DER PRÜFINGENIEUR Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik - BVPI

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DER PRÜFINGENIEUR Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik - BVPI
DER PRÜFINGENIEUR
                                                   Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik

                                                                    ■   Die Prüfer und Planer müssen sich öffentlich deutlicher engagieren
                                                                    ■   Arbeitstagung 2017 der Prüfingenieure im September in Potsdam
                                                                    ■   Welche Probleme bewirkt die Umsetzung des EU-Bauproduktenurteils?
                                                                    ■   In NRW ist das Freistellungsverfahren jetzt wieder gestrichen worden
                                                                    ■   Das Bauen mit Eis ist anderen Verfahren situationsbedingt oft überlegen
                                                                    ■   BIM minimiert die Risiken später Änderungen und versäumter Leistungen
                                                                    ■   Reaktive Brandschutzsysteme stärken die Lebensdauer filigraner Stahlbauten
                                                                    ■   Innovative Tragstrukturen mit bionisch inspirierten Faserverbundwerkstoffen
                    www.bvpi.de | ISSN 1430-9084

                                                                    ■   Sind etliche baurechtlich akzeptierte Brandschutzrisiken noch vertretbar?
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DER PRÜFINGENIEUR

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DER PRÜFINGENIEUR Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik - BVPI
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DER PRÜFINGENIEUR Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik - BVPI
EDITORIAL

Wir müssen uns vernehmlich in die
öffentliche Diskussion einbringen

                                                                           nen große Unternehmen Risiken besser managen, da sie einzelne
                                                                           Schadensfälle robuster verkraften können.

                                                                           In Deutschland hat sich für die bautechnische Prüfung und Kontrolle in
                                                                           90 Jahren das Vier-Augen-Prinzip bewährt, bestehend aus einem Trag-
                                                                           werksplaner und einem persönlich verantwortlichen, wirtschaftlich
                                      Dr.-Ing. Markus Hennecke             unabhängigen Prüfingenieur (external checking). Dieses System, das
                                      Im Beirat des Vorstandes der         die Prüfung unternehmensübergreifend durchführen lässt, geht weiter
                                      Bundesvereinigung der Prüf-          als eine Qualitätssicherung, deren Umfang ausschließlich in der Eigen-
                                      ingenieure für Bautechnik            verantwortung der Unternehmen selbst definiert wird.
                                      (BVPI) zuständig für Öffent-
                                      lichkeitsarbeit                      Die Fortschreibung von Eurocode 1990 (Anhang B), mit der externe
                                                                           Prüfungen in Abhängigkeit von der Schadensfolgeklasse auf einige
                                                                           wenige Objekte (zum Beispiel auf Stadien oder große Brücken) be-
                                                                           grenz werden sollen und in der Vielzahl der Fälle auf interne Prozesse
                                                                           verweist, könnte indes ein Ansatz sein, das deutsche System abzu-
Vor genau 60 Jahren wurde der Grundstein für das heutige vereinte          schaffen. Wir haben 2016 erlebt, wie der Europäische Gerichtshof mit
Europa gelegt – Auftakt der längsten Friedensperiode der europäi-          dem Verweis auf europäisch harmonisierte Normen nationale Rege-
schen Geschichte. Auftakt auch der Schaffung eines europäischen Bin-       lungen über Bord werfen ließ. Aus solchen normativen Bestimmungen
nenmarktes, dessen wesentliches Ziel bekanntlich die Herausbildung         können sich Änderungen ergeben, die kurzfristig die Prüfingenieure
eines freien Personen-, Dienstleistungs-, Kapital- und Warenverkehrs       betreffen, mittelfristig aber die Struktur der ganzen Branche verän-
war und noch heute ist. Manches von dem, an dem wir uns als Planer         dern.
oder Prüfingenieure heute reiben, liegt hierin begründet. Dennoch
sollte uns immer klar sein, dass jene aus Brüssel kommenden Entwick-       Wir Bauingenieure, ob in der Planung tätig oder als Prüfingenieur,
lungen, die uns negativ betreffen, politisch nicht davon motiviert sind,   müssen deshalb lernen, uns in die öffentliche Diskussion einzubringen.
unsere originären Interessen zu schädigen, sondern dass sie von ganz       Dabei sind sowohl bautechnische und baurechtliche als auch gesell-
grundsätzlichen Marktvorstellungen geleitet werden, die einzelne           schaftliche und politische Themen zu bearbeiten. Entwicklungen auf
Branchen wie die unsrige nicht direkt im Fokus haben. Auch wenn uns        nationaler und europäischer Ebene müssen frühzeitig erkannt, analy-
vieles aus Europa als Angriff gegen unseren Beruf erscheint, dürfen wir    siert und bewertet werden.
nicht übersehen, dass auch in Deutschland Wirtschaftsinteressen be-
stehen, die die Abschaffung der HOAI, die Umsetzung des EU-Baupro-         Der Aufwand ist groß. Daher müssen Kammern, Ingenieurverbände
duktenurteils oder den freien Zugang europäischer Dienstleister be-        und Ingenieurvereinigungen die Aufgaben gemeinsam angehen. In
grüßen würden.                                                             unserem durch den Föderalismus und die Vielfalt der Verbände parzel-
                                                                           lierten Sektor ist es notwendig, Partner zu finden und Koalitionen zu
Die jüngsten Entwicklungen allerdings geben zu ernsten Sorgen An-          bilden, um politischen Einfluss zu gewinnen. Die einzelnen Organisa-
lass. In Europa sind 27 Nationalstaaten auf einem gemeinsamen Weg.         tionen müssen Kompetenzen und Kapazitäten aufbauen, die die eige-
Genauso wie die politischen Strukturen in den einzelnen Ländern sind       nen Themen bearbeiten und mit den Partnern zusammenführen. Wir
deren Marktwirtschaften sehr unterschiedlich organisiert. Im Sektor        müssen Europa verstehen, wir müssen erkennen, welche Ziele verfolgt
der Ingenieurbüros gibt es Länder mit einigen wenigen sehr großen          werden, wir müssen aber auch aufzeigen, wo wir die Vorteile in unse-
Unternehmen und solche mit einer sehr kleinteiligen Struktur.              ren Ansätzen sehen und uns dafür einsetzen, dass diese bestehen blei-
                                                                           ben.
In Deutschland tragen die kleinen und mittleren Ingenieurbüros durch
ihre einzigartige Mischung aus Leistungsbereitschaft und sozialer Ver-     Die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik (BVPI) wird
antwortung wesentlich zum gesamtwirtschaftlichen Erfolg bei. Hier          sich im Hauptamt verstärken, um diese wichtigen Aufgaben für die Zu-
stehen die Chefs noch selbst in der Küche; ihren privaten und öffentli-    kunft anzugehen.
chen Kunden sind sie direkte Ansprechpartner.

Im Gegensatz dazu sind die sehr großen Ingenieurdienstleister zu se-
hen, beispielsweise in den Niederlanden, in Frankreich oder in Skandi-
navien. Die Ursachen für diesen Unterschied sind nicht nur wirtschaft-
liche, sondern auch regulatorische Bedingungen: Große Unternehmen
können Prozesse etablieren, mit denen in internen, unabhängigen Ab-
teilungen die im eigenen Unternehmen erstellten Dokumente geprüft
werden (internal checking). Dies geschieht unter der Maßgabe der
Qualitätssicherung und des Risikomanagements. Darüber hinaus kön-

Der Prüfingenieur | Mai 2017                                                                                                                    3
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INHALT

                                    FÜR DIE ANWENDUNGSREIFE ENTWICKLUNG VON CARBONBETON hat Alt-Bundespräsident Joachim Gauck (M.) im vergangenen Jahr die Ingenieu-
                                    re Manfred Curbach (2.v.l.), Chokri Cherif (l.) und Peter Offermann (r.) mit dem Deutschen Zukunftspreis für Technik und Innovation des Bundesprä-
                                    sidenten der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Curbach wird auf der nächsten Arbeitstagung der Bundesvereinigung der Prüfingenieure
                                    für Bautechnik (BVPI) in Potsdam über dieses bautechnisch revolutionäre Material berichten. Mehr dazu auf                                   Seite 6

                                                                                   EDITORIAL
                                                                                   Dr.-Ing. Markus Hennecke
                                                                                   Wir müssen uns vernehmlich in die öffentliche Diskussion einbringen                             3

                                                                                   NACHRICHTEN
                                                                                   Arbeitstagung der Bundesvereinigung der Prüfingenieure am 22./23. September 2017
                                                                                   in Potsdam: Vorträge über Carbonbeton, Befestigungen, Eurocodes, Bauproduktenrecht,
                                                                                   Verkehrswasserbau und Brandschutz                                                               6
                                                                                   Die Bundesregierung und die Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten
                                                                                   kämpfen für den HOAI-Erhalt/Website mit Informationen über das EuGH-Verfahren und
                                                                                   von jedermann nutzbaren Texten und Argumenten                                                   8
                                                                                   Michael Halstenberg: Die Umsetzung des Bauproduktenurteils des EuGH bewirkt
                                                                                   neue nationale Bestimmungen und Verantwortlichkeiten/Welche Probleme tauchen
                                                                                   für die am Bau Beteiligten auf und welche konkreten Lösungen sind zu erwarten?                  9
                                                                                   Dr. Eric Brehm: BVPI erklärt auf wissenschaftlichem IABSE-Workshop die Effektivität
                                                                                   des deutschen bautechnischen Prüfsystems                                                       11
                                                                                   Ralf Egner löst Frank Breinlinger als Vorsitzender der Prüfingenieure
                                                                                   in Baden-Württemberg ab                                                                        12
                                                                                   Dr. Wolfgang Roeser: Nordrhein-Westfalen: Neue Landesbauordnung führt die
                                                                                   Prüfpflicht für Ein- und Zweifamilienhäuser wieder ein/Das Freistellungsverfahren
                                                                                   hat nicht die erhoffte Entlastung der Bauaufsichtsbehörden bewirken können                     13
                                                                                   Die Baden-Württemberger Prüfingenieure laden für den 23./24. Juni zur
                                                                                   Arbeitstagung 2017 in Baden-Baden ein/Vorträge über schwierigen Tunnelbau,
                                                                                   die Holz-Beton-Verbundbauweise und Bauen mit Spannbetonfertigteilen                            14
Titelfoto: Tupungato/Shutterstock

                                                                                   BRANDSCHUTZ
                                                                                   Dipl.-Ing. (FH) Thomas Herbert:
                                                                                   Prüfung der Planung freiwillig – Bemessungsregeln frei vereinbar – Interaktionsprüfung
                                                                                   nicht geregelt: Ist das baurechtlich akzeptierte Risiko notwendiger sicherheitstechnischer
                                                                                   Anlagen in Gebäuden tragbar?                                                                   16

4                                                                                                                                                        Der Prüfingenieur | Mai 2017
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INHALT

                                                                                             DIE DECKFLÜGEL flugfähiger und nicht flugfähiger Käfer sind
                                                                                             für die wissenschaftlich forschenden Bauingenieure am Insti-
                                                                                             tut für Tragkonstruktionen und konstruktives Entwerfen der
                                                                                             Universität Stuttgart hochinteressante Objekte und immer
                                                                                             wieder erhellendes Erstaunen hervorrufende Gegenstände für
DIESE GEFRORENE BAUGRUBENWAND diente beim Bau des Rosmarin-Karrees in Ber-                   neue Erkenntnisse und Einsichten, die der bautechnischen
lin als abstützender und abdichtender Frostkörper und dokumentiert hier bildhaft und         Praxis des Menschen auf die Sprünge helfen. Was an diesem
schlaglichtartig die großen Vorteile, die sich den Bauingenieuren mit dem Einsatz der        Institut in dieser Hinsicht erforscht und entdeckt wird und
Gefriertechnik bieten. Viele Beispiele für diese Vorteile sind zu finden ab  Seite 27        wurde kann nachgelesen werden ab                       Seite 44

         GEOTECHNIK
         Dr.-Ing. Wolfgang Orth:
         Das Bauen mit Eis ist heute oftmals konkurrenzfähig und anderen Verfahren
         situationsbedingt deutlich überlegen/Der Einsatz der Gefriertechnik verlangt aber
         Erfahrung und exaktes Wissen vom Verhalten gefrorenen Bodens                                   27

         BRANDSCHUTZ
         Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter Schaumann/Dipl.-Ing. Waldemar Weisheim:
         Reaktive Brandschutzsysteme sichern mit aufschäumenden Dämmschichten
         filigrane Stahlbautragwerke/Ihre Nutzungsdauer beträgt nach EU-Zulassungsrichtlinien
         zehn Jahre – sie kann aber auf 25 Jahre erweitert werden                                       36

         FASERVERBUNDWERKSTOFFE
         Prof. Dr.-Ing. Jan Knippers/Professor Achim Menges:
         Einblicke in die Ideenwelt des Stuttgarter Instituts für Tragkonstruktionen und
         konstruktives Entwerfen/ Mit bionisch inspirierten Faserverbundkonstruktionen
         können ganz neue Tragstrukturen realisiert werden                                              44

         BAUAUFSICHT
         Dipl.-Ing. Markus Köppel:
         EU-Richtlinien für Eisenbahn-Interoperabilität prägen die Genehmigungsverfahren
         für Eisenbahninfrastruktur/Vom EBA anerkannte Prüfer für IOH- und STE-Anlagen sollen
         ein Grundpfeiler des IBG-Verfahrens bleiben                                                    52

         BIM – BUILDING INFORMATION MODELING
         Dipl.-Ing. Thomas Grundhoff:
         Erfahrungen mit der Anwendung digitaler Arbeitsmethoden bei der Realisierung
         eines großen Tunnelprojekts/Das Risiko später Änderungen oder versäumter Leistungen
         kann schon bei der Planung deutlich minimiert werden                                           60

         IMPRESSUM                                                                                      69

         Der Prüfingenieur | Mai 2017                                                                                                                          5
DER PRÜFINGENIEUR Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik - BVPI
NACHRICHTEN

Die nächste Arbeitstagung der Bundesvereinigung der
Prüfingenieure ist am 22./23. September 2017 in Potsdam
Vorträge über Carbonbeton, Befestigungen, Eurocodes,
Bauproduktenrecht, Verkehrswasserbau und Brandschutz
Am 22. und 23. September wird die Bun-            vorgehoben hatte, dieses Material geeignet             dell für Befestigungen mit Rückhängebeweh-
desvereinigung der Prüfingenieure für             sei, „den Vorsprung Deutschlands bei der Er-           rung unter Zugbeanspruchung vorstellen,
Bautechnik (BVPI) im Dorint-Hotel in              forschung von Grundlagen und Anwendun-                 das er zusammen mit seinen ingenieurwis-
Potsdam ihre Arbeitstagung 2017 durch-            gen dieses revolutionären Baumaterials zu              senschaftlichen Kollegen am Institut für
führen. Zentrale Komponente der Agen-             festigen und auszubauen“. In Deutschland               Werkstoffe des Bauwesens der Universität
da dieses Bundeskongresses der bauauf-            beträgt der Jahresbedarf an Bewehrungs-                Stuttgart entwickelt hat, an dem er als Leiter
sichtlich anerkannten deutschen Prüfin-           stahl rund vier Millionen Tonnen, ein Großteil         der Abteilung für Befestigungstechnik selbst
genieure sind, wie jedes Jahr, zahlreiche         davon ließe sich künftig – vor allem bei der           jahrzehntelang geforscht und gelehrt hat.
sowohl ingenieurwissenschaftlich als              Reparatur älterer Bauwerke, aber auch bei
auch praxisnah angelegte Vorträge über            Neubauten – durch Carbonbeton ersetzen.                ■  Schließlich wird Prof. Dr.-Ing. Alexander
aktuelle Fachthemen und tätigkeitsbezo-           Curbach wird seinen Kollegen in Potsdam                Taffe von der Berliner Hochschule für Wirt-
gene Probleme der Prüfingenieure und              deshalb dieses revolutionäre Material exklu-           schaft und Technik über die Arbeit berichten,
Prüfsachverständigen, die von namhaf-             siv erläutern und erklären, wie mit den korro-         mit der es ihm gelungen ist, die Messergeb-
ten Referenten aus Wissenschaft, Wirt-            sionsfesten Kohlenstofffasern, die noch sta-           nisse zerstörungsfreier Prüfungen im Bauwe-
schaft, Verwaltung und Praxis gehalten            biler sind als Stahl, viel schlankere Bauteile         sen der statischen Berechenbarkeit zugäng-
werden. Kollegial–gesellschaftlicher Hö-          konstruiert werden können als bisher und               lich zu machen.
hepunkt beider Tage wird der Landes-              wie sich damit sehr filigrane und außerge-
abend der Prüfingenieure in Branden-              wöhnlich gestaltete Bauwerke realisieren               Darüber hinaus werden auch einige berufs-
burg sein, der sich im Orangerieschloss           lassen, deren Lebensdauer derjenigen von               und verbandspolitisch akzentuierte Beiträge
im Park Sanssouci abspielen wird.                 Stahlbetonbauten weit überlegen ist.                   gehalten, zum Beispiel von:

Die Vorträge dieser Arbeitstagung hat die         ■ Außerdem wird Professor Dr.-Ing. Rolf Eli-           ■ Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, dem Präsiden-
Bundesvereinigung dreifach gegliedert: Am         gehausen vom Stuttgarter Ingenieurbüro Eli-            ten der Ingenieurkammer Bau von Nord-
Freitag (dem 22. September) stehen vormit-        gehausen – Asmus – Hofmann ein neues Mo-               rhein-Westfalen und stellvertretenden Vorsit-
tags Referate vor dem Plenum und nachmit-
tags in zwei parallel laufenden Vortragsrei-
hen Beiträge über ausgesuchte Themen des
Brandschutzes und der Infrastruktur im Be-
reich des Wasserbaus auf dem Programm;
am Samstagvormittag (dem 23. September)
werden weitere Fachvorträge geboten und
danach der traditionelle Festvortrag, zu dem
alle Gäste und Begleitpersonen eingeladen
sind.

Auf der Liste der Themen und Referenten
standen bis Redaktionsschluss dieser Ausga-
be folgende Beiträge fest:

■  Der Direktor des Instituts für Massivbau
der TU Dresden, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing.
E. h. Manfred Curbach wird über „Das faszi-
nierende Material Carbonbeton“ sprechen,
für dessen anwendungsreife Entwicklung er
zusammen mit seinen Kollegen Prof. Dr.-Ing.
habil. Dipl.-Wirt. Ing. Chokri Cherif und Prof.
Dr.-Ing. habil. Peter Offermann mit dem
Deutschen Zukunftspreis für Technik und In-       FÜR IHRE ANWENDUNGSREIFE ENTWICKLUNG von Carbonbeton wurden Prof. Dr.-Ing. Manfred
novation des Bundespräsidenten der Bundes-        Curbach (2.v.l.), Prof. Dr.-Ing. habil. Dipl.-Wirt. Ing. Chokri Cherif (l.) und Prof. Dr.-Ing. habil. Pe-
republik Deutschland ausgezeichnet worden         ter Offermann (r.) von der TU Dresden vom damaligen Bundespräsident Joachim Gauck (Mitte)
ist, weil, wie der damalige Bundespräsident       mit dem Deutschen Zukunftspreis 2016 für Technik und Innovation des Bundespräsidenten der
Joachim Gauck bei der Preisverleihung her-        Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

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DER PRÜFINGENIEUR Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik - BVPI
NACHRICHTEN
zenden der Initiative Praxisgerechte Regel-
werke im Bauwesen (PRB), der über den ak-
tuellen Stand der pränormativen Arbeit der
deutschen Ingenieurverbände und -kammern
und die als gewichtig zu wertende Beteili-
gung der Bundesvereinigung der Prüfinge-
nieure für Bautechnik (BVPI) an der Arbeit
der PRB referieren wird, deren Aufgabe es
bekanntlich ist, die Praxistauglichkeit der Re-
gelwerke im Bauwesen in Deutschland und
Europa durch pränormatives Engagement zu
verbessern,

■  Steve Denton, dem Vorsitzenden von
CEN/TC 250, des Internationalen Technischen
Gremiums der europäischen Normungsorga-
nisation CEN für die Eurocodes des konstruk-

                                                                                                                                                    Foto: Arild Vågen/Wikipedia
tiven Ingenieurbaus, der aus seiner exklusi-
ven beruflichen und berufspolitischen Per-
spektive die Entwicklung der Eurocodes in
Europa beschreiben und sich dabei sicher
auch über die von deutscher Seite gewünsch-
te und vorangetriebene deutliche Vereinfa-        IN DER ORANGERIE am Nordrand des Parks von Sanssouci in Potsdam wird der diesjährige Lan-
chung der Eurocodes äußern wird, und von          desabend anlässlich der Arbeitstagung 2017 der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bau-
                                                  technik stattfinden. Das Orangerieschloss steht seit 1990 als Weltkulturerbe unter dem Schutz
■ Ministerialdirektor a.D. Rechtsanwalt Mi-       der UNESCO.
chael Halstenberg, einem der Baurechtsex-
perten der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanz-
lei HFK, in der er der Bundesvereinigung der      ner für technische Brandschutzanlagen von        ■  der Geschäftsführer des Österreichischen
Prüfingenieure für Bautechnik seit vielen         der Ingenieurgesellschaft Hahn-Consult           Instituts für Bautechnik (OIB), Dipl.-Ing. Dr.
Jahren als baurechtskundiger Berater ver-         (Hamburg, Braunschweig) über die Projekt-        Rainer Mikulits, über „Erfahrungen europäi-
bunden ist, der über die neuesten und mög-        koordination und die Bauüberwachung              scher Nachbarländer mit der EU-Bauproduk-
liche weitere Entwicklungen des Bauproduk-        Brandschutz bei Großprojekten referieren.        tenverordnung“ berichten sowie
tenrechts in Deutschland und Europa infor-
mieren will.                                      Im Themenblock Infrastruktur/Wasserbau           ■  Konstantinos Kessoudis, Bereichsleiter
                                                  werden                                           Building Information Modeling (BIM/5D) im
Am Freitagnachmittag sind zwei parallel lau-                                                       Bereich Zentrale Technik des Strabag-Zü-
fende Themenblöcke über Brandschutz und           ■  Dr.-Ing. Jeanette Ebers-Ernst und Birgit      blin-Konzerns, einige lehrreiche und infor-
Infrastruktur/Wasserbau geplant. Im The-          Maßmann „Die Herausforderungen für Pla-          mative Einzelheiten seines umfassenden
menblock Brandschutz werden                       ner und Prüfingenieure in Großprojekten der      Wissens über die neueste Entwicklung des
                                                  Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“       digitalen Planens, Bauens und Verwaltens
■  Prof. Dr.-Ing. Frank Riesner, Vorsitzender     am Beispiel des Schleusenbaus an der Nord-       preisgeben.
der Arbeitsgemeinschaft Vorbeugender              strecke des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) er-
Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern             läutern; Birgit Maßmann ist im Auftrag der       Einige weitere der Themen und Vorträge die-
und Honorarprofessor der Fakultät für Ge-         Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun-      ser beiden Tage sowie das Sujet des Festvor-
staltung der Hochschule Wismar, sowie Dr.-        des Leiterin des Projekts Neue Schleusen         trages am Samstagmittag standen bei Re-
Ing. Jens Upmeyer, Prüfingenieur für Brand-       DEK-Nord, Dr. -Ing. Jeanette Ebers-Ernst ist     daktionsschluss dieser Ausgabe des PRÜFIN-
schutz in Mecklenburg-Vorpommern, Ge-             Beratende Ingenieurin und Mitglied der Ge-       GENIEURs noch nicht fest.
schäftsführer der Upmeyer & Partner Prüfin-       schäftsfeldleitung Ingenieurwasserbau/Spe-
genieure für Brandschutz GmbH in Stralsund        zialtiefbau bei der grbv Ingenieure GmbH &       Fest steht aber, dass der Landesabend der
und einer der beiden Geschäftsführer der Ha-      Co. KG in Hannover; danach wird                  Landesvereinigung Brandenburg im Orange-
gen Ingenieurgesellschaft für Brandschutz                                                          rieschloss im Park Sanssouci stattfinden
mbH (Kleve), „Die Schnittstellen zwischen         ■  der Leiter der Bundesanstalt für Wasserbau    wird, das auch als Neue Orangerie bezeich-
Planern und Prüfingenieuren bei Naturbrand-       (BAW), Prof. Dr.-Ing. Christoph Heinzelmann,     net wird. Sie wurde von 1851 bis 1864 am
verfahren“ behandeln und                          über „Herausforderungen im Verkehrswas-          Nordrand des Parks von den Architekten
                                                  serbau“ sprechen und dabei vom Bundesver-        Friedrich August Stüler und Ludwig Ferdi-
■  die Geschäftsführende Gesellschafterin         kehrswegeplan (BVWP) bis zum Building In-        nand Hesse im Stil der italienischen Renais-
der Brandschutz Consult Ingenieurgesell-          formation Modeling (BIM) auch viele für          sance errichtet und beherbergt unter ande-
schaft mbH Leipzig, Dipl.-Phys. Monika Rose-      Prüfingenieure und Prüfsachverständige be-       rem zwei Hallen für die Überwinterung der
mann, und Michael Juch, Sachverständiger          rufsrelevante Details seiner Fachgebiets und     exotischen Kübelpflanzen aus der Parkanla-
für vorbeugenden Brandschutz und Fachpla-         seiner Arbeit erläutern,                         ge Sanssouci.

Der Prüfingenieur | Mai 2017                                                                                                                   7
DER PRÜFINGENIEUR Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik - BVPI
NACHRICHTEN

Die Bundesregierung und die Kammern und Verbände der
Ingenieure und Architekten kämpfen für den HOAI-Erhalt
Website mit Informationen über das EuGH-Verfahren
und von jedermann nutzbaren Texten und Argumenten
Nachdem die EU-Kommission verkündet                Vor allem die Bundesingenieurkammer hat          Um ihren Forderungen öffentlichkeitswirksa-
hatte, die Bundesrepublik Deutschland              als Vertreterin aller 16 Ingenieurkammern der    men Nachdruck und weitestmögliche Verbrei-
wegen ihres Festhaltens an den Mindest-            deutschen Länder mit dieser Argumentation        tung zu verschaffen, hat die Bundesingenieur-
und Höchstsätzen der HOAI vor dem Eu-              viel in Bewegung gesetzt, um die Klage vor       kammer im Internet ein Informationsportal
ropäischen Gerichtshof zu verklagen, ha-           dem Europäischen Gerichtshof abzuwehren.         online gestellt, auf dem sie über die HOAI und
ben viele der in Deutschland von dieser                                                             das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen
Bedrohung betroffenen Verbände, Orga-              Die Bundesvereinigung der Prüfingenieure         Deutschland informiert. „Unser Ziel ist es“, so
nisationen, Kammern und Regierungs-                für Bautechnik (BVPI) hat sich im Sinne der      Hauptgeschäftsführer Martin Falenski, alle
stellen ein unverrückbares und eindeuti-           planenden und beratenden Tätigkeit ihrer         unsere seit vielen Jahren vorgebrachten Argu-
ges Bekenntnis zur HOAI abgelegt und               Mitgliedschaft der großen Gruppe derjenigen      mente nochmals konzentriert zu präsentieren.
energischen Widerstand gegen die                   angeschlossen, die diese Argumente unter-        Die HOAI ist konform mit dem EU-Recht, das
rechtspolitische Beschneidung der HOAI             stützen. Auch sie appelliert an die Bundesre-    ist gutachterlich bestätigt.“
angekündigt.                                       gierung, den sachfremden Erwägungen der
                                                   Kommission weiterhin nicht nachzugeben           Die Bundesingenieurkammer wird auf ihrer
Die EU-Kommission behauptet bekanntlich,           und für den Erhalt der verbindlichen Min-        neuen Webseite (www.hoai.news.de) das
die HOAI behindere mit ihren Mindestsätzen         dest- und Höchstsätze einzutreten.               Vertragsverletzungsverfahren begleiten und
nachhaltig die Niederlassungsfreiheit von In-                                                       über einzelne Schritte, Stellungnahmen und
genieuren und Architekten sowie den freien         Nach der Klageandrohung der EU-Kommissi-         Entwicklungen jeweils aktuell informieren.
Wettbewerb. Ohne die Vorgaben der HOAI             on hatte auch die Bundesregierung sich noch      „Wir wünschen uns, dass möglichst viele In-
würden sich, so die Kommission weiter, mehr        einmal unmissverständlich für den Erhalt der     genieure und Architekten, aber auch die Bau-
ausländische Büros in Deutschland niederlas-       HOAI als verbindliches Preisrecht für Archi-     herren dieses Informationsangebot nutzen“,
sen und damit „perspektivisch günstigere           tekten- und Ingenieurleistungen ausgespro-       so Falenski. „Auf unserer ‚Mitmachen’-Seite
Preise für Verbraucher“ ermöglichen.               chen. Bundesbauministerin Barbara Hen-           gibt es zwei Banner, die über die sozialen
                                                   dricks hat sie, weil „Architekten- und Inge-     Medien geteilt oder in die jeweils eigene
Dem halten die deutschen Befürworter der           nieurleistungen nicht zu Dumpingpreisen an-      Website oder in E-Mails integriert werden
HOAI entgegen, die Kommission rüttele, in-         geboten werden dürfen“, als „Vorausset-          können. Es ist wichtig klarzustellen, dass oh-
dem sie die verbindlichen Preise für Architek-     zung für einen fairen Leistungswettbewerb“       ne HOAI ein Verlust an Qualität, Sicherheit
ten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI         bezeichnet, Das Bundesbauministerium wer-        und Baukultur in Deutschland droht – ein
kippen will, an einem ordnungs-und rechts-         de deshalb, so Hendricks kurz und bündig,        Szenario, das wir nicht hinnehmen und ge-
politischen Grundpfeiler des bewährten Sys-        „im anstehenden Gerichtsverfahren die HOAI       gen das wir deshalb kämpfen werden.“
tems der Freien Berufe in Deutschland.             ohne Kompromisse verteidigen“.
                                                                                                    In Kurzform und über die knappen Inhalte der
                                                                                                    Banner hinaus, halten die Befürworter des
                                                                                                    verbindlichen Preisrechts für Leistungen der
                                                                                                    Ingenieure und Architekten in Deutschland
                                                                                                    als zentrale Aussagen über den Wert der
                                                                                                    HOAI folgende Grundsätze fest:

                                                                                                    ■   Die HOAI ist aktiver Verbraucherschutz.
                                                                                                    ■   Die HOAI sichert die Qualität von Pla-
                                                                                                        nungsleistungen und damit die Sicherheit
                                                                                                        von Bauwerken.
                                                                                                    ■   Die HOAI ist als eine nur für Inländer gel-
                                                                                                        tende Rechtsverordnung konform mit dem
                                                                                                        EU-Recht.
                                                                                                    ■   Die HOAI fördert den Wettbewerb kreati-
                                                                                                        ver und innovativer Planungsleistungen.
                                                                                                    ■   Die HOAI verhindert einen ruinösen Preis-
                                                                                                        wettbewerb und damit einen Verlust von
MIT DIESEM BANNER klärt die Bundesingenieurkammer die breite Öffentlichkeit jetzt über den              Qualität, Sicherheit und Baukultur.
zentralen Sinn der HOAI auf – auch auf einer neuen Website, über die sie alle Interessierten über   ■   Die HOAI sichert den Marktzugang auch
den jeweiligen Fortgang des Klageverfahrens der EU gegen die HOAI unterrichten wird.                    für kleine und mittlere Planungsbüros.

8                                                                                                                      Der Prüfingenieur | Mai 2017
DER PRÜFINGENIEUR Das Magazin der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik - BVPI
NACHRICHTEN

Die Umsetzung des Bauproduktenurteils des EuGH bewirkt
neue nationale Bestimmungen und Verantwortlichkeiten
Welche Probleme tauchen für die am Bau Beteiligten auf
und welche konkreten Lösungen sind zu erwarten?
Nach der Rechtsprechung des Europäi-             sprechenden Werten durch Aufbringung des           erreicht werden, aus der alle wesentlichen
schen Gerichtshofs (EuGH) dürfen an har-         nationalen Ü-Zeichens. Diese Werte können          Merkmale im Zusammenhang mit der Leis-
monisierte Bauprodukte, die die CE-              dann in den bautechnischen Nachweisen ver-         tungserklärung erkenntlich und eindeutig
Kennzeichnung tragen, national keine             wendet werden. Dies gilt auch künftig unein-       bestimmbar sind. Das setzt auch die Har-
zusätzlichen technischen Anforderungen           geschränkt für alle (noch) nicht harmonisier-      monisierung der erforderlichen Prüfverfah-
mehr gestellt werden. Solche Anforde-            ten Bauprodukte.                                   ren voraus.
rungen sind in Bezug auf den Hochbau                                                              ■ Langfristig sollte es keine nationalen Sub-
vor allem in der Bauregelliste (BRL) B Teil      Auch harmonisierte Bauproduktnormen                systeme in Form bauaufsichtlicher Anfor-
1 enthalten. Die Bundesrepublik hatte            (hEN) sollen gemäß Artikel. 17 Absatz 3 der        derungen mehr geben, die de facto zu un-
der EU-Kommission zugesagt, das Fest-            Bauproduktenverordnung (BauPVO) [2] alle           terschiedlichen Deklarationen von Baupro-
stellungsurteil des EuGH vom 16.10.              erforderlichen Verfahren und Kriterien für die     dukten führen. Das bedeutet eine stärkere
2014 (das sogenannte EU-Bauproduk-               Bewertung der Leistung von Bauprodukten in         Einbindung und ein stärkeres Engagement
tenurteil) [1] in nationales Recht umzu-         Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale ent-          nationaler Normungsinstanzen in die euro-
setzen. Im folgenden Beitrag fasst Minis-        halten. Die von der EU-Kommission im Euro-         päische Normung.
terialdirektor a.D. RA Michael Halsten-          päischen Amtsblatt veröffentlichten harmo-       ■ Die Baupraxis benötigt eine kurzfristige Lö-
berg von der Düsseldorfer Rechtsan-              nisierten Normen enthalten gleichwohl nicht        sung, damit Rechtssicherheit in der Über-
waltskanzlei HFK die Maßnahmen zu-               zu allen Eigenschaften Prüfverfahren, die in       gangsphase bis zu einer Verbesserung der
sammen, mit denen diese Transformati-            Deutschland erforderlich sind, um die Erfül-       hEN hergestellt werden kann. Aus Praktika-
on bewerkstelligt werden kann und wel-           lung der bauaufsichtlichen Anforderungen si-       bilitätsgründen ist ein einheitliches Vorge-
che Probleme und neue Verantwortlich-            cher beurteilen zu können. Nach einer vom          hen sicherzustellen und eine Flut nationaler
keiten dabei auf die am Bau Beteiligten          Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) er-       Qualitätszeichen zu vermeiden.
zukommen können.                                 stellten sogenannten Prioritätenliste führt      Es stellt sich daher die Frage, wie man der
                                                 die künftige Beschränkung der Leistungsan-       Bauproduktenverordnung kurzfristig Rech-
Das deutsche Sicherheitskonzept beruht da-       gaben, die (nur) auf hEN beruhen, derzeit in     nung tragen kann, ohne die Bauwerkssicher-
rauf, dass Anforderungen (Standsicherheit,       etwa 80 Fällen zu der Situation, dass für si-    heit in Deutschland zu gefährden und Haf-
Brand-, Wärme-, Schallschutz) nicht nur an       cherheitsrelevante Leistungen künftig keine      tungsprobleme bei den am Bau Beteiligten
das Gebäude gestellt werden. Vielmehr müs-       harmonisierten Prüfverfahren vollständig zur     auszulösen.
sen geeignete Bauprodukte verwendet wer-         Verfügung stehen werden.
den. Daher erklärt der Hersteller die Überein-                                                    Es sind mehrere unterschied-
stimmung seines Bauprodukts mit den ent-         Diese Lücken können nicht mehr durch-            liche Lösungsmöglichkeiten im
                                                 zusätzliche nationale bauaufsichtliche An-       Gespräch, aber nicht alle sind
                                                 forderungen geschlossen werden. Entspre-         realistisch
              Ministerialdirektor a. D.
                                                 chende Verwendbarkeitsnachweise und eine
              Michael Halstenberg
                                                 Ü-Kennzeichnung der Produkte entfallen.          Auf EU-Ebene, auf nationaler bauordnungs-
              studierte Rechtswissenschaf-
                                                 Das sehen die entsprechenden Übergangs-          rechtlicher und auf zivilrechtlicher Ebene sind
              ten in Köln, war von 1988 bis
                                                 vorschriften der Länder [3] bereits vor, eben-   derzeit mehrere unterschiedliche Lösungen
 2004 in verantwortlichen Positionen im
                                                 so der neue Entwurf der Musterbauordnung         für die Umsetzung des EuGH-Urteils in natio-
 Ministerium für Stadtentwicklung, Woh-
                                                 der Länder (MBO), die in einigen Ländern,        nales Recht in der Diskussion:
 nen und Verkehr von NRW tätig, fungier-
                                                 beispielsweise in NRW und Sachsen-Anhalt,
 te von 1999 bis 2004 als EU-Referent der
                                                 bereits eingeführt worden ist.                   1. Nachbesserung der harmonisierten
 Deutschen Bauministerkonferenz und lei-
                                                                                                  Normen
 tete dann bis 2009 die Abteilung Bauwe-
 sen, Bauwirtschaft und Bundesbauten im
                                                 Welche Interessen haben die                      Eine einheitliche Lösung auf EU-Ebene wäre
                                                 Beteiligten?                                     zu begrüßen. Allerdings sind Lösungen durch
 Bundesministerium für Verkehr, Bau und
                                                                                                  eine Verbesserung der hEN kurzfristig nicht
 Stadtentwicklung; seit Dezember 2009
                                                 Aus Sicht der Wirtschaft und der Bauherren       zu erwarten. Deutschland hat bereits ver-
 ist er als Rechtsanwalt für die Kanzlei
                                                 sollten bei der Modulation der BauPVO ins        sucht, durch Beanstandungen, das heißt,
 HFK Rechtsanwälte LLP (Düsseldorf) tätig
                                                 nationale Recht unter den Gesichtspunkten        durch Verfahren nach Artikel 18 der Baupro-
 und zugleich stellvertretender Vorsitzen-
                                                 Effizienz, Haftung, Bürokratievermeidung         duktenverordnung, eine Nachbesserung der
 der des Vorstandes der Deutschen Gesell-
                                                 und Kosten folgende Ziele erreicht werden:       Normen anzustoßen. Die EU ist momentan
 schaft für Baurecht und Mitglied der Ar-
                                                                                                  aber mehr an dem Abbau der nationalen An-
 beitsgruppe zur Reform des Bauvertrags-
                                                 ■   Auf Dauer sollte eine einheitliche Kenn-     forderungen als an einer Beseitigung der
 rechts im Bundesministerium der Justiz.
                                                     zeichnung der europäischen Bauprodukte       Schwächen der hEN interessiert.

Der Prüfingenieur | Mai 2017                                                                                                                   9
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2. Europäisch Technische Bewertungen              Erstellung von hEN gezeigt hat, ist das ein                                     gen (VV-TB) [5] ersetzt, die die gesetzlichen
Für die Ergänzung fehlender Verfahren sieht       langwieriger Prozess. Schließlich sind Bewer-                                   Anforderungen an Bauwerke konkretisieren
Artikel 19 Absatz 1 der Bauproduktenverord-       tungsdokumente nur Platzhalter künftiger                                        soll. Für harmonisierte Bauprodukte wird die
nung Europäische Technische Bewertungen           Normen. Daher kann die Erstellung eines Be-                                     VV-TB keine Anforderungen enthalten.
(ETB) vor. Diese könnten die Hersteller zum       wertungsdokuments durch eine neue Norm
Beispiel beim DIBt beantragen. Für die Ertei-     obsolet werden; und dann hat der Hersteller                                     Die bauaufsichtlichen Anforderungen bezie-
lung einer ETB muss zuvor jedoch ein ent-         das Verfahren vergeblich durchgeführt.                                          hen sich künftig nicht mehr auf das Baupro-
sprechendes Europäisches Bewertungsdoku-                                                                                          dukt, sondern nur noch auf das Gebäude
ment erstellt werden, das die Anforderungen       3. Reform der nationalen Regelungen                                             oder auf ein wesentliches Bauteil. Aus den
auf der technischen Ebene konkretisiert.          des Bauproduktenrechts                                                          Bauproduktanforderungen sollen also gleich-
Dies erfordert wiederum die Durchführung          Alle materiellen Anforderungen an Bauwerke                                      sam Bauwerksanforderungen werden. Dieser
formaler Verfahren, an denen gemäß Artikel        in Deutschland bleiben bestehen. Es ändert                                      Transformationsprozess ist aber technisch
20 ff. und Anhang II der Bauproduktenver-         sich nichts an der Verantwortlichkeit der am                                    anspruchsvoll. Außerdem lassen sich – wie
ordnung die Europäische Organisation für          Bau Beteiligten für die Sicherheit des Bau-                                     der Entwurf der VV-TB schon gezeigt hat –
Technische Bewertung (European Organisa-          werks [4]. Jeder Bauherr muss nach wie vor                                      nicht alle Bauproduktanforderungen in Bau-
tion for Technical Assessment – EOTA), also       die erforderlichen bautechnischen Nachwei-                                      werksanforderungen transformieren. Viel-
alle Mitgliedstaaten der EU, und die EU-          se, insbesondere einen Standsicherheitsnach-                                    mehr werden die (bisherigen) materiellen An-
Kommission, zu beteiligen sind. Nach den Er-      weis, für sein Bauwerk erbringen. Es werden                                     forderungen an Bauprodukte de facto auch
fahrungen mit der Umschreibung der frühe-         aber alle Produktanforderungen an harmoni-                                      weiterhin das bauordnungsrechtliche Anfor-
ren Bewertungsdokumente gemäß der Bau-            sierte Bauprodukte ersatzlos gestrichen. Ge-                                    derungsniveau an Bauwerke konkretisieren
produktenrichtlinie (ETAGs) durch EOTA ist        mäß Paragraf 16c der MBO (2016) darf ein                                        und absichern müssen. Im Rahmen der Er-
nicht davon auszugehen, dass diese Bewer-         Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung                                            bringung eines bautechnischen Nachweises
tungsdokumente kurz- oder auch mittelfris-        trägt, verwendet werden, wenn die erklärten                                     für ein Bauwerk wird es daher weiterhin auf
tig in ausreichender Zahl erstellt werden         Leistungen den in diesem Gesetz oder auf-                                       die betreffenden Leistungen eines Baupro-
können. Außerdem setzt dies voraus, dass          grund dieses Gesetzes festgelegten Anforde-                                     dukts ankommen. Für die harmonisierten
die Hersteller freiwillig entsprechende Anträ-    rungen für diese Verwendung entsprechen.                                        Bauprodukte können diese Angaben bauauf-
ge auf Erteilung einer ETB stellen. Die Bereit-   Im Übrigen sieht Paragraf 87 Absatz 4 Satz 1                                    sichtlich aber nicht mehr gefordert werden.
schaft dazu ist aber sehr unterschiedlich         der MBO (2016) ein Verbot der Ü-Kennzeich-
ausgeprägt. Ein einheitliches Vorgehen der        nung bei CE-gekennzeichneten Bauproduk-                                         4. Freiwillige Herstellererklärungen
Hersteller ist nicht zu erwarten.                 ten vor.                                                                        Die bautechnischen Nachweise könnten ge-
                                                                                                                                  genüber der Bauaufsicht aber geführt wer-
Als Grundlage einer Harmonisierung müss-          Im Zuge der Reform werden die gesamte                                           den, wenn die am Bau Beteiligten auf Anga-
ten die Mitgliedstaaten sich im Übrigen auch      Bauregelliste und die Liste der technischen                                     ben des Herstellers zurückgreifen, die dieser
auf einheitliche Prüfverfahren für die Bewer-     Baubestimmungen durch eine neue Verwal-                                         freiwillig macht. Es stünde dann im Ermessen
tungsdokumente einigen. Wie die Dauer der         tungsvorschrift Technische Baubestimmun-                                        der Bauaufsicht, die Zuverlässigkeit dieser
                                                                                                                                  Angaben zu beurteilen [6].

                                                                                                                                  Der Hersteller kann die Übereinstimmungser-
                                                                                                                                  klärung freiwillig abgeben und sogar die
                                                                                                                                  Ü-Kennzeichnung weiterhin aufbringen. Da-
                                                                                                                                  bei kann er sich auch auf die bis zum 15.10.
                                                                                                                                  2016, also bis zur Umsetzung des EU-Bau-
                                                                                                                                  produktenurteils, erteilten allgemeinen bau-
                                                                                                                                  aufsichtlichen Zulassungen (abZ) und allge-
                                                                                                                                  meinen bauaufsichtlichen Prüfzertifikate
                                                                                                                                  (abP) beziehen, die dieses Verfahren vorse-
                                                                                                                                  hen und die noch bis zum 15.10.2021 Gültig-
                                                                                                                                  keit besitzen können. Da dieses Vorgehen auf
                                                                                                                                  jahrelang bewährten Verfahren beruht, er-
                                                                                                                                  kennen die Behörden solche Erklärungen re-
                                                                                                                                  gelmäßig an. Daher können sich die am Bau
                                                                                                  Bild: FeuerTRUTZ Network GmbH

                                                                                                                                  Beteiligten in den bautechnischen Nachwei-
                                                                                                                                  sen weiterhin auf solche Erklärungen abstüt-
                                                                                                                                  zen. Ist die Geltungsdauer einer abZ oder ei-
                                                                                                                                  nes abP abgelaufen, werden die Erklärungen
                                                                                                                                  der Hersteller, zumindest in einigen Ländern,
                                                                                                                                  weiter anerkannt, wenn sie sich auf frühere
IN DER VERWALTUNGSVORSCHRIFT Technische Baubestimmungen (VV TB) werden künftig die                                                abZ oder abP abstützen.
gesetzlichen Anforderungen an Bauwerke in Deutschland konkretisiert. Sie werden im Zuge der
Reform des Bauproduktenrechts die Bauregelliste und die Liste der technischen Baubestimmun-                                       Stehen Übereinstimmungserklärungen des
gen ablösen.                                                                                                                      Herstellers nicht (mehr) zur Verfügung,

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NACHRICHTEN
muss die Bauaufsicht die Zuverlässigkeit           auf die alte BRL B Teil 1 beziehen. Den meis-    kompetenter öffentlicher Auftraggeber derar-
dieser Angaben ebenfalls bewerten. Die             ten Bauherrn ist es jedoch nicht möglich, die    tige „technische Einkaufsbedingungen“ ent-
Übergangserlasse der Länder sehen hierfür          Regeln für jedes Bauprodukt zu identifizie-      werfen, stünde es anderen Bauherrn frei, sich
ein komplexes, für die Praxis nur bedingt          ren, deren Einhaltung für das jeweils betref-    auf solche Einkaufsbedingungen ganz oder
taugliches Prüfungsschema vor, das unter           fende Projekt erforderlich ist.                  in Teilen zu beziehen – wie bei der VOB/B. Die
anderem auf die Vorlage einer prüffähigen                                                           Bauaufsicht könnte solche Verfahren akzep-
technischen Dokumentation und auf die Be-          Die Lösung liegt in der Erstellung einer um-     tieren. Eine zügige Umsetzung dieser Lösung
achtung anerkannter Regeln der Technik so-         fassenden Liste, deren (Gesamt-)Anforderun-      ist denkbar. Die BRL B Teil 1 würde zu einer
wie auf die Bewertung und Überprüfung der          gen auf Grund einer Ausschreibung zu be-         privatrechtlichen Einkaufbedingung. Ganz im
Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts             achten wären. Auch Bauunternehmen könn-          Sinne eines gemeinsamen europäischen Bin-
durch anerkannte Prüfstellen abstellt. Die         ten diese Liste – gegebenenfalls als techni-     nenmarktes.
Bauaufsicht kann die genannten Punkte als          sche AGB – beim Einkauf zugrunde legen.
Indiz dafür werten, dass die Herstelleranga-
ben zuverlässig sind. Auch diese Lösung            Einzelne Akteure der Wertschöpfungskette         Anmerkungen
setzt eine freiwillige Mitwirkung der Her-         Bau könnten sich zusammenschließen, um
steller voraus.                                    eine derartige Anforderungsliste zu erstellen.   [1] EuGH (Zehnte Kammer), Urt. v. 16.10.
                                                   Ob die Beteiligten aber willens und in der La-       2014 – C-100/13 (Kommission/ Deutsch-
Es ist aber unklar, ob alle Hersteller weiterhin   ge wären, ein solches System zu organisieren         land), DS 2014, 312
entsprechende Angaben machen und sich              und dauerhaft zu pflegen, würde sich dann        [2] EU-Bauproduktenverordnung           vom
auch entsprechenden Prüfungen durch Dritte         erweisen müssen. Außerdem ist Artikel 8 Ab-          9. März 2011 – Abl. L 88/5 vom 4.4.
unterziehen werden. Außerdem ist unklar,           satz 5 der Bauproduktenverordnung im Blick           2011, S. 5
welche (einheitlichen) Prüfverfahren den           zu behalten. Danach ist es unzulässig, dass      [3] Vollzugshinweise zur Umsetzung des
Leistungsangaben künftig zugrunde gelegt           private Stellen, die aufgrund einer Monopol-         EuGH-Urteils vom 16.10.2014 in der
werden müssen. Schließlich haben die Dis-          stellung handeln, durch zusätzliche Auflagen         Rechtssache C-100/13 – Erlasse betref-
kussionen der beiden letzten Jahre gezeigt,        die Verwendung harmonisierter Bauprodukte            fend den bauaufsichtlichen Vollzug bei
dass nicht sicher davon ausgegangen wer-           behindern.                                           der Verwendung harmonisierter Baupro-
den kann, ob sich die Hersteller auf ein ein-                                                           dukte nach der Verordnung (EU) Nr.
heitliches System und ein gemeinsames Vor-         Auch die öffentlichen Bauherren stehen               305/2011 (https://www.dibt.de/de/DIBt/
gehen einigen.                                     (auch als Eigenüberwacher) vor dem Problem           DIBt-EuGH-Urteil.html)
                                                   der unzureichenden hEN. Die öffentlichen         [4] Siehe: https://www.dibt.de/de/DIBt/
5. Vertragliche Anforderungen des                  Bauherren sind technisch aber leistungsfä-           DIBt-EuGH-Urteil.html
Bauherrn und der am Bau Beteiligten                hig, und zwar in allen Bereichen des Hoch-       [5] Verwaltungsvorschrift Technische Baube-
Der Bauherr könnte diese Leistungsangaben          und Tiefbaus und des Straßen- und Wasser-            stimmungen (VV TB), Entwurf Stand
aber von den Herstellern einfordern und            straßenbaus. Auch sie können aber nicht bei          09.06 2016
Nachweise für die Einhaltung der geforder-         jeder einzelnen Ausschreibung die einzuhal-      [6] Im Kern haben die Prüfingenieure und
ten Leistungsangaben verlangen. Das kann           tenden Anforderungen für jedes Bauprodukt            Prüfsachverständigen diese Beurteilung
im Rahmen einer Ausschreibung von Bauleis-         im Detail beschreiben. Das erforderte eine           vorzunehmen, sie müssen daher auch die
tungen geschehen. Dabei könnte er sich auch        gewisse Einheitlichkeit. Würde daher ein             Verantwortung übernehmen.

BVPI erklärt auf wissenschaftlichem IABSE-Workshop die
Effektivität des deutschen bautechnischen Prüfsystems
Vor ausgesuchtem Publikum haben im                 Deutschland immer wichtiger wird, die deut-      and human errors in structural engineering“
Februar dieses Jahres zwei Vertreter der           schen Positionen nicht nur national klar und     in Helsinki durchgeführt hat. Die Konferenz
Bundesvereinigung der Prüfingenieure               deutlich und an vielen Stellen zu formulieren,   war thematisch stark auf die Erkennung
für Bautechnik (BVPI) in Helsinki auf in-          sondern sich auch auf internationaler Ebene      menschlicher Fehlhandlungen ausgerichtet
ternationaler Ebene die Effektivität und           für ihre Anerkennung oder Durchsetzung zu        und bot somit ein hervorragendes Forum für
Sinnhaftigkeit des traditionellen deut-            engagieren, haben Prof. Dr.-Ing. Wolfram Jä-     die grundsätzlichen ordnungs- und berufspo-
schen bautechnischen Prüfsystems er-               ger und Dr.-Ing. Eric Brehm als Vertreter der    litischen Anliegen der BVPI.
klärt und mit vielen plastischen Beispie-          Bundesvereinigung der Prüfingenieure für
len in Vergleich gesetzt zu der europäi-           Bautechnik (BVPI) im Februar 2017 an einer       Am Workshop nahmen Vertreter aus 19 Na-
schen Herangehensweise, wie sie im An-             wissenschaftlichen Konferenz teilgenommen,       tionen teil (unter anderem aus Frankreich,
hang B zu EN 1990 formuliert wird.                 den die International Association for Bridge     den Niederlanden und England, aber auch
                                                   and Structural Engineering IABSE (Internatio-    aus Chile, Japan, Australien und aus Südko-
Weil es in Zeiten starker europäischer Beein-      nale Vereinigung für Brücken- und Hochbau        rea). Unter ihnen waren nicht nur Forscher,
flussungen des Prüfingenieurwesens in              IVBH) zum Thema „Ignorance, uncertainty          sondern auch Praktiker, die in ihrem berufli-

Der Prüfingenieur | Mai 2017                                                                                                                   11
NACHRICHTEN

ALS VERTETER DER BVPI nahmen Professor Dr. Ing. Wolfram Jäger (2.v.l.) und Dr.-Ing. Eric Brehm (3.v.r.) an einem internationalen wissenschaftli-
chen Kongress in Helsinki teil, auf dem sie die Vorzüge und die Effizienz des deutschen bautechnischen Prüfsystems vorstellen und mit Beispielen
belegen konnten.

chen Alltag immer wieder mit den Ursachen         können, während Zuverlässigkeit ein rein          mit den Möglichkeiten und Grenzen mensch-
und Folgen menschlicher Fehlhandlungen            theoretisch bestimmbarer Wert vom Charak-         licher Wahrnehmung und mit ihren Auswir-
konfrontiert werden.                              ter einer Bauteileigenschaft sei.                 kungen auf die Erkennbarkeit von Fehlern
                                                                                                    und die Effektivität von Prüfverfahren. Dabei
Die Vertreter der BVPI hatten auf dieser Kon-     Prof. Jäger andererseits rundete Brehms Be-       wurde den Vertretern der BVPI wieder einmal
ferenz die Gelegenheit, das deutsche bau-         trachtungen mit einem weiteren Vortrag über       deutlich, dass es verbandspolitisch äußerst
technische Prüfsystem zu erklären und die in      die Effektivität und Wirkungskraft bautechni-     nützlich und sinnvoll sein dürfte, über die
ihm wurzelnden Erkenntnisse und die mit           scher Prüfungen nach deutschem Vorbild ab.        theoretischen Erkenntnisse und praktischen
ihm gewonnenen, gesicherten Erfahrungen           Auch er stellte viele anschauliche Beispiele in   Erfahrungen der BAM auf diesem Wissensge-
und Einsichten zu veranschaulichen.               den Mittelpunkt seiner Ausführungen und er-       biet mehr zu erfahren und deswegen den oh-
                                                  läuterte so, warum die europäische Herange-       nehin schon guten Kontakt zur BAM in die-
Einerseits hielt Dr.-Ing. Eric Brehm einen viel   hensweise, wie sie im Anhang B zu EN 1990         sem ihrem Arbeitsbereich zu ergänzen und
beachteten Vortrag, in dem er vor allem auf       aktuell formuliert wird, nach deutscher Über-     vertiefen. Ziel dieser Zusammenarbeit auf
die in der Fachwelt weit verbreitete Vorstel-     zeugung änderungsbedürftig sei.                   diesem Gebiet muss es nach Ansicht Brehms
lung einging, dass Zuverlässigkeit und Sicher-                                                      sein, einen wissenschaftlich fundierten Be-
heit synonyme Begriffe seien. Anhand von          Ein Vortrag, dessen Essenz für die Arbeit der     weis für die besondere Effektivität der bau-
Beispielen hat er seinem internationalen Au-      BVPI von besonderer Bedeutung ist, war das        technischen Prüfung nach deutschem Vorbild
ditorium aber klar belegen können, dass Si-       Referat von Dr. phil. Marija Bertovic, die in     zu erarbeiten und diesen dann in die europa-
cherheit nur zu erreichen sei, wenn Fehler        der Berliner Bundesanstalt für Materialprü-       weite Diskussion über die richtige Art und
durch bautechnische Prüfungen wirksam, ef-        fung und -prüfung (BAM) für zerstörungsfreie      Weise der Durchführung bautechnischer Prü-
fektiv und zielgerichtet minimiert werden         Prüfungen zuständig ist. Sie beschäftigte sich    fungen einzuführen.

Ralf Egner löst Frank Breinlinger als Vorsitzender
der Prüfingenieure in Baden-Württemberg ab
Die Landesvereinigung der Prüfingenieu-           nach insgesamt zwölfjähriger ehrenamt-            (Karlsruhe), und der bisherige Schatzmeister
re für Bautechnik in Baden-Württemberg            licher Tätigkeit nicht mehr für das Amt           der Landesvereinigung, Dr.-Ing. Hans-Ulrich
hat einen neuen Vorsitzenden. Es ist              des Vorsitzenden kandidiert hat.                  Gauger (Heidelberg), hatten sich nicht mehr
Dr.-Ing. Ralf Egner aus Karlsruhe, der den                                                          für eine Wiederwahl aufstellen lassen. Und so
bisherigen Vorsitzenden, Dr.-Ing. Frank           Auch der bisherige 2. Vorsitzende dieser Lan-     hat die Jahreshauptversammlung der baden-
Breinlinger, abgelöst hat, weil dieser            desvereinigung, Dipl.-Ing. Matthias Gerold        württembergischen Prüfingenieure Anfang

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NACHRICHTEN
VORSTANDSWAHLEN bei der
Landesvereinigung Baden-Würt-
temberg der Prüfingenieure für
Bautechnik: Dr.-Ing. Frank Brein-
linger (l.) gibt die Stafette des
Vorstandsvorsitzenden an Dr.-
Ing. Ralf Egner (2.v.l.) weiter;
nicht mehr für den Vorstand hat-
ten Dipl.-Ing. Matthias Gerold
(3.v.l.) und Dr.-Ing. Hans-Ulrich
Gauger (2.v.r.) kandidiert; des-
halb wurden Dr.-Ing. Klaus Wit-
temann (3.v.r.) und Dipl.-Ing. Fe-
lix Späh (r.) neu in den Vorstand
gewählt.

April in Leinfelden-Echterdingen auch diese    Ralf Egner, SLP-Ingenieure mit Dr.-Ing. Klaus    Der neue Vorstand und die Mitglieder der
beiden Posten neu zu besetzen. Gewählt wur-    Wittemann sowie Bräuer und Späh mit Dipl.-       Landesvereinigung       Baden-Württemberg
den Dr.-Ing. Klaus Wittemann (Karlsruhe) zum   Ing. Felix Späh sind alle im Raum Karlsru-       dankten den ehemaligen Vorstandskollegen
2. Vorsitzenden und Dipl.-Ing. Felix Späh      he/Mannheim angesiedelt. Alle Vorstände          und insbesondere ihrem langjährigen Vorsit-
(Mannheim) zum Schatzmeister.                  haben deshalb ihren Mitgliedern zugesagt,        zenden, Dr.-Ing. Frank Breinlinger, indem sie
                                               diesen Vorteil gebührend zu nutzen – zum         ihn zum neuen Ehrenvorsitzenden der baden-
Der neue Vorstand hat künftig kurze Wege.      Wohle aller Prüfingenieure – auch derjenigen     württembergischen Landesvereinigung er-
Die Büros Ingenieurgruppe Bauen mit Dr.-Ing    in den hinteren Winkeln des Landes.              nannten.

Nordrhein-Westfalen: Neue Landesbauordnung führt die
Prüfpflicht für Ein- und Zweifamilienhäuser wieder ein
Das Freistellungsverfahren hat nicht die erhoffte
Entlastung der Bauaufsichtsbehörden bewirken können
Weil, wie es in der Begründung für die         künftig auch bei Wohngebäuden geringer           de. Für Bauherrinnen und Bauherren sei au-
Novellierung der Landesbauordnung von          Höhe mit bis zu zwei Wohnungen geprüft           ßerdem „ein Verlust an Rechtssicherheit ent-
Nordrhein-Westfalen heißt, die bisheri-        werden. Dies schließt die stichprobenhaften      standen“.
gen Vorschriften für das Baugenehmi-           Kontrollen auf der Baustelle ein. Ausgenom-
gungsverfahren in Nordrhein-Westfalen          men von der Prüfpflicht sind zukünftig in        In der neuen Landesbauordnung von Nord-
„den Anforderungen der Praxis nicht ge-        NRW nur noch bestimmte freistehende land-        rhein-Westfalen sind Verfahrensregelungen
recht“ werden konnten, hat der Düssel-         wirtschaftliche Gebäude und eingeschossige       deutlich gestrafft und zwecks besserer Über-
dorfer Landtag mit der neuen Landes-           Gebäude mit weniger als 200 Quadratmetern        sicht und Handhabung neu gefasst worden.
bauordnung NRW neben zahlreichen Än-           Fläche. Durch die Erweiterung der Prüfpflicht    Das Freistellungsverfahren, wie gesagt, ist
derungen auch die gesetzliche Pflicht zur      wird erreicht, dass bei Ein- und Zweifamilien-   entfallen; das einfache Baugenehmigungs-
bautechnischen Prüfung von Ein- und            häusern der Verbraucherschutz verbessert         verfahren, in dem nur einzelne Vorschriften
Zweifamilienhäusern wieder eingeführt.         wird. Und auch das Bauen mit Holz wird           der Landesbauordnung geprüft werden, gilt
                                               durch die Anpassung des Brandschutzsys-          weiterhin für alle Vorhaben mit Ausnahme
Mit der neuen Landesbauordnung, die in ih-     tems an die Musterbauordnung der Länder          der großen Sonderbauten.
ren wesentlichen Teilen Ende 2017 in Kraft     künftig erleichtert.
treten wird, konnte auch die Einführung von                                                     Gestärkt wurde mit der neuen Landesbauord-
Gebäudeklassen entsprechend der Muster-        In der Begründung für die Novellierung der       nung die Position der staatlich anerkannten
bauordnung der Länder landesgesetzlich ge-     LBO NW heißt es, das sogenannte Freistel-        Sachverständigen – auch in Bezug auf die
fasst sowie, indem der bisherige Paragraf 68   lungsverfahren habe nicht die erhoffte Ent-      Bauüberwachung und den Baubeginn. Ihre
Absatz 3 Nummer 1 LBO NW ersatzlos gestri-     lastung der Bauaufsichtsbehörden gebracht,       Tätigkeit wird künftig stärker von den Aufga-
chen wurde, der Umfang der statisch zu prü-    weil die entfallene präventive Tätigkeit durch   ben der Bauaufsichtsbehörden unterschieden.
fenden Gebäude erweitert werden. Somit         nachfolgendes ordnungsbehördliches Ein-
müssen die Nachweise der Standsicherheit       schreiten zum Teil mehr als kompensiert wer-                Dr.-Ing. Wolfgang Roeser, Aachen

Der Prüfingenieur | Mai 2017                                                                                                              13
NACHRICHTEN

Die Baden-Württemberger Prüfingenieure laden für den
23./24. Juni zur Arbeitstagung 2017 in Baden-Baden ein
Vorträge über schwierigen Tunnelbau, die Holz-Beton-
Verbundbauweise und Bauen mit Spannbetonfertigteilen
Am 23. und 24. Juni wird die Landesver-         sen Beitrag lohnt sich“, schreibt die Landes-         en unter komplexen Randbedingungen
einigung der Prüfingenieure für Bautech-        vereinigung in ihrer Tagungsankündigung,              (Dipl.-Ing. Claus–Dieter Hauck, Landes-
nik Baden-Württemberg in Baden-Baden            „jede Anreise“.                                       hauptstadt Stuttgart);
ihre diesjährige Arbeitstagung durchfüh-                                                          ■   Bauen mit (Spannbeton)Fertigteilen? Wo-
ren. Neben der Behandlung der aktuel-           Aber nicht nur fachliche und führungspsy-             rauf kommt es an? – Dr.-Ing. Naceur Ker-
len Entwicklung des Themas Bauproduk-           chologische Themen stehen auf der Agenda              keni (Geschäftsführender Gesellschafter
te werden Vorträge über schwierigen             der Arbeitstagung der Landesvereinigung Ba-           der Hegger + Partner Ingenieure, Aachen,
Tunnelbau, über das Bauen mit Spannbe-          den-Württemberg, sondern auch ein bild-               Düsseldorf, Köln, München);
tonfertigteilen, über die Holz-Beton-Ver-       haft-erzählerisch gestalteter Blick aus dem       ■   Holz-Beton-Verbundbauweise – was ist
bundbauweise und über einige andere             Weltall. Dr. Hannes Taubenböck, der im Deut-          heute möglich? (Prof. Dr.-Ing. habil. Jörg
aktuelle ingenieurwissenschaftliche und         schen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in              Schänzlin, Hochschule Biberach).
berufspraktische Themen gehalten.               Oberpfaffenhofen das Fernerkundungsdaten-
                                                zentrum für Georisiken und zivile Sicherheit      Die baden-württembergische Landesvereini-
Höhepunkt der Veranstaltung wird nach An-       betreut, wird den Teilnehmern der Arbeitsta-      gung der Prüfingenieure hat es sich übrigens
sicht ihrer Organisatoren aber ein Vortrag      gung Europa, Deutschland und Baden-Baden          zur Angewohnheit gemacht, die Protokolle
von Bernd Osterhammel sein, ein, wie er sich    von oben zeigen – und dabei die wahrschein-       ihrer Arbeitstagungen nicht in verbal-schrift-
selbst bezeichnet, „Vortragsredner und Be-      liche Entwicklung der globalen Transformati-      licher, sondern in der Sprache des Ingenieurs
gleiter von UnternehmerInnen und Führungs-      on unserer Städte darstellen.                     zu erstellen, nämlich in grafisch-zeichneri-
kräften“. Er hat seinem Vortrag die Über-                                                         scher Form. Diese „Tagungscomics“ doku-
schrift „Schöpferkraft – Führen mit Vertrauen   Das Fachprogramm als solches hat Referate         mentieren als zeichnerische Protokolle die
…“ gegeben. Osterhammel, diplomierter           über folgende Themen gelistet:                    beruflich-fachlichen Inhalte der Themen der
Bau- und Wirtschaftsingenieur, hat jahrelang                                                      Tagungen. Dieses Jahr werden die Originale
ein Ingenieurbüro für Tiefbau geführt, mitt-    ■   Tunnelbau in schwierigem Umfeld – wie         von 2016 und der aktuellen Tagung 2017 ver-
lerweile sich aber ganz darauf verlegt, „die        kann man im Anhydrit (sicher) bauen?          steigert. Der Erlös kommt einem guten
Essenz seines Weges zu Erfolg und unbändi-          (Prof. Dr.-Ing. Dieter Kirschke, Fa. Dieter   Zweck zugute. Die 4 x 1 Meter großen Grafi-
ger Lebensfreude“ in Seminaren zu vermit-           Kirschke, Ettlingen);                         ken eignen sich sehr gut auch als technische
teln und weiterzugeben. „Ganz allein für die-   ■   Tunnelbau in Stuttgart – Planen und Bau-      Wandbilder im Ingenieurbüro.

DIE PROTOKOLLE der Arbeitstagungen der Landesvereinigung Baden-Württemberg der Prüfingenieure für Bautechnik werden nicht geschrieben, sondern

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