Dialog mit der Politik - Tätigkeitsbericht ProBauen 2020
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Dialog mit der Politik Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 Mag. Heimo Gradischnig, Andreas Kovar 14. Oktober 2020 Kovar & Partners GmbH, Dorotheergassse 7, 1010 Wien, Österreich T: +43 1 522 9220, F: +43 1 522 9220-22, office@publicaffairs.cc, www.publicaffairs.cc
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 Inhalt Arbeitsprogramm 2020 ................................................................................................................ 3 Studien .......................................................................................................................................... 3 Nationalratswahl und Regierungsprogramm ............................................................................... 5 Die neuen Ansprechpartner ......................................................................................................... 6 Ergebnisse und Wirkung – Regierung ........................................................................................... 7 1. Wohnen ........................................................................................................................... 7 2. Gebäude .......................................................................................................................... 9 Ergebnisse und Wirkung – Parlament ......................................................................................... 11 Ergebnisse und Wirkung – Länder .............................................................................................. 12 Weitere Schritte .......................................................................................................................... 13 2
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 Arbeitsprogramm Das Arbeitsprogramm für das Jahr 2020 wurde im Zuge eines Workshops im Quartal IV des Jahres 2019 erstellt. Aufgrund der Nationalratswahl am 29. September 2019 standen die Koalitionsverhandlungen sowie die voraussichtlichen künftigen Zuständigkeiten in den neu zusammengesetzten Nationalrats-Klubs im Mittelpunkt. Folgende Schwerpunkte wurden definiert: • Interessenvertretung im Rahmen der Regierungsverhandlungen und Begleitung der bau- und wohnrelevanten Themen aus der Koalitionsvereinbarung für die 27. Legislaturperiode • Thema Sanierungsrate: Aufbau von Unterstützung für das Ziel einer wesentlichen Erhöhung der Sanierungsrate um 2% o Andocken bei den bereits beschlossenen Themen aus der Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung o Nutzen der ab Jänner 2020 vorliegenden Studie zur Sanierungsrate • Thema Mietrecht: ProBauen setzt sich für eine Novelle des Mietrechts sowie für steuerliche Anreize ein, um Privatkapital für den Wohnungsbau zu mobilisieren • Thema Baulandmobilisierung: ProBauen fordert eine Novelle des Baurechtsgesetzes sowie eine neue Raumordnung • Thema Statistische Datengrundlage zur Wohnbautätigkeit: Eine Novelle zum Gebäude- und Wohnungsregistergesetz soll bessere Daten über die Bau-Situation in Österreich liefern und damit auch sachliche Grundlagen für die Planung von künftigem Wohnbedarf. Studien Um die Positionen von ProBauen im Zuge der Interessenvertretung sachlich zu untermauern, wurden Positionspapiere ausgearbeitet und abgestimmt, sowie Studien in Auftrag gegeben: 1. „Steigerung der Sanierungsrate“ lautet der Titel des ProBauen-Papiers mit konkreten, detailliert ausgearbeiteten Vorschlägen zum Ziel der Bundesregierung, für den Zeitraum 2020 bis 2030 die Sanierungsrate im Wohnbau von derzeit 1% auf durchschnittlich 2% anzuheben. 2. Ein kurzes Positionspapier „Steuerliche Maßnahmen zur Dekarbonisierung im Wohnungssektor“ fasst Vorschläge für Anreize zur energetischen Aufrüstung von Wohnbauten zusammen. 3. Unter dem Titel „Wohnbau erleichtern, kostengünstiger bauen“ legte die Initiative ProBauen schließlich Vorschläge für eine künftige Wohnbaupolitik vor, mit dem Ziel, Wohnen durch schnelleres, kostengünstiges und weniger bürokratisches Bauen leistbar zu machen. 3
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 4. „Steuerliche Maßnahmen zur Dekarbonisierung im Wohnungssektor“ basiert auf einer Studie des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW), die sich ausführlich mit den Möglichkeiten befasst, Klimaschutz im Wohnbau umzusetzen, indem privates Kapital mobilisiert wird sowie Anreize für Wohnungseigentümer und Mieter geschaffen werden, um in Klimaschutz zu investieren. Mitauftraggeber zu dieser Studie war der Forschungsverband der Baustoffindustrie. Diese ausführliche Studie wurde ebenfalls den Entscheidungsträgern in der Politik zugänglich gemacht. 5. „Definition und Messung der thermisch-energetischen Sanierungsrate in Österreich“ basiert auf einer Studie des Umweltbundesamts und der IIBW. Mitauftraggeber für diese Studie war wiederum der Forschungsverband der Baustoffindustrie. Diese Studie liefert eine Grundlage für eine österreichweit einheitliche Definition der Sanierungsrate. Mit den Erkenntnissen daraus wurden wiederum die Entscheidungsträger auf Bundes- und Länderebene befasst. 4
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 Nationalratswahl und Regierungsprogramm Schon vor der Wahl hatte es Kontakte zu den Bautensprechern (bzw. Wohnbausprechern) der antretenden Parteien gegeben. Nach der Wahl wurden die (zum Teil neu in diese Funktion eingerückten) Personen neuerlich kontaktiert, zudem erhielten die Wohnbaureferenten der Länder sowie die Klubsekretäre und Kabinettsreferenten die entsprechenden Papiere. Persönliche Gespräche mit dem genannten Personenkreis ergänzten die Bemühungen. Der Vorschlag, der dabei unterbreitet wurde: Durch ein Bündel an vorwiegend steuerlichen Maßnahmen könnten 2 Millionen Tonnen CO2 in 10 Jahren eingespart und 2,6 Milliarden Euro an Bruttoproduktionswert pro Jahr generiert werden. Die anfängliche Budgetbelastung von 630 Millionen Euro wird langfristig durch zusätzliche Einnahmen 790 Millionen Euro überkompensiert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen: • Sanierungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sollen je nach Anhebung der Gesamtenergieeffizienz steuerlich absetzbar sein, bzw. bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können. • Für die Sanierung privater Mietwohnhäuser soll (bei Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz um mindestens 40%) eine Sonderabschreibung innerhalb von 5 Jahren oder eine Investitionsprämie von 15% der Investitionskosten eingeführt werden. • Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll eine Mindesthöhe für die Bildung von Rücklagen vorgeschrieben werden. Zudem sollen Sanierungsmaßnahmen im parifizierten Eigentum über einfache Mehrheitsbeschlüsse möglich sein. • Im Mietrecht (MRG) soll vorgesehen werden, dass Wohnungen in Gründerzeithäusern nach hochwertiger Sanierung bei Neuvermietung aus dem Vollanwendungsbereich des Mietrechts herausfallen. Analog soll das auch für denkmalgeschützte Gebäude gelten. • „Erhaltung“ (Wohnrecht), bzw. „Instandhaltung“ (Steuerrecht): Eine Klärung, wonach Maßnahmen der Dekarbonisierung immer als „Erhaltung“ („Instandhaltung“) gelten und nicht als „Verbesserung“ („Instandsetzung“) macht solche Maßnahmen steuerlich attraktiver. • Im Mietrecht sollen die Duldungspflichten angepasst werden. • Im Mietrecht soll eine Voll- oder Teilausnahme für die Sanierung von Gebäuden unter Denkmalschutz vorgesehen werden. Konkrete Umsetzung der Strategie zur Interessenvertretung: 1. Die Papiere „Vorschläge zur Steigerung der Sanierungsrate“ sowie „Wohnbau erleichtern, kostengünstiger bauen“ gingen • per Brief an die Wohnbaureferenten in den Ländern • per Mail an die Bautensprecher der Parteien im Nationalrat 5
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 • per Mail an Klubsekretäre, Kabinettsmitarbeiter und Fachreferenten in den Parteizentralen. 2. Ergänzend wurden auf Basis dieser Papiere persönliche Gespräche geführt, und zwar mit Vertretern des ÖVP-Wirtschaftsbundes, mit wichtigen Bautensprechern und ausgewählten Ländervertretern. 3. Die Studie des IIBW („Steuerliche Maßnahmen zur Dekarbonisierung im Wohnungssektor“) sowie eine eigens hergestellte Kurzfassung („One-Pager“) wurden direkt in die Regierungsverhandlungen eingebracht. Am 26. und 27. November 2019 erhielten die für das Thema zuständigen Verhandlungsteams diese Unterlagen. Weiters gingen die Papiere an Personen, die bei den Regierungsverhandlungen mit der Themenauswahl und Themenvorbereitung beschäftigt waren. Die neuen Ansprechpartner Die Ressortverteilung der neuen Bundesregierung, die am 7. Jänner 2020 angelobt wurde, brachte eine starke Ausdifferenzierung der Zuständigkeiten für die Anliegen von ProBauen. In Summe sind nicht weniger als vier Ministerien relevant. 1. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Bundesministerin Lore Gewessler Staatssekretär Magnus Brunner Themen: Sanierungsrate, Klimaschutz, Dekarbonisierung 2. Bundesministerium für Justiz (BMJ) Bundesministerin Alma Zadić Themen: Mietrecht, Baurecht 3. Bundesministerium für Finanzen (BMF) Bundesminister Gernot Blümel Themen: Steuerliche Anreize für Sanierung, Finanzausgleich 4. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Bundesministerin Margarete Schramböck Themen: Wohnungs- und Gebäuderegister Gesetz, WEG, WGG 5. Parlamentarische Ebene • Bautensprecher, bzw. Wohnbausprecher • Justizsprecher • Umwelt- und Klimaschutz-Sprecher 6
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 Ergebnisse und Wirkung – Regierung Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass die häufige Kontaktaufnahme mit zuständigen Politikern sowie mit deren Fachreferenten die Anliegen von ProBauen auf die Agenda der Politik gesetzt hat. Die Ziele und Interessen werden wahrgenommen und sind mit den jeweiligen Themen fest verknüpft. Persönliche Antworten von kontaktierten Personen zeigen überdies, dass der sachliche und zugleich inhaltlich fundierte Stil der vorbereiteten Unterlagen gut angekommen ist. Ergebnisse der Interessenvertretung im Zuge der Regierungsverhandlungen Im Regierungsprogramm werden (neben anderen) vier grundlegende Ziele formuliert, bei denen die Anliegen von ProBauen andocken können: • Bekämpfung des Klimawandels und die Einhaltung der Klimaziele von Paris • Nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort • Nachhaltige Finanzen, notwendige Investitionen und ein ausgeglichener Haushalt • Mehr Transparenz im öffentlichen Bereich Diese Ziele konnten aber bisher nur mit Verzögerung in konkrete Politik gegossen werden, da der Ausbruch der Corona-Pandemie alle nicht unmittelbar damit zusammenhängenden Vorhaben vorübergehend verdrängt hat. Eine Reihe von ProBauen-Anliegen findet sich in den einzelnen Kapiteln des Regierungsübereinkommens wieder. 1. Thema Wohnen Seite 40ff 1. Investitionsanreize für Sanierungen und Neubau (insbesondere auch durch Abschluss eines neuen Finanzausgleichs ab 2022) • Vorrang von Nachverdichtung und Überbauung vor Versiegelung grüner Wiesen, Förderung von flächenoptimierten Bauweisen bei Neubauten. • Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung: dafür aber Bauweise unter höchsten ökologischen Aspekten. 2. Eigentumsbildung fördern • Baukosten senken: Schaffung bundesweit einheitlicher Regelungen zu technischen Vorschriften sowie generelle Rücknahme von ineffizienten Standards und Normen in Zusammenarbeit mit den Ländern. • Baukostensenkung durch Beschleunigung der Bauverfahren im Zusammenwirken mit den Ländern. • Mietkauf als sozial orientierter Start ins Eigentum. 7
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 • Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption. • Mietkauf ist ein wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung. Die Transparenz der Kalkulation gegenüber der Wohnungsnutzerin bzw. dem Wohnungsnutzer soll erhöht werden. • Schaffung eines Ansparmodells für den Miet-Kauf. 3. Baulandmobilisierung • Das Instrument des Baurechts soll attraktiver gestaltet werden. 4. Wohnungseigentum: Modern, sinnvoll und klar verständlich • Novellierung und Modernisierung des WEG: Durchsetzbarkeit von notwendigen Erhaltungsmaßnahmen erhöhen (u.a. Überprüfung der verfahrensrechtlichen Vorschriften), Analyse der Zustellvorschriften und Zustimmungsvoraussetzungen, Erleichterung der Beschlussfassung, Schaffung von neuen Mehrheitsverhältnissen (z.B. Elektro-Tankstellen und Photovoltaik-Anlage) unter Wahrung berechtigter Minderheitsrechte. • Maßnahmen zur Dekarbonisierung sind nicht mehr unter „Verbesserung“, sondern unter „Erhaltung“ zu subsumieren. • Energieeffizienzmaßnahmen können unter gewissen Voraussetzungen (wie die Deckung durch die Rücklagen) auch von qualifizierten Mehrheiten beschlossen werden. 5. Schaffung von leistbarem Wohnraum • Ziel der Wohnraumpolitik ist es, Wohnraum leistbarer zu machen, die Bildung von Eigentum zu erleichtern und Mieten günstiger zu gestalten. • Unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Expertinnen und Experten, Ländern und Gemeinden, der Zivilgesellschaft, Kammern und Interessenvertretungen wird im Rahmen parlamentarischer Instrumente (z.B. Wohnraum-Enquete, Dialogforen) das Wohnrecht (MRG, WGG, WEG, ABGB, WBF) reformiert, damit mehr sozialer Ausgleich, ökologische Effizienz sowie mehr Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit geschaffen werden. Ziel ist es, bis Ende der Legislaturperiode koordinierte Maßnahmen zu formulieren und umzusetzen, die alle wesentlichen Regelungsbereiche behandeln. • Bei der Novellierung des Mietrechts sollen folgende Ziele Berücksichtigung finden: • Transparentes, nachvollziehbares Mietrecht für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer • Hohe Rechtssicherheit und Rechtsdurchsetzbarkeit für Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer. • Transparente Preisbildung, die zu einem leistbaren Mietpreis für die Mieterinnen und Mieter führt und die Wirtschaftlichkeit von Investitionen wie Neubau, Nachverdichtung, Instandhaltung und Sanierung sicherstellt. • Das Mietrecht soll attraktiver werden, um Ökologisierung zu forcieren. • Im Finanzausgleich sollen die Wohnbauförderungsmittel die Erzielung leistbarer Mieten unterstützen. 6. Wohnrecht • Zielsetzung, „Right to Plug“ zu implementieren. 8
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 7. Wohnbauförderung • Stärkung der Sanierung in der Wohnbauförderung. • Die Bundesländer werden aufgefordert, zur effizienten Baulandbewirtschaftung Sanierung und Nachverdichtung vor Neubau verstärkt zu fördern. 8. Leerstand & Mindernutzung • Die Bundesregierung möchte das Angebot an Wohnungen vergrößern und wird zu diesem Zweck gemeinsam mit den Ländern den Leerstand mobilisieren. • Prüfung von Maßnahmen, damit Wohnungen, die für den ganzjährigen Wohnbedarf errichtet worden sind, den hier lebenden Menschen zur Verfügung stehen • Struktureller Leerstand wird durch eine intensivere Nutzung der Wohnbauförderung in der Sanierung wirksam bekämpft. • Verbot von Zweitwohnsitzen im Gemeindebau und im geförderten Mietverhältnis 9. Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip • Wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, sollen die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat. 2. Thema Gebäude Seiten 108, 109 Green Jobs – Sanierungsoffensive • Ausbildungs- und Sanierungsoffensive bringen zusätzliche Beschäftigung in den nächsten zehn Jahren, auch im ländlichen Raum Überarbeitung der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen“ Erhöhung der Sanierungsrate in Richtung des Zielwerts von 3% Steigerung der Sanierungsqualität und damit rasche Verbrauchsreduktion und Kostenersparnis für die Haushalte, insbesondere durch folgende Maßnahmen: • Erstellung eines Sanierungskonzepts bei jeder geplanten größeren Renovierungsmaßnahme (nach Vorbild Energieausweis) mit dem Ziel, sinnvolle Sanierungsabfolgen zu gewährleisten und für maximale Verbrauchsreduktion zu möglichst geringen Kosten zu sorgen • Umsetzung der Leitlinien für bauökologisch vorteilhafte Sanierungen gemäß Energieeffizienzgesetz (§ 16 Abs. 13) • Weiterführung des Förderschwerpunkts für ökologisch vorteilhafte Sanierungen 9
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 Weiterentwicklung der Standards in den Bauvorschriften in Zusammenarbeit mit den Bundesländern mit folgenden Zielen: • Vorbereitung bzw. Planung der nächsten Anpassung der OIB-Richtlinie 6 • Nullemissionsgebäude Schritt für Schritt zum Standard machen • Ausrichtung der Baustandards in den Bauordnungen in Neubau und Sanierung gemäß kostenoptimalem Niveau der Niedrigstenergiestandards • Anschluss- bzw. Lademöglichkeiten für batterieelektrische Fahrzeuge sind bei allen Neubauten vorzusehen. In Bestandsgebäuden sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass entsprechende Nachrüstungen leicht erfolgen können. Forcierung des Holzbaus und ökologischer Baumaterialien Klimaanpassung im Gebäudesektor Treffen mit Vertretern des Finanzministeriums Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht • Anliegen mündlich im Rahmen einer Veranstaltung erläutert und schriftliche Unterlagen übermittelt • Feedback: „vielen Dank, da sind sehr interessante Ideen drinnen. Wir schauen uns das noch genau an, nach dem Sommer könnten wir auch einen Termin machen.“ MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., Kabinettschef-Stv., Steuerrecht und -politik • Anliegen per Mail am 21. Juni übermittelt • Feedback 17.7.2020: „vielen Dank für Ihre Nachricht – wir werden diese Punkte in unsere Überlegungen einfließen lassen.“ 10
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 Ergebnisse und Wirkung – Parlament Die NEOS (Abg. Michael Bernhard) stellten eine Parlamentarische Anfrage an das BMK, die auf der Studie von UBA und IIBW zur Sanierungsrate beruhte. Damit wurde das Thema auch von parlamentarischer Seite an das Ministerium herangetragen und mit entsprechender Bedeutung aufgeladen. Die Behandlung der Anfrage hat sowohl im Nationalrat als auch im BMK und im BMF Aufmerksamkeit erregt. Das Thema wird auf Beamtenebene weiter behandelt. Aus der Beantwortung des BMK: • „Grundsätzlich sind die in der Studie angewandte Methode und auch das Ergebnis von 1,4% p.a. Sanierungsrate nachvollziehbar und entsprechen in etwa dem Informationsstand des BMK“. • Für die Berechnung der Sanierungsrate hat das Konsortium IIBW und UBA auch Daten von Verbänden und Interessenvertretungen verwendet. Solche Daten haben keinen offiziellen Charakter und es wäre zu prüfen, wie belastbar diese Daten sind. • Faktoren für niedrige Sanierungsrate laut BMK: o Entwicklung der Energiepreise o Angebot an Fördermittel für Sanierungen o Rahmenbedingungen im Wohn- und Mietrecht o Maßnahmen im Bereich Steuern und Abgaben Zitat zur Frage einer einheitlichen Definition des Begriffs „Sanierungsrate“ Zitat zur Anhebung der Sanierungsrate im privaten Wohnbau: 11
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 Ergebnisse und Wirkung – Länder Die Sommermonate wurden für einen vertieften Austausch mit den Ländern auf Mitarbeiterebene genutzt: • Salzburg (Büro LR Schwaiger, Büro LRin Klambauer; 13.- 14. Juli 2020) • Steiermark auf Beamtenebene (Mail/Telefon) • Vorarlberg (Büro LR Tittler; Mail/Telefon) • Oberösterreich (LH-Stv. Haimbuchner, Brief) Ein Meilenstein in der Arbeit mit den Ländern wird das Treffen der Landeswohnbaureferenten sein, das am 12. und 13. November 2020 in Bregenz stattfindet. Es ist das Ziel von ProBauen, die relevanten Themen auf der Tagesordnung zu verankern. Die Tagesordnung wird derzeit auf Beamtenebene abgestimmt. Dazu gibt es laufende Kontakte. Die Chancen stehen gut, dass folgende Themen von den zuständigen Vertretern der Länder behandelt werden: • Berechnung der Sanierungsrate • Steuerliche Anreize für thermisch-energetische Sanierungen 12
Kovar & Partners Tätigkeitsbericht ProBauen 2020 Weitere Schritte Weitere Themen aus dem Arbeitsprogramm, die behandelt werden sollen. • Novelle Mietrecht • Baulandmobilisierung • Raumordnung / Flächenwidmung: Recherche und Faktensammlung zu den geplanten Raumordnungsnovellen in NÖ und Burgenland. Dazu wird ein Bericht erstellt. • Statistische Datengrundlage zur Wohnbautätigkeit: Gebäude- und Wohnungsregistergesetz Folgende konkrete Maßnahmen sind in Vorbereitung: • Bundesebene: o Termin mit dem Finanzministerium o Termin mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) o Brief an das Justizministerium zu den Themen Mietrecht und Baurecht o Laufender Informationsaustausch mit den Mitgliedern des Bautenausschusses im Nationalrat • Landesebene: o Land Wien: ▪ Erstellen eines Forderungspapiers an die neue Wiener Landesregierung ▪ Einbringen der ProBauen Anliegen, sobald sich die Gremien nach der Wahl neu konstituiert haben o Bestehende individuelle Kontakte zu den Wohnbaureferenten der Bundesländer sowie zu deren Beamtenstäben weiterhin servicieren. Nächstes Quartalsmeeting: Mittwoch, 2. Dezember 2020, 15:30 – 17:30 Uhr Das Meeting findet bei Kovar & Partners in Wien, Dorotheergasse 7/7 statt. Für alle Mitglieder der Steuerungsgruppe wird es wieder die Möglichkeit geben, digital über ZOOM dabei zu sein. 13
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