MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT - für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling - Gemeinde Brunn
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Verwaltungsgemeinschaft Laaber 46. Jahrgang 30.08.2021 Nr. 08 MITTEILUNGSBLATT UND AMTSBLATT für den Markt Laaber und die Gemeinden Brunn und Deuerling Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten an Frau Dr. Marion Becker aus Waldetzenberg Frau Dr. Marion Becker begleitet beim Hospiz-Verein Regensburg e.V. seit 18 Jahren schwerkranke und sterbende Menschen und steht ihnen und ihren Angehörigen in dieser schweren Zeit bei. Zudem begleitet sie seit 2009 Menschen durch die schwere Zeit der Trauer. Viele Jahre führte sie das Gedenkbuch des Vereins und gestaltete liebevoll die Seiten, auf denen der Verstorbenen gedacht wird. Seit 35 Jahren arbeitet sie auch noch in einer anderen sozialen Einrichtung in Regensburg, oft an Wochenenden und nachts, und zeigt ihr großes ehrenamtliche Engagement. Bezeichnend für Frau Dr. Marion Becker ist ihre zurückhaltende, bescheidende Art. Für sie ist es selbstverständlich, für andere Menschen da zu sein, wofür Sie viel Zeit und Geduld einbringt. v.l. Frau Landrätin Tanja Schweiger, Frau Dr. Marion Becker, Herr Peter Becker, Herr Erster Bürgermeister Hans Schmid Foto: Sandra Meilinger
Auszug aus der Sitzung des Bau- und Straßenbenennung Baugebiet Ried-Ost, BA I Umweltausschusses des Marktes Laaber Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber vom 03.08.2021 beschloss einstimmig, die neue Erschließungsstraße im Baugebiet Ried-Ost, BA I, „Am Lohholz“ zu Sportheim Waldetzenberg - Besichtigung benennen. Bgm. Schmid erläuterte, dass derzeit eine Förderung für eine energetische Sanierung des Sportheimes Bebauungsplanentwurf Schernrieder Straße Waldetzenberg von ca. 20 % ein Anspruch besteht. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Außerdem ist eine Förderung durch den BLSV mit ca. Vorsitzende die beiden Dipl. Ingenieure Herrn Reich 40 % im Raum möglich. Die Mitglieder machten sich und Herrn Wöhrmann. Erster Bürgermeister Schmid ein Bild vom Zustand des Sportheimes, dass sehr gut erteilte dem verantwortlichen Planer Herrn Reich das ausgelastet ist. Insbesondere die sehr starke Wort. Der vorliegende Vorentwurf dient zur Judoabteilung, die auch internationale Kämpfe Vorbereitung ins Bauleitplanverfahren. Es wurde für austrägt, tue sich sehr hervor. Aber auch der die Erweiterungsfläche eine eigene Straßenbeziehung Seniorensport wird stark angenommen. Die auf die Schernrieder Straße gewählt, um eine Elektroheizung ist ein starker Energiefresser. Dabei vernünftige Sichtbeziehung zu erreichen. Die innere kam man überein, einen geeigneten Planer zu wählen Erschließung wurde so angelegt, dass eine um das Einsparungspotenzial zu ermitteln. Erweiterung in östlicher Richtung problemlos durchgeführt werden kann. Eine Schwierigkeit, die Sodlersteg - Besichtigung gelöst werden musste, stellt die Entwässerung dar. Man konnte sich vor Ort vom Zustand der Bohlen Dies wurde weitreichend untersucht. Eine überzeugen. Derzeit sei es so, dass im Winter bzw. bei Versickerung ist durchgehend auf den einzelnen Feuchtigkeit der Belag sehr rutschig wird. Man habe Parzellen nicht möglich. Eine brauchbare Angebote für einen Austausch der Bohlen eingeholt. Versickerungsmöglichkeit besteht nur im nördlichen Dabei besteht die Möglichkeit die Holzbohlen die sehr Bereich, wo auch ein Regensickerbecken vorgesehen rutschig sind auszutauschen gegen glasfaser- ist. Die bereits bestehenden Becken wurden bereits so verstärkte Kunststoff-Profile. Mehrheitlich sprach sich bemessen, dass sie das aus dem natürlichen Gelände der Ausschuss für den Austausch Bohlen mit Holz aus. ankommende Oberflächenwasser aufnehmen können, sodass über das geplante Regenrückhaltebecken das Bauanträge und Bauvoranfragen Oberflächenwasser gedrosselt abgegeben werden Einem Bauantrag wegen Neubau eines kann. Im Gebiet sind klassische Einzelhäuser, Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Waldetzen- Doppelhausbebauung, eine Zone mit kompakten berg, Weißenkirchener Str., wurde ebenso das Kettenhäusern (ca. 400 m²) und eine Mehrfamilien- gemeindliche Einvernehmen einschließlich der hausbebauung. Die Gärten sind nach Süden offen. beantragen Befreiungen von den Festsetzungen des Geplant sei eine fußläufige Anbindung an den am Bebauungsplans erteilt, wie einem Bauantrag wegen nördlichen Rand des Baugebietes entlangführenden Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Weg über den Bereich des Regensickerbeckens, Garage in Laaber, Am Chor. Der Bauvoranfrage wodurch man auch vollständig durch das geplante und wegen Neubau eines Einfamilienhauses mit auch schon bestehende Baugebiet zu Fuß gehen Doppelgarage sowie Scheune zur Tierhaltung in könne. Das geplante Regenrückhaltebecken ist Laaber, Schernried – Berghof, wurde vorbehaltlich der unterirdisch geplant, wodurch die oberirdische Fläche gesicherten Erschließung und dem Nachweis der als Aufenthalts-, Begegnungsbereich oder öffentliche landwirtschaftlichen Privilegierung zugestimmt. Gegen Grünfläche genutzt werden kann. Im Vorentwurf hat den Bauantrag wegen Anbau einer geschlossenen man eine große Vielfalt an Dachformen zugelassen. Terrassenüberdachung in Edlhausen, Juraweg, Auch die Firstrichtung hat man offengelassen. wurden ebensowenig Einwendungen erhoben, wie Vorgegeben sind nur die festgesetzten Baugrenzen. gegen die Bauvoranfrage wegen Errichtung einer Im ersten Bauabschnitt sollen 29 Parzellen errichtet landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Hack- werden. Die Ortsrandeingrünung ist mit einer schnitzellager in Laaber. Für die Errichtung eines Heckenpflanzung auf Privatgrund vorgesehen. Die neuen Kinderspielplatzes in Endorf ist ein Bauantrag südliche Achse der Erschließungsstraße als erforderlich, dem einstimmig das gemeindliche Haupterschließungsstraße wurde auch im Hinblick auf Einvernehmen erteilt wurde. Die Bauvoranfrage wegen eine mögliche Erweiterung breiter angelegt, als die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Eisen- nördliche. Aus dem Gremium wurde gewünscht, dass hammer, Zum Schindertal wurde unter den Auflagen, Kiesgärten möglichst ausgeschlossen werden sollten. dass der Baukörper außerhalb der geschützten Dagegen sind Zisternen erwünscht. Der Bauaus- Flächen nach FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet und schuss war sich einig, dass der vorliegende Biotopkartierung liegen muss, die feuerwehr- Bebauungsplan eine gute Gestaltungslösung für die technische bzw. brandschutztechnische Erschließung, Entwicklung dieser Baufläche ist. die abwassertechnische Erschließung sowie die gesicherte Wasserversorgung und auch die Windkümmerer Bewerbung ausreichende Erschließung durch die Zufahrt durch Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, den Bauwerber nachgewiesen wird, mehrheitlich Landesentwicklung und Energie (StMWi) wird in den zugestimmt. sieben Regierungsbezirken jeweils einen „Regionalen Windkümmerer“ beauftragen. Diese werden −2−
ausgewählte Kommunen bei der Initiierung ihres Kontakt aufzunehmen, um die Finanzierung und den realisierbaren Windprojekts beraten und unterstützen. Unterhalt der Schlauchwaschanlage zu sichern. Hierzu Den kommunalen Entscheidungsträgern wird damit ein wurden bereits Gespräche geführt und von allen neutraler Ansprechpartner an die Seite gestellt, der Gemeinden Interesse signalisiert. Rückhalt gibt und Möglichkeiten für die Windenergie in der Kommune aufzeigt. Die Kosten dieser Leistungen Verkehrssituation Schernrieder Straße/ trägt der Freistaat Bayern. Favorisiert werden GVS Großetzenberg Kommunen, die ein Windprojekt mit guten Erfolgs- Hierzu fand eine Besprechung mit den Anwohnern aussichten umsetzen wollen. Die Beratungsleistungen statt, in dessen Ergebnis ihnen die alternativen haben einen Wert von maximal 64.000 € brutto, die Planungen (Kreisel/Engstelle) vorgestellt wurden. Im nach Bedarf der Kommune und nach Einschätzung September soll eine weitere Anliegerversammlung des Windkümmerers sowie des Ministeriums erbracht stattfinden, um eine dauerhafte Lösung zu werden können. gewährleisten. Zeitnah sollen Geschwindigkeits- Für dieses Projekt muss sich die Kommune schriftlich messungen vorgenommen werden, günstigstenfalls bewerben. Dabei ist seitens der Kommune ein fester durch die Polizei mit einer sogenannten TOPO-Box. Ansprechpartner für das StMWi und den Wind- kümmerer zu benennen. Von den ausgewählten Neubaugebiet Großetzenberg Kommunen wird eine intensive Mitarbeit erwartet und Aus dem Neubaugebiet führt ein Fußweg auf die es sind finanzielle Eigenleistungen (z.B. Gemeindeverbindungsstraße. Es komme wohl Räumlichkeiten, Verpflegung) in Ergänzung zu den häufiger vor, dass Kinder auf ihren Fahrrädern Leistungen des Windkümmerers notwendig. ungebremst auf die Straße fahren und es zu Beinahe- Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Unfällen komme. Man habe überlegt, ob man dort eine beschloss einstimmig sich um die Aufnahme in das Art Schranke, seitlich schwenkend, errichten sollte, Programm Regionaler Windkümmerer zu bewerben. damit ein direktes Einfahren nicht mehr möglich ist. Als fester Ansprechpartner wird der Energie- Versetzte Metallbügel würden dazu führen, dass man beauftragte des Marktes Laaber Marktgemeinderat den Weg nicht mehr mit Kinderwägen befahren kann. Rudolf Straubinger benannt. Nachdem sich keine einheitliche Meinung finden konnte, kam man überein, diesen Punkt zu vertagen Städtebauförderung und andere Lösungen zu suchen. Der Vorsitzende erläuterte, dass im Rahmen der Städtebauförderung für die Maßnahme Sonderfonds Investitionszuschüsse 2021 „Innenstädte beleben“ insgesamt Landesmittel in Höhe Für die Anschaffung eines gebrauchten Aufsitz- von 260.000 € für die Einzelmaßnahmen Gesamt- rasenmähers i.H.v. 2.800 € und eines Zeltes i.H.v. konzept Laaberpark und Entlastungsparkplatz in 639,89 € wird dem Verein Schafbruckmühler Fischer Aussicht gestellt wurden. Weiterhin wurden ein Investitionszuschuss in Höhe von 344 € gewährt. Landesmittel in Höhe von 60.000 € für den Spielplatz- bereich Augasse in Aussicht gestellt. Radweg an der R 17 bei Waldetzenberg Der Vorsitzende konnte noch keine neuen Sanierung Augasse Erkenntnisse zur Planung des Radweges mitteilen. Die Inzwischen haben schon mehrere Anlieger- bisherigen Verhandlungen haben noch zu keinem versammlungen stattgefunden. Dabei hat sich eine Ergebnis geführt. Um bessere Daten zur Verfügung zu große Mehrheit für eine Pflasterung in der Augasse haben, soll die Polizei auch hier gebeten werden, mit ausgesprochen. Dies verursacht aber Mehrkosten in der TOPO-Box Messungen vorzunehmen. Die Höhe von ca. 28.000 €. Allerdings ist auch eine Verwaltung wird sich mit der Polizei in Verbindung Mehrförderung zu erwarten. Bei den Planungen wird setzen. es noch Änderungen im Bereich des Spiel- und Bolzplatzes geben, die vom Wasserwirtschaftsamt Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. angeregt wurden. Die Planung wird derzeit ----------------------------------------------------------------------- überarbeitet und dem Gremium dann vorgestellt. Von den Anliegern werden keine Stellplätze gewünscht. Auszug aus der Sitzung der Am Hütanger gibt es derzeit an den Wochenenden Schulverbandsversammlung Laaber Parkprobleme, da dort auf dem Nachbargrundstück ein vom 22.07.2021 Jurtezelt aufgebaut ist. Die Besucher nutzen den Hütanger, wodurch keine Plätze mehr für die Anlieger Änderung der Geschäftsordnung vorhanden sind. Der Vorsitzende erklärte, dass die Änderungen aufgrund der Einführung eines Ratsinformations- Zentrale Schlauchwaschanlage systems notwendig werden. Sowohl der Änderung der Am 20.07.2021 fand im Rathaus Laaber eine Geschäftsordnung als auch der neuen Verbands- Kommandantenversammlung der Freiwilligen Feuer- satzung wurde einstimmig zugestimmt. wehren des Marktes Laaber statt. Im Ergebnis wurde dabei festgestellt, dass eine Waschanlage notwendig und der Bau in Laaber von Vorteil als zentraler Anlieferungs- und Abholort wäre. Man kam überein, mit den Gemeinden Deuerling, Brunn und Duggendorf −3−
Vorlage der Jahresrechnung 2020 gemäß Art.102 Gemeinde Brunn in Augenschein zu nehmen und Abs.2 GO i.V.m. Art.9 Abs.1 BaySchFG und Art. 40 gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge oder auch KommZG Sofortmaßnahmen zu erarbeiten. Er betonte vorab, Der Vorsitzende gab die von der Realsteuerstelle dass sich alle Spielplätze in der Gemeinde in einem Regensburg erstellte Jahresrechnung für das sehr gepflegten Zustand befinden. Anhand von Bildern Haushaltsjahr 2020 bekannt. Der Verwaltungs- zeigte Dritter Bürgermeister Hutter dem Gremium alle haushalt schließt demnach in den Einnahmen und Spielplätze auf und erläuterte die vorgeschlagenen Ausgaben mit 681.954,70 € und der Vermögens- Maßnahmen. Nach Abschluss der Präsentation haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit übergab Herr Hutter wieder den Vorsitz an Ersten 446.118,68 € ab. Bürgermeister Söllner. Die vorgetragenen Sofort- maßnahmen zur Verbesserung der Spielplätze in Bündelausschreibung für die Kommunale Münchsried, Brunn-Forststraße und Pettenhof mit Erdgasbeschaffung 2022 – 2025 Gesamtkosten mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. Das Gremium wurde informiert, dass die Beschaffung 12.000 € werden in Auftrag gegeben. von Erdgas für den Zeitraum vom 01.01.2022- 01.01.2025 ausgeschrieben wurde und man ab 2022 Antrag zur Planung einer Kinderkrippengruppe einen neuen Erdgaslieferanten hat. durch Freie Wählergemeinschaft Brunn Den Antrag der Freien-Wählergemeinschaft Brunn Photovoltaik Schulhausdach – BERR haben alle Mitglieder des Gemeinderates mit der Der Schulverband Laaber möchte evtl. auf den Ladung zu dieser Sitzung erhalten. Hierzu entstand Dächern der Schulgebäude eine Photovoltaikanlage eine rege Diskussion. Abschließend fasste das installieren. Über die weitere Vorgehensweise möchte Gremium den Beschluss, dass die Verwaltung man sich zunächst von der KERL eG (Kommunale beauftragt wird, bis September mit dem Landratsamt Energie Regensburger Land eG) beraten lassen. Regensburg die Fördersituation und Bedarfsnachweis zu klären. Anschließend wird die Angelegenheit in der Förderprogramm für mobile Luftreinigungs- Gemeinderatssitzung erneut behandelt. anlagen Nach ausführlicher Diskussion war man sich im Baugebiet Frauenberg SüdOst Gremium einig, dass Luftreinigungsanlagen für die hier: Sachstandsbericht beiden Schulen beschafft werden sollen. Erster Bürgermeister Söllner berichtete hierzu, dass die Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes gut Bericht der Rektorin zur Schulentwicklung angelaufen sind. Nach schriftlicher Mitteilung der Die Konrektorin gab bekannt, dass im kommenden bauausführenden Firma Guggenberger ist es nicht Schuljahr 2021/2022 voraussichtlich 200 Kinder die auszuschließen, dass sich der Fertigstellungstermin Grundschule und 115 Schüler die Mittelschule wegen Materiallieferproblemen nach hinten verschiebt. besuchen werden. In der Grundschule wird es Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen dies zur 9 Klassen (1. Klasse 3-zügig) und in der Mittelschule Kenntnis. 6 Klassen (1x 5. Klasse, 1x 6. Klasse, 1x 7. Klasse, 1x M7, 2x M10) geben. Sturzflutrisikomanagement ----------------------------------------------------------------------- hier: Präsentation einiger Untersuchungs- Auszug aus der Sitzung des Gemeinderates ergebnisse Brunn vom 29.07.2021 Der Vorsitzende zeigte anhand einer Computer- simulation die Feststellungen der Untersuchung Bebauungsplan Brunn-West hinsichtlich der Wasseransammlungen und der Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden beraten Fließgeschwindigkeiten bei Starkregenereignissen bis und abgewogen. Abschließend beschloss der zu 130 Ltr/h auf. Zum weiteren Vorgehen kündigte er Gemeinderat Brunn einstimmig den vorliegenden an, dass diese Ergebnisse den Bürgerinnen und Entwurf als Satzung. Die Rechtskraft tritt erst nach Bürgern in Ortsversammlungen im August dargelegt Abschluss des erforderlichen Erschließungsvertrages werden. Die Mitglieder des Gemeinderates nahmen ein. dies zur Kenntnis. Bauanträge Lärmschutz entlang der Autobahn A3 Anhand der vorliegenden Unterlagen erteilte der hier: Antrag auf Erhöhung des bestehenden Gemeinderat Brunn dem Bauvorhaben “Sanierung des Lärmwalls von Frauenberg SüdWest in Richtung Anwesens mit Errichtung eines Einfamilien- Pettenhof wohnhauses” in Eglsee, Brunner Str. 32 einstimmig Erster Bürgermeister Söllner trug den Antrag von das Einvernehmen der Gemeinde. Herrn Lorenz Maußhammer vor. Zu diesem Problem hat der Gemeinderat Brunn bereits in voran- Spielplätze in der Gemeinde – Präsentation von gegangenen Sitzungen beraten. Ein Schreiben an die Maßnahmen für das Jahr 2021 zuständige Stelle in Leipzig blieb bisher ohne Hierzu übergab der Vorsitzende Herrn Dritten Reaktion. Der Vorsitzende kündigte an, an diesem Bürgermeister Roland Hutter das Wort. Dieser Thema hartnäckig dran zu bleiben. erläuterte, dass sich der Arbeitskreis “Kinder- spielplätze” getroffen hat, um alle Spielplätze in der Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt. −4−
Bekanntmachung 1. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Brunn 2020 – 2026 Der Gemeinderat Brunn hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 die Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. §1 Die Geschäftsordnung des Gemeinderates Brunn v. 07.05.2020 wird geändert. §2 § 20 (Form und Frist für die Einladung) erhält folgende neue Fassung: (1) Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden. (2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. (3) Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt. (4) Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. §3 § 21 (Anträge) erhält folgende neue Fassung: (1) Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich oder elektronisch zu stellen und ausreichend zu begründen. Bei elektronischer Übermittlung sind Geheimhaltungsinteressen und der Datenschutz zu beachten; schutzwürdige Daten sind durch De-Mail oder in verschlüsselter Form zu übermitteln. Anträge sollen spätestens am 10. Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister eingereicht werden. Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten. (2) Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn 1. die Angelegenheit dringlich ist und der Gemeinderat der Behandlung mehrheitlich zustimmt oder 2. sämtliche Mitglieder des Gemeinderats anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht. (3) Anträge zur Geschäftsordnung, z. B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrags u. ä., oder einfache Sachanträge, z. B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrags, z.B. Änderungsanträge, können auch während der Sitzung und ohne Beachtung der Form gestellt werden. §4 Diese Änderung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Laaber, den 30.08.2021 gez. Söllner Erster Bürgermeister −5−
Bekanntmachung 1. Änderung der Geschäftsordnung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Laaber Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Laaber hat in ihrer Sitzung am 22.07.2021 die Änderung ihrer Geschäftsordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. §1 Die Geschäftsordnung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Laaber vom v. 27.05.2020 wird geändert. §2 § 17 (Form und Frist für die Einladung) erhält folgende Fassung: (1) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in seinem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3.Tage vor der Sitzung ergänzt werden. (2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. (3) Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. Hat das Mitglied der Schulverbandsversammlung sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt. (4) Die Ladungsfrist beträgt sieben Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 24 Stunden verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. (5) Soll zum zweiten Mal über den gleichen Gegenstand verhandelt werden, so muss bei der Ladung hierauf unter Bekanntgabe der Tagesordnung sowie darauf hingewiesen werden, dass die Schulverbandsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist (Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 33 Abs. 1 Satz 3 KommZG). (6) Für Wahlen gilt Absatz 3 entsprechend. §3 § 18 (Anträge) erhält folgende Fassung: (1) Das Recht, Anträge in die Schulverbandsversammlung einzubringen, besitzen nur die Mitglieder der Schulverbandsversammlung. (2) Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich oder elektronisch zu stellen und ausreichend zu begründen. Bei elektronischer Übermittlung sind Geheimhaltungsinteressen und der Datenschutz zu beachten; schutzwürdige Daten sind durch De-Mail oder in verschlüsselter Form zu übermitteln. Anträge sollen spätestens bis zum dritten Tag vor der Sitzung beim Schulverbandsvorsitzenden eingereicht werden. Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten. (3) Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn 1. die Angelegenheit dringlich ist und die Schulverbandsversammlung der Behandlung mehrheitlich zustimmt oder 2. sämtliche Mitglieder der Schulverbandsversammlung anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht. Ist noch eine Ermittlung oder Prüfung des Sachverhalts oder die Beiziehung abwesender Personen oder von Akten erforderlich, wird die Behandlung bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. (4) Anträge zur Geschäftsordnung oder einfache Sachanträge, z. B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrages, Änderungsanträge und ähnliche Anträge, können auch während der Sitzung und ohne Beachtung der Schriftform gestellt werden. §4 Die Änderung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Laaber, den 30.08.2021 gez. Schmid Schulverbandsvorsitzender −6−
Bekanntmachung Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands und Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit (Verbandssatzung) Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Laaber hat in ihrer letzten Sitzung vom 22.07.2021 die nachfolgende neue Verbandssatzung erlassen. Diese wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Schulverbandsversammlung des Schulverbands Laaber (nachfolgend stets Schulverbandsversammlung genannt) erlässt aufgrund des Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) – BayRS 2230-7-1-K – i.V.m. Art. 18, Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 sowie Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 und 5, Art. 29 Satz 2, Art. 30 Abs. 2, Art. 43 Abs. 1 und 2, Art. 47 Abs. 5 und 6 und Art. 26 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) – BayRS 2020-6-1-I – sowie Art. 20a und Art. 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) – BayRS 2020-1-1-I – folgende Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands (Verbandssatzung): §1 Name und Sitz des Schulverbands (1) Der Schulverband führt folgenden Namen: „Schulverband Laaber“. (2) Der Schulverband hat seinen Sitz in 93164 Laaber, Jakobstraße 9 (Rathaus). §2 Verbandsausschuss Neben der Schulverbandsversammlung und dem Schulverbandsvorsitzenden besteht kein weiteres Verbandsorgan. §3 Vorberatender Ausschuss Ein vorberatender Ausschuss wird nicht bestellt. §4 Kassengeschäfte Die Kassengeschäfte des Schulverbands werden von der Verwaltungsgemeinschaft Laaber geführt. §5 Ehrenamtliche Tätigkeit; Entschädigung (1) Der Schulverbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung (Schulverbandsräte) sind ehrenamtlich tätig, Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 30 Abs. 1 Satz 1 KommZG. Die Tätigkeit der Schulverbandsräte erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Schulverbandsversammlung und ihrer Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung (§ 2 Absatz 3 und 4) übertragen werden. (2) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung, die der Schulverbandsversammlung kraft Amtes angehören, das sind die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG), haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i.V.m. Art. 30 Abs. 2 Satz 2 KommZG, soweit sie nicht Schulverbandsvorsitzender, Ausschussvorsitzender oder deren Stellvertreter sind. (3) Der Schulverbandsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung und kein Sitzungsgeld. Das gleiche gilt für seinen Stellvertreter im Vertretungsfall. (4) Die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an Sitzungen der Schulverbandsversammlung in Höhe von 30,00 Euro. (5) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten ferner a) für auswärtige Tätigkeit Reisekostenvergütung nach den für die Beamten des Freistaats Bayern geltenden Rechtsvorschriften; als Dienstreise gilt nicht der Weg zu den Sitzungen der Schulverbandsversammlung, die an dem üblichen Sitzungsort, insbesondere an dem in § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Schulverbands genannten Ort stattfinden; b) wenn sie Angestellte oder Arbeiter sind, Entschädigung für den nachgewiesenen Verdienstausfall; (6) Die Entschädigungsleistungen nach Abs. 5 werden nur auf Antrag gewährt. (7) Etwaige Ablieferungspflichten nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 30 Abs. 2 Satz 3, erster Halbsatz KommZG und Art. 20a Abs. 4 GO sowie Art. 30 Abs. 2 Satz 3 letzter Halbsatz KommZG sind erfüllt, wenn die Ablieferung gegenüber der Gemeinde erfolgt, in der das Mitglied der Schulverbandsversammlung ein kommunalpolitisches Ehrenamt ausübt. § 5a Entschädigung für die aktive Nutzung des Ratsinformationssystems (1) Für die Verbesserung der Ratsarbeit wurde ein so genanntes Ratsinformationssystem eingeführt. Den Mitgliedern der Schulverbandsversammlung wird damit die Möglichkeit gegeben, schnell und bequem alle sitzungsrelevanten Daten (Einladungen einschließlich Anlagen, Niederschriften und sonstige Dokumente) von zu Hause aus digital abzurufen und, falls erforderlich, auszudrucken. Die am Ratsinformationssystem teilnehmenden Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten im Gegenzug die o. g. Sitzungsunterlagen nicht mehr in ausgedruckter Form zugesandt. (2) Für die Nutzung des Ratsinformationssystems erhalten die beteiligten Mitglieder der Schulverbandsversammlung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 Euro je Sitzung. Hierdurch soll der zusätzliche Arbeitsaufwand sowie die ggf. entstehenden Druckkosten (Papier, Tinte/Toner) und die Kosten der Hardwarenutzung abgegolten werden. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht, wenn das betroffene Mitglied der Schulverbandsversammlung das Ratsinformationssystem nutzt und auf die Zusendung der ausgedruckten Sitzungsunterlagen verzichtet. (3) Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt mit jeder Sitzung. §6 Finanzbedarf Den Finanzbedarf regelt Art. 9 Abs. 7 Sätze 1 bis 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes. §7 Rechnungsprüfung Die Jahresrechnung wird von der Schulverbandsversammlung geprüft. §8 Ausscheiden von Mitgliedern Scheidet infolge der Veränderung des Schulsprengels ein Verbandsmitglied aus dem Schulverband aus, so findet eine Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Schulverband und dem ausscheidenden Verbandsmitglied statt, Art. 9 Abs. 1 Satz 2 SchFG i. V. m. Art. 47 Abs. 6 KommZG. §9 In-Kraft-Treten (1) Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes Laaber vom 27.05.2020 außer Kraft. Laaber, den 22.07.2021 Schulverband Laaber Schmid, 1. Schulverbandsvorsitzender −7−
Bekanntmachung über die Aufteilung einer Bekanntmachung über die Umstufung zur Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Schaggenhofen, Kühbergstraße und Pielen- hier: Schaggenhofen, Pielenhofener Weg hofener Weg Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und beschließt die Aufteilung der Ortsstraße in Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße Schaggenhofen von 490 m nach der Flurbereinigung in umfasst die Fl.Nr. 860 (Teilfl.), Gemarkung Kühbergstraße und Pielenhofener Weg. Die Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 861 (Straße), Kühbergstraße (blau) Fl.Nr. 861 (Teilfläche) und 861/2, Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 863/1 Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 942 (S/O), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt (Straße), Gemarkung Großetzenberg und endet bei 80 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Fl.Nr. 867 (S/O), Gemarkung Großetzenberg. Sie hat Laaber. eine Länge von 240 m. Der Pielenhofener Weg (rot) Fl.Nr. 861 (Teilfläche), Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 942 (Straße), Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 895 (Straße), Gemarkung Großetzenberg. Sie hat eine Länge von 250 m. Träger der Straßenbaulast für beide Straßen ist die Marktgemeinde Laaber. Bekanntmachung über die Umstufung zur Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bekanntmachung über die Umstufung zur hier: Endlfeld, Kapellenweg Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt den öffentlichen Feld- und Waldweg in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die hier: Schaggenhofen, Kühbergstraße Fl.Nr. 1082, Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt bei Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Fl.Nr. 1088 (Straße), Gemarkung Großetzenberg und beschließt eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und endet bei Fl.Nr. 1123 (N/W), Gemarkung Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße Großetzenberg. Die Länge beträgt 100 m. Träger der umfasst die Fl.Nr. 948 (Teilfl.), Gemarkung Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 870 (südl.), Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 861 (Straße), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt 40 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. −8−
Bekanntmachung über die Umstufung zur Bekanntmachung über die Umstufung zur Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Polzhausen, Brandweg hier: Polzhausen, Brandweg Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße umfasst die Fl.Nr.1412 (Teilfl.), Gemarkung umfasst die Fl.Nr.1423 (Teilfl.), Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1413/2 (S/W), Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1418/3 (Straße), Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 1347 Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 1432 (Straße), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt (Straße), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt 135 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde 75 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. Laaber. Bekanntmachung über die Umstufung zur Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bekanntmachung über die Widmung einer Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem hier: Polzhausen, Brandweg Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und hier: Polzhausen, Brandweg Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber umfasst die Fl.Nr.1432 (Teilfl.), Gemarkung beschließt eine Ortsstraße zu widmen. Die Straße Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1347 (Straße), umfasst die Fl.Nr.1418/4, Gemarkung Großetzenberg. Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 1439 Sie beginnt bei Fl.Nr. 1418/2 (N/W), Gemarkung (Weg), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 1423 (Straße), 35 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt 55 m. Laaber. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. −9−
Bekanntmachung über die Umstufung zur Bekanntmachung über die Längenänderung der Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Polzhausen, Zum Penkertal hier: Polzhausen, Stattäcker Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt einen Teil des öffentlichen Feld- und beschließt die Länge der Ortsstraße abzuändern. Durch Waldweges in eine Ortsstraße umzustufen. Die Straße den Beschluss vom 28.06.2004 wurde eine Länge von umfasst die Fl.Nr.1378 (Teilfl.), Gemarkung 60 m beschlossen. Die Straße umfasst die Fl.Nr. 1404/1 Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1379 (S/O), Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1398 Gemarkung Großetzenberg und endet bei Fl.Nr. 1353 (Straße), Gemarkung Großetzenberg und endet bei (Straße), Gemarkung Großetzenberg. Die Länge beträgt Fl.Nr. 1403/6 (östl.), Gemarkung Großetzenberg. Die 180 m. Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde tatsächliche Länge beträgt 50 m. Träger der Laaber. Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. Bekanntmachung über die Längenänderung der Bekanntmachung über die Längenänderung der Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Ortsstraße in der Marktgemeinde Laaber nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) hier: Polzhausen, Kreuzacker hier: Polzhausen, Wiesenweg Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Laaber beschließt die Länge der Ortsstraße abzuändern. Durch beschließt die Länge der Ortsstraße abzuändern. Durch den Beschluss vom 28.06.2004 wurde eine Länge von den Beschluss vom 28.06.2004 wurde eine Länge von 170 m beschlossen. Die Straße umfasst die 90 m beschlossen. Die Straße umfasst die Fl.Nr. 1346/3 Fl.Nr. 1394/8 Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt Gemarkung Großetzenberg. Sie beginnt bei Fl.Nr. 1405 bei Fl.Nr. 942 (Straße), Gemarkung Großetzenberg und (Straße), Gemarkung Großetzenberg und endet bei endet bei Fl.Nr. 1394 (nördl.), Gemarkung Fl.Nr. 1346/5, Gemarkung Großetzenberg. Die Großetzenberg. Die tatsächliche Länge beträgt 110 m. tatsächliche Länge beträgt 80 m. Träger der Träger der Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Straßenbaulast ist die Marktgemeinde Laaber. Laaber. − 10 −
Die Widmungsverfügungen können während der Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Laaber, 1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher Rathaus, Jakobstraße 9, 93164 Laaber, Zi.-Nr. 1,7, E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine eingesehen werden. rechtlichen Wirkungen! Rechtsbehelfsbelehrung Nähere Informationen zur elektronischen Klageerhebung Gegen diese Widmungsverfügungen kann innerhalb entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der eines Monats nach deren Bekanntgabe, schriftlich, Bayerischen Verwaltungsgerichtbarkeit zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den (www.vgh.bayern.de). Schriftformersatz zugelassenen1) Form, Klage bei dem 2) Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Bayerischen Verwaltungsgericht in Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine 93047 Regensburg, Verfahrensgebühr fällig. Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg, Laaber, den 30.08.2021 Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, gez. Hans Schmid erhoben werden2). Erster Bürgermeister Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Marktgemeinde Laaber) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. BEKANNTMACHUNG: Wahl der Kommandanten der im Markt Freiwilligen Feuerwehr Deuerling. Laaber e. V. Im Rahmen einer Dienstversammlung findet am Ich bin Nachbar Freitag, 01.10.2021 um 18.00 Uhr im Gasthaus Goss, Deuerling Aktuelle Termine: die Neuwahl des Kommandanten und dessen Stellvertreter Treffen zum Handarbeiten, Ratschen und der Freiwilligen Feuerwehr Deuerling statt. Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden (akti- Spielen: immer am letzten Mittwochnachmittag ven) Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Deuerling, die des Monats ab 15 Uhr im alten KiGa Laaber, am Wahltag das 16. jedoch noch nicht das 65. Lebensjahr Jakobstr. 4, Raum EG vollendet haben. Wahlvorschläge sind in der Dienstver- sammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe brauchen. Anschließend Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Deuerling. Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei Einkäufen, Besorgungen, Behördengängen, Ausfüllen von Laaber, den 30.08.2021 Formularen, Arztbesuchen, Alltagsproblemen oder gez. der kurzfristigen Kinderbetreuung. Eichhammer Wir sind da für Besuche bei Kranken und Erster Bürgermeister Pflegebedürftigen, zum Vorlesen, Spazierengehen, für Ausflüge und Gespräche. Bei allen nicht genannten Fällen suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Kontakt: Bürgerhilfe-Telefon/Geschäftsstelle: 0151 53231461 • E-Mail: ichbinnachbar@web.de − 11 −
Nach Anlage 5 Gemeinde / Markt / Stadt (zu § 20 Abs. 1 BWO) Laaber, Brunn, Deuerling Verwaltungsgemeinschaft Laaber BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am Datum Sonntag, dem 26.09.2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde/den Markt/die Stadt Laaber, Brunn, Deuerling für die Wahlbezirke der Gemeinde/des Marktes/der Stadt Wochentag 20. Tag vor der Wahl Wochentag 16. Tag vor der Wahl wird in der Zeit von Montag 06.09.2021 bis Freitag 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten von Uhr bis Uhr Zutreffendes ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen! 2 Nachdruck, Nachahmung und kopieren verboten! im/in (Rathaus/Dienststelle, Anschrift, Zi.-Nr.) 1) barrierefrei Rathaus Laaber, Jakobstr. 9, 93164 Laaber, Zi. 0.5 ja nein für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes x eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wochentag 20. Tag vor der Wahl 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag 06.09.2021 bis spätestens Wochentag 16. Tag vor der Wahl Freitag 10.09.2021 bis 12.00 Uhr im / in (Rathaus/Dienststelle, Gebäude, Zi.-Nr.) Rathaus Laaber, Jakobstr. 9, 93164 Laaber, Zi. 0.5 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 1) Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn mehrere Einsichtsstellen eingerichtet sind, diese und die jeder Einsichtsstelle zugeteilten Gemeindeteile oder dgl. oder die Nummern der Wahlbezirke angeben. Wahlvordruck G3 Fachverlag Jüngling | Bestell-Nr. 409 010 9080 41X | 1925 G-010 BTW [BY] I Seite 1 − 12 −
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis (Nummer und Name des Wahlkreises) 233 Regensburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person. Wochentag Der Wahlschein kann bis zum Freitag 24.09.2021 18 Uhr, im / in (Rathaus/Dienststelle, Gebäude, Zi.-Nr.) Rathaus Laaber, Jakobstr. 9, 93164 Laaber, Zi. 0.5 schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen. 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag, 05.09.2021 ) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Freitag, 10.09.2021 ) versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. Der Wahlschein kann in den oben genannten Fällen bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. 6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich – einen amtlichen Stimmzettel – einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, – einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und – ein Merkblatt für die Briefwahl. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. 9. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. 10. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Gemeinde Ort, Datum Laaber, 30.08.2021 gez. Schmid, Gemeinschaftsvorsitzender Unterschrift angeschlagen am: abgenommen am: (Amtsblatt/Zeitung) veröffentlicht am: 30.08.2021 im/in der Mitteilungsblatt der VG Laaber Fachverlag Jüngling | Bestell-Nr. 409 010 9080 41X | 1925 G-010 BTW [BY] I Seite 2 − 13 −
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Öffnungszeiten: ◄ ◄ ◄ Dienstag: 18 .00 - 19.00 Uhr Donnerstag: 17 .00 - 18.00 Uhr Sonntag: 10 .00 - 11.30 Uhr Gemeindebücherei Laaber Öffnungszeiten der Kompostplätze für den Bereich der VG Laaber n: ÖFFNUNGSZEITEN Grüngutlagerplatz Pollenried 01.0 Öffnungszeiten: 04.0 Montag: 09 .00 - 10.00 Uhr Sommerzeit: Di 1 4.00 – 18.00 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr Fr 15.00 – 18.00 Uhr 11.0 Donnerstag: 15 .00 - 17.00 UhrAus dem Rathaus wird berichtet: S a 0 8.00 – 13.00 Uhr 18.0 Winterzeit: Di 1 4.00 – 17.00 Uhr Abfallwirtschaft Fr 15.00 – 17.00 Uhr 25.0 Öffnungszeiten Besuchen Sie im Landratsamt Regensburg uns im Internet: S a 0 8.00 – 13.00 Uhr Tel. 0941/40 09-0 Entsorgung von Kühl- und Gefriergeräte Mo 0 www.vg-laaber.de 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr Kompostplatz Beratzhausen Kühlgeräte werden nach Voranmeldung bei der Firma Öffnungszeiten Meindl Entsorgungsservice Lappersdorf von zu Hause Di 0 Sie können 8.00 – 12.00 Mi 14.00 – 17.00 Uhr (Winterzeit) den Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr Veranstaltungskalender der Mi abgeholt. 14.00 – 18.00 Uhr (Sommerzeit) Mi 08 .00 – 12.00 Uhr Tel.0941/83020-0 oder Online-Anmeldung über: VG Laaber auch im Internet einsehen. Fr 15 .00 – 17.00 Uhr (Winterzeit) We Do 0 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr www.meindl-entsorgung.de oder www.entsorgungsdaten.de Fr 15.00 – 18.00 Uhr (Sommerzeit) Fr 08 .00 – 12.00 Uhr Sa 0 8.00 – 13.00 Uhr Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Baus Annahmeschluss Tel.Weihnachtsbäume 0941/40 09-390 für das nächste Der Pfarr- Mitteilungsblatt undHemau Kompostplatz Gemeindebücherei Deuerling wurde Ende 2015 als Kompostplatz in de werd - Septemberausgabe geschlossen. - Am Kirchberg 14, 93180 Deuerling Mo Di u. Mi 07.30 Do Bitte 07.30 schicken, mailen gesucht – 15.00 Uhr (durchgehend) oder – 17.00 Uhrfaxen Grüngut kann aber (in Sie Ihre Beiträge, Inserate, (durchgehend) der Grundschule) weiterhin Veröffentlichungen fürzudasden Öffnungszeiten des Mitteilungsblatt Land Wertstoffhofes in Hemau abgegeben werden. Aus Fr 07 .30 – Markt Der 11.30 Uhr Laaber Öffnungszeiten: und den Veranstaltungskalender usw. Öffnungszeiten ◄◄ Wertstoffhof Hemau: ◄ rung Di 1 Dienstag: 18 5.00 – 18.00 Uhr .00 - 19.00 Uhr einge und spätestens Mittwoch, Bevölkerungsstandbis am 31.12.2020 15. Fr 09.00 – September Donnerstag: 12.00 u. 13.00 – 16.00 Uhr (MEZ) 17 .00 - 18.00 Uhr die Gemeinde Brunn Sonntag: 10 13.00 – 19.00 Uhr (MESZ) .00 - 11.30 Öff Markt Laaber suchen für 5. 324 Einwohner anWeihnachten die 2021 Verwaltungsgemeinschaft Sa 09.00 Laaber, – Jakobstraße 12.00 9, 93164 – 15.00Uhr u. 13.00Laaber Uhr (nur MESZ) agen Gemeinde Deuerling 2 .006 Einwohner Gemeinde Brunn Christbäume. oder1.441 geben Sie die Beiträge imNeben Rathaus, Zimmer 03, der Anlieferung vonab. Grüngut, kann auch wieder hochwer- mög- Einwohner tiger, gesiebterGemeindebücherei evöl- VG Laaber 8 .771 Einwohner Laaber Kompost zur Bodenverbesserung im Garten und dlich Bitte meldenMail direkt an: rosi.massen@vg-laaber.de Sie sich holziges Abdeckmaterial erworben werden. Öff Nach telefonischer Absprache (0941/4009-363) kann auch aus- mein- im Rathaus Laaber bei Fax: 09498/94 01-99 Tel.: 09498/94 nahmsweise 01-13 Voraussetzungen außerhalb der ÖFFNUNGSZEITEN unter bestimmten Bayernwerk - Allgemeine (Tel. Nr. Servicenummern: Laaber lden. Frau Feuerer 94 01-10) oder normalen Öffnungszeiten Grüngut angeliefert oder Kompost sich Technischer Kundenservice Montag: abgeholt 09 werden. .00 - 10.00 Uhr Frau Maßen (Tel. Nr. 94 01-13). 17.00 - 19.00 Uhr Baustrom/Hausanschluss, Anschluss Photovoltaik, Öff Kabellagepläne, Gasleitungspläne Donnerstag: 15 .00 - 17.00 Uhr Reparatur-Café Tel. 0941-28 Deuerling 00 33 11, Fax: 0941-28 00 33 12 Postfiliale Deuerling Zähler undimMesseinrichtungen: Reithnerhaus Deuerling Besuchen LusenstraßeSie unsDeuerling 2, 93180 im Internet: h Tel. 0941-28 00 33 77, Fax: 0941-28 00 33 78 Ersatzanzeig Sperr burg raße, Das Monat Reparatur-Café Zählerstand von – Ablesung 13 Uhr Deuerling hat jeden 3. Samstag im bis 18 Uhr geöffnet. Repariert wird Serviceteam Jahresablesung, www.vg-laaber.de Öffnungszeiten Rath Alles, was zu uns getragen werden kann! Der Biergarten ist Montag: 1 4:00 - 16:00 Uhr Zwischenablesung, Abmeldung Sie können den Veranstaltungskalender der bei schönem Wetter geöffnet. Dienstag: 1 4:00 - 16:00 Uhr hr Tel. 0871-96 56 01 60 Mittwoch: 10 VG Laaber auch im Internet einsehen. :00 - 12:00 Uhr hr. Es werden auch immer noch ehrenamtliche Reparateu- Serviceteam – Einspeiser Donnerstag: 14 :00 - 16:00 Uhr .de re*innen gesucht! Tel. 0871-96 56 01 20 Freitag: 10 :00 - 12:00 Uhr Auskünfte gerne unter reparaturcafe-deuerling@online.de Störungsnummer Strom Samstag: 1 0:00 - 11:00 Uhr Tel.: und Tel. 0176/84305474. Tel. 0941-28 00 33 66 Weihnachtsbäume Störungsnummer Gas: gesucht Bau Tel. 0941-28 00 33 55 Bürgersprechstunde Einw (Meldungen werden zu Ihrer Sicherheit aufgezeichnet!) des Marktes Laaber Der Markt Laaber Wir vermitteln Immobilien Kass und Stan Ausfall von Straßenlampen zum Kauf oder Im Monat Miete findet September die Gemeinde Brunn Vorz keine Bürgersprechstunde l Gewerbegrundstücke, suchen für Bauplätze Weihnachten 2021 Es ist unser Bestreben, die Straßenbeleuchtungsanlagen im Markuszentrum l Wohn-, Waldetzenberg statt. Büro-, Geschäftshäuser immer funktionsfähig zu erhalten. Da es jedoch nicht mög- Christbäume. l Hallen, Büros, Läden, Praxen lich ist, diese laufend zu überwachen, bitten wir die Bevöl- l Wohnungen, gez. Hans SchmidVillen, Häuser kerung, den Ausfall von Straßenlampen sofort mündlich Bitte melden Sie sich Erster Bürgermeister im Rathaus Laaber bei BR oder telefonisch bei der Verwaltungsgemein- schaft Laaber (Tel. 09498/9401-13 oder -10) zu melden. Frau Feuerer (Tel. Nr. 94 01-10) oder Die B Teilen Sie uns bitte auch die Lampen-Nr. mit, welche sich DieFrau Entsorgungskalender Maßen (Tel. Nr. 94 2021 01-13). diens am Laternenmast befindet. (Termine: Mülltonne, Papiertonne, Altreifen, fair undUmweltmo- 11 E bil usw.) für den Markt Laaberkompetent und die Gemeinden wir ü 44 76 33 Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Deuerling und Reparatur-Café derDeuerling Brunn liegen in0941- VG Laaber auf. Sie Sie k können den im Reithnerhaus Deuerling Entsorgungskalender http://www.trummer.de auch im Internet unter mit ( Sperrmüll – Müllabladestation Haslbach www.vg-laaber.de einsehen. Gez. Nach wie vor können Bürger des Landkreises Regensburg Das Reparatur-Café Deuerling hat jeden 3. Samstag im − 16 − Monat von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Repariert wird bei der Müllumladestation Haslbach, Hofer Straße, Sperrmüll anliefern. Alles, was zu uns getragen werden kann! Der Biergarten ist Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 – 11.45 Uhr bei schönem Wetter geöffnet.
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