Corona Maßnahmen der TU Clausthal

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Corona Maßnahmen der TU Clausthal
Übergeordnet gilt das allgemeine Hygienekonzept der TU Clausthal (https://www.tu-
clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Allgemeines_Hygienekonzept.pdf )
Gültig für das SoSe 2021
Stand: 28.07.2021

Ab Montag, den 02.08.2021 treten in Anlehnung an die Nds. Corona Verordnung sowie den Stufenplan
(https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) Änderungen, insbesondere bei der Raumbelegung
für Veranstaltungen an der TU Clausthal in Kraft.

Gesetzliche Vorschriften, wie die Nds. Corona-Verordnung und der niedersächsische Stufenplan, sind in jedem Fall zu befolgen. Im Zweifelsfall, z.B. bei
Änderungen in den rechtlichen Vorgaben, gelten die strengeren Regeln.

Ist gemäß Nds. Coronaverordnung eine Verschärfung der Zugangsregelung für ‚sonstige organisierte stationäre Indoor Veranstaltungen‘ sowie dem
‚Breitensport‘ notwendig, gilt folgendes:
• Zugang für Geimpfte und Genese mit Nachweis
• Zugang mit negativem Testnachweis:
    • dezentrale Entscheidung der durchführenden Lehrperson, ob
        a) Durchführung eines kostenlosen Corona-Schnelltests (https://corona.landkreis-goslar.de/ueberblick-ueber-die-schnell-testzentren/) oder
        b) dezentrale Beaufsichtigung bei der Durchführung eines Selbsttests und ggf. Erteilung der Bescheinigung
        (https://www.tu-clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Vorlage_Bescheinigung_Schnelltest_TUC.docx)
     • Gültigkeit 24 Stunden

Allgemeines
Arbeiten in Präsenz/      • Arbeit in Präsenz ist ab 1. Juli 2021 grundsätzlich möglich.
Homeoffice                • Bitte weiterhin auf die Einhaltung der Hygieneregeln achten, insbesondere bei der Nutzung von Büros durch mehrere Personen
                            bitte unbedingt auf Abstand, Lüften und Hygiene achten. Bitte Mund-Nasen-Bedeckung tragen, bis der Sitzplatz eingenommen
                            ist. Beschäftigten werden weiterhin zwei kostenlose Schnelltests pro Woche angeboten.
                          • Homeoffice ist in Absprache mit den Vorgesetzten weiterhin möglich. Wir sind gemeinsam mit dem Personalrat dabei, eine
                            Dienstvereinbarung abzuschließen, die dann dauerhaft gelten soll.
Besprechungen/         • Besprechungen sind grundsätzlich unter Einhaltung der AHA-L Regeln wieder erlaubt. Anhaltspunkt für die maximale
Bewerbungsgespräche      Personenzahl und Raumgröße sollte sein: mindestens 10m² pro Person. Anhaltspunkt für die Raumbelegung siehe unten. Bitte
                         Mund-Nasen-Bedeckung tragen, bis der Sitzplatz eingenommen ist.
Veranstaltungen        • Präsenzveranstaltungen sind unter Einhaltung der aktuellen Regelungen der Nds. Corona-Verordnung wieder zulässig. Dies
                          steht unter dem Vorbehalt in Bezug auf die Entwicklungen des Infektionsgeschehens. Die rechtlichen Regelungen können sich
                          nach wie vor häufig und kurzfristig ändern. Je nach Inzidenzwert gibt es unterschiedlichen Regelungen, die zu beachten sind
                          (z.B. Erforderlichkeit eines Hygienekonzepts nach § 4).
                       • Ggf. müssen in Präsenz geplante Veranstaltungen kurzfristig auf digitale Formate umgestellt werden.
                       • Im digitalen Format geplante und angekündigte Veranstaltungen sind im digitalen Format fortzusetzen.
                       • Folgenden Hinweise zu den Raumgrößen sind zu beachten:
                           o In den mit Markierungen versehenen Räumen gilt die Belegungszahl gemäß Raumverzeichnis (https://www.tu-
                                clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Raumverzeichnis.pdf).
                           o In allen weiteren Räumen gilt eine Maximalbelegung von 1 Person je 10m² Raumfläche.
                       • Änderungen gemäß Nds. Stufenplan siehe: Raumbelegung im Abschnitt Forschung, Studium und Lehre.
                       • Bitte beachten Sie die Hinweise zu einer möglichen Verschärfung der Zugangsregelung (s. oben).
                       • Für Veranstaltungen im Freien sind ebenfalls die Regeln der Nds. Corona-VO zu beachten.
Zutrittsbeschränkungen • Die Zutrittsbeschränkung zu Gebäuden der TUC für Externe und Studierende wird aufgehoben. Auf die Einhaltung der
                         Hygieneregeln ist weiterhin hinzuweisen.
                       • Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, an Covid-19- verdächtigen Symptomen leiden (insb. mit Fieber, Halsschmerzen, Husten
                         und/oder Geruchs-/Geschmacksstörung) oder sich in amtlich angeordneter Quarantäne befinden, dürfen die Universität
                         weiterhin nicht betreten.
Dienstreisen           • Dienstreisen sind wieder erlaubt, aber bitte weiterhin von den Vorgesetzten auf Erfordernis/Dringlichkeit zu überprüfen,
(Inland/Ausland)         insbesondere im Hinblick auf die Inzidenz im Zielgebiet.
                       • Untersagt bleiben insbesondere Dienstreisen in ausländische Risikogebiete gem. jeweils geltender RKI-Informationen
Gleitzeitkonten        • Verlängerung der abweichenden Arbeitszeitregelungen bis 31.12.2021. Zum 01.01.2022 werden dann die Zeitguthaben von
                         mehr als 60 Stunden auf 60 Stunden gekappt (entsprechend anteilig bei Teilzeitbeschäftigen).
Forschung, Studium & Lehre
Grundsätzliches:
• Angebot der freiwilligen Selbsttestung (ab dem 28.06.2021 ist die Ausgabe eines Selbsttests pro Woche für Studierende möglich)
   Selbsttests werden auch für Studierende 1x/Woche zur Verfügung gestellt und können gegen Vorlage der unterschriebenen Empfangsbestätigung
   (https://www.tu-
   clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Antrag_Studierende_Selbsttest_Einwilligungserklaerung_TUC_de_22.06.2021.pdf)
in der Universitätsbibliothek ab dem 28.06.2021 montags bis freitags im Zeitraum von 16 bis 21 Uhr abgeholt werden.
• Freiwilliger Selbsttests für Mitarbeitende weiterhin empfohlen.
• Die Einhaltung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung der durchführenden Lehrpersonen.
• Bitte achten Sie auf mögliche Verschärfungen der Regelungen gemäß Nds. Corona Verordnung

Raumbelegung:
• In den mit Markierungen versehenen Räumen gilt die Belegungszahl gemäß Raumverzeichnis (https://www.tu-
   clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Raumverzeichnis.pdf).
• In allen weiteren Räumen gilt eine Maximalbelegung von 1 Person je 10m² Raumfläche.
• In Anlehnung an den Nds. Stufenplan 2.0 vom 23.06.21 für sonstige organisierte stationäre Indoor Veranstaltungen gilt:
   - Die Sitzplatzverteilung kann in Schachbrettbelegung erfolgen. Ein Abstand von 1 m ist einzuhalten.
• Weiterhin ist außerdem eine Mund-Nasen- Bedeckung bis zum Erreichen des Sitzplatzes zu tragen, medizinische Maske. Bitte achten Sie auf mögliche
   Verschärfungen der Regelungen gemäß Nds. Corona Verordnung.
   - Die Kontaktverfolgung erfolgt gemäß §5 Abs.2 der nds. Corona VO (QR-Code / Kontaktverfolgungsliste (siehe Anhang))
Übungen, Seminare,       • Im digitalen Format geplante und angekündigte Lehrveranstaltungen werden im digitalen Format fortgesetzt
Vorlesungen              • Zwingend notwendige Lehrveranstaltungen (d.h. solche Lehrveranstaltungen, die für den Studienfortschritt unabdingbar sind)
                            dürfen in Präsenz stattfinden. Bitte beachten Sie die Hinweise zu einer möglichen Verschärfung der Zugangsregelung (s. oben).
                         • Finden Lehrveranstaltungen in Präsenz statt, muss allen Teilnehmer*innen der Zugang ermöglicht werden.
                         • Maskenpflicht (med. Maske/ FFP2), Ausnahme: Sitzplatz bei Einhaltung des Mindestabstands
                         • Die Anzahl der Teilnehmer*innen an einer Präsenzveranstaltung wird durch die Anzahl der Plätze geregelt (s. Raumbelegung).
                         • Sicherstellung eines Anmeldeverfahrens zur Raumplanung
                         • Die Kontaktverfolgung erfolgt gemäß §5 Abs.2 der Nds. Corona VO (QR-Code / Kontaktverfolgungsliste (siehe Anhang))
Vorlesungen              • bleiben in digitalem Format bestehen

Tätigkeiten in Laboren   • Zwingend notwendige Praktika dürfen in Präsenz stattfinden
und Praktikumsräumen     • Zwingend notwendige Forschungsarbeiten dürfen in Präsenz stattfinden
                         • Näheres: siehe Übungen, Seminare
Exkursionen              • Zwingend notwendige Exkursionen dürfen in Präsenz stattfinden (Untersagt bleiben Exkursionen in ausländische Risikogebiete
                           gem. jeweils geltender RKI-Information)
                         • Für An- und Abreise ist die Nds. Corona Verordnung zu beachten
Klausureinsichten       • Klausureinsichten dürfen in Präsenz stattfinden
                        • Die Kontaktverfolgung erfolgt gemäß §5 Abs.2 der Nds. Corona VO (QR-Code / Kontaktverfolgungsliste (siehe Anhang))
                        • Bitte beachten Sie die Hinweise zu einer möglichen Verschärfung der Zugangsregelung (s. oben).
Klausuren               • Die erfolgte Klausurplanung hat weiterhin Gültigkeit
                        • Die Testpflicht für die Teilnahme an Präsenzklausuren wird aufgehoben.
                        • Näheres: siehe Link zur Handreichung für Präsenzprüfungen (https://www.tu-
                          clausthal.de/fileadmin/TU_Clausthal/dokumente/Corona/Lehrende_Durchfuehrung_von_Praesenzpruefungen_02.08.2021.pdf)
mündliche Prüfungen     • Mündliche Prüfungen dürfen in Präsenz stattfinden.
                        • Der Personenkreis der Teilnehmenden ist auf die zwingend notwendigen Beteiligten begrenzt.
                        • Näheres: siehe Übungen, Seminare
Promotionen /           •   Promotions- /Habilitationsprüfungen dürfen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln durchgeführt werden.
Habilitationen          •   Die Anzahl der Teilnehmer*innen wird durch die Anzahl der Plätze geregelt (s. Raumbelegung).
                        •   Sicherstellung eines Anmeldeverfahren und der Möglichkeit der Kontaktverfolgung.
                        •   Freiwilliger Selbsttest empfohlen.
                        •   Soweit vorgesehen ist die Teilhabe der Hochschulöffentlichkeit zu gewährleisten
                        •   Bitte beachten Sie die Hinweise zu einer möglichen Verschärfung der Zugangsregelung (s. oben).

Berufungsverfahren      •   Berufungsvorträge und Sitzungen von Berufungskommissionen dürfen unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln
                            durchgeführt werden.
                        •   Die Anzahl der Teilnehmer*innen wird durch die Anzahl der Plätze geregelt (s. Raumbelegung)
                        •   Freiwilliger Selbsttest empfohlen.
                        •   Soweit vorgesehen ist die Teilhabe der Hochschulöffentlichkeit zu gewährleisten.
                        •   Bitte beachten Sie die Hinweise zu einer möglichen Verschärfung der Zugangsregelung (s. oben).

Weitere Einrichtungen

Sport                       •   Outdoor- und Indoorkurse können angeboten werden.
                            •   Die Regelungen aus dem Stufenplan 2.0 (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-
                                landesregierung-185856.html)) bezüglich Breitensport sind einzuhalten.
                            •   Hygieneregeln sind zu beachten.
•   Eine Kontaktdatenerfassung erfolgt.

Universitätsbibliothek   •   Markierte Arbeitsplätze können gemäß dem Hygienekonzept der UB genutzt werden
                         •   Eine Kontaktdatenerfassung erfolgt

PC-Pools                 •   PC-Arbeitsplätze/PC-Pools können gemäß dem Hygienekonzept geöffnet werden (https://www.rz.tu-clausthal.de/fuer-
                             studenten/pools-software/pc-pools )
                         •   Ein PC Reservierungs- und Kontaktnachverfolgungssystem existiert und muss genutzt werden
Vorlage „Datenerhebung nach § 5 Abs. 2 Nds. Corona-VO“ (ggf. bitte vervielfältigen)

Name der Lehrveranstaltung: Datum:

Veranstaltungszeit: Verantwortliche Lehrperson:

Name, Vorname            Straße                       PLZ/Ort              Telefonische

                                                                           Erreichbarkeit
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