Kuba DETAILPROGRAMM 9.-24. NOVEMBER 2020 - NZZ Reisen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
2 9.–24. NOVEMBER 2020 KUBA Die Karibikinsel zwischen gestern und morgen Mit Richard Bauer ¡Que viva la música! Der Rhythmus – die weltberühmte Lebensfreude Kubas, war und ist ansteckend. Die Hoffnung zur weiteren Öffnung des Landes und der damit verbundenen Unsicherheiten spielt seit Jahrzehnten eine Rolle. Wie beein- flusst eine lang ersehnte Freiheit – stark abhängig vom jeweils amtierenden US-Präsidenten – das bewährte Leben? Erle- ben Sie Kuba, zusammen mit Ihrem Fachreferent und ehemaligem NZZ-Lateinamerikakorrespondent Richard Bauer, aus der Perspektive der Einheimischen. Eine begegnungsreiche Reise mit genug Zeit, das Land in seiner Tiefe zu erfahren. Von den Klängen eines Kammerorchesters, über die Bewe- gungen der Havana Queens und der Kunst von Beatriz Santacana bis zur Begegnung mit einem Mitglied des legen- dären Buena Vista Social Clubs. Aber nicht nur Musik und Kunst beherrschen den kubanischen Alltag – auch der le- bendige Mythos Che Guevara ist omnipräsent in Havannas Strassen sowie auf dem Land. Sie erkunden die landschaftli- che Schönheit Kubas und kommen in Kontakt mit zukünfti- gen Boxchampions, tanzenden Kindern und Tabakbauern. Der Kuba-Kenner Richard Bauer lädt ein auf einen Streifzug durch den westlichen Teil der Insel. Wo Sie die Mischung aus Oldtimer-Romantik vergangener Zeiten, dunklerer Ge- schichtsepochen, azurblauen Karibikwellen und einem ge- spannt nach vorn blickenden Volk erleben.
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV Ein neuer Rhythmus auf Kuba • Lebendiges Kuba: Aussergewöhnliche Begegnungen bringen Ihnen die Landeskultur näher – Sie sprechen mit zukünftigen Boxchampions, internationalen und lokalen Musikgrössen und Fruchtshakezauberern • Legenden der Weltgeschichte: Spanische Kolonialisie- rung, schwarzafrikanischer Sklavenhandel, missglückte US-Aussenpolitik, Karibik-Kommunismus und die Chronik einer neuen Annäherung – Kubas Geschichte bewegt • Kubanische Klassiker: …dürfen natürlich nicht fehlen. Sie drehen aus duftenden Tabakblättern selbst Ihre eigene Zigarre, verweilen zwischen den bunten Häuser- zeilen in Trinidad und besuchen die weltberühmte Schweinebucht 9.–24. NOVEMBER 2020 IHRE BEGLEITUNG RICHARD BAUER Richard Bauer bringt 40 Jahre Latein- amerikaerfahrung mit sich. Er studier- te Germanistik, Geschichte und Polito- Reiseplanung logie an Universitäten in der Schweiz, Deutschland und den USA. Ab 1990 Tag 1: Zürich – Havanna verfolgte er als Korrespondent der Gegen Mittag fliegen Sie mit Edelweiss Air direkt nach NZZ die politischen, wirtschaftlichen Havanna, wo Sie am Abend ankommen. Den ersten Reisetag und sozialen Veränderungen zunächst lassen Sie mit einem typischen Mojito auf der Dachterrasse in den Andenländern, später in Zent- ralamerika, Mexiko und der Karibik. Ihres zentral gelegenen Erstklassehotels mit Blick auf das Heute pendelt er als Journalist und pulsierende Havanna ausklingen. Berater zwischen Lateinamerika und Europa. Der Kuba-Begeisterte reist seit Jahren regelmässig auf die Insel, zu professionellen Zwecken wie privat. LEISTUNGEN • Direktflüge mit Edelweiss Air in der Economy-Klasse (inkl. Taxen) • Transfers, Eintritte, Touristenkarte, Trinkgelder • Hotelunterkünfte, 2/3 aller Mahlzeiten • Fachvorträge und Begleitung durch Richard Bauer, lokale Deutsch sprechende sowie cotravel-Reiseleitung • Ausführliche Reisedokumentation • Vorbereitungstreffen 6 Wochen vor Abreise in Zürich TERMIN Tag 2: Havanna 9.–24.11.2020 Begrüssung durch Richard Bauer, der Sie auf Ihren Aufenthalt des karibischen Inselstaates vorbereitet. Der heutige Tag ist PREIS ganz der Hauptstadt Kubas gewidmet – mit ihren Gassen, im- Fr. 8‘250.- p.P., EZ-Zuschlag: Fr. 830.- posanten Bauten, Museen und faszinierenden musikalischen Klängen. Zu Fuss machen Sie sich auf, das historische Stadt- TEILNEHMER/INNEN zentrum zu erkunden – einzigartig in Lateinamerika und UNE- Min. 15, max. 25 Personen SCO-Weltkulturerbe. Mittags erwartet Sie ein typischer Pala- dar. Während Sie die traditionelle kubanisch-kreolische Küche DIREKT INFORMIEREN erkunden, erklärt Ihnen Richard Bauer das Prinzip dieser priva- ten Restaurants, wo Angehörige einer Familie die Besucher in +41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch ihrem eigenen Heim bewirten. Danach geht die Stadterkundung auf eine besondere Art weiter – spätestens jetzt auf einer Old- timer-Rundfahrt erhascht Sie das absolute Kubafeeling. Vorbei am Monument José Marti geht es bis zur Festung Castillo del Morro, dem grössten Verteidigungskomplex, den die Spanier in
4 der neuen Welt errichtet haben. Anschliessend schicken wir Sie Tag 6/7: Las Terrazas – Schweinebucht – auf Tuchfühlung mit dem Mythos Che. Dies nicht bloss mit Cienfuegos einem Museumsbesuch – Sie werden sein eigenes ehemaliges Sie machen sich auf den Weg zum bekanntesten Naturschutz- Haus besichtigen. Optional können Sie abends das bekannte gebiet Kubas – die Peninsula de Zapata. Die karibischen Far- Restaurant San Cristobal, welches bereits Obama für die Ver- ben täuschen über die fatalen Folgen der inszenierten Invasion wöhnung seiner Geschmackssinne aufgesucht hat, besuchen. hinweg. In Playa Larga beziehen Sie für eine Nacht Ihr Zim- mer bei kubanischen Familien. Die Zimmer sind einfach und verfügen über eine eigene Dusche/WC – ein authentisch ku- Tag 3: Havanna banisches Erlebnis. Den neuen Tag beginnen Sie bei den mit Am Morgen Besuch des kommunalen Projekts „Cayo Hueso“, Wasser gefüllten Höhlen der Cueva de los Peces, die in üppi- bei dem Sie die Charakteristiken des kulturellen Stadtteils, die ger Natur zum Schnorcheln einladen. In der berühmten afro-cubanische Religion und deren Auswirkungen auf die Schweinebucht machen Sie Halt und durchleben im örtlichen kubanische Gesellschaft kennenlernen. Nebst dem Besuch Museum die Niederlage der hoffnungsvollen Exil-Kubaner, eines Schulzentrums, erklärt Ihnen ein Arzt im Altersheim das den internationalen Vertrauensverlust in den erst frisch ge- kubanische Gesundheitssystem. Danach besuchen Sie die Finca wählten Präsidenten Kennedy sowie die Stärkung des pro- Vigia und widmen sich der Frage, wie wohl Ernest Hemingway kommunistischen Castros. Nach dem Mittagessen besuchen die aktuelle politische Lage in seinem geliebten Kuba litera- Sie die Castillo de Jagua. Die Festung wurde im Jahre 1740 risch verarbeitet hätte. Hier frönte der berühmte amerikanische zum Schutze der Jagua-Bucht und Cienfuegos vor Piraten Schriftsteller und Nobelpreisträger dem Angeln und schrieb gebaut und war lange Zeit neben den Festungen von Havanna seinen Roman „Der alte Mann und das Meer“. Er wohnte dem und Santiago de Cuba eine der wichtigsten des Landes. grossen Umbruch in Kubas Politik von Diktatur zu Revolution bei. Letztere wird Richard Bauer rekapitulieren und lebendig erläutern. Beim Mittagessen kommen Ihre Ohren exklusiv in Tag 8/9: Cienfuegos – Trinidad den Genuss eines kubanischen Kammerorchesters. Abends Der Besuch des Theaters Tomás Terry darf während eines widmen Sie sich dann dem sportlichen Teil Havannas: In der Aufenthalts in Cienfuegos nicht fehlen. Das 1887 erbaute berühmten staatlichen Boxschule Rafael Trejo wurden taktische Haus befindet sich auch heute noch in einem ausgezeichneten Eleganz und kraftvolle Schnelligkeit so manch eines zukünfti- Zustand und beeindruckt vor allem mit seiner Deckenfresko gen Weltmeisters geformt. und dem vorrangigen Bühnensaal. Am Nachmittag erwartet Sie dann ein Spektakel im Kulturhaus Benjamín Duarte, wo Ihnen Kinder die kubanischen Tänze auf künstlerische Art und Weise näher bringen. Am nächsten Tag verzaubert Sie die Schönheit des grössten botanischen Gartens Kubas, den seit über 100 Jahren mehr als 2‘000 Pflanzenarten zieren. Danach widmen Sie sich der Sklavenvergangenheit Kubas im Valle de los Ingenios, zu Deutsch Tal der Zuckermühlen. Die UNESCO Zertifizierung zeugt von der geschichtlichen Aus- sagekraft dieser Region, wo geschlossene Mühlen, adrette Kolonialherrenhäuser und verfallene Sklavenunterkünfte an vergangene Zeiten erinnern. Wer sich einen Überblick über die üppig grüne Landschaft verschaffen will, kann den Izna- ga-Turm besteigen – eine Infrastruktur zur damaligen Über- wachung und Kontrolle der Arbeiter. In Trinidad liefert das Museum Histórico Municipal interessante Hintergrundinfor- mationen zum Sklavenhandel. Sie beziehen Ihre Unterkunft für die nächsten drei Nächte. Sie haben hier die Möglichkeit, Tag 4/5: Havanna – Las Terrazas zwischen einem landestypischen Gasthaus oder dem 5-Sterne- Der heutige Tag startet ästhetisch: von der Keramik fasziniert, Hotel der Kette Iberostar (gegen Aufpreis) zu wählen (vorbe- führt Sie die Künstlerin Beatriz Santacana exklusiv durch Ihr hältlich Verfügbarkeit). Studio und gibt Eindrücke in ihre Arbeit. Dann verlassen Sie die Hauptstadt und steuern Ihr Tagesziel – das UNESCO- Biosphärenreservat Las Terrazas – an. Bei einem Spaziergang durch die Gemeinde öffnet sich Ihnen ein Einblick in das dörfli- che Leben. Sie erreichen das ehemalige Haus des besten kubani- schen Country- und Folksängers Polo Montañez, der bei einem tragischen Autounfall zu Beginn seiner Karriere ums Leben kam. Am nächsten Tag begeben Sie sich auf die Tabakroute Richtung Westzipfel der Insel. Die Fahrt dorthin eröffnet Ihnen fabelhafte Ausblicke des Viñales-Tals. Man ahnt das Thema: Im goldenen Tabakdreieck Vuelta Abajo besuchen Sie die Plantage eines der bekannten Vegueros, der kubanischen Tabakbauern und sehen anschliessend, wie die kubanischen Zigarren in einer Fabrik entstehen. Ein klassisches Mittagessen mit handgerollter Zigarre darf bei diesem Besuch nicht fehlen. Nach dem Mittagessen öffnet Ihnen ein Künstler seine Türen und zeigt Ihnen, wie er sein Grundstück die letzten Jahre mit Holzschnitzereien verschönerte.
5 Tag 10: Trinidad – Topes de Collantes – Trinidad schaftlichem Austausch. Sie tauchen ein in das Kulturherz Heute geht es in die Höhe. Oberhalb Trinidads liegt mit der des Landes und erfahren, was gerade in Kubas Kunstszene Sierra del Escambray der zweithöchste Gebirgszug Kubas. angesagt ist. Sie begeben sich in den Höhenkurort und Nationalpark Topes de Collantes auf 800m. Die Fahrt dahin führt über kurvige Strassen durch den Regenwald, der Ihnen ab und zu Tag 13/14: Havanna atemberaubende Blicke aufs karibische Meer gewährt. Das Eine Begegnung der besonderen Art erwartet Sie heute: Abenteuer geht aber weiter: Mit robusten Vehikeln russi- einst hat man sich musikalisch vom Buena Vista Social Club schen Ursprungs dringen Sie tiefer in den Park hinein, um auf der Leinwand verzaubern lassen. Nun kommen Sie in dort während einer zweistündigen Wanderung entlang des den Genuss, live den kubanischen Rhythmen des Perkussio- Río Melodioso der Flora, Fauna sowie des Reizes natürli- nisten Amadito Valdes – seines Zeichens einziger noch cher Schwimmbecken zu frönen. Zurück in Trinidad tauchen lebender Musiker der legendären Truppe – zu lauschen. Der Sie beim Besuch einer Werkstatt ein in die reiche Töpferkul- restliche Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Am nächsten tur von Trinidad, welche bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht. Tag dürfen Sie einen Blick hinter die Kulissen des Tanz- ensembles Havana Queens werfen. Nach dem Mittagessen erfahren Sie bei einem anschliessenden Gespräch in der Tag 11: Trinidad – Cayo Iguana – Trinidad Schweizer Botschaft mehr über die diplomatischen Bezie- Kuba ist nicht nur Politik, Revolution und tropischer Sozia- hungen zwischen Kuba und der Schweiz. Am Abend erleben lismus. Kuba ist auch Karibik pur. Mit einem Katamaran Sie das Ensemble Havana Queens und dinieren zu den fahren Sie in die Bucht von Trinidad, Ihr Ziel ist die ver- Rhythmen von Salsa, Rumba, Flamenco und Klassik. träumte Leguan-Insel Cayo Iguana. Die Furcht einflössend aussehenden Echsen (sie sind Vegetarier) sind die Zaungäste Tag 15/16: Havanna – Zürich bei Ihrem Lunch, der liebevoll von der Bootsmannschaft Ihre Reise neigt sich dem Ende zu. Entspannen Sie im le- zubereitet wird. Auf einer idyllischen Holzveranda oder gendären „Club Habana“, dessen Diplomatenkundschaft, direkt am Strand lassen Sie den Blick über das azurblaue Infrastruktur und Traumstrand eine internationale Atmo- Wasser bis zum Horizont schweifen. Näher kann man dem sphäre bieten. Abends Direktflug mit Edelweiss Air in die Paradies auf Erden kaum kommen. Wer mag, benützt die Schweiz. Ankunft in Zürich gegen Mittag des nächsten mitgeführten Schnorchel und erkundet die fisch- und koral- Tages. lenreiche Unterwasserwelt vor der Insel mit ihrer stummen Farbenpracht. Sonne, Sand und Meer und dazu ein gekühlter Drink nur einen Handgriff entfernt. Passend dazu auch der Ausflug abends in ein Musikhaus inmitten Trinidads: Hüfte schwingen lassen, einen Mojito geniessen, den herrlichen Klängen lauschen – Kubafeeling pur! Tag 12: Trinidad – Hershey – Havanna Heute widmen Sie sich der Schokoladenseite der Insel: Mit einem kubanischen Zug mit viel Lokalkolorit unterneh- men Sie eine nostalgische Fahrt durch Zuckerrohrlandschaf- ten und erfahren mehr zur bewegten Entwicklung dieses Landwirtschaftszweiges. Sie bleiben aber nicht bei der The- orie, sondern legen selbst Hand an und versuchen sich in der Verarbeitung des süssen Gewächses. Die Bahnfahrt ent- puppt sich mit integriertem Salsa-Kurs zum Rundumerleb- nis. Danach erreichen Sie wieder die vertraute Hauptstadt, in der Sie die Reise für die letzten Tage ausklingen lassen. Der Abend steht im Zeichen der Kultur. Die Fabríca de Arte Cubano wurde 2014 von jungen Künstlern in einer alten Ölmühle ins Leben gerufen und gilt heute als Hotspot für die Schöpfung zeitgenössischer Kunst mit sozialem und gesell-
6 Einreise Schweizer Bürger brauchen für die Einreise nach Kuba einen mindestens sechs Monate über das Reisedatum hinaus gültigen Pass sowie eine Touristenkarte. Die Karte wird cotravel für Sie besorgen. Die Gebühr ist im Arrangement- preis bereits inbegriffen. Jeder Kubareisende ist verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversiche- rungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzu- weisen. Impfungen Für die Einreise nach Kuba sind keine Impfungen vorge- Allgemeines schrieben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropen- institut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie Der Stil der NZZ Reisen unter: www.safetravel.ch. Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem Reisebüro gebucht werden. Das Produkt entstand in Zu- sammenarbeit mit dem ehemaligen NZZ Lateinamerikakor- Transport respondent Richard Bauer – sowie dem für diese Art von Die Langstreckenflüge sind mit Edelweiss Air gebucht. Die Reisen spezialisierten Veranstalter. Unterwegs als Referent Flugdauer von Zürich nach Havanna beträgt 11h20. Auf und Moderator stellt er einen unvergleichlichen Mehrwert dem Weg zurück nach Zürich fliegen Sie 9h55. Flugände- dar. Unverkennbares Merkmal sind besondere Begegnungen rungen bleiben vorbehalten. vor Ort, die einmalige Einblicke in das Leben und das Funk- tionieren der Gesellschaft gewähren. Die Reisen sollen au- Nebst dem Flugzeug, werden Sie mit einem komfortablen, thentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, den Sinn klimatisierten Reisebus der besten landesüblichen Qualität schärfen für das Unschöne. Wer offen ist für Neues, fühlt unterwegs sein. Obwohl die Strassen in gutem Zustand sind, sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fachexperten kann die Fahrt durch ländliche Gebiete zum Teil auch mal die Welt auf eine andere Art entdeckt. holprig sein. Fachreferent und Begegnungen vor Ort Unterkunft/Mahlzeiten Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der Übernachten werden Sie in Havanna in einem guten Erst- Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeit- klassehotel, die restliche Reise über in guten Mittelklasseho- geber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass tels. Der Hotelstandard in den ländlichen Gegenden Kubas Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt ist allerdings nicht mit jenem in der Schweiz vergleichbar. für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fach- In Playa Larga steht eine Übernachtung bei privaten Fami- referent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, lien auf dem Programm. Die Zimmer sind einfach, verfügen dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird. aber ebenso über eine eigene Dusche/WC wie alle anderen Unterkünfte auf der Reise auch. Gegen einen Aufpreis von CHF 480.- pro Person im Doppelzimmer oder CHF 540.- im Anforderungsprofil Einzelzimmer kann in Trinidad für drei Nächte vom 3- Diese Kuba-Erlebnisreise hebt sich von einer normalen Sterne-Gasthaus auf das koloniale Erstklasshotel Iberostar Rundreise ab. Das Angebot richtet sich an ein offenes, tole- umgebucht werden. Die Menüs sind in Kuba eher etwas rantes Publikum. Kuba ist exotisch und chaotisch. Organisa- eintönig. Deswegen wurde darauf geachtet, die Verpflegung torisch bleibt Manches, trotz guter und langer Vorbereitung, möglichst kreativ zu gestalten – traditionelle Paladares- ungewiss. Das kann zu Programmanpassungen vor Ort füh- Restaurants sowie westliche Küche in den touristischen ren. Insbesondere die Begegnungen mit interessanten Men- Etablissements. Im Reisepreis sind zwei Drittel aller Mahl- schen basieren auf deren Verlässlichkeit. Es kann daher zeiten inklusive. vorkommen, dass ein Termin kurzfristig durch einen ande- ren zu ersetzen ist. Kuba gilt (ausserhalb der Gebiete von Varadero) als Drittweltland, dessen man sich bei der Bu- Versicherung chung bewusst sein sollte. Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat- sam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance: CHF 124.- pro Klima Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder Auf Kuba scheint die Sonne fast das ganze Jahr durch. Un- CHF 199.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemein- terstützt wird das schöne Wetter zusätzlich von warmen schaft lebend (CHF 50‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Meeresströmungen. Wie überall in den Subtropen können Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und auch auf Kuba unerwartet kurze und heftige Schauer auftre- schützt Sie während den nächsten 12 Monaten nicht nur auf ten – und es kann auch mal über 30°C warm werden. Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde- formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig.
7 Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent- scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange- mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge- führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Vorbereitungstreffen Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun- Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi- zu einem fakultativen Infotreffen in Zürich. Das Ziel dieses viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker- Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen und offe- stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet ne Fragen stellen zu können. werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal- tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir CHF 830.-. offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas- sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei- Teilnehmer severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En- Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die gagement ausgezeichnet ist. Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Kurz vor Ab- Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von reise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Zielgebieten. Kosten/Leistungen Die 16-tägige Reise kostet CHF 8‘250.-. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten Inbegriffen: internationale Flüge mit Edelweiss Air in der wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 526.-, Stand schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den November 2019), Touristenkarte, alle Transfers, Hotelunter- CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen künfte auf der Basis Doppelzimmer, 2/3 aller Mahlzeiten, oder nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzpro- andere Transportmittel (Zug, Oldtimer, Katamaran), alle jekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zusam- Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträ- menarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren ger, Fachvorträge und Begleitung durch Richard Bauer an 6 wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende auszugleichen: Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Von Zürich nach Havanna und retour – Economy – Flugdis- Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi- tanz: ca. 16‘500 km cherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag Kompensationskosten: CHF 77.- (Stand November 2019, CHF 830.-. kann bis zur Abreise geringfügig variieren) Programmänderungen vorbehalten. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Ergänzungen Datenschutz Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weitergeleitet werden können.
ANMELDUNG NZZ REISEN KUBA MIT RICHARD BAUER 9.–24. NOVEMBER 2020 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – KUBA – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Kuba Reise an. Die 16-tägige Reise kostet CHF 8‘250.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Edelweiss Air in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 526.-, Stand November 2019), Touristenkarte, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, 2/3 aller Mahlzei- ten, andere Transportmittel (Zug, Oldtimer, Katamaran), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leis- tungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Richard Bauer an 6 Reisetagen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, cotravel Reiseleitung. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 830.-. Zahlung: 30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 830.-. Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich buche für 3 Nächte in Trinidad das Erstklasshotel Iberostar. Zuschlag im Doppelzimmer pro Person CHF 480.-. Ich buche für 3 Nächte in Trinidad das Erstklasshotel Iberostar. Zuschlag im Einzelzimmer CHF 540.-. Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 124.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.- Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse. Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 77.- pro Person). Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati- onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech- nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek- ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre- den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu- schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An- spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er- satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech- tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge- sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
Sie können auch lesen