Der Digital Service Act - Eine digitale Revo-lution im Internet?
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Der Digital Service Act – Eine digitale Revo- lution im Internet? Nr. 5/2021 Dr. Hardy Ostry, Sophia Pena Pereira Die Coronakrise stellt bereits jetzt ein einzigartiges „Konjunkturprogramm“ für die Digitalisierung Europas dar. Der Durchbruch in Sachen Digitalisierung soll nun durch die weitreichenden Gesetzesvorschläge, den Digital Service Act und den Digital Market Act, beschleunigt werden. Ziel ist es, einheitliche Regulierung für digitale Plattformen zu schaffen und damit faire Wettbewerbsbedingungen und sowie Rechte für die Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Binnenmarkt sicherzustellen. Der Digital Service Act konzentriert sich besonders auf die Eindämmung von illegalen Produkten und Inhalten, die Werbetransparenz und die Grundrechte der Nutzerin- nen und Nutzer im digitalen Raum. Hintergrund gung digitaler Dienstleistungen zu schaffen. Die- ser Vorschlag für ein Gesetz für digitale Dienste, Vor 20 Jahren hat die Europäische Union mit der besser bekannt als Digital Service Act (DSA), ist e-Commerce-Richtlinie einen umfassenden auch Teil des EU-Digitalpaktes, der am 19. Febru- Rechtsrahmen für digitale Dienste und Online- ar 2020 als zweites großes Schlüsselprojekt der Plattformen aufgestellt. Der Einfluss gigantischer Kommission von Ursula von der Leyen, Mar- Plattformbetreiber – auch Gatekeeper der digita- grethe Vestager und dem für den Binnenmarkt len Wirtschaft genannt – ist in den letzten Jahren zuständigen Kommissar, Thierry Breton, ange- enorm gewachsen. Heute verzeichnet Google ca. kündigt wurde. Später kam zudem noch der Ge- 3,5 Milliarden Suchanfragen pro Tag, im Jahr 2000 setzesvorschlag über digitale Märkte (Digital Mar- gerade einmal 14 Milliarden im ganzen Jahr. Mit kets Act, DMA) hinzu, der gleichzeitig mit dem einem Marktanteil von mittlerweile über 93 Pro- DSA am 15. Dezember veröffentlicht wurde. zent in Europa entscheidet Google, welche Inhal- te die Menschen sehen, welche Unternehmen Entwicklung sichtbar sind und welche nicht. Zudem kamen neue Phänomene wie Fake-News, Hassreden Die Kommission versucht schon länger, die gro- oder Filterblasen dazu. ßen digitalen Unternehmen bei der Bekämpfung von Fake-News in die Pflicht zu nehmen, jedoch Die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen ohne großen Erfolg. Falschinformationen, Hetze Kommission für Digitales, Margrethe Vestager, und Propaganda gehören mittlerweile zur Tages- sagte kürzlich, dass die Macht der digitalen Un- ordnung im Netz und stellen zunehmend eine ternehmen „unsere Freiheiten, unsere Chancen, Bedrohung für die freie Meinungsbildung dar. Mit sogar unsere Demokratie bedroht“. Angesichts dem Erfolg rechtspopulistischer Parteien, dem der heutigen digitalen Realität und der rasanten Brexit und nicht zuletzt mit der Verbreitung von Entwicklung kündigte Ursula von der Leyen be- Falschinformationen im Zuge der Corona- reits vor Amtsantritt in ihrer Agenda für Europa Pandemie wurde die Haftungsimmunität der an, die veraltete e-Commerce Richtlinie zu erneu- Gatekeeper zunehmend in Frage gestellt. Gemäß ern und einen Regelungsrahmen für die Erbrin- der e-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 Nr.5/ 06. Januar 2021 www.kas.de/bruessel
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Klartext Europa Januar 2021 2 2 haften die digitalen Plattformen nicht für illegale Maßnahmen/Ziele Inhalte, solange sie keine Kenntnisse von diesen haben. Es gilt das sogenannte „Notice and Take- Der Digital Service Act soll künftig die Haftungs- down-Verfahren“: Sobald der Provider Kenntnisse regeln für illegale Inhalte neu regeln, einen fairen von den rechtsverletzenden Inhalten erlangt, Wettbewerb fördern und einen funktionierenden muss er diese so schnell wie möglich von der Binnenmarkt für die digitalen Dienstleister, aber Plattform entfernen. Zudem ist es dem Gesetz- auch für die Nutzer schaffen. geber nicht erlaubt (Artikel 15, e-Commerce Richt- Bereits vor der Veröffentlichung des DSA war es linie), die Plattformbetreiber aufzufordern, proak- der Kommission wichtig, zu betonen, dass die tiv nach Rechtsverstößen zu suchen. bestehenden Haftungsregeln für die Plattformen Der Digital Service Act soll nun einheitliche Reg- nicht maßgeblich verändert werden, vielmehr lungen für Plattformbetreiber schaffen, um damit sollen die Sorgfaltspflichten (‚due diligence‘) für der Vereinheitlichung des digitalen Binnenmarkts Plattformen harmonisiert werden. Der horizonta- (Digital Single Market, DSM) ein Stück näherzu- le Ansatz hat sich über die Jahre bewährt und kommen. Zum Ärger der Kommission hat bei- wird beibehalten - die Haftungsregelungen gelten spielsweise Deutschland mit dem Netzwerk- weiterhin gleichermaßen für alle Formen illegaler durchsetzungsgesetz (NetzDG) diesen Weg schon Inhalte und beschränken sich ausschließlich auf früher eingeschlagen. Die derzeitige Fragmentie- rung der Reglungen in Europa erschwert beson- diese. Der Gesetzesvorschlag nimmt die Verant- ders den kleinen digitalen Unternehmen und wortung der Unternehmen im Umgang mit Inhal- Tech-Start-ups den Zugang zu den Märkten. ten auf den Plattformen stärker ins Visier. Neue Verpflichtungen, beispielsweise in Bezug auf Um die Bedeutung und die Notwendigkeit des Transparenz, sollen eine Balance zwischen der DSA zu erkennen, hat sich die Corona-Pandemie Bekämpfung illegaler Inhalte und dem Schutz der als regelrechter Katalysator erwiesen. Im Sommer Grundrechte schaffen. Eine Monitoringpflicht rief der Europäische Rat ebenfalls zu "schnellem besteht nicht. Die Sorge vor der Aufhebung der Handeln" auf, "um die Sicherheit der Bürger zu erhöhen und ihre Rechte in der digitalen Sphäre Haftungsimmunität war im Vorfeld dennoch groß im gesamten Binnenmarkt zu schützen". Das und die unbeliebten Stichwörter „Uploadfilter“ Europäische Parlament begrüßt insgesamt das und „overblocking“ heizten die Diskussion wei- Vorhaben der Kommission und legte im Vorfeld tern an. Automatisierte und zum Teil fehlerhafte in gleich vier Ausschüssen Entwürfe von Initiativ- Systeme zur Klassifizierung illegaler Inhalte, die berichten zum Thema DSA vor. Der belgische möglicherweise bei einer Monitoringpflicht zum EVP-Abgeordnete Kris Peeters veröffentlichte den Einsatz kämen, würden die Meinungsfreiheit im Bericht „Digital Services Act und die Grundrechte Netz einschränken, so die Kritiker. betreffende Fragen“. Eine Gruppe von Mitglieds- staaten, alle samt Vorreiter in der Digitalbranche, Der DSA unterscheidet, gemessen an der Größe veröffentlichten im Mai ein Positionspapier mit und damit Reichweite, zwischen vier verschiede- einer klaren Botschaft: Die grundsätzlichen Haf- nen Online-Vermittlern: Intermediärdiensten, tungsreglungen sowie das Verbot der Überwa- Hosting-Diensten, Plattformen und sehr großen chungspflicht müssen bestehen bleiben. Plattformen. Letztere erreichen ca. 45 Millionen (10 Prozent) Europäerinnen und Europäer und Natürlich haben neben den Mitgliedsstaaten die stellen dadurch ein besonderes Risiko für die Plattformen selbst großes Interesse an der Aus- Verbreitung illegaler Inhalte dar. Die Verpflich- gestaltung der Regulierung. In den letzten Mona- ten ereignete sich eine regelrechte, meist virtuel- tungen steigen jeweils und werden in der folgen- le, Lobby-Schlacht in Brüssel und in den Mit- den Übersicht verständlich dargestellt: gliedsstaaten. Auf höchster Ebene versuchten die Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte Tech-Giganten, allen voran Google, mit einer sehr sorgfältigen, aber zum Teil aggressiven, Kampag- Mit einem „notice and action“-Mechanismus (Be- ne gegen eine härtere Regulierung digitaler Platt- nachrichtigungsmechanismus) soll es den Nutze- formen vorzugehen. rinnen und Nutzern erlaubt sein, als illegal erach- tete Inhalte im Internet zu kennzeichnen und die Nach mehrmaliger Verschiebung wurde das lang Plattformen darüber in Kenntnis zu setzen. Zu- erwartete Mammutpaket, bestehend aus DSA dem sollen die Plattformen mit sogenannten und DMA, am 15. Dezember 2020 veröffentlicht. „Trusted Flaggern“ („vertrauenswürdigen Hin- weisgebern“) zusammenarbeiten. Viele Plattfor- men setzten bereits Trusted Flagger ein, die im
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Klartext Europa Januar 2021 3 3 besten Fall die notwendige Expertise haben, ille- Verpflichtungen für sehr große Plattformen gale Inhalte zu erkennen. Sehr große Plattformen sind verpflichtet, eine jährliche Risikobewertung (Artikel 26) durchzu- führen, um systemische Risiken zu erkennen und Was sind illegale Inhalte? Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine sehr schließlich gezielte Korrekturmaßnahmen vorzu- weit gefasste Definition von illegalen Inhal- nehmen. Im Zuge dessen sollen sie einer Be- ten, Produkten und Diensten. Hassreden, richtspflicht nachkommen, d.h. sie müssen erklä- terroristische Inhalte, rechtswidrige diskri- ren, was sie beispielsweise gegen Desinformation minierende Inhalte, Material über sexuellen tun und, wie sie zwischen legalen und illegalen Missbrauch von Kindern, nicht- Inhalten unterscheiden. einvernehmliche Weitergabe von privaten Zugriff für die Forschung auf die Kerndaten Bildern, Online-Stalking, den Verkauf von gefälschten Produkten und die nicht autori- Große digitale Plattformen werden zudem ver- sierte Nutzung von urheberrechtlich ge- pflichtet, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft- schütztem Material oder Aktivitäten werden lern Zugang zu Daten für Untersuchungen zu im DSA-Vorschlag explizit genannt. gewähren, um zum Beispiel Risiken nachvollzie- hen zu können und die Einhaltung der Regelun- gen zu überprüfen. Die Plattformen können nicht für illegale Inhalte haftbar gemacht werden, solange sie keine Beaufsichtigungsstrukturen Kenntnis von diesem Content auf ihrer Plattform Die Mitgliedsstaaten müssen sogenannte unab- hatten. Es folgen außerdem keine Konsequenzen, hängige Digital Service Coordinator (Koordina- sofern der Plattformbetreiber unverzüglich han- toren für digitale Dienstleistungen) ernennen, die delt und die Inhalte entfernt oder den Zugang die Durchsetzung der Verordnung auf nationaler sperrt. Die Plattformen sollen nun erklären, was Ebene überwachen und ebenfalls einen jährli- und warum sie bestimmte Inhalte löschen. chen Bericht vorlegen sollen. Die genaue Ausge- Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit ge- staltung dieser Kontrollbehörde ist noch unklar, werblicher Nutzer aber sie ist womöglich mit den Datenschutzbe- hörden vergleichbar. Im Rahmen dieser Kontrolle Online-Marktplätze müssen die Identität der sollen alle sechs Monate die Anzahl der Nutzerin- Händler vor deren Zulassung prüfen. Unterneh- nen und Nutzer einer Plattform überprüft wer- men aus nicht EU-Ländern brauchen außerdem den. Überschreitet die Plattform die 45-Millionen- einen rechtlichen Vertreter in der EU. Dadurch User-Marke, zählt der Anbieter zu einer „großen sollen Verkäufer illegaler Waren schneller und digitalen Plattform“ und obliegt weiteren Regulie- effektiver aufgespürt werden. rungen. Die Koordinatoren haben außerdem das Wirksame Schutzvorkehrungen für die Nutzer Recht, Daten anzufordern, die zur Überwachung und Bewertung der Durchsetzung notwendig Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, sind. Entscheidungen der Plattformen zur Moderation von Inhalten (content moderation), beispielsweise Darüber hinaus soll eine unabhängige Berater- die Sperrung eines bestimmten Inhaltes, anzu- gruppe von Koordinatoren namens „European fechten. Dafür müssen den Usern Informationen Board for Digital Services“ zur Beaufsichtigung und Erklärungen zu den Algorithmen und Ent- geschaffen werden. Dieses Gremium ist für eine scheidungen verständlich dargelegt werden. europaweite harmonisierte Anwendung des DSA zuständig und soll die nationalen Koordinatoren Erhöhung der Transparenz von Online- und die Kommission beraten sowie diese bei der Plattformen Aufsicht von großen digitalen Plattformen unter- Nutzerinnen und Nutzer sollen nachvollziehen stützen. können, warum ihnen bestimmte Inhalte ange- Konsequenzen zeigt werden. Die content moderation, Online- Werbung und verwendete Algorithmen der Onli- Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Jahres- ne-Plattformen müssen transparent gemacht umsatzes dürfen bei Verstößen als Strafe ver- werden. hängt werden. Sollten die digitalen Dienstleister den Kontrollbehörden falsche oder irreführende Informationen zur Verfügung gestellt haben,
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Klartext Europa Januar 2021 4 4 kann die Strafe bis zu einem Prozent des Jahres- führt wird, als zum Beispiel die Urheberrechts- umsatzes betragen. verordnung. Dennoch sind sich die meisten Mit- gliedsstaaten grundsätzlich in puncto Bekämp- Analyse fung illegaler Inhalte im Internet einig. Schwieri- ger wird es dagegen in der Debatte um den DMA: Ist der DSA die neue Verkehrsampel im digitalen Das Gesetzesvorschlag zur Marktkontrolle sieht Raum? Bei der Vorstellung des DSA/DMA-Pakets Regulierung zur Einschränkungen der Markt- sagte Margrethe Vestager, dass „wir Regeln ma- macht großer digitaler Unternehmen vor. Unter chen müssen, um Ordnung in dieses Chaos zu dem DMA drohen sogar Strafen von bis zu zehn bringen“ und verglich die gegenwärtige Situation Prozent des Jahresumsatzes. Eine mögliche Zer- mit der Aufstellung der ersten Verkehrsampel in schlagung des Unternehmens brachte die Kom- Cleveland vor etwa hundert Jahren. mission ebenfalls ins Spiels. Die großen digitalen Der DSA ist ohne Zweifel ein sehr umfassender US-Konzerne bringen sich bereits jetzt für die und sorgfältig ausgearbeiteter Vorschlag, der Fortführung der Lobbyschlacht in Stellung. neue Regeln zum Schutz aller Beteiligten vorsieht. Seit der Wahl des neuen US-Präsidenten, Joe Wie zu erwarten, bleiben die Grundprinzipien Biden wird häufig von einem Neuanfang der bestehen und geltende Regelungen, wie die Da- transatlantischen Beziehung gesprochen. Ist tenschutzgrundverordnung (DSGVO), sollen er- dieser Neuanfang nun in Gefahr? Die US. Cham- gänzt werden. Aus deutscher Sicht lässt sich der ber of Commerce (US-Handelskammer) ließ mit Kommissionsvorschlag als Erfolg werten. Mit Blick einer Reaktion nicht lange auf sich warten und auf die Vorschläge lassen sich Parallelen, wie äußert ihre Sorge über die zukünftigen US-EU beispielsweise die Transparenzberichte zum Beziehungen. „Es scheint, als wolle Europa erfolg- deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz finden. reiche Unternehmen bestrafen, die viel in das In den weiteren Verhandlungen ist es nun ent- Wirtschaftswachstum und die Erholung Europas scheidend, dass die EU nicht hinter den Stan- investiert haben", sagte der Vizepräsident der dards des NetzDG zurückbleibt. Handelskammer. Auf Seiten der Kommission Das Inkrafttreten des Gesetzes liegt allerdings bemüht man sich, den Vorwurf aus dem Weg zu noch in weiter Ferne. Frankreich kündigte einen räumen. Es sei vielmehr ein Zufall, und sollten Tag nach der Veröffentlichung des Pakets an, eine zukünftig große Tech-Unternehmen aus anderen Einigung während der französischen EU- Ländern im europäischen Binnenmarkt tätig sein, Ratspräsidentschaft (1. Halbjahr 2022) anzustre- bestehen selbstverständlich die gleichen Regeln, ben. Andere sprechen wiederum von einem sehr so die Argumentation der Kommission. viel späteren Zeitpunkt. Der Kommissionsvor- Fest steht, dass der digitale Wandel die Zukunft schlag muss nun im Europäischen Parlament und der Europäerinnen und Europäer entscheidend im Rat verhandelt und abgestimmt werden. Die bestimmen wird. Der digitale Raum birgt großes Berücksichtigung der Initiativberichte der EP- Potential und die Möglichkeiten scheinen gerade- Ausschüsse könnte von Vorteil sein, aber trotz zu unbegrenzt. Daher ist es umso wichtiger, dass des überwiegend großen Lobs seitens des Parla- die europäischen Werte die Grundlage für Euro- ments, wurde bereits parteiübergreifend Nach- pas Digitalisierung bilden. Der vorgeschlagene besserungsbedarf angekündigt. Es wird ein lan- harmonisierte Rechtsrahmen für digitale Platt- ger und arbeitsintensiver Weg sein, was bei die- formen ist die Grundvoraussetzung für ein zu- sem großen Gesetzesvorhaben nicht unüblich künftiges innovatives und wettbewerbsfähiges und auch notwendig ist. Die Debatte um den Europa und lässt die tatsächliche Vollendung Digital Service Act wird höchstwahrscheinlich die eines digitalen europäischen Binnenmarkts greif- nächsten zwei oder drei Jahre andauern, und es bar nahe erscheinen. bleibt zu hoffen, dass sie weniger polarisiert ge-
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Klartext Europa Januar 2021 5 5 Mit dem neuen Format Klartext.Europa wird das Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung ak- tuelle und relevante europapolitische Themen aufgreifen, Projekte erläutern und verständlich dar- stellen. Unser Ziel ist es, aktuelle europapolitische Themen verständlich zusammenzufassen, den Hintergrund und die Entwicklung zu beschreiben, Maßnahmen und Ziele präzise darzustellen, relevante Aspekte zu analysieren und über komplexe EU-Themen Klartext zu sprechen. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Dr. Hardy Ostry Leiter Europabüro www.kas.de/bruessel hardy.ostry@kas.de Der Text dieses Werkes ist lizenziert unter den Bedingungen von „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international”, CC BY-SA 4.0 (abrufbar unter: https://creativecom mons.org/licenses/ by-sa/4.0/legalcode.de) www.kas.de
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