch konzeptionell bedeutet. Hinzu kommt, dass manche örtliche Träger der
Jugendhilfe eine eher ablehnende Haltung gegenüber jungen Flüchtlingen zeigen, da sie zwar
von der Landesregierung die Kosten der Hilfen erstattet bekommen, nicht aber den Verwal-
tungsaufwand. Kinder- und Jugendpsychiatrien sind in vielen Fällen mit den traumatischen Fol-
gen einer Flucht überfordert und haben schon ohne die Flüchtlinge zu wenige Ressourcen. Das
Bildungsministerium behauptet, es gäbe ein Konzept für Schulen, sodass sie angemessen un-
terrichten könnten. Vor Ort werden jedoch andere Erfahrungen gemacht. Die Finanzierung einer
rechtlichen Beratung im Asylverfahren war von Anfang an ein Problem, das nur über Spenden
und Ehrenamt eher schlecht als recht gelöst werden kann.

Trotz aller Widrigkeiten erleben die Einrichtungen der Jugendhilfe die jungen Menschen als Be-
reicherung. Sie entwickeln hohes Engagement für diese Jugendlichen und versuchen ihnen so
viel als möglich für ihren weiteren Lebensweg mit zu geben. Sie stehen aber auch oft frustriert
vor einem bürokratischen Verwaltungshandeln, das die Menschen aus dem Blick verliert.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass unbegleitete junge Flüchtlinge in Regel noch gut versorgt wer-
den. Die Kinder und Jugendlichen, die zusammen mit Verwandten in den allgemeinen Unter-
künften untergebracht sind, sind dagegen sehr wenig im Blick. Sie leben unter Umständen, die
weder förderlich noch sicher sind. Sie sind zwar von Erwachsenen begleitet, diese sind aber in
vielen Fällen selbst traumatisiert und/oder von der neuen Lebenslage überfordert. Diese jungen
Flüchtlinge und ihre Familien müssen ebenso durch die Jugendhilfe Hilfs- und Begleitungsange-
bote erhalten. Dies ist jedoch eher die Ausnahme. Zunehmend machen ihnen Alltagsrassismen
und Überforderung der Behörden das Leben schwer, drohende Abschiebung und/oder ungesi-
cherte Aufenthaltsstatus bedeuten eine existentielle Bedrohung, auch für die Kinder und Ju-
gendlichen.

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