BERUFSFÖRDERUNGSDIENST - Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst - Bundeswehr

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BERUFSFÖRDERUNGSDIENST - Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst - Bundeswehr
BERUFSFÖRDERUNGSDIENST
Eingliederungs- und Zulassungsschein
Eingliederung in den öffentlichen Dienst
BERUFSFÖRDERUNGSDIENST - Eingliederungs- und Zulassungsschein Eingliederung in den öffentlichen Dienst - Bundeswehr
i     WEITERE BROSCHÜREN IM ÜBERBLICK
                                                                                                               INHALTSVERZEICHNIS
                                                                                                               DIE EINGLIEDERUNG IN DEN ÖFFENTLICHEN DIENST .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4

                                                                                                               WAS IST EIN ZULASSUNGSSCHEIN?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4

                                                                                                               WAS IST EIN EINGLIEDERUNGSSCHEIN?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5

                                                                                                               AUF EINEN BLICK: EINLIEDERUNGS- UND ZULASSUNGSSCHEIN .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6

                                                                                                               WER HAT ANSPRUCH AUF EINEN EINGLIEDERUNGS- ODER ZULASSUNGSSCHEIN? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

                                                                                                               WER HAT AUSSCHLIESSLICH ANSPRUCH AUF EINEN ZULASSUNGSSCHEIN?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7

                                                                                                               WAS SIND VORBEHALTENE STELLEN?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8

                                                                                                               WIE IST DAS ANTRAGSVERFAHREN? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
    BF 01 – „Altes Recht“                               BF 03 – „SaZ < 4 und FWDL“
                                                                                                               RÜCKGABE ODER BESSER TAUSCH? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
    Berufsförderung für SaZ und BO 41, deren Dienst-    Berufsförderung für SaZ mit einer Verpflichtungszeit
                                                                                                               BEWERBUNGSVERFAHREN .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9
    verhältnis vor dem 26.07.2012 begründet wurde       von weniger als 4 Jahren und Freiwilligen Wehr-
                                                        dienst Leistende                                       WAS GESCHIEHT NACH EINER EINSTELLUNGSZUSAGE?  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9

                                                                                                               VORMERKSTELLEN  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
    BF 02 – „Neues Recht“                               BF 05 – Informationen für Arbeitgeber
                                                                                                               ANSCHRIFTEN DES BFD  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11
    Berufsförderung für SaZ und BO 41, deren Dienst-    Informationen zu Netzwerkarbeit und Kooperationen
    verhältnis nach dem 25.07.2012 begründet wurde

    Bundeswehrfachschulen – Wege zum Erfolg             Flyer Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr
                                                        (BiAMBw)

    Diese Informationsbroschüre soll das Beratungsgespräch mit dem Berufsförderungsdienst ergänzen, jedoch
    nicht ersetzen.

         WEITERE INFORMATIONSBROSCHÜREN DES BFD:
         www.bfd.bundeswehr.de

                                                                                                                                                                                                                              3
WAS IST EIN EINGLIEDERUNGSSCHEIN?
                                                                                                               Der Eingliederungsschein ist eine schriftlich erteilte Be-       Der Eingliederungsschein dient dem unmittelbaren
                                                                                                               rechtigung, die es ermöglicht, sich um eine Einstellung          Übergang aus dem Wehrdienstverhältnis als Soldatin
                                                                                                               auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen Dienst als          auf Zeit oder Soldat auf Zeit (SaZ) in das Dienstverhält-
                                                                                                               Beamtin oder Beamter zu bewerben.                                nis als Beamtin beziehungsweise Beamter.

                                                                                                                 !     EINGLIEDERUNGSSCHEIN:

                                                                                                               Ihren Anspruch auf Förderung Ihrer schulischen und               gliederungsscheins leben die Ansprüche nicht auf.
                                                                                                               beruflichen Bildung können Sie bis zum Ablauf der Ver-
                                                                                                               pflichtungszeit nutzen. Mit der Aushändigung des Ein-            Gemäß § 11a SVG zahlt die Bundeswehr Inhaberinnen
                                                                                                               gliederungsscheines haben Sie keinen Anspruch auf                und Inhabern eines Eingliederungsscheins nach Been-

DIE EINGLIEDERUNG                                                                                              Förderung Ihrer schulischen und beruflichen Bildung
                                                                                                               nach § 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
                                                                                                                                                                                digung des Wehrdienstverhältnisses Ausgleichsbezüge
                                                                                                                                                                                an Stelle von Übergangsgebührnissen. Diese werden
                                                                                                                                                                                gewährt beim Bezug von:
in den öffentlichen Dienst                                                                                     Wenn Sie am Tag des Ablaufs der festgesetzten                    1.	Anwärterbezügen als Beamtin oder Beamter auf
                                                                                                               Dienstzeit noch nicht zur Beamtin oder zum Beamten                  Widerruf im Vorbereitungsdienst oder von Bezügen
Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr kann den Weg in den öffentlichen Dienst unterstützen. Für      ernannt worden sind, wird Ihr Dienstverhältnis als SaZ              in einem sonstigen Ausbildungsverhältnis als Be-
einen bevorzugten Eintritt in den öffentlichen Dienst können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Zu-   bis zum Zeitpunkt der Ernennung verlängert, maximal                 amtin oder Beamter auf Widerruf in Höhe des Unter-
lassungsschein oder Eingliederungsschein erhalten. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen zusammen-      um eineinhalb Jahre. Sollten Sie innerhalb der Dienst-              schiedsbetrags zwischen diesen Bezügen und dem
gestellt und beantwortet.                                                                                      zeitverlängerung das Erlöschen des Rechts aus dem                   Grundgehalt der Dienstbezüge des letzten Monats
                                                                                                               Eingliederungsschein beantragen, so endet das Dienst-               als SaZ,
                                                                                                               verhältnis mit Ablauf des Monats, in dem das Erlöschen           2.	Dienstbezügen als Beamtin oder Beamter in Höhe

   WAS IST EIN ZULASSUNGSSCHEIN?                                                                               des Rechts aus dem Eingliederungsschein unanfecht-
                                                                                                               bar festgestellt worden ist.
                                                                                                                                                                                   des Unterschiedsbetrags zwischen dem Grundge-
                                                                                                                                                                                   halt dieser Dienstbezüge und dem Grundgehalt der
                                                                                                                                                                                   Dienstbezüge des letzten Monats als SaZ, längstens
   Der Zulassungsschein ist eine schriftlich erteilte
   Berechtigung, die es ermöglicht, sich um eine Ein-
                                                               !      ZULASSUNGSSCHEIN:                        Beispiel:
                                                                                                               Antrag auf Erlöschen des Rechts aus dem Eingliede-
                                                                                                                                                                                   jedoch für die Dauer von zehn Jahren.

   stellung auf eine vorbehaltene Stelle im öffentlichen                                                       rungsschein: 01.12.2020. Ende des Dienstverhältnisses              Die Ausgleichsbezüge erhalten Sie nicht, wenn Sie
   Dienst als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter            Der Anspruch auf Förde-                     als SaZ am 31.01.2021.                                             nach Ende der Dienstzeitverlängerung weder An-
   beziehungsweise als Beamtin oder Beamter zu be-                 rung Ihrer schulischen und                                                                                     wärter- noch Dienstbezüge als Beamtin oder Beamter
   werben.                                                         beruflichen Bildung sowie                   Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst lebt nach                      erhalten. Da Sie in diesem Fall keinerlei Leistungen
                                                                   auf Übergangsgebührnisse                    Rückgabe des Eingliederungsscheins der Anspruch auf                zum Lebensunterhalt seitens der Bundeswehr erhal-
   Der Zulassungsschein ermöglicht eine Einstellung                bleibt un­ver­­ändert.                      den Bezug von Übergangsgebührnissen wie auch der                   ten, sollten Sie umgehend den BFD aufsuchen.
   bis acht Jahre nach Dienstzeitende.                                                                         Förderungsanspruch nach § 5 SVG wieder auf. Beim
                                                                                                               Ausscheiden aus dem Dienst und Beibehaltung des Ein-

                                                           4                                                                                                                5
AUF EINEN BLICK:                                                                                                WER HAT ANSPRUCH
Eingliederungs- und Zulassungsschein                                                                            auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein?
Einzelheiten zum Zahlungsverfahren erfahren Sie bei Ihrer Gebührnis zahlenden Stelle.                           » SaZ,   deren Dienstverhältnis wegen Ablaufs einer             » das letzte Dienstverhältnis nach einer ununter-
                                                                                                                  festgesetzten Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren              brochenen Dienstzeit von zwölf oder mehr Jahren
                                                                                                                  endet.                                                           geendet hat.
                                                           EINGLIEDERUNGS­              ZULASSUNGS­
                                                                SCHEIN                     SCHEIN
                                                                                                                » SaZ, deren Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ver-
                                                                                                                  fügt wird, nachdem                                          Die Erteilung eines Eingliederungs- oder Zulassungs-
                                                                                                                  » ihre Dienstzeit auf zwölf oder mehr Jahre fest-           scheins ist ausgeschlossen, wenn die Soldatin oder der
            Eintritt in die Beamtenlaufbahn                        ja                          ja                    gesetzt worden ist und sie mindestens vier Jahre         Soldat rechtskräftig zur Dienstgradherabsetzung ver-
                                                                                                                     ihrer Dienstzeit abgeleistet haben oder                  urteilt worden ist.
                                                                                                                  » sie sich für zwölf oder mehr Jahre verpflichtet ha-
           Übernahme als Tarifbeschäftigte                                                                           ben, ihre Dienstzeit aber im Hinblick auf eine be-
                                                                  nein                         ja

                                                                                                                                                                                              GEMEINSAM
               oder Tarifbeschäftigter                                                                               sondere Ausbildung zunächst für einen kürzeren

                                                                                                                                                                          BFD
                                                                                                                     Zeitraum festgesetzt wurde und sie mindestens
   Verlängerung der Dienstzeit bis zur Verbeamtung
                  (max. 1,5 Jahre)
                                                                   ja                        nein
                                                                                                                     vier Jahre ihrer Dienstzeit abgeleistet haben.
                                                                                                                » Wiedereingestellte SaZ mit einer Gesamtdienstzeit                           RICHTUNG
                                                                                                                  von zwölf oder mehr Jahren können einen Eingliede-
                                                                                                                  rungsschein nur dann erhalten, wenn                                         ZUKUNFT
          Übergangsbeihilfe wird gekürzt um                      75 %                        50 %                 » nach Beendigung des früheren Dienst­
                                                                                                                     verhältnisses Übergangsgebührnisse nicht zuge-
                                                                                                                     standen haben oder
         Anspruch auf Übergangsgebührnisse                        nein                        ja*

           Anspruch auf Ausgleichsbezüge
                                                                   ja                        nein
                                                                                                                   WER HAT AUSSCHLIESSLICH ANSPRUCH
                                                                                                                   auf einen Zulassungsschein?
                 (bis zu 10 Jahre)

* Es gilt nach § 53 Abs. 9 SVG die sogenannte „Ruhensregelung“, wonach besondere Höchstgrenzen bei gleich-         » Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis vor dem voll-
  zeitigem Bezug von Übergangsgebührnissen und Einkünften aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst greifen.         endeten 40. Lebensjahr wegen Dienstunfähigkeit infolge einer Wehrdienstbe-
                                                                                                                      schädigung endet. Der Zulassungsschein kann auch erteilt werden, wenn die
                                                                                                                      Dienstunfähigkeit nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht.

                                                                                                                   » Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41).

                                                      6                                                                                                                   7
WAS SIND VORBEHALTENE STELLEN?                                                                                                BEWERBUNGSVERFAHREN
Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie                    Vorbehaltene Stellen auf Bundesebene werden bei der
                                                                                                                              Bewerbungen erfolgen über Ihren BFD bei den Vor-               nen zum Verfahren zusammengestellt sowie Anträge
sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des          Vormerkstelle des Bundes (Bundesverwaltungsamt),
                                                                                                                              merkstellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie eine           beziehungsweise Bewerbungsvordrucke entwickelt.
öffentlichen Rechts haben eine bestimmte Anzahl von            für die Länder und Gemeinden bei der Vormerkstelle
                                                                                                                              Einstellung anstreben. Im Hinblick auf die Bewer-              Diese, sowie Angaben zu potentiellen Einstellungs-
Stellen für die Einstellung von Soldatinnen und Soldaten       des jeweiligen Landes erfasst. Die Anschriften aller Vor-
                                                                                                                              bungsschlusstermine sollte dies möglichst 18 Mona-             behörden, -terminen und weitere nützliche Hinweise,
mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein vorzubehal-          merkstellen finden Sie auf Seite 10 dieser Broschüre.
                                                                                                                              te vor Ihrem geplanten Einstellungstermin erfolgen,            erhalten Sie unter anderem in den Broschüren der
ten (einfacher und mittlerer Dienst jede sechste, ge-          Auf www.bfd.bundeswehr.de finden Sie in der Rubrik
                                                                                                                              damit Sie an den im öffentlichen Dienst üblichen Aus-          Vormerkstellen oder im Internet (siehe Seite 10).
hobener Dienst jede neunte und Tarifbeschäftigte jede          „Formulare und Anträge” zusätzlich eine Liste mit An-
                                                                                                                              wahlverfahren teilnehmen können.
zehnte Stelle). Es gibt aber Ausnahmen. Beispielsweise         sprechpersonen sowie deren Kontaktdaten und E-Mail-
                                                                                                                                                                                   Über das weitere Verfahren informiert Sie die Vor-
gibt es keine vorbehaltenen Stellen im höheren Dienst,         Adressen.
                                                                                                                              Jede Vormerkstelle hat für ihren Bereich Informatio- merkstelle.
als Lehrerin oder Lehrer und im Polizeivollzugsdienst.

   WIE IST DAS ANTRAGSVERFAHREN?                                                                                           EINSTELLUNGSVERFAHREN
   Sie beantragen den Eingliederungs- beziehungsweise Zulassungsschein bei                                                 Zunächst müssen Sie die für die jeweilige Stelle vorge-           Weiterhin ist das Bestehen des Auswahlverfahrens Voraus­
   Ihrem BFD.                                                                                                              schriebenen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.                 setzung. Erst wenn die Einstellungsbehörde Ihre Eignung
                                                                                                                           Dies können beispielsweise sein:                                  festgestellt hat und Sie sie im Rahmen der Bestenauslese
   Da Ihnen der Eingliederungs- oder Zulassungsschein nur bis Dienstzeitende                                               » ein bestimmter Schulabschluss,                                  von sich überzeugt haben, weist die Vormerkstelle Sie die­
   erteilt werden kann, muss Ihr Antrag rechtzeitig beim BFD vorliegen. Der BFD                                            » berufliche Erfahrungen oder fachliche Qualifikationen,          ser Behörde zu. BFD und Vormerkstelle haben keinen Ein­
   stellt Ihnen im Regelfall zunächst eine schriftliche Bestätigung über Ihren An-                                         » charakterliche Eignung (zum Beispiel geordnete wirt-            fluss auf die Entscheidung der Einstellungsbehörde.
   spruch aus. Damit können Sie sich bereits auf vorbehaltene Stellen bewerben.                                              schaftliche Verhältnisse, keine Vorstrafen, anhängige           Es besteht trotz Eingliederungs- beziehungsweise Zulas­
                                                                                                                             Strafverfahren, Disziplinarverfahren).                          sungsschein kein Anspruch auf eine vorbehaltene Stelle
   Der jeweilige Originalschein wird Ihnen spätestens am letzten Tag Ihrer fest-                                                                                                             eingestellt zu werden!
   gesetzten Dienstzeit ausgehändigt.

RÜCKGABE ODER BESSER TAUSCH?                                                                                                  WAS GESCHIEHT
                                                                                                                              nach einer Einstellungszusage?
                                Bis zum Ende der Dienstzeit können Sie die Originalbestätigung an den zustän-

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                                                                                                                              Nach Ihrer erfolgreichen Einstellung wird der Eingliede-       eingestellt worden, können Sie auf Antrag den Eingliede-
                                digen BFD zurückgeben oder tauschen. Nach Dienstzeitende können die Ori-
                                                                                                                              rungs- oder Zulassungsschein bei Ihrer Dienststelle zu         rungsschein zu Ihrer Personalakte nehmen lassen, um
                                ginalscheine zurückgegeben werden, wenn sie nicht zur Eingliederung in den
                                                                                                                              Ihrer Personalakte genommen.                                   Ausgleichsbezüge zu erhalten. Einzelheiten erfragen Sie
        JAHRE                   öffentlichen Dienst genutzt wurden.
                                                                                                                              Sind Sie als Inhaberin oder Inhaber des Eingliederungs-        bei Ihrem zuständigen BFD.
        FRIST                                                                                                                 scheins auf eine andere als eine vorbehaltene Stelle
                                Hier ist beim Zulassungsschein eine Frist von acht Jahren zu beachten.

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VORMERKSTELLEN                                                                                                   BERUFSFÖRDERUNGSDIENST
                                         Bundesverwaltungsamt                 Baden-Württemberg                                                         Karrierecenter der Bundeswehr            Karrierecenter der Bundeswehr
 VORMERKSTELLEN                          Vormerkstelle des Bundes             Regierungspräsidium Tübingen                                              Berlin                                   Dresden
     BUNDES/
                                         Godesberger Allee 99                 Vormerkstelle des Landes                                                  - Berufsförderungsdienst Potsdam -       - Berufsförderungsdienst -
                                         53115 Bonn                           Baden-Württemberg
 DES                                     Tel.: 0228 / 99 358 - 83710/77568    Konrad-Adenauer-Straße 20                                                 Behlertstraße 4                          August-Bebel-Straße 19

 DER LÄNDER:
                                         www.bva.bund.de                      72072 Tübingen                                                            14467 Potsdam                            01219 Dresden
                                                                              Tel.: +49 (0)7071 757 3589/3106                                           Tel.: +49 (0)331 2978-221                Tel.: +49 (0)351 4654-4117
                                                                              https://rp.baden-wuerttemberg.de                                          FspNBw: 908572-221                       FspNBw: 90 8911-4117

Bayern                                   Berlin                               Brandenburg                         Karrierecenter der Bundeswehr         Karrierecenter der Bundeswehr            Karrierecenter der Bundeswehr
Bayer. Landesamt für Steuern             Verwaltungsakademie Berlin           Ministerium des Innern und          Düsseldorf                            Düsseldorf                               Erfurt
Vormerkstelle des Freistaates Bayern     Vormerkstelle des Landes Berlin      für Kommunales
Krelingstraße 50                         Turmstraße 86                        Referat IV/3 (Vormerkstelle)        - Berufsförderungsdienst NRW Köln -   - Berufsförderungsdienst NRW Münster -   - Berufsförderungsdienst -
90408 Nürnberg                           10559 Berlin                         Henning-von-Tresckow-Straße 9-13    Brühler Straße 309                    Nieberdingstraße 24                      Zeppelinstraße 18
Tel.: 0911 / 991 - 1917                  Tel.: 030 / 90229 - 8045             14467 Potsdam                       50968 Köln                            48155 Münster                            99096 Erfurt
www.finanzamt.bayern.de/lfst             www.berlin.de/vak/lernen-und-        Tel.: 0331 / 866 - 2439             Tel.: +49 (0)221 934503-4484          Tel.: +49 (0)251 60948-304               Tel.: +49 (0)361 342-85818
                                         qualifizieren/vormerkstelleberlin    www.mik.brandenburg.de              FspNBw: 90 3813-4484                  FspNBw: 90 3324-304                      FspNBw: 90 8700-85818

Bremen                                   Hamburg                              Hessen                              Karrierecenter der Bundeswehr         Karrierecenter der Bundeswehr            Karrierecenter der Bundeswehr
Vormerkstelle des Landes Bremen          Senat der Freien und Hansestadt      Regierungspräsidium Gießen          Hannover                              Kassel                                   Kiel
Senatorin für Finanzen, Abt. Personal-   Hamburg                              Vormerkstelle des Landes            - Berufsförderungsdienst -            - Berufsförderungsdienst -               - Berufsförderungsdienst -
und Verwaltungsmanagement                Personalamt/Vormerkstelle - P 323    Hessen
Doventorscontrescarpe 172 c              Steckelhörn 12                       Landgraf-Phillipp-Platz 1-7         Ada-Lessing-Str. 119                  Ludwig-Mond-Straße 41                    Rostocker Straße 2
28015 Bremen                             20457 Hamburg                        35390 Gießen                        30657 Hannover                        34121 Kassel                             24106 Kiel
Tel.: 0421 / 361 - 5333                  Tel.: 040 / 42831 - 1434 / 2142      Tel.: 0641 / 303 - 2011             Tel.: +49 (0)511 6798-447             Tel.: +49 (0)561 2077-3235               Tel.: +49 (0)431 384-7961 /-3
www.finanzen.bremen.de                   www.hamburg.de/vormerkstelle         www.rp-giessen.hessen.de            FspNBw: 90 2225-447                   FspNBw: 90 4351-3235                     FspNBw: 90 7400-7961 /-3

Mecklenburg-Vorpommern                   Niedersachsen                        Nordrhein-Westfalen                 Karrierecenter der Bundeswehr         Karrierecenter der Bundeswehr            Karrierecenter der Bundeswehr
Finanzministerium                        Niedersächsisches Ministerium        Bezirksregierung Köln               Magdeburg                             Mainz                                    München
Mecklenburg-Vorpommern                   für Inneres und Sport                Vormerkstelle NRW
Vormerkstelle                            Referat 35 / Vormerkstelle           Zeughausstr. 2-10                   - Berufsförderungsdienst -             - Berufsförderungsdienst -              - Berufsförderungsdienst -
Zentrales Personalmanagement             Postfach 221                         50606 Köln                          Am Buckauer Tor 2                     Ellingshohl 69-75                        Dachauer Straße 128
Schloßstraße 9-11, 19053 Schwerin        30002 Hannover                       Tel.: 0221 / 147 - 3478             39104 Magdeburg                       56076 Koblenz                            80637 München
Tel.: 0385 / 588 - 14083                 Tel.: 0511 / 120 - 6323              www.bezreg-koeln.nrw.de             Tel.: +49 (0)391 662462-611           Tel.: +49(0)261 679992-5178              Tel.: +49 (0)89 1249-5813
www.karriere-in-mv.de/vormerkstelle      www.mi.niedersachsen.de                                                  FspNBw: 90 8844-611                   FspNBw 90 4813-5178                      FspNBw: 90 6227-5813

Rheinland-Pfalz                          Saarland                             Sachsen                             Karrierecenter der Bundeswehr         Karrierecenter der Bundeswehr            Karrierecenter der Bundeswehr
Aufsichts- und                           Ministerium für Inneres, Bauen       Landesdirektion Sachsen             Nürnberg                              Saarlouis                                Schwerin
Dienstleistungsdirektion (ADD)           und Sport                            Referat Personal (Vormerkstelle)    - Berufsförderungsdienst -            - Berufsförderungsdienst -               - Berufsförderungsdienst -
Vormerkstelle des Landes                 Vormerkstelle                        Altchemnitzer Str. 41
Rheinland-Pfalz                          Franz-Josef-Röder-Str. 21            09120 Chemnitz                      Allersberger Straße 190               Wallerfanger Straße 31                   Schlossgartenallee 66
Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier        66119 Saarbrücken                    Tel.: 0371 / 532 - 2126             90461 Nürnberg                        66740 Saarlouis                          19061 Schwerin
Tel.: 0651 / 9494 - 254                  Tel.: 0681 / 501 - 2117              www.lds.sachsen.de                  Tel: +49 (0)9114396-232               Tel.: +49 (0)6831 1271-2538              Tel.: +49 (0)385 3051-401
www.add.rlp.de                           www.saarland.de                                                          FspNBw: 90 6723-232                   FspNBw: 90 4730-2538                     FspNBw: 90 8637-401

Sachsen-Anhalt                           Schleswig-Holstein                   Thüringen                           Karrierecenter der Bundeswehr         Karrierecenter der Bundeswehr

                                                                                                                                                                                                 MEHR UNTER:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt      Ministerium für Inneres, ländliche   Thüringer Landesverwaltungsamt      Stuttgart                             Wilhelmshaven
Referat 105 – Personalentwicklung,       Räume, Integration und Gleichstel-   Referat 120 - Vormerkstelle         - Berufsförderungsdienst -            - Berufsförderungsdienst -
Aus- und Fortbildung –                   lung des Landes Schleswig-Holstein   Jorge-Semprún-Platz 4
Ernst-Kamieth-Straße 2                   Vormerkstelle - IV 327               99423 Weimar                        Heilbronner Straße 188                Ebertstraße 74
06112 Halle/Saale                        Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel    Tel.: 0361 / 57332 - 1230           70191 Stuttgart                       26382 Wilhelmshaven
Tel.: 0345 / 514 - 1278                  Tel.: 0431 / 988 - 3132/3110         www.thueringen.de/de/tlvwa          Tel.: +49 (0)711 2540-3852            Tel.: +49 (0)4421 4838-3241              WWW.BFD.BUNDESWEHR.DE
www.sachsen-anhalt.de                    www.schleswig-holstein.de                                                FspNBw: 90 5824-3852                  FspNBw: 90 2813-3241
IMPRESSUM
Herausgeber:
Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr
II 2.3 BFD
Brühler Str. 309a
50968 Köln

Entwurf, Layout und Druck:
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr, DL I 4
Zentraldruckerei BAIUDBw

Bildnachweise:
© Bundeswehr

Neudruck 2024

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