UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente (Treuhandvertrag) - GEWINN

 
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UCITS V Prospekt
                      inkl. konstituierende Dokumente
                              (Treuhandvertrag)

Solitaire Fund
Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in LIECHTENSTEIN (LI) gemäss Gesetz
vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG), in
der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft, eine Umbrella-Struktur, die einen oder mehrere Teilfonds
umfasst, nachfolgend als „Fonds“ bezeichnet

20.04.2021
Jeder Anleger nimmt mit dem Erwerb von Anteilen den Prospekt inkl. konstituierende Dokumente (Treuhandvertrag) sowie
     deren ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen zur Kenntnis. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschliessen,
     den Prospekt inkl. konstituierende Dokumente (Treuhandvertrag) anzupassen.
     Die rechtliche Grundlage des Fonds (konstituierende Dokumente) bildet der Treuhandvertrag. Ergänzend dazu wird ein Pros-
     pekt erstellt. Die konstituierenden Dokumente sind gemäss Art. 73 UCITSG als Bestandteil des Prospekts diesem beigefügt.
     Die aufgeführten Dokumente unterliegen der materiellen Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.
     Der vorliegende Prospekt muss gemäss Art. 71 Abs. 1 UCITSG mindestens die Angaben enthalten, die in Anhang Schema A
     UCITSG vorgesehen sind. Soweit diese Angaben bereits in den konstituierenden Dokumenten enthalten sind, verweist der
     Prospekt auf die konstituierenden Dokumente.
     Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Basis des Prospektes, der konstituierenden Dokumente, der wesentlichen Informati-
     onen für den Anleger (KIID) sowie, sofern bereits veröffentlicht, des letzten Jahresberichtes und des darauffolgenden Halb-
     jahresberichtes (nachfolgend als „Verkaufsunterlagen“ bezeichnet). Wenn der Stichtag des Jahresberichtes länger als acht
     Monate zurückliegt, ist jedenfalls ein Halbjahresbericht anzubieten. Das KIID ist rechtzeitig vor dem Erwerb kostenlos zur
     Verfügung zu stellen.
     Informationen, die nicht in den Verkaufsunterlagen enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Es ist
     nicht gestattet, von den Verkaufsunterlagen abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Die Verwaltungsgesell-
     schaft haftet nicht, wenn und soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden, die von den Verkaufsunterlagen ab-
     weichen.
     Die Verkaufsunterlagen stellen kein Angebot und keine Aufforderung zur Zeichnung von Anteilen durch eine Person in einer
     Rechtsordnung dar, in der ein derartiges Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich nicht zulässig ist oder in der die
     Person, die ein solches Angebot oder eine Aufforderung ausspricht, nicht dazu qualifiziert ist oder dies einer Person gegen-
     über geschieht, der gegenüber eine solche Angebotsabgabe oder Aufforderung gesetzlich nicht zulässig ist.
     Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche
     Devisenbeschränkungen oder -kontrollen informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder
     ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die
     Veräusserung von Anteilen sein können.

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                        2/50
Inhaltsverzeichnis
A.    Prospekt .............................................................................................................................................................................................................. 5
1     Fonds ................................................................................................................................................................................................................... 5
1.1          Stammdaten................................................................................................................................................................................................ 5
1.2          Verwaltungsgesellschaft ........................................................................................................................................................................... 5
1.3          Verwahrstelle .............................................................................................................................................................................................. 5
1.4          Wirtschaftsprüfer des Fonds .................................................................................................................................................................... 5
1.5          Gesetzlich vorgeschriebene Informationen an die Anleger ............................................................................................................... 5
1.6          Rechtliche Merkmale der eingegangenen Vertragsbeziehung ......................................................................................................... 5
1.7          Regelungen zu Änderungen und zur Auflösung (Liquidation) .......................................................................................................... 6
1.8          Kurzangabe über Steuervorschriften...................................................................................................................................................... 6
1.9          Vertriebsländer........................................................................................................................................................................................... 6
2     Teilfonds .............................................................................................................................................................................................................. 6
2.1          Anlagegrundsätze ..................................................................................................................................................................................... 6
2.2          Anlagetechniken und -instrumente ........................................................................................................................................................ 8
2.3          Risikoprofil und allgemeine Risiken ......................................................................................................................................................12
2.4          Profil des typischen Anlegers ................................................................................................................................................................15
2.5          Regeln für die Vermögensbewertung ..................................................................................................................................................15
2.6          Erweiterte Prospekt- und Berichtspflichten .........................................................................................................................................15
3     Anteilsklassen .................................................................................................................................................................................................. 15
3.1          Gleichbehandlung der Anleger ............................................................................................................................................................15
3.2          Ausgabe und Rücknahme von Anteilen...............................................................................................................................................15
3.3          Kosten ........................................................................................................................................................................................................15
3.4          Sonstiges ...................................................................................................................................................................................................15
B.    Konstituierende Dokumente (Treuhandvertrag) ...................................................................................................................................... 17
1     Fonds ................................................................................................................................................................................................................ 17
1.1          Stammdaten..............................................................................................................................................................................................17
1.2          Verwaltungsgesellschaft .........................................................................................................................................................................17
1.3          Verwahrstelle ............................................................................................................................................................................................19
1.4          Bekanntmachungen und Informationen ..............................................................................................................................................20
1.5          Kurzangabe über Steuervorschriften....................................................................................................................................................20
1.6          Vertriebsländer.........................................................................................................................................................................................21
2     Teilfonds ........................................................................................................................................................................................................... 21
2.1          Geschäftsjahr ............................................................................................................................................................................................22
2.2          Rechnungseinheit ....................................................................................................................................................................................22
2.3          Referenzwert (Benchmark) .....................................................................................................................................................................22
2.4          Anlagen .....................................................................................................................................................................................................22
2.5          Bestimmungen zur Bewertung ..............................................................................................................................................................23
2.6          Regelungen zu Änderungen ..................................................................................................................................................................23
2.7          Regelungen zur Auflösung (Liquidation) .............................................................................................................................................24
3     Anteilsklassen .................................................................................................................................................................................................. 24
3.1          Art und Hauptmerkmale der Anteile ....................................................................................................................................................25
3.2          Anlegerkreis..............................................................................................................................................................................................25
3.3          Berechnung des Nettoinventarwerts (Wert des Anteils) ...................................................................................................................25

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                                                                                                            3/50
3.4          Verbriefung ...............................................................................................................................................................................................25
3.5          Ermittlung der Verkaufs-/Ausgabepreise und der Auszahlungs-/Rücknahmepreise ..................................................................25
3.6          Mindestanlage ..........................................................................................................................................................................................25
3.7          Bestimmungen zum Anteilshandel .......................................................................................................................................................25
3.8          Ausschluss von Anlegern........................................................................................................................................................................27
3.9          Ermittlung und Verwendung der Erträge, Häufigkeit der Ausschüttungen ..................................................................................27
3.10         Kosten ........................................................................................................................................................................................................28
4      Inkraftsetzung, massgebende Sprache und Sonstiges ........................................................................................................................... 30

Anhang I der konstituierenden Dokumente: spezifische Informationen zu Teilfonds und Anteilsklassen ............................................. 31
Anhang II der konstituierenden Dokumente: spezifische Informationen zu den Vertriebsländern ......................................................... 45
Anhang III der konstituierenden Dokumente: Performance Fee Beispiel ..................................................................................................... 50

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                                                                                                         4/50
A.         Prospekt                                                              1.3       Verwahrstelle
                                                                                 UCITSG-Anhang-I-2--2.1
1          Fonds                                                                 UCITSG-Anhang-I-2--2.2
                                                                                 UCITSG-Anhang-I-2--2.3
1.1        Stammdaten                                                            UCITSG-Anhang-I-2--2.2
                                                                                 UCITSG-Anhang-I-2--2.3
1.1.1      Bezeichnung
                                                                                 Die Verwahrung des Vermögens ist einer einzigen Verwahr-
UCITSG-Anhang-I-1-1-1.1
                                                                                 stelle in LIECHTENSTEIN (LI) zu übertragen.
Solitaire Fund
                                                                                 Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente.
1.1.2      Herkunftsmitgliedstaat                                                1.4       Wirtschaftsprüfer des Fonds
UCITSG-Anhang-I-1-2-1
                                                                                 UCITSG-Anhang-I-1-1-1.7
LIECHTENSTEIN (LI)
                                                                                 Ernst & Young AG, 3008 Bern‚ SCHWEIZ (CH)
1.1.3      Zuständige Aufsichtsbehörde                                           Der qualifizierte Wirtschaftsprüfer prüft insbesondere die fort-
Finanzmarktaufsicht (FMA), 9490 Vaduz‚ LIECHTENSTEIN (LI)                        währende Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, die Ein-
                                                                                 haltung der gesetzlichen Bestimmungen und der konstituie-
1.1.4      Erstbewilligungsdatum der zuständigen Aufsichts-
                                                                                 renden Dokumente sowie die Jahresberichte des Fonds. Zu-
           behörde
                                                                                 dem obliegen ihm im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit be-
UCITSG-Anhang-I-1-1-1.2                                                          stimmte Anzeigepflichten gegenüber der Finanzmarktaufsicht
21.09.1999                                                                       (FMA).

1.1.5      Eintragungsdatum im Handelsregister                                   1.5       Gesetzlich vorgeschriebene Informationen an
                                                                                           die Anleger
UCITSG-Anhang-I-1-1-1.2
                                                                                 UCITSG-77-1----
04.10.1999                                                                       UCITSG-77-2----
                                                                                 UCITSG-Anhang-I-1-1-1.4
1.1.6      Dauer
                                                                                 UCITSG-Anhang-I-5--5.1
UCITSG-Anhang-I-1-1-1.2
                                                                                 Die Jahres- und Halbjahresberichte (inkl. den weiteren gesetz-
unbegrenzt                                                                       lich vorgeschriebenen Informationen an die Anleger), die letz-
                                                                                 ten Nettoinventarwerte sowie die bisherige Wertentwicklung
1.1.7      Jahresabschluss
                                                                                 (sofern verfügbar) werden im Publikationsorgan veröffent-
UCITSG-Anhang-I-1-1-1.6                                                          licht.
Letzter Kalendertag des Monats Dezember.                                         Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkun-
1.2        Verwaltungsgesellschaft                                               gen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sofern anwendbar) werden
                                                                                 spätestens nach Übernahme der Verordnung (EU) 2019/2088
UCITSG-Anhang-I-1-2-1
UCITSG-Anhang-I-1-2-1.1
                                                                                 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Fi-
UCITSG-Anhang-I-1-2-1.2                                                          nanzdienstleistungssektor in das EWR-Abkommen innerhalb
UCITSG-Anhang-I-1-2-1.8                                                          der darin definierten Frist in den regelmässigen Berichten ver-
UCITSG-Anhang-I-1-2-1.9                                                          öffentlicht.
UCITSG-Anhang-I-3--3.1
UCITSG-Anhang-I-3--3.2                                                           Für den Fall eines Vertriebs ausserhalb des Herkunftsmitglied-
UCITSG-Anhang-I-3--3.3                                                           staates, siehe Anhang II der konstituierenden Dokumente für
Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Na-                       spezifische Angaben.
men und für Rechnung der Anleger den Fonds nach Mass-                            Für nähere Angaben zum Publikationsorgan siehe konstituie-
gabe der gesetzlichen Bestimmungen und der konstituieren-                        rende Dokumente.
den Dokumente zu verwalten und alle Rechte daraus auszu-
üben.                                                                            1.6       Rechtliche Merkmale der eingegangenen Ver-
                                                                                           tragsbeziehung
Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente.
                                                                                 Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhalt-
1.2.1      Vergütungsgrundsätze und -praktiken                                   lich identischen Treuhänderschaft mit einer Anzahl von Anle-
UCITSG-71-1a-b---                                                                gern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für
                                                                                 Rechnung der Anleger.
Siehe konstituierende Dokumente.

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                               5/50
Die Anleger sind an dem jeweiligen Teilfondsvermögen nach                        1.7        Regelungen zu Änderungen und zur Auflösung
Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die                                    (Liquidation)
einzelnen Anleger haften nur bis zu der Höhe des Anlagebe-
                                                                                 UCITSG-Anhang-I-1-1-1.10
trages persönlich.
                                                                                 Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente.
Jeder Teilfonds verfügt über eine oder mehrere Anteilsklas-
sen, wobei alle Anteile innerhalb derselben Anteilsklasse die-                   1.8        Kurzangabe über Steuervorschriften
selben Rechte verbriefen. Werden mehrere Anteilsklassen                          UCITSG-Anhang-I-1-1-1.5
ausgegeben, können die Rechte zwischen diesen Anteilsklas-
                                                                                 Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente.
sen variieren.
Die spezifischen Eigenschaften der Teilfonds und Anteilsklas-                    1.9        Vertriebsländer
sen sind in Anhang I der konstituierenden Dokumente defi-                        UCITSG-Anhang-I-4—
niert.                                                                           Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente.
Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Anleger,
Erben oder sonstige Berechtigte können keine Änderungen,                         2          Teilfonds
Aufteilung oder Auflösung des Fonds, einzelner Teilfonds o-
                                                                                 UCITSV-2-3----
der Anteilsklassen verlangen.
                                                                                 Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente.
Soweit ein Sachverhalt in den konstituierenden Dokumenten
nicht geregelt ist, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen                 2.1        Anlagegrundsätze
den Anlegern und der Verwaltungsgesellschaft nach dem U-                         2.1.1      Anlageziel und -politik
CITSG, der Verordnung vom 5. Juli 2011 über bestimmte Or-
                                                                                 UCITSG-Anhang-I-1-1-1.15
ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV)
und, soweit dort keine Regelungen getroffen sind, nach den                       Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden
Bestimmungen über die Treuhänderschaft des Personen- und                         Dokumente.
Gesellschaftsrechts (PGR) vom 20. Januar 1926.
                                                                                 2.1.2      Nachhaltiges Investieren
Soweit die konstituierenden Dokumente nicht ausdrücklich
etwas anderes festlegen, gilt nur die Verwaltungsgesellschaft                    Nachhaltiges Investieren im Allgemeinen umfasst die Berück-
als Treuhänderin und nur diese schliesst für Rechnung des                        sichtigung von Umwelt-, Sozial- und Umweltverträglichkeits-
Fonds die massgeblichen Rechtsgeschäfte ab.                                      faktoren (ESG-Faktoren) bei Anlageentscheidungen. Für die
                                                                                 von den Teilfonds getätigten ESG-Anlagen werden die fol-
1.6.1      Ansprüche der Anleger und deren Verjährung                            genden Themen und Faktoren entsprechend der Verordnung
                                                                                 (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Er-
Die Ansprüche von Anlegern gegen den Fonds, die Verwal-
                                                                                 leichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der
tungsgesellschaft, den Liquidator, den Sachwalter oder die
                                                                                 Verordnung (EU) 2019/2088 als Nachhaltigkeitsfaktoren be-
Verwahrstelle verjähren mit dem Ablauf von fünf Jahren nach
                                                                                 trachtet:
Eintritt des Schadens, spätestens aber ein Jahr nach der Rück-
zahlung des Anteils oder nach Kenntnis des Schadens.                             1. Umwelt (E): Aspekte, die sich auf die Qualität und das
                                                                                    Funktionieren der natürlichen Umwelt und natürlicher Sys-
1.6.2      Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vollstreck-
                                                                                    teme beziehen, wie z. B. Luft-, Wasser- und Bodenqualität,
           barkeit von Urteilen
                                                                                    Kohlenstoff und Klima, sauberes Wasser, ökologische Ge-
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten                        sundheit und Biodiversität, CO2-Emissionen und Klima-
zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und/o-                           wandel, Energieeffizienz, Knappheit natürlicher Ressour-
der der Verwahrstelle ist Vaduz, LIECHTENSTEIN (LI). Die Ver-                       cen und Abfallmanagement. Umweltaspekte können z. B.
waltungsgesellschaft und/oder die Verwahrstelle können sich                         durch ressourceneffiziente Schlüsselindikatoren für die
und den Fonds jedoch im Hinblick auf Ansprüche von Anle-                            Nutzung von Energie, die Nutzung erneuerbarer Ener-
gern dem Gerichtsstand der Länder unterwerfen, in denen                             gien, die Nutzung von Rohstoffen, die Produktion von Ab-
Anteile angeboten und verkauft werden. Anderslautende ge-                           fällen, Emissionen, Treibhausgasemissionen, die Nutzung
setzlich zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.                              von Wasser, die Nutzung von Land, Auswirkungen auf die
                                                                                    Biodiversität und die Kreislaufwirtschaft gemessen wer-
Ausländische Urteile werden in Liechtenstein nur anerkannt
                                                                                    den.
und vollstreckt, soweit dies in Staatsverträgen vorgesehen o-
der die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge oder durch Ge-                      2. Sozial (S): Aspekte, die sich auf die Rechte, das Wohlerge-
genrechtserklärung der Regierung verbürgt ist.                                      hen und die Interessen von Menschen und Gemeinschaf-
                                                                                    ten     beziehen,     wie      z.    B.    Menschenrechte,

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                             6/50
Arbeitsbedingungen und -standards, Bildung, Gleichstel-                      spezifischen Massnahmen zur Umsetzung der ESG-Integra-
    lung der Geschlechter und Verbot von Kinder- und                             tion pro Teilfonds definiert. Mögliche ESG-Integrationskom-
    Zwangsarbeit.                                                                ponenten sind:
                                                                                     - Integriertes ESG-Research: Der Portfoliomanager er-
3. Unternehmensführung (G): Aspekte zur soliden Unterneh-
                                                                                         gänzt das traditionelle Research mit ESG-Daten und -
   mensführung von Unternehmen und anderen Beteili-
                                                                                         Informationen, um das Wissen über die ESG-Faktoren
   gungsunternehmen, wie z. B. Unabhängigkeit und Auf-
                                                                                         systematisch zu erweitern.
   sicht des Boards, gute Praktiken und Transparenz, Vergü-
                                                                                     - Positives Screening: Der Portfoliomanager wählt Wert-
   tungspolitik bei Führungskräften, Aktionärsrechte, Mana-
                                                                                         papiere aus, die innerhalb eines Sektors (Best-in-Class)
   gementstruktur, Massnahmen gegen Korruption und der
                                                                                         oder im gesamten Universum (Best-in-Universe) in Be-
   Umgang mit Whistleblowing.
                                                                                         zug auf die ESG-Faktoren des Portfolios vorteilhaft ab-
Nachhaltige Anlagepolitik                                                                schneiden.
Der Portfoliomanager hat eine umfassende Politik zu nachhal-                         - Proprietäres Scoring: Der Portfoliomanager übersetzt
tigem Investieren (Sustainable Investing Policy) festgelegt, die                         eine Reihe von externen Metriken und Scores in eine
alle Aktivitäten im Zusammenhang mit nachhaltigen Anlagen                                benutzerdefinierte ESG-Ansicht, die portfoliospezifi-
steuert und regelt. Der Portfoliomanager wendet diese Politik                            sche wesentliche ESG-Faktoren berücksichtigt.
für nachhaltige Anlagen auf alle Teilfonds mit einer ESG-Anla-                       - Angepasste Leistungsindikatoren: Der Portfoliomana-
gestrategie an.                                                                          ger bereinigt die Wertentwicklungsindikatoren für we-
                                                                                         sentliche ESG-Faktoren.
Die Politik für nachhaltige Anlagen zielt darauf ab, ESG-Fakto-
ren in den Anlageprozess zu integrieren, indem Chancen im                        3. Thematisches und Impact Investing:
Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit identifiziert, Nachhal-                      Der Portfoliomanager setzt Anlagestrategien um, die Kapital
tigkeitsrisiken reduziert und, falls anwendbar, wesentliche                      in Unternehmen veranlagen, welche Lösungen für gesell-
nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (Principal                       schaftliche Herausforderungen bieten und ein nachhaltiges
Adverse Impacts) berücksichtigt werden. Principal Adverse                        Anlageziel erfüllen. Das nachhaltige Anlageziel wird durch ei-
Impacts sind negative Auswirkungen auf ESG-Faktoren, die                         nen speziellen Anlageprozess erreicht, den der Portfolioma-
sich aus den Anlageentscheidungen des Portfoliomanagers                          nager anwendet. Er basiert auf den Prämissen der ESG-In-
ergeben.                                                                         tegration und beinhaltet zusätzlich entweder eine "themati-
                                                                                 sche" oder eine "Impact"-Anlagestrategie.
Die Sustainable Investing Policy kann aus den folgenden An-                         - Thematisch: Der Portfoliomanager konzentriert sich
sätzen bestehen:                                                                         auf Anlagen in Themen und Sektoren, deren wirt-
1. Ausschlüsse (können im Laufe der Zeit angepasst wer-                                  schaftliche Aktivitäten bestimmte ESG-Herausforde-
   den):                                                                                 rungen adressieren. Typischerweise bedeutet dies,
                                                                                         dass in Unternehmen oder Strategien investiert wird,
    -   Normbasierte Ausschlüsse: Kategorischer Ausschluss
                                                                                         die eines oder mehrere der Ziele für nachhaltige Ent-
        von Firmen, die internationale Konventionen (z.B.
                                                                                         wicklung der Vereinten Nationen adressieren.
        Menschenrechte) und Gesetze, beispielsweise zu
                                                                                    - Impact: Der Portfoliomanager definiert die nachhalti-
        kontroversen Waffen, nicht einhalten.
                                                                                         gen Anlageziele so, dass sie einen positiven und mess-
    -   Ausschlüsse wegen bestimmter Geschäftsgebaren:
                                                                                         baren ESG-Einfluss haben.
        Unternehmen, die (1) systematisch gegen internatio-
        nale Normen verstossen, (2) bei denen die Verstösse                      4. Aktives Engagement:
        besonders schwerwiegend sind oder (3) bei denen                          Der Portfoliomanager stellt sicher, dass die Unternehmen, in
        das Management nicht bereit ist, die notwendigen Re-                     die er investiert, gute Governance-Praktiken befolgen, indem
        formen umzusetzen, können aus dem Anlageuniver-                          er mit den Unternehmen in Kontakt tritt und die Stimmrechte
        sum ausgeschlossen werden.                                               entsprechend ausübt (siehe unten).
    -   Wertebasierte Ausschlüsse: Unternehmen, die einen                            - Engagement: Der Portfoliomanager überwacht die
        wesentlichen Teil ihrer Umsätze aus kontroversen Ge-                             Unternehmen und versucht proaktiv, einen transpa-
        schäftsaktivitäten erzielen. Relevante Geschäftsaktivi-                          renten Dialog mit den Unternehmen, in die er inves-
        täten und anwendbare Umsatzschwellen können indi-                                tiert, in Bezug auf ESG-Faktoren aufzubauen und zu
        viduell definiert werden.                                                        pflegen.
2. ESG Integration:                                                                  - Ausübung von Stimmrechten: Der Portfoliomanager
                                                                                         oder von ihm beauftragte Stimmrechtsvertreter üben
ESG-Überlegungen werden integriert, indem Finanzinforma-
                                                                                         bei Aktionärsversammlungen der investierten Unter-
tionen mit ESG-bezogenen Überlegungen im Anlageprozess
                                                                                         nehmen die Stimmrechte entsprechend der definier-
kombiniert werden. Da sich die Anlageprozesse je nach Anla-
                                                                                         ten ESG-Merkmale aus um das Verhalten der
geklasse und Anlagestil unterscheiden, werden die

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                               7/50
Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und                        2.1.5     Nachbildung eines Aktien- oder Schuldtitelindex
        Unternehmensführung zu verbessern.                                       UCITSG-72-2----
Für die Zwecke der Offenlegungsverordnung (SFDR, Verord-                         Falls der Fonds einen Aktien- oder Schuldtitelindex nachbil-
nung (EU) 2019/2088) werden die Teilfonds in folgende Kate-                      det, haben Prospekt und Werbung darauf an hervorgehobe-
gorien unterteilt:                                                               ner Stelle hinzuweisen.
•   Teilfonds, die ESG-Merkmale fördern                                          Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden
Diese Teilfonds bewerben ökologische und/oder soziale                            Dokumente.
Merkmale. Sie sind Finanzprodukte gemäss Art. 8 (1) der                          2.2       Anlagetechniken und -instrumente
SFDR.
                                                                                 UCITSG-53-4----
•   Teilfonds mit ESG-Anlagezielen                                               UCITSG-71-1----
                                                                                 UCITSG-72-1----
Diese Teilfonds streben nachhaltige Investitionen an. Sie sind                   UCITSG-72-3----
Finanzprodukte gemäss Art. 9 (1), (2) oder (3) der SFDR.                         UCITSG-Anhang-I-1-1-1.15

Für nähere Informationen betreffend die nachhaltige Anlage-                      Zur effizienten Verwaltung der Teilfonds dürfen unter Einhal-
politik der Teilfonds sowie nachhaltigkeitsbezogene Offenle-                     tung der gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Anlage-
gungen siehe Anhang I der konstituierenden Dokumente.                            strategien, Techniken und Instrumente eingesetzt werden.

2.1.3      Zulässige Anlagen (und deren evtl. Beschränkun-                       Die Teilfonds können aufgrund ihrer Zusammensetzung oder
           gen)                                                                  der verwendeten Techniken und Instrumente unter Umstän-
                                                                                 den eine erhöhte Volatilität bzw. erhöhte Risiken aufweisen.
UCITSG-71-1----
UCITSG-72-1----
                                                                                 Erhöhte Volatilität ist gegeben, wenn der Synthetische Ri-
UCITSG-Anhang-I-1-1-1.15                                                         siko- und Ertragsindikator (SRRI) bzw. der Gesamtrisikoindi-
                                                                                 kator (SRI) mindestens die Stufe 6 aufweist. Der aktuelle SRRI
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden
                                                                                 ist in den wesentlichen Anlegerinformationen bzw. der aktu-
Dokumente.
                                                                                 elle SRI im Basisinformationsblatt für verpackte Anlagepro-
2.1.4      Maximale Höhe der Verwaltungsgebühren von den                         dukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte
           OGAW bzw. OGA, deren Anteile erworben werden                          (PRIIP, sofern vorhanden) im Publikationsorgan des Fonds
           sollen                                                                ausgewiesen.
UCITSG-57-3----                                                                  2.2.1     Derivate
UCITSG-57-4----
                                                                                 UCITSG-72-1----
Werden Anteile von anderen OGAW oder Organismen für ge-
meinsame Anlagen (OGA) unmittelbar oder mittelbar von der                                  Zulässigkeit von Geschäften mit Derivaten, Verwen-
Verwaltungsgesellschaft des Fonds oder von einer Gesell-                                   dung der Derivate, Auswirkungen auf das Risi-
schaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des                                  koprofil
Fonds durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder                           Derivate dürfen innerhalb der gesetzlich festgelegten Gren-
qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Ver-                   zen und unter Berücksichtigung der Anlagebeschränkungen
waltungsgesellschaft des Fonds noch die andere Gesellschaft                      verwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Derivat in
für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den OGAW oder                          ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist.
von dem OGAW Gebühren berechnen.                                                 Indexbasierte Derivate werden als Einheit betrachtet, die ein-
                                                                                 zelnen Indexbestandteile werden nicht berücksichtigt. Sofern
Machen diese Anlagen einen wesentlichen Teil des Vermö-
                                                                                 der Schutz der Anleger und das öffentliche Interesse nicht ent-
gens des Fonds aus, muss der Prospekt über die maximale
                                                                                 gegenstehen, sind Anlagen in indexbasierten Derivaten in Be-
Höhe und der Jahresbericht über den maximalen Anteil der
                                                                                 zug auf die gesetzlichen Emittentengrenzen nicht zu berück-
Verwaltungsgebühren informieren, die vom Fonds selbst und
                                                                                 sichtigen.
von den OGA, deren Anteile erworben wurden, zu tragen sind
("geschätzte Kosten auf Stufe der indirekten Anlagen").                          Die Anrechnung von Derivaten bei der Berechnung des Ge-
                                                                                 samtrisikos ermittelt sich aus dem Kontraktwert, also dem in-
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden
                                                                                 direkt mit dem Derivat bewegten Volumen.
Dokumente.
                                                                                 Derivate dürfen zum Zweck der Absicherung, der effizienten
                                                                                 Portfoliosteuerung, der Erzielung von Zusatzerträgen und/o-
                                                                                 der als Teil der Anlagestrategie eingesetzt werden. Falls Deri-
                                                                                 vate zur Absicherung von Anlagepositionen eingesetzt wer-
                                                                                 den, dürfen sowohl bestehende als auch künftige absehbare
                                                                                 Risiken abgesichert werden.

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                              8/50
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden                      Die Arten von Vermögenswerten, die bei diesen Geschäften
Dokumente.                                                                       zum Einsatz kommen können, richten sich nach der Anlage-
                                                                                 politik sowie den dazugehörenden Anlagebeschränkungen
            Risikomanagementmethoden
                                                                                 des Teilfonds und beinhalten insbesondere Aktien und Obli-
Es stehen grundsätzlich zwei Risikomanagementmethoden                            gationen.
zur Verfügung:
                                                                                 Der Anteil der verwalteten Vermögenswerte, der höchstens
a)      beim Commitment-Ansatz darf das mit Derivaten ver-                       bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen kann, richtet sich
        bundene Risiko den Gesamtnettowert des jeweiligen                        nach spezifischen Angaben in Anhang I der konstituierenden
        Teilfondsvermögens nicht überschreiten; bei der Be-                      Dokumente.
        rechnung des Gesamtrisikos werden der Marktwert der
        Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuatio-                 Der Anteil der verwalteten Vermögenswerte, der voraussicht-
        nen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksich-                 lich bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen wird, richtet
        tigt                                                                     sich nach der effektiven Nachfrage.
                                                                                 Bei der allfälligen Ausführung von diesen Geschäften durch
b)      das Value-at-Risk Modell (VaR) stellt den Verlust dar, der
                                                                                 die VP Bank AG, Vaduz, handelt es sich bei diesem Dritten um
        im jeweiligen Teilfonds in einem fixen Zeitintervall mit ei-
                                                                                 ein mit der Verwaltungsgesellschaft verbundenes Unterneh-
        ner vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschrit-
                                                                                 men.
        ten wird; die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung
        eines einseitigen Konfidenzintervalls von 99 %, einer                    Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden
        Haltedauer von einem Monat (20 Geschäftstagen) und                       Dokumente.
        eines effektiven (historischen) Beobachtungszeitraums
                                                                                          Kriterien für die Auswahl von Gegenparteien
        der Risikofaktoren von mindestens einem Jahr (250 Ge-
        schäftstagen), sofern aufgrund einer erheblichen Zu-                     Wertpapierfinanzierungsgeschäfte      und     Gesamtrendite-
        nahme der Kursschwankungen nicht ein kürzerer Zeit-                      Swaps werden ausschliesslich mit finanziellen Gegenparteien
        raum angemessen scheint; bei der Berechnung des Risi-                    entsprechend der SFTR geschlossen. Die Gegenparteien der
        kos werden das Ausfallrisiko als auch die mit Derivaten                  Wertpapierfinanzierungsgeschäfte      und     Gesamtrendite-
        erzielte Hebelwirkung berücksichtigt.                                    Swaps verfügen über eine Bewilligung als Kreditinstitut, Wert-
                                                                                 papierfirma, Finanzdienstleistungsinstitut, Versicherungsun-
Das mit Derivaten verbundene Risiko darf zu keinem Zeitpunkt                     ternehmen oder Clearing-Organisation mit Sitz in der europä-
das festgesetzte Risikolimit übersteigen. Das Risikolimit um-                    ischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums oder in
fasst auch eine allfällige Kreditaufnahme. Es dürfen keine Po-                   einem gleichwertigen Drittstaat, der aufsichtsrechtlichen Vor-
sitionen eingegangen werden, die ein unlimitiertes Risiko für                    schriften unterliegt, welche die FMA als gleichwertig mit de-
den Teilfonds darstellen.                                                        nen des Gemeinschaftsrechts erachtet. Gegenparteien wei-
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden                      sen eine gute Bonität aus (mindestens Investment Grade).
Dokumente.                                                                       Die Vertragspartner für Gesamtrendite-Swaps werden unter
2.2.2       Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamt-                         anderem nach folgenden Kriterien ausgewählt:
            rendite-Swaps                                                        a)   Preis des Finanzinstruments
Der Teilfonds kann Geschäfte im Sinne der Verordnung über                        b)   Kosten der Auftragsausführung
die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und                        c)   Geschwindigkeit der Ausführung
der Weiterverwendung (SFTR) tätigen, durch welche er Wert-                       d)   Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung
papiere in Verbindung mit der Verpflichtung überträgt, dass                      e)   Umfang und Art der Order
die entleihende Partei diese oder gleichwertige Wertpapiere                      f)   Zeitpunkt der Order
zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Ersuchen des Teilfonds                      g)   sonstige, die Ausführung der Order beeinflussende Fak-
zurückgibt. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind beispiels-                          toren
weise Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte und Lom-                        Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Handel-
bardgeschäfte.                                                                   sauftrags unterschiedlich gewichtet werden.
Durch Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtren-                                     Risiken in Verbindung mit Wertpapierfinanzie-
dite-Swaps können Zusatzerträge erzielt bzw. volatile Anlagen                             rungsgeschäften und Gesamtrendite-Swaps
abgesichert werden.
                                                                                 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte    und   Gesamtrendite-
Vermögenswerte, die bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften                        Swaps beinhalten insbesondere Gegenparteienrisiken (eine
und Gesamtrendite-Swaps zum Einsatz kommen sowie erhal-                          Gegenpartei eines Wertpapierfinanzierungsgeschäfts oder ei-
tene Sicherheiten werden grundsätzlich über die Verwahr-                         nes Gesamtrendite-Swaps kommt ihrer Verpflichtung zur
stelle verwahrt.                                                                 Rückgabe der Vermögenswerte nicht nach) und

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                             9/50
Liquiditätsrisiken (die dem Teilfonds zur Verfügung gestellten                             Pensionsgeschäfte (Repurchase Agreements bzw.
Sicherheiten können nicht verwertet werden).                                               Reverse Repurchase Agreements)
Weiter bestehen Verspätungs- und Wiedererlangungsrisiken.                        Falls mit Teilen des Wertpapierbestandes Pensionsgeschäfte
Bei einem finanziellen Ausfall des Entleihers von Wertpapie-                     eingegangen werden, dürfen diese nur mit Banken, Wertpa-
ren oder bei Leistungsstörungen im Hinblick auf Wertpapier-                      pierfirmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Ver-
leihgeschäfte erfolgen Verwertungen von Sicherheiten, deren                      sicherungsunternehmen und Clearing-Organisationen abge-
Wert sinken kann, wodurch der Teilfonds infolgedessen einen                      wickelt werden. Pensionsgeschäfte sind in einem standardi-
Verlust erleidet.                                                                sierten Rahmenvertrag zu regeln. Die Verwahrstelle haftet für
                                                                                 eine marktkonforme und einwandfreie Abwicklung.
Die Teilfonds tragen bei Gesamtrendite-Swaps das Kreditri-
siko der Gegenpartei zu dem Swap sowie jenes des Emitten-                        Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden
ten der Referenzverpflichtung. Weiter besteht das Risiko, dass                   Dokumente.
die aus den Swapverträgen geschuldeten Zahlungen verspä-                                   Lombardgeschäfte
tet oder gar nicht erfolgen.
                                                                                 Lombardgeschäft ist ein Geschäft, bei dem eine Gegenpartei
Weitere allgemeine Ausführungen zu den Risiken finden sich                       im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, Halten oder Han-
im Abschnitt "Risikoprofil und allgemeine Risiken".                              del von Wertpapieren einen Kredit ausreicht, ausgenommen
           Aufteilung der durch die Wertpapierfinanzierungs-                     sonstige Darlehen, die durch Sicherheiten in Form von Wert-
           geschäfte oder Gesamtrendite-Swaps erzielten                          papieren besichert sind (beispielsweise der Kreditaufnahme
           Rendite                                                               zur Abwicklung des Anteilsgeschäfts).

Die Anteile der Einkünfte durch Wertpapierfinanzierungsge-                                 Gesamtrendite-Swaps
schäfte, die wieder den Teilfonds zufliessen, und die der Ver-                   Gesamtrendite-Swaps (total return swaps) sind Derivatege-
waltungsgesellschaft oder Dritten zugeordneten Kosten und                        schäfte, durch die sämtliche Erträge und Wertschwankungen
Gebühren werden wie nachfolgend beschrieben beziehungs-                          eines Basiswerts gegen eine vereinbarte feste Zinszahlung ge-
weise in Anhang I der konstituierenden Dokumente offenge-                        tauscht werden. Ein Vertragspartner, der Sicherungsnehmer,
legt.                                                                            transferiert damit das gesamte Kredit- und Marktrisiko aus
Falls Wertpapierleihe zur Anwendung kommt, darf die Ver-                         dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Siche-
wahrstelle bis maximal 50 % der Erträge aus der Wertpapier-                      rungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer eine
leihe zur Deckung ihrer direkten und indirekten Kosten einbe-                    Prämie an den Sicherungsgeber. Die Verwaltungsgesellschaft
halten. Dem jeweiligen Teilfonds fliesst der Rest und daher                      kann Gesamtrendite-Swaps zu Absicherungszwecken und als
mindestens 50 % der Erträge aus der Wertpapierleihe zu.                          Teil der Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für
                                                                                 den Teilfonds erwerbbaren Vermögensgegenstände Gegen-
Falls Gesamtrendite-Swaps eingesetzt werden, fliessen die Er-                    stand von Gesamtrendite-Swaps sein. Es dürfen bis zu 100 %
träge – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig den                      des Teilfondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein.
Teilfonds zu.                                                                    Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass im Einzelfall nicht
Für spezifische Angaben zur Aufteilung der Rendite für Pensi-                    mehr als 50 % des Teilfondsvermögens Gegenstand von Ge-
ons- oder Lombardgeschäfte siehe Anhang I der konstituie-                        samtrendite-Swaps sind.
renden Dokumente.                                                                Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden
           Wertpapierleihe (Securities Lending)                                  Dokumente.

Falls Teile des Wertpapierbestandes an Dritte verliehen wer-                     2.2.3     Kreditaufnahme
den, dürfen nur Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanz-                       Ein Teilfondsvermögen darf nicht verpfändet oder sonst be-
dienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und                           lastet werden, ausser für eine vorübergehend begrenzte Kre-
Clearing-Organisationen als Entleiher herangezogen werden,                       ditaufnahme, die einen gewissen Teil des Teilfondsvermö-
sofern sie auf die Wertpapierleihe spezialisiert sind und Si-                    gens nicht überschreitet. Diese Grenze gilt nicht für den Er-
cherheiten leisten, die dem Umfang und dem Risiko der be-                        werb von Fremdwährungen durch ein Back-to-back-Darlehen.
absichtigten Geschäfte entsprechen. Die Wertpapierleihe ist
in einem standardisierten Rahmenvertrag zu regeln. Die Ver-                      Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden
wahrstelle haftet für eine einwandfreie gesetzes- und markt-                     Dokumente.
konforme Abwicklung.                                                             2.2.4     Sicherheitenpolitik
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden                      Im Zusammenhang mit OTC-Geschäften und Techniken der
Dokumente.                                                                       effizienten Portfolioverwaltung kann die Verwaltungsgesell-
                                                                                 schaft im Namen und für Rechnung der Teilfonds Sicherheiten
                                                                                 entgegennehmen,         wodurch      das     eingegangene

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                              10/50
Gegenparteirisiko reduziert werden kann. Entgegengenom-                               Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht überschreiten
mene Sicherheiten werden bei der Verwahrstelle der Teil-                              sollten.
fonds verwahrt.                                                                  f)   die Sicherheiten müssen jederzeit unverzüglich ohne
                                                                                      Bezugnahme auf oder Zustimmung durch die Gegen-
Falls die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten entgegen-
                                                                                      partei verwertbar sein
nimmt, hält sie die gesetzlichen Bestimmungen und die in
                                                                                 g)   die Sicherheiten verfügen je nach Bonität und Liquidität
Richtlinien der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgeschriebe-
                                                                                      über unterschiedliche Laufzeiten, dabei werden Diversi-
nen Pflichten und Anforderungen ein, insbesondere hinsicht-
                                                                                      fizierungs- und Korrelationsstrategien berücksichtigt
lich Liquidität, Bewertung, Bonität des Emittenten, Korrela-
                                                                                 h)   Sicherheiten, mit Ausnahme von Sichteinlagen (flüssi-
tion, Diversifikation, Risiken im Zusammenhang mit der Ver-
                                                                                      gen Mitteln), dürfen nicht verkauft, reinvestiert oder ver-
waltung, Verwahrung, Verwertbarkeit und Wiederverwen-
                                                                                      pfändet werden. Sicherheiten, welche aus flüssigen Mit-
dung von Sicherheiten. Sicherheiten müssen insbesondere
                                                                                      teln (Sichteinlagen und kündbare Einlagen) bestehen,
die folgenden Anforderungen erfüllen:
                                                                                      sind ausschliesslich auf eine der folgenden Arten zu ver-
a)    alle Sicherheiten, die nicht aus Barmitteln oder Sichtein-                      wenden:
      lagen bestehen, müssen hoch liquide sein, über eine
      gleich lange oder kürzere Laufzeit als jene des Teilfonds                       i.     Anlage in Sichteinlagen mit einer Laufzeit von
      verfügen und an einem geregelten Markt oder einem                                      höchstens zwölf Monaten bei Kreditinstituten, wel-
      multilateralen Handelssystem mit transparenter Preisge-                                che ihren Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat oder ei-
      staltung gehandelt werden                                                              nem Drittstaat haben, dessen Aufsichtsrecht dem
b)    die Sicherheiten müssen zumindest täglich bewertet                                     des EWR gleichwertig ist;
      werden, und Vermögensgegenstände, die eine hohe                                 ii.    von Staaten begebene Schuldverschreibungen mit
      Preisvolatilität aufweisen, dürfen nur als Sicherheiten ak-                            hoher Bonität;
      zeptiert werden, wenn sie mit geeigneten konservativen                          iii.   Anlagen im Rahmen eines Pensionsgeschäftes, so-
      Bewertungsabschlägen („Haircuts“) versehen werden.                                     fern es sich bei der Gegenpartei des Pensionsge-
      Allfällige Nachschüsse werden für die Bewertung nicht                                  schäfts um ein Kreditinstitut handelt, welches sei-
      genutzt.                                                                               nen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat oder einem
c)    der Emittent der Sicherheiten muss eine hohe Bonität                                   Drittstaat hat, dessen Aufsichtsrecht dem des EWR
      aufweisen                                                                              gleichwertig ist;
d)    die Sicherheiten dürfen nicht von der Gegenpartei oder                          iv.    Anlagen in Geldmarktfonds mit kurzer Lauf-
      von einem zum Konzern der Gegenpartei gehörenden                                       zeitstruktur gemäss Leitlinien ESMA/2014/937 Ziff.
      Unternehmen ausgestellt, emittiert oder garantiert wor-                                43 Bst. j.
      den sein, und den Erwartungen zufolge keine starke Kor-                    Eine allfällige Wiederanlage von Sichteinlagen und kündba-
      relation mit der Entwicklung der Gegenpartei aufweisen                     ren Einlagen hat den Bestimmungen hinsichtlich der Risi-
e)    die Sicherheiten sollten ausreichend breit über Staaten,                   kostreuung von unbaren Sicherheiten zu entsprechen.
      Märkte und Emittenten hinweg diversifiziert sein; das ge-
      genüber einem einzigen Emittenten bestehende Ge-                           Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt den erforderlichen
      samtrisiko darf hierbei 20 % des Nettoinventarwerts des                    Umfang der Besicherung und die Haircuts auf der Grundlage
      Teilfonds nicht übersteigen, unter Berücksichtigung al-                    der anwendbaren Risikoverteilungsvorschriften und unter Be-
      ler erhaltenen Sicherheiten. Im Falle von Sicherheiten                     rücksichtigung der Art und Eigenschaften der Geschäfte und
      aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-Derivat-                        Vermögenswerte, insbesondere der Kreditwürdigkeit der Ge-
      geschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben                        genparteien sowie der Preisvolatilität, und gegebenenfalls
      Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen                      den Ergebnissen durchgeführter Stresstests.
      sind, ist das Gesamtrisiko gegenüber diesem Emittenten                     Für die Festlegung der Haircuts kommt eine für die Verwal-
      für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zu berück-                       tungsgesellschaft gesamthaft geregelte Bewertungsab-
      sichtigen. Abweichend davon kann der Teilfonds voll-                       schlagspolitik zur Anwendung.
      ständig durch verschiedene Wertpapiere und Geld-
      marktinstrumente besichert werden, die von einem                           Wird ein Emittent bzw. eine Sicherheit durch Standard &
      EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebiets-                     Poor’s, Moody’s oder Fitch mit unterschiedlichen Ratings ein-
      körperschaften, einem Drittstaat oder einer internationa-                  gestuft, gilt das niedrigste der Ratings.
      len Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der                     Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, in Bezug auf be-
      mindestens ein EWR-Mitgliedstaat angehört, begeben                         stimmte Staaten und Aktienindizes sowie deren Aufnahme in
      oder garantiert werden. Der Teilfonds sollte Wertpa-                       die Liste der zulässigen Länder bzw. Leitindizes Einschränkun-
      piere halten, die im Rahmen von mindestens sechs ver-                      gen vorzunehmen oder sie aus der Liste auszuschliessen oder,
      schiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei                           auf allgemeinerer Ebene, gegenüber Gegenparteien weitere
      die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30 % des                       Beschränkungen der zulässigen Sicherheiten geltend zu

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                             11/50
machen. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich gegenüber                        /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die
Gegenparteien das Recht vor, insbesondere im Falle unge-                         Rechte des Teilfonds in Verbindung mit der Sicherheit ver-
wöhnlicher Marktvolatilität die Haircuts auf die Sicherheiten zu                 schoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls
erhöhen, sodass die Teilfonds über höhere Sicherheiten ver-                      der Teilfonds der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Ver-
fügen, um das Gegenparteirisiko zu reduzieren.                                   einbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Si-
                                                                                 cherheit wie zwischen dem Teilfonds und der OTC-Gegenpar-
2.3        Risikoprofil und allgemeine Risiken
                                                                                 tei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Zu-
UCITSG-71-1----                                                                  dem können oben angeführte Ereignisse dazu führen, dass
Die Wertentwicklung ist von Anlageziel, -politik und                             die Rechte oder die Anerkennung des Teilfonds in Bezug auf
-strategie sowie von der Marktentwicklung der einzelnen An-                      die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausge-
lagen abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden.                       schlossen werden. Der Teilfonds wäre gezwungen seinen Ver-
Der Wert der Anteile kann gegenüber dem Ausgabepreis je-                         pflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion, ungeachtet et-
derzeit steigen oder fallen. Es kann nicht garantiert werden,                    waiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer sol-
dass der Anleger sein investiertes Kapital zurückerhält.                         chen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.

Potenzielle Anleger sollten sich über die Risiken bewusst sein                   Derivaterisiko
und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich                     Bei dem Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung des
von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprü-                   Teilfondsvermögens, wird das in einem Vermögensgegen-
fern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung ei-                      stand des Teilfonds liegende wirtschaftliche Risiko für den
ner Anlage unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz-                     Teilfonds weitestgehend reduziert (Hedging). Dies führt aber
und Steuersituation haben beraten lassen.                                        gleichzeitig dazu, dass der Teilfonds bei einer positiven Ent-
Auf einige mögliche Risiken wird in diesem Abschnitt einge-                      wicklung des abgesicherten Vermögensgegenstands nicht
gangen, es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschlies-                   mehr partizipieren kann.
sende Auflistung darstellt.                                                      Bei dem Einsatz derivativer Instrumente (ohne Absicherungs-
Kredit-/Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko)                                        zweck) zur Steigerung der Erträge im Rahmen der Verfolgung
                                                                                 des Anlageziels geht der jeweilige Teilfonds zusätzliche Risi-
Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der                          kopositionen ein und trägt dafür Sorge, dass die Risiken, die
Konkurs eines Emittenten bedeuten einen mindestens teilwei-                      sich daraus ergeben, durch das Risikomanagement des Fonds
sen Verlust für das Teilfondsvermögen.                                           in angemessener Weise erfasst werden.
Das Risiko kann sich im Zeitverlauf trotz sorgfältiger Auswahl                   Ein Engagement in Derivaten ist mit Anlagerisiken und Trans-
der Wertpapiere wesentlich verschlechtern und folglich zu                        aktionskosten verbunden. Zu diesen Risiken gehören:
einem Teil- oder Totalverlust führen.
                                                                                 a)   die Gefahr, dass sich die getroffenen Prognosen über
Gegenparteienrisiko                                                                   die künftige Entwicklung von Zinssätzen, Wertpapierkur-
Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften,                          sen und Devisenmärkten im Nachhinein als unrichtig er-
welche für Rechnung des Teilfondsvermögens abgeschlossen                              weisen
werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs der                        b)   die unvollständige Korrelation zwischen den Preisen von
entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist.                                             Termin- und Optionskontrakten einerseits und den Kurs-
                                                                                      bewegungen der damit abgesicherten Wertpapiere o-
Collateral Management Risiko
                                                                                      der Währungen andererseits mit der Folge, dass eine
Führt der Teilfonds ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Ge-                            vollständige Absicherung unter Umständen nicht mög-
schäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang                            lich ist
mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt                        c)   das mögliche Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes
sein: bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und                                für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeit-
Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer                              punkt mit der Folge, dass eine Derivateposition unter
Techniken unterliegt der Teilfonds dem Risiko, dass eine                              Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlos-
OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimm-                              sen) werden kann, obwohl dies anlagepolitisch sinnvoll
ten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht                               wäre
nachkommen kann). Das Gegenparteirisiko kann durch die                           d)   die Gefahr, den Gegenstand von derivativen Instrumen-
Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls dem                            ten bildende Wertpapiere zu einem an sich günstigen
Teilfonds eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen                             Zeitpunkt nicht verkaufen zu können bzw. zu einem un-
geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahr-                          günstigen Zeitpunkt kaufen oder verkaufen zu müssen
stelle zu Gunsten des jeweiligen Teilfonds verwahrt. Konkurs-                    e)   der durch die Verwendung von derivativen Instrumen-
und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse der                          ten entstehende potenzielle Verlust, der unter
Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-

UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021                                                            12/50
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