DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham - Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft
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Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft Mittelweg 15, 93413 Cham www.kreiswerke-cham.de
Inhaltsverzeichnis Die Abfall-App der Kreiswerke Cham..................04 Abfallverwertung...................................................06 Restmülltonne............................................................ 08 Was in die graue Restmülltonne darf.............................09 Was nicht in die graue Restmülltonne darf...................09 Altpapier...................................................................... 10 Papiertonne.......................................................................10 Was in die blaue Papiertonne darf.................................11 Was nicht in die blaue Papiertonne darf........................11 Wertstoffhof.......................................................................11 Bündelsammlung..............................................................11 Biomüll, Speisereste und Grünabfälle..................... 12 Biomüll...............................................................................12 Biotonne.............................................................................12 Was in die braune Biotonne darf....................................13 Was nicht in die braune Biotonne darf..........................13 Eigenkompostierung.........................................................13 Speisereste.........................................................................14 Grüngut und Baum-/Strauchschnitt...............................14 Altfette, Speisefette und Speiseöle.................................15 Altglas.......................................................................... 16 Hohlglas..............................................................................16 Flachglas.............................................................................17 Kunststoffe und Kunststoffverbunde.............................18 Kunststoffbecher...............................................................18 PET-Getränkeflaschen......................................................18 Mischkunststoffe...............................................................18 Styropor (EPS)....................................................................19 Umreifungsbänder............................................................19 Konsumkunststoffe...........................................................19 CD / DVD.............................................................................20 Tonerkartuschen / Tintenpatronen................................20 Kartonverbunde (Getränkekarton).................................21
Altmetalle und Elektro(nik)schrott.......................... 22 Eisenschrott.......................................................................22 Weißblech..........................................................................23 Aluminium und Aluverbunde..........................................23 Elektro(nik)schrott.............................................................24 Autowracks........................................................................25 Bauschutt und Baustellenabfälle............................. 26 Erdaushub und Humus....................................................26 Bauschutt...........................................................................26 Asbest.................................................................................28 Rigips und Mineralwolle...................................................28 Altholz.................................................................................29 Sonstige Verwertung.................................................. 30 Alttextilien, Altschuhe.......................................................30 Altreifen..............................................................................31 Kork.....................................................................................31 Sperrmüll............................................................................32 Tierkörperbeseitigung......................................................33 Problemabfall.........................................................34 Tipps zur Vermeidung von Problemabfällen.................36 Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren.........................36 Batterien.............................................................................36 Nützliche Adressen................................................38 Die Kreiswerke Cham............................................42 Die Wertstoffhöfe im Landkreis Cham................43 Abfall-ABC...............................................................44
DIE ABFALL-APP DER KREISWERKE CHAM Viel mehr, als nur ein Abfall-Kalender Abfuhrtermin verpasst und den Abfallkalender gerade nicht zur Hand? Wir bieten Ihnen unsere neue, kostenlose Abfall-App an. Damit verpassen Sie keinen Abfalltermin mehr. Einfach Wohnort auswählen, Erinnerungstag, Uhr- zeit einstellen und fertig. Die App erinnert nicht nur zuverlässig an die Abfuhr- termine von Restmüll-, Bio- und Papiertonne, sondern kann auch Standorte von Wertstoffhöfen, Grüngut/Baum- Strauchschnitt Sammelstellen mit Öffnungszeiten sowie Glascontainerstandorte in einer Kartenansicht anzeigen und navigieren. Auch die Öffnungszeiten der Problemmüllsammelstelle oder der aktuelle Tourplan des Umweltmobils sind auf einfache Weise abrufbar. Die Vorteile im Überblick • individuelle Einstellungsmöglichkeiten für die Erinnerung für mehrere Standorte (ideal z.B. für Hausmeister)* • Anzeige der nächsten Problemmüllsammlung • Verschiebungen der Müllabfuhr aufgrund von Feier- tagen sind berücksichtigt • Übernahme der Termine in den lokalen Kalender • Wertstoffhöfe (Adressen, Öffnungszeiten, Routen) • Containerstandorte (z.B. Altglas und Grüngut) • Öffnungszeiten der Problemmüllsammelstelle • Tourenplan Umweltmobil • Abfall-ABC: praktischer Helfer bei Entsorgungsfragen • An-, Um-, oder Abmeldung von Gefäßen* • aktuelle Nachrichten aus der Abfallwirtschaft (Feier- tagsverschiebungen, Veranstaltungen, Änderungen bei der Müllabfuhr) • Tipps & Tricks zur Abfallvermeidung *Funktion ab Frühjahr 2022 verfügbar
Installation Die AbfallApp lässt sich schnell auf allen gängigen mobi- len Endgeräten (Android, iOS, Microsoft) einrichten. Sie müssen sich hierzu nicht anmelden, wählen Sie einfach Ihre Gemeinde und Straße und vergessen Sie nie wieder, Ihre Mülltonne rechtzeitig herauszustellen. Infos und Installationshinweise finden Sie unter www.kreiswerke-cham.de/abfallwirtschaft oder einfach den QR-Code scannen:
VERWERTUNG UND ENTSORGUNG Bei der Restmüll- und Wertstofferfassung setzt der Landkreis Cham auf das Wertstoff- hofsystem in Verbindung mit dem 3-Tonnen-System, welches aus Restmüll-, Biomüll- und Papiertonne besteht. Die Kreiswerke Cham bieten Tiefenbach Treffelstein hiermit ein solides Konzept zur abfallwirtschaftlichen Waldm Grundversorgung aller Schönthal anschlusspflichtigen Rötz Grundstücke im Landkreis Cham. Waffenbrunn Stamsried Pemfling Willmering Pösing Cham Walderbach Roding Reichenbach Schorndorf Traitsching Wald Zell Michelsneukirchen Falkenstein Rettenbach
Papier- und Bioabfälle werden im Landkreis Cham ge- trennt vom Restmüll gesammelt und verwertet. Der Lebensweg von Papier verlängert sich, aus Küchen- und Gartenabfällen wird Komposterde. Durch dieses nachhal- tige Wirtschaften schonen wir unsere Ressourcen. Entscheidend für den Erfolg des 3-Tonnen-Systems ist, dass die Wertstoffe sorgfältig getrennt werden. Zu diesem Zweck steht vor jedem Haus: Die graue Restmülltonne für nicht verwertbare Abfälle Die blaue Papiertonne für sauberes Papier und Pappe Die braune Biotonne für kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle Verkaufsverpackungen und viele andere Wertstoffe kön- nen an den 39 Wertstoffhöfen im Landkreis Cham abgegeben werden. Durch konsequentes Trennen kann das gebührenpflichtige Restmüllvolumen drastisch reduziert und somit Müllgebühren eingespart dmünchen werden. Gleißenberg Furth im Wald Eschlkam n Arnschwang Neukirchen b. Hl. Blut Weiding g Rimbach Hohenwarth Runding Grafenwiesen Lam Chamerau Arrach Lohberg Bad Kötzting Blaibach Zandt Miltach Abfuhrtermine unter www.entsorgung-cham.de
Restmüll Restmüll wird über die graue Restmülltonne entsorgt und ist nicht wiederverwendbarer Müll. Der Restmüll wird im Müllkraftwerk Schwandorf in einer speziellen Anlage umweltschonend verbrannt. Die verblei- bende Schlacke wird nach der Aufbereitung für externe Deponiebaumaßnahmen verwendet. Die Restschlacke entspricht etwa einem Zehntel des ursprünglichen Müll- volumens. Eine Restmülltonne ist für alle Grundstücke vorgeschrieben, auf denen regelmäßig Müll anfällt. Das bedeutet, dass jede/r Bürger/in und jeder Gewerbebetrieb im Landkreis Cham an das öffentliche Abfallentsorgungssystem angeschlossen sein muss. Die Mülltonne muss der Norm entsprechen und von grau-schwarzer Farbe sein. Das zu beschaffende Gefäß muss so groß sein, dass der auf dem Grundstück durchschnittlich anfallende Restmüll unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit und einer angemes- senen Reserve problemlos darin Platz hat. Bei bewohnten Grundstücken ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche bereitzuhalten. Ein 6-Personenhaus- halt kann also z. B. noch ein 60-l-Restmüllbehältnis (grau) anmelden. Das gleiche Mindestvolumen gilt bei gewerblich genutzten Grundstücken je Beschäftigten/er Haben Sie vorübergehend einmal etwas mehr Abfälle (z.B. bei Renovierungsarbeiten, Feiern, usw.), benutzen Sie bitte Zusatzsäcke, die mit „Kreiswerke Cham -Müllabfuhr-“ be- schriftet sind, damit der Müllwerker sie erkennt. Windeln, die in der Restmülltonne keinen Platz mehr finden, können Sie über den vergünstigten Windelsack entsorgen. Diese Müllsäcke können Sie bei der nächsten Leerung einfach zur Mülltonne dazustellen. Zusatz- und Windelsäcke erhalten Sie über Ihre Gemeindever- waltung oder bei Ihrem zuständigen Abfuhrunternehmer. 8
Was in die graue Restmülltonne darf: • Ruß, Asche, Kehricht, Zigarettenkippen, Staubsaugerbeutel • Einwegwindeln, Hygieneartikel (Damenbinden, Tampons) • Kleintierstreu (auch biologisch abbaubar!) • Knochen und Fischgräten in haushaltsüblichen Mengen • Schmierfette, Fensterkitt, leere Ölkanister • Porzellan (nur kleine Mengen), Glühbirnen, feuerfestes Geschirr • Audio- und Videokassetten • Kugelschreiber, Stifte, Textmarker usw. • Lederabfälle, zerschlissene Textilien und Schuhe, Putzlumpen • kleine Einrichtungsgegenstände (z.B. Lampenschirm) • Tapeten (abgelöst oder von der Rolle) • Blaupapier • behandeltes Holz (z. B. lackiert, lasiert, beschichtet usw.) • Kunststoffe, die nicht am Wertstoffhof abgegeben werden können • verschmutztes Verpackungsmaterial • Schaumstoffteile (keine Verpackungen) • Kunststoffrohre und -leisten, Klebefolien • Heu- u. Rundballennetze, Plastikpressbänder, Agrarschrumpffolien • Gummiabfälle, Reifenteile, Fahrradreifen und -schläuche Was nicht in die graue Restmülltonne darf: • Elektrogeräte, Energiesparlampen, LEDs • Metallschrott und Bauschutt • Sondermüll wie Lacke, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Batterien und Akkus • Bio-Abfälle • Verpackungen aus Metall, Glas und Kunststoff • Papier und Kartonagen 9
Altpapier Altpapier ist ein wichtiger Rohstoff für die Papierindustrie. Bis zu 70% davon können bei der Neuproduktion von Papier wieder eingesetzt werden. Dies spart enorme Mengen an Energie und Wasser und schont zudem auch den Wald. Folgende Sammelsysteme werden im Landkreis Cham angeboten: Papiertonne Die Papiertonne ist im Landkreis Cham Pflicht, sofern keine ordnungsgemäße Verwertung des Altpapiers nach- gewiesen werden kann. Dies bedeutet, dass Sie bei der Anmeldung Ihrer Restmülltonne zunächst automatisch eine Papiertonne zugeteilt bekommen, für die keine zu- sätzliche Gebühr anfällt. Das Grundgefäß ist ein blauer Behälter mit einem Volu- men von 240 Litern und der Deckelprägung „LK CHAM“. Zusätzliche Papiertonnen sind kostenpflichtig. Die aktuellen Abfuhrpläne hierzu finden Sie unter www.entsorgung-cham.de 10
Was in die blaue Papiertonne darf: • Zeitungen / Zeitschriften / Kataloge • Aktenordner aus Pappe • Broschüren / Bücher / Prospekte • Büropapier / Fotokopierpapier • Geschenkpapier • Kartonagen / Wellpappe • Papierverpackungen • Saubere Papiertüten • Schreibpapier • Telefonbücher • Verpackungen aus Pappe oder Tiefkühlpappe Was nicht in die blaue Papiertonne darf: • Beschichtetes Papier / Wachspapier • Butterbrotpapier / Pergamentpapier • Durchschlagpapier • Getränke-Verpackungen (z.B. Tetra Pak) • Handtuch / Tücher • Hygienetücher / Taschentücher • Küchenkrepp • Tapeten und -reste • Verunreinigte Papiere • Windeln Wertstoffhof Was am Wertstoffhof angenommmen wird: • Wellpappe • Papiersäcke (mit oder ohne Folie) Bündelsammlung Bündelsammlungen für Zeitschriften, Zeitungen und Ka- taloge werden regelmäßig über karitative Organisationen oder die Feuerwehren im Landkreis Cham organisiert und durchgeführt. Hier bitte Pressemitteilungen beachten! 11
Biomüll, Speisereste und Grünabfälle Biomüll Biomüll ist der organische, also kompostierbare Abfall, der im Haushalt anfällt. Zum Biomüll gehören insbesondere organische Abfälle (Gemüse-, Obst-, Speisereste) aber auch Grünabfälle aus Haus und Garten und holzige Gartenabfälle. Biomüll lässt sich sowohl im Privatgarten als auch groß- technisch zu wertvollem Kompost verarbeiten. Dieser Kompost ist als Düngerersatz ein natürliches und altbewährtes Bodenverbesserungsmittel. Komposterde wird seit jeher als Dünger im Obst- und Gemüsegarten eingesetzt. Im Rahmen der großtechnischen Verwertung (Vergärung) wird aus dem Biomüll Gas gewonnen und durch dessen Verbrennung Strom und Wärme erzeugt. Biotonne Die Biotonne ermöglicht Ihnen, Bioabfälle, die Sie nicht selber kompostieren können oder wollen, einer stoffli- chen Verwertung zuzuführen. 12
Was in die braune Biotonne darf: • Gemüsereste, Salatreste, Obst • Speisereste, gekocht und roh • Fisch-, Fleisch-, Lebensmittelreste • Kaffeesatz, Tee, Kaffeefilter und Teebeutel • Brotreste, Backwaren, Mehlprodukte • Milchprodukte (nicht flüssig) • Nuss-, Eierschalen • Topf-, Schnittblumen (ohne Topf, Bindedraht o.ä.) • Rasenschnitt, Baum-, Strauch-, Heckenschnitt • Küchenkrepp, Papiersammeltüten • Blumenerde, Topfpflanzen • Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) • Eierschachteln Was nicht in die braune Biotonne darf: • Plastikbeutel • Kompostierbare Abfallbeutel • Stroh, Heu, Sägespäne aus Kleintierhaltung • Katzenstreu, Kot jeder Art • Knochen • Verpackte Lebensmittel, Frischhalte-/Alufolie • Essensbehälter (auch wenn biologisch abbaubar) • Bioplastikprodukte: Einweggeschirr, Besteck, • Verpackungen, Kotbeutel • Kaffee-/Teekapseln aus Kunststoff, Bioplastik oder Alu • Hochglanzpapier, Pizzakartons, Pappe, Tapeten • Windeln, Binden, Tampons, sonstige Hygiene- und Kosmetikartikel (auch keine kompostierbaren) • Zigarettenstummel, Asche, Kerzenwachs • Verpackungen (z.B. Milchtüten), Glas, Korken, Gummi • Tote Tiere oder -Teile (auch keine Kleintiere) • Bauschutt, Steine, Sand, Straßenkehricht, Restmüll • Flüssigkeiten Eigenkompostierung Wenn Sie Fragen zur Eigenkompostierung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Abfallberatung (Tel. 09971/78-352) oder direkt an die Kreisfachberater für Gartenbau und Landschaftspflege (Tel. 09971/78-395). 13
Speisereste Gewerbebetriebe wie z.B. Gasthäuser, Hotels, Imbissbuden usw. müssen ihre Speiseabfälle über Verwerterfirmen ent- sorgen (siehe Seite 40). Die Biotonne kann jedoch zur Ent- sorgung von Bio-Abfällen (z.B. Salat, Obst, Gemüse) genutzt werden, die nicht mit tierischen Produkten in Berührung gekommen sind. Dies ist auch bei Vereinsfesten zu beachten! Grüngut und Baum-/Strauchschnitt Grüngut sowie Baum- und Strauchschnitt aus Privatgärten werden im Landkreis Cham kostenlos angenommen. Jede Gemeinde hat hierfür eine Sammelstelle ausgewiesen, die für Baum und Strauchschnitt ganzjährig und für Grüngut vom 01.03. bis 31.10. des Jahres geöffnet ist. Den Ort der Sammelstelle sowie deren Öffnungszeiten er- fahren Sie bei der Verwaltung Ihrer Heimatgemeinde oder unter www.kreiswerke.cham.de. Sammelstelle für Baum-/Strauchschnitt Was wird angenommen: • Hecken-, Baum-, oder Strauchschnitt aus Privatgärten und Kleingewerbebetrieben • Wurzelstöcke (frei von Erde), Durchmesser kleiner 30 cm Sammelstelle für Grüngut Was wird angenommen: • Rasenschnitt, Moos aus Vertikutierarbeiten • Laub, Fallobst • Garten- und Balkonblumen (bitte die Erde abklopfen) Was wird nicht angenommen: • Baum- und Strauchschnitt • Biomüll wie Speisereste, Knochen, Küchenabfälle, usw. • Straßen- und Hofkehricht • Abfälle aus der Brennholzaufbereitung (Späne, Rinden…) 14
Altfette, Speisefette und Speiseöle Alte Speisefette und -öle können in einem Regenerierungs- vorgang wieder zu anderweitigen Fettprodukten aufgearbei- tet werden. Was wird angenommen: • Friteusenfette/-öle, Grillfette/-öle, Einlege- und Salatöle • Abschöpf-, Brat-, und Auslassfette Was wird nicht angenommen: • Speisereste und Dressings • Saucen und Mayonnaise • technische Fette uund Öle Wichtig: • Altfett aus Haushalt und Gewerbe kann an jedem Wertstoffhof abgegeben werden • Zu verwenden sind NUR die Originaleimer der Kreiswerke Cham. Diese gibt es an allen Wertstoffhöfen in den Größen 3 l (Haushalt) und 25 l (Gewerbe) • Startgebühr ins System: 3 l-Eimer 1,00 €, 25 l-Eimer 5,00 € • Die vollen Eimer werden im Mehrwegsystem gegen leere, saubere Eimer eingetauscht • Anfragen richten Sie bitte an die Abfallberatung der Kreiswerke Cham unter Tel. 09971/78-860 15
Altglas Glas kann beliebig oft wiederverwertet werden. Dadurch werden Rohstoffe wie Quarz, Soda und Calciumkarbonat, sowie eine Menge Energie eingespart. Die Farbe erreicht man durch die Zugabe von Metalloxiden. Die Glassammlung kennt zwei Sorten von Glas: • Hohlglas z.B. Flaschen, Konservengläser • Flachglas z.B. Scheiben Hohlglas Um Hohlglas (Behälterglas wie z.B. Flaschen, Gläser) einer geordneten Wiederverwertung zuführen zu können, ist die farbliche Trennung in weiß, braun und grün unbedingt er- forderlich. Jeder Fehlwurf bzw. jede Verunreinigung mit Fremdstoffen (Keramik, Steingut, usw.) führt zu zusätzlichem Sortierauf- wand und damit zu zusätzlichen Kosten. Die Abgabe erfolgt am Wertstoffhof oder an einem der 118 öffentlichen Glascontainer im Landkreis Cham. Weißglas Braunglas Grünglas Was wird angenommen: • alle Flaschen aus Glas • Konserven- und Marmeladengläser aller Art Was wird nicht angenommen: • Fensterglas • Keramik, Steingut (z.B. Bärwurzflaschen) • Porzellan • feuerfestes Geschirr, Blumenvasen • Glühbirnen, Leuchtstoff-, Energiesparlampen • Lampenschirme 16
Flachglas Flachglas wird vom Hohlglas getrennt, in eigenen Contai- nern gesammelt. Wichtig: Flachglas wird nur an den Wertstoffhöfen in Cham, Roding, Bad Kötzting, Furth im Wald, und Waldmünchen angenom- men. Was wird angenommen: • Fensterglas, Drahtglas, Isolierglas (ohne Rahmen und Kitt) • Profilglas (Wärme-, Schallschutzglas) • Verbundglas (z.B. Windschutzscheiben) • Spiegelglas (ohne Rahmen) • Glasbausteine Hinweis: • Scheiben müssen frei von Kittanhaftungen sein • Isolierglasscheiben können mit Aluminiumtrennstegen und Silikondichtungsmasse angeliefert werden Was wird nicht angenommen: • Hohlglas wie Flaschen und Gläser • Keramik, Porzellan • Glühbirnen • Fensterrahmen, Fensterstöcke (Holz oder Kunststoff) Anlieferungen von Flachglas aus dem Gewerbe sind nur nach vorheriger Absprache bzw. mit Genehmigung der Kreiswerke Cham möglich. 17
Kunststoffe und Kunststoffverbunde Viele Kunststoffe können bei richtiger Sortierung wiederver- wertet werden. Kunststoffbecher Was wird angenommen: • Becher von Milchprodukten (z.B. Joghurt, Sahne) • Margarinebecher • sonstige Becher, die als Verpackung dienen • Blumenpflanztöpfe (Verpackung beim Kauf einer Blume) PET-Getränkeflaschen Was wird angenommen: • farblose Getränkeflaschen Wichtig: bunte Flaschen sind bei den Mischkunststoffen zu entsorgen Mischkunststoffe Was wird angenommen: • Plastikflaschen u. -kanister von Seife, Shampoo, Kosmeti- ka, Flüssigwaschmittel, Spülmittel, Speiseöl, Essig • Verpackungsfolien, Kunststoffsäcke (z.B. Düngersäcke) • Deckel, Stöpsel, • PET-Flaschen bunt, • Verpackungseimer • Blisterverpackungen • Kartuschen, • Schalen aus Styropor (z.B. für Lebensmittel) • sonstige Verpackungen aus Schaumstoff • farbige Styroporverpackungen, Plastiktüten, • Plastikverbunde 18
Styropor (EPS) Was wird angenommen: • Formteile aus Styropor • Styropor-Verpackungschips oder flocken Hinweis: Es wird nur weißes Styropor angenommen, das aus Verpackungen stammt, sowie trocken und sauber ist! Was wird nicht angenommen: • verschmutztes Styropor • Schaumstoffe von Matratzen, Polstern • Dämmstoffe (Styrodur) • Schalen aus Styropor • Styropor von Baustellen Umreifungsbänder Was wird angenommen: • Kunststoff-Umreifungsbänder ohne Metallklammern Konsumkunststoffe Was wird angenommen: • Putzeimer, Wäschekorb, Blumentopf • Gießkanne, Regentonnen, Fässer, Blumenkästen • Gartenmöbel, Spielzeug (z.B. Bobbycar, Rutsche) • Plastikwannen, Tische Wichtig: Keine Fremdstoffe wie Holz und Metall Was wird nicht angenommen: • Weichkunststoffe (z.B. Folien, Planen, Planschbecken) • Baustellenabfälle (Bodenbeläge, Schläuche) • Autoteile, Öltanks und -fässer, Ölkanister • Verbundmaterialien mit Kunststoffanteil • Kunststoffabfälle aus dem Gewerbe 19
CD / DVD CD‘s und DVD‘s bestehen aus Polycarbonat (hochwertiger Kunststoff), einer dünnen Metallschicht (z. B. Aluminium- bedampfung) mit Schutzlack und Druckfarben. Sie sind stofflich verwertbar. Was wird angenommen: • CD, CD-ROM, DVD Was wird nicht angenommen: • CD-Hüllen aus Pappe • CD-Hüllen aus Kunststoff • CD- Hüllen aus anderen Materialien • Minidisc (Hülle und Disc sind nicht trennbar) • Disketten, Musik-, Daten-, Videokassetten Bei sensiblen Daten empfiehlt es sich, die Scheiben durch mehrere Kratzer über die Breite der lesbaren Seite unbrauch- bar zu machen. Bei hochsensiblen Daten besteht die Mög- lichkeit, diese mit Hilfe eines geeigneten Aktenvernichters zu zerkleinern ( Restmülltonne). Tonerkartuschen / Tintenpatronen Leere Tintenbehälter aus Druckern sowie Tonerkartuschen aus Kopierern, Druckern, Faxgeräten u.ä. können nach ein- gehender Prüfung und Reinigung durch den Vertragspart- ner der Kreiswerke Cham von spezialisierten Fachfirmen wieder befüllt werden. Was wird angenommen: • leere Tintenpatronen aus Druckern • leere Tonerkartuschen aus Druckern und Kopierern • leere Trommeleinheiten • leere Faxpatronen • verbrauchte Fixiereinheiten Was wird nicht angenommen: • Resttonerbehälter • sonstige Einzelteile von Druckern, Kopierern, Faxgeräten u.ä. 20
Kartonverbunde (Getränkekarton) Viele Getränke, z.B. Säfte, Milch, Sahne, Soßen, Wein usw., gibt es auch in Getränkekartons – auch Tetrapack oder Kartonverbunde genannt – zu kaufen. Getränkekartons sind mehrschichtige Verpackungen, die überwiegend aus Karton, PE-Folie und Aluminium hergestellt werden. Die Verwertung ist dadurch sehr aufwendig, aber sinnvoller als die Verbrennung im Müllkraftwerk. Was wird angenommen: • Milch-, Saft-, und Limonadenkartons/ -tüten • Sahne- und Soßenkartons/ -tüten Was wird nicht angenommen: • Verpackungen nur aus Aluminium • Dosen von Getränke- und Soßenpulvern Tipp: „Mehrweg statt Einweg“ - Im Hinblick auf den Aspekt der Abfallvermeidung empfehlen die Kreiswerke Cham Ge- tränke in Mehrwegverpackungen zu kaufen. 21
Altmetalle und Elektro(nik)schrott Altmetalle können zum örtlichen Wertstoffhof im Landkreis Cham gebracht werden. Hierzu stehen spezielle Altmetall- Container zur Verfügung. Darin können auch solche Schrott- abfälle gegeben werden, die ggf. mit weiteren Stoffen, wie Kunststoff oder Textilien versehen sind. Altmetalle nehmen die Wertstoffhöfe kostenlos entgegen. Aufgrund der meist geringen Menge erfolgt hierfür keine Auszahlung. Eisenschrott Was wird angenommen: • Badewannen, Fahrräder, Schubkarren, Kabel, Gitterroste • Töpfe, Pfannen, Dachrinnen, Bleche, Umreifungsbänder • Schrauben, Nägel, Wasserleitungen, Autofelgen • Öfen, Metalltanks, Ölfässer (ohne Öl!) Was wird nicht angenommen: • Weißblech (z.B. Konservendosen) • Kühlschränke, Kühlgeräte • Nachtspeicheröfen • Feuerlöscher • Druckgasflaschen (z.B. Propangasflasche, ...) Wichtig: • Bei Ölöfen, -tanks und -fässern alle Ölreste entfernen und unbrauchbare Ölreste zum Problemmüll • Brennstoffregler in Ölöfen entleeren • größere Teile zerlegen (z.B. Tanks, Spundlochfässer) 22
Weißblech Was wird angenommen: • Dosen aller Art und Größe (Getränke-, Konservendosen) • leere Farb- und Lackdosen (wobei geringe, angetrocknete und ausgehärtete Anhaftungen nicht stören) • Schraubverschlüsse, Kronkorken Was wird nicht angenommen: • Gebinde mit gefährlichen Produktresten • Aludosen (Aluminium ist nicht magnetisch) Aluminium und Aluverbunde Das Recycling von einer Tonne Aluminium erspart den Ein- satz von Bauxit und ca. 21.000 kWh Strom. Mit der gespar- ten Energie lassen sich sechs vierköpfige Familien ein Jahr lang versorgen! Was wird angenommen: • Deckel von Joghurtbechern, Alufolie, Getränkeverschlüsse • Verpackungen von Fertiggerichten oder Tierfutter • Alu-, Getränke-, und Spraydosen • kunststoff- oder papierbeschichtetes Aluminium (Verpackung von Kaffee, Babynahrung, Zigarettenpapier, Chipstüten) • Tablettendurchdrückverpackungen Was wird nicht angenommen: • Weißblechdosen • Saft- /Milchkartons Wichtig: • massive Aluteile (Felgen, Leitern) gehören zum Eisen- schrott und werden später beim Verwerter aussortiert! 23
Elektro(nik)schrott Die Kreiswerke Cham entsorgen für Sie an allen Wertstoff- höfen im Landkreis Cham mobile, elektrisch betriebene und im Normalfall in privaten Haushalten genutzte Elektroaltge- räte in haushaltsüblichen Mengen. Was wird angenommen: • Haushaltsgroßgeräte („weiße Ware“ wie z.B. Waschma- schine, E-Herd, Trockner, Geschirrspüler, ...) • Kühlgeräte (Kühlschrank, Gefriertruhe, Kombinations- geräte, Ölradiator) • Elektrowerkzeuge • Energiesparlampen mit und ohne Vorschaltgerät • Haushaltskleingeräte (Mixer, Föhn, Akkuschrauber, Blutdruckmessgerät, Gameboy, Rasierer, ...) • Unterhaltungselektronik (Radio, Fernsehgerät, ...) • Telekommunikationstechnik (Telefon, Fax, Handy, ...) • Informationstechnik (PC, Monitor, Scanner, Drucker, etc.) • Trockenbatterien (dafür stehen Sammelfässer bereit) Was wird nicht angenommen: • stationäre Elektrogeräte • Glühbirnen • Fahrzeugteile und -zubehör • Kfz-Batterien • Gewerbliche Kühlanlagen • Nachtspeicheröfen (Entsorgung nur über Kreiswerke Cham 09971 / 78-573) 24
Wichtig: • Wenn Geräte Batterien enthalten, müssen diese heraus- genommen und gesondert am Wertstoffhof entsorgt werden! • Elektroaltgeräte dürfen nicht in den Restmüll • Für die Entsorgung von Elektroaltgeräten aller Art ent- stehen keine zusätzlichen Kosten • bei größeren Mengen oder sperrigen Elektroaltgeräten (z.B. Sonnenbank) bitte anrufen unter 09971 / 78-573 Über die Problemmüllsammlung wird angenommen: • Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren, Metalldampf- lampen) Gewerbebetriebe: • Auch Gewerbebetriebe können haushaltstypische Altge- räte in haushaltsüblichen Mengen an den Sammelstellen abgeben. • Bei Sonderfällen bitte vorab melden unter 09971 / 78-573 Autowracks Soll ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen und beseitigt werden, ist folgendes Vorgehen vorgeschrieben: • Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bei der zuständi- gen Zulassungsstelle des Landratsamtes Cham Info unter 09971 / 78-242 • Übergabe des Fahrzeuges an eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle oder einen anerkannten Demon- tagebetrieb • Verwerternachweis des beauftragten Verwerters archi- vieren 25
Bauschutt und Baustellenabfälle Bauschutt Bauschutt und Baustellenabfälle sind zum großen Teil wie- derverwertbare Reststoffe, die bei Bau-, Umbau- oder Abrissmaßnahmen anfallen. Dazu haben wir für Sie geson- derte Informationsblätter erstellt: 1. Bauschutt, Baurestmassen und Bauabfälle 2. Gips- und Mineralfaserabfälle 3. Asbest Diese Merkblätter liegen bei allen Gemeinden im Landkreis Cham, am Landratsamt Cham und bei den Kreiswerken Cham auf. Sie können aber auch über die Internetseiten der Kreiswer- ke Cham unter www.kreiswerke-cham.de im Bereich Abfallwirtschaft/Downloads, Formulare, Flyer abgerufen werden. 26
Anhand einiger Beispiele wollen wir Ihnen die gängigsten Entsorgungswege für Baustellenabfälle aufzeigen. im Bauschutt verwertbare Materialien: • Ziegel, Dachziegel, Mörtel, Estrich, Mauerwerksabbruch • Betonteile, -rohre, -pflaster, Natursteine • Fliesen, Steingut, Porzellan, Sanitärkeramik • Asphalt Wohin: • Bei Fragen zu Verwertern und vor allem bei Gebäude- abriss, erteilt Ihnen die Abfallberatung der Kreiswerke Cham unter 09971 / 78-860 Auskunft. • Sprechen Sie bitte vor der Anlieferung des Bauschuttes mit uns, so sparen Sie sich mitunter höhere Entsorgungs- kosten. • In den Gemeinden Arrach, Bad Kötzting, Cham, Chame- rau (nur für Gemeindebürger/-innen), Furth im Wald, Grafenwiesen, Hohenwarth, Lam, Lohberg, Miltach, Rim- bach, Rötz, Roding, Waffenbrunn, Wald, Walderbach und Waldmünchen steht für Kleinmengen bis 1m³ auf dem Wertstoffhof ein Bauschuttcontainer bereit. • Die Anlieferung am Wertstoffhof ist kostenpflichtig! im Bauschutt nicht verwertbare Materialien: • Heraklithplatten • Gipskarton-, Gipsfaserplatten • Kaminmauerwerk (getrennt abbrechen!) • Tankraumestrich (getrennt abbrechen!) • Glasbausteine • Glaswolle, Steinwolle • Bitumendachbahnen, Heißasphalt • Erdaushub (Kleinmengen) 27
Asbest Asbest, z.B. „Eternit“-Asbestzementplatten, stellt, wegen der krebserregenden Wirkung seiner Fasern, bei der Bearbei- tung ein hohes, gesundheitliches Risiko dar. Asbest muss daher umwelt- und fachgerecht entsorgt werden. Wichtig: • Die Anlieferung (auch kleiner Mengen) ist nur mit Übernahmeschein möglich! • Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfalle rechtzeitig an die Kreiswerke Cham unter 09971 / 78-860. Detailliertere Informationen erhalten Sie über das Faltblatt „Asbest“, welches bei den Kreiswerken Cham bereit liegt, oder als Download über unsere Internetseite www.kreis- werke-cham.de im Bereich Abfallwirtschaft/Downloads, Formulare, Flyer verfügbar ist. Gipskarton/-faser und Mineralwolle Mineralwolle und Abfälle auf Gipskartonbasis müssen gesondert verwertet werden. Im Landkreis Cham ist dafür folgende Annahmestelle eingerichtet: Umweltservice Cham AG (UWC) Bergfeldstraße 15, 93413 Cham Tel: 09971 / 32452 Annahmezeiten: Mo und Do von 07:00 -15:30 Uhr Für Mineralwolle ist ein spezieller Sammelsack zu verwen- den, der über die Kreiswerke Cham erhältlich ist. Mineralwolle ist gesundheitsgefährdend! Das angelieferte Material wird verwogen und über die Kreiswerke Cham abgerechnet. Detailliertere Informationen erhalten Sie über das Faltblatt „Entsorgung von Baustoffen auf Gipsbasis und Mineralwolle“, welches bei den Kreis- werken Cham bereit liegt, oder als Download über unsere Internetseite www.kreiswerke-cham.de im Bereich Abfall- wirtschaft/Downloads, Formulare, Flyer verfügbar ist. 28
Altholz Altholz kann i.d.R. günstiger über geeignete Fachbetriebe einer Verwertung zugeführt und nicht über die Müllum- ladestation ins Müllkraftwerk entsorgt werden. Das Holz wird je nach Belastung in vier Kategorien eingeteilt. Holz der Kategorien A III (z.B. PVC-beschichtet) und A IV (z.B. alte Bahnschwellen) muss thermisch verwertet, also verbrannt werden. Unbelastetes Holz der Kategorien A1 und A2 wird zur Wiederverwertung gehäckselt. Altholzkategorie A I naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Alt- holz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde. z.B. Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz, Paletten aus Vollholz Altholzkategorie A II verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder ander- weitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbin- dungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. z.B. Deckenpaneele, Zierbalken, Bauspanplatten Altholzkategorie A III Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Be- schichtung ohne Holzschutzmittel. z.B. Altholz aus Sperrmüll (Mischsortiment), Möbel mit halogenorga- nischen Verbindungen in der Beschichtung Altholzkategorie A IV mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwel- len, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sons- tiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz. z.B. Gartenmöbel, Gartenzaun, Fenster, Fensterstöcke, Außentüren 29
Sonstige Verwertung Alttextilien, Altschuhe Von der getragenen Jeanshose über die alte Tischdecke bis hin zu Stoffresten - Beim Ausräumen und Entsorgen zu Hause und in der Textil- und Bekleidungsindustrie fällt eine Vielzahl textiler Abfälle an. Über unsere Wertstoffhöfe können Privatpersonen ihre Altkleider und Schuhe entsorgen. Dabei sollte die Kleidung gebrauchsfähig, sauber, trocken und nicht beschädigt sein. Was wird angenommen: • Schuhe (bitte paarweise bündeln!!) • Bekleidung • Gardinen, Tisch- und Bettwäsche • Federbetten und -kissen Was wird nicht angenommen: • Putzlappen, Stoffreste, Zerrissenes • verschmutzte Textilien, Einzelschuhe • Teppiche, Textiltapeten, usw. • Ski-, Roll- und Schlittschuhe • Plüschtiere, Gürtel, Taschen, usw. Wichtig: • Für Altbekleidung und Altschuhe stehen eigene Sammel- säcke zur Verfügung, die Annahme erfolgt ausschließlich in diesen Säcken. • Fragen Sie bitte am Wertstoffhof nach. 30
Altreifen Altreifen sollen in erster Linie über den Reifenhandel oder die Werkstätten zurückgegeben werden. Eine Annahme erfolgt jedoch auch an den Wertstoffhöfen gegen Gebühr. Was wird angenommen: • nur ganze Reifen von Pkws und Kleinbussen (ohne Felgen) Was wird nicht angenommen: • LKW- und Bulldogreifen • Reifenteile • Motorrad-, Fahrradreifen • Schubkarrenreifen Wichtig: • Bei der Anlieferung muss eine Gebührenmarke im Wert von derzeit 4 € je Reifen abgegeben werden • Die Gebührenmarke erhalten Sie bei der Gemeindever- waltung (teilweise auch an den Wertstoffhöfen) oder an der Kreiskasse im Landratsamt Cham. Kork Was wird angenommen: • Flaschenkorken / Kork Was wird nicht angenommen: • Korkverbundstoffe (Korkfliesen mit Kleber) • Untersetzer, Pinwände, • Platten, Tapeten • Flaschenkorken aus Kunststoff 31
Sperrmüll Sperrmüll ist Abfall, der wegen seiner Art und Größe nicht in die Mülltonne passt, also den sperrigen Teil des Hausmülls darstellt. Die Entsorgung ist kostenpflichtig! Fragen zum Sperrmüll? Wir bieten Ihnen dazu ein gesondertes Merkblatt „Entsor- gung von Sperrmüll“ an, welches Sie über die Kreiswerke Cham oder über unsere Internetseite www.kreiswerke- cham.de im Bereich Abfallwirtschaft/Downloads, Formu- lare, Flyer erhalten. Wichtig: • Folgende Wertstoffhöfe können Sperrmüll in kleiner- enMengen annehmen: Bad Kötzting, Furth i. W., Lam, Michelsneukirchen, Rötz, Roding, Traitsching, Wald, Walderbach und Waldmünchen • Eine Menge bis zu 2 m³ wird nach Anmeldung kosten- pflichtig von zu Hause abgeholt. Das Anmeldeformular erhalten Sie unter 09971 / 78-570 oder unsere Internet- seite www.kreiswerke-cham.de im Bereich Abfallwirt- schaft/Downloads, Formulare, Flyer Größere Mengen Rest- bzw. Sperrmüll können im Einzelfall auch direkt bei der Müllumladestation Willmering angelie- fert werden. Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 15:45 Uhr 32
Tierkörperbeseitigung Haustiere (Kleintiere) dürfen unter Einhaltung der Allgemein- verfügung des Landkreises Cham v. 02.05.05 (Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 17 v. 04.05.2005) auf dem eigenen Grundstück (unverzüglich u. ohne Umhüllung, nicht in Was- serschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentli- cher Wege und Plätze) vergraben werden. Die Verfügung liegt im Landratsamt Cham, Zi. 033, zur Einsichtnahme aus. Was wird angenommen: • verendete Hunde, Katzen und sonstige Kleintiere • verendete Rinder, Kälber, Schweine und sonstige Großtiere • Schlachtabfälle wie z. B. Häute, Felle usw. • Tierkörper und Tierkörperteile • Speiseabfälle aus der Gastronomie Wohin: TS-Betrieb Plattling, Wasinger Weg 12, 94447 Plattling Tel: 09931 / 91720 oder Fax: 09931 / 917291 In bestimmten Fällen bekommen sie auch finanzielle Unterstützung von der „Bayerischen Tierseuchenkasse“ Bayerische Tierseuchenkasse Hausanschrift : Arabellastraße 29 81925 München Telefon: 089 / 929900-0 Telefax: 089 / 929900-60 E-Mail: info@btsk.de Web: www.btsk.de Info auch unter 09971 / 78-225 (Veterinäramt Cham) 33
PROBLEM- ABFALL In vielen Haushalten werden zahlreiche Produkte verwendet, die gefährliche Schad- stoffe enthalten: vom Abflussreiniger bis hin zum Zemententferner. Giftige, ätzende oder brennbare Stoffe gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen fach- und um- weltgerecht entsorgt werden. Geben Sie Schadstoffe niemals in die Restmülltonne oder in die Kanalisation. Schädliche Flüssigkeiten gehören niemals in die Toilette oder in das Spülbecken. Ist die Menge auch noch so klein, die schädliche Wirkung auf die Umwelt ist groß! "Wir wissen, wo es hingehört" Chemikalien, beispielsweise mit folgenden Kenn- zeichnungen, werden am Umweltmobil und an der Problemmüllsammelstelle angenommen: Explosionsgefährlich Entzündlich Ätzend / Reizend Gesundheitsgefahr Giftig Umweltgefährlich
Umweltmobil Das Umweltmobil ist im Frühjahr und im Herbst im Einsatz, um in allen 39 Gemeinden an insgesamt 110 Sammelstellen kostenlos schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushalten anzunehmen. Umweltmobil wann und wo? Den genauen Termin- und Standortplan erfahren Sie aus der örtlichen Presse, in der Gemeindeverwaltung oder im Internet unter www.kreiswerke-cham.de. Problemmüllsammelstelle Die Kreiswerke Cham betreiben in Cham, Mittelweg 15, eine Sammelstelle für Problemmüll. Diese ist i.d.R. Mitt- wochs alle 14 Tage und zusätzlich jeden ersten Freitag im Monat geöffnet. Beachten Sie die Informationen über die örtliche Presse und im Internet unter www.kreiswerke-cham.de. Die Anlieferung hier ist kostenpflichtig, wobei geringe Freimengen berücksichtigt werden. Anliefern können Pri- vathaushalte oder Gewerbebetriebe in haushaltsüblicher Menge. Gewerbebetriebe insbesondere deswegen, weil sie das Umweltmobil nicht in Anspruch nehmen können. Bitte beachten! Für die Anlieferungen zu den im Internet aufgeführten Öffnungszeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend unter Tel. 09971/78-497 erforderlich.
Tipps zur Vermeidung von Problemabfällen • Für einen sauberen Haushalt reichen Scheuerpulver, Schmierseife, Essig, Spiritus und ein umweltfreundliches Spülmittel vollkommen aus. Zudem ist dies noch wesent- lich günstiger. Diese Produkte bekommen Sie außerdem in Groß- und Mehrwegpackungen. • Saugglocken ersetzen meist den ätzenden Abflussreiniger • WC-Spray-Ersatz: ein getrocknetes Lavendelsträußchen sorgt für angenehmen Duft auf der Toilette • Heißen Zitronensaft auf Rostflecken einwirken lassen • Entkalken: mit ½ l Obstessig und 3 Essl. Zitronensäure • Glasflaschen, Kannen etc. reinigen: 2 bis 3 Esslöffel Reis oder Quarzsand mit etwas Wasser einfüllen • Mottenschutz: „Red Cedar“ - Holz verwenden oder, vor allem für Wolle, ein Blatt Zeitungspapier (Motten mögen keine Druckerschwärze) Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren • Energiesparlampen zum Wertstoffhof • Leuchtstoffröhren zum Umweltmobil oder zur Problemmüllsammelstelle Batterien Gerätebatterien aus dem Haushalt Für Gerätebatterien aus dem Haushalt besteht grundsätzlich eine gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels. Zudem ist hier die Abgabe am Wertstoffhof, am Umweltmobil oder an der Problemmüllsammelstelle möglich. 36
Starterbatterien Für Starterbatterien z.B. aus dem Auto oder Motorrad besteht grundsätzlich eine gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels. Zudem ist hier die Abgabe am Umweltmobil oder der Problem- müllsammelstelle möglich. Wichtig: Nach § 10 des Batteriegesetzes ist jeder, der Starterbatterien in Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Starteraltbatterie zur Erstattung des Pfandes verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Das Pfand erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie die Starterbatte- rie beim Händler abgeben. Am Umweltmobil oder der Pro- blemmüllsammelstelle erfolgt keine Pfandauszahlung. Die Annahme inkl. Ausstellung einer Annahmebestätigung für Starterbatterien aus dem Onlinehandel ist nur dann möglich, wenn ein Nachweis über den Neukauf (z.B. Rechnung) des Onlinehändlers vorliegt. Industriebatterien Industrie-Altbatterien sind ausschließlich über den Handel (Vertreiber) in den Wirtschaftskreislauf zurück- zuführen! Industriebatterien sind im normalen Haushalt selten an- zutreffen. Sie finden Anwendung in der Notversorgung (z.B. EDV-Anlagen), Notbeleuchtung oder auch als sonstige Pufferbatterie bei Stromausfall. Ein weiterer großer und stetig wachsender Einsatzbereich ist die Elektromobilität. Die dort verwendeten Batterien – auch aus E-Bikes – ordnet das Batteriegesetz ausdrücklich Industriebatterien zu! 37
Nützliche Adressen Abfuhrunternehmer Lober GmbH & Co. Abfallentsorgungs KG Industriestraße 4 92431 Neunburg vorm Wald Tel: 09672/9201-0 info@lober-entsorgung.de Meimer Transporte GmbH Lehmgasse 7 93444 Bad Kötzting Tel: 09941/1759 buero@meimer-transporte.de Franz Nemmer OHG Rieslstraße 42 93468 Miltach Telefon: 09944 - 587 info@nemmer-transporte.de Obermeier Entsorgung GmbH & Co.KG Mittelweg 8 93413 Cham Tel: 09971/30303 muellobermeier@t-online.de Hinweis: Unter der Internetadresse www.entsorgung-cham.de können Sie ihren individuellen Abfuhrplan ausdrucken. Dort ist der zuständige Abfuhrunternehmer bereits ein- getragen! 38
Müllumladestation Willmering Anlieferung von brennbarem Sperr- und Gewerbemüll Bachstraße 3 93497 Willmering Tel: 09971/47 20 Anfahrt: B 22 ca. 2 km von Cham in Richtung Weiden – dann rechts Öffnungszeiten: Mo – Fr: 08:00 – 11:45 und 12:30 – 15:45 Uhr Gebühr: auf Anfrage Umweltservice Cham AG Abfuhrunternehmen Annahme Rigips, Mineralwolle, Altholz, Asbest Bergfeldstr. 15 93413 Cham Tel: 09971/32452 Annahmezeiten: Mo und Do: 07:00 – 15:30 Uhr Bauschuttannahme und - recycling Firma Althammer Bau GmbH Ortsstraße 3A, 93482 Pemfling Tel: 09971/ 99 252 Obermeier Entsorgungs GmbH & Co.KG Mittelweg 8, 93413 Cham Tel: 09973/ 30303 Beratung durch Kreiswerke Cham unter 09971/ 78 860 Infos auch unter: http://www.kreiswerke-cham.de 39
Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) Entsorgung von Tierkörpern und Schlacht-, Speiseabfällen ZTS-Betrieb Plattling Wasinger Weg 12 94447 Plattling Tel: 09931/91720 Fax: 09931/917291 Gebühren: gemäß Gebührensatzung Speisereste aus Großküchen und Gastronomie Energierecycling Roding Unterprombach 2, 93426 Roding Tel: 09461/910180 ZTS-Betrieb Plattling Wasinger Weg 12, 94447 Plattling Tel: 09931/91720 Kompostieranlagen Annahme von Grünabfällen sowie Baum- u. Strauchschnitt Ludwig Schiedermeier Waldmünchen, Tel: 09972/902125 Ludwig Wiesinger Hetzenbach, Zell Tel: 09468/827 Preise und Öffnungszeiten: auf Anfrage Altölentsorgung (Mineralöle, Heizöle) Für Motoren- und Getriebeöle gibt es eine Rücknahmepflicht bei deren Verkaufsstellen (kostenlos). Sie können aber auch kostenpflichtig an unserer Problemmüllsammelstelle anlie- fern oder eine dieser Firmen beauftragen: Karo As Umweltschutz GmbH Bahnhofstraße 82, 31311 Uetze, Tel: 05177/85858 Hans Schmidt GmbH & Co. KG Bernrieder Str. 6, 94559 Niederwinkling, Tel: 09962/2004875 40
Tankschutzfirmen Fa. Schwaiger Tankschutz Blumenstraße 10, 94330 Salching, Tel: 09426/7633200 Fa. Bauer Tanktechnik Vilshofener Straße 1, 93055 Regensburg, Tel: 0941/792927 Fa. Böhm GmbH Lichtenthal 12, 94227 Zwiesel, Tel: 09922/802286 Fa. Manfred Lang GmbH Straubinger Str. 47a, 94333 Geiselhöring, Tel: 09423/902020 Firma Wall Tankschutz GmbH Hölzlhofstr. 24a, 93173 Wenzenbach, Tel: 09407/1369 Fa. Kolb GmbH & Co. Tanktechnik KG Löllsanlage 47, 92421 Schwandorf, Tel: 09431/960160 Fa. Schulz GmbH Industriestr. 2, 94508 Schöllnach, Tel: 09903/952020 Altautoentsorgung Verwerterbetrieb: Fa. Riedl Thierlsteiner Straße 20; 93426 Wetterfeld, Tel: 09461/1660 Annahmestellen bzw. Rücknahmestellen sind zu erfragen bei der Kfz-Innung in Regensburg Tel: 0941/799730 Wertstoffhöfe mit Bauschuttcontainer An insgesamt 17 Wertstoffhöfen im Landkreis Cham (Cham, Furth i. Wald, Bad Kötzting, Roding, Rötz, Waldmünchen, Arrach, Chamerau, Grafenwiesen, Hohenwarth, Lam, Loh- berg, Miltach, Rimbach, Waffenbrunn, Wald und Walderbach) können Kleinmengen an Bauschutt (bis 1 m³ z.B. Ziegel, Dach- ziegel, Beton, Putz, Porzellan, ausgehärteter Zement (ohne Sack) u.ä.) gebührenpflichtig abgegeben werden. 41
Die Kreiswerke Cham Ihre Ansprechpartner: Kreiswerke Cham Mittelweg 15, 93413 Cham Telefon: +49 (9971) 78-569 Fax: +49 (9971) 78-266 abfallwirtschaft@lra.landkreis-cham.de Leitung Sachgebiet Abfallwirtschaft Tel. +49 (9971) 78-350 Abfallberatung Haushalte Tel. +49 (9971) 78-352 Abfallberatung Gewerbe Tel. +49 (9971) 78-573 Bauabfälle, Sonderentsorgungen Tel. +49 (9971) 78-860 Kundenbetreuung Tel. +49 (9971) 78-346 Tel. +49 (9971) 78-571 Tel. +49 (9971) 78-570 Tel. +49 (9971) 78-861 Tel. +49 (9971) 78-569 Satzungsvollzug / Beschwerdemanagement Tel. +49 (9971) 78-347 Buchhaltung Tel. +49 (9971) 78-351 Haustechnik Tel. +49 (9971) 78-497 42
Die Wertstoffhöfe im Landkreis Cham Die Kreiswerke Cham betreiben im Auftrag der Dualen Systeme und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Landkreis Cham 39 Wertstoffhöfe im Kreisgebiet. Diese Wertstoffhöfe dienen in erster Linie der Erfassung von Ver- packungswertstoffen im Sinne der Verpackungsverordnung. Ausstattung für alle Wertstoffhöfe: • Hohl- und Behälterglas • Kartonverbunde (Tetrapaks von Säften, Milch etc.) • Kartonagen (Wellpappe) und Papiersäcke • Kunststoffe wie Becher, PET-Flaschen, Mischkunststoffe, • Konsumkunststoffe, EPS (Styropor) und Umreifungsbänder • Metalle (Schrott, Weißblech, Alu und Aluminiumverbunde) • Elektro(nik)schrott, Kühl- und Gefriergeräte • Altreifen (nur PKW-Reifen ohne Felge) • Kork (nur Flaschenkorken) • Gerätebatterien (keine Fahrzeug- oder Industriebatterien!) • Speisefette und Speiseöle (Sammeleimer verwenden!) • Altkleider und Altschuhe • CD`s und DVD`s • Energiesparlampen (keine Leuchtstoffröhren!) • Tonerkartuschen und Tintenpatronen Zusatzausstattung für einige Wertstoffhöfe: • Flachglas (z.B. Fensterscheiben) • Sperrmüll (Holz, sonstiger Sperrmüll) • Bauschutt • Annahme von Baum- /Strauchschnitt und Grüngut Genaue Auskünfte über die Ausstattung, den Standort und die Öffnungszeiten der einzelnen Wertstoffhöfe, erhalten Sie vor Ort, über Ihre Gemeindeverwaltung, im Internet (www.kreiswerke-cham.de) oder unter Tel: 09971/78-573. Das Wertstoffhofpersonal steht dem Anlieferer bera- tend zur Seite und kümmert sich vorrangig um einen reibungslosen Ablauf auf dem Wertstoffhof. Es ist berech- tigt, Anlieferungen zu kontrollieren und Fehlwürfe oder verschmutzte Wertstoffe zurückzuweisen. Das Personal muss jedoch nicht beim Ausladen und Sortieren helfen. • Bitte Schritttempo fahren! • Kleine Kinder und Haustiere bitte im Fahrzeug zu belassen! 43
Abfall-ABC Abfallstoff Wohin A Abbeizmittel Problemmüllsammelstelle Abdeckfolie Restmüll, Müllumladestation Abflussreiniger Umweltmobil, Problemmüllsammelstelle Agrarfolien Restmüll, Müllumladestation Akkus Problemmüllsammelstelle, Rückg. an Verkaufsstelle Akkuschrauber Wertstoffhof Aktenordner Restmüll, Verwerter Allzweckreiniger Problemmüllsammelstelle Altfett Wertstoffhof (Mehrwegeimer) Altglas Wertstoffhof Altkleider (Textilien) Wertstoffhof Altmetall Wertstoffhof, Schrotthandel Altöl Problemmüllsammelstelle, Rückg. an Verkaufsstelle Altpapier Papiertonne Altreifen (Pkw) Wertstoffhof, Reifenhandel Aluminium Wertstoffhof, Schrotthandel Arbeitshandschuhe Restmüll Arzneimittel Problemmüllsammelstelle, Apotheke Asbest Kreiswerke (Info unter 09971/78-860) Asche Restmülltonne Äste Sammelstelle, Komposthaufen Autobatterien Problemmüllsammelstelle, Handel Autopflegemittel Problemmüllsammelstelle Autoreifen Wertstoffhof, Reifenhandel Autowracks zertifizierter Schrotthandel B Babywindeln Restmüll, Windelsack Backofenreiniger Problemmüllsammelstelle Backpapier Restmüll Badewanne (Metall) Wertstoffhof, Schrotthandel Badewanne (Kunststoff) Sperrmüll, Müllumladestation Bälle (Kunststoff o. ä.) Restmüll Bändchengewebesäcke Restmüll Batterien Problemmüllsammelstelle, Handel Baumschnitt Sammelstelle, Komposthaufen Baumstumpf bis 30 cm Durchmesser zur Sammelstelle, größer 30 cm zur Kompostanlage Bauschaum Problemmüllsammelstelle Bauschutt Recycling, Deponie, Wertstoffhof Baustellenabfälle Wertstoffhof, Restmüll 44
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