Der Digital Service Act - Eine digitale Revo-lution im Internet?

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Der Digital Service Act - Eine digitale Revo-lution im Internet?
Der Digital Service Act – Eine digitale Revo-
lution im Internet?
                                                 Nr. 5/2021

Dr. Hardy Ostry, Sophia Pena Pereira

Die Coronakrise stellt bereits jetzt ein einzigartiges „Konjunkturprogramm“ für die Digitalisierung Europas dar.
Der Durchbruch in Sachen Digitalisierung soll nun durch die weitreichenden Gesetzesvorschläge, den Digital
Service Act und den Digital Market Act, beschleunigt werden. Ziel ist es, einheitliche Regulierung für digitale
Plattformen zu schaffen und damit faire Wettbewerbsbedingungen und sowie Rechte für die Nutzerinnen und
Nutzer im digitalen Binnenmarkt sicherzustellen. Der Digital Service Act konzentriert sich besonders auf die
Eindämmung von illegalen Produkten und Inhalten, die Werbetransparenz und die Grundrechte der Nutzerin-
nen und Nutzer im digitalen Raum.

Hintergrund                                              gung digitaler Dienstleistungen zu schaffen. Die-
                                                         ser Vorschlag für ein Gesetz für digitale Dienste,
Vor 20 Jahren hat die Europäische Union mit der
                                                         besser bekannt als Digital Service Act (DSA), ist
e-Commerce-Richtlinie     einen      umfassenden
                                                         auch Teil des EU-Digitalpaktes, der am 19. Febru-
Rechtsrahmen für digitale Dienste und Online-
                                                         ar 2020 als zweites großes Schlüsselprojekt der
Plattformen aufgestellt. Der Einfluss gigantischer
                                                         Kommission von Ursula von der Leyen, Mar-
Plattformbetreiber – auch Gatekeeper der digita-
                                                         grethe Vestager und dem für den Binnenmarkt
len Wirtschaft genannt – ist in den letzten Jahren
                                                         zuständigen Kommissar, Thierry Breton, ange-
enorm gewachsen. Heute verzeichnet Google ca.
                                                         kündigt wurde. Später kam zudem noch der Ge-
3,5 Milliarden Suchanfragen pro Tag, im Jahr 2000
                                                         setzesvorschlag über digitale Märkte (Digital Mar-
gerade einmal 14 Milliarden im ganzen Jahr. Mit
                                                         kets Act, DMA) hinzu, der gleichzeitig mit dem
einem Marktanteil von mittlerweile über 93 Pro-
                                                         DSA am 15. Dezember veröffentlicht wurde.
zent in Europa entscheidet Google, welche Inhal-
te die Menschen sehen, welche Unternehmen
                                                         Entwicklung
sichtbar sind und welche nicht. Zudem kamen
neue Phänomene wie Fake-News, Hassreden                  Die Kommission versucht schon länger, die gro-
oder Filterblasen dazu.                                  ßen digitalen Unternehmen bei der Bekämpfung
                                                         von Fake-News in die Pflicht zu nehmen, jedoch
Die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen            ohne großen Erfolg. Falschinformationen, Hetze
Kommission für Digitales, Margrethe Vestager,            und Propaganda gehören mittlerweile zur Tages-
sagte kürzlich, dass die Macht der digitalen Un-         ordnung im Netz und stellen zunehmend eine
ternehmen „unsere Freiheiten, unsere Chancen,            Bedrohung für die freie Meinungsbildung dar. Mit
sogar unsere Demokratie bedroht“. Angesichts             dem Erfolg rechtspopulistischer Parteien, dem
der heutigen digitalen Realität und der rasanten         Brexit und nicht zuletzt mit der Verbreitung von
Entwicklung kündigte Ursula von der Leyen be-            Falschinformationen im Zuge der Corona-
reits vor Amtsantritt in ihrer Agenda für Europa         Pandemie wurde die Haftungsimmunität der
an, die veraltete e-Commerce Richtlinie zu erneu-        Gatekeeper zunehmend in Frage gestellt. Gemäß
ern und einen Regelungsrahmen für die Erbrin-            der e-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000

Nr.5/ 06. Januar 2021                                                                    www.kas.de/bruessel
Der Digital Service Act - Eine digitale Revo-lution im Internet?
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Klartext Europa                                                                               Januar 2021    2
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haften die digitalen Plattformen nicht für illegale   Maßnahmen/Ziele
Inhalte, solange sie keine Kenntnisse von diesen
haben. Es gilt das sogenannte „Notice and Take-       Der Digital Service Act soll künftig die Haftungs-
down-Verfahren“: Sobald der Provider Kenntnisse       regeln für illegale Inhalte neu regeln, einen fairen
von den rechtsverletzenden Inhalten erlangt,          Wettbewerb fördern und einen funktionierenden
muss er diese so schnell wie möglich von der          Binnenmarkt für die digitalen Dienstleister, aber
Plattform entfernen. Zudem ist es dem Gesetz-         auch für die Nutzer schaffen.
geber nicht erlaubt (Artikel 15, e-Commerce Richt-
                                                      Bereits vor der Veröffentlichung des DSA war es
linie), die Plattformbetreiber aufzufordern, proak-
                                                      der Kommission wichtig, zu betonen, dass die
tiv nach Rechtsverstößen zu suchen.
                                                      bestehenden Haftungsregeln für die Plattformen
Der Digital Service Act soll nun einheitliche Reg-    nicht maßgeblich verändert werden, vielmehr
lungen für Plattformbetreiber schaffen, um damit      sollen die Sorgfaltspflichten (‚due diligence‘) für
der Vereinheitlichung des digitalen Binnenmarkts
                                                      Plattformen harmonisiert werden. Der horizonta-
(Digital Single Market, DSM) ein Stück näherzu-
                                                      le Ansatz hat sich über die Jahre bewährt und
kommen. Zum Ärger der Kommission hat bei-
                                                      wird beibehalten - die Haftungsregelungen gelten
spielsweise Deutschland mit dem Netzwerk-
                                                      weiterhin gleichermaßen für alle Formen illegaler
durchsetzungsgesetz (NetzDG) diesen Weg schon
                                                      Inhalte und beschränken sich ausschließlich auf
früher eingeschlagen. Die derzeitige Fragmentie-
rung der Reglungen in Europa erschwert beson-         diese. Der Gesetzesvorschlag nimmt die Verant-
ders den kleinen digitalen Unternehmen und            wortung der Unternehmen im Umgang mit Inhal-
Tech-Start-ups den Zugang zu den Märkten.             ten auf den Plattformen stärker ins Visier. Neue
                                                      Verpflichtungen, beispielsweise in Bezug auf
Um die Bedeutung und die Notwendigkeit des
                                                      Transparenz, sollen eine Balance zwischen der
DSA zu erkennen, hat sich die Corona-Pandemie
                                                      Bekämpfung illegaler Inhalte und dem Schutz der
als regelrechter Katalysator erwiesen. Im Sommer
                                                      Grundrechte schaffen. Eine Monitoringpflicht
rief der Europäische Rat ebenfalls zu "schnellem
                                                      besteht nicht. Die Sorge vor der Aufhebung der
Handeln" auf, "um die Sicherheit der Bürger zu
erhöhen und ihre Rechte in der digitalen Sphäre       Haftungsimmunität war im Vorfeld dennoch groß
im gesamten Binnenmarkt zu schützen". Das             und die unbeliebten Stichwörter „Uploadfilter“
Europäische Parlament begrüßt insgesamt das           und „overblocking“ heizten die Diskussion wei-
Vorhaben der Kommission und legte im Vorfeld          tern an. Automatisierte und zum Teil fehlerhafte
in gleich vier Ausschüssen Entwürfe von Initiativ-    Systeme zur Klassifizierung illegaler Inhalte, die
berichten zum Thema DSA vor. Der belgische            möglicherweise bei einer Monitoringpflicht zum
EVP-Abgeordnete Kris Peeters veröffentlichte den      Einsatz kämen, würden die Meinungsfreiheit im
Bericht „Digital Services Act und die Grundrechte     Netz einschränken, so die Kritiker.
betreffende Fragen“. Eine Gruppe von Mitglieds-
staaten, alle samt Vorreiter in der Digitalbranche,   Der DSA unterscheidet, gemessen an der Größe
veröffentlichten im Mai ein Positionspapier mit       und damit Reichweite, zwischen vier verschiede-
einer klaren Botschaft: Die grundsätzlichen Haf-      nen Online-Vermittlern: Intermediärdiensten,
tungsreglungen sowie das Verbot der Überwa-           Hosting-Diensten, Plattformen und sehr großen
chungspflicht müssen bestehen bleiben.                Plattformen. Letztere erreichen ca. 45 Millionen
                                                      (10 Prozent) Europäerinnen und Europäer und
Natürlich haben neben den Mitgliedsstaaten die
                                                      stellen dadurch ein besonderes Risiko für die
Plattformen selbst großes Interesse an der Aus-
                                                      Verbreitung illegaler Inhalte dar. Die Verpflich-
gestaltung der Regulierung. In den letzten Mona-
ten ereignete sich eine regelrechte, meist virtuel-   tungen steigen jeweils und werden in der folgen-
le, Lobby-Schlacht in Brüssel und in den Mit-         den Übersicht verständlich dargestellt:
gliedsstaaten. Auf höchster Ebene versuchten die      Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte
Tech-Giganten, allen voran Google, mit einer sehr
sorgfältigen, aber zum Teil aggressiven, Kampag-      Mit einem „notice and action“-Mechanismus (Be-
ne gegen eine härtere Regulierung digitaler Platt-    nachrichtigungsmechanismus) soll es den Nutze-
formen vorzugehen.                                    rinnen und Nutzern erlaubt sein, als illegal erach-
                                                      tete Inhalte im Internet zu kennzeichnen und die
Nach mehrmaliger Verschiebung wurde das lang
                                                      Plattformen darüber in Kenntnis zu setzen. Zu-
erwartete Mammutpaket, bestehend aus DSA
                                                      dem sollen die Plattformen mit sogenannten
und DMA, am 15. Dezember 2020 veröffentlicht.
                                                      „Trusted Flaggern“ („vertrauenswürdigen Hin-
                                                      weisgebern“) zusammenarbeiten. Viele Plattfor-
                                                      men setzten bereits Trusted Flagger ein, die im
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
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besten Fall die notwendige Expertise haben, ille-   Verpflichtungen für sehr große Plattformen
gale Inhalte zu erkennen.
                                                    Sehr große Plattformen sind verpflichtet, eine
                                                    jährliche Risikobewertung (Artikel 26) durchzu-
                                                    führen, um systemische Risiken zu erkennen und
  Was sind illegale Inhalte?
  Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine sehr          schließlich gezielte Korrekturmaßnahmen vorzu-
  weit gefasste Definition von illegalen Inhal-     nehmen. Im Zuge dessen sollen sie einer Be-
  ten, Produkten und Diensten. Hassreden,           richtspflicht nachkommen, d.h. sie müssen erklä-
  terroristische Inhalte, rechtswidrige diskri-     ren, was sie beispielsweise gegen Desinformation
  minierende Inhalte, Material über sexuellen       tun und, wie sie zwischen legalen und illegalen
  Missbrauch       von      Kindern,     nicht-     Inhalten unterscheiden.
  einvernehmliche Weitergabe von privaten
                                                    Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten
  Bildern, Online-Stalking, den Verkauf von
  gefälschten Produkten und die nicht autori-       Große digitale Plattformen werden zudem ver-
  sierte Nutzung von urheberrechtlich ge-           pflichtet, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft-
  schütztem Material oder Aktivitäten werden        lern Zugang zu Daten für Untersuchungen zu
  im DSA-Vorschlag explizit genannt.                gewähren, um zum Beispiel Risiken nachvollzie-
                                                    hen zu können und die Einhaltung der Regelun-
                                                    gen zu überprüfen.
Die Plattformen können nicht für illegale Inhalte
haftbar gemacht werden, solange sie keine           Beaufsichtigungsstrukturen
Kenntnis von diesem Content auf ihrer Plattform     Die Mitgliedsstaaten müssen sogenannte unab-
hatten. Es folgen außerdem keine Konsequenzen,      hängige Digital Service Coordinator (Koordina-
sofern der Plattformbetreiber unverzüglich han-     toren für digitale Dienstleistungen) ernennen, die
delt und die Inhalte entfernt oder den Zugang       die Durchsetzung der Verordnung auf nationaler
sperrt. Die Plattformen sollen nun erklären, was    Ebene überwachen und ebenfalls einen jährli-
und warum sie bestimmte Inhalte löschen.            chen Bericht vorlegen sollen. Die genaue Ausge-
Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit ge-         staltung dieser Kontrollbehörde ist noch unklar,
werblicher Nutzer                                   aber sie ist womöglich mit den Datenschutzbe-
                                                    hörden vergleichbar. Im Rahmen dieser Kontrolle
Online-Marktplätze müssen die Identität der         sollen alle sechs Monate die Anzahl der Nutzerin-
Händler vor deren Zulassung prüfen. Unterneh-       nen und Nutzer einer Plattform überprüft wer-
men aus nicht EU-Ländern brauchen außerdem          den. Überschreitet die Plattform die 45-Millionen-
einen rechtlichen Vertreter in der EU. Dadurch      User-Marke, zählt der Anbieter zu einer „großen
sollen Verkäufer illegaler Waren schneller und      digitalen Plattform“ und obliegt weiteren Regulie-
effektiver aufgespürt werden.                       rungen. Die Koordinatoren haben außerdem das
Wirksame Schutzvorkehrungen für die Nutzer          Recht, Daten anzufordern, die zur Überwachung
                                                    und Bewertung der Durchsetzung notwendig
Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit,       sind.
Entscheidungen der Plattformen zur Moderation
von Inhalten (content moderation), beispielsweise   Darüber hinaus soll eine unabhängige Berater-
die Sperrung eines bestimmten Inhaltes, anzu-       gruppe von Koordinatoren namens „European
fechten. Dafür müssen den Usern Informationen       Board for Digital Services“ zur Beaufsichtigung
und Erklärungen zu den Algorithmen und Ent-         geschaffen werden. Dieses Gremium ist für eine
scheidungen verständlich dargelegt werden.          europaweite harmonisierte Anwendung des DSA
                                                    zuständig und soll die nationalen Koordinatoren
Erhöhung der       Transparenz     von    Online-   und die Kommission beraten sowie diese bei der
Plattformen                                         Aufsicht von großen digitalen Plattformen unter-
Nutzerinnen und Nutzer sollen nachvollziehen        stützen.
können, warum ihnen bestimmte Inhalte ange-         Konsequenzen
zeigt werden. Die content moderation, Online-
Werbung und verwendete Algorithmen der Onli-        Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Jahres-
ne-Plattformen müssen transparent gemacht           umsatzes dürfen bei Verstößen als Strafe ver-
werden.                                             hängt werden. Sollten die digitalen Dienstleister
                                                    den Kontrollbehörden falsche oder irreführende
                                                    Informationen zur Verfügung gestellt haben,
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Klartext Europa                                                                             Januar 2021    4
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kann die Strafe bis zu einem Prozent des Jahres-     führt wird, als zum Beispiel die Urheberrechts-
umsatzes betragen.                                   verordnung. Dennoch sind sich die meisten Mit-
                                                     gliedsstaaten grundsätzlich in puncto Bekämp-
Analyse                                              fung illegaler Inhalte im Internet einig. Schwieri-
                                                     ger wird es dagegen in der Debatte um den DMA:
Ist der DSA die neue Verkehrsampel im digitalen
                                                     Das Gesetzesvorschlag zur Marktkontrolle sieht
Raum? Bei der Vorstellung des DSA/DMA-Pakets
                                                     Regulierung zur Einschränkungen der Markt-
sagte Margrethe Vestager, dass „wir Regeln ma-
                                                     macht großer digitaler Unternehmen vor. Unter
chen müssen, um Ordnung in dieses Chaos zu
                                                     dem DMA drohen sogar Strafen von bis zu zehn
bringen“ und verglich die gegenwärtige Situation
                                                     Prozent des Jahresumsatzes. Eine mögliche Zer-
mit der Aufstellung der ersten Verkehrsampel in
                                                     schlagung des Unternehmens brachte die Kom-
Cleveland vor etwa hundert Jahren.
                                                     mission ebenfalls ins Spiels. Die großen digitalen
Der DSA ist ohne Zweifel ein sehr umfassender        US-Konzerne bringen sich bereits jetzt für die
und sorgfältig ausgearbeiteter Vorschlag, der        Fortführung der Lobbyschlacht in Stellung.
neue Regeln zum Schutz aller Beteiligten vorsieht.
                                                     Seit der Wahl des neuen US-Präsidenten, Joe
Wie zu erwarten, bleiben die Grundprinzipien
                                                     Biden wird häufig von einem Neuanfang der
bestehen und geltende Regelungen, wie die Da-
                                                     transatlantischen Beziehung gesprochen. Ist
tenschutzgrundverordnung (DSGVO), sollen er-
                                                     dieser Neuanfang nun in Gefahr? Die US. Cham-
gänzt werden. Aus deutscher Sicht lässt sich der
                                                     ber of Commerce (US-Handelskammer) ließ mit
Kommissionsvorschlag als Erfolg werten. Mit Blick
                                                     einer Reaktion nicht lange auf sich warten und
auf die Vorschläge lassen sich Parallelen, wie
                                                     äußert ihre Sorge über die zukünftigen US-EU
beispielsweise die Transparenzberichte zum
                                                     Beziehungen. „Es scheint, als wolle Europa erfolg-
deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz finden.
                                                     reiche Unternehmen bestrafen, die viel in das
In den weiteren Verhandlungen ist es nun ent-
                                                     Wirtschaftswachstum und die Erholung Europas
scheidend, dass die EU nicht hinter den Stan-
                                                     investiert haben", sagte der Vizepräsident der
dards des NetzDG zurückbleibt.
                                                     Handelskammer. Auf Seiten der Kommission
Das Inkrafttreten des Gesetzes liegt allerdings      bemüht man sich, den Vorwurf aus dem Weg zu
noch in weiter Ferne. Frankreich kündigte einen      räumen. Es sei vielmehr ein Zufall, und sollten
Tag nach der Veröffentlichung des Pakets an, eine    zukünftig große Tech-Unternehmen aus anderen
Einigung während der französischen EU-               Ländern im europäischen Binnenmarkt tätig sein,
Ratspräsidentschaft (1. Halbjahr 2022) anzustre-     bestehen selbstverständlich die gleichen Regeln,
ben. Andere sprechen wiederum von einem sehr         so die Argumentation der Kommission.
viel späteren Zeitpunkt. Der Kommissionsvor-
                                                     Fest steht, dass der digitale Wandel die Zukunft
schlag muss nun im Europäischen Parlament und
                                                     der Europäerinnen und Europäer entscheidend
im Rat verhandelt und abgestimmt werden. Die
                                                     bestimmen wird. Der digitale Raum birgt großes
Berücksichtigung der Initiativberichte der EP-
                                                     Potential und die Möglichkeiten scheinen gerade-
Ausschüsse könnte von Vorteil sein, aber trotz
                                                     zu unbegrenzt. Daher ist es umso wichtiger, dass
des überwiegend großen Lobs seitens des Parla-
                                                     die europäischen Werte die Grundlage für Euro-
ments, wurde bereits parteiübergreifend Nach-
                                                     pas Digitalisierung bilden. Der vorgeschlagene
besserungsbedarf angekündigt. Es wird ein lan-
                                                     harmonisierte Rechtsrahmen für digitale Platt-
ger und arbeitsintensiver Weg sein, was bei die-
                                                     formen ist die Grundvoraussetzung für ein zu-
sem großen Gesetzesvorhaben nicht unüblich
                                                     künftiges innovatives und wettbewerbsfähiges
und auch notwendig ist. Die Debatte um den
                                                     Europa und lässt die tatsächliche Vollendung
Digital Service Act wird höchstwahrscheinlich die
                                                     eines digitalen europäischen Binnenmarkts greif-
nächsten zwei oder drei Jahre andauern, und es
                                                     bar nahe erscheinen.
bleibt zu hoffen, dass sie weniger polarisiert ge-
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Klartext Europa                                                                           Januar 2021   5
                                                                                                    5

    Mit dem neuen Format Klartext.Europa wird das Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung ak-
    tuelle und relevante europapolitische Themen aufgreifen, Projekte erläutern und verständlich dar-
    stellen.

    Unser Ziel ist es,

       aktuelle europapolitische Themen verständlich zusammenzufassen,

       den Hintergrund und die Entwicklung zu beschreiben,

       Maßnahmen und Ziele präzise darzustellen,

       relevante Aspekte zu analysieren

       und über komplexe EU-Themen Klartext zu sprechen.

Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.

Dr. Hardy Ostry
Leiter
Europabüro
www.kas.de/bruessel

hardy.ostry@kas.de

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gleichen Bedingungen 4.0 international”,
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