Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
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Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof 26. Jahrgang Montag, den 25. März 2019 Nr. 3 / 12. Woche Blick auf Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -2- Nr. 3/2019 ner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Amtliche Bekanntmachungen Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter be- rechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzuge- Öffentliche Bekanntmachung ben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können zur Aufforderung zur Einreichung von Wahl- durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des vorschlägen für die Wahl der Stadtratsmitglieder Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch am 26.05.2019 andere ersetzt werden. 1. 1.2 In der Stadt Oberhof sind am 26. Mai 2019 12 Stadtratsmitglie- Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach der zu wählen. dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: Wählbar für das Amt eines Stadtratsmitglieds sind Wahlberech- tigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, (§ 12 ThürKWG). Die Wahlberechtigung ergibt sich im Sinne aus b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift §§ 1 und 2 ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvor- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Eu- schlag, ropäischen Union besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertre- Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit min- ters, destens drei Monaten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. Anschrift. 1, § 12 ThürKWG). Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind neben der Bun- a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage desrepublik Deutschland: 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem an- Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, deren Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re- publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie- ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Slowakische Re- c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und publik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach § 15 Abs. Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und 3 Satz 2 ThürKWG. Nordirland* sowie Republik Zypern. *Personen, die ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Verei- 2. nigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen, sind Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten wahlberechtigt und damit wählbar, wenn das Vereinigte König- Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Ver- reich Großbritannien und Nordirland am Tag der Wahl noch ein sammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist. den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in ge- Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit heimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Be- oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen werbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Ver- Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§ 12 sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung ThürKWG). eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Ver- sammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. 1.1 Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Dele- Für die Wahl der Stadtratsmitglieder können Wahlvorschläge von gierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahl- der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem vorschlägen wird hiermit aufgefordert. Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvor- Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewer- schlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 24 Bewer- ber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort ber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvor- Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilneh- schlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvor- mer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an schlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vor- Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung schlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung be- hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung werbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschlä- Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der ge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Wählergruppen tragen. statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahl- des § 156 des Strafgesetzbuches. berechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags 3. sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf- Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Unterzeichnung für ungültig. Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver- Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen oder im treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter Stadtrat der Stadt Oberhof vertreten sind, müssen neben den Un- müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der terschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Stadt- auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeich- ratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 48 Unterschriften).
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -3- Nr. 3/2019 3.1 Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine ande- Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger re Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvor- eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinde- schlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unter- rat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen schriften können nicht zurückgenommen werden. Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberech- 4. tigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbin- tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal dung). Sie muss spätestens am 34. Tag vor der Wahl (22. Ap- soviel Wahlberechtigten wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind. ril 2019) bis 18.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Un- Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter der terstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger Gemeinde erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustim- seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat oder im Kreis- mung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten tag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununter- Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen. brochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvor- schlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner 5. Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlags- Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma- träger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlä- Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Ge- gen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 44. Tag meinde liegt, oder im Stadtrat vertreten ist. vor der Wahl (12. April 2019) bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Oberhof, 3.2 Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof einzureichen. Eingereichte Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Wahlvorschläge können nur bis zum 44. Tag vor der Wahl (12. Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na- April 2019) bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Er- men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr- klärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehr- heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 heit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurück- ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren genommen werden. Wahlvorschlags war. 6. 3.3 Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge- Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt- reicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl- Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das vorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Stadtverwaltung Ober- Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. hof bis zum 22. April 2019, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Stadtrats- Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres mitglieder zu wählen sind. Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschrif- 7. ten wird vom Wahlleiter der Stadt mit dem Wahlvorschlag ver- Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Ge- bunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags meinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten während der üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Oberhof aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahl- vorschläge müssen spätestens bis zum 34. Tag vor der Wahl (22. Montag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr April 2019) bis 18.00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträgli- Dienstag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr chen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Mittwoch von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr Weise wie Bewerber zu wählen. Am 33. Tag vor der Wahl (23. April und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr 2019) tritt der Wahlausschuss der Stadt Oberhof zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen Donnerstag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlge- und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr setz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforde- Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr rungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. 8. im Rathaus, Zellaer Straße 10, Zimmer 15 ausgelegt. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine ver- oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzu- längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der mutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei- bei der Stadtverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Ein- nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine tragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungs- (§ 37 Abs. 2 ThürKWG). schein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt 9. und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli- für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Ein- cher und weiblicher Form. tragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzun- gen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Oberhof, 01. März 2019 Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos- Orthey sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlleiter Impressum „Stadtbote“ Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Amtsblatt für die Stadt Oberhof Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei- genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Herausgeber: Stadt Oberhof Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können 98704 Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Dies- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Oberhof bezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau OT Lan- Verlagsleiter: Mirko Reise gewiesen Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar unter Tel.: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de beim Verlag bestellen.
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -4- Nr. 3/2019 Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Oberhof zur Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und der Erklärung zu Listenverbindungen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 findet am 23. April 2019 um 16.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Oberhof, Zellaer Straße 10 statt. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Oberhof, den 20. März 2019 Orthey Wahlleiter Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis 5. und die Erteilung von Wahlscheinen Einen Wahlschein erhält auf Antrag, für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 1. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- Das Wählerverzeichnis für die Wahl der rechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die • Kreistagsmitglieder und Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, • Stadtratsmitglieder b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das in der Stadt Oberhof wird in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhe- Wahl (06. bis 10. Mai 2019) während der allgemeinen Öffnungs- bung von Einwendungen eingetreten sind oder zeiten c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwen- dung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst Montag 10.00 bis 12.00 Uhr nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. Dienstag 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 10.00 bis 12.00 Uhr 6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage- Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr nen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24. Mai Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr 2019), bis 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer in der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer Straße 10, Zimmer 5 für Straße 10, Zimmer 5 mündlich oder schriftlich beantragt werden. Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da- des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (26. Mai 2019), 15.00 Uhr, gestellt werden. Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein- getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf vor der Wahl (25. Mai 2019), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- erteilt werden. rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis führt. Die Einsichtnahme ist mittels Bildschirmgerät möglich. zum Wahltag (26. Mai 2019), 15.00 Uhr, stellen. 2. 7. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrich- Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch tig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu Tag vor der Wahl (06. bis 10. Mai 2019) Einwendungen gegen berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können dar- der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. auf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Stadtverwaltung Oberhof, - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der An- Zellaer Straße 10, Zimmer 15 schriftlich erhoben oder zur tragsteller wahlberechtigt ist, Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Ein- - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, wendungen nicht mehr zulässig. die Anschrift der Stadtverwaltung, die Nummer des Stimm- 3. bezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist - ein Merkblatt für die Briefwahl. oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang- erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (05. Mai 2019) nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll- eine Wahlbenachrichtigung. macht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben ge- berechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das nannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmäch- Wahlrecht nicht ausüben zu können. tigte Person auszuweisen. 4. 8. Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig Wege der Briefwahl teilnehmen. an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -5- Nr. 3/2019 Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. Mai 2019 bis a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahl- Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, briefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhe- Briefwahl zu entnehmen. bung von Einwendungen eingetreten sind oder Oberhof, den 24. März 2019 c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwen- dung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst Orthey nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. Wahlleiter Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage- Öffentliche Bekanntmachung nen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24. Mai 2019), bis 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis Straße 10, Zimmer 5 mündlich oder schriftlich beantragt werden. und die Erteilung von Wahlscheinen Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. für die Wahl zum Europäischen Parlament Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen am 26. Mai 2019 des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 1. (26. Mai 2019), 15.00 Uhr, gestellt werden. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Stadt Oberhof wird in der Zeit vom 20. bis Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- 16. Tag vor der Wahl (06. bis 10. Mai 2019) während der allge- tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage meinen Öffnungszeiten vor der Wahl (25. Mai 2019), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Montag 10.00 bis 12.00 Uhr Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte Dienstag 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Mittwoch 10.00 bis 12.00 Uhr Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag (26. Mai 2019), 15.00 Uhr, stellen. Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu in der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer Straße 10, Zimmer 5 für berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da- - einen amtlichen Stimmzettel, ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein- - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- die Anschrift der Stadtverwaltung, die Nummer des Stimm- digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf bezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- - ein Merkblatt für die Briefwahl. rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen an- deren ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachge- führt. Die Einsichtnahme ist mittels Bildschirmgerät möglich. wiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl- 2. berechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Gemeindebe- Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig hörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Tag Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. vor der Wahl (06. bis 10. Mai 2019) Einwendungen gegen das Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. Mai 2019 bis vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahl- Einwendungen müssen bei der Stadtverwaltung Oberhof, Zel- briefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. laer Straße 10, Zimmer 15 schriftlich erhoben oder zur Nieder- schrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen Briefwahl zu entnehmen. nicht mehr zulässig. Oberhof, den 24. März 2019 3. Thomas Schulz Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist Bürgermeister oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (05. Mai 2019) Öffentliche Bekanntmachung eine Wahlbenachrichtigung. des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 21 Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- berechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Suhl/Schmalkalden-Meiningen IV Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag Wahlrecht nicht ausüben zu können. am 27. Oktober 2019 4. Nachdem der 27. Oktober 2019 durch die Landesregierung als Wer einen Wahlschein hat, kann an den Wahlen im Wege der Wahltag bestimmt worden ist, gebe ich Folgendes bekannt: Briefwahl teilnehmen. I. Wahlkreisvorschläge 5. 1. Der Wahlkreis 21 umfasst Einen Wahlschein erhält auf Antrag, - die kreisfreie Stadt Suhl mit Ausnahme der Ortsteile 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- Gehlberg (Wahlkreis 23) und Schmiedefeld a. R. (Wahl- ter, kreis 22) 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter, ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -6- Nr. 3/2019 - die Stadt Zella-Mehlis mit Ausnahme des Ortsteils Bens- det, auch diese, andere Wahlkreisvorschläge ein Kennwort ent- hausen (Wahlkreis 12) und halten. - die Stadt Oberhof. In jedem Wahlkreisvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt (Eine Änderung der Wahlkreise ist aufgrund der Festlegung im diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeich- Thüringer Landeswahlgesetz vom 15. Januar 2018 für diese net hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unter- Wahl nicht mehr möglich.) zeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. 2. Wahlvorschlagsrecht Muss ein Wahlkreisvorschlag von mindestens 250 Wahlberech- Wahlkreisvorschläge können von Parteien und von Wahlberech- tigten (§ 13 ThürLWG) unterzeichnet sein, so sind die Unter- tigten eingereicht werden. schriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leis- Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag ten sind, auf amtlichen Formblättern, die vom Kreiswahlleiter auf seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen. ununterbrochen vertreten waren, können als solche nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen, wenn sie spätestens am 29. Juli Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und An- 2019 bis 18.00 Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der schrift des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Be- Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss zeichnung des Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem die Parteieigenschaft festgestellt hat. bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeich- nung verwenden, auch diese, bei anderen Wahlkreisvorschlä- Die Anzeige muss den Namen und die Kurzbezeichnung, unter gen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die denen die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, enthalten und Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer be- von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes sowie sonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 23 dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder, wenn ein Lan- ThürLWG zu bestätigen. desverband nicht besteht, von den Vorständen des nächstniedri- geren Gebietsverbandes, die im Wahlkreis liegen, persönlich und Die Wahlberechtigten (§ 13 ThürLWG), die einen Wahlkreisvor- handschriftlich unterzeichnet sein. schlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unter- Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Par- schrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und An- teien sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung schrift des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung des Vorstandes sind der anzugeben. Anzeige beizufügen. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert 3. Einreichen von Wahlkreisvorschlägen eine Bescheinigung des Wahlrechts von der Gemeindebehörde, Eine Partei kann gemäß § 20 Abs. 5 ThürLWG in jedem Wahl- bei der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kreis nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen. beizufügen. Wahlkreisvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am 22. August 2019 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Kreiswahllei- Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des ter, Frau Manuela Haase, Neues Rathaus, Friedrich-König-Stra- Wahlvorschlages bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags mit ße 42, 98527 Suhl, Zimmer 153 (Erdgeschoss) einzureichen. den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheini- gungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einrei- Der Wahlkreisvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers chung des Wahlkreisvorschlags vorliegen; sie können nach Ende enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden. nur in einem Wahlkreisvorschlag genannt werden. Als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu 4. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Dem Wahlkreisvorschlag (Anlage 9 der ThürLWO) sind beizufü- gen: Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlkreisvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl a) die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er sei- eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allge- ner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis meinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist. seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat (Anlage 12 der ThürLWO), Die Wahlen für die Vertreterversammlungen dürfen frühestens b) die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass am 15. April 2017 stattgefunden haben. Die Wahlen der Bewer- der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 13 der ber sind seit dem 15. Januar 2018 möglich. Die Bewerber und ThürLWO), die Vertreter müssen in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln gewählt werden. c) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 3), mindestens 250 Unterstüt- zungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei der Unterzeichner (Anlage 11 der ThürLWO), Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei so- d) bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der wie dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land kei- Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt wor- nen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, den ist (Anlage 14 der ThürLWO). Im Falle eines Einspruchs so ist der Wahlkreisvorschlag von den Vorständen der nächst- nach § 23 Abs. 4 ThürLWG auch eine Ausfertigung der Nie- niedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis derschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der nach § liegt, zu unterzeichnen. 23 Abs. 6 ThürLWG vorgeschriebenen Versicherung an Ei- Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag des statt (Anlage 15 der ThürLWO). oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund ei- Die Vordrucke für den Wahlkreisvorschlag und die Anlagen wer- gener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, müssen den auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. außerdem von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkrei- II. Gesetzliche Grundlagen ses persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahl- Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahl berechtigung der Unterzeichner eines Wahlvorschlages muss sind das Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Lan- zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der deswahlgesetz - ThürLWG) vom 09. November 1993 (GVBI. S. Einreichung des Wahlkreisvorschlages nachzuweisen. 657), neu gefasst durch Neubekanntmachung vom 30. Juli 2012 Andere Wahlkreisvorschläge müssen gemäß § 22 Abs. 3 ThürL- (GVBI. S. 309) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes WG ebenfalls von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahl- vom 24. April 2017 (GVBI. S. 89) Des Weiteren findet die Thü- kreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei ringer Landeswahlordnung (ThürLWO) vom 12. Juli 1994 (GVBI. die ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unter- S. 817), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. schriften auf dem Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten haben (§ September 2015 (GVBI. S. 131), Anwendung. 32 Abs. 3 ThürLWO). III. Anschrift des Kreiswahlleiters Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen den Namen der ein- Die Anschrift des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 21, Suhl/ reichenden Partei und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen- Schmalkalden-Meiningen IV lautet:
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -7- Nr. 3/2019 Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 21 02 Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Oberhof, Frau Manuela Haase Flur 2, folgende Flurstücke: 261/14, 261/26, 261/27, 261/25, Neues Rathaus 261/28, 214/2 *tw, 217/2 *tw, 221/1, 225/1, 231/4, 231/1, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl 256/3, 267/9, 267/8, 267/5 *tw, 263/10, 263/8, 263/9 *tw, Telefonnummer: 03681/74-2784 263/7 *tw, 262/10 *tw, 263/5, 262/5, 262/8 *tw, 234/5, 215/2, Telefax: 03681/74-2788 263/12, 263/11 *tw, 264/1 *tw, 264/2 *tw, 267/7, 267/6 *tw. Suhl, den 28.02.2019 *tw - teilweise 03 Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 (4) Manuela Haase BauGB erforderlich. Kreiswahlleiter 04 Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Beschlüsse aus den öffentlichen Abstimmung: von 12 anwesenden Stimmberechtigten: Stadtratssitzungen 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss Nr.: 43-038-18 vom 16.10.2018 und 04.12.2018 Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Beschluss Nr.: 43-036-18 Sitzung am 16. Oktober 2018 die Änderung des Verzeichnisses zum Kostenersatz für Leistungen des städtischen Bauhofes der 01 Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss Stadt Oberhof in der vorliegenden Fassung. zur Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Gol- fareal Schuderbachswiese“ der Stadt Oberhof. Der Gel- Abstimmung: von 12 anwesenden Stimmberechtigten: tungsbereich des Bebauungsplans Sondergebiet „Golfareal 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Schuderbachswiese“ der Stadt Oberhof ist der Anlage zum Beschluss Nr.: 43-039-18 Beschluss zu entnehmen. Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen 02 Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Oberhof Sitzung am 16. Oktober 2018 die Verlängerung des Mietvertra- in der Flur 12 folgende Flurstücke: 73/27, 73/28, 73/29, 73, ges mit der Firma BAYWA für weitere 12 Monate, zu monatlichen 43,73/44, in der Flur 13 folgende Flurstücke: 1/18, 93/9, Raten von 2.490,35 € netto. 92/12, 93/13, 93/15, 93/16, 93/17, 94/1, 95, 96/2, 96/2, 96/3, 97/3,97/4 und 97/7, in der Flur 17 folgende Flurstücke: 26/25, Abstimmung: von 12 anwesenden Stimmberechtigten: 26/27, 26/28, 26/29, 26/32, 26/33, 26/45, 6/46, 26/47,26/48, 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 26/49, 26/54, 26/55, 26/57, 26/58, 26/59, 47 ganz oder teil- Beschluss Nr.: 43-040-18 weise Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB bzw. § 68 03 Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 (4) Abs. 1 Thür.BO zum Antrag des WSV und Bob Racing Club Thü- BauGB erforderlich. ringen zur Aufstellung eines Vierer-Bobs auf dem Stadtplatz wird 04 Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. erteilt Abstimmung: von 12 anwesenden Stimmberechtigten: Abstimmung: von 12 anwesenden Stimmberechtigten: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschluss Nr.: 43-037-18 Beschluss Nr.: 44-042-18 Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen 01 Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet Hotel Sitzung am 27. November 2018 den Sitzungskalender für das 1. „Schützenberg“ der Stadt Oberhof. Der Geltungsbereich des Halbjahr gemäß Vorschlag. Bebauungsplans Sondergebiet Hotel „Schützenberg“ der Abstimmung: von 10 anwesenden Stimmberechtigten: Stadt Oberhof ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen. 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Tourismus-, Sport- und Haupt-, Finanz- und Bau-, Grundstücks- und Stadtrat Kulturausschuss Personalausschuss Verkehrsausschuss 16. Januar 2019 22. Januar 2019 30. Januar 2019 05. Februar 2019 10. April 2019 05. März 2019 13. März 2019 19. März 2019 22. Mai 2019 16. April 2019 24. April 2019 30. April 2019 Mitteilungen Ämter und Ansprechpartner Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner in Rathaus und Stadtverwaltung für Ihre Fragen und Mitteilungen: Stadtverwaltung Oberhof Sekretariat Alexandra Koch Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof Tel.: (036842) 28012 Tel.: (036842) 2800 e-mail: info@stadt-oberhof.de Fax: (036842) 28031 e-mail: info@stadt-oberhof.de Haupt- und Personalamt / Kämmerei Holger Orthey Sprechzeiten der Stadtverwaltung Tel.: (036842) 28013 Montag 10 Uhr bis 12 Uhr e-mail: hauptamt@stadt-oberhof.de Dienstag 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr Ordnungsamt Mittwoch nach vorheriger Vereinbarung Rüdiger Wiegand Donnerstag 10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Tel.: (036842) 28015 Freitag 10 Uhr bis 12 Uhr e-mail: ordnungsamt@stadt-oberhof.de Bürgermeister Einwohnermeldeamt/ Friedhofswesen/ Fundbüro Thomas Schulz Andrea Wischnewski Sprechzeiten des Bürgermeisters Tel.: (036842) 28028 nach vorheriger Vereinbarung e-mail: meldeamt@stadt-oberhof.de
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -8- Nr. 3/2019 Bauamt/Liegenschaften Suhl Tel. 03681/4544240 Undine Glass 08.04. Neue Apotheke, Tel.: (036842) 28022 Zella-Mehlis Tel. 03682/40174 e-mail: bauamt@stadt-oberhof.de 09.04. Markt-Apotheke, Steuern und Abgaben Zella-Mehlis Tel. 03682/40156 Angelika Nicol-Walter 10.04. Spangenberg-Apotheke, Tel.: (036842) 28021 Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 e-mail: steuern@stadt-oberhof.de 11.04. Robert-Koch-Apotheke, Oberhof Tel. 036842/22348 Kasse Katja Hörold Adler-Apotheke, Suhl Tel. 03681/707704 Tel.: (036842) 28020 e-mail: kasse@stadt-oberhof.de 12.04. Spangenberg-Apotheke, Suhl Tel. 03681/79130 Tourismusabgaben 13.04./14.04. Magdalenen-Apotheke, Annika Robel Zella-Mehlis Tel. 03682/41016 Tel.: (036842) 28014 Wald-Apotheke, e-mail: tourismusabgaben@stadt-oberhof.de Schmiedefeld Tel. 036782/6380 Bauhof Oberhof 15.04. Apotheke Heinrichs, Im Kehltal Suhl Tel. 03681/721161 98559 Oberhof Raben-Apotheke, Tel.: (036842) 22296 Viernau Tel. 036847/42089 16.04. easy-Apotheke, Suhl Tel. 03681/867320 Bereitschaftsdienste 17.04. Alexander-Apotheke Nord, Suhl Tel. 03681/462449 Sertürner-Apotheke, Apothekenbereitschaftsdienst Schwarza Tel. 036843/71383 März/April 2019 18.04. Auen-Apotheke, Suhl Tel. 03681/727133 Täglich wechselnder Bereitschaftsdienst / 19.04. Fuchs-Apotheke, jeweils 8 bis 8 Uhr Suhl Tel. 03681/760473 20.04./21.04. Spangenberg-Apotheke, 25.03. Robert-Koch-Apotheke, Suhl Tel. 03681/79130 Oberhof Tel. 036842/22348 22.04. Alexander-Apotheke, Adler-Apotheke, Suhl Tel. 03681/79140 Suhl Tel. 03681/707704 Lichtenau-Apotheke, 26.03. Apotheke Heinrichs, Benshausen Tel. 036843/7860 Suhl Tel. 03681/721161 23.04. Lauterbogen-Apotheke, Raben-Apotheke, Suhl Tel. 03681/707126 Viernau Tel. 036847/42089 24.04. Markt-Apotheke, 27.03. Fuchs-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/40156 Suhl Tel. 03681/760473 25.04. Magdalenen-Apotheke, 28.03. easy-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/41016 Suhl Tel. 03681/867320 Wald-Apotheke, 29.03. Alexander-Apotheke Nord, Schmiedefeld Tel. 036782/6380 Suhl Tel. 03681/462449 26.04. Neue Apotheke, Sertürner-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/40174 Schwarza Tel. 036843/71383 27.04./28.04. Markt-Apotheke, 30.03./31.03. Auen-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/40156 Suhl Tel. 03681/727133 29.04. Spangenberg-Apotheke, 01.04. Spangenberg-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/460915 Suhl Tel. 03681/79130 30.04. Adler-Apotheke, 02.04. Alexander-Apotheke, Suhl Tel. 03681/707704 Suhl Tel. 03681/79140 Lichtenau-Apotheke, Benshausen Tel. 036843/7860 03.04. Lauterbogen-Apotheke, Nächster Redaktionsschluss Suhl Tel. 03681/707126 04.04. Alexander-Apotheke Mitte, Mittwoch, den 17.04.2019 Suhl Tel. 03681/4544240 05.04. Magdalenen-Apotheke, Zella-Mehlis Tel. 03682/41016 Nächster Erscheinungstermin Wald-Apotheke, Schmiedefeld Tel. 036782/6380 Montag, den 29.04.2019 06.04./07.04. Alexander-Apotheke Mitte,
Amtsblatt für die Stadt Oberhof -9- Nr. 3/2019 Vereine und Verbände DRK Bergwacht Oberhof Einsatzreiche Woche auf der Oberhofer Höh... Innerhalb von 2 Stunden ereigneten sich drei Unfälle, zu denen neben dem in Zella-Mehlis stationierten Notarzteinsatzwagen, In der zweiten Hälfte der Thüringer Winterferien- der Steinbach-Hallenberger und der Zella-Mehliser Rettungs- woche bekamen unsere Einsatzkräfte in der Feri- transportwagen des DRK-Kreisverband Schmalkalden e.V. auch enregion Oberhof so einiges zu tun. der DRF-Rettungshubschrauber - Christoph 60 hinzugezogen Insgesamt wurden seit Mittwoch 8 Rettungsein- werden mussten. sätze und eine Tragehilfe registriert. An dieser Stelle ein großer Dank für das perfekte Zusammen- Die beiden Bergwacht-Einsatzkräfte der DSV-Skiwacht hatten wirken von Ersthelfern, Liftpersonal des Fallbachhang Oberhof, am Donnerstag kurzzeitig alle im Umkreis verfügbaren Rettungs- Mitarbeitern der Rettungsleitstelle des Landkreis Schmalkalden- mittel am Fallbachhang vor Ort. Meiningen und des Rettungsdienstes. ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 10 - Nr. 3/2019 Volles Programm... Am letzten Februarwochenende fanden in der Ferienregion Oberhof insgesamt 7 Wintersportereignisse statt. Bergretterin- nen und Bergretter aus Oberhof, Zella Mehlis, Tambach-Dietharz und Sanitäter vom DRK Sanitäts- und Betreuungszug Meiningen standen bei allen Veranstaltungen für Notfälle bereit. Um in weiteren Berichten nicht den Überblick zu verlieren kommt hier eine kurze Auflistung: - Internationales Schlittenhunderennen auf dem Rennsteig, am Samstag und Sonntag, mit täglich vier Einsatzkräften und zwei Motorschlitten der Bergwacht Oberhof - Alpencup im Skispringen am Samstag und Sonntag, auf der HS 100 im Kanzlersgrund, mit täglich vier Einsatzkräften, ei- nem KTW und dem Bergwacht-Einsatzfahrzeug aus Oberhof - Langlauf Para-Meisterschaften in der Ski-Arena, am Sams- tag und Sonntag, mit täglich zwei Einsatzkräften und dem ATV der Bergwacht Oberhof - Biathlon-Nachwuchswettkampf am Samstag, abgesichert durch die Bergwacht Tambach-Dietharz - Rennrodeln am Samstag und Sonntag, abgesichert durch den SBZ mit einem KTW und Besatzung - Otto Wahl-Langlauf, am Samstag an der Ausspanne, abgesi- chert durch die Bergwacht Zella-Mehlis - Nordcup im Skispringen und Nordische Kombination am Sonntag auf der Schanze am Wadeberg, abgesichert durch die Bergwacht Zella-Mehlis, mit zwei Einsatzkräften und Ein- satzfahrzeug und anschließend in der Ski-Arena mit zwei Oberhofer Einsatzkräften und ATV Außerdem stand ein weiteres Team für Einsätze am Fallbach- hang und im Langlaufgebiet bereit. Für unseren Nachwuchs organisierten wir zusätzlich am Sams- tagabend eine Skiausbildung am Fallbachhang. DANKE an alle Einsatzkräfte für die Einsatzbereitschaft und vor allem an die Familien für das Verständnis welches ihr für unsere ehrenamtliche Arbeit habt. Schnellste Bergretter aus Thüringen… 12 Einsatzkräfte, Anwärter, Kinder und weitere Schlachten- bummler machten sich am 09.03. auf den Weg in die Skiarena Silbersattel. Dort ermittelten sie zusammen mit 9 weiteren Berg- wachten die „schnellste Bergwacht Thüringens“ im Jahr 2019. Trotz widriger Witterungsverhältnisse zeigten unsere Starter sehr gute Leistungen. Der Titel für die „Schnellste Bergwacht 2019“ ging in diesem Jahr wieder nach Oberhof. In der Teamwertung konnten sich Selina Frohberger, Andreas Hirsch und Christian Werner behaupten und standen am Ende ganz oben auf dem Treppchen. In der Einzelwertung nach Altersklassen belegten unsere Starte- rinnen und Starter folgende Platzierungen: 6 - 10 Jahre (weiblich): 3. Platz - Lana Minou Hirsch 6 - 10 Jahre (männlich): 4. Platz Pius Hirsch 5. Platz - Majan Hedler
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 11 - Nr. 3/2019 11 - 15 Jahre (weiblich): BRC Thüringen e.V. 1. Platz - Olga Reinhardt Der BRC Thüringen e.V. blickt auf eine überaus erfolgreiche Sai- 16 - 30 Jahre (weiblich): son zurück und gratuliert auf diesem Wege nochmals seinen 1. Platz - Selina Frohberger Sportlern für die herausragenden Leistungen in dieser Saison. 31 - 45 Jahre (männlich): Schon vor einigen Wochen gab es für unsere Nachwuchssportler 3. Platz - Andreas Fölsch bei der Juniorenweltmeisterschaft am Königssee und den Deut- 5. Platz - Andreas Hirsch schen Meisterschaften in Altenberg Grund zum Feiern. 7. Platz - Grischa Lier Bei der DM in Altenberg belegte das Team von Hans-Peter Han- nighofer den 1. Platz im 4er Bob und wurde somit mit seinen 46 - 60 Jahre (männlich): Anschiebern Benedikt Hertel, Marcel Kornhardt und Frederick 1. Platz Daniel Fritzsche Lüthcke Deutscher Meister. Ein Tag zuvor wurde das Team Han- 2. Platz - Christian Werner nighofer/ Hertel 3. im 2er Bob. Auf einem sehr guten 2. Platz in 3. Platz - Jens Reinhardt diesem 4er Rennen kamen die BRC Anschieber Erec Bruckert 5. Platz - Olaf Frohberger und Bastian Haber mit ihrem Piloten Jonas Jannusch vom RC In der Gesamtwertung der Schnellsten Bergretter erfuhr Selina Sonneberg/Schalkau. Frohberger bei den Frauen einen sehr guten zweiten Platz. Bei Bei den Damen durfte sich Anne Lobenstein mit Anschieberin den Männern belegte Daniel Fritzsche den 3. Platz. Madlin Dosow vom SC Potsdam über Platz 3 freuen. 6 weitere Starterinnen und Starter belegten in dieser Wertung Plätze unter den ersten Zehn. Wir gratulieren und freuen uns über diese tolle Leistung. Bei den Juniorenweltmeisterschaften Ende Januar am Königssee stellte erstmalig Thüringen die meisten Athleten und verbuchte mit seinen BRC Athleten beachtliche Leistungen und zeigte da- mit auf, dass die harte Arbeit in der Nachwuchsentwicklung erste Früchte trägt. Anschieber Benedikt Hertel konnte mit Pilot Jonas Jannusch U23 Weltmeister im 2er Bob werden. Erstmalig bei der JWM wurden Anne Lobenstein und Hans-Peter Hannighofer 10. im 2er Bob. Unsere Anschieber Bastian Heber und Erec Bruckert konnten mit Piloten Bennet Buchmüller (Winterberg) einen sehr guten 6.Platz einfahren. In der Summe tolle Ergebnisse mit denen wir als Verein gerne Glückwunsch sagen wollen. Erst letzte Woche gingen die Weltmeisterschaften im Bob-und Skeleton im kanadischen Whistler zu Ende. Mit 3 Athleten war
Amtsblatt für die Stadt Oberhof - 12 - Nr. 3/2019 der BRC Thüringen vertreten. Im Skeleton mit Christopher Gro- WSV Oberhof 05 e.V. theer und im Bob mit Mariama Jamanka und Alexander Rödiger. Letzterer konnte mit Piloten Nico Walther in einem sehr schwie- 2. Schüler Cup Langlauf in Klingenthal rigen 4er Rennen auf der anspruchsvollen Bahn von Whistler ei- nen guten 8.Platz erreichen. Vom 15.2. - 17.02.2019 waren die Nachwuchs- In einem überaus spannenden Skeleton Rennen wurde Christo- langläufer aus ganz Deutschland in Klingenthal pher Grotheer beachtlicher 4., einen Tag zuvor sogar im Team- zu Gast. wettbewerb Team-Weltmeister. Erstmals durfte hier die AK 13 dabei sein. Am Samstag wurde ein Nordic Cross ausge- tragen. In der Ak 13 wurde Nelly Grimm hier tolle 18 und Josefine Tschi- da kam auf einen guten 28. Platz von über 50 Starterinnen. In der Ak 15 wurde Emily Herrnkind Fünfte, Emilia Hörold 26. und Michelle Liebaug 33. von knapp 50 Teilnehmerinnen. Am Sonntag wurde klassisch gelaufen. In der AK 13 über 3 km wurde Nelly 22. und Josefine 24. In der AK 15 wurden 4,5 km gelaufen. Emilia wurde hier 15., Michelle 22. Emily konnte nach einer Verletzung nicht mehr starten. Gute Besserung! Herzlichen Glückwunsch Mädels! Schüler Cup Biathlon Oberhof Auch die jungen Biathleten waren am Wochenende 15.-17.2.2019 Die Erfolgsgeschichte von Bobpilotin Mariama Jamanka konnte bei Wettkämpfen unterwegs. In Oberhof fand der Schüler Cup auch in Whistler weitergeschrieben werden. Nachdem Sie vor statt. zwei Wochen erstmalig den Gesamtweltcup für sich entscheiden Los ging es am Freitag mit einem Einzelwettkampf. konnte, krönte sie ihre tolle Saison mit dem Weltmeister Titel zu- In der AK 13 wurde Justus Teiche 15. Bei den Mädchen wurde sammen mit Anschieberin Annika Drazek. Lilian Zurawski Sechste, Antonia Schramm Achte, Inga Ducke 16. und Mara Ducke 22. In der AK 14 wurde Samuel Kraatz Sechster, Angelina Strobel wurde Fünfte bei den Mädchen. In der AK 15 wurde Tim Grunwald 22. und Lina Ducke Sechste. Am Samstag wurde ein Technik Sprint ausgetragen. Justus wurde hier 12. Antonia konnte sich Platz 5 sichern, Li- lian wurde Zwölfte, Inga wurde 20. vor ihrer Schwester Mara. Samuel wurde 15., Angelina wurde tolle Dritte. Tim wurde 25., Lina kam als Dritte ins Ziel. Am Sonntag wurden Staffeln ausgetragen, die al- tersklassenübergreifend zusammengestellt wurden. Justus wurde mit seiner Staffel 4., Antonia Dritte, Lilian und Inga konnten Platz 5 erlaufen. Maras Staffel wurde Neunte. Samuels Staffel wurde Dritte, Tims Staffel 13. Linas Staffel kam auf Platz 6, Angelinas auf 10. Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer! Der Vereinsvorstand des BRC Thüringen ist stolz auf die erreich- ten Leistungen und wünscht seinen Sportlern weiterhin viel Er- folg und eine erfolgreiche Vorbereitung auf die neue Saison.
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