Chancen des EEG 2021 für die Wasserstoff-Erzeugung und Power-Purchase-Agreements - By: Felix Schimek, Nikolaos Terzopoulos und Dr. Martin Robinius ...
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Chancen des EEG 2021 für die Wasserstoff-Erzeugung und Power-Purchase-Agreements By: Felix Schimek, Nikolaos Terzopoulos und Dr. Martin Robinius
umlaut Whitepaper Inhalt Zusammenfassung 3 Ausgangssituation 4 Änderungen im EEG 2021 4 Anforderungen an den Strombezug für Elektrolyseure 5 Auswirkungen auf den Strombezug 6 Einfluss der EEG 2021 auf H2-Gestehungskosten 7 Energiesystemische Einordnung 7 Annahmen 8 Haftungsausschluss 8 2
umlaut Whitepaper Abbildung 1: Befreiungstatbestände des EEG 2021 zur H2-Erzeugung Zusammenfassung • Durch die EEG-Novelle können die Kosten zur Erzeugung von grünem Wasserstoff um ca. 40% reduziert werden. • Wasserstoffgestehungskosten von etwa 5 €/kg H2 werden möglich. • PPAs (Direktverträge) für den Strombezug sind die einzige sinnvolle Option den Anforderungen an „grünen Wasserstoff“ zu entsprechen. • Die EEG-Novelle erhöht entsprechend die Komplexität in der Strombeschaffung für Elektrolyseure. • Die genauen Anforderungen an „grünen Wasserstoff“ sind noch nicht final festgelegt. Der Erlass einer entsprechenden Verordnung steht noch aus. • Durch weitere Kostenreduktionen auf der Strompreisseite, als auch auf der Technologieseite sollten Wasserstoffgestehungskosten von 2 €/kg H2 anvisiert werden. 3
umlaut Whitepaper Ausgangssituation In der nationalen Wasserstoffstrategie wurde die Nutzung von Wasserstoff (H2) als wesentlicher Bestandteil zur Erreichung der deutschen Klimaziele definiert. Zur Versorgung des nationalen Bedarfs ist neben der inländischen H2-Erzeugung auch der Aufbau von H2- Importen notwendig. Doch schon jetzt besteht ein enormes Interesse H2-Anwendungen in der Industrie und der Mobilität zu nutzen. Neben einer frühzeitigen Dekarbonisierung unterstützen diese Projekte die Etablierung von Bedarfen und den Aufbau einer nationalen Infrastruktur. Da aktuell kein umfassender Wasserstoff-Gas-Markt existiert, stehen Initiativen zur Einführung von H2-Anwendungen derzeit vor der Herausforderung die Versorgung mit nachhaltigem Wasserstoff zu gewährleisten. Zumeist bietet sich hierfür die Erzeugung von Wasserstoff durch lokale Elektrolyseure an. Die wirtschaftliche Erzeugung von Wasserstoff stand bisher vor allem aufgrund der hohen Stromkosten vor einer Herausforderung. Aufgrund der Abgaben und Umlagen auf den Strombezug, summierten sich die Stromkosten für einen Elektrolyseur, mit Anschluss an das Stromnetz, auf bis zu 80% der gesamten H2-Gestehungskosten. Die Novelle des EEG (EEG 2021), das seit Januar in Kraft getreten ist, ermöglicht nun eine erhebliche Reduzierung der Stromkosten für Elektrolyseure. Über die dort formulierten Anforderungen an „grünen Wasserstoff“ wird auch die Wahl der Stromquelle zur Wasserstoffherstellung mittels Elektrolyse beeinflusst. Änderungen im EEG 2021 Zur Herstellung von „grünem Wasserstoff“ entfällt die EEG-Umlage vollständig oder wird vermindert. Nach dem neuen § 69b, EEG kann der Strombezug zur Erzeugung von „grünem Wasserstoff“ vollständig von der EEG-Umlage befreit werden. Unabhängig vom Verwendungszweck ist dieses Privileg nur auf Elektrolyseure beschränkt, welche nachweislich grünen Strom beziehen. Gleichzeitig ist für die Erzeugung von „grünem Wasserstoff“ der Wegfall der KWKG-Umlage vorgesehen (§ 27d, KWKG 2020). Stromkostenintensive Unternehmen können schon seit dem EEG 2017 nach § 64 Abs. 2 eine Reduzierung der EEG-Umlage auf minimal 15% beantragen. Nun wird mit dem neuen Absatz 8 § 64 EEG 2021, dieses Privileg für Unternehmen, welche der Herstellung von Industriegasen zugeordnet werden können, neu geregelt. Das Privileg der EEG-Reduzierung 4
umlaut Whitepaper nach kann nur in Anspruch genommen werden, falls „grüner Wasserstoff“ erzeugt wird. Im Unterschied zur vorhergehenden Option, ist für das produzierende Gewerbe ebenfalls eine Reduktion der netzentgeltgekoppelten Abgaben sowie eine Befreiung von der Stromsteuer (§ 9a StromStG) möglich. Anforderungen an den Strombezug für Elektrolyseure Der Begriff „grüner Wasserstoff“ ist juristisch noch nicht eindeutig definiert. Zur Reduktion der EEG-Umlage muss jedoch nachweislich grüner Strom bezogen werden. Die genauen Anforderungen zur Reduktion der EEG-Umlage sind noch nicht vollständig festgelegt. Jedoch ist bereits bekannt, dass für „grünen Wasserstoff“ strenge Kriterien bezüglich der Herkunft des eingesetzten Stroms angelegt werden. Der für die Elektrolyse verwendete Strom muss nachweislich erneuerbar erzeugt sein und darf gleichzeitig nicht staatlich gefördert sein. Strom welcher durch einen klassischen Liefervertrag bezogen wird scheidet damit aus, da zum einen für den über die Börse bezogenen (grünen) Strom keine Herkunftsnachweise bezogen werden können und zum anderen der dort gehandelte Grünstrom bereits durch das EEG-Regime (z.B. durch eine Einspeisevergütung) gefördert ist. Alternativ zur Strombörse, lässt sich grüner Strom über Direktverträge (PPA) mit Energieerzeugern beziehen. In diesem Fall ist die erneuerbare Stromerzeugung nicht gefördert und deren Ursprung kann mit Herkunftsnachweisen bewiesen werden. Momentan ist davon auszugehen, dass eine teilweise bzw. vollständige Reduktion der EEG- Umlage nur in Verbindung mit einem Strombezug über Direktverträge erfolgen kann. Mit dem Ziel die Energiewende nachhaltig zu unterstützen, können weitere lokale und zeitliche Anforderungen an den Strombezug gestellt werden, welche die Wahl der Stromquelle für Elektrolyseure einschränken. Im Rahmen einer Verordnung (§ 96b EEG) sind diese Anforderungen und die Definition von grünem Wasserstoff durch die Bundesregierung noch auszugestalten. 5
umlaut Whitepaper Auswirkungen auf den Strombezug Power-Purchase-Agreements sind voraussichtlich die einzige Möglichkeit des Strombezugs zur Erzeugung von „grünem Wasserstoff“ und erhöhen die Komplexität von PtG-Projekten. Die Bundesregierung möchte mit den Anforderungen zur Reduktion der EEG-Umlage ausschließlich die Erzeugung von grünem Wasserstoff fördern. Zudem soll der Bau bzw. die Nutzung von erneuerbaren Energieanlagen außerhalb des Förderregimes des EEG angeregt werden. Strom aus bereits gebauten Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) wird, unter den gegebenen Voraussetzungen, voraussichtlich nicht zur Wasserstofferzeugung genutzt werden, da diese Anlagen aus dem aktuellen Förder- und Vergütungsmodell austreten müssten. Zur Wasserstofferzeugung kommen damit primär neue EE-Anlagen in Frage, welche durch Strom-Direktvermarktung ohne Förderung betrieben werden. Aus Sicht der EE-Betreiber könnte die Stromvermarktung an Elektrolyseure damit direkt mit einer möglichen Förderung der EE-Anlagen durch das EEG-Regime konkurrieren. Unterschiedliche Finanzierungs- bzw. Förderungsregelungen für EE-Anlagen haben dazu geführt, dass Power-Purchase-Agreements in Europa bisher kaum verbreitet sind. Mit dem Abbau der Förderung, insbesondere für großskalige Anlagen und den neuen Anforderungen für „grünen Wasserstoff“, kommt ihnen allerdings in Zukunft voraussichtlich eine größere Rolle zu. Abbildung 2: Wasserstoffgestehungskosten für „grünen Wasserstoff“ – Vergleich EEG 2017 vs. EEG 2021 6
umlaut Whitepaper Einfluss der EEG 2021 auf H2-Gestehungskosten Durch den Wegfall der EEG-Umlage können die Wasserstoffgestehungskosten um ca. 40% reduziert werden. Abbildung 2 zeigt die Wasserstoffgestehungskosten für verschiedene Strombezugsoptionen. Der erste Wert links, stellt die Wasserstoffgestehungskosten vor der EEG-Novelle dar. Umgekehrt sind dies im neuen Förderregime die Gestehungskosten, wenn die Anforderungen an „grünen Wasserstoff“ nicht erfüllt werden können. Durch die EEG-Novelle kann eine Reduktion der Wasserstoff-Gestehungskosten um etwa 40% für „grünen Wasserstoff“ im Vergleich zum EEG 2017 erreicht werden (siehe Abbildung 2, Mitte). Die günstigste Variante der Wasserstofferzeugung stellt nach wie vor die Eigenversorgung einer PtG-Anlage dar, da alle Abgaben & Umlagen entfallen. In diesem Fall sind allerdings hohe Anforderungen an die Abgrenzung zum Stromnetz zu erfüllen (siehe Abbildung 2, rechts). [Siehe auch: Wasserstoffgutachten Schleswig-Holstein] Energiesystemische Einordnung Durch weitere Kostenreduktionen auf der Strompreisseite, als auch auf der Technologieseite sollten Wasserstoffgestehungkosten von 2 €/kg H2 anvisiert werden. Die hier beschrieben Wasserstoffgestehungskosten sind ein erster Schritt zu einem nachhaltig wirtschaftlichen Einsatz von Elektrolyseuren im Gesamtsystem. Die für die Energiewende benötigte Elektrifizierung bedeutet nicht nur für Elektrolyseure, sondern auch für weitere Anwendungen der Sektorenkopplung, dass der Strompreis insgesamt deutlich sinken und der Öl- und Gaspreis demgegenüber steigen muss. Dies ist zum einen über eine Anpassung des CO2-Preises oder der Steuern und Umlagen möglich. Langfristig sollte die Realisierung von Wasserstoffgestehungskosten im Bereich von 2 €/kg H2 verfolgt werden. In diesem Bereich wäre Wasserstoff zu vielen konventionellen Alternativen wettbewerbsfähig und z.B. ein wirtschaftlicher Einsatz in der Wärmeversorgung denkbar. 7
umlaut Whitepaper Annahmen Annahmen für H2-Gestehungskosten an der Elektrolyse Stromgestehungskosten [ct/kWh] 5 Spezifischer Verbrauch Elektrolyse [kWh/Nm3] 5 Stack Lebenszeit [h] 80.000 CAPEX [€/kW] 910 OPEX [% CAPEX] 3 Haftungsausschluss Diese Veröffentlichung stellt die Interpretation der aktuellen Gesetzeslage im Februar 2021 dar. Das EEG 2021 steht zu diesem Zeitpunkt noch unter Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission (§ 105 EEG 2021). Wir bedanken uns für die rechtlichen Hinweise von RA und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Fabio Longo, Karpenstein Longo Nübel Rechtsanwälte (KLN). umlaut und KLN übernehmen keinerlei Garantie oder Haftung aufgrund der hier ausgelegten Gesetzestexte. 8
umlaut Whitepaper umlaut SE Am Kraftversorgungsturm 3 52070 Aachen Germany www.umlaut.com Felix.Schimek@umlaut.com Martin.Robinius@umlaut.com Veröffentlicht am 01.03.2021 9
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