Brandschutzmaßnahmen im E-Bike-/Pedelec-Fahrradhandel
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18 F EU E R Brandschutzmaßnahmen im E-Bike-/Pedelec-Fahrradhandel Nach der Auswertung der Schadendatenbank des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. ist durch die zunehmende Verbreitung von Lithium-Ionen-Batterien die Anzahl von Bränden durch Batterien dieses Typs in den (1) letzten Jahren deutlich gestiegen. Auch E-Bikes und Pedelecs* sind sehr Vor diesem Hintergrund werden in * E-Bike: Ist der Oberbegriff beliebt und die Fahrradhändler erfreuen diesem Artikel zunächst die gesetz- für Zweiräder, die mit einem sich an stark wachsenden Absatzzahlen. lichen und behördlichen Vorgaben Elektromotor ausgestattet aufgeführt, die ein Fahrradhändler zu sind. Aber auch im Fahrradhandel waren in beachten hat und anschließend mögliche den letzten Monaten einige Brände zu Schutzmaßnahmen genannt, die aus edelec: Ist ein Fahrrad mit P verzeichnen, die mutmaßlich auf Gründen des Sachschutzes zur Vermei- integriertem Elektroantrieb. Lithium-Ionen-Batterien von E-Bikes dung von größeren Sachschäden und Sein Motor unterstützt das bzw. Pedelecs zurückgeführt werden längeren Ertragsausfallzeiten zusätzlich Treten. Es wird unterschie- können. berücksichtigt werden sollten. den in Pedelec 25 und Pedelec 45 (schnelles Pedelec). Das Pedelec 25 besitzt eine Geschwindigkeit von max. 25 km/h sowie eine Motor-Nenndauer- leistung bis 250 Watt und das Pedelec 45 von bis zu 45 km/h und eine Leistung von max. 500 Watt. Bei dem Pedelec 45 handelt es sich um ein Kraftfahrzeug. Es benötigt eine Betriebs- erlaubnis als Kleinkraftrad und ein Versicherungskenn- zeichen. © Boarding2Now - depositphoto 1 | Gesetzliche und von 2.000 m2 als „große Sonderbauten“ nannter ungeregelter Sonderbau bzw. behördliche Vorschriften in den Verkaufsstättenverordnung der ein „kleiner Sonderbau“ vor. Für diesen jeweiligen Bundesländer gestellt. Dem- können entsprechend § 51 MBO beson- Nach § 2 Abs. 4 MBO (2) gelten Ver- nach sind entsprechende Verkaufsstät- dere Anforderungen gestellt, aber auch kaufsstätten, deren Verkaufsräume und ten als „großer Sonderbau“ insbesonde- Erleichterungen gestattet werden. Die Ladenstraßen eine Grundfläche von ins- re mit einer Sprinkleranlage oder einer erforderlichen Brandschutzmaßnahmen gesamt mehr als 800 m2 haben, als Son- Brandmeldeanlage in Verbindung mit sind in einem individuellen und für das derbauten. Besondere brandschutztech- einer Rauchabzugsanlage zu schützen. jeweilige Bauvorhaben zugeschnitte- nische Anforderungen werden aber erst Sofern die Grundfläche aber weniger nen Brandschutzkonzept festzulegen. bei Verkaufsstätten mit einer Fläche als 2.000 m2 beträgt, liegt ein soge- Da es sich bei Lithium-Ionen-Batterien 2 / 20 www.schadenprisma.de
19 FEU E R nicht um einen Gefahrstoff im Sinne der vorschriften abgeleitet werden. Wird men auf die Publikation VdS 3103 — Gefahrstoffverordnung handelt, werden beispielsweise das Packstück beschä- Lithium-Batterien verwiesen. in der Regel keine besonderen anlagen- digt, so muss es aufgrund der möglichen Außerdem ist auch die VdS 3471 — technischen Brandschutzvorgaben für Brandgefahr isoliert und überprüft Ladestationen für Elektrostraßenfahr- einen „kleinen Sonderbau“ gestellt. werden. Beschädigte oder defekte zeuge (9) zu beachten, die u. a. auch Batterien, die als „nicht kritisch“ Maßnahmen zur Reduzierung der Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (3) ist der bewertet wurden, dürfen nur unter Gefährdungen beim Laden von E-Bikes Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefähr- besonderen Sicherheitsanforderungen enthält. dungsbeurteilung durchzuführen und und in besonderen Behältern transpor- Gefahren für die Arbeitnehmer zu ermit- tiert werden (siehe Sondervorschrift Als weitere Beurteilungsgrundlage sind teln sowie geeignete Schutzmaßnahmen 376). die Herstellervorgaben und technischen festzulegen. Hierbei sind auch Gefahren Produktdatenblätter zu nennen. Diese durch Brände zu berücksichtigen. Für den Transport von „kritischen“ enthalten allgemeine Vorgaben, die Batterien wird eine Genehmigung der für eine sichere Lagerung und einen Eine Beurteilung der Brandgefahr und zuständigen Behörde benötigt. sicheren Betrieb von Lithium-Ionen- der erforderlichen Brandschutzmaß- Batterien zu beachten sind. nahmen könnte in Anlehnung an die Insgesamt ist festzustellen, dass nur TRGS 800 (4) erfolgen. Aus der Gefähr- sehr wenige gesetzliche und behördliche In diesem Artikel wird beispielsweise dungsbeurteilung ergibt sich häufig die Vorschriften zum Umgang mit Lithium- auf die Hinweise zum sicheren Umgang Notwendigkeit zur Erstellung einer Be- Ionen-Batterien bestehen und konkrete mit Akkus eingegangen, die dem „eBike triebsanweisung für Beschäftigte (siehe Anforderungen hierzu nur in den Akku-Guide“ der Firma Bosch (10) Abschnitt 3.4). Da Lithium-Ionen-Batte- Gefahrgutvorschriften (Transportvor- entnommen wurden. Dieser enthält rien nicht als Gefahrstoffe im Sinne der schriften) gestellt werden. Vor diesem Sicherheitshinweise, die zunächst Gefahrstoffverordnung eingestuft wer- Hintergrund sind aus Sachschutzsicht für den Käufer eines E-Bikes gedacht den, unterliegen diese nicht dem Anwen- weitere Beurteilungsgrundlagen sind, aber natürlich auch vom Fahrrad- dungsbereich der TRGS 510 (5) und es heranzuziehen und auch individuelle händler zu beachten sind. werden diesbezüglich keine besonderen Risikobetrachtungen vorzunehmen. brandschutztechnischen Anforderungen (Anmerkung: Die Sicherheitshinweise hinsichtlich deren Lagerung gestellt. aus dem eBike Akku-Guide der Firma Bosch sind im weiteren Textverlauf Lithium-Batterien sind aber gefährliche 2 | Sonstige Beurteilungs- kursiv dargestellt). Güter im Sinne des Transportrechts grundlagen (Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, M4: Lithium- Aus Sachschutzsicht können als Be- Batterien) und beim Transport unterlie- urteilungsgrundlage insbesondere 3 | Sachschutzmaßnahmen gen diese den Gefahrgutvorschriften. die VdS-Publikationen zur Lagerung beim Umgang mit Lithium-Ionen- und zum Laden von Lithium-Ionen- Batterien So sind beispielsweise für deren Beför- Batterien herangezogen werden. derung auf der Straße die Anforderun- gen des Gefahrgutrechts [Europäisches Konkrete Vorgaben zur Lagerung und Für die Ermittlung von Brand- Übereinkommen über die internationale Bereitstellung von Lithium-Batterien schutzmaßnahmen wird in nach- Beförderung gefährlicher Güter auf der in Produktions- und Lagerbereichen folgende Vorgänge beim Umgang Straße — ADR (6)] einzuhalten und in enthält die VdS 3103 — Lithium-Batte- mit Lithium-Ionen-Batterien Abhängigkeit des Energiegehalts dürfen rien (7). In dieser Publikation werden unterschieden: nur nach UN 38.3 geprüfte Batterien in neben allgemeinen Sicherheitsregeln widerstandsfähigen Außenverpackungen in Abhängigkeit der Leistung der Module • Lagerung von Lithium-Ionen- transportiert werden, die die Batterien auch spezifische Sicherheitsregeln mit Batterien vor Beschädigungen schützen sollen. differenzierten Brandschutzanforde- rungen genannt. • Laden von Lithium-Ionen- Ferner sind die Pole vor Kurzschluss zu Batterien schützen und eine entsprechende Ge- Auch in der „Arbeitsschutz-Komnet- fahrgutkennzeichnung ist vorzusehen. Wissensdatenbank“ des Landes • Umgang mit defekten oder Dass von den Lithium-Ionen-Batterien Nordrhein-Westfalen (8) wird zur beschädigten Batterien eine Brandgefahr beispielsweise durch Beurteilung von Gefährdungen durch beschädigte Batterien ausgehen kann, Lithium-Ionen-Batterien und zur • organisatorische Maßnahmen kann aus den Vorgaben der Transport- Bestimmung von geeigneten Maßnah- www.schadenprisma.de 2 / 20
20 F EU E R 3.1 | Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien Bild 1 Allgemeine Schutzmaßnahmen rundsätzlich sind nach der VdS G 3103 (7) bei der Lagerung insbe- sondere nachfolgende allgemeine Sicherheitsmaßnahmen zu beach- ten: • L agerung in trockenen, kühlen, aber vor Frost geschützten Bereichen (nicht in unbeheizten Räumen) und Einhaltung von Lagertemperaturen gemäß den Herstellervorgaben (in der Regel zwischen 0 °C und 40 °C) • S chutz vor Wärmequellen, hohen Temperaturen, heißen Oberflächen • k einer direkten Sonnenstrahlung aussetzen • S chutz vor Beschädigungen und mechanischen Belastungen (Stöße, Stürze, Vibrationen) • k eine Lagerung in der Nähe von brennbaren Materialien • u mgehendes Entfernen von beschädigten oder defekten Lithium-Ionen-Batterien Zur Lagerung von Lithium-Ionen- Batterien befinden sich auch in den Spezifische Schutzmaßnahmen lage mit Aufschaltung auf eine ständig Bedienungsanleitungen einiger besetzte Stelle zu überwachen. Hersteller vergleichbare Sicherheits- In der VdS 3103 (7) Batterien werden hinweise. Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit Zur Erfüllung dieser Anforderungen der Leistung der Batterien genannt. werden Sicherheitsschränke für die Im Bosch-eBike Akku-Guide (10) wird für Die Batterien für Fahrräder mit elek- Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien einen sicheren Umgang mit Akkus darauf trischem Hilfsantrieb (E-Bikes bzw. angeboten, die sowohl für eine Brand- hingewiesen, dass bei der Lagerung Pedelecs) sind in der Regel in die einwirkung von außen als auch von innen übermäßige Erwärmung sowie direkte Kategorie „Lithium-Batterien mittlerer eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Sonneneinstrahlung vermieden werden Leistung“ einzustufen. Minuten besitzen und mit Rauchmeldern sollen. Ferner dürfen diese nicht in der überwacht werden. Zudem besteht bei Nähe von Hitzequellen oder leicht ent- Demnach sind neben allgemeinen einigen Schränken auch die Möglichkeit, flammbaren Materialien gelagert werden. Sicherheitsregeln der Lagerbereich von die Lithium-Ionen-Batterien in den anderen Bereichen räumlich (mindes- Sicherheitsschränken zu laden (Bild 1 Außerdem wird empfohlen, die Akkus tens 5 m) oder baulich feuerbeständig und 2). für die Lagerung vom E-Bike zu trennen abzutrennen und Mischlagerungen zu und in Räumen mit Rauchmeldern vermeiden. Ferner ist der Lagerbereich Bei größeren Fahrradhändlern bzw. bei aufzubewahren. durch eine geeignete Brandmeldean- Fahrradhändlern, die eine Vielzahl von 2 / 20 www.schadenprisma.de
21 FEU E R Bild 1 / Innenansicht eines Sicherheitsschranks zur Lagerung und zum Laden von Lithium-Ionen- Batterien, Firma asecos Bild 2 / Außenansicht des Sicherheitsschranks, Firma asecos von thermischer Energie abgegeben. Hierbei kommt es in der Regel zu einer heftigen Flammenbildung, brennen- des Material kann herausgeschleudert werden und Zellen können sogar ex- plodieren oder wie eine Silvesterrakete durch die Luft geschleudert werden. Daher wird für eine orientierende Be- trachtung mit Mengenschwellen für die Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen und explosionsgefähr- lichen Stoffen in Verkaufs- sowie Arbeitsräumen zur Diskussion gestellt. Die pyrotechnischen Gegenstände der Lagergruppe 1.4 sind nach der zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz [2. SprengV (11)] als Explosivstoffe eingestuft, die keine bedeutsame Gefahr darstellen, aber bei denen auch einzelne Gegenstände explodieren können. Nach der Anlage 6 der zweiten Ver- ordnung zum Sprengstoffgesetz Bild 2 [2. SprengV (11)] können pyrotechnische Gegenstände der Lagergruppe 1.4 bis zu einem Gewicht von 70 kg in Arbeits- und Verkaufsräumen gelagert werden E-Bikes zum Verkauf anbieten, sind schutzsicht festlegen bzw. der Arbeit- (siehe Tabelle auf Seite 22). häufig feuerbeständig abgetrennte geber (Fahrradhändler) muss im Lagerbereiche oder entsprechende Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Ferner werden in der zweiten Ver- Sicherheitsschränke vorzufinden. die Gefahren und entsprechende ordnung zum Sprengstoffgesetz Können aber bei kleineren Fahrradhänd- Schutzmaßnahmen ermitteln. [2. SprengV (11)] auch Stoffe betrachtet, lern bzw. bei der Verwendung nur von die keine Explosivstoffe sind, aber als einer sehr geringen Anzahl von Lithium- Bei einer Risikobewertung sollte das explosionsgefährlich eingestuft werden. Ionen-Batterien Abweichungen hiervon Brandverhalten von Lithium-Ionen- Diese werden in Abhängigkeit ihres toleriert werden bzw. besteht eine Batterien betrachtet werden. Eine Brandverhaltens in Lagergruppen einge- „Kleinmengenregelung“? spezifische Gefahr in der Lithium- teilt. Stoffe der Lagergruppe II brennen Ionen-Technologie stellt insbesonde- unter starker Wärmeentwicklung ab In der VdS 3103 werden keine entspre- re der stark exotherme Prozess des und Packstücke können auch vereinzelt chenden Mengenschwellen genannt. Da thermischen Durchgehens („Thermal mit geringer Druckwirkung explodieren. diesbezüglich zurzeit keine öffentlich- Runaway“) dar. Der Thermal Runaway rechtlichen Vorgaben bestehen, muss kann durch thermischen, elektrischen Nach der Anlage 6 der zweiten Ver- jeder Versicherer im Rahmen einer oder mechanischen Stress ausgelöst ordnung zum Sprengstoffgesetz individuellen Risikobewertung entspre- werden und die gesamte gespeicher- (2. SprengV) wird für Stoffe der chende Mengenschwellen aus Sach- te Energie wird schlagartig in Form Lagergruppe II ein Grenzwert für www.schadenprisma.de 2 / 20
22 F EU E R Lagermengen von 60 kg in Arbeitsräu- 3.2 | Laden von men und in Verkaufsräumen bis zu Lithium-Ionen-Batterien • Entfernen von brennbaren Stoffen 20 kg genannt (siehe Tabelle). Auch in im Bereich des Ladegeräts; der TRGS 510 /5/ wird für die Lagerun- Allgemeine Schutzmaßnahmen das Ladegerät muss auf einem gen von leicht entzündlichen Flüssig- nichtbrennbaren Untergrund keiten eine Grenze für die Kleinmengen- Die Brandgefahr beim Laden der stehen regelung von 20 kg genannt. Batterien wird als wesentlich höher bewertet als die nur bei der Lagerung. • Überprüfung, ob eine geeignete Bei der individuell zu erstellenden Dabei hat der Ladezustand („State of Elektroinstallation mit ausrei- Risikobewertung ist zu berücksichtigen, Charge“) einen wesentlichen Einfluss chender Anzahl ortsfester dass im Gegensatz zu Explosivstoffen auf das Brandverhalten. Brandversuche Steckdosen besteht; und zu Stoffen, die als explosionsgefähr- haben gezeigt, dass mit steigendem keine Verwendung von Mehr- lich einzustufen sind, Lithium-Ionen- Ladezustand ein heftigeres Reaktions- fachsteckdosen, um eine Batterien als Besonderheit alle drei Be- verhalten und ein beschleunigter Überlastung zu vermeiden standteile eines Verbrennungsdreiecks Brandverlauf zu erwarten ist. (brennbarer Stoff, Oxidationsmittel und • kein unbeaufsichtigtes Laden wirksame Zündquelle) in sich vereinen bzw. Überwachung mit und sich somit selbst entzünden können. aher sind beim Laden neben den D einem geeigneten Brand- Dabei ist das Brandrisiko unabhängig allgemeinen Schutzmaßnahmen, früherkennungssystem von der Anzahl der gelagerten Batterien. die bereits bei der Lagerung zur berücksichtigen sind, zusätzlich • Vermeidung einer Tiefen- Daher sollten Kleinstmengen von Li- nachfolgende Maßnahmen zu entladung durch Erhaltungs- thium-Ionen-Batterien, sofern diese aus- beachten: oder Stützladung schließlich gelagert werden, zumindest in einem Stahlschrank und getrennt • V erwendung nur von Lade- • Überprüfung des Ladegeräts von anderen brennbaren Stoffen geräten, die vom Batterie- und der Ladekabel auf aufbewahrt werden. hersteller zugelassen sind Beschädigungen Tabelle / Aufbewahrung kleiner Mengen von Explosivstoffen und explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich nach Anlage 6 der 2. SprengV, (Nettomassen in kg) für eine orientierende Betrachtung Aufbewahrungsort Arbeitsraum Verkaufsraum Lagergruppe 1 2 3 Klassen **) PM I und PM II Lagergruppe 1.4 8 Zündmittel n. z.+) n. z.+) 9 Pyrotechnische Gegenstände aller 70 70 Kategorien*), a) bis h), 1), Pyrotechnische Sätze S1 und S2 sowie pyrotechnische Munition der Klassen**) PM I und PM II; davon höchstens 20 % ohne Ver- packung nach § 21 Abs. 4 der SprengV 10 Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1 i) und 10 10 der Kategorie*) P1 für den Einbau in Fahrzeugen 11 Lagergruppe Ia n. z.+) n. z.+) 12 Lagergruppe Ib 20 n. z.+) 13 Lagergruppen II und III 60 20 2 / 20 www.schadenprisma.de
23 FEU E R Spezifische Schutzmaßnahmen Da durch eine Brandmeldeanlage • b eschädigte Geräte oder nur eine Brandfrüherkennung erfolgt, Batterien dürfen nicht verwendet Grundsätzlich sollten Batterien nicht aber eine Brandausbreitung bis zur werden unbeaufsichtigt (z. B. außerhalb der Be- Einleitung von Löschmaßnahmen durch triebszeiten) geladen werden. Da in der die Feuerwehr nicht verhindert werden • V ermeidung eines Wärmestaus Regel keine ständige Beaufsichtigung kann, ist unbedingt darauf zu achten, durch das Laden von Batterien gewährleistet werden kann, sollte eine dass sich im Bereich des Ladegeräts (keine Abdeckung von Lade- Brandfrüherkennung durch eine geeig- keine brennbaren Stoffe befinden. geräten oder Batterien) nete Brandmeldeanlage erfolgen. Eine feuerbeständige und rauchdichte Abtrennung des zentralen Ladeberei- Als geeignete Brandmeldeanlage wird ches sollte erfolgen. Weitergehende Maßnahmen sind der eine VdS-anerkannte automatische VdS 3471 (9) zu entnehmen. Brandmeldeanlage angesehen, die Von einigen Herstellern werden auch entsprechend der VdS 2095 (12) geplant Sicherheitsschränke angeboten, in Vergleichbare Vorgaben werden auch und errichtet wird. Der überwachte denen neben der Lagerung auch das von verschiedenen Herstellern beim Bereich sollte sich zumindest auf den Laden von Lithium-Ionen-Batterien Laden gestellt. gesamten Brandabschnitt erstrecken, in erfolgen kann und die eine Feuerwider- dem die Batterien auch geladen werden. standsfähigkeit von 90 Minuten (für eine Im Bosch Akku-Guide 2020 (9) wird für Brandbeanspruchung sowohl von außen einen sicheren Umgang mit Akkus darauf Alarmmeldungen sollten automatisch als auch von innen) besitzen sowie hingewiesen, dass Akkus nicht in der an die zuständige Feuerwehr gemeldet zusätzlich mit Rauchmeldern überwacht Nähe von Hitzequellen oder leicht werden. werden. Sofern durch innerbetriebliche entflammbaren Materialien geladen Maßnahmen geregelt werden kann, dass werden dürfen. Ferner wird das Laden Bei kleineren Fahrradhändlern („kleiner der Ladevorgang ausschließlich in in unbewohnten Räumen mit Rauch- Sonderbau“) kann eventuell eine Brand- diesen Sicherheitsschränken erfolgt, meldern empfohlen, die nicht als Flucht- warnanlage (BWA) nach DIN VDE V könnte hierdurch neben der Überwa- und Rettungsweg vorgesehen sind. Nach 0826-2 (13) mit Aufschaltung an eine chung des Ladevorgangs auch eine dem Laden sollen Akkus und Charger ständig besetzte Stelle als vertretbar Brandausbreitung auf andere Bereiche wieder vom Stromnetz getrennt werden. bewertet werden. verhindert werden. Lagergruppe 1.4 Lagergruppe II • D ie Explosivstoffe dieser Gruppe stellen keine • Die Stoffe dieser Gruppe brennen heftig bedeutsame Gefahr dar. unter starker Wärmeentwicklung ab. • S ie brennen ab, einzelne Gegenstände können auch • Der Brand breitet sich rasch aus. explodieren. Die Auswirkungen sind weitgehend auf das Packstück beschränkt. • Die Packstücke können auch vereinzelt mit geringer Druckwirkung explodieren; • S prengstücke gefährlicher Größe und Flugweite dabei setzt sich jedoch nicht der gesamte entstehen nicht. Inhalt des Packstücks um. • E in Brand ruft keine Explosion des gesamten • Die Umgebung ist hauptsächlich durch Inhalts einer Packung hervor. Flammen und Wärmestrahlung gefährdet. Gebäude in der Umgebung sind durch Druckwirkung nicht gefährdet. www.schadenprisma.de 2 / 20
24 F EU E R 3.3 | Umgang mit beschädigten zur fachgerechten Entsorgung von Sofern Beschädigungen an den Batte- oder defekten Batterien beschädigten Akkus zu wenden. Daher rien deutlich erkennbar sind (z. B. er- sollte der Händler für eine sichere heblich verformtes Gehäuse, Auslaufen Beschädigte oder defekte Batterien Aufbewahrung von defekten oder oder Erwärmung der Batterie) sind diese stellen eine besondere Brandgefahr dar beschädigten Batterien vorsorgen. unbedingt außerhalb des Gebäudes und sind unverzüglich dem Gebrauch zu zwischenzulagern und sachgerecht zu entziehen. Diese dürfen nicht zerlegt, Aufgrund der Brandgefahr sollte zur entsorgen. Für den Transport entspre- geöffnet oder von Fachunkundigen Aufbewahrung von beschädigten oder chender beschädigter oder defekter Bat- repariert werden. Es besteht die Gefahr, defekten Batterien ein geeigneter terien werden von der Stiftung Gemein- dass die Batterien durch unsachgemäße BAM-geprüfter Sicherheitsbehälter sames Rücknahmesystem Batterien Reparatur z. B. durch einen Kurzschluss (z. B. Zarges-Akku-Safe) vorgehalten (GRS) besondere Behälter vorgehalten. in Brand geraten. werden (Bild 3). Andernfalls sind diese In diesen Behältern sind die Pole der an einem sicheren Ort außerhalb des Batterien zu isolieren, die Batterien in Beispielsweise kann es auch durch Gebäudes mit abgeklebten Kontakten einem Beutel einzutüten und im Trans- unsachgemäßen Umgang bei der aufzubewahren. portfass mit Dämmstoffen zu umgeben. innerbetrieblichen Lagerung, z. B. durch Herunterfallen, zu einer Beschädigung Auch in den Bedienungsanleitungen der der Batterien kommen. Aber auch bei Hersteller befinden sich vergleichbare der Anlieferung von beschädigten Sicherheitshinweise zum Umgang mit 3.4 | Organisatorischer Verpackungen ist unbedingt der Zustand beschädigten Lithium-Ionen-Batterien. Brandschutz der Batterien zu überprüfen. Zudem ist auch eine Rückgabe von defekten Beispielsweise sind nach dem Bosch Neben den allgemeinen Schutzmaßnah- Batterien durch Kunden beispielsweise eBike Akku-Guide (10) beschädigte Akkus men beim Laden und bei der Lagerung nach einem Fahrradunfall möglich. In an einem sicheren Ort im Freien mit der Batterien wird noch auf die Notwen- den Sicherheitsanweisungen einiger abgeklebten Kontakten aufzubewahren digkeit zur regelmäßigen Prüfung der Hersteller von E-Bikes befindet sich und vom Händler zu entsorgen. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auch der Hinweis, sich an den Händler hingewiesen. Sofern dies im Versiche- Bild 3 / Ansichten des Zarges-Akku-Safes, z. B. zur Lagerung beschädigter oder defekter Akku-Packs © Zarges GmbH 2 / 20 www.schadenprisma.de
25 FEU E R rungsvertrag nicht durch entsprechende Aus Gründen des Arbeits- und Gesund- Zusammenfassung Klauseln vereinbart ist (z. B. Klausel heitsschutzes ergibt sich in der Regel 3602), besteht zumindest die Anforde- auch die Notwendigkeit zur Erstellung Im Fahrradhandel waren in den letzten rung zur Prüfung nach der DGUV Vor- einer Betriebsanweisung zum Um- Jahren vermehrt Brandschäden zu schrift 3 bzw. der Betriebssicherheits- gang mit Lithium-Ionen-Batterien. verzeichnen, die wahrscheinlich durch verordnung (BetrSichV) (14) in Verbin- Lithium-Ionen-Batterien verursacht dung mit der TRBS 1201 (15). Demnach Eine entsprechende Muster-Betriebs- wurden. sind neben den ortsfesten elektrischen anweisung kann der Internetseite Anlagen auch die ortsveränderlichen der BGHW (16) entnommen werden. Eine besondere Brandgefahr stellen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig Diese enthält neben Angaben zu den defekte oder beschädigte Batterien zu prüfen. Zu den ortsveränderlichen Gefahren beim Umgang mit Lithium- dar, die beispielsweise nach einem elektrischen Betriebsmitteln zählen Ionen-Batterien auch Schutzmaß- Fahrradsturz von Kunden dem Händler auch das Ladegerät und die Ladekabel. nahmen und Verhaltensregeln. übergeben werden. Diese sind unbe- Ferner sind nach § 4 (5) BetrSichV (14) dingt geschützt in geeigneten Behäl- Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Ver- Zur Brandbekämpfung von Ent- tern oder außerhalb von Gebäuden zu wendung durch Inaugenscheinnahme stehungsbränden sind geeignete lagern. Für das Laden und das Lagern und erforderlichenfalls durch eine Feuerlöscher vorzuhalten. Brand- von Lithium-Ionen-Batterien werden Funktionskontrolle auf offensichtliche und Löschversuche haben gezeigt, feuerbeständige Schränke angebo- Mängel zu kontrollieren. Demnach ist dass Wasser ein geeignetes Lösch- ten, die mit Rauchmeldern überwacht auch eine Sichtkontrolle des Ladege- mittel sein kann. werden. Für den sicheren Umgang mit rätes und der Batterie durchzuführen, Lithium-Ionen-Batterien ist eine Be- um mechanische Beschädigungen oder Um einen Löscherfolg zu erzielen, triebsanweisung zu erstellen, und die Aufblähungen des Gehäuses recht- werden aber größere Mengen an elektrischen Anlagen sowie Betriebs- zeitig vor dem Laden oder dem Wie- Wasser benötigt. Daher besitzen mittel sind regelmäßig zu prüfen. dereinsetzen und damit vor der Ver- Wandhydranten mit nassen Steiglei- wendung der Batterie zu erkennen. tungen einen höheren Löscheffekt. Dipl.-Ing. Volker Rautenberg Provinzial Rheinland Abteilung Schadenverhütung, Risikoberatung LITERATUR (1) Dr. Hans-Hermann-Drews, Institut für Schadenverhütung und Schaden- (9) VdS 3471: Ladestation für Elektrostraßenfahrzeuge, Publikation der Deut- forschung der öffentlichen Versicherer e. V. Kiel: Brände durch Lithium-Akkus schen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung, Ausgabe 2015-06, nehmen zu, schadenprisma 3/2019, https://www.schadenprisma.de/wp-con- https://shop.vds.de/de/produkt/vds-3471, zugegriffen: 06.03.2020 tent/uploads/sp_2019_3_1.pdf, zugegriffen: 06.03.2020 (10) Der eBike Akku-Guide, Robert Bosch GmbH, Akku-Guide 2020, https://www. (2) Musterbauordnung — MBO, Fassung November 2002, zuletzt geändert bosch-ebi-ke.com/fileadmin/EBC/Service/Downloads/Akku_Guide/Akku_ durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 01.05.2016, https://www.is- Guide_MY20_2/Bosch-eBike-Battery-Guide-MY2020-DE.pdf, zugegriffen: argebau.de/Dokumente/42318979.pdf, zugegriffen: 06.03.2020 06.03.2020 (3) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur (11) Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntma- Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten chung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3543), zuletzt geändert durch bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz — ArbSchG) vom 07.08.1996, zuletzt Artikel 111 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), https://www. geändert durch Art 113 G v. 20.11.2019, BGBl. I S. 1246, https://www.gesetze- gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977.html, zugegriffen: im-internet.de/arbschg/ArbSchG.pdf, zugegriffen: 06.03.2020 06.03.2020 (4) TRGS 800 — Brandschutzmaßnahmen, Technische Regeln für Gefahrstoffe (12) VdS 2095: Automatische Brandmeldeanlage — Planung und Einbau, VdS- (TRGS) vom 17.12.2010, GMBl. Nr. 2 vom 31.01.2011 S. 33-42, https://www. Richtlinie für automatische Brandmeldeanlage, Ausgabe 2019-05, https:// baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/ shop.vds.de/de/produkt/vds-2095, zugegriffen: 06.03.2020 pdf/TRGS-800.pdf, zugegriffen: 06.03.2020 (13) DIN VDE V 0826-2: Überwachungsanlagen, Teil 2: Brandwarnanlagen (BWA) (5) TRGS 510 — Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, für Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und ähnliche Nut- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) vom Januar 2013, berechtigt: zungen — Projektierung, Aufbau und Betrieb, Ausgabedatum 2018-07, Beuth- GMBl. 2015 S 1320 [Nr. 66] https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechts- Verlag texte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-510.pdf, zuge- griffen: 06.03.2020 (14) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung — BetrSichV) vom 3. Februar (6) Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des 2015, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. April 2019 Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale (BGBl. I S. 554), http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/index. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), in der seit dem html, zugegriffen: 06.03.2020 1. Februar 2019 geltenden Fassung, BGBl. Nr. 14 vom 4. Juli 2019 (15) TRBS 1201 — Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwa- (7) VdS 3103: Lithium-Batterien, Publikation der Deutschen Versicherer chungsbedürftigen Arbeitsmitteln, Technische Regeln für Betriebssicherheit (GDV e. V.) zur Schadenverhütung, Ausgabe 2019-06, https://shop.vds.de/ (TRBS) vom März 2019, GMBl 2019 S. 229, Berechtigung: GMBl 2019 S. 431 de/produkt/vds-3103, zu-gegriffen: 06.03.2020 https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/ Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1201.pdf., zugegriffen: 06.03.2020 (8) Komnet-Dialog 29830, Komnet-Wissensdatenbank des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes NRW, Arbeitsschutzverwaltung NRW, (16) BGHW: Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, Kompendium Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, https://www.komnet.nrw. Arbeitsschutz mit Muster-Betriebsanweisungen (auch für Lithium-Ionen- de/_sitetools/dialog/29830, zugegriffen: 06.03.2020 Akkumulatoren) https://www.bghw.de/arbeitsschuetzer/praevention-von- a-z/a-e/betriebsanweisungen, zugegriffen: 06.03.2020 www.schadenprisma.de 2 / 20
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