Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof

Die Seite wird erstellt Robert Gruber
 
WEITER LESEN
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Stadtbote
               Amtsblatt
               für die Stadt Oberhof
26. Jahrgang           Montag, den 25. März 2019   Nr. 3 / 12. Woche

               Blick auf Oberhof
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  -2-                                                       Nr. 3/2019
                                                                     ner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer
       Amtliche Bekanntmachungen                                     Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der
                                                                     Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter be-
                                                                     rechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzuge-
Öffentliche Bekanntmachung                                           ben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung
                                                                     des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können
zur Aufforderung zur Einreichung von Wahl-                           durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des
vorschlägen für die Wahl der Stadtratsmitglieder                     Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch
am 26.05.2019                                                        andere ersetzt werden.
1.                                                                   1.2
In der Stadt Oberhof sind am 26. Mai 2019 12 Stadtratsmitglie-       Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach
der zu wählen.                                                       dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung
                                                                     enthalten:
Wählbar für das Amt eines Stadtratsmitglieds sind Wahlberech-
tigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben        a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
(§ 12 ThürKWG). Die Wahlberechtigung ergibt sich im Sinne aus        b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift
§§ 1 und 2 ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die              der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvor-
die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Eu-           schlag,
ropäischen Union besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom        c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertre-
Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit min-               ters,
destens drei Monaten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben;
der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person        d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe
in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die            ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer
Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs.               Anschrift.
1, § 12 ThürKWG).
                                                                     Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind neben der Bun-          a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage
desrepublik Deutschland:                                                6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem an-
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,            deren Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,             sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen,
Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re-
publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen,      b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1
Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie-            ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei
derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische           oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Slowakische Re-             c) Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter und
publik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische            zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach § 15 Abs.
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und             3 Satz 2 ThürKWG.
Nordirland* sowie Republik Zypern.
*Personen, die ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Verei-     2.
nigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen, sind      Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten
wahlberechtigt und damit wählbar, wenn das Vereinigte König-         Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Ver-
reich Großbritannien und Nordirland am Tag der Wahl noch ein         sammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder
Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist.                           den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in ge-
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit        heimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte
oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt   Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Be-
oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen           werbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Ver-
Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§ 12    sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung
ThürKWG).                                                            eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Ver-
                                                                     sammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen.
1.1                                                                  Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Dele-
Für die Wahl der Stadtratsmitglieder können Wahlvorschläge von       gierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei
Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von         oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus
Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahl-          der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem
vorschlägen wird hiermit aufgefordert.                               Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvor-           Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewer-
schlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 24 Bewer-        ber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort
ber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge          und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die
unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres              Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvor-          Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilneh-
schlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvor-        mer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an
schlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung           Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung
schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und         der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder
ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als        wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vor-
Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung          schlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung be-
hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung           werbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre
der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschlä-        Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der
ge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder       Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides
Wählergruppen tragen.                                                statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne
Alle Wahlvorschläge müssen die Unterschriften von zehn Wahl-         des § 156 des Strafgesetzbuches.
berechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags           3.
sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.        Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-
Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die           grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten
Unterzeichnung für ungültig.                                         Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver-       Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen oder im
treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter        Stadtrat der Stadt Oberhof vertreten sind, müssen neben den Un-
müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der      terschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag
erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der         jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von
zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht   viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Stadt-
auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeich-   ratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 48 Unterschriften).
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                                        -3-                                                                           Nr. 3/2019
3.1                                                                                        Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine ande-
Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger                            re Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvor-
eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinde-                                schlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unter-
rat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen                        schriften können nicht zurückgenommen werden.
Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberech-                               4.
tigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu                            Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbin-
tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal                           dung). Sie muss spätestens am 34. Tag vor der Wahl (22. Ap-
soviel Wahlberechtigten wie Stadtratsmitglieder zu wählen sind.                            ril 2019) bis 18.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Un-                               Beauftragten der Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter der
terstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger                               Gemeinde erfolgen. Dieser Erklärung ist die schriftliche Zustim-
seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat oder im Kreis-                       mung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen beteiligten
tag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununter-                                 Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) beizufügen.
brochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvor-
schlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner                             5.
Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlags-                            Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-
träger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im                               chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlä-
Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Ge-                             gen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 44. Tag
meinde liegt, oder im Stadtrat vertreten ist.                                              vor der Wahl (12. April 2019) bis 18.00 Uhr eingereicht sein.
                                                                                           Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Oberhof,
3.2                                                                                        Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof einzureichen. Eingereichte
Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine                            Wahlvorschläge können nur bis zum 44. Tag vor der Wahl (12.
Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na-                               April 2019) bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Er-
men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr-                             klärung des Beauftragten des Wahlvorschlages und der Mehr-
heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4                              heit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlages zurück-
ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren                                  genommen werden.
Wahlvorschlags war.
                                                                                           6.
3.3                                                                                        Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge-
Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt-                                reicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne
zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl-                              Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das
vorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Stadtverwaltung Ober-                            Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.
hof bis zum 22. April 2019, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter                              Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Stadtrats-
Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres                                mitglieder zu wählen sind.
Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift
zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschrif-                          7.
ten wird vom Wahlleiter der Stadt mit dem Wahlvorschlag ver-                               Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Ge-
bunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags                                meinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten
während der üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Oberhof                              aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahl-
                                                                                           vorschläge müssen spätestens bis zum 34. Tag vor der Wahl (22.
Montag                             von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr                             April 2019) bis 18.00 Uhr behoben sein. Bis zum gleichen Zeitpunkt
                       und         von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr                             sind auch noch Änderungen der Wahlvorschläge insoweit zulässig,
                                                                                           als sie infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträgli-
Dienstag                           von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr                             chen Wählbarkeitsverlust veranlasst sind; Personen, die in solchen
                       und         von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr                             Fällen aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher
Mittwoch                           von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr                             Weise wie Bewerber zu wählen. Am 33. Tag vor der Wahl (23. April
                       und         von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr                             2019) tritt der Wahlausschuss der Stadt Oberhof zusammen und
                                                                                           beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen
Donnerstag                         von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr                             zu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlge-
                       und         von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr                             setz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforde-
Freitag                            von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr                             rungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind.
                                                                                           8.
im Rathaus, Zellaer Straße 10, Zimmer 15 ausgelegt.                                        Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit                            Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine ver-
oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzu-                        längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der
mutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum                           Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei-
bei der Stadtverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Ein-                        nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine
tragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt                         Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen
werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungs-                               (§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
schein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt                          9.
und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum                         Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli-
für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Ein-                           cher und weiblicher Form.
tragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzun-
gen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.                                  Oberhof, 01. März 2019
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos-                             Orthey
sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie                              Wahlleiter

  Impressum
 „Stadtbote“                                                                               Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des
                                                                                           Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom
 Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                                           Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei-
                                                                                           genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen
 Herausgeber: Stadt Oberhof
                                                                                           Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,                              HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können
 98704 Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,                Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.
 Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21                                        Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Dies-
 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Oberhof                                      bezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
 Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau OT Lan-          Verlagsleiter: Mirko Reise
 gewiesen                                                                                  Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet:
 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar unter Tel.:   Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.)
 0171 / 8913107, E-Mail: c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de                            beim Verlag bestellen.
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                 -4-                                                         Nr. 3/2019

  Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses
  Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Oberhof zur Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der
  eingereichten Wahlvorschläge und der Erklärung zu Listenverbindungen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 findet am
               23. April 2019 um 16.00 Uhr
               im Sitzungssaal des Rathauses
               der Stadt Oberhof, Zellaer Straße 10
  statt.
  Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
  Oberhof, den 20. März 2019
  Orthey
  Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis                5.
und die Erteilung von Wahlscheinen                                  Einen Wahlschein erhält auf Antrag,
für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019                              5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
1.                                                                  5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-
Das Wählerverzeichnis für die Wahl der                                  rechtigter,
                                                                        a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
• Kreistagsmitglieder und
                                                                             Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
• Stadtratsmitglieder
                                                                        b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das
in der Stadt Oberhof wird in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der            Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhe-
Wahl (06. bis 10. Mai 2019) während der allgemeinen Öffnungs-                bung von Einwendungen eingetreten sind oder
zeiten                                                                  c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwen-
                                                                             dung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst
Montag            10.00 bis 12.00 Uhr                                        nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
Dienstag          10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch          10.00 bis 12.00 Uhr                               6.
                                                                    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage-
Donnerstag        10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
                                                                    nen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24. Mai
Freitag           10.00 bis 12.00 Uhr                               2019), bis 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer
in der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer Straße 10, Zimmer 5 für     Straße 10, Zimmer 5 mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.                   Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit      Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-         des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-
ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder    rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag
                                                                    (26. Mai 2019), 15.00 Uhr, gestellt werden.
Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein-
getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft     Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-       tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage
digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf        vor der Wahl (25. Mai 2019), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein
Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-        erteilt werden.
rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem      Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.                              können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-         Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis
führt. Die Einsichtnahme ist mittels Bildschirmgerät möglich.       zum Wahltag (26. Mai 2019), 15.00 Uhr, stellen.
2.                                                                  7.
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrich-        Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch
tig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16.       Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
Tag vor der Wahl (06. bis 10. Mai 2019) Einwendungen gegen          berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei
das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können dar-             der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
auf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder           Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen.
Die Einwendungen müssen bei der Stadtverwaltung Oberhof,            -   einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der An-
Zellaer Straße 10, Zimmer 15 schriftlich erhoben oder zur               tragsteller wahlberechtigt ist,
Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind         -   einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Ein-       -   einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde,
wendungen nicht mehr zulässig.                                          die Anschrift der Stadtverwaltung, die Nummer des Stimm-
3.                                                                      bezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist       -   ein Merkblatt für die Briefwahl.
oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.
                                                                    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
                                                                    anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang-
erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (05. Mai 2019)
                                                                    nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
eine Wahlbenachrichtigung.
                                                                    macht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-     mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben ge-
berechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das         nannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen
Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein          schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmäch-
Wahlrecht nicht ausüben zu können.                                  tigte Person auszuweisen.
4.                                                                  8.
Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im             Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig
Wege der Briefwahl teilnehmen.                                      an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  -5-                                                         Nr. 3/2019
Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. Mai 2019 bis                a)   wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahl-                    Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
briefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
                                                                          b)   wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die                  Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhe-
Briefwahl zu entnehmen.                                                        bung von Einwendungen eingetreten sind oder
Oberhof, den 24. März 2019                                                c)   wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwen-
                                                                               dung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst
Orthey
                                                                               nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.
Wahlleiter
                                                                     Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage-
Öffentliche Bekanntmachung                                           nen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24. Mai
                                                                     2019), bis 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis                 Straße 10, Zimmer 5 mündlich oder schriftlich beantragt werden.
und die Erteilung von Wahlscheinen                                   Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
für die Wahl zum Europäischen Parlament                              Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
am 26. Mai 2019                                                      des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-
                                                                     rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag
1.                                                                   (26. Mai 2019), 15.00 Uhr, gestellt werden.
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament
für die Wahlbezirke der Stadt Oberhof wird in der Zeit vom 20. bis   Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
16. Tag vor der Wahl (06. bis 10. Mai 2019) während der allge-       tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage
meinen Öffnungszeiten                                                vor der Wahl (25. Mai 2019), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein
                                                                     erteilt werden.
Montag         10.00 bis 12.00 Uhr                                   Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
Dienstag       10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr           können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen
Mittwoch       10.00 bis 12.00 Uhr                                   Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis
                                                                     zum Wahltag (26. Mai 2019), 15.00 Uhr, stellen.
Donnerstag     10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag        10.00 bis 12.00 Uhr                                   Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch
                                                                     Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
in der Stadtverwaltung Oberhof, Zellaer Straße 10, Zimmer 5 für      berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei
Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.                    der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit       Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:
der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-          -    einen amtlichen Stimmzettel,
ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein-      -    einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft      -    einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde,
zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-             die Anschrift der Stadtverwaltung, die Nummer des Stimm-
digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf              bezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie
Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-         -    ein Merkblatt für die Briefwahl.
rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem
Thüringer Meldegesetz eingetragen ist.                               Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen an-
                                                                     deren ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
                                                                     der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachge-
führt. Die Einsichtnahme ist mittels Bildschirmgerät möglich.
                                                                     wiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl-
2.                                                                   berechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Gemeindebe-
Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig       hörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Tag        Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
vor der Wahl (06. bis 10. Mai 2019) Einwendungen gegen das
                                                                     Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig
Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf
                                                                     an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der
gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine
                                                                     Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. Mai 2019 bis
vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die
                                                                     18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahl-
Einwendungen müssen bei der Stadtverwaltung Oberhof, Zel-
                                                                     briefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
laer Straße 10, Zimmer 15 schriftlich erhoben oder zur Nieder-
schrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft      Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die
zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen          Briefwahl zu entnehmen.
nicht mehr zulässig.                                                 Oberhof, den 24. März 2019
3.                                                                   Thomas Schulz
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist        Bürgermeister
oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (05. Mai 2019)      Öffentliche Bekanntmachung
eine Wahlbenachrichtigung.
                                                                     des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 21
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-
berechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das          Suhl/Schmalkalden-Meiningen IV
Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein           für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag
Wahlrecht nicht ausüben zu können.                                   am 27. Oktober 2019
4.                                                                   Nachdem der 27. Oktober 2019 durch die Landesregierung als
Wer einen Wahlschein hat, kann an den Wahlen im Wege der             Wahltag bestimmt worden ist, gebe ich Folgendes bekannt:
Briefwahl teilnehmen.                                                I. Wahlkreisvorschläge
5.                                                                   1. Der Wahlkreis 21 umfasst
Einen Wahlschein erhält auf Antrag,
                                                                     - die kreisfreie Stadt Suhl mit Ausnahme der Ortsteile
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig-            Gehlberg (Wahlkreis 23) und Schmiedefeld a. R. (Wahl-
    ter,                                                                 kreis 22)
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-
    rechtigter,                                                          ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                -6-                                                        Nr. 3/2019
-   die Stadt Zella-Mehlis mit Ausnahme des Ortsteils Bens-        det, auch diese, andere Wahlkreisvorschläge ein Kennwort ent-
    hausen (Wahlkreis 12) und                                      halten.
-   die Stadt Oberhof.                                             In jedem Wahlkreisvorschlag sollen eine Vertrauensperson und
                                                                   eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt
(Eine Änderung der Wahlkreise ist aufgrund der Festlegung im
                                                                   diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeich-
Thüringer Landeswahlgesetz vom 15. Januar 2018 für diese
                                                                   net hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unter-
Wahl nicht mehr möglich.)
                                                                   zeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson.
2. Wahlvorschlagsrecht
                                                                   Muss ein Wahlkreisvorschlag von mindestens 250 Wahlberech-
Wahlkreisvorschläge können von Parteien und von Wahlberech-
                                                                   tigten (§ 13 ThürLWG) unterzeichnet sein, so sind die Unter-
tigten eingereicht werden.
                                                                   schriften, sofern sie nicht auf dem Wahlvorschlag selbst zu leis-
Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag
                                                                   ten sind, auf amtlichen Formblättern, die vom Kreiswahlleiter auf
seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge
                                                                   Anforderung kostenfrei geliefert werden, zu erbringen.
ununterbrochen vertreten waren, können als solche nur einen
Wahlkreisvorschlag einreichen, wenn sie spätestens am 29. Juli     Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und An-
2019 bis 18.00 Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der    schrift des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Als Be-
Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss       zeichnung des Trägers des Wahlvorschlages sind außerdem
die Parteieigenschaft festgestellt hat.                            bei Parteien deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeich-
                                                                   nung verwenden, auch diese, bei anderen Wahlkreisvorschlä-
Die Anzeige muss den Namen und die Kurzbezeichnung, unter          gen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die
denen die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, enthalten und   Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer be-
von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes sowie         sonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 23
dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder, wenn ein Lan-    ThürLWG zu bestätigen.
desverband nicht besteht, von den Vorständen des nächstniedri-
geren Gebietsverbandes, die im Wahlkreis liegen, persönlich und    Die Wahlberechtigten (§ 13 ThürLWG), die einen Wahlkreisvor-
handschriftlich unterzeichnet sein.                                schlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt
                                                                   persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unter-
Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Par-    schrift sind Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und An-
teien sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung        schrift des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung
des Vorstandes sind der                                            anzugeben.
Anzeige beizufügen.
                                                                   Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert
3. Einreichen von Wahlkreisvorschlägen                             eine Bescheinigung des Wahlrechts von der Gemeindebehörde,
Eine Partei kann gemäß § 20 Abs. 5 ThürLWG in jedem Wahl-          bei der der Unterzeichner im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
kreis nur einen Wahlkreisvorschlag einreichen.                     beizufügen.
Wahlkreisvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch
am 22. August 2019 bis 18.00 Uhr schriftlich beim Kreiswahllei-    Gesonderte Wahlrechtsbescheinigungen sind vom Träger des
ter, Frau Manuela Haase, Neues Rathaus, Friedrich-König-Stra-      Wahlvorschlages bei Einreichung des Wahlkreisvorschlags mit
ße 42, 98527 Suhl, Zimmer 153 (Erdgeschoss) einzureichen.          den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Die Bescheini-
                                                                   gungen des Wahlrechts der Unterzeichner müssen bei Einrei-
Der Wahlkreisvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers          chung des Wahlkreisvorschlags vorliegen; sie können nach Ende
enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier     der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden.
nur in einem Wahlkreisvorschlag genannt werden. Als Bewerber
kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung hierzu         4. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag
schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.        Dem Wahlkreisvorschlag (Anlage 9 der ThürLWO) sind beizufü-
                                                                   gen:
Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlkreisvorschlag nur
benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl        a) die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er sei-
eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allge-          ner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis
meinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.                 seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben
                                                                       hat (Anlage 12 der ThürLWO),
Die Wahlen für die Vertreterversammlungen dürfen frühestens        b) die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass
am 15. April 2017 stattgefunden haben. Die Wahlen der Bewer-           der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 13 der
ber sind seit dem 15. Januar 2018 möglich. Die Bewerber und            ThürLWO),
die Vertreter müssen in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln
gewählt werden.                                                    c) sofern erforderlich (vgl. Ziffer 3), mindestens 250 Unterstüt-
                                                                       zungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts
Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei            der Unterzeichner (Anlage 11 der ThürLWO),
Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei so-      d) bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der
wie dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter persönlich und         Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder
handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei im Land kei-       Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt wor-
nen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation,          den ist (Anlage 14 der ThürLWO). Im Falle eines Einspruchs
so ist der Wahlkreisvorschlag von den Vorständen der nächst-           nach § 23 Abs. 4 ThürLWG auch eine Ausfertigung der Nie-
niedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis            derschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der nach §
liegt, zu unterzeichnen.                                               23 Abs. 6 ThürLWG vorgeschriebenen Versicherung an Ei-
Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Deutschen Bundestag           des statt (Anlage 15 der ThürLWO).
oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund ei-     Die Vordrucke für den Wahlkreisvorschlag und die Anlagen wer-
gener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren, müssen        den auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert.
außerdem von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahlkrei-
                                                                   II. Gesetzliche Grundlagen
ses persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahl-
                                                                   Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahl
berechtigung der Unterzeichner eines Wahlvorschlages muss
                                                                   sind das Thüringer Wahlgesetz für den Landtag (Thüringer Lan-
zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der
                                                                   deswahlgesetz - ThürLWG) vom 09. November 1993 (GVBI. S.
Einreichung des Wahlkreisvorschlages nachzuweisen.
                                                                   657), neu gefasst durch Neubekanntmachung vom 30. Juli 2012
Andere Wahlkreisvorschläge müssen gemäß § 22 Abs. 3 ThürL-         (GVBI. S. 309) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
WG ebenfalls von mindestens 250 Wahlberechtigten des Wahl-         vom 24. April 2017 (GVBI. S. 89) Des Weiteren findet die Thü-
kreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wobei   ringer Landeswahlordnung (ThürLWO) vom 12. Juli 1994 (GVBI.
die ersten drei Unterzeichner des Wahlvorschlages ihre Unter-      S. 817), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23.
schriften auf dem Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten haben (§    September 2015 (GVBI. S. 131), Anwendung.
32 Abs. 3 ThürLWO).
                                                                   III. Anschrift des Kreiswahlleiters
Wahlkreisvorschläge von Parteien müssen den Namen der ein-         Die Anschrift des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 21, Suhl/
reichenden Partei und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen-      Schmalkalden-Meiningen IV lautet:
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                 -7-                                                      Nr. 3/2019
          Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 21                  02 Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Oberhof,
          Frau Manuela Haase                                           Flur 2, folgende Flurstücke: 261/14, 261/26, 261/27, 261/25,
          Neues Rathaus                                                261/28, 214/2 *tw, 217/2 *tw, 221/1, 225/1, 231/4, 231/1,
          Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl                        256/3, 267/9, 267/8, 267/5 *tw, 263/10, 263/8, 263/9 *tw,
          Telefonnummer: 03681/74-2784                                 263/7 *tw, 262/10 *tw, 263/5, 262/5, 262/8 *tw, 234/5, 215/2,
          Telefax: 03681/74-2788                                       263/12, 263/11 *tw, 264/1 *tw, 264/2 *tw, 267/7, 267/6 *tw.
Suhl, den 28.02.2019                                                   *tw - teilweise
                                                                    03 Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 (4)
Manuela Haase                                                          BauGB erforderlich.
Kreiswahlleiter                                                     04 Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Beschlüsse aus den öffentlichen                                     Abstimmung: von 12 anwesenden Stimmberechtigten:
Stadtratssitzungen                                                  12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
                                                                    Beschluss Nr.: 43-038-18
vom 16.10.2018 und 04.12.2018                                       Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen
Beschluss Nr.: 43-036-18                                            Sitzung am 16. Oktober 2018 die Änderung des Verzeichnisses
                                                                    zum Kostenersatz für Leistungen des städtischen Bauhofes der
01 Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss          Stadt Oberhof in der vorliegenden Fassung.
   zur Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Gol-
   fareal Schuderbachswiese“ der Stadt Oberhof. Der Gel-            Abstimmung: von 12 anwesenden Stimmberechtigten:
   tungsbereich des Bebauungsplans Sondergebiet „Golfareal          12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
   Schuderbachswiese“ der Stadt Oberhof ist der Anlage zum          Beschluss Nr.: 43-039-18
   Beschluss zu entnehmen.                                          Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen
02 Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Oberhof             Sitzung am 16. Oktober 2018 die Verlängerung des Mietvertra-
   in der Flur 12 folgende Flurstücke: 73/27, 73/28, 73/29, 73,     ges mit der Firma BAYWA für weitere 12 Monate, zu monatlichen
   43,73/44, in der Flur 13 folgende Flurstücke: 1/18, 93/9,        Raten von 2.490,35 € netto.
   92/12, 93/13, 93/15, 93/16, 93/17, 94/1, 95, 96/2, 96/2, 96/3,
   97/3,97/4 und 97/7, in der Flur 17 folgende Flurstücke: 26/25,   Abstimmung: von 12 anwesenden Stimmberechtigten:
   26/27, 26/28, 26/29, 26/32, 26/33, 26/45, 6/46, 26/47,26/48,     12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
   26/49, 26/54, 26/55, 26/57, 26/58, 26/59, 47 ganz oder teil-     Beschluss Nr.: 43-040-18
   weise                                                            Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB bzw. § 68
03 Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 (4)        Abs. 1 Thür.BO zum Antrag des WSV und Bob Racing Club Thü-
   BauGB erforderlich.                                              ringen zur Aufstellung eines Vierer-Bobs auf dem Stadtplatz wird
04 Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.        erteilt
Abstimmung: von 12 anwesenden Stimmberechtigten:                    Abstimmung: von 12 anwesenden Stimmberechtigten:
12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen                       12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 43-037-18                                            Beschluss Nr.: 44-042-18
                                                                    Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen
01 Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss
   zur Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet Hotel            Sitzung am 27. November 2018 den Sitzungskalender für das 1.
   „Schützenberg“ der Stadt Oberhof. Der Geltungsbereich des        Halbjahr gemäß Vorschlag.
   Bebauungsplans Sondergebiet Hotel „Schützenberg“ der             Abstimmung: von 10 anwesenden Stimmberechtigten:
   Stadt Oberhof ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen.         10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Tourismus-, Sport- und              Haupt-, Finanz- und                 Bau-, Grundstücks- und                   Stadtrat
Kulturausschuss                     Personalausschuss                   Verkehrsausschuss
16. Januar 2019                     22. Januar 2019                     30. Januar 2019                          05. Februar 2019
10. April 2019                      05. März 2019                       13. März 2019                            19. März 2019
22. Mai 2019                        16. April 2019                      24. April 2019                           30. April 2019

                                                       Mitteilungen

Ämter und Ansprechpartner
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner in Rathaus und Stadtverwaltung für Ihre Fragen und Mitteilungen:

Stadtverwaltung Oberhof                                             Sekretariat
                                                                    Alexandra Koch
Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof
                                                                    Tel.:          (036842) 28012
Tel.:             (036842) 2800                                     e-mail:        info@stadt-oberhof.de
Fax:              (036842) 28031
e-mail:           info@stadt-oberhof.de                             Haupt- und Personalamt / Kämmerei
                                                                    Holger Orthey
Sprechzeiten der Stadtverwaltung                                    Tel.:          (036842) 28013
Montag            10 Uhr bis 12 Uhr                                 e-mail:        hauptamt@stadt-oberhof.de
Dienstag          10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr           Ordnungsamt
Mittwoch          nach vorheriger Vereinbarung                      Rüdiger Wiegand
Donnerstag        10 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
                                                                    Tel.:          (036842) 28015
Freitag           10 Uhr bis 12 Uhr
                                                                    e-mail:        ordnungsamt@stadt-oberhof.de
Bürgermeister                                                       Einwohnermeldeamt/ Friedhofswesen/ Fundbüro
Thomas Schulz                                                       Andrea Wischnewski
Sprechzeiten des Bürgermeisters                                     Tel.:          (036842) 28028
nach vorheriger Vereinbarung                                        e-mail:        meldeamt@stadt-oberhof.de
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                              -8-                                                  Nr. 3/2019
Bauamt/Liegenschaften                                                            Suhl                    Tel. 03681/4544240
Undine Glass                                                     08.04.          Neue Apotheke,
Tel.:             (036842) 28022                                                 Zella-Mehlis              Tel. 03682/40174
e-mail:           bauamt@stadt-oberhof.de                        09.04.          Markt-Apotheke,
Steuern und Abgaben                                                              Zella-Mehlis              Tel. 03682/40156
Angelika Nicol-Walter                                            10.04.          Spangenberg-Apotheke,
Tel.:             (036842) 28021                                                 Zella-Mehlis             Tel. 03682/460915
e-mail:           steuern@stadt-oberhof.de                       11.04.          Robert-Koch-Apotheke,
                                                                                 Oberhof                  Tel. 036842/22348
Kasse
Katja Hörold                                                                     Adler-Apotheke,
                                                                                 Suhl                     Tel. 03681/707704
Tel.:             (036842) 28020
e-mail:           kasse@stadt-oberhof.de                         12.04.          Spangenberg-Apotheke,
                                                                                 Suhl                      Tel. 03681/79130
Tourismusabgaben                                                 13.04./14.04.   Magdalenen-Apotheke,
Annika Robel
                                                                                 Zella-Mehlis              Tel. 03682/41016
Tel.:             (036842) 28014                                                 Wald-Apotheke,
e-mail:           tourismusabgaben@stadt-oberhof.de
                                                                                 Schmiedefeld              Tel. 036782/6380
Bauhof Oberhof                                                   15.04.          Apotheke Heinrichs,
Im Kehltal                                                                       Suhl                     Tel. 03681/721161
98559 Oberhof                                                                    Raben-Apotheke,
Tel.:             (036842) 22296                                                 Viernau                  Tel. 036847/42089
                                                                 16.04.          easy-Apotheke,
                                                                                 Suhl                     Tel. 03681/867320
                Bereitschaftsdienste                             17.04.          Alexander-Apotheke Nord,
                                                                                 Suhl                     Tel. 03681/462449
                                                                                 Sertürner-Apotheke,
Apothekenbereitschaftsdienst                                                     Schwarza                 Tel. 036843/71383
März/April 2019                                                  18.04.          Auen-Apotheke,
                                                                                 Suhl                     Tel. 03681/727133
Täglich wechselnder Bereitschaftsdienst /                        19.04.          Fuchs-Apotheke,
jeweils 8 bis 8 Uhr                                                              Suhl                     Tel. 03681/760473
                                                                 20.04./21.04.   Spangenberg-Apotheke,
25.03.            Robert-Koch-Apotheke,
                                                                                 Suhl                      Tel. 03681/79130
                  Oberhof                   Tel. 036842/22348
                                                                 22.04.          Alexander-Apotheke,
                  Adler-Apotheke,
                                                                                 Suhl                      Tel. 03681/79140
                  Suhl                      Tel. 03681/707704
                                                                                 Lichtenau-Apotheke,
26.03.            Apotheke Heinrichs,
                                                                                 Benshausen                Tel. 036843/7860
                  Suhl                      Tel. 03681/721161
                                                                 23.04.          Lauterbogen-Apotheke,
                  Raben-Apotheke,
                                                                                 Suhl                     Tel. 03681/707126
                  Viernau                   Tel. 036847/42089
                                                                 24.04.          Markt-Apotheke,
27.03.            Fuchs-Apotheke,
                                                                                 Zella-Mehlis              Tel. 03682/40156
                  Suhl                      Tel. 03681/760473
                                                                 25.04.          Magdalenen-Apotheke,
28.03.            easy-Apotheke,
                                                                                 Zella-Mehlis              Tel. 03682/41016
                  Suhl                      Tel. 03681/867320
                                                                                 Wald-Apotheke,
29.03.            Alexander-Apotheke Nord,
                                                                                 Schmiedefeld              Tel. 036782/6380
                  Suhl                      Tel. 03681/462449
                                                                 26.04.          Neue Apotheke,
                  Sertürner-Apotheke,
                                                                                 Zella-Mehlis              Tel. 03682/40174
                  Schwarza                  Tel. 036843/71383
                                                                 27.04./28.04.   Markt-Apotheke,
30.03./31.03.     Auen-Apotheke,
                                                                                 Zella-Mehlis              Tel. 03682/40156
                  Suhl                      Tel. 03681/727133
                                                                 29.04.          Spangenberg-Apotheke,
01.04.            Spangenberg-Apotheke,
                                                                                 Zella-Mehlis             Tel. 03682/460915
                  Suhl                       Tel. 03681/79130
                                                                 30.04.          Adler-Apotheke,
02.04.            Alexander-Apotheke,
                                                                                 Suhl                     Tel. 03681/707704
                  Suhl                       Tel. 03681/79140
                  Lichtenau-Apotheke,
                  Benshausen                 Tel. 036843/7860
03.04.            Lauterbogen-Apotheke,                                   Nächster Redaktionsschluss
                  Suhl                      Tel. 03681/707126
04.04.            Alexander-Apotheke Mitte,                                 Mittwoch, den 17.04.2019
                  Suhl                     Tel. 03681/4544240
05.04.            Magdalenen-Apotheke,
                  Zella-Mehlis               Tel. 03682/41016            Nächster Erscheinungstermin
                  Wald-Apotheke,
                  Schmiedefeld               Tel. 036782/6380               Montag, den 29.04.2019
06.04./07.04.     Alexander-Apotheke Mitte,
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                -9-                                                     Nr. 3/2019

                                               Vereine und Verbände

DRK Bergwacht Oberhof
Einsatzreiche Woche auf der Oberhofer Höh...                       Innerhalb von 2 Stunden ereigneten sich drei Unfälle, zu denen
                                                                   neben dem in Zella-Mehlis stationierten Notarzteinsatzwagen,
               In der zweiten Hälfte der Thüringer Winterferien-   der Steinbach-Hallenberger und der Zella-Mehliser Rettungs-
               woche bekamen unsere Einsatzkräfte in der Feri-     transportwagen des DRK-Kreisverband Schmalkalden e.V. auch
               enregion Oberhof so einiges zu tun.                 der DRF-Rettungshubschrauber - Christoph 60 hinzugezogen
               Insgesamt wurden seit Mittwoch 8 Rettungsein-       werden mussten.
               sätze und eine Tragehilfe registriert.              An dieser Stelle ein großer Dank für das perfekte Zusammen-
Die beiden Bergwacht-Einsatzkräfte der DSV-Skiwacht hatten         wirken von Ersthelfern, Liftpersonal des Fallbachhang Oberhof,
am Donnerstag kurzzeitig alle im Umkreis verfügbaren Rettungs-     Mitarbeitern der Rettungsleitstelle des Landkreis Schmalkalden-
mittel am Fallbachhang vor Ort.                                    Meiningen und des Rettungsdienstes.

                                                                     ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤
Stadtbote Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                 - 10 -                                                     Nr. 3/2019

Volles Programm...
Am letzten Februarwochenende fanden in der Ferienregion
Oberhof insgesamt 7 Wintersportereignisse statt. Bergretterin-
nen und Bergretter aus Oberhof, Zella Mehlis, Tambach-Dietharz
und Sanitäter vom DRK Sanitäts- und Betreuungszug Meiningen
standen bei allen Veranstaltungen für Notfälle bereit.
Um in weiteren Berichten nicht den Überblick zu verlieren kommt
hier eine kurze Auflistung:
- Internationales Schlittenhunderennen auf dem Rennsteig,
    am Samstag und Sonntag, mit täglich vier Einsatzkräften und
    zwei Motorschlitten der Bergwacht Oberhof
- Alpencup im Skispringen am Samstag und Sonntag, auf der
    HS 100 im Kanzlersgrund, mit täglich vier Einsatzkräften, ei-
    nem KTW und dem Bergwacht-Einsatzfahrzeug aus Oberhof
- Langlauf Para-Meisterschaften in der Ski-Arena, am Sams-
    tag und Sonntag, mit täglich zwei Einsatzkräften und dem
    ATV der Bergwacht Oberhof
- Biathlon-Nachwuchswettkampf am Samstag, abgesichert
    durch die Bergwacht Tambach-Dietharz
- Rennrodeln am Samstag und Sonntag, abgesichert durch
    den SBZ mit einem KTW und Besatzung
- Otto Wahl-Langlauf, am Samstag an der Ausspanne, abgesi-
    chert durch die Bergwacht Zella-Mehlis
- Nordcup im Skispringen und Nordische Kombination am
    Sonntag auf der Schanze am Wadeberg, abgesichert durch
    die Bergwacht Zella-Mehlis, mit zwei Einsatzkräften und Ein-
    satzfahrzeug und anschließend in der Ski-Arena mit zwei
    Oberhofer Einsatzkräften und ATV
Außerdem stand ein weiteres Team für Einsätze am Fallbach-
hang und im Langlaufgebiet bereit.
Für unseren Nachwuchs organisierten wir zusätzlich am Sams-
tagabend eine Skiausbildung am Fallbachhang.
DANKE an alle Einsatzkräfte für die Einsatzbereitschaft und vor
allem an die Familien für das Verständnis welches ihr für unsere
ehrenamtliche Arbeit habt.
                                                                     Schnellste Bergretter aus Thüringen…
                                                                     12 Einsatzkräfte, Anwärter, Kinder und weitere Schlachten-
                                                                     bummler machten sich am 09.03. auf den Weg in die Skiarena
                                                                     Silbersattel. Dort ermittelten sie zusammen mit 9 weiteren Berg-
                                                                     wachten die „schnellste Bergwacht Thüringens“ im Jahr 2019.
                                                                     Trotz widriger Witterungsverhältnisse zeigten unsere Starter sehr
                                                                     gute Leistungen.
                                                                     Der Titel für die „Schnellste Bergwacht 2019“ ging in diesem Jahr
                                                                     wieder nach Oberhof. In der Teamwertung konnten sich Selina
                                                                     Frohberger, Andreas Hirsch und Christian Werner behaupten
                                                                     und standen am Ende ganz oben auf dem Treppchen.
                                                                     In der Einzelwertung nach Altersklassen belegten unsere Starte-
                                                                     rinnen und Starter folgende Platzierungen:
                                                                     6 - 10 Jahre (weiblich):
                                                                     3. Platz - Lana Minou Hirsch
                                                                     6 - 10 Jahre (männlich):
                                                                     4. Platz Pius Hirsch
                                                                     5. Platz - Majan Hedler
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                             - 11 -                                                    Nr. 3/2019
11 - 15 Jahre (weiblich):                                        BRC Thüringen e.V.
1. Platz - Olga Reinhardt
                                                                 Der BRC Thüringen e.V. blickt auf eine überaus erfolgreiche Sai-
16 - 30 Jahre (weiblich):                                        son zurück und gratuliert auf diesem Wege nochmals seinen
1. Platz - Selina Frohberger                                     Sportlern für die herausragenden Leistungen in dieser Saison.
31 - 45 Jahre (männlich):                                        Schon vor einigen Wochen gab es für unsere Nachwuchssportler
3. Platz - Andreas Fölsch                                        bei der Juniorenweltmeisterschaft am Königssee und den Deut-
5. Platz - Andreas Hirsch                                        schen Meisterschaften in Altenberg Grund zum Feiern.
7. Platz - Grischa Lier                                          Bei der DM in Altenberg belegte das Team von Hans-Peter Han-
                                                                 nighofer den 1. Platz im 4er Bob und wurde somit mit seinen
46 - 60 Jahre (männlich):                                        Anschiebern Benedikt Hertel, Marcel Kornhardt und Frederick
1. Platz Daniel Fritzsche                                        Lüthcke Deutscher Meister. Ein Tag zuvor wurde das Team Han-
2. Platz - Christian Werner                                      nighofer/ Hertel 3. im 2er Bob. Auf einem sehr guten 2. Platz in
3. Platz - Jens Reinhardt                                        diesem 4er Rennen kamen die BRC Anschieber Erec Bruckert
5. Platz - Olaf Frohberger                                       und Bastian Haber mit ihrem Piloten Jonas Jannusch vom RC
In der Gesamtwertung der Schnellsten Bergretter erfuhr Selina    Sonneberg/Schalkau.
Frohberger bei den Frauen einen sehr guten zweiten Platz. Bei    Bei den Damen durfte sich Anne Lobenstein mit Anschieberin
den Männern belegte Daniel Fritzsche den 3. Platz.               Madlin Dosow vom SC Potsdam über Platz 3 freuen.
6 weitere Starterinnen und Starter belegten in dieser Wertung
Plätze unter den ersten Zehn.
Wir gratulieren und freuen uns über diese tolle Leistung.

                                                                 Bei den Juniorenweltmeisterschaften Ende Januar am Königssee
                                                                 stellte erstmalig Thüringen die meisten Athleten und verbuchte
                                                                 mit seinen BRC Athleten beachtliche Leistungen und zeigte da-
                                                                 mit auf, dass die harte Arbeit in der Nachwuchsentwicklung erste
                                                                 Früchte trägt.
                                                                 Anschieber Benedikt Hertel konnte mit Pilot Jonas Jannusch U23
                                                                 Weltmeister im 2er Bob werden. Erstmalig bei der JWM wurden
                                                                 Anne Lobenstein und Hans-Peter Hannighofer 10. im 2er Bob.
                                                                 Unsere Anschieber Bastian Heber und Erec Bruckert konnten
                                                                 mit Piloten Bennet Buchmüller (Winterberg) einen sehr guten
                                                                 6.Platz einfahren.

                                                                 In der Summe tolle Ergebnisse mit denen wir als Verein gerne
                                                                 Glückwunsch sagen wollen.
                                                                 Erst letzte Woche gingen die Weltmeisterschaften im Bob-und
                                                                 Skeleton im kanadischen Whistler zu Ende. Mit 3 Athleten war
Amtsblatt für die Stadt Oberhof                                  - 12 -                                                      Nr. 3/2019
der BRC Thüringen vertreten. Im Skeleton mit Christopher Gro-         WSV Oberhof 05 e.V.
theer und im Bob mit Mariama Jamanka und Alexander Rödiger.
Letzterer konnte mit Piloten Nico Walther in einem sehr schwie-       2. Schüler Cup Langlauf in Klingenthal
rigen 4er Rennen auf der anspruchsvollen Bahn von Whistler ei-
nen guten 8.Platz erreichen.                                          Vom 15.2. - 17.02.2019 waren die Nachwuchs-
In einem überaus spannenden Skeleton Rennen wurde Christo-            langläufer aus ganz Deutschland in Klingenthal
pher Grotheer beachtlicher 4., einen Tag zuvor sogar im Team-         zu Gast.
wettbewerb Team-Weltmeister.                                          Erstmals durfte hier die AK 13 dabei sein.
                                                                      Am Samstag wurde ein Nordic Cross ausge-
                                                                      tragen.
                                                                      In der Ak 13 wurde Nelly Grimm hier tolle 18 und Josefine Tschi-
                                                                      da kam auf einen guten 28. Platz von über 50 Starterinnen.
                                                                      In der Ak 15 wurde Emily Herrnkind Fünfte, Emilia Hörold 26. und
                                                                      Michelle Liebaug 33. von knapp 50 Teilnehmerinnen.
                                                                      Am Sonntag wurde klassisch gelaufen. In der AK 13 über 3 km
                                                                      wurde Nelly 22. und Josefine 24. In der AK 15 wurden 4,5 km
                                                                      gelaufen. Emilia wurde hier 15., Michelle 22. Emily konnte nach
                                                                      einer Verletzung nicht mehr starten. Gute Besserung!
                                                                      Herzlichen Glückwunsch Mädels!

                                                                      Schüler Cup Biathlon Oberhof
                                                                      Auch die jungen Biathleten waren am Wochenende 15.-17.2.2019
Die Erfolgsgeschichte von Bobpilotin Mariama Jamanka konnte           bei Wettkämpfen unterwegs. In Oberhof fand der Schüler Cup
auch in Whistler weitergeschrieben werden. Nachdem Sie vor            statt.
zwei Wochen erstmalig den Gesamtweltcup für sich entscheiden          Los ging es am Freitag mit einem Einzelwettkampf.
konnte, krönte sie ihre tolle Saison mit dem Weltmeister Titel zu-    In der AK 13 wurde Justus Teiche 15. Bei den Mädchen wurde
sammen mit Anschieberin Annika Drazek.                                Lilian Zurawski Sechste, Antonia Schramm Achte, Inga Ducke
                                                                      16. und Mara Ducke 22.
                                                                      In der AK 14 wurde Samuel Kraatz Sechster, Angelina Strobel
                                                                      wurde Fünfte bei den Mädchen.
                                                                      In der AK 15 wurde Tim Grunwald 22. und Lina Ducke Sechste.
                                                                      Am Samstag wurde ein Technik Sprint ausgetragen.
                                                                      Justus wurde hier 12. Antonia konnte sich Platz 5 sichern, Li-
                                                                      lian wurde Zwölfte, Inga wurde 20. vor ihrer Schwester Mara.
                                                                      Samuel      wurde    15.,    Angelina    wurde     tolle   Dritte.
                                                                      Tim wurde 25., Lina kam als Dritte ins Ziel.
                                                                      Am Sonntag wurden Staffeln ausgetragen, die al-
                                                                      tersklassenübergreifend        zusammengestellt          wurden.
                                                                      Justus wurde mit seiner Staffel 4., Antonia Dritte, Lilian und
                                                                      Inga konnten Platz 5 erlaufen. Maras Staffel wurde Neunte.
                                                                      Samuels Staffel wurde Dritte, Tims Staffel 13. Linas Staffel kam
                                                                      auf Platz 6, Angelinas auf 10.
                                                                      Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer!

Der Vereinsvorstand des BRC Thüringen ist stolz auf die erreich-
ten Leistungen und wünscht seinen Sportlern weiterhin viel Er-
folg und eine erfolgreiche Vorbereitung auf die neue Saison.
Sie können auch lesen