Corona-Finanzhilfen für (Fußball-)Vereine - 03.03.2021 Kerstin Häfele
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SOFORTHILFE FÜR VEREINE • Startschuss: 25. Juni 2020 • Verlängerung im November 2020 • Rettungsschirm des Landes knapp 20 Millionen (11,635 Mio´s + 7,5 Mio´s) • Aktuelles Fördervolumen in Ba-Wü: ca. 15,5 Mio´s bei ca. 1.300 Antragsstellern • Antragssteller in Nordbaden: ca. 10,5% der Mitgliedsvereine • Antragfrist: 30. Juni 2021 • Folgeanträge möglich! • Prüfung: Zuschuss/Darlehen je nach Abschluss • Beantragung trotz Inanspruchnahme Wirtschaftshilfe(n) möglich 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 2
SOFORTHILFE FÜR VEREINE WER ist antragsberechtigt? • Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände der Sportbünde in Baden- Württemberg… • wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit nicht bereits unabhängig der Corona-Pandemie besteht bzw. bestand! • Einzelne Abteilungen können keinen Antrag stellen, nur Hauptverein! 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 3
SOFORTHILFE FÜR VEREINE WAS wird gefördert? • Überwindung eines existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist • Wirtschaftliche Schwierigkeiten dürfen nicht bereits vor dem 31.12.2019 bestanden haben! • Liquiditätsengpass muss größer als 1.000 € sein (Bagatellgrenze) 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 4
SOFORTHILFE FÜR VEREINE WIE und BIS WANN kann beantragt werden? • Ausfüllen des unbürokratischen Antragsformulars auf Soforthilfe 2021 (3 Seiten), unterschrieben und die Angaben mit einer eidesstattlichen Erklärung versichern, per Mail oder Post an BSB Nord • Einreichungsfrist: 30. Juni 2021 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 5
SOFORTHILFE FÜR VEREINE WELCHE ANGABEN werden gefordert? • Zuständiger Sportbund • Mitglieds-/Vereinsnummer • Anzahl Mitglieder (Stand 01.01.2020) • Ansprechpartner mit Angabe Funktion und Mailadresse • Höhe des Liquiditätsengpasses • Begründung des Liquiditätsengpasses • Unterschrift eines Vertretungsberechtigten 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 6
SOFORTHILFE FÜR VEREINE WIE hoch fällt die Soforthilfe aus? • Vereine: bis zu 15 € je Mitglied möglich, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses • Verbände: bis zu 1 € je Mitglied möglich, maximal jedoch bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses • In besonders gelagerten Fällen/Konstellationen sind Einzelfallentscheidungen möglich 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 7
SOFORTHILFE FÜR VEREINE WAS ist ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass • Ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass wird angenommen, wenn die Einnahmen des Antragsstellers aus dem Ideellen Bereich, Zweckbetrieb und der Vermögensverwaltung voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis zum Ende des Antragszeitraums zu decken! • Betrachtungszeitraum: 01.01.2021 bis 30.06.2021 (für die Anträge aus dem Jahr 2020 galt 01.03.2020 bis 31.12.2020) 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 8
SOFORTHILFE FÜR VEREINE WAS fließt in die Liquiditätsbetrachtung mit ein? • Alle finanziellen Mittel, auf die der Verein bzw. Fachverband unmittelbar zurückgreifen kann: Bargeld, Bankguthaben, Depotguthaben, sowie freie Rücklagen • Zweckgebundene Rücklagen (beispielsweise für den Bau oder die Sanierung von Sportanlagen, die Beschaffung von Sportgeräten oder die Wiederbeschaffung sonstiger Anlagegüter) werden für die Berechnung nicht angerechnet und müssen nicht aufgelöst werden! 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 9
SOFORTHILFE FÜR VEREINE WAS ist dringend zu beachten? • Reine Einnahmeausfälle aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können nicht berücksichtigt und kompensiert werden Wirtschaftshilfen! • Zahlungen an Profisportler werden im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abgewickelt, sind also durch die Wirtschaftshilfen respektive das Kurzarbeitergeld bereits abgedeckt. • Zahlungen an Amateursportler werden bis zur Höhe von 450,-- EUR im Zweckbetrieb verbucht. Derartige Zahlungen dürfen bei der Betrachtung der Liquiditätsberechnung nicht eingerechnet werden. 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 10
SOFORTHILFE FÜR VEREINE WAS passiert bei einem positiven Jahresabschluss bzw. Teilabschluss zum 30. Juni 2021? • Soforthilfe-Zuschuss ist eine Mischform zwischen Zuschuss und Darlehen • Unaufgeforderte, anteilige Rückzahlung der Soforthilfe je nach Höhe des positiven Abschlusses • Abschluss mit „grüner Null“ oder mit Defizit keine Rückzahlung! 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 11
SOFORTHILFE FÜR VEREINE WIRD es am Ende nochmal eine Prüfung geben? Wenn ja, wie? • JA, der Rechnungshof des Landes Baden-Württemberg hat angekündigt stichprobenartige Prüfungen bei den Antragsstellern vorzunehmen • Jeder Antragssteller erteilt im Rahmen der eidesstattlichen Erklärung seine Zustimmung, auf Anforderung dem Sportbund, dem Kultusministerium oder dem Landesrechnungshof die notwendigen Unterlagen und Belege (Jahresabschlüsse, Teilabschlüsse) vorzulegen. 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 12
SOFORTHILFE FÜR VEREINE TIPSS aus der Praxis • Hochrechnung Engpass gleich mitliefern • Berechnung eher nach „Worst-Case-Szenario“ vornehmen • Höhe des Engpass auf alle Fälle eintragen, nicht den Maximal-Zuschuss und vor allem das Feld unausgefüllt lassen • „Ausfälle Sponsorengelder“ und „fehlende Einnahmen aus Verkauf und Speisen“ nicht als Begründung aufführen, da WgB! • Zusammenfassung unter https://www.badischer- sportbund.de/startseite/aktuelles/detailansicht/1210-soforthilfe-sport- baden-wuerttemberg-bis-juni-2021-verlaengert/ 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 13
WEITERE HILFEN/UNTERSTÜTZUNG November- und Dezember-Hilfen (Bund) • Antragsstellung bis 30. April 2021 möglich • Förderhöhe: bis zu 75 % des jeweiligen Umsatzes im Nov./Dez. 2019 pro Woche der Schließung Überbrückungshilfe III (Bund) • Zeitraum: Monate November 2020 bis Ende Juni 2021 (für einen Monat) • Wenn Umsatzeinbruch von mind. 30 % im Vergleich zu Referenzmonat • Förderhöhe: bis zu 90% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch>70% bis zu 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch 50-70% bis zu 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch >30% Antragsstellung: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über Steuerberater/Wirtschaftsprüfer 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 14
WEITERE HILFEN/UNTERSTÜTZUNG • Zahlreiche Soforthilfe-Programme einzelner Kommunen (teilweise an Soforthilfe Sport gekoppelt) • TSG hilft: https://www.tsg-hoffenheim.de/tsg-hilft/hilfe-beantragen/ • Kurzarbeitergeld bei Beschäftigten • Aussetzung GEMA-Gebühren in „Lockdown“ (trotz digitaler Angebote) 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 15
STEUERLICHE ERLEICHTERUNGEN Paket für steuerliche Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht (gültig ab 1.1.2021!): • Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 € jährlich • Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 € jährlich • Erhöhung der Grenze für vereinfachten Spendennachweis von 200 € auf 300 € • Erhöhung Steuerfreigrenze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von 35.000 € auf 45.000 € • Erhöhung Mindestlohn von 9,35 €: zum 01.01.2021 auf 9,50 € zum 01.07.2021 auf 9,60 € zum 01.01.2022 auf 9,82 € zum 01.07.2022 auf 10,45 € 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 16
AKTUELLES - SOLIDARPAKT IV • Vertragsunterzeichnung am 25.02. noch vor Landtagswahl • Planungssicherheit für die Jahre 2022-2026 • Aufstockung des strukturellen Fördervolumen von bisher jährlich rund 87,5 Mio. auf rund 105,5 Mio. Euro!!! • Einmalig 40 Mio´s zum Abbau des Antragsstaus im Sportstättenbau • Aufstockungen bei einzelnen Fördertöpfen wie z.B. bei Lizenzzuschüssen, Kooperationsmitteln • Auch Sportschulen erhalten finanzielle Unterstützung! 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 17
ZUSCHUSSPALETTE DES BSB NORD SPORTSTÄTTEN • 30% zuschussfähiger Kosten • Baufreigabe JUGENDARBEIT • BSB-Beratung SPORTGERÄTE • Freizeiten • 30% zuschussfähiger Kosten • Anschaffung Zelte • Antragsfrist 31.01. • Lehrgänge, Seminare, außerschulische Bildung VEREINSJUBILÄEN LIZENZEN • 2,50 € pro Stunde; • 25./50./75./100 Jahre des max. 200 Stunden (ÜL/TR) Vereins (nicht Abteilung) • 400 € pro VM/JL • 150 €, 200 €, 300 €, 400 € • Antragsfrist: 31.01. INTEGRATION KOOPERATION DURCH SPORT SCHULE-VEREIN • Kalkulation Maßnahme • 500 €/ Kooperation NEU! KOOPERATION • Antragsfrist: 01.05. KiGA-Verein • 460 € pro Kooperation • Achtung PFIFF-Zertifikat • Antragsfrist: 01.05. 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 18
SPORTGERÄTE Antragsteller: BSB-Mitgliedsvereine Beschreibung: Großgeräte ab 2.000 €/ Pflegegeräte ab 5.000 € Antragsfrist: 31.01. des Folgejahres Zuschusshöhe: 30% der anerkannten Kosten Voraussetzung: entsprechende Mitgliedermeldung in der Bestandserhebung (Abschnitt B) Verfahren: Antrag/Abrechnung schriftlich Kontakt: Fabian Schmider 0721/1808-30 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 19
SPORTSTÄTTEN Antragsteller: BSB-Mitgliedsvereine Beschreibung: Bauliche Maßnahmen ab 3.500 € Antragsfrist: Keine Zuschusshöhe: 30% des zuschussfähigen Aufwandes innerhalb bestimmter Höchstgrenzen Voraussetzung: bauliche Maßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen; vorläufige Baufreigabe vor Baubeginn Verfahren: Antrag/Verwendungsnachweis schriftlich Kontakt: Wolfgang Elfner 0721/1808-18 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 20
DOSB-LIZENZEN Antragsteller: BSB-Mitgliedsvereine Beschreibung: Tatsächlich geleistete Stunden (ÜL/TR) bzw. Wahlamt/vom Vorstand beauftragte Tätigkeit (VM/JL) Antragsfrist: Ende November bis 31.01. des Folgejahres Zuschusshöhe: 2,50 € pro Stunde für ÜL/TR (max. 200 Std.) 400 € Pauschale für VM/JL Voraussetzung: Gültige, anerkannte DOSB-Lizenz Verfahren: Abrechnung online über BSBnet Kontakt: Diana Marusic 0721/1808-29 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 21
INTEGRATION DURCH SPORT Antragsteller: BSB-Mitgliedsvereine und Sportkreise Beschreibung: integrative Maßnahmen für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund sowie sozialer Benachteiligung; digitale Sportangebote Antragsfrist: Kalenderjahr 2021 Zuschusshöhe: individuelle Fördersumme Voraussetzung: zielgruppenspezifische Maßnahmen Verfahren: Antrag/Verwendungsnachweis schriftlich Kontakt: Bärbel Nagel 0721/18 08-27 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 22
KOOPERATION SCHULE-VEREIN Antragsteller: Sportverein mit Schule Beschreibung: außerunterrichtliches Sportangebot Antragsfrist: Antrag: 15.03. bis 01.05.; Kurzbericht: 31.07. Zuschusshöhe: 500 €/Maßnahme (30 Stunden); 250 € (20-29 Std.) Förderlinie Integration entfällt! Voraussetzung: Teilnahme von mind. 5 Kindern Verfahren: Antrag und Kurzbericht online über BSBnet Kontakt: Diana Marusic 0721/1808-29 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 23
KOOPERATION KiGA-VEREIN Antragsteller: Sportverein mit Kindergarten Beschreibung: spezielles Sportangebot „Exekutive Funktionen“ Antragsfrist: Antrag: 15.03. bis 01.05. Zuschusshöhe: 460 € pro Maßnahme Voraussetzung: PFiFF-Zertifikat des ÜL/Trainers Verfahren: ab 2021: Antrag online über BSBnet Kontakt: Uli Schenk 0721/1808-14 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 24
VEREINSJUBILÄEN Antragsteller: BSB-Mitgliedsvereine Beschreibung: Vereinsjubiläum ab 25. jährigem Bestehen Antragsfrist: zwei Monate vor Jubiläumsveranstaltung Zuschusshöhe: 25 Jahre: 150 € 50 Jahre: 200 € 75 Jahre: 300 € ab 100 Jahre: 400 € Verfahren: schriftlicher Meldebogen Kontakt: Nicole Stefan 0721/1808-12 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 25
JUGENDARBEIT • Freizeiten • Freizeiten mit Behinderten und Nichtbehinderten • Anschaffung und Reparatur von Zelten • Lehrgänge und Seminare außerschulische Jugendbildung • Praktische Maßnahmen außerschulische Jugendbildung Kontakt: Bärbel Nagel 0721/1808-20 www.badische-sportjugend.de 03.03.2021 „Corona Finanzhilfen für Vereine“ 26
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Kerstin Häfele 0721/1808-17 k.haefele@badischer-sportbund.de
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