Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen

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Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
35. Jahrgang  Donnerstag, 28. Oktober 2021  Nr. 43

Das Rathaus
Amts- und Informationsblatt
der Stadt Staufen

                                                                                                                               : Alexander Baetz; Abendstimmung am Staufener Schlossberg

                                                       Herausgeber: Stadt Staufen im Breisgau
                                                       Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
                                                       Bürgermeister Michael Benitz oder sein Vertreter im Amt
                                                       Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG,
                                                       Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,Tel.: 07771 9317-11
                                                       E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Homepage: www.primo-stockach.de
Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 28. Oktober 2021

Einwohnerversammlung 2021
Staufen startet nach Corona neu durch                                Bürgermeister Benitz informierte weiter über den aktuellen Stand
                                                                     des geplanten 2. Bauabschnitts der Ortsumfahrung L 123, die Si-
                                                                     tuation bei den Hebungsrissen in der historischen Altstadt, die
                                                                     Finanzlage Staufens und Personalveränderungen bei der Stadt-
                                                                     verwaltung und den Außenstellen.

Nachdem die Corona-Pandemie langsam überstanden scheint, war
es Bürgermeister Michael Benitz und dem Team der Stadtverwal-
tung ein Anliegen, die Einwohner Staufens aus erster Hand über
anstehende Projekte und Arbeitsschwerpunkte zu informieren.
Während sich beim ersten Termin im Juli 2021 alles um die Pla-
nungen für den Neubau eines Bürgerhauses mit Mediathek dreh-         v. l. n. r.: Ato Ruppert, Schwester M. Germana Ganter und Volker Siehr wurden von
te, lag dieses Mal der Fokus auf den vielen anderen Themen, die      Bürgermeister Michael Benitz mit der Ehrenmedaille der Stadt Staufen geehrt
den Arbeitsalltag der Stadtverwaltung aktuell bestimmen.             Höhepunkt des Abends war die Verleihung von drei Ehrenme-
Große Veränderung gibt es im Bereich Kinderbetreuung und             daillen, die die Stadt Staufen für herausragendes ehrenamtliches
Schulinfrastruktur auch in den Staufener Teilorten. So konnte        Engagement und nur auf einstimmigen Beschluss des Gemein-
Bürgermeister Benitz zunächst von den erfolgreich abgeschlos-        derates vergibt.
senen Sanierungs- und Umbauarbeiten am Schulhaus in Wettel-          Zunächst nahm Schwester Maria Germana Ganter die Ehrung in
brunn berichten, aber auch vom Umbau der Schule in Grunern zu        Form von Medaille und Urkunde stellvertretend für alle Ordens-
einer Kindertagesstätte.                                             schwestern des Altenpflegeheims St. Margareten entgegen. Ihr
                                                                     Leben steht ganz im Dienst am Mitmenschen und gerade die Um-
In Staufen konnte der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
                                                                     stände während der Corona-Pandemie haben sie und alle Mitar-
Mitte Oktober den Erweiterungsbau des Faust-Gymnasiums in
                                                                     beiter über alle Maßen gefordert. Schwester Germana selbst war
Betrieb nehmen, der nur deshalb schon jetzt realisiert werden
                                                                     von 2005-2011 Seelsorgerin in St. Margareten, von 2011-2017
konnte, weil die Stadt Staufen die Vorfinanzierungskosten von        Provinzoberin und ab November 2017 Konventsoberin; bis zum
rund einer dreiviertel Million Euro für zehn Jahre dafür trägt.      heutigen Tag versieht sie ihren Dienst an der Pforte.
Alle Schulstandorte wurden mittlerweile außerdem mit mobilen         Mit Ato Ruppert und Volker Siehr wurden dann zwei ehemalige
Luftreinigungsgeräten ausgerüstet und dank des sogenannten           Stadträte geehrt.
Digitalpakts von Bund und Land kann der Aufbau einer zeitge-
mäßen Bildungsinfrastruktur vorangetrieben werden.                   Ato Ruppert ist ein „grünes Staufener Urgestein“: nach der
                                                                     Tschernobyl-Katastrophe im Jahr 1986 war er Mitbegründer der
Im Gewerbegebiet Gaisgraben haben mittlerweile die Bauarbei-         Elterninitiative Staufen, aus der später dann die Bürgerinitiative
ten für die neue BDB-Musikakademie mit Hotel begonnen, die           Umweltschutz hervorging. 1989 begann sein 20-jähriges kom-
nicht nur Übernachtungsmöglichkeiten, Konzert- und Übungs-           munalpolitisches Wirken, in denen die Umweltliste Staufen mit
räume für Blasmusikbegeisterte bietet, sondern auch einen gro-       ihm als Fraktionschef politisch an Bedeutung gewonnen hat.
ßen Beitrag zur touristischen Infrastruktur Staufens leisten wird.   Schwerpunkt seiner Arbeit war die kommunale Energiepolitik.
Anschließend informierte Bürgermeister Benitz über das Thema         Seit 2013 kümmert er sich als technischer Geschäftsführer der
                                                                     BEGS (Bürgerenergiegenossenschaft Südbaden) ehrenamtlich
Hochwasserschutz am Neumagen sowie das Starkregenrisikoma-
                                                                     darum, dass die Einlagen der über 400 Genoss*innen zukunfts-
nagement für die Teilorte Grunern und Wettelbrunn und künftig
                                                                     sicher in die Anlagen zur Produktion regenerativer Energie inves-
auch in Staufen.
                                                                     tiert werden. Als ehemaliger Bibliotheksdirektor der Universitäts-
Auch in Staufen steht das Thema Umwelt- und Klimaschutz ganz         Bibliothek Freiburg initiierte er ein Projekt zur Digitalisierung
oben auf der Agenda. Bürgermeister Benitz gab einen Überblick        des Staufener Wochenblatts der 1920er- und 30er-Jahre für das
über die geplanten Maßnahmen in Staufen wie z. B. die Photo-         Stadtarchiv.
voltaik-Kampagne, die Eigenheimbesitzer bei der Installation von     Volker Siehr, langjähriger Rektor der Thaddäus-Rinderle-Grund-
PV-Anlagen und –Speichern unterstützt. Der geplante Ausbau           und Hauptschule, war insgesamt 24 Jahre lang Mitglied des Stau-
des Radwegenetzes entlang der L129/K 4943 (Wettelbrunn, Hei-         fener Gemeinderats und hat sich in einer Vielzahl von Ausschüs-
tersheim, Gallenweiler) soll zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad       sen und Kommissionen engagiert.
ermutigen und den Weg zur Schule oder an den Arbeitsplatz si-
cherer machen.                                                       Aber auch nach seinem Ausscheiden aus dem Stadtparlament ist
                                                                     er noch sehr aktiv, so etwa im Vorstand des Arbeitskreises Staufe-
Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Weiterentwicklung des           ner Stadtbild e. V. und der Stiftung zur Erhaltung der historischen
Flächennutzungsplans im Gemeindeverwaltungsverband mit               Altstadt, beim Museumsdienst, oder als Leiter der Badmintonab-
Münstertal, verschiedene laufende Bebauungsplanverfahren so-         teilung des TV Staufen – einem Sport, den er vor rund 30 Jahren
wie die aktuellen Sanierungsarbeiten an der Staufener Burg.          mit hierher brachte und etablierte.
Der Ausbau des Breitbandnetzes in Staufen und den beiden             Nach der abschließenden Fragerunde, bei der das Thema innen-
Teilorten Grunern und Wettelbrunn ist in den vergangenen Jah-        stadtnahes Parken im Vordergrund stand, lud die Stadtverwal-
ren erfreulicherweise gut vorangekommen, sodass ein Großteil         tung zu einem Glas Wein ein, bei dem man nach langer Zeit end-
der Haushalte mittlerweile über schnelles Internet verfügt.          lich wieder einmal miteinander ins Gespräch kommen konnte.
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Donnerstag, 28. Oktober 2021

                                                             Der Gewerbeverein Staufen e. V.
                                                             sammelt Spenden für Flutopfer
                                                             Der Gewerbeverein Staufen hat eine Spendenaktion zuguns-
                                                             ten der Betroffenen der Flut in der Region Ahrweiler ins Leben
                                                             gerufen. Weitere Informationen und die aktuelle Bedarfsliste
                                                             finden Sie auf der Homepage des Gewerbevereins
                                                             (www.gewerbeverein-staufen.de).

   Sanierung der Neumagenbrücke
   verzögert sich
   Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen blei-
   ben bis Anfang Dezember bestehen
   Die Sanierung der Neumagenbrücke im Staufener Nor-
   den verzögert sich um ca. fünf Wochen. Grund seien Lie-
   ferschwierigkeiten beim Grundierharz, welches für die
   Abdichtung der Brücke zwingend notwendig sei. Dies
   habe die ausführende Baufirma mitgeteilt, so das Regie-
   rungspräsidium Freiburg (RP) in einer Pressemitteilung.

   Der eng getaktete Zeitrahmen sei deshalb nicht mehr
   haltbar. Die Straßenbauer im RP bitten um Verständnis,
   dass die bestehenden Verkehrsbeschränkungen bis An-
   fang Dezember andauern werden.

   Ursprünglich sollten die Sanierungsarbeiten Ende Okto-
   ber abgeschlossen werden.

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          Aktuelle Veranstaltungen                                            Aktuelle Ausstellungen
30.10.
                                                                   Keramikmuseum Staufen
09:00-13:00 Uhr Flohmarkt der Staufener Tafel am Kronen-
brunnen, Staufen                                                   Zweigstelle des BLM
                                                                   Wettelbrunner Str. 3, 79219 Staufen i. Brsg
                                                                   Tel. 07633 6721, www.landesmuseum.de
31.10. und 01.11., jeweils 17:00 Uhr
Auerbachs Kellertheater spielt „Der Sturm“ von William             Öffnungszeiten:
Shakespeare in einer Bearbeitung von Eberhard Busch. Telefoni-     Mittwoch bis Samstag          14:00 - 17:00 Uhr
                                                                   Sonntag                       12:00 - 17:00 Uhr
sche Reservierung unter 500350 (AB) oder per Mail an:
kartenbestellung@auerbachs-kellertheater.de

02.11.                                                             Sonderausstellung des
10:00 Uhr Dienstag-Wanderung mit dem Schwarzwaldverein             Badischen Landesmuseums:
(Gehzeit: 2 Std.) Treffpunkt: Annabrücke. Ansprechpartner: Frie-   Die wilden 70er - Freiheit in Form & Farbe
del Hunger, Tel. 07633 6579, und Franz Hinek, Tel. 07633 5575.     bis 27. November 2021
Gäste sind herzlich willkommen.

                                                                   Studioausstellung im
Regelmäßige Veranstaltungen:                                       Keramikmuseum
Donnerstag:                                                        Judith Bloedjes - Ringe und Schlingen
18:00 Uhr Weinprobe mit kleiner Kellerführung im Weingut           bis 28. November 2021
Landmann; Anmeldung unter Tel. 5510.

                                                                                    Stadtmuseum im Rathaus
                                                                                    Fernrohr in die Vergangenheit
       Staufener                                                                    geöffnet zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses

      Wochenmarkt
                                                                                    sowie am Sonntag von 14:00 bis 17:00 Uhr.
                                                                                    Historischer Ratssaal, 1. OG sowie im EG
                           latz
          auf dem Marktp
                     d  Sa m stag
         Mittwoch un
                          Uhr
           8:00 bis 13:00                                                           Stubenhaus Staufen
                                                                                    Peter Huchel und Erhart Kästner
                                                                                    Literarische Dauerausstellung
                                                                                    Geöffnet Samstag und Sonntag
                                                                                    von 14:00 bis 17:00 Uhr

                                                                   GALERIE K
                                                                   (Haus der Modernen Kunst)
                                                                   Ballrechter Str. 19, Tel. 07633 929441,
                                                                   info@galerie-k.art | www.galerie-k.art

                                                                   Duo-Ausstellung: Armin Göhringer & Tilmann Zahn
                                20  21!
                         ktober                                    bis 12. Dezember 2021
                  m 31. O
       ende a                                                      Eröffnung: Freitag, 29.10.2021, 19:00 Uhr
Saison                                                             Einführung: Dr. Antje Leichleiter

                                                                   Galerie Fluchtstab
                                                                   Das Schaufenster der Galerie Fluchtstab in der Kirch-
          Kletterwald                                              straße 16 erinnert aktuell an Joseph Beuys (1921-
            Staufen                                                1986), den wohl bedeutendsten deutschen Künstler
                                                                   des 20. Jahrhunderts.
                          nntag
         Samstag und So
                           Uhr
           11:00 bis 18:00                                         Kontakt: Elmar Bernauer, Tel. 82107
                                                                   www.galerie-fluchtstab.de

                                                                   Tango- und Bandoneonmuseum Staufen e. V.
                                                                   Grunerner Straße 1, im Kapuzinerhof
                                                                   Tel. 0172 7453626

                                      Weitere Infos unter:         Öffnungszeiten:
                                      www.kletterwald-staufen.de   Sonntag 15:00-18:00 Uhr
                                                                   weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.
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Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 28. Oktober 2021

STADT VERWALTUNG                                                                                       Bereitschaftsdienste
E-Mail: info@staufen.de - Internet: www.staufen.de
Sprechstunden der Dienststellen
                                                                                              DRK-Rettungsdienst (ohne Vorwahl)                      112
Mo.:       08:00 - 12:00 Uhr     14:00 - 18:00 Uhr                                            Ärztlicher Notfalldienst
Di. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr     nachmittags nach Vereinbarung                                an Wochenenden und Feiertagen
Sprechstunden des Bürgermeisters nach Vereinbarung.                                           rund um die Uhr,                                   116 117
                                                                                              an Werktagen: Mo-Do 18.00-08.00 Uhr, Fr 16.00-08.00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Wie die der Stadtverwaltung und zusätzlich                                                    Allgemeine Notfallpraxis Freiburg (Erwachsene)
Dienstag und Donnerstag,                                                                      Universitätsklinikum Freiburg, Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg
nachmittags                                                           14:00 - 16:30 Uhr
                                                                                              Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Tourist-Information                                                        Mo, Di, Do                                              20:00-24:00 Uhr
                                                                                              Mi, Fr                                                  16:00-24:00 Uhr
Montag-Freitag                                09:00-12:30 Uhr und 14:00-17:30 Uhr             Sa, So und an Feiertagen                                08:00-24:00 Uhr
Samstag                                                           10:00-12:00 Uhr
                                                                                              Kinderärztliche Notfallpraxis Freiburg
                                                                                              St. Josefskrankenhaus, Sautierstraße 1, 79104 Freiburg
Ansprechpartner im Rathaus                    Tel.                                            Öffnungszeiten
Telefonzentrale/Fundbüro                     Christine Menges                        805-0    Mo – Do                                               19:00-22:30 Uhr
                                             Fax 505-93                                       Fr                                                    16:00-22:30 Uhr
Sekretariat Bürgermeister/                   Carmen Malinverno                      805-21    Sa, So und an Feiertagen                              08:00-22:30 Uhr
Redaktion Rathausblatt                       Fax 805-50
                                                                                              Augenärztliche Notfallpraxis Freiburg
Tourist-Information                          Gregor Malotki                                   Universitätsaugenklinik Freiburg, Killianstr. 5, 79106 Freiburg
                                             Christiana Grathwohl                             Öffnungszeiten
                                             Daniela Lautenbach                     805-36    Mo, Di, Do                                               19:00-22:00 Uhr
Stadtarchiv, Presse- und                                                                      Mi                                                       13:00-22:00 Uhr
Öffentlichkeitsarbeit, Kultur                Dr. Christof Diedrichs                 805-30    Fr                                                       16:00-22:00 Uhr
Hauptverwaltung                              Amtsleiterin                                     Sa, So und an Feiertagen                                 08:00-22:00 Uhr
                                             Isabella Schuhmann                     805-25
                                                                                              Tierärztlicher Notdienst
EDV, Personal                                Stefanie Pankratz                      805-28    Den tierärztlichen Notfalldienst Markgräflerland
Integration/Koordination
                                                                                              erfahren Sie unter Telefon                             07631 36536
Flüchtlinge                                  Cornelia Jakob                         805-23
Liegenschaftsverwaltung                      Stephanie Glockner                      805-31   Sozialstation Südlicher Breisgau e.V.
                                                                                              Pflegerische Notfälle
Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro/                Martina Wenzl, Roswitha Merkt,
Renten                                       Esther Kiefer                          805-35    an Wochenenden und Feiertagen                          07633 12219
Ordnungsamt/Standesamt/                                                                       Dorfhelferinnenstation Münstertal-Staufen
Friedhofswesen                               Andreas Grethler                        805-22   Einsatzleitung über die Station Schallstadt, Frau Karin Birk,
Gemeindevollzugsdienst                       Elvira Götz                            805-34    Tel. 07664 4058069, karin.birk@dorfhelferinnenwerk.de
Offene und mobile Jugendarbeit               Christoph Zacharias          0157 50486294       Weitere Infos unter www.dorfhelferinnenwerk.de
Finanzverwaltung/                            Amtsleiterin                                     Essen auf Rädern (Caritasverband)                      07633 8404
Kämmerei                                     Gerlinde Riesterer                     805-57
                                                                                              Notrufe
Steueramt/Kämmerei                           Sandra Seywald                         805-58
                                                                                              Notruf Feuerwehr + Notarzt                             112
                                             Simone Bischoff                        805-48
Stadtkasse                                   Manuela Blattmann                      805-26    Feuerwehrgerätehaus (nicht ständig besetzt)            6033
                                             Julia Wiesler                          805-26    Notruf                                                 110
Stadtbauamt                                  Amtsleiter                                       Polizeiposten Staufen nach Dienstschluss:              07633 923690
Hochbau, Stadtplanung                        Michael Kübler                         805-40    Polizeirevier Müllheim                                 07631 17880
Hochbau, Bauunterhaltung                     Jens Schleinig                         805-41    Krankentransporte                                      0761 19222
Bauverwaltung, Beiträge                      Monika Ortlieb                         805-38    Vergiftungs-Informationszentrale
Sekretariat                                  Petra Küster                           805-39    Uni-Klinik Freiburg                                    0761 19240
Schlichtungsstelle                           Ursula Harrs                           805-62    BRH-Rettungshundestaffel Oberrhein                     07621 19222
Stadtbauamt                                  Amtsleiter                                       Telefonseelsorge                                       0800 111 0 111 oder
Tiefbau, Umweltamt                           Dr. Peter Schalk                        805-37                                                          0800 1110222
Bauverwaltung, Tiefbau                       Gerlinde Steinle                        805-47   Störungsdienste
Bauhof/Stadtgärtnerei                        Markus Pfefferle                       929747    Wasser Stadtwerke MüllheimStaufen                      0800 5889690
Wasserwerk                                   Andreas Weber                    0170 916 4344   Gas:     Badenova                                      0800 2767767
VHS, Bereich Staufen                         Sabine Steck                           805-52    Strom:   Badenova                                      0800 2767767
Forstamt Staufen                             Revierförster                                    Unitymedia                                             0221 46619100
                                             Wolfgang Mangold                  0162 2550720
                                                                                              Stadtwerke MüllheimStaufen
                                                                                              AlemannenStrom - Gas - Wasser
                      Öffentliche Bibliothek Staufen                                          Ihr Kundenbüro                                07633 9332240
                  Tel. 07633 81822 bibliothek.staufen@lkbh.de                                 Am Schießrain 1a - 79219 Staufen,        Fax: 07633 93322467
                                                                                              service@alemannenenergie.de, www.alemannenenergie.de
 Öffnungszeiten:
 Dienstag                10:00 - 14:00 Uhr    Während der Schulferien:                        Abfallwirtschaft
                         15:00 - 19:00 Uhr                                                    Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald -
                                              Dienstag        15:00-19:00 Uhr
 Mittwoch                10:00 - 12:00 Uhr    Mitwoch         10:00-12:00 Uhr                 www.breisgau-hochschwarzwald.de
                         15:00 - 17:00 Uhr                    15:00-17:00 Uhr                 Fragen zu Gebühren + Behälterbestellung                0761 21879707
 Donnerstag              10:00 - 12:00 Uhr    Donnerstag      15:00-19:00 Uhr
                         15:00 - 19:00 Uhr                                                    David Janßen, Notar in Staufen                         07633 9885100
 Freitag                 10:00 - 14:00 Uhr                                                    Grunerner Straße 9, zentrale@notar-janssen.de
                                                                                                                                                                         5
Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 28. Oktober 2021

             Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell

    ■ Notfalldienste der Apotheken                                             ■ Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der
    30.10.     Apotheke am Bahnhof, Bad Krozingen, Bahnhofstraße 6               Grünschnittsammelstelle an der
    31.10.     Linden-Apotheke, Buggingen, Breitenweg 10 A '
               Tuniberg-Apotheke, FR-Munzingen, St.-Erentrudis-Str. 22
                                                                                 KirchhofenerStraße (beim Bauhof)
    01.11.     Breisgau-Apotheke, Kirchhofen, Staufener Straße 1               Im Oktober:                     Ab November:
               Flora-Apotheke, Müllheim, Hauptstraße 123                       Mittwoch 14:00-18:00 Uhr        Mittwoch 14:00-18:00 Uhr
                                                                               Freitag   15:00-18:00 Uhr       Samstag 09:00-12:00 Uhr
    ■ Sprechstunden Rentenversicherung                                         Samstag 09:00-12:00 Uhr
    Die Sprechstunde der Rentenversicherung bei Herrn Krix findet am
    4. Dienstag im Monat nach vorheriger Absprache statt. Terminvereinba-      Annahme von Papier, Kartonagen, Metall, Flaschenglas/-kork, Elektrogerä-
    rung unter Tel. 805-0 oder 805-35 (Bürgerbüro).                            ten, CDs und Grünschnitt.

    ■ Abfallbeseitigung                                                        ■ Selbstanlieferung von Sperrmüll
    Graue Tonne und zugelassene Müllsäcke des Landratsamtes                    Sie können Ihren Sperrmüll auch selbst beim Regionalen
    Freitag, 29. Oktober 2021, ab 06:00 Uhr                                    Abfallzentrum im Gewerbepark Breisgau (Ehrenkirchener Straße 3,
    Biotonne                                                                   79427 Eschbach) abliefern. Bringen Sie dazu ihre ausgefüllte
    Donnerstag (!), 4. November 2021, ab 06:00 Uhr                             Sperrmüllkarte bei der Anlieferung mit.
    Schadstoffsammlung                                                         Öffnungszeiten:
    Samstag, 6. November 2021, von 09:00-12:00 Uhr                             Montag, Dienstag        09:00-15:00 Uhr
    am Wendehammer, Janke-und-Kunkel-Straße                                    Donnerstag, Freitag     12:00-18:00 Uhr
    Gelbe Säcke                                                                Samstag                 08:00-12:00 Uhr
    Dienstag, 9. November 2021, ab 06:00 Uhr in Grunern
    Mittwoch, 10. November 2021, ab 06:00 Uhr in Staufen und Wettelbrunn
    Papiertonne in Staufen, Grunern und Wettelbrunn
    Mittwoch, 24. November 2021, ab 06:00 Uhr, in der Innenstadt ab 9:00 Uhr

    IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR?
    Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein!

             Amtliche Bekanntmachungen

                               Sitzungen                                                                   Fundsachen
Verwaltungsausschuss                                                           Wir weisen darauf hin, dass in den Geschäften, Banken etc. lie-
am Montag, 8. November 2021, 18:00 Uhr                                         gengebliebene Fundsachen baldmöglichst auf dem Fundbüro
im Stubenhaus, Hauptstraße 56 C, Erhart-Kästner-Saal (1. OG)                   abgegeben werden sollten, da die Verlierer sich dort nach verlo-
                                                                               renen Gegenständen erkundigen. Eine Auflistung der aktuellen
Bauausschuss                                                                   Fundsachen finden Sie auf unserer Homepage www.staufen.de
am Mittwoch, 10. November 2021, 17:30 Uhr                                      unter Service & Verwaltung > Stadtverwaltung > Fundbüro.
im Stubenhaus, Hauptstraße 56 C, Erhart-Kästner-Saal (1. OG)
                                                                               Das Fundbüro, Frau Christine Menges, erreichen Sie per E-Mail an
Gemeinderat                                                                    menges@staufen.de oder telefonisch unter der 805-32.
am Mittwoch, 24. November 2021, 19:00 Uhr
der Sitzungsort wird noch bekanntgegeben
                                                                                                           Fundgrube
                                                                               Zu verschenken:
                                                                               • neuwertiges IKEA-Billy-Bücherregal 80 x 202 cm –
    Die Tagesordnungspunkte der Sitzung finden Sie, neben                        Tel. 0163 9643651
    dem Aushang am Rathaus, auch im Internet unter https://                    • Wäschespinne (original verpackt), 2 Holzstühle (Erle) mit
    staufen.ratsinfomanagement.net.                                              Polster, schwarze Ledergarnitur (2- und 3-Sitzer, gut erhalten),
                                                                                 verschiedene Deckenleuchten, Dampfreiniger (originalver-
    Dort sind auch die Niederschriften der öffentlichen Sitzun-                  packt) – Tel. 0170 5379220
    gen einsehbar.
                                                                               Günstig abzugeben:
                                                                               • Ausziehbett aus Holz inkl., Lattenrost für Matratzen 200 x 90
                                                                                 cm, Tel. 0179 2391795 (WhatsApp oder SMS)
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Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 28. Oktober 2021

  Übersicht der Straßenbaustellen
  in Staufen
In den nächsten vier Wochen werden im der Kernstadt sowie in den Ortsteilen Grunern und Wettelbrunn einige Straßenbaustellen
notwendig sein. Das Tiefbauamt Staufen hat bei der Koordination darauf geachtet, dass

• Hauptverkehrsachsen möglichst nicht doppelt betroffen sind (Ausnahme: gemäß Pressemitteilung des RP Freiburg, s. Seite 3,
  verlängert sich die Sanierung der Neumagenbrücke bis Anfang Dezember 2021)
• die verkehrlich wirksamen Baustellen in einem Straßenabschnitt nicht gleichzeitig stattfinden (z. B. Grunerner Str.)
• und die Arbeiten gebündelt mit anderen Sparten der Ver- und Entsorgung durchgeführt werden (z. B. Senkelgasse).

Vorhaben                Ort der Baustelle       Bauherr              voraussichtl. Dauer    Verkehrliche Beschränkung
                                                                                            halbseitige Sperrung im Baustellenbereich
Sanierung
                        L 123                   RP Freiburg          bis Anfang Dez. 2021   und Ampelbetrieb; Sperrung der Kreisstra-
Neumagenbrücke
                                                                                            ße K4949 nach Ehrenkirchen
Gebäudesanierung        St.-Johannesgasse 12    Privat               bis 14.01.2022         halbseitige Sperrung im Baustellenbereich

Gebäudesanierung        Albert-Hugard-Str. 28   Privat               bis 29.10.2021         halbseitige Sperrung im Baustellenbereich
                        Weinstr. Ortsausgang,                                               Vollsperrung im Baustellenbereich Orts-
Straßensanierung                                Stadt                bis 03.11.2021
                        Wettelbrunn                                                         ausgang bis K 4943
                        Weingässle,
Anschlussarbeiten                               Stadt, Stadtwerke    bis 05.11.2021         Vollsperrung; Behelfszufahrt für Anlieger
                        Wettelbrunn
Kabelarbeiten           Meiergasse 5            Privat               bis 29.10.2021         halbseitige Sperrung im Baustellenbereich
                                                                                            Vollsperrung im Baustellenbereich mit
Kanalanschluss          Im Grün 27              Privat               bis 05.11.2021
                                                                                            Umleitung
                                                                                            Vollsperrung im Baustellenbereich mit
Kanalsanierung          Dorfstr.13, Grunern     Stadt                02.-06.11.2021
                                                                                            Umleitung
                        Grunerner Str. /
Kanalarbeiten                                   Privat               02.-06.11.2021         halbseitige Sperrung im Baustellenbereich
                        Faust-Gymnasium
                                                                     02.11.2021-
Ver- und Entsorgung     Senkelgasse, Grunern    Stadt, Stadtwerke                           Sperrung im Baustellenbereich
                                                                     Mitte Apr. 2022
                        Fuß-/Radweg entlang
                                                                                            Sperrung im Baustellenbereich für
Münstertalbahn          Neumagen oberhalb       SWEG                 08.-13.11.2021
                                                                                            Fuß-/Radverkehr
                        Etzenbach
                                                                                            Vollsperrung im Baustellenbereich mit
Kanalsanierung          Am Schießrain 27        Stadt                08.-19.11.2021
                                                                                            Umleitung
Stromversorgung         Grunerner Str. 3        Stadtwerke           08.11.-08.12.2021      halbseitige Sperrung im Baustellenbereich

Asphaltsanierung        Krozinger Str. 2-4      Stadt                15.-22.11.2021         Vollsperrung im Baustellenbereich

Die Stadtverwaltung dankt im Namen aller Bauherren für das Verständnis.

                                                                    Straßensperrung in Wettelbrunn, Weinstraße
                                                                    In Wettelbrunn wird die Weinstraße vom Ortsausgang zum Ab-
                                                                    zweig Kreisstraße K4943 saniert. Die Asphaltarbeiten finden
                                                                    vom 25. Oktober bis 3. November 2021 statt. In diesem Zeit-
                                                                    raum ist die Weinstraße im betreffenden Abschnitt voll gesperrt.
                                                                    Der Termin kann sich aufgrund nicht planbarer Ereignisse (Wet-
                                                                    ter, zusätzliche Maßnahmen etc.) verschieben bzw. verlängern.

                                                                                                                                        7
Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 28. Oktober 2021

                                                                 Straßensperrung in Grunern, Dorfstraße
                                                                 Durch die Untersuchung der öffentlichen Kanalisation im Rah-
                                                        Kirche
                                                                 men der durchgeführten Eigenkontrollverordnung (EKVO) wur-
                                                                 de in der Dorfstraße ein Schaden am bestehenden Schmutz-
                                                                 wasserkanal festgestellt. Die Schadstelle lässt sich nicht in
                                                                 geschlossener Bauweise beheben, weswegen der Kanal der
                                                                 Stelle in offener Bauweise repariert werden muss. Die Tiefbauar-
                                                                 beiten werden innerhalb der Herbstferien vom 1. bis 5. Novem-
                                                                 ber durchgeführt, wobei sich der Termin aufgrund nicht planba-
                                                                 rer Ereignisse (Wetter, zusätzliche Maßnahmen etc.) verschieben
       Dorfstraße
                                                                 bzw. verlängern kann. Aufgrund der geringen Restfahrbahn-
                                                                 breite wird die Dorfstraße in dem Zeitraum für den PKW-Verkehr
                                                                 gesperrt.

                                             Gewerbekanal        Straßensperrung in Staufen, Am Schießrain
                                                                 Durch die Untersuchung der öffentlichen Kanalisation im Rah-
                                                                 men der durchgeführten Eigenkontrollverordnung (EKVO)
                                                                 wurde in der Straße Am Schießrain ein Schaden mit stark ein-
                                                                 dringendem Grundwasser in den bestehenden Schmutzwas-
                                                                 serkanal festgestellt. Die Schadstelle lässt sich nicht in geschlos-
                                                                 sener Bauweise beheben, weswegen der Kanal an der Stelle in
                                                                 offener Bauweise repariert werden muss. Die Tiefbauarbeiten
        Am Schießrein                                            sollen im Zeitraum vom 8. bis 19. November durchgeführt wer-
                                                                 den, wobei sich der Termin aufgrund nicht planbarer Ereignisse
                                                                 (Wetter, zusätzliche Maßnahmen etc.) verschieben bzw. verlän-
                                                                 gern kann. Aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite wird die
                                                                 Straße Am Schießrain in dem Zeitraum für den PKW-Verkehr ge-
                                                                 sperrt und über die Albert-Hugard-Straße und Richard-Müller-
                        Untere Mauermatten                       Straße umgeleitet.

                                                        Ausbildung 2022

    Sie suchen einen vielseitigen und abwechslungsreichen Beruf und möchten in einem interessanten Arbeitsgebiet tätig sein?

    Sie interessieren sich für Kommunalpolitik, sind aufgeschlossen, teamfähig und haben Freude am Umgang mit Menschen?
    Dann bewerben Sie sich um einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Staufen als

                                  Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
                                                    oder
                               Bachelor of Arts - Public Management (m/w/d)
    Nähere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsberufen finden Sie unter www.staufen.de oder über diesen QR-Code:

                    Telefonische Auskünfte erteilt Isabella Schuhmann unter Tel. 07633 805-25.
                    Bewerbungsschluss ist der 30.11.2021.

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Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 28. Oktober 2021

                                                                                 halbe Stunde dauern. Man lege sich nicht horizontal nieder, sondern
    Offene und mobile Jugendarbeit Staufen                                       ruhe nur im Armstuhl halb sitzend.
  Programm und Aktionen im Oktober/November 2021:
  Do. 28.10. Offener Mittagstreff                      13-14 Uhr                 Lesenswerte Beiträge zur Staufener Geschichte, auch bestens
             Mädchengruppe (mit Anmeldung)             16-18 Uhr                 geeignet als Geschenke zu allen Anlässen, sind erhältlich in der
  Fr. 29.10. Offener Treff ab 10 J.                    16-20 Uhr                 Tourist-Info und in der Goethe-Buchhandlung.
  Mi. 03.11. Capture the Flag (ab 5.Klasse)            14-18 Uhr
  Do. 04.11. Ferienprogramm Waldtag                    09-13 Uhr                 - 1250 Jahre Staufen Stadtchronik von Jörg Martin
  Fr. 05.11. Ferienprogramm Spiel, Spaß & Freizeit 09-13 Uhr                     - Michael Sattler aus Staufen von W. Schäffner
             Jugger (ab der 5. Klasse, max. 12 Teiln.) 14-17 Uhr                 - Thaddäus Rinderle aus Staufen von W. Schäffner
                                                                                 - September 1848, der Struve-Putsch in Staufen
  Achtung: Ferienangebote mit vorheriger Anmeldung                               - Meister Hans Sixt von Staufen von W. Schäffner
                                                                                 - Die Heilige Anna – Stadtpatronin von Staufen von W. Schäffner
  Neben den genannten Angeboten sind wir auch „mobil“ in                         - Wer war Dr. Faust? von Günther Mahal
  Staufen unterwegs und ansprechbar für Eure Anliegen. Wei-                      - Schulzeiten in Staufen von Wolfgang Petter
  tere Angebote und Projekte sind in Planung. Änderungen                         - Die Gusseisenbrücke von Staufen im Breisgau von Gerd Schwartz
  sind möglich. Infos darüber gibt’s auch auf Instagram oder                     - 800 Jahre Wettelbrunn
  Facebook unter jugendarbeit.staufen.                                           - Wie Luther doch noch nach Staufen kam von Gerd Schwartz

                                Team der Jugendarbeit Staufen                    Wolfgang Petter

                                Alina Petrovic und                               Eine umfassende Dokumentation von Silke Guckes über den
                                Christoph „Zachi“ Zacharias                      Friedhof in Staufen und weitere Beiträge zur Staufener Stadtge-
                                                                                 schichte finden Sie außerdem im Internet unter
                                Grunener Straße 3,                               www.stadtgeschichtestaufen.wordpress.com
                                79219 Staufen
                                Tel. 07633 9296670                               Stadt Müllheim
                                mobil 0157 50486294                              Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
                                jugendarbeit.staufen@
                                skf-staufen.de

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                                S.k.F. Staufen e. V.                              über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des
                                                                                 gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-
                                FACEBOOK-SQUARE INSTAGRAM jugendarbeit.staufen   Breisgau“ bei der Stadt Müllheim und seiner Geschäftsst
                                                                                       elle(Gutachterausschussgebührensatzung)
                                                                                 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
                                                                                 berg in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabga-
                       Geschichtliches                                           bengesetzes jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Ge-
                                                                                 meinderat der Stadt Müllheim am 16.12.2020 folgende Satzung
In vielen Gegenden Deutschlands ist freilich unter unseren Haus-
                                                                                 beschlossen:
frauen immer noch der Irrtum verbreitet, daß Kohl, überhaupt Ge-
müse, nur mit reichlichen Fett zubereitet werden könne. Niemand
predigt die These, daß der Mensch überhaupt kein Fleisch oder Fett                                              §1
zu seiner Ernährung braucht. Aber in den letzten Jahrzehnten ist                                        Gebührenpflicht
das Fleisch und Fett bei der Mahlzeit zu einer Stellung, zu einer Be-            (1) Die Stadt Müllheim erhebt Gebühren für die Erstattung von
deutung gelangt, die es früher niemals hatte. Diese ausschließlich               Gutachten durch den gemeinsamen Gutachterausschuss „Mark-
Fleisch und Fetternährung findet man vor allem in Norddeutschland                gräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim (im Folgenden Ge-
immer wieder, während der Süddeutsche an seiner gesünderen Kost,                 meinsamer Gutachterausschuss) gemäß § 192ff Baugesetzbuch
bei der Gemüse die Hauptrolle spielt, festgehalten hat.                          (BauGB) und für Leistungen der Geschäftsstelle des Gutachter-
                                                                                 ausschusses nach Maßgabe dieser Satzung.
Wer glaubt, hier Erkenntnisse der modernen Ernährungslehre zu
lesen, der irrt. Vor nahezu 90 Jahren erfuhren solches die Staufe-               (2) Diese Satzung gilt nicht für Gutachten des Gemeinsamen
ner aus ihrem Wochenblatt. Aber auch diesen Tipp gab es, egal                    Gutachterausschusses und Tätigkeiten der Geschäftsstelle, die
nach welcher Speisenzusammensetzung, dazu:                                       einem Gericht oder einem Staatsanwalt zu Beweiszwecken er-
                                                                                 bracht werden. In diesen Fällen bemisst sich die Entschädigung
Sowohl für Gesunde als auch Kranke ist eine größere Bewegung oder                des Gemeinsamen Gutachterausschusses nach den Vorschriften
geistige Anstrengung gleich nach dem Essen nicht zu empfehlen;                   des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
denn die Natur selbst gebietet körperliche und geistige Ruhe. Schläft
nicht der Säugling nach dem Stillen? Ist nicht jedes Tier nach dem               (3) Die Stadt Müllheim kann Dritte beauftragen, die Gebühren
Essen geneigt, auszuruhen? Die in dieser Hinsicht gemachten Versu-               nach dieser Satzung zu berechnen, Bescheide auszufertigen und
che sprechen auch für die Ruhe nach dem Essen. Man hat zu diesem                 zu versenden, die Gebühren entgegenzunehmen und abzufüh-
Zweck mehrere gleich gesunde und genährte Jagdhunde teils nach                   ren, Nachweise darüber für die Stadt Müllheim zu führen sowie
dem Essen der Ruhe überlassen, teils aber umhergejagt. Der nach-                 die erforderlichen Daten zu verarbeiten und die verarbeiteten
mittägliche Schlaf soll aber nur kurz sein und nur eine Viertel- oder            Daten der Stadt Müllheim mitzuteilen.
                                                                                                                                             9
Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 28. Oktober 2021

                               §2                                     (9) Bei Gutachten über die Ermittlung sanierungsbedingter Bo-
                 Gebührenschuldner, Haftung                           denwerterhöhungen (§ 154 Abs. (2) BauGB) wird die Gebühr aus
(1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des Gutachtens          dem ermittelten Neuordnungswert des gesamten Grundstücks
veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird.             berechnet.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.             (10) Bei Wertermittlungen für Baulandumlegungsverfahren auf
                                                                      Antrag der Umlegungsstelle bildet der Wert der Verteilungsmas-
(3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebühren-             se die Bemessungsgrundlage für die Gebührenfestsetzung.
schuld durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäfts-
stelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss übernommen hat;             (11) Für die Ermittlung besonderer Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1
dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines       Satz 7 BauGB) werden Gebühren analog zum JVEG erhoben.
anderen kraft Gesetzes haftet.
                                                                      (12) Veranlasst der Antragsteller den Gemeinsamen Gutachter-
                             §3                                       ausschuss oder dessen Geschäftsstelle nach Abschluss der Wert-
                     Gebührenmaßstab                                  ermittlung zu einer Erörterung von seinen Gegenvorstellungen
(1) Die Gebühren werden nach dem ermittelten Verkehrswert/            ohne Auswirkungen auf die Wertaussage des Gutachtens, wer-
Wert des Grundstücks, des grundstücksgleichen oder sonstigen          den hierfür Gebühren analog dem JVEG erhoben.
Rechts bzw. der baulichen oder sonstigen Anlagen erhoben.
Maßgebend ist der Verkehrswert nach Abschluss der Wertermitt-         (13) Für die Teilnahme an Ortsterminen wird Fahrtkostenersatz
lung. Für Grundstücke ohne Verkehrswert ist der ermittelte Wert       analog dem JVEG erhoben.
für die Gebührenbemessung maßgebend.
                                                                      (14) Soweit die Leistungen nach dieser Satzung umsatzsteuer-
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt die wirtschaftliche   pflichtig sind, wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer in der jewei-
Einheit, nicht das Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung           ligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.
(GO). Als Grundstücke gelten auch die grundstücksgleichen Rechte
(Wohnungs-/Teileigentum, Erbbaurecht etc.). Grundstücke mit                                         §4
                                                                                            Ermäßigte Gebühr
untergeordneten baulichen Anlagen (Gebäudewerte bis 2.500 €)
                                                                      (1) Ist dasselbe Grundstück, dasselbe Recht bzw. dieselbe Anla-
werden als unbebaut behandelt.
                                                                      ge innerhalb von drei Jahren erneut zu bewerten, ohne dass sich
                                                                      die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse geändert haben,
(3) Für jeden ermittelten Verkehrswert eines Grundstücks wird
                                                                      so ermäßigt sich die Gebühr um 30%.
die Gebühr - mit Ausnahmen der Absätze (4) bis (7) - gesondert
berechnet.
                                                                      (2) Für Umrechnungen und Wertfortschreibungen ohne erneute
                                                                      Bewertung durch den Gutachterausschuss beträgt die Gebühr
(4) Liegen mehrere gleichartige, unbebaute, land- und/oder
                                                                      30% der nach dem fortgeschriebenen oder umgerechneten Wert
forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nebeneinander und
                                                                      zu erhebenden vollen Gebühr nach § 6 Abs. (2).
bilden diese eine wirtschaftliche Einheit, wird die Gebühr aus der
Summe der Verkehrswerte dieser Grundstücke berechnet.
                                                                                                    §5
                                                                                              Erhöhte Gebühr
(5) Werden für ein Grundstück mehrere Einzelwerte festgelegt,         (1) Bei außergewöhnlich großem Aufwand (z.B. bei gesonderter
so wird die Gebühr aus der Summe der Einzelwerte berechnet.           Berücksichtigung von Entschädigungsgesichtspunkten, zusätzli-
                                                                      cher schriftlicher Begründung auf Verlangen des Antragstellers
(6) Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen und/           nach § 6 Abs. (3) Gutachterausschussverordnung, Bauaufmes-
oder Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grundstücks-        sungen mit erheblichem Zeitaufwand) erhöht sich die Gebühr
gleiches Recht beziehen, zu bewerten, so ist die Gebühr aus der       nach § 6 Abs. (2) um 10% bis 50%.
Summe der maßgeblichen Werte der einzelnen Gegenstände
(Sachen und/oder Rechte) zu berechnen. Gleiches gilt, wenn            (2) Wird vom Antragsteller ein zusätzliches Wertermittlungsver-
Wertunterschiede auf der Grundlage unterschiedlicher Grund-           fahren verlangt (zusätzliche Ermittlung des Sach-, Ertrags- oder
stückseigenschaften zu ermitteln sind. Wertermittlungen mehre-        Vergleichswertes) - soweit dies möglich ist -, so wird hierfür zu-
rer Eigentumswohnungen auf einem Grundstück oder gleicharti-          sätzlich 30% der Gebühr verlangt.
ger unbebauter Grundstücke gelten hier als eine Wertermittlung,
sofern alle Objekte in einem Verkehrswertgutachten zu einem           (3) Für zusätzlichen Aufwand (wie z. B. zusätzliche Besprechun-
Stichtag bewertet werden.                                             gen auf Veranlassung des Antragstellers, zusätzliche Ausarbei-
                                                                      tung auf Verlangen des Antragstellers, zusätzlicher Ortstermin)
(7) Sind Wertermittlungen für Sachen und/oder Rechte zu unter-        werden Gebühren analog dem JVEG erhoben.
schiedlichen Stichtagen durchzuführen, so wird für jeden Stich-
tag eine Gebühr berechnet. Für den höchsten Verkehrswert nach                                       §6
Absatz 1 wird die volle Gebühr erhoben. Für alle anderen Ver-                                 Gebührenhöhe
kehrswerte wird der halbe Wert nach Absatz 1 zu Grunde gelegt.        (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die
                                                                      Gebühr bei einem Wert
(8) Wird der Wert eines (ideellen) Miteigentumsanteils ermittelt,
der nicht mit Sondereigentum nach dem Wohnungseigentums-              bis 25.000 € ..............................................................................................396 €
gesetz (WEG) verbunden ist, so wird die Gebühr aus dem Wert           bis 100.000 € ...........................................................................................396 €
des gesamten Grundstücks berechnet.                                   zzgl. 0,4% aus dem Betrag über 25.000 €
10
Donnerstag, 28. Oktober 2021

bis 250.000 € ...........................................................................................990 €     (3) Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß übersteigen,
zzgl. 0,25% aus dem Betrag über 100.000 €                                                                          sind sie neben der Gebühr zu ersetzen.
                                                                                                                   (4) Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren gel-
bis 500.000 € ....................................................................................... 1.732 €      tenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.
zzgl. 0,13 % aus dem Betrag über 250.000 €
                                                                                                                                                 §9
bis 5 Mio. € ........................................................................................... 2.376 €       Gebühren für sonstige Leistungen des Gemeinsamen
zzgl. 0,06 % aus dem Betrag über 500.000 €                                                                               Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
                                                                                                                   (1) Für sonstige Leistungen, soweit sie nicht in dieser Satzung
über 5 Mio. €........................................................................................ 7.732 €      ausdrücklich aufgeführt sind, werden Gebühren nach Zeitauf-
zzgl. 0,04 % aus dem Betrag über 5 Mio. €.                                                                         wand erhoben. Bei der Stadt Müllheim beträgt eine Zeiteinheit
                                                                                                                   (ZE) 15 Minuten.
(2) Für die Erstattung von Gutachten nach § 5 Abs. 2 des Bun-
deskleingartengesetzes (BKleingG), ortsübliche Pacht, werden
                                                                                                                   (2) Für Beratungsleistungen des Gemeinsamen Gutachteraus-
Gebühren analog zum JVEG erhoben, mindestens jedoch 250 €.
                                                                                                                   schusses und/oder seiner Geschäftsstelle wird eine Gebühr von
                                                                                                                   15,30 €/Zeiteinheit erhoben.
(3) Für Auskünfte zum Bodenrichtwert bzw. Bodenwert (§ 196
Abs. 3 BauGB) beträgt die Gebühr 11,10 € pro Wert.
                                                                                                                   (3) Die allgemeine Verwaltungsgebühr für die Tätigkeit des Ge-
                                                                                                                   meinsamen Gutachterausschusses und/oder seiner Geschäfts-
(4) Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (§ 195 Abs. 3
BauGB und § 13 der Gutachterausschussverordnung) beträgt die                                                       stelle beträgt 11,90 €/Zeiteinheit.
Gebühr 14,80 € pro Wert.
                                                                                                                                                § 10
(6) In der Gebühr sind bei der Erstattung von Gutachten durch                                                                        Entstehung und Fälligkeit
den Gemeinsamen Gutachterausschuss zwei Ausfertigungen                                                             (1) Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung
des Gutachtens enthalten. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer,                                                  durch den Beschluss des Gemeinsamen Gutachterausschusses.
so erhalten Antragsteller und Eigentümer je eine Ausfertigung.                                                     Bei Zurücknahme des Antrags nach § 7 entsteht die Gebühr mit
Für jede weitere Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug wird                                                      dem Eingang der Rücknahmeerklärung bei der Geschäftsstelle
0,50 € pro Seite DIN A 4 berechnet.                                                                                des Gemeinsamen Gutachterausschusses. Bei Ablehnung eines
                                                                                                                   Antrags nach § 7 entsteht die Gebühr mit der entsprechenden
(7) Die Kosten der Übersendung werden -außer bei Gutachten-                                                        Entscheidung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
zusätzlich mit 3,00 € in Rechnung gestellt.
                                                                                                                   (2) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebüh-
                              §7                                                                                   renbescheides an den Gebührenschuldner fällig.
      Änderung, Rücknahme, Ablehnung eines Antrags
(1) Ändert der Antragsteller während der Bearbeitung des Gut-                                                                                      § 11
achtens den Gutachtenauftrag (z.B. Änderung des Wertermitt-                                                                      Vorauszahlung, Sicherheitsleistung
lungsstichtages, Änderung des Wertermittlungsgegenstandes),                                                        (1) Die Erstattung eines Gutachtens kann davon abhängig ge-
so wird der hierdurch veranlasste Mehraufwand nach Stunden                                                         macht werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausge-
analog dem JVEG zusätzlich zur Gebühr abgerechnet.                                                                 zahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird.

(2) Wird ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zurückge-                                                      (2) Von der Anforderung einer Vorauszahlung oder der Anord-
nommen, bevor der Gutachterausschuss einen Beschluss über                                                          nung einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn dadurch
den Wert des Gegenstandes gefasst hat, so wird eine Gebühr                                                         eine für den Gebührenschuldner unzumutbare Verzögerung
nach dem Bearbeitungsstand von bis zu 90 % der vollen Gebühr
                                                                                                                   entstehen würde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre.
erhoben. Wird ein Antrag erst nach dem Beschluss zurückge-
nommen, so entsteht die volle Gebühr.
                                                                                                                                                 § 12
                                                                                                                                      Übergangsbestimmungen
(3) Wird ein Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den
                                                                                                                   (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
Gemeinsamen Gutachterausschuss abgelehnt, so wird die Ge-
                                                                                                                   der abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüs-
bühr nach dem insoweit entstandenen Bearbeitungsaufwand
erhoben.                                                                                                           se (z. B. Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler)
                                                                                                                   beantragten und noch nicht fertig gestellten Verkehrswertgut-
                                 §8                                                                                achten gehen auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss über.
       Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen
(1) Werden mit Zustimmung des Antragstellers besondere Sach-                                                       (2) Für Leistungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung für den
verständige bei der Wertermittlung zugezogen (z.B. Sachverstän-                                                    Gemeinsamen Gutachterausschuss bei den zuvor zuständigen
dige für Altlasten o.ä.), so hat der Gebührenschuldner die hier-                                                   Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse der abgebenden
durch entstehenden Auslagen neben den Gebühren nach dieser                                                         Städte/Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse (z.B. Gemein-
Satzung zu entrichten.                                                                                             deverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler) beantragt und
                                                                                                                   noch nicht fertiggestellt wurden, entstehen Gebühren auf der
(2) Entstandene Auslagen (z.B. Auszüge aus dem Liegenschafts-                                                      Grundlage dieser Gutachterausschussgebührensatzung des ge-
kataster, Grundbuchauszüge, o.ä.) sind neben der Gebühr zu er-                                                     meinsamen Gutachterausschusses „Markgräfler-Breisgau“ bei
statten.                                                                                                           der Stadt Müllheim
                                                                                                                                                                                 11
Donnerstag, 28. Oktober 2021

                               § 13
                          Inkrafttreten                                 Untere Flurbereinigungsbehörde
                                                                        Berliner Allee 3a
Die Satzung tritt am 1.1.2021 in Kraft.                                 79114 Freiburg

Hinweis:                                                                Telefon: 0761 2187- 9540
                                                                        Telefax: 0761 2187- 5499
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der       E-Mail: flurneuordnung@lkbh.de
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner-
halb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen-                    Öffentliche Bekanntmachung
über der Stadt Müllheim geltend gemacht worden ist. Der Sachver-
halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt
                                                                                  Flurbereinigung Ehrenkirchen -
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die                Kirchhofen/Ehrenstetten
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-           Schlussfeststellung vom 18.10.2021
den sind.
                                                                        Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald -untere
                                                                        Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungs-
Müllheim, den 16.12.2020
                                                                        verfahren Ehrenkirchen - Kirchhofen/Ehrenstetten für
                                                                        abgeschlossen.
Martin Löffler
Bürgermeister                                                           Hierzu wird festgestellt, dass
                                                                        • die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und sei-
Satzung (S)      Öffentliche            Anzeige an    Vorstehende         nen Nachträgen bewirkt ist
Änderung (Ä)     Bekanntmachung         Landratsamt   Fassung           • den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im
                 durch Bereitstellung                                     Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt wer-
                 im Internet unter                                        den müssen
                 www.muellheim.de                                       • die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
vom              am                     am            gilt ab
                                                                        • die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlos-
(S) 16.12.2020   21.12.2020             21.12.2020    01.01.2021
                                                                          sen sind.

                                                                        Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schluss-
                                                                        feststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbe-
                                                                        reinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald,                               die Teilnehmergemeinschaft.
Fachbereich Landwirtschaft, informiert:
                                                                        Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz
        Pflanzenschutz-Sachkundelehrgang
                                                                        (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
                  für Landwirte
Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass alle Personen, die          Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Lan-
beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder verkaufen, sach-           desamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g.
kundig sein müssen.                                                     Verfahren (www.lgl-bw.de/2055) eingesehen werden.

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Außenstelle Brei-             Rechtsbehelfsbelehrung
sach bietet folgenden Basislehrgang „Sachkundenachweis                  Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der
Pflanzenschutz“ in online-version an. Der Lehrgang umfasst              Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Land-
fünf Unterrichtsabende und schließt mit einer Prüfung ab.               ratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Sitz: Freiburg einle-
                                                                        gen.
                                    Folge-
Lehrgang                1. Termin                       Prüfung         (Hinweis: Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneu-
                                    termine
Landwirte         06.12.2021        13.12.2021          24.01.2022      ordnung und Landentwicklung der Landkreise Breisgau-
(Ackerbau,                          16.12.2021                          Hochschwarzwald und Emmendingen: Berliner Allee 3a,
Grünland,Obstbau, 19:00 – 22:00 Uhr 10.01.2022                          79114 Freiburg oder jede andere Stelle des Landratsamts
Gemüsebau)                          20.01.2022                          Breisgau-Hochschwarzwald).

                                                                        gez. Faller
Die Lehrgangs- und die Prüfungsgebühr betragen jeweils 40,- €
(zusammen 80,- €).

Interessierte Personen sollten sich mit Namen, Adresse, Geburts-
datum und Geburtsort umgehend beim Landratsamt Breisgau-
Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, per email unter
landwirtschaft@lkbh.de anmelden. Nach erfolgter Anmeldung,
                                                                        IST IHRE HAUSNUMMER GUT
wird ihnen der Link zur Teilnahme zugesandt.                            ERKENNBAR?
                                                                        Im Notfall kann diese entscheidend
Weitere Auskünfte erteilt:                                              für rasche Hilfe durch den Arzt oder
Pflanzenproduktionsberater Raphael Maurath,                             den Rettungsdienst sein!
Tel. 0761 2187-5823.
12
Donnerstag, 28. Oktober 2021

              Rote Karte für Einbrecher
Die Statistik zeigt, dass sich die kontinuierliche Schwer-                      Stellenausschreibung der
punktsetzung der Polizei bei der Bekämpfung der Woh-                             Gemeinde Bollschweil
nungseinbrüche auszahlt. Auch in diesem Jahr setzt das
Polizeipräsidium Freiburg wieder verstärkt auf die Präventi-         Die Gemeinde Bollschweil (2.300 Einwohner) im Landkreis
on. Zwischenzeitlich scheitern etwas über die Hälfte der Ein-        Breisgau-Hochschwarzwald sucht zum nächstmöglichen
brüche bereits im Versuchsstadium. Entscheidende Gründe              Zeitpunkt in Teilzeit (50 %) einen
hierfür sind der Einbau einbruchhemmender Produkte und
nicht zuletzt eine „wachsame“ Nachbarschaft. Deshalb ist es                 Sachbearbeiter (m/w/d) für das Hauptamt.
sehr wichtig, dass verdächtige Wahrnehmungen unverzüg-
lich und direkt bei der Polizei unter der Telefonnummer 110          Das Tätigkeitsfeld umfasst ein abwechslungsreiches, verant-
gemeldet werden.                                                     wortungsvolles Aufgabengebiet mit viel Gestaltungsmög-
                                                                     lichkeiten und hoher Selbständigkeit.
Die Tage werden kürzer und es wird früher dunkel. Viele Men-
schen kommen erst nach Einbruch der Dunkelheit von der Ar-           Die detaillierte Stellenbeschreibung finden Sie auf unserer
beit nach Hause. Die bis dahin unbeleuchteten Häuser und Woh-        Homepage www.bollschweil.de unter der Rubrik Aktuel-
nungen signalisieren, dass niemand zuhause ist. Das nutzen die       les/Gemeindenachrichten.
Einbrecher aus und gehen im Schutze der frühen Dunkelheit ans
Werk.                                                                Haben Sie Interesse? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung
                                                                     mit den üblichen Unterlagen bis zum 25.11.2021 an die Ge-
Entgegen der allgemeinen Vorstellung finden Wohnungsein-             meinde Bollschweil, Hexentalstr. 56, 79283 Bollschweil.
brüche selten zur Nachtzeit statt; die überwiegende Anzahl ge-
schieht zwischen 16:00 und 21:00 Uhr.

Die Täter nutzen schlecht gesicherte Fenster oder Türen und sor-
gen bei der Rückkehr der Bewohner für eine böse Überraschung.              Freiwillige Feuerwehr
Entscheidend für die Einbrecher ist der Faktor Zeit: Damit das
Entdeckungsrisiko minimiert wird, muss der Einbruch schnell
gehen. In der Regel dauert das Eindringen nur wenige Sekun-
                                                                              Freiwillige Feuerwehr Staufen
den; der Einbruch selbst nur wenige Minuten. Stößt der Täter auf   Unsere Termine im November 2021:
einbruchhemmende Sicherungseinrichtungen bricht er erfah-          Mo. 08.11., 19 Uhr    Zug 1, Einsatztraining
rungsgemäß sein Vorhaben ab und sucht sich eine günstigere         Sa. 13.11.            Einsatzabteilung, Übungssamstag
Gelegenheit.                                                       Mo. 15.11., 19 Uhr    Zug 2, Einsatztraining
                                                                   Mo. 22.11., 19 Uhr    Führungskräfte Schulung
Um das Risiko eines vollendeten Wohnungseinbruchs erheblich        Mo. 29.11., 19 Uhr    Maschinisten + IuK Training
zu minimieren beraten die Experten der Kriminalpolizeilichen
Beratungsstelle die Bürgerinnen und Bürger, wie sie Wohnungen      Bei der Feuerwehr Staufen ist immer was los. Ob aktuelle Einsät-
oder Häuser vor unbefugtem Eindringen sichern können. Dieses       ze, Hinweise für die Bevölkerung oder sonstige Informationen,
Angebot gilt auch für Gewerbeobjekte.                              die Ehrenamtlichen informieren immer möglichst zeitnah über
                                                                   das aktuelle Geschehen. Zu den bisherigen Kanälen Rathaus-
Bei einem Termin vor Ort werden von den Polizeibeamten indi-       blatt, Homepage und Facebook, ist die Wehr nun auch auf Ins-
viduelle Lösungen angeboten, wie eine Einbruchsicherung opti-      tagram zu finden. Wer also über die Arbeit der Feuerwehr infor-
mal gestaltet werden kann. Neben vielen wertvollen Tipps erhal-    miert sein will, kann ihr nun auch dort folgen. Wer Fragen hat
ten Sie eine schriftliche Schwachstellenanalyse sowie weiteres     oder sich bei der Feuerwehr engagieren will, schreibt eine Mail
Informationsmaterial.                                              an info@feuerwehr-staufen.de

Nutzen Sie dieses kostenlose Beratungsangebot Ihrer Polizei.       Sie haben Interesse an der Feuerwehr/Jugendfeuerwehr?
Termine können per E-Mail unter freiburg.pp.praevention@
polizei.bwl.de oder direkt telefonisch vereinbart werden:          Melden Sie sich gerne per Mail:
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Freiburg, Tel. 0761           info@feuerwehr-staufen.de
29608-25                                                           jugend@feuerwehr-staufen.de

   BLÄTTERN SIE ONLINE!
   www.myeblättle.de

                                                                                                                                13
Donnerstag, 28. Oktober 2021

                                                                    Freitag, 5.11.
        kirchliche Nachrichten                                      St. Trudpert 18:45 Uhr     Rosenkranzgebet
                                                                                  19:15 Uhr    Hl. Messe, anschl. Anbetung

 Katholische Kirchengemeinde                                        Anmeldung zum Gottesdienst
 Staufen-St. Trudpert                                               Für den Besuch der Gottesdienste ist eine telefonische Anmel-
 St. Martin, Staufen         St Agatha, Grunern                     dung zu unseren Öffnungszeiten erforderlich! Bei der Anmel-
 St. Vitus, Wettelbrunn St. Trudpert, Münstertal                    dung ist jede Person mit Namen und Kontaktdaten anzugeben:
 Öffnungszeiten des Pfarramtes, St.-Johannesgasse 16:               für Staufen, Grunern und Wettelbrunn beim Pfarramt St. Martin,
 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10 bis 12 Uhr             Tel. 07633 924970, für Münstertal beim Pfarramt St. Trudpert, Tel.
 Mittwochnachmittag 16 bis 18 Uhr                                   07636 7877590. In den Gottesdiensten darf wieder gesungen
 Donnerstagnachmittag 15 bis 17 Uhr                                 werden (mit Maske). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihr ei-
                                                                    genes „Gotteslob“ mit. Wir bitten um Beachtung der geltenden
 Telefon 07633 924970, Fax 07633 9249711
                                                                    Hygienemaßnahmen!
 E-mail: pfarramt-st.martin@kath-staufen-muenstertal.de
 Homepage: www.kath-staufen-muenstertal.de
 Kath. Pfarramt St. Martin , Telefon 07633 924970
                                                                      Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG),
Gottesdienste vom 29. Oktober bis 5. November 2021                            Stamm St. Martin Staufen
Freitag, 29.10.                                                     Um die Philosophie der Pfadfinderschaft „Lernen durch Erleben“
St. Trudpert 18:45 Uhr    Rosenkranzgebet                           umzusetzen, treffen sich die einzelnen Pfadfindergruppen im Al-
             19:15 Uhr    Hl. Messe                                 ter zwischen 7 und 20 Jahren einmal in der Woche im Martins-
                                                                    heim. Der Stamm freut sich über jedes neue Mitglied! Genauere
Samstag, 30.10.                                                     Auskunft gibt es über Christoph Geng, Tel. 0177 5168912, oder
St. Vitus    18:30 Uhr    Hl. Messe                                 unter www.dpsg-staufen.de
St. Trudpert 16:30 Uhr    Tauffeier
             17:30 Uhr    Beichtgelegenheit
             18:00 Uhr    Rosenkranzgebet                                      Evangelische Kirchengemeinde
             18:30 Uhr    Vorabendmesse                                           Staufen und Münstertal
                                                                    Mitteilungen der evangelischen Kirchengemeinde
Sonntag, 31.10. (Ende der Sommerzeit!)
St. Martin   10:00 Uhr Hl. Messe                                    Donnerstag, 28. Oktober
St. Agatha   08:30 Uhr Hl. Messe                                    15:30 Uhr Seniorenkreis im Martin-Luther-Haus in Staufen. Nach
St. Trudpert 10:00 Uhr Rosenkranzgebet                              langer Zeit können wir uns aufgrund der etwas entspannteren
             10:30 Uhr Hl. Messe                                    Corona-Situation unter Einhaltung der 3G-Regeln wieder treffen
                                                                    und mit Abstand auch zusammen Kaffee trinken. Wenn Sie ab-
Montag, 1.11., Allerheiligen                                        geholt werden möchten, dürfen Sie gerne im Pfarramt anrufen
St. Martin    10:00 Uhr Hl. Messe, anschl. Gräberbesuch             (07633 5293). Bitte beachten Sie die Uhrzeit: Es ist ausnahmswei-
St. Agatha    15:00 Uhr Gräberbesuch                                se eine halbe Stunde später als gewohnt.
St. Vitus     10:00 Uhr WortGottesFeier,
                          anschl. Gräberbesuch                      Freitag, 29. Oktober
St. Trudpert 10:00 Uhr    Rosenkranzgebet                           20:00 Uhr Mitarbeiter-Gesprächsabend im Martin-Luther-Haus:
              10:30 Uhr Hl. Messe, anschl. Gräberbesuch             Alle Mitarbeitenden unserer Kirchengemeinde sind herzlich ein-
              18:00 Uhr Eucharistische Anbetung                     geladen zu einem offenen Austausch über unsere Gemeindear-
                                                                    beit in der ausklingenden Corona-Pandemie.
Dienstag, 2.11., Allerseelen
St. Martin   07:00 Uhr Laudes                                       Samstag, 30. Oktober
AWO Staufen 09:30 Uhr WortGottesFeier                               09:30 bis 12:30 Uhr: KinderBibelMorgen in Staufen im Martin-
St. Martin   19:00 Uhr Seelenamt für die Verstorbenen von           Luther-Haus für Schülerinnen und Schüler der Klasse eins bis fünf
                          Nov. 2020-Nov. 2021 aus den Pfarrei-      (verantwortlich: Sascha Buchberger). Bist du in der 1. bis zur 5.
                          en St. Martin, St. Agatha und St. Vitus   Klasse? Hast du Lust auf Action, Essen, Basteln, Spiele, Spaß und
St. Trudpert 18:45 Uhr Rosenkranzgebet für die Verstorbe-           Bibelentdeckungstouren? Dann bist du bei uns richtig. Herzliche
                          nen des letzten Jahres                    Einladung! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
             19:15 Uhr Seelenamt für die Verstorbenen von
                          Nov. 2020-Nov. 2021 aus St. Trudpert      Sonntag, 31. Oktober
                                                                    10:10 Uhr Gottesdienst zum Reformationsfest im Martin-Lu-
Mittwoch, 3.11.                                                     ther-Haus in Staufen (Pfr. Breisacher)
St. Vitus    18:30 Uhr    Rosenkranzgebet
             19:00 Uhr    Hl. Messe                                 11:30 Uhr Konfirmanden-Einführungsgottesdienst im Martin-
St. Trudpert 18:45 Uhr    Rosenkranzgebet anl. der Pandemie         Luther-Haus (Pfr. Breisacher und Jugendreferent Sascha Buchber-
                                                                    ger). Eingeladen sind besonders die neuen Konfirmand*innen
Donnerstag, 4.11.                                                   mit ihren Familien. Da in Gottesdiensten immer noch die Ab-
St. Martin   18:30 Uhr    Rosenkranzgebet                           standsregeln gelten, muss die Vorstellung der neuen Konfir-
             19:00 Uhr    Hl. Messe                                 mandengruppe leider in einem eigenen Gottesdienst gesche-
St. Trudpert 18:30 Uhr    Anbetung                                  hen. Bei 18 Jugendlichen mit ihren Familien plus die „normale“
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