UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente (Treuhandvertrag) - GEWINN
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UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente (Treuhandvertrag) Solitaire Fund Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in LIECHTENSTEIN (LI) gemäss Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG), in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft, eine Umbrella-Struktur, die einen oder mehrere Teilfonds umfasst, nachfolgend als „Fonds“ bezeichnet 20.04.2021
Jeder Anleger nimmt mit dem Erwerb von Anteilen den Prospekt inkl. konstituierende Dokumente (Treuhandvertrag) sowie deren ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen zur Kenntnis. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschliessen, den Prospekt inkl. konstituierende Dokumente (Treuhandvertrag) anzupassen. Die rechtliche Grundlage des Fonds (konstituierende Dokumente) bildet der Treuhandvertrag. Ergänzend dazu wird ein Pros- pekt erstellt. Die konstituierenden Dokumente sind gemäss Art. 73 UCITSG als Bestandteil des Prospekts diesem beigefügt. Die aufgeführten Dokumente unterliegen der materiellen Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Der vorliegende Prospekt muss gemäss Art. 71 Abs. 1 UCITSG mindestens die Angaben enthalten, die in Anhang Schema A UCITSG vorgesehen sind. Soweit diese Angaben bereits in den konstituierenden Dokumenten enthalten sind, verweist der Prospekt auf die konstituierenden Dokumente. Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Basis des Prospektes, der konstituierenden Dokumente, der wesentlichen Informati- onen für den Anleger (KIID) sowie, sofern bereits veröffentlicht, des letzten Jahresberichtes und des darauffolgenden Halb- jahresberichtes (nachfolgend als „Verkaufsunterlagen“ bezeichnet). Wenn der Stichtag des Jahresberichtes länger als acht Monate zurückliegt, ist jedenfalls ein Halbjahresbericht anzubieten. Das KIID ist rechtzeitig vor dem Erwerb kostenlos zur Verfügung zu stellen. Informationen, die nicht in den Verkaufsunterlagen enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Es ist nicht gestattet, von den Verkaufsunterlagen abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Die Verwaltungsgesell- schaft haftet nicht, wenn und soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden, die von den Verkaufsunterlagen ab- weichen. Die Verkaufsunterlagen stellen kein Angebot und keine Aufforderung zur Zeichnung von Anteilen durch eine Person in einer Rechtsordnung dar, in der ein derartiges Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich nicht zulässig ist oder in der die Person, die ein solches Angebot oder eine Aufforderung ausspricht, nicht dazu qualifiziert ist oder dies einer Person gegen- über geschieht, der gegenüber eine solche Angebotsabgabe oder Aufforderung gesetzlich nicht zulässig ist. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -kontrollen informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anteilen sein können. UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 2/50
Inhaltsverzeichnis A. Prospekt .............................................................................................................................................................................................................. 5 1 Fonds ................................................................................................................................................................................................................... 5 1.1 Stammdaten................................................................................................................................................................................................ 5 1.2 Verwaltungsgesellschaft ........................................................................................................................................................................... 5 1.3 Verwahrstelle .............................................................................................................................................................................................. 5 1.4 Wirtschaftsprüfer des Fonds .................................................................................................................................................................... 5 1.5 Gesetzlich vorgeschriebene Informationen an die Anleger ............................................................................................................... 5 1.6 Rechtliche Merkmale der eingegangenen Vertragsbeziehung ......................................................................................................... 5 1.7 Regelungen zu Änderungen und zur Auflösung (Liquidation) .......................................................................................................... 6 1.8 Kurzangabe über Steuervorschriften...................................................................................................................................................... 6 1.9 Vertriebsländer........................................................................................................................................................................................... 6 2 Teilfonds .............................................................................................................................................................................................................. 6 2.1 Anlagegrundsätze ..................................................................................................................................................................................... 6 2.2 Anlagetechniken und -instrumente ........................................................................................................................................................ 8 2.3 Risikoprofil und allgemeine Risiken ......................................................................................................................................................12 2.4 Profil des typischen Anlegers ................................................................................................................................................................15 2.5 Regeln für die Vermögensbewertung ..................................................................................................................................................15 2.6 Erweiterte Prospekt- und Berichtspflichten .........................................................................................................................................15 3 Anteilsklassen .................................................................................................................................................................................................. 15 3.1 Gleichbehandlung der Anleger ............................................................................................................................................................15 3.2 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen...............................................................................................................................................15 3.3 Kosten ........................................................................................................................................................................................................15 3.4 Sonstiges ...................................................................................................................................................................................................15 B. Konstituierende Dokumente (Treuhandvertrag) ...................................................................................................................................... 17 1 Fonds ................................................................................................................................................................................................................ 17 1.1 Stammdaten..............................................................................................................................................................................................17 1.2 Verwaltungsgesellschaft .........................................................................................................................................................................17 1.3 Verwahrstelle ............................................................................................................................................................................................19 1.4 Bekanntmachungen und Informationen ..............................................................................................................................................20 1.5 Kurzangabe über Steuervorschriften....................................................................................................................................................20 1.6 Vertriebsländer.........................................................................................................................................................................................21 2 Teilfonds ........................................................................................................................................................................................................... 21 2.1 Geschäftsjahr ............................................................................................................................................................................................22 2.2 Rechnungseinheit ....................................................................................................................................................................................22 2.3 Referenzwert (Benchmark) .....................................................................................................................................................................22 2.4 Anlagen .....................................................................................................................................................................................................22 2.5 Bestimmungen zur Bewertung ..............................................................................................................................................................23 2.6 Regelungen zu Änderungen ..................................................................................................................................................................23 2.7 Regelungen zur Auflösung (Liquidation) .............................................................................................................................................24 3 Anteilsklassen .................................................................................................................................................................................................. 24 3.1 Art und Hauptmerkmale der Anteile ....................................................................................................................................................25 3.2 Anlegerkreis..............................................................................................................................................................................................25 3.3 Berechnung des Nettoinventarwerts (Wert des Anteils) ...................................................................................................................25 UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 3/50
3.4 Verbriefung ...............................................................................................................................................................................................25 3.5 Ermittlung der Verkaufs-/Ausgabepreise und der Auszahlungs-/Rücknahmepreise ..................................................................25 3.6 Mindestanlage ..........................................................................................................................................................................................25 3.7 Bestimmungen zum Anteilshandel .......................................................................................................................................................25 3.8 Ausschluss von Anlegern........................................................................................................................................................................27 3.9 Ermittlung und Verwendung der Erträge, Häufigkeit der Ausschüttungen ..................................................................................27 3.10 Kosten ........................................................................................................................................................................................................28 4 Inkraftsetzung, massgebende Sprache und Sonstiges ........................................................................................................................... 30 Anhang I der konstituierenden Dokumente: spezifische Informationen zu Teilfonds und Anteilsklassen ............................................. 31 Anhang II der konstituierenden Dokumente: spezifische Informationen zu den Vertriebsländern ......................................................... 45 Anhang III der konstituierenden Dokumente: Performance Fee Beispiel ..................................................................................................... 50 UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 4/50
A. Prospekt 1.3 Verwahrstelle UCITSG-Anhang-I-2--2.1 1 Fonds UCITSG-Anhang-I-2--2.2 UCITSG-Anhang-I-2--2.3 1.1 Stammdaten UCITSG-Anhang-I-2--2.2 UCITSG-Anhang-I-2--2.3 1.1.1 Bezeichnung Die Verwahrung des Vermögens ist einer einzigen Verwahr- UCITSG-Anhang-I-1-1-1.1 stelle in LIECHTENSTEIN (LI) zu übertragen. Solitaire Fund Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente. 1.1.2 Herkunftsmitgliedstaat 1.4 Wirtschaftsprüfer des Fonds UCITSG-Anhang-I-1-2-1 UCITSG-Anhang-I-1-1-1.7 LIECHTENSTEIN (LI) Ernst & Young AG, 3008 Bern‚ SCHWEIZ (CH) 1.1.3 Zuständige Aufsichtsbehörde Der qualifizierte Wirtschaftsprüfer prüft insbesondere die fort- Finanzmarktaufsicht (FMA), 9490 Vaduz‚ LIECHTENSTEIN (LI) währende Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, die Ein- haltung der gesetzlichen Bestimmungen und der konstituie- 1.1.4 Erstbewilligungsdatum der zuständigen Aufsichts- renden Dokumente sowie die Jahresberichte des Fonds. Zu- behörde dem obliegen ihm im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit be- UCITSG-Anhang-I-1-1-1.2 stimmte Anzeigepflichten gegenüber der Finanzmarktaufsicht 21.09.1999 (FMA). 1.1.5 Eintragungsdatum im Handelsregister 1.5 Gesetzlich vorgeschriebene Informationen an die Anleger UCITSG-Anhang-I-1-1-1.2 UCITSG-77-1---- 04.10.1999 UCITSG-77-2---- UCITSG-Anhang-I-1-1-1.4 1.1.6 Dauer UCITSG-Anhang-I-5--5.1 UCITSG-Anhang-I-1-1-1.2 Die Jahres- und Halbjahresberichte (inkl. den weiteren gesetz- unbegrenzt lich vorgeschriebenen Informationen an die Anleger), die letz- ten Nettoinventarwerte sowie die bisherige Wertentwicklung 1.1.7 Jahresabschluss (sofern verfügbar) werden im Publikationsorgan veröffent- UCITSG-Anhang-I-1-1-1.6 licht. Letzter Kalendertag des Monats Dezember. Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkun- 1.2 Verwaltungsgesellschaft gen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sofern anwendbar) werden spätestens nach Übernahme der Verordnung (EU) 2019/2088 UCITSG-Anhang-I-1-2-1 UCITSG-Anhang-I-1-2-1.1 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Fi- UCITSG-Anhang-I-1-2-1.2 nanzdienstleistungssektor in das EWR-Abkommen innerhalb UCITSG-Anhang-I-1-2-1.8 der darin definierten Frist in den regelmässigen Berichten ver- UCITSG-Anhang-I-1-2-1.9 öffentlicht. UCITSG-Anhang-I-3--3.1 UCITSG-Anhang-I-3--3.2 Für den Fall eines Vertriebs ausserhalb des Herkunftsmitglied- UCITSG-Anhang-I-3--3.3 staates, siehe Anhang II der konstituierenden Dokumente für Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, im eigenen Na- spezifische Angaben. men und für Rechnung der Anleger den Fonds nach Mass- Für nähere Angaben zum Publikationsorgan siehe konstituie- gabe der gesetzlichen Bestimmungen und der konstituieren- rende Dokumente. den Dokumente zu verwalten und alle Rechte daraus auszu- üben. 1.6 Rechtliche Merkmale der eingegangenen Ver- tragsbeziehung Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhalt- 1.2.1 Vergütungsgrundsätze und -praktiken lich identischen Treuhänderschaft mit einer Anzahl von Anle- UCITSG-71-1a-b--- gern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger. Siehe konstituierende Dokumente. UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 5/50
Die Anleger sind an dem jeweiligen Teilfondsvermögen nach 1.7 Regelungen zu Änderungen und zur Auflösung Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die (Liquidation) einzelnen Anleger haften nur bis zu der Höhe des Anlagebe- UCITSG-Anhang-I-1-1-1.10 trages persönlich. Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente. Jeder Teilfonds verfügt über eine oder mehrere Anteilsklas- sen, wobei alle Anteile innerhalb derselben Anteilsklasse die- 1.8 Kurzangabe über Steuervorschriften selben Rechte verbriefen. Werden mehrere Anteilsklassen UCITSG-Anhang-I-1-1-1.5 ausgegeben, können die Rechte zwischen diesen Anteilsklas- Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente. sen variieren. Die spezifischen Eigenschaften der Teilfonds und Anteilsklas- 1.9 Vertriebsländer sen sind in Anhang I der konstituierenden Dokumente defi- UCITSG-Anhang-I-4— niert. Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können keine Änderungen, 2 Teilfonds Aufteilung oder Auflösung des Fonds, einzelner Teilfonds o- UCITSV-2-3---- der Anteilsklassen verlangen. Für spezifische Angaben siehe konstituierende Dokumente. Soweit ein Sachverhalt in den konstituierenden Dokumenten nicht geregelt ist, richten sich die Rechtsverhältnisse zwischen 2.1 Anlagegrundsätze den Anlegern und der Verwaltungsgesellschaft nach dem U- 2.1.1 Anlageziel und -politik CITSG, der Verordnung vom 5. Juli 2011 über bestimmte Or- UCITSG-Anhang-I-1-1-1.15 ganismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV) und, soweit dort keine Regelungen getroffen sind, nach den Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden Bestimmungen über die Treuhänderschaft des Personen- und Dokumente. Gesellschaftsrechts (PGR) vom 20. Januar 1926. 2.1.2 Nachhaltiges Investieren Soweit die konstituierenden Dokumente nicht ausdrücklich etwas anderes festlegen, gilt nur die Verwaltungsgesellschaft Nachhaltiges Investieren im Allgemeinen umfasst die Berück- als Treuhänderin und nur diese schliesst für Rechnung des sichtigung von Umwelt-, Sozial- und Umweltverträglichkeits- Fonds die massgeblichen Rechtsgeschäfte ab. faktoren (ESG-Faktoren) bei Anlageentscheidungen. Für die von den Teilfonds getätigten ESG-Anlagen werden die fol- 1.6.1 Ansprüche der Anleger und deren Verjährung genden Themen und Faktoren entsprechend der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Er- Die Ansprüche von Anlegern gegen den Fonds, die Verwal- leichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der tungsgesellschaft, den Liquidator, den Sachwalter oder die Verordnung (EU) 2019/2088 als Nachhaltigkeitsfaktoren be- Verwahrstelle verjähren mit dem Ablauf von fünf Jahren nach trachtet: Eintritt des Schadens, spätestens aber ein Jahr nach der Rück- zahlung des Anteils oder nach Kenntnis des Schadens. 1. Umwelt (E): Aspekte, die sich auf die Qualität und das Funktionieren der natürlichen Umwelt und natürlicher Sys- 1.6.2 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vollstreck- teme beziehen, wie z. B. Luft-, Wasser- und Bodenqualität, barkeit von Urteilen Kohlenstoff und Klima, sauberes Wasser, ökologische Ge- Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten sundheit und Biodiversität, CO2-Emissionen und Klima- zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und/o- wandel, Energieeffizienz, Knappheit natürlicher Ressour- der der Verwahrstelle ist Vaduz, LIECHTENSTEIN (LI). Die Ver- cen und Abfallmanagement. Umweltaspekte können z. B. waltungsgesellschaft und/oder die Verwahrstelle können sich durch ressourceneffiziente Schlüsselindikatoren für die und den Fonds jedoch im Hinblick auf Ansprüche von Anle- Nutzung von Energie, die Nutzung erneuerbarer Ener- gern dem Gerichtsstand der Länder unterwerfen, in denen gien, die Nutzung von Rohstoffen, die Produktion von Ab- Anteile angeboten und verkauft werden. Anderslautende ge- fällen, Emissionen, Treibhausgasemissionen, die Nutzung setzlich zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. von Wasser, die Nutzung von Land, Auswirkungen auf die Biodiversität und die Kreislaufwirtschaft gemessen wer- Ausländische Urteile werden in Liechtenstein nur anerkannt den. und vollstreckt, soweit dies in Staatsverträgen vorgesehen o- der die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge oder durch Ge- 2. Sozial (S): Aspekte, die sich auf die Rechte, das Wohlerge- genrechtserklärung der Regierung verbürgt ist. hen und die Interessen von Menschen und Gemeinschaf- ten beziehen, wie z. B. Menschenrechte, UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 6/50
Arbeitsbedingungen und -standards, Bildung, Gleichstel- spezifischen Massnahmen zur Umsetzung der ESG-Integra- lung der Geschlechter und Verbot von Kinder- und tion pro Teilfonds definiert. Mögliche ESG-Integrationskom- Zwangsarbeit. ponenten sind: - Integriertes ESG-Research: Der Portfoliomanager er- 3. Unternehmensführung (G): Aspekte zur soliden Unterneh- gänzt das traditionelle Research mit ESG-Daten und - mensführung von Unternehmen und anderen Beteili- Informationen, um das Wissen über die ESG-Faktoren gungsunternehmen, wie z. B. Unabhängigkeit und Auf- systematisch zu erweitern. sicht des Boards, gute Praktiken und Transparenz, Vergü- - Positives Screening: Der Portfoliomanager wählt Wert- tungspolitik bei Führungskräften, Aktionärsrechte, Mana- papiere aus, die innerhalb eines Sektors (Best-in-Class) gementstruktur, Massnahmen gegen Korruption und der oder im gesamten Universum (Best-in-Universe) in Be- Umgang mit Whistleblowing. zug auf die ESG-Faktoren des Portfolios vorteilhaft ab- Nachhaltige Anlagepolitik schneiden. Der Portfoliomanager hat eine umfassende Politik zu nachhal- - Proprietäres Scoring: Der Portfoliomanager übersetzt tigem Investieren (Sustainable Investing Policy) festgelegt, die eine Reihe von externen Metriken und Scores in eine alle Aktivitäten im Zusammenhang mit nachhaltigen Anlagen benutzerdefinierte ESG-Ansicht, die portfoliospezifi- steuert und regelt. Der Portfoliomanager wendet diese Politik sche wesentliche ESG-Faktoren berücksichtigt. für nachhaltige Anlagen auf alle Teilfonds mit einer ESG-Anla- - Angepasste Leistungsindikatoren: Der Portfoliomana- gestrategie an. ger bereinigt die Wertentwicklungsindikatoren für we- sentliche ESG-Faktoren. Die Politik für nachhaltige Anlagen zielt darauf ab, ESG-Fakto- ren in den Anlageprozess zu integrieren, indem Chancen im 3. Thematisches und Impact Investing: Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit identifiziert, Nachhal- Der Portfoliomanager setzt Anlagestrategien um, die Kapital tigkeitsrisiken reduziert und, falls anwendbar, wesentliche in Unternehmen veranlagen, welche Lösungen für gesell- nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (Principal schaftliche Herausforderungen bieten und ein nachhaltiges Adverse Impacts) berücksichtigt werden. Principal Adverse Anlageziel erfüllen. Das nachhaltige Anlageziel wird durch ei- Impacts sind negative Auswirkungen auf ESG-Faktoren, die nen speziellen Anlageprozess erreicht, den der Portfolioma- sich aus den Anlageentscheidungen des Portfoliomanagers nager anwendet. Er basiert auf den Prämissen der ESG-In- ergeben. tegration und beinhaltet zusätzlich entweder eine "themati- sche" oder eine "Impact"-Anlagestrategie. Die Sustainable Investing Policy kann aus den folgenden An- - Thematisch: Der Portfoliomanager konzentriert sich sätzen bestehen: auf Anlagen in Themen und Sektoren, deren wirt- 1. Ausschlüsse (können im Laufe der Zeit angepasst wer- schaftliche Aktivitäten bestimmte ESG-Herausforde- den): rungen adressieren. Typischerweise bedeutet dies, dass in Unternehmen oder Strategien investiert wird, - Normbasierte Ausschlüsse: Kategorischer Ausschluss die eines oder mehrere der Ziele für nachhaltige Ent- von Firmen, die internationale Konventionen (z.B. wicklung der Vereinten Nationen adressieren. Menschenrechte) und Gesetze, beispielsweise zu - Impact: Der Portfoliomanager definiert die nachhalti- kontroversen Waffen, nicht einhalten. gen Anlageziele so, dass sie einen positiven und mess- - Ausschlüsse wegen bestimmter Geschäftsgebaren: baren ESG-Einfluss haben. Unternehmen, die (1) systematisch gegen internatio- nale Normen verstossen, (2) bei denen die Verstösse 4. Aktives Engagement: besonders schwerwiegend sind oder (3) bei denen Der Portfoliomanager stellt sicher, dass die Unternehmen, in das Management nicht bereit ist, die notwendigen Re- die er investiert, gute Governance-Praktiken befolgen, indem formen umzusetzen, können aus dem Anlageuniver- er mit den Unternehmen in Kontakt tritt und die Stimmrechte sum ausgeschlossen werden. entsprechend ausübt (siehe unten). - Wertebasierte Ausschlüsse: Unternehmen, die einen - Engagement: Der Portfoliomanager überwacht die wesentlichen Teil ihrer Umsätze aus kontroversen Ge- Unternehmen und versucht proaktiv, einen transpa- schäftsaktivitäten erzielen. Relevante Geschäftsaktivi- renten Dialog mit den Unternehmen, in die er inves- täten und anwendbare Umsatzschwellen können indi- tiert, in Bezug auf ESG-Faktoren aufzubauen und zu viduell definiert werden. pflegen. 2. ESG Integration: - Ausübung von Stimmrechten: Der Portfoliomanager oder von ihm beauftragte Stimmrechtsvertreter üben ESG-Überlegungen werden integriert, indem Finanzinforma- bei Aktionärsversammlungen der investierten Unter- tionen mit ESG-bezogenen Überlegungen im Anlageprozess nehmen die Stimmrechte entsprechend der definier- kombiniert werden. Da sich die Anlageprozesse je nach Anla- ten ESG-Merkmale aus um das Verhalten der geklasse und Anlagestil unterscheiden, werden die UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 7/50
Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und 2.1.5 Nachbildung eines Aktien- oder Schuldtitelindex Unternehmensführung zu verbessern. UCITSG-72-2---- Für die Zwecke der Offenlegungsverordnung (SFDR, Verord- Falls der Fonds einen Aktien- oder Schuldtitelindex nachbil- nung (EU) 2019/2088) werden die Teilfonds in folgende Kate- det, haben Prospekt und Werbung darauf an hervorgehobe- gorien unterteilt: ner Stelle hinzuweisen. • Teilfonds, die ESG-Merkmale fördern Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden Diese Teilfonds bewerben ökologische und/oder soziale Dokumente. Merkmale. Sie sind Finanzprodukte gemäss Art. 8 (1) der 2.2 Anlagetechniken und -instrumente SFDR. UCITSG-53-4---- • Teilfonds mit ESG-Anlagezielen UCITSG-71-1---- UCITSG-72-1---- Diese Teilfonds streben nachhaltige Investitionen an. Sie sind UCITSG-72-3---- Finanzprodukte gemäss Art. 9 (1), (2) oder (3) der SFDR. UCITSG-Anhang-I-1-1-1.15 Für nähere Informationen betreffend die nachhaltige Anlage- Zur effizienten Verwaltung der Teilfonds dürfen unter Einhal- politik der Teilfonds sowie nachhaltigkeitsbezogene Offenle- tung der gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Anlage- gungen siehe Anhang I der konstituierenden Dokumente. strategien, Techniken und Instrumente eingesetzt werden. 2.1.3 Zulässige Anlagen (und deren evtl. Beschränkun- Die Teilfonds können aufgrund ihrer Zusammensetzung oder gen) der verwendeten Techniken und Instrumente unter Umstän- den eine erhöhte Volatilität bzw. erhöhte Risiken aufweisen. UCITSG-71-1---- UCITSG-72-1---- Erhöhte Volatilität ist gegeben, wenn der Synthetische Ri- UCITSG-Anhang-I-1-1-1.15 siko- und Ertragsindikator (SRRI) bzw. der Gesamtrisikoindi- kator (SRI) mindestens die Stufe 6 aufweist. Der aktuelle SRRI Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden ist in den wesentlichen Anlegerinformationen bzw. der aktu- Dokumente. elle SRI im Basisinformationsblatt für verpackte Anlagepro- 2.1.4 Maximale Höhe der Verwaltungsgebühren von den dukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte OGAW bzw. OGA, deren Anteile erworben werden (PRIIP, sofern vorhanden) im Publikationsorgan des Fonds sollen ausgewiesen. UCITSG-57-3---- 2.2.1 Derivate UCITSG-57-4---- UCITSG-72-1---- Werden Anteile von anderen OGAW oder Organismen für ge- meinsame Anlagen (OGA) unmittelbar oder mittelbar von der Zulässigkeit von Geschäften mit Derivaten, Verwen- Verwaltungsgesellschaft des Fonds oder von einer Gesell- dung der Derivate, Auswirkungen auf das Risi- schaft verwaltet, mit der die Verwaltungsgesellschaft des koprofil Fonds durch eine gemeinsame Verwaltung, Kontrolle oder Derivate dürfen innerhalb der gesetzlich festgelegten Gren- qualifizierte Beteiligung verbunden ist, dürfen weder die Ver- zen und unter Berücksichtigung der Anlagebeschränkungen waltungsgesellschaft des Fonds noch die andere Gesellschaft verwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Derivat in für die Anteilsausgabe oder -rücknahme an den OGAW oder ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist. von dem OGAW Gebühren berechnen. Indexbasierte Derivate werden als Einheit betrachtet, die ein- zelnen Indexbestandteile werden nicht berücksichtigt. Sofern Machen diese Anlagen einen wesentlichen Teil des Vermö- der Schutz der Anleger und das öffentliche Interesse nicht ent- gens des Fonds aus, muss der Prospekt über die maximale gegenstehen, sind Anlagen in indexbasierten Derivaten in Be- Höhe und der Jahresbericht über den maximalen Anteil der zug auf die gesetzlichen Emittentengrenzen nicht zu berück- Verwaltungsgebühren informieren, die vom Fonds selbst und sichtigen. von den OGA, deren Anteile erworben wurden, zu tragen sind ("geschätzte Kosten auf Stufe der indirekten Anlagen"). Die Anrechnung von Derivaten bei der Berechnung des Ge- samtrisikos ermittelt sich aus dem Kontraktwert, also dem in- Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden direkt mit dem Derivat bewegten Volumen. Dokumente. Derivate dürfen zum Zweck der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung, der Erzielung von Zusatzerträgen und/o- der als Teil der Anlagestrategie eingesetzt werden. Falls Deri- vate zur Absicherung von Anlagepositionen eingesetzt wer- den, dürfen sowohl bestehende als auch künftige absehbare Risiken abgesichert werden. UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 8/50
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden Die Arten von Vermögenswerten, die bei diesen Geschäften Dokumente. zum Einsatz kommen können, richten sich nach der Anlage- politik sowie den dazugehörenden Anlagebeschränkungen Risikomanagementmethoden des Teilfonds und beinhalten insbesondere Aktien und Obli- Es stehen grundsätzlich zwei Risikomanagementmethoden gationen. zur Verfügung: Der Anteil der verwalteten Vermögenswerte, der höchstens a) beim Commitment-Ansatz darf das mit Derivaten ver- bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen kann, richtet sich bundene Risiko den Gesamtnettowert des jeweiligen nach spezifischen Angaben in Anhang I der konstituierenden Teilfondsvermögens nicht überschreiten; bei der Be- Dokumente. rechnung des Gesamtrisikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuatio- Der Anteil der verwalteten Vermögenswerte, der voraussicht- nen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksich- lich bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen wird, richtet tigt sich nach der effektiven Nachfrage. Bei der allfälligen Ausführung von diesen Geschäften durch b) das Value-at-Risk Modell (VaR) stellt den Verlust dar, der die VP Bank AG, Vaduz, handelt es sich bei diesem Dritten um im jeweiligen Teilfonds in einem fixen Zeitintervall mit ei- ein mit der Verwaltungsgesellschaft verbundenes Unterneh- ner vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschrit- men. ten wird; die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung eines einseitigen Konfidenzintervalls von 99 %, einer Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden Haltedauer von einem Monat (20 Geschäftstagen) und Dokumente. eines effektiven (historischen) Beobachtungszeitraums Kriterien für die Auswahl von Gegenparteien der Risikofaktoren von mindestens einem Jahr (250 Ge- schäftstagen), sofern aufgrund einer erheblichen Zu- Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite- nahme der Kursschwankungen nicht ein kürzerer Zeit- Swaps werden ausschliesslich mit finanziellen Gegenparteien raum angemessen scheint; bei der Berechnung des Risi- entsprechend der SFTR geschlossen. Die Gegenparteien der kos werden das Ausfallrisiko als auch die mit Derivaten Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite- erzielte Hebelwirkung berücksichtigt. Swaps verfügen über eine Bewilligung als Kreditinstitut, Wert- papierfirma, Finanzdienstleistungsinstitut, Versicherungsun- Das mit Derivaten verbundene Risiko darf zu keinem Zeitpunkt ternehmen oder Clearing-Organisation mit Sitz in der europä- das festgesetzte Risikolimit übersteigen. Das Risikolimit um- ischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums oder in fasst auch eine allfällige Kreditaufnahme. Es dürfen keine Po- einem gleichwertigen Drittstaat, der aufsichtsrechtlichen Vor- sitionen eingegangen werden, die ein unlimitiertes Risiko für schriften unterliegt, welche die FMA als gleichwertig mit de- den Teilfonds darstellen. nen des Gemeinschaftsrechts erachtet. Gegenparteien wei- Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden sen eine gute Bonität aus (mindestens Investment Grade). Dokumente. Die Vertragspartner für Gesamtrendite-Swaps werden unter 2.2.2 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamt- anderem nach folgenden Kriterien ausgewählt: rendite-Swaps a) Preis des Finanzinstruments Der Teilfonds kann Geschäfte im Sinne der Verordnung über b) Kosten der Auftragsausführung die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und c) Geschwindigkeit der Ausführung der Weiterverwendung (SFTR) tätigen, durch welche er Wert- d) Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung papiere in Verbindung mit der Verpflichtung überträgt, dass e) Umfang und Art der Order die entleihende Partei diese oder gleichwertige Wertpapiere f) Zeitpunkt der Order zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Ersuchen des Teilfonds g) sonstige, die Ausführung der Order beeinflussende Fak- zurückgibt. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind beispiels- toren weise Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte und Lom- Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Handel- bardgeschäfte. sauftrags unterschiedlich gewichtet werden. Durch Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtren- Risiken in Verbindung mit Wertpapierfinanzie- dite-Swaps können Zusatzerträge erzielt bzw. volatile Anlagen rungsgeschäften und Gesamtrendite-Swaps abgesichert werden. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite- Vermögenswerte, die bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften Swaps beinhalten insbesondere Gegenparteienrisiken (eine und Gesamtrendite-Swaps zum Einsatz kommen sowie erhal- Gegenpartei eines Wertpapierfinanzierungsgeschäfts oder ei- tene Sicherheiten werden grundsätzlich über die Verwahr- nes Gesamtrendite-Swaps kommt ihrer Verpflichtung zur stelle verwahrt. Rückgabe der Vermögenswerte nicht nach) und UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 9/50
Liquiditätsrisiken (die dem Teilfonds zur Verfügung gestellten Pensionsgeschäfte (Repurchase Agreements bzw. Sicherheiten können nicht verwertet werden). Reverse Repurchase Agreements) Weiter bestehen Verspätungs- und Wiedererlangungsrisiken. Falls mit Teilen des Wertpapierbestandes Pensionsgeschäfte Bei einem finanziellen Ausfall des Entleihers von Wertpapie- eingegangen werden, dürfen diese nur mit Banken, Wertpa- ren oder bei Leistungsstörungen im Hinblick auf Wertpapier- pierfirmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Ver- leihgeschäfte erfolgen Verwertungen von Sicherheiten, deren sicherungsunternehmen und Clearing-Organisationen abge- Wert sinken kann, wodurch der Teilfonds infolgedessen einen wickelt werden. Pensionsgeschäfte sind in einem standardi- Verlust erleidet. sierten Rahmenvertrag zu regeln. Die Verwahrstelle haftet für eine marktkonforme und einwandfreie Abwicklung. Die Teilfonds tragen bei Gesamtrendite-Swaps das Kreditri- siko der Gegenpartei zu dem Swap sowie jenes des Emitten- Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden ten der Referenzverpflichtung. Weiter besteht das Risiko, dass Dokumente. die aus den Swapverträgen geschuldeten Zahlungen verspä- Lombardgeschäfte tet oder gar nicht erfolgen. Lombardgeschäft ist ein Geschäft, bei dem eine Gegenpartei Weitere allgemeine Ausführungen zu den Risiken finden sich im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, Halten oder Han- im Abschnitt "Risikoprofil und allgemeine Risiken". del von Wertpapieren einen Kredit ausreicht, ausgenommen Aufteilung der durch die Wertpapierfinanzierungs- sonstige Darlehen, die durch Sicherheiten in Form von Wert- geschäfte oder Gesamtrendite-Swaps erzielten papieren besichert sind (beispielsweise der Kreditaufnahme Rendite zur Abwicklung des Anteilsgeschäfts). Die Anteile der Einkünfte durch Wertpapierfinanzierungsge- Gesamtrendite-Swaps schäfte, die wieder den Teilfonds zufliessen, und die der Ver- Gesamtrendite-Swaps (total return swaps) sind Derivatege- waltungsgesellschaft oder Dritten zugeordneten Kosten und schäfte, durch die sämtliche Erträge und Wertschwankungen Gebühren werden wie nachfolgend beschrieben beziehungs- eines Basiswerts gegen eine vereinbarte feste Zinszahlung ge- weise in Anhang I der konstituierenden Dokumente offenge- tauscht werden. Ein Vertragspartner, der Sicherungsnehmer, legt. transferiert damit das gesamte Kredit- und Marktrisiko aus Falls Wertpapierleihe zur Anwendung kommt, darf die Ver- dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Siche- wahrstelle bis maximal 50 % der Erträge aus der Wertpapier- rungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer eine leihe zur Deckung ihrer direkten und indirekten Kosten einbe- Prämie an den Sicherungsgeber. Die Verwaltungsgesellschaft halten. Dem jeweiligen Teilfonds fliesst der Rest und daher kann Gesamtrendite-Swaps zu Absicherungszwecken und als mindestens 50 % der Erträge aus der Wertpapierleihe zu. Teil der Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für den Teilfonds erwerbbaren Vermögensgegenstände Gegen- Falls Gesamtrendite-Swaps eingesetzt werden, fliessen die Er- stand von Gesamtrendite-Swaps sein. Es dürfen bis zu 100 % träge – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig den des Teilfondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. Teilfonds zu. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass im Einzelfall nicht Für spezifische Angaben zur Aufteilung der Rendite für Pensi- mehr als 50 % des Teilfondsvermögens Gegenstand von Ge- ons- oder Lombardgeschäfte siehe Anhang I der konstituie- samtrendite-Swaps sind. renden Dokumente. Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden Wertpapierleihe (Securities Lending) Dokumente. Falls Teile des Wertpapierbestandes an Dritte verliehen wer- 2.2.3 Kreditaufnahme den, dürfen nur Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanz- Ein Teilfondsvermögen darf nicht verpfändet oder sonst be- dienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und lastet werden, ausser für eine vorübergehend begrenzte Kre- Clearing-Organisationen als Entleiher herangezogen werden, ditaufnahme, die einen gewissen Teil des Teilfondsvermö- sofern sie auf die Wertpapierleihe spezialisiert sind und Si- gens nicht überschreitet. Diese Grenze gilt nicht für den Er- cherheiten leisten, die dem Umfang und dem Risiko der be- werb von Fremdwährungen durch ein Back-to-back-Darlehen. absichtigten Geschäfte entsprechen. Die Wertpapierleihe ist in einem standardisierten Rahmenvertrag zu regeln. Die Ver- Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden wahrstelle haftet für eine einwandfreie gesetzes- und markt- Dokumente. konforme Abwicklung. 2.2.4 Sicherheitenpolitik Für spezifische Angaben siehe Anhang I der konstituierenden Im Zusammenhang mit OTC-Geschäften und Techniken der Dokumente. effizienten Portfolioverwaltung kann die Verwaltungsgesell- schaft im Namen und für Rechnung der Teilfonds Sicherheiten entgegennehmen, wodurch das eingegangene UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 10/50
Gegenparteirisiko reduziert werden kann. Entgegengenom- Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht überschreiten mene Sicherheiten werden bei der Verwahrstelle der Teil- sollten. fonds verwahrt. f) die Sicherheiten müssen jederzeit unverzüglich ohne Bezugnahme auf oder Zustimmung durch die Gegen- Falls die Verwaltungsgesellschaft Sicherheiten entgegen- partei verwertbar sein nimmt, hält sie die gesetzlichen Bestimmungen und die in g) die Sicherheiten verfügen je nach Bonität und Liquidität Richtlinien der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgeschriebe- über unterschiedliche Laufzeiten, dabei werden Diversi- nen Pflichten und Anforderungen ein, insbesondere hinsicht- fizierungs- und Korrelationsstrategien berücksichtigt lich Liquidität, Bewertung, Bonität des Emittenten, Korrela- h) Sicherheiten, mit Ausnahme von Sichteinlagen (flüssi- tion, Diversifikation, Risiken im Zusammenhang mit der Ver- gen Mitteln), dürfen nicht verkauft, reinvestiert oder ver- waltung, Verwahrung, Verwertbarkeit und Wiederverwen- pfändet werden. Sicherheiten, welche aus flüssigen Mit- dung von Sicherheiten. Sicherheiten müssen insbesondere teln (Sichteinlagen und kündbare Einlagen) bestehen, die folgenden Anforderungen erfüllen: sind ausschliesslich auf eine der folgenden Arten zu ver- a) alle Sicherheiten, die nicht aus Barmitteln oder Sichtein- wenden: lagen bestehen, müssen hoch liquide sein, über eine gleich lange oder kürzere Laufzeit als jene des Teilfonds i. Anlage in Sichteinlagen mit einer Laufzeit von verfügen und an einem geregelten Markt oder einem höchstens zwölf Monaten bei Kreditinstituten, wel- multilateralen Handelssystem mit transparenter Preisge- che ihren Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat oder ei- staltung gehandelt werden nem Drittstaat haben, dessen Aufsichtsrecht dem b) die Sicherheiten müssen zumindest täglich bewertet des EWR gleichwertig ist; werden, und Vermögensgegenstände, die eine hohe ii. von Staaten begebene Schuldverschreibungen mit Preisvolatilität aufweisen, dürfen nur als Sicherheiten ak- hoher Bonität; zeptiert werden, wenn sie mit geeigneten konservativen iii. Anlagen im Rahmen eines Pensionsgeschäftes, so- Bewertungsabschlägen („Haircuts“) versehen werden. fern es sich bei der Gegenpartei des Pensionsge- Allfällige Nachschüsse werden für die Bewertung nicht schäfts um ein Kreditinstitut handelt, welches sei- genutzt. nen Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat oder einem c) der Emittent der Sicherheiten muss eine hohe Bonität Drittstaat hat, dessen Aufsichtsrecht dem des EWR aufweisen gleichwertig ist; d) die Sicherheiten dürfen nicht von der Gegenpartei oder iv. Anlagen in Geldmarktfonds mit kurzer Lauf- von einem zum Konzern der Gegenpartei gehörenden zeitstruktur gemäss Leitlinien ESMA/2014/937 Ziff. Unternehmen ausgestellt, emittiert oder garantiert wor- 43 Bst. j. den sein, und den Erwartungen zufolge keine starke Kor- Eine allfällige Wiederanlage von Sichteinlagen und kündba- relation mit der Entwicklung der Gegenpartei aufweisen ren Einlagen hat den Bestimmungen hinsichtlich der Risi- e) die Sicherheiten sollten ausreichend breit über Staaten, kostreuung von unbaren Sicherheiten zu entsprechen. Märkte und Emittenten hinweg diversifiziert sein; das ge- genüber einem einzigen Emittenten bestehende Ge- Die Verwaltungsgesellschaft bestimmt den erforderlichen samtrisiko darf hierbei 20 % des Nettoinventarwerts des Umfang der Besicherung und die Haircuts auf der Grundlage Teilfonds nicht übersteigen, unter Berücksichtigung al- der anwendbaren Risikoverteilungsvorschriften und unter Be- ler erhaltenen Sicherheiten. Im Falle von Sicherheiten rücksichtigung der Art und Eigenschaften der Geschäfte und aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, OTC-Derivat- Vermögenswerte, insbesondere der Kreditwürdigkeit der Ge- geschäften und Pensionsgeschäften, welche demselben genparteien sowie der Preisvolatilität, und gegebenenfalls Emittenten, Aussteller oder Garantiegeber zuzurechnen den Ergebnissen durchgeführter Stresstests. sind, ist das Gesamtrisiko gegenüber diesem Emittenten Für die Festlegung der Haircuts kommt eine für die Verwal- für die Berechnung der Gesamtrisikogrenze zu berück- tungsgesellschaft gesamthaft geregelte Bewertungsab- sichtigen. Abweichend davon kann der Teilfonds voll- schlagspolitik zur Anwendung. ständig durch verschiedene Wertpapiere und Geld- marktinstrumente besichert werden, die von einem Wird ein Emittent bzw. eine Sicherheit durch Standard & EWR-Mitgliedstaat, einer oder mehrerer seiner Gebiets- Poor’s, Moody’s oder Fitch mit unterschiedlichen Ratings ein- körperschaften, einem Drittstaat oder einer internationa- gestuft, gilt das niedrigste der Ratings. len Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, in Bezug auf be- mindestens ein EWR-Mitgliedstaat angehört, begeben stimmte Staaten und Aktienindizes sowie deren Aufnahme in oder garantiert werden. Der Teilfonds sollte Wertpa- die Liste der zulässigen Länder bzw. Leitindizes Einschränkun- piere halten, die im Rahmen von mindestens sechs ver- gen vorzunehmen oder sie aus der Liste auszuschliessen oder, schiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei auf allgemeinerer Ebene, gegenüber Gegenparteien weitere die Wertpapiere aus einer einzigen Emission 30 % des Beschränkungen der zulässigen Sicherheiten geltend zu UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 11/50
machen. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich gegenüber /Korrespondenzbanknetzwerks können dazu führen, dass die Gegenparteien das Recht vor, insbesondere im Falle unge- Rechte des Teilfonds in Verbindung mit der Sicherheit ver- wöhnlicher Marktvolatilität die Haircuts auf die Sicherheiten zu schoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. Falls erhöhen, sodass die Teilfonds über höhere Sicherheiten ver- der Teilfonds der OTC-Gegenpartei gemäss geltenden Ver- fügen, um das Gegenparteirisiko zu reduzieren. einbarungen eine Sicherheit schuldet, so ist eine solche Si- cherheit wie zwischen dem Teilfonds und der OTC-Gegenpar- 2.3 Risikoprofil und allgemeine Risiken tei vereinbart, auf die OTC-Gegenpartei zu übertragen. Zu- UCITSG-71-1---- dem können oben angeführte Ereignisse dazu führen, dass Die Wertentwicklung ist von Anlageziel, -politik und die Rechte oder die Anerkennung des Teilfonds in Bezug auf -strategie sowie von der Marktentwicklung der einzelnen An- die Sicherheit verzögert, eingeschränkt oder sogar ausge- lagen abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. schlossen werden. Der Teilfonds wäre gezwungen seinen Ver- Der Wert der Anteile kann gegenüber dem Ausgabepreis je- pflichtungen im Rahmen der OTC-Transaktion, ungeachtet et- derzeit steigen oder fallen. Es kann nicht garantiert werden, waiger Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer sol- dass der Anleger sein investiertes Kapital zurückerhält. chen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen. Potenzielle Anleger sollten sich über die Risiken bewusst sein Derivaterisiko und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich Bei dem Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung des von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprü- Teilfondsvermögens, wird das in einem Vermögensgegen- fern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung ei- stand des Teilfonds liegende wirtschaftliche Risiko für den ner Anlage unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- Teilfonds weitestgehend reduziert (Hedging). Dies führt aber und Steuersituation haben beraten lassen. gleichzeitig dazu, dass der Teilfonds bei einer positiven Ent- Auf einige mögliche Risiken wird in diesem Abschnitt einge- wicklung des abgesicherten Vermögensgegenstands nicht gangen, es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschlies- mehr partizipieren kann. sende Auflistung darstellt. Bei dem Einsatz derivativer Instrumente (ohne Absicherungs- Kredit-/Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko) zweck) zur Steigerung der Erträge im Rahmen der Verfolgung des Anlageziels geht der jeweilige Teilfonds zusätzliche Risi- Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der kopositionen ein und trägt dafür Sorge, dass die Risiken, die Konkurs eines Emittenten bedeuten einen mindestens teilwei- sich daraus ergeben, durch das Risikomanagement des Fonds sen Verlust für das Teilfondsvermögen. in angemessener Weise erfasst werden. Das Risiko kann sich im Zeitverlauf trotz sorgfältiger Auswahl Ein Engagement in Derivaten ist mit Anlagerisiken und Trans- der Wertpapiere wesentlich verschlechtern und folglich zu aktionskosten verbunden. Zu diesen Risiken gehören: einem Teil- oder Totalverlust führen. a) die Gefahr, dass sich die getroffenen Prognosen über Gegenparteienrisiko die künftige Entwicklung von Zinssätzen, Wertpapierkur- Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften, sen und Devisenmärkten im Nachhinein als unrichtig er- welche für Rechnung des Teilfondsvermögens abgeschlossen weisen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs der b) die unvollständige Korrelation zwischen den Preisen von entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist. Termin- und Optionskontrakten einerseits und den Kurs- bewegungen der damit abgesicherten Wertpapiere o- Collateral Management Risiko der Währungen andererseits mit der Folge, dass eine Führt der Teilfonds ausserbörsliche Transaktionen (OTC-Ge- vollständige Absicherung unter Umständen nicht mög- schäfte) durch, so kann er dadurch Risiken im Zusammenhang lich ist mit der Kreditwürdigkeit der OTC-Gegenparteien ausgesetzt c) das mögliche Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes sein: bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeit- Swap-Transaktionen oder Verwendung sonstiger derivativer punkt mit der Folge, dass eine Derivateposition unter Techniken unterliegt der Teilfonds dem Risiko, dass eine Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlos- OTC-Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimm- sen) werden kann, obwohl dies anlagepolitisch sinnvoll ten oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht wäre nachkommen kann). Das Gegenparteirisiko kann durch die d) die Gefahr, den Gegenstand von derivativen Instrumen- Hinterlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls dem ten bildende Wertpapiere zu einem an sich günstigen Teilfonds eine Sicherheit gemäss geltenden Vereinbarungen Zeitpunkt nicht verkaufen zu können bzw. zu einem un- geschuldet wird, so wird diese von der oder für die Verwahr- günstigen Zeitpunkt kaufen oder verkaufen zu müssen stelle zu Gunsten des jeweiligen Teilfonds verwahrt. Konkurs- e) der durch die Verwendung von derivativen Instrumen- und Insolvenzfälle bzw. sonstige Kreditausfallereignisse der ten entstehende potenzielle Verlust, der unter Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen- UCITS V Prospekt inkl. konstituierende Dokumente | Solitaire Fund | 20.04.2021 12/50
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