Kuba DETAILPROGRAMM 9.-24. NOVEMBER 2020 - NZZ Reisen

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Kuba DETAILPROGRAMM 9.-24. NOVEMBER 2020 - NZZ Reisen
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DETAILPROGRAMM

Kuba
9.–24. NOVEMBER 2020
Kuba DETAILPROGRAMM 9.-24. NOVEMBER 2020 - NZZ Reisen
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9.–24. NOVEMBER 2020

KUBA
Die Karibikinsel zwischen gestern und morgen
Mit Richard Bauer
¡Que viva la música! Der Rhythmus – die weltberühmte Lebensfreude Kubas, war und ist ansteckend. Die Hoffnung zur
weiteren Öffnung des Landes und der damit verbundenen Unsicherheiten spielt seit Jahrzehnten eine Rolle. Wie beein-
flusst eine lang ersehnte Freiheit – stark abhängig vom jeweils amtierenden US-Präsidenten – das bewährte Leben? Erle-
ben Sie Kuba, zusammen mit Ihrem Fachreferent und ehemaligem NZZ-Lateinamerikakorrespondent Richard Bauer, aus
der Perspektive der Einheimischen. Eine begegnungsreiche Reise mit genug Zeit, das Land in seiner Tiefe zu erfahren.

Von den Klängen eines Kammerorchesters, über die Bewe-
gungen der Havana Queens und der Kunst von Beatriz
Santacana bis zur Begegnung mit einem Mitglied des legen-
dären Buena Vista Social Clubs. Aber nicht nur Musik und
Kunst beherrschen den kubanischen Alltag – auch der le-
bendige Mythos Che Guevara ist omnipräsent in Havannas
Strassen sowie auf dem Land. Sie erkunden die landschaftli-
che Schönheit Kubas und kommen in Kontakt mit zukünfti-
gen Boxchampions, tanzenden Kindern und Tabakbauern.
Der Kuba-Kenner Richard Bauer lädt ein auf einen Streifzug
durch den westlichen Teil der Insel. Wo Sie die Mischung
aus Oldtimer-Romantik vergangener Zeiten, dunklerer Ge-
schichtsepochen, azurblauen Karibikwellen und einem ge-
spannt nach vorn blickenden Volk erleben.
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NZZ-REISEN EXKLUSIV
Ein neuer Rhythmus auf Kuba

• Lebendiges Kuba: Aussergewöhnliche Begegnungen
bringen Ihnen die Landeskultur näher – Sie sprechen
mit zukünftigen Boxchampions, internationalen und
lokalen Musikgrössen und Fruchtshakezauberern

• Legenden der Weltgeschichte: Spanische Kolonialisie-
rung, schwarzafrikanischer Sklavenhandel, missglückte
US-Aussenpolitik, Karibik-Kommunismus und die Chronik
einer neuen Annäherung – Kubas Geschichte bewegt

• Kubanische Klassiker: …dürfen natürlich nicht fehlen.
Sie drehen aus duftenden Tabakblättern selbst Ihre
eigene Zigarre, verweilen zwischen den bunten Häuser-
zeilen in Trinidad und besuchen die weltberühmte
Schweinebucht

                                                           9.–24. NOVEMBER 2020
IHRE BEGLEITUNG
RICHARD BAUER

                  Richard Bauer bringt 40 Jahre Latein-
                  amerikaerfahrung mit sich. Er studier-
                  te Germanistik, Geschichte und Polito-
                                                           Reiseplanung
                  logie an Universitäten in der Schweiz,
                  Deutschland und den USA. Ab 1990         Tag 1: Zürich – Havanna
                  verfolgte er als Korrespondent der       Gegen Mittag fliegen Sie mit Edelweiss Air direkt nach
                  NZZ die politischen, wirtschaftlichen    Havanna, wo Sie am Abend ankommen. Den ersten Reisetag
                  und sozialen Veränderungen zunächst      lassen Sie mit einem typischen Mojito auf der Dachterrasse
                  in den Andenländern, später in Zent-
                  ralamerika, Mexiko und der Karibik.
                                                           Ihres zentral gelegenen Erstklassehotels mit Blick auf das
                  Heute pendelt er als Journalist und      pulsierende Havanna ausklingen.
                  Berater zwischen Lateinamerika und
                  Europa. Der Kuba-Begeisterte reist
                  seit Jahren regelmässig auf die Insel,
                  zu professionellen Zwecken wie privat.

LEISTUNGEN
• Direktflüge mit Edelweiss Air in der Economy-Klasse
(inkl. Taxen)

• Transfers, Eintritte, Touristenkarte, Trinkgelder

• Hotelunterkünfte, 2/3 aller Mahlzeiten

• Fachvorträge und Begleitung durch Richard Bauer,
lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung

• Ausführliche Reisedokumentation

• Vorbereitungstreffen 6 Wochen vor Abreise in Zürich

TERMIN                                                     Tag 2: Havanna
9.–24.11.2020                                              Begrüssung durch Richard Bauer, der Sie auf Ihren Aufenthalt
                                                           des karibischen Inselstaates vorbereitet. Der heutige Tag ist
PREIS                                                      ganz der Hauptstadt Kubas gewidmet – mit ihren Gassen, im-
Fr. 8‘250.- p.P., EZ-Zuschlag: Fr. 830.-                   posanten Bauten, Museen und faszinierenden musikalischen
                                                           Klängen. Zu Fuss machen Sie sich auf, das historische Stadt-
TEILNEHMER/INNEN                                           zentrum zu erkunden – einzigartig in Lateinamerika und UNE-
Min. 15, max. 25 Personen                                  SCO-Weltkulturerbe. Mittags erwartet Sie ein typischer Pala-
                                                           dar. Während Sie die traditionelle kubanisch-kreolische Küche
DIREKT INFORMIEREN                                         erkunden, erklärt Ihnen Richard Bauer das Prinzip dieser priva-
                                                           ten Restaurants, wo Angehörige einer Familie die Besucher in
+41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch                  ihrem eigenen Heim bewirten. Danach geht die Stadterkundung
                                                           auf eine besondere Art weiter – spätestens jetzt auf einer Old-
                                                           timer-Rundfahrt erhascht Sie das absolute Kubafeeling. Vorbei
                                                           am Monument José Marti geht es bis zur Festung Castillo del
                                                           Morro, dem grössten Verteidigungskomplex, den die Spanier in
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der neuen Welt errichtet haben. Anschliessend schicken wir Sie       Tag 6/7: Las Terrazas – Schweinebucht –
auf Tuchfühlung mit dem Mythos Che. Dies nicht bloss mit             Cienfuegos
einem Museumsbesuch – Sie werden sein eigenes ehemaliges             Sie machen sich auf den Weg zum bekanntesten Naturschutz-
Haus besichtigen. Optional können Sie abends das bekannte            gebiet Kubas – die Peninsula de Zapata. Die karibischen Far-
Restaurant San Cristobal, welches bereits Obama für die Ver-         ben täuschen über die fatalen Folgen der inszenierten Invasion
wöhnung seiner Geschmackssinne aufgesucht hat, besuchen.             hinweg. In Playa Larga beziehen Sie für eine Nacht Ihr Zim-
                                                                     mer bei kubanischen Familien. Die Zimmer sind einfach und
                                                                     verfügen über eine eigene Dusche/WC – ein authentisch ku-
Tag 3: Havanna                                                       banisches Erlebnis. Den neuen Tag beginnen Sie bei den mit
Am Morgen Besuch des kommunalen Projekts „Cayo Hueso“,               Wasser gefüllten Höhlen der Cueva de los Peces, die in üppi-
bei dem Sie die Charakteristiken des kulturellen Stadtteils, die     ger Natur zum Schnorcheln einladen. In der berühmten
afro-cubanische Religion und deren Auswirkungen auf die              Schweinebucht machen Sie Halt und durchleben im örtlichen
kubanische Gesellschaft kennenlernen. Nebst dem Besuch               Museum die Niederlage der hoffnungsvollen Exil-Kubaner,
eines Schulzentrums, erklärt Ihnen ein Arzt im Altersheim das        den internationalen Vertrauensverlust in den erst frisch ge-
kubanische Gesundheitssystem. Danach besuchen Sie die Finca          wählten Präsidenten Kennedy sowie die Stärkung des pro-
Vigia und widmen sich der Frage, wie wohl Ernest Hemingway           kommunistischen Castros. Nach dem Mittagessen besuchen
die aktuelle politische Lage in seinem geliebten Kuba litera-        Sie die Castillo de Jagua. Die Festung wurde im Jahre 1740
risch verarbeitet hätte. Hier frönte der berühmte amerikanische      zum Schutze der Jagua-Bucht und Cienfuegos vor Piraten
Schriftsteller und Nobelpreisträger dem Angeln und schrieb           gebaut und war lange Zeit neben den Festungen von Havanna
seinen Roman „Der alte Mann und das Meer“. Er wohnte dem             und Santiago de Cuba eine der wichtigsten des Landes.
grossen Umbruch in Kubas Politik von Diktatur zu Revolution
bei. Letztere wird Richard Bauer rekapitulieren und lebendig
erläutern. Beim Mittagessen kommen Ihre Ohren exklusiv in            Tag 8/9: Cienfuegos – Trinidad
den Genuss eines kubanischen Kammerorchesters. Abends                Der Besuch des Theaters Tomás Terry darf während eines
widmen Sie sich dann dem sportlichen Teil Havannas: In der           Aufenthalts in Cienfuegos nicht fehlen. Das 1887 erbaute
berühmten staatlichen Boxschule Rafael Trejo wurden taktische        Haus befindet sich auch heute noch in einem ausgezeichneten
Eleganz und kraftvolle Schnelligkeit so manch eines zukünfti-        Zustand und beeindruckt vor allem mit seiner Deckenfresko
gen Weltmeisters geformt.                                            und dem vorrangigen Bühnensaal. Am Nachmittag erwartet
                                                                     Sie dann ein Spektakel im Kulturhaus Benjamín Duarte, wo
                                                                     Ihnen Kinder die kubanischen Tänze auf künstlerische Art
                                                                     und Weise näher bringen. Am nächsten Tag verzaubert Sie
                                                                     die Schönheit des grössten botanischen Gartens Kubas, den
                                                                     seit über 100 Jahren mehr als 2‘000 Pflanzenarten zieren.
                                                                     Danach widmen Sie sich der Sklavenvergangenheit Kubas im
                                                                     Valle de los Ingenios, zu Deutsch Tal der Zuckermühlen. Die
                                                                     UNESCO Zertifizierung zeugt von der geschichtlichen Aus-
                                                                     sagekraft dieser Region, wo geschlossene Mühlen, adrette
                                                                     Kolonialherrenhäuser und verfallene Sklavenunterkünfte an
                                                                     vergangene Zeiten erinnern. Wer sich einen Überblick über
                                                                     die üppig grüne Landschaft verschaffen will, kann den Izna-
                                                                     ga-Turm besteigen – eine Infrastruktur zur damaligen Über-
                                                                     wachung und Kontrolle der Arbeiter. In Trinidad liefert das
                                                                     Museum Histórico Municipal interessante Hintergrundinfor-
                                                                     mationen zum Sklavenhandel. Sie beziehen Ihre Unterkunft
                                                                     für die nächsten drei Nächte. Sie haben hier die Möglichkeit,
Tag 4/5: Havanna – Las Terrazas                                      zwischen einem landestypischen Gasthaus oder dem 5-Sterne-
Der heutige Tag startet ästhetisch: von der Keramik fasziniert,      Hotel der Kette Iberostar (gegen Aufpreis) zu wählen (vorbe-
führt Sie die Künstlerin Beatriz Santacana exklusiv durch Ihr        hältlich Verfügbarkeit).
Studio und gibt Eindrücke in ihre Arbeit. Dann verlassen Sie die
Hauptstadt und steuern Ihr Tagesziel – das UNESCO-
Biosphärenreservat Las Terrazas – an. Bei einem Spaziergang
durch die Gemeinde öffnet sich Ihnen ein Einblick in das dörfli-
che Leben. Sie erreichen das ehemalige Haus des besten kubani-
schen Country- und Folksängers Polo Montañez, der bei einem
tragischen Autounfall zu Beginn seiner Karriere ums Leben kam.
Am nächsten Tag begeben Sie sich auf die Tabakroute Richtung
Westzipfel der Insel. Die Fahrt dorthin eröffnet Ihnen fabelhafte
Ausblicke des Viñales-Tals. Man ahnt das Thema: Im goldenen
Tabakdreieck Vuelta Abajo besuchen Sie die Plantage eines der
bekannten Vegueros, der kubanischen Tabakbauern und sehen
anschliessend, wie die kubanischen Zigarren in einer Fabrik
entstehen. Ein klassisches Mittagessen mit handgerollter Zigarre
darf bei diesem Besuch nicht fehlen. Nach dem Mittagessen
öffnet Ihnen ein Künstler seine Türen und zeigt Ihnen, wie er sein
Grundstück die letzten Jahre mit Holzschnitzereien verschönerte.
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Tag 10: Trinidad – Topes de Collantes – Trinidad                schaftlichem Austausch. Sie tauchen ein in das Kulturherz
Heute geht es in die Höhe. Oberhalb Trinidads liegt mit der     des Landes und erfahren, was gerade in Kubas Kunstszene
Sierra del Escambray der zweithöchste Gebirgszug Kubas.         angesagt ist.
Sie begeben sich in den Höhenkurort und Nationalpark
Topes de Collantes auf 800m. Die Fahrt dahin führt über
kurvige Strassen durch den Regenwald, der Ihnen ab und zu       Tag 13/14: Havanna
atemberaubende Blicke aufs karibische Meer gewährt. Das         Eine Begegnung der besonderen Art erwartet Sie heute:
Abenteuer geht aber weiter: Mit robusten Vehikeln russi-        einst hat man sich musikalisch vom Buena Vista Social Club
schen Ursprungs dringen Sie tiefer in den Park hinein, um       auf der Leinwand verzaubern lassen. Nun kommen Sie in
dort während einer zweistündigen Wanderung entlang des          den Genuss, live den kubanischen Rhythmen des Perkussio-
Río Melodioso der Flora, Fauna sowie des Reizes natürli-        nisten Amadito Valdes – seines Zeichens einziger noch
cher Schwimmbecken zu frönen. Zurück in Trinidad tauchen        lebender Musiker der legendären Truppe – zu lauschen. Der
Sie beim Besuch einer Werkstatt ein in die reiche Töpferkul-    restliche Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Am nächsten
tur von Trinidad, welche bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht.    Tag dürfen Sie einen Blick hinter die Kulissen des Tanz-
                                                                ensembles Havana Queens werfen. Nach dem Mittagessen
                                                                erfahren Sie bei einem anschliessenden Gespräch in der
Tag 11: Trinidad – Cayo Iguana – Trinidad                       Schweizer Botschaft mehr über die diplomatischen Bezie-
Kuba ist nicht nur Politik, Revolution und tropischer Sozia-    hungen zwischen Kuba und der Schweiz. Am Abend erleben
lismus. Kuba ist auch Karibik pur. Mit einem Katamaran          Sie das Ensemble Havana Queens und dinieren zu den
fahren Sie in die Bucht von Trinidad, Ihr Ziel ist die ver-     Rhythmen von Salsa, Rumba, Flamenco und Klassik.
träumte Leguan-Insel Cayo Iguana. Die Furcht einflössend
aussehenden Echsen (sie sind Vegetarier) sind die Zaungäste     Tag 15/16: Havanna – Zürich
bei Ihrem Lunch, der liebevoll von der Bootsmannschaft          Ihre Reise neigt sich dem Ende zu. Entspannen Sie im le-
zubereitet wird. Auf einer idyllischen Holzveranda oder         gendären „Club Habana“, dessen Diplomatenkundschaft,
direkt am Strand lassen Sie den Blick über das azurblaue        Infrastruktur und Traumstrand eine internationale Atmo-
Wasser bis zum Horizont schweifen. Näher kann man dem           sphäre bieten. Abends Direktflug mit Edelweiss Air in die
Paradies auf Erden kaum kommen. Wer mag, benützt die            Schweiz. Ankunft in Zürich gegen Mittag des nächsten
mitgeführten Schnorchel und erkundet die fisch- und koral-      Tages.
lenreiche Unterwasserwelt vor der Insel mit ihrer stummen
Farbenpracht. Sonne, Sand und Meer und dazu ein gekühlter
Drink nur einen Handgriff entfernt. Passend dazu auch der
Ausflug abends in ein Musikhaus inmitten Trinidads: Hüfte
schwingen lassen, einen Mojito geniessen, den herrlichen
Klängen lauschen – Kubafeeling pur!

Tag 12: Trinidad – Hershey – Havanna
Heute widmen Sie sich der Schokoladenseite der Insel:
Mit einem kubanischen Zug mit viel Lokalkolorit unterneh-
men Sie eine nostalgische Fahrt durch Zuckerrohrlandschaf-
ten und erfahren mehr zur bewegten Entwicklung dieses
Landwirtschaftszweiges. Sie bleiben aber nicht bei der The-
orie, sondern legen selbst Hand an und versuchen sich in der
Verarbeitung des süssen Gewächses. Die Bahnfahrt ent-
puppt sich mit integriertem Salsa-Kurs zum Rundumerleb-
nis. Danach erreichen Sie wieder die vertraute Hauptstadt, in
der Sie die Reise für die letzten Tage ausklingen lassen. Der
Abend steht im Zeichen der Kultur. Die Fabríca de Arte
Cubano wurde 2014 von jungen Künstlern in einer alten
Ölmühle ins Leben gerufen und gilt heute als Hotspot für die
Schöpfung zeitgenössischer Kunst mit sozialem und gesell-
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                                                                 Einreise
                                                                 Schweizer Bürger brauchen für die Einreise nach Kuba
                                                                 einen mindestens sechs Monate über das Reisedatum hinaus
                                                                 gültigen Pass sowie eine Touristenkarte. Die Karte wird
                                                                 cotravel für Sie besorgen. Die Gebühr ist im Arrangement-
                                                                 preis bereits inbegriffen. Jeder Kubareisende ist verpflichtet,
                                                                 bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversiche-
                                                                 rungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzu-
                                                                 weisen.

                                                                 Impfungen
                                                                 Für die Einreise nach Kuba sind keine Impfungen vorge-
Allgemeines                                                      schrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind,
                                                                 sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropen-
                                                                 institut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie
Der Stil der NZZ Reisen                                          unter: www.safetravel.ch.
Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem
Reisebüro gebucht werden. Das Produkt entstand in Zu-
sammenarbeit mit dem ehemaligen NZZ Lateinamerikakor-            Transport
respondent Richard Bauer – sowie dem für diese Art von           Die Langstreckenflüge sind mit Edelweiss Air gebucht. Die
Reisen spezialisierten Veranstalter. Unterwegs als Referent      Flugdauer von Zürich nach Havanna beträgt 11h20. Auf
und Moderator stellt er einen unvergleichlichen Mehrwert         dem Weg zurück nach Zürich fliegen Sie 9h55. Flugände-
dar. Unverkennbares Merkmal sind besondere Begegnungen           rungen bleiben vorbehalten.
vor Ort, die einmalige Einblicke in das Leben und das Funk-
tionieren der Gesellschaft gewähren. Die Reisen sollen au-       Nebst dem Flugzeug, werden Sie mit einem komfortablen,
thentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn        klimatisierten Reisebus der besten landesüblichen Qualität
schärfen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt        unterwegs sein. Obwohl die Strassen in gutem Zustand sind,
sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten         kann die Fahrt durch ländliche Gebiete zum Teil auch mal
die Welt auf eine andere Art entdeckt.                           holprig sein.

Fachreferent und Begegnungen vor Ort                             Unterkunft/Mahlzeiten
Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der            Übernachten werden Sie in Havanna in einem guten Erst-
Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeit-      klassehotel, die restliche Reise über in guten Mittelklasseho-
geber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass       tels. Der Hotelstandard in den ländlichen Gegenden Kubas
Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt        ist allerdings nicht mit jenem in der Schweiz vergleichbar.
für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fach-     In Playa Larga steht eine Übernachtung bei privaten Fami-
referent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet,   lien auf dem Programm. Die Zimmer sind einfach, verfügen
dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.       aber ebenso über eine eigene Dusche/WC wie alle anderen
                                                                 Unterkünfte auf der Reise auch. Gegen einen Aufpreis von
                                                                 CHF 480.- pro Person im Doppelzimmer oder CHF 540.- im
Anforderungsprofil                                               Einzelzimmer kann in Trinidad für drei Nächte vom 3-
Diese Kuba-Erlebnisreise hebt sich von einer normalen            Sterne-Gasthaus auf das koloniale Erstklasshotel Iberostar
Rundreise ab. Das Angebot richtet sich an ein offenes, tole-     umgebucht werden. Die Menüs sind in Kuba eher etwas
rantes Publikum. Kuba ist exotisch und chaotisch. Organisa-      eintönig. Deswegen wurde darauf geachtet, die Verpflegung
torisch bleibt Manches, trotz guter und langer Vorbereitung,     möglichst kreativ zu gestalten – traditionelle Paladares-
ungewiss. Das kann zu Programmanpassungen vor Ort füh-           Restaurants sowie westliche Küche in den touristischen
ren. Insbesondere die Begegnungen mit interessanten Men-         Etablissements. Im Reisepreis sind zwei Drittel aller Mahl-
schen basieren auf deren Verlässlichkeit. Es kann daher          zeiten inklusive.
vorkommen, dass ein Termin kurzfristig durch einen ande-
ren zu ersetzen ist. Kuba gilt (ausserhalb der Gebiete von
Varadero) als Drittweltland, dessen man sich bei der Bu-         Versicherung
chung bewusst sein sollte.                                       Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat-
                                                                 sam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung
                                                                 „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance: CHF 124.- pro
Klima                                                            Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder
Auf Kuba scheint die Sonne fast das ganze Jahr durch. Un-        CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemein-
terstützt wird das schöne Wetter zusätzlich von warmen           schaft lebend (CHF 50‘000.- Annullierungskosten gedeckt).
Meeresströmungen. Wie überall in den Subtropen können            Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und
auch auf Kuba unerwartet kurze und heftige Schauer auftre-       schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf
ten – und es kann auch mal über 30°C warm werden.                Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien
                                                                 vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall
                                                                 aus dem Ausland). Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde-
                                                                 formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen
                                                                 sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig.
Kuba DETAILPROGRAMM 9.-24. NOVEMBER 2020 - NZZ Reisen
7

Kosten einer Annullation/Änderung
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem
Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt
muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.–
pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent-
scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels
eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur
Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro
Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange-
mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge-
führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen)
gelten auch für Änderungen durch den Kunden.
Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise        30%
44-20 Tage vor Abreise                                50%
19-0 Tage vor Abreise                                 100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so
entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht.    Vorbereitungstreffen
Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun-       Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise
gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi-           zu einem fakultativen Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses
viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker-    Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offe-
stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet          ne Fragen stellen zu können.
werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal-
tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.
                                                                Einzelreisende
                                                                In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei-
Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation                             sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen
cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit        in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt
für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir        CHF 830.-.
offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas-
sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der
DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei-
                                                                Teilnehmer
severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En-
                                                                Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die
gagement ausgezeichnet ist.
                                                                Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Kurz vor Ab-
Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von
                                                                reise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden.
mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat.
                                                                Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies
Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines
                                                                bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen
wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen
Verhältnissen in unseren Zielgebieten.
                                                                Kosten/Leistungen
                                                                Die 16-tägige Reise kostet CHF 8‘250.-.
Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten
                                                                Inbegriffen: internationale Flüge mit Edelweiss Air in der
wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge-
                                                                Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 526.-, Stand
schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den
                                                                November 2019), Touristenkarte, alle Transfers, Hotelunter-
CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen
                                                                künfte auf der Basis Doppelzimmer, 2/3 aller Mahlzeiten,
oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzpro-
                                                                andere Transportmittel (Zug, Oldtimer, Katamaran), alle
jekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusam-
                                                                Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträ-
menarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren
                                                                ger, Fachvorträge und Begleitung durch Richard Bauer an 6
wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss
                                                                Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende
auszugleichen:
                                                                Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Von Zürich nach Havanna und retour – Economy – Flugdis-
                                                                Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi-
tanz: ca. 16‘500 km
                                                                cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag
Kompensationskosten: CHF 77.- (Stand November 2019,
                                                                CHF 830.-.
kann bis zur Abreise geringfügig variieren)
                                                                Programmänderungen vorbehalten.
                                                                Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Ergänzungen Datenschutz                                         Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG.
In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am
Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter
Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich
                                                                IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN
bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name
und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der
Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner
weitergeleitet werden können.
Kuba DETAILPROGRAMM 9.-24. NOVEMBER 2020 - NZZ Reisen
ANMELDUNG

NZZ REISEN KUBA
MIT RICHARD BAUER
9.–24. NOVEMBER 2020
Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel – KUBA – Gerbergasse 26 – 4001 Basel

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und
Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die
Kuba Reise an. Die 16-tägige Reise kostet CHF 8‘250.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Edelweiss Air in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 526.-, Stand
November 2019), Touristenkarte, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, 2/3 aller Mahlzei-
ten, andere Transportmittel (Zug, Oldtimer, Katamaran), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leis-
tungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Richard Bauer an 6 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch
sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag
CHF 830.-.
Zahlung: 30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise.
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass                Rufname                  Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis                          Strasse                  PLZ / Ort

Tel. privat                                    Tel. tagsüber            E-Mail

   Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 830.-.
   Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

   Ich buche für 3 Nächte in Trinidad das Erstklasshotel Iberostar. Zuschlag im Doppelzimmer pro Person
   CHF 480.-.
   Ich buche für 3 Nächte in Trinidad das Erstklasshotel Iberostar. Zuschlag im Einzelzimmer CHF 540.-.

   Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab:
      Für Einzelpersonen CHF 124.-
      Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.-
   Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung.

   Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse.
   Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 77.- pro Person).

   Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

   Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?
   NZZ Inserat        cotravel Web        Bekannte             Newsletter/Brief        Sonstige:

Datum                                          Unterschrift
Kuba DETAILPROGRAMM 9.-24. NOVEMBER 2020 - NZZ Reisen
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken
Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und
MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den
vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati-
onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch
Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung
(Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das
Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.
Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli-
che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande.
DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien
unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech-
nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek-
ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre-
den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz-
räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft
und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1. Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung,
Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent-
lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer),
mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu-
schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig
zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie
allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags-
schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung
mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu-
rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver-
traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor-
derungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage
vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur
Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der
Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei-
gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach
vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen.
Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol-
genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei-
tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
Kuba DETAILPROGRAMM 9.-24. NOVEMBER 2020 - NZZ Reisen
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin-
tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen
bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes
gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese
Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge-
bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be-
zahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge-
bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche
oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet
gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal
aber Fr. 200.– pro Auftrag an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises,
ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan-
ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es
dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder-
wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die
planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An-
spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich
erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er-
satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des
Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für
DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An-
forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie-
rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum
bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor-
nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf-
trag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich
bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge-
nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung
des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH
6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech-
tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise
dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen.
6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei-
lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund
unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-
sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen-
sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2).

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und
Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich
schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei-
sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und
Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker-
stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies
gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten.
Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen-
falls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von
Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von
DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine
geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti-
gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des
Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich
anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be-
schränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank-
tionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-
tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be-
hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül-
lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen
Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des
Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol-
genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen
zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio-
nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an-
dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da-
ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be-
schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet
werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin-
gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung
eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor,
dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In-
formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden.
Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er
die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe-
arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten
bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.2. Weitergabe der Daten an Dritte
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder
Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz-
rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung
eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus
Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu
diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese
Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres-
se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum,
alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-
Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der
Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde
DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

12. Diverses
12.1. Massgebende Sprache
Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi-
on massgebend.
12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best-
immungen nicht.
12.3. Ombudsmann
Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
(www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
12.4. Reisegarantie
DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
12.5. Versicherungen
DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs-
kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist
nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.
12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB
elektronisch.
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten
gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt.

DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel
DER Touristik Suisse AG
Gerbergasse 26
CH-4001 Basel

T +41 (0) 61 308 33 55
F +41 (0) 61 308 33 10
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