Bewerbungsverfahren für Baugruppen

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Bewerbungsverfahren für Baugruppen
Bewerbungsverfahren für Baugruppen
Leben am Helmut-Zilk-Park
Hauptbahnhof Wien

Zweistufiges Verkaufsverfahren für Grundstücke im Konzeptwettbewerb
Ausschreibungsunterlage für die zweite Stufe

Ausloberin
ÖBB-Infrastruktur AG
vertreten durch
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH

Abgabetermin in der zweiten Stufe
25.02.2016, 12 Uhr

Wien, Juli 2015

                                        2
Bewerbungsverfahren für Baugruppen
Inhalt
Präambel ................................................................................................................... 4
A. Allgemeiner Teil ................................................................................................... 6
  A.1. AkteurInnen ..................................................................................................... 6
      A.1.1. Ausloberin ................................................................................................. 6
      A.1.2. Zuständige Person bei der Ausloberin....................................................... 6
      A.1.3. Verfahrensorganisator ............................................................................... 6
   A.2. Gegenstand und Art des Verfahrens ................................................................ 6
   A.3. TeilnehmerInnen in der zweiten Stufe ............................................................. 7
   A.4. Ablauf des Verfahrens ...................................................................................... 8
      A.4.1. Zweite Stufe ............................................................................................. 9
      A.4.2. Entscheidung am Ende der zweiten Stufe ................................................ 9
      A.4.3. Weitere Termine ....................................................................................... 9
   A.5. Kosten und Verpflichtungen ........................................................................... 10
      A.5.1. Kaufpreis für die Grundstücke ................................................................. 10
      A.5.2. Kaufverpflichtung in der zweiten Stufe ................................................... 11
      A.5.3. Mobilitätskonzept .................................................................................... 11
      A.5.4. Freiraumkonzept ..................................................................................... 12
      A.5.5. Infrastrukturbeitrag.................................................................................. 12
      A.5.6. Herstellung der Höhenlage, Gehsteigverpflichtung................................. 13
   A.6. Workshop mit dem Quartiersentwicklungsgremium ..................................... 13
   A.7. Abgabe der Einreichungen, Bekanntgabe der Ergebnisse ............................. 14
      A.7.1. Abgabe und Hearing in der zweiten Stufe............................................... 14
      A.7.2. Bekanntgabe der Ergebnisse .................................................................. 15
   A.8. Absichtserklärung der Ausloberin .................................................................. 15
   A.9. Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 15
   A.10. Quartiersentwicklungsgremium ................................................................... 16
   A.11. Wohnbauförderung, Grundstücksbeirat ....................................................... 17
  A.12. Termine ........................................................................................................ 18
B. Besonderer Teil ...................................................................................................20
  B.1. Aufgabenstellung und Anforderungen in der zweiten Stufe .......................... 20
      B.1.1. Aufgabenstellung in der zweiten Stufe ................................................... 20
      B.1.2. Allgemeine Empfehlungen für die zweite Stufe ...................................... 20
      B.1.3. Anforderungen in der zweiten Stufe ....................................................... 21
      B.1.4. Kennzeichnung und Form der Einreichungen .......................................... 22

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Bewerbungsverfahren für Baugruppen
B.2. Beurteilungskriterien in der zweiten Stufe ..................................................... 23
      B.2.1. Qualität des Nutzungskonzepts .............................................................. 23
      B.2.2. Bezug auf das Freiraum- und Mobilitätskonzept, Qualität der
      Schnittstellen zwischen privat und öffentlich .................................................... 24
      B.2.3. Erdgeschoßnutzung ................................................................................ 24
      B.2.4. Prozessqualität, Realisierbarkeit .............................................................. 24
    B.2.5. Qualität der Architektur und Bezug zur Stadtstruktur .............................. 25
C. Projektunterlagen ...............................................................................................26
  C.1. Im nicht passwortgeschützten Bereich .......................................................... 26
  C.2. Im passwortgeschützten Bereich .................................................................. 26
      C.2.1. Bauplatzspezifischer Datenraum ............................................................. 26
    C.2.2. Allgemeiner Datenraum .......................................................................... 26
D. Ergänzende Festlegungen ..................................................................................27
  D.1. Protokoll des Workshops vom 13.10.2015 .................................................... 27
  D.2. Ergänzende Festlegungen des Quartiersentwicklungsgremiums .................. 27

Covergrafik: Robert Temel. Die Collage enthält eine (bearbeitete) Grafik von StudioVlay mit freundlicher Genehmi-
gung, die im kooperativen Verfahren für "Leben am Helmut-Zilk-Park" erstellt wurde.

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Bewerbungsverfahren für Baugruppen
Präambel
Das neue Stadtviertel „Leben am Helmut-Zilk-Park“ im Areal des Hauptbahnhofs Wien
soll höchste stadträumliche Qualität erreichen. Durch Kleinteiligkeit, Nutzungsmi-
schung, Vielfalt von NutzerInnen, innovative Mobilitätskonzepte und Freiraumgestal-
tung wird ein urbaner Stadtteil entstehen, der nicht nur von der umliegenden histori-
schen Stadt profitiert, sondern selbst einen wichtigen Beitrag zur Urbanität leistet. Der
kooperativ entwickelte Masterplan, der dafür die Voraussetzungen schafft, wird mithilfe
der Vorgaben des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans und durch zivilrechtliche
Vereinbarungen zwischen der Verkäuferin ÖBB-Infrastruktur AG und den jeweiligen
KäuferInnen umgesetzt.

Derartige vertragliche Festlegungen allein können aber keinen guten Städtebau dekretie-
ren. Deshalb braucht es zur Realisierung der hochgesteckten Ziele des Masterplans das
Engagement von urban gesinnten ProjektentwicklerInnen – ob nun Baugruppen oder
anderen AkteurInnen. Aus diesem Grund werden die Baugruppen-Grundstücke in die-
sem Areal zum Fixpreis im Konzeptwettbewerb verkauft: Anhand der Qualität der Pro-
jekte und ihres Beitrags zum Gelingen eines neuen Stadtteils wird ein unabhängiges
Quartiersentwicklungsgremium empfehlen, an wen verkauft werden soll.

Das wichtigste Kriterium für die Auswahl der KäuferInnen ist somit, welche Konzepte
für öffentlich orientierte Erdgeschoßnutzung, Freiraum und Mobilität, Nutzungs- und
NutzerInnenvielfalt, Architekturqualität und Bezug zur Stadtstruktur von den Teilneh-
merInnen am Verfahren vorgeschlagen werden – zusätzlich zur Qualität der jeweiligen
Nutzungs- und Gruppenkonzepte. Den Rahmen dafür bilden der Masterplan, der Flä-
chenwidmungs- und Bebauungsplan und die detaillierter ausgearbeiteten Pläne für Mo-
bilität und Freiraum; wie diese optimal umgesetzt werden können, wird aber von Krea-
tivität und Innovationswillen der TeilnehmerInnen abhängen.

Um die besten Konzepte für das neue Stadtviertel zu finden, wird dieses Verfahren
durchgeführt. In der ersten Stufe ging es darum, die am besten geeigneten Konzepte für
die vier Baugruppen-Grundstücke zu finden. In der zweiten Stufe sollen diese Konzepte
nun, unterstützt durch einen Workshop mit dem Quartiersentwicklungsgremium, aus-
gearbeitet und weiterentwickelt werden, um die für den angestrebten Kauf nötige Quali-
tät zu erreichen. Die vorliegende Ausschreibungsunterlage enthält die Informationen,
die zur Bearbeitung der zweiten Stufe des Bewerbungsverfahrens für Baugruppen erfor-
derlich sind.

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Bewerbungsverfahren für Baugruppen
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A. Allgemeiner Teil
A.1. AkteurInnen
A.1.1. Ausloberin
ÖBB-Infrastruktur AG
1020 Wien, Praterstraße 3
vertreten durch ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
1020 Wien, Nordbahnstraße 50
Website www.oebb-immobilien.at

A.1.2. Zuständige Person bei der Ausloberin
Ulrike Hahn, Städtebauliche Entwicklung Hauptbahnhof Wien
1020 Wien, Nordbahnstraße 50
E-Mail ulrike.hahn@oebb.at

A.1.3. Verfahrensorganisator
Robert Temel
1020 Wien, Ferdinandstraße 13/11
E-Mail baugruppen@temel.at
Website www.temel.at

Der Verfahrensorganisator fungiert als Kontaktstelle für schriftliche Anfragen der Teil-
nehmerInnen.

A.2. Gegenstand und Art des Verfahrens
Es handelt sich um ein Verkaufsverfahren für Grundstücke im Konzeptwettbewerb in
zwei Stufen. Die Grundstücke C.12.D, C.16.B, C.17.C und C.19.A (siehe Masterplan P)
werden an Baugruppen verkauft. Der Verkaufspreis der Grundstücke, die in diesem Ver-
fahren angeboten werden, ist fixiert (siehe A.5.1., Seite 10). Die Auswahl der KäuferIn-
nen erfolgt anhand von Qualitätskriterien.

Das Verfahren ist nicht anonym, es wird vollständig in deutscher Sprache durchgeführt.

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A.3. TeilnehmerInnen in der zweiten Stufe
In der zweiten Stufe des Verfahrens können nur jene Baugruppen teilnehmen, die im
Rahmen der Jurierung durch das Quartiersentwicklungsgremium am 18. und 19. Juni
2015 für die Weiterbearbeitung ausgewählt wurden und ein Vadium in der Höhe von
fünf Prozent des Kaufpreises als Bankgarantie beigebracht haben. Für den Fall, dass ein-
zelne ausgewählte TeilnehmerInnen der ersten Stufe vom Verfahren zurücktreten, wur-
den für die Grundstücke außerdem Nachrücker bestimmt, die bei Rücktritt der Erstge-
reihten die Chance erhalten, das jeweilige Projekt weiterzubearbeiten.

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A.4. Ablauf des Verfahrens

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe   8/27
A.4.1. Zweite Stufe
Alle ausgewählten TeilnehmerInnen bzw. NachrückerInnen, die rechtzeitig die Bankga-
rantie beigebracht haben, erhalten am 27.07.2015 die Ausschreibungsunterlagen der
zweiten Stufe und können an der zweiten Stufe teilnehmen. Jene, die nicht rechtzeitig die
Bankgarantie beigebracht haben, werden über ihr Ausscheiden informiert. Die Teilneh-
merInnen der zweiten Stufe reichen ein detaillierteres Gruppen-, Nutzungs- und Archi-
tekturkonzept (siehe B.2., Seite 23) für jenes Grundstück ein, für das sie ausgewählt
wurden. Die Abgabe eines Konzepts in der zweiten Stufe verpflichtet im Falle einer po-
sitiven Entscheidung des Quartiersentwicklungsgremiums und der Gremien der ÖBB-
Infrastruktur AG zum Kauf zu den dargestellten Bedingungen. Im Laufe der zweiten
Stufe des Verfahrens wird ein Workshop mit dem Quartiersentwicklungsgremium zur
Qualitätssicherung durchgeführt. Jene TeilnehmerInnen, die ihr Projekt mit Wohnbau-
förderung errichten wollen, müssen sich zusätzlich der Beurteilung durch den Grund-
stücksbeirat1 stellen.

A.4.2. Entscheidung am Ende der zweiten Stufe
Anhand der eingereichten Konzepte spricht das Quartiersentwicklungsgremium für je-
des zu verkaufende Grundstück eine Kaufempfehlung aus. Weiters kann das Gremium
Empfehlungen abgeben, auf welche Weise eingereichte Projekte weiterentwickelt wer-
den sollen. In jedem Fall ist Voraussetzung für die Unterzeichnung des Kaufvertrags die
positive Entscheidung der Gremien der ÖBB-Infrastruktur AG.

A.4.3. Weitere Termine
Der Kaufpreis, der Infrastrukturbeitrag und die Kosten für die Herstellung der Höhen-
lage und der Gehsteigverpflichtung sind innerhalb von vier Wochen ab Vertragsab-
schluss auf das Konto des Treuhänders zu überweisen. Der Baukostenzuschuss zu den
Hochgaragen und die Einzahlung in den Mobilitätsfonds (Mobilitätsbeitrag) sind mit
Baueinreichung bei der MA 37 zu bezahlen.

1
    Der Grundstücksbeirat ist jenes Gremium beim Wohnfonds Wien, das Empfehlungen über die
Vergabe von Wohnbaufördermitteln im Wohnungsneubau ausspricht, wenn kein Bauträger-
wettbewerb durchgeführt wird. Nähere Informationen zu Verfahrensablauf und Kriterien unter
www.wohnfonds.wien.at/articles/nav/119.

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Die Einbauten (Kanal, Fernwärme) und Schüttungen werden vor den Grundstücksüber-
gaben fertiggestellt. Alle KäuferInnen sind verpflichtet, in angemessener Frist nach dem
Erwerb am Bauplatz den jeweils im Verfahren eingereichten Hochbau zu errichten: In-
nerhalb von 24 Monaten ab Grundstücksübergabe muss mit dem Bau begonnen werden;
spätestens 60 Monate ab Grundstücksübergabe muss die Fertigstellungsanzeige erfolgen.

A.5. Kosten und Verpflichtungen
A.5.1. Kaufpreis für die Grundstücke
Der Kaufpreis der vier Baugruppen-Grundstücke für gefördert und freifinanziert errich-
tete Projekte kann untenstehender Tabelle entnommen werden. Der Kaufpreis für mit
Wohnbauförderung errichtete Projekte beträgt 155 Euro pro Quadratmeter möglicher
BGF, für freifinanzierte Baugruppenprojekte 310 Euro pro Quadratmeter möglicher
BGF, der Infrastrukturkostenbeitrag 20 Euro pro Quadratmeter möglicher BGF. Falls
Projekte, die mit Wohnbauförderung errichtet werden sollten, schließlich ganz oder
teilweise freifinanziert errichtet werden, ist für jene Flächen die Differenz zwischen
den beiden Preisen aufzuzahlen. Der Kaufpreis ist über einen Treuhänder an die ÖBB-
Infrastruktur AG zu bezahlen. Der Treuhänder kann vom Käufer bzw. der Käuferin
bestimmt werden.

Die Kosten der Vertragserrichtung werden von der ÖBB-Immobilienmanagement
GmbH getragen. Dazu kommen die Gebühren des Treuhänders, die in der Regel weni-
ger als 1 Prozent ausmachen, 3 Prozent Maklergebühr an die ÖBB-Immobilienmanage-
ment GmbH sowie Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Grundbuch-Eintragungs-
gebühr etc. Die Herstellung der Höhenlage und die notwendigen Arbeiten im Rah-
men der Gehsteigverpflichtung werden von der Verkäuferin vorfinanziert und sind
von den KäuferInnen zu tragen (siehe A.5.6., Seite 13).

Weitere Kosten sind der Baukostenzuschuss für die Hochgaragen (wenn die Pflichtstell-
plätze nicht am eigenen Grundstück errichtet werden) sowie der Mobilitätsbeitrag pro
Pflichtstellplatz. Die Bekanntgabe des Liegenschaftskäufers der Hochgaragenliegen-
schaften erfolgt durch die Verkäuferin.

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Kosten für die Herstellung der
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                                                                                                             Kaufpreis freifinanziert in Euro

                                                                                                                                                                                                                                                  Mobilitätsbeitrag pro Pflicht-
                                          ca. m² Bruttogeschoßfläche

                                                                                                                                                                                                                 Stellplatz in Euro (indexiert)
                                                                            Kaufpreis gefördert in Euro

                                                                                                                                                 Infrastrukturbeitrag in Euro
                 m² Bruttogeschoßfläche

                                                                                                                                                                                                                 Baukostenzuschuss pro
                                                                                                                                                                                verpflichtung in Euro
                                          „Stadtsockelzone“

                                                                                                                                                                                                                                                  stellplatz in Euro
Zahlungs-                                                                                        4 Wochen nach Vertragsabschluss                                                                                      Baueinreichung
termin                                                                                                                                                                                                                                       MA 37

C.12.D            2.000                                    440             310.000                        620.000                               40.000                               88.200                                8.000                   1.000

C.16.B            3.000                                                0   465.000                        930.000                               60.000                             112.680                                 8.000                   1.000

C.17.C            4.000                                                0   620.000                        1.240.000                             80.000                               60.600                                8.000                   1.000

C.19.A            3.500                                                0   542.500                        1.085.000                             70.000                             177.120                                            —*           1.000

*Außer die Pflichtstellplätze werden in einer Sammelgarage platziert, dann ist auch hier ein Baukostenzu-
schuss fällig.

A.5.2. Kaufverpflichtung in der zweiten Stufe
Alle TeilnehmerInnen, die in der zweiten Stufe ein Konzept einreichen, verpflichten sich
zum Kauf des jeweiligen Grundstücks zu den dargestellten Bedingungen. Das Angebot,
das sie dabei abgeben, muss bis zum 31.12.2016 gültig sein. Die Jurierung der Projekte
wird Mitte März 2016 stattfinden, der Gremialbeschluss der ÖBB, der Voraussetzung
für den Kauf ist, wird voraussichtlich im Mai 2016 erfolgen. Die KäuferInnen müssen
ebenfalls vor diesem Termin alle nötigen Schritte setzen, um den Vertrag unterzeichnen
zu können (z.B. Gremialbeschlüsse). Der Vertragsabschluss wird voraussichtlich ab Juni
2016 erfolgen, der wirtschaftliche Übergang der Grundstücke erfolgt im gleichen Jahr.

A.5.3. Mobilitätskonzept
Wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Leitbilds „Leben am Helmut-Zilk-Park“
ist das Mobilitätskonzept. Dieses Konzept wurde im Auftrag der Stadt Wien und in Ko-
operation mit der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH erstellt und soll dazu beitragen,

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe                                                                                                                                                                                       11/27
die Attraktivität des zukünftigen Stadtviertels zu steigern. Deshalb ist die Einhaltung der
Vorgaben dieses Konzeptes für alle KäuferInnen verpflichtend; sie wird mit dem Kauf-
vertrag an die KäuferInnen überbunden. Das Mobilitätskonzept macht unter anderem
Vorgaben, dass das Stellplatzregulativ (70 Prozent der nach dem Garagengesetz erfor-
derlichen Stellplätze) mithilfe von Sammelgaragen (Hochgaragen entlang der Bahnufer-
straße) zu erfüllen ist. Die KäuferInnen dreier Baugruppen-Grundstücke (C.12.D,
C.16.B, C.17.C) sind verpflichtet, ihre Pflichtstellplätze in diesen Sammelgaragen unter-
zubringen. Bei einem der Baugruppen-Grundstücke (C.19.A) können sie nach
Wunsch am Grundstück selbst oder in der jeweiligen Sammelgarage untergebracht
werden. Wenn die Pflichtstellplätze nicht am eigenen Grundstück untergebracht wer-
den, sondern in einer Sammelgarage, ist dafür ein fixierter Baukostenzuschuss zu leisten.
Alle KäuferInnen sind weiters verpflichtet, 1.000 Euro pro Pflichtstellplatz in einen
treuhändisch verwalteten Mobilitätsfonds einzuzahlen, der alternative Mobilitätsdienst-
leistungen finanzieren wird (Mobilitätsbeitrag). Der Baukostenzuschuss und die Einzah-
lung in den Fonds sind zeitgleich mit der Baueinreichung bei der MA 37 fällig, der Bau-
kostenzuschuss ist nach dem Baukostenindex wertgesichert (Preisbasis 1/2014). Anga-
ben zum treuhändischen Verwalter des Mobilitätsfonds werden nach dessen Bekanntga-
be durch die Stadt Wien von der Verkäuferin vorgenommen. Das Konzept liegt dieser
Ausschreibung bei.

A.5.4. Freiraumkonzept
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Leitbilds „Leben am Helmut-
Zilk-Park“ ist das Freiraumkonzept. Dieses Konzept wurde im Auftrag der ÖBB-
Immobilienmanagement GmbH und in Kooperation mit der Stadt Wien erstellt. Auch
hier ist die Einhaltung der Vorgaben dieses Konzeptes für alle KäuferInnen verpflich-
tend; sie wird mit dem Kaufvertrag an die KäuferInnen überbunden. Das Freiraumkon-
zept enthält unter anderem Vorgaben zur Ausgestaltung des baufeldbezogenen Frei- und
Grünraums. Das Konzept liegt dieser Ausschreibung bei.

A.5.5. Infrastrukturbeitrag
Die hochwertige Gestaltung des öffentlichen Raums im Planungsgebiet anhand des Frei-
raumkonzepts wird von der ÖBB vorfinanziert. Zur Übernahme von Teilen dieser Kos-
ten wird ein Infrastrukturbeitrag in der Höhe von 20 Euro pro Quadratmeter möglicher
BGF eingehoben.

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe           12/27
A.5.6. Herstellung der Höhenlage, Gehsteigverpflichtung
Im Gestaltungsbereich des Freiraumkonzepts werden sowohl die Herstellung der Hö-
henlage als auch die notwendigen Arbeiten im Rahmen der Gehsteigverpflichtung von
der Stadt Wien durchgeführt und von der Verkäuferin vorfinanziert, da es sich um die
Umsetzung eines quartiersübergreifenden Freiraumkonzepts handelt. Diese Kosten
werden bei den KäuferInnen durch die Verkäuferin eingehoben. Die voraussichtlichen
Kosten für die laut Wiener BO § 54 Abs. 7 herzustellenden Flächen werden pro Bau-
platz bekanntgegeben (siehe A.5.1., Seite 10). Wie von der Stadt Wien bekanntgegeben,
ist während der Ausführungsarbeiten im Gestaltungsbereich mit provisorischen Wege-
führungen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen zu rechnen. Der Ausführungszeit-
raum wird dem Stand der Ausführung der Hochbauten angepasst. Den KäuferInnen
wird empfohlen, nach Abschluss der Kaufverträge mit der MA 28 Kontakt aufzuneh-
men, um die Baufortschritte der Hochbauten und der Straßen abzustimmen.

A.6. Workshop mit dem Quartiersentwick-
lungsgremium
Ein Workshop mit dem Quartiersentwicklungsgremium findet am 13.10.2015 von 8.30
bis 14.30 Uhr in 1200 Wien, Nordwestbahnstraße 16 statt. Dafür ist folgender Ablauf
vorgesehen:

8.30–9 Uhr interne Vorbesprechung des Quartiersentwicklungsgremiums
9 Uhr Eintreffen der vier Gruppen, die an der zweiten Stufe teilnehmen
9–9.30 Uhr kurze inhaltliche Einführung (Quartiershäuser, Freiraum, Garagen etc.)
9.30–10.30 Uhr Projekt Grätzelmixer, C.19.A
10.30–11.30 Uhr Projekt Gleis 21, C.17.C
11.30–12 Uhr Pause
12–13 Uhr Projekt allgemeinnützige loftgmbh, C.16.B
13–14 Uhr Projekt bikes & rails, C.12.D
14–14.30 Uhr interner Abschluss durch das Quartiersentwicklungsgremium

Bei dem Workshop können pro Gruppe drei Personen teilnehmen, es sollten jedenfalls
das Architekturbüro und die Gruppe selbst vertreten sein. Für jedes Projekt ist eine
Stunde Zeit, in der das Projekt von der Gruppe und den ArchitektInnen vorgestellt und
dann mit dem Quartiersentwicklungsgremium und den anderen TeilnehmerInnen disku-
tiert wird. Grundsätzlich sollen alle vier Projektgruppen während des gesamten

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe          13/27
Workshops dabei sein, da das Verfahren nicht mehr wettbewerblich ist und es auch um
Synergien zwischen den Projekten geht. Ziel ist es, dass die Gruppen aus dieser Diskus-
sion Empfehlungen für die weitere Ausarbeitung mitnehmen.

A.7. Abgabe der Einreichungen, Bekanntgabe
der Ergebnisse
A.7.1. Abgabe und Hearing in der zweiten Stufe
Die Einreichungen für die zweite Stufe des Verfahrens gemäß Punkt B.1.3. (Seite 21)
sind bis spätestens 25.02.2016 12 Uhr bei der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
gegen Erhalt einer Übernahmebestätigung abzugeben – mit Ausnahme der Modelle, die-
se sind bis spätestens 04.03.2016 12 Uhr abzugeben:

ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
1020 Wien, Nordbahnstraße 50
2. Stock, Zimmer 008C, Ulrike Hahn
Geöffnet werktags (Montag bis Freitag) von 9 bis 16 Uhr

Per Post, Paket- oder Botendienst übersendete Einreichungen müssen spätestens bis zu
dem oben genannten Termin eingelangt sein. Das Risiko des fristgerechten Einlangens
der Beiträge liegt ausschließlich bei den TeilnehmerInnen. Postgebühren werden von der
Empfängerin nicht übernommen. Verspätet eingelangte Beiträge werden nicht berück-
sichtigt.

Alle Einzelstücke der Einreichungen haben die Aufschrift „Bewerbungsverfahren für
Baugruppen, Leben am Helmut-Zilk-Park“ sowie den Projektnamen zu enthalten (bei
gebundenen Schriftstücken genügt die Aufschrift am Titelblatt). Ein Verzeichnis aller
eingereichten Ausarbeitungen ist beizufügen. Alle Unterlagen sind in verschlossenen
Umschlägen bzw. Verpackungen abzugeben, beschriftet mit der Bezeichnung des ge-
wählten Bauplatzes sowie mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen!“.

Bei der Jurierung durch das Quartiersentwicklungsgremium wird ein Hearing durchge-
führt, das heißt eine Kurzpräsentation durch die TeilnehmerInnen, bei der das Gremium
Fragen stellen kann. Dieses Hearing findet bei der Sitzung am 17. und 18.03.2016 statt.
Dabei sollen maximal fünf Mitglieder jeder Gruppe anwesend sein. Der Zeitplan für die
Präsentationen wird spätestens eine Woche vor diesem Termin per E-Mail an die Teil-
nehmerInnen gesendet.

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe         14/27
A.7.2. Bekanntgabe der Ergebnisse
Der Vorsitzende des Quartiersentwicklungsgremiums informiert telefonisch alle Teil-
nehmerInnen der zweiten Stufe unverzüglich nach Vorliegen der Entscheidung. Alle
TeilnehmerInnen des Verfahrens werden nach Vorliegen der Entscheidung schriftlich
informiert. Eine Ausstellung der Ergebnisse ist geplant. Die Information per Telefon
und E-Mail wird an die Kontaktperson gerichtet, die im Formblatt genannt ist.

A.8. Absichtserklärung der Ausloberin
Die Ausloberin beabsichtigt, die vier Grundstücke, welche Gegenstand dieses Verfah-
rens sind, zum in dieser Ausschreibung fixierten Preis an die vom Quartiersentwick-
lungsgremium empfohlenen Baugruppen (oder von ihnen beauftragte Bauträger oder
andere Beauftragte) zu verkaufen, die ein Vadium für das jeweilige Grundstück beige-
bracht haben. Voraussetzung für den Kauf sind weiters positive Gremialbeschlüsse der
ÖBB-Infrastruktur AG.

A.9. Rechtsgrundlagen
Gemäß § 10 Abs 8 BVergG 2006 in der geltenden Fassung unterliegt dieses Verfahren
nicht den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Als Rechtsgrundlagen des Verfah-
rens gelten die schriftliche Fragenbeantwortung, die Protokolle der Informationsveran-
staltungen und des Kolloquiums sowie die Ausschreibungen der ersten und zweiten Stu-
fe in der vorliegenden Fassung samt Beilagen. Mit der Einreichung nehmen die Teilneh-
merInnen sämtliche in der Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Die Ausloberin
übernimmt keine Garantie hinsichtlich der Realisierbarkeit der Projekte.

Alle TeilnehmerInnen sind verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen und alle weiteren
im Zuge des Verfahrens übermittelten Informationen auf Fehler oder Mängel (Unvoll-
ständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten, Rechtswidrigkeiten und derglei-
chen) zu prüfen und alle weiteren Umstände und Voraussetzungen zur Abgabe einer
angemessenen Einreichung zu klären und die Ausloberin auf von ihnen erkannte oder
offensichtliche Fehler oder Mängel (Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüch-
lichkeiten, Rechtswidrigkeiten und dergleichen) in Ausschreibungsunterlagen/übermit-
telten Informationen schriftlich und begründet hinzuweisen (Hinweispflicht). Alle Teil-
nehmerInnen haben dieser Hinweispflicht in Hinblick auf die gegenständlichen Aus-

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe      15/27
schreibungsunterlagen und alle im Datenraum verfügbaren Unterlagen und Informatio-
nen bis längstens 14.02.2016, 12 Uhr (Einlangen) und in Hinblick auf alle weiteren Un-
terlagen und Informationen – sofern im Einzelfall keine längere Frist bestimmt wird –
binnen zwei Wochen ab Erhalt nachzukommen; widrigenfalls verliert die TeilnehmerIn
alle Rechte und Ansprüche (auch Schadenersatzansprüche), die ihr bzw. ihm auf Grund
der betreffenden Fehler oder Mängel (Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Rechtswidrig-
keiten und dergleichen) zustünden.

Beim Versuch der Beeinflussung des Verfahrensbetreuers oder des Quartiersentwick-
lungsgremiums und bei fehlender Teilnahmeberechtigung sowie bei sonstigen Verstößen
gegen die Ausschreibungsvorgaben (verspätete Abgabe, Formalfehler, Nicht-Erfüllen
der Anforderungen) wird die betroffene Einreichung ausgeschieden.

Mit der Abgabe geht das sachliche Eigentumsrecht der ausgearbeiteten Unterlagen in das
Eigentum der Ausloberin über, das geistige Eigentum bleibt den VerfasserInnen ge-
wahrt. Die Ausloberin behält sich das Recht vor, die Konzepte in einer ihr geeignet er-
scheinenden Form unter Nennung der VerfasserInnen zu veröffentlichen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

A.10. Quartiersentwicklungsgremium
Zur städtebaulichen Qualitätssicherung und als Entscheidungsgremium für die Bau-
gruppen- und Quartiershäuser-Grundstücke wurde ein Quartiersentwicklungsgremium
eingesetzt. Dieses interdisziplinäre, unabhängige Gremium von ExpertInnen legte die
Beurteilungskriterien für das Bewerbungsverfahren für Baugruppen fest und empfiehlt
in der zweiten Stufe, ob die jeweiligen TeilnehmerInnen die Grundstücke erwerben
können. Basis für diese Entscheidungen sind die für die zweite Stufe genannten Kriterien
(siehe B.2., Seite 23) und Anforderungen (siehe B.1., Seite 20). Das Gremium setzt sich
wie folgt zusammen:
  Max Rieder, Architekt (Vorsitzender);
     Ersatzmitglied: Erich Raith, Architekt;
  Wencke Hertzsch, Stadt- und Regionalplanerin (stv. Vorsitzende);
     Ersatzmitglied: Mara Verlic, Stadtsoziologin;
  Ulrike Hahn, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH (Schriftführerin);
     Ersatzmitglied: Manuela Buxbaum, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH;

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe        16/27
 Christoph Hrncir, Magistratsabteilung 21 – Stadtteilplanung und Flächennutzung;
      Ersatzmitglied: Franz Futscher-Gerl, Magistratsabteilung 21;
  Robert Kniefacz, Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung;
      Ersatzmitglied: Judith Maukner, Magistratsabteilung 19;
  Gudrun Peller, Gebietsbetreuung Stadterneuerung 10;
      Ersatzmitglied: Christoph Gollner, Gebietsbetreuung Stadterneuerung 10;
  Martin Scheiflinger, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH;
      Ersatzmitglied: Jürgen Bauer, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH.

Das Quartiersentwicklungsgremium wurde um ein beratendes Mitglied, den Bezirksvor-
steher-Stellvertreter des 10. Bezirks Josef Kaindl, erweitert.

In der konstituierenden Sitzung des Quartiersentwicklungsgremiums am 14.05.2014
wurden jeweils einstimmig Max Rieder zum Vorsitzenden, Wencke Hertzsch zur stell-
vertretenden Vorsitzenden sowie Ulrike Hahn zur Schriftführerin gewählt.

Bei Ausfall oder Befangenheit eines Mitglieds (eine unabhängige, unbeeinflusste, objek-
tive Entscheidung ist nicht gewährleistet) wird dieses vom jeweiligen Ersatzmitglied ver-
treten.

Bis zur Bekanntgabe des Verfahrensergebnisses (zweite Stufe) durch schriftliche Mittei-
lung sind alle Vorprüfer und Mitglieder sowie andere Personen, die bei den Sitzungen
anwesend waren, zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem
Verfahren verpflichtet. Das Protokoll der beurteilenden Sitzungen wird an die Teilneh-
merInnen nach Verfahrensende versandt.

Die Entscheidungen des Quartiersentwicklungsgremiums werden von den Teilnehme-
rInnen in allen Fach- und Ermessensfragen als endgültig und unanfechtbar anerkannt.

A.11. Wohnbauförderung, Grundstücksbeirat
Jene TeilnehmerInnen, die ihre Projekte mithilfe von Wohnbaufördermitteln errichten
wollen, müssen sich parallel zur zweiten Stufe zusätzlich zur Bewertung durch das
Quartiersentwicklungsgremium dem Grundstücksbeirat stellen. Diese TeilnehmerInnen
werden ersucht, die Konsequenzen des planerischen und zeitlichen Mehraufwands für
die Einreichung beim Grundstücksbeirat und Verzögerungen, die sich aus einer eventu-
ellen Wiedervorlage bei diesem Beirat ergeben können, für die Projektentwicklung zu
berücksichtigen.

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe       17/27
Die Ausloberin übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Verfügbarkeit von Wohnbau-
förderungsmitteln. Falls TeilnehmerInnen Wohnbauförderungsmittel in Anspruch neh-
men wollen, müssen sie selbst für die Einhaltung aller Richtlinien und die Einreichung
beim Grundstücksbeirat sorgen. Falls eine Baugruppe mit Wohnbaufördermitteln Miet-
oder Eigentumswohnungen errichtet, wird gemäß § 29 Abs 4 WWFSG 1989 und Be-
schluss der Wiener Landesregierung vom 30.4.1991, PrZ 1143/1991, ein Drittel der
Wohnungen über das Wohnservice Wien vergeben („Anbotswohnungen“). Im Fall der
Errichtung von Mietwohnungen mit Wohnbaufördermitteln sind weiters ein Drittel
Smart-Wohnungen zu errichten, die wiederum zur Hälfte aus „Anbotswohnungen“ be-
stehen müssen.

A.12. Termine
Stufe 2

Verfahrensschritt                         Zeit, Ort                                  Kapitel

Ausschreibungsunterlagen erhältlich       27.07.2015                                 A.4.1. S. 9

Informationsveranstaltung zum             voraussichtlich Oktober/November           A.6. S. 13
Thema Wohnbauförderung                    2015

Workshop mit dem                          13.10.2015, 8.30–14.30 Uhr,                A.6. S. 13
Quartiersentwicklungsgremium              1200 Wien, Nordwestbahnstraße 16

Einreichung beim Grundstücksbeirat        parallel zur zweiten Stufe des             A.11. S. 17
                                          Verfahrens

Abgabe der Einreichungen bis              25.02.2016, 12 Uhr                         A.7.1. S. 14

Abgabe der Modelle bis                    04.03.2016, 12 Uhr                         A.7.1. S. 14

Sitzung des Quartiersentwicklungs-        voraussichtlich 17./18.03.2016 (Zeitplan   A.10., S. 16
gremiums, Hearings                        und Ort 1 Woche vorher per E-Mail)

ÖBB-Gremialentscheidung                   voraussichtlich Mai 2016                   A.5.2., S. 11

Vertragsabschluss und Grundstücks-        voraussichtlich ab Juni 2016               A.5.2., S. 11
übergabe (wirtschaftlicher Übergang)

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe                  18/27
Bezahlung des Grundstücks-Kaufprei-       4 Wochen nach Vertragsabschluss und          A.5. S. 10
ses, des Infrastrukturbeitrags sowie      Grundstücksübergabe (voraussichtlich
der Kosten für Herstellung der Höhen-     Juli 2016)
lage und Gehsteigverpflichtung bis

Bezahlung des Baukostenzuschusses         mit Baueinreichung bei der MA 37             A.5.3., S. 11
zu den Hochgaragen und des Mobili-
tätsbeitrags

Weitere Termine

Schritt                                                              Zeit

Erstes Verfahren Quartiershäuser, Empfehlung des Quartiers-          voraussichtlich
entwicklungsgremiums                                                 September 2015

Durchführung des Bauträgerwettbewerbes für die Grundstücke           voraussichtlich
C.11 und C.22                                                        bis Jänner 2016

Verkauf der Hochgaragengrundstücke, des Grundstücks C.10             voraussichtlich bis
(Sozialzentrum), der Gewerbegrundstücke sowie der 1. Tranche         Ende 2015
des freifinanzierten Wohnbaus (Errichtung zeitnah)

Verkauf der 2. Tranche der Grundstücke für freifinanzierten          voraussichtlich
Wohnbau (Errichtung zeitnah)                                         Mitte 2016

Zweites Verfahren Quartiershäuser, Empfehlung des Quartiers-         voraussichtlich
entwicklungsgremiums                                                 Juni 2016

Fertigstellung des Helmut-Zilk-Parks                                 voraussichtlich
                                                                     Ende 2017

Inbetriebnahme des Sozialzentrums                                    voraussichtlich
                                                                     Ende 2017

Errichtung der Hochgaragen                                           zeitgerecht für die Pflicht-
                                                                     stellplätze

Errichtung der Straßen und des öffentlichen Gutes                    nach Baufortschritt der
                                                                     Wohn- und Gewerbebauten

Änderungen der Termine sind vorbehalten.

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe                   19/27
B. Besonderer Teil
B.1. Aufgabenstellung und Anforderungen
in der zweiten Stufe
B.1.1. Aufgabenstellung in der zweiten Stufe
In der zweiten Stufe geht es um eine Ausarbeitung und Vertiefung der in der ersten Stufe
eingereichten Konzepte anhand der Empfehlungen des Quartiersentwicklungsgremiums.

Die Ausarbeitung des Projekts hat entsprechend den Vorgaben und Festlegungen des
gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes zu erfolgen. Sollten Abweichungen
von den Vorschriften des Bebauungsplanes gemäß Bauordnung für Wien vorgeschlagen
werden, sind die erforderlichen Voraussetzungen für eine allfällige Genehmigung, insbe-
sondere gemäß § 69 Abs. 2, nachvollziehbar und vollständig darzustellen.

B.1.2. Allgemeine Empfehlungen für die zweite Stufe
Es wird empfohlen, sich mit den Darstellungen weiterhin an den unter B.2 genannten
Beurteilungskriterien zu orientieren und die Aussagen diesbezüglich nachzuschärfen.
Darüber hinausgehend ist auf die im Folgenden genannten Punkte mindestens einzuge-
hen.

Grundsätzlich sollen alle TeilnehmerInnen der zweiten Stufe ihre Architektur- und
Nutzungskonzepte weiter ausarbeiten. Dabei wird es insbesondere auch um eine Prü-
fung der Erdgeschoßnutzungen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit und in Abstimmung mit
den anderen Angeboten im Viertel, im Speziellen auch mit den anderen Baugruppen ge-
hen. Diesbezüglich sollten auch Gespräche mit dem Bezirk und der Gebietsbetreuung
für Stadterneuerung im 10. Bezirk/GB*10 geführt werden. Nutzungsplanungen sind zu
präzisieren, insbesondere sollten NutzungspartnerInnen konkretisiert bzw. starke Part-
nerInnen ins Team geholt werden und Absichtserklärungen, Kooperationserklärungen,
Angebote und/oder Vorverträge diesbezüglich bis zum Ende der zweiten Stufe vorlie-
gen.

Weiters soll die Schnittstelle zum öffentlichen Raum nachgeschärft werden, insbesonde-
re braucht es präzise Aussagen und Milieu-Darstellungen zur Parkkante, zum Möglich-

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe       20/27
keitsraum und zu den Vorfeldflächen (BB3-Widmungen) sowie Aussagen zum Frei-
raumkonzept und zum Mobilitätskonzept (beispielsweise hinsichtlich ob und in wel-
chem Umfang Stellplätze für Pkw und Fahrrad am Eigengrund errichtet oder in Sam-
melgaragen untergebracht werden sollen (aufgrund der Erfahrungen im Sonnwendviertel
West wird empfohlen, neben Fahrradabstellplätzen im UG auch Fahrradstellplätze auf
EG-Niveau anzubieten); und hinsichtlich der Überwindung der Transportdistanz zwi-
schen Sammelgarage und Quartiershaus, soweit zutreffend).

Beim Workshop im Oktober sollte die Architektur(-erscheinung) zum öffentlichen
Raum hin auf Vorentwurfsniveau ausgearbeitet sein. Das Modell (siehe unten) kann zu
diesem Zeitpunkt auch ein vorläufiges Arbeitsmodell sein, ist aber bis zur Abgabe in der
zweiten Stufe zu finalisieren.

B.1.3. Anforderungen in der zweiten Stufe
Für die zweite Stufe des Verfahrens sind folgende Anforderungen zu erfüllen, sodass die
unter B.2. (Seite 23) beschriebenen Themen entsprechend erkennbar sind:
  Nutzungsplanung und Architektur-Vorentwurf, dargestellt auf zwei Bögen A0
     (Hochformat).
  Die Nutzungsplanung und der Architektur-Vorentwurf M 1:200 sollen jedenfalls
     folgende Angaben enthalten:
            Darstellung des Erdgeschoßes, dessen Erschließung und der unmittelbar
               angrenzenden Bebauungskanten mit öffentlichen Übergangsräumen, Dar-
               stellung der Gliederung des Freiraums in öffentliche und private Bereiche;
            Regelgeschoß;
            erklärender Schnitt;
            Darstellung der (maximal 2) Fassaden, die zum öffentlichen Raum gerich-
               tet sind, als Ansicht oder in freier Darstellung, jedenfalls mit Material- und
               Farbkonzept;
            Nennung aller ProjektpartnerInnen auf den A0-Bögen.
  Baumassenmodell (Fassaden) in Weiß M 1:500; im Datenraum liegt dafür ein
     DWG-File mit der Bauplatzkontur (die Einsatzplatte muss 8 Millimeter stark sein).
  Ein vollständig ausgefülltes Formblatt zum Projekt (siehe Anhang). Formblatt bit-
     te in Adobe Acrobat Reader oder einem vergleichbaren Programm als PDF-For-

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe           21/27
mular ausfüllen und entweder in dieser Form oder als neuerlich gedrucktes PDF
     mit abgeben, sodass der Text im Formular kopierbar ist. Bitte nicht ausschließlich
     als Scan oder Bild abgeben.
  Angebote, Absichtserklärungen bzw. Vorverträge von zukünftigen MieterInnen
     bzw. NutzerInnen für die Erdgeschoßzone bzw. die Sockelzone (Erdgeschoß und
     eventuelle Sondernutzungen im Untergeschoß und ersten Obergeschoß).
  Verzeichnis der eingereichten Ausarbeitungen (eine Seite A4).
  Ein vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben (Vorlage im Datenraum).

Im Falle unvollständig erfüllter Anforderungen behält sich das Quartiersentwicklungs-
gremium vor, Einreichungen auszuscheiden.

Für alle eingereichten Bilder, Grafiken und Fotos sind Bildcredits (Urheberbezeichnung
gemäß UrhG) bekannt zu geben.

B.1.4. Kennzeichnung und Form der Einreichungen
Alle Einzelstücke der Einreichungen haben die Aufschrift „Bewerbungsverfahren für
Baugruppen, Leben am Helmut-Zilk-Park“ sowie den Projektnamen zu enthalten (bei
gebundenen Schriftstücken genügt die Aufschrift am Titelblatt). Ein Verzeichnis aller
eingereichten Ausarbeitungen ist beizufügen.

Die A0-Bögen sind auf Papier, ungefaltet und nicht aufkaschiert, in einer Rolle verpackt
abzugeben. Alle Unterlagen auf A4 sind einmal gebunden abzugeben. Ein Datenträger
(USB-Stick, CD) mit der kompletten Einreichung ist ebenfalls abzugeben. Die Dateien
sind als PDF zu speichern, Texte und Tabellen zusätzlich in einem MS-Office-kompati-
blen Format (z.B. .docx, .xlsx). Bitte Dateien, die Text enthalten, keinesfalls nur als Scan
bzw. Bild abgeben, sondern auch in einem Format, in dem der Text kopierbar ist (z.B.
PDF oder ein MS-Office-kompatibles Format). Sämtliche Dateien sind mit eindeutigen
Dateibenennungen und vorangestelltem Projektnamen zu versehen
(z.B. projektname_bogen1.pdf, projektname_angebot.docx).

Zusätzlich zu den beschriebenen Anforderungen beigefügte Teile der Einreichungen
werden vom Quartiersentwicklungsgremium nicht zur Beurteilung herangezogen.

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe           22/27
B.2. Beurteilungskriterien in der zweiten Stufe
Die eingereichten Konzepte werden anhand von fünf nicht gewichteten Kriterien bewer-
tet:

  Qualität des Nutzungskonzepts
  Bezug auf das Freiraum- und Mobilitätskonzept,
       Qualität der Schnittstellen zwischen privat und öffentlich
  Erdgeschoßnutzung
  Prozessqualität, Realisierbarkeit
  Qualität der Architektur und Bezug zur Stadtstruktur

Beziehen Sie sich in der Darstellung Ihres Projektes auf diese Kriterien. Die Kriterien
werden im Folgenden kurz erläutert, vorrangig durch Fragen zum jeweiligen Thema.
Diese Fragen dienen als Anregung für die Ausarbeitung des Konzeptes, es ist nicht ver-
langt, alle Fragen zu beantworten – vielmehr wird um projektbezogene Schwerpunktset-
zung und Gewichtung gebeten. Wohl aber soll auf jedes einzelne Beurteilungskriterium
eingegangen werden.

B.2.1. Qualität des Nutzungskonzepts
Was ist Ihr Gruppenkonzept, die zentrale Idee, das von allen gemeinsam getragene Ziel?
Was bringen die Nutzungen dem räumlichen Umfeld, dem Stadtviertel und den umge-
benden Stadtteilen? Wie fördert Ihr Konzept die soziale Nachhaltigkeit Ihres Gebäudes,
des direkten Umfelds und des gesamten Stadtviertels? Welche Rolle spielen dabei die
Nutzungen und die Raumorganisation? Wie interpretiert Ihr Konzept die im Masterplan
festgelegte Stadtstruktur und die Bauplatz-spezifischen Bebauungsregeln? Welche Rolle
spielen Diversität und Vielfalt? Wie trägt Ihr Konzept zur Diversität (sozial, kulturell,
herkunfts- und/oder altersmäßig, geschlechtsbezogen) im Stadtteil bei, und wie soll die-
ser Beitrag erfolgreich umgesetzt werden? Wie liefern Sie durch neue Wohnformen,
durch Vielfalt der Wohnformen und Wohnkonzepte, durch die Kombination von Woh-
nen und Arbeiten oder Wohnen und Freizeit, durch Angebote von Arbeitsräumen,
durch Organisationskreativität der gemeinschaftlichen und/oder neuer Lebensformen
einen Beitrag zur Nutzungsvielfalt und zur NutzerInnenvielfalt im neuen Stadtteil – im
Gebäude und im öffentlichen Raum?

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe          23/27
B.2.2. Bezug auf das Freiraum- und Mobilitätskonzept,
Qualität der Schnittstellen zwischen privat und öffentlich
Wie setzt Ihr Konzept die Vorgaben des Freiraum- und des Mobilitätskonzepts um, wie
fördert es die grundlegenden Ideen dieser Konzepte? Welche Qualitäten besitzen die
Schnittstellen zwischen den privaten und öffentlichen Räumen, das heißt zwischen dem
Erdgeschoß (und den Obergeschoßen) und privaten Freiräumen einerseits und dem öf-
fentlichen Gut andererseits? Welche Raumnutzungen werden an diesen Schnittstellen
angeboten, welche Raumaneignungen sind dort möglich? Welche Angebote oder Tätig-
keiten sollen dort verortet werden, welche Handlungsmilieus werden angestrebt? Planen

Sie beispielsweise Arkaden, Galerien, Loggien, Wasser, Bewuchs oder andere Gestal-
tungsformen dieser Zone?

B.2.3. Erdgeschoßnutzung
Stellen Sie dar, was Sie für das Erdgeschoß planen: Welche Nutzungen, sozialen/kultu-
rellen Infrastrukturen und Einrichtungen sollen hier untergebracht werden? Welches
Angebot machen Sie für das räumliche Umfeld, das Stadtviertel und die umgebenden
Stadtteile? Und wie funktionieren diese wirtschaftlich: Wie wollen Sie sicherstellen, dass
die Erdgeschoßnutzung über mehrere Jahre bestehen bleibt; und wie wollen Sie eine
neue Erdgeschoßnutzung akquirieren, falls die Erstnutzung nicht weiterbetrieben wer-
den kann? Betreiben Sie diese Flächen selbst oder sollen sie vermietet werden? Welche
Nutzung ist mittelfristig vorgesehen, welche langfristig? Ist das Erdgeschoß flexibel
bzw. adaptierbar, sodass eine Umnutzung möglich ist? Auf welche Weise? Bei der Beur-
teilung wird die Konkretheit des Nachweises einbezogen.

B.2.4. Prozessqualität, Realisierbarkeit
Wie werden die Nutzungen in Ihrem Gebäude auf Nutzungsangebote im räumlichen
Umfeld abgestimmt? Welche Prozesse setzen Sie ein, um das von Ihnen geplante Ge-
bäude und die darin vorgesehenen Nutzungen zum Erfolg zu bringen? Wie lässt sich das
geplante Nutzungskonzept realisieren, welche Nutzungsphasen sind dabei zu berück-
sichtigen? Wie kommunizieren Sie mit Ihren Zielgruppen (Baugruppen-Mitglieder,
NutzerInnen und KundInnen der Nicht-Wohnungsnutzungen)? Planen Sie einen mode-
rierten Gemeinschaftsbildungsprozess für die Gruppe? Wenn ja: wie? Planen Sie Aktivi-
täten im neuen Stadtteil? Stellen Sie weiters die Realisierbarkeit Ihres Projektes dar:

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe             24/27
durch Aussagen zu ähnlichen, bereits realisierten Nutzungen durch die Nutzungspartne-
rInnen und durch Aussagen zu Krisenmanagement.

B.2.5. Qualität der Architektur und Bezug zur Stadtstruktur
Welche Qualitäten besitzt die Architektur des Gebäudes, das Sie planen? Welchen Bezug
zur umliegenden Stadtstruktur stellt es her? Wie trägt es zur architektonischen und städ-
tebaulichen Qualität des neuen Stadtteils und des räumlichen Umfelds bei? Wie wird das
Thema Nachhaltigkeit in der Architektur berücksichtigt?

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe       25/27
C. Projektunterlagen
In den unten fett gesetzten Bereichen gibt es neue bzw. geänderte Unterlagen für die
zweite Stufe. Die Ausschreibungsunterlagen im Datenraum sind ab sofort nur mehr über
die untenstehenden Links zugänglich. Jeder Link führt zu den Unterlagen für das jewei-
lige Grundstück:

http://www.oebb-immobilien.at/de/Projektentwicklung/Hauptbahnhof_Wien/__Datenraum/C.12.D/index.jsp

http://www.oebb-immobilien.at/de/Projektentwicklung/Hauptbahnhof_Wien/__Datenraum/C.16.B/index.jsp

http://www.oebb-immobilien.at/de/Projektentwicklung/Hauptbahnhof_Wien/__Datenraum/C.17.C/index.jsp

http://www.oebb-immobilien.at/de/Projektentwicklung/Hauptbahnhof_Wien/__Datenraum/C.19.A/index.jsp

C.1. Im nicht passwortgeschützten Bereich
> Ausschreibungsunterlage Bewerbungsverfahren für Baugruppen 2. Stufe inkl.
Formblatt;
> Anhang I: Teilnahmeantrag;
> Anhang II: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 8.091);
> Anhang III: Masterplan P;
> Anhang IV: Nebenkostenübersicht;
> Schriftliche Fragenbeantwortung Bewerbungsverfahren für Baugruppen 1. Stufe.

C.2. Im passwortgeschützten Bereich
C.2.1. Bauplatzspezifischer Datenraum
> 01 Muster Angebotsschreiben:
> 03 Kaufvertragsentwurf;
> Kostenbeitrag Umsetzung Anrainerverpflichtung.

C.2.2. Allgemeiner Datenraum
> 04 Vermessung (neu: Plan mit den großen Höhen und eine Aufschlüsselung der
Anliegerleistungen; DWG-File Bauplatzkontur M 1:500 für das Baumassenmodell);
> 05 Mobilitätskonzept;
> 06 Freiraumkonzept;
> 07 UVP-Gutachten;

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe                26/27
> 08 Blindgängeruntersuchung;
> 09 Einbautenbestandsplan;
> 10 EG-Nutzungen;
> 11 Animationstext;
> 12 Luftbilder;
> 13 Kooperatives Verfahren;
> 14 Planunterlagen Helmut-Zilk-Park.

D. Ergänzende Festlegungen

D.1. Protokoll des Workshops vom 13.10.2015
Das Protokoll des Workshops wird den TeilnehmerInnen am 27.10.2015 zugänglich ge-
macht.

D.2. Ergänzende Festlegungen des Quartiers-
entwicklungsgremiums
Das Quartiersentwicklungsgremium behält sich vor, ergänzende Festlegungen treffen,
indem es diese allen TeilnehmerInnen zugänglich macht.

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 2. Stufe   27/27
Formblatt Projektdaten
Projektname

1. Kontaktperson
Name

Adresse

Telefonnummer

E-Mail

2. ProjektpartnerInnen
ProjektpartnerInnen nennen Sie bitte hier.
2.1. Planungs- und EntwicklungspartnerInnen
ProjektpartnerIn PE1

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

ProjektpartnerIn PE 2

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

ProjektpartnerIn PE 3

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, 2. Stufe, Formblatt   1/7
E-Mail

ProjektpartnerIn PE 4

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

ProjektpartnerIn PE 5

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

2.2. NutzungspartnerInnen
ProjektpartnerIn N1

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

ProjektpartnerIn N2

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, 2. Stufe, Formblatt   2/7
ProjektpartnerIn N3

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

ProjektpartnerIn N4

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

ProjektpartnerIn N5

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

ProjektpartnerIn N6

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, 2. Stufe, Formblatt   3/7
ProjektpartnerIn N7

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

ProjektpartnerIn N8

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

ProjektpartnerIn N9

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

ProjektpartnerIn N10

Name

Adresse

Ansprechperson

Telefonnummer

E-Mail

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, 2. Stufe, Formblatt   4/7
3. Wohnnutzungen
Anzahl der Wohnungen

ungefähre Gesamtnutzfläche der Wohnungen

Beschreibung des beabsichtigten Wohnungsschlüssels

Beschreibung der beabsichtigten Verfügungsform (Miete, Eigentum, Heim)

Abschätzung der Wohnpreise (Miete, Eigentum, Heim)

4. Andere Nutzungen
Anzahl der Büroeinheiten

ungefähre Gesamtnutzfläche der Büroeinheiten

Anzahl der Gewerbeeinheiten

ungefähre Gesamtnutzfläche der Gewerbeeinheiten

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, 2. Stufe, Formblatt   5/7
Beschreibung der beabsichtigten Verfügungsform (Miete, Eigentum)

Abschätzung der Preise (Miete, Eigentum)

Andere Nutzungen

5. Sockelzonen-Nutzungen
Nutzungen im Erdgeschoß bzw. in der Sockelzone (d.h. außenorientierte Nutzungen
im Erdgeschoß, im Untergeschoß und im ersten Obergeschoß)

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, 2. Stufe, Formblatt   6/7
7. Kennzahlen zum Projekt
BGF ca. m²

Anzahl Stellplätze in der Sammelgarage (falls zutreffend)

Anzahl Stellplätze am Eigengrund (falls zutreffend)

Stadtsockelzone ca. m² Nettonutzfläche
ohne Lager und Nebenräume (falls zutreffend)

8. Wohnbauförderung oder freifinanzierter Bau
Zutreffendes bitte markieren, gegebenenfalls Anteil ausfüllen.
Das Projekt soll mit Wohnbaufördermitteln oder freifinanziert errichtet werden:
ausschließlich Wohnbau-            teilweise Wohnbau-                  ausschließlich
förderung (ja/nein)                förderung (ja/nein)                 freifinanziert (ja/nein)

                                   Geplanter Anteil der Flä-
                                   chen, die mit Wohnbau-
                                   förderung errichtet wer-
                                   den, in %

Firmenmäßige Fertigung: Unterschrift(en)

Name(n)

Funktion(en)

Firma

Ort, Datum

Bewerbungsverfahren für Baugruppen, Hauptbahnhof Wien, 2. Stufe, Formblatt                        7/7
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