Corona-Finanzhilfen für (Fußball-)Vereine - 03.03.2021 Kerstin Häfele

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Corona-Finanzhilfen für (Fußball-)Vereine - 03.03.2021 Kerstin Häfele
Corona-Finanzhilfen für (Fußball-)Vereine

                 03.03.2021

                Kerstin Häfele
           Badischer Sportbund Nord
Corona-Finanzhilfen für (Fußball-)Vereine - 03.03.2021 Kerstin Häfele
SOFORTHILFE FÜR VEREINE
                                       •   Startschuss: 25. Juni 2020

                                       •   Verlängerung im November 2020

                                       •   Rettungsschirm des Landes knapp 20
                                           Millionen (11,635 Mio´s + 7,5 Mio´s)

                                       •   Aktuelles Fördervolumen in Ba-Wü:
                                           ca. 15,5 Mio´s bei ca. 1.300 Antragsstellern

                                       •   Antragssteller in Nordbaden:
                                           ca. 10,5% der Mitgliedsvereine

                                       •   Antragfrist: 30. Juni 2021

                                       •   Folgeanträge möglich!

                                       •   Prüfung: Zuschuss/Darlehen je nach
                                           Abschluss

                                       •   Beantragung trotz Inanspruchnahme
                                           Wirtschaftshilfe(n) möglich

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 WER ist antragsberechtigt?

 • Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände der Sportbünde in Baden-
   Württemberg…

 • wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit nicht bereits unabhängig der
   Corona-Pandemie besteht bzw. bestand!

 • Einzelne Abteilungen können keinen Antrag stellen, nur Hauptverein!

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 WAS wird gefördert?

 • Überwindung eines existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses, der
   durch die Corona-Pandemie entstanden ist

 • Wirtschaftliche Schwierigkeiten dürfen nicht bereits vor dem
   31.12.2019 bestanden haben!

 • Liquiditätsengpass muss größer als 1.000 € sein (Bagatellgrenze)

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 WIE und BIS WANN kann beantragt werden?

 • Ausfüllen des unbürokratischen Antragsformulars auf Soforthilfe 2021
   (3 Seiten), unterschrieben und die Angaben mit einer eidesstattlichen
   Erklärung versichern, per Mail oder Post an BSB Nord

 • Einreichungsfrist: 30. Juni 2021

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 WELCHE ANGABEN werden gefordert?

 •   Zuständiger Sportbund
 •   Mitglieds-/Vereinsnummer
 •   Anzahl Mitglieder (Stand 01.01.2020)
 •   Ansprechpartner mit Angabe Funktion und Mailadresse
 •   Höhe des Liquiditätsengpasses
 •   Begründung des Liquiditätsengpasses
 •   Unterschrift eines Vertretungsberechtigten

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 WIE hoch fällt die Soforthilfe aus?

 • Vereine: bis zu 15 € je Mitglied möglich, maximal jedoch bis zur Höhe
   des Liquiditätsengpasses

 • Verbände: bis zu 1 € je Mitglied möglich, maximal jedoch bis zur Höhe
   des Liquiditätsengpasses

 • In besonders gelagerten Fällen/Konstellationen sind
   Einzelfallentscheidungen möglich

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 WAS ist ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass

 • Ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass wird angenommen, wenn
   die Einnahmen des Antragsstellers aus dem Ideellen Bereich,
   Zweckbetrieb und der Vermögensverwaltung voraussichtlich nicht
   ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis zum Ende des
   Antragszeitraums zu decken!

 • Betrachtungszeitraum: 01.01.2021 bis 30.06.2021
   (für die Anträge aus dem Jahr 2020 galt 01.03.2020 bis 31.12.2020)

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 WAS fließt in die Liquiditätsbetrachtung mit ein?

 • Alle finanziellen Mittel, auf die der Verein bzw. Fachverband
   unmittelbar zurückgreifen kann: Bargeld, Bankguthaben,
   Depotguthaben, sowie freie Rücklagen

 • Zweckgebundene Rücklagen (beispielsweise für den Bau oder die
   Sanierung von Sportanlagen, die Beschaffung von Sportgeräten oder die
   Wiederbeschaffung sonstiger Anlagegüter) werden für die Berechnung
   nicht angerechnet und müssen nicht aufgelöst werden!

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 WAS ist dringend zu beachten?

 • Reine Einnahmeausfälle aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
   können nicht berücksichtigt und kompensiert werden
   Wirtschaftshilfen!

 • Zahlungen an Profisportler werden im wirtschaftlichen
   Geschäftsbetrieb abgewickelt, sind also durch die Wirtschaftshilfen
   respektive das Kurzarbeitergeld bereits abgedeckt.

 • Zahlungen an Amateursportler werden bis zur Höhe von 450,-- EUR im
   Zweckbetrieb verbucht. Derartige Zahlungen dürfen bei der Betrachtung
   der Liquiditätsberechnung nicht eingerechnet werden.

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 WAS passiert bei einem positiven Jahresabschluss bzw. Teilabschluss zum
 30. Juni 2021?

 • Soforthilfe-Zuschuss ist eine Mischform zwischen Zuschuss und
   Darlehen

 • Unaufgeforderte, anteilige Rückzahlung der Soforthilfe je nach Höhe des
   positiven Abschlusses

 • Abschluss mit „grüner Null“ oder mit Defizit  keine Rückzahlung!

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 WIRD es am Ende nochmal eine Prüfung geben? Wenn ja, wie?

 • JA, der Rechnungshof des Landes Baden-Württemberg hat angekündigt
   stichprobenartige Prüfungen bei den Antragsstellern vorzunehmen

 • Jeder Antragssteller erteilt im Rahmen der eidesstattlichen Erklärung
   seine Zustimmung, auf Anforderung dem Sportbund, dem
   Kultusministerium oder dem Landesrechnungshof die notwendigen
   Unterlagen und Belege (Jahresabschlüsse, Teilabschlüsse) vorzulegen.

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 TIPSS aus der Praxis

 • Hochrechnung Engpass gleich mitliefern

 • Berechnung eher nach „Worst-Case-Szenario“ vornehmen

 • Höhe des Engpass auf alle Fälle eintragen, nicht den Maximal-Zuschuss
   und vor allem das Feld unausgefüllt lassen

 • „Ausfälle Sponsorengelder“ und „fehlende Einnahmen aus Verkauf und
   Speisen“ nicht als Begründung aufführen, da WgB!

 • Zusammenfassung unter https://www.badischer-
   sportbund.de/startseite/aktuelles/detailansicht/1210-soforthilfe-sport-
   baden-wuerttemberg-bis-juni-2021-verlaengert/

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WEITERE HILFEN/UNTERSTÜTZUNG

 November- und Dezember-Hilfen (Bund)
 • Antragsstellung bis 30. April 2021 möglich
 • Förderhöhe: bis zu 75 % des jeweiligen Umsatzes im Nov./Dez. 2019 pro
   Woche der Schließung

 Überbrückungshilfe III (Bund)
 • Zeitraum: Monate November 2020 bis Ende Juni 2021 (für einen Monat)
 • Wenn Umsatzeinbruch von mind. 30 % im Vergleich zu Referenzmonat
 • Förderhöhe: bis zu 90% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch>70%
               bis zu 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch 50-70%
               bis zu 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch >30%

  Antragsstellung: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über
  Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

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WEITERE HILFEN/UNTERSTÜTZUNG

 • Zahlreiche Soforthilfe-Programme einzelner Kommunen (teilweise an
   Soforthilfe Sport gekoppelt)

 • TSG hilft: https://www.tsg-hoffenheim.de/tsg-hilft/hilfe-beantragen/

 • Kurzarbeitergeld bei Beschäftigten

 • Aussetzung GEMA-Gebühren in „Lockdown“ (trotz digitaler Angebote)

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STEUERLICHE ERLEICHTERUNGEN

 Paket für steuerliche Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht
 (gültig ab 1.1.2021!):

 •   Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 € jährlich

 •   Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 € jährlich

 •   Erhöhung der Grenze für vereinfachten Spendennachweis von 200 € auf 300 €

 •   Erhöhung Steuerfreigrenze des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von 35.000 €
     auf 45.000 €

 •   Erhöhung Mindestlohn von 9,35 €:                 zum 01.01.2021 auf 9,50 €
                                                      zum 01.07.2021 auf 9,60 €
                                                      zum 01.01.2022 auf 9,82 €
                                                      zum 01.07.2022 auf 10,45 €

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AKTUELLES - SOLIDARPAKT IV

 • Vertragsunterzeichnung am 25.02. noch vor Landtagswahl
 • Planungssicherheit für die Jahre 2022-2026
 • Aufstockung des strukturellen Fördervolumen von bisher jährlich rund
   87,5 Mio. auf rund 105,5 Mio. Euro!!!
 • Einmalig 40 Mio´s zum Abbau des Antragsstaus im Sportstättenbau
 • Aufstockungen bei einzelnen Fördertöpfen wie z.B. bei
   Lizenzzuschüssen, Kooperationsmitteln
 • Auch Sportschulen erhalten
   finanzielle Unterstützung!

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ZUSCHUSSPALETTE DES BSB NORD
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                                                   • 30% zuschussfähiger Kosten
                                                            • Baufreigabe
               JUGENDARBEIT                               • BSB-Beratung              SPORTGERÄTE
                       • Freizeiten                                                 • 30% zuschussfähiger Kosten
                   • Anschaffung Zelte                                                   • Antragsfrist 31.01.
                • Lehrgänge, Seminare,
                außerschulische Bildung

  VEREINSJUBILÄEN                                                                                   LIZENZEN
                                                                                                 • 2,50 € pro Stunde;
   • 25./50./75./100 Jahre des                                                                 max. 200 Stunden (ÜL/TR)
      Vereins (nicht Abteilung)
                                                                                                   • 400 € pro VM/JL
   • 150 €, 200 €, 300 €, 400 €
                                                                                                 • Antragsfrist: 31.01.

                 INTEGRATION                                                           KOOPERATION
                 DURCH SPORT                                                          SCHULE-VEREIN
                • Kalkulation Maßnahme                                                • 500 €/ Kooperation NEU!
                                                       KOOPERATION                        • Antragsfrist: 01.05.
                                                        KiGA-Verein
                                                        • 460 € pro Kooperation
                                                      • Achtung PFIFF-Zertifikat
                                                           • Antragsfrist: 01.05.

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SPORTGERÄTE
                                      Antragsteller:
                                      BSB-Mitgliedsvereine

                                      Beschreibung:
                                      Großgeräte ab 2.000 €/ Pflegegeräte ab 5.000 €

                                      Antragsfrist:
                                      31.01. des Folgejahres

                                      Zuschusshöhe:
                                      30% der anerkannten Kosten

                                      Voraussetzung:
                                      entsprechende Mitgliedermeldung in der
                                      Bestandserhebung (Abschnitt B)

                                      Verfahren:
                                      Antrag/Abrechnung schriftlich

                                      Kontakt: Fabian Schmider 0721/1808-30

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SPORTSTÄTTEN
                                       Antragsteller:
                                       BSB-Mitgliedsvereine

                                       Beschreibung:
                                       Bauliche Maßnahmen ab 3.500 €

                                       Antragsfrist:
                                       Keine

                                       Zuschusshöhe:
                                       30% des zuschussfähigen Aufwandes innerhalb
                                       bestimmter Höchstgrenzen

                                       Voraussetzung:
                                       bauliche Maßnahmen, die unmittelbar
                                       der Sportausübung dienen; vorläufige
                                       Baufreigabe vor Baubeginn

                                       Verfahren:
                                       Antrag/Verwendungsnachweis schriftlich

                                       Kontakt: Wolfgang Elfner 0721/1808-18

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DOSB-LIZENZEN
                                        Antragsteller:
                                        BSB-Mitgliedsvereine
                                        Beschreibung:
                                        Tatsächlich geleistete Stunden (ÜL/TR) bzw.
                                        Wahlamt/vom Vorstand beauftragte Tätigkeit (VM/JL)
                                        Antragsfrist:
                                        Ende November bis 31.01. des Folgejahres
                                        Zuschusshöhe:
                                        2,50 € pro Stunde für ÜL/TR (max. 200 Std.)
                                        400 € Pauschale für VM/JL
                                        Voraussetzung:
                                        Gültige, anerkannte DOSB-Lizenz
                                        Verfahren:
                                        Abrechnung online über BSBnet

                                        Kontakt: Diana Marusic 0721/1808-29

 03.03.2021     „Corona Finanzhilfen für Vereine“                                       21
INTEGRATION DURCH SPORT
                                      Antragsteller:
                                      BSB-Mitgliedsvereine und Sportkreise

                                      Beschreibung:
                                      integrative Maßnahmen für Menschen mit
                                      Migrations- oder Fluchthintergrund sowie
                                      sozialer Benachteiligung; digitale Sportangebote

                                      Antragsfrist:
                                      Kalenderjahr 2021

                                      Zuschusshöhe:
                                      individuelle Fördersumme

                                      Voraussetzung:
                                      zielgruppenspezifische Maßnahmen

                                      Verfahren:
                                      Antrag/Verwendungsnachweis schriftlich

                                      Kontakt: Bärbel Nagel 0721/18 08-27

 03.03.2021   „Corona Finanzhilfen für Vereine“                                          22
KOOPERATION SCHULE-VEREIN
                                      Antragsteller:
                                      Sportverein mit Schule

                                      Beschreibung:
                                      außerunterrichtliches Sportangebot

                                      Antragsfrist:
                                      Antrag: 15.03. bis 01.05.; Kurzbericht: 31.07.

                                      Zuschusshöhe:
                                      500 €/Maßnahme (30 Stunden); 250 € (20-29 Std.)
                                      Förderlinie Integration entfällt!

                                      Voraussetzung:
                                      Teilnahme von mind. 5 Kindern

                                      Verfahren:
                                      Antrag und Kurzbericht online über BSBnet

                                      Kontakt: Diana Marusic 0721/1808-29

 03.03.2021   „Corona Finanzhilfen für Vereine“                                         23
KOOPERATION KiGA-VEREIN
                                      Antragsteller:
                                      Sportverein mit Kindergarten

                                      Beschreibung:
                                      spezielles Sportangebot „Exekutive Funktionen“

                                      Antragsfrist:
                                      Antrag: 15.03. bis 01.05.

                                      Zuschusshöhe:
                                      460 € pro Maßnahme

                                      Voraussetzung:
                                      PFiFF-Zertifikat des ÜL/Trainers

                                      Verfahren:
                                      ab 2021: Antrag online über BSBnet

                                      Kontakt: Uli Schenk 0721/1808-14

 03.03.2021   „Corona Finanzhilfen für Vereine“                                        24
VEREINSJUBILÄEN
                                          Antragsteller:
                                          BSB-Mitgliedsvereine

                                          Beschreibung:
                                          Vereinsjubiläum ab 25. jährigem Bestehen

                                          Antragsfrist:
                                          zwei Monate vor Jubiläumsveranstaltung

                                          Zuschusshöhe:
                                          25 Jahre: 150 €
                                          50 Jahre: 200 €
                                          75 Jahre: 300 €
                                          ab 100 Jahre: 400 €

                                          Verfahren:
                                          schriftlicher Meldebogen

                                          Kontakt: Nicole Stefan 0721/1808-12

 03.03.2021       „Corona Finanzhilfen für Vereine“                                  25
JUGENDARBEIT
 •   Freizeiten

 •   Freizeiten mit Behinderten und
     Nichtbehinderten

 •   Anschaffung und Reparatur von Zelten

 •   Lehrgänge und Seminare
     außerschulische Jugendbildung

 •   Praktische Maßnahmen
     außerschulische Jugendbildung

 Kontakt: Bärbel Nagel 0721/1808-20
 www.badische-sportjugend.de

 03.03.2021                „Corona Finanzhilfen für Vereine“   26
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

               Kerstin Häfele
               0721/1808-17
       k.haefele@badischer-sportbund.de
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