DER PRÜFINGENIEUR Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik - BVPI
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
DER PRÜFINGENIEUR Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik ■ Die Prüfer und Planer müssen sich öffentlich deutlicher engagieren ■ Arbeitstagung 2017 der Prüfingenieure im September in Potsdam ■ Welche Probleme bewirkt die Umsetzung des EU-Bauproduktenurteils? ■ In NRW ist das Freistellungsverfahren jetzt wieder gestrichen worden ■ Das Bauen mit Eis ist anderen Verfahren situationsbedingt oft überlegen ■ BIM minimiert die Risiken später Änderungen und versäumter Leistungen ■ Reaktive Brandschutzsysteme stärken die Lebensdauer filigraner Stahlbauten ■ Innovative Tragstrukturen mit bionisch inspirierten Faserverbundwerkstoffen www.bvpi.de | ISSN 1430-9084 ■ Sind etliche baurechtlich akzeptierte Brandschutzrisiken noch vertretbar? 50 50 DER PRÜFINGENIEUR Mai 2017 |
EDITORIAL Wir müssen uns vernehmlich in die öffentliche Diskussion einbringen nen große Unternehmen Risiken besser managen, da sie einzelne Schadensfälle robuster verkraften können. In Deutschland hat sich für die bautechnische Prüfung und Kontrolle in 90 Jahren das Vier-Augen-Prinzip bewährt, bestehend aus einem Trag- werksplaner und einem persönlich verantwortlichen, wirtschaftlich Dr.-Ing. Markus Hennecke unabhängigen Prüfingenieur (external checking). Dieses System, das Im Beirat des Vorstandes der die Prüfung unternehmensübergreifend durchführen lässt, geht weiter Bundesvereinigung der Prüf- als eine Qualitätssicherung, deren Umfang ausschließlich in der Eigen- ingenieure für Bautechnik verantwortung der Unternehmen selbst definiert wird. (BVPI) zuständig für Öffent- lichkeitsarbeit Die Fortschreibung von Eurocode 1990 (Anhang B), mit der externe Prüfungen in Abhängigkeit von der Schadensfolgeklasse auf einige wenige Objekte (zum Beispiel auf Stadien oder große Brücken) be- grenz werden sollen und in der Vielzahl der Fälle auf interne Prozesse verweist, könnte indes ein Ansatz sein, das deutsche System abzu- Vor genau 60 Jahren wurde der Grundstein für das heutige vereinte schaffen. Wir haben 2016 erlebt, wie der Europäische Gerichtshof mit Europa gelegt – Auftakt der längsten Friedensperiode der europäi- dem Verweis auf europäisch harmonisierte Normen nationale Rege- schen Geschichte. Auftakt auch der Schaffung eines europäischen Bin- lungen über Bord werfen ließ. Aus solchen normativen Bestimmungen nenmarktes, dessen wesentliches Ziel bekanntlich die Herausbildung können sich Änderungen ergeben, die kurzfristig die Prüfingenieure eines freien Personen-, Dienstleistungs-, Kapital- und Warenverkehrs betreffen, mittelfristig aber die Struktur der ganzen Branche verän- war und noch heute ist. Manches von dem, an dem wir uns als Planer dern. oder Prüfingenieure heute reiben, liegt hierin begründet. Dennoch sollte uns immer klar sein, dass jene aus Brüssel kommenden Entwick- Wir Bauingenieure, ob in der Planung tätig oder als Prüfingenieur, lungen, die uns negativ betreffen, politisch nicht davon motiviert sind, müssen deshalb lernen, uns in die öffentliche Diskussion einzubringen. unsere originären Interessen zu schädigen, sondern dass sie von ganz Dabei sind sowohl bautechnische und baurechtliche als auch gesell- grundsätzlichen Marktvorstellungen geleitet werden, die einzelne schaftliche und politische Themen zu bearbeiten. Entwicklungen auf Branchen wie die unsrige nicht direkt im Fokus haben. Auch wenn uns nationaler und europäischer Ebene müssen frühzeitig erkannt, analy- vieles aus Europa als Angriff gegen unseren Beruf erscheint, dürfen wir siert und bewertet werden. nicht übersehen, dass auch in Deutschland Wirtschaftsinteressen be- stehen, die die Abschaffung der HOAI, die Umsetzung des EU-Baupro- Der Aufwand ist groß. Daher müssen Kammern, Ingenieurverbände duktenurteils oder den freien Zugang europäischer Dienstleister be- und Ingenieurvereinigungen die Aufgaben gemeinsam angehen. In grüßen würden. unserem durch den Föderalismus und die Vielfalt der Verbände parzel- lierten Sektor ist es notwendig, Partner zu finden und Koalitionen zu Die jüngsten Entwicklungen allerdings geben zu ernsten Sorgen An- bilden, um politischen Einfluss zu gewinnen. Die einzelnen Organisa- lass. In Europa sind 27 Nationalstaaten auf einem gemeinsamen Weg. tionen müssen Kompetenzen und Kapazitäten aufbauen, die die eige- Genauso wie die politischen Strukturen in den einzelnen Ländern sind nen Themen bearbeiten und mit den Partnern zusammenführen. Wir deren Marktwirtschaften sehr unterschiedlich organisiert. Im Sektor müssen Europa verstehen, wir müssen erkennen, welche Ziele verfolgt der Ingenieurbüros gibt es Länder mit einigen wenigen sehr großen werden, wir müssen aber auch aufzeigen, wo wir die Vorteile in unse- Unternehmen und solche mit einer sehr kleinteiligen Struktur. ren Ansätzen sehen und uns dafür einsetzen, dass diese bestehen blei- ben. In Deutschland tragen die kleinen und mittleren Ingenieurbüros durch ihre einzigartige Mischung aus Leistungsbereitschaft und sozialer Ver- Die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI) wird antwortung wesentlich zum gesamtwirtschaftlichen Erfolg bei. Hier sich im Hauptamt verstärken, um diese wichtigen Aufgaben für die Zu- stehen die Chefs noch selbst in der Küche; ihren privaten und öffentli- kunft anzugehen. chen Kunden sind sie direkte Ansprechpartner. Im Gegensatz dazu sind die sehr großen Ingenieurdienstleister zu se- hen, beispielsweise in den Niederlanden, in Frankreich oder in Skandi- navien. Die Ursachen für diesen Unterschied sind nicht nur wirtschaft- liche, sondern auch regulatorische Bedingungen: Große Unternehmen können Prozesse etablieren, mit denen in internen, unabhängigen Ab- teilungen die im eigenen Unternehmen erstellten Dokumente geprüft werden (internal checking). Dies geschieht unter der Maßgabe der Qualitätssicherung und des Risikomanagements. Darüber hinaus kön- Der Prüfingenieur | Mai 2017 3
INHALT FÜR DIE ANWENDUNGSREIFE ENTWICKLUNG VON CARBONBETON hat Alt-Bundespräsident Joachim Gauck (M.) im vergangenen Jahr die Ingenieu- re Manfred Curbach (2.v.l.), Chokri Cherif (l.) und Peter Offermann (r.) mit dem Deutschen Zukunftspreis für Technik und Innovation des Bundesprä- sidenten der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Curbach wird auf der nächsten Arbeitstagung der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI) in Potsdam über dieses bautechnisch revolutionäre Material berichten. Mehr dazu auf Seite 6 EDITORIAL Dr.-Ing. Markus Hennecke Wir müssen uns vernehmlich in die öffentliche Diskussion einbringen 3 NACHRICHTEN Arbeitstagung der Bundesvereinigung der Prüfingenieure am 22./23. September 2017 in Potsdam: Vorträge über Carbonbeton, Befestigungen, Eurocodes, Bauproduktenrecht, Verkehrswasserbau und Brandschutz 6 Die Bundesregierung und die Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten kämpfen für den HOAI-Erhalt/Website mit Informationen über das EuGH-Verfahren und von jedermann nutzbaren Texten und Argumenten 8 Michael Halstenberg: Die Umsetzung des Bauproduktenurteils des EuGH bewirkt neue nationale Bestimmungen und Verantwortlichkeiten/Welche Probleme tauchen für die am Bau Beteiligten auf und welche konkreten Lösungen sind zu erwarten? 9 Dr. Eric Brehm: BVPI erklärt auf wissenschaftlichem IABSE-Workshop die Effektivität des deutschen bautechnischen Prüfsystems 11 Ralf Egner löst Frank Breinlinger als Vorsitzender der Prüfingenieure in Baden-Württemberg ab 12 Dr. Wolfgang Roeser: Nordrhein-Westfalen: Neue Landesbauordnung führt die Prüfpflicht für Ein- und Zweifamilienhäuser wieder ein/Das Freistellungsverfahren hat nicht die erhoffte Entlastung der Bauaufsichtsbehörden bewirken können 13 Die Baden-Württemberger Prüfingenieure laden für den 23./24. Juni zur Arbeitstagung 2017 in Baden-Baden ein/Vorträge über schwierigen Tunnelbau, die Holz-Beton-Verbundbauweise und Bauen mit Spannbetonfertigteilen 14 Titelfoto: Tupungato/Shutterstock BRANDSCHUTZ Dipl.-Ing. (FH) Thomas Herbert: Prüfung der Planung freiwillig – Bemessungsregeln frei vereinbar – Interaktionsprüfung nicht geregelt: Ist das baurechtlich akzeptierte Risiko notwendiger sicherheitstechnischer Anlagen in Gebäuden tragbar? 16 4 Der Prüfingenieur | Mai 2017
INHALT DIE DECKFLÜGEL flugfähiger und nicht flugfähiger Käfer sind für die wissenschaftlich forschenden Bauingenieure am Insti- tut für Tragkonstruktionen und konstruktives Entwerfen der Universität Stuttgart hochinteressante Objekte und immer wieder erhellendes Erstaunen hervorrufende Gegenstände für DIESE GEFRORENE BAUGRUBENWAND diente beim Bau des Rosmarin-Karrees in Ber- neue Erkenntnisse und Einsichten, die der bautechnischen lin als abstützender und abdichtender Frostkörper und dokumentiert hier bildhaft und Praxis des Menschen auf die Sprünge helfen. Was an diesem schlaglichtartig die großen Vorteile, die sich den Bauingenieuren mit dem Einsatz der Institut in dieser Hinsicht erforscht und entdeckt wird und Gefriertechnik bieten. Viele Beispiele für diese Vorteile sind zu finden ab Seite 27 wurde kann nachgelesen werden ab Seite 44 GEOTECHNIK Dr.-Ing. Wolfgang Orth: Das Bauen mit Eis ist heute oftmals konkurrenzfähig und anderen Verfahren situationsbedingt deutlich überlegen/Der Einsatz der Gefriertechnik verlangt aber Erfahrung und exaktes Wissen vom Verhalten gefrorenen Bodens 27 BRANDSCHUTZ Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter Schaumann/Dipl.-Ing. Waldemar Weisheim: Reaktive Brandschutzsysteme sichern mit aufschäumenden Dämmschichten filigrane Stahlbautragwerke/Ihre Nutzungsdauer beträgt nach EU-Zulassungsrichtlinien zehn Jahre – sie kann aber auf 25 Jahre erweitert werden 36 FASERVERBUNDWERKSTOFFE Prof. Dr.-Ing. Jan Knippers/Professor Achim Menges: Einblicke in die Ideenwelt des Stuttgarter Instituts für Tragkonstruktionen und konstruktives Entwerfen/ Mit bionisch inspirierten Faserverbundkonstruktionen können ganz neue Tragstrukturen realisiert werden 44 BAUAUFSICHT Dipl.-Ing. Markus Köppel: EU-Richtlinien für Eisenbahn-Interoperabilität prägen die Genehmigungsverfahren für Eisenbahninfrastruktur/Vom EBA anerkannte Prüfer für IOH- und STE-Anlagen sollen ein Grundpfeiler des IBG-Verfahrens bleiben 52 BIM – BUILDING INFORMATION MODELING Dipl.-Ing. Thomas Grundhoff: Erfahrungen mit der Anwendung digitaler Arbeitsmethoden bei der Realisierung eines großen Tunnelprojekts/Das Risiko später Änderungen oder versäumter Leistungen kann schon bei der Planung deutlich minimiert werden 60 IMPRESSUM 69 Der Prüfingenieur | Mai 2017 5
NACHRICHTEN Die nächste Arbeitstagung der Bundesvereinigung der Prüfingenieure ist am 22./23. September 2017 in Potsdam Vorträge über Carbonbeton, Befestigungen, Eurocodes, Bauproduktenrecht, Verkehrswasserbau und Brandschutz Am 22. und 23. September wird die Bun- vorgehoben hatte, dieses Material geeignet dell für Befestigungen mit Rückhängebeweh- desvereinigung der Prüfingenieure für sei, „den Vorsprung Deutschlands bei der Er- rung unter Zugbeanspruchung vorstellen, Bautechnik (BVPI) im Dorint-Hotel in forschung von Grundlagen und Anwendun- das er zusammen mit seinen ingenieurwis- Potsdam ihre Arbeitstagung 2017 durch- gen dieses revolutionären Baumaterials zu senschaftlichen Kollegen am Institut für führen. Zentrale Komponente der Agen- festigen und auszubauen“. In Deutschland Werkstoffe des Bauwesens der Universität da dieses Bundeskongresses der bauauf- beträgt der Jahresbedarf an Bewehrungs- Stuttgart entwickelt hat, an dem er als Leiter sichtlich anerkannten deutschen Prüfin- stahl rund vier Millionen Tonnen, ein Großteil der Abteilung für Befestigungstechnik selbst genieure sind, wie jedes Jahr, zahlreiche davon ließe sich künftig – vor allem bei der jahrzehntelang geforscht und gelehrt hat. sowohl ingenieurwissenschaftlich als Reparatur älterer Bauwerke, aber auch bei auch praxisnah angelegte Vorträge über Neubauten – durch Carbonbeton ersetzen. ■ Schließlich wird Prof. Dr.-Ing. Alexander aktuelle Fachthemen und tätigkeitsbezo- Curbach wird seinen Kollegen in Potsdam Taffe von der Berliner Hochschule für Wirt- gene Probleme der Prüfingenieure und deshalb dieses revolutionäre Material exklu- schaft und Technik über die Arbeit berichten, Prüfsachverständigen, die von namhaf- siv erläutern und erklären, wie mit den korro- mit der es ihm gelungen ist, die Messergeb- ten Referenten aus Wissenschaft, Wirt- sionsfesten Kohlenstofffasern, die noch sta- nisse zerstörungsfreier Prüfungen im Bauwe- schaft, Verwaltung und Praxis gehalten biler sind als Stahl, viel schlankere Bauteile sen der statischen Berechenbarkeit zugäng- werden. Kollegial–gesellschaftlicher Hö- konstruiert werden können als bisher und lich zu machen. hepunkt beider Tage wird der Landes- wie sich damit sehr filigrane und außerge- abend der Prüfingenieure in Branden- wöhnlich gestaltete Bauwerke realisieren Darüber hinaus werden auch einige berufs- burg sein, der sich im Orangerieschloss lassen, deren Lebensdauer derjenigen von und verbandspolitisch akzentuierte Beiträge im Park Sanssouci abspielen wird. Stahlbetonbauten weit überlegen ist. gehalten, zum Beispiel von: Die Vorträge dieser Arbeitstagung hat die ■ Außerdem wird Professor Dr.-Ing. Rolf Eli- ■ Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, dem Präsiden- Bundesvereinigung dreifach gegliedert: Am gehausen vom Stuttgarter Ingenieurbüro Eli- ten der Ingenieurkammer Bau von Nord- Freitag (dem 22. September) stehen vormit- gehausen – Asmus – Hofmann ein neues Mo- rhein-Westfalen und stellvertretenden Vorsit- tags Referate vor dem Plenum und nachmit- tags in zwei parallel laufenden Vortragsrei- hen Beiträge über ausgesuchte Themen des Brandschutzes und der Infrastruktur im Be- reich des Wasserbaus auf dem Programm; am Samstagvormittag (dem 23. September) werden weitere Fachvorträge geboten und danach der traditionelle Festvortrag, zu dem alle Gäste und Begleitpersonen eingeladen sind. Auf der Liste der Themen und Referenten standen bis Redaktionsschluss dieser Ausga- be folgende Beiträge fest: ■ Der Direktor des Instituts für Massivbau der TU Dresden, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Manfred Curbach wird über „Das faszi- nierende Material Carbonbeton“ sprechen, für dessen anwendungsreife Entwicklung er zusammen mit seinen Kollegen Prof. Dr.-Ing. habil. Dipl.-Wirt. Ing. Chokri Cherif und Prof. Dr.-Ing. habil. Peter Offermann mit dem Deutschen Zukunftspreis für Technik und In- FÜR IHRE ANWENDUNGSREIFE ENTWICKLUNG von Carbonbeton wurden Prof. Dr.-Ing. Manfred novation des Bundespräsidenten der Bundes- Curbach (2.v.l.), Prof. Dr.-Ing. habil. Dipl.-Wirt. Ing. Chokri Cherif (l.) und Prof. Dr.-Ing. habil. Pe- republik Deutschland ausgezeichnet worden ter Offermann (r.) von der TU Dresden vom damaligen Bundespräsident Joachim Gauck (Mitte) ist, weil, wie der damalige Bundespräsident mit dem Deutschen Zukunftspreis 2016 für Technik und Innovation des Bundespräsidenten der Joachim Gauck bei der Preisverleihung her- Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. 6 Der Prüfingenieur | Mai 2017
NACHRICHTEN zenden der Initiative Praxisgerechte Regel- werke im Bauwesen (PRB), der über den ak- tuellen Stand der pränormativen Arbeit der deutschen Ingenieurverbände und -kammern und die als gewichtig zu wertende Beteili- gung der Bundesvereinigung der Prüfinge- nieure für Bautechnik (BVPI) an der Arbeit der PRB referieren wird, deren Aufgabe es bekanntlich ist, die Praxistauglichkeit der Re- gelwerke im Bauwesen in Deutschland und Europa durch pränormatives Engagement zu verbessern, ■ Steve Denton, dem Vorsitzenden von CEN/TC 250, des Internationalen Technischen Gremiums der europäischen Normungsorga- nisation CEN für die Eurocodes des konstruk- Foto: Arild Vågen/Wikipedia tiven Ingenieurbaus, der aus seiner exklusi- ven beruflichen und berufspolitischen Per- spektive die Entwicklung der Eurocodes in Europa beschreiben und sich dabei sicher auch über die von deutscher Seite gewünsch- te und vorangetriebene deutliche Vereinfa- IN DER ORANGERIE am Nordrand des Parks von Sanssouci in Potsdam wird der diesjährige Lan- chung der Eurocodes äußern wird, und von desabend anlässlich der Arbeitstagung 2017 der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bau- technik stattfinden. Das Orangerieschloss steht seit 1990 als Weltkulturerbe unter dem Schutz ■ Ministerialdirektor a.D. Rechtsanwalt Mi- der UNESCO. chael Halstenberg, einem der Baurechtsex- perten der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanz- lei HFK, in der er der Bundesvereinigung der ner für technische Brandschutzanlagen von ■ der Geschäftsführer des Österreichischen Prüfingenieure für Bautechnik seit vielen der Ingenieurgesellschaft Hahn-Consult Instituts für Bautechnik (OIB), Dipl.-Ing. Dr. Jahren als baurechtskundiger Berater ver- (Hamburg, Braunschweig) über die Projekt- Rainer Mikulits, über „Erfahrungen europäi- bunden ist, der über die neuesten und mög- koordination und die Bauüberwachung scher Nachbarländer mit der EU-Bauproduk- liche weitere Entwicklungen des Bauproduk- Brandschutz bei Großprojekten referieren. tenverordnung“ berichten sowie tenrechts in Deutschland und Europa infor- mieren will. Im Themenblock Infrastruktur/Wasserbau ■ Konstantinos Kessoudis, Bereichsleiter werden Building Information Modeling (BIM/5D) im Am Freitagnachmittag sind zwei parallel lau- Bereich Zentrale Technik des Strabag-Zü- fende Themenblöcke über Brandschutz und ■ Dr.-Ing. Jeanette Ebers-Ernst und Birgit blin-Konzerns, einige lehrreiche und infor- Infrastruktur/Wasserbau geplant. Im The- Maßmann „Die Herausforderungen für Pla- mative Einzelheiten seines umfassenden menblock Brandschutz werden ner und Prüfingenieure in Großprojekten der Wissens über die neueste Entwicklung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“ digitalen Planens, Bauens und Verwaltens ■ Prof. Dr.-Ing. Frank Riesner, Vorsitzender am Beispiel des Schleusenbaus an der Nord- preisgeben. der Arbeitsgemeinschaft Vorbeugender strecke des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) er- Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern läutern; Birgit Maßmann ist im Auftrag der Einige weitere der Themen und Vorträge die- und Honorarprofessor der Fakultät für Ge- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun- ser beiden Tage sowie das Sujet des Festvor- staltung der Hochschule Wismar, sowie Dr.- des Leiterin des Projekts Neue Schleusen trages am Samstagmittag standen bei Re- Ing. Jens Upmeyer, Prüfingenieur für Brand- DEK-Nord, Dr. -Ing. Jeanette Ebers-Ernst ist daktionsschluss dieser Ausgabe des PRÜFIN- schutz in Mecklenburg-Vorpommern, Ge- Beratende Ingenieurin und Mitglied der Ge- GENIEURs noch nicht fest. schäftsführer der Upmeyer & Partner Prüfin- schäftsfeldleitung Ingenieurwasserbau/Spe- genieure für Brandschutz GmbH in Stralsund zialtiefbau bei der grbv Ingenieure GmbH & Fest steht aber, dass der Landesabend der und einer der beiden Geschäftsführer der Ha- Co. KG in Hannover; danach wird Landesvereinigung Brandenburg im Orange- gen Ingenieurgesellschaft für Brandschutz rieschloss im Park Sanssouci stattfinden mbH (Kleve), „Die Schnittstellen zwischen ■ der Leiter der Bundesanstalt für Wasserbau wird, das auch als Neue Orangerie bezeich- Planern und Prüfingenieuren bei Naturbrand- (BAW), Prof. Dr.-Ing. Christoph Heinzelmann, net wird. Sie wurde von 1851 bis 1864 am verfahren“ behandeln und über „Herausforderungen im Verkehrswas- Nordrand des Parks von den Architekten serbau“ sprechen und dabei vom Bundesver- Friedrich August Stüler und Ludwig Ferdi- ■ die Geschäftsführende Gesellschafterin kehrswegeplan (BVWP) bis zum Building In- nand Hesse im Stil der italienischen Renais- der Brandschutz Consult Ingenieurgesell- formation Modeling (BIM) auch viele für sance errichtet und beherbergt unter ande- schaft mbH Leipzig, Dipl.-Phys. Monika Rose- Prüfingenieure und Prüfsachverständige be- rem zwei Hallen für die Überwinterung der mann, und Michael Juch, Sachverständiger rufsrelevante Details seiner Fachgebiets und exotischen Kübelpflanzen aus der Parkanla- für vorbeugenden Brandschutz und Fachpla- seiner Arbeit erläutern, ge Sanssouci. Der Prüfingenieur | Mai 2017 7
NACHRICHTEN Die Bundesregierung und die Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten kämpfen für den HOAI-Erhalt Website mit Informationen über das EuGH-Verfahren und von jedermann nutzbaren Texten und Argumenten Nachdem die EU-Kommission verkündet Vor allem die Bundesingenieurkammer hat Um ihren Forderungen öffentlichkeitswirksa- hatte, die Bundesrepublik Deutschland als Vertreterin aller 16 Ingenieurkammern der men Nachdruck und weitestmögliche Verbrei- wegen ihres Festhaltens an den Mindest- deutschen Länder mit dieser Argumentation tung zu verschaffen, hat die Bundesingenieur- und Höchstsätzen der HOAI vor dem Eu- viel in Bewegung gesetzt, um die Klage vor kammer im Internet ein Informationsportal ropäischen Gerichtshof zu verklagen, ha- dem Europäischen Gerichtshof abzuwehren. online gestellt, auf dem sie über die HOAI und ben viele der in Deutschland von dieser das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Bedrohung betroffenen Verbände, Orga- Die Bundesvereinigung der Prüfingenieure Deutschland informiert. „Unser Ziel ist es“, so nisationen, Kammern und Regierungs- für Bautechnik (BVPI) hat sich im Sinne der Hauptgeschäftsführer Martin Falenski, alle stellen ein unverrückbares und eindeuti- planenden und beratenden Tätigkeit ihrer unsere seit vielen Jahren vorgebrachten Argu- ges Bekenntnis zur HOAI abgelegt und Mitgliedschaft der großen Gruppe derjenigen mente nochmals konzentriert zu präsentieren. energischen Widerstand gegen die angeschlossen, die diese Argumente unter- Die HOAI ist konform mit dem EU-Recht, das rechtspolitische Beschneidung der HOAI stützen. Auch sie appelliert an die Bundesre- ist gutachterlich bestätigt.“ angekündigt. gierung, den sachfremden Erwägungen der Kommission weiterhin nicht nachzugeben Die Bundesingenieurkammer wird auf ihrer Die EU-Kommission behauptet bekanntlich, und für den Erhalt der verbindlichen Min- neuen Webseite (www.hoai.news.de) das die HOAI behindere mit ihren Mindestsätzen dest- und Höchstsätze einzutreten. Vertragsverletzungsverfahren begleiten und nachhaltig die Niederlassungsfreiheit von In- über einzelne Schritte, Stellungnahmen und genieuren und Architekten sowie den freien Nach der Klageandrohung der EU-Kommissi- Entwicklungen jeweils aktuell informieren. Wettbewerb. Ohne die Vorgaben der HOAI on hatte auch die Bundesregierung sich noch „Wir wünschen uns, dass möglichst viele In- würden sich, so die Kommission weiter, mehr einmal unmissverständlich für den Erhalt der genieure und Architekten, aber auch die Bau- ausländische Büros in Deutschland niederlas- HOAI als verbindliches Preisrecht für Archi- herren dieses Informationsangebot nutzen“, sen und damit „perspektivisch günstigere tekten- und Ingenieurleistungen ausgespro- so Falenski. „Auf unserer ‚Mitmachen’-Seite Preise für Verbraucher“ ermöglichen. chen. Bundesbauministerin Barbara Hen- gibt es zwei Banner, die über die sozialen dricks hat sie, weil „Architekten- und Inge- Medien geteilt oder in die jeweils eigene Dem halten die deutschen Befürworter der nieurleistungen nicht zu Dumpingpreisen an- Website oder in E-Mails integriert werden HOAI entgegen, die Kommission rüttele, in- geboten werden dürfen“, als „Vorausset- können. Es ist wichtig klarzustellen, dass oh- dem sie die verbindlichen Preise für Architek- zung für einen fairen Leistungswettbewerb“ ne HOAI ein Verlust an Qualität, Sicherheit ten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI bezeichnet, Das Bundesbauministerium wer- und Baukultur in Deutschland droht – ein kippen will, an einem ordnungs-und rechts- de deshalb, so Hendricks kurz und bündig, Szenario, das wir nicht hinnehmen und ge- politischen Grundpfeiler des bewährten Sys- „im anstehenden Gerichtsverfahren die HOAI gen das wir deshalb kämpfen werden.“ tems der Freien Berufe in Deutschland. ohne Kompromisse verteidigen“. In Kurzform und über die knappen Inhalte der Banner hinaus, halten die Befürworter des verbindlichen Preisrechts für Leistungen der Ingenieure und Architekten in Deutschland als zentrale Aussagen über den Wert der HOAI folgende Grundsätze fest: ■ Die HOAI ist aktiver Verbraucherschutz. ■ Die HOAI sichert die Qualität von Pla- nungsleistungen und damit die Sicherheit von Bauwerken. ■ Die HOAI ist als eine nur für Inländer gel- tende Rechtsverordnung konform mit dem EU-Recht. ■ Die HOAI fördert den Wettbewerb kreati- ver und innovativer Planungsleistungen. ■ Die HOAI verhindert einen ruinösen Preis- wettbewerb und damit einen Verlust von MIT DIESEM BANNER klärt die Bundesingenieurkammer die breite Öffentlichkeit jetzt über den Qualität, Sicherheit und Baukultur. zentralen Sinn der HOAI auf – auch auf einer neuen Website, über die sie alle Interessierten über ■ Die HOAI sichert den Marktzugang auch den jeweiligen Fortgang des Klageverfahrens der EU gegen die HOAI unterrichten wird. für kleine und mittlere Planungsbüros. 8 Der Prüfingenieur | Mai 2017
NACHRICHTEN Die Umsetzung des Bauproduktenurteils des EuGH bewirkt neue nationale Bestimmungen und Verantwortlichkeiten Welche Probleme tauchen für die am Bau Beteiligten auf und welche konkreten Lösungen sind zu erwarten? Nach der Rechtsprechung des Europäi- sprechenden Werten durch Aufbringung des erreicht werden, aus der alle wesentlichen schen Gerichtshofs (EuGH) dürfen an har- nationalen Ü-Zeichens. Diese Werte können Merkmale im Zusammenhang mit der Leis- monisierte Bauprodukte, die die CE- dann in den bautechnischen Nachweisen ver- tungserklärung erkenntlich und eindeutig Kennzeichnung tragen, national keine wendet werden. Dies gilt auch künftig unein- bestimmbar sind. Das setzt auch die Har- zusätzlichen technischen Anforderungen geschränkt für alle (noch) nicht harmonisier- monisierung der erforderlichen Prüfverfah- mehr gestellt werden. Solche Anforde- ten Bauprodukte. ren voraus. rungen sind in Bezug auf den Hochbau ■ Langfristig sollte es keine nationalen Sub- vor allem in der Bauregelliste (BRL) B Teil Auch harmonisierte Bauproduktnormen systeme in Form bauaufsichtlicher Anfor- 1 enthalten. Die Bundesrepublik hatte (hEN) sollen gemäß Artikel. 17 Absatz 3 der derungen mehr geben, die de facto zu un- der EU-Kommission zugesagt, das Fest- Bauproduktenverordnung (BauPVO) [2] alle terschiedlichen Deklarationen von Baupro- stellungsurteil des EuGH vom 16.10. erforderlichen Verfahren und Kriterien für die dukten führen. Das bedeutet eine stärkere 2014 (das sogenannte EU-Bauproduk- Bewertung der Leistung von Bauprodukten in Einbindung und ein stärkeres Engagement tenurteil) [1] in nationales Recht umzu- Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale ent- nationaler Normungsinstanzen in die euro- setzen. Im folgenden Beitrag fasst Minis- halten. Die von der EU-Kommission im Euro- päische Normung. terialdirektor a.D. RA Michael Halsten- päischen Amtsblatt veröffentlichten harmo- ■ Die Baupraxis benötigt eine kurzfristige Lö- berg von der Düsseldorfer Rechtsan- nisierten Normen enthalten gleichwohl nicht sung, damit Rechtssicherheit in der Über- waltskanzlei HFK die Maßnahmen zu- zu allen Eigenschaften Prüfverfahren, die in gangsphase bis zu einer Verbesserung der sammen, mit denen diese Transformati- Deutschland erforderlich sind, um die Erfül- hEN hergestellt werden kann. Aus Praktika- on bewerkstelligt werden kann und wel- lung der bauaufsichtlichen Anforderungen si- bilitätsgründen ist ein einheitliches Vorge- che Probleme und neue Verantwortlich- cher beurteilen zu können. Nach einer vom hen sicherzustellen und eine Flut nationaler keiten dabei auf die am Bau Beteiligten Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) er- Qualitätszeichen zu vermeiden. zukommen können. stellten sogenannten Prioritätenliste führt Es stellt sich daher die Frage, wie man der die künftige Beschränkung der Leistungsan- Bauproduktenverordnung kurzfristig Rech- Das deutsche Sicherheitskonzept beruht da- gaben, die (nur) auf hEN beruhen, derzeit in nung tragen kann, ohne die Bauwerkssicher- rauf, dass Anforderungen (Standsicherheit, etwa 80 Fällen zu der Situation, dass für si- heit in Deutschland zu gefährden und Haf- Brand-, Wärme-, Schallschutz) nicht nur an cherheitsrelevante Leistungen künftig keine tungsprobleme bei den am Bau Beteiligten das Gebäude gestellt werden. Vielmehr müs- harmonisierten Prüfverfahren vollständig zur auszulösen. sen geeignete Bauprodukte verwendet wer- Verfügung stehen werden. den. Daher erklärt der Hersteller die Überein- Es sind mehrere unterschied- stimmung seines Bauprodukts mit den ent- Diese Lücken können nicht mehr durch- liche Lösungsmöglichkeiten im zusätzliche nationale bauaufsichtliche An- Gespräch, aber nicht alle sind forderungen geschlossen werden. Entspre- realistisch Ministerialdirektor a. D. chende Verwendbarkeitsnachweise und eine Michael Halstenberg Ü-Kennzeichnung der Produkte entfallen. Auf EU-Ebene, auf nationaler bauordnungs- studierte Rechtswissenschaf- Das sehen die entsprechenden Übergangs- rechtlicher und auf zivilrechtlicher Ebene sind ten in Köln, war von 1988 bis vorschriften der Länder [3] bereits vor, eben- derzeit mehrere unterschiedliche Lösungen 2004 in verantwortlichen Positionen im so der neue Entwurf der Musterbauordnung für die Umsetzung des EuGH-Urteils in natio- Ministerium für Stadtentwicklung, Woh- der Länder (MBO), die in einigen Ländern, nales Recht in der Diskussion: nen und Verkehr von NRW tätig, fungier- beispielsweise in NRW und Sachsen-Anhalt, te von 1999 bis 2004 als EU-Referent der bereits eingeführt worden ist. 1. Nachbesserung der harmonisierten Deutschen Bauministerkonferenz und lei- Normen tete dann bis 2009 die Abteilung Bauwe- sen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im Welche Interessen haben die Eine einheitliche Lösung auf EU-Ebene wäre Beteiligten? zu begrüßen. Allerdings sind Lösungen durch Bundesministerium für Verkehr, Bau und eine Verbesserung der hEN kurzfristig nicht Stadtentwicklung; seit Dezember 2009 Aus Sicht der Wirtschaft und der Bauherren zu erwarten. Deutschland hat bereits ver- ist er als Rechtsanwalt für die Kanzlei sollten bei der Modulation der BauPVO ins sucht, durch Beanstandungen, das heißt, HFK Rechtsanwälte LLP (Düsseldorf) tätig nationale Recht unter den Gesichtspunkten durch Verfahren nach Artikel 18 der Baupro- und zugleich stellvertretender Vorsitzen- Effizienz, Haftung, Bürokratievermeidung duktenverordnung, eine Nachbesserung der der des Vorstandes der Deutschen Gesell- und Kosten folgende Ziele erreicht werden: Normen anzustoßen. Die EU ist momentan schaft für Baurecht und Mitglied der Ar- aber mehr an dem Abbau der nationalen An- beitsgruppe zur Reform des Bauvertrags- ■ Auf Dauer sollte eine einheitliche Kenn- forderungen als an einer Beseitigung der rechts im Bundesministerium der Justiz. zeichnung der europäischen Bauprodukte Schwächen der hEN interessiert. Der Prüfingenieur | Mai 2017 9
NACHRICHTEN 2. Europäisch Technische Bewertungen Erstellung von hEN gezeigt hat, ist das ein gen (VV-TB) [5] ersetzt, die die gesetzlichen Für die Ergänzung fehlender Verfahren sieht langwieriger Prozess. Schließlich sind Bewer- Anforderungen an Bauwerke konkretisieren Artikel 19 Absatz 1 der Bauproduktenverord- tungsdokumente nur Platzhalter künftiger soll. Für harmonisierte Bauprodukte wird die nung Europäische Technische Bewertungen Normen. Daher kann die Erstellung eines Be- VV-TB keine Anforderungen enthalten. (ETB) vor. Diese könnten die Hersteller zum wertungsdokuments durch eine neue Norm Beispiel beim DIBt beantragen. Für die Ertei- obsolet werden; und dann hat der Hersteller Die bauaufsichtlichen Anforderungen bezie- lung einer ETB muss zuvor jedoch ein ent- das Verfahren vergeblich durchgeführt. hen sich künftig nicht mehr auf das Baupro- sprechendes Europäisches Bewertungsdoku- dukt, sondern nur noch auf das Gebäude ment erstellt werden, das die Anforderungen 3. Reform der nationalen Regelungen oder auf ein wesentliches Bauteil. Aus den auf der technischen Ebene konkretisiert. des Bauproduktenrechts Bauproduktanforderungen sollen also gleich- Dies erfordert wiederum die Durchführung Alle materiellen Anforderungen an Bauwerke sam Bauwerksanforderungen werden. Dieser formaler Verfahren, an denen gemäß Artikel in Deutschland bleiben bestehen. Es ändert Transformationsprozess ist aber technisch 20 ff. und Anhang II der Bauproduktenver- sich nichts an der Verantwortlichkeit der am anspruchsvoll. Außerdem lassen sich – wie ordnung die Europäische Organisation für Bau Beteiligten für die Sicherheit des Bau- der Entwurf der VV-TB schon gezeigt hat – Technische Bewertung (European Organisa- werks [4]. Jeder Bauherr muss nach wie vor nicht alle Bauproduktanforderungen in Bau- tion for Technical Assessment – EOTA), also die erforderlichen bautechnischen Nachwei- werksanforderungen transformieren. Viel- alle Mitgliedstaaten der EU, und die EU- se, insbesondere einen Standsicherheitsnach- mehr werden die (bisherigen) materiellen An- Kommission, zu beteiligen sind. Nach den Er- weis, für sein Bauwerk erbringen. Es werden forderungen an Bauprodukte de facto auch fahrungen mit der Umschreibung der frühe- aber alle Produktanforderungen an harmoni- weiterhin das bauordnungsrechtliche Anfor- ren Bewertungsdokumente gemäß der Bau- sierte Bauprodukte ersatzlos gestrichen. Ge- derungsniveau an Bauwerke konkretisieren produktenrichtlinie (ETAGs) durch EOTA ist mäß Paragraf 16c der MBO (2016) darf ein und absichern müssen. Im Rahmen der Er- nicht davon auszugehen, dass diese Bewer- Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung bringung eines bautechnischen Nachweises tungsdokumente kurz- oder auch mittelfris- trägt, verwendet werden, wenn die erklärten für ein Bauwerk wird es daher weiterhin auf tig in ausreichender Zahl erstellt werden Leistungen den in diesem Gesetz oder auf- die betreffenden Leistungen eines Baupro- können. Außerdem setzt dies voraus, dass grund dieses Gesetzes festgelegten Anforde- dukts ankommen. Für die harmonisierten die Hersteller freiwillig entsprechende Anträ- rungen für diese Verwendung entsprechen. Bauprodukte können diese Angaben bauauf- ge auf Erteilung einer ETB stellen. Die Bereit- Im Übrigen sieht Paragraf 87 Absatz 4 Satz 1 sichtlich aber nicht mehr gefordert werden. schaft dazu ist aber sehr unterschiedlich der MBO (2016) ein Verbot der Ü-Kennzeich- ausgeprägt. Ein einheitliches Vorgehen der nung bei CE-gekennzeichneten Bauproduk- 4. Freiwillige Herstellererklärungen Hersteller ist nicht zu erwarten. ten vor. Die bautechnischen Nachweise könnten ge- genüber der Bauaufsicht aber geführt wer- Als Grundlage einer Harmonisierung müss- Im Zuge der Reform werden die gesamte den, wenn die am Bau Beteiligten auf Anga- ten die Mitgliedstaaten sich im Übrigen auch Bauregelliste und die Liste der technischen ben des Herstellers zurückgreifen, die dieser auf einheitliche Prüfverfahren für die Bewer- Baubestimmungen durch eine neue Verwal- freiwillig macht. Es stünde dann im Ermessen tungsdokumente einigen. Wie die Dauer der tungsvorschrift Technische Baubestimmun- der Bauaufsicht, die Zuverlässigkeit dieser Angaben zu beurteilen [6]. Der Hersteller kann die Übereinstimmungser- klärung freiwillig abgeben und sogar die Ü-Kennzeichnung weiterhin aufbringen. Da- bei kann er sich auch auf die bis zum 15.10. 2016, also bis zur Umsetzung des EU-Bau- produktenurteils, erteilten allgemeinen bau- aufsichtlichen Zulassungen (abZ) und allge- meinen bauaufsichtlichen Prüfzertifikate (abP) beziehen, die dieses Verfahren vorse- hen und die noch bis zum 15.10.2021 Gültig- keit besitzen können. Da dieses Vorgehen auf jahrelang bewährten Verfahren beruht, er- kennen die Behörden solche Erklärungen re- gelmäßig an. Daher können sich die am Bau Bild: FeuerTRUTZ Network GmbH Beteiligten in den bautechnischen Nachwei- sen weiterhin auf solche Erklärungen abstüt- zen. Ist die Geltungsdauer einer abZ oder ei- nes abP abgelaufen, werden die Erklärungen der Hersteller, zumindest in einigen Ländern, weiter anerkannt, wenn sie sich auf frühere IN DER VERWALTUNGSVORSCHRIFT Technische Baubestimmungen (VV TB) werden künftig die abZ oder abP abstützen. gesetzlichen Anforderungen an Bauwerke in Deutschland konkretisiert. Sie werden im Zuge der Reform des Bauproduktenrechts die Bauregelliste und die Liste der technischen Baubestimmun- Stehen Übereinstimmungserklärungen des gen ablösen. Herstellers nicht (mehr) zur Verfügung, 10 Der Prüfingenieur | Mai 2016
NACHRICHTEN muss die Bauaufsicht die Zuverlässigkeit auf die alte BRL B Teil 1 beziehen. Den meis- kompetenter öffentlicher Auftraggeber derar- dieser Angaben ebenfalls bewerten. Die ten Bauherrn ist es jedoch nicht möglich, die tige „technische Einkaufsbedingungen“ ent- Übergangserlasse der Länder sehen hierfür Regeln für jedes Bauprodukt zu identifizie- werfen, stünde es anderen Bauherrn frei, sich ein komplexes, für die Praxis nur bedingt ren, deren Einhaltung für das jeweils betref- auf solche Einkaufsbedingungen ganz oder taugliches Prüfungsschema vor, das unter fende Projekt erforderlich ist. in Teilen zu beziehen – wie bei der VOB/B. Die anderem auf die Vorlage einer prüffähigen Bauaufsicht könnte solche Verfahren akzep- technischen Dokumentation und auf die Be- Die Lösung liegt in der Erstellung einer um- tieren. Eine zügige Umsetzung dieser Lösung achtung anerkannter Regeln der Technik so- fassenden Liste, deren (Gesamt-)Anforderun- ist denkbar. Die BRL B Teil 1 würde zu einer wie auf die Bewertung und Überprüfung der gen auf Grund einer Ausschreibung zu be- privatrechtlichen Einkaufbedingung. Ganz im Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts achten wären. Auch Bauunternehmen könn- Sinne eines gemeinsamen europäischen Bin- durch anerkannte Prüfstellen abstellt. Die ten diese Liste – gegebenenfalls als techni- nenmarktes. Bauaufsicht kann die genannten Punkte als sche AGB – beim Einkauf zugrunde legen. Indiz dafür werten, dass die Herstelleranga- ben zuverlässig sind. Auch diese Lösung Einzelne Akteure der Wertschöpfungskette Anmerkungen setzt eine freiwillige Mitwirkung der Her- Bau könnten sich zusammenschließen, um steller voraus. eine derartige Anforderungsliste zu erstellen. [1] EuGH (Zehnte Kammer), Urt. v. 16.10. Ob die Beteiligten aber willens und in der La- 2014 – C-100/13 (Kommission/ Deutsch- Es ist aber unklar, ob alle Hersteller weiterhin ge wären, ein solches System zu organisieren land), DS 2014, 312 entsprechende Angaben machen und sich und dauerhaft zu pflegen, würde sich dann [2] EU-Bauproduktenverordnung vom auch entsprechenden Prüfungen durch Dritte erweisen müssen. Außerdem ist Artikel 8 Ab- 9. März 2011 – Abl. L 88/5 vom 4.4. unterziehen werden. Außerdem ist unklar, satz 5 der Bauproduktenverordnung im Blick 2011, S. 5 welche (einheitlichen) Prüfverfahren den zu behalten. Danach ist es unzulässig, dass [3] Vollzugshinweise zur Umsetzung des Leistungsangaben künftig zugrunde gelegt private Stellen, die aufgrund einer Monopol- EuGH-Urteils vom 16.10.2014 in der werden müssen. Schließlich haben die Dis- stellung handeln, durch zusätzliche Auflagen Rechtssache C-100/13 – Erlasse betref- kussionen der beiden letzten Jahre gezeigt, die Verwendung harmonisierter Bauprodukte fend den bauaufsichtlichen Vollzug bei dass nicht sicher davon ausgegangen wer- behindern. der Verwendung harmonisierter Baupro- den kann, ob sich die Hersteller auf ein ein- dukte nach der Verordnung (EU) Nr. heitliches System und ein gemeinsames Vor- Auch die öffentlichen Bauherren stehen 305/2011 (https://www.dibt.de/de/DIBt/ gehen einigen. (auch als Eigenüberwacher) vor dem Problem DIBt-EuGH-Urteil.html) der unzureichenden hEN. Die öffentlichen [4] Siehe: https://www.dibt.de/de/DIBt/ 5. Vertragliche Anforderungen des Bauherren sind technisch aber leistungsfä- DIBt-EuGH-Urteil.html Bauherrn und der am Bau Beteiligten hig, und zwar in allen Bereichen des Hoch- [5] Verwaltungsvorschrift Technische Baube- Der Bauherr könnte diese Leistungsangaben und Tiefbaus und des Straßen- und Wasser- stimmungen (VV TB), Entwurf Stand aber von den Herstellern einfordern und straßenbaus. Auch sie können aber nicht bei 09.06 2016 Nachweise für die Einhaltung der geforder- jeder einzelnen Ausschreibung die einzuhal- [6] Im Kern haben die Prüfingenieure und ten Leistungsangaben verlangen. Das kann tenden Anforderungen für jedes Bauprodukt Prüfsachverständigen diese Beurteilung im Rahmen einer Ausschreibung von Bauleis- im Detail beschreiben. Das erforderte eine vorzunehmen, sie müssen daher auch die tungen geschehen. Dabei könnte er sich auch gewisse Einheitlichkeit. Würde daher ein Verantwortung übernehmen. BVPI erklärt auf wissenschaftlichem IABSE-Workshop die Effektivität des deutschen bautechnischen Prüfsystems Vor ausgesuchtem Publikum haben im Deutschland immer wichtiger wird, die deut- and human errors in structural engineering“ Februar dieses Jahres zwei Vertreter der schen Positionen nicht nur national klar und in Helsinki durchgeführt hat. Die Konferenz Bundesvereinigung der Prüfingenieure deutlich und an vielen Stellen zu formulieren, war thematisch stark auf die Erkennung für Bautechnik (BVPI) in Helsinki auf in- sondern sich auch auf internationaler Ebene menschlicher Fehlhandlungen ausgerichtet ternationaler Ebene die Effektivität und für ihre Anerkennung oder Durchsetzung zu und bot somit ein hervorragendes Forum für Sinnhaftigkeit des traditionellen deut- engagieren, haben Prof. Dr.-Ing. Wolfram Jä- die grundsätzlichen ordnungs- und berufspo- schen bautechnischen Prüfsystems er- ger und Dr.-Ing. Eric Brehm als Vertreter der litischen Anliegen der BVPI. klärt und mit vielen plastischen Beispie- Bundesvereinigung der Prüfingenieure für len in Vergleich gesetzt zu der europäi- Bautechnik (BVPI) im Februar 2017 an einer Am Workshop nahmen Vertreter aus 19 Na- schen Herangehensweise, wie sie im An- wissenschaftlichen Konferenz teilgenommen, tionen teil (unter anderem aus Frankreich, hang B zu EN 1990 formuliert wird. den die International Association for Bridge den Niederlanden und England, aber auch and Structural Engineering IABSE (Internatio- aus Chile, Japan, Australien und aus Südko- Weil es in Zeiten starker europäischer Beein- nale Vereinigung für Brücken- und Hochbau rea). Unter ihnen waren nicht nur Forscher, flussungen des Prüfingenieurwesens in IVBH) zum Thema „Ignorance, uncertainty sondern auch Praktiker, die in ihrem berufli- Der Prüfingenieur | Mai 2017 11
NACHRICHTEN ALS VERTETER DER BVPI nahmen Professor Dr. Ing. Wolfram Jäger (2.v.l.) und Dr.-Ing. Eric Brehm (3.v.r.) an einem internationalen wissenschaftli- chen Kongress in Helsinki teil, auf dem sie die Vorzüge und die Effizienz des deutschen bautechnischen Prüfsystems vorstellen und mit Beispielen belegen konnten. chen Alltag immer wieder mit den Ursachen können, während Zuverlässigkeit ein rein mit den Möglichkeiten und Grenzen mensch- und Folgen menschlicher Fehlhandlungen theoretisch bestimmbarer Wert vom Charak- licher Wahrnehmung und mit ihren Auswir- konfrontiert werden. ter einer Bauteileigenschaft sei. kungen auf die Erkennbarkeit von Fehlern und die Effektivität von Prüfverfahren. Dabei Die Vertreter der BVPI hatten auf dieser Kon- Prof. Jäger andererseits rundete Brehms Be- wurde den Vertretern der BVPI wieder einmal ferenz die Gelegenheit, das deutsche bau- trachtungen mit einem weiteren Vortrag über deutlich, dass es verbandspolitisch äußerst technische Prüfsystem zu erklären und die in die Effektivität und Wirkungskraft bautechni- nützlich und sinnvoll sein dürfte, über die ihm wurzelnden Erkenntnisse und die mit scher Prüfungen nach deutschem Vorbild ab. theoretischen Erkenntnisse und praktischen ihm gewonnenen, gesicherten Erfahrungen Auch er stellte viele anschauliche Beispiele in Erfahrungen der BAM auf diesem Wissensge- und Einsichten zu veranschaulichen. den Mittelpunkt seiner Ausführungen und er- biet mehr zu erfahren und deswegen den oh- läuterte so, warum die europäische Herange- nehin schon guten Kontakt zur BAM in die- Einerseits hielt Dr.-Ing. Eric Brehm einen viel hensweise, wie sie im Anhang B zu EN 1990 sem ihrem Arbeitsbereich zu ergänzen und beachteten Vortrag, in dem er vor allem auf aktuell formuliert wird, nach deutscher Über- vertiefen. Ziel dieser Zusammenarbeit auf die in der Fachwelt weit verbreitete Vorstel- zeugung änderungsbedürftig sei. diesem Gebiet muss es nach Ansicht Brehms lung einging, dass Zuverlässigkeit und Sicher- sein, einen wissenschaftlich fundierten Be- heit synonyme Begriffe seien. Anhand von Ein Vortrag, dessen Essenz für die Arbeit der weis für die besondere Effektivität der bau- Beispielen hat er seinem internationalen Au- BVPI von besonderer Bedeutung ist, war das technischen Prüfung nach deutschem Vorbild ditorium aber klar belegen können, dass Si- Referat von Dr. phil. Marija Bertovic, die in zu erarbeiten und diesen dann in die europa- cherheit nur zu erreichen sei, wenn Fehler der Berliner Bundesanstalt für Materialprü- weite Diskussion über die richtige Art und durch bautechnische Prüfungen wirksam, ef- fung und -prüfung (BAM) für zerstörungsfreie Weise der Durchführung bautechnischer Prü- fektiv und zielgerichtet minimiert werden Prüfungen zuständig ist. Sie beschäftigte sich fungen einzuführen. Ralf Egner löst Frank Breinlinger als Vorsitzender der Prüfingenieure in Baden-Württemberg ab Die Landesvereinigung der Prüfingenieu- nach insgesamt zwölfjähriger ehrenamt- (Karlsruhe), und der bisherige Schatzmeister re für Bautechnik in Baden-Württemberg licher Tätigkeit nicht mehr für das Amt der Landesvereinigung, Dr.-Ing. Hans-Ulrich hat einen neuen Vorsitzenden. Es ist des Vorsitzenden kandidiert hat. Gauger (Heidelberg), hatten sich nicht mehr Dr.-Ing. Ralf Egner aus Karlsruhe, der den für eine Wiederwahl aufstellen lassen. Und so bisherigen Vorsitzenden, Dr.-Ing. Frank Auch der bisherige 2. Vorsitzende dieser Lan- hat die Jahreshauptversammlung der baden- Breinlinger, abgelöst hat, weil dieser desvereinigung, Dipl.-Ing. Matthias Gerold württembergischen Prüfingenieure Anfang 12 Der Prüfingenieur | Mai 2017
NACHRICHTEN VORSTANDSWAHLEN bei der Landesvereinigung Baden-Würt- temberg der Prüfingenieure für Bautechnik: Dr.-Ing. Frank Brein- linger (l.) gibt die Stafette des Vorstandsvorsitzenden an Dr.- Ing. Ralf Egner (2.v.l.) weiter; nicht mehr für den Vorstand hat- ten Dipl.-Ing. Matthias Gerold (3.v.l.) und Dr.-Ing. Hans-Ulrich Gauger (2.v.r.) kandidiert; des- halb wurden Dr.-Ing. Klaus Wit- temann (3.v.r.) und Dipl.-Ing. Fe- lix Späh (r.) neu in den Vorstand gewählt. April in Leinfelden-Echterdingen auch diese Ralf Egner, SLP-Ingenieure mit Dr.-Ing. Klaus Der neue Vorstand und die Mitglieder der beiden Posten neu zu besetzen. Gewählt wur- Wittemann sowie Bräuer und Späh mit Dipl.- Landesvereinigung Baden-Württemberg den Dr.-Ing. Klaus Wittemann (Karlsruhe) zum Ing. Felix Späh sind alle im Raum Karlsru- dankten den ehemaligen Vorstandskollegen 2. Vorsitzenden und Dipl.-Ing. Felix Späh he/Mannheim angesiedelt. Alle Vorstände und insbesondere ihrem langjährigen Vorsit- (Mannheim) zum Schatzmeister. haben deshalb ihren Mitgliedern zugesagt, zenden, Dr.-Ing. Frank Breinlinger, indem sie diesen Vorteil gebührend zu nutzen – zum ihn zum neuen Ehrenvorsitzenden der baden- Der neue Vorstand hat künftig kurze Wege. Wohle aller Prüfingenieure – auch derjenigen württembergischen Landesvereinigung er- Die Büros Ingenieurgruppe Bauen mit Dr.-Ing in den hinteren Winkeln des Landes. nannten. Nordrhein-Westfalen: Neue Landesbauordnung führt die Prüfpflicht für Ein- und Zweifamilienhäuser wieder ein Das Freistellungsverfahren hat nicht die erhoffte Entlastung der Bauaufsichtsbehörden bewirken können Weil, wie es in der Begründung für die künftig auch bei Wohngebäuden geringer de. Für Bauherrinnen und Bauherren sei au- Novellierung der Landesbauordnung von Höhe mit bis zu zwei Wohnungen geprüft ßerdem „ein Verlust an Rechtssicherheit ent- Nordrhein-Westfalen heißt, die bisheri- werden. Dies schließt die stichprobenhaften standen“. gen Vorschriften für das Baugenehmi- Kontrollen auf der Baustelle ein. Ausgenom- gungsverfahren in Nordrhein-Westfalen men von der Prüfpflicht sind zukünftig in In der neuen Landesbauordnung von Nord- „den Anforderungen der Praxis nicht ge- NRW nur noch bestimmte freistehende land- rhein-Westfalen sind Verfahrensregelungen recht“ werden konnten, hat der Düssel- wirtschaftliche Gebäude und eingeschossige deutlich gestrafft und zwecks besserer Über- dorfer Landtag mit der neuen Landes- Gebäude mit weniger als 200 Quadratmetern sicht und Handhabung neu gefasst worden. bauordnung NRW neben zahlreichen Än- Fläche. Durch die Erweiterung der Prüfpflicht Das Freistellungsverfahren, wie gesagt, ist derungen auch die gesetzliche Pflicht zur wird erreicht, dass bei Ein- und Zweifamilien- entfallen; das einfache Baugenehmigungs- bautechnischen Prüfung von Ein- und häusern der Verbraucherschutz verbessert verfahren, in dem nur einzelne Vorschriften Zweifamilienhäusern wieder eingeführt. wird. Und auch das Bauen mit Holz wird der Landesbauordnung geprüft werden, gilt durch die Anpassung des Brandschutzsys- weiterhin für alle Vorhaben mit Ausnahme Mit der neuen Landesbauordnung, die in ih- tems an die Musterbauordnung der Länder der großen Sonderbauten. ren wesentlichen Teilen Ende 2017 in Kraft künftig erleichtert. treten wird, konnte auch die Einführung von Gestärkt wurde mit der neuen Landesbauord- Gebäudeklassen entsprechend der Muster- In der Begründung für die Novellierung der nung die Position der staatlich anerkannten bauordnung der Länder landesgesetzlich ge- LBO NW heißt es, das sogenannte Freistel- Sachverständigen – auch in Bezug auf die fasst sowie, indem der bisherige Paragraf 68 lungsverfahren habe nicht die erhoffte Ent- Bauüberwachung und den Baubeginn. Ihre Absatz 3 Nummer 1 LBO NW ersatzlos gestri- lastung der Bauaufsichtsbehörden gebracht, Tätigkeit wird künftig stärker von den Aufga- chen wurde, der Umfang der statisch zu prü- weil die entfallene präventive Tätigkeit durch ben der Bauaufsichtsbehörden unterschieden. fenden Gebäude erweitert werden. Somit nachfolgendes ordnungsbehördliches Ein- müssen die Nachweise der Standsicherheit schreiten zum Teil mehr als kompensiert wer- Dr.-Ing. Wolfgang Roeser, Aachen Der Prüfingenieur | Mai 2017 13
NACHRICHTEN Die Baden-Württemberger Prüfingenieure laden für den 23./24. Juni zur Arbeitstagung 2017 in Baden-Baden ein Vorträge über schwierigen Tunnelbau, die Holz-Beton- Verbundbauweise und Bauen mit Spannbetonfertigteilen Am 23. und 24. Juni wird die Landesver- sen Beitrag lohnt sich“, schreibt die Landes- en unter komplexen Randbedingungen einigung der Prüfingenieure für Bautech- vereinigung in ihrer Tagungsankündigung, (Dipl.-Ing. Claus–Dieter Hauck, Landes- nik Baden-Württemberg in Baden-Baden „jede Anreise“. hauptstadt Stuttgart); ihre diesjährige Arbeitstagung durchfüh- ■ Bauen mit (Spannbeton)Fertigteilen? Wo- ren. Neben der Behandlung der aktuel- Aber nicht nur fachliche und führungspsy- rauf kommt es an? – Dr.-Ing. Naceur Ker- len Entwicklung des Themas Bauproduk- chologische Themen stehen auf der Agenda keni (Geschäftsführender Gesellschafter te werden Vorträge über schwierigen der Arbeitstagung der Landesvereinigung Ba- der Hegger + Partner Ingenieure, Aachen, Tunnelbau, über das Bauen mit Spannbe- den-Württemberg, sondern auch ein bild- Düsseldorf, Köln, München); tonfertigteilen, über die Holz-Beton-Ver- haft-erzählerisch gestalteter Blick aus dem ■ Holz-Beton-Verbundbauweise – was ist bundbauweise und über einige andere Weltall. Dr. Hannes Taubenböck, der im Deut- heute möglich? (Prof. Dr.-Ing. habil. Jörg aktuelle ingenieurwissenschaftliche und schen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Schänzlin, Hochschule Biberach). berufspraktische Themen gehalten. Oberpfaffenhofen das Fernerkundungsdaten- zentrum für Georisiken und zivile Sicherheit Die baden-württembergische Landesvereini- Höhepunkt der Veranstaltung wird nach An- betreut, wird den Teilnehmern der Arbeitsta- gung der Prüfingenieure hat es sich übrigens sicht ihrer Organisatoren aber ein Vortrag gung Europa, Deutschland und Baden-Baden zur Angewohnheit gemacht, die Protokolle von Bernd Osterhammel sein, ein, wie er sich von oben zeigen – und dabei die wahrschein- ihrer Arbeitstagungen nicht in verbal-schrift- selbst bezeichnet, „Vortragsredner und Be- liche Entwicklung der globalen Transformati- licher, sondern in der Sprache des Ingenieurs gleiter von UnternehmerInnen und Führungs- on unserer Städte darstellen. zu erstellen, nämlich in grafisch-zeichneri- kräften“. Er hat seinem Vortrag die Über- scher Form. Diese „Tagungscomics“ doku- schrift „Schöpferkraft – Führen mit Vertrauen Das Fachprogramm als solches hat Referate mentieren als zeichnerische Protokolle die …“ gegeben. Osterhammel, diplomierter über folgende Themen gelistet: beruflich-fachlichen Inhalte der Themen der Bau- und Wirtschaftsingenieur, hat jahrelang Tagungen. Dieses Jahr werden die Originale ein Ingenieurbüro für Tiefbau geführt, mitt- ■ Tunnelbau in schwierigem Umfeld – wie von 2016 und der aktuellen Tagung 2017 ver- lerweile sich aber ganz darauf verlegt, „die kann man im Anhydrit (sicher) bauen? steigert. Der Erlös kommt einem guten Essenz seines Weges zu Erfolg und unbändi- (Prof. Dr.-Ing. Dieter Kirschke, Fa. Dieter Zweck zugute. Die 4 x 1 Meter großen Grafi- ger Lebensfreude“ in Seminaren zu vermit- Kirschke, Ettlingen); ken eignen sich sehr gut auch als technische teln und weiterzugeben. „Ganz allein für die- ■ Tunnelbau in Stuttgart – Planen und Bau- Wandbilder im Ingenieurbüro. DIE PROTOKOLLE der Arbeitstagungen der Landesvereinigung Baden-Württemberg der Prüfingenieure für Bautechnik werden nicht geschrieben, sondern 14 Der Prüfingenieur | Mai 2017
Sie können auch lesen