Betriebsausflug - Sulzburg

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Betriebsausflug - Sulzburg
Mitteilungsblatt der Stadt

Nr. 40  Mittwoch, 06. Oktober 2021

  Amtliche Bekanntmachungen .......... 3

  Vereine berichten.............................. 10

  Kirchliche Nachrichten.................... 11
                                                            Rathaus wegen
  Was sonst noch interessiert ............ 13
                                                       Betriebsausflug
                                                               geschlossen
                                                          Aufgrund eines Betriebsausfluges
                                                           bleibt das Rathaus Sulzburg am

                                                       Donnerstag, den 07. Oktober 2021
                                                                  ganztägig
                                                                   geschlossen.

                                                             Wir bitten um Beachtung.
Betriebsausflug - Sulzburg
Seite 2                                                   Mittwoch, den 06. Oktober 2021                                                                                   Sulzburg

DIENSTELLEN DER STADTVERWALTUNG SULZBURG                                    NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
                                                                            Notruf                                       110      Schwangerenvorsorge, Wochen
Bürgermeisteramt Sulzburg                                                   (Überfall, Verkehrsunfall)                            bettbetreuung & Babymassage
Telefonzentrale: 5600-0, Faxzentrale: 5600-50                               Feuerwehr                                   112       Tamara Zwigart-Hugo
                                                                            Notarzt                                     112                         Tel. 07634 9089779
E-Mail: stadt@sulzburg.de                                                   Krankentransporte                         19222       Bergwacht Schwarzwald Notruf: 112
Homepage: www.sulzburg.de
Sie finden uns auch auf Facebook und Instagram.                             Polizeiposten Heitersheim                             BRH-Rettungshundestaffel
                                                                            Lindenplatz 1, 79423 Heitersheim                      Oberrhein                  Notruf: 112
                                                                            Tel. 07634 5076733                                    Hospizgruppe Südlicher Breisgau e.V.
Öffnungszeiten:                                                             Montag – Freitag                                                           Tel. 07633 6959
Montag – Freitag                           08.00 Uhr – 12.00 Uhr            07.30 - 12.00 Uhr und13.30 - 16.30 Uhr
                                                                                                                                  Tierärztlicher Notfalldienst
Donnerstagnachmittag                       14.00 Uhr – 18.00 Uhr                                                                  Markgräflerland        Tel. 07631 36536
                                                                            Allgemeiner Notfalldienst: Tel. 116117
Das Einwohnermeldeamt ist auch am Mittwochvormittag                         Allgemeine Notfallpraxis Freiburg
von 07.00 Uhr – 13.00 Uhr geöffnet.                                         Universitätsklinikum Freiburg                         Badenova
                                                                            Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg              Entstörungsdienst             Tel. 0800 2767 767
                                                                            Mo, Di, Do 20 – 24 Uhr, Mi u. Fr 16 - 24 Uhr
Bürgermeister                        Dirk Blens                  5600-0     Sa, So und an Feiertagen 8 – 24 Uhr                   ED Netze GmbH                        07623 921800
                                                                            Kinderärztlicher Notfalldienst: Tel. 116117           Störungs-Nummer                      07623 921818
                                                                            Kinderärztliche Notfallpraxis Freiburg
Sekretariat/Mitteilungsblatt         Sue-Ann Hummel             5600-21     St. Josephs-Krankenhaus, Sautierstr. 1                Wasser:
                                                                            79104 Freiburg                                        Wassermeister
Hauptamt / Personalamt               Martin Klinger             5600-22                                                           Volker Dold                  Tel. 0151 52648906
                                                                            Mo - Do 19 – 22:30 Uhr, Fr 16 – 22:30 Uhr
Standesamt/Ordnungsamt/                                                     Sa, So u. a. Feiertagen 8 – 22:30 Uhr
Rente/Friedhof                       Petra Jedele               5600-24                                                           Beratungsstelle für Eltern, Kinder,
                                                                            Augenärztlicher Notfalldienst: Tel. 116117
                                                                                                                                  Jugendliche, Bismarckstr. 3-5, Müllheim
                                                                            Augenärztliche Notfallpraxis Freiburg
Bauverwaltung/Liegenschaften         Uwe Birkhofer              5600-27                                                                              Tel. 0761 2187-2711
                                                                            Universitätsaugenklinik Freiburg
                                                                                                                                                    Tel. 01805 192 92 300
                                                                            Killianstr. 5, 79106 Freiburg
Rechnungsamt/ Steueramt              Fabian Häckelmoser         5600-30     Mo, Di, Do 19 – 22 Uhr, Mi 13 – 22 Uhr
                                     Anja Behr                  5600-37                                                           Bürgerstiftung „Hilfe im Alltag“
                                                                            Fr 16 - 22 Uhr , Sa, So u. a. Feiertagen 8 – 22 Uhr
                                                                                                                                  -Das Ratstüble-
Stadtkasse                           Marion Meier               5600-32     Helios Klinik Müllheim Tel. 07631 880                                      Tel. 07634 592411
Stadtarchiv/Kulturamt                Hanna Jegge                5600-35                                                           Beratungsstelle für ältere
                                                                            Arzt: Detlef Rothacker                                Menschen und deren Angehörige
Einwohnermeldeamt                    Anika Joos                 5600-31     Hauptstraße 20, Sulzburg                              Terminvereinbarung
Bürgerbüro/Tourist-Information/                                                                  Tel. 07634 35726-41                             Tel. 07631 17 77 28 (AB)
Organisation Bauhof                  Thomas Fuchs               5600-40     Zahnarzt:                                             Caritasverband/Essen auf Rädern
                                     Rebekka Lupfer             5600-45     Dr. med. dent. Matthias Schwörer                                              Tel. 07633 8404
                                                                            Im Brühl 21, Sulzburg                                 Caritasverband Familienpflege
Wassermeister/Technischer Leiter     Volker Dold                5600-44                                Tel. 07634 8691            Anne Ehret          Tel. 0761 8965-451
                                                                            Zahnärztliche Notrufnummer:
Kindergarten Laufen                  Christine Helde               8967                       Tel. 0180 3 222 555 40              Caritasverbandes Freiburg-Stadt e.V. in
Sekretariat der Ernst-Leitz-Schule   Barbara Bauer                69710     Vergiftungsinformationszentrale                       Heitersheim
                                                                                                       Tel. 0761 19240            Informations- und Beratungsstelle für Menschen mit Behin-
Forstrevierleiter                    Jörg Pflüger       (07633)80 60 258    Pflegeheim Sulzburg                                   derung und ihre Angehörige Tel. ( 0761) 20 89 29-16
                                                                                                     Tel. 07634 50970             ambulante-dienste-beratung@caritas-freiburg.de
                                                                                                                                  Integrationsfachdienst Freiburg
Schulsozialarbeit                    Carolin Kraft         07634/592634
                                                                            Hebammenhilfe und                                     Beratungsstelle für schwerbehinderte, psychisch erkrank-
Jugendsozialarbeit                   -vakant-                          -    Geburtsvorbereitung                                   te und hörbehinderte ArbeitnehmerInnen und deren
                                                                            Hilde Burgert       Tel. 07634 66 70                  Arbeitgeber                           Tel. 0711 250832800
Integrationsmanagerin                Mira Waldenfels      0159/04663469
Ortsvorsteher                        Helmut Grether       0151/52648911
                                                                              APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE
Landesbergbaumuseum                                     5600-40               06.10.2021             Batzenberg-Apotheke Schallstadt, Basler Str. 82,
Das Landesbergbaumuseum ist aufgrund der neuen Corona-Verord-                                        79227 Schallstadt, Tel.: 07664/60180
nung unter Auflagen wieder geöffnet.                                                                 Apotheke am Zöllinplatz, Zöllinplatz 4,
Öffnungszeiten:                                                                                      79410 Badenweiler, Tel.: 07632/891576
Dienstag bis Sonntag und Feiertag 14.00 Uhr – 17.00 Uhr                       07.10.2021             Malteser Apotheke Heitersheim, Im Stühlinger 16,
                                                                                                     79423 Heitersheim, Tel.: 07634/2039
                                                                                                     Fohmann´sche Apotheke Schliengen, Eisenbahnstr. 13,
Ehemalige Synagoge                                              5600-35
                                                                                                     79418 Schliengen, Tel.: 07635/556
Erster und letzter Sonntag im Monat 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
                                                                              08.10.2021             Schneckental-Apotheke, Schwabenmatten 3,
Führungen und Sondertermine nach Vereinbarung.                                                       79292 Pfaffenweiler, Tel.: 07664/600900
                                                                                                     Hebel-Apotheke Müllheim, Werderstr. 31A,
                                                                                                     79379 Müllheim, Tel.: 07631/2253
  Die Wasserhärte in Sulzburg, Laufen und St. Ilgen:                          09.10.2021             Katharina-Barbara-Apotheke, Hauptstr. 48,
  Sulzburg           Härtebereich 1 (6,6 Grad Deutsche Härte)                                        79295 Sulzburg, Tel.: 07634/8228
  Laufen             Härtebereich 3 (18,9 Grad Deutsche Härte)                                       Die Rhein-Apotheke Neuenburg, Schlüsselstr. 4,
                                                                                                     79395 Neuenburg, Tel.: 07631/7710
                                                                              10.10.2021             Rats-Apotheke Bad Krozingen, Lammplatz 11,
IMPRESSUM                                                                                            79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633/3790
Herausgeber: Stadt 79295 SULZBURG                    Telefon 07634 5600-0     11.10.2021             Hardt-Apotheke, Schwarzwaldstr. 16A,
                                                                                                     79258 Hartheim, Tel.: 07633/13355
Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:                                            Markgrafen-Apotheke Badenweiler, Waldweg 2,
Bürgermeister Dirk Blens oder der Vertreter im Amt.                                                  79410 Badenweiler, Tel.: 07632/376
                                                                              12.10.2021             Apotheke am Bahnhof Bad Krozingen, Bahnhofstr. 6,
Für den Anzeigenteil/ Druck:                                                                         79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633/4747
Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG                                       13.10.2021             Linden-Apotheke Buggingen, Breitenweg 10A,
Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach                                                                 79426 Buggingen, Tel.: 07631/3978
Telefon: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40                                                             Tuniberg-Apotheke Munzingen, St.-Erentrudis-Str. 22,
E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de                                                                   79112 Freiburg, Tel.: 07664/3205
Homepage: www.primo-stockach.de
Betriebsausflug - Sulzburg
Sulzburg                                             Mittwoch, den 06. Oktober 2021                                                Seite 3

  Einladung zur                                                                  AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
  Jagdgenossenschaftsversammlung
  Die Stadt Sulzburg lädt hiermit die Jagdgenossen des gemein-
  schaftlichen Jagdbezirks Sulzburg II (Laufen) zur Jagdgenossen-
  schaftsversammlung am Dienstag, den 26.10.2021 um 20:00              Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
  Uhr in die Schwarzwaldhalle, Hauptstr. 78 in Sulzburg ein.
  (eine persönliche Einladung erfolgt nicht)                           Am Donnerstag, den 14. Oktober 2021 findet voraussichtlich
                                                                       die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates in der Hu-
  Tagesordnung:                                                        bert-Baum-Stube in der Schwarzwaldhalle in Sulzburg statt. Die
                                                                       Tagesordnungspunkte werden sieben Tage vor der Sitzung an
                                                                       den amtlichen Bekanntmachungstafeln in Sulzburg und Laufen
  TOP 1 Begrüßung und Einführung
                                                                       ausgehängt und auf die Homepage der Stadt Sulzburg (www.
  TOP 2 Beschlussfassung über die Verwaltung der                       sulzburg.de) gestellt bzw. im nächsten Mitteilungsblatt bekannt
        Jagdgenossenschaft                                             gegeben. Wir weisen darauf hin, dass sicherheitstechnisch nur
        § 15 Abs. 7 Jagd- und Wildtiermanagement-                      eine begrenzte Anzahl an Zuschauern zur Sitzung hereingelas-
        gesetz),                                                       sen werden kann.
        Übertragung auf den Gemeinderat
  TOP 3 Beschluss über die Verwendung des Reinertrages
        der Jagdnutzung
        (§ 16 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagement-
        gesetz)                                                                Stadt Sulzburg
  TOP 4 Erlass einer Satzung der Jagdgenossenschaft                            Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald
        (§ 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz)
  TOP 5 Verschiedenes                                                  Stellenausschreibungen
                                                                       Die Stadt Sulzburg (2.700 Einwohner) sucht eine/n
  Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.
                                                                                 Mitarbeiter/in im Sekretariat (m/w/d)
  Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle                               als Elternzeitvertretung
  Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen                                 (in Teilzeit mit 50 %)
  Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die
  Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden           zum 01. Dezember 2021 oder nach Absprache. Die Stelle ist be-
  darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.                       fristet auf die Zeit der Elternzeitvertretung.
  Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der            Zum Aufgabengebiet gehört unter anderem die Koordination
  Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als            der Terminplanung des Bürgermeisters inklusive der Korrespon-
  auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen           denz, Schreibarbeiten für die Hauptamtsleitung, die Organisation
  Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen               des Büroablaufs, die Bearbeitung des Postverkehrs, die Öffent-
  werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamt-             lichkeitsarbeit z. B. Schreiben von Artikeln für das amtliche Mit-
  heitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen               teilungsblatt, Telefonzentrale und die Vorbereitung und Durch-
  nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen           führung kultureller und gemeindespezifischer Veranstaltungen.
  Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein            Änderungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.
  Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen
  Vertreter ausüben. Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer          Haben Sie Interesse? Dann schicken Sie Ihre qualifizierten Be-
  im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versamm-          werbungsunterlagen bis zum 15.11.2021 an die Stadt Sulzburg,
  lung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen.               Personalamt, Hauptstraße 60, 79295 Sulzburg oder per Email
                                                                       an stadt@sulzburg.de. Weitere Auskünfte gerne unter Telefon
  Dies gilt auch bei Eheleuten.                                        (07634) 5600-22, Hr. Klinger.
  Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.                                   Mehr über Sulzburg finden Sie im Internet unter www.sulzburg.de.
  Um im Vorfeld Fragen der Bevollmächtigung und des Miteigen-
  tums klären zu können, kann das aktuelle Jagdkataster wäh-
  rend den üblichen Dienststunden im Rathaus Hauptstr. 60 in
  Sulzburg, Zimmer 15 eingesehen werden. Ebenfalls kann der
  Entwurf der Neufassung der Satzung bei der o. g. Adresse und       Abschläge für Wasser und Abwasser
  Homepage (www.sulzburg.de) eingesehen werden.                      Am 15. Oktober 2021 sind die Abschläge für Wasser und Abwas-
                                                                     ser fällig.
  Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Er-         Wir bitten die betreffenden Gebührenschuldner die Zahlungen zu
  scheinen (ab 19:45 Uhr) und ihren Personalausweis und ggf.         veranlassen. Bitte zahlen Sie bargeldlos auf eines unserer Konten
  Bevollmächtigungen bereitzuhalten, damit die erforderlichen        und geben das gültige Buchungszeichen an. Den Abschlagsbetrag
  Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechti-         entnehmen Sie bitte den Jahresabrechnungsbescheiden 2020.
  gung getroffen werden können.                                      Unsere Konten:
                                                                     Sparkasse Staufen-Breisach:
  Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenos-           DE48 6805 2328 0009 0009 77
  senschaft steht Ihnen Herr Klinger, E-Mail: klinger@sulzburg.de    BIC SOLADES1STF
  zur Verfügung.
                                                                     Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG:
  Sulzburg, den 06.10.2021                                           DE08 6806 1505 0004 0061 19
                                                                     BIC GENODE61IHR
  gez.
  Blens                                                              Volksbank Staufen eG
  Bürgermeister                                                      DE93 6809 2300 0000 6666 02
                                                                     BIC GENODE61STF
Betriebsausflug - Sulzburg
Seite 4                                             Mittwoch, den 06. Oktober 2021                                               Sulzburg

Erleichterung des Zahlungsverkehrs                                    • keine Mahngebühren berechnet werden
Um Ihnen die Überwachung der Zahlungstermine zu ersparen, emp-        • Ihnen der Weg zur Bank oder Sparkasse abgenommen wird
fehlen wir Ihnen am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.
                                                                      Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Stadtkasse oder
Die Vorteile sind, dass                                               von der Homepage der Stadt Sulzburg.
• für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt
• Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen
  können

Ergebnisse Wahl
Erststimmen                Anzahl         Prozent         Zweitstimmen                       Anzahl            Prozent
Stöcker, CDU               342            20,24%          CDU                                349               20,58%
Mehmet Ali, SPD            381            22,54%          SPD                                395               23,29%
Zickenheiner, GRÜNE        437            25,86%          GRÜNE                              419               24,71%
Dr. Hoffmann, FDP          240            14,20%          FDP                                219               12,91%
Kempf, AfD                 92             5,44%           AfD                                91                5,37%
Kenk, DIE LINKE            60             3,55%           DIE LINKE                          65                3,83%
Riesener, Die PARTEI       25             1,48%           Tierschutzpartei                   19                1,12%
Dr. Kissel, FREIE WÄHLER   21             1,24%           Die PARTEI                         20                1,18%
Schumacher, PIRATEN        7              0,41%           FREIE WÄHLER                       29                1,71%
Ates, MLPD                 0              0,00%           PIRATEN                            3                 0,18%
Prentice, dieBasis         78             4,62%           ÖDP                                3                 0,18%
Vollmer, LKR               0              0,00%           NPD                                2                 0,12%
Stocker, V-Partei³         7              0,41%           DiB                                2                 0,12%
                                                          MLPD                               0                 0,00%
                                                          DKP                                0                 0,00%
                                                          dieBasis                           62                3,66%
                                                          Bündnis C                          5                 0,29%
                                                          BÜRGERBEWEGUNG                     1                 0,06%
                                                          BÜNDNIS21                          2                 0,12%
                                                          LKR                                0                 0,00%
                                                          Die Humanisten                     2                 0,12%
                                                          Gesundheitsforschung               2                 0,12%
                                                          Team Todenhöfer                    1                 0,06%
                                                          Volt                               5                 0,29%

Stadt Sulzburg - Stadt Sulzburg                            Stadt Sulzburg - Stadt Sulzburg
Wahlberechtigte         2.047                              Wahlberechtigte                   2.047
Wähler/innen            1.706            83,34%            Wähler/innen                      1.706             83,34%
ungültige Stimmen       16               0,94%             ungültige Stimmen                 10                0,59%
gültige Stimmen         1.690            99,06%            gültige Stimmen                   1.696             99,41%

Die Wahlbeteiligung liegt bei: 83,34 %

Signal-Iduna Versicherung aus Dortmund sponsert die Sanierung der Wassertretstelle in Sulzburg
Pünktlich zum Sommer und genau zum 200 Geburtstag des Pfar-           Wassertretbeckens bei der Stadt gemacht. Mit einigen Firmen wurde
rers Kneipp wurde im Juli diesen Jahres das Wassertretbecken bei      immer wieder über verschiedene Sanierungsmöglichkeiten gespro-
der Badestelle in Sulzburg umfassend saniert. Gesponsert wurde die    chen. Das Tretbecken war immer wieder durch sich absetzende Algen
komplette Sanierung im Wert von über 10.000 € von der Signal-Iduna    und Schmutz sehr rutschig und damit für die Besucher oft gefährlich.
Versicherung aus Dortmund, die schon seit über 50 Jahren ihre all-    Neben der Sanierung des Wassertretbeckens mit Richten des Schie-
jährlichen Klausurtagungen in Bad Sulzburg veranstalten.              bers für den Zulauf und des Ablaufs, Reparatur des Wasserstand-
Sulzburgs Bürgermeister Dirk Blens bedankte sich bei Herrn Ulrich     stutzen, Streichen des Stahlgeländers sowie Neubeschichtung des
Leitermann, Vorstandsvorsitzender der Signal-Iduna Versicherung       kompletten Beckens und Laufbereichs wurde auch das Umfeld ver-
aus Dortmund für die Finanzierung der neu sanierten Wassertretstel-   bessert. So gibt es jetzt auch bei den Treppenstufen Geländer zum
le in Sulzburg                                                        Festhalten. Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Sanierung auf
Ein Element der Gesundheitsvorsorge und der Naherholung mitten        ca. 10.500,-- Euro.
im Sulzburger Wald, was will man mehr? Ein Kneippbecken, das das
Wasser des Sulzbaches nutzt.                                          In den vergangenen Jahren hat man
Hose hoch und los – dem Wassertreten werden viele positive Eigen-     das Umfeld der Wassertretstelle
schaften zugeschrieben. So soll es Kreislauf und Durchblutung anre-   auch immer wieder verbessert. Ne-
gen, die Venen kräftigen sowie den Schlaf fördern. Begründet wurde    ben Sitzbänken, einer Sitzgruppe
es durch den Pfarrer und Naturheilkundler Sebastian Kneipp, der –     mit Tisch befindet sich seit einiger
selbst an Tuberkulose erkrankt – Mitte des 19. Jahrhunderts mit dem   Zeit auch vom Touristik, Kultur- und
heilsamen Einfluss von Wasser experimentierte und sich erfolgreich    Gewerbeverein gesponserte Pan-
therapierte. So begründete er die Hydrotherapie (Wassertherapie)      oramaliege, die bereits viele Gäste
und wurde Namensgeber für die „Kneipp-Medizin“ und die Wasser-        erfreuen konnte.
kur. Heute wird diese als anerkannte Heilmethode eingesetzt und       Die Wassertretstelle in Sulzburg mit
landläufig „Kneippen“ genannt.                                        seiner naturnahen Gestaltung er-
Seit Jahren hat man sich viele Gedanken über eine Sanierung des       freut viele Gäste aus nah und fern.
Betriebsausflug - Sulzburg
Sulzburg                                                Mittwoch, den 06. Oktober 2021                                                 Seite 5

Waldbegehung im Stadtwald Sulzburg-Laufen                                  Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
                                                                           über die technische Betriebsführung der
                                                                           Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde
                                                                           Ballrechten-Dottingen
                                                                           Zwischen der
                                                                            Gemeinde Ballrechten-Dottingen
                                                                           Alfred-Löffler-Str. 1, 79282 Ballrechten-Dottingen
                                                                           – vertreten durch den Bürgermeister Patrick Becker –
                                                                           nachfolgend „Gemeinde“ genannt
                                                                           und dem
                                                                           Zweckverband Gruppenwasserversorgung Sulzbachtal,
                                                                           Hauptstr. 9, 79423 Heitersheim
                                                                           – vertreten durch den Verbandsvorsitzenden Bürgermeister Chris-
                                                                           toph Zachow –
                                                                           nachfolgend „Zweckverband“ genannt
                                                                           zusammen nachfolgend „Vertragsparteien“ genannt
                                                                           wird aufgrund §§ 1, 25 des Gesetzes über die kommunale Zusam-
                                                                           menarbeit (GKZ) in der derzeit gültigen Fassung die folgende öf-
                                                                           fentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen

                                                                           Präambel
                                                                           Nach § 1 Abs. 1 der Satzung über den Anschluss an die öffentli-
                                                                           che Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstü-
                                                                           cke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde
                                                                           Ballrechten-Dottingen vom 21.02.2013, betreibt die Gemeinde
Am Dienstag, den 28.09.2021, fand eine Waldbegehung mit Forstre-           Ballrechten-Dottingen die Wasserversorgung als eine öffentliche
vierleiter Jörg Pflüger und Forstbezirksleiter Michael Kilian statt. Das   Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser. Art und Umfang der
Forstamt bewirtschaftet als Dienstleister für die Stadt Sulzburg den       Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. Die Gemein-
stadteigenen Wald. Die Begehung ging beim Sedansplatz los. An              de Ballrechten-Dottingen hat sich als Trinkwasserversorger für ihr
zahlreichen Stationen erklärten Herr Kilian und Herr Pflüger bei einem     Gemeindegebiet zusammen mit den Städten Heitersheim und Sulz-
zweistündigen Rundgang eindrucksvoll, wie sich der Klimawandel und         burg sowie der Gemeinde Eschbach zum Zweckverband „Gruppen-
die damit verbundenen Trockenperioden auf den Sulzburger und Lau-          wasserversorgung Sulzbachtal“ mit Sitz in Heitersheim zusammen-
fener Wald auswirken werden. Dabei erläuterten sie, dass eine nach-        geschlossen. Der Zweckverband hat nach § 2 der Verbandssatzung
haltige Bewirtschaftung des Waldes die Klimastabilität sichern kann.       vom 17.06.1997, zuletzt geändert am 14.10.2020, die Aufgabe, die
Ein junger, gesunder und durchmischter Wald kann dabei viel mehr           Versorgung der Verbandsmitglieder mit Trink- und Brauchwasser im
klimaschädliches CO2 aufnehmen als ein alter und kranker Wald. Die         Verbandsgebiet sicherzustellen und die organisatorischen, techni-
sehr personal- und kostenintensiven Bewirtschaftungs- und Pflege-          schen und finanziellen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei
maßnahmen werden dabei durch den Holzverkauf refinanziert.                 werden die im Eigentum des Verbandes stehenden Gemeinschafts-
                                                                           anlagen vom Zweckverband errichtet, unterhalten, betrieben, er-
Insbesondere die Baumarten Fichte, Buche und Tanne werden bis zum
                                                                           weitert und erneuert. Die Ortsnetze stehen gemäß § 3 Abs. 3 der
Jahr 2100 sehr unter der Klimaveränderung leiden. Aus diesem Grund
                                                                           Verbandssatzung im Eigentum der Verbandsmitglieder und werden
setzen Herr Pflüger und Herr Kilian auf klimastabile Baumarten. Ihnen
                                                                           von diesen betreut.
sind eine gesunde Durchmischung des Waldes und regelmäßige Auf-
forstungsmaßnahmen sehr wichtig. Hierzu werden Traubeneichen,
Esskastanien, Spitzahorn, Nussbäume und Roteichen in kleinen Grup-         Auf Antrag des betreffenden Mitgliedes gemäß § 3 Abs. 3 S. 2 Ver-
pen gepflanzt. Diese ergänzen im Idealfall die bereits vorhandenen na-     bandssatzung übernimmt der Zweckverband die Verlegung und
türlich angesamten jungen Bäume, denen eine gewisse Anpassungs-            Betreuung der Ortsnetze, wobei die hierfür entstehenden Kosten
fähigkeit an die steigenden Temperaturen und die Trockenperioden           dem Verband in voller Höhe von den betreffenden Mitgliedern zu
prognostiziert wird.                                                       ersetzen sind.
Bei der Begehung wurden die Teilnehmenden auch über eine neue
Informationskampagne der Forstverwaltung informiert. Dabei soll die        Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Zweckverband
Bürgerschaft bei größeren Hieben gezielt durch mobile Informations-        aufgrund der Fachkenntnisse seiner Mitarbeiter und der vorhande-
tafeln über die Maßnahmen aufgeklärt werden. Die Begehung, an der          nen technischen Ausstattung und Organisation eine sichere, zuver-
zahlreiche Gemeinderäte, Verwaltungsmitarbeiter, Jäger und Bürger          lässige sowie nachhaltige Versorgung mit qualitativ einwandfreiem
teilnahmen, fand großen Zuspruch. Wir bedanken uns bei Herrn Pflü-         Trinkwasser für die Stadt gewährleisten kann. Zur Umsetzung schlie-
ger und Herrn Kilian für dieses Angebot und die ausführlichen Infor-       ßen die Vertragsparteien die nachfolgende Vereinbarung.
mationen.
                                                                           §1
                                                                           Übertragung der Durchführung der technischen Betriebsfüh-
                                                                           rung
                                                                           Auf Antrag der Gemeinde Ballrechten-Dottingen gemäß § 3 Abs. 3
                                                                           der Verbandssatzung des Zweckverbands „Gruppenwasserversor-
                                                                           gung Sulzbachtal“ führt der Zweckverband die Aufgabe der techni-
                                                                           schen Betriebsführung für die gesamte Einrichtung der öffentlichen
                                                                           Wasserversorgung der Gemeinde nach Maßgabe der weiteren Be-
                                                                           stimmungen dieser Vereinbarung durch. Hiervon unberührt bleibt
                                                                           die satzungsrechtliche Zuständigkeit und Verantwortung der Ge-
                                                                           meinde gegenüber ihren Abnehmern (Kunden).

                                                                           §2
                                                                           Umfang der technischen Betriebsführung
                                                                           (1) Die Durchführung der technischen Betriebsführung durch den
                                                                           Zweckverband umfasst:
Betriebsausflug - Sulzburg
Seite 6                                              Mittwoch, den 06. Oktober 2021                                                Sulzburg

Kontroll-, Wartungs- sowie Unterhaltungsarbeiten für die gesamte       (3) Die Maßnahmen nach Abs. 1 e) führt der Zweckverband nur auf
öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde, insbeson-       Antrag der Gemeinde Ballrechten-Dottingen durch. Der Antrag muss
dere:                                                                  mit einer Frist von 6 Monaten vor der Übernahme der Durchführung
                                                                       dieser Aufgabe durch den Zweckverband gestellt werden.
1.   Überwachung aller Versorgungsanlagen und Hydranten,
2.   Unterhaltung, Erneuerung und Rückbau vorhandener Ver-             §3
     sorgungsleitungen und Schächte, Herstellung neuer Hausan-         Pflichten des Zweckverbands (Betriebsführungspflichten), Um-
     schlüsse,                                                         fang der Versorgung
3.   Spülung des Leitungsnetzes.                                       (1) Der Zweckverband verpflichtet sich, die technische Betriebsfüh-
                                                                       rung nach Maßgabe des § 2 unter Beachtung der allgemein aner-
Montage- und Ablesearbeiten, insbesondere:                             kannten Regeln der Technik einschließlich aller einschlägigen Ar-
4. Kontrolle von gemeldeten unplausiblen Wasserzählerständen,          beitsblätter und technischen Richtlinien des DVGW, der Vorgaben
5. Zählereinbau und -ausbau sowie turnusmäßiger Wechsel der            der Trinkwasserverordnung, der Wasserversorgungssatzung der Ge-
   Wasserzähler,                                                       meinde sowie sonstiger wasserrechtlicher Vorschriften in der jeweils
                                                                       gültigen Fassung sowie unter Beachtung ggf. ergangener wasser-
Planungs-, Ausschreibungs- und Bauüberwachungsleistungen, ins-         rechtlicher Entscheidungen durchzuführen.
besondere:
6. Planung, Einholung von Angeboten, Mitwirkung bei der Aus-           (2) Der Zweckverband führt einen Arbeitsnachweis, in dem alle we-
    schreibung und Vergabe bei Investitionsmaßnahmen bis zur           sentlichen Vorkommnisse, insbesondere Sicherungs- und Repara-
    Entscheidungsreife und Vorbereitung der Auftragserteilung          turmaßnahmen sowie Störungen aufzuzeichnen sind. Bei Gefahr im
    durch die Gemeinde,                                                Verzug informiert der Zweckverband die Gemeinde unverzüglich.
7. Preisanfrage und Beschaffung neuer Wasserzähler,
8. Bauüberwachung und Projektleitung für alle Investitions- und        (3) Der Zweckverband wird der Gemeinde rechtzeitig zur jeweiligen
    Unterhaltungsmaßnahmen,                                            Festlegung der Haushaltsplanansätze Vorschläge für die im folgen-
9. Einweisung von Fremdfirmen, Überwachung und Abnahme bei             den Jahr durchzuführenden Maßnahmen einschließlich deren vor-
    Aufgrabungen durch Fremdfirmen bei Maßnahmen der Wasser-           aussichtlicher Kosten unterbreiten.
    versorgung.
                                                                       §4
Bereitstellung und Gewährleistung der erforderlichen betrieblichen     Handeln im Namen und für Rechnung der Gemeinde
Infrastruktur, der personellen und materiellen Ressourcen, insbeson-   (1) Der Zweckverband handelt im Rahmen der technischen Betriebs-
dere:                                                                  führung nach § 2 im Namen und für Rechnung der Gemeinde.
10. Vorhaltung von angemessener Betriebs- und Geschäftsausstat-
     tung (insbesondere Werkzeuge, Messgeräte, Arbeitsvorrichtun-      (2) Die Gemeinde erteilt dem Zweckverband Handlungsvollmacht
     gen, persönliche Ausrüstung, Kommunikationseinrichtungen,         zur Vertretung bei Rechtsgeschäften und -handlungen nach Absatz
     Fuhrpark),                                                        1. Der Zweckverband darf von dieser Vollmacht nur für Zwecke der
11. Vorhaltung der notwendigen Mitarbeiter im jeweils erforder-        technischen Betriebsführung Gebrauch machen. Darüberhinausge-
     lichen Qualifikationsstand, Durchführung von Fortbildungen        hende Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Ge-
     und Unterweisungen der Mitarbeiter in den jeweils angemes-        meinde.
     senen Zeiträumen,
12. Bestellung der nach Gesetz und behördlicher Anordnung vor-         §5
     geschriebenen Beauftragten, u.a. für die Arbeitssicherheit, den   Pflichten der Gemeinde
     Unfallschutz und betriebsärztliche Aufgaben,                      (1) Die Gemeinde verpflichtet sich, alles Erforderliche zu tun, um die
13. Einkauf/Bestellung, Lagerung und die Verwaltung von Material,      Umsetzung dieses Vertrags zu fördern, insbesondere dem Zweckver-
     Zählern, Geräten und Werkzeugen für den laufenden Betrieb.        band alle aktuellen Bestandspläne der vorhandenen Anlagen auszu-
     Der Zweckverband kann hierbei das bestehende Lager sowie          händigen, den Zweckverband über alle wesentlichen Umstände zu
     das Material der Wasserversorgung der Stadt Heitersheim mit-      unterrichten, erforderliche Unterlagen zu überlassen und Auskünfte
     benutzen.                                                         zu erteilen.

technische Dokumentation, insbesondere:                                (2) Die Gemeinde unterstützt alle Maßnahmen des Zweckverbands,
14. Erstellung sämtlicher mit der technischen Betriebsführung zu-      die der Erfüllung dieses Vertrages dienen. Behördliche Anordnun-
    sammenhängenden Statistiken, Berichte und Ähnliches,               gen, welche an die Gemeinde ergehen und für den Betrieb der An-
15. Dokumentation des Leitungsnetzes und Aktualisierung der Be-        lagen von Bedeutung sind, teilt die Gemeinde dem Zweckverband
    standspläne,                                                       unverzüglich mit.

weitere Dienstleistungen:                                              (3) Der Zweckverband benutzt kostenlos bei der Erfüllung der von
16. Prüfung und Vorbereitung der Genehmigung sämtlicher Anträ-         ihm in diesem Vertrag übernommenen Aufgaben die gemeindeeige-
    ge im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung,                   nen Verkehrsräume (öffentliche Straße, Wege, Plätze, Brücken usw.)
17. Aufstellung der Abrechnungsgrundlagen (Rapportzettel und           und die gemeindeeigenen Grundstücke, auf welchen sich Wasser-
    Aufmaße) für die Herstellung und Reparatur von Hausanschlüs-       versorgungsanlagen der Gemeinde befinden. Die Inanspruchnahme
    sen,                                                               sonstiger Grundstücke, über die die Gemeinde verfügt, bedarf im
18. Kostenermittlung und Mittelanmeldung für die Haushaltspla-         Einzelfall der Zustimmung der Gemeinde.
    nung/Bereich Technik,
19. Mitwirkung bei der Abgabe von Stellungnahmen zu Bebau-             (4) Die Gemeinde unterstützt den Zweckverband, sofern Grundstü-
    ungsplänen,                                                        cke Dritter für die Aufgaben nach diesem Vertrag benötigt werden.
20. Bearbeitung und Vorbereitung der Bestätigungen zu Löschwas-        Ist die Benutzung eines Grundstücks eines Dritten nicht zu erreichen,
    seranfragen,                                                       so ruht die betreffende Verpflichtung des Zweckverbands für die
21. Organisation und Vorhaltung eines 24-Stunden-Rufbereit-            Dauer der Behinderung.
    schafts- und Störungsdienstes sowie der Bereitstellung einer
    Notrufnummer für die Abnehmer (Kunden) der Gemeinde,               §6
22. Rufbereitschaftsdiensteinsätze.                                    Übergabe der Wasserversorgungsanlagen
                                                                       (1) Die Gemeinde räumt dem Zweckverband den Mitbesitz an ihren
(2) Die technische Betriebsführung erstreckt sich auf alle Rechtsge-   Wasserversorgungsanlagen, den Grundstücke, in denen diese ver-
schäfte und Handlungen, die der laufende technische Betrieb nach §     legt sind, sowie an allem sonstigen Zubehör zum Zwecke der Durch-
2 Abs. 1 dieses Vertrages mit sich bringt.                             führung der technischen Betriebsführung ein.
Betriebsausflug - Sulzburg
Sulzburg                                                Mittwoch, den 06. Oktober 2021                                                  Seite 7

(2) Die Wasserversorgungsanlagen mit den dazugehörigen Grund-             Aus- und Fortbildungskosten, Dienstkleidung und Schutzausrüs-
stücken und allem sonstigen Zubehör (insbesondere maschinelle             tung sowie betriebsärztlicher Untersuchungen der Mitarbeiter.
Ausrüstung, Mess-, Steuer- und Regeltechnik) verbleiben im Eigen-
tum der Gemeinde.                                                         b) Fahrzeug- und Verwaltungskosten:
                                                                          Die dem Zweckverband im Rahmen der technischen Betriebsfüh-
(3) Die vorhandenen Anlagen und sonstigen Gegenstände nach Abs.           rung entstehenden Fahrzeugkosten (insbesondere Kosten für Be-
1 und 2 werden dem Zweckverband in dem Zustand, in dem sie sich           triebsstoffe, Reparaturen, Wartung, Versicherung, KFZ-Steuer) sowie
bei der Übergabe befinden, und ohne Gewähr für eine bestimmte             Verwaltungskosten (insbesondere die Kosten der Büro- und Lager-
Beschaffenheit von der Gemeinde für die technische Betriebsfüh-           mitbenutzung, sonstige Raumkosten, Kosten für die Bereitstellung
rung übergeben.                                                           von Büromaterial, Telekommunikation, IT-Anwendungen) werden
                                                                          von der Gemeinde entsprechend den Zeitanteilen nach Buchst. a)
§7                                                                        für alle Mitarbeiter des Zweckverbandes erstattet, die für die Ge-
Bindung an den Haushalt, Durchführung der Maßnahmen                       meinde tätig werden.
(1) Die Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 Buchst. b) und f ) sind nach dem
von der Gemeinde beschlossenen Haushaltsplan durchzuführen.               c) Material- und Werkstoffkosten:
                                                                          Die für die Durchführung der Kontroll-, Wartungs- und Unterhal-
(2) Ist die Durchführung einer solchen Maßnahme dringend erfor-           tungsarbeiten sowie der Montage- und Ablesearbeiten nach § 2 Abs.
derlich und ist hierfür kein Geld im Haushaltsplan der Gemeinde           1 a) bis e) erforderlichen Materialien werden vom Zweckverband im
eingestellt, so ist die schriftliche Zustimmung der Gemeinde einzu-       Namen und auf Rechnung der Gemeinde eingekauft. Das gilt nicht
holen.                                                                    für Materialien der Gemeinde, die der Zweckverband nach § 2 Abs.
                                                                          1 m) mit nutzt.
(3) Neuanlagen gehen mit ihrer Fertigstellung unmittelbar in das Ei-
gentum der Gemeinde über.                                                 (2) Die Abrechnung der Kostenerstattung erfolgt für jedes abgelau-
                                                                          fene Kalenderjahr. Die Rechnungen des Zweckverbandes sollen bis
§8                                                                        zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres gestellt werden und sind
Beauftragung Dritter                                                      innerhalb von vier Wochen nach Zugang bei der Gemeinde zur Zah-
(1) Der Zweckverband ist berechtigt, zur Durchführung der techni-         lung fällig. Die Gemeinde leistet für die nach Abs. 1 geschuldeten
schen Betriebsführung im Namen und für Rechnung der Gemeinde              Kostenerstattungen auf Anforderung des Zweckverbandes Voraus-
Dritte zu beauftragen. Die Beauftragung Dritter erfolgt in Abstim-        zahlung, die nach den voraussichtlich abrechenbaren Kosten zu be-
mung mit der Gemeinde.                                                    messen sind. Die Vorauszahlungen werden auf die Abrechnungen
                                                                          nach Abs. 1 angerechnet.
(2) Der Zweckverband wird Rechnungen Dritter auf ihre fachtechni-
sche und rechnerische Richtigkeit prüfen und bestätigen.                  § 12
                                                                          Versicherungen
(3) Bei der Beauftragung Dritter sind die für öffentliche Auftraggeber    Der Zweckverband schließt in Abstimmung mit der Gemeinde alle
geltenden Vergabevorschriften anzuwenden. Beauftragungen mit              erforderlichen Sachversicherungen ab. Der Zweckverband hat sein
einem jährlichen Auftragsvolumen von mehr als 5 TEUR (netto) pro          Haftpflichtwagnis im Einvernehmen mit der Gemeinde ausreichend
Vertrag bedürfen der Zustimmung der Gemeinde.                             zu versichern.

§9                                                                        § 13
Personal, Zuarbeit durch den Bauhof                                       Haftung, Verkehrssicherungspflichten
Der Zweckverband setzt zur Betriebsführung sein eigenes Personal          (1) Der Zweckverband erbringt seine Leistungen entsprechend den
ein. Die Gemeinde kann dem Zweckverband die Mitarbeiter ihres             oben genannten Vereinbarungen. Für Schäden, welche der Gemein-
Bauhofs für Maßnahmen im Rahmen der technischen Betriebsfüh-              de oder Dritten durch den Zweckverband oder ihrer Beauftragten
rung unentgeltlich zur Verfügung stellen; die organisatorische Ver-       bei der technischen Betriebsführung grob fahrlässig oder vorsätzlich
antwortung des Zweckverbandes bleibt hierdurch unberührt.                 zugefügt werden, haftet der Zweckverband im Rahmen der gesetz-
                                                                          lichen Bestimmungen, soweit die Gemeinde nicht auf andere Weise
§ 10                                                                      Ersatz verlangen kann.
Kontrollrechte der Gemeinde, Auskunfts- und Besichtigungs-
recht                                                                     (2) Ist für Schäden, welche die Gemeinde durch Unterbrechung der
Die Gemeinde ist jederzeit berechtigt, die öffentlichen Wasserver-        Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung
sorgungsanlagen sowie sämtliche Maßnahmen der technischen                 erleidet, eine schuldhafte Verletzung der Betriebsführungspflicht
Betriebsführung durch den Zweckverband zu kontrollieren, hierzu           nach diesem Vertrag ursächlich, so haftet der Zweckverband der Ge-
Einsicht in alle die technische Betriebsführung betreffenden Unter-       meinde gegenüber in dem Umfang, wie diese von ihren Abnehmern
lagen zu nehmen sowie alle Auskünfte betreffend den Vertragsge-           (Kunden) aufgrund der satzungsrechtlichen Haftungsbestimmungen
genstand zu verlangen.                                                    bzw. der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser (AVBWas-
                                                                          serV) rechtskräftig in Anspruch genommen werden kann. Eine Inan-
§ 11                                                                      spruchnahme des Zweckverbands ist insoweit ausgeschlossen, als die
Abrechnung und Kostenerstattung                                           Gemeinde für diese Schäden anderweitig Ersatz erlangt.
(1) Für die Leistungen des Zweckverbandes erfolgt eine Kostener-
stattung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer durch die Gemeinde.          (3) Befinden sich Anlagen oder sonstige Gegenstände, die dem
Hierzu gilt im Einzelnen:                                                 Zweckverband zur Betriebsführung übergeben wurden, zum Zeit-
                                                                          punkt der Übergabe nicht in einem Zustand, der es dem Zweck-
a) Personalaufwendungen:                                                  verband erlaubt, seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß zu
Die Gemeinde leistet einen Kostenersatz für den Arbeitsaufwand,           erfüllen, ist der Zweckverband von einer Haftung insoweit befreit
den der jeweilige Mitarbeiter des Zweckverbandes auf Leistungen           bzw. die Gemeinde wird ihn von der Haftung freistellen. Gleiches gilt
für die Gemeinde verwendet. Der Kostenersatz bemisst sich nach            für Schadensfälle, die auf nicht ausgeführte Maßnahmen zurückzu-
den Zeitanteilen der Arbeitszeit, die der jeweilige Mitarbeiter für die   führen sind, weil die Gemeinde hierzu ihre Zustimmung nicht erteilt
Leistungen für die Gemeinde aufwendet, im Verhältnis zur gesam-           oder Finanzmittel nicht bereitgestellt hat und der Zweckverband de-
ten Arbeitszeit des Mitarbeiters. Für den Zeitaufwand der Mitarbei-       ren Erforderlichkeit schriftlich mitgeteilt hat.
ter des Zweckverbandes erfolgt insoweit eine Vollzeiterfassung. Die
nach dem anteiligen Zeitaufwand zu erstattenden Personalaufwen-           (4) Wird die Gemeinde von Dritten in Anspruch genommen, so wird
dungen umfassen den gesamten Arbeitgeberaufwand des Zweck-                der Zweckverband die Gemeinde von diesen Ansprüchen freistellen,
verbandes einschließlich der Beiträge zur Berufsgenossenschaft, der       soweit er der Gemeinde gegenüber haftet.
Betriebsausflug - Sulzburg
Seite 8                                                Mittwoch, den 06. Oktober 2021                                            Sulzburg

(5) Bei der technischen Betriebsführung sind die jeweils geltenden       Genehmigung
Unfallverhütungs- und Betriebsführungsvorschriften zu beachten.          Die am 07.09.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Der Zustand der Anlagen hat den gesetzlichen Anforderungen zu            zwischen dem Zweckverband Gruppenwasserversorgung Sulz-
genügen. Bei Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt              bachtal und der Gemeinde Ballrechten-Dottingen, zur technischen
dem Zweckverband die Verkehrssicherungspflicht.                          Betriebsführung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde Ball-
                                                                         rechten-Dottingen, wird nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommu-
§ 14                                                                     nale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt.
Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Der Zweckverband ist verpflichtet, bei Erfüllung seiner Aufgaben     gez. Dr. Barth
nach diesem Vertrag die datenschutzrechtlichen Vorschriften und          Erster Landesbeamter
Gesetze zu beachten.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die durch die vertragliche    Bäume und Sträucher zurückschneiden
Tätigkeit bekannt gewordenen Betriebsinterna und Geschäftsvorfäl-
le vertraulich zu behandeln.                                              Lichtraumprofil zur Straße, zum Rad- oder Gehweg beachten
                                                                          Wir möchten darauf hinweisen, dass die Fahrbahnen, Rad- und
§ 15                                                                      Gehwege in Höhe des so genannten „Lichtraumprofiles“ frei von
Laufzeit der Vereinbarung                                                 jeglicher Sichtbehinderung bleiben müssen. Häufig kommt es
(1) Diese Vereinbarung tritt am 01.10.2021 in Kraft. Sie wird bis zum     vor, dass Äste von Bäumen oder dass Sträucher und andere An-
31.12.2026 geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils         pflanzungen in öffentliche Straßen und Gehwege hineinragen
ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens zum 30.06. des laufen-       und dadurch den fließenden Verkehr, aber auch die Fußgänger
den Jahres auf das Ende des laufenden Jahres gekündigt wird. Die          auf den Gehwegen behindern. Das führt zu einer Gefährdung
Kündigung bedarf der Schriftform.                                         der allgemeinen Verkehrssicherheit, denn den Autofahrern wird
                                                                          die Sicht auf Straßenkreuzung und Einmündungen versperrt.
(2) Eine außerordentliche Kündigung dieser Vereinbarung ist nur bei       Fußgänger können durch überhängende Zweige behindert wer-
Vorliegen von Gründen möglich, die einer Partei die Fortsetzung un-       den. Eine Nachlässigkeit in der Beschneidung von Bäumen und
möglich machen. Eine außerordentliche Kündigung hat unter Darle-          Sträuchern kann für den Gartenbesitzer teuer werden, wenn
gung der Gründe schriftlich zu erfolgen.                                  Schadenersatzforderungen, Schmerzensgeld und so weiter auf
                                                                          ihn zukommen.
(3) Zum Vertragsende hat der Zweckverband der Gemeinde die der
Wasserversorgung in der Gemeinde dienenden Anlagen sowie die
vom Zweckverband im Rahmen der technischen Betriebsführung er-
stellten Unterlagen und Dokumentationen zu übergeben. Die dem
Zweckverband im Rahmen dieser Vereinbarung überlassenen Un-
terlagen sowie die während der Vertragslaufzeit durch den Zweck-
verband erhaltenen Unterlagen sind der Gemeinde auszuhändigen.

§ 16
Salvatorische Klausel, Vertragsänderungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmun-
gen der Vereinbarung hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner
verpflichten sich, in einem derartigen Fall die rechtsunwirksame Be-
stimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche dem Geist
und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie mög-               Folgende Lichträume müssen freibleiben:
lich entspricht. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.             4,50 m über der gesamten Fahrbahn
                                                                          2,50 m über Fuß- und Radwegen
(2) Mündliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag bestehen nicht.            Wir bitten deshalb alle Grundstücksbesitzer in ihrem eige-
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirk-            nen Interesse, die erforderlichen Auslichtungen ihrer Bäume
sam, wenn sie in einer von den Parteien unterzeichneten schriftli-        und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum hinein-
chen Form vorliegen. Das gilt auch für eine Änderung der Schrift-         ragen, vorzunehmen.
formklausel selbst.                                                       Hierbei ist vor allem auch zu beachten, dass Hecken bis auf die
                                                                          Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden müssen. Das Zu-
§ 17                                                                      rückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken ist zulässig,
Wirksamkeit, Inkrafttreten                                                um eine Gefahrenstelle für den fließenden Verkehr und den Fuß-
(1) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 GKZ der Genehmi-           gängerverkehr zu beiseitigen. Nicht zulässig dagegen ist nach
gung der Rechtsaufsichtsbehörde.                                          dem Naturschutzgesetz das Zurückschneiden in den übrigen Be-
                                                                          reichen in der Zeit vom 1. März bis 30. September.
(2) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung
vom Zweckverband und der Gemeinde öffentlich bekannt zu ma-               Ihre Stadtverwaltung
chen. Sie wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntma-
chung rechtswirksam.

Ballrechten-Dottingen,               Heitersheim,
den 07.09.2021                       den 07.09.2021                                                       IST IHRE
Für die Gemeinde:                    Für den Zweckverband:                                                HAUSNUMMER
gez. Patrick Becker                  gez. Christoph Zachow                                                GUT ERKENNBAR?
Bürgermeister                        Verbandsvorsitzender
                                                                                                          Im Notfall kann diese entschei-
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald                                                                      dend für rasche Hilfe durch den
79104 Freiburg                                                                                            Arzt oder den Rettungsdienst
21. September 2021                                                                                        sein!
Sulzburg                                             Mittwoch, den 06. Oktober 2021                                                   Seite 9

VERBOT VON SCHOTTERGÄRTEN
                                                                        Hinweis wegen Einsatz einer Drohne
NACH § 21A NATSCHG
                                                                        zur Schadenerkennung an
Seit 1. August 2020 sind in Baden-Württemberg Schottergärten nun        Städtischen Gebäuden
ausdrücklich verboten. Eine entsprechende Änderung des Landes-
naturschutzgesetzes beschloss der baden-württembergische Land-          Die Stadt Sulzburg lässt Ende September/Anfang Oktober die
tag. Seit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung wurden          Dächer der städtischen Gebäude (Rathaus, Bergbaumuseum,
mehrfach Nachfragen gestellt, wie sich Schottergärten definieren        Ernst-Leitz-Schule, Altenberghalle, Schwarzwaldhalle und Stadt-
und welche Verwendung von Stein im Garten noch gestattet ist und        tor) mit einer Drohne befliegen. Die Aufnahmen sollen zeigen,
wo hier die Trennlinie verläuft.                                        ob durch die verschiedenen Unwetter im Frühjahr Schäden an
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ba-             den Dächern wie z.B. verrutsche Dachziegel entstanden sind. Die
den-Württemberg hat gemeinsam mit den Branchen-Fachleuten               Aufnahmen beschränken sich ausschließlich auf die Dächer der
des Verbandes Garten, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Würt-        städtischen Gebäude. Private Belange sind nicht tangiert.
temberg eine Infobroschüre erarbeitet.
                                                                        Wir bitten um Kenntnis!
Diese ist unter https://www.sulzburg.de/Aktuelles/Allgemeines-Ak-
tuelles/Allgemeines-und-Oeffentliche-Bekanntmachungen/Ver-              Ihre Stadtverwaltung Sulzburg
bot-von-Schottergaerten-nach-21A-NatSchG als PDF-Datei abruf-
bar. Auf den dortigen Inhalt wird verwiesen.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.                                             LANDRATSAMT
                                                                                   BREISGAUHOCHSCHWARZWALD
Stadtverwaltung Sulzburg

                                                                       Müllabfuhrtermine
Wir informieren Sie über die aktuelle Turnusab-                        wie auch im Abfallkalender von Sulzburg 2021 nachzulesen.
lesung der Stromzähler in unserer Gemeinde                             Biotonne:                    Mittwoch,      20.10.2021
dur die Firma ED Netze                                                 Graue Tonne:                 Donnerstag,    07.10.2021
                                                                       Gelber Sack:                 Donnerstag,    14.10.2021
ED Netze ist als zuständiger Netzbetreiber einmal jährlich dazu ver-
                                                                       Papiertonne:                 Freitag,       29.10.2021
pflichtet die Stromzähler in unserem Netzgebiet abzulesen.
                                                                       Schadstoffsammlung:          Mittwoch,      12.10.2021
Für die Ablesung haben wir eine Dienstleistungsfirma beauftragt; die
Ablesung findet im Oktober in Sulzburg – OT Sulzburg, Laufen statt:
                                                                       Die Mülltonne bzw. der Gelbe Sack muß am Entleerungstag
Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Ablesung im Oktober
                                                                       ab 06.00 Uhr bereitgestellt sein.
2021 in hybrider Form durchgeführt.
                                                                       Alle Kalender lassen sich auch im Internet downloaden:
Objekte ab fünf Zählern in der Anlage werden vor Ort durch Mitarbei-
                                                                       www.breisgau-hochschwarzwald.de/Abfallkalender.
ter unseres Ablesedienstleisters U-Serv abgelesen. In Mehrfamilien-
häusern dieser Größe befinden sich die Zähler immer im Keller oder
einem separaten Raum, in dem eine kontaktlose Ablesung möglich
ist. An alle anderen Kunden werden wir zum Schutz ihrer Gesundheit     Öffnungszeiten der Grünschnitt-Sammelstelle
Kundenselbstablesekarten versenden. Dies bedeutet, die Kunden er-      Sulzburg
halten eine Karte mit der Bitte, Ihren Stromzähler selbst abzulesen.
Die Daten können dann auf verschiedenen Wegen (Internet, Post, Te-     Wir weisen daraufhin, dass Grünschnitt auf dem Schnittgutplatz
lefon) an die ED Netze übermittelt werden.                             entsorgt werden soll. Der Wald oder auch der Bach und seine Bö-
                                                                       schungsbereiche sind keine geeigneten Plätze um Grünschnitt zu
                                                                       entsorgen.
                                                                       Öffnungszeiten der Grünschnitt-Sammelstelle Sulzburg
           Stadt Sulzburg                                              März bis Oktober: Freitag       16.00 - 18.00 Uhr
           Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald                         Nov. bis Februar:   Freitag     15.00 - 16.30 Uhr
                                                                       ganzjährig          Samstag     14.00 - 16.00 Uhr
 Jetzt bewerben für 2022!
 Die Stadt Sulzburg bietet zum 01. September 2022 folgende Aus-        Landkreisweite Schadstoff-Sammlungen
 bildungsplätze an:
 Im städtischen Kindergarten in Laufen Erzieher/innen (m/w/d) im       Abgabe von Schadstoffen beim Schadstoffmobil
 (hier wäre ein Wechsel auch sofort möglich)                           Anfang März startet wieder die landkreisweite Schadstoffsammlung
                                                                       der ALB.
                    Anerkennungspraktium                               Aufgrund der Corona-Situation werden die Anlieferer gebeten, bei
                              oder                                     der Abgabe der schadstoffhaltigen Abfälle die Corona-Abstands-
               Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)                      regeln zum eigenen Schutz und zur Sicherheit auch für das Schad-
                                                                       stoffpersonal einzuhalten und einen den Regeln entsprechenden
       In der Kernzeitbetreuung der Ernst-Leitz-Grundschule            Mund-Nasenschutz zu tragen.
                  Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
                                oder                                   Es werden nur Sonderabfälle aus privaten Haushalten und aus an die
                    Bundesfreiwilligendienst                           öffentliche Müllabfuhr angeschlossenen Kleingewerbebetrieben in
 Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen bei der          haushaltsüblichen Mengen angenommen.
 Stadtverwaltung Sulzburg Herr Klinger (Tel: 07634/5600-22 oder
 Email: stadt@sulzburg.de) und im städtischen Kindergarten in          Die Abfälle sind in dicht verschlossenen und intakten Behältnissen
 Laufen (Tel: 07634/8967 oder Email: kita.laufen@sulzburg.de)          anzuliefern. Wenn sich die Abfälle nicht mehr in der Originalverpa-
 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!               ckung befinden oder das Etikett nicht mehr lesbar ist, sind die Stoffe
 Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die Stadt Sulz-         durch den Anlieferer möglichst genau zu beschreiben.
 burg, Personalabteilung, Hauptstraße 60, 79295 Sulzburg oder
 per Email an stadt@sulzburg.de.                                       Bitte Schadstoffe niemals außerhalb der Annahmezeiten abstel-
                                                                       len. Gefahr für Kinder und Tiere!
Seite 10                                                Mittwoch, den 06. Oktober 2021                                                  Sulzburg

Folgende Schadstoffe werden beim Schadstoffmobil angenommen               eines ALGII-Bescheides möglich. Nachmittags von 14:00 bis 16:30
• Abbeiz- und Ablaugmittel                                                Uhr steht die Kleideraktion ohne Bedürftigkeitsprüfung für alle of-
• Altmedikamente                                                          fen. Es wird kostenlos fabrikneue Damen-Bekleidung aus dem La-
• Altöl (max. 5 Liter)                                                    gerbestand von zwei Bekleidungsgeschäften für Damenmode aus
• Akkus                                                                   Müllheim in haushaltsüblichen Mengen ausgegeben. Dabei handelt
• Autobatterien                                                           es sich um Herbst- und Winterbekleidung der Saison 2020, die auf
• Batterien und Knopfzellen                                               Grund des zweiten Lockdowns im letzten Herbst nicht abverkauft
• Brems- und Kühlflüssigkeit                                              werden konnte.
• Chemikalien organisch/anorganisch
• Dispersions-/Wandfarbe flüssig/pastös: Nur bis max. 5 Farbeimern        Fit in den Herbst: DRK-Gymnastik in Laufen startet wieder mit
  mit insgesamt max. 75 Litern                                            neuen Kurseinheiten
• Desinfektionsmittel                                                     Die DRK-Gymnastik in Sulzburg-Laufen startet wieder mit neuen
• Farblacke flüssig/pastös: Leere, pinselreine Farbeimer in den Gelben    Kurseinheiten. Das beliebte Angebot des DRK-Kreisverbandes findet
  Sack                                                                    wöchentlich immer donnerstags von 15 bis 16 Uhr in der Altenberg-
• Getriebe- und Hydrauliköle                                              halle in Laufen statt. Das Gesundheitskonzept der DRK-Bewegungs-
• Holzschutzmittel                                                        programme sieht unter anderem das Führen einer Teilnehmerlis-
• Klebstoffe                                                              te und die Einhaltung der Abstandsgebote vor. Eine Teilnahme ist
• Kondensatoren - PCB-haltig                                              nur unter Beachtung der 3G-Regel möglich (Teilnahme nur wenn
• Laugen                                                                  geimpft, getestet oder genesen). Wer sich näher über die DRK-Gym-
• Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen/ LED-Lampen                         nastik informieren möchte, kann sich telefonisch an die Übungsleite-
• Lithium-Ionen-Akkus (Gerätebatterien), bitte Pole abkleben!             rin Sonja Filser, 07631/799496, wenden.
• Lösemittel
• Metall- und Kunststoffbehälter mit anhaftenden Schadstoffen
• ölverunreinigte Stoffe: Filter, Lappen, etc.                                         Landfrauen Laufen
• Pflanzenbehandlungsmittel
• Quecksilberhaltige Produkte
                                                                          Herbstkuchen
• Reinigungsmittel
                                                                          Herbstzeit – Erntezeit – Herbstkuchenzeit
• Säuren
                                                                          Wir verkaufen Herbstkuchen!
• Schädlingsbekämpfungsmittel
                                                                          Samstag, 9.10.2021, 10.00 – 12.00 Uhr, Marktplatz.
• Spraydosen mit gefährlichen Resten
                                                                          Passend zur Jahreszeit: Zwiebelkuchen, Zwetschgen- und Apfelku-
• Feuerlöscher (max. 3 Stück)
                                                                          chen.
                                                                          Neuen Wein gibt es in Halbliterflaschen zu kaufen.
Folgende Stoffe werden beim Schadstoffmobil NICHT angenom-                Die einheitlichen Formen gibt es kostenlos bei Inge Wick im „Buntstift“.
men                                                                       Wer backt etwas für unsere Kuchentheke?
• Aluminium- und magnesiumhaltige Stäube, Pulver oder Legierungen
• CO2 Patronen: an den Handel zurückgeben
• Dispersions-/Wandfarbe ausgetrocknet. Die trockenen Farbreste
                  Leichtathletik
  über das Restmüllgefäß               Gemeinschaft
                            entsorgen, die leeren Farbeimer in den Gel-
  ben Sack gebenSulzburg-Laufen                                                        Schwarzwaldverein Sulzburg
• Infektiöse Abfälle: gebrauchte Injektionsnadeln und Kanülen in ei-
  nem dicht verschlossenen Gefäß in den Restmüll geben                    Mit Advocaten zum Säbelthoma
• Katalysatoren: Rückgabe an Händler oder Hersteller                      Sonntag, 10.10.21
• Piktrinsäure in fester Form oder ähnliche Explosivstoffe und Muniti-    Wanderung: Hinterzarten-Mathisleweiher-Hinterzarten
  on: abzugeben bei der örtlichen Polizeistelle nach vorheriger Ab-       Wegstrecke: 12 km, Wanderzeit: ca. 4,5 Stunden
  sprache                                                                 Treffpunkt: Sulzburg, Marktplatz      8.45 Uhr
• Radioaktive Abfälle                                                     mit PKW Fahrgemeinschaften zum Bahnhof Heitersheim
                                                                          Regiokarte erforderlich!
Hinweis:                                                                  Rucksackverpflegung, Einkehr am Ende der Tour
Sie können Ihre Schadstoffe auch bei den Sammlungen in Nachbar-           Führung: Mannes und Nardie Borkent
gemeinden abgeben. Alle Termine finden Sie auf unseren Internet-          Mario und Annette Dudek
seiten. Falls Sie unsicher sind, ob ein Artikel zum Schadstoffmobil       Anmeldung bei Herta Fafara Tel. 07634 8677
gehört oder nicht, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei uns.
                                                                          Panoramawanderung im Münstertal
Abfallberatung Tel.: 0761 2187-9707                                       Mittwoch, 13.10.21
E-Mail: alb@LKBH.de; Internet: www.lkbh.de/alb                            Wanderung: Rotenbuck – Wogenbrunn – Dietzelbach - Bahnhof
Stand 03/2021                                                             Münstertal
                                                                          Wegstrecke: ca. 8 km, Wanderzeit: ca.4 Stunden
                                                                          Treffpunkt: Campingplatz Sulzbachtal 11.15 Uhr
            DIE SULZBURGER                                                mit PKW-Fahrgemeinschaften zum Bahnhof Münstertal,
                                                                          mit Bus nach Rotenbuck
            VEREINE BERICHTEN                                             Rucksackverpflegung, Einkehr am Ende der Tour.
                                                                          Führung: Mannes Borkent und Mario Dudek
                                                                          Anmeldung bei Herta Fafara Tel. 07634 8677

          Deutsches
            DeutschesRotes Kreuz
                       Rotes Kreuz                                        MTB-Tour - Kälbelescheuer mit Einkehr
                                                                          Sonntag, 17.10.21
                                                                          Genusstour mit Abschluss am Weinbrunnen
DRK-Kreisverband organsiert Ausgabe an Bedürftige mit neu-                Treffpunkt: Sulzburg, Marktplatz 10.00 Uhr
wertiger Bekleidung                                                       Rückkehr ca. 15.00 Uhr
Am Samstag, dem 16. Oktober, findet von 10.00 bis 13.30 Uhr beim          Kondition: 2/4 Fahrtechnik 3/4
Rotkreuzhaus Müllheim eine große Kleideraktion für bedürftige             Mitzubringen: funktionstüchtiges MTB, Helm + Handschuhe,
Menschen statt. Die Prüfung der Bedürftigkeit erfolgt anhand der          gefüllte Radflasche, Geld, geeignete Kleidung
Tafel-Kundenkarte, über die viele sozial Benachteiligte in der Region     weitere Infos: swv-mtb-sulzburg@web.de
verfügen. Alternativ ist die Vorlage von amtlichen Bescheiden z.B.        oder per Handy 0176 96670148 Andreas Stoll
Sulzburg                                                     Mittwoch, den 06. Oktober 2021                                              Seite 11

       Kirschenpfad im Eggener Tal                                                  4.   Entlastung des geschäftsführenden Vorstands
       Sonntag, 17.10.21                                                            5.   Wahl des Wahlleiters
       Wanderung: Panorama Rundwanderung                                            6.   Wahlen
       Wegstrecke: 11 km, Wanderzeit: ca. 4,5 Stunden                                    − Präsident/ in
       Treffpunkt: Sulzburg, Marktplatz      11.00 Uhr                                   − Schriftführer/ in
       mit PKW-Fahrgemeinschaften nach Niedereggenen                                     − Beisitzer/ in
       Rucksackverpflegung erforderlich                                             7.   Verschiedenes, Wünsche und Anträge
       Führung: Mannes Borkent und Mario Dudek
       Anmeldung bei Herta Fafara Tel 0764 8677                                     Anträge von Mitgliedern, über die Beschluss gefasst werden soll, sind
                                                                                    bis spätestens 08.10.21 schriftlich beim Präsidenten einzureichen.
       Gäste sind herzlich willkommen!                                              Die Versammlung findet unter Einhaltung der aktuellen Coro-
                                                                                    na-Schutzverordnung statt.
       Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Verordnungen!!
       Liebe Mitglieder und Freunde des Vereines,                                   Mit freundlichen Grüßen
       Sie haben eine Wanderung oder Aktion, die Sie gerne mit ande-                Andreas Köhler
       ren Menschen teilen möchten?                                                 Präsident SV Sulzburg e.V.
       Dann freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Vorschläge bis zum
       08.11.2021 an folgende Email-Adresse senden:
       schwarzwaldverein-sulzburg@web.de
                       Sportverein Sulzburg                                                     Stadtmusik Sulzburg e. V.
       Aktuelle Hinweise und Änderungen sind auf unserer Homepage
       unter www.schwarzwaldverein-sulzburg.de ersichtlich.                         Senioren machen Musik mit der Stadtmusik
                                                                                    Wir starten ein neues Projekt für die älteren Mitbürger von Sulzburg,
       Brunnenwanderung                                                             Laufen, St. Ilgen und Umgebung: Musizieren 50 Plus.
       Freitag, 22.10.21                                                            Gut für die Seele, gut für die grauen Zellen, gut für die Freude. Je-
       Wanderung: Muggenbrunn – Knöpflesbrunnen (Einkehr) Muggen-                   der- egal ob 50, 60 oder 70- kann noch ein Instrument erlernen. Vor-
       brunn                                                                        kenntnisse sind nicht erforderlich. Und es kommen nahezu alle Ins-
       Wegstrecke: ca. 10 km, Wanderzeit: ca. 3 Stunden                             trumente in Frage. Haben Sie Lust auf eine Probestunde? Kostenlos
       Höhenmeter ca. 350 m                                                         und unverbindlich? Unsere einfühlsamen und geduldigen Lehrkräf-
       Treffpunkt: CampingplatzSulzbachtal 12.00 Uhr                                te kommen auch zu Ihnen nach Hause. Informationen gibt’s bei un-
       mit PKW-Fahrgemeinschaften nach Muggenbrunn                                  serem musikalischen Leiter, Roland Beck. Tel.: 07634/6944455 oder
       Führung: Mannes Borkent und Mario Dudek                                      per Email: roli@musikbox-jsr.de
       Anmeldung bei Herta Fafara Tel. 07634 8677

       Wanderung in eine Strauße am Sonntag 24.10.21 findet nicht
       statt!!!
                                                                                               KIRCHLICHE NACHRICHTEN

                   Sozialstation Markgräflerland e. V.
                     Ev. Kirchengemeinde Sulzburg                                               Kath. Kirchengemeinde Heitersheim
                       mit Ballrechten-Dottingen und Laufen mit St. Ilgen                       und Mitteilungen für Sulzburg
       Freie Plätze
       Ab Oktober gibt es ein neues Gruppenangebot für Menschen mit ko-
       gnitiven Einschränkungen oder einer leichten Demenzerkrankung:               Katholische Gottesdienste
       „Aktiv Miteinander“                                                          in der Seelsorgeeinheit HEITERSHEIM
       Angesprochen sind Menschen, die trotz ihrer Einschränkungen ger-
       ne in Gemeinschaft aktiv sein möchten, Freude an kleinen Unterneh-           Samstag, 9. Oktober
       mungen in die Natur oder Kultur haben oder bei kreativen Ange-               14:30 Ballrechten Tauffeier für Mila Mathilda Scherer
       boten mitwirken. Es bleibt auch Zeit für Bewegung für Körper und             18:00 Ballrechten Messfeier (für Gerhard Kiefer und Angehörige)
       Geist, Geselligkeit, Gespräche und ein gemeinsames Mittagessen.
       Die Kosten für das Angebot können in der Regel über die Pflegekas-           Sonntag, 10. Oktober - 28. Sonntag im Jahreskreis
       se abgerechnet werden.                                                       10:45 Heitersheim Entdecker-Gottesdienst auf dem Schulhof der
       Es gibt noch freie Plätze - Anmeldung erforderlich                                             Johanniter-Schulen (Bei Regen feiern wir eine
       Weitere Informationen erhalten Sie bei:                                                        Hl. Messe in der Kirche St. Bartholomäus.)
       Sozialstation Markgräflerland Müllheim, Ulla Fuhr 07631/17 77-26             12:00 Heitersheim Tauffeier für Adena Hoch
       oder 17 77-0
                                                                                    Dienstag, 12. Oktober
                                                                                    18:30 Eschbach     Rosenkranz
. V.               Sportverein Sulzburg                                             Mittwoch, 13. Oktober
                                                                                    19:00 Heitersheim Messfeier (Jahrtagsmesse für Pfarrer Albert
       Einladung zur Mitgliederversammlung 2021                                                       Hummel)
       Am Freitag den 15.10.2021 findet um 20:00 Uhr in der Schwarz-
       waldhalle in Sulzburg die diesjährige Mitgliederversammlung                  Donnerstag, 14. Oktober
       des SV Sulzburg statt.                                                       20:00 Heitersheim Eucharistische Anbetung mit neuen Liedern,
                                                                                                      Musik und Stille
       Tagesordnung                                                                                   (Jede/r kann kommen und gehen, so wie es gut
       1. Begrüßung durch den Präsidenten                                                             tut.)
       2. Totenehrung
       3. Berichte                                                                  Samstag, 16. Oktober
           − Präsident                                                              18:00 Eschbach    Messfeier (Jahrtagsmesse für Ingeborg Witzig;
           − Schriftführer                                                                            Josef und Emmy Riesterer geb. Dengler und
           − Schatzmeister                                                                            Familie, Hermann und Gisela Riesterer geb. Ruh
           − Kassenprüfer                                                                             und Familien)
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