Dialog mit der Politik - Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

Die Seite wird erstellt Juliane Winter
 
WEITER LESEN
Dialog mit der Politik - Tätigkeitsbericht ProBauen 2020
Dialog mit der Politik
Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

Mag. Heimo Gradischnig, Andreas Kovar

14. Oktober 2020

Kovar & Partners GmbH, Dorotheergassse 7, 1010 Wien, Österreich
T: +43 1 522 9220, F: +43 1 522 9220-22, office@publicaffairs.cc, www.publicaffairs.cc
Dialog mit der Politik - Tätigkeitsbericht ProBauen 2020
Kovar & Partners                                                                                    Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

Inhalt

  Arbeitsprogramm 2020 ................................................................................................................ 3
  Studien .......................................................................................................................................... 3
  Nationalratswahl und Regierungsprogramm ............................................................................... 5
  Die neuen Ansprechpartner ......................................................................................................... 6
  Ergebnisse und Wirkung – Regierung ........................................................................................... 7
        1. Wohnen ........................................................................................................................... 7
        2. Gebäude .......................................................................................................................... 9
  Ergebnisse und Wirkung – Parlament ......................................................................................... 11
  Ergebnisse und Wirkung – Länder .............................................................................................. 12
  Weitere Schritte .......................................................................................................................... 13

                                                                                                                                                    2
Dialog mit der Politik - Tätigkeitsbericht ProBauen 2020
Kovar & Partners                                               Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

Arbeitsprogramm

  Das Arbeitsprogramm für das Jahr 2020 wurde im Zuge eines Workshops im Quartal IV des
  Jahres 2019 erstellt. Aufgrund der Nationalratswahl am 29. September 2019 standen die
  Koalitionsverhandlungen sowie die voraussichtlichen künftigen Zuständigkeiten in den neu
  zusammengesetzten Nationalrats-Klubs im Mittelpunkt.

  Folgende Schwerpunkte wurden definiert:
   • Interessenvertretung im Rahmen der Regierungsverhandlungen und Begleitung der bau-
      und wohnrelevanten Themen aus der Koalitionsvereinbarung für die 27. Legislaturperiode
   • Thema Sanierungsrate: Aufbau von Unterstützung für das Ziel einer wesentlichen
      Erhöhung der Sanierungsrate um 2%
       o Andocken bei den bereits beschlossenen Themen aus der Klima- und Energiestrategie
           der Bundesregierung
       o Nutzen der ab Jänner 2020 vorliegenden Studie zur Sanierungsrate
   • Thema Mietrecht: ProBauen setzt sich für eine Novelle des Mietrechts sowie für
      steuerliche Anreize ein, um Privatkapital für den Wohnungsbau zu mobilisieren
   • Thema Baulandmobilisierung: ProBauen fordert eine Novelle des Baurechtsgesetzes sowie
      eine neue Raumordnung
   • Thema Statistische Datengrundlage zur Wohnbautätigkeit: Eine Novelle zum Gebäude-
      und Wohnungsregistergesetz soll bessere Daten über die Bau-Situation in Österreich
      liefern und damit auch sachliche Grundlagen für die Planung von künftigem Wohnbedarf.

Studien

  Um die Positionen von ProBauen im Zuge der Interessenvertretung sachlich zu untermauern,
  wurden Positionspapiere ausgearbeitet und abgestimmt, sowie Studien in Auftrag gegeben:

  1. „Steigerung der Sanierungsrate“ lautet der Titel des ProBauen-Papiers mit konkreten,
     detailliert ausgearbeiteten Vorschlägen zum Ziel der Bundesregierung, für den Zeitraum
     2020 bis 2030 die Sanierungsrate im Wohnbau von derzeit 1% auf durchschnittlich 2%
     anzuheben.

  2. Ein kurzes Positionspapier „Steuerliche Maßnahmen zur Dekarbonisierung im
     Wohnungssektor“ fasst Vorschläge für Anreize zur energetischen Aufrüstung von
     Wohnbauten zusammen.

  3. Unter dem Titel „Wohnbau erleichtern, kostengünstiger bauen“ legte die Initiative
     ProBauen schließlich Vorschläge für eine künftige Wohnbaupolitik vor, mit dem Ziel,
     Wohnen durch schnelleres, kostengünstiges und weniger bürokratisches Bauen leistbar zu
     machen.

                                                                                              3
Dialog mit der Politik - Tätigkeitsbericht ProBauen 2020
Kovar & Partners                                            Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

4. „Steuerliche Maßnahmen zur Dekarbonisierung im
   Wohnungssektor“ basiert auf einer Studie des Instituts
   für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW), die sich
   ausführlich mit den Möglichkeiten befasst, Klimaschutz
   im Wohnbau umzusetzen, indem privates Kapital
   mobilisiert wird sowie Anreize für
   Wohnungseigentümer und Mieter geschaffen werden,
   um in Klimaschutz zu investieren. Mitauftraggeber zu
   dieser Studie war der Forschungsverband der
   Baustoffindustrie. Diese ausführliche Studie wurde
   ebenfalls den Entscheidungsträgern in der Politik
   zugänglich gemacht.

5. „Definition und Messung der thermisch-energetischen
   Sanierungsrate in Österreich“ basiert auf einer Studie
   des Umweltbundesamts und der IIBW. Mitauftraggeber
   für diese Studie war wiederum der Forschungsverband
   der Baustoffindustrie.
   Diese Studie liefert eine Grundlage für eine
   österreichweit einheitliche Definition der
   Sanierungsrate. Mit den Erkenntnissen daraus wurden
   wiederum die Entscheidungsträger auf Bundes- und
   Länderebene befasst.

                                                                                         4
Kovar & Partners                                              Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

Nationalratswahl und Regierungsprogramm

  Schon vor der Wahl hatte es Kontakte zu den Bautensprechern (bzw. Wohnbausprechern) der
  antretenden Parteien gegeben.
  Nach der Wahl wurden die (zum Teil neu in diese Funktion eingerückten) Personen neuerlich
  kontaktiert, zudem erhielten die Wohnbaureferenten der Länder sowie die Klubsekretäre und
  Kabinettsreferenten die entsprechenden Papiere. Persönliche Gespräche mit dem genannten
  Personenkreis ergänzten die Bemühungen.

  Der Vorschlag, der dabei unterbreitet wurde:
  Durch ein Bündel an vorwiegend steuerlichen Maßnahmen könnten 2 Millionen Tonnen CO2 in
  10 Jahren eingespart und 2,6 Milliarden Euro an Bruttoproduktionswert pro Jahr generiert
  werden. Die anfängliche Budgetbelastung von 630 Millionen Euro wird langfristig durch
  zusätzliche Einnahmen 790 Millionen Euro überkompensiert.

  Die vorgeschlagenen Maßnahmen:
  • Sanierungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sollen je nach Anhebung der
     Gesamtenergieeffizienz steuerlich absetzbar sein, bzw. bei der Arbeitnehmerveranlagung
     geltend gemacht werden können.
  • Für die Sanierung privater Mietwohnhäuser soll (bei Verbesserung der
     Gesamtenergieeffizienz um mindestens 40%) eine Sonderabschreibung innerhalb von 5
     Jahren oder eine Investitionsprämie von 15% der Investitionskosten eingeführt werden.
  • Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll eine Mindesthöhe für die Bildung von Rücklagen
     vorgeschrieben werden. Zudem sollen Sanierungsmaßnahmen im parifizierten Eigentum
     über einfache Mehrheitsbeschlüsse möglich sein.
  • Im Mietrecht (MRG) soll vorgesehen werden, dass Wohnungen in Gründerzeithäusern nach
     hochwertiger Sanierung bei Neuvermietung aus dem Vollanwendungsbereich des
     Mietrechts herausfallen. Analog soll das auch für denkmalgeschützte Gebäude gelten.
  • „Erhaltung“ (Wohnrecht), bzw. „Instandhaltung“ (Steuerrecht): Eine Klärung, wonach
     Maßnahmen der Dekarbonisierung immer als „Erhaltung“ („Instandhaltung“) gelten und
     nicht als „Verbesserung“ („Instandsetzung“) macht solche Maßnahmen steuerlich
     attraktiver.
  • Im Mietrecht sollen die Duldungspflichten angepasst werden.
  • Im Mietrecht soll eine Voll- oder Teilausnahme für die Sanierung von Gebäuden unter
     Denkmalschutz vorgesehen werden.

  Konkrete Umsetzung der Strategie zur Interessenvertretung:

  1. Die Papiere „Vorschläge zur Steigerung der Sanierungsrate“ sowie „Wohnbau erleichtern,
     kostengünstiger bauen“ gingen
     • per Brief an die Wohnbaureferenten in den Ländern
     • per Mail an die Bautensprecher der Parteien im Nationalrat

                                                                                              5
Kovar & Partners                                                Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

     • per Mail an Klubsekretäre, Kabinettsmitarbeiter und Fachreferenten in den
       Parteizentralen.

  2. Ergänzend wurden auf Basis dieser Papiere persönliche Gespräche geführt, und zwar mit
     Vertretern des ÖVP-Wirtschaftsbundes, mit wichtigen Bautensprechern und ausgewählten
     Ländervertretern.

  3. Die Studie des IIBW („Steuerliche Maßnahmen zur Dekarbonisierung im Wohnungssektor“)
     sowie eine eigens hergestellte Kurzfassung („One-Pager“) wurden direkt in die
     Regierungsverhandlungen eingebracht. Am 26. und 27. November 2019 erhielten die für
     das Thema zuständigen Verhandlungsteams diese Unterlagen. Weiters gingen die Papiere
     an Personen, die bei den Regierungsverhandlungen mit der Themenauswahl und
     Themenvorbereitung beschäftigt waren.

Die neuen Ansprechpartner

  Die Ressortverteilung der neuen Bundesregierung, die am 7. Jänner 2020 angelobt wurde,
  brachte eine starke Ausdifferenzierung der Zuständigkeiten für die Anliegen von ProBauen. In
  Summe sind nicht weniger als vier Ministerien relevant.
  1. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
     Technologie (BMK)
     Bundesministerin Lore Gewessler
     Staatssekretär Magnus Brunner
     Themen: Sanierungsrate, Klimaschutz, Dekarbonisierung

  2. Bundesministerium für Justiz (BMJ)
     Bundesministerin Alma Zadić
     Themen: Mietrecht, Baurecht

  3. Bundesministerium für Finanzen (BMF)
     Bundesminister Gernot Blümel
     Themen: Steuerliche Anreize für Sanierung, Finanzausgleich

  4. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
     Bundesministerin Margarete Schramböck
     Themen: Wohnungs- und Gebäuderegister Gesetz, WEG, WGG

  5. Parlamentarische Ebene
     • Bautensprecher, bzw. Wohnbausprecher
     • Justizsprecher
     • Umwelt- und Klimaschutz-Sprecher

                                                                                                 6
Kovar & Partners                                                  Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

Ergebnisse und Wirkung – Regierung

  Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass die häufige Kontaktaufnahme mit zuständigen
  Politikern sowie mit deren Fachreferenten die Anliegen von ProBauen auf die Agenda der
  Politik gesetzt hat. Die Ziele und Interessen werden wahrgenommen und sind mit den
  jeweiligen Themen fest verknüpft.
  Persönliche Antworten von kontaktierten Personen zeigen überdies, dass der sachliche und
  zugleich inhaltlich fundierte Stil der vorbereiteten Unterlagen gut angekommen ist.

Ergebnisse der Interessenvertretung im Zuge der Regierungsverhandlungen
  Im Regierungsprogramm werden (neben anderen) vier grundlegende Ziele formuliert, bei
  denen die Anliegen von ProBauen andocken können:
    • Bekämpfung des Klimawandels und die Einhaltung der Klimaziele von Paris
    • Nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort
    • Nachhaltige Finanzen, notwendige Investitionen und ein ausgeglichener Haushalt
    • Mehr Transparenz im öffentlichen Bereich
  Diese Ziele konnten aber bisher nur mit Verzögerung in konkrete Politik gegossen werden, da
  der Ausbruch der Corona-Pandemie alle nicht unmittelbar damit zusammenhängenden
  Vorhaben vorübergehend verdrängt hat.

  Eine Reihe von ProBauen-Anliegen findet sich in den einzelnen Kapiteln des
  Regierungsübereinkommens wieder.

  1. Thema Wohnen
  Seite 40ff

       1. Investitionsanreize für Sanierungen und Neubau (insbesondere auch durch Abschluss eines
       neuen Finanzausgleichs ab 2022)
         • Vorrang von Nachverdichtung und Überbauung vor Versiegelung grüner Wiesen, Förderung
             von flächenoptimierten Bauweisen bei Neubauten.
         • Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung:
             dafür aber Bauweise unter höchsten ökologischen Aspekten.

       2. Eigentumsbildung fördern
         • Baukosten senken: Schaffung bundesweit einheitlicher Regelungen zu technischen
             Vorschriften sowie generelle Rücknahme von ineffizienten Standards und Normen in
             Zusammenarbeit mit den Ländern.
         • Baukostensenkung durch Beschleunigung der Bauverfahren im Zusammenwirken mit den
             Ländern.
         • Mietkauf als sozial orientierter Start ins Eigentum.

                                                                                                    7
Kovar & Partners                                                      Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

         •   Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von
             Mietwohnungen mit Kaufoption.
         •   Mietkauf ist ein wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung. Die Transparenz der
             Kalkulation gegenüber der Wohnungsnutzerin bzw. dem Wohnungsnutzer soll erhöht
             werden.
         •   Schaffung eines Ansparmodells für den Miet-Kauf.

    3. Baulandmobilisierung
      • Das Instrument des Baurechts soll attraktiver gestaltet werden.

    4. Wohnungseigentum: Modern, sinnvoll und klar verständlich
      • Novellierung und Modernisierung des WEG: Durchsetzbarkeit von notwendigen
         Erhaltungsmaßnahmen erhöhen (u.a. Überprüfung der verfahrensrechtlichen Vorschriften),
         Analyse der Zustellvorschriften und Zustimmungsvoraussetzungen, Erleichterung der
         Beschlussfassung, Schaffung von neuen Mehrheitsverhältnissen (z.B. Elektro-Tankstellen
         und Photovoltaik-Anlage) unter Wahrung berechtigter Minderheitsrechte.
      • Maßnahmen zur Dekarbonisierung sind nicht mehr unter „Verbesserung“, sondern unter
         „Erhaltung“ zu subsumieren.
      • Energieeffizienzmaßnahmen können unter gewissen Voraussetzungen (wie die Deckung
         durch die Rücklagen) auch von qualifizierten Mehrheiten beschlossen werden.

    5. Schaffung von leistbarem Wohnraum
      • Ziel der Wohnraumpolitik ist es, Wohnraum leistbarer zu machen, die Bildung von Eigentum
          zu erleichtern und Mieten günstiger zu gestalten.
      • Unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Expertinnen und Experten, Ländern und
          Gemeinden, der Zivilgesellschaft, Kammern und Interessenvertretungen wird im Rahmen
          parlamentarischer Instrumente (z.B. Wohnraum-Enquete, Dialogforen) das Wohnrecht
          (MRG, WGG, WEG, ABGB, WBF) reformiert, damit mehr sozialer Ausgleich, ökologische
          Effizienz sowie mehr Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit geschaffen werden. Ziel ist es,
          bis Ende der Legislaturperiode koordinierte Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen,
          die alle wesentlichen Regelungsbereiche behandeln.
      • Bei der Novellierung des Mietrechts sollen folgende Ziele Berücksichtigung finden:
          • Transparentes, nachvollziehbares Mietrecht für Mieterinnen und Mieter sowie
              Eigentümerinnen und Eigentümer
          • Hohe Rechtssicherheit und Rechtsdurchsetzbarkeit für Mieterinnen und Mieter sowie
              Eigentümerinnen und Eigentümer.
          • Transparente Preisbildung, die zu einem leistbaren Mietpreis für die Mieterinnen und
              Mieter führt und die Wirtschaftlichkeit von Investitionen wie Neubau, Nachverdichtung,
              Instandhaltung und Sanierung sicherstellt.
          • Das Mietrecht soll attraktiver werden, um Ökologisierung zu forcieren.
          • Im Finanzausgleich sollen die Wohnbauförderungsmittel die Erzielung leistbarer Mieten
              unterstützen.

    6. Wohnrecht
      • Zielsetzung, „Right to Plug“ zu implementieren.

                                                                                                         8
Kovar & Partners                                                     Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

    7. Wohnbauförderung
      • Stärkung der Sanierung in der Wohnbauförderung.
      • Die Bundesländer werden aufgefordert, zur effizienten Baulandbewirtschaftung Sanierung
         und Nachverdichtung vor Neubau verstärkt zu fördern.

    8. Leerstand & Mindernutzung
        • Die Bundesregierung möchte das Angebot an Wohnungen vergrößern und wird zu diesem
           Zweck gemeinsam mit den Ländern den Leerstand mobilisieren.
        • Prüfung von Maßnahmen, damit Wohnungen, die für den ganzjährigen Wohnbedarf
           errichtet worden sind, den hier lebenden Menschen zur Verfügung stehen
        • Struktureller Leerstand wird durch eine intensivere Nutzung der Wohnbauförderung in der
           Sanierung wirksam bekämpft.
        • Verbot von Zweitwohnsitzen im Gemeindebau und im geförderten Mietverhältnis

    9. Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip
        • Wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, sollen die Kosten der Maklerin bzw. des
           Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der
           den Auftrag gegeben hat.

2. Thema Gebäude
   Seiten 108, 109

    Green Jobs – Sanierungsoffensive
      • Ausbildungs- und Sanierungsoffensive bringen zusätzliche Beschäftigung in den nächsten
        zehn Jahren, auch im ländlichen Raum

    Überarbeitung der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern
    über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an
    Treibhausgasen“

    Erhöhung der Sanierungsrate in Richtung des Zielwerts von 3%

    Steigerung der Sanierungsqualität und damit rasche Verbrauchsreduktion und Kostenersparnis
    für die Haushalte, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
      • Erstellung eines Sanierungskonzepts bei jeder geplanten größeren Renovierungsmaßnahme
          (nach Vorbild Energieausweis) mit dem Ziel, sinnvolle Sanierungsabfolgen zu gewährleisten
          und für maximale Verbrauchsreduktion zu möglichst geringen Kosten zu sorgen
      • Umsetzung der Leitlinien für bauökologisch vorteilhafte Sanierungen gemäß
          Energieeffizienzgesetz (§ 16 Abs. 13)
      • Weiterführung des Förderschwerpunkts für ökologisch vorteilhafte Sanierungen

                                                                                                      9
Kovar & Partners                                                Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

       Weiterentwicklung der Standards in den Bauvorschriften in Zusammenarbeit mit den
       Bundesländern mit folgenden Zielen:
         • Vorbereitung bzw. Planung der nächsten Anpassung der OIB-Richtlinie 6
         • Nullemissionsgebäude Schritt für Schritt zum Standard machen
         • Ausrichtung der Baustandards in den Bauordnungen in Neubau und Sanierung gemäß
            kostenoptimalem Niveau der Niedrigstenergiestandards
         • Anschluss- bzw. Lademöglichkeiten für batterieelektrische Fahrzeuge sind bei allen
            Neubauten vorzusehen. In Bestandsgebäuden sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so
            zu gestalten, dass entsprechende Nachrüstungen leicht erfolgen können.

       Forcierung des Holzbaus und ökologischer Baumaterialien

       Klimaanpassung im Gebäudesektor

Treffen mit Vertretern des Finanzministeriums

   Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht
      • Anliegen mündlich im Rahmen einer Veranstaltung erläutert und schriftliche Unterlagen
         übermittelt
      • Feedback: „vielen Dank, da sind sehr interessante Ideen drinnen. Wir schauen uns das
         noch genau an, nach dem Sommer könnten wir auch einen Termin machen.“
   MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., Kabinettschef-Stv., Steuerrecht und -politik
     • Anliegen per Mail am 21. Juni übermittelt
     • Feedback 17.7.2020: „vielen Dank für Ihre Nachricht – wir werden diese Punkte in unsere
         Überlegungen einfließen lassen.“

                                                                                                  10
Kovar & Partners                                                  Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

Ergebnisse und Wirkung – Parlament

  Die NEOS (Abg. Michael Bernhard) stellten eine Parlamentarische Anfrage an das BMK, die auf
  der Studie von UBA und IIBW zur Sanierungsrate beruhte. Damit wurde das Thema auch von
  parlamentarischer Seite an das Ministerium herangetragen und mit entsprechender
  Bedeutung aufgeladen.
  Die Behandlung der Anfrage hat sowohl im Nationalrat als auch im BMK und im BMF
  Aufmerksamkeit erregt. Das Thema wird auf Beamtenebene weiter behandelt.

  Aus der Beantwortung des BMK:
   • „Grundsätzlich sind die in der Studie angewandte Methode und auch das Ergebnis von
      1,4% p.a. Sanierungsrate nachvollziehbar und entsprechen in etwa dem
      Informationsstand des BMK“.
   • Für die Berechnung der Sanierungsrate hat das Konsortium IIBW und UBA auch Daten von
      Verbänden und Interessenvertretungen verwendet. Solche Daten haben keinen offiziellen
      Charakter und es wäre zu prüfen, wie belastbar diese Daten sind.
   • Faktoren für niedrige Sanierungsrate laut BMK:
       o Entwicklung der Energiepreise
       o Angebot an Fördermittel für Sanierungen
       o Rahmenbedingungen im Wohn- und Mietrecht
       o Maßnahmen im Bereich Steuern und Abgaben

  Zitat zur Frage einer einheitlichen Definition des Begriffs „Sanierungsrate“

     Zitat zur Anhebung der Sanierungsrate im privaten Wohnbau:

                                                                                                11
Kovar & Partners                                               Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

Ergebnisse und Wirkung – Länder

  Die Sommermonate wurden für einen vertieften Austausch mit den Ländern auf
  Mitarbeiterebene genutzt:
     • Salzburg (Büro LR Schwaiger, Büro LRin Klambauer; 13.- 14. Juli 2020)
     • Steiermark auf Beamtenebene (Mail/Telefon)
     • Vorarlberg (Büro LR Tittler; Mail/Telefon)
     • Oberösterreich (LH-Stv. Haimbuchner, Brief)

  Ein Meilenstein in der Arbeit mit den Ländern wird das Treffen der Landeswohnbaureferenten
  sein, das am 12. und 13. November 2020 in Bregenz stattfindet.

  Es ist das Ziel von ProBauen, die relevanten Themen auf der Tagesordnung zu verankern. Die
  Tagesordnung wird derzeit auf Beamtenebene abgestimmt. Dazu gibt es laufende Kontakte.
  Die Chancen stehen gut, dass folgende Themen von den zuständigen Vertretern der Länder
  behandelt werden:
      • Berechnung der Sanierungsrate
      • Steuerliche Anreize für thermisch-energetische Sanierungen

                                                                                               12
Kovar & Partners                                                Tätigkeitsbericht ProBauen 2020

Weitere Schritte

Weitere Themen aus dem Arbeitsprogramm, die behandelt werden sollen.
     • Novelle Mietrecht
     • Baulandmobilisierung
     • Raumordnung / Flächenwidmung: Recherche und Faktensammlung zu den geplanten
       Raumordnungsnovellen in NÖ und Burgenland. Dazu wird ein Bericht erstellt.
     • Statistische Datengrundlage zur Wohnbautätigkeit: Gebäude- und
       Wohnungsregistergesetz

Folgende konkrete Maßnahmen sind in Vorbereitung:
     • Bundesebene:
       o Termin mit dem Finanzministerium
       o Termin mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
         Innovation und Technologie (BMK)
       o Brief an das Justizministerium zu den Themen Mietrecht und Baurecht
       o Laufender Informationsaustausch mit den Mitgliedern des Bautenausschusses im
         Nationalrat

     • Landesebene:
       o Land Wien:
          ▪ Erstellen eines Forderungspapiers an die neue Wiener Landesregierung
          ▪ Einbringen der ProBauen Anliegen, sobald sich die Gremien nach der Wahl neu
            konstituiert haben
       o Bestehende individuelle Kontakte zu den Wohnbaureferenten der Bundesländer
          sowie zu deren Beamtenstäben weiterhin servicieren.

Nächstes Quartalsmeeting:
  Mittwoch, 2. Dezember 2020, 15:30 – 17:30 Uhr

  Das Meeting findet bei Kovar & Partners in Wien, Dorotheergasse 7/7 statt. Für alle Mitglieder
  der Steuerungsgruppe wird es wieder die Möglichkeit geben, digital über ZOOM dabei zu sein.

                                                                                              13
Sie können auch lesen