Corona Maßnahmen der TU Clausthal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Corona Maßnahmen der TU Clausthal Übergeordnet gilt das allgemeine Hygienekonzept der TU Clausthal (https://www.tu- clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Allgemeines_Hygienekonzept.pdf ) Gültig für das SoSe 2021 Stand: 28.07.2021 Ab Montag, den 02.08.2021 treten in Anlehnung an die Nds. Corona Verordnung sowie den Stufenplan (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) Änderungen, insbesondere bei der Raumbelegung für Veranstaltungen an der TU Clausthal in Kraft. Gesetzliche Vorschriften, wie die Nds. Corona-Verordnung und der niedersächsische Stufenplan, sind in jedem Fall zu befolgen. Im Zweifelsfall, z.B. bei Änderungen in den rechtlichen Vorgaben, gelten die strengeren Regeln. Ist gemäß Nds. Coronaverordnung eine Verschärfung der Zugangsregelung für ‚sonstige organisierte stationäre Indoor Veranstaltungen‘ sowie dem ‚Breitensport‘ notwendig, gilt folgendes: • Zugang für Geimpfte und Genese mit Nachweis • Zugang mit negativem Testnachweis: • dezentrale Entscheidung der durchführenden Lehrperson, ob a) Durchführung eines kostenlosen Corona-Schnelltests (https://corona.landkreis-goslar.de/ueberblick-ueber-die-schnell-testzentren/) oder b) dezentrale Beaufsichtigung bei der Durchführung eines Selbsttests und ggf. Erteilung der Bescheinigung (https://www.tu-clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Vorlage_Bescheinigung_Schnelltest_TUC.docx) • Gültigkeit 24 Stunden Allgemeines Arbeiten in Präsenz/ • Arbeit in Präsenz ist ab 1. Juli 2021 grundsätzlich möglich. Homeoffice • Bitte weiterhin auf die Einhaltung der Hygieneregeln achten, insbesondere bei der Nutzung von Büros durch mehrere Personen bitte unbedingt auf Abstand, Lüften und Hygiene achten. Bitte Mund-Nasen-Bedeckung tragen, bis der Sitzplatz eingenommen ist. Beschäftigten werden weiterhin zwei kostenlose Schnelltests pro Woche angeboten. • Homeoffice ist in Absprache mit den Vorgesetzten weiterhin möglich. Wir sind gemeinsam mit dem Personalrat dabei, eine Dienstvereinbarung abzuschließen, die dann dauerhaft gelten soll.
Besprechungen/ • Besprechungen sind grundsätzlich unter Einhaltung der AHA-L Regeln wieder erlaubt. Anhaltspunkt für die maximale Bewerbungsgespräche Personenzahl und Raumgröße sollte sein: mindestens 10m² pro Person. Anhaltspunkt für die Raumbelegung siehe unten. Bitte Mund-Nasen-Bedeckung tragen, bis der Sitzplatz eingenommen ist. Veranstaltungen • Präsenzveranstaltungen sind unter Einhaltung der aktuellen Regelungen der Nds. Corona-Verordnung wieder zulässig. Dies steht unter dem Vorbehalt in Bezug auf die Entwicklungen des Infektionsgeschehens. Die rechtlichen Regelungen können sich nach wie vor häufig und kurzfristig ändern. Je nach Inzidenzwert gibt es unterschiedlichen Regelungen, die zu beachten sind (z.B. Erforderlichkeit eines Hygienekonzepts nach § 4). • Ggf. müssen in Präsenz geplante Veranstaltungen kurzfristig auf digitale Formate umgestellt werden. • Im digitalen Format geplante und angekündigte Veranstaltungen sind im digitalen Format fortzusetzen. • Folgenden Hinweise zu den Raumgrößen sind zu beachten: o In den mit Markierungen versehenen Räumen gilt die Belegungszahl gemäß Raumverzeichnis (https://www.tu- clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Raumverzeichnis.pdf). o In allen weiteren Räumen gilt eine Maximalbelegung von 1 Person je 10m² Raumfläche. • Änderungen gemäß Nds. Stufenplan siehe: Raumbelegung im Abschnitt Forschung, Studium und Lehre. • Bitte beachten Sie die Hinweise zu einer möglichen Verschärfung der Zugangsregelung (s. oben). • Für Veranstaltungen im Freien sind ebenfalls die Regeln der Nds. Corona-VO zu beachten. Zutrittsbeschränkungen • Die Zutrittsbeschränkung zu Gebäuden der TUC für Externe und Studierende wird aufgehoben. Auf die Einhaltung der Hygieneregeln ist weiterhin hinzuweisen. • Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, an Covid-19- verdächtigen Symptomen leiden (insb. mit Fieber, Halsschmerzen, Husten und/oder Geruchs-/Geschmacksstörung) oder sich in amtlich angeordneter Quarantäne befinden, dürfen die Universität weiterhin nicht betreten. Dienstreisen • Dienstreisen sind wieder erlaubt, aber bitte weiterhin von den Vorgesetzten auf Erfordernis/Dringlichkeit zu überprüfen, (Inland/Ausland) insbesondere im Hinblick auf die Inzidenz im Zielgebiet. • Untersagt bleiben insbesondere Dienstreisen in ausländische Risikogebiete gem. jeweils geltender RKI-Informationen Gleitzeitkonten • Verlängerung der abweichenden Arbeitszeitregelungen bis 31.12.2021. Zum 01.01.2022 werden dann die Zeitguthaben von mehr als 60 Stunden auf 60 Stunden gekappt (entsprechend anteilig bei Teilzeitbeschäftigen). Forschung, Studium & Lehre Grundsätzliches: • Angebot der freiwilligen Selbsttestung (ab dem 28.06.2021 ist die Ausgabe eines Selbsttests pro Woche für Studierende möglich) Selbsttests werden auch für Studierende 1x/Woche zur Verfügung gestellt und können gegen Vorlage der unterschriebenen Empfangsbestätigung (https://www.tu- clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Antrag_Studierende_Selbsttest_Einwilligungserklaerung_TUC_de_22.06.2021.pdf)
in der Universitätsbibliothek ab dem 28.06.2021 montags bis freitags im Zeitraum von 16 bis 21 Uhr abgeholt werden. • Freiwilliger Selbsttests für Mitarbeitende weiterhin empfohlen. • Die Einhaltung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung der durchführenden Lehrpersonen. • Bitte achten Sie auf mögliche Verschärfungen der Regelungen gemäß Nds. Corona Verordnung Raumbelegung: • In den mit Markierungen versehenen Räumen gilt die Belegungszahl gemäß Raumverzeichnis (https://www.tu- clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Raumverzeichnis.pdf). • In allen weiteren Räumen gilt eine Maximalbelegung von 1 Person je 10m² Raumfläche. • In Anlehnung an den Nds. Stufenplan 2.0 vom 23.06.21 für sonstige organisierte stationäre Indoor Veranstaltungen gilt: - Die Sitzplatzverteilung kann in Schachbrettbelegung erfolgen. Ein Abstand von 1 m ist einzuhalten. • Weiterhin ist außerdem eine Mund-Nasen- Bedeckung bis zum Erreichen des Sitzplatzes zu tragen, medizinische Maske. Bitte achten Sie auf mögliche Verschärfungen der Regelungen gemäß Nds. Corona Verordnung. - Die Kontaktverfolgung erfolgt gemäß §5 Abs.2 der nds. Corona VO (QR-Code / Kontaktverfolgungsliste (siehe Anhang)) Übungen, Seminare, • Im digitalen Format geplante und angekündigte Lehrveranstaltungen werden im digitalen Format fortgesetzt Vorlesungen • Zwingend notwendige Lehrveranstaltungen (d.h. solche Lehrveranstaltungen, die für den Studienfortschritt unabdingbar sind) dürfen in Präsenz stattfinden. Bitte beachten Sie die Hinweise zu einer möglichen Verschärfung der Zugangsregelung (s. oben). • Finden Lehrveranstaltungen in Präsenz statt, muss allen Teilnehmer*innen der Zugang ermöglicht werden. • Maskenpflicht (med. Maske/ FFP2), Ausnahme: Sitzplatz bei Einhaltung des Mindestabstands • Die Anzahl der Teilnehmer*innen an einer Präsenzveranstaltung wird durch die Anzahl der Plätze geregelt (s. Raumbelegung). • Sicherstellung eines Anmeldeverfahrens zur Raumplanung • Die Kontaktverfolgung erfolgt gemäß §5 Abs.2 der Nds. Corona VO (QR-Code / Kontaktverfolgungsliste (siehe Anhang)) Vorlesungen • bleiben in digitalem Format bestehen Tätigkeiten in Laboren • Zwingend notwendige Praktika dürfen in Präsenz stattfinden und Praktikumsräumen • Zwingend notwendige Forschungsarbeiten dürfen in Präsenz stattfinden • Näheres: siehe Übungen, Seminare Exkursionen • Zwingend notwendige Exkursionen dürfen in Präsenz stattfinden (Untersagt bleiben Exkursionen in ausländische Risikogebiete gem. jeweils geltender RKI-Information) • Für An- und Abreise ist die Nds. Corona Verordnung zu beachten
Klausureinsichten • Klausureinsichten dürfen in Präsenz stattfinden • Die Kontaktverfolgung erfolgt gemäß §5 Abs.2 der Nds. Corona VO (QR-Code / Kontaktverfolgungsliste (siehe Anhang)) • Bitte beachten Sie die Hinweise zu einer möglichen Verschärfung der Zugangsregelung (s. oben). Klausuren • Die erfolgte Klausurplanung hat weiterhin Gültigkeit • Die Testpflicht für die Teilnahme an Präsenzklausuren wird aufgehoben. • Näheres: siehe Link zur Handreichung für Präsenzprüfungen (https://www.tu- clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Lehrende_Durchfuehrung_von_Praesenzpruefungen_02.08.2021.pdf) mündliche Prüfungen • Mündliche Prüfungen dürfen in Präsenz stattfinden. • Der Personenkreis der Teilnehmenden ist auf die zwingend notwendigen Beteiligten begrenzt. • Näheres: siehe Übungen, Seminare Promotionen / • Promotions- /Habilitationsprüfungen dürfen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt werden. Habilitationen • Die Anzahl der Teilnehmer*innen wird durch die Anzahl der Plätze geregelt (s. Raumbelegung). • Sicherstellung eines Anmeldeverfahren und der Möglichkeit der Kontaktverfolgung. • Freiwilliger Selbsttest empfohlen. • Soweit vorgesehen ist die Teilhabe der Hochschulöffentlichkeit zu gewährleisten • Bitte beachten Sie die Hinweise zu einer möglichen Verschärfung der Zugangsregelung (s. oben). Berufungsverfahren • Berufungsvorträge und Sitzungen von Berufungskommissionen dürfen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt werden. • Die Anzahl der Teilnehmer*innen wird durch die Anzahl der Plätze geregelt (s. Raumbelegung) • Freiwilliger Selbsttest empfohlen. • Soweit vorgesehen ist die Teilhabe der Hochschulöffentlichkeit zu gewährleisten. • Bitte beachten Sie die Hinweise zu einer möglichen Verschärfung der Zugangsregelung (s. oben). Weitere Einrichtungen Sport • Outdoor- und Indoorkurse können angeboten werden. • Die Regelungen aus dem Stufenplan 2.0 (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der- landesregierung-185856.html)) bezüglich Breitensport sind einzuhalten. • Hygieneregeln sind zu beachten.
• Eine Kontaktdatenerfassung erfolgt. Universitätsbibliothek • Markierte Arbeitsplätze können gemäß dem Hygienekonzept der UB genutzt werden • Eine Kontaktdatenerfassung erfolgt PC-Pools • PC-Arbeitsplätze/PC-Pools können gemäß dem Hygienekonzept geöffnet werden (https://www.rz.tu-clausthal.de/fuer- studenten/pools-software/pc-pools ) • Ein PC Reservierungs- und Kontaktnachverfolgungssystem existiert und muss genutzt werden
Vorlage „Datenerhebung nach § 5 Abs. 2 Nds. Corona-VO“ (ggf. bitte vervielfältigen) Name der Lehrveranstaltung: Datum: Veranstaltungszeit: Verantwortliche Lehrperson: Name, Vorname Straße PLZ/Ort Telefonische Erreichbarkeit
Sie können auch lesen