COVID-19 Pandemie Hygienekonzept des EHC80 Nürnberg zur Rückkehr und Wiederaufnahme des Trainingsund

 
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COVID-19 Pandemie Hygienekonzept des EHC80 Nürnberg zur Rückkehr und Wiederaufnahme des Trainingsund
Stand: 16.10.2020

      COVID-19 Pandemie Hygienekonzept des
        EHC80 Nürnberg zur Rückkehr und
       Wiederaufnahme des Trainings- und
    Spielbetriebs Eishockey Nachwuchssport *
                        Stand: 16.10.2020
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                                            * Änderungen vorbehalten,
                                            gemäß den Vorgaben der
                                            Bundes- bzw.
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                                            Landesregierung
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Stand: 16.10.2020

Inhaltsverzeichnis
Einleitung Hygienekonzept                                                                Seite 3
Ausgangssituation                                                                        Seite 4
Ausgangssituation – Matrix                                                               Seite 5
Allgemeine Maßnahmen zur Prävention                                                      Seite 6
Organisatorische Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19                                   Seite 8
Organisatorische Maßnahmen für das Tracing/Testing                                       Seite 11
Strukturiertes Vorgehen bei COVID-19 Verdachtsfällen oder bestätigtem COVID-19 Kontakt   Seite 13
Arbeitsschutz                                                                            Seite 14
Allgemeine Verhaltensregeln                                                              Seite 23
Verhaltensregeln im allgemeinen Trainingsbetrieb                                         Seite 24
Arena Nürnberger Versicherungen bzw. Fläche 2                                            Seite 25
Ablauf Spielbetrieb                                                                      Seite 36
Risikobewertung                                                                          Seite 52
Fragebogen SARS-CoV-2 Risiko                                                             Seite 54
Einverständniserklärung Minderjährige bzw. Nachwuchsspieler                              Seite 55
Literaturverzeichnis                                                                     Seite 56

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COVID-19 Pandemie Hygienekonzept des EHC80 Nürnberg zur Rückkehr und Wiederaufnahme des Trainingsund
Stand: 16.10.2020

Einleitung Hygienekonzept
     Rückkehr und Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs Eishockey – eine Konzeption für den Nachwuchssport unter
     Berücksichtigung der Vorschriften zur Einhaltung der Bedingungen im Rahmen der Covid-19 Pandemie Konzeption
     des Spitzenverbandes.

     Dieses Hygienekonzept dient zur Vorbereitung und Durchführung des Trainingsbetriebs der Mannschaftssportarten.
     Der Trainingsbetriebs für die kommende Saison wird möglicherweise nur unter bestimmten Umständen und der
     Einhaltung gewisser Schutz- und Hygienebestimmungen möglich sein. Darauf wollen wir den Athletinnen und
     Athleten, Mitgliedern sowie Mitarbeitern/-innen ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Außerdem soll die regionale
     Politik regelmäßig informiert werden, damit alle Beteiligten bestmöglich für einen Trainingsbeginn unter Beachtung
     der Hygienemaßnahmen vorbereitet sind.

     Die gemeinsamen Ziele aller Vorgaben sind:
            Die Ansteckungsgefahr zu minimieren
            Die Krankheitsübertragung zu verhindern
            Eine effiziente Nachverfolgung der Kontaktpersonen
            Rückkehr zum Sportbetrieb unter Zuschauerbeteiligung

     (siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 3“)

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COVID-19 Pandemie Hygienekonzept des EHC80 Nürnberg zur Rückkehr und Wiederaufnahme des Trainingsund
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Ausgangssituation
     Alle Sportler/-innen des EHC80 Nürnberg unterziehen sich einer jährlichen sportmedizinischen Grunduntersuchung,
     die auch HerzKreislauf-System und die Atemwege/Lunge mit beurteilt, so dass Risikofaktoren so gut wie
     ausgeschlossen sein sollten. Eine Entscheidung über Einsätze im Training erfolgt anschließend unter Abschätzung
     des individuellen Risikos in Absprache mit den Sportler/-innen oder den Eltern. Da der Gesundheitsstatus der
     Zuschauer, aber auch der Mitarbeiter*innen der Vereine und Teams unklar ist, sind klare Vorgaben, Registrierungs-
     und Einlassabläufe notwendig.

     (siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 4“)

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COVID-19 Pandemie Hygienekonzept des EHC80 Nürnberg zur Rückkehr und Wiederaufnahme des Trainingsund
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Ausgangssituation – Matrix
        Die Matrix bildet die Grundlage für die im Folgenden erläuterten Maßnahmen. Durch die sehr dynamische
        Entwicklung der Situation ergeben sich immer wieder neue Ausgangslagen. Dieses Konzept ist immer wieder an die
        gültigen Regelungen anzupassen.
Erlaubte Athleten                                                 Symptomfrei, keinen positiven Test auf das CoV-19, keine positiven Kontaktpersonen in den
                                                                  letzten 14 Tagen
Gruppengrößen Indoor                                              Die maximale Personenzahl muss individuell festgelegt werden, wobei unterschiedliche
                                                                  Aspekte zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind neben dem Raumvolumen und den
                                                                  raumlufttechnischen Anlagen und deren Leistungsfähigkeit u. a. auch Art und Intensität des
                                                                  vorgesehenen Sportbetriebs. Dies kann nur im Einzelfall und vor Ort geschehen.
Min. Trainingsfläche Indoor                                       So, dass Abstandsregeln eingehalten werden können
Min. Trainingsfläche Outdoor                                      So, dass Abstandsregeln eingehalten werden können
Max. Zeitdauer Indoor                                             höchstens 120 Minuten
Duschen (Nutzung von Nassbereichen) und Umkleiden Indoor          Nein (vorläufig)
Hygieneschutzmaßnahmen (Händewaschen, Desinfektionsmittel)        erforderlich
Abstand Indoor                                                    1,5 m
Allg. Abstandsgebot von 1,5 m Outdoor                             1,5 m
Abstand zwischen einzelnen Trainingsgruppen                       1,5 m
Maskenpflicht                                                     In öffentlichen, geschlossenen Bereichen
Nutzung von Gemeinschaftsräumen                                   Erlaubt
Körperkontakt                                                     Erlaubt
Fahrgemeinschaften                                                Erlaubt
Reinigen und Desinfizieren von Trainingsgeräten                   Nach jeder Benutzung
Lüftungskonzept (Verringerte Infektion, hoher Frischluftanteil)   In geschlossenen Räumen erforderlich
Frischluftaustausch                                               Min. nach jeder Trainingsgruppe komplett
Feste Gruppeneinteilung                                           empfohlen
Dokumentation                                                     Name, Telefonnr, Anschrift, Ankunftszeit, Verweildauer, von min. einer Person jedes
                                                                  Haushalts
Wettkampfbetrieb                                                  Bundesweit gestattet
(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 5“ sowie
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf)

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Allgemeine Maßnahmen zur Prävention
     • Aufklärung und Schulung aller am Trainings- und Spielbetrieb beteiligten Personen in Bezug auf Basiswissen
     COVID-19 und den erforderlichen Hygienemaßnahmen
     • Sportler/-innen mit Krankheitsanzeichen wird das Training sowie der Zutritt zum Trainingsgelände untersagt.
     • Vorhalten von Händedesinfektionsmitteln inkl. Spender in ausreichenden Mengen
     • Regelmäßige Flächendesinfektion vor dem Eintreffen der Mannschaften.
     • Türen möglichst offen lassen und das Anfassen der Türgriffe vermeiden
     • Versuchen Sie, öffentliche Verkehrsmittel zu vermeiden, wenn Sie zum Training kommen
     • Die Umkleidekabinen müssen die Abstandsregeln einhalten können oder geschlossen werden
     • Nach dem Training sind die Räume geschlossen durch die Trainingsgruppe zu verlassen
     • Die Nutzung der Sanitärbereiche ist laut Bayrischem Ministerialblatt Nr. 348 vom 19.06.2020 in §9, Abs. 2 Satz 4
     geregelt und wird dementsprechend umgesetzt. In den einzelnen Bundesländern muss die jeweilige Verordnung
     umgesetzt werden.
     • Sport- und Fitnessgeräte müssen von den Spielerinnen und Spielern vor dem Gebrauch und sofort danach
     desinfiziert werden.
     • Sportler/-innen haben eigene Handtücher dabei und nutzen diese.
     • Keine gemeinsame Nutzung von Trinkflaschen
     • Teilnehmer mit Risikofaktoren/Krankheiten sind generell ausgeschlossen
     • Bei einem positiven Test auf das SARS-Corona-Virus-2 im eigenen Haushalt oder bei einem Kontakt zu COVID-19
     Erkrankten muss die betreffende Person 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden und sich in häusliche
     Quarantäne begeben.
     • Bei einem nachgewiesenen Kontakt mit einem SARS-CoV2 positiv getesteten Menschen (z.B. über Corona Warn-
     App gemeldet) wird dem Betroffenen empfohlen besonders sorgfältig den eigenen Gesundheitszustand zu

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     beobachten sowie telefonisch mit dem Mannschafts- oder Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117
     oder dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder die Anordnung
     einer häuslichen Absonderung (Quarantäne) trifft der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt nach
     einer entsprechenden eigenen Einschätzung.
     • Eine Teilnahme am Training sollte untersagt werden, wenn Erkrankungs-Symptome bei Personen im eigenen
     Haushalt bzw. engen Kontaktpersonen vorliegen.
     (siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 6“)

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Organisatorische Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19
     • Trainer, Ausbilder, Mitarbeiter und Athleten*innen sollten zu allen relevanten Inhalten des Hygienekonzepts
     informiert und geschult werden.
     • Hinweisschilder an mehreren Stellen: Händewaschen, Abstand halten (1,5 Meter), keine Begrüßung mit
     Handschlag, Husten- & Nies-Etikette, bei Anzeichen von Erkältungs- & Fiebersymptomen zu Hause bleiben
     • Separate Ein- und Ausgänge
     • Wo immer möglich, sollten Türen offen stehen
     • Aufenthaltsräume regelmäßig lüften
     • Bodenmarkierungen für Wege und Abstände
     • Handdesinfektionsspender am Eingang/Ausgang, in den Toiletten, in Trainingsräumen
     • Begrenzung der gleichzeitig Trainierenden nach aktuellen Regeln des Bundeslandes
     • Immer nur so wenig Trainierende wie möglich
     • Zuschauer/Eltern sind während der Trainingszeit auf und neben dem Platz nicht erlaubt!
     • Die Nutzer von Sportanlagen sind darauf hinzuweisen, dass sie außerhalb des Trainings in geschlossenen
     Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen
     von Sportgeräten sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.
     • Die Nutzer von Indoorsportanlagen haben in geschlossenen Räumlichkeiten stets eine geeignete Mund-Nasen-
     Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der sportlichen Aktivität. Toiletten sind an den jeweiligen Sportstätten
     ausgeschrieben und dürfen nur einzeln betreten werden. Eine Desinfektion erfolgt während der Einheiten nach
     jeder Nutzung durch den Benutzer selbst.
     • Die Toiletten müssen über einen ausreichenden Vorrat an Handseife und Einweghandtüchern verfügen.
     • Sportler/-innen reisen möglichst allein zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in privatem PKW einzeln in
     Sportkleidung/Funktionsunterwäsche an.

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     • Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden. Bei vermeintlichen Gemeinschaftsfahrten tragen Bei-/Mitfahrer eine
     Mund-Nasen-Bedeckung.

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Organisatorische Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19
      • Abstand von Trainingsgeräten: keine „Face-to-Face“-Situationen, Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den
      Trainierenden an Geräten (gilt für Kraftund Ausdauergeräte)
      • Sauna / Wellnessbereiche bleiben geschlossen.
      • Verlassen des Geländes direkt nach dem Training. Die Nutzung der Sanitärbereiche ist laut Bayrischem
      Ministerialblatt Nr. 348 vom 19.06.2020 in §9, Abs. 2 Satz 4 geregelt und wird dementsprechend umgesetzt. In den
      einzelnen Bundesländern muss die jeweilige Verordnung umgesetzt werden.
      • In der Regel sollte die Trainingsdauer weder 120 Minuten noch 80% der maximalen Belastung der Athleten*innen
      überschreiten, um das „Open-WindowPhänomen" zu vermeiden.
      • Risikogruppen: Menschen über 65 Jahre oder Menschen mit nicht gut eingestellten Vorerkrankungen wie Herz-
      Kreislauferkrankungen oder chronischen Erkrankungen der Atemwege ist der Aufenthalt auf dem Trainingsgelände
      zum eigenen Schutz untersagt (behandeltes Asthma und Heuschnupfen stellen kein Risiko dar).
      • Reinigungsplan anpassen:
             • Umkleideräume sollten nach jeder Trainingsgruppe gereinigt und desinfiziert werden
             • Toiletten sollen in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert werden.
             • Die Durchführung der Reinigung wird im Reinigungsplan dokumentiert.

      (siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 7 & 8“)

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Stand: 16.10.2020

Organisatorische Maßnahmen für das Tracing/Testing
      Tracing
      • Kontrolle der Gesamtzahl durch Check-Ins (mit Dokumentation von Namen und Telefonnummern)
      • Empfehlende Installation der Corona-App für jeden Teilnehmer

      Testing
      Wichtige Hinweise zur Testung:
      Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 sollte eine RT-PCR-Testung durch Abstrich der oberen
      Atemwege (Nasopharynx-/ OropharynxAbstrich) erfolgen, um den Erregernachweis zu erbringen. Die Sportlerinnen
      und Sportler wenden sich dazu an Ihren Mannschaftsarzt, den Hausarzt oder telefonisch unter 116117 an das KVB.

      Antikörpernachweise:
      Im Nachwuchs- und Profibereich wird bei Symptomverdacht eine sofortige PCR-Testung (Erregernachweise) bei
      einem lokalem Labor empfohlen. Diese Fälle sind dem Hygienebeauftragten des Clubs sowie der „Task Force
      Eishockey“ unverzüglich zu melden.

      Für die Feststellung einer vermeidlich durchgemachten COVID-19-Erkrankung (Serokonversion) sollte frühestens am
      15. Tag nach Symptombeginn eine Antikörpertestung aus dem Blut erfolgen. Für die Ergebnisse von serologischen
      Analysen ist der Zeitpunkt der Probennahme im Verlauf der Infektion wesentlich, da virusspezifische Antikörper in
      der Mehrzahl der bisher untersuchten Patienten erst ab der zweiten Woche nach Symptombeginn nachweisbar
      waren.

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Stand: 16.10.2020

      Für die Antikörperbestimmung sollten nur ELISA-Tests verwendet werden, deren Spezifität und Sensitivität in
      Studien belegt wurden Von der Durchführung von Schnelltests zum qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen
      SARS-CoV-2 (analog zu Schwangerschafts-Tests) wird dringend abgeraten.

      (siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 9“)

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Stand: 16.10.2020

Strukturiertes Vorgehen bei COVID-19 Verdachtsfällen oder bestätigtem COVID-19 Kontakt

(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 11“)

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Stand: 16.10.2020

Arbeitsschutz
      Die „BEZAHLTE TRAINER*INNEN“ (s. unten):

      Die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitsschutzorganisation und Durchführung einer
      Gefährdungsbeurteilung gelten im Amateurfußball auch für alle Vereine mit BG-pflichtigen Personen
      (Vertragsspieler*innen und bezahlte Trainer*innen). Siehe VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur
      Gefährdungsbeurteilung wegen der Gefährdung zu SARSCoV-2 eine Ergänzung zur allgemeinen
      Gefährdungsbeurteilung vorhanden. Alle Vereine mit BG-versicherten Personen müssen anhand dieses Musters eine
      vereinsspezifische Gefährdungsbeurteilung erstellen. Wichtig: Das Formular ist auszufüllen und vorzuhalten, muss
      aber nicht aktiv eingereicht werden, sondern erst auf Aufforderung.

      Die Vorlage führt durch die relevanten Punkte und unterstützt bei der Planung, Durchführung und Dokumentation
      dieser ergänzenden Gefährdungsbeurteilung. Bei den vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen ist jeweils im Einzelfall zu
      prüfen, ob diese für den Verein relevant, ausreichend oder sinnvoll und notwendig sind. Folgende allgemeine
      Hinweise gelten, sofern BG-pflichtige Personen in den Trainings- und/oder Spielbetrieb involviert sind:
      • Der Verein ist der Arbeitgeber und trägt in dieser Funktion die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger
      Arbeitsschutz- und Infektionsschutzmaßnahmen für seine Arbeitnehmer*innen. Notwendige oder sinnvolle
      Maßnahmen können sich aus dem SARS-CoV2- Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und
      Soziales (BMAS) sowie den ergänzenden Regeln und Handlungsempfehlungen, z. B. der VBG, ergeben.
      • Folgende Maßnahmen sind aktuell verpflichtend:
            • Unterweisung in das Hygienekonzept
            • Bereitstellung von notwendigem Mund-Nase-Schutz
            • Ermöglichen/Anbieten von arbeitsmedizinischer Vorsorge, die auch telefonisch erfolgen kann

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Stand: 16.10.2020

      • Individuelle Beratung zu besonderen Gefährdungen aufgrund von Vorerkrankungen
      • Besprechung von Ängsten und psychischer Belastung
      • Vorschlag von geeigneten verstärkten Schutzmaßnahmen, wenn die Arbeitsschutzmaßnahmen des Konzeptes
      nicht ausreichen
      • Im Fall eines Infektionsverdachts ist von einer Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer*innen auszugehen, bis eine
      ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist.
      • Eine Übersicht mit weiteren ergänzenden Hinweisen zum Arbeitsschutz seitens der Verwaltungs-
      Berufsgenossenschaft ist auf Seite 67 zu finden.

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Stand: 16.10.2020

VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung

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Stand: 16.10.2020

VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung

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Stand: 16.10.2020

VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung

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Stand: 16.10.2020

VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung

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Stand: 16.10.2020

VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung

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Stand: 16.10.2020

VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung

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Stand: 16.10.2020

VBG Ergänzung bzgl. SARS COVID 2 zur Gefährdungsbeurteilung

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Stand: 16.10.2020

Allgemeine Verhaltensregeln
      Gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung
      werden folgende Verhaltensänderungen bis auf weiteres empfohlen:
      • Abstand halten - auch bei gemeinsamen Mahlzeiten mit Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, ggf.
      lokale Voraussetzungen beachten.
      • Mehrmals täglich gründlich (etwa 20 Sek.) Hände mit Seife waschen - oder zu desinfizieren
      • Konsequentes Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum
      • Vermeidung von Gruppenbildungen (inkl. Partys und wenn möglich den Ö̈PNV meiden)
      • In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
      • Das gleiche Vorgehen gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
      • Bei einem positiven Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person 14 Tage aus dem
      Trainingsbetrieb genommen werden und sich in Quarantäne begeben.
      • Eine Händedesinfektion ist im privaten Umfeld - wenn keine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vorliegt -
      im Allgemeinen nicht erforderlich. Hier ist es wichtiger, sich regelmäßig die Hände mit Seife zu waschen und darauf
      zu achten, dass Handtücher, Zahnbürsten, Besteck, etc. nicht mit anderen Familien- oder Wohnungsbewohnern
      geteilt wird. Bitte achten Sie auf Hygienevorschriften und die Einhaltung der korrekten Nies- und Husten-Etikette.

      (siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 14“)

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Stand: 16.10.2020

Verhaltensregeln im allgemeinen Trainingsbetrieb
      • Die Sportler/-innen erscheinen möglichst in ihrer Sportbekleidung/Funktionsunterwäsche, welche bereits zu Hause
      angezogen wird.
      • In einer kleinen Sporttasche sollen ein privates, frisch gewaschenes Handtuch, Hygieneartikel sowie ein Einweg-
      Plastikbeutel zur Wiedermitnahme des gebrauchten Handtuches mitgenommen werden.
      • Hygieneprodukte (Shampoo, Seife, Deodorant, etc.) dürfen untereinander nicht ausgeliehen werden
      • Jede(r) Sportler/-in benutzt seine eigenen Getränke/Flaschen und Snacks
      • Spucken ist (selbst auf den Freiflächen) nicht erlaubt.
      • Für Trainer und Spieler besteht während des Trainings keine Maskenpflicht (freiwillig).
      • Kein Abklatschen, in dem Arm nehmen und gemeinsames Jubeln.

      (siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 15“)

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Stand: 16.10.2020

Arena Nürnberger Versicherungen bzw. Fläche 2
      Präambel Sportartspezifika und bauliche Gegebenheiten (Hallen) werden nachfolgend aufgezeigt.

      Sämtliche visuelle Hinweise zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen werden im gesamten Stadionbereich gut
      sichtbar angebracht.

      Die Duschen- und Kabinenbenutzung erfolgt nach den derzeit gültigen rechtlichen Standards.

(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 16“)

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Stand: 16.10.2020

Sportartspezifika
      • Der direkte Hautkontakt von Spieler zu Spieler ist durch die Ganzkörperschutzkleidung fast vollständig
      ausgeschlossen.

• Ständige Bewegung, kein Hautkontakt mit anderen Spielern

(siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 17“)
26
Stand: 16.10.2020

Ablauf Trainingsbetrieb
      Nachdem der Spieler/die Spielerin mit seiner Gruppe das Stadion betreten hat, sucht er/sie den direkten Weg in
      seine/ihre ihm /ihr zugewiesene Umkleidekabine und den direkten Weg die Arena bzw. das Gelände zu verlassen
      Fläche 2

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Stand: 16.10.2020

      Arena

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Stand: 16.10.2020

Kabinenbelegung (ab Dienstag 29.09.2020 für alle Mannschaften)
      Spieler*innen:
      - Sitzen mit mind. 1,5m Abstand zueinander
      - Arena Kabine 1- 6: Anzahl der Spieler/ Kabinenbelegung ergibt sich aus den räumlichen Gegebenheiten unter
      Berücksichtigung der Richtlinien

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Stand: 16.10.2020

Nutzung Sanitäranlagen
      Spieler*innen:
      - 1,5m Abstand in der Dusche (vorerst nicht gestattet)
      - Duschen sind aktuell zugänglich (hierbei richten wir uns an den Vorschriften/Richtlinie der Arena Nürnberger
      Versicherungen)

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Stand: 16.10.2020

Reinigungskonzept
      Es erfolgt eine tägliche Grundreinigung durch die Arena Nürnberg Betriebs GmbH.
      Die jeweilige Mannschaft (im speziellen die Mannschaftsleiter) sind dazu verpflichtet, nach Beendigung der
      Trainingseinheit dafür Sorge zu tragen, dass
      - die berührten Kontaktflächen in der Arena, insbesondere Tür- und Fenstergriffe oder Schalter desinfiziert werden
      - für die Reinigung jeweils saubere Tücher zu verwenden sind, die täglich ersetzt werden müssen
      - die für die Reinigung notwendigen Ausstattungsgegenstände werden durch den EHC80 sowie der Arena gestellt

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Stand: 16.10.2020

Bankmanagement
      Trinkpausen werden durch den verantwortlichen Trainer vorgegeben. Die Trinkflaschen stehen an markierten
      Stellen auf der Bande in ausreichendem Abstand. Jeder Spieler hat seine eigene, beschriftete Trinkflasche. Hierfür
      können nicht nur die beiden Spielerbänke, sondern auch die Strafbänke genutzt werden.

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Stand: 16.10.2020

Eishockeyspezifisches Mannschaftstraining
Vor Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings und vor den konkreten Trainingseinheiten

Identifikation von Personen mit erhöhtem Risiko nach RKI-Standards im Mannschaftsumfeld; Aufklärung und diese
Personen ggf. von den Trainingsmaßnahmen ausschließen, wenn dies möglich ist; wenn nicht möglich, Anhebung der
Hygienestandards für das gesamte Team (z.B. durch dauerhaften Mund-Nasen-Schutz der identifizierten Personen
während des Trainings; vermehrter Abstand, etc.);

• morgendlicher Symptomcheck anhand einer Symptomcheckliste durch die Spieler*innen/Trainer*innen/Betreuende
selbst - bei Symptomen sofortige Mitteilung an den Hygienebeauftragten sowie anschließende Isolierung und ggf. Testung;
• schriftliche Bestätigung des Infekt freien Zustandes von allen Spieler*innen und Trainer*innen an den Mannschaftsleiter
vor Betreten des Trainingsgeländes;
• Aushang von allgemeinen Hygienemaßnahmen UND Informationen zu "typischen Corona-Symptomen" am Eingang zur
Trainingsstätte;
• die Anreise zum Training erfolgt aus hygienischen Gründen nicht in Fahrgemeinschaften;
• eine Eingangskontrolle regelt den Zugang zum Trainingsgelände für Spieler*innen und zwingend erforderliche
Betreuende (inkl. Trainer*innen);
• Temperaturkontrolle morgens bei Zutritt zum Trainingsgelände und abends in der Unterkunft;
• Vorhalten von Händedesinfektionsmittel (Ständer) am Eingang zur Trainingsstätte (WICHTIG!) sowie in den
Sanitäranlagen;
• die sanitären Anlagen werden mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet;
• die Aufenthaltsdauer in den Gemeinschaftsräumen (Kabinen) vor und nach dem Training sollte auf ein Minimum
reduziert werden, ebenso die Dauer und die Intensität des Kontakts zu Mitspieler*innen und Betreuenden

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Stand: 16.10.2020

Während der Trainingseinheiten

• das Training findet grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt;
• die Nutzung von Krafträumen ist möglich, allerdings weiterhin unter strenger Einhaltung der Abstands- und
Hygieneregeln;
• Erklärungen auf dem Taktikboard/der Tafel während des Trainings sowie physische Mannschaftsbesprechungen in
ausreichend großen Räumlichkeiten sind möglich, erfolgen aber unter Einhaltung der Distanzregelungen und wenn
möglich mit Mund-Nasen-Schutz (MNS) aller Beteiligten; digitale Alternativen zu physischen Mannschaftsbesprechungen
sind grundsätzlich zu präferieren;
• es sind jegliche Übungsformen gestattet;
• es müssen keine Abstandsregelungen bei der Durchführung der Übungen berücksichtigt werden;
• die Spieler*innen nutzen nur Getränke aus beschrifteten Flaschen (eigener Name);
• gründliches Händewaschen bzw. Desinfizieren in allen Trinkpausen ist der Standard;

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Stand: 16.10.2020

Kraftraum
      hierbei richten wir uns an den Vorschriften/Richtlinien der Arena Nürnberger Versicherungen sowie des Freistaats
      Bayern
      Bei allen Übungen muss der räumliche Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Im Kraftraum werden die
      Geräte entsprechend mit ausreichend Abstand (mind. 1,5 m) zueinander aufgestellt und genutzt. Alle Geräte,
      Ergometer, Hanteln usw. sind nach Gebrauch an den Kontaktstellen mit einem Desinfektionsmittel zu behandeln.
      Der Kraftraum weißt eine Gesamtfläche 127 qm auf. Somit könnten nach Abzug der Geräte 17 Spieler trainieren.
      Durch eine RLT 3 Lüftungsanlage ist eine Frischluftzufuhr gewährleistet.

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Stand: 16.10.2020

Ablauf Spielbetrieb

          Ablauf Spielbetrieb Auswärtsspiel
         Bus zur Abfahrt wartet am Eingang Süd
         Spieler & Staff gehen über Eingang Nord auf direktem Weg in ihre Kabine, um ihre Taschen zu packen, in die Arena
         Über den Eingang Süd verlassen sie das Arenagelände
         Ankunft nach dem Auswärtsspiel erfolgt am Eingang Nord

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Stand: 16.10.2020

       Ablauf Spielbetrieb Heimspiel
      Personenanzahl während des Spiels maximal 74 Personen
          o Gastmannschaft (31 Personen)
                Maximal 22 Athleten (20 Feldspieler + 2 Torhüter)
                Maximal 3 Trainer
                Maximal 5 Betreuer (inklusive Mannschaftsführer)
                1 Busfahrer

          o Heimmannschaft (31 Personen)
                Maximal 22 Athleten (20 Feldspieler + 2 Torhüter)
                Maximal 3 Trainer
                Maximal 5 Betreuer (inklusive Mannschaftsführer)
                1 Videofilmer (Maskenpflicht während des Spiels)

          o Zeitnahme und Sanitätsdienst (8 Personen)
                Zeitnahme 6 Personen
                Sanitätsdienst 2 Personen

          o Schiedsrichter (4 Personen)
                Maximal 3 Schiedsrichter
                1 Schiedsrichterbeobachter

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Stand: 16.10.2020

      „Kohorten Prinzip“: Teams werden voneinander getrennt.
          o Betreten des Arenageländes / der Kabine ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz über den ausgewiesenen
            Eingang Nord
          o Ankleidung in den zugewiesenen, desinfizierten Örtlichkeiten
          o Betreten und Verlassen der Eisfläche ohne Kontakt zu der gegnerischen Mannschaft, d.h. die Spieler
            betreten/verlassen die Eisfläche als Team ohne Kontakt zur anderen Mannschaft
          o Die Heimmannschaft begibt sich zuerst auf die Eisfläche

      Kabinen
          o Der Gast- und der Heimmannschaft steht jeweils mindestens eine Kabine zur Verfügung
          o In der Kabine herrscht Maskenpflicht
          o Die Kabinen sind maximal 30 min nach Ende des Spiels zu verlassen
          o Die Duschen sind bis auf weiteres zugänglich (2 Spieler gleichzeitig pro Duschraum)
          o Die Toiletten in den Kabinen sind auf die Nutzung mit einer Person begrenzt
          o Die Kabinen sind nach dem Spiel zu desinfizieren

      Zeitnahme & Sanitätsdienst
          o Masken sind in der Halle auch während des Spiels Pflicht
          o Hand- und Flächendesinfektion (regelmäßige Desinfektion der Türen/Flächen)
          o Keine Trinkflaschen und Handtücher auf der Strafbank
          o Ausfüllen des Fragebogens vor jedem „Dienstantritt“

38
Stand: 16.10.2020

      Schiedsrichter
          o Schiedsrichter müssen ab dem Betreten des Arena Geländes (Eingang Nord) immer, außer auf der Eisfläche,
             einen Mund-Nasen-Schutz tragen
          o Ausfüllen der Einverständniserklärung, sowie des Fragebogens
          o Es dürfen sich maximal vier Schiedsrichter zeitgleich in der Umkleidekabine aufhalten

      Spiel
          o Der Staff (Trainer, Betreuer, Helfer & Busfahrer) der Gastmannschaft sind auf maximal 9 Personen begrenzt
          o Die Gastmannschaft dokumentiert die teilnehmenden Spieler, Betreuer und Trainer, die Liste wird dem
             jeweiligen Mannschaftsleiter der Heimmannschaft übergeben
          o Keine Verpflegung durch die Heimmannschaft, hierbei richten wir uns an den Vorschriften/Richtlinien der
             Arena Nürnberger Versicherungen sowie des Freistaats Bayern

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Stand: 16.10.2020

Einverständniserklärung Gastmannschaft (Stand: 13.10.2020)
Covid 19- Pandemie
Einverständniserklärung zur Teilnahme für Nachwuchsspieler*innen gemäß Hygienekonzept und aktuellen
Vorgaben der Landes- und Bundesregierung
Einverständniserklärung für:
Gastmannschaft:____________________________                         _______ _

Spieltag (Datum/Uhrzeit):___________________________ ____

Altersklasse: ______                                                       _ __

Vereinsvertreter: ______                                                     __

Telefonnummer: ______                                                  ______

E- Mail Adresse: _________                                                 ___

Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten
Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-
Strategie der Regierung angepasst.
Der (Verein) erklärt sich einverstanden, dass unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im Hygienekonzept
geforderten Maßnahmen am Spielbetrieb teilgenommen werden darf.

Ich befreie den EHC 80 Nürnberg e.V. hiermit von jeglicher Haftungsverpflichtung.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über
Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung
ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des
Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine
Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass eine der
Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten
genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem
schriftlichen Widerruf.

                     Hiermit bestätige ich die Vollständigkeit der Liste aller teilnehmenden Personen

                     Sämtliche Kontaktdaten der teilnehmenden Personen liegen mir vor, so dass im Fall einer
                     notwendigen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten die betroffenen Personen kurzfristig
                     kontaktiert/informiert werden können

                     Die Symptomfreiheit aller teilnehmenden Personen wurde vor Zutritt auf das Gelände der Arena
                     abgefragt und bestätigt

___________________                                                                               _____________________________
Ort, Datum                                                                                           Unterschrift Vereinsvertreter

Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Mannschaftsleiter bei Eintreffen der Mannschaft auszuhändigen. Bei fehlender Erklärung kann
das Spiel nicht durchgeführt werden! Die Gastmannschaft trägt in diesem Fall die Kosten für das abgesagte Spiel.

Eine vollständige Liste aller teilnehmenden Personen ist der Erklärung hinzuzufügen (Spieler, Trainer, Betreuer, Busfahrer

40
Stand: 16.10.2020

Dokumentation der Mannschaft / Begleitung
Datum:                    Von:               Bis:
Verantwortlicher Vertreter der Gruppe (Name und Unterschrift)

Teilnehmer
         Name                     Vorname

41
Stand: 16.10.2020

          Name           Vorname

42
Stand: 16.10.2020

Einverständniserklärung Zeitnahme (Stand: 13.10.2020)
Covid 19- Pandemie
Einverständniserklärung zur Teilnahme für Zeitnahmepersonal gemäß Hygienekonzept und aktuellen Vorgaben der
Landes- und Bundesregierung
Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten
Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-
Strategie der Regierung angepasst.
Herr/Frau                          erklärt sich einverstanden, dass unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im
Hygienekonzept geforderten Maßnahmen am Spielbetrieb teilgenommen werden darf.
Ich befreie den EHC 80 Nürnberg e.V. hiermit von jeglicher Haftungsverpflichtung.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über
Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung
ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des
Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine
Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass eine der
Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten
genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem
schriftlichen Widerruf.

                     Hiermit bestätige ich die Vollständigkeit der Liste aller teilnehmenden Personen

                     Sämtliche Kontaktdaten der teilnehmenden Personen liegen mir vor, so dass im Fall einer
                     notwendigen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten die betroffenen Personen kurzfristig
                     kontaktiert/informiert werden können

                     Die Symptomfreiheit aller teilnehmenden Personen wurde vor Zutritt auf das Gelände der Arena
                     abgefragt und bestätigt

___________________                                                                            _____________________________
Ort, Datum                                                                                        Unterschrift Zeitnahmevertreter

Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Mannschaftsleiter bei Eintreffen der Mannschaft auszuhändigen.

Spieldaten & Teilnehmerliste
     Datum: ____________                                              Spielbegegnung:   EHC 80     :

Spielbeginn: _______________                                          Altersklasse:____                   __

       Name                     Vorname                   Zeit-Ankunft                    Zeit-Ende               Unterschrift

43
Stand: 16.10.2020

Einverständniserklärung Sanitätsdienst (Stand: 13.10.2020)
Covid 19- Pandemie
Einverständniserklärung zur Teilnahme für Sanitätspersonal gemäß Hygienekonzept und aktuellen Vorgaben der
Landes- und Bundesregierung

Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten
Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-
Strategie der Regierung angepasst.
Herr/Frau                          erklärt sich einverstanden, dass unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im
Hygienekonzept geforderten Maßnahmen am Spielbetrieb teilgenommen werden darf.
Ich befreie den EHC 80 Nürnberg e.V. hiermit von jeglicher Haftungsverpflichtung.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über
Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung
ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des
Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine
Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass eine der
Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten
genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem
schriftlichen Widerruf.

                     Sämtliche Kontaktdaten der teilnehmenden Personen liegen mir vor, so dass im Fall einer
                     notwendigen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten die betroffenen Personen kurzfristig
                     kontaktiert/informiert werden können

                     Die Symptomfreiheit aller teilnehmenden Personen wurde vor Zutritt auf das Gelände der Arena
                     abgefragt und bestätigt

Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Mannschaftsleiter bei Eintreffen der Mannschaft auszuhändigen.

Spieldaten & Teilnehmerliste
     Datum: ____________                                              Spielbegegnung:   EHC 80     :

Spielbeginn: _______________                                          Altersklasse:____                   __

       Name                          Vorname                       Zeit-Ankunft                   Zeit-          Unterschrift
                                                                                                  Ende

     Adresse                                                                                     Telefon
      Name                           Vorname                       Zeit-Ankunft                   Zeit-          Unterschrift
                                                                                                  Ende

     Adresse                                                                                     Telefon

44
Stand: 16.10.2020

Einverständniserklärung Presse (Stand: 13.10.2020)
Covid 19- Pandemie
Einverständniserklärung zur Teilnahme für das Pressepersonal gemäß Hygienekonzept und aktuellen Vorgaben der
Landes- und Bundesregierung

Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten
Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-
Strategie der Regierung angepasst.
Herr/Frau                          erklärt sich einverstanden, dass unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im
Hygienekonzept geforderten Maßnahmen am Spielbetrieb teilgenommen werden darf.

Ich befreie den EHC 80 Nürnberg e.V. hiermit von jeglicher Haftungsverpflichtung.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über
Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung
ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des
Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine
Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass eine der
Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten
genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem
schriftlichen Widerruf.

                     Hiermit bestätige ich die Vollständigkeit der Liste aller teilnehmenden Personen

                     Sämtliche Kontaktdaten der teilnehmenden Personen liegen mir vor, so dass im Fall einer
                     notwendigen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten die betroffenen Personen kurzfristig
                     kontaktiert/informiert werden können

                     Die Symptomfreiheit aller teilnehmenden Personen wurde vor Zutritt auf das Gelände der Arena
                     abgefragt und bestätigt

Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Mannschaftsleiter bei Eintreffen der Mannschaft auszuhändigen.

Spieldaten & Teilnehmerliste
     Datum: ____________                                              Spielbegegnung:   EHC 80     :

Spielbeginn: _______________                                          Altersklasse:____                   __

       Name                     Vorname                   Zeit-Ankunft                    Zeit-Ende              Unterschrift

45
Stand: 16.10.2020

Einverständniserklärung Schiedsrichter (Stand: 13.10.2020)
Covid 19- Pandemie
Einverständniserklärung zur Teilnahme für Schiedsrichterpersonal gemäß Hygienekonzept und aktuellen Vorgaben
der Landes- und Bundesregierung

Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten
Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-
Strategie der Regierung angepasst.
Herr/Frau                          erklärt sich einverstanden, dass unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im
Hygienekonzept geforderten Maßnahmen am Spielbetrieb teilgenommen werden darf.

Ich befreie den EHC 80 Nürnberg e.V. hiermit von jeglicher Haftungsverpflichtung.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über
Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung
ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des
Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine
Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass eine der
Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten
genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem
schriftlichen Widerruf.

                     Hiermit bestätige ich die Vollständigkeit der Liste aller teilnehmenden Personen

                     Sämtliche Kontaktdaten der teilnehmenden Personen liegen mir vor, so dass im Fall einer
                     notwendigen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten die betroffenen Personen kurzfristig
                     kontaktiert/informiert werden können

                     Die Symptomfreiheit aller teilnehmenden Personen wurde vor Zutritt auf das Gelände der Arena
                     abgefragt und bestätigt

Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Mannschaftsleiter bei Eintreffen der Mannschaft auszuhändigen.

Spieldaten & Teilnehmerliste
     Datum: ____________                                              Spielbegegnung:   EHC 80     :

Spielbeginn: _______________                                          Altersklasse:____                   __

       Name                     Vorname                   Zeit-Ankunft                    Zeit-Ende              Unterschrift

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Stand: 16.10.2020

Zuschauer bzw. Eltern / Erziehungsberechtigte (Stand: 16.10.2020)
 Im Spielbetrieb sind pro teilnehmenden Spieler (Heim- & Gastmannschaft) jeweils maximal zwei Personen aus dem ersten und
    zweiten Familien- Verwandtschaftsgrad zugelassen.
 Personen mit einem Merkzeichen H oder B im amtlichen Ausweis gelten mit ihrer Begleitperson als eine Person
 Auf dem gesamten Gelände der Arena ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Jeder Zuseher muss auf einem
    Sitz Platz nehmen. Als Zuschauerbereich ist ausnahmslos ein entsprechender Tribünenbereich erlaubt und zugewiesen.
        o Die Tribüne wird unterteilt in einem Heim- , Gäste- & Offiziellenblock (siehe Tribüneneinteilung)
 Während dem Sitzen ist die Abnahme der Maske NICHT erlaubt
 Auf den Sitzplätzen ist auf den 1,5 Meter Abstand (mit den in § 1 Abs. 1 der Sechsten Bayerischen
    Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Ausnahmen) zu achten. Dieser ist in Blöcken unterteilt (siehe
    Platzzuweisung)
 Der Zugang erfolgt durch den Eingang „Biergarten“. Die Eltern werden von einem Betreuer oder Mannschaftsleiter der
    Heimmannschaft 15 Minuten vor Spielbeginn eingelassen.
 Die Eltern der Gastmannschaft werden zuerst in die Halle geführt
 Beim Betreten der Halle 2 werden alle teilnehmenden Eltern/Erziehungsberechtigte registriert. Dieses Formular wird zur
    Verfügung gestellt und entsprechend dokumentiert (siehe Formular zur Dokumentation nach der Bayerischen
    Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
 Nach Spielende ist die Halle 2 so schnell als möglich zu verlassen. Der Ausgang führt wieder durch den Biergarten
 Den Anweisungen der Betreuer des EHC 80 und der Eismeister der Arena Nürnberg ist anstandslos Folge zu leisten
 Gemäß den Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs des Bayerischen Landes- und
    Sportverband e.V., sind ab dem 19. September 2020 bei Indoor Sportarten wieder 200 Zuschauer erlaubt
(siehe „https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf“)

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Stand: 16.10.2020

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Stand: 16.10.2020

Formular zur Dokumentation nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Erfasst werden müssen Name sowie sichere Erreichbarkeit einer Person je Hausstand, sowie der Zeitraum des
Aufenthaltes.
Vorname                                                    Nachname

Beginn des Besuchs                                         Ende des Besuchs

Datum des Besuchs                                          Telefonnummer oder E-Mail Adresse

Bitte ausgefüllt mitbringen!

Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Infektionsschutzes aufbewahrt, dürfen zu keinem anderen Zweck
verwendet werden und sind nach 6 Monaten unverzüglich zu vernichten. Mit der Datenspeicherung zu diesem Zweck bin
ich einverstanden.

Wir danken Ihnen für ihr Verständnis!
Ihr Team des EHC 80                                                    Datum, Unterschrift

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Stand: 16.10.2020

Parkmöglichkeiten
      Spieler können vor dem Eingang Nord der Arena aus dem Auto austeigen und den direkten Weg in die
       zugewiesene(n) Kabine(n) nehmen
      Parkmöglichkeiten für die Eltern und / oder Schiedsrichter sind der Parkplatz S2 oder der Parkplatz S3 (Herrmann-
       Böhm-Straße)
      Parkmöglichkeit für den Mannschaftsbus der Gastmannschaft ist der Parkplatz S3 (Herrmann-Böhm-Straße)
       (siehe Grafik nächste Seite)

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Stand: 16.10.2020

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Stand: 16.10.2020

Risikobewertung
      Um die Ausgangssituation zu erfassen und bewerten zu können, bitten wir alle Beteiligten eine Risikobewertung der
      örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen:
      • Sind die zuständigen Organisatoren und verantwortlichen Mitarbeiter über die neuesten verfügbaren Leitlinien
      zum Ausbruch von COVID-19 informiert worden (offizielle Webressourcen von WHO, CDC, ECDC, UNO, lokalen
      Gesundheitsbehörden?). Und sind die betreffenden Organisatoren und Mitarbeiter verpflichtet, die verfügbaren
      Leitlinien zu befolgen?
      • Hat der Verein/die Organisation einen Pandemieplan/einen medizinischer Notfallplan für COVID-19 oder ähnliche
      Erreger entwickelt?
      • Wurde ein Reinigungsplan entwickelt, um sicherzustellen, dass die Trainingsstätten sauber und hygienisch sind - es
      wird dringend empfohlen, die Oberflächen und alle Geräte regelmäßig mit Desinfektionsmittel abzuwischen (vor,
      während und nach der Veranstaltung und zwischen den einzelnen Trainingsgruppen).
      • Gibt es einen Plan für tägliche Gesundheitschecks der Athleten/-innen?
      • Wurde eine Verfahrensanweisung entwickelt für den Umgang mit Personen, die direkten COVID-19 Kontakt hatten
      oder Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen?
      • Gibt es eine Flächenanalyse und Bedarfsplanung nach den derzeit gültigen Verordnungen der einzelnen
      Bundesländer?
      • Wurden Empfehlungen zum Umgang mit Ausrüstung, Wasserflaschen, Handtüchern ausgesprochen?
      • Analyse der Ein- und Ausgänge sowie der Umkleidekabinen, um Engstellen zu identifizieren.
      • Benennung eine „Hygienebeauftragten“ als Ansprechpartner für die Task Force. Dies muss nicht der
      Mannschaftsarzt sein.

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Stand: 16.10.2020

      • Ist eine flächendeckende Handdesinfektion (am Eingang, in den Toiletten, in Trainingsräumen) mit adäquaten
      Spendern verfügbar?
      • Gibt es Listen der Spieler/-innen (inkl. Nationalität) mit Vermerken, wer schon getestet wurde (PCR ja/nein,
      Antikörper ja/nein und den dazugehörigen Testdaten)?
      • Gibt es eine Liste mit Daten und Tests von Angehörigen/Kontaktpersonen

      (siehe „DEB COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Seite 58“)

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Stand: 16.10.2020

Fragebogen SARS-CoV-2 Risiko
Selbstauskunft zur Beurteilung SARS-CoV-2 Risiko (Stand: 16.10.2020)

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Stand: 16.10.2020

Einverständniserklärung Minderjährige bzw. Nachwuchsspieler (Stand: 15.08.2020)
Covid 19- Pandemie

Einverständniserklärung zur Teilnahme für Nachwuchsspieler*innen gemäß Hygienekonzept und aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung
Einverständniserklärung für:
Name:_____________________________________

Vorname:__________________________________

Geburtsdatum: _____________________________

Altersgruppe:_______________________________

Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung sind geregelte Trainings unter strikten Auflagen gemäß unseres Hygienekonzeptes möglich. Die
Vorgaben werden periodisch analog zur Pandemie-Exit-Strategie der Regierung angepasst.
Ich erkläre mich einverstanden, dass mein oben genannter Sohn/ meine oben genannte Tochter unter gegenseitiger strikter Einhaltung der im Hygienekonzept geforderten
Maßnahmen am Training teilnehmen darf.
Mir ist bekannt, dass auch bei der Durchführung des Trainings in der Gruppe ein Restrisiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Ich befreie den
EHC80 Nürnberg e.V. im Hinblick darauf von jeglichen Haftungen hinsichtlich eines Infektionsrisiko oder einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Ich erkläre, dass oben genannter Sohn/ meine oben genannte Tochter bei Krankheitssymptomen und nach Kontakt mit infizierten Personen ─ insofern ich davon Kenntnis
erlange ─ nicht am Training teilnehmen wird. Sollte innerhalb von zwei Wochen nach der Teilnahme am Training eine Infektion oder der Kontakt zu einer infizierten Person
festgestellt werden, werde ich den Verein darüber informieren.
Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über Krankheitssymptome oder dem Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich
zu der bisherigen Verarbeitung ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes
sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun. Eine Weiterverarbeitung der erhobenen Daten findet nur statt, wenn festgestellt werden sollte, dass
eine der Kontaktpersonen positiv auf SARS-COV-2 getestet wurde. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten genutzt, um mögliche Kontaktpersonen zu
identifizieren.
Diese Erklärung gilt auch bei weiterer Lockerung der Schutzmaßnahmen durch die Regierung bis zu meinem schriftlichen Widerruf.

_____________________                                                                         _____________________________
Datum                                                                                         Unterschrift Erziehungsberechtigter

Diese Erklärung ist im Original dem zuständigen Betreuungspersonal vor der Teilnahme am 1. Training auszuhändigen.

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Stand: 16.10.2020

Literaturverzeichnis
      • COVID-19 Pandemie Hygienekonzept Taskforce Eishockey
      • Hygieneschutzkonzept EHC80
      • Hygieneschutzkonzept Arena Nürnberger Versicherungen
      • VBG
      • BLSV
      • DOSB („siehe: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/“)

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Sie können auch lesen