Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bekanntmachung Nr. 02/2021/42 über die Durchführung von Forschungsvorhaben zum Thema "Faktor K ...

 
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
                  Bekanntmachung Nr. 02/2021/42
     über die Durchführung von Forschungsvorhaben zum Thema
  „Faktor K – Forschung zum Faktor Kultur in ländlichen Räumen“
 im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE)
                              vom 17. September 2021

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Hintergrund und Förderziele
Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) dient der nachhaltigen Gestaltung der
ländlichen Regionen Deutschlands. Es soll dazu beitragen, durch die Förderung bedeutsamer
Vorhaben, Initiativen und Studien, deren Erkenntnisse bundesweit genutzt werden können,
ländliche Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten und strukturschwache Gegenden
zu unterstützen. Erkenntnisse aus dem BULE sollen insbesondere zur Weiterentwicklung der
Förderinstrumente des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
eingesetzt werden.
Im Fokus des Bundesprogramms stehen nichtlandwirtschaftlich ausgerichtete Vorhaben und
Aktivitäten in bzw. für ländliche Regionen, die gegenwärtig nicht über die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
gefördert werden können.
Neben Modellregionen und Modellvorhaben werden im Rahmen des BULE
Forschungsvorhaben zu zentralen Themen ländlicher Entwicklung gefördert. Ziel der BULE-
Forschungsförderaufrufe ist es, mehr wissenschaftliche Informationen und Erkenntnisse zu
gewinnen und die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Themen ländlicher Räume zu
stärken, Strukturen und Kompetenzen im Forschungsbereich „Ländliche Räume“ bzw.
„Ländliche Entwicklung“ zu stärken, innovative Problemlösungen und praxisorientierte
Handlungsansätze zu entwickeln und bedarfsgerechte Entscheidungshilfen für das BMEL
bereitzustellen.
Kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe jenseits der Metropolen sind zwar äußerst
vielfältig, erforscht sind sie bislang jedoch wenig. Im Allgemeinen lässt sich feststellen, dass
Gestaltungskraft und Gestaltungswille der Akteure und der Bewohnerinnen und Bewohner
für die Vitalität ländlicher Räume zentral sind und diese wiederum durch kulturelle Teilhabe
befördert werden können. Kulturelle Arbeit findet in engem Zusammenspiel
unterschiedlicher Akteure aus den Sektoren Staat, Markt und Zivilgesellschaft statt. In
ländlichen Räumen sind die Verbindungen zwischen diesen drei Sektoren besonders eng.
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Hier spielt die selbstständig durch Bürgerinnen und Bürger im Ehrenamt organisierte
Kulturarbeit eine größere Rolle als in urbanen Räumen. Soziale Begegnungen bieten Impulse
für Netzwerke ebenso wie für Narrative und damit verbunden für die Entwicklung regionaler
Identitäten, die Faktoren für ein vitales Miteinander darstellen.
Wo diese Faktoren oder Personen nur eingeschränkt ihre Wirkungskraft entfalten können,
können Impulse und Akteure von außen wertvolle Beiträge für eine lokale Vitalisierung
leisten.
Zu den Gelingensbedingungen kultureller Teilhabe als Faktor für eine vitale Gemeinschaft
bzw. Region gehören in der Regel Zeit, die Bereitschaft, sich als Kultur-Akteur auf die
Prozesse vor Ort einzulassen und aus dieser Nähe heraus mit den künstlerisch-kulturellen
Teilhabeprozessen an das anzudocken, was sich vor Ort im Austausch miteinander als
Anknüpfungspunkt weiter entwickeln lässt.
Herausforderungen ergeben sich auch durch die häufig prekäre Lage der professionellen
Kulturschaffenden in ländlichen Räumen, die ihrer Arbeit oft nur mittels risikobehafteter
Projektförderungen nachgehen können, vor allem dort, wo den Kommunen die Mittel oder
das Wissen um die Bedeutung teilhabeorientierter Kulturangebote und -aktivitäten fehlen.
Trotz zahlreicher Modellprogramme und -projekte fehlen ausreichend Forschungen, die -
jenseits idealisierter Bilder und defizitorientierter Zuschreibungen - belastbare Daten über
die Vielfalt von Faktoren und Wirkmechanismen kultureller Aktivitäten und Teilhabe in den
heterogenen ländlichen Räumen erheben und analysieren. Solche Forschungen sollen dazu
beitragen, die bislang fehlenden Bausteine für die Entwicklung zukunftsfähig wirksamer und
differenzierter kultur- und regionalpolitischer Handlungsempfehlungen zu liefern.
Das Forschungsfeld „kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe“ vereint eine große
Vielfalt an Methoden und Praxisformen, unterschiedliche Akteurskonstellationen und -
netzwerke sowie vielfältige Rahmenbedingungen. Es zeichnet sich außerdem durch
unterschiedliche Begriffsverständnisse und verschiedene Schnittmengen zwischen den
„Unterthemen“ aus. Forschungen zum Thema „kulturelle Aktivitäten und kulturelle
Teilhabe“ sind nur schwer abzugrenzen und erfordern daher unterschiedliche Blickwinkel.

Vor diesem Hintergrund sucht das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des BMEL
Interessierte für die Durchführung von Forschungsvorhaben, deren Fokus sich explizit auf
Themen der Bedeutung kultureller Aktivitäten und Teilhabe für ländliche Räume richtet.

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1.2 Rechtsgrundlage
Forschungsvorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, den
Standardrichtlinien einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf
Ausgabenbasis und den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch
Zuwendungen gefördert werden.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Nummer 2.1.1. des Unionsrahmens für staatliche
Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1 (FuEuI-
Unionsrahmen). Es werden Forschungsvorhaben und in deren Rahmen Maßnahmen des
Wissenstransfers gefördert, die als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der
Zuwendungsempfänger einzustufen sind.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMEL entscheidet
auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind ausschließlich Forschungsvorhaben, für die ein erhebliches Bundesinteresse
besteht und die den Zielen des BULE entsprechen.
Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass die Forschungsvorhaben geeignet
erscheinen, konkrete Handlungsempfehlungen für die Politikgestaltung des BMEL oder die
Praxis der ländlichen Entwicklung zu erarbeiten.
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
-     Theoretische Studien ohne konkret aufgezeigten Anwendungsbezug der Erkenntnisse
      und reine Evaluationsvorhaben ebenso wie Forschungsarbeiten, die zu einer
      unmittelbaren kommerziellen Verwertung der Ergebnisse führen.
-     Modellvorhaben, die die praktische Umsetzung und Erprobung von Aktivitäten
      anstreben sowie Vorhaben, die im Schwerpunkt der Erarbeitung von Konzepten und
      Machbarkeitsstudien dienen.
-     Vorhaben, die sich in Themenbereichen zu kultureller Bildung verorten und Erkenntnisse
      zu Fragen generieren, die unter 2. Gegenstand der Förderung der BMBF Richtlinie zur
      Förderung von Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung in ländlichen Räumen,
      Bundesanzeiger vom 08.01.2019 aufgeführt sind.
Das KomLE setzt zudem voraus, dass bei Bewerbung und Förderung die allgemein gültigen
Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die rechtsverbindlichen Grundsätze der
Wissenschaftsethik eingehalten werden.

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Themenschwerpunkte
Gesucht werden Forschungsarbeiten, welche die Bedeutung kultureller Aktivitäten und
Teilhabe für ländliche Räume Deutschlands untersuchen. Dabei geht es insbesondere um die
Bearbeitung spezifischer Fragestellungen und die Ableitung von Handlungsempfehlungen.
Geförderte Forschungsvorhaben sollen sich mit den folgenden Themenbereichen
beschäftigen und Erkenntnisse zu einem oder mehreren der folgenden Punkte generieren:
1. Grundlagen - Bilder von Ländlichkeit und ländlicher Kultur
      -    Welche Vorstellungen und Erwartungen haben unterschiedliche Akteure von
           Ländlichkeit und ländlicher Kultur und wie beeinflussen diese ihre Entscheidungen
           und ihr Handeln in Bezug auf Kunst und Kultur in ländlichen Räumen (Akteure
           können hier z. B. sein: einheimische und zugezogene Kunst- und Kulturschaffende,
           Kulturpolitik, Kulturverwaltung, Regionalentwicklung)?
2. Der Faktor Kultur in ländlichen Räumen
      -    Was sind kulturelle Themen und kulturelle (Teilhabe-)Aktivitäten und wer sind
           künstlerische und kulturelle Akteure oder Institutionen, die die Zukunftsfähigkeit
           einer Untersuchungsregion beeinflussen?
      -    Welche Bedeutung haben Kunst und Kultur für das Dorf bzw. für ländliche Regionen
           als Lebens- und Arbeitsraum? Welchen Beitrag leisten Kunst und Kultur für mehr
           Lebensqualität, stärkeres Selbstwertgefühl der Menschen und gleichwertige
           Lebensverhältnisse?
      -    Welche Wirkung haben Kunst und Kultur für die Resilienz ländlicher Räume in
           Transformationsprozessen?
      -    Welche Ergebnisse liefern vorhandene wissenschaftliche Studien – auch international
           – zu der Frage, inwiefern Kultur ein Resilienzfaktor für ländliche Räume ist bzw. sein
           kann?
      -    Welchen Einfluss haben welche Formen von Kunst und Kultur auf raumbezogene
           Identifikation der ländlichen Bevölkerung, insbesondere auf neu Zugezogene?
3. Kulturelle Akteure und Netzwerke in ländlichen Räumen
      -    Welche Beispiele für Kunst- und Kulturschaffende gibt es, die gleichzeitig Akteure
           der Regionalentwicklung sind beziehungsweise werden? Was sind Erfolgsmodelle
           und in welcher Hinsicht lässt sich von Erfolgsmodellen sprechen?
      -    Wo und wie funktionieren Netzwerke zwischen verschiedenen
           Akteursgruppen/Akteuren wie z. B. Kulturverwaltung, Kulturpolitik,
           Regionalentwicklung, Kultur- und Fördervereine, Kunst- und Kulturschaffende? Was
           sind Potenziale und Gelingensbedingungen?

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      -    Welche Akteursgruppen leisten einen Beitrag zu kulturellem Angebot und kultureller
           Lebendigkeit ländlicher Regionen? Was sind Erfolgsmodelle und in welcher Hinsicht
           lässt sich von Erfolgsmodellen sprechen? Was sind u.a. Zielsetzungen,
           Selbstverständnis und interne Strukturen von kulturellen Akteursgruppen? Mögliche
           kulturelle Akteursgruppen könnten z. B. aus den Bereichen Amateurtheater, Chöre,
           Bibliotheken, Museen, allgemeinbildende Schulen, Volkshochschulen, Kunst- und
           Musikschulen, Religionsgemeinschaften für die Forschungsvorhaben gewählt werden.
      -    Welche Rahmenbedingungen, Herausforderungen, Grenzen und Bedarfe bestimmter
           kultureller Akteurskonstellationen liegen in ländlichen Räumen vor, insbesondere für
           ehrenamtliche Akteure?
      -    Welche Bedeutung hat das Engagement ehrenamtlicher Akteure für kulturelle
           Angebote und kulturelle Lebendigkeit ländlicher Regionen? Wo und wie
           funktionieren Netzwerke ehrenamtlicher Aktiver (z. B. die Vernetzung mit
           Kulturverwaltungen)? Was sind Potenziale und Gelingensbedingungen? Wo liegen
           Grenzen und Herausforderungen ehrenamtlicher Kunst- und Kulturakteure und was
           sind Unterstützungsbedarfe durch das Hauptamt?
      -    Welche Rolle spielen öffentlich geförderte Kulturinstitutionen in ländlichen Räumen,
           z. B. als Ankerorte, Dritte Orte?
4. Kulturverwaltung und -förderung in ländlichen Räumen
      -    Wie sind kulturelle Themen in Verwaltungen verankert?
      -    Wie funktionieren Entscheidungs-, Informations- und Kommunikationsprozesse, auf
           welchen Ebenen, mit welchen Akteuren und mit welchen Annahmen? Welche
           Zielsetzungen und Strategien erweisen sich als erfolgreich?
      -    Welche Rahmenbedingungen und / oder Steuerungsinstrumente (monetär und nicht
           monetär) sind für Kultur und kulturelle Teilhabe in ländlichen Räumen auf welchen
           Ebenen förderlich und welche dieser Rahmenbedingungen und / oder
           Steuerungsinstrumente wirken strukturell und verstetigend? Wer fördert Kunst und
           Kultur in prosperierenden ländlichen Räumen?
      -    Wer ist für Kunst und Kultur auf kommunaler Ebene zuständig? Wie sind die
           Personalstrukturen? Was ist das Aufgabenspektrum? Welche Kompetenzen sind
           wesentlich? Was ist das Selbstverständnis der zuständigen Person und was sind
           (gegebenenfalls unterschiedliche) Erwartungen, die an diese Stelle herangetragen
           werden?
      -    Wann ist Kulturverwaltung erfolgreich?

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Allgemeine Anforderungen
Für alle Themenbereiche sollten (soweit sinnvoll und möglich) Erfolgsmodelle und
Gelingensbedingungen analysiert und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Die Forschungsvorhaben sind förderfähig, wenn sie den Fokus auf ländliche Räume setzen.
Als ländliche Räume werden dabei die vier vom Thünen Institut (TI) als ländlich definierte
Typen ländlicher Kreisregionen angesehen. Dabei liegt das Interesse besonders auf
ländlichen Räumen mit weniger guter sozioökonomischer Lage, möglichst in
unterschiedlichen Bundesländern.
Um Forschungsergebnisse für die Akteure der Praxis nutzbar zu machen, ist eine allgemein
verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Die Forschungsvorhaben verpflichten sich,
die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites Publikum
(die verschiedenen Akteursgruppen der Kultur in ländlichen Räumen) sowie insbesondere für
die Akteure in ihren Untersuchungsregionen in geeigneten Formaten des Wissenstransfers
aufzubereiten.
Forschungsprojekte, die praxisorientiert angelegt sind und konkrete Maßnahmen des
Wissenstransfers in die beforschte Praxis beinhalten, sind ausdrücklich erwünscht. Neben
einer konkreten Beschreibung der geplanten Maßnahmen im Bereich des Wissenstransfers
sollten diese Maßnahmen auch im Zeit- und Finanzierungsplan der beantragten
Forschungsprojekte abgebildet sein, beispielsweise im Rahmen einer Transferphase zum
Ende des Forschungsprojekts.
Ausdrücklich begrüßt wird die Zusammenstellung eines interdisziplinären Teams aus
kulturwissenschaftlichen und regionalwissenschaftlichen Disziplinen mit Erfahrungen in
qualitativen oder quantitativen sowie z. B. ethnografischen oder auch künstlerischen
Forschungsmethoden sowie ein relevanter Beitrag zum „capacity building“ der
Nachwuchswissenschaftler an der eigenen Institution.

3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt nach dieser Bekanntmachung sind Einrichtungen für Forschung und
Wissensverbreitung (nachfolgend „Forschungseinrichtung“ genannt) im Sinne des
Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und
Innovation (2014/C 198/01). Dies sind Einrichtungen wie Hochschulen oder
Forschungsinstitute, unabhängig von ihrer Rechtsform (öffentlich-rechtlich oder
privatrechtlich) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, deren Hauptaufgabe
darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung zu betreiben oder die Ergebnisse
derartiger Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten.
Hierzu gehören neben Universitäten auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Diese
Forschungseinrichtungen können unterschiedlichen Fachrichtungen angehören.

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Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der genannten Einrichtungen
gefördert. Als nichtwirtschaftliche Tätigkeiten werden bei Forschungseinrichtungen gemäß
Nummer 2.1.1 des FuEuI-Unionsrahmens zum Beispiel die unabhängige Forschung und
Entwicklung zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses, die Verbreitung der
Forschungsergebnisse und die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrachtet. Auch der im Zusammenhang mit den
nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten betriebene Transfer Wissens gemäß Randnummer 15
Buchstabe v des FuEuI-Unionsrahmens gilt als nichtwirtschaftliche Tätigkeit, sofern
sämtliche Einnahmen daraus wieder zugunsten von nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten
eingesetzt werden.
Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeit
ausüben sollte, fällt die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nur
dann nicht unter Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union – AEUV und können Vorhaben nach der vorliegenden Bekanntmachung nur dann
gefördert werden, wenn zur Vermeidung von Quersubventionierungen die beiden
Tätigkeitsformen eindeutig und in der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und
Leistungsrechnung nachgewiesen voneinander getrennt werden. Der Nachweis kann zum
Beispiel im Jahresabschluss erbracht werden.

4 Wissenstransfer und Vernetzung
Begleitend zu der Fördermaßnahme werden Vernetzung, übergreifender Wissenstransfer
und Querschnittsanalyse von großer Bedeutung sein.
Dies beinhaltet unter anderem:
      -    Vernetzung zwischen den Forschungsvorhaben der Bekanntmachung sowie
           insbesondere zwischen Forschenden und Stakeholdern der Praxis;
      -    übergreifender Wissenstransfer in wissenschaftliche sowie vor allem in praktische
           und gesellschaftliche Kontexte;
      -    Querschnittsauswertung, Synthese und zielgruppenspezifische Aufbereitung der
           (Zwischen-)Ergebnisse der einzelnen Vorhaben
Bei der Planung der Forschungsvorhaben sind Ressourcen für die aktive Beteiligung an
Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse einzuplanen.
Die Bereitschaft, sich aktiv an bundesweiter Vernetzung, Wissenstransfer und
Querschnittsanalyse zu beteiligen und die Forschungsergebnisse auf nichtausschließlicher
und nichtdiskriminierender Basis zu verbreiten (z. B. im Rahmen von öffentlichen
Vernetzungstreffen, Symposien, Fachtagungen) sowie eine aktive Unterstützung des KomLE
und gegebenenfalls beauftragter Dritter, beispielsweise bei der Öffentlichkeitsarbeit durch

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die Lieferung kurzer textlicher Zusammenfassungen, von Beiträgen und Bildern für
Webseiten, Social-Media-Kanäle und Vorträge usw. wird vorausgesetzt. Mangelnde
Kooperationsbereitschaft kann zum Widerruf der Zuwendung führen.

5 Dokumentation und Datenmanagement
Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass sie die wissenschaftliche Methodik,
Ergebnisse und Erkenntnisse transparent machen und ihre Erfahrungen dem BMEL bzw.
dessen KomLE der BLE zur Verfügung stellen.
Konkret bedeutet dies:
-     Erstellung von kurzen jährlichen Sach- bzw. Abschlussberichten zur
      Projektdurchführung;
-     Erstellung von jährlichen zahlenmäßigen Nachweisen;
-     Erarbeitung von zwei Publikationen:
      1. Working Paper (Arbeitstitel) des KomLE: voraussichtlich ca. 25.000 bis 35.000
         Zeichen (Dokumentation der Vorgehensweise und eingesetzten
         Forschungsmethoden, textliche Darstellung erzielter Ergebnisse, Erkenntnisse und
         Erfahrungen).
      2. Ca. zweiseitiges Fact Sheet (Arbeitstitel) nach den Vorgaben des KomLE (maximal
         7.500 Zeichen) inkl. jährlicher Aktualisierung bis Laufzeitende des Projektes.
Wünschenswert sind zudem die Veröffentlichung von mindestens einem Artikel in einer
referierten sowie zusätzlich einer praxisorientierten Fachzeitschrift (bitte im Rahmen der
Interessensbekundung anvisierte Fachzeitschriften benennen).
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden
Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so
erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf
den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der
Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.
Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch
zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer
angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch
zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll
die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMEL begrüßt ausdrücklich die
Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden
wissenschaftlichen Monographien.
Forschungsdatenmanagement:

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Im Fall einer Projektförderung verpflichten sich die Projektbeteiligten, die gewonnenen
Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten
Einrichtung (z. B. institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu
stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine
Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert der
wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der
eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die
Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem
Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte
des FDMP sind dem Merkblatt zum Forschungsdatenmanagement zu entnehmen (Anlage 4:
Merkblatt zum Forschungsdatenmanagement). Die Umsetzung des
Forschungsdatenmanagements ist in Anlage 5: FDMP darzulegen und wird mit begutachtet.

6 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können grundsätzlich auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss
gewährt werden. Als möglicher Förderzeitraum steht die Zeit zwischen Frühjahr 2023 und
Frühjahr 2026, in der Regel 36 Monate, zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen ist
auch eine längere Laufzeit möglich. Bei der Planung der Laufzeit ist der erforderliche
Aufwand für Vernetzung, Wissenstransfer und Querschnittsanalyse zu beachten. Es werden
auch Vorhaben begrüßt, die kürzer als 36 Monate (bis Ende 2025) laufen.
Für alle Forschungsvorhaben ist ein einheitlicher Beginn im Frühjahr 2023 (möglichst zum
01.03.2023) vorgesehen.
Die Zuwendungen werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie dürfen die
tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten. Die Zuwendungssumme soll grundsätzlich
300.000,00 Euro je Zuwendungsempfänger nicht überschreiten. In begründeten
Ausnahmefällen kann eine Zuwendungssumme bis maximal 400.000,00 Euro gewährt
werden.
Bei Erfüllung der vorgenannten Bedingungen kann in begründeten Ausnahmefällen ein
Fördersatz von bis zu 100 % (Vollfinanzierung) gewährt werden. Sofern keine
Vollfinanzierung gewährt werden kann, wird die Förderung in Form der Anteilsfinanzierung
gewährt.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Finanzielle Unterstützung kann gewährt werden für Ausgaben im Rahmen des Vorhabens:
-     Personal- und Sachausgaben (inkl. Aufwand für empirische Untersuchungen),
      Stammpersonal und Grundausstattung des Antragstellers werden nicht gefördert,
-     Ausgaben für Reisen entsprechend den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes,

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-     die Vergabe von Aufträgen,
-     projektspezifische, zusätzliche Maßnahmen zum Wissenstransfer, z. B.:
      -         Publikationen und Open-Access-Artikel, die innerhalb des Bewilligungszeitraums
                entstehen,
      -         Netzwerktreffen (wie z.B. Reisekosten der Teilnehmenden, Catering, Raummiete),
      -         aktive projektspezifische Beiträge auf Veranstaltungen.

7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung. Diese erhalten die Vorhaben bei einer Aufforderung
zur Antragstellung.
Diese Bestimmungen sowie Vordrucke und Richtlinien für Zuwendungsanträge auf
Ausgabenbasis können auch dem BLE-Formularschrank entnommen werden. Sie finden den
BLE-Formularschrank im Internet unter:
https://foerderportal.bund.de/easy/
(Formularschrank – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)
Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Bekanntmachung schließt die
Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Zuwendungen - ausgenommen aus
Haushaltsmitteln des Bundes - nicht aus. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, andere
öffentliche Zuwendungen - auch nach Erteilung des Bewilligungsbescheides - dem
Zuwendungsgeber mitzuteilen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, mit deren Umsetzung bereits vor einer
etwaigen Bewilligung der Zuwendung begonnen wurde, sowie Vorhaben, die auch ohne eine
Bundesförderung durchgeführt werden würden.

8 Verfahren
Projektträger und Bewilligungsbehörde für diese Bekanntmachung ist die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 422 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

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E-Mail: LandKULTUR.forschung@ble.de
www.ble.de/LandKulturForschung
Die BLE behält sich vor, die Bearbeitung der eingehenden Projektskizzen und Projektanträge
durch einen von ihr beauftragten Dienstleister vornehmen zu lassen.

8.1 Zweistufiges Auswahl- und Antragsverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.
Die Bewilligungsbehörde wird in der Folge von fristgerecht eingegangenen Projektskizzen
die Interessentinnen und Interessenten schriftlich über den Ausgang ihrer Prüfung
informieren und ggf. zu einer formellen Antragstellung auffordern.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist vom Projektträger
insbesondere nach den folgenden Kriterien geprüft und bewertet:
-     Beschreibung der Ziele des Forschungsvorhabens einschließlich konkreter
      Forschungsfragen und ländlicher Spezifik,
-     Darstellung des Forschungsstandes und Einordnung der eigenen Idee
      (Forschungsdesiderat),
-     Begründung des Nutzens des Forschungsvorhabens für die Entwicklung ländlicher
      Räume,
-     Qualität und Umsetzbarkeit des Forschungsvorhabens (Konzept, Methodik, Arbeits- und
      Zeitplan),
-     Ergebnisverwertung, Wissenstransfer und geplante Publikationen (u. a. Konzept zu
      Aufbereitung und Vermittlung der Forschungsergebnisse und des praktischen Nutzens
      der Ergebnisse für die Stakeholder in den Untersuchungsregionen),
-     Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers
      (Referenzen, Publikationslisten, u. Ä.),
-     Beitrag zum „capacity building“ (Einbeziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
      interdisziplinäre Ansätze, Vernetzung innerhalb der Wissenschaft, etc.),
-     Plan zum Forschungsdatenmanagement.
Das BMEL und die BLE behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen
externe Expertinnen und Experten hinzuzuziehen.

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8.2 Vorlage von Projektskizzen
Für Verbundprojekte ist eine gemeinsame Skizze einzureichen. Die Verbundpartner sind in
der Vorhabenbeschreibung aufzuführen. Die Einreichung erfolgt durch die
Projektkoordinatorin / den Projektkoordinator.
Für die Erstellung der Projektskizzen ist das elektronische System „easy-Online“ zu nutzen:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=422_BULE&b=FORSCHUNG_KULT
UR&t=SKI (für postalischen Versand unterschrieben).
Erforderliche Unterlagen:
- Vorhabenbeschreibung, siehe auszufüllende Vorlage in Anlage 1 (bitte unterschreiben)
-     Plan zum Forschungsdatenmanagement, siehe auszufüllende Vorlage in Anlage 3

Sowie bei Bedarf weitere Unterlagen wie z. B. Quellenverzeichnis, Referenzen,
Kooperationsvereinbarungen.
Bitte beachten Sie, dass nur Vorhabenbeschreibungen (Vorlage siehe Anlage 1), bis maximal
zwölf Seiten und in deutscher Sprache berücksichtigt werden können.
Die Skizzen sind unter Angabe des Stichwortes „Forschung – Faktor Kultur“ bis spätestens,
                           Montag, den 3. Januar 2022, 16.00 Uhr
(Ausschlussfrist, es gilt der Posteingangsstempel der BLE) beim Projektträger einzureichen.
Neben der maßgeblichen elektronischen Einreichung über easy-Online ist die komplette
Projektskizze zusätzlich postalisch einzureichen oder per absenderbestätigter DE-Mail-
Adresse an die DE.MAIL@ble.de zu übermitteln.
Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 422 - Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn.
Bitte senden Sie uns zusätzlich Ihre Skizze als Word-Datei per E-Mail mit dem Betreff
„Forschung Faktor Kultur“ an die folgende E-Mail-Adresse: LandKULTUR.forschung@ble.de
Aus der Einreichung einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer
Zuwendung abgeleitet werden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis
und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des
Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48
bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen

BLE, REF. 422                17.09.2021                   BEKANNTMACHUNG FORSCHUNG FAKTOR-KULTUR
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von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der
Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
Wir stellen Ihnen in unserem Internetangebot Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
zu dieser Bekanntmachung gesammelt zur Verfügung. Sie finden diese unter:
www.ble.de/LandKulturForschung.
Für inhaltliche Rückfragen, die nicht durch die FAQ zu klären sind (bitte prüfen Sie dies
vorab), wenden Sie sich bitte an die Hotline (Tel: 0228 / 6845-2720) bzw. an
LandKultur.forschung@ble.de.

8.3 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17. September 2021

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
im Auftrag

Christoph Wegener

BLE, REF. 422                17.09.2021                    BEKANNTMACHUNG FORSCHUNG FAKTOR-KULTUR
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