Investmentfonds und Steuern 2021 - Informationen für Privatanleger Januar 2021
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Investmentfonds und Steuern 2021 Inhalt 3 Eine Art Gebrauchsanweisung 5 Investmentfonds und Steuern auf einen Blick 11 Abgeltungsteuer auf Fondserträge 26 Übergangsvorschriften 2017 / 2018 28 Befreiungen von der Abgeltungsteuer 30 Fondserträge in der Einkommensteuererklärung 2020 34 So füllen Sie die Anlage KAP und Anlage KAP-INV aus 42 Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage 43 Beantragung der staatlichen Riester-Förderung 46 Potenzielle Meldepflichten aus der Fondsanlage 48 Häufig gestellte Fragen 51 Steuer-ABC 2
Investmentfonds und Steuern 2021 Eine Art Gebrauchsanweisung Gleichgültig, wie hoch Ihr angelegtes Vermögen ist und wie erfahren Sie im Umgang mit Fonds bereits sind: Die s teuerliche Seite Ihrer Geldanlage sollten Sie als Anleger kennen und verstehen. Hierbei möchte Ihnen die vorliegende Broschüre helfen. Eines unserer wichtigsten Anliegen ist es, Die steuerliche Be- handlung von Kapital- Ihnen das zweifelsohne nicht immer ganz einfache Steuerrecht in einer verständlichen Form nahezu- erträgen hängt von bringen. Die Erträge Ihrer Investmentfonds stellen nach deutschem Recht „Einkünfte aus Kapitalver- den persönlichen mögen“ dar, die seit 2009 separat von Ihren anderen Einkünften besteuert werden. Sie unterliegen Verhältnissen des grundsätzlich einer 25 %igen Abgeltungsteuer, die sich um den Solidaritätszuschlag und gegebenen- Anlegers ab und kann künftig Änderungen falls um die Kirchensteuer erhöht. unterworfen sein. Für Einzelfragen, insbe- Durch die Investmentsteuerreform hat sich die Besteuerungssystematik bei Publikums-Investment- sondere unter Berück- fonds mit Wirkung zum 1. Januar 2018 grundlegend geändert. Wesentlich ist hierbei die Abkehr vom sichtigung seiner indivi- duellen steuerlichen bisher geltenden Transparenzprinzip mit dem Ziel, die Besteuerung für Fondsanleger einfacher und Situation, sollte sich der nachvollziehbarer zu gestalten. Dies soll durch ein sogenanntes pauschales Besteuerungssystem bei Anleger an seinen Publikums-Investmentfonds erreicht werden. persönlichen Steuer- berater wenden. Bei einer Anlageentschei- Diese Broschüre soll Ihnen helfen zu verstehen, wie die Besteuerung von Anteilen an Publikumsfonds dung ist auch die mit Einführung des neuen Investmentsteuerrechts in der Praxis für den privaten Fondsanleger umge- persönliche außer setzt wird. steuerliche Situation des Anlegers zu berücksichtigen. Sie informiert über − die Grundmechanismen der Besteuerung von Erträgen Ihrer Investmentfonds, − steuerliche Aspekte bei Auswahl und Gestaltung Ihrer Fondsanlage, − das richtige Ausfüllen der Formulare für die Einkommensteuererklärung 2020, − die Berechnung der maßgeblichen steuerlichen Ertragsgrößen. Die neuen Regelungen gelten für Erträge aus Publikumsfonds, die Ihnen ab dem 1. Januar 2018 zu fließen. Für davor liegende Jahre ist die alte Rechtslage weiterhin maßgeblich. Somit sind für die Er- stellung der Steuererklärung 2020 grundsätzlich die neuen Vorschriften zu beachten. Die vorliegende Broschüre geht folglich nur auf die neue Rechtslage nach der Investmentsteuerreform ein. Um die Anwendung der alten und neuen Rechtslage in zeitlicher Hinsicht klar voneinander abzugren- zen, galten für den Jahreswechsel 2017 / 2018 besondere Übergangsvorschriften. Da diese auch für die Steuererklärung 2020 relevant sein können, stellen wir Ihnen diese ebenfalls im Folgenden dar. 3
Investmentfonds und Steuern 2021 Das benötigen Sie für Ihre Steuererklärung 2020 Für die Steuerklärung 2020 brauchen Sie die Steuerbescheinigung Personen mit Wohnsitz Ihr depotführendes Kreditinstitut sendet Ihnen für die im Jahr 2020 erzielten Einkünfte aus Kapital oder gewöhnlichem vermögen, die einem Steuerabzug in Deutschland (Kapitalertragsteuer) unterlegen haben, eine Aufenthalt in Steuerbescheinigung zu. Sie sollten diese sorgfältig aufbewahren, weil sie Angaben zu den Erträgen Deutschland unter- liegen grundsätzlich Ihrer Fonds erhält, die Sie für die Einkommensteuererklärung 2020 benötigen. mit ihren in und aus ländischen Einkünften Ergänzende Informationen zu Ihrem Investmentfonds wie die täglichen Anteilspreise, Angaben zur einer unbeschränkten Ertragsverwendung oder die Jahresberichte eines Fonds finden Sie im Internet auf der Website der Steuerpflicht. Gesellschaft. Diese Unterlagen sind auch bei Ihrem Berater oder dem depotführenden Kreditinstitut erhältlich. Vor allem wenn es darum geht, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen, ist das fachkundige Gespräch mit dem Steuerberater unentbehrlich. Denn diese Broschüre kann Ihre individuelle Situation nicht in allen Einzelheiten widerspiegeln und insoweit kompetente Beratung nicht ersetzen. 4
Investmentfonds und Steuern 2021 Investmentfonds und Steuern auf einen Blick Seit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen separat von den übrigen Einkünften eines privaten Kapitalanlegers mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert. Die Besteuerung von Fondserträgen ist im Investment steuergesetz (InvStG) geregelt, das grundlegend reformiert wurde und in der neuen Fassung seit Beginn des Jahres 2018 gilt. Wichtige Begriffe Investmenterträge Auf Ebene eines Privatanlegers gehören die im Laufe eines Kalenderjahres erzielten Erträge aus einem Investmentfonds zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese sind als sogenannte Investmenterträge beim Anleger steuerpflichtig und lassen sich in die drei folgenden Ertrags arten unterteilen: − Ausschüttungen − Vorabpauschalen − Gewinn oder Verlust aus der Rückgabe / Veräußerung von Fondsanteilen. Diese drei Ertragsarten stellen die für Anleger in Publikumsfonds relevanten Kapitalerträge dar und werden in der vorliegenden Broschüre nachfolgend erläutert. Das Zuflussprinzip Die steuerpflichtigen Investmenterträge sind wie Erträge aus anderen Kapitalanlagen grund- sätzlich in dem Zeitpunkt zu besteuern, in dem Sie dem Anleger zufließen bzw. als zugeflossen gelten (sog. Zuflussprinzip). Die Erträge sind daher zeitlich dem Kalenderjahr ihres Zuflusses zuzuordnen. Bei ausschüttenden Investmentfonds ist für die steuerliche Zuordnung das Kalenderjahr maßgebend, in welchem die → Ausschüttung durch das depotführende Kreditinstitut an den Anleger ausgezahlt und auf dem Konto gutgeschrieben wurde. Bei der → Vorabpauschale ist der steuerliche Zuflusszeitpunkt gesetzlich vorgegeben. Die Vor abpauschale ist ungeachtet des Geschäftsjahres des Investmentfonds dem Anleger zuzurechnen, der am 31. Dezember eines Kalenderjahres in den Fonds investiert ist. Jedoch gilt die Vorabpau- schale dem Anleger erst am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Für das Kalenderjahr 2019 gilt dem Anleger die Vorabpauschale daher zum 2. Januar 2020 als zugeflossen, sodass die Vorabpauschale erstmals für die Steuererklärung 2020 relevant ist. Bei Rückgabe / Veräußerung von Fondsanteilen ist ein realisierter Gewinn in dem Jahr zu ver steuern, in welchem die Veräußerung ausgeführt wurde (maßgeblich hierfür ist der Tag des obli- gatorischen Rechtsgeschäftes). 5
Investmentfonds und Steuern 2021 Überblick über die Fonds Rückgabe und Veräußerungsgewinne besteuerung Auf Anlegerebene sind nicht nur laufende Fond- serträge steuerpflichtig, sondern auch ein Gewinn Laufende Fondserträge oder Verlust aus der Veräußerung oder Rückgabe Anleger können steuerpflichtige Erträge aus von Anteilen an einem Investmentfonds. Publikumsfonds insbesondere durch → Ausschüt- tungen des Fonds erzielen. Nimmt ein Invest- Wird während der Haltedauer der veräußerten mentfonds eine Ausschüttung vor, ist aus steuerli- oder zurückgegebenen Fondsanteile eine Vorab- cher Sicht nicht von Bedeutung, aus welchen pauschale durch den Anleger besteuert, ist diese vom Fonds erwirtschafteten Erträgen sich die bei Ermittlung des steuerlichen Veräußerungser- Ausschüttung zusammensetzt. Die Besteuerung gebnisses abzuziehen. Diese gewinnmindernde erfolgt allein auf Grundlage des gezahlten oder bzw. verlusterhöhende Berücksichtigung stellt gutgeschriebenen Ausschüttungsbetrages. sicher, dass die bereits besteuerte Vorabpauscha- le nicht nochmals über das Veräußerungsergeb- Welche durch den Fonds erzielten Erträge nis der Besteuerung unterliegt. (z. B. Dividenden, Zinsen) verwendet und an den Anleger durch die Ausschüttung weitergegeben Bei Veräußerung von vor 2018 erworbenen werden, ist somit für die Anlegerbesteuerung Fondsanteilen (sogenannte → Alt-Anteile) sind ohne Relevanz. Hier wird das seit Anfang 2018 aufgrund der Investmentsteuerreform besondere geltende pauschale Besteuerungsverfahren bei Übergangsvorschriften zu beachten. Publikumsfonds sichtbar. Teilfreistellung von Investmenterträgen Durch die Investmentsteuerreform wurde die Inländische und ausländische Fonds unterliegen sogenannte → Vorabpauschale eingeführt. Bei seit 2018 mit bestimmten inländischen Erträgen der Vorabpauschale handelt es sich um einen selbst einer Steuerpflicht in Höhe von 15 %. Diese Ertrag, der nach einer vorgegebenen Berech- Steuerpflicht umfasst im Wesentlichen inländische nungsformel pauschal ermittelt wird und aus dem Beteiligungseinnahmen (insbesondere inländi- kein Zahlungsfluss an den Anleger resultiert. Die sche Dividenden) sowie inländische Mieterträge Vorabpauschale ersetzt ab 2018 die bisherigen und Gewinne aus dem Verkauf von inländischen steuerpflichtigen (ausschüttungsgleichen) thesau- Immobilien. rierten Erträge und kommt grundsätzlich dann zur Anwendung, wenn der Investmentfonds keine Die steuerliche Vorbelastung vorstehender oder aus steuerlicher Sicht nicht hinreichend hohe Erträge auf Ebene des Fonds und die fehlende Ausschüttungen vornimmt. Die Vorabpauschale Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern soll somit eine jährliche Anlegerbesteuerung in im neuen System soll durch die Anwendung der einer pauschal zu ermittelnden Mindesthöhe sogenannten → Teilfreistellung beim Anleger sicherstellen. Die Vorabpauschale für das Jahr kompensiert werden. In Abhängigkeit vom Anla- 2019 gilt dem Anleger zum 2. Januar 2020 als zu- geschwerpunkt des Fonds in Aktien und andere geflossen und ist in der Steuererklärung für den Kapitalbeteiligungen oder Immobilien werden die Veranlagungszeitraum 2020 zu berücksichtigen. Investmenterträge (Ausschüttungen, Vorabpau- schalen, Veräußerungsgewinne) zu einem be- stimmten Prozentsatz auf Ebene des Anlegers steuerfrei gestellt. 6
Investmentfonds und Steuern 2021 Steuerliche Fondskategorien Teilfreistellungssatz Aktienfonds 30 % mehr als 50 % in Kapitalbeteiligungen Mischfonds 15 % mind. 25 % in Kapitalbeteiligungen Immobilienfonds 60 % mehr als 50 % in Immobilien Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt im Ausland 80 % mehr als 50 % in ausländische Immobilien Sonstige Investmentfonds Keine Teilfreistellung In Höhe des anwendbaren Teilfreistellungssatzes sind die Erträge steuerfrei, sodass z. B. bei einer Ausschüttung eines Aktienfonds diese nur in Höhe von 70 % des Ausschüttungsbetrages durch den Anleger zu versteuern ist. Damit ein Publikumsfonds als Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds gilt, sind gesetzlich vor gegebene Mindest-Anlagequoten durch den Fonds fortlaufend einzuhalten. Diese müssen grundsätzlich aus den Anlagebedingungen des Fonds hervorgehen. Aktien- und Mischfonds Als Aktienfonds gelten solche Fonds, die zu mehr als 50 % durchgehend in (in- und ausländische) Kapitalbeteiligungen wie Aktien investiert sind. Für Mischfonds gilt eine Mindestquote von 25 % in Kapitalbeteiligungen. Immobilienfonds Als Immobilienfonds werden solche definiert, die durchgehend mehr als 50 % in inländische oder ausländische Immobilien investiert sind. Hierbei wird noch unterschieden, ob der Fonds zu mehr als 50 % in inländische oder ausländische Immobilien investiert. Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der entsprechende Teilfreistellungssatz beim Anleger anwendbar. Sollte ein Fonds die entsprechenden Anforderungen hingegen nicht (mehr) erfüllen, wird keine oder ggf. eine niedrigere Teilfreistellung auf die Fondserträge gewährt. Die oben beschriebenen Fondstypen werden zum Teil auch im allgemeinen Sprachgebrauch ver wendet. Für steuerliche Zwecke ist aber stets zu prüfen, ob ein Fonds die dargestellten steuerlichen Voraussetzungen für eine Einordnung als Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds erfüllt. Die steuerliche Fondskategorie und den möglichen Teilfreistellungssatz eines Publikumsfonds können Sie bei Ihrem depotführenden Kreditinstitut oder bei der Fondsgesellschaft erfragen. 7
Investmentfonds und Steuern 2021 Eigenständige Besteuerung Neben Verlusten rechnet das depotführende von Kapitalerträgen inländische Kreditinstitut auch ausländische Quellensteuern in einem bestimmten Umfang an. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit 2009 Darüber hinaus kann ein Sparer-Pauschbetrag separat von anderen Einkünften des inländischen von maximal 801 Euro bzw. ein gemeinsamer privaten Anlegers besteuert. Dies gilt auch nach Pauschbetrag von 1.602 Euro für zusammen ver- Einführung der Investmentsteuerreform weiterhin anlagte Ehegatten und Lebenspartnerschaften je fort. Für diese Kapitalerträge wird die Steuer- Kalenderjahr durch Einreichung eines Freistel- pflicht mit der 25 %igen → Abgeltungsteuer lungsauftrages beim depotführenden inländi- grundsätzlich erfüllt. Hinzu kommt der → Solidari- schen Kreditinstitut geltend gemacht werden. tätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Abgel- tungsteuer und zusätzlich gegebenenfalls die Kir- Wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer chensteuer. Im Falle einer Kirchensteuerpflicht er- aufgrund eines Unterschreitens des Grundfrei mäßigt sich der Abgeltungsteuersatz durch die betrages in Höhe von 9.408 Euro (ab 2021: Berücksichtigung der Kirchensteuer als → Sonder- 9.744 Euro) nicht zu erwarten ist, kann ein Abzug ausgabe bei der Ermittlung der tariflichen Ein- von Abgeltungsteuer durch Vorlage einer kommensteuer. gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung (→ NV-Bescheinigung) vermieden werden. Der Abgeltungsteuersatz beträgt im Falle einer Kirchensteuerpflicht bei einem Kirchensteuersatz Verpflichtende und freiwillige Veranlagung von 8 % (in Bayern und Baden-Württemberg) Sofern die Abgeltungsteuer durch ihr inländisches 24,51 % und bei einem Satz von 9 % (im übrigen depotführendes Kreditinstitut zutreffend und um- Bundesgebiet) 24,45 %. fassend einbehalten worden ist, bedarf es keiner verpflichtenden Angabe der Kapitalerträge in der Quellensteuerverfahren Einkommensteuererklärung des betreffenden Die Abgeltungsteuer wird im Regelfall im soge- Jahres. Eine freiwillige Veranlagung (Wahlveran- nannten Quellensteuerverfahren erhoben. Das lagung) ist aber unter bestimmten Voraussetzun- bedeutet, dass das inländische Kreditinstitut, gen möglich. welches dem Anleger z. B. die Ausschüttungen oder – im Fall der Anteilrückgabe oder Anteilsver- Bei Erträgen aus Publikumsfonds nimmt grund- äußerung – den Veräußerungserlös gutschreibt, sätzlich das inländische depotführende Kredit die fällige Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszu- institut einen Abzug von Abgeltungsteuer vor, schlag und ggf. Kirchensteuer) von der Ausschüt- sodass eine Verpflichtung zur Veranlagung für tung bzw. vom Veräußerungserlös abzieht und an Privatanleger regelmäßig nicht bestehen sollte. die Finanzbehörde abführt. Eine Ausnahme kann jedoch für die Vorabpau- schale gelten, wenn das Konto des Anlegers nicht Verlustverrechnung und Quellensteuer ausreichend gedeckt ist oder ein möglicher Kon- anrechnung auf Ebene des Kreditinstituts tokorrentkreditrahmen bereits ausgeschöpft ist, Für in einem inländischen Depot verwahrte sodass keine Abgeltungsteuer auf die Vorabpau- Fondsanteile führt das depotführende Kredit schale einbehalten werden konnte. institut u. a. einen → allgemeinen Verlustver rechnungstopf, um fortlaufend eine Verrechnung Eine Verpflichtung zur Veranlagung kann sich von Erträgen und Veräußerungsgewinnen mit zudem ergeben, wenn ein Anleger seine Fondsan- → Veräußerungsverlusten und anderen negati- teile in einem Depot bei einer ausländischen Bank ven Kapitalerträgen vorzunehmen. Zu den nega- verwahren lässt. Da die ausländische Bank auf tiven Kapitalerträgen zählen insbesondere ge- Fondserträge keine Abgeltungsteuer einbehält, zahlte → Stückzinsen aus erworbenen Anleihen. sind diese in der Steuererklärung anzugeben Durch die unterjährige Verlustverrechnung kann (Pflichtveranlagung). es auch zur Erstattung einer zuvor einbehaltenen Abgeltungsteuer kommen. 8
Investmentfonds und Steuern 2021 Mögliche Veranlagungspflicht bei Veröffentlichung von Korrekturbeträgen Unabhängig davon, ob die Fondsanteile bei einer in- oder ausländischen Bank im Depot liegen, kann sich eine Veranlagungspflicht ergeben, wenn für einen Publikumsfonds im Bundesanzei- ger (www.bundesanzeiger.de) eine Korrektur von Besteuerungsgrundlagen veröffentlicht wird, die ein vor 2018 endendes Fondsgeschäftsjahr betrifft. Eine solche Korrektur kann einerseits eintreten, wenn sich veröffentlichte Besteuerungsgrund lagen im Nachhinein als unzutreffend herausstellen und in Folge dessen Korrekturbeträge von „alten“, nach der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Rechtslage ermittelten Besteuerungs- grundlagen veröffentlicht werden. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung für Investment- fonds mit einem (Rumpf-)Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 die Ermittlung der Besteue- rungsgrundlagen nach einem sog. vereinfachten Verfahren zugelassen. Sofern bestimmte nach diesem Verfahren berechnete Werte mehr als 30 % von den tatsächlichen Besteuerungsgrund- lagen abweichen, mussten die hieraus folgenden Unterschiedsbeträge bis zum 30. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Um eine rückwirkende Änderung einer Vielzahl von bereits abgeschlossenen Besteuerungsver- fahren auf Anlegerebene zu vermeiden, gelten die Unterschiedsbeträge dem Anleger erst im Veranlagungszeitraum ihrer Veröffentlichung als zu- oder abgeflossen. Der Unterschiedsbetrag ist demjenigen Anleger zuzurechnen, der am letzten Tag des Geschäftsjahres, für welches ein Korrekturbetrag veröffentlicht wurde, die Fondsanteile gehalten hat. Da durch die (inländischen) depotführenden Kreditinstitute keine Abgeltungsteuer auf diese Kor- rekturbeträge einzubehalten ist, besteht für den Anleger grundsätzlich die Verpflichtung, diese in seiner Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung zur Angabe der Unter- schiedsbeträge in der Steuererklärung entfällt jedoch, wenn die zu Lasten des Anlegers anzuset- zenden Unterschiedsbeträge insgesamt weniger als 500 Euro pro Kalenderjahr betragen. 9
Investmentfonds und Steuern 2021 Sind Sie kirchensteuerpflichtig, so behält das in- Kapitalerträge in Ihrer Einkommensteuererklä- ländische depotführende Kreditinstitut grund- rung deklarieren und die sogenannte Günstiger- sätzlich auch Kirchensteuer ein. Die Kirchensteu- prüfung beantragen (vgl. auch „Häufig gestellte erpflicht wird durch das depotführende Kreditins- Fragen: Bei welchem Einkommen lohnt sich eine titut in einem automatisierten Verfahren beim Günstigerprüfung?“). Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt. Anleger haben jedoch die Möglichkeit, beim BZSt Im Rahmen einer Wahlveranlagung lässt sich in einen sogenannten Sperrvermerk zu beantragen. weiteren Fällen eine Reduktion der Abgeltung- Dann werden Ihrem depotführenden Kreditinsti- steuer erreichen. So können positive Erträge und tut keine Informationen über Ihre mögliche Kir- Gewinne bei einem depotführenden Kreditinstitut chensteuerpflicht mitgeteilt, sodass ein Kirchen- mit bescheinigten Verlusten bei einem anderen steuerabzug unterbleibt. In diesem Fall sind Sie Kreditinstitut verrechnet werden, sodass es zu jedoch verpflichtet, die Erträge und Gewinne aus einer Erstattung einbehaltener Abgeltungsteuer Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklä- kommen kann. rung anzugeben, sofern sie kirchensteuerpflichtig sind (Pflichtveranlagung). Darüber hinaus kann im Falle einer Rückga- be / Veräußerung von Fondsanteilen, die vor 2009 Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter erworben wurden, ein Freibetrag in Höhe von 25 %, kann eine Reduzierung der einbehaltenen 100.000 Euro im Rahmen der Veranlagung Abgeltungsteuer auf den niedrigeren persönli- geltend gemacht werden (siehe dazu im Einzel- chen Einkommensteuersatz erreicht werden, nen Abschnitt „Übergangsvorschriften indem Sie alle im Kalenderjahr erzielten 2017 / 2018“ auf den Seiten 26 und 27). Eine Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten, eine Veranlagung der Kapitalerträge zu beantragen, finden Sie nachfolgend im Überblick: Quellensteuerund Veranlagungsverfahren Depotführung bei inländischem Kreditinstitut1 Ausschüttungen in- und ausländischer Fonds Quellensteuer Vorabpauschale bei in- und ausländischen Fonds Quellensteuer Rückgabe / Veräußerung von Fondsanteilen Quellensteuer Vergütung zu viel bezahlter Abgeltungsteuer bei einem persönlichen Veranlagung Einkommensteuersatz von unter 25 % Anwendung des Freibetrages i. H. v. 100.000 EUR auf den Veranlagung Veräußerungsgewinn für vor 2009 angeschaffte Fondsanteile Berücksichtigung von im Bundesanzeiger veröffentlichten Veranlagung Korrekturbeträgen von Besteuerungsgrundlagen für Fondsgeschäftsjahre vor 2018 Depotführung bei ausländischem Kreditinstitut Ausschüttungen in- und ausländischer Fonds Veranlagung Vorabpauschale bei in- und ausländischen Fonds Veranlagung Rückgabe / Veräußerung von Fondsanteilen Veranlagung Anwendung des Freibetrages i. H. v. 100.000 EUR auf den Veranlagung Veräußerungsgewinn für vor 2009 angeschaffte Fondsanteile Berücksichtigung von im Bundesanzeiger veröffentlichten Veranlagung Korrekturbeträgen von Besteuerungsgrundlagen für Fondsgeschäftsjahre vor 2018 1 rhebung der Kirchensteuer im Quellensteuerverfahren, sofern kein „Sperrvermerk“ beim Bundeszentralamt für Steuern E gesetzt wurde; andernfalls ist bei Kirchsteuerpflicht eine Veranlagung verpflichtend. 10
Investmentfonds und Steuern 2021 Abgeltungsteuer auf Fondserträge Die Abgeltungsteuer wird jährlich auf die laufenden Erträge aus Publikumsfonds und bei Veräußerung / Rückgabe der Fondsanteile erhoben. Ausschüttungen Die Zusammensetzung der Ausschüttung ist aus steuerlicher Sicht ohne Relevanz. Eine Ausnahme Auf Ebene des Anlegers führen → Ausschüttungen besteht lediglich für in Abwicklung befindliche In- aus einem Publikumsfonds zu einem steuer- vestmentfonds, bei denen die Ausschüttungen pflichtigen Ertrag, welcher auf Ebene des unter bestimmten Voraussetzungen (teilweise) Anlegers grundsätzlich der Abgeltungsteuer steuerfreie Kapitalrückzahlungen darstellen unterliegt. können. Ausschüttungen sind insbesondere Barausschüt- In Abhängigkeit des zugrunde liegenden Invest- tungen des Fonds sowie die Wiederanlage von mentfonds ist die (Brutto-)Ausschüttung gegebe- Erträgen unter Ausgabe neuer Anteile. Der steu- nenfalls zu einem bestimmten Prozentsatz steuer- erpflichtige Betrag einer Ausschüttung entspricht frei (→ Teilfreistellung). dem tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebe- nen (Brutto-)Betrag, d. h. die Abgeltungsteuer auf Auf die Ausschüttung von in- und ausländischen die Ausschüttung oder einbehaltene ausländische Investmentfonds behält grundsätzlich das inlän- Quellensteuern mindern die Höhe des steuer- dische depotführende Kreditinstitut unter Berück- pflichtigen Ertrags nicht. sichtigung eines anwendbaren Teilfreistellungs- satzes die Abgeltungsteuer und den darauf ent- Für die Anlegerbesteuerung ist es somit ab 2018 fallenden Solidaritätszuschlag und gegebenen- nicht von Bedeutung, welche vom Fonds verein- falls Kirchensteuer ein, sofern der Anleger nicht nahmten Erträge (z. B. Dividenden, Zinsen) im vom Steuerabzug befreit ist (siehe dazu im Einzel- Rahmen der Ausschüttung verwendet und an den nen Abschnitt „Befreiung von der Abgeltungsteu- Anleger weitergegeben werden. er“ auf den Seiten 28 und 29). 11
Investmentfonds und Steuern 2021 1. Beispiel Ausschüttung eines Publikumsfonds Frau Müller unterhält bei einem Kreditinstitut 15. Dezember 2020 ausschüttet (zahlbar am in Luxemburg einen Bestand von 1.000 Anteilen 15. Dezember 2020). an dem Investmentfonds Allianz All China Equity – A – EUR, der die Erträge seines am 30. Septem- Bei diesem Fonds handelt es sich steuerlich um einen ber 2020 abgelaufenen Geschäftsjahres am Aktienfonds, sodass vorliegend ein Teilfreistellungs- satz von 30 % gilt. Allianz All China Equity – A – EUR Angaben in Euro Pro Anteil Für 1.000 St. Ausschüttung am 15.12.2020 0,064000 64,00 Gutschrift am 15.12.2020 0,064000 64,00 Investmentertrag aus Ausschüttung (vor Teilfreistellung) 0,064000 64,00 Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) 19,20 Steuerpflichtige Ausschüttung (nach Teilfreistellung) 44,80 Nachrichtlich für die Einkommensteuererklärung 2020, Anlage KAP-INV Laufende Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug 64,00 unterlegen haben (Angabe vor Teilfreistellung) Da die Ausschüttung in Höhe von insgesamt 64,00 Ausschüttung dar. Da es sich steuerlich um einen Euro Frau Müller tatsächlich auf ihrem Konto gut- Aktienfonds handelt, sind 30 % der Ausschüttung geschrieben wird, stellt dieser Betrag grundsätz- steuerfrei, sodass für Frau Müller letztlich ein lich den relevanten Investmentertrag aus der Betrag in Höhe von 44,80 Euro steuerpflichtig ist. Vorabpauschale Die Vorabpauschale wird nach einer pauschalen Die → Vorabpauschale kommt zur Anwendung, Berechnungsformel ermittelt. Die Berechnung wenn ein Investmentfonds seine Erträge nicht erfolgt ungeachtet der tatsächlichen Zusammen- oder aus steuerlicher Sicht nicht in hinreichender setzung der thesaurierten Erträge, sodass es für Höhe ausschüttet. Die Vorabpauschale stellt die Berechnung der Vorabpauschale nicht von somit auch im Falle einer Thesaurierung von Er- Bedeutung ist, welche Erträge (z. B. Dividenden, trägen eine jährliche Besteuerung beim Anleger Zinsen) vom Fonds vereinnahmt wurden. in einer bestimmten Höhe sicher. Analog zu einer Thesaurierung erfolgt bei der Vorabpauschale Die Vorabpauschale ist definiert als Basisertrag keine Ertragszahlung an den Anleger. abzüglich der Ausschüttungen eines Kalenderjah- res. Der Basisertrag soll eine risikolose Marktverz- Die Vorabpauschale ist von dem Anleger zu ver- insung wiedergeben. Dieser ergibt sich durch Mul- steuern, der am 31. Dezember eines Kalenderjah- tiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu res in den Publikumsfonds investiert ist. Auf das Beginn des Kalenderjahres mit 70 % des soge- tatsächliche Geschäftsjahr des Fonds kommt es nannten Basiszinses. dabei nicht an. Der steuerliche Zufluss der Vorab- pauschale erfolgt am ersten Werktag des folgen- Der → Basiszins leitet sich aus der langfristig er- den Kalenderjahres. Somit ist die Vorabpauschale zielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab und für das Kalenderjahr 2019 in der Steuererklärung wird durch die Deutsche Bundesbank ermittelt 2020 zu berücksichtigen. und durch das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. 12
Investmentfonds und Steuern 2021 Für das Kalenderjahr 2019 hat das Bundesfinanzministerium einen Basiszins in Höhe von 0,52 % veröffentlicht. Dieser Basiszins ist für die Ermittlung der Vorabpauschalen für das Kalenderjahr 2019 maßgeblich, die Ihnen als Anleger am ersten Werktag des Jahres 2020 steuerlich als zu- geflossen gilt. Für das Kalenderjahr 2020 beträgt der Basiszins 0,07 %. Dieser ist für die Ermitt- lung der Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2020 maßgeblich, die Ihnen als Anleger zum ersten Werktag des Jahres 2021 als zugeflossen gilt. Durch die mindernde Berücksichtigung von Aus- für die jeweiligen Anschaffungstranchen ggf. un- schüttungen wird die Vorabpauschale im Veran- terschiedliche anteilige Kürzungen vorzunehmen. lagungszeitraum ggf. bis auf null gemindert. Um darüber hinaus eine zu hohe Besteuerung zu ver- In Abhängigkeit der Art des zugrundeliegenden hindern, wird die Vorabpauschale auf die tat- Investmentfonds ist die Vorabpauschale gegebe- sächliche Wertsteigerung des Fondsanteils inner- nenfalls zu einem bestimmten Prozentsatz steuer- halb eines Kalenderjahres beschränkt. Die tat- frei (→ Teilfreistellung). sächliche Wertsteigerung ermittelt sich als Diffe- renz des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Auf die Vorabpauschale von in- und ausländischen Rücknahmepreises zum ersten festgesetzten Investmentfonds behält grundsätzlich das inländi- Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttung in- sche depotführende Kreditinstitut unter Berück- nerhalb des Kalenderjahres. Dieser Betrag be- sichtigung eines ggf. anwendbaren Teilfreistel- grenzt die Vorabpauschale. Damit kommt es zu lungssatzes die Abgeltungsteuer und den darauf keinem Ansatz einer Vorabpauschale, wenn der entfallenden Solidaritätszuschlag und gegebenen- Rücknahmepreis des Fondsanteils während des falls Kirchensteuer ein, sofern der Anleger nicht Kalenderjahres nicht gestiegen ist. vom Steuerabzug befreit ist (siehe dazu im Einzel- nen Abschnitt „Befreiung von der Abgeltungsteu- Werden Fondsanteile unterjährig erworben, ver- er“ auf den Seiten 28 und 29). Der Steuereinbehalt mindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel erfolgt durch eine Belastung des Kundenkontos für jeden vollen Monat, der dem Monat des des Anlegers in Höhe der Steuerbeträge durch das Erwerbs vorangeht. Bei einem Erwerb am 30.03. inländische Kreditinstitut. Sofern das Konto nicht ist die Vorabpauschale folglich um 2 / 12 zu gedeckt bzw. ein möglicher Kontokorrentkredit bis kürzen. Bei einem Erwerb am 01.04. erfolgt eine zur vereinbarten Obergrenze ausgeschöpft ist, Kürzung um 3 / 12. Wurden die Anteile, die zum besteht für den Anleger eine Veranlagungspflicht. 31.12. eines Kalenderjahres im Bestand sind und Eine Veranlagungspflicht besteht darüber hinaus für welche eine Vorabpauschale anzusetzen ist, auch, wenn die Fondsanteile bei einem ausländi- zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben, sind schen Kreditinstitut verwahrt werden. 13
Investmentfonds und Steuern 2021 2. Beispiel Ermittlung der Vorabpauschale Frau Müller hat am 1. März 2019 insgesamt 1.000 Somit hat Frau Müller in 2019 keine steuerpflichti- Anteile an dem Investmentfonds Allianz Advanced ge Ausschüttung aus dem Fonds erhalten. Fixed Income Global Aggregate – RT – EUR erwor- Dennoch hat sie die Vorabpauschale zu versteu- ben. Die Anteile werden bei einem Kreditinstitut in ern. Diese gilt Frau Müller am ersten Werktag des Deutschland gehalten. Es handelt sich hierbei um Folgejahres – und zwar am 2. Januar 2020 – als einen thesaurierenden Investmentfonds, d. h. er- steuerlich zugeflossen. Die Vorabpauschale ist wirtschaftete Erträge des Fonds werden nicht an somit für die Steuererklärung 2020 relevant. die Anleger ausgeschüttet. Stattdessen verbleiben diese im Fondsvermögen und werden durch den Ein Teilfreistellungssatz ist für den genannten Fonds Fonds am Kapitalmarkt wiederangelegt. nicht anwendbar („sonstiger“ Investmentfonds). Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate – RT – EUR Berechnung der Vorabpauschale (je Anteil) Angaben in Euro Rücknahmepreis Jahresanfang 2019 99,01 Rücknahmepreis Jahresende 2019 107,19 Wertsteigerung in 2019 107,19 – 99,01= 8,18 Basiszins für 2019 0,52 % Basisertrag 99,01x 0,52 % x 70 % = 0,3603964 Vorabpauschale 0,3603964 Da die Wertsteigerung in 2019 höher als der Eine weitere Kürzung des Basisertrags um Basisertrag ist, bemisst sich die Vorabpauschale Ausschüttungen entfällt, da solche in diesem vorliegend in Höhe des gesamten Basisertrages. Fall nicht vorliegen. 14
Investmentfonds und Steuern 2021 Fortführung Beispiel 2 Da Frau Müller ihre Fondsanteile am 1. März Monat, der dem Monat des Anteilserwerbs 2019 erworben hat, vermindert sich die Vorab- vorangeht. Somit ist die Vorabpauschale im pauschale um ein Zwölftel für jeden vollen vorliegenden Fall um 2 / 12 zu kürzen. Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate – RT – EUR Fortführung des Beispiels 2 Angaben in Euro Vorabpauschale für 2019 0,3603964 Kürzung unterjähriger Erwerb (2 Monate = 2 / 12) 0,3603964 x 2 / 12 = 0,0600661 Anteilige Vorabpauschale 0,4859820 Anteilige Vorabpauschale für 1.000 Anteile 1.000 x 0,3003303 = 300,33 Teilfreistellung („sonstiger“ Investmentfonds) – Steuerpflichtige Vorabpauschale 300,33 (Zufluss am 2. Januar 2020) Das inländische depotführende Kreditinstitut von Anfang 2020 einbehalten haben. Sofern Frau Frau Müller sollte auf die steuerpflichtige Vorab- Müller einen Freistellungsauftrag eingereicht hat, pauschale grundsätzlich Abgeltungsteuer in Höhe wird dieser mit der steuerpflichtigen Vorab von 75,08 Euro zzgl. SolZ in Höhe von 4,12 Euro pauschale verrechnet. Rückgabe / Veräußerung Davon kann abhängen, ob die Fondsanteile vor von Fondsanteilen: realisierte oder ab dem 1. Januar 2018 als erworben gelten. Veräußerungsgewinne und -verluste Erfolgt ein Teilverkauf aus einem Bestand, der Die Rückgabe oder Veräußerung von Fondsantei- schrittweise vor und nach dem Stichtag auf len führt grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen gebaut wurde, so gelten die zuerst erworbenen Veräußerungsgewinn oder -verlust. Bei der Er- Fondsanteile als zuerst verkauft (First-in-first-out- mittlung des Veräußerungsergebnisses ist danach Prinzip / FiFo-Verbrauchsfolge). Ist der Bestand zu unterscheiden, ob die zurückgegebenen / ver- auf mehrere Depots beim gleichen Kreditinstitut äußerten Fondsanteile vor oder ab dem 1. Januar aufgeteilt, so gilt jedes Unterdepot als eigenes 2018 erworben wurden. Depot, bei dem die FiFo-Verbrauchsfolge an gewendet wird (siehe auch Abschnitt „Häufig Wurden Fondsanteile aber beispielsweise durch gestellte Fragen“: „Kann ich die Verbrauchsreihen Erbschaft oder Schenkung erworben, gilt der Zeit- folge durch Depotaufteilung steuern?“ auf punkt des ursprünglichen Kaufs als Erwerbstag. Seite 45). 15
Investmentfonds und Steuern 2021 Rückgabe / Veräußerung von ab Vorabpauschale im Jahr des Erwerbs der Invest- 2018 angeschafften Fondsanteilen mentanteile anteilig um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs voran- Wurden die zurückgegebenen / veräußerten ging, gekürzt wurde, so ist auch im Falle einer Ver- Fondsanteile ab dem 1. Januar 2018 und somit äußerung nur diese geminderte Vorabpauschale nach Einführung der Investmentsteuerreform er- bei der Bereinigung des Veräußerungsergebnis- worben, entspricht das Veräußerungsergebnis ses zu berücksichtigen. der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten der zurückgegebe- Darüber hinaus ist im Falle einer Abwicklung nen / veräußerten Fondsanteile. eines Investmentfonds eine Bereinigung um die besitzzeitanteilige steuerfreie Substanzausschüt- Bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses tung vorzunehmen. wird auch die während der Besitzzeit der veräu- ßerten Anteile angesetzte → Vorabpauschale in In Abhängigkeit der zugrundeliegenden Fondsart Abzug gebracht. Dies verhindert eine Doppelbe- ist der Gewinn / Verlust aus der Rückgabe / Veräu- steuerung dieser Investmenterträge, da die Vor- ßerung gegebenenfalls zu einem bestimmten abpauschale anders als eine Ausschüttung den Prozentsatz steuerfrei (→ Teilfreistellung). Anteilswert nicht mindert. Falls die Schema zur Berechnung des Veräußerungsgewinns/-verlustes für ab dem 1. Januar 2018 angeschaffte Fondsanteile: Rückgabe-/Veräußerungserlös (inkl. Nebenkosten) – Maßgebende Anschaffungskosten – Besitzzeitanteilige Vorabpauschale (vor Teilfreistellung) + Besitzzeitanteilige steuerfreie Substanzauskehr bei Abwicklung eines Investmentfonds = Gewinn / Verlust aus der Veräußerung des Investmentanteils (vor Teilfreistellung) – Teilfreistellung in Abhängigkeit des für den Investmentanteil geltenden Teilfreistellungssatzes = Steuerpflichtiger Gewinn / Verlust aus der Rückgabe / Veräußerung des Investmentanteils 16
Investmentfonds und Steuern 2021 3. Beispiel Veräußerungsgewinn bei Kauf ab 2018 Herr Huber verkaufte am 28. Juli 2020 zu einem Die Anteile wurden bei einem inländischen depot- Rücknahmepreis von 1.004,94 Euro 150 Anteile an führenden Kreditinstitut verwahrt. dem Investmentfonds Allianz Thesaurus – AT – EUR, die er am 12. Mai 2020 zu einem Ausgabepreis von Es handelt sich um einen Aktienfonds, sodass ein 898,59 Euro erworben hat. Teilfreistellungssatz in Höhe von 30 % gilt. Allianz Thesaurus – AT – EUR Stück in Euro pro Anteil Steuerpflichtiger Ertrag in Euro Verkauf am 28.07.2020, Rücknahmepreis 150 1.004,94 Kauf am 12.05.2020, Ausgabepreis 150 898,59 Veräußerungserlös 150 150.741,00 Anschaffungskosten 150 134.788,50 Veräußerungsgewinn 15.952,50 Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) 4.785,75 Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 11.166,75 Rückgabe / Veräußerung von vor Der Gewinn / Verlust aus der fiktiven Veräußerung 2018 angeschafften Fondsanteilen ist erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe oder Veräußerung der Anteile durch den Anleger Werden ab 2018 Fondsanteile veräußert, die für steuerliche Zwecke zu berücksichtigen. Dies nach der Fifo-Verbrauchsfolge vor dem 1. Januar gilt auch für einen möglichen Zwischengewinn 2018 angeschafft wurden (sog. → Alt-Anteile), ist oder die akkumulierten thesaurierten Erträge bei aufgrund der Übergangsregelungen zur Invest- ausländischen thesaurierenden Fonds. mentsteuerreform eine zweitgeteilte Gewinnbe- rechnung vorzunehmen: Sofern es sich bei den zurückgegebenen / veräußerten Fondsanteilen um sog. → bestands- 1. E rmittlung des Veräußerungsgewinns / geschützte Alt-Anteile handelt, d. h. von vor 2009 verlustes für den Zeitraum bis 31.12.2017 angeschafften Anteilen, ist der Gewinn / Verlust Für dem Zeitraum zwischen Anschaffung der aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 Fondsanteile und dem 31.12.2017 wurde ein Ver- beim Anleger steuerfrei (siehe auch Abschnitt äußerungsgewinn/-verlust bereits aufgrund der „Übergangsvorschriften 2017 / 2018“ auf Seite 27). sog. fiktiven Veräußerung der Anteile zum 31.12.2017 berechnet. Die Ermittlung des Gewinns / Verlusts aus der fiktiven Veräußerung erfolgte nach der alten, bis Ende 2017 geltenden Rechtslage. 17
Investmentfonds und Steuern 2021 2. E rmittlung des Veräußerungsgewinns / ausländischen Fonds) im Zeitpunkt der tatsächli- -verlustes für den Zeitraum ab 01. 01.2018 chen Rückgabe / Veräußerung vor. Dies gilt jedoch Darüber hinaus sind die ab dem 1. Januar 2018 nicht für den Veräußerungsgewinn, wenn die bis zur (tatsächlichen) Rückgabe / Veräußerung Anteile vor 2009 erworben wurden, da sie einen erzielten Wertänderungen aus den Fondsanteilen Bestandsschutz haben. In diesem Fall ist der steuerpflichtig. Der Gewinn oder Verlust ermittelt Gewinn aus der fiktiven Veräußerung steuerfrei, sich nach dem ab 2018 geltenden Berechnungs- sodass Gewinne / Verluste, die auf den Zeitraum schema (siehe hierzu das Schema auf Seite 16). zwischen Kauf (vor 2009) und dem 31.12.2017 entfallen, nicht besteuert werden. Als maßgebende Anschaffungskosten sind die fiktiven Anschaffungskosten zum 1. Januar 2018 Sofern dem Kreditinstitut die Anschaffungsdaten anzusetzen. Diese ergeben sich grundsätzlich aus für die Fondsanteile nicht bekannt sind, erfolgt ein dem letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Steuerabzug auf Basis der Ersatzbemessungs- Rücknahmepreis der Fondsanteile. Als Veräuße- grundlage (30 % des Veräußerungserlöses bzw. rungserlös ist der tatsächlich erzielte Erlös aus der Einlösungsbetrages gelten hierbei als Veräuße- Anteilsveräußerung/-rückgabe zu berücksichtigen. rungsgewinn). Das Kreditinstitut berücksichtigt hierbei auch eine mögliche Teilfreistellung. Bei Auf diesen so ermittelten Gewinn / Verlust findet in einem Ansatz der Ersatzbemessungsgrundlage Abhängigkeit der zugrundeliegenden Fondsart besteht für Sie eine Veranlagungspflicht, wenn eine Teilfreistellung Anwendung. der tatsächliche Veräußerungsgewinn mehr als 30 % des Veräußerungserlöses beträgt. Sofern es sich bei den zurückgegebenen / ver äußerten Fondsanteilen um sog. bestandsge- Veräußerungsverluste werden durch das depot- schützte Alt-Anteile (d. h. Anschaffung vor 2009) führende Kreditinstitut im → allgemeinen Verlust- handelt, kann der steuerpflichtige Gewinn (nach verrechnungstopf vermerkt und dort mit positi- möglicher Teilfreistellung) mit einem Freibetrag in ven Kapitalerträgen verrechnet. Am Ende des Ka- Höhe von 100.000 Euro im Rahmen der → Veran- lenderjahres nicht verrechnete Verluste werden in lagung verrechnet werden (siehe auch Abschnitt das Folgejahr übertragen oder aber dem Anleger „Übergangsvorschriften 2017 / 2018“ auf Seite 27). gegenüber auf Antrag von dem deutschen Kreditinstitut bescheinigt. Dann können diese Ver- Steuereinbehalt auf luste auf Ebene der Veranlagung mit Kapitaler- trägen, die bei anderen depotführenden Stellen Veräußerungsgewinne erzielt wurden, verrechnet werden. Verwahrung im Inland Handelt es sich bei den veräußerten Fondsantei- Im Fall einer Verwahrung der Fondsanteile bei len um → bestandsgeschützte Alt-Anteile, d. h. vor einem inländischen depotführenden Kreditinsti- 2009 erworbene Anteile, kann der steuerpflichti- tut wird bei (tatsächlicher) Rückgabe oder Veräu- ge Gewinn, der auf den Zeitraum ab 2018 entfällt, ßerung der Anteile grundsätzlich Abgeltungsteu- mit einem Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro er (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen- verrechnet werden. Der Freibetrag kann aber nur steuer) durch das Kreditinstitut einbehalten. Auf bei → Veranlagung geltend gemacht werden und ab 2018 realisierte Veräußerungsgewinne/-ver- wird durch das deutsche Kreditinstitut nicht beim luste berücksichtigt das depotführende Kreditins- Steuereinbehalt berücksichtigt. Daher wird ein titut auch den Teilfreistellungssatz, sofern der entsprechender Gewinn / Verlust aus bestandsge- Fonds die Voraussetzungen hierfür erfüllt. schützten Alt-Anteilen in der Steuerbescheinigung im nachrichtlichen Teil gesondert ausgewiesen. Bei Rückgabe / Veräußerung von vor 2018 erwor- benen Fondsanteilen nimmt das depotführende Verwahrung im Ausland Kreditinstitut ebenfalls den Steuerabzug auf den Bei einer Verwahrung der Fondsanteile in einem Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum ausländischen Depot erfolgt kein Einbehalt von 31.12.2017 (sowie ggf. auf den Zwischengewinn Abgeltungsteuer, sodass grundsätzlich eine Ver- und akkumulierte thesaurierte Erträge (bei anlagungspflicht für den Anleger besteht. 18
Investmentfonds und Steuern 2021 4. Beispiel Verkauf von vor 2018 erworbenen Anteilen Frau Müller veräußerte am 10. November 2020 durchzuführen. Zunächst gelten die Anteile auf- ihre 250 gehaltenen Anteile an dem Investment- grund der Übergangsvorschriften zum 31. Dezem- fonds Allianz Interglobal – A – EUR. ber 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 als wieder angeschafft. Die Anteile an diesem Fonds hat sie ursprünglich am 9. Februar 2017 erworben und seitdem in Der Gewinn / Verlust aus der fiktiven Veräußerung ihrem Depot bei einer inländischen Bank ver- wird durch die Bank ermittelt. Als Veräußerungser- wahrt. Bei diesem Fonds handelt es sich um einen lös und Anschaffungskosten ist der letzte im Jahr Aktienfonds, sodass ein Teilfreistellungssatz in 2017 festgesetzte (ggf. um eine Steuerliquidität Höhe von 30 % anwendbar ist. Die Vorabpauscha- bereinigte) Rücknahmepreis anzusetzen. Die Bank le ist aufgrund der Ausschüttung in ausreichender hält den fiktiven Gewinn bis zur tatsächlichen Ver- Höhe in 2019 nicht angefallen. äußerung der Anteile vor, da dieser erst zu diesem Zeitpunkt steuerlich wirksam wird. Die Ermittlung Da Frau Müller die Fondsanteile vor 2018 erwor- des Veräußerungsergebnisses richtet sich nach der ben hat, ist eine zweiteilige Gewinnermittlung bis Ende 2017 geltenden Rechtslage. Allianz Interglobal – A – EUR Stück in Euro pro Anteil in Euro gesamt Fiktive Veräußerung zum 31.12.2017 Fiktive Veräußerung am 31.12.2017 250 288,61 Kauf am 09.02.2017, Ausgabepreis 250 273,62 Besitzzeitanteilige akkumulierte ausschüttungs- 250 1,55745 gleiche Erträge Zwischengewinn zum 31.12.2017 250 – (fiktiver) Veräußerungserlös 250 288,61 72.152,50 Anschaffungskosten 250 273,62 68.405,00 Besitzzeitanteilige akkumulierte ausschüttungs- 250 1,55745 389,36 gleiche Erträge Zwischengewinn 250 – – Fiktiver Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 3.358,14 19
Investmentfonds und Steuern 2021 Allianz Interglobal – A – EUR Der zweite Teil der Gewinnermittlung umfasst die 10. November 2020 erzielt wurden. Da es sich vor- Wertänderungen, die im Zeitraum vom Januar liegend um einen Aktienfonds handelt, ist dieser 2018 bis zur tatsächlichen Veräußerung am Gewinn zu 30 % steuerfrei. Stück in Euro pro Anteil in Euro gesamt Tatsächliche Veräußerung am 10.11.2020 Veräußerung am 10.11.2020, Rücknahmepreis 250 406,59 (fiktiver) Kauf am 01.01.2018 250 288,61 Veräußerungserlös 250 406,59 101.647,50 Anschaffungskosten 250 288,61 72.152,50 Veräußerungsgewinn 29.495,00 Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) 8.848,50 Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 20.646,50 Neben dem Gewinn aus der (tatsächlichen) 31. Dezember 2017 zu. Frau Müller hat somit am Veräußerung in Höhe von 20.646,50 Euro fließt 10. November 2020 einen steuerpflichtigen Ver- Frau Müller im Zeitpunkt der tatsächlichen äußerungsgewinn in Höhe von 24.004,64 Euro Veräußerung am 10. November 2020 auch der (= 20.646,50 Euro + 3.358,14 Euro) zu versteuern. Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum 20
Investmentfonds und Steuern 2021 Ergänzung zu Beispiel 4 Frau Müller hat am 10. November 2020 neben Gewinn / Verlust aus der fiktiven Veräußerung zum den oben erwähnten 250 Anteilen weitere 200 31. Dezember 2017 aus den 200 Fondsanteilen bei Anteile an dem Fonds Allianz Interglobal – A – Frau Müller steuerfrei. Auf eine Ermittlung des fik- EUR veräußert. Diese Anteile hat sie aber bereits tiven Veräußerungsgewinns/-verlustes wird daher im Jahr 2008 erworben und bei ihrer Bank im nachfolgend verzichtet. Inland verwahren lassen. Der Besteuerung unterliegt lediglich der Bei den 200 Fondsanteilen handelt es sich um sog. Gewinn / Verlust aus der tatsächlichen Veräuße- bestandsgeschützte Alt-Anteile, da diese vor 2009 rung, der ab 2018 realisierte Wertänderungen erworben wurden. In diesem Fall ist der umfasst. Allianz Interglobal – A – EUR Stück in Euro pro Anteil in Euro gesamt Tatsächliche Veräußerung am 10.11.2020 Veräußerung am 10.11.2020, Rücknahmepreis 200 406,59 (fiktiver) Kauf am 01.01.2018 200 288,61 Veräußerungserlös 200 406,59 81.318,00 Anschaffungskosten 200 288,61 57.722,00 Veräußerungsgewinn 23.596,00 Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) 7.078,80 Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 16.517,20 Den steuerpflichtigen Gewinn in Höhe von Das depotführende inländische Kreditinstitut be- 16.517,20 Euro kann Frau Müller allerdings mit rücksichtigt den Freibetrag beim Steuerabzug einem Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro ver- nicht, sodass auf den Gewinn zunächst grundsätz- rechnen lassen. Dies ist aber nur in der steuerli- lich Abgeltungsteuer einbehalten wird. chen Veranlagung durch das Finanzamt möglich. 21
Investmentfonds und Steuern 2021 Exkurs: Fiktive Veräußerung bei Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes Ändert sich für einen Publikumsfonds der anwendbare Teilfreistellungssatz oder fällt dieser weg, führt dies auf Ebene der beteiligten Fondsanleger zu einer fiktiven Veräußerung der Anteile an diesem Fonds. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Mischfonds aufgrund einer Änderung seiner Anlagebedingungen die Voraussetzungen eines Aktienfonds erfüllt. Durch die fiktive Veräußerung wird sichergestellt, dass auch auf Veräußerungsgewinne/ -verluste der jeweils gültige Teilfreistellungssatz zur Anwendung kommt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die fiktive Veräußerung ist der Tag, an dem die Änderung des Teil freistellungssatzes eintritt oder die Voraussetzungen für eine Teilfreistellung weggefallen sind (z. B. Tag der Wirksamkeit der Änderung der Anlagebedingungen). Die Anteile gelten am Folge- tag als fiktiv angeschafft. Zur Ermittlung des fiktiven Veräußerungsergebnisses ist als Veräußerungserlös grundsätzlich der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der Änderung bzw. des Wegfalls der Teilfreistellung anzu- setzen. Dieser Wert stellt zugleich die neuen (fiktiven) Anschaffungskosten dar. Ein Gewinn aus dieser fiktiven Veräußerung ist allerdings erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung / Rückgabe der betroffenen Fondsanteile zu versteuern. Bei Verwahrung der Fondsanteile im Inland berechnet das Kreditinstitut einen Gewinn / Verlust aus der fiktiven Veräußerung im Fall einer Änderung bzw. eines Wegfalls der anwendbaren Teilfreistellung und hält diesen bis zur tatsächlichen Rückgabe / Veräußerung der Anteile vor. Bei tatsächlicher Rückgabe / Veräußerung behält dann das depotführende Kreditinstitut auf diesen Gewinn und auf den Gewinn für den Zeitraum zwischen fiktiver Anschaffung und tatsächlicher Veräußerung / Rückgabe unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Teilfreistellungssätze grundsätzlich Abgeltungsteuer ein. Durch den Abzug von Abgeltungsteuer ist somit in solchen Fällen bei Inlandsverwahrung der Fondsanteile grundsätzlich keine Veranlagung erforderlich. Im Falle einer Verwahrung der Fondsanteile im Ausland besteht hingegen bei tatsächlicher Veräußerung oder Rückgabe der Anteile eine Veranlagungspflicht. 22
Investmentfonds und Steuern 2020 Abgeltungsteuersatz Die Abgeltungsteuer errechnet sich nach der Formel (Kapitaleinkünfte in Euro – 4 x anrechenbare ausländische Quellensteuer in Euro) Abgeltungsteuer in Euro = (4 + Kirchensteuersatz) Der Steuersatz beträgt 25 % ohne Kirchensteuer, bei 8 % Kirchensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg) 24,51 % und bei 9 % Kirchensteuer (im übrigen Bundesgebiet) 24,45 %. In der Formel wird ebenfalls die An- rechnung ausländischer Quellensteuern dargestellt. Solidaritätszuschlag Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei dem Bun- und Kirchensteuer deszentralamt für Steuern einen sogenannten Die Abgeltungsteuer erhöht sich in 2020 um den Sperrvermerk zu beantragen. Das inländische → Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % des depotführende Kreditinstitut erhält dann keine Betrags der Abgeltungsteuer. Je nach Zugehörig- Informationen über die mögliche Kirchensteuer- keit zu einer Religionsgemeinschaft fällt außer- pflicht des Anlegers, sodass der Kirchensteuerab- dem → Kirchensteuer an. Seit 2015 wird auch die zug unterbleibt. In diesem Fall hat der Anleger bei Kirchensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich Bestehen einer Kirchensteuerpflicht seine Kapital durch das inländische depotführende Kreditin erträge in der Einkommensteuererklärung anzu- stitut einbehalten. Die Kirchensteuerpflicht des geben (Veranlagungspflicht zur Ermittlung und Anlegers wird in einem automatisierten Verfahren Veranlagung der Kirchensteuer). durch das inländische depotführende Kreditinsti- tut beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab- Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspart- gefragt. Je nach Wohnsitz-Bundesland und ner ein Gemeinschaftskonto bzw. -depot, werden Religionsgemeinschaft des Anlegers wird Kirchen die Kapitalerträge für die Ermittlung der Kirchen- steuer einheitlich in Höhe von 8 % (Baden-Würt- steuer hälftig zwischen den Ehegatten / Lebens temberg, Bayern) oder 9 % (übriges Bundesge- partnern aufgeteilt und ggf. dem jeweils relevan- biet) einbehalten. ten Kirchensteuereinbehalt unterworfen. Bei sons- tigen Gemeinschaftskonten ist das automatisierte Verfahren für den Einbehalt der Kirchensteuer grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Kapitalein- künfte sind dann von den Beteiligten jeweils in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, sofern eine Kirchensteuerpflicht besteht. 23
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