Bundestagswahl 2021: Weichen stellen - jetzt gerecht! - Deutscher Gewerkschaftsbund
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Wahlkampagne 2021 +++ DGB-SteuerkonzePt +++ Zukunft der Mitbestimmung NEU! Gewerkschaftlicher Info-Service Nr. 6 — Juni 2021 jetzt 4 Seite auf n pakt, a : kom- kt inform uell, ativ Bundestagswahl 2021: Weichen stellen – jetzt gerecht! Die Bundestagswahl im zweiten Jahr „nach Corona“ steht im Zeichen der Pandemie. Für den DGB ist klar: Es kann kein Zurück zum Status Quo vor der Corona-Krise geben. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden – für eine gerechte, soziale und sichere Gesellschaft. Eine Politik wertige Versorgung für alle Menschen und gute der Gerechtig- Arbeitsbedingungen und Wertschätzung für die keit braucht Bechäftigten. Die Gewerkschaften sind für eine Solidarität nachhaltige und solidarische Weiterentwicklung und Empathie. Dafür müssen der Pflegeversicherung. alle Hände Eine gute Alterssicherung für alle Gene- ineinander rationen bedeutet eine starke gesetzliche Rente. greifen. Das Rentenniveau muss dauerhaft bei mindestens 48 Prozent stabilisiert und im weiteren Schritt angehoben werden. Die Rentenversicherung soll zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterent wickelt werden. � Darum geht’s � nachhaltige Mobilität, Klimaneutralität und den � solidarisches Europa � Corona hat die Welt auf den Kopf gestellt. An allen öffentlichen Dienst. Der DGB fordert dazu ein Große Herausforderungen wie Klimawandel, Digita- Ecken und Enden ist sichtbar geworden, wo drin- umfangreiches Investitionsprogramm in der Grö- lisierung, Globalisierung, Flucht und Migration und gend nachgesteuert werden muss: in der Arbeits- ßenordnung von mindestens 45 Milliarden Euro die Pandemiefolgen erfordern eine gemeinsame welt, in Gesundheit und Pflege, bei der Bildung pro Jahr über die nächsten zehn Jahre. Kraftanstrengung. Dazu braucht es ein soziales und und der Klimakrise. Überall sind Investitionen und solidarisches Europa: Mit gleichem Lohn für gleiche Weichenstellungen für die Zukunft wichtig. Für � Arbeitswelt 4.0 gestalten � Arbeit am gleichen Ort, mit Zukunftsinvestitionen, den DGB ist klar: Nur ein aktiver Staat und starke Die Digitalisierung hat schon vor Corona die mit sozialen und tariflichen Mindeststandards. soziale Sicherungssysteme können die Auswirkun- Arbeitswelt auf den Kopf gestellt – mobiles Arbei- gen der Krise gerecht bewältigen. ten, Plattformökonomie und Künstliche Intelligenz. � Das ist geplant � Jetzt kann es nicht darum gehen, den Tarifverträge und Mitbestimmung sind die Erfolgs- Bereits jetzt stehen DGB-Faktenblätter zu den Zustand von vor der Corona-Krise wiederherzu- faktoren für die Arbeitswelt 4.0. Dafür braucht es zentralen gewerkschaftlichen Wahlthemen online stellen. Denn die Herausforderungen bestanden politische Maßnahmen wie ein Bundestariftreue- zur Verfügung – unter anderem zu den Themen schon vorher. Vielmehr geht es jetzt ums gerechte gesetz, leichtere Möglichkeiten, um Tarifverträge Investitionen, Tarifbindung, Mitbestimmung, Bil- Gestalten: Die Menschen brauchen Sicherheit im für allgemeinverbindlich zu erklären sowie die dung, Rente, Pflege und Europa. Wandel für eine bessere, gerechtere, sozialere, Abschaffung von sogenannten „Ohne-Tarif“- Mit- Im Spätsommer soll es online einen Wahl- sicherere Zukunft. gliedschaften in Arbeitgeberverbänden. Und nur Check der Wahlprogramme geben. Im September Die Entscheidung über die Zukunft fällt am mit mehr betrieblicher Mitbestimmung können sind ein Aktionstag der DGB-Frauen zum Thema 26. September. Der DGB und die Gewerkschaften Herausforderungen wie die Transformation der Gleichstellung und ein DGB-Aktionstag zur Rente werden in den kommenden Monaten deutlich Arbeitswelt gestaltet werden. geplant. machen, was die neue Bundesregierung in den nächsten Jahren anpacken muss. � Sozialstaat stärken � Soziale Gerechtigkeit fängt bei der Bildung an: Auf einen Blick � In die Zukunft investieren � Kitas müssen besser ausgestattet werden, das 100 Tage vor der Bundestagswahl – am 18. Juni – gibt es alle Infos hier: Funktionierende Verkehrswege, gute Bildung und Recht auf Ganztagsschule eingeführt, Chancen- www.dgb.de/echt-gerecht eine moderne und klimafreundliche Wirtschaft gleichheit gesichert, digitale Bildung und Bildung Alle DGB-Materialien – auch die Faktenblätter – – das alles gibt es nicht zum Nulltarif. Der Staat für die digitale Arbeitswelt ermöglicht werden. sind hier zu finden: muss in den nächsten Jahren investieren: in Inf- Bei Pflege und Rente braucht es grundle- www.dgb-bestellservice.de/bundestagswahl-2021 rastruktur, Digitalisierung, bezahlbares Wohnen, gende Reformen. Gute Pflege bedeutet eine hoch-
Politik Gerecht besteuern – Demokratie und Zusammenhalt stärken Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig öffentliche Investitionen in Gesundheit, Bildung und Infrastruktur sind. Dafür braucht der Staat Geld. Der DGB hat ein Steuerkonzept vorgelegt, um Beschäftigte und Familien zu stärken sowie SpitzenverdienerInnen und große Vermögen stärker zu beteiligen. � Die Situation � der Wirtschaft mit Hilfsgeldern. In Deutschland besteht steuerlich ein großes Klar ist: Von diesen Investitionen Beschäftigte und Familien stärken Ungleichgewicht: Das Steuersystem orientiert sich profitieren alle. Wie können sie 95 Prozent der SteuerzahlerInnen würden nach +34 758 nicht hinreichend an der finanziellen Leistungsfä- gerecht aus Steuergeldern finan- den Vorschlägendes DGB weniger Steuern zahlen, higkeit der SteuerzahlerInnen, sondern begünstigt ziert werden? Der DGB hat im nur sehr hohe Einkommen mehr hohe Einkommen, Unternehmensgewinne und Jahr der Bundestagswahl nun ein (Differenz der Steuerbeiträge in Euro). +31 903 große Vermögen. Gerade Menschen, die über viel steuerpolitisches Gesamtkonzept ArbeitnehmerIn Geld verfügen, zahlen also im Verhältnis zu wenig vorgestellt – mit detaillierten und (alleinstehend, Steuerklasse 1, keine Kinder) in die öffentlichen Kassen. durchgerechneten Vorschlägen, Berufstätiges Paar Angesichts der aktuellen gesellschaftli- um die Steuerbeiträge gerechter (Steuerklasse 3+5/4+4, zwei Kinder) chen Herausforderungen, ist dies aus Sicht der zu erheben. +680 Gewerkschaften nicht länger haltbar. Gerade das Bruttoeinkommen (in Euro/Jahr) Steuersystem ist ein wichtiger Baustein für eine � Das geht besser � 20 000 40 000 60 000 100 000 500 000 gerechtere Gesellschaft. Ziel des im April vorgestellten -429 -504 -575 -695 Die Corona-Pandemie hat offengelegt, wel- DGB-Steuerkonzepts ist es, -1360 -1512 -1476 che Probleme schon länger bestehen: Es braucht Beschäftigte und Familien zu Quelle: DGB-Steuerkonzept 2021 © DGB-einblick 06/2021 / CC BY 4.0 öffentliche Investitionen an allen Ecken und Enden. entlasten und große Vermögen Unter anderem mehr Personal in den Gesundheits- wieder stärker in die Verantwor- Von den Steuervorschlägen des DGB profitieren die ämtern, Krankenhäusern, der Pflegebranche und tung zu nehmen. Im Zentrum meisten Beschäftigten, Familien und Kinder. dem Bildungswesen, die bessere Ausstattung von steht eine Reform der Lohn- und Schulen mit digitalen Geräten, die Unterstützung Einkommensteuer, um die SteuerzahlerInnen Million wieder erhoben werden, die seit 25 Jahre angemessen und nach ihrer finanziellen Leis- ausgesetzt ist. So könnten 28 Milliarden Euro im tungsfähigkeit zu beteiligen. Nach den Plänen Jahr mobilisiert werden, weitere sieben Milliarden Der DGB fordert des DGB müssten 95 Prozent der Steuerpflichti- würde eine Erbschaft- und Schenkungsteuer auf gen weniger zahlen und nur SpitzenverdienerIn- Betriebsvermögen bringen. Anhebung des Grundfreibetrags auf 12 800 Euro nen mehr. Denn so wird die Einnahmebasis des Die Körperschaftsteuer auf Unternehmens- gleichmäßiger Anstieg der Steuerprogression Staates gestärkt – insgesamt um 60 Milliarden gewinne soll mittelfristig auf 25 Prozent ange- Spitzensteuersatz auf 49 Prozent anheben Euro – und die öffentliche Hand gewinnt mehr hoben werden. Dies würde acht Milliarden mehr Reichensteuer greift früher Handlungsspielraum. Steuereinnahmen bringen. Auch eine Finanztrans- Pendlerpauschale zu Mobilitätsgeld umgestalten ArbeitnehmerInnen sollen von einem aktionsteuer ist überfällig. Wenn sie – wie der Kindergrundsicherung statt Kinderfreibeträge höheren Grundfreibetrag profitieren. Der Spit- DGB vorschlägt – alle Finanzmärkte, -produkte Ehegattensplitting überwinden zensteuersatz soll erhöht werden, dafür erst und -akteure umfasst, würden weitere 17 Milliar- Rentenbesteuerung vereinfachen und später greifen; die Reichensteuer dafür früher. Zu den Mehreinnahmen erzielt. Doppelbesteuerung beenden einem gerechten Steuersystem gehört auch, dass Das DGB-Steuerkonzept umfasst viele Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge abschaffen Kapitalerträge – beispielsweise Dividenden – weitere Vorschläge – für Kinder und Familien, für wie Arbeitseinkommen behandelt werden. Die mehr Gleichstellung, für RentnerInnen, für Städte Vermögensteuer wieder erheben pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent soll und Kommunen und eine effektivere Steuerfahn- Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern abgeschafft werden und für alle Kapitaleinkünfte dung. Nun liegt es an den Parteien, entsprechende Steuervergünstigungen für Unternehmen befristen der persönliche Steuersatz gelten. Für den DGB Vorschläge nach der Bundestagswahl umzuset- Körperschaftsteuer auf 25 Prozent anheben ist klar: Spitzenverdiener und Vermögende müs- zen und das Steuersystem endlich gerechter zu Finanztransaktionsteuer unverzüglich einführen sen wieder mehr zum Gemeinwesen beitragen, machen – im Interesse aller. bessere personelle Ausstattung der Finanzverwaltung von dem auch sie profitieren. Deswegen soll die Vermögensteuer auf Netto-Vermögen ab einer Alles zum Thema: www.dgb.de/dgb-steuerkonzept IMPRESSUM Herausgeber Deutscher Gewerkschaftsbund Anschrift DGB-Bundesvorstand, Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Redaktion einblick/ Gegenblende, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Telefon: 030 / 240 60-615, E-Mail: einblick@dgb.de V.i.S.d.P. Timm Steinborn Redaktion Dr. Lena Clausen Redaktionelle Mitarbeit Daniel Haufler, Sebastian Henneke, Luis Ledesma Layout zang.design Infografik Klaus Niesen Druck und Vertrieb DCM Druck Center Meckenheim GmbH Abonnements abo-einblick@dgb.de E-Mail-Newsletter www.dgb.de/einblicknewsletter Nachdruck frei für DGB und Mitgliedsgewerkschaften bei Quellenangabe und zwei Belegexemplaren. Alle anderen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Redaktion. Nachdruck von namentlich gezeichneten Artikeln nur nach Genehmigung durch Redaktion und AutorIn. 2 — einblick 6/2021
MEINUNG Die Zukunft der Mitbestimmung Immer mehr Unternehmen, die ihre Aufsichtsräte je zur Hälfte mit VertreterInnen der Beschäftigten und der EigentümerInnen besetzen müssten, stehlen sich aus Thomas Fischer der paritätischen Mitbestimmung. Im Vorfeld der Bundestagswahl gibt es aber leitet seit 2014 die Abteilung Grundsatzangelegenheiten erfreuliche Zeichen aus einigen Parteien, dass der mitbestimmungspolitische und Gesellschaftspolitik des DGB. Stillstand nach der Wahl überwunden werden könnte. D ie Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen destagsfraktion hat bereits im Oktober 2020 im Aufsichtsrat ist ein wichtiger Vorteil, den klar Position bezogen und deutlich gemacht, wo wir offensiv nutzen müssen, wenn wir die gegengesteuert werden muss. Gleichzeitig war- Transformation unserer Arbeitswelt und Gesell- tet man innerhalb der Regierungskoalition aber Rainald Thannisch schaft gerecht gestalten wollen. bis heute vergeblich auf ein klares Zeichen der ist Referatsleiter für Dies wird aber nur mit und nicht gegen die Zustimmung durch die Bundestagsfraktion von Mitbestimmung, Corporate ArbeitnehmerInnen gelingen. Um die Interessen CDU und CSU. Governance (Grundsätze der Beschäftigten zu schützen, ihnen Sicherheit im Stattdessen signalisiert die Unionsseite ihre der Unternehmensführung) und Corporate Social Res- Wandel zu geben und um ihr Wissen und ihre Kre- starke Unterstützung für das Gesetz zur Moderni- ponsibility (Unternehmerische ativität nutzbar zu machen, haben wir engagierte sierung des Körperschaftsteuerrechts, das am 21. Sozialverantwortung) ArbeitnehmervertreterInnen im mitbestimmten Mai in zweiter und dritter Lesung im Bundestag in der Grundsatzabteilung Aufsichtsrat. Bereits jetzt zeigen zahlreiche Stu- beraten wurde. Ein Ziel dieses Gesetzes besteht des DGB. dien, dass mitbestimmte Unternehmen erfolgrei- darin, Personenhandelsgesellschaften und Part- cher und nachhaltiger wirtschaften als Unterneh- nerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einzu- Wahlprogramme von Bündnis 90/Die Grünen und men ohne oder mit schwacher Mitbestimmung. Es räumen, dieselben steuerlichen Regelungen in Linken finden. spricht demnach viel dafür, die Mitbestimmung zu Anspruch nehmen zu können wie Kapitalgesell- Alle drei Parteien fordern – wenn auch stärken und auszubauen. schaften. mit unterschiedlichen Nuancen – die Absenkung Auch wenn erst auf den zweiten Blick der Schwellenwerte der Unternehmensmitbe- Der Geltungsbereich erkennbar, so birgt dieses Vorhaben die Gefahr, stimmung. Die SPD fordert zusätzlich die Aus- die Unternehmensmitbestimmung zusätzlich zu weitung der Unternehmensmitbestimmung auf der Unternehmens schwächen. Denn bislang gab es unter bestimm- Unternehmen in ausländischer Rechtsform sowie mitbestimmung ten Bedingungen Anreize für Personenhandels- eine „echte Parität in den Aufsichtsräten“. Auch wird immer kleiner. gesellschaften, sich aus steuerlichen Gründen die Linke fordert eine „echte paritätische Mitbe- in Kapitalgesellschaften umzuwandeln. Und nur stimmung nach dem Modell der Montanmitbe- Leider sieht die Wirklichkeit derzeit aber diese Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH stimmung“ sowie Maßnahmen, die es Konzer- anders aus, denn der Geltungsbereich der Unter- unterliegen den Mitbestimmungsgesetzen. Anstatt nen erschweren, die Mitbestimmungsgesetze zu nehmensmitbestimmung wird immer kleiner: Nur also die Vermeidung der Unternehmensmitbestim- umgehen. zwei von drei Unternehmen, die nach den Vor- mung endlich zu stoppen, bringt die Regierungs- Es ist höchste Zeit stellungen des Gesetzgebers eigentlich dem Mit- koalition in den letzten Sitzungswochen noch ein bestimmungsgesetz von 1976 unterworfen sein Gesetz auf den Weg, durch das ihre Anwendung sollten, verfügen noch über einen Aufsichtsrat, der weiter an Attraktivität zu verlieren droht. für eine grundlegende je zur Hälfte aus VertreterInnen der Beschäftigten Darin zeigt sich einmal mehr, dass es Kurskorrektur. und der EigentümerInnen besteht. Aktuelle Zahlen höchste Zeit ist für eine grundlegende Kurskorrek- der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass sich mitt- tur. Die Überwindung des mitbestimmungspoliti- Letztlich wird es darum gehen, dass diese lerweile mindestens 307 Unternehmen mit zusam- schen Stillstands in Deutschland und Europa muss wichtigen mitbestimmungspolitischen Weichen- men mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten der aus Sicht des DGB und seiner Mitgliedsgewerk- stellungen aus Wahlprogrammen zu verbindlichen paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat schaften ganz oben auf der politischen Agenda der Verabredungen im Koalitionsvertrag führen und entziehen oder gesetzeswidrig ihre Anwendung nächsten Bundesregierung stehen. von der nächsten Bundesregierung konsequent ignorieren. Erfreulicherweise mehren sich im Vorfeld umgesetzt werden. Nur in seltenen Fällen haben wir es hier der Bundestagswahl die ermutigenden Anzeichen Genau dafür werden sich der DGB und mit einer Flucht aus bestehenden Mitbestim- aus der Politik, dass unsere gewerkschaftliche seine Mitgliedsgewerkschaften im Bundestags- mungsstrukturen zu tun. Vielmehr ist es meistens Botschaft angekommen ist. Besondere Erwähnung wahlkampf und den dann anstehenden Koaliti- so, dass Unternehmen Lücken in den gesetzlichen verdient in diesem Zusammenhang etwa ein sehr onsverhandlungen gemeinsam einsetzen – ganz Regelungen nutzen, um Mitbestimmung zu ver- begrüßenswerter Antrag zu Unternehmensmitbe- im Sinne einer sozial gerechten und nachhaltigen meiden. Am Ergebnis ändert diese Unterscheidung stimmung, der jüngst von der grünen Bundestags- Unternehmenspolitik. Die Hans-Böckler-Stiftung aber nichts: Die Zahl mitbestimmter Unternehmen fraktion vorgelegt worden ist. wird unsere gewerkschaftlichen Aktivitäten mit nimmt kontinuierlich ab. Mindestens ebenso erfreulich sind die einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne zur Fotos: DGB, privat In der auslaufenden Legislaturperiode ist es überzeugenden Forderungen zur Unternehmens- Unternehmensmitbestimmung flankieren, die in nicht gelungen, den anhaltenden Trend zur Mitbe- mitbestimmung, die sich in dem aktuellen Wahl- Kürze unter dem Motto „Mitbestimmung sichert stimmungsvermeidung zu stoppen. Die SPD-Bun- programm der SPD sowie den Entwürfen der Zukunft“ startet. einblick 6/2021 — 3
D I E S & DA S Dein Europa. Deine Meinung. Am 9. Mai fiel der Startschuss für die „Konferenz zur Zukunft Europas“. Alle EuropäerInnen sind aufgerufen, ihre Meinung, Ratschläge und Themen online einzubringen. Der DGB unterstützt das Vor- haben. Die „Konferenz“ ist ein Dialogprozess, in dem alle europäischen BürgerInnen sich ein Jahr Tipp lang aktiv einbringen können. Über digitale Platt- Der Gegenblende-Podcast feiert Jubiläum. Seit einem Jahr ist die Audio-Er- formen und Bürgerdialoge sollen sie Anregungen gänzung zum Gegenblende-Debattenmagazin erfolgreich auf Sendung. Die geben, wie die EU auf zukünftige Herausforde- MacherInnen sprechen mit ExpertInnen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft rungen reagieren soll und wie das europäische und Arbeitswelt über aktuelle Themen wie die Corona-Krise, die Parteien Integrations- und Friedensprojekt weiterentwickelt im anstehenden Wahlkampf oder den Aufstieg des Rechtspopulismus. werden kann. Dabei können alle Themen ange- Es gibt aber auch Raum für Kolumnen und demnächst – wenn die Corona-Re- sprochen werden – vom Klimawandel über sozi- geln es zulassen – endlich auch für Reportagen und Features. Hört doch mal ale Ungleichheiten bis hin zur Digitalisierung. Auf rein: https://gegenblende.dgb.de/debattenpodcasts einer großen Abschlussveranstaltung Mitte 2022 sollen die Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden. www.dgb.de/-/0zA ragen i F re a Für die Jugendlichen bedeutet dies Unsicherheit n D und fehlende Perspektiven. Deshalb fordern wir who is new einen umlagefinanzierten Zukunftsfonds für die Ausbildung und damit verbunden eine Ausbil- Tanja Bergrath, 45, leitet seit Anfang Mai dungsgarantie, um denjenigen ohne Ausbil- das DGB-Verbindungsbüro Europapolitik in Brüs- dungsplatz einen Einstieg ins Berufsleben zu bie- sel. Zuvor war sie sechs Jahre im Europäischen ten. Und für Studierende brauchen wir dringend Parlament tätig, unter anderem als Referentin für El a Conte ein BAföG-Update: Nur noch elf Prozent haben Beschäftigungs- und Sozialpolitik beim S&D-Frakti- einen Anspruch auf Förderung, das muss durch onsvorsitzenden Udo Bullmann und der S&D-Spre- Wie hat die Corona-Krise das Leben höhere Freibeträge deutlich ausgeweitet wer- cherin im Beschäftigungsausschuss Jutta Steinruck. von jungen Menschen verändert? den. Gleichzeitig müssen die Fördersätze an die Junge Menschen sind besonders getroffen: Realität angepasst werden, mindestens um 150 Kevin Leo Schmidt, 30, ist seit 1. Mai Arbeit, Freundschaften, Familientreffen, Dating, Euro im ersten Schritt. Auch in Uni-Städten sind Referatsleiter für Gesundheitspolitik/Krankenver- Lernen, Schulalltag, Ausbildung oder das Stu- die Mieten und Lebenskosten rasant gestiegen. sicherung in der Abteilung Sozialpolitik beim DGB- dium – nichts ist mehr wie vorher. Vielen fehlt der Bundesvorstand. Von 2018 bis 2021 war er strategi- direkte Austausch und der digitale Unterricht war Zur Unsicherheit junger Menschen scher Berater für Gewerkschaften, NGOs, Parteien und ist von Problemen begleitet. Um eine verlo- tragen auch befristete Jobs bei – und Wohlfahrtsorganisationen bei der Kampagnen- rene Generation Corona zu verhindern, muss die was fordert die DGB-Jugend? agentur Ballhaus West. Er hat Staatswissenschaf- Politik jetzt schnell Lösungen für junge Menschen Befristungen ohne Grund sind Ausbeutung und ten, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissen- liefern. Als Gewerkschaftsjugend wissen wir, wie gehören abgeschafft. 2020 waren etwa drei Mil- schaften studiert und sich in der GEW engagiert. wir miteinander solidarisch leben, lernen, stu- lionen Jobs befristet, knapp zwei Millionen davon dieren und arbeiten wollen. Doch ohne die pas- sachgrundlos. Gerade junge Menschen sind sende Grundlage geht das nicht. Die Politik muss davon betroffen, ein Drittel der unter 25-jährigen die Rahmenbedingungen verbessern. arbeitet befristet. Wie soll man so seine Zukunft planen? Die Arbeitgeber dürfen ihre Risiken nicht Einblick im Internet Was muss für Auszubildende länger bei den Beschäftigten abladen. Eine Über- Aktuelle News gibt es auf der einblick-Internetseite: und Studierende getan werden? nahme im Anschluss an eine Ausbildung darf www.dgb.de/einblick Die Krise hat den Ausbildungsmarkt voll erwischt. kein Befristungsgrund mehr sein. E-MAIL- NEWSLETTER Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungs- verträge ist eingebrochen – minus 11 Prozent Manuela Conte ist DGB-Bundesjugendsekre- Fotos: örg Farys Anmeldung unter: www.dgb.de/einblicknewsletter im Vergleich zum Vorjahr. Geht das so weiter, tärin. Die DGB-Jugend ist der Dachverband für folgt auf die Corona-Krise eine Fachkräftekrise. junge GewerkschafterInnen.
Regeln für die Mobile Arbeiten Die HBS-Forscherinnen haben konkret formuliert, was Analyse: Recht auf der Gesetzgeber regeln muss, damit mobile Arbeit für mobiles Arbeiten Beschäftigte und Arbeitgeber zum Erfolg wird. Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaft- Ein Rechtsanspruch würde grundsätzlich einheitliche Rah lichen Instituts (WSI) und des Hugo-Sinzheimer-Instituts menbedingungen für alle Beschäftigten und Unternehmen (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung halten ein Recht auf schaffen. Arbeitgeber müssten dann alle Anträge auf mobile mobiles Arbeiten in Zukunft für notwendig. In einer Arbeit nach vergleichbaren, gesetzlich definierten Kriterien neuen Studie erklären die Rechts- und Sozialwissen- prüfen. Um maximale Sicherheit zu schaffen, sollten mögli schaftlerinnen die Gründe und zeigen, wie entspre- che Ablehnungsgründe explizit im Gesetz genannt werden. chende Gesetze ausgestaltet sein müssten. Freiwilligkeit und Flexibilität Mobile Arbeit müsse für die Beschäftigten freiwillig sein, Nur ein Rechtsanspruch, „der mobile Arbeit legitimiert und wenn sie positiv etwa auf die Vereinbarkeit von Beruf und normalisiert, holt mobile Arbeit aus der `Grauzone´ der Familie wirken solle. „Abhängig Beschäftigte dürfen daher betrieblichen Arbeitsgestaltung“, analysieren Dr. Yvonne durch ihre Arbeitgeber*in nicht verpflichtet werden, sich Lott, Dr. Elke Ahlers, Dr. Johanna Wenckebach und Dr. Aline selbst einen Arbeitsplatz zu schaffen.“ Das heißt auch: Der Zucco. Erst wenn die Möglichkeit zum Arbeiten im Home Präsenzarbeitsplatz im Betrieb darf nicht gestrichen werden. office oder von unterwegs, anders als heute oft noch, nicht mehr als „Gunst“ des Arbeitgebers angesehen wird, könn Mobiles Arbeiten nicht für Jede/n ten Schattenseiten mobiler Arbeit vermieden werden. Homeoffice während der Corona-Pandemie* Risiken der mobilen Arbeit nach beruflichem Bildungsabschluss (in Prozent) Bisher kommt es sehr stark darauf an, wie der Arbeitgeber Berufsausbildung 29 zum Mobilen Arbeiten steht. Außerdem gibt es auch Risiken für die Beschäftigten: Derzeit zeigen zahlreiche Untersu Meister 37 chungen, dass mobile Arbeit und Homeoffice für Beschäftig Fachschule 42 te nicht nur Chancen, sondern auch Risiken bergen. Bachelor 64 So gaben rund 60 Prozent der befragten Beschäftigten Master 66 mit Homeoffice in der aktuellen Erwerbstätigenbefragung Promotion 69 der Hans-Böckler-Stiftung an, die Grenzen zwischen Arbeit * Januar 2021; Quelle: Hans Böckler Stiftung 2021 © DGB-einblick 06/2021 / CC BY 4.0 und Freizeit würden für sie verschwimmen. Zu Hause fühlen sich Beschäftigte etwa häufiger verpflichtet, ständig Mitbestimmung erreichbar zu sein. Notwendig sei ein neues, erzwingbares Recht für Betriebs Mobiles Arbeiten: Freiwillig und flexibel räte, bei der Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit „Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit muss nicht nur so mitzubestimmen. Letzteres ist im geplanten Betriebsrätemo ausgestaltet sein, dass es in der Hand der Beschäftigten dernisierungsgesetz vorgesehen. Zudem müssten Betriebs liegt, diese auch in Anspruch zu nehmen, sondern auch räten, aber auch Gewerkschaften, vom Unternehmen einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen schaffen, anhand digitale Zugänge zu den Beschäftigten angeboten werden. dessen im Streitfall eindeutig über Rechte oder Ansprüche Arbeitsschutz, Zeiterfassung entschieden werden kann“, sagt Dr. Johanna Wenckebach, Arbeitsschutz und -zeiterfassung müssen auch bei mobiler Wissenschaftliche Direktorin des HSI. Folgende Aspekte Arbeit gewährleistet werden. Dazu solle gesetzlich noch müssten dabei unbedingt geklärt sein: einmal ganz klargestellt werden, dass die gesetzlichen Re l Mobile Arbeit müsse für die Beschäftigten immer gelungen, etwa zu Ruhezeiten, auch im Homeoffice gelten. freiwillig sein Arbeitgeber müssen ein objektives und zugängliches System l Sie sollte flexibel, also ohne lange Vorlauffristen, zur Erfassung der Arbeitszeit bereitstellen, auf das Beschäf genommen werden können tigte auch von mobilen Endgeräten aus zugreifen können. l Zudem muss mobile Arbeit auf Wunsch auch wieder Versicherungsschutz und Ausstattung der Arbeitsplätze beendet werden können Wie es um den Versicherungsschutz steht, wenn Beschäftig Ein neues zwingendes Mitbestimmungsrecht zur betrieb ten etwa aus dem Homeoffice ein Kind aus der Kita abho lichen Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit len, ist bisher nicht gesetzlich geregelt. Klarstellen solle müsse das individuelle Recht auf mobile Arbeit flankieren. der Gesetzgeber auch, dass der Arbeitgeber die notwendige Dazu muss das Betriebsverfassungsgesetz ergänzt werden. Grundausstattung für ein ergonomisch gutes mobiles Arbei Der Arbeitsschutz, insbesondere die Zeiterfassung, sollte ten finanzieren muss. Also zum Beispiel mobile Endgeräte, gesetzlich klargestellt werden. Des Weiteren müssten Bildschirme oder Tastatur. Regelungen zum Datenschutz, für den Versicherungsschutz Datenschutz und zur Ausstattung der Arbeitsplätze sowie zur steuerli Die Expertinnen plädieren für ein Beschäftigtendatenschutz chen Absetzbarkeit mit einem Rechtsanspruch auf mobile gesetz. Das könne unter anderem die Privatsphäre von Arbeit einhergehen mobil arbeitenden Beschäftigten angemessen schützen. einblick 6/2021 einblick 6/2021
urteile urteile Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht Aktuelle Entscheidungen zum Arbeits- und Sozialrecht FFP2-Masken Home-Office KEIN MEHRBEDARF STURZ KEIN ARBEITSUNFALL TROTZ MASKENPFLICHT Erleidet ein im Homeoffice beschäftigter Arbeitnehmer auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume einen Die neue gesetzliche Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken Unfall, so ist das kein Arbeitsunfall. führt nicht dazu, dass Bezieher von Hartz-IV-Leistungen im Eilverfahren einen Mehrbedarf erfolgreich geltend machen Der Fall: Der Arbeitnehmer arbeitet als Gebietsverkaufsleiter können. regelmäßig auch im Homeoffice. Eines Tages, auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume, stürzte er eine Wendelt- Der Fall: Die Antragsteller beantragten beim Jobcenter die reppe hinunter und verletzte sich schwer. Die Berufsgenossen- Gewährung eines Mehrbedarfes in Form von wöchentlich 20 schaft lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen FFP2-Masken, hilfsweise eines Barbetrages von monatlich ab. Die dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg. 129 Euro zur Beschaffung (pro Person). Nach Ablehnung verfolgten sie ihr Begehren im Eilverfahren. Ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht: Die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles liegen nicht vor. Der vom Arbeitnehmer Das Landessozialgericht: Die Antragsteller könnten ihren zurückgelegte Weg ist weder als Weg nach dem Ort der Bedarf decken, wenn sie ihre Einsparmöglichkeiten nutzten. Tätigkeit unfallversichert, noch als versicherter Betriebsweg Ihrem Begehren liegt ein weit überhöhter Maskenbedarf anzusehen. Bei der Wegeunfallversicherung beginnt der sowie ein zu hoher Maskenpreis zugrunde. Auch unter Versicherungsschutz erst mit dem Durchschreiten der Haustür Berücksichtigung der eingeführten Pflicht zum Tragen einer des Gebäudes. Ein im Homeoffice Beschäftigter kann niemals Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) bei der Beför- innerhalb des Hauses bzw. innerhalb der Wohnung auf dem derung von Personen im öffentlichen Personennah- oder Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversi- -fernverkehr besteht der monatliche Bedarf nur im Umfang chert sein. Die Annahme eines Betriebsweges scheidet auch von zehn Masken pro Person und kann mit einem finanziel- aus. Bei Betriebswegen handelt es sich um Strecken, die in len Aufwand von maximal zehn Euro gedeckt werden. Zehn Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt werden. Masken decken den Bedarf für einen ganzen Monat, weil Vor- und Nachbereitungshandlungen der versicherten Arbeits- sie bei sachgerechter Handhabung, Lagerung und Trocknung leistungen fallen nicht darunter. Hier hat der Arbeitnehmer mehrfach verwendet werden können. Dies ist den Antrag- den Weg zurückgelegt, um seine versicherungspflichtige Tä- stellern - ebenso wie der Bevölkerung im Übrigen - nach tigkeit im Homeoffice am Unfalltag erstmalig aufzunehmen. aktuellem Erkenntnisstand zuzumuten. Der Maskenbedarf verursacht monatliche Kosten von maximal zehn Euro, da Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, FFP2-Masken mittlerweile – anders als noch zu Pandemie- Urteil vom 9. November 2020 – L 17 U 487/19 beginn – für 1 Euro oder weniger pro Stück erworben wer- den können. Er kann durch Einsparungen gedeckt werden. KEIN BESCHÄFTIGUNGSANSPRUCH Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2021 – L 21 AS 525/21 B ER OHNE MASKE Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Betrieb verweigern, wenn es diesem – belegt durch ein KEINE KURZARBEIT OHNE Attest – nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall arbeitsunfähig. VEREINBARUNG Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, Landesarbeitsgericht Köln, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder durch Urteil vom 12. April 2021 – 2 SaGa 1/21 Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten BEFRISTETE SONDERREGELUNG ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber. BEIM ARBEITSLOSENGELD Arbeitsgericht Siegburg, Die gesetzliche Sonderregelung zur Verlängerung der Dauer Urteil vom 11. November 2020 – 4 Ca 1240/20 des Arbeitslosengeldanspruchs um drei Monate gilt nur für Personen, deren Anspruch sonst in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen wäre. Diese Regelung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14. April 2021 – L 7 AL 42/21 B ER einblick 6/2021 Autor: Luis Ledesma, Kassel einblick 6/2021
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