Der Familien-Kompass - Land Burgenland
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1 Das Bundesministerium für Familien und Jugend stellt sich vor.... 4 2 Elternbildung & Familienberatung ........................................................ 6 3 Schwangerschaft ..................................................................................... 8 4 Nach der Geburt ..................................................................................... 12 5 Vom Baby zum Schulkind ..................................................................... 16 6 Ein neuer Lebensabschnitt beginnt: Die Schulzeit ........................... 20 7 Kinder werden erwachsen .................................................................... 24 8 Pflichten und Rechte von Eltern in Österreich ................................. 28 9 Finanzielle Leistungen für Familien in Österreich ........................... 30 10 Vereinbarkeit von Familie und Beruf ................................................ 48 11 Familie und Arbeit ................................................................................ 50 12 Bei finanzieller Notlage ....................................................................... 56 13 Krisen meistern .................................................................................... 58 14 Familienreferate der Bundesländer ................................................. 62 Impressum Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Bundesministerium für Familien und Jugend Produktion: Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsgesellschaft mbH Gestaltung: JMC GmbH | Jeitler & Partner GmbH Fotos: BMFJ | Gettyimages | iStock | christianjungwirth.com Erscheinungsdatum: 07/2014 Bestellmöglichkeit: Internet: www.bmfj.gv.at/publikationen ISBN-Nr.: 978-3-902611-08-6 Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z.B. Internet oder CD-Rom. Irrtümer, Druck- und Satzfehler vorbehalten. 2
Wichtig ist uns, dass alle Familien einen guten und transparenten Überblick über alle Leistungen und Services des Familienministeriums haben. Der Famili- en-Kompass bietet die für Sie wichtigsten Informationen kompakt zusammen gefasst. Was ist bei der Geburt eines Kindes zu beachten, worauf darf beim Schulstart nicht vergessen werden, wie muss der Arbeitgeber bei Schwanger- schaft informiert werden, welche finanz iellen Leistungen sind wann und wie ver- Sehr geehrte Damen und Herren! fügbar. Ebenfalls erhalten Sie wertvolle Hinweise zum Thema Vereinbarkeit von „Mehr Kinder in den Familien – mehr Familie und Beruf und zahlreiche Service- Familien in der Gesellschaft“ – unter angebote, die Ihnen bei Fragen oder auch diesen Titel haben wir unsere Familien- in Notsituationen Unterstützung bieten politik gestellt. Mit einem breiten können. Maßnahmenpaket wie dem Ausbau der Kinderbetreuung in den kommenden Ich wünsche Ihnen eine informative Jahren und direkter finanzieller Unter- Lektüre! stützung für Familien, zum Beispiel das Ihre Kinderbetreuungsgeld oder das Schul- startgeld, unterstützen wir nachhaltig. Dr. Sophie Karmasin Bundesministerin für Familien und Jugend 3
1. Das Bundesministerium für Familien und Auf unserer Website www.bmfj.gv.at Jugend stellt sich vor finden Sie einen Überblick über Beihilfen, Förderungen und Arbeitspro- jekte sowie wichtige Formulare zum Ausdrucken oder kostenlose Broschüren zum Bestellen. Bundesministerium für Familien und Jugend Das Familienservice informiert Sie über: Franz-Josefs-Kai 51 • Kinderbetreuungsgeld und Beihilfe zum 1010 Wien Kinderbetreuungsgeld Tel.: +43-1-71100 • Familienbeihilfe und Mehrkindzuschlag • Schüler- und Lehrlingsfreifahrt • Familienhärteausgleich und Familienhospizkarenz-Härteausgleich • Elternbildung • Familienberatungsstellen# Kontakt: familienservice@bmfj.gv.at oder 0800 240 262* (Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr) 4
Beratung bei Erziehungsfragen, familiären Problemen und in Krisensituationen bieten die Stellen der Familienberatung. Kinder- und Jugendanwaltschaft des www.familienberatung.gv.at Bundes – sie fungiert als Ansprech- Auf www.bmfj.gv.at finden Sie zusätz- stelle für Fragen, Anliegen und Prob- lich spezielle Online-Kalkulationsange- Andere Servicestellen des Familien- leme junger Menschen, sie vermittelt bote zur Berechnung Ihrer Ansprüche. und Jugendministeriums erreichen Sie bei Konflikten und bietet Kindern Der Kinderbetreuungsgeld-Rechner, unter folgenden Adressen bzw. Service- und Jugendlichen rasch und unbüro der Familienbeihilfen-Rechner und der nummern*: kratisch Beratung und Unterstützung in Hospiz-Rechner bieten Ihnen Entschei- schwierigen Situationen. dungshilfe und die Möglichkeit wichtige Medien-Jugend-Info – www.kinderrechte.gv.at/ Leistungen des Familien- und Jugend zu Fragen rund um Medienkompetenz, kinder-und-jugendanwaltschaft ministeriums vorab online zu berechnen. Computerspiele etc. oder 0800 240 264* mji@bmfj.gv.at oder 0800 240 266* Informationen zu Erziehungsthemen für alle Lebensphasen, Tipps für den Erziehungsalltag sowie Austausch mit anderen Eltern bietet die Elternbildung unter www.eltern-bildung.at *kostenlos aus ganz Österreich 5
2. Elternbildung & Familienberatung Familienberatung In Österreich gibt es rund 400 Fami- lien- und Partnerberatungsstellen von Elternbildung Das Bundesministerium für Familien unterschiedlichsten Trägerorganisati- und Jugend unterstützt verschie- onen, die aus dem Budget des Bundes- Wenn Sie sich über die aktuelle Entwick- dene gemeinnützige Träger wie ministeriums für Familien und Jugend lungsphase Ihres Kindes informieren, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganis gefördert werden. Ihren persönlichen Erziehungsstil ationen, öffentliche und private weiter entwickeln, aber auch eventu- Initiativen. Sie erhalten alle weiteren In den meisten Beratungsstellen stehen ell auftretende Probleme frühzeitig Informationen im Internet oder unter Teams von Spezialist/innen zur Verfü- erkennen möchten, um eine geeignete der kostenlosen Telefonnummer des gung wie z.B. Ärzt/innen, Sozialarbeiter/ Hilfestellung in Anspruch nehmen zu Familienservice. innen, Ehe- und Familienberater/innen, können, beachten Sie auch das Angebot 0800 240 262 Jurist/innen, Psycholog/innen oder der österreichischen Elternbildungs www.eltern-bildung.at Pädagog/innen. einrichtungen. Die Beratung ist grundsätzlich anonym, kostenlos und unabhängig von Alter und Geschlecht. 6
Die Beratungsstellen beantworten Fragen und helfen bei Problemen zu verschiedensten Themen: Beratung von Eltern vor • Familienplanung bzw. einvernehmlicher Scheidung Empfängnisregelung • wirtschaftliche und soziale Belange, Für die verpflichtende Beratung von die werdende Mütter betreffen Eltern vor einvernehmlicher Scheidung • Fragen, die alleinstehende Mütter/ Die Adressen der Beratungsstellen steht ein umfassendes Angebot an Väter haben erfahren Sie beim Familienservice geeigneten Berater/innen bereit. • Konflikte durch eine ungewollte unter der kostenlosen Servicenummer www.kinderrechte.gv.at/beratung/ Schwangerschaft 0800 240 262 oder Sie können sie im • rechtliche und soziale Fragen, die in Internet herunterladen. der Familie auftreten können www.familienberatung.gv.at • Fragen zu Sexualität und Partnerschaftsbeziehungen • Erziehungsfragen • Psychische Schwierigkeiten • Generationskonflikte 7
3. Schwangerschaft Mutter-Kind-Pass: Vorsorgeuntersuchungen Die Schwangerschaft ist eine Zeit der Veränderung und der Vorbereitung auf Der Mutter-Kind-Pass dokumentiert ein neues Familienmitglied. Auf der wichtige Untersuchungen und Homepage des österreichischen Fami- Gesundheitsdaten im Verlauf der Mit Hilfe des Mutter-Kind-Passes lienministeriums finden Sie Wissens- Schwangerschaft und nach der Geburt sind Ärztinnen, Ärzte und Hebam- wertes rund um Schwangerschaft und bis zum vierten Lebensjahr des Kindes. men über wichtige Gesundheitsda- Geburt. ten informiert. Das ist besonders in www.bmfj.gv.at Grundsätzlich hat jede schwangere Frau einem Notfall wichtig. Deshalb sollten mit Wohnsitz in Österreich Anspruch auf schwangere Frauen den Mutter-Kind- Bis zur Geburt Ihres Kindes sind viele einen Mutter-Kind-Pass. Das Dokument Pass immer mitführen. wichtige organisatorische Dinge zu ist eine wichtige Stütze, um alle Vor- regeln und zu beachten. sorgetermine während der Schwanger- schaft und danach im Auge zu behalten. 8
! Achtung! Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztlichen Bestätigungen im Mutter- Kind-Pass nachzuweisen! (Details siehe Kapitel 9 „Finanzielle Leistungen“ / Stichwort „Kinderbetreuungsgeld“) 9
Dienstgeber informieren Für unselbstständig Beschäftigte: Anmeldung zur Geburt Informieren Sie Ihren/Ihre Dienstge- ! ber/in, sobald Sie von der Schwanger- schaft erfahren, damit er/sie die gesetz- Für die Geburt im Krankenhaus Ihrer Wahl ist eine Anmeldung von Vorteil. Achtung! lichen Mutterschutzbestimmungen Da jedes Krankenhaus seine eigenen Auf Verlangen des Dienstgebers/ der einhalten kann. zeitlichen Fristen hat, bis wann eine Dienstgeberin haben werdende Mütter Anmeldung möglich ist, sollten Sie sich eine ärztliche Bescheinigung über das Details dazu finden Sie im Kapitel 11 rechtzeitig informieren. Grundsätzlich Bestehen der Schwangerschaft und den „Familie und Arbeit“. ist im Krankenhaus eine stationäre oder voraussichtlichen Zeitpunkt der Entbin- ambulante Geburt möglich. Ambu- dung vorzulegen. lant entbinden heißt, dass die Mutter Selbstständig Erwerbstätige und ihr Baby einige Stunden nach der Geburt nach Hause entlassen werden. Selbstständig Erwerbstätige sollten Voraussetzung ist, dass keine weitere sich überlegen, in welchem Ausmaß Betreuung im Spital aus medizinischen sie weiterhin arbeiten können und sich Gründen notwendig ist. allenfalls eine Vertretung bzw. eine Betriebshilfe suchen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Sozialver- sicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bzw. an jene der Bauern. 10
Mutterschutz / Wochengeld / Betriebshilfe ! Nach den Bestimmungen des Mutter- Achtung! schutzgesetzes dürfen unselbstständig Als unselbstständig Beschäftigte oder erwerbstätige, werdende Mütter Bezieherin von Arbeitslosengeld oder jedenfalls ab dem Beginn der achten Notstandshilfe benötigen Sie für den Woche vor dem voraussichtlichen Antrag auf Wochengeld: Entbindungstag nicht mehr beschäf- • eine ärztliche Bestätigung über den tigt werden. Um in dieser Zeit keine Geburtstermin finanziellen Einbußen zu erleiden, erhal- • Arbeits- und Lohnbestätigung des/der ten sie von der zuständigen Kranken- Dienstgebers/Dienstgeberin bzw. kasse auf Antrag ein Wochengeld. • Bestätigung des AMS über bezogene Leistungen Geringfügig Beschäftigte, die selbstver- sichert sind, erhalten als Wochengeld einen fixen Tagesbetrag. Selbstständig Erwerbstätige und Bäu- erinnen haben grundsätzlich ab Beginn der 8. Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin Anspruch auf eine Betriebshilfe als Sachleistung bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Wochengeld. Weitere Details finden Sie im Kapitel 9 „Finanzielle Leistungen“. 11
4. Nach der Geburt 1. Babys erste Dokumente organisieren • Anzeige der Geburt durch das Das Baby ist da – und die Freude riesen- Krankenhaus bzw. die anwesenden groß! Die ersten Tage nach der Geburt Ärzte/innen oder Hebammen sind für viele Eltern eine ganz besondere • Innerhalb von einer Woche: Geburts Zeit. Eltern und Neugeborenes lernen urkunde bei dem Standesamt bean sich langsam kennen, vielleicht gibt tragen, das für den Geburtsort (z.B. es auch schon ältere Geschwister, die Standort des Spitals) zuständig ist. das neue Familienmitglied aufmerksam • Wenn die Eltern nicht verheiratet beobachten wollen. sind erfolgt beim Standesamt auch die Vaterschaftsanerkennung. Gemeinsam können die Eltern ! ! bestimmen, dass die Obsorge beiden zukommt. Achtung! Erledigen Sie diese Nicht vergessen: • Meldebestätigung am Hauptwohnsitz ersten vier Behördenwege, Auch wenn das Baby noch nicht lange des Neugeborenen („Meldezettel“) sobald es Ihnen möglich ist! auf der Welt ist, sind bereits einige • E-Card: Das Baby ist automatisch Bitte lesen Sie auf wichtige Formalitäten zu erledigen! bei Mutter und Vater mitversichert, www.help.gv.at nach, welche sofern diese krankenversichert sind. Unterlagen und Dokumente Sie Verständigen Sie die zuständige für die einzelnen Anträge mitbringen Krankenkasse, damit Ihr Baby eine müssen! E-Card bekommt. 12
beantragt. Anspruch auf Familienbeihilfe Im nächsten Schritt beantragen Sie besteht für alle Kinder bis zur Vollen- beim für Ihren Wohnsitz zuständigen dung des 18. Lebensjahres, darüber Standesamt den Staatsbürgerschafts- hinaus bis zur Vollendung des 24. nachweis für Ihr Kind. Wenn Ihr Kind Lebensjahres (in Ausnahmefällen bis mit Ihnen ins Ausland reist, braucht es zur Vollendung des 25. Lebensjahres), einen eigenen Reisepass. Dieser kann wenn die Kinder eine Berufsausbildung bei den Bezirkshauptmannschaften oder absolvieren. dem zuständigen Magistrat beantragt werden. Wichtig: Um die Identität des Für die Antragstellung brauchen Sie: Kindes eindeutig feststellen zu können, • das ausgefüllte Antragsformular muss das Kind bei der Antragstellung • die Geburtsurkunde des Kindes persönlich anwesend sein. Das gilt auch • den Meldezettel des Kindes für Babys und Kleinkinder. Bis zum 2. • den Meldezettel der Antragstellerin/ Geburtstag des Kindes ist der Reisepass des Antragstellers kostenlos. • Nichtösterreichische Staatsbürger zusätzlich: Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. 2. Antrag auf Familien- beihilfe stellen TIPP: Wer Familienbeihilfe bezieht, ist Sie haben Anspruch auf Familienbei- Entscheidung der Familie. Allerdings hilfe für Ihr/e Kind/er, wenn Sie Ihren entfällt die Geschwisterstaffelung, Lebensmittelpunkt in Österreich haben wenn bei mehreren Kindern nicht und mit dem Kind in einem gemein derselbe Elternteil für alle Kinder die samen Haushalt leben. Die Familien- Familienbeihilfe bezieht! beihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt 13
3. Antrag auf Kinder- ! Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel: betreuungsgeld stellen Achtung! • den vollständig ausgefüllten Antrag Überlegen Sie gut, für welche Variante im Original Bei der zuständigen Krankenkasse des Kinderbetreuungsgeldes Sie sich • die Geburtsurkunde kann frühestens am Tag der Geburt entscheiden. Die Bezugsvariante kann das Kinderbetreuungsgeld beantragt nach der Beantragung grundsätzlich Das Kinderbetreuungsgeld kann von werden. nicht mehr geändert werden! Vater oder Mutter beantragt werden. Die Antragstellung kann nicht nur persön- Eltern können aus zwei Systemen mit lich, sondern auch auf dem Postweg insgesamt fünf verschiedenen oder elektronisch erfolgen, z.B. über Bezugsvarianten wählen. FinanzOnline https://finanzonline.bmf.gv.at/fon Grundsätzlich unterscheidet man das pauschale und das einkommens abhängige Kinderbetreuungsgeld. Details finden Sie im Kapitel 9 „Finanzielle Leistungen“. ! Achtung! Die arbeitsrechtliche Karenz endet unabhängig von der Länge des Bezuges von Kinderbetreuungs- geld spätestens mit dem zweiten Geburtstag des Kindes. 14
Selbstständige Erwerbstätige und Bäuerinnen: Werdende Mütter haben 6. Mutter-Kind-Pass- spätestens am Beginn des dritten Untersuchungen vereinbaren 4. Dienstgeber informieren Monats vor der voraussichtlichen Ent- bindung dem Versicherungsträger ein Kontaktieren Sie spätestens anläss- Ab Beginn der 8. Woche vor dem vor- ärztliches Zeugnis über den voraussicht- lich der Geburt Ihres Babys einen/eine aussichtlichen Geburtstermin bis zu 8 lichen Geburtstermin vorzulegen. Kinderarzt/Kinderärztin. In den ersten Wochen nach der tatsächlichen Geburt Lebensmonaten müssen Sie ca. alle 6 (bzw. 12 Wochen bei Frühgeburten, Wochen mit dem Baby zu den vorgese- Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt- entbindungen) befinden sich unselbst- ! henen Untersuchungen gehen, die der Arzt im Mutter-Kind-Pass Ihres Kindes ständig erwerbstätige Frauen im Achtung! vermerkt. Mutterschutz. (Informationen dazu in Wenn Sie die Karenz nicht bis spätes- Kapitel 11 „Familie und Arbeit“). Wäh- tens zum letzten Tag der Mutterschutz- rend dieser Zeit dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden. zeit melden, haben Sie auch keinen Anspruch darauf! (Kinderbetreuungs- ! Unselbstständig Beschäftigte: geld können Sie dagegen bis 6 Monate Achtung! werdende Mütter haben ihrem Dienst- rückwirkend beantragen.) Der Nachweis über die ersten 10 geber/ihrer Dienstgeberin von ihrer durchgeführten Untersuchungen ist bis Schwangerschaft und den voraussicht- zu einer bestimmten Frist zu erbringen. lichen Geburtstermin Mitteilung zu 5. Wochengeld verlängern Wenn dieser Nachweis fehlt, wird das machen. Innerhalb der Mutterschutzzeit Kinderbetreuungsgeld – abhängig von nach der Geburt ist dem Dienstgeber/ Um auch nach der Geburt das der gewählten Variante – ab einem der Dienstgeberin auch die Dauer der Wochengeld weiterhin beziehen zu bestimmten Zeitpunkt gekürzt. Details Karenz (= arbeitsrechtliche Freistel- können, sind der Krankenkasse eine dazu finden Sie im Kapitel 9 „Finanzielle lung) bekannt zu geben. Geburtsurkunde und eine Bescheinigung Leistungen“ unter dem Stichwort des Spitals vorzulegen. „Kinderbetreuungsgeld“. 15
In dieser Lebensphase eines Kindes ist die Entscheidung für die richtige Kinder- betreuung ein ganz wichtiges Thema. Das Angebot von Kinderbetreuungsein- richtungen in Österreich ist vielfältig. Was wohl alle Eltern in Bezug auf Kinderbetreuung gemeinsam haben, ist 5. Vom Baby der Wunsch, das Kind in guten Händen zu wissen. Die Entscheidung, ob das eigene Kind bis zum Kindergarteneintritt zum Schulkind zu Hause betreut wird oder durch eine außerhäusliche Betreuungsperson/ -ein- richtung, trifft jede Mutter/ jeder Vater ganz nach individuellen Maßstäben. 16
Kinderbetreuungs- einrichtungen in Österreich Einen österreichweiten Überblick über Die Regelung der Rahmenbedingungen Betreuungsangebote und Beratung bei für Kinderbetreuung fällt in die Kom- Betreuungsfragen bietet petenz der einzelnen Bundesländer. www.kinderbetreuung.at Anzahl, Öffnungszeiten und Kosten können daher unterschiedlich sein. ! Die wichtigsten Kinderbetreuungs Achtung! angebote sind: Die Betreuung in der gewohnten häus- Kinderbetreuungskosten sind unter • Tagesmütter/-väter lichen Umgebung ist nicht zwingend bestimmten Anspruchsvoraussetzungen • Spielgruppen an direkte Verwandte wie Eltern oder steuerlich absetzbar (siehe Seite 44). • Kinderkrippen (Kleinkindkrippen, Großeltern gebunden. Auch für Babysit- Krabbelstuben) ter, Aupairs oder Leihgroßeltern ist es • Kindergärten üblich, die Kinder zu Hause zu beauf- • Horte sichtigen. 17
Seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 ist der halbtägige Kindergarten- besuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollen- det haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien und schulfreien Tage) verpflichtend. Die Besuchspflicht beginnt mit dem 1. Schultag des Schuljahres. 18
„Das Ziel des verpflichtenden, kostenlosen Kinder- gartenjahres ist, Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmögliche Chancen für ihren Infos hierzu finden Bildungsweg zu bieten und die Basis für ein erfolg- Sie auch unter reiches, lebensbegleitendes Lernen zu schaffen. www.eltern-bildung.at In diesem Jahr vor Schuleintritt werden die Kinder von den Kindergartenpädagog/innen optimal unter- stützt und auf die Herausforderungen der bevorste- henden Lebensphase – der Schulzeit – vorbereitet.“ Dr. Sophie Karmasin Bundesministerin für Familien und Jugend 19
6. Ein neuer Lebens- abschnitt beginnt: Die Schulzeit Der Beginn der Schulzeit ist für Eltern und Kinder wohl einer der spannends- ten Momente im gemeinsamen Leben. Die meisten Kinder freuen sich bereits Um dem Schulstart möglichst gelassen auf die Schule. Fördern Sie diese Vor- zu begegnen, können Sie die letzten freude und bereiten Sie Ihr Kind auf den Monate vor dem Schuleintritt bereits Schulalltag vor. Erzählen Sie, was es in für eine sanfte Vorbereitung auf die der Schule alles lernen wird und wozu Schulzeit nutzen. dieses Wissen im Alltag genutzt werden kann. Sprechen Sie auch über andere positive Aspekte wie neue Freund/innen, ! Sport und Bastelspaß. Achtung! Die allgemeine Schulpflicht besteht Keinesfalls sollte man Kindern mit der für alle Kinder, die sich dauerhaft in Hat Ihr Kind bis zum 31. August Schule drohen. Ein möglichst positiver Österreich befinden. seinen 6. Geburtstag, ist es mit Eindruck von der Schule erleichtert den 1. September des gleichen Jahres Schulstart. schulpflichtig. 20
Was passiert nach der Volks- schule – der Schulwechsel Folgende Leistungen stellt das BMFJ Das abstrakte Denken wird weiter allen Schüler/innen beziehungsweise ausgebildet, Ihr Kind kann jetzt in Schulen zur Verfügung: Problemlösungssituationen komplexe Zusammenhänge erkennen und bewäl- tigen. Auch das Sprachverhalten der Jugendlichen ändert sich. Die Kinder Schulbuchaktion lernen, schwierige Satzkonstruktionen zu bilden und der Wortschatz erwei- Die Schulbuchaktion stattet Schüler/ tert sich nahezu sprunghaft. Mit der innen mit den notwendigen Unter- Zunahme der geistigen Leistungsfähig- richtsmitteln unentgeltlich aus. So keit entwickelt sich die Fähigkeit, auf haben alle Schüler/innen den gleichen längere Sicht zu organisieren und zu Zugang zu Bildung und auch die Eltern planen, diese Pläne zielstrebig zu verfol- werden finanziell entlastet. Anspruch Fällt der Geburtstag Ihres Kindes gen und aus Fehlern zu lernen. darauf haben alle Schüler/innen, die zwischen den 1. September und eine Schule im Inland besuchen bzw. 31. Dezember, ist es erst im darauf In der 4. Klasse Volksschule geben die im Inland ihre Schulpflicht erfüllen. Die folgenden Jahr schulpflichtig, in Lehrer/innen, die das Kind nun über Schulbücher, die in das Eigentum der manchen Fällen kann das Kind aber einige Jahre beobachtet und begleitet Schüler/innen übergehen, werden von bereits früher eingeschult werden. haben, Eltern und Erziehungsberech- den Schulen angeschafft und am Beginn tigten eine Empfehlung zum weiteren des Schuljahres verteilt. Die Schulpflicht endet mit dem neun- Bildungsweg. Mitte dieses Schuljahres ten Schuljahr am Tag vor Beginn der melden Sie Ihr Kind in der weiterführen- Sommerferien. den Schule an. 21
Der Freifahrausweis kann jetzt direkt beim örtlichen Verkehrsverbund oder seinen Ausgabestellen gegen einen Freifahrten im pauschalen Selbstbehalt von 19,60 öffenlichen Verkehr Euro erworben werden. Sofern für die Schulbusse – Schülerfreifahrt verbundinterne Abwicklung der Freifahr- im Gelegenheitsverkehr Die Schülerfreifahrt in Österreich für ten Anträge erforderlich sind, werden Schüler/innen und Lehrlinge ist eine diese den Schulen vom jeweiligen Wenn es kein öffentliches Verkehrs Leistung des Bundes. Dadurch wird Verkehrsverbund zur Verfügung gestellt mittel gibt, springt die Gemeinde mit Schüler/innen und Lehrlingen, für die bzw. auch direkt ausgegeben. sogenannten „Schulbussen“ ein, die österreichische Familienbeihilfe bezogen durch das BMFJ finanziert werden. wird, bis zum 24. Lebensjahr die Fahrt Statt des bisherigen Freifahraus Diese Schulbusse werden dann ein- mit öffentlichen Verkehrsmitteln weises kann auch ein für den jeweiligen gesetzt, wenn den Schüler/innen für zwischen ihrem inländischen Wohn- Verbundbereich gültiges Netzticket für einen Schulweg von 2 Kilometern oder ort und der Schule oder dem Ausbil- Schüler/innen, Lehrlinge und Teilneh- mehr pro Richtung ein öffentliches dungsplatz finanziert. mer/innen am freiwilligen sozialen Jahr Verkehrsmittel überhaupt nicht zur (z.B. das „TOP-Jugendticket“ im VOR) Verfügung steht oder die Wartezeiten erworben werden, wenn die Wohnung zu lange wären. Seit dem Schuljahr oder die Schule bzw. der Ausbildungs- 2006/07 besteht auch die Möglichkeit, platz in diesem Verbundbereich liegen. eine zusätzliche Fahrt zum Ende Dafür ist eine geringe Aufzahlung auf der Nachmittagsbetreuung an den den vom Verkehrsverbund festgelegten Schulen einzurichten und über das Preis dieses Tickets erforderlich Familienministerium zu finanzieren. Als (insgesamt zwischen 60 und 96 Euro). Eigenanteil pro Schüler/in und Schuljahr Nähere Auskünfte dazu gibt es im ist ebenso ein Pauschalbetrag von 19,60 Internet auf der Webseite des jeweiligen Euro zu leisten. Verkehrsverbundes. 22
Heimfahrtbeihilfe für Schüler/ innen und Lehrlinge Schulfahrtbeihilfe Schüler/innen, die eine Schule an einem Wenn keine Schülerfreifahrt aufgrund anderen Ort als ihrem Wohnort besu- mangelnder Angebote in Anspruch chen und dazu unter der Woche am genommen werden kann, kann für einen Schulort oder in der Nähe davon in einer Schulweg von mindestens 2 Kilometern Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge Zweitunterkunft (z.B. in einem Inter- pro Richtung eine Schulfahrtbeihilfe nat) untergebracht sind, können für die beantragt werden. Für behinderte Wenn für Fahrten der Lehrlinge zwi- Fahrten zwischen dem Wohnort und der Kinder ist dies auch bei näherer Distanz schen Wohnung und Ausbildungsplatz, Zweitunterkunft eine Heimfahrtbeihilfe möglich. Diese Fahrtenbeihilfe steht die an mindestens 3 Tagen pro Woche beantragen. Gleiches gilt für Lehrlinge, auch zu, wenn im Lehrplan der Schule anfallen, keine Lehrlingsfreifahrt in die ihre Lehre an einem anderen Ort als ein Praktikum verpflichtend vorgese- Anspruch genommen werden kann, kann ihrem Wohnort machen und dazu unter hen ist und die Schüler/innen für einen für eine Wegstrecke von mindestens der Woche in einer Zweitunterkunft bestimmten Zeitraum täglich zu diesem 2 km pro Richtung eine Fahrtenbeihilfe wohnen. Praktikum fahren müssen. beantragt werden. Auch hier gibt es keine Mindeststrecke für Lehrlinge mit Die Höhe dieser Fahrtenbeihilfe beträgt Das entsprechende Antragsformular Behinderung. je nach Entfernung zwischen dem erhält man beim zuständigen Finanz- Hauptwohnort und der Zweitunter- amt oder auf der Webseite des Finanz kunft zwischen 19 und 58 Euro pro ministeriums. Monat. Sofern öffentliche Verkehrsmit- tel verfügbar sind, wird der Preis des Netztickets des jeweiligen Verkehrsver- bundes der Berechnung der Fahrten- beihilfe zugrunde gelegt. Das entspre- chende Antragsformular erhält man beim zuständigen Finanzamt oder auf der Webseite des Finanzministeriums. 23
7. Kinder werden erwachsen Wenn Kinder allmählich keine Kinder mehr sind, wenn die Pubertät langsam ihrem Höhepunkt zusteuert, sind so manche Konflikte im Elternhaus unaus- weichlich. Der Körper verändert sich und mit ihm das Seelenleben. Es ist eine Bei vielen Konflikten zwischen Zeit des Umbruchs, eine Zeit der großen heranwachsenden Jugendlichen und Sprünge. Innere und äußere Verände- ihren Eltern/ Bezugspersonen geht es rungen stürzen die jungen Menschen in um Themen, die den Jugendschutz Unruhe, die sich oftmals auf die ganze betreffen. Familie überträgt. Die Pubertät des eigenen Kindes ist für die Eltern ein ebenso neues Kapitel wie für die Heran- wachsenden selbst. 24
! Achtung! Jugendschutz in Österreich In Österreich ist der Jugendschutz betrifft viele Bereiche nicht einheitlich geregelt. Alle 9 Bun- desländer haben eigene Jugendschutz- • Ausgehzeiten gesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt • Rauchen und Alkohol immer das Gesetz jenes Bundeslandes, • jugendgefährdende Medien in dem sie sich gerade aufhalten. • Urlaub • auswärtige Übernachtungen • verbotene Orte u.v.m. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des österreichischen Bundeskanzleramtes. www.help.gv.at 25
Suchen Sie Unterstützung? Beachten Sie das Angebot der österrei- chischen Elternbildung und Familien- beratung. Alle Informationen bezüglich Elektronische Medien sind für Her- Elternbildung und Beratung erhalten Sie anwachsende besonders faszinierend, im Internet oder unter der kostenlosen bergen aber auch Risiken.Wie Kinder Telefonnummer des Familienservice. und Eltern am besten mit den möglichen 0800 240 262 Gefahren wie Cybermobbing, Kosten fallen oder Urheberrecht umgehen – www.eltern-bildung.at dazu finden Sie auf www.familienberatung.gv.at www.saferinternet.at wertvolle Hinweise. Eine detaillierte Auflistung finden Sie am Anfang dieser Broschüre in Kapitel 2 Die „Bundesstelle für die Positivprä- „Elternbildung & Familienberatung“. dikatisierung von Computer- und Konsolenspielen“ - kurz: BuPP – bietet unabhängige Information zu digitalen Spielen. Die Spieleliste der BuPP im Internet dient als Entscheidungshilfe für Eltern und Erziehende beim Spielekauf. Nähere Informationen auf www.bupp.at 26
Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich nach Ende der Schulpflicht: • Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) Die richtige Wahl der vermitteln neben einer erweiterten Ausbildung – Höhere Schule • Die Oberstufe der allgemeinbildenden Allgemeinbildung konkrete berufliche oder Lehre? höheren Schule vermittelt eine Qualifikationen im jeweiligen umfassende und vertiefende Fachbereich. Im Alter von 14 bis 16 Jahren hat Allgemeinbildung und führt mit • Die Lehre ist eine duale Ihre Tochter/ Ihr Sohn die allgemeine der Matura zur allgemeinen Berufsausbildung, die sehr Schulpflicht erfüllt und steht nun vor Hochschulreife. praxisorientiert überwiegend der Entscheidung, weiter die Schule zu • Mit einem AHS-Abschluss sind in der in einem Betrieb und zu einem besuchen oder eine Lehre zu beginnen. Regel keine unmittelbaren beruflichen kleineren Teil in der Berufsschule Qualifikationen verbunden. erfolgt. Im Lehrbetrieb erlernt • Die berufsbildende höhere Schule der Lehrling den gewählten Beruf ! (BHS) vermittelt eine vertiefende Allgemeinbildung und führt mit Matura anhand der praktischen Arbeit. In der Berufsschule wird das Achtung! ebenso zur Hochschulreife, gleichzeitig Allgemeinwissen vertieft und Die Dauer der allgemeinen Schulpflicht erwerben die Schüler/innen eine theoretisches Hintergrundwissen für in Österreich beträgt neun Schuljahre, abgeschlossene Berufsausbildung im den gewählten Beruf vermittelt. das heißt, dass die Schulpflicht mit dem jeweiligen Fachbereich. neunten/letzten Schuljahr am Tag vor www.ausbildungskompass.at Beginn der Sommerferien endet. 27
Bei allen Entscheidungen, die Eltern für ihre Kinder treffen, steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Das heißt nicht, dass alle Wünsche der Kinder erfüllt werden müssen! Gewalt darf in der Erziehung niemals angewendet werden. 8. Pflichten und Familienleben ist ein Miteinander – dazu gehören auch Regeln. Darüber hinaus Rechte von Eltern gibt es rechtliche Grundlagen, die für die Pflichten der Eltern Kindern gegenüber wichtig sind. in Österreich Eltern sind verantwortlich für: • die Gesundheit und die körperliche Entwicklung (Pflege) • den Schulbesuch, die Ausbildung und die Förderung der Fähigkeiten (Erziehung) • Vermögensverwaltung des Kindes • die rechtliche Vertretung etwa bei Vertragsabschlüssen oder vor Behörden 28
Unterhaltspflicht Obsorge Eltern müssen grundsätzlich gemein- sam für den Unterhalt des Kindes / Recht auf Geldleistungen Im Rahmen einer aufrechten Ehe der Kinder aufkommen. Sie leisten den sind beide Elternteile mit der Obsorge Unterhalt in Form von Naturalien (Woh- Eltern haben Anspruch auf verschiedene betraut. Unverheiratete Eltern können nen, Essen, Lebensmittel, Schulbedarf finanzielle Leistungen und steuerliche vor dem Standesamt bestimmen, etc.). Leben die Eltern getrennt bzw. sind Absetzmöglichkeiten für ihre Kinder. dass beide mit der Obsorge betraut sie geschieden, leistet der Elternteil, bei sind. Ansonsten hat nur die Mutter die dem das Kind nicht ständig wohnt, den In dem Kapitel 9 „Finanzielle Leistun- Obsorge. Die Eltern sollen sich in allen Unterhalt mit finanziellen Beiträgen. gen“ erhalten Sie weitere Informationen Belangen der Obsorge einigen und zu den Themen gemeinsam vorgehen. Es genügt jedoch, Jugendliche mit einem eigenen Ein- wenn ein Elternteil das Kind nach außen kommen haben weiterhin das Recht auf • Wochengeld / Betriebshilfe vertritt. Im Fall einer Scheidung sollen Unterhalt, wenn sie von ihrem Verdienst • Kinderbetreuungsgeld sich die Eltern einigen, ob beide oder nur nicht leben können und sich in einer • Familienbeihilfe und ein Elternteil die Obsorge hat. Gelingt Ausbildung befinden. Wenn das Kind Kinderabsetzbetrag dies nicht, entscheidet das Gericht, bzw. der/die Jugendliche nicht mehr zu • Leistungen, die über den wobei das Kindeswohl im Mittelpunkt Hause wohnt, müssen beide Elternteile Steuerausgleich beantragt werden steht. in Form von Geldleistungen für den können Unterhalt aufkommen, solange sie/er sich noch nicht selbst erhalten kann. 29
9. Finanzielle Leistungen für Familien in Österreich Das Wochengeld entspricht etwa dem Durchschnittseinkommen Wochengeld der letzten 3 Kalendermonate vor Leistungen bei Schwanger- Beginn des Beschäftigungsverbotes: schaft und Geburt Jedenfalls in den 8 Wochen vor dem Bei der Berechnung werden die gesetz- voraussichtlichen Geburtstermin bis lichen Abzüge und das Urlaubs- und Berufstätige Frauen, die ein Kind erwar- zum Ablauf von 8 Wochen (bzw. 12 Weihnachtsgeld berücksichtigt. Freie ten, haben in der Regel während der Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsge- Dienstnehmerinnen haben seit 2008 Zeit des Mutterschutzes Anspruch auf burten oder Kaiserschnittentbindungen) ebenfalls Anspruch auf ein einkommens finanzielle Unterstützung. nach der Geburt dürfen Frauen nicht abhängiges Wochengeld. beschäftigt werden. Mütter, die vor der Geburt unselbstständig erwerbstätig Bezieherinnen von Arbeitslosengeld waren, bekommen in dieser Zeit von Auch wenn die Mutter zu Beginn der ihrem/ihrer Dienstgeber/in kein Gehalt Schutzfrist Arbeitslosengeld oder eine ausbezahlt, sondern können bei der sonstige Leistung aus der Arbeitslosen- Krankenkasse Wochengeld beantragen. versicherung bezieht, besteht Anspruch auf Wochengeld. Es beträgt dann in der Regel 180 Prozent dieses letzten Leistungsbezuges. 30
Wochengeld aus Kinderbetreuungsgeld Geringfügig Beschäftigte als Pauschalvariante (egal, welche der Geringfügig beschäftigte Frauen haben Pauschalvarianten) = Wochengeld in nur dann einen Wochengeldanspruch, fixer Höhe von 26,15 Euro am Tag (also Betriebshilfe wenn sie sich zu ihrer geringfügigen rund 785 Euro im Monat). Beschäftigung selbst versichert hatten. Selbstständige und Bäuerinnen haben Das Wochengeld beträgt in diesem Fall Wochengeld aus einkommensabhängi- während der „Schutzfrist” Anspruch auf 8,65 Euro täglich (Wert für 2014). gem Kinderbetreuungsgeld = Wochen- eine Betriebshilfe. Das bedeutet, dass geld in der Höhe von 125 Prozent des ihnen eine geschulte und für die Ver- Wenn noch ein Baby kommt einkommensabhängigen Kinderbetreu- richtung der zu erbringenden Arbeiten Wer Kinderbetreuungsgeld bezieht und ungsgeldes bei erneuter Schwanger- geeignete Person zur Verfügung gestellt währenddessen wieder in den Mutter- schaft und Geburt. wird. Unter bestimmten Voraussetzun- schutz geht, bekommt dann Wochengeld gen können selbstständig erwerbstätige für ein weiteres zu erwartendes Kind, Wenn das Wochengeld nach der Geburt Frauen und Bäuerinnen aber stattdessen wenn schon bei der vorherigen Geburt geringer ist als das Kinderbetreuungs- Wochengeld beziehen. Dieses Wochen- (also für jenes Kind, für das gerade geld in der gewählten Auszahlungs- geld beträgt dann 51,20 Euro pro Tag Kinderbetreuungsgeld bezogen wird) variante (z.B. wegen geringfügiger (Wert für 2014). Anspruch auf Wochengeld bestanden Beschäftigung), so ruht das Kinder- hat. betreuungsgeld nur teilweise und der Differenzbetrag wird ausgezahlt. 31
Bezug nur für jüngstes Kind Kinderbetreuungsgeld gebührt immer für das jüngste Kind. Wird während Kinderbetreuungsgeld des Bezuges ein weiteres Kind gebo- ren, so endet der Bezug spätestens mit Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld der Geburt des jüngeren Kindes. Für besteht grundsätzlich ab Geburt eines Mütter, die wieder einen Anspruch auf Kindes. Im Falle eines Wochengeld-An- Wochengeld haben, ruht das Kinderbe- spruches ruht das Kinderbetreuungsgeld treuungsgeld grundsätzlich bereits mit bis zum Ende des Bezuges des Wochen- Beginn des Wochengeldanspruches vor geldes in der Höhe des Wochengeldes der Geburt des weiteren Kindes. Für (das gilt für beide Eltern). Väter ruht das Kinderbetreuungsgeld bei einem neuerlichen Wochengeldbezug ! der Mutter vor der Geburt des weiteren Kindes nicht. Achtung! Kinderbetreuungsgeld ist eine Geldleis- tung und unabhängig von arbeitsrecht- Wer hat Anspruch? lichen Ansprüchen wie z.B. Karenz! Die Dauer der Karenz und des Geldbezugs Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld müssen sich nicht decken. haben leibliche Eltern, Adoptiv- bzw. Pflegeeltern. Die Eltern können sich beim Bezug abwechseln. 32
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderbetreu- ungsgeld sind: Detailinformationen finden Sie in der Fachbroschüre „Kinderbetreuungsgeld“ • Anspruch und Bezug der des Bundesministeriums für Familien Familienbeihilfe für das Kind und Jugend. Für allgemeine Fragen • Lebensmittelpunkt von steht das Familienservice des Famili- antragstellendem Elternteil und Kind in enministeriums unter der kostenlosen Österreich Servicenummer 0800 240 262 zur • ein gemeinsamer Haushalt des Verfügung. Für spezielle Fragen wenden Elternteiles mit dem Kind und Sie sich bitte im Zuge der Antragstellung der gleiche Hauptwohnsitz von an Ihre zuständige Krankenkasse. beziehendem Elternteil und Kind • die Durchführung der ersten 10 TIPP: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Besuchen Sie auch • die Einhaltung der Zuverdienstgrenze unsere Internetseite! • für Nichtösterreicher/innen: zusätzlich www.bmfj.gv.at ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich (NAG-Karte bzw. EU-Anmeldebescheinigung) bzw. die Erfüllung bestimmter asylrechtlicher Voraussetzungen 33
Bitte beachten Sie: • Das Kinderbetreuungsgeld • Das Kinderbetreuungsgeld kann bis gebührt nur auf Antrag. zu 6 Monate rückwirkend beantragt • Zuständig ist jene Krankenkasse, bei werden. Wird im Anschluss an der Wochengeld bezogen wurde bzw. einen Wochengeldbezug noch ein 5 Kinderbetreuungsgeld- bei der man versichert ist bzw. zuletzt Resturlaub verbraucht, sollte in einem Varianten versichert war. Beratungsgespräch geklärt werden, ab • Wenn sich die Eltern beim Bezug welchem Tag ein Bezug der Leistungen Übersichtstabelle zu den 5 Kinderbe- abwechseln, muss auch der zweite sinnvoll ist, damit es nicht zu einer treuungsgeld-Varianten auf Seite 37 im Elternteil einen eigenen Antrag Überschreitung der Zuverdienstgrenze „Familien-Kompass“. ausfüllen und bei dessen zuständiger kommt. Krankenkasse abgeben. • Die Eltern können sich beim Bezug ! des Kinderbetreuungsgeldes 2-mal abwechseln (in Härtefällen öfter). ! Achtung! Es können sich grundsätzlich Achtung! Sie müssen sich beim ersten Antrag max. 3 Blöcke ergeben, wobei ein Eine Geburtsmeldung oder ein Antrag für eine Variante entscheiden. Diese Block mindestens 2 Monate dauern auf Wochengeld ersetzt niemals einen Wahl ist auch für den anderen Elternteil muss (Mindestbezugsdauer). Antrag auf Kinderbetreuungsgeld! bindend. Ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch beide Elternteile ist nicht möglich. 34
Pauschalvariante 2: 20 + 4 Folgende 5 Varianten • Bezugsdauer: bis zum 24. stehen zur Auswahl Lebensmonat (Bezug beider Elternteile), ein Elternteil bis maximal zum 20. Lebensmonat Pauschalvariante 1 (Langvariante): • Bezugshöhe: 20,80 Euro täglich 30 + 6 (rund 624 Euro monatlich) Mehrlinge: Einkommensabhängiges • Bezugsdauer: bis maximal zum 36. 10,40 Euro täglich pro weiteres Kinderbetreuungsgeld: Lebensmonat des Kindes (Bezug beider Mehrlingskind • Bezugsdauer: maximal bis zum Elternteile), ein Elternteil bis maximal 14. Lebensmonat (Bezug beider zum 30. Lebensmonat Pauschalvariante 3: 15 + 3 Elternteile), ein Elternteil maximal bis • Bezugshöhe: 14,53 Euro täglich (rund • Bezugsdauer: bis zum 18. zum 12. Lebensmonat. 436 Euro monatlich) Mehrlinge: Lebensmonat (Bezug beider • Bezugshöhe: 80 % des (fiktiven) 7,27 Euro täglich pro weiteres Elternteile), ein Elternteil bis maximal Wochengeldes, maximal 2.000 Euro Mehrlingskind zum 15. Lebensmonat monatlich. Wird der Tagesbetrag • Bezugshöhe: 26,60 Euro täglich (rund von 33 Euro (1.000 Euro monatlich) ! 800 Euro monatlich) Mehrlinge: 13,30 Euro täglich pro weiteres bei der Ermittlung der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes Achtung! Mehrlingskind unterschritten, besteht die Möglichkeit, Die Karenz endet spätestens mit dem auf Antrag bei der Krankenkasse auf 2. Geburtstag des Kindes. Wenn nichts Pauschalvariante 4: 12 + 2 das Pauschalmodell 12+2 mit 33 Euro anderes vereinbart wurde, müssen Sie • Bezugsdauer: bis zum 14. täglich (1.000 Euro) umzusteigen. am 2. Geburtstag Ihres Kindes wieder Lebensmonat (Bezug beider (Zum einkommensabhängigen den Dienst antreten, unabhängig davon, Elternteile), ein Elternteil bis maximal Kinderbetreuungsgeld gebührt kein dass Sie allenfalls noch 6 Monate zum 12. Lebensmonat Mehrlingszuschlag!) Kinderbetreuungsgeld bekommen. Bitte • Bezugshöhe: 33 Euro täglich (rund beachten Sie dabei die Zuverdienst 1.000 Euro monatlich) Mehrlinge: grenzen! 16,50 Euro täglich pro weiteres Mehrlingskind 35
TIPP: Härtefallregelung für Als Entscheidungshilfe für die Wahl Alleinerziehende der passenden Variante benutzen Sie Zusätzlich erfolgt immer eine Günstig- den kostenlosen Kinderbetreuungs- In bestimmten Härtefällen können keitsrechnung mit dem Steuerbescheid geld-Vergleichsrechner auf der Inter- Alleinerziehende den Kinderbetreu- aus dem Kalenderjahr vor der Geburt netseite des Bundesministeriums für ungsgeldbezug um 2 Monate über das des Kindes ohne Kinderbetreuungs- Familien und Jugend. höchstmögliche Ausmaß der jeweiligen geldbezug (für Geburten ab 1.1.2012 www.bmfj.gv.at Bezugsvariante, das einem Elternteil beschränkt auf das drittvorangegangene zusteht, verlängern. Kalenderjahr). Dadurch kann sich der Tagesbetrag noch erhöhen, nicht jedoch Mutter-Kind-Pass- Krankenversicherung reduzieren. Untersuchungen Während des Bezuges von Kinderbetreu- Voraussetzung für den Anspruch auf ein- Bei jeder Variante sind fünf Untersu- ungsgeld sind der beziehende Elternteil kommensabhängiges Kinderbetreuungs- chungen der werdenden Mutter und und das Kind krankenversichert. Eine geld ist die tatsächliche Ausübung einer die ersten fünf Untersuchungen des Mitversicherung des anderen Elternteils in Österreich sozialversicherungspflich- Kindes Voraussetzung für den Bezug von ist grundsätzlich möglich. tigen Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe. Monaten vor der Geburt/dem Mutter- Ansonsten wird ab dem schutz sowie kein Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in • 25. Lebensmonat (bei Variante 30 + 6) • 17. Lebensmonat (bei Variante 20 + 4) ! diesem Zeitraum (Arbeitslosengeld, Not- • 13. Lebensmonat (bei Variante 15 + 3) Achtung! standshilfe, Weiterbildungsgeld etc.). • 10. Lebensmonat (bei Variante 12 + 2) Wird mit dem/der Arbeitgeber/in eine das Kinderbetreuungsgeld halbiert. längere Karenz vereinbart als der Kin- Details zu den Anspruchsvoraussetzun- derbetreuungsgeld-Bezug dauert, muss gen für einkommenabhängiges Kinder- Beim einkommensabhängigen Kinder- man sich nach Auslaufen des Kinderbe- betreuungsgeld siehe Spezialbroschüre betreuungsgeld wird der Tagsatz ab treuungsgeldes bei dem/der Partner/in „Kinderbetreuungsgeld“. dem 10. Lebensmonat um 16,50 Euro mitversichern oder sich selbst kranken- reduziert (rund 500 Euro pro Monat). versichern. 36
Pauschalvariante Pauschalvariante Pauschalvariante Pauschalvariante einkommensabhängiges KBG 30 + 6 20 + 4 15 + 3 12 + 2 12 + 2 80 % vom Wochengeld; sonst 80 % von einem fiktiven Höhe des KBG Wochengeld; zusätzlich erfolgt ca. 436,– Euro ca. 624,– Euro ca. 800,– Euro ca. 1.000,– Euro pro Monat Günstigkeitsvergleich mit Steuer- bescheid aus dem relevanten Jahr; max. 2.000,– Euro Max. Bezugsdauer bis max. zum bis max. zum bis max. zum bis max. zum bis max. zum ein Elternteil 30. Lebensmonat 20. Lebensmonat 15. Lebensmonat 12. Lebensmonat 12. Lebensmonat Max. Bezugsdauer bis max. zum bis max. zum bis max. zum bis max. zum bis max. zum beide Elternteile 36. Lebensmonat 24. Lebensmonat 18. Lebensmonat 14. Lebensmonat 14. Lebensmonat Mind. Bezugsdauer 2 Monate 2 Monate 2 Monate 2 Monate 2 Monate pro Block mind. die letzten 6 Monate vor Erwerbstätigkeit Geburt/Mutterschutz Ausübung nein nein nein nein nötig? einer sozialversicherungspflichti- gen Erwerbstätigkeit 60% der Einkünfte 60% der Einkünfte 60% der Einkünfte 60% der Einkünfte 6.400,– Euro (entspricht etwa 14 Zulässiger des relevanten des relevanten des relevanten des relevanten mal der Geringfügigkeitsgrenze); Zuverdienst pro Kalenderjahres; Kalenderjahres; Kalenderjahres; Kalenderjahres; Kein Bezug von Leistungen aus der Kalenderjahr mind. 16.200,– Euro mind. 16.200,– Euro mind. 16.200,– Euro mind. 16.200,– Euro Arbeitslosenversicherung Zuschlag pro ca. 218,– Euro ca. 312,– Euro ca. 400,– Euro ca. 500,– Euro kein Zuschlag Mehrling + Monat 12 Monate je 12 Monate je 12 Monate je 12 Monate je Beihilfe zum KBG keine Beihilfe ca. 180,– Euro ca. 180,– Euro ca. 180,– Euro ca. 180,– Euro Sonderfall: Bezugs- 2 Monate zwischen 2 Monate zwischen 2 Monate zwischen 2 Monate zwischen 2 Monate zwischen verlängerung für 30. und 32. 20. und 22. 15. und 17. 12. und 14. 12. und 14. einen Elternteil im Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Härtefall 37
Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld Sie haben ein Baby und wollen trotz- dem Ihren Beruf weiter ausüben? Kein Problem, sofern dieser Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld unter einer bestimmten Grenze bleibt. Für jede Vari- ante des Kinderbetreuungsgeldes gibt es genau definierte Zuverdienstgrenzen: Überschreitung der Zuverdienstgrenze Variante pauschales Wird die zulässige Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeld überschritten, ist der Überschreitungs- Während Sie pauschales Kinderbe- betrag zurückzuzahlen. treuungsgeld bekommen, darf der Zuverdienst 60% der Einkünfte aus dem TIPP: Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kin- des betragen. Diese individuelle Zuver- ! Für die Berechnung Ihrer individ uellen Zuverdienstgrenze sowie dienstgrenze wird laut Steuerbescheid Achtung: für den laufenden Zuverdienst für das Jahr vor der Geburt des Kindes, Wechseln sich die Eltern beim Bezug können Sie den Kinderbetreuungs- in dem Sie kein Kinderbetreuungsgeld des Kinderbetreuungsgeldes ab, wird für geld-Vergleichsrechner bzw. den bezogen haben, berechnet (Für Gebur- jeden Elternteil eine eigene individuelle Online-Rechner auf der Internetseite ten ab 1.1.2012: Beschränkung auf das Zuverdienstgrenze berechnet. des Bundesministeriums für Familien drittvorangegangene Kalenderjahr). Beziehen beide Eltern abwechselnd und Jugend verwenden. Mindestens dürfen 16.200 Euro pro Kinderbetreuungsgeld kann sich die www.bmfj.gv.at Jahr dazuverdient werden. Steuerfreie höchstmögliche Bezugsdauer je nach Einkünfte (Ausnahmen: Arbeitslosen- gewählter Variante um 2 bis 6 Monate geld und Notstandshilfe) gelten nicht als verlängern. Zuverdienst. 38
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld ! Eltern und Alleinerziehende mit gerin- Achtung! gem Einkommen können für Kinder eine Die Rückforderung durch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld in Krankenkasse kann sich nicht nur an Höhe von 180 Euro pro Monat beantra- den beziehenden Elternteil, sondern gen. Die Beihilfe gebührt für maximal 12 auch an den anderen Elternteil oder den/ Kalendermonate ab Antragstellung. die Partner/in richten. Variante einkommensabhängiges Alleinerziehende dürfen in diesem Fall TIPP: Kinderbetreuungsgeld dann nicht mehr als 6.400 Euro zusätz- Weiterführende Informationsmög- Der beziehende Elternteil darf während lich im Kalenderjahr verdienen. lichkeiten rund um das Thema „Kin- des Bezugs von einkommensabhän- derbetreuungsgeld“ entnehmen Sie gigem Kinderbetreuungsgeld keine Bei Elternteilen, die in Ehe bzw. einer bitte unserer Spezialbroschüre „Kin- Erwerbseinkünfte über EUR 6.400/ Lebensgemeinschaft leben, darf der derbetreuungsgeld“ bzw. bekommen Kalenderjahr erzielen und keine Leistun- beziehende Elternteil nicht mehr als Sie bei unserem Servicetelefon unter gen aus der Arbeitslosenversicherung 6.400 Euro und der zweite Elternteil / 0800 240 262 sowie auf der Inter- (auch z.B. Weiterbildungsgeld) erhalten. Partner nicht mehr als 16.200 Euro im netseite des Bundesministeriums für Kalenderjahr verdienen. Familien und Jugend. Überschreitung der www.bmfj.gv.at Zuverdienstgrenze Wird die zulässige Einkommensgrenze Wird die zulässige Zuverdienstgrenze im nur geringfügig überschritten (nicht Ausmaß von 6.400 Euro pro Kalender- mehr als 15%), ist der Überstiegsbetrag jahr überschritten, ist der Überschrei- zurückzuzahlen. Bei Überschreitungen tungsbetrag zurückzuzahlen. über 15% muss die gesamte Beihilfe zurückgezahlt werden. 39
! Familienbeihilfe und Antrag stellen Achtung! Kinderabsetzbetrag Den Antrag auf Familienbeihilfe können Bei grenzüberschreitenden Fällen Sie elektronisch über FinanzOnline oder innerhalb der EU/des EWR und der mit dem Formular Beih 1 beim Wohnsitz- Schweiz bestehen europarechtliche Österreichische Eltern haben unabhän- finanzamt stellen. Gemeinsam mit der Sonderregelungen für den Bezug von gig von der Höhe ihres Einkommens Familienbeihilfe wird der Kinderabsetz- Familienleistungen! Anspruch auf Familienbeihilfe für betrag überwiesen, er beträgt zusätzlich ihre Kinder bis zu deren Volljährig- 58,40 Euro pro Kind und Monat. keit, wenn sich der Mittelpunkt der Erhöhte Familien- Lebensinteressen in Österreich befindet Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter beihilfe ab 1.7.2014 und sich das Kind ständig in Öster- der Kinder unterschiedlich hoch. Höhe (für erheblich reich aufhält. Aufgrund ausdrücklicher der Familienbeihilfe ab 1. Juli 2014: behinderte Kinder) 150 Euro gesetzlicher Anordnung ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Familien- Geschwister- ab 1.7.2014 ab 1.7.2014 beihilfe staffel für pro Kind Für nicht-österreichische Staatsbürger/ innen gilt zusätzlich, dass der Elternteil 0-2 Jahre 109,7 Euro 2 Kinder 6,7 Euro und das Kind sich rechtmäßig nach § 8 3-9 Jahre 117,3 Euro 3 Kinder 16,6 Euro und § 9 des Niederlassungs- und Auf- 10-18 Jahre 136,2 Euro 4 Kinder 25,5 Euro enthaltsgesetzes in Österreich aufhal- ten müssen. 2 ab 19 Jahren 158,9 Euro 5 Kinder 30,8 Euro 6 Kinder 34,3 Euro ab 7 Kindern jeweils 50,0 Euro 40
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