COVID-19 AKTUELLE RAHMENBEDINGUNGEN DER SPANISCHEN WIRTSCHAFT - Madrid, 08.04.2020 - DIHK
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COVID-19 Situation in Spanien Chronologie der COVID-19 Entwicklung (Kgl. Dekret Einbeziehung Verlängerung des Wiedereinfüh- RDL 10/2020 463/2020) Alarmzustands rung von Anträge auf der Industrie in Stopp aller nicht Verabschiedung bis 26.04.20: Kontrollen an Kurzarbeit den Kampf wesentlichen Ausnahme von Aktivitäten bis den Landes- steigen massiv gegen Grossindustrie & Dringlichkeits- zum 09.04.20 maßnahmen grenzen COVID-19 Bau ! 12. 14. 16. 17. 19. 22. 24. 27. 29. 31. 04. März März März März März März März März März März April Ankündigung Verlängerung Ankündigung Einschränkung des des von wirtschafts- Erklärung des von Kündi- Coronaplans Alarmzustands politischem Alarmzustands gungen (nach der spanischen um weitere 15 Maßnahmen- Kurzarbeit) Regierung Tage paket
COVID-19: Situation in Spanien Gesetzesdekrete und gesetzliche Regelungen Königliches Gesetzes-Dekret 8/2020 vom 17.03.2020 Dringende außerordentlichen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von COVID-19 Beschluss des Ministerrats vom 25.03.2020 1. Teilabschnitt des Programms zur Gewährung öffentlicher Bürgschaften an Unternehmen und Selbstständige Kgl. Dekret 476/2020 vom 27.03.2020 Verlängerung des Ausnahmezustands bis einschließlich 11.04.2020 Kgl. Gesetzesdekret 9/2020 vom 27.03.2020 Ergänzende Maßnahmen im Bereich des Arbeitsrechts Kgl. Gesetzesdekret 10/2020 vom 29.03.2020 Weitere Einschränkung aller nicht wesentlichen Tätigkeiten
COVID-19: Situation in Spanien Was bedeutet der Alarmzustand? • Reaktion auf den durch Covid-19 verursachten Gesundheitsnotstand • Erheblich Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bevölkerung • Beschränkung der kommerziellen Tätigkeiten, Restaurants und Freizeiteinrichtungen: Schließung von Geschäftslokalen und Einrichtungen, die eine öffentliche Tätigkeit aus- üben, mit Ausnahme der Verteilung von Lebensmitteln und lebensnotwendigen Gütern Cafés, Bars und Restaurants bleiben geschlossen, können aber einen Hauslieferdienst anbieten. Öffentliche Aufführungen (Kino, Theater...) und Freizeitaktivitäten (Sport, Museen...) werden ausgesetzt. Paraden und Volksfeste werden ausgesetzt. • Stärkung des Gesundheitssystems: Militärisches Gesundheitspersonal und - einrichtungen unterstützen landesweit das nationale Gesundheitssystem. Gesundheitsministerium garantiert Betrieb der Produktionszentren der Gesundheitsversorgung • Garantierte Lebensmittelversorgung: Die Behörden gewährleisten die Produktion von Lebensmitteln, die Lagerung, den Transport und die Verteilung an die Verbraucher.
COVID-19: Situation in Spanien Beschränkung der Freizügigkeit von Personen Schengen-Abkommen seit dem 17.03.2020 außer Kraft gesetzt • Die Einreise wird nur Spaniern, Residenten, Grenzgängern, Personen, die Gründe für höhere Gewalt nachweisen können, und diplomatischem Personal gewährt Alarmzustand ab dem 16.03.2020 setzt die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung fast vollständig außer Kraft. Ausnahmen sind: • Einkauf (nur eine Person) • Arbeitsweg (sofern Homeoffice nicht möglich) • Arztbesuche, Kauf von Medikamenten • Versorgerung/Betreuung hilfsbedürftiger Personen Arbeitnehmer benötigen auf Grund des Königliches Gesetzesdekrets 10/2020 im Zeitraum 30.03.-09.04.2020 eine offizielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers, um weiterhin zu ihrem Arbeitsplatz reisen zu dürfen. Das Gesundheitsministerium hat eine entsprechende Erklärung zur Verfügung gestellt. ÖPNV funktioniert normal, aber teils deutlich reduzierte Verbindungen
COVID-19: Situation in Spanien Alarmzustand - Stopp aller nicht wesentlichen Aktivitäten 29. März 2020 (Kgl. Dekret 10/2020) : Ministerrat beschließt totale Einschränkung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten bis 9. April mit Ausnahme „essentieller“ Aktivitäten wie folgende: • Landwirtschaftliche und industrielle Produktion von Nahrungsmittel • Transport von Lebensmitteln • Lebensmitteleinzelhandel • Medizinische und pharmazeutische Aktivitäten • Staatliche Sicherheitskräfte • Bestimmte Personen- und Gütertransporte • Energieerzeugung und –versorgung • Gas- und Wasserversorgung • Ölraffinerien und Treibstoffversorgung • Telekommunikation • Häfen und Flughäfen • Medien
COVID-19: Situation in Spanien Warentransport • Wiedereinführung von Kontrollen an den spanischen Landgrenzen mit Inkrafttreten des Alarmzustands. • Die Beschränkung gilt NICHT für den WARENVERKEHR, "um die Kontinuität der wirtschaftlichen Tätigkeit zu gewährleisten und die Lieferkette zu erhalten". • Das RDL 10/2020 verbietet im Grunde jegliche geschäftliche Aktivität in Spanien und klammert nur die essentiellen Sektoren aus (wie bereits ausgeführt) • Empfehlung an Transporteure: Mitführen einer Eigenerklärung, dass Lieferung an einen der essentiellen Sektoren erfolgt, konkrete Benennung des/der Kunden. Vorherige Sicherstellung, dass empfangender Betrieb produzieren darf • Es existiert KEIN zentrales Register, an das eine Meldung zu erfolgen hätte • Zusätzlich sind Importe und Exporte zur Erfüllung internationaler Verträge erlaubt – Interpretation?
COVID-19 Situation in Spanien Lieferketten Analysen zu den Auswirkungen auf internationale Lieferketten liegen noch nicht vor. Die Wirtschafts- und Handelsstrukturen erlauben folgende Ableitungen: • Deutschland, Frankreich und China wichtigste Lieferländer • Handelspartner Portugal und Italien ebenfalls stark betroffen • Wichtigste Branchen Automobil und Chemie besonders anfällig für ausbleibende Lieferungen • Anfang April alle 17 Automobilwerke geschlossen, teils auch Zulieferer, vielfach Kurzarbeit in der Branche • Chemieindustrie drohen Versorgungsengpässe ab Mai oder Juni, starke Abhängigkeit von Zulieferung aus China, schwer substituierbar Gefahr des Versorgungsengpasses für deutsche Stammhäuser! ABER: • Nahrungsmittelsektor funktioniert mit Normalität, essenziell für die Versorgung im Inland aber auch den Export nach Deutschland • Frühere Erholung in China wird teils europäische Lieferengpässe kompensieren können
COVID-19 Situation in Spanien Verträge “Höhere Gewalt wird von den spanischen Gerichten als das Eintreten eines außerordent- lichen und unvorhersehbaren Ereignisses verstanden, das auch bei Anwendung aller möglichen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können.” Mögliche Folgen: • Die Partei kann von jeglicher Haftung aus der Nichterfüllung des Vertrages befreit sein • Dei Partei kann von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages befreit sein • Die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen kann zeitweise ausgesetzt werden, wenn die Auswirkungen nur vorübergehender Natur sind Ob die durch das Coronavirus verursachte Situation als höhere Gewalt einzustufen ist, hängt jeweils von den Auswirkungen auf das konkrete Vertragsverhältnis und davon ab, ob die Anforderungen der Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit erfüllt werden.
COVID-19 Situation in Spanien Verträge “rebus sic stantibus”-Klausel Störung der Geschäftsgrundlage: “Das Eintreten einer außerordentlichen, unvorhersehbaren und nicht zurechenbaren Veränderung der Umstände zwischen Vertragsabschluss und Erfüllungszeitpunkt, ein enormes Missverhältnis zwischen den von den Parteien zu erfüllenden Verpflichtungen sowie das Fehlen anderer vertraglicher Abhilfemaßnahmen.“ Folge: • Falls bejaht, besteht das Recht auf Vertragsanpassung oder sogar Vertragsanfechtung. ABER: • einzelfallbezogene Beurteilung erforderlich • Klausel greift nur subsidiär
COVID-19 Situation in Spanien Wirtschaftliches Maßnahmenpaket vom 17.03.2020 Coronaplan der spanischen Regierung • Mobilisierung von bis zu 200 Mrd. € (fast 20% des spanischen BIP), um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise abzufedern inkl. rd. 70 Mrd. privater Kreditinstitute (mit öffentlichem Aval) • 100 Mrd. € Avale und direkte Darlehen (17 Mrd. €) über ICO als Liquiditätshilfen zur Aufrechthaltung der spanischen Unternehmensstruktur • 2 Mrd. € Garantien für klein- und mittelständische Exporteure • Erhebliche Vereinfachung zur Anmeldung von Kurzarbeit (per 6.04. ca. 3 Mio. Betroffene). • Stundungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen für Selbstständige und KMU • Soziale Schutzmaßnahmen • Schutz strategischer (Groß-)unternehmen vor Übernahmen "Dies ist die größte Mobilisierung wirtschaftlicher Ressourcen in der Geschichte der Demokratie in Spanien und das in einer sehr kurzen Zeitspanne".
COVID-19 Situation in Spanien Wirtschaftspolitische Maßnahmen – Soziales und Konsumenten • Im Zeitraum von sechs Monaten keine Zwangsräumungen und zinslose Kredite für Mieter • Moratorium für Hypothekenzahlungen • Moratorium für Verbraucherkredite • Besondere Verbraucherschutzmaßnahmen (Hotel- und Reisereservierungen, Produktrückgaben etc.) • Versorgungsgarantie für Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation • Außerordentliche Hilfe von 440 €/Monat für Arbeitslose aufgrund der Beendigung von Zeitverträgen • Vorzeitige (Teil-)Auszahlung von privaten Rentensparverträgen • Sonderleistungen für Hausangestellte
COVID-19 Situation in Spanien Wirtschaftspolitische Maßnahmen – Freiberufler und KMU • Sechsmonatiges Moratorium für Sozialversicherungsabgaben • Steuerstundungen (Einkommens-, Mehrwert- und Körperschaftssteuer) • Leichterer Zugang der Selbstständigen zu Lohnersatzleistungen im Falle der Einstellung der Aktivität (Minimum 661 €/Monat) • Öfftl. Bürgschaftslinie des Offiziellen Kreditinstituts (ICO) für Darlehen der Banken bis zu einem Höchstbetrag von 100 Mrd. € (aktiv ab 6.04.) • Finanzierungslinie des („ICO“) über 10 Mrd. € Zusätzliche Maßnahmen der Autonomen Gemeinschaften • Madrid: Rettungspaket über 220 Mio. €, u.a. für Übernahme der Quoten der Selbständigen im März und April, Garantien für KMU Freiwillige Unterstützungsmaßnahmen von Großunternehmen • Stundung von Rechnungen (Versorgungsbetriebe, Versicherungen) • Kostenlose Zusatzleistungen (unlimitierte Datenpakete der Telecos) • Freiwillige Kreditlinien der Banken zur Liquiditätssicherung von über 70 Mrd. € zu Niedrigstkonditionen angestrebt
COVID-19 Situation in Spanien Arbeitspolitische Maßnahmen • Flexibilisierung der befristeten Beschäftigungsregelungen (ERTE) Ermöglicht Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung, ohne Mindestbeitragszeiten und ohne Verbrauch der bereits angesammelten Leistungsansprüche. 100%ige Beitragsbefreiung für KMU und 75% für andere Unternehmen, ABER Erhaltung der Arbeitskräfte Voraussetzung (6 Monate). • Anpassung der Arbeitszeiten („Kurzarbeit“) Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit anpassen oder sogar um bis zu 100 % reduzieren. • Temporäres Verbot von Entlassungen (seit dem 27.03.2020) aufgrund „höherer Gewalt oder objektiver Ursachen, wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer oder produktionstechnischer Art“, die durch die Folgen des Coronavirus gerechtfertigt wären, bis zum Ende der Gesundheitskrise • Stopp aller nicht wesentlichen Aktivitäten vom 30.03. bis zum 09.04.20 Bezahlter Sonderurlaub für alle betroffenen Arbeitnehmer, Stunden müssen bis Ende 2020 kompensiert werden
COVID-19 Situation in Spanien Wirtschaftlicher Ausblick 2020 BIP-Wachstum (%) 1,5 -9,0 -3,5 Arbeitslosigkeit (%) 13,6 14,5 30 Haushaltsdefizit (%) -2,5 -9,0 -5,5 Staatsverschuldung (%) -96,6 102,5 Prognose Ende 2019 Best-Case COVID-19 Worst-Case COVID-19
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie gesund! Deutsche Handelskammer für Spanien Dr. Walther von Plettenberg Tel: + 34 91 353 09 23 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Fax: + 34 91 359 12 13 Avda. Pío XII, 26-28 Email: madrid@ahk.es E-28016 Madrid www.ahk.es
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