Bürgermeister Jonathan Berggötz zur aktuellen Corona-Situation

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Bürgermeister Jonathan Berggötz zur aktuellen Corona-Situation
43. Jahrgang . Nummer 43
                                                                                               Donnerstag, 22. Oktober 2020
Diese Ausgabe erscheint auch online

Bürgermeister Jonathan Berggötz zur aktuellen Corona-Situation
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit Mitte März hält uns die Corona-Pandemie in Atem. Dank Ihres vorbildlichen und sorgsamen Verhaltens sind wir
bisher relativ gut mit dieser Pandemie zurechtgekommen. Wir alle haben mit unserem Handeln zu einem Rückgang der
Infektionszahlen im Sommer beigetragen.
Leider hat der Rückgang der Corona-Fälle mancherorts zu einem sorglosen Umgang mit der Pandemie geführt. Der
Schwarzwald-Baar-Kreis gilt bereits seit Ende letzter Woche als Risikogebiet und wir müssen nun wieder mit Einschrän-
kungen leben.
In Bad Dürrheim gilt bis auf Weiteres:
•     Maskenpflicht in Fußgängerbereichen und öffentlichen Einrichtungen (z. B. Rathaus, Bücherei...) sowie öffentlich
      zugänglichen Bereichen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, so
      auch während unseres Wochenmarktes.
•     Private Feiern im privaten Raum werden auf maximal zehn Personen aus zwei Haushalten begrenzt.
•     Ansammlungen werden auf maximal zehn Personen begrenzt.
•     Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.
•     Zudem gilt eine verbindliche Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr.
Letztlich gibt es erneut nur eine Möglichkeit, das weitere schnelle Ansteigen der Infektionszahl zu begrenzen: Wir müs-
sen alle unsere Kontakte auf das Notwendige beschränken! Daher meine eindringliche Bitte an Sie: Helfen Sie jetzt
durch angemessenes Verhalten mit, dass sich Corona nicht weiter ungebremst ausbreiten kann - insbesondere durch
das Vermeiden unnötiger Kontakte, durch den Verzicht auf Durchführung oder Besuch von Feierlichkeiten und durch die
Einhaltung der Hygieneregeln. Sicherlich wird es auch die ein oder andere schmerzliche Entscheidung geben müssen,
weil wir eine Familienfeier oder ähnliches doch nicht durchführen oder nicht daran teilnehmen können.
Bei allen Maßnahmen geht es nicht um Angst. Es geht um Vorsicht, Achtsamkeit und Besonnenheit, damit Infektionsket-
ten so kurz wie möglich gehalten werden können und damit Quarantäneanordnungen und gesundheitliche Folgen mög-
lichst wenige treffen. So können wir auch sicherstellen, dass die Geschäfte, Kitas und Schulen geöffnet bleiben können.
In Bad Dürrheim haben wir vergleichsweise wenig aktive Fälle. Das kann sich jederzeit ändern. Und schon zwei positiv
bestätigte Fälle können mehr als 100 Quarantäneverfügungen zur Folge haben. Erste Gruppenschließungen in Kitas ha-
ben wir im Kreis bereits in den letzten Wochen erlebt; weitere Schließungen von Kita-Gruppen oder auch Schulklassen
gilt es unbedingt zu vermeiden.
Bitte beachten Sie weiterhin konsequent die AHA-Regeln: Abstand halten, Hände waschen und Alltagsmaske. Lüften
Sie Räumlichkeiten ausreichend. Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind. Bislang steigen die schweren Krankheits-
verläufe nicht so stark wie die Infektionszahlen. Dennoch gilt es, darauf zu achten, um insbesondere Risikogruppen zu
schützen. Lassen Sie uns wieder verstärkt auf das eigene Verhalten achten.
Von Seiten der Stadt beschäftigen wir uns mit entsprechenden Maßnahmen um Corona im Griff zu halten. Ebenfalls
sind wir im engen Austausch mit dem Landrat und den Bürgermeistern, damit die Regelungen möglichst einheitlich
durchgeführt werden. Meine Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:
Mail:     rathaus@bad-duerrheim.de
Telefon: 07726 / 666-0
Ansonsten steht Ihnen auch die Hotline des Landratsamtes unter Tel. 07721 / 913-7670 zur Verfügung.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, wünsche Ihnen viel Kraft und bleiben Sie gesund!
Ihr
Jonathan Berggötz
Bürgermeister
2     Woche 43                                Bad Dürrheimer Nachrichten                          Donnerstag, 22. Oktober 2020

                                                                 Sie die Hygiene! Tragen Sie eine Alltagsmaske! Nutzen Sie
                                                                 die Corona-Warn-App! Und ergänzend für die nun bevorste-
                                                                 henden kälteren Tage: Lüften Sie bitte regelmäßig! Weiter ist
                                                                 es angezeigt, vermehrt Kontakte zu reduzieren. Nur so kön-
                                                                 nen wir die Verbreitung des Coronavirus eindämmen.
                                                                 Bitte prüfen Sie, ob Termine, Veranstaltungen, Feiern oder
                                                                 Begegnungen wirklich erforderlich sind.“
                                                                 „Wir müssen jetzt gemeinsam daran arbeiten, dass wir die
                                                                 ansteigenden Zahlen der an Corona infizierten Personen wie-
                                                                 der senken können. Jeder von uns kann dazu einen Beitrag
                                                                 leisten!“, so Landrat Sven Hinterseh.
Schwarzwald-Baar-Kreis wird zum
Risikogebiet - Landratsamt erlässt                               Coronavirus: Quarantänepflicht wird durch
Allgemeinverfügung:                                              Ortspolizeibehörden überprüft
Einschränkungen bei Veranstaltungen                              Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Würt-
                                                                 temberg hat alle Städte und Gemeinden in Baden-Würt-
Am 15. Oktober hat der Schwarzwald-Baar-Kreis den Grenz-         temberg mit der Bitte angeschrieben, vom Mittwoch, 21.
wert der Sieben-Tage-Quote von 50 auf 100.000 Einwohner          bis Donnerstag, 22. Oktober eine Schwerpunktaktion zur
(Inzidenz) überschritten. Aktuell liegt der Schwarzwald-Baar-    Überprüfung der Quarantänepflicht durchzuführen. Die Aktion
Kreis bei einer 7-Tages-Inzidenz von 62,1 pro 100.000 Ein-       wird flächendeckend in ganz Baden-Württemberg durch die
wohnern (Stand 19.10.).                                          jeweiligen Ortspolizeibehörden umgesetzt. Die Städte und
Mit der Überschreitung dieses Grenzwertes ist das Landrat-       Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis werden an dieser
samt dafür zuständig, weitere Maßnahmen zur Eindämmung           Schwerpunktaktion teilnehmen.
des Coronavirus zu ergreifen. Das Gesundheitsamt sieht in        „Durch die Schwerpunktaktion soll die Bevölkerung sensibili-
seiner Prognose einen weiteren Anstieg der Zahlen.               siert werden, die Quarantäneanordnung zu beachten. Gleich-
„Die aktuell steigenden Zahlen der Coronvirus-Infektionen        zeitig soll auch deutlich gemacht werden, dass ein Verstoß
bei uns im Schwarzwald-Baar-Kreis müssen wir sehr ernst          gegen diese Anordnung ein Bußgeld nach sich zieht und
nehmen. Es gilt, jetzt gegenzusteuern und Maßnahmen zu           gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige folgen kann“, erklären
ergreifen, damit die stetig ansteigende Kurve der positiven      Bürgermeister Jörg Frey, Sprecher der Bürgermeister und
Fälle wieder abflacht. Die Zuständigkeit hierfür liegt ab dem    Oberbürgermeister im Schwarzwald-Baar-Kreis und Landrat
Zeitpunkt der Überschreitung der Inzidenzzahl von 50 auf         Sven Hinterseh.
100.000 Einwohner beim Landratsamt. Deshalb haben wir            Die Ortspolizeibehörden haben die Aufgabe, präventiv zu
jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Einschrän-   überwachen, ob die Quarantäne eingehalten wird, das heißt
kungen zum Inhalt hat. Wir sind uns bewusst, dass einige         inwieweit sich die Betroffenen tatsächlich in der eigenen
der Regelungen einen Einschnitt für unsere Bürgerinnen und       Häuslichkeit aufhalten. Sowohl der personelle als auch der
Bürger zur Folge hat. Dennoch appelliere ich in der aktuellen    zeitliche Aufwand dieser Kontrollen sind sehr hoch. Deshalb
Lage an die Solidarität unserer Kreisbewohner“, so Landrat       kontrollieren die Ortspolizeibehörden stichprobenartig und
Sven Hinterseh.                                                  überwiegend telefonisch.
Die Allgemeinverfügung ist für alle Städte und Gemeinden         Die Fallzahlen der Quarantänepflichtigen sind regional sehr
im Schwarzwald-Baar-Kreis verbindlich und hat den Be-            unterschiedlich. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind aktuell
schluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der          (Stand: Montag, 19. Oktober 2020) 1.548 Personen unter
Länder vom 14. Oktober 2020 als Grundlage. Die am Mitt-          Quarantäne gestellt.
woch, 14. Oktober, durch die Städte und Gemeinden erlas-         Im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 kann eine Quarantä-
senen Allgemeinverfügungen (Überschreitung der Inzidenzzahl      ne auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen. So können
von 35 auf 100.000 Einwohner) ruhen, bis der Wert über           zum einen Infizierte und enge Kontaktpersonen durch eine
einen Zeitraum von sieben Tagen in Folge wieder unter die        Quarantäneanordnung nach § 30 IfSG bei SARS-CoV-2 ab-
50er Inzidenz-Grenze sinkt und treten dann wieder in Kraft.      gesondert werden. Weiter können Reiserückkehrer einer Qua-
• In der ab Freitag, 16. Oktober ab 0 Uhr, geltenden All-        rantäneverpflichtung unterliegen. Die Schwerpunktaktion hat
   gemeinverfügung wird eine Höchstteilnehmerzahl für Feier-     vor allem die Infizierten und Kontaktpersonen, die in Quaran-
   lichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen von       täne sind im Fokus.
   bis zu 10 Personen und in privaten Räumen von maximal
   10 Personen aus höchstens zwei Hausständen festgelegt.
   Feiern mit mehr Teilnehmern, beziehungsweise mehr Haus-
   ständen, sind untersagt.
• Zudem wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen          Impressum:
   aller Art (insbesondere Sportveranstaltungen) auf 100 Per-     Herausgeber: Stadt Bad Dürrheim. Verantwortlich für den amtli-
   sonen begrenzt.                                                chen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Stadtverwal-
• Bei Veranstaltungen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung              tung Bad Dürrheim ist Bürgermeister Jonathan Berggötz oder
   getragen werden, außer an fest zugewiesenen Sitzplätzen        sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch inte-
   mit 1,5 Metern Abstand.                                        ressiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, NUSSBAUM
• Auch sogenannte Ansammlungen im öffentlichen Raum               MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstr. 70, 78628
                                                                  Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928, Homepage
   werden auf 10 Personen beschränkt.                             www.nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung
• Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung               der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugs-
   wurde erweitert. Auf allen Wochenmärkten und sonstigen         preis halbjährlich € 16,35. Das Amtsblatt erscheint i. d. R.
   Märkten sowie an Außenverkaufsständen muss eine Maske          wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden
   getragen werden.                                               Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.
• Zudem wird verbindlich eine Sperrstunde um 23 Uhr für           Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
   Gastronomiebetriebe erlassen.                                  Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033
Der Appell des Gesundheitsamtes lautet weiterhin an die           6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
Bürgerinnen und Bürger: „Prüfen Sie zusätzlich zu den nun         Manuskripte für die Bad Dürrheimer Nachrichten sind je-
                                                                  weils bis spätestens Montag, 10 Uhr bei der Stadtverwaltung
ergriffenen Maßnahmen auch selbst, was derzeit noch ange-         einzureichen. Ist ein Feiertag in der Erscheinungswoche, ist
bracht ist und was nicht. Denken Sie bitte immer auch an          bereits am Freitag, 10 Uhr Redaktionsschluss.
die „AHA + A + L-Regel“ – Halten Sie Abstand! Beachten
Donnerstag, 22. Oktober 2020                   Bad Dürrheimer Nachrichten                                        Woche 43     3
                                                                    Martinsspiel auf dem Rathausplatz. „Obwohl wir dort an der
                                                                    frischen Luft sind, zeigt die Erfahrung, dass mehrere hundert
                                                                    Menschen auf den Rathausplatz kommen und dicht gedrängt
                                                                    die Vorführung sehen wollen“, berichtet die Fachbereichslei-
                                                                    terin für Sicherheit und Ordnung, Gina Wetzel. Die notwendi-
                                                                    gen Abstände seien dort dann nicht einzuhalten.
                                                                    Aufgrund der aktuell steigenden Fallzahlen sollen größere An-
                                                                    sammlungen und Feierlichkeiten allgemein vermieden werden,
                                                                    dies muss die Stadtverwaltung berücksichtigen. Die Absage
                                                                    dient der Sicherheit der Besucher, im nächsten Jahr soll der
                                                                    Umzug wieder wie gewohnt wieder stattfinden.

                                                                    Bad Dürrheim sagt Empfang zu Neujahr ab
                                                                    - Verunsicherung zu groß und Planungslage
                                                                    unklar
                                                                    Die Stadt Bad Dürrheim sagt ihren traditionellen Neujahrs-
                                                                    empfang am Neujahrsmorgen ab. Angesichts steigender Co-
                                                                    rona-Zahlen und der Verordnungen zur Corona Pandemie ist
                                                                    der gemeinsame Neujahrsempfang der Stadtverwaltung und
                                                                    der Kur- und Bäder unter Einhaltung der geltenden Regelun-
                                                                    gen nicht möglich.
                                                                    „Der Empfang ist als Möglichkeit für einen symbolischen ge-
                                                                    meinsamen Start in ein neues Jahr gedacht, für anregende
                                                                    Begegnungen und intensive Gespräche. Das ist angesichts
                                                                    der aktuellen Pandemie in der gewünschten Art und Weise
                                                                    nicht möglich. Der Neujahrsempfang, wie wir ihn kennen und
                                                                    schätzen, kann nicht durchgeführt werden “, so Bürgermeis-
                                                                    ter Jonathan Berggötz.
                                                                    Kurgeschäftsführer Markus Spettel ergänzt: „Obwohl die Ab-
                                                                    sage bedauerlich ist, so hat die Stadt- und Kurverwaltung als
                                                                    Gastgeber eine Fürsorgepflicht und Vorbildfunktion gegenüber
                                                                    der Bad Dürrheimer Bürgerschaft“.
                                                                    Die Neujahrsansprachen des Bürgermeisters und des Kurdi-
                                                                    rektors werden jedoch auf Video aufgenommen und gemein-
                                                                    sam mit einem virtuellen Jahresrückblick auf die Homepage
                                                                    gestellt werden.
Veranstaltungskalender für das Jahr 2021
Auch in diesem Jahr erhalten Sie den städtischen Veran-
                                                                    Redaktionsschluss für die Weihnachtsaus-
staltungskalender für das Jahr 2021 wie gewohnt mit der             gabe der Bad Dürrheimer Nachrichten
Weihnachtsausgabe der Bad Dürrheimer Nachrichten.                   Auch dieses Jahr wird vor Weihnachten wieder eine kos-
Sollten Sie hierfür noch Termine oder ggf. Änderungen haben,        tenlose Sonderausgabe der Bad Dürrheimer Nachrichten an
bitten wir um schriftliche Mitteilung bis spätestens 11. Novem-     jeden Haushalt verteilt (Weihnachtsausgabe).
ber 2020 an die Stadtverwaltung Bad Dürrheim, Olivia Link,               Redaktionsschluss für die Weihnachtsausgabe ist
Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim oder unter                                   Mittwoch, 18. November 2020, 10 Uhr.
olivia.link@bad-duerrheim.de.                                       Berichte der Vereine und Verbände, der Schulen und Kinder-
Tagesaktuelle Veranstaltungstipps unter www.badduerrheim.de         gärten, Grußworte der Ortsvorsteher sowie kirchliche Nach-
Ergänzungen oder auch Änderungen hierfür dürfen Sie uns             richten und Veranstaltungstermine usw. müssen in das Pro-
gerne jederzeit mitteilen.                                          gramm „Nussbaum-online-senden“ eingestellt sein (wählen
                                                                    Sie hier bitte unter der Ausgabenauswahl „Weihnachtsausga-
Großer Sankt-Martins-Umzug                                          be 51/20“ an) bzw. müssen der Stadtverwaltung spätestens
                                                                    bis zum o. g. Redaktionsschluss vorliegen.
wird abgesagt                                                       Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr erstmalig eine re-
                                          Der       traditionelle   guläre Ausgabe des Amtsblattes in der Weihnachtswoche
                                          Sankt-Martins-Um-         erscheint. Diese beinhaltet jedoch nicht die Weihnachtswün-
                                          zug, der am 11.           sche und wird nicht in einer Vollverteilung an die Haushalte
                                          November          stets   zugestellt. Der Redaktionsschluss hierfür ist am Donnerstag,
                                          in der Innenstadt         17.12.2020, 10 Uhr.
                                          stattfindet,     muss     Die erste reguläre Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Don-
                                          dieses Jahr Pan-          nerstag, 14.01.2021 (Redaktionsschluss Montag, 11.01.2021,
                                          demie-bedingt ab-         10 Uhr).
                                          gesagt werden. Die        Die Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten und Ortsvor-
                                          Abstandsregelun-          steher der Gesamtstadt haben wieder die Gelegenheit, ihre
                                          gen, vor allem auf        Jahresberichte in der Weihnachtsausgabe (KW 51) zu veröf-
dem Rathausplatz, sind nicht umsetzbar.                             fentlichen. Aus Platzgründen muss jedoch der Umfang be-
„Wir bedauern sehr, dass wir diese schöne Veranstaltung,            schränkt werden. Pro Bericht (bei Vereinen: Gesamtverein,
die vor allem den Kindern so viel Freude macht, absagen             nicht einzelne Abteilungen) stehen max. 40 Zeilen zur Verfü-
müssen“, sagt Bürgermeister Jonathan Berggötz. Mit Blick            gung. Bei Überschreitungen müssen Kürzungen vorgenom-
auf die Veranstaltung werde schnell klar, dass diese unter          men werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, pro Bericht
Corona-Bedingungen nicht umsetzbar sei. Dies fange schon            ein Bild zu veröffentlichen.
bei den Kontakterhebungen der Teilnehmer an, da der Um-             Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung,
zugsweg nicht abgegrenzt ist und bisher jeder einfach da-           Redaktion Bad Dürrheimer Nachrichten, Tel. 07726 666-179
bei sein konnte. Die größte Herausforderung sei aber das            oder 666-203 sowie per E-Mail an bdn@bad-duerrheim.de.
4   Woche 43                                 Bad Dürrheimer Nachrichten                          Donnerstag, 22. Oktober 2020

Die Stadt Bad Dürrheim (rund 13.000 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
                           Kundenbereichsleiter/in Gremiendienste (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
• Sie übernehmen die stellvertretende Leitung des Fachbereichs Bildung, Soziales und Politik sowie die Leitung des Kun-
  denbereichs Gremiendienste mit den Aufgabenfeldern Geschäftsstelle Gemeinderat, Städtepartnerschaften und Wahlen.
• Sie sind verantwortlich für die Vorbereitung, Nachbereitung und Protokollführung von Sitzungen der kommunalen Gremien.
• Für die Mitglieder der kommunalen Gremien bereiten Sie in einer Fachsoftware (Session Sitzungsmanagement) Sitzungs-
  inhalte auf und halten Ergebnisse von Sitzungen nach.
• Sie bearbeiten Anträge und Anfragen des Gemeinderats und stehen als Ansprechperson in kommunalrechtlichen Fragen
  zur Verfügung.
• Sie organisieren und koordinieren Veranstaltungen des Gemeinderats.
• Im Aufgabenfeld Wahlen organisieren Sie in Zusammenarbeit mit dem Fachbereichsleiter Bildung, Soziales und Politik die
  Durchführung der Wahlen und unterstützen diese auch administrativ.
• Sie betreuen das Aufgabenfeld Repräsentation mit Koordination und Organisation städtischer Veranstaltungen wie Emp-
  fängen und Sitzungen.
• Darüber hinaus organisieren und pflegen Sie die Städtepartnerschaften und Patenschaften der Stadt Bad Dürrheim und
  setzen sich für einen guten Fortbestand städtepartnerschaftlicher Beziehungen ein.
Es ist möglich, dass sich der konkrete Aufgabenzuschnitt bzw. einzelne Aufgabenschwerpunkte künftig verändern.
Ihr Profil:
• Sie verfügen über einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH) / Bachelor of Arts, Fachrichtung Public Ma-
  nagement oder einen vergleichbaren Abschluss. Alternativ verfügen Sie über ein gleichwertiges Studium mit erkennbar
  kommunalpolitischem und kommunalrechtlichem Bezug.
• Vertiefte Kenntnisse im Kommunalrecht sowie Kenntnisse der Gesamtzusammenhänge der Verwaltung sind wünschens-
  wert.
• In Ihrer Arbeit zeichnen Sie sich durch sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit aus.
• Sie verfügen über gute Kenntnisse in MS-Office und die Bereitschaft zur Einarbeitung in Fachanwendungen. Kenntnisse
  in Session Sitzungsmanagement sind von Vorteil.
• Sie nehmen Ihre Aufgaben zuverlässig und selbstständig wahr.
• Sie sind bereit, Ihre Arbeitszeit flexibel während der Sitzungszeiten, d.h. auch außerhalb des regulären Arbeitszeitrahmens,
  zu erbringen. Ihre Urlaubsplanung orientieren Sie am Sitzungskalender.
Wir bieten:
• Eine Beschäftigung in Vollzeit mit flexiblen Arbeitszeiten.
• Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung bis A11 LBesG BW oder eine Vergütung bis
  Entgeltgruppe 10 TVöD.
• Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowie betriebliches Gesundheitsmanagement.
• Die Möglichkeit, von Anfang an selbstständig und eigenverantwortlich Verantwortung zu übernehmen und durch Teilnahme
  an Sitzungen ein breites Spektrum kommunalrechtlicher und -politischer Themen kennenzulernen.
• Breit gefächerte, aufgabenspezifische und potentialorientierte Fortbildungen.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigem Anschreiben bis zum 06.11.2020 per E-Mail an:
                                            bewerbungen@bad-duerrheim.de
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich an:
Stadtverwaltung Bad Dürrheim
Kundenbereich Personal & Organisation
z.Hd. Herrn Seeger
Luisenstraße 4
78073 Bad Dürrheim
Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Plastikhüllen zu, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlver-
fahrens werden die Unterlagen vernichtet.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie als betroffene Person über die Ver-
arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte in diesem Zusammenhang informieren. Die Informationen für
Sie als Bewerber/in finden Sie als PDF-Dokument auf unserer Homepage.
Für Fragen stehen Ihnen Herr Seeger, Kundenbereichsleiter Personal & Organisation, unter der Rufnummer 07726/666-207
sowie Herr Stein, Fachbereichsleiter Bildung, Soziales und Politik, unter der Rufnummer 07726/666-205 zur Verfügung.

                       Rettungsgasse
                       Leben retten – Rettungsgasse freihalten!
Donnerstag, 22. Oktober 2020                  Bad Dürrheimer Nachrichten                                        Woche 43      5
Zu Verkaufen:                                                     Defekte Straßenbeleuchtung melden
Gebrauchte OSB Verlegeplatten der Firma Swiss Krono OSB 3.
                                                                  Rund 2.000 Leuchten sorgen in Bad Dürrheim mit allen
Ca. 700 qm 2500* 1250* 25 mm
                                                                  Stadtteilen für eine zuverlässige und umwelt-
Ca. 450 qm 2500* 675* 25 mm
                                                                  freundliche Straßenbeleuchtung. Die Anlagen
Preis auf Anfrage und Abholung ab der KW 45 an der Sali-          werden laufend kontrolliert und gewartet.
nensporthalle, Schabelweg 10, 78073 Bad Dürrheim.                 Trotzdem kann es einmal zu einer Störung
Kontakt                                                           kommen. Werden Sie auf eine defekte Beleuch-
Jens Götze                                                        tungsanlage aufmerksam, ein Mast wurde
Leitung - Kundenbereich 5.3 - Bauunterhaltung                     umgefahren oder ein Straßenzug ist dunkel?
Fachbereich 5 - Bauwesen                                          Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen und bitten um Mittei-
Stadtverwaltung Bad Dürrheim                                      lung, wenn irgendwo etwas nicht funktioniert.
Luisenstr. 4, 78073 Bad Dürrheim                                  Zur Meldung können Sie sich gerne telefonisch (07726
Tel.:      07726 666-267                                          666-234) oder per E-Mail (ute.graf@bad-duerrheim.de) an
Fax:       07726 666-239                                          Frau Graf, Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, wenden. Sie
Mobil:     0171 8129708                                           wird Ihre Meldung weiterleiten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
E-Mail:    jens.goetze@bad-duerrheim.de
                                                                 Deutsche Rentenversicherung
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass die städ-                    Baden-Württemberg
tischen Sporthallen in den Herbstferien
(26.10.- 01.11.) wie folgt geöffnet/geschlos-                    Kostenlose Versicherungsberatungen jederzeit möglich.
                                                                 Telefonische Anmeldung unter Tel. 07726 216 vormittags
sen sind:                                                        erbeten.
• Salinensporthalle: weiterhin aufgrund von Sanierungsmaß-
  nahmen geschlossen                                             Abfälle dürfen nicht verfrüht hinausgestellt
• Realschulturnhalle: am Feiertag, 1. November (Allerheiligen)
  geschlossen; steht jedoch ansonsten für den Trainingsbe-       werden
  trieb offen                                                                                    Immer wieder ist zu beob-
• Oskar-Grießhaber-Turnhalle: geschlossen                                                        achten, dass Abfälle, ins-
                                                                                                 besondere auch Sperrmüll,
Die Sommerzeit geht zu Ende                                                                      deutlich früher als zulässig
                                                                                                 zur Abfuhr bereitgestellt wer-
                                                                                                 den. Wir weisen daher noch-
                                                                                                 mals darauf hin, dass ein
                                                                                                 Bereitstellen von Abfällen frü-
                                                                                                 hestens ab dem Vortag der
                                                                                                 Abholung ab 18 Uhr erlaubt
                                                                 ist. Dies gilt auch für die Außenbereichssammelstellen. Die
                                                                 Abfuhrtage ergeben sich aus dem Abfallkalender, bei einer
                                                                 Sperrmüllabholung wird dieser individuell bei der Anmeldung
                                                                 mitgeteilt.
                                                                 Die verfrühte Bereitstellung führt zu vielfältigen Problemen.
                                                                 Immer wieder ist zu beobachten, dass Abfälle von Unbe-
Die im März begonnene Sommerzeit neigt sich dem Ende             kannten durchwühlt und verstreut werden oder dass unbefugt
zu. In der Nacht zum kommenden Sonntag, 25. Oktober              Gegenstände von weiteren Personen ohne Anmeldung zum
2020, ist es wieder so weit; die Uhren werden von 3 Uhr          Sperrmüll hinzugestellt werden. Müllsäcke, wo solche benutzt
um eine Stunde auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Sommerzeit          werden, werden ferner leicht von Wildtieren aufgerissen. Die-
findet im kommenden Jahr ihre Fortsetzung. Sie beginnt am        se Probleme sind deutlich geringer, wenn die Abfälle erst
Sonntag, 28. März 2021.                                          am Abholtag bis 6.30 Uhr oder frühestens ab 18 Uhr des
                                                                 Vortages zur Leerung bzw. Abholung bereitgestellt werden.
Sprechstunde des Pflegestützpunktes im                           Gegenstände, die fälschlich zur Abfuhr oder Abholung bereit-
                                                                 gestellt, aber nicht mitgenommen wurden, sind vom jewei-
Haus des Bürgers                                                 ligen Eigentümer unverzüglich wieder aus dem öffentlichen
Termin: Montag, 26. Oktober 2020 | 14 bis 16 Uhr                 Straßenraum zu entfernen. Hinweise zur korrekten Entsor-
Ort:       Haus des Bürgers, Bad Dürrheim                        gung gibt es beim Abfallwirtschaftsamt unter Tel. 07721/913-
Der Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis ist eine zentra-     7555 oder auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsamts
le Anlaufstelle des Landratsamtes, die kostenlos, neutral und    (www.abfall.LRASBK.de).
umfassend zu folgenden Themen informiert:                        Wo hiergegen verstoßen wird, muss der Verursacher nicht nur
• Mit welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Pflegegrad?      mit einem Bußgeld, sondern ggf. auch mit den Kosten für die
• Unter welchen Umständen können Sozialhilfeleistungen in        Reinigung oder das Aufräumen des Bereitstellungsorts rechnen.
   Anspruch genommen werden?
• Für was benötige ich eine Vorsorgevollmacht?                   Finanzämter: Schließung der zentralen
• Welche Angebote gibt es in meinem Wohnort für Senioren?
• Wie kann ich meine Wohnung altersgerecht gestalten?
                                                                 Informations- und Annahmestellen
Die Beratungsstelle lädt alle interessierten Bürgerinnen und     seit 20. Oktober 2020
Bürger herzlich zu dieser Sprechstunde ein, um sich persön-      Wegen des starken Anstiegs der Infektionszahlen hat das
lich beraten und informieren zu lassen.                          Landeskabinett die dritte und damit höchste Corona-Warn-
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Bera-           stufe ausgerufen. Die Steuerverwaltung Baden-Württemberg
tungsgesprächs ist notwendig.                                    hat sich deshalb dazu entschlossen, die Zentralen Informa-
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.              tions- und Annahmestellen der Finanzämter für den allgemei-
Pflegestützpunkt Süd, Maria Adoniu, Pflegestuetzpunkt@Lras-      nen Besuchsverkehr seit dem 20. Oktober 2020 erneut bis
bk.de, Tel. 07721 / 913-5456.                                    auf weiteres zu schließen.
6    Woche 43                               Bad Dürrheimer Nachrichten                       Donnerstag, 22. Oktober 2020

Bürgerinnen und Bürger können bei ihrem Finanzamt einen       Ein unterhaltsames Erlebnis für Groß und Klein ist jedenfalls
Termin für ein telefonisches Gespräch vereinbaren. In ganz    garantiert. Einige Taschenlampen stehen zur Verfügung, es
besonderen Ausnahmefällen kann nach vorheriger Terminver-     dürfen aber gerne auch eigene Lampen mitgebracht werden.
einbarung auch ein Besuch im Finanzamt ermöglicht werden.     Aufgrund der begrenzten Personenzahl ist eine Anmeldung
In solchen dringenden Fällen können die Steuerbürgerinnen     unter info@narrenschopf.de oder Telefon 07726 6492 erfor-
und -bürger das Finanzamt Villingen-Schwenningen unter        derlich.
den Telefonnummern 07721/923-295, 07721/923-404 und           Kosten: Museumseintritt zum Gruppentarif, zuzüglich 4,00 Euro
0771/808-790 (Donaueschingen) erreichen.                      pro Person für die Führung.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis
informiert

Schadstoffsammlung für Privathaushalte
Auf die Veröffentlichung in der Ausgabe 38/2020 wird hin-
gewiesen.
Die Termine der Schadstoffsammlung sind in den Abfallkalen-
dern des Landkreises aufgeführt. Für nähere Auskünfte steht
das Info-Telefon des Abfallwirtschaftsamt unter der Nummer
07721 913-7555 gerne zur Verfügung.
Auszug aus dem Terminplan                                      Koordinierungsstelle BE
Mittwoch, 28. Oktober 2020                                     Maria Bucher
Bad Dürrheim Parkplatz Stadtmitte      08:00 – 10:00 Uhr       Rathaus, Luisenstraße 4
Öfingen        Rathaus                 10:30 – 11:00 Uhr       07726 / 3 89 95 68
Sunthausen     Dorfplatz               11:30 – 12:00 Uhr       (täglich von 8:30 - 12 Uhr)
                                                               maria.bucher@bad-duerrheim.de
Bürgersprechstunde des Landrats                                Kontaktstelle für Bürgerengagement
                                                               und Bürgeranliegen
Landrat Sven Hinterseh lädt zur nächsten Bürgersprech-         Generationentreff LEBENSWert
stunde am Dienstag, 17. November ein. Die Sprechstunde         Mehrgenerationenhaus
findet von 16 Uhr bis 19 Uhr im Besprechungsraum 398,          Viktoriastraße 7
Am Hoptbühl 2, Villingen statt. In dieser Zeit können sich     78073 Bad Dürrheim
alle Einwohnerinnen und Einwohner des Schwarzwald-Baar-        Öffnungszeiten
Kreises mit ihren Problemen, Fragen und Wünschen persön-       Montag - Freitag     von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
lich an Landrat Sven Hinterseh wenden.                                              von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, sich zuvor       Tel. 07726 3890337
anzumelden. Anmeldungen nimmt das Sekretariat des Land-        E-Mail: info@generationentreff-lebenswert.de
rats, Martina Kleiser unter Telefon 07721/913-7020 oder per    Städtische Behindertenbeauftragte
E-Mail: sekretariat-landrat@lrasbk.de entgegen.                Inge Teichert
                                                               Tel. 07726 3891245 (mit Anrufbeantworter)
Fastnachtsmuseum Narrenschopf                                  E-Mail: teichertinge@web.de
                                                               Sprechstunden
Taschenlampenführung im Narrenschopf mit Monika Link            jeden 2. Donnerstag/Monat von 15.30 - 17 Uhr
                                                                   im Haus des Bürgers (Seiteneingang)
                                                                oder nach Vereinbarung
                                                               Öffentliches Treffen
                                                                jeden 3. Donnerstag/Monat von 14.30 - 17 Uhr
                                                                   im Bistro Matisse

                                                              Nachbarschaftshilfe
                                                              Der Nachbarschaftshilfeverein schafft die Rahmenbedingun-
                                                              gen dafür, dass gegenseitige und zuverlässige Hilfe in Bad
                                                              Dürrheim leichter entstehen kann. Er leistet damit einen Bei-
                                                              trag, dass pflegende Angehörige entlastet werden, ältere
                                                              Menschen möglichst lange im gewohnten Umfeld weiterleben
  Diese gruseligen Gesellen können die Teilnehmer an der      und Familien Unterstützung und Entlastung finden können.
      Taschenlampenführung im Narrenschopf treffen.           Wir vermitteln:
                                                              • Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen
Wer das Fastnachtsmuseum Narrenschopf einmal in einer         • Begleitdienste (Behörden, Arzt, Veranstaltungen, …)
ganz besonderen Atmosphäre erleben möchte, kann sich          • Unterstützung in Wohnung, Haus und Garten
den 31. Oktober vormerken. Um 18.30 Uhr führt Monika Link     • Kleine technische Hilfen im Alltag
die Besucher im Rahmen einer offenen Taschenlampenfüh-        • Individuelle Hilfe und Entlastung im Familienalltag
rung durch den finsteren Narrenschopf. Man darf gespannt      • Alltagsbereicherung: Spaziergänge, Zuhören, etc.
sein, welche unheimlichen Gestalten hier aus der Dunkelheit   • Entlastung pflegender Angehöriger
auftauchen und welche spannenden Geschichten die Führerin     • Veranstaltungen, Schulungen für pflegende Angehörige und
dabei zu erzählen weiß.                                         Helfer/-innen
Donnerstag, 22. Oktober 2020                Bad Dürrheimer Nachrichten                                      Woche 43     7
Für alle Bereiche suchen wir Helferinnen und Helfer           Ab November eingeschränkte
Wir organisieren den Versicherungsschutz, eine Aufwandsent-
schädigung und bieten Infoveranstaltungen an.
                                                              Öffnungszeiten für alle Wertstoffhöfe
Aktuell stellen wir bei Bedarf auch Alltags-Masken und für    Im Winter ändern sich die Öffnungszeiten für alle Wertstoffhö-
Gefährdete FFP2-Masken zur Verfügung.                         fe im Schwarzwald-Baar-Kreis. Zwischen dem 1. November
Kontakt und weitere Informationen:                            2020 und 14. März 2021 bleiben sie mittwochs geschlossen.
"Hilfe mit Herz und Hand e.V.“, Tuninger Str. 2,              Samstags ist von 10 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.
78073 Bad Dürrheim, Telefon: 07706 9228320,                   Die Öffnungszeiten der Recyclingzentren in Bad Dürrheim,
E-Mail: info@nachbarschaftshilfe.help                         Blumberg, Donaueschingen, Furtwangen, St. Georgen, Villin-
Bürozeit: Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr                        gen und Schwenningen bleiben ganzjährig unverändert, sie
Büroteam: Regina Basch, Corinne Gail                          können im Internet unter www.abfall.lrasbk.de im aktuellen
Außerhalb der Bürozeiten bitte Name und Telefonnummer auf     Abfallkalender nachgelesen werden und in der App „Abfall
Anrufbeantworter (AB) hinterlassen. Wir rufen zurück.         SBK“ abgerufen werden.
Koordination der Hilfsanfragen:
Kernstadt: Barbara Durul und Skarlet Rewaj
Telefon: 07706 9228321
(bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen)       Amtliche Bekanntmachungen
Hochemmingen, Sunthausen, Biesingen: Ingrid Krickl
Telefon: 07706 9228320
(bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen)      Die Ortspolizeibehörde der Stadt Bad Dürrheim erlässt zum
Ober- und Unterbaldingen: Ursula Rosenstiel                   15. Oktober nachfolgende Allgemeinverfügung über die Ein-
Telefon: 07706 9228320                                        schränkung privater Feierlichkeiten zur Eindämmung der Ver-
(bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen)      breitung des Corona-Virus SARS-CoV-2. Das Landratsamt
Öfingen: Edeltraud Schlenker                                  Schwarzwald-Baar-Kreis hat am 16. Oktober ebenfalls eine
Telefon: 07706 9228320                                        Allgemeinverfügung zur Eindämmung und Bekämpfung der
(bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen)      weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV
Für den Vorstand: Erwin Nopper und Ingrid Krickl              2 erlassen. Diese Allgemeinverfügung trat am 16. Oktober
Wir werden unterstützt aus Mitteln der Pflegeversicherung.    2020 um 00:00 Uhr in Kraft und hebt die am 15. Oktober
                                                              2020 erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Bad Dürrheim
                                                              bis auf weiteres auf. Aufgrund der Bekanntmachungssatzung
                                                              muss die Allgemeinverfügung der Stadt Bad Dürrheim jedoch
 Jugendhaus Bohrturm                                          noch im Amtsblatt veröffentlicht werden.

                                                              Allgemeinverfügung der Stadt Bad Dürrheim
Stadtjugendpflege
                                                              über die Einschränkung privater Feierlich-
Christoph Lauer, Tel. 666-208
                                                              keiten zur Eindämmung der Verbreitung
                                                              des Coronavirus SARS-CoV-2
Jugendhaus Bohrturm
                                                              Die Ortspolizeibehörde der Stadt Bad Dürrheim erlässt ge-
Nicole Grieshaber, Tel. 0151 17290963                         mäß §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG),
E-Mail: jugendhaus@bad-duerrheim.de                           §§ 49 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (POlG),
Öffnungszeiten                                                §§ 2, 19 Abs. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 Satz 1 Landesverwal-
Mittwoch:   16:00 - 20:30 Uhr                                 tungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) und § 20 der Verordnung
Donnerstag: 16:00 - 20:30 Uhr                                 der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
Freitag:    16:00 - 22:00 Uhr                                 gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Ver-
                                                              ordnung – CoronaVO) folgende
Jugendkunstschule Bad Dürrheim                                                     Allgemeinverfügung:
                                                              1. Die Durchführung privater Veranstaltungen in allen Räum-
Nähere Infos: Gerlinde Hummel-Höfflin, Tel. 0771 64621           lichkeiten, die zu diesem Zweck vermietet, genutzt oder
E-Mail: gerlinde.hummel-hoefflin@gmx.de                          sonst zur Verfügung gestellt werden mit mehr als 50
                                                                 Teilnehmenden wird untersagt.
                                                              2. Die Durchführung von privaten Veranstaltungen in privaten
 Umwelt aktuell                                                  Räumen (wie insbesondere Wohnräume) mit einer Teilneh-
                                                                 merzahl über 25 Personen wird untersagt.
                    Öffnungszeiten                            3. Ausgenommen von den Regelungen in Ziffer 1 und Ziffer
            Recyclingzentrum Bad Dürrheim                        2 sind private Veranstaltungen, wenn die teilnehmenden
                 (an der alten B27/33)                           Personen ausschließlich
          Mittwoch       14 - 18 Uhr                             a. in gerader Linie verwandt sind,
          Samstag         9 - 14 Uhr                             b. Geschwister und deren Nachkommen sind oder
               Wertstoffhof Oberbaldingen                        c. dem eigenen Haushalt angehören,
          01. November bis 14. März:                             einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder
          Samstag        10 - 13 Uhr                             Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
          15. März bis 31. Oktober:                           4. Ausnahmen von den Regelungen der Ziffern 1 und 2
          Mittwoch       17 - 19 Uhr                             erteilt die Stadt Bad Dürrheim aus wichtigem Grund im
          Samstag        09 - 13 Uhr                             Einzelfall, insbesondere wenn das öffentliche Interesse an
                                                                 der Durchführung der Veranstaltung überwiegt.
                                                              5. Für die Nichtbefolgung der Ziffern 1 und 2 dieser Ver-
                                                                 fügung wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang
                                                                 angedroht.
                                                              6. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Notbe-
                                                                 kanntmachung im Internet der Stadt Bad Dürrheim in
                                                                 Kraft.
8     Woche 43                                  Bad Dürrheimer Nachrichten                          Donnerstag, 22. Oktober 2020

7. Sofern die 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwoh-          Die Allgemeinverfügung beruht auf § 28 Abs. 1 Satz 1 und
   ner bezogen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis überschrit-          Satz 2 IfSG i. V. m.
   ten wird, hat eine vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-            § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über
   Kreis sodann zu erlassende Allgemeinverfügung Vorrang           Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZu-
   vor dieser.                                                     stV BW). Nach § 1 Abs. 6 Satz 1 IfSGZustV BW ist die
8. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die          Ortspolizeibehörde zuständig für den Erlass der getroffenen
   7-Tages-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner bezogen           Allgemeinverfügung.
   auf den Schwarzwald-Baar-Kreis an sieben aufeinander            Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Be-
   folgenden Tagen unterschritten wird.                            hörde, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsver-
                                                                   dächtige oder Ausscheider im Sinne des § 2 Nr. 4 bis 7
             Begründung der Allgemeinverfügung                     IfSG festgestellt werden, u. a. Veranstaltungen einer größeren
                          I. Sachverhalt                           Anzahl von Menschen beschränken, soweit und solange dies
Nach dem Stufenkonzept der Landesregierung („Landeskon-            zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten
zept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektions-           erforderlich ist.
welle“) geht mit einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfizierten      Der Anwendungsbereich ist nach den vorliegenden Erkennt-
pro 100.000 Einwohnern ein starker Anstieg der Fallzahlen          nissen eröffnet. Denn das Virus SARS-CoV-2 hat sich im
mit diffusen, häufig nicht mehr nachvollziehbaren Infektions-      Schwarzwald-Baar-Kreis bereits verbreitet, sodass Personen
ketten einher.                                                     im Sinne des § 2 Nr. 4 bis 7 IfSG festgestellt wurden. Im
Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die Fallzahlen so stark an-         Schwarzwald-Baar-Kreis ist mittlerweile die 7-Tages-Inzidenz
gestiegen, dass die 7-Tages-Inzidenz innerhalb weniger Tage        von 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner deutlich über-
auf über 35 pro 100.000 Einwohner gestiegen ist. Am Diens-         schritten. Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Lage
tag, 6.10.2020, lag die 7-Tages-Inzidenz bei 8,5 pro 100.000
                                                                   bei COVID-19 Erkrankungen sieht die Stadt Bad Dürrheim
Einwohner. Innerhalb von sieben Tagen sind die Fallzahlen
                                                                   die Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maß-
bis Dienstag, 13.10.2020, drastisch auf eine 7-Tages-Inzidenz
                                                                   nahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu er-
von 28,7 pro 100.000 Einwohner angestiegen. Innerhalb ei-
                                                                   greifen, auch um besonders vulnerable Gruppen zu schützen.
nes weiteren Tages hat sich die 7-Tages-Inzidenz bis Mitt-
                                                                   Zweck der Allgemeinverfügung ist es, die Ausbreitung des
woch, 14.10.2020, auf 45,2 pro 100.000 Einwohner erhöht
                                                                   SARS-CoV-2 Virus zu verlangsamen, Infektionsketten zu un-
und somit fast verdoppelt. Es besteht somit nicht mehr
                                                                   terbrechen und die Gesundheitsversorgung für die gesamte
nur die Gefahr einer Ansteckung durch Personen aus den
                                                                   Bevölkerung aufrecht zu erhalten.
Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt ein erhöhtes regionales
                                                                   Die Allgemeinverfügung ist verhältnismäßig.
Risiko vor, sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren.
                                                                   Die Reduzierung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstal-
Häufig erfolgte eine Identifizierung von größeren Feiern im
                                                                   tungen stellt ein geeignetes Mittel dar, um eine Verbreitung
Familien- und Freundeskreis als Infektionsquellen (siehe La-
                                                                   der Virusinfizierung und des damit möglichen Ausbruchs der
gebericht des RKI vom 11.10.2020). Eine Übertragung in
                                                                   Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen. Durch die
Innenräumen ist zudem wahrscheinlicher als im Freien. Auch
                                                                   Beschränkung der Teilnehmerzahl an privaten Veranstaltungen
der Beschluss von Bund und Ländern vom 29.09.2020 hebt
                                                                   auf 50 Personen in öffentlichen Räumen, in dafür angemiete-
hervor, dass bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen
                                                                   ten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen und auf 25
insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private
                                                                   Personen in privaten Räumen wird die Zahl der möglichen
Veranstaltungen zu erlassen sind.
                                                                   Kontaktpersonen und dadurch das Ausbreitungspotential des
Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle im
                                                                   Erregers limitiert. Die Infektionsketten werden verlangsamt
Sinne des § 4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnah-
                                                                   und möglichst unterbrochen. Damit soll sichergestellt wer-
men zuvorderst die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnah-
                                                                   den, dass nur eine möglichst geringe Anzahl von Menschen
men, Kontaktreduktion und den Schutz besonders vulnerabler
                                                                   infiziert oder zu potentiellen Kontaktpersonen einer infizierten
Personengruppen (vor allem älterer oder vorerkrankter Per-
                                                                   Person wird. Dies ist nach den Erkenntnissen des RKI durch
sonen). Auf Grund der vorliegenden epidemiologischen Zu-
                                                                   Kontaktbeschränkungen erreichbar.
sammenhänge steht zu vermuten, dass ein Eintrag des Virus
                                                                   Mildere gleich geeignete Mittel kamen nicht in Betracht.
in den Schwarzwald-Baar-Kreis hauptsächlich durch Personen
                                                                   Insbesondere reichen derzeit, wie das oben dargestellte ak-
mit Aufenthalt in einem der Risikogebiete oder durch Kon-
                                                                   tuelle Infektionsgeschehen zeigt, die sich aus der CoronaVO
taktpersonen zu bestätigten Fällen zu Stande kam. Das RKI
                                                                   angeordneten Beschränkungen nicht aus, um eine schnelle
gibt derzeit als hauptsächlichen Übertragungsweg des Virus
                                                                   Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus zu verhindern. Die Be-
SARS-CoV-2 die Tröpfcheninfektion an. Auch Schmierinfekti-
                                                                   schränkung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen
onen sind möglich. Die Inkubationszeit des Virus beträgt laut
                                                                   reduziert die Anzahl der möglichen Kontakte von vornherein.
RKI 14 Tage. Es ist nach den vorliegenden Erkenntnissen
                                                                   Die Effektivität milderer Maßnahmen wie dem Tragen eines
möglich, dass Personen das Virus in sich tragen und bereits
ausscheiden (die Personen also infektiös sind), noch bevor         Mund-Nasen-Schutzes, dem Anfertigen von Teilnehmerlisten
erste Symptome auftreten. Es gibt daher Fälle, in welchen die      oder der Beschränkung auf negativ getestete Teilnehmende
betreffende Person (insbesondere Kinder) mangels Symptomen         hängt hingegen maßgeblich vom Verhalten der Teilnehmen-
keine Kenntnis von ihrer Erkrankung hat. Ein Impfstoff oder        den ab. Auch kann die Teilnehmerzahl von der zur Verfügung
die Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung des Virus          stehenden Fläche nicht abhängig gemacht werden und ist
SARS-CoV-2 existieren derzeit noch nicht. Bei einer unkont-        daher nicht gleich geeignet. Es ist realitätsfern, anzunehmen,
rollierten Ausbreitung ist in kurzer Zeit mit einer hohen Anzahl   dass die Teilnehmenden sich gleichmäßig über die gesamte
behandlungsbedürftiger Personen mit schweren und kritischen        Fläche verteilen. Es sind nämlich bei privaten Veranstaltungen
bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufen zu rechnen. Es droht      üblicherweise gerade keine festen Sitzplätze vorgesehen. Eine
daher die Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversor-       Übertragung von Mensch zu Mensch, z. B. durch husten
gung durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten         oder niesen ist wegen des vorherrschenden Übertragungs-
mit ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet werden.                 wegs (Tröpfcheninfektion) auch durch mild erkrankte oder
                                                                   asymptomatisch infizierte Personen leicht möglich. Insbeson-
                  II. Rechtliche Würdigung                         dere bei Personen, die relevanten Kontakt zu einer bestätigt
Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 23.06.2020              an COVID-19 erkrankten Person hatten, ist aufgrund der vor-
(in der jeweils gültigen Fassung) (Corona-VO) auf Grund            liegenden Erkenntnisse anzunehmen, dass diese das Virus in
von § 32 i. V. m. §§ 28 bis 31 IfSG infektionsschützende           sich aufgenommen haben und somit ansteckungsverdächtig
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2               im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG sind. Darüber hinaus handelt
angeordnet. Gemäß § 20 Abs. 1 CoronaVO können die zu-              es sich dabei um ein relativ leicht übertragbares Virus. Ein
ständigen Behörden weitergehende Maßnahmen zum Schutz              direkter Kontakt mit infizierten Personen ist daher unbedingt
vor Infektionen treffen.                                           zu vermeiden.
Donnerstag, 22. Oktober 2020                   Bad Dürrheimer Nachrichten                                       Woche 43      9
Auch ist die Maßnahme nach Abwägung der betroffenen               die privaten Räume. Dies ist infektionsschutzrechtlich relevant
Rechtsgüter angemessen. Die Einschränkungen auf Seiten            und rechtfertigt die weitergehende Beschränkung der Teilneh-
der Betroffenen stehen nicht außer Verhältnis zum Zweck der       menden. Bei Veranstaltungen in Privaträumen besteht daher
Allgemeinverfügung, das Infektionsgeschehen einzudämmen           ein weitergehendes Regelungsbedürfnis. Dies ist nicht zuletzt
und die Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung           darin begründet, dass eine Organisation (z. B. Ansprechpart-
aufrecht zu erhalten. Dies insbesondere, weil private Veran-      ner), wie sie bei Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten
staltungen nicht generell verboten werden. Es verbleibt die       und sonst zur Verfügung gestellten Räumen vorliegt, bei Ver-
Möglichkeit, Veranstaltungen mit beschränkter Personenzahl        anstaltungen in Privaträumen regelmäßig nicht gegeben ist.
durchzuführen. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl blei-         Aus diesem Grund ist die zulässige Anzahl der Teilnehmen-
ben bei angemieteten Räumen Beschäftigte außer Betracht.          den in diesem Bereich enger zu fassen als in öffentlichen,
Darüber hinaus sind Veranstaltungen, an denen ausschließlich      angemieteten und sonst zur Verfügung gestellten Räumen.
der engste Familienkreis teilnimmt, nach Ziffer 3 dieser Allge-   Die Stadt Bad Dürrheim als zuständige Ortspolizeibehörde
meinverfügung bereits von den Beschränkungen ausgenom-            ist verpflichtet, die Gesundheit und das Leben von Perso-
men. Im Einzelfall kann aus wichtigem Grund im Einzelfall         nen zu schützen; dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf
nach Ziffer 4 dieser Allgemeinverfügung eine Ausnahme von         Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1
der Teilnehmerzahl erteilt werden.                                GG). In der gegenwärtigen Situation ist davon auszugehen,
Die allgemeine Handlungsfreiheit der Teilnehmenden wird zwar      dass eine höhere als die erlaubte Teilnehmerzahl erheblich
beschränkt, dem steht allerdings die hohe Ansteckungsgefahr       zu einer weiteren Beschleunigung der Ausbreitung des Virus
bis hin zum tödlichen Verlauf der Krankheit gegenüber. Für        beitragen würde. Bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion
die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Anste-          ist damit zu rechnen, dass diese nicht mehr kontrollierbar
ckungsgefahr gilt dabei kein strikter, aller möglichen Fälle      ist und das Gesundheitssystem die Versorgung der schwer
gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der gelten-       erkrankten Personen nicht mehr sicherstellen kann. Hierbei
de Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit        handelt es sich um sehr hohe Schutzgüter, denen Vorrang
des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stel-       zu gewähren ist. Insoweit überwiegt der Gesundheitsschutz
len sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise         der Bevölkerung, insbesondere der Schutz der potentiell von
eintretende Schaden ist (vgl. BGH, Urteil v. 22.03.2012, Az.      schweren Krankheitsverläufen bedrohten Personen vor einer
3 C 16/11). Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem           Ansteckung die allgemeine Handlungsfreiheit und die Berufs-
neuartigen Erreger wegen seiner hohen Übertragbarkeit und         ausübungsfreiheit.
der Zahl der schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe     Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 LVwVG ist der unmittelbare
für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit        Zwang vor seiner Anwendung anzudrohen. Mildere Mittel als
ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung          die Anwendung des unmittelbaren Zwangs wie z. B. das
geringere Anforderungen zu stellen. Es sind daher Situationen     Zwangsgeld kommen nicht in Betracht, da die Veranstaltung
zu vermeiden, in welchen eine größere Anzahl von Personen         im Zweifel unmittelbar aufzulösen ist. Ferner muss die Anord-
auf relativ engem Raum aufeinandertrifft und dort verweilt.       nung sofort durchgesetzt werden, um die Verbreitung einer
Eine solche Situation ist allerdings bei privaten Veranstal-      übertragbaren Krankheit mit potentiell schwersten Folgen für
tungen zu erwarten. Gerade bei privaten Veranstaltungen           die Betroffenen zu verhindern.
besteht die Gefahr einer Übertragung im besonderen Maße,          Gemäß §§ 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG haben Wider-
denn in diesem Rahmen werden regelmäßig die allgemeinen           spruch und Anfechtungsklage gegen diese Maßnahme keine
Abstands- und Hygieneregeln nicht konsequent eingehalten.         aufschiebende Wirkung.
Dies zeigt die steigende Zahl von Neuinfizierungen, die ei-                                  Hinweis:
nen Zusammenhang zwischen größeren privaten Feiern im             Aktuelle Informationen sind auf der Website (www.bad-duer-
Familien- und Freundeskreis und der steigenden Inzidenz           rheim.de) zu finden.
nahelegen. Typisch für private Veranstaltungen ist eine be-       Diese Allgemeinverfügung sowie ihre Begründung kann wäh-
stehende Vertrautheit und Nähe der Teilnehmenden, die sich        rend der Dienstzeiten bei der Stadt Bad Dürrheim kostenlos
in Geselligkeit und Herzlichkeit äußert. Aufgrund dessen sind     eingesehen werden und ist gegen Kostenerstattung als Aus-
private Veranstaltungen üblicherweise in besonderem Maße          druck erhältlich.
durch zwischenmenschliche Interaktion und Kommunikation           Diese Allgemeinverfügung über die Einschränkung privater Fei-
sowie physischen Kontakt geprägt. Diese engeren Kontakte          erlichkeiten zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus
sind infektionsschutzrechtlich riskant. Hinzu kommt, dass die     SARS-CoV-2 wird auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrheim
Verweildauer auf privaten Veranstaltungen typischerweise re-      gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 der Verordnung des Innenministe-
lativ hoch ist. Von privaten Veranstaltungen geht daher ein       riums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO)
spezifisch hohes Infektionsrisiko aus. Zudem hat sich in den      notbekanntgemacht. Das bedeutet, dass diese Allgemeinverfü-
letzten Tagen die Anzahl der Infizierten deutlich erhöht. Es      gung am Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite
kommen täglich neue Infektionen hinzu, sodass die 7-Tages-        Stadt Bad Dürrheim (www.bad-duerrheim.de) als bekannt ge-
Inzidenz deutlich auf über 35 pro 100.000 Einwohner ange-         geben gilt, wenn dies in der Verfügung so bestimmt wurde.
stiegen ist. Es besteht somit nicht mehr nur die Gefahr einer     Diese Notbekanntmachung ist zwingend notwendig, da die
Ansteckung durch Personen aus Risikogebieten, vielmehr            Satzung der Stadt Bad Dürrheim über die Form der öffentli-
liegt jetzt ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem      chen Bekanntmachungen in § 1 nur eine Veröffentlichung im
SARS-CoV-2 Virus zu infizieren.                                   amtlichen Mitteilungsblatt „Bad Dürrheimer Nachrichten“ vor-
Bezüglich Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten und       sieht. Dieses erscheint regulär nur einmal in der Woche; selbst
sonst zur Verfügung gestellten Räumen wird auch nicht der         wenn die Bekanntgabe am nächsten Erscheinungstag des
Umsatzausfall der mittelbar betroffenen Anbieter der Räum-        Mitteilungsblatt „Bad Dürrheimer Nachrichten“ in diesem ein-
lichkeiten verkannt. Diesem wirtschaftlichen Schaden steht        gerückt wurde, würde diese Allgemeinverfügung erst am dar-
die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit,         auffolgenden Tag in Kraft treten. Da die Verbreitung des Virus
die erfahrungsgemäß zu erheblichen Gesundheitsbeeinträch-         exponentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne entsprechende
tigungen bis zum Tod der erkrankten Personen führen kann,         Maßnahmen ein weiteres hohes Verbreitungsrisiko nach sich
gegenüber. Aufgrund dieser erheblichen Gefahr müssen da-          zieht, ist diese Notbekanntmachung erforderlich.
her bei einer Abwägung der wirtschaftliche Schaden und die        Die Bekanntmachung wird gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 DVO
Berufsausübungsfreiheit zurückstehen.                             GemO in der durch die Bekanntmachungssatzung der Stadt
Private Räume sind vielmehr räumlich begrenzt, die Abstands-      Bad Dürrheim vorgegebenen Form wiederholt, sobald die
regeln können nicht eingehalten werden. Die Unterscheidung        Umstände es zulassen. Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Lan-
zwischen Veranstaltungen in öffentlichen Räumen einerseits        desverwaltungsverfahrensgesetz tritt diese Allgemeinverfügung
und privaten Räumen andererseits ist dadurch gerechtfertigt,      einen Tag nach ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite
dass die öffentlichen Räume typischerweise größer sind als        in Kraft.
10 Woche 43                                    Bad Dürrheimer Nachrichten                           Donnerstag, 22. Oktober 2020

Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG               Polizeiposten Bad Dürrheim                     07726 939480
haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorge-            nach Dienstschluss/an Sonn- + Feiertagen:
nannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.                     Polizeirevier Schwenningen                     07720 8500-0
               Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach             ÄRZTLICHER NOTDIENST
Bekanntgabe bei der Stadt Bad Dürrheim Widerspruch er-
hoben werden.                                                      Notfallpraxen im Schwarzwald-Baar Klinikum,
Bad Dürrheim, 15. Oktober 2020                                     Klinikstraße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
gez. Jonathan Berggötz
Bürgermeister                                                      Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche
                                                                   Montag - Donnerstag:         19 bis 21 Uhr
                                                                   Freitag:                     18 bis 21 Uhr
                                                                   Samstag/Sonntag/Feiertag:     9 bis 21 Uhr
 Wir gratulieren                                                   HNO-Notfallpraxis
                                                                   Samstag/Sonntag/Feiertag:    10 bis 20 Uhr
Coronavirus: Derzeit keine Besuche bei Jubilaren                   Notfallpraxis für Erwachsene
Zum Schutz von Seniorinnen und Senioren finden aufgrund            Montag - Donnerstag         18 bis 22 Uhr
der aktuellen Lage keine Besuche der Stadtverwaltung bei           Freitag                     16 bis 22 Uhr
Alters- und Ehejubilaren statt. Die Urkunden vom Minister-         Samstag/Sonntag/Feiertag:    8 bis 22 Uhr
präsidenten sowie ein Glückwunschbrief von Bürgermeister
Jonathan Berggötz werden eingeworfen bzw. an der Haustür           Ärztlicher Bereitschaftsdienst                     116 117
übergeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.                        Zahnärztlicher Notdienst                   01803 222555-65
Die Stadtverwaltung übermittelt den Jubilaren die herzlichsten     Giftnotrufzentrale                              0761 19240
Glück- und Segenswünsche.
                                                                   Tierärztlicher Notdienst
Mit der Veröffentlichung einverstanden:                            Tierklinik Schabelhof Bad Dürrheim           07726 3789999
25.10.2020 Herrn Dieter Erhard Erich Schwarz
              Breslauer Straße 52         zum 85.   Geburtstag     BEREITSCHAFTSDIENSTE DER STADT
26.10.2020 Frau Theresia Schanz
              Hansjakobweg 19            zum 102.   Geburtstag     Wasserversorgung                           07726 929973
              Herrn Harry Willi Bittlingmaier                      nach Dienstschluss/an Sonn- + Feiertagen: 0171 7718355
              Königsberger Straße 68      zum 75.   Geburtstag     Abwasserbeseitigung                          07706 1020
              Herrn Afanassi Terzinow                              nach Dienstschluss/an Sonn- + Feiertagen: 0171 9908811
              Königsberger Straße 29      zum 70.   Geburtstag     Strom Kernstadt Energiedienst AG
27.10.2020 Frau Gabriele Dehner                                    Service-Nummer                            07623 92-1800
              Scheffelstraße 3            zum 80.   Geburtstag     Störungs-Nummer                           07623 92-1818
28.10.2020 Frau Margret Burchartz                                  Strom Stadtteile EnBW AG
              Am Salinensee 2             zum 85.   Geburtstag
                                                                   Störungs-Nummer                           0800 3629-477
29.10.2020 Herrn Rastko-Darko Hlade
                                                                   www.störungsauskunft.de
              Bahnhofstraße 4 C           zum 75.   Geburtstag
                                                                   Gasversorgung
                                                                   ZVB Villingen-Schwenningen               07721 40504444

 Zu verschenken                                                    SONSTIGE HILFSDIENSTE
                                                                   Telefonseelsorge                               0800 1110111
45    -   5-teilige Weihnachtskrippe mit Stall, Maria und Josef,   Evang. Sozialstation Bad Dürrheim                07726 8782
          25 cm groß                                               Kath. Sozialstation Bad Dürrheim                07721 98730
      Tel. 07726 / 8137
                                                                   Bad Dürrheimer Pflegeservice                   07726 939715
                                                                   Ambulanter Pflegedienst Casa Vitale            07726 9224-0
Haben Sie auch etwas zu verschenken?                               Ambulanter Dienst Betreuung und
Wenn ja, dann können Sie das jeweils bis zum Redaktions-           Pflege zuhause                                 07726 311400
schluss, montags um 10 Uhr (Änderungen bitte beachten),
der Stadtverwaltung, Redaktion Bad Dürrheimer Nachrich-            Dorfhelferinnenstation Bad Dürrheim
ten, Tel.: 07726 666-203 oder unter bdn@bad-duerrheim.de           Einsatzleitung Stadt Bad Dürrheim     07726 666-220
mit Angabe aller Daten (Kurzbeschreibung des Gegenstands,          Hebammenpraxis Beate Andersen          07726 928228
Name, Adresse, Telefonnummer) mitteilen. In der kommen-            Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis
den Ausgabe der Bad Dürrheimer Nachrichten werden die              Sozialdienst                          0771 83228-11
Mitteilungen dann kostenlos veröffentlicht. Bitte beachten Sie,    Sozialpsychiatrischer Dienst          07721 8407-30
dass Tiere aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht veröffent-      Hospizbewegung Schwarzwald-Baar-Kreis
licht werden.                                                      Begleitung für Schwerstkranke,
                                                                   Sterbende und Angehörige               07721 408735

 Bereitschaftsdienste                                              APOTHEKEN         (unter der Woche ab 20.00 Uhr)

NOTRUFE                                                            22.10.2020: Delta-Apotheke Villingen
                                                                               Tel.: 07721 - 5 61 96
Polizei                                                  110                   Am Riettor 4, Villingen
Feuerwehr                                                112                   Sonnen-Apotheke am Bahnhof
Rettungsdienst                                           112                   Tel.: 0771 - 92 03 05 40
DRK Krankentransporte                            07721 19222                   Bahnhofstr. 12, Donaueschingen
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