Brandschutzmaßnahmen im E-Bike-/Pedelec-Fahrradhandel

 
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                            F EU E R

       Brandschutzmaßnahmen
        im E-Bike-/Pedelec-Fahrradhandel
         Nach der Auswertung der Schadendatenbank des Instituts für Schadenverhütung und
         Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. ist durch die zunehmende Verbreitung
         von Lithium-Ionen-Batterien die Anzahl von Bränden durch Batterien dieses Typs in den
                                            (1)
         letzten Jahren deutlich gestiegen.

         Auch E-Bikes und Pedelecs* sind sehr      Vor diesem Hintergrund werden in               * E-Bike: Ist der Oberbegriff
         beliebt und die Fahrradhändler erfreuen   diesem Artikel zunächst die gesetz-               für Zweiräder, die mit einem
         sich an stark wachsenden Absatzzahlen.    lichen und behördlichen Vorgaben                  Elektromotor ausgestattet
                                                   aufgeführt, die ein Fahrradhändler zu             sind.
         Aber auch im Fahrradhandel waren in       beachten hat und anschließend mögliche
         den letzten Monaten einige Brände zu      Schutzmaßnahmen genannt, die aus                  edelec: Ist ein Fahrrad mit
                                                                                                    P
         verzeichnen, die mutmaßlich auf           Gründen des Sachschutzes zur Vermei-             integriertem Elektroantrieb.
         Lithium-Ionen-Batterien von E-Bikes       dung von größeren Sachschäden und                Sein Motor unterstützt das
         bzw. Pedelecs zurückgeführt werden        längeren Ertragsausfallzeiten zusätzlich         Treten. Es wird unterschie-
         können.                                   berücksichtigt werden sollten.                   den in Pedelec 25 und
                                                                                                    Pedelec 45 (schnelles
                                                                                                    Pedelec). Das Pedelec 25
                                                                                                    besitzt eine Geschwindigkeit
                                                                                                    von max. 25 km/h sowie
                                                                                                    eine Motor-Nenndauer-
                                                                                                    leistung bis 250 Watt und
                                                                                                    das Pedelec 45 von bis zu
                                                                                                    45 km/h und eine Leistung
                                                                                                    von max. 500 Watt. Bei dem
                                                                                                    Pedelec 45 handelt es sich
                                                                                                    um ein Kraftfahrzeug. Es
                                                                                                    benötigt eine Betriebs-
                                                                                                    erlaubnis als Kleinkraftrad
                                                                                                    und ein Versicherungskenn-
                                                                                                    zeichen.

© Boarding2Now - depositphoto

         1 | Gesetzliche und                       von 2.000 m2 als „große Sonderbauten“      nannter ungeregelter Sonderbau bzw.
         behördliche Vorschriften                  in den Verkaufsstättenverordnung der       ein „kleiner Sonderbau“ vor. Für diesen
                                                   jeweiligen Bundesländer gestellt. Dem-     können entsprechend § 51 MBO beson-
         Nach § 2 Abs. 4 MBO (2) gelten Ver-       nach sind entsprechende Verkaufsstät-      dere Anforderungen gestellt, aber auch
         kaufsstätten, deren Verkaufsräume und     ten als „großer Sonderbau“ insbesonde-     Erleichterungen gestattet werden. Die
         Ladenstraßen eine Grundfläche von ins-    re mit einer Sprinkleranlage oder einer    erforderlichen Brandschutzmaßnahmen
         gesamt mehr als 800 m2 haben, als Son-    Brandmeldeanlage in Verbindung mit         sind in einem individuellen und für das
         derbauten. Besondere brandschutztech-     einer Rauchabzugsanlage zu schützen.       jeweilige Bauvorhaben zugeschnitte-
         nische Anforderungen werden aber erst     Sofern die Grundfläche aber weniger        nen Brandschutzkonzept festzulegen.
         bei Verkaufsstätten mit einer Fläche      als 2.000 m2 beträgt, liegt ein soge-      Da es sich bei Lithium-Ionen-Batterien

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nicht um einen Gefahrstoff im Sinne der    vorschriften abgeleitet werden. Wird      men auf die Publikation VdS 3103 —
Gefahrstoffverordnung handelt, werden      beispielsweise das Packstück beschä-      Lithium-Batterien verwiesen.
in der Regel keine besonderen anlagen-     digt, so muss es aufgrund der möglichen   Außerdem ist auch die VdS 3471 —
technischen Brandschutzvorgaben für        Brandgefahr isoliert und überprüft        Ladestationen für Elektrostraßenfahr-
einen „kleinen Sonderbau“ gestellt.        werden. Beschädigte oder defekte          zeuge (9) zu beachten, die u. a. auch
                                           Batterien, die als „nicht kritisch“       Maßnahmen zur Reduzierung der
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (3) ist der   bewertet wurden, dürfen nur unter         Gefährdungen beim Laden von E-Bikes
Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefähr-     besonderen Sicherheitsanforderungen       enthält.
dungsbeurteilung durchzuführen und         und in besonderen Behältern transpor-
Gefahren für die Arbeitnehmer zu ermit-    tiert werden (siehe Sondervorschrift      Als weitere Beurteilungsgrundlage sind
teln sowie geeignete Schutzmaßnahmen       376).                                     die Herstellervorgaben und technischen
festzulegen. Hierbei sind auch Gefahren                                              Produktdatenblätter zu nennen. Diese
durch Brände zu berücksichtigen.           Für den Transport von „kritischen“        enthalten allgemeine Vorgaben, die
                                           Batterien wird eine Genehmigung der       für eine sichere Lagerung und einen
Eine Beurteilung der Brandgefahr und       zuständigen Behörde benötigt.             sicheren Betrieb von Lithium-Ionen-
der erforderlichen Brandschutzmaß-                                                   Batterien zu beachten sind.
nahmen könnte in Anlehnung an die          Insgesamt ist festzustellen, dass nur
TRGS 800 (4) erfolgen. Aus der Gefähr-     sehr wenige gesetzliche und behördliche   In diesem Artikel wird beispielsweise
dungsbeurteilung ergibt sich häufig die    Vorschriften zum Umgang mit Lithium-      auf die Hinweise zum sicheren Umgang
Notwendigkeit zur Erstellung einer Be-     Ionen-Batterien bestehen und konkrete     mit Akkus eingegangen, die dem „eBike
triebsanweisung für Beschäftigte (siehe    Anforderungen hierzu nur in den           Akku-Guide“ der Firma Bosch (10)
Abschnitt 3.4). Da Lithium-Ionen-Batte-    Gefahrgutvorschriften (Transportvor-      entnommen wurden. Dieser enthält
rien nicht als Gefahrstoffe im Sinne der   schriften) gestellt werden. Vor diesem    Sicherheitshinweise, die zunächst
Gefahrstoffverordnung eingestuft wer-      Hintergrund sind aus Sachschutzsicht      für den Käufer eines E-Bikes gedacht
den, unterliegen diese nicht dem Anwen-    weitere Beurteilungsgrundlagen            sind, aber natürlich auch vom Fahrrad-
dungsbereich der TRGS 510 (5) und es       heranzuziehen und auch individuelle       händler zu beachten sind.
werden diesbezüglich keine besonderen      Risikobetrachtungen vorzunehmen.
brandschutztechnischen Anforderungen                                                 (Anmerkung: Die Sicherheitshinweise
hinsichtlich deren Lagerung gestellt.                                                aus dem eBike Akku-Guide der Firma
                                                                                     Bosch sind im weiteren Textverlauf
Lithium-Batterien sind aber gefährliche    2 | Sonstige Beurteilungs-                kursiv dargestellt).
Güter im Sinne des Transportrechts         grundlagen
(Klasse 9: Verschiedene gefährliche
Stoffe und Gegenstände, M4: Lithium-       Aus Sachschutzsicht können als Be-
Batterien) und beim Transport unterlie-    urteilungsgrundlage insbesondere          3 | Sachschutzmaßnahmen
gen diese den Gefahrgutvorschriften.       die VdS-Publikationen zur Lagerung        beim Umgang mit Lithium-Ionen-
                                           und zum Laden von Lithium-Ionen-          Batterien
So sind beispielsweise für deren Beför-    Batterien herangezogen werden.
derung auf der Straße die Anforderun-
gen des Gefahrgutrechts [Europäisches      Konkrete Vorgaben zur Lagerung und          Für die Ermittlung von Brand-
Übereinkommen über die internationale      Bereitstellung von Lithium-Batterien        schutzmaßnahmen wird in nach-
Beförderung gefährlicher Güter auf der     in Produktions- und Lagerbereichen          folgende Vorgänge beim Umgang
Straße — ADR (6)] einzuhalten und in       enthält die VdS 3103 — Lithium-Batte-       mit Lithium-Ionen-Batterien
Abhängigkeit des Energiegehalts dürfen     rien (7). In dieser Publikation werden      unterschieden:
nur nach UN 38.3 geprüfte Batterien in     neben allgemeinen Sicherheitsregeln
widerstandsfähigen Außenverpackungen       in Abhängigkeit der Leistung der Module     • Lagerung von Lithium-Ionen-
transportiert werden, die die Batterien    auch spezifische Sicherheitsregeln mit         Batterien
vor Beschädigungen schützen sollen.        differenzierten Brandschutzanforde-
                                           rungen genannt.                             • Laden von Lithium-Ionen-
Ferner sind die Pole vor Kurzschluss zu                                                   Batterien
schützen und eine entsprechende Ge-        Auch in der „Arbeitsschutz-Komnet-
fahrgutkennzeichnung ist vorzusehen.       Wissensdatenbank“ des Landes                • Umgang mit defekten oder
Dass von den Lithium-Ionen-Batterien       Nordrhein-Westfalen (8) wird zur               beschädigten Batterien
eine Brandgefahr beispielsweise durch      Beurteilung von Gefährdungen durch
beschädigte Batterien ausgehen kann,       Lithium-Ionen-Batterien und zur             • organisatorische Maßnahmen 
kann aus den Vorgaben der Transport-       Bestimmung von geeigneten Maßnah-

                                                                                                        www.schadenprisma.de 2 / 20
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      3.1 | Lagerung von
      Lithium-Ionen-Batterien
                                                         Bild 1
      Allgemeine Schutzmaßnahmen

         rundsätzlich sind nach der VdS
        G
        3103 (7) bei der Lagerung insbe-
        sondere nachfolgende allgemeine
        Sicherheitsmaßnahmen zu beach-
        ten:

        • L
           agerung in trockenen, kühlen,
          aber vor Frost geschützten
          Bereichen (nicht in unbeheizten
          Räumen) und Einhaltung von
          Lagertemperaturen gemäß den
          Herstellervorgaben (in der Regel
          zwischen 0 °C und 40 °C)

        • S
           chutz vor Wärmequellen, hohen
          Temperaturen, heißen Oberflächen

        • k
           einer direkten Sonnenstrahlung
          aussetzen

        • S
           chutz vor Beschädigungen
          und mechanischen Belastungen
          (Stöße, Stürze, Vibrationen)

        • k
           eine Lagerung in der Nähe von
          brennbaren Materialien

        • u
           mgehendes Entfernen von
          beschädigten oder defekten
          Lithium-Ionen-Batterien

      Zur Lagerung von Lithium-Ionen-
      Batterien befinden sich auch in den        Spezifische Schutzmaßnahmen              lage mit Aufschaltung auf eine ständig
      Bedienungsanleitungen einiger                                                       besetzte Stelle zu überwachen.
      Hersteller vergleichbare Sicherheits-      In der VdS 3103 (7) Batterien werden
      hinweise.                                  Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit          Zur Erfüllung dieser Anforderungen
                                                 der Leistung der Batterien genannt.      werden Sicherheitsschränke für die
      Im Bosch-eBike Akku-Guide  (10) wird für   Die Batterien für Fahrräder mit elek-    Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien
      einen sicheren Umgang mit Akkus darauf     trischem Hilfsantrieb (E-Bikes bzw.      angeboten, die sowohl für eine Brand-
      hingewiesen, dass bei der Lagerung         Pedelecs) sind in der Regel in die       einwirkung von außen als auch von innen
      übermäßige Erwärmung sowie direkte         Kategorie „Lithium-Batterien mittlerer   eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 90
      Sonneneinstrahlung vermieden werden        Leistung“ einzustufen.                   Minuten besitzen und mit Rauchmeldern
      sollen. Ferner dürfen diese nicht in der                                            überwacht werden. Zudem besteht bei
      Nähe von Hitzequellen oder leicht ent-     Demnach sind neben allgemeinen           einigen Schränken auch die Möglichkeit,
      flammbaren Materialien gelagert werden.    Sicherheitsregeln der Lagerbereich von   die Lithium-Ionen-Batterien in den
                                                 anderen Bereichen räumlich (mindes-      Sicherheitsschränken zu laden (Bild 1
      Außerdem wird empfohlen, die Akkus         tens 5 m) oder baulich feuerbeständig    und 2).
      für die Lagerung vom E-Bike zu trennen     abzutrennen und Mischlagerungen zu
      und in Räumen mit Rauchmeldern             vermeiden. Ferner ist der Lagerbereich   Bei größeren Fahrradhändlern bzw. bei
      aufzubewahren.                             durch eine geeignete Brandmeldean-       Fahrradhändlern, die eine Vielzahl von

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                                                                                   Bild 1 / Innenansicht eines
                                                                                   Sicherheitsschranks zur Lagerung
                                                                                   und zum Laden von Lithium-Ionen-
                                                                                   Batterien, Firma asecos

                                                                                   Bild 2 / Außenansicht des
                                                                                   Sicherheitsschranks, Firma asecos

                                                                                   von thermischer Energie abgegeben.
                                                                                   Hierbei kommt es in der Regel zu einer
                                                                                   heftigen Flammenbildung, brennen-
                                                                                   des Material kann herausgeschleudert
                                                                                   werden und Zellen können sogar ex-
                                                                                   plodieren oder wie eine Silvesterrakete
                                                                                   durch die Luft geschleudert werden.

                                                                                   Daher wird für eine orientierende Be-
                                                                                   trachtung mit Mengenschwellen für
                                                                                   die Lagerung von pyrotechnischen
                                                                                   Gegenständen und explosionsgefähr-
                                                                                   lichen Stoffen in Verkaufs- sowie
                                                                                   Arbeitsräumen zur Diskussion gestellt.

                                                                                   Die pyrotechnischen Gegenstände der
                                                                                   Lagergruppe 1.4 sind nach der zweiten
                                                                                   Verordnung zum Sprengstoffgesetz
                                                                                   [2. SprengV (11)] als Explosivstoffe
                                                                                   eingestuft, die keine bedeutsame Gefahr
                                                                                   darstellen, aber bei denen auch einzelne
                                                                                   Gegenstände explodieren können.

                                                                                   Nach der Anlage 6 der zweiten Ver-
                                                                                   ordnung zum Sprengstoffgesetz
                                                                Bild 2             [2. SprengV (11)] können pyrotechnische
                                                                                   Gegenstände der Lagergruppe 1.4 bis
                                                                                   zu einem Gewicht von 70 kg in Arbeits-
                                                                                   und Verkaufsräumen gelagert werden
E-Bikes zum Verkauf anbieten, sind        schutzsicht festlegen bzw. der Arbeit-   (siehe Tabelle auf Seite 22).
häufig feuerbeständig abgetrennte         geber (Fahrradhändler) muss im
Lagerbereiche oder entsprechende          Rahmen der Gefährdungsbeurteilung        Ferner werden in der zweiten Ver-
Sicherheitsschränke vorzufinden.          die Gefahren und entsprechende           ordnung zum Sprengstoffgesetz
Können aber bei kleineren Fahrradhänd-    Schutzmaßnahmen ermitteln.               [2. SprengV (11)] auch Stoffe betrachtet,
lern bzw. bei der Verwendung nur von                                               die keine Explosivstoffe sind, aber als
einer sehr geringen Anzahl von Lithium-   Bei einer Risikobewertung sollte das     explosionsgefährlich eingestuft werden.
Ionen-Batterien Abweichungen hiervon      Brandverhalten von Lithium-Ionen-        Diese werden in Abhängigkeit ihres
toleriert werden bzw. besteht eine        Batterien betrachtet werden. Eine        Brandverhaltens in Lagergruppen einge-
„Kleinmengenregelung“?                    spezifische Gefahr in der Lithium-       teilt. Stoffe der Lagergruppe II brennen
                                          Ionen-Technologie stellt insbesonde-     unter starker Wärmeentwicklung ab
In der VdS 3103 werden keine entspre-     re der stark exotherme Prozess des       und Packstücke können auch vereinzelt
chenden Mengenschwellen genannt. Da       thermischen Durchgehens („Thermal        mit geringer Druckwirkung explodieren.
diesbezüglich zurzeit keine öffentlich-   Runaway“) dar. Der Thermal Runaway
rechtlichen Vorgaben bestehen, muss       kann durch thermischen, elektrischen     Nach der Anlage 6 der zweiten Ver-
jeder Versicherer im Rahmen einer         oder mechanischen Stress ausgelöst       ordnung zum Sprengstoffgesetz
individuellen Risikobewertung entspre-    werden und die gesamte gespeicher-       (2. SprengV) wird für Stoffe der
chende Mengenschwellen aus Sach-          te Energie wird schlagartig in Form      Lagergruppe II ein Grenzwert für 

                                                                                                           www.schadenprisma.de 2 / 20
22
                       F EU E R

      Lagermengen von 60 kg in Arbeitsräu-                   3.2 | Laden von
      men und in Verkaufsräumen bis zu                       Lithium-Ionen-Batterien                                 • Entfernen von brennbaren Stoffen
      20 kg genannt (siehe Tabelle). Auch in                                                                            im Bereich des Ladegeräts;
      der TRGS 510 /5/ wird für die Lagerun-                 Allgemeine Schutzmaßnahmen                                 das Ladegerät muss auf einem
      gen von leicht entzündlichen Flüssig-                                                                             nichtbrennbaren Untergrund
      keiten eine Grenze für die Kleinmengen-                Die Brandgefahr beim Laden der                             stehen
      regelung von 20 kg genannt.                            Batterien wird als wesentlich höher
                                                             bewertet als die nur bei der Lagerung.                  • Überprüfung, ob eine geeignete
      Bei der individuell zu erstellenden                    Dabei hat der Ladezustand („State of                       Elektroinstallation mit ausrei-
      Risikobewertung ist zu berücksichtigen,                Charge“) einen wesentlichen Einfluss                       chender Anzahl ortsfester
      dass im Gegensatz zu Explosivstoffen                   auf das Brandverhalten. Brandversuche                      Steckdosen besteht;
      und zu Stoffen, die als explosionsgefähr-              haben gezeigt, dass mit steigendem                         keine Verwendung von Mehr-
      lich einzustufen sind, Lithium-Ionen-                  Ladezustand ein heftigeres Reaktions-                      fachsteckdosen, um eine
      Batterien als Besonderheit alle drei Be-               verhalten und ein beschleunigter                           Überlastung zu vermeiden
      standteile eines Verbrennungsdreiecks                  Brandverlauf zu erwarten ist.
      (brennbarer Stoff, Oxidationsmittel und                                                                        • kein unbeaufsichtigtes Laden
      wirksame Zündquelle) in sich vereinen                                                                             bzw. Überwachung mit
      und sich somit selbst entzünden können.                   aher sind beim Laden neben den
                                                               D                                                        einem geeigneten Brand-
      Dabei ist das Brandrisiko unabhängig                     allgemeinen Schutzmaßnahmen,                             früherkennungssystem
      von der Anzahl der gelagerten Batterien.                 die bereits bei der Lagerung zur
                                                               berücksichtigen sind, zusätzlich                      • Vermeidung einer Tiefen-
      Daher sollten Kleinstmengen von Li-                      nachfolgende Maßnahmen zu                                entladung durch Erhaltungs-
      thium-Ionen-Batterien, sofern diese aus-                 beachten:                                                oder Stützladung
      schließlich gelagert werden, zumindest
      in einem Stahlschrank und getrennt                       • V
                                                                  erwendung nur von Lade-                           • Überprüfung des Ladegeräts
      von anderen brennbaren Stoffen                             geräten, die vom Batterie-                             und der Ladekabel auf
      aufbewahrt werden.                                         hersteller zugelassen sind                             Beschädigungen

      Tabelle / Aufbewahrung kleiner Mengen von Explosivstoffen und explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen
      Bereich nach Anlage 6 der 2. SprengV, (Nettomassen in kg) für eine orientierende Betrachtung

             Aufbewahrungsort
                                                                              Arbeitsraum                                     Verkaufsraum
             Lagergruppe
             1                                                                2                                               3
             Klassen  **)
                            PM I und PM II
             Lagergruppe 1.4
       8     Zündmittel                                                       n. z.+)                                         n. z.+)
       9     Pyrotechnische Gegenstände aller                                 70                                              70
             Kategorien*), a) bis h), 1),

             Pyrotechnische Sätze S1 und S2 sowie
             pyrotechnische Munition der Klassen**) PM I
             und PM II; davon höchstens 20 % ohne Ver-
             packung nach § 21 Abs. 4 der SprengV
       10    Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1 i) und                  10                                              10
             der Kategorie*) P1 für den Einbau in Fahrzeugen
       11    Lagergruppe Ia                                                   n. z.+)                                         n. z.+)
       12    Lagergruppe Ib                                                   20                                              n. z.+)
       13    Lagergruppen II und III                                          60                                              20

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                                                                                                               FEU E R

                                             Spezifische Schutzmaßnahmen                 Da durch eine Brandmeldeanlage
  • b
     eschädigte Geräte oder                                                             nur eine Brandfrüherkennung erfolgt,
    Batterien dürfen nicht verwendet         Grundsätzlich sollten Batterien nicht       aber eine Brandausbreitung bis zur
    werden                                   unbeaufsichtigt (z. B. außerhalb der Be-    Einleitung von Löschmaßnahmen durch
                                             triebszeiten) geladen werden. Da in der     die Feuerwehr nicht verhindert werden
  • V
     ermeidung eines Wärmestaus             Regel keine ständige Beaufsichtigung        kann, ist unbedingt darauf zu achten,
    durch das Laden von Batterien            gewährleistet werden kann, sollte eine      dass sich im Bereich des Ladegeräts
    (keine Abdeckung von Lade-               Brandfrüherkennung durch eine geeig-        keine brennbaren Stoffe befinden.
    geräten oder Batterien)                  nete Brandmeldeanlage erfolgen.             Eine feuerbeständige und rauchdichte
                                                                                         Abtrennung des zentralen Ladeberei-
                                             Als geeignete Brandmeldeanlage wird         ches sollte erfolgen.
Weitergehende Maßnahmen sind der             eine VdS-anerkannte automatische
VdS 3471 (9) zu entnehmen.                   Brandmeldeanlage angesehen, die             Von einigen Herstellern werden auch
                                             entsprechend der VdS 2095 (12) geplant      Sicherheitsschränke angeboten, in
Vergleichbare Vorgaben werden auch           und errichtet wird. Der überwachte          denen neben der Lagerung auch das
von verschiedenen Herstellern beim           Bereich sollte sich zumindest auf den       Laden von Lithium-Ionen-Batterien
Laden gestellt.                              gesamten Brandabschnitt erstrecken, in      erfolgen kann und die eine Feuerwider-
                                             dem die Batterien auch geladen werden.      standsfähigkeit von 90 Minuten (für eine
Im Bosch Akku-Guide 2020 (9) wird für                                                    Brandbeanspruchung sowohl von außen
einen sicheren Umgang mit Akkus darauf       Alarmmeldungen sollten automatisch          als auch von innen) besitzen sowie
hingewiesen, dass Akkus nicht in der         an die zuständige Feuerwehr gemeldet        zusätzlich mit Rauchmeldern überwacht
Nähe von Hitzequellen oder leicht            werden.                                     werden. Sofern durch innerbetriebliche
entflammbaren Materialien geladen                                                        Maßnahmen geregelt werden kann, dass
werden dürfen. Ferner wird das Laden         Bei kleineren Fahrradhändlern („kleiner     der Ladevorgang ausschließlich in
in unbewohnten Räumen mit Rauch-             Sonderbau“) kann eventuell eine Brand-      diesen Sicherheitsschränken erfolgt,
meldern empfohlen, die nicht als Flucht-     warnanlage (BWA) nach DIN VDE V             könnte hierdurch neben der Überwa-
und Rettungsweg vorgesehen sind. Nach        0826-2 (13) mit Aufschaltung an eine        chung des Ladevorgangs auch eine
dem Laden sollen Akkus und Charger           ständig besetzte Stelle als vertretbar      Brandausbreitung auf andere Bereiche
wieder vom Stromnetz getrennt werden.        bewertet werden.                            verhindert werden. 

Lagergruppe 1.4                                                         Lagergruppe II

• D
   ie Explosivstoffe dieser Gruppe stellen keine                       • Die Stoffe dieser Gruppe brennen heftig
  bedeutsame Gefahr dar.                                                   unter starker Wärmeentwicklung ab.

• S
   ie brennen ab, einzelne Gegenstände können auch                     • Der Brand breitet sich rasch aus.
  explodieren. Die Auswirkungen sind weitgehend
  auf das Packstück beschränkt.                                         • Die Packstücke können auch vereinzelt
                                                                           mit geringer Druckwirkung explodieren;
• S
   prengstücke gefährlicher Größe und Flugweite                           dabei setzt sich jedoch nicht der gesamte
  entstehen nicht.                                                         Inhalt des Packstücks um.

• E
   in Brand ruft keine Explosion des gesamten                          • Die Umgebung ist hauptsächlich durch
  Inhalts einer Packung hervor.                                            Flammen und Wärmestrahlung gefährdet.
                                                                           Gebäude in der Umgebung sind durch
                                                                           Druckwirkung nicht gefährdet.

                                                                                                                www.schadenprisma.de 2 / 20
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                       F EU E R

      3.3 | Umgang mit beschädigten                          zur fachgerechten Entsorgung von              Sofern Beschädigungen an den Batte-
      oder defekten Batterien                                beschädigten Akkus zu wenden. Daher           rien deutlich erkennbar sind (z. B. er-
                                                             sollte der Händler für eine sichere           heblich verformtes Gehäuse, Auslaufen
      Beschädigte oder defekte Batterien                     Aufbewahrung von defekten oder                oder Erwärmung der Batterie) sind diese
      stellen eine besondere Brandgefahr dar                 beschädigten Batterien vorsorgen.             unbedingt außerhalb des Gebäudes
      und sind unverzüglich dem Gebrauch zu                                                                zwischenzulagern und sachgerecht zu
      entziehen. Diese dürfen nicht zerlegt,                 Aufgrund der Brandgefahr sollte zur           entsorgen. Für den Transport entspre-
      geöffnet oder von Fachunkundigen                       Aufbewahrung von beschädigten oder            chender beschädigter oder defekter Bat-
      repariert werden. Es besteht die Gefahr,               defekten Batterien ein geeigneter             terien werden von der Stiftung Gemein-
      dass die Batterien durch unsachgemäße                  BAM-geprüfter Sicherheitsbehälter             sames Rücknahmesystem Batterien
      Reparatur z. B. durch einen Kurzschluss                (z. B. Zarges-Akku-Safe) vorgehalten          (GRS) besondere Behälter vorgehalten.
      in Brand geraten.                                      werden (Bild 3). Andernfalls sind diese       In diesen Behältern sind die Pole der
                                                             an einem sicheren Ort außerhalb des           Batterien zu isolieren, die Batterien in
      Beispielsweise kann es auch durch                      Gebäudes mit abgeklebten Kontakten            einem Beutel einzutüten und im Trans-
      unsachgemäßen Umgang bei der                           aufzubewahren.                                portfass mit Dämmstoffen zu umgeben.
      innerbetrieblichen Lagerung, z. B. durch
      Herunterfallen, zu einer Beschädigung                  Auch in den Bedienungsanleitungen der
      der Batterien kommen. Aber auch bei                    Hersteller befinden sich vergleichbare
      der Anlieferung von beschädigten                       Sicherheitshinweise zum Umgang mit            3.4 | Organisatorischer
      Verpackungen ist unbedingt der Zustand                 beschädigten Lithium-Ionen-Batterien.         Brandschutz
      der Batterien zu überprüfen. Zudem ist
      auch eine Rückgabe von defekten                        Beispielsweise sind nach dem Bosch            Neben den allgemeinen Schutzmaßnah-
      Batterien durch Kunden beispielsweise                  eBike Akku-Guide (10) beschädigte Akkus       men beim Laden und bei der Lagerung
      nach einem Fahrradunfall möglich. In                   an einem sicheren Ort im Freien mit           der Batterien wird noch auf die Notwen-
      den Sicherheitsanweisungen einiger                     abgeklebten Kontakten aufzubewahren           digkeit zur regelmäßigen Prüfung der
      Hersteller von E-Bikes befindet sich                   und vom Händler zu entsorgen.                 elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
      auch der Hinweis, sich an den Händler                                                                hingewiesen. Sofern dies im Versiche-

      Bild 3 / Ansichten des Zarges-Akku-Safes, z. B. zur Lagerung beschädigter oder defekter Akku-Packs

                                                                                                                                                 © Zarges GmbH

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rungsvertrag nicht durch entsprechende                   Aus Gründen des Arbeits- und Gesund-                     Zusammenfassung
Klauseln vereinbart ist (z. B. Klausel                   heitsschutzes ergibt sich in der Regel
3602), besteht zumindest die Anforde-                    auch die Notwendigkeit zur Erstellung                   Im Fahrradhandel waren in den letzten
rung zur Prüfung nach der DGUV Vor-                      einer Betriebsanweisung zum Um-                         Jahren vermehrt Brandschäden zu
schrift 3 bzw. der Betriebssicherheits-                  gang mit Lithium-Ionen-Batterien.                       verzeichnen, die wahrscheinlich durch
verordnung (BetrSichV) (14) in Verbin-                                                                           Lithium-Ionen-Batterien verursacht
dung mit der TRBS 1201 (15). Demnach                     Eine entsprechende Muster-Betriebs-                     wurden.
sind neben den ortsfesten elektrischen                   anweisung kann der Internetseite
Anlagen auch die ortsveränderlichen                      der BGHW (16) entnommen werden.                         Eine besondere Brandgefahr stellen
elektrischen Betriebsmittel regelmäßig                   Diese enthält neben Angaben zu den                      defekte oder beschädigte Batterien
zu prüfen. Zu den ortsveränderlichen                     Gefahren beim Umgang mit Lithium-                       dar, die beispielsweise nach einem
elektrischen Betriebsmitteln zählen                      Ionen-Batterien auch Schutzmaß-                         Fahrradsturz von Kunden dem Händler
auch das Ladegerät und die Ladekabel.                    nahmen und Verhaltensregeln.                            übergeben werden. Diese sind unbe-
Ferner sind nach § 4 (5) BetrSichV (14)                                                                          dingt geschützt in geeigneten Behäl-
Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Ver-                  Zur Brandbekämpfung von Ent-                            tern oder außerhalb von Gebäuden zu
wendung durch Inaugenscheinnahme                         stehungsbränden sind geeignete                          lagern. Für das Laden und das Lagern
und erforderlichenfalls durch eine                       Feuerlöscher vorzuhalten. Brand-                        von Lithium-Ionen-Batterien werden
Funktionskontrolle auf offensichtliche                   und Löschversuche haben gezeigt,                        feuerbeständige Schränke angebo-
Mängel zu kontrollieren. Demnach ist                     dass Wasser ein geeignetes Lösch-                       ten, die mit Rauchmeldern überwacht
auch eine Sichtkontrolle des Ladege-                     mittel sein kann.                                       werden. Für den sicheren Umgang mit
rätes und der Batterie durchzuführen,                                                                            Lithium-Ionen-Batterien ist eine Be-
um mechanische Beschädigungen oder                       Um einen Löscherfolg zu erzielen,                       triebsanweisung zu erstellen, und die
Aufblähungen des Gehäuses recht-                         werden aber größere Mengen an                           elektrischen Anlagen sowie Betriebs-
zeitig vor dem Laden oder dem Wie-                       Wasser benötigt. Daher besitzen                         mittel sind regelmäßig zu prüfen. 
dereinsetzen und damit vor der Ver-                      Wandhydranten mit nassen Steiglei-
wendung der Batterie zu erkennen.                        tungen einen höheren Löscheffekt.

                                                                                                                                           Dipl.-Ing. Volker Rautenberg
                                                                                                                                                   Provinzial Rheinland
                                                                                                                           Abteilung Schadenverhütung, Risikoberatung

LITERATUR

(1)	Dr. Hans-Hermann-Drews, Institut für Schadenverhütung und Schaden-              (9)	VdS 3471: Ladestation für Elektrostraßenfahrzeuge, Publikation der Deut-
     forschung der öffentlichen Versicherer e. V. Kiel: Brände durch Lithium-Akkus        schen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung, Ausgabe 2015-06,
     nehmen zu, schadenprisma 3/2019, https://www.schadenprisma.de/wp-con-                https://shop.vds.de/de/produkt/vds-3471, zugegriffen: 06.03.2020
     tent/uploads/sp_2019_3_1.pdf, zugegriffen: 06.03.2020
                                                                                     (10)	Der eBike Akku-Guide, Robert Bosch GmbH, Akku-Guide 2020, https://www.
(2)	Musterbauordnung — MBO, Fassung November 2002, zuletzt geändert                       bosch-ebi-ke.com/fileadmin/EBC/Service/Downloads/Akku_Guide/Akku_
     durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 01.05.2016, https://www.is-              Guide_MY20_2/Bosch-eBike-Battery-Guide-MY2020-DE.pdf, zugegriffen:
     argebau.de/Dokumente/42318979.pdf, zugegriffen: 06.03.2020                            06.03.2020

(3)	Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur              (11)	Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntma-
     Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten             chung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3543), zuletzt geändert durch
     bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz — ArbSchG) vom 07.08.1996, zuletzt                Artikel 111 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), https://www.
     geändert durch Art 113 G v. 20.11.2019, BGBl. I S. 1246, https://www.gesetze-         gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977.html, zugegriffen:
     im-internet.de/arbschg/ArbSchG.pdf, zugegriffen: 06.03.2020                           06.03.2020

(4)	TRGS 800 — Brandschutzmaßnahmen, Technische Regeln für Gefahrstoffe             (12)	VdS 2095: Automatische Brandmeldeanlage — Planung und Einbau, VdS-
     (TRGS) vom 17.12.2010, GMBl. Nr. 2 vom 31.01.2011 S. 33-42, https://www.              Richtlinie für automatische Brandmeldeanlage, Ausgabe 2019-05, https://
     baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/                 shop.vds.de/de/produkt/vds-2095, zugegriffen: 06.03.2020
     pdf/TRGS-800.pdf, zugegriffen: 06.03.2020
                                                                                     (13)	DIN VDE V 0826-2: Überwachungsanlagen, Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA)
(5)	TRGS 510 — Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern,                   für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nut-
     Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) vom Januar 2013, berechtigt:                zungen — Projektierung, Aufbau und Betrieb, Ausgabedatum 2018-07, Beuth-
     GMBl. 2015 S 1320 [Nr. 66] https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechts-                    Verlag
     texte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-510.pdf, zuge-
     griffen: 06.03.2020                                                             (14)	Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von
                                                                                           Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung — BetrSichV) vom 3. Februar
(6)	Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des                      2015, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. April 2019
     Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale                    (BGBl. I S. 554), http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/index.
     Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), in der seit dem                  html, zugegriffen: 06.03.2020
     1. Februar 2019 geltenden Fassung, BGBl. Nr. 14 vom 4. Juli 2019
                                                                                     (15)	TRBS 1201 — Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwa-
(7)	VdS 3103: Lithium-Batterien, Publikation der Deutschen Versicherer                    chungsbedürftigen Arbeitsmitteln, Technische Regeln für Betriebssicherheit
     (GDV e. V.) zur Schadenverhütung, Ausgabe 2019-06, https://shop.vds.de/               (TRBS) vom März 2019, GMBl 2019 S. 229, Berechtigung: GMBl 2019 S. 431
     de/produkt/vds-3103, zu-gegriffen: 06.03.2020                                         https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/
                                                                                           Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1201.pdf., zugegriffen: 06.03.2020
(8)	Komnet-Dialog 29830, Komnet-Wissensdatenbank des Landesinstituts
     für Arbeitsgestaltung des Landes NRW, Arbeitsschutzverwaltung NRW,              (16)	BGHW: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, Kompendium
     Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, https://www.komnet.nrw.                   Arbeitsschutz mit Muster-Betriebsanweisungen (auch für Lithium-Ionen-
     de/_sitetools/dialog/29830, zugegriffen: 06.03.2020                                   Akkumulatoren) https://www.bghw.de/arbeitsschuetzer/praevention-von-
                                                                                           a-z/a-e/betriebsanweisungen, zugegriffen: 06.03.2020

                                                                                                                                           www.schadenprisma.de 2 / 20
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