BERICHT DES VORSTANDES 2019 - AgrarMarkt Austria
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BERICHT DES VORSTANDES 2019 © Photo by Patrick Baum on Unsplash Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001 Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 Zertifiziertes Umweltanagementsystem nach EMAS und ISO 14001 Zertifiziertes IT-Service-Managementsystem nach ISO 20000
INHALT Vorwort des Vorstandes ... 3 Die AMA – ein Kurzportrait ... 4 Organe der AMA ... 6 Organigramm der AMA ... 9 BERICHT DES VORSTANDES Kontrollinstanzen ... 11 Interne Revision (IR) ... 13 Leistungsentgelt / Verwaltung ... 16 Marktmaßnahmen ... 17 Direktzahlungen ... 24 Rinderkennzeichnung ... 25 Klassifizierung und Zurichtung ... 25 Ländliche Entwicklung ... 26 Kontrolle der Leistungsentgelte ... 31 Markt- und Preisberichterstattung ... 34 EDV ... 36 Recht ... 40 Personal ... 43 Finanzen, Debitorenbuch, Stammdaten ... 47 Einhebung Agrarmarketingbeiträge ... 50 Rechnungswesen ... 53 Management Services Controlling, Allgemeine Verwaltung (MSC) ... 55 Zentrale Dienste (ZD) ... 58 Agrarmarketing ... 61 Abkürzungsverzeichnis ... 64
VORWORT DES VORSTANDES Die Agrarmarkt Austria (AMA) blickt auf ein sehr arbeits- intensives und erfolgreiches Jahr zurück. Wir haben ein großes und außerordentlich breites Arbeitsspektrum be- wältigt, welches nur dank dem großen Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich war. DIPL.-ING. GÜNTER DR. RICHARD Im Jahr 2019 wurde in der AMA ein Schwerpunkt auf das GRIESMAYR LEUTNER Thema Effizienzsteigerung und ressourcenschonender Umgang durch Digitalisierung gelegt. Es wurden Mög- lichkeiten des Einsatzes digitaler Technologien in einer Digitalisierungsstrategie ausgearbeitet. Auf Basis dieser Im Bereich der Flächenfeststellung werden mit dem Strategie und dem dahinterliegenden Zeitplan erfolgte Projekt ,,Automatisierte Futterflächenfeststellung Alm“ die konsequente Umsetzung und Forcierung digitaler weitere Erfahrungen hinsichtlich der Realisierbarkeit, Prozesse in den identifizierten Handlungsfeldern. Alle Be- schwerpunktmäßige Anwendbarkeit auf Almen sowie reiche der AMA waren gefordert, ihren Beitrag zu dieser Nutzen von Synergien in der Kontrolle im Hinblick auf Digitalisierungsstrategie zu leisten. einen möglichen Einsatz in einer neuen Programmpla- nungsperiode gesammelt. Ein erklärtes Ziel war und ist die Erhöhung der Digitalisie- rungsraten im gesamten Zuständigkeitsbereich der AMA. Für die Übernahme der Weinmarktordnung in die AMA wurde unter Einbindung des Bundesministeriums für Um bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine best- Nachhaltigkeit und Tourismus und speziell der Bundes- möglich flächendeckende Schaffung von „Digitalisie- länder im Jahr 2019 die entsprechenden Erfordernisse rungs-Basis-Know-How“ zu erzielen, wurden entspre- umgesetzt. chende Schulungen durchgeführt. An dieser Stelle möchte sich der Vorstand beim Bun- Ebenso wurde im Rahmen einer Bundesländer-DIGI-Tour desministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, den gemeinsam mit Partnern, interessierten Landwirtinnen Sozialpartnern sowie allen Partnern aus Wirtschaft und und Landwirten Informationen über die Digitalisierungs- Verwaltung für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019 vorhaben der AMA nähergebracht. Am Ende der Tour herzlich bedanken. konnte die AMA über 500 Teilnehmerinnen und Teilneh- mer bei den Veranstaltungen begrüßen. Der Vorstand Dipl.-Ing. Günter Griesmayr Dr. Richard Leutner AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 3
DIE AMA – EIN KURZPORTRAIT Die AMA ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Wien und ist im gesamten Bundesgebiet durch Regionalbüros der Vorortkontrolle vertreten. Die Aufgaben der AMA, die sich in einen eigenen und ei- Zentrale Markt- und Preisberichterstattung nen übertragenen Wirkungsbereich gliedern, sind in § 3 des AMA-Gesetzes 1992 geregelt. Maßnahmen zur Qualitätssteigerung § 6 Abs. 1 MOG 2007 bestimmt, dass die AMA nach dem Förderung des Agrarmarketings Beitritt Österreichs zur Europäischen Union die Marktord- nungs- und Interventionsstelle zur Vollziehung der EU- Abwicklung von Förderungsmaßnahmen: Marktordnung ist. Die AMA vollzieht alle landwirtschaftli- chen Marktordnungen der Europäischen Union. Abwicklung des Österreichischen Umweltpro- gramms (ÖPUL) zur Förderung einer extensiven Ihre Tätigkeit als Marktordnungsstelle und Agrarmarke- und den natürlichen Lebensraum schützenden tingeinrichtung hat die AMA am 1. Juli 1993 aufgenom- Landwirtschaft men. Abwicklung der Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik Dabei hat sich die AMA als ISO-zertifizierte Zahlstelle in Sonderrichtlinie betreffend die Gewährung von Europa die Aufgabe gestellt, Verwaltungsmanagement Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berg- nach den gleichen Maßstäben wie ein privatwirtschaft- gebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit lich geführtes Unternehmen zu betreiben. Benachteiligungen Abwicklung der Förderungsmaßnahme „Ländliche Mit Wirkung ab 01.07.1995 hat die AMA zur Förderung Entwicklung – Projektförderungen für die Entwick- des Agrarmarketings eine Tochtergesellschaft gegrün- lung des ländlichen Raumes“ det, die „Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH“. Abwicklung der Weinmarktordnungsmaßnahmen Auszahlende Stelle für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) DIE WICHTIGSTEN AUFGABEN: Auszahlende Stelle für die Förderung der extensiven Teichwirtschaft Vollziehung der Marktordnungen, insbesondere Österreichisches Programm für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen Honig Marktinterventionen etc. Rinderkennzeichnungs-Verordnung und Rindfleisch- etikettierung AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 4
Das AMA-Gesetz definiert die Organe VERWALTUNGSRAT VORSTAND KONTROLLAUSSCHUSS Es regelt das Aufsichtsrecht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus. Gemäß seiner Konstruktion entspricht der Verwaltungs- Fachbeirat für Milch und Milcherzeugnisse rat einem Aufsichtsrat. Unter anderem ist er zuständig für die Bestellung des Vorstandes, die Beschlussfassung Fachbeirat für Vieh und Fleisch des Finanzplanes und des Jahresabschlusses sowie für den Abschluss von Kollektivverträgen. Fachbeirat für Eier und Geflügel Nach dem Muster anderer EU-Marktordnungsstellen wur- Die Zuordnung der Fachbeiräte zu den verschiedenen Or- den ab 1. Juli 1995 folgende Fachbeiräte in der AMA ein- ganen der AMA ist in der Geschäftsordnung der AMA und gerichtet: in der Geschäftsordnung des AMA-Vorstandes geregelt. Fachbeirat für Getreide, Ölsaaten, Zucker und Stärke Fachbeirat für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Erzeugnisse AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 5
ORGANE DER AMA VERWALTUNGSRAT (Stand: 31. Dezember 2019) Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs Mitglieder Ersatzmitglieder Präsident ÖkR Ing. Franz Windisch (Vorsitzender des Verwaltungsrates) Dipl.-Ing. Karl Bauer Dipl.-Ing. Adolf Marksteiner LAbg. Michaela Langer-Weninger Dr. Anton Reinl (Mitglied bis 22.06.2019) Mag. Johann Zimmermann DDI Sylvia Schindecker (angelobt am 06.08.2019) Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte Mitglieder Ersatzmitglieder Dipl.-Ing. Maria Burgstaller (Erste Stellvertreterin des Vorsitzenden) Günter Leutgeb Mag. Dominik Bernhofer Dipl.-Ing. Iris Strutzmann Mag. Dr. Philipp Gerhartinger Mag. Josef Thoman (Mitglied bis 04.09.2019) Mag. Dorothea Herzele (angelobt am 05.09.2019) Wirtschaftskammer Österreich Mitglieder Ersatzmitglieder Dr. Daniela Andratsch (Zweite Stellvertreterin des Vorsitzenden) Pia Jetzinger, MA Mag. Richard Franta Dipl.-Ing. Anka Lorencz Mag. Katharina Koßdorff Mag. Claudia Janecek Österreichischer Gewerkschaftsbund Mitglieder Ersatzmitglieder Mag. Georg Kovarik (Dritter Stellvertreter des Vorsitzenden) Ferdinand Kösslbacher Helga Fichtinger Franz Rigler (Mitglied bis 24.10.2019) Gerhard Riess Franz Stürmer (angelobt am 25.10.2019) Mag. Angela Pfister AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 6
KONTROLLAUSSCHUSS (Stand: 31. Dezember 2019) Landwirtschaftskammern Österreichs Mitglieder Ersatzmitglieder KAD Ing. Robert Fitzthum (Stellvertreter der Vorsitzenden) KAD Dr. Gebhard Bechter Dipl.-Ing. Nikolaus Morawitz LKR Andreas Ehrenbrandtner Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte Mitglieder Ersatzmitglieder Mag. Christa Schlager (Vorsitzende) Mag. Ruth Naderer Mag. Josef Bramer Mag. Robert Staudinger Wirtschaftskammer Österreich Mitglieder Ersatzmitglieder Mag. Erich Kühnelt Mag. Karin Wieselthaler-Wiebogen Dr. Theodor Taurer Dr. Annemarie Mille Österreichischer Gewerkschaftsbund Mitglieder Ersatzmitglieder Kerstin M. Repolusk MA Anton Hiden Filipp Friedrich Mag. Bernhard Hirnschrodt AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 7
STAATSAUFSICHT GEMÄSS § 25 AMA-GESETZ 1992 Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus ELISABETH KÖSTINGER (amtierend bis 03. Juni 2019) Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus DIPL.-ING. MARIA PATEK, MBA (amtierend ab 03. Juni 2019) vertreten durch MR Dr. Anna Zauner in rechtlichen Angelegenheiten Dipl.-Ing. Ernst Unger im Bereich des Finanz-, Personal- und Verwaltungswesens MR Erich Ruetz, BA in fachlichen Angelegenheiten VORSTAND DIPL.-ING. GÜNTER GRIESMAYR Vorstandsvorsitzender und Vorstand für den Geschäftsbereich II Anträge, GIS, EDV, GAP-Zahlungen (1. und 2. Säule) DR. RICHARD LEUTNER Vorstand für den Geschäftsbereich I Marktordnungen, Marktinformation, Vorortkontrolle, Recht, Finanzen AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 8
ORGANIGRAMM DER AMA Datenschutzbeauftragte des Vorstandes VO RS TA N D Interne Revision Mag. Margareta STEINRINGER GESCHÄFTSBEREICH I GESCHÄFTSBEREICH II Mag. Ralph ZEITLBERGER Marktordnungen, Marktinformation, Anträge, GIS, EDV, GAP-Zahlungen Management Services Vorortkontrolle, Recht, Finanzen Dipl.-Ing. Günter GRIESMAYR Zentrale Dienste Controlling, Allgemeine Dr. Richard LEUTNER (Vorstandsvorsitzender) Mag. Hannes KRONAUS Verwaltung (MSC) Helfried STADLBACHER ABTEILUNG 1 ABTEILUNG 2 ABTEILUNG 3 ABTEILUNG 4 ABTEILUNG 5 ABTEILUNG 6 Recht, Vorort- Marktordnungen, Direktzahlungen, Mehrfachantrag, EDV Finanzen kontrolle Marktinformation Cross Compliance GIS Franz Dipl.-Ing. Ruth Christian Dipl.-Ing. Eva Ing. Franz Walter KAMPER FISCHEREDER GESSL ROSELIEB FRIEDL PLIESEIS Recht Technische Regionalbüro Markt- Direkt- ÖPUL, Anwendungs- Mag. Claudia Abwicklung, Wien, NÖ, information zahlungen BIO entwicklung BRUNNER Qualität Bgld. Dipl.-Ing. Andrea Dipl.-Ing. Michael Dipl.-HLFL-Ing. Paul Mag. Maria Ing. Stephan DA SILVA JANTSCHGE Johannes HUDSON MBA RATH AUFERBAUER TEIXEIRA KNEISSL Personal Ausgleichs- Infrastruktur Mag. Franziskus Regionalbüro Regionalbüro Markt- zulage Flächenreferenz, und Informatik SCHNIZER Salzburg Linz maßnahmen Christian GIS Mag. Gerhard Dipl.-Ing. Alois Dipl.-Ing. Franz Ing. Alois GRUBMÜLLER Dipl.-Ing. Gerhard DYDUCH Finanzen, ROHRMOSER BAUMGARTNER LUGER HÖRLESBERGER Stammdaten Cross Datenerfassung Dipl.-Ing. Josef Regionalbüro Regionalbüro Markt- Compliance Prüfungs- (DES) THENNER Bregenz Innsbruck beihilfen Dipl.-Ing. Adelheid disposition Josef Franz Ing. Thomas Michael FEICHTINGER Ing. Manfred WIESER Beitrags- MARTIN UNTERRAINER MEIXNER RATZINGER einhebung Rinderkenn- Dr. Wolfgang Regionalbüro Regionalbüro zeichnung, MARES Klagenfurt Graz Klassifizierung Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Christoph Rechnungs- Christian Renate HERBST wesen STINGL PETER Andreas LE Projekt- HESS förderung Dipl.-Ing. Ernst AMA Organigramm HACKL Stand: Oktober 2019 AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 9
KONTROLL- © Photo by Jplenio on Pixabay INSTANZEN AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 11
Die AMA unterliegt einer Vielzahl von Prüfungs- bzw. Kon- trollinstanzen. Das AMA-Gesetz 1992 und die Geschäftsordnung sehen einen Kontrollausschuss vor. Der Schwerpunkt der Tätig- keit des Kontrollausschusses ist die Prüfung der Haus- Zusätzlich kontrolliert wird die AMA durch Prüfstellen haltsgebarung (Verwaltungsbereich). des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Touris- mus (Abt. EU-Finanzkontrolle und Interne Revision) sowie Die Staatsaufsicht (Vertreter der Bundesministerin für durch den Österreichischen Rechnungshof. Nachhaltigkeit und Tourismus) ist im Verwaltungsrat und in den Fachbeiräten vertreten. Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union un- terliegt die AMA (als EU-Marktordnungsstelle und Zahl- Gemäß § 18 Abs. 2 AMA-Gesetz 1992, BGBl.Nr. 376/1992 stelle) auch den Prüfungen der Europäischen Kommis- (i.d.F. BGBl. Nr. 55/2007) kann der Verwaltungsrat die sion – Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds Prüfung der Gebarung und des Jahresabschlusses durch (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die einen Wirtschaftsprüfer vornehmen. Der Rechnungsab- Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – und des Eu- schluss für das Berichtsjahr wurde von „BF-Consulting, ropäischen Rechnungshofes. Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, GesmbH“ ge- prüft. Im Berichtsjahr 2019 wurden acht externe Prüfungen in der AMA durchgeführt. Seit 1995 wurde die AMA 199 Mal Darüber hinaus hat die AMA die „Interne Revision (IR)“ von externen Stellen geprüft. als Organ des Vorstandes eingerichtet. Grundlage hier- für war die Verordnung (EU) Nr. 907/2014 und das AMA- Gesetz 1992. Die Interne Revision ist für die Überprüfung aller Aufgabengebiete und Funktionen in der AMA und der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH zuständig. Sie arbeitet nach internationalen Standards. Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission (EU-Verordnung Nr. 907/2014) existiert in der AMA ein „Technischer Prüfdienst“ zur Durchführung von Vor-Ort- Kontrollen. AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 12
© Photo by Stephen Wright on Unsplash INTERNE REVISION (IR) AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 13
Die Interne Revision ist von den übrigen Einrichtungen der Zahlstelle funktional unabhängig. Als Stabstelle ist die IR ausschließlich dem Vorstand der AMA unterstellt. Die Interne Revision hat zu überprüfen, ob die von der AMA geschaffenen Verfahrensabläufe gewährleisten, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der dass die nationalen und Gemeinschaftsvorschriften ein- Prozesse gehalten werden, die Buchführung richtig und vollständig ist und sich auf dem neuesten Stand befindet. Bewertung der Internen Revision über die wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung der Die Interne Revision arbeitet nach den internationalen Mittel Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision. Die Arbeiten werden in Übereinstimmung mit der Berufs- Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der EU ethik (Code of Ethics) gemäß der VO (EG) Nr. 907/2014 hinsichtlich der Informationssicherheit Annex I, Punkt 4, B) iii) durchgeführt. Unabhängige Bewertungen gemäß VO (EU) Zur Unterstützung der Arbeit nach international aner- Nr. 907/2014 (Annex 1, Punkt 4, B) kannten Standards ist die AMA Mitglied der Institute der Internen Revision in Österreich und Deutschland. Beide Das wesentliche Ziel der Internen Revision besteht darin, Organisationen sind auch Mitglied beim Institute of Inter- durch planmäßige Prüfungen der (bei Bewilligungs- und nal Auditors (IIA). Das ist die international anerkannte Be- Auszahlungsverfahren) beteiligten Stellen, die Richtigkeit rufsvereinigung für Innenrevisoren. Sie ist für die Erstel- der getätigten Auszahlungen zu bestätigen. lung und Weiterentwicklung der beruflichen Standards zuständig. Die Geschäftsführung, von der IR mit entsprechenden Empfehlungen unterstützt, bemüht sich, finanzielle Schä- Die Aufgaben der Internen Revision sind: den für die Europäische Gemeinschaft, die Republik Ös- terreich, für die an der Auszahlung beteiligten Bundeslän- die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems der oder die AMA zu vermeiden. (IKS) zu beurteilen Zusätzlich übernimmt die IR durch Beauftragung des den Vorstand der AMA in Verfahrensfragen zu AMA-Vorstandes Koordinierungsfunktionen. Diese Tätig- beraten keiten nimmt sie in Zusammenhang mit Tätigkeiten be- treffend Art. 79 der VO (EU) Nr. 1306/2013 wahr. Empfehlungen/Entscheidungshilfen für die Umsetzung des internen Kontrollsystems zu geben AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 14
Die Interne Revision hat 2019 folgende Prüfungen durchgeführt: Sonderbeihilfen Bienenzucht AMA Marketing Schulmilch Schulobst und -gemüse Recht (mit Zahlstellenrelevanz) Personalentwicklung Datenerfassungsstelle Managementsysteme der AMA Flächen – Vorberechnungen Systemprüfung Vorortkontrolle Transparenzdatenbank (EU) Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) LR Salzburg Applikationskontrollen – zentrale Geschäftsanwendungen LR Kärnten Sonstige Nachkontrollen Marktordnungen Wein LWK Burgenland LWK Niederösterreich Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus NK LE Projektförderung NK Flächen gemäß Mehrfachantrag AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 15
© Photo by Michael Jarmoluk on Pixabay LEISTUNGSENTGELT/ VERWALTUNG AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 16
Ein kurzer Überblick über die einzelnen Marktmaßnah- men jener AMA-Fachabteilungen, welche mit Marktord- nungsagenden und Direktzahlungen befasst sind. MARKTMASSNAHMEN Daher wechselte die Europäische Kommission mit da- rauffolgendem Februar für alle weiteren Ankäufe vom ÖFFENTLICHE LAGERHALTUNG / INTERVENTION automatischen Antrags- auf ein Angebotsverfahren, wo- durch keine weiteren Mengen eingekauft wurden. Als Sicherheitsnetz in Fällen starker Marktstörungen sieht die gemeinsame Marktordnung Interventionskäufe Durch den sukzessiven Verkauf von insgesamt 276.883 im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung vor. Tonnen sank der EU-weite Lagerstand bis Dezember 2018 auf 175.428 Tonnen. Die Verkäufe wurden im Be- Für diese Maßnahme geeignete Produkte wie Weichwei- richtsjahr zügig fortgesetzt und Mitte des Jahres 2019 zen, Butter und Magermilchpulver können bis zu einer waren die Lager geleert. bestimmten Menge zu einem festgelegten Fixpreis (Re- ferenz- bzw. Interventionspreis) angekauft und gelagert AUSSENHANDEL / LIZENZEN werden. Zur Verwaltung des Außenhandels steht den Ländern der Doch auch über diese Mengen hinaus sowie bei den Pro- Europäischen Union das Instrument der Lizenzpflicht zur dukten Hartweizen, Gerste, Mais und Rindfleisch sind In- Verfügung. Die Lizenzen ermöglichen es Wirtschaftsbe- terventionskäufe möglich. Der Preis wird hierbei im Rah- teiligten, Handelstätigkeiten zwischen der EU und Dritt- men eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. ländern durchzuführen. In Österreich wurde die Intervention zuletzt 2011 einge- Um die Handelstätigkeiten zu überwachen werden die setzt, und zwar bei Gerste. Daten der Lizenzen erhoben und an die EU gemeldet. Ge- meldet werden die Mengen von gestellten Anträgen, er- Nachdem die Maßnahme zwischen 2012 und 2014 euro- teilte Mengen von Lizenzen sowie ausgenutzte und nicht paweit ungenutzt blieb, wurden ab Herbst 2015 aufgrund verwendete Mengen von Lizenzen. der schlechten Lage auf dem Milchmarkt in einigen Mit- gliedsstaaten wieder nennenswerte Mengen an Mager- Die Meldeschiene online via App wurde von der Europä- milchpulver in die öffentliche Lagerhaltung übernommen. ischen Kommission (EK) weiter forciert. Das elektroni- Bereits ab Dezember 2016 erlaubte die Europäische sche System AWAI (Agricultural Web Application Inter- Kommission angesichts des EU-weit stabil hohen Preis- face) mit den Unterpunkten AMIS QUOTA (Agricultural niveaus den Verkauf im Rahmen einer Ausschreibung. Market Information Service Quota) und ISAMM (Infor- mation System for Agricultural Market Management and Nichtsdestotrotz stiegen die EU-Bestände weiterhin an Monitoring) ist weiter ausgebaut worden. und erreichten im November 2017 einen Höchststand von 378.577 Tonnen, welcher sich nahezu unverändert Mit der Erteilung der Agrarlizenzen für Einfuhren und Aus- bis zum Anfang des Berichtsjahres hielt. fuhren ist in Österreich die AMA betraut. AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 17
51 % der 2019 bei der AMA gestellten Lizenzanträge wur- den Lizenzen für Reisexporte in der Höhe von 68.000 kg den mit der Applikation „eLizenzantrag“ beantragt. Die und Getreideexporte im Ausmaß von 50.000 kg an die Wirt- restlichen 49 % der Anträge wurden persönlich, per Post, schaftsbeteiligten ausgehändigt. Für Importe von Reis zum E-Mail oder Fax übermittelt. Tageszollsatz wurden Importlizenzen über 4.330 Tonnen erteilt. 40 % der Lizenzen wurden von der AMA elektronisch er- teilt. Diese Daten wurden direkt an die österreichischen Mit der nationalen Marktordnungs-Sicherheits- und Li- Zollbehörden übermittelt. Das ermöglicht allen Wirt- zenzenverordnung, BGBl II Nr. 375/2018, wurde die AMA schaftsbeteiligten eine rasche, ortsunabhängige Zollab- auch mit den Lizenzen für Ethylalkohol landwirtschaftli- fertigung. Dabei werden die in Österreich durchgeführten chen Ursprungs betraut. Mit dieser Regelung wurden die Zollabfertigungen via App „eZoll“ als elektronische Ab- drei ursprünglichen Verordnungen zu einer Verordnung schreibungen automatisiert an die AMA übermittelt. zusammengefasst. In dieser Verordnung werden nun Sicherheiten, Lizenzen, Bescheinigungen und Überwa- Eine Vielzahl von Importzollabfertigungen erfolgt direkt chungsdokumente für Marktordnungswaren verwaltet. an den Schiffshäfen bzw. Zollabfertigungsplätzen ande- rer Mitgliedstaaten. Bei diesen Importen ist eine elektro- PRIVATE LAGERHALTUNG (PLH) nische Abfertigung nicht möglich. 60 % der Lizenzen wur- den in schriftlicher Form erteilt für die Abfertigungen in Bei der privaten Lagerhaltung werden Marktteilnehmer anderen EU-Mitgliedstaaten. Die rechtlichen Grundlagen durch Beihilfen für die Lagerung ihrer Erzeugnisse unter- für die Außenhandelslizenzen sind die Durchführungs- stützt. Zu den förderfähigen Erzeugnissen zählen Weiß- verordnung (EU) 2016/1239 und die Delegierte Verord- zucker, Olivenöl, Faserflachs, Butter und Magermilchpul- nung (EU) 2016/1237 vom 6. November 2016. Zusätzlich ver sowie Fleisch von Rindern, Schweinen, Ziegen und regelt eine Vielzahl von Verordnungen die Erteilung der Schafen. Lizenzen für Importkontingenten in den Bereichen Getrei- de, Zucker, Reis, Obst und Gemüse sowie deren Verarbei- Wenn der festgestellte durchschnittliche Gemeinschafts- tungserzeugnisse, Milch und Milchprodukte, Eier, Rind, marktpreis eines Erzeugnisses unter dem Referenz- Schwein und Geflügel. schwellenwert liegt und sich voraussichtlich auf diesem Niveau halten wird, kann die Europäische Kommission Im Jahr 2019 wurden für zollbegünstigte Einfuhren fol- beschließen, die private Lagerhaltung zu eröffnen. gende Lizenzen erteilt: In Österreich fanden zuletzt im Jahr 2016 private La- Sektor Anteil Lizenzen in % Menge in Tonnen gerhaltungsmaßnahmen für die Erzeugnisse Butter und Eier und Eieralbumin 2% 830,00 Schweinefleisch statt. Geflügel 56 % 458,00 Getreide 1% 2.230,00 Die Europäische Kommission hat im Berichtsjahr selbst Hanf 5% 3.185,00 keine privaten Lagerhaltungsmaßnahmen eröffnet. Obst und Gemüse 25 % 494,00 Reis 11 % 3.231,00 Seitdem auch der letzte Restbestand von 2.179 Tonnen Magermilchpulver aus einer 2014 eröffneten Maßnahme Für Ausfuhren wurden Lizenzen im Bereich Milch und Mil- bis Ende Februar 2018 ausgelagert wurde, gibt es keine cherzeugnisse insgesamt 212.950 kg erteilt. Ebenso wur- EU-weiten Lagerbestände. AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 18
BEIHILFEN UND SONSTIGE MARKTREGELUNGEN Zucker Mit Ende der Zuckerquotenregelung zum 30. September 2017 bestehen nunmehr lediglich folgende EU-Bestim- mungen: Im Jahr 2019 wurde eine finanzielle Beihilfe an elf aner- kannte Erzeugerorganisationen in Höhe von 6.135.119,79 eine umfassende Regelung für EUR gewährt. Drei im Bereich Gemüse; zwei im Bereich Branchenvereinbarungen Obst; eine im Bereich Obst, Gemüse; eine im Bereich Obst, Gemüse, zur Verarbeitung bestimmte Erzeugnisse aus die Anwendung von Marktstörungsklauseln Sektor Obst und Gemüse; eine im Bereich Obst, zur Ver- arbeitung bestimmte Erzeugnisse aus dem Sektor Obst; eine Marktinformationsregelung (aufgrund der eine zur Verarbeitung bestimmte Erzeugnisse im Sektor Verordnung (EU) 2017/1185) die im Wesentlichen Obst und eine zur Verarbeitung bestimmte Erzeugnisse folgende Punkte beinhaltet: im Sektor Obst und Gemüse. Erhebung der Zucker- und Isoglucoseerzeugung Sektor Betrag (in EUR) Feststellung der Zucker- und Isoglucosebestände Gemüse 1.521.149,57 ein Informationssystem für Zucker- und Obst 3.058.072,46 Zuckerrübenpreise. Obst, Gemüse 745.167,20 Obst, Gemüse, Verarbeitung im Sektor ERZEUGERORGANISATIONEN / Obst und Gemüse 282.243,64 OPERATIONELLE PROGRAMME Obst, Verarbeitung im Sektor Obst 27.598,66 Im Rahmen der „gemeinsamen Marktorganisation der SCHULPROGRAMM Agrarmärkte“ unterstützt die EU den Obst- und Gemüse- sektor durch marktlenkende Maßnahmen. Sie dienen vier Die Europäische Union gewährt eine Unionsbeihilfe, Hauptzielen: um die Abgabe ausgewählter landwirtschaftlicher Er- zeugnisse an Kinder in schulischen Einrichtungen bzw. 1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Kinderbetreuungseinrichtungen und die Durchführung Marktorientierung des Sektors flankierender pädagogischer Maßnahmen und Kommu- nikationsmaßnahmen zu fördern. 2. Verringerung krisenbedingter Einkommens- schwankungen der Obst- und Gemüseerzeuger Das Programm besteht aus den Maßnahmen Schulobst und -gemüse und Schulmilch. 3. Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums in der EU Zweck dieser Maßnahmen ist es, den rückläufigen Ver- brauch von frischem Obst und Gemüse sowie Konsum- 4. Förderung des Einsatzes umweltfreundlicher milch bei Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. Die Anbau- und Produktionsmethoden angebotenen Produkte sollen nach Kriterien wie Regiona- AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 19
lität und Saisonalität und unter Bevorzugung der in der eigenen Region hergestellten Produkte ausgewählt wer- den. Die dadurch entstandenen kurzen Transportwege sollen die Treibhausgasemission geringhalten und die Flugtransporte reduzieren um damit den ökologischen Fußabdruck zu verringern. Beihilfenzahlung Schulprogramm Jahr 2019 (alle Maß- nahmen): Das Schulprogramm wird durch die Delegierte Verord- nung (EU) 2017/40 und die Durchführungsverordnung Schulobst und -gemüse (EU) 2017/39 geregelt. Anzahl der Menge in Auszahlungs- Zu Beginn jedes Schuljahres werden die Budgetmittel an Beihilfeempfänger Tonnen volumen in EUR die teilnehmenden Beihilfeempfänger zugewiesen. Dies 218 1.218,79 2.302.824,02 geschieht auf Basis der Verordnung BGBl. II Nr. 219/2017 im Rahmen eines Zuteilungsverfahrens. Somit ist eine Schulmilch bessere Planbarkeit der Lieferungen gegeben. Anzahl der Menge in Auszahlungs- Folgende Maßnahmen wurden in Österreich gesetzt: Beihilfeempfänger Tonnen volumen in EUR 73 2.528,00 856.402,96 Abgabe von frischem Obst und Gemüse, Milch und Milchprodukten Milch-Aktion: Im Zeitraum September bis Oktober 2019 konnte erst- Flankierende pädagogische Maßnahmen, wie malig frische Milch an maximal 5 aneinander folgenden Veranstaltung von Verkostungen in der Einrichtung Tagen von Schülerinnen und Schülern der ersten Klasse Exkursionen zu einem landwirtschaftlichen Volksschule bzw. der entsprechenden Stufe der Sonder- Produktionsbetrieb schule bezogen werden. Bei dieser Aktion wurden 100 % Unterrichtsmaterial der Nettokosten gefördert. Sonstige Maßnahmen HOPFEN Kommunikationsmaterial zur Bekanntmachung des Schulprogramms Im Rahmen der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verord- Evaluierung nung, BGBl. II Nr. 326/2015, werden Zertifizierungen in Bezug auf die Qualitätsanforderungen durchgeführt. Zur Einhaltung der geltenden Qualitätsanforderungen für die geförderten Schulmilchprodukte wurden Laborunter- Die zur Zertifizierung ermächtigten fachkundigen Organe suchungen durchgeführt. führen die notwendigen Maßnahmen in den drei Hop- AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 20
fenanbaugebieten in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark durch. Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Verordnung (EG) Nr. 1850/2006. Hopfenerzeuger 55 Hopfenanbaufläche 254,60 ha bels kofinanzieren, also: ökologisch/biologisch, geschütz- Erntemenge 525,20 Tonnen te Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geografische Angabe (g.g.A.), garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) INFORMATIONS- UND ABSATZFÖRDERUNGS- MASSNAHMEN FÜR AGRARERZEUGNISSE IMKEREI Für die Programmeinreichung zu Informations- und Ab- Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung satzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im der Vermarktungsbedingungen von Bienenzucht- Binnenmarkt und in Drittländern gelten folgende Rechts- erzeugnissen (gemäß VO (EU) Nr. 1308/2013) grundlagen: Der Imkereisektor ist nicht nur aufgrund der Produktion Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 über Informations- von Honig und anderen Bienenzuchterzeugnissen, son- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarer- dern auch durch die Bestäubungstätigkeit der Bienen und zeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern dem damit verbundenen Beitrag zur Erhaltung des ökolo- gischen Gleichgewichts ein sehr wichtiger Produktions- Delegierte Verordnung (EU) 2015/1829 zweig der österreichischen Landwirtschaft. Zur Verbes- Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 serung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen in der Europäischen Union Die Mitgliedstaaten werden über den Auswahlprozess in- wurde die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erlassen. Ei- formiert und sind nach wie vor für die Überwachung der nen zentralen Teil dieser Regelungen stellen die nationa- Programmdurchführung, die Zahlungen und Kontrolle len Programme Imkereiförderung dar, welche zur Hälfte von Einzellandprogrammen verantwortlich. durch Fördermittel der EU finanziert werden. Programmbezeichnung jährliche Zahlung EUR Die primären Ziele des Österreichischen Imkereipro- Information- und Absatzförderungsprogramm gramms 2017 – 2019 sind die Erhaltung einer gesunden, für biologische Lebensmittel 699.083,86 flächendeckenden Bienenhaltung und Imkereiwirtschaft, Information- und Absatzförderungsprogramm die Sicherstellung der unverzichtbaren Bestäubungsfunk- für Milchprodukte mit EU-Qualitätssiegeln 619.514,51 tion der Bienen für die landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und darüber hinaus für das gesamte Ökosystem, die Im bereits angenommenen Arbeitsprogramm 2020 wer- Bekämpfung und Prävention von Bienenkrankheiten auf den für die Absatzförderung 200,9 Mio EUR bereitgestellt, Grundlage des Österreichischen Bienengesundheitspro- ein Anstieg um 9,3 Mio EUR gegenüber 2019. gramms 2016, die Weiterentwicklung und Verbesserung der hohen Produktqualität und Rückstandsfreiheit der Im- Innerhalb der EU selbst wird die EU vor allem Kampagnen kereiprodukte, die Weiterentwicklung und Verbesserung über die verschiedenen EU-Qualitätsregelungen und La- der Kenntnisse und Fähigkeiten der Imkerinnen und Im- AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 21
ker, insbesondere auch der biologischen Bienenhaltung, Die AMA überprüft mindestens einmal jährlich die regis- die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Honigproduk- trierten Unternehmen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle tion durch Zucht genetisch leistungsstarker und krank- (ausgenommen sind Unternehmen im Rahmen der Klein- heitsresistenter Bienenvölker sowie die Zusammenarbeit mengenregelung). bei Forschungsprogrammen. Per 31.12.2019 waren 122 Unternehmen im AACS-Sys- Imkereijahr 01.08.2018 – 31.07.2019 tem registriert. Im Jahr 2019 wurden 106 Vor-Ort-Kontrol- 50% EU-Mittel 870.711,00 EUR len bei registrierten Unternehmen (Registrierungskontrol- 30% Bundesmittel 522.426,60 EUR len und Überwachungskontrollen) durchgeführt. 20% Landesmittel 348.284,40 EUR Gesamtbudget 1.741.422,00 EUR Ergänzend dazu werden seit dem Jahr 2017 auch Vor- Ort-Kontrollen bei Landwirten durchgeführt, welche nach- Mit insgesamt 1.070 ausbezahlten Anträgen im Imkerei- haltig deklarierte Ausgangsstoffe an einen Erstkäufer jahr 2018/19 wurde der finanzielle Budgetrahmen kom- geliefert haben. Im Zuge dieser Überprüfungen wird bei plett ausgeschöpft. Da die förderbare Summe die zur 3 % der registrierten Bewirtschafter, welche eine entspre- Verfügung stehenden Mittel überstieg, musste in einigen chende Bewirtschafterbestätigung abgegeben haben, die Bereichen eine Kürzung der Auszahlungssummen vorge- Einhaltung der Anforderungen des Artikel 17 (Absätze 3-5 nommen werden. bzw. 6) der Richtlinie kontrolliert. NACHHALTIGKEIT BIOKRAFTSTOFFE Im Jahr 2019 wurden bei 275 landwirtschaftlichen Be- trieben solche Kontrollen durchgeführt. Um den Verwal- Das Austrian Agricultural Certification Scheme – AACS tungsaufwand zu minimieren, fanden diese Kontrollen im umfasst die Kontrolle von landwirtschaftlichen Ausgang- Rahmen der jährlichen INVEKOS-Kontrollen statt. stoffen (Getreide, Ölsaaten und Pflanzenöle), die auf ös- terreichischen Flächen angebaut und geerntet werden MILCH UND MILCHPRODUKTE und zur Herstellung von nachhaltigen Biokraftstoffen und nachhaltigen flüssigen Biobrennstoffen gemäß der Richt- Milchmonatsmeldung linie 2009/28/EG vorgesehen sind. Die Molkereien und Sennereien übermitteln monatlich über das Milchmonatsmeldungsprogramm im eAMA Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: den Milchpreis, die Menge der Milchanlieferung und die Produktionsdaten. 2019 wurden somit 1.104 monatliche Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments Meldungen an die AMA übermittelt, wobei ca. 90 % dieser und des Rates vom 23. April 2009 Meldungen online über eAMA durchgeführt werden. Durchführungsbeschluss (EU) 2016/708 der Direktvermarktungsmeldung Kommission vom 11. Mai 2016 BGBl II Nr. 124/2018 Landwirte, welche im Kalenderjahr 2018 mindestens vom 12. Juni 2018 (NLAV) 10.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben, mussten bis Ende März 2019 eine Direktvermarktungsmeldung für den Um als Unternehmer landwirtschaftliche Ausgangsstoffe Zeitraum Jänner bis Dezember 2018 legen. 540 Landwirte als nachhaltig produziert ausweisen zu können, ist eine (= Direktvermarkter mit 10.000 und darüber) haben somit Registrierung durch die AMA erforderlich. eine Direktvermarktungsmenge von 36.328 t gemeldet. AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 22
Qualitätsregelung Die Qualität der an Erstankäufer mit Sitz in Österreich an- gelieferten Milch wird in der Erzeuger-Rahmenbedingun- gen-Verordnung geregelt. Die Verantwortung für die Überwachung der Probenah- ser Klasse ist die geänderte Berechnung für die Ein- me und der Untersuchung der Milch ist der AMA über- stufung der Keimzahl und der Somatischen Zellen ab tragen. Beginn 2019. Die Neuerung diente der vollständigen Harmonisierung mit dem EU-Recht. Die Bestimmung der Qualität und der Inhaltsstoffe erfolgt in den von der AMA aufgelisteten Labors. Sie dient als Be- FOOD SECURITY messungsgrundlage für die Bezahlung der angelieferten (NAHRUNGSMITTEL-VERSORGUNGSSICHERHEIT) Milch und für die Einstufung der Milch in Qualitätsklas- sen. Untersucht werden der Fett- und Eiweißgehalt sowie 2019 wurde im Rahmen des Netzwerkes „Foodsecurity. die Anzahl an Keimen und Somatischen Zellen. Außer- at“ – unter dem Vorsitz der AMA – die Tagung „Eiweiß – dem wird abgesichert, dass die Milch nicht verwässert ist Baustein des Lebens“ organisiert. Über 50 Teilnehmer und keine Hemmstoffe enthält. Die Kontrolle der Anliefe- aus den unterschiedlichen Stakeholdern des Agrar- und rungsmilch in den Labors wurde 2019 vor Ort durch die Lebensmittelsektors diskutierten diese Thematik ge- AMA vorgenommen. meinsam mit (inter)nationalen Referenten, welche den gesamten Spannungsbogen der Wertschöpfungskette Durch zehn Mal jährlich von der AMA in Zusammenarbeit abbildeten. mit der HBLFA Tirol durchgeführte Ringtests wird das Messniveau zusätzlich überprüft. Zwei Mal pro Jahr fin- Der zweite Schwerpunkt im Bereich Nahrungsmittelver- den diese Tests unter internationaler Teilnahme statt. Die sorgungssicherheit der AMA war 2019 die Intensivierung Abwicklung erfolgt online in Deutsch und Englisch. der Mitarbeit im gesamtstaatlichen Krisen- und Katast- rophenmanagement (SKKM). Das Bundesministerium Eine korrekte Probennahme ist die wesentlichste Voraus- für Inneres veranstaltete die österreichweite Übung „HE- setzung für richtige Ergebnisse. Die in Österreich für die LIOS“ zur Simulation eines Blackouts und einer danach automatische Probenahme in Verwendung stehenden folgenden Mangelstromlage. Alle Ministerien und rele- rund 320 Milchsammelwägen und deren Überprüfungen vanten Behörden sowie Blaulichtorganisationen waren sind in der AMA elektronisch erfasst. Den Labors, Molke- bei der dreitägigen Übung im BMI dabei, darunter auch reien und Frächtern werden dazu Online-Auswertungen die AMA für Fragen der Lebensmittelversorgung und der angeboten. agrarischen Produktion. Als Folge der Übung wurde die Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Inneres Im Jahr 2019 betrug der Anteil an Milch ohne Qualitäts- und des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tou- abzüge 99,25 %. In die S-Klasse – mit den Kriterien von rismus mit der AMA für Fragen der Nahrungsmittelver- höchstens 50.000 Keimen/ml und höchstens 250.000 sorgungssicherheit intensiviert. Somatischen Zellen/ml – fielen 92,06 % der angeliefer- ten Rohmilch und somit um 4,96 % mehr als im Vorjahr. Vorrangige Ursache für den Anstieg des Anteils in die- AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 23
DIREKTZAHLUNGEN 2019 Im Antragsjahr 2019 wurde der letzte Schritt der sog. Konvergenz vollzogen. Somit haben ab dem Antragsjahr 2019 österreichweit alle Zahlungsansprüche (ZA) einen einheitlichen Wert von 203 EUR. Die Zahlungsansprüche Zahlungen Direktzahlungen 2019 (Stand: 08.04.2020): wurden, ausgehend von betriebsindividuellen Referenz- werten, beginnend mit dem Antragsjahr 2015, in 5 Schrit- Bundesland Auszahlungsvolumen in EUR ten angepasst. Wien 1.520.518,35 Niederösterreich 254.444.790,54 Gemäß Artikel 50 der VO (EU) Nr. 1307/2013 kann die Burgenland 49.218.709,07 Zahlung für Junglandwirte (Top-up) nur für fünf Jahre Oberösterreich 145.372.672,30 gewährt werden. Die Zahlung für Junglandwirte wur- Salzburg 35.200.931,34 de für den Großteil der Betriebsinhaber im Antragsjahr Steiermark 93.168.229,15 2019 zum fünften (und somit letzten) Mal ausbezahlt. Kärnten 49.452.491,41 Da mit der sog. Omnibus-Verordnung die Gegenrech- Tirol 40.776.655,53 nung der Jahre vor 2015, in denen der Betriebsinhaber Vorarlberg 14.105.954,78 schon Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebs Gesamt 683.260.952,47 war, weggefallen ist, hat sich der Teilnehmerkreis mas- siv ausgeweitet. Um die finanzielle Obergrenze einhalten zu können, war es notwendig geworden, die Zahlung für Junglandwirte um 45% zu kürzen. Betriebe mit einem Direktzahlungsbetrag von mehr als 2.000 EUR sind im Rahmen der Haushaltsdisziplin um 1,432635% gekürzt worden. Die Haushaltsdisziplin dient als Krisenreserve für die Europäische Union und wird jährlich neu berechnet. Bis dato wurde dieser Betrag von der Europäischen Union noch nie verwendet und konnte daher im Folgejahr wieder an die Betriebsinhaber ausbe- zahlt werden. AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 24
RINDERKENNZEICHNUNG Seit 1998 sind alle Rinder mit zwei Ohrmarken zu kenn- zeichnen und alle Geburten, Zu- und Abgänge, Verendun- gen und Schlachtungen an die zentrale Rinderdatenbank zu melden. Als weiteren Schritt zur Qualitätssicherung wurde im Februar 2013 der elektronische Lieferscheinassistent in Ab 01.10.2019 geborene Rinder sind mit einer konven- Betrieb genommen. Mit ihm werden auf Basis der Rinder- tionellen und einer elektronischen Ohrmarke zu kenn- datenbankdaten Viehverkehrsscheine erstellt. Der elek- zeichnen. Durch die Installation geeigneter Lesegeräte an tronische Lieferscheinassistent wurde 2019 von 2.000 Fütterungsautomaten, AMS/Melkrobotern, Viehwaagen Rinderhaltern zur Erstellung von rund 12.700 Viehver- oder in Tiersammelstellen, Schlachtbetrieben, etc. kann kehrsscheinen verwendet. die Lebensnummer der Rinder ausgelesen und entspre- chend den beabsichtigten Verwendungszwecken weiter- verarbeitet werden. KLASSIFIZIERUNG UND ZURICHTUNG Der Anteil der „Online-Rinderbauern“ konnte um weitere Im Jahr 2019 wurden 670 Überprüfungen der Zurichtung, rund 1,0 % der Rinderhalter gesteigert werden – trotz ei- der Klassifizierung und der Verwiegung von Schlachtkör- nes allgemeinen Rückgangs der Rinderhalter um 2,5 %. pern an österreichischen Schlachthöfen durchgeführt. Insgesamt wurden rund 85 % der Meldungen der Land- wirte und nahezu 100 % der Meldungen von Viehhänd- Die AMA ist auch mit der Ausbildung und laufenden Schu- lern und Schlachtbetrieben über das Online-Serviceportal lung der Klassifizierer betraut. Im Jahr 2019 fanden zwei eAMA übermittelt. Somit wurden 2019 mit rund 3,7 Mio. Rinderklassifizierungskurse und drei Schweineklassifizie- Meldungen schon rund 90 % aller Meldungen über das rungskurse statt. Im Mai, Juni, Oktober und November Onlineserviceportal eAMA getätigt. 2019 wurden Nachschulungen (sogenannte Vergleichs- klassifizierungen) für Rinderschlachtkörper abgehalten. Zur Vereinfachung der Abwicklung der Meldung von Almauftrieben bei Rindern wird die Alm/Weidmeldung RINDER auch für die Förderabwicklung im Rahmen der Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste herangezogen. Dadurch entfallen zweifache Meldeverpflichtungen für die Almbewirtschafter. Erfreulicherweise werden auch bereits 73 % der rund 386.000 Alm/Weidemeldungen RINDER unbürokratisch über das Onlineserviceportal eAMA gemeldet. AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 25
LÄNDLICHE ENTWICKLUNG Mit dem Herbstantrag 2019 konnte letztmalig in einjäh- rige Maßnahmen des ÖPUL 2015 eingestiegen werden. ÖPUL Für das Antragsjahr 2021 ist eine Verlängerung des be- stehenden Programms geplant. ÖPUL – Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen AUSGLEICHSZULAGE Lebensraum schützenden Landwirtschaft Basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (Länd- Für das Maßnahmenjahr 2019 wurden 251.210.926,48 liche Entwicklung 2014-2020) wurde im Jahr 2019 das EUR ausbezahlt. Grundlage hierfür war die Sonderricht- ÖPUL auf der Grundlage der nationalen Sonderrichtlinie linie betreffend die Gewährung von Zahlungen für na- durch die AMA abgewickelt. turbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen (BMNT- Das ÖPUL 2015 umfasst folgende vier Bereiche der Länd- LE.1.1.6/0004-II/3/2019). Weiters wurden für die Bundes- lichen Entwicklung 2014-2020: länder Oberösterreich und Vorarlberg TOP UP Zahlungen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Höhe von 7.742.280,49 EUR ausbezahlt. Ökologischer/biologischer Landbau Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Die Umsetzung der Ausgleichszulage (für die Landwirt- Wasserrahmenrichtlinie schaft in Berggebieten und in bestimmten benachteilig- Tierschutz ten Gebieten) erfolgt im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes Im Antragsjahr 2019 nahmen 91.317 Betriebe am ÖPUL (gemäß VO (EG) Nr. 1305/2013). 2015 teil. Eine Teilzahlung in Höhe von 75 % erfolgte am 18.12.2019. Die Restzahlung wurde am 29.04.2020 über- Um einen langfristig sozial verträglichen Strukturwandel wiesen. zu ermöglichen und das Ausmaß der bewirtschafteten Flächen im benachteiligten Gebiet soweit wie möglich Zahlungen betreffend ÖPUL 2015 für das Antragsjahr aufrecht zu erhalten, sollen die Zahlungen dazu beitra- 2019 (Stand 29.04.2020): gen, folgende Ziele zu erreichen: Bundesland Auszahlungsvolumen in EUR Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit von Burgenland 44.309.104,50 landwirtschaftlichen Betrieben. Verbesserung der Kärnten 32.719.410,08 Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft Niederösterreich 154.635.661,74 in allen Regionen. Förderung innovativer landwirt- Oberösterreich 76.362.410,13 schaftlicher Techniken und nachhaltiger Waldbewirt- Salzburg 34.711.455,69 schaftung. Steiermark 52.410.649,48 Tirol 38.247.915,39 2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller Vorarlberg 15.728.468,45 landwirtschaftlichen Betriebe. Unterstützung der Wien 1.304.768,44 Betriebsumstrukturierung und -modernisierung Gesamt 450.429.843,90 insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 26
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der land- lung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für wirtschaftlichen Diversifizierung. die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)). Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbes- Für die Umsetzung sind folgende nationale Rechtsgrund- serung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbun- lagen maßgeblich: denen Ökosysteme. Basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 (För- 4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesse- derung der ländlichen Entwicklung 2014-2020) wurde bei rung der biologischen Vielfalt, auch in Natura- der Europäischen Kommission (EK) das „Programm für 2000-Gebieten und in Gebieten, die aus natur- die Ländliche Entwicklung 2014-2020“ eingereicht, wel- bedingten oder anderen spezifischen Gründen ches am 12.12.2014 von der EK genehmigt wurde. benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert sowie des Zustands der Die nationale Umsetzung erfolgt mit der europäischen Landschaften. Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und 4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesse- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur rung der Bodenbewirtschaftung. Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwick- Zahlungen Ausgleichszulage im Antragsjahr 2019 (Stand: lung 2014-2020 LE-Projektförderungen GZ BMLFUW- 29.04.2020): LE.1.1.1/0171-II/2/2014, welche 20.2.2015 vom BMLFUW veröffentlicht wurde. Bundesland Auszahlungsvolumen in EUR Burgenland 2.531.897,33 Darüber hinaus können für bestimmte Vorhabensarten Kärnten 34.063.363,73 folgende nationale Richtlinien zur Anwendung kommen: Niederösterreich 43.026.072,42 Oberösterreich 33.355.686,14 „Umweltförderung Inland UFI“ Salzburg 28.566.470,99 Steiermark 51.195.759,76 Richtlinie des BMVIT „Breitband Austria 2020 – Tirol 46.216.401,87 Access“ Vorarlberg 12.255.274,24 Wien 0 Richtlinien des BMWFW soweit anwendbar („Leucht- Österreich 251.210.926,48 turmprojekte“, „Unternehmensgründung am Land“) LÄNDLICHE ENTWICKLUNG – PROJEKTFÖRDERUNGEN Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln Auf Grundlage des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums wurden im Kalender- Diverse Landesrichtlinien, deren Anwendung durch jahr 2019 374.669.245,51 EUR ausgezahlt (gemäß VO das Österreichische „Programm für die Entwicklung (EG) Nr. 1305/2013 (Förderung der Ländlichen Entwick- des ländlichen Raums“ vorgesehen ist AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 27
Für die Förderperiode 2014-2020 sind unter dem Titel lungsanträge eingereicht und zur Auszahlung gebracht „LE-Projektförderungen“ 64 Vorhabensarten program- (siehe u.a. Tabelle). miert. Im Kalenderjahr 2019 wurden für 57 davon Zah- Die Auszahlungsbeträge verteilen sich auf folgende Maßnahmen: Auszahlungs- Code Kalenderjahr 2019 Anzahl der Anträge volumen in EUR M1 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen 378 11.494.009,87 M2 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste 22 5.043.738,66 M3 Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse 26.340 18.373.724,63 M4 Investitionen in materielle Vermögenswerte 6.362 137.215.312,11 M6 Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen 4.987 29.127.559,70 M7 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten 1.057 72.939.108,24 M8 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten 4.050 13.991.863,47 M 15 Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder 11 103.941,74 M 16 Zusammenarbeit 214 13.194.489,19 M 19 Förderung zur lokalen Entwicklung 1.125 32.471.422,34 M 20 Technische Hilfe 89 40.714.075,56 Summe 44.635 374.669.245,51 AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 28
WEINMARKTORDNUNG Die Auszahlungsbeträge verteilen sich auf folgende Maß- nahmen: Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 des Rates der Europäischen Kommission über die gemeinsame Markt- Anzahl Auszahlung organisation für Wein wurde im Kalenderjahr 2019 ein Kalenderjahr 2019 der Anträge in EUR Förderbetrag in Höhe von 11.848.998,99 EUR ausbezahlt. Nachhaltige Entwicklung der Fischerei 1 4.914,00 Die Auszahlungsbeträge verteilen sich auf folgende Maß- Nachhaltige Entwicklung der nahmen: Aquakultur 48 907.138,79 Vermarktung und Verarbeitung 12 534.686,28 Anzahl Auszahlung Begleitende Maßnahmen GFP Kalenderjahr 2019 der Anträge in EUR Aquakulturerzeugnissen 5 173.892,44 Wein – Absatzförderung 39 1.489.183,83 Technische Hilfe 4 132.307,09 Wein – Umstellung 710 4.199.818,30 Wein – Investitionen 541 6.159.996,86 FÖRDERUNG DER NATURNAHEN, EXTENSIVEN Summe 1.290 11.848.998,99 BEWIRTSCHAFTUNG VON TEICHEN EUROPÄISCHER MEERES- UND Mehrere spezifische Rechtsgrundlagen in den jeweils FISCHEREIFONDS (EMFF) 2014-2020 geltenden Fassungen einschließlich hierzu ergangener Durchführungsnormen sind maßgeblich, insbesondere Der Zielrahmen des Programms EMFF 2014-2020 ergibt Verordnung (EU) Nr. 508/2014 über den Europäischen sich aus verschiedensten Rechtsmaterien. Dazu zählen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Ver- die Europa 2020-Ziele, die Ziele, respektive deren bereits ordnung (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. vollzogene Umsetzung der gemeinsamen Fischereipoli- 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der tik (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1380/2013) und aus der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Par- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 einschließlich des dort laments und des Rates, ABI. L 149 vom 20.5.2014, S. 1; im Anhang I vereinbarten strategischen Rahmens für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der da- Die nationale Umsetzung erfolgt mit der von abgeleiteten Partnerschaftsvereinbarung. Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Die nationale Umsetzung erfolgt mit der Förderung der naturnahen, extensiven Bewirtschaf- Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und tung von Teichen GZ. BMLFUW-LE.2.1.7/0061- Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur II/6/2015 welche am 25.08.2015 genehmigt wurde. Umsetzung des operationellen Programms Österreich Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 Der Auszahlungsbetrag im Kalenderjahr 2019 beträgt GZ. BMLFUW-LE.2.2.2/0014-II/2/2015, welche am 475.247,07 EUR und betraf 63 Anträge. 30.06.2015 genehmigt wurde. AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 29
REFERENZFLÄCHENWARTUNG Das Referenzflächensystem dient der Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen und ist die Grundlage für alle flächenbezogenen Beihilfezahlungen. Eine Re- ferenzparzelle im Sinne des Art. 5 der Verordnung (EU) Im Zuge der Referenzflächenwartung 2019 hat die AMA Nr. 640/2014 ist seit dem Herbstantrag 2014 der physi- auf Basis neuer Luftbilder für ca. ein Drittel der Gesamt- sche Block, der eindeutig nach außen abgrenzbar (z.B. fläche Österreichs die maximal beihilfefähige Fläche ak- durch Wald, Straßen, Gewässer) ist und durch in der tualisiert. Geprüft wurden: Natur erkennbare, zusammenhängende landwirtschaft- lich genutzte Flächen gebildet wird. Beim ehemaligen rund 196.000 Heimgutreferenzflächen Feldstücksystem war die Referenzfläche ident mit der rund 108.000 flächige Landschaftselemente beantragten Fläche. Zuständig für die Referenz- und Be- rund 1.150.000 punktförmige Landschaftselemente antragungsfläche waren die Landwirtschaftskammern, rund 103.000 Almreferenzflächen und unterstützt durch die Antragsteller. Mit dem Herbstan- rund 37.000 Hutweidereferenzflächen trag 2014 fand die Umstellung vom Feldstücksystem auf ein Blocksystem statt. Diese Änderung ermöglicht eine Des Weiteren wurden für den Mehrfachantrag 2019 klarere Trennung von Referenzfläche und Beantragungs- ca. 17.900 Referenzänderungsanträge (für Heimgut fläche und damit eine klare Trennung der Zuständigkeit: und LSE) mit ca. 50.100 Polygonen bearbeitet. Für den Herbstantrag 2019 waren es ca. 3.700 Anträge mit ca. Für die Referenzflächenwartung auf Basis der aktu- 10.200 Polygonen. ellen Luftbilder gilt seit dem Herbstantrag 2014 die AMA als zuständige Stelle Zusätzlich wurden für den Mehrfachantrag 2019 ca. 2.500 und für den Herbstantrag 2019 ca. 200 Alm/Hut- Für die beantragte Fläche und die tatsächliche weide-Referenzänderungsanträge beurteilt. landwirtschaftliche Nutzbarkeit ist der Antragsteller verantwortlich AMA Bericht des Vorstandes für das Jahr 2019 30
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