Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021

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Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
Investmentfonds
und Steuern 2021

Informationen für Privatanleger
Januar 2021

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Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
Investmentfonds und Steuern 2021

      Inhalt
      3     Eine Art Gebrauchsanweisung
      5     Investmentfonds und Steuern auf einen Blick
      11    Abgeltungsteuer auf Fondserträge
      26    Übergangsvorschriften 2017 / 2018
      28    Befreiungen von der Abgeltungsteuer
      30    Fondserträge in der Einkommensteuererklärung 2020
      34    So füllen Sie die Anlage KAP und Anlage KAP-INV aus
      42    Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage
      43    Beantragung der staatlichen Riester-Förderung
      46    Potenzielle Meldepflichten aus der Fondsanlage
      48    Häufig gestellte Fragen
      51    Steuer-ABC

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Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
Investmentfonds und Steuern 2021

Eine Art Gebrauchsanweisung
Gleichgültig, wie hoch Ihr angelegtes Vermögen ist und wie
­erfahren Sie im Umgang mit Fonds bereits sind: Die s­ teuerliche
 Seite Ihrer Geldanlage sollten Sie als Anleger kennen und
 ­verstehen.

Hierbei möchte Ihnen die vorliegende Broschüre helfen. Eines unserer wichtigsten Anliegen ist es,         Die steuerliche Be-
                                                                                                          handlung von Kapital-
Ihnen das zweifelsohne nicht immer ganz einfache Steuerrecht in einer verständlichen Form nahezu-
                                                                                                          erträgen hängt von
bringen. Die Erträge Ihrer Investmentfonds stellen nach deutschem Recht „Einkünfte aus Kapitalver-        den persönlichen
mögen“ dar, die seit 2009 separat von Ihren anderen Einkünften besteuert werden. Sie unterliegen         ­Verhältnissen des
grundsätzlich einer 25 %igen Abgeltungsteuer, die sich um den Solidaritätszuschlag und gegebenen-         ­Anlegers ab und kann
                                                                                                           künftig Änderungen
falls um die Kirchensteuer erhöht.
                                                                                                           unterworfen sein. Für
                                                                                                           Einzelfragen, insbe-
Durch die Investmentsteuerreform hat sich die Besteuerungssystematik bei Publikums-Investment-             sondere unter Berück-
fonds mit Wirkung zum 1. Januar 2018 grundlegend geändert. Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom           sichtigung seiner indivi-
                                                                                                           duellen steuerlichen
bisher geltenden Transparenzprinzip mit dem Ziel, die Besteuerung für Fondsanleger einfacher und
                                                                                                           Situation, sollte sich der
nachvollziehbarer zu gestalten. Dies soll durch ein sogenanntes pauschales Besteuerungssystem bei          Anleger an seinen
Publikums-Investmentfonds erreicht werden.                                                                 persönlichen Steuer-
                                                                                                           berater wenden. Bei
                                                                                                           einer Anlageentschei-
Diese Broschüre soll Ihnen helfen zu verstehen, wie die Besteuerung von Anteilen an Publikumsfonds
                                                                                                           dung ist auch die
mit Einführung des neuen Investmentsteuerrechts in der Praxis für den privaten Fondsanleger umge-          persönliche außer­
setzt wird.                                                                                                steuerliche Situation
                                                                                                           des Anlegers zu
                                                                                                           berücksichtigen.
Sie informiert über

−   die Grundmechanismen der Besteuerung von Erträgen Ihrer Investmentfonds,
−   steuerliche Aspekte bei Auswahl und Gestaltung Ihrer Fondsanlage,
−   das richtige Ausfüllen der Formulare für die Einkommensteuererklärung 2020,
−   die Berechnung der maßgeblichen steuerlichen Ertragsgrößen.

Die neuen Regelungen gelten für Erträge aus Publikumsfonds, die Ihnen ab dem 1. Januar 2018 zu­
fließen. Für davor liegende Jahre ist die alte Rechtslage weiterhin maßgeblich. Somit sind für die Er-
stellung der Steuererklärung 2020 grundsätzlich die neuen Vorschriften zu beachten. Die vorliegende
Broschüre geht folglich nur auf die neue Rechtslage nach der Investmentsteuerreform ein.

Um die Anwendung der alten und neuen Rechtslage in zeitlicher Hinsicht klar voneinander abzugren-
zen, galten für den Jahreswechsel 2017 / 2018 besondere Übergangsvorschriften. Da diese auch für die
Steuererklärung 2020 relevant sein können, stellen wir Ihnen diese ebenfalls im Folgenden dar.

                                                                                                                                  3
Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
Investmentfonds und Steuern 2021

                         Das benötigen Sie für Ihre Steuererklärung 2020
                         Für die Steuerklärung 2020 brauchen Sie die Steuerbescheinigung

 Personen mit Wohnsitz   Ihr depotführendes Kreditinstitut sendet Ihnen für die im Jahr 2020 erzielten Einkünfte aus Kapital­
 oder gewöhnlichem       vermögen, die einem Steuerabzug in Deutschland (Kapitalertragsteuer) unterlegen haben, eine
 Aufenthalt in
                         ­Steuerbescheinigung zu. Sie sollten diese sorgfältig aufbewahren, weil sie Angaben zu den Erträgen
 Deutschland unter-
 liegen grundsätzlich     Ihrer Fonds erhält, die Sie für die Einkommensteuererklärung 2020 benötigen.
 mit ihren in und aus­
 ländischen Einkünften   Ergänzende Informationen zu Ihrem Investmentfonds wie die täglichen Anteilspreise, Angaben zur
­einer unbeschränkten
                         ­Ertragsverwendung oder die Jahresberichte eines Fonds finden Sie im Internet auf der Website der
 Steuerpflicht.
                          Gesellschaft. Diese Unterlagen sind auch bei Ihrem Berater oder dem depotführenden Kreditinstitut
                          erhältlich.

                         Vor allem wenn es darum geht, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen, ist das fachkundige
                         Gespräch mit dem Steuerberater unentbehrlich. Denn diese Broschüre kann Ihre individuelle Situation
                         nicht in allen Einzelheiten widerspiegeln und insoweit kompetente Beratung nicht ersetzen.

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Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
Investmentfonds und Steuern 2021

Investmentfonds und Steuern
auf einen Blick
Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 werden Einkünfte
aus Kapitalvermögen separat von den übrigen Einkünften eines
­privaten Kapitalanlegers mit einem einheitlichen Steuersatz
 ­besteuert. Die Besteuerung von Fondserträgen ist im Investment­
  steuergesetz (InvStG) geregelt, das grundlegend reformiert wurde
  und in der neuen Fassung seit Beginn des Jahres 2018 gilt.

  Wichtige Begriffe
  Investmenterträge
  Auf Ebene eines Privatanlegers gehören die im Laufe eines Kalenderjahres erzielten Erträge
  aus einem Investmentfonds zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese sind als sogenannte
  Investmenterträge beim Anleger steuerpflichtig und lassen sich in die drei folgenden Ertrags­
  arten unterteilen:

  − Ausschüttungen
  − Vorabpauschalen
  − Gewinn oder Verlust aus der Rückgabe / Veräußerung von Fondsanteilen.

  Diese drei Ertragsarten stellen die für Anleger in Publikumsfonds relevanten Kapitalerträge dar
  und werden in der vorliegenden Broschüre nachfolgend erläutert.

  Das Zuflussprinzip
  Die steuerpflichtigen Investmenterträge sind wie Erträge aus anderen Kapitalanlagen grund-
  sätzlich in dem Zeitpunkt zu besteuern, in dem Sie dem Anleger zufließen bzw. als zugeflossen
  gelten (sog. Zuflussprinzip). Die Erträge sind daher zeitlich dem Kalenderjahr ihres Zuflusses
  ­zuzuordnen.

  Bei ausschüttenden Investmentfonds ist für die steuerliche Zuordnung das Kalenderjahr
  maßgebend, in welchem die → Ausschüttung durch das depotführende Kreditinstitut an
  den Anleger ausgezahlt und auf dem Konto gutgeschrieben wurde.

  Bei der → Vorabpauschale ist der steuerliche Zuflusszeitpunkt gesetzlich vorgegeben. Die Vor­
  abpauschale ist ungeachtet des Geschäftsjahres des Investmentfonds dem Anleger zuzurechnen,
  der am 31. Dezember eines Kalenderjahres in den Fonds investiert ist. Jedoch gilt die Vorabpau-
  schale dem Anleger erst am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Für
  das Kalenderjahr 2019 gilt dem Anleger die Vorabpauschale daher zum 2. Januar 2020 als
  ­zugeflossen, sodass die Vorabpauschale erstmals für die Steuererklärung 2020 relevant ist.

  Bei Rückgabe / Veräußerung von Fondsanteilen ist ein realisierter Gewinn in dem Jahr zu ver­
  steuern, in welchem die Veräußerung ausgeführt wurde (maßgeblich hierfür ist der Tag des obli-
  gatorischen Rechtsgeschäftes).

                                                                                                        5
Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
Investmentfonds und Steuern 2021

       Überblick über die Fonds­                              Rückgabe und Veräußerungsgewinne
       besteuerung                                            Auf Anlegerebene sind nicht nur laufende Fond-
                                                              serträge steuerpflichtig, sondern auch ein Gewinn
       Laufende Fondserträge                                  oder Verlust aus der Veräußerung oder Rückgabe
       Anleger können steuerpflichtige Erträge aus            von Anteilen an einem Investmentfonds.
       ­Pu­blikumsfonds insbesondere durch → Ausschüt-
       tungen des Fonds erzielen. Nimmt ein Invest-           Wird während der Haltedauer der veräußerten
        mentfonds eine Ausschüttung vor, ist aus steuerli-    oder zurückgegebenen Fondsanteile eine Vorab-
        cher Sicht nicht von Bedeutung, aus welchen           pauschale durch den Anleger besteuert, ist diese
        vom Fonds erwirtschafteten Erträgen sich die          bei Ermittlung des steuerlichen Veräußerungser-
        Ausschüttung zusammensetzt. Die Besteuerung           gebnisses abzuziehen. Diese gewinnmindernde
        erfolgt allein auf Grundlage des gezahlten oder       bzw. verlusterhöhende Berücksichtigung stellt
        gutgeschriebenen Ausschüttungsbetrages.               sicher, dass die bereits besteuerte Vorabpauscha-
                                                              le nicht nochmals über das Veräußerungsergeb-
       Welche durch den Fonds erzielten Erträge               nis der Besteuerung unterliegt.
       (z. B. Dividenden, Zinsen) verwendet und an den
       Anleger durch die Ausschüttung weitergegeben           Bei Veräußerung von vor 2018 erworbenen
       werden, ist somit für die Anlegerbesteuerung           Fondsanteilen (sogenannte → Alt-Anteile) sind
       ohne Relevanz. Hier wird das seit Anfang 2018          aufgrund der Investmentsteuerreform besondere
       geltende pauschale Besteuerungsverfahren bei           Übergangsvorschriften zu beachten.
       Publikumsfonds sichtbar.
                                                              Teilfreistellung von Investmenterträgen
       Durch die Investmentsteuerreform wurde die             Inländische und ausländische Fonds unterliegen
       ­sogenannte → Vorabpauschale eingeführt. Bei           seit 2018 mit bestimmten inländischen Erträgen
        der Vorabpauschale handelt es sich um einen           selbst einer Steuerpflicht in Höhe von 15 %. Diese
        Ertrag, der nach einer vorgegebenen Berech-           Steuerpflicht umfasst im Wesentlichen inländische
        nungsformel pauschal ermittelt wird und aus dem       Beteiligungseinnahmen (insbesondere inländi-
        kein Zahlungsfluss an den Anleger resultiert. Die     sche Dividenden) sowie inländische Mieterträge
        ­Vorabpauschale ersetzt ab 2018 die bisherigen        und Gewinne aus dem Verkauf von inländischen
         steuerpflichtigen (ausschüttungsgleichen) thesau-    Immobilien.
         rierten Erträge und kommt grundsätzlich dann
         zur Anwendung, wenn der Investmentfonds keine        Die steuerliche Vorbelastung vorstehender
         oder aus steuerlicher Sicht nicht hinreichend hohe   Erträge auf Ebene des Fonds und die fehlende
         Ausschüttungen vornimmt. Die Vorabpauschale          Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern
         soll somit eine jährliche Anlegerbesteuerung in      im neuen System soll durch die Anwendung der
         einer pauschal zu ermittelnden Mindesthöhe           sogenannten → Teilfreistellung beim Anleger
         ­sicherstellen. Die Vorabpauschale für das Jahr      kompensiert werden. In Abhängigkeit vom Anla-
          2019 gilt dem Anleger zum 2. Januar 2020 als zu-    geschwerpunkt des Fonds in Aktien und andere
          geflossen und ist in der Steuererklärung für den    Kapitalbeteiligungen oder Immobilien werden die
          Veranlagungszeitraum 2020 zu berücksichtigen.       Investmenterträge (Ausschüttungen, Vorabpau-
                                                              schalen, Veräußerungsgewinne) zu einem be-
                                                              stimmten Prozentsatz auf Ebene des Anlegers
                                                              steuerfrei gestellt.

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Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
Investmentfonds und Steuern 2021

 Steuerliche Fondskategorien                                                       Teilfreistellungssatz

 Aktienfonds
                                                                                                     30 %
 mehr als 50 % in Kapitalbeteiligungen

 Mischfonds
                                                                                                     15 %
 mind. 25 % in Kapitalbeteiligungen

 Immobilienfonds
                                                                                                     60 %
 mehr als 50 % in Immobilien

 Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt im Ausland
                                                                                                     80 %
 mehr als 50 % in ausländische Immobilien

 Sonstige Investmentfonds                                                           Keine Teilfreistellung

In Höhe des anwendbaren Teilfreistellungssatzes sind die Erträge steuerfrei, sodass z. B. bei einer
­Ausschüttung eines Aktienfonds diese nur in Höhe von 70 % des Ausschüttungsbetrages durch den
 Anleger zu versteuern ist.

   Damit ein Publikumsfonds als Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds gilt, sind gesetzlich vor­
   gegebene Mindest-Anlagequoten durch den Fonds fortlaufend einzuhalten. Diese müssen
   grundsätzlich aus den Anlagebedingungen des Fonds hervorgehen.

   Aktien- und Mischfonds
   Als Aktienfonds gelten solche Fonds, die zu mehr als 50 % durchgehend in (in- und ausländische)
   Kapitalbeteiligungen wie Aktien investiert sind. Für Mischfonds gilt eine Mindestquote von 25 %
   in Kapitalbeteiligungen.

   Immobilienfonds
   Als Immobilienfonds werden solche definiert, die durchgehend mehr als 50 % in inländische
   oder ausländische Immobilien investiert sind. Hierbei wird noch unterschieden, ob der Fonds zu
   mehr als 50 % in inländische oder ausländische Immobilien investiert.

   Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der entsprechende Teilfreistellungssatz beim
   Anleger anwendbar. Sollte ein Fonds die entsprechenden Anforderungen hingegen nicht (mehr)
   erfüllen, wird keine oder ggf. eine niedrigere Teilfreistellung auf die Fondserträge gewährt.

Die oben beschriebenen Fondstypen werden zum Teil auch im allgemeinen Sprachgebrauch ver­
wendet. Für steuerliche Zwecke ist aber stets zu prüfen, ob ein Fonds die dargestellten steuerlichen
Voraussetzungen für eine Einordnung als Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds erfüllt. Die steuerliche
Fondskategorie und den möglichen Teilfreistellungssatz eines Publikumsfonds können Sie bei Ihrem
depotführenden Kreditinstitut oder bei der Fondsgesellschaft erfragen.

                                                                                                             7
Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
Investmentfonds und Steuern 2021

               Eigenständige Besteuerung                             Neben Verlusten rechnet das depotführende
               von Kapitalerträgen                                   ­inländische Kreditinstitut auch ausländische
                                                                      ­Quellensteuern in einem bestimmten Umfang an.
               Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit 2009          Darüber hinaus kann ein Sparer-Pauschbetrag
               separat von anderen Einkünften des inländischen         von maximal 801 Euro bzw. ein gemeinsamer
               privaten Anlegers besteuert. Dies gilt auch nach        Pauschbetrag von 1.602 Euro für zusammen ver-
               Einführung der Investmentsteuerreform weiterhin         anlagte Ehegatten und Lebenspartnerschaften je
               fort. Für diese Kapitalerträge wird die Steuer-         Kalenderjahr durch Einreichung eines Freistel-
               pflicht mit der 25 %igen → Abgeltungsteuer              lungsauftrages beim depotführenden inländi-
               grundsätzlich erfüllt. Hinzu kommt der → Solidari-      schen Kreditinstitut geltend gemacht werden.
               tätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Abgel-
               tungsteuer und zusätzlich gegebenenfalls die Kir-     Wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer
               chensteuer. Im Falle einer Kirchensteuerpflicht er-   aufgrund eines Unterschreitens des Grundfrei­
               mäßigt sich der Abgeltungsteuersatz durch die         betrages in Höhe von 9.408 Euro (ab 2021:
               Berücksichtigung der Kirchensteuer als → Sonder-      9.744 Euro) nicht zu erwarten ist, kann ein Abzug
               ausgabe bei der Ermittlung der tariflichen Ein-       von Abgeltungsteuer durch Vorlage einer
               kommensteuer.                                         ­gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung
                                                                      (→ NV-Bescheinigung) vermieden werden.
               Der Abgeltungsteuersatz beträgt im Falle einer
               Kirchensteuerpflicht bei einem Kirchensteuersatz      Verpflichtende und freiwillige Veranlagung
               von 8 % (in Bayern und Baden-Württemberg)             Sofern die Abgeltungsteuer durch ihr inländisches
               24,51 % und bei einem Satz von 9 % (im übrigen        depotführendes Kreditinstitut zutreffend und um-
               Bundesgebiet) 24,45 %.                                fassend einbehalten worden ist, bedarf es keiner
                                                                     verpflichtenden Angabe der Kapitalerträge in der
               Quellensteuerverfahren                                Einkommensteuererklärung des betreffenden
               Die Abgeltungsteuer wird im Regelfall im soge-        Jahres. Eine freiwillige Veranlagung (Wahlveran-
               nannten Quellensteuerverfahren erhoben. Das           lagung) ist aber unter bestimmten Voraussetzun-
               bedeutet, dass das inländische Kreditinstitut,        gen möglich.
               welches dem Anleger z. B. die Ausschüttungen
               oder – im Fall der Anteilrückgabe oder Anteilsver-    Bei Erträgen aus Publikumsfonds nimmt grund-
               äußerung – den Veräußerungserlös gutschreibt,         sätzlich das inländische depotführende Kredit­
               die fällige Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszu-    institut einen Abzug von Abgeltungsteuer vor,
               schlag und ggf. Kirchensteuer) von der Ausschüt-      sodass eine Verpflichtung zur Veranlagung für
               tung bzw. vom Veräußerungserlös abzieht und an        Privatanleger regelmäßig nicht bestehen sollte.
               die Finanzbehörde abführt.                            Eine Ausnahme kann jedoch für die Vorabpau-
                                                                     schale gelten, wenn das Konto des Anlegers nicht
               Verlustverrechnung und Quellensteuer­                 ausreichend gedeckt ist oder ein möglicher Kon-
               anrechnung auf Ebene des Kreditinstituts              tokorrentkreditrahmen bereits ausgeschöpft ist,
               Für in einem inländischen Depot verwahrte             sodass keine Abgeltungsteuer auf die Vorabpau-
               Fondsanteile führt das depotführende Kredit­          schale einbehalten werden konnte.
               institut u. a. einen → allgemeinen Verlustver­
               rechnungstopf, um fortlaufend eine Verrechnung        Eine Verpflichtung zur Veranlagung kann sich
               von Erträgen und Veräußerungsgewinnen mit             zudem ergeben, wenn ein Anleger seine Fondsan-
               → Veräußerungsverlusten und anderen negati-           teile in einem Depot bei einer ausländischen Bank
               ven Kapitalerträgen vorzunehmen. Zu den nega-         verwahren lässt. Da die ausländische Bank auf
               tiven Kapitalerträgen zählen insbesondere ge-         Fondserträge keine Abgeltungsteuer einbehält,
               zahlte → Stückzinsen aus erworbenen Anleihen.         sind diese in der Steuererklärung anzugeben
               Durch die unterjährige Verlustverrechnung kann        (Pflichtveranlagung).
               es auch zur Erstattung einer zuvor einbehaltenen
               Abgeltungsteuer kommen.

8
Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
Investmentfonds und Steuern 2021

Mögliche Veranlagungspflicht bei Veröffentlichung von Korrekturbeträgen
Unabhängig davon, ob die Fondsanteile bei einer in- oder ausländischen Bank im Depot liegen,
kann sich eine Veranlagungspflicht ergeben, wenn für einen Publikumsfonds im Bundesanzei-
ger (www.bundesanzeiger.de) eine Korrektur von Besteuerungsgrundlagen veröffentlicht wird,
die ein vor 2018 endendes Fondsgeschäftsjahr betrifft.

Eine solche Korrektur kann einerseits eintreten, wenn sich veröffentlichte Besteuerungsgrund­
lagen im Nachhinein als unzutreffend herausstellen und in Folge dessen Korrekturbeträge von
„alten“, nach der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Rechtslage ermittelten Besteuerungs-
grundlagen veröffentlicht werden. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung für Investment-
fonds mit einem (Rumpf-)Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 die Ermittlung der Besteue-
rungsgrundlagen nach einem sog. vereinfachten Verfahren zugelassen. Sofern bestimmte nach
diesem Verfahren berechnete Werte mehr als 30 % von den tatsächlichen Besteuerungsgrund-
lagen abweichen, mussten die hieraus folgenden Unterschiedsbeträge bis zum 30. Juni 2019 im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Um eine rückwirkende Änderung einer Vielzahl von bereits abgeschlossenen Besteuerungsver-
fahren auf Anlegerebene zu vermeiden, gelten die Unterschiedsbeträge dem Anleger erst im
Veranlagungszeitraum ihrer Veröffentlichung als zu- oder abgeflossen. Der Unterschiedsbetrag
ist demjenigen Anleger zuzurechnen, der am letzten Tag des Geschäftsjahres, für welches ein
Korrekturbetrag veröffentlicht wurde, die Fondsanteile gehalten hat.

Da durch die (inländischen) depotführenden Kreditinstitute keine Abgeltungsteuer auf diese Kor-
rekturbeträge einzubehalten ist, besteht für den Anleger grundsätzlich die Verpflichtung, diese in
seiner Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung zur Angabe der Unter-
schiedsbeträge in der Steuererklärung entfällt jedoch, wenn die zu Lasten des Anlegers anzuset-
zenden Unterschiedsbeträge insgesamt weniger als 500 Euro pro Kalenderjahr betragen.

                                                                                                        9
Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
Investmentfonds und Steuern 2021

                      Sind Sie kirchensteuerpflichtig, so behält das in-            Kapitalerträge in Ihrer Einkommensteuererklä-
                      ländische depotführende Kreditinstitut grund-                 rung deklarieren und die sogenannte Günstiger-
                      sätzlich auch Kirchensteuer ein. Die Kirchensteu-             prüfung beantragen (vgl. auch „Häufig gestellte
                      erpflicht wird durch das depotführende Kreditins-             Fragen: Bei welchem Einkommen lohnt sich eine
                      titut in einem automatisierten Verfahren beim                 Günstigerprüfung?“).
                      Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt.
                      Anleger haben jedoch die Möglichkeit, beim BZSt               Im Rahmen einer Wahlveranlagung lässt sich in
                      einen sogenannten Sperrvermerk zu beantragen.                 weiteren Fällen eine Reduktion der Abgeltung-
                      Dann werden Ihrem depotführenden Kreditinsti-                 steuer erreichen. So können positive Erträge und
                      tut keine Informationen über Ihre mögliche Kir-               Gewinne bei einem depotführenden Kreditinstitut
                      chensteuerpflicht mitgeteilt, sodass ein Kirchen-             mit bescheinigten Verlusten bei einem anderen
                      steuerabzug unterbleibt. In diesem Fall sind Sie              Kreditinstitut verrechnet werden, sodass es zu
                      jedoch verpflichtet, die Erträge und Gewinne aus              einer Erstattung einbehaltener Abgeltungsteuer
                      Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklä-                  kommen kann.
                      rung anzugeben, sofern sie kirchensteuerpflichtig
                      sind (Pflichtveranlagung).                                    Darüber hinaus kann im Falle einer Rückga-
                                                                                    be / Veräußerung von Fondsanteilen, die vor 2009
                      Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter               erworben wurden, ein Freibetrag in Höhe von
                      25 %, kann eine Reduzierung der einbehaltenen                 100.000 Euro im Rahmen der Veranlagung
                      Abgeltungsteuer auf den niedrigeren persönli-                 geltend gemacht werden (siehe dazu im Einzel-
                      chen Einkommensteuersatz erreicht werden,                     nen Abschnitt „Übergangsvorschriften
                      indem Sie alle im Kalenderjahr erzielten                      2017 / 2018“ auf den Seiten 26 und 27).

                      Eine Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten, eine Veranlagung der Kapitalerträge zu
                      ­beantragen, finden Sie nachfolgend im Überblick:

       Quellensteuerund Veranlagungsverfahren

           Depotführung bei inländischem Kreditinstitut1
           Ausschüttungen in- und ausländischer Fonds                                                      Quellensteuer
           Vorabpauschale bei in- und ausländischen Fonds                                                  Quellensteuer
           Rückgabe / Veräußerung von Fondsanteilen                                                        Quellensteuer
           Vergütung zu viel bezahlter Abgeltungsteuer bei einem persönlichen
                                                                                                           Veranlagung
           Einkommensteuersatz von unter 25 %
           Anwendung des Freibetrages i. H. v. 100.000 EUR auf den
                                                                                                           Veranlagung
           Veräußerungsgewinn für vor 2009 angeschaffte Fondsanteile
           Berücksichtigung von im Bundesanzeiger veröffentlichten
                                                                                                           Veranlagung
           Korrekturbeträgen von Besteuerungsgrundlagen für Fondsgeschäftsjahre vor 2018
           Depotführung bei ausländischem Kreditinstitut
           Ausschüttungen in- und ausländischer Fonds                                                      Veranlagung
           Vorabpauschale bei in- und ausländischen Fonds                                                  Veranlagung
           Rückgabe / Veräußerung von Fondsanteilen                                                        Veranlagung
           Anwendung des Freibetrages i. H. v. 100.000 EUR auf den
                                                                                                           Veranlagung
           Veräußerungsgewinn für vor 2009 angeschaffte Fondsanteile
           Berücksichtigung von im Bundesanzeiger veröffentlichten
                                                                                                           Veranlagung
           Korrekturbeträgen von Besteuerungsgrundlagen für Fondsgeschäftsjahre vor 2018

       1
            rhebung der Kirchensteuer im Quellensteuerverfahren, sofern kein „Sperrvermerk“ beim Bundeszentralamt für Steuern
           E
           ­gesetzt wurde; andernfalls ist bei Kirchsteuerpflicht eine Veranlagung verpflichtend.

10
Investmentfonds und Steuern 2021

Abgeltungsteuer auf Fondserträge
Die Abgeltungsteuer wird jährlich auf die laufenden Erträge
aus Publikumsfonds und bei Veräußerung / Rückgabe der
­Fondsanteile erhoben.

Ausschüttungen                                       Die Zusammensetzung der Ausschüttung ist aus
                                                     steuerlicher Sicht ohne Relevanz. Eine Ausnahme
 Auf Ebene des Anlegers führen → ­Ausschüttungen     besteht lediglich für in Abwicklung befindliche In-
 aus einem Publikumsfonds zu einem steuer-           vestmentfonds, bei denen die Ausschüttungen
 pflichtigen Ertrag, welcher auf Ebene des           unter bestimmten Voraussetzungen (teilweise)
 ­Anlegers grundsätzlich der Abgeltungsteuer         steuerfreie Kapitalrückzahlungen darstellen
­unterliegt.                                         können.

Ausschüttungen sind insbesondere Barausschüt-        In Abhängigkeit des zugrunde liegenden Invest-
tungen des Fonds sowie die Wiederanlage von          mentfonds ist die (Brutto-)Ausschüttung gegebe-
Erträgen unter Ausgabe neuer Anteile. Der steu-      nenfalls zu einem bestimmten Prozentsatz steuer-
erpflichtige Betrag einer Ausschüttung entspricht    frei (→ ­Teilfreistellung).
dem tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebe-
nen (Brutto-)Betrag, d. h. die Abgeltungsteuer auf   Auf die Ausschüttung von in- und ausländischen
die Ausschüttung oder einbehaltene ausländische      Investmentfonds behält grundsätzlich das inlän-
Quellensteuern mindern die Höhe des steuer-          dische depotführende Kreditinstitut unter Berück-
pflichtigen Ertrags nicht.                           sichtigung eines anwendbaren Teilfreistellungs-
                                                     satzes die Abgeltungsteuer und den darauf ent-
Für die Anlegerbesteuerung ist es somit ab 2018      fallenden Solidaritätszuschlag und gegebenen-
nicht von Bedeutung, welche vom Fonds verein-        falls Kirchensteuer ein, sofern der Anleger nicht
nahmten Erträge (z. B. Dividenden, Zinsen) im        vom Steuerabzug befreit ist (siehe dazu im Einzel-
Rahmen der Ausschüttung verwendet und an den         nen Abschnitt „Befreiung von der Abgeltungsteu-
Anleger weitergegeben werden.                        er“ auf den Seiten 28 und 29).

                                                                                                           11
Investmentfonds und Steuern 2021

          1. Beispiel
          Ausschüttung eines Publikumsfonds

          Frau Müller unterhält bei einem Kreditinstitut                     15. Dezember 2020 ausschüttet (zahlbar am
          in Luxemburg einen Bestand von 1.000 Anteilen                      15. Dezember 2020).
          an dem Investmentfonds Allianz All China Equity
          – A – EUR, der die Erträge seines am 30. Septem-                   Bei diesem Fonds handelt es sich steuerlich um einen
          ber 2020 abgelaufenen Geschäfts­jahres am                          Aktienfonds, sodass vorliegend ein Teilfreistellungs-
                                                                             satz von 30 % gilt.

          Allianz All China Equity – A – EUR

           Angaben in Euro                                                                             Pro Anteil     Für 1.000 St.

           Ausschüttung am 15.12.2020                                                                   0,064000             64,00

           Gutschrift am 15.12.2020                                                                     0,064000             64,00

           Investmentertrag aus Ausschüttung (vor Teilfreistellung)                                     0,064000             64,00

           Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %)                                                                            19,20

           Steuerpflichtige Ausschüttung (nach Teilfreistellung)                                                             44,80

           Nachrichtlich für die Einkommensteuererklärung 2020, Anlage KAP-INV
           Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug
                                                                                                                             64,00
           ­unterlegen haben (Angabe vor Teilfreistellung)

          Da die Ausschüttung in Höhe von insgesamt 64,00                    Ausschüttung dar. Da es sich steuerlich um einen
          Euro Frau Müller tatsächlich auf ihrem Konto gut-                  Aktienfonds handelt, sind 30 % der Ausschüttung
          geschrieben wird, stellt dieser Betrag grundsätz-                  steuerfrei, sodass für Frau Müller letztlich ein
          lich den relevanten Investmentertrag aus der                       Betrag in Höhe von 44,80 Euro steuerpflichtig ist.

       Vorabpauschale                                                 Die Vorabpauschale wird nach einer pauschalen
       Die → ­Vorabpauschale kommt zur Anwendung,                     Berechnungsformel ermittelt. Die Berechnung
       wenn ein Investmentfonds seine Erträge nicht                   erfolgt ungeachtet der tatsächlichen Zusammen-
       oder aus steuerlicher Sicht nicht in hinreichender             setzung der thesaurierten Erträge, sodass es für
       Höhe ausschüttet. Die Vorabpauschale stellt                    die Berechnung der Vorabpauschale nicht von
       somit auch im Falle einer Thesaurierung von Er-                Bedeutung ist, welche Erträge (z. B. Dividenden,
       trägen eine jährliche Besteuerung beim Anleger                 Zinsen) vom Fonds vereinnahmt wurden.
       in einer bestimmten Höhe sicher. Analog zu einer
       Thesaurierung erfolgt bei der Vorabpauschale                   Die Vorabpauschale ist definiert als Basisertrag
       keine Ertragszahlung an den Anleger.                           abzüglich der Ausschüttungen eines Kalenderjah-
                                                                      res. Der Basisertrag soll eine risikolose Marktverz-
       Die Vorabpauschale ist von dem Anleger zu ver-                 insung wiedergeben. Dieser ergibt sich durch Mul-
       steuern, der am 31. Dezember eines Kalenderjah-                tiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu
       res in den Publikumsfonds investiert ist. Auf das              Beginn des Kalenderjahres mit 70 % des soge-
       tatsächliche Geschäftsjahr des Fonds kommt es                  nannten Basiszinses.
       dabei nicht an. Der steuerliche Zufluss der Vorab-
       pauschale erfolgt am ersten Werktag des folgen-                Der → ­Basiszins leitet sich aus der langfristig er-
       den Kalenderjahres. Somit ist die Vorabpauschale               zielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab und
       für das Kalenderjahr 2019 in der Steuererklärung               wird durch die Deutsche Bundesbank ermittelt
       2020 zu berücksichtigen.                                       und durch das Bundesministerium der Finanzen
                                                                      veröffentlicht.

12
Investmentfonds und Steuern 2021

   Für das Kalenderjahr 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen Basiszins in Höhe von 0,52 %
   veröffentlicht. Dieser Basiszins ist für die Ermittlung der Vorabpauschalen für das Kalenderjahr
   2019 maßgeblich, die Ihnen als Anleger am ersten Werktag des Jahres 2020 steuerlich als zu-
   geflossen gilt. Für das Kalenderjahr 2020 beträgt der Basiszins 0,07 %. Dieser ist für die Ermitt-
   lung der Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2020 maßgeblich, die Ihnen als Anleger zum
   ersten Werktag des Jahres 2021 als zugeflossen gilt.

Durch die mindernde Berücksichtigung von Aus-        für die jeweiligen Anschaffungstranchen ggf. un-
schüttungen wird die Vorabpauschale im Veran-        terschiedliche anteilige Kürzungen vorzunehmen.
lagungszeitraum ggf. bis auf null gemindert. Um
darüber hinaus eine zu hohe Besteuerung zu ver-      In Abhängigkeit der Art des zugrundeliegenden
hindern, wird die Vorabpauschale auf die tat-        Investmentfonds ist die Vorabpauschale gegebe-
sächliche Wertsteigerung des Fondsanteils inner-     nenfalls zu einem bestimmten Prozentsatz steuer-
halb eines Kalenderjahres beschränkt. Die tat-       frei (→ Teilfreistellung).
sächliche Wertsteigerung ermittelt sich als Diffe-
renz des letzten im Kalenderjahr festgesetzten       Auf die Vorabpauschale von in- und ausländischen
Rücknahmepreises zum ersten festgesetzten            Investmentfonds behält grundsätzlich das inländi-
Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttung in-        sche depotführende Kreditinstitut unter Berück-
nerhalb des Kalenderjahres. Dieser Betrag be-        sichtigung eines ggf. anwendbaren Teilfreistel-
grenzt die Vorabpauschale. Damit kommt es zu         lungssatzes die Abgeltungsteuer und den darauf
keinem Ansatz einer Vorabpauschale, wenn der         entfallenden Solidaritätszuschlag und gegebenen-
Rücknahmepreis des Fondsanteils während des          falls Kirchensteuer ein, sofern der Anleger nicht
Kalenderjahres nicht gestiegen ist.                  vom Steuerabzug befreit ist (siehe dazu im Einzel-
                                                     nen Abschnitt „Befreiung von der Abgeltungsteu-
Werden Fondsanteile unterjährig erworben, ver-       er“ auf den Seiten 28 und 29). Der Steuereinbehalt
mindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel      erfolgt durch eine Belastung des Kundenkontos
für jeden vollen Monat, der dem Monat des            des Anlegers in Höhe der Steuerbeträge durch das
Erwerbs vorangeht. Bei einem Erwerb am 30.03.        inländische Kreditinstitut. Sofern das Konto nicht
ist die Vorabpauschale folglich um 2 / 12 zu         gedeckt bzw. ein möglicher Kontokorrentkredit bis
kürzen. Bei einem Erwerb am 01.04. erfolgt eine      zur vereinbarten Obergrenze ausgeschöpft ist,
Kürzung um 3 / 12. Wurden die Anteile, die zum       besteht für den Anleger eine Veranlagungspflicht.
31.12. eines Kalenderjahres im Bestand sind und      Eine Veranlagungspflicht besteht darüber hinaus
für welche eine Vorabpauschale anzusetzen ist,       auch, wenn die Fondsanteile bei einem ausländi-
zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben, sind      schen Kredit­institut verwahrt werden.

                                                                                                           13
Investmentfonds und Steuern 2021

          2. Beispiel
          Ermittlung der Vorabpauschale

          Frau Müller hat am 1. März 2019 insgesamt 1.000       Somit hat Frau Müller in 2019 keine steuerpflichti-
          Anteile an dem Investmentfonds Allianz Advanced       ge Ausschüttung aus dem Fonds erhalten.
          Fixed Income Global Aggregate – RT – EUR erwor-       Dennoch hat sie die Vorabpauschale zu versteu-
          ben. Die Anteile werden bei einem Kreditinstitut in   ern. Diese gilt Frau Müller am ersten Werktag des
          Deutschland gehalten. Es handelt sich hierbei um      Folgejahres – und zwar am 2. Januar 2020 – als
          einen thesaurierenden Investmentfonds, d. h. er-      steuerlich zugeflossen. Die Vorabpauschale ist
          wirtschaftete Erträge des Fonds werden nicht an       somit für die Steuererklärung 2020 relevant.
          die Anleger ausgeschüttet. Stattdessen verbleiben
          diese im Fondsvermögen und werden durch den           Ein Teilfreistellungssatz ist für den genannten Fonds
          Fonds am Kapitalmarkt wiederangelegt.                 nicht anwendbar („sonstiger“ Investmentfonds).

          Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate – RT – EUR

           Berechnung der Vorabpauschale (je Anteil)                                                     Angaben in Euro

           Rücknahmepreis Jahresanfang 2019                                                     99,01

           Rücknahmepreis Jahresende 2019                                                      107,19

           Wertsteigerung in 2019                                                     107,19 – 99,01=               8,18

           Basiszins für 2019                                                                  0,52 %

           Basisertrag                                                          99,01x 0,52 % x 70 % =         0,3603964

           Vorabpauschale                                                                                      0,3603964

          Da die Wertsteigerung in 2019 höher als der           Eine weitere Kürzung des Basisertrags um
          Basisertrag ist, bemisst sich die Vorabpauschale      Ausschüttungen entfällt, da solche in diesem
          vorliegend in Höhe des gesamten Basisertrages.        Fall nicht vorliegen.

14
Investmentfonds und Steuern 2021

   Fortführung Beispiel 2

   Da Frau Müller ihre Fondsanteile am 1. März               Monat, der dem Monat des Anteilserwerbs
   2019 erworben hat, vermindert sich die Vorab-             vorangeht. Somit ist die Vorabpauschale im
   pauschale um ein Zwölftel für jeden vollen                vorliegenden Fall um 2 / 12 zu kürzen.

   Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate – RT – EUR

    Fortführung des Beispiels 2                                                                  Angaben in Euro

    Vorabpauschale für 2019                                                                                0,3603964

    Kürzung unterjähriger Erwerb (2 Monate = 2 / 12)                                0,3603964 x 2 / 12 =   0,0600661

    Anteilige Vorabpauschale                                                                               0,4859820

    Anteilige Vorabpauschale für 1.000 Anteile                                     1.000 x 0,3003303 =         300,33

    Teilfreistellung („sonstiger“ Investmentfonds)                                                                 –

    Steuerpflichtige Vorabpauschale
                                                                                                               300,33
    (Zufluss am 2. Januar 2020)

   Das inländische depotführende Kreditinstitut von          Anfang 2020 einbehalten haben. Sofern Frau
   Frau Müller sollte auf die steuerpflichtige Vorab-        Müller einen Freistellungsauftrag eingereicht hat,
   pauschale grundsätzlich Abgeltungsteuer in Höhe           wird dieser mit der steuerpflichtigen Vorab­
   von 75,08 Euro zzgl. SolZ in Höhe von 4,12 Euro           pauschale verrechnet.

Rückgabe / Veräußerung                                 Davon kann abhängen, ob die Fondsanteile vor
von Fonds­anteilen: realisierte                        oder ab dem 1. Januar 2018 als erworben gelten.
Veräußerungsgewinne und -verluste
                                                       Erfolgt ein Teilverkauf aus einem Bestand, der
Die Rückgabe oder Veräußerung von Fondsantei-          schrittweise vor und nach dem Stichtag auf­
len führt grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen     gebaut wurde, so gelten die zuerst erworbenen
Veräußerungsgewinn oder -verlust. Bei der Er-          Fondsanteile als zuerst verkauft (First-in-first-out-
mittlung des Veräußerungsergebnisses ist danach        Prinzip / FiFo-Verbrauchsfolge). Ist der Bestand
zu unterscheiden, ob die zurückgegebenen / ver-        auf mehrere Depots beim gleichen Kreditinstitut
äußerten Fondsanteile vor oder ab dem 1. Januar        ­aufgeteilt, so gilt jedes Unterdepot als eigenes
2018 erworben wurden.                                   Depot, bei dem die FiFo-Verbrauchsfolge an­
                                                        gewendet wird (siehe auch Abschnitt „Häufig
Wurden Fondsanteile aber beispielsweise durch           ­gestellte Fragen“: „Kann ich die Verbrauchsreihen­
Erbschaft oder Schenkung erworben, gilt der Zeit-      folge durch Depotaufteilung steuern?“ auf
punkt des ursprünglichen Kaufs als Erwerbstag.         Seite 45).

                                                                                                                        15
Investmentfonds und Steuern 2021

               Rückgabe / Veräußerung von ab                             Vorabpauschale im Jahr des Erwerbs der Invest-
               2018 angeschafften Fondsanteilen                          mentanteile anteilig um ein Zwölftel für jeden
                                                                         vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs voran-
               Wurden die zurückgegebenen / veräußerten                  ging, gekürzt wurde, so ist auch im Falle einer Ver-
               Fondsanteile ab dem 1. Januar 2018 und somit              äußerung nur diese geminderte Vorabpauschale
               nach Einführung der Investmentsteuerreform er-            bei der Bereinigung des Veräußerungsergebnis-
               worben, entspricht das Veräußerungsergebnis               ses zu berücksichtigen.
               der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös
               und den Anschaffungskosten der zurückgegebe-              Darüber hinaus ist im Falle einer Abwicklung
               nen / veräußerten Fondsanteile.                           eines Investmentfonds eine Bereinigung um die
                                                                         besitzzeitanteilige steuerfreie Substanzausschüt-
               Bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses            tung vorzunehmen.
               wird auch die während der Besitzzeit der veräu-
               ßerten Anteile angesetzte → Vorabpauschale in             In Abhängigkeit der zugrundeliegenden Fondsart
               Abzug gebracht. Dies verhindert eine Doppelbe-            ist der Gewinn / Verlust aus der Rückgabe / Veräu-
               steuerung dieser Investmenterträge, da die Vor-           ßerung gegebenenfalls zu einem bestimmten
               abpauschale anders als eine Ausschüttung den              Prozentsatz steuerfrei (→ Teilfreistellung).
               Anteilswert nicht mindert. Falls die

               Schema zur Berechnung des Veräußerungsgewinns/-verlustes für ab dem
               1. Januar 2018 angeschaffte Fondsanteile:

                         Rückgabe-/Veräußerungserlös (inkl. Nebenkosten)

                –        Maßgebende Anschaffungskosten

                –        Besitzzeitanteilige Vorabpauschale (vor Teilfreistellung)

                +        Besitzzeitanteilige steuerfreie Substanzauskehr bei Abwicklung eines Investmentfonds

                =        Gewinn / Verlust aus der Veräußerung des Investmentanteils (vor Teilfreistellung)

                –	Teilfreistellung in Abhängigkeit des für den Investmentanteil geltenden Teilfreistellungssatzes

                =        Steuerpflichtiger Gewinn / Verlust aus der Rückgabe / Veräußerung des Investmentanteils

16
Investmentfonds und Steuern 2021

   3. Beispiel
   Veräußerungsgewinn bei Kauf ab 2018

   Herr Huber verkaufte am 28. Juli 2020 zu einem           Die Anteile wurden bei einem inländischen depot-
   Rücknahmepreis von 1.004,94 Euro 150 Anteile an          führenden Kreditinstitut verwahrt.
   dem Investmentfonds Allianz Thesaurus – AT – EUR,
   die er am 12. Mai 2020 zu einem Ausgabepreis von         Es handelt sich um einen Aktienfonds, sodass ein
   898,59 Euro erworben hat.                                Teilfreistellungssatz in Höhe von 30 % gilt.

   Allianz Thesaurus – AT – EUR

                                                    Stück   in Euro pro Anteil   Steuerpflichtiger Ertrag in Euro

    Verkauf am 28.07.2020, Rücknahmepreis             150             1.004,94

    Kauf am 12.05.2020, Ausgabepreis                  150              898,59

    Veräußerungserlös                                 150                                              150.741,00

    Anschaffungskosten                                150                                              134.788,50

    Veräußerungsgewinn                                                                                  15.952,50

    Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %)                                                              4.785,75

    Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn                                                                11.166,75

Rückgabe / Veräußerung von vor                        Der Gewinn / Verlust aus der fiktiven Veräußerung
2018 angeschafften Fondsanteilen                      ist erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe
                                                      oder Veräußerung der Anteile durch den Anleger
Werden ab 2018 Fondsanteile veräußert, die            für steuerliche Zwecke zu berücksichtigen. Dies
nach der Fifo-Verbrauchsfolge vor dem 1. Januar       gilt auch für einen möglichen Zwischengewinn
2018 angeschafft wurden (sog. → Alt-Anteile), ist     oder die akkumulierten thesaurierten Erträge bei
aufgrund der Übergangsregelungen zur Invest-          ausländischen thesaurierenden Fonds.
mentsteuerreform eine zweitgeteilte Gewinnbe-
rechnung vorzunehmen:                                 Sofern es sich bei den zurückgegebenen /
                                                      veräußerten Fondsanteilen um sog. → bestands-
1. E
    rmittlung des Veräußerungsgewinns /­             geschützte Alt-Anteile handelt, d. h. von vor 2009
   verlustes für den Zeitraum bis 31.12.2017          angeschafften Anteilen, ist der Gewinn / Verlust
Für dem Zeitraum zwischen Anschaffung der             aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017
Fondsanteile und dem 31.12.2017 wurde ein Ver-        beim Anleger steuerfrei (siehe auch Abschnitt
äußerungsgewinn/-verlust bereits aufgrund der         „Übergangsvorschriften 2017 / 2018“ auf Seite 27).
sog. fiktiven Veräußerung der Anteile zum
31.12.2017 berechnet. Die Ermittlung des
Gewinns / Verlusts aus der fiktiven Veräußerung
erfolgte nach der alten, bis Ende 2017 geltenden
Rechtslage.

                                                                                                                    17
Investmentfonds und Steuern 2021

       2. E
           rmittlung des Veräußerungsgewinns /­                ausländischen Fonds) im Zeitpunkt der tatsächli-
          -verlustes für den Zeitraum ab 01. 01.2018            chen Rückgabe / Veräußerung vor. Dies gilt jedoch
       Darüber hinaus sind die ab dem 1. Januar 2018            nicht für den Veräußerungsgewinn, wenn die
       bis zur (tatsächlichen) Rückgabe / Veräußerung           Anteile vor 2009 erworben wurden, da sie einen
       erzielten Wertänderungen aus den Fondsanteilen           Bestandsschutz haben. In diesem Fall ist der
       steuerpflichtig. Der Gewinn oder Verlust ermittelt       Gewinn aus der fiktiven Veräußerung steuerfrei,
       sich nach dem ab 2018 geltenden Berechnungs-             sodass Gewinne / Verluste, die auf den Zeitraum
       schema (siehe hierzu das Schema auf Seite 16).           zwischen Kauf (vor 2009) und dem 31.12.2017
                                                                entfallen, nicht besteuert werden.
       Als maßgebende Anschaffungskosten sind die
       ­fiktiven Anschaffungskosten zum 1. Januar 2018          Sofern dem Kreditinstitut die Anschaffungsdaten
        anzusetzen. Diese ergeben sich grundsätzlich aus        für die Fondsanteile nicht bekannt sind, erfolgt ein
        dem letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten          Steuerabzug auf Basis der Ersatzbemessungs-
        Rücknahmepreis der Fondsanteile. Als Veräuße-           grundlage (30 % des Veräußerungserlöses bzw.
        rungserlös ist der tatsächlich erzielte Erlös aus der   Einlösungsbetrages gelten hierbei als Veräuße-
        Anteilsveräußerung/-rückgabe zu berücksichtigen.        rungsgewinn). Das Kreditinstitut berücksichtigt
                                                                hierbei auch eine mögliche Teilfreistellung. Bei
       Auf diesen so ermittelten Gewinn / Verlust findet in     einem Ansatz der Ersatzbemessungsgrundlage
       Abhängigkeit der zugrundeliegenden Fondsart              besteht für Sie eine Veranlagungspflicht, wenn
       eine Teilfreistellung Anwendung.                         der tatsächliche Veräußerungsgewinn mehr als
                                                                30 % des Veräußerungserlöses beträgt.
       Sofern es sich bei den zurückgegebenen / ver­
       äußerten Fondsanteilen um sog. bestandsge-               Veräußerungsverluste werden durch das depot-
       schützte Alt-Anteile (d. h. Anschaffung vor 2009)        führende Kreditinstitut im → allgemeinen Verlust-
       handelt, kann der steuerpflichtige Gewinn (nach          verrechnungstopf vermerkt und dort mit positi-
       möglicher Teilfreistellung) mit einem Freibetrag in      ven Kapitalerträgen verrechnet. Am Ende des Ka-
       Höhe von 100.000 Euro im Rahmen der → Veran-             lenderjahres nicht verrechnete Verluste werden in
       lagung verrechnet werden (siehe auch Abschnitt           das Folgejahr übertragen oder aber dem Anleger
       „Übergangsvorschriften 2017 / 2018“ auf Seite 27).       gegenüber auf Antrag von dem deutschen
                                                                Kredit­institut bescheinigt. Dann können diese Ver-
       Steuereinbehalt auf                                      luste auf Ebene der Veranlagung mit Kapitaler-
                                                                trägen, die bei anderen depotführenden Stellen
       Veräußerungsgewinne                                      erzielt wurden, verrechnet werden.

       Verwahrung im Inland                                     Handelt es sich bei den veräußerten Fondsantei-
       Im Fall einer Verwahrung der Fondsanteile bei            len um → bestandsgeschützte Alt-Anteile, d. h. vor
       einem inländischen depotführenden Kreditinsti-           2009 erworbene Anteile, kann der steuerpflichti-
       tut wird bei (tatsächlicher) Rückgabe oder Veräu-        ge Gewinn, der auf den Zeitraum ab 2018 entfällt,
       ßerung der Anteile grundsätzlich Abgeltungsteu-          mit einem Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro
       er (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen-         verrechnet werden. Der Freibetrag kann aber nur
       steuer) durch das Kreditinstitut einbehalten. Auf        bei → Veranlagung geltend gemacht werden und
       ab 2018 realisierte Veräußerungsgewinne/-ver-            wird durch das deutsche Kreditinstitut nicht beim
       luste berücksichtigt das depotführende Kreditins-        Steuereinbehalt berücksichtigt. Daher wird ein
       titut auch den Teilfreistellungssatz, sofern der         entsprechender Gewinn / Verlust aus bestandsge-
       Fonds die Voraussetzungen hierfür erfüllt.               schützten Alt-Anteilen in der Steuerbescheinigung
                                                                im nachrichtlichen Teil gesondert ausgewiesen.
       Bei Rückgabe / Veräußerung von vor 2018 erwor-
       benen Fondsanteilen nimmt das depotführende              Verwahrung im Ausland
       Kreditinstitut ebenfalls den Steuerabzug auf den         Bei einer Verwahrung der Fondsanteile in einem
       Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum                  ausländischen Depot erfolgt kein Einbehalt von
       31.12.2017 (sowie ggf. auf den Zwischengewinn            Abgeltungsteuer, sodass grundsätzlich eine Ver-
       und akkumulierte thesaurierte Erträge (bei               anlagungspflicht für den Anleger besteht.

18
Investmentfonds und Steuern 2021

4. Beispiel
Verkauf von vor 2018 erworbenen Anteilen

Frau Müller veräußerte am 10. November 2020                durchzuführen. Zunächst gelten die Anteile auf-
ihre 250 gehaltenen Anteile an dem Investment-             grund der Übergangsvorschriften zum 31. Dezem-
fonds Allianz Interglobal – A – EUR.                       ber 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 als
                                                           wieder angeschafft.
Die Anteile an diesem Fonds hat sie ursprünglich
am 9. Februar 2017 erworben und seitdem in                 Der Gewinn / Verlust aus der fiktiven Veräußerung
ihrem Depot bei einer inländischen Bank ver-               wird durch die Bank ermittelt. Als Veräußerungser-
wahrt. Bei diesem Fonds handelt es sich um einen           lös und Anschaffungskosten ist der letzte im Jahr
Aktienfonds, sodass ein Teilfreistellungssatz in           2017 festgesetzte (ggf. um eine Steuerliquidität
Höhe von 30 % anwendbar ist. Die Vorabpauscha-             bereinigte) Rücknahmepreis anzusetzen. Die Bank
le ist aufgrund der Ausschüttung in ausreichender          hält den fiktiven Gewinn bis zur tatsächlichen Ver-
Höhe in 2019 nicht angefallen.                             äußerung der Anteile vor, da dieser erst zu diesem
                                                           Zeitpunkt steuerlich wirksam wird. Die Ermittlung
Da Frau Müller die Fondsanteile vor 2018 erwor-            des Veräußerungsergebnisses richtet sich nach der
ben hat, ist eine zweiteilige Gewinnermittlung             bis Ende 2017 geltenden Rechtslage.

Allianz Interglobal – A – EUR

                                                   Stück   in Euro pro Anteil                 in Euro gesamt

 Fiktive Veräußerung zum 31.12.2017

 Fiktive Veräußerung am 31.12.2017                   250              288,61

 Kauf am 09.02.2017, Ausgabepreis                    250              273,62

 Besitzzeitanteilige akkumulierte ausschüttungs-
                                                     250             1,55745
 gleiche Erträge

 Zwischengewinn zum 31.12.2017                       250                   –

 (fiktiver) Veräußerungserlös                        250              288,61                        72.152,50

 Anschaffungskosten                                  250              273,62                        68.405,00

 Besitzzeitanteilige akkumulierte ausschüttungs-
                                                     250             1,55745                          389,36
 gleiche Erträge

 Zwischengewinn                                      250                   –                               –

 Fiktiver Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017                                                          3.358,14

                                                                                                                 19
Investmentfonds und Steuern 2021

          Allianz Interglobal – A – EUR

          Der zweite Teil der Gewinnermittlung umfasst die     10. November 2020 erzielt wurden. Da es sich vor-
          Wertänderungen, die im Zeitraum vom Januar           liegend um einen Aktienfonds handelt, ist dieser
          2018 bis zur tatsächlichen Veräußerung am            Gewinn zu 30 % steuerfrei.

                                                       Stück   in Euro pro Anteil                in Euro gesamt

           Tatsächliche Veräußerung am 10.11.2020

           Veräußerung am 10.11.2020, Rücknahmepreis     250              406,59

           (fiktiver) Kauf am 01.01.2018                 250              288,61

           Veräußerungserlös                             250              406,59                       101.647,50

           Anschaffungskosten                            250              288,61                        72.152,50

           Veräußerungsgewinn                                                                          29.495,00

           Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %)                                                      8.848,50

           Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn                                                        20.646,50

          Neben dem Gewinn aus der (tatsächlichen)             31. Dezember 2017 zu. Frau Müller hat somit am
          Veräußerung in Höhe von 20.646,50 Euro fließt        10. November 2020 einen steuerpflichtigen Ver-
          Frau Müller im Zeitpunkt der tatsächlichen           äußerungsgewinn in Höhe von 24.004,64 Euro
          Veräußerung am 10. November 2020 auch der            (= 20.646,50 Euro + 3.358,14 Euro) zu versteuern.
          Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum

20
Investmentfonds und Steuern 2021

Ergänzung zu Beispiel 4

Frau Müller hat am 10. November 2020 neben            Gewinn / Verlust aus der fiktiven Veräußerung zum
den oben erwähnten 250 Anteilen weitere 200           31. Dezember 2017 aus den 200 Fondsanteilen bei
Anteile an dem Fonds Allianz Interglobal – A –        Frau Müller steuerfrei. Auf eine Ermittlung des fik-
EUR veräußert. Diese Anteile hat sie aber bereits     tiven Veräußerungsgewinns/-verlustes wird daher
im Jahr 2008 erworben und bei ihrer Bank im           nachfolgend verzichtet.
Inland verwahren lassen.
                                                      Der Besteuerung unterliegt lediglich der
Bei den 200 Fondsanteilen handelt es sich um sog.     Gewinn / Verlust aus der tatsächlichen Veräuße-
bestandsgeschützte Alt-Anteile, da diese vor 2009     rung, der ab 2018 realisierte Wertänderungen
erworben wurden. In diesem Fall ist der               umfasst.

Allianz Interglobal – A – EUR

                                              Stück   in Euro pro Anteil                 in Euro gesamt

 Tatsächliche Veräußerung am 10.11.2020

 Veräußerung am 10.11.2020, Rücknahmepreis      200              406,59

 (fiktiver) Kauf am 01.01.2018                  200              288,61

 Veräußerungserlös                              200              406,59                         81.318,00

 Anschaffungskosten                             200              288,61                         57.722,00

 Veräußerungsgewinn                                                                            23.596,00

 Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %)                                                         7.078,80

 Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn                                                          16.517,20

Den steuerpflichtigen Gewinn in Höhe von              Das depotführende inländische Kreditinstitut be-
16.517,20 Euro kann Frau Müller allerdings mit        rücksichtigt den Freibetrag beim Steuerabzug
einem Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro ver-        nicht, sodass auf den Gewinn zunächst grundsätz-
rechnen lassen. Dies ist aber nur in der steuerli-    lich Abgeltungsteuer einbehalten wird.
chen Veranlagung durch das Finanzamt möglich.

                                                                                                             21
Investmentfonds und Steuern 2021

                  Exkurs: Fiktive Veräußerung bei Änderung des anwendbaren
                  Teilfreistellungssatzes
                  Ändert sich für einen Publikumsfonds der anwendbare Teilfreistellungssatz oder fällt dieser
                  weg, führt dies auf Ebene der beteiligten Fondsanleger zu einer fiktiven Veräußerung der
                  Anteile an diesem Fonds. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Mischfonds aufgrund
                  einer Änderung seiner Anlagebedingungen die Voraussetzungen eines Aktienfonds erfüllt.

                  Durch die fiktive Veräußerung wird sichergestellt, dass auch auf Veräußerungsgewinne/
                  -verluste der jeweils gültige Teilfreistellungssatz zur Anwendung kommt.

                  Maßgeblicher Zeitpunkt für die fiktive Veräußerung ist der Tag, an dem die Änderung des Teil­
                  freistellungssatzes eintritt oder die Voraussetzungen für eine Teilfreistellung weggefallen sind
                  (z. B. Tag der Wirksamkeit der Änderung der Anlagebedingungen). Die Anteile gelten am Folge-
                  tag als fiktiv angeschafft.

                  Zur Ermittlung des fiktiven Veräußerungsergebnisses ist als Veräußerungserlös grundsätzlich
                  der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der Änderung bzw. des Wegfalls der Teilfreistellung anzu-
                  setzen. Dieser Wert stellt zugleich die neuen (fiktiven) Anschaffungskosten dar.

                  Ein Gewinn aus dieser fiktiven Veräußerung ist allerdings erst im Zeitpunkt der tatsächlichen
                  Veräußerung / Rückgabe der betroffenen Fondsanteile zu versteuern.

                  Bei Verwahrung der Fondsanteile im Inland berechnet das Kreditinstitut einen Gewinn / Verlust
                  aus der fiktiven Veräußerung im Fall einer Änderung bzw. eines Wegfalls der anwendbaren
                  Teilfreistellung und hält diesen bis zur tatsächlichen Rückgabe / Veräußerung der Anteile vor. Bei
                  tatsächlicher Rückgabe / Veräußerung behält dann das depotführende Kreditinstitut auf diesen
                  Gewinn und auf den Gewinn für den Zeitraum zwischen fiktiver Anschaffung und tatsächlicher
                  Veräußerung / Rückgabe unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Teilfreistellungssätze
                  grundsätzlich Abgeltungsteuer ein. Durch den Abzug von Abgeltungsteuer ist somit in solchen
                  Fällen bei Inlandsverwahrung der Fondsanteile grundsätzlich keine Veranlagung erforderlich.

                  Im Falle einer Verwahrung der Fondsanteile im Ausland besteht hingegen bei tatsächlicher
                  ­Veräußerung oder Rückgabe der Anteile eine Veranlagungspflicht.

22
Investmentfonds und Steuern 2020

Abgeltungsteuersatz

   Die Abgeltungsteuer errechnet sich nach der Formel

                               (Kapitaleinkünfte in Euro – 4 x anrechenbare ausländische Quellensteuer in Euro)
   Abgeltungsteuer in Euro =
                                                    (4 + Kirchensteuersatz)

   Der Steuersatz beträgt 25 % ohne Kirchensteuer, bei 8 % Kirchensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg)
   24,51 % und bei 9 % Kirchensteuer (im übrigen Bundesgebiet) 24,45 %. In der Formel wird ebenfalls die An-
   rechnung ausländischer Quellensteuern dargestellt.

Solidaritätszuschlag                                 Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei dem Bun-
und Kirchensteuer                                    deszentralamt für Steuern einen sogenannten
 Die Abgeltungsteuer erhöht sich in 2020 um den      Sperrvermerk zu beantragen. Das inländische
 ­→ Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % des       ­depotführende Kreditinstitut erhält dann keine
Betrags der Abgeltungsteuer. Je nach Zugehörig-       ­Informationen über die mögliche Kirchensteuer-
keit zu einer Religionsgemeinschaft fällt außer-       pflicht des Anlegers, sodass der Kirchensteuerab-
dem → Kirchensteuer an. Seit 2015 wird auch die        zug unterbleibt. In diesem Fall hat der Anleger bei
Kirchensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich         Bestehen einer Kirchensteuerpflicht seine Kapital­
durch das inländische depotführende Kreditin­          erträge in der Einkommensteuererklärung anzu-
stitut einbehalten. Die Kirchensteuerpflicht des       geben (Veranlagungspflicht zur Ermittlung und
Anlegers wird in einem automatisierten Verfahren       Veranlagung der Kirchensteuer).
durch das inländische depotführende Kreditinsti-
tut beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab-     Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspart-
gefragt. Je nach Wohnsitz-Bundesland und             ner ein Gemeinschaftskonto bzw. -depot, werden
­Religionsgemeinschaft des Anlegers wird Kirchen­    die Kapitalerträge für die Ermittlung der Kirchen-
 steuer einheitlich in Höhe von 8 % (Baden-Würt-     steuer hälftig zwischen den Ehegatten / Lebens­
temberg, Bayern) oder 9 % (übriges Bundesge-         partnern aufgeteilt und ggf. dem jeweils relevan-
biet) einbehalten.                                   ten Kirchensteuereinbehalt unterworfen. Bei sons-
                                                     tigen Gemeinschaftskonten ist das automatisierte
                                                     Verfahren für den Einbehalt der Kirchensteuer
                                                     grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Kapitalein-
                                                     künfte sind dann von den Beteiligten jeweils in
                                                     der Einkommensteuererklärung zu deklarieren,
                                                     sofern eine Kirchensteuerpflicht besteht.

                                                                                                                  23
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