Der Familien-Kompass - Land Burgenland
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1 Das Bundesministerium für Familien und Jugend stellt sich vor.... 4
2 Elternbildung & Familienberatung ........................................................ 6
3 Schwangerschaft ..................................................................................... 8
4 Nach der Geburt ..................................................................................... 12
5 Vom Baby zum Schulkind ..................................................................... 16
6 Ein neuer Lebensabschnitt beginnt: Die Schulzeit ........................... 20
7 Kinder werden erwachsen .................................................................... 24
8 Pflichten und Rechte von Eltern in Österreich ................................. 28
9 Finanzielle Leistungen für Familien in Österreich ........................... 30
10 Vereinbarkeit von Familie und Beruf ................................................ 48
11 Familie und Arbeit ................................................................................ 50
12 Bei finanzieller Notlage ....................................................................... 56
13 Krisen meistern .................................................................................... 58
14 Familienreferate der Bundesländer ................................................. 62
Impressum
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Bundesministerium für Familien und Jugend
Produktion: Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsgesellschaft mbH
Gestaltung: JMC GmbH | Jeitler & Partner GmbH
Fotos: BMFJ | Gettyimages | iStock | christianjungwirth.com
Erscheinungsdatum: 07/2014
Bestellmöglichkeit:
Internet: www.bmfj.gv.at/publikationen
ISBN-Nr.: 978-3-902611-08-6
Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt
insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der
Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z.B. Internet oder CD-Rom. Irrtümer, Druck- und Satzfehler vorbehalten.
2Wichtig ist uns, dass alle Familien einen
guten und transparenten Überblick
über alle Leistungen und Services des
Familienministeriums haben. Der Famili-
en-Kompass bietet die für Sie wichtigsten
Informationen kompakt zusammen
gefasst. Was ist bei der Geburt eines
Kindes zu beachten, worauf darf beim
Schulstart nicht vergessen werden, wie
muss der Arbeitgeber bei Schwanger-
schaft informiert werden, welche finanz
iellen Leistungen sind wann und wie ver-
Sehr geehrte Damen und Herren! fügbar. Ebenfalls erhalten Sie wertvolle
Hinweise zum Thema Vereinbarkeit von
„Mehr Kinder in den Familien – mehr Familie und Beruf und zahlreiche Service-
Familien in der Gesellschaft“ – unter angebote, die Ihnen bei Fragen oder auch
diesen Titel haben wir unsere Familien- in Notsituationen Unterstützung bieten
politik gestellt. Mit einem breiten können.
Maßnahmenpaket wie dem Ausbau der
Kinderbetreuung in den kommenden Ich wünsche Ihnen eine informative
Jahren und direkter finanzieller Unter- Lektüre!
stützung für Familien, zum Beispiel das Ihre
Kinderbetreuungsgeld oder das Schul-
startgeld, unterstützen wir nachhaltig. Dr. Sophie Karmasin
Bundesministerin für Familien und Jugend
31. Das Bundesministerium
für Familien und Auf unserer Website www.bmfj.gv.at
Jugend stellt sich vor
finden Sie einen Überblick über
Beihilfen, Förderungen und Arbeitspro-
jekte sowie wichtige Formulare zum
Ausdrucken oder kostenlose Broschüren
zum Bestellen.
Bundesministerium
für Familien und Jugend Das Familienservice informiert Sie über:
Franz-Josefs-Kai 51 • Kinderbetreuungsgeld und Beihilfe zum
1010 Wien Kinderbetreuungsgeld
Tel.: +43-1-71100 • Familienbeihilfe und Mehrkindzuschlag
• Schüler- und Lehrlingsfreifahrt
• Familienhärteausgleich und
Familienhospizkarenz-Härteausgleich
• Elternbildung
• Familienberatungsstellen#
Kontakt: familienservice@bmfj.gv.at
oder 0800 240 262* (Montag bis
Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr)
4Beratung bei Erziehungsfragen,
familiären Problemen und in
Krisensituationen bieten die Stellen
der Familienberatung. Kinder- und Jugendanwaltschaft des
www.familienberatung.gv.at Bundes – sie fungiert als Ansprech-
Auf www.bmfj.gv.at finden Sie zusätz- stelle für Fragen, Anliegen und Prob-
lich spezielle Online-Kalkulationsange- Andere Servicestellen des Familien- leme junger Menschen, sie vermittelt
bote zur Berechnung Ihrer Ansprüche. und Jugendministeriums erreichen Sie bei Konflikten und bietet Kindern
Der Kinderbetreuungsgeld-Rechner, unter folgenden Adressen bzw. Service- und Jugendlichen rasch und unbüro
der Familienbeihilfen-Rechner und der nummern*: kratisch Beratung und Unterstützung in
Hospiz-Rechner bieten Ihnen Entschei- schwierigen Situationen.
dungshilfe und die Möglichkeit wichtige Medien-Jugend-Info – www.kinderrechte.gv.at/
Leistungen des Familien- und Jugend zu Fragen rund um Medienkompetenz, kinder-und-jugendanwaltschaft
ministeriums vorab online zu berechnen. Computerspiele etc. oder 0800 240 264*
mji@bmfj.gv.at oder 0800 240 266*
Informationen zu Erziehungsthemen
für alle Lebensphasen, Tipps für den
Erziehungsalltag sowie Austausch mit
anderen Eltern bietet die Elternbildung
unter www.eltern-bildung.at
*kostenlos aus ganz Österreich
52. Elternbildung &
Familienberatung Familienberatung
In Österreich gibt es rund 400 Fami-
lien- und Partnerberatungsstellen von
Elternbildung Das Bundesministerium für Familien unterschiedlichsten Trägerorganisati-
und Jugend unterstützt verschie- onen, die aus dem Budget des Bundes-
Wenn Sie sich über die aktuelle Entwick- dene gemeinnützige Träger wie ministeriums für Familien und Jugend
lungsphase Ihres Kindes informieren, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganis gefördert werden.
Ihren persönlichen Erziehungsstil ationen, öffentliche und private
weiter entwickeln, aber auch eventu- Initiativen. Sie erhalten alle weiteren In den meisten Beratungsstellen stehen
ell auftretende Probleme frühzeitig Informationen im Internet oder unter Teams von Spezialist/innen zur Verfü-
erkennen möchten, um eine geeignete der kostenlosen Telefonnummer des gung wie z.B. Ärzt/innen, Sozialarbeiter/
Hilfestellung in Anspruch nehmen zu Familienservice. innen, Ehe- und Familienberater/innen,
können, beachten Sie auch das Angebot 0800 240 262 Jurist/innen, Psycholog/innen oder
der österreichischen Elternbildungs www.eltern-bildung.at Pädagog/innen.
einrichtungen.
Die Beratung ist grundsätzlich anonym,
kostenlos und unabhängig von Alter und
Geschlecht.
6Die Beratungsstellen beantworten
Fragen und helfen bei Problemen zu
verschiedensten Themen: Beratung von Eltern vor
• Familienplanung bzw. einvernehmlicher Scheidung
Empfängnisregelung
• wirtschaftliche und soziale Belange, Für die verpflichtende Beratung von
die werdende Mütter betreffen Eltern vor einvernehmlicher Scheidung
• Fragen, die alleinstehende Mütter/ Die Adressen der Beratungsstellen steht ein umfassendes Angebot an
Väter haben erfahren Sie beim Familienservice geeigneten Berater/innen bereit.
• Konflikte durch eine ungewollte unter der kostenlosen Servicenummer www.kinderrechte.gv.at/beratung/
Schwangerschaft 0800 240 262 oder Sie können sie im
• rechtliche und soziale Fragen, die in Internet herunterladen.
der Familie auftreten können www.familienberatung.gv.at
• Fragen zu Sexualität und
Partnerschaftsbeziehungen
• Erziehungsfragen
• Psychische Schwierigkeiten
• Generationskonflikte
73. Schwangerschaft
Mutter-Kind-Pass:
Vorsorgeuntersuchungen
Die Schwangerschaft ist eine Zeit der
Veränderung und der Vorbereitung auf Der Mutter-Kind-Pass dokumentiert
ein neues Familienmitglied. Auf der wichtige Untersuchungen und
Homepage des österreichischen Fami- Gesundheitsdaten im Verlauf der Mit Hilfe des Mutter-Kind-Passes
lienministeriums finden Sie Wissens- Schwangerschaft und nach der Geburt sind Ärztinnen, Ärzte und Hebam-
wertes rund um Schwangerschaft und bis zum vierten Lebensjahr des Kindes. men über wichtige Gesundheitsda-
Geburt. ten informiert. Das ist besonders in
www.bmfj.gv.at Grundsätzlich hat jede schwangere Frau einem Notfall wichtig. Deshalb sollten
mit Wohnsitz in Österreich Anspruch auf schwangere Frauen den Mutter-Kind-
Bis zur Geburt Ihres Kindes sind viele einen Mutter-Kind-Pass. Das Dokument Pass immer mitführen.
wichtige organisatorische Dinge zu ist eine wichtige Stütze, um alle Vor-
regeln und zu beachten. sorgetermine während der Schwanger-
schaft und danach im Auge zu behalten.
8!
Achtung!
Für den vollen Bezug des
Kinderbetreuungsgeldes sind fünf
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
der werdenden Mutter und die ersten
fünf Untersuchungen des Kindes
verpflichtend durchzuführen und durch
die ärztlichen Bestätigungen im Mutter-
Kind-Pass nachzuweisen! (Details siehe
Kapitel 9 „Finanzielle Leistungen“ /
Stichwort „Kinderbetreuungsgeld“)
9Dienstgeber informieren
Für unselbstständig Beschäftigte: Anmeldung zur Geburt
Informieren Sie Ihren/Ihre Dienstge-
! ber/in, sobald Sie von der Schwanger-
schaft erfahren, damit er/sie die gesetz-
Für die Geburt im Krankenhaus Ihrer
Wahl ist eine Anmeldung von Vorteil.
Achtung! lichen Mutterschutzbestimmungen Da jedes Krankenhaus seine eigenen
Auf Verlangen des Dienstgebers/ der einhalten kann. zeitlichen Fristen hat, bis wann eine
Dienstgeberin haben werdende Mütter Anmeldung möglich ist, sollten Sie sich
eine ärztliche Bescheinigung über das Details dazu finden Sie im Kapitel 11 rechtzeitig informieren. Grundsätzlich
Bestehen der Schwangerschaft und den „Familie und Arbeit“. ist im Krankenhaus eine stationäre oder
voraussichtlichen Zeitpunkt der Entbin- ambulante Geburt möglich. Ambu-
dung vorzulegen. lant entbinden heißt, dass die Mutter
Selbstständig Erwerbstätige und ihr Baby einige Stunden nach der
Geburt nach Hause entlassen werden.
Selbstständig Erwerbstätige sollten Voraussetzung ist, dass keine weitere
sich überlegen, in welchem Ausmaß Betreuung im Spital aus medizinischen
sie weiterhin arbeiten können und sich Gründen notwendig ist.
allenfalls eine Vertretung bzw. eine
Betriebshilfe suchen. Bei Fragen dazu
wenden Sie sich bitte an die Sozialver-
sicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft bzw. an jene der Bauern.
10Mutterschutz / Wochengeld /
Betriebshilfe !
Nach den Bestimmungen des Mutter- Achtung!
schutzgesetzes dürfen unselbstständig Als unselbstständig Beschäftigte oder
erwerbstätige, werdende Mütter Bezieherin von Arbeitslosengeld oder
jedenfalls ab dem Beginn der achten Notstandshilfe benötigen Sie für den
Woche vor dem voraussichtlichen Antrag auf Wochengeld:
Entbindungstag nicht mehr beschäf- • eine ärztliche Bestätigung über den
tigt werden. Um in dieser Zeit keine Geburtstermin
finanziellen Einbußen zu erleiden, erhal- • Arbeits- und Lohnbestätigung des/der
ten sie von der zuständigen Kranken- Dienstgebers/Dienstgeberin bzw.
kasse auf Antrag ein Wochengeld. • Bestätigung des AMS über
bezogene Leistungen
Geringfügig Beschäftigte, die selbstver-
sichert sind, erhalten als Wochengeld
einen fixen Tagesbetrag.
Selbstständig Erwerbstätige und Bäu-
erinnen haben grundsätzlich ab Beginn
der 8. Woche vor dem voraussichtlichen
Geburtstermin Anspruch auf eine
Betriebshilfe als Sachleistung bzw.
unter bestimmten Voraussetzungen
ebenfalls Anspruch auf Wochengeld.
Weitere Details finden Sie im Kapitel 9
„Finanzielle Leistungen“.
114. Nach der
Geburt 1. Babys erste Dokumente
organisieren
• Anzeige der Geburt durch das
Das Baby ist da – und die Freude riesen- Krankenhaus bzw. die anwesenden
groß! Die ersten Tage nach der Geburt Ärzte/innen oder Hebammen
sind für viele Eltern eine ganz besondere • Innerhalb von einer Woche: Geburts
Zeit. Eltern und Neugeborenes lernen urkunde bei dem Standesamt bean
sich langsam kennen, vielleicht gibt tragen, das für den Geburtsort (z.B.
es auch schon ältere Geschwister, die Standort des Spitals) zuständig ist.
das neue Familienmitglied aufmerksam • Wenn die Eltern nicht verheiratet
beobachten wollen. sind erfolgt beim Standesamt auch
die Vaterschaftsanerkennung.
Gemeinsam können die Eltern
!
! bestimmen, dass die Obsorge beiden
zukommt.
Achtung!
Erledigen Sie diese
Nicht vergessen: • Meldebestätigung am Hauptwohnsitz ersten vier Behördenwege,
Auch wenn das Baby noch nicht lange des Neugeborenen („Meldezettel“) sobald es Ihnen möglich ist!
auf der Welt ist, sind bereits einige • E-Card: Das Baby ist automatisch Bitte lesen Sie auf
wichtige Formalitäten zu erledigen! bei Mutter und Vater mitversichert, www.help.gv.at nach, welche
sofern diese krankenversichert sind. Unterlagen und Dokumente Sie
Verständigen Sie die zuständige für die einzelnen Anträge mitbringen
Krankenkasse, damit Ihr Baby eine müssen!
E-Card bekommt.
12beantragt. Anspruch auf Familienbeihilfe
Im nächsten Schritt beantragen Sie besteht für alle Kinder bis zur Vollen-
beim für Ihren Wohnsitz zuständigen dung des 18. Lebensjahres, darüber
Standesamt den Staatsbürgerschafts- hinaus bis zur Vollendung des 24.
nachweis für Ihr Kind. Wenn Ihr Kind Lebensjahres (in Ausnahmefällen bis
mit Ihnen ins Ausland reist, braucht es zur Vollendung des 25. Lebensjahres),
einen eigenen Reisepass. Dieser kann wenn die Kinder eine Berufsausbildung
bei den Bezirkshauptmannschaften oder absolvieren.
dem zuständigen Magistrat beantragt
werden. Wichtig: Um die Identität des Für die Antragstellung brauchen Sie:
Kindes eindeutig feststellen zu können, • das ausgefüllte Antragsformular
muss das Kind bei der Antragstellung • die Geburtsurkunde des Kindes
persönlich anwesend sein. Das gilt auch • den Meldezettel des Kindes
für Babys und Kleinkinder. Bis zum 2. • den Meldezettel der Antragstellerin/
Geburtstag des Kindes ist der Reisepass des Antragstellers
kostenlos. • Nichtösterreichische Staatsbürger
zusätzlich: Nachweis über den
rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich.
2. Antrag auf Familien-
beihilfe stellen TIPP:
Wer Familienbeihilfe bezieht, ist
Sie haben Anspruch auf Familienbei- Entscheidung der Familie. Allerdings
hilfe für Ihr/e Kind/er, wenn Sie Ihren entfällt die Geschwisterstaffelung,
Lebensmittelpunkt in Österreich haben wenn bei mehreren Kindern nicht
und mit dem Kind in einem gemein derselbe Elternteil für alle Kinder die
samen Haushalt leben. Die Familien- Familienbeihilfe bezieht!
beihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt
133. Antrag auf Kinder-
! Für die Antragstellung brauchen
Sie in der Regel:
betreuungsgeld stellen Achtung! • den vollständig ausgefüllten Antrag
Überlegen Sie gut, für welche Variante im Original
Bei der zuständigen Krankenkasse des Kinderbetreuungsgeldes Sie sich • die Geburtsurkunde
kann frühestens am Tag der Geburt entscheiden. Die Bezugsvariante kann
das Kinderbetreuungsgeld beantragt nach der Beantragung grundsätzlich Das Kinderbetreuungsgeld kann von
werden. nicht mehr geändert werden! Vater oder Mutter beantragt werden. Die
Antragstellung kann nicht nur persön-
Eltern können aus zwei Systemen mit lich, sondern auch auf dem Postweg
insgesamt fünf verschiedenen oder elektronisch erfolgen, z.B. über
Bezugsvarianten wählen. FinanzOnline
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon
Grundsätzlich unterscheidet man
das pauschale und das einkommens
abhängige Kinderbetreuungsgeld.
Details finden Sie im Kapitel 9
„Finanzielle Leistungen“.
!
Achtung!
Die arbeitsrechtliche Karenz endet
unabhängig von der Länge des
Bezuges von Kinderbetreuungs-
geld spätestens mit dem zweiten
Geburtstag des Kindes.
14Selbstständige Erwerbstätige und
Bäuerinnen: Werdende Mütter haben 6. Mutter-Kind-Pass-
spätestens am Beginn des dritten Untersuchungen vereinbaren
4. Dienstgeber informieren Monats vor der voraussichtlichen Ent-
bindung dem Versicherungsträger ein Kontaktieren Sie spätestens anläss-
Ab Beginn der 8. Woche vor dem vor- ärztliches Zeugnis über den voraussicht- lich der Geburt Ihres Babys einen/eine
aussichtlichen Geburtstermin bis zu 8 lichen Geburtstermin vorzulegen. Kinderarzt/Kinderärztin. In den ersten
Wochen nach der tatsächlichen Geburt Lebensmonaten müssen Sie ca. alle 6
(bzw. 12 Wochen bei Frühgeburten, Wochen mit dem Baby zu den vorgese-
Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt-
entbindungen) befinden sich unselbst-
! henen Untersuchungen gehen, die der
Arzt im Mutter-Kind-Pass Ihres Kindes
ständig erwerbstätige Frauen im Achtung! vermerkt.
Mutterschutz. (Informationen dazu in Wenn Sie die Karenz nicht bis spätes-
Kapitel 11 „Familie und Arbeit“). Wäh- tens zum letzten Tag der Mutterschutz-
rend dieser Zeit dürfen werdende Mütter
nicht beschäftigt werden.
zeit melden, haben Sie auch keinen
Anspruch darauf! (Kinderbetreuungs-
!
Unselbstständig Beschäftigte: geld können Sie dagegen bis 6 Monate Achtung!
werdende Mütter haben ihrem Dienst- rückwirkend beantragen.) Der Nachweis über die ersten 10
geber/ihrer Dienstgeberin von ihrer durchgeführten Untersuchungen ist bis
Schwangerschaft und den voraussicht- zu einer bestimmten Frist zu erbringen.
lichen Geburtstermin Mitteilung zu 5. Wochengeld verlängern Wenn dieser Nachweis fehlt, wird das
machen. Innerhalb der Mutterschutzzeit Kinderbetreuungsgeld – abhängig von
nach der Geburt ist dem Dienstgeber/ Um auch nach der Geburt das der gewählten Variante – ab einem
der Dienstgeberin auch die Dauer der Wochengeld weiterhin beziehen zu bestimmten Zeitpunkt gekürzt. Details
Karenz (= arbeitsrechtliche Freistel- können, sind der Krankenkasse eine dazu finden Sie im Kapitel 9 „Finanzielle
lung) bekannt zu geben. Geburtsurkunde und eine Bescheinigung Leistungen“ unter dem Stichwort
des Spitals vorzulegen. „Kinderbetreuungsgeld“.
15In dieser Lebensphase eines Kindes ist
die Entscheidung für die richtige Kinder-
betreuung ein ganz wichtiges Thema.
Das Angebot von Kinderbetreuungsein-
richtungen in Österreich ist vielfältig.
Was wohl alle Eltern in Bezug auf
Kinderbetreuung gemeinsam haben, ist
5. Vom Baby der Wunsch, das Kind in guten Händen
zu wissen. Die Entscheidung, ob das
eigene Kind bis zum Kindergarteneintritt
zum Schulkind
zu Hause betreut wird oder durch eine
außerhäusliche Betreuungsperson/ -ein-
richtung, trifft jede Mutter/ jeder Vater
ganz nach individuellen Maßstäben.
16Kinderbetreuungs-
einrichtungen in Österreich
Einen österreichweiten Überblick über Die Regelung der Rahmenbedingungen
Betreuungsangebote und Beratung bei für Kinderbetreuung fällt in die Kom-
Betreuungsfragen bietet petenz der einzelnen Bundesländer.
www.kinderbetreuung.at Anzahl, Öffnungszeiten und Kosten
können daher unterschiedlich sein.
!
Die wichtigsten Kinderbetreuungs Achtung!
angebote sind: Die Betreuung in der gewohnten häus- Kinderbetreuungskosten sind unter
• Tagesmütter/-väter lichen Umgebung ist nicht zwingend bestimmten Anspruchsvoraussetzungen
• Spielgruppen an direkte Verwandte wie Eltern oder steuerlich absetzbar (siehe Seite 44).
• Kinderkrippen (Kleinkindkrippen, Großeltern gebunden. Auch für Babysit-
Krabbelstuben) ter, Aupairs oder Leihgroßeltern ist es
• Kindergärten üblich, die Kinder zu Hause zu beauf-
• Horte sichtigen.
17Seit dem Kindergartenjahr 2010/2011
ist der halbtägige Kindergarten-
besuch (mindestens 16 Stunden
pro Woche) für Kinder, die bis zum
31. August das 5. Lebensjahr vollen-
det haben, von September bis Juni
(mit Ausnahme der Schulferien und
schulfreien Tage) verpflichtend. Die
Besuchspflicht beginnt mit dem 1.
Schultag des Schuljahres.
18„Das Ziel des verpflichtenden, kostenlosen Kinder-
gartenjahres ist, Kindern unabhängig von ihrer
sozialen Herkunft bestmögliche Chancen für ihren Infos hierzu finden
Bildungsweg zu bieten und die Basis für ein erfolg- Sie auch unter
reiches, lebensbegleitendes Lernen zu schaffen. www.eltern-bildung.at
In diesem Jahr vor Schuleintritt werden die Kinder
von den Kindergartenpädagog/innen optimal unter-
stützt und auf die Herausforderungen der bevorste-
henden Lebensphase – der Schulzeit – vorbereitet.“
Dr. Sophie Karmasin
Bundesministerin für Familien und Jugend
196. Ein neuer Lebens-
abschnitt beginnt:
Die Schulzeit
Der Beginn der Schulzeit ist für Eltern
und Kinder wohl einer der spannends-
ten Momente im gemeinsamen Leben. Die meisten Kinder freuen sich bereits
Um dem Schulstart möglichst gelassen auf die Schule. Fördern Sie diese Vor-
zu begegnen, können Sie die letzten freude und bereiten Sie Ihr Kind auf den
Monate vor dem Schuleintritt bereits Schulalltag vor. Erzählen Sie, was es in
für eine sanfte Vorbereitung auf die der Schule alles lernen wird und wozu
Schulzeit nutzen. dieses Wissen im Alltag genutzt werden
kann. Sprechen Sie auch über andere
positive Aspekte wie neue Freund/innen,
! Sport und Bastelspaß.
Achtung! Die allgemeine Schulpflicht besteht
Keinesfalls sollte man Kindern mit der für alle Kinder, die sich dauerhaft in Hat Ihr Kind bis zum 31. August
Schule drohen. Ein möglichst positiver Österreich befinden. seinen 6. Geburtstag, ist es mit
Eindruck von der Schule erleichtert den 1. September des gleichen Jahres
Schulstart. schulpflichtig.
20Was passiert nach der Volks-
schule – der Schulwechsel
Folgende Leistungen stellt das BMFJ
Das abstrakte Denken wird weiter allen Schüler/innen beziehungsweise
ausgebildet, Ihr Kind kann jetzt in Schulen zur Verfügung:
Problemlösungssituationen komplexe
Zusammenhänge erkennen und bewäl-
tigen. Auch das Sprachverhalten der
Jugendlichen ändert sich. Die Kinder Schulbuchaktion
lernen, schwierige Satzkonstruktionen
zu bilden und der Wortschatz erwei- Die Schulbuchaktion stattet Schüler/
tert sich nahezu sprunghaft. Mit der innen mit den notwendigen Unter-
Zunahme der geistigen Leistungsfähig- richtsmitteln unentgeltlich aus. So
keit entwickelt sich die Fähigkeit, auf haben alle Schüler/innen den gleichen
längere Sicht zu organisieren und zu Zugang zu Bildung und auch die Eltern
planen, diese Pläne zielstrebig zu verfol- werden finanziell entlastet. Anspruch
Fällt der Geburtstag Ihres Kindes gen und aus Fehlern zu lernen. darauf haben alle Schüler/innen, die
zwischen den 1. September und eine Schule im Inland besuchen bzw.
31. Dezember, ist es erst im darauf In der 4. Klasse Volksschule geben die im Inland ihre Schulpflicht erfüllen. Die
folgenden Jahr schulpflichtig, in Lehrer/innen, die das Kind nun über Schulbücher, die in das Eigentum der
manchen Fällen kann das Kind aber einige Jahre beobachtet und begleitet Schüler/innen übergehen, werden von
bereits früher eingeschult werden. haben, Eltern und Erziehungsberech- den Schulen angeschafft und am Beginn
tigten eine Empfehlung zum weiteren des Schuljahres verteilt.
Die Schulpflicht endet mit dem neun- Bildungsweg. Mitte dieses Schuljahres
ten Schuljahr am Tag vor Beginn der melden Sie Ihr Kind in der weiterführen-
Sommerferien. den Schule an.
21Der Freifahrausweis kann jetzt direkt
beim örtlichen Verkehrsverbund
oder seinen Ausgabestellen gegen einen
Freifahrten im pauschalen Selbstbehalt von 19,60
öffenlichen Verkehr Euro erworben werden. Sofern für die Schulbusse – Schülerfreifahrt
verbundinterne Abwicklung der Freifahr- im Gelegenheitsverkehr
Die Schülerfreifahrt in Österreich für ten Anträge erforderlich sind, werden
Schüler/innen und Lehrlinge ist eine diese den Schulen vom jeweiligen Wenn es kein öffentliches Verkehrs
Leistung des Bundes. Dadurch wird Verkehrsverbund zur Verfügung gestellt mittel gibt, springt die Gemeinde mit
Schüler/innen und Lehrlingen, für die bzw. auch direkt ausgegeben. sogenannten „Schulbussen“ ein, die
österreichische Familienbeihilfe bezogen durch das BMFJ finanziert werden.
wird, bis zum 24. Lebensjahr die Fahrt Statt des bisherigen Freifahraus Diese Schulbusse werden dann ein-
mit öffentlichen Verkehrsmitteln weises kann auch ein für den jeweiligen gesetzt, wenn den Schüler/innen für
zwischen ihrem inländischen Wohn- Verbundbereich gültiges Netzticket für einen Schulweg von 2 Kilometern oder
ort und der Schule oder dem Ausbil- Schüler/innen, Lehrlinge und Teilneh- mehr pro Richtung ein öffentliches
dungsplatz finanziert. mer/innen am freiwilligen sozialen Jahr Verkehrsmittel überhaupt nicht zur
(z.B. das „TOP-Jugendticket“ im VOR) Verfügung steht oder die Wartezeiten
erworben werden, wenn die Wohnung zu lange wären. Seit dem Schuljahr
oder die Schule bzw. der Ausbildungs- 2006/07 besteht auch die Möglichkeit,
platz in diesem Verbundbereich liegen. eine zusätzliche Fahrt zum Ende
Dafür ist eine geringe Aufzahlung auf der Nachmittagsbetreuung an den
den vom Verkehrsverbund festgelegten Schulen einzurichten und über das
Preis dieses Tickets erforderlich Familienministerium zu finanzieren. Als
(insgesamt zwischen 60 und 96 Euro). Eigenanteil pro Schüler/in und Schuljahr
Nähere Auskünfte dazu gibt es im ist ebenso ein Pauschalbetrag von 19,60
Internet auf der Webseite des jeweiligen Euro zu leisten.
Verkehrsverbundes.
22Heimfahrtbeihilfe für Schüler/
innen und Lehrlinge
Schulfahrtbeihilfe
Schüler/innen, die eine Schule an einem
Wenn keine Schülerfreifahrt aufgrund anderen Ort als ihrem Wohnort besu-
mangelnder Angebote in Anspruch chen und dazu unter der Woche am
genommen werden kann, kann für einen Schulort oder in der Nähe davon in einer
Schulweg von mindestens 2 Kilometern Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge Zweitunterkunft (z.B. in einem Inter-
pro Richtung eine Schulfahrtbeihilfe nat) untergebracht sind, können für die
beantragt werden. Für behinderte Wenn für Fahrten der Lehrlinge zwi- Fahrten zwischen dem Wohnort und der
Kinder ist dies auch bei näherer Distanz schen Wohnung und Ausbildungsplatz, Zweitunterkunft eine Heimfahrtbeihilfe
möglich. Diese Fahrtenbeihilfe steht die an mindestens 3 Tagen pro Woche beantragen. Gleiches gilt für Lehrlinge,
auch zu, wenn im Lehrplan der Schule anfallen, keine Lehrlingsfreifahrt in die ihre Lehre an einem anderen Ort als
ein Praktikum verpflichtend vorgese- Anspruch genommen werden kann, kann ihrem Wohnort machen und dazu unter
hen ist und die Schüler/innen für einen für eine Wegstrecke von mindestens der Woche in einer Zweitunterkunft
bestimmten Zeitraum täglich zu diesem 2 km pro Richtung eine Fahrtenbeihilfe wohnen.
Praktikum fahren müssen. beantragt werden. Auch hier gibt es
keine Mindeststrecke für Lehrlinge mit Die Höhe dieser Fahrtenbeihilfe beträgt
Das entsprechende Antragsformular Behinderung. je nach Entfernung zwischen dem
erhält man beim zuständigen Finanz- Hauptwohnort und der Zweitunter-
amt oder auf der Webseite des Finanz kunft zwischen 19 und 58 Euro pro
ministeriums. Monat. Sofern öffentliche Verkehrsmit-
tel verfügbar sind, wird der Preis des
Netztickets des jeweiligen Verkehrsver-
bundes der Berechnung der Fahrten-
beihilfe zugrunde gelegt. Das entspre-
chende Antragsformular erhält man
beim zuständigen Finanzamt oder auf
der Webseite des Finanzministeriums.
237. Kinder werden
erwachsen
Wenn Kinder allmählich keine Kinder
mehr sind, wenn die Pubertät langsam
ihrem Höhepunkt zusteuert, sind so
manche Konflikte im Elternhaus unaus-
weichlich. Der Körper verändert sich
und mit ihm das Seelenleben. Es ist eine Bei vielen Konflikten zwischen
Zeit des Umbruchs, eine Zeit der großen heranwachsenden Jugendlichen und
Sprünge. Innere und äußere Verände- ihren Eltern/ Bezugspersonen geht es
rungen stürzen die jungen Menschen in um Themen, die den Jugendschutz
Unruhe, die sich oftmals auf die ganze betreffen.
Familie überträgt. Die Pubertät des
eigenen Kindes ist für die Eltern ein
ebenso neues Kapitel wie für die Heran-
wachsenden selbst.
24!
Achtung!
Jugendschutz in Österreich In Österreich ist der Jugendschutz
betrifft viele Bereiche nicht einheitlich geregelt. Alle 9 Bun-
desländer haben eigene Jugendschutz-
• Ausgehzeiten gesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt
• Rauchen und Alkohol immer das Gesetz jenes Bundeslandes,
• jugendgefährdende Medien in dem sie sich gerade aufhalten.
• Urlaub
• auswärtige Übernachtungen
• verbotene Orte u.v.m.
Detaillierte Informationen finden Sie auf
den Internetseiten des österreichischen
Bundeskanzleramtes.
www.help.gv.at
25Suchen Sie Unterstützung?
Beachten Sie das Angebot der österrei-
chischen Elternbildung und Familien-
beratung. Alle Informationen bezüglich
Elektronische Medien sind für Her- Elternbildung und Beratung erhalten Sie
anwachsende besonders faszinierend, im Internet oder unter der kostenlosen
bergen aber auch Risiken.Wie Kinder Telefonnummer des Familienservice.
und Eltern am besten mit den möglichen 0800 240 262
Gefahren wie Cybermobbing, Kosten
fallen oder Urheberrecht umgehen – www.eltern-bildung.at
dazu finden Sie auf www.familienberatung.gv.at
www.saferinternet.at wertvolle
Hinweise. Eine detaillierte Auflistung finden Sie
am Anfang dieser Broschüre in Kapitel 2
Die „Bundesstelle für die Positivprä- „Elternbildung & Familienberatung“.
dikatisierung von Computer- und
Konsolenspielen“ - kurz: BuPP – bietet
unabhängige Information zu digitalen
Spielen. Die Spieleliste der BuPP im
Internet dient als Entscheidungshilfe für
Eltern und Erziehende beim Spielekauf.
Nähere Informationen auf
www.bupp.at
26Ausbildungsmöglichkeiten
in Österreich nach Ende der
Schulpflicht: • Berufsbildende mittlere Schulen (BMS)
Die richtige Wahl der vermitteln neben einer erweiterten
Ausbildung – Höhere Schule • Die Oberstufe der allgemeinbildenden Allgemeinbildung konkrete berufliche
oder Lehre? höheren Schule vermittelt eine Qualifikationen im jeweiligen
umfassende und vertiefende Fachbereich.
Im Alter von 14 bis 16 Jahren hat Allgemeinbildung und führt mit • Die Lehre ist eine duale
Ihre Tochter/ Ihr Sohn die allgemeine der Matura zur allgemeinen Berufsausbildung, die sehr
Schulpflicht erfüllt und steht nun vor Hochschulreife. praxisorientiert überwiegend
der Entscheidung, weiter die Schule zu • Mit einem AHS-Abschluss sind in der in einem Betrieb und zu einem
besuchen oder eine Lehre zu beginnen. Regel keine unmittelbaren beruflichen kleineren Teil in der Berufsschule
Qualifikationen verbunden. erfolgt. Im Lehrbetrieb erlernt
• Die berufsbildende höhere Schule der Lehrling den gewählten Beruf
! (BHS) vermittelt eine vertiefende
Allgemeinbildung und führt mit Matura
anhand der praktischen Arbeit.
In der Berufsschule wird das
Achtung! ebenso zur Hochschulreife, gleichzeitig Allgemeinwissen vertieft und
Die Dauer der allgemeinen Schulpflicht erwerben die Schüler/innen eine theoretisches Hintergrundwissen für
in Österreich beträgt neun Schuljahre, abgeschlossene Berufsausbildung im den gewählten Beruf vermittelt.
das heißt, dass die Schulpflicht mit dem jeweiligen Fachbereich.
neunten/letzten Schuljahr am Tag vor www.ausbildungskompass.at
Beginn der Sommerferien endet.
27Bei allen Entscheidungen, die Eltern für
ihre Kinder treffen, steht das Wohl des
Kindes an erster Stelle. Das heißt nicht,
dass alle Wünsche der Kinder erfüllt
werden müssen! Gewalt darf in der
Erziehung niemals angewendet werden.
8. Pflichten und Familienleben ist ein Miteinander – dazu
gehören auch Regeln. Darüber hinaus
Rechte von Eltern
gibt es rechtliche Grundlagen, die für die
Pflichten der Eltern Kindern gegenüber
wichtig sind.
in Österreich Eltern sind verantwortlich für:
• die Gesundheit und die körperliche
Entwicklung (Pflege)
• den Schulbesuch, die Ausbildung
und die Förderung der Fähigkeiten
(Erziehung)
• Vermögensverwaltung des Kindes
• die rechtliche Vertretung etwa
bei Vertragsabschlüssen oder vor
Behörden
28Unterhaltspflicht
Obsorge Eltern müssen grundsätzlich gemein-
sam für den Unterhalt des Kindes / Recht auf Geldleistungen
Im Rahmen einer aufrechten Ehe der Kinder aufkommen. Sie leisten den
sind beide Elternteile mit der Obsorge Unterhalt in Form von Naturalien (Woh- Eltern haben Anspruch auf verschiedene
betraut. Unverheiratete Eltern können nen, Essen, Lebensmittel, Schulbedarf finanzielle Leistungen und steuerliche
vor dem Standesamt bestimmen, etc.). Leben die Eltern getrennt bzw. sind Absetzmöglichkeiten für ihre Kinder.
dass beide mit der Obsorge betraut sie geschieden, leistet der Elternteil, bei
sind. Ansonsten hat nur die Mutter die dem das Kind nicht ständig wohnt, den In dem Kapitel 9 „Finanzielle Leistun-
Obsorge. Die Eltern sollen sich in allen Unterhalt mit finanziellen Beiträgen. gen“ erhalten Sie weitere Informationen
Belangen der Obsorge einigen und zu den Themen
gemeinsam vorgehen. Es genügt jedoch, Jugendliche mit einem eigenen Ein-
wenn ein Elternteil das Kind nach außen kommen haben weiterhin das Recht auf • Wochengeld / Betriebshilfe
vertritt. Im Fall einer Scheidung sollen Unterhalt, wenn sie von ihrem Verdienst • Kinderbetreuungsgeld
sich die Eltern einigen, ob beide oder nur nicht leben können und sich in einer • Familienbeihilfe und
ein Elternteil die Obsorge hat. Gelingt Ausbildung befinden. Wenn das Kind Kinderabsetzbetrag
dies nicht, entscheidet das Gericht, bzw. der/die Jugendliche nicht mehr zu • Leistungen, die über den
wobei das Kindeswohl im Mittelpunkt Hause wohnt, müssen beide Elternteile Steuerausgleich beantragt werden
steht. in Form von Geldleistungen für den können
Unterhalt aufkommen, solange sie/er
sich noch nicht selbst erhalten kann.
299. Finanzielle Leistungen für
Familien in Österreich
Das Wochengeld entspricht etwa
dem Durchschnittseinkommen
Wochengeld der letzten 3 Kalendermonate vor
Leistungen bei Schwanger- Beginn des Beschäftigungsverbotes:
schaft und Geburt Jedenfalls in den 8 Wochen vor dem Bei der Berechnung werden die gesetz-
voraussichtlichen Geburtstermin bis lichen Abzüge und das Urlaubs- und
Berufstätige Frauen, die ein Kind erwar- zum Ablauf von 8 Wochen (bzw. 12 Weihnachtsgeld berücksichtigt. Freie
ten, haben in der Regel während der Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsge- Dienstnehmerinnen haben seit 2008
Zeit des Mutterschutzes Anspruch auf burten oder Kaiserschnittentbindungen) ebenfalls Anspruch auf ein einkommens
finanzielle Unterstützung. nach der Geburt dürfen Frauen nicht abhängiges Wochengeld.
beschäftigt werden. Mütter, die vor der
Geburt unselbstständig erwerbstätig Bezieherinnen von Arbeitslosengeld
waren, bekommen in dieser Zeit von Auch wenn die Mutter zu Beginn der
ihrem/ihrer Dienstgeber/in kein Gehalt Schutzfrist Arbeitslosengeld oder eine
ausbezahlt, sondern können bei der sonstige Leistung aus der Arbeitslosen-
Krankenkasse Wochengeld beantragen. versicherung bezieht, besteht Anspruch
auf Wochengeld. Es beträgt dann in
der Regel 180 Prozent dieses letzten
Leistungsbezuges.
30Wochengeld aus Kinderbetreuungsgeld
Geringfügig Beschäftigte als Pauschalvariante (egal, welche der
Geringfügig beschäftigte Frauen haben Pauschalvarianten) = Wochengeld in
nur dann einen Wochengeldanspruch, fixer Höhe von 26,15 Euro am Tag (also Betriebshilfe
wenn sie sich zu ihrer geringfügigen rund 785 Euro im Monat).
Beschäftigung selbst versichert hatten. Selbstständige und Bäuerinnen haben
Das Wochengeld beträgt in diesem Fall Wochengeld aus einkommensabhängi- während der „Schutzfrist” Anspruch auf
8,65 Euro täglich (Wert für 2014). gem Kinderbetreuungsgeld = Wochen- eine Betriebshilfe. Das bedeutet, dass
geld in der Höhe von 125 Prozent des ihnen eine geschulte und für die Ver-
Wenn noch ein Baby kommt einkommensabhängigen Kinderbetreu- richtung der zu erbringenden Arbeiten
Wer Kinderbetreuungsgeld bezieht und ungsgeldes bei erneuter Schwanger- geeignete Person zur Verfügung gestellt
währenddessen wieder in den Mutter- schaft und Geburt. wird. Unter bestimmten Voraussetzun-
schutz geht, bekommt dann Wochengeld gen können selbstständig erwerbstätige
für ein weiteres zu erwartendes Kind, Wenn das Wochengeld nach der Geburt Frauen und Bäuerinnen aber stattdessen
wenn schon bei der vorherigen Geburt geringer ist als das Kinderbetreuungs- Wochengeld beziehen. Dieses Wochen-
(also für jenes Kind, für das gerade geld in der gewählten Auszahlungs- geld beträgt dann 51,20 Euro pro Tag
Kinderbetreuungsgeld bezogen wird) variante (z.B. wegen geringfügiger (Wert für 2014).
Anspruch auf Wochengeld bestanden Beschäftigung), so ruht das Kinder-
hat. betreuungsgeld nur teilweise und der
Differenzbetrag wird ausgezahlt.
31Bezug nur für jüngstes Kind
Kinderbetreuungsgeld gebührt immer
für das jüngste Kind. Wird während
Kinderbetreuungsgeld des Bezuges ein weiteres Kind gebo-
ren, so endet der Bezug spätestens mit
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld der Geburt des jüngeren Kindes. Für
besteht grundsätzlich ab Geburt eines Mütter, die wieder einen Anspruch auf
Kindes. Im Falle eines Wochengeld-An- Wochengeld haben, ruht das Kinderbe-
spruches ruht das Kinderbetreuungsgeld treuungsgeld grundsätzlich bereits mit
bis zum Ende des Bezuges des Wochen- Beginn des Wochengeldanspruches vor
geldes in der Höhe des Wochengeldes der Geburt des weiteren Kindes. Für
(das gilt für beide Eltern). Väter ruht das Kinderbetreuungsgeld bei
einem neuerlichen Wochengeldbezug
! der Mutter vor der Geburt des weiteren
Kindes nicht.
Achtung!
Kinderbetreuungsgeld ist eine Geldleis-
tung und unabhängig von arbeitsrecht- Wer hat Anspruch?
lichen Ansprüchen wie z.B. Karenz! Die
Dauer der Karenz und des Geldbezugs Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
müssen sich nicht decken. haben leibliche Eltern, Adoptiv- bzw.
Pflegeeltern. Die Eltern können sich
beim Bezug abwechseln.
32Voraussetzungen für einen
Anspruch auf Kinderbetreu-
ungsgeld sind: Detailinformationen finden Sie in der
Fachbroschüre „Kinderbetreuungsgeld“
• Anspruch und Bezug der des Bundesministeriums für Familien
Familienbeihilfe für das Kind und Jugend. Für allgemeine Fragen
• Lebensmittelpunkt von steht das Familienservice des Famili-
antragstellendem Elternteil und Kind in enministeriums unter der kostenlosen
Österreich Servicenummer 0800 240 262 zur
• ein gemeinsamer Haushalt des Verfügung. Für spezielle Fragen wenden
Elternteiles mit dem Kind und Sie sich bitte im Zuge der Antragstellung
der gleiche Hauptwohnsitz von an Ihre zuständige Krankenkasse.
beziehendem Elternteil und Kind
• die Durchführung der ersten 10 TIPP:
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Besuchen Sie auch
• die Einhaltung der Zuverdienstgrenze unsere Internetseite!
• für Nichtösterreicher/innen: zusätzlich www.bmfj.gv.at
ein rechtmäßiger Aufenthalt
in Österreich (NAG-Karte bzw.
EU-Anmeldebescheinigung) bzw. die
Erfüllung bestimmter asylrechtlicher
Voraussetzungen
33Bitte beachten Sie:
• Das Kinderbetreuungsgeld • Das Kinderbetreuungsgeld kann bis
gebührt nur auf Antrag. zu 6 Monate rückwirkend beantragt
• Zuständig ist jene Krankenkasse, bei werden. Wird im Anschluss an
der Wochengeld bezogen wurde bzw. einen Wochengeldbezug noch ein
5 Kinderbetreuungsgeld- bei der man versichert ist bzw. zuletzt Resturlaub verbraucht, sollte in einem
Varianten versichert war. Beratungsgespräch geklärt werden, ab
• Wenn sich die Eltern beim Bezug welchem Tag ein Bezug der Leistungen
Übersichtstabelle zu den 5 Kinderbe- abwechseln, muss auch der zweite sinnvoll ist, damit es nicht zu einer
treuungsgeld-Varianten auf Seite 37 im Elternteil einen eigenen Antrag Überschreitung der Zuverdienstgrenze
„Familien-Kompass“. ausfüllen und bei dessen zuständiger kommt.
Krankenkasse abgeben.
• Die Eltern können sich beim Bezug
! des Kinderbetreuungsgeldes 2-mal
abwechseln (in Härtefällen öfter).
!
Achtung! Es können sich grundsätzlich Achtung!
Sie müssen sich beim ersten Antrag max. 3 Blöcke ergeben, wobei ein Eine Geburtsmeldung oder ein Antrag
für eine Variante entscheiden. Diese Block mindestens 2 Monate dauern auf Wochengeld ersetzt niemals einen
Wahl ist auch für den anderen Elternteil muss (Mindestbezugsdauer). Antrag auf Kinderbetreuungsgeld!
bindend. Ein gleichzeitiger Bezug von
Kinderbetreuungsgeld durch beide
Elternteile ist nicht möglich.
34Pauschalvariante 2: 20 + 4
Folgende 5 Varianten • Bezugsdauer: bis zum 24.
stehen zur Auswahl Lebensmonat (Bezug beider
Elternteile), ein Elternteil bis maximal
zum 20. Lebensmonat
Pauschalvariante 1 (Langvariante): • Bezugshöhe: 20,80 Euro täglich
30 + 6 (rund 624 Euro monatlich) Mehrlinge: Einkommensabhängiges
• Bezugsdauer: bis maximal zum 36. 10,40 Euro täglich pro weiteres Kinderbetreuungsgeld:
Lebensmonat des Kindes (Bezug beider Mehrlingskind • Bezugsdauer: maximal bis zum
Elternteile), ein Elternteil bis maximal 14. Lebensmonat (Bezug beider
zum 30. Lebensmonat Pauschalvariante 3: 15 + 3 Elternteile), ein Elternteil maximal bis
• Bezugshöhe: 14,53 Euro täglich (rund • Bezugsdauer: bis zum 18. zum 12. Lebensmonat.
436 Euro monatlich) Mehrlinge: Lebensmonat (Bezug beider • Bezugshöhe: 80 % des (fiktiven)
7,27 Euro täglich pro weiteres Elternteile), ein Elternteil bis maximal Wochengeldes, maximal 2.000 Euro
Mehrlingskind zum 15. Lebensmonat monatlich. Wird der Tagesbetrag
• Bezugshöhe: 26,60 Euro täglich (rund von 33 Euro (1.000 Euro monatlich)
! 800 Euro monatlich) Mehrlinge:
13,30 Euro täglich pro weiteres
bei der Ermittlung der Höhe
des Kinderbetreuungsgeldes
Achtung! Mehrlingskind unterschritten, besteht die Möglichkeit,
Die Karenz endet spätestens mit dem auf Antrag bei der Krankenkasse auf
2. Geburtstag des Kindes. Wenn nichts Pauschalvariante 4: 12 + 2 das Pauschalmodell 12+2 mit 33 Euro
anderes vereinbart wurde, müssen Sie • Bezugsdauer: bis zum 14. täglich (1.000 Euro) umzusteigen.
am 2. Geburtstag Ihres Kindes wieder Lebensmonat (Bezug beider (Zum einkommensabhängigen
den Dienst antreten, unabhängig davon, Elternteile), ein Elternteil bis maximal Kinderbetreuungsgeld gebührt kein
dass Sie allenfalls noch 6 Monate zum 12. Lebensmonat Mehrlingszuschlag!)
Kinderbetreuungsgeld bekommen. Bitte • Bezugshöhe: 33 Euro täglich (rund
beachten Sie dabei die Zuverdienst 1.000 Euro monatlich) Mehrlinge:
grenzen! 16,50 Euro täglich pro weiteres
Mehrlingskind
35TIPP: Härtefallregelung für
Als Entscheidungshilfe für die Wahl Alleinerziehende
der passenden Variante benutzen Sie
Zusätzlich erfolgt immer eine Günstig- den kostenlosen Kinderbetreuungs- In bestimmten Härtefällen können
keitsrechnung mit dem Steuerbescheid geld-Vergleichsrechner auf der Inter- Alleinerziehende den Kinderbetreu-
aus dem Kalenderjahr vor der Geburt netseite des Bundesministeriums für ungsgeldbezug um 2 Monate über das
des Kindes ohne Kinderbetreuungs- Familien und Jugend. höchstmögliche Ausmaß der jeweiligen
geldbezug (für Geburten ab 1.1.2012 www.bmfj.gv.at Bezugsvariante, das einem Elternteil
beschränkt auf das drittvorangegangene zusteht, verlängern.
Kalenderjahr). Dadurch kann sich der
Tagesbetrag noch erhöhen, nicht jedoch Mutter-Kind-Pass- Krankenversicherung
reduzieren. Untersuchungen
Während des Bezuges von Kinderbetreu-
Voraussetzung für den Anspruch auf ein- Bei jeder Variante sind fünf Untersu- ungsgeld sind der beziehende Elternteil
kommensabhängiges Kinderbetreuungs- chungen der werdenden Mutter und und das Kind krankenversichert. Eine
geld ist die tatsächliche Ausübung einer die ersten fünf Untersuchungen des Mitversicherung des anderen Elternteils
in Österreich sozialversicherungspflich- Kindes Voraussetzung für den Bezug von ist grundsätzlich möglich.
tigen Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe.
Monaten vor der Geburt/dem Mutter- Ansonsten wird ab dem
schutz sowie kein Bezug von Leistungen
aus der Arbeitslosenversicherung in
• 25. Lebensmonat (bei Variante 30 + 6)
• 17. Lebensmonat (bei Variante 20 + 4)
!
diesem Zeitraum (Arbeitslosengeld, Not- • 13. Lebensmonat (bei Variante 15 + 3) Achtung!
standshilfe, Weiterbildungsgeld etc.). • 10. Lebensmonat (bei Variante 12 + 2) Wird mit dem/der Arbeitgeber/in eine
das Kinderbetreuungsgeld halbiert. längere Karenz vereinbart als der Kin-
Details zu den Anspruchsvoraussetzun- derbetreuungsgeld-Bezug dauert, muss
gen für einkommenabhängiges Kinder- Beim einkommensabhängigen Kinder- man sich nach Auslaufen des Kinderbe-
betreuungsgeld siehe Spezialbroschüre betreuungsgeld wird der Tagsatz ab treuungsgeldes bei dem/der Partner/in
„Kinderbetreuungsgeld“. dem 10. Lebensmonat um 16,50 Euro mitversichern oder sich selbst kranken-
reduziert (rund 500 Euro pro Monat). versichern.
36Pauschalvariante Pauschalvariante Pauschalvariante Pauschalvariante einkommensabhängiges KBG
30 + 6 20 + 4 15 + 3 12 + 2 12 + 2
80 % vom Wochengeld;
sonst 80 % von einem fiktiven
Höhe des KBG Wochengeld; zusätzlich erfolgt
ca. 436,– Euro ca. 624,– Euro ca. 800,– Euro ca. 1.000,– Euro
pro Monat Günstigkeitsvergleich mit Steuer-
bescheid aus dem relevanten Jahr;
max. 2.000,– Euro
Max. Bezugsdauer bis max. zum bis max. zum bis max. zum bis max. zum bis max. zum
ein Elternteil 30. Lebensmonat 20. Lebensmonat 15. Lebensmonat 12. Lebensmonat 12. Lebensmonat
Max. Bezugsdauer bis max. zum bis max. zum bis max. zum bis max. zum bis max. zum
beide Elternteile 36. Lebensmonat 24. Lebensmonat 18. Lebensmonat 14. Lebensmonat 14. Lebensmonat
Mind. Bezugsdauer
2 Monate 2 Monate 2 Monate 2 Monate 2 Monate
pro Block
mind. die letzten 6 Monate vor
Erwerbstätigkeit Geburt/Mutterschutz Ausübung
nein nein nein nein
nötig? einer sozialversicherungspflichti-
gen Erwerbstätigkeit
60% der Einkünfte 60% der Einkünfte 60% der Einkünfte 60% der Einkünfte 6.400,– Euro (entspricht etwa 14
Zulässiger
des relevanten des relevanten des relevanten des relevanten mal der Geringfügigkeitsgrenze);
Zuverdienst pro
Kalenderjahres; Kalenderjahres; Kalenderjahres; Kalenderjahres; Kein Bezug von Leistungen aus der
Kalenderjahr
mind. 16.200,– Euro mind. 16.200,– Euro mind. 16.200,– Euro mind. 16.200,– Euro Arbeitslosenversicherung
Zuschlag pro
ca. 218,– Euro ca. 312,– Euro ca. 400,– Euro ca. 500,– Euro kein Zuschlag
Mehrling + Monat
12 Monate je 12 Monate je 12 Monate je 12 Monate je
Beihilfe zum KBG keine Beihilfe
ca. 180,– Euro ca. 180,– Euro ca. 180,– Euro ca. 180,– Euro
Sonderfall: Bezugs-
2 Monate zwischen 2 Monate zwischen 2 Monate zwischen 2 Monate zwischen 2 Monate zwischen
verlängerung für
30. und 32. 20. und 22. 15. und 17. 12. und 14. 12. und 14.
einen Elternteil im
Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat
Härtefall
37Zuverdienst zum
Kinderbetreuungsgeld
Sie haben ein Baby und wollen trotz-
dem Ihren Beruf weiter ausüben?
Kein Problem, sofern dieser Zuverdienst
zum Kinderbetreuungsgeld unter einer
bestimmten Grenze bleibt. Für jede Vari-
ante des Kinderbetreuungsgeldes gibt es
genau definierte Zuverdienstgrenzen: Überschreitung der
Zuverdienstgrenze
Variante pauschales Wird die zulässige Zuverdienstgrenze
Kinderbetreuungsgeld überschritten, ist der Überschreitungs-
Während Sie pauschales Kinderbe- betrag zurückzuzahlen.
treuungsgeld bekommen, darf der
Zuverdienst 60% der Einkünfte aus dem TIPP:
Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kin-
des betragen. Diese individuelle Zuver-
! Für die Berechnung Ihrer individ
uellen Zuverdienstgrenze sowie
dienstgrenze wird laut Steuerbescheid Achtung: für den laufenden Zuverdienst
für das Jahr vor der Geburt des Kindes, Wechseln sich die Eltern beim Bezug können Sie den Kinderbetreuungs-
in dem Sie kein Kinderbetreuungsgeld des Kinderbetreuungsgeldes ab, wird für geld-Vergleichsrechner bzw. den
bezogen haben, berechnet (Für Gebur- jeden Elternteil eine eigene individuelle Online-Rechner auf der Internetseite
ten ab 1.1.2012: Beschränkung auf das Zuverdienstgrenze berechnet. des Bundesministeriums für Familien
drittvorangegangene Kalenderjahr). Beziehen beide Eltern abwechselnd und Jugend verwenden.
Mindestens dürfen 16.200 Euro pro Kinderbetreuungsgeld kann sich die www.bmfj.gv.at
Jahr dazuverdient werden. Steuerfreie höchstmögliche Bezugsdauer je nach
Einkünfte (Ausnahmen: Arbeitslosen- gewählter Variante um 2 bis 6 Monate
geld und Notstandshilfe) gelten nicht als verlängern.
Zuverdienst.
38Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
!
Eltern und Alleinerziehende mit gerin- Achtung!
gem Einkommen können für Kinder eine Die Rückforderung durch die
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld in Krankenkasse kann sich nicht nur an
Höhe von 180 Euro pro Monat beantra- den beziehenden Elternteil, sondern
gen. Die Beihilfe gebührt für maximal 12 auch an den anderen Elternteil oder den/
Kalendermonate ab Antragstellung. die Partner/in richten.
Variante einkommensabhängiges Alleinerziehende dürfen in diesem Fall TIPP:
Kinderbetreuungsgeld dann nicht mehr als 6.400 Euro zusätz- Weiterführende Informationsmög-
Der beziehende Elternteil darf während lich im Kalenderjahr verdienen. lichkeiten rund um das Thema „Kin-
des Bezugs von einkommensabhän- derbetreuungsgeld“ entnehmen Sie
gigem Kinderbetreuungsgeld keine Bei Elternteilen, die in Ehe bzw. einer bitte unserer Spezialbroschüre „Kin-
Erwerbseinkünfte über EUR 6.400/ Lebensgemeinschaft leben, darf der derbetreuungsgeld“ bzw. bekommen
Kalenderjahr erzielen und keine Leistun- beziehende Elternteil nicht mehr als Sie bei unserem Servicetelefon unter
gen aus der Arbeitslosenversicherung 6.400 Euro und der zweite Elternteil / 0800 240 262 sowie auf der Inter-
(auch z.B. Weiterbildungsgeld) erhalten. Partner nicht mehr als 16.200 Euro im netseite des Bundesministeriums für
Kalenderjahr verdienen. Familien und Jugend.
Überschreitung der www.bmfj.gv.at
Zuverdienstgrenze Wird die zulässige Einkommensgrenze
Wird die zulässige Zuverdienstgrenze im nur geringfügig überschritten (nicht
Ausmaß von 6.400 Euro pro Kalender- mehr als 15%), ist der Überstiegsbetrag
jahr überschritten, ist der Überschrei- zurückzuzahlen. Bei Überschreitungen
tungsbetrag zurückzuzahlen. über 15% muss die gesamte Beihilfe
zurückgezahlt werden.
39!
Familienbeihilfe und Antrag stellen
Achtung!
Kinderabsetzbetrag Den Antrag auf Familienbeihilfe können Bei grenzüberschreitenden Fällen
Sie elektronisch über FinanzOnline oder innerhalb der EU/des EWR und der
mit dem Formular Beih 1 beim Wohnsitz- Schweiz bestehen europarechtliche
Österreichische Eltern haben unabhän- finanzamt stellen. Gemeinsam mit der Sonderregelungen für den Bezug von
gig von der Höhe ihres Einkommens Familienbeihilfe wird der Kinderabsetz- Familienleistungen!
Anspruch auf Familienbeihilfe für betrag überwiesen, er beträgt zusätzlich
ihre Kinder bis zu deren Volljährig- 58,40 Euro pro Kind und Monat.
keit, wenn sich der Mittelpunkt der
Erhöhte Familien-
Lebensinteressen in Österreich befindet Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter beihilfe
ab 1.7.2014
und sich das Kind ständig in Öster- der Kinder unterschiedlich hoch. Höhe
(für erheblich
reich aufhält. Aufgrund ausdrücklicher der Familienbeihilfe ab 1. Juli 2014: behinderte Kinder)
150 Euro
gesetzlicher Anordnung ist die Mutter
vorrangig anspruchsberechtigt.
Familien- Geschwister- ab 1.7.2014
ab 1.7.2014
beihilfe staffel für pro Kind
Für nicht-österreichische Staatsbürger/
innen gilt zusätzlich, dass der Elternteil 0-2 Jahre 109,7 Euro 2 Kinder 6,7 Euro
und das Kind sich rechtmäßig nach § 8 3-9 Jahre 117,3 Euro 3 Kinder 16,6 Euro
und § 9 des Niederlassungs- und Auf-
10-18 Jahre 136,2 Euro 4 Kinder 25,5 Euro
enthaltsgesetzes in Österreich aufhal-
ten müssen. 2 ab 19 Jahren 158,9 Euro 5 Kinder 30,8 Euro
6 Kinder 34,3 Euro
ab 7 Kindern jeweils 50,0 Euro
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