COVID-19 AKTUELLE RAHMENBEDINGUNGEN DER SPANISCHEN WIRTSCHAFT - Madrid, 08.04.2020 - DIHK

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COVID-19 AKTUELLE RAHMENBEDINGUNGEN DER SPANISCHEN WIRTSCHAFT - Madrid, 08.04.2020 - DIHK
COVID-19
        AKTUELLE
RAHMENBEDINGUNGEN DER
 SPANISCHEN WIRTSCHAFT

   Madrid, 08.04.2020
COVID-19 AKTUELLE RAHMENBEDINGUNGEN DER SPANISCHEN WIRTSCHAFT - Madrid, 08.04.2020 - DIHK
COVID-19: Situation in Spanien
COVID-19-Fälle Stand 06. April 2020
COVID-19 AKTUELLE RAHMENBEDINGUNGEN DER SPANISCHEN WIRTSCHAFT - Madrid, 08.04.2020 - DIHK
COVID-19 Situation in Spanien
Chronologie der COVID-19 Entwicklung
   (Kgl. Dekret                                        Einbeziehung                          Verlängerung des
                    Wiedereinfüh-                                         RDL 10/2020
   463/2020)                                                                                  Alarmzustands
                      rung von         Anträge auf    der Industrie in   Stopp aller nicht
 Verabschiedung                                                                                bis 26.04.20:
                    Kontrollen an      Kurzarbeit       den Kampf         wesentlichen
                                                                                                Ausnahme
       von                                                                Aktivitäten bis
                    den Landes-      steigen massiv        gegen                             Grossindustrie &
  Dringlichkeits-                                                         zum 09.04.20
  maßnahmen           grenzen                           COVID-19                                   Bau !

   12.       14.      16.     17.      19.     22.      24.       27.       29.       31.       04.
  März      März     März    März     März    März     März      März      März      März      April

                     Ankündigung     Verlängerung                         Ankündigung
                                                      Einschränkung
                          des             des                            von wirtschafts-
 Erklärung des                                          von Kündi-
                     Coronaplans     Alarmzustands                         politischem
 Alarmzustands                                        gungen (nach
                    der spanischen   um weitere 15                        Maßnahmen-
                                                        Kurzarbeit)
                      Regierung          Tage                                 paket
COVID-19: Situation in Spanien
Gesetzesdekrete und gesetzliche Regelungen
Königliches Gesetzes-Dekret 8/2020 vom 17.03.2020
Dringende außerordentlichen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und
sozialen Auswirkungen von COVID-19

Beschluss des Ministerrats vom 25.03.2020
1. Teilabschnitt des Programms zur Gewährung öffentlicher Bürgschaften an
Unternehmen und Selbstständige

Kgl. Dekret 476/2020 vom 27.03.2020
Verlängerung des Ausnahmezustands bis einschließlich 11.04.2020

Kgl. Gesetzesdekret 9/2020 vom 27.03.2020
Ergänzende Maßnahmen im Bereich des Arbeitsrechts

Kgl. Gesetzesdekret 10/2020 vom 29.03.2020
Weitere Einschränkung aller nicht wesentlichen Tätigkeiten
COVID-19: Situation in Spanien
Was bedeutet der Alarmzustand?

•   Reaktion auf den durch Covid-19 verursachten Gesundheitsnotstand
•   Erheblich Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bevölkerung
•   Beschränkung der kommerziellen Tätigkeiten, Restaurants und Freizeiteinrichtungen:
         Schließung von Geschäftslokalen und Einrichtungen, die eine öffentliche Tätigkeit aus-
         üben, mit Ausnahme der Verteilung von Lebensmitteln und lebensnotwendigen Gütern
         Cafés, Bars und Restaurants bleiben geschlossen, können aber einen Hauslieferdienst
         anbieten.
         Öffentliche Aufführungen (Kino, Theater...) und Freizeitaktivitäten (Sport, Museen...)
         werden ausgesetzt.
         Paraden und Volksfeste werden ausgesetzt.
•   Stärkung des Gesundheitssystems: Militärisches Gesundheitspersonal und -
    einrichtungen unterstützen landesweit das nationale Gesundheitssystem.
    Gesundheitsministerium garantiert Betrieb der Produktionszentren der Gesundheitsversorgung
•   Garantierte Lebensmittelversorgung: Die Behörden gewährleisten die Produktion von
    Lebensmitteln, die Lagerung, den Transport und die Verteilung an die Verbraucher.
COVID-19: Situation in Spanien
Beschränkung der Freizügigkeit von Personen
Schengen-Abkommen seit dem 17.03.2020 außer Kraft gesetzt
• Die Einreise wird nur Spaniern, Residenten, Grenzgängern, Personen, die Gründe für
  höhere Gewalt nachweisen können, und diplomatischem Personal gewährt
Alarmzustand ab dem 16.03.2020 setzt die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung fast
vollständig außer Kraft. Ausnahmen sind:
• Einkauf (nur eine Person)
• Arbeitsweg (sofern Homeoffice nicht möglich)
• Arztbesuche, Kauf von Medikamenten
• Versorgerung/Betreuung hilfsbedürftiger Personen
Arbeitnehmer benötigen auf Grund des Königliches Gesetzesdekrets 10/2020 im
Zeitraum 30.03.-09.04.2020 eine offizielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers, um
weiterhin zu ihrem Arbeitsplatz reisen zu dürfen. Das Gesundheitsministerium hat eine
entsprechende Erklärung zur Verfügung gestellt.

ÖPNV funktioniert normal, aber teils deutlich reduzierte Verbindungen
COVID-19: Situation in Spanien
Alarmzustand - Stopp aller nicht wesentlichen Aktivitäten
29. März 2020 (Kgl. Dekret 10/2020) : Ministerrat beschließt totale Einschränkung
aller wirtschaftlichen Tätigkeiten bis 9. April mit Ausnahme „essentieller“ Aktivitäten
wie folgende:

•   Landwirtschaftliche und industrielle Produktion von Nahrungsmittel
•   Transport von Lebensmitteln
•   Lebensmitteleinzelhandel
•   Medizinische und pharmazeutische Aktivitäten
•   Staatliche Sicherheitskräfte
•   Bestimmte Personen- und Gütertransporte
•   Energieerzeugung und –versorgung
•   Gas- und Wasserversorgung
•   Ölraffinerien und Treibstoffversorgung
•   Telekommunikation
•   Häfen und Flughäfen
•   Medien
COVID-19: Situation in Spanien
Warentransport
•   Wiedereinführung von Kontrollen an den spanischen Landgrenzen mit Inkrafttreten
    des Alarmzustands.

•   Die Beschränkung gilt NICHT für den WARENVERKEHR, "um die Kontinuität der
    wirtschaftlichen Tätigkeit zu gewährleisten und die Lieferkette zu erhalten".

•   Das RDL 10/2020 verbietet im Grunde jegliche geschäftliche Aktivität in Spanien und
    klammert nur die essentiellen Sektoren aus (wie bereits ausgeführt)

•   Empfehlung an Transporteure: Mitführen einer Eigenerklärung, dass Lieferung an
    einen der essentiellen Sektoren erfolgt, konkrete Benennung des/der Kunden.
    Vorherige Sicherstellung, dass empfangender Betrieb produzieren darf

•   Es existiert KEIN zentrales Register, an das eine Meldung zu erfolgen hätte

•   Zusätzlich sind Importe und Exporte zur Erfüllung internationaler Verträge erlaubt –
    Interpretation?
COVID-19 Situation in Spanien
Lieferketten
Analysen zu den Auswirkungen auf internationale Lieferketten liegen noch nicht vor.
Die Wirtschafts- und Handelsstrukturen erlauben folgende Ableitungen:
• Deutschland, Frankreich und China wichtigste Lieferländer
• Handelspartner Portugal und Italien ebenfalls stark betroffen
• Wichtigste Branchen Automobil und Chemie besonders anfällig für ausbleibende
   Lieferungen
• Anfang April alle 17 Automobilwerke geschlossen, teils auch Zulieferer, vielfach
   Kurzarbeit in der Branche
• Chemieindustrie drohen Versorgungsengpässe ab Mai oder Juni, starke Abhängigkeit
   von Zulieferung aus China, schwer substituierbar
          Gefahr des Versorgungsengpasses für deutsche Stammhäuser!
ABER:
• Nahrungsmittelsektor funktioniert mit Normalität, essenziell für die Versorgung im Inland
  aber auch den Export nach Deutschland
• Frühere Erholung in China wird teils europäische Lieferengpässe kompensieren können
COVID-19 Situation in Spanien
Verträge
“Höhere Gewalt wird von den spanischen Gerichten als das Eintreten eines außerordent-
lichen und unvorhersehbaren Ereignisses verstanden, das auch bei Anwendung aller
möglichen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können.”

Mögliche Folgen:
• Die Partei kann von jeglicher Haftung aus der Nichterfüllung des Vertrages befreit sein
• Dei Partei kann von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages befreit sein
• Die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen kann zeitweise ausgesetzt werden,
  wenn die Auswirkungen nur vorübergehender Natur sind

Ob die durch das Coronavirus verursachte Situation als höhere Gewalt einzustufen ist,
hängt jeweils von den Auswirkungen auf das konkrete Vertragsverhältnis und davon ab,
ob die Anforderungen der Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit erfüllt werden.
COVID-19 Situation in Spanien
Verträge
“rebus sic stantibus”-Klausel

Störung der Geschäftsgrundlage: “Das Eintreten einer außerordentlichen,
unvorhersehbaren und nicht zurechenbaren Veränderung der Umstände zwischen
Vertragsabschluss und Erfüllungszeitpunkt, ein enormes Missverhältnis zwischen den von
den Parteien zu erfüllenden Verpflichtungen sowie das Fehlen anderer vertraglicher
Abhilfemaßnahmen.“

Folge:
• Falls bejaht, besteht das Recht auf Vertragsanpassung oder sogar
   Vertragsanfechtung.

ABER:
• einzelfallbezogene Beurteilung erforderlich
• Klausel greift nur subsidiär
COVID-19 Situation in Spanien
Wirtschaftliches Maßnahmenpaket vom 17.03.2020
Coronaplan der spanischen Regierung
• Mobilisierung von bis zu 200 Mrd. € (fast 20% des spanischen BIP), um die
  wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise abzufedern inkl. rd. 70 Mrd.
  privater Kreditinstitute (mit öffentlichem Aval)
• 100 Mrd. € Avale und direkte Darlehen (17 Mrd. €) über ICO als Liquiditätshilfen zur
  Aufrechthaltung der spanischen Unternehmensstruktur
• 2 Mrd. € Garantien für klein- und mittelständische Exporteure
• Erhebliche Vereinfachung zur Anmeldung von Kurzarbeit (per 6.04. ca. 3 Mio.
  Betroffene).
• Stundungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen für Selbstständige und KMU
• Soziale Schutzmaßnahmen
• Schutz strategischer (Groß-)unternehmen vor Übernahmen

"Dies ist die größte Mobilisierung wirtschaftlicher Ressourcen in der Geschichte der
Demokratie in Spanien und das in einer sehr kurzen Zeitspanne".
COVID-19 Situation in Spanien
Wirtschaftspolitische Maßnahmen – Soziales und Konsumenten

•   Im Zeitraum von sechs Monaten keine Zwangsräumungen und zinslose Kredite für
    Mieter
•   Moratorium für Hypothekenzahlungen
•   Moratorium für Verbraucherkredite
•   Besondere Verbraucherschutzmaßnahmen (Hotel- und Reisereservierungen,
    Produktrückgaben etc.)
•   Versorgungsgarantie für Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation
•   Außerordentliche Hilfe von 440 €/Monat für Arbeitslose aufgrund der Beendigung
    von Zeitverträgen
•   Vorzeitige (Teil-)Auszahlung von privaten Rentensparverträgen
•   Sonderleistungen für Hausangestellte
COVID-19 Situation in Spanien
Wirtschaftspolitische Maßnahmen – Freiberufler und KMU
•   Sechsmonatiges Moratorium für Sozialversicherungsabgaben
•   Steuerstundungen (Einkommens-, Mehrwert- und Körperschaftssteuer)
•   Leichterer Zugang der Selbstständigen zu Lohnersatzleistungen im Falle der Einstellung
    der Aktivität (Minimum 661 €/Monat)
•   Öfftl. Bürgschaftslinie des Offiziellen Kreditinstituts (ICO) für Darlehen der Banken bis zu
    einem Höchstbetrag von 100 Mrd. € (aktiv ab 6.04.)
•   Finanzierungslinie des („ICO“) über 10 Mrd. €

Zusätzliche Maßnahmen der Autonomen Gemeinschaften
• Madrid: Rettungspaket über 220 Mio. €, u.a. für Übernahme der Quoten der
  Selbständigen im März und April, Garantien für KMU

Freiwillige Unterstützungsmaßnahmen von Großunternehmen
• Stundung von Rechnungen (Versorgungsbetriebe, Versicherungen)
• Kostenlose Zusatzleistungen (unlimitierte Datenpakete der Telecos)
• Freiwillige Kreditlinien der Banken zur Liquiditätssicherung von über 70 Mrd. € zu
   Niedrigstkonditionen angestrebt
COVID-19 Situation in Spanien
Arbeitspolitische Maßnahmen
•   Flexibilisierung der befristeten Beschäftigungsregelungen (ERTE)
    Ermöglicht Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung, ohne Mindestbeitragszeiten
    und ohne Verbrauch der bereits angesammelten Leistungsansprüche. 100%ige
    Beitragsbefreiung für KMU und 75% für andere Unternehmen,
    ABER Erhaltung der Arbeitskräfte Voraussetzung (6 Monate).
•   Anpassung der Arbeitszeiten („Kurzarbeit“)
    Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit anpassen oder sogar um bis zu 100 %
    reduzieren.
•   Temporäres Verbot von Entlassungen (seit dem 27.03.2020)
    aufgrund „höherer Gewalt oder objektiver Ursachen, wirtschaftlicher, technischer,
    organisatorischer oder produktionstechnischer Art“, die durch die Folgen des
    Coronavirus gerechtfertigt wären, bis zum Ende der Gesundheitskrise
•   Stopp aller nicht wesentlichen Aktivitäten vom 30.03. bis zum 09.04.20
    Bezahlter Sonderurlaub für alle betroffenen Arbeitnehmer, Stunden müssen bis
    Ende 2020 kompensiert werden
COVID-19 Situation in Spanien
Wirtschaftlicher Ausblick 2020

  BIP-Wachstum (%)                                                 1,5
                                 -9,0             -3,5

  Arbeitslosigkeit (%)           13,6
                                 14,5                              30

  Haushaltsdefizit (%)                                   -2,5
                                    -9,0   -5,5

  Staatsverschuldung (%)    -96,6
                                              102,5

     Prognose Ende 2019
     Best-Case COVID-19
     Worst-Case COVID-19
COVID-19 Situation in Spanien
Aktuelle Informationen der AHK Spanien

https://www.ahk.es/newsroom/coronavirus-in-spanien

https://www.ahk.es/dienstleistungen/recht-steuern/aktuelles-recht/newsletter-recht-steuern-maerz-2020

WEBINARE Arbeitsrecht & COVID

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COVID-19 Situation in Spanien
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Deutsche Handelskammer für Spanien
Dr. Walther von Plettenberg            Tel: + 34 91 353 09 23
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied   Fax: + 34 91 359 12 13
Avda. Pío XII, 26-28                   Email: madrid@ahk.es
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