Betriebsausflug - Sulzburg
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Mitteilungsblatt der Stadt Nr. 40 Mittwoch, 06. Oktober 2021 Amtliche Bekanntmachungen .......... 3 Vereine berichten.............................. 10 Kirchliche Nachrichten.................... 11 Rathaus wegen Was sonst noch interessiert ............ 13 Betriebsausflug geschlossen Aufgrund eines Betriebsausfluges bleibt das Rathaus Sulzburg am Donnerstag, den 07. Oktober 2021 ganztägig geschlossen. Wir bitten um Beachtung.
Seite 2 Mittwoch, den 06. Oktober 2021 Sulzburg DIENSTELLEN DER STADTVERWALTUNG SULZBURG NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE Notruf 110 Schwangerenvorsorge, Wochen Bürgermeisteramt Sulzburg (Überfall, Verkehrsunfall) bettbetreuung & Babymassage Telefonzentrale: 5600-0, Faxzentrale: 5600-50 Feuerwehr 112 Tamara Zwigart-Hugo Notarzt 112 Tel. 07634 9089779 E-Mail: stadt@sulzburg.de Krankentransporte 19222 Bergwacht Schwarzwald Notruf: 112 Homepage: www.sulzburg.de Sie finden uns auch auf Facebook und Instagram. Polizeiposten Heitersheim BRH-Rettungshundestaffel Lindenplatz 1, 79423 Heitersheim Oberrhein Notruf: 112 Tel. 07634 5076733 Hospizgruppe Südlicher Breisgau e.V. Öffnungszeiten: Montag – Freitag Tel. 07633 6959 Montag – Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr und13.30 - 16.30 Uhr Tierärztlicher Notfalldienst Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Markgräflerland Tel. 07631 36536 Allgemeiner Notfalldienst: Tel. 116117 Das Einwohnermeldeamt ist auch am Mittwochvormittag Allgemeine Notfallpraxis Freiburg von 07.00 Uhr – 13.00 Uhr geöffnet. Universitätsklinikum Freiburg Badenova Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg Entstörungsdienst Tel. 0800 2767 767 Mo, Di, Do 20 – 24 Uhr, Mi u. Fr 16 - 24 Uhr Bürgermeister Dirk Blens 5600-0 Sa, So und an Feiertagen 8 – 24 Uhr ED Netze GmbH 07623 921800 Kinderärztlicher Notfalldienst: Tel. 116117 Störungs-Nummer 07623 921818 Kinderärztliche Notfallpraxis Freiburg Sekretariat/Mitteilungsblatt Sue-Ann Hummel 5600-21 St. Josephs-Krankenhaus, Sautierstr. 1 Wasser: 79104 Freiburg Wassermeister Hauptamt / Personalamt Martin Klinger 5600-22 Volker Dold Tel. 0151 52648906 Mo - Do 19 – 22:30 Uhr, Fr 16 – 22:30 Uhr Standesamt/Ordnungsamt/ Sa, So u. a. Feiertagen 8 – 22:30 Uhr Rente/Friedhof Petra Jedele 5600-24 Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Augenärztlicher Notfalldienst: Tel. 116117 Jugendliche, Bismarckstr. 3-5, Müllheim Augenärztliche Notfallpraxis Freiburg Bauverwaltung/Liegenschaften Uwe Birkhofer 5600-27 Tel. 0761 2187-2711 Universitätsaugenklinik Freiburg Tel. 01805 192 92 300 Killianstr. 5, 79106 Freiburg Rechnungsamt/ Steueramt Fabian Häckelmoser 5600-30 Mo, Di, Do 19 – 22 Uhr, Mi 13 – 22 Uhr Anja Behr 5600-37 Bürgerstiftung „Hilfe im Alltag“ Fr 16 - 22 Uhr , Sa, So u. a. Feiertagen 8 – 22 Uhr -Das Ratstüble- Stadtkasse Marion Meier 5600-32 Helios Klinik Müllheim Tel. 07631 880 Tel. 07634 592411 Stadtarchiv/Kulturamt Hanna Jegge 5600-35 Beratungsstelle für ältere Arzt: Detlef Rothacker Menschen und deren Angehörige Einwohnermeldeamt Anika Joos 5600-31 Hauptstraße 20, Sulzburg Terminvereinbarung Bürgerbüro/Tourist-Information/ Tel. 07634 35726-41 Tel. 07631 17 77 28 (AB) Organisation Bauhof Thomas Fuchs 5600-40 Zahnarzt: Caritasverband/Essen auf Rädern Rebekka Lupfer 5600-45 Dr. med. dent. Matthias Schwörer Tel. 07633 8404 Im Brühl 21, Sulzburg Caritasverband Familienpflege Wassermeister/Technischer Leiter Volker Dold 5600-44 Tel. 07634 8691 Anne Ehret Tel. 0761 8965-451 Zahnärztliche Notrufnummer: Kindergarten Laufen Christine Helde 8967 Tel. 0180 3 222 555 40 Caritasverbandes Freiburg-Stadt e.V. in Sekretariat der Ernst-Leitz-Schule Barbara Bauer 69710 Vergiftungsinformationszentrale Heitersheim Tel. 0761 19240 Informations- und Beratungsstelle für Menschen mit Behin- Forstrevierleiter Jörg Pflüger (07633)80 60 258 Pflegeheim Sulzburg derung und ihre Angehörige Tel. ( 0761) 20 89 29-16 Tel. 07634 50970 ambulante-dienste-beratung@caritas-freiburg.de Integrationsfachdienst Freiburg Schulsozialarbeit Carolin Kraft 07634/592634 Hebammenhilfe und Beratungsstelle für schwerbehinderte, psychisch erkrank- Jugendsozialarbeit -vakant- - Geburtsvorbereitung te und hörbehinderte ArbeitnehmerInnen und deren Hilde Burgert Tel. 07634 66 70 Arbeitgeber Tel. 0711 250832800 Integrationsmanagerin Mira Waldenfels 0159/04663469 Ortsvorsteher Helmut Grether 0151/52648911 APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE Landesbergbaumuseum 5600-40 06.10.2021 Batzenberg-Apotheke Schallstadt, Basler Str. 82, Das Landesbergbaumuseum ist aufgrund der neuen Corona-Verord- 79227 Schallstadt, Tel.: 07664/60180 nung unter Auflagen wieder geöffnet. Apotheke am Zöllinplatz, Zöllinplatz 4, Öffnungszeiten: 79410 Badenweiler, Tel.: 07632/891576 Dienstag bis Sonntag und Feiertag 14.00 Uhr – 17.00 Uhr 07.10.2021 Malteser Apotheke Heitersheim, Im Stühlinger 16, 79423 Heitersheim, Tel.: 07634/2039 Fohmann´sche Apotheke Schliengen, Eisenbahnstr. 13, Ehemalige Synagoge 5600-35 79418 Schliengen, Tel.: 07635/556 Erster und letzter Sonntag im Monat 16.00 Uhr – 18.00 Uhr 08.10.2021 Schneckental-Apotheke, Schwabenmatten 3, Führungen und Sondertermine nach Vereinbarung. 79292 Pfaffenweiler, Tel.: 07664/600900 Hebel-Apotheke Müllheim, Werderstr. 31A, 79379 Müllheim, Tel.: 07631/2253 Die Wasserhärte in Sulzburg, Laufen und St. Ilgen: 09.10.2021 Katharina-Barbara-Apotheke, Hauptstr. 48, Sulzburg Härtebereich 1 (6,6 Grad Deutsche Härte) 79295 Sulzburg, Tel.: 07634/8228 Laufen Härtebereich 3 (18,9 Grad Deutsche Härte) Die Rhein-Apotheke Neuenburg, Schlüsselstr. 4, 79395 Neuenburg, Tel.: 07631/7710 10.10.2021 Rats-Apotheke Bad Krozingen, Lammplatz 11, IMPRESSUM 79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633/3790 Herausgeber: Stadt 79295 SULZBURG Telefon 07634 5600-0 11.10.2021 Hardt-Apotheke, Schwarzwaldstr. 16A, 79258 Hartheim, Tel.: 07633/13355 Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Markgrafen-Apotheke Badenweiler, Waldweg 2, Bürgermeister Dirk Blens oder der Vertreter im Amt. 79410 Badenweiler, Tel.: 07632/376 12.10.2021 Apotheke am Bahnhof Bad Krozingen, Bahnhofstr. 6, Für den Anzeigenteil/ Druck: 79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633/4747 Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG 13.10.2021 Linden-Apotheke Buggingen, Breitenweg 10A, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach 79426 Buggingen, Tel.: 07631/3978 Telefon: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 Tuniberg-Apotheke Munzingen, St.-Erentrudis-Str. 22, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de 79112 Freiburg, Tel.: 07664/3205 Homepage: www.primo-stockach.de
Sulzburg Mittwoch, den 06. Oktober 2021 Seite 3 Einladung zur AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Jagdgenossenschaftsversammlung Die Stadt Sulzburg lädt hiermit die Jagdgenossen des gemein- schaftlichen Jagdbezirks Sulzburg II (Laufen) zur Jagdgenossen- schaftsversammlung am Dienstag, den 26.10.2021 um 20:00 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Uhr in die Schwarzwaldhalle, Hauptstr. 78 in Sulzburg ein. (eine persönliche Einladung erfolgt nicht) Am Donnerstag, den 14. Oktober 2021 findet voraussichtlich die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates in der Hu- Tagesordnung: bert-Baum-Stube in der Schwarzwaldhalle in Sulzburg statt. Die Tagesordnungspunkte werden sieben Tage vor der Sitzung an den amtlichen Bekanntmachungstafeln in Sulzburg und Laufen TOP 1 Begrüßung und Einführung ausgehängt und auf die Homepage der Stadt Sulzburg (www. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwaltung der sulzburg.de) gestellt bzw. im nächsten Mitteilungsblatt bekannt Jagdgenossenschaft gegeben. Wir weisen darauf hin, dass sicherheitstechnisch nur § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagement- eine begrenzte Anzahl an Zuschauern zur Sitzung hereingelas- gesetz), sen werden kann. Übertragung auf den Gemeinderat TOP 3 Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung (§ 16 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagement- gesetz) Stadt Sulzburg TOP 4 Erlass einer Satzung der Jagdgenossenschaft Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald (§ 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz) TOP 5 Verschiedenes Stellenausschreibungen Die Stadt Sulzburg (2.700 Einwohner) sucht eine/n Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich. Mitarbeiter/in im Sekretariat (m/w/d) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle als Elternzeitvertretung Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen (in Teilzeit mit 50 %) Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden zum 01. Dezember 2021 oder nach Absprache. Die Stelle ist be- darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. fristet auf die Zeit der Elternzeitvertretung. Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Zum Aufgabengebiet gehört unter anderem die Koordination Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als der Terminplanung des Bürgermeisters inklusive der Korrespon- auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen denz, Schreibarbeiten für die Hauptamtsleitung, die Organisation Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen des Büroablaufs, die Bearbeitung des Postverkehrs, die Öffent- werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamt- lichkeitsarbeit z. B. Schreiben von Artikeln für das amtliche Mit- heitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen teilungsblatt, Telefonzentrale und die Vorbereitung und Durch- nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen führung kultureller und gemeindespezifischer Veranstaltungen. Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Änderungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten. Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer Haben Sie Interesse? Dann schicken Sie Ihre qualifizierten Be- im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versamm- werbungsunterlagen bis zum 15.11.2021 an die Stadt Sulzburg, lung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Personalamt, Hauptstraße 60, 79295 Sulzburg oder per Email an stadt@sulzburg.de. Weitere Auskünfte gerne unter Telefon Dies gilt auch bei Eheleuten. (07634) 5600-22, Hr. Klinger. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Mehr über Sulzburg finden Sie im Internet unter www.sulzburg.de. Um im Vorfeld Fragen der Bevollmächtigung und des Miteigen- tums klären zu können, kann das aktuelle Jagdkataster wäh- rend den üblichen Dienststunden im Rathaus Hauptstr. 60 in Sulzburg, Zimmer 15 eingesehen werden. Ebenfalls kann der Entwurf der Neufassung der Satzung bei der o. g. Adresse und Abschläge für Wasser und Abwasser Homepage (www.sulzburg.de) eingesehen werden. Am 15. Oktober 2021 sind die Abschläge für Wasser und Abwas- ser fällig. Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Er- Wir bitten die betreffenden Gebührenschuldner die Zahlungen zu scheinen (ab 19:45 Uhr) und ihren Personalausweis und ggf. veranlassen. Bitte zahlen Sie bargeldlos auf eines unserer Konten Bevollmächtigungen bereitzuhalten, damit die erforderlichen und geben das gültige Buchungszeichen an. Den Abschlagsbetrag Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechti- entnehmen Sie bitte den Jahresabrechnungsbescheiden 2020. gung getroffen werden können. Unsere Konten: Sparkasse Staufen-Breisach: Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenos- DE48 6805 2328 0009 0009 77 senschaft steht Ihnen Herr Klinger, E-Mail: klinger@sulzburg.de BIC SOLADES1STF zur Verfügung. Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG: Sulzburg, den 06.10.2021 DE08 6806 1505 0004 0061 19 BIC GENODE61IHR gez. Blens Volksbank Staufen eG Bürgermeister DE93 6809 2300 0000 6666 02 BIC GENODE61STF
Seite 4 Mittwoch, den 06. Oktober 2021 Sulzburg Erleichterung des Zahlungsverkehrs • keine Mahngebühren berechnet werden Um Ihnen die Überwachung der Zahlungstermine zu ersparen, emp- • Ihnen der Weg zur Bank oder Sparkasse abgenommen wird fehlen wir Ihnen am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Stadtkasse oder Die Vorteile sind, dass von der Homepage der Stadt Sulzburg. • für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt • Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen können Ergebnisse Wahl Erststimmen Anzahl Prozent Zweitstimmen Anzahl Prozent Stöcker, CDU 342 20,24% CDU 349 20,58% Mehmet Ali, SPD 381 22,54% SPD 395 23,29% Zickenheiner, GRÜNE 437 25,86% GRÜNE 419 24,71% Dr. Hoffmann, FDP 240 14,20% FDP 219 12,91% Kempf, AfD 92 5,44% AfD 91 5,37% Kenk, DIE LINKE 60 3,55% DIE LINKE 65 3,83% Riesener, Die PARTEI 25 1,48% Tierschutzpartei 19 1,12% Dr. Kissel, FREIE WÄHLER 21 1,24% Die PARTEI 20 1,18% Schumacher, PIRATEN 7 0,41% FREIE WÄHLER 29 1,71% Ates, MLPD 0 0,00% PIRATEN 3 0,18% Prentice, dieBasis 78 4,62% ÖDP 3 0,18% Vollmer, LKR 0 0,00% NPD 2 0,12% Stocker, V-Partei³ 7 0,41% DiB 2 0,12% MLPD 0 0,00% DKP 0 0,00% dieBasis 62 3,66% Bündnis C 5 0,29% BÜRGERBEWEGUNG 1 0,06% BÜNDNIS21 2 0,12% LKR 0 0,00% Die Humanisten 2 0,12% Gesundheitsforschung 2 0,12% Team Todenhöfer 1 0,06% Volt 5 0,29% Stadt Sulzburg - Stadt Sulzburg Stadt Sulzburg - Stadt Sulzburg Wahlberechtigte 2.047 Wahlberechtigte 2.047 Wähler/innen 1.706 83,34% Wähler/innen 1.706 83,34% ungültige Stimmen 16 0,94% ungültige Stimmen 10 0,59% gültige Stimmen 1.690 99,06% gültige Stimmen 1.696 99,41% Die Wahlbeteiligung liegt bei: 83,34 % Signal-Iduna Versicherung aus Dortmund sponsert die Sanierung der Wassertretstelle in Sulzburg Pünktlich zum Sommer und genau zum 200 Geburtstag des Pfar- Wassertretbeckens bei der Stadt gemacht. Mit einigen Firmen wurde rers Kneipp wurde im Juli diesen Jahres das Wassertretbecken bei immer wieder über verschiedene Sanierungsmöglichkeiten gespro- der Badestelle in Sulzburg umfassend saniert. Gesponsert wurde die chen. Das Tretbecken war immer wieder durch sich absetzende Algen komplette Sanierung im Wert von über 10.000 € von der Signal-Iduna und Schmutz sehr rutschig und damit für die Besucher oft gefährlich. Versicherung aus Dortmund, die schon seit über 50 Jahren ihre all- Neben der Sanierung des Wassertretbeckens mit Richten des Schie- jährlichen Klausurtagungen in Bad Sulzburg veranstalten. bers für den Zulauf und des Ablaufs, Reparatur des Wasserstand- Sulzburgs Bürgermeister Dirk Blens bedankte sich bei Herrn Ulrich stutzen, Streichen des Stahlgeländers sowie Neubeschichtung des Leitermann, Vorstandsvorsitzender der Signal-Iduna Versicherung kompletten Beckens und Laufbereichs wurde auch das Umfeld ver- aus Dortmund für die Finanzierung der neu sanierten Wassertretstel- bessert. So gibt es jetzt auch bei den Treppenstufen Geländer zum le in Sulzburg Festhalten. Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Sanierung auf Ein Element der Gesundheitsvorsorge und der Naherholung mitten ca. 10.500,-- Euro. im Sulzburger Wald, was will man mehr? Ein Kneippbecken, das das Wasser des Sulzbaches nutzt. In den vergangenen Jahren hat man Hose hoch und los – dem Wassertreten werden viele positive Eigen- das Umfeld der Wassertretstelle schaften zugeschrieben. So soll es Kreislauf und Durchblutung anre- auch immer wieder verbessert. Ne- gen, die Venen kräftigen sowie den Schlaf fördern. Begründet wurde ben Sitzbänken, einer Sitzgruppe es durch den Pfarrer und Naturheilkundler Sebastian Kneipp, der – mit Tisch befindet sich seit einiger selbst an Tuberkulose erkrankt – Mitte des 19. Jahrhunderts mit dem Zeit auch vom Touristik, Kultur- und heilsamen Einfluss von Wasser experimentierte und sich erfolgreich Gewerbeverein gesponserte Pan- therapierte. So begründete er die Hydrotherapie (Wassertherapie) oramaliege, die bereits viele Gäste und wurde Namensgeber für die „Kneipp-Medizin“ und die Wasser- erfreuen konnte. kur. Heute wird diese als anerkannte Heilmethode eingesetzt und Die Wassertretstelle in Sulzburg mit landläufig „Kneippen“ genannt. seiner naturnahen Gestaltung er- Seit Jahren hat man sich viele Gedanken über eine Sanierung des freut viele Gäste aus nah und fern.
Sulzburg Mittwoch, den 06. Oktober 2021 Seite 5 Waldbegehung im Stadtwald Sulzburg-Laufen Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die technische Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Ballrechten-Dottingen Zwischen der Gemeinde Ballrechten-Dottingen Alfred-Löffler-Str. 1, 79282 Ballrechten-Dottingen – vertreten durch den Bürgermeister Patrick Becker – nachfolgend „Gemeinde“ genannt und dem Zweckverband Gruppenwasserversorgung Sulzbachtal, Hauptstr. 9, 79423 Heitersheim – vertreten durch den Verbandsvorsitzenden Bürgermeister Chris- toph Zachow – nachfolgend „Zweckverband“ genannt zusammen nachfolgend „Vertragsparteien“ genannt wird aufgrund §§ 1, 25 des Gesetzes über die kommunale Zusam- menarbeit (GKZ) in der derzeit gültigen Fassung die folgende öf- fentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen Präambel Nach § 1 Abs. 1 der Satzung über den Anschluss an die öffentli- che Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstü- cke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Ballrechten-Dottingen vom 21.02.2013, betreibt die Gemeinde Am Dienstag, den 28.09.2021, fand eine Waldbegehung mit Forstre- Ballrechten-Dottingen die Wasserversorgung als eine öffentliche vierleiter Jörg Pflüger und Forstbezirksleiter Michael Kilian statt. Das Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser. Art und Umfang der Forstamt bewirtschaftet als Dienstleister für die Stadt Sulzburg den Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. Die Gemein- stadteigenen Wald. Die Begehung ging beim Sedansplatz los. An de Ballrechten-Dottingen hat sich als Trinkwasserversorger für ihr zahlreichen Stationen erklärten Herr Kilian und Herr Pflüger bei einem Gemeindegebiet zusammen mit den Städten Heitersheim und Sulz- zweistündigen Rundgang eindrucksvoll, wie sich der Klimawandel und burg sowie der Gemeinde Eschbach zum Zweckverband „Gruppen- die damit verbundenen Trockenperioden auf den Sulzburger und Lau- wasserversorgung Sulzbachtal“ mit Sitz in Heitersheim zusammen- fener Wald auswirken werden. Dabei erläuterten sie, dass eine nach- geschlossen. Der Zweckverband hat nach § 2 der Verbandssatzung haltige Bewirtschaftung des Waldes die Klimastabilität sichern kann. vom 17.06.1997, zuletzt geändert am 14.10.2020, die Aufgabe, die Ein junger, gesunder und durchmischter Wald kann dabei viel mehr Versorgung der Verbandsmitglieder mit Trink- und Brauchwasser im klimaschädliches CO2 aufnehmen als ein alter und kranker Wald. Die Verbandsgebiet sicherzustellen und die organisatorischen, techni- sehr personal- und kostenintensiven Bewirtschaftungs- und Pflege- schen und finanziellen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei maßnahmen werden dabei durch den Holzverkauf refinanziert. werden die im Eigentum des Verbandes stehenden Gemeinschafts- anlagen vom Zweckverband errichtet, unterhalten, betrieben, er- Insbesondere die Baumarten Fichte, Buche und Tanne werden bis zum weitert und erneuert. Die Ortsnetze stehen gemäß § 3 Abs. 3 der Jahr 2100 sehr unter der Klimaveränderung leiden. Aus diesem Grund Verbandssatzung im Eigentum der Verbandsmitglieder und werden setzen Herr Pflüger und Herr Kilian auf klimastabile Baumarten. Ihnen von diesen betreut. sind eine gesunde Durchmischung des Waldes und regelmäßige Auf- forstungsmaßnahmen sehr wichtig. Hierzu werden Traubeneichen, Esskastanien, Spitzahorn, Nussbäume und Roteichen in kleinen Grup- Auf Antrag des betreffenden Mitgliedes gemäß § 3 Abs. 3 S. 2 Ver- pen gepflanzt. Diese ergänzen im Idealfall die bereits vorhandenen na- bandssatzung übernimmt der Zweckverband die Verlegung und türlich angesamten jungen Bäume, denen eine gewisse Anpassungs- Betreuung der Ortsnetze, wobei die hierfür entstehenden Kosten fähigkeit an die steigenden Temperaturen und die Trockenperioden dem Verband in voller Höhe von den betreffenden Mitgliedern zu prognostiziert wird. ersetzen sind. Bei der Begehung wurden die Teilnehmenden auch über eine neue Informationskampagne der Forstverwaltung informiert. Dabei soll die Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Zweckverband Bürgerschaft bei größeren Hieben gezielt durch mobile Informations- aufgrund der Fachkenntnisse seiner Mitarbeiter und der vorhande- tafeln über die Maßnahmen aufgeklärt werden. Die Begehung, an der nen technischen Ausstattung und Organisation eine sichere, zuver- zahlreiche Gemeinderäte, Verwaltungsmitarbeiter, Jäger und Bürger lässige sowie nachhaltige Versorgung mit qualitativ einwandfreiem teilnahmen, fand großen Zuspruch. Wir bedanken uns bei Herrn Pflü- Trinkwasser für die Stadt gewährleisten kann. Zur Umsetzung schlie- ger und Herrn Kilian für dieses Angebot und die ausführlichen Infor- ßen die Vertragsparteien die nachfolgende Vereinbarung. mationen. §1 Übertragung der Durchführung der technischen Betriebsfüh- rung Auf Antrag der Gemeinde Ballrechten-Dottingen gemäß § 3 Abs. 3 der Verbandssatzung des Zweckverbands „Gruppenwasserversor- gung Sulzbachtal“ führt der Zweckverband die Aufgabe der techni- schen Betriebsführung für die gesamte Einrichtung der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde nach Maßgabe der weiteren Be- stimmungen dieser Vereinbarung durch. Hiervon unberührt bleibt die satzungsrechtliche Zuständigkeit und Verantwortung der Ge- meinde gegenüber ihren Abnehmern (Kunden). §2 Umfang der technischen Betriebsführung (1) Die Durchführung der technischen Betriebsführung durch den Zweckverband umfasst:
Seite 6 Mittwoch, den 06. Oktober 2021 Sulzburg Kontroll-, Wartungs- sowie Unterhaltungsarbeiten für die gesamte (3) Die Maßnahmen nach Abs. 1 e) führt der Zweckverband nur auf öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde, insbeson- Antrag der Gemeinde Ballrechten-Dottingen durch. Der Antrag muss dere: mit einer Frist von 6 Monaten vor der Übernahme der Durchführung dieser Aufgabe durch den Zweckverband gestellt werden. 1. Überwachung aller Versorgungsanlagen und Hydranten, 2. Unterhaltung, Erneuerung und Rückbau vorhandener Ver- §3 sorgungsleitungen und Schächte, Herstellung neuer Hausan- Pflichten des Zweckverbands (Betriebsführungspflichten), Um- schlüsse, fang der Versorgung 3. Spülung des Leitungsnetzes. (1) Der Zweckverband verpflichtet sich, die technische Betriebsfüh- rung nach Maßgabe des § 2 unter Beachtung der allgemein aner- Montage- und Ablesearbeiten, insbesondere: kannten Regeln der Technik einschließlich aller einschlägigen Ar- 4. Kontrolle von gemeldeten unplausiblen Wasserzählerständen, beitsblätter und technischen Richtlinien des DVGW, der Vorgaben 5. Zählereinbau und -ausbau sowie turnusmäßiger Wechsel der der Trinkwasserverordnung, der Wasserversorgungssatzung der Ge- Wasserzähler, meinde sowie sonstiger wasserrechtlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung sowie unter Beachtung ggf. ergangener wasser- Planungs-, Ausschreibungs- und Bauüberwachungsleistungen, ins- rechtlicher Entscheidungen durchzuführen. besondere: 6. Planung, Einholung von Angeboten, Mitwirkung bei der Aus- (2) Der Zweckverband führt einen Arbeitsnachweis, in dem alle we- schreibung und Vergabe bei Investitionsmaßnahmen bis zur sentlichen Vorkommnisse, insbesondere Sicherungs- und Repara- Entscheidungsreife und Vorbereitung der Auftragserteilung turmaßnahmen sowie Störungen aufzuzeichnen sind. Bei Gefahr im durch die Gemeinde, Verzug informiert der Zweckverband die Gemeinde unverzüglich. 7. Preisanfrage und Beschaffung neuer Wasserzähler, 8. Bauüberwachung und Projektleitung für alle Investitions- und (3) Der Zweckverband wird der Gemeinde rechtzeitig zur jeweiligen Unterhaltungsmaßnahmen, Festlegung der Haushaltsplanansätze Vorschläge für die im folgen- 9. Einweisung von Fremdfirmen, Überwachung und Abnahme bei den Jahr durchzuführenden Maßnahmen einschließlich deren vor- Aufgrabungen durch Fremdfirmen bei Maßnahmen der Wasser- aussichtlicher Kosten unterbreiten. versorgung. §4 Bereitstellung und Gewährleistung der erforderlichen betrieblichen Handeln im Namen und für Rechnung der Gemeinde Infrastruktur, der personellen und materiellen Ressourcen, insbeson- (1) Der Zweckverband handelt im Rahmen der technischen Betriebs- dere: führung nach § 2 im Namen und für Rechnung der Gemeinde. 10. Vorhaltung von angemessener Betriebs- und Geschäftsausstat- tung (insbesondere Werkzeuge, Messgeräte, Arbeitsvorrichtun- (2) Die Gemeinde erteilt dem Zweckverband Handlungsvollmacht gen, persönliche Ausrüstung, Kommunikationseinrichtungen, zur Vertretung bei Rechtsgeschäften und -handlungen nach Absatz Fuhrpark), 1. Der Zweckverband darf von dieser Vollmacht nur für Zwecke der 11. Vorhaltung der notwendigen Mitarbeiter im jeweils erforder- technischen Betriebsführung Gebrauch machen. Darüberhinausge- lichen Qualifikationsstand, Durchführung von Fortbildungen hende Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Ge- und Unterweisungen der Mitarbeiter in den jeweils angemes- meinde. senen Zeiträumen, 12. Bestellung der nach Gesetz und behördlicher Anordnung vor- §5 geschriebenen Beauftragten, u.a. für die Arbeitssicherheit, den Pflichten der Gemeinde Unfallschutz und betriebsärztliche Aufgaben, (1) Die Gemeinde verpflichtet sich, alles Erforderliche zu tun, um die 13. Einkauf/Bestellung, Lagerung und die Verwaltung von Material, Umsetzung dieses Vertrags zu fördern, insbesondere dem Zweckver- Zählern, Geräten und Werkzeugen für den laufenden Betrieb. band alle aktuellen Bestandspläne der vorhandenen Anlagen auszu- Der Zweckverband kann hierbei das bestehende Lager sowie händigen, den Zweckverband über alle wesentlichen Umstände zu das Material der Wasserversorgung der Stadt Heitersheim mit- unterrichten, erforderliche Unterlagen zu überlassen und Auskünfte benutzen. zu erteilen. technische Dokumentation, insbesondere: (2) Die Gemeinde unterstützt alle Maßnahmen des Zweckverbands, 14. Erstellung sämtlicher mit der technischen Betriebsführung zu- die der Erfüllung dieses Vertrages dienen. Behördliche Anordnun- sammenhängenden Statistiken, Berichte und Ähnliches, gen, welche an die Gemeinde ergehen und für den Betrieb der An- 15. Dokumentation des Leitungsnetzes und Aktualisierung der Be- lagen von Bedeutung sind, teilt die Gemeinde dem Zweckverband standspläne, unverzüglich mit. weitere Dienstleistungen: (3) Der Zweckverband benutzt kostenlos bei der Erfüllung der von 16. Prüfung und Vorbereitung der Genehmigung sämtlicher Anträ- ihm in diesem Vertrag übernommenen Aufgaben die gemeindeeige- ge im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung, nen Verkehrsräume (öffentliche Straße, Wege, Plätze, Brücken usw.) 17. Aufstellung der Abrechnungsgrundlagen (Rapportzettel und und die gemeindeeigenen Grundstücke, auf welchen sich Wasser- Aufmaße) für die Herstellung und Reparatur von Hausanschlüs- versorgungsanlagen der Gemeinde befinden. Die Inanspruchnahme sen, sonstiger Grundstücke, über die die Gemeinde verfügt, bedarf im 18. Kostenermittlung und Mittelanmeldung für die Haushaltspla- Einzelfall der Zustimmung der Gemeinde. nung/Bereich Technik, 19. Mitwirkung bei der Abgabe von Stellungnahmen zu Bebau- (4) Die Gemeinde unterstützt den Zweckverband, sofern Grundstü- ungsplänen, cke Dritter für die Aufgaben nach diesem Vertrag benötigt werden. 20. Bearbeitung und Vorbereitung der Bestätigungen zu Löschwas- Ist die Benutzung eines Grundstücks eines Dritten nicht zu erreichen, seranfragen, so ruht die betreffende Verpflichtung des Zweckverbands für die 21. Organisation und Vorhaltung eines 24-Stunden-Rufbereit- Dauer der Behinderung. schafts- und Störungsdienstes sowie der Bereitstellung einer Notrufnummer für die Abnehmer (Kunden) der Gemeinde, §6 22. Rufbereitschaftsdiensteinsätze. Übergabe der Wasserversorgungsanlagen (1) Die Gemeinde räumt dem Zweckverband den Mitbesitz an ihren (2) Die technische Betriebsführung erstreckt sich auf alle Rechtsge- Wasserversorgungsanlagen, den Grundstücke, in denen diese ver- schäfte und Handlungen, die der laufende technische Betrieb nach § legt sind, sowie an allem sonstigen Zubehör zum Zwecke der Durch- 2 Abs. 1 dieses Vertrages mit sich bringt. führung der technischen Betriebsführung ein.
Sulzburg Mittwoch, den 06. Oktober 2021 Seite 7 (2) Die Wasserversorgungsanlagen mit den dazugehörigen Grund- Aus- und Fortbildungskosten, Dienstkleidung und Schutzausrüs- stücken und allem sonstigen Zubehör (insbesondere maschinelle tung sowie betriebsärztlicher Untersuchungen der Mitarbeiter. Ausrüstung, Mess-, Steuer- und Regeltechnik) verbleiben im Eigen- tum der Gemeinde. b) Fahrzeug- und Verwaltungskosten: Die dem Zweckverband im Rahmen der technischen Betriebsfüh- (3) Die vorhandenen Anlagen und sonstigen Gegenstände nach Abs. rung entstehenden Fahrzeugkosten (insbesondere Kosten für Be- 1 und 2 werden dem Zweckverband in dem Zustand, in dem sie sich triebsstoffe, Reparaturen, Wartung, Versicherung, KFZ-Steuer) sowie bei der Übergabe befinden, und ohne Gewähr für eine bestimmte Verwaltungskosten (insbesondere die Kosten der Büro- und Lager- Beschaffenheit von der Gemeinde für die technische Betriebsfüh- mitbenutzung, sonstige Raumkosten, Kosten für die Bereitstellung rung übergeben. von Büromaterial, Telekommunikation, IT-Anwendungen) werden von der Gemeinde entsprechend den Zeitanteilen nach Buchst. a) §7 für alle Mitarbeiter des Zweckverbandes erstattet, die für die Ge- Bindung an den Haushalt, Durchführung der Maßnahmen meinde tätig werden. (1) Die Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 Buchst. b) und f ) sind nach dem von der Gemeinde beschlossenen Haushaltsplan durchzuführen. c) Material- und Werkstoffkosten: Die für die Durchführung der Kontroll-, Wartungs- und Unterhal- (2) Ist die Durchführung einer solchen Maßnahme dringend erfor- tungsarbeiten sowie der Montage- und Ablesearbeiten nach § 2 Abs. derlich und ist hierfür kein Geld im Haushaltsplan der Gemeinde 1 a) bis e) erforderlichen Materialien werden vom Zweckverband im eingestellt, so ist die schriftliche Zustimmung der Gemeinde einzu- Namen und auf Rechnung der Gemeinde eingekauft. Das gilt nicht holen. für Materialien der Gemeinde, die der Zweckverband nach § 2 Abs. 1 m) mit nutzt. (3) Neuanlagen gehen mit ihrer Fertigstellung unmittelbar in das Ei- gentum der Gemeinde über. (2) Die Abrechnung der Kostenerstattung erfolgt für jedes abgelau- fene Kalenderjahr. Die Rechnungen des Zweckverbandes sollen bis §8 zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres gestellt werden und sind Beauftragung Dritter innerhalb von vier Wochen nach Zugang bei der Gemeinde zur Zah- (1) Der Zweckverband ist berechtigt, zur Durchführung der techni- lung fällig. Die Gemeinde leistet für die nach Abs. 1 geschuldeten schen Betriebsführung im Namen und für Rechnung der Gemeinde Kostenerstattungen auf Anforderung des Zweckverbandes Voraus- Dritte zu beauftragen. Die Beauftragung Dritter erfolgt in Abstim- zahlung, die nach den voraussichtlich abrechenbaren Kosten zu be- mung mit der Gemeinde. messen sind. Die Vorauszahlungen werden auf die Abrechnungen nach Abs. 1 angerechnet. (2) Der Zweckverband wird Rechnungen Dritter auf ihre fachtechni- sche und rechnerische Richtigkeit prüfen und bestätigen. § 12 Versicherungen (3) Bei der Beauftragung Dritter sind die für öffentliche Auftraggeber Der Zweckverband schließt in Abstimmung mit der Gemeinde alle geltenden Vergabevorschriften anzuwenden. Beauftragungen mit erforderlichen Sachversicherungen ab. Der Zweckverband hat sein einem jährlichen Auftragsvolumen von mehr als 5 TEUR (netto) pro Haftpflichtwagnis im Einvernehmen mit der Gemeinde ausreichend Vertrag bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. zu versichern. §9 § 13 Personal, Zuarbeit durch den Bauhof Haftung, Verkehrssicherungspflichten Der Zweckverband setzt zur Betriebsführung sein eigenes Personal (1) Der Zweckverband erbringt seine Leistungen entsprechend den ein. Die Gemeinde kann dem Zweckverband die Mitarbeiter ihres oben genannten Vereinbarungen. Für Schäden, welche der Gemein- Bauhofs für Maßnahmen im Rahmen der technischen Betriebsfüh- de oder Dritten durch den Zweckverband oder ihrer Beauftragten rung unentgeltlich zur Verfügung stellen; die organisatorische Ver- bei der technischen Betriebsführung grob fahrlässig oder vorsätzlich antwortung des Zweckverbandes bleibt hierdurch unberührt. zugefügt werden, haftet der Zweckverband im Rahmen der gesetz- lichen Bestimmungen, soweit die Gemeinde nicht auf andere Weise § 10 Ersatz verlangen kann. Kontrollrechte der Gemeinde, Auskunfts- und Besichtigungs- recht (2) Ist für Schäden, welche die Gemeinde durch Unterbrechung der Die Gemeinde ist jederzeit berechtigt, die öffentlichen Wasserver- Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung sorgungsanlagen sowie sämtliche Maßnahmen der technischen erleidet, eine schuldhafte Verletzung der Betriebsführungspflicht Betriebsführung durch den Zweckverband zu kontrollieren, hierzu nach diesem Vertrag ursächlich, so haftet der Zweckverband der Ge- Einsicht in alle die technische Betriebsführung betreffenden Unter- meinde gegenüber in dem Umfang, wie diese von ihren Abnehmern lagen zu nehmen sowie alle Auskünfte betreffend den Vertragsge- (Kunden) aufgrund der satzungsrechtlichen Haftungsbestimmungen genstand zu verlangen. bzw. der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser (AVBWas- serV) rechtskräftig in Anspruch genommen werden kann. Eine Inan- § 11 spruchnahme des Zweckverbands ist insoweit ausgeschlossen, als die Abrechnung und Kostenerstattung Gemeinde für diese Schäden anderweitig Ersatz erlangt. (1) Für die Leistungen des Zweckverbandes erfolgt eine Kostener- stattung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer durch die Gemeinde. (3) Befinden sich Anlagen oder sonstige Gegenstände, die dem Hierzu gilt im Einzelnen: Zweckverband zur Betriebsführung übergeben wurden, zum Zeit- punkt der Übergabe nicht in einem Zustand, der es dem Zweck- a) Personalaufwendungen: verband erlaubt, seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß zu Die Gemeinde leistet einen Kostenersatz für den Arbeitsaufwand, erfüllen, ist der Zweckverband von einer Haftung insoweit befreit den der jeweilige Mitarbeiter des Zweckverbandes auf Leistungen bzw. die Gemeinde wird ihn von der Haftung freistellen. Gleiches gilt für die Gemeinde verwendet. Der Kostenersatz bemisst sich nach für Schadensfälle, die auf nicht ausgeführte Maßnahmen zurückzu- den Zeitanteilen der Arbeitszeit, die der jeweilige Mitarbeiter für die führen sind, weil die Gemeinde hierzu ihre Zustimmung nicht erteilt Leistungen für die Gemeinde aufwendet, im Verhältnis zur gesam- oder Finanzmittel nicht bereitgestellt hat und der Zweckverband de- ten Arbeitszeit des Mitarbeiters. Für den Zeitaufwand der Mitarbei- ren Erforderlichkeit schriftlich mitgeteilt hat. ter des Zweckverbandes erfolgt insoweit eine Vollzeiterfassung. Die nach dem anteiligen Zeitaufwand zu erstattenden Personalaufwen- (4) Wird die Gemeinde von Dritten in Anspruch genommen, so wird dungen umfassen den gesamten Arbeitgeberaufwand des Zweck- der Zweckverband die Gemeinde von diesen Ansprüchen freistellen, verbandes einschließlich der Beiträge zur Berufsgenossenschaft, der soweit er der Gemeinde gegenüber haftet.
Seite 8 Mittwoch, den 06. Oktober 2021 Sulzburg (5) Bei der technischen Betriebsführung sind die jeweils geltenden Genehmigung Unfallverhütungs- und Betriebsführungsvorschriften zu beachten. Die am 07.09.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung Der Zustand der Anlagen hat den gesetzlichen Anforderungen zu zwischen dem Zweckverband Gruppenwasserversorgung Sulz- genügen. Bei Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt bachtal und der Gemeinde Ballrechten-Dottingen, zur technischen dem Zweckverband die Verkehrssicherungspflicht. Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Ball- rechten-Dottingen, wird nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommu- § 14 nale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt. Datenschutz, Vertraulichkeit (1) Der Zweckverband ist verpflichtet, bei Erfüllung seiner Aufgaben gez. Dr. Barth nach diesem Vertrag die datenschutzrechtlichen Vorschriften und Erster Landesbeamter Gesetze zu beachten. (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die durch die vertragliche Bäume und Sträucher zurückschneiden Tätigkeit bekannt gewordenen Betriebsinterna und Geschäftsvorfäl- le vertraulich zu behandeln. Lichtraumprofil zur Straße, zum Rad- oder Gehweg beachten Wir möchten darauf hinweisen, dass die Fahrbahnen, Rad- und § 15 Gehwege in Höhe des so genannten „Lichtraumprofiles“ frei von Laufzeit der Vereinbarung jeglicher Sichtbehinderung bleiben müssen. Häufig kommt es (1) Diese Vereinbarung tritt am 01.10.2021 in Kraft. Sie wird bis zum vor, dass Äste von Bäumen oder dass Sträucher und andere An- 31.12.2026 geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils pflanzungen in öffentliche Straßen und Gehwege hineinragen ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens zum 30.06. des laufen- und dadurch den fließenden Verkehr, aber auch die Fußgänger den Jahres auf das Ende des laufenden Jahres gekündigt wird. Die auf den Gehwegen behindern. Das führt zu einer Gefährdung Kündigung bedarf der Schriftform. der allgemeinen Verkehrssicherheit, denn den Autofahrern wird die Sicht auf Straßenkreuzung und Einmündungen versperrt. (2) Eine außerordentliche Kündigung dieser Vereinbarung ist nur bei Fußgänger können durch überhängende Zweige behindert wer- Vorliegen von Gründen möglich, die einer Partei die Fortsetzung un- den. Eine Nachlässigkeit in der Beschneidung von Bäumen und möglich machen. Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darle- Sträuchern kann für den Gartenbesitzer teuer werden, wenn gung der Gründe schriftlich zu erfolgen. Schadenersatzforderungen, Schmerzensgeld und so weiter auf ihn zukommen. (3) Zum Vertragsende hat der Zweckverband der Gemeinde die der Wasserversorgung in der Gemeinde dienenden Anlagen sowie die vom Zweckverband im Rahmen der technischen Betriebsführung er- stellten Unterlagen und Dokumentationen zu übergeben. Die dem Zweckverband im Rahmen dieser Vereinbarung überlassenen Un- terlagen sowie die während der Vertragslaufzeit durch den Zweck- verband erhaltenen Unterlagen sind der Gemeinde auszuhändigen. § 16 Salvatorische Klausel, Vertragsänderungen (1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmun- gen der Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, in einem derartigen Fall die rechtsunwirksame Be- stimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie mög- Folgende Lichträume müssen freibleiben: lich entspricht. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag. 4,50 m über der gesamten Fahrbahn 2,50 m über Fuß- und Radwegen (2) Mündliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag bestehen nicht. Wir bitten deshalb alle Grundstücksbesitzer in ihrem eige- Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirk- nen Interesse, die erforderlichen Auslichtungen ihrer Bäume sam, wenn sie in einer von den Parteien unterzeichneten schriftli- und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum hinein- chen Form vorliegen. Das gilt auch für eine Änderung der Schrift- ragen, vorzunehmen. formklausel selbst. Hierbei ist vor allem auch zu beachten, dass Hecken bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen. Das Zu- § 17 rückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken ist zulässig, Wirksamkeit, Inkrafttreten um eine Gefahrenstelle für den fließenden Verkehr und den Fuß- (1) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ der Genehmi- gängerverkehr zu beiseitigen. Nicht zulässig dagegen ist nach gung der Rechtsaufsichtsbehörde. dem Naturschutzgesetz das Zurückschneiden in den übrigen Be- reichen in der Zeit vom 1. März bis 30. September. (2) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung vom Zweckverband und der Gemeinde öffentlich bekannt zu ma- Ihre Stadtverwaltung chen. Sie wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntma- chung rechtswirksam. Ballrechten-Dottingen, Heitersheim, den 07.09.2021 den 07.09.2021 IST IHRE Für die Gemeinde: Für den Zweckverband: HAUSNUMMER gez. Patrick Becker gez. Christoph Zachow GUT ERKENNBAR? Bürgermeister Verbandsvorsitzender Im Notfall kann diese entschei- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald dend für rasche Hilfe durch den 79104 Freiburg Arzt oder den Rettungsdienst 21. September 2021 sein!
Sulzburg Mittwoch, den 06. Oktober 2021 Seite 9 VERBOT VON SCHOTTERGÄRTEN Hinweis wegen Einsatz einer Drohne NACH § 21A NATSCHG zur Schadenerkennung an Seit 1. August 2020 sind in Baden-Württemberg Schottergärten nun Städtischen Gebäuden ausdrücklich verboten. Eine entsprechende Änderung des Landes- naturschutzgesetzes beschloss der baden-württembergische Land- Die Stadt Sulzburg lässt Ende September/Anfang Oktober die tag. Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung wurden Dächer der städtischen Gebäude (Rathaus, Bergbaumuseum, mehrfach Nachfragen gestellt, wie sich Schottergärten definieren Ernst-Leitz-Schule, Altenberghalle, Schwarzwaldhalle und Stadt- und welche Verwendung von Stein im Garten noch gestattet ist und tor) mit einer Drohne befliegen. Die Aufnahmen sollen zeigen, wo hier die Trennlinie verläuft. ob durch die verschiedenen Unwetter im Frühjahr Schäden an Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ba- den Dächern wie z.B. verrutsche Dachziegel entstanden sind. Die den-Württemberg hat gemeinsam mit den Branchen-Fachleuten Aufnahmen beschränken sich ausschließlich auf die Dächer der des Verbandes Garten, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Würt- städtischen Gebäude. Private Belange sind nicht tangiert. temberg eine Infobroschüre erarbeitet. Wir bitten um Kenntnis! Diese ist unter https://www.sulzburg.de/Aktuelles/Allgemeines-Ak- tuelles/Allgemeines-und-Oeffentliche-Bekanntmachungen/Ver- Ihre Stadtverwaltung Sulzburg bot-von-Schottergaerten-nach-21A-NatSchG als PDF-Datei abruf- bar. Auf den dortigen Inhalt wird verwiesen. Wir bitten um entsprechende Beachtung. LANDRATSAMT BREISGAUHOCHSCHWARZWALD Stadtverwaltung Sulzburg Müllabfuhrtermine Wir informieren Sie über die aktuelle Turnusab- wie auch im Abfallkalender von Sulzburg 2021 nachzulesen. lesung der Stromzähler in unserer Gemeinde Biotonne: Mittwoch, 20.10.2021 dur die Firma ED Netze Graue Tonne: Donnerstag, 07.10.2021 Gelber Sack: Donnerstag, 14.10.2021 ED Netze ist als zuständiger Netzbetreiber einmal jährlich dazu ver- Papiertonne: Freitag, 29.10.2021 pflichtet die Stromzähler in unserem Netzgebiet abzulesen. Schadstoffsammlung: Mittwoch, 12.10.2021 Für die Ablesung haben wir eine Dienstleistungsfirma beauftragt; die Ablesung findet im Oktober in Sulzburg – OT Sulzburg, Laufen statt: Die Mülltonne bzw. der Gelbe Sack muß am Entleerungstag Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Ablesung im Oktober ab 06.00 Uhr bereitgestellt sein. 2021 in hybrider Form durchgeführt. Alle Kalender lassen sich auch im Internet downloaden: Objekte ab fünf Zählern in der Anlage werden vor Ort durch Mitarbei- www.breisgau-hochschwarzwald.de/Abfallkalender. ter unseres Ablesedienstleisters U-Serv abgelesen. In Mehrfamilien- häusern dieser Größe befinden sich die Zähler immer im Keller oder einem separaten Raum, in dem eine kontaktlose Ablesung möglich ist. An alle anderen Kunden werden wir zum Schutz ihrer Gesundheit Öffnungszeiten der Grünschnitt-Sammelstelle Kundenselbstablesekarten versenden. Dies bedeutet, die Kunden er- Sulzburg halten eine Karte mit der Bitte, Ihren Stromzähler selbst abzulesen. Die Daten können dann auf verschiedenen Wegen (Internet, Post, Te- Wir weisen daraufhin, dass Grünschnitt auf dem Schnittgutplatz lefon) an die ED Netze übermittelt werden. entsorgt werden soll. Der Wald oder auch der Bach und seine Bö- schungsbereiche sind keine geeigneten Plätze um Grünschnitt zu entsorgen. Öffnungszeiten der Grünschnitt-Sammelstelle Sulzburg Stadt Sulzburg März bis Oktober: Freitag 16.00 - 18.00 Uhr Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald Nov. bis Februar: Freitag 15.00 - 16.30 Uhr ganzjährig Samstag 14.00 - 16.00 Uhr Jetzt bewerben für 2022! Die Stadt Sulzburg bietet zum 01. September 2022 folgende Aus- Landkreisweite Schadstoff-Sammlungen bildungsplätze an: Im städtischen Kindergarten in Laufen Erzieher/innen (m/w/d) im Abgabe von Schadstoffen beim Schadstoffmobil (hier wäre ein Wechsel auch sofort möglich) Anfang März startet wieder die landkreisweite Schadstoffsammlung der ALB. Anerkennungspraktium Aufgrund der Corona-Situation werden die Anlieferer gebeten, bei oder der Abgabe der schadstoffhaltigen Abfälle die Corona-Abstands- Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) regeln zum eigenen Schutz und zur Sicherheit auch für das Schad- stoffpersonal einzuhalten und einen den Regeln entsprechenden In der Kernzeitbetreuung der Ernst-Leitz-Grundschule Mund-Nasenschutz zu tragen. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Es werden nur Sonderabfälle aus privaten Haushalten und aus an die Bundesfreiwilligendienst öffentliche Müllabfuhr angeschlossenen Kleingewerbebetrieben in Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen bei der haushaltsüblichen Mengen angenommen. Stadtverwaltung Sulzburg Herr Klinger (Tel: 07634/5600-22 oder Email: stadt@sulzburg.de) und im städtischen Kindergarten in Die Abfälle sind in dicht verschlossenen und intakten Behältnissen Laufen (Tel: 07634/8967 oder Email: kita.laufen@sulzburg.de) anzuliefern. Wenn sich die Abfälle nicht mehr in der Originalverpa- gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! ckung befinden oder das Etikett nicht mehr lesbar ist, sind die Stoffe Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die Stadt Sulz- durch den Anlieferer möglichst genau zu beschreiben. burg, Personalabteilung, Hauptstraße 60, 79295 Sulzburg oder per Email an stadt@sulzburg.de. Bitte Schadstoffe niemals außerhalb der Annahmezeiten abstel- len. Gefahr für Kinder und Tiere!
Seite 10 Mittwoch, den 06. Oktober 2021 Sulzburg Folgende Schadstoffe werden beim Schadstoffmobil angenommen eines ALGII-Bescheides möglich. Nachmittags von 14:00 bis 16:30 • Abbeiz- und Ablaugmittel Uhr steht die Kleideraktion ohne Bedürftigkeitsprüfung für alle of- • Altmedikamente fen. Es wird kostenlos fabrikneue Damen-Bekleidung aus dem La- • Altöl (max. 5 Liter) gerbestand von zwei Bekleidungsgeschäften für Damenmode aus • Akkus Müllheim in haushaltsüblichen Mengen ausgegeben. Dabei handelt • Autobatterien es sich um Herbst- und Winterbekleidung der Saison 2020, die auf • Batterien und Knopfzellen Grund des zweiten Lockdowns im letzten Herbst nicht abverkauft • Brems- und Kühlflüssigkeit werden konnte. • Chemikalien organisch/anorganisch • Dispersions-/Wandfarbe flüssig/pastös: Nur bis max. 5 Farbeimern Fit in den Herbst: DRK-Gymnastik in Laufen startet wieder mit mit insgesamt max. 75 Litern neuen Kurseinheiten • Desinfektionsmittel Die DRK-Gymnastik in Sulzburg-Laufen startet wieder mit neuen • Farblacke flüssig/pastös: Leere, pinselreine Farbeimer in den Gelben Kurseinheiten. Das beliebte Angebot des DRK-Kreisverbandes findet Sack wöchentlich immer donnerstags von 15 bis 16 Uhr in der Altenberg- • Getriebe- und Hydrauliköle halle in Laufen statt. Das Gesundheitskonzept der DRK-Bewegungs- • Holzschutzmittel programme sieht unter anderem das Führen einer Teilnehmerlis- • Klebstoffe te und die Einhaltung der Abstandsgebote vor. Eine Teilnahme ist • Kondensatoren - PCB-haltig nur unter Beachtung der 3G-Regel möglich (Teilnahme nur wenn • Laugen geimpft, getestet oder genesen). Wer sich näher über die DRK-Gym- • Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen/ LED-Lampen nastik informieren möchte, kann sich telefonisch an die Übungsleite- • Lithium-Ionen-Akkus (Gerätebatterien), bitte Pole abkleben! rin Sonja Filser, 07631/799496, wenden. • Lösemittel • Metall- und Kunststoffbehälter mit anhaftenden Schadstoffen • ölverunreinigte Stoffe: Filter, Lappen, etc. Landfrauen Laufen • Pflanzenbehandlungsmittel • Quecksilberhaltige Produkte Herbstkuchen • Reinigungsmittel Herbstzeit – Erntezeit – Herbstkuchenzeit • Säuren Wir verkaufen Herbstkuchen! • Schädlingsbekämpfungsmittel Samstag, 9.10.2021, 10.00 – 12.00 Uhr, Marktplatz. • Spraydosen mit gefährlichen Resten Passend zur Jahreszeit: Zwiebelkuchen, Zwetschgen- und Apfelku- • Feuerlöscher (max. 3 Stück) chen. Neuen Wein gibt es in Halbliterflaschen zu kaufen. Folgende Stoffe werden beim Schadstoffmobil NICHT angenom- Die einheitlichen Formen gibt es kostenlos bei Inge Wick im „Buntstift“. men Wer backt etwas für unsere Kuchentheke? • Aluminium- und magnesiumhaltige Stäube, Pulver oder Legierungen • CO2 Patronen: an den Handel zurückgeben • Dispersions-/Wandfarbe ausgetrocknet. Die trockenen Farbreste Leichtathletik über das Restmüllgefäß Gemeinschaft entsorgen, die leeren Farbeimer in den Gel- ben Sack gebenSulzburg-Laufen Schwarzwaldverein Sulzburg • Infektiöse Abfälle: gebrauchte Injektionsnadeln und Kanülen in ei- nem dicht verschlossenen Gefäß in den Restmüll geben Mit Advocaten zum Säbelthoma • Katalysatoren: Rückgabe an Händler oder Hersteller Sonntag, 10.10.21 • Piktrinsäure in fester Form oder ähnliche Explosivstoffe und Muniti- Wanderung: Hinterzarten-Mathisleweiher-Hinterzarten on: abzugeben bei der örtlichen Polizeistelle nach vorheriger Ab- Wegstrecke: 12 km, Wanderzeit: ca. 4,5 Stunden sprache Treffpunkt: Sulzburg, Marktplatz 8.45 Uhr • Radioaktive Abfälle mit PKW Fahrgemeinschaften zum Bahnhof Heitersheim Regiokarte erforderlich! Hinweis: Rucksackverpflegung, Einkehr am Ende der Tour Sie können Ihre Schadstoffe auch bei den Sammlungen in Nachbar- Führung: Mannes und Nardie Borkent gemeinden abgeben. Alle Termine finden Sie auf unseren Internet- Mario und Annette Dudek seiten. Falls Sie unsicher sind, ob ein Artikel zum Schadstoffmobil Anmeldung bei Herta Fafara Tel. 07634 8677 gehört oder nicht, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Panoramawanderung im Münstertal Abfallberatung Tel.: 0761 2187-9707 Mittwoch, 13.10.21 E-Mail: alb@LKBH.de; Internet: www.lkbh.de/alb Wanderung: Rotenbuck – Wogenbrunn – Dietzelbach - Bahnhof Stand 03/2021 Münstertal Wegstrecke: ca. 8 km, Wanderzeit: ca.4 Stunden Treffpunkt: Campingplatz Sulzbachtal 11.15 Uhr DIE SULZBURGER mit PKW-Fahrgemeinschaften zum Bahnhof Münstertal, mit Bus nach Rotenbuck VEREINE BERICHTEN Rucksackverpflegung, Einkehr am Ende der Tour. Führung: Mannes Borkent und Mario Dudek Anmeldung bei Herta Fafara Tel. 07634 8677 Deutsches DeutschesRotes Kreuz Rotes Kreuz MTB-Tour - Kälbelescheuer mit Einkehr Sonntag, 17.10.21 Genusstour mit Abschluss am Weinbrunnen DRK-Kreisverband organsiert Ausgabe an Bedürftige mit neu- Treffpunkt: Sulzburg, Marktplatz 10.00 Uhr wertiger Bekleidung Rückkehr ca. 15.00 Uhr Am Samstag, dem 16. Oktober, findet von 10.00 bis 13.30 Uhr beim Kondition: 2/4 Fahrtechnik 3/4 Rotkreuzhaus Müllheim eine große Kleideraktion für bedürftige Mitzubringen: funktionstüchtiges MTB, Helm + Handschuhe, Menschen statt. Die Prüfung der Bedürftigkeit erfolgt anhand der gefüllte Radflasche, Geld, geeignete Kleidung Tafel-Kundenkarte, über die viele sozial Benachteiligte in der Region weitere Infos: swv-mtb-sulzburg@web.de verfügen. Alternativ ist die Vorlage von amtlichen Bescheiden z.B. oder per Handy 0176 96670148 Andreas Stoll
Sulzburg Mittwoch, den 06. Oktober 2021 Seite 11 Kirschenpfad im Eggener Tal 4. Entlastung des geschäftsführenden Vorstands Sonntag, 17.10.21 5. Wahl des Wahlleiters Wanderung: Panorama Rundwanderung 6. Wahlen Wegstrecke: 11 km, Wanderzeit: ca. 4,5 Stunden − Präsident/ in Treffpunkt: Sulzburg, Marktplatz 11.00 Uhr − Schriftführer/ in mit PKW-Fahrgemeinschaften nach Niedereggenen − Beisitzer/ in Rucksackverpflegung erforderlich 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Führung: Mannes Borkent und Mario Dudek Anmeldung bei Herta Fafara Tel 0764 8677 Anträge von Mitgliedern, über die Beschluss gefasst werden soll, sind bis spätestens 08.10.21 schriftlich beim Präsidenten einzureichen. Gäste sind herzlich willkommen! Die Versammlung findet unter Einhaltung der aktuellen Coro- na-Schutzverordnung statt. Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Verordnungen!! Liebe Mitglieder und Freunde des Vereines, Mit freundlichen Grüßen Sie haben eine Wanderung oder Aktion, die Sie gerne mit ande- Andreas Köhler ren Menschen teilen möchten? Präsident SV Sulzburg e.V. Dann freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Vorschläge bis zum 08.11.2021 an folgende Email-Adresse senden: schwarzwaldverein-sulzburg@web.de Sportverein Sulzburg Stadtmusik Sulzburg e. V. Aktuelle Hinweise und Änderungen sind auf unserer Homepage unter www.schwarzwaldverein-sulzburg.de ersichtlich. Senioren machen Musik mit der Stadtmusik Wir starten ein neues Projekt für die älteren Mitbürger von Sulzburg, Brunnenwanderung Laufen, St. Ilgen und Umgebung: Musizieren 50 Plus. Freitag, 22.10.21 Gut für die Seele, gut für die grauen Zellen, gut für die Freude. Je- Wanderung: Muggenbrunn – Knöpflesbrunnen (Einkehr) Muggen- der- egal ob 50, 60 oder 70- kann noch ein Instrument erlernen. Vor- brunn kenntnisse sind nicht erforderlich. Und es kommen nahezu alle Ins- Wegstrecke: ca. 10 km, Wanderzeit: ca. 3 Stunden trumente in Frage. Haben Sie Lust auf eine Probestunde? Kostenlos Höhenmeter ca. 350 m und unverbindlich? Unsere einfühlsamen und geduldigen Lehrkräf- Treffpunkt: CampingplatzSulzbachtal 12.00 Uhr te kommen auch zu Ihnen nach Hause. Informationen gibt’s bei un- mit PKW-Fahrgemeinschaften nach Muggenbrunn serem musikalischen Leiter, Roland Beck. Tel.: 07634/6944455 oder Führung: Mannes Borkent und Mario Dudek per Email: roli@musikbox-jsr.de Anmeldung bei Herta Fafara Tel. 07634 8677 Wanderung in eine Strauße am Sonntag 24.10.21 findet nicht statt!!! KIRCHLICHE NACHRICHTEN Sozialstation Markgräflerland e. V. Ev. Kirchengemeinde Sulzburg Kath. Kirchengemeinde Heitersheim mit Ballrechten-Dottingen und Laufen mit St. Ilgen und Mitteilungen für Sulzburg Freie Plätze Ab Oktober gibt es ein neues Gruppenangebot für Menschen mit ko- gnitiven Einschränkungen oder einer leichten Demenzerkrankung: Katholische Gottesdienste „Aktiv Miteinander“ in der Seelsorgeeinheit HEITERSHEIM Angesprochen sind Menschen, die trotz ihrer Einschränkungen ger- ne in Gemeinschaft aktiv sein möchten, Freude an kleinen Unterneh- Samstag, 9. Oktober mungen in die Natur oder Kultur haben oder bei kreativen Ange- 14:30 Ballrechten Tauffeier für Mila Mathilda Scherer boten mitwirken. Es bleibt auch Zeit für Bewegung für Körper und 18:00 Ballrechten Messfeier (für Gerhard Kiefer und Angehörige) Geist, Geselligkeit, Gespräche und ein gemeinsames Mittagessen. Die Kosten für das Angebot können in der Regel über die Pflegekas- Sonntag, 10. Oktober - 28. Sonntag im Jahreskreis se abgerechnet werden. 10:45 Heitersheim Entdecker-Gottesdienst auf dem Schulhof der Es gibt noch freie Plätze - Anmeldung erforderlich Johanniter-Schulen (Bei Regen feiern wir eine Weitere Informationen erhalten Sie bei: Hl. Messe in der Kirche St. Bartholomäus.) Sozialstation Markgräflerland Müllheim, Ulla Fuhr 07631/17 77-26 12:00 Heitersheim Tauffeier für Adena Hoch oder 17 77-0 Dienstag, 12. Oktober 18:30 Eschbach Rosenkranz . V. Sportverein Sulzburg Mittwoch, 13. Oktober 19:00 Heitersheim Messfeier (Jahrtagsmesse für Pfarrer Albert Einladung zur Mitgliederversammlung 2021 Hummel) Am Freitag den 15.10.2021 findet um 20:00 Uhr in der Schwarz- waldhalle in Sulzburg die diesjährige Mitgliederversammlung Donnerstag, 14. Oktober des SV Sulzburg statt. 20:00 Heitersheim Eucharistische Anbetung mit neuen Liedern, Musik und Stille Tagesordnung (Jede/r kann kommen und gehen, so wie es gut 1. Begrüßung durch den Präsidenten tut.) 2. Totenehrung 3. Berichte Samstag, 16. Oktober − Präsident 18:00 Eschbach Messfeier (Jahrtagsmesse für Ingeborg Witzig; − Schriftführer Josef und Emmy Riesterer geb. Dengler und − Schatzmeister Familie, Hermann und Gisela Riesterer geb. Ruh − Kassenprüfer und Familien)
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