DER SICHERHEITSDIENST - Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft 1 | 2020 - Der ...

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DER SICHERHEITSDIENST - Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft 1 | 2020 - Der ...
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                                                             1 | 2020

                                                             DER SICHERHEITSDIENST
                                                             Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft

          Sicherheit im Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV)

                                    Veranstaltungsordnungs- und
                       Veranstaltungssicherheitsdienst (VOD/VSD)
           Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt | DSA GmbH · Postfach 1201 · 61282 Bad Homburg
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München
24.-25. Juni 2020

Die Fachmesse für
Zutrittskontrolle
Videoüberwachung
Brandschutz
Perimeter Protection
IT-Security

       www.sicherheitsexpo.de
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EDITORIAL

Rekordjahr

  > Die im Dezember 2019 veröffentlichten               Vor zwei Jahren hat sich die Bundesregierung
Zahlen des Statistischen Bundesamtes für die          in ihrer Koalitionsvereinbarung auf ein Gesetz
Dienstleistungswirtschaft weisen für unsere           für die private Sicherheitsdienste verstän­
Branche einen Umsatzzuwachs von über                  digt. Bei verschiedenen Veranstaltungen in
5 Prozent aus. Damit wird der Umsatz zum              den vergangenen 18 Monaten haben unter­
ersten Mal deutlich über 9 Mrd. Euro liegen und
hat sich innerhalb nur eines Jahrzehnts mehr
                                                      schiedliche   Ver­­treter   des   Bundesministeri­
                                                      ums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den
                                                                                                                                        1
als verdoppelt. Im Unterschied zu den Umsatz­         Zuständig­keitswechsel für unsere Branche vom
zahlen stieg die Zahl der Beschäftigten nur leicht,   Bundesministerium für Wirtschaft und Ener­
um zwei Prozent, und liegt damit weiterhin bei        gie (BMWi) angekündigt. Darüber hinaus sah           GREGOR LEHNERT
rund 260.000. Die größte Herausforderung für          der Koalitions­vertrag die Erarbeitung eines         ist der Präsident des
unsere Mitgliedsunternehmen bleibt weiterhin          „Sicherheitsdienstleis­tungsgesetzes      (SDLG)“    BDSW Bundesverband
die Suche nach geeigneten und zuverlässigen           vor. Aufgrund der für die Sicherheitswirtschaft      der Sicherheitswirtschaft.
­ itarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Nach­
M                                                     zur Halbzeitbilanz unbefriedigenden ­Umsetzung
frage nach privater Sicherheit ist sehr hoch. Nicht   dieser Projekte durch die Bundesregierung
alle Aufträge können zufriedenstellend abge­          hatte ich mich im ­November 2019 an führende
arbeitet werden. Dies ist häufig nur möglich, weil    Mitglieder der Koalition und der beteiligten
die Mitarbeiterinnen und ­Mitarbeiter bereit sind,    Ministerien gewandt und die Umsetzung des
Überstunden zu leisten. Der vor wenigen Tagen         Koalitions­vertrages angemahnt.
veröffentlichte Fachkräfte­report des DIHK ergab,       Unmittelbar zum Jahreswechsel erhielt ich
dass der Anteil der Sicherheitsunternehmen, die       jedoch ein eindeutiges Signal aus der Amts­
ernste Schwierigkeiten mit Stellen­besetzungen        spitze des BMI, dass sich das BMWi und das
haben, vom Frühjahr 2019 von 71 auf 79 Prozent        BMI weiterhin darüber einig seien, dass das BMI
angestiegen ist.                                      die Zuständigkeit für das Sicherheitsgewerbe
  Das „Unwort“ des Jahres für unsere ­Branche         vom BMWi übernehmen soll. Die Gespräche
ist zweifellos das „Bewacherregister (BWR)“           zum Umfang und Zeitpunkt des Aufgabenüber­
geworden. Wir wussten, dass die Einführung            gangs stünden kurz vor dem Abschluss. Das BMI
eines bundesweiten Registers keine einfache           habe außerordentlich großes Interesse daran, so
Angelegenheit werden würde. Dass das Chaos            schnell wie möglich die Aufgabenübertragung
allerdings so groß werden würde, konnten wir          inklusive des BWR zu vollziehen und den Gesetz­
vor einem Jahr nicht voraussehen! So führte           gebungsprozess einzuleiten. Damit bekennt sich
der BDSW im Dezember 2019 einen Dialog                die Bundesregierung eindeutig gegenüber dem
mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier          BDSW zur Umsetzung des Koalitionsvertrages in
und dem Parlamentarischen ­Staatssekretär             dieser Legislatur, was der BDSW ausdrücklich
­Christian Hirte zu den massiven Problemen beim       begrüßt. Wir werden die Bundesregierung beim
Betrieb des BWR und forderte dabei eine umge­         Wort nehmen, uns auf Basis unserer fachlichen,
hende Problembehebung durch das BAFA. Zum             verbandsintern      abgestimmten       Vorarbeiten
Jahresbeginn 2020 setzten sich leider die großen      einbringen und die Bundesregierung an ihren
Probleme bei der Befüllung und dem Betrieb            Taten messen. 2020 darf nicht zu einem verlo­
des BWR fort. Dies zeigt leider einmal mehr,          renen Jahr für die verbandspolitischen Anliegen
dass deutschlandweit viele § 34a-Wohnsitzbe­          der Sicherheitswirtschaft werden!
hörden mit dem Betrieb des BWR fachlich und
personell völlig überfordert sind und wohl auch       Ihr
­bleiben werden.                                      Gregor Lehnert <

1 | 2020                                                                                             DER SICHERHEITSDIENST
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    Inhalt                                                                                         LUFTSICHERHEIT                                                                         52
                                                                                                   » RA Cornelia Okpara: Entwurf eines Gesetzes zur
    EDITORIAL                                                                                1       Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheits­
    » Gregor Lehnert: Rekordjahr......................................................... 1          rechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP)................... 52

    VOD / VSD                                                                                 3    SICHERHEITSTECHNIK                                                                     54
    » Malte Schönefeld, Dr. Patricia M. Schütte und                                                » Wolfgang Wüst: Neuordnung der Sicherungskette.................. 54
      Prof. Dr.-Ing. Frank Fiedrich: Professionalisierung von
      Veranstaltungsordnungs- und -sicherheitsdiensten.................. 3                         AUS- UND WEITERBILDUNG                                                                 56
    » Tobias Leibrock: DFB-Qualifizierungsprogramm                                                 » Prof. Dr. André Röhl und Kirsten Wiegand:
      für die Ordner im Profifußball...................................................... 7         Digitale Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung.............. 56

2
    » Dirk Dernbach: Wer soll das bezahlen ..................................... 10
    » Ass. jur. Martin Hildebrandt: Zuverlässigkeitsüberprüfungen
                                                                                                   PARLAMENTARISCHER ABEND DER SICHERHEITS-
      für Mitarbeiter im Veranstaltungsordnungsdienst.................... 12                       VERBÄNDE                                58
    » Dirk Bernhardt: Veränderte Bedingungen an die                                                » Peter Niggl: Parlamentarischer Abend
      Veranstaltungskommunikation vor dem Hintergrund                                                zeigte Diskussionsbedarf........................................................... 58
      aktueller Sicherheitsstrategien................................................. 16
    » Christian A. Buschhoff: Die Sicherheit einer Veranstaltung –                                 FESTVERANSTALTUNG „100 JAHRE SCHUTZ
      eine Kultur der Verantwortung.................................................. 18           ­MILITÄRISCHER LIEGENSCHAFTEN“                                                         62
    » Udos Beschützer........................................................................ 20   » Peter Niggl: Innere und äußere Sicherheit
    » RA Volker Löhr: Der Veranstaltungsordnungsdienst (VOD)...... 22                                sind nicht zu trennen.................................................................. 62

    WHO IS WHO DES VERANSTALTUNGSORDNUNGS-/                                                        EUROPA                                                                                 66
    VERANSTALTUNGSSICHERHEITSDIENSTES       24                                                     » Gemeinsam vorwärts für ein resilienteres Europa................... 66

    ÖFFENTLICHER PERSONENVERKEHR (ÖPV)                                                     28      BERICHT AUS BERLIN                                                                     68
    » Dr. Berthold Stoppelkamp: BDSW-Mitgliedsunternehmen –                                        » Dr. Berthold Stoppelkamp:
      starke Partner für Sicherheit im ÖPV........................................ 28                Politischen Bekenntnissen müssen Taten folgen..................... 68
    » Dirk Fleischer: Bundesweite Sicherheit im öffentlichen
      Personenverkehr durch die DB Sicherheit................................ 30                   TERMINE                                                                                71
    » Jennifer Hartmann, Kilian Dorner und
      Prof. Dr. Lars Gerhold: Subjektives Sicherheitsempfinden                                     SICHERHEITSFORSCHUNG                                                                   72
       im öffentlichen Personenverkehr............................................. 34             » Kirsten Wiegand: Das Forschungsprojekt BASIC..................... 72
    » Dirk Flege: Eine starke Schiene in Deutschland braucht
      ein verbessertes Sicherheitsgefühl der Zugkunden................. 36                         RECHT                                                                                  74
                                                                                                   » RA Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze............................... 74
    WHO IS WHO
    DES ÖFFENTLICHEN PERSONENVERKEHRS                                                      38      VERGABERECHT                                                                           76
                                                                                                   » RA Alexander Nette: Eignungsanforderungen zur Mitarbeiter­
    WIRTSCHAFT UND POLITIK                                                                 42        anzahl – zu welchem Zeitpunkt müssen sie erfüllt sein?......... 76
    » Frank Horst: Inventurdifferenzen:                                                            » Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern....................... 77
      Dreiste Diebe kosten Milliarden................................................. 42
    » Klaus Henning Glitza, Prof. Dr. Wilma Merkel und                                             NAMEN UND NACHRICHTEN                                                                  78
      Prof. Dr. Daniel Zerbin: CONRIS: die europäische
      Dimension des Sicherheitsmanagements................................ 44                      SICHERHEIT VON A BIS Z                                                                 82
    » Freiheit und Sicherheit gehören zusammen............................. 47
    » Silke Wollmann: Kollege Hund.................................................. 48            IMPRESSUM                                                                              87

    WIRTSCHAFTSSCHUTZ                                                                      51      DAS LETZTE                                                                             88
    » Dr. Berthold Stoppelkamp: Digitaler Aufklärungsservice                                       » Dr. Harald Olschok: Das staatliche Gewaltmonopol
      als „New Business“ der Sicherheitswirtschaft?....................... 51                        und die Parkraumbewirtschaftung............................................ 88

                                                                                                   > BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGE!

                DER SICHERHEITSDIENST                                                                                                                                               1 | 2020
DER SICHERHEITSDIENST - Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft 1 | 2020 - Der ...
VOD / VSD

Professionalisierung von
Veranstaltungs­­ordnungs- und -sicherheitsdiensten
Ergebnisse einer dreijährigen Zusammenarbeit

Von Malte Schönefeld, Dr. Patricia M. Schütte und Prof. Dr.-Ing. Frank Fiedrich

Nach dreijähriger Laufzeit endete im Dezember 2019 das Forschungsprojekt ­„Professionalisierung
des Veranstaltungsordnungsdienstes“ (ProVOD). Die vielfältigen Ergebnisse des Projekts zu
                                                                                                                                           3
Aus- und Fortbildung sowie rechtlichen und organisationalen Rahmenbedingungen bilden eine
solide Grundlage für kurz- und langfristige Entwicklungen der Veranstaltungsordnungsdienste
und Veranstaltungssicherheitsdienste. Ende Oktober wurden diese Ergebnisse vor mehr als
130 Teilnehmenden aus dem In- und Ausland mit professionellem Bezug zu Großveranstaltungen
in Wuppertal vorgestellt.

                                                                                                         DR. PATRICIA M. SCHÜTTE
 > Großveranstaltungen wie Konzerte, ­Festivals      erstattung sowie einem schlechten Ruf geprägt       Sozialwissenschaftlerin
oder auch Fußballspiele sind für viele Menschen      ist“, erklärte Projektleiter Prof. Dr.-Ing. Frank   und seit 2016 wissenschaft­
ein wichtiger Bestandteil ihrer Freizeitgestal­      ­Fiedrich von der Bergischen Universität Wupper­    liche Mitarbeiterin am Lehr­
tung. Für einen sicheren Ablauf werden Veran­        tal (BUW). Dessen Lehrstuhl für Bevölke­            stuhl Bevölkerungsschutz,
staltungsordnungs-     und    -sicherheitsdienste    rungsschutz, Katastrophenhilfe und Objekt­          Katastrophen­hilfe und Objekt­
(VOD / VSD) eingesetzt. In den vergangenen           sicherheit kooperierte dabei mit dem Bundesamt      sicherheit der Bergischen
Jahren ist die Branche unter schwierigen             für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe        Universität Wuppertal. Derzeit
Rahmenbedingungen deutliche Schritte in Rich­        (BBK) und dem Internationalen Bildungs- und         ist sie verantwortlich für das
tung Professionalisierung gegangen, die von          Trainingszentrum für Veranstaltungssicherheit       Projekt ProVOD und erforscht,
Öffentlichkeit und professionellem Umfeld nicht      (IBIT). Der BDSW war als assoziierter Partner       wie sich Veranstaltungs­
immer hinreichend beachtet wurden. Ruf und           unterstützend neben dem Deutschen Fußball­          ordnungsdienste z. B. bei
Ansehen sowie nicht zuletzt das Selbstbewusst­       bund, der Deutschen Hochschule der Polizei          Musikfestivals, Fußballspielen
sein von VOD / VSD bleiben angesichts des bereits    sowie Vertreter/innen der Branche aus dem In-       und Volksfesten organisieren
Erreichten   erstaunlich     ausbaufähig   (siehe    und Ausland an ProVOD beteiligt.                    und wie sie dabei von ihren
Schütte et al. 2019). Daher hat sich unter Leitung    Nach der Begrüßung durch den Rektor der            Stakeholdern wahrgenom­
der Bergischen Universität Wuppertal das vom         Bergischen Universität Wuppertal Prof. Dr.          men werden. Schwerpunkt
Bundesministerium für Bildung und Forschung          Lambert T. Koch blickten die Projektverantwort­     ihrer Arbeit ist die empirische
geförderte Projekt „Professionalisierung des         lichen gemeinsam mit rund 130 Teilnehmenden         Untersuchung der Wahrneh­
Veranstaltungsordnungsdienstes (ProVOD)“ der         aus Deutschland und Österreich auf drei Jahre       mung des Berufsstandes
Aufgabe angenommen, nach weiteren Professio­         intensive Zusammenarbeit zurück. Projektleiter      sowie dessen Wirkungen auf
nalisierungspotenzialen in den Arbeitsbedin­         Fiedrich zeichnete nochmal die großen Linien        die Sicherheitswahrnehmung
gungen von VOD und VSD zu suchen und Ansätze         von ProVOD nach: „Mit dem Gesamtprojekt             von Veranstaltungsbesucher/
der bestmöglichen Umsetzung zu identifizieren.       haben wir die Branche aus ganz verschiedenen        innen.
Der Ausarbeitung und Pilotierung von Qualifizie­     Perspektiven betrachtet. Wir haben die psychi­
rungskonzepten kam dabei eine besondere Rolle        schen Gefährdungen und Ängste am Arbeitsplatz
zu. Die Ergebnisse aus drei Jahren Projektarbeit     im Kontrast zu einem umfangreichen Aufgaben-
präsentierten die Verantwortlichen Ende ­Oktober     und Arbeitsspektrum der Sicherheitsdienste
2019 in der Historischen Stadthalle Wuppertal.       und ihrer Mitarbeitenden berücksichtigt. Für
 „Die Erwartungen an die VOD / VSD-Dienst­           die Untersuchung der Qualität der Zusammen­
leister stellen eine große Herausforderung           arbeit im Sicherheitsnetzwerk auf Großveran­
für eine Branche dar, die aktuell negativ von        staltungen war uns wichtig, zu schauen, wie es
Mindestlohnstrukturen,       hoher   Fluktuation,    um die Selbst- und Fremdwahrnehmung der
fehlender kontextbezogener Qualifikation und in      Branche bestellt ist. Wir sind zudem auf recht­
der Öffentlichkeit häufig durch ­negative Bericht­   liche und organisatorische Fragen eingegangen

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DER SICHERHEITSDIENST - Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft 1 | 2020 - Der ...
VOD / VSD

                                        und haben uns vergleichend angeschaut, wie die       Volksfeste u. a.) und ihrer zahlreichen Interviews
                                        Branche im Ausland funktioniert.“                    mit Vertreterinnen und Vertretern der wichtig­
                                         BDSW-Hauptgeschäftsführer          Dr.    Harald    sten Gewerke im Sicherheits- und Ordnungs­
                                        Olschok zeigte in seiner Keynote „Private Sicher­    netzwerk. Ein zentrales Ergebnis war dabei, dass
                                        heits- und Ordnungsdienste auf Veranstal­tungen“     Selbst- und Fremdwahrnehmung von VOD / VSD
                                        die aktuellen Herausforderungen und Perspek­         eine zentrale Rolle für die Qualität ihrer Arbeit
                                        tiven der Branche auf. Dabei wurde einmal mehr       spielen, denn sie beeinflussen maßgeblich auch
                                        deutlich, wie wichtig eine saubere begriffliche      das so wichtige interorganisationale Netzwerk
                                        Trennung von Veranstaltungs­ordnungsdiensten         für die Herstellung von Sicherheit und Ordnung
      MALTE SCHÖNEFELD, M.A.            und Veranstaltungssicherheitsdiensten ist. Diese     auf Großveranstaltungen. Auf der Basis ihrer
         ist Politikwissenschaftler     hat reale rechtliche Implikationen, beispiels­       Datenlage, die in der Fülle dieser Branche
      und seit 2016 wissenschaft­       weise bei dem sich derzeit auf Bundesebene in        wohl einmalig ist, entwickelten sie Handlungs­

4      licher Mitarbeiter am Lehr­
    stuhl für Bevölkerungsschutz,
                                        der Ausarbeitung befindlichen Sicherheitsdienst­
                                        leistungsgesetz (SDLG-E).
                                                                                             empfehlungen für VOD / VSD in den Sektoren
                                                                                             „Technik“, „Organisation“ und „Mensch“. Diese
    Katastrophen­hilfe und Objekt­       Sabine Funk (IBIT) betrachtete in ihrem Vortrag     wurden von den Teilnehmenden der Abschluss­
        sicherheit der Bergischen       die „Branche der Veranstaltungsordnungsdienste       konferenz in einem anschließenden Workshop
         Universität Wuppertal. Im      national und international“, wobei nochmals die      evaluiert. Unter Berücksichtigung der dort
      Projekt ProVOD verantwortet       problematischen strukturellen Bedingungen der        gewonnenen Evaluationsergebnisse sind diese
       er das Arbeits­paket „recht­     Branche in Deutschland herausgestellt wurden         Handlungsempfehlungen mittlerweile veröffent­
         liche und organisationale      (Mindestlohn, hohe Mit­­arbeiterfluktuation, nied­   licht und können von Interessierten über
           ­Rahmenbedingungen“.         riges Qualifizierungs­niveau vor allem auf Ebene     provod@uni-wuppertal.de angefragt werden.
                                        der Basiskräfte). Es wurde aber auch deutlich,         Rechtsanwalt Volker Löhr (Kanzlei Löhr)
                                        dass die VOD / VSD in anderen Ländern häufig         erstellte im Rahmen des Projektes einen Status­
                                        ebenfalls unter ähnlich herausfordernden Bedin­      bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen
                                        gungen arbeiten.                                     der Branche. In diesem wurde Stellung bezogen
                                         Die in ProVOD entwickelten und pilotierten          zu Dauert­hemen wie dem Arbeitnehmerüber­
                                        Aus- und Fortbildungseinheiten für Basiskräfte,      lassungsgesetz oder der §  34a-Problematik.
                                        sowie mittlere und gehobene Führungskräfte           In seinem ­Referat auf der Abschlusskonferenz
                                        stellten Jens Heilshorn (BBK) und Jens Leven         spannte er wie eingangs bereits BDSW-Haupt­
                                        (Evaluationsbüro bueffee) vor. In einem aufwen­      geschäftsführer Olschok den Bogen zu aktuellen
                                        digen Prozess wurden unter lebhafter Betei­          Entwicklungen: Mit dem sich auf Bundes­ebene
                                        ligung der Branche jeweils Pilotlehrgänge für        in Planung befindlichen SDLG-E (mit dessen
                   PROF. DR.-ING.       die verschiedenen Hierarchiestufen ­entworfen        I­nkrafttreten die Zuständigkeit für die Sicherheits­
                FRANK FIEDRICH          und durchgeführt, die anschließend evaluiert,         wirtschaft vom Bundeswirtschaftsminis­terium
            seit 2009 Professor für     daraufhin angepasst und schließlich finalisiert      auf das Bundesinnenministerium übergehen
    ­Bevölkerungsschutz, Katastro­      wurden. In ihrer finalen Form tragen die Umfänge     würde) werden sich für die Branche wohl gravie­
             phenhilfe und Objekt­      der Lehrgänge (Basiskräfte 3-tägig; Führungs­        rende Änderungen ergeben. Das Zeitfenster,
     sicherheit an der Bergischen       kräfte 5-tägig) den zeitlichen Beschränkungen        sich in der begrifflichen Bestimmung der eige­
      ­Universität Wuppertal. Nach      Rechnung, die für die branchen­typisch gering­       nen Tätigkeit klar zu werden und die jeweiligen
      seiner Promotion am Karls­        fügig Beschäftigten in besonderem Maße gelten.       rechtlichen Implikationen zu bedenken, sei genau
           ruher Institut für Tech­     Inhaltlich verfolgen die verschiedenen Formate       jetzt. Die passende rechtliche Stellschraube zur
           nologie arbeitete er als     allesamt einen fachübergreifenden Ansatz von         weiteren Professionalisierung von VOD / VSD sieht
      ­Assistenzprofessor am Insti­     rechtlichen Aspekten über Szenarioplanung bis        Löhr daher aktuell in einer scharfen begriff­
       tute for Crisis, ­Disaster and   hin zu Grundlagen des Crowd Managements.             lichen Trennung von Veranstaltungsordnungs­
     Risk ­Management der George        Da mit dem Ende von ProVOD auch die Möglich­         dienst (VOD) und Veranstaltungssicherheitsdienst
          Washington University in      keiten enden, VOD / VSD-Personal über das            (VSD): Eine entsprechende Definition in Ausblick
      den USA. Seine Forschungs­        Projekt zu schulen, sollen auf Basis der finali­     auf die Arbeit am Wortlaut des SDLG-E legte
       interessen umfassen unter        sierten Pilotseminare sogenannte Train-the-          Löhr bei der ProVOD-­Abschlusskonferenz vor.
       anderem die Sicherheit von       Trainer-Lösungen die ProVOD-Aus- und -Fort­          Interessierte erhalten den Definitionstext unter
      Großveranstaltungen, inter­       bildungen verstetigen.                               provod@uni-wuppertal.de.
      organisationale Zusammen­          Dr. Patricia Schütte und Malte Schönefeld             In der abschließenden Podiumsdiskussion
        arbeit, Risiko- und Krisen­     (beide BUW) berichteten in ihrem anschlie­           „Quo vadis, VOD?“ wandten Martin Houbé (Special
     kommunikation sowie urbane         ßenden Vortrag mit Workshopteil von den Ergeb­       Security Services Deutschland und Arbeitskreis
                          Resilienz.    nissen ihrer umfangreichen Beobachtungen auf         VOD des BDSW), Sabine Funk (IBIT), ­Patricia
                                        Großveranstaltungen verschiedenster Veranstal­       Schütte (BUW) und Volker Löhr (Kanzlei Löhr)
                                        tungstypen (Fußball, Festivals, Hallenkonzerte,      ihren Blick in die Zukunft: Es wurde hierbei deut­

            DER SICHERHEITSDIENST                                                                                                        1 | 2020
DER SICHERHEITSDIENST - Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft 1 | 2020 - Der ...
VOD / VSD

                                                                                                                                                                            5

(Vl.) Dr. Frank Sicking (VDI), Uni-Rektor Prof Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch, Jens Leven (bueffee), Prof. Dr.-Ing. Frank Fiedrich (Bergische Universität), Jens Heilshorn
(Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe), Malte Schönefeld (Bergische Universität), Martin Houbé (Special Security Services Deutschland),
Tanja Leven (bueffee), Dr. Patricia Schütte (Bergische Universität), Linda Wolter (Special Security Services Deutschland), Volker Löhr (Kanzlei Löhr), Dr. Harald
Olschok (BDSW) und Sabine Funk (IBIT). Bild: © Michael Mutzberg

lich, dass die ­Branche zweifellos Fort­                  1. Seit unserem Artikel von 2017 ist einige                  unterscheiden, damit hierauf basierend
schritte macht, diese jedoch offensiver                      Zeit vergangen, aber es besteht nach                      Arbeitsbedingungen          näher      bestimmt
verkaufen müsste. Auch das derzeit auf                       wie vor eine zentrale Herausforde­                        werden können, Qualifikationen und
Bundesebene geplante SDLG-E wird die                         rung der Branche in den „begrifflichen                    Aufgaben festlegbar sind. Branchen­
Branche in Zukunft bewegen. Eine Positio­                    ­Unschärfen“ (Schönefeld et al. 2017).                    intern, zwischen ­Vertreter/innen von
nierung hierzu sei unausweichlich, wenn                      Hier hat sich noch nicht so viel geändert.                Behörden        und     Organisationen         mit
man die Zukunft der Branche aktiv mitge­                     Das zeigen die Diskussionen auf der                       Sicherheitsaufgaben,             Veranstaltern,
stalten wolle.                                               Abschlussveranstaltung 2019. Es bedarf                    Geneh­­­migungsbehörden etc. finden noch
  Welche Bilanz können wir nach drei                         noch immer dringend eines einheit­                        intensive Aus- und Verhandlungen darü­
Jahren Projektarbeit aus unserer Sicht                       lichen Wordings, klarer Definitionen                      ber statt. Immerhin: Es wird ­inzwischen
ziehen?                                                      und Abgrenzungen, um VOD und VSD zu                       viel    mehr      organisationsübergreifend

(Vl.) Jens Heilshorn (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen­               (Vl.) Hendrik Große Lefert (Deutscher Fußball-Bund) und Dr. Harald
hilfe), Jens Leven (bueffee), Prof. Dr. Lambert T. Koch (Bergische Universität         Olschok (BDSW)
Wuppertal) und Prof. Dr.-Ing. Frank Fiedrich (Bergische Universität Wuppertal)         Bild: © Bo Tackenberg
Bild: © Bo Tackenberg

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DER SICHERHEITSDIENST - Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft 1 | 2020 - Der ...
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                                                                                                                         nen Professio­nalisierungsbemühungen
                                                                                                                         häufig nicht.“ (Schütte et al. 2019,
                                                                                                                         9-10). Bei der „Nabelschau“ konzen­
                                                                                                                         trieren sich die meisten vielmehr auf die
                                                                                                                         ­Schwächen und Probleme als auf den
                                                                                                                         Ausbau von Stärken, den insbesondere
                                                                                                                         die Positiv­beispiele unter den Dienst­
                                                                                                                         leistern     voranbringen        können.       Hier
                                                                                                                         zeichnen sich nämlich viele Bemüh­
                                                                                                                         ungen ab, das Personal zu entwickeln,
                                                                                                                         Potenziale zu fördern, wegzukommen
                                                                                                                         von den schlechten Bildern etc. Das
                                                                                                                         ist keineswegs ein Plädoyer dafür, sich

6   Präsentation Workshop-Ergebnisse: (vl.) Malte Schönefeld (Bergische Universität Wuppertal), Dr. Patricia M.
                                                                                                                         nun zurückzulehnen und alles einfach
                                                                                                                         „laufen zu lassen“, vielmehr ein Hinweis
    Schütte (Bergische Universität Wuppertal), Ramian Fathi (Bergische Universität Wuppertal) und Sabine Funk            darauf, dass es in der Branche nicht
    (IBIT GmbH) Bild: © Bo Tackenberg                                                                                    unmöglich ist, etwas zu bewegen. Denn
                                                                                                                         es hat sich bereits vieles getan und das
                                                                                                                         wird es auch weiter.
                                                                                                                      3. Letztlich ist uns in den drei Jahren
                                                                                                                         deutlich geworden, dass Ansätze zur
                                                                                                                         Professionalisierung              (insbesondere
                                                                                                                         hinsichtlich einer einheitlichen Qualifi­
                                                                                                                         zierung) gar nicht unbedingt fehlen – im
                                                                                                                         Gegenteil. In einigen Bereichen zeich­
                                                                                                                         net sich bereits ein Überangebot und
                                                                                                                         Neben­einander ab. Das Problem hier
                                                                                                                         ist, dass die jeweils Verantwortlichen
                                                                                                                         noch nicht recht zusammengefunden
                                                                                                                         haben, um einen gemeinsamen Stand
                                                                                                                         ­auszuhandeln und zu definieren, in
    Podiumsdiskussion: Volker Löhr (Kanzlei Löhr), Jens Heilshorn (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und                  welche Richtung es weitergehen kann,
    Katastrophenhilfe), Sabine Funk (IBIT GmbH), Martin Houbé (Special Security Services Deutschland GmbH),              um die Branche weiter zu stärken und
    Dr. Patricia M. Schütte (Bergische Universität Wuppertal) und Moderator Prof. Dr.-Ing. Frank Fiedrich                einer möglichen Zerfaserung entgegen
    (Bergische Universität Wuppertal) Bild: © Bo Tackenberg                                                             zu wirken.
                                                                                                                        Es bleibt zu hoffen, dass das kommende
      darüber geredet. Ein Fortschritt! Dennoch, eine Einigung erscheint hier dringend                                SDLG-E eine ­ein­deutige Richtung vorgibt
      notwendig. Große Hoffnung dafür bietet das auch auf unserer Veranstaltung diskutierte                           und eine solide Basis für die Weiterent­
      SDLG-E.                                                                                                         wicklung der ­Branche durch alle Beteilig­
    2. Wir bleiben dabei: Es hat sich in den letzten Jahren branchenintern einiges in Rich­                           ten bzw. ­Betroffenen gemeinsam ermög­
      tung Professionalisierung getan. Allerdings ist das – auch unter den VOD und VSD                                licht. Sicher ist auch, es wäre nur der erste
      selbst – nicht jedem ersichtlich. Nach wie vor überlagert das schlechte Image der                               Schritt eines Weges, der in den nächsten
      Branche die Fortschritte. Um unseren Artikel von 2019 noch einmal zu zitieren: „Bei                             Jahren noch zu gehen ist. <
      aller teils berechtigten Kritik und einem Ruf, der sich nun erst langsam bessert, sei
      auch gesagt: Vieles ist besser als ange­nommen, und die Branche erkennt ihre eige­

    LITERATUR:
    Schönefeld, M.; Schütte, P.; Fiedrich, F. (2019a): Veranstaltungsordnungs­          Schütte, P.; Schönefeld, M.; Göbel, L.; Kierspe, H.; Fiedrich, F. (2018): Inter­
    dienste als wahrnehmungsbeeinflussende Akteure bei der Sicherheit von               organisationale Zusammenarbeit auf Großveranstaltungen am Beispiel von
    Großveranstal­tungen. In: Lange, H.-J.; Wendekamm, M. (Hrsg.): Postfaktische‘       Polizei und Veranstaltungsordnungsdiensten. In: Christian Barthel (Hg.):
    Sicherheitspolitik!? Gewährleistung von Sicherheit in unübersichtlichen Zeiten.     Polizeiliche Gefahrenabwehr und Sicherheitsproduktion durch Netzwerk­
    Springer Fachmedien, Wiesbaden.                                                     gestaltung. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, S. 193-214.

    Schönefeld, M.; Schütte-Bestek, P.; Fiedrich, F. (2017): „Lights out, spot on!      Schönefeld, M.; Schütte, P.; Fiedrich, F. (2019b): Subjektive Sicherheit oder
    Veranstaltungsordnungsdienste im Fokus der Forschung“, DSD 02/2017, S. 3-5.         Angst? Einflüsse von Veranstaltungsordnungsdiensten auf die Wahrnehmung
    Schütte, P.; Schönefeld, M.; Fiedrich, F. (2019): Überdeckt das Festhalten an       anderer Sicherheitsakteure und Besucher/innen von Großveranstaltungen.
    Mythen reale Fortschritte in der Branche der Veranstaltungsordnungsdienste?,        In: Rieken, B. (Hrsg.): Angst in der Katastrophenforschung, -vorsorge und
    DSD 01/2019, 7-10.                                                                  -bewältigung. Schriftenreihe Psychotherapiewissenschaft in Forschung,
                                                                                        Profession und Kultur. Waxmann Verlag, Wien.

              DER SICHERHEITSDIENST                                                                                                                                1 | 2020
DER SICHERHEITSDIENST - Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft 1 | 2020 - Der ...
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DFB-Qualifizierungsprogramm
für die Ordner im Profifußball
Von Tobias Leibrock

Über 21 Mio. Besucher kommen jährlich in den ersten drei Ligen in Deutschland in die Stadien. Die
Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz der Besucher bei diesen Veranstaltungen obliegt
                                                                                                                                                7
dem Veranstalter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Der Fußball investiert seit Jahren
sehr intensiv in die weitere Verbesserung der Sicherheit, insbesondere in Qualifizierungen.

 > Sowohl konzeptionell als auch operativ                 Die Unterrichtung gemäß §  34a GewO ist für
wurde den Herausforderungen – von Zuschauer­            die Großveranstaltung aus unserer Sicht unge­
fehlverhalten über Witterungslagen bis hin zur          eignet und trägt nicht zur Gefahrenabwehr oder        TOBIAS LEIBROCK
Abwehr von potenziellen terroristischen Angrif­         dem Schutz der Besucher bei, hat zudem keine          ist Mitarbeiter im Team
fen – aktiv begegnet und alles Erdenkliche zum          praktischen Anteile. Bei einem ­Schadensereignis      Sicherheit beim Deutscher
Schutz der Veranstaltungen und der Besucher             muss sich zuallererst der Veranstalter und dann       Fußball-Bund e. V. und als
getan. Der Gesetzgeber ­dagegen lässt den Veran­        erst der Gesetzgeber hinterfragen, ob der §  34a      Projektleiter für die „Qualifi­
stalter weitgehend allein durch eine Gewerbe­           wirklich als ausreichend angesehen werden kann.       zierung der Sicherheits- und
ordnung, die nicht auf die ­speziellen Notwendig­         Darüber hinaus beschränkt sich die Zuver­           Ordnungsdienste“ im Profifuß­
keiten bei Veranstaltungen geschweige denn im           lässigkeitsüberprüfung bei einem ­vereinseigenen      ball zuständig.
Fußball ausgelegt ist. Die gesetzlich vorgeschrie­      Ordnungsdienst      auf   das    Führungszeugnis,
bene sogenannte Unterrichtung von Ordnern               wie auch bei Caterern, Hostessen etc. Dies
berücksichtigt die Bedarfe nicht ansatzweise und        entspricht   nach    allgemeiner,    insbesondere
führt aus unserer Sicht zu haftungsrechtlichen          ­politischer Auffassung nicht den Erfordernissen.
Risiken. Daher hat der Fußball gehandelt.               Hier ist eine gesetzliche Änderung notwendig.
                                                        Ansonsten könnte das Ergebnis sein, dass nur
Was ist das Problem?                                    vereinseigene Ordner ohne Qualifizierungs- und
 Die gesetzliche, gewerberechtliche Auflage             ohne geeignete Zuverlässigkeitsüberprüfungen
nach dem §  34a der GewO kann, begründet in             zum Einsatz kommen.
der hohen Anzahl der Mitarbeiter in Verbindung            Aus diesen Gründen hat der DFB mit allen
mit dem Beschäftigungsstatus von 450-Euro-­             relevanten Netzwerkpartnern ein eigenes Quali­
Kräften, effektiv nicht umgesetzt werden und ist        fizierungskonzept mit fachtheoretischen und
auch durch die derzeit noch verantwortlichen            fachpraktischen     fußballspezifischen   Inhalten
Kammern allein auf Grund der hohen Fluktua­             entwickelt, die sich auf die tatsächlichen Einsätze
tionszahlen nicht zu realisieren. Es herrscht           beziehen und das sichere Stadion­erlebnis der
zudem      eine   flächendeckende   ­Un­­­sicherheit,   Besucher deutlich verbessern. Dieses Konzept
da viele ­Ordnungsbehörden verschiedene Auf­­­­         wurde allein schon aus haftungsrelevanten
fassungen zur gewerberechtlichen Definition             Erwägungen in Eigen­initiative und mit erheb­
von Bewach­ungsaufgaben haben. Es gibt keine            lichen Investitionen umgesetzt und hat sich
bundeseinheitliche Linie in der Bewertung der           nach   Rückmeldungen       der    Verantwortlichen
­ inzelnen Tätigkeiten. Auch wenn fachlich aner­
e                                                       (insbesondere von Sicherheitsbeauftragten und
kannt gute Einordnungen existieren, werden              ­Veranstaltungsleitern) der Clubs und des DFB
kritische Diskussionen mit zuständigen Behör­           absolut bewährt.
den ­gemieden, um die bereits schwierige Situa­           Die Ligen haben damit bereits viel für die
tion nicht durch eine auf Unsicherheiten basie­         Verbesserung der Veranstaltungssicherheit getan
rende ­Absicherungsmentalität zu verschlechtern.        und wir sind uns einig, dass es dringend der

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DER SICHERHEITSDIENST - Fachmagazin für die Sicherheitswirtschaft 1 | 2020 - Der ...
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      Bild: BDSW Bilderpool

                                                                                                           Bild: stock.adobe.com/de, 116428502

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    ­politischen Unterstützung bedarf, damit dieser erreichte Qualifizie­   anwenden können. Des Weiteren sollen die Veranstaltungsordner
    rungsstatus erhalten bleibt und nicht durch eine teure Unterrich­       sich an ihren jeweiligen Arbeitsorten auskennen und sicher fühlen.
    tung ohne fachliche Inhalte, ohne Prüfung und ohne Praxisanteile        Die Mitarbeiter sollen die vorhandenen Rettungs-, Brandschutz- und
    (§  34a) konterkariert wird und letztlich von den gewerblichen Unter­   Erste-Hilfe-Einrichtungen kennen und bedienen können.
    nehmen abgelehnt werden muss.                                             Die Grundschulung ist in 6 Module aufgeteilt.
     Gerade in der aktuellen Entwicklung, bei der das private Sicher­       Das Modul 1 ist eine theoretische Ausbildung, welche in einer
    heitsgewerbe zukünftig beim Innen- und nicht mehr beim Wirt­            Präsenzschulung oder im E-Learning vermittelt werden kann.
    schaftsressort verankert wird, muss gemeinsam eine Lösung mit           Hier werden u. a. folgende Themen vermittelt:
    den Ministerien und den Kammern angestrebt werden. Hierfür              » Aufgaben und Anforderungen des Ordnungsdienstes
    sind wir auch im Gespräch mit dem BDSW (Bundesverband der               » Befugnisse als Besitzdiener
    Sicherheitswirtschaft), um überzogene und praxisferne Anforde­          » Rechtliche Grundlagen nach StGB, BGB, StPO, Waffen- und
    rung an die Qualifizierung gerade jetzt zu verhindern. Gern können        Sprengstoffgesetz
    Sie sich mit entsprechenden Vorschlägen einbringen!                     » Kommunikation, Konfliktsituationen und Zusammenarbeit mit
                                                                              anderen Gewerken
    Was wollen wir erreichen?                                                 Die Ausbildungsdauer beträgt ca. 11 Unterrichtseinheiten und
     Jeder in einem Fußballstadion eingesetzte Abschnittsleiter             es wird nach dem Modul eine Prüfung abgelegt.
    oder höherwertige operativ eingesetzte Führungskraft (m/w/d)              Die Module 2 bis 6 sind überwiegend praktische Ausbildungs­
    und dessen Vertreter muss derzeit im Besitz der Sachkunde­              module mit u. a. folgenden Themenbereichen:
    prüfung (oder höher) gemäß §  34a GewO sein. Dieser ist über das        » Zutrittssysteme / Akkreditierungen
    neu eingeführte Bewacherregister zu melden und zu überprüfen            » Haus- und Stadionordnung, Unfallverhütungsvorschriften
    gemäß der Vorgabe für zugangsgeschützte Großveranstaltungen.            » Stadioneinweisung mit Flucht- und Rettungswegen sowie
     Sämtliche weitere als Ordner, Service- oder Sicherheitsmit­­             Sammelplätzen
    arbeiter eingesetzte Personen sind gemäß QuaSOD zu beschulen            » Praktische Übungen im Umgang mit Löschmitteln
    und in dem bereits entwickelten und gelebten Portal einzupflegen.       » Erstversorgung von Verletzten
     Jeder im Stadion eingesetzte Ordner soll die Zuverlässigkeits­         » Deeskalationstraining – situationsgerechtes Verhalten
    überprüfung für zugangsgeschützte Großveranstaltungen durch­            » Kontrolle / Abtasten von Besuchern, verbotene Gegenstände
    laufen müssen, ohne zwingend eine Unterrichtung gemäß §  34a zu         Die Ausbildungsdauer der Module 2 bis 6 beträgt ebenfalls 11
    absolvieren. Die Ordnungsbehörden benötigen hier die Grundlage,         Unterrichtseinheiten.
    diese Überprüfung durchführen zu können.                                  Ein weiterer großer Vorteil unseres Konzeptes ist, dass es ohne
                                                                            großen Aufwand für weitere Veranstaltungen (z. B. Konzerte,
    Unser Konzept                                                           ­Festivals) erweiterbar ist.
     Veranstaltungsordner sehen sich als „begleitende Partner“ der
    Besucher der Fußballveranstaltung, die vorrangig die Aufgabe haben,     Ausblick für die EURO 2020 und 2024
    den Besuchern die Veranstaltung zum „positiven Erlebnis“ werden           Mit diesem weltweit und einmaligen Qualifizierungsprogramm
    zu lassen. An dieser Prämisse müssen sich alle Verhaltensweisen         für die Ordnungsdienste im Profifußball erfüllen wir mehr als die
    (Sprache, Gestik, Mimik) der Veranstaltungsordner, Führungskräfte       Vorgaben der UEFA für internationale Wettbewerbe.
    und Sonderkräfte unterordnen, um den Besuchern der Fußball­               Unser Vorteil durch QuaSOD ist, dass alle Veranstaltungsordner
    veranstaltung ein sicheres Stadionerlebnis zu gewährleisten. Die        in den oben aufgeführten Themenbereichen in allen Stadien einen
    Ordnungsdienstkräfte müssen die rechtlichen Grundlagen (StGB,           einheitlichen Qualifizierungsstand haben und damit maßgeblich
    BGB, StPO, Waffenrecht), die für die Gewährleistung des ordnungs­       für einen reibungslosen sowie sicheren Ablauf der Fußballspiele
    gemäßen Ablaufs der Veranstaltung notwendig sind, kennen und            beitragen.

             DER SICHERHEITSDIENST                                                                                                               1 | 2020
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                                                                                                                                            9
  Für die EURO müssen die Veranstaltungsordner nur noch in das        Unsere Zahlen im Portal (Stand: 30.01.2020):
Akkreditierungssystem der UEFA eingewiesen werden und ggf. in         » 54.403 Ordner im Portal registiert
veranstaltungsinterne Zeitabläufe und zusätzliche Aufbauten.          » 30.842 Ordner haben das Modul 1 abgeschlossen
                                                                      » 21.545 Ordner haben die Prüfung vom Modul 1 bestanden
Unser Ziel/Lösung                                                     » 13.966 Ordner sind vollständig ausgebildet (Module 1 bis 6)
  Die Notwendigkeit einer IHK-Beschulung gemäß §  34a GewO            Gewinner: Die Besucher, der Veranstalter, die Mitarbeiter, das
für Sicherheitsmitarbeiter/Ordner bei zugangsgeschützten Groß­        Sicherheitsgewerbe, die Polizei, die Feuerwehr und der Sanitäts­
veranstaltungen wird auf die Leitungsfunktionen beschränkt.           dienst. <
  Die weiteren Mitarbeiter müssen gemäß QuaSOD geschult und
erfasst sein. Die in der Datenbank erfassten Mitarbeiter werden
durch eine zu benennende Behörde auf ihre Zuverlässigkeit über­
prüft.
  Die Vereine verpflichten sich, wie bereits umgesetzt, keine Mit­­
arbeiter einzusetzen, welchen nicht die Zuverlässigkeit ­beschieden
wurde. Hierfür könnte eine Schnittstelle vom Portal zur benennen­
den Stelle erfolgen. Die Kennzeichnung erfolgt wie bereits im
Portal vorhanden.
  Für die Umsetzung bedarf es der Fachkompetenz im jeweils
zuständigen Ministerium, die die Problematik erkennt und bereit
ist, sich für unsere praktische und sicherheitsorientierte Lösung
einzusetzen. Die Lösung wäre zukunftsweisend, da es die Durch­
führung des Veranstaltungs- bzw. Spielbetriebes im Sinne der
Verkehrssicherungspflicht erleichtert und gleichzeitig gesichert
wäre, dass die Veranstalter eine einheitliche Grundlage in der
Umsetzung hätten. Jeder Ordner wäre zuverlässigkeitsüberprüft
und bedarfsorientiert geschult.
  Der DFB verfolgt mit dem Projekt QuaSOD seine Satzungs­
zwecke gem. §  4 Nr. 1 der Satzung „(…) nachhaltige Führung und
Organisation des Spielbetriebs (…)“ und §  4 Nr. 2 e) der Satzung
„(…) Förderung von institutionellen und personellen Maßnahmen,
die der Entstehung jeder Form von Gewalt vorbeugen und entge­
genwirken (…)“
  Die entstehenden Kosten der Ausbildung einzelner Ordner wie
auch die Auswahl der eingesetzten Ordner erfolgt nicht durch den
DFB. Der DFB schafft die Grundlage zur Qualitätssicherung der
Ordnerausbildung. QuaSOD trägt nach unseren Rückmeldungen
maßgeblich dazu bei, das Organisationsverschulden sowie die
Haftung für Geschäftsführungen sowie die am Spieltag verant­
wortlichen   Sicherheitsbeauftragten    und   Veranstaltungsleiter
deutlich zu reduzieren.

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VOD / VSD

     Wer soll das bezahlen ...
     Von Dirk Dernbach

10                                   … wer hat das bestellt, wer hat so viel Pinke-Pinke, wer hat so viel Geld? Das fragte sich 1949
                                     schon Jupp Schmitz in seinem Karnevalslied. Wird sein Evergreen überwiegend in der Karnevals­
                                     saison gespielt, hat die Frage auch das restliche Jahr über nichts von ihrer ­Aktualität ­verloren.
                                     So stellt sie auch der Fußballclub Werder Bremen, da Bremen das einzige Bundesland ist, das
                                     der Deutschen Fußball Liga die Kosten für zusätzliche Polizei­maßnahmen bei Hochsicher­
                                     heitsspielen in Rechnung stellt. Deren 36 angeschlossene Vereine der beiden deutschen Profi-
                                     ligen hatten jedoch entschieden, dass diese Kosten alleine auf Werder Bremen ­umgelegt
                                     werden sollen. Von den bei der Abstimmung anwesenden 34 Vereinsvertretern votierten
                                     32 gegen den Bremer Antrag. RB Leipzig enthielt sich der Stimme und es sollte nicht schwer zu
                 DIRK DERNBACH       erraten sein, wer der Verein war, der gerne die Kosten von insgesamt 1,17 Mio. Euro ­gesplittet
          ist Geschäftsführer der    hätte.
          ­Securitas Sport & Event
                  GmbH & Co. KG.

                                       > Ausgang des Ganzen: weiterhin ungewiss.           werden konnte. Bestimmt hätte man das Geld
                                     Zahlt weiterhin der Steuerzahler für polizeiliche     viel lieber in die Abwehr investiert, ging das Spiel
                                     Einsätze, werden die Veranstalter zur Kasse           doch 0:11 für den MSV aus.
                                     gebeten oder wird es letztlich auf den Besucher         Dieses Beispiel zeigt jedoch, wieviel Einfluss
                                     von Veranstaltungen abgewälzt, indem sich die         behördliche Auflagen auf die Sicherheitskosten
                                     Eintrittskarten verteuern oder ein Sicherheitszu­     für Veranstaltungen haben. War es doch über
                                     schlag ausgewiesen wird? Habe ich nicht sowas         viele Jahre üblich, die Sicherheit in die Bereiche
                                     auch auf der Rechnung von Flugtickets stehen?         Sicherheitsdienste und Veranstaltungsordnungs­
                                       Jetzt trifft die finanzielle Forderung für          dienste (VOD) bzw. Servicedienste zu splitten.
                                     „Polizei­einsätze“ zurzeit nicht die Ärmsten. Aber    Sicherheitsaufgaben erfüllten ­dementsprechend
                                     mehr Sicherheit kostet generell auch mehr, ist        Personen, die Tätigkeiten ausübten, die im § 34a
                                     oftmals mit behördlichen Auflagen verbunden           der GewO auch als solche deklariert waren, mit
                                     und trifft auch Vereine und Veranstalter, die nicht   den gesetzlichen Voraussetzungen, mindestens
                                     so liquide sind. So konnten wir uns vergangenes       also dem ­Unterrichtungsverfahren. Zugegebe­
                                     Jahr von der ersten Herrenmannschaft der SG           nermaßen ist der Gesetzestext etwas schwam­
                                     Wattenscheid 09 verabschieden, die mangels            mig formuliert, sodass reichlich Spielraum für
                                     Sponsoren einen Insolvenz­antrag stellen und          individuelle Auslegungen ­vorhanden ist. Um
                                     sich aus dem Spielbetrieb der Regionalliga West       diesen ein wenig Einhalt zu ­gebieten veröffent­
                                     zurückziehen musste. Immerhin spielte man in          lichte der BDSW in der Broschüre “Partner für
                                     den 90er Jahren in der ersten Bundesliga. Aller­      professionellen Veranstaltungsschutz” eine Defi­
                                     dings dürfte der finanzielle Niedergang nicht nur     nition des VOD. Nun ist es aber so, dass einige
                                     mit Kosten für Sicherheit zu tun gehabt haben.        – und es werden immer mehr – Ordnungsämter
                                       Diese Probleme hatte aber der SC 20 aus             die Auffassung vertreten, dass alle Mitarbeiter
                                     Oberhausen, als er als Gegner im Niederrhein­         eines gewerblichen Sicherheitsdienstes Sicher­
                                     pokal den MSV Duisburg zugelost bekam. Die            heitsaufgaben verrichten und diese entspre­
                                     behördlichen Auflagen sahen ein Sicherheits­          chend eine Unterrichtung, bzw. die Sachkunde
                                     konzept vor, das der SC 20 nicht finanzieren          nachweisen müssen. Totschlagargument ist
                                     konnte. Erfreulicherweise lieh der MSV dem            oftmals, dass, selbst wenn die Personen keine
                                     Verein die Summe, sodass die Partie gespielt          Sicherheitsaufgabe     haben,    diese    eventuell

           DER SICHERHEITSDIENST                                                                                                      1 | 2020
VOD / VSD

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  Bild: BDSW Bilderpool

eingreifen müssen und spätestens dann             man denn genug Einsatzmöglichkeiten.        Sicherheitsdienst C die Personalstärken
eine Sicherheitstätigkeit ausüben. Recht­         Denn ­Mitarbeiter, die eine Affinität zu    für das Heimspiel von D nicht zusammen
lich bestimmt angreifbar, aber wie bei der        ihrem Lieblings­verein monetär „veredeln“   bekommt. Dies auch Freitags, obwohl der
DFL – solange man nicht davon betroffen           möchten und nur dort eingesetzt werden      Tag ja für Future reserviert ist. Aber wenn
ist, interessiert es auch keinen wirklich. So     wollen, rechnen sich bei einer Einsatz­     ich das Thema weiter verfolge bin ich
bleibt es momentan bei individuellen juris­       zeit von fünf Stunden und rund 20 Spie­     schnell bei Z.
tischen Schlagabtauschen.                         len im Jahr nicht. Und wenn es dann noch     Kommt noch erschwerend hinzu, dass
  Kommen wir zur Headline dieses Arti­            einer schafft, mehrere hundert Sicher­      bundesweit Mitarbeiter zur Eventabsiche­
kels. Sollte sich die Meinung der Ord­            heitskräfte zum Einsatz zu ­bringen, weil   rung gesucht werden und die „Eintritts­
nungsämter durchsetzen, stellt sich auch          es ja immer wiederkehrende Veranstal­       voraussetzungen“     die   Rekrutierungen
hier die Frage nach der Bezahlbarkeit und         tungen sind, wo kommen die zusätzlichen     nicht einfacher machen.
der Umsetzbarkeit. Legt man bei einem             „­Hundertschaften“ bei einem Hochsicher­     Somit kann ich die Frage von Jupp
Fußballbundesligaspiel die Kosten für eine        heitsspiel her? So entsendet Sicherheits­   Schmitz auch nicht beantworten, was ich
Sicherheitskraft, also Unterrichtungsver­         unternehmen A schon mal eine ­Busladung     aber sagen kann: Eventsicherheit wird
fahren, QuaSod Schulung des DFB, Eintrag          §  34a-Kräfte ins 300 km entfernte B weil   teurer werden! <
in das Bewacherregister und weitere
Kleinig­keiten   wie      Erste-Hilfe-­Lehrgang
und ähnliches zu Grunde, kommt man
schnell auf 1.500 Euro bevor die Person
überhaupt ihren ersten Einsatz verrich­
tet. Gehen wir mal davon aus, dass die
designierte Sicherheitskraft die behörd­
liche Überprüfung besteht, ansonsten
ist das Geld sowieso weg, steht einem
Einsatz nichts mehr im Wege. Da die
meisten Einsatzkräfte im Eventbereich als
„450-Euro-Kräfte“ tätig sind, entspricht
dies   einer     ungefähren,      monatlichen
Einsatzmöglichkeit von 38 Stunden, hat
                                                                                                                    Bild: BDSW Bilderpool

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VOD / VSD

     Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiter
     im Veranstaltungsordnungsdienst
     Von Ass. jur. Martin Hildebrandt

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                                       Mitarbeiter sind dabei sowohl im Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD) als auch im Veranstal-
                                       tungsordnungsdienst (VOD) tätig. Die Mitarbeiter des VOD unterfallen nicht den Regelungen zur
                                       Zuverlässigkeitsüberprüfung, die in der Gewerbeordnung festgeschrieben sind. Sie werden daher
                                       nach dem Polizei- und Ordnungsrecht überprüft. Da es sich hier um Landesrecht handelt, ist keine
                                       einheitliche Rechtsgrundlage anwendbar. Der BDSW fordert eine einheitliche gesetzliche Grund-
                                       lage.

                         ASS. JUR.
          MARTIN HILDEBRANDT            > Die Vielzahl der unterschiedlichen Veran­        recht nichts zu tun haben. Man spricht hier vom
        ist stv. Geschäftsführer des   staltungen, die Tag für Tag in Deutschland statt­   Veranstaltungsordnungsdienst (VOD).
        BDSW Bundesverband der         finden, ist kaum mehr zu überblicken. Konzerte       Der Arbeitskreis VOD des BDSW hat in der
             Sicherheitswirtschaft.    und Festivals, Volksfeste und Umzüge, Sport­        Vergangenheit eine Definition des VOD erarbei­
                                       veranstaltungen bis hin zu Fußballbundesliga­       tet, die die Merkmale der Tätigkeit verdeutlicht.
                                       spielen, jede Woche sind Menschen unter­            Demnach führt Veranstaltungsordnungsdienst
                                       wegs, um ihre Freizeit zu genießen. Doch das        durch, wer als Mitarbeiter eines Bewachungs­
                                       ­Vergnügen ist nicht immer ungetrübt. Anschläge     unternehmens gemäß § 34a der Gewerbeord­
                                       und Unglücksfälle aus der jüngeren Vergangen­       nung (GewO) eine der folgenden Tätigkeiten im
                                       heit haben das Sicherheitsgefühl der Menschen       Rahmen einer Veranstaltung ohne die Über­
                                       beeinflusst, der Schutz von Veranstaltungen wird    tragung des Hausrechts durch den jeweiligen
                                       immer wichtiger. Aber unsere Event-Gesell­          Veranstalter durchführt und dabei nicht selbst­
                                       schaft erwartet zugleich auch einen reibungs­       ständig handelt, sondern engmaschig durch
                                       losen Ablauf und ein gewisses Maß an Komfort        einen Supervisor/Bereichsleiter geführt wird und
                                       und Service. Diesen Spagat ­vollführen private      nicht einer Erlaubnis nach § 34a GewO bedarf.
                                       Sicherheitsunternehmen mit dem Einsatz von          Umfasst sind die folgenden Tätigkeiten:
                                       unterschiedlichen Mitarbeitern bei Veranstal­       » Kartenabriss und Platzanweisung
                                       tungen.                                             » Ansprache zum Freihalten von Gängen
                                         Mindestens fünf Prozent der Mitarbeiter dieser      in Stuhlreihen oder Mundlöchern
                                       Unternehmen sind im Veranstaltungs- und             » Kartenkontrollen an Zuschauerblöcken
                                       Ordnungsdienst tätig, Tendenz steigend. Hierbei       und -bereichen
                                       ist die Einordnung der Mitarbeiter abhängig von     » Kontrolle von Akkreditierungen
                                       der jeweiligen Art der Tätigkeit. Es muss abge­       (Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket)
                                       grenzt werden zwischen dem Veranstaltungs­          » Steuerung von Menschenströmen durch
                                       sicherheitsdienst (VSD) und dem Veranstaltungs­       Information
                                       ordnungsdienst (VOD). Beim VDS handelt es           » Zufahrtskontrollen auf Akkreditierung
                                       sich um alle Tätigkeiten, die den Regelungen        » Evakuierungshelfer
                                       des Gewerberechts unterfallen, also § 34 a der      » Mengenkontrolle der Bereiche
                                       Gewerbeordnung (GewO) und der Bewachungs­           » Bergen von hilfsbedürftigen Personen
                                       verordnung (BewachV). Aber nicht alle Tätigkeiten   » Lenkung des ruhenden und fließenden
                                       dienen rein Schutz und Sicherheit der Veranstal­      Ver­­kehrs auf dem Veranstaltungsgelände
                                       tung. Ein sehr großer Teil der Mitarbeiter üben     » Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
                                       Servicetätigkeiten aus, die mit dem Bewachungs­

            DER SICHERHEITSDIENST                                                                                                    1 | 2020
VOD / VSD

  Im Rahmen des vom BMF geförderten             6. Unterstützung und Lenkung von Besu­        Grundlagen      des    Bewachungsgewerbes
unter dem Programm „Forschung für die             cherströmen im Fall einer notwendigen       unterfallen, da ihre Tätigkeit nicht dem
zivile Sicherheit“ durchgeführten Projekts        Räumung oder Evakuierung,                   Regelungsbereich des § 34a GewO unter­
„ProVOD: Professionalisierung des Veran­        7. Meldung von Unfällen und Gefahren          fallen. Sie müssen daher weder die Unter­
staltungsordnungsdienstes“ wurde eben­            sowie von Verstößen gegen die Hausord­      richtung bzw. die Sachkundeprüfung nach­
falls eine Definition erarbeitet. Hier wurden     nung an die Ordnungsdienstleitung,          weisen, noch müssen sie im Rahmen der
die Tätigkeiten, die bei Veranstaltungen        8. Erste-Hilfe-Leistung und die Unter­        bewachungsrechtlichen Vorschriften auf
regelmäßig anfallen, zusammengetragen             stützung beim Bergen hilfsbedürftiger       ihre Zuverlässigkeit überprüft werden.
und nach VSD und VOD unterteilt. Der VOD          Personen.                                     Stattdessen können die Mitarbeiter im
ist demnach insbesondere zuständig für          Der VSD nimmt sich demgegenüber der           VOD nach den Vorschriften des Polizei- und
die                                             sicherheitsrelevanten Tätigkeiten an:         Ordnungsrechts überprüft werden. Diese
1. Freihaltung der Rettungswege sowie           1. Körper-    oder   Taschenkontrollen   in   beziehen sich allgemein auf Personen,
  der Zufahrtswege und Aufstellflächen            Einlassbereichen,                           die im Rahmen ihrer Tätigkeit an Veran­
  für Einsatzfahrzeuge durch Ansprache/
  Aufforderung/Information der Besucher,
                                                2. Streifen-/ und Kontrollgänge im öffent­
                                                  lichen Verkehrsraum und in Haus­
                                                                                              staltungen teilnehmen und in diesem
                                                                                              Zusammenhang möglicherweise Zugang
                                                                                                                                                  13
2. Lenkung des ruhenden und fließenden            rechtsbereichen mit tatsächlich öffent­     zu bestimmten nicht allgemein zugäng­
  Verkehrs    auf   dem     Veranstaltungs­       lichem Verkehr,                             lichen Bereichen haben. Da es sich beim
  gelände,                                      3. Schutz- und Sicherungsaufgaben für         ­Polizei- und Ordnungsrecht um Landes­
3. Lenkung von Besucherströmen beim               Personen,                                   recht handelt, sind die Regelungen hier
  Einlass, während der Veranstaltung und        4. Bewachung und Sicherung fremden            aber höchst unterschiedlich.
  beim Auslass,                                   Eigentums,                                    Nur in wenigen Ländern gibt es eine
4. Zugangskontrolle, den Kartenabriss und       5. Durchsetzung des Hausrechts.               gesetzlich kodierte Regelung, die die Zuver­­­­­-
  die Platzanweisung,                            Deutlich wird, dass der VOD nur reine        lässigkeitsüberprüfung auf eine solide
5. Unterstützung von Personen mit Mobili­       Servicetätigkeiten durchführt, die sicher­    Grundlage stellt. Dies sind zum Beispiel
  tätseinschränkungen, insbesondere von         heitsrelevanten Tätigkeiten bleiben dem       § 45a des Allgemeinen Sicherheits- und
  älteren Menschen und von Menschen             VSD vorbehalten. Dies hat zur Folge, dass     Ordnungsgesetzes        Berlin,    §   13b   des
  mit Behinderung,                              Mitarbeiter im VOD nicht den rechtlichen      Hessischen Gesetzes über die ­öffentliche

      SAVE THE DATE!
      9. Bayerischer Sicherheitstag
                                                                             19. Oktober 2020
                                                                              Nockherberg, München

                                         ... weitere Informationen in Kürze

1 | 2020                                                                                            DER SICHERHEITSDIENST
VOD / VSD

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     Sicherheit und Ordnung, § 44 des Säch­        erfordern die Einwilligung des Betroffenen.       im Ermessen der jeweiligen Polizeibehör­
     sischen Polizeivollzugsdienstgesetzes und      In den meisten Ländern wird die Über­            den. Zum anderen ist sie jeweils bezogen
     §   29 des Gesetzes über die öffentliche      prüfung allerdings ohne explizite gesetz­         auf die aktuelle Veranstaltung. Die Ergeb­
     Sicherheit    und   Ordnung    des   Landes   liche Regelung auf der Grundlage der              nisse können nicht für eine Folgeveran­
     Sachsen-­Anhalt. Auch § 21 des Gesetzes       Einwilligung     der    Betroffenen      durch­   staltung genutzt werden, auch wenn diese
     über die Datenverarbeitung der Polizei        geführt.     Dieses    Verfahren     wurde   im   zeitlich unmittelbar danach stattfindet.
     Hamburg eröffnet die Möglichkeit einer        Jahre 2006 im Zusammenhang mit der                Stattdessen muss das Unternehmen für
     Überprüfung.                                  Fußball-WM in Deutschland eingeführt.             jede Veranstaltung, für die eine Überprü­
      Gemeinsam haben diese gesetzlichen           Bereits damals wurde dieses Verfahren             fung notwendig ist, erneut die Daten der
     Regelungen, dass sie nur wenig gemein­        allerdings von den Datenschutzbeauftrag­          jeweiligen Mitarbeiter zusammenstellen,
     sam haben. Anwendungsbereich, Voraus­         ten des Bundes und der Länder kritisiert.         persönliche    Einverständniserklärungen
     setzungen und Durchführung der Über­          In ihrer Entschließung vom 25./26. ­Oktober       jedes   einzelnen   Mitarbeiters   einholen
     prüfungen variieren von Land zu Land. So      2007 haben sie darauf hingewiesen, dass           und weitergeben, sodass die Überprü­
     spricht Hessen vom „privilegierten Zugang     „allein die Einwilligung der Betroffenen in       fung durchgeführt werden kann. Hier­
     zu einer besonders gefährdeten Veran­         eine Zuverlässigkeitsüberprüfung keine            bei entsteht ein immenser, unverhältnis­
     staltung“, in Sachsen-Anhalt braucht es       legitimierende Grundlage für solche tiefe         mäßiger, bürokratischer Aufwand.
     den „privilegierten Zugang zu einer Veran­    Eingriffe in das Recht auf informationelle         Grundsätzlich ist eine Zuverlässigkeits­
     staltung in öffentlicher oder nichtöffent­    Selbstbestimmung darstellen kann.“ Die            überprüfung auch für Mitarbeiter im
     licher Trägerschaft“, wobei hier zusätz­      Datenschutzbeauftragten forderten daher           Veranstaltungsordnungsdienst       sinnvoll
     lich    „tatsächliche   Anhaltspunkte   die   schon damals, gesetzliche Grundlagen zu           und notwendig. Der BDSW fordert jedoch
     Annahme rechtfertigen [müssen], dass in       ­schaffen. In der Entschließung der Konfe­        eine bundesweit einheitliche gesetzliche
     oder an Veranstaltungsobjekten Straftaten     renz   der     unabhängigen        Datenschutz­   Grundlage, die an die Überprüfungen der
     begangen werden sollen, durch die in oder     behörden des Bundes und der Länder vom            Sicherheitsmitarbeiter angelehnt ist. Sie
     an diesen Objekten befindliche Personen       26. April 2018 wurde diese Forderung              soll in regelmäßigen Abständen durchge­
     oder diese Objekte selbst unmittelbar         erneut aufgegriffen.                              führt werden und die Überprüfung nach
     gefährdet sind, und wenn dies aufgrund         Für Sicherheitsunternehmen, die Mitar­           dem Polizei- und Ordnungsrecht ersetzen.
     der Gefährdungslage oder auf die Veran­       beiter im Veranstaltungsordnungsdienst            Nur so kann eine den datenschutzrecht­
     staltung bezogener Anhaltspunkte erfor­       beschäftigen, stellt sich die Lage noch           lichen Vorschriften entsprechende, trans­
     derlich ist.“ In Sachsen dagegen geht         differenzierter dar. Die Überprüfung, sei es      parente und gleichzeitig nicht übermäßig
     es um Überprüfungen „zum Zwecke der           auf der Grundlage der genannten Gesetze           bürokratische Lösung gefunden werden,
     Gefahrenabwehr bei besonders gefähr­          oder ohne explizite Regelung, ist zum             die die Sicherheit bei allen Veranstal­
     deten    Veranstaltungen“.    Alle   Normen   einen nicht vorgeschrieben, sondern liegt         tungen gleichermaßen gewährleistet. <

               DER SICHERHEITSDIENST                                                                                                    1 | 2020
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