Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf - Jahrgang Juli 2018 Nr. 19
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Seite 2 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf 2. Juli 2018 Öffentliche Bekanntmachungen und Informationen für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Fax: 03588/ 261-750 MITTEILUNGEN E-Mail: info@aw-goerlitz.de Internet: www.kreis-goerlitz.de des Regiebetriebes Abfallwirtschaft Kostenfreie Rücknahme leerer Pflanzenschutzmittel- und Flüssigdüngerverpackungen Zahlungserinnerung Abfallgebühren Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreini- Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft erinnert daran, dass die gern und Flüssigdüngern werden jetzt wieder kostenlos Abfallgebühren für das III. Quartal bis zum 15. August an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA zu entrichten sind. Offene Beträge überweisen Sie bitte zurückgenommen. mit Angabe der Kundennummer an folgende Bankverbin- Die gemeinsame Initiative von Herstellern und Handel, die dung: flächendeckend in Deutschland durchgeführt wird, sorgt - Zahlungsempfänger: Landkreis Görlitz für eine kontrollierte und sichere Verwertung der zurück- - IBAN: DE53850501003000000215 genommenen Verpackungen. Ein Großteil der gesam- - BIC: WELADED1GRL melten Verpackungen wird werkstofflich recycelt und zur Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Vereinbarung ei- Herstellung von Kabelschutzrohren eingesetzt. ner schriftlichen Ratenzahlung oder Stundung mit Die Sammelstelle bei der BayWa AG Reichenbach Agrar dem Regiebetrieb Abfallwirtschaft möglich. Sie kön- Vertrieb, Paulsdorferstraße 6, 02894 Reichenbach/O.L. nen den Regiebetrieb Abfallwirtschaft zudem beauftra- (Tel.-Nr.: +49 35828 776 241, Fax: +49 35828 776 246) ist gen, die Abfallgebühren von Ihrem Konto abzubuchen. vom 13. bis 16.08.2018 und am 08.11.2018, 07.00 bis Das Formular SEPA-Lastschriftmandat steht auf der 16.00 Uhr geöffnet (Pause. 12.00 – 12.30 Uhr). Homepage des Landkreises www.kreis-goerlitz.de oder aw.landkreis.gr unter Landratsamt, Regiebetrieb Abfall- Pflanzenschutz-Kanister aus Kunststoff und Metall so- wirtschaft, Formulare zur Verfügung. Bitte senden Sie das wie Faltschachteln, Papier- und Kunststoff-Säcke wer- Formular im Original mit Unterschrift und per Post (keine den zurückgenommen. Die Verpackungen müssen rest- E-Mail, kein Fax) an: Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Mus- los entleert, gespült, trocken und mit dem PAMIRA-Logo kauer Straße 51, 02906 Niesky versehen sein. Die Deckel und sonstigen Verpackungen sind getrennt abzugeben. Behälter über 50 Liter müssen Kontakt: durchtrennt sein. Frau Kahlert 03588 261-705 SGL Rechnungswesen Die Sauberkeit der Verpackungen wird bei der Annahme Frau Kärger 03588 261-710 kontrolliert. Frau Przybyl 03588 261-703 Weitere Termine und Informationen sind unter SB Buchhaltung http://www.pamira.de verfügbar. Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf Herausgeber: Verantwortlich für den Gemeinde Oppach als erfüllende Gemeinde der Verwaltungs- · amtlichen und allgemeinen Teil: gemeinschaft vertreten durch die Bürgermeisterin und Ge- Bürgermeister/in der jeweiligen Gemeinde meinschaftsvorsitzende Frau Sylvia Hölzel, · übrigen Teil: jeweiliger Inserent August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach Internet: www.oppach.de · E-Mail: rathaus@oppach.de Verantwortlich für den Anzeigenteil, Satz und Druck: Telefon (03 58 72) 3 83-0 · Fax (03 58 72) 3 83 80 STEPHAN PRINT + MEDIEN Löbauer Druckhaus GmbH Brücknerring 2 · 02708 Löbau Öffnungszeiten: Telefon (0 35 85) 40 42 57 · Fax (0 35 85) 40 42 58 Dienstag 09:00 –12:00 und 13:00 –18:00 Uhr Internet: www.loebauerdruckhaus.de Donnerstag 10:00 –12:00 und 13:00 –18:00 Uhr E-Mail: info@loebauerdruckhaus.de Redaktionsschluss Redaktionsschluss für das Amtsblatt August: 18.07.2018 · Voraussichtlicher Erscheinungstag: 01.08.2018
2. Juli 2018 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf Seite 3 Aus der Pestalozzi-Oberschule berichtet Höhepunkt, denn 30 polnische Schüler besuchten uns Unser Sporttag 2018 gemeinsam mit ihren Betreuern. Ihre Schule im Hirsch- berger Tal hatten wir im September 2017 während unseres Projektes „Berufsorientierung ohne Grenzen“ besucht. Nun absolvierten einige Schüler dieser Schule, die wir damals kennenlernten, im überbetrieblichen Ausbildungszentrum Bautzen ein Praktikum, ... und ein Nachmittag gehörte uns. Alle freuten sich auf das Wiedersehen. Natürlich wollten wir den polnischen Gästen unbedingt unsere Schule zeigen. Wir starteten mit einem gemeinsamen Kaffeetrinken in unserer Schulküche. Dieses hatten die GTA-Kinder und eine WTH-Gruppe der Klasse 8 vorbereitet. Unsere Gäste staunten über unsere sehr gut ausgestattete Schule, die Küche, den Schulclub, die Computerkabinette, die interaktiven Tafeln in den modernen Unterrichtszimmern bis hin zu den verschiedensten Musikinstrumenten im Musikzimmer. Dort war dann auch Mitmachen angesagt. Bei Drums alive und Line dance hatten alle viel Spaß und wollten sogar noch eine Zugabe, denn diese Art des Musizierens kannten unsere polnischen Gäste überhaupt Herrliches Wetter, tolle Stimmung – es war ein gelungener nicht. Ein gemeinsam gesungenes Lied bildete dann den Sporttag für unsere Schüler der 7.–10. Klassen. Abschluss. Als Erinnerung gab es noch eine Chor-CD. Die Jahrgangsstufe 7 spielte ihre Schulmeisterschaft Zwei Stunden vergingen wie im Flug und dieser schöne im Basketball aus. Die Klasse 7a erwies sich als die Nachmittag bleibt bei allen sicher im Gedächtnis. spielstärkste Mannschaft. Vielen Dank allen, die bei der Organisation und Die Klassen 8, 9 und 10 stellten je eine Fußball- und Durchführung des Nachmittages mitgeholfen haben, Volleyballmannschaft auf. Hier hatte die 10b die Nase vorn. sagen Bedanken möchten wir uns beim FSV Oppach vor allem Frau Bollwig und Susann Israel bei den Sportfreunden Marschner und Dürsel für die Bereitstellung des Platzes und die Unterstützung bei der Durchführung des Turniers. Einen tollen Erfolg konnten unsere großen Jungs in der WK II, beim Regionalfinale im Handball erzielen. Sie erkämpften sich die Silbermedaille. Die Sportlehrer Aufregende Momente unseres Schullebens Jeder Unterrichtstag beginnt gleich? Nein, nicht am Donnerstag, dem 17. Mai. Da startete für unsere Chorkinder der Tag anders als gewohnt. Frau Loschke hatte zu einer Sonderchorprobe aufgerufen und pünktlich kamen alle in die Spielhalle, um zu sehen, was es Dringendes gab. Aber statt einer zusätzlichen Chorprobe erwartete den Chor ein Frühstücksbufett. Die Lehrer haben gekocht, gebacken, gebraten und allerlei leckere Sachen mitgebracht. Das soll ein kleines Dankeschön und Anerkennung für ihre geleistete Arbeit sein. So manche Stunde haben die Chorkinder geprobt und am Nachmittag bzw. an Wochenenden bei Auftritten ihr Bestes gegeben. Die Schüler waren sehr überrascht und haben sich „ihr Chorfrühstück“ schmecken lassen. Am Nachmittag erlebten wir einen weiteren schulischen
Seite 4 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf 2. Juli 2018 gehen. Aber eines weiß ich ganz genau: Zum nächsten Hallo, ihr da draußen! Konzert in der „Pesta“ komme ich wieder und bringe meine Schwester mit, wenn ich darf!? Mein Name ist Conrad. Ich bin acht Jahre alt und wohne Euer Conrad in der Nähe von Dresden. Warum ich euch das erzähle? Ganz einfach! Ich hatte einen supertollen Kindertag – und das habe ich 90 Jahre Pestalozzischule der Pestalozzischule in Neusalz zu verdanken. Wieso fragt ihr? Ist doch logisch: meine Oma ist die „Chefin“ und Neusalza-Spremberg die hat von ihrer Musiklehrerin, Frau Loschke, gehört und dann auf dem Plakat gelesen, dass ein genialer Gitarrist Am 12. Oktober 1928 wurde unsere heutige Pestalozzi- in der Schule auftritt. Und da ich seit etwa einem halben Oberschule eingeweiht. Jahr selber Gitarre spiele, fand ich die Idee von meiner Jeder Fünftklässler sollte ausrechnen können – das ist nun Oma klasse, mich mit zum Konzert von Vincente Patíz zu schon 90 Jahre her. Und da runde Jubiläen bekanntlich nehmen. zünftig gefeiert werden, wird es vom 1. bis 5. Oktober an Man, war das aufregend! Schon vor dem Auftritt konnte der Pestalozzi-Oberschule in Neusalza-Spremberg eine ich auf der Bühne die ganzen Instrumente, die da lagen Festwoche zum 90-jährigen Schuljubiläum geben. und standen bestaunen – natürlich nur mit den Augen! Wir wollen noch nicht jedes Detail verraten, aber soviel sei Anfassen war nicht! Schließlich sind die Sachen ganz gesagt: Wir planen ein Sportfest, eine Sternwanderung, schön teuer und mein Taschengeld ziemlich klein. eine Talentshow, eine Theateraufführung, buntes Treiben Endlich ging es los. Es war echt toll, zu sehen, wie auf dem Schulhof, einen Fackelumzug und einiges mehr. Vincente Patíz auf den Instrumenten spielte und alle möglichen Stimmungen erzeugte. Wir konnten mit seiner Das Organisationsteam Musik durch die Berge wandern, eine Mondscheinnacht 90 Jahre Pestalozzischule Neusalza-Spremberg an der Ostsee genießen, im heißen Kuba Urlaub machen, (K. Beck) in Tibet bei den Mönchen zu Gast sein und leuchtende Kinderaugen im fernen Laos erleben. Es war überhaupt nicht langweilig, obwohl ich schon ganz schön müde war. Schließlich war es bereits 22:00 Uhr, als das letzte Lied zu Ende war. Als wir dann spät in der Nacht bei meinem Opa ankamen, musste ich ihm natürlich alles erzählen und ihm meine Schätze – eine CD/DVD und die Eintrittskarten mit Autogrammen – zeigen. Besonders erinnern werde ich mich an „Tierra“ – das beste Instrument bei diesem Konzert. Schaut mal auf das Foto, dann wisst ihr, warum! Programm So, nun muss ich wieder bei mir zu Hause in die Schule Juli/August 2018 DO 05.07. 10:00 Uhr & DI 10.07. 10:00 Uhr Ferienkino: Jim Knopf & Lukas der Lokomotivführer Kinderfilm D 2018 110 Min. FSK: o. A. SA 21.07. ca 21:00 Uhr OPEN AIR KINO auf dem Eiskellerberg Neugersdorf Film: Die Sch´tis in Paris – Eine Familie auf Abwegen Komödie FR 2018 107 Min. FSK: o. A. SA 04.08. ca 21:00 Uhr OPEN AIR KINO im Kaffeemuseum Ebersbach Film: Wohne lieber ungewöhnlich Komödie FR 2018 99 Min. FSK: o. A. SA 11.08. ca 21:00 Uhr OPEN AIR KINO im Kaffeemuseum Ebersbach Film: Swimming with Men Komödie GB 2018 103 Min. FSK: o. A. Änderungen vorbehalten www.k in o - e b e r s b a c h.de
2. Juli 2018 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf Seite 5 Veranstaltungskalender Oppach und Beiersdorf Juli und August 2018 (Änderungen vorbehalten) Juli Datum Beginn Veranstaltung Ausrichter Ort 01. 11:00-16:00 offenes Clubhaus RKMC Motorradclub Tannenhof 05.- Feriencamp Kickfixx Sportplatz Oppach 08. 06.- Herr Andreas Trödelmarkt Sachsenlandhalle 08. Pietschmann 11. 14:30 Seniorencafe DFR Ratssaal Oppach 12.- Feriencamp Kickfixx Sportplatz Großschweidnitz 15. DRK-Blutspenden- Haus des Gastes 20. 15:00-18:30 DRK-Blutspende dienst „Schützenhaus“ Rassekaninchen- Vereinsheim Beiersdorf, 21. 14:00-24:00 Jungtierschau/Sommerfest züchter Löbauer Str. 15 Rassekaninchen- Vereinsheim Beiersdorf, 22. 10:00-17:00 Jungtierschau/Sommerfest züchter Löbauer Str. 15 Bergwirtschaft 29. 10:00 Schlemmer-Brunch Bieleboh Bieleboh August Datum Beginn Veranstaltung Ausrichter Ort 04. 13:00 Depotfest FFW Beiersdorf Depotfest 05. 11:00-16:00 offenes Clubhaus RKMC Motorradclub Tannenhof 08. 14:30-17:00 Seniorencafe DFR Ratssaal Oppach Grundschule 11. 14:00 Schuleintritt Schützenhaus Beiersdorf Beiersdorf 12:45-14:00 Willi-Hennig-Grund- Haus des Gastes 11. und Schuleintritt schule „Schützenhaus“ 14:00-15:15 13.- Willi-Hennig-Grund- Willi-Hennig-Woche Willi-Hennig-Grundschule 17. schule 09:00 - Kickfixx/ 18. Fußballfest am Schützenhaus Sportplatz Beiersdorf 15:00 IG Schützenhaus Heimspiel TC: Tennisplätze 18. 10:00 Tennisclub Oppach Herren : BW DD-Blasewitz IV Lindenberger Straße Fliesen-Donner-Bautzen 19. 09:30-18:00 Kickfixx Sportplatz Schirgiswalde Saisonvorbereitungsturnier 23. 19:00 Gemeinderatssitzung Oppach Ratssaal Oppach Willi-Hennig-Grund- Haus des Gastes 24. 17:00 Theateraufführung schule „Schützenhaus“ Willi-Hennig-Grund- Haus des Gastes 24. 19:00 Theateraufführung schule „Schützenhaus“ Gemeinde/Tennis- Sportstadion 26. 10:00 39. Bielebohlauf club Lindenberger Straße
Seite 6 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf 2. Juli 2018 Heimspiel TC: Tennisplätze 26. 10:00 Tennisclub Oppach Damen : Gröditzer TC Lindenberger Straße Bergwirtschaft 26. 10:00 Schlemmer-Brunch Bieleboh Bieleboh 28. 19:00 Gemeinderatssitzung Beiersdorf Rathaus Beiersdorf Veranstaltungstipps Taubenheim blatt wandert zur Teufelskanzel“, 14.07. 18:00 Uhr Treffpunkt: Wanderparkplatz Wilthener Straße Sagen – Grill auf dem Galgenberg Eintritt Frei 20.07. - 22.07. Waldfest in Schönberg, Sportplatz 28.07. 19:30 Uhr Sommerkino „Das Leben ist ein Fest“ franz. Komödie 28.07. 09:00 Uhr Freizeitanlage, Eintritt: 5,00 € Geführte Wanderung, ca. 9 km „Das Äberlausitzer Klee- blatt wandert über Sohland nach Rozany, 30.09. 16:00 Uhr Treffpunkt: Sohland, Schluckener Straße, Parkplatz Orts- Toni Krahl, Frontmann der Band „City“, Kirche eingangsschild Eintritt: 16 € im Vorverkauf Ebersbach-Neugersdorf Cunewalde 20.07. 20:00 Uhr 05.07. und 14.07. 09:00 Uhr „Die Piraten der Königin“, Aktionskomödie im Theater- Geführte Wanderung, ca. 15 km „Das Äberlausitzer Klee- garten Kirchliche Mitteilungen Ev.-Luth. Kirchgemeinden Beier#dorf und Oppach Gottesdienste Zusammenkünfte Beiersdorf Oppach Region Beiersdorf Oppach Region 9:00 Frauen-Män- 14:30 10:30 Taubenheim ner-Kreis Pfarrhaus 08.07.2018 Gottesdienst dienstags 31.7. & 28.8.18 19:00 mit Taufe Friedersdorf 14:30 Pfarrhaus 14:30 Seniorennach- 9:00 Di. 17.7. & Pfarrhaus Tbh mittag 10:30 21.8.18 Do. 12.7.18 15.07.2018 Predigtgottes- Neusalza 19:30 17:00 dienst Pfarrhaus Pfarrhaus Tbh. 10:30 Bibelkreis 9:00 Di. Juli Mi. Juli Taubenheim – 7.8.18 – 8.8.18 22.07.2018 Predigtgottes- 19:00 Krabbelmäuse Di. ab 9:30 dienst Neusalza (0-3) Pfarrhaus 10:30 19:00 Mi 9:00 Vorschulkinder 29.07.2018 Abendmahls- Predigtgottes- 15:30 PH Oppach Friedersdorf GD dienst Junge Gemein- im Juli Pause 10:30 de mittwochs *1 Taubenheim 19:30 05.08.2018 Frauenkreis 19:00 PH Taubenheim jeden 1. Freitag Neusalza 6.7. – Aug.18
2. Juli 2018 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf Seite 7 Kindersport *2 15:30 Turnhalle samstags Juli – 11.8.18 Sprechstunde Pfr. Mory *3 PH Beiersdorf Fr. 17:00-18:00 nach Vereinbarung nach Vereinbarung Einladung Kanzleizeiten Frau Noack *3 PH Beiersdorf Fr. 17:00-18:00 PH Oppach Di. 10:00-12:00 – zum & 16:00-18:00 *1 außer in den Ferien Gemeindefest *2 Eltern und Kinder bitte Turnschuhe mitbringen *3 und nach Vereinbarung unter 3 31 67 (Pfarramt Oppach) oder Frau Elisabeth Noack, Tel. 3 26 71 Die Schwesterkirchgemeinden feiern Konzert Spremberg 22.7.18 am Sonntag, dem 26. August in Neusalza-Spremberg 19:00 Geistliche Abendmusik ein Gemeindefest. mit der Naumburger Kurrende in der Spremberger Kirche (Nähe Pfarrhaus, Zittauer Str.) Beginn ist 14.00 Uhr mit einem Weitere Informationen Familiengottesdienst in der Dreifaltigkeitskirche finden Sie im Gemeindebrief, den Aushängen & im INTERNET bei www.ev-bieleboh-spree.de oder (Nähe Rathaus), www.kirchenbezirk-loebau-zittau.de anschließendem Kaffeetrinken auf der Kirchwiese/im Rathaussaal Monat#spruch für Juli (je nach Wetter) Säet Gerechtigkeit und erntet nach dem Maße der Liebe! Pflüget ein Neue#, solange e# Zeit ist, den 17.00 HERRN zu suchen, bi# er kommt und Gerechtigkeit Konzert mit dem Duo Deliou über euch regnen lässt! (Geige und Harfe) Hosea 10,12 Gottesdienste und Veranstaltungen der Kath. Pfarrgemeinden Leutersdorf, Ebersbach-Neugersdorf und Oppach Gottesdienstordnung Juli Veranstaltungen Juli Samstag 16:00 Uhr Hl. Messe 01.–06.07.2018 Religiöse Kinderwoche Kath. Kirche in Ebersbach/Sa in Leutersdorf (RKW) 17:30 Uhr Hl. Messe Kath. Kirche in Oppach Vorschau August 17:30 Uhr Wortgottesdienst 12.08.2018 10:00 Uhr Segnung der Schulanfänger Kath. Kirche in Großschönau in der Hl. Messe in Leutersdorf Sonntag 10:00 Uhr Hl. Messe 18.08.2018 16:00 Uhr Segnung der Schulanfänger Kath. Kirche in Leutersdorf in der Hl. Messe in Ebersbach 10:00 Uhr Wortgottesdienst 17:30 Uhr Segnung der Schulanfänger Kath. Kirche in Neugersdorf in der Hl. Messe in Oppach Seniorenpflegeheime Pfarrer A. Glombitza 04.07.2018 10:00 Uhr Gottesdienst im Seniorenheim Aloys-Scholze-Straße 4 in Leutersdorf 02794 Leutersdorf 13.07.2018 9:30 Uhr Gottesdienst im „Pflegestift Ober- Tel: 03586-386250 land“ in Ebersbach-Neugersdorf Fax: 03586-408534 Juli 2018 Gottesdienst im Seniorenheim Mobil: 0152 541 507 52 in Oderwitz – fällt aus Mail: pfarramt@pfarrei-leutersdorf.de Juli 2018 Gottesdienst im Pflegeheim Sprechzeiten Pfarrbüro in Leutersdorf: in Oppach – fällt aus Di u. Do 10:00 – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Seite 8 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf 2. Juli 2018 Gemeinde Oppach Informationen der Bürgermeisterin Liebe Oppacherinnen, liebe Oppacher, Ich denke hierbei an unsere Amtsblattausträger, unseren Wegewart, die Schulwege- und Hortwegebegleitung, die am 1. Juni vollzogen wir gemeinsam mit Kindern, Eltern Bürger, welche die Grünflächen unterstützend pflegen. und Gästen den ersten symbolischen Spatenstich für Ich denke beim Ehrenamt an unsere Kameraden der FFW, unseren Kita-Ersatzneubau. Der Baubeginn ist für den die zu jeder Tages- und Nachtzeit einsatzbereit sind, sich 06.08.2018 geplant. Die ersten Ausschreibungen sind er- für uns Gefahren aussetzen, Hilfeleistungen erbringen, um folgreich abgeschlossen. Daraufhin hat der Gemeinderat Schlimmeres zu verhindern, unter Einsatz von Leib und in seiner Sitzung am 21.06.2018 die ersten Vergaben be- Leben. Auch wenn für die Gemeinde Oppach haushalte- schließen können. risch diese Ehrenamtsentschädigungssatzung eine große Herausforderung darstellt, ist diese Ehrenamtsentschä- In unserer Grundschule haben neben den Sanierungsmaß- digung eine Entscheidung in die Zukunft und eine Wert- nahmen im Nebengebäude nun auch die Sanierungsmaß- schätzung des Ehrenamtes seitens unserer Gemeinde. nahmen im Hauptgebäude begonnen. In der Ferienzeit soll ein weiterer Großteil der Baumaßnahmen erledigt werden. Von 1994–2009 und vom 03.07.2014–21.06.2018 war Herr Christoph Dammert als Gemeinderat der Fraktion CDU Am 20.06.2018 waren Schüler, Eltern und Lehrer unserer ehrenamtlich tätig. Aus beruflichen Gründen beantragte Grundschule einen Tag vor Beginn der Jahreszeit Som- Herr Dammert die Niederlegung seines Mandates. Nach mer zum Frühlingsputz in unserer Gemeinde unterwegs. der Verabschiedung von Herrn Christoph Dammert (CDU) Es war erstaunlich, was unsere Kinder so alles in ihrem am 21.06.2018 wurde Herr Thorsten Pötschke (CDU) als Müllsack sammelten. Feuerzeuge, verschiedenste Ver- neues Gemeinderatsmitglied verpflichtet. Im Namen der packungsmaterialien, Glasflaschen und Glasscherben, Gemeinde Oppach danke ich Herrn Christoph Dammert Unmengen an Zigarettenresten und vieles mehr. Gibt es für sein ehrenamtliches Engagement und wünsche ihm dafür nicht eigentlich genügend Papier- und Müllkörbe im beruflich und persönlich alles Gute. Ort? Den Vorsitz der Fraktion CDU im Gemeinderat übernimmt Im Anschluss an die Aktion konnten sich alle Helfer bei Frau Marie-Luise Ziesche. unserer Jugendfeuerwehr stärken. Sie hatten Würstchen gegrillt und kühle Getränke bereit gestellt – bei den som- Am 29.06.2018 endete das Schuljahr 2017/2018. Ich wün- merlichen Temperaturen eine wahrliche Erfrischung. Vie- sche allen unseren Oppacher Schülerinnen und Schülern len Dank liebe Kameraden für eure Unterstützung! eine erlebnisreiche Ferienzeit und allen Familien eine er- holsame Urlaubszeit, Zeit füreinander. Leider musste im Monat Juni eine Entscheidung zur Si- cherheit getroffen werden, welche nicht erfreulich ist. Ihnen liebe Oppacherinnen und Oppacher wünsche ich Durch die Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz einen sonnigen Monat Juli und verbleibe mit wurde mitgeteilt, dass im Park wegen des enthaltenen maroden Baumbestandes sicherheitsrechtliche Beden- herzlichen Grüßen, Ihre Bürgermeisterin Sylvia Hölzel ken für den Besucherverkehr bestehen. Im Interesse der allgemeinen Sicherheit haben wir uns deshalb entschlossen, den Park vorerst zu schließen. Hierfür wurden entsprechende Sperrschilder aufgestellt. Aus dem Gemeinderat Ich bitte um Verständnis für die getroffene Maßnahme und und den Ausschüssen berichtet werde in den kommenden Amtsblättern weiter informieren. Verwaltung und Gemeinderat werden sich in nächster Zeit mit der Thematik beschäftigen, um festzulegen, welche TECHNISCHER AUSSCHUSS weiteren Schritte getroffen werden können, um das schö- 36. Sitzung ne Gelände im Ortszentrum, das auch touristisch viel ge- 24.05.2018 nutzt wird, wieder herzustellen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 Die Mitglieder des Technischen Ausschusses die „Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkei- wurden über Bau- und sonstige Anträge sowie über ten“ beschlossen. Wir möchten damit ein Zeichen setzen, den aktuellen Stand von laufenden und geplanten ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für die Baumaßnahmen im Ort informiert. Des Weiteren hat der Arbeit ehrenamtlich bestellter Bürgerinnen und Bürger. Ausschuss zum Nachtrag „Abriss Arztstation“ beraten.
2. Juli 2018 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf Seite 9 durchzuführen. Darüber hinaus werden die Unterlagen TECHNISCHER AUSSCHUSS gemäß § 4 a Absatz 4 BauGB im Internet veröffentlicht 37. Sitzung und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen 07.06.2018 eingestellt. (13 Ja-Stimmen – einstimmig) Die Mitglieder des Technischen Ausschusses wurden über Bau- und sonstige Anträge sowie über Der Gemeinderat Oppach beschließt die Billigung den aktuellen Stand von laufenden und geplanten des geänderten und ergänzten Entwurfs des Baumaßnahmen im Ort informiert. Des Weiteren Bebauungsplanes „Grahbergstraße“ und fasst den hat der Ausschuss zu Ergebnissen der Submission Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, Ersatzneubau Kita (Lose 1–4, Los 31) beraten. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Grahbergstraße“, VERWALTUNGSAUSSCHUSS bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen 30. Sitzung Festsetzungen Teil B sowie der Begründung, wird 14.06.2018 in der vorliegenden Fassung (Stand Mai 2018) gebilligt. Der Entwurf einschließlich Begründung ist Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses wurden erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der über die Betriebskostenabrechnung 2017 der Kita Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange „Pfiffikus“ informiert und haben zu den Ergebnissen gemäß § 4a Abs.3 BauGB durchzuführen. beraten. Anlagen zum Beschluss: Den Jahresbericht 2017 zum „Haus des Gastes“ hat Entwurf des Bebauungsplanes „Grahbergstraße“ der Ausschuss zur Kenntnis genommen. i.d.F. v. Mai 2018 bestehend aus Planzeichnung Teil A; Textlichen Festsetzungen Teil B, Begründung GEMEINDERAT Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige 55. Sitzung Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 31.05.2018 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern Der Gemeinderat billigt den Entwurf 2. Änderung des öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ mit durchzuführen. Darüber hinaus werden die Unterlagen integriertem Grünordnungsplan in der Fassung von gemäß § 4 a Absatz 4 BauGB im Internet veröffentlicht Mai 2018. und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen Der Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und eingestellt. umfasst: (12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung – zugestimmt) - Teil A Planzeichnung mit integriertem Grün- ordnungsplan (Planungsstand Mai 2018) Der Gemeinderat bestätigt die Vorschlagsliste für - Teil B Textliche Festsetzungen die Schöffenwahl – Erwachsenenschöffen – für die - Begründungen und Anlagen Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zur Übersendung an das • Anlage 1 Merkblatt zu gebietsheimischen Baum- Amtsgericht Zittau. und Straucharten Die Vorschlagsliste ist Bestandteil des Beschlusses. • Anlage 2 Vergleichende Gegenüberstellung von (10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen – Eingriff und Kompensation zugestimmt) • Anlage 3 Bestandsplan • Anlage 4 Schalltechnisches Gutachten für die Der Gemeinderat beschließt die Annahme von 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- Spenden gemäß Anlage. gebiet Wassergrund“ der Gemeinde Oppach Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. (Verfasser IDU IT + Umwelt GmbH Zittau, erstellt (10 Ja-Stimmen, 3 Befangenheiten – einstimmig) am 19.03.2018) • Anlage 5 Erweiterung Gewerbegebiet Wasser- grund – Hydraulik Regenwasserspeicherung GEMEINDERAT (Verfasser: Ingenieurbüro Hauswald GmbH, 56. Sitzung Steinweg 9, 01877 Bischofswerda, erstellt am 21.06.2018 30.04.2018) • Anlage 6 Umgang mit landwirtschaftlichen Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Christoph Bewirtschafter der Ackerbauflächen – Dammert ein wichtiger Grund für die Beendigung Dokumentation der Gemeinde seiner ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegt und er mit Wirkung zum 21.06.2018 aus dem Gemeinderat Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige ausscheidet. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 (11 Ja-Stimmen, 1 Befangenheit – einstimmig) Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern Der Gemeinderat beschließt die Überprüfung von öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB Herrn Thorsten Pötschke auf eine inoffizielle oder
Seite 10 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf 2. Juli 2018 hauptamtliche Tätigkeit für den Staatssicherheits- Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag Ersatzneubau dienst der ehemaligen DDR. Kindertagesstätte Pfiffikus Los 2 Gerüstbauarbeiten Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Über- – zum Angebotspreis von 8.548,96 € an die Firma prüfungsersuchen zu veranlassen, die Mitteilung Gerüstbau Oberland Bautzen zu vergeben. des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des (11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung – zugestimmt) Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Empfang zu nehmen und den Gemeinderat auf Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag Ersatzneubau geeignete Weise zu informieren. Kindertagesstätte Pfiffikus Los 3 Zimmererarbeiten (11 Ja-Stimmen, 1 Befangenheit – einstimmig) – zum Angebotspreis von 62.984,94 € an die Firma Zimmerermeister Thomas Hempel aus Oppach zu Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung vergeben. folgende Besetzung des beschließenden Technischen (12 Ja-Stimmen – einstimmig) Ausschusses: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag Ersatzneu- Persönliche/r bau Kindertagesstätte Pfiffikus Los 4 Dachdecker-/ Mitglied Klempnerarbeiten – zum Angebotspreis von 62.966,11 € Ersatzvertreter/in an die Firma Gabriel Dachdecker & Klempnerei aus Grohmann, Christina Jacob, Kai (Freie Wähler) Grubschütz zu vergeben. (Freie Wähler) (10 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen – zugestimmt) Schober, Andreas Fischer, Heidemarie (Freie Wähler) (Freie Wähler) Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag Ersatzneu- Simon, Andreas Kunze, Peter bau Kindertagesstätte Pfiffikus Los 31 Baustrom- und (Freie Wähler) (Freie Wähler) Erderanlagen – zum Angebotspreis von 9.702,50 € an Pötschke, Thorsten die Firma Elektroblitz Service GmbH aus Wilthen zu Münch, Horst (CDU) vergeben. (CDU) (12 Ja-Stimmen – einstimmig) Ziesche, Marie-Luise Pätzold, Joachim (CDU) (CDU) Der Gemeinderat nimmt die Schlussabrechnung der Schmidt, Holger Henke, Heike Maßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf (Oppacher Bürgerliste) (Oppacher Bürgerliste) energiesparende LED-Technik August-Bebel-Straße/ Dresdener Straße“ zur Kenntnis. (12 Ja-Stimmen – einstimmig) Die Schlussabrechnung ist Bestandteil des Beschlusses. Der Gemeinderat beschließt im Wege der Eini- (12 Ja-Stimmen – einstimmig) gung folgende Besetzung des beschließenden Verwaltungsausschusses: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage von § 8 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Gesetz der Persönliche/r Ladenöffnungszeiten die Verordnung zur Regelung Mitglied verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2018 der Gemeinde Ersatzvertreter/in Oppach. Bernhardt, Doreen Grohmann, Christina Die Verordnung der Gemeinde Oppach ist Bestandteil (Freie Wähler) (Freie Wähler) des Beschlusses. Fischer, Heidemarie Schober, Andreas (12 Ja-Stimmen – einstimmig) (Freie Wähler) (Freie Wähler) Kunze, Peter Simon, Andreas Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die (Freie Wähler) (Freie Wähler) Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Pötschke, Thorsten Gemeinde Oppach. Münch, Horst (CDU) Die Bestellung ehrenamtlich Tätiger wird, soweit (CDU) nichts anderes bestimmt ist, auf die Bürgermeisterin Ziesche, Marie-Luise übertragen. Pätzold, Joachim (CDU) (CDU) Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Sensenschmidt, Felicitas Henke, Heike (11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung – zugestimmt) (Oppacher Bürgerliste) (Oppacher Bürgerliste) Der Gemeinderat beschließt die Annahme von (12 Ja-Stimmen – einstimmig) Spenden gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag Ersatzneu- (12 Ja-Stimmen – einstimmig) bau Kindertagesstätte Pfiffikus Los 1 Rohbauarbeiten/ Bauhauptleistungen – zum Angebotspreis Haupt- angebot von 660.027,97 € an die Firma Neu & Reko HINWEISE Bau Glotz GmbH aus Niesky zu vergeben. (10 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen – zugestimmt) Die in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und
2. Juli 2018 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf Seite 11 der Ausschüsse behandelten Beschlüsse und Vorlagen der nachfolgenden Karte zu entnehmen. in vollem Wortlaut sowie alle Protokolle der öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen (soweit bereits bestätigt) können während der Sprechzeiten im Sekretariat der Ge- meindeverwaltung Oppach eingesehen werden. Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am 23. August 2018 im Ratssaal des Rathauses statt. Beginn dieser Sitzung ist um 19.00 Uhr. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Gemeinderates und seiner Ausschüsse werden 2. Änderung dieses Bebauungsplanes in der Fassung rechtzeitig durch Aushang an den offiziellen vom Mai 2018 einschließlich Begründung mit Umweltbe- Bekanntmachungstafeln der Gemeinde sowie im richt und aller für die Beurteilung notwendigen Unterlagen Internet unter „www.oppach.de“ bekannt gegeben. über den Auslegungszeitraum vom Sylvia Hölzel, Bürgermeisterin 10.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018 im Rathaus Oppach, August-Bebel-Straße 32, 02736 Op- pach, zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt wird: Öffentliche Bekanntmachung Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und des Bebauungsplanes Gewerbegebiet 13.00 Uhr - 18.00 Uhr „Wassergrund“ in der Fassung vom Mai 2018 Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Der Gemeinderat der Gemeinde Oppach hat in seiner Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterla- öffentlichen Sitzung am 31.05.2018 mit Beschluss Nr. gen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben ge- 29/2018/GR den Entwurf zur 2. Änderung des Bebau- nannten Zeitraum im Internet unter www.oppach.de so- ungsplanes Gewerbegebiet „Wassergrund“ bestehend wie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung. aus Teil A Planzeichnung, Teil B den textlichen Festset- sachsen.de einsehbar. zungen, sowie den Anlagen 1 bis 6 jeweils in der Fassung vom Mai 2018 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf Folgende umweltbezogene Informationen sind als Anlage und die Begründung mit Umweltbericht und allen Fachin- zur Begründung verfügbar und werden mit ausgelegt: formationen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4a BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Der Geltungsbereich des Vorentwurfes zur 2. Änderung • Anlage 1 Merkblatt zu gebietsheimischen Baum- und des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund, liegt Straucharten im Landkreis Görlitz Verfasser Umweltamt an der Brunnenstraße und umfasst eine Fläche von ca. Landkreis Görlitz 3,84 ha. Zu diesem Geltungsbereich gehören die folgen- • Anlage 2 Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff den Grundstücke der Gemarkung Oppach: 243/1, 243/2, und Kompensation mittels naturschutzrechtlicher Ein- 1823/1, 1824, 1825/2, 1826/7 tw., 1826/9, welche aktuell griffsregelung (Stand Mai 2018) teilweise neu vermessen wurden. Die Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen Weitere erforderlichen Unterlagen sind: erfolgte am 27.03.2018. • Anlage 3 Bestandsplan • Anlage 4 Schalltechnisches Gutachten der Firma IDU IT Für externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden + Umwelt GmbH Zittau, erstellt am 19.03.2018 dem Bebauungsplan folgende Grundstücke der Gemar- • Anlage 5 Erweiterung Gewerbegebiet Wassergrund – kung Oppach zugeordnet (Gesamtfläche 0,78 ha): 1774, Hydraulik Regenwasserspeicherung, erstellt Ingenieur- 1781 tw.) büro Hauswald GmbH am 30.04.2018 • Anlage 6 Umgang mit landwirtschaftlichen Bewirtschaf- Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist ter der Ackerbauflächen
Seite 12 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf 2. Juli 2018 Während der öffentlichen Auslegung können Anregun- Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsberei- gen zum Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ches ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen. Gewerbegebiet „Wassergrund“, in der Fassung vom Mai 2018 und dessen Begründung vorgetragen werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB in angemes- sener Frist. Oppach, 19.06.2018 Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Ent- Sylvia Hölzel wurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung vom Mai Bürgermeisterin 2018 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und aller für die Beurteilung notwendigen Unterlagen über den Auslegungszeitraum vom Öffentliche Bekanntmachung 10.07.2018 bis einschließlich 10.08.2018 im Rathaus Oppach, August-Bebel-Straße 32, 02736 Op- Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes pach, zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten „Grahbergstraße“ in der Fassung vom Mai 2018 öffentlich ausgelegt wird: Der Gemeinderat der Gemeinde Oppach hat in seiner Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und öffentlichen Sitzung am 31.05.2018 mit Beschluss Nr. 13.00 Uhr - 18.00 Uhr 30/2018/GR den Entwurf des Bebauungsplanes „Grah- Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und bergstraße“ bestehend aus Teil A Planzeichnung, Teil B 13.00 Uhr - 18.00 Uhr den textlichen Festsetzungen, sowie den Begründungen Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr in der Fassung vom Mai 2018 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterla- und allen Fachinformationen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben ge- und § 4a BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich nannten Zeitraum im Internet unter www.oppach.de so- auszulegen. wie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung. sachsen.de einsehbar. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke der Gemar- kung Oppach mit den Nummern 358/3; 1525/1; 1527/15; Folgende umweltbezogene Informationen sind als Anlage 1693/13 teilweise; 1695/1 teilweise und 1801/1 teilweise. zur Begründung verfügbar und werden mit ausgelegt: Begrenzt wird das Plangebiet mit einer Fläche von 1,08 ha • Gestaltungsplan wie folgt: • Baugrunduntersuchung vom 14.02.2018 • Schalltechnisches Gutachten vom 23.03.2018 im Norden: durch den Verlauf der Kastanienallee als Bundesstraße B 98 Während der öffentlichen Auslegung können Anregun- im Osten: durch die Grundstücke der Kastanienallee gen zum Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8-12 sowie die Grünlandfläche der Flst. Gewerbegebiet „Wassergrund“, in der Fassung vom Mai Nr. 1519/3 2018 und dessen Begründung vorgetragen werden. Es im Süden: durch den Wirtschaftsweg in Verlängerung besteht die Möglichkeit der Erörterung. Stellungnahmen der Straße Katermautze in Richtung am können während der Auslegungsfrist abgegeben werden, Fuchsberg nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können im Westen: durch die rückwärtigen Begrenzungen der bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Wohngrundstücke entlang der Grahberg- Antrag im Sinne von § 47 Verwaltungsgerichtsordnung straße. ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend
2. Juli 2018 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf Seite 13 gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Satzung Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Auslegung entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB in angemes- in der Gemeinde Oppach sener Frist. Auf Grund von §§ 4 und 21 der Gemeindeord- Oppach, 19.06.2018 nung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) und § 63 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG), § 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Feuerwehren und die Brandverhütungs- schau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) in der jeweils Sylvia Hölzel aktuellen Fassung sowie der Feuerwehrsatzung der Ge- Bürgermeisterin meinde Oppach vom 18.03.2010 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oppach am 21.06.2018 die folgende Entschä- digungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen: Öffentliche Bekanntmachung I. Ehrenamtlich tätige Bürger und Wahlberechtigte Einsichtnahme in die Vorschlagsliste für die § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Schöffenwahl 2018 (1) Ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtlich Täti- ge nach § 17 Absatz 1, Satz 2 SächsGemO erhalten Der Gemeinderat der Gemeinde Oppach hat in gemäß § 21 Absatz 1 SächsGemO Ersatz ihrer not- seiner Sitzung am 31.05.2018 die Aufnahme von wendigen Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach 3 Bürgern in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl einheitlichen Durchschnittssätzen. Soweit kein Ver- – Erwachsenenschöffen – für die Geschäftsjahre 2019 bis dienstausfall entsteht, wird diese Entschädigung für 2023 beschlossen. den Zeitaufwand gewährt. (2) Die Entschädigung nach Absatz 1 beträgt bei: Die Vorschlagsliste kann gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 einer Tätigkeit von bis zu 3 Stunden Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Dauer 15,00 Euro 03.07.2018 – 10.07.2018 während der Dienstzeiten der einer Tätigkeit von mehr als 3 bis zu Gemeindeverwaltung Oppach im Rathaus Oppach, 5 Stunden Dauer 20,00 Euro August-Bebel-Straße 32, Zimmer 1.2 eingesehen werden. einer Tätigkeit von mehr als 5 Stunden Dauer (Höchstsatz) 25,00 Euro Dienstzeiten (3) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem not- Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr wendigerweise für die Verrichtung der ehrenamtlichen Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet. 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr am selben Tag darf zusammengerechnet den Höchst- Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und satz nach Absatz 2 nicht übersteigen. 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr § 2 Aufwandsentschädigung (1) Die Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Am- tes eine Aufwandsentschädigung. Diese besteht aus Einsprüche gegen die Vorschlagsliste für die einem Pauschalbetrag in Höhe von 15,00 Euro je Mo- Schöffenwahl 2018 nat und dem Sitzungsgeld. (2) Das Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Gemeinde- Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach ratssitzungen beträgt 25,00 Euro je Sitzung. Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Oppach (3) Für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse oder dem Amtsgericht Zittau schriftlich oder zu Protokoll als ordentliches Mitglied oder Vertreter des ordent- mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass lichen Mitglieds wird ein Sitzungsgeld in Höhe von in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, 20,00 Euro gezahlt. Gleiches gilt für die Teilnahme an die nach Nummer 6 der Schöffen- und Jugendschöffen Versammlungen von Verbänden u. ä. Gremien als ge- Verwaltungsvorschrift nicht aufgenommen werden durf- wähltes Mitglied oder beauftragter Vertreter der Ge- ten oder nach den Nummern 7 und 8 der Schöffen- und meinde. Jugendschöffen Verwaltungsvorschrift nicht aufgenom- (4) Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sit- men werden sollten (§ 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes). zungen wird nur ein Sitzungsgeld, d.h. das höher do- tierte Sitzungsgeld, gezahlt. Oppach, den 02.07.2018 (5) Bei Sitzungsteilnahme als Gast erfolgt keine Zahlung Sylvia Hölzel, Bürgermeisterin eines Sitzungsgeldes.
Seite 14 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf 2. Juli 2018 (6) Die Teilnahme der Gemeinderäte an den einzelnen 40 Jahre treuer Ehrengabe und Ent- Sitzungen ist im Sitzungsprotokoll zu vermerken und Dienst schädigungsprämie 100,00 Euro listenmäßig zu erfassen. (7) Das Sitzungsgeld wird gewährt, wenn die nachgewie- 50 Jahre treuer Ehrengabe und Ent- sene Teilnahme (Unterschrift in der Anwesenheitsliste) Dienst schädigungsprämie 100,00 Euro sich in der Regel über die volle Sitzung erstreckt. (8) Der Stellvertretende Bürgermeister erhält bei entspre- 60 Jahre treuer Ehrengabe und Ent- chender Tätigkeit eine zusätzliche Aufwandsentschä- Dienst schädigungsprämie 100,00 Euro digung in Höhe von 13,00 Euro je Kalendertag. § 6 Reisekosten II. Ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Feuerwehr der Gemeinde Oppach Tätigkeit außerhalb des Gemeindegebietes erhalten eh- § 3 Aufwandsentschädigungen Feuerwehr renamtlich Tätige neben den Entschädigungen nach §§ 1 Funktionsträger und andere Angehörige der Feuerwehr, bis 4 einen Reisekostenersatz in entsprechender Anwen- die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehr- dung der Bestimmungen des Sächsischen Reisekosten- dienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung. gesetzes (SächsRKG) in der jeweils gültigen Fassung. Die Entschädigung in der Freiwilligen Feuerwehr Oppach beträgt monatlich für den: § 7 Zahlung der Entschädigungsleistungen (1) Gemeindewehrleiter 80,00 Euro (1) Die Entschädigungen nach Durchschnittssätzen § 1 stellvertretender Gemeindewehrleiter 40,00 Euro werden jeweils zum Monatsende für den laufenden Jugendfeuerwehrwart 40,00 Euro Monat erstattet. Gerätewart 20,00 Euro (2) Die Aufwandsentschädigungen nach §§ 2 bis 4 wer- (2) Nimmt ein Stellvertreter die Aufgaben eines Funktions- den im Laufe des Folgemonats nach Quartalsende trägers in Vertretung in vollem Umfang war, gelten die bargeldlos gezahlt. entsprechenden gesetzlichen Regelungen. (3) Die Auszahlung der Entschädigungsprämie anlässlich (3) Über Aufgabennichterfüllung von einzelnen Funk- des Dienstjubiläums § 5 erfolgt im Monat des Ereignisses. tionsträgern hat der Gemeindewehrleiter den (4) Die Entschädigungen nach § 6 werden innerhalb von Bürgermeister innerhalb eines Monats zu informieren 14 Tagen nach Geltendmachung vergütet. und die Aussetzung der Aufwandsentschädigung zu beantragen. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be- § 4 Ergänzende Aufwandsentschädigungen kanntmachung in Kraft. (1) Jeder Angehörige der aktiven Abteilung, der sich nach Gleichzeitig treten die Satzung über die Aufwandsent- einem Alarm auf kürzesten Weg am Feuerwehrgerä- schädigung und Reiskostenvergütung, bei angeordneten tehaus einfindet und eingesetzt wird, erhält eine ergän- Dienstreisen, der Gemeinderäte der Gemeinde Oppach zende Aufwandsentschädigung von 5,00 Euro je volle vom 15.11.2001, zuletzt geändert am 22.12.2006, sowie Einsatzstunde. Gleiches gilt für qualifizierte Übungen. die Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehren- Für die Einsatzdauer wird die Zeit von der Alarmierung amtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der bis zum Einsatzende im Feuerwehrgerätehaus gerech- Gemeinde Oppach vom 21.11.2014 außer Kraft. net. (2) Die Regelungen nach den §§ 62 und 63 SächsBRKG Oppach, den 22.06.2018 bleiben unberührt. § 5 Ehrungen und Beförderungen In Würdigung aktiver und treuer Dienste im Feuerwehrwe- sen der Gemeinde Oppach werden, verbunden mit Ehren- gaben, folgende Entschädigungsprämien als Einmalprä- mie gezahlt. Die Auszahlungsanträge sind bei Einreichung Sylvia Hölzel durch die Gemeindewehrleitung im Einzelnen zu prüfen. Bürgermeisterin 10 Jahre aktiver Dienst Ehrengabe 50,00 Euro Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den 25 Jahre aktiver Ehrengabe und Ent- Freistaat Sachsen (SächsGemO): Dienst schädigungsprämie 125,00 Euro Gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die 40 Jahre aktiver Ehrengabe und Ent- unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Dienst schädigungsprämie 200,00 Euro zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt- machung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. 10 Jahre treuer Dies gilt nicht, wenn Dienst Ehrengabe 25,00 Euro 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er- 25 Jahre treuer folgt ist, Dienst Ehrengabe 50,00 Euro 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
2. Juli 2018 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf Seite 15 verletzt worden sind, Oppach, den 22.06.2018 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet hat oder Sylvia Hölzel b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift Bürgermeisterin gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend Freistaat Sachsen (SächsGemO): gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma- Gemäß § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die chen. unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt- Oppach, den 22.06.2018 machung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft er- folgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung Sylvia Hölzel verletzt worden sind, Bürgermeisterin 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet hat oder Verordnung b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des der Gemeinde Oppach über verkaufsoffene Sonn- Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, und Feiertage für das Jahr 2018 schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend ge- Auf der Grundlage des § 8 Absatz 1 Sächsisches La- macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 denöffnungsgesetz vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma- S. 338), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom chen. 5. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 658) geändert worden ist, hat der Gemeinderat am 21.06.2018 folgende Verord- Oppach, den 22.06.2018 nung beschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die Verkaufsstellen im Gebiet der Gemeinde Oppach. Sylvia Hölzel § 2 Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage Bürgermeisterin 1. 02.12.2018, Weihnachtsmarkt im gesamten Gemeindegebiet 2. 23.12.2018, Beschränkung gilt nur für die: Weihnachtskarpfen Direktvermarktung Aquakultur- betrieb 3. 30.12.2018, Direktvermarktung Aquakultur- Silvesterkarpfen betrieb An diesen Tagen dürfen die Verkaufsstellen von 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. § 3 Inkraftreten und Außerkraftreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Be- kanntgabe in Kraft und am 31.12.2018 außer Kraft.
Seite 16 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oppach-Beiersdorf 2. Juli 2018 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Bekanntmachung Beiträge zur Unfallversicherung 1,94 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG 17,39 Beiträge zur Alterssicherung der Gemeinde Oppach für das Jahr 2017 durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zur Kranken- und 17,94 Kindertageseinrichtungen Pflegeversicherung = Kosten Kindertagespflege insgesamt 522,19 1.1 Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) 2.2 Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern Krippe Kinder- Hort relevant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt je 9h garten 9 h 6h Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) in € in € in € Kinder- erforderliche tages- 818,72 397,32 214,55 Personalkosten pflege 9 h erforderliche in € 135,15 65,59 35,42 Sachkosten Landeszuschuss 177,78 erforderliche Personal- und 953,87 462,91 249,97 Elternbeitrag (ungekürzt) 185,00 Sachkosten Gemeinde (inkl. Ergänzungspauschale 159,41 Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils antei- Bund*) lige Betriebskosten. * Ergänzungspauschale nach Artikel 6 des Gesetzes (z. B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforder- zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft vom lichen Betriebskosten für 9 h). 16. Dezember 2015 im Umfang von 5,99 € monatlich je 9-h-Kind und 3,99 € je 6-h-Kind. 1.2 Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Oppach, 05.06.2018 Krippe Kinder- Hort 9h garten 9 h 6h Sylvia Hölzel, Bürgermeisterin in € in € in € Landeszuschuss 177,78 177,78 118,52 Informationen der Elternbeitrag (ungekürzt) 185,00 98,00 60,00 Freiwilligen Feuerwehr Gemeinde (inkl. Oppach Ergänzungs- 591,09 187,13 71,45 pauschale Rückblick auf unser Depotfest Bund*) An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Oppachern und Gästen bedanken, die unser Depotfest am 26. Mai Für die erforderlichen Sachkosten werden Aufwendungen besuchten und damit maßgeblich zum Gelingen dieser für Abschreibungen, Zinsen, Mieten sowie Personal- Veranstaltung beitrugen. Ob drin bei Kaffee und Kuchen, kostenumlagen nicht ermittelt. draußen am Bratwurst- oder Bierstand, Hüpfburg und Spielmeile, für jede Altersgruppe wurde etwas geboten. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG Auch die Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto wurden von Klein bis Groß gern in Anspruch genommen. 2.1 Laufende Geldleistungen für die Kindertagespflege Großes Engagement zeigte wieder unsere Jugendfeuer- je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) wehr bei der Darbietung einer Schauübung, als ein Ent- stehungsbrand, kommentiert vom Wehrleiter Daniel Hem- Kinder- pel, erfolgreich bekämpft wurde. tages- pflege 9 h Dank des sehr schönen Wetters bis tief in die Abendstun- in € den war unser Depotfest alles in allem wieder ein großer Erfolg. Dafür gebührt auch allen Initiatoren, Mitstreitern Erstattung angemessener Kosten für sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unser den Sachaufwand und Betrag zur 484,92 Dank. Anerkennung der Förderleistung Ihre Freiwillige Feuerwehr Oppach
Sie können auch lesen