Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
35. Jahrgang Donnerstag, 28. Oktober 2021 Nr. 43 Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen : Alexander Baetz; Abendstimmung am Staufener Schlossberg Herausgeber: Stadt Staufen im Breisgau Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Michael Benitz oder sein Vertreter im Amt Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,Tel.: 07771 9317-11 E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Homepage: www.primo-stockach.de
Donnerstag, 28. Oktober 2021 Einwohnerversammlung 2021 Staufen startet nach Corona neu durch Bürgermeister Benitz informierte weiter über den aktuellen Stand des geplanten 2. Bauabschnitts der Ortsumfahrung L 123, die Si- tuation bei den Hebungsrissen in der historischen Altstadt, die Finanzlage Staufens und Personalveränderungen bei der Stadt- verwaltung und den Außenstellen. Nachdem die Corona-Pandemie langsam überstanden scheint, war es Bürgermeister Michael Benitz und dem Team der Stadtverwal- tung ein Anliegen, die Einwohner Staufens aus erster Hand über anstehende Projekte und Arbeitsschwerpunkte zu informieren. Während sich beim ersten Termin im Juli 2021 alles um die Pla- nungen für den Neubau eines Bürgerhauses mit Mediathek dreh- v. l. n. r.: Ato Ruppert, Schwester M. Germana Ganter und Volker Siehr wurden von te, lag dieses Mal der Fokus auf den vielen anderen Themen, die Bürgermeister Michael Benitz mit der Ehrenmedaille der Stadt Staufen geehrt den Arbeitsalltag der Stadtverwaltung aktuell bestimmen. Höhepunkt des Abends war die Verleihung von drei Ehrenme- Große Veränderung gibt es im Bereich Kinderbetreuung und daillen, die die Stadt Staufen für herausragendes ehrenamtliches Schulinfrastruktur auch in den Staufener Teilorten. So konnte Engagement und nur auf einstimmigen Beschluss des Gemein- Bürgermeister Benitz zunächst von den erfolgreich abgeschlos- derates vergibt. senen Sanierungs- und Umbauarbeiten am Schulhaus in Wettel- Zunächst nahm Schwester Maria Germana Ganter die Ehrung in brunn berichten, aber auch vom Umbau der Schule in Grunern zu Form von Medaille und Urkunde stellvertretend für alle Ordens- einer Kindertagesstätte. schwestern des Altenpflegeheims St. Margareten entgegen. Ihr Leben steht ganz im Dienst am Mitmenschen und gerade die Um- In Staufen konnte der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stände während der Corona-Pandemie haben sie und alle Mitar- Mitte Oktober den Erweiterungsbau des Faust-Gymnasiums in beiter über alle Maßen gefordert. Schwester Germana selbst war Betrieb nehmen, der nur deshalb schon jetzt realisiert werden von 2005-2011 Seelsorgerin in St. Margareten, von 2011-2017 konnte, weil die Stadt Staufen die Vorfinanzierungskosten von Provinzoberin und ab November 2017 Konventsoberin; bis zum rund einer dreiviertel Million Euro für zehn Jahre dafür trägt. heutigen Tag versieht sie ihren Dienst an der Pforte. Alle Schulstandorte wurden mittlerweile außerdem mit mobilen Mit Ato Ruppert und Volker Siehr wurden dann zwei ehemalige Luftreinigungsgeräten ausgerüstet und dank des sogenannten Stadträte geehrt. Digitalpakts von Bund und Land kann der Aufbau einer zeitge- mäßen Bildungsinfrastruktur vorangetrieben werden. Ato Ruppert ist ein „grünes Staufener Urgestein“: nach der Tschernobyl-Katastrophe im Jahr 1986 war er Mitbegründer der Im Gewerbegebiet Gaisgraben haben mittlerweile die Bauarbei- Elterninitiative Staufen, aus der später dann die Bürgerinitiative ten für die neue BDB-Musikakademie mit Hotel begonnen, die Umweltschutz hervorging. 1989 begann sein 20-jähriges kom- nicht nur Übernachtungsmöglichkeiten, Konzert- und Übungs- munalpolitisches Wirken, in denen die Umweltliste Staufen mit räume für Blasmusikbegeisterte bietet, sondern auch einen gro- ihm als Fraktionschef politisch an Bedeutung gewonnen hat. ßen Beitrag zur touristischen Infrastruktur Staufens leisten wird. Schwerpunkt seiner Arbeit war die kommunale Energiepolitik. Anschließend informierte Bürgermeister Benitz über das Thema Seit 2013 kümmert er sich als technischer Geschäftsführer der BEGS (Bürgerenergiegenossenschaft Südbaden) ehrenamtlich Hochwasserschutz am Neumagen sowie das Starkregenrisikoma- darum, dass die Einlagen der über 400 Genoss*innen zukunfts- nagement für die Teilorte Grunern und Wettelbrunn und künftig sicher in die Anlagen zur Produktion regenerativer Energie inves- auch in Staufen. tiert werden. Als ehemaliger Bibliotheksdirektor der Universitäts- Auch in Staufen steht das Thema Umwelt- und Klimaschutz ganz Bibliothek Freiburg initiierte er ein Projekt zur Digitalisierung oben auf der Agenda. Bürgermeister Benitz gab einen Überblick des Staufener Wochenblatts der 1920er- und 30er-Jahre für das über die geplanten Maßnahmen in Staufen wie z. B. die Photo- Stadtarchiv. voltaik-Kampagne, die Eigenheimbesitzer bei der Installation von Volker Siehr, langjähriger Rektor der Thaddäus-Rinderle-Grund- PV-Anlagen und –Speichern unterstützt. Der geplante Ausbau und Hauptschule, war insgesamt 24 Jahre lang Mitglied des Stau- des Radwegenetzes entlang der L129/K 4943 (Wettelbrunn, Hei- fener Gemeinderats und hat sich in einer Vielzahl von Ausschüs- tersheim, Gallenweiler) soll zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad sen und Kommissionen engagiert. ermutigen und den Weg zur Schule oder an den Arbeitsplatz si- cherer machen. Aber auch nach seinem Ausscheiden aus dem Stadtparlament ist er noch sehr aktiv, so etwa im Vorstand des Arbeitskreises Staufe- Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Weiterentwicklung des ner Stadtbild e. V. und der Stiftung zur Erhaltung der historischen Flächennutzungsplans im Gemeindeverwaltungsverband mit Altstadt, beim Museumsdienst, oder als Leiter der Badmintonab- Münstertal, verschiedene laufende Bebauungsplanverfahren so- teilung des TV Staufen – einem Sport, den er vor rund 30 Jahren wie die aktuellen Sanierungsarbeiten an der Staufener Burg. mit hierher brachte und etablierte. Der Ausbau des Breitbandnetzes in Staufen und den beiden Nach der abschließenden Fragerunde, bei der das Thema innen- Teilorten Grunern und Wettelbrunn ist in den vergangenen Jah- stadtnahes Parken im Vordergrund stand, lud die Stadtverwal- ren erfreulicherweise gut vorangekommen, sodass ein Großteil tung zu einem Glas Wein ein, bei dem man nach langer Zeit end- der Haushalte mittlerweile über schnelles Internet verfügt. lich wieder einmal miteinander ins Gespräch kommen konnte. 2
Donnerstag, 28. Oktober 2021 Der Gewerbeverein Staufen e. V. sammelt Spenden für Flutopfer Der Gewerbeverein Staufen hat eine Spendenaktion zuguns- ten der Betroffenen der Flut in der Region Ahrweiler ins Leben gerufen. Weitere Informationen und die aktuelle Bedarfsliste finden Sie auf der Homepage des Gewerbevereins (www.gewerbeverein-staufen.de). Sanierung der Neumagenbrücke verzögert sich Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen blei- ben bis Anfang Dezember bestehen Die Sanierung der Neumagenbrücke im Staufener Nor- den verzögert sich um ca. fünf Wochen. Grund seien Lie- ferschwierigkeiten beim Grundierharz, welches für die Abdichtung der Brücke zwingend notwendig sei. Dies habe die ausführende Baufirma mitgeteilt, so das Regie- rungspräsidium Freiburg (RP) in einer Pressemitteilung. Der eng getaktete Zeitrahmen sei deshalb nicht mehr haltbar. Die Straßenbauer im RP bitten um Verständnis, dass die bestehenden Verkehrsbeschränkungen bis An- fang Dezember andauern werden. Ursprünglich sollten die Sanierungsarbeiten Ende Okto- ber abgeschlossen werden. 3
Donnerstag, 28. Oktober 2021 Aktuelle Veranstaltungen Aktuelle Ausstellungen 30.10. Keramikmuseum Staufen 09:00-13:00 Uhr Flohmarkt der Staufener Tafel am Kronen- brunnen, Staufen Zweigstelle des BLM Wettelbrunner Str. 3, 79219 Staufen i. Brsg Tel. 07633 6721, www.landesmuseum.de 31.10. und 01.11., jeweils 17:00 Uhr Auerbachs Kellertheater spielt „Der Sturm“ von William Öffnungszeiten: Shakespeare in einer Bearbeitung von Eberhard Busch. Telefoni- Mittwoch bis Samstag 14:00 - 17:00 Uhr Sonntag 12:00 - 17:00 Uhr sche Reservierung unter 500350 (AB) oder per Mail an: kartenbestellung@auerbachs-kellertheater.de 02.11. Sonderausstellung des 10:00 Uhr Dienstag-Wanderung mit dem Schwarzwaldverein Badischen Landesmuseums: (Gehzeit: 2 Std.) Treffpunkt: Annabrücke. Ansprechpartner: Frie- Die wilden 70er - Freiheit in Form & Farbe del Hunger, Tel. 07633 6579, und Franz Hinek, Tel. 07633 5575. bis 27. November 2021 Gäste sind herzlich willkommen. Studioausstellung im Regelmäßige Veranstaltungen: Keramikmuseum Donnerstag: Judith Bloedjes - Ringe und Schlingen 18:00 Uhr Weinprobe mit kleiner Kellerführung im Weingut bis 28. November 2021 Landmann; Anmeldung unter Tel. 5510. Stadtmuseum im Rathaus Fernrohr in die Vergangenheit Staufener geöffnet zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses Wochenmarkt sowie am Sonntag von 14:00 bis 17:00 Uhr. Historischer Ratssaal, 1. OG sowie im EG latz auf dem Marktp d Sa m stag Mittwoch un Uhr 8:00 bis 13:00 Stubenhaus Staufen Peter Huchel und Erhart Kästner Literarische Dauerausstellung Geöffnet Samstag und Sonntag von 14:00 bis 17:00 Uhr GALERIE K (Haus der Modernen Kunst) Ballrechter Str. 19, Tel. 07633 929441, info@galerie-k.art | www.galerie-k.art Duo-Ausstellung: Armin Göhringer & Tilmann Zahn 20 21! ktober bis 12. Dezember 2021 m 31. O ende a Eröffnung: Freitag, 29.10.2021, 19:00 Uhr Saison Einführung: Dr. Antje Leichleiter Galerie Fluchtstab Das Schaufenster der Galerie Fluchtstab in der Kirch- Kletterwald straße 16 erinnert aktuell an Joseph Beuys (1921- Staufen 1986), den wohl bedeutendsten deutschen Künstler des 20. Jahrhunderts. nntag Samstag und So Uhr 11:00 bis 18:00 Kontakt: Elmar Bernauer, Tel. 82107 www.galerie-fluchtstab.de Tango- und Bandoneonmuseum Staufen e. V. Grunerner Straße 1, im Kapuzinerhof Tel. 0172 7453626 Weitere Infos unter: Öffnungszeiten: www.kletterwald-staufen.de Sonntag 15:00-18:00 Uhr weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung. 4
Donnerstag, 28. Oktober 2021 STADT VERWALTUNG Bereitschaftsdienste E-Mail: info@staufen.de - Internet: www.staufen.de Sprechstunden der Dienststellen DRK-Rettungsdienst (ohne Vorwahl) 112 Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Ärztlicher Notfalldienst Di. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags nach Vereinbarung an Wochenenden und Feiertagen Sprechstunden des Bürgermeisters nach Vereinbarung. rund um die Uhr, 116 117 an Werktagen: Mo-Do 18.00-08.00 Uhr, Fr 16.00-08.00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros Wie die der Stadtverwaltung und zusätzlich Allgemeine Notfallpraxis Freiburg (Erwachsene) Dienstag und Donnerstag, Universitätsklinikum Freiburg, Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg nachmittags 14:00 - 16:30 Uhr Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Tourist-Information Mo, Di, Do 20:00-24:00 Uhr Mi, Fr 16:00-24:00 Uhr Montag-Freitag 09:00-12:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Sa, So und an Feiertagen 08:00-24:00 Uhr Samstag 10:00-12:00 Uhr Kinderärztliche Notfallpraxis Freiburg St. Josefskrankenhaus, Sautierstraße 1, 79104 Freiburg Ansprechpartner im Rathaus Tel. Öffnungszeiten Telefonzentrale/Fundbüro Christine Menges 805-0 Mo – Do 19:00-22:30 Uhr Fax 505-93 Fr 16:00-22:30 Uhr Sekretariat Bürgermeister/ Carmen Malinverno 805-21 Sa, So und an Feiertagen 08:00-22:30 Uhr Redaktion Rathausblatt Fax 805-50 Augenärztliche Notfallpraxis Freiburg Tourist-Information Gregor Malotki Universitätsaugenklinik Freiburg, Killianstr. 5, 79106 Freiburg Christiana Grathwohl Öffnungszeiten Daniela Lautenbach 805-36 Mo, Di, Do 19:00-22:00 Uhr Stadtarchiv, Presse- und Mi 13:00-22:00 Uhr Öffentlichkeitsarbeit, Kultur Dr. Christof Diedrichs 805-30 Fr 16:00-22:00 Uhr Hauptverwaltung Amtsleiterin Sa, So und an Feiertagen 08:00-22:00 Uhr Isabella Schuhmann 805-25 Tierärztlicher Notdienst EDV, Personal Stefanie Pankratz 805-28 Den tierärztlichen Notfalldienst Markgräflerland Integration/Koordination erfahren Sie unter Telefon 07631 36536 Flüchtlinge Cornelia Jakob 805-23 Liegenschaftsverwaltung Stephanie Glockner 805-31 Sozialstation Südlicher Breisgau e.V. Pflegerische Notfälle Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro/ Martina Wenzl, Roswitha Merkt, Renten Esther Kiefer 805-35 an Wochenenden und Feiertagen 07633 12219 Ordnungsamt/Standesamt/ Dorfhelferinnenstation Münstertal-Staufen Friedhofswesen Andreas Grethler 805-22 Einsatzleitung über die Station Schallstadt, Frau Karin Birk, Gemeindevollzugsdienst Elvira Götz 805-34 Tel. 07664 4058069, karin.birk@dorfhelferinnenwerk.de Offene und mobile Jugendarbeit Christoph Zacharias 0157 50486294 Weitere Infos unter www.dorfhelferinnenwerk.de Finanzverwaltung/ Amtsleiterin Essen auf Rädern (Caritasverband) 07633 8404 Kämmerei Gerlinde Riesterer 805-57 Notrufe Steueramt/Kämmerei Sandra Seywald 805-58 Notruf Feuerwehr + Notarzt 112 Simone Bischoff 805-48 Stadtkasse Manuela Blattmann 805-26 Feuerwehrgerätehaus (nicht ständig besetzt) 6033 Julia Wiesler 805-26 Notruf 110 Stadtbauamt Amtsleiter Polizeiposten Staufen nach Dienstschluss: 07633 923690 Hochbau, Stadtplanung Michael Kübler 805-40 Polizeirevier Müllheim 07631 17880 Hochbau, Bauunterhaltung Jens Schleinig 805-41 Krankentransporte 0761 19222 Bauverwaltung, Beiträge Monika Ortlieb 805-38 Vergiftungs-Informationszentrale Sekretariat Petra Küster 805-39 Uni-Klinik Freiburg 0761 19240 Schlichtungsstelle Ursula Harrs 805-62 BRH-Rettungshundestaffel Oberrhein 07621 19222 Stadtbauamt Amtsleiter Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder Tiefbau, Umweltamt Dr. Peter Schalk 805-37 0800 1110222 Bauverwaltung, Tiefbau Gerlinde Steinle 805-47 Störungsdienste Bauhof/Stadtgärtnerei Markus Pfefferle 929747 Wasser Stadtwerke MüllheimStaufen 0800 5889690 Wasserwerk Andreas Weber 0170 916 4344 Gas: Badenova 0800 2767767 VHS, Bereich Staufen Sabine Steck 805-52 Strom: Badenova 0800 2767767 Forstamt Staufen Revierförster Unitymedia 0221 46619100 Wolfgang Mangold 0162 2550720 Stadtwerke MüllheimStaufen AlemannenStrom - Gas - Wasser Öffentliche Bibliothek Staufen Ihr Kundenbüro 07633 9332240 Tel. 07633 81822 bibliothek.staufen@lkbh.de Am Schießrain 1a - 79219 Staufen, Fax: 07633 93322467 service@alemannenenergie.de, www.alemannenenergie.de Öffnungszeiten: Dienstag 10:00 - 14:00 Uhr Während der Schulferien: Abfallwirtschaft 15:00 - 19:00 Uhr Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald - Dienstag 15:00-19:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Mitwoch 10:00-12:00 Uhr www.breisgau-hochschwarzwald.de 15:00 - 17:00 Uhr 15:00-17:00 Uhr Fragen zu Gebühren + Behälterbestellung 0761 21879707 Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00-19:00 Uhr 15:00 - 19:00 Uhr David Janßen, Notar in Staufen 07633 9885100 Freitag 10:00 - 14:00 Uhr Grunerner Straße 9, zentrale@notar-janssen.de 5
Donnerstag, 28. Oktober 2021 Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell ■ Notfalldienste der Apotheken ■ Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der 30.10. Apotheke am Bahnhof, Bad Krozingen, Bahnhofstraße 6 Grünschnittsammelstelle an der 31.10. Linden-Apotheke, Buggingen, Breitenweg 10 A ' Tuniberg-Apotheke, FR-Munzingen, St.-Erentrudis-Str. 22 KirchhofenerStraße (beim Bauhof) 01.11. Breisgau-Apotheke, Kirchhofen, Staufener Straße 1 Im Oktober: Ab November: Flora-Apotheke, Müllheim, Hauptstraße 123 Mittwoch 14:00-18:00 Uhr Mittwoch 14:00-18:00 Uhr Freitag 15:00-18:00 Uhr Samstag 09:00-12:00 Uhr ■ Sprechstunden Rentenversicherung Samstag 09:00-12:00 Uhr Die Sprechstunde der Rentenversicherung bei Herrn Krix findet am 4. Dienstag im Monat nach vorheriger Absprache statt. Terminvereinba- Annahme von Papier, Kartonagen, Metall, Flaschenglas/-kork, Elektrogerä- rung unter Tel. 805-0 oder 805-35 (Bürgerbüro). ten, CDs und Grünschnitt. ■ Abfallbeseitigung ■ Selbstanlieferung von Sperrmüll Graue Tonne und zugelassene Müllsäcke des Landratsamtes Sie können Ihren Sperrmüll auch selbst beim Regionalen Freitag, 29. Oktober 2021, ab 06:00 Uhr Abfallzentrum im Gewerbepark Breisgau (Ehrenkirchener Straße 3, Biotonne 79427 Eschbach) abliefern. Bringen Sie dazu ihre ausgefüllte Donnerstag (!), 4. November 2021, ab 06:00 Uhr Sperrmüllkarte bei der Anlieferung mit. Schadstoffsammlung Öffnungszeiten: Samstag, 6. November 2021, von 09:00-12:00 Uhr Montag, Dienstag 09:00-15:00 Uhr am Wendehammer, Janke-und-Kunkel-Straße Donnerstag, Freitag 12:00-18:00 Uhr Gelbe Säcke Samstag 08:00-12:00 Uhr Dienstag, 9. November 2021, ab 06:00 Uhr in Grunern Mittwoch, 10. November 2021, ab 06:00 Uhr in Staufen und Wettelbrunn Papiertonne in Staufen, Grunern und Wettelbrunn Mittwoch, 24. November 2021, ab 06:00 Uhr, in der Innenstadt ab 9:00 Uhr IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR? Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein! Amtliche Bekanntmachungen Sitzungen Fundsachen Verwaltungsausschuss Wir weisen darauf hin, dass in den Geschäften, Banken etc. lie- am Montag, 8. November 2021, 18:00 Uhr gengebliebene Fundsachen baldmöglichst auf dem Fundbüro im Stubenhaus, Hauptstraße 56 C, Erhart-Kästner-Saal (1. OG) abgegeben werden sollten, da die Verlierer sich dort nach verlo- renen Gegenständen erkundigen. Eine Auflistung der aktuellen Bauausschuss Fundsachen finden Sie auf unserer Homepage www.staufen.de am Mittwoch, 10. November 2021, 17:30 Uhr unter Service & Verwaltung > Stadtverwaltung > Fundbüro. im Stubenhaus, Hauptstraße 56 C, Erhart-Kästner-Saal (1. OG) Das Fundbüro, Frau Christine Menges, erreichen Sie per E-Mail an Gemeinderat menges@staufen.de oder telefonisch unter der 805-32. am Mittwoch, 24. November 2021, 19:00 Uhr der Sitzungsort wird noch bekanntgegeben Fundgrube Zu verschenken: • neuwertiges IKEA-Billy-Bücherregal 80 x 202 cm – Die Tagesordnungspunkte der Sitzung finden Sie, neben Tel. 0163 9643651 dem Aushang am Rathaus, auch im Internet unter https:// • Wäschespinne (original verpackt), 2 Holzstühle (Erle) mit staufen.ratsinfomanagement.net. Polster, schwarze Ledergarnitur (2- und 3-Sitzer, gut erhalten), verschiedene Deckenleuchten, Dampfreiniger (originalver- Dort sind auch die Niederschriften der öffentlichen Sitzun- packt) – Tel. 0170 5379220 gen einsehbar. Günstig abzugeben: • Ausziehbett aus Holz inkl., Lattenrost für Matratzen 200 x 90 cm, Tel. 0179 2391795 (WhatsApp oder SMS) 6
Donnerstag, 28. Oktober 2021 Übersicht der Straßenbaustellen in Staufen In den nächsten vier Wochen werden im der Kernstadt sowie in den Ortsteilen Grunern und Wettelbrunn einige Straßenbaustellen notwendig sein. Das Tiefbauamt Staufen hat bei der Koordination darauf geachtet, dass • Hauptverkehrsachsen möglichst nicht doppelt betroffen sind (Ausnahme: gemäß Pressemitteilung des RP Freiburg, s. Seite 3, verlängert sich die Sanierung der Neumagenbrücke bis Anfang Dezember 2021) • die verkehrlich wirksamen Baustellen in einem Straßenabschnitt nicht gleichzeitig stattfinden (z. B. Grunerner Str.) • und die Arbeiten gebündelt mit anderen Sparten der Ver- und Entsorgung durchgeführt werden (z. B. Senkelgasse). Vorhaben Ort der Baustelle Bauherr voraussichtl. Dauer Verkehrliche Beschränkung halbseitige Sperrung im Baustellenbereich Sanierung L 123 RP Freiburg bis Anfang Dez. 2021 und Ampelbetrieb; Sperrung der Kreisstra- Neumagenbrücke ße K4949 nach Ehrenkirchen Gebäudesanierung St.-Johannesgasse 12 Privat bis 14.01.2022 halbseitige Sperrung im Baustellenbereich Gebäudesanierung Albert-Hugard-Str. 28 Privat bis 29.10.2021 halbseitige Sperrung im Baustellenbereich Weinstr. Ortsausgang, Vollsperrung im Baustellenbereich Orts- Straßensanierung Stadt bis 03.11.2021 Wettelbrunn ausgang bis K 4943 Weingässle, Anschlussarbeiten Stadt, Stadtwerke bis 05.11.2021 Vollsperrung; Behelfszufahrt für Anlieger Wettelbrunn Kabelarbeiten Meiergasse 5 Privat bis 29.10.2021 halbseitige Sperrung im Baustellenbereich Vollsperrung im Baustellenbereich mit Kanalanschluss Im Grün 27 Privat bis 05.11.2021 Umleitung Vollsperrung im Baustellenbereich mit Kanalsanierung Dorfstr.13, Grunern Stadt 02.-06.11.2021 Umleitung Grunerner Str. / Kanalarbeiten Privat 02.-06.11.2021 halbseitige Sperrung im Baustellenbereich Faust-Gymnasium 02.11.2021- Ver- und Entsorgung Senkelgasse, Grunern Stadt, Stadtwerke Sperrung im Baustellenbereich Mitte Apr. 2022 Fuß-/Radweg entlang Sperrung im Baustellenbereich für Münstertalbahn Neumagen oberhalb SWEG 08.-13.11.2021 Fuß-/Radverkehr Etzenbach Vollsperrung im Baustellenbereich mit Kanalsanierung Am Schießrain 27 Stadt 08.-19.11.2021 Umleitung Stromversorgung Grunerner Str. 3 Stadtwerke 08.11.-08.12.2021 halbseitige Sperrung im Baustellenbereich Asphaltsanierung Krozinger Str. 2-4 Stadt 15.-22.11.2021 Vollsperrung im Baustellenbereich Die Stadtverwaltung dankt im Namen aller Bauherren für das Verständnis. Straßensperrung in Wettelbrunn, Weinstraße In Wettelbrunn wird die Weinstraße vom Ortsausgang zum Ab- zweig Kreisstraße K4943 saniert. Die Asphaltarbeiten finden vom 25. Oktober bis 3. November 2021 statt. In diesem Zeit- raum ist die Weinstraße im betreffenden Abschnitt voll gesperrt. Der Termin kann sich aufgrund nicht planbarer Ereignisse (Wet- ter, zusätzliche Maßnahmen etc.) verschieben bzw. verlängern. 7
Donnerstag, 28. Oktober 2021 Straßensperrung in Grunern, Dorfstraße Durch die Untersuchung der öffentlichen Kanalisation im Rah- Kirche men der durchgeführten Eigenkontrollverordnung (EKVO) wur- de in der Dorfstraße ein Schaden am bestehenden Schmutz- wasserkanal festgestellt. Die Schadstelle lässt sich nicht in geschlossener Bauweise beheben, weswegen der Kanal der Stelle in offener Bauweise repariert werden muss. Die Tiefbauar- beiten werden innerhalb der Herbstferien vom 1. bis 5. Novem- ber durchgeführt, wobei sich der Termin aufgrund nicht planba- rer Ereignisse (Wetter, zusätzliche Maßnahmen etc.) verschieben Dorfstraße bzw. verlängern kann. Aufgrund der geringen Restfahrbahn- breite wird die Dorfstraße in dem Zeitraum für den PKW-Verkehr gesperrt. Gewerbekanal Straßensperrung in Staufen, Am Schießrain Durch die Untersuchung der öffentlichen Kanalisation im Rah- men der durchgeführten Eigenkontrollverordnung (EKVO) wurde in der Straße Am Schießrain ein Schaden mit stark ein- dringendem Grundwasser in den bestehenden Schmutzwas- serkanal festgestellt. Die Schadstelle lässt sich nicht in geschlos- sener Bauweise beheben, weswegen der Kanal an der Stelle in offener Bauweise repariert werden muss. Die Tiefbauarbeiten Am Schießrein sollen im Zeitraum vom 8. bis 19. November durchgeführt wer- den, wobei sich der Termin aufgrund nicht planbarer Ereignisse (Wetter, zusätzliche Maßnahmen etc.) verschieben bzw. verlän- gern kann. Aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite wird die Straße Am Schießrain in dem Zeitraum für den PKW-Verkehr ge- sperrt und über die Albert-Hugard-Straße und Richard-Müller- Untere Mauermatten Straße umgeleitet. Ausbildung 2022 Sie suchen einen vielseitigen und abwechslungsreichen Beruf und möchten in einem interessanten Arbeitsgebiet tätig sein? Sie interessieren sich für Kommunalpolitik, sind aufgeschlossen, teamfähig und haben Freude am Umgang mit Menschen? Dann bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Staufen als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder Bachelor of Arts - Public Management (m/w/d) Nähere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsberufen finden Sie unter www.staufen.de oder über diesen QR-Code: Telefonische Auskünfte erteilt Isabella Schuhmann unter Tel. 07633 805-25. Bewerbungsschluss ist der 30.11.2021. 8
Donnerstag, 28. Oktober 2021 halbe Stunde dauern. Man lege sich nicht horizontal nieder, sondern Offene und mobile Jugendarbeit Staufen ruhe nur im Armstuhl halb sitzend. Programm und Aktionen im Oktober/November 2021: Do. 28.10. Offener Mittagstreff 13-14 Uhr Lesenswerte Beiträge zur Staufener Geschichte, auch bestens Mädchengruppe (mit Anmeldung) 16-18 Uhr geeignet als Geschenke zu allen Anlässen, sind erhältlich in der Fr. 29.10. Offener Treff ab 10 J. 16-20 Uhr Tourist-Info und in der Goethe-Buchhandlung. Mi. 03.11. Capture the Flag (ab 5.Klasse) 14-18 Uhr Do. 04.11. Ferienprogramm Waldtag 09-13 Uhr - 1250 Jahre Staufen Stadtchronik von Jörg Martin Fr. 05.11. Ferienprogramm Spiel, Spaß & Freizeit 09-13 Uhr - Michael Sattler aus Staufen von W. Schäffner Jugger (ab der 5. Klasse, max. 12 Teiln.) 14-17 Uhr - Thaddäus Rinderle aus Staufen von W. Schäffner - September 1848, der Struve-Putsch in Staufen Achtung: Ferienangebote mit vorheriger Anmeldung - Meister Hans Sixt von Staufen von W. Schäffner - Die Heilige Anna – Stadtpatronin von Staufen von W. Schäffner Neben den genannten Angeboten sind wir auch „mobil“ in - Wer war Dr. Faust? von Günther Mahal Staufen unterwegs und ansprechbar für Eure Anliegen. Wei- - Schulzeiten in Staufen von Wolfgang Petter tere Angebote und Projekte sind in Planung. Änderungen - Die Gusseisenbrücke von Staufen im Breisgau von Gerd Schwartz sind möglich. Infos darüber gibt’s auch auf Instagram oder - 800 Jahre Wettelbrunn Facebook unter jugendarbeit.staufen. - Wie Luther doch noch nach Staufen kam von Gerd Schwartz Team der Jugendarbeit Staufen Wolfgang Petter Alina Petrovic und Eine umfassende Dokumentation von Silke Guckes über den Christoph „Zachi“ Zacharias Friedhof in Staufen und weitere Beiträge zur Staufener Stadtge- schichte finden Sie außerdem im Internet unter Grunener Straße 3, www.stadtgeschichtestaufen.wordpress.com 79219 Staufen Tel. 07633 9296670 Stadt Müllheim mobil 0157 50486294 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald jugendarbeit.staufen@ skf-staufen.de powered by Satzung S.k.F. Staufen e. V. über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland- FACEBOOK-SQUARE INSTAGRAM jugendarbeit.staufen Breisgau“ bei der Stadt Müllheim und seiner Geschäftsst elle(Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabga- Geschichtliches bengesetzes jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Ge- meinderat der Stadt Müllheim am 16.12.2020 folgende Satzung In vielen Gegenden Deutschlands ist freilich unter unseren Haus- beschlossen: frauen immer noch der Irrtum verbreitet, daß Kohl, überhaupt Ge- müse, nur mit reichlichen Fett zubereitet werden könne. Niemand predigt die These, daß der Mensch überhaupt kein Fleisch oder Fett §1 zu seiner Ernährung braucht. Aber in den letzten Jahrzehnten ist Gebührenpflicht das Fleisch und Fett bei der Mahlzeit zu einer Stellung, zu einer Be- (1) Die Stadt Müllheim erhebt Gebühren für die Erstattung von deutung gelangt, die es früher niemals hatte. Diese ausschließlich Gutachten durch den gemeinsamen Gutachterausschuss „Mark- Fleisch und Fetternährung findet man vor allem in Norddeutschland gräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim (im Folgenden Ge- immer wieder, während der Süddeutsche an seiner gesünderen Kost, meinsamer Gutachterausschuss) gemäß § 192ff Baugesetzbuch bei der Gemüse die Hauptrolle spielt, festgehalten hat. (BauGB) und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachter- ausschusses nach Maßgabe dieser Satzung. Wer glaubt, hier Erkenntnisse der modernen Ernährungslehre zu lesen, der irrt. Vor nahezu 90 Jahren erfuhren solches die Staufe- (2) Diese Satzung gilt nicht für Gutachten des Gemeinsamen ner aus ihrem Wochenblatt. Aber auch diesen Tipp gab es, egal Gutachterausschusses und Tätigkeiten der Geschäftsstelle, die nach welcher Speisenzusammensetzung, dazu: einem Gericht oder einem Staatsanwalt zu Beweiszwecken er- bracht werden. In diesen Fällen bemisst sich die Entschädigung Sowohl für Gesunde als auch Kranke ist eine größere Bewegung oder des Gemeinsamen Gutachterausschusses nach den Vorschriften geistige Anstrengung gleich nach dem Essen nicht zu empfehlen; des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). denn die Natur selbst gebietet körperliche und geistige Ruhe. Schläft nicht der Säugling nach dem Stillen? Ist nicht jedes Tier nach dem (3) Die Stadt Müllheim kann Dritte beauftragen, die Gebühren Essen geneigt, auszuruhen? Die in dieser Hinsicht gemachten Versu- nach dieser Satzung zu berechnen, Bescheide auszufertigen und che sprechen auch für die Ruhe nach dem Essen. Man hat zu diesem zu versenden, die Gebühren entgegenzunehmen und abzufüh- Zweck mehrere gleich gesunde und genährte Jagdhunde teils nach ren, Nachweise darüber für die Stadt Müllheim zu führen sowie dem Essen der Ruhe überlassen, teils aber umhergejagt. Der nach- die erforderlichen Daten zu verarbeiten und die verarbeiteten mittägliche Schlaf soll aber nur kurz sein und nur eine Viertel- oder Daten der Stadt Müllheim mitzuteilen. 9
Donnerstag, 28. Oktober 2021 §2 (9) Bei Gutachten über die Ermittlung sanierungsbedingter Bo- Gebührenschuldner, Haftung denwerterhöhungen (§ 154 Abs. (2) BauGB) wird die Gebühr aus (1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des Gutachtens dem ermittelten Neuordnungswert des gesamten Grundstücks veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird. berechnet. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (10) Bei Wertermittlungen für Baulandumlegungsverfahren auf Antrag der Umlegungsstelle bildet der Wert der Verteilungsmas- (3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebühren- se die Bemessungsgrundlage für die Gebührenfestsetzung. schuld durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäfts- stelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss übernommen hat; (11) Für die Ermittlung besonderer Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1 dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines Satz 7 BauGB) werden Gebühren analog zum JVEG erhoben. anderen kraft Gesetzes haftet. (12) Veranlasst der Antragsteller den Gemeinsamen Gutachter- §3 ausschuss oder dessen Geschäftsstelle nach Abschluss der Wert- Gebührenmaßstab ermittlung zu einer Erörterung von seinen Gegenvorstellungen (1) Die Gebühren werden nach dem ermittelten Verkehrswert/ ohne Auswirkungen auf die Wertaussage des Gutachtens, wer- Wert des Grundstücks, des grundstücksgleichen oder sonstigen den hierfür Gebühren analog dem JVEG erhoben. Rechts bzw. der baulichen oder sonstigen Anlagen erhoben. Maßgebend ist der Verkehrswert nach Abschluss der Wertermitt- (13) Für die Teilnahme an Ortsterminen wird Fahrtkostenersatz lung. Für Grundstücke ohne Verkehrswert ist der ermittelte Wert analog dem JVEG erhoben. für die Gebührenbemessung maßgebend. (14) Soweit die Leistungen nach dieser Satzung umsatzsteuer- (2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt die wirtschaftliche pflichtig sind, wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer in der jewei- Einheit, nicht das Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung ligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. (GO). Als Grundstücke gelten auch die grundstücksgleichen Rechte (Wohnungs-/Teileigentum, Erbbaurecht etc.). Grundstücke mit §4 Ermäßigte Gebühr untergeordneten baulichen Anlagen (Gebäudewerte bis 2.500 €) (1) Ist dasselbe Grundstück, dasselbe Recht bzw. dieselbe Anla- werden als unbebaut behandelt. ge innerhalb von drei Jahren erneut zu bewerten, ohne dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse geändert haben, (3) Für jeden ermittelten Verkehrswert eines Grundstücks wird so ermäßigt sich die Gebühr um 30%. die Gebühr - mit Ausnahmen der Absätze (4) bis (7) - gesondert berechnet. (2) Für Umrechnungen und Wertfortschreibungen ohne erneute Bewertung durch den Gutachterausschuss beträgt die Gebühr (4) Liegen mehrere gleichartige, unbebaute, land- und/oder 30% der nach dem fortgeschriebenen oder umgerechneten Wert forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nebeneinander und zu erhebenden vollen Gebühr nach § 6 Abs. (2). bilden diese eine wirtschaftliche Einheit, wird die Gebühr aus der Summe der Verkehrswerte dieser Grundstücke berechnet. §5 Erhöhte Gebühr (5) Werden für ein Grundstück mehrere Einzelwerte festgelegt, (1) Bei außergewöhnlich großem Aufwand (z.B. bei gesonderter so wird die Gebühr aus der Summe der Einzelwerte berechnet. Berücksichtigung von Entschädigungsgesichtspunkten, zusätzli- cher schriftlicher Begründung auf Verlangen des Antragstellers (6) Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen und/ nach § 6 Abs. (3) Gutachterausschussverordnung, Bauaufmes- oder Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grundstücks- sungen mit erheblichem Zeitaufwand) erhöht sich die Gebühr gleiches Recht beziehen, zu bewerten, so ist die Gebühr aus der nach § 6 Abs. (2) um 10% bis 50%. Summe der maßgeblichen Werte der einzelnen Gegenstände (Sachen und/oder Rechte) zu berechnen. Gleiches gilt, wenn (2) Wird vom Antragsteller ein zusätzliches Wertermittlungsver- Wertunterschiede auf der Grundlage unterschiedlicher Grund- fahren verlangt (zusätzliche Ermittlung des Sach-, Ertrags- oder stückseigenschaften zu ermitteln sind. Wertermittlungen mehre- Vergleichswertes) - soweit dies möglich ist -, so wird hierfür zu- rer Eigentumswohnungen auf einem Grundstück oder gleicharti- sätzlich 30% der Gebühr verlangt. ger unbebauter Grundstücke gelten hier als eine Wertermittlung, sofern alle Objekte in einem Verkehrswertgutachten zu einem (3) Für zusätzlichen Aufwand (wie z. B. zusätzliche Besprechun- Stichtag bewertet werden. gen auf Veranlassung des Antragstellers, zusätzliche Ausarbei- tung auf Verlangen des Antragstellers, zusätzlicher Ortstermin) (7) Sind Wertermittlungen für Sachen und/oder Rechte zu unter- werden Gebühren analog dem JVEG erhoben. schiedlichen Stichtagen durchzuführen, so wird für jeden Stich- tag eine Gebühr berechnet. Für den höchsten Verkehrswert nach §6 Absatz 1 wird die volle Gebühr erhoben. Für alle anderen Ver- Gebührenhöhe kehrswerte wird der halbe Wert nach Absatz 1 zu Grunde gelegt. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert (8) Wird der Wert eines (ideellen) Miteigentumsanteils ermittelt, der nicht mit Sondereigentum nach dem Wohnungseigentums- bis 25.000 € ..............................................................................................396 € gesetz (WEG) verbunden ist, so wird die Gebühr aus dem Wert bis 100.000 € ...........................................................................................396 € des gesamten Grundstücks berechnet. zzgl. 0,4% aus dem Betrag über 25.000 € 10
Donnerstag, 28. Oktober 2021 bis 250.000 € ...........................................................................................990 € (3) Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß übersteigen, zzgl. 0,25% aus dem Betrag über 100.000 € sind sie neben der Gebühr zu ersetzen. (4) Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren gel- bis 500.000 € ....................................................................................... 1.732 € tenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. zzgl. 0,13 % aus dem Betrag über 250.000 € §9 bis 5 Mio. € ........................................................................................... 2.376 € Gebühren für sonstige Leistungen des Gemeinsamen zzgl. 0,06 % aus dem Betrag über 500.000 € Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (1) Für sonstige Leistungen, soweit sie nicht in dieser Satzung über 5 Mio. €........................................................................................ 7.732 € ausdrücklich aufgeführt sind, werden Gebühren nach Zeitauf- zzgl. 0,04 % aus dem Betrag über 5 Mio. €. wand erhoben. Bei der Stadt Müllheim beträgt eine Zeiteinheit (ZE) 15 Minuten. (2) Für die Erstattung von Gutachten nach § 5 Abs. 2 des Bun- deskleingartengesetzes (BKleingG), ortsübliche Pacht, werden (2) Für Beratungsleistungen des Gemeinsamen Gutachteraus- Gebühren analog zum JVEG erhoben, mindestens jedoch 250 €. schusses und/oder seiner Geschäftsstelle wird eine Gebühr von 15,30 €/Zeiteinheit erhoben. (3) Für Auskünfte zum Bodenrichtwert bzw. Bodenwert (§ 196 Abs. 3 BauGB) beträgt die Gebühr 11,10 € pro Wert. (3) Die allgemeine Verwaltungsgebühr für die Tätigkeit des Ge- meinsamen Gutachterausschusses und/oder seiner Geschäfts- (4) Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (§ 195 Abs. 3 BauGB und § 13 der Gutachterausschussverordnung) beträgt die stelle beträgt 11,90 €/Zeiteinheit. Gebühr 14,80 € pro Wert. § 10 (6) In der Gebühr sind bei der Erstattung von Gutachten durch Entstehung und Fälligkeit den Gemeinsamen Gutachterausschuss zwei Ausfertigungen (1) Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung des Gutachtens enthalten. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer, durch den Beschluss des Gemeinsamen Gutachterausschusses. so erhalten Antragsteller und Eigentümer je eine Ausfertigung. Bei Zurücknahme des Antrags nach § 7 entsteht die Gebühr mit Für jede weitere Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug wird dem Eingang der Rücknahmeerklärung bei der Geschäftsstelle 0,50 € pro Seite DIN A 4 berechnet. des Gemeinsamen Gutachterausschusses. Bei Ablehnung eines Antrags nach § 7 entsteht die Gebühr mit der entsprechenden (7) Die Kosten der Übersendung werden -außer bei Gutachten- Entscheidung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. zusätzlich mit 3,00 € in Rechnung gestellt. (2) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebüh- §7 renbescheides an den Gebührenschuldner fällig. Änderung, Rücknahme, Ablehnung eines Antrags (1) Ändert der Antragsteller während der Bearbeitung des Gut- § 11 achtens den Gutachtenauftrag (z.B. Änderung des Wertermitt- Vorauszahlung, Sicherheitsleistung lungsstichtages, Änderung des Wertermittlungsgegenstandes), (1) Die Erstattung eines Gutachtens kann davon abhängig ge- so wird der hierdurch veranlasste Mehraufwand nach Stunden macht werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausge- analog dem JVEG zusätzlich zur Gebühr abgerechnet. zahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird. (2) Wird ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zurückge- (2) Von der Anforderung einer Vorauszahlung oder der Anord- nommen, bevor der Gutachterausschuss einen Beschluss über nung einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn dadurch den Wert des Gegenstandes gefasst hat, so wird eine Gebühr eine für den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung nach dem Bearbeitungsstand von bis zu 90 % der vollen Gebühr entstehen würde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre. erhoben. Wird ein Antrag erst nach dem Beschluss zurückge- nommen, so entsteht die volle Gebühr. § 12 Übergangsbestimmungen (3) Wird ein Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Gemeinsamen Gutachterausschuss abgelehnt, so wird die Ge- der abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüs- bühr nach dem insoweit entstandenen Bearbeitungsaufwand erhoben. se (z. B. Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler) beantragten und noch nicht fertig gestellten Verkehrswertgut- §8 achten gehen auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss über. Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen (1) Werden mit Zustimmung des Antragstellers besondere Sach- (2) Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung für den verständige bei der Wertermittlung zugezogen (z.B. Sachverstän- Gemeinsamen Gutachterausschuss bei den zuvor zuständigen dige für Altlasten o.ä.), so hat der Gebührenschuldner die hier- Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse der abgebenden durch entstehenden Auslagen neben den Gebühren nach dieser Städte/Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse (z.B. Gemein- Satzung zu entrichten. deverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler) beantragt und noch nicht fertiggestellt wurden, entstehen Gebühren auf der (2) Entstandene Auslagen (z.B. Auszüge aus dem Liegenschafts- Grundlage dieser Gutachterausschussgebührensatzung des ge- kataster, Grundbuchauszüge, o.ä.) sind neben der Gebühr zu er- meinsamen Gutachterausschusses „Markgräfler-Breisgau“ bei statten. der Stadt Müllheim 11
Donnerstag, 28. Oktober 2021 § 13 Inkrafttreten Untere Flurbereinigungsbehörde Berliner Allee 3a Die Satzung tritt am 1.1.2021 in Kraft. 79114 Freiburg Hinweis: Telefon: 0761 2187- 9540 Telefax: 0761 2187- 5499 Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der E-Mail: flurneuordnung@lkbh.de Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner- halb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen- Öffentliche Bekanntmachung über der Stadt Müllheim geltend gemacht worden ist. Der Sachver- halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt Flurbereinigung Ehrenkirchen - nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Kirchhofen/Ehrenstetten Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- Schlussfeststellung vom 18.10.2021 den sind. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungs- Müllheim, den 16.12.2020 verfahren Ehrenkirchen - Kirchhofen/Ehrenstetten für abgeschlossen. Martin Löffler Bürgermeister Hierzu wird festgestellt, dass • die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und sei- Satzung (S) Öffentliche Anzeige an Vorstehende nen Nachträgen bewirkt ist Änderung (Ä) Bekanntmachung Landratsamt Fassung • den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im durch Bereitstellung Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt wer- im Internet unter den müssen www.muellheim.de • die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist vom am am gilt ab • die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlos- (S) 16.12.2020 21.12.2020 21.12.2020 01.01.2021 sen sind. Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schluss- feststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbe- reinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, die Teilnehmergemeinschaft. Fachbereich Landwirtschaft, informiert: Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz Pflanzenschutz-Sachkundelehrgang (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546). für Landwirte Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass alle Personen, die Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Lan- beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder verkaufen, sach- desamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. kundig sein müssen. Verfahren (www.lgl-bw.de/2055) eingesehen werden. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Außenstelle Brei- Rechtsbehelfsbelehrung sach bietet folgenden Basislehrgang „Sachkundenachweis Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Pflanzenschutz“ in online-version an. Der Lehrgang umfasst Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Land- fünf Unterrichtsabende und schließt mit einer Prüfung ab. ratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Sitz: Freiburg einle- gen. Folge- Lehrgang 1. Termin Prüfung (Hinweis: Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneu- termine Landwirte 06.12.2021 13.12.2021 24.01.2022 ordnung und Landentwicklung der Landkreise Breisgau- (Ackerbau, 16.12.2021 Hochschwarzwald und Emmendingen: Berliner Allee 3a, Grünland,Obstbau, 19:00 – 22:00 Uhr 10.01.2022 79114 Freiburg oder jede andere Stelle des Landratsamts Gemüsebau) 20.01.2022 Breisgau-Hochschwarzwald). gez. Faller Die Lehrgangs- und die Prüfungsgebühr betragen jeweils 40,- € (zusammen 80,- €). Interessierte Personen sollten sich mit Namen, Adresse, Geburts- datum und Geburtsort umgehend beim Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, per email unter landwirtschaft@lkbh.de anmelden. Nach erfolgter Anmeldung, IST IHRE HAUSNUMMER GUT wird ihnen der Link zur Teilnahme zugesandt. ERKENNBAR? Im Notfall kann diese entscheidend Weitere Auskünfte erteilt: für rasche Hilfe durch den Arzt oder Pflanzenproduktionsberater Raphael Maurath, den Rettungsdienst sein! Tel. 0761 2187-5823. 12
Donnerstag, 28. Oktober 2021 Rote Karte für Einbrecher Die Statistik zeigt, dass sich die kontinuierliche Schwer- Stellenausschreibung der punktsetzung der Polizei bei der Bekämpfung der Woh- Gemeinde Bollschweil nungseinbrüche auszahlt. Auch in diesem Jahr setzt das Polizeipräsidium Freiburg wieder verstärkt auf die Präventi- Die Gemeinde Bollschweil (2.300 Einwohner) im Landkreis on. Zwischenzeitlich scheitern etwas über die Hälfte der Ein- Breisgau-Hochschwarzwald sucht zum nächstmöglichen brüche bereits im Versuchsstadium. Entscheidende Gründe Zeitpunkt in Teilzeit (50 %) einen hierfür sind der Einbau einbruchhemmender Produkte und nicht zuletzt eine „wachsame“ Nachbarschaft. Deshalb ist es Sachbearbeiter (m/w/d) für das Hauptamt. sehr wichtig, dass verdächtige Wahrnehmungen unverzüg- lich und direkt bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 Das Tätigkeitsfeld umfasst ein abwechslungsreiches, verant- gemeldet werden. wortungsvolles Aufgabengebiet mit viel Gestaltungsmög- lichkeiten und hoher Selbständigkeit. Die Tage werden kürzer und es wird früher dunkel. Viele Men- schen kommen erst nach Einbruch der Dunkelheit von der Ar- Die detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie auf unserer beit nach Hause. Die bis dahin unbeleuchteten Häuser und Woh- Homepage www.bollschweil.de unter der Rubrik Aktuel- nungen signalisieren, dass niemand zuhause ist. Das nutzen die les/Gemeindenachrichten. Einbrecher aus und gehen im Schutze der frühen Dunkelheit ans Werk. Haben Sie Interesse? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 25.11.2021 an die Ge- Entgegen der allgemeinen Vorstellung finden Wohnungsein- meinde Bollschweil, Hexentalstr. 56, 79283 Bollschweil. brüche selten zur Nachtzeit statt; die überwiegende Anzahl ge- schieht zwischen 16:00 und 21:00 Uhr. Die Täter nutzen schlecht gesicherte Fenster oder Türen und sor- gen bei der Rückkehr der Bewohner für eine böse Überraschung. Freiwillige Feuerwehr Entscheidend für die Einbrecher ist der Faktor Zeit: Damit das Entdeckungsrisiko minimiert wird, muss der Einbruch schnell gehen. In der Regel dauert das Eindringen nur wenige Sekun- Freiwillige Feuerwehr Staufen den; der Einbruch selbst nur wenige Minuten. Stößt der Täter auf Unsere Termine im November 2021: einbruchhemmende Sicherungseinrichtungen bricht er erfah- Mo. 08.11., 19 Uhr Zug 1, Einsatztraining rungsgemäß sein Vorhaben ab und sucht sich eine günstigere Sa. 13.11. Einsatzabteilung, Übungssamstag Gelegenheit. Mo. 15.11., 19 Uhr Zug 2, Einsatztraining Mo. 22.11., 19 Uhr Führungskräfte Schulung Um das Risiko eines vollendeten Wohnungseinbruchs erheblich Mo. 29.11., 19 Uhr Maschinisten + IuK Training zu minimieren beraten die Experten der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle die Bürgerinnen und Bürger, wie sie Wohnungen Bei der Feuerwehr Staufen ist immer was los. Ob aktuelle Einsät- oder Häuser vor unbefugtem Eindringen sichern können. Dieses ze, Hinweise für die Bevölkerung oder sonstige Informationen, Angebot gilt auch für Gewerbeobjekte. die Ehrenamtlichen informieren immer möglichst zeitnah über das aktuelle Geschehen. Zu den bisherigen Kanälen Rathaus- Bei einem Termin vor Ort werden von den Polizeibeamten indi- blatt, Homepage und Facebook, ist die Wehr nun auch auf Ins- viduelle Lösungen angeboten, wie eine Einbruchsicherung opti- tagram zu finden. Wer also über die Arbeit der Feuerwehr infor- mal gestaltet werden kann. Neben vielen wertvollen Tipps erhal- miert sein will, kann ihr nun auch dort folgen. Wer Fragen hat ten Sie eine schriftliche Schwachstellenanalyse sowie weiteres oder sich bei der Feuerwehr engagieren will, schreibt eine Mail Informationsmaterial. an info@feuerwehr-staufen.de Nutzen Sie dieses kostenlose Beratungsangebot Ihrer Polizei. Sie haben Interesse an der Feuerwehr/Jugendfeuerwehr? Termine können per E-Mail unter freiburg.pp.praevention@ polizei.bwl.de oder direkt telefonisch vereinbart werden: Melden Sie sich gerne per Mail: Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Freiburg, Tel. 0761 info@feuerwehr-staufen.de 29608-25 jugend@feuerwehr-staufen.de BLÄTTERN SIE ONLINE! www.myeblättle.de 13
Donnerstag, 28. Oktober 2021 Freitag, 5.11. kirchliche Nachrichten St. Trudpert 18:45 Uhr Rosenkranzgebet 19:15 Uhr Hl. Messe, anschl. Anbetung Katholische Kirchengemeinde Anmeldung zum Gottesdienst Staufen-St. Trudpert Für den Besuch der Gottesdienste ist eine telefonische Anmel- St. Martin, Staufen St Agatha, Grunern dung zu unseren Öffnungszeiten erforderlich! Bei der Anmel- St. Vitus, Wettelbrunn St. Trudpert, Münstertal dung ist jede Person mit Namen und Kontaktdaten anzugeben: Öffnungszeiten des Pfarramtes, St.-Johannesgasse 16: für Staufen, Grunern und Wettelbrunn beim Pfarramt St. Martin, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10 bis 12 Uhr Tel. 07633 924970, für Münstertal beim Pfarramt St. Trudpert, Tel. Mittwochnachmittag 16 bis 18 Uhr 07636 7877590. In den Gottesdiensten darf wieder gesungen Donnerstagnachmittag 15 bis 17 Uhr werden (mit Maske). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihr ei- genes „Gotteslob“ mit. Wir bitten um Beachtung der geltenden Telefon 07633 924970, Fax 07633 9249711 Hygienemaßnahmen! E-mail: pfarramt-st.martin@kath-staufen-muenstertal.de Homepage: www.kath-staufen-muenstertal.de Kath. Pfarramt St. Martin , Telefon 07633 924970 Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG), Gottesdienste vom 29. Oktober bis 5. November 2021 Stamm St. Martin Staufen Freitag, 29.10. Um die Philosophie der Pfadfinderschaft „Lernen durch Erleben“ St. Trudpert 18:45 Uhr Rosenkranzgebet umzusetzen, treffen sich die einzelnen Pfadfindergruppen im Al- 19:15 Uhr Hl. Messe ter zwischen 7 und 20 Jahren einmal in der Woche im Martins- heim. Der Stamm freut sich über jedes neue Mitglied! Genauere Samstag, 30.10. Auskunft gibt es über Christoph Geng, Tel. 0177 5168912, oder St. Vitus 18:30 Uhr Hl. Messe unter www.dpsg-staufen.de St. Trudpert 16:30 Uhr Tauffeier 17:30 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Rosenkranzgebet Evangelische Kirchengemeinde 18:30 Uhr Vorabendmesse Staufen und Münstertal Mitteilungen der evangelischen Kirchengemeinde Sonntag, 31.10. (Ende der Sommerzeit!) St. Martin 10:00 Uhr Hl. Messe Donnerstag, 28. Oktober St. Agatha 08:30 Uhr Hl. Messe 15:30 Uhr Seniorenkreis im Martin-Luther-Haus in Staufen. Nach St. Trudpert 10:00 Uhr Rosenkranzgebet langer Zeit können wir uns aufgrund der etwas entspannteren 10:30 Uhr Hl. Messe Corona-Situation unter Einhaltung der 3G-Regeln wieder treffen und mit Abstand auch zusammen Kaffee trinken. Wenn Sie ab- Montag, 1.11., Allerheiligen geholt werden möchten, dürfen Sie gerne im Pfarramt anrufen St. Martin 10:00 Uhr Hl. Messe, anschl. Gräberbesuch (07633 5293). Bitte beachten Sie die Uhrzeit: Es ist ausnahmswei- St. Agatha 15:00 Uhr Gräberbesuch se eine halbe Stunde später als gewohnt. St. Vitus 10:00 Uhr WortGottesFeier, anschl. Gräberbesuch Freitag, 29. Oktober St. Trudpert 10:00 Uhr Rosenkranzgebet 20:00 Uhr Mitarbeiter-Gesprächsabend im Martin-Luther-Haus: 10:30 Uhr Hl. Messe, anschl. Gräberbesuch Alle Mitarbeitenden unserer Kirchengemeinde sind herzlich ein- 18:00 Uhr Eucharistische Anbetung geladen zu einem offenen Austausch über unsere Gemeindear- beit in der ausklingenden Corona-Pandemie. Dienstag, 2.11., Allerseelen St. Martin 07:00 Uhr Laudes Samstag, 30. Oktober AWO Staufen 09:30 Uhr WortGottesFeier 09:30 bis 12:30 Uhr: KinderBibelMorgen in Staufen im Martin- St. Martin 19:00 Uhr Seelenamt für die Verstorbenen von Luther-Haus für Schülerinnen und Schüler der Klasse eins bis fünf Nov. 2020-Nov. 2021 aus den Pfarrei- (verantwortlich: Sascha Buchberger). Bist du in der 1. bis zur 5. en St. Martin, St. Agatha und St. Vitus Klasse? Hast du Lust auf Action, Essen, Basteln, Spiele, Spaß und St. Trudpert 18:45 Uhr Rosenkranzgebet für die Verstorbe- Bibelentdeckungstouren? Dann bist du bei uns richtig. Herzliche nen des letzten Jahres Einladung! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 19:15 Uhr Seelenamt für die Verstorbenen von Nov. 2020-Nov. 2021 aus St. Trudpert Sonntag, 31. Oktober 10:10 Uhr Gottesdienst zum Reformationsfest im Martin-Lu- Mittwoch, 3.11. ther-Haus in Staufen (Pfr. Breisacher) St. Vitus 18:30 Uhr Rosenkranzgebet 19:00 Uhr Hl. Messe 11:30 Uhr Konfirmanden-Einführungsgottesdienst im Martin- St. Trudpert 18:45 Uhr Rosenkranzgebet anl. der Pandemie Luther-Haus (Pfr. Breisacher und Jugendreferent Sascha Buchber- ger). Eingeladen sind besonders die neuen Konfirmand*innen Donnerstag, 4.11. mit ihren Familien. Da in Gottesdiensten immer noch die Ab- St. Martin 18:30 Uhr Rosenkranzgebet standsregeln gelten, muss die Vorstellung der neuen Konfir- 19:00 Uhr Hl. Messe mandengruppe leider in einem eigenen Gottesdienst gesche- St. Trudpert 18:30 Uhr Anbetung hen. Bei 18 Jugendlichen mit ihren Familien plus die „normale“ 14
Sie können auch lesen