DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham - Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft

 
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DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham - Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft
Kreiswerke Cham
Abfallwirtschaft

         DER
   ABFALLWEGWEISER
                  für den
              Landkreis Cham

Kreiswerke Cham
Abfallwirtschaft
Mittelweg 15, 93413 Cham
www.kreiswerke-cham.de
DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham - Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft
Inhaltsverzeichnis

Die Abfall-App der Kreiswerke Cham..................04

Abfallverwertung...................................................06

   Restmülltonne............................................................ 08
   Was in die graue Restmülltonne darf.............................09
   Was nicht in die graue Restmülltonne darf...................09

   Altpapier...................................................................... 10
   Papiertonne.......................................................................10
   Was in die blaue Papiertonne darf.................................11
   Was nicht in die blaue Papiertonne darf........................11
   Wertstoffhof.......................................................................11
   Bündelsammlung..............................................................11

   Biomüll, Speisereste und Grünabfälle..................... 12
   Biomüll...............................................................................12
   Biotonne.............................................................................12
   Was in die braune Biotonne darf....................................13
   Was nicht in die braune Biotonne darf..........................13
   Eigenkompostierung.........................................................13
   Speisereste.........................................................................14
   Grüngut und Baum-/Strauchschnitt...............................14
   Altfette, Speisefette und Speiseöle.................................15

   Altglas.......................................................................... 16
   Hohlglas..............................................................................16
   Flachglas.............................................................................17

   Kunststoffe und Kunststoffverbunde.............................18
   Kunststoffbecher...............................................................18
   PET-Getränkeflaschen......................................................18
   Mischkunststoffe...............................................................18
   Styropor (EPS)....................................................................19
   Umreifungsbänder............................................................19
   Konsumkunststoffe...........................................................19
   CD / DVD.............................................................................20
   Tonerkartuschen / Tintenpatronen................................20
   Kartonverbunde (Getränkekarton).................................21
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Altmetalle und Elektro(nik)schrott.......................... 22
   Eisenschrott.......................................................................22
   Weißblech..........................................................................23
   Aluminium und Aluverbunde..........................................23
   Elektro(nik)schrott.............................................................24
   Autowracks........................................................................25

   Bauschutt und Baustellenabfälle............................. 26
   Erdaushub und Humus....................................................26
   Bauschutt...........................................................................26
   Asbest.................................................................................28
   Rigips und Mineralwolle...................................................28
   Altholz.................................................................................29

   Sonstige Verwertung.................................................. 30
   Alttextilien, Altschuhe.......................................................30
   Altreifen..............................................................................31
   Kork.....................................................................................31
   Sperrmüll............................................................................32
   Tierkörperbeseitigung......................................................33

Problemabfall.........................................................34

   Tipps zur Vermeidung von Problemabfällen.................36
   Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren.........................36
   Batterien.............................................................................36

Nützliche Adressen................................................38

Die Kreiswerke Cham............................................42

Die Wertstoffhöfe im Landkreis Cham................43

Abfall-ABC...............................................................44
DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham - Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft
DIE ABFALL-APP
DER KREISWERKE CHAM
Viel mehr, als nur ein Abfall-Kalender

Abfuhrtermin verpasst und den Abfallkalender gerade
nicht zur Hand? Wir bieten Ihnen unsere neue, kostenlose
Abfall-App an. Damit verpassen Sie keinen Abfalltermin
mehr. Einfach Wohnort auswählen, Erinnerungstag, Uhr-
zeit einstellen und fertig.

Die App erinnert nicht nur zuverlässig an die Abfuhr-
termine von Restmüll-, Bio- und Papiertonne, sondern
kann auch Standorte von Wertstoffhöfen, Grüngut/Baum-
Strauchschnitt Sammelstellen mit Öffnungszeiten sowie
Glascontainerstandorte in einer Kartenansicht anzeigen
und navigieren.
Auch die Öffnungszeiten der Problemmüllsammelstelle
oder der aktuelle Tourplan des Umweltmobils sind auf
einfache Weise abrufbar.

                   Die Vorteile im Überblick
•     individuelle Einstellungsmöglichkeiten für die Erinnerung
      für mehrere Standorte (ideal z.B. für Hausmeister)*
•     Anzeige der nächsten Problemmüllsammlung
•     Verschiebungen der Müllabfuhr aufgrund von Feier-
      tagen sind berücksichtigt
•     Übernahme der Termine in den lokalen Kalender
•     Wertstoffhöfe (Adressen, Öffnungszeiten, Routen)
•     Containerstandorte (z.B. Altglas und Grüngut)
•     Öffnungszeiten der Problemmüllsammelstelle
•     Tourenplan Umweltmobil
•     Abfall-ABC: praktischer Helfer bei Entsorgungsfragen
•     An-, Um-, oder Abmeldung von Gefäßen*
•     aktuelle Nachrichten aus der Abfallwirtschaft (Feier-
      tagsverschiebungen, Veranstaltungen, Änderungen
      bei der Müllabfuhr)
•     Tipps & Tricks zur Abfallvermeidung
*Funktion ab Frühjahr 2022 verfügbar
DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham - Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft
Installation
Die AbfallApp lässt sich schnell auf allen gängigen mobi-
len Endgeräten (Android, iOS, Microsoft) einrichten. Sie
müssen sich hierzu nicht anmelden, wählen Sie einfach
Ihre Gemeinde und Straße und vergessen Sie nie wieder,
Ihre Mülltonne rechtzeitig herauszustellen.

Infos und Installationshinweise finden Sie unter
www.kreiswerke-cham.de/abfallwirtschaft
oder einfach den QR-Code scannen:
DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham - Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft
VERWERTUNG
UND
ENTSORGUNG
Bei der Restmüll- und Wertstofferfassung
setzt der Landkreis Cham auf das Wertstoff-
hofsystem in Verbindung mit dem
3-Tonnen-System, welches aus
Restmüll-, Biomüll- und
Papiertonne besteht.

Die Kreiswerke Cham bieten                                                 Tiefenbach

                                                                                  Treffelstein

hiermit ein solides Konzept
zur abfallwirtschaftlichen
                                                                                                     Waldm
Grundversorgung aller                                                            Schönthal

anschlusspflichtigen                                         Rötz

Grundstücke im
Landkreis Cham.                                                                                  Waffenbrunn
                                                             Stamsried             Pemfling

                                                                                                   Willmering

                                                                  Pösing

                                                                                                   Cham
                    Walderbach
                                                      Roding
               Reichenbach

                                                                             Schorndorf
                                                                                              Traitsching
                Wald
                                 Zell

                                                              Michelsneukirchen

                                               Falkenstein

                                        Rettenbach
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Papier- und Bioabfälle werden im Landkreis Cham ge-
       trennt vom Restmüll gesammelt und verwertet. Der
       Lebensweg von Papier verlängert sich, aus Küchen- und
       Gartenabfällen wird Komposterde. Durch dieses nachhal-
       tige Wirtschaften schonen wir unsere Ressourcen.

       Entscheidend für den Erfolg des 3-Tonnen-Systems ist,
       dass die Wertstoffe sorgfältig getrennt werden. Zu diesem
       Zweck steht vor jedem Haus:

       Die graue Restmülltonne
       für nicht verwertbare Abfälle
       Die blaue Papiertonne
       für sauberes Papier und Pappe
       Die braune Biotonne
       für kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle

       Verkaufsverpackungen und viele andere Wertstoffe kön-
       nen an den 39 Wertstoffhöfen im Landkreis Cham
            abgegeben werden. Durch konsequentes Trennen kann
                   das gebührenpflichtige Restmüllvolumen drastisch
                       reduziert und somit Müllgebühren eingespart
dmünchen
                         werden.

    Gleißenberg

                          Furth im Wald          Eschlkam

n                        Arnschwang                      Neukirchen b. Hl. Blut

             Weiding

g
                                         Rimbach

                                                      Hohenwarth
             Runding

                                       Grafenwiesen                               Lam
       Chamerau                                                        Arrach

                                                                                        Lohberg
                                    Bad Kötzting
                         Blaibach

    Zandt      Miltach

                                        Abfuhrtermine unter
                  www.entsorgung-cham.de
DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham - Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft
Restmüll

Restmüll wird über die graue Restmülltonne entsorgt und
ist nicht wiederverwendbarer Müll.

Der Restmüll wird im Müllkraftwerk Schwandorf in einer
speziellen Anlage umweltschonend verbrannt. Die verblei-
bende Schlacke wird nach der Aufbereitung für externe
Deponiebaumaßnahmen verwendet. Die Restschlacke
entspricht etwa einem Zehntel des ursprünglichen Müll-
volumens.

Eine Restmülltonne ist für alle Grundstücke vorgeschrieben,
auf denen regelmäßig Müll anfällt. Das bedeutet, dass jede/r
Bürger/in und jeder Gewerbebetrieb im Landkreis Cham an
das öffentliche Abfallentsorgungssystem angeschlossen sein
muss. Die Mülltonne muss der Norm entsprechen und von
grau-schwarzer Farbe sein.

Das zu beschaffende Gefäß muss so groß sein, dass der auf
dem Grundstück durchschnittlich anfallende Restmüll unter
Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit und einer angemes-
senen Reserve problemlos darin Platz hat. Bei bewohnten
Grundstücken ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro
Person und Woche bereitzuhalten. Ein 6-Personenhaus-
halt kann also z. B. noch ein 60-l-Restmüllbehältnis (grau)
anmelden. Das gleiche Mindestvolumen gilt bei gewerblich
genutzten Grundstücken je Beschäftigten/er

Haben Sie vorübergehend einmal etwas mehr Abfälle (z.B.
bei Renovierungsarbeiten, Feiern, usw.), benutzen Sie bitte
Zusatzsäcke, die mit „Kreiswerke Cham -Müllabfuhr-“ be-
schriftet sind, damit der Müllwerker sie erkennt. Windeln,
die in der Restmülltonne keinen Platz mehr finden, können
Sie über den vergünstigten Windelsack entsorgen. Diese
Müllsäcke können Sie bei der nächsten Leerung einfach
zur Mülltonne dazustellen.

Zusatz- und Windelsäcke erhalten Sie über Ihre Gemeindever-
waltung oder bei Ihrem zuständigen Abfuhrunternehmer.
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DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham - Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft
Was in die graue Restmülltonne darf:
•   Ruß, Asche, Kehricht, Zigarettenkippen,
    Staubsaugerbeutel
•   Einwegwindeln, Hygieneartikel
    (Damenbinden, Tampons)
•   Kleintierstreu (auch biologisch abbaubar!)
•   Knochen und Fischgräten in haushaltsüblichen
    Mengen
•   Schmierfette, Fensterkitt, leere Ölkanister
•   Porzellan (nur kleine Mengen), Glühbirnen,
    feuerfestes Geschirr
•   Audio- und Videokassetten
•   Kugelschreiber, Stifte, Textmarker usw.
•   Lederabfälle, zerschlissene Textilien
    und Schuhe, Putzlumpen
•   kleine Einrichtungsgegenstände
    (z.B. Lampenschirm)
•   Tapeten (abgelöst oder von der Rolle)
•   Blaupapier
•   behandeltes Holz (z. B. lackiert, lasiert,
    beschichtet usw.)
•   Kunststoffe, die nicht am Wertstoffhof
    abgegeben werden können
•   verschmutztes Verpackungsmaterial
•   Schaumstoffteile (keine Verpackungen)
•   Kunststoffrohre und -leisten, Klebefolien
•   Heu- u. Rundballennetze, Plastikpressbänder,
    Agrarschrumpffolien
•   Gummiabfälle, Reifenteile, Fahrradreifen
    und -schläuche

Was nicht in die graue Restmülltonne darf:
•   Elektrogeräte, Energiesparlampen, LEDs
•   Metallschrott und Bauschutt
•   Sondermüll wie Lacke, Leuchtstoffröhren,
    Lösungsmittel, Batterien und Akkus
•   Bio-Abfälle
•   Verpackungen aus Metall, Glas und Kunststoff
•   Papier und Kartonagen

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DER ABFALLWEGWEISER für den Landkreis Cham - Kreiswerke Cham Abfallwirtschaft
Altpapier

Altpapier ist ein wichtiger Rohstoff für die Papierindustrie.
Bis zu 70% davon können bei der Neuproduktion von
Papier wieder eingesetzt werden.
Dies spart enorme Mengen an Energie und Wasser und
schont zudem auch den Wald.

Folgende Sammelsysteme werden im Landkreis Cham
angeboten:

Papiertonne
Die Papiertonne ist im Landkreis Cham Pflicht, sofern
keine ordnungsgemäße Verwertung des Altpapiers nach-
gewiesen werden kann. Dies bedeutet, dass Sie bei der
Anmeldung Ihrer Restmülltonne zunächst automatisch
eine Papiertonne zugeteilt bekommen, für die keine zu-
sätzliche Gebühr anfällt.
Das Grundgefäß ist ein blauer Behälter mit einem Volu-
men von 240 Litern und der Deckelprägung „LK CHAM“.
Zusätzliche Papiertonnen sind kostenpflichtig.

Die aktuellen Abfuhrpläne hierzu finden Sie unter
www.entsorgung-cham.de

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Was in die blaue Papiertonne darf:
•   Zeitungen / Zeitschriften / Kataloge
•   Aktenordner aus Pappe
•   Broschüren / Bücher / Prospekte
•   Büropapier / Fotokopierpapier
•   Geschenkpapier
•   Kartonagen / Wellpappe
•   Papierverpackungen
•   Saubere Papiertüten
•   Schreibpapier
•   Telefonbücher
•   Verpackungen aus Pappe oder Tiefkühlpappe

Was nicht in die blaue Papiertonne darf:
•   Beschichtetes Papier / Wachspapier
•   Butterbrotpapier / Pergamentpapier
•   Durchschlagpapier
•   Getränke-Verpackungen (z.B. Tetra Pak)
•   Handtuch / Tücher
•   Hygienetücher / Taschentücher
•   Küchenkrepp
•   Tapeten und -reste
•   Verunreinigte Papiere
•   Windeln

Wertstoffhof
Was am Wertstoffhof angenommmen wird:
•   Wellpappe
•   Papiersäcke (mit oder ohne Folie)

Bündelsammlung
Bündelsammlungen für Zeitschriften, Zeitungen und Ka-
taloge werden regelmäßig über karitative Organisationen
oder die Feuerwehren im Landkreis Cham organisiert und
durchgeführt.

Hier bitte Pressemitteilungen beachten!

                                                        11
Biomüll, Speisereste und Grünabfälle

                         Biomüll
Biomüll ist der organische, also kompostierbare Abfall, der
im Haushalt anfällt. Zum Biomüll gehören insbesondere
organische Abfälle (Gemüse-, Obst-, Speisereste) aber auch
Grünabfälle aus Haus und Garten und holzige Gartenabfälle.

Biomüll lässt sich sowohl im Privatgarten als auch groß-
technisch zu wertvollem Kompost verarbeiten.

Dieser Kompost ist als Düngerersatz ein natürliches und
altbewährtes Bodenverbesserungsmittel. Komposterde
wird seit jeher als Dünger im Obst- und Gemüsegarten
eingesetzt.

Im Rahmen der großtechnischen Verwertung (Vergärung)
wird aus dem Biomüll Gas gewonnen und durch dessen
Verbrennung Strom und Wärme erzeugt.

Biotonne
Die Biotonne ermöglicht Ihnen, Bioabfälle, die Sie nicht
selber kompostieren können oder wollen, einer stoffli-
chen Verwertung zuzuführen.

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Was in die braune Biotonne darf:
•   Gemüsereste, Salatreste, Obst
•   Speisereste, gekocht und roh
•   Fisch-, Fleisch-, Lebensmittelreste
•   Kaffeesatz, Tee, Kaffeefilter und Teebeutel
•   Brotreste, Backwaren, Mehlprodukte
•   Milchprodukte (nicht flüssig)
•   Nuss-, Eierschalen
•   Topf-, Schnittblumen (ohne Topf, Bindedraht o.ä.)
•   Rasenschnitt, Baum-, Strauch-, Heckenschnitt
•   Küchenkrepp, Papiersammeltüten
•   Blumenerde, Topfpflanzen
•   Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier)
•   Eierschachteln

Was nicht in die braune Biotonne darf:
•   Plastikbeutel
•   Kompostierbare Abfallbeutel
•   Stroh, Heu, Sägespäne aus Kleintierhaltung
•   Katzenstreu, Kot jeder Art
•   Knochen
•   Verpackte Lebensmittel, Frischhalte-/Alufolie
•   Essensbehälter (auch wenn biologisch abbaubar)
•   Bioplastikprodukte: Einweggeschirr, Besteck,
•   Verpackungen, Kotbeutel
•   Kaffee-/Teekapseln aus Kunststoff, Bioplastik oder Alu
•   Hochglanzpapier, Pizzakartons, Pappe, Tapeten
•   Windeln, Binden, Tampons, sonstige
    Hygiene- und Kosmetikartikel (auch keine
    kompostierbaren)
•   Zigarettenstummel, Asche, Kerzenwachs
•   Verpackungen (z.B. Milchtüten), Glas, Korken, Gummi
•   Tote Tiere oder -Teile (auch keine Kleintiere)
•   Bauschutt, Steine, Sand, Straßenkehricht, Restmüll
•   Flüssigkeiten

Eigenkompostierung
Wenn Sie Fragen zur Eigenkompostierung haben, wenden
Sie sich bitte an unsere Abfallberatung (Tel. 09971/78-352)
oder direkt an die Kreisfachberater für Gartenbau und
Landschaftspflege (Tel. 09971/78-395).

                                                         13
Speisereste
Gewerbebetriebe wie z.B. Gasthäuser, Hotels, Imbissbuden
usw. müssen ihre Speiseabfälle über Verwerterfirmen ent-
sorgen (siehe Seite 40). Die Biotonne kann jedoch zur Ent-
sorgung von Bio-Abfällen (z.B. Salat, Obst, Gemüse) genutzt
werden, die nicht mit tierischen Produkten in Berührung
gekommen sind.
Dies ist auch bei Vereinsfesten zu beachten!

       Grüngut und Baum-/Strauchschnitt
Grüngut sowie Baum- und Strauchschnitt aus Privatgärten
werden im Landkreis Cham kostenlos angenommen. Jede
Gemeinde hat hierfür eine Sammelstelle ausgewiesen, die
für Baum und Strauchschnitt ganzjährig und für Grüngut
vom 01.03. bis 31.10. des Jahres geöffnet ist.
Den Ort der Sammelstelle sowie deren Öffnungszeiten er-
fahren Sie bei der Verwaltung Ihrer Heimatgemeinde oder
unter www.kreiswerke.cham.de.

Sammelstelle für Baum-/Strauchschnitt
Was wird angenommen:
•    Hecken-, Baum-, oder Strauchschnitt aus Privatgärten
     und Kleingewerbebetrieben
•    Wurzelstöcke (frei von Erde), Durchmesser kleiner 30 cm

Sammelstelle für Grüngut

Was wird angenommen:
•    Rasenschnitt, Moos aus Vertikutierarbeiten
•    Laub, Fallobst
•    Garten- und Balkonblumen (bitte die Erde abklopfen)

Was wird nicht angenommen:
•    Baum- und Strauchschnitt
•    Biomüll wie Speisereste, Knochen, Küchenabfälle, usw.
•    Straßen- und Hofkehricht
•    Abfälle aus der Brennholzaufbereitung (Späne, Rinden…)

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Altfette, Speisefette und Speiseöle
Alte Speisefette und -öle können in einem Regenerierungs-
vorgang wieder zu anderweitigen Fettprodukten aufgearbei-
tet werden.

Was wird angenommen:
•   Friteusenfette/-öle, Grillfette/-öle, Einlege- und Salatöle
•   Abschöpf-, Brat-, und Auslassfette

Was wird nicht angenommen:
•   Speisereste und Dressings
•   Saucen und Mayonnaise
•   technische Fette uund Öle

Wichtig:
•   Altfett aus Haushalt und Gewerbe kann an jedem
    Wertstoffhof abgegeben werden
•   Zu verwenden sind NUR die Originaleimer der
    Kreiswerke Cham. Diese gibt es an allen Wertstoffhöfen
    in den Größen 3 l (Haushalt) und 25 l (Gewerbe)
•   Startgebühr ins System: 3 l-Eimer 1,00 €, 25 l-Eimer 5,00 €
•   Die vollen Eimer werden im Mehrwegsystem gegen leere,
    saubere Eimer eingetauscht
•   Anfragen richten Sie bitte an die Abfallberatung der
    Kreiswerke Cham unter Tel. 09971/78-860

                                                                  15
Altglas
Glas kann beliebig oft wiederverwertet werden. Dadurch
werden Rohstoffe wie Quarz, Soda und Calciumkarbonat,
sowie eine Menge Energie eingespart. Die Farbe erreicht
man durch die Zugabe von Metalloxiden.

Die Glassammlung kennt zwei Sorten von Glas:
•    Hohlglas     z.B. Flaschen, Konservengläser
•    Flachglas    z.B. Scheiben

                         Hohlglas
Um Hohlglas (Behälterglas wie z.B. Flaschen, Gläser) einer
geordneten Wiederverwertung zuführen zu können, ist die
farbliche Trennung in weiß, braun und grün unbedingt er-
forderlich.
Jeder Fehlwurf bzw. jede Verunreinigung mit Fremdstoffen
(Keramik, Steingut, usw.) führt zu zusätzlichem Sortierauf-
wand und damit zu zusätzlichen Kosten.
Die Abgabe erfolgt am Wertstoffhof oder an einem der 118
öffentlichen Glascontainer im Landkreis Cham.

     Weißglas           Braunglas              Grünglas

Was wird angenommen:
•    alle Flaschen aus Glas
•    Konserven- und Marmeladengläser aller Art

Was wird nicht angenommen:
•    Fensterglas
•    Keramik, Steingut (z.B. Bärwurzflaschen)
•    Porzellan
•    feuerfestes Geschirr, Blumenvasen
•    Glühbirnen, Leuchtstoff-, Energiesparlampen
•    Lampenschirme

16
Flachglas
Flachglas wird vom Hohlglas getrennt, in eigenen Contai-
nern gesammelt.

Wichtig:
Flachglas wird nur an den Wertstoffhöfen in Cham, Roding,
Bad Kötzting, Furth im Wald, und Waldmünchen angenom-
men.

Was wird angenommen:
•     Fensterglas, Drahtglas, Isolierglas (ohne Rahmen und Kitt)
•     Profilglas (Wärme-, Schallschutzglas)
•     Verbundglas (z.B. Windschutzscheiben)
•     Spiegelglas (ohne Rahmen)
•     Glasbausteine

Hinweis:
•     Scheiben müssen frei von Kittanhaftungen sein
•     Isolierglasscheiben können mit Aluminiumtrennstegen
      und Silikondichtungsmasse angeliefert werden

Was wird nicht angenommen:
•     Hohlglas wie Flaschen und Gläser
•     Keramik, Porzellan
•     Glühbirnen
•     Fensterrahmen, Fensterstöcke (Holz oder Kunststoff)

    Anlieferungen von Flachglas aus dem Gewerbe sind nur
    nach vorheriger Absprache bzw. mit Genehmigung der
                  Kreiswerke Cham möglich.

                                                              17
Kunststoffe und Kunststoffverbunde
Viele Kunststoffe können bei richtiger Sortierung wiederver-
wertet werden.

                   Kunststoffbecher
Was wird angenommen:
•    Becher von Milchprodukten (z.B. Joghurt, Sahne)
•    Margarinebecher
•    sonstige Becher, die als Verpackung dienen
•    Blumenpflanztöpfe (Verpackung beim Kauf einer Blume)

                 PET-Getränkeflaschen
Was wird angenommen:
•    farblose Getränkeflaschen
     Wichtig: bunte Flaschen sind bei den
     Mischkunststoffen zu entsorgen

                   Mischkunststoffe
Was wird angenommen:
•    Plastikflaschen u. -kanister von Seife, Shampoo, Kosmeti-
     ka, Flüssigwaschmittel, Spülmittel, Speiseöl, Essig
•    Verpackungsfolien, Kunststoffsäcke (z.B. Düngersäcke)
•    Deckel, Stöpsel,
•    PET-Flaschen bunt,
•    Verpackungseimer
•    Blisterverpackungen
•    Kartuschen,
•    Schalen aus Styropor (z.B. für Lebensmittel)
•    sonstige Verpackungen aus Schaumstoff
•    farbige Styroporverpackungen, Plastiktüten,
•    Plastikverbunde

18
Styropor (EPS)
Was wird angenommen:
•   Formteile aus Styropor
•   Styropor-Verpackungschips oder flocken

Hinweis:
Es wird nur weißes Styropor angenommen, das aus
Verpackungen stammt, sowie trocken und sauber ist!

Was wird nicht angenommen:
•   verschmutztes Styropor
•   Schaumstoffe von Matratzen, Polstern
•   Dämmstoffe (Styrodur)
•   Schalen aus Styropor
•   Styropor von Baustellen

                 Umreifungsbänder
Was wird angenommen:
•   Kunststoff-Umreifungsbänder ohne Metallklammern

                 Konsumkunststoffe
Was wird angenommen:
•   Putzeimer, Wäschekorb, Blumentopf
•   Gießkanne, Regentonnen, Fässer, Blumenkästen
•   Gartenmöbel, Spielzeug (z.B. Bobbycar, Rutsche)
•   Plastikwannen, Tische

Wichtig:
Keine Fremdstoffe wie Holz und Metall

Was wird nicht angenommen:
•   Weichkunststoffe (z.B. Folien, Planen, Planschbecken)
•   Baustellenabfälle (Bodenbeläge, Schläuche)
•   Autoteile, Öltanks und -fässer, Ölkanister
•   Verbundmaterialien mit Kunststoffanteil
•   Kunststoffabfälle aus dem Gewerbe
                                                            19
CD / DVD
CD‘s und DVD‘s bestehen aus Polycarbonat (hochwertiger
Kunststoff), einer dünnen Metallschicht (z. B. Aluminium-
bedampfung) mit Schutzlack und Druckfarben. Sie sind
stofflich verwertbar.

Was wird angenommen:
•      CD, CD-ROM, DVD

Was wird nicht angenommen:
•      CD-Hüllen aus Pappe
•      CD-Hüllen aus Kunststoff
•      CD- Hüllen aus anderen Materialien
•      Minidisc (Hülle und Disc sind nicht trennbar)
•      Disketten, Musik-, Daten-, Videokassetten

    Bei sensiblen Daten empfiehlt es sich, die Scheiben durch
    mehrere Kratzer über die Breite der lesbaren Seite unbrauch-
    bar zu machen. Bei hochsensiblen Daten besteht die Mög-
    lichkeit, diese mit Hilfe eines geeigneten Aktenvernichters zu
    zerkleinern ( Restmülltonne).

          Tonerkartuschen / Tintenpatronen
Leere Tintenbehälter aus Druckern sowie Tonerkartuschen
aus Kopierern, Druckern, Faxgeräten u.ä. können nach ein-
gehender Prüfung und Reinigung durch den Vertragspart-
ner der Kreiswerke Cham von spezialisierten Fachfirmen
wieder befüllt werden.

Was wird angenommen:
•      leere Tintenpatronen aus Druckern
•      leere Tonerkartuschen aus Druckern und Kopierern
•      leere Trommeleinheiten
•      leere Faxpatronen
•      verbrauchte Fixiereinheiten

Was wird nicht angenommen:
•      Resttonerbehälter
•      sonstige Einzelteile von Druckern, Kopierern,
       Faxgeräten u.ä.
20
Kartonverbunde (Getränkekarton)
Viele Getränke, z.B. Säfte, Milch, Sahne, Soßen, Wein usw.,
gibt es auch in Getränkekartons – auch Tetrapack oder
Kartonverbunde genannt – zu kaufen. Getränkekartons
sind mehrschichtige Verpackungen, die überwiegend aus
Karton, PE-Folie und Aluminium hergestellt werden. Die
Verwertung ist dadurch sehr aufwendig, aber sinnvoller als
die Verbrennung im Müllkraftwerk.

Was wird angenommen:
•   Milch-, Saft-, und Limonadenkartons/ -tüten
•   Sahne- und Soßenkartons/ -tüten

Was wird nicht angenommen:
•   Verpackungen nur aus Aluminium
•   Dosen von Getränke- und Soßenpulvern

Tipp:
„Mehrweg statt Einweg“ - Im Hinblick auf den Aspekt der
Abfallvermeidung empfehlen die Kreiswerke Cham Ge-
tränke in Mehrwegverpackungen zu kaufen.

                                                          21
Altmetalle und Elektro(nik)schrott
Altmetalle können zum örtlichen Wertstoffhof im Landkreis
Cham gebracht werden. Hierzu stehen spezielle Altmetall-
Container zur Verfügung. Darin können auch solche Schrott-
abfälle gegeben werden, die ggf. mit weiteren Stoffen, wie
Kunststoff oder Textilien versehen sind.
Altmetalle nehmen die Wertstoffhöfe kostenlos entgegen.
Aufgrund der meist geringen Menge erfolgt hierfür keine
Auszahlung.

                       Eisenschrott
Was wird angenommen:
•    Badewannen, Fahrräder, Schubkarren, Kabel, Gitterroste
•    Töpfe, Pfannen, Dachrinnen, Bleche, Umreifungsbänder
•    Schrauben, Nägel, Wasserleitungen, Autofelgen
•    Öfen, Metalltanks, Ölfässer (ohne Öl!)

Was wird nicht angenommen:
•    Weißblech (z.B. Konservendosen)
•    Kühlschränke, Kühlgeräte
•    Nachtspeicheröfen
•    Feuerlöscher
•    Druckgasflaschen (z.B. Propangasflasche, ...)

Wichtig:
•    Bei Ölöfen, -tanks und -fässern alle Ölreste entfernen
     und unbrauchbare Ölreste zum Problemmüll
•    Brennstoffregler in Ölöfen entleeren
•    größere Teile zerlegen (z.B. Tanks, Spundlochfässer)
22
Weißblech
Was wird angenommen:
•   Dosen aller Art und Größe (Getränke-, Konservendosen)
•   leere Farb- und Lackdosen (wobei geringe, angetrocknete
    und ausgehärtete Anhaftungen nicht stören)
•   Schraubverschlüsse, Kronkorken

Was wird nicht angenommen:
•   Gebinde mit gefährlichen Produktresten
•   Aludosen (Aluminium ist nicht magnetisch)

           Aluminium und Aluverbunde
Das Recycling von einer Tonne Aluminium erspart den Ein-
satz von Bauxit und ca. 21.000 kWh Strom. Mit der gespar-
ten Energie lassen sich sechs vierköpfige Familien ein Jahr
lang versorgen!

Was wird angenommen:
•   Deckel von Joghurtbechern, Alufolie, Getränkeverschlüsse
•   Verpackungen von Fertiggerichten oder Tierfutter
•   Alu-, Getränke-, und Spraydosen
•   kunststoff- oder papierbeschichtetes Aluminium
    (Verpackung von Kaffee, Babynahrung, Zigarettenpapier,
    Chipstüten)
•   Tablettendurchdrückverpackungen

Was wird nicht angenommen:
•   Weißblechdosen
•   Saft- /Milchkartons

Wichtig:
•   massive Aluteile (Felgen, Leitern) gehören zum Eisen-
    schrott und werden später beim Verwerter aussortiert!

                                                              23
Elektro(nik)schrott
Die Kreiswerke Cham entsorgen für Sie an allen Wertstoff-
höfen im Landkreis Cham mobile, elektrisch betriebene und
im Normalfall in privaten Haushalten genutzte Elektroaltge-
räte in haushaltsüblichen Mengen.

Was wird angenommen:
•    Haushaltsgroßgeräte („weiße Ware“ wie z.B. Waschma-
     schine, E-Herd, Trockner, Geschirrspüler, ...)
•    Kühlgeräte (Kühlschrank, Gefriertruhe, Kombinations-
     geräte, Ölradiator)
•    Elektrowerkzeuge
•    Energiesparlampen mit und ohne Vorschaltgerät
•    Haushaltskleingeräte (Mixer, Föhn, Akkuschrauber,
     Blutdruckmessgerät, Gameboy, Rasierer, ...)
•    Unterhaltungselektronik (Radio, Fernsehgerät, ...)
•    Telekommunikationstechnik (Telefon, Fax, Handy, ...)
•    Informationstechnik (PC, Monitor, Scanner, Drucker, etc.)
•    Trockenbatterien (dafür stehen Sammelfässer bereit)

Was wird nicht angenommen:
•    stationäre Elektrogeräte
•    Glühbirnen
•    Fahrzeugteile und -zubehör
•    Kfz-Batterien
•    Gewerbliche Kühlanlagen
•    Nachtspeicheröfen
     (Entsorgung nur über Kreiswerke Cham 09971 / 78-573)
24
Wichtig:
•   Wenn Geräte Batterien enthalten, müssen diese heraus-
    genommen und gesondert am Wertstoffhof entsorgt
    werden!
•   Elektroaltgeräte dürfen nicht in den Restmüll
•   Für die Entsorgung von Elektroaltgeräten aller Art ent-
    stehen keine zusätzlichen Kosten
•   bei größeren Mengen oder sperrigen Elektroaltgeräten
    (z.B. Sonnenbank) bitte anrufen unter 09971 / 78-573

Über die Problemmüllsammlung wird angenommen:
•   Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren, Metalldampf-
    lampen)

Gewerbebetriebe:
•   Auch Gewerbebetriebe können haushaltstypische Altge-
    räte in haushaltsüblichen Mengen an den Sammelstellen
    abgeben.
•   Bei Sonderfällen bitte vorab melden unter 09971 / 78-573

                      Autowracks
Soll ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen und
beseitigt werden, ist folgendes Vorgehen vorgeschrieben:

•   Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges bei der zuständi-
    gen Zulassungsstelle des Landratsamtes Cham
    Info unter 09971 / 78-242
•   Übergabe des Fahrzeuges an eine anerkannte Annahme-
    oder Rücknahmestelle oder einen anerkannten Demon-
    tagebetrieb
•   Verwerternachweis des beauftragten Verwerters archi-
    vieren

                                                           25
Bauschutt und Baustellenabfälle

                        Bauschutt
Bauschutt und Baustellenabfälle sind zum großen Teil wie-
derverwertbare Reststoffe, die bei Bau-, Umbau- oder
Abrissmaßnahmen anfallen. Dazu haben wir für Sie geson-
derte Informationsblätter erstellt:

1.   Bauschutt, Baurestmassen und Bauabfälle
2.   Gips- und Mineralfaserabfälle
3.   Asbest

Diese Merkblätter liegen bei allen Gemeinden im Landkreis
Cham, am Landratsamt Cham und bei den Kreiswerken
Cham auf.

Sie können aber auch über die Internetseiten der Kreiswer-
ke Cham unter www.kreiswerke-cham.de im Bereich
Abfallwirtschaft/Downloads, Formulare, Flyer abgerufen
werden.

26
Anhand einiger Beispiele wollen wir Ihnen die gängigsten
Entsorgungswege für Baustellenabfälle aufzeigen.

im Bauschutt verwertbare Materialien:
•   Ziegel, Dachziegel, Mörtel, Estrich, Mauerwerksabbruch
•   Betonteile, -rohre, -pflaster, Natursteine
•   Fliesen, Steingut, Porzellan, Sanitärkeramik
•   Asphalt

Wohin:
•   Bei Fragen zu Verwertern und vor allem bei Gebäude-
    abriss, erteilt Ihnen die Abfallberatung der Kreiswerke
    Cham unter 09971 / 78-860 Auskunft.
•   Sprechen Sie bitte vor der Anlieferung des Bauschuttes
    mit uns, so sparen Sie sich mitunter höhere Entsorgungs-
    kosten.
•   In den Gemeinden Arrach, Bad Kötzting, Cham, Chame-
    rau (nur für Gemeindebürger/-innen), Furth im Wald,
    Grafenwiesen, Hohenwarth, Lam, Lohberg, Miltach, Rim-
    bach, Rötz, Roding, Waffenbrunn, Wald, Walderbach und
    Waldmünchen steht für Kleinmengen bis 1m³ auf dem
    Wertstoffhof ein Bauschuttcontainer bereit.
•   Die Anlieferung am Wertstoffhof ist kostenpflichtig!

im Bauschutt nicht verwertbare Materialien:
•   Heraklithplatten
•   Gipskarton-, Gipsfaserplatten
•   Kaminmauerwerk (getrennt abbrechen!)
•   Tankraumestrich (getrennt abbrechen!)
•   Glasbausteine
•   Glaswolle, Steinwolle
•   Bitumendachbahnen, Heißasphalt
•   Erdaushub (Kleinmengen)

                                                             27
Asbest
Asbest, z.B. „Eternit“-Asbestzementplatten, stellt, wegen der
krebserregenden Wirkung seiner Fasern, bei der Bearbei-
tung ein hohes, gesundheitliches Risiko dar. Asbest muss
daher umwelt- und fachgerecht entsorgt werden.

Wichtig:
•     Die Anlieferung (auch kleiner Mengen) ist nur mit
      Übernahmeschein möglich!
•     Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfalle rechtzeitig an die
      Kreiswerke Cham unter 09971 / 78-860.

Detailliertere Informationen erhalten Sie über das Faltblatt
„Asbest“, welches bei den Kreiswerken Cham bereit liegt,
oder als Download über unsere Internetseite www.kreis-
werke-cham.de im Bereich Abfallwirtschaft/Downloads,
Formulare, Flyer verfügbar ist.

         Gipskarton/-faser und Mineralwolle
Mineralwolle und Abfälle auf Gipskartonbasis müssen
gesondert verwertet werden. Im Landkreis Cham ist dafür
folgende Annahmestelle eingerichtet:

     Umweltservice Cham AG (UWC)
     Bergfeldstraße 15, 93413 Cham
     Tel: 09971 / 32452
     Annahmezeiten: Mo und Do von 07:00 -15:30 Uhr

Für Mineralwolle ist ein spezieller Sammelsack zu verwen-
den, der über die Kreiswerke Cham erhältlich ist.

Mineralwolle ist gesundheitsgefährdend!

Das angelieferte Material wird verwogen und über die
Kreiswerke Cham abgerechnet. Detailliertere Informationen
erhalten Sie über das Faltblatt „Entsorgung von Baustoffen
auf Gipsbasis und Mineralwolle“, welches bei den Kreis-
werken Cham bereit liegt, oder als Download über unsere
Internetseite www.kreiswerke-cham.de im Bereich Abfall-
wirtschaft/Downloads, Formulare, Flyer verfügbar ist.
28
Altholz
Altholz kann i.d.R. günstiger über geeignete Fachbetriebe
einer Verwertung zugeführt und nicht über die Müllum-
ladestation ins Müllkraftwerk entsorgt werden. Das Holz
wird je nach Belastung in vier Kategorien eingeteilt. Holz
der Kategorien A III (z.B. PVC-beschichtet) und A IV (z.B. alte
Bahnschwellen) muss thermisch verwertet, also verbrannt
werden. Unbelastetes Holz der Kategorien A1 und A2 wird
zur Wiederverwertung gehäckselt.

Altholzkategorie A I
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Alt-
holz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich
mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.
z.B. Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz,
Paletten aus Vollholz

Altholzkategorie A II
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder ander-
weitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbin-
dungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
z.B. Deckenpaneele, Zierbalken, Bauspanplatten

Altholzkategorie A III
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Be-
schichtung ohne Holzschutzmittel.
z.B. Altholz aus Sperrmüll (Mischsortiment), Möbel mit halogenorga-
nischen Verbindungen in der Beschichtung

Altholzkategorie A IV
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwel-
len, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sons-
tiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht
den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden
kann, ausgenommen PCB-Altholz.
z.B. Gartenmöbel, Gartenzaun, Fenster, Fensterstöcke, Außentüren

                                                                   29
Sonstige Verwertung

                 Alttextilien, Altschuhe
Von der getragenen Jeanshose über die alte Tischdecke
bis hin zu Stoffresten - Beim Ausräumen und Entsorgen zu
Hause und in der Textil- und Bekleidungsindustrie fällt eine
Vielzahl textiler Abfälle an.

Über unsere Wertstoffhöfe können Privatpersonen ihre
Altkleider und Schuhe entsorgen. Dabei sollte die Kleidung
gebrauchsfähig, sauber, trocken und nicht beschädigt sein.

Was wird angenommen:
•    Schuhe (bitte paarweise bündeln!!)
•    Bekleidung
•    Gardinen, Tisch- und Bettwäsche
•    Federbetten und -kissen

Was wird nicht angenommen:
•    Putzlappen, Stoffreste, Zerrissenes
•    verschmutzte Textilien, Einzelschuhe
•    Teppiche, Textiltapeten, usw.
•    Ski-, Roll- und Schlittschuhe
•    Plüschtiere, Gürtel, Taschen, usw.

Wichtig:
•    Für Altbekleidung und Altschuhe stehen eigene Sammel-
     säcke zur Verfügung, die Annahme erfolgt ausschließlich
     in diesen Säcken.
•    Fragen Sie bitte am Wertstoffhof nach.

30
Altreifen
Altreifen sollen in erster Linie über den Reifenhandel oder
die Werkstätten zurückgegeben werden. Eine Annahme
erfolgt jedoch auch an den Wertstoffhöfen gegen Gebühr.

Was wird angenommen:
•   nur ganze Reifen von Pkws und Kleinbussen
    (ohne Felgen)

Was wird nicht angenommen:
•   LKW- und Bulldogreifen
•   Reifenteile
•   Motorrad-, Fahrradreifen
•   Schubkarrenreifen

Wichtig:
•   Bei der Anlieferung muss eine Gebührenmarke im
    Wert von derzeit 4 € je Reifen abgegeben werden
•   Die Gebührenmarke erhalten Sie bei der Gemeindever-
    waltung (teilweise auch an den Wertstoffhöfen) oder an
    der Kreiskasse im Landratsamt Cham.

                            Kork
Was wird angenommen:
•   Flaschenkorken / Kork

Was wird nicht angenommen:
•   Korkverbundstoffe (Korkfliesen mit Kleber)
•   Untersetzer, Pinwände,
•   Platten, Tapeten
•   Flaschenkorken aus Kunststoff

                                                              31
Sperrmüll
Sperrmüll ist Abfall, der wegen seiner Art und Größe nicht in
die Mülltonne passt, also den sperrigen Teil des Hausmülls
darstellt. Die Entsorgung ist kostenpflichtig!

Fragen zum Sperrmüll?
Wir bieten Ihnen dazu ein gesondertes Merkblatt „Entsor-
gung von Sperrmüll“ an, welches Sie über die Kreiswerke
Cham oder über unsere Internetseite www.kreiswerke-
cham.de im Bereich Abfallwirtschaft/Downloads, Formu-
lare, Flyer erhalten.

Wichtig:
•    Folgende Wertstoffhöfe können Sperrmüll in kleiner-
     enMengen annehmen: Bad Kötzting, Furth i. W., Lam,
     Michelsneukirchen, Rötz, Roding, Traitsching, Wald,
     Walderbach und Waldmünchen
•    Eine Menge bis zu 2 m³ wird nach Anmeldung kosten-
     pflichtig von zu Hause abgeholt. Das Anmeldeformular
     erhalten Sie unter 09971 / 78-570 oder unsere Internet-
     seite www.kreiswerke-cham.de im Bereich Abfallwirt-
     schaft/Downloads, Formulare, Flyer

Größere Mengen Rest- bzw. Sperrmüll können im Einzelfall
auch direkt bei der Müllumladestation Willmering angelie-
fert werden.
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8:00 - 11:45 Uhr und 13:15 - 15:45 Uhr

32
Tierkörperbeseitigung
Haustiere (Kleintiere) dürfen unter Einhaltung der Allgemein-
verfügung des Landkreises Cham v. 02.05.05 (Amtsblatt für
den Landkreis Cham Nr. 17 v. 04.05.2005) auf dem eigenen
Grundstück (unverzüglich u. ohne Umhüllung, nicht in Was-
serschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentli-
cher Wege und Plätze) vergraben werden. Die Verfügung
liegt im Landratsamt Cham, Zi. 033, zur Einsichtnahme aus.

Was wird angenommen:
•    verendete Hunde, Katzen und sonstige Kleintiere
•    verendete Rinder, Kälber, Schweine und sonstige
     Großtiere
•    Schlachtabfälle wie z. B. Häute, Felle usw.
•    Tierkörper und Tierkörperteile
•    Speiseabfälle aus der Gastronomie

Wohin:
TS-Betrieb Plattling, Wasinger Weg 12, 94447 Plattling
Tel: 09931 / 91720 oder Fax: 09931 / 917291

In bestimmten Fällen bekommen sie auch finanzielle
Unterstützung von der „Bayerischen Tierseuchenkasse“

Bayerische Tierseuchenkasse

Hausanschrift :    Arabellastraße 29
		81925 München

Telefon: 		        089 / 929900-0
Telefax: 		        089 / 929900-60
E-Mail: 		         info@btsk.de
Web: 		            www.btsk.de

Info auch unter 09971 / 78-225 (Veterinäramt Cham)

                                                            33
PROBLEM-
ABFALL
In vielen Haushalten werden zahlreiche
Produkte verwendet, die gefährliche Schad-
stoffe enthalten: vom Abflussreiniger bis
hin zum Zemententferner. Giftige, ätzende
oder brennbare Stoffe gehören nicht in den
Hausmüll, sondern müssen fach- und um-
weltgerecht entsorgt werden.

Geben Sie Schadstoffe niemals in die Restmülltonne oder
in die Kanalisation. Schädliche Flüssigkeiten gehören
niemals in die Toilette oder in das Spülbecken. Ist die
Menge auch noch so klein, die schädliche Wirkung auf die
Umwelt ist groß!

             "Wir wissen, wo es hingehört"
  Chemikalien, beispielsweise mit folgenden Kenn-
  zeichnungen, werden am Umweltmobil und an der
  Problemmüllsammelstelle angenommen:

   Explosionsgefährlich   Entzündlich      Ätzend / Reizend

   Gesundheitsgefahr        Giftig         Umweltgefährlich
Umweltmobil
Das Umweltmobil ist im Frühjahr und im Herbst im
Einsatz, um in allen 39 Gemeinden an insgesamt 110
Sammelstellen kostenlos schadstoffhaltige Abfälle aus
privaten Haushalten anzunehmen.

Umweltmobil wann und wo?

Den genauen Termin- und Standortplan erfahren Sie aus
der örtlichen Presse, in der Gemeindeverwaltung oder im
Internet unter www.kreiswerke-cham.de.

             Problemmüllsammelstelle
Die Kreiswerke Cham betreiben in Cham, Mittelweg 15,
eine Sammelstelle für Problemmüll. Diese ist i.d.R. Mitt-
wochs alle 14 Tage und zusätzlich jeden ersten Freitag im
Monat geöffnet.

Beachten Sie die Informationen über die örtliche Presse
und im Internet unter www.kreiswerke-cham.de.

Die Anlieferung hier ist kostenpflichtig, wobei geringe
Freimengen berücksichtigt werden. Anliefern können Pri-
vathaushalte oder Gewerbebetriebe in haushaltsüblicher
Menge.
Gewerbebetriebe insbesondere deswegen, weil sie das
Umweltmobil nicht in Anspruch nehmen können.

Bitte beachten!

Für die Anlieferungen zu den im Internet aufgeführten
Öffnungszeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung
zwingend unter Tel. 09971/78-497 erforderlich.
Tipps zur Vermeidung von Problemabfällen
•     Für einen sauberen Haushalt reichen Scheuerpulver,
      Schmierseife, Essig, Spiritus und ein umweltfreundliches
      Spülmittel vollkommen aus. Zudem ist dies noch wesent-
      lich günstiger. Diese Produkte bekommen Sie außerdem
      in Groß- und Mehrwegpackungen.
•     Saugglocken ersetzen meist den ätzenden Abflussreiniger
•     WC-Spray-Ersatz: ein getrocknetes Lavendelsträußchen
      sorgt für angenehmen Duft auf der Toilette
•     Heißen Zitronensaft auf Rostflecken einwirken lassen
•     Entkalken: mit ½ l Obstessig und 3 Essl. Zitronensäure
•     Glasflaschen, Kannen etc. reinigen: 2 bis 3 Esslöffel Reis
      oder Quarzsand mit etwas Wasser einfüllen
•     Mottenschutz: „Red Cedar“ - Holz verwenden oder, vor
      allem für Wolle, ein Blatt Zeitungspapier (Motten mögen
      keine Druckerschwärze)

      Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
•     Energiesparlampen zum Wertstoffhof
•     Leuchtstoffröhren zum Umweltmobil oder zur
      Problemmüllsammelstelle

                          Batterien
Gerätebatterien aus dem Haushalt
Für Gerätebatterien aus dem Haushalt besteht grundsätzlich
eine gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels. Zudem ist
hier die Abgabe am Wertstoffhof, am Umweltmobil oder an
der Problemmüllsammelstelle möglich.

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Starterbatterien
Für Starterbatterien z.B. aus dem Auto oder Motorrad besteht
grundsätzlich eine gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels.
Zudem ist hier die Abgabe am Umweltmobil oder der Problem-
müllsammelstelle möglich.

Wichtig:
Nach § 10 des Batteriegesetzes ist jeder, der Starterbatterien
in Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 €
zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie
nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird.

Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe
einer Starteraltbatterie zur Erstattung des Pfandes
verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine
Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der
Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen.

Das Pfand erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie die Starterbatte-
rie beim Händler abgeben. Am Umweltmobil oder der Pro-
blemmüllsammelstelle erfolgt keine Pfandauszahlung.

Die Annahme inkl. Ausstellung einer Annahmebestätigung für
Starterbatterien aus dem Onlinehandel ist nur dann möglich,
wenn ein Nachweis über den Neukauf (z.B. Rechnung) des
Onlinehändlers vorliegt.

Industriebatterien
Industrie-Altbatterien sind ausschließlich über den
Handel (Vertreiber) in den Wirtschaftskreislauf zurück-
zuführen!

Industriebatterien sind im normalen Haushalt selten an-
zutreffen. Sie finden Anwendung in der Notversorgung
(z.B. EDV-Anlagen), Notbeleuchtung oder auch als sonstige
Pufferbatterie bei Stromausfall.

Ein weiterer großer und stetig wachsender Einsatzbereich
ist die Elektromobilität. Die dort verwendeten Batterien –
auch aus E-Bikes – ordnet das Batteriegesetz ausdrücklich
Industriebatterien zu!

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Nützliche Adressen

Abfuhrunternehmer

Lober GmbH & Co. Abfallentsorgungs KG
Industriestraße 4
92431 Neunburg vorm Wald
Tel: 09672/9201-0
info@lober-entsorgung.de

Meimer Transporte GmbH
Lehmgasse 7
93444 Bad Kötzting
Tel: 09941/1759
buero@meimer-transporte.de

Franz Nemmer OHG
Rieslstraße 42
93468 Miltach
Telefon: 09944 - 587
info@nemmer-transporte.de

Obermeier Entsorgung GmbH & Co.KG
Mittelweg 8
93413 Cham
Tel: 09971/30303
muellobermeier@t-online.de

Hinweis:
Unter der Internetadresse www.entsorgung-cham.de
können Sie ihren individuellen Abfuhrplan ausdrucken.
Dort ist der zuständige Abfuhrunternehmer bereits ein-
getragen!

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Müllumladestation Willmering
Anlieferung von brennbarem Sperr- und Gewerbemüll

Bachstraße 3
93497 Willmering
Tel: 09971/47 20

Anfahrt:
B 22 ca. 2 km von Cham in Richtung Weiden – dann rechts

Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 08:00 – 11:45 und 12:30 – 15:45 Uhr
Gebühr: auf Anfrage

Umweltservice Cham AG
Abfuhrunternehmen
Annahme Rigips, Mineralwolle, Altholz, Asbest

Bergfeldstr. 15
93413 Cham
Tel: 09971/32452

Annahmezeiten:
Mo und Do: 07:00 – 15:30 Uhr

Bauschuttannahme und - recycling

Firma Althammer Bau GmbH
Ortsstraße 3A, 93482 Pemfling
Tel: 09971/ 99 252

Obermeier Entsorgungs GmbH & Co.KG
Mittelweg 8, 93413 Cham
Tel: 09973/ 30303

Beratung durch Kreiswerke Cham unter 09971/ 78 860
Infos auch unter: http://www.kreiswerke-cham.de

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Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA)
Entsorgung von Tierkörpern und Schlacht-, Speiseabfällen

ZTS-Betrieb Plattling
Wasinger Weg 12
94447 Plattling
Tel: 09931/91720
Fax: 09931/917291
Gebühren: gemäß Gebührensatzung

Speisereste aus Großküchen und Gastronomie

Energierecycling Roding
Unterprombach 2, 93426 Roding
Tel: 09461/910180
ZTS-Betrieb Plattling
Wasinger Weg 12, 94447 Plattling
Tel: 09931/91720

Kompostieranlagen
Annahme von Grünabfällen sowie Baum- u. Strauchschnitt

Ludwig Schiedermeier
Waldmünchen, Tel: 09972/902125
Ludwig Wiesinger
Hetzenbach, Zell Tel: 09468/827

Preise und Öffnungszeiten: auf Anfrage

Altölentsorgung (Mineralöle, Heizöle)

Für Motoren- und Getriebeöle gibt es eine Rücknahmepflicht
bei deren Verkaufsstellen (kostenlos). Sie können aber auch
kostenpflichtig an unserer Problemmüllsammelstelle anlie-
fern oder eine dieser Firmen beauftragen:

Karo As Umweltschutz GmbH
Bahnhofstraße 82, 31311 Uetze, Tel: 05177/85858
Hans Schmidt GmbH & Co. KG
Bernrieder Str. 6, 94559 Niederwinkling, Tel: 09962/2004875
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Tankschutzfirmen

Fa. Schwaiger Tankschutz
Blumenstraße 10, 94330 Salching, Tel: 09426/7633200
Fa. Bauer Tanktechnik
Vilshofener Straße 1, 93055 Regensburg, Tel: 0941/792927
Fa. Böhm GmbH
Lichtenthal 12, 94227 Zwiesel, Tel: 09922/802286
Fa. Manfred Lang GmbH
Straubinger Str. 47a, 94333 Geiselhöring, Tel: 09423/902020
Firma Wall Tankschutz GmbH
Hölzlhofstr. 24a, 93173 Wenzenbach, Tel: 09407/1369
Fa. Kolb GmbH & Co. Tanktechnik KG
Löllsanlage 47, 92421 Schwandorf, Tel: 09431/960160
Fa. Schulz GmbH
Industriestr. 2, 94508 Schöllnach, Tel: 09903/952020

Altautoentsorgung

Verwerterbetrieb:
Fa. Riedl
Thierlsteiner Straße 20; 93426 Wetterfeld, Tel: 09461/1660

Annahmestellen bzw. Rücknahmestellen sind zu erfragen
bei der Kfz-Innung in Regensburg Tel: 0941/799730

Wertstoffhöfe mit Bauschuttcontainer

An insgesamt 17 Wertstoffhöfen im Landkreis Cham (Cham,
Furth i. Wald, Bad Kötzting, Roding, Rötz, Waldmünchen,
Arrach, Chamerau, Grafenwiesen, Hohenwarth, Lam, Loh-
berg, Miltach, Rimbach, Waffenbrunn, Wald und Walderbach)
können Kleinmengen an Bauschutt (bis 1 m³ z.B. Ziegel, Dach-
ziegel, Beton, Putz, Porzellan, ausgehärteter Zement (ohne
Sack) u.ä.) gebührenpflichtig abgegeben werden.

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Die Kreiswerke Cham

Ihre Ansprechpartner:

Kreiswerke Cham
Mittelweg 15, 93413 Cham
Telefon: +49 (9971) 78-569
Fax: +49 (9971) 78-266
abfallwirtschaft@lra.landkreis-cham.de

Leitung Sachgebiet Abfallwirtschaft
Tel. +49 (9971) 78-350
Abfallberatung Haushalte
Tel. +49 (9971) 78-352
Abfallberatung Gewerbe
Tel. +49 (9971) 78-573
Bauabfälle, Sonderentsorgungen
Tel. +49 (9971) 78-860
Kundenbetreuung
Tel. +49 (9971) 78-346
Tel. +49 (9971) 78-571
Tel. +49 (9971) 78-570
Tel. +49 (9971) 78-861
Tel. +49 (9971) 78-569
Satzungsvollzug / Beschwerdemanagement
Tel. +49 (9971) 78-347
Buchhaltung
Tel. +49 (9971) 78-351
Haustechnik
Tel. +49 (9971) 78-497

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Die Wertstoffhöfe im Landkreis Cham

Die Kreiswerke Cham betreiben im Auftrag der Dualen
Systeme und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden im
Landkreis Cham 39 Wertstoffhöfe im Kreisgebiet. Diese
Wertstoffhöfe dienen in erster Linie der Erfassung von Ver-
packungswertstoffen im Sinne der Verpackungsverordnung.

Ausstattung für alle Wertstoffhöfe:
•   Hohl- und Behälterglas
•   Kartonverbunde (Tetrapaks von Säften, Milch etc.)
•   Kartonagen (Wellpappe) und Papiersäcke
•   Kunststoffe wie Becher, PET-Flaschen, Mischkunststoffe,
•   Konsumkunststoffe, EPS (Styropor) und Umreifungsbänder
•   Metalle (Schrott, Weißblech, Alu und Aluminiumverbunde)
•   Elektro(nik)schrott, Kühl- und Gefriergeräte
•   Altreifen (nur PKW-Reifen ohne Felge)
•   Kork (nur Flaschenkorken)
•   Gerätebatterien (keine Fahrzeug- oder Industriebatterien!)
•   Speisefette und Speiseöle (Sammeleimer verwenden!)
•   Altkleider und Altschuhe
•   CD`s und DVD`s
•   Energiesparlampen (keine Leuchtstoffröhren!)
•   Tonerkartuschen und Tintenpatronen

Zusatzausstattung für einige Wertstoffhöfe:
•   Flachglas (z.B. Fensterscheiben)
•   Sperrmüll (Holz, sonstiger Sperrmüll)
•   Bauschutt
•   Annahme von Baum- /Strauchschnitt und Grüngut

Genaue Auskünfte über die Ausstattung, den Standort
und die Öffnungszeiten der einzelnen Wertstoffhöfe,
erhalten Sie vor Ort, über Ihre Gemeindeverwaltung, im
Internet (www.kreiswerke-cham.de) oder unter
Tel: 09971/78-573.

Das Wertstoffhofpersonal steht dem Anlieferer bera-
tend zur Seite und kümmert sich vorrangig um einen
reibungslosen Ablauf auf dem Wertstoffhof. Es ist berech-
tigt, Anlieferungen zu kontrollieren und Fehlwürfe oder
verschmutzte Wertstoffe zurückzuweisen. Das Personal
muss jedoch nicht beim Ausladen und Sortieren helfen.
•   Bitte Schritttempo fahren!
•   Kleine Kinder und Haustiere bitte im Fahrzeug zu belassen!

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Abfall-ABC

 Abfallstoff                Wohin

                                       A
 Abbeizmittel               Problemmüllsammelstelle

 Abdeckfolie                Restmüll, Müllumladestation

 Abflussreiniger            Umweltmobil, Problemmüllsammelstelle

 Agrarfolien                Restmüll, Müllumladestation

 Akkus                      Problemmüllsammelstelle, Rückg. an Verkaufsstelle

 Akkuschrauber              Wertstoffhof

 Aktenordner                Restmüll, Verwerter

 Allzweckreiniger           Problemmüllsammelstelle

 Altfett                    Wertstoffhof (Mehrwegeimer)

 Altglas                    Wertstoffhof

 Altkleider (Textilien)     Wertstoffhof

 Altmetall                  Wertstoffhof, Schrotthandel

 Altöl                      Problemmüllsammelstelle, Rückg. an Verkaufsstelle

 Altpapier                  Papiertonne

 Altreifen (Pkw)            Wertstoffhof, Reifenhandel

 Aluminium                  Wertstoffhof, Schrotthandel

 Arbeitshandschuhe          Restmüll

 Arzneimittel               Problemmüllsammelstelle, Apotheke

 Asbest                     Kreiswerke (Info unter 09971/78-860)

 Asche                      Restmülltonne

 Äste                       Sammelstelle, Komposthaufen

 Autobatterien              Problemmüllsammelstelle, Handel

 Autopflegemittel           Problemmüllsammelstelle

 Autoreifen                 Wertstoffhof, Reifenhandel

 Autowracks                 zertifizierter Schrotthandel

                                       B
 Babywindeln                Restmüll, Windelsack

 Backofenreiniger           Problemmüllsammelstelle

 Backpapier                 Restmüll

 Badewanne (Metall)         Wertstoffhof, Schrotthandel

 Badewanne (Kunststoff)     Sperrmüll, Müllumladestation

 Bälle (Kunststoff o. ä.)   Restmüll

 Bändchengewebesäcke        Restmüll

 Batterien                  Problemmüllsammelstelle, Handel

 Baumschnitt                Sammelstelle, Komposthaufen

 Baumstumpf                 bis 30 cm Durchmesser zur Sammelstelle,
                            größer 30 cm zur Kompostanlage

 Bauschaum                  Problemmüllsammelstelle

 Bauschutt                  Recycling, Deponie, Wertstoffhof

 Baustellenabfälle          Wertstoffhof, Restmüll

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