Finanzplatz Schweiz Fundament und Motor der Schweizer Volkswirtschaft - Felix Brem, Vorstand BN & Partners Deutschland AG

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Finanzplatz Schweiz Fundament und Motor der Schweizer Volkswirtschaft - Felix Brem, Vorstand BN & Partners Deutschland AG
Finanzplatz Schweiz
Fundament und Motor der Schweizer Volkswirtschaft

      Felix Brem, Vorstand BN & Partners Deutschland AG
                  Mannheim, 29. Januar 2008
Finanzplatz Schweiz Fundament und Motor der Schweizer Volkswirtschaft - Felix Brem, Vorstand BN & Partners Deutschland AG
Schlagzeilen…

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Finanzplatz Schweiz Fundament und Motor der Schweizer Volkswirtschaft - Felix Brem, Vorstand BN & Partners Deutschland AG
Der Schweizer Finanzplatz genießt das internationale Vertrauen.
•   Nicht in Konflikte verwickelt
•   Solidität durch stabile Innen-und Wirtschaftspolitik
•   Maßvoll, keine Extreme
•   Freiheit des Menschen hat auch vor dem Staat Bestand

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Frankfurt
         London                                 Schweiz

New York                                                  Singapur

                        Katar           Dubai

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• Lange Schweizer Bankentradition mit garantierter Diskretion
• Überzeugende Qualität der Dienstleistungen und Infrastrukturen
• Hohe Kompetenz und gute Ausbildung der Mitarbeiter
• Mäßige Besteuerung
• Stabile Schweizer Währung
• Internationalität
Das Bankkundengeheimnis ist nur ein Faktor unter vielen Erfolgsfakoren.

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• Der Föderalismus hält stark unterschiedliche Landesteile, Landessprachen und
  Wirtschaftssektoren der Schweiz zusammen.
• Die direkte Demokratie gibt Bürgern die Möglichkeit, aktiv in das politische Geschehen
  einzugreifen und mitzubestimmen.
• Deshalb ist der Staat Sache aller, der Bürger nimmt aktiv daran teil (Milizsystem).
• Dies führt zu einer hohen Akzeptanz der staatlichen Regeln.
• Seit 150 Jahren von kriegerischen Ereignissen weitgehend verschont geblieben.
• Hervorragendes Bildungssystem.

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• «Education permanente» auch im Finanzbereich
• Methoden- und Sozialkompetenz
• Internationales Know-how
• Hohe technologische Standards
• Ausgereiftes Risikomanagement
• Überdurchschnittliche Qualität der komplexen Finanzinstrumente

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Welche Bedeutung hat der Finanzplatz für die Schweiz?
Der Schweizer Finanzplatz schafft:
•   ca. 45 Mrd. CHF (ca. 27 Mrd. Euro) Wertschöpfung

•   10 % des Bruttoinlandproduktes (BIP)

•   15 % der direkten und indirekten Steuereinnahmen

•   rund 100.000 Mitarbeiter bei Banken in der Schweiz

•   rund 200.000 Mitarbeiter am gesamten Finanzplatz

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Wertschöpfung der wichtigsten
                                   Branchen der Schweiz (Mio. CHF)

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In der Vermögensverwaltung ist die Schweiz weltweit die Nr. 1.
•   Verwaltete Vermögen in der Schweiz: 5.000 Mrd. Franken (ca. 3.000 Mrd. Euro)
•   Anteil ausländischer Kunden: rund 60 %
•   Weltmarktanteil an grenzüberschreitenden Vermögen: 30 %
•   Vermögensverwaltung beschäftigt rund 50 % aller Bankmitarbeiter

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Die Schweiz hat gelernt, mit Wettbewerbsdruck umzugehen.
•   Die Schweiz belegt eine bedeutende Position im wachstumsträchtigen
    Vermögensverwaltungsgeschäft.
•   Der internationale Wettbewerbsdruck hat stark zugenommen.

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Das Bankkundengeheimnis Schweizer Prägung…

•   ist ein Symbol für Vertrauen und Stabilität
•   ist ein exklusiver Markenwert unseres Finanzplatzes
•   ist kein «Geheimnis der Banken» –sondern dient der Wahrung der Privatsphäre redlicher Bürger

Ein Verzicht auf das Bankkundengeheimnis würde die gesamte Schweizer Wirtschaft schwächen.

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Gründe für die Kritik am Schweizer Finanzplatz sind unterschiedlicher Herkunft:

•   Konkurrenz: Internationaler Wettbewerb der Finanzplätze
•   Steuerpolitik: Verhinderung von Kapitalabwanderung aus Hochsteuerländern

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Zur Kritik am Schweizer Finanzplatz

• Konkurrenz: Alle erfolgreichen Finanzplätze haben regulatorische Sonderbedingungen
• Steuerwettbewerb: Ist es legitim, Wettbewerb über Aufsichtsrecht abzuwürgen?

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Das Bankkundengeheimnis ist im Rechtsempfinden der Schweizer
Bevölkerung tief verankert.
•   Rund 80 % der Schweizerinnen und Schweizer befürworten das Bankkundengeheimnis.
•   Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht.
•   Die Freiheit des Bürgers wird auch vor staatlicher Allmacht geschützt.

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Der Staat ist in der Schweiz «res publica» – Sache aller Bürgerinnen und Bürger

Ausdruck dieser Staatskonzeption sind u.a.

• die direkte Demokratie,
• das Schweizer Milizsystem,
• und das Prinzip der Selbstdeklaration der Steuern.

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Prinzipien unserer Staatskonzeption:
•   Freiheitsprinzip,
•   Leistungsprinzip,
•   Gleichheitsprinzip,
•   Prinzip der maximalen Partizipation mit
    –   direkter Demokratie,
    –   starker Stellung der Zivilgesellschaft (Milizsystem)
    –   und föderalem Staatsaufbau.
Das schweizerische Selbstverständnis gewichtet damit traditionellerweise das Freiheitsprinzip mindestens so hoch wie
etwa das Gleichheitsprinzip.

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Das Schweizer Bankkundengeheimnis, Artikel 47, Schweizerisches Bankengesetz:

«Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter, Liquidator
oder Kommissär einer Bank, als Beobachter der Bankenkommission, als Organ oder Angestellter einer
anerkannten Revisionsstelle anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft wahrgenommen hat, wer zu
einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten
oder mit Busse bis zu 50’000 Franken bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so beträgt die Strafe
bis zu 30’000 Franken. Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder
dienstlichen Verhältnisses oder der Berufsausübung strafbar.»

•   Art. 28 ZGB
•   Art. 13 BV

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Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

«Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer
Korrespondenz. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff
gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder
öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur
Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und
Freiheiten anderer.»

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Das Bankkundengeheimnis schützt keine Kriminellen.
•   Die Schweiz arbeitet eng mit den ausländischen Strafverfolgungsbehörden zusammen.
•   Die Rechtshilfe wird gewährleistet.
•   Das Bankkundengeheimnis wird bei begründetem Verdacht aufgehoben.

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Das schweizerische Dispositiv gegen Missbräuche genießt international hohe Anerkennung.

Es umfasst einen breiten Maßnahmenkatalog:

•   Das Schweizer Geldwäschereigesetzist vorbildlich.
•   Bei der Annahme von Kundengeldern besteht ein umfassender Pflichtenkatalog für die Banken.
•   Der wirtschaftlich Berechtigte muss der Bank bekannt sein (es gibt keine anonymen Konten in der
    Schweiz, auch Nummernkonten sind nicht anonym).
•   Die regulatorischen Maßnahmen gehen im internationalen Vergleich sehr weit.

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Die Schweiz ist kein Land der Steuerhinterziehung.

Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung in der Schweiz:

•   Hohe Verrechnungssteuer
•   Ahndung: im Rahmen des Verwaltungsrechts (Ausland: Strafrechtliche Ahndung)

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Das Geldwäschereigesetz:
•   Erfasst alle Banken, Effektenhändler, Spielbanken, Fondsleitungen und
    Versicherungseinrichtungen.
•   Auferlegt werden spezielle Sorgfaltspflichten:
    – Identifizierung der Vertragspartei
    – Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
    – Besondere Abklärungspflichten und Dokumentationspflicht
•   Pflicht zur unverzüglichen Sperrung verdächtiger Konten
•   Meldepflicht

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Die Schweiz hat mit der EU erfolgreich verhandelt.
•   Ohne begründeten Verdacht gibt die Schweiz keine Kontoinformationen an ausländische Behörden
    weiter.
•   Der automatische Informationsaustausch widerspricht dem Grundgedanken des
    Bankkundengeheimnisses.
•   Die Schweiz hat der EU eine gleichwertige Lösung angeboten.

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EU-Steuerrückbehalt: eine faire Lösung
•   Auf Zinserträge von europäischen Kontoinhabern wird eine Steuer erhoben.
•   Die Schweiz leitet die Steuergelder an die Staaten der Kontoinhaber zurück.
•   Umgehungsgeschäfte verlieren dadurch an Attraktivität.
•   Das Bankkundengeheimnis bleibt vollständig gewahrt.

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Internationaler Wettbewerb hilft, Steuern tief zu halten.
•   Das Problem der Steuerhinterziehung liegt im Steuerregime der Herkunftsländer der Guthaben.
•   Jeder Staat ist verantwortlich für die effiziente Verwendung der öffentlichen Ressourcen.
•   Zu hohe Steuerbelastung schwächt die Konkurrenzfähigkeit.

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Widerspruch:

• Die EU macht sich stark für mehr internationalen Wettbewerb und gegen Kartelle – außer bei
  den Steuern.
• Die «Steuerharmonisierung» bedeutet nichts anderes als die Ausschaltung des Wettbewerbs zu
  Gunsten der Einführung eines europäischen Steuerkartells.

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• Liberales, wettbewerbsorientiertes und bürgerfreundliches Steuersystem der Schweiz
• Selbstdeklaration durch die Steuerpflichtigen
• Demokratisches Mitbestimmungsrecht
• Hohe Steuerehrlichkeit als Zeichen für das intakte Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und
  Staat
• Missbräuche werden wirkungsvoll verhindert durch:
  – Hohe Verrechnungssteuer

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Stärkung nach innen
•   Die Stärke des Schweizer Finanzplatzes basiert nicht alleine auf dem Bankkundengeheimnis
•   Der Schweizer Finanzplatz lebt von der politischen Stabilität und Sicherheit des Landes und vom
    fachlichen Können der Banken.

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• Die Schweizer Banken sind ein Eckpfeiler der Wirtschaft des Landes.
• Ihre Dynamik, Innovationskraft und Sicherheit liefern einen markanten Beitrag zum guten
  Image der Schweiz als internationales Wirtschaftszentrum.
• Davon profitieren nicht nur die Banken, sondern die gesamte Schweizer Wirtschaft.
• Die Schweiz kann auf ihren Finanzplatz nicht verzichten.

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Fazit
•   Erfolg bedingt, dass alle an einem Strang ziehen.
•   Die rasanten Veränderungen bieten sowohl Chancen als auch Gefahren.
•   Der Schweizer Finanzplatz hat deshalb für seine Stärken Sorge zu tragen.

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•   Weltweit ist die Schweiz die Nr. 1 in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung.
•   Eine Position, die es zu halten gilt!

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Das Bankkundengeheimnis…
• hat sich bewährt.
• schützt die Privatsphäre redlicher Bankkunden.
• entspricht dem Schweizer Verhältnis von Bürger und Staat.
• ist Symbol für Vertrauen und Sicherheit.
• schützt keine Kriminellen.

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Ausblick
•   Das Ziel ist noch nicht erreicht
•   Der harte internationale Wettbewerb geht weiter
•   Nur wenn alle Beteiligten auf Schweizer Seite an einem Strang ziehen, garantiert der Finanzplatz dem
    Land auch in Zukunft Wohlstand und Sicherheit.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

                            Felix Brem

                            BN & Partners Deutschland AG

                            Steinstraße 33
                            D-50374 Erftstadt

                            Telefon:      +49 (2235) 954293
                            Fax:          +49 (2235) 954294
                            E-Mail:       felix.brem@bnpartner.com
                            Web:          http://www.bnpartner.com

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