Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf - Jahrgang Juli 2018 Nr. 19

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf - Jahrgang Juli 2018 Nr. 19
Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf
2. Jahrgang          Nr. 19             Juli 2018
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf - Jahrgang Juli 2018 Nr. 19
Seite 2                       Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                        2. Juli 2018

                                  Öffentliche Bekanntmachungen
                                         und Informationen
                                    für die Mitgliedsgemeinden
                                   der Verwaltungsgemeinschaft

                                                             Fax:             03588/ 261-750
            MITTEILUNGEN                                     E-Mail:          info@aw-goerlitz.de
                                                             Internet:        www.kreis-goerlitz.de
  des Regiebetriebes Abfallwirtschaft
                                                             Kostenfreie Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittel-
                                                                        und Flüssigdüngerverpackungen
         Zahlungserinnerung Abfallgebühren
                                                             Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreini-
Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft erinnert daran, dass die
                                                             gern und Flüssigdüngern werden jetzt wieder kostenlos
Abfallgebühren für das III. Quartal bis zum 15. August
                                                             an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA
zu entrichten sind. Offene Beträge überweisen Sie bitte
                                                             zurückgenommen.
mit Angabe der Kundennummer an folgende Bankverbin-
                                                             Die gemeinsame Initiative von Herstellern und Handel, die
dung:
                                                             flächendeckend in Deutschland durchgeführt wird, sorgt
- Zahlungsempfänger: Landkreis Görlitz
                                                             für eine kontrollierte und sichere Verwertung der zurück-
- IBAN: DE53850501003000000215
                                                             genommenen Verpackungen. Ein Großteil der gesam-
- BIC: WELADED1GRL
                                                             melten Verpackungen wird werkstofflich recycelt und zur
Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Vereinbarung ei-         Herstellung von Kabelschutzrohren eingesetzt.
ner schriftlichen Ratenzahlung oder Stundung mit
                                                             Die Sammelstelle bei der BayWa AG Reichenbach Agrar
dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft möglich. Sie kön-
                                                             Vertrieb, Paulsdorferstraße 6, 02894 Reichenbach/O.L.
nen den Regiebetrieb Abfallwirtschaft zudem beauftra-
                                                             (Tel.-Nr.: +49 35828 776 241, Fax: +49 35828 776 246) ist
gen, die Abfallgebühren von Ihrem Konto abzubuchen.
                                                             vom 13. bis 16.08.2018 und am 08.11.2018, 07.00 bis
Das Formular SEPA-Lastschriftmandat steht auf der
                                                             16.00 Uhr geöffnet (Pause. 12.00 – 12.30 Uhr).
Homepage des Landkreises www.kreis-goerlitz.de oder
aw.landkreis.gr unter Landratsamt, Regiebetrieb Abfall-      Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall so-
wirtschaft, Formulare zur Verfügung. Bitte senden Sie das    wie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke wer-
Formular im Original mit Unterschrift und per Post (keine    den zurückgenommen. Die Verpackungen müssen rest-
E-Mail, kein Fax) an: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Mus-    los entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo
kauer Straße 51, 02906 Niesky                                versehen sein. Die Deckel und sonstigen Verpackungen
                                                             sind getrennt abzugeben. Behälter über 50 Liter müssen
Kontakt:
                                                             durchtrennt sein.
Frau Kahlert  03588 261-705
SGL Rechnungswesen                                           Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme
Frau Kärger   03588 261-710                                  kontrolliert.
Frau Przybyl  03588 261-703                                  Weitere Termine und Informationen sind unter
SB Buchhaltung                                               http://www.pamira.de verfügbar.

 Impressum
 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf

 Herausgeber:                                                Verantwortlich für den
  Gemeinde Oppach als erfüllende Gemeinde der Verwaltungs-     · amtlichen und allgemeinen Teil:
  gemeinschaft vertreten durch die Bürgermeisterin und Ge-       Bürgermeister/in der jeweiligen Gemeinde
  meinschaftsvorsitzende Frau Sylvia Hölzel,                   · übrigen Teil: jeweiliger Inserent
  August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach
  Internet: www.oppach.de · E-Mail: rathaus@oppach.de        Verantwortlich für den Anzeigenteil, Satz und Druck:
  Telefon (03 58 72) 3 83-0 · Fax (03 58 72) 3 83 80           STEPHAN PRINT + MEDIEN
                                                               Löbauer Druckhaus GmbH
                                                               Brücknerring 2 · 02708 Löbau
   Öffnungszeiten:                                             Telefon (0 35 85) 40 42 57 · Fax (0 35 85) 40 42 58
   Dienstag        09:00 –12:00 und 13:00 –18:00 Uhr           Internet: www.loebauerdruckhaus.de
   Donnerstag      10:00 –12:00 und 13:00 –18:00 Uhr           E-Mail: info@loebauerdruckhaus.de

 Redaktionsschluss
 Redaktionsschluss für das Amtsblatt August: 18.07.2018 · Voraussichtlicher Erscheinungstag: 01.08.2018
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf - Jahrgang Juli 2018 Nr. 19
2. Juli 2018                 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                             Seite 3

                     Aus der Pestalozzi-Oberschule berichtet
                                                              Höhepunkt, denn 30 polnische Schüler besuchten uns
           Unser Sporttag 2018                                gemeinsam mit ihren Betreuern. Ihre Schule im Hirsch-
                                                              berger Tal hatten wir im September 2017 während
                                                              unseres Projektes „Berufsorientierung ohne Grenzen“
                                                              besucht. Nun absolvierten einige Schüler dieser Schule,
                                                              die wir damals kennenlernten, im überbetrieblichen
                                                              Ausbildungszentrum Bautzen ein Praktikum, ... und
                                                              ein Nachmittag gehörte uns. Alle freuten sich auf das
                                                              Wiedersehen. Natürlich wollten wir den polnischen Gästen
                                                              unbedingt unsere Schule zeigen.
                                                              Wir starteten mit einem gemeinsamen Kaffeetrinken in
                                                              unserer Schulküche. Dieses hatten die GTA-Kinder und
                                                              eine WTH-Gruppe der Klasse 8 vorbereitet.
                                                              Unsere Gäste staunten über unsere sehr gut ausgestattete
                                                              Schule, die Küche, den Schulclub, die Computerkabinette,
                                                              die interaktiven Tafeln in den modernen Unterrichtszimmern
                                                              bis hin zu den verschiedensten Musikinstrumenten im
                                                              Musikzimmer. Dort war dann auch Mitmachen angesagt.
                                                              Bei Drums alive und Line dance hatten alle viel Spaß
                                                              und wollten sogar noch eine Zugabe, denn diese Art des
                                                              Musizierens kannten unsere polnischen Gäste überhaupt
Herrliches Wetter, tolle Stimmung – es war ein gelungener     nicht. Ein gemeinsam gesungenes Lied bildete dann den
Sporttag für unsere Schüler der 7.–10. Klassen.               Abschluss. Als Erinnerung gab es noch eine Chor-CD.
Die Jahrgangsstufe 7 spielte ihre Schulmeisterschaft          Zwei Stunden vergingen wie im Flug und dieser schöne
im Basketball aus. Die Klasse 7a erwies sich als die          Nachmittag bleibt bei allen sicher im Gedächtnis.
spielstärkste Mannschaft.                                     Vielen Dank allen, die bei der Organisation und
Die Klassen 8, 9 und 10 stellten je eine Fußball- und         Durchführung des Nachmittages mitgeholfen haben,
Volleyballmannschaft auf. Hier hatte die 10b die Nase vorn.   sagen
Bedanken möchten wir uns beim FSV Oppach vor allem                                         Frau Bollwig und Susann Israel
bei den Sportfreunden Marschner und Dürsel für die
Bereitstellung des Platzes und die Unterstützung bei der
Durchführung des Turniers.
Einen tollen Erfolg konnten unsere großen Jungs in der
WK II, beim Regionalfinale im Handball erzielen. Sie
erkämpften sich die Silbermedaille.
                                           Die Sportlehrer

               Aufregende Momente
               unseres Schullebens
Jeder Unterrichtstag beginnt gleich? Nein, nicht am
Donnerstag, dem 17. Mai. Da startete für unsere Chorkinder
der Tag anders als gewohnt. Frau Loschke hatte zu einer
Sonderchorprobe aufgerufen und pünktlich kamen alle in
die Spielhalle, um zu sehen, was es Dringendes gab.
Aber statt einer zusätzlichen Chorprobe erwartete den
Chor ein Frühstücksbufett. Die Lehrer haben gekocht,
gebacken, gebraten und allerlei leckere Sachen
mitgebracht. Das soll ein kleines Dankeschön und
Anerkennung für ihre geleistete Arbeit sein. So manche
Stunde haben die Chorkinder geprobt und am Nachmittag
bzw. an Wochenenden bei Auftritten ihr Bestes gegeben.
Die Schüler waren sehr überrascht und haben sich „ihr
Chorfrühstück“ schmecken lassen.
Am Nachmittag erlebten wir einen weiteren schulischen
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Seite 4                      Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                         2. Juli 2018

                                                              gehen. Aber eines weiß ich ganz genau: Zum nächsten
           Hallo, ihr da draußen!                             Konzert in der „Pesta“ komme ich wieder und bringe
                                                              meine Schwester mit, wenn ich darf!?
Mein Name ist Conrad. Ich bin acht Jahre alt und wohne                                                 Euer Conrad
in der Nähe von Dresden.
Warum ich euch das erzähle? Ganz einfach!
Ich hatte einen supertollen Kindertag – und das habe ich              90 Jahre Pestalozzischule
der Pestalozzischule in Neusalz zu verdanken. Wieso
fragt ihr? Ist doch logisch: meine Oma ist die „Chefin“ und
                                                                        Neusalza-Spremberg
die hat von ihrer Musiklehrerin, Frau Loschke, gehört und
dann auf dem Plakat gelesen, dass ein genialer Gitarrist      Am 12. Oktober 1928 wurde unsere heutige Pestalozzi-
in der Schule auftritt. Und da ich seit etwa einem halben     Oberschule eingeweiht.
Jahr selber Gitarre spiele, fand ich die Idee von meiner      Jeder Fünftklässler sollte ausrechnen können – das ist nun
Oma klasse, mich mit zum Konzert von Vincente Patíz zu        schon 90 Jahre her. Und da runde Jubiläen bekanntlich
nehmen.                                                       zünftig gefeiert werden, wird es vom 1. bis 5. Oktober an
Man, war das aufregend! Schon vor dem Auftritt konnte         der Pestalozzi-Oberschule in Neusalza-Spremberg eine
ich auf der Bühne die ganzen Instrumente, die da lagen        Festwoche zum 90-jährigen Schuljubiläum geben.
und standen bestaunen – natürlich nur mit den Augen!          Wir wollen noch nicht jedes Detail verraten, aber soviel sei
Anfassen war nicht! Schließlich sind die Sachen ganz          gesagt: Wir planen ein Sportfest, eine Sternwanderung,
schön teuer und mein Taschengeld ziemlich klein.              eine Talentshow, eine Theateraufführung, buntes Treiben
Endlich ging es los. Es war echt toll, zu sehen, wie          auf dem Schulhof, einen Fackelumzug und einiges mehr.
Vincente Patíz auf den Instrumenten spielte und alle
möglichen Stimmungen erzeugte. Wir konnten mit seiner                                          Das Organisationsteam
Musik durch die Berge wandern, eine Mondscheinnacht                     90 Jahre Pestalozzischule Neusalza-Spremberg
an der Ostsee genießen, im heißen Kuba Urlaub machen,                                                        (K. Beck)
in Tibet bei den Mönchen zu Gast sein und leuchtende
Kinderaugen im fernen Laos erleben.
Es war überhaupt nicht langweilig, obwohl ich schon ganz
schön müde war. Schließlich war es bereits 22:00 Uhr, als
das letzte Lied zu Ende war. Als wir dann spät in der Nacht
bei meinem Opa ankamen, musste ich ihm natürlich alles
erzählen und ihm meine Schätze – eine CD/DVD und die
Eintrittskarten mit Autogrammen – zeigen.
Besonders erinnern werde ich mich an „Tierra“ – das
beste Instrument bei diesem Konzert. Schaut mal auf das
Foto, dann wisst ihr, warum!                                                    Programm
So, nun muss ich wieder bei mir zu Hause in die Schule
                                                                            Juli/August 2018
                                                                     DO 05.07. 10:00 Uhr & DI 10.07. 10:00 Uhr
                                                               Ferienkino: Jim Knopf & Lukas der Lokomotivführer
                                                                      Kinderfilm D 2018 110 Min. FSK: o. A.

                                                                              SA 21.07. ca 21:00 Uhr
                                                                OPEN AIR KINO auf dem Eiskellerberg Neugersdorf
                                                              Film: Die Sch´tis in Paris – Eine Familie auf Abwegen
                                                                     Komödie FR 2018 107 Min. FSK: o. A.

                                                                             SA 04.08. ca 21:00 Uhr
                                                                   OPEN AIR KINO im Kaffeemuseum Ebersbach
                                                                       Film: Wohne lieber ungewöhnlich
                                                                      Komödie FR 2018 99 Min. FSK: o. A.

                                                                             SA 11.08. ca 21:00 Uhr
                                                                   OPEN AIR KINO im Kaffeemuseum Ebersbach
                                                                           Film: Swimming with Men
                                                                     Komödie GB 2018 103 Min. FSK: o. A.

                                                                               Änderungen vorbehalten

                                                                www.k in o - e b e r s b a c h.de
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf - Jahrgang Juli 2018 Nr. 19
2. Juli 2018                 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                       Seite 5

          Veranstaltungskalender Oppach und Beiersdorf Juli und August 2018

                                             (Änderungen vorbehalten)

                                                      Juli
 Datum   Beginn        Veranstaltung                      Ausrichter            Ort
  01.    11:00-16:00 offenes Clubhaus                     RKMC Motorradclub     Tannenhof
  05.-
                       Feriencamp                         Kickfixx               Sportplatz Oppach
  08.
  06.-                                                    Herr Andreas
                       Trödelmarkt                                              Sachsenlandhalle
  08.                                                     Pietschmann
  11.    14:30         Seniorencafe                       DFR                   Ratssaal Oppach
  12.-
                       Feriencamp                         Kickfixx               Sportplatz Großschweidnitz
  15.
                                                          DRK-Blutspenden-      Haus des Gastes
  20.    15:00-18:30 DRK-Blutspende
                                                          dienst                „Schützenhaus“
                                                          Rassekaninchen-       Vereinsheim Beiersdorf,
  21.    14:00-24:00 Jungtierschau/Sommerfest
                                                          züchter               Löbauer Str. 15
                                                          Rassekaninchen-       Vereinsheim Beiersdorf,
  22.    10:00-17:00 Jungtierschau/Sommerfest
                                                          züchter               Löbauer Str. 15
                                                          Bergwirtschaft
  29.    10:00         Schlemmer-Brunch                                         Bieleboh
                                                          Bieleboh

                                                     August
 Datum Beginn          Veranstaltung                      Ausrichter            Ort
  04.    13:00         Depotfest                          FFW Beiersdorf        Depotfest
  05.    11:00-16:00 offenes Clubhaus                     RKMC Motorradclub     Tannenhof
  08.    14:30-17:00 Seniorencafe                         DFR                   Ratssaal Oppach
                                                          Grundschule
  11.    14:00         Schuleintritt                                            Schützenhaus Beiersdorf
                                                          Beiersdorf
         12:45-14:00
                                                          Willi-Hennig-Grund-   Haus des Gastes
  11.    und         Schuleintritt
                                                          schule                „Schützenhaus“
         14:00-15:15
  13.-                                                    Willi-Hennig-Grund-
                       Willi-Hennig-Woche                                       Willi-Hennig-Grundschule
  17.                                                     schule
         09:00 -                                          Kickfixx/
  18.                  Fußballfest am Schützenhaus                              Sportplatz Beiersdorf
         15:00                                            IG Schützenhaus
                       Heimspiel TC:                                            Tennisplätze
  18.    10:00                                            Tennisclub Oppach
                       Herren : BW DD-Blasewitz IV                              Lindenberger Straße
                       Fliesen-Donner-Bautzen
  19.    09:30-18:00                                      Kickfixx               Sportplatz Schirgiswalde
                       Saisonvorbereitungsturnier
  23.    19:00         Gemeinderatssitzung                Oppach                Ratssaal Oppach
                                                          Willi-Hennig-Grund-   Haus des Gastes
  24.    17:00         Theateraufführung
                                                          schule                „Schützenhaus“
                                                          Willi-Hennig-Grund-   Haus des Gastes
  24.    19:00         Theateraufführung
                                                          schule                „Schützenhaus“
                                                          Gemeinde/Tennis-      Sportstadion
  26.    10:00         39. Bielebohlauf
                                                          club                  Lindenberger Straße
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf - Jahrgang Juli 2018 Nr. 19
Seite 6                      Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                                2. Juli 2018

                       Heimspiel TC:                                                      Tennisplätze
  26.     10:00                                             Tennisclub Oppach
                       Damen : Gröditzer TC                                               Lindenberger Straße
                                                            Bergwirtschaft
  26.     10:00        Schlemmer-Brunch                                                   Bieleboh
                                                            Bieleboh
  28.     19:00        Gemeinderatssitzung                  Beiersdorf                    Rathaus Beiersdorf

                                           Veranstaltungstipps
                      Taubenheim                                         blatt wandert zur Teufelskanzel“,
                    14.07. 18:00 Uhr                              Treffpunkt: Wanderparkplatz Wilthener Straße
             Sagen – Grill auf dem Galgenberg
                        Eintritt Frei                                                20.07. - 22.07.
                                                                           Waldfest in Schönberg, Sportplatz
                 28.07. 19:30 Uhr
 Sommerkino „Das Leben ist ein Fest“ franz. Komödie                            28.07. 09:00 Uhr
           Freizeitanlage, Eintritt: 5,00 €                 Geführte Wanderung, ca. 9 km „Das Äberlausitzer Klee-
                                                                    blatt wandert über Sohland nach Rozany,
                    30.09. 16:00 Uhr                        Treffpunkt: Sohland, Schluckener Straße, Parkplatz Orts-
     Toni Krahl, Frontmann der Band „City“, Kirche                               eingangsschild
              Eintritt: 16 € im Vorverkauf
                                                                            Ebersbach-Neugersdorf
                     Cunewalde                                                 20.07. 20:00 Uhr
            05.07. und 14.07. 09:00 Uhr                      „Die Piraten der Königin“, Aktionskomödie im Theater-
Geführte Wanderung, ca. 15 km „Das Äberlausitzer Klee-                               garten

                                     Kirchliche Mitteilungen

  Ev.-Luth. Kirchgemeinden Beier#dorf und Oppach

                    Gottesdienste                                                 Zusammenkünfte
               Beiersdorf      Oppach           Region                          Beiersdorf          Oppach           Region
                                             9:00           Frauen-Män-             14:30
                            10:30
                                             Taubenheim     ner-Kreis             Pfarrhaus
08.07.2018                  Gottesdienst                    dienstags          31.7. & 28.8.18
                                             19:00
                            mit Taufe
                                             Friedersdorf                                        14:30 Pfarrhaus       14:30
                                                            Seniorennach-
           9:00                                                                                    Di. 17.7. &     Pfarrhaus Tbh
                                                            mittag
                                             10:30                                                   21.8.18        Do. 12.7.18
15.07.2018 Predigtgottes-
                                             Neusalza                                                 19:30            17:00
           dienst
                                                                                                    Pfarrhaus      Pfarrhaus Tbh.
                                             10:30          Bibelkreis
                            9:00                                                                     Di. Juli          Mi. Juli
                                             Taubenheim                                             – 7.8.18          – 8.8.18
22.07.2018                  Predigtgottes-
                                             19:00          Krabbelmäuse                           Di. ab 9:30
                            dienst
                                             Neusalza       (0-3)                                  Pfarrhaus
           10:30            19:00                                                                       Mi
                                             9:00           Vorschulkinder
29.07.2018 Abendmahls-      Predigtgottes-                                                       15:30 PH Oppach
                                             Friedersdorf
           GD               dienst                          Junge Gemein-
                                                                                                  im Juli Pause
                                             10:30          de mittwochs *1
                                             Taubenheim                                                                 19:30
05.08.2018                                                  Frauenkreis
                                             19:00                                                                 PH Taubenheim
                                                            jeden 1. Freitag
                                             Neusalza                                                               6.7. – Aug.18
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf - Jahrgang Juli 2018 Nr. 19
2. Juli 2018                         Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                           Seite 7

 Kindersport *2                      15:30 Turnhalle
 samstags                             Juli – 11.8.18
 Sprechstunde
 Pfr. Mory *3
                    PH Beiersdorf
                   Fr. 17:00-18:00
                                          nach
                                      Vereinbarung
                                                           nach
                                                       Vereinbarung
                                                                                  Einladung
 Kanzleizeiten
 Frau Noack *3
                    PH Beiersdorf
                   Fr. 17:00-18:00
                                        PH Oppach
                                     Di. 10:00-12:00        –                        zum
                                     & 16:00-18:00
*1
     außer in den Ferien
                                                                                 Gemeindefest
*2
     Eltern und Kinder bitte Turnschuhe mitbringen
*3
     und nach Vereinbarung unter 3 31 67 (Pfarramt Oppach) oder
     Frau Elisabeth Noack, Tel. 3 26 71                                     Die Schwesterkirchgemeinden
                                                                                        feiern
             Konzert Spremberg 22.7.18                                      am Sonntag, dem 26. August
                                                                               in Neusalza-Spremberg
             19:00 Geistliche Abendmusik                                          ein Gemeindefest.
            mit der Naumburger Kurrende
in der Spremberger Kirche (Nähe Pfarrhaus, Zittauer Str.)
                                                                           Beginn ist 14.00 Uhr mit einem
                  Weitere Informationen                                         Familiengottesdienst
                                                                             in der Dreifaltigkeitskirche
    finden Sie im Gemeindebrief, den Aushängen
 & im INTERNET bei www.ev-bieleboh-spree.de oder                                    (Nähe Rathaus),
        www.kirchenbezirk-loebau-zittau.de                                  anschließendem Kaffeetrinken
                                                                          auf der Kirchwiese/im Rathaussaal
              Monat#spruch für Juli                                                    (je nach Wetter)
     Säet Gerechtigkeit und erntet nach dem Maße der
      Liebe! Pflüget ein Neue#, solange e# Zeit ist, den                                 17.00
     HERRN zu suchen, bi# er kommt und Gerechtigkeit                         Konzert mit dem Duo Deliou
                  über euch regnen lässt!                                             (Geige und Harfe)
                             Hosea 10,12

                   Gottesdienste und Veranstaltungen der Kath. Pfarrgemeinden
                         Leutersdorf, Ebersbach-Neugersdorf und Oppach

Gottesdienstordnung Juli                                              Veranstaltungen Juli
Samstag 16:00 Uhr Hl. Messe                                           01.–06.07.2018         Religiöse Kinderwoche
                    Kath. Kirche in Ebersbach/Sa                                             in Leutersdorf (RKW)
          17:30 Uhr Hl. Messe
                    Kath. Kirche in Oppach                            Vorschau August
          17:30 Uhr Wortgottesdienst                                  12.08.2018 10:00 Uhr   Segnung der Schulanfänger
                    Kath. Kirche in Großschönau                                              in der Hl. Messe in Leutersdorf
Sonntag   10:00 Uhr Hl. Messe                                         18.08.2018 16:00 Uhr   Segnung der Schulanfänger
                    Kath. Kirche in Leutersdorf                                              in der Hl. Messe in Ebersbach
          10:00 Uhr Wortgottesdienst                                             17:30 Uhr   Segnung der Schulanfänger
                    Kath. Kirche in Neugersdorf                                              in der Hl. Messe in Oppach

Seniorenpflegeheime                                                    Pfarrer A. Glombitza
04.07.2018 10:00 Uhr Gottesdienst im Seniorenheim                     Aloys-Scholze-Straße 4
                     in Leutersdorf                                   02794 Leutersdorf
13.07.2018 9:30 Uhr Gottesdienst im „Pflegestift Ober-                 Tel: 03586-386250
                     land“ in Ebersbach-Neugersdorf                   Fax: 03586-408534
Juli 2018            Gottesdienst im Seniorenheim                     Mobil: 0152 541 507 52
                     in Oderwitz – fällt aus                          Mail: pfarramt@pfarrei-leutersdorf.de
Juli 2018            Gottesdienst im Pflegeheim                        Sprechzeiten Pfarrbüro in Leutersdorf:
                     in Oppach – fällt aus                            Di u. Do 10:00 – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf - Jahrgang Juli 2018 Nr. 19
Seite 8                      Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                       2. Juli 2018

                      Gemeinde Oppach

               Informationen der Bürgermeisterin
Liebe Oppacherinnen, liebe Oppacher,                         Ich denke hierbei an unsere Amtsblattausträger, unseren
                                                             Wegewart, die Schulwege- und Hortwegebegleitung, die
am 1. Juni vollzogen wir gemeinsam mit Kindern, Eltern       Bürger, welche die Grünflächen unterstützend pflegen.
und Gästen den ersten symbolischen Spatenstich für           Ich denke beim Ehrenamt an unsere Kameraden der FFW,
unseren Kita-Ersatzneubau. Der Baubeginn ist für den         die zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit sind, sich
06.08.2018 geplant. Die ersten Ausschreibungen sind er-      für uns Gefahren aussetzen, Hilfeleistungen erbringen, um
folgreich abgeschlossen. Daraufhin hat der Gemeinderat       Schlimmeres zu verhindern, unter Einsatz von Leib und
in seiner Sitzung am 21.06.2018 die ersten Vergaben be-      Leben. Auch wenn für die Gemeinde Oppach haushalte-
schließen können.                                            risch diese Ehrenamtsentschädigungssatzung eine große
                                                             Herausforderung darstellt, ist diese Ehrenamtsentschä-
In unserer Grundschule haben neben den Sanierungsmaß-        digung eine Entscheidung in die Zukunft und eine Wert-
nahmen im Nebengebäude nun auch die Sanierungsmaß-           schätzung des Ehrenamtes seitens unserer Gemeinde.
nahmen im Hauptgebäude begonnen. In der Ferienzeit soll
ein weiterer Großteil der Baumaßnahmen erledigt werden.      Von 1994–2009 und vom 03.07.2014–21.06.2018 war Herr
                                                             Christoph Dammert als Gemeinderat der Fraktion CDU
Am 20.06.2018 waren Schüler, Eltern und Lehrer unserer       ehrenamtlich tätig. Aus beruflichen Gründen beantragte
Grundschule einen Tag vor Beginn der Jahreszeit Som-         Herr Dammert die Niederlegung seines Mandates. Nach
mer zum Frühlingsputz in unserer Gemeinde unterwegs.         der Verabschiedung von Herrn Christoph Dammert (CDU)
Es war erstaunlich, was unsere Kinder so alles in ihrem      am 21.06.2018 wurde Herr Thorsten Pötschke (CDU) als
Müllsack sammelten. Feuerzeuge, verschiedenste Ver-          neues Gemeinderatsmitglied verpflichtet. Im Namen der
packungsmaterialien, Glasflaschen und Glasscherben,           Gemeinde Oppach danke ich Herrn Christoph Dammert
Unmengen an Zigarettenresten und vieles mehr. Gibt es        für sein ehrenamtliches Engagement und wünsche ihm
dafür nicht eigentlich genügend Papier- und Müllkörbe im     beruflich und persönlich alles Gute.
Ort?                                                         Den Vorsitz der Fraktion CDU im Gemeinderat übernimmt
Im Anschluss an die Aktion konnten sich alle Helfer bei      Frau Marie-Luise Ziesche.
unserer Jugendfeuerwehr stärken. Sie hatten Würstchen
gegrillt und kühle Getränke bereit gestellt – bei den som-   Am 29.06.2018 endete das Schuljahr 2017/2018. Ich wün-
merlichen Temperaturen eine wahrliche Erfrischung. Vie-      sche allen unseren Oppacher Schülerinnen und Schülern
len Dank liebe Kameraden für eure Unterstützung!             eine erlebnisreiche Ferienzeit und allen Familien eine er-
                                                             holsame Urlaubszeit, Zeit füreinander.
Leider musste im Monat Juni eine Entscheidung zur Si-
cherheit getroffen werden, welche nicht erfreulich ist.      Ihnen liebe Oppacherinnen und Oppacher wünsche ich
Durch die Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz         einen sonnigen Monat Juli und verbleibe mit
wurde mitgeteilt, dass im Park wegen des enthaltenen
maroden Baumbestandes sicherheitsrechtliche Beden-               herzlichen Grüßen, Ihre Bürgermeisterin Sylvia Hölzel
ken für den Besucherverkehr bestehen.
Im Interesse der allgemeinen Sicherheit haben wir uns
deshalb entschlossen, den Park vorerst zu schließen.
Hierfür wurden entsprechende Sperrschilder aufgestellt.               Aus dem Gemeinderat
Ich bitte um Verständnis für die getroffene Maßnahme und          und den Ausschüssen berichtet
werde in den kommenden Amtsblättern weiter informieren.
Verwaltung und Gemeinderat werden sich in nächster Zeit
mit der Thematik beschäftigen, um festzulegen, welche                     TECHNISCHER AUSSCHUSS
weiteren Schritte getroffen werden können, um das schö-                          36. Sitzung
ne Gelände im Ortszentrum, das auch touristisch viel ge-                         24.05.2018
nutzt wird, wieder herzustellen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2018          Die Mitglieder des Technischen Ausschusses
die „Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkei-       wurden über Bau- und sonstige Anträge sowie über
ten“ beschlossen. Wir möchten damit ein Zeichen setzen,      den aktuellen Stand von laufenden und geplanten
ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für die        Baumaßnahmen im Ort informiert. Des Weiteren hat der
Arbeit ehrenamtlich bestellter Bürgerinnen und Bürger.       Ausschuss zum Nachtrag „Abriss Arztstation“ beraten.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf - Jahrgang Juli 2018 Nr. 19
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                                                        durchzuführen. Darüber hinaus werden die Unterlagen
               TECHNISCHER AUSSCHUSS
                                                        gemäß § 4 a Absatz 4 BauGB im Internet veröffentlicht
                      37. Sitzung
                                                        und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen
                      07.06.2018
                                                        eingestellt.
                                                        (13 Ja-Stimmen – einstimmig)
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses
wurden über Bau- und sonstige Anträge sowie über        Der Gemeinderat Oppach beschließt die Billigung
den aktuellen Stand von laufenden und geplanten         des geänderten und ergänzten Entwurfs des
Baumaßnahmen im Ort informiert. Des Weiteren            Bebauungsplanes „Grahbergstraße“ und fasst den
hat der Ausschuss zu Ergebnissen der Submission         Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit,
Ersatzneubau Kita (Lose 1–4, Los 31) beraten.           der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
                                                        Der Entwurf des Bebauungsplanes „Grahbergstraße“,
               VERWALTUNGSAUSSCHUSS                     bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen
                     30. Sitzung                        Festsetzungen Teil B sowie der Begründung, wird
                     14.06.2018                         in der vorliegenden Fassung (Stand Mai 2018)
                                                        gebilligt. Der Entwurf einschließlich Begründung ist
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses wurden        erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der
über die Betriebskostenabrechnung 2017 der Kita         Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
„Pfiffikus“ informiert und haben zu den Ergebnissen       gemäß § 4a Abs.3 BauGB durchzuführen.
beraten.                                                Anlagen zum Beschluss:
Den Jahresbericht 2017 zum „Haus des Gastes“ hat        Entwurf des Bebauungsplanes „Grahbergstraße“
der Ausschuss zur Kenntnis genommen.                    i.d.F. v. Mai 2018 bestehend aus Planzeichnung Teil A;
                                                        Textlichen Festsetzungen Teil B, Begründung

                   GEMEINDERAT                          Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige
                    55. Sitzung                         Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1
                     31.05.2018                         Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige
                                                        Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
Der Gemeinderat billigt den Entwurf 2. Änderung des     öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ mit         durchzuführen. Darüber hinaus werden die Unterlagen
integriertem Grünordnungsplan in der Fassung von        gemäß § 4 a Absatz 4 BauGB im Internet veröffentlicht
Mai 2018.                                               und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen
Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und         eingestellt.
umfasst:                                                (12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung – zugestimmt)
- Teil A Planzeichnung mit integriertem Grün-
  ordnungsplan (Planungsstand Mai 2018)                 Der Gemeinderat bestätigt die Vorschlagsliste für
- Teil B Textliche Festsetzungen                        die Schöffenwahl – Erwachsenenschöffen – für die
- Begründungen und Anlagen                              Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zur Übersendung an das
   • Anlage 1 Merkblatt zu gebietsheimischen Baum-      Amtsgericht Zittau.
     und Straucharten                                   Die Vorschlagsliste ist Bestandteil des Beschlusses.
   • Anlage 2 Vergleichende Gegenüberstellung von       (10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen –
     Eingriff und Kompensation                          zugestimmt)
   • Anlage 3 Bestandsplan
   • Anlage 4 Schalltechnisches Gutachten für die       Der Gemeinderat beschließt die Annahme             von
     2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe-          Spenden gemäß Anlage.
     gebiet Wassergrund“ der Gemeinde Oppach            Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
     (Verfasser IDU IT + Umwelt GmbH Zittau, erstellt   (10 Ja-Stimmen, 3 Befangenheiten – einstimmig)
     am 19.03.2018)
   • Anlage 5 Erweiterung Gewerbegebiet Wasser-
     grund – Hydraulik Regenwasserspeicherung                              GEMEINDERAT
     (Verfasser: Ingenieurbüro Hauswald GmbH,                               56. Sitzung
     Steinweg 9, 01877 Bischofswerda, erstellt am                            21.06.2018
     30.04.2018)
   • Anlage 6 Umgang mit landwirtschaftlichen           Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Christoph
     Bewirtschafter      der   Ackerbauflächen      –    Dammert ein wichtiger Grund für die Beendigung
     Dokumentation der Gemeinde                         seiner ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegt und er mit
                                                        Wirkung zum 21.06.2018 aus dem Gemeinderat
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige    ausscheidet.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1           (11 Ja-Stimmen, 1 Befangenheit – einstimmig)
Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern          Der Gemeinderat beschließt die Überprüfung von
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB           Herrn Thorsten Pötschke auf eine inoffizielle oder
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hauptamtliche Tätigkeit für den Staatssicherheits-       Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag Ersatzneubau
dienst der ehemaligen DDR.                               Kindertagesstätte Pfiffikus Los 2 Gerüstbauarbeiten
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Über-           – zum Angebotspreis von 8.548,96 € an die Firma
prüfungsersuchen zu veranlassen, die Mitteilung          Gerüstbau Oberland Bautzen zu vergeben.
des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des            (11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung – zugestimmt)
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
in Empfang zu nehmen und den Gemeinderat auf             Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag Ersatzneubau
geeignete Weise zu informieren.                          Kindertagesstätte Pfiffikus Los 3 Zimmererarbeiten
(11 Ja-Stimmen, 1 Befangenheit – einstimmig)             – zum Angebotspreis von 62.984,94 € an die Firma
                                                         Zimmerermeister Thomas Hempel aus Oppach zu
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung          vergeben.
folgende Besetzung des beschließenden Technischen        (12 Ja-Stimmen – einstimmig)
Ausschusses:
                                                         Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag Ersatzneu-
                                   Persönliche/r         bau Kindertagesstätte Pfiffikus Los 4 Dachdecker-/
           Mitglied                                      Klempnerarbeiten – zum Angebotspreis von 62.966,11 €
                                 Ersatzvertreter/in
                                                         an die Firma Gabriel Dachdecker & Klempnerei aus
                                Grohmann, Christina
 Jacob, Kai (Freie Wähler)                               Grubschütz zu vergeben.
                                   (Freie Wähler)
                                                         (10 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen – zugestimmt)
    Schober, Andreas            Fischer, Heidemarie
      (Freie Wähler)                (Freie Wähler)       Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag Ersatzneu-
     Simon, Andreas                 Kunze, Peter         bau Kindertagesstätte Pfiffikus Los 31 Baustrom- und
      (Freie Wähler)                (Freie Wähler)       Erderanlagen – zum Angebotspreis von 9.702,50 € an
                                Pötschke, Thorsten       die Firma Elektroblitz Service GmbH aus Wilthen zu
   Münch, Horst (CDU)                                    vergeben.
                                      (CDU)
                                                         (12 Ja-Stimmen – einstimmig)
                                Ziesche, Marie-Luise
 Pätzold, Joachim (CDU)
                                       (CDU)             Der Gemeinderat nimmt die Schlussabrechnung der
     Schmidt, Holger               Henke, Heike          Maßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf
   (Oppacher Bürgerliste)       (Oppacher Bürgerliste)   energiesparende LED-Technik August-Bebel-Straße/
                                                         Dresdener Straße“ zur Kenntnis.
(12 Ja-Stimmen – einstimmig)                             Die    Schlussabrechnung     ist Bestandteil des
                                                         Beschlusses.
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Eini-             (12 Ja-Stimmen – einstimmig)
gung folgende Besetzung des beschließenden
Verwaltungsausschusses:                                  Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage
                                                         von § 8 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Gesetz der
                                    Persönliche/r        Ladenöffnungszeiten die Verordnung zur Regelung
           Mitglied                                      verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2018 der Gemeinde
                                  Ersatzvertreter/in
                                                         Oppach.
    Bernhardt, Doreen           Grohmann, Christina
                                                         Die Verordnung der Gemeinde Oppach ist Bestandteil
      (Freie Wähler)               (Freie Wähler)
                                                         des Beschlusses.
   Fischer, Heidemarie           Schober, Andreas        (12 Ja-Stimmen – einstimmig)
       (Freie Wähler)              (Freie Wähler)
       Kunze, Peter               Simon, Andreas         Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die
       (Freie Wähler)              (Freie Wähler)        Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der
   Pötschke, Thorsten                                    Gemeinde Oppach.
                                Münch, Horst (CDU)       Die Bestellung ehrenamtlich Tätiger wird, soweit
         (CDU)
                                                         nichts anderes bestimmt ist, auf die Bürgermeisterin
   Ziesche, Marie-Luise                                  übertragen.
                               Pätzold, Joachim (CDU)
          (CDU)                                          Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
 Sensenschmidt, Felicitas          Henke, Heike          (11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung – zugestimmt)
  (Oppacher Bürgerliste)        (Oppacher Bürgerliste)
                                                         Der Gemeinderat beschließt die Annahme             von
(12 Ja-Stimmen – einstimmig)                             Spenden gemäß Anlage.
                                                         Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag Ersatzneu-       (12 Ja-Stimmen – einstimmig)
bau Kindertagesstätte Pfiffikus Los 1 Rohbauarbeiten/
Bauhauptleistungen – zum Angebotspreis Haupt-
angebot von 660.027,97 € an die Firma Neu & Reko                               HINWEISE
Bau Glotz GmbH aus Niesky zu vergeben.
(10 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen – zugestimmt)             Die in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und
2. Juli 2018                   Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                       Seite 11

der Ausschüsse behandelten Beschlüsse und Vorlagen          der nachfolgenden Karte zu entnehmen.
in vollem Wortlaut sowie alle Protokolle der öffentlichen
Rats- und Ausschusssitzungen (soweit bereits bestätigt)
können während der Sprechzeiten im Sekretariat der Ge-
meindeverwaltung Oppach eingesehen werden.

           Die nächste öffentliche Sitzung des
                Gemeinderates findet am

                   23. August 2018
               im Ratssaal des Rathauses statt.
        Beginn dieser Sitzung ist um 19.00 Uhr.
   Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind
   herzlich eingeladen, an den öffentlichen Sitzungen
   des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
   teilzunehmen.
   Die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen            Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf
   des Gemeinderates und seiner Ausschüsse werden           2. Änderung dieses Bebauungsplanes in der Fassung
   rechtzeitig durch Aushang an den offiziellen              vom Mai 2018 einschließlich Begründung mit Umweltbe-
   Bekanntmachungstafeln der Gemeinde sowie im              richt und aller für die Beurteilung notwendigen Unterlagen
   Internet unter „www.oppach.de“ bekannt gegeben.          über den Auslegungszeitraum vom
                Sylvia Hölzel, Bürgermeisterin              10.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018
                                                            im Rathaus Oppach, August-Bebel-Straße 32, 02736 Op-
                                                            pach, zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten
                                                            öffentlich ausgelegt wird:
       Öffentliche Bekanntmachung                           Dienstag:       09.00 Uhr - 12.00 Uhr und
                                                                            13.00 Uhr - 18.00 Uhr
     Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung                Donnerstag:     09.00 Uhr - 12.00 Uhr und
      des Bebauungsplanes Gewerbegebiet                                     13.00 Uhr - 18.00 Uhr
    „Wassergrund“ in der Fassung vom Mai 2018               Freitag:        08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Der Gemeinderat der Gemeinde Oppach hat in seiner           Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterla-
öffentlichen Sitzung am 31.05.2018 mit Beschluss Nr.        gen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben ge-
29/2018/GR den Entwurf zur 2. Änderung des Bebau-           nannten Zeitraum im Internet unter www.oppach.de so-
ungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ bestehend            wie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.
aus Teil A Planzeichnung, Teil B den textlichen Festset-    sachsen.de einsehbar.
zungen, sowie den Anlagen 1 bis 6 jeweils in der Fassung
vom Mai 2018 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf      Folgende umweltbezogene Informationen sind als Anlage
und die Begründung mit Umweltbericht und allen Fachin-      zur Begründung verfügbar und werden mit ausgelegt:
formationen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4a BauGB
für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.        Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere,
                                                            Pflanzen und biologische Vielfalt
Der Geltungsbereich des Vorentwurfes zur 2. Änderung        • Anlage 1 Merkblatt zu gebietsheimischen Baum- und
des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund, liegt          Straucharten im Landkreis Görlitz Verfasser Umweltamt
an der Brunnenstraße und umfasst eine Fläche von ca.          Landkreis Görlitz
3,84 ha. Zu diesem Geltungsbereich gehören die folgen-      • Anlage 2 Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff
den Grundstücke der Gemarkung Oppach: 243/1, 243/2,           und Kompensation mittels naturschutzrechtlicher Ein-
1823/1, 1824, 1825/2, 1826/7 tw., 1826/9, welche aktuell      griffsregelung (Stand Mai 2018)
teilweise neu vermessen wurden. Die Bekanntgabe der
Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen            Weitere erforderlichen Unterlagen sind:
erfolgte am 27.03.2018.                                     • Anlage 3 Bestandsplan
                                                            • Anlage 4 Schalltechnisches Gutachten der Firma IDU IT
Für externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden            + Umwelt GmbH Zittau, erstellt am 19.03.2018
dem Bebauungsplan folgende Grundstücke der Gemar-           • Anlage 5 Erweiterung Gewerbegebiet Wassergrund –
kung Oppach zugeordnet (Gesamtfläche 0,78 ha): 1774,           Hydraulik Regenwasserspeicherung, erstellt Ingenieur-
1781 tw.)                                                     büro Hauswald GmbH am 30.04.2018
                                                            • Anlage 6 Umgang mit landwirtschaftlichen Bewirtschaf-
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist           ter der Ackerbauflächen
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Während der öffentlichen Auslegung können Anregun-              Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsberei-
gen zum Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes             ches ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.
Gewerbegebiet „Wassergrund“, in der Fassung vom Mai
2018 und dessen Begründung vorgetragen werden. Es
besteht die Möglichkeit der Erörterung. Stellungnahmen
können während der Auslegungsfrist abgegeben werden,
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein
Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung
ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen
Auslegung entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB in angemes-
sener Frist.

Oppach, 19.06.2018

                                                                Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Ent-
Sylvia Hölzel                                                   wurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung vom Mai
Bürgermeisterin                                                 2018 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und
                                                                aller für die Beurteilung notwendigen Unterlagen über den
                                                                Auslegungszeitraum vom
       Öffentliche Bekanntmachung                                      10.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018
                                                                im Rathaus Oppach, August-Bebel-Straße 32, 02736 Op-
  Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes                   pach, zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten
  „Grahbergstraße“ in der Fassung vom Mai 2018                  öffentlich ausgelegt wird:

Der Gemeinderat der Gemeinde Oppach hat in seiner               Dienstag:   09.00 Uhr - 12.00 Uhr und
öffentlichen Sitzung am 31.05.2018 mit Beschluss Nr.                        13.00 Uhr - 18.00 Uhr
30/2018/GR den Entwurf des Bebauungsplanes „Grah-               Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und
bergstraße“ bestehend aus Teil A Planzeichnung, Teil B                      13.00 Uhr - 18.00 Uhr
den textlichen Festsetzungen, sowie den Begründungen            Freitag:    08.00 Uhr - 12.00 Uhr
in der Fassung vom Mai 2018 gebilligt und beschlossen,
diesen Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht             Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterla-
und allen Fachinformationen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB              gen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben ge-
und § 4a BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich         nannten Zeitraum im Internet unter www.oppach.de so-
auszulegen.                                                     wie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.
                                                                sachsen.de einsehbar.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke der Gemar-
kung Oppach mit den Nummern 358/3; 1525/1; 1527/15;             Folgende umweltbezogene Informationen sind als Anlage
1693/13 teilweise; 1695/1 teilweise und 1801/1 teilweise.       zur Begründung verfügbar und werden mit ausgelegt:
Begrenzt wird das Plangebiet mit einer Fläche von 1,08 ha       • Gestaltungsplan
wie folgt:                                                      • Baugrunduntersuchung vom 14.02.2018
                                                                • Schalltechnisches Gutachten vom 23.03.2018
im Norden: durch den Verlauf der Kastanienallee als
           Bundesstraße B 98                                    Während der öffentlichen Auslegung können Anregun-
im Osten: durch die Grundstücke der Kastanienallee              gen zum Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
           Nr. 8-12 sowie die Grünlandfläche der Flst.           Gewerbegebiet „Wassergrund“, in der Fassung vom Mai
           Nr. 1519/3                                           2018 und dessen Begründung vorgetragen werden. Es
im Süden: durch den Wirtschaftsweg in Verlängerung              besteht die Möglichkeit der Erörterung. Stellungnahmen
           der Straße Katermautze in Richtung am                können während der Auslegungsfrist abgegeben werden,
           Fuchsberg                                            nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können
im Westen: durch die rückwärtigen Begrenzungen der              bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein
           Wohngrundstücke entlang der Grahberg-                Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung
           straße.                                              ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend
2. Juli 2018                  Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                            Seite 13

gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
                                                                                      Satzung
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen
                                                                 über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Auslegung entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB in angemes-
                                                                              in der Gemeinde Oppach
sener Frist.
                                                                Auf Grund von §§ 4 und 21 der Gemeindeord-
Oppach, 19.06.2018
                                                                nung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) und
                                                                § 63 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,
                                                                Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG), § 13
                                                                der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des
                                                                Inneren über die Feuerwehren und die Brandverhütungs-
                                                                schau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) in der jeweils
Sylvia Hölzel
                                                                aktuellen Fassung sowie der Feuerwehrsatzung der Ge-
Bürgermeisterin
                                                                meinde Oppach vom 18.03.2010 hat der Gemeinderat der
                                                                Gemeinde Oppach am 21.06.2018 die folgende Entschä-
                                                                digungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:
          Öffentliche Bekanntmachung
                                                                 I. Ehrenamtlich tätige Bürger und Wahlberechtigte
     Einsichtnahme in die Vorschlagsliste für die                    § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen
                Schöffenwahl 2018                               (1) Ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtlich Täti-
                                                                    ge nach § 17 Absatz 1, Satz 2 SächsGemO erhalten
Der Gemeinderat der Gemeinde Oppach hat in                          gemäß § 21 Absatz 1 SächsGemO Ersatz ihrer not-
seiner Sitzung am 31.05.2018 die Aufnahme von                       wendigen Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach
3 Bürgern in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl               einheitlichen Durchschnittssätzen. Soweit kein Ver-
– Erwachsenenschöffen – für die Geschäftsjahre 2019 bis             dienstausfall entsteht, wird diese Entschädigung für
2023 beschlossen.                                                   den Zeitaufwand gewährt.
                                                                (2) Die Entschädigung nach Absatz 1 beträgt bei:
Die Vorschlagsliste kann gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1                    einer Tätigkeit von bis zu 3 Stunden
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom                      Dauer                                    15,00 Euro
03.07.2018 – 10.07.2018 während der Dienstzeiten der                 einer Tätigkeit von mehr als 3 bis zu
Gemeindeverwaltung Oppach im Rathaus Oppach,                         5 Stunden Dauer                          20,00 Euro
August-Bebel-Straße 32, Zimmer 1.2 eingesehen werden.                einer Tätigkeit von mehr als 5 Stunden
                                                                     Dauer (Höchstsatz)                       25,00 Euro
Dienstzeiten
                                                                (3) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem not-
Montag            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                                    wendigerweise für die Verrichtung der ehrenamtlichen
Dienstag          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                                                    Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet.
                  13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme
Mittwoch          08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                                    am selben Tag darf zusammengerechnet den Höchst-
Donnerstag        09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
                                                                    satz nach Absatz 2 nicht übersteigen.
                  13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag           08.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                       § 2 Aufwandsentschädigung
                                                                (1) Die Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Am-
                                                                    tes eine Aufwandsentschädigung. Diese besteht aus
     Einsprüche gegen die Vorschlagsliste für die                   einem Pauschalbetrag in Höhe von 15,00 Euro je Mo-
                 Schöffenwahl 2018                                  nat und dem Sitzungsgeld.
                                                                (2) Das Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Gemeinde-
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach              ratssitzungen beträgt 25,00 Euro je Sitzung.
Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Oppach              (3) Für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse
oder dem Amtsgericht Zittau schriftlich oder zu Protokoll           als ordentliches Mitglied oder Vertreter des ordent-
mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass                   lichen Mitglieds wird ein Sitzungsgeld in Höhe von
in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind,                   20,00 Euro gezahlt. Gleiches gilt für die Teilnahme an
die nach Nummer 6 der Schöffen- und Jugendschöffen                  Versammlungen von Verbänden u. ä. Gremien als ge-
Verwaltungsvorschrift nicht aufgenommen werden durf-                wähltes Mitglied oder beauftragter Vertreter der Ge-
ten oder nach den Nummern 7 und 8 der Schöffen- und                 meinde.
Jugendschöffen Verwaltungsvorschrift nicht aufgenom-            (4) Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sit-
men werden sollten (§ 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes).          zungen wird nur ein Sitzungsgeld, d.h. das höher do-
                                                                    tierte Sitzungsgeld, gezahlt.
Oppach, den 02.07.2018                                          (5) Bei Sitzungsteilnahme als Gast erfolgt keine Zahlung
Sylvia Hölzel, Bürgermeisterin                                      eines Sitzungsgeldes.
Seite 14                     Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                          2. Juli 2018

(6) Die Teilnahme der Gemeinderäte an den einzelnen
                                                              40 Jahre treuer    Ehrengabe und Ent-
    Sitzungen ist im Sitzungsprotokoll zu vermerken und
                                                              Dienst             schädigungsprämie           100,00 Euro
    listenmäßig zu erfassen.
(7) Das Sitzungsgeld wird gewährt, wenn die nachgewie-        50 Jahre treuer    Ehrengabe und Ent-
    sene Teilnahme (Unterschrift in der Anwesenheitsliste)    Dienst             schädigungsprämie           100,00 Euro
    sich in der Regel über die volle Sitzung erstreckt.
(8) Der Stellvertretende Bürgermeister erhält bei entspre-    60 Jahre treuer    Ehrengabe und Ent-
    chender Tätigkeit eine zusätzliche Aufwandsentschä-       Dienst             schädigungsprämie           100,00 Euro
    digung in Höhe von 13,00 Euro je Kalendertag.
                                                                                  § 6 Reisekosten
  II. Ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen
                                                              Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit ehrenamtlicher
          Feuerwehr der Gemeinde Oppach
                                                              Tätigkeit außerhalb des Gemeindegebietes erhalten eh-
       § 3 Aufwandsentschädigungen Feuerwehr                  renamtlich Tätige neben den Entschädigungen nach §§ 1
Funktionsträger und andere Angehörige der Feuerwehr,          bis 4 einen Reisekostenersatz in entsprechender Anwen-
die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehr-         dung der Bestimmungen des Sächsischen Reisekosten-
dienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung.          gesetzes (SächsRKG) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Entschädigung in der Freiwilligen Feuerwehr Oppach
beträgt monatlich für den:                                          § 7 Zahlung der Entschädigungsleistungen
(1) Gemeindewehrleiter                          80,00 Euro    (1) Die Entschädigungen nach Durchschnittssätzen § 1
    stellvertretender Gemeindewehrleiter        40,00 Euro        werden jeweils zum Monatsende für den laufenden
    Jugendfeuerwehrwart                         40,00 Euro        Monat erstattet.
    Gerätewart                                  20,00 Euro    (2) Die Aufwandsentschädigungen nach §§ 2 bis 4 wer-
(2) Nimmt ein Stellvertreter die Aufgaben eines Funktions-        den im Laufe des Folgemonats nach Quartalsende
    trägers in Vertretung in vollem Umfang war, gelten die        bargeldlos gezahlt.
    entsprechenden gesetzlichen Regelungen.                   (3) Die Auszahlung der Entschädigungsprämie anlässlich
(3) Über Aufgabennichterfüllung von einzelnen Funk-               des Dienstjubiläums § 5 erfolgt im Monat des Ereignisses.
    tionsträgern hat der Gemeindewehrleiter den               (4) Die Entschädigungen nach § 6 werden innerhalb von
    Bürgermeister innerhalb eines Monats zu informieren           14 Tagen nach Geltendmachung vergütet.
    und die Aussetzung der Aufwandsentschädigung zu
    beantragen.                                                                   § 8 Inkrafttreten
                                                              Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be-
      § 4 Ergänzende Aufwandsentschädigungen
                                                              kanntmachung in Kraft.
(1) Jeder Angehörige der aktiven Abteilung, der sich nach
                                                              Gleichzeitig treten die Satzung über die Aufwandsent-
    einem Alarm auf kürzesten Weg am Feuerwehrgerä-
                                                              schädigung und Reiskostenvergütung, bei angeordneten
    tehaus einfindet und eingesetzt wird, erhält eine ergän-
                                                              Dienstreisen, der Gemeinderäte der Gemeinde Oppach
    zende Aufwandsentschädigung von 5,00 Euro je volle
                                                              vom 15.11.2001, zuletzt geändert am 22.12.2006, sowie
    Einsatzstunde. Gleiches gilt für qualifizierte Übungen.
                                                              die Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehren-
    Für die Einsatzdauer wird die Zeit von der Alarmierung
                                                              amtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der
    bis zum Einsatzende im Feuerwehrgerätehaus gerech-
                                                              Gemeinde Oppach vom 21.11.2014 außer Kraft.
    net.
(2) Die Regelungen nach den §§ 62 und 63 SächsBRKG
                                                              Oppach, den 22.06.2018
    bleiben unberührt.
           § 5 Ehrungen und Beförderungen
In Würdigung aktiver und treuer Dienste im Feuerwehrwe-
sen der Gemeinde Oppach werden, verbunden mit Ehren-
gaben, folgende Entschädigungsprämien als Einmalprä-
mie gezahlt. Die Auszahlungsanträge sind bei Einreichung      Sylvia Hölzel
durch die Gemeindewehrleitung im Einzelnen zu prüfen.         Bürgermeisterin
10 Jahre aktiver
Dienst             Ehrengabe                   50,00 Euro     Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den
25 Jahre aktiver   Ehrengabe und Ent-                         Freistaat Sachsen (SächsGemO):
Dienst             schädigungsprämie          125,00 Euro
                                                              Gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die
40 Jahre aktiver   Ehrengabe und Ent-                         unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Dienst             schädigungsprämie          200,00 Euro     zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-
                                                              machung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
10 Jahre treuer                                               Dies gilt nicht, wenn
Dienst             Ehrengabe                   25,00 Euro     1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er-
25 Jahre treuer                                                  folgt ist,
Dienst             Ehrengabe                   50,00 Euro     2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die
                                                                 Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
2. Juli 2018                 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                         Seite 15

    verletzt worden sind,                                   Oppach, den 22.06.2018
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
    SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
    hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-
       standet hat oder                                     Sylvia Hölzel
    b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift    Bürgermeisterin
       gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
       Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
       schriftlich geltend gemacht worden ist.              Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend        Freistaat Sachsen (SächsGemO):
gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma-      Gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die
chen.                                                       unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
                                                            zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-
Oppach, den 22.06.2018                                      machung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
                                                            Dies gilt nicht, wenn
                                                            1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er-
                                                                folgt ist,
                                                            2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die
                                                                Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
Sylvia Hölzel                                                   verletzt worden sind,
Bürgermeisterin                                             3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
                                                                SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
                                                                hat,
                                                            4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
                                                                a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-
                                                                   standet hat oder
                      Verordnung                                b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift
                                                                   gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
     der Gemeinde Oppach über verkaufsoffene Sonn-                 Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
            und Feiertage für das Jahr 2018                        schriftlich geltend gemacht worden ist.
                                                            Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend ge-
Auf der Grundlage des § 8 Absatz 1 Sächsisches La-          macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
denöffnungsgesetz vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl.          genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma-
S. 338), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom       chen.
5. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 658) geändert worden
ist, hat der Gemeinderat am 21.06.2018 folgende Verord-     Oppach, den 22.06.2018
nung beschlossen:

                § 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Verkaufsstellen im Gebiet
der Gemeinde Oppach.
                                                            Sylvia Hölzel
         § 2 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage             Bürgermeisterin
1.     02.12.2018,
       Weihnachtsmarkt    im gesamten Gemeindegebiet
2.     23.12.2018,       Beschränkung gilt nur für die:
       Weihnachtskarpfen Direktvermarktung Aquakultur-
                         betrieb
3.     30.12.2018,        Direktvermarktung Aquakultur-
       Silvesterkarpfen   betrieb

An diesen Tagen dürfen die Verkaufsstellen von 12.00 bis
18.00 Uhr geöffnet sein.

         § 3 Inkraftreten und Außerkraftreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be-
kanntgabe in Kraft und am 31.12.2018 außer Kraft.
Seite 16                     Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf                     2. Juli 2018

                                                           durchschnittlicher Erstattungsbetrag für
                Bekanntmachung                             Beiträge zur Unfallversicherung
                                                                                                            1,94

                                                           durchschnittlicher Erstattungsbetrag für
           nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG                                                                     17,39
                                                           Beiträge zur Alterssicherung
      der Gemeinde Oppach für das Jahr 2017                durchschnittlicher Erstattungsbetrag
                                                           für Beiträge zur Kranken- und                   17,94
           Kindertageseinrichtungen                        Pflegeversicherung
                                                           = Kosten Kindertagespflege insgesamt            522,19
1.1 Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz
und Monat (Jahresdurchschnitt)
                                                           2.2 Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern
                    Krippe       Kinder-       Hort        relevant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt je
                     9h         garten 9 h     6h          Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
                     in €          in €        in €
                                                                                                          Kinder-
erforderliche                                                                                             tages-
                    818,72       397,32       214,55
Personalkosten                                                                                           pflege 9 h
erforderliche                                                                                               in €
                    135,15        65,59        35,42
Sachkosten
                                                           Landeszuschuss                                 177,78
erforderliche
Personal- und       953,87       462,91       249,97       Elternbeitrag (ungekürzt)                      185,00
Sachkosten
                                                           Gemeinde (inkl. Ergänzungspauschale
                                                                                                          159,41
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils antei-     Bund*)
lige Betriebskosten.                                       * Ergänzungspauschale nach Artikel 6 des Gesetzes
(z. B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforder-   zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft vom
lichen Betriebskosten für 9 h).                            16. Dezember 2015 im Umfang von 5,99 € monatlich je
                                                           9-h-Kind und 3,99 € je 6-h-Kind.
1.2 Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz
und Monat (Jahresdurchschnitt)                             Oppach, 05.06.2018
                    Krippe       Kinder-       Hort
                     9h         garten 9 h     6h          Sylvia Hölzel, Bürgermeisterin
                     in €          in €        in €
Landeszuschuss      177,78       177,78       118,52
                                                                                Informationen der
Elternbeitrag
(ungekürzt)
                    185,00        98,00        60,00                            Freiwilligen Feuerwehr
Gemeinde (inkl.
                                                                                Oppach
Ergänzungs-
                    591,09       187,13        71,45
pauschale                                                               Rückblick auf unser Depotfest
Bund*)                                                     An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Oppachern
                                                           und Gästen bedanken, die unser Depotfest am 26. Mai
Für die erforderlichen Sachkosten werden Aufwendungen      besuchten und damit maßgeblich zum Gelingen dieser
für Abschreibungen, Zinsen, Mieten sowie Personal-         Veranstaltung beitrugen. Ob drin bei Kaffee und Kuchen,
kostenumlagen nicht ermittelt.                             draußen am Bratwurst- oder Bierstand, Hüpfburg und
                                                           Spielmeile, für jede Altersgruppe wurde etwas geboten.
Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG                Auch die Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto wurden
                                                           von Klein bis Groß gern in Anspruch genommen.
2.1 Laufende Geldleistungen für die Kindertagespflege       Großes Engagement zeigte wieder unsere Jugendfeuer-
je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)                    wehr bei der Darbietung einer Schauübung, als ein Ent-
                                                           stehungsbrand, kommentiert vom Wehrleiter Daniel Hem-
                                              Kinder-      pel, erfolgreich bekämpft wurde.
                                              tages-
                                             pflege 9 h     Dank des sehr schönen Wetters bis tief in die Abendstun-
                                                in €       den war unser Depotfest alles in allem wieder ein großer
                                                           Erfolg. Dafür gebührt auch allen Initiatoren, Mitstreitern
Erstattung angemessener Kosten für                         sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unser
den Sachaufwand und Betrag zur                484,92       Dank.
Anerkennung der Förderleistung                                                   Ihre Freiwillige Feuerwehr Oppach
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