Bürgermeister Jonathan Berggötz zur aktuellen Corona-Situation
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43. Jahrgang . Nummer 43 Donnerstag, 22. Oktober 2020 Diese Ausgabe erscheint auch online Bürgermeister Jonathan Berggötz zur aktuellen Corona-Situation Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit Mitte März hält uns die Corona-Pandemie in Atem. Dank Ihres vorbildlichen und sorgsamen Verhaltens sind wir bisher relativ gut mit dieser Pandemie zurechtgekommen. Wir alle haben mit unserem Handeln zu einem Rückgang der Infektionszahlen im Sommer beigetragen. Leider hat der Rückgang der Corona-Fälle mancherorts zu einem sorglosen Umgang mit der Pandemie geführt. Der Schwarzwald-Baar-Kreis gilt bereits seit Ende letzter Woche als Risikogebiet und wir müssen nun wieder mit Einschrän- kungen leben. In Bad Dürrheim gilt bis auf Weiteres: • Maskenpflicht in Fußgängerbereichen und öffentlichen Einrichtungen (z. B. Rathaus, Bücherei...) sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, so auch während unseres Wochenmarktes. • Private Feiern im privaten Raum werden auf maximal zehn Personen aus zwei Haushalten begrenzt. • Ansammlungen werden auf maximal zehn Personen begrenzt. • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. • Zudem gilt eine verbindliche Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr. Letztlich gibt es erneut nur eine Möglichkeit, das weitere schnelle Ansteigen der Infektionszahl zu begrenzen: Wir müs- sen alle unsere Kontakte auf das Notwendige beschränken! Daher meine eindringliche Bitte an Sie: Helfen Sie jetzt durch angemessenes Verhalten mit, dass sich Corona nicht weiter ungebremst ausbreiten kann - insbesondere durch das Vermeiden unnötiger Kontakte, durch den Verzicht auf Durchführung oder Besuch von Feierlichkeiten und durch die Einhaltung der Hygieneregeln. Sicherlich wird es auch die ein oder andere schmerzliche Entscheidung geben müssen, weil wir eine Familienfeier oder ähnliches doch nicht durchführen oder nicht daran teilnehmen können. Bei allen Maßnahmen geht es nicht um Angst. Es geht um Vorsicht, Achtsamkeit und Besonnenheit, damit Infektionsket- ten so kurz wie möglich gehalten werden können und damit Quarantäneanordnungen und gesundheitliche Folgen mög- lichst wenige treffen. So können wir auch sicherstellen, dass die Geschäfte, Kitas und Schulen geöffnet bleiben können. In Bad Dürrheim haben wir vergleichsweise wenig aktive Fälle. Das kann sich jederzeit ändern. Und schon zwei positiv bestätigte Fälle können mehr als 100 Quarantäneverfügungen zur Folge haben. Erste Gruppenschließungen in Kitas ha- ben wir im Kreis bereits in den letzten Wochen erlebt; weitere Schließungen von Kita-Gruppen oder auch Schulklassen gilt es unbedingt zu vermeiden. Bitte beachten Sie weiterhin konsequent die AHA-Regeln: Abstand halten, Hände waschen und Alltagsmaske. Lüften Sie Räumlichkeiten ausreichend. Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind. Bislang steigen die schweren Krankheits- verläufe nicht so stark wie die Infektionszahlen. Dennoch gilt es, darauf zu achten, um insbesondere Risikogruppen zu schützen. Lassen Sie uns wieder verstärkt auf das eigene Verhalten achten. Von Seiten der Stadt beschäftigen wir uns mit entsprechenden Maßnahmen um Corona im Griff zu halten. Ebenfalls sind wir im engen Austausch mit dem Landrat und den Bürgermeistern, damit die Regelungen möglichst einheitlich durchgeführt werden. Meine Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: Mail: rathaus@bad-duerrheim.de Telefon: 07726 / 666-0 Ansonsten steht Ihnen auch die Hotline des Landratsamtes unter Tel. 07721 / 913-7670 zur Verfügung. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, wünsche Ihnen viel Kraft und bleiben Sie gesund! Ihr Jonathan Berggötz Bürgermeister
2 Woche 43 Bad Dürrheimer Nachrichten Donnerstag, 22. Oktober 2020 Sie die Hygiene! Tragen Sie eine Alltagsmaske! Nutzen Sie die Corona-Warn-App! Und ergänzend für die nun bevorste- henden kälteren Tage: Lüften Sie bitte regelmäßig! Weiter ist es angezeigt, vermehrt Kontakte zu reduzieren. Nur so kön- nen wir die Verbreitung des Coronavirus eindämmen. Bitte prüfen Sie, ob Termine, Veranstaltungen, Feiern oder Begegnungen wirklich erforderlich sind.“ „Wir müssen jetzt gemeinsam daran arbeiten, dass wir die ansteigenden Zahlen der an Corona infizierten Personen wie- der senken können. Jeder von uns kann dazu einen Beitrag leisten!“, so Landrat Sven Hinterseh. Schwarzwald-Baar-Kreis wird zum Risikogebiet - Landratsamt erlässt Coronavirus: Quarantänepflicht wird durch Allgemeinverfügung: Ortspolizeibehörden überprüft Einschränkungen bei Veranstaltungen Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Würt- temberg hat alle Städte und Gemeinden in Baden-Würt- Am 15. Oktober hat der Schwarzwald-Baar-Kreis den Grenz- temberg mit der Bitte angeschrieben, vom Mittwoch, 21. wert der Sieben-Tage-Quote von 50 auf 100.000 Einwohner bis Donnerstag, 22. Oktober eine Schwerpunktaktion zur (Inzidenz) überschritten. Aktuell liegt der Schwarzwald-Baar- Überprüfung der Quarantänepflicht durchzuführen. Die Aktion Kreis bei einer 7-Tages-Inzidenz von 62,1 pro 100.000 Ein- wird flächendeckend in ganz Baden-Württemberg durch die wohnern (Stand 19.10.). jeweiligen Ortspolizeibehörden umgesetzt. Die Städte und Mit der Überschreitung dieses Grenzwertes ist das Landrat- Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis werden an dieser samt dafür zuständig, weitere Maßnahmen zur Eindämmung Schwerpunktaktion teilnehmen. des Coronavirus zu ergreifen. Das Gesundheitsamt sieht in „Durch die Schwerpunktaktion soll die Bevölkerung sensibili- seiner Prognose einen weiteren Anstieg der Zahlen. siert werden, die Quarantäneanordnung zu beachten. Gleich- „Die aktuell steigenden Zahlen der Coronvirus-Infektionen zeitig soll auch deutlich gemacht werden, dass ein Verstoß bei uns im Schwarzwald-Baar-Kreis müssen wir sehr ernst gegen diese Anordnung ein Bußgeld nach sich zieht und nehmen. Es gilt, jetzt gegenzusteuern und Maßnahmen zu gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige folgen kann“, erklären ergreifen, damit die stetig ansteigende Kurve der positiven Bürgermeister Jörg Frey, Sprecher der Bürgermeister und Fälle wieder abflacht. Die Zuständigkeit hierfür liegt ab dem Oberbürgermeister im Schwarzwald-Baar-Kreis und Landrat Zeitpunkt der Überschreitung der Inzidenzzahl von 50 auf Sven Hinterseh. 100.000 Einwohner beim Landratsamt. Deshalb haben wir Die Ortspolizeibehörden haben die Aufgabe, präventiv zu jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Einschrän- überwachen, ob die Quarantäne eingehalten wird, das heißt kungen zum Inhalt hat. Wir sind uns bewusst, dass einige inwieweit sich die Betroffenen tatsächlich in der eigenen der Regelungen einen Einschnitt für unsere Bürgerinnen und Häuslichkeit aufhalten. Sowohl der personelle als auch der Bürger zur Folge hat. Dennoch appelliere ich in der aktuellen zeitliche Aufwand dieser Kontrollen sind sehr hoch. Deshalb Lage an die Solidarität unserer Kreisbewohner“, so Landrat kontrollieren die Ortspolizeibehörden stichprobenartig und Sven Hinterseh. überwiegend telefonisch. Die Allgemeinverfügung ist für alle Städte und Gemeinden Die Fallzahlen der Quarantänepflichtigen sind regional sehr im Schwarzwald-Baar-Kreis verbindlich und hat den Be- unterschiedlich. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind aktuell schluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der (Stand: Montag, 19. Oktober 2020) 1.548 Personen unter Länder vom 14. Oktober 2020 als Grundlage. Die am Mitt- Quarantäne gestellt. woch, 14. Oktober, durch die Städte und Gemeinden erlas- Im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 kann eine Quarantä- senen Allgemeinverfügungen (Überschreitung der Inzidenzzahl ne auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen. So können von 35 auf 100.000 Einwohner) ruhen, bis der Wert über zum einen Infizierte und enge Kontaktpersonen durch eine einen Zeitraum von sieben Tagen in Folge wieder unter die Quarantäneanordnung nach § 30 IfSG bei SARS-CoV-2 ab- 50er Inzidenz-Grenze sinkt und treten dann wieder in Kraft. gesondert werden. Weiter können Reiserückkehrer einer Qua- • In der ab Freitag, 16. Oktober ab 0 Uhr, geltenden All- rantäneverpflichtung unterliegen. Die Schwerpunktaktion hat gemeinverfügung wird eine Höchstteilnehmerzahl für Feier- vor allem die Infizierten und Kontaktpersonen, die in Quaran- lichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen von täne sind im Fokus. bis zu 10 Personen und in privaten Räumen von maximal 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen festgelegt. Feiern mit mehr Teilnehmern, beziehungsweise mehr Haus- ständen, sind untersagt. • Zudem wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen Impressum: aller Art (insbesondere Sportveranstaltungen) auf 100 Per- Herausgeber: Stadt Bad Dürrheim. Verantwortlich für den amtli- sonen begrenzt. chen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Stadtverwal- • Bei Veranstaltungen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tung Bad Dürrheim ist Bürgermeister Jonathan Berggötz oder getragen werden, außer an fest zugewiesenen Sitzplätzen sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch inte- mit 1,5 Metern Abstand. ressiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, NUSSBAUM • Auch sogenannte Ansammlungen im öffentlichen Raum MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstr. 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928, Homepage werden auf 10 Personen beschränkt. www.nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugs- wurde erweitert. Auf allen Wochenmärkten und sonstigen preis halbjährlich € 16,35. Das Amtsblatt erscheint i. d. R. Märkten sowie an Außenverkaufsständen muss eine Maske wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden getragen werden. Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. • Zudem wird verbindlich eine Sperrstunde um 23 Uhr für Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Gastronomiebetriebe erlassen. Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 Der Appell des Gesundheitsamtes lautet weiterhin an die 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de Bürgerinnen und Bürger: „Prüfen Sie zusätzlich zu den nun Manuskripte für die Bad Dürrheimer Nachrichten sind je- weils bis spätestens Montag, 10 Uhr bei der Stadtverwaltung ergriffenen Maßnahmen auch selbst, was derzeit noch ange- einzureichen. Ist ein Feiertag in der Erscheinungswoche, ist bracht ist und was nicht. Denken Sie bitte immer auch an bereits am Freitag, 10 Uhr Redaktionsschluss. die „AHA + A + L-Regel“ – Halten Sie Abstand! Beachten
Donnerstag, 22. Oktober 2020 Bad Dürrheimer Nachrichten Woche 43 3 Martinsspiel auf dem Rathausplatz. „Obwohl wir dort an der frischen Luft sind, zeigt die Erfahrung, dass mehrere hundert Menschen auf den Rathausplatz kommen und dicht gedrängt die Vorführung sehen wollen“, berichtet die Fachbereichslei- terin für Sicherheit und Ordnung, Gina Wetzel. Die notwendi- gen Abstände seien dort dann nicht einzuhalten. Aufgrund der aktuell steigenden Fallzahlen sollen größere An- sammlungen und Feierlichkeiten allgemein vermieden werden, dies muss die Stadtverwaltung berücksichtigen. Die Absage dient der Sicherheit der Besucher, im nächsten Jahr soll der Umzug wieder wie gewohnt wieder stattfinden. Bad Dürrheim sagt Empfang zu Neujahr ab - Verunsicherung zu groß und Planungslage unklar Die Stadt Bad Dürrheim sagt ihren traditionellen Neujahrs- empfang am Neujahrsmorgen ab. Angesichts steigender Co- rona-Zahlen und der Verordnungen zur Corona Pandemie ist der gemeinsame Neujahrsempfang der Stadtverwaltung und der Kur- und Bäder unter Einhaltung der geltenden Regelun- gen nicht möglich. „Der Empfang ist als Möglichkeit für einen symbolischen ge- meinsamen Start in ein neues Jahr gedacht, für anregende Begegnungen und intensive Gespräche. Das ist angesichts der aktuellen Pandemie in der gewünschten Art und Weise nicht möglich. Der Neujahrsempfang, wie wir ihn kennen und schätzen, kann nicht durchgeführt werden “, so Bürgermeis- ter Jonathan Berggötz. Kurgeschäftsführer Markus Spettel ergänzt: „Obwohl die Ab- sage bedauerlich ist, so hat die Stadt- und Kurverwaltung als Gastgeber eine Fürsorgepflicht und Vorbildfunktion gegenüber der Bad Dürrheimer Bürgerschaft“. Die Neujahrsansprachen des Bürgermeisters und des Kurdi- rektors werden jedoch auf Video aufgenommen und gemein- sam mit einem virtuellen Jahresrückblick auf die Homepage gestellt werden. Veranstaltungskalender für das Jahr 2021 Auch in diesem Jahr erhalten Sie den städtischen Veran- Redaktionsschluss für die Weihnachtsaus- staltungskalender für das Jahr 2021 wie gewohnt mit der gabe der Bad Dürrheimer Nachrichten Weihnachtsausgabe der Bad Dürrheimer Nachrichten. Auch dieses Jahr wird vor Weihnachten wieder eine kos- Sollten Sie hierfür noch Termine oder ggf. Änderungen haben, tenlose Sonderausgabe der Bad Dürrheimer Nachrichten an bitten wir um schriftliche Mitteilung bis spätestens 11. Novem- jeden Haushalt verteilt (Weihnachtsausgabe). ber 2020 an die Stadtverwaltung Bad Dürrheim, Olivia Link, Redaktionsschluss für die Weihnachtsausgabe ist Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim oder unter Mittwoch, 18. November 2020, 10 Uhr. olivia.link@bad-duerrheim.de. Berichte der Vereine und Verbände, der Schulen und Kinder- Tagesaktuelle Veranstaltungstipps unter www.badduerrheim.de gärten, Grußworte der Ortsvorsteher sowie kirchliche Nach- Ergänzungen oder auch Änderungen hierfür dürfen Sie uns richten und Veranstaltungstermine usw. müssen in das Pro- gerne jederzeit mitteilen. gramm „Nussbaum-online-senden“ eingestellt sein (wählen Sie hier bitte unter der Ausgabenauswahl „Weihnachtsausga- Großer Sankt-Martins-Umzug be 51/20“ an) bzw. müssen der Stadtverwaltung spätestens bis zum o. g. Redaktionsschluss vorliegen. wird abgesagt Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr erstmalig eine re- Der traditionelle guläre Ausgabe des Amtsblattes in der Weihnachtswoche Sankt-Martins-Um- erscheint. Diese beinhaltet jedoch nicht die Weihnachtswün- zug, der am 11. sche und wird nicht in einer Vollverteilung an die Haushalte November stets zugestellt. Der Redaktionsschluss hierfür ist am Donnerstag, in der Innenstadt 17.12.2020, 10 Uhr. stattfindet, muss Die erste reguläre Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Don- dieses Jahr Pan- nerstag, 14.01.2021 (Redaktionsschluss Montag, 11.01.2021, demie-bedingt ab- 10 Uhr). gesagt werden. Die Die Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten und Ortsvor- Abstandsregelun- steher der Gesamtstadt haben wieder die Gelegenheit, ihre gen, vor allem auf Jahresberichte in der Weihnachtsausgabe (KW 51) zu veröf- dem Rathausplatz, sind nicht umsetzbar. fentlichen. Aus Platzgründen muss jedoch der Umfang be- „Wir bedauern sehr, dass wir diese schöne Veranstaltung, schränkt werden. Pro Bericht (bei Vereinen: Gesamtverein, die vor allem den Kindern so viel Freude macht, absagen nicht einzelne Abteilungen) stehen max. 40 Zeilen zur Verfü- müssen“, sagt Bürgermeister Jonathan Berggötz. Mit Blick gung. Bei Überschreitungen müssen Kürzungen vorgenom- auf die Veranstaltung werde schnell klar, dass diese unter men werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, pro Bericht Corona-Bedingungen nicht umsetzbar sei. Dies fange schon ein Bild zu veröffentlichen. bei den Kontakterhebungen der Teilnehmer an, da der Um- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, zugsweg nicht abgegrenzt ist und bisher jeder einfach da- Redaktion Bad Dürrheimer Nachrichten, Tel. 07726 666-179 bei sein konnte. Die größte Herausforderung sei aber das oder 666-203 sowie per E-Mail an bdn@bad-duerrheim.de.
4 Woche 43 Bad Dürrheimer Nachrichten Donnerstag, 22. Oktober 2020 Die Stadt Bad Dürrheim (rund 13.000 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Kundenbereichsleiter/in Gremiendienste (m/w/d) Ihre Aufgaben: • Sie übernehmen die stellvertretende Leitung des Fachbereichs Bildung, Soziales und Politik sowie die Leitung des Kun- denbereichs Gremiendienste mit den Aufgabenfeldern Geschäftsstelle Gemeinderat, Städtepartnerschaften und Wahlen. • Sie sind verantwortlich für die Vorbereitung, Nachbereitung und Protokollführung von Sitzungen der kommunalen Gremien. • Für die Mitglieder der kommunalen Gremien bereiten Sie in einer Fachsoftware (Session Sitzungsmanagement) Sitzungs- inhalte auf und halten Ergebnisse von Sitzungen nach. • Sie bearbeiten Anträge und Anfragen des Gemeinderats und stehen als Ansprechperson in kommunalrechtlichen Fragen zur Verfügung. • Sie organisieren und koordinieren Veranstaltungen des Gemeinderats. • Im Aufgabenfeld Wahlen organisieren Sie in Zusammenarbeit mit dem Fachbereichsleiter Bildung, Soziales und Politik die Durchführung der Wahlen und unterstützen diese auch administrativ. • Sie betreuen das Aufgabenfeld Repräsentation mit Koordination und Organisation städtischer Veranstaltungen wie Emp- fängen und Sitzungen. • Darüber hinaus organisieren und pflegen Sie die Städtepartnerschaften und Patenschaften der Stadt Bad Dürrheim und setzen sich für einen guten Fortbestand städtepartnerschaftlicher Beziehungen ein. Es ist möglich, dass sich der konkrete Aufgabenzuschnitt bzw. einzelne Aufgabenschwerpunkte künftig verändern. Ihr Profil: • Sie verfügen über einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH) / Bachelor of Arts, Fachrichtung Public Ma- nagement oder einen vergleichbaren Abschluss. Alternativ verfügen Sie über ein gleichwertiges Studium mit erkennbar kommunalpolitischem und kommunalrechtlichem Bezug. • Vertiefte Kenntnisse im Kommunalrecht sowie Kenntnisse der Gesamtzusammenhänge der Verwaltung sind wünschens- wert. • In Ihrer Arbeit zeichnen Sie sich durch sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit aus. • Sie verfügen über gute Kenntnisse in MS-Office und die Bereitschaft zur Einarbeitung in Fachanwendungen. Kenntnisse in Session Sitzungsmanagement sind von Vorteil. • Sie nehmen Ihre Aufgaben zuverlässig und selbstständig wahr. • Sie sind bereit, Ihre Arbeitszeit flexibel während der Sitzungszeiten, d.h. auch außerhalb des regulären Arbeitszeitrahmens, zu erbringen. Ihre Urlaubsplanung orientieren Sie am Sitzungskalender. Wir bieten: • Eine Beschäftigung in Vollzeit mit flexiblen Arbeitszeiten. • Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung bis A11 LBesG BW oder eine Vergütung bis Entgeltgruppe 10 TVöD. • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowie betriebliches Gesundheitsmanagement. • Die Möglichkeit, von Anfang an selbstständig und eigenverantwortlich Verantwortung zu übernehmen und durch Teilnahme an Sitzungen ein breites Spektrum kommunalrechtlicher und -politischer Themen kennenzulernen. • Breit gefächerte, aufgabenspezifische und potentialorientierte Fortbildungen. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigem Anschreiben bis zum 06.11.2020 per E-Mail an: bewerbungen@bad-duerrheim.de Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich an: Stadtverwaltung Bad Dürrheim Kundenbereich Personal & Organisation z.Hd. Herrn Seeger Luisenstraße 4 78073 Bad Dürrheim Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Plastikhüllen zu, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlver- fahrens werden die Unterlagen vernichtet. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie als betroffene Person über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte in diesem Zusammenhang informieren. Die Informationen für Sie als Bewerber/in finden Sie als PDF-Dokument auf unserer Homepage. Für Fragen stehen Ihnen Herr Seeger, Kundenbereichsleiter Personal & Organisation, unter der Rufnummer 07726/666-207 sowie Herr Stein, Fachbereichsleiter Bildung, Soziales und Politik, unter der Rufnummer 07726/666-205 zur Verfügung. Rettungsgasse Leben retten – Rettungsgasse freihalten!
Donnerstag, 22. Oktober 2020 Bad Dürrheimer Nachrichten Woche 43 5 Zu Verkaufen: Defekte Straßenbeleuchtung melden Gebrauchte OSB Verlegeplatten der Firma Swiss Krono OSB 3. Rund 2.000 Leuchten sorgen in Bad Dürrheim mit allen Ca. 700 qm 2500* 1250* 25 mm Stadtteilen für eine zuverlässige und umwelt- Ca. 450 qm 2500* 675* 25 mm freundliche Straßenbeleuchtung. Die Anlagen Preis auf Anfrage und Abholung ab der KW 45 an der Sali- werden laufend kontrolliert und gewartet. nensporthalle, Schabelweg 10, 78073 Bad Dürrheim. Trotzdem kann es einmal zu einer Störung Kontakt kommen. Werden Sie auf eine defekte Beleuch- Jens Götze tungsanlage aufmerksam, ein Mast wurde Leitung - Kundenbereich 5.3 - Bauunterhaltung umgefahren oder ein Straßenzug ist dunkel? Fachbereich 5 - Bauwesen Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen und bitten um Mittei- Stadtverwaltung Bad Dürrheim lung, wenn irgendwo etwas nicht funktioniert. Luisenstr. 4, 78073 Bad Dürrheim Zur Meldung können Sie sich gerne telefonisch (07726 Tel.: 07726 666-267 666-234) oder per E-Mail (ute.graf@bad-duerrheim.de) an Fax: 07726 666-239 Frau Graf, Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, wenden. Sie Mobil: 0171 8129708 wird Ihre Meldung weiterleiten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! E-Mail: jens.goetze@bad-duerrheim.de Deutsche Rentenversicherung Die Stadtverwaltung teilt mit, dass die städ- Baden-Württemberg tischen Sporthallen in den Herbstferien (26.10.- 01.11.) wie folgt geöffnet/geschlos- Kostenlose Versicherungsberatungen jederzeit möglich. Telefonische Anmeldung unter Tel. 07726 216 vormittags sen sind: erbeten. • Salinensporthalle: weiterhin aufgrund von Sanierungsmaß- nahmen geschlossen Abfälle dürfen nicht verfrüht hinausgestellt • Realschulturnhalle: am Feiertag, 1. November (Allerheiligen) geschlossen; steht jedoch ansonsten für den Trainingsbe- werden trieb offen Immer wieder ist zu beob- • Oskar-Grießhaber-Turnhalle: geschlossen achten, dass Abfälle, ins- besondere auch Sperrmüll, Die Sommerzeit geht zu Ende deutlich früher als zulässig zur Abfuhr bereitgestellt wer- den. Wir weisen daher noch- mals darauf hin, dass ein Bereitstellen von Abfällen frü- hestens ab dem Vortag der Abholung ab 18 Uhr erlaubt ist. Dies gilt auch für die Außenbereichssammelstellen. Die Abfuhrtage ergeben sich aus dem Abfallkalender, bei einer Sperrmüllabholung wird dieser individuell bei der Anmeldung mitgeteilt. Die verfrühte Bereitstellung führt zu vielfältigen Problemen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Abfälle von Unbe- Die im März begonnene Sommerzeit neigt sich dem Ende kannten durchwühlt und verstreut werden oder dass unbefugt zu. In der Nacht zum kommenden Sonntag, 25. Oktober Gegenstände von weiteren Personen ohne Anmeldung zum 2020, ist es wieder so weit; die Uhren werden von 3 Uhr Sperrmüll hinzugestellt werden. Müllsäcke, wo solche benutzt um eine Stunde auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Sommerzeit werden, werden ferner leicht von Wildtieren aufgerissen. Die- findet im kommenden Jahr ihre Fortsetzung. Sie beginnt am se Probleme sind deutlich geringer, wenn die Abfälle erst Sonntag, 28. März 2021. am Abholtag bis 6.30 Uhr oder frühestens ab 18 Uhr des Vortages zur Leerung bzw. Abholung bereitgestellt werden. Sprechstunde des Pflegestützpunktes im Gegenstände, die fälschlich zur Abfuhr oder Abholung bereit- gestellt, aber nicht mitgenommen wurden, sind vom jewei- Haus des Bürgers ligen Eigentümer unverzüglich wieder aus dem öffentlichen Termin: Montag, 26. Oktober 2020 | 14 bis 16 Uhr Straßenraum zu entfernen. Hinweise zur korrekten Entsor- Ort: Haus des Bürgers, Bad Dürrheim gung gibt es beim Abfallwirtschaftsamt unter Tel. 07721/913- Der Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis ist eine zentra- 7555 oder auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsamts le Anlaufstelle des Landratsamtes, die kostenlos, neutral und (www.abfall.LRASBK.de). umfassend zu folgenden Themen informiert: Wo hiergegen verstoßen wird, muss der Verursacher nicht nur • Mit welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Pflegegrad? mit einem Bußgeld, sondern ggf. auch mit den Kosten für die • Unter welchen Umständen können Sozialhilfeleistungen in Reinigung oder das Aufräumen des Bereitstellungsorts rechnen. Anspruch genommen werden? • Für was benötige ich eine Vorsorgevollmacht? Finanzämter: Schließung der zentralen • Welche Angebote gibt es in meinem Wohnort für Senioren? • Wie kann ich meine Wohnung altersgerecht gestalten? Informations- und Annahmestellen Die Beratungsstelle lädt alle interessierten Bürgerinnen und seit 20. Oktober 2020 Bürger herzlich zu dieser Sprechstunde ein, um sich persön- Wegen des starken Anstiegs der Infektionszahlen hat das lich beraten und informieren zu lassen. Landeskabinett die dritte und damit höchste Corona-Warn- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Bera- stufe ausgerufen. Die Steuerverwaltung Baden-Württemberg tungsgesprächs ist notwendig. hat sich deshalb dazu entschlossen, die Zentralen Informa- Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. tions- und Annahmestellen der Finanzämter für den allgemei- Pflegestützpunkt Süd, Maria Adoniu, Pflegestuetzpunkt@Lras- nen Besuchsverkehr seit dem 20. Oktober 2020 erneut bis bk.de, Tel. 07721 / 913-5456. auf weiteres zu schließen.
6 Woche 43 Bad Dürrheimer Nachrichten Donnerstag, 22. Oktober 2020 Bürgerinnen und Bürger können bei ihrem Finanzamt einen Ein unterhaltsames Erlebnis für Groß und Klein ist jedenfalls Termin für ein telefonisches Gespräch vereinbaren. In ganz garantiert. Einige Taschenlampen stehen zur Verfügung, es besonderen Ausnahmefällen kann nach vorheriger Terminver- dürfen aber gerne auch eigene Lampen mitgebracht werden. einbarung auch ein Besuch im Finanzamt ermöglicht werden. Aufgrund der begrenzten Personenzahl ist eine Anmeldung In solchen dringenden Fällen können die Steuerbürgerinnen unter info@narrenschopf.de oder Telefon 07726 6492 erfor- und -bürger das Finanzamt Villingen-Schwenningen unter derlich. den Telefonnummern 07721/923-295, 07721/923-404 und Kosten: Museumseintritt zum Gruppentarif, zuzüglich 4,00 Euro 0771/808-790 (Donaueschingen) erreichen. pro Person für die Führung. Der Schwarzwald-Baar-Kreis informiert Schadstoffsammlung für Privathaushalte Auf die Veröffentlichung in der Ausgabe 38/2020 wird hin- gewiesen. Die Termine der Schadstoffsammlung sind in den Abfallkalen- dern des Landkreises aufgeführt. Für nähere Auskünfte steht das Info-Telefon des Abfallwirtschaftsamt unter der Nummer 07721 913-7555 gerne zur Verfügung. Auszug aus dem Terminplan Koordinierungsstelle BE Mittwoch, 28. Oktober 2020 Maria Bucher Bad Dürrheim Parkplatz Stadtmitte 08:00 – 10:00 Uhr Rathaus, Luisenstraße 4 Öfingen Rathaus 10:30 – 11:00 Uhr 07726 / 3 89 95 68 Sunthausen Dorfplatz 11:30 – 12:00 Uhr (täglich von 8:30 - 12 Uhr) maria.bucher@bad-duerrheim.de Bürgersprechstunde des Landrats Kontaktstelle für Bürgerengagement und Bürgeranliegen Landrat Sven Hinterseh lädt zur nächsten Bürgersprech- Generationentreff LEBENSWert stunde am Dienstag, 17. November ein. Die Sprechstunde Mehrgenerationenhaus findet von 16 Uhr bis 19 Uhr im Besprechungsraum 398, Viktoriastraße 7 Am Hoptbühl 2, Villingen statt. In dieser Zeit können sich 78073 Bad Dürrheim alle Einwohnerinnen und Einwohner des Schwarzwald-Baar- Öffnungszeiten Kreises mit ihren Problemen, Fragen und Wünschen persön- Montag - Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und lich an Landrat Sven Hinterseh wenden. von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, sich zuvor Tel. 07726 3890337 anzumelden. Anmeldungen nimmt das Sekretariat des Land- E-Mail: info@generationentreff-lebenswert.de rats, Martina Kleiser unter Telefon 07721/913-7020 oder per Städtische Behindertenbeauftragte E-Mail: sekretariat-landrat@lrasbk.de entgegen. Inge Teichert Tel. 07726 3891245 (mit Anrufbeantworter) Fastnachtsmuseum Narrenschopf E-Mail: teichertinge@web.de Sprechstunden Taschenlampenführung im Narrenschopf mit Monika Link jeden 2. Donnerstag/Monat von 15.30 - 17 Uhr im Haus des Bürgers (Seiteneingang) oder nach Vereinbarung Öffentliches Treffen jeden 3. Donnerstag/Monat von 14.30 - 17 Uhr im Bistro Matisse Nachbarschaftshilfe Der Nachbarschaftshilfeverein schafft die Rahmenbedingun- gen dafür, dass gegenseitige und zuverlässige Hilfe in Bad Dürrheim leichter entstehen kann. Er leistet damit einen Bei- trag, dass pflegende Angehörige entlastet werden, ältere Menschen möglichst lange im gewohnten Umfeld weiterleben Diese gruseligen Gesellen können die Teilnehmer an der und Familien Unterstützung und Entlastung finden können. Taschenlampenführung im Narrenschopf treffen. Wir vermitteln: • Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen Wer das Fastnachtsmuseum Narrenschopf einmal in einer • Begleitdienste (Behörden, Arzt, Veranstaltungen, …) ganz besonderen Atmosphäre erleben möchte, kann sich • Unterstützung in Wohnung, Haus und Garten den 31. Oktober vormerken. Um 18.30 Uhr führt Monika Link • Kleine technische Hilfen im Alltag die Besucher im Rahmen einer offenen Taschenlampenfüh- • Individuelle Hilfe und Entlastung im Familienalltag rung durch den finsteren Narrenschopf. Man darf gespannt • Alltagsbereicherung: Spaziergänge, Zuhören, etc. sein, welche unheimlichen Gestalten hier aus der Dunkelheit • Entlastung pflegender Angehöriger auftauchen und welche spannenden Geschichten die Führerin • Veranstaltungen, Schulungen für pflegende Angehörige und dabei zu erzählen weiß. Helfer/-innen
Donnerstag, 22. Oktober 2020 Bad Dürrheimer Nachrichten Woche 43 7 Für alle Bereiche suchen wir Helferinnen und Helfer Ab November eingeschränkte Wir organisieren den Versicherungsschutz, eine Aufwandsent- schädigung und bieten Infoveranstaltungen an. Öffnungszeiten für alle Wertstoffhöfe Aktuell stellen wir bei Bedarf auch Alltags-Masken und für Im Winter ändern sich die Öffnungszeiten für alle Wertstoffhö- Gefährdete FFP2-Masken zur Verfügung. fe im Schwarzwald-Baar-Kreis. Zwischen dem 1. November Kontakt und weitere Informationen: 2020 und 14. März 2021 bleiben sie mittwochs geschlossen. "Hilfe mit Herz und Hand e.V.“, Tuninger Str. 2, Samstags ist von 10 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. 78073 Bad Dürrheim, Telefon: 07706 9228320, Die Öffnungszeiten der Recyclingzentren in Bad Dürrheim, E-Mail: info@nachbarschaftshilfe.help Blumberg, Donaueschingen, Furtwangen, St. Georgen, Villin- Bürozeit: Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr gen und Schwenningen bleiben ganzjährig unverändert, sie Büroteam: Regina Basch, Corinne Gail können im Internet unter www.abfall.lrasbk.de im aktuellen Außerhalb der Bürozeiten bitte Name und Telefonnummer auf Abfallkalender nachgelesen werden und in der App „Abfall Anrufbeantworter (AB) hinterlassen. Wir rufen zurück. SBK“ abgerufen werden. Koordination der Hilfsanfragen: Kernstadt: Barbara Durul und Skarlet Rewaj Telefon: 07706 9228321 (bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen) Amtliche Bekanntmachungen Hochemmingen, Sunthausen, Biesingen: Ingrid Krickl Telefon: 07706 9228320 (bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen) Die Ortspolizeibehörde der Stadt Bad Dürrheim erlässt zum Ober- und Unterbaldingen: Ursula Rosenstiel 15. Oktober nachfolgende Allgemeinverfügung über die Ein- Telefon: 07706 9228320 schränkung privater Feierlichkeiten zur Eindämmung der Ver- (bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen) breitung des Corona-Virus SARS-CoV-2. Das Landratsamt Öfingen: Edeltraud Schlenker Schwarzwald-Baar-Kreis hat am 16. Oktober ebenfalls eine Telefon: 07706 9228320 Allgemeinverfügung zur Eindämmung und Bekämpfung der (bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen) weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV Für den Vorstand: Erwin Nopper und Ingrid Krickl 2 erlassen. Diese Allgemeinverfügung trat am 16. Oktober Wir werden unterstützt aus Mitteln der Pflegeversicherung. 2020 um 00:00 Uhr in Kraft und hebt die am 15. Oktober 2020 erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Bad Dürrheim bis auf weiteres auf. Aufgrund der Bekanntmachungssatzung muss die Allgemeinverfügung der Stadt Bad Dürrheim jedoch Jugendhaus Bohrturm noch im Amtsblatt veröffentlicht werden. Allgemeinverfügung der Stadt Bad Dürrheim Stadtjugendpflege über die Einschränkung privater Feierlich- Christoph Lauer, Tel. 666-208 keiten zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 Jugendhaus Bohrturm Die Ortspolizeibehörde der Stadt Bad Dürrheim erlässt ge- Nicole Grieshaber, Tel. 0151 17290963 mäß §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG), E-Mail: jugendhaus@bad-duerrheim.de §§ 49 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (POlG), Öffnungszeiten §§ 2, 19 Abs. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 Satz 1 Landesverwal- Mittwoch: 16:00 - 20:30 Uhr tungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) und § 20 der Verordnung Donnerstag: 16:00 - 20:30 Uhr der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen Freitag: 16:00 - 22:00 Uhr gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Ver- ordnung – CoronaVO) folgende Jugendkunstschule Bad Dürrheim Allgemeinverfügung: 1. Die Durchführung privater Veranstaltungen in allen Räum- Nähere Infos: Gerlinde Hummel-Höfflin, Tel. 0771 64621 lichkeiten, die zu diesem Zweck vermietet, genutzt oder E-Mail: gerlinde.hummel-hoefflin@gmx.de sonst zur Verfügung gestellt werden mit mehr als 50 Teilnehmenden wird untersagt. 2. Die Durchführung von privaten Veranstaltungen in privaten Umwelt aktuell Räumen (wie insbesondere Wohnräume) mit einer Teilneh- merzahl über 25 Personen wird untersagt. Öffnungszeiten 3. Ausgenommen von den Regelungen in Ziffer 1 und Ziffer Recyclingzentrum Bad Dürrheim 2 sind private Veranstaltungen, wenn die teilnehmenden (an der alten B27/33) Personen ausschließlich Mittwoch 14 - 18 Uhr a. in gerader Linie verwandt sind, Samstag 9 - 14 Uhr b. Geschwister und deren Nachkommen sind oder Wertstoffhof Oberbaldingen c. dem eigenen Haushalt angehören, 01. November bis 14. März: einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Samstag 10 - 13 Uhr Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. 15. März bis 31. Oktober: 4. Ausnahmen von den Regelungen der Ziffern 1 und 2 Mittwoch 17 - 19 Uhr erteilt die Stadt Bad Dürrheim aus wichtigem Grund im Samstag 09 - 13 Uhr Einzelfall, insbesondere wenn das öffentliche Interesse an der Durchführung der Veranstaltung überwiegt. 5. Für die Nichtbefolgung der Ziffern 1 und 2 dieser Ver- fügung wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht. 6. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Notbe- kanntmachung im Internet der Stadt Bad Dürrheim in Kraft.
8 Woche 43 Bad Dürrheimer Nachrichten Donnerstag, 22. Oktober 2020 7. Sofern die 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwoh- Die Allgemeinverfügung beruht auf § 28 Abs. 1 Satz 1 und ner bezogen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis überschrit- Satz 2 IfSG i. V. m. ten wird, hat eine vom Landratsamt Schwarzwald-Baar- § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Kreis sodann zu erlassende Allgemeinverfügung Vorrang Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZu- vor dieser. stV BW). Nach § 1 Abs. 6 Satz 1 IfSGZustV BW ist die 8. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Ortspolizeibehörde zuständig für den Erlass der getroffenen 7-Tages-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner bezogen Allgemeinverfügung. auf den Schwarzwald-Baar-Kreis an sieben aufeinander Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Be- folgenden Tagen unterschritten wird. hörde, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsver- dächtige oder Ausscheider im Sinne des § 2 Nr. 4 bis 7 Begründung der Allgemeinverfügung IfSG festgestellt werden, u. a. Veranstaltungen einer größeren I. Sachverhalt Anzahl von Menschen beschränken, soweit und solange dies Nach dem Stufenkonzept der Landesregierung („Landeskon- zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektions- erforderlich ist. welle“) geht mit einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfizierten Der Anwendungsbereich ist nach den vorliegenden Erkennt- pro 100.000 Einwohnern ein starker Anstieg der Fallzahlen nissen eröffnet. Denn das Virus SARS-CoV-2 hat sich im mit diffusen, häufig nicht mehr nachvollziehbaren Infektions- Schwarzwald-Baar-Kreis bereits verbreitet, sodass Personen ketten einher. im Sinne des § 2 Nr. 4 bis 7 IfSG festgestellt wurden. Im Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die Fallzahlen so stark an- Schwarzwald-Baar-Kreis ist mittlerweile die 7-Tages-Inzidenz gestiegen, dass die 7-Tages-Inzidenz innerhalb weniger Tage von 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner deutlich über- auf über 35 pro 100.000 Einwohner gestiegen ist. Am Diens- schritten. Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Lage tag, 6.10.2020, lag die 7-Tages-Inzidenz bei 8,5 pro 100.000 bei COVID-19 Erkrankungen sieht die Stadt Bad Dürrheim Einwohner. Innerhalb von sieben Tagen sind die Fallzahlen die Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maß- bis Dienstag, 13.10.2020, drastisch auf eine 7-Tages-Inzidenz nahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu er- von 28,7 pro 100.000 Einwohner angestiegen. Innerhalb ei- greifen, auch um besonders vulnerable Gruppen zu schützen. nes weiteren Tages hat sich die 7-Tages-Inzidenz bis Mitt- Zweck der Allgemeinverfügung ist es, die Ausbreitung des woch, 14.10.2020, auf 45,2 pro 100.000 Einwohner erhöht SARS-CoV-2 Virus zu verlangsamen, Infektionsketten zu un- und somit fast verdoppelt. Es besteht somit nicht mehr terbrechen und die Gesundheitsversorgung für die gesamte nur die Gefahr einer Ansteckung durch Personen aus den Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt ein erhöhtes regionales Die Allgemeinverfügung ist verhältnismäßig. Risiko vor, sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren. Die Reduzierung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstal- Häufig erfolgte eine Identifizierung von größeren Feiern im tungen stellt ein geeignetes Mittel dar, um eine Verbreitung Familien- und Freundeskreis als Infektionsquellen (siehe La- der Virusinfizierung und des damit möglichen Ausbruchs der gebericht des RKI vom 11.10.2020). Eine Übertragung in Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen. Durch die Innenräumen ist zudem wahrscheinlicher als im Freien. Auch Beschränkung der Teilnehmerzahl an privaten Veranstaltungen der Beschluss von Bund und Ländern vom 29.09.2020 hebt auf 50 Personen in öffentlichen Räumen, in dafür angemiete- hervor, dass bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen ten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen und auf 25 insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private Personen in privaten Räumen wird die Zahl der möglichen Veranstaltungen zu erlassen sind. Kontaktpersonen und dadurch das Ausbreitungspotential des Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle im Erregers limitiert. Die Infektionsketten werden verlangsamt Sinne des § 4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnah- und möglichst unterbrochen. Damit soll sichergestellt wer- men zuvorderst die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnah- den, dass nur eine möglichst geringe Anzahl von Menschen men, Kontaktreduktion und den Schutz besonders vulnerabler infiziert oder zu potentiellen Kontaktpersonen einer infizierten Personengruppen (vor allem älterer oder vorerkrankter Per- Person wird. Dies ist nach den Erkenntnissen des RKI durch sonen). Auf Grund der vorliegenden epidemiologischen Zu- Kontaktbeschränkungen erreichbar. sammenhänge steht zu vermuten, dass ein Eintrag des Virus Mildere gleich geeignete Mittel kamen nicht in Betracht. in den Schwarzwald-Baar-Kreis hauptsächlich durch Personen Insbesondere reichen derzeit, wie das oben dargestellte ak- mit Aufenthalt in einem der Risikogebiete oder durch Kon- tuelle Infektionsgeschehen zeigt, die sich aus der CoronaVO taktpersonen zu bestätigten Fällen zu Stande kam. Das RKI angeordneten Beschränkungen nicht aus, um eine schnelle gibt derzeit als hauptsächlichen Übertragungsweg des Virus Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus zu verhindern. Die Be- SARS-CoV-2 die Tröpfcheninfektion an. Auch Schmierinfekti- schränkung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen onen sind möglich. Die Inkubationszeit des Virus beträgt laut reduziert die Anzahl der möglichen Kontakte von vornherein. RKI 14 Tage. Es ist nach den vorliegenden Erkenntnissen Die Effektivität milderer Maßnahmen wie dem Tragen eines möglich, dass Personen das Virus in sich tragen und bereits ausscheiden (die Personen also infektiös sind), noch bevor Mund-Nasen-Schutzes, dem Anfertigen von Teilnehmerlisten erste Symptome auftreten. Es gibt daher Fälle, in welchen die oder der Beschränkung auf negativ getestete Teilnehmende betreffende Person (insbesondere Kinder) mangels Symptomen hängt hingegen maßgeblich vom Verhalten der Teilnehmen- keine Kenntnis von ihrer Erkrankung hat. Ein Impfstoff oder den ab. Auch kann die Teilnehmerzahl von der zur Verfügung die Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung des Virus stehenden Fläche nicht abhängig gemacht werden und ist SARS-CoV-2 existieren derzeit noch nicht. Bei einer unkont- daher nicht gleich geeignet. Es ist realitätsfern, anzunehmen, rollierten Ausbreitung ist in kurzer Zeit mit einer hohen Anzahl dass die Teilnehmenden sich gleichmäßig über die gesamte behandlungsbedürftiger Personen mit schweren und kritischen Fläche verteilen. Es sind nämlich bei privaten Veranstaltungen bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufen zu rechnen. Es droht üblicherweise gerade keine festen Sitzplätze vorgesehen. Eine daher die Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversor- Übertragung von Mensch zu Mensch, z. B. durch husten gung durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten oder niesen ist wegen des vorherrschenden Übertragungs- mit ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet werden. wegs (Tröpfcheninfektion) auch durch mild erkrankte oder asymptomatisch infizierte Personen leicht möglich. Insbeson- II. Rechtliche Würdigung dere bei Personen, die relevanten Kontakt zu einer bestätigt Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 23.06.2020 an COVID-19 erkrankten Person hatten, ist aufgrund der vor- (in der jeweils gültigen Fassung) (Corona-VO) auf Grund liegenden Erkenntnisse anzunehmen, dass diese das Virus in von § 32 i. V. m. §§ 28 bis 31 IfSG infektionsschützende sich aufgenommen haben und somit ansteckungsverdächtig Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG sind. Darüber hinaus handelt angeordnet. Gemäß § 20 Abs. 1 CoronaVO können die zu- es sich dabei um ein relativ leicht übertragbares Virus. Ein ständigen Behörden weitergehende Maßnahmen zum Schutz direkter Kontakt mit infizierten Personen ist daher unbedingt vor Infektionen treffen. zu vermeiden.
Donnerstag, 22. Oktober 2020 Bad Dürrheimer Nachrichten Woche 43 9 Auch ist die Maßnahme nach Abwägung der betroffenen die privaten Räume. Dies ist infektionsschutzrechtlich relevant Rechtsgüter angemessen. Die Einschränkungen auf Seiten und rechtfertigt die weitergehende Beschränkung der Teilneh- der Betroffenen stehen nicht außer Verhältnis zum Zweck der menden. Bei Veranstaltungen in Privaträumen besteht daher Allgemeinverfügung, das Infektionsgeschehen einzudämmen ein weitergehendes Regelungsbedürfnis. Dies ist nicht zuletzt und die Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung darin begründet, dass eine Organisation (z. B. Ansprechpart- aufrecht zu erhalten. Dies insbesondere, weil private Veran- ner), wie sie bei Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten staltungen nicht generell verboten werden. Es verbleibt die und sonst zur Verfügung gestellten Räumen vorliegt, bei Ver- Möglichkeit, Veranstaltungen mit beschränkter Personenzahl anstaltungen in Privaträumen regelmäßig nicht gegeben ist. durchzuführen. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl blei- Aus diesem Grund ist die zulässige Anzahl der Teilnehmen- ben bei angemieteten Räumen Beschäftigte außer Betracht. den in diesem Bereich enger zu fassen als in öffentlichen, Darüber hinaus sind Veranstaltungen, an denen ausschließlich angemieteten und sonst zur Verfügung gestellten Räumen. der engste Familienkreis teilnimmt, nach Ziffer 3 dieser Allge- Die Stadt Bad Dürrheim als zuständige Ortspolizeibehörde meinverfügung bereits von den Beschränkungen ausgenom- ist verpflichtet, die Gesundheit und das Leben von Perso- men. Im Einzelfall kann aus wichtigem Grund im Einzelfall nen zu schützen; dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf nach Ziffer 4 dieser Allgemeinverfügung eine Ausnahme von Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 der Teilnehmerzahl erteilt werden. GG). In der gegenwärtigen Situation ist davon auszugehen, Die allgemeine Handlungsfreiheit der Teilnehmenden wird zwar dass eine höhere als die erlaubte Teilnehmerzahl erheblich beschränkt, dem steht allerdings die hohe Ansteckungsgefahr zu einer weiteren Beschleunigung der Ausbreitung des Virus bis hin zum tödlichen Verlauf der Krankheit gegenüber. Für beitragen würde. Bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Anste- ist damit zu rechnen, dass diese nicht mehr kontrollierbar ckungsgefahr gilt dabei kein strikter, aller möglichen Fälle ist und das Gesundheitssystem die Versorgung der schwer gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der gelten- erkrankten Personen nicht mehr sicherstellen kann. Hierbei de Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit handelt es sich um sehr hohe Schutzgüter, denen Vorrang des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stel- zu gewähren ist. Insoweit überwiegt der Gesundheitsschutz len sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise der Bevölkerung, insbesondere der Schutz der potentiell von eintretende Schaden ist (vgl. BGH, Urteil v. 22.03.2012, Az. schweren Krankheitsverläufen bedrohten Personen vor einer 3 C 16/11). Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem Ansteckung die allgemeine Handlungsfreiheit und die Berufs- neuartigen Erreger wegen seiner hohen Übertragbarkeit und ausübungsfreiheit. der Zahl der schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 LVwVG ist der unmittelbare für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit Zwang vor seiner Anwendung anzudrohen. Mildere Mittel als ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung die Anwendung des unmittelbaren Zwangs wie z. B. das geringere Anforderungen zu stellen. Es sind daher Situationen Zwangsgeld kommen nicht in Betracht, da die Veranstaltung zu vermeiden, in welchen eine größere Anzahl von Personen im Zweifel unmittelbar aufzulösen ist. Ferner muss die Anord- auf relativ engem Raum aufeinandertrifft und dort verweilt. nung sofort durchgesetzt werden, um die Verbreitung einer Eine solche Situation ist allerdings bei privaten Veranstal- übertragbaren Krankheit mit potentiell schwersten Folgen für tungen zu erwarten. Gerade bei privaten Veranstaltungen die Betroffenen zu verhindern. besteht die Gefahr einer Übertragung im besonderen Maße, Gemäß §§ 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG haben Wider- denn in diesem Rahmen werden regelmäßig die allgemeinen spruch und Anfechtungsklage gegen diese Maßnahme keine Abstands- und Hygieneregeln nicht konsequent eingehalten. aufschiebende Wirkung. Dies zeigt die steigende Zahl von Neuinfizierungen, die ei- Hinweis: nen Zusammenhang zwischen größeren privaten Feiern im Aktuelle Informationen sind auf der Website (www.bad-duer- Familien- und Freundeskreis und der steigenden Inzidenz rheim.de) zu finden. nahelegen. Typisch für private Veranstaltungen ist eine be- Diese Allgemeinverfügung sowie ihre Begründung kann wäh- stehende Vertrautheit und Nähe der Teilnehmenden, die sich rend der Dienstzeiten bei der Stadt Bad Dürrheim kostenlos in Geselligkeit und Herzlichkeit äußert. Aufgrund dessen sind eingesehen werden und ist gegen Kostenerstattung als Aus- private Veranstaltungen üblicherweise in besonderem Maße druck erhältlich. durch zwischenmenschliche Interaktion und Kommunikation Diese Allgemeinverfügung über die Einschränkung privater Fei- sowie physischen Kontakt geprägt. Diese engeren Kontakte erlichkeiten zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sind infektionsschutzrechtlich riskant. Hinzu kommt, dass die SARS-CoV-2 wird auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrheim Verweildauer auf privaten Veranstaltungen typischerweise re- gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 der Verordnung des Innenministe- lativ hoch ist. Von privaten Veranstaltungen geht daher ein riums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) spezifisch hohes Infektionsrisiko aus. Zudem hat sich in den notbekanntgemacht. Das bedeutet, dass diese Allgemeinverfü- letzten Tagen die Anzahl der Infizierten deutlich erhöht. Es gung am Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite kommen täglich neue Infektionen hinzu, sodass die 7-Tages- Stadt Bad Dürrheim (www.bad-duerrheim.de) als bekannt ge- Inzidenz deutlich auf über 35 pro 100.000 Einwohner ange- geben gilt, wenn dies in der Verfügung so bestimmt wurde. stiegen ist. Es besteht somit nicht mehr nur die Gefahr einer Diese Notbekanntmachung ist zwingend notwendig, da die Ansteckung durch Personen aus Risikogebieten, vielmehr Satzung der Stadt Bad Dürrheim über die Form der öffentli- liegt jetzt ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem chen Bekanntmachungen in § 1 nur eine Veröffentlichung im SARS-CoV-2 Virus zu infizieren. amtlichen Mitteilungsblatt „Bad Dürrheimer Nachrichten“ vor- Bezüglich Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten und sieht. Dieses erscheint regulär nur einmal in der Woche; selbst sonst zur Verfügung gestellten Räumen wird auch nicht der wenn die Bekanntgabe am nächsten Erscheinungstag des Umsatzausfall der mittelbar betroffenen Anbieter der Räum- Mitteilungsblatt „Bad Dürrheimer Nachrichten“ in diesem ein- lichkeiten verkannt. Diesem wirtschaftlichen Schaden steht gerückt wurde, würde diese Allgemeinverfügung erst am dar- die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit, auffolgenden Tag in Kraft treten. Da die Verbreitung des Virus die erfahrungsgemäß zu erheblichen Gesundheitsbeeinträch- exponentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne entsprechende tigungen bis zum Tod der erkrankten Personen führen kann, Maßnahmen ein weiteres hohes Verbreitungsrisiko nach sich gegenüber. Aufgrund dieser erheblichen Gefahr müssen da- zieht, ist diese Notbekanntmachung erforderlich. her bei einer Abwägung der wirtschaftliche Schaden und die Die Bekanntmachung wird gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 DVO Berufsausübungsfreiheit zurückstehen. GemO in der durch die Bekanntmachungssatzung der Stadt Private Räume sind vielmehr räumlich begrenzt, die Abstands- Bad Dürrheim vorgegebenen Form wiederholt, sobald die regeln können nicht eingehalten werden. Die Unterscheidung Umstände es zulassen. Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Lan- zwischen Veranstaltungen in öffentlichen Räumen einerseits desverwaltungsverfahrensgesetz tritt diese Allgemeinverfügung und privaten Räumen andererseits ist dadurch gerechtfertigt, einen Tag nach ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite dass die öffentlichen Räume typischerweise größer sind als in Kraft.
10 Woche 43 Bad Dürrheimer Nachrichten Donnerstag, 22. Oktober 2020 Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG Polizeiposten Bad Dürrheim 07726 939480 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorge- nach Dienstschluss/an Sonn- + Feiertagen: nannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung. Polizeirevier Schwenningen 07720 8500-0 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ÄRZTLICHER NOTDIENST Bekanntgabe bei der Stadt Bad Dürrheim Widerspruch er- hoben werden. Notfallpraxen im Schwarzwald-Baar Klinikum, Bad Dürrheim, 15. Oktober 2020 Klinikstraße 11, 78052 Villingen-Schwenningen gez. Jonathan Berggötz Bürgermeister Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche Montag - Donnerstag: 19 bis 21 Uhr Freitag: 18 bis 21 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag: 9 bis 21 Uhr Wir gratulieren HNO-Notfallpraxis Samstag/Sonntag/Feiertag: 10 bis 20 Uhr Coronavirus: Derzeit keine Besuche bei Jubilaren Notfallpraxis für Erwachsene Zum Schutz von Seniorinnen und Senioren finden aufgrund Montag - Donnerstag 18 bis 22 Uhr der aktuellen Lage keine Besuche der Stadtverwaltung bei Freitag 16 bis 22 Uhr Alters- und Ehejubilaren statt. Die Urkunden vom Minister- Samstag/Sonntag/Feiertag: 8 bis 22 Uhr präsidenten sowie ein Glückwunschbrief von Bürgermeister Jonathan Berggötz werden eingeworfen bzw. an der Haustür Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 übergeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Zahnärztlicher Notdienst 01803 222555-65 Die Stadtverwaltung übermittelt den Jubilaren die herzlichsten Giftnotrufzentrale 0761 19240 Glück- und Segenswünsche. Tierärztlicher Notdienst Mit der Veröffentlichung einverstanden: Tierklinik Schabelhof Bad Dürrheim 07726 3789999 25.10.2020 Herrn Dieter Erhard Erich Schwarz Breslauer Straße 52 zum 85. Geburtstag BEREITSCHAFTSDIENSTE DER STADT 26.10.2020 Frau Theresia Schanz Hansjakobweg 19 zum 102. Geburtstag Wasserversorgung 07726 929973 Herrn Harry Willi Bittlingmaier nach Dienstschluss/an Sonn- + Feiertagen: 0171 7718355 Königsberger Straße 68 zum 75. Geburtstag Abwasserbeseitigung 07706 1020 Herrn Afanassi Terzinow nach Dienstschluss/an Sonn- + Feiertagen: 0171 9908811 Königsberger Straße 29 zum 70. Geburtstag Strom Kernstadt Energiedienst AG 27.10.2020 Frau Gabriele Dehner Service-Nummer 07623 92-1800 Scheffelstraße 3 zum 80. Geburtstag Störungs-Nummer 07623 92-1818 28.10.2020 Frau Margret Burchartz Strom Stadtteile EnBW AG Am Salinensee 2 zum 85. Geburtstag Störungs-Nummer 0800 3629-477 29.10.2020 Herrn Rastko-Darko Hlade www.störungsauskunft.de Bahnhofstraße 4 C zum 75. Geburtstag Gasversorgung ZVB Villingen-Schwenningen 07721 40504444 Zu verschenken SONSTIGE HILFSDIENSTE Telefonseelsorge 0800 1110111 45 - 5-teilige Weihnachtskrippe mit Stall, Maria und Josef, Evang. Sozialstation Bad Dürrheim 07726 8782 25 cm groß Kath. Sozialstation Bad Dürrheim 07721 98730 Tel. 07726 / 8137 Bad Dürrheimer Pflegeservice 07726 939715 Ambulanter Pflegedienst Casa Vitale 07726 9224-0 Haben Sie auch etwas zu verschenken? Ambulanter Dienst Betreuung und Wenn ja, dann können Sie das jeweils bis zum Redaktions- Pflege zuhause 07726 311400 schluss, montags um 10 Uhr (Änderungen bitte beachten), der Stadtverwaltung, Redaktion Bad Dürrheimer Nachrich- Dorfhelferinnenstation Bad Dürrheim ten, Tel.: 07726 666-203 oder unter bdn@bad-duerrheim.de Einsatzleitung Stadt Bad Dürrheim 07726 666-220 mit Angabe aller Daten (Kurzbeschreibung des Gegenstands, Hebammenpraxis Beate Andersen 07726 928228 Name, Adresse, Telefonnummer) mitteilen. In der kommen- Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis den Ausgabe der Bad Dürrheimer Nachrichten werden die Sozialdienst 0771 83228-11 Mitteilungen dann kostenlos veröffentlicht. Bitte beachten Sie, Sozialpsychiatrischer Dienst 07721 8407-30 dass Tiere aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht veröffent- Hospizbewegung Schwarzwald-Baar-Kreis licht werden. Begleitung für Schwerstkranke, Sterbende und Angehörige 07721 408735 Bereitschaftsdienste APOTHEKEN (unter der Woche ab 20.00 Uhr) NOTRUFE 22.10.2020: Delta-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 5 61 96 Polizei 110 Am Riettor 4, Villingen Feuerwehr 112 Sonnen-Apotheke am Bahnhof Rettungsdienst 112 Tel.: 0771 - 92 03 05 40 DRK Krankentransporte 07721 19222 Bahnhofstr. 12, Donaueschingen
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