MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling - Gemeinde Brunn

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Verwaltungsgemeinschaft Laaber

                                                                                                          46. Jahrgang
                                                                                                            30.08.2021
                                                                                                                 Nr. 08

        MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT
         für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling

       Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten an
            Frau Dr. Marion Becker aus Waldetzenberg
Frau Dr. Marion Becker begleitet beim Hospiz-Verein Regensburg e.V. seit 18 Jahren
schwerkranke und sterbende Menschen und steht ihnen und ihren Angehörigen in dieser
schweren Zeit bei. Zudem begleitet sie seit 2009 Menschen durch die schwere Zeit der
Trauer. Viele Jahre führte sie das Gedenkbuch des Vereins und gestaltete liebevoll die Seiten,
auf denen der Verstorbenen gedacht wird. Seit 35 Jahren arbeitet sie auch noch in einer
anderen sozialen Einrichtung in Regensburg, oft an Wochenenden und nachts, und zeigt ihr
großes ehrenamtliche Engagement. Bezeichnend für Frau Dr. Marion Becker ist ihre
zurückhaltende, bescheidende Art. Für sie ist es selbstverständlich, für andere Menschen da
zu sein, wofür Sie viel Zeit und Geduld einbringt.

   v.l. Frau Landrätin Tanja Schweiger, Frau Dr. Marion Becker, Herr Peter Becker, Herr Erster Bürgermeister Hans Schmid
                                                                                                   Foto: Sandra Meilinger
Auszug aus der Sitzung des Bau- und                       Straßenbenennung Baugebiet Ried-Ost, BA I
     Umweltausschusses des Marktes Laaber                       Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
               vom 03.08.2021                                   beschloss einstimmig, die neue Erschließungsstraße
                                                                im Baugebiet Ried-Ost, BA I, „Am Lohholz“ zu
Sportheim Waldetzenberg - Besichtigung                          benennen.
Bgm. Schmid erläuterte, dass derzeit eine Förderung
für eine energetische Sanierung des Sportheimes                 Bebauungsplanentwurf Schernrieder Straße
Waldetzenberg von ca. 20 % ein Anspruch besteht.                Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der
Außerdem ist eine Förderung durch den BLSV mit ca.              Vorsitzende die beiden Dipl. Ingenieure Herrn Reich
40 % im Raum möglich. Die Mitglieder machten sich               und Herrn Wöhrmann. Erster Bürgermeister Schmid
ein Bild vom Zustand des Sportheimes, dass sehr gut             erteilte dem verantwortlichen Planer Herrn Reich das
ausgelastet ist. Insbesondere die sehr starke                   Wort. Der vorliegende Vorentwurf dient zur
Judoabteilung, die auch internationale Kämpfe                   Vorbereitung ins Bauleitplanverfahren. Es wurde für
austrägt, tue sich sehr hervor. Aber auch der                   die Erweiterungsfläche eine eigene Straßenbeziehung
Seniorensport wird stark angenommen. Die                        auf die Schernrieder Straße gewählt, um eine
Elektroheizung ist ein starker Energiefresser. Dabei            vernünftige Sichtbeziehung zu erreichen. Die innere
kam man überein, einen geeigneten Planer zu wählen              Erschließung wurde so angelegt, dass eine
um das Einsparungspotenzial zu ermitteln.                       Erweiterung in östlicher Richtung problemlos
                                                                durchgeführt werden kann. Eine Schwierigkeit, die
Sodlersteg - Besichtigung                                       gelöst werden musste, stellt die Entwässerung dar.
Man konnte sich vor Ort vom Zustand der Bohlen                  Dies      wurde      weitreichend untersucht.    Eine
überzeugen. Derzeit sei es so, dass im Winter bzw. bei          Versickerung ist durchgehend auf den einzelnen
Feuchtigkeit der Belag sehr rutschig wird. Man habe             Parzellen      nicht     möglich. Eine     brauchbare
Angebote für einen Austausch der Bohlen eingeholt.              Versickerungsmöglichkeit besteht nur im nördlichen
Dabei besteht die Möglichkeit die Holzbohlen die sehr           Bereich, wo auch ein Regensickerbecken vorgesehen
rutschig sind auszutauschen gegen glasfaser-                    ist. Die bereits bestehenden Becken wurden bereits so
verstärkte Kunststoff-Profile. Mehrheitlich sprach sich         bemessen, dass sie das aus dem natürlichen Gelände
der Ausschuss für den Austausch Bohlen mit Holz aus.            ankommende Oberflächenwasser aufnehmen können,
                                                                sodass über das geplante Regenrückhaltebecken das
Bauanträge und Bauvoranfragen                                   Oberflächenwasser gedrosselt abgegeben werden
Einem       Bauantrag      wegen      Neubau     eines          kann. Im Gebiet sind klassische Einzelhäuser,
Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Waldetzen-                Doppelhausbebauung, eine Zone mit kompakten
berg, Weißenkirchener Str., wurde ebenso das                    Kettenhäusern (ca. 400 m²) und eine Mehrfamilien-
gemeindliche Einvernehmen einschließlich der                    hausbebauung. Die Gärten sind nach Süden offen.
beantragen Befreiungen von den Festsetzungen des                Geplant sei eine fußläufige Anbindung an den am
Bebauungsplans erteilt, wie einem Bauantrag wegen               nördlichen Rand des Baugebietes entlangführenden
Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und                Weg über den Bereich des Regensickerbeckens,
Garage in Laaber, Am Chor. Der Bauvoranfrage                    wodurch man auch vollständig durch das geplante und
wegen Neubau eines Einfamilienhauses mit                        auch schon bestehende Baugebiet zu Fuß gehen
Doppelgarage sowie Scheune zur Tierhaltung in                   könne. Das geplante Regenrückhaltebecken ist
Laaber, Schernried – Berghof, wurde vorbehaltlich der           unterirdisch geplant, wodurch die oberirdische Fläche
gesicherten Erschließung und dem Nachweis der                   als Aufenthalts-, Begegnungsbereich oder öffentliche
landwirtschaftlichen Privilegierung zugestimmt. Gegen           Grünfläche genutzt werden kann. Im Vorentwurf hat
den Bauantrag wegen Anbau einer geschlossenen                   man eine große Vielfalt an Dachformen zugelassen.
Terrassenüberdachung in Edlhausen, Juraweg,                     Auch die Firstrichtung hat man offengelassen.
wurden ebensowenig Einwendungen erhoben, wie                    Vorgegeben sind nur die festgesetzten Baugrenzen.
gegen die Bauvoranfrage wegen Errichtung einer                  Im ersten Bauabschnitt sollen 29 Parzellen errichtet
landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Hack-                   werden. Die Ortsrandeingrünung ist mit einer
schnitzellager in Laaber. Für die Errichtung eines              Heckenpflanzung auf Privatgrund vorgesehen. Die
neuen Kinderspielplatzes in Endorf ist ein Bauantrag            südliche Achse der Erschließungsstraße als
erforderlich, dem einstimmig das gemeindliche                   Haupterschließungsstraße wurde auch im Hinblick auf
Einvernehmen erteilt wurde. Die Bauvoranfrage wegen             eine mögliche Erweiterung breiter angelegt, als die
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Eisen-                nördliche. Aus dem Gremium wurde gewünscht, dass
hammer, Zum Schindertal wurde unter den Auflagen,               Kiesgärten möglichst ausgeschlossen werden sollten.
dass der Baukörper außerhalb der geschützten                    Dagegen sind Zisternen erwünscht. Der Bauaus-
Flächen nach FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet und                  schuss war sich einig, dass der vorliegende
Biotopkartierung liegen muss, die feuerwehr-                    Bebauungsplan eine gute Gestaltungslösung für die
technische bzw. brandschutztechnische Erschließung,             Entwicklung dieser Baufläche ist.
die abwassertechnische Erschließung sowie die
gesicherte Wasserversorgung und auch die                        Windkümmerer Bewerbung
ausreichende Erschließung durch die Zufahrt durch               Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
den Bauwerber nachgewiesen wird, mehrheitlich                   Landesentwicklung und Energie (StMWi) wird in den
zugestimmt.                                                     sieben Regierungsbezirken jeweils einen „Regionalen
                                                                Windkümmerer“     beauftragen.     Diese    werden

                                                          −2−
ausgewählte Kommunen bei der Initiierung ihres                 Kontakt aufzunehmen, um die Finanzierung und den
realisierbaren Windprojekts beraten und unterstützen.          Unterhalt der Schlauchwaschanlage zu sichern. Hierzu
Den kommunalen Entscheidungsträgern wird damit ein             wurden bereits Gespräche geführt und von allen
neutraler Ansprechpartner an die Seite gestellt, der           Gemeinden Interesse signalisiert.
Rückhalt gibt und Möglichkeiten für die Windenergie in
der Kommune aufzeigt. Die Kosten dieser Leistungen             Verkehrssituation Schernrieder Straße/
trägt der Freistaat Bayern. Favorisiert werden                 GVS Großetzenberg
Kommunen, die ein Windprojekt mit guten Erfolgs-               Hierzu fand eine Besprechung mit den Anwohnern
aussichten umsetzen wollen. Die Beratungsleistungen            statt, in dessen Ergebnis ihnen die alternativen
haben einen Wert von maximal 64.000 € brutto, die              Planungen (Kreisel/Engstelle) vorgestellt wurden. Im
nach Bedarf der Kommune und nach Einschätzung                  September soll eine weitere Anliegerversammlung
des Windkümmerers sowie des Ministeriums erbracht              stattfinden, um eine dauerhafte Lösung zu
werden können.                                                 gewährleisten. Zeitnah sollen Geschwindigkeits-
Für dieses Projekt muss sich die Kommune schriftlich           messungen vorgenommen werden, günstigstenfalls
bewerben. Dabei ist seitens der Kommune ein fester             durch die Polizei mit einer sogenannten TOPO-Box.
Ansprechpartner für das StMWi und den Wind-
kümmerer zu benennen. Von den ausgewählten                     Neubaugebiet Großetzenberg
Kommunen wird eine intensive Mitarbeit erwartet und            Aus dem Neubaugebiet führt ein Fußweg auf die
es      sind   finanzielle   Eigenleistungen     (z.B.         Gemeindeverbindungsstraße. Es komme wohl
Räumlichkeiten, Verpflegung) in Ergänzung zu den               häufiger vor, dass Kinder auf ihren Fahrrädern
Leistungen des Windkümmerers notwendig.                        ungebremst auf die Straße fahren und es zu Beinahe-
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                Unfällen komme. Man habe überlegt, ob man dort eine
beschloss einstimmig sich um die Aufnahme in das               Art Schranke, seitlich schwenkend, errichten sollte,
Programm Regionaler Windkümmerer zu bewerben.                  damit ein direktes Einfahren nicht mehr möglich ist.
Als fester Ansprechpartner wird der Energie-                   Versetzte Metallbügel würden dazu führen, dass man
beauftragte des Marktes Laaber Marktgemeinderat                den Weg nicht mehr mit Kinderwägen befahren kann.
Rudolf Straubinger benannt.                                    Nachdem sich keine einheitliche Meinung finden
                                                               konnte, kam man überein, diesen Punkt zu vertagen
Städtebauförderung                                             und andere Lösungen zu suchen.
Der Vorsitzende erläuterte, dass im Rahmen der
Städtebauförderung für die Maßnahme Sonderfonds                Investitionszuschüsse 2021
„Innenstädte beleben“ insgesamt Landesmittel in Höhe           Für die Anschaffung eines gebrauchten Aufsitz-
von 260.000 € für die Einzelmaßnahmen Gesamt-                  rasenmähers i.H.v. 2.800 € und eines Zeltes i.H.v.
konzept Laaberpark und Entlastungsparkplatz in                 639,89 € wird dem Verein Schafbruckmühler Fischer
Aussicht gestellt wurden. Weiterhin wurden                     ein Investitionszuschuss in Höhe von 344 € gewährt.
Landesmittel in Höhe von 60.000 € für den Spielplatz-
bereich Augasse in Aussicht gestellt.                          Radweg an der R 17 bei Waldetzenberg
                                                               Der Vorsitzende konnte noch keine neuen
Sanierung Augasse                                              Erkenntnisse zur Planung des Radweges mitteilen. Die
Inzwischen haben schon mehrere Anlieger-                       bisherigen Verhandlungen haben noch zu keinem
versammlungen stattgefunden. Dabei hat sich eine               Ergebnis geführt. Um bessere Daten zur Verfügung zu
große Mehrheit für eine Pflasterung in der Augasse             haben, soll die Polizei auch hier gebeten werden, mit
ausgesprochen. Dies verursacht aber Mehrkosten in              der TOPO-Box Messungen vorzunehmen. Die
Höhe von ca. 28.000 €. Allerdings ist auch eine                Verwaltung wird sich mit der Polizei in Verbindung
Mehrförderung zu erwarten. Bei den Planungen wird              setzen.
es noch Änderungen im Bereich des Spiel- und
Bolzplatzes geben, die vom Wasserwirtschaftsamt                Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
angeregt wurden. Die Planung wird derzeit                      -----------------------------------------------------------------------
überarbeitet und dem Gremium dann vorgestellt. Von
den Anliegern werden keine Stellplätze gewünscht.                           Auszug aus der Sitzung der
Am Hütanger gibt es derzeit an den Wochenenden                           Schulverbandsversammlung Laaber
Parkprobleme, da dort auf dem Nachbargrundstück ein                               vom 22.07.2021
Jurtezelt aufgebaut ist. Die Besucher nutzen den
Hütanger, wodurch keine Plätze mehr für die Anlieger           Änderung der Geschäftsordnung
vorhanden sind.                                                Der Vorsitzende erklärte, dass die Änderungen
                                                               aufgrund der Einführung eines Ratsinformations-
Zentrale Schlauchwaschanlage                                   systems notwendig werden. Sowohl der Änderung der
Am 20.07.2021 fand im Rathaus Laaber eine                      Geschäftsordnung als auch der neuen Verbands-
Kommandantenversammlung der Freiwilligen Feuer-                satzung wurde einstimmig zugestimmt.
wehren des Marktes Laaber statt. Im Ergebnis wurde
dabei festgestellt, dass eine Waschanlage notwendig
und der Bau in Laaber von Vorteil als zentraler
Anlieferungs- und Abholort wäre. Man kam überein,
mit den Gemeinden Deuerling, Brunn und Duggendorf

                                                         −3−
Vorlage der Jahresrechnung 2020 gemäß Art.102                                   Gemeinde Brunn in Augenschein zu nehmen und
Abs.2 GO i.V.m. Art.9 Abs.1 BaySchFG und Art. 40                                gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge oder auch
KommZG                                                                          Sofortmaßnahmen zu erarbeiten. Er betonte vorab,
Der Vorsitzende gab die von der Realsteuerstelle                                dass sich alle Spielplätze in der Gemeinde in einem
Regensburg erstellte Jahresrechnung für das                                     sehr gepflegten Zustand befinden. Anhand von Bildern
Haushaltsjahr 2020 bekannt. Der Verwaltungs-                                    zeigte Dritter Bürgermeister Hutter dem Gremium alle
haushalt schließt demnach in den Einnahmen und                                  Spielplätze auf und erläuterte die vorgeschlagenen
Ausgaben mit 681.954,70 € und der Vermögens-                                    Maßnahmen. Nach Abschluss der Präsentation
haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                      übergab Herr Hutter wieder den Vorsitz an Ersten
446.118,68 € ab.                                                                Bürgermeister Söllner. Die vorgetragenen Sofort-
                                                                                maßnahmen zur Verbesserung der Spielplätze in
Bündelausschreibung       für    die   Kommunale                                Münchsried, Brunn-Forststraße und Pettenhof mit
Erdgasbeschaffung 2022 – 2025                                                   Gesamtkosten mit geschätzten Kosten in Höhe von ca.
Das Gremium wurde informiert, dass die Beschaffung                              12.000 € werden in Auftrag gegeben.
von Erdgas für den Zeitraum vom 01.01.2022-
01.01.2025 ausgeschrieben wurde und man ab 2022                                 Antrag zur Planung einer Kinderkrippengruppe
einen neuen Erdgaslieferanten hat.                                              durch Freie Wählergemeinschaft Brunn
                                                                                Den Antrag der Freien-Wählergemeinschaft Brunn
Photovoltaik Schulhausdach – BERR                                               haben alle Mitglieder des Gemeinderates mit der
Der Schulverband Laaber möchte evtl. auf den                                    Ladung zu dieser Sitzung erhalten. Hierzu entstand
Dächern der Schulgebäude eine Photovoltaikanlage                                eine rege Diskussion. Abschließend fasste das
installieren. Über die weitere Vorgehensweise möchte                            Gremium den Beschluss, dass die Verwaltung
man sich zunächst von der KERL eG (Kommunale                                    beauftragt wird, bis September mit dem Landratsamt
Energie Regensburger Land eG) beraten lassen.                                   Regensburg die Fördersituation und Bedarfsnachweis
                                                                                zu klären. Anschließend wird die Angelegenheit in der
Förderprogramm für mobile Luftreinigungs-                                       Gemeinderatssitzung erneut behandelt.
anlagen
Nach ausführlicher Diskussion war man sich im                                   Baugebiet Frauenberg SüdOst
Gremium einig, dass Luftreinigungsanlagen für die                               hier: Sachstandsbericht
beiden Schulen beschafft werden sollen.                                         Erster Bürgermeister Söllner berichtete hierzu, dass
                                                                                die Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes gut
Bericht der Rektorin zur Schulentwicklung                                       angelaufen sind. Nach schriftlicher Mitteilung der
Die Konrektorin gab bekannt, dass im kommenden                                  bauausführenden Firma Guggenberger ist es nicht
Schuljahr 2021/2022 voraussichtlich 200 Kinder die                              auszuschließen, dass sich der Fertigstellungstermin
Grundschule und 115 Schüler die Mittelschule                                    wegen Materiallieferproblemen nach hinten verschiebt.
besuchen werden. In der Grundschule wird es                                     Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen dies zur
9 Klassen (1. Klasse 3-zügig) und in der Mittelschule                           Kenntnis.
6 Klassen (1x 5. Klasse, 1x 6. Klasse, 1x 7. Klasse,
1x M7, 2x M10) geben.                                                           Sturzflutrisikomanagement
-----------------------------------------------------------------------         hier:     Präsentation  einiger    Untersuchungs-
     Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates                                   ergebnisse
                    Brunn vom 29.07.2021                                        Der Vorsitzende zeigte anhand einer Computer-
                                                                                simulation die Feststellungen der Untersuchung
Bebauungsplan Brunn-West                                                        hinsichtlich der Wasseransammlungen und der
Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden beraten                                Fließgeschwindigkeiten bei Starkregenereignissen bis
und abgewogen. Abschließend beschloss der                                       zu 130 Ltr/h auf. Zum weiteren Vorgehen kündigte er
Gemeinderat Brunn einstimmig den vorliegenden                                   an, dass diese Ergebnisse den Bürgerinnen und
Entwurf als Satzung. Die Rechtskraft tritt erst nach                            Bürgern in Ortsversammlungen im August dargelegt
Abschluss des erforderlichen Erschließungsvertrages                             werden. Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen
ein.                                                                            dies zur Kenntnis.

Bauanträge                                                                      Lärmschutz entlang der Autobahn A3
Anhand der vorliegenden Unterlagen erteilte der                                 hier: Antrag auf Erhöhung des bestehenden
Gemeinderat Brunn dem Bauvorhaben “Sanierung des                                Lärmwalls von Frauenberg SüdWest in Richtung
Anwesens mit Errichtung eines Einfamilien-                                      Pettenhof
wohnhauses” in Eglsee, Brunner Str. 32 einstimmig                               Erster Bürgermeister Söllner trug den Antrag von
das Einvernehmen der Gemeinde.                                                  Herrn Lorenz Maußhammer vor. Zu diesem Problem
                                                                                hat der Gemeinderat Brunn bereits in voran-
Spielplätze in der Gemeinde – Präsentation von                                  gegangenen Sitzungen beraten. Ein Schreiben an die
Maßnahmen für das Jahr 2021                                                     zuständige Stelle in Leipzig blieb bisher ohne
Hierzu übergab der Vorsitzende Herrn Dritten                                    Reaktion. Der Vorsitzende kündigte an, an diesem
Bürgermeister Roland Hutter das Wort. Dieser                                    Thema hartnäckig dran zu bleiben.
erläuterte, dass sich der Arbeitskreis “Kinder-
spielplätze” getroffen hat, um alle Spielplätze in der                          Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.

                                                                          −4−
Bekanntmachung

            1. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Brunn 2020 – 2026

Der Gemeinderat Brunn hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 die Änderung seiner Geschäftsordnung
beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

                                                 §1
Die Geschäftsordnung des Gemeinderates Brunn v. 07.05.2020 wird geändert.

                                                      §2
§ 20 (Form und Frist für die Einladung) erhält folgende neue Fassung:

   (1) Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem
       Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. Im Falle einer elektronischen Einladung
       werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen
       mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter
       geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt.
       Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
   (2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2
       im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und
       üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
   (3) Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt, wenn und
       soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht
       entgegenstehen.      Die   weiteren    Unterlagen    können   schriftlich  oder  elektronisch  im
       Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. Hat das
       Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren
       Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
   (4) Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. Der
       Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht
       mitgerechnet.

                                                     §3
§ 21 (Anträge) erhält folgende neue Fassung:

   (1) Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich oder elektronisch zu stellen und
       ausreichend zu begründen. Bei elektronischer Übermittlung sind Geheimhaltungsinteressen und der
       Datenschutz zu beachten; schutzwürdige Daten sind durch De-Mail oder in verschlüsselter Form zu
       übermitteln. Anträge sollen spätestens am 10. Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister
       eingereicht werden. Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht
       vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten.
   (2) Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können
       nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn

       1.    die Angelegenheit dringlich ist und der Gemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt oder
       2.    sämtliche Mitglieder des Gemeinderats anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung
             widerspricht.
   (3) Anträge zur Geschäftsordnung, z. B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrags u. ä., oder
       einfache Sachanträge, z. B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrags, z.B.
       Änderungsanträge, können auch während der Sitzung und ohne Beachtung der Form gestellt werden.

                                                    §4
Diese Änderung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Laaber, den 30.08.2021

gez. Söllner
Erster Bürgermeister

                                                    −5−
Bekanntmachung
   1. Änderung der Geschäftsordnung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Laaber
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Laaber hat in ihrer Sitzung am 22.07.2021 die Änderung
ihrer Geschäftsordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
                                               §1
Die Geschäftsordnung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Laaber vom v. 27.05.2020 wird
geändert.
                                                      §2
§ 17 (Form und Frist für die Einladung) erhält folgende Fassung:
   (1) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung
       oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. Im Falle einer elektronischen
       Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung
       durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in seinem technisch individuell gegen Zugriffe
       Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument
       mitgeteilt. Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3.Tage vor der Sitzung ergänzt
       werden.
   (2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2
       im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und
       üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
   (3) Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden,
       wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes
       nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im
       Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. Hat das Mitglied
       der Schulverbandsversammlung sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die
       weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
   (4) Die Ladungsfrist beträgt sieben Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 24 Stunden verkürzt werden.
       Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht
       mitgerechnet.
   (5) Soll zum zweiten Mal über den gleichen Gegenstand verhandelt werden, so muss bei der Ladung
       hierauf unter Bekanntgabe der Tagesordnung sowie darauf hingewiesen werden, dass die
       Schulverbandsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist (Art. 9
       Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 33 Abs. 1 Satz 3 KommZG).
   (6) Für Wahlen gilt Absatz 3 entsprechend.
                                                      §3
§ 18 (Anträge) erhält folgende Fassung:
   (1) Das Recht, Anträge in die Schulverbandsversammlung einzubringen, besitzen nur die Mitglieder der
       Schulverbandsversammlung.
   (2) Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich oder elektronisch zu stellen und
       ausreichend zu begründen. Bei elektronischer Übermittlung sind Geheimhaltungsinteressen und der
       Datenschutz zu beachten; schutzwürdige Daten sind durch De-Mail oder in verschlüsselter Form zu
       übermitteln. Anträge sollen spätestens bis zum dritten Tag vor der Sitzung beim
       Schulverbandsvorsitzenden eingereicht werden. Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im
       Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten.
   (3) Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können
       nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn
           1. die Angelegenheit dringlich ist und die Schulverbandsversammlung der Behandlung
               mehrheitlich zustimmt oder
           2. sämtliche Mitglieder der Schulverbandsversammlung anwesend sind und kein Mitglied der
               Behandlung widerspricht.
       Ist noch eine Ermittlung oder Prüfung des Sachverhalts oder die Beiziehung abwesender Personen
       oder von Akten erforderlich, wird die Behandlung bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.
   (4) Anträge zur Geschäftsordnung oder einfache Sachanträge, z. B. Nichtbefassungsanträge,
       Zurückziehung eines Antrages, Änderungsanträge und ähnliche Anträge, können auch während der
       Sitzung und ohne Beachtung der Schriftform gestellt werden.
                                                        §4
Die Änderung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Laaber, den 30.08.2021
gez. Schmid
Schulverbandsvorsitzender

                                                    −6−
Bekanntmachung
     Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands und Entschädigungssatzung für ehrenamtliche
                                                       Tätigkeit (Verbandssatzung)
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Laaber hat in ihrer letzten Sitzung vom 22.07.2021 die nachfolgende neue
Verbandssatzung erlassen. Diese wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbands Laaber (nachfolgend stets Schulverbandsversammlung genannt) erlässt aufgrund
des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) – BayRS 2230-7-1-K – i.V.m. Art. 18, Art. 19 Abs. 1
Nr. 1 und Nr. 5 sowie Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 und 5, Art. 29 Satz 2, Art. 30 Abs. 2, Art. 43 Abs. 1 und 2, Art. 47 Abs. 5 und 6 und Art. 26
Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) – BayRS 2020-6-1-I – sowie Art. 20a und Art. 32 Abs. 1
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) – BayRS 2020-1-1-I – folgende
                    Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands (Verbandssatzung):
                                               §1       Name und Sitz des Schulverbands
     (1) Der Schulverband führt folgenden Namen: „Schulverband Laaber“.
     (2) Der Schulverband hat seinen Sitz in 93164 Laaber, Jakobstraße 9 (Rathaus).
                                                       §2       Verbandsausschuss
Neben der Schulverbandsversammlung und dem Schulverbandsvorsitzenden besteht kein weiteres Verbandsorgan.
                                                   §3        Vorberatender Ausschuss
Ein vorberatender Ausschuss wird nicht bestellt.
                                                        §4        Kassengeschäfte
Die Kassengeschäfte des Schulverbands werden von der Verwaltungsgemeinschaft Laaber geführt.
                                            §5       Ehrenamtliche Tätigkeit; Entschädigung
     (1) Der Schulverbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung
         (Schulverbandsräte) sind ehrenamtlich tätig, Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 30 Abs. 1 Satz 1 KommZG. Die
         Tätigkeit der Schulverbandsräte erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der
         Schulverbandsversammlung und ihrer Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und
         Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung (§ 2 Absatz 3 und 4) übertragen werden.
     (2) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung, die der Schulverbandsversammlung kraft Amtes angehören, das sind die
         ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG), haben nur Anspruch auf
         Ersatz ihrer Auslagen, Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 30 Abs. 2 Satz 2 KommZG, soweit sie nicht
         Schulverbandsvorsitzender, Ausschussvorsitzender oder deren Stellvertreter sind.
     (3) Der Schulverbandsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung und kein Sitzungsgeld. Das gleiche gilt
         für seinen Stellvertreter im Vertretungsfall.
     (4) Die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld für die notwendige
         Teilnahme an Sitzungen der Schulverbandsversammlung in Höhe von 30,00 Euro.
     (5) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten ferner
              a) für auswärtige Tätigkeit Reisekostenvergütung nach den für die Beamten des Freistaats Bayern geltenden
                   Rechtsvorschriften; als Dienstreise gilt nicht der Weg zu den Sitzungen der Schulverbandsversammlung, die an dem
                   üblichen Sitzungsort, insbesondere an dem in § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Schulverbands genannten Ort
                   stattfinden;
              b) wenn sie Angestellte oder Arbeiter sind, Entschädigung für den nachgewiesenen Verdienstausfall;
     (6) Die Entschädigungsleistungen nach Abs. 5 werden nur auf Antrag gewährt.
     (7) Etwaige Ablieferungspflichten nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 30 Abs. 2 Satz 3, erster Halbsatz KommZG
         und Art. 20a Abs. 4 GO sowie Art. 30 Abs. 2 Satz 3 letzter Halbsatz KommZG sind erfüllt, wenn die Ablieferung gegenüber
         der Gemeinde erfolgt, in der das Mitglied der Schulverbandsversammlung ein kommunalpolitisches Ehrenamt ausübt.
                             § 5a     Entschädigung für die aktive Nutzung des Ratsinformationssystems
(1)      Für die Verbesserung der Ratsarbeit wurde ein so genanntes Ratsinformationssystem eingeführt. Den Mitgliedern der
Schulverbandsversammlung wird damit die Möglichkeit gegeben, schnell und bequem alle sitzungsrelevanten Daten (Einladungen
einschließlich Anlagen, Niederschriften und sonstige Dokumente) von zu Hause aus digital abzurufen und, falls erforderlich,
auszudrucken. Die am Ratsinformationssystem teilnehmenden Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten im Gegenzug die o.
g. Sitzungsunterlagen nicht mehr in ausgedruckter Form zugesandt.
(2)      Für die Nutzung des Ratsinformationssystems erhalten die beteiligten Mitglieder der Schulverbandsversammlung eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 Euro je Sitzung. Hierdurch soll der zusätzliche Arbeitsaufwand sowie die ggf. entstehenden
Druckkosten (Papier, Tinte/Toner) und die Kosten der Hardwarenutzung abgegolten werden. Der Anspruch auf die
Aufwandsentschädigung entsteht, wenn das betroffene Mitglied der Schulverbandsversammlung das Ratsinformationssystem nutzt
und auf die Zusendung der ausgedruckten Sitzungsunterlagen verzichtet.
(3)      Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt mit jeder Sitzung.
                                                          §6        Finanzbedarf
Den Finanzbedarf regelt Art. 9 Abs. 7 Sätze 1 bis 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes.
                                                       §7       Rechnungsprüfung
Die Jahresrechnung wird von der Schulverbandsversammlung geprüft.
                                                 §8        Ausscheiden von Mitgliedern
Scheidet infolge der Veränderung des Schulsprengels ein Verbandsmitglied aus dem Schulverband aus, so findet eine
Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Schulverband und dem ausscheidenden Verbandsmitglied statt, Art. 9 Abs. 1 Satz 2
SchFG i. V. m. Art. 47 Abs. 6 KommZG.
                                                         §9        In-Kraft-Treten
     (1) Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
     (2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes Laaber vom 27.05.2020 außer
         Kraft.

Laaber, den 22.07.2021
Schulverband Laaber
Schmid, 1. Schulverbandsvorsitzender

                                                                −7−
Bekanntmachung über die Aufteilung einer                        Bekanntmachung über die Umstufung zur
Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem                 Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)                  Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

hier: Schaggenhofen, Kühbergstraße und Pielen-                  hier: Schaggenhofen, Pielenhofener Weg
hofener Weg                                                     Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                 beschließt eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und
beschließt   die     Aufteilung   der    Ortsstraße  in         Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße
Schaggenhofen von 490 m nach der Flurbereinigung in             umfasst    die   Fl.Nr.   860   (Teilfl.), Gemarkung
Kühbergstraße       und    Pielenhofener    Weg.    Die         Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 861 (Straße),
Kühbergstraße (blau) Fl.Nr. 861 (Teilfläche) und 861/2,         Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 863/1
Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 942             (S/O), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt
(Straße), Gemarkung Großetzenberg und endet bei                 80 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde
Fl.Nr. 867 (S/O), Gemarkung Großetzenberg. Sie hat              Laaber.
eine Länge von 240 m. Der Pielenhofener Weg (rot)
Fl.Nr. 861 (Teilfläche), Gemarkung Großetzenberg. Sie
beginnt bei Fl.Nr. 942 (Straße), Gemarkung
Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 895 (Straße),
Gemarkung Großetzenberg. Sie hat eine Länge von
250 m. Träger der Straßenbaulast für beide Straßen ist
die Marktgemeinde Laaber.

                                                                     Bekanntmachung über die Umstufung zur
                                                                 Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem
                                                                 Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

     Bekanntmachung über die Umstufung zur                      hier: Endlfeld, Kapellenweg
 Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem                Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
 Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)                 beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine
                                                                Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die
hier: Schaggenhofen, Kühbergstraße                              Fl.Nr. 1082, Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt bei
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                 Fl.Nr. 1088 (Straße), Gemarkung Großetzenberg und
beschließt eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und           endet     bei   Fl.Nr.    1123    (N/W),  Gemarkung
Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße             Großetzenberg. Die Länge beträgt 100 m. Träger der
umfasst    die   Fl.Nr.   948   (Teilfl.), Gemarkung            Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber.
Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 870 (südl.),
Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 861
(Straße), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt
40 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde
Laaber.

                                                          −8−
Bekanntmachung über die Umstufung zur                          Bekanntmachung über die Umstufung zur
Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem                Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)                 Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

hier: Polzhausen, Brandweg                                     hier: Polzhausen, Brandweg
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und               beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und
Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße            Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße
umfasst    die    Fl.Nr.1412   (Teilfl.),   Gemarkung          umfasst    die   Fl.Nr.1423    (Teilfl.),  Gemarkung
Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1413/2 (S/W),            Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1418/3 (Straße),
Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 1347              Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 1432
(Straße), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt           (Straße), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt
135 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde         75 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde
Laaber.                                                        Laaber.

     Bekanntmachung über die Umstufung zur
 Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem
 Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
                                                                    Bekanntmachung über die Widmung einer
                                                                Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem
hier: Polzhausen, Brandweg
                                                                Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und
                                                               hier: Polzhausen, Brandweg
Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße
                                                               Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
umfasst    die   Fl.Nr.1432    (Teilfl.),  Gemarkung
                                                               beschließt eine Ortsstraße zu widmen. Die Straße
Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1347 (Straße),
                                                               umfasst die Fl.Nr.1418/4, Gemarkung Großetzenberg.
Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 1439
                                                               Sie beginnt bei Fl.Nr. 1418/2 (N/W), Gemarkung
(Weg), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt
                                                               Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 1423 (Straße),
35 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde
                                                               Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt 55 m.
Laaber.
                                                               Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde
                                                               Laaber.

                                                         −9−
Bekanntmachung über die Umstufung zur                          Bekanntmachung über die Längenänderung der
Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem                   Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)                    Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

hier: Polzhausen, Zum Penkertal                                   hier: Polzhausen, Stattäcker
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                   Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und                  beschließt die Länge der Ortsstraße abzuändern. Durch
Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße               den Beschluss vom 28.06.2004 wurde eine Länge von
umfasst    die    Fl.Nr.1378   (Teilfl.),   Gemarkung             60 m beschlossen. Die Straße umfasst die Fl.Nr. 1404/1
Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1379 (S/O),                 Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1398
Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 1353                 (Straße), Gemarkung Großetzenberg und endet bei
(Straße), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt              Fl.Nr. 1403/6 (östl.), Gemarkung Großetzenberg. Die
180 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde            tatsächliche Länge beträgt 50 m. Träger der
Laaber.                                                           Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber.

 Bekanntmachung über die Längenänderung der                        Bekanntmachung über die Längenänderung der
Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem                   Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)                    Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

hier: Polzhausen, Kreuzacker                                      hier: Polzhausen, Wiesenweg
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber                   Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber
beschließt die Länge der Ortsstraße abzuändern. Durch             beschließt die Länge der Ortsstraße abzuändern. Durch
den Beschluss vom 28.06.2004 wurde eine Länge von                 den Beschluss vom 28.06.2004 wurde eine Länge von
170 m beschlossen. Die Straße umfasst die                         90 m beschlossen. Die Straße umfasst die Fl.Nr. 1346/3
Fl.Nr. 1394/8 Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt                Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1405
bei Fl.Nr. 942 (Straße), Gemarkung Großetzenberg und              (Straße), Gemarkung Großetzenberg und endet bei
endet     bei   Fl.Nr.   1394    (nördl.), Gemarkung              Fl.Nr. 1346/5, Gemarkung Großetzenberg. Die
Großetzenberg. Die tatsächliche Länge beträgt 110 m.              tatsächliche Länge beträgt 80 m. Träger der
Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde                   Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber.
Laaber.

                                                         − 10 −
Die Widmungsverfügungen können während der                              Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Laaber,                   1)
                                                                           Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher
Rathaus, Jakobstraße 9, 93164 Laaber, Zi.-Nr. 1,7,                      E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
eingesehen werden.                                                      rechtlichen Wirkungen!
               Rechtsbehelfsbelehrung                                   Nähere Informationen zur elektronischen Klageerhebung
Gegen diese Widmungsverfügungen kann innerhalb                          entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der
eines Monats nach deren Bekanntgabe, schriftlich,                       Bayerischen Verwaltungsgerichtbarkeit
zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den                    (www.vgh.bayern.de).
Schriftformersatz zugelassenen1) Form, Klage bei dem                    2)
                                                                           Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den
          Bayerischen Verwaltungsgericht in                             Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine
                  93047 Regensburg,                                     Verfahrensgebühr fällig.
         Postfachanschrift: Postfach 11 01 65,
                  93014 Regensburg,                                     Laaber, den 30.08.2021
    Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg,                       gez. Hans Schmid
erhoben werden2).                                                       Erster Bürgermeister
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten
(Marktgemeinde Laaber) und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der
angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift
beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.

               BEKANNTMACHUNG:
        Wahl der Kommandanten der
                                                                                                                        im Markt
      Freiwilligen Feuerwehr Deuerling.                                                                                 Laaber e. V.
   Im Rahmen einer Dienstversammlung findet am
                                                                                  Ich bin Nachbar
    Freitag, 01.10.2021 um 18.00 Uhr im Gasthaus Goss,
                         Deuerling                                           Aktuelle Termine:
   die Neuwahl des Kommandanten und dessen Stellvertreter                       Treffen zum Handarbeiten, Ratschen und
   der Freiwilligen Feuerwehr Deuerling statt.
   Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden (akti-
                                                                                Spielen: immer am letzten Mittwochnachmittag
   ven) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Deuerling, die                    des Monats ab 15 Uhr im alten KiGa Laaber,
   am Wahltag das 16. jedoch noch nicht das 65. Lebensjahr                      Jakobstr. 4, Raum EG
   vollendet haben. Wahlvorschläge sind in der Dienstver-
   sammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in
   geheimer Abstimmung.
                                                                             Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe brauchen.
   Anschließend Jahreshauptversammlung der Freiwilligen
   Feuerwehr Deuerling.
                                                                             Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei Einkäufen,
                                                                             Besorgungen, Behördengängen, Ausfüllen von
   Laaber, den 30.08.2021                                                    Formularen, Arztbesuchen, Alltagsproblemen oder
   gez.                                                                      der kurzfristigen Kinderbetreuung.
   Eichhammer                                                                Wir sind da für Besuche bei Kranken und
   Erster Bürgermeister                                                      Pflegebedürftigen, zum Vorlesen, Spazierengehen,
                                                                             für Ausflüge und Gespräche.
                                                                             Bei allen nicht genannten Fällen suchen wir
                                                                             gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.
                                                                               Kontakt: Bürgerhilfe-Telefon/Geschäftsstelle:
                                                                             0151 53231461 • E-Mail: ichbinnachbar@web.de

                                                               − 11 −
Nach Anlage 5
                                                                                                           Gemeinde / Markt / Stadt                                                                                                                                  (zu § 20 Abs. 1 BWO)
                                                                                                            Laaber, Brunn, Deuerling
                                                                                                                                                                                                                     Verwaltungsgemeinschaft

                                                                                                                                                                                                                      Laaber

                                                                                                                                                                          BEKANNTMACHUNG
                                                                                                                                                     über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
                                                                                                                                                             und die Erteilung von Wahlscheinen
                                                                                                                                                                      für die Wahl zum
                                                                                                                                                                20. Deutschen Bundestag am
                                                                                                                                                                        Datum

                                                                                                                                                                                   Sonntag, dem 26.09.2021

                                                                                                           1.      Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl

                                                                                                                          für die Gemeinde/den Markt/die Stadt Laaber, Brunn, Deuerling
                                                                                                                          für die Wahlbezirke
                                                                                                                          der Gemeinde/des Marktes/der Stadt
                                                                                                                                                    Wochentag              20. Tag vor der Wahl        Wochentag                16. Tag vor der Wahl

                                                                                                                    wird in der Zeit von                   Montag               06.09.2021 bis              Freitag               10.09.2021

                                                                                                                           während der allgemeinen Öffnungszeiten
                                                                                                                          von                              Uhr bis                     Uhr
                                               Zutreffendes ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen!

                                                                                                                                      2
Nachdruck, Nachahmung und kopieren verboten!

                                                                                                                   im/in
                                                                                                                   (Rathaus/Dienststelle, Anschrift, Zi.-Nr.) 1)
                                                                                                                                                                                                                                                                      barrierefrei
                                                                                                                    Rathaus Laaber, Jakobstr. 9, 93164 Laaber, Zi. 0.5
                                                                                                                                                                                                                                                                       ja            nein

                                                                                                                   für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit
                                                                                                                   der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der
                                                                                                                   Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn
                                                                                                                   Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
                                                                                                                   Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von
                                                                                                                   Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes
                             x

                                                                                                                   eingetragen ist.
                                                                                                                          Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät
                                                                                                                          möglich.
                                                                                                                   Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
                                                                                                                                                                                                                                   Wochentag           20. Tag vor der Wahl
                                                                                                           2.      Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von                                             Montag         06.09.2021 bis spätestens
                                                                                                                    Wochentag                    16. Tag vor der Wahl

                                                                                                                           Freitag                 10.09.2021            bis        12.00             Uhr im / in
                                                                                                                   (Rathaus/Dienststelle, Gebäude, Zi.-Nr.)
                                                                                                                    Rathaus Laaber, Jakobstr. 9, 93164 Laaber, Zi. 0.5

                                                                                                                    Einspruch einlegen.
                                                                                                                   Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

                                                                                                           3.       Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am  05.09.2021 eine
                                                                                                                    Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine
                                                                                                                    Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
                                                                                                                    einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf
                                                                                                                    Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen
                                                                                                                    beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

                                                                                                           1)   Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn mehrere Einsichtsstellen
                                                                                                                eingerichtet sind, diese und die jeder Einsichtsstelle zugeteilten Gemeindeteile oder dgl. oder die Nummern der Wahlbezirke
                                                                                                                angeben.
                                                                                                                                                                                                                                                   Wahlvordruck               G3
                                                                                                        Fachverlag Jüngling | Bestell-Nr. 409 010 9080 41X | 1925                         G-010 BTW [BY] I Seite 1

                                                                                                                                                                                                  − 12 −
4.      Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
           (Nummer und Name des Wahlkreises)
            233 Regensburg
                 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
                 oder
                 durch Briefwahl
           teilnehmen.

   5.      Einen Wahlschein erhält auf Antrag
   5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.
                                                            Wochentag

           Der Wahlschein kann bis zum                          Freitag   24.09.2021        18 Uhr, im / in
           (Rathaus/Dienststelle, Gebäude, Zi.-Nr.)
            Rathaus Laaber, Jakobstr. 9, 93164 Laaber, Zi. 0.5

           schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher
           Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein
           noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.

   5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
       a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18
                  Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag, 05.09.2021                            ) oder die Einspruchsfrist gegen das
                  Wählerverzeichnis nach § 22

                  Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Freitag,                   10.09.2021 ) versäumt hat,
           b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist,
           c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach
              Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

           Der Wahlschein kann in den oben genannten Fällen bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15
           Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
   6.      Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
           dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen
           Person bedienen.
   7.      Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich
           – einen amtlichen Stimmzettel
           – einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
           – einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und
           – ein Merkblatt für die Briefwahl.
   8.      Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere
           Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der
           Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die
           bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme
           der Unterlagen schriftlich zu versichern.
   9.      Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme
           gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16.
           Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten
           Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter
           missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der
           stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die
           Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen
           Person erlangt hat.
   10. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene
       Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
           Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von
           der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle
           abgegeben werden.
                                                                     Die Gemeinde
   Ort, Datum

    Laaber, 30.08.2021                                                                    gez. Schmid, Gemeinschaftsvorsitzender              Unterschrift

        angeschlagen am:                                                  abgenommen am:

                                                                                                     (Amtsblatt/Zeitung)
        veröffentlicht am:                          30.08.2021                       im/in der       Mitteilungsblatt der VG Laaber

Fachverlag Jüngling | Bestell-Nr. 409 010 9080 41X | 1925                 G-010 BTW [BY] I Seite 2

                                                                                − 13 −
− 14 −
− 15 −
Öffnungszeiten: ◄ ◄ ◄
         Dienstag: 18       .00 - 19.00 Uhr
         Donnerstag: 17     .00 - 18.00 Uhr
         Sonntag: 10        .00 - 11.30 Uhr

                  Gemeindebücherei Laaber                                      Öffnungszeiten der Kompostplätze
                                                                                   für den Bereich der VG Laaber
n:                      ÖFFNUNGSZEITEN                                  Grüngutlagerplatz Pollenried
                                                                                                                                   01.0
                                                                        Öffnungszeiten:                                            04.0
         Montag: 09      .00 - 10.00 Uhr
                                                                        Sommerzeit:      Di         1         4.00 – 18.00 Uhr
                       17.00 - 19.00 Uhr
                                                                                 Fr                 15.00 –          18.00 Uhr     11.0
         Donnerstag: 15 .00 - 17.00 UhrAus         dem Rathaus wird berichtet:   S        a         0         8.00 – 13.00 Uhr
                                                                                                                                   18.0
                                                                        Winterzeit:      Di         1         4.00 – 17.00 Uhr
                                                                           Abfallwirtschaft
                                                                                 Fr                 15.00 –          17.00 Uhr     25.0
              Öffnungszeiten
               Besuchen Sie  im Landratsamt  Regensburg
                                  uns im Internet:                               S        a         0         8.00 – 13.00 Uhr
                           Tel. 0941/40 09-0                               Entsorgung von Kühl- und Gefriergeräte
         Mo 0          www.vg-laaber.de
                  8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
                                                                        Kompostplatz Beratzhausen
                                                                           Kühlgeräte werden nach Voranmeldung bei der Firma
                                                                        Öffnungszeiten
                                                                           Meindl Entsorgungsservice Lappersdorf von zu Hause
         Di 0 Sie können
                  8.00 – 12.00                                          Mi       14.00 –          17.00 Uhr (Winterzeit)
                          den Uhr  und 13.00 – 15.30 Uhr
                               Veranstaltungskalender  der              Mi
                                                                           abgeholt.
                                                                                 14.00 –          18.00 Uhr (Sommerzeit)
         Mi 08     .00 – 12.00 Uhr                                               Tel.0941/83020-0 oder Online-Anmeldung über:
                VG Laaber auch im Internet einsehen.                    Fr       15         .00 – 17.00 Uhr (Winterzeit)           We
         Do 0     8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr                   www.meindl-entsorgung.de oder www.entsorgungsdaten.de
                                                                        Fr       15.00 –          18.00 Uhr (Sommerzeit)
         Fr 08     .00 – 12.00 Uhr                                      Sa       0        8.00 – 13.00 Uhr
               Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle                                                                             Baus
                             Annahmeschluss
                        Tel.Weihnachtsbäume
                             0941/40 09-390
                                                   für       das nächste
                                                                     Der Pfarr-
                                                                                Mitteilungsblatt
                                                                                  undHemau
                                                                         Kompostplatz   Gemeindebücherei            Deuerling
                                                                                             wurde Ende 2015 als Kompostplatz      in de
                                                                                                                                   werd
                                                  - Septemberausgabe geschlossen. - Am Kirchberg  14, 93180  Deuerling
         Mo Di u. Mi 07.30
         Do Bitte 07.30
                  schicken, mailen gesucht
                             – 15.00 Uhr (durchgehend)
                                   oder
                             – 17.00 Uhrfaxen
                                                                     Grüngut kann aber (in
                                               Sie Ihre Beiträge, Inserate,
                                          (durchgehend)
                                                                                            der Grundschule)
                                                                                         weiterhin
                                                                            Veröffentlichungen   fürzudasden Öffnungszeiten des
                                                                                                           Mitteilungsblatt
                                                                                                                                   Land
                                                                        Wertstoffhofes in Hemau abgegeben werden.                  Aus
         Fr       07         .30 – Markt
                             Der   11.30 Uhr
                                           Laaber                     Öffnungszeiten:
                                               und den Veranstaltungskalender   usw.
                                                                   Öffnungszeiten               ◄◄
                                                                                  Wertstoffhof Hemau:       ◄                      rung
                                                                        Di 1
                                                                    Dienstag: 18 5.00 – 18.00 Uhr
                                                                                          .00 - 19.00 Uhr                          einge
                                 und spätestens Mittwoch,
               Bevölkerungsstandbis am 31.12.2020                      15.
                                                                 Fr 09.00 – September
                                                                    Donnerstag:
                                                                                  12.00 u. 13.00 – 16.00 Uhr (MEZ)
                                                                                   17     .00  - 18.00 Uhr
                        die Gemeinde Brunn
                                                                    Sonntag:   10
                                                                                            13.00 – 19.00 Uhr (MESZ)
                                                                                          .00  - 11.30                             Öff
         Markt Laaber
                  suchen für  5.        324 Einwohner
                            anWeihnachten
                              die             2021
                                  Verwaltungsgemeinschaft        Sa 09.00
                                                             Laaber,      –
                                                                      Jakobstraße 12.00
                                                                                    9, 93164     – 15.00Uhr
                                                                                        u. 13.00Laaber   Uhr (nur MESZ)
 agen    Gemeinde Deuerling   2        .006 Einwohner
         Gemeinde Brunn Christbäume.
                                  oder1.441
                                        geben Sie die Beiträge imNeben
                                                                  Rathaus,   Zimmer 03,
                                                                        der Anlieferung vonab.
                                                                                             Grüngut, kann auch wieder hochwer-
mög-                                        Einwohner         tiger, gesiebterGemeindebücherei
evöl-    VG Laaber                  8        .771 Einwohner                                              Laaber
                                                                               Kompost zur Bodenverbesserung im Garten und

dlich                   Bitte meldenMail    direkt an: rosi.massen@vg-laaber.de
                                      Sie sich                holziges Abdeckmaterial  erworben werden.
                                                                                                                                   Öff
                                                              Nach telefonischer Absprache (0941/4009-363) kann auch aus-
mein-                  im Rathaus Laaber    bei
                                     Fax: 09498/94 01-99           Tel.: 09498/94
                                                              nahmsweise             01-13 Voraussetzungen außerhalb der
                                                                                   ÖFFNUNGSZEITEN
                                                                            unter bestimmten
         Bayernwerk     - Allgemeine
                              (Tel. Nr. Servicenummern:

                                                       Laaber
lden.         Frau Feuerer              94 01-10) oder        normalen Öffnungszeiten Grüngut angeliefert oder Kompost
  sich   Technischer Kundenservice                                Montag:
                                                              abgeholt       09
                                                                        werden.        .00 - 10.00 Uhr
                  Frau  Maßen (Tel. Nr. 94 01-13).                                          17.00 - 19.00 Uhr
          Baustrom/Hausanschluss, Anschluss Photovoltaik,                                                                           Öff
          Kabellagepläne, Gasleitungspläne                                 Donnerstag: 15     .00 - 17.00 Uhr
                     Reparatur-Café
          Tel. 0941-28                      Deuerling
                        00 33 11, Fax: 0941-28 00 33 12
                                                                                        Postfiliale Deuerling
          Zähler undimMesseinrichtungen:
                        Reithnerhaus Deuerling                                  Besuchen
                                                                                  LusenstraßeSie  unsDeuerling
                                                                                              2, 93180 im Internet:
h         Tel. 0941-28 00 33 77, Fax: 0941-28 00 33 78

                                                    Ersatzanzeig
                                                                                                                                   Sperr
burg
raße,
         Das
         Monat
               Reparatur-Café
          Zählerstand
                 von
                      – Ablesung
                      13  Uhr
                                Deuerling hat jeden 3. Samstag im
                               bis 18 Uhr geöffnet. Repariert wird
          Serviceteam Jahresablesung,
                                                                                       www.vg-laaber.de
                                                                                        Öffnungszeiten                             Rath
         Alles, was  zu uns getragen werden kann! Der Biergarten ist    Montag: 1        4:00 - 16:00 Uhr
          Zwischenablesung, Abmeldung                                            Sie können den Veranstaltungskalender der
         bei schönem   Wetter geöffnet.                                 Dienstag: 1      4:00 - 16:00 Uhr
hr        Tel. 0871-96 56 01 60
                                                                        Mittwoch: 10
                                                                                    VG Laaber auch im Internet einsehen.
                                                                                          :00 - 12:00 Uhr
hr.      Es werden auch immer noch ehrenamtliche Reparateu-
          Serviceteam – Einspeiser                                      Donnerstag: 14    :00 - 16:00 Uhr
.de      re*innen gesucht!
          Tel. 0871-96 56 01 20                                         Freitag: 10       :00 - 12:00 Uhr
         Auskünfte gerne unter reparaturcafe-deuerling@online.de
          Störungsnummer    Strom                                       Samstag: 1       0:00 - 11:00 Uhr                          Tel.:
         und  Tel. 0176/84305474.
          Tel. 0941-28 00 33 66                                                                     Weihnachtsbäume
          Störungsnummer Gas:                                                                          gesucht                     Bau
          Tel. 0941-28 00 33 55                                                  Bürgersprechstunde                                Einw
          (Meldungen werden zu Ihrer Sicherheit aufgezeichnet!)                  des Marktes Laaber
                                                                                      Der Markt Laaber
                                                                          Wir vermitteln Immobilien
                                                                                                                                   Kass
                                                                                            und                                    Stan
                       Ausfall von Straßenlampen
                                                                          zum Kauf oder
                                                                               Im Monat   Miete findet
                                                                                        September
                                                                                     die Gemeinde Brunn                            Vorz
                                                                                     keine Bürgersprechstunde
                                                                         l Gewerbegrundstücke,
                                                                                      suchen für Bauplätze
                                                                                                   Weihnachten 2021
         Es ist unser Bestreben, die Straßenbeleuchtungsanlagen            im Markuszentrum
                                                                         l Wohn-,                  Waldetzenberg statt.
                                                                                    Büro-, Geschäftshäuser
         immer funktionsfähig zu erhalten. Da es jedoch nicht mög-                             Christbäume.
                                                                         l Hallen, Büros, Läden, Praxen
         lich ist, diese laufend zu überwachen, bitten wir die Bevöl-    l Wohnungen,
                                                                         gez. Hans SchmidVillen, Häuser
         kerung, den Ausfall von Straßenlampen sofort mündlich                             Bitte melden Sie sich
                                                                              Erster Bürgermeister
                                                                                          im Rathaus Laaber bei                     BR
         oder      telefonisch     bei   der    Verwaltungsgemein-
         schaft Laaber (Tel. 09498/9401-13 oder -10) zu melden.                  Frau Feuerer (Tel. Nr. 94 01-10) oder             Die B
         Teilen Sie uns bitte auch die Lampen-Nr. mit, welche sich               DieFrau
                                                                                     Entsorgungskalender
                                                                                         Maßen (Tel. Nr. 94 2021
                                                                                                            01-13).                diens
         am Laternenmast befindet.                                  (Termine: Mülltonne, Papiertonne, Altreifen,
                                                                                                        fair undUmweltmo-          11 E
                                                                   bil usw.) für den Markt Laaberkompetent
                                                                                                        und die Gemeinden          wir ü
                                                                                                              44 76 33
         Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
                                                                   Deuerling und Reparatur-Café      derDeuerling
                                                                                    Brunn liegen in0941- VG Laaber auf. Sie        Sie k
                                                                   können   den im  Reithnerhaus Deuerling
                                                                                 Entsorgungskalender
                                                                       http://www.trummer.de          auch im Internet unter       mit (
            Sperrmüll – Müllabladestation Haslbach                 www.vg-laaber.de einsehen.                                      Gez.
         Nach wie vor können Bürger des Landkreises Regensburg        Das Reparatur-Café Deuerling hat jeden 3. Samstag im
                                                              − 16 − Monat von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Repariert wird
         bei der Müllumladestation Haslbach, Hofer Straße,
         Sperrmüll anliefern.                                         Alles, was zu uns getragen werden kann! Der Biergarten ist
         Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 – 11.45 Uhr         bei schönem Wetter geöffnet.
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