BERUFSFÖRDERUNGSDIENST - Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst - Bundeswehr
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BERUFSFÖRDERUNGSDIENST Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst
i WEITERE BROSCHÜREN IM ÜBERBLICK INHALTSVERZEICHNIS DIE EINGLIEDERUNG IN DEN ÖFFENTLICHEN DIENST . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 WAS IST EIN ZULASSUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 WAS IST EIN EINGLIEDERUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 AUF EINEN BLICK: EINLIEDERUNGS- UND ZULASSUNGSSCHEIN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 WER HAT ANSPRUCH AUF EINEN EINGLIEDERUNGS- ODER ZULASSUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . 7 WER HAT AUSSCHLIESSLICH ANSPRUCH AUF EINEN ZULASSUNGSSCHEIN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 WAS SIND VORBEHALTENE STELLEN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 WIE IST DAS ANTRAGSVERFAHREN? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 BF 01 – „Altes Recht“ BF 03 – „SaZ < 4 und FWDL“ RÜCKGABE ODER BESSER TAUSCH? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Berufsförderung für SaZ und BO 41, deren Dienst- Berufsförderung für SaZ mit einer Verpflichtungszeit BEWERBUNGSVERFAHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 verhältnis vor dem 26.07.2012 begründet wurde von weniger als 4 Jahren und Freiwilligen Wehr- dienst Leistende WAS GESCHIEHT NACH EINER EINSTELLUNGSZUSAGE? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 VORMERKSTELLEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 BF 02 – „Neues Recht“ BF 05 – Informationen für Arbeitgeber ANSCHRIFTEN DES BFD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Berufsförderung für SaZ und BO 41, deren Dienst- Informationen zu Netzwerkarbeit und Kooperationen verhältnis nach dem 25.07.2012 begründet wurde Bundeswehrfachschulen – Wege zum Erfolg Flyer Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr (BiAMBw) Diese Informationsbroschüre soll das Beratungsgespräch mit dem Berufsförderungsdienst ergänzen, jedoch nicht ersetzen. WEITERE INFORMATIONSBROSCHÜREN DES BFD: www.bfd.bundeswehr.de 3
WAS IST EIN EINGLIEDERUNGSSCHEIN? Der Eingliederungsschein ist eine schriftlich erteilte Be- Der Eingliederungsschein dient dem unmittelbaren rechtigung, die es ermöglicht, sich um eine Einstellung Übergang aus dem Wehrdienstverhältnis als Soldatin auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als auf Zeit oder Soldat auf Zeit (SaZ) in das Dienstverhält- Beamtin oder Beamter zu bewerben. nis als Beamtin beziehungsweise Beamter. ! EINGLIEDERUNGSSCHEIN: Ihren Anspruch auf Förderung Ihrer schulischen und gliederungsscheins leben die Ansprüche nicht auf. beruflichen Bildung können Sie bis zum Ablauf der Ver- pflichtungszeit nutzen. Mit der Aushändigung des Ein- Gemäß § 11a SVG zahlt die Bundeswehr Inhaberinnen gliederungsscheines haben Sie keinen Anspruch auf und Inhabern eines Eingliederungsscheins nach Been- DIE EINGLIEDERUNG Förderung Ihrer schulischen und beruflichen Bildung nach § 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG). digung des Wehrdienstverhältnisses Ausgleichsbezüge an Stelle von Übergangsgebührnissen. Diese werden gewährt beim Bezug von: in den öffentlichen Dienst Wenn Sie am Tag des Ablaufs der festgesetzten 1. Anwärterbezügen als Beamtin oder Beamter auf Dienstzeit noch nicht zur Beamtin oder zum Beamten Widerruf im Vorbereitungsdienst oder von Bezügen Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr kann den Weg in den öffentlichen Dienst unterstützen. Für ernannt worden sind, wird Ihr Dienstverhältnis als SaZ in einem sonstigen Ausbildungsverhältnis als Be- einen bevorzugten Eintritt in den öffentlichen Dienst können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Zu- bis zum Zeitpunkt der Ernennung verlängert, maximal amtin oder Beamter auf Widerruf in Höhe des Unter- lassungsschein oder Eingliederungsschein erhalten. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen zusammen- um eineinhalb Jahre. Sollten Sie innerhalb der Dienst- schiedsbetrags zwischen diesen Bezügen und dem gestellt und beantwortet. zeitverlängerung das Erlöschen des Rechts aus dem Grundgehalt der Dienstbezüge des letzten Monats Eingliederungsschein beantragen, so endet das Dienst- als SaZ, verhältnis mit Ablauf des Monats, in dem das Erlöschen 2. Dienstbezügen als Beamtin oder Beamter in Höhe WAS IST EIN ZULASSUNGSSCHEIN? des Rechts aus dem Eingliederungsschein unanfecht- bar festgestellt worden ist. des Unterschiedsbetrags zwischen dem Grundge- halt dieser Dienstbezüge und dem Grundgehalt der Dienstbezüge des letzten Monats als SaZ, längstens Der Zulassungsschein ist eine schriftlich erteilte Berechtigung, die es ermöglicht, sich um eine Ein- ! ZULASSUNGSSCHEIN: Beispiel: Antrag auf Erlöschen des Rechts aus dem Eingliede- jedoch für die Dauer von zehn Jahren. stellung auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen rungsschein: 01.12.2020. Ende des Dienstverhältnisses Die Ausgleichsbezüge erhalten Sie nicht, wenn Sie Dienst als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter Der Anspruch auf Förde- als SaZ am 31.01.2021. nach Ende der Dienstzeitverlängerung weder An- beziehungsweise als Beamtin oder Beamter zu be- rung Ihrer schulischen und wärter- noch Dienstbezüge als Beamtin oder Beamter werben. beruflichen Bildung sowie Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst lebt nach erhalten. Da Sie in diesem Fall keinerlei Leistungen auf Übergangsgebührnisse Rückgabe des Eingliederungsscheins der Anspruch auf zum Lebensunterhalt seitens der Bundeswehr erhal- Der Zulassungsschein ermöglicht eine Einstellung bleibt unverändert. den Bezug von Übergangsgebührnissen wie auch der ten, sollten Sie umgehend den BFD aufsuchen. bis acht Jahre nach Dienstzeitende. Förderungsanspruch nach § 5 SVG wieder auf. Beim Ausscheiden aus dem Dienst und Beibehaltung des Ein- 4 5
AUF EINEN BLICK: WER HAT ANSPRUCH Eingliederungs- und Zulassungsschein auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein? Einzelheiten zum Zahlungsverfahren erfahren Sie bei Ihrer Gebührnis zahlenden Stelle. » SaZ, deren Dienstverhältnis wegen Ablaufs einer » das letzte Dienstverhältnis nach einer ununter- festgesetzten Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren brochenen Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren endet. geendet hat. EINGLIEDERUNGS ZULASSUNGS SCHEIN SCHEIN » SaZ, deren Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ver- fügt wird, nachdem Die Erteilung eines Eingliederungs- oder Zulassungs- » ihre Dienstzeit auf zwölf oder mehr Jahre fest- scheins ist ausgeschlossen, wenn die Soldatin oder der Eintritt in die Beamtenlaufbahn ja ja gesetzt worden ist und sie mindestens vier Jahre Soldat rechtskräftig zur Dienstgradherabsetzung ver- ihrer Dienstzeit abgeleistet haben oder urteilt worden ist. » sie sich für zwölf oder mehr Jahre verpflichtet ha- Übernahme als Tarifbeschäftigte ben, ihre Dienstzeit aber im Hinblick auf eine be- nein ja GEMEINSAM oder Tarifbeschäftigter sondere Ausbildung zunächst für einen kürzeren BFD Zeitraum festgesetzt wurde und sie mindestens Verlängerung der Dienstzeit bis zur Verbeamtung (max. 1,5 Jahre) ja nein vier Jahre ihrer Dienstzeit abgeleistet haben. » Wiedereingestellte SaZ mit einer Gesamtdienstzeit RICHTUNG von zwölf oder mehr Jahren können einen Eingliede- rungsschein nur dann erhalten, wenn ZUKUNFT Übergangsbeihilfe wird gekürzt um 75 % 50 % » nach Beendigung des früheren Dienst verhältnisses Übergangsgebührnisse nicht zuge- standen haben oder Anspruch auf Übergangsgebührnisse nein ja* Anspruch auf Ausgleichsbezüge ja nein WER HAT AUSSCHLIESSLICH ANSPRUCH auf einen Zulassungsschein? (bis zu 10 Jahre) * Es gilt nach § 53 Abs. 9 SVG die sogenannte „Ruhensregelung“, wonach besondere Höchstgrenzen bei gleich- » Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis vor dem voll- zeitigem Bezug von Übergangsgebührnissen und Einkünften aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst greifen. endeten 40. Lebensjahr wegen Dienstunfähigkeit infolge einer Wehrdienstbe- schädigung endet. Der Zulassungsschein kann auch erteilt werden, wenn die Dienstunfähigkeit nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht. » Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41). 6 7
WAS SIND VORBEHALTENE STELLEN? BEWERBUNGSVERFAHREN Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Vorbehaltene Stellen auf Bundesebene werden bei der Bewerbungen erfolgen über Ihren BFD bei den Vor- nen zum Verfahren zusammengestellt sowie Anträge sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Vormerkstelle des Bundes (Bundesverwaltungsamt), merkstellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie eine beziehungsweise Bewerbungsvordrucke entwickelt. öffentlichen Rechts haben eine bestimmte Anzahl von für die Länder und Gemeinden bei der Vormerkstelle Einstellung anstreben. Im Hinblick auf die Bewer- Diese, sowie Angaben zu potentiellen Einstellungs- Stellen für die Einstellung von Soldatinnen und Soldaten des jeweiligen Landes erfasst. Die Anschriften aller Vor- bungsschlusstermine sollte dies möglichst 18 Mona- behörden, -terminen und weitere nützliche Hinweise, mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein vorzubehal- merkstellen finden Sie auf Seite 10 dieser Broschüre. te vor Ihrem geplanten Einstellungstermin erfolgen, erhalten Sie unter anderem in den Broschüren der ten (einfacher und mittlerer Dienst jede sechste, ge- Auf www.bfd.bundeswehr.de finden Sie in der Rubrik damit Sie an den im öffentlichen Dienst üblichen Aus- Vormerkstellen oder im Internet (siehe Seite 10). hobener Dienst jede neunte und Tarifbeschäftigte jede „Formulare und Anträge” zusätzlich eine Liste mit An- wahlverfahren teilnehmen können. zehnte Stelle). Es gibt aber Ausnahmen. Beispielsweise sprechpersonen sowie deren Kontaktdaten und E-Mail- Über das weitere Verfahren informiert Sie die Vor- gibt es keine vorbehaltenen Stellen im höheren Dienst, Adressen. Jede Vormerkstelle hat für ihren Bereich Informatio- merkstelle. als Lehrerin oder Lehrer und im Polizeivollzugsdienst. WIE IST DAS ANTRAGSVERFAHREN? EINSTELLUNGSVERFAHREN Sie beantragen den Eingliederungs- beziehungsweise Zulassungsschein bei Zunächst müssen Sie die für die jeweilige Stelle vorge- Weiterhin ist das Bestehen des Auswahlverfahrens Voraus Ihrem BFD. schriebenen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. setzung. Erst wenn die Einstellungsbehörde Ihre Eignung Dies können beispielsweise sein: festgestellt hat und Sie sie im Rahmen der Bestenauslese Da Ihnen der Eingliederungs- oder Zulassungsschein nur bis Dienstzeitende » ein bestimmter Schulabschluss, von sich überzeugt haben, weist die Vormerkstelle Sie die erteilt werden kann, muss Ihr Antrag rechtzeitig beim BFD vorliegen. Der BFD » berufliche Erfahrungen oder fachliche Qualifikationen, ser Behörde zu. BFD und Vormerkstelle haben keinen Ein stellt Ihnen im Regelfall zunächst eine schriftliche Bestätigung über Ihren An- » charakterliche Eignung (zum Beispiel geordnete wirt- fluss auf die Entscheidung der Einstellungsbehörde. spruch aus. Damit können Sie sich bereits auf vorbehaltene Stellen bewerben. schaftliche Verhältnisse, keine Vorstrafen, anhängige Es besteht trotz Eingliederungs- beziehungsweise Zulas Strafverfahren, Disziplinarverfahren). sungsschein kein Anspruch auf eine vorbehaltene Stelle Der jeweilige Originalschein wird Ihnen spätestens am letzten Tag Ihrer fest- eingestellt zu werden! gesetzten Dienstzeit ausgehändigt. RÜCKGABE ODER BESSER TAUSCH? WAS GESCHIEHT nach einer Einstellungszusage? Bis zum Ende der Dienstzeit können Sie die Originalbestätigung an den zustän- 8 Nach Ihrer erfolgreichen Einstellung wird der Eingliede- eingestellt worden, können Sie auf Antrag den Eingliede- digen BFD zurückgeben oder tauschen. Nach Dienstzeitende können die Ori- rungs- oder Zulassungsschein bei Ihrer Dienststelle zu rungsschein zu Ihrer Personalakte nehmen lassen, um ginalscheine zurückgegeben werden, wenn sie nicht zur Eingliederung in den Ihrer Personalakte genommen. Ausgleichsbezüge zu erhalten. Einzelheiten erfragen Sie JAHRE öffentlichen Dienst genutzt wurden. Sind Sie als Inhaberin oder Inhaber des Eingliederungs- bei Ihrem zuständigen BFD. FRIST scheins auf eine andere als eine vorbehaltene Stelle Hier ist beim Zulassungsschein eine Frist von acht Jahren zu beachten. 8 9
VORMERKSTELLEN BERUFSFÖRDERUNGSDIENST Bundesverwaltungsamt Baden-Württemberg Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr VORMERKSTELLEN Vormerkstelle des Bundes Regierungspräsidium Tübingen Berlin Dresden BUNDES/ Godesberger Allee 99 Vormerkstelle des Landes - Berufsförderungsdienst Potsdam - - Berufsförderungsdienst - 53115 Bonn Baden-Württemberg DES Tel.: 0228 / 99 358 - 83710/77568 Konrad-Adenauer-Straße 20 Behlertstraße 4 August-Bebel-Straße 19 DER LÄNDER: www.bva.bund.de 72072 Tübingen 14467 Potsdam 01219 Dresden Tel.: +49 (0)7071 757 3589/3106 Tel.: +49 (0)331 2978-221 Tel.: +49 (0)351 4654-4117 https://rp.baden-wuerttemberg.de FspNBw: 908572-221 FspNBw: 90 8911-4117 Bayern Berlin Brandenburg Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Bayer. Landesamt für Steuern Verwaltungsakademie Berlin Ministerium des Innern und Düsseldorf Düsseldorf Erfurt Vormerkstelle des Freistaates Bayern Vormerkstelle des Landes Berlin für Kommunales Krelingstraße 50 Turmstraße 86 Referat IV/3 (Vormerkstelle) - Berufsförderungsdienst NRW Köln - - Berufsförderungsdienst NRW Münster - - Berufsförderungsdienst - 90408 Nürnberg 10559 Berlin Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 Brühler Straße 309 Nieberdingstraße 24 Zeppelinstraße 18 Tel.: 0911 / 991 - 1917 Tel.: 030 / 90229 - 8045 14467 Potsdam 50968 Köln 48155 Münster 99096 Erfurt www.finanzamt.bayern.de/lfst www.berlin.de/vak/lernen-und- Tel.: 0331 / 866 - 2439 Tel.: +49 (0)221 934503-4484 Tel.: +49 (0)251 60948-304 Tel.: +49 (0)361 342-85818 qualifizieren/vormerkstelleberlin www.mik.brandenburg.de FspNBw: 90 3813-4484 FspNBw: 90 3324-304 FspNBw: 90 8700-85818 Bremen Hamburg Hessen Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Vormerkstelle des Landes Bremen Senat der Freien und Hansestadt Regierungspräsidium Gießen Hannover Kassel Kiel Senatorin für Finanzen, Abt. Personal- Hamburg Vormerkstelle des Landes - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - und Verwaltungsmanagement Personalamt/Vormerkstelle - P 323 Hessen Doventorscontrescarpe 172 c Steckelhörn 12 Landgraf-Phillipp-Platz 1-7 Ada-Lessing-Str. 119 Ludwig-Mond-Straße 41 Rostocker Straße 2 28015 Bremen 20457 Hamburg 35390 Gießen 30657 Hannover 34121 Kassel 24106 Kiel Tel.: 0421 / 361 - 5333 Tel.: 040 / 42831 - 1434 / 2142 Tel.: 0641 / 303 - 2011 Tel.: +49 (0)511 6798-447 Tel.: +49 (0)561 2077-3235 Tel.: +49 (0)431 384-7961 /-3 www.finanzen.bremen.de www.hamburg.de/vormerkstelle www.rp-giessen.hessen.de FspNBw: 90 2225-447 FspNBw: 90 4351-3235 FspNBw: 90 7400-7961 /-3 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Finanzministerium Niedersächsisches Ministerium Bezirksregierung Köln Magdeburg Mainz München Mecklenburg-Vorpommern für Inneres und Sport Vormerkstelle NRW Vormerkstelle Referat 35 / Vormerkstelle Zeughausstr. 2-10 - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - Zentrales Personalmanagement Postfach 221 50606 Köln Am Buckauer Tor 2 Ellingshohl 69-75 Dachauer Straße 128 Schloßstraße 9-11, 19053 Schwerin 30002 Hannover Tel.: 0221 / 147 - 3478 39104 Magdeburg 56076 Koblenz 80637 München Tel.: 0385 / 588 - 14083 Tel.: 0511 / 120 - 6323 www.bezreg-koeln.nrw.de Tel.: +49 (0)391 662462-611 Tel.: +49(0)261 679992-5178 Tel.: +49 (0)89 1249-5813 www.karriere-in-mv.de/vormerkstelle www.mi.niedersachsen.de FspNBw: 90 8844-611 FspNBw 90 4813-5178 FspNBw: 90 6227-5813 Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr Aufsichts- und Ministerium für Inneres, Bauen Landesdirektion Sachsen Nürnberg Saarlouis Schwerin Dienstleistungsdirektion (ADD) und Sport Referat Personal (Vormerkstelle) - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - Vormerkstelle des Landes Vormerkstelle Altchemnitzer Str. 41 Rheinland-Pfalz Franz-Josef-Röder-Str. 21 09120 Chemnitz Allersberger Straße 190 Wallerfanger Straße 31 Schlossgartenallee 66 Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier 66119 Saarbrücken Tel.: 0371 / 532 - 2126 90461 Nürnberg 66740 Saarlouis 19061 Schwerin Tel.: 0651 / 9494 - 254 Tel.: 0681 / 501 - 2117 www.lds.sachsen.de Tel: +49 (0)9114396-232 Tel.: +49 (0)6831 1271-2538 Tel.: +49 (0)385 3051-401 www.add.rlp.de www.saarland.de FspNBw: 90 6723-232 FspNBw: 90 4730-2538 FspNBw: 90 8637-401 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Karrierecenter der Bundeswehr Karrierecenter der Bundeswehr MEHR UNTER: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ministerium für Inneres, ländliche Thüringer Landesverwaltungsamt Stuttgart Wilhelmshaven Referat 105 – Personalentwicklung, Räume, Integration und Gleichstel- Referat 120 - Vormerkstelle - Berufsförderungsdienst - - Berufsförderungsdienst - Aus- und Fortbildung – lung des Landes Schleswig-Holstein Jorge-Semprún-Platz 4 Ernst-Kamieth-Straße 2 Vormerkstelle - IV 327 99423 Weimar Heilbronner Straße 188 Ebertstraße 74 06112 Halle/Saale Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Tel.: 0361 / 57332 - 1230 70191 Stuttgart 26382 Wilhelmshaven Tel.: 0345 / 514 - 1278 Tel.: 0431 / 988 - 3132/3110 www.thueringen.de/de/tlvwa Tel.: +49 (0)711 2540-3852 Tel.: +49 (0)4421 4838-3241 WWW.BFD.BUNDESWEHR.DE www.sachsen-anhalt.de www.schleswig-holstein.de FspNBw: 90 5824-3852 FspNBw: 90 2813-3241
IMPRESSUM Herausgeber: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr II 2.3 BFD Brühler Str. 309a 50968 Köln Entwurf, Layout und Druck: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, DL I 4 Zentraldruckerei BAIUDBw Bildnachweise: © Bundeswehr Neudruck 2024 Diese Publikation ist Teil der Informa- tionsarbeit des Bundesministeriums der Verteidigung. Sie wird kostenlos abgege- ben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
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