Compliance Guide Deutsche Version 2021 - ETH Zürich
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Inhalt Warum ein Compliance Guide? 3 Interessenkonflikte 4 Integrität in der Forschung 8 Lehre 10 Anstellung, Führung und Betreuung 12 Finanzen 16 Exportkontrolle 18 Beschaffungen 20 Berufliche Auslagen 24 Sicherheit, Gesundheit und Umwelt 26 Informationssicherheit und Datenschutz 28 Kommunikation 30 Technologietransfer /Forschungsverträge 32 Forschung an und mit Menschen 34 Tierversuche 36 Datenschutz in der Forschung 38 Rechtssammlung der ETH Zürich und systematische Sammlung des Bundesrechts 40 Compliance kompakt: e-Learning 41
Vorwort der Schulleitung Warum ein Compliance Guide? Die ETH Zürich gehört zu den weltweit führenden Hochschulen und ihre Forschung und Lehre geniessen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland hohes Ansehen. Diese Reputation verdankt die Hochschule nicht nur den hervorragenden Leistungen aller ETH-Angehörigen, sondern auch den gelebten ethischen Werten, die den Alltag an der Hochschule prägen. Die ETH Zürich pflegt eine Ermöglichungskultur und gewährt ihren Angehörigen viel Autonomie. Diese Kultur setzt Eigenverantwortung voraus. Sie kann nur gelebt werden, wenn sich alle Angehörigen hohen ethischen und moralischen Standards verpflichtet fühlen, sich an die gesetzlichen Vorschriften und internen Weisungen halten und diese umsetzen. Eigenverantwortliches Handeln bedeutet, dass sich die ETH-Angehörigen, insbesondere Führungsverantwortliche, mit den Regeln vertraut machen, die sie bei ihrer Arbeit berücksichtigen müssen. Der vorliegende Compliance Guide soll als Orientierungshilfe dienen. Gleichzeitig soll er uns vor Augen führen, dass unser Handeln als ETH-Angehörige direkt den Ruf der gesamten Institution tangiert. Wer sich nicht ordnungsgemäss verhält, kann zur Verantwortung gezogen werden. Mit Ihrem korrekten Verhalten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem guten Arbeitsklima an der ETH Zürich und helfen mit, eigenverantwortliches Handeln auf allen Ebenen zu stärken. Joël Mesot Sarah Springman Präsident Rektorin Detlef Günther Robert Perich Ulrich Weidmann Vizepräsident für Forschung Vizepräsident für Finanzen Vizepräsident für Infrastruktur und Controlling Vanessa Wood Julia Dannath-Schuh Vizepräsidentin für Wissenstransfer Vizepräsidentin für Personalentwicklung und Wirtschaftsbeziehungen und Leadership
Interessenkonflikte Grundregeln Das Vermeiden und Erkennen von Interessenkonflikten ist – Der Umgang mit anvertrauten Finanzmitteln der ETH ein Grundstein für die gelebte Kultur der Eigenverantwor- Zürich, z.B. bei Einladungen, Beschaffungen, berufli- tung und Autonomie an der ETH Zürich. chen Auslagen und Reisen. – Donationen, Schenkungen usw. können zu Konflikten Von den Mitarbeitenden der ETH Zürich wird daher erwar- mit dem Grundsatz der Freiheit von Forschung und tet, dass sie erkennen, wenn sich ein Interessenkonflikt Lehre führen. ergeben kann. Dabei ist neben der eigenen Wahrnehmung – Private Beraterverträge müssen im eigenen Namen auch die mögliche Wahrnehmung durch Dritte zu beachten. abgeschlossen werden, der Nutzen und das Risiko sind Besonders wichtig ist sicherzustellen, dass die Freiheit von privat zu verantworten. Lehre und Forschung nicht durch Interessenkonflikte be- – Interessenkonflikte können sich auch aus der Vergabe einträchtigt wird. von Rechten oder Vergünstigungen an Dritte ergeben. Lassen sich Interessenkonflikte nicht vermeiden, müssen – Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer diese den Vorgesetzten offengelegt, diskutiert und der Um- Geschäftsidee (z.B. bei einer Spin-off-Gründung) gang damit geregelt werden. Transparenz ist im Bereich und damit verbunden der Umgang mit Eigentum und möglicher Interessenkonflikte unverzichtbar, um die Inte- Ressourcen der ETH Zürich. grität und den Ruf sowohl der Mitarbeitenden als auch der – Bei der Ausübung akademischer Beschäftigungen z.B. ETH Zürich zu schützen. bei der Übernahme von Mandaten, der Einsitznahme in Gremien, einer Affiliation an einer anderen Institu- Interessenkonflikte (Conflict of interest) tion, der Teilnahme und Organisation von Forschungs Ein Interessenkonflikt liegt in Situationen vor, in denen die tagungen sind mögliche Interessenkonflikte zu persönlichen Interessen oder Konstellationen von Mitarbei- beachten und zu vermeiden. tenden deren berufliches Urteilsvermögen, Verhalten oder Entscheidungen an der ETH Zürich b eeinflussen könnten. Ein „Conflict of Committment“ als eine besondere Art des Interessenskonflikts, welcher sich auf das Engagement der Konkret können insbesondere in folgenden Themenberei- Mitarbeitenden auswirkt und arbeitsvertraglichen Verpflich- chen Interessenkonflikte vorkommen: tungen entgegenwirkt, muss vermieden werden. – Finanzielle Anreize – Persönliche Konstellationen (nahestehende Personen, Verwandte, Freunde) – Nebenbeschäftigungen oder Mandate – Bei Beschaffungsgeschäften – Benutzung von Ressourcen der ETH Zürich (z.B. im Umfeld von Spin-off) Beispiele von Interessenkonflikten – Die Ausübung von Nebenbeschäftigungen z.B. in ei- nem Verwaltungsrat, in einer Geschäftsführung oder als Inhaberin oder Inhaber einer Firma kann zu Inter- essenkonflikten mit der Anstellung an der ETH Zürich führen. – Die Anstellung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern und Verwandten oder in einer Partnerschaft lebenden Personen. 4
Verantwortlichkeiten Neben den Mitgliedern der Schulleitung wird insbesondere auch von Professorinnen und Professoren sowie von leiten- den Angestellten ein besonders bewusster und sorgfälti- ger Umgang mit möglichen Interessenkonflikten erwartet. Bestehende oder zukünftige Interessenkonflikte sind zu vermeiden oder transparent zu machen und zu regeln. Kontakt Professorinnen und Professoren: Stab Professuren https://www.ethz.ch/de/die-eth-zuerich/organisation/stabs- stellen/stab-professuren.html → Mitarbeitende: Vorgesetzte Stelle und/oder zuständige Personalchefin oder Personalchef https://www.ethz.ch/services/de/organisation/abteilungen/ personal.html → 5
Rechtliche Grundlagen Bundespersonalgesetz (BPG), Art. 20 und 23 Bundespersonalgesetz → Personalverordnung ETH-Bereich (PVO-ETH), Art. 56 ff. Personalverordnung ETH-Bereich → Weisungen des ETH-Rates betreffend Nebenbeschäfti- gung von Professorinnen und Professoren im ETH-Bereich RSETHZ 501.1 → Verordnung des ETH-Rates über die Professorinnen und Professoren der Eidgenössischen Technischen Hoch schulen (Professorenverordnung ETH), Art. 6 Professorenverordnung ETH → Richtlinien des ETH-Rates betreffend Nebenbeschäfti- gungen der Mitglieder der Schulleitungen der ETH und der Direktionen der Forschungsanstalten RS 501.4 → Richtlinien betreffend Nebenbeschäftigung von Professorinnen und Professoren der ETH Zürich RSETHZ 501.2 → Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der ETH Zürich (Verwertungsrichtlinien) RSETHZ 440.4 → Richtlinien über die Anstellung von Ehegattinnen oder Ehegatten, Lebespartnerinnen oder Lebenspartner und Verwandten an der ETH Zürich RSETHZ 121.14 → 6
Tipps im Alltag – Wenn Sie ein Mandat als Geschäftsführerin – Nehmen Sie keine Einladungen an, die unüblich oder Geschäftsführer, Verwaltungsrätin oder hohe Beträge beinhalten (>CHF 150.–). Dies gilt Verwaltungsrat oder ein politisches Amt an auch für Schenkungen, die direkt an Sie gerich- nehmen, melden Sie dieses an (bei den Vorge- tet sind. setzten und allenfalls beim Stab Professuren). Verwaltungsratsmandate und Geschäfts – Wenn Sie ein privates Beratungsmandat anneh- führungsmandate sind generell bewilli- men, verwenden Sie hierzu ausschliesslich Ihre gungspflichtig. private Adresse und Infrastruktur. – Nebenbeschäftigungen sind bewilligungspflich- – Stellen Sie sicher, dass bei Aufträgen, tig, wenn die Interessen oder die Reputation Bestellungen, Beschaffungen oder Projekten der ETH Zürich betroffen sein könnte oder mit Spin-off-Firmen der ETH Zürich kein wenn Mitarbeitende die Infrastruktur Interessenskonflikt entsteht. Wenden Sie sich beanspruchen. im Zweifelsfall an die Abteilung Finanzdienst- leistungen. – Wenn Sie Beschaffungen tätigen, konsultieren Sie die Einkaufskoordination und klären Sie ab, – Nutzen Sie Personal, Infrastruktur und ob Sie eine Unbefangenheitserklärung bereits finanzielle Mittel der ETH Zürich nur im unterschrieben haben. Halten Sie sich an die Rahmen Ihres Anstellungsverhältnisses Unbefangenheitsregeln bei einer Beschaffung. (keine Zweckentfremdung). – ETH-Mitarbeitende sind verpflichtet, – IP-Rechte: Melden Sie Interessenkonflikte, die transparent gegenüber der zuständigen sich aus der Vergabe von IP-Rechten ergeben, HR-Stelle (Personalchefin oder Personalchef) beim VPFW an. offenzulegen, wenn die Partnerin oder der Partner eine Anstellung im gleichen Bereich – Professorinnen und Professoren: Melden Sie sucht und im Bewerbungsprozess steht. sich beim Stab Professuren bei Interessen konflikten in Zusammenhang mit Neben- beschäftigungen. 7
Integrität in der Forschung Grundregeln Verantwortlichkeiten Neben der fachlichen Kompetenz ist die Integrität der Zunächst sind alle Forschenden an der ETH Zürich selbst Forschenden der wichtigste Faktor für einen nachhaltigen für ein integres Verhalten im Sinne der Integritätsrichtlinien Erfolg in der Wissenschaft. Die ETH Zürich legt deshalb verantwortlich. Im Rahmen ihrer Führungsaufgaben haben grossen Wert darauf, dass ihre Angehörigen sich an die gute jedoch die Projekt- und Forschungsgruppenleitenden, ins- wissenschaftliche Praxis halten. Dazu gehört die Einhaltung besondere die Professorinnen und Professoren, die mass- der Integritätsrichtlinien. Verstösse gegen diese können gebliche Letztverantwortung. geahndet werden. In der Forschung umfasst Integrität unter anderem Kontakt folgende Aspekte: – Der Projektleitung kommt besondere Verantwortung Bernhard Plattner zu. Sie ist dafür verantwortlich, dass alle Beteiligten Rainer Schulin die Integritätsrichtlinien kennen, und gibt ihr Wissen an Vertrauenspersonen der ETH Zürich den wissenschaftlichen Nachwuchs weiter. confidant@ethz.ch – Der wissenschaftliche Nachwuchs wird angemessen betreut. – Forschungsdaten und Verfahrensschritte, die für die Weiterführende Informationen Reproduktion von Forschungsergebnissen relevant sind, werden sorgfältig archiviert bzw. dokumentiert. Informationen zum Thema Integrität in der Forschung – Forschungsdaten oder -ergebnisse dürfen nicht erfun- https://www.ethz.ch/de/forschung/ethik-und-tierschutz/ den werden. Änderungen, Weglassungen oder Ergän- wissenschaftliche-integritaet.html → zungen an den erhobenen Daten müssen begründet werden und klar nachvollziehbar sein. Informationen zum Thema Plagiate – Wird geistiges Eigentum anderer in wissenschaftlichen http://www.ethz.ch/faculty/exams/plagiarism → Arbeiten verwendet, muss dies korrekt ausgewiesen werden. Als Als Autorinnen und Autoren auf wissen- schaftlichen Publikationen werden nur die Personen genannt, die den in den Integritätsrichtlinen festge- haltenen Anforderungen genügen. Die Reihenfolge der Nennung hat sich nach den fachspezifischen Konventi- onen zu richten. – Bei der Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten werden Objektivität, Unbefangenheit und Vertraulich- keit gewahrt. Bei Fragen zum korrekten wissenschaftlichen Verhalten oder bei vermutetem Fehlverhalten stehen die Vertrauens- personen der ETH Zürich allen Angehörigen der Hochschule als Ansprechpartner zur Verfügung. 8
Rechtliche Grundlagen Richtlinien für Integrität in der Forschung und gute wissenschaftliche Praxis an der ETH Zürich («Integritätsrichtlinien») RSETHZ 414 → Verfahrensordnung bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Forschung an der ETH Zürich RSETHZ 415 → Verhaltenskodex für wissenschaftliche Kooperationen der ETH Zürich RSETHZ 416 → Weisung der Rektorin über das eigenständige wissen- schaftliche Arbeiten https://www.ethz.ch/content/dam/ethz/common/docs/ weisungssammlung/files-de/wiss-arbeiten- eigenst%C3%A4ndigkeitserklaerung.pdf → Tipps im Alltag – Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiten- den die Integritätsrichtlinien und den «Zitierknigge» kennen und praktizieren. – Scheuen Sie sich nicht, problematisches Verhalten offen anzusprechen. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit den betroffenen Personen, ehe Sie sich an die Vertrauens- personen wenden. 9
Lehre Leistungskontrollen – Prüfungsaufgaben ermöglichen die Überprüfung der in den Lernzielen festgehaltenen Kompetenzen auf inhaltlich gültige und methodisch zulässige Weise. – Die Leistungsbewertung ist unabhängig von der prüfenden Person, und es gelten für alle die gleichen, Grundregeln transparenten bzw. nachvollziehbaren Bedingun- gen. Der Notenschlüssel ist so festgelegt, dass die Die ETH Zürich bildet Personen mit hoher Fachexpertise Note Studierender nicht von den Leistungen anderer und wissenschaftlichen Kompetenzen aus. Ausserdem Studierenden abhängt. bereitet sie ihre Studierenden darauf vor, Verantwortung zu – Die Prüfungskorrektur enthält Informationen über die übernehmen und als kritische Mitglieder der Gesellschaft studentische Leistung. Die Prüfungseinsicht ermöglicht eine konstruktive Rolle zu spielen. den Studierenden, diese Informationen für ihr weiteres Lernen zu nutzen. Konzeption und Durchführung des Unterrichts – Wird unehrliches Handeln bei Leistungskontrollen oder – Das Qualifikationsprofil des Studiengangs beschreibt ein Plagiat festgestellt, muss unverzüglich die Rektorin die von den Studierenden zu erwerbenden fachlichen und der zuständige Prorektor informiert werden. Beide und überfachlichen Kompetenzen. Die Lehrveranstal- Tatbestände gelten als disziplinarische Verstösse und tung trägt zum Qualifikationsprofil des Studiengangs werden durch die Rektorin geahndet. bei und baut auf dem curricularen Vorwissen bezüglich – Schriftliche Leistungskontrollen und Protokolle zu Inhalten und Kompetenzen auf. mündlichen Leistungskontrollen sind für Unbefug- – Lernziele sind klar formuliert, transparent, ambitio- te nicht zugänglich aufzubewahren und gemäss den niert und verbindlich. Inhalte und Gestaltung der Vor rechtlichen Vorgaben zu archivieren. lesungen, Übungen, Projekte, Praktika, Aktivitäten sowie die Prüfungen und andere Arten der Leistungs- Lehrevaluation kontrolle sind auf die Lernziele ausgerichtet. Die Lehre an der ETH Zürich wird durch zentral gesteuerte – Die Kreditpunkte reflektieren den durchschnittlichen Qualitätsvorgaben und Evaluationsinstrumente auf höchs- Arbeitsaufwand für die Studierenden. Der erwartete tem Niveau gehalten und weiterentwickelt. Das wichtigste Aufwand wird transparent gemacht. Instrument der umfassenden Lehrevaluation ist die Befra- – Für jede an der ETH Zürich verfasste Semester-, gung der Studierenden zu den Lehrveranstaltungen und Bachelor- oder Master-Arbeit unterschreiben die Prüfungen. Zudem werden an allen Departementen regel- Verfassenden eine Eigenständigkeitserklärung. Die Ver- mässig Peer-Reviews durchgeführt, anlässlich deren auch antwortung für die Einhaltung dieser Vorgabe liegt bei die Qualität der Lehre und insbesondere der Studiengänge den für die jeweilige Arbeit zuständigen Dozierenden. beurteilt werden. Die Dozierenden können auch für andere schriftliche Arbeiten eine Eigenständigkeitserklärung verlangen. – Wird in Lehrveranstaltungen Material anderer Autor Verantwortlichkeiten innen und Autoren verwendet, ist dieses mit Angabe der Quelle zu kennzeichnen. Die Dozierenden haben ihre Aufgaben, Kompetenzen und – Bei der Durchführung von Exkursionen, Feldkur- Verantwortlichkeiten im Bereich Lehre gemäss den diesbe- sen oder ähnlichen Veranstaltungen ist den Themen züglichen formalen und rechtlichen Vorgaben wahrzuneh- Sicherheit, Versicherungen und Verantwortlichkei- men. Die Die Studiendirektorinnen und Studiendirektoren ten besondere Beachtung zu schenken. Die Abteilung sind im Rahmen ihrer Führungsaufgabe u. a. für die ord- Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) bietet dies- nungsgemässe Umsetzung der studienbezogenen Regle- bezüglich Unterstützung an. mente verantwortlich. 10
Tipps im Alltag – Studierendendaten: Geben Sie Studierendendaten – Prüfungsblätter: Sorgen Sie am Ende einer nicht an Dritte weiter. Bewahren Sie Notenlisten schriftlichen Prüfung dafür, dass alle Studieren- nicht auf dem Laptop oder auf externen Daten den sämtliche Prüfungsblätter in einem geordne- trägern auf. Legen Sie Dokumente mit Studieren- ten Ablauf abgeben und die Abgabe und Entgegen- dennamen oder –nummern (z.B. Übungslisten) nahme dieser Unterlagen kontrolliert wird. nicht ohne Zugriffsschutz auf dem Web ab. Haben Studierende den Prüfungsraum verlassen, Benutzen Sie hierzu die Ablagemöglichkeiten der so dürfen von diesen keine weiteren Prüfungs Lehrbetriebsapplikationen. blätter mehr entgegengenommen werden. – Zulassung zum Studium: Versprechen Sie nie – Bekanntgabe von Noten: Die informelle Bekannt- mandem die Zulassung zum Studium, bevor der gabe einer Note, beispielsweise gleich im offizielle Zulassungsentscheid vorliegt. Dies gilt Anschluss an eine mündliche Prüfung, ist nicht für die Zulassung zu allen Studienstufen zulässig. Es ist stets das Departement bzw. das (Bachelor, Master, Doktorat sowie akademische Studiensekretariat, das die Note verfügt und den Weiterbildung). Studierenden mitteilt. Kontakt Die zuständigen Kontaktpersonen/Stabsstellen, ein- Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den schliesslich der Prorektoren, finden Sie im Bereich Rek- Studien an der ETH Zürich torin unter: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20110578/ https://www.ethz.ch/de/die-eth-zuerich/organisation/ index.html → schulleitung/rektor.html → Disziplinarordnung der ETH Zürich http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20042642/ Weiterführende Informationen index.html → Leitfaden für Dozierende Weisung: Wissenschaftliches Arbeiten und https://www.ethz.ch/services/de/lehre/leitfaden-dozierende. Eigenständigkeitserklärung html → https://www.ethz.ch/content/dam/ethz/common/docs/ weisungssammlung/files-de/wiss-arbeiten- Qualitätskriterien für die Lehre eigenst%C3%A4ndigkeitserklaerung.pdf → http://www.let.ethz.ch/docs/Qualitaetskriteren_LehreETH.pdf → Weisung: Akteneinsicht und Aktenweitergabe im Rahmen von Leistungskontrollen („Prüfungseinsicht“) Rechtliche Grundlagen https://www.ethz.ch/content/dam/ethz/common/docs/ weisungssammlung/files-de/pruefungseinsicht.pdf → Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen Weisung: Unterrichtsbeurteilung durch die Studierenden http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20121393/ an der ETH Zürich index.html → https://www.ethz.ch/content/dam/ethz/common/docs/ weisungssammlung/files-de/unterrichtsbeurteilung- Ausführungsbestimmungen zur Leistungskontrollenver- studierende.pdf → ordnung ETH Zürich https://www.ethz.ch/content/dam/ethz/common/docs/ https://rechtssammlung.sp.ethz.ch/Dokumente/615.pdf weisungssammlung/files-de/ausfuehrungsbestimmungen-vlk. pdf → 11
Anstellung, Führung und Betreuung Grundregeln Arbeitsverhältnisse Arbeitsverhältnisse an der ETH Zürich unterstehen dem des Finanzreglements und der Organisationsverordnung Bundespersonalrecht und sind öffentlich-rechtlicher N atur. ETH Zürich. Sie entstehen durch schriftliche Arbeitsverträge, die durch die zuständigen Personen der Abteilung Personal (Human Besonderheiten bei Assistenzprofessuren Resources) und den Arbeitnehmenden unterzeichnet wer- Assistenzprofessorinnen und -professoren werden gemäss den. Jede Verlängerung, Änderung und Beendigung des Richtlinien des P räsidenten über das Assistenzprofessuren- Arbeitsverhältnisses bedarf zu ihrer Gültigkeit der schrift- System für vier Jahre ernannt. Eine einmalige Verlängerung lichen Form und erfolgt ausschliesslich durch die Human um höchstens vier Jahre ist zulässig. Resources auf Antrag der vorgesetzten Stelle der Mitarbei- tenden. Die Human Resources sind im Auftrag der Schul- Besonderheiten beim wissenschaftlichen Personal leitung auch für die Umsetzung der Lohnpolitik zuständig. Die Umwandlung einer befristeten Anstellung in eine un- befristete kann nur von der Schulleitung auf Antrag des Das Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich unbefristet, wenn Departements beschlossen werden. Dabei besteht kein der Arbeitsvertrag nicht explizit – z.B. bei Projekten – eine Anspruch auf eine unbefristete Anstellung. Befristung vorsieht. Das Arbeitsverhältnis darf wiederholt befristet werden für: Spezialfall Doktorierende – Assistenzprofessorinnen und -professoren während Die Aufgaben und die Besoldung des wissenschaftlichen maximal acht Jahren. Personals sind in der Verordnung über das wissenschaft- – Assistierende, Oberassistierende sowie weitere liche Personal geregelt. Die Betreuungspersonen unter- Angestellte mit gleichartiger Funktion während stützen den wissenschaftlichen Nachwuchs darin, sich zu maximal sechs Jahren. Bei einem Wechsel von einer eigenständigen Forschenden zu entwickeln. Bei Meinungs- Assistierenden- zu einer Oberassistierendenstelle verschiedenheiten oder im Konfliktfall ist das Schlichtungs- werden die Assistenzjahre nicht angerechnet. verfahren gemäss Doktoratsverordnung zu beachten. – Angestellte in Lehr- und Forschungsprojekten sowie Personen in Projekten, die mit Drittmitteln finanziert Besonderheiten beim technisch-administrativen werden, während maximal neun Jahren. Personal – Übrige Angestellte (d.h. technisch-administratives Die Nichtbeachtung der maximal zulässigen befristeten Personal) während maximal fünf Jahren. Anstellungsdauer führt zu einem unbefristeten Anstel- lungsverhältnis. Die ETH Zürich orientiert sich am perso- Befristete Anstellungsverhältnisse enden ohne Kündigung nalrechtlichen Grundsatz, dass befristete Anstellungen nicht mit Ablauf der Vertragsdauer. Eine Überschreitung der ge- abgeschlossen werden dürfen, um den Kündigungsschutz setzlich maximal zulässigen befristeten Anstellungsdauer zu umgehen. Sie verfolgt deshalb die Policy, technisch ist nicht erlaubt. administratives Personal, das permanente Aufgaben erfüllt, in den zentralen Organen und in den Departementen unbe- Die Karriereplanung ist von den Vorgesetzten frühzeitig mit fristet anzustellen. den Betroffenen zu besprechen. Ausländische Staatsangehörige Anträge für befristete und unbefristete Anstellungen und Bei der Anstellung von ausländischen Staatsangehörigen Verlängerungen sind via HR-Workflow an die zuständigen muss je nach Nationalität eine Bewilligung durch die Stellen der Human Resources zu richten, unter Beachtung kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörde eingeholt werden. 12
Grundregeln Führung und Verhalten Die ETH Zürich sorgt für eine fortschrittliche und soziale sind immer so zu beschäftigen, dass sie einander nicht unmit- Personalpolitik. Sie bekennt sich mit ihren Führungsgrund- telbar unter- oder übergeordnet sind. Für verschwägerte oder sätzen zu einer offenen, auf Dialog basierten Führungskultur. bis mit dem zweiten Grad verwandte Personen gilt dasselbe. Führungsgrundsätze Neben den genannten Führungsgrundsätzen stehen die – Bewusst führen Professorinnen und Professoren bei der Betreuung des – Ziel- und entwicklungsorientiert führen wissen schaftlichen Nachwuchses in einer besonderen – Offen informieren und klar reden Verantwortung – Persönliche Entwicklung aktiv unterstützen – Teamgeist fördern Aufgaben in der Leitung einer Doktorarbeit – Wandel gestalten Die Leitung ist für die Betreuung der Doktorierenden ver- antwortlich. Sie stellt sicher, dass die Doktorierenden den Für die ETH Zürich ist ein respektvoller Umgang miteinan- Forschungsplan fristgerecht einreichen. Im Anschluss legt der zentral. Sie duldet keine sexuellen Belästigungen, kein sie den Forschungsplan innert zwölf Monaten nach der diskriminierendes, bedrohendes oder anderes unkorrektes provisorischen Zulassung der Doktorierenden oder des Verhalten. Der Verhaltenskodex Respekt dient allen ETH- Doktorierenden dem Doktoratsausschuss zur Genehmigung Angehörigen als Leitfaden. vor (Art. 11 Doktoratsverordnung). Sie bestimmt bei Bedarf zusätzlich eine oder mehrere Personen, die die Doktorie- Im Konfliktfall und bei Problemen steht allen Mitarbeiten- rende oder den Doktorierenden betreuen, und beantragt den Human Resources sowie die Ombudsstelle der ETH beim Doktoratsausschuss eine Korreferierende oder einen Zürich zur Verfügung. Korreferierenden, die oder den sie der Rektorin meldet. Dies muss bis spätestens drei Jahre nach der provisori- Nebenbeschäftigungen schen Zulassung erfolgen. Sie stellt sicher, dass die Dokto- Gemäss Personalverordnung sind Nebenbeschäftigungen rierenden ihr jährlich einen schriftlichen Bericht über den bewilligungspflichtig, wenn Fortgang ihrer Doktorarbeit erstatten und sie nimmt zum – ein Konflikt mit den Interessen der ETH Zürich oder eine Bericht eingehend Stellung (Art. 15 Doktoratsverordnung). – Beeinträchtigung in der Erfüllung der Aufgaben möglich ist, Er/sie ist Mitglied der Prüfungskommission, welche die – der Ruf der ETH Zürich gefährdet werden könnte, Doktorprüfung abnimmt. Diese findet spätestens sechs – der/die Mitarbeitende die Infrastruktur der ETH Zürich Jahre nach der provisorischen Zulassung statt (Art. 26 und beansprucht 27 Doktoratsverordnung). – oder der/die Mitarbeitende ein Verwaltungsratsmandat übernehmen will. Rechte und Pflichten der Doktorierenden Die Doktorierenden erstellen einen Forschungsplan. Dieser Nebenbeschäftigungen der Professorinnen und Professoren enthält die Zielsetzung und die Disposition der Doktorarbeit sind in einer Richtlinie der Schulleitung geregelt. sowie die Pflichten der Doktorierenden. Der Forschungsplan wird der Leitung sowie, nach Möglichkeit, einer Korrefe- Beschäftigung von Verwandten und rentin oder einem Korreferenten vorgelegt. Die Leitung Partnerinnen und Partnern der Doktorarbeit muss den Forschungsplan spätestens Angestellte sowie Professorinnen und Professoren, die mit- zwölf Monate nach der provisorischen Zulassung dem Dok einander verheiratet sind oder in einer Partnerschaft leben, toratsausschuss vorlegen (Art. 11 Doktoratsverordnung). 13
Verantwortlichkeiten Die Doktorierenden erstatten der Leitung auf deren Begeh- Die sorgfältige Rekrutierung von wissenschaftlichem und ren oder von sich aus über den Fortgang ihrer Arbeit jährlich technisch-administrativem Personal, das Betreuen und einen schriftlichen Bericht. Die Leitung nimmt zum Bericht Unterstützen des wissenschaftlichen Nachwuchses zu umgehend schriftlich Stellung (Art. 15 Doktoratsverordnung). eigenständigen Forschenden, die Offenlegung von mög- lichen Interessenkonflikten sowie die Wahrnehmung der Die Doktorierenden haben das Recht und die Pflicht, sich Funktion als Vorgesetzte oder Vorgesetzter unter Einhal- während des Doktorats weiterzubilden. Das Doktoratsstu- tung der geltenden Führungsgrundsätze der ETH Zürich dium erfolgt entweder im Rahmen eines individuell zusam- gehören zu den grundlegenden Verantwortlichkeiten der mengestellten Programms oder innerhalb eines Doktorats- der Professorinnen und Professoren. Sie halten die perso- programms. Die Doktorierenden stellen das Programm des nalrechtlichen Bestimmungen und den Verhaltenskodex individuellen Doktoratsstudiums nach Rücksprache mit der Respekt ein. Sie stellen sicher, dass alle für den For- Leitung zusammen (Art. 22 u. 23 Doktoratsverordnung). schungsbereich der Professur relevanten Bestimmungen (z.B. Arbeits- und Laborsicherheit, Integritätsrichtlinien, Die Anstellung erfolgt als «Assistierende» befristet nach Tierschutz, Humanforschung) eingehalten werden. Art. 17b ETH-Gesetz und Art. 9 der Verordnung über das wissenschaftliche Personal der ETH Zürich (VO wiss. Per- sonal). Die Arbeitsverträge können gemäss gesetzlichen Kontakt Regelungen wiederholt befristet geschlossen werden. Die zuständigen Kontaktpersonen bei Human Resources Das Salär ist in der VO wiss. Personal geregelt (Art. 8 und finden Sie unter Anhang 2). https://www.ethz.ch/de/die-eth-zuerich/organisation/abtei- lungen/personal.html → Aufgaben der Doktorierenden sind in Art. 10 Abs. 1 VO wiss. Personal definiert: Die Doktorierenden arbeiten während Stelle für Chancengleichheit von Frau und Mann mindestens 70 Prozent ihrer Arbeitszeit an der Dissertation http://www.equal.ethz.ch → und dem zugrunde liegenden Forschungsprojekt und für ihr Doktoratsstudium. Sie nehmen Aufgaben in der Lehre und bei allgemeinen Dienstleistungen wahr. Die Departemente Weiterführende Informationen regeln den Umfang dieser Aufgaben. Homepage der Human Resources Bei schwerwiegenden Meinungsverschiedenheiten zwi- https://www.ethz.ch/de/die-eth-zuerich/organisation/ schen der Leitung und der Doktorierenden oder dem abteilungen/personal.html → Doktorierenden bemüht sich die betreffende Departe- mentsvorsteherin oder der -vorsteher eine von ihr oder Weiterbildungsangebote der Human Resources ihm bezeichnete Person um eine Schlichtung. Bei Bedarf https://www.ethz.ch/services/de/anstellung-und-arbeit/ übernimmt der Prorektor die Vermittlerrolle. Bleiben die fuehrung-und-entwicklung/entwicklung/angebot-der- Vermittlungsbemühungen erfolglos, wird die Schlichtungs- personalentwicklung.html → kommission eingesetzt (Art. 17. Doktoratsverordnung). Informationen zum respektvollen Umgang an der Bei Fragen zum korrekten Führungs- und Betreuungs- ETH Zürich verhalten stehen den Doktorierenden und den Leitun- www.respekt.ethz.ch → gen von Doktoratsarbeiten Ansprechpersonen in den Departementen (Studiendirektorinnen und -direktoren, Departementsvorsteherinnen und -vorsteher) sowie der Prorektor Doktorat oder die Rektorin als Anlaufstelle zur Verfügung. Bei Fragen der Integrität in der Forschung und guten wissenschaftlichen Praxis, insbesondere bei Fragen der Autorschaft oder des Umgangs mit Primärdaten, sind die Vertrauenspersonen zu konsultieren. 14
Rechtliche Grundlagen ETH-Gesetz SR 414.110 → Bundespersonalgesetz SR 172.220.1 → Personalverordnung ETH-Bereich (PVO-ETH) RSETHZ 121.11 → Tipps im Alltag Verordnung über das Doktorat an der Eidgenössischen – Führen Sie mindestens einmal jährlich das Personal- Technischen Hochschule Zürich (Doktoratsverordnung gespräch gemäss den Grundsätzen der ETH Zürich ETH Zürich) durch. Setzen Sie Ihren Mitarbeitenden klare Ziele SR 414.133.1 und besprechen Sie die berufliche Entwicklung. Verordnung über das wissenschaftliche Personal der ETH Zürich – Nutzen Sie die Best-Practice-Tipps bei der Betreu- RSETHZ 516.1 → ung von Dissertationen: Selektionsinstrumente, Einzelgespräche, Fortschrittsberichte und wissen- Verordnung des ETH-Rates über die Professorinnen schaftliche Kommunikation. und Professoren der Eidgenössischen Technischen Hochschulen RSETHZ 501 → – Nutzen Sie die vielfältigen Weiterbildungsmöglich keiten, die seitens der Human Resources regel Weisungen des Präsidenten betreffend Urlaub von mässig kommuniziert werden. Ermöglichen Sie auch Professorinnen und Professoren der ETH Zürich Ihren Mitarbeitenden, diese Angebote zu nutzen. RSETHZ 510.10 → – Kontaktieren Sie bei Konflikten mit Mitarbeitenden Weisungen betreffend Meldungen von Angehörigen der ETH Zürich zu rechtlich und ethisch unkorrektem frühzeitig die Human Resources. Verhalten RSETHZ 130.1 → – Für zukünftige Mitarbeitende aus nicht EU- Staaten: Beachten Sie, dass eine Einreise und eine Arbeits- Richtlinien betreffend Nebenbeschäftigung von aufnahme nur mit den gültigen behördlichen Akten Professorinnen und Professoren der ETH Zürich erfolgen kann. Akademische Gäste sind dem RSETHZ 501.2 → Rektorat und HumanResources bekannt zu geben. Richtlinien des Präsidenten über das Assistenz professuren-System an der ETH Zürich – Bei gleicher Qualifikation von Bewerberinnen und RSETHZ 510.20 → Bewerbern ist die Gender Policy der ETH Zürich umzusetzen. Richtlinien über die Anstellung von Ehegattinnen oder Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern und Verwandten an der ETH Zürich – Vermeiden Sie Konflikte zwischen den Interessen RSETHZ 121.14 → der ETH Zürich und privaten Interessen. Reglement betreffend Meldungen von Angehörigen – Sie und ihre Mitarbeitenden dürfen nur Geschenke der ETH Zürich über unangemessenes Verhalten entgegennehmen, die in der Schweiz als üblich RSETHZ 615 → gelten. Geschenke und Einladungen dürfen die Unabhängigkeit, Objektivität und Handlungsfreiheit nicht einschränken. 15
Finanzen Grundregeln Das Finanzreglement regelt unabhängig der Mittelherkunft Budgetverantwortlichen, kann jedoch keine Delegationen die finanziellen Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompe- vornehmen. Die Stellvertretung ist die weitreichendste tenzen an der ETH Zürich. Form der Delegation von finanziellen Kompetenzen und kann nur an Mitarbeitende mit entsprechender Funktions- Sämtliche der ETH Zürich zufliessenden Mittel (inkl. Ver stufe erteilt werden. mögenswerte) gehen in das Eigentum der ETH Zürich über. Die Mittel sind Basis für die Budgetzuteilung. Die Zeichnungsberechtigungen der Budgetverantwortlichen richten sich nach den im Finanzreglement aufgeführten Die ETH Zürich richtet sich bezüglich finanziellem Ge- Schwellenwerten für finanzielle Verpflichtungen (z.B. durch schäftsverhalten insbesondere nach folgenden Grundprin- Verträge, Bestellungen und Kostengenehmigungen). Die zipien (Auszug Art. 3 FR): Schwellenwerte sind auch bei internen Mittelzusprachen und Transaktionen einzuhalten: – Ordnungs- und Rechtmässigkeit – Wirtschaftlicher, wirkungsorientierter und nachhaltiger is CHF 50 000: B Umgang mit den anvertrauten Mitteln und Budgets Budgetverantwortliche sind in ihren Verantwortungs- – Eigenverantwortlichkeit bereichen einzelzeichnungsberechtigt. – Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für finanzielle Belange sind entsprechend der wahrzuneh- CHF 50 000 bis 250 000: menden Funktion über die gesamte Institution hinweg In der akademischen Einheit: abgestuft, klar und eindeutig bezeichnet. Für die Geschäftsfälle zuständige Budgetverantwortliche – Transparenz und Kostenwahrheit sind mit einer zweiten Budgetverantwortlichen des – Finanzielle Risiken werden nicht eingegangen. Departements kollektivzeichnungsberechtigt. – Verantwortungsvoller und integrer Umgang mit den In der Abteilung: anvertrauten Mitteln Für die Geschäftsfälle zuständige Budgetverantwort liche zeichnen gemeinsam mit der bereichsverantwort- Die Budgetverantwortlichen nehmen die finanziellen Aufga- lichen Person (Abteilungsleitung). Sind Budgetverant ben und Verantwortlichkeiten für einen Verantwortungsbe- wortliche und Bereichsverantwortliche identisch, reich wahr und verfügen hierfür über eine entsprechende erfolgt die Zweitunterschrift durch die stellvertretenden Zeichnungsberechtigung. Budgetverantwortliche sind z.B. Bereichsverantwortlichen. Professorinnen und Professoren, Abteilungsleitungen, Stabsstellenleitungen, Leitungen von ausserdepartemen- CHF 250 000 bis 500 000: talen Lehr- und Forschungseinrichtungen usw. Ein Verant- In der akademischen Einheit: wortungsbereich entspricht einer Organisationseinheit (dem Für die Geschäftsfälle zuständige Budgetverantwortliche auch eine Kostenstelle zugeordnet ist). Budgetverantwort- sind zusammen mit der Departementsleitung kollektiv- liche steuern Kosten und Erlöse, entscheiden über Anstel- zeichnungsberechtigt. Sind Departementsvorstehende lungen und schliessen Verträge mit Dritten ab. Budgetver- zugleich für die Geschäftsfälle zuständige Budgetverant- antwortliche sind rechenschaftspflichtig für die Budgets in wortliche, zeichnen sie mit der Stellvertretung zu zweien. ihren Verantwortungsbereichen. Sie stellen die materielle In der Abteilung: Rechnungskontrolle aller Geschäftsfälle sicher. Budgetverantwortliche sind gemeinsam mit einem Ressortverantwortlichen kollektiv zeichnungs- Zur Gewährleistung einer reibungslosen Abwicklung der berechtigt. geschäftlichen finanziellen Tätigkeiten können die Budget- verantwortlichen eine stellvertretende Person bestimmen Verpflichtungen über CHF 500 000: (neben allfälligen Budgetmanagerinnen und -manager Diese müssen vorgängig von der Schulleitung geneh- und Budgetassistentinnen und -assistenten). Die stell- migt werden. vertretende Person besitzt die gleichen Rechte wie die 16
Weitergehende Bestimmungen zur Zeichnungsberechti- gung finden sich insbesondere in Kapitel 3 und Anhang 1 des Finanzreglements. Für die Annahme von Zuwendun- gen gelten die Zuständigkeiten nach Art. 51 Finanz- reglement. Verantwortlichkeiten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich Finanzen und Controlling richten sich nach dem Finanzreglement. Kontakt Die zuständige Person im Bereich Rechnungswesen finden Sie unter: https://www.ethz.ch/services/de/finanzen-und-controlling/ finanzelemente/FinanceDesk_Kundenberater.html → Tipps im Alltag – Konsultieren Sie regelmässig die Website Weiterführende Informationen Finanzen und Controlling und das Finanz- reglement. Webseite Finanzen und Controlling www.fc.ethz.ch → – Sie können die administrative Abwicklung und laufende Kontrollaufgaben delegieren. Als Zugang zum ETH Informations- und Support-Portal «ETHIS» http://ethis.ethz.ch → Budgetverantwortliche oder -verantwortlicher bleiben Sie aber für die ordnungsgemässe Verwendung der Budgets in jedem Falle weiter Rechtliche Grundlagen verantwortlich. Das Finanzreglement regelt Aufgaben, Kompetenzen und – Nutzen Sie ETHIS für die Abfrage von Finanz Verantwortlichkeiten (Financial Governance): RSETHZ 245 → informationen, den Zugriff auf digitalisierte Rechnungen und Verträge und die elektroni- Den Umgang mit Spesen regelt das Reglement für beruf- sche Abwicklung von Geschäftsprozessen liche Auslagen: (Workflows). RSETHZ 245.3 → – Die Abteilung Rechnungswesen unterstützt Den Verhaltenskodex der ETH Zürich für den Umgang mit Zuwendungen finden Sie hier: die Forschenden bei der Abwicklung des RSETHZ 245.9 → finanziellen Reportings bei EU-, SNF- und Innosuisse-Projekten. 17
Exportkontrolle Grundregeln Internationale Beziehungen und Partnerschaften in For- Schweizer auch die US-Exportkontroll-Gesetze zu prüfen schung, Lehre und Wissenstransfer sind Bestandteil des sind und eine behördliche Ausfuhrbewilligung benötigt wird. Umfeldes der ETH Zürich. Betroffene Bereiche in der ETH Zürich Die Exportkontrolle Folgende Bereiche sind vom grenzüberschreitenden Güter- Die Güterkontrollgesetze mit den Embargogesetzen bil- austausch betroffen (nicht abschliessend): den die Grundlagen für die Exportkontrolle. – Die Beschaffung, wenn exportkontrollierte Waren und Software eingekauft werden, die für temporäre Aus- Sie regelt den grenzüberschreitenden Austausch von zivil fuhren aus der Schweiz vorgesehen sind. und militärisch verwendbaren Gütern (Dual-Use-Güter) – Der Verkauf, Verleih, Vermittlung oder Schenkung, von und Kriegsmaterialien. Betroffen sind Produkte, Techno- exportkontrollierten Produkten, welche die Schweiz logien (Informationen und Wissen) und Software (zusam- verlassen. mengefasst als Güter bezeichnet). – Die Forschungskooperationen und Verträgen um Fördergelder (Grants), wenn der Vertrag Export In Güterkontrolllisten erfasste Güter unterliegen der Geneh- kontrollklauseln enthält. migungspflicht durch das Staatssekretariat für Wirtschaft – Der Anstellungsprozess von Mitarbeitenden und der SECO bei der Ausfuhr aus der Schweiz. Falls der Austausch Zulassungsprozess von Masterstudierenden, sowie von kontrollierten Gütern US-Ursprung beinhalten, können Einladungen von Gastprofessorinnen und Gastprofes- auch US-Bewilligungen notwendig werden. soren und akademischen Gästen aus Embargoländern, die Zugang zu exportkontrollierten Bereichen und zu Die Embargogesetze sind zu berücksichtigen, sobald eine unveröffentlichter, k ontrollierter Technologie erhalten Empfängerin oder ein Empfänger sich in einem Staat befin- sollen. det, dass den Sanktionen unterliegt. – Auslandreisen mit mobilen Geräten, worauf exportkon trollierte Software und Technologien gespeichert sind. Die Sanktionen konzentrieren sich seit Jahren hauptsäch- lich auf die Länder Nordkorea, Iran, Syrien und Sudan. Zusammengefasst sind in der Exportkontrolle fünf Weitere sanktionierte Staaten sind in Embargolisten der Schlüsselfragen von Bedeutung: Schweiz, EU und USA erfasst. – 1. WOHER kommen die Güter? Ursprungsland der Güter – 2. Was soll exportiert werden? Ware, Technologie oder Die Exporteurin oder der Exporteur, also die Person, welche Software Wissen oder Waren aus der Schweiz ausliefern lässt, ist – 3. WOHIN sollen die Güter exportiert werden? Das End- verpflichtet, den Endverbraucher (End-User) wie auch den Bestimmungsland des Exports Endverbrauch zu überprüfen. – 4. WER soll die Güter erhalten? Der Endverbraucher muss bekannt sein und ob ein Embargoland betroffen ist Ob die Exportkontrolle zum Tragen kommt, setzt die Klassi – 5. WOFÜR sollen die Güter verwendet werden? Der fizierung der Güter voraus. Endverwendungszweck der Güter im Bestimmungsland Die Güterklassifizierung Nur wenn die Exportkontroll-Prüfung stattgefunden hat und Die Exportkontrollnummer und der Güterursprung sind die eine allfällige Bewilligung der Behörden vorliegt, darf ein Grundelemente der Güterklassifizierung. Die Exportkont- Wissensaustausch, eine grenzüberschreitende Lieferung rollnummer wird mittels Güterkontrolllisten ermittelt. Der von Waren und Software oder die Erbringung einer Dienst- Güterursprung hält fest, in welchem Land Güter gewonnen, leistung vorgenommen werden. hergestellt oder erforscht wurden. Ausnahmen Erst die Ermittlung der Exportkontrollnummer und des Güter Wissenschaftliche Grundlagenforschung, Informationen ursprungs machen eine Beurteilung möglich, ob nebst den zu Patentanmeldungen und Forschungsergebnissen, die 18
Tipps im Alltag – Beschaffung: Lassen Sie sich vom Lieferanten bei einer Beschaffung die Exportkontrollnummer, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer (nur für Waren) mit der Offerte geben. Die Angaben sind wichtig für die Güterklassifizierung und Erfassung publiziert und für die Öffentlichkeit unbeschränkt zugänglich gemacht sind, unterliegen keiner Exportkontrollprüfung. in der Inventurdatenbank (ETHIS). Unterstützung zur Umsetzung der Exportkontrolle – Güterklassifizierung: Klassifizieren Sie Resultate Detaillierte Informationen sind unter der ETH-Export (Technologien) aus der Forschung (welche nicht kontroll-Homepage zu finden. publiziert, aber ausgetauscht werden), um sicher zu sein, ob eine Ausfuhrbewilligung vom Staats Verantwortlichkeiten sekretariat für Wirtschaft SECO benötigt wird. Die Verantwortung zur Umsetzung der exportkontrollrecht- – Ausfuhren von Gerätschaften: Stellen Sie vor (tem- lichen Vorgaben der Schweiz, EU und USA liegt bei jeder porären & definitiven) Ausfuhren, Schenkungen, Person, die Güter grenzüberschreitend aus der Schweiz Verleih sicher, dass die Exportkontrollnummer und ausführt oder austauscht; die übergeordnete Gesamtver- antwortung liegt jedoch bei den Budgetverantwortlichen das Ursprungsland der Ware bekannt sind und, und Führungsverantwortlichen in den Einheiten (z.B. falls erforderlich, eine Ausfuhrbewilligung vorhan- Professorinnen und Professoren, Abteilungsleitungen, den ist. Stabsleitungen). – Forschungskooperationen und Fördergelder: Akzeptieren Sie keine einseitigen und über das Kontakt Gesetz hinaus geltenden Bedingungen in Bezug Silvia Nast auf die Exportkontrolle. Exportkontrollbeauftragte der ETH Zürich Abteilung Finanzdienstleistungen – Wissensaustausch, Technologietransfer: Vor dem Tel. 044 632 49 02 Wissensaustausch von unveröffentlichter Techno- exportkontrolle@fc.ethz.ch logie muss die Güterklassifizierung durchgeführt werden. Diese Regel gilt bei E-Mail-Verkehr, bei Weiterführende Informationen Teilnahmen an Konferenzen und Kongressen im Ausland sowie beim telefonischen oder direktem Informationen und rechtliche Grundlagen zum Thema Austausch mit Forschungskolleginnen und Exportkontrolle -kollegen im Ausland. https://www.ethz.ch/services/de/finanzen-und-controlling/ risk/exportkontrolle.html → – Anstellung, Gäste, Studienzulassungen: Prüfen Sie die Arbeitsstelle auf exportkontrollrelevante Inhal- Rechtliche Grundlagen te und dokumentieren Sie das Ergebnis entspre- chend, wenn eine Arbeitsstelle ausgeschrieben Güterkontrollgesetz GKG werden muss. Die Klassifizierung der Stelle unter- SR 946.202 → stützt den HR-Prozess, wenn Bewerbungen von Güterkontrollverordnung GKV Personen aus Embargoländern eingehen. Das beinhaltet die Dual-Use-Güterlisten Gleiche gilt für Master-Studiengänge und deren SR 946.202.1 → Zulassungen. 19
Beschaffungen Grundregeln Die ETH Zürich hat in ihrer Beschaffungspolitik die Grund- Sofern die benötigten Güter/Dienstleistungen nicht bei in- sätze, Leitlinien und Anforderungen definiert, die interne ternen Stellen bezogen werden können, kann die Beschaf- Beschaffende und Lieferanten einhalten müssen. Beschaf- fung bei externen Lieferanten erfolgen. Dabei m üssen fungen sollen demnach bedarfsgerecht, nachhaltig, wirt- Bestellungen ab CHF 10 000 (inkl. Mehrwertsteuer) schaftlich/koordiniert und integer getätigt werden. schriftlich erfolgen und über den vorgesehenen Prozess der zuständigen Beschaffungsstelle abgewickelt werden. Beschaffungen von beweglichen Gütern, Dienst- und Bau- Für geplante Güter- und Dienstleistungsbeschaffungen leistungen stellen öffentliche Beschaffungsgeschäfte dar ab CHF 150 000 (exkl. Mehrwertsteuer) muss frühzeitig und unterstehen den für die ETH Zürich geltenden Gesetzen mit der zuständigen Beschaffungsstelle Kontakt aufge- und Verordnungen. Die Aufgaben, Kompetenzen und Zu- nommen werden, damit das Vergabeverfahren bestimmt ständigkeiten im Beschaffungsprozess an der ETH Zürich werden kann (i.d.R. Einladungsverfahren). Ab CHF 230 000 werden im Finanzreglement geregelt. (exkl. Mehrwertsteuer) erfolgt die Vergabe von Güter- und Dienstleistungs-Aufträgen im Normalfall mittels einem Die Abteilungen Immobilien, Betrieb, ETH-Bibliothek, In offenen Verfahren, welches eine öffentliche Ausschreibung formatikdienste sowie Finanzdienstleistungen gelten als des Auftrages erfordert. Beschaffungsstellen der ETH Zürich. Sie stellen die ihnen zugeordneten Güter und Dienstleistungen (gemäss Anhang 2 des Finanzreglements) entweder zur Verfügung, bestellen diese auf Antrag oder informieren über den optimalen Be- stellprozess. Beispielsweise können Baudienstleistungen, Büro- und Labormobiliar, Reinigungsdienstleistungen, Informationsmedien, Informations- und Kommunikations- technologie (ICT), Büro- und Labormaterial, Werkstatt- dienstleistungen oder auch Druck-, Versand- und Post- dienstleistungen über interne Stellen bezogen werden. 20
Tipps im Alltag – Kontaktieren Sie die Beschaffungsstellen frühzeitig im Bedarfsplanungs- bzw. Beschaffungsprozess, damit Sie von guten Konditionen profitieren können. – Rechnen Sie bei Ausschreibungsprojekten von der Erstel- lung des Pflichtenhefts bis zum Bestellungsversand mit einer Zeitdauer von mindestens drei Monaten. – Legen Sie technische Spezifikationen anhand ihrer techni- schen Mindestanforderungen fest und nicht aufgrund von Produktspezifikationen der Hersteller. – Versuchen Sie, möglichst immer mehrere Offerten einzu holen, und verhandeln Sie die Konditionen bei allen Be schaffungen, auch bei Dienstleistungen und beruflichen Auslagen. – Verwenden Sie bei externen Beschaffungen den ETHIS- Beschaffungsantrag. Damit stellen Sie die Einhaltung der Ausgabenkompetenzen, die Archivierung der Beschaffungs- unterlagen und die kaufmännisch korrekte Abwicklung Ihrer Bestellung sicher. – Beziehen Sie Software-Produkte über den IT Shop der Informatikdienste und informieren Sie sich vor der Beschaffung/Nutzung von Software über die geltenden Nutzungsregeln. – Beachten Sie, dass Mietverträge für Räumlichkeiten aus- schliesslich durch das Portfoliomanagement der Abteilung Immobilien abgeschlossen werden dürfen. – Aus Forschungsprojekten resultierende Beschaffungen unterstehen dem öffentlichen Beschaffungsrecht resp. dem Finanzreglement der ETH Zürich, falls der Hauptcharakter einer Leistung mehrheitlich der Lieferung von Gütern (z.B. wissenschaftliches Gerät) oder der Erbringung einer Bau- oder Dienstleistung (z.B. Analyse) entspricht. – Beachten Sie bei Beschaffung, Nutzung und Ausfuhr von Gütern die jeweils geltenden Exportbestimmungen. Stellen Sie beispielsweise sicher, dass Bestimmungen zur Nutzung von Source-Codes an Ihrem Institut umgesetzt werden. – Bei der Entwicklung von Prototypen oder neuartigen Dienstleistungen durch einen Industriepartner kann eine Beschaffung – nach Genehmigung der zuständigen Be schaffungsstelle – direkt beim Industriepartner erfolgen. 21
Regeln zu Unbefangenheit und Ausstand Beschaffungen der ETH Zürich können, unabhängig vom betreffend die fragliche Beschaffung, der die Gleichbe- Betrag, von öffentlichem Interesse sein. Deshalb verlangt handlung aller Anbietenden gefährden könnte. die ETH Zürich von ihren Budgetverantwortlichen und an- deren in die Beschaffung involvierten Mitarbeitenden die – Weisen Sie in laufenden Beschaffungsprojekten sämt- Unterzeichnung einer Unbefangenheitserklärung. liche Geschenke, Einladungen oder geringfügige und sozial übliche Vorteile von effektiven oder potentiellen Falls der Anschein der Befangenheit wegen einer beson- Anbietenden ab. deren Beziehungsnähe oder Interessenkollision zu einem Anbieter besteht, sind Sie als Mitarbeitende verpflichtet, in den Ausstand zu treten. Somit müssen in Beschaffungspro- Verantwortlichkeiten jekte involvierte Personen, namentlich die Budgetverant- wortlichen und die Mitarbeitenden der Beschaffungsstellen, Die Budgetverantwortlichen der ETH Zürich kennen die folgende Grundsätze beachten: Grundregeln zum Beschaffungswesen sowie die Regeln zu Unbefangenheit und Ausstand und setzen diese in ihrem – Teilen Sie der vorgesetzten Person und der Einkaufs Verantwortungsbereich um. koordination unverzüglich schriftlich mit, falls in einem Beschaffungsprojekt eine Offerte einer Vor Ausschreibungsprojekten (ab CHF 230 000) müssen Anbieterin oder eines Anbieters eingeht, zu der Sie Professorinnen und Professoren und involvierte Mitarbei- eine besondere Beziehungsnähe haben. Als besondere tende eine projektbezogene Unbefangenheitserklärung Beziehungsnähe gelten z.B. enge aktuelle oder frühere unterzeichnen. private oder berufliche Beziehungen zu natürlichen oder juristischen Personen (Nebenbeschäftigung, Alle anderen Budgetverantwortlichen sowie die in Beschaf- Beteiligung an Unternehmen, Anstellungsverhältnis, fungsprojekten involvierten Mitarbeitenden der Beschaf- Geschäftsbeziehungen), Partnerschaft (Ehe, ehe fungsstellen unterzeichnen die Erklärung projekt- und ähnliche Gemeinschaften), Verwandtschaft oder betragsunabhängig in einem periodischen Abstand von drei Schwägerschaft, ein wirtschaftliches oder anderes Jahren. Abhängigkeitsverhältnis. – Vertreten Sie bei der Evaluation eingegangener An- Kontakt gebote im Rahmen eines Beschaffungsprojektes auschliesslich die Interessen der ETH Zürich. Tobias Thanscheidt Finanzen und Controlling – Behandeln Sie in einem Beschaffungsprojekt sämtliche Abteilung Finanzdienstleistungen, Einkaufskoordination Informationen, Unterlagen und Ergebnisse vor, wäh- Tel. 044 632 75 36 rend und nach dem Vergabeverfahren vertraulich. D.h., tobias.thanscheidt@fc.ethz.ch dass diese Daten unberechtigten Dritten in keiner Art und Weise zugänglich gemacht werden dürfen. Weitere zuständige Beschaffungsstellen für Güter und Dienstleistungen – Pflegen Sie vor und während des Beschaffungspro- https://www.ethz.ch/services/de/finanzen-und-controlling/ jektes keinen Kontakt mit potentiellen Anbietenden beschaffung.html → 22
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