Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West

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Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
Der rote Faden
für Wissenschaftskommunikation, die ankommt

            #3
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
Inhalt #3

Quellen
Text: Dr. Erika Hebenstreit
Wissentransferzentrum West auf YouTube
zitate.net
PLUS Intranet:
Bereich „Medienarbeit und Veranstaltungsmanagement“
und Bereich „Datenschutz“

                                                                               (K)eine heikle Sache: Bildrechte?!
Bilder
Titelseite: sunnystudio/Shutterstock.com
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Seite 5: Gerd Altmann auf Pixabay, Jozef Mikulcik auf Pixabay
Seite 6: Quang Nguyen Vinh von Pexels, Luis Quintero von Pexels
Seite 7: Jozef Mikulcik auf Pixabay

Impressum
Wissenstransferzentrum West • www.wtz-west.at
Konzept, Layout und Redaktion:
Abt. Forschungsservice und Technologietransfer der Universität Salzburg                                                Die letzte Ausgabe des Roten Fadens         zwar sowohl in der klassischen Wissen-
KommunikationsHubWest                                                                                                                                              schaftskommunikation als auch für Pu-
                                                                                                                       für Wissenschaftskommunikation, die
Dr. Erika Hebenstreit • Mag. Karin Mayr-Nestelbacher • Mag. Andrea Spannring
                                                                                                                       ankommt, widmete sich dem Thema             blikationen und Präsentationen. Ist es
Kapitelgasse 6 • 5020 Salzburg • Österreich
                                                                                                                       Pressemitteilung.    Die    vorliegende     zum Beispiel erlaubt, aus dem riesigen
Juni 2021
                                                                                                                       Nummer 3 beschäftigt sich darauf auf-       Teich des Internets Fotos zu fischen? Und
                                                                                                                       bauend mit einer etwas trockenen,           wenn ja, unter welchen Bedingungen?

                                                                               Ab sofort live on stage:                aber umso wichtigeren Materie: den
                                                                                                                       Bildrechten. Denn immer wieder sorgt
                                                                               Captain Copyright!                                                                  Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ih-
                                                                                                                       es für Unsicherheit, welches Bildmaterial
                                                                                                                                                                   nen auch diesmal
                                                                               Unser Video-Clip zum Thema Bildrechte   wir für die Illustration und Gestaltung
                                                                               Neu auf YouTube: Bitte hier entlang     unserer Texte verwenden dürfen; und                                    Ihr WTZ West
                                                                                                                                                                                                          3
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
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 Was muss ich bei   Bildrechten
                                                          beachten
                                                                                                                                                                                                                         Grundsätzliches über Bildrechte
                                                                                                                                                                                                                         UrhG in a nutshell
                                                                                                                                                                                                                         Bildquellen für
                                                                                                                                                                                                                         nicht-kommerzielle und
                                                                                                                                                                                                                         kommerzielle Nutzung
                                                                                                                                                                                                                         Persönlichkeitsrechte und
                                                                                                                                                                                                                         Datenschutz

                                                                                                                              Paragrafendschungel Bildrechte! Werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen
                                                                                                                              Rahmenbedingungen und ...

                                                                                                                              ... bringen wir Licht ins Dickicht
                                                                                                                        Grundsätzlich gesprochen                        wird. Weiters hat man das Recht über die   Für die Entstehung eines Werkes und
                                                                                                                                                                        Urheberrechtsbezeichnung zu entschei-      dessen Rechtsschutz bedarf es keines wie
                                                                                                                        unterliegt jedes Bild dem Schutz des ös-
                                                                                                                                                                        den. Das heißt konkret: zum Beispiel auf   immer gearteten Formalaktes wie einer
                                                                                                                        terreichischen Urheberrechtsgesetzes
                                                                                                                                                                        die Namensnennung neben oder am Bild       offiziellen Registrierung oder eines Co-
                                                                                                                        (UrhG), egal ob einfacher Schnappschuss
                                                                                                                                                                        zu bestehen oder zu verzichten.            pyrightvermerkes in Form von „©“ (wie
                                                                                                                        mit dem Handy, Gruppenfoto oder Kunst-
                                                                                                                        werk.                                                                                      er häufig im angloamerikanischen Recht
                                                                                                                                                                        Licence to ... publish!                    vorkommt).
                                                                                                                                                           G ist jene                                                                                          rhG sind
                                                                                                                                             in ne des Urh                                                                                          1 Abs. 1 U
                                                                                                                                   *in  im S                 ten Fall   Wenn bereits eine gesetzliche Lizenz                             e  d e s §
                                                                                                                                                                                                                                                                 Schöp-
                                                                                                                         Urheber          We  rk – im konkre            (z. B. Lizenz auf Grundlage des UrhG zur
                                                                                                                                                                                                                                   Sin n
                                                                                                                                                                                                                       Werke im mlichen geistigen
                                                                                                                                   ie ein                                                                                                                       iteratur,
                                                                                                                         Person, d               n hat.                                                                            ntü
                                                                                                                                                                                                                       alle „eige dem Gebiet der L
                                                                                                                                to – geschaffe                          freien Werknutzung für Zwecke des Un-
                                                                                                                                                                                                                                   uf                         n Künste
                                                                                                                         ein Fo                                         terrichts) oder eine vertragliche Lizenz       fungen a                  r  bildende
                                                                                                                                                                                                                                    un s t, d  e
                                                                                                                                                                        (schriftlich vereinbarte Werknutzungs-          der Tonk                   .
                                                                                                                                                                                                                             d e r F ilmkunst“
                                                                                                                        Daher bedarf es bei der Veröffentlichung        bewillligung im Rahmen eines Vertrages)         und

                               Ein Bild ist nicht alles!                                                                fremden Bildmaterials grundsätzlich der
                                                                                                                        Zustimmung der jeweiligen Urheber*in-
                                                                                                                                                                        vorhanden ist, bedarf es natürlich nicht
                                                                                                                                                                        mehr der gesonderten Zustimmung
                                                                                                                        nen bzw. allfälliger weiterer Rechtsinha-       durch die Urheberin bzw. den Urheber.

“ Wenn  man alle Gesetze
  studieren sollte, so
                               Aber ohne Bild ist alles nichts. Denn was wäre ein wissenschaftlicher Vortrag ohne
                               Grafiken oder eine Website für ein Forschungsprojekt ohne Fotos? Doch wo finde ich als
                                                                                                                        ber*innen oder einer entsprechenden
                                                                                                                        Lizenz (z.B. Creative-Commons-Lizenz).          Nicht die Schönheit zählt
                               Forscherin oder Forscher geeignetes Bildmaterial und was muss ich bei der Verwendung     Die Urheberin bzw. der Urheber hat ins-         Es kommt jedenfalls weder auf den äs-
  hätte man gar keine
                           “
                               von Fotos generell beachten? Fest steht, wer auf seine Forschung aufmerksam machen       besondere das Recht zu bestimmen, in            thetischen noch den künstlerischen Wert
  Zeit, sie zu übertreten.     möchte, muss sich zwangsläufig mit den rechtlichen Vorschriften auseinandersetzen,       welcher Art und Weise und wann das Bild         eines Bildes an, um nach dem Gesetz ge-
  Johann Wolfgang von Goethe   wenn er nicht ein Abmahnschreiben einer Anwaltskanzlei riskieren möchte.                 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht           schützt zu werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                       5
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
von Personen nicht der Öffentlichkeit zu-     In der Regel dürfen Fotos bei Veranstal-
                                                                                                                                             Bilddatenbanken* im                                    gänglich gemacht werden, wenn durch           tungen laut DSG auch ohne Einwilligung
                                                                                                                                                                                                    diese Veröffentlichung berechtigte In-        der betroffenen Personen aufgenommen
                                                                                                                                             Internet (Auswahl)                                     teressen der Abgebildeten bzw. des Ab-        werden. Voraussetzung dafür ist aber das
                                                                                                                                             * kostenfreies Material unter                          gebildeten verletzt würden. Im Zweifel        Vorliegen von überwiegenden berechtig-
                                                                                                                                             Beachtung der jeweiligen Vorgaben:                     sollten Sie also alle Fotos, in denen eine    ten Interessen. Gerade der Nachweis eines
                                                                                                                                             Pixabay                                                Person „schlecht getroffen“ ist, aussortie-   solchen „berechtigten Interesses“ kann
                                                                                                                                             Pexels                                                 ren bzw. die jeweils abgebildete Person       aber mitunter schwierig sein und da-
                                                                                                                                             Wikimedia Commons                                      um ihre Zustimmung bitten.                    her ist im Zweifel ebenfalls eine Einwilli-
                                                                                                                                                                                                                                                  gungserklärung ratsam.
                                                                                                                                             * kostenpflichtiges Material für
                                                                                                                                             kommerzielle Nutzung unter
                                                                                                                                                                                                    Dies gilt auch insbesondere                   Wir hoffen, dass Ihnen diese Zusammen-
                                                                                                                                             Beachtung der jeweiligen Vorgaben:                     bei wissenschaftlichen Veranstaltun-          fassung eine gute Grundlage für die Il-
                                                                                                                                             Shutterstock                                           gen wie Workshops, Lehrveranstaltun-          lustration Ihrer Wissenschaftskommuni-
                                                                                                                                             iStock                                                 gen und dergleichen, bei denen man            kation liefert, und wünschen Ihnen viel
                                                                                                                                             fotolia/Adobe Stock                                    Fotos von Studierenden veröffentlichen        Spaß beim Knipsen, Fischen, Posten und
                                                                                                                                                                                                    möchte.                                       Präsentieren!
                                                                                                                                             Liste mit Bildagenturen – 1                            Nicht jeder, der sich bei so einer Veran-
                                                                                                                                             Liste mit Bildagenturen – 2                            staltung fotografieren lässt, ist auch da-      Mitarbeitende der PLUS
                                                                                                                                                                                                    mit einverstanden, dass sein Bild auf einer
                                                                                                                                                                                                                                                    erhalten im Intranet und beim
                                                                                                                                         verwendeten Bilder sind auf Seite 2                        Website, auf Facebook oder in anderen
                                                                                                                                                                                                                                                    PLUS Desk plusdesk@sbg.ac.at
                                                                                                                                         angeführt – und zwar in jener Form, die                    Medien erscheint. Wenn Sie also sicherge-
                                                                                                                                                                                                                                                    Informationen über verfügbares
                                                                                                                                         sich die jeweilige Bilddatenbank für Ihre                  hen wollen, benötigen Sie im Zweifel eine
                                                                                                                                                                                                                                                    Bildmaterial.
                                                                                                                                         Mitglieder wünscht.                                        entsprechende Einwilligungserklärung,
                                                                                                                                                                                                    die alle geplanten Verwendungsschritte          Auch zum Thema Datenschutz
                                                                                                                                                                                                    mit dem Foto der Person abdeckt. Dies ist       und Fotografie ist Info im Intranet
                                                                                                                                         Für kommerzielle Zwecke                                    auch im Hinblick auf das Datenschutz-           vorhanden.
                                                                                                                                         wie zum Beispiel einen bezahlten Vor-                      gesetz (12 DSG) zu empfehlen.
                                                                                                                                         trag für ein Unternehmen sollten Sie,
                                                                                                                                         wenn kein eigenes Material vorhanden,
Das „UrhG “ regelt                            nutzung“ als Beschränkung der Verwer-      Ist Netz-Fischen erlaubt?                       kostenpflichtige Bildportale wie etwa
                                              tungsrechte geregelt.                      Sollten Sie dennoch der Meinung sein,           Shutterstock, fotolia oder iStock nutzen.
verschiedene Verwertungsrechte im De-
tail, wie etwa das Recht, ein Bild            Dabei ist allerdings zu beachten, dass     dass Sie solche Bilder zur Illustration, Ver-   Beim Kauf erwerben Sie nämlich in der
                                              die Verpflichtung zur Urheberrechts-       schönerung und Auflockerung Ihrer Tex-          Regel ein Pauschalnutzungsrecht, das
• zu bearbeiten, zum Beispiel die Erstel-
                                              bezeichnung gemäß § 20 UrhG und die        te und Präsentationen benötigen, gibt           Sie – je nach den jeweiligen Nutzungsbe-
lung einer Bildkollage,
                                              Quellenangabe gemäß § 57 UrhG wei-         es zwei Lösungen: Zum einen können              dingungen – die Lichtbilder zeitlich un-
• zu vervielfältigen, zum Beispiel eine       terbesteht.                                Sie natürlich selbst Fotos anfertigen. Ist      begrenzt und für verschiedene Projekte
Kopie anzufertigen,                                                                      dies keine Option, lockt das Internet mit       verwenden lässt.
                                              Die Verwendung eines fremden Bildes
• zu verbreiten, zum Beispiel das Vertei-                                                seiner fast grenzenlosen Auswahl.
                                              (sog. „Bildzitat“) durch eine Forscherin
                                                                                                                                                                   t
len von Unterlagen an Dritte,                                                            Dabei empfiehlt es sich unbedingt, auf                      engefass                    uf an : )
                                              oder einen Forscher ist in der Regel nur                                                   Zusamm             m  a l w ieder dra                ren Sie
• zur Verfügung zu stellen, wie zum Bei-      dann zulässig, wenn man sich mit dem je-   Bilddatenbanken zurückzugreifen –               ... komm
                                                                                                                                                     t e s
                                                                                                                                                                         g ra f* in  vereinba
                                                                                                                                                                      to
                                              weiligen Bild in wissenschaftlicher Wei-   siehe Kästchen S. 7. Webseiten wie diese                       /einer Fo                     rsönlich.
spiel Inhalte auf einer Webseite.                                                                                                         Mit einem sbedingungen pe
                                              se eingehend auseinandersetzt. Rein        bieten eine umfangreiche Auswahl an                            ng                                 entur
Der scheinbar uneingeschränkte Schutz                                                                                                     die Nutzu                 o to s e in er Bildag ngsbe-
                                              zur Behübschung des Vortrages oder der     Bildern in verschiedensten Kategorien                           Stock-F                        Nutzu
des Urheberrechts kann allerdings ge-         Publikation ist dies nicht gestattet.      zum kostenlosen Download an. Oft sind             Wenn Sie sehen Sie bitte die
                                                                                                                                                        e n ,
sellschaftlichen Bedürfnissen entgegen-                                                                                                     verwend                          rm ein.
                                                                                         die Bilder dort zumindest für den nicht-
                                                                                                                                                 g u n g e n  der Plattfo           enzen w
                                                                                                                                                                                              ie z. B.
stehen, wie zum Beispiel der Wissensver-                                                 kommerziellen Bereich in beinahe allen              din                         v o n  L iz              ben
                                                                                                                                                          edeutung r nächsten Ausga
mittlung oder Meinungsäußerung.                                                          Auflösungsqualitäten kostenfrei – unter             Auf die B                   re
                                                                                                                                                           eine unse
                                                                                         Berücksichtigung der jeweils geforderten             CC0 wird
                                                                                                                                                            .
Jetzt kommen §§ 41 ff.!                                                                  Angabe von Bildreferenzen.                           eingehen
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber                                                     Achtung: Bilder einfach per Suchmaschi-
in den §§ 41 ff. UrhG die sog. „Freie Werk-                                              ne im Netz zu suchen und zu verwenden ,
                                                                                                                                         Bei selbst gemachten Fotos
                                                                                         ist zwar sehr bequem, allerdings rechtlich      sollten Sie unbedingt beachten, ob auf
                                   t, dass                                               gefährlich und für Printmedien auch oft         den Fotos, die Sie verwenden wollen, (er-
                nu tzu n  g bedeute     en
   Freie Werk ewissen Umständ                                                            qualitativ nicht ausreichend.                   kennbare) Personen abgebildet sind. Ist
              r   g                     die
   man unte tzen kann, ohne                                                                                                              das so, müssen zudem die Persönlich-
              i n u                    bzw.
    Werke fre       d e r  Urheberin n.                                                  Auch hier im „Roten Faden“ sehen Sie,           keitsrechte berücksichtigt werden.
                n g
    Zustimmu eingeholt zu habe                                                           wie wir konkret mit dem Thema Bild-             § 78 UrhG schützt die auf dem Foto abge-
                ers
     des Urheb                                                                           rechte umgehen. Die Urheber*innen der           bildete Person. Danach dürfen Bildnisse
                                                                                                                                                                                                                                                                                           7
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
Das Wissenstransferzentrum West ist das größte Kompetenzzentrum für akademischen Wissens- und Technologietransfer
Westösterreichs. Unter dem Dach des WTZ West arbeiten sechs Universitäten und fünf Fachhochschulen aus Oberösterreich,
Salzburg, Tirol und Vorarlberg gemeinsam daran, neue Wissenshorizonte zu schaffen, Potentiale zu bündeln und das Thema
Forschung verstärkt in den Vordergrund zu stellen:

Universität Innsbruck
Medizinische Universität Innsbruck
Universität Salzburg
Universität Mozarteum Salzburg
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
Johannes Kepler Universität Linz

Gefördert ist das WTZ West durch die aws,
aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung,
Technologie und Entwicklung (Österreich-Fonds).

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                                                                                 MCI | Die Unternehmerische Hochschule ®
                                                                                 Fachhochschule Kufstein
                                                                                 Fachhochschule Salzburg
                                                                                 Fachhochschule Oberösterreich

                               www.wtz-west.at • facebook/wissenstransferzentrumwest
Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West Der rote Faden Faden für Wissenschaftskommunikation, die ankommt - WTZ-West
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