Finanzplatz Schweiz Fundament und Motor der Schweizer Volkswirtschaft - Felix Brem, Vorstand BN & Partners Deutschland AG
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Finanzplatz Schweiz Fundament und Motor der Schweizer Volkswirtschaft Felix Brem, Vorstand BN & Partners Deutschland AG Mannheim, 29. Januar 2008
Der Schweizer Finanzplatz genießt das internationale Vertrauen. • Nicht in Konflikte verwickelt • Solidität durch stabile Innen-und Wirtschaftspolitik • Maßvoll, keine Extreme • Freiheit des Menschen hat auch vor dem Staat Bestand 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 3
Frankfurt London Schweiz New York Singapur Katar Dubai 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 4
• Lange Schweizer Bankentradition mit garantierter Diskretion • Überzeugende Qualität der Dienstleistungen und Infrastrukturen • Hohe Kompetenz und gute Ausbildung der Mitarbeiter • Mäßige Besteuerung • Stabile Schweizer Währung • Internationalität Das Bankkundengeheimnis ist nur ein Faktor unter vielen Erfolgsfakoren. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 5
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• Der Föderalismus hält stark unterschiedliche Landesteile, Landessprachen und Wirtschaftssektoren der Schweiz zusammen. • Die direkte Demokratie gibt Bürgern die Möglichkeit, aktiv in das politische Geschehen einzugreifen und mitzubestimmen. • Deshalb ist der Staat Sache aller, der Bürger nimmt aktiv daran teil (Milizsystem). • Dies führt zu einer hohen Akzeptanz der staatlichen Regeln. • Seit 150 Jahren von kriegerischen Ereignissen weitgehend verschont geblieben. • Hervorragendes Bildungssystem. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 7
• «Education permanente» auch im Finanzbereich • Methoden- und Sozialkompetenz • Internationales Know-how • Hohe technologische Standards • Ausgereiftes Risikomanagement • Überdurchschnittliche Qualität der komplexen Finanzinstrumente 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 8
Welche Bedeutung hat der Finanzplatz für die Schweiz? Der Schweizer Finanzplatz schafft: • ca. 45 Mrd. CHF (ca. 27 Mrd. Euro) Wertschöpfung • 10 % des Bruttoinlandproduktes (BIP) • 15 % der direkten und indirekten Steuereinnahmen • rund 100.000 Mitarbeiter bei Banken in der Schweiz • rund 200.000 Mitarbeiter am gesamten Finanzplatz 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 9
Wertschöpfung der wichtigsten Branchen der Schweiz (Mio. CHF) 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 10
In der Vermögensverwaltung ist die Schweiz weltweit die Nr. 1. • Verwaltete Vermögen in der Schweiz: 5.000 Mrd. Franken (ca. 3.000 Mrd. Euro) • Anteil ausländischer Kunden: rund 60 % • Weltmarktanteil an grenzüberschreitenden Vermögen: 30 % • Vermögensverwaltung beschäftigt rund 50 % aller Bankmitarbeiter 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 11
Die Schweiz hat gelernt, mit Wettbewerbsdruck umzugehen. • Die Schweiz belegt eine bedeutende Position im wachstumsträchtigen Vermögensverwaltungsgeschäft. • Der internationale Wettbewerbsdruck hat stark zugenommen. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 12
Das Bankkundengeheimnis Schweizer Prägung… • ist ein Symbol für Vertrauen und Stabilität • ist ein exklusiver Markenwert unseres Finanzplatzes • ist kein «Geheimnis der Banken» –sondern dient der Wahrung der Privatsphäre redlicher Bürger Ein Verzicht auf das Bankkundengeheimnis würde die gesamte Schweizer Wirtschaft schwächen. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 13
Gründe für die Kritik am Schweizer Finanzplatz sind unterschiedlicher Herkunft: • Konkurrenz: Internationaler Wettbewerb der Finanzplätze • Steuerpolitik: Verhinderung von Kapitalabwanderung aus Hochsteuerländern 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 14
Zur Kritik am Schweizer Finanzplatz • Konkurrenz: Alle erfolgreichen Finanzplätze haben regulatorische Sonderbedingungen • Steuerwettbewerb: Ist es legitim, Wettbewerb über Aufsichtsrecht abzuwürgen? 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 15
Das Bankkundengeheimnis ist im Rechtsempfinden der Schweizer Bevölkerung tief verankert. • Rund 80 % der Schweizerinnen und Schweizer befürworten das Bankkundengeheimnis. • Der Schutz der Privatsphäre ist ein Grundrecht. • Die Freiheit des Bürgers wird auch vor staatlicher Allmacht geschützt. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 16
Der Staat ist in der Schweiz «res publica» – Sache aller Bürgerinnen und Bürger Ausdruck dieser Staatskonzeption sind u.a. • die direkte Demokratie, • das Schweizer Milizsystem, • und das Prinzip der Selbstdeklaration der Steuern. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 17
Prinzipien unserer Staatskonzeption: • Freiheitsprinzip, • Leistungsprinzip, • Gleichheitsprinzip, • Prinzip der maximalen Partizipation mit – direkter Demokratie, – starker Stellung der Zivilgesellschaft (Milizsystem) – und föderalem Staatsaufbau. Das schweizerische Selbstverständnis gewichtet damit traditionellerweise das Freiheitsprinzip mindestens so hoch wie etwa das Gleichheitsprinzip. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 18
Das Schweizer Bankkundengeheimnis, Artikel 47, Schweizerisches Bankengesetz: «Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter, Liquidator oder Kommissär einer Bank, als Beobachter der Bankenkommission, als Organ oder Angestellter einer anerkannten Revisionsstelle anvertraut worden ist oder das er in dieser Eigenschaft wahrgenommen hat, wer zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten sucht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bis zu 50’000 Franken bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so beträgt die Strafe bis zu 30’000 Franken. Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Beendigung des amtlichen oder dienstlichen Verhältnisses oder der Berufsausübung strafbar.» • Art. 28 ZGB • Art. 13 BV 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 19
Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten «Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.» 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 20
Das Bankkundengeheimnis schützt keine Kriminellen. • Die Schweiz arbeitet eng mit den ausländischen Strafverfolgungsbehörden zusammen. • Die Rechtshilfe wird gewährleistet. • Das Bankkundengeheimnis wird bei begründetem Verdacht aufgehoben. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 21
Das schweizerische Dispositiv gegen Missbräuche genießt international hohe Anerkennung. Es umfasst einen breiten Maßnahmenkatalog: • Das Schweizer Geldwäschereigesetzist vorbildlich. • Bei der Annahme von Kundengeldern besteht ein umfassender Pflichtenkatalog für die Banken. • Der wirtschaftlich Berechtigte muss der Bank bekannt sein (es gibt keine anonymen Konten in der Schweiz, auch Nummernkonten sind nicht anonym). • Die regulatorischen Maßnahmen gehen im internationalen Vergleich sehr weit. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 22
Die Schweiz ist kein Land der Steuerhinterziehung. Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung in der Schweiz: • Hohe Verrechnungssteuer • Ahndung: im Rahmen des Verwaltungsrechts (Ausland: Strafrechtliche Ahndung) 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 23
Das Geldwäschereigesetz: • Erfasst alle Banken, Effektenhändler, Spielbanken, Fondsleitungen und Versicherungseinrichtungen. • Auferlegt werden spezielle Sorgfaltspflichten: – Identifizierung der Vertragspartei – Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person – Besondere Abklärungspflichten und Dokumentationspflicht • Pflicht zur unverzüglichen Sperrung verdächtiger Konten • Meldepflicht 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 24
Die Schweiz hat mit der EU erfolgreich verhandelt. • Ohne begründeten Verdacht gibt die Schweiz keine Kontoinformationen an ausländische Behörden weiter. • Der automatische Informationsaustausch widerspricht dem Grundgedanken des Bankkundengeheimnisses. • Die Schweiz hat der EU eine gleichwertige Lösung angeboten. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 25
EU-Steuerrückbehalt: eine faire Lösung • Auf Zinserträge von europäischen Kontoinhabern wird eine Steuer erhoben. • Die Schweiz leitet die Steuergelder an die Staaten der Kontoinhaber zurück. • Umgehungsgeschäfte verlieren dadurch an Attraktivität. • Das Bankkundengeheimnis bleibt vollständig gewahrt. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 26
Internationaler Wettbewerb hilft, Steuern tief zu halten. • Das Problem der Steuerhinterziehung liegt im Steuerregime der Herkunftsländer der Guthaben. • Jeder Staat ist verantwortlich für die effiziente Verwendung der öffentlichen Ressourcen. • Zu hohe Steuerbelastung schwächt die Konkurrenzfähigkeit. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 27
Widerspruch: • Die EU macht sich stark für mehr internationalen Wettbewerb und gegen Kartelle – außer bei den Steuern. • Die «Steuerharmonisierung» bedeutet nichts anderes als die Ausschaltung des Wettbewerbs zu Gunsten der Einführung eines europäischen Steuerkartells. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 28
• Liberales, wettbewerbsorientiertes und bürgerfreundliches Steuersystem der Schweiz • Selbstdeklaration durch die Steuerpflichtigen • Demokratisches Mitbestimmungsrecht • Hohe Steuerehrlichkeit als Zeichen für das intakte Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat • Missbräuche werden wirkungsvoll verhindert durch: – Hohe Verrechnungssteuer 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 29
Stärkung nach innen • Die Stärke des Schweizer Finanzplatzes basiert nicht alleine auf dem Bankkundengeheimnis • Der Schweizer Finanzplatz lebt von der politischen Stabilität und Sicherheit des Landes und vom fachlichen Können der Banken. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 30
• Die Schweizer Banken sind ein Eckpfeiler der Wirtschaft des Landes. • Ihre Dynamik, Innovationskraft und Sicherheit liefern einen markanten Beitrag zum guten Image der Schweiz als internationales Wirtschaftszentrum. • Davon profitieren nicht nur die Banken, sondern die gesamte Schweizer Wirtschaft. • Die Schweiz kann auf ihren Finanzplatz nicht verzichten. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 31
Fazit • Erfolg bedingt, dass alle an einem Strang ziehen. • Die rasanten Veränderungen bieten sowohl Chancen als auch Gefahren. • Der Schweizer Finanzplatz hat deshalb für seine Stärken Sorge zu tragen. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 32
• Weltweit ist die Schweiz die Nr. 1 in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung. • Eine Position, die es zu halten gilt! 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 33
Das Bankkundengeheimnis… • hat sich bewährt. • schützt die Privatsphäre redlicher Bankkunden. • entspricht dem Schweizer Verhältnis von Bürger und Staat. • ist Symbol für Vertrauen und Sicherheit. • schützt keine Kriminellen. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 34
Ausblick • Das Ziel ist noch nicht erreicht • Der harte internationale Wettbewerb geht weiter • Nur wenn alle Beteiligten auf Schweizer Seite an einem Strang ziehen, garantiert der Finanzplatz dem Land auch in Zukunft Wohlstand und Sicherheit. 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 35
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Felix Brem BN & Partners Deutschland AG Steinstraße 33 D-50374 Erftstadt Telefon: +49 (2235) 954293 Fax: +49 (2235) 954294 E-Mail: felix.brem@bnpartner.com Web: http://www.bnpartner.com 29.01.2008 Finanzplatz Schweiz 37
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